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Verfahren : 2007/2093(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0520/2007

Aussprachen :

PV 15/01/2008 - 15
CRE 15/01/2008 - 15

Abstimmungen :

PV 16/01/2008 - 4.3
CRE 16/01/2008 - 4.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0012

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 16. Januar 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

5. Stimmerklärungen
Protokoll
  

Mündliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Bericht Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (A6-0508/2007)

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Da ich über den Ausschuss für Haushaltskontrolle mehrere Berichte des Rechnungshofes verfolgen konnte, in denen es um Veruntreuungen und Betrug bei der Verwendung von Geldern aus dem Agrarbudget ging, bin ich hocherfreut zu sehen, dass dieses Parlament neue Technologien auf vielerlei Art, insbesondere auf diesem Gebiet der Landwirtschaft, begrüßt.

Ich hoffe, dass diese Informationen in den nächsten Jahren – gemäß einem der Änderungsanträge in diesem Bericht – über das Internet allen interessierten Menschen in der Europäischen Union zugänglich gemacht werden können, insbesondere den diversen nationalen Rechnungsprüfungsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten, so dass diese beispielsweise sehen können, ob in Griechenland mehr Anbauflächen für die Olivenproduktion geltend gemacht werden als tatsächlich vorhanden sind.

Ich habe mich aber auch zu Wort gemeldet, weil ich etwas zum Verfassungsvertrag sagen möchte. Ich möchte sicherstellen, dass dieses Parlament ein Mitspracherecht bekommt und dass die Bürger in Zukunft in einem Referendum abstimmen dürfen, und aus diesem Grund gebe ich zu allen Berichten Stimmerklärungen ab.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Es ist vielleicht nicht ganz klar, warum ich, als Abgeordneter von London, eine Stimmerklärung zu einem Thema abgebe, das die Landwirtschaft und die Gemeinsame Agrarpolitik betrifft. Wir müssen uns aber klarmachen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik sich auch auf die Verbraucherrechte in der gesamten EU auswirkt, nämlich in Form von Preiserhöhungen.

Daher ist es unser aller Pflicht, darüber zu wachen, wie die Gelder der Steuerzahler in einer Reihe von Bereichen verwendet werden, unter anderem auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Ich verstehe, dass Informationen über die Bodennutzung dringend erforderlich sind, um den Anforderungen an die Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik zu genügen. Ich hoffe, dass viele meiner Wählerinnen und Wähler von dieser Technologie profitieren werden.

Außerdem gebe ich, wie bereits mein Kollege, unter anderem auch deswegen eine Stimmerklärung ab, weil die Menschen in Europa und das britische Volk ein Mitentscheidungsrecht über den Verfassungsvertrag erhalten sollten, und zwar in Form eines Referendums.

 
  
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  Die Präsidentin. − Ich möchte die Kollegen daran erinnern, dass wir Stimmerklärungen zu den aktuellen Berichten entgegennehmen. Wenn jemand versucht, zu irgendeinem anderen Thema zu sprechen, muss ich ihn oder sie gemäß den Vorschriften leider unterbrechen.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Es ist mir ein Vergnügen, etwas zum Bericht selbst zu sagen. Der Bericht Graefe zu Baringdorf, der die neuen Methoden zum Umgang mit Betrug und Landwirtschaftspolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erläutert, bezieht sich auf eines der ineffizientesten, teuersten, verschwenderischsten, bürokratischsten und unmoralischsten Systeme landwirtschaftlicher Subventionspolitik, die die Menschheit je gekannt hat, und kein noch so großer agrarmeteorologischer Firlefanz kann es retten. Extrapolieren Sie aus der bisherigen Erfahrung mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, und ziehen Sie dann Ihre Schlussfolgerungen daraus.

Bevor wir irgendeiner Organisation neue Vollmachten übertragen, sollten wir zunächst prüfen, wie sie mit den Vollmachten umgeht, die sie bereits ausübt. Die Landwirtschaft ist seit 1960 Hauptkompetenz der Europäischen Union. Sehen Sie sich das Chaos an, das daraus hervorgegangen ist: die Umweltzerstörung, die Vernichtung von Überschüssen, die Armut, die über Afrika gebracht wurde. Ist dies die Institution, der wir nun die Verantwortung für Außenpolitik, Strafrecht und Verteidigung übertragen wollen? Und wenn ja, sollten wir nicht erst die Bürger in den versprochenen Volksabstimmungen dazu befragen?

Cato der Ältere soll zum Abschluss jeder Rede, über welches Thema auch immer, gesagt haben: „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss!“. Ich möchte meinen Redebeitrag mit der Forderung schließen, dass das Volk über den Vertrag von Lissabon abstimmen soll: Pactio Olisipio censenda est!

 
  
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  Jim Allister (NI).(EN) Frau Präsidentin! Ich denke, keiner von uns sollte übermäßig besorgt sein wegen neuer Technologien, aber es kommt darauf an, sie richtig zu nutzen und nicht zu missbrauchen.

Allerdings gibt es im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik zahlreiche Fälle von Missbrauch, insbesondere in Südeuropa, und ich bin zuversichtlich, dass diese Technologie etwas zur Beseitigung dieses Missbrauchs bewirken kann. Wenn das der Fall ist, können wir weit mehr als die 400 Euro einsparen, über die sich vorhin jemand beschwert hat, als es um mehr Transparenz bei den Abstimmungen ging.

In dem Bericht geht es um Fernerkundung. Dem möchte ich Folgendes hinzufügen: Wenn die EU einen Sinn für Demokratieerkundung entwickeln könnte, würde sie in ganz Europa großen Unmut darüber erkennen, dass man die Bürger ausgrenzt und ihnen das Recht abspricht, ihre Meinung zu der wichtigsten Frage zu äußern, nämlich zu der Frage, wie sie regiert werden sollen.

 
  
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  Roger Helmer (NI).(EN) Frau Präsidentin! Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein Überbleibsel aus dem 20. Jahrhundert. Wir sehen immer mehr Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen, gesteuert von der Demografie und Biokraftstoffen. Der Gedanke, dass wir als Europäische Union einen Großteil unseres Budgets für die Subvention der landwirtschaftlichen Produktion ausgeben müssen, ist schlicht und ergreifend überholt, und daher gibt es keinen Grund, warum wir eine bessere Technologie brauchen, um das Falsche zu tun. Wir sollten aufhören, das Falsche zu tun.

Ich muss zugeben, dass ich als loyaler Konservativer meiner Fraktion gefolgt bin und für diese Maßnahme gestimmt habe, doch habe ich dies mit großem Widerwillen getan.

Darüber hinaus muss ich das Recht dieses Parlaments bzw. die demokratische Legitimation dieses Parlaments anzweifeln, diese oder irgendeine andere Maßnahme anzunehmen, wenn wir andererseits das Urteil des Volkes über den Vertrag von Lissabon ablehnen.

 
  
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  Nirj Deva (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Ich denke, dass diese Fernerkundungsmaßnahme wirklich sehr effizient wäre, wenn es darum ginge, die Bürokratie zu beenden, unter der viele Bauern im Südosten Englands derzeit in Bezug auf die Kennzeichnung leiden müssen. Damit dieser Mechanismus ordnungsgemäß funktionieren kann, wäre es meiner Ansicht nach effizienter, ihn bei dem extrem ineffizienten bürokratischen System, das wir als die Gemeinsame Agrarpolitik bezeichnen, einzusetzen. Diesbezüglich bin ich als loyaler Konservativer also meiner Fraktion gefolgt und habe diese Maßnahme unterstützt. Dennoch gebe ich zu bedenken, dass eine Überarbeitung des gesamten Systems der Gemeinsamen Agrarpolitik längst überfällig ist, und ich rufe unsere gleich gesinnten Kollegen in diesem Parlament dazu auf, diesen Prozess zu beschleunigen. Ich frage mich jedoch auch: Wenn wir Kühe fern erkunden können, warum führen wir keine Fernerkundung der Ansicht der Bürger zum Referendum durch?

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Ich freue mich sehr, bezüglich des Berichts Graefe zu Baringdorf erklären zu können, wogegen ich gestimmt habe. Ich habe dagegen gestimmt, weil jede Art von Fernerkundungsgerät unweigerlich zu einer Art Langstreckenüberwachung führen wird. Wo soll das enden? Wir wollen nicht, dass die Menschen in Europa von irgendeinem Fernsensor – quasi von Kameras am Himmel – überwacht werden, aber genau das ist es, was der Bericht Graefe zu Baringdorf auf Dauer bewirken wird.

Ist dies – und das müssen wir uns selbst fragen – vielleicht ein Vorwand, um das Galileo-Projekt voranzubringen, dessen enorme Kosten, wenn sie nicht dafür verwendet werden, all die namentlichen Abstimmungen dieses Parlaments in den nächsten zehn Jahren hätten finanzieren können?

Wenn die EU irgendetwas überwachen will, soll sie sich doch um die Wünsche der Menschen in Europa kümmern und unverzüglich ein Referendum über die neue in Lissabon unterzeichnete Verfassung abhalten.

 
  
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  Godfrey Bloom (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Ich bin sicher, Sie teilen eigentlich unsere Ansicht zu diesem Referendum, da ich weiß, dass Sie es selbst befürworten, weil es diesem Parlament eine Legitimation geben würde. Aber wenn wir diesen politischen Unterschied einmal beiseite lassen: Ich bin –glücklicherweise – kein Konservativer, deshalb muss ich auch nicht blind für irgendeinen kompletten Nonsens stimmen. Ich kann mit gesundem Menschenverstand abstimmen, und ich habe gegen den Bericht Graefe zu Baringdorf gestimmt, weil ich die ganze Idee von Satelliten und von Spionen oben am Himmel zutiefst geschmacklos und extrem beängstigend finde. Ich bin der Auffassung, dass dies langfristig nur zu Missbrauch führen kann. Das wird mit Sicherheit passieren. Ich weiß zwar, manche finden das ganz wunderbar, aber wir müssen doch an die kommende Generation denken. Ich fürchte, ich hege ein tiefes Misstrauen Politikern gegenüber. Wenn sie die Möglichkeit haben, ihre Macht zu missbrauchen, werden sie dies immer tun, und im aktuellen Fall ist es genau das Gleiche, deshalb habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  Graham Booth (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Ich möchte erläutern, warum ich gegen den Bericht Graefe zu Baringdorf gestimmt habe. Die Gemeinsame Agrarpolitik hat in über 30 Jahren nur unsere Landwirtschaft in Großbritannien ruiniert, und wir wollen keine Einmischung durch die EU, denn dann würde sie sich immer mehr und mehr einmischen. Der Grund, weshalb ich dagegen gestimmt habe, ist also, dass wir in Großbritannien die Verfügungsgewalt über unsere Landwirtschaft gerne wieder zurück hätten. Dafür gibt es aber leider sehr wenig Hoffnung, so lange wir ignorieren, wie die Menschen in Frankreich und den Niederlanden in dem Referendum abgestimmt haben, das wir über die Verfassung abhalten sollten.

 
  
  

- Bericht Kurt Lechner (A6-0504/2007)

 
  
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  Jan Březina (PPE-DE). – (CS) Ich möchte darauf hinweisen, dass ich dem Bericht über Verbraucherkreditverträge zugestimmt habe, weil ich glaube, dass er ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, den Regelungseifer der Kommission und des Rates zu zügeln, die eine detailliertere Richtlinie angestrebt haben, was aus meiner Sicht nicht wünschenswert ist. Es gibt Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, die aus ihren verschiedenartigen Rechtstraditionen und Finanzierungsgewohnheiten resultieren, und ein Versuch, diese Unterschiede mit Gewalt zu beseitigen, wird meiner Meinung nach nicht zum Erfolg führen. Deshalb ist es gut, dass sich das Europäische Parlament auf die grundlegenden Elemente konzentriert: die Grundsätze einer Harmonisierung von Verbraucherkreditverträgen (hier möchte ich besonders auf das Rücktrittsrecht bei Kreditverträgen und die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung ohne finanzielle Nachteile für den Verbraucher verweisen). Ich halte eine für beide Seiten geltende Frist von zwei Wochen für den Rücktritt von einem Kreditvertrag für notwendig, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig ist es wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass diese Frist bei einem verbundenen Kreditvertrag auf Verlangen des Verbrauchers auf drei Tage verkürzt werden kann. Auf diese Weise kann das erworbene Produkt schneller in das Eigentum des Verbrauchers übergehen. Eine Bestimmung, die sicherstellt, dass der Verbraucher durch die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits keine Nachteile erleidet, ist meiner Ansicht nach mehr als ausreichend. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, diese Bestimmung in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufzunehmen, sodass der Schutz der Interessen der Verbraucher gewährleistet sein wird.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute nach sechs Jahren der Diskussion für Europa harmonisierte Vorschriften über Verbraucherkreditverträge geschaffen haben. Die Richtlinie wird den Schutz der Verbraucher verbessern, auch über Grenzen hinweg. Es ist gut möglich, dass sie in gewisser Weise dazu beiträgt, die unerwünschte Verschuldung von Haushalten zu verringern. Die vierzehntägige Frist, innerhalb der ein Verbraucher ohne Nachteile zu erleiden von einem Kreditvertrag zurücktreten kann, dürfte dabei ebenso helfen wie die Verpflichtung, dem Käufer vor Vertragsabschluss Standardinformationen über sämtliche Kosten des Kredits vorzulegen. Ein neues Element ist das Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits. Uneinig waren wir vor allem in der Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die Banken keine horrenden Entschädigungen für vorzeitige Rückzahlungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird nun lediglich den tatsächlich entstandenen Kosten entsprechen. Ich würde es jedoch auch für sinnvoll erachten, die Höhe der Kosten abhängig vom noch ausstehenden Restbetrag des Kredits zu begrenzen, wie wir dies in der heutigen Abstimmung befürwortet haben.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Frau Präsidentin! Ich habe für den Gemeinsamen Standpunkt des Rates gestimmt, der durch den Bericht von Kurt Lechner geändert wurde.

