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Verfahren : 2006/0246(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0406/2007

Eingereichte Texte :

A6-0406/2007

Aussprachen :

PV 14/01/2008 - 18
CRE 14/01/2008 - 18

Abstimmungen :

PV 15/01/2008 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0005

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 14. Januar 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

18. Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Johannes Blokland im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (KOM(2006)0745 – C6-0439/2006 – 2006/0246(COD) (A6-0406/2007).

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich dem Europäischen Parlament und ganz besonders dem Berichterstatter, Herrn Blokland, den Schattenberichterstattern und dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Frau Mann und dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie danken und sie zu ihren ausgezeichneten Berichten und Stellungnahmen der ersten Lesung beglückwünschen.

In den letzten dreißig Jahren ist die Europäische Union bei der Ausarbeitung von Politiken und Rechtsvorschriften zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung bezüglich der Reduzierung von Risiken durch chemische Stoffe ganz entscheidend vorangekommen, und dies nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch weltweit. Die Europäische Union war stets ein wichtiger Partner in internationalen Übereinkommen, einschließlich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel. Die Verordnung 304/2003 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien setzt das Rotterdamer Übereinkommen in Gemeinschaftsrecht um. In vielen Punkten beschränkt sich die Verordnung nicht nur auf die Bestimmungen des Rotterdamer Übereinkommens, sondern geht noch einen Schritt weiter, indem sie Chemikalien einführende Länder strenger schützt.

Am 10. Januar 2006 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil die Verordnung 304/2003 mit der Begründung für nichtig erklärt, dass sie auf eine doppelte Rechtsgrundlage, nämlich sowohl auf Artikel 133 als auch auf Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrags hätte gestützt sein sollen. Zweck dieses Vorschlags ist daher eine neue Verordnung mit der oben genannten doppelten Rechtsgrundlage. Gleichzeitig hat die Kommission vorgeschlagen, unter Berücksichtigung des Berichts über die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung der Verordnung, gewisse technische Änderungen der operativen Bestimmungen vorzunehmen. Dieser Bericht wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat parallel zu diesem Vorschlag vorgelegt. Die wichtigsten Vorschläge der Kommission zur Änderung der Bestimmungen lauten wie folgt:

Der erste Vorschlag betrifft bestimmte Ausnahmeregelungen für die zentrale Forderung nach der ausdrücklichen Zustimmung durch Länder, deren Einfuhrvolumen das Ausfuhrvolumen übersteigt. Diese Ausnahmen gelten nur für Fälle, in denen trotz ausreichender Bemühungen seitens der Kommission und der durch das Exportland benannten internationalen Behörde keine Reaktion auf die Anfrage erfolgt ist, sowie unter der Voraussetzung, dass dabei bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Diese Ausnahmeregelungen sollen eine gewisse Flexibilität herbeiführen und zugleich ein hohes Schutzniveau aufrechterhalten – und zwar ein Niveau, das gegebenenfalls noch höher als das des Rotterdamer Übereinkommens ist.

Der zweite Vorschlag betrifft die Ausnahmeregelung für die Forderung nach der ausdrücklichen Zustimmung in Fällen, bei denen Chemikalien in OECD-Länder ausgeführt werden, und solange gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Der dritte Vorschlag betrifft die genauere Bestimmung der Gültigkeitsdauer der ausdrücklichen Zustimmung. Außerdem sollen die ausdrücklichen Zustimmungen in regelmäßigen Intervallen überprüft werden, dies gilt auch für Fälle, in denen neue Umstände hinzugekommen sind.

Der vierte Vorschlag betrifft Verfahren und Maßnahmen, die den Zollbehörden Zugang zu Informationen verschaffen sollen, da diese Behörden in den meisten Mitgliedstaaten hauptsächlich für die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Bestimmungen verantwortlich sind, besonders im Bereich der Ausfuhrkontrolle.

Frau Präsidentin, ich möchte noch einmal betonen, wie zufrieden ich mit all unseren Bemühungen für ein Zustandekommen dieser Verordnung in erster Lesung bin. Die Europäische Kommission kann das Kompromisspaket von Änderungsvorschlägen annehmen, um eine Billigung in erster Lesung zu erreichen.

