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Verfahren : 2007/2093(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0520/2007

Eingereichte Texte :

A6-0520/2007

Aussprachen :

PV 15/01/2008 - 15
CRE 15/01/2008 - 15

Abstimmungen :

PV 16/01/2008 - 4.3
CRE 16/01/2008 - 4.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0012

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 15. Januar 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

15. EU-Kinderrechtsstrategie (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Roberta Angelilli im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie (2007/2093(INI)) (A6-0520/2007).

 
  
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  Roberta Angelilli, Berichterstatterin.(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich den Kolleginnen und Kollegen für ihre wertvolle Zusammenarbeit und insbesondere Herrn Frattini danken, der sich in seiner Amtszeit von Anfang an für den Schutz der Rechte von Kindern eingesetzt hat.

Der Bericht erhebt selbstverständlich nicht den Anspruch, erschöpfend zu sein, stellt meines Erachtens aber einen guten Ausgangspunkt dar. Das Ziel bestand darin, den Grundstein für eine Strategie zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Kindern im Rahmen der internen und externen Politiken der Europäischen Union zu legen und die diesbezüglichen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen. Wir wollten die besondere Situation der Kinderrechte, die sich von der allgemeiner gefassten Kategorie der Grundrechte vollkommen unterscheiden, wiewohl sie Bestandteil davon sind, als Ausgangsbasis nehmen.

Die Strategie zielt hauptsächlich auf die Förderung der positiven Durchsetzung der Kinderrechte, darunter das Recht auf Familie, Gesundheit, Bildung, soziale Integration, aber auch das Recht auf Unterhaltung, Spiel, Sport sowie auf ein sauberes und beschütztes Umfeld. Im Wesentlichen geht es darum, eine kindgerechte Gesellschaft zu schaffen, in der sich Kinder behütet und als wichtige Akteure fühlen können.

Deshalb liegen dem Bericht zwei entscheidende Voraussetzungen zugrunde: 1) die aktive Beteiligung von Kindern an allen Entscheidungen, die sie betreffen; 2) das so genannte Mainstreaming, d. h. die Kinderrechte in alle Politikbereiche der Union zu integrieren und sie in all diesen Bereichen zu vertreten. Kurzum, die Rechte von Kindern müssen letztendlich zu einem vorrangigen politischen Anliegen für Europa werden, auch deswegen, weil Kinder etwa 30 % der europäischen Bürger ausmachen, und es gilt noch viel für sie zu tun, angefangen bei der Bekämpfung von Gewalt und Missbrauch angesichts der Besorgnis erregenden Zunahme der Pädophilie und Kinderpornografie im Internet. Das allgemeine Ziel ist das Verbot jeder Form von Gewalt, einschließlich so genannter traditioneller Praktiken wie Ehrenmorde und Zwangsheirat. Es gilt nicht nur Verursacher von Gewalt zu bestrafen, sondern auch eine Strategie zur Verhütung von Gewalt auszuarbeiten, durch die vor allem gefährdeten Kindern geholfen werden soll.

Eine weitere Priorität ist die Bekämpfung von Kinderarmut. Es sei daran erinnert, dass innerhalb der Europäischen Union 19 % der Kinder unterhalb der Armutsgrenze leben und dass deshalb Hilfsmaßnahmen notwendig sind, mit denen auch die Familien der Kinder unterstützt werden sollten. Notwendig sind insbesondere gezielte Maßnahmen für Roma-Kinder und Straßenkinder, die oft zum Betteln gezwungen sind und damit leicht zu Opfern von Ausbeutung, Menschenhandel und organisierter Kriminalität werden.

Ein weiterer grundlegender Aspekt der Strategie ist die Gewährleistung von Bildung und Erziehung aller Kinder, einschließlich der ärmsten und am stärksten benachteiligten. Vonnöten sind zudem gezielte Maßnahmen für behinderte, für „anders befähigte“, Kinder, um Diskriminierung jeglicher in Form zu vermeiden. Wir sind hier unter Fachleuten, sodass in diesem Saale wohl nicht alle Probleme aufgeführt zu werden müssen, die dringend in Angriff genommen werden müssen: von der Verbreitung gewalttätiger Videospiele über den Anstieg von Fällen internationaler Kindesentziehung, den Bürokratismus, der internationale Adoptionen erschwert, das Drama von Kindersoldaten, Kinderarbeit, Kinder, die bei der Geburt nicht registriert werden, bis hin zur erschreckenden Zahl verschwundener Kinder, von denen man keine Nachricht mehr erhält. Diese Aufzählung ließe sich noch weiter fortsetzen.

In Wirklichkeit kommt es darauf an, dass entsprechende Instrumente zum Einsatz gebracht und Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden, um Erfahrungen und bewährte Praktiken auszutauschen, und zwischen den betreffenden rechtlichen und strafrechtlichen Instrumenten muss eine Synergie geschaffen werden, um die Probleme konkret und in Echtzeit angehen und sie möglichst verhüten zu können.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass uns durch die Verabschiedung des Vertrags von Lissabon etwas mehr Möglichkeiten geboten werden. Die Charta der Grundrechte der EU ist nun Bestandteil des Vertrags, mithin auch Artikel 24, der ausdrücklich die Rechte des Kindes regelt und somit eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Strategie schafft. An dieser Stelle müssen wir als Parlament, vor allem aber die Mitgliedstaaten, uns umgehend an die Arbeit machen.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich Frau Angelilli für diesen Bericht herzlich danken.

Die Rechte des Kindes sind für mich von Beginn meiner Amtszeit an eindeutig ein vorrangiges Anliegen, sie nehmen einen zentralen Platz auf meiner Agenda ein, und die Zusammenarbeit mit dem Parlament auch in diesem Bereich hat nun zu den politischen Leitlinien geführt, die das Ergebnis des vorliegenden Berichts – der hoffentlich mit überwältigender Mehrheit angenommen wird – sein und Richtschnur für das Vorgehen der Kommission bilden werden, denn es gibt nicht einen einzigen Punkt in diesem Bericht, dem ich nicht zustimmen würde. Darin werden bereichsübergreifende Maßnahmen dargelegt, die sich über eine Vielzahl von Politikfeldern erstrecken, der gemeinsame Nenner jedoch ist, dass Minderjährige, das heißt Kinder, das Herzstück unserer Gesellschaft bilden und sie daher zweifellos unsere maximale Aufmerksamkeit verdienen.

In den kommenden Wochen werden meine Mitarbeiter und ich gemeinsam Überlegungen anstellen, wie sich die in dem Bericht von Frau Angelilli enthaltenen einzelnen Punkte konkret in die Praxis umsetzen lassen. Einige Maßnahmen sind nun schon im Gange, wie etwa die im Juli 2006 vorgelegte Mitteilung – der Sie Rechnung getragen haben –, eine allgemeine Mitteilung im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie mit der gänzlich politischen Zielsetzung, diese Rechte zu einer politischen Priorität zu machen, wie Frau Angelilli erwähnte.

Andere auf den Weg gebrachte Maßnahmen umfassen die EU-weite Einrichtung einer einheitlichen Telefonnummer 116 000 für Hilfe suchende Kinder. Bei dieser Gelegenheit möchte ich die zahlreichen Mitgliedstaaten, die diese Maßnahme noch nicht in die Praxis umgesetzt haben, auffordern, keine weitere Zeit zu verlieren; mein Appell richtet sich selbstredend nicht an das Parlament, sondern an die Regierungen der Mitgliedstaaten. Diese Entscheidung ist vor über einem Jahr getroffen worden, doch mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten verfügen noch immer über keine wirklich funktionierende Helpline, obwohl es sich um einen Beschluss handelt, dessen Ausführung meiner Meinung nach innerhalb kurzer Zeit möglich gewesen wäre.

Im Oktober vorigen Jahres haben wir mit dem Ratsvorsitz in Lissabon darüber gesprochen, ob es möglich ist, gemeinsam ein europäisches Netz von Frühwarnsystemen einzurichten, das bei Kindesentführungen bzw. beim Verschwinden von Kindern zum Einsatz gebracht werden kann. Wie Sie wissen, haben wir das französische System als Vorbild geprüft, wir haben das belgische Modell untersucht, wir haben zur Kenntnis genommen, dass in Portugal und Griechenland Systeme eingerichtet werden bzw. in den letzten Wochen bereits eingerichtet worden sind, doch halten sich Kindesentführer natürlich nicht an geografische Grenzen, sodass Warnsysteme auch nicht an diesen Grenzen enden können.

Wir haben uns intensiv mit der Internetkriminalität gegen Kinder befasst. Unsere Tätigkeit im Rahmen einer Konferenz von Fachleuten im November letzten Jahres führte zu wichtigen Ergebnissen im Sinne einer technischen Zusammenarbeit, die zu einer Zusammenschaltung elektronischer Systeme zur Vorbeugung und Reaktion gegen Online-Pädophilie führen könnte. Dies ist eine der schrecklichsten Kindesgefährdungen, und da die Bekämpfung der Pädophilie zu den Schwerpunkten von Eurojust und Europol für das Jahr 2007 gehört, ist es heute bekanntlich möglich, zahlreiche im Internet operierende internationale Kinderpornografie-Netzwerke zu zerschlagen.

Ebenfalls im November vorigen Jahres haben wir – wie unter anderem hervorgehoben wurde – einen Fortschrittsbericht über die Implementierung des Rahmenbeschlusses von 2004 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern vorgelegt. In diesem Bericht habe ich, wie Sie sich erinnern werden, darauf hingewiesen, dass dieser aus dem Jahre 2004 stammende und somit vier Jahre zurückliegende Rahmenbeschluss über die sexuelle Ausbeutung von Kindern von einer Vielzahl von Mitgliedstaaten noch nicht umgesetzt worden ist.

Mit dem Europäischen Forum haben wir zweifellos ein nützliches Instrument geschaffen. Die auf dem ersten Forum in Deutschland, das unter dem deutschen Vorsitz veranstaltet wurde, gesammelten Erfahrungen betrafen hauptsächlich den Internet-Missbrauch und Gewalt-Videospiele. Das nächste Europäische Forum für die Rechte des Kindes unter dem slowenischen Vorsitz wird sich mit anderen Themen befassen, insbesondere mit den internationalen Adoptionen. Wir werden die Sachlage prüfen, und wie von Frau Angelilli erhofft, sondieren wir außerdem konkrete Möglichkeiten, Kinder, d. h. Vertreter von Kindern, zur direkten Beteiligung an den Tagungen des Europäischen Forums einzuladen. Sie werden verstehen, dass es schwierig ist, Kinder, die zum Teil noch recht klein sind, zur Teilnahme an diesen Tagungen einzuladen, da eine solche Zielsetzung jedoch beschlossen worden ist, werden wir dieser Empfehlung des Parlaments ebenfalls Folge leisten.

Gegenwärtig entwickeln wir eine kinderfreundliche europäische Website, die in einer für Kinder verständlichen Form gestaltet und aufgebaut sein wird und beispielsweise Möglichkeiten eines nicht aggressiven, nicht provozierenden Schutzes vor den vielen Gefahren für die Sicherheit der Kinder im täglichen Leben aufgezeigt werden; erklärt wird, wie man den Gefahren sozusagen aus dem Weg geht. Über die Agentur für Grundrechte ist wenig gesprochen worden; ich hatte unter anderem vorgeschlagen, die Rechte des Kindes in die vorrangigen Aufgaben des Mehrjahresprogramms dieser Agentur aufzunehmen.

Es bleibt noch viel zu tun. Frau Angelilli hat Recht mit der Feststellung, dass wir uns um die Migrantenkinder kümmern müssen. Mit diesem Thema werden wir uns speziell im Rahmen der europäischen Einwanderungspolitik befassen: In dem allgemeinen Kontext der Migrationsströme sind Kinder oftmals Opfer, sie sind häufig am meisten gefährdet. Die dringend notwendige Durchführung des europäischen Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels muss mit größerem Nachdruck eingefordert werden, vor allem in Bezug auf Kinder und Frauen, denn als die beiden schwächsten Gruppen sind sie es, die oft zu Opfern des internationalen Menschenhandels werden. Wir müssen die Möglichkeiten untersuchen, konkrete Vorschläge und Projekte im Rahmen der europäischen Programme zu finanzieren.

Das neue Programm DAPHNE und das neue Grundrechte-Programm ermöglichen uns beispielsweise auch die finanzielle Unterstützung des europäischen Netzwerks der Kinderbeauftragten. Diesem Netzwerk sowie selbstverständlich auch der Tätigkeit der NRO in diesem Bereich messe ich große Bedeutung bei. Das neue als DAPHNE III bekannte Programm wurde refinanziert und kann als sehr nützliches Instrument dienen.

Abschließend sei bemerkt, dass ich natürlich mehr als bereit und auch bestrebt bin, diese politische Strategie weiterzuentwickeln, auch um für unsere Bürger und Bürgerinnen in einem Bereich, der ihnen besonders am Herzen liegt, konkrete Ergebnisse zu erzielen.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. − (EL) Herr Präsident! Der Schutz der Rechte des Kindes war schon immer Bestandteil der internen und externen Politiken der Europäischen Union. Doch da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlte, waren diese Politiken nur Stückwerk, und aus diesem Grund, Herr Vizepräsident, wird Ihr Vorschlag für die Erarbeitung einer Strategie zum Schutz der Kinderrechte vom Europäischen Parlament wie auch von der Zivilgesellschaft positiv aufgenommen. Wir hoffen, dass das Inkrafttreten des Reformvertrags, der ja die Grundrechtecharta als integralen Bestandteil umfasst, diesem Prozess zugute kommen wird, wie von der Berichterstatterin, Frau Angelilli, die ich zu ihrer sehr geschickten Erarbeitung und Präsentation des heutigen Berichts beglückwünschen möchte, bereits festgestellt wurde.

