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Verfahren : 2007/0189(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0514/2007

Eingereichte Texte :

A6-0514/2007

Aussprachen :

PV 15/01/2008 - 14
CRE 15/01/2008 - 14

Abstimmungen :

PV 17/01/2008 - 6.1
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0014

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 15. Januar 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Mehrjahresrahmen für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2007-2012 (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Michael Cashman im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 hinsichtlich der Annahme eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2007-2012 (KOM(2007)0515 – C6-0322/2007 – 2007/0189(CNS)) (A6-0514/2007).

Eine Anmerkung zur Geschäftsordnung: Werter Kollege, würden Sie mir sagen, auf welchen Artikel der Geschäftsordnung Sie sich beziehen?

 
  
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  Roger Knapman (IND/DEM).(EN) Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 171. Soeben haben Sie dem Haus mitgeteilt, dass 19 Abgeordnete einen Antrag auf Abgabe einer Stimmerklärung gestellt haben. Vor der Mittagspause war von 14 Abgeordneten die Rede. Ich weiß, dass die Dinge hier etwas vage werden, sobald es um konkrete Zahlen geht, vor allem dann, wenn keine namentliche Abstimmung durchgeführt wird, aber könnten Sie erläutern, woher diese Differenz kommt?

 
  
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  Der Präsident. – Es fällt mir schwer, Ihnen sofort eine Erklärung zu geben, doch werde ich mein Bestes tun.

Die Anträge auf Stimmerklärungen – und ich habe oft bei den Erklärungen zur Abstimmung den Vorsitz geführt – gehen laufend ein. Als mein Kollege Vidal-Quadras seine Ankündigung machte, hatte er sicherlich 14 Namen vor sich auf dem Pult, und dann sind in den folgenden Sekunden oder Minuten noch weitere Abgeordnete zum Pult des Präsidenten gekommen und haben mitgeteilt, dass auch sie sprechen möchten. Und dadurch hat sich sicherlich zwischen der Bekanntgabe von Vizepräsident Vidal-Quadras und meiner eigenen Ankündigung vorhin die Zahl von 14 auf 19 erhöht. Doch wir werden diesen sehr interessanten Punkt zur Geschäftsordnung auf jeden Fall überprüfen.

Jetzt werden wir, wenn es Ihnen recht ist, zum Bericht Cashman zurückkommen, und ich erteile der Kommission das Wort.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Parlament für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und die Unterstützung für die rasche Verabschiedung des Mehrjahresrahmens für die Agentur für Grundrechte für den Zeitraum 2007-2012 danken.

Mein besonderer Dank gilt dem Berichterstatter, Herrn Cashman, für sein persönliches Engagement in dieser Angelegenheit. Der von der Kommission vorgeschlagene und vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres beratene Mehrjahresrahmen für den Zeitraum 2007-2012 wird der Agentur die vollständige Ausschöpfung ihres Leistungspotenzials ermöglichen. Ich möchte an dieser Stelle sagen, dass ich voll und ganz verstehe, welche Überlegungen den Berichterstatter zu seinen Änderungsanträgen veranlasst haben. Ich freue mich, feststellen zu können, dass ich folgende Änderungsanträge akzeptieren kann: Änderungsantrag 1; Änderungsantrag 2 in Bezug auf ethnische Minderheiten; Änderungsanträge 3, 4, 5, 8 und 13 (teilweise) im Hinblick auf die Mehrfachdiskriminierung; Änderungsantrag 15 in Bezug auf die soziale Ausgrenzung und vor allem Änderungsantrag 16, da alle diese Änderungsanträge die Kompromisslösungen widerspiegeln, die in den Gesprächen zwischen dem Ratsvorsitz, der Kommission und dem Berichterstatter gefunden wurden.

Was die anderen Änderungsanträge angeht, so kann ich diese aus einer Reihe von rechtlichen und technischen Gründen, die ich rasch erläutern möchte, nicht akzeptieren. Einige der Änderungsanträge, und zwar die Änderungsanträge 10, 11 und 18, befinden sich nicht im Einklang mit der zugrunde liegenden Verordnung. In einigen Fällen gehen die Änderungsanträge über die Verordnung hinaus, wie im Falle von Änderungsantrag 17. In einigen anderen Fällen befinden sie sich meines Erachtens im Widerspruch zur Verordnung, wie im Falle von Änderungsantrag 10. Andere wiederum erfüllen nicht die Anforderungen in Bezug auf eine bessere Rechtsetzung. Das betrifft vor allem die Änderungsanträge 2, 7 und 13 und hier den Zusatz der „traditionellen nationalen und sprachlichen Minderheiten“, die in der Verordnung bereits erfasst sind.

Einige Änderungsanträge, und zwar die Änderungsanträge 14 und 15 (teilweise), überschreiten die Kompetenz der Gemeinschaft oder die Kompetenz der Agentur. Und Änderungsantrag 12 schließlich würde den Umfang der Bereiche, mit denen sich die Agentur gemäß Artikel 2 unseres Vorschlags befasst, beträchtlich einschränken.

