VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ Vizepräsident
1. Eröffnung der Sitzung
(Die Sitzung wird um 10.00 Uhr eröffnet.)
2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
3. Rolle der Frauen in der Industrie (Aussprache)
Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Ilda Figueiredo im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über die Rolle der Frauen in der Industrie (2007/2197(INI)) (A6-0519/2007).
Dieser Bericht hat große Bedeutung und wird wahrscheinlich auch ein erhebliches Medienecho finden.
Ilda Figueiredo, Berichterstatterin. – (PT) Zunächst gilt mein Dank den Abgeordneten und Beamten des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie dem Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie für ihre Unterstützung und die wertvollen Beiträge, die sie vor allem durch ihre zu diesem Bericht unterbreiteten Vorschläge – durch die es möglich wurde, bei der Abstimmung Einstimmigkeit zu erzielen – geleistet haben. Diese Arbeit hat sich über mehrere Monate hingezogen und schloss eine öffentliche Anhörung des Parlaments mit wertvollen Beiträgen der Mitglieder der beiden Parlamentsausschüsse und externer Gäste, insbesondere von sozialen Organisationen, ein.
Mit diesem Bericht wollten wir die Rolle der Frauen in der Industrie hervorheben. Durchschnittlich mehr als 14 % der in der EU Beschäftigten sind Frauen. In einigen Ländern wie in Bulgarien, der Tschechischen Republik und anderen liegt dieser Anteil bei über 25 %, und in anderen wie Portugal, Griechenland und Ungarn beläuft er sich auf etwa 20 %.
Bekanntlich sind Frauen in einigen Industriesektoren wie Textil und Bekleidung, Schuhe, Lebensmittel, Kork, Kabel sowie elektrische und elektronische Geräte überrepräsentiert, während sie in Hochtechnologiesektoren noch unterrepräsentiert sind. Das erfordert einen differenzierten Ansatz, aber mit einer gemeinsamen Zielsetzung: Förderung der dort beschäftigten Frauen, Gewährleistung ihrer Nichtdiskriminierung beim Zugang zu Beschäftigung und beim Abschluss von Arbeitsverträgen, Lohngleichheit, Schaffung beruflicher Aufstiegsmöglichkeiten, berufliche Bildung, gute Arbeitsbedingungen und bessere Entlohnung sowie Achtung von Mutterschaft bzw. Vaterschaft als grundlegende soziale Werte.
Die Notwendigkeit, den in der Industrie beschäftigten Frauen einen mit Rechten verbundenen Arbeitsplatz zu sichern, und auch weiterhin ihren Zugang zu Beschäftigung in diesem bedeutenden Produktionsbereich zu fördern, setzt ebenfalls voraus, dass der Lage der verschiedenen Zweige in der Europäischen Union, den Herausforderungen, vor denen sie stehen, und den entsprechenden Antworten, die gefunden werden müssen – einschließlich im internationalen Handel und bei der Kontrolle der Einfuhren sensibler Produkte wie im Textilsektor – mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Besondere Beachtung muss den Umstrukturierungen und Verlagerungen multinationaler Unternehmen gelten, die sich maßgeblich auf die Beschäftigung von Frauen auswirken und zu ihrer wachsenden Arbeitslosigkeit führen, vor allem in Regionen, in denen es keine Beschäftigungsalternativen gibt. Der Kampf gegen die fortbestehenden und den Frauen zum Nachteil gereichenden Lohndiskriminierungen, vor allem gegen indirekte Diskriminierungen, macht es erforderlich, dass wir den Einsatz einer Methode prüfen, mit der sich genau analysieren lässt, was für welche Arbeitsplätze erforderlich ist, um so das Recht auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer zu gewährleisten, die Menschen und die Berufe richtig zu bewerten und zugleich die Arbeit als ein Strukturelement mit Blick auf die Steigerung der Produktivität, der Wettbewerbsfähigkeit und der Qualität der Unternehmen sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuwerten.
Deshalb müssen wir Initiativen fördern, die dazu beitragen, in den Unternehmen positive Fördermaßnahmen und eine Personalpolitik zu entwickeln und umzusetzen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern voranbringen. Wir müssen auch Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung unterstützen, die die Förderung, Übertragung und Einbeziehung erfolgreicher Verfahren ermöglichen. Hervorheben möchte ich hierbei einige mit Unterstützung des Programms EQUAL erarbeitete Projekte, die ich in Portugal kennen lernen konnte. Dieses Programm verdient die ganze Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission, um seine Kontinuität und Ausweitung sicherzustellen.
Wie im Bericht unterstrichen wird, sind Tarifverhandlungen und Tarifverträge beim Kampf gegen Diskriminierung von Frauen, insbesondere in den Bereichen Zugang zur Beschäftigung, Löhne, Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, beruflicher Aufstieg und berufliche Bildung von grundlegender Bedeutung. Gleichwohl obliegt den Mitgliedstaaten und der Kommission eine besondere Verantwortung und müssen sie eine wichtige Rolle bei der Förderung der Gleichberechtigung und bei der Bekämpfung jedweder Diskriminierungen, bei der Sicherstellung einer auch mit Rechten verbundenen Beschäftigung und beim Kampf gegen die Unsicherheit der Arbeit, von der vor allem Frauen betroffen sind, spielen.
Deshalb fordern wir sie zum Handeln auf, indem sie hohe Normen im Bereich Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz festlegen, die die geschlechtsspezifische Dimension und vor allem den Mutterschutz berücksichtigen, indem sie eine familienfreundliche Arbeitszeit bzw. Arbeitsorganisation fördern, wirksame Mechanismen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeitsgesetze und der Gewerkschaftsfreiheit schaffen und umfassenden Zugang zu stabiler sozialer Sicherheit für alle und zu erschwinglichen sozialen Dienstleistungen, wie z. B. Kinderkrippen, Kindergärten und Hilfen für ältere Menschen, gewährleisten.
Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Die Kommission begrüßt von Herzen den Entschließungsantrag zur Rolle der Frauen in der Industrie. Ich gratuliere der Berichterstatterin, Frau Figueiredo, dazu, dass sie sich dieses komplexen Problems der Lage und der Rolle der Frauen in der Industrie gewidmet hat. Einer von mehreren Gründen dafür ist, wie der Bericht zeigt, dass die Herausforderungen an die Gleichheit der Geschlechter in der Industrie noch akuter sind als in anderen Sektoren.
In der Industrie zeigen sich die Probleme der Arbeitsbedingungen, der unterschiedlichen Entlohnung und der Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Leben weitaus deutlicher.
Komplex ist die Sache auch deshalb, weil sie über die Gleichstellungspolitik hinausgeht und sich auf die allgemeine Situation in der europäischen Industrie bezieht und darauf, wie die Gemeinschaftspolitiken die Industrie und die Arbeitnehmer – Männer wie Frauen – im schwierigen Kontext der Globalisierung unterstützen können. Wie Sie wissen, wurde mit der Annahme der Roadmap für Geschlechtergleichheit im Jahre 2006 die uneingeschränkte Verpflichtung der Union bekräftigt, alles zu unternehmen, um zu einer Situation echter Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zu gelangen.
Die sechs Prioritäten der Roadmap sind verknüpft mit der Verbesserung der Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Die erste ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer, die zweite die Vereinbarkeit von privatem und beruflichem Leben, die dritte ist die gleichberechtigte Vertretung in Entscheidungsfunktionen und die vierte die Ausmerzung von Stereotypen. Die Kommission begrüßt es, dass im Entschließungsantrag des Parlaments eben diese Bereiche hervorgehoben werden. Zwar wurden im Bereich der Geschlechtergleichheit ohne Frage Fortschritte erzielt, doch sind die Herausforderungen nach wie vor groß. Die Kommission teilt die Auffassung der Berichterstatterin, dass wir uns weiterhin anstrengen und das Erreichte festigen müssen.
In der Frage der Mitbestimmung der Frauen in der Industrie sollten zwei Probleme in Angriff genommen werden. Erstens gibt es in der Industrie im Vergleich zum Dienstleistungssektor noch immer sehr wenige Frauen. Zweitens sind die in der Industrie beschäftigten Frauen eher in typisch weiblichen Bereichen tätig, die sehr arbeitsintensiv sind und sich durch schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne auszeichnen. Die Kommission ergreift verschiedene Maßnahmen, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Die Bekämpfung von Stereotypen in der Bildung wird langfristig dazu führen, dass es in technischen und wissenschaftlichen Berufen mehr hoch qualifizierte Frauen gibt, und wird auch dazu beitragen, den Bedarf bestimmter Industriezweige an Arbeitskräften zu decken. Wichtig ist weiterhin, den Berufsweg weiblicher Ingenieure mithilfe von Vernetzung, Mentorentätigkeit und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben zu unterstützen.
Um die Beschäftigung von Frauen in der Industrie zu diversifizieren, müssen alle Möglichkeiten der Ausbildung und Umschulung angeboten werden. Eine entscheidende Hilfe gibt auf diesem Gebiet der Europäische Sozialfonds. Auch muss die derzeitige Situation der in der Industrie tätigen Frauen unbedingt verbessert werden. Zum Beispiel besteht noch immer eine ungerechtfertigt große Kluft zwischen Frauen und Männern bei der Entlohnung. In der Industrie macht diese Diskrepanz immerhin 30 % aus.
Aus diesem Grund hat die Kommission im Juli 2007 eine Mitteilung zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles angenommen. In der Mitteilung werden alle zur Erreichung dieses Ziels zu mobilisierenden Ressourcen geprüft. Die Einbindung der Unternehmen ist ein wichtiges Mittel, um Fortschritte in den Bereichen Gleichheit von Männern und Frauen im Beruf, geschlechtsspezifisches Lohngefälle, Ausbildung, Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Leben und berufliche Entwicklung zu erreichen. Neben den Gesetzen zur Gleichbehandlung, die alle Unternehmen befolgen müssen, ist es wichtig, sie zur Einleitung freiwilliger Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung anzuregen, namentlich im Kontext der sozialen Verantwortung der Unternehmen.
Abschließend sei Ihnen mitgeteilt, dass die Kommission in Kürze eine Aufklärungskampagne für Unternehmen in der Frage der geschlechtsspezifischen Stereotype neu auflegen wird. Der Bericht über Frauen in der Industrie unterstreicht die entscheidende Rolle der Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben zur Erreichung echter Gleichstellung der Geschlechter, und die Kommission teilt diese Analyse. Dieser Punkt wurde bei der Annahme des Berichts Kauppi im September 2007 benannt.
Die Kommission wird 2008 über Fortschritte bei der Erreichung der Ziele von Barcelona im Bereich der Kinderbetreuung berichten Die zweite Phase der Konsultation der Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben wurde im Juli abgeschlossen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses Problem mittels einer Kombination unterschiedlicher Instrumente in Angriff genommen werden sollte, unter anderem durch eine Änderung der derzeitigen Gemeinschaftsgesetzgebung, um die neuen Herausforderungen besser zu berücksichtigen.
Wie ich betonte, widerspiegelt das Problem der Frauen in der Industrie auch die allgemeine Situation der Industrie in Europa. Die Kommission wird weiterhin alle notwendigen Maßnahmen verfolgen, um der Globalisierung Rechnung zu tragen, die Zukunft der Industrie in den Mitgliedstaaten zu sichern und den Arbeitnehmern beiderlei Geschlechts zur Seite stehen, wenn die Unternehmen, für die sie tätig sind, umstrukturiert werden.
Die europäischen Gesetze zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer, der soziale Dialog und der Europäische Sozialfonds – alles das sind Instrumente, mit denen das erreicht werden soll. Der 2007 geschaffene Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wird Beihilfen in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich bereitstellen, und seine Satzung sieht vor, dass vor allem die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt wird. Die Kommission reagiert somit auf alle im Bericht über die Rolle der Frauen in der Industrie genannten Herausforderungen, indem verschiedenartige Maßnahmen ergriffen werden: Verbesserung der Gleichstellung, der Arbeitsbedingungen und der Rolle der Frauen in der Industrie, Bekämpfung von Stereotypen, Schaffung besserer Bedingungen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie allgemeine Unterstützung für Unternehmen und Arbeitnehmer in Industriezweigen, die sich in einer schwierigen Lage befinden.
Ich möchte ein persönliches Statement abgeben: Ich unterstütze aufrichtig diesen Weg, die Schwierigkeiten in diesem speziellen Bereich in Angriff zu nehmen.
Den Dover, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. − (EN) Herr Präsident! Ich begrüße diesen Bericht, den ich uneingeschränkt befürworte, von ganzem Herzen. Die britischen Konservativen unterstützen ihn, ebenso die PPE-DE-Fraktion. Wenn Europa in einer hoch wettbewerbsorientierten, in einem harten Wettbewerb befindlichen globalen Welt eine Führungsrolle spielen soll, dann brauchen wir alle verfügbaren Ressourcen auf höchstmöglichem Niveau.
Ich bin zwar gegen Quoten, die besagen, wie viele Frauen es auf den verschiedenen Unternehmensebenen geben sollte – und ich bin vor allem gegen jeden Zwang in dieser Hinsicht –, aber ich möchte, dass möglichst viele Frauen entsprechend ihren Fähigkeiten in die höchstmögliche Ebene aufsteigen. Oft hängt es davon ab, was wir unter „Industrie“ verstehen, und die Industrie verändert sich; alles ist heute flexible, und ich freue mich, dass Frauen ihre Rolle in der Industrie in ihren unterschiedlichen Positionen spielen.
Ich bin nicht der Meinung, dass die neuen Technologien irgendein Hindernis darstellen oder dass Frauen hier in geringerer Zahl vertreten sein müssten; denn sie brauchen ihren Geist, ihre Intelligenz und ihr Know-how nicht unter den Scheffel zu stellen.
Zunächst möchte ich die Auffassung bekräftigen, dass wir, wo immer es möglich ist, gleiche Entlohnung anstreben sollten. Was diesen Bericht angeht, so war ich hocherfreut, dass die Berichterstatterin die Meinungen von Mitgliedern der verschiedenen Fraktionen berücksichtigt hat und wir Einstimmigkeit erzielten. Ich wollte, dass die Frauen bessere Möglichkeiten in Bezug auf ihre Rente haben – die Übertragbarkeit der Renten von einem Arbeitgeber auf einen anderen, um so zu gewährleisten, dass ihre Rente mit zunehmender Lebensarbeitszeit steigt und mehr Flexibilität bei den Einrichtungen, so dass Frauen ihr Familienleben und ihr Berufsleben besser vereinbaren können.
Wie gesagt, ich befürworte diesen Bericht voll und ganz. Er bedeutet einen Schritt voran. Wir brauchen Frauen auf allen Ebenen, und ich wünsche ihnen alles Gute. Insbesondere begrüße ich unsere neue Kommissarin, die wirklich sehr befähigt ist.
Edit Bauer , im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SK) Ich möchte Frau Figueiredo für ihre Arbeit an diesem Bericht danken. Der Bericht listet in gewisser Weise die Probleme auf, mit denen in den verschiedenen Industriezweigen beschäftigte Frauen konfrontiert werden.
Einige dieser Probleme scheinen nie enden zu wollen, wie z. B. die geschlechtsspezifische Lohnkluft, die unausgewogene Präsenz von Frauen in den Verwaltungsräten der Unternehmen oder die ungenügende Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Der Bericht stellt auch weniger häufig diskutierte Aspekte heraus, wie die zu geringe Aufmerksamkeit für spezifische Voraussetzungen für den Schutz von Frauen am Arbeitsplatz oder die sozialen Probleme, die infolge von Produktionsverlagerungen in Gebiete mit niedrigeren Produktionskosten entstehen.
Einige Vorschläge stehen im Widerspruch zum Subsidiaritätsgrundsatz oder stellen Anforderungen, die in die Zuständigkeit der Sozialpartner und in die Tarifverhandlungsprozesse eingreifen. Die Fraktion der PPE-DE wird diese Vorschläge nicht unterstützen.
Obwohl der Bericht mehr oder weniger eine Zusammenfassung von im Allgemeinen gut bekannten Problemen ist, weist er darauf hin, dass sich Veränderungen in diesen Bereichen nur langsam vollziehen, wie beispielsweise an der unterschiedlichen Entwicklung der Entgelte von Männern und Frauen sichtbar ist. Die Untersuchung zeigt deutlich, dass der Wendepunkt eintritt, wenn Kinder kommen: Von diesem Punkt an schlagen die Laufbahnen von Männern und Frauen unterschiedliche Richtungen ein. Am schwierigsten aufzubrechen sind die kritischen geschlechtsspezifischen Klischees, auch dann, wenn wir uns verbal nicht mehr mit ihnen identifizieren. Der Bericht stellt auch die Problematik der Übertragbarkeit und Flexibilität von Rentenansprüchen heraus, was mit der fortschreitenden Vereinigung des Arbeitsmarktes und mit der Forderung nach mehr Mobilität der Arbeitnehmer ein immer heikleres Thema wird. Dies ist meines Erachtens ein Aspekt, dem gebührende Aufmerksamkeit zuteil werden sollte.
Christa Prets, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich möchte zunächst auch der Berichterstatterin für die gute Zusammenarbeit danken. Wir hatten sehr gute Kooperationsmöglichkeiten über alle Fraktionsgrenzen hinweg. Herzlichen Dank!
Zunächst möchte ich anmerken, dass wir schon sehr viele Berichte zum Thema vorgelegt haben. Die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit ist eine über 30 Jahre alte Forderung, doch wir haben sie bis jetzt noch nicht umsetzen können. Stück für Stück gehen wir zwar kleine Schritte, und wir produzieren Papiere über Papiere, aber der Erfolg der Frauen bleibt eigentlich immer noch sehr weit hinter dem zurück, was wir alles schon aufgearbeitet haben.