Nach mehr als sechs Jahren der legislativen Arbeit stellt die Richtlinie über Verbraucherkreditverträge einen deutlichen Fortschritt beim Schutz der Vertragsfreiheit dar und fördert die verantwortungsbewusste Entscheidungsfindung der Verbraucher. Es darf nicht vergessen werden, dass eine Vielzahl an Verordnungen nicht unbedingt einen stärkeren Verbraucherschutz bedeuten. Eine Flut von Informationen kann vor allem bei einem unerfahrenen Verbraucher größere Verwirrung hervorrufen, das Ziel der Einfachheit und Transparenz wird damit verfehlt. Überdies bedeutet dies höhere Kosten, die am Ende an den Verbraucher weitergegeben werden.

Trotz des weiterhin vorhandenen Interesses an Kreditkäufen und trotz der Nutzung von Verbraucherkreditprodukten sind sich nur sehr wenige Verbraucher der Gefahren bewusst, die mit einem Verbraucherkredit verbunden sind, beispielsweise, dass sie im Falle von Krankheit oder Arbeitsplatzverlust nicht mehr zur Rückzahlung in der Lage sein könnten. Ich glaube, diese Richtlinie wird den Verbrauchern helfen, mithilfe schneller und einfacher Verfahren zum Vergleich von mehr Angeboten inländischer und ausländischer Anbieter die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, wo dieser Bericht anlässlich beider Lesungen lange Zeit verhandelt wurde, ist durchaus bekannt, dass ich ihn bereits von Anfang an heftig kritisiert habe, weil er Verwirrung stiftete bezüglich neuer Produkte, die auf einem Markt erhältlich sind – wie z. B. dem britischen Markt, etwa Hypotheken, bei denen man sein Guthaben bei derselben Bank auf die Hypothek anrechnen lassen kann – und die nach den ursprünglichen Vorstellungen in diesem Bericht verboten gewesen wären, und ich sehe ihn bis heute kritisch, wo wir – obwohl wir schon seit sechs Jahren über diesen Bericht reden – neue Bedenken wegen der vorzeitigen Rückzahlung von Kreditkosten haben.

Es handelt sich hier um einen außerordentlich wichtigen Rechtsakt. Eine Vielzahl von Bürgern wird davon betroffen sein, einschließlich der Eigenheimbesitzer in meinem Wahlkreis. Ich habe darüber anlässlich eines Treffens von Konservativen in dem kleinen Ort Harpole gesprochen, im Hause von Michael Orton-Jones, der mir gegenüber dieses Thema persönlich angeregt hat, nämlich über die Verbraucherkreditrichtlinie und die Geldwäscherichtlinien, die dieses Parlament verabschiedet hat.

Wir müssen viel umsichtiger vorgehen, wenn wir derart wichtige Gesetze verhandeln.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Ich vertrete als Abgeordneter London, die großartigste Stadt der Welt, in der auch zufällig die zwei größten Finanzdistrikte Europas beheimatet sind. Zum einen ist dies die City of London, die, wie wir alle wissen, das bedeutendste Finanzzentrum der Welt ist, und zum zweiten sind es die Docklands, nämlich Canary Wharf, die früher mit Gütern aller Art in der ganzen Welt Handel trieben und nun weltweit mit Finanzdienstleistungen handeln.

Ich glaube, es war diese großartige Gruppe schwedischer Philosophen, die sagte: „Geld, Geld, Geld, ich arbeite den ganzen Tag, ich arbeite die ganze Nacht, um meine Rechnungen bezahlen zu können, ist das nicht traurig? Aber in meinen Träumen habe ich einen Plan: Ich suche mir 'nen reichen Mann.“

In meinem Fall trifft dies nicht zu, denn ich möchte mich dieser sonderbaren Vorliebe nicht anschließen. Ich betone jedoch, dass es von großer Bedeutung für die Verbraucherrechte in ganz Europa ist, dass wir fortgesetzt nach Möglichkeiten suchen, um den Zugang zu Verbraucherkrediten zu erleichtern, nicht nur für meine Londoner Wählerschaft, sondern auch für die Finanzdienstleistungsbranche.

 
  
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  Die Präsidentin. − Herr Kamall, ich versuche, Ihre Aussagen sehr ernst zu nehmen, aber ich will nicht hoffen, dass das hier zu dem in Großbritannien allgemein bekannten Radioprogramm Just a Minute ausartet.

(Heiterkeit)

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Eine Minute ohne Wiederholung, Abschweifung oder – was war noch das dritte? Zögern! Genau.

Beginnen wir also bei den ersten Grundsätzen. Warum braucht die Europäische Union eine Politik zur Harmonisierung der Verbraucherkreditverträge? Ich glaube, hinter diesem Bericht steckt ein kontextbedingtes Missverständnis. Freier Handel und offene Märkte brauchen keine gemeinsamen Gesetze zu jedem Aspekt der Handelstätigkeit. Wenn überhaupt, dann ist sogar das Gegenteil der Fall. Freie Märkte brauchen Vielfalt, Abwechslung, Pluralität und, obwohl ein gewisses Maß an leichter Regulierung auf nationaler Ebene manchmal in Ordnung sein kann, ist dies nicht gleichzusetzen mit der Harmonisierung jedes Aspekts des Marktgeschehens in der Europäischen Union.

Das ist deswegen wichtig, weil mir scheint, dass derselbe konzeptuelle Irrtum der Erweiterung der EU-Rechtsprechung in den verschiedenen Bereichen des Vertrags von Lissabon zugrunde liegt. Hier sind sowohl der Bereich Verbraucherschutz als auch die Bereiche Justiz und Inneres, auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und alles andere zu nennen.

Wenn diese Bereiche größtenteils oder vollständig an Brüssel übertragen werden sollen, müssten wir zumindest so höflich sein, zuerst unsere Wähler zu fragen. Über den Vertrag von Lissabon sollte das Volk abstimmen: Pactio Olisipio censenda est!

 
  
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  Jim Allister (NI).(EN) Frau Präsidentin! Harmonisierung war, wie wir alle wissen, von Anfang an eines der primären Werkzeuge der EU. Sie ist bis in alle Facetten unseres Lebens vorgedrungen, und es ist offensichtlich, dass es sich hierbei um eine Strategie handelt, wirklich eine Strategie, um die Bedeutung und das Gewicht nationaler Entscheidungen sowie die Fähigkeit, Entscheidungen auf nationaler Ebene zu treffen, zu schmälern und damit die Bedeutung nationaler Institutionen zu verringern.

Damit war die Harmonisierung der Modus Operandi bei der Intensivierung der europäischen Integration, und deshalb bin ich ihr relativ feindselig gesonnen. Denn ich glaube grundsätzlich an das Recht von Mitgliedstaaten, innerhalb ihrer Grenzen die Dinge zu regeln, von denen ihre Bürger betroffen sind.

Es gibt bei der Harmonisierung einen Aspekt, bei dem wir behilflich sein könnten. Wir könnten die Möglichkeit harmonisieren, den Bürgern Europas das Recht zur Abstimmung über den Vertrag von Lissabon einzuräumen.

 
  
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  Roger Helmer (NI).(EN) Frau Präsidentin! Ich denke, es ist bei einer Stimmerklärung wichtig anzugeben, wie abgestimmt wurde. In meinem Fall ist es so, dass ich für diese Maßnahme gestimmt habe, wiederum mit meiner Fraktion und als loyaler Konservativer, aber auch hier hätte ich dagegen gestimmt, wäre ich meiner eigenen Entscheidung gefolgt, und zwar aus den Gründen, die einige meiner Kollegen bereits sehr deutlich ausgeführt haben, insbesondere Herr Hannan mit seinem Verweis auf die Notwendigkeit der Vielfalt für freie Märkte.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den Herrn Abgeordneten bitten, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Ich habe mich soeben gefragt, ob er eventuell seine Kommentare neu bewerten könnte, denn es handelt sich hier um einen Bericht in zweiter Lesung, und da …

(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Die Präsidentin. − Entschuldigung, aber wir hören zuerst die Stimmerklärung von Herrn Helmer. Jeder Redner hat eine Minute zur Verfügung, um eine Stimmerklärung abzugeben. Herr Helmer, bitte fahren Sie fort.

 
  
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  Roger Helmer (NI).(EN) Frau Präsidentin! Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Kredite eine Angelegenheit sind, über die die nationalen Regierungen entsprechend ihren Gepflogenheiten und Gewohnheiten entscheiden sollten. Die Höhe der grenzüberschreitenden Kredite reicht nicht aus, um eine Harmonisierung zu rechtfertigen. Vielleicht sollte ich darauf hinweisen, dass die Europäische Union ihren eigenen Kredit bei den Bürgern verspielt, weil sie sich weigert, die nötigen Schritte zu unternehmen, um sich über Volksabstimmungen selbst zu legitimieren.

 
  
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  Nirj Deva (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Das Ganze hier erinnert mich an meine Zeit im Unterhaus. Wenn dieser Bericht Herrn Brown und seiner unfähigen Labour-Regierung zu Hause auch nur im Geringsten dabei hätte behilflich sein können, die Northern-Rock-Krise zu vermeiden, wenn dieser Bericht in irgendeiner Weise in der Lage gewesen wäre, dieser Labour-Regierung zu Hause beizubringen, wie Wirtschaftspolitik aussehen muss, ja, dann hätte ich vielleicht gesagt, das ist ein guter Bericht.

Aber als loyaler Konservativer musste ich mit meiner Fraktion stimmen und ihn unterstützen. Wenn wir allerdings über Kredit reden, muss darauf hingewiesen werden, dass Kredit Vertrauen bedeutet, und wenn die Europäische Union ihren Bürgern nicht vertrauen kann und die Bürger Europas den EU-Institutionen nicht vertrauen können, ist das dann der Grund, warum wir kein Referendum abhalten? Weil wir unseren Bürgern nicht zutrauen, die richtige Entscheidung zu treffen?

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, um den Mitgliedstaaten zu helfen; dies möchte ich an folgenden Punkten verdeutlichen: Änderungsantrag 46, getrennte Abstimmung – die eigenen Gesetze eines Mitgliedstaats dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden. Dafür habe ich gestimmt, und es freut mich, dass ich dabei unterstützt wurde. Darüber hinaus habe ich für Änderungsantrag 9, Teil 1, gestimmt; dieser erweitert die Bereiche, in denen eine Verpflichtung nicht gilt. Ich finde es schade, dass dieser Antrag gescheitert ist. Ich habe des Weiteren für Änderungsantrag 29 gestimmt, wo erklärt wird, dass Entschädigungen mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften übereinstimmen müssen. Bedauerlicherweise ist auch dieser Antrag gescheitert.

Ich wollte also mit meiner Stimmabgabe die Regierungen der Mitgliedstaaten unterstützen; das soll jedoch nicht so verstanden werden, dass ich die Einmischung der Regierung eines Mitgliedstaates in die Angelegenheiten von Finanzunternehmen und Banken favorisiere. Wie mein Kollege, Herr Deva, bereits erwähnt hat, verfügt diese keinesfalls über die dafür notwendigen Kenntnisse. Im Fall Northern Rock hat sie bei ihrem Rettungsversuch die Hälfte der Gelder des Schatzamts ausgegeben, und keiner weiß, ob das schon das Ende war. Was dagegen zu Ende ist, wissen wir, nämlich die Volksabstimmungen zum Vertrag von Lissabon, und dies sollte nicht so sein.

 
  
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  Graham Booth (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Ich habe ein Geständnis zu machen. Ich bin in keiner Weise für diesen Job qualifiziert, und doch stimme ich hier über Gesetze mit ab, von denen ungefähr 400 Millionen Menschen betroffen sein werden. Wenn ich mich in dem voll besetzten Saal hier umsehe, muss ich befürchten, dass sehr viele Abgeordnete meine Unterqualifizierung teilen, wenn ich mir so das Niveau ansehe, mit dem diese Aussprache so geführt wird. Die Menschen, die Bürger der Mitgliedstaaten, verfügen zusammengenommen über eine enorme Intelligenz, aber noch immer verweigern wir ihnen das Recht, selbst Entscheidungen zu treffen. Meiner Ansicht nach ist dies ein Bereich, aus dem sich Politiker tunlichst heraushalten sollten; überlassen Sie den Menschen ihre eigenen Entscheidungen. Vor allem lassen Sie sie bitte in einem Referendum über die EU-Verfassung abstimmen.

 
  
  

- Bericht Roberta Angelilli (A6-0520/2007)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE).(MT) Ich möchte kurz erklären, wie ich abgestimmt habe, um die Aufmerksamkeit der maltesischen Behörden zu wecken. Ich möchte insbesondere auf zwei Fälle aufmerksam machen. Erstens, den Fall des Jungen aus Gozo, des Sohns von Herrn Attard, der in den letzten zwei Jahren das Interesse der Medien wegen der Art und Weise geweckt hat, in der es seinem Vater verweigert wurde, seine Rechte als Vater wahrzunehmen und das Kind in seine Heimat, nach Gozo, zu bringen. Zweitens die jüngste Strafsache eines dreizehnjährigen Mädchens. Hier wussten die Behörden nicht, wohin sie es schicken sollten. Das Mädchen wurde zuerst ins Gefängnis gebracht, dann in eine psychiatrische Anstalt. Dies ist ein schweres Versagen. Danke.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich spreche im Namen des ÖVP-Europa-Clubs. Wir haben gegen alle Artikel gestimmt, die das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit inkludieren, weil in der Interpretation dieses Textes natürlich auch Schwangerschaftsunterbrechungen zu jedem Zeitpunkt gemeint sein können und wir dagegen sind.

Wir haben für Ziffer 127 gestimmt, die sich auf das Kopftuchverbot bezieht, weil Jugendliche nicht dazu verhalten werden sollen, politische Symbole zu tragen, und weil wir garantieren wollen, dass Wahlfreiheit und Entscheidungsfreiheit für Jugendliche gewährleistet bleiben.

Wir haben auch für Ziffer 116 gestimmt, aber das bedeutet nicht, dass daraus zwingend rechtliche Konsequenzen abzuleiten wären.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Ich habe diesen Bericht mit einer gewissen Beklommenheit erwartet, weil ich mir stets bewusst bin, dass viele solcher Berichte eine Ausweitung der Befugnisse für dieses Parlament fordern, die wir derzeit noch nicht haben.

In meinem Wahlkreis vertrete ich eine Stadt namens Rothley in Leicestershire. Dort leben die McCanns. Sie haben immer wieder von diesem Parlament größeres Engagement bei der Führung von Registern vermisster Kinder und bei verschiedenen anderen Angelegenheiten verlangt.