Eine Anmerkung zu Änderungsantrag 6. Ich habe nichts gegen den sachlichen Inhalt des Änderungsantrags. Doch meiner Auffassung nach ist der Vorschlag für einen Mehrjahresrahmen kein geeigneter Ort, um allgemeine Erklärungen zum Wesen und zur Definition von Menschenrechten abzugeben.

Der beste Ort dafür sind die jeweiligen internationalen Übereinkommen und die Charta. Ich werde diesen Änderungsantrag jedoch nicht ablehnen, wenn sowohl der Rat als auch das Parlament bereit sind, ihn zu akzeptieren.

Die Änderungsanträge 7 und 9 schließlich kann ich nicht befürworten. Zu Änderungsantrag 7 ist festzustellen, dass es Aufgabe des Mehrjahresrahmens ist, die Verpflichtungen der europäischen Institutionen und/oder der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Überwachung der Einhaltung aller für die Mitgliedstaaten geltenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen zu regeln.

Zu Änderungsantrag 9 wäre zu sagen, dass ein Verweis auf eine Überprüfung des Mehrjahresrahmens vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht erforderlich ist, da Kommission, Rat und Parlament immer die Möglichkeit haben, sich über den Geltungsbereich von Artikel 2 des Rahmens hinwegzusetzen.

Generell war der Fünfjahreszeitraum festgesetzt worden, um die Effektivität der Arbeit der Agentur nicht zu gefährden, denn die Agentur braucht Zeit, um ihre Arbeit zu planen und durchzuführen. Die Einführung systematischer Überprüfungen könnte die Arbeit der Agentur unterminieren.

Abschließen möchte ich feststellen, dass die Errichtung der Agentur ein großer Erfolg für die Förderung der Achtung der Grundrechte in der Europäischen Union ist. Sie ist auch ein Erfolg hinsichtlich der interinstitutionellen Zusammenarbeit. Jetzt müssen wir die Bedingungen schaffen, die der Agentur eine erfolgreiche Tätigkeit ermöglichen, damit sie sich in den kommenden Jahren bewähren kann.

 
  
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  Michael Cashman, Berichterstatter. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte Vizepräsident Frattini für seine Worte danken.

Wenn das Parlament in dieser Frage mitentscheiden könnte, dann wären wir in einer besseren Position. Ich muss den Kollegen hier sagen, dass ich mich ganz zu Beginn so wie einige Schattenberichterstatter mit Vertretern von NRO und der Zivilgesellschaft getroffen habe, um zu sehen, was wir tun können. Mir war von Anfang an klar, dass ich, wenn es nach mir gegangen wäre, eine endlos lange Liste hätte, denn die Menschenrechte sind einfach zu wichtig: Sie sind von übergeordneter Bedeutung und der eigentliche Grund, weshalb die Institutionen gebildet wurden, nämlich damit nie wieder jene Bedingungen entstehen, die den Zweiten Weltkrieg ausgelöst und einen Schatten über so viele Völker und so viele verschiedene Minderheiten geworfen haben.

Die Realität sieht jedoch so aus, dass wir kaum konsultiert wurden, was mich in eine sehr schwierige Position gebracht hat. Für mich als Homosexuellen ist es sehr schwierig, auf die spezielle Einbeziehung der Homophobie zu verzichten. Doch wenn ich den Grundsatz, dass wir die Dinge, die nicht erfasst sind, einbeziehen müssen, konsequent umsetze, dann muss ich auf eben die Dinge verzichten, die mir besonders am Herzen liegen. Es war also schwierig.

Ich freue mich festzustellen, dass dieser Bericht mit 48 Stimmen bei acht Enthaltungen und keiner Gegenstimme angenommen wurde. Das deutet darauf hin, dass das vorliegende Dokument den Wünschen des Ausschusses entspricht, auch wenn ich einige der Änderungsanträge persönlich nicht unterstützen konnte. Ich möchte dem portugiesischen Ratsvorsitz und meinem Kollegen hier in diesem Saal meine Anerkennung aussprechen. Er hat sehr eng mit mir zusammengearbeitet und im Parlament darauf hingewirkt, dass es zu einem Standpunkt gelangte, den sowohl der Rat als auch die Kommission befürworten können.

Ich freue mich, dass der Kommissar neun der achtzehn Änderungsanträge aufgeführt hat. Wir erhalten zu 50 % Unterstützung – natürlich wünsche ich mir 100 % Unterstützung, aber ich lebe in der realen politischen Welt. Vor allem möchte ich, dass die Agentur ein Erfolg ist. Ausgangspunkt der Agentur sind die Charta der Grundrechte und all die internationalen Menschenrechtsübereinkommen, denen die Mitgliedstaaten beigetreten sind.

Es gibt jedoch einige Delegationen, einige Politiker und einige Mitgliedstaaten, die sich ein Scheitern der Agentur wünschen. Sie sind nicht an deren effektiver Tätigkeit interessiert, und das ist der Grund, weshalb ich bei den Anforderungen, die wir an die Agentur stellen, sehr konkret geworden bin. Ich möchte, dass sie ein Erfolg wird. Ich glaube, dass die von uns im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge dazu beitragen werden, ohne zu große Anforderungen an die Agentur zu stellen, die deren sowohl personelle wie finanzielle Ressourcen überschreiten würden.

