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Verfahren : 2007/0054(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0515/2007

Eingereichte Texte :

A6-0515/2007

Aussprachen :

PV 15/01/2008 - 6
CRE 15/01/2008 - 6

Abstimmungen :

PV 15/01/2008 - 8.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0006

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 15. Januar 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

6. Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Aussprache)
Protokoll
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  Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Csaba Öry im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (KOM(2007)0159 – C6-0104/2007 – 2007/0054(COD)) (A6-0515/2007).

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments! Das Ihnen heute vorgelegte Dokument betrifft die jüngste Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 1408/71. Dabei handelt es sich um die bekannte Verordnung zur Abstimmung der Systeme der sozialen Sicherheit. Seit über 30 Jahren bildet diese Verordnung die Grundlage für die Koordinierung der einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit. In den letzten Jahren wurden Schritte eingeleitet, um diese Verordnung und die Verordnung zu ihrer Durchführung zu aktualisieren und zu vereinfachen. Das Parlament hat bereits die neue Verordnung Nr. 883/2004 angenommen, und über die für ihre Umsetzung erforderlichen Instrumente wird bereits verhandelt. Dabei handelt es sich um die Durchführungsverordnung und den Wortlaut der Anhänge. Solange diese neuen legislativen Instrumente noch nicht in Kraft sind, muss Verordnung Nr. 1408/71 weiter aktualisiert werden. Deshalb liegt Ihnen diese neue technische Aktualisierung vor. Sie gilt lediglich für den Wortlaut der Anhänge zur Verordnung, und sie dient der Berücksichtigung der in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgenommenen Veränderungen.

Es ist unbedingt erforderlich, dass dieser Text unverzüglich gebilligt wird, damit die Verordnung Nr. 1408/71 aktualisiert werden kann und damit Rechtssicherheit und die Wahrung der Rechte der Bürger gewährleistet werden können.

Ich möchte mich beim Berichterstatter, Herrn Öry, ganz herzlich für die Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Organen bedanken. Wie er in seinem Bericht ganz klar feststellt, würde eine Abstimmung in erster Lesung eine unverzügliche Annahme ermöglichen. In diesem Sinne wurden die Änderungsanträge einschließlich der technischen Änderungen durch den Rat erarbeitet. Andererseits hat er zum jetzigen Zeitpunkt die Diskussionen ausgeklammert, die besser im Rahmen der Prüfung der Durchführungsverordnung, für die Frau Lambert die Berichterstatterin ist, zu führen wären bzw. den Text der Anhänge, insbesondere Anhang 11, für die Frau Bozkurt als Berichterstatterin fungiert.

Einige möchten ausgehend von diesem Bericht die Gelegenheit nutzen und sich weiter gefassten Themen zuwenden, wie beispielsweise den grenzübergreifenden Gesundheitsdiensten. Auch wenn mir diese Problematik durchaus am Herzen liegt, halte ich es nicht für ratsam, sie im Rahmen dieser technischen Aktualisierung zu prüfen. Mit einem begrenzten, aber pragmatischen Ansatz im Hinblick auf die technische Aktualisierung ist dem Schutz der Rechte der Bürger besser gedient. Dafür möchte ich Herrn Öry ganz besonders danken.

Die Kommission befürwortet die Änderungsanträge 1 bis 6, 9 und 11, die den ursprünglichen Text an die allgemeine Orientierung des Rates angleichen, Änderungsanträge 7 und 8, die ein besonderes Problem regeln, das unlängst in einem Mitgliedstaat, und zwar den Niederlanden, nach der Gesundheitsreform aufgetreten ist. Andererseits kann die Kommission Änderungsantrag 10 nicht befürworten. Der ungenaue Wortlaut lässt eine ordnungsgemäße Bestimmung der konkreten Umstände, die dadurch geregelt werden sollen, nicht zu. Der Änderungsantrag stellt die Vorrangsregeln im Bereich von Familienbeihilfen in Frage. Eine solche Änderung hätte rechtliche und ökonomische Konsequenzen, die weit über den betreffenden Mitgliedstaat hinausreichen würden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte den Berichterstatter nochmals zu seinem Beitrag und seiner hervorragenden Zusammenarbeit beglückwünschen.