 
  
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  Johannes Blokland, Berichterstatter. − (NL) Frau Präsidentin! Als Berichterstatter für die Aus- und Einfuhr von Chemikalien freue ich mich, hier mitteilen zu können, dass wir in erster Lesung ein annehmbares Ergebnis erzielt haben. Mein Dank gilt allen, die daran mitgewirkt haben. Ich denke speziell an das Sekretariat des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie an die Schattenberichterstatter und ihre Mitarbeiter, die mir hervorragend zur Seite gestanden haben. Die angenehme Zusammenarbeit mit dem Rat, insbesondere mit dem portugiesischen Vorsitz, und der Kommission habe ich sehr zu schätzen gewusst.

Der Vorschlag war technisch komplex, und die Diskussionen erhitzten sich mitunter an der Frage, was nun genau für die Umwelt am besten sei. Ich halte es für wesentlich, dass es uns mit dieser neuen Verordnung gelungen ist, den Handel mit gefährlichen Chemikalien ethisch verantwortlich zu gestalten.

Vor allem wollten wir von dem Prinzip ausgehen, das Ihnen als goldene Regel bekannt sein dürfte: „Was du nicht willst, das man dir tu‘, das füg‘ auch keinem andern zu“. Obgleich dieses Prinzip bereits sehr alt ist und wir es von der Bibel und anderen Religionen her kennen, löste dieser Aspekt die üblichen Diskussionen aus.

Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag enthielt nämlich sehr großzügige Regelungen für die stillschweigende Zustimmung zur Ausfuhr gefährlicher Chemikalien. Dies wurde vorgeschlagen, obgleich es besonders für Entwicklungsländer darauf ankommt, dass vollständige Transparenz darüber herrscht, was eingeführt wird. Schließlich sprechen wir hier von Stoffen, für die in der Europäischen Union Verbote oder strenge Beschränkungen gelten. Meiner Auffassung nach haben wir mit der getroffenen Vereinbarung ein Ergebnis erzielt, das sich sehen lassen kann. Das bedeutet, der Schutz und die Sensibilisierung der Entwicklungsländer ist, was gefährliche Stoffe betrifft, gewährleistet.

Mit dieser neuen Verordnung wird das globale Rotterdamer Übereinkommen, das 1998 unterzeichnet wurde, aber erst 2004 offiziell in Kraft trat, ordnungsgemäß implementiert. Ich kann deshalb allen uneingeschränkt empfehlen, morgen für die mit dem Rat getroffene Vereinbarung zu stimmen.

Abschließend, Frau Präsidentin, möchte ich an den Rat und die Kommission plädieren, alles daranzusetzen, um die Liste der Stoffe in dem Rotterdamer Übereinkommen zu erweitern. Gegenwärtig sind in der Liste des Übereinkommens etwa vierzig Stoffe aufgeführt. Es gibt bestimmt 200 Stoffe, die beurteilt und eventuell auf die Liste gesetzt werden sollen. Um insbesondere die Entwicklungsländer zu schützen, müssen wir mit Schwung mit der Arbeit an den anderen Stoffen beginnen.

 
  
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  Erika Mann, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. Frau Präsidentin! Ich möchte besonders dem Berichterstatter und der Kommission, und natürlich auch dem Rat, herzlich danken. Wir haben hier einen guten Bericht vorliegen. Wir vom Industrieausschuss hatten besonderen Wert darauf gelegt, dass wir eine vernünftige Regelung bekommen, bei der Import und Export von gefährlichen Chemikalien in vernünftiger und rechtslogischer Form international geregelt werden, und zwar so verständlich, dass die importierenden Länder kapieren, was wir denn in der Europäischen Union wollen. Das war ja das Hauptproblem, dass wir da nette Sachen draufstehen hatten, gefährliche Sachen draufstehen hatten, aber keiner begriff, worum es denn eigentlich ging, was wir denn zusätzlich nun noch in Ergänzung der internationalen Liste da draufgestellt hatten.