Einigen der Frauengruppen scheinen unsere Vorschläge nicht weit genug zu gehen, doch wir haben geschlechterspezifische Gesichtspunkte aufgenommen und das Institut für Gleichstellungsfragen berücksichtigt. Natürlich ist Komplementarität wichtig, aber es darf keine Überschneidungen geben, weil dies zu einer Ressourcenverschwendung führen würde.

Damit will ich zum Schluss kommen und zuhören, was in der Politik zweifellos eines der schwierigsten Unterfangen sein dürfte. Ich möchte der Aussprache zuhören, aber ich werde nicht in der Lage sein, den Änderungsanträgen zuzustimmen, die dem Plenum morgen vorgelegt werden, und zwar aus dem einfachen Grund, den ich bereits eingangs erwähnte. Ich konnte eine ganze Reihe von Änderungsanträgen nicht übernehmen, und wenn ich diese Einstellung jetzt ändere, dann würde ich mich nicht an die Einigung halten, die ich mit den Schattenberichterstattern erzielt habe. Natürlich sind Minderheitensprachen wichtig, natürlich sind andere Bereiche wichtig, aber nichts ist wichtiger als eine Agentur für Grundrechte, die die Aufgaben, die wir ihr stellen, erfolgreich löst.

 
  
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  Libor Rouček, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. – (CS) Sehr geehrte Damen und Herren! Die Errichtung der Agentur für Grundrechte Anfang letzten Jahres markiert einen überaus wichtigen und notwendigen Schritt hin zur Förderung und zum Schutz der Grund- und Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Leider wurde der Mehrjahresrahmen noch nicht angenommen und einige personelle Fragen sind noch zu klären. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten fordert daher, in dieser Frage so bald als möglich Abhilfe zu schaffen. Was die Tätigkeiten der Agentur außerhalb der EU betrifft, unterstützt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten die ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Gewährleistung der angemessenen Koordinierung der Tätigkeiten mit internationalen Organisationen, die in diesem Bereich aktiv sind: insbesondere mit dem Europarat, den Vereinten Nationen und der OSZE. Ferner sind wir der Ansicht, dass der Menschenrechtsdialog von enormer Bedeutung für die Beziehungen der Union zu den Entwicklungsländern ist. Wir begrüßen daher die Tatsache, dass die Agentur offen für die Beteiligung von Bewerberländern ist. Und schließlich setzen wir voraus, dass die Agentur dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik bei seiner oder ihrer Arbeit jegliche Unterstützung zuteil werden lässt, sobald der Reformvertrag in Kraft tritt und dieses Amt geschaffen wird.

 
  
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  Kinga Gál, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Vielen Dank für die Worterteilung, Herr Präsident. Ich freue mich sehr, dass wir kurz vor der Annahme des Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte stehen, und ich möchte dem Berichterstatter für seine Arbeit und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit danken, die er bei der Lösung dieser schwierigen Aufgabe demonstriert hat.

Es ist jetzt für die Institutionen, die Mitgliedstaaten und die Bürger der EU gleichermaßen wichtig, dass die Agentur baldmöglichst ihre Arbeit aufnehmen kann. Schließlich war sie am 1. März des letzten Jahres offiziell in Wien errichtet worden, aber sie hat noch immer weder eine Struktur, noch ein Mandat oder eine Leitung, die bzw. das diesem Zweck gerecht würde.

Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass das Rahmenprogramm jetzt angenommen wird. Wir haben es hier mit einem äußerst komplexen Problem zu tun. Einerseits könnten wir zahllose Fragen im Bereich der Menschen- und Grundrechte anführen, andererseits müssen wir darüber nachdenken, wie wir diese Agentur heute zweckgerecht ausstatten.

Meines Erachtens hat mein Kollege Herr Cashman in seiner Stellungnahme versucht, beiden Kriterien gleichzeitig gerecht zu werden: dafür zu sorgen, dass die Agentur flexibel auf die Menschenrechtsprobleme, die uns in dieser oder jener Form alle betreffen, eingehen kann, und die Agentur gleichzeitig so auszustatten, dass sie ihrem Zweck gerecht werden kann.

Ich glaube, dass das Parlament diese Vorschläge vorbehaltlos unterstützt, und ich hoffe – obwohl ich mir die Einwände von Herrn Frattini und der Kommission sehr genau angehört habe, – dass der Rat unsere zahlreichen Fragen versteht, denn sie könnten der Schlüssel dafür sein, wie die Arbeit der Agentur organisiert werden sollte, damit sie sich auf die wirklichen Probleme konzentrieren kann.