Ich vertrete darüber hinaus in der Stadt Northampton eine neu gegründete Wohltätigkeitsorganisation mit dem Namen „KidsAid“. Diese wurde von Herrn David Mackintosh gegründet, der ebenfalls sehr nachdrücklich die Ansicht vertrat, dass der größte Teil dieses Berichts ausgesprochen positiv ist.

Aber wie immer in diesem Hause hat die politische Korrektheit obsiegt, und wenn Sie sich die Änderungsanträge 162, 163 und 164 anschauen, können Sie erkennen, wie dieses Parlament versucht, seine Befugnisse zu erweitern.

In diesem Parlament verfährt man nach folgendem Motto: Wenn du keinen Erfolg hast, definiere Erfolg neu. Das ist es auch, was Sie mit dem Vertrag von Lissabon gemacht haben, und ich hoffe sehr, dass die Menschen meines Wahlkreises hier ein Mitbestimmungsrecht bekommen.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Ich möchte eine Stimmerklärung zum Bericht Angelilli „im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie” abgeben. In der Begründung erklärt die Berichterstatterin, sie lege „Wert auf die Feststellung, dass der Zweck des vorliegenden Berichts keineswegs darin besteht, eine Liste der vorrangig zu lösenden Probleme oder zu berücksichtigenden Rechte aufzustellen”.

Ich bin Abgeordneter eines Wahlkreises, nämlich London, der großartigsten Stadt der Welt, der Hauptstadt des großartigsten Landes der Welt, und in meinem Wahlkreis gibt es sehr viele Kinder. Ich bin auch selbst Vater zweier Kinder und, wie ein großer Philosoph einst sagte, ich glaube daran, dass Kinder unsere Zukunft sind. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass wir uns um die Rechte von Kindern kümmern. Doch stellt sich mir wirklich die Frage, ob dies auf EU-Ebene geschehen muss.

Lassen Sie uns beispielsweise überlegen, ob wir wollen, dass Jugendliche Informationen und Aufklärung über den anstößigen Begriff „sexuelle und reproduktive Rechte” erhalten. Ich bin der Meinung, wir sollten sehr umsichtig bei der Suche nach lokalen Lösungen sein – und den Menschen in Großbritannien ein Mitbestimmungsrecht in Form eines Referendums über die Verfassung einräumen.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Disraeli hat einst einer Delegation mit folgenden Worten geantwortet: „Dem Liberalismus, den sie bekunden, ziehe ich die Freiheiten vor, die wir genießen, den Menschenrechten die Rechte der Engländer“.

Unsere nationale Rechtstradition unterscheidet sich nicht nur von der europäischen Vorstellung universeller Ansprüche, sondern sie ist damit überhaupt nicht vergleichbar. Wir verweisen auf bestimmte Freiheiten, die zu bestimmten Zeitpunkten in bestimmten Urkunden verbrieft wurden, seien es die Magna Charta, die Bill of Rights oder einfache Rechtsakte; wir setzen unser Vertrauen nicht in einen universalistischen Menschenrechtskodex, der von Richtern interpretiert wird, die wir nicht wählen können.

Ich muss sagen, unsere Tradition hatte mehr Erfolg als die einiger Staaten auf dem Kontinent, die den universalistischen Pfad beschritten haben. Wir sind nicht, wie manche andere Länder, Revolutionen oder Diktaturen anheim gefallen. Wir glauben, dass alle Rechte dem Individuum innewohnen.

Wie Aldous Huxley es einmal formulierte: „Freiheiten gibt man nicht, man nimmt sie“. Das ist auch der Grund, warum ich die Aufnahme der EU-Charta in den Vertrag von Lissabon ohne Referendum grundsätzlich ablehne. Das Volk muss befragt werden: Pactio Olisipio censenda est!

 
  
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  Jim Allister (NI).(EN) Frau Präsidentin! Es gibt hier ernste Aspekte und es gibt ernsthafte moralische Aspekte. Gewiss war meine Stimmabgabe zu großen Teilen durch die Erwägung einiger moralischer Aspekte motiviert. Ich finde Teile dieses Berichts abstoßend. Ich finde es abstoßend, wenn gesagt wird, dass Kindern aufgedrängt werden muss, was irgendjemandes Auffassung nach als reproduktive Rechte für Jugendliche begriffen wird. Wir finden diesen Begriff in Erwägung L und in den Ziffern 162, 163, 164 etc.

Es scheint mir wirklich falsch und unangebracht zu sein, wenn einer Gesellschaft ideologische und moralisch abträgliche Werte aufoktroyiert werden sollen, die möglicherweise mit der vorherrschenden ethischen Einstellung einer bestimmten Region nicht übereinstimmen. Das ist es, wogegen ich grundsätzlich protestiere, und – wie Herr Hannan bereits sagte – das ist es, was uns die Charta immer mehr bringen wird. Deshalb will ich, dass die Bürger meines Landes dafür oder dagegen stimmen dürfen.

 
  
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  Roger Helmer (NI).(EN) Frau Präsidentin! Ich habe gegen diese Maßnahme gestimmt. Zum ersten Mal durfte die konservative Fraktion über eine Frage frei abstimmen, und diese Freiheit habe ich genutzt.

Ich stimme den Aussagen meiner Vorredner voll und ganz zu. Diese Maßnahme enthält vieles, mit dem ich einverstanden bin: Sie enthält viele Grundsätze und Grundgedanken, die längst allgemein akzeptiert sind und die sowieso niemand mehr bestreiten würde.

Andererseits wird hier der Vorschlag gemacht, Sexualerziehung für Kinder sicherzustellen, damit Schwangerschaften bei Minderjährigen und die Verbreitung sexuell übertragbarer Erkrankungen verringert werden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Kinder, wenn man ihnen von einer Sache erzählt und ihnen beibringt, wie sie funktioniert, als Erstes diese Sache tun wollen, und dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn sie es tun! Wir hören viel zu viel über die reproduktiven Rechte Jugendlicher, aber nichts über reproduktive Verantwortung. Wir sollten, wenn es um Kinder geht, mehr Verantwortung zeigen, und die Verantwortung sollte von den Eltern und auf lokaler Ebene praktiziert werden.

Zum Schluss, bevor wir in dieser Angelegenheit fortfahren, möchte ich noch sagen: Ich bin der Ansicht, dass wir ein Referendum über den Vertrag von Lissabon abhalten sollten.

 
  
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  Nirj Deva (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Ich bin von diesem Bericht sehr enttäuscht, und ich gebe zu, dass ich die Möglichkeit der freien Abstimmung genutzt und in vielen Punkten gegen diesen Bericht gestimmt habe. Dies ist kein Bericht über Kinderrechte. Es ist ein Bericht über das Recht von Kindern auf Sex und auf Abtreibung, was für mich ziemlich schwer zu akzeptieren ist.

Was aber ist mit den Rechten von Kindern und ihren Eltern, über die Zukunft Europas zu entscheiden, über die Zukunft des Vertrags von Lissabon und über unser aller Zukunft? Letzten Endes werden ja all diese Institutionen nicht für uns geschaffen, sondern sie werden für unsere Kinder geschaffen. Aber fragen wir sie denn, was sie und ihre Eltern denken und was sie in Bezug auf die künftige Entwicklung Europas zu sagen haben? Nein. Wir werden entscheiden, ohne dass sie irgendwelche Rechte erhalten, sich oder uns zu sagen, wie ihr eigenes Schicksal aussehen soll. Das ist völlig verkehrt.

(Beifall)

 
  
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  Frank Vanhecke (NI). – (NL) Frau Präsidentin! Ich möchte bloß zu Protokoll geben, dass ich gegen den Bericht von Frau Angelilli gestimmt habe. Selbstverständlich nicht deswegen, weil ich etwa gegen Kinderrechte wäre – weit davon entfernt. Ich begrüße es in der Tat, dass in dem Bericht mit einigen Tabus dieses Hauses aufgeräumt worden ist, beispielsweise dem Tabu der strukturellen Gewalt gegen Mädchen in der islamischen Gesellschaft. In dem Bericht wird sogar – nach meinem Dafürhalten ganz richtig – behauptet, die Kopftuchpflicht für Mädchen in der islamischen Gemeinschaft sei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit abträglich.

Obwohl ich all dem beipflichte, habe ich gegen den vorliegenden Bericht gestimmt, weil er eine weitere Illustration dafür ist, wie sehr sich Europa einmischt. Ich bin der Meinung, dass all diese Fragen auf nationaler Ebene besser geregelt werden können und dass Europa herzlich wenig damit zu tun hat.

Dazu nur ein Beispiel. Dieser Bericht spricht sich vehement gegen Gefängnisstrafen für Minderjährige aus, während bei der Bevölkerung meines Landes weit gehende Übereinstimmung dahin gehend besteht, dass auch minderjährige Schwerverbrecher Gefängnisstrafen verbüßen sollten, um diese zur Besserung zu bewegen.

 
  
  

- Bericht Doris Pack (A6-0502/2007)

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE).(SK) Frau Präsidentin! Wir müssen unser Wissen während unseres gesamten Arbeitslebens und nicht nur während unserer Schulzeit immer wieder auffrischen.

Bildung ist wichtig für die Entwicklung der Persönlichkeit und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten. Da die Unternehmen den Bedarf an neuen Fachkenntnissen und die Anforderungen des Arbeitsmarktes bewerten, wird sich die Erwachsenenbildung an diese Anforderungen anpassen und damit dazu beitragen, die Diskrepanzen auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden. All dies wird im Vorschlag der Kommission für einen Aktionsplan zur Erwachsenenbildung berücksichtigt, und deshalb habe ich dafür gestimmt. Ich teile die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten der EU die Erwachsenenbildung unterstützen sollten, indem sie aktive Maßnahmen ergreifen, mit denen die Bürger dazu motiviert werden, sich weiterzubilden, und die Arbeitgeber angeregt werden, angemessene Bildungsbedingungen zu schaffen. Es sollte einen wirtschaftlichen Anreiz in Form von Zuschüssen, Steuervergünstigungen, Beiträgen oder Kofinanzierung geben.

Zu diesem Zweck ist auch eine aktivere Nutzung der Strukturfonds und insbesondere des Europäischen Sozialfonds notwendig. Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass ältere Menschen am lebenslangen Lernen beteiligt werden und damit einen Platz auf dem Arbeitsmarkt finden.

 
  
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  Toomas Savi (ALDE).(EN) Frau Präsidentin! Ich habe für den Bericht Pack gestimmt, denn eines der Ziele des lebenslangen Lernens besteht darin, die Flexibilität des Arbeitsmarktes zu erhöhen. Für Menschen über 50, zu denen auch ich gehöre, schafft eine solche Politik ein breiteres Spektrum von Möglichkeiten, um auf Änderungen am Arbeitsmarkt zu reagieren und sich ohne größere Schwierigkeiten an neue Situationen anzupassen. Der Bericht betont die positiven Auswirkungen des lebenslangen Lernens auf soziale Integration und Beschäftigungsfähigkeit, was in einer alternden Gesellschaft, beispielsweise in meinem Heimatland Estland, auf keinen Fall unterschätzt werden darf.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Der Bericht von Frau Pack „Erwachsenenbildung – Man lernt nie aus“ ist meiner Meinung nach eines der wichtigsten Aktionsprogramme der Europäischen Union: die Motivation zur Teilnahme an den Erwachsenenbildungsprogrammen, die Erlernung von Fremdsprachen, die Motivation zum Hochschulabschluss und damit die Chance auf bessere Beschäftigungsmöglichkeiten und damit auch ein besseres Einkommen, sowie die Chance der verbesserten Integration von Zuwanderern. Wichtig ist aber vor allem für die Frauen, dass die entsprechenden Rahmenprogramme zur Kinderbetreuung hier vorhanden sind.

Insbesondere müssen wir auch der Möglichkeit des Wissensaustauschs zwischen den Generationen große Aufmerksamkeit schenken. Daher hat der Europa-Club der österreichischen Volkspartei diesem Bericht gerne zugestimmt.

 
  
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  Nina Škottová (PPE-DE). – (CS) (Der Anfang des Redebeitrags war nicht zu hören) … die Vorlage dieses Berichts über die Erwachsenenbildung zeigt, dass dem lebenslangen Lernen in allen EU-Organen große Aufmerksamkeit gewidmet wird. Doch die Anhäufung von Dokumenten, nette Worte, Appelle und Unterstützung bei Abstimmungen, einschließlich meiner eigenen, reichen nicht aus. Wir müssen die Bildungseinrichtungen ermutigen, Konzepte für das lebenslange Lernen zu entwickeln und diesen Bereich aktiv mitzugestalten. Dieser Prozess darf nicht als eine Art Anhängsel der traditionellen Bildung betrachtet werden, sondern muss zu einem vollwertigen Bestandteil des Bildungssystems werden. Dies erfordert grundlegende Änderungen. Für die einzelnen Länder könnte dieser Prozess daher zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden, die sich für die Entwicklung der Bildung als ein einschränkender Faktor erweisen könnte. Dieser Bereich – vor allem aber die Hochschulen als die natürlichen Zentren des Lernens – darf nicht vergessen werden, wenn darüber entschieden wird, wo finanzielle Unterstützung geleistet wird und wie die Gelder auf die einzelnen Politikfelder der EU verteilt werden.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Dieser Bericht trägt den Titel „Über Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus”. Ich wünschte, die Europäische Kommission und diejenigen, die den Vertrag von Lissabon ratifiziert haben wollen, würden ihrerseits aus dieser Feststellung lernen.

Erwachsenenbildung ist einer der wichtigsten Teilbereiche des Bildungssystems. Lebenslanges Lernen ist etwas, das wohl die allermeisten der hier Anwesenden, genau wie ich, als etwas sehr Positives betrachten.

Wir alle hatten während unserer Schulzeit tolle Lehrer, und wir alle erinnern uns an sie. Ich hatte einen brillanten Mathematiklehrer, der mich lehrte, dass es drei Sorten von Menschen gibt: diejenigen, die zählen können, und diejenigen, die es nicht können.

In Naturwissenschaften hatte ich einen hervorragenden Lehrer, der mir beibrachte, dass radioaktive Katzen eine Halbwertszeit von 18 Leben haben. Das Wichtigste aber ist vermutlich ein Satz, den Sie bestimmt kennen, ein Satz, den die heutige Jugend immer mehr gebraucht: „We don’t need no education; we don’t need no thought control“.