Wir haben mit dem Vorschlag hier eine gute Regelung, die jetzt hoffentlich auch international begriffen werden kann, so dass sie dann auch angewandt wird. Was nicht verstanden wird, macht natürlich auch nicht besonders viel Sinn. Das kann dann noch so gefährlich sein; wenn es nicht begriffen wird, dann funktioniert es trotzdem nicht.

Wir sind zufrieden von Seiten des Industrieausschusses, und ich würde gerne dem Berichterstatter, Herrn Blokland, ganz ausdrücklich danken, dass er so hartnäckig und so vernünftig verhandelt hat, dass wir einen guten Kompromiss hinbekommen haben. Ich würde darum bitten, die Liste jetzt nicht schon wieder sofort ergänzen zu wollen, sondern jetzt erst einmal das zu erproben, was wir vorliegen haben, damit wir dann auch tatsächlich einen Rechtsbestand haben, der funktioniert.

 
  
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  Frieda Brepoels, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Verordnung befasst sich bekanntlich mit einem recht technischen Thema. Von daher war ursprünglich auch keine Aussprache vorgesehen, da wir jetzt jedoch Gelegenheit haben, unseren Standpunkt zu verdeutlichen, möchte ich mich im Namen der PPE-DE-Fraktion kurz äußern.

Ich bin auch hoch erfreut, dass wir nach etlichen informellen Gesprächen mit dem Rat und der Kommission in erster Lesung Übereinkunft erzielt haben. Möglich war dies tatsächlich nur dank des Engagements und der Offenheit unseres Berichterstatters, der bereit war, alle Seiten anzuhören. Mein Dank gilt selbstverständlich auch der Kommission und dem Rat für ihren Beitrag.

Nun, die vorliegende Verordnung über die Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien legt, abgesehen von der doppelten Rechtsgrundlage – Artikel 133 und Artikel 175 Absatz 1 – und einigen technischen Änderungen, das Augenmerk vor allem, wie der Berichterstatter bereits dargelegt hat, auf das geänderte Verfahren für die ausdrückliche Zustimmung, die in Artikel 13 geregelt wird. Speziell auf diesen Punkt haben sich die informellen Gespräche zugespitzt.

Meiner Überzeugung nach ist in einigen Fällen mehr Flexibilität angebracht, und zwar nicht nur zur Sicherung der Exportinteressen der europäischen Betriebe, sondern auch zur Gewährleistung des bestmöglichen Schutzes der Umwelt und der Gesundheit aller Beteiligten. So können bestimmte gefährliche Chemikalien nach wie vor ohne ausdrückliche Zustimmung ausgeführt werden, jedoch unter ganz strengen Bedingungen.

Der Wortlaut der Vereinbarung wird meines Erachtens dafür sorgen, dass die sichere Ausfuhr von Stoffen gewährleistet oder sogar gestärkt wird. Letzteres wurde tatsächlich durch Streichung einer Passage des ursprünglichen Kommissionstextes erzielt. Als Schattenberichterstatterin der PPE-DE bin ich auch davon überzeugt, dass wir gemeinsam mit dem Rat und der Kommission einen guten, ausgewogenen und gangbaren Kompromiss gefunden haben. Ich hoffe, meine Kolleginnen und Kollegen werden morgen alles absegnen.

 
  
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  Gyula Hegyi, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich begrüße vor allem den Bericht und selbstverständlich auch die Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens, einer bedeutenden internationalen Konvention über das Verbot bestimmter gefährlicher Chemikalien.

Das Thema ist mir nicht unbekannt. Ich war Schattenberichterstatter der PSE-Fraktion für die Beschränkung verschiedener chemischer Stoffe einschließlich des Verbots von PFOS und des Ausfuhrverbots für Quecksilber. Jetzt befasse ich mich gemeinsam mit meinen Kollegen mit der Beschränkung von Ammoniumnitrat und anderen Stoffen. Bei diesen Fragen haben wir mit meinem Kollegen, Herrn Blokland, gut zusammengearbeitet.