Die sprachlichen und nationalen Minderheiten waren in der ursprünglichen Aufzählung nicht enthalten, sind aber Bestandteil des Vorschlags. Das ist meines Erachtens sehr wichtig, da diese Probleme immer wieder auftreten. Die Union muss sich ihnen stellen und etwas unternehmen. Deshalb hoffe ich, dass sich die Agentur dieser Probleme annehmen kann. Wir haben es hier nicht mit einem „Papiertiger“ zu tun, sondern mit einer realen funktionierenden Einrichtung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Stavros Lambrinidis, im Namen der PSE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Die Agentur für Grundrechte muss endlich ihre wichtige Arbeit aufnehmen. Deshalb war der Berichterstatter, den ich beglückwünsche, gezwungen, die Zahl der Änderungsanträge zu beschränken, um eine schnelle Einigung in dieser Frage mit den anderen Institutionen zu ermöglichen. Natürlich wäre es besser, wenn auch der Bereich der sozialen Rechte aufgenommen werden könnte. Zudem gab es konkrete Verweise auf Fragen des Menschenhandels und den Schutz der Privatsphäre und der Menschenwürde im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Doch die Tür bleibt offen.

Ich möchte mich heute auf einen wichtigen Änderungsantrag konzentrieren, den ich gemeinsam mit einigen Kollegen eingereicht habe, einen Änderungsantrag, der angenommen wurde und der ausdrücklich eine effiziente und unabhängige Rechtsprechung erwähnt, und zwar auch im Hinblick auf die Rechte von Angeklagten und verdächtigen Personen.

Herr Präsident, wenn das öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz unterminiert wird, dann stellt das eine Unterminierung des Fundaments unserer demokratischen Gesellschaft dar, und aus diesem Grund zählt auch diese Dimension von Anfang an zu Recht zu den Aufgaben der Agentur. Gleichzeitig neigen wir dazu zu vergessen, dass jeder Mensch unschuldig ist, solange seine Schuld nicht erwiesen ist. Das Anprangern von Angeklagten durch die Medien, um Einschaltquoten in die Höhe zu treiben, oder sogar durch Regierungen und Beamte, die damit kurzfristig politisch punkten wollen, verletzt diesen Grundsatz in flagranter Weise. Und Verdächtige, Herr Präsident, dürfen gerade in der heutigen Zeit, da offenbar sehr viele Grundsätze im Namen der Terrorismusbekämpfung verletzt werden können, nicht entführt, misshandelt und ihrer Grundrechte beraubt werden, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen hätte. Gerade das Lager in Guantanamo, dessen sechster Jahrestag bedauerlicherweise von kaum jemandem zur Kenntnis genommen wurde, sollte uns diesbezüglich eine Lehre sein.

 
  
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  Sophia in 't Veld, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich zum Ausdruck bringen, wie sehr ich den Berichterstatter, Herrn Cashman, schätze. Ich sehe in ihm stets einen wichtigen Verbündeten im Kampf zur Verteidigung der Grundrechte. Unterschiedlicher Ansicht sind der Berichterstatter und ich daher nicht über die Substanz, den Inhalt, sondern über die Strategie. Möglicherweise hat es strategischen Charakter, im Tausch für die Unterstützung des Rates ein paar Prioritäten fallen zu lassen. Aber bietet uns der Rat genug, um unsere eigenen Wünsche aufzugeben? Ich meine nicht. Und in diesem Fall ziehe ich es vor, einfach klar und deutlich Stellung zu nehmen.

Die ALDE-Änderungsanträge empfehlen vier zusätzliche Prioritäten, nämlich Homophobie, Schutz der Privatsphäre, Antiterrorpolitik und Grundrechte sowie Diskriminierung der Roma. Nun sind das genau die vier wichtigsten Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten fortwährend die Menschenrechte verletzen. Die Agentur für Grundrechte hätte ein Wachhund werden sollen, der die Mitgliedstaaten auf dem rechten Weg hält. Aber leider hat sie das nicht vermocht. Ohnehin ist sie bereits ein zahnloser Tiger. Von mir aus – erst recht, wenn ich höre, was Kommissar Frattini soeben vorgetragen hat – sollte das Europäische Parlament als wichtigster Partner der Agentur für Grundrechte einfach seine eigenen klaren Prioritäten setzen.

Wenn wir auf die Unterstützung oder das Einverständnis des Rates bauen, dann frage ich mich offen gestanden überhaupt, wo der Rat heute ist. Obwohl ich inhaltlich mit dem Berichterstatter völlig konform gehe, bedauere ich sagen zu müssen, dass ich – ich werde mich hierzu mit meiner Fraktion beraten – der Strategie wohl nicht zustimmen kann.

 
  
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  Konrad Szymański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Die Agentur für Grundrechte ist aus der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hervorgegangen. Mit dieser Veränderung könnte sich eine Wende zum Besseren ankündigen. Die Beobachtungsstelle in Wien war bekannt für ihre Unzuverlässigkeit und ihren nachlässigen Umgang mit Beschwerden über Rassismus und Antisemitismus, wie zum Beispiel 2001 und 2005 im Falle des Senders Radio Maryja, der Republikanischen Liga und meines Heimatlandes Polen.