Dank eines integrierten und koordinierten Ansatzes im Bezug auf den Schutz des Kindes auf europäischer Ebene – der nicht zuletzt auf die zahlreichen interessanten Vorschläge durch die Kommission zurückzuführen ist – wird es möglich, das Kind nicht nur als Opfer, sondern als den Inhaber von positiven Rechten und Pflichten zu sehen, der in einem gesunden familiären Umfeld aufwachsen sollte, in dem seinen materiellen und immateriellen Bedürfnissen entsprochen wird.

Die Achtung der Rechte des Kindes sollte nicht nur durch die Planung von europäischen Maßnahmen gestärkt werden, sondern auch durch den politischen Willen den Mitgliedstaaten, Dazu bedarf es Maßnahmen, die den elementaren Bedürfnissen der Kinder entsprechen und sie vor vielfältigen Gefahren schützen.

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter hat die Unterstützung der Mutter und der Familie bei der Ausübung ihrer Pflichten in den Mittelpunkt seiner Stellungnahme gestellt. Er fordert zur Unterstützung gefährdeter Gruppen auf, und zwar der Kinder, die durch Missbrauch und einen Mangel an Bildung, Gesundheitsfürsorge, ordnungsgemäßer Ernährung und Möglichkeiten für ihre Entwicklung und die Entfaltung ihres Potenzials gefährdet sind.

Die Vereinbarung von Beruf und Familie seitens der Eltern stellt ein unveräußerliches Recht des Kindes dar sowie eine wertvolle Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Die Rechte der Kinder werden sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union häufig verletzt, und es kommt nach wie vor zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Es existieren geschlechterbezogene Klischeevorstellungen, die für die Ausgrenzung bestimmter Gruppen von Kindern und insbesondere von Mädchen und jungen Müttern verantwortlich sind. Der Schutz von Frauen vor allem während der Schwangerschaft und Kindererziehung muss gewährleistet werden, damit Kinder von Anfang an in den Genuss ihrer Grundrechte kommen.

 
  
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  Irena Belohorská, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. – (SK) Vielen Dank, Herr Präsident. Gleichzeitig danke ich auch Frau Angelilli für ihren Bericht.

Ich begrüße es, dass sich die slowenische Ratspräsidentschaft das Problem von Kindern in bewaffneten Konflikten als eine ihrer Prioritäten auf die Fahnen geschrieben hat. Diese Frage ist auch eines meiner Themen. In meiner Stellungnahme im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten geht es auch um die Notwendigkeit, Kinder bei der Geburt zu registrieren. Kinder, die nicht erfasst werden, sind unsichtbar und werden daher oftmals Opfer von sexuellem Missbrauch oder Menschenhandel. Sie werden gemeinsam mit Erwachsenen eingesperrt und als aktive Kämpfer in bewaffneten Konflikten eingesetzt, weil man nicht feststellen kann, ob sie bereits volljährig sind oder nicht. Die Geburtsurkunde garantiert einem Kind seinen Namen und seine Staatsbürgerschaft sowie beispielsweise Zugang zu medizinischer Versorgung. Ich bedauere nur, dass die Annahme des Berichts erst im Januar erfolgt. Vor dem Sommer wurde über die meisten Stellungnahmen abgestimmt und diese dem Ausschuss vorgelegt. Der Bericht hätte somit also früher angenommen werden können.

Eine Lösung für die Frage der Rechte von Kindern ist dringend nötig. Dies zeigt sich zum Beispiel anhand des jüngsten Falls, als mehr als 100 Kinder aus dem Tschad nach Frankreich gebracht werden sollten. Ziel der Aktion war die Unterstützung der Flüchtlingsfamilien in Darfur. Die Kinder – allesamt Waisen – sollten bei Pflegeeltern in Europa leben. Die UNO bestätigte allerdings, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle nicht um Waisenkinder handelte und diese nicht aus Darfur stammten, sondern aus dem Nachbarland Tschad.

Nicht nur Entwicklungsländer haben Bedarf an einer dringenden Lösung für das Problem der Rechte von Kindern, sondern auch wir.

 
  
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  Glenys Kinnock, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Entwicklungsausschusses. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs feststellen, dass nach Ansicht des Entwicklungsausschusses die durchgängige Berücksichtigung der Rechte der Kinder in allen Aspekten der Entwicklungspolitik durch die Kommission unbedingt erforderlich ist, weil er darin einen Beitrag zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele sieht. Ich weiß, dass die Mitteilung der Kommission entsprechende Vorschläge enthält.

Ich möchte ganz klar feststellen, dass wir einen Ansatz brauchen, der sich auf die Rechte der Kinder stützt, und uns davon lösen, Probleme wie Kinderhandel, Entführung und Pornographie in den Mittelpunkt zu stellen, wie das einige meiner Vorredner getan haben. Wir müssen wirklich verstehen, dass wir über die Rechte der Kinder sprechen: die Rechte der Kinder auf Konsultation und Anhörung, die Rechte der Kinder auf Achtung durch die Erwachsenen und das Recht darauf, nicht von Erwachsenen bevormundet zu werden.

Ferner begrüße ich die Tatsache, dass die Rechte der Kinder Eingang in den Vertrag von Lissabon gefunden haben. Das begrüßen wir, denn zur Zeit verfügen nur die Rechte der Tiere über eine solche Rechtsgrundlage in der Europäischen Union, und es war dringend erforderlich, auch die Rechte der Kinder entsprechend zu verankern.

Abschließend möchte ich feststellen, dass es uns bei allem, was wir tun, darum gehen muss, in Europa wie auch in der übrigen Welt das Leben der Kinder zu schützen und für ihr Wohlergehen zu sorgen.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. − (EL) Herr Präsident! Ich möchte zunächst Frau Angelilli zu ihrer konstruktiven Arbeit beglückwünschen.

Die Strategie für Kinderrechte ist ein positiver Schritt auf dem Weg zu einem koordinierten Ansatz im Hinblick auf sowohl die interne Politik als auch die externen Beziehungen.

Der Beschäftigungsausschuss, dessen Stellungnahme ich verfasst habe und jetzt präsentiere, legt den Schwerpunkt auf die sozialen Aspekte der Verletzung der Rechte von Kindern. Er stellt die Kinderarmut, von der fast jedes fünfte Kind in der Europäischen Union betroffen ist, in den Mittelpunkt. Ferner verweist er auf die Probleme der Kinderarbeit und der sozialen Ausgrenzung und fordert dazu auf, gefährdeten sozialen Gruppen wie Kindern von Zuwanderern, Straßenkindern und Kindern mit Behinderungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wir befürchten, Herr Präsident, dass die Welt, in der die Kinder von heute leben werden müssen, möglicherweise schlechter sein wird als die Welt früherer Generationen. Deshalb muss die Europäische Union jetzt handeln und dazu sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten anspruchsvolle Verpflichtungen eingehen, sich entsprechende Ziele setzen und die erforderlichen Ressourcen bereitstellen.

 
  
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  Christa Prets, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. − Herr Präsident! Ich möchte zunächst einmal der Berichterstatterin gratulieren, auch zu der guten Zusammenarbeit. Wir stimmen in vielen wichtigen Aspekten mit all dem, was vorliegt, überein.

Ich möchte aber zwei Punkte herausstreichen, die mir besonders wichtig sind, nämlich erstens das Recht auf Bildung als Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Entwicklung der Kinder. Die Mitgliedstaaten müssen hier einen barrierefreien Zugang schaffen für alle Kinder und Jugendlichen, und zwar unabhängig von ihrer ethnischen und gesellschaftlichen Herkunft sowie ihrem Familienstand. Das heißt auch, dass jede Art von Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt gegen Kinder verhindert werden muss. Der Start der Helpline sollte so schnell wie möglich forciert werden. Der zweite Punkt, der mir ganz wichtig ist, ist die Förderung der Sprachen als europäisches Kulturgut.

Auch eine Neuerung sollten wir nicht außer Acht lassen: Die Rechte der Kinder umfassen auch, dass wir sie in die neuen Entwicklungen der Ausbildung und Bildung, nämlich auch im Bereich der Medienkompetenz, einbinden und dies als ein ganz wichtiges Bildungsinstrument forcieren.

 
  
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  Kinga Gál, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Vielen Dank für die Worterteilung, Herr Präsident. Ich glaube, nur sehr wenige von uns sind nicht in direkter oder indirekter Form von der Frage des Schutzes der Rechte von Kindern betroffen.

Die Gemeinschaftseinrichtungen haben sich schon oft mit unterschiedlichen Aspekten dieser Problematik befasst. Doch sie sind mit dem vorlegenden Ausschuss übereingekommen, dass zusätzlich dazu eine umfassende Strategie erarbeitet werden muss. Es gibt einige spezielle Bereiche, die wir bei der Erarbeitung einer solchen Vision unbedingt berücksichtigen müssen. Dazu zählen beispielsweise das Verbot jeder Art von Gewalt gegen Kinder, die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung und das Recht auf Bildung.

Da Herr Frattini in seiner Einleitung erklärte, dass sich die Agentur gerade dieses Bereiches annehmen wird, möchte ich ihm eine Empfehlung geben: Die Kommission könnte die Agentur doch als Erstes ersuchen, die Durchsetzung genau dieses Bereiches, des Bereiches der Kinderrechte, zu untersuchen.

Besonders Besorgnis erregend sind meines Erachtens der sexuelle Missbrauch von Kindern und die enormen Unterschiede, mit denen Kinder von Flüchtlingen in den einzelnen Mitgliedstaaten behandelt werden. Straßenkinder und bettelnde Kinder stellen hier in unserer unmittelbaren Umgebung ein ernstes Problem dar.

Ferner bin ich der Überzeugung, dass die umfassende Durchsetzung der Rechte von Kindern innerhalb der Union vor allem mit einer Neubewertung der Rolle der Familie in diesem neuen Europa einhergehen muss, bei der die Erziehung neben der Bildung einen größeren Stellenwert erhalten muss, damit unsere Kinder in unserer immer unruhigeren Welt neben professioneller Bildung eine Orientierung erhalten. Vielleicht würden sich dann weniger Kinder der Gewalt zuwenden und körperlichen oder psychischen Schaden nehmen. Vielen Dank.

 
  
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  Inger Segelström, im Namen der PSE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Ich möchte zunächst der Kollegin Angelilli sowie allen Schattenberichterstattern danken. Mein Dank gilt aber auch allen Abgeordneten, die dazu beigetragen haben, dass es bald den ersten Beschluss des Europäischen Parlaments zu einer EU-Kinderrechtsstrategie geben wird. Die entscheidende Frage ist die der Beteiligung und Einflussnahme der Kinder. Hier liegt noch mühevolle und wichtige Arbeit vor uns, um dafür zu sorgen, dass dies nicht nur Worte bleiben, sondern auch Wirklichkeit wird. Das erwarten die Kinder und Jugendlichen von uns.

Der in meinen Augen größte Erfolg sind die Vorschläge in Bezug auf Gewalt gegen Kinder. Dabei hat sich der Ausschuss einstimmig hinter meine Forderung gestellt, jegliche Gewalt gegen Kinder, einschließlich körperlicher Züchtigung in der Familie, durch Gemeinschaftsrecht zu verbieten. Das ist ein enormer Erfolg für die Kinder. In meinem Heimatland Schweden, in dem körperliche Züchtigung verboten ist, wissen schon die Kindergartenkinder und alle Jugendlichen, dass Erwachsene Kinder nicht schlagen dürfen. Dass wir jetzt auch die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zur Verhinderung des Missbrauchs von Kindern hervorheben, bedeutet, dass wir verstärkt mit Akteuren wie Banken, Reiseunternehmen, Kreditinstituten und Wechselstuben zusammenarbeiten müssen, um Kinderpornographie, Sextourismus und Ausbeutung von Kindern zu verhindern und das Internet gegen Pädophile zu sichern. Außerdem müssen illegale Websites geschlossen werden können und die Mitgliedstaaten mit Gesetzen gegen den Sexhandel vorgehen, um dafür zu sorgen, dass Kinder nicht zu einer Handelsware werden.

Das schwierigste Problem, dass wir im Ausschuss hatten, betraf die Adoption. Ich bin sehr zufrieden, dass wir uns jetzt darauf geeinigt haben, dass ein Kind ein Recht auf Familie hat, unabhängig davon, ob es sich dabei um Blutsverwandte, eine Pflegefamilie oder eine durch nationale oder internationale Adoption zustande gekommene Familie handelt. Entscheidend muss das Wohl des Kindes sein, nicht das der Erwachsenen. Wir erinnern uns noch alle an die Geschehnisse in Kinderheimen in Rumänien und Guatemala, wo Kinder für Adoptionen entführt wurden. Kinder sind keine Handelsware.

Jetzt ist es an der Kommission, die klugen Ideen aufzugreifen, die wir hier im Parlament erarbeitet haben, und dann konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie wir die Rechte der Kinder verankern können, die jetzt, mit dem neuen Vertrag von Lissabon in der EU, zu einem gesetzlich festgelegten Ziel werden. Mit dem neuen Vertrag von Lissabon muss die EU zuhören und dafür sorgen, dass die Rechte der Kinder in ihre Arbeit integriert werden. Das muss natürlich auch in globaler Hinsicht gelten, in der Entwicklungsarbeit, der Kultur sowie in allen anderen Bereichen. Kinderarmut wird natürlich ein zentrales Thema sein, aber auch das Leben von Kindern im Krieg und alle Arten von gesundheitlichen Risiken. Ich bin stolz darauf, an dieser Arbeit im Parlament teilgenommen zu haben, zu der wir morgen einen Beschluss fassen werden.

 
  
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  Siiri Oviir, im Namen der ALDE-Fraktion. – (ET) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren!

