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Verfahren : 2002/0222(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0504/2007

Eingereichte Texte :

A6-0504/2007

Aussprachen :

PV 15/01/2008 - 7
CRE 15/01/2008 - 7

Abstimmungen :

PV 16/01/2008 - 4.2
PV 16/01/2008 - 4.4
CRE 16/01/2008 - 4.2
CRE 16/01/2008 - 4.4
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0011

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 15. Januar 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Verbraucherkredite (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (09948/2/2007 – C6-0315/2007 – 2002/0222 (COD)) (Berichterstatter: Kurt Lechner) (A6-0504/2007).

 
  
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  Kurt Lechner, Berichterstatter. − Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kommissarin Kuneva! Einen Kredit aufzunehmen ist etwas anderes, als eine Ware zu kaufen. Die rechtliche Komplexität ist sehr viel größer, die gewachsenen nationalen Finanzierungskulturen und Rechtstraditionen spielen eine viel größere Rolle, und damit ist auch das Vertrauen der Bürger in diesem Umfeld oft entscheidend. Vor diesem Hintergrund stößt eine Angleichung des Rechts in diesem Bereich an Grenzen und sollte nur behutsam und schrittweise erfolgen.

Der Verbraucher als der schwächere Vertragsteil muss sicherlich rechtlich geschützt werden, aber gleichwohl müssen in diesem Zusammenhang auch die Grundsätze der Vertragsfreiheit und der Eigenverantwortung des mündigen Bürgers Maßstäbe sein – und nicht Dirigismus und Bevormundung. Den nationalen Gesetzgebern müssen Spielräume bleiben, gerade damit sie flexibel den Schutz der Verbraucher vor Ort gewährleisten und auf neue problematische Entwicklungen im Verbraucherschutz schnell eingehen können. Eine Ansammlung von Vorschriften ergibt noch keinen Verbraucherschutz! Folgenabschätzungen wären unabdingbar gewesen, gerade im Interesse der Verbraucher, wo doch Hunderte Millionen von Menschen betroffen sind. Eine Gesetzgebung soll sich an typischen Fallkonstellationen und nicht an den Ausnahmen orientieren.

Unter diesen Gesichtspunkten ist zunächst dem Europäischen Parlament insgesamt zu danken, dass der völlig unannehmbare erste Vorschlag der Kommission abgelehnt und in der ersten Lesung wesentlich und entscheidend verändert wurde. Ich will zweitens den neuen Ansatz der Kommission im geänderten Vorschlag aus dem Jahre 2005 ausdrücklich begrüßen, nämlich nur einzelne Grundelemente abschließend zu harmonisieren.

Kritisieren muss ich jedoch den Gemeinsamen Standpunkt des Rates. Statt den Blick auf eine vertretbare praktikable europäische Lösung zu richten, haben die Vertreter der Staaten jeweils ihre Sonderregelungen eingebracht, verteidigt und im Kompromiss aneinandergereiht. Die Folge ist eine Überbürokratisierung der Vorschriften. Der Verbraucher hat davon keinen Nutzen! Mit einer Überflutung von Informationen ist ihm nicht geholfen. Es entstehen erhebliche zusätzliche Kosten, die insbesondere bei kleinen Krediten zu Buche schlagen.

Ziel meiner Arbeit war es deshalb von Anfang an, eine Straffung zu versuchen und mehr Spielräume für den nationalen Gesetzgeber zu eröffnen. Ich will unter diesem Gesichtspunkt auch den Kollegen Dank sagen, weil alle Abstimmungen im Binnenmarktausschuss in dieselbe Richtung gegangen sind und wohl auch alle Entscheidungen, wie sie sich abzeichnen, in diese Richtung gehen.

Ich will nur zwei wesentliche Punkte erwähnen, nämlich die erheblichen Verbesserungen und Kürzungen beim Überziehungskredit und die sich abzeichnende Regelung zum Artikel 16, also der Entschädigung bei einer vorzeitigen Rückzahlung. Trotz dieser Verbesserungen bleibt aber die sich abzeichnende Mehrheit aus meiner Sicht auf halbem Wege stehen, wohl auch unter dem Eindruck der fehlenden Zustimmung im Rat und mit Blick auf das Ziel, das Gesetzgebungsvorhaben zu einem Abschluss zu bringen. Ich halte allerdings zusätzliche Verbesserungen für unabdingbar, um zu einer positiven Gesamtwürdigung zu kommen.

Ich will zwei Punkte erwähnen, die mir noch wichtig sind, und auch hier noch einmal um Zustimmung werben. Erstens sollte die Mindestgrenze, ab der die Richtlinie gilt, auf 500 Euro angehoben werden. Natürlich weiß ich, dass in Europa die Wertverhältnisse unterschiedlich sind. Aber es geht ja nicht darum, dass die Richtlinie erst ab 500 Euro gilt, sondern dass der nationale Gesetzgeber die Möglichkeit behalten soll, schon ab dem ersten Euro anzusetzen, und nicht zwingend erst ab 500 Euro.

Zweitens sollte der Verbraucher die Möglichkeit haben, auf die vorgesehenen Erläuterungen bei den Vorvertragsinformationen zu verzichten, auch unter dem Gesichtspunkt des Binnenmarkteffekts. Denn ich bin der Meinung, dass es ausreichen müsste, wenn der Verbraucher vorab einen Vertragstext erhält, und damit die vorvertraglichen Informationen erfüllt sind, wie es übrigens die Kommission in ihrem eigenen Vorschlag vorgesehen hatte. Damit würde die Papierflut eingegrenzt.

Ich befürchte, dass anderenfalls die gute Vorstellung, die mit dieser Richtlinie verbunden ist, dem Verbraucher in Europa den Binnenmarkt zu öffnen, mehr Produktvielfalt, mehr Möglichkeiten zu geben, nicht erreicht werden wird.

 
  
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  Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Die am Mittwoch in diesem Haus stattfindende Abstimmung über die Richtlinie über Verbraucherkredite ist ein sehr wichtiger Augenblick für die 500 Millionen Verbraucher in Europa.

Sie wird sich direkt auf das Leben vieler Menschen auswirken. Dabei wird es um zwei Fragen von entscheidender Bedeutung gehen. Erstens soll der Verbraucher in die Lage versetzt werden, eine fundiertere Entscheidung bei der Aufnahme eines Kredits zu treffen, um beispielsweise für eine Hochzeit, eine Waschmaschine oder ein neues Auto zu bezahlen – also die Dinge des Lebens.

Zweitens soll der Verbraucher durch mehr Wettbewerb am Markt bessere Auswahlmöglichkeiten haben. Das ist auch für die Privatwirtschaft eine wichtige Abstimmung, weil damit ein einziger, einfacher Regelungsrahmen geschaffen wird, der Banken und anderen Gläubigern die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit erleichtern dürfte.