Wenn die neue Institution den Empfehlungen des Berichterstatters folgt, wird sie bald die gleichen Fehler machen wie die alte. Der Vorschlag, über die thematischen Themenbereiche hinauszugehen, die Flexibilität und die so genannten proaktiven Maßnahmen – das sind Zitate aus der Begründung zum Bericht – bedeuten für die Agentur praktisch grünes Licht, unkontrolliert und geleitet von radikalen Ideologien außerhalb des völkerrechtlichen Rahmens zu agieren. Das alles wäre kein Problem – obwohl dies nicht der einzige Fall wäre, in dem europäische Gelder verschwendet würden –, aber ein System für den Schutz der Menschenrechte ohne einen völkerrechtlichen Rahmen, das professionellen Antirassisten überlassen bleibt, verliert sein wichtigstes Gut, nämlich seine Glaubwürdigkeit.

 
  
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  Cem Özdemir, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Wir haben dem Bericht im LIBE-Ausschuss zugestimmt. Wir werden ihm auch hier zustimmen, obwohl wir vieles an Kritik teilen, die im Plenum geäußert wurde, auch durch den Berichterstatter selbst. Ein Punkt wurde bereits vom Berichterstatter angesprochen. Zwar spielt die Geschlechterdiskriminierung künftig auch eine Rolle für die Grundrechteagentur, aber die Frage der Homophobie beispielsweise ist leider nicht Bestandteil des Arbeitsauftrags. Angesichts der Debatten, die wir innerhalb Europas haben, und auch des Diskussionsstandes, den wir in Europa haben, ist es bedauerlich, dass wir uns nicht zu diesem Kompromiss mit Rat und Kommission haben durchringen können.

Andere Punkte wären zu nennen: Wir haben im LIBE-Ausschuss Änderungsanträge gestellt, die leider alle abgelehnt worden sind. Ich will nur an wenige erinnern. Die Diskriminierung von Roma wäre beispielsweise ein wichtiger Punkt gewesen, aber auch die Frage des Schutzes der Privatsphäre. Der Datenschutz wäre ein wichtiger Punkt gewesen. Hier haben wir in Europa einen bestimmten Standard erreicht, den wir auch nach innen vertreten müssen, wenn wir glaubwürdig sein wollen. Wichtig ist allerdings, auch aufgrund der Erfahrungen mit der Bekämpfung des Terrorismus, die Frage, inwiefern sich Terrorismusbekämpfung mit Grundrechten verträgt. Auch diese Frage wäre es wert gewesen, in den Arbeitsauftrag der Grundrechteagentur aufgenommen zu werden.

Alle sind sich einig: Die Grundrechteagentur soll so schnell wie möglich arbeiten. Wir haben uns noch nicht einmal auf einen Direktor verständigen können. Insofern ist ein gewisser Zweifel angebracht, inwiefern die Grundrechteagentur tatsächlich ihren Arbeitsauftrag wird erfüllen können. Die gute Nachricht ist: Verfahren dieser Art wird es nicht mehr viele geben. Wenn ab 2009 der EU-Vertrag wirksam wird, dann werden wir künftig andere Prozesse haben, wie das Europäische Parlament in diese Debatten eingebunden wird.

 
  
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  Bairbre de Brún, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (GA) Herr Präsident! Ich begrüße Herrn Cashmans Bericht über die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Die Mitglieder des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten haben auf diesem Gebiet ausgezeichnete Arbeit geleistet. Ich beglückwünsche sie wie auch den Berichterstatter.

Doch besonders begrüße ich die Verbesserungen, dank derer die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer traditionellen Sprache oder Minderheit nunmehr in die konkrete Zuständigkeit der Agentur fällt. Ich fordere die Abgeordneten auf, diese Reformen morgen zu unterstützen.

Die Vereinten Nationen haben dieses Jahr zum Internationalen Jahr der Sprachen ausgerufen. Die Europäische Union muss sich an diesem Ereignis beteiligen, und auch wir müssen einen Beitrag leisten.

Ich habe ein ganz persönliches Interesse an dieser Angelegenheit. Ich werde mich auch künftig auf EU-Ebene in dieser Sache engagieren und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für Irisch als einer der Arbeitssprachen der EU fordern, und in meinem Wahlkreis unterstütze ich die Kampagne für ein Gesetz über die irische Sprache, eine Regelung, die in Nordirland zum Schutz der Rechte der Irisch sprechenden Bürger dringend erforderlich ist.

Diese Rechte können derzeit nicht ausgeübt werden. Das wird sich ändern, sobald sie gesetzlich verankert sind und ein Gremium wie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte konkrete Maßnahmen gegen eine Diskriminierung aufgrund der Sprache ergreifen kann.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde aus tiefster Überzeugung gegen diesen Bericht stimmen, weil ich diese Agentur als Wachhund der politischen Korrektheit verstehe, die in Europa immer mehr um sich greift. Diese Agentur gibt offiziell vor, die Grundrechte der Bürger zu schützen, in Wirklichkeit aber stellt sie eine Bedrohung für einige unserer grundlegendsten Rechte und Freiheiten sowie für das Subsidiaritätsprinzip dar.