Wir müssen begreifen, dass ein europaweites Verbot oftmals nicht ausreicht. Beispielsweise sind DDT und Lindan seit vielen Jahren in Europa verboten, doch noch immer sind sie im Blut unserer Bürger nachweisbar. Nachdem bestimmte Chemikalien in der EU verboten wurden, stellen einige Multis häufig diese verbotenen Chemikalien in Drittländern, vor allem in der Dritten Welt, her und verkaufen sie. Dann kommen die verbotenen Chemikalien ganz einfach in importierten Erzeugnissen wieder zurück. Wir finden sie auch als Umweltschadstoffe in Ozeanen, Meeren, Flüssen und in der Luft. Das Ausfuhrverbot von Quecksilber, das von diesem Parlament voll mitgetragen wird, hat uns gezeigt, dass wir richtig gehandelt haben. Auf gleiche Weise müssen wir auch mit anderen gefährlichen Chemikalien umgehen.

Ich möchte die Bedeutung der internationalen Übereinkommen über Chemikalien hervorheben – das Rotterdamer Übereinkommen, das Stockholmer Übereinkommen und SAICM –, da nur diese Instrumente eine internationale Lösung der durch Chemikalien verursachten Probleme herbeiführen können.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Auch ich möchte Herrn Blokland zu seinem ausgezeichneten Bericht sowie zu der bewundernswert geschickten Art und Weise beglückwünschen, in der er all die mit diesem wichtigen Bericht zusammenhängenden Verfahrensfragen bewältigt hat. Weiterhin möchte ich ihm für die Achtung und Aufmerksamkeit danken, die er allen Schattenberichterstattern entgegengebracht hat. Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, der durch die gemeinsamen Kompromissänderungsanträge fast aller Fraktionen noch verbessert wurde, gibt uns eine Reihe angemessener und dringend benötigter Regeln an die Hand, die ganz gewiss die öffentliche Gesundheit und die Umwelt in hohem Maße schützen werden. Uns sind die ernsten Probleme, die von skrupellosen internationalen Händlern giftiger Substanzen verursacht werden, bestens bekannt und versetzen uns in Angst und Schrecken. Es steht zu hoffen, dass die Umsetzung des Kommissionsvorschlags dazu beitragen wird, den Entwicklungsländern bei der Bekämpfung der ernsten Gefahren für das Wohlergeben ihrer Bürger und unserer Umwelt zu helfen.

Neben der inhaltlichen Bedeutung dieses Rechtsaktes sei auch darauf hingewiesen, dass er in gewisser Weise den Wert der Entscheidung des Gerichtshofes zum Vorgehen der Kommission gegen den Rat und das Europäische Parlament belegt. Gleichzeitig ergeben sich Fragen, ob solche Maßnahmen überhaupt ergriffen werden mussten und weshalb die drei wichtigsten Organe der EU keinen Weg zu einer friedlichen Lösung finden konnten, ohne dass es notwendig gewesen wäre, die Hilfe des Gerichts in Anspruch zu nehmen. Dieses Verfahren hat auf alle Fälle zu einer Verzögerung geführt, war teuer und hat möglicherweise eine gewisse vermeidbare Animosität zwischen den Institutionen geschaffen. Nun gut, es ist passiert, und wir müssen das Vergangene Vergangenheit sein lassen – obwohl es uns eine Lehre sein sollte, in Zukunft vielleicht klügere Entscheidungen zu treffen und Klagen möglichst zu vermeiden.

 
  
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  Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Kollegen Blokland für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken, die wir während des gesamten Verfahrens hatten. Zehn Jahre sind seit der Unterzeichnung des Rotterdamer Übereinkommens vergangenen, und damals wurde gesagt, dass für die Ausfuhr gefährlicher Chemikalien eine vorherige schriftliche Zustimmung erforderlich sein sollte. Denn es handelt sich ja nicht um irgendwelche beliebigen Stoffe, die Liste der Chemikalien enthält auch einige der gefährlichsten chemischen Substanzen, die der Mensch gegenwärtig auf der Erde verwendet. Es hat also 10 Jahre gedauert. Ein Grund dafür war die störrische Haltung der alten Kommission, die darauf bestand, dass es hier ausschließlich um eine Handelsfrage ginge. Ich danke Herrn Dimas dafür, dass wir jetzt eine geeignete Rechtsgrundlage erhalten haben und endlich vorankommen können.