Wir müssen diese Gelegenheit nutzen, um voranzukommen. Es liegt auf der Hand, dass der Status quo nicht funktioniert. Die Zahlen sprechen für sich selbst: In Europa schwankt der durchschnittliche Zinssatz für Verbraucherkredite zwischen 6 % in Finnland, dem preiswertesten Mitgliedstaat, und über 12 % in Portugal. In Italien liegt der Zinssatz bei etwa 9,4 %, in Irland bei etwa 6,8 %.

Der europäische Verbraucherkreditmarkt ist zersplittert und setzt sich aus 27 „Minimärkten“ zusammen. Hinzu kommt, dass auf einem europäischen Verbraucherkreditmarkt, der einen Umfang von 800 Milliarden Euro aufweist, direkte grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen nur einen winzigen Bruchteil – 1 % – sämtlicher im Fernabsatz geschlossener Kreditgeschäfte ausmachen.

Der Binnenmarkt funktioniert hier also nicht. Der Wettbewerb auf EU-Ebene funktioniert ebenso wenig. Das hat zur Folge, dass den Verbrauchern Wahlmöglichkeiten und attraktive Angebote vorenthalten werden und dass wettbewerbsfähigen Unternehmen der Zutritt zu neuen Märkten verwehrt wird.

Die Verbraucherkreditrichtlinie ist notwendig, um das Potenzial des Binnenmarktes zu erschließen, den Wettbewerb anzukurbeln und den Bürgern eine größere Auswahl zu bieten. Die Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt zwei Hauptziele: die Aufstellung von Standards – vergleichbaren Informationen – für Verbraucher, damit diese ihre Wahl informiert treffen können, und die Schaffung einheitlicher Normen für Unternehmen, damit diese grenzüberschreitend attraktive Kredite anbieten können.

Im Mittelpunkt der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge stehen Transparenz und Verbraucherrechte. Ich werde nur einige der wichtigen gemeinsamen Elemente hervorheben, die die Richtlinie vorsieht. Was die Werbung für Verbraucherkredite angeht, so muss, wenn in der Werbung für Kredite eine Zahl vorkommt, EU-weit eine Liste mit den gleichen wesentlichen Informationen angegeben werden.

Vor allem aber wird der effektive Jahreszins in der gesamten Europäischen Union erstmals einheitlich berechnet werden. Das ist ein ganz entscheidender Fortschritt, weil die Verbraucher damit in der Lage sind, die tatsächlichen Kosten eines Kredits auf einen Blick zu erfassen.

Ein Wort zu den vorvertraglichen Informationen: Informationen über Verbraucherkredite werden EU-weit in einem einheitlichen Formular für Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite dargeboten, das alle wichtigen Fakten und Zahlen – von Zinssätzen über Informationen zu Gebühren bis zu an Kredite geknüpfte Versicherungen enthält. Damit werden die Verbraucher in der Lage sein, einen direkten Vergleich zwischen verschiedenen Angeboten anzustellen.

Ferner sieht die Richtlinie ganz wesentliche Rechte für die Verbraucher vor. Die Verbraucher haben nach Abschluss eines Kreditvertrags die Möglichkeit, ohne Begründung und gebührenfrei von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Dieses Recht, das in fast der Hälfte der Mitgliedstaaten ein neues Merkmal darstellt, wird für alle Verbraucherkredite in der Europäischen Union gelten.

Hinzu kommt, dass die Verbraucherkreditrichtlinie das Recht der Verbraucher auf Wechsel des Anbieters bestätigt, was nicht nur in diesem Bereich konsequent umgesetzt werden muss. Das Recht auf Wechsel und das Recht auf vorzeitige Rückzahlung zu einem beliebigen Zeitpunkt sind für die Kommission von ganz besonderer Bedeutung, weil einerseits der faire Wettbewerb für die Banken und andererseits das Recht der Verbraucher, sich frei zu entscheiden und zu einer Bank mit einem attraktiveren Angebot zu wechseln, gesichert werden müssen. Das sind wesentliche Voraussetzungen für einen gesunden Wettbewerb.

Mir ist vollkommen klar, dass eine Harmonisierung in diesem sehr sensiblen Bereich keine einfache Aufgabe ist, aber die Märkte werden von Menschen gemacht und sollten meines Erachtens für Menschen gemacht werden, und ich glaube, dass es uns in Europa darum gehen sollte, den Menschen in den Mittelpunkt des Marktes zu stellen, so dass er sich frei entscheiden kann, dass Unternehmen frei konkurrieren können und dass der europäische Markt verbraucherfreundlich funktioniert.

Ich möchte betonen, dass es in der modernen Welt nicht darum geht, Verbraucher und Unternehmen gegeneinander auszuspielen, sondern gesunde Märkte aufzubauen, auf denen Verbraucher die Wahl haben und Unternehmen konkurrieren können.

Meines Erachtens stellen die von der PSE- und der ALDE-Fraktion vorgelegten Änderungsanträge – denen der Rat zugestimmt hat – einen fairen und vernünftigen Kompromiss dar.

Das ist meiner Ansicht nach die beste Lösung, die sowohl den Interessen der Verbraucher als auch denen der Finanzdienstleister entspricht. Ich glaube, eine Entscheidung für dieses Kompromisspaket ist eine Entscheidung für wettbewerbsfähige Märkte und klare Informationen, die den Verbrauchern eine bewusste Entscheidung ermöglichen.

Das ist im Hinblick auf die Verbraucherdimension im Bereich der Finanzdienstleistungen, wo noch viel zu tun ist, ein bescheidener Anfang. Ich setze auf die Abgeordneten dieses Hauses: Sie sprechen im Namen der europäischen Bürger; Sie kämpfen seit so vielen Jahren für die Dinge, die im Alltag der Menschen wirklich von Bedeutung sind.

Die Aufgabe besteht darin, heute für eine Einigung über Kreditvorschriften zu stimmen, die für die europäischen Bürger in diesem Bereich ihres Lebens mit einem echten Mehrwert verbunden sind, und deutlich zu machen, dass Europa bereit ist, die Ärmel hochzukrempeln und in einem Bereich, der für unsere Bürger und große wie kleine Unternehmen eine so große Rolle spielt, aktiv zu werden.

 
  
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  Malcolm Harbour, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs die enormen Anstrengungen würdigen, die Herr Lechner, der Berichterstatter für unsere Fraktion unternommen hat, sowie der Kommission und dem Rat meine Anerkennung für ihre Zusammenarbeit zu diesem schwierigen und bisweilen kontroversen Vorschlag aussprechen, der, wie die Kommissarin sagte, bereits seit Jahren in Arbeit ist.

Im Kern – und da stimme ich der Kommissarin vollkommen zu – geht es um einen äußerst wichtigen Vorschlag für Europas Verbraucher am Binnenmarkt. Verbraucherkredite sind ein sehr wirksamer Mechanismus, um Verbraucher in den Markt einzubeziehen. Wir wollen einen florierenden und innovativen Markt; wir wollen, dass Unternehmen eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen anbieten, die auf die Erfordernisse der Verbraucher hinsichtlich des Kaufs spezifischer Artikel, Produkte und Dienstleistungen zugeschnitten sind.