Der Geist der politischen Korrektheit, der durch Europa spukt, sorgt dafür, dass die Freiheit der Meinungsäußerung den Forderungen einer bestimmten Religion, nämlich des Islam, der keinerlei Kritik duldet, vollkommen untergeordnet werden muss.

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus, der die Agentur nachfolgen soll, setzte ganz bewusst den legitimen Diskurs gegen Einwanderung und gegen die negativen Aspekte des Islam mit Rassismus gleich. Eben diese Stelle behauptete auch, Islamophobie sei eine neue Form der Diskriminierung und nach den Krawallen wegen der dänischen Karikaturen seien Gesetze gegen Gotteslästerung notwendig. Und als eine in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass Gewalt gegen Juden in Europa vor allem von jungen Muslimen ausgeht, beförderte der Direktor dieses Zentrums die Studie prompt in den Papierkorb.

Nur wenige in diesem Hause scheinen sich bewusst zu sein, dass die Freiheit der Meinungsäußerung das oberste Grundrecht verkörpert und dass Fortschritte der geistigen Freiheit stets die Triebkraft geschichtlicher Fortschritte waren. Ohne die Freiheit, offen und ungehemmt die Wahrheit sagen zu dürfen, wie schmerzlich sie auch sein mag, wäre Europa einst nie das Zentrum der Welt gewesen. Dieser Bericht und diese Agentur stellen diesen Grundsatz in Frage.

 
  
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  Íñigo Méndez de Vigo (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Die Errichtung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ist ein außerdordentlich wichtiges Thema für jene von uns, die der Ansicht sind, dass die Grundrechte in der DNA der Europäer liegen. Deshalb möchte ich mich dem Berichterstatter und den übrigen Sprechern anschließen, die sagten: „Vorwärts“ mit dem Mehrjahresrahmen, „Vorwärts“ mit der Arbeit der Agentur.

Ich glaube auch, dass dieser Bericht, wie Frau Gál erklärte, die ich als Sprecher meiner Fraktion unterstütze, ausgewogen ist und produktiv sein will, ohne zu viel zu verlangen.

Realistisch, das ist, glaube ich, der Ausdruck, den der Berichterstatter verwendet hat. Da der Bericht realistisch ist, möchte ich Kommissar Frattini, meinen guten Freund Franco Frattini, um ein wenig mehr Unterstützung bitten. Dass die Europäische Kommission nur neun der von uns vorgelegten 18 Änderungsanträge akzeptiert, erscheint mir ein dürftiger Kraftaufwand, und um einen Kraftaufwand, Herr Vizepräsident der Kommission, geht es bei einem so wichtigen Thema wie diesem.

Ich hatte das Glück und die Ehre, Vorsitzender der Delegation des Parlaments in dem Konvent zu sein, der die Charta erarbeitete, und ich leitete mit gleicher Ehre die Arbeitsgruppe ATD Vierte Welt, und es ist uns gelungen, einen Änderungsantrag, die Nr. 15, einzubringen: die Aufnahme des Kampfes gegen soziale Ausgrenzung und Armut in die Ziele der Agentur. Weshalb? Weil jene Menschen, die sozial ausgegrenzt sind und in extremster Armut leben, letztendlich keine Grundrechte haben, und daher wäre es unserer Meinung nach ein wichtiges politisches Signal an unsere Mitbürger, wenn Sie, Herr Vizepräsident der Kommission, den Änderungsantrag 15 mit größerem Wohlwollen als bisher betrachten würden. Denn schließlich vertreten wir Abgeordneten die Menschen, und sie verlangen von uns, dass wir uns auch um jene sorgen, die am bedürftigsten sind.

Deshalb, Herr Kommissar, hoffe ich, dass Ihnen diese Debatte helfen wird zu verstehen, wie wichtig es ist, mehr als neun Änderungen zu akzeptieren und die Position des Europäischen Parlaments in dieser Frage zu unterstützen.

 
  
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  Magda Kósáné Kovács (PSE).(HU) Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist für mich neun Monate nach der feierlichen Eröffnung der Agentur für Grundrechte keine Freude, darüber zu sprechen, dass diese Institution noch immer nicht arbeitsbereit ist und noch immer keine Leitung hat.

Zumindest wird in dieser Woche der Mehrjahresrahmen vom Parlament angenommen, wofür ich dem Berichterstatter, Herrn Cashman, danken möchte. Der Mehrjahresrahmen ist für die Arbeit der Agentur von entscheidender Bedeutung. Von ihm wird abhängen, wie effektiv sie die Grundrechte überwachen und entsprechende Maßnahmen formulieren kann. Im Rahmen des trilateralen Einigungsprozesses für die Erarbeitung der Gründungscharta wurden einige Wege abgesteckt, die wir beschreiten sollten.

So sind nach Ansicht des Rates politische Befugnisse erforderlich, um der Agentur eine Untersuchung der Durchsetzung der Menschenrechte im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zu ermöglichen. Wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten und die Union die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, solange dies noch nicht eindeutig die Aufgabe der Agentur ist, was nach dem Inkrafttreten des Reformvertrags der Fall sein wird.