Ich freue mich, dass die Aussprache über die EU-Kinderrechtsstrategie endlich auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments steht, denn eine Politik, die Kinderrechte fördert, legt das Fundament der Gesellschaft von morgen.

Das Wohlergehen der Gesellschaft und des Staates hängt von den Werten und Prinzipien der künftigen Eltern ab. Mein Dank gilt der Berichterstatterin für die Konzipierung eines derart umfassenden Papiers.

Es ist richtig, dass die in dem UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und in den Zusatzprotokollen zu diesem Übereinkommen verankerten Prinzipien als Grundlage für die Erarbeitung einer EU-Kinderrechtsstrategie dienten. Allerdings muss diese Strategie wirkungsvoller und in allen 27 Mitgliedstaaten anwendbar sein, sie muss genauere Bestimmungen zur Durchführung von Maßnahmen enthalten, deren Umsetzung sowohl mit Mitteln der Mitgliedstaaten als auch der Europäischen Union gefördert wird.

Die Strategie ist inhaltsreich, und ich habe nicht die Zeit, auf jeden einzelnen Aspekt einzugehen. Herausstellen möchte ich nur eine positive Initiative, die aber in jeder Hinsicht wirksam ist, nämlich die Empfehlung in der EU-Kinderrechtsstrategie zur Einrichtung einer Notrufnummer für Kinder in der gesamten Europäischen Union. Bei uns in Estland gibt es jetzt seit drei Jahren eine solche Nummer für Kinder, und ich kann Ihnen versichern, dass sie gut funktioniert.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf zwei Zielgruppen lenken, da der Schutz der Rechte dieser Gruppen meiner Ansicht nach stärker im Blickpunkt unserer Überlegungen stehen sollte.

Die erste Zielgruppe sind behinderte Kinder. Ich habe den Eindruck, dass wir in unserer Kinderrechtsstrategie den Schutz der Rechte von Kindern mit Behinderungen vermehrt in den Mittelpunkt rücken müssen und dass auch ihnen wie auch allen anderen Zielgruppen wirklich gesicherte Möglichkeiten und Chancengleichheit geboten werden, damit sie aktiv in das gesellschaftliche Leben einbezogen werden.

Als zweiten Bereich möchte ich den Schutz der Rechte der Kinder hervorheben, deren Eltern sich nicht um sie kümmern. Alle Kinder haben zweifelsohne Anspruch auf eine Familie. Da heute nicht alle Kinder im Schoße der Familie aufwachsen können, leben manche in Kinderheimen. In unserem Papier finden Kinder, die die Kinderheime im Alter von 18 oder 19 Jahren verlassen, nicht genügend Beachtung: Rechtlich gesehen sind sie erwachsen, aus sozialer Sicht jedoch nicht. Und darauf sollten wir unser Augenmerk immer stärker richten.

 
  
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  Bogusław Rogalski, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Als Abgeordneter des Europäischen Parlaments, der sich schon seit einigen Jahren für den Schutz der Kinderrechte einsetzt, stimme ich sehr gern für Frau Angelillis Bericht im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie.

Die Verletzung der Rechte der Kinder, Gewalt gegen Kinder und Kinderhandel zum Zwecke rechtswidriger Adoption, Prostitution, rechtswidriger Arbeit oder Straßenbettlerei sind in der EU noch immer ein großes Problem. Jede Kinderrechtsstrategie sollte ihre Wurzeln in den Werten und Grundsätzen haben, die in dem UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes festgelegt sind, insbesondere was den Schutz vor jeder Form von Diskriminierung anbelangt.

Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen wie auch das Recht, im Kulturkreis der Eltern aufzuwachsen und die Sprache beider Elternteile zu lernen. Diese Rechte werden vom Jugendamt in Deutschland immer wieder verletzt, wenn es um Kinder geht, deren einer Elternteil Ausländer ist. Bei Scheidungen lässt das Jugendamt nichts unversucht, um dem Elternteil, der nicht aus Deutschland stammt, das Sorgerecht zu entziehen. Den Kindern wird das Recht verwehrt, die Sprache des anderen Elternteils zu lernen, und beim begleiteten Umgang darf in keiner anderen Sprache als Deutsch kommuniziert werden. Wie es in offiziellen Dokumenten heißt, sei Zweisprachigkeit für Kinder schädlich. Über 250 Beschwerden über Maßnahmen des Jugendamtes sind beim Petitionsausschuss eingegangen. Obwohl die Europäische Kommission vor einem Jahr festgestellt hat, dass die Maßnahmen des deutschen Jugendamtes gegen Artikel 12 des EG-Vertrags verstoßen, der jegliche Diskriminierung verbietet, geht der deutsche Staat in seinen diskriminierenden Praktiken gegenüber Kindern von Ausländern jetzt noch strenger vor, und das ist absolut skandalös.

Ich hoffe, dieser Bericht, der den Standpunkt des Europäischen Parlaments widerspiegelt, wird dazu beitragen, der Diskriminierung in diesem Bereich ein Ende zu setzen.

 
  
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  Hiltrud Breyer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie sind auch nicht so genannter natürlicher Teil der Familie oder der Gesellschaft, sondern sie sind eigene Rechtspersonen mit eigenen Rechten.

Alle EU-Mitgliedstaaten haben die bahnbrechende UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet, aber wir stehen in Europa in vielen Bereichen erst am Anfang. Ein Lichtblick ist es, dass die Europäische Kommission die Rechte der Kinder auf die Agenda setzt, aber der Vorschlag der Kommission ist uns noch zu viel Lyrik und zu wenig konkrete Maßnahmen.

Ich freue mich, dass durch den Bericht – und noch einmal meine Glückwünsche an die Berichterstatterin – diese Empfehlung der Kommission mehr mit Leben ausgefüllt wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Kommission ihre Hausaufgaben macht und im Grünbuch „Kinderrechte 2008“ konkreter wird. Wir brauchen Indikatoren zur Umsetzung von Kinderrechten und genaue Zeitpläne.

Lassen Sie mich drei Punkte herausgreifen, die mir am Herzen liegen, nämlich die Rechte der Mädchen, insbesondere der Mädchen mit Migrationshintergrund. Die Verwirklichung der Rechte der Kinder ist immer auch eine Frage der Gleichstellung, der Geschlechtergerechtigkeit zwischen Mädchen und Jungen, und das hat sich ja auch in diesem Bericht gezeigt. Einen Punkt möchte ich herausgreifen: Ich bin froh, dass der Ausschuss und auch die Berichterstatterin unserem Vorschlag gefolgt sind, wonach in den EU-Mitgliedstaaten zumindest in der Grundschule das Kopftuch für Mädchen verboten werden soll, damit die Mädchen eine echte Wahlfreiheit haben und das Recht auf Kindheit gewahrt wird. Es gibt auch keine Rechtfertigung für Schulverbote für Mädchen mit Migrationshintergrund.

Zweitens: Was mir am Herzen liegt, ist Gewalt gegen Kinder und die zunehmende Verwahrlosung. Hier gilt es, die Medienkompetenz bei Kindern zu stärken. Die Verbreitung von Pornos und Gewalt über Handys hat erschreckend zugenommen, und dies führt zu Abstumpfung und in eine Gewaltspirale, die sich immer schneller dreht. Ich bitte Sie, Herr Frattini, wirklich genau zu prüfen, wie der Jugendschutz im Medienbereich verbessert werden kann und wie wir Kinder besser vor Gewalt schützen können.

Drittens: Ökologische Kinderrechte – ein Thema, das noch niemand angesprochen hat –, also das Recht eines jeden Kindes, in einer intakten Umwelt aufzuwachsen. Die Kommission hat leider in der Kinderrechtestrategie nicht berücksichtigt, dass wir die Schadstoffgrenzwerte künftig mehr an Kindern ausrichten sollten, und nicht nur an den Erwachsenen. Das gilt für Lärm und andere Stoffe. Ich bitte Sie also, auch die ökologischen Kinderrechte aufzunehmen, denn die Kinder sind die Bürgerinnen und Bürger von morgen. Wir alle sind in der Verantwortung, dass das europäische Haus auch ein Haus der Kinder ist!

 
  
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  Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(IT) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Frau Angelilli für ihre aufgeschlossene Haltung gegenüber einem Thema danken, das von großer Bedeutung ist: Eine Gesellschaft, die ihre Kinder willkommen zu heißen versteht, wird alle ihre Bürger freundlich aufzunehmen wissen. Desgleichen vollziehen wir heute in diesem Parlament einen meines Erachtens sehr wichtigen Schritt, denn Institutionen, die sich der Belange Minderjähriger anzunehmen vermögen, werden zweifellos besser imstande sein, sich um die Belange aller europäischen Bürger zu kümmern.

Der vorliegende Bericht enthält nach meinem Dafürhalten zahlreiche interessante und anregende Ideen, die der Kommission auch als Wegweiser für künftige Schritte dienen, die wir noch erwarten. Es gibt einige Punkte, die meiner Meinung nach herausgestellt werden müssen, insbesondere die Notwendigkeit, unbegleiteten Minderjährigen in Auffanglagern für Migranten große Aufmerksamkeit zu schenken.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat bei einer Besichtigung solcher Lager festgestellt, dass in vielen Ländern wie beispielsweise Frankreich, Belgien und Italien zahlreiche unbegleitete Minderjährige, zahlreiche Kinder in diesen Lagern unter unmenschlichen und entwürdigenden Verhältnissen – die übrigens für kleine Kinder ebenso wie für alle Männer und Frauen unzulässig sind – interniert sind.

Wir betonen, dass dieser Punkt unbedingt mit Nachdruck behandelt werden muss. Zudem muss unseres Erachtens das Augenmerk auf die Vermeidung von Kinderarbeit gerichtet werden. Kinderarbeit ist häufig mit Ausbeutung und Armut verbunden. Deshalb muss dieses Parlament einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse in der Europäischen Union leisten.

 
  
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  Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich habe sehr viel zu den Rechten des Kindes zu sagen. Zunächst einmal begrüße ich die Änderungsanträge zu diesem Bericht, die die Familie und deren Bedeutung für die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Ich möchte auf das Primat der Eltern – und nicht des Staates – als Vormund von Kindern verweisen und deshalb betonen, dass Familien bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden müssen. Der Staat sollte die Eltern in Bezug auf den Schutz und die Förderung der Kinder unterstützen und die Eltern nur dann ablösen, wenn diese nicht bereit oder in der Lage sind, für ihre Kinder zu sorgen.

Was Behinderungen angeht, so möchte ich den Bericht dafür loben, dass die Achtung und Gleichbehandlung von Kindern mit Behinderungen fordert. Ich selbst habe viele Kinder und deren Eltern vertreten, die für eine gesicherte Bildung ihrer Kinder kämpften. Einer der größten Mängel des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das dieser Strategie zugrunde liegt, besteht darin, dass es zwar die Grundschulbildung für alle Kinder garantiert, aber spezielle Bildungsangebote für behinderte Kinder „im Rahmen der verfügbaren Mittel“ bereitgestellt werden sollen. Diese fünf Worte hindern Kinder mit speziellen Bedürfnissen in meinem Land daran, die Hilfe zu bekommen, die sie brauchen.

In Änderungsantrag 3 geht es um Kinder in der EU, die ehemals in Heimen betreut wurden. Auf diese wichtige Problematik sind viele Europaabgeordnete durch den Dokumentarfilm der BBC „Bulgaria’s abandoned children“ aufmerksam geworden, bei dem Heime für behinderte Kinder im Mittelpunkt standen. Am 4. März 2008 wird eine Aufführung dieses Dokumentarfilms in Anwesenheit des Regisseurs stattfinden, zu der ich alle meine Kollegen einladen möchte.

Die EU hat kürzlich gegen einen Änderungsantrag gestimmt, der dem Haushaltsausschuss vorgelegt worden war und darauf abzielte, EU-Mittel, die für Heime vorgesehen waren, in Leistungen auf der Ebene der Kommune und der Familie umzulenken. Dieser Antrag ist gescheitert. Wir müssen unseren Ansatz zur Deinstitutionalisierung konsequent verfolgen und die Kinder in die Gesellschaft integrieren, und wir müssen künftig mehr Mittel für kommunale Ansätze zur Verfügung stellen.

Ich begrüße ferner die konsequente Linie, die das Parlament in Bezug den Kinderhandel verfolgt. Besonders zu erwähnen wäre hier Änderungsantrag 1. Man kann sich kaum etwas Schlimmeres vorstellen, als ein Kind, das seiner Familie einfach weggenommen wird, sei es für militärische oder sexuelle Zwecke, als Arbeitskraft oder um einem Paar den Wunsch nach einem Kind zu erfüllen.

Ich möchte auch den Handel mit Babys vor und nach der Geburt zum Zweck der Entnahme von Organen und Zellen erwähnen und meine Kollegen daran erinnern, dass sich die Präambel des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes auf Kinder sowohl vor als auch nach der Geburt bezieht.

Ich freue mich, dass der Bericht auch Zuwandererfamilien und unbegleitete Minderjährige berücksichtigt. Angesichts der multikulturellen Entwicklung müssen wir auch künftig darauf verweisen, dass wir unbedingt alle Kinder in unsere sich ständig wandelnde Gesellschaft einbeziehen müssen. So schön es ist, dass die Arbeitsmigration es Eltern ermöglicht, im Ausland zu arbeiten, mehr zu verdienen und besser für ihre Familien zu sorgen, so sollten wir doch eine Gerechtigkeit anstreben, die eine solche Trennung nicht erforderlich macht und es den Familien ermöglicht, gemeinsam in ihrem Heimatland oder einem Land ihrer Wahl zu leben.