Auch die Verhandlungen mit dem Rat waren nicht immer einfach. Ich war entsetzt, als die Ratspräsidentschaft der Meinung war, lebensgefährliche Chemikalien, die in der Praxis in der EU verboten sind, könnten über einen langen Zeitraum hinweg ohne vorherige Zustimmung in andere Länder ausgeführt werden. Der Grund für diese Haltung war, dass der Rat Wettbewerbsnachteile für die europäische Industrie verhindern wollte. Ein echter Wettbewerbsnachteil für unsere Industrie würde jedoch entstehen, wenn sie gezwungen wäre, für ihr Überleben Gesundheit, Umwelt und Völkerrecht aufs Spiel zu setzen. Es ist absurd zu behaupten, wir müssten internationale Vereinbarungen verletzen, nur weil andere die Regeln und Normen nicht einhalten. Da könnte man genauso sagen, die EU müsse illegale Drogen exportieren, denn ansonsten wird es die Mafia tun.

Ich freue mich, dass wir uns schließlich einigen konnten und endlich das Schlupfloch für nicht genehmigte Exporte geschlossen haben. Wir haben jetzt eine Gesetzgebung, die sich nicht nur auf die in der Rotterdamer Vereinbarung erfassten Chemikalien bezieht, sondern auch Anforderungen für andere Stoffe enthält, die in der EU strengen Bestimmungen unterliegen. Diese müsse nun vor einer Ausfuhr durch die zuständigen Behörden unter Gesundheits- und Umweltaspekten bewertet werden. Es ist gut, dass der Zeitraum für Ausnahmegenehmigungen von 36 auf 12 Monate verkürzt wurde und auch in Artikeln enthaltene Chemikalien berücksichtigt werden. Wir erhalten jetzt Vorschriften, die akzeptabel sind und den Vorschlag der Kommission verbessern, aber sie hätte noch besser sein können, wenn die Volksgesundheit und die Umwelt den Unternehmensinteressen vorangestellt würden, was letztendlich das einzige nachhaltige Wirtschaftsmodell ist.

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). – Frau Präsidentin! Auch meinen Dank an Herrn Blokland. Ich freue mich, dass das Europäische Parlament noch das Ruder herumgerissen hat und das größte Schlupfloch geschlossen worden ist. Wir wissen, in den so genannten Drittweltländern kommt es jährlich zu mehr als 1,5 Millionen Vergiftungen und zu fast 30 000 Todesfällen. Es wäre verheerend gewesen, wenn sich der Vorschlag der Kommission durchgesetzt hätte, dass gefährliche Chemikalien ohne Einverständnis der importierenden Länder hätten ausgeführt werden können, wenn innerhalb von 90 Tagen keine Antwort erfolgt wäre.

Es wäre auch ein sehr fragwürdiges Verständnis von Umwelt- und Gesundheitsschutz, das wir da exportieren würden, wenn wir einerseits mit der derzeit laufenden neuen Pestizidzulassung Meilensteine für mehr Sicherheit setzen, andererseits aber beim Export das genaue krasse Gegenteil tun. Die EU muss ein hohes Schutzniveau nicht nur vor der eigenen Haustür sichern, sondern auch im Rest der Welt vertreten, und diese widersinnige Aufweichung der Exportregeln hätte die EU unglaubwürdig gemacht.

Aber wir brauchen auch mehr Transparenz bei Chemikalien- und Pestizidexporten. Da muss besser offengelegt werden, welche Mengen denn von den EU-Mitgliedstaaten exportiert werden. Es geht immerhin um den Handel mit zum Teil verbotenen Materialien, und hier brauchen wir in den EU-Mitgliedstaaten maximale Transparenz. Von daher brauchen wir hier auch mehr Information über die Mengen sowie darüber, aus welchen Mitgliedstaaten die Materialien stammen.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Da das Verfahren neu ist – und wenn ich mich so umschaue, dann haben alle anderen bereits das Wort ergriffen –, bedeutet das, ich habe auch fünf Minuten? Ich nehme an, ich darf mindestens zwei Minuten sprechen, nämlich so lange, wie unserer Seite weggenommen wurde, um sie für das „catch-the-eye“-Verfahren zur Verfügung zu stellen. Das ist eine Sache, die wir klären müssen.