 
  
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  Csaba Őry, Berichterstatter. − (HU) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Gestatten Sie mir ein paar Worte zu dem uns vorliegenden Rechtsakt und seiner Bedeutung, bevor ich mich den untergeordneten Fragen im Zusammenhang mit den vorgeschlagen Änderungen zuwende.

Wie der Kommissar sagte, handelt es sich hier um einen sehr alten Rechtsakt. Er ist 1971 entstanden, und er hat seitdem als sekundäres Regulierungsinstrument traditionell eine wichtige Rolle für das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union gespielt. Es ist unbestritten, dass die im Vertrag vorgesehene Freizügigkeit von Arbeitnehmern recht wertlos wäre, wenn Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit suchen, keinen Zugang zu den entsprechenden Systemen der sozialen Sicherheit hätten oder wenn die Übertragbarkeit der Rechte nicht gewährleistet wäre.

Im Zusammenhang mit der Freizügigkeit innerhalb der Union dürfen Arbeitnehmer, die beträchtliche Risiken eingehen, in Bezug auf die soziale Sicherheit und soziale Grundrechte nicht benachteiligt werden. Nur dann kann die Freizügigkeit von Arbeitnehmern einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich der Arbeitsmärkte der Union leisten, den die Wirtschaft der Union braucht.

Andererseits muss uns klar sein, dass die Verordnung Nr. 1408, um die es hier geht, ihre Aufgabe nur dann erfüllen kann, wenn wir sie kontinuierlich mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften harmonisieren. Doch Fragen der Sozialpolitik, der Beschäftigung und der Mobilität fallen in die nationale Zuständigkeit. Deshalb war und ist es notwendig, die Rechtsvorschriften ständig zu ergänzen und abzuändern.

Dieser Rechtsakt ist von entscheidender Bedeutung. Zwar sieht es so aus, als würden wir uns lediglich auf einen anderen Wortlaut einigen, aber er betrifft Menschen, das Schicksal von Menschen und ihre alltäglichen Probleme. Deshalb sind wir als Gesetzgeber trotzdem in die Pflicht genommen, auch wenn wir wissen, dass dieser Text nur für einen sehr kurzen Zeitraum in Kraft sein wird, denn, wie der Kommissar bereits sagte, existieren die neue Verordnung und die neue Richtlinie bereits. Sie haben bereits das Licht der Welt erblickt.

Solange uns die Durchführungsverordnung noch nicht vorliegt, ist es im Interesse der Rechtssicherheit notwendig, dass wir den Wortlaut kontinuierlich aktualisieren und an Veränderungen in der nationalen Gesetzgebung anpassen. Ein gutes Beispiel dafür ist der erste Änderungsantrag. Im ungarischen Recht wurde der Begriff des „unterhaltsberechtigten Familienangehörigen“ geändert, und so ergab sich für uns die Möglichkeit, den Wortlaut des europäischen Rechts entsprechend anzupassen.

Das gilt jedoch auch für die vorgeschlagenen Änderungen, die die Niederlande betreffen, wo auch ganz eindeutig das Schicksal der Menschen auf dem Spiel steht und Zweifel in Bezug auf den Anspruch von Familienangehörigen von im Ausland stationiertem Militärpersonal auf Sozialleistungen bestehen. Das ist völlig inakzeptabel und muss nachgebessert werden.

Wir haben jedoch im Ausschuss eine Lösung für dieses Problem gefunden, indem wir den verbalen Vorschlag des Rates in den Text aufgenommen haben. Folglich gibt es hier kein Problem, da ich glaube, dass Änderungsantrag 10 ebenfalls eine befriedigende Lösung darstellt, da sich die niederländische Regierung verpflichtet hat, die betreffenden Bürger mit einem klärenden Rundschreiben zu informieren. Folglich ist es nicht mehr notwendig, dass dieser Änderungsantrag vom Parlament angenommen wird.