Ich komme jetzt zu den sexuellen und reproduktiven Rechten, die in sechs Artikeln erwähnt werden. Ich bin persönlich verantwortlich für sechs Mädchen und zwei Jungen im Teenageralter. Natürlich müssen sie sexuell aufgeklärt werden, aber vor allem müssen sie wissen, dass sie sehr wertvolle, sich in der Entwicklung befindende Menschen sind, Personen mit einer Würde und einer Zukunft, die einen unverwechselbaren Beitrag zu ihrer Gemeinschaft und Familie leisten können. Die häufig im Namen der sexuellen und reproduktiven Rechte propagierte Botschaft, dass sie nicht verantwortlich und wandelnde Desaster sind, die zur Schadensbegrenzung auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen sind, und dass sie diese Hilfe ohne negative Auswirkungen für sich und ohne Wissen der Eltern erhalten können, nützt den Jugendlichen gar nichts. Jugendliche sollten die Unterstützung von Personen erhalten, die älter sind als sie, die sie lieben und die selbst einmal jung waren.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
  

VORSITZ: MAREK SIWIEC
Vizepräsident

 
  
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  Luca Romagnoli (NI).(IT) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht meiner Kollegin ist hervorragend, und Maßnahmen der Union sowie eine Strategie zum Schutz der Rechte des Kindes halte ich für vordringlich. Es muss anerkannt werden, dass Minderjährige Rechte besitzen und dass auch diesbezügliche Politiken und Maßnahmen erforderlich sind, um das Leben des Individuums von der Empfängnis an zu schützen.

In dem Bericht werden weitere Vorkehrungen sowie – was von niemandem widersprochen werden kann – die Bekräftigung der Rechte des Kindes als Bestandteil der für die Union und ihre Mitgliedstaaten verbindlichen Rechte gefordert, für die es einer spezifischen Rechtsgrundlage bedarf.

Lassen Sie mich unter den zahlreichen akuten Problemen, mit denen Kinder konfrontiert sind, die erschreckende Zahl verschwundener Kinder hervorheben; Fälle dieser Art enden oft tragisch infolge sexueller Ausbeutung und Gewalt im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Die Union darf meiner Meinung nach nicht zulassen, dass in einem ihrer Mitgliedstaaten irgendeine Form von Pädophilie in irgendeiner Weise toleriert wird, und sie muss das Recht, dafür zu werben und sie zu praktizieren, natürlich untersagen.

 
  
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  Edit Bauer (PPE-DE).(HU) Vielen Dank, Herr Präsident. Angesichts der demografischen Krise ist das Leben eines jeden Kindes sehr wertvoll. Wir können nicht auf der einen Seite auf einen Anstieg der Geburtenrate drängen und dann auf der anderen Seite nicht für die erforderlichen Lebensbedingungen, gleiche Chancen und die geistige und körperliche Entwicklung der geborenen Kinder sorgen.

Deshalb halte ich Herrn Frattinis Zusicherung, der Gewährleistung der Rechte von Kindern in der Unionspolitik horizontale Priorität einzuräumen, für äußerst wichtig. Im Bericht, zu dem ich Frau Angelilli beglückwünschen möchte, wird zu Recht auf bestimmte Probleme verwiesen, die der dringenden Lösung bedürfen.

Die Kinderarmut hat erschreckende Ausmaße angenommen. Wie einige meiner Vorredner schon sagten, lebt jedes fünfte Kind in Armut, und natürlich besteht hier ein enger Zusammenhang mit dem frühzeitigen Abgang von der Schule. Wir können nicht die Augen verschließen vor der Lage, in der sich Tausende von obdachlosen und Straßenkindern in den Mitgliedstaaten der Union befinden, von denen viele zum Betteln, Stehlen, zu illegaler Arbeit und zur Prostitution gezwungen sind.

Einer kürzlich von der UNICEF veröffentlichten Studie zufolge gibt es kein Land und auch kein EU-Land, das nicht vom Kinderhandel betroffen ist. Wir wissen wenig über die Kinder, deren Zahl auf mehrere Hundert geschätzt wird, die jedes Jahr aus Kinderheimen und Flüchtlingslagern verschwinden. Die Gewalt gegen Kinder und die Zunahme der Aggression unter Kindern gibt Anlass zu berechtigter Sorge.

Herr Präsident, nach dem Vertrag von Lissabon garantiert Artikel 24 der Charta der Grundrechte die Rechte des Kindes. Der Bericht, dessen Annahme ich befürworte, ist ein erster ernsthafter Schritt der Institutionen der Union einschließlich des Parlaments zur konsequenteren Gewährleistung der Rechte des Kindes und zur Verbesserung ihrer Lage. Bleibt zu hoffen, dass auch die Mitgliedstaaten diesbezüglich alles in ihren Kräften Stehende tun werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Martine Roure (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich begrüße, dass die Kommission die Einführung einer EU-Kinderrechtsstrategie vorschlägt.

Denn ein Großteil der Unionspolitiken betrifft die Kinder, so dass es erforderlich ist, eine spezifische Aktion zum Schutz ihrer Rechte und zu ihrer aktiven Einbeziehung vorzusehen.

Besonders erfreut bin ich, dass das Parlament die Definierung von „gefährdeten Kindern“ fordert, denn dies wird es uns ermöglichen, Kindern in einer sozialen Situation, die ihre geistige oder körperliche Unversehrtheit gefährdet, spezielle Hilfe angedeihen zu lassen.

Gleichzeitig dürfen wir die in Armut lebenden Kinder nicht ihrem Schicksal überlassen. Diese Kinder erhalten nicht immer den Schutz, den sie brauchen, denn ihre Eltern haben nicht die Mittel dazu. Sie brauchen besondere Hilfe, damit sie nicht sozial ausgegrenzt werden, und die Mitgliedstaaten müssen dafür verantwortlich sein, allen Kindern unabhängig von der sozialen oder rechtlichen Stellung der Eltern den Zugang zu gesundheitlicher Betreuung und Bildung zu sichern, um in der Praxis die Chancengleichheit für alle zu gewährleisten.

Ich möchte auch besonders auf die spezielle Lage von Migrantenkindern verweisen. Die administrative Ingewahrsamnahme von Kindern ist inakzeptabel. Wir können nicht verstehen, dass Menschen, die vor Krieg und Verzweiflung flüchten, als Kriminelle angesehen werden und gleich gar nicht Kinder, die alle nach der Kinderrechtskonvention Schutz und Bildung erhalten müssen.

 
  
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  Ona Juknevičienė (ALDE). – (LT) Anerkanntermaßen sind Kinderrechte Teil der Menschenrechte, die wir im Rahmen internationaler und europäischer Vereinbarungen beachten müssen. Die Rechte des Kindes werden in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt. Sie sollten auch Teil des Reformvertrages werden und ihre Einhaltung damit für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich. Herr Kommissar Frattini! In Ihrer Mitteilung verlautbaren Sie, die Situation in der Union im Hinblick auf den Schutz der Kinderrechte sei nach wie vor nicht befriedigend. Doch meines Erachtens ist sie furchtbar. Nahezu ein Fünftel aller Kinder lebt in Armut. Fast die Hälfte aller Familien in Litauen, die aus einem Erwachsenen und abhängigen Kindern bestehen, ist arm. Darüber hinaus stehen uns keine Statistiken zur Verfügung, wie viele Kinder in der erweiterten Gemeinschaft ohne Eltern aufwachsen, weil diese auf der Suche nach Arbeit abgewandert sind und ihre Kinder ohne angemessene Aufsicht und Pflege zurückgelassen haben.

Schockiert lesen wir über sexuelle und psychologische Gewalt gegen Kinder. Wir haben Mitleid mit Straßenkindern und legen eine Münze in die Hände der kleinen Bettler. In den meisten Fällen tun wir jedoch nichts, weil es einfacher ist, wegzusehen, unsere Augen zu verschließen und zu beharren, es sei nicht unsere Schuld, sondern andere trügen dafür die Verantwortung. Herr Kommissar Frattini! Nach Ihren Aussagen sind die einzelnen Staaten zuständig und Sie wollen sich nicht in ihre Angelegenheiten einmischen. Brüssel mischt sich in viele Angelegenheiten der Mitgliedstaaten ein: Uns ist es wichtig, die Landwirtschaft, Binnenmärkte, Kapitalflüsse zu regulieren. Unserer Ansicht nach handelt es sich dabei um Probleme von grundlegender Wichtigkeit. Nach meinem Dafürhalten sollten die Menschenrechte und vor allem Kinder unser vorrangiges Interesse genießen. Sie sind unsere Zukunft. Meiner Meinung nach sollte speziell die Europäische Union Verantwortung für die Gewährleistung der Menschenrechte und vor allem der Kinderrechte übernehmen. Ich lehne ein Dokument ab, in dem man sich lediglich sorgt, das erinnert und ermutigt. In dieser Frage müssen wir uns, und das ist meine Überzeugung, aktiv um unsere Bürger kümmern.

 
  
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  Wojciech Roszkowski (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte Frau Angelilli zu ihrem ausgezeichneten Bericht über ein für die Zukunft der Europäischen Union überaus wichtiges Thema beglückwünschen. Die meisten Vorschläge in diesem Bericht verdienen zweifellos unsere Unterstützung, doch habe ich auch einige Bedenken.

Erstens: In dem Bericht wird der Grundsatz der Gleichheit von Mädchen und Jungen erörtert und damit gewissermaßen impliziert, dass sie identisch sind, während alle Eltern wissen, dass Mädchen und Jungen verschieden sind und unterschiedlich erzogen werden müssen, um den Grundsatz der gleichen Würde zu befolgen. Zweitens: Im Hinblick auf die Rechte der Kinder stellt die steigende Zahl alternativer Familienmodelle, die in dem Bericht behandelt werden, eine Gefahr dar, gegen die etwas unternommen werden muss. Diese Gefahr wird im Bericht nicht erwähnt. Drittens: In Ziffer 167 wird dazu aufgefordert, für Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen Sorge zu tragen. Ziffer 163 und 164, in denen von dem Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit die Rede ist, sind überflüssig, es sei denn, hinter diesen Begriffen verbirgt sich das Recht auf Abtreibung.

Hier wird deutlich, dass die Rechte der Kinder, die bereits auf der Welt sind, nicht losgelöst von den Rechten der Ungeborenen betrachtet werden dürfen. Auch wenn sie ihr Leben als Embryo beginnen, werden doch unweigerlich Kinder aus ihnen, und wenn irgendjemand daran zweifelt, möge er sich daran erinnern, dass wir alle einmal Embryos waren.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL).(PT) In diesem Redebeitrag von einer Minute möchte ich unterstreichen, dass nach meinem Dafürhalten die oberste Priorität der Europäischen Union in Bezug auf die Kinder darin bestehen muss, die Auswirkungen ihrer Strategie auf die Durchsetzung bzw. Nichtdurchsetzung der Kinderrechte, vor allem was die rasche und deutliche Verringerung der Kinderarmut anbelangt, zu bewerten, wobei allen Kindern die gleichen Chancen geboten werden müssen.

In diesem Zusammenhang möchte ich als Beispiel die folgenden Fragen stellen: Welche Auswirkungen hat die Geldpolitik der Europäischen Union und ihr Ziel der Preisstabilität, oder besser gesagt, der Lohnzurückhaltung auf die Nichtdurchsetzung der Rechte der Kinder? Welche Auswirkungen haben die Flexicurity der Europäischen Union, die Liberalisierung des Arbeitsmarktes, die Erleichterung von Entlassungen, die zunehmend unsicheren Beschäftigungsverträge, die Erhöhung der Arbeitszeit und die Flexibilisierung der Arbeitszeiten auf die Nichtdurchsetzung der Rechte der Kinder? Welche Auswirkungen hat die gegenwärtige Politik der Europäischen Union zur Förderung der Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, einschließlich Gesundheits- und Bildungswesen, auf die Nichtdurchsetzung der Rechte der Kinder? Dies sind einige Beispiele dafür, was das geeignetste, notwendigste und dringlichste Mainstreaming der Europäischen Union in Bezug auf die Kinderrechte wäre.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE).(PT) Herr Kommissar, meine Damen und Herren Abgeordneten! Gewalt gegen Schutzlose ist ganz besonders verurteilenswert. Gewalt gegen Kinder ist ausgesprochen widerlich. Wir brauchen gemeinschaftliche Rechtsvorschriften, die jedwede Form von Gewalt, ob körperliche, psychologische oder sexuelle, verbieten. Es wurden bereits die UNICEF-Daten für das Jahr 2003 erwähnt, denen zufolge in Ländern der Gemeinschaft wie beispielsweise Frankreich wöchentlich drei Kinder aufgrund von Missbrauch oder Vernachlässigung sterben, während in anderen Ländern wie Deutschland oder dem Vereinigten Königreich diese Zahl bei ca. zwei pro Woche liegt.

Ich begrüße das Engagement der Mitgliedstaaten und der Institutionen der Europäischen Union bei der Umsetzung der in den letzten Jahren zahlreicher gewordenen politischen Maßnahmen zugunsten von Kindern. Gleichwohl sind die bestehenden Gesetze, Politiken und Strukturen nach wie vor unzureichend, um all den im Zusammenhang mit dem Schutz der Kinder aufgeworfenen Fragen gerecht zu werden, ob diese nun Opfer von Armut, Kinderhandel, familiärer Gewalt, sexuellem Missbrauch, Pornographie, Kinderarbeit oder des im 21. Jahrhundert andauernden Dramas der Kindersoldaten sind.

Deshalb beglückwünsche ich Herrn Frattini zu dieser Initiative, die zeigt, dass der notwendige Wille vorhanden ist, sie zu einer Priorität der EU zu machen und eine generelle Strategie der Union zur effektiven Förderung und zum Schutz der Kinderrechte im Rahmen der internen und externen Politiken der Union zu entwickeln. Ich begrüße es darüber hinaus, dass die Rechte des Kindes als eines der Ziele der Union in den Vertrag von Lissabon einbezogen werden und so eine neue Rechtsgrundlage zur Verteidigung dieser Rechte geschaffen wird.