Mit dem Vertrag von Lissabon legen wir einen weiteren „brick in the wall“, einen Stein auf die Mauer zwischen den Wählern, die uns hierher gebracht haben, und den EU-Eliten, die das Vertrauen dieser Wähler missbrauchen.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Ich möchte Ihnen zunächst einmal meine Anerkennung aussprechen für die Geduld, die Sie bei diesen Stimmerklärungen aufgebracht haben. Vielen Dank auch dafür, dass Sie über manche Scherze gelacht haben.

Sie wissen vielleicht, dass ich Abgeordneter von London bin, der großartigsten Stadt der Welt und der Hauptstadt des großartigsten Landes der Welt. In London gibt es zahlreiche Bildungseinrichtungen. Ich selbst ging in London zur Schule; an der London School of Economics habe ich meinen Master gemacht.

Wie auch immer, ich wollte bezüglich dieser speziellen Stimmerklärung sagen, dass wir die Rolle des zukünftigen Bildungssektors beim lebenslangen Lernen nicht unterschätzen sollten. Insbesondere gibt es einige exzellente Einrichtungen: das Bromley College mit seinem hervorragenden Leiter, Peter Jones, – dies würde ich gern schriftlich festhalten – und das Westminster College. Wir alle verdienen ein Mitspracherecht bei dem Referendum über die Verfassung.

 
  
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  Die Präsidentin. − Ich könnte die Schmeichelei zurückgeben und sagen, bis jetzt hatte ich den Eindruck, dass wir ganz gut vorankamen, aber so langsam wird es etwas eintönig.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Auch ich möchte meinen Dank aussprechen, sowohl Ihnen selbst als auch Ihren Mitarbeitern und den Dolmetschern, für die Geduld und die gute Laune.

Darf ich fragen, was all das mit Brüssel zu tun hat? Aufgrund welches Artikels des EU-Vertrags bzw. man muss sogar die Frage stellen, aufgrund welcher möglichen vernünftigen Betrachtung ist die EU für Erwachsenenbildung zuständig?

Die meisten von uns werden zustimmen, dass es Gründe gibt für staatenübergreifende Initiativen, um sich mit eindeutig grenzübergreifenden Themen zu befassen; dieses Argument kann ich akzeptieren – oder zumindest ein Argument für eine koordinierte europäische Strategie bei Dingen wie Umweltverschmutzung oder Zollsenkungen, evtl. bei Teilbereichen des Flugverkehrs usw. Obwohl sogar hier europäische Koordinierung nicht gleichzusetzen ist mit EU-Rechtsprechung.

Aber Erwachsenenbildung? Sicherlich ist dies ein Gebiet, das von der Wählerschaft der einzelnen Mitgliedstaaten über deren jeweilige eigene demokratische Mechanismen und Verfahren geregelt werden sollte.

Wieso gehen wir eigentlich immer davon aus, dass der Herr in Brüssel besser Bescheid weiß als der gewöhnliche Wähler? Dieselbe unschöne Annahme steckt hinter der EU-Verfassung, nunmehr bezeichnet als Vertrag von Lissabon, und aus diesem Grund sollten wir diesen Vertrag dem Volk vorlegen: Pactio Olisipio censenda est!

 
  
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  Jim Allister (NI).(EN) Frau Präsidentin! Dieser Bericht beinhaltet zahlreiche Allgemeinplätze. Seine fundamentale Bedeutung besteht jedoch in Folgendem: Er beinhaltet und symbolisiert eine Überzeugung, wonach Brüssel berechtigt ist, Agenden zu verabschieden und den Mitgliedstaaten zu diktieren, wie sie ihre Prioritäten setzen sollen bei Themen und Kosten, die ganz offensichtlich zu deren jeweiliger eigener Domäne gehören und auch ausschließlich dorthin gehören sollten, da jede Region das Recht hat, innerhalb ihres begrenzten Budgets zu entscheiden, was für sie Vorrang hat. Wenn Erwachsenenbildung und höhere Ausgaben Priorität haben, sollte dies von der jeweiligen Region oder dem jeweiligen Land beschlossen werden, nicht von Brüssel, und nicht wegen Brüssel an sich, sondern weil es für diese Umstände stimmig ist.

Wir alle lernen – ich selbst habe viel gelernt, seit ich 2004 hier angefangen habe. Am meisten habe ich gelernt, welch völlige Missachtung die EU-Elite ihren Bürgern entgegenbringt, und deswegen verweigert sie ihren Bürgern auch das fundamentale Recht einer Wahl.

 
  
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  Roger Helmer (NI).(EN) Frau Präsidentin! Ich kann Ihnen sagen, dass ich bei dieser Gelegenheit gegen die Maßnahme gestimmt habe, dass ich aber auch im Sinne der konservativen Fraktion gestimmt habe, und diesmal mit einem guten Gefühl, weil ich ohnehin dagegen gestimmt hätte, und zwar aus den Gründen, die meine Freunde und Kollegen, insbesondere Herr Hannan und Herr Allister, so treffend dargelegt haben.

Dies hat nichts mit der Europäischen Union zu tun. Ich bin für Bildung. Ich bin für Erwachsenenbildung. Ich bin aber absolut dagegen, dass Brüssel bestimmt, wie das erfolgen soll. Wie Herr Hannan kann auch ich in den Verträgen keinerlei Grundlage dafür finden. Wir haben vertraglich gesehen keine Legitimation, um eine Maßnahme wie diese zu erlassen.

Gleichfalls haben wir angesichts der Ablehnung der Verfassung in Frankreich und den Niederlanden keine Legitimation, diese dennoch zu verabschieden. Wir sollten jetzt überall in der Europäischen Union Volksabstimmungen zu dieser Frage abhalten.

 
  
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  Thomas Wise (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Ein Antrag zur Geschäftsordnung: Könnte ich als Erwachsener, der eine gewisse Schulbildung genossen hat, Herrn Hannan, der ganz offensichtlich gebildeter ist als ich, fragen, was sein lateinischer Ausdruck bedeutet?

 
  
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  Die Präsidentin. − Ich bin sicher, dass er Ihnen das nach Beendigung unserer Sitzung erklären wird!

 
  
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  Nirj Deva (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Dies war bis jetzt eine der lebhaftesten Debatten, die es im Europäischen Parlament je gegeben hat. Wäre das vorher schon mal der Fall gewesen, dann hätten wir vielleicht Fernsehteams hier gehabt, so dass unsere Wähler sich ein Bild davon hätten machen können, was wir hier tun, anstatt dieser langweiligen und abgehobenen Dinge, mit denen wir uns sonst tagaus, tagein beschäftigen.

Aber lassen Sie mich nun zur Erwachsenenbildung kommen. Es heißt: Man lernt nie aus. Dies ist sicherlich eine Angelegenheit der Subsidiarität: Die Nationalstaaten müssen ihre Prioritäten setzen. Ganz sicher muss weder die Kommission in Brüssel noch das Europäische Parlament entscheiden, ob Erwachsenenbildung dringend erforderlich ist oder nicht!

Es heißt aber auch: Man lernt nie aus, und eine Sache, die wir sehr schnell lernen müssen, ist die, dass wir die europäischen Bürger und ihre Entscheidungsträger nicht trennen dürfen. Wir müssen die Wähler mitentscheiden lassen, wie wir die Europäische Union führen wollen, und deswegen brauchen wir ein Referendum.

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Ich habe gegen diese Maßnahme gestimmt, und zwar in erster Linie, weil ich selbst Lehrer bin. Diese Maßnahme wird zweifellos direkt dazu führen, dass auf den Europäischen Qualifikationsrahmen verwiesen wird. Das aber wäre Missbrauch. Das führt dazu, dass junge Leute an ihre traditionellen Universitäten gehen, dort studieren und dort ihre Abschlüsse machen, doch anschließend werden sie mit einem neuen Dokument mit dem EU-Logo, dem EU-Emblem, dem EU-Motto ausgestattet, das keinerlei Bezug zu der Universität oder Hochschule hat, wo sie ausgebildet wurden. Das ist eine deutliche und schreckliche Leugnung einer Bildungseinrichtung, und diese Bemerkung beziehe ich auf alle Universitäten in Europa, nicht nur auf die berühmten in Großbritannien.

Um zu der Frage der Erwachsenenbildung zurückzukehren: Ich möchte Ihnen einen Vorschlag machen. Lassen Sie uns die Erwachsenenbildung mit allen Mitteln unterstützen. Geben Sie jedem Erwachsenen in der EU eine Abschrift des Vertrags von Lissabon, und lassen Sie dann darüber abstimmen.

 
  
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  Graham Booth (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Ja, ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Die Erklärung dafür ist, dass die UK Independence Party die Wiedereinführung des Stipendiensystems für Großbritannien unterstützt, und ich möchte betonen, dass unsere EU-Mitgliedschaft der Grund dafür ist, dass dieses System vorrangig in England und Wales abgeschafft wurde. Wie auch immer, es sind die Mitgliedstaaten, und nicht die EU, die über Steuervergünstigungen und -senkungen für Arbeitgeber entscheiden müssen, die bei der Erwachsenenbildung kooperieren. Wie in den meisten Bereichen brauchen wir hier weniger Einmischung von Seiten der EU, nicht mehr.

Da ich noch sehr gut in der Zeit liege, darf ich hinzufügen, dass die trotz ihrer Ablehnung in zwei Volksabstimmungen bevorstehende Ratifizierung der Europäischen Verfassung undemokratisch, feige und unrechtmäßig ist.

 
  
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  Die Präsidentin. − In der Zeit ja, aber das Thema ist eigentlich ein anderes.

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Frau Präsidentin! Ich habe gegen den Bericht Pack gestimmt. Selbstverständlich nicht, weil ich gegen lebenslanges Lernen bin. Ganz im Gegenteil, kein vernünftiger Mensch würde an der enormen Bedeutung der Erwachsenenbildung in unserer dem ständigen Wandel unterliegenden Welt zweifeln.

Allerdings bin ich der Ansicht, dass sich Europa, und in allererster Linie eben die Europäische Kommission, nicht zu viel in einen Bereich einmischen sollte, der in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Das ist nicht nur eine Frage des gesunden Menschenverstandes; es entspricht auch dem Subsidiaritätsprinzip, das hier ständig gepriesen wird, sich in der Praxis jedoch in zunehmendem Maße als toter Buchstabe erweist.

 
  
  

- Bericht Roberta Angelilli (A6-0520/2007)

 
  
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  Milan Horáček (Verts/ALE). – Frau Präsidentin! Ich möchte eine Stimmerklärung zu dem sehr guten Bericht Angelilli über die EU-Kinderrechtsstrategie abgeben. Besonders wichtig ist die gründliche Behandlung der Themen Kinderprostitution und Sextourismus. Die Opfer solcher Straftaten finden sich auch vor der eigenen Haustür. Im Grenzgebiet von Deutschland, Tschechien und Österreich zum Beispiel stieg die Prostitution von Frauen und zunehmend Kindern nach der Öffnung der Grenzen massiv an. Dennoch wurde dieses Thema auf EU-Ebene lange nicht beachtet.

Zentrale Problematiken der Kinderprostitution wie die Vernetzung der Täter durch das Internet sowie die mangelnde Kooperation bei grenzüberschreitender Überwachung und Strafverfolgung können nur auf europäischer Ebene bekämpft werden. Der Bericht nimmt diese Bereiche auf und bettet sie in die umfassende Strategie ein. Auch wenn gegen den Kindermissbrauch noch vieles getan werden muss, ist dies ein ermutigendes Zeichen.

 
  
  

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Bericht Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (A6-0508/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für die legislative Entschließung zu dem Bericht meines deutschen Kollegen Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf über den Vorschlag für eine Verordnung über die Maßnahmen der Kommission zum Einsatz der Fernerkundung in der Gemeinsamen Agrarpolitik im Zeitraum 2008-2013 gestimmt.

Ich unterstütze den Vorschlag, dass die Fernerkundung mit eigenen Haushaltsmitteln finanziert werden soll und nicht über den europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Selbst wenn meine Kollegen der Meinung sind, man solle lieber daran gehen, die bestehende Website der Abteilung Landwirtschaft der Gemeinsamen Forschungsstelle zu verbessern, so dass alle relevanten Forschungsdaten der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt werden, befürworte ich nachdrücklich die Einrichtung einer Raumdateninfrastruktur und einer Website gemäß den Zielen der Europäischen Kommission.

Ich unterstütze die Vorschläge zur Einrichtung eines Verzeichnisses aller Projekte in den Bereichen Raumdaten, Fernerkundung und Agrarmeteorologie und zur Konsolidierung der bestehenden Infrastrukturen und Websites für Raumdaten zur Verwendung in der Landwirtschaft.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Um den Erfordernissen der Verwaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik zu entsprechen, sind nach Auffassung der Kommission Informationen über die Bodennutzung und den Zustand der Böden und Kulturen dringend erforderlich. Deshalb stellte sie die Fernerkundung als eine Forschungsmethode vor, mit der leichter an Informationen zu gelangen ist, die Bestandteil herkömmlicher Agrarstatistiken und -prognosen sind.

Mit diesem Vorschlag wurde ein Pilotprojekt zur Fernerkundung berücksichtigt, das im Rahmen des Beschlusses Nr. 1445/2000/EG des Rates inzwischen gestartet ist. Der Kommission zufolge konnte durch dieses Projekt beim agrarmeteorologischen System zur Erntevorausschätzung und zur Beobachtung des Boden- und Kulturzustands (MARS) ein erheblicher Entwicklungsfortschritt erzielt werden.

Nun schlägt die Kommission vor, dass zur Beobachtung der Agrarmärkte der Einsatz der Fernerkundung im Agrarbereich im Zeitraum 2008-2013 fortgeführt wird. Das Projekt wird am 1. Januar 2008 anlaufen und sechs Jahre dauern. Damit wäre die Fernerkundung für die Kommission ein Mittel zur Umsetzung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik, wenngleich die Informationen für die Mitgliedstaaten von Nutzen sein könnten.

Es stellt sich jedoch die Frage, wie und von wem sie eingesetzt wird. Deshalb enthalten wir uns der Stimme.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Obwohl der Vorschlag der Europäischen Kommission meine breite Zustimmung findet, stimme ich für den Bericht von Herrn Graefe zu Baringdorf, da darin einige sachdienliche Überlegungen angestellt werden.