Ohne Zusammenarbeit war all das jedoch nicht möglich. Deshalb möchte ich den Beteiligten, meinen Kollegen, die Änderungsanträge eingereicht haben, dem Rat und der Kommission danken. Vielen Dank dafür, dass Sie mir das Wort erteilt haben, Frau Präsidentin.

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Ria Oomen-Ruijten, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Wie Herr Őry soeben ausgeführt hat, kommt der Mobilität auf dem Arbeitsmarkt größte Bedeutung zu. Die Koordinierungsverordnung, die wir heute erörtern, gleicht praktisch jedes Jahr die Änderungen in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten an.

Eigentlich sollten die Mitgliedstaaten alle Gesetze oder Änderungen im Sozialversicherungs- oder Steuerrecht daraufhin prüfen, ob sie auch europasicher sind. Dann träten kaum Probleme auf. Bei einem eindeutigen Ergebnis erübrigten sich spätere Anpassungen.

Gemeinsam mit Herrn Őry habe ich einige Änderungsanträge eingebracht, und meiner Ansicht nach sollte sich, wenn die jährliche Anpassung ansteht, jedes Mitglied in seinem eigenen Mitgliedstaat vergewissern, ob all das, was in den Beratungen auf administrativer Ebene vorgeschlagen wird, auf die Realitäten in Europa abgestimmt ist.

Wir haben zwei, drei Änderungsanträge eingebracht. Die ersten beiden, die Änderungsanträge 7 und 8, beziehen sich auf die Krankenversicherung der Familienangehörigen von Militärpersonal, die in Belgien oder Deutschland leben. Die niederländischen Militärangehörigen fallen nicht unter das Krankenversicherungsgesetz, weshalb sich auch die Familienmitglieder nicht versichern konnten und einem immer teurer werdenden System beitreten mussten. Die niederländische Regierung wandte sich in einem Brief an das Parlament, in dem sie das Europäische Parlament zur Annahme der Änderungsanträge aufforderte, weil dies die schnellste Lösung sei.

Der dritte Änderungsantrag – Änderungsantrag Nr. 10 – betrifft das niederländische Gesetz über Erziehungsbeihilfen. Eine Familie, die in den Niederlanden lebt und jenseits der Grenze arbeitet, hatte keinen Anspruch auf Erziehungsbeihilfen. Über eine Gesetzesänderung wurde dies nunmehr auch geregelt.

Das bedeutet, dank unserer Beharrlichkeit haben wir für viele Menschen eine ganze Menge erreicht. Mein Dank gebührt auch meinen Kolleginnen und Kollegen, die sich durch die Argumente in der zweiten Lesung nicht haben abschrecken lassen, sondern uns den Rücken gestärkt haben, so dass wir viel bewirken konnten.

 
  
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  Joel Hasse Ferreira, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Őry, zu seinem ausgewogenen Bericht gratulieren. Zweitens möchte ich hervorheben, dass es wichtig ist, die verschiedenen Sozialversicherungssysteme in der Europäischen Union zu koordinieren und zu vervollkommnen und sie dort, wo es sich als notwendig erweist, anzupassen. Es ist völlig klar, dass eine Reihe von Änderungsanträgen, die wir für wesentlich halten, eingereicht wurde, um eine fundierte Aussprache als Teil eines Prozesses zur Erleichterung der Annahme des Berichts Őry in erster Lesung zu ermöglichen.

Fragen der sozialen Sicherheit in Europa schließen weit mehr als die Probleme, die mit diesem Bericht gelöst werden sollen, und die damit verbundenen Regulierungspraktiken ein. Es geht hier darum, Änderungen in den Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit von Mitgliedstaaten wie Irland, Ungarn, Polen, den Niederlanden und Österreich zu berücksichtigen, um eine entsprechende Aktualisierung und Anpassung sicherzustellen .