Es ist in der Tat notwendig, die Prävention und die Informationskampagnen zu verbessern sowie die sozialen Rechte für die Hilfe der Opfer zu stärken. Intensiviert werden müssen auch grenzübergreifende Operationen gegen kinderpornographische Internetseiten, mit dem Ziel, diese Seiten zu schließen und diese kriminellen Netzwerke aufzudecken. Das Internet bietet den Kindern fantastische Möglichkeiten, zu kommunizieren und Informationen zu bekommen, aber wir müssen gewährleisten, dass sie das sicher tun können.

 
  
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  Stavros Lambrinidis (PSE).(EL) Herr Präsident! Unsere Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten. Sie haben ein unverletzbares Recht auf den Schutz ihrer Grundrechte, und das heißt: keine erniedrigende Behandlung und Gewalt, keine unmenschlichen Arbeitsbedingungen, keine Ausgrenzung von Bildung, keine Armut, keine sexuelle Ausbeutung und kein sexueller Missbrauch, keine Kindersoldaten im Krieg. Und für Kinder sind diese universellen Werte noch wichtiger als für Erwachsene. Erstens deshalb, weil sie definitionsgemäß jung und gefährdet sind. Zweitens weil ihre Eltern, Lehrer oder Geistliche und alle jene, mit denen sie in Kontakt kommen, sich Kindern gegenüber stets in einer Position der Verantwortung befinden, und drittens weil alles, was in der Kindheit schief geht, schwer wiegende Auswirkungen auf die Zukunft des Kindes hat.

Das sind die Rechte, zu deren Unterstützung wir heute aufgerufen sind. Ich möchte mich auf zwei davon konzentrieren:

Erstens sind die Kinder von Zuwanderern vielleicht am stärksten gefährdet. Zumindest müssen die in unseren Ländern geborenen Kinder sofort deren Nationalität erwerben. Sie sollten nicht von Geburt an stigmatisiert werden und natürlich unabhängig vom Status ihrer Eltern die Schule besuchen, und sie sollten nicht zur sozialen Ausgrenzung verurteilt sein.

Zweitens geht es mir um den Schutz der Kinder im Internet: Kinder, die oft arglos im Internet surfen und mit Fremden chatten, und Kinder, die Opfer der sexuellen Ausbeutung werden – Waren in einem sehr profitablen Geschäft. Herr Präsident, das Internet ist der neue Dorfplatz. So wie Eltern ihre Kinder davor warnen, auf dem Dorfplatz mit Fremden zu sprechen, so müssen sie darüber aufgeklärt werden, dass auch im Internet eine ähnliche Vorsicht und ähnliche Warnungen notwendig sind. Europa sollte einen Beitrag zu dieser Aufklärung leisten und entsprechende Hotlines für Eltern und Kinder einrichten.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich unterstütze praktisch sämtliche Empfehlungen, die in diesem ausgezeichneten Bericht gegeben werden. Vor allem teile ich die Ansicht, dass die künftige Strategie der EU die wichtige Rolle der Familie als grundlegende Institution in der Gesellschaft für das Überleben, den Schutz und die Entwicklung des Kindes anerkennen sollte.

Ich unterstütze auch das Recht eines jeden Kindes auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. Ich befürworte ohne jede Einschränkung die im vorliegenden Bericht unterbreiteten Vorschläge, eine kinderfreundliche Gesellschaft zu schaffen, in der sich Kinder behütet und als wichtige Akteure fühlen können.

In Ziffer 27 werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte geistig behinderter Kinder in Bezug auf den Zugang zu Bildung zu ergreifen. In Irland haben sie Anspruch auf eine angemessene Primarschulbildung, die allerdings von der Verfügbarkeit entsprechender Mittel abhängt. In der Realität bedeutet das oft, dass sie keine angemessene Primarschulbildung erhalten.

In Ziffer 27 wird ferner gefordert, dass geistig behinderte Kinder Zugang zu Gerichten haben sollen. Wir hatten in Irland unlängst den Fall eines jungen Mädchens mit Down-Syndrom, das sexuell missbraucht worden war, und dennoch entschied der Richter, dass sie nicht in der Lage war, dem Schwurgericht die Wahrheit zu sagen. Er unterzog sie im Gerichtssaal mit Unterstützung der Anklagevertreter einem Test. Während dieses Tests waren der Beschuldigte und seine Anwälte anwesend, während die Familie des Mädchens den Saal verlassen musste. Solange nicht alle Kinder sicher sein können, dass sie ein uneingeschränktes Recht auf Zugang zu den Gerichten genießen, lassen wir unsere Kinder im Stich.

Abschließend möchte ich eine kurze Frage an den Kommissar richten. Die jüngste Entscheidung, die Rechte des Kindes als eines der Ziele der EU in den Vertrag von Lissabon einzubeziehen, wird eine neue Rechtsgrundlage für die Rechte des Kindes schaffen. Könnte der Kommissar vielleicht ganz kurz etwas zu den praktischen Ergebnissen sagen, die er in diesem Zusammenhang erwartet? Ich stelle diese Frage vor allem in Anbetracht des in Irland anstehenden Referendums über den Vertrag von Lissabon.

 
  
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  Hanna Foltyn-Kubicka (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte auf ein Problem aufmerksam machen, dass in Ziffer 118 des Berichts angesprochen wird und die Einschränkung des Rechts der Eltern auf Kontakte mit ihren Kindern in zerrütteten multinationalen Familien betrifft.

Besonders krasse Fälle in Bezug auf die Maßnahmen des Jugendamtes gibt es in dieser Hinsicht in Deutschland. Eltern, die nicht deutsche Staatsbürger sind, wird hier das Recht verwehrt, in ihrer eigenen Sprache mit ihren Kindern zu sprechen. In extremen Fällen wird ihnen sogar das Sorgerecht entzogen.

Die Vorschriften, auf deren Grundlage das Jugendamt ins Leben gerufen wurde, stammen aus dem Jahr 1939 – ich wiederhole: aus dem Jahr 1939 –, und gelten nahezu unverändert im Rahmen des bestehenden Rechts immer noch. Diese Einrichtung handelt im Interesse des so genannten Wohles des Kindes, aber dieser Begriff ist nirgends definiert, so dass er beliebig ausgelegt werden kann. In Verfahren begünstigt das Jugendamt Eltern deutscher Abstammung. Bedenklich ist auch, dass es keiner unabhängigen Kontrolle unterliegt. Deshalb ersuche ich die Europäische Kommission, Regelungen vorzuschlagen, auf deren Grundlage jegliche Diskriminierung in den Einrichtungen der Mitgliedstaaten, wie sie gegenwärtig in Deutschland zu beobachten ist, verhindert werden kann.

 
  
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  Tadeusz Zwiefka (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich feststellen, dass ich mit Frau Foltyn-Kubicka völlig einer Meinung bin.

Die Gesetzgeber der Europäischen Union messen dem Schutz der Rechte der Kinder wachsende Bedeutung bei. Gleichzeitig steigt jedoch die Zahl der Bereiche in der Zuständigkeit der Union, die direkten Einfluss auf die Rechte des Kindes haben. Deshalb nehme ich auch mit Genugtuung die Mitteilung der Kommission über die Einführung einer Kinderrechtsstrategie zur Kenntnis. Das Anliegen, dieser Frage, das heißt der Anerkennung der Kinder als vollwertige Rechtssubjekte, in der Europäischen Union Vorrang einzuräumen, verdient unsere volle Unterstützung. Die vorsichtige Formulierung im Titel des Berichts, wo es „im Hinblick auf eine Kinderrechtsstrategie“ und nicht einfach „eine Kinderrechtsstrategie“ heißt, deutet auf weitere Schritte in Form öffentlicher Anhörungen hin, die dazu beitragen könnten, die maßgeblichen Prioritäten für das künftige Handeln der Union zu bestimmen.

Bislang hat die Europäische Union keine spezielle Rechtsgrundlage für die Rechte des Kindes geschaffen. An dieser Stelle möchte ich meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, denn mit der Ratifizierung des Verfassungsvertrags hätte in Artikel I-3, in dem direkt auf die Rechte des Kindes Bezug genommen wird, ein besser geeigneter Rechtsrahmen eingeführt werden können. Der Schutz der Rechte des Kindes ist im Vertrag von Lissabon als internes und externes Ziel der Europäischen Union festgeschrieben. Diese Rechte sind auch in der Charta der Grundrechte verankert. Es ist jedoch beschämend, dass 100 Millionen Kinder in der Europäischen Union hinsichtlich ihrer Rechte und Freiheiten nicht gleichberechtigt sind.

Es liegt auf der Hand, dass Kinder aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit und ihrer spezifischen Bedürfnisse besonderer Fürsorge und auch eines angemessenen rechtlichen Schutzes bedürfen. Allerdings dürfen die Rechte des Kindes nicht losgelöst von den Menschenrechten insgesamt gesehen werden und auch nicht zu diesen im Widerspruch stehen. Wie aus einer Analyse von EU-Dokumenten hervorgeht, besteht allem Anschein nach eine Tendenz, die Rechte des Kindes losgelöst von den Menschenrechten als Ganzes zu betrachten. Das ist eine riskante Entwicklung, die zu einer gefährlichen Spaltung führen könnte.

Ich danke der Berichterstatterin, dass es ihr bei diesem sensiblen Thema gelungen ist, ihren ausgewogenen Ansatz beizubehalten. Es ist zu begrüßen, dass sich der Bericht nicht ausschließlich auf Schutzmaßnahmen konzentriert, sondern darin die Notwendigkeit einer positiven Durchsetzung der Kinderrechte wie des Rechts auf Familie, Bildung, soziale Integration, Gesundheitsversorgung und Chancengleichheit betont wird.

 
  
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  Magda Kósáné Kovács (PSE). – (HU) Vielen Dank, Herr Präsident. Eine starke Gesellschaft und Wirtschaft können nur mit Generationen und Bürgern aufgebaut werden, die sich eines gesunden Körpers und Geistes erfreuen. Deshalb müssen wir alles tun, um die Zukunft und die Rechte künftiger Generationen zu garantieren, und zwar auch in unserem eigenen Interesse, denn früher oder später sind wir alle auf die Solidarität künftiger Generationen angewiesen.

Folglich gebührt Frau Angelilli Anerkennung für ihren Bericht, der das Thema komplex präzisiert. Das Recht unserer Kinder auf ein erfülltes Leben stellt ein kompliziertes System aus sozialen Anforderungen und gesetzlichen Garantien dar: das Recht der Kinder, in einem gesunden Umfeld geboren zu werden und aufzuwachsen; ihr Recht zu lernen und sich ihre Träume zu erfüllen.

Die Armut von Familien und Kindern stellt ein schwer wiegendes Hindernis bei der Durchsetzung dieser Rechte dar. Deshalb kann gar nicht genug betont werden, wie wichtig es ist, dass die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten einen Beitrag zur Bekämpfung der Armut leisten. Das ist auch für die Verhinderung von Verbrechen gegen Kinder und der Ausbeutung von Kindern von großer Bedeutung.

Ende des vergangenen Jahres brach für das Europa ohne Grenzen ein neues Zeitalter an. Es ist eine große Herausforderung, dafür zu sorgen, dass die Erweiterung des Schengen-Raums nicht günstigere Bedingungen für Straftäter schafft. Es wäre daher wünschenswert, ein System zu entwickeln, mit dem den Mitgliedstaaten Informationen über Straftaten gegen Kinder und die dafür verhängten Strafen zur Verfügung gestellt werden könnten, um Straftäter von den Kindern fernzuhalten.

Frau Angelillis ausgezeichneter Bericht wird sich dann zu einem wirklich wertvollen Bericht entwickeln, wenn ihm legislative Schritte folgen. Davon gehe ich aus. Vielen Dank, Herr Präsident.

 
  
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  Roberta Alma Anastase (PPE-DE).(RO) Die Rechte von Kindern sind ein wichtiges Thema, das uns alle, unabhängig von unserem Herkunftsland oder politischen Standpunkt, eint.

Über Kinder zu sprechen heißt über unsere Zukunft zu sprechen, die Zukunft der Bürger und Bürgerinnen Europas und der Union selbst. Daher kann ich den Bericht über die EU-Kinderrechtsstrategie nur begrüßen. Die Erstellung des Berichts ist bereits eine Bestätigung für die Bedeutung dieses Themas und des Textabschnitts in der Charta der Grundrechte, waren doch daran verschiedene Ausschüsse beteiligt, die sechs Stellungnahmen beisteuerten.

Das beste Interesse des Kindes sollte an oberster Stelle stehen. Die Europäische Union hat aufgrund ihrer Werte und ihres Entwicklungskonzepts die moralische Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Rechte des Kindes im Handeln sowohl innerhalb der Union als auch international hohe Priorität genießen.

Im Rahmen der Europäischen Union möchte ich das Hauptaugenmerk auf zwei Aspekte legen: An erster Stelle auf die negativen Folgen von Migration und die schlimme Lage von Kindern, die von zugewanderten Eltern in ihren Heimatländern zurückgelassen werden. Ich danke dem Berichterstatter, dass er meine Anregung aufgenommen hat, auf dieses Problem aufmerksam zu machen, das das Leben europäischer Bürgerinnen und Bürger nach wie vor berührt, und ich versichere ihn meiner Unterstützung für seine Forderung nach angemessener Fürsorge, sozialer Integration und umfassender Bildung für diese Kinder. Nicht minder bedeutsam ist das Ziel, das Recht auf Bildung für alle Kinder Europas zu gewährleisten.