Aber vor allem wollen wir einen gut regulierten Markt, den die Verbraucher zuversichtlich in dem Bewusstsein in Anspruch nehmen, dass sie über die mit klaren Vertragsbestimmungen verbundenen Informationen wie auch Sicherheiten verfügen. Es liegt auf der Hand, dass im Bereich der Finanzdienstleistungen eine gute Regulierung den Markt aktiviert, und genau darum ging es uns während des gesamten Prozesses. Doch das Problem bei der Erarbeitung dieser Richtlinie bestand darin, dass der Verbraucherkreditmarkt in den einzelnen Ländern der Europäischen Union keinen einheitlichen Entwicklungsstand aufweist. Viele Länder, wie beispielsweise mein Heimatland, verfügen bereits über einen gut regulierten Markt. Der ursprüngliche Gedanke der maximalen Harmonisierung wäre mit einer Benachteiligung der Verbraucher in diesen Ländern einhergegangen, und es war diese Suche nach dem richtigen Maß, die viel Zeit gekostet hat.

Ich möchte nur einen Eindruck korrigieren, den Frau Kuneva möglicherweise unbeabsichtigt hervorgerufen hat: Das vorliegende Paket von Kompromissänderungsanträgen wird mit lediglich einer Ausnahme von unserer Fraktion befürwortet. Wir haben die gleichen Änderungsanträge vorgelegt; das gesamte Parlament vertritt hier einen einvernehmlichen Standpunkt. Ich glaube, es gibt einen Aspekt, über den wir noch streiten, aber ich bin sicher, dass wir uns noch einigen werden, und dann werden wir ein gutes und wichtiges Paket haben. Jetzt kommt es jedoch darauf an, dass wir die Herausbildung dieses Marktes im Auge behalten, darauf achten, dass er sich verantwortungsvoll entwickelt und einige der Probleme, die bei der Herausbildung und Entwicklung dieses Marktes möglicherweise entstehen, versuchen zu klären. Ich bin überzeugt, dass sich das Parlament seinen Aufgaben stellen wird und dass wir uns morgen auf ein gutes Paket einigen werden.

 
  
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  Arlene McCarthy, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz war sich so wie zuvor auch der Rechtsausschuss stets der potenziellen Vorzüge der Entwicklung eines Binnenmarktes für Verbraucherkredit für sowohl die Privatwirtschaft als auch die Verbraucher bewusst. Ich war Zeuge des langsamen Heranreifens dieses Rechtsaktes und hoffe, morgen sozusagen der Entbindung unseres Verbraucherkreditbabys beizuwohnen.

In den Diskussionen und Aussprachen der letzten fünf Jahre wurde deutlich, dass zwischen der Kommission und dem Parlament und vor allem zwischen den Mitgliedstaaten grundlegende Meinungsverschiedenen darüber bestehen, wie das Ziel am besten zu erreichen ist, und ich bin der Überzeugung, dass daraus Lehren gezogen werden können. Alle Vorschläge – selbst ein abgeänderter Vorschlag der Kommission – müssen einer strengen Folgenabschätzung unterzogen werden, damit alle Beteiligten die Vorzüge der Vorschläge evaluieren und bei Verbrauchern wie Privatwirtschaft für Vertrauen sorgen können.

Es ist bedauerlich, dass weder der Rat noch die Kommission damals dazu bereit waren. Heute besteht unsere Aufgabe jedoch darin, uns mit dem neuen Text auseinander zu setzen, der eine enorme Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag darstellt. Im Mittelpunkt stehen die für die Öffnung des Marktes und den Schutz der Verbraucher notwendigen Elemente und Komponenten. Der neue Text hat viele Vorteile, so versetzt er die Verbraucher in die Lage, Kreditangebote zu vergleichen; er verpflichtet Kreditgeber, die Kreditwürdigkeit der Verbraucher zu überprüfen – was im Kampf gegen die Verschuldung EU-weit eine Rolle spielt – sowie Erläuterungen zu geben. Außerdem haben alle Kreditgeber im Ergebnis unserer Änderungsanträge nunmehr die Pflicht, umfassende Standardinformationen in einem vereinfachten Format vorzulegen.

Ich begrüße das 14-tägige Widerrufsrecht sowie das Recht auf vorzeitige Rückzahlung. Das sind gute Elemente, die beim Verbraucher für Vertrauen sorgen und ihn ermutigen, sich auch außerhalb des Heimatmarktes nach Kreditangeboten umzuschauen. Dabei geht es nicht nur um die Öffnung des Marktes. Dank der neuen Freizügigkeit für Bürger und Arbeitnehmer in 27 Mitgliedstaaten erlangt dieses Gesetz neue Bedeutung. So kann ein polnischer Klempner, der in Frankreich oder Deutschland arbeitet und bei einem dortigen Kreditinstitut einen Kredit aufnimmt, die verschiedenen Angebote in Bezug auf den effektiven Jahreszins in dem Wissen vergleichen, dass er über Standardinformationen verfügt, die es ihm ermöglichen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Abschließend begrüße ich die Tatsache, dass die Kommission Kreditgenossenschaften von dieser Regelung befreit und damit kleine gemeinschaftliche Anbieter nicht unter einem Berg bürokratischer Vorschriften begräbt. Ich begrüße auch die neue Flexibilität der Mitgliedstaaten. Damit kann beispielsweise das hohe Schutzniveau für britische Verbraucher aufrechterhalten werden, wodurch das Recht auf gesamtschuldnerische Haftung für Kreditkarten erhalten bleibt. Der Vorschlag ist also flexibel genug und könnte funktionieren. Ich würde die Kolleginnen und Kollegen auffordern, ihn zu unterstützen.

Als Vorsitzende des Ausschusses denke ich, dass unsere Arbeit hier noch nicht endet …

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Diana Wallis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Das ist normalerweise die Zeit, zu der wir uns gegenseitig alles Gute für das Neue Jahr wünschen. Doch im Vereinigten Königreich wie auch weltweit werden die Nachrichten im Neuen Jahr beherrscht von wirtschaftlichen Sorgen, insbesondere im Hinblick auf Verbraucherkredite. Das ist nicht nur eine Frage der üblichen nachweihnachtlichen Depression; wir alle wissen, dass es um mehr geht. Kredite werden sowohl für Kreditgeber als auch Kreditnehmer auf absehbare Zeit ein schwieriges Thema sein.

Vor diesem globalen Hintergrund sind wir als Gesetzgeber gefordert. Wir müssen den EU-Markt für Finanzdienstleistungen stimulieren und gleichzeitig dafür sorgen, dass unsere Verbraucher eine vernünftige und fundierte Wahl treffen können und dass sie zu diesem Zweck auf alle erforderlichen Informationen und Vergleichselemente zugreifen können. Viele von uns in diesem Haus und insbesondere im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz waren in den letzten Jahren an der parlamentarischen Untersuchung der schweren Krise der britischen Versicherungsgesellschaft „Equitable Life“ beteiligt. Wir wissen, welche Konsequenzen Mängel im grenzüberschreitenden ordnungspolitischen Regime im Bereich der Finanzdienstleistungen für die Verbraucher haben. Im vorliegenden Fall brauchen wir ein solches Regime, und wir dürfen uns keine Fehler erlauben, gerade in Anbetracht der globalen Bedingungen, denen wir uns gegenübersehen.