Ich unterstütze die Kollegen bei dieser wichtigen Verordnung, die infolge eines Urteils des Gerichtshofes von vor 12 Monaten, sie brauche eine doppelte Rechtsgrundlage, ihre zweite Runde durch die Ausschüsse und diese Häuser macht.

Der Hauptpunkt, zu dem ich in diesem „catch-the-eye“-Verfahren etwas sagen möchte, sind meine grundsätzlichen Bauchschmerzen bezüglich der Rechtsgrundlagen und der Schwierigkeiten, die wir hier hatten, und zwar nicht nur mit diesem Rechtsakt, sondern auch mit anderen. Wir debattieren sowohl auf Ausschussebene als auch im Plenum lange über Änderungsanträge zum Thema einfache oder doppelte Rechtsgrundlage und über die unterschiedlichen Ansichten dazu.

Meines Erachtens ist es höchste Zeit, dass dieses Parlament einmal Bilanz zieht, welche Verfahren wir jetzt genau anwenden – unterschiedliche Rechtsgrundlagen –, weil oftmals Rechtssachen, für die uns oder im Rat doppelte Rechtsgrundlagen vorgeschlagen werden, zu uns zurückkommen, bevor ein Gemeinsamer Standpunkt gefunden wird, weil meiner Meinung nach beim Erlass von Rechtsvorschriften schlampig gearbeitet wird, denn je größer die EU wird – gegenwärtig sind es 27 Mitgliedstaaten, und sie wächst weiter, was ich begrüße – desto schwieriger ist es, bei der Rechtsetzung ordentlich vorzugehen. Wir müssen wirklich genau darauf achten, was wir auf diesem Gebiet tun. Interessanterweise geschieht genau das Gegenteil. So hat der Gerichtshof gesagt, wir würden auf diesem speziellen Gebiet eine doppele Rechtsgrundlage benötigen und nicht die einfache, was das Leben gewöhnlich viel einfacher machen würde – sofern wir uns an eine einfache Rechtsgrundlage halten können –, weil doppelte Rechtsgrundlagen sehr oft ein Privileg von Juristen sind.

Ich wüsste gern, ob der Herr Kommissar erklären kann, worin genau die Aufgabe für den Gerichtshof in Bezug auf die einfache Rechtsgrundlage bestand, wer die Entscheidung getroffen hat, und ob er uns mehr Informationen darüber geben kann, weshalb der Gerichthof selbst, wenn Sie gestatten, auf einer doppelten Rechtsgrundlage entschieden hat. Damit haben wir Zeit gewonnen, das ganze Verfahren zu wiederholen, und die Auswirkungen der Verordnung aufgehalten, bis wir sie sozusagen erneut annehmen. Ich freue mich, dass es jetzt so aussieht, als würden wir bei erster Lesung aufgrund der ganzen Zusammenarbeit hier eine Einigung erzielen. Ich würde die Meinung des Herrn Kommissars dazu und zu der ganzen Geschichte der Rechtsgrundlage, die uns jetzt ein zweites Mal vorliegt, sehr begrüßen.

 
  
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  Der Präsident. − Ich habe Ihnen, ebenso wie anderen Kollegen auch, mehr Zeit gelassen, weil klar war, dass diese fünf Minuten zu wenig waren, weil weniger Mitglieder anwesend sind, doch das ist eine Ausnahme.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Frau Präsidentin! Ich möchte mich bei allen Rednern für ihre positiven Beiträge bedanken.

Ich befürworte voll und ganz das Bestreben des Parlaments, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu erreichen, besonders in solchen Ländern, die nicht über die erforderliche Infrastruktur oder Kapazitäten für den sicheren Umgang mit gefährlichen Chemikalien verfügen.

Auch unterstütze ich voll die Ansicht, dass der Europäischen Kommission eine führende Rolle bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens zur Sicherung eines hohen Schutzniveaus zukommt. In vielen Punkten beschränkt sich die Verordnung nicht nur auf die Bestimmungen des Rotterdamer Übereinkommens, sondern legt auch Bedingungen zu deren Umsetzung fest. Dies soll nicht nur den Unterzeichnern des Rotterdamer Übereinkommens, sondern allen Ländern der Welt einen hohen Schutz gewährleisten.