Gleichzeitig müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass die individuellen und kollektiven Rechte nationaler und ethnischer Minderheiten garantiert werden, und zwar nicht nur durch ein Verbot der Diskriminierung, sondern durch eine positive Rechtsdurchsetzung. Grundsätzlich kann auch die Anerkennung sozialer Rechte als Menschenrechte nicht in Frage gestellt werden, da es keine Menschenwürde ohne grundlegende Sicherheit gibt.

Es ist ein Klischee, das aber dennoch stimmt, dass nämlich jede Entscheidung nur das wert ist, was von ihr umgesetzt wurde. Herr Vizepräsident Frattini hat mit seinen Ausführungen Zweifel gesät, dennoch hoffe ich, dass die Agentur die Menschenrechte konsequent verteidigen wird.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zwei grundsätzliche Anmerkungen zu machen. Die erste ist, dass ich dringend ersuche und hoffe, dass nach dem Festlegen des Arbeitsprogramms auch umgehend darangegangen wird, den Direktor für diese Menschenrechtsagentur zu benennen, denn es hat eben nur einen Sinn, eine Agentur einzurichten, wenn sie dann auch möglichst rasch funktionstüchtig gemacht wird.

Die zweite grundsätzliche Anmerkung: Ich möchte diese Diskussion nutzen, um wieder einmal eine Bewertung der Leistung und der Sinnhaftigkeit aller Agenturen einzufordern. Ich bin nämlich nicht überzeugt, dass alle Agenturen so arbeiten, wie wir uns das wünschen, und dass sie auf alle Ewigkeit hin bestehen müssen, sondern ich bin vielmehr überzeugt, dass es hier teilweise Parallelstrukturen gibt und dass man durchaus auf einige Agenturen wird verzichten können, ohne dass es irgendjemand merkt und ohne dass irgendjemand darunter leiden würde. Ich möchte Sie fragen, wann die Kommission gedenkt, mit einer derartigen Bewertung zu beginnen.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte den Berichterstatter, Michael Cashman, beglückwünschen und gleichzeitig eine Anmerkung machen. In den Sitzungen des LIBE-Ausschusses haben wir ausführlich darüber diskutiert, ob die Grundrechteagentur die gleichen Aufgaben haben wird wie der Europarat. Wir sind zu dem Schluss gelangt, dass dem nicht so ist, aber ich habe den Eindruck, dass wir den Europarat um seine herausragende Stellung beneiden, die es ihm gestattet, ein spezielles Rechtssystem anzuwenden.

Meiner Auffassung nach muss die Grundrechteagentur ungeachtet der Bedingungen und ihrer Befugnisse strikt auf der Charta der Grundrechte basieren, das heißt, sie muss sich dessen bewusst sein, dass sie auch als Wächter der Grundrechtecharta fungiert, und zwar auch für die Bürger und Mitgliedstaaten, die die Charta der Grundrechte nicht vollständig anerkannt haben. Das ist meines Erachtens sehr wichtig, und ich bin ferner der Überzeugung, dass die Grundrechteagentur mit unserer Hilfe, mit Unterstützung des Europäischen Parlaments, diese Richtung einschlagen sollte.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich bei allen, die sich an der Aussprache beteiligt haben, für ihre Vorschläge und Beiträge bedanken.

Erstens sollte die Europäische Union nicht nur der beste Verteidiger, sondern auch der beste Förderer der Grundrechte sein, und das muss für die Bürger auch sichtbar werden. Damit meine ich die Rechte von Gruppen und Gemeinschaften wie auch die Rechte des Einzelnen. Das ist ein sehr wichtiger Ansatz.

Ich bin ferner der Ansicht, dass sich die Agentur mit der Verkündung der Charta und der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon zum wirksamsten europäischen Instrument in diesem Bereich entwickelt sollte. Deshalb sähe ich es gern, wenn das Parlament baldmöglichst die Anhörung der in die engere Wahl genommenen Kandidaten für die Position des Direktors organisieren würde, damit die Agentur von Anfang an effektiv arbeiten kann.

Ich teile Herrn Cashmans Ansicht, dass wir der Agentur jetzt die Möglichkeit geben müssen, ihre Arbeit aufzunehmen, voll und ganz. Wenn wir sie mit zu vielen Aufgaben überlasten, riskieren wir, dass die Agentur zwar scheinbar leistungsfähig ist, aber in der Praxis nicht zügig genug reagieren kann.

Ich möchte abschließend feststellen, dass ich mir der Bedenken, die viele von Ihnen geäußert haben, bewusst bin und Ihnen versprechen kann, dass ich lange vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums bereit wäre, die Befugnisse der Kommission zu nutzen und die Agentur zu bitten, den Geltungsbereich von Artikel 2 im Bereich der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz und der Sicherheit auszudehnen.

Ein Wort zum Schluss. Ich habe Verständnis für das, was Herr Méndez de Vigo sagte und werde seine Vorschläge insbesondere im Hinblick auf Änderungsantrag 15 genau prüfen, um den Erwartungen bezüglich der europäischen Strategie zur Minderung der Armut gerecht zu werden.