Außerhalb der Europäischen Union kommt es vor allem darauf an, dass wir die Rechte von Kindern auf internationaler Ebene fördern, insbesondere im Rahmen der Beziehungen der Europäischen Union zu ihren Nachbarländern und ihren strategischen Partnern. Von den weltweit herrschenden Bedingungen möchte ich vor allem die Verletzung der Rechte von Kindern in Krisen- und Konfliktsituationen herausheben, besonders bei schwelenden Konflikten, wo die Rechtsstaatlichkeit schlicht verweigert wird. Die Europäische Union darf solche Situationen nicht hinnehmen und muss sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Kinderrechte überall geachtet werden.

Im Jahr 2007 hat die Europäische Union entscheidende Schritte in dieser Richtung unternommen, aber ausschlaggebend für die tatsächliche Durchsetzung der neuen Kinderrechtsstrategie wird das Jahr 2008 sein. Deshalb fordere ich die Kommission und den Rat auf, den Empfehlungen des Parlaments gebührend Rechnung zu tragen, damit der Erfolg dieser Strategie gesichert ist.

 
  
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  Iratxe García Pérez (PSE).(ES) Herr Präsident! Dieser Bericht vermittelt ein umfassendes und in sich schlüssiges Bild von der Arbeit mit Kindern, die wir in der Europäischen Union unterstützen müssen. Es gilt, alle auf diesem Gebiet Verantwortlichen in diese Tätigkeit einzubeziehen, um die Rechte der Mädchen und Jungen auf eine für alle gleiche und effektive Erziehung in die Praxis umzusetzen, indem wir gegen jede Art von Gewalt und gegen Kinderarbeit kämpfen und die Einwandererkinder schützen.

Wir sind uns der gesellschaftlichen Trends bewusst und geben zu, dass das traditionelle Familienmodell nicht der einzige Bezugspunkt sein kann und dass immer mehr alternative Modelle entstehen, denen wir aus der tiefen Überzeugung Rechnung tragen müssen, dass die Kinder ein positives Familienumfeld benötigen.

In Verbindung mit diesem Thema möchte ich die Initiative zu den internationalen Adoptionen hervorheben, für die Rechtsvorschriften benötigt werden, die der Realität besser angepasst sind und die den unbekannten Faktoren Rechnung tragen, mit denen wir heute konfrontiert sind. Ein solcher Prozess ist in einigen Staaten wie Spanien im besten Interesse der Minderjährigen bereits im Gange.

Doch bevor ich schließe, möchte ich die Vorbehalte der spanischen sozialistischen Delegation gegenüber Ziffer 127 zum Ausdruck bringen, in der es um das Kopftuchverbot an Schulen geht, denn wir sind eher für Dialog und Vermittlung.

Meine Damen und Herren, wir sprechen hier von dem am stärksten verletzlichen Sektor der Gesellschaft, aber auch von einer Zukunft, die einer soliden Basis bei Werten wie Achtung, Toleranz und Miteinander bedarf.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich begrüße diesen Bericht und die von der Berichterstatterin geleistete Arbeit.

Die Aussprache macht deutlich, dass bezüglich dessen, was zur Sicherung der Rechte der Kinder getan werden muss, fast vollständiges Einvernehmen herrscht. Die Zeiten, als es hieß, dass man Kinder sehen, aber nicht hören sollte, sind wohl längst vorbei. Heute wollen wir unsere Kinder nicht nur sehen, sondern auch hören, was sie zu sagen haben.

Es besteht jedoch Klärungsbedarf – und vielleicht könnte der Kommissar mir hier helfen – in Bezug auf die Zuständigkeit, die die EU im Bereich der Rechte der Kinder in Anbetracht des erwähnten Vertrags und unserer Volksabstimmung über den Reformvertrag in Irland hat. Wie Sie wissen, bietet nach der irischen Verfassung die Familie den besten Schutz für die Rechte der Kinder. Wir müssen die wichtige Rolle betonen, die die Familie beim Schutz der Rechte der Kinder spielt, und wir müssen prüfen, wie Familien gestärkt und erforderlichenfalls unterstützt werden können.

Außerdem stellt sich die Frage nach Kindern innerhalb und außerhalb der Ehe und danach, inwiefern Kinder in beiden Gemeinschaften gleichberechtigt sind. Die Zahl derjenigen, die getrennt oder geschieden sind, nimmt in Irland ebenso zu wie die der unverheirateten Paare: Eine von zwölf Familien fällt in eine dieser Kategorien, und davon sind 50 000 Kinder betroffen. Wir müssen prüfen, wie die Rechte dieser Kinder durch das geltende irische Recht geschützt werden.

Ein weiteres Problem betrifft den Zugang von Kindern zu beiden Elternteilen und die Tatsache, dass Kinder im geltenden irischen Familienrecht nicht so recht vorkommen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Ein letzter Punkt: Als der Oberste Gerichtshof Irlands 2006 das Gesetz über Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen mit der Begründung aufhob, dass es dem Beschuldigten nicht die Möglichkeit gab, einen ehrlichen Irrtum in Bezug auf das Alter des Opfers als Argument zu seiner Verteidigung anzugeben, war die Empörung groß. Bei dem Fall ging es um einen 41-jährigen Mann und ein zwölfjähriges Mädchen. Heute wurden merkwürdigerweise im Bezirksgericht von Dublin die gegen diese Person erhobenen Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs fallen gelassen. In Irland wird es zwei Verfassungsänderungen in Bezug auf die Familie sowie den eben erwähnten Fall geben, und ich glaube, wir müssen herausfinden, welche Rolle die EU in diesem Bereich spielt, damit wir uns in Irland richtig entscheiden können.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Unsere heutige Aussprache beweist, dass das Europäische Parlament in die Gestaltung der europäischen Politik in Bezug auf die Kinder einbezogen werden möchte. Deshalb ist der Standpunkt vieler Mitgliedstaaten beunruhigend, wonach nahezu sämtliche Regelungen zu den Rechten des Kindes in den Bereich des Familienrechts gehören und damit – gleichsam per definitionem – ausschließlich in nationaler Verantwortung liegen.

Eine solch enge, auf den nationalen Aspekt beschränkte Sichtweise schließt das Parlament von dem maßgeblichen Entscheidungsprozess im Hinblick auf die Rechte des Kindes aus und macht aus uns, dem Parlament, ein Gremium mit ausschließlich beratender Funktion. In einem Europa, das sich durch zunehmende Integration auszeichnet, ist das kein guter Ansatz. Als Beispiel sei hier die Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland genannt, die das Parlament erst kürzlich, nämlich im Dezember, im Rahmen des Konsultationsverfahrens verabschiedet hat. Mit dieser Verordnung soll erreicht werden, dass Kinder, die von einem Elternteil vergessen wurden, nicht länger Hunger leiden und vernachlässigt werden und dass sie die im Rahmen eines neuen und effektiveren Systems vollstreckten Mittel erhalten. Deshalb hat das Parlament, das schließlich im Namen aller europäischen Kinder handelt, meiner Überzeugung nach die moralische Pflicht, sich an der Rechtsetzung zu ihren Gunsten aktiv zu beteiligen.

Zusammenfassend möchte ich dem Herrn Kommissar sagen, dass das Parlament stärker in die europäische Rechtsetzung zum Thema Kinder einbezogen werden muss.

 
  
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  Edward McMillan-Scott (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin Roberta Angelilli und den anderen Berichterstattern für ihre Arbeit an diesem wichtigen Dossier danken. Mein Dank gilt ferner Kommissar Frattini für seine Ermutigung sowie die Mitteilung und die Arbeit der Kommission in diesem Bereich.

Zwar sind in erster Linie die Mitgliedstaaten für diese Problematik verantwortlich, dennoch kommt der Europäischen Union meines Erachtens eine Rolle zu, die in der Charta der Grundrechte verankert ist, in die erstmals die Rechte der Kinder Eingang gefunden haben. Meines Erachtens kann man den Charakter einer Gesellschaft am besten daran erkennen, wie sie mit ihren unschuldigen Mitgliedern umgeht, und wir sind als Europäische Union eine Gesellschaft.

Mein besonderes Interesse in diesem Bereich gilt der grenzüberschreitenden elterlichen Kindesentführung. Ich habe mich mit vielen Fällen in diesem Bereich befasst, von denen es jedes Jahr Hunderte zwischen den Mitgliedstaaten der EU und zwischen EU-Mitgliedstaaten und unseren Nachbarländern sowie anderen Ländern gibt. Trotz internationaler Übereinkommen wie dem Haager Übereinkommen und intern dem Brüssel-II-Übereinkommen gibt es nach wie vor zahlreiche Unzulänglichkeiten. Ich bin der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields dankbar dafür, dass sie unlängst mehrere Fälle im Rahmen des Brüssel-II-Übereinkommens geprüft und dabei auf einige der Probleme verwiesen hat, die innerhalb unserer Mitgliedstaaten bestehen.

Meines Erachtens muss die vom Europäischen Parlament und der Kommission geleistete Arbeit im Zusammenhang mit der internationalen Rechtsentwicklung gesehen werden. Ich denke, dass das alte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das die Interessen des Kindes an erste Stelle setzt, von ausschlaggebender Bedeutung ist. Das Recht eines Kindes auf Zugang zu beiden Elternteilen ist auch in der Charta der Grundrechte verankert. Das ist unerlässlich und wird inzwischen weltweit zunehmend anerkannt.

Aber es gibt zwei Aspekte, die variieren können, je nachdem wie ein Fall vor Gericht behandelt wird. Wir sollten, auch wenn dieser Punkt im Bericht nicht ausdrücklich erwähnt wird, die Rechte von Kindern berücksichtigen, die reif genug sind, um ihre Wünsche vor Gericht zu äußern, wie unlängst im Falle eines Mädchens in meinem Wahlkreis, der siebenjährigen Jessica, vor dem High Court. Zweitens sollte in Fällen, in denen dies angebracht ist, eine unabhängige Vertretung vor Gericht bereitgestellt werden. Das sind zwei Elemente, an denen wir meines Erachtens in den kommenden Monaten noch arbeiten müssen.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE).(IT) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Berichterstatterin für ihre ausgezeichnete Arbeit. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatten Kinder praktisch überhaupt keine Rechte; Ende des Jahrhunderts waren deutliche und unbestreitbare Fortschritte zu verzeichnen, doch steht noch ein langer Weg bevor, der zudem nicht einfach sein wird, worauf an zahlreichen Stellen des Berichts hingewiesen wird.

In der kurzen mir zur Verfügung stehenden Redezeit sowie auch aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen mit UNICEF möchte ich die Kommission dringend auffordern, den Nachdruck auf den folgenden Aspekt zu legen: Wir benötigen ein Gemeinschaftsinstrument für den Bereich der Adoption, denn die diesbezüglich geltenden Rechtsvorschriften der 27 Mitgliedstaaten stehen in völligem Widerspruch zueinander. Nützlich wäre die Festlegung eines Rechtsrahmens, der die Qualität der Unterstützung durch Informationsdienste verbessert, um die verschiedenen Schritte zur Vorbereitung auf internationale Adoptionen zu ordnen und das Verfahren für die Regelung von Anträgen auf internationale Adoptionen und Leistungen zur Betreuung von Familien nach Adoptionen zu klären. In diesem Bereich kommen immer noch zu viele Missbräuche, Unzulänglichkeiten, Verzögerungen und Schwierigkeiten vor, was die adoptierenden Familien und vor allem die Kinder wirklich nicht verdienen.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE).(SK) Sämtliche EU-Mitgliedstaaten haben die UNO-Kinderrechtskonvention von 1989 ratifiziert. Allerdings sieht die Konvention keine strafrechtlichen Sanktionen vor.

Verschiedene Stellen bemühen sich, die Rechte des Kindes zu verbessern. Ihre Aktivitäten sollten sorgfältiger koordiniert werden und größere öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, beispielsweise durch die Erstellung einer gemeinsamen Website. Auf diese Weise ließe sich die unerwünschte Doppelung ihrer Bemühungen vermeiden. Alternativ könnte man dem Kommissar für Grundrechte den Schutz der Kinderrechte anvertrauen. Ich würde es begrüßen, wenn sich der Herr Kommissar auf der Grundlage von Schwerpunktbereichen für den Kampf gegen Kinderarmut und sämtliche Formen der Gewalt gegen Kinder einsetzen würde. Kinder sollten niemals Gewalt erfahren. Darum ist es meines Erachtens wichtig, nicht nur Täter zu bestrafen, sondern vor allem solch unmenschliches Verhalten zu verhindern.

In dieser Hinsicht unterstütze ich die Forderung der Berichterstatterin nach Verfahren zur Verbesserung der extraterritorialen Strafverfolgung. In der Praxis sollte gewährleistet werden, dass eine in einem Mitgliedstaat verurteilte Person auch in den anderen Mitgliedstaaten als Gewalttäter gegen Kinder erfasst wird. Meiner Ansicht nach stellt diese Methode einen wichtigen Schritt zur Vermeidung weiteren Missbrauchs von Kindern dar wie beispielsweise sexuelle Verstümmelung, sexueller Missbrauch, Kinderpornografie, Kindesentführung und Menschenhandel.

Was die Kinderpornografie betrifft, befürworte ich die Initiative der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einigen Banken und Kreditkartenunternehmen, mit der angestrebt wird, die Websites, über die kinderpornografisches Material vertrieben wird, vom Online-Zahlungsverkehr auszuschließen. Dieser Schritt könnte für die Erstellung einer Datenbank mit Informationen über Händler von Kinderpornografie nützlich sein. Entsprechende Informationen über Urheber und Verbreiter dieser abscheulichen Form des Handels stünden dann den Polizeidiensten der jeweiligen Mitgliedstaaten, Europol und Interpol zur Verfügung. Da ich mir der großen Bedeutung dieses Bereichs bewusst bin, unterstütze ich die Bereitstellung der zum Schutz der Kinderrechte erforderlichen Personal- und Finanzressourcen. Es geht um die Zukunft unserer Kinder, das heißt um unsere Zukunft.