Ich bin überzeugt, dass dieses Beispiel andere Länder darin bestärken wird, sich uns anzuschließen und das Übereinkommen zu unterzeichnen. Die Kommission wird alles dafür tun, das Rotterdamer Übereinkommen zu unterstützen, um diese Ziele zu erreichen.

Als Reaktion auf die hinsichtlich Arsen und Quecksilber geäußerten Bedenken möchte die Kommission betonen, dass sie gemäß Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung 304/2003, wenn das Metall Arsen verboten wird oder strengen Beschränkungen innerhalb der Gemeinschaft unterliegt, einen Vorschlag zur Anwendung des entsprechenden Anhangs vorlegen wird. Darüber hinaus betont die Kommission, dass sowohl Rat als auch Parlament einen Vorschlag für ein Ausfuhrverbot von Quecksilber in Länder außerhalb der Gemeinschaft vorantreiben. Dieses Verbot wird, solange es in Kraft ist, über die durch das Rotterdamer Übereinkommen und die Bestimmungen für die Umsetzung in Gemeinschaftsrecht aufgestellten Forderungen zur Zustimmung hinausgehen.

Ich möchte nochmals dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern, und ganz besonders Herrn Blokland, für ihre Bemühungen und ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Die Kommission ist besonders erfreut über das Ergebnis der Verhandlungen und akzeptiert alle Kompromissänderungsanträge.

Was die doppelte Rechtsgrundlage angeht, so wäre eine einfache Rechtsgrundlage in der Tat sehr viel unkomplizierter gewesen, aber wir kennen das Problem, das sich oft in diesem Zusammenhang ergibt: In diesem Fall gelten, wenn ich mich recht erinnere, Artikel 133 und Artikel 175, in den meisten anderen Fällen gelten Artikel 95 und Artikel 175. Sicher vertrauen wir beim Vorschlagen einer Rechtsgrundlage stets auf die Urteilskraft unserer Rechtsorgane. Hier geht es aber, wie bereits gesagt, um Handel und Umwelt, was letztendlich den Europäischen Gerichtshof zu seiner Entscheidung über eine doppelte Rechtsgrundlage bewogen hat.

 
  
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  Johannes Blokland, Berichterstatter. − (NL) Frau Präsidentin! Frau Doyle und Herr Matsakis haben das Problem der Rechtsgrundlage angesprochen, und Kommissar Dimas, dem ich auch herzlich für seine Antwort danken möchte, ist ebenfalls kurz darauf eingegangen.

Das Problem bestand zu meiner Zeit als Berichterstatter tatsächlich darin, dass mich der Ratsvorsitzende aufsuchte und erklärte: „Wir im Rat sind der einhelligen Meinung, dass die „Handelspolitik“ als Rechtsgrundlage überaus problematisch ist. Auf Anraten unseres Juristischen Dienstes wollen wir sie durch die „Umweltpolitik“ ersetzen.“

Das Parlament konsultierte seinen eigenen Juristischen Dienst, und auch der war der festen Überzeugung, als Rechtsgrundlage sei „Umweltpolitik“ statt „Handelspolitik“ heranzuziehen. Auf dieser Grundlage kamen wir damals zu dieser Schlussfolgerung, nahezu einstimmig, zumindest im Rat.

Tatsächlich hätten wir besser daran getan, mit diesem Problem nicht den Gerichtshof anzurufen, sondern mit dem Kommissar, dem Ratsvorsitz und dem Parlament in Gespräche einzutreten und nach einer politischen Lösung für dieses Problem zu suchen. Was geschah danach? Ja, erfreulicherweise ist die Verordnung in Kraft getreten. Es funktionierte: der Rat behandelte die Angelegenheit dringlich, das Parlament behandelte sie dringlich. Gleichwohl gab es intensive Diskussionen, und die führten letztendlich dazu, dass jeder Unrecht hatte: die Kommission, der Rat und das Parlament.