Meine Damen und Herren! Bekanntlich laufen parallel dazu die Beratungen über die Einführung eines neuen Regulierungssystems, vor allem die Verhandlung über die jeweiligen Durchführungsverordnungen. Auch in diesem Fall begrüßen wir den Standpunkt des Berichterstatters, und wir verstehen und teilen die Ansicht, dass nur eine begrenzte Zahl unabdingbarer Änderungsanträge unterstützt werden sollte, wie wir es im Ausschuss zum Ausdruck gebracht haben. Mit diesen Änderungsanträgen soll erreicht werden, dass die bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung erforderliche Rechtssicherheit gewährleistet ist. Dem Vernehmen nach hat Herr Őry den betreffenden Änderungsantrag aus den von ihm genannten Gründen mittlerweile zurückgezogen.

Schließlich, Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren, besteht das Wichtigste darin, auch auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu einer angemessenen Umsetzung des auf dem Gipfel von Lissabon und 2006 während des Europäischen Jahres der Mobilität bekräftigten Grundsatzes der Mobilität der Arbeitnehmer in der Europäischen Union beizutragen. Ohne diese Mobilität der Arbeit und ohne eine ausreichende Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit werden die europäischen Arbeitnehmer in ihren Möglichkeiten der Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt eingeschränkt. Das wollen wir nicht, und deshalb unterstützen wir diesen Bericht.

 
  
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  Ona Juknevičienė, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sichert allen Menschen Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit zu. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten. In der Praxis gibt es bekanntlich jedoch noch zahlreiche Hürden, die Bürger daran hindern, in der Union von diesen Rechten vollständig Gebrauch zu machen. Seit 1971 gilt die von uns heute debattierte Verordnung als Grundlage, um die Erbringung von Leistungen der sozialen Sicherheit für Personen zu gewährleisten, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. Wie bereits erwähnt, findet die Verordnung seit über 30 Jahren Anwendung, wobei die darin enthaltenen Bestimmungen unter Berücksichtigung einzelstaatlicher Gesetze häufiger geändert wurden. Dennoch schreibt die Verordnung den allgemeinen Grundsatz fest, dem zufolge sich die Mitgliedstaaten, die Institutionen der sozialen Sicherheit sowie die Gerichte bei der Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften an die Vorgaben der Verordnung halten müssen. Damit wird sichergestellt, dass Menschen, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft Gebrauch machen, nicht das Nachsehen haben, wenn unterschiedliches nationales Recht angewendet wird.

Die Systeme der sozialen Sicherheit unterscheiden sich gravierend von Land zu Land. Obgleich die Verordnung mehrfach geändert wurde, soll damit keine Vereinheitlichung der Systeme, sondern eine Generalisierung erreicht werden. Aus diesem Grund ist es erfreulich, dass es dadurch möglich ist, die am stärksten gefährdeten Bürger der EU wie Frauen, Rentnerinnen und Rentner und Behinderte sowie deren Familienangehörige zu schützen. Nach meinem Dafürhalten leistet das Dokument nicht nur einen Beitrag zur Vereinigung der EU-Mitgliedstaaten, sondern auch ihrer Bürger. Daher fordere ich Sie, meine Damen und Herren, aufrichtig dazu auf, dafür zu stimmen.

 
  
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  Wiesław Stefan Kuc, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Das Recht, frei in der Europäischen Union leben, arbeiten und sich bewegen können, gehört zu den bedeutendsten Errungenschaften unserer Bürger. Deshalb ist unter anderem ihre soziale Absicherung von größter Wichtigkeit, vor allem jetzt, da wir eine in Europa noch nie da gewesene Migrationsbewegung verzeichnen, die von allen EU-Institutionen nachdrücklich unterstützt wird.

Nach meiner Einschätzung versuchen wir mit der geplanten Änderung der Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit (zurzeit ist die Verordnung von 1971 noch in Kraft) lediglich, das zu ändern, was geändert werden muss und es den Veränderungen anzupassen, die sich in einigen Ländern vollzogen haben.