Ich verstehe zum Beispiel die Besorgnis des Berichterstatters, dass es unmöglich ist, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten mit unterschiedlicher Häufigkeit erhobenen Daten zu vergleichen.

Darüber hinaus begrüße ich den Vorschlag, ein Verzeichnis zu erstellen und die Infrastruktur der Fernerkundungsdaten sowie die entsprechenden Webseiten zu stärken sowie die Webseite des Referats Landwirtschaft durch Veröffentlichung der Daten zu verbessern.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir stimmen gegen diesen Bericht, da der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments wie üblich versucht, Änderungsanträge einzubringen, die darauf abzielen, mehr Mittel aus dem EU-Haushalt für die Agrarpolitik bereitzustellen. Im Änderungsantrag 4 des Landwirtschaftsausschusses wird vorgeschlagen, den Finanzrahmen auf 9,2 Millionen Euro aus einem eigenen Haushalt festzulegen, anstatt die Finanzierung durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft vornehmen zu lassen. Wir können das nur als einen Versuch zur Erhöhung des Gesamthaushalts deuten.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Ich bin der Meinung, dass die Weiterführung jeglichen Vorschlags, der dazu beiträgt, die Verteilungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik genauer und damit gerechter zu machen, nur positiv für die schottischen Bauern sein kann. Die Möglichkeit, Ernten exakter einzuschätzen und den Zugang zu den entsprechenden Informationen zu erleichtern, wird zur Verbesserung einer Politik führen, die bisher in puncto Gerechtigkeit, Transparenz und Umweltbewusstsein nicht gerade ein gutes Image hatte.

 
  
  

- Bericht Kurt Lechner (A6-0504/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ausgehend von dem ausgezeichneten Bericht meines deutschen Kollegen Kurt Lechner freue ich mich darüber, dass das Europäische Parlament in zweiter Lesung im Verfahren der Mitentscheidung eine legislative Entschließung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit und zur Aufhebung des zweimalig geänderten Gemeinschaftsrahmens von 1987 verabschiedet hat. Ich begrüße den Willen der Europäischen Kommission, die notwendigen Voraussetzungen für einen echten Binnenmarkt für Verbraucherkredite zu schaffen, ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes zu gewährleisten und die gemeinschaftlichen Vorschriften durch eine Neufassung der drei bestehenden Richtlinien von 1987, 1990 und 1998 über diese Form des Kredits klarer zu fassen.

Ich bringe meine Hochachtung für die umfangreiche Arbeit meines französischen Kollegen Jean-Paul Gauzès zum Ausdruck, der dank seiner Klugheit und Überzeugungskraft einen großen Beitrag zu diesem nützlichen Kompromiss für das Wirtschaftswachstum, den Verbraucherschutz und die Kreditinstitutionen geleistet hat.

 
  
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  Gérard Deprez (ALDE), schriftlich. (FR) Nach mehr als fünfjährigen Debatten werden die europäischen Verbraucher bald über identische Informationen über Verbraucherkredite verfügen, die es ihnen ermöglichen, ausländische Angebote beim Kauf eines Autos, eines Geschirrspülers oder einer Schlafcouch besser zu vergleichen.

Zwar haben die Europäer bereits heute die Möglichkeit, im Ausland Bankdarlehen aufzunehmen, um Konsumgüter zu erwerben, jedoch nutzen das nur sehr wenige: Weniger als 1 % des Gesamtumfangs derartiger Kredite werden derzeit im Ausland aufgenommen. Allerdings können die Prozentsätze von einem Land zum anderen um 100 % schwanken (Portugal 12 %, Finnland 6 %)! Als Haupthindernisse wurden das Sprachproblem, die Entfernung und das mangelnde Vertrauen der Verbraucher ausgemacht.

Die Richtlinie, die ich unterstütze, soll dazu beitragen, dieses Vertrauen zu stärken, die Verbraucher besser zu informieren und ihre Wahl zu erleichtern und ihnen gleichzeitig einheitliche Schutzregeln zu gewähren (vorzeitige Tilgung, Widerrufsrecht usw.).

Abschließend zwei Fragen:

Besteht nicht die Gefahr, dass die Überschuldung gefördert wird, wenn wir nicht die Bedingungen für die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit der Kunden durch die Darlehensgeber verstärken? Sollten wir nicht dringend den grenzüberschreitenden Wettbewerb für Immobiliendarlehen öffnen?

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Diese Abstimmung betrifft die zweite Lesung des ursprünglich von der Europäischen Kommission 2002 unterbreiteten Vorschlags. Diese Kompromisse stellen auf eine Vereinbarung mit dem Rat über einen Text ab, der die geltende Richtlinie 87/102/EWG aufheben und einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Verbraucherkreditverträge einführen würde.

Es geht darum, im Hinblick auf die Stärkung des Wettbewerbs und der „Verbesserung“ des Binnenmarktes die Öffnung der nationalen Märkte zu erleichtern und die Gewährung von grenzübergreifenden Verbraucherkrediten zu fördern.

Unter anderen Aspekten werden die Formel zur Berechnung des effektiven Jahreszinses, die Bedingungen für die vorzeitige Rückzahlung und die den Verbrauchern zu den Kreditverträgen zu übermittelnden Informationen festgelegt.

Wir haben für die Vorschläge gestimmt, die auf einen besseren Verbraucherschutz abstellen. Das ist besonders für Portugal wichtig, wo die Verschuldung der Familien unaufhaltsam ansteigt und bei über 124 % des verfügbaren Einkommens liegt, und wo ungeheure Gewinne der wichtigsten Finanzgruppen zu verzeichnen sind.

Wir haben gegen alle Vorschläge zur Erleichterung der Öffnung der Finanzmärkte und des grenzübergreifenden Kredits gestimmt, womit die Hindernisse für den Zugang der wichtigsten Finanzgruppen aus dem Weg geräumt und nicht etwa die Verbraucher geschützt werden sollen.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht gestimmt, der eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Verbraucherkredite vorschlägt.

Zwar haben die europäischen Haushalte bereits heute die Möglichkeit, im Ausland Bankdarlehen für den Erwerb von Konsumgütern aufzunehmen, jedoch wird diese nur von wenigen genutzt. Die Haupthindernisse sind das Sprachproblem, die Entfernung und das mangelnde Vertrauen der Verbraucher.

Die neue Richtlinie wird den Markt für die Verbraucher bei Krediten von 200 bis 75 000 Euro transparenter machen. Die Verbraucher werden über die erforderlichen Informationen verfügen, um in voller Sachkenntnis auswählen zu können, wenn sie sich für einen Kauf im Ausland entschließen.

Im Falle der Kreditangebote werden die für die Verbraucher bestimmten Informationen in einem neuen Europäischen Kreditinformations-Vordruck enthalten sein. Für die Verbraucher wird nach einer gewissen Zeit auch ein einheitlicher effektiver Jahreszins gelten, der in der gesamten EU vergleichbar ist.

Die Richtlinie wird den Verbrauchern qualitativ hochwertige und gut vergleichbare Grundsatzinformationen liefern. Das Widerrufsrecht und das Recht auf vorzeitige Tilgung ohne übermäßige Kosten sowie eine transparente Darstellung ihrer Rechte und Pflichten werden ihnen das notwendige Vertrauen geben, um die Preise vergleichen zu können.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich.(FR) Der Kompromiss, zu dem sich das Parlament zu äußern hat, ist sicher eine Verbesserung gegenüber der Position des Rates, jedoch wird er wesentlichen Anforderungen im Bereich der Verbraucherkreditverträge nicht gerecht.

Die Untergrenze von 200 Euro als Kreditsumme, ab der die Richtlinie zur Anwendung kommt, ist meiner Meinung nach angesichts des Lebensstandards in den meisten Mitgliedstaaten viel zu niedrig.

Ebenso ist es nicht erforderlich, die Bestimmungen für Entschädigungen im Falle der vorzeitigen Rückzahlung zu harmonisieren. Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind zu groß. Der durch den Rat ausgehandelte so genannte Kompromiss ist lediglich die Addition verschiedener nationaler Bestimmungen und bedeutet mehr Komplikationen als Harmonisierung.

Aus meiner Sicht ist die Richtlinie viel zu bürokratisch, sowohl für die Unternehmen als auch für die Kreditinstitute und die Verbraucher. Die darin vorgesehene Menge an Mindestinformationen ist zu hoch und zu schwer verständlich. Damit besteht die Gefahr, dass bei gut informierten Verbrauchern Verwirrung verursacht wird.

 
  
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  Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) Mit dem Ergebnis der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament ist nach gut fünf Jahren eine Einigung über die Richtlinie für Verbraucherkredite erreicht worden. Ende letzter Woche war der Dialog zwischen Kommission, Rat und Parlament noch ohne Erfolg, da der Berichterstatter schwere Einwände gegen einen Kompromissvorschlag zur vorzeitigen Rückzahlung hatte, mit dem sich außer ihm alle anderen Beteiligten einverstanden erklären konnten. Der danach zwischen den Unterhändlern der PSE- und der ALDE-Fraktion geschlossene Kompromiss, der auch für die Kommission und den Rat tragfähig war, fand heute die breite Zustimmung des Parlaments. Dass sich die PPE-DE-Fraktion nun doch noch zur Unterstützung des Kompromisses entschlossen hat, freut mich, weil es sich meiner Überzeugung nach um den besten Kompromiss für Verbraucher und Wirtschaft handelt, der erzielt werden konnte. Bei allen Beteiligten, insbesondere bei dem Berichterstatter, möchte ich mich für ihren Einsatz während des gesamten Prozesses bedanken.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Verbraucherkredite und Hypothekendarlehen in Griechenland haben die Marke von 95 Milliarden Euro erreicht: Verbraucherkredite wachsen schneller an als in jedem anderen Land im Euro-Währungsraum und nähern sich dem jährlichen Gesamthaushalt der EU an. Das ist ein Zeichen zunehmender Armut.

Zwei Millionen Haushalte sind Kreditnehmer, davon sind 3-4 % nicht in der Lage, ihre Schulden zu bedienen. In den meisten Fällen übersteigen die Schulden 40 % des Einkommens, was regelmäßige Pfändungen durch Gerichtsvollzieher zur Folge hat. Gleiches gilt für kleine und mittelständische Unternehmen, die gezwungen sind, Kredite in Anspruch zu nehmen.

Die Banken machen rücksichtslos riesige Gewinne aus hoher Verzinsung der Kredite und niedriger Verzinsung der Geldeinlagen, aus unrechtmäßigen und gesetzeswidrigen Abzügen und Gebühren, irreführender Werbung usw., was Arbeitnehmer immer weiter in die roten Zahlen treibt.

Die EU unterstützt die Finanzinstitute, indem sie Gewinne garantiert und die Folgen ihrer unbeliebten Politik lindert, die die Kaufkraft der Arbeitnehmer einschränkt und ihre Lebensqualität verschlechtert.

Der Richtlinienvorschlag schützt den Grundsatz der Vertragsfreiheit trotz ungleicher Verhandlungsfähigkeiten. Er stärkt das Finanzkapital, indem er die Verantwortung dem Verbraucher überträgt. Er schafft Vorkehrungen gegen Entschädigungen für vorzeitige Rückzahlungen, er fördert die Harmonisierung der Rechtsvorschriften sowie die Öffnung der nationalen Märkte in der Verbraucherkreditwirtschaft, und er ist gewollt komplex und unverständlich für Kreditnehmer.

Die Mitglieder der KKE (Kommunistische Partei Griechenlands) stimmen gegen die Stärkung von Finanzkrediten und setzen sich für eine echte Volkswirtschaft ein, die den Arbeitnehmern dient.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Der Forderung nach Harmonisierung der Verbraucherkreditvorschriften in Europa kann ich mich nur anschließen. Der Bericht schafft nicht nur einen Binnenmarkt für Verbraucherkredite, sondern skizziert auch eine Reihe von Forderungen, die faire Geschäftsbedingungen sowohl für den Verbraucher als auch für die Kreditgeber sicherstellen sollen. Dieser Bereich muss verbraucherfreundlich geregelt sein, insbesondere in Bezug auf vorzeitige Rückzahlung und Entschädigung, und nach meinem Dafürhalten geht der Bericht in adäquater Weise auf diese Bedenken ein. Auch die Harmonisierung der Werbung wird helfen sicherzustellen, dass Verbraucher in ganz Europa gleichermaßen gut informiert sind, wenn sie Entscheidungen im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten treffen.

 
  
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  Béatrice Patrie (PSE), schriftlich. (FR) Ich habe für den durch die PSE-Fraktion mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss gestimmt (Änderungsantrag 46), denn er ermöglicht die Beibehaltung der im Laufe der deutschen Präsidentschaft im letzten Frühjahr erzielten Ausgewogenheit.

Ich freue mich, dass die in diesem Richtlinienentwurf definierten Verbraucherkredite auf mindestens 200 Euro und maximal 75 000 Euro beziffert werden. Ich hätte es allerdings vorgezogen, dass die Obergrenze auf 50 000 Euro festgelegt wird.

Besonders erfreut bin ich über die im Plenum erzielte qualifizierte Mehrheit, die gewährleistet, dass die Interessen der Verbraucher im Falle der vorzeitigen Tilgung klar gewahrt werden. Die Entschädigungen, die die Bank fordern kann, werden streng geregelt und können für Kredite unter 10 000 Euro untersagt werden.

Auf jeden Fall muss der Kampf gegen die Überschuldung weiterhin Vorrang haben und die Inanspruchnahme von Krediten vernünftig geregelt werden. Es wäre illusorisch zu glauben, man könne den Konsum über Verbraucherkredite ankurbeln: Ein solcher Ansatz führt nur zur Verarmung der schwächsten Verbraucher.

Das Ziel der Belebung des Wachstums durch den Konsum kann nur durch Lohnerhöhungen erreicht werden und nicht durch eine Vervielfachung der Kredite!

 
  
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  Pierre Pribetich (PSE), schriftlich. (FR) Der Bericht von Kurt Lechner über die Öffnung des europäischen Verbraucherkreditmarktes wurde heute angenommen.

Aus meiner Sicht ist der Übergang von einem bislang stark national geprägten Markt zu einem europäischen Markt bei gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Verbraucherschutzes ein erster Schritt in Richtung auf die Harmonisierung der Regeln für den Verbraucherkredit.