Diese Richtlinie kann helfen. Sie kann dem europäischen Finanzdienstleistungsmarkt in einer schwierigen Zeit hilfreich zur Seite stehen, und sie kann unsere Verbraucher zur Kreditaufnahme – zumal zu wettbewerbsfähigen Bedingungen – befähigen und sie unterstützen. Meine Fraktion befürwortet ein Paket, das sie gemeinsam mit der PSE vorlegt und von dem wir hoffen, dass es allgemeine Zustimmung finden wird. Wir haben den Eindruck, dass es nach sieben Jahren der Verhandlungen und der Umformulierungen letztlich mehr oder weniger um ein einziges Wort in einem Artikel geht, bei dem wir uns nicht einigen können. Es wäre beschämend für dieses Haus und für die europäischen Institutionen, wenn es uns nicht gelingt, diese Unstimmigkeit zu überwinden und diese Richtlinie zu verabschieden, die dem europäischen Markt hoffentlich all die erwähnten Vorteile bringen wird.

 
  
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  Eoin Ryan, im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Ich teile die Ansicht, dass die EU-Gesetzgebung in diesem Bereich aktualisiert werden muss. Die letzte Richtlinie zu dieser Problematik datiert von 1987, und der Verbraucherkreditmarkt hat sich seither dramatisch gewandelt.

Mit dieser EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge soll der Wettbewerb auf dem Verbraucherkreditmarkt, der einen Wert von 800 Milliarden Euro hat, angekurbelt werden. Sie wird den Verbrauchern Rechtssicherheit bieten, die unabdingbar ist, wenn die Bürger in der Lage sein sollen, auf der Suche nach dem für sie am besten geeigneten Produkt die Angebote zu vergleichen. Sie wird auch den Unternehmen helfen, sich im Wettbewerb zu behaupten. Wenn man sich die unterschiedlichen Zinssätze für Verbraucherkredite in Europa anschaut, die von 6 % in einigen Ländern bis zu 12 % in anderen reichen, dann wird klar, dass die Angebote für Verbraucher verbessert werden müssen.

Diese neuen Vorschriften werden für mehr Transparenz sowohl für Verbraucher als auch Wettbewerber sorgen. Vor allem werden Verbraucher in ganz Europa, die einen Kredit aufnehmen, dank dieser Richtlinie Zugang zu vergleichbaren Standardinformationen haben. Bei Kreditangeboten müssen die entsprechenden Informationen beispielsweise zu Zinssätzen oder Anzahl und Häufigkeit der Zahlungen dem Verbraucher in Form eines neuen einheitlichen Formulars für europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite mitgeteilt werden.

Das begrüße ich also sehr. Meines Erachtens sind das Vertrauen der Verbraucher und die Rechtssicherheit in diesem Bereich unerlässlich. Aber ich glaube, dass die Richtlinie den Wettbewerb in diesem Bereich ankurbeln und letztlich – wie bereits ausgeführt wurde – den Verbrauchern eine größere Auswahl bieten wird. Die Verbraucher werden deutlich von dieser Richtlinie profitieren.

 
  
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  Heide Rühle, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider müssen wir morgen eine Richtlinie verabschieden, die unserem eigenen Anspruch auf better regulation nicht entspricht. Es gibt keine Auswirkungsstudie, obwohl es sich um einen ganz neuen Vorschlag handelt, trotz der inzwischen erfolgten Erweiterung der EU um 12 neue Mitgliedstaaten, trotz großer Differenzen im Bereich der Finanzkultur, im Bereich der Regulierungen, im Bereich der sozialen Differenzen innerhalb der Mitgliedstaaten.

Hier wäre statt einer vollständigen Harmonisierung dringend mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten nötig gewesen. Die Mitgliedstaaten können heute ganz anders, viel schneller auf die unterschiedlichen Modelle reagieren, die ständig und täglich neu auf dem Markt erscheinen. Die Mitgliedstaaten sind auch besser gerüstet, auf die Finanzkrise zu reagieren. Die Zeiträume, in denen sie regulieren können, sind kürzer als die Zeiträume der Europäischen Union.

Deshalb hätte es Sinn gemacht, sich hier auf eine Minimalharmonisierung zu beschränken, statt den Versuch zu machen, eine Maximalharmonisierung zu erreichen. Das ist der Punkt, den wir an dieser Verbraucherrichtlinie kritisieren. Wir kritisieren außerdem auch, dass inzwischen wegen der Mitgliedstaaten zahlreiche Ausnahmeregeln geschaffen worden sind, die einfach gemacht werden mussten, um die Mitgliedstaaten ins Boot zu bekommen. Leider hat es die Stringenz des Textes überhaupt nicht verbessert.

Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung, für die wir auch noch plädieren würden, nämlich die Frage der Renovierungskredite. Angesichts der großen Herausforderungen des Klimawandels wäre es dringend nötig, grundpfandlich rechtlich abgesicherte Renovierungskredite aus diesem Vorschlag herauszunehmen, die nichts mit Verbraucherkrediten zu tun haben, sondern eher wie Hypothekarkredite zu bewerten sind.

 
  
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  Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Wenn man durch Regeln festlegt, wie ein Vertrag zwischen zwei Parteien aussehen soll, muss man natürlich auch berücksichtigen, ob diese Parteien gleichberechtigt sind oder ob eine von ihnen der anderen gegenüber von Beginn an im Vorteil ist. Hat eine Partei die Überhand, so muss das beim Abschluss des Vertrages berücksichtigt und eine Regelung gefunden werden, die die schwächere Vertragspartei stärkt.

Was die Verbraucherkredite betrifft, die wir hier diskutieren, ist derjenige, der einen solchen Kredit benötigt, in einer benachteiligten Position. Leider haben weder der Berichterstatter noch der Kompromissvorschlag diese Verantwortung für die Rechte der Verbraucher und den Verbraucherschutz ausreichend berücksichtigt. Das ist besonders ernst, da es vor allem die Menschen mit den schlechtesten finanziellen Voraussetzungen sind, die beim Einkauf überhaupt Kredite beantragen.

Lassen Sie mich noch Folgendes hinzufügen: Obwohl es einen Beschluss gibt, der die Anwendung von Gender Mainstreaming in unserer gesamten Arbeit hier im Parlament fordert, ist bei dieser Richtlinie keine geschlechtsspezifische Analyse durchgeführt worden, trotz der Tatsache, dass besonders viele Frauen mit den niedrigsten Löhnen in die Schuldenfalle geraten. Ich fordere, dass es eine Entschädigungsobergrenze bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits geben muss. Zudem finde ich, dass ein Rücktrittsrecht von drei Tagen viel zu kurz ist. Abgesehen davon fordere ich eine Mindestharmonisierung anstelle einer möglichst vollständigen Harmonisierung.