Der Gerichtshof fällte eine Art salomonisches Urteil und sagte: doppelte Rechtsgrundlage, Rat und Parlament hingegen waren davon ausgegangen, dies sei nicht möglich. In einer solchen Situation landet man an dem Punkt, an dem wir alle im Irrtum sind, Jahre in Verzug geraten. Zum Glück nicht auf Kosten der Entwicklungsländer, denn die Arbeit ging trotzdem weiter.

Auf jeden Fall haben wir ziemlich viel Zeit darauf verwendet. In Zukunft sollten wir meines Erachtens diese Probleme gemeinsam vermeiden. Während Kommissar Dimas’ Vorstellungskür im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit haben wir dieses Problem ebenfalls angesprochen.

Wir haben die Problematik auch in drei Anhörungen mit Kommissar Verheugen und mit dem Kommissionspräsidenten, Herrn Barroso, erörtert. Damals gewannen wir den positiven Eindruck, die Entscheidung, den Gerichtshof anzurufen, sei weniger von der Kommission als vielmehr vom Juristischen Dienst ausgegangen. Nach meinem Dafürhalten sollte die Lösung dieses Problems von jetzt an nicht den Juristen, sondern den Politikern obliegen.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, Dienstag, den 15. Januar 2008, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. – (RO) Der Vorschlag für eine Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien stellt eine Verbesserung im Umgang mit Chemikalien dar, weil die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt wirksamer geschützt werden. Ziel der Verordnung ist es, die gemeinsame Verantwortung von Exporteuren und Importeuren und die gemeinschaftlichen Bemühungen um Regulierung im internationalen Verkehr mit gefährlichen Chemikalien zu fördern. Durch diese neue Verordnung wird die Definition von „Exporteur“ geändert, um Exporteure einzubeziehen, die solche gefährlichen Chemikalien aus der EU ausführen, aber nicht in der EU ansässig sind, um so für eine wirksame Kontrolle und Überwachung der Bewegung gefährlicher Chemikalien zu sorgen.

Das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (Prior Informed Consent, PIC), bei dem bestimmte Chemikalien eine ausdrückliche Genehmigung des einführenden Landes benötigen, hilft den am Handel beteiligten Ländern auch, an genauere Informationen über die gefährlichen Chemikalien zu gelangen, die durch die einführenden Länder hindurch verbracht werden könnten, aber verboten sind, weil sie der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden könnten. Dessen ungeachtet ist das PIC-Verfahren kein Ersatz für wirksame und beständige Grenzkontrollen, und die Mitgliedstaaten sollten zusammenarbeiten, um die effektive Begleitung der Bewegung dieser gefährlichen Materialien auf ihrem Hoheitsgebiet zu gewährleisten.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE), schriftlich. – Mit der neuen Verordnung über die Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien und Pestizide wurden nun sinnvolle technische Änderungen zu diesem Verfahren eingeführt. In der Vergangenheit war der internationale Austausch durch administrative Hürden immer wieder ins Stocken geraten. Grund dafür war hauptsächlich die „ausdrückliche Zustimmung“ des importierenden Staates, die zur Einfuhr nötig war. Es besteht kein Zweifel darüber, dass eine solche Zustimmung gerade bei potentiell gefährlichen Substanzen unbedingt erforderlich ist und auch weiterhin beibehalten werden muss.

Denn schließlich ist das Subsidiaritätsprinzip ein Grundpfeiler der Union und die Staaten sollten auch in Zukunft selbst bestimmen können, welche möglichen Gefahrengüter ihre Grenzen passieren.

Im Sinne des freien Handels sollte jedoch eine gewisse Flexibilität erhalten bleiben.

Durch etwas größeren Handlungsspielraum kann auch leichter verhindert werden, dass Länder, deren diesbezügliche Einfuhrüberwachungssysteme noch nicht ausreichend ausgebildet sind, von weniger kontrollierten Exporteuren übervorteilt werden. Der aktuelle Kompromiss trägt diesen Überlegungen Rechnung und garantiert sowohl verantwortungsvollen Umgang mit potentiell gefährlichen Chemikalien als auch den nötigen Handlungsspielraum, um den internationalen Warenaustausch weiterhin reibungslos aufrecht zu erhalten.

 
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