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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 15. Januar 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Tagesordnung
Protokoll
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  Der Präsident. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, haben 19 Abgeordnete Anträge auf mündliche Stimmerklärungen zu jedem der sieben Berichte eingereicht, über die heute Mittag abgestimmt wurde. Es gibt zehn weitere einzelne Anträge auf Stimmerklärung. Theoretisch würden diese Stimmerklärungen 143 Minuten dauern, d. h. etwas mehr als zwei Stunden. Damit diese Erklärungen zur Stimmabgabe noch heute behandelt werden können, schlage ich die folgende Änderung der Tagesordnung vor:

Die gegenwärtig für 21.00 Uhr vorgesehene Erklärung der Kommission zum Müllnotstand in der Region Kampanien findet unmittelbar nach dem Bericht Angelilli über Kinderrechte statt.

Die Stimmerklärungen werden dann in der Abendsitzung nach der mündlichen Anfrage zum Status der in Polen gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments aufgerufen.

Der Arbeitsplan würde dann wie folgt aussehen:

– von 15.00 bis 17.30 Uhr: Bericht Cashman, Bericht Angelilli, danach die Erklärung der Kommission zum Müllnotstand in der Region Kampanien,

– dann von 17.30 bis 19.00 Uhr: Anfragen an die Kommission,

– danach in der Abendsitzung von 21.00 bis 24.00 Uhr in folgender Reihenfolge: Bericht Pack, Bericht Graefe zu Baringdorf, die mündliche Anfrage zu den in Polen gewählten Mitgliedern des Europäischen Parlaments und schließlich die Erklärungen zu den Abstimmungen von heute Mittag.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung. Es geht um eine Klarstellung der Anwendung der Geschäftsordnung am heutigen Tag. In Artikel 171 zur Unterbrechung der Sitzung, auf den sich Herr Schulz beruft, steht nicht, dass dieser Artikel zu diesem Zeitpunkt – wir waren mit der Abstimmung fertig und der nächste Punkt wären die Stimmerklärungen zur Abstimmung gewesen – in Anspruch genommen werden kann. Wird die Sitzung unterbrochen, so ist es in diesem Haus üblich, dass dann bei Wiederaufnahme mit der Tagesordnung fortgefahren wird, und das wären in diesem Fall – ausgehend von der üblichen Vorgehensweise in diesem Haus, so wie ich das in den acht Jahren, in denen ich Abgeordneter dieses Hauses bin, kennen gelernt habe – die Stimmerklärungen gewesen. Ich bin gern bereit, gleich zu welchem Zeitpunkt zurückzukommen, um meine Stimmerklärung abzugeben, denn das habe ich im Falle mehrerer Berichte vor.

Ich möchte Sie fragen, was die Grundlage für die Entscheidung zu Artikel 171 war, denn meines Erachtens war das nicht in Ordnung. Sie wissen so gut wie ich, dass Sie die Regeln manipulieren, damit Sie dem demokratischen Willen einiger Abgeordneter dieses Hauses nicht entsprechen müssen. Das ist eine merkwürdige Art von Demokratie, bei der Sie versuchen, die Minderheit, die lediglich tut, was ihr im Rahmen der Geschäftsordnung gestattet ist, mundtot zu machen.

 
  
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  Der Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf einige grundlegende Punkte unserer Geschäftsordnung verweisen. Der Präsident kann die Sitzung jederzeit unterbrechen.

Ich brauche mich nur zu erheben, meinen Platz zu verlassen, und unsere Beratung ist automatisch unterbrochen. Seien Sie beruhigt, ich habe nicht die Absicht, meinen Sitz zu verlassen, doch halten Sie sich vor Augen, dass der Präsident sich jederzeit nur zu erheben braucht, damit unsere Beratungen unterbrochen werden.

Somit ist also erstens zu sagen, dass die Sitzung unterbrochen wurde, denn es steht allein in der Macht des Präsidenten, die Beratungen jederzeit zu unterbrechen, wenn er dies wünscht.

Zweite absolute Regel: Das Plenum, und nur das Plenum, hat die Entscheidungsgewalt, die absolute Entscheidungsgewalt über seine Tagesordnung. Daher schlage ich Ihnen vor, die Tagesordnung wie eben erläutert zu ändern.

Wenn Sie die Tagesordnung nicht nach meinen Vorschlägen ändern wollen, dann und nur dann – da haben Sie Recht, Herr Heaton-Harris – werden wir die Tagesordnung in der vorher beschlossenen Form fortsetzen.

Daher frage ich Sie jetzt, ob es Kollegen gibt, die es förmlich ablehnen, die Tagesordnung wie von mir vorgeschlagen abzuändern. Wir werden eine begründete Ablehnung anhören, dann werde ich jemandem das Wort erteilen, der sich dafür ausspricht.

 
  
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  Jim Allister (NI).(EN) Herr Präsident! Es stimmt zweifellos, dass Sie als Präsident den Vorsitz abgeben und damit die Versammlung unterbrechen könnten. Doch das ist nicht die Grundlage für das, was vor der Mittagspause passiert ist. Grundlage dafür war ein Vorschlag gemäß Artikel 171 von Herrn Schulz zur Unterbrechung der Sitzung.