 
  
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  Godfrey Bloom, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Vielleicht wäre hier ein kluger Ratschlag angebracht. Ich habe den größten Teil meines Lebens in einer Handelsbank gearbeitet, wenn auch nicht im Privatkundengeschäft, und ich muss sagen, dass sich Politiker meines Erachtens nicht in die Geschäfte zwischen Kreditnehmern und Kreditgebern einzumischen haben. Es würde mir bei all meiner Erfahrung nicht im Traum einfallen, diesen Bereich zu regulieren. Wenn ich mir die Namen derjenigen anschaue, die diesem Ausschuss und diesem Parlament angehören, dann kann ich nicht allzu viel Erfahrung feststellen. Hier führt wohl ein weiteres Mal der Blinde den Lahmen. Es grenzt schon an Absurdität, dass diese Institution, die seit elf Jahren an der eigenen Buchprüfung scheitert, ein Urteil zu diesem Thema abgibt.

Die Tatsache, dass man Vorschriften für Bukarest, London und Paris und die dortigen Verbraucher erlassen kann, ist vollkommen hirnrissig. Vielleicht könnte ich Leute wie die britische Regierung warnen, dass es grundsätzlich falsch ist, Banken bis zur Höhe von 50 % ihrer Reserven aus der Klemme zu helfen.

Deshalb möchte ich die Verbraucher daran erinnern, dass beim Geld die Freundschaft aufhört, und an die Adresse der Regierungen sage ich: „Dummheit und Geld lassen sich nicht vereinen.“

 
  
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  Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gilt mein Dank dem Berichterstatter und natürlich auch der Kommissarin, die in dieser schwierigen Materie eine sehr konstruktive Rolle gespielt hat.

Frau Kollegin Wallis hat vorher angesprochen, dass dieses Dossier im Europäischen Parlament und in den europäischen Institutionen seit über sieben Jahren „herumgeistert“ — wie ich gerne sagen will. Und diese sieben Jahre waren nach meinem Dafürhalten keine sieben Jahre der Transparenz bei der Rechtsetzung, es waren keine sieben Jahre von better regulation, sondern es war ein Wirrwarr, den zu überblicken auch heute nur wenige Kollegen im Stande sind.

Ich glaube, dass wir damit weder dem europäischen Verbraucher noch dem europäischen Bürger, der sich dieses Gezerre hinter den Kulissen zwischen den Mitgliedstaaten hat ansehen müssen, einen großen Gefallen tun. Aber wenn das, was nun dabei am Schluss herauskommt, dazu führt, dass der Verbraucher, der z. B. einen Pkw kaufen möchte, mehr Transparenz bei der Entscheidung für einen Ratenkredit, für einen Privatkredit bekommt, dann glaube ich, dass das nützlich ist.

Es wurde hier angesprochen: Es ist ein Markt von 800 Millionen Euro, die Varianz der Kreditzinsen bewegt sich um die 6 %. Da liegt natürlich sehr viel Musik drin, und es bleibt zu hoffen, dass der Verbraucher von diesem Spielraum auch profitieren kann. Ich habe daran berechtigte Zweifel! Denn wenn der Verbraucher eine Digitalkamera für 220 Euro erwirbt und dann ein zehnseitiges Kreditformular schriftlich auszufüllen hat, wird er kaum in der Lage sein, die Risiken, die in einem Kredit über 220 Euro liegen, zu übersehen.

Es wird also aus meiner Sicht dazu führen, dass vieles, das in diesem Dossier gut gemeint ist, dem normalen, schutzwürdigen Verbraucher am Schluss nicht hilft, sondern ihn in Schwierigkeiten stürzt, so dass er von einem Ratenkredit sogar eher Abstand nimmt, weil er Angst hat, diese umfangreiche Schriftsetzung auszufüllen. Ich bleibe dabei und hoffe, dass die Varianz der Kreditzinsen für den Verbraucher transparenter wird und dass damit ein Vorteil entsteht, wenngleich das Verfahren aus meiner Sicht inakzeptabel war.

 
  
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  Evelyne Gebhardt (PSE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich denke, wir müssen hier zu einem Abschluss kommen, damit die Verbraucher und die Banken wissen, was in Zukunft für sie gelten und was nicht für sie gelten wird.

Ich denke, dass der Kompromiss, den wir letzte Woche erarbeitet haben und dem auch die Liberalen zugestimmt haben, durchaus ein vernünftiger Kompromiss ist, in dem wir eine vertretbare, verbraucherfreundliche, gemeinsame Lösung gefunden haben. Das ist das Wichtige!

Herr Schwab, mit Verlaub, erstens: Zehn Seiten sind das nicht. Und zweitens: Ich finde, es ist sehr gut, dass wir ein gemeinsames Formular haben, in dem für die Verbraucher klar und transparent stehen muss, wie hoch der Gesamtkreditbetrag ist, wie lange die Laufzeit ist, wie das geltende Rücktrittsrecht aussieht und wie hoch der effektive Jahreszins ist, der dann z. B. auf einer gemeinsamen, gleichen Grundlage in allen Mitgliedstaaten berechnet wird. Das ist Transparenz, und diese Transparenz ist es, die wir brauchen und die mit dem Vorschlag im Änderungsantrag 46 morgen zur Abstimmung kommen wird. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, diese Transparenz auch wirklich durchzusetzen.

Ich denke, mit Verlaub, der Berichterstatter hat viel gearbeitet, das ist richtig, aber meine Fraktion kann nicht akzeptieren, dass wir als Parlament in eine Situation hineinmanövriert werden, in der es plötzlich so aussieht, dass der Rat verbraucherfreundlicher ist als das Europäische Parlament. Für meine Fraktion ist das eine Situation, die schlicht und einfach inakzeptabel ist, und deswegen müssen wir dafür sorgen, dass es eine gute Balance gibt zwischen dem Recht der Banken, natürlich auch Geschäfte zu machen – das ist in der Marktwirtschaft eine normale Sache –, und dem Schutz der Verbraucher, damit sie auch die Informationen erhalten, die sie brauchen, um vernünftig zu entscheiden, welchen Kredit sie annehmen und welchen sie nicht annehmen. Das ist der richtige Weg, und das ist das, was wir morgen annehmen sollten.

 
  
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  Toine Manders (ALDE).(NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Lechner meinen Dank für seinen Bericht und die konstruktive Zusammenarbeit aussprechen. Danken möchte ich auch dem Kommissar und dem Rat, denn der Trilog hat sich in die Länge gezogen! Einen Kompromiss haben wir leider nicht herbeiführen können, aber wir waren nur um Haaresbreite davon entfernt. Zu meiner Freude werden wir nun am Mittwochmorgen über eben diesen Kompromiss abstimmen, und ich gehe davon aus, wir werden ihn zustande bringen.