Ich möchte zudem wiederholen, dass ich bereit bin, Änderungsantrag 6 zu akzeptieren, auch wenn ich ihm dem Grundsatz nach nicht zustimme. Ich hoffe, dass Herr Cashman mit meinen Bemühungen, Ihren Erwartungen gerecht zu werden, zufrieden ist.

 
  
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  Der Präsident. – Danke, Herr Kommissar. Das wird dem Parlament sicherlich gefallen.

 
  
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  Michael Cashman, Berichterstatter. − (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Kommissar dafür, dass er in der sehr wichtigen Frage von Änderungsantrag 6 eingelenkt hat. Änderungsantrag 6 lautet wie folgt: „Alle Menschen sind gleichberechtigt geboren und deshalb sind Menschenrechte unteilbar und unverletzlich.“ Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen für ihre Beiträge danken, und ich möchte Folgendes feststellen: Wenn einer der fraktionslosen Abgeordneten erklärt, dass sie gegen mich stimmen werden, wenn die Extremisten hier im Parlament gegen mich und meinen Bericht stimmen, dann erfüllt das mein Herz mit Freude, und mein Kopf sagt mir, dass wir es genau richtig getroffen haben. Denn wenn es um die Verteidigung der Menschenrechte geht, darf es keinen Extremismus geben mit Ausnahme des extremen Schutzes der Menschenrechte.

An die Adresse der verehrten Abgeordneten Sophia in ’t Veld möchte ich sagen, dass ich ihr natürlich zustimme, aber ich bin der Ansicht, dass die Bereiche Roma, Privatsphäre und Homophobie bereits abgedeckt sind. So fällt der Bereich Roma unter Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Zugehörigkeit. An die Adresse von Herrn Lambrinidis stelle ich fest, dass die Charta der Grundrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention uns die Grundlagen für den Schutz der Privatsphäre, die Bekämpfung von Menschenhandel und sozialer Ausgrenzung bieten. Frau Gál sagte ganz richtig, dass es um die Arbeitsfähigkeit der Agentur gehe und dass wir uns damit befassen müssten.

Deshalb habe ich die Mehrfachdiskriminierung aufgenommen. Wir müssen bedenken, dass wir es nicht ausschließlich mit Bereichen zu tun haben, die sie abdecken können. Das sind thematische Bereiche, die eine objektive Grundlage in Form der Charta der Menschenrechte und der internationalen Konventionen, die für alle Mitgliedstaaten gelten, haben.

Meinem Freund Cem Özdemir – çok teşekkür ederim! – sage ich, ja, der Datenschutz ist erfasst. Außerdem haben wir einen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzrichtlinien, und das Letzte, was wir wollen, das sind Überschneidungen.

Es ist interessant, und wir haben Grund zum Feiern. Der Bericht Angelilli steht bevor. Das ist ein Initiativbericht, trotzdem ist es eine absolute Verpflichtung – keine Eigeninitiative, kein Ersuchen –, dass sich die Agentur, die die Grundrechte schützt, auch um die Rechte des Kindes kümmern muss. Deshalb beglückwünsche ich das Hohe Haus und fordere es auf, mit mir abzustimmen. Wir sollten das Ganze nicht überfrachten oder verwässern. Wir sollten uns auf unser wichtigstes Ziel konzentrieren und unsere Arbeit erledigen. Und damit, Herr Präsident, komme ich zum Schluss.

 
  
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  Irena Belohorská (NI).(SK) Ich möchte auf das Schärfste dagegen protestieren, was Herr Cashman soeben geäußert hat: Ich gehöre zu den fraktionslosen Abgeordneten und möchte anmerken, dass ich in der Vergangenheit als Mitglied des Europarates einen Bericht über das Verbot von Kinderarbeit geschrieben habe und auch an der Erstellung eines anderen Berichts über die Rechte des Kindes beteiligt war. Daher protestiere ich vehement gegen die Bemerkungen des Berichterstatters, es sei ihm einerlei, ob jemand von den Fraktionslosen gegen ihn stimme.

 
  
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  Der Präsident. – Herr Cashman, Sie haben das Wort zu einer Erwiderung auf einen als persönlich empfundenen Angriff.

 
  
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  Michael Cashman, Berichterstatter. − (EN) Herr Präsident! Als ich diese Bemerkung machte, hatte ich natürlich nicht die verehrte Abgeordnete im Sinn.

Ich meinte die fraktionslosen Abgeordneten im Allgemeinen, aber insbesondere die Bemerkungen von Herrn Dillen, die meiner Ansicht nach äußerst extremistisch sind. Ich wollte keineswegs die verehrte Abgeordnete beleidigen, deren Ruf für sich selbst spricht.

 
  
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  Der Präsident. – Ich kann auf jeden Fall für die französische Übersetzung feststellen, dass sich die Bemerkung auf Extremisten und nicht auf Fraktionslose bezog. Der Berichterstatter hat hier klar unterschieden.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 17. Januar 2008, statt.

 
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