So sind z. B. in der verarbeitenden Industrie 85% der Beschäftigten Frauen, im IKT-Bereich 15%, während in der Hochtechnologie Frauen kaum zu finden sind. Das heißt aber nicht, dass die Frauen einen schlechteren Ausbildungsstand haben, sondern dass – speziell in ländlichen Gebieten – einfach keine Möglichkeiten gegeben sind, andere Berufe zu ergreifen.
Frauen arbeiten auch immer im Niedriglohnsegment, und selbst in diesem Bereich gibt es noch Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Die Ungleichheit und die Diskriminierung, was die Löhne, aber auch den Arbeitsbereich anbelangt, sind immer noch vorhanden. Wir fordern also auch die Gewerkschaften auf, sich bei Lohnverhandlungen stärker gegen diese Art von Lohndiskriminierung einzusetzen.
Die Unterstützung der beruflichen Fortbildungsmaßnahmen fehlt großteils oder sie ist sehr mangelhaft. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind notwendig, um Frauen auch in weniger qualifizierten Bereichen Karriereaussichten zu ermöglichen. Auch die Unternehmen sind gefordert, eine familien- und frauenfreundliche Personalplanung zu betreiben, die allen zum Vorteil gereicht. Denn wenn alle sich wohlfühlen, dann geht es auch der Wirtschaft gut und ganz besonders unseren Frauen, die dort arbeiten.
Anneli Jäätteenmäki, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FI) Herr Präsident! Ich danke der Berichterstatterin für ihren ausgezeichneten Bericht und die hervorragende Zusammenarbeit sowie insbesondere dafür, wie sie, trotz der Tatsache, dass wir fast nie wohlwollendes Gehör finden, herausgearbeitet hat, auf welche Art und Weise Männer und Frauen unterschiedlich behandelt werden.
Das Kommissionsmitglied ist, darin bin ich mir sicher, persönlich in dieser Frage engagiert, aber als ich Ihre offizielle Antwort gehört habe, in der Sie erklärt haben, dass die Roadmap verabschiedet worden ist und dass man sich dazu bekannt habe, da hätte man natürlich anschließend erwartet, dass man einen Bericht darüber zu hören bekommt, was tatsächlich geschehen ist. Leider müssen wir feststellen, dass in der Amtszeit dieser Kommission in den Fragen der Gleichstellung so gut wie nichts passiert ist. Das ist bedauerlich. Es gehört vielleicht nicht zu jener Art wichtiger Themen, mit denen die Kommissare oder andere punkten können; dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich uns alle ermutigen, mehr zu tun, denn wir tragen Verantwortung für die Stellung der Frauen in Europa.
Lassen Sie mich Ihnen ein Beispiel geben: In Finnland haben die Frauen im Jahr 1905 das Wahlrecht erhalten, zu einer Zeit, als das Land Teil eines sehr konservativen Russlands war. Das war unglaublich. Mit Blick auf die Zukunft glaube ich heute nicht, dass es für die Frauen in den verschiedenen Mitgliedstaaten möglich sein wird, jetzt, da wir Teil Europas sind, die gleiche Bezahlung und die gleiche Behandlung in der EU zu erhalten, auch wenn die EU von Menschenrechten spricht und fortschrittlich ist. Ich denke, die EU könnte einmal einen Blick auf die Entscheidungen der Zarenzeit werfen und ebenso mutige Entscheidungen zur Gleichstellung beim Lohn und am Arbeitsplatz treffen. Der Zar hatte den Mut, den Frauen das Wahlrecht zu geben, die EU hingegen verfügt nicht über den Mut, irgendetwas zu unternehmen, um gleiche Bezahlung in den Mitgliedstaaten der EU herbeizuführen.
Wiesław Stefan Kuc, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich kann mich noch deutlich an die fünfziger Jahre in Polen erinnern. Überall hingen große Plakate, auf denen lachende Mädchen zu sehen waren, die einen Traktor fuhren. Das waren Mädchen aus der so genannten Organisation „Służba Polsce“. Sie schulterten Picken und Spaten und marschierten fröhlich zur Arbeit. Es gab auch Frauen, die an Webstühlen saßen und die Drehbänke bedienten. Die Zeiten haben sich geändert. Jetzt sehen wir Frauen in Designerstudios, an Computern oder an den neuen Produktionslinien für elektronische Ausrüstungen, für Mobiltelefone und Fernsehapparate. Wir sehen auch die müden Gesichter von Frauen, die nach vielen Stunden harter Arbeit nach Hause hasten, um sich anderen täglichen Pflichten zu widmen. Solche Bilder tauchten bei der Lektüre von Frau Figueiredos Bericht über die Rolle der Frauen in der Industrie vor mir auf.
Seit nunmehr vielen Jahren werden Anstrengungen unternommen, um die Frauen zu schützen, ihre Arbeitsbelastung zu verringern und sie so zu behandeln wie die Männer. Leider sind die Unterschiede bis heute geblieben. Die Liste der Erwartungen ist durchaus angemessen, wenngleich vielleicht nicht vollständig. Es bestehen immer noch Unterschiede in der Art und Weise, wie Männer und Frauen auf der Arbeit behandelt werden; das betrifft ihre Entlohnung und die berufliche Entwicklung und auch die Bewertung ihrer Arbeitsleistung und ihrer Qualifikation. Das Misslichste von allem ist, dass es sich nicht als möglich erwiesen hat, die Bedingungen zu schaffen, damit die Hoffnungen und Bestrebungen der Frauen verwirklicht werden, sodass sie sich eines stabilen Arbeitsplatzes und der Chancen für ein berufliches Weiterkommen sicher sein können.
Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Die Rolle der Frauen in der Industrie ist – das wurde bereits gesagt, und ich möchte es wiederholen – wie in vielen anderen Fällen durch eine Reihe von Stereotypen bedingt, von denen einige klare Nachteile bringen.
Wir müssen weiter an ihrer Überwindung arbeiten, und gerade darum bin ich der Auffassung, dass der Bericht Figueiredo ein grundlegendes und wichtiges Konzept bildet, deshalb wird er auch von unserer Fraktion unterstützt.
Es gibt viele Beweise, die diesen Bericht und die Unterbreitung zahlreicher Vorschläge rechtfertigen, die, wie wir glauben, nicht nur von den Gemeinschaftsinstitutionen, sondern auch von der Wirtschaft begrüßt werden, die sie letztendlich akzeptieren und ausführen muss.
Ein solcher Beweis ist die Tatsache, dass in der Europäischen Union der Durchschnitt der in der Industrie tätigen Frauen nur bei 14 % liegt. Bei dieser Zahl sei jedoch auch beachtet, dass 21 % davon Teilzeitbeschäftigte sind und Frauen 65 % der Teilzeitkräfte in der Industrie stellen. Das ist meiner Meinung nach einer der entscheidenden Aspekte, die in dieser Debatte durchaus nicht gering zu bewerten sind.
Davon zeugt weiterhin, dass gerade Frauen mit unsicheren Arbeitsbedingungen, Teilzeitarbeit, Zeitarbeit in Nicht-Standard-Beschäftigung besonders häufig von Lohndiskriminierung betroffen sind oder, wenn sie ihren Mutterschaftsurlaub nehmen wollen, weniger Möglichkeiten für ein lebenslanges Lernen, für Aus- und Weiterbildung haben.
Deshalb schließen die Vorschläge in diesem Bericht den Vorschlag über Sofortmaßnahmen zur lückenlosen und wirksamen Umsetzung der Richtlinie 75/117/EWG über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen ein, um Lohndiskriminierung zu bekämpfen, eine Forderung, die wir schon seit langem stellen und von der wir hoffen, dass sie so bald wie möglich erfüllt wird.
Zweitens wollen wir Anreize für Initiativen, positive Aktionen und Maßnahmen für Humanressourcen schaffen, um die Gleichstellung zu fördern. Wir wollen, dass die Mitgliedstaaten mehr und bessere Steuervergünstigungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Verhaltenskodizes und der Wahrnehmung sozialer Verantwortung durch die Unternehmen in ihrer täglichen Arbeit erhalten. Wir wollen bessere Arbeitsbedingungen unter besonderer Beachtung der Zahl der Arbeitsstunden und Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub – hier tragen beide Elternteile Verantwortung – und wollen dabei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gewähr bieten, nach einer solchen Unterbrechung an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Auch der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben muss unsere Aufmerksamkeit gelten. Um dies alles in die Praxis umzusetzen, fordert der Bericht, diese Rechte in die Rechtsvorschriften der gesamten Europäischen Union aufzunehmen.
Abschließend gestehen Sie mir bitte zu, dass ich die Ansicht von Herrn Dover zur Quotenfrage nicht teile. Für einige von uns, Frauen wie Männer, stellen die Quoten ein notwendiges Instrument dar, und deshalb sind wir der Auffassung, dass die Europäische Union dem norwegischen Beispiel folgen und Maßnahmen ergreifen sollte, um die Zahl von Frauen als Mitglieder in Leitungsgremien öffentlicher Einrichtungen auf mindestens 40 % zu erhöhen und per Gesetz eine Quote von 40 % für die Vertretung von Frauen in den Vorständen privater Unternehmen einzuführen.
Natürlich ist das keine Lösung, doch ich muss nachdrücklich betonen: Dies ist ein Weg und ein Mittel, die sich in anderen Aspekten als nützlich erwiesen haben und die wir in der Europäischen Union gern nachahmen würden.
Věra Flasarová, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Herr Vorsitzender, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Meine Kollegin vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, Ilda Figueiredo, hat wie immer eine hervorragende Arbeit geleistet. Sie hat Sachverhalte dokumentiert, die ich persönlich für elementar halte, insbesondere den, dass arbeitende Frauen den bei weitem größten Teil der Angestellten in der verarbeitenden Industrie ausmachen, wo die Mehrheit der Tätigkeiten geringere Qualifikationen erfordert, aus Handarbeiten besteht und schlecht bezahlt wird. Das Klischee, es sei das Los einer Frau, Hilfsarbeiten zu verrichten, wird hier anschaulich dargestellt. Ich hatte Gelegenheit, mehrere Produktionsstätten der Lebensmittelindustrie in verschiedenen Ländern zu besuchen. Diese Produktionsstätten gleichen sich trotz ihrer geografischen Verschiedenheit sehr. Die Männer üben die geschäftsführenden Tätigkeiten aus, und die ungelernte Arbeit am Fließband wird von Frauen verrichtet. Sie verdienen wenig, ihre Arbeit ist mechanisch und folgt einem stumpfen Rhythmus, es gibt keinerlei Anreize für einen beruflichen Aufstieg, und sie arbeiten unter schlechten Bedingungen. Das ist natürlich ungerecht.
Es muss immer noch viel getan werden, um die Ungleichstellung der Geschlechter endlich zu beenden. Wir müssen erkennen, dass dieser Bereich von der Statistik noch immer nicht ausreichend erfasst ist und die Geschlechterfrage ein recht neues statistisches Phänomen ist. Im wahren Leben sind die Nachteile, die Frauen in der Industrie gegenüber den Männern erfahren, noch auffälliger. Wir müssen uns jedoch auf die Punkte konzentrieren, die die Berichterstatterin zu Recht als vorrangig eingestuft hat: die Benachteiligung der Frauen bei der Bezahlung und die Tatsache, dass wenige Frauen technische Berufe ausüben, die im Vergleich zur bedeutenden verarbeitenden Industrie technisch anspruchsvoller und besser bezahlt werden. Frauen müssen Zugang zu höherer Bildung haben; berufliche Qualifikationen sind hier von Bedeutung. Sie sollten zudem die Möglichkeit erhalten, nach dem Erziehungsurlaub auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, aber auch Weiterbildung sollte ihnen offenstehen. Dieses Recht steht natürlich auch Männern zu, die ihre Kinder betreuen.
In einigen – insbesondere in den östlichen – Regionen der Europäischen Union vollziehen sich gerade Änderungen, was die Struktur ihrer Industrie betrifft. Diese Änderungen beinhalten eine Erweiterung der Mobilität der Arbeitskräfte sowie Umschulungen. Ich kenne diese Entwicklungen aus eigener Erfahrung, da ich aus dem industriellen, d. h. industrialisierten, Teil der Tschechischen Republik stamme, und bin daher mit ihrer Bedeutung insbesondere für arbeitende Frauen bestens vertraut.
Ein anderes bekanntes Problem ist die Verlagerung von Fabriken in Länder außerhalb der Europäischen Union, wo die Arbeitskräfte billiger sind. Die Beschäftigung von Frauen wird auch durch die Einfuhr billiger Waren aus Asien gefährdet, aber auch aus anderen Ländern, die hohe Mengen an Konsumgütern für ausländische Märkte produzieren, anstatt ihre eigenen Märkte zu beliefern, die nicht über genügend Kaufkraft verfügen. All diese Faktoren wirken sich merklich auf die Beschäftigung von Frauen in der Industrie aus, und ihre negativen Folgen sollten nach und nach abgeschwächt werden.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Statistik besagt, dass überall in der Europäischen Union in jeder Altersgruppe mehr Männer als Frauen beschäftigt sind. Das kann persönlichen Vorlieben oder der Tradition geschuldet sein, doch oft ist es die Folge von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Darüber hinaus verdienen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Frauen im Durchschnitt weniger als die Männer. Daher müssen rechtliche und ordnungspolitische Mittel eingesetzt werden, um die Unternehmer an ihre Pflicht zu gemahnen, sich strikt an den Grundsatz der Gleichbehandlung zu halten, und das nicht nur in der Frage der Entlohnung.
Das Problem der ungleichen Behandlung der Frauen in der Industrie sollte rational angegangen werden, denn die als typisch weiblich bezeichneten Industriezweige verlangen möglicherweise weniger körperliche und geistige Anstrengung. Mag sein, dass Frauen sie für sich in Betracht ziehen, doch das muss nicht mit einer geringeren Vergütung einhergehen. Es ist schwer vorstellbar, dass in der Stickerei mehr Männer als Frauen oder in der Hüttenindustrie mehr Frauen als Männer beschäftigt werden. Außerdem wird man vielleicht in der Stickerei, die ich als Beispiel nannte, wegen des damit verbundenen künstlerischen Elements besser bezahlt werden als beispielsweise in der Lebensmittelindustrie.
Man muss sicherstellen, dass Männer und Frauen in den verschiedenen Bereichen gleich entlohnt werden, und man muss Ausbeutung und andere unfaire Praktiken und Bedingungen vom Arbeitsplatz verbannen. Möglichkeiten der Teilzeitarbeit sollten gefördert werden, vor allem für Frauen, gleichfalls verschiedene Formen der Flexibilität, sodass Umschulung und Ausbildung erleichtert werden.
In meinen Redebeiträgen und in meinen Änderungsanträgen habe ich wiederholt vorgeschlagen, dass nicht nur die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub garantiert sein muss, sondern dass solch ein Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub auch als Arbeitszeit eingestuft und dass dies auch entsprechend vergütet wird. Das würde niedrigen Renten vorbeugen und auch zur Verringerung der Arbeitslosigkeit beitragen. Vor allem würde das die ordentliche Erziehung und Entwicklung der Kinder sichern, die die Zukunft einer jeden Familie und einer jeden Nation und die Zukunft der Europäischen Union darstellen.
Lydia Schenardi (NI) . – (FR) Herr Präsident! Beim Lesen dieses Berichts könnte man versucht sein zu sagen: „Im Westen nichts Neues“.
Es ist immer die gleiche Bilanz: Fortbestand von Stereotypen bei der Wahl des Bildungs- und Berufsweges, Überrepräsentation von Frauen in bestimmten Sektoren, wie der Textilindustrie, Lohngefälle, Arbeitsbedingungen und Karriereaussichten. Die Empfehlungen sind allerdings auch stets die gleichen: Förderung der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen im beruflichen Sektor, im Hinblick auf die Bezahlung und die Vertretung in den Vorständen von Unternehmen oder Entwicklung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Flexibilität am Arbeitsplatz.
Alles gut und schön, aber was dann? Was genau wird dieser x-te Bericht über die Rechte der Frauen ändern, gleich, ob diese in der Industrie tätig sind oder nicht? Trotz zwangsverordneter Politiken auf der Grundlage von „Fördermaßnahmen“ – übrigens ein irreführender Ausdruck, da es sich eigentlich um Quotenregelungen handelt – haben es die geschlechtsspezifischen Denkweisen sehr schwer, sich zu wandeln.
Die Frauen werden nicht selbstverständlicher ihren Platz in den Unternehmen finden, welcher Art diese auch immer sein mögen, wenn ihnen im Namen der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung mitunter widernatürliche Strukturen aufgezwungen werden. Frauen haben kein so großes Handicap, als dass sie systematisch reglementiert werden müssten, um akzeptiert zu werden. Fördermaßnahmen dürfen keine Zwangsmaßnahmen sein.
Wenn wir die Charta der Grundrechte anwenden, sollten wir überdies nicht vergessen, dass es jedem Unternehmer freisteht einzustellen, wen er möchte, solange alle Beschäftigten, unabhängig von ihrem Geschlecht, gleich behandelt werden.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Typisch für bestimmte europäische Regionen, darunter auch die Region Prešov im Nordosten der Slowakei, ist eine höhere Konzentration der für die Beschäftigung von Frauen wichtigen Textil- und Bekleidungsindustrie.
Wenn wir Arbeitsplätze für Frauen speziell in diesen benachteiligten Regionen, in denen die Textil- und Bekleidungsindustrie eine eigene Tradition hat, erhalten wollen, müssen wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Industrie als produzierenden Industriesektor zu unterstützen: Einrichtung neuer Programme mit dem Schwerpunkt beispielsweise auf der Präsentation von und der Werbung für neue Produkte auf Fach- und internationalen Messen. Die breitere Anwendung der Strategischen Forschungsagenda der Europäischen Technologieplattform und die Notwendigkeit, innovative Technologie und neue Unternehmensmodelle einzuführen, stellen in meinen Augen einen Beitrag zur Zukunft der Textil- und Bekleidungsindustrie dar.