Weshalb? Wir befassen uns tatsächlich schon seit sieben Jahren damit. Wenn wir unsere politische Glaubwürdigkeit gegenüber dem Markt und unseren Bürgern, den Verbrauchern, aber auch gegenüber dem Sektor und der Industrie nicht verlieren wollen, gilt es, endlich eine Entscheidung zu treffen. Ein Kompromiss ist stets ein Geben und Nehmen, und selbstverständlich gibt es Aspekte, die verbesserungswürdig sind, aber das gilt für alle Seiten. Ein Kompromiss bedeutet nun einmal, Wasser in den Wein zu gießen, und mit dem Ergebnis muss man sich dann zufriedengeben.

Meines Erachtens wird der vorliegende Plan sowohl den Belangen des Verbrauchers als auch denen des Finanzsektors gerecht. Darauf müssen wir hinarbeiten, das liegt im Interesse Europas und des Binnenmarkts.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Zunächst möchte ich den Berichterstatter zu seiner ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen, die zweifellos viel Geduld erfordert, ihm selbst aber sicher große Genugtuung bereitet hat. Dieser Bericht dürfte wohl zu den kontroversesten und schwierigsten Kompromissen zählen. Sein Ziel besteht darin, die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen EU-Ländern, die tatsächlich sehr stark voneinander abweichen und deren Festlegung weitgehend in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt, anzugleichen.

Eine Harmonisierung in diesem Bereich ist einfach nicht möglich. Wir können nur versuchen, die Anforderungen teilweise anzugleichen, was aber, wie wir in den letzten Monaten gesehen haben, ebenfalls erhebliche Probleme bereitet. Ich stimme mit dem Ansatz des Berichterstatters überein, wonach den Mitgliedstaaten auf diesem schwierigen Gebiet möglichst viel Entscheidungsfreiheit gelassen werden sollte. Das scheint die einzig vernünftige Lösung zu sein, damit ein derart schwieriger und wichtiger Bericht von allen Beteiligten angenommen werden kann.

Der Text in seiner jetzigen Fassung wurde allem Anschein nach vereinfacht. Was jedoch in der gesamten Arbeit an dem Bericht augenscheinlich fehlt, das ist eine Analyse der Auswirkungen, die seine Qualität mit Sicherheit verbessert hätte. Insgesamt ist dieser Entwurf meiner Ansicht nach zufrieden stellend. Zwar ist er alles andere als ideal, aber er wurde den derzeitigen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten angepasst. Mit diesem Vorschlag sollen die finanzielle Belastung und der Verwaltungsaufwand für die Verbraucher abgebaut werden. Er enthält meines Erachtens wichtige Regelungen, die den Schutz der Verbraucher verbessern und ihnen die Aufnahme von Krediten erleichtern. Ein überaus nützlicher Vorschlag ist die Einführung eines einheitlichen Formulars mit Informationen, das den Verbrauchern den Vergleich der Kreditangebote wesentlich erleichtert.

 
  
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  Mia De Vits (PSE).(NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich persönlich kann den Enthusiasmus über diesen Text nicht nachvollziehen. Wichtige Schritte nach vorn wurden zwar gesetzt, jedoch erfüllt dieser Text den Zweck, die Schaffung eines harmonisierten Rahmens, nicht. Dieser harmonisierte Rahmen wurde in einigen Punkten, die wir für maßgeblich erachten, verfehlt.

Ich möchte dies an zwei Punkten erläutern, die nach Ansicht unserer Delegation nach wie vor kompliziert oder sehr kompliziert sind. Das vorvertragliche Informationspaket wird gestärkt und harmonisiert. Das ist positiv. Gleichwohl wird es durch die diversen Formeln, die für den effektiven Jahreszins bei Krediteröffnung zulässig sind, verwässert. Kann mir einmal jemand erklären, wie der Verbraucher diese einzelnen Formeln objektiv vergleichen kann.

Zweitens, im Falle meines Heimatlandes, Belgien, wird die Position des Verbrauchers wahrscheinlich insofern geschwächt, als die Datenbank abgefragt werden muss, aber Sanktionen für die Banken nicht damit verbunden sind. Das könnte die Menschen noch tiefer in Schulden stürzen. Meiner Auffassung nach ist es auch für die Banken selbst eine verpasste Gelegenheit. Die Rechtsvorschrift ist und bleibt überflüssig.

 
  
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  Wolf Klinz (ALDE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße den gut gemeinten Versuch der Kommission, auch für den Verbraucherkredit einen funktionierenden Binnenmarkt mit verstärkten Verbraucherrechten zu etablieren. Allerdings müssen die Arbeitsergebnisse auch das halten, was dem Verbraucher versprochen wird: größere Angebotsvielfalt, bessere Konditionen durch zunehmenden Wettbewerb und weniger Bürokratie. Daran gemessen ist das Resultat der Richtlinie zum Verbraucherkredit in weiten Teilen unbefriedigend.

Erstens sind die vorgeschriebenen Standardinformationen mit rund acht Seiten zu umfangreich. Ich bezweifle, dass der Kunde sie tatsächlich zur eingehenden Information nutzt. De facto ist das ein spürbares Mehr an Bürokratie, für das am Ende des Tages der Verbraucher zahlen muss.

Zweitens hat man bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits die Chance ungenutzt gelassen, den Verbraucher an einem außerordentlichen Ertrag partizipieren zu lassen, den der Kreditgeber dann hat, wenn sich die Zinssituation seit der Kreditvergabe zu seinen Gunsten verändert hat.

Drittens bedeutet der gefundene Kompromiss praktisch das Aus für den in Deutschland üblichen und viel genutzten Überziehungskredit. Die Bürger werden das sehr bedauern und einmal mehr auf den bürokratischen Moloch Brüssel schimpfen. Weniger wäre mehr gewesen!

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Ich möchte dem Berichterstatter Kurt Lechner für seine gründliche Arbeit bei der Erstellung des vorliegenden Berichts meinen Dank aussprechen. Ihm ist es gelungen, den äußerst komplizierten und bürokratischen Vorschlag des Rates durch neue Änderungsvorschläge zu vereinfachen.

Gestatten Sie mir in Anbetracht der Anwesenheit von Frau Kommissarin Kuneva im Rahmen dieser Debatte, die für die europäischen Verbraucher von Bedeutung ist, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, erneut auf die wichtige Rolle der Verbraucherverbände aufmerksam zu machen, die in der Lage sein sollten, in jedem Mitgliedstaat ihre rechtmäßigen Aufgaben zu erfüllen und die von der Kommission angemessen unterstützt werden sollten. Um die Qualität des Verbraucherschutzes zu verbessern, brauchen die einzelnen Verbraucherorganisationen zusätzliche Mittel, um Verbraucher zu schulen und eine unabhängige Beratung zu Verbraucherkrediten zu gewährleisten, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Verbrauchergruppen.