Das Verschuldungsrisiko für den Verbraucher bleibt allerdings zu hoch. Kontrolle und Transparenz durch die Einrichtung von Datenbanken über die Kreditwürdigkeit jedes Kunden erweisen sich als unerlässlich.

Wie die meisten meiner Kollegen habe ich gegen den Änderungsantrag 29 betreffend Artikel 16 gestimmt und freue mich, dass er abgelehnt wurde. Meiner Meinung nach benachteiligte er in der Tat den Verbraucher, der sich entschieden hat, seinen Kredit vorfristig zurückzuzahlen.

Diese dem Verbraucher eingeräumte Möglichkeit, einen Kredit vorfristig abzulösen, stellt zweifellos eine gute Initiative dar. Sie sollte nicht durch eine Option beeinträchtigt werden, die es dem Gläubiger ermöglicht, ohne gerechtfertigte und faire Gründe eine Entschädigung für die möglichen Kosten zu verlangen.

Es war daher notwendig, Grenzen festzulegen. Der Gläubiger kann also keine Entschädigung fordern, die mehr als 1 % der Kreditsumme beträgt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Verbraucherkredite sollte klar, einfach und übersichtlich sein, und einen europäischen Mehrwert im Sinne der Förderung des Binnenmarktes ergeben.

Ich möchte deshalb heute dem Parlament zu der begrüßenswerten Vereinbarung über diese Gesetzgebung gratulieren. Ich halte die Öffnung der nationalen Märkte für den Verbraucherkreditsektor für äußerst wichtig, da dadurch der Wettbewerb mit sehr positiven Folgen für die Kreditnehmer gestärkt wird.

Mit diesem neuen Vorschlag fördert die EU ganz klar den Wettbewerb zwischen den Finanzinstituten und führt die notwendige Transparenz bei der Verbreitung der vorvertraglichen und vertraglichen Informationen des Kreditangebots ein, die meiner Ansicht nach von grundlegender Bedeutung für den Schutz der Verbraucher sind. Darüber hinaus wird ein erhebliches Absenken der Zinssätze durch eine Erweiterung des bestehenden Angebots, vor allem auf den kleineren Märkten, ermöglicht.

Sehr erfreulich für den portugiesischen Markt sind darüber hinaus die in dieser Vereinbarung festgelegten Kreditobergrenzen. Ich bin davon überzeugt, dass mit dem neuen Rechtsrahmen mehr Kreditmöglichkeiten gefördert werden, da es nun notwendig wird, den entsprechenden Schutz und die Kreditwürdigkeit der Verbraucher sicherzustellen, wodurch einer übermäßigen Verschuldung im Kontext einer gesunden Sozialpolitik vorgebeugt werden kann. Die Vorteile sollten sich auszahlen, und bestehende Probleme sollten nicht gelöst werden, indem neue geschaffen werden.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Das Europäische Parlament hat heute über eine höchst kontroverse Richtlinie abgestimmt, die fast sechs Jahre auf Eis gelegen hat. Allerdings handelt es sich um einen Text, der den Anliegen der Europäer sehr nahe kommt, denn er sieht vor, den Verbraucherkreditmarkt zu harmonisieren.

Es geht um einen Markt von 800 Milliarden Euro (zwei von drei Europäern nehmen einen Kredit in Anspruch, um Möbel, einen Fernsehapparat oder ein Auto zu kaufen), auf dem die Zinsen derzeit zwischen 6 % (in Finnland) und über 12 % (in Portugal) schwanken und die Geschäfte bislang im wesentlichen auf nationaler Ebene stattfinden, denn gegenwärtig werden weniger als 1 % der Kredite grenzübergreifend abgewickelt.

Die Richtlinie öffnet die europäischen Grenzen für Verbraucher, die auf der Suche nach dem günstigsten Kredit sind: Sie können nunmehr das beste Angebot auswählen, wobei ihnen gleichzeitig dieselben Rechte und dieselben Standards hinsichtlich der Information, des Vergleichs und vor allem des Schutzes vor Überschuldung gewährleistet werden. Die Bewertung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, schnelle und kostenlose Information im Falle der Ablehnung und im Prinzip ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen sind einige der Hauptziele der Richtlinie.

Ein nicht unwesentlicher Punkt ist jedoch zu bedauern, nämlich dass die Modalitäten für die vorzeitige Tilgung nicht eindeutig geregelt sind. Wenn Verbraucher, die vorzeitig tilgen, schwer benachteiligt werden, würde dies die übrigen Vorteile der Harmonisierung wieder vollständig zunichte machen!

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht Lechner über Verbraucherkredite gestimmt. Ich halte es wirklich für wichtig, dass sich die Europäische Union mit einem allgemeinen Bezugsrahmen ausstattet, der darauf abzielt, die Bürger in einem in den letzten Jahren erheblich gewachsenen Bereich zu schützen.

Speziell in Italien war bei der Inanspruchnahme von Verbraucherkrediten ein exponentieller Anstieg der Umsätze zu verzeichnen. Doch sehr oft griffen die Verbraucher, auch im Zuge verlockender Werbekampagnen, auf sie zurück, ohne vollständige Kenntnis von ihren Rechten und von den Vertragsbedingungen zu haben, weshalb sie sich später an eine Reihe von Klauseln und Verpflichtungen gebunden sahen. Vor diesem Hintergrund betone ich deshalb die Zweckmäßigkeit, das Verbraucherschutzniveau auch mithilfe dieser Richtlinie zu erhöhen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Ich stimme für den Bericht von Kurt Lechner über die Empfehlung für die zweite Lesung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates.

Ich halte den Kompromiss, der im Laufe aufeinander folgender Verhandlungen erreicht wurde, für zufrieden stellend. Die vorgeschlagene Lösung zielt auf die Vereinfachung des Verfahrens für die Gewährung von Krediten und den leichteren Zugang der Verbraucher zu Krediten in der gesamten Europäischen Union ab. Harmonisierung und Vereinheitlichung der Normen werden zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Instituten, die Kredite ausreichen, und zu einer Senkung der Kosten führen sowie einen echten Binnenmarkt für Verbraucherkredite schaffen.

 
  
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  Jacques Toubon (PPE-DE), schriftlich. (FR) Die Abstimmung über den Entwurf für eine Richtlinie über Verbraucherkredite stellt in den Augen der französischen UMP-Abgeordneten einen deutlichen Fortschritt dar.

In der Tat begünstigt der endgültige Text dank des Beitrags des Europäischen Parlaments und vor allem des Berichterstatters Kurt Lechner die Öffnung der Grenzen in einem wichtigen Bereich für den Alltag bei gleichzeitiger Beibehaltung der bereits bestehenden Rechte der Verbraucher, vor allem der französischen Verbraucher.

Die Umsetzung der Richtlinie wird es somit ermöglichen, künftig bessere Kreditbedingungen anzubieten und die Überschuldungsrisiken zu begrenzen.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (PSE), schriftlich. (FR) Sechs Jahre nach der Euro-Einführung verfügte Europa im Banksektor immer noch nicht über einen Binnenmarkt, der den Verbrauchern zugute kommt und ihnen ermöglicht, die Vorteile der gemeinsamen Währung deutlicher zu erleben.

Die Angaben zu den praktizierten Zinssätzen und die Kreditgewährungsbedingungen sollen standardisiert werden, um die Angebote besser vergleichen zu können. So werden die Verbraucher in voller Sachkenntnis wählen und die besten Darlehensbedingungen in Anspruch nehmen können.

So muss der Kreditgeber seinen Kunden auch klar über die Vor- und Nachteile seines Kreditangebots informieren. Die Frage des Rücktritts im Falle eines verbundenen Kredits (sofortige Lieferung der Ware) und die Frage der Höhe der Entschädigungszahlungen im Falle einer vorzeitigen Tilgung des Kredits sind klar geregelt. Diese Entschädigungen müssen „angemessen und objektiv gerechtfertigt“ sein. Sie dürfen 1 % der vorzeitig getilgten Kreditsumme nicht übersteigen und sind im Falle eines Kredits mit variablem Sollzinssatz nicht zulässig. Besonders freue ich mich, dass die Mitgliedstaaten festlegen können, wie es derzeit in Frankreich der Falle ist, dass für Kredite von unter 10 000 Euro keinerlei Entschädigung verlangt werden kann, und deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
  

- Bericht Roberta Angelilli (A6-0520/2007)

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei haben für den Vorschlag über eine EU-Kinderrechtsstrategie gestimmt. Unserer Ansicht nach müssen die Rechte des Kindes ebenso geachtet werden wie die Menschenrechte. Natürlich unterstützen wir auch den Kampf z. B. gegen Kinderpornografie und gegen sexuellen Missbrauch von Kindern. Wir möchten allerdings unterstreichen, dass der Bericht in vielen Punkten Bereiche berührt, die zwischenstaatlich geregelt werden sollten, beispielsweise Adoptionen. Darüber hinaus werden Themen behandelt, die bereits im geltenden Gemeinschaftsrecht geregelt sind, u. a. Fernsehwerbung und die Kennzeichnung von Waren.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. − (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass er einen guten Beitrag darstellt zum Kampf gegen alle Formen der Gewalt gegen Kinder und des Missbrauchs von Kindern, einschließlich Armut, Diskriminierung und Zugang zur Bildung.

Besonders begrüße ich, dass das Europäische Parlament einen Mechanismus befürwortet, mit dem Lieferanten von durch Kinderarbeit hergestellten Erzeugnissen in Europa strafrechtlich verfolgt werden können. Darüber hinaus fordere ich die Kommission auf, dringend Mechanismen zu entwickeln, durch die der Hauptauftragnehmer in einer Lieferkette für Verstöße gegen UN-Übereinkommen zur Kinderarbeit zur Verantwortung gezogen werden kann.

Allerdings bedaure ich den Versuch, Verweise auf das Recht Jugendlicher auf sexuelle und reproduktive Gesundheit sowie auf Aufklärung und Dienstleistungen im Bereich der Familienplanung aus dem Bericht zu streichen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht von Roberta Angelilli „Im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie“ gestimmt, weil es wichtig ist, die Aufmerksamkeit auf die Tatsache zu lenken, dass viele in der Europäischen Union beschlossene Instrumente direkt oder indirekt die Rechte der Kinder betreffen. Für wesentlich halte ich daher die Schaffung eines Rechtsrahmens, durch den die Rechte der Kinder anerkannt werden, sodass diese in rechtlicher Form kodifiziert werden können.

In diesem Zusammenhang ist der vorliegende Bericht ein wichtiger Beitrag, um die Achtung der Rechte der Kinder sicherzustellen, da er für Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, die sämtliche Formen der Gewalt gegen Kinder verbieten, plädiert und die Bedeutung von Bereichen wie Bildungswesen, Gesundheitswesen, Adoptionen sowie Kampf gegen Armut und Diskriminierung unterstreicht. Darüber hinaus möchte ich hervorheben, dass der neue Vertrag von Lissabon eine Rechtsgrundlage für die Rechte des Kindes, die nun in die Ziele der Europäischen Union einbezogen werden, bildet.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Rechte des Kindes sind zweifellos universelle und unverletzliche Rechte, und die Juniliste stellt mit Freude fest, dass sämtliche EU-Mitgliedstaaten das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert haben. Das bedeutet, dass bereits heute eine rechtlich verbindliche internationale Gesetzgebung existiert, die Kinder vor Kinderarbeit, Menschenschmuggel, Gewalt und einer Reihe anderer Eingriffe in das Leben der Kinder schützt. Die Kinderrechte sind darüber hinaus ein Teilbereich des schwedischen Rechts, welches das Wohl des Kindes uneingeschränkt in den Vordergrund stellt.

Wir haben uns bei der Abstimmung zu diesem Bericht der Stimme enthalten, aus dem einfachen Grund, dass es der Berichterstatterin offenbar nicht gelungen ist, das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt ihres Berichts zu stellen. Der Bericht konzentriert sich fast ausschließlich darauf, welches spezifische soziale Modell die Mitgliedstaaten in ihren jeweiligen Ländern einführen sollten, um das zu erreichen, was das Europäische Parlament für die beste Lösung hält. Das reicht von einem Verbot von Gewalt im Fernsehen und des Verkaufs Gewalt verherrlichender Computerspiele über die Zwangsehe bis hin zu illegalen Adoptionen und Aktivitäten.

Natürlich haben wir für die Änderungsanträge gestimmt, in denen die Bedeutung der vollständigen Einhaltung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes als Garanten für den rechtlichen Schutz der Kinder und ihre universellen Menschenrechte betont wird.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Dieser fast 200 Artikel umfassende Bericht enthält Aspekte, die wir unterstützen, und andere, mit denen wir nicht konform gehen. Unser Stimmverhalten ist im Lichte dieser Aussage zu verstehen.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Bericht nicht auf die Ursachen von Situationen, die vereinzelt diagnostiziert werden, eingeht.

Der Bericht drückt sich vor seinen Verantwortungen, indem die neoliberalen EU-Politiken, die die Ursache für die Armut von Millionen von Menschen, vor allem Kindern, sind, nicht kritisiert werden. Diese Politiken führen zu tief gehenden und inakzeptablen sozialen Ungleichheiten als Folge der Ausbeutung und Konzentration des Kapitals. Es sind Politiken, die den sozialen Kampf fördern, mit dem Wertverfall der Löhne der Arbeitnehmer, Entlassungen erleichtern und die Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse, die Erhöhung und Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie die Liberalisierung und Privatisierung des öffentlichen Dienstes begünstigen; Politiken, die einschneidende und negative Auswirkungen auf die Einkommen und die Lebensbedingungen der Arbeitnehmer, ihrer Familien und damit ihrer Kinder haben.

Die Achtung und uneingeschränkte Wahrnehmung der Rechte des Kindes erfordern u. a. eine gerechte Verteilung des Reichtums, mit Rechten verbundene Arbeitsplätze, angemessene Löhne, kürzere Arbeitszeiten, die Entwicklung starker staatlicher Systeme der sozialen Sicherheit, der Gesundheit sowie der allgemein zugänglichen und unentgeltlichen Bildung.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE), schriftlich. − Ich habe zwar mit „Ja“ gestimmt, möchte aber dennoch meinen Standpunkt bezüglich Ziffer 2 des Berichts erläutern. Darin heißt es, der Beschluss der Regierungskonferenz vom 19. Oktober 2007, die Rechte des Kindes als eines der Ziele der EU in den Vertrag von Lissabon einzubeziehen, schaffe eine neue Rechtsgrundlage für die Rechte des Kindes. Der Antwort zufolge, die mir Herr Kommissar Frattini auf meine diesbezügliche Frage während der Plenardebatte gab, bringt uns Lissabon keine spezifische Rechtsgrundlage, und es ist wichtig, dies klarzustellen. Den Empfehlungen in Ziffer 127 schließe ich mich nicht an, da ich ein Verbot von Kopftuch und Hijab nicht unterstütze.