 
  
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  Katerina Batzeli (PSE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte mich den Glückwünschen für Frau Angelilli anschließen, die in der Tat einen integrierten Rahmen für die Stärkung der Charta der Kinderrechte vorgestellt hat.

Ich möchte mich bei meinen Ausführungen auf drei Punkte konzentrieren, über die bisher noch nicht gesprochen wurde.

Erstens brauchen wir eine unverzügliche Diagnose und Reaktion in Bezug auf das Problem der Gewalt gegenüber Kindern und deren Missbrauch. Dazu sollte ein spezielles Erfassungssystem eingerichtet werden, das einen wachsenden Beitrag zur effektiven Vermeidung dieses Problems leistet.

Zweitens sollten alle Mitgliedstaaten das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, annehmen, wobei es u. a. notwendig sein wird, die Frage der Ausstellung von Genehmigungen für den zeitweiligen oder nicht ständigen Aufenthalt innerhalb ihrer Grenzen zu überprüfen.

Und schließlich geht es um die Frage der Bewältigung des Problems der Jugendkriminalität durch Maßnahmen zu deren Verhinderung und zur sozialen Integration Minderjähriger sowie durch gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen.

Herr Präsident, wir begehen 2008 das Jahr des interkulturellen Dialogs, und wir müssen die Verbindung zwischen allen Kulturen und allen religiösen Überzeugungen aufrechterhalten. Meines Erachtens kann Ziffer 127 des Berichts nicht akzeptiert werden.

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Zita Gurmai (PSE). – (HU) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Das Schicksal Europas hängt wesentlich davon ab, wie es unserem Kontinent gelingt, Gesellschaften zu errichten, die Kinder integrieren und unterstützen. Die Förderung und der Schutz der Rechte von Kindern sind für die Zukunft der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung. Die Entwicklung kinderfreundlicher Gesellschaften in der Union kann nicht von der weiteren Vertiefung und Stärkung der europäischen Integration getrennt werden.

Es bedarf einer umfassenden EU-Strategie zur Förderung und Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung der Rechte von Kindern sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union. Kinder haben Anspruch auf besondere Bestimmungen und einen angemessenen gesetzlichen Schutz. Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Eltern in vielfältiger Weise bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen. Nur mithilfe dieser Instrumente können wir ein sicheres und integratives Europa aufbauen.

Wir müssen in unseren Politiken stets die Vielfalt und die unterschiedlichen Erfordernisse von Kindern berücksichtigen und unser Augenmerk insbesondere auf Armut, soziale Ausgrenzung und negative Diskriminierung sowohl auf Unionsebene als auch auf globaler Ebene richten.

Es ist meines Erachtens dringend geboten, dass die Empfehlungen der VN-Konvention über die Rechte des Kindes im Rahmen bilateraler Vereinbarungen zwischen der EU und Drittstaaten konsequent und systematisch berücksichtigt werden.

(EN) Die PSE-Fraktion beantragt eine gesonderte Abstimmung zu Änderungsantrag 127.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich begrüße die Entscheidung, die Rechte der Kinder als ein Ziel in den Vertrag von Lissabon aufzunehmen und damit eine neue Rechtsgrundlage für die Kinderrechte zu schaffen.

Frau Angelillis Bericht befasst sich mit zahlreichen wichtigen Aspekten, die das Wohlergehen und den Schutz der Kinder betreffen. Ich möchte jedoch die Feststellung unterstreichen, dass Armut und soziale Ausgrenzung der Eltern für das Kind schwerwiegende Beschränkungen bei der Wahrnehmung seiner Rechte darstellen.

Ich unterstütze die im Bericht ausgesprochene Aufforderung an die EU, sich in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der Vereinten Nationen, internationalen Organisationen und Forschungszentren um eine bessere Erhebung vergleichbarer statistischer Daten betreffend die Lage der Kinder in der Europäischen Union zu bemühen, um eine größere Zahl von Indikatoren entwickeln und heranziehen zu können, die speziell die Situation von Kindern betreffen, wie z. B. Armut und soziale Ausgrenzung von Kindern.

Die Kinderarmut ist ein vernachlässigtes Thema. Trotzdem lebt eins von fünf Kindern in der EU am Rande der Armut. Sind damit nicht 20 % der künftigen Erwachsenen in der EU dazu verdammt, ihr wahres Potenzial nicht auszuschöpfen?

Wenn der politische Wille vorhanden ist, dann sollten die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, ihre bewährten Praktiken austauschen und voneinander lernen. Wir waren Zeuge der EU-weiten Kampagne zur Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern. Weshalb solle es nicht möglich sein, eine ähnliche Kampagne in der EU durchzuführen und der Armut ein Ende zu setzen?

 
  
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  Katrin Saks (PSE).(ET) Vielen Dank, Herr Präsident.

Angesichts der Tatsache, dass ein Drittel der Kinder weltweit nicht genug zu essen hat und ein Sechstel keine Schule besucht, mag es seltsam anmuten, wenn wir über Armut in Europa sprechen. Nichtsdestotrotz gibt es das Problem, und der Umstand, dass die Zahl der in Armut lebenden Kinder die der Erwachsenen bei weitem übersteigt, ist in besonderem Maße Anlass zur Sorge. Das bedeutet im Allgemeinen nicht, dass Kinder Hunger leiden, sondern dass es an den zur Entwicklung notwendigen Möglichkeiten mangelt.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass infolge der turbulenten Entwicklung der Marktwirtschaft in den neuen Mitgliedstaaten die Schichtenbildung vorangeschritten ist und das Wohl der Kinder ganz akut beeinflusst. Soziale Probleme wiederum verstärken dies. Und das ist nicht nur für Kinder tragisch.

Ein beträchtlicher Teil der Humanressourcen – eben das, was in meinem Heimatland Estland immer knapper wird – bleibt beispielsweise erwerbslos, und aus diesem Grund ist das Problem Sache der Mitgliedstaaten und der Union.

Obgleich die meisten Politiken betreffend Kinder in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, möchte ich die Bedeutung der Strategie, der Indikatoren, Datenbanken und Berichte der Europäischen Union herausstellen. Ich hoffe, ihr Einfluss auf die Mitgliedstaaten wird weiter zunehmen.

Als Politikerin weiß ich, wie schwierig es ist, seiner eigenen Wählerschaft zu erklären, weshalb sich beispielsweise die Nachbarn besser um die Kinder kümmern.

 
  
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  Bogdan Golik (PSE). – (PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Diese Initiative für eine Kinderrechtsstrategie ist nicht nur für Europa, sondern für die ganze Welt ein Signal, wie die Rechte der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft geschützt werden sollten. Deshalb möchte ich Frau Angelilli für ihren ausgezeichneten Bericht meine Anerkennung aussprechen.

Leider kommt es in bestimmten Teilen Europas – eines Europas, wo wir so stolz sind auf unser hoch entwickeltes System für den Schutz der Menschenrechte – immer wieder zu Verletzungen der Rechte Minderjähriger. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Kinder, die Erniedrigungen verschiedenster Art erleiden, wissen, dass es jemanden gibt, an den sie sich um Hilfe wenden können und der ihnen diese Hilfe auch gibt. Daher unterstütze ich die Forderung der Berichterstatterin nach einem wirksameren Überwachungssystem wie auch den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine Hotline für Hilfe suchende Kinder einzurichten.

Ein wichtiges Thema ist auch die Situation der Kinder aus armen Familien, aus Einwanderer- oder Flüchtlingsfamilien. Sie leiden aus Gründen, für die sie nicht verantwortlich sind, und ihre Lebensbedingungen sind deshalb oftmals schlechter als die ihrer Altersgenossen, die nicht aus ihrem Heimatland fliehen mussten. Daher unterstütze ich den Vorschlag, diesen Kindern – unabhängig vom rechtlichen Status ihrer Eltern – alle ihnen zustehenden Rechte und den gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu garantieren.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke allen, die das Wort ergriffen haben, und freue mich auch über ihre Anerkennung der Tatsache, dass erstmals in Europa und noch vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon von Kommission und Parlament gemeinsam eine echte bereichsübergreifende europäische Politik zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes formuliert wird. Das ist eine politische Leistung bei einem Thema, das vor zwei Jahren noch nicht auf der Tagesordnung in Europa stand, und mithin wird damit auch jenen entsprochen, die sich der Notwendigkeit praktischer Ergebnisse bewusst waren. Europa schreitet in diesem Bereich weiter voran.

Sehr erfreut war ich über die Ausführungen von Herrn McMillan. Eines der Hauptkriterien für die Beurteilung des Zivilisationsgrades eines Landes ist die Art und Weise, wie es seine jüngsten Mitglieder, seine Kinder behandelt; die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und wir Europäer sind alle bestrebt, hinsichtlich der Behandlung von Kindern und der Chancen, die wir ihnen bieten, eine Vorreiterrolle in der Welt zu spielen.

Eine Vielzahl von Themen wurde zur Sprache gebracht, und in dem von mir vorgelegten Vorschlag sowie in den sehr brauchbaren Empfehlungen von Frau Angelilli sind einige bereits erwähnt, während andere Punkte meines Erachtens in den kommenden Monaten noch eingehender beleuchtet werden müssen. Lassen Sie uns 2008 zum Jahr weiterer Fortschritte bei dieser europäischen Strategie machen.

Frau Gál und Frau Sinnot, die die Rolle der Familie angesprochen haben, wiesen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Probleme, auf die wir stoßen, vielfach aus einer Sicht der Rolle der Familie herrühren, die überholt und nicht mehr angemessen ist. Wir haben uns im Vorjahr, wie Sie sich erinnern werden, im Zusammenhang mit Gewalt-Videospielen damit befasst; einer statistischen Erhebung in Europa zufolge waren nur 20 % der Befragten daran interessiert, wie ihre Kinder das Internet nutzen und mit Videospielen in Kontakt kommen bzw. davon Gebrauch machen. 80 % der Eltern, bei denen die Umfrage durchgeführt wurde, wussten demnach nicht, welche Art elektronischer Spiele oder Internetseiten von ihren Kindern aufgesucht werden. Daran zeigt sich, weshalb die Familie, wie erwähnt wurde, der wichtigste Ort ist, an der die Rechte des Kindes gefördert werden müssen.

Herr Catania und andere Redner haben sich zum Thema Kinderarbeit geäußert. Wie Sie sicher wissen, habe ich in meinem Vorschlag im Hinblick auf harte Strafen gegen alle, die legale Einwanderer für Schwarzarbeit ausbeuten, besondere Kritik am Einsatz der Kinder von Migranten geübt, die zum einen als Migranten schutzbedürftig sind und zum anderen ausgebeutet werden, weil sie illegal arbeiten; sie sind also besonders schutzbedürftig, denn Kinder sollten nicht arbeiten, sondern zur Schule gehen. Wird dieser auf dem Tisch liegende Vorschlag angenommen, so wird er zu einer EU-Richtlinie und die Mitgliedstaaten infolgedessen gesetzlich zur Einführung von Bestimmungen zwingen, wie sie heute leider noch nicht bestehen.

Ein wichtiges Thema sind unbegleitete Migrantenkinder, und wir diskutieren derzeit über Möglichkeiten der Finanzierung gezielter Vorhaben, denn zusätzlich zu den bereits erwähnten Fällen sind Situationen entdeckt worden, die wirklich tragisch sind. Auf den Kanaren ist die spanische Regierung zum Beispiel äußerst besorgniserregenden Fällen – denen nachgegangen werden muss – von Kindern auf die Spur gekommen, die dort in großer Zahl ohne Begleitung eintreffen, weil ihre Eltern sie ganz einfach allein losgeschickt haben. Das ist per se ausgesprochen schockierend. Wir brauchen verschärfte europäische Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, wie es Frau Segelström klar und deutlich dargelegt hat.

Es gibt ein sehr ernstes Problem, das mich persönlich mit Sorge erfüllt. Es bestehen ja entsprechende Regelungen, um tatsächlich zu gewährleisten, dass im Falle einer Trennung oder Scheidung einem der beiden Elternteile das Sorgerecht für ein Kind zuerkannt wird. In vielen Mitgliedstaaten werden die geltenden Bestimmungen indes nicht in die Praxis umgesetzt; nicht, weil die Regierungen sie nicht anwenden, sondern weil sie den Richtern, den Gerichten oftmals kaum bekannt sind. Es gibt Fälle, in denen ein Elternteil das Kind dem anderen Teil regelrecht entzieht. In manchen Fällen erweist es sich als unmöglich, Entscheidungen durchzusetzen, und deshalb muss diese Frage im Rahmen des Fürsorgerechts für Minderjährige viel stärker in den Mittelpunkt gerückt werden.

Ein weiterer Bereich, dem wir uns zuwenden müssen, ist der Sextourismus, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Behörden und Privatpersonen, Reisebüros und Kreditkartenunternehmen, wodurch uns bei der Identifizierung derer geholfen werden soll, die kinderpornografisches Material im Internet kaufen. Denn Pädophile zahlen ja natürlich nicht in bar, sie zahlen per Kreditkarte. Kommt es zu einer solchen Zusammenarbeit, womit jetzt ein erster Anfang gemacht wird, dann werden wir die Tragödie des Sextourismus ebenfalls mindern und ihr ein Ende setzen können.

Ein neuer Bereich betrifft das Recht, in einer nicht verschmutzten Umwelt aufzuwachsen, die ökologischen Kinderrechte. Damit müssen wir uns sehr eingehend beschäftigen, denn es handelt sich um einen Bereich, der nicht nur neu ist, sondern der ganz offenkundig uns alle angeht.