Meines Erachtens haben wir jedoch die Chance, die sich uns geboten hat, nämlich die Verordnung entsprechend der in der neuen Verordnung vorgeschlagenen Richtung zu ändern, nicht genutzt. Obwohl seit der Annahme des Entwurfs der neuen Verordnung bereits vier Jahre vergangen sind, ist sie noch immer nicht in Kraft, und die alte Verordnung ist nun schon 37 Jahre alt. Vielleicht wäre es besser, die bestehende Verordnung grundlegend zu ändern, als auf eine neue zu warten, denn die Zeit vergeht, und die Menschen werden ungeduldig.

 
  
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  Jean Lambert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte dem Berichterstatter für seine Arbeit zu dieser Thematik danken. Ich weiß, dass dies oft sehr technisch wirkt, aber diese jährlichen Aktualisierungen sind wichtig, weil sie den Bürgern in transparenter Form ihre Ansprüche verdeutlichen. Es bedeutet auch, dass bestimmte Personen schneller erfasst werden können.

Ich möchte – so wie einige meiner Vorredner – auch unterstreichen, dass es sich hier um eine Abstimmung und nicht um eine Harmonisierung handelt. Oftmals bedeutet das, dass bestimmte Dinge, die sehr vernünftig erscheinen, aufgrund des sehr begrenzten Geltungsbereichs der Koordinierung nicht notwendigerweise akzeptabel sind. Meines Erachtens sollte ferner klargestellt werden, dass es bei dieser Koordinierung nicht darum geht, nationale Systeme zu unterminieren und sie für die Marktkräfte zu öffnen – was wir meines Erachtens im Moment gerade im Bereich Gesundheit feststellen können.

Wie von einigen bereits angesprochen, ist die neue Durchführungsverordnung für die Aktualisierung schon in Arbeit. Wir wissen aber bereits, dass bestimmte Probleme nicht erfasst werden. Meines Erachtens müssen wir dafür nach einer Lösung außerhalb der Koordinierung suchen, und fordere die Kommission auf, dies zu prüfen. So werden Steuereinnahmen beispielsweise zunehmend zur Abstützung der Systeme der sozialen Sicherheit verwendet, und Bürger, die im Ausland arbeiten, müssen feststellen, dass sie Steuern für ein solches System zahlen, zu dem sie keinen Zugang mehr haben.

Ich würde – so wie das Parlament bereits vor einiger Zeit – auch dazu aufrufen, das nationale Vorgehen dem Geist der Verordnung anzugleichen, damit sich nicht wiederholt, was derzeit in Frankreich passiert, wo bestimmte Personen aufgrund von Änderungen der einzelstaatlichen Vorschriften jetzt keinen Zugang zu Systemen mehr haben, in die sie eingezahlt haben.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Sehr geehrter Herr Kommissar! Zweifellos müssen die in den Anhängen zu dieser Verordnung vorgeschlagenen technischen Änderungen gebilligt werden. Auf diese Weise harmonisieren wir die Verordnung mit der neuen Sprachregelung in einigen Ländern. Gleichwohl möchte ich nochmals herausstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften schon seit Jahren der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu genaueren Vorschriften im Hinblick auf die Ansprüche von Patienten auf Erstattung von Kosten für die Gesundheitsversorgung im Ausland widersprechen. Der Widerspruch, der bei der Krankenhausbehandlung besonders zutage tritt, erstreckt sich auf alle Urteile. Betonen möchte ich, dass sich dies auf sämtliche Fälle bezieht und nicht nur auf jene, in denen sich der Rat bereits geeinigt hat. Zwar werden die Rechte der Patienten bestätigt, wenn sie den Europäischen Gerichtshof anrufen, aber diese Rechtslage ist inakzeptabel.