Frau Kommissarin! Wenngleich Sie ermutigende Fortschritte für bestimmte Verbrauchergruppen erzielt haben und Ihre Amtsübernahme den Startschuss für Verbraucherschutz gab, möchte ich Sie im Jahr 2008 erneut um Ihre Unterstützung bitten.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Ich begrüße das Erscheinen der Richtlinie, die einen Schritt in die richtige Richtung markiert. Dennoch möchte ich Ihre Aufmerksamkeit, insbesondere die der Frau Kommissarin, auf Artikel 16 lenken. In meinem Heimatland erhalten Verbraucher keine Entschädigung, wenn sie Kredite vorfristig zurückzahlen. Wenn dieser Artikel nun in Kraft tritt, werden Verbraucher tatsächlich mehr zahlen. Mir fällt es schwer zu glauben, dass dies eine Form des Verbraucherschutzes darstellen soll. Man kann wohl davon ausgehen, dass im betreffenden Artikel eine ganze Reihe von rechtlichen Schutzmechanismen enthalten sind, um zu gewährleisten, dass Verbraucher dafür nicht zur Kasse gebeten werden, doch wenn von rechtlichen Schutzmechanismen die Rede ist, sind damit Spielereien im Rechtsbereich, aber nicht die reale Wirtschaftswelt gemeint. Im wahren Wirtschaftsleben wird der Verbraucher immer besteuert, wenn dies möglich ist. Daher möchte ich Sie bitten, Artikel 16 im Hinblick auf die Tatsache, dass eine derartige Besteuerung in vielen Ländern überhaupt nicht üblich ist, sorgfältiger zu gestalten.

 
  
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  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich denke, wir sind bei den jüngsten Verhandlungen zu einem recht guten Ergebnis gekommen. Es ist uns allerdings nicht gelungen, das Ganze zu vereinfachen. Meines Erachtens gibt es jetzt für den einfachen Verbraucher in Europa viel zu viel Information. Mit jedem Antrag seitens der Ratsmitglieder und Mitgliedstaaten um weitere Ausnahmen von den Standardinformationen wird die gesamte Richtlinie noch komplexer.

Ich denke, dass Standardinformationen wirklich einheitlich sein sollten. Wir brauchen EU-weit gleiche Ausgangsbedingungen. Jedes Mal, wenn wir im Parlament oder die Mitgliedstaaten sagen, dass wir unterschiedliche, auf die Mitgliedstaaten abgestimmte Vorschriften brauchen, machen wir die Sache noch komplexer.

Ich schließe mich dem Ziel der Kommission ohne jede Einschränkung an. Mag sein, dass die Kompromissverhandlungen in die richtige Richtung laufen, aber in Bezug auf die Vereinfachung sollte etwas unternommen werden, bevor diese Richtlinie endgültig verabschiedet wird und die Verbraucher erreicht.

 
  
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  Jean-Paul Gauzès (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kommissarin! Ich möchte nur einige Anmerkungen machen.

Ich halte es für gut für das Ansehen unseres Parlaments, wenn wir den europäischen Verbrauchern zeigen, dass wir uns um den Schutz ihrer Interessen kümmern. Der Bericht von Herrn Lechner stellt eine sehr umfangreiche Arbeit dar, für die er zu beglückwünschen ist, doch denke ich, dass es jetzt in dieser letzten Phase darauf ankommt, den Kompromiss zu finden, der es ermöglicht, zu demonstrieren, welche Bedeutung wir als Parlamentarier den Verbrauchern beimessen. Es wäre paradox, wenn der Rat letztlich als der beste Verbraucherschützer dastünde.

Wir müssen unbedingt diesen Kompromiss zu den wenigen Worten finden, die uns trennen, um ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden, das meiner Meinung nach für alle nachteilig wäre. Verhindert werden müssen ebenfalls Rückschritte, und es muss gewährleistet werden, dass die Verbraucher in Frankreich ebenso wie in Litauen keine Gebühren bei vorzeitiger Tilgung zahlen müssen. Wir können den Verbrauchern keine Rückschritte gegenüber dem gegenwärtigen nationalen Recht zumuten.

 
  
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  Der Präsident. – Wenn es keine weiteren Redner gibt, weise ich die Mitglieder auf die Möglichkeit hin, von dem „catch the eye“-Verfahren Gebrauch zu machen, um erneut das Wort zu ergreifen, sollten sie ihrer Ansicht nach ihre erste Wortmeldung nicht zu Ende geführt haben.

 
  
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  Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Lechner, sowie allen Abgeordneten meinen aufrichtigen Dank für ihre zahlreichen wichtigen und klugen Hinweise aussprechen.

Lassen sie mich kurz auf einige davon eingehen. Wir sind der Meinung, dass der Schwellenwert sehr sorgfältig gewählt wurde. Unser gemeinsames Ziel besteht darin, schutzbedürftigen Verbrauchern nicht den Schutz durch die Richtlinie vorzuenthalten. Deshalb haben wir einen Schwellenwert festgelegt, der den Interessen der neuen Länder entspricht, dabei aber nicht die meisten Durchschnittskredite in den EU-12 ausschließt.

Ein großer Vorteil ist unserer Ansicht nach auch, dass wir jetzt über ein einheitliches Informationsblatt verfügen, das von vielen von Ihnen als einer der positivsten Schritte dieser Richtlinie bezeichnet wurde. Das ist einer der größten Vorteile, und wir benachteiligen die Verbraucher nicht, wenn wir damit das Vertragsexemplar ablösen, denn es ist für Verbraucher nicht einfach, Verträge zu vergleichen. Es fällt ihnen oft schwer, Verträge zu verstehen, wie aus Eurobarometer-Untersuchungen hervorgeht.

Was die vollständige Harmonisierung angeht, so möchte ich betonen, dass wir eine „gezielte“ vollständige Harmonisierung anstreben. Das ist unserer Ansicht nach besser als eine Mindestharmonisierung, über die einige von Ihnen selbst heute noch diskutieren wollten, weil wir meinen, dass die Marktzugangshindernisse für Finanzdienstleistungserbringer abgebaut werden müssen, und das ist einer der Hauptgründe für die Vorlage dieses Vorschlags für eine Richtlinie. Auf diesem Weg müssen wir auch das Vertrauen der Verbraucher stärken. Deshalb ist die gezielte vollständige Harmonisierung die beste Lösung.

Die Kommission möchte insbesondere Herrn Harbour gegenüber versichern, dass wir den Markt überwachen werden. Meine Dienststellen haben eine Studie eingeleitet, um Indikatoren und Daten zum aktuellen Markt zu erfassen. In einigen Jahren werden wir dieselben Indikatoren verwenden und dieselben Daten erfassen. Das wird uns eine Entscheidung über unser weiteres Vorgehen ermöglichen.

Abschließend möchte ich wiederholen, dass uns das Vermittlungsverfahren meines Erachtens nicht zu einem besseren Kompromiss verhelfen wird als den, der heute vor uns liegt. Folglich hoffe ich sehr, dass das Parlament diesen Text morgen in zweiter Lesung annehmen kann.

 
  
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  Kurt Lechner, Berichterstatter. − Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Aussprache deutlich geworden, dass wir alle ein gemeinsames Ziel haben. Insbesondere kann ich dem, was die Kommissarin eingangs gesagt hat, uneingeschränkt zustimmen. Die Frage ist nur, ob die Ziele mit dem Text, der jetzt auf dem Tisch liegt auch erreicht werden. Ich denke, da sind unterschiedliche Meinungen berechtigt.

Der einheitliche Effektivzins ist sicherlich uneingeschränkt ein Fortschritt, ebenso das gemeinsame einheitliche Widerrufsrecht. Aber lassen Sie mich noch einmal betonen: Was dem Schutz der Verbraucher dient, ergibt sich aus einer Gesamtbetrachtung – auch das hat die Frau Kommissarin zu Recht gesagt –, und nicht aus einer Addition aller Vorschriften, die es irgendwo in Europa gibt. Mehr Rechtsvorschriften bedeuten nicht mehr Verbraucherschutz.

Zum Thema Zinsdifferenzen in Europa will ich darauf hinweisen, dass ich es für gut gehalten hätte, wenn man einmal eine Untersuchung vorgelegt hätte, inwieweit diese Zinsdifferenzen möglicherweise auf unterschiedliche Rechtsvorschriften in den betreffenden Ländern und auf Kompliziertheiten zurückzuführen sind, und ob möglicherweise dort, wo es einfachere rechtliche Regelungen gibt, auch die Zinsen niedriger sind. Ich weiß es nicht, aber es wäre schon richtig gewesen. Auch der Wettbewerb und die allgemeine Aufklärung der Verbraucher dienen dem Verbraucherschutz, Überkompliziertheit dient dem Verbraucherschutz nicht.

Eine kurze Bemerkung zum Trilog: Ich war schon der Ansicht, dass wir unsere Meinungsverschiedenheiten hier im Parlament austragen sollten. An mir soll eine Einigung nicht scheitern. Ich bin jedoch nicht dafür, nachdem wir immer für Transparenz – gerade auch im Ministerrat und sonstwo – plädieren, dass das hinter verschlossenen Türen in einem informellen Gremium geschieht, sondern dass zunächst jedes Parlament seine Meinung äußert, dass Anträge vorgelegt werden und dass man dann zu einem Ergebnis kommt.

Ich will noch einmal wiederholen: Der Text ist im Verlauf der über sechsjährigen Beratungen erheblich verbessert worden. Dies will ich ausdrücklich betonen! Und das Parlament trägt hieran einen entscheidenden Anteil. Ein bisschen sehe ich das auch als Erfolg meiner eigenen Arbeit an. Aber der Text ist meines Erachtens eben nicht gut genug. Gleichwohl, er wird in Kraft treten. Ich stehe nicht an, den Kollegen, der Kommission, auch dem Rat, der eigentlich immer sehr offen und eingehend informiert hat, für die Arbeit zu danken, die insgesamt durchaus erfreulich und angenehm war.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch, dem 16. Januar 2008, um 12.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird bis zu den Abstimmungen um 11.15 Uhr unterbrochen und um 11.30 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
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  Lasse Lehtinen (PSE), schriftlich. – (EN) Mit der Abstimmung des Parlaments über dieses sehr bedeutsame Dossier kommen wir der umfassenden Verwirklichung der vier Grundfreiheiten einen Schritt näher. Diese Richtlinie bietet Verbrauchern bei der Aufnahme eines Verbraucherkredits mehr Rechte und Transparenz. Damit wird es viel einfacher, grenzübergreifend Kreditbedingungen zu vergleichen und das beste Angebot auszuwählen. Nach fünfjährigen Vorbereitungen wird die Richtlinie für alle ungesicherten Kredite zwischen 200 Euro und 75 000 Euro gelten. Ich möchte darauf verweisen, dass die Festsetzung der Untergrenze bei 200 Euro sehr wichtig ist, da Kredite vor allem in den neuen Mitgliedstaaten nur selten einen Betrag von 500 Euro übersteigen.

Der Verbraucher wird nicht zuletzt von vollständigen Vertragsinformationen, einer einheitlichen Methode zur Berechnung des effektiven Jahreszinses und einem 14tägigen Widerrufsrecht profitieren.

Ausgewogene Rechtsvorschriften wie diese sollten uns helfen, die Zustimmung der Bürger der Europäischen Union zu erhalten.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Eine EU-Richtlinie über Verbraucherkredite ist seit langem in der Diskussion. Folglich ist die heutige Aussprache zu begrüßen. Man erhofft sich, dass die Verbraucher die Aufnahme von Krediten auch außerhalb ihrer Landesgrenzen in Betracht ziehen und die Möglichkeit haben, Preise zu vergleichen und sich das günstigste Angebot auszusuchen.

Nach ihrer Umsetzung sollte die Richtlinie, wenn sie von den Bürgern in Anspruch genommen wird, preiswertere Kredite zur Folge haben.

Doch das ist der Schlüssel zum Erfolg: Erstens müssen die Bürger Kenntnis von der Möglichkeit der grenzüberschreitenden Aufnahme von Krediten haben und zweitens bereit sein, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Gegenwärtig ist es so, dass sich die Bürger schon in ihrem eigenen Mitgliedstaat bei der Suche nach dem günstigsten Kredit schwer tun, so wie die Verbraucher nach wie vor nur widerstrebend die Bank wechseln, obwohl sich das allmählich ändern könnte.

Der Erfolg oder Misserfolg dieser Richtlinie hängt von der wirksamen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ab. Die Zeit wird zeigen, ob sie unseren Erwartungen gerecht werden und den Verbrauchern mehr Auswahl bieten, das Angebot an Verbraucherkrediten verbessern und vor allem die Kosten derartiger Kredite senken wird.

 
  
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  Alexander Stubb (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Verbraucherkredite sind eine wesentliche Säule des Binnenmarktes.

Erstens ist diese Richtlinie meines Erachtens ein erster Schritt und ein gutes Beispiel dafür, dass die EU selbst bei einer solch kontroversen Problematik zu konkreten Ergebnissen in der Lage ist.

Zweitens ist meiner Ansicht nach langfristig mehr Harmonisierung notwendig, sobald wir praktische Erfahrungen bei der Anwendung der Richtlinie gesammelt haben, um Verbrauchern die grenzüberschreitende Kreditaufnahme zu erleichtern und Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten Kredite anbieten, umfassende Rechtssicherheit bezüglich ihrer Verpflichtungen zu bieten.

Drittens möchte ich allen Beteiligten für ihre Hartnäckigkeit in diesem Prozess danken, der schon einige Jahre andauert.

 
  
  

(Die Sitzung wird von 11.15 Uhr bis zur Abstimmungsstunde um 11.30 Uhr unterbrochen.)

 
  
  

VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS
Vizepräsident

 
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