 
  
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  Milan Horáček (Verts/ALE), schriftlich. Ich möchte eine Stimmerklärung zum Bericht Angelilli über die EU-Kinderrechtsstrategie abgeben. Es handelt sich um einen sehr guten Bericht. Besonders wichtig ist die gründliche Behandlung der Themen Kinderprostitution und Sextourismus.

Die Opfer solcher Straftaten finden sich auch vor der eigenen Haustür. Zum Beispiel im Grenzgebiet von Deutschland, Tschechien und Österreich wuchs die Prostitution von Frauen und zunehmend Kindern nach der Öffnung der Grenzen massiv an. Dennoch war dieses Thema auf EU-Ebene lange keine Priorität.

Zentrale Problematiken der Kinderprostitution können nur auf europäischer Ebene bekämpft werden: die Vernetzung der Täter durch das Internet sowie die mangelnde Kooperation bei grenzüberschreitender Überwachung und Strafverfolgung.

Der Bericht nimmt diese Bereiche auf und bettet sie in die umfassende Strategie ein. Auch wenn gegen den Kindermissbrauch noch vieles getan werden muss, ist es ein ermutigendes Zeichen.

 
  
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  Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich bin der Ansicht, dass es sich dabei um eine umfassende Erklärung voller guter Vorschläge handelt. Insbesondere begrüße ich die Anerkennung des Rechts von Kindern, in Entscheidungen einbezogen zu werden, von denen sie unmittelbar betroffen sind, und dass Kinder in gesetzlichen oder Verwaltungsanhörungen angemessen vertreten sein müssen. Es ist positiv, dass der Bericht großen Wert auf die Notwendigkeit einer gesunden Umwelt und auf das Recht auf Spiel legt. Er erkennt auch an, dass Kinder, die laut Gesetz arbeiten dürfen, auf der Grundlage des Prinzips der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit zu entlohnen sind. Allzu oft werden Jugendliche als billige Alternative zu anderen Arbeitskräften betrachtet, obwohl sie in vielen Bereichen genauso gut und genauso hart arbeiten. Ich habe für die Streichung der Ziffer gestimmt, die Mitgliedstaaten empfiehlt, das Tragen eines Hijabs für junge Mädchen zu verbieten. Meiner Meinung nach ist dieser Vorschlag des Frauenausschusses fehl am Platz, da er davon ausgeht, der Hijab sei automatisch ein Zeichen für die Unterjochung von Frauen, was aber nicht zutrifft. Persönlich finde ich es abstoßend, wenn präpubertäre Mädchen Kleidung mit sexuell anzüglichen Aufschriften tragen, dennoch würde ich so etwas nicht über einen parlamentarischen Bericht zu verbieten versuchen. Ich bin froh, dass der Bericht ohne diese Ziffer angenommen wurde.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich unterstütze nachdrücklich den Gedanken einer umfassenden und kohärenten EU-Kinderrechtsstrategie. Der Kampf gegen alle Formen von Gewalt, Armut und Diskriminierung, die Kinder erleiden müssen, darf nicht nur auf nationaler Ebene geführt werden. Der Schutz von Kinderrechten auf Bildung, Gesundheit und Adoption – all dies sind Rechte, die Europa als Ganzes fortwährend anerkennen und schützen muss.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. In den Parallelgesellschaften mit muslimisch-archaischer Tradition gedeiht Gewalt. Kinder leben den ihnen eingeimpften Hass auf die dekadente abendländische Kultur dann in Gewaltakten auf dem Schulhof und auf der Straße aus oder werden gar zu potenziellen Terror-Aktivisten. Hier hat man aus falsch verstandener Toleranz erste Warnzeichen ignoriert und eine explosive Eigendynamik zugelassen.

Besorgniserregend ist auch der Zuwachs bei Kinderhandel und Pornographie – gerade Triebtäter weisen bekanntlich eine hohe Wiederholungsrate auf. Aufgeflogen sind in diesem Zusammenhang fragwürdige Adoptionsverfahren für Kinder aus Dritte-Welt-Ländern, bei denen auch vor Kinderhandel, Organhandel oder Prostitution nicht zurückgeschreckt wird.

Angesichts einer Vielzahl von Waisenkindern – vor allem im Osten –, die auf Adoption warten, und Millionen ungeborener Kinder in Europa wäre ein striktes Verbot der Adoption nichteuropäischer Kinder ein wichtiger Schlag gegen den Kinderhandel, ebenso wie die Einführung einer europaweiten Sexualstraftäterdatei und die Erhöhung der Strafen für Sexualkontakte mit Kindern sowie für Besitz von Kinderpornos. Nicht zuletzt ist häusliche Gewalt auch in Migrantenfamilien zu bekämpfen und der Ausländeranteil an Schulen zu begrenzen, um die Gewaltspirale zu entschärfen.

 
  
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  Baroness Nicholson of Winterbourne (ALDE), schriftlich. − (EN) Der Vertrag von Lissabon formuliert zwar die Förderung der Rechte von Kindern als großes EU-Ziel, schafft aber keine neuen gesetzgeberischen Befugnisse für diesen Zweck. Ich glaube, jeder Vorstoß auf diesem Gebiet sollte sich innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens bewegen. Es gibt in diesem Bericht signifikante Bereiche, wo diese Grenzen überschritten werden. Auch bietet der Bericht keine praktikablen Lösungen für die Probleme von Kindern. Ein Beispiel dafür ist die institutionalisierte Betreuung. Wir haben abgestimmt, dies auf eine vorübergehende Maßnahme zu beschränken. Noch immer werden in Europa Hunderttausende von Kindern mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen geboren oder sie erleiden solche Behinderungen, dass für sie eine langfristige medizinische oder soziale institutionelle Betreuung notwendig wird. Ein Kind, das an Quadriplegie, Spina bifida oder Hydrocephalus leidet, kann mit Hilfe von speziell ausgebildetem Pflegepersonal und Besuchen der Familie ein würdiges und glückliches Leben führen. Priorität hat die Stärkung des Systems, nicht dessen Abschaffung.

Wir in Europa sind verpflichtet, uns an die UN-Kinderrechtskonvention zu halten. Dieser Bericht verzerrt einige wichtige Botschaften, die in der Konvention enthalten sind. Mit Bedauern habe ich mich deswegen nicht in der Lage gesehen, diesen Bericht zu unterstützen, obwohl ich die Sorge um das Wohlergehen von Kindern teile, die die Befürworter des Berichts zum Ausdruck gebracht haben.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Dieser ausführliche Bericht, der voll literarischer Rhetorik ist, bemüht sich, die Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten für ihre barbarische Politik zu verschleiern, die zu den unmenschlichen Bedingungen geführt hat, die Kinder und Eltern in einfachen Familien erfahren. Wie heuchlerisch von der EU, Interesse an den Rechten der Kinder zu zeigen, während ihre Politik die Arbeitnehmer durch Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit, Absinken des Lebensstandards, Privatisierung des Gesundheits- und Bildungssystems und Kommerzialisierung von Sport und Kultur förmlich erdrückt. Die erbaulichen Hinweise zur Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, der Kinderpornographie usw. können nicht darüber hinwegtäuschen, dass das System, dessen oberster Wert der Profit ist, die Kinder selbst als Profitquelle behandelt. Es kommerzialisiert Adoptionen, treibt Menschen zu Kinderarbeit, Prostitution und Organhandel. Wie können Verfechter der EU es wagen, über die Rechte der Kinder zu sprechen, wenn Flugzeuge von EU und NATO eine Belgrader Geburtsklinik bombardiert haben! Vergessen wir nicht, dass die Streitkräfte von EU und NATO Tausende Kinder in Afghanistan, Irak und anderswo töten. Vergessen wir nicht, dass sie Hunderttausende Kinder in Afrika, Asien und auf dem gesamten Planeten zum Tod durch Hunger und Krankheit verdammen – Verbrechen, die der Bericht völlig unerwähnt lässt.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Kinder sind Menschen mit eigenen Rechten, ab dem Moment der Zeugung. Jedes Kind hat das Recht, eine Familie zu haben, die Grundlage für seine Erziehung ist. Wir dürfen die Straßenkinder und die Kinder von Migranten nicht vergessen, die ebenfalls der Gewalt ausgesetzt sind. Die Rechte des Kindes müssen in der EU höchste Priorität genießen. Ich begrüße die Initiative zur Einrichtung einer vertraulichen Hotline.

Ich habe meine Zustimmung zur Strategie der EU im Bereich Kinderrechte durch die Abgabe meiner Stimme zum Ausdruck gebracht. Diese Strategie wird in dem ausgezeichneten Bericht meiner Kollegin Frau Angelilli behandelt, der eine Vielzahl nützlicher Informationen enthält.

Wir müssen uns klarmachen, dass wir immer noch keine Rechtsgrundlage haben. Als Teil einer langfristigen Strategie müssen daher konkrete Maßnahmen zu den Rechten der Kinder ergriffen und so rasch wie möglich umgesetzt werden. Durch die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wird die EU-Charta der Grundrechte rechtlich bindend werden. In ihrem Artikel 24 werden die Rechte des Kindes ausdrücklich genannt.

In den kommenden Tagen haben wir mehrere Aufgaben zu bewältigen: die Internetkriminalität so rasch wie möglich einschränken, der Pädophilie und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Minderjährigen ein Ende bereiten und Regeln für internationale Adoptionen beschließen, die im Interesse des Kindes und nicht der Erwachsenen sind. Alle Formen von Gewalt müssen verboten werden.

Es ist nun an der Zeit, Worte in Taten umzusetzen. Die EU muss den Kindern Gehör schenken, sie sind das Fundament der Gesellschaft von morgen. Das europäische Haus muss ein sicheres Haus für Kinder sein. Wenn die Kinder glücklich sind, wird auch unsere Gesellschaft glücklich sein.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Im Zusammenhang mit der Aussprache über die Entwicklung einer europäischen Kinderrechtsstrategie sollte meiner Meinung nach in allererster Linie der Begriff „Interesse des Kindes“ hervorgehoben werden, nicht, um sich gegen die Idee der Rechte zu wenden, sondern um sie zu vervollständigen sowie als Leitfaden für die Strategie.

Die Angriffe auf die Rechte der Kinder sind in der Welt wie auch europaweit unterschiedlicher Natur und unterschiedlich stark verbreitet. Während in einigen Orten vorrangig die Armut und ihre Ursachen bekämpft werden müssen oder gegen den Einsatz von Kindersoldaten und sexuellen Missbrauch vorgegangen werden muss, geht es andernorts darum, das Recht auf Zugang zur Gesundheitsfürsorge, den Schutz gegen sexuellen Missbrauch und Kinderhandel oder das Recht, in angemessener Zeit und nach transparenten Regeln adoptiert zu werden, sowie die Aufwertung der Rolle der Familie sicherzustellen. In allen Fällen muss jedoch „das beste Interesse des Kindes“ oberstes Gebot sein.

Das ist die Richtschnur, das Kriterium, an denen die Nützlichkeit, die Notwendigkeit und der Wert jeder Entscheidung, Rechtsvorschrift oder Intervention gemessen werden müssen. Das Wichtigste bei der Formulierung dieser Strategie ist für mich deshalb die Verankerung dieser Idee, der die Auflistungen der Rechte untergeordnet sein müssen, da sie nicht immer durchdacht, umsetzbar oder angemessen sind.

 
  
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  Lydia Schenardi (NI), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht hat das große Verdienst, dass er klar die Rechte des Kindes definiert, vor allem aber dass er fast erschöpfend die Gefahren aufzeigt, denen Kinder ausgesetzt sind: von der Konfrontation mit Schreckensbildern im frühesten Kindesalter und der Vermittlung von Pornografie und Gewalt über die Medien bis zu Ehrenverbrechen, Zwangsehen und Genitalverstümmelung aus kulturellen oder religiösen Gründen.

Ohne jemals direkt die Begriffe „Islam“ oder „Islamismus“ zu verwenden, die eindeutig tabu sind, da die politische Korrektheit und die Angst vor Repressalien Kommentare zu dieser Religion und erst recht Kritiken strikt verbieten, nimmt die Berichterstatterin doch unter dem Deckmantel allgemeiner Aussagen eine regelrechte Verurteilung aller Diskriminierungen vor, die mit der Praxis des Islam verbunden sind. So werden das Verbot für Mädchen, an bestimmten Unterrichtsstunden und am Sportunterricht wie beispielsweise dem Schwimmunterricht teilzunehmen, sowie sonstige traditionelle barbarische und schädliche Praktiken für junge Mädchen mit moslemischer Religionszugehörigkeit verurteilt.

Darüber sind wir froh. Dieser Bericht ist ein erster Schritt in Richtung auf den Beginn von Meinungsfreiheit und Klarsicht. Wir werden dafür stimmen.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Es gab einen Punkt, der allen Fraktionen Sorgen bereitete. Ziffer 127 des ursprünglichen Berichts enthielt einen Vorschlag, sämtliche Mitgliedstaaten aufzufordern, ein Verbot von Kopftuch und Hijab für Kinder in der Schule durchzusetzen. Als Privatpersonen können wir dieser grundlegenden Idee zustimmen, das Recht der Kinder zu schützen, ungehindert zu spielen, am Sportunterricht in der Schule teilzunehmen und auch als Minderjährige einen gewissen Schutz vor den Zwangsbefugnissen der Eltern zu genießen. Eine derart komplizierte und sensible Frage kann jedoch kaum auf europäischer Ebene gelöst werden. Die Staaten Europas gewichten die Rechte und Pflichten der Eltern und des Staates ausgehend von ihrer eigenen historischen und politischen Situation. Wir sind absolut damit einverstanden, dass die EU einen gediegenen Rechtsrahmen schaffen sollte. Aus vernünftiger Sicht betrachtet liegt Ziffer 127 außerhalb eines solchen Rahmens.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. − (EN) Ich bin froh, dass der Ausschuss und der von ihm vorgelegte Bericht die Familie so stark in den Vordergrund gerückt und die Rolle der Familie in Bezug auf Kinder so stark gewichtet hat. Darüber hinaus begrüße ich die umfassende Verteidigung der Rechte von Kindern, wenn es um Menschenhandel, Institutionalisierung, Pornografie und Behinderung geht.