Ich darf Sie erneut daran erinnern, dass im Zuge der neuen, vereinfachten Verordnung (EG) Nr. 883/2004 die Gelegenheit zur Änderung der Ansprüche von Versicherten mithilfe eines geeigneten Verfahrens versäumt wurde. Die Chance zur Änderung der Prinzipien, die der Europäische Gerichtshof in der zwei Jahre darauf folgenden Dienstleistungsrichtlinie entwickelt hatte, wurde ebenso wenig genutzt. Ein neues Jahr hat begonnen, und wir nehmen lediglich technische, aber keine konzeptionellen Änderungen vor. Möglicherweise wird die neue Durchführungsverordnung dieses Problem lösen, es hat jedoch nicht den Anschein, als werde sie sämtliche Probleme aus der Welt schaffen, da der Rat nicht in allem Einvernehmen erzielt hat. Überdies ist die Lage vielleicht insofern vertrackt, als die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz nunmehr einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über die Patientenmobilität vorlegt. Deshalb kann sich der Rat auf kontroverse Diskussionen gefasst machen. Ein Thema, das heftige Diskussionen auslöst, ist der Streit über Beihilfen. Wir können uns auch auf weitere Verzögerungen bei der Rechtsvorschrift über Ansprüche der Bürger auf Erstattung der Kosten von Krankenhausbehandlungen einstellen. Meinungsunterschiede herrschen hier über die Höhe der Erstattung sowie über die Bedingungen für die Genehmigung durch eine Versicherungsgesellschaft im Herkunftsland.

Meiner Ansicht nach ist diese Lage unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit, der Zugänglichkeit und des Rechtsverständnisses der Bürger höchst unerfreulich. Einige Länder lösen das Problem, indem sie ihre Bürger über ihnen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zustehenden Ansprüche nicht informieren. Meiner Überzeugung nach muss dieses Problem so bald als möglich durch Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 behoben werden. Wir sollten uns nicht auf die kontroverse neue Mobilitätsrichtlinie der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz verlassen und unverzüglich die Übereinstimmung mit den Urteilen sicherstellen.

 
  
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  Emine Bozkurt (PSE). – (NL) Herr Präsident! Mein Dank gilt Herrn Őry für seine exzellente Arbeit. In der kurzen Redezeit, die mir zur Verfügung steht, möchte ich eines herausstellen. Nicht alles, was bei der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verkehrt läuft, kann der Gesetzgebung angelastet werden. Viele der auftretenden Probleme ergeben sich aus der Durchführung dieser Vorschriften, und dafür sind die Mitgliedstaaten selbst verantwortlich.

Einige dieser praktischen Probleme traten während der Arbeit an dem Bericht Őry zutage. Und eben darum geht es bei der Koordinierung. Nicht nur die Vorschriften müssen stimmen, auch ihre praktische Anwendung muss damit in Einklang stehen. Deshalb finde ich es begrüßenswert, dass die Ratsvorsitzenden von Zeit zu Zeit das Parlament konsultieren, unter anderem zu den Anhängen XI und VI der Verordnung Nr. 883, für die ich selbst Berichterstatterin bin.

Zweifellos ist es von größter Bedeutung, dass der Rat seine Arbeiten an dieser Verordnung und den Anhängen während dieser Amtszeit des Parlaments abschließt. Ich wünsche den künftigen Ratsvorsitzenden dabei viel Erfolg.

 
  
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  Janusz Wojciechowski (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich unterstütze Herrn Őrys Bericht. Es ist sehr zu begrüßen, dass die EU die Systeme der sozialen Sicherheit koordiniert, denn in der erweiterten Europäischen Union arbeiten Millionen Menschen außerhalb der Grenzen ihres Heimatlandes. Die größte Gruppe stellen hier meine polnischen Landsleute, von denen inzwischen über zwei Millionen in verschiedenen Mitgliedstaaten arbeiten.

So ermutigend die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einerseits ist, so bedauerlich finden wir es andererseits, dass die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer, die schlecht behandelt werden, ständig wächst. In einigen Ländern wurden Fälle aufgedeckt, wo polnische Arbeitnehmer auf kriminelle Weise behandelt wurden, indem man sie zu Sklavenarbeit gezwungen hat. Polnische Arbeitnehmer sind Opfer rassistischer Übergriffe, wie im Vereinigten Königreich und unlängst auch in Deutschland geschehen. Die polnischen Medien haben über brutale Angriffe auf Polen in Löknitz in Mecklenburg berichtet.