Die Frage der Auswirkungen des Vertrags von Lissabon ist unter anderem von Frau Harkin aufgeworfen worden. Mit diesem Vertrag wird zwar keine spezifische Rechtsgrundlage eingeführt, aber der heute hier zur Diskussion stehenden Strategie, die bis jetzt auf einem gemeinsamen politischen Entschluss beruhte, die Bedeutung einer europäischen Politik verliehen. Mit dem Vertrag von Lissabon können wir die Strategie zum Schutz der Kinder als wirklich europäisch betrachten, was einen ganz außerordentlichen Fortschritt bedeutet.

In den kommenden Monaten werden wir uns also mit diesem Kapitel zu befassen haben, womit Europa fraglos in seine Zukunft investiert. Es investiert in seine Jugendlichen, es investiert mit Blick auf die Kinder. Ich sehe allerdings noch ein anderes Gebiet, auf dem Kinder in eines der wichtigsten Politikfelder der Europäischen Union aktiv einbezogen werden könnten: die Politik zur Integration von Einwanderergemeinschaften. Wenn wir uns auf die Kinder, auf die Kleinsten in der Schule verlassen und sie zu Botschaftern der Integration machen – da es für sie doch wesentlich leichter ist, Seite an Seite mit Kindern aus anderen Kulturen und mit einem anderen Hintergrund zu spielen oder zu lernen –, werden wir damit Kindern einen Auftrag nicht als kleine Erwachsene, wie jemand sagte, sondern als aktiv Mitwirkende an einer Integrationspolitik erteilt haben. Beruht diese Politik nämlich nicht auf der Eingliederung von Kindern in der Schule, wird sie nie eine echte Integrationspolitik für Einwanderer aus anderen Ländern sein.

 
  
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  Roberta Angelilli, Berichterstatterin. – (IT) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst Kommissar Frattini nochmals für die erneute Bekräftigung des entschiedenen Engagements der Europäischen Kommission für die Rechte des Kindes danken. Des Weiteren sei ihm für den in seiner einleitenden Rede an die Mitgliedstaaten gerichteten Appell gedankt, die Einrichtung von Helplines für Kinder zügig voranzutreiben, denn die hier aufgetretenen Verzögerungen sind wirklich nicht zu rechtfertigen. Außerdem danke ich ihm noch für seinen Hinweis, dass bislang noch nicht alle Mitgliedstaaten das Amt eines nationalen Kinderrechtsbeauftragten eingeführt haben, was in unserem Bericht ebenfalls erwähnt und bedauert wurde.

Mein Dank gilt schließlich sämtlichen Kolleginnen und Kollegen, die an der Abfassung dieses Berichts mitwirkten, sowie denen, die das Wort ergriffen haben, denn wir alle waren uns wohl einig, dass es um das Wohl des Kindes geht. Selbstverständlich begrüße ich dies und teile die Bedenken, die heute im Plenum zum Ausdruck gebracht wurden. Die Mitgliedstaaten müssen gezwungen werden, ihre Worte rascher in Taten umzusetzen, und zweifellos müssen Parlament und Europäische Kommission ihren Teil dazu beitragen.

Lassen Sie mich kurz ein paar Worte zu einigen der Themen sagen, die hervorgehoben worden sind. Hinsichtlich der Umwelt möchte ich Herrn Frattini bestätigen, dass im Rahmen des Berichts vielleicht mehr hätte getan werden können; doch wir haben deutlich gemacht, dass das Recht auf eine intakte und saubere Umwelt zu den wichtigsten Rechten gehören muss, die Minderjährigen zu garantieren sind.

Erfreut habe ich zur Kenntnis genommen, dass eines der auf dem nächsten Europäischen Forum über die Rechte des Kindes behandelten Themen das Problem internationaler Adoptionen betreffen wird. In diesem Zusammenhang möchte ich ferner darauf hinweisen, dass neben den enormen und oftmals ausschließlich bürokratischen Schwierigkeiten internationaler Adoptionen außerdem noch die Tragödie von Kindern besteht, um die sich ihre Eltern nach einer Trennung oder Scheidung streiten. Dies ist ein wirklich dringliches europäisches Problem, das offensichtlich auch infolge der Öffnung der Grenzen akuter geworden ist.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass ich über die geleistete Arbeit natürlich sehr zufrieden bin, und obwohl das Ergebnis sicherlich nicht perfekt sein mag, kann es einen hervorragenden Ausgangspunkt bilden, vorausgesetzt, dass – um es nochmals zu sagen – unverzüglich ernsthafte, verantwortungsbewusste und konkrete Schritte unternommen werden.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Lívia Járóka (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die Segregation im Bereich der Bildung zählt zu den schlimmsten Formen der Diskriminierung gegen Roma-Kinder. Als elementares Menschenrecht ist die Bildung eine Grundvoraussetzung für die Erlangung anderer Menschenrechte, und die Investition in die frühkindliche Bildung für die Roma ist eine Politik, die auf mehreren Ebenen funktioniert und nicht nur den Kindern zugute kommt, auf die sie ausgerichtet ist. Zu den Vorteilen der frühkindlichen Bildung zählen: die Förderung der sozialen Gerechtigkeit, die Steigerung der individuellen und der sozialen Produktivität, der Abbau der Armut und die Beseitigung diskriminierender Einstellungen und der sozialen Ausgrenzung. In dem Maße, in dem Roma-Kinder Bildung erlangen, verbessern sich ihre Aussichten, dass sie sich zu produktiven Mitgliedern der werktätigen Bevölkerung entwickeln. Indem sie Geld verdienen und durch Steuern auf ihr Einkommen und ihren Verbrauch zum nationalen Haushalt beitragen, beeinflussen sie das Bild, das andere Bevölkerungsgruppen von ihnen haben, was sich wiederum auf allgemeinere soziale Probleme auswirken dürfte. Hinzu kommt, dass die Roma mit zunehmender Erwerbstätigkeit aus der Armut herausfinden und einen Beitrag zur Gesellschaft leisten, anstatt auf deren Leistungen angewiesen zu sein. Die Kombination aus gewachsenem Beitrag und verringerten staatlichen Leistungen bilden den Nettonutzen, der sich daraus für den nationalen Haushalt ergibt. Ein Programm, das diese Entwicklungen fördert, käme allen Europäern zugute, nicht nur den Roma.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich.(FI) Eine der grundlegendsten den gemeinsamen europäischen Werten unterliegenden Strukturen ist unsere Verpflichtung zum Schutz unschuldiger Seelen, nämlich der Kinder. Es gibt kaum Dinge, in denen wir uns so einig sein können.

Es ist unabdingbar, dass die Rechte der Kinder auch auf europäischer Ebene wirksamer geschützt werden, als dies derzeit der Fall ist. Die Mitteilung der Kommission über die Erarbeitung einer Strategie zum Schutz der Rechte von Kindern war sehr begrüßenswert.

Der Bericht des Parlaments zu dieser Strategie ist hervorragend. Ich möchte ein paar Punkte zu diesem umfassenden Thema ansprechen.

Zunächst einmal gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen der Stellung von Familien und den Rechten von Kindern. Die Familie ist unbestreitbar die beste Umgebung für ein Kind. Die Familie und der Schutz des Familienlebens sind in der Tat Rechte der Kinder, die dann zur Geltung kommen, wenn es der Familie gut geht. Die Strategie sollte daher auch Maßnahmen zur Förderung des Familienwohls enthalten. Das Recht eines Kindes auf Zugang zu beiden Elternteilen sollte um jeden Preis geschützt werden.

Kinder sind schon sehr früh grausamen, gewalttätigen und sexuellen Formen der Unterhaltung ausgesetzt, und das hat verheerende Folgen. Der im Bericht enthaltene Vorschlag, innerhalb der EU beispielsweise eine einheitliche Klassifizierung und Kennzeichnung für den Verkauf und Vertrieb von audiovisuellen Inhalten und Video-Spielen für Minderjährige zu schaffen, ist lobenswert. Bei gewalttätigen Formen der kommerziellen Unterhaltung sollte das Verursacherprinzip gelten, weil der Schaden, den diese verursachen, enorm ist.

Drittens sollten entschiedene Anstrengungen zur Beseitigung der Kinderpornographie unternommen werden. Zu den Prioritäten der Kommission gehören die Stärkung grenzüberschreitender Operationen, um Internetseiten, auf denen Kinder unterdrückt werden, aus dem Netz zu nehmen, und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen.

Bedauerlicherweise bleiben die Rechte der Kinder nicht von dem allgemeinen Geist der Relativität der Werte verschont, der in der Gesellschaft vorzuherrschen scheint. Wir müssen mit lauter Stimme sagen, was definitiv nicht relativ ist. Die Rechte und der Schutz der Kinder stehen im Mittelpunkt der menschlichen Werte, und deshalb müssen wir die Menschen stets daran erinnern, dass Übeltäter mit empfindlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

 
  
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  Katalin Lévai (PSE) , schriftlich. – (HU) Der Europäischen Union kommt eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte, vor allem der Rechte von Kindern, zu. Dennoch sind 19 % der Kinder in der Union von Armut bedroht, und diese Zahl liegt höher als bei der Erwachsenen (15 %). Weltweit sind 40 Millionen Kinder unter 12 Jahren einer Art von Gewalt ausgesetzt. Nahezu 6 Millionen müssen Zwangsarbeit leisten, anderthalb Millionen werden Opfer von Menschenhändlern. Vor diesem Hintergrund ist eine europäische Strategie der Nulltoleranz zum Schutz der Rechte von Kindern von außerordentlich großer Bedeutung.

Meiner Auffassung nach kann eine bessere Rechtsetzung dabei eine entscheidende Rolle spielen, darunter eine Untersuchung der Auswirkungen neuer und geltender Vorschriften auf Minderjährige. Ich befürworte allerdings nicht die Bildung eines gesonderten parlamentarischen Gremiums, das für die Rechte von Kindern zuständig ist. Alle Aufgaben eines derartigen Gremiums können von dem von der Kommission ernannten Koordinator für Kinderrechte wahrgenommen werden. Dagegen unterstütze ich die Einrichtung des Postens eines Kommissars für Menschenrechte und Minderheiten, der auch für den Schutz der Rechte von Kindern zuständig wäre. Es sei darauf hingewiesen, dass die Mehrheit der Kinder aus benachteiligten Verhältnissen Roma sind oder zu der in Europa lebenden Minderheit gehören. Es wäre zudem ratsam, europäische institutionelle Reformen durchzuführen, so dass die dem Kommissar unterstehenden Koordinatoren für Kinderrechte zwischen den Institutionen, NRO und Regierungen vermitteln und für einen kontinuierlichen Dialog und für Zusammenarbeit sorgen. In Anbetracht der Tatsache, dass sich bereits viele europäische Organisationen und Einrichtungen innerhalb der Union mit Kinderrechten befassen, müssen wir vor allem dafür sorgen, dass die vorhandenen einheitlicher und wirksamer arbeiten, anstatt neue zu schaffen.

Neben dem Schutz der Rechte von Kindern gewinnt die Frage der Erziehung immer größere Aktualität. Pädagogische Maßnahmen können dafür sorgen, dass aus schlecht gebildeten straffälligen Jugendlichen mündige, gesetzestreue Bürger werden.

 
  
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  Joseph Muscat (PSE), schriftlich. – (MT) Ich halte es für unbedingt erforderlich, dass ich im Rahmen dieser Aussprache über die Rechte der Kinder den Fall Shaun Attard erwähne, der den Menschen von Malta und Gozo das Herz gebrochen hat.

Dieses Kind wurde in einer Weise von seinem Vater in Gozo getrennt, die nicht ohne psychologische Auswirkungen bleiben konnte.

Möglicherweise werden in diesem Fall die Gesetze eingehalten und die europäischen Richtlinien respektiert. Es muss jedoch ernsthaft bezweifelt werden, ob die ergriffenen Maßnahmen tatsächlich im Interesse dieses Kindes sind.

Leider muss ich aus meiner Sicht feststellen, dass die britischen Behörden dem Vater eine faire Anhörung in diesem Fall erschweren. Selbst für die wenigen Kontakte zwischen Vater und Sohn müssen zahlreiche Hindernisse überwunden werden.

Ich möchte dazu aufrufen, dass Mario Attard unter Einhaltung der geltenden Gesetze eine faire Anhörung ermöglicht und ernsthaft geprüft wird, was wirklich im Interesse von Shaun ist.

 
  
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  Andrzej Tomasz Zapałowski (UEN), schriftlich. (PL) In der heutigen Aussprache über die Rechte des Kindes geht es um zahlreiche grundlegende Aspekte einer angemessenen Entwicklung unserer Jugend. Die Zukunft unserer Kinder, die Schaffung der Voraussetzungen für ihre angemessene persönliche Entwicklung sind Fragen, die mit Blick auf die Herausbildung positiver zwischenmenschlicher Beziehungen für die Zukunft unseres Kontinents von entscheidender Bedeutung sind.

Die Rechte des Kindes müssen respektiert werden. Auch müssen wir das Recht der Eltern achten, ihre Kinder im Einklang mit den Werten zu erziehen, an die sie glauben. Von den Rechten des Kindes zu sprechen und dabei sein Recht außer Acht zu lassen, in einer natürlichen Familie mit Vater und Mutter aufzuwachsen, bedeutet eine Verletzung seiner Rechte. Mit Sicherheit ist es eine Verletzung der Grundrechte des Kindes, wenn der Adoption eines Kindes durch ein gleichgeschlechtliches Paar zugestimmt und damit über sein künftiges Schicksal entschieden und ihm gewissermaßen eine sexuelle Orientierung aufgezwungen wird. Wir können das nicht stillschweigend hinnehmen, nur weil dies eine Verletzung der Political Correctness in der EU wäre.

 
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