Der Bericht verankert jedoch die EU-Politik in der UN-Kinderrechtskonvention, die die Zuständigkeit für Kinder von den Eltern auf den Staat überträgt. Obwohl dies nicht explizit zum Ausdruck gebracht wird, handelt es sich hier um eine Verlagerung von größter Bedeutung.

Trotz der positiven Elemente dieses Berichts, die ich zum Teil bereits erwähnt habe, wurde der Bericht bedauerlicherweise benutzt, um die Agenda für sexuelle und reproduktive Rechte zu propagieren (die hinsichtlich der UN-Konvention auch Abtreibung einschließt), was ganz besonders unpassend war, weil wir uns hier mit Kindern und dem Schutz von Kindern befassen. Obwohl ich jedweden Schutz von Kindern vehement unterstütze, sah ich mich zur Unterstützung dieses Berichts nicht in der Lage.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich.(NL) Ungeachtet des von zahlreichen Mitgliedstaaten unterzeichneten VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes gibt es noch zu viele Verletzungen der grundlegenden Rechte von Kindern und Jugendlichen.

Deshalb ist die Initiative der Kommission für die Einführung einer EU-Strategie äußerst begrüßenswert. Obwohl Kinderrechte weiterhin in die Zuständigkeit der Nationalstaaten fallen, verweisen sowohl die Kommission als auch die EP-Berichterstatterin, Frau Angelilli, auf einige Dringlichkeiten, wie beispielsweise die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung von Kindern und Gewalt gegen sie, die Bekämpfung von Kinderarmut sowie die Achtung der Rechte von Migrantenkindern. Die Verts/ALE-Fraktion vermochte den Bericht noch um folgende Punkte zu ergänzen: größere Aufmerksamkeit für das Recht von Kindern auf Teilhabe an den Entscheidungen, die sie betreffen; Anerkennung eines Bürgerbeauftragten für Kinder, Verbot von Kinderarbeit, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit für Jugendliche unter 18 Jahren, Anerkennung der Rechte von Flüchtlingskindern sowie das Recht auf eine sauberes und beschütztes Umfeld.

Dass sich das Parlament die Zeit für eine Aussprache zu diesem Thema nimmt, freut mich außerordentlich, und der vorliegende Bericht findet meine uneingeschränkte Unterstützung.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN), schriftlich. – (PL) Ich konnte den Bericht über die Strategie zu den Rechten des Kindes nicht unterstützen, da es der Linken gelungen ist, fünf Verweise auf diese so genannten Rechte und auf die Reproduktionsgesundheit aufzunehmen, wodurch unter anderem der Weg zur Abtreibung frei gemacht wird.

 
  
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  Jeffrey Titford (IND/DEM), schriftlich. − (EN) Ich bin dafür, dass die EU für die Rechte von Kindern eintritt. Ein aktuelles Beispiel, auf das ich die Kommission gerne erneut aufmerksam machen möchte, ist die Diskriminierung von Kindern, wenn es um das Recht geht, mit dem Flugzeug zu reisen, da Regelungen für unbegleitete Minderjährige abgeschafft werden. Würde man dasselbe für Behinderte oder eine ähnliche Gruppe einführen, käme es (zu Recht) zu einem Aufschrei, aber anscheinend denkt die EU, dass es vollkommen in Ordnung ist, Kinderrechte auf diese willkürliche Art zu beseitigen.

Zugleich gab es gewisse Kontroversen wegen Ziffer 127, da dort Mitgliedstaaten ein Verbot von Kopftuch und Hijab zumindest in der Grundschule dringend empfohlen wird. Ich habe gegen diese Ziffer gestimmt, zum einen wegen ihres mehrdeutigen Wortlauts und zum anderen, weil diese Angelegenheit meiner Ansicht nach zu wichtig ist, um in einem Nebensatz eines solchen Berichts abgehandelt zu werden. Nichtsdestotrotz wäre ich enttäuscht, wenn eine solche Praxis in europäischen Schulen gängig werden würde.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Ich bin der entschiedenste Verteidiger der Notwendigkeit, Kindern eine gute Erziehung in einer starken, liebenden und sicheren familiären Umgebung zu geben, Kinder vor Schaden und Missbrauch zu schützen, ihnen moralische Führung und erstklassige Ausbildung zu gewähren und die besten Perspektiven für ihr Leben zu schaffen. Meiner Ansicht nach ist die Rolle des Staates hierbei begrenzt; der Staat sollte nicht versuchen, die Rechte und Pflichten der Eltern, der Kirchen und Schulen abzuschaffen. Daher sehe ich keinen Grund für die EU, sich hier einzuschalten. Ich bedaure die Streichung der Forderung nach einem Verbot von Kopftüchern und Hijab zumindest an Grundschulen. Wie können wir auf wirkliche Integration in unsere westlichen Mehrheitsgesellschaften hoffen, wenn wir solche Kleiderordnungen erlauben? Darüber hinaus bedaure ich die Verwendung einer Sprache, mit der sexuelle „Rechte“ Jugendlicher formuliert werden; dies führt zu einer weiteren Untergrabung des ureigensten Begriffs von Kindheit. Dies ist nur einer der vielen Gründe, aus denen ich gegen den Bericht gestimmt habe.

 
  
  

- Bericht Doris Pack (A6-0502/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Auf der Grundlage des ausgezeichneten Berichts meiner deutschen Kollegin Doris Pack habe ich für die Entschließung des Europäischen Parlaments über Erwachsenenbildung gestimmt, die sich auf die Kommissionsmitteilung „Zur Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus“ gründet.

Erziehung und Bildung, besonders das lebenslange Lernen von Erwachsenen gehören zu den wesentlichen Faktoren für die Realisierung der im Rahmen der Strategie von Lissabon festgelegten Ziele, die in der Förderung von wirtschaftlichem Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und sozialem Fortschritt bestehen. Sowohl hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit, der sozialen Eingliederung Erwachsener als auch der Herauforderungen im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung ist dieser Schritt, der aus dem Jahr 2001 stammt, eine gute Nachricht für die Europäische Union und ihre Bürger.

Was das Lernen für Unternehmen oder allgemeiner unternehmensbezogene Themen betrifft, so möchte ich anregen, diese Frage den Sozialpartnern zu übertragen die, wie man immer wieder anmerken muss, im Rahmen der derzeitigen Verträge mit Artikel 137 und folgende des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) und gemäß Bestätigung durch den Vertrag von Lissabon, der sich derzeit im Ratifizierungsverfahren befindet, über Rechtsinstrumente verfügen, die den Aufbau eines europäischen Sozialrechts ermöglichen.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil der Umfang der aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen, der rapide Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft und die demografischen Veränderungen aufgrund einer alternden Bevölkerung in Europa Herausforderungen darstellen, die ein neues Herangehen an die allgemeine und berufliche Bildung im Rahmen eines lebenslangen Lernprozesses erforderlich machen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht von Doris Pack über „Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus“ gestimmt, weil die Erwachsenenbildung meiner Meinung nach durch den Erwerb von wesentlichen Kompetenzen entscheidend ist, um die Ziele der Lissabon-Strategie – mehr Wirtschaftswachstum, mehr Wettbewerbsfähigkeit und mehr soziale Eingliederung – zu erreichen.

Darüber hinaus stimme ich zu, dass das lebenslange Lernen von grundlegender Bedeutung ist, um auf die aktuellen Herausforderungen der wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen, des raschen Übergangs zu einer wissensbasierten Gesellschaft und des durch die Alterung der Bevölkerung verursachten demografischen Wandels reagieren zu können.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Der Erwachsenenbildung muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Erwachsenenbildungsagenda muss vorangetrieben werden. Die Einbeziehung der Erwachsenen in die allgemeine und berufliche Bildung reicht nicht aus, wenn wir die Vorgabe von 12,5 % Mitwirkung an der Erwachsenenbildung bis zum Jahre 2010 erreichen wollen.

Notwendig ist jedoch, die Qualität der Erwachsenenbildung zu gewährleisten, indem den verschiedenen Qualitätsdimensionen beim Lernen besondere Beachtung geschenkt wird, wobei der Schwerpunkt auf Personalentwicklung, Qualitätssicherungsmechanismen und Methoden und Materialien zu legen ist.

Wie der Bericht unterstreicht, ist die Erwachsenenbildung ein unentbehrlicher Bestandteil des lebenslangen Lernens und ein sehr komplexer Bereich. Die Erwachsenen müssen das Lernen mit ihrem Wissen, ihren Erfahrungen und ihrem kulturellen Hintergrund verbinden.

Und schließlich ist es wichtig, dass die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf die das lebenslange Lernen betreffenden Programme betont wird, so dass sowohl Frauen als auch Männer die sich im Rahmen dieser Lernform bietenden Möglichkeiten im selben Umfang nutzen können, und dass die Forderung ergeht, alle verfügbaren Instrumente zur Begleitung einer umsichtigen Gleichstellungspolitik bei der Vorbereitung der Erwachsenenbildung zu nutzen und dabei auch mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen zusammenzuarbeiten.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir haben großes Vertrauen in die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die Fragen im Zusammenhang mit der äußerst wichtigen Erwachsenenbildung zu lösen. Dabei ist es von erheblicher Bedeutung, dass die Bildungsministerien der Mitgliedstaaten über ausreichende finanzielle Mittel zum Ausbau der Erwachsenenbildung verfügen. Eine Möglichkeit, sie mit Mitteln auszustatten, wäre die Senkung der Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt, sodass ihnen mehr Geld für Investitionen in den Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich zur Verfügung steht.

Wieder einmal stellen wir fest, dass die föderalistische Mehrheit im Europäischen Parlament die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Gestaltung und den Inhalt ihrer Bildungssysteme nicht respektiert.

Dieser Initiativbericht des Europäischen Parlaments hätte nie erarbeitet werden dürfen und kann nur als Beschäftigungstherapie für den Ausschuss für Kultur und Bildung betrachtet werden.

 
  
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  Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Der Bericht, über den wir abstimmen, bezieht sich auf die Erwachsenenbildung, mit anderen Worten, eine Frage, die in der gesamten Europäischen Union größte Bedeutung gewinnt. In meinem Land ist sie jedoch noch mehr als das geworden – sie ist eine segensreiche Entwicklung und die Leidenschaft tausender Menschen. Dabei sind nicht immer nur wirtschaftliche Erwägungen ausschlaggebend. Ich möchte Sie auf einen Aspekt der Erwachsenenfortbildung aufmerksam machen, der mit modernen demografischen und zivilisatorischen Herausforderungen und dem Erbe der alten Ordnung in Zusammenhang steht. Das sozialistische System erzwang ein besonderes Bildungsmodell. Bei den Geisteswissenschaften war es von Propaganda und Ideologie durchtränkt, auf anderen Gebieten spiegelte es die Loslösung von internationalen Trends wider. Aus diesen Gründen ist die Erwachsenenbildung in den neuen Mitgliedstaaten eine Chance, die Schwächen des beschriebenen sozialistischen Bildungsmodells zu beheben und gleichzeitig eine echte Öffnung hin zur Welt.

Bei den Fremdsprachenkenntnissen, bei der Bereitschaft, die Risiken einer Umschulung bzw. eines Arbeitsplatzwechsels einzugehen und bei der Propagierung europäischer Bildungsstandards ist dies ganz offensichtlich eine Vorbedingung für Mobilität und für die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu finden. Dies erklärt das breite Interesse an der ständigen Weiterbildung bei Menschen meines Alters in Mittel- und Osteuropa.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Frau Pack fordert in ihrem Bericht, die Weiterbildung während des Arbeitslebens einer Person ständig fortzusetzen und das Lernen nicht auf die Schuljahre zu beschränken.

Ich stimme der Aussage zu, dass angesichts der heutigen Veränderungen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich eine konstante, langfristige Entwicklung der Persönlichkeit unbedingt erforderlich ist. Es ist auch eine Tatsache, dass die Erwachsenenbildung das Bewusstsein eines Erwachsenen für seinen eigenen Wert positiv beeinflusst, die soziale Integration fördert und den interkulturellen Dialog anregt.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − Ich bin der Ansicht, dass die Zielsetzung des Berichts, in den Mitgliedstaaten 12,5 % Mitwirkung an der Erwachsenenbildung bis zum Jahre 2010 zu erreichen, nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der EU steigern wird, sondern auch dazu führt, eine bessere soziale Integration und ein größeres interkulturelles Bewusstsein zu ermöglichen. Genau das brauchen wir im Jahr des interkulturellen Dialogs. Die umfangreichere Nutzung von Technologie sowie die Vorschläge zur Erweiterung von Kinderbetreuungseinrichtungen würden die Möglichkeiten aller Bürger verbessern, tatsächlich von Bildung zu profitieren. Daher habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Es ist kontraproduktiv, einerseits das eigene Volk zum Lernen anzuhalten und andererseits aber mit den Blue-Card-Plänen aufzuwarten. Denn durch die Zunahme an atypischen Verhältnissen und dem verstärkten Konkurrenzdruck ist eine gute Grund- und weiterführende Ausbildung jetzt schon kein Schutz mehr vor Arbeitslosigkeit. Es gibt genug gut ausgebildete Leute, die von den Unternehmen nur deshalb abgelehnt werden, weil letztere auf der Suche nach Billigst-Mac-Job-Doktoren oder -Magistern sind, bzw. nur mehr atypische Arbeitsverhältnisse anbieten wollen.

Grundsätzlich ist der als Vorwand genommene Facharbeitermangel durch Ausbildungsoffensiven zu beseitigen. Falls dies unmöglich ist, ist ein Saisoniermodell zu bevorzugen. So wird sichergestellt, dass es zu keiner weiteren Massenzuwanderung kommt.

Den aufgezeigten Widersprüchen in den EU-Zielen zum Trotz sind natürlich Bestrebungen und Programme im Bereich des lebenslangen Lernens unterstützenswert.

 
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