Das sind ernste Vorfälle, und wir erwarten von allen Mitgliedstaaten, dass sie ausländische Arbeitnehmer besser vor Ausbeutung und Verfolgung schützen.

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE). – (HU) Die Aufhebung der europäischen Grenzen und Veränderungen im Lebensstil haben dazu geführt, dass Millionen europäischer Bürger in einem Land geboren wurden, in einem oder mehreren Ländern gearbeitet haben und ihren Lebensabend in wieder einem anderen Land verbringen. Sie zahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht dort, wo sie später die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen erfordern auch eine Angleichung der Systeme der sozialen Sicherheit. Langfristig ist daher die Schaffung eines standardisierten europäischen Systems der sozialen Sicherheit, das ein Rentensystem, die Krankenversicherung und Sozialleistungen umfasst, unvermeidlich.

Eine Arbeitsgruppe der Ungarischen Sozialistischen Partei hat empfohlen, diese Zielvorstellung in das langfristige Programm der Sozialdemokratischen Partei Europas aufzunehmen. Die Harmonisierung wird natürlich Zeit kosten und nicht ohne Rechtsstreit vonstatten gehen, aber ich bin sicher, dass im Europa der Zukunft die Zukunft einer einheitlichen sozialen Sicherheit gehört.

 
  
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  Petya Stavreva (PPE-DE). – (BG) Herr Präsident, verehrte Kollegen! Für ein geeintes Europa sind die Harmonisierung der Sozialgesetzgebung und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der EU von grundlegender Bedeutung, da die Freizügigkeit einen unserer Grundwerte darstellt.

Jeder, der in einem EU-Land eine Arbeit aufnehmen möchte, muss deren Rechte und Pflichten kennen; gleichzeitig müssen die Mitgliedstaaten die sozialen Rechte ihrer Bürger schützen und bestmögliche Arbeits- und Lebensbedingungen gewährleisten. Der Status der sozialen Sicherheit von Bürgern, die in den Ländern der EU arbeiten, wirkt sich direkt auf den Wohlstand der Gemeinschaft und ihre Wirtschaftskraft aus.

Für Bulgarien als neues Mitglied der EU ist die soziale Sicherheit von ganz besonderer Aktualität. Ich glaube, dass die Harmonisierung der sozialen Sicherheit auf europäischer Ebene für klarere und einfachere Vorschriften für Europas Bürger sorgen wird. Ich befürworte Herrn Őrys Bericht und fordere Sie auf, für ihn zu stimmen.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident! Es geht bei diesem Dokument darum, dass es rasch gebilligt wird, damit die Rechtssicherheit der Bürger besser gewährleistet werden kann.

Wir wissen, dass die Verordnungen über die Modernisierung und Vereinfachung bereits gebilligt wurden, so dass der vorliegende Vorschlag wenig Sinn hätte, wenn es zu Verzögerungen käme.

Was die Einbeziehung der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs in unsere Rechtsvorschriften angeht, so möchte ich feststellen, dass dies eine technische Angelegenheit ist, die im Rahmen der Diskussion über die durchzusetzende Verordnung diskutiert werden sollte.

Die Kommission hat das jüngste Fallrecht des Gerichtshofs im Wesentlichen bereits in ihrem Vorschlag zur grenzübergreifenden Gesundheitsfürsorge berücksichtigt, der demnächst im Kollegium der Kommissare zur Diskussion ansteht.

Die Befürwortung dieses Dokuments durch das Europäische Parlament würde die Kommission in die Lage versetzen, sich künftig auf die Aktualisierung und Vereinfachung der Texte zu konzentrieren. Es liegt noch sehr viel Arbeit vor uns, bevor die neuen Texte durchgesetzt werden können. Diese Maßnahme wird es den Bürgern langfristig erleichtern, ihre Rechte bei Zu- und Abwanderung in der Europäischen Union auszuüben, und damit wird dieses grundlegende Ziel der europäischen Einigung konkretere Gestalt annehmen.

Gestatten Sie mir, dem Berichterstatter nochmals meinen Dank für seine ausgezeichnete Arbeit auszusprechen.

 
  
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  Csaba Őry, Berichterstatter. − (HU) Vielen Dank für die Worterteilung, Herr Präsident. Vielleicht sollte abschließend zusammenfassend auf die Frage eingegangen werden, die über dieser Debatte schwebt und die von einigen meiner Vorredner einschließlich Frau Lambert und Frau Bozkurt angesprochen wurde.

Tatsächlich ist es so, dass wir, als ich diesen Bericht erarbeitete, keine inhaltlichen Fragen diskutiert haben, weil wir uns diesbezüglich einig waren. Allerdings haben wir darüber diskutiert, was in die Zuständigkeit der europäischen Gesetzgeber und was in die der einzelstaatlichen Gesetzgeber fällt. Ich möchte Ihnen versichern, dass es uns in diesem Fall gelungen ist, ein sehr fragiles Gleichgewicht zu erzielen.

Deshalb haben wir sämtliche Änderungsanträge mit der Kommission und dem Rat besprochen. Manchmal kam es dann endlich auch zu einer Aussprache, manchmal auch zu etlichen Aussprachen, aber wir haben eine Lösung gefunden. Betrachten wir das als einen glücklichen Zufall oder ein gutes Beispiel dafür, dass wir hin und wieder, wenn es nötig ist, sogar zusammenarbeiten können. Für uns liegt auf der Hand, dass das notwendig ist, aber meines Erachtens sollten wir nicht daran zweifeln, dass das auch aus der Sicht der europäischen Bürger erforderlich ist.

Ich selbst habe im Bericht nicht versucht, weit reichende Änderungen am Wortlaut vorzuschlagen, und zwar einfach deshalb nicht, weil wir auf die Berichte von Frau Bozkurt und Frau Lambert über die Verordnung 2003 warten. Deshalb meine ich, dass die Regelung vorläufig in Kraft bleibt – wir haben sie vielleicht etwas verbessert –, aber wir werden die Debatte fortsetzen, wenn wir die Durchführungsverordnung vorlegen. Das ist meines Erachtens der richtige Weg.

Ich möchte mich beim Rat, der Kommission und bei meinen Kollegen für die Zusammenarbeit bedanken.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt.

 
  
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  Monica Maria Iacob-Ridzi (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Die Verordnung (Nr. 1408/71), die wir ändern, spielt eine sehr wichtige Rolle bei der Umsetzung einer der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union, nämlich der Freizügigkeit. Frei in der Europäischen Union arbeiten zu können, darf weder direkt durch eine Beschränkung der Berufsgruppen, die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten offen stehen, noch indirekt durch eine Aushöhlung der Sozialleistungen, auf die Arbeitnehmer, die keine Staatsangehörigen sind, Anspruch haben, eingeschränkt werden.

Aus diesem Grund wird in der von der Kommission vorgeschlagenen Verordnung mit Verbesserungen des Parlaments eindeutig festgelegt, wann Bürger von ihrem Staat gewährte Sonderleistungen in Anspruch nehmen können, unter welchen Umständen diese Leistungen exportiert werden können und ob sonstige Sozialregelungen bestehen, um eine gleichberechtigte Behandlung von Nichtstaatsangehörigen zu gewährleisten. Wenn wir die Kategorien der in Europa verwendeten Arbeitsverträge erweitern wollen, müssen wir uns außerdem darüber verständigen, was selbständige Erwerbstätigkeit umfasst.

Nicht zuletzt trägt dieser Bericht meiner Ansicht nach dazu bei, die sozialen Rechte der Bürger zu schützen, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten. Wenn Hindernisse für die Anerkennung sozialer Rechte beseitigt werden, dann wird dies zu mehr Mobilität innerhalb der Union und mehr Beschäftigung führen.

 
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