Wir alle wissen, dass trotz der wachsenden Zahl von Frauen, die technische und wissenschaftliche Fächer studieren, die Hindernisse, denen Frauen am Arbeitsplatz begegnen, dazu führen, dass sie wissenschaftliche Laufbahnen in der Industrie aufgeben. Da der Aufrechterhaltung eines gewissen Standards in Bildung und Wissen große Bedeutung zukommt, muss wissenschaftliche Arbeit kontinuierlich sein. In manchen wissenschaftlichen Einrichtungen werden keine Vorkehrungen getroffen, damit Frauen einen Teil ihrer Arbeitszeit zuhause arbeiten können, sofern ihre Anwesenheit am Arbeitsplatz nicht unbedingt erforderlich ist. Die Einstellung in Bezug auf Überstunden dürfte eine der spezifischen Barrieren sein. Aus diesen Gründen ist eine unterdurchschnittliche Vertretung von Frauen in Hightech-Sektoren zu verzeichnen.
Die Verantwortung liegt in erster Linie bei den Mitgliedstaaten. Wir fordern daher die betreffenden nationalen Institutionen auf, Politiken vorzubereiten und einzuführen, die die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie fördern, größere Flexibilität der Arbeitszeit ermöglichen und die allgemeine Einstellung zu Kinderbetreuungsdiensten verbessern. Es ist auch wichtig, durch wirksame technische Maßnahmen und wenn möglich auch durch finanzielle Unterstützung Anreize für Arbeitgeber – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen – zu schaffen, um zu gewährleisten, dass sie diese Politiken und Verfahren in die Praxis umsetzen.
Abschließend möchte ich der Berichterstatterin Ilda Figueiredo für ihre Arbeit danken sowie unserer Schattenberichterstatterin Edit Bauer, durch die wir in der Lage waren, den Bericht mit unseren Meinungen zu bereichern. Ich schätze auch sehr die Meinung meines Kollegen Herrn Dover vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie.
Herr Präsident, zum Schluss möchte ich ein technisches Problem zur Sprache bringen. Es ist in diesem Hause während der Aussprachen sehr kalt, auch heute wieder. Die Kälte in diesen Räumlichkeiten schafft kein gutes Arbeitsumfeld für unsere Arbeit als Abgeordnete und hat ernsthafte Folgen für unsere Gesundheit. Ich möchte Sie bitten dafür zu sorgen, dass die Bedingungen verbessert werden.
Zita Gurmai (PSE). – (HU) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Maßnahmen für industrielle Entwicklung und das verarbeitende Gewerbe können dazu beitragen, dass die europäische Wirtschaft in Übereinstimmung mit den Lissabon-Zielen führend in Wettbewerbsfähigkeit, Wissen und Nachhaltigkeit wird.
Lissabon steht für Wachstum der Beschäftigungszahlen, erhebliche Zunahme der Beschäftigung von Frauen, Schaffen von geeigneten Bedingungen für die Beschäftigung von Frauen und breite Unterstützung für Chancengleichheit – über die positive Rolle von Frauen in der Wirtschaft hinaus.
Die Chancengleichheit muss in jedem Bereich der Industrie gestärkt werden: Beschäftigung, Bezahlung, Förderung, Bereitstellung beruflicher Aus- und Fortbildung, Verfügbarkeit und Kontrolle verschiedener Formen von flexibler Arbeitszeitgestaltung und die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie.
Insgesamt müssen geeignete Arbeitsbedingungen für Frauen in der Industrie und eine angemessene Präsenz in den Organisationen, deren Aufgabe darin besteht, die Interessen der Frauen zu wahren, geschaffen werden. Diese Bereiche bilden keine Ausnahme von der Forderung, die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten, und die Grundsätze und Praxis des Gender Mainstreaming müssen auch hier konsequent angewendet werden.
Es ist wichtig, dass wir die richtigen Informationen über die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse in den zahlreichen, grundsätzlich unterschiedlichen Industriezweigen und über die Unterschiede zwischen den Sektoren selbst haben. Für die Gestaltung und den Entwurf von Strategien und konkreten Vorschlägen sind umfassende statistische Informationen erforderlich. Unzählige internationale Managementforschungsprojekte zeigen, dass die spezifischen Führungsqualitäten von Frauen einen bedeutenden Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten können. Europa darf diese Gelegenheit nicht versäumen. Vielen Dank.
Lena Ek (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich beglückwünsche die Berichterstatter und alle, die an diesem Bericht gearbeitet haben, zur ausgezeichneten Darlegung der gegenwärtigen Statistik und der derzeitigen Situation in Europa im Bereich Frauen in der Industrie. Dennoch, man kommt nicht umhin, enttäuscht zu sein, denn Dokumente wie dieses werden seit den fünfziger Jahren produziert, und noch immer hat sich wenig geändert. Das betrifft die Frauen in der Industrie, die Lage im Gesundheitswesen und die gesundheitliche Betreuung von Frauen, das betrifft Aufstiegschancen, Lernchancen und Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Fähigkeiten, ganz zu schweigen von der Situation bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Ich möchte daher die Hälfte meiner Redezeit auf Fragen an die Kommission verwenden. Zunächst ist es erschreckend, dass wir nach Jahrzehnten noch immer solch eine schlechte Statistik haben. Die europäische Statistik ist etwas, wo die Kommission wirklich Verbesserungen fordern kann. Nach meinem Dafürhalten liegt die Verantwortung dafür vornehmlich bei der Kommission.
Als ich vor 25 Jahren an der Universität lehrte, unterrichtete ich meine Studenten über die damaligen Vorschriften zur gleichen Entlohnung, wie sie in Brüssel und den europäischen Mitgliedstaaten seinerzeit galten. Die Gerichtsfälle (Danfoss I und II) wurden vor über 25 Jahren verhandelt. Ist es nicht an der Zeit für eine neue Verordnung mit mehr Biss? Auch das liegt in der Verantwortung der Kommission.
Ich wäre auch für einen mittelfristigen Gesundheitscheck, wenn es um die Roadmap für die Gleichstellung der Geschlechter geht, aber bislang zeichnet sich keine Verordnung am Horizont ab.
Viertens: Der Frühjahrsgipfel wird sich mit der Entschließung von Lissabon befassen. Diese Fragen sollten im März angesprochen werden. Und fünftens sollten wir, wenn die Kommission – und das Parlament – Seminare mit hochrangigen Gruppen veranstalten, dieselben Regeln anwenden, wie sie in Norwegen für Vorstände in der Industrie gelten, nämlich das 40:60-Verhältnis.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die Rolle der Frauen in der Wirtschaft wird zunehmen, und sei es aufgrund demografischer Probleme. Daher lohnt es sich, diese Frage gründlich zu überlegen.
Als Polin, als Frau und als ausgebildete Ärztin kann ich feststellen, dass in meinem Land das Bildungsniveau der Frauen im Durchschnitt höher ist als das der Männer. Frauen sind auch im KMU-Sektor geschäftlich stärker engagiert. In der wissenschaftlichen Gemeinschaft habe ich keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beobachtet. Dennoch verdienen Frauen 15-20 % weniger als Männer, und die Einbeziehung von Frauen in die Führungsebene von Unternehmen ist wesentlich geringer als die der Männer. Darüber hinaus ist die Beschäftigungslage für Frauen unsicherer als für Männer. Daraus folgt, dass Ausbildung und verschiedene Möglichkeiten der Qualifizierung zwar wichtig sind, aber nicht ausreichen, um die Diskriminierung zu verringern.
Armut unter Frauen ist nicht nur dem geringen Verdienst geschuldet, sondern auch der Gestaltung der Rentensysteme. Nach der Reform des polnischen Rentensystems wurde eine Bestimmung erlassen, nach der Beiträge zur Rentenversicherung von Personen, die Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen, aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Das bedeutete eine große Hilfe für die Frauen, da Rentensysteme sie für ihre Mutterschaft oft schwer bestrafen. Im Bericht wird die Notwendigkeit festgestellt, sich mit dieser Frage zu befassen.
Große Bedeutung messe ich auch der Beschäftigung mit Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes aus geschlechtsspezifischer Sicht bei, namentlich was die Überbelastung von Frauen mit Aufgaben angeht, die Muskel-Skelett-Erkrankungen hervorrufen. Auch auf diese Fragen geht der Bericht ein.
Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Im Jahr 1996 schloss in meinem Wahlkreis ein Unterwäscheunternehmen sein Werk. Es ließ 160 Arbeitslose – fast alles Frauen – mittleren Alters mit geringer oder ohne Qualifikation zurück. Nur einhundert dieser Frauen gelang es, wieder eine Arbeit zu finden. Diejenigen Frauen, die eine Arbeit fanden, mussten nach dreißigjähriger Tätigkeit in diesem Werk wieder mit dem Mindestlohn beginnen, da sie keine Weiterbildung erhalten hatten und ihre vorherige Erfahrung nicht berücksichtigt wurde. Dieses Werk wurde in ein weniger teueres Gebiet der EU verlagert und befindet sich inzwischen in Asien.
Unternehmen werden weiterhin dorthin verlagert, wo die Arbeitskräfte billiger sind, und wir müssen die Frauen schützen – besonders in Bereichen wie der Textilindustrie –, indem ihnen die Möglichkeit geboten wird, ihre Qualifikation zu erweitern und indem ihnen Weiterbildung gewährt wird.
Ich möchte auch kurz über Auszubildende sprechen: In Irland haben nur 5 % der Frauen einen Ausbildungsvertrag. Das ist ein doppeltes Problem. Werden sie ermutigt, Installateure oder Zimmerleute zu werden? Besteht da nicht auch das Problem, dass es in den meisten Bereichen keine Lehrstellen mehr gibt?
Die Ausbildung selbst war eigentlich eine gute Möglichkeit, Informationen und Fähigkeiten weiterzugeben und als Auszubildende anerkannt zu werden. Wenn es keine Ausbildungsverträge mehr gibt, verwehren wir vielen Leuten – Männern wie Frauen – die Möglichkeit, Erfahrungen weiterzugeben und Anerkennung zu finden.
Anna Záborská (PPE-DE). – (SK) Ich möchte drei Schlüsselaspekte im Hinblick auf dieses Thema betonen.
Die Arbeitgeber müssen lernen, Frauen nicht für ungeeignete Arbeitsaufgaben bzw. für Arbeitsaufgaben, bei denen ihre Fähigkeiten nicht ausreichend gewürdigt werden, einzusetzen. Die Organe der Europäischen Union müssen ein Auge auf die Gremien haben, die ihre Unterstützung erhalten, um zu gewährleisten, dass sie den gemeinsamen Besitzstand wahren. Auch wenn es verschiedene Meinungen gibt, die Gesellschaft sollte die Tatsache respektieren, dass Männer und Frauen verschieden sind, sich aber zugleich ergänzen. Das ist das Grundprinzip des Lebens, und es sollte auch das Grundprinzip der Politik für die Chancengleichheit von Männern und Frauen sein.
Vielfalt und Vereinbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft sind fundamental. Der Bericht von Frau Figueiredo betont unsere Verantwortung bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie, in Europas „demografischem Winter“. Der Bericht hebt richtigerweise hervor, dass die gesundheitlichen Risiken und Arten von Berufskrankheiten bei Männern und Frauen verschieden sein können.
Ich unterstütze die Berichterstatterin uneingeschränkt in ihrer Forderung nach einer umfassenden Analyse der bestehenden Situationen und ihrer Folgen. Eine solche Analyse muss auch die spezifischen Auswirkungen auf die Mutterschaft einschließen. Nichts kann rechtfertigen, dass künftige Mütter um der Karriere willen Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, die einen negativen Einfluss auf die Mutterschaft haben. Gleichermaßen liegt es in der Verantwortung des Industriesektors, Frauen für ihren Kinderwunsch nicht abzustrafen, und der Sektor sollte es ihnen ermöglichen, nach dem Mutterschafts- und Erziehungsurlaub an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren.
Edite Estrela (PSE). – (PT) Herr Präsident! In der Pekinger Aktionsplattform wird bekräftigt, dass ohne aktive Teilhabe der Frauen und ohne Einbeziehung ihrer Sicht der Dinge auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung die Ziele der Gleichberechtigung, der Entwicklung und des Friedens nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie mehr Frauen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Wenn 59 % der Hochschulabsolventen Frauen sind, ist es wohl kaum zu verstehen, dass die meisten neuen Arbeitsplätze für Frauen oft unsichere und zweifelhafte, schlecht bezahlte und mit geringen Aufstiegschancen verbundene Teilzeitjobs sind.
Dieser Bericht von Frau Figueiredo, der ich gratulieren möchte, enthält zwei Vorschläge, die ich hervorheben möchte: Erstens geht es um die Förderung des Unternehmertums von Frauen. Geht man davon aus, dass 61 % der Frauen ihre familiären Umstände in Betracht ziehen, wenn sie über die Möglichkeit einer Geschäftseröffnung nachdenken, im Vergleich zu Männern, von denen sich lediglich 49 % darüber Gedanken machen, sehen wir, dass Maßnahmen notwendig sind, die die Vereinbarung von beruflichem, familiärem und persönlichem Leben fördern.
Der andere Vorschlag betrifft lange Arbeitszeiten. Die Kommission muss eine Studie durchführen über die negativen Folgen langer Arbeitszeiten, vor allem über die familiären, persönlichen und sozialen Folgen wie beispielsweise, dass die Kinder viele Stunden lang allein bleiben, was häufig zu Misserfolgen in der Schule und zur Kriminalität führt. Ferner muss den Mitgliedstaaten empfohlen werden, die Unternehmen stärker zu kontrollieren, die ihre Beschäftigten zwingen, über die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, und diese müssen noch härter bestraft werden.
Petya Stavreva (PPE-DE). – (BG) Frau Kommissarin, Herr Präsident, verehrte Kollegen! Die gleichberechtigte Teilnahme von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt ist eine Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine harmonische soziale Entwicklung.
In den zurückliegenden Jahrzehnten hat Europa bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter beträchtliche Fortschritte erzielt. Der Bericht über die Rolle der Frauen in der Industrie fasst einige dieser Fortschritte zusammen und fordert gleichzeitig eine strengere Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes.
Es muss bedauerlicherweise jedoch festgestellt werden, dass bei einer Reihe von EU-Richtlinien und –Entschließungen trotz des existierenden Rechtsrahmens in diesem Bereich die ordnungsgemäße Umsetzung noch aussteht. Die Rolle der Frauen in der Industrie sollte bestimmt werden von den Grundsätzen des gleichen Entgelts und der gleichberechtigten Beteiligung an der Entscheidungsfindung.
Die Arbeitsmarktlage in den Mitgliedstaaten zeigt, dass Frauen in den verschiedenen Sektoren unausgewogen vertreten sind. Sie stellen beispielsweise einen großen Teil der Beschäftigten der Dienstleistungssektoren, während sie im Hi-Tech-Bereich unterrepräsentiert sind.
Die Förderung einer menschenwürdigen Arbeit ist fester Bestandteil der Werte der Europäischen Union, und die Mitgliedstaaten müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Normen zu respektieren und um eine menschenwürdige Arbeit in den verschiedenen Industriebranchen zu gewährleisten.
Meines Erachtens ist es unser aller Aufgabe, Politiken durchzusetzen, die auf die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben abstellen. Die europäischen Bürger – Männer und Frauen – haben ein Anrecht auf Chancengleichheit, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität. Vielen Dank.
Britta Thomsen (PSE). – (DA) Herr Präsident! Ich danke der Berichterstatterin für diesen sehr aussagekräftigen Bericht. Er rückt die zunehmende Ungleichheit zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu einem Zeitpunkt ins Blickfeld, da wir uns alle gegenseitig versprechen, gegen Lohndiskriminierung und für wahre Gleichberechtigung zu kämpfen. Im Moment üben Frauen in der Industrie die am schlechtesten bezahlten Tätigkeiten auf niedrigstem Ausbildungsniveau aus, und es besteht die Gefahr, dass sich ihre Arbeitsbedingungen künftig noch weiter verschlechtern, wenn wir nicht unmittelbar mit gezielten berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahmen gegensteuern. Wir müssen eine nach Geschlechtern getrennte Statistik einführen, die sowohl das Lohnniveau als auch die Geschlechtergleichstellung innerhalb der einzelnen Sektoren widerspiegelt. Es ist völlig untragbar, dass wir darüber immer noch so wenig wissen. Wie können wir Veränderungen bewirken, wenn wir keinen Überblick über den eigentlichen Status quo haben?
Außerdem müssen wir eine Industriepolitik betreiben, die Rücksicht auf die geschlechtsspezifische Dimension und auf die besonderen Herausforderungen nimmt, denen sich Frauen in Bezug auf Bezahlung, Kinder, unsichere Arbeitsplätze und monotone Fließbandarbeit stellen müssen. Dies muss in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern geschehen, und diese müssen auch dafür sorgen, dass Frauen in ihren Organisationen ausreichend repräsentiert werden.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Der uns vorliegende Vorschlag befasst sich mit einem ganz wichtigen Problem, einem, das die weltweite Debatte anheizt. Die Rolle der Frauen in der Industrie berührt alle Bereiche der Gesellschaft und hat weit reichende Auswirkungen auf die Beschäftigung, auf die Politik des Wohlstands, auf die Familien- und Kinderpolitik, ganz zu schweigen von der Wirtschaftspolitik. Ja, die Gesetzgebung über die Gleichstellung sichert den Frauen den Mutterschaftsurlaub, aber alles weist darauf hin, dass sie in beruflicher und finanzieller Hinsicht diskriminiert werden, wenn auch auf subtile Weise (um dem Gesetz Rechnung zu tragen), aber nichtsdestoweniger ist das ein vorherrschender Zug in einer inflexiblen Unternehmenskultur.
Vor einigen Wochen gab es einen Aufschrei in Irland, als ein Berichterstatter das in den Medien zu seinem Thema machte, und er wurde regelrecht ausgepfiffen. Es ergibt keinen Sinn, das Offenkundige zu leugnen. Vielleicht sollte der uns vorliegende Bericht den Untertitel „Mutterschaft und Frauenfeindlichkeit“ tragen, wie in meinem Land in einem Leitartikel der Sunday Tribune von der vergangenen Woche bissig bemerkt wurde.
Wir im Europäischen Parlament müssen den vor uns liegenden Vorschlag – den ich weitgehend befürworte – annehmen, denn einerseits benötigt die Industrie Frauen auf allen Ebenen, und andererseits braucht die Gesellschaft Kinder. Wir alle – darunter Arbeitgeber und Industrielle – müssen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub als grundlegenden sozialen Wert achten. Zwar scheuen wir uns noch immer vor Quoten in der Mitbestimmung für Frauen, doch in Politik und Wirtschaft wird mein Vertrauen in die Leistungsgesellschaft, je älter und, wie ich hoffe, weiser ich werde, schmerzhaft auf die Probe gestellt.
Ich möchte der Berichterstatterin gratulieren. Vielleicht gibt es da einen oder zwei Abschnitte, über die ich noch nachdenken muss, aber ich werde ihren Bericht unterstützen, und ich denke, es geziemt sich, dass wir alle in diesem Hohen Haus einem sehr guten Bericht, auf den unglaublich viel Arbeit verwendet worden ist, unsere Stimme geben.
Teresa Riera Madurell (PSE). – (ES) Herr Präsident! Auch ich möchte der Berichterstatterin zu ihrer Arbeit und ihrer offenen Bereitschaft beglückwünschen, die es uns allen gestattete, die allgemeine Pflicht der Unternehmen in der Frage der Achtung des Gleichstellungsprinzips zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch konkrete Maßnahmen zu unterlegen.
Ihr Bericht beinhaltet Maßnahmen zur Garantie der Chancengleichheit beim Zugang zu Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen zur Achtung der Arbeitnehmerrechte, einschließlich – und das ist hervorzuheben – des Schutzes vor sexueller Belästigung sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von persönlichem, Familien- und Berufsleben.
Doch die neuartigsten Beiträge sind vielleicht, erstens, die Maßnahmen zur Machtteilung: Sie könnten beispielsweise zu einer ausgewogenen Zahl von Frauen und Männern in Unternehmensführungen und auf allen Posten auf Entscheidungsebenen führen, wie es bei dem neuen Gesetz in meinem Land, in Spanien, der Fall ist.
Zweitens ist da die Empfehlung, dass jedes Unternehmen seinen eigenen Gleichstellungsplan aushandeln und einführen sollte. Das verleiht dem Bericht eine entscheidende Bedeutung in einem für die Europäische Union strategischen Sektor.
Roselyne Lefrançois (PSE) . – (FR) Herr Präsident! Ich begrüße es, dass das Parlament die Initiative ergriffen und diesen Bericht erarbeitet hat, denn obwohl die Frauen in der Industrie eine ganz entscheidende Rolle spielen, ist ihre berufliche Situation insgesamt noch immer weitaus unsicherer als die der Männer.
So verweist dieser Bericht auf eine ganze Reihe von Diskriminierungen, denen Frauen ausgesetzt sind und die dringend bekämpft werden müssen, insbesondere ihre Festlegung auf bestimmte Branchen und bestimmte Beschäftigungsarten mit geringer Bezahlung und beschränkten Karriereaussichten, ihre Überrepräsentation unter den atypischen Arbeitnehmern, besonders bei den Teilzeitbeschäftigten, oder ihre Schwierigkeiten, sich nach einem Mutterschaftsurlaub wieder in das Berufsleben einzugliedern.
Unter den Lösungen, die zur Beseitigung dieses Sachverhalts vorgeschlagen werden, scheint mir die Idee, die Unternehmen auszuzeichnen, in denen die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben gefördert wird, recht interessant, und in der Tat sollten die Karriereaussichten für Frauen durch verstärkte Möglichkeiten für ein lebenslanges Lernen verbessert werden.
Dennoch muss ich in Bezug auf die Form dieses Berichts ein gewisses Bedauern äußern. Aus meiner Sicht ist der Text zu lang und nicht klar strukturiert, was sich negativ auf seine Lesbarkeit und Effektivität auswirkt.
Gabriela Creţu (PSE). – (RO) Der Bericht könnte den Eindruck erwecken, als beklagten wir uns darüber, dass es in der Industrie keine Frauen gibt. Das ist sogar eines seiner Themen. Dabei unterstreicht der Bericht die Präsenz von Frauen in der Industrie: Frauen haben schlecht bezahlte Jobs in schlecht bezahlten Industriezweigen; in Bereichen ohne Gewerkschaften stellen sie die Mehrzahl der Arbeitskräfte und verfügen folglich über keinerlei tarifvertragliche Garantien. Frauen arbeiten in gefährdeten Industriezweigen und sind die Ersten, die bei Massenentlassungen ihren Arbeitsplatz verlieren. Frauen stehen an der Maschine, aber in der Chefetage sucht man sie vergebens. Sie dürfen nur die Arbeit machen, von Entscheidungen sind sie ausgeschlossen.
Im Bericht werden die Dinge genannt, die fehlen, aber es geht auch um die Dinge, über die Frauen verfügen. Sie verfügen über Bildung, haben aber keine Qualifikation; sie leiden unter Berufskrankheiten, die aber nicht als solche anerkannt werden; sie sind bereit, sich mit über 40 weiterzubilden, haben aber keine Gelegenheit dazu. Sie haben Kinder, aber es fehlt an Kinderbetreuungseinrichtungen. Männer werden Väter und haben auch keine Kinderkrippen und –gärten, aber sie haben ja eine Frau.
Was muss geschehen? Die existierenden Verordnungen, unsere Berichte, der Fahrplan der Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter – all das zeigt, dass wir wissen, was zu tun ist. Was wir und die Kommission bedenken sollten und woran wir vor allem auch die Mitgliedstaaten erinnern sollten, das ist die Tatsache, dass die Bürger und insbesondere Frauen unsere Effizienz nicht an der Zahl der gefassten Beschlüsse messen, sondern an unserem Vermögen und unserem Willen, sie durchzusetzen. Und an Letzterem scheint es zu hapern.
VORSITZ: MECHTILD ROTHE Vizepräsidentin
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Lediglich 14 bis 25 % der berufstätigen Frauen in der Europäischen Union sind in der Industrie beschäftigt. Darüber hinaus sind sie aufgrund von Stereotypen, die die Wahl ihres Bildungswegs und ihres Berufs beeinflussen, ungleich über die verschiedenen Sektoren der Industrie verteilt.
Frauen sind vornehmlich in der Textil- und Bekleidungsbranche, in der Schuhindustrie, in der Lebensmittel- und der Lebensmittel verarbeitenden Industrie beschäftigt, wo ihre Entlohnung im Allgemeinen gering ist. Frauen sind in den besser bezahlten Hochtechnologie-Sektoren erheblich unterrepräsentiert. Die Mitgliedstaaten sollten Programme auflegen, die sich der Bildung der Frauen widmen und deren Unternehmergeist fördern. Sie sollten solche Programme auch finanziell unterstützen. Darüber hinaus sollten Anreize geschaffen werden, damit in der Industrie tätige Frauen ihre Qualifikation regelmäßig verbessern.
Jeder Mitgliedstaat hat die Pflicht, dem Grundsatz der gleichen Entlohnung zu gehorchen, für würdige Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zu sorgen, eine berufliche Laufbahn einzuschlagen bei gleichzeitiger Achtung sozialer Werte wie Mutterschaft und Vaterschaft. Die Einhaltung sozialer Standards wie des Rechts auf Sicherheit, sozialen Schutz und Vereinigungsfreiheit wird dazu beitragen, alle Formen der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz zu beseitigen.
Abschließend möchte ich Frau Figueiredo zu einem sehr gut erarbeiteten Bericht gratulieren.
Ljudmila Novak (PPE-DE). – (SL) Was wir über Frauen in der Industrie sagen, könnte ebenso gut für Frauen in der Wirtschaft und im Gesundheitswesen gelten. Von Natur aus haben Männer und Frauen unterschiedliche körperliche Veranlagungen, daher eignen sich einige Arbeiten besser für Frauen und andere besser für Männer. Doch in den Fällen, in denen die Qualität und die Effektivität der Arbeit nicht von körperlicher Stärke abhängig sind, ist es unzulässig, Frauen schlechter zu bezahlen als ihre männlichen Kollegen. Zudem sind es gerade die weiblichen Berufe, die schon jetzt ohnehin automatisch schlechter bezahlt werden, auch wenn sie keinesfalls einfach sind und große Anstrengungen erfordern.
Wir haben unsere Kollegin gehört, die anmerkte, dass wir schon vor 30 Jahren ähnliche Berichte über die Ungleichbehandlung von Frauen verabschiedet haben. Warum hat sich nichts verändert? Oder warum vollzieht sich die Veränderung sehr langsam? Oder sind die Betriebe schuld daran? Ich glaube, dass wir ganz klar die Schuldigen ermitteln und noch verantwortungsvoller und entschiedener handeln müssen, um sicherzustellen, dass die Lage für die Frauen auf diesem Gebiet endlich eine günstigere Entwicklung nimmt.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – (RO) Wenn wir über Frauen in der Industrie sprechen, dann sollten wir uns auch über Bildung, Forschung und Unternehmertum unterhalten. Dem Ausschuss für die Rechte der Frau liegt eine Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie zur Rolle der Frau in der Industrie vor. Frauen machen 15 % aller Bürger mit einem Hochschulabschluss aus. Im Jahr 2006 waren 33 % aller europäischen Wissenschaftler Frauen, und der Frauenanteil der im privaten Sektor beschäftigten Wissenschaftler betrug nur 18 %. Dabei sollte hervorgehoben werden, dass lediglich 28 % der Wissenschaftlerinnen Kinder haben. In der Wirtschaft, vor allem in der chemischen und petrochemischen Industrie, im Verkehr, der Stromwirtschaft und der Automobilindustrie sind die Gehälter höher.
Bei der Bezahlung klafft in Europa jedoch eine Lücke zwischen den Geschlechtern (die auf der Ebene des Unternehmensmanagements 20 % und im Bereich Ingenieurwesen/Wissenschaft 19 % beträgt). 34 % der in der Industrie beschäftigten Frauen haben Kinder, und wir sollten hervorheben, dass nur 20 % der Unternehmer in der Industrie Frauen sind. Deshalb sollten wir uns stärker mit der Bildung und Ausbildung von Frauen und vor allem mit Einrichtungen der Kinderbetreuung befassen.
Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten für eine sehr interessante Diskussion danken und werde diese Gelegenheit nutzen, um einige ihrer Fragen zu beantworten.
Um Frau Figueiredo zu antworten, möchte ich sagen: Ja, das Programm EQUAL endet 2008, aber die Verordnung über den europäischen Sozialfonds für 2007-2013 schließt die Gleichstellung von Männern und Frauen als horizontale Priorität ein.
Frau Bauer möchte ich sagen, dass wir im Juni 2007 die erste Lesung der von Ihnen erwähnten wichtigen Rechtsvorschrift hatten – die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen –, und der Rat EPSCO hat das Problem im Dezember 2007 behandelt. Wir hoffen, im Verlauf des Jahres 2008 rasche Fortschritte zu machen.
Zu Frau Jäätteenmäki: Ich stelle fest, dass sie sich nicht im Plenarsaal befindet, aber ihre Frage war ganz wichtig, sodass ich sie beantworten möchte. Die Kommission nahm im Juli 2007 die Mitteilung „Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles“ an. In dieser Mitteilung kündigte die Kommission an, dass sie 2008 die Relevanz der derzeitigen Rechtsvorschriften vom Standpunkt der Relevanz von Rechtsinstrumenten im Hinblick auf die Ursachen des Lohngefälles untersuchen und, wo es sich als notwendig erweist, Änderungen am gemeinschaftlichen Rechtsrahmen vorschlagen werde. Im Nachgang zu dieser Untersuchung könnte die Kommission etwaige notwendige Änderungen am gegenwärtigen Rechtsrahmen vorschlagen.
Zu Frau Romeva i Rueda: Die Rechtsvorschriften zur Antidiskriminierung und zur Gleichstellung von Männern und Frauen schließen nicht aus, dass die Mitgliedstaaten positive Aktionen planen und umsetzen können. Die Kommission setzt sich für einen höheren Frauenanteil in Entscheidungspositionen ein. Wir werden, wahrscheinlich im Laufe von 2008, ein Netzwerk von Frauen in Entscheidungspositionen schaffen.
Zu Frau Flasarová: Wir können die Unternehmen nicht daran hindern, sich woanders anzusiedeln, aber wir haben die Instrumente, diesem Problem zu begegnen. Zu diesem Zweck wurde 2007 recht zügig der Europäische Globalisierungsfonds eingerichtet.
Zu Frau Ek: Was die Statistik angeht, so arbeitet die Kommission weiterhin mit Eurostat zusammen, um eine spezielle Statistik zur Gleichberechtigung zu entwickeln. Die Dubliner Stiftung für die Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen nimmt die Gleichstellung der Geschlechter in ihre regulären Berichte auf. Im Jahr 2009 wird es regelmäßig erscheinende Publikation zur Forschungsstatistik über Frauen geben.
In Beantwortung der Frage von Frau Doyle zum Mutterschaftsurlaub möchte ich sagen, dass die Kommission in Kürze eine Folgenabschätzung über mögliche gesetzgeberische Maßnahmen zur Einführung neuer Urlaubsformen – Adoptionsurlaub und Urlaub zur Pflege von anderen Familienangehörigen als Kindern – ausarbeiten wird.
Ilda Figueiredo, Berichterstatterin. − (PT) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich den Damen und Herren Abgeordneten und auch Ihnen, Frau Kommissarin, für Ihre Worte und Beiträge danken, durch die diese Aussprache sehr ergebnisorientiert geführt wurde.
Gleichwohl muss ich – wie es andere bereits getan haben – mehr praktische Maßnahmen einfordern. Diese Vorschläge, die wir unterbreitet haben, müssen sich nun in der Praxis bewähren, im Leben der Unternehmen, Arbeitnehmerinnen, der Familien, denn es kann nicht hingenommen werden – wie einige heute und hier erklärt haben –, dass wir mit einer Richtlinie, die auf Gleichbehandlung im Lohnsektor abstellt, nach dreißig Jahren noch immer diesen deutlichen Unterschied von 30 % zwischen den Durchschnittslöhnen von Männern und Frauen, die in der Industrie tätig sind, haben – das Doppelte des allgemeinen durchschnittlichen Lohnunterschieds in der Europäischen Union.
Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass diese Situation weitere dreißig Jahre andauert. Ich appelliere deshalb an die Kommission und auch an die Mitgliedstaaten, konkrete Maßnahmen zu beschließen. Diese können legislativer Natur sein, oder sie können auf bessere Kontrolle abstellen, sie müssen jedoch Gleichbehandlung und Chancengleichheit stärker fördern, und sie müssen dieses Ziel, das wir in der Bildung und Ausbildung umsetzen müssen, stärker fördern, aber auch die Stereotypisierung bekämpfen, was heute hier unterstrichen wurde, und wir müssen auch daran arbeiten, dass die Organisation der Arbeitszeiten, die Arbeitszeit und die Beschäftigung den Rechten der Frauen, aber auch dem Recht auf Mutterschaft bzw. Vaterschaft als grundlegende soziale Werte der Europäischen Union besser gerecht werden.
Die Präsidentin: – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute, Donnerstag, 17. Januar 2008, statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Gyula Hegyi (PSE), schriftlich. – (HU) Ich begrüße diesen wichtigen Bericht und möchte betonen, dass insbesondere Frauen unter Berufskrankheiten leiden. Einer neuen Studie zufolge sterben in der EU jährlich 140 000 Menschen, das sind 3,5 % in diesem Zusammenhang, infolge von Berufskrankheiten, und eine der Hauptursachen sind Chemikalien. Chemikalien sind an 86 % der im Zusammenhang mit Krebs stehenden Berufskrankheiten beteiligt.
Ein wichtiger Punkt hier ist, dass Frauen, die ja im Allgemeinen länger leben als Männer, als Gruppe gesehen empfindlicher für Chemikalien und stärker gefährdet sind, da sich Chemikalien in ihrem Fettgewebe anreichern und auf ihre ungeborenen Kinder übertragen werden können. Daher brauchen wir eine gut durchdachte europäische Strategie, um so das Auftreten von Berufskrankheiten und die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle auf ein Mindestmaß zu reduzieren und Frauen ein Höchstmaß an Schutz zukommen zu lassen.
Véronique Mathieu (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Obwohl der Bericht über die Rolle der Frauen in der Industrie zu Recht die vielen Schwierigkeiten hervorhebt, mit denen die Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in bestimmten Wirtschaftsbereichen konfrontiert sind, werfen die Vorschläge des Textes zwei Fragen auf.
Erstens scheint der Bericht zu vergessen, dass den Möglichkeiten des Gesetzgebers Grenzen gesetzt sind. Das Arsenal an europäischen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter ist derzeit eines der umfangreichsten der Welt. Daher ist es Aufgabe der Abgeordneten und Bürger, sich für die Wahrung der Rechte der Frauen in der Europäischen Union einzusetzen. Infolgedessen ist der Nutzen einer x-ten Absichtserklärung recht begrenzt.
Zweitens enthält der Bericht einen Vorschlag, der – gelinde gesagt – kurios ist: Die Anregung, für die Vorstände von Aktiengesellschaften eine gesetzlich festgelegte Frauenquote einzuführen, kommt einer schweren Verletzung der individuellen Freiheit gleich und hilft den Frauen wenig. Indem man den Frauen eine Behandlung angedeihen lässt, die eher auf Mildtätigkeit als auf Gleichberechtigung beruht, werden sie noch stärker von bestimmten Bereichen der Gesellschaft ausgeschlossen.
Unsere Mitbürger erwarten nun von uns, dass wir sie unterstützen, indem wir unseren Worten Taten folgen lassen.
Marianne Mikko (PSE), schriftlich. – (EN) Die im Jahr 2000 gesetzten Ziele von Lissabon werden bis 2010, wie ursprünglich beabsichtigt, mit Sicherheit nicht erreicht werden.
Die gegenwärtigen Geschlechterstrukturen und Verhaltensweisen spielen bei diesem Scheitern eine wichtige Rolle. Europa nutzt zurzeit das Potenzial der Hälfte seiner Bevölkerung nicht in angemessener Weise. Frauen besitzen nicht die gleichen Chancen, um es in der auf hohen Mehrwert ausgerichteten Industrie zu etwas zu bringen.
Darüber hinaus sind Frauen im sozialen Dialog nicht adäquat vertreten. Weder die Unternehmerorganisationen noch die Gewerkschaften oder der öffentliche Sektor haben genügend Frauen in führenden Positionen.
Es ist bemerkenswert und alarmierend, dass über die Zukunft der Arbeit und die Zukunft der Gesellschaft von jener Hälfte der Bevölkerung entschieden wird, die nicht gleichermaßen Verantwortung für die Erziehung der Kinder und die Aufrechterhaltung des Haushalts übernimmt.
Zunehmend werden sozialfeindliche Maßnahmen wie vermehrte ungemeldete Überstunden und nicht ausgeglichene Flexibilität von Arbeitnehmern genutzt, um die Produktivität zu steigern. Der Preis, den wir für diese trügerische Steigerung zahlen, ist zu hoch.
Die Mitgliedstaaten sollten beim sozialen Dialog wesentlich stärkeren Nachdruck auf die Gleichstellung von Mann und Frau legen. Gleichzeitig sollten viele Mitgliedstaaten die Rolle des sozialen Dialogs bei der Festlegung der Politik stärken.
In den Frauen liegt das höchste Potenzial zur beschleunigten Entwicklung unserer High-Tech-Industrie. Europa muss dieses Potenzial nutzen.
4. Ergebnisse des Internet Governance Forums (Rio de Janeiro, 12. bis 15. November 2007) (Aussprache)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission über die Ergebnisse des Internet Governance Forums vom November letzten Jahres in Rio de Janeiro.
Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Der Gedanke eines Internet Governance Forums (IGF) wurde auf dem Weltgipfel über die Informationsgesellschaft im November 2005 in Tunis geboren und als ein unverbindliches Forum für die politische Diskussion vielfältiger Interessenvertreter definiert.
Die Kommission unterstützt das Forum in dieser Form. Bisher haben zwei Tagungen stattgefunden: 2006 in Athen und 2007 in Río. Die Kommission begrüßt das Forum in jeder Form. Die Kommission begrüßt auch die Beteiligung des Parlaments am Forum und ist dankbar für die ausgezeichnete Mitwirkung an beiden Tagungen.
Wie im Vorjahr bot die Tagung von Río einen hervorragenden Rahmen zur Bereicherung des Austauschs, in dessen Verlauf man eine große Palette von Meinungen zu relevanten Problemen kennen lernen durfte.
Daher hält es die Kommission für wertvoll, für die Hauptmerkmale des Forums einzutreten, namentlich für die Teilnahme der verschiedenen Interessenvertreter und für die Unverbindlichkeit.
Ich möchte Ihnen auch sehr dafür danken, dass Sie mir Gelegenheit geben, näher auf das IGF (wir haben diese Abkürzung übernommen) einzugehen, das im November in Rio de Janeiro stattgefunden hat.
Zunächst möchte ich Frau Trautmann, Herrn Harbour, Herrn Badia i Cutchet und Herrn Hökmark, die das Parlament auf dieser Tagung vertreten haben, für ihre aktive Teilnahme und für die Fortführung ihrer ausgezeichneten Zusammenarbeit herzlich danken. Das hat es uns – auch in diesem Jahr – ermöglicht, gemeinsam auf eine Reihe europäischer Prioritäten hinzuweisen, wie auf die Redefreiheit, die Überwindung der digitalen Schranken, auf die Sicherheit und den Online-Schutz von Kindern.
Es ist wichtig, dass Europa ständig solche Fragen an die vorderste Stelle der internationalen Agenda setzt. Die Kommission unterstützt das IGF. Dieses auf dem Weltinformationsgipfel ausgearbeitete Konzept ist nach wie vor sehr wertvoll, und alle angesprochenen Probleme befinden sich sehr auf einer Linie mit dem, worum wir uns mit unseren Aktionen auf diesem speziellen Gebiet verstärkt bemühen wollen.
Die Zahl der Teilnehmer – etwa 3 100 –, die sich mit einer breiten Palette von für das Internet relevanten Themen befassten, zeugt eindeutig davon, dass ein echtes Interesse an solch einem Diskussionsforum besteht.
Die Tatsache, dass zum Abschluss des Forums kein ausgehandelter Text als Ergebnis vorlag, sollte eher als Stärke denn als Schwäche des Prozesses gesehen werden. Das Forum ermöglicht einen freimütigen Austausch, ohne dass man dem Druck ausgesetzt ist, ein bestimmtes Ergebnis in einem verbindlichen Dokument vertreten zu müssen.
Das kann als Grundlage zum besseren Verständnis der jeweiligen Anliegen dienen und den Weg zu gemeinsamen Lösungen ebnen. Aus dem Forum sich ergebende dynamische Koalitionen sind in der Tat ein Beispiel dafür, dass das IGF als Plattform dienen kann, auf der Menschen mit gemeinsamen Interessen weiter zusammenarbeiten können.
Somit bot die Tagung des Internet Governance Forums von Rio erneut einen hervorragenden Rahmen für einen umfassenderen Erfahrungsaustausch, der es ermöglichte, eine Reihe von Ansichten zu relevanten Fragen kennen zu lernen.
Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten nochmals danken und hoffe auf die Fortführung unserer ausgezeichneten Zusammenarbeit, denn dies ist einer der höchst viel versprechenden Bereiche für unsere künftige Arbeit.
Gunnar Hökmark, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Man muss den raschen Wandel hervorheben, den die Nutzung des Internets und der IKT nicht nur für einzelne Gesellschaften, sondern auch für die Welt hervorgerufen hat. In allen Bereichen der Gesellschaft hat der Einfluss des Internets die Strukturen und die Chancen verändert. Das ist wichtig für die Sicht auf die Zukunft, denn die Stärke des Internets lag bislang in seiner Unabhängigkeit, seinen Chancen und seiner Fähigkeit, sich an unterschiedliche Möglichkeiten und Anforderungen in der Gesellschaft auf der Basis zahlreicher verschiedener Akteure und Betreiber anzupassen.
Das ist wichtig, denn mit Blick auf die Zukunft müssen wir sicherstellen, dass es zur Überbrückung von Barrieren zwischen Ländern und Menschen, zur Bekämpfung der Armut, zur Unterstützung der Entwicklung genutzt werden kann – es ist von entscheidender Bedeutung beispielsweise für die Millenniumsziele. Auch die Entstehung neuer Technologien sollte dazu genutzt werden, dass mehr Menschen leichter und in mehr Gesellschaften das Internet nutzen können.
Wir in der Europäischen Union müssen uns auf drei wichtige Dinge konzentrieren. Zunächst sollten wir sicherstellen, dass wir uns für den IGF-Prozess sowie seinen unabhängigen und unverbindlichen Charakter engagieren und ihn unterstützen. Das ist von höchster Wichtigkeit, denn es ist ein guter Prozess, der viel dynamischer verläuft, wenn er unabhängig und unverbindlich ist.
Zweitens sollten wir unseren Beitrag zu den Vorbereitungsarbeiten für das nächste IGF in Neu Delhi leisten und sichern, dass wir Diskussionen mit Parlamentariern und der Zivilgesellschaft führen, um seine Unabhängigkeit zu unterstreichen, aber auch seine Chancen. Drittens sollten wir die Unabhängigkeit des Internet und die freie Meinungsäußerung im Internet sicherstellen.
Catherine Trautmann, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Vom 12. bis zum 15. November letzten Jahres fand in Rio de Janeiro das Zweite Internet Governance Forum statt, zu dem 2 100 Teilnehmer aus allen fünf Kontinenten als Vertreter der Internetnutzer aller öffentlichen und privaten Bereiche angereist waren.
Das Forum bietet günstige Rahmenbedingungen für die Suche nach Lösungen in Bezug auf die künftigen Fragen der IKT. Durch eine gemeinsame Kultur und einen partnerschaftlichen Rahmen erleichtert es die Entscheidungen, die sowohl auf den nächsten Weltgipfeln über die Informationsgesellschaft als auch in unseren eigenen Ländern zu treffen sind.
Ferner bietet es die Gelegenheit, eine offene Diskussion zur Komplexität des Internets zu führen und mit Blick auf dessen technische, ethische und juristische Grenzen rechtzeitig zu reagieren, denn zusätzlich zu den Themen, die der EU am Herzen liegen, stehen wir vor großen Herausforderungen: Minderung der digitalen Kluft, Meinungsfreiheit im Netz, kulturelle Vielfalt und Jugendschutz. Hinzu kommen die Radiofrequenzidentifikation, RFID, das heißt letztendlich, die Schaffung eines Internets der Dinge, die Risiken einer Sättigung der Netze bis 2010-2012, die Digitalisierung insbesondere der Kulturgüter, die Folgen für den Schutz des geistigen Eigentums und vor allem die Verbesserung des Zugangs der am wenigsten entwickelten Länder zu den IKT.
Was den Rechtsetzungsprozess anbelangt, so ist Europa sicher führend. Für uns Europäer ist dies ermutigend, aber wir dürfen nicht nachlassen. Außerdem werden mit der Überarbeitung des Telekom-Pakets zahlreiche dieser rechtlichen und regulatorischen Fragen weiter verbessert.
In diesem Zusammenhang möchte ich zu einer neuen Etappe gezielter politischer und zukunftsorientierter Arbeit aufrufen, insbesondere durch die Schaffung eines europäischen IGF unter Einbeziehung der nationalen Parlamente und der lokalen Gebietskörperschaften: Ein europäisches Forum im Jahr 2009 und dank der Kandidatur Litauens für 2010 vielleicht ein Weltforum in Europa.
Als Delegationsleiterin möchte ich allen Mitgliedern, Kollegen und Funktionären für ihre Arbeit und ihre Bereitschaft danken. Die Entschließung, über die wir abstimmen werden, entspricht einem Fahrplan. Ich freue mich, dass sie die Unterstützung sämtlicher Fraktionen des Parlaments findet. Es werden mehr parlamentarische Ausschüsse aufgerufen, zur Unterstützung dieser Maßnahmen beizutragen, und ich möchte der Kommission danken und deren Mitglieder bitten, Frau Reding zu unterstützen. Abschließend möchte ich den Rat darum ersuchen, die Beziehungen zu Indien und die Vorbereitung des Forums in Neu Delhi auf die Tagesordnung zu setzen, und möchte alle Länder dazu aufrufen, sich an einer verstärkten Zusammenarbeit zu beteiligen.
Toomas Savi, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Unter anderem wurde am 13. November 2007 in Rio de Janeiro über den Wert des Internet für den öffentlichen Dienst diskutiert. Heutzutage ist die Zeit das knappste Gut europäischer Bürgerinnen und Bürger, und daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten öffentliche Dienstleistungen im Internet anbieten.
Mein Heimatland, Estland, hat auf diesem Gebiet viel getan: elektronische Abstimmung, elektronische Steuererklärungen, elektronische Regierung und elektronisches Einwohnermeldeamt sind nur einige wenige Beispiele erfolgreicher e-Projekte, die in ganz Europa eingeführt werden könnten.
Ich weiß, es ist viel leichter, ein kleines Land zu reformieren, in dem etwa 66 % der Bevölkerung das Internet nutzen. Doch die Übernahme öffentlicher Dienstleistungen durch das Internet ist die Mühe wert.
Eine der Voraussetzungen für das Funktionieren der Demokratie ist die Mitbestimmung. E-Lösungen bieten die Möglichkeit der Mitbestimmung bei geringem Aufwand: keine Warteschlangen oder Beamte, die das Recht auf Diskretion in Anspruch nehmen. Das Internet verleiht den Bürgerinnen und Bürgern mehr Unabhängigkeit und garantiert die unparteiische Verwaltung ihrer Angelegenheiten.
Es ist jedoch wichtig, dass solch eine Erziehung bereits frühzeitig in den Schulen einsetzt. Andererseits haben Computerkenntnisse gesiegt, wo Esperanto gescheitert ist – die Computersprache ist zur universellsten Sprache geworden –, und man sollte sich nicht nur um die Überwindung der digitalen Kluft auf regionaler und globaler Ebene bemühen, sondern auch an die unterschiedlichen Altersgruppen und sozialen Schichten denken.
Last but not least scheint das Europäische Parlament oft mit der Produktion riesiger Mengen Papier beschäftigt zu sein. Warum rüsten wir unsere Demokratie-Tools nicht auf und führen die papierlose Verwaltung ein?
Ryszard Czarnecki, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Das Internet gleicht einem Messer. Ein Messer kann benutzt werden, um eine Scheibe von unserem täglichen Brot abzuschneiden, aber es kann auch zum Töten benutzt werden. Die moderne Welt und unser Arbeitsleben sind ohne das Internet schwer vorstellbar, aber das Internet wird auch missbraucht, beispielsweise von Pädophilen.
Die Europäische Union hat sich daher klug verhalten, auf dem vergangenen Internet Governance Forum vor zwei Monaten in Brasilien den Schutz des Kindes im Zusammenhang mit dem Internet als Priorität zu behandeln. Wir sollten bemüht sein, Offenheit und maximalen Zugang zum Internet mit Sicherheit nicht nur für Kinder zu koppeln, sondern für jeden, der infolge von Internet-Missbrauch gefährdet sein könnte.
Von Bedeutung ist, dass das nächste Internet Governance Forum in Delhi, in der Hauptstadt Indiens, stattfindet. Indien ist ein Land, das – obwohl relativ arm – in der Informatik inzwischen führend ist. Die Dienstleistungen seiner globalen Unternehmen ermöglichen es somit hunderttausenden Menschen, ihren Lebensstandard zu verbessern.
Zwei Vorschläge scheinen der Unterstützung wert: Der erste ist, dass ein Internet Governance Forum in zwei Jahren in einem unserer neuen Mitgliedstaaten, zum Beispiel in Polen oder vielleicht in Litauen organisiert werden sollte, der zweite ist, dass man bedenken sollte, ob man nicht ein eigenes Internet Governance Forum, ich meine, unser eigenes europäisches Forum, kein Weltforum, ins Leben rufen sollte. Dem Europäischen Parlament kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Natürlich gibt es da in den Mitgliedstaaten der Union erhebliche Unterschiede im Internet-Zugang. In meinem Land, in Polen, ist er nicht allzu verbreitet, im Wesentlichen aus finanziellen Gründen. Die Europäische Union sollte dafür sorgen, dass es einen vergleichbaren Zugang gibt, vor allem in ländlichen Gebieten.
Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte mich Frau Trautmann anschließen – und ich denke, ich spreche auch für alle meine anderen Kolleginnen und Kollegen – und dem Präsidium des Parlaments dafür danken, dass es uns die Teilnahme als offizielle Delegation ermöglicht hat.
Viele Teilnehmer haben das positiv vermerkt. Wir waren die aktivste aller dort anwesenden politischen Delegationen, und es gab mehr Europaparlamentarier als andere. Wir stellen allerdings jetzt Anzeichen fest, dass andere Parlamente auf das Internet Governance Forum aufmerksam geworden sind und erkennen, dass sie sich darin engagieren müssen, denn es geht dabei um entscheidende Fragen der Politik gegenüber der Öffentlichkeit, an denen sie sich beteiligen müssen.
In ihren Redebeiträgen haben meine Kolleginnen und Kollegen eine Reihe von Problemen behandelt. Ich möchte nur einige allgemeine Bemerkungen darüber machen, wie ich die Entwicklung des Prozesses sehe, vor allem weil ich als einziges Parlamentsmitglied an beiden Weltgipfeln zur Informationsgesellschaft teilgenommen und auch den Prozess von Anfang an verfolgt habe. Man hat den Eindruck, dass das Forum in Rio nunmehr mit viel praktischeren Ideen aufwartet und dass die Leute allmählich den Wert des weltweiten Austauschs von Informationen und bewährten Praktiken erkennen.
Das beruht auf dem Verständnis, dass uns nicht eigentlich formelle, internationale, rechtliche Strukturen viele der Vorzüge bieten, nach denen wir Ausschau halten. Tatsache ist, dass wir mit vielen dieser Angelegenheiten durch die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und in vielen Fällen durch die Zusammenarbeit zwischen freiwilligen oder Nichtregierungsorganisationen zu tun haben.
Zum Beispiel im Fall des Schutzes von Kindern, worauf mein Vorredner einging, waren die erfolgreichsten Initiativen jene, die von Freiwilligen-Organisationen – wie in meinem Land von der Internet Watch Foundation – eingeleitet wurden. Es war sehr wichtig, mit den Leuten über solche Organisationen wirklich zu sprechen.
Ich will mit einem offenkundigen, breiter angelegten Beispiel zum Wert solches Austausches schließen. Ich nahm an einem Workshop über Anzeigen von Verstößen im Bereich von Verbraucherschutzdaten teil, worüber in Kürze im Zusammenhang mit einer europäischen Gesetzgebung im Parlament zu diskutieren sein wird. Ich besitze ein ganzes Dossier dazu, was in anderen Ländern unternommen worden ist, und würde der Kommission sagen, dass ihr Vorschlag gegenwärtig äußerst schwach ist und sehr gewinnen würde, wenn man sich diese Information ansähe. Dieser Art ist der praktische Nutzen, den man aus solchen Foren ziehen kann, und ich bin sicher, wir in diesem Parlament sind in der Lage, einen Beitrag zur Aufstellung der Agenda für das nächste Forum zu leisten, um es noch effektiver zu gestalten.
Francisca Pleguezuelos Aguilar (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Ich glaube, dass die Kommissarin und alle von uns, die heute das Wort ergriffen haben, in der Bedeutung und den sozialen und politischen Auswirkungen dieser Foren übereinstimmen, die immer größere Aufmerksamkeit erlangen.
Aus diesem Grund können wir uns, wie ich meine, zu unserem Engagement in Europa beglückwünschen. Doch wir sollten auch die sich uns jetzt bietende politische Gelegenheit nutzen, wie Frau Trautmann sagte, um über das neue Telekommunikationspaket nachzudenken, und in diesem Zusammenhang vertrete ich die Auffassung, dass sowohl die Kommission als auch das Parlament alle nur möglichen Anstrengungen unternehmen müssen, nicht nur um den Menschen in Europa die besten digitalen Dienste zu bieten, sondern auch um an der Spitze der Ausbreitung dieser Informationsgesellschaft als sozialem Produkt für Länder zu stehen, die auf die Zusammenarbeit und die führende Rolle Europas angewiesen sind.
Daher halte ich das hier Gesagte für äußerst wichtig: Wir müssen uns mit den gemeinsamen Problemen wie Sensitivität, freie Meinungsäußerung im Internet und Schutz befassen. Sie sind aus meiner Sicht die wichtigsten Punkte.
Im Moment halte ich es für sehr wichtig – und hier komme ich zum Schluss, Frau Präsidentin –, dass wir die globalen Fragen mit den lokalen in Einklang bringen. Darin liegt eine Priorität, und daher ist die Haltung, die in der heute anzunehmenden Entschließung zum Ausdruck kommt, von großer Bedeutung: Ich hoffe, die Kommission wird ausreichend motiviert sein und diese Prioritäten weiterhin in ihrer politischen Agenda berücksichtigen.
Lambert van Nistelrooij (PPE-DE). – (NL) Frau Präsidentin! In Rio war ich nicht dabei, aber ich habe an der ersten Konferenz in Athen teilgenommen und dort gesehen, wie bedeutsam eine solche Forums-Veranstaltung ist; in einem solchen Forum können die Beteiligten gemeinsam Grenzen ausloten, die sehr wichtig sind und wahrscheinlich in den internationalen Beziehungen später zur Anwendung gelangen sowie in Rechtsvorschriften umgesetzt werden.
Gegenstand eines solchen Dialogs sind einige recht komplizierte Themen. Ich denke beispielsweise an Domainnamen, Icon und den amerikanischen Einfluss auf diesem Gebiet. Der Grundgedanke dabei ist die unseres Erachtens absolute Notwendigkeit einer auch künftig wirklich weltumspannenden klaren Ordnung des World Wide Web. Entscheidend ist daher, dass Signale aus der hier geführten Aussprache ihren Niederschlag in einer Neuregelung des Icon finden und dass den Vorstellungen der Akteure Rechnung getragen wird.
Frau Präsidentin, ich möchte heute einen bestimmten Aspekt etwas näher beleuchten. Ich bin entschiedener Befürworter eines europäischen Forums – einer europäischen Fassung des Internet Governance Forums –, das in den kommenden Jahren, möglichst vor den Wahlen 2009, abgehalten werden soll. Für uns gilt es dafür Sorge zu tragen, dass auch unsere nationalen Parlamente an den Diskussionen beteiligt werden. An den in manchen Ländern wie beispielsweise im Vereinigten Königreich ergriffenen Initiativen ist zu sehen, dass es sich hier um aktuelle Themen handelt; in Anbetracht ihrer Bedeutung für die Zukunft, für Beschäftigung und Wohlstand ebenso wie für Informationsfreiheit und Mitsprache ist es unverzichtbar, dass die nationalen Parlamente im Rahmen eines europäischen Konzepts zusammen mit den anderen Interessenvertretern eingebunden werden.
An die Kommission richte ich folgenden Appell: In den Dokumenten lese ich, es stünden nicht genügend Instrumente und Fördermittel für den einen und anderen Bereich, für die Wahl einer andere Strategie, zur Verfügung. Geld ist reichlich vorhanden. Siehe i2010, siehe die Forschungsprogramme usw. Ich möchte für eine sehr großzügige Haltung plädieren, damit Europas Standpunkt zu diesen Problemen noch vor den Wahlen 2009 stärker verdeutlicht wird.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Frau Präsidentin! Vielen Dank für die Gelegenheit, zu dieser interessanten Aussprache beizutragen.
Ich unterstütze nachdrücklich die Idee, Internet-Governance-Foren unter Beteiligung der Mitglieder des Europäischen Parlaments einzurichten. Das Internet ist heutzutage ein unverzichtbarer Teil des Lebens der europäischen Bürger ungeachtet ihres Alters. In benachteiligten Regionen ist es aber fast unmöglich, eine schnelle Internetverbindung zu erhalten. Mit Neid sehe ich oft in unseren slowakischen öffentlichen und privaten Medien Werbespots für viermal schnelleres Internet und seine Vorteile. Wo ich lebe, haben wir diesen Vorteil nicht, und unsere realen Optionen beschränken sich nur auf lokale Quellen mit unzureichender Geschwindigkeit.
Frau Kommissarin, was kann die Kommission unternehmen um zu gewährleisten, dass die benachteiligten Regionen und die dort lebenden Menschen nicht vergessen werden, dass diese Menschen die gleichen Chancen haben, an der digitalen Welt teilzunehmen?
Gunnar Hökmark (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich wollte nur eines sagen. Ich möchte Frau Trautmann danken; sie leitete die Delegation nach Rio, und sie hat es sehr gut gemacht. Ich habe das in meinem ersten Redebeitrag nicht erwähnt, aber ich halte es für wichtig, das festzustellen. Wir alle haben sie als sehr gute Leiterin empfunden. Ich wollte das nur zur Kenntnis geben.
Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Lassen Sie mich mit den nächsten Schritten beginnen, die sind konkreter. Nach der Tagung von Rio werden nächsten Monat in Genf Konsultationen stattfinden, um Meinungen über das Ergebnis von Rio und die Vorbereitung auf die nächste Tagung in Neu Delhi einzuholen. Die Kommission beteiligt sich an der Beratergruppe, die dem Generalsekretär der Vereinten Nationen bei der Vorbereitung des IGF zur Seite steht. Wie wir es seit dem Weltgipfel zur Informationsgesellschaft gehandhabt haben, werden wir die Abgeordneten natürlich über das Ergebnis dieser Tagung informieren. Ich möchte nunmehr auf einige von Abgeordneten des Europäischen Parlaments gestellte konkrete Fragen antworten und mit Frau Trautmann beginnen.
Wir begrüßen es, dass Frau Trautmann in ihrer Rede in der Eröffnungssitzung das Problem des „Internet der Dinge“ und die Möglichkeit, dieses Problem auf die Tagesordnung des IGF im nächsten Jahr zu setzen, angesprochen hat. Was den zweiten Teil der Rede von Frau Trautmann betrifft, so sind an zahlreichen Orten regionale IGF entstanden, und das scheint eine sinnvolle Möglichkeit zu sein, um auf Fragen der Internet-Governance einzugehen, die von besonderer Bedeutung für eine spezielle Region sind. Die Kommission unterstützt diesen Gedanken nachdrücklich.
Lassen Sie mich zu Herrn Savi übergehen: Wir sind nur zu einverstanden mit seiner Feststellung, und deshalb setzt sich die Kommission für die Entwicklung der e-Anwendung bei den großen Programmen und der Gesetzgebung ein.
Zu Herrn Czarnecki: Die Kommission sieht sich allen Initiativen zum Schutz des Kindes verpflichtet. Wir haben diesen Punkt auf der IGF-Agenda unterstützt und werden in Kürze ein erneuertes Programm zum Schutz des Kindes im Internet vorschlagen.
Die Präsidentin. − Zum Abschluss dieser Aussprache wurde gemäß Artikel 103 Absatz 2 ein von sechs Fraktionen unterzeichneter Entschließungsantrag eingereicht(1), über den heute um 12.00 Uhr abgestimmt wird.
Die Aussprache ist damit geschlossen.
(Die Sitzung wird um 11.40 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen.)
Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
6.1. (A6-0514/2007, Michael Cashman) Mehrjahresrahmen für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2007-2012 (Abstimmung)
6.2. (A6-0447/2007, Agustín Díaz de Mera García Consuegra) Europäisches Polizeiamt (Europol) (Abstimmung)
- Nach der Abstimmung über Ziffer 62
Alexander Alvaro (ALDE). – Herr Präsident! Nachdem das Parlament in seiner unendlichen Weisheit den Kompromissänderungsantrag 62 angenommen hat, ist Änderungsantrag 61 der ALDE-Fraktion überflüssig und wird damit zurückgezogen.
6.3. (A6-0516/2007, Lydie Polfer) EU-Politik für den Südkaukasus (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 3
Lydie Polfer, Berichterstatterin. − (FR) Herr Präsident, ich wollte Herrn Tannock lediglich fragen, ob die von ihm vorgeschlagene Ergänzung tatsächlich als Ergänzung zu betrachten ist oder ob er damit bezweckt, den Passus über Gewalt und Misshandlung im Polizeigewahrsam sowie in Strafvollzugseinrichtungen herauszunehmen. Falls sein Änderungsantrag eine Ergänzung sein soll, so kann ich ihn natürlich unterstützen. Wenn er jedoch einen Teil des bestehenden Textes streichen möchte, kann ich nur empfehlen, dagegen zu stimmen.
Charles Tannock (PPE-DE) . – (FR) Es ist eine Ergänzung. Vielen Dank.
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 7
Lydie Polfer, Berichterstatterin. − (FR) Herr Präsident! Unter Ziffer 32 werden die beiden Bedingungen, nämlich territoriale Integrität und Selbstbestimmung wiederholt, obwohl sie bereits unter Ziffer 30 aufgeführt sind. Der Verfasser des Änderungsantrags hat jedoch die Worte „die Selbstbestimmung der dort lebenden Völker“ hinzugefügt. Ich empfehle dringend, „die dort lebenden Völker“ zu streichen, weil dadurch die Flüchtlinge und die Binnenvertriebenen außer Acht gelassen würden. Wenn der Verfasser des Änderungsantrags mit der Streichung dieser wenigen Worte einverstanden ist, könnte ich den Änderungsantrag befürworten, andernfalls empfehle ich, ihn abzulehnen.
Charles Tannock (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich habe dieser Änderung zum mündlichen Änderungsantrag zugestimmt.
(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 8/rev
Charles Tannock (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wie wir zu Beginn der Sitzung vereinbart hatten, wird das jetzt ein Zusatz sein. Dem eigentlichen Text zufolge sollen die Wörter „Gaspipeline Baku-Tbilisi-Erzurum“ durch die Wörter ‚in die Vorhaben der transkaspischen Energiekorridore’ ersetzt werden. Aber zu Beginn der Abstimmungsstunde haben wir ausgehandelt, und ich habe dem zugestimmt, dass es kein Ersatz, sondern ein Zusatz sein sollte; somit können wir die Wörter „in die Vorhaben der transkaspischen Energiekorridore“ zusätzlich aufnehmen.
(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)
6.4. (A6-0510/2007, Roberta Alma Anastase) Ein neuer Ansatz in der Politik für die Schwarzmeerregion (Abstimmung)
6.5. Lage in Kenia (Abstimmung)
- Vor der Abstimmung
Jan Mulder (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Seit wir diese Entschließung formuliert haben, sind in Kenia einige bedeutende Veränderungen eingetreten. Gestern hat das neu gewählte Parlament – und allen Beobachtern zufolge verliefen die Parlamentswahlen ziemlich ehrlich – einen neuen Parlamentspräsidenten gewählt. Dieser kommt aus den Reihen der Opposition.
Wir sehen das als ein ermutigendes Zeichen, und ich möchte daher einen mündlichen Änderungsantrag in Form eines neuen Absatzes einbringen, der wie folgt lautet: „begrüßt, dass das neu gewählte Parlament seine Unabhängigkeit demonstriert hat, indem es Kenneth Marende zum Präsidenten gewählt hat und betont die zentrale Rolle, die das Parlament bei der Wiederherstellung der bürgerlichen Freiheiten in Kenia spielen wird.“
(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)
6.6. (A6-0519/2007, Ilda Figueiredo) Rolle der Frauen in der Industrie (Abstimmung)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 39
Ilda Figueiredo, Berichterstatterin. − (PT) Herr Präsident! Dieser mündliche Änderungsantrag wird von weiblichen Abgeordneten aus fünf Fraktionen und auch von einem männlichen Abgeordneten unterstützt. Er stellt darauf ab, den ersten Teil wie folgt zu ändern: „betont die Notwendigkeit, Frauen, die ihre Laufbahn unterbrochen haben, umzuschulen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern“, und geht dann weiter: „fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten für lebenslanges Lernen zu vermehren“. Das ist der Änderungsantrag, den wir zur Abstimmung vorlegen.
(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)
6.7. Ergebnisse des Internet Governance Forums (Rio de Janeiro, 12. bis 15. November 2007) (Abstimmung)
7. Tagungskalender: siehe Protokoll
8. Stimmerklärungen
Der Präsident. − Ich mache Ihnen folgenden Vorschlag zur Abstimmung: Wir beginnen mit den Stimmerklärungen, unterbrechen die Sitzung um 13.00 Uhr, und die dann nicht behandelten Stimmerklärungen werden heute Nachmittag, am Ende der gesamten Debatte nach allen Abstimmungen abgegeben.
Roger Helmer (NI). – (EN) Herr Präsident! Ich muss sagen, dass ich bei dieser besonderen Maßnahme dagegen gestimmt habe. Herr Cashman ist zwar ein ganz liebenswürdiger Gentleman, doch muss ich sagen, wenn ich irgendetwas sehe mit seinem Namen darauf, dann gucke ich mir das wirklich mit einer gewissen Skepsis an.
Das Problem hier ist, dass wir eine Agentur der Europäischen Union für Grundrechte haben, als gäbe es in den Mitgliedstaaten nicht einen solchen Schutz der Menschenrechte. Ich stelle in Zweifel, dass es auf europäischer Ebene überhaupt einer solchen Einrichtung bedarf. Wird damit nicht nur die Bürokratie ausgeweitet, und werden damit nicht neue „Quangos“, wie wir sie in Großbritannien nennen, neue „quasi-autonome NRO“ geschaffen? Das belastet den Steuerzahler und trägt nach Ansicht vieler anderer nicht eigentlich zu den Menschenrechten bei.
Außerdem besteht angesichts des Fehlens einer Verfassung, die uns versprochen wurde und die Sie jetzt ohne Referendum durchpeitschen wollen, keine Grundlage dafür.
Derek Roland Clark (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil das Vereinigte Königreich die Menschenrechte bereits achtet. Es hat viele internationale Verträge unterzeichnet und muss nicht von einer EU, die die Ergebnisse des völlig verfassungsgemäßen französischen und des niederländischen Referendums ignoriert hat, daran erinnert werden, wie es sich zu verhalten hat.
Die Franzosen und die Niederländer haben die Verfassung abgelehnt. Sie ist durch einen gleichgearteten Vertrag ersetzt worden, der nun angenommen worden ist, noch ehe diejenigen, die ihn unterzeichnet haben, ihn ganz sehen konnten.
Die EU hat offenkundig keinen Respekt vor demokratischen Rechten und kann daher nicht als sichere oder zuverlässige Hüterin der Menschenrechte betrachtet werden.
Thomas Wise (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Ich danke Ihnen, dass Sie mir Gelegenheit geben, meine Stimmabgabe zu erklären. Es ist das erste Mal, dass ich so etwas getan habe. Ich habe gegen diesen Vorschlag gestimmt, weil der fragliche Ausschuss zwar Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres heißt, aber den Bürgern keine Freiheiten, keine Gerechtigkeit bietet und sich in innere Angelegenheiten einmischt. In Großbritannien hatte man uns ein Referendum versprochen. Aber wir bekommen keins. Was unternimmt die Europäische Union in dieser Frage?
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich danke Ihnen, dass Sie mir Gelegenheit geben, meine Stimmabgabe in dieser wichtigen Frage zu erklären.
Vielleicht wissen Sie das nicht, aber ich vertrete den Wahlkreis London, der größten Stadt der Welt, der Hauptstadt des größten Landes der Welt.
Man muss verstehen, dass London eigentlich eine ziemlich breit gefächerte Stadt ist. Lassen Sie mich das erklären: Wir haben bereits 300 Sprachen und vierzehn Religionen, und insgesamt kommen wir ganz gut zurecht. Die EU könnte also viel von London lernen und darüber, wie diese Stadt die Menschenrechte gesichert hat und dass die Würde der Menschen geachtet wird.
Es ist nicht nötig, dass diese Fragen auf EU-Ebene gelöst werden. Was könnte London, die vielschichtigste Stadt in Europa – und vielleicht sogar in der Welt – von dieser Institution lernen? Was könnte sie im Bereich der Menschenrechte lernen? Was könnte sie im Bereich der Grundrechte lernen? Absolut nichts!
Lassen Sie mich noch Folgendes hinzufügen: Die bevorstehende Ratifizierung der europäischen Verfassung ist trotz ihrer Ablehnung in zwei Referenden, undemokratisch, feige…
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Auf welcher Rechtsgrundlage errichten wir diese Agentur? Die Agentur für Grundrechte hätte ihre Berechtigung durch die europäische Verfassung erhalten. Sie hätte ihre Berechtigung erhalten durch den Vertrag von Lissabon. Aber die einzige Rechtsgrundlage, die sie zurzeit hat, ist ein unübersehbares Gewirr von Kommuniqués, Pressemitteilungen, Entschließungen im Rat.
Es ist ja nicht so, dass in der Europäischen Union die Menschenrechte systematisch verletzt würden, wohl aber die demokratischen Rechte. Doch das Problem, vor dem wir stehen, ist die Sinnlosigkeit einer Menschenrechtscharta nur auf dem Papier ohne Mechanismen, mit denen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Wenn man sich die Verfassungen des ehemaligen Ostdeutschlands und der Sowjetunion anschaut, dann waren sie voll von herrlichen Freiheitsversprechen. Aber wie die Völker dieser unglücklichen Länder erfahren mussten, waren diese ohne Demokratie bedeutungslos.
Deshalb sollten Sie, wenn Sie diese Menschenrechtscharta durchsetzen wollen, zunächst die Menschen in einem Referendum befragen. Pactio Olisipio censenda est!
Jim Allister (NI). – (EN) Herr Präsident! Auch ich habe gegen diesen grotesken Vorschlag für eine Agentur zu Menschenrechtsfragen in der EU gestimmt.
Das Vereinigte Königreich gehört wie viele andere Länder seit langem zu den Unterzeichnern der europäischen Menschenrechtskonvention. Dort finden sich solche Rechte, die einer Überwachung von außen bedürfen, und sollte ein Gericht angerufen werden müssen, dann findet man es in dieser Stadt unter dieser Ägide, nicht unter einer Ägide, wie sie die EU fordert.
Das ist also völlig unnötig, eine grobe Verschwendung öffentlicher Gelder. Die vorrangige Absicht besteht darin, der EU eine weitere Schicht im Eigenstaatlichkeitsapparat zu verleihen, sodass sie sich als eine Art Superstaat in Europa aufführen kann, der seinen Bürgerinnen und Bürgern Rechte gibt, Rechte, die sie bereits haben.
Wenn sie Rechte verleihen will, dann soll sie das Grundrecht auf Abstimmung in Fragen wie dieser anerkennen: Ja oder Nein zu einer Verfassung zu sagen.
- Bericht Agustín Díaz de Mera García Consuegra (A6-0447/2007)
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Herr Präsident! Da kriminelle Aktivitäten kontinuierlich zunehmen und die Bedrohung des Terrorismus wächst, muss Europol flexibler werden.
Die drei Protokolle zur Änderung und Ergänzung der Europol-Konvention von 2000 bis 2003 sind noch immer nicht in Kraft getreten. Natürlich kann eine Organisation, die das Recht fördert, nicht effektiv sein, wenn Änderungen an ihrem grundlegenden Rechtsinstrument erst einige Jahre, nachdem sie verabschiedet wurden, in Kraft treten. Der Vorschlag für eine Entscheidung des Rates beschäftigt sich mit dieser Situation, deshalb habe ich für ihn gestimmt.
Eine wichtige Änderung gegenüber der gegenwärtigen Situation ist das Vorhaben, Europol aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu finanzieren und den Bediensteten den Status eines EU-Beamten zu verleihen. Dies wird die Beteiligung des Europäischen Parlaments am Management von Europol erhöhen und die Budget- und Personalverwaltung vereinfachen. Darüber hinaus wird die Position des Europäischen Parlaments gestärkt, da sich die demokratische Kontrolle von Europol verbessert. Außerdem werden die Ausgaben der Gemeinschaft mit den derzeitigen Ausgaben der Mitgliedstaaten vergleichbar sein.
Oldřich Vlasák (PPE-DE) . – (CS) Herr Vorsitzender! Bitte gestatten Sie mir zu erklären, warum ich an der Abstimmung zu diesem Bericht nicht teilgenommen habe. Erstens bin ich der Meinung, dass Europol auf der Basis bilateraler Vereinbarungen und bilateraler Zusammenarbeit bestens funktioniert. Zweitens ist die Tschechische Republik, gemeinsam mit anderen Ländern, dem Schengen-Raum beigetreten. Zuallererst müssen wir uns nun auf diese Zusammenarbeit einstellen und sie analysieren, bevor wir sie anschließend verbessern können. Darüber hinaus erfordert jeder weitere Zusammenschluss, der darauf abzielt, Europol in eine europäische Polizeitruppe umzuformen, die Ratifikation des Vertrags von Lissabon. Erst dann können wir über mögliche Veränderungen an der Rechtsgrundlage von Europol reden.
Roger Helmer (NI). – (EN) Herr Präsident! Ich wollte darauf aufmerksam machen, dass Sie meinem Kollegen Kamall nach genau sechzig Sekunden das Wort entzogen haben, während Sie großzügiger sind, wenn die Kollegen etwas äußern, was Ihnen akzeptabler erscheint.
Einer der Fehler, den wir in der Europäischen Union begehen, ist, dass wir „Zusammenarbeit“ mit „Supranationalismus“ verwechseln. Ich bin durchaus für eine polizeiliche Zusammenarbeit – jeder vernünftige Mensch wäre heutzutage dafür. Ich bin allerdings rundweg gegen die Schaffung von supranationalen Behörden – wie es EUROPOL sein soll –, was, wie einer meiner Kollegen über die Grundrechte-Agentur sagte, eines der Attribute von Eigenstaatlichkeit ist, die die Europäische Union beansprucht.
Das Dumme ist, dass diese Organisationen keine demokratische Legitimation besitzen, und das ist sehr gefährlich. Sowohl EUROPOL als auch der Europäischen Union wird es an demokratischer Legitimation mangeln, solange Sie über den Vertrag von Lissabon nicht in einem Referendum abstimmen lassen.
Derek Roland Clark (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Mit diesem Bericht bin ich ganz und gar nicht einverstanden. Ich habe dagegen gestimmt. Zusammenarbeit der Polizei: Ja; Zwangskooperation und Verpflichtung: Nein; vor allem nicht, wenn diese Polizei in ihren Reihen bewaffnete Kräfte hat, die in jeden Winkel der Europäischen Union entsandt werden können.
Im Vereinigten Königreich ist die Polizei in der Regel nicht bewaffnet. Wir wollen nicht unter bewaffneter Polizei leiden, die auf Geheiß von EUROPOL zu uns kommt. Wir halten das nicht für gut. In unserem Land läuft das anders.
Besonders enttäuscht bin ich darüber, dass die Änderungsanträge 56 und 57 niedergestimmt worden sind, denn wenn sie durchgegangen wären, hätten sie die Polizei von der Immunität befreit. Im Vereinigten Königreich sind wir an eine Polizei gewöhnt, die angeklagt werden kann, wenn sie einen Vermögensschaden verursacht, eine Person verletzt oder ohne triftigen Grund festgenommen hat. Aber es würde mich nicht überraschen, denn schließlich sind Sie willens, auch eine Verfassung durchzupeitschen, ohne jemanden zu fragen.
Thomas Wise (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Zum zweiten Mal ergreife ich das Wort, um zu erklären, warum ich gegen diesen Antrag stimme.
In Großbritannien gibt es eine einfache Philosophie: Niemand steht über dem Gesetz; nicht einmal die Königin, die englische Monarchin, steht über dem Gesetz. Es bedarf eines ordentlichen Verfahrens. Mit dieser Gesetzgebung haben wir eine Situation geschaffen, in der Menschen außerhalb des Gesetzes stehen, man kann sie nicht rechtlich belangen.
Ich habe es schon einmal in diesem Haus gesagt: Wenn die Europäische Union die Antwort ist, dann muss es eine verdammt dumme Frage gewesen sein, und niemals traf das so zu wie heute.
Nirj Deva (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Es ist wichtig, dass man grenzüberschreitend bei der Bekämpfung des internationalen Verbrechens, des Terrorismus, von Drogen usw. zusammenarbeitet. EUROPOL macht das zurzeit mit anderen Polizeikräften.
Mit der Schaffung eines europäischen Polizeiamts jedoch, mit dem die zentralen Befugnisse erweitert werden, löst man nicht die Probleme, die in lokalen Gemeinschaften um Großbritannien herum entstanden sind. Mein Land, meine Partei, hat heute als loyale Konservative gegen diese Entschließung gestimmt.
Meine Partei hat auch ein Referendum zum Verfassungsvertrag der EU gefordert. Ich finde keinen besseren Ort als dieses Hohe Haus, um dagegen zu protestieren, dass Herr Brown sein Versprechen, ein solches Referendum abzuhalten, nicht einlöst.
Ich möchte daher darum ersuchen, dass wir Herrn Brown auffordern, dem britischen Volk dieses Referendum zu gewähren.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich verstehe diesen Vorschlag für einen Beschluss des Rates, wie im Bericht dargelegt, so, dass EUROPOL in eine EU-Agentur umgewandelt werden soll.
Wir müssen uns bewusst sein, dass das zwei Konsequenzen haben wird. Zunächst werden die Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt kommen müssen, und die Mitarbeiter von EUROPOL werden den Status von Gemeinschaftsbeamten erwerben. Der Bericht beinhaltet auch Bestimmungen für die Koordinierung, was wir alle begrüßen, sowie für die Organisation und Durchführung von Ermittlungen und operativen Maßnahmen, die gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder im Rahmen gemeinsamer Ermittlungsgruppen durchgeführt werden.
Die Konservativen sind für eine offene Zusammenarbeit zwischen den Polizeikräften in der EU und darüber hinaus zur Bekämpfung des Verbrechens. Aber wir können wirklich nicht akzeptieren, dass die EU irgendeine Rolle bei der Zentralisierung einer solchen Zusammenarbeit spielen soll. Somit ist EUROPOL eine unnötige Agentur, da es bereits andere Organisationen gibt, die diese Funktion auf globaler Ebene erfüllen.
Aus diesem Grund möchte ich hinzufügen, dass die bevorstehende Ratifizierung der europäischen Verfassung, die in zwei Referenden abgelehnt wurde, undemokratisch, feige und unrechtmäßig ist.
Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, dass ich Gelegenheit habe, eine Erklärung zur Abstimmung abgeben zu können. Ich hatte Redezeit in der Aussprache zu diesem Thema beantragt, aber eine der Folgen der unseligen Mésalliance meiner Partei mit der Europäischen Volkspartei ist, dass man den britischen Konservativen bei wichtigen Debatten systematisch Redezeit verwehrt.
Ich wollte sagen, dass dieser Bericht auf einem konzeptionellen Missverständnis beruht. Die Leute sagen: Weil wir grenzüberschreitende Verbrechen haben und weil das Verbrechen international ist, benötigen wir eine grenzüberschreitende Polizeiarbeit.
Die haben wir bereits. Die Polizeibehörden der Nationalstaaten arbeiten seit Jahrzehnten sehr wirksam zusammen. Wir haben Interpol, wir haben die Haager Konvention, wir haben Auslieferungsvereinbarungen, wir erkennen die im Gefängnis eines anderen Landes abgesessene Zeit als festen Bestandteil eines Urteils an und so weiter.
Der Unterschied besteht darin, dass diese Dinge auf demokratischen Entscheidungen zwischen unabhängigen Staaten beruhen, während das, was mit EUROPOL vorgeschlagen wird, die Föderalisierung einer eigentlich sensitiven nationalen Angelegenheit bedeutet – nämlich die polizeiliche Arbeit im Rahmen des Strafgesetzes.
Wenn wir das wollen, sollten wir zunächst die Menschen in einem Referendum befragen, deshalb brauchen wir ein Referendum zum Vertrag von Lissabon.
Jim Allister (NI). – (EN) Herr Präsident! Einige Gründe, die für diesen EUROPOL-Vorschlag ins Feld geführt werden, sind ziemlich aus der Luft gegriffen. Es wird unterstellt, wir bräuchten eine andere Rechtsgrundlage, wir müssten das Amt mit EU-Mitteln ausstatten, die dort Beschäftigten müssten EU-Beamte sein, wir müssen sein Aufgabengebiet erweitern, und wir bräuchten eine Agentur, damit wir das organisierte Verbrechen und den Terrorismus bekämpfen können. Das ist völliger Unsinn! Wir haben das organisierte Verbrechen und den Terrorismus bisher ziemlich wirksam bekämpft, und zwar mithilfe der legalen, seit langem bewährten Zusammenarbeit zwischen den Polizeikräften.
Hiermit soll dem Apparat der EU-Staatlichkeit nur ein weiterer Aspekt hinzugefügt werden, sodass die EU eine effektive Polizei besitzt. Die Beamten werden Polizisten sein, die sich in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten einmischen, und zwar – wie klargestellt wurde – mit Immunität bei ihren Aktionen, ohne dass die Nationalstaaten auch nur eine justizielle Überprüfung vornehmen können. Es ist ein absurder und völlig unnötiger Vorschlag.
Nirj Deva (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Was den Bericht Polfer angeht, so haben die Konservativen mit der Berichterstatterin über die Frage des Südkaukasus abgestimmt.
Aber auch das ist wieder recht seltsam. Ist es nicht so? Einerseits sind wir darauf bedacht, die demokratischen Freiheiten und die Rechte der Menschen im Südkaukasus zu schützen und sicherzustellen, dass sie eine Legitimität besitzen und sich auf ihre Selbstbestimmung berufen können, aber wenn es andererseits um das gravierende Problem des Verfassungsvertrags der Europäischen Union geht, dann steht Herr Brown von der Labour Party, der uns ein Referendum versprochen hat, jetzt nicht zu seiner Zusage
Meine Partei, die Konservative Partei, ist empört darüber, dass ein Versprechen gebrochen wurde, und deshalb stehe ich hier und fordere die Labour-Regierung auf, uns ein Referendum über diese wichtige Verfassungsfrage zu ermöglichen. Diese Frage bereitet uns Sorgen, ebenso wie das Geschehen im Südkaukasus.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich verstehe diesen Bericht so, dass er die Einbeziehung Armeniens, Aserbaidschans und Georgiens in die Europäische Nachbarschaftspolitik und die Unterstützung von bilateralen Aktionsplänen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik begrüßt.
Ich verstehe auch, dass die Berichterstatterin die EU aufruft, eine gemeinsam mit den Ländern der Region umzusetzende regionale Politik für den Südkaukasus auszuarbeiten. Natürlich wird in diesen Berichten ein Losungswort immer wieder auftauchen: Demokratie. Ich vertrete London – Sie wissen das vielleicht nicht. Ich vertrete London, die größte Stadt der Welt, die Hauptstadt des größten Landes der Welt, und wir haben zufällig eine sehr breit gefächerte Gemeinschaft in London, darunter auch viele Leute aus Armenien, Aserbaidschan und Georgien.
Zu den Dingen, die ihnen am Leben in London gefallen, zählen die Demokratie und das Recht, in lebenswichtigen Angelegenheiten mitentscheiden zu können. Sie fragen mich die ganze Zeit: „Wie könnt ihr uns Demokratie predigen und andererseits euren Bürgern eben dieses Recht verweigern, wenn es um ein Referendum über die Verfassung geht?“ Die Verfassung, die in zwei Referenden abgelehnt wurde, ist demnach undemokratisch, feige und unrechtmäßig.
Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich danke Ihnen für die Geduld und die gute Laune, die Sie in dieser Sitzung bewiesen haben. Wie schon gestern möchte ich meinen Dank auch den Diensten und den Dolmetschern gegenüber zum Ausdruck bringen, die uns bei Laune gehalten haben.
Das große Problem in der südkaukasischen Region ist im Augenblick der Streit über die Wahlergebnisse. Der Westen hat den Saddam-ähnlichen Wahlsieg der gegenwärtigen georgischen Regierung mit gut über 90 % in der ersten Runde mehr oder weniger stillschweigend hingenommen, und jetzt, da er Neuwahlen fordert, streiten wir uns darüber, ob die Wahlen frei und fair waren.
Was für ein Beispiel liefern wir in der Europäischen Union diesen kämpfenden Demokratien, wenn wir unserem eigenen demokratischen Prozess hier in der Europäischen Union mit solch einer Verachtung begegnen? Es ist offenbar von Zeit zu Zeit notwendig, dieses Hohe Haus daran zu erinnern, dass 55 % der stimmberechtigten Franzosen und 62 % der stimmberechtigten Niederländer Nein zur europäischen Verfassung sagten, und dennoch kommt das Dokument zu uns zurück – dieses Mal ohne irgendein Referendum –, und zwar als Vertrag von Lissabon.
Ich sage es noch einmal: Man muss den Menschen ein Referendum über den Vertrag von Lissabon ermöglichen. Pactio Olisipio censenda est!
Der Präsident. – Herr Hannan, Ihr Humor kann sich durchaus mit dem meinen messen. Ich frage mich immer, wie Sie es schaffen, ständig das Wort „Referendum“ einzuflechten. Es gelingt Ihnen tatsächlich immer wieder, unabhängig von dem jeweiligen Thema.
Roger Helmer (NI). – (EN) Herr Präsident! Ich habe für diese Maßnahme gestimmt, nicht weil das mein wohl durchdachter Wunsch gewesen wäre, sondern weil ich als loyaler Konservativer dem Fraktionszwang gefolgt bin.
Hätte ich für mich entscheiden können, hätte ich mich wahrscheinlich der Stimme enthalten oder vielleicht dagegen gestimmt. Ich muss sagen, dass Schwarzmeer-Probleme für meine Wähler in den East Midlands des Vereinigten Königreichs nicht oberste Priorität haben, und ich vermute, dass sie auch nicht an zweiter oder dritter Stelle in der Rangliste stehen. Daher könnte man in gewisser Hinsicht sagen, dass das keine Angelegenheit von allerhöchster Wichtigkeit war.
Ich bin jedoch nicht der Meinung, dass die Europäische Union eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik haben sollte. Ich denke, Nationalstaaten sollten ihre eigene Außenpolitik haben, und ich freue mich durchaus, wenn sie kooperieren, sofern das in ihrem Interesse liegt – sei es mit Staaten in der Europäischen Union oder mit Staaten, die ihr nicht angehören.
Jedenfalls kann die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik keine demokratische Legitimität besitzen, wenn es kein Referendum über den Vertrag von Lissabon gibt.
Derek Roland Clark (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Zweifellos soll mit dieser neuen Politik unter anderem die Lieferung von Erdöl und Erdgas durch diese Region nach Westeuropa erleichtert werden.
Das wären russisches Erdgas und russisches Erdöl, und Sie ermöglichen es jetzt, dass Sie vielleicht als Geisel genommen werden. Wir alle wissen, dass Russland Weihnachten vor zwei Jahren die Gaslieferungen an die Ukraine stoppte; sobald sie einen größeren Anteil an den Gaslieferungen nach Westeuropa bekommen, könnten sie es vielleicht irgendwann mit uns allen so machen.
Zumindest hier in Frankreich macht man es richtig und erzeugt mindestens 70 % des Stroms mit Atomkraft, und es ist an der Zeit, dass die EU eine Politik formuliert, um das in der gesamten Union zu fördern.
Aber stattdessen versuchen Sie sich natürlich im Südkaukasus, am Schwarzen Meer, mit Regimes, die nicht besonders stabil sind, mit Regimes, die uns dort vielleicht gar nicht haben wollen. Aber natürlich tun Sie lieber das, als dass Sie sich für ein Referendum über die neue Verfassung im eigenen Volk einsetzen.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, sagen zu können, dass ich immer noch hier bin, selbst wenn Sie und andere meine Freude darüber, hier zu sein, vielleicht nicht teilen. Ich möchte Ihnen für all Ihre Geduld danken.
Ich nehme zur Kenntnis, dass dieser Initiativbericht die Mitteilung der Kommission „Die Schwarzmeersynergie – Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit“ tatsächlich begrüßt. Damit soll die Zusammenarbeit mit und in der Schwarzmeerregion gefördert werden, indem bestehende bilaterale Maßnahmen durch ein neues regionales Herangehen ergänzt werden. Er geht davon aus, dass der Mitteilung zum Zweck eines solchen Herangehens weitere konsequente Schritte seitens der EU folgen müssen, um damit zu einer echten, zeitgemäßen regionalen Dimension zu ermutigen.
Über welche Region reden wir hier? Lassen Sie mich kurz klarstellen: Die Schwarzmeerregion umfasst die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Griechenland und Rumänien sowie die Türkei, ferner die Nachbarschaftspartner Armenien, Aserbaidschan, Georgien, die Republik Moldau und die Unkraine sowie die Russische Föderation. Der große Philosoph Brook Benton, der für die große Philosophin Randy Crawford ein Vorbild war, hat einmal gesagt: „It's a rainy night in Georgia“. Wenn den Menschen in Europa ihre Stimme verweigert wird und es den Menschen in Großbritannien verwehrt wird, ihre Stimme in einem Referendum über die Verfassung abzugeben, dann ist es in der Tat eine regnerische Nacht für die Demokratie in der EU.
Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich weiß Ihre Zuvorkommenheit zu schätzen und freue mich, dass ich zu diesem Bericht sprechen darf, denn mir scheint, dass die Europäische Union in ihrer Behandlung der Türkei einen Generationenfehler, einen möglicherweise abenteuerlichen Fehler begeht.
Es ist jetzt offenbar ganz klar, dass wir niemals eine Vollmitgliedschaft der Türkei zulassen werden. Das ergibt sich aus den Mehrheiten in diesem Haus, das wird klar aus den Zusagen für ein Referendum in Österreich und Frankreich, wo sich Mehrheiten von 70 bzw. 80 % gegen eine Mitgliedschaft aussprechen.
Hätten wir das Ankara von Anfang an gesagt und zugesichert, dass wir irgendeine Alternative ausarbeiten würden, dann hätten wir vielleicht weiterhin freundschaftlich und partnerschaftlich miteinander umgehen können. Stattdessen führen wir die Türken vor, zwingen ihnen zehntausende Seiten gemeinschaftlichen Besitzstands auf, lassen sie zu Kreuze kriechen wegen Armenien, wegen Zypern, wegen der Behandlung ihrer Minderheiten, und dann, in vielleicht zehn oder fünfzehn Jahren, nach alldem, schnipsen wir mit den Fingern. Mit so einem Vorgehen laufen wir Gefahr, genau das zu schaffen, was wir zu fürchten vorgeben: einen islamistischen Staat.
Die Türkei ist eher eine Demokratie als die Europäische Union. Sie hat ihre Regierung friedlich ausgewechselt. Ich wünschte, wir hätten den Mut, unsere Menschen zu befragen. Pactio Olisipio censenda est!
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Die Schwarzmeer-Region, ein Produktions- und Transitgebiet, ist für die Diversifizierung und Sicherheit der Energielieferungen in die Europäische Union von strategischer Bedeutung. Ich bin überzeugt, dass die regionale Zusammenarbeit neben der Türkei und Russland auch die EU-Mitgliedstaaten als gleichwertige Partner einschließen sollte. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht gestimmt.
Ich bin besorgt über die anhaltenden Konflikte in dieser Region, die eine Bedrohung für deren Stabilität und Entwicklung darstellen. Ich appelliere daher an die Europäische Union, eine aktivere Rolle bei den Bemühungen um Lösungen für die Konflikte in dieser strategischen Region zu spielen, insbesondere sich an den Friedensoperationen zu beteiligen und enger mit der russischen und ukrainischen Regierung zusammenzuarbeiten. Es gibt offenkundige Probleme hinsichtlich der ungleichen Entwicklung des privaten Sektors in vielen Ländern der Schwarzmeerregion. Das Investitionsumfeld in der Region für einheimische und internationale Unternehmen muss durch Maßnahmen zur besseren Bekämpfung von Korruption und Betrug und zur Förderung der Marktwirtschaftsreformen verbessert werden.
Der Präsident . – Laut Beschluss des Plenums werden die Erklärungen zur Abstimmung im Anschluss an die Abstimmungen von heute Nachmittag fortgesetzt.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte meine uneingeschränkte Unterstützung für diesen Bericht bekunden, der das Ergebnis der langwierigen und hervorragenden Arbeit unseres Kollegen Michael Cashman ist.
Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wurde in eine für den Schutz und die Förderung der Grundrechte zuständige Agentur umgewandelt, die am 1. März 2007 offiziell errichtet wurde. Dennoch müssen wir feststellen, dass sie bis jetzt nicht voll arbeitsfähig war, da es weder einen Direktor noch einen Mehrjahresrahmen gibt.
Als Reaktion auf diese Schwerfälligkeit und bürokratische Ineffizienz schlägt der Berichterstatter vor, den Mehrjahresrahmen nur in wenigen Punkten zu ändern. Er fordert die Kommission und den Rat auf, den Prozess zur Auswahl der Kandidaten für den Posten des Direktors zu beschleunigen, um eine rasche Einigung zwischen den EU-Organen zu erleichtern und somit dieses Grundinstrument zum Schutz der Menschenrechte der Bürger wiederzubeleben.
Ich möchte alle Mitglieder auffordern, diesen Bericht zu unterstützen, denn er ist ein erster Schritt zur Arbeitsfähigkeit der Agentur.
Die Unterstützung der EU-Menschenrechtspolitik und ihrer Fortentwicklung kann und darf nicht von wirtschaftspolitischen Erwägungen und Verzögerungen abhängig gemacht werden.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Ich habe ganz klar die Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Februar 2007) unterstützt, da ich der Auffassung bin, dass diese Agentur maßgeblich dazu beitragen kann, die Kohärenz und die Kohäsion der Politik der EU im Bereich der Grundrechte zu erhöhen.
Die Agentur wurde am 1. März 2007 offiziell eröffnet, wartet jedoch immer noch darauf, mit den grundlegenden Elementen, die ihr die volle Arbeitsfähigkeit ermöglichen, ausgestattet zu werden, und zwar einem Direktor und einem Mehrjahresrahmen.
Mit dieser Initiative soll dieser Mehrjahresrahmen als Leitfaden für die Arbeitsweise der Agentur in den kommenden fünf Jahren festgelegt und die thematischen Bereiche, in denen sie aktiv werden soll, festgeschrieben werden.
Deshalb unterstütze ich die riesigen Anstrengungen des Berichterstatters, Herrn Cashman, die Verhandlungen zu befördern, und ich hoffe, so wie er, dass dies ein Anreiz für die Kommission und den Rat ist, möglichst bald die Diskussion über diesen Mehrjahresrahmen und parallel dazu den Prozess der Auswahl der Kandidaten für den Posten des Direktors abzuschließen.
Die europäischen Bürger werden den Grund für weitere Verzögerungen, die die volle Arbeitsfähigkeit der Agentur für Grundrechte verhindern, nicht verstehen.
Sylwester Chruszcz (NI), schriftlich. − (PL) Ich bin gegen die Schaffung einer Europäischen Agentur für Grundrechte, weshalb ich den Mehrjahresrahmen für den Zeitraum 2007-2012 nicht unterstützt habe.
Nach meiner Überzeugung sind die vorgeschlagene Einrichtung dieser Agentur und ihre Funktionen nicht nur eine Geldverschwendung, sondern auch eine gefährliche politische Initiative, deren langfristige Folgen den Mitgliedstaaten der Union Schaden zufügen. Die dieser Agentur zugewiesenen grundlegenden Aufgaben laufen auf eine eindeutige Einmischung in die Souveränität von Mitgliedstaaten hinaus. Die Existenz der Agentur ist nicht zu rechtfertigen. Es bestehen in allen europäischen Ländern bereits Einrichtungen, die mit der Wahrung der Demokratie und dem Schutz der Menschenrechte beauftragt sind.
Meiner Ansicht nach werden sich die Aktivitäten unvermeidlich über die thematischen Bereiche, für die sie geschaffen wurde, hinaus ausweiten. Im Verlauf der heutigen Abstimmung über Änderungsantrag 6 zu den Erwägungen zum Beispiel erhob sich die Frage der Definition des Menschen und der Festlegung eines Zeitpunkts, zu dem er Menschenrechte erwirbt.
Ich halte ein solches Vorgehen für einen unerhörten Versuch, insgeheim gefährliche ideologische Konzepte in den Rahmen der Europäischen Union einzuschleusen.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. − (EN) Ich unterstütze diesen Bericht ungeachtet meiner Ablehnung und meiner Enttäuschung darüber, dass die auf Empfehlung des Beratenden Ausschusses des Ministerrats zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geschaffene ehemalige Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, in der ich das Europäische Parlament vertrat, aufgelöst wurde und in der umfassenderen Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aufging.
Die Beobachtungsstelle in Wien leistete eine äußerst wertvolle Arbeit bei der Förderung bewährter Praktiken in der Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus und in der Verhinderung ihres Aufkommens sowie bei der Berichterstattung über den gegenwärtigen Stand der Dinge in der Union und den Bewerberländern. Es besteht die Gefahr, dass das in dieser neuen Agentur verloren geht oder zumindest untergeht. Ich werde die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die französische Delegation der PPE-DE-Fraktion begrüßt die Annahme des Berichts Cashman hinsichtlich der Annahme eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2007-2012.
Dieser Text definiert unter anderem die genauen thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur, um diese in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben und Zielstellungen bestmöglich zu erfüllen.
Die Mehrheit der französischen Delegation folgte der Auffassung der Fraktion und lehnte die Änderungsanträge der Liberalen ab, die darauf abzielten, den Aufgabenbereich der Agentur auf die Homophobie und die homophobe Gewalt sowie auf den Rassismus gegenüber den Roma auszudehnen. Dies geschah nicht in der Absicht, ihre Ablehnung gegenüber diesem legitimen und berechtigten Ziel zum Ausdruck zu bringen, sondern weil diese Aufgaben bereits durch den Vorschlag für eine Entscheidung abgedeckt sind, der die Themen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die damit verbundene Intoleranz sowie die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu den thematischen Tätigkeitsbereichen der Agentur zählt.
Wir begrüßen die Annahme dieses Berichts, der es der Agentur ermöglichen wird, ihre volle Einsatzfähigkeit zu erlangen und sie damit in die Lage versetzt, ihre Aufgaben zu erfüllen und die Rechte der EU-Bürger zu gewährleisten.
Ambroise Guellec (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die französische Delegation der PPE-DE-Fraktion begrüßt die Annahme des Berichts Cashman hinsichtlich der Annahme eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2007-2012.
Dieser Text definiert unter anderem die genauen thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur, um diese in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben und Zielstellungen bestmöglich zu erfüllen.
Die französische Delegation folgte der Auffassung der Fraktion und lehnte die Änderungsanträge der Liberalen ab, die darauf abzielten, den Aufgabenbereich der Agentur auf die Homophobie und die homophobe Gewalt sowie auf den Rassismus gegenüber den Roma auszudehnen. Dies geschah nicht in der Absicht, ihre Ablehnung gegenüber diesem legitimen und berechtigten Ziel zum Ausdruck zu bringen, sondern weil diese Aufgaben bereits durch den Vorschlag für eine Entscheidung abgedeckt sind, der die Themen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die damit verbundene Intoleranz sowie die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu den thematischen Tätigkeitsbereichen der Agentur zählt.
Wir begrüßen die Annahme dieses Berichts, der es der Agentur ermöglichen wird, ihre volle Einsatzfähigkeit zu erlangen und sie damit in die Lage versetzt, ihre Aufgaben zu erfüllen und die Rechte der EU-Bürger zu gewährleisten.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Neben den Aspekten, die wir kritisieren und die wir bereits Gelegenheit hatten hervorzuheben, wird mit der voranschreitenden Arbeitsfähigkeit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte im Laufe der Zeit deutlich, was wirklich mit dieser Agentur bezweckt wird.
In der Aussprache über die Festlegung der Ziele und Prioritäten für ihren Mehrjahresrahmen 2007-2012 wurden ihre Themenbereiche klar umrissen: Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder Diskriminierung von Angehörigen von Minderheiten, Opferentschädigung, Prävention von Verbrechen und wichtige mit der Sicherheit der Bürger verbundene Aspekte, Schutz der Kinder einschließlich Kinderrechte, Einwanderung und Integration von Migranten, Asyl, Visa und Grenzkontrolle, Einbeziehung in das demokratische Funktionieren der Union, Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft und Zugang zu einer effizienten und unabhängigen Justiz.
Das Europäische Parlament fügte extreme Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung hinzu. Jedoch wurden beispielsweise die sozialen Rechte einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer als Prioritäten außen vor gelassen, und das zu einem Zeitpunkt, da soziale Grundrechte durch die von der EU geförderten Politiken in Frage gestellt werden.
Elisabeth Morin (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ebenso wie die französische Delegation der PPE-DE-Fraktion begrüße ich die Annahme des Berichts Cashman hinsichtlich der Annahme eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2007-2012.
Dieser Text definiert unter anderem die genauen thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur, um diese in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben und Zielstellungen bestmöglich zu erfüllen.
Ebenso wie die französische Delegation und die PPE-DE-Fraktion habe ich die Änderungsanträge der Liberalen abgelehnt, die darauf abzielten, den Aufgabenbereich der Agentur auf die Homophobie und die homophobe Gewalt sowie auf den Rassismus gegenüber den Roma auszudehnen. In der Tat sind diese Aufgaben bereits durch den Vorschlag für eine Entscheidung abgedeckt, der die Themen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die damit verbundene Intoleranz sowie die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu den thematischen Tätigkeitsbereichen der Agentur zählt.
Ich begrüße die Annahme dieses Berichts, der es der Agentur ermöglichen wird, ihre volle Einsatzfähigkeit zu erlangen und sie damit in die Lage versetzt, ihre Aufgaben zu erfüllen und die Rechte der EU-Bürger zu gewährleisten.
- Bericht Agustín Díaz de Mera García Consuegra (A6-0447/2007)
Bairbre de Brún und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (EN) Wir haben für den geänderten Vorschlag gestimmt, weil er Verbesserungen beim Datenschutz enthält.
Wir sind jedoch nicht einverstanden mit der vermehrten Überantwortung von Problemen im Bereich Justiz und Inneres von den Mitgliedstaaten an die EU. Aus diesem Grund haben wir gegen die legislative Entschließung gestimmt.
Gérard Deprez (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich befürworte den Bericht unseres geschätzten Kollegen Díaz de Mera mit Nachdruck.
Die Umwandlung von Europol in eine gemeinschaftliche Agentur ist eine Forderung, die ich schon immer unterstützt habe.
Sie bedeutet faktisch, dass Europol von nun an aus dem Haushalt der Gemeinschaften finanziert wird und dass für die Europol-Bediensteten das Beamtenstatut der Gemeinschaft gilt. In beiden Fällen werden die Vollmachten unseres Parlaments erheblich gestärkt.
Zudem werden Einsatzbereich und Interventionsmöglichkeiten von Europol durch den Beschluss des Rates deutlich erweitert, was ich ebenfalls befürworte.
Kurz gesagt, erhält die Entscheidung, Europol mehr Operativität zu verleihen und unter eine echte demokratische Kontrolle zu stellen, meine vorbehaltlose Unterstützung.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die Mauschelei des Rates war äußerst erfolgreich: Das Europäische Polizeiamt Europol mit dem Statut einer aus dem Haushalt der Mitgliedstaaten finanzierten zwischenstaatlichen Agentur soll in eine Agentur der Europäischen Union umgewandelt werden, die aus dem EU-Haushalt finanziert und auf die das EU-Beamtenstatut angewandt wird, und all dies nicht aus Gründen politischer, sondern technischer Erfordernisse.
Da sich die Aufgaben von Europol in der Tat erheblich auf andere Bereiche als die organisierte Kriminalität ausgeweitet haben, ist der Rat der Auffassung, dass die neuen Ziele besser auf der Ebene der Union umgesetzt werden können, als auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Somit kommt im Namen des äußerst fragwürdigen Grundsatzes der Subsidiarität die europäistische Logik der systematischen