Die Vorschrift ist eindeutig. Wird ein solcher Vorschlag vorgelegt, so sollten je ein Befürworter und ein Gegner zu Wort kommen. Das war nicht der Fall. Das heißt, der Vorschlag entsprach nicht den Vorschriften und sollte nicht zur Abstimmung gebracht werden, und die Entscheidung war folglich nicht verbindlich. Deshalb sollten Sie jetzt zur Tagesordnung zurückkehren.

 
  
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  Der Präsident. – Ich möchte nochmals betonen, dass allein das Plenum zu entscheiden hat. Der Präsident ist folglich befugt – wie ich es gegenwärtig tue –, einen Redner, der für den Vorschlag spricht, und einen, der dagegen spricht, aufzurufen. Dies steht in der Macht des Präsidenten.

Wenn das Plenum abgestimmt hat – und ich glaube, heute Vormittag ist eine Abstimmung mit elektronischer Überprüfung durchgeführt worden –, dann denke ich, kann das Ergebnis nicht mehr angefochten werden.

 
  
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  Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte nur festhalten: Es ist richtig, der Präsident, der die Sitzung am Vormittag geleitet hat, hat vergessen zu fragen, wer für bzw. gegen den Vorschlag sprechen will. Aber es ist ebenso richtig, dass die eindeutige Mehrheit dieses Hauses so abgestimmt hat, dass wir nicht jetzt debattieren oder die Erklärungen zur Stimmabgabe haben, sondern am Abend um 22.00 Uhr. Jetzt kommt ein neuer Vorschlag, und ich möchte ihn für meine Fraktion – und, ich glaube, auch für andere Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses – unterstützen. Ich halte die Regelung, die Sie vorgeschlagen haben, für vernünftig, und wir werden sehen, was die Abstimmung ergibt. Und wie Sie selbst gesagt haben: Das Haus ist souverän. Das Haus entscheidet mit seiner Mehrheit.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einem Redner gegen den Antrag und einem dafür das Wort erteilt. Wenn Sie jetzt das Wort ergreifen, dann muss es zu einem anderen Punkt sein; Sie dürfen nicht nochmals dafür oder dagegen argumentieren, sonst kann ich Ihnen nicht das Wort erteilen.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung. Mag sein, dass dieses Haus souverän ist, wie Sie sagen, trotzdem muss es sich an die eigene Geschäftsordnung halten.

Die Unterbrechung oder der Schluss einer Sitzung wird durch Artikel 171 geregelt. Ich zitiere: „Während einer Aussprache oder einer Abstimmung kann die Sitzung unterbrochen oder geschlossen werden.“ Das war nicht während einer Aussprache oder Abstimmung heute Morgen, sondern nach der Abstimmung.

Hinzu kommt, dass es laut Artikel 163 nicht im Ermessen des Vorsitzes liegt, über Durchführung und Zeitpunkt der Stimmerklärungen zu entscheiden. Darin heißt es lediglich: „Wenn die allgemeine Aussprache abgeschlossen ist, kann jedes Mitglied zur Schlussabstimmung eine mündliche Erklärung, die höchstens eine Minute dauern darf, … abgeben.“

Es stimmt, dass die Vorschriften dieses Hauses dem Vorsitz ein beträchtliches Maß an willkürlichen Entscheidungsbefugnissen einräumen. Doch das sind zwei Punkte, für die es keine derartigen Befugnisse gibt, und dieses Haus hat es – in äußerst skandalöser Weise – vorgezogen, sich über das eigene Regelwerk hinwegzusetzen, nur damit einige Leute rechtzeitig zu Mittag essen können.

Ich muss sagen, dass dieses Vorgehen symbolisch ist für die Art und Weise, in der die Europäische Union mit der Ratifizierung des Lissabonner Vertrags, nein der europäischen Verfassung verfährt. Sie setzen sich lieber über Ihr eigenes Regelwerk hinweg, wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, als eine gegenteilige Ansicht zu tolerieren.

 
  
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  Der Präsident. – Was ich Ihnen vorschlage, werte Kolleginnen und Kollegen, ist Folgendes: Zweifellos können wir heute Nachmittag im Plenum nicht über alle Argumente der verschiedenen Seiten zur Auslegung der Geschäftsordnung entscheiden.

Wenn es Beschwerden gibt, dann reichen Sie sie bitte schriftlich beim Parlamentspräsidenten ein. Ich bin sicher, dass er sie dann dem zuständigen Ausschuss vorlegen wird.

Jetzt geht es einfach nur um die Festlegung der Tagesordnung. Ich habe einen Vorschlag gemacht. Ich habe einen Abgeordneten dafür und einen dagegen sprechen lassen. Nun stelle ich den Vorschlag zur Abstimmung.

(Das Parlament stimmt dem Antrag zu.)

(Die Tagesordnung wird entsprechend geändert.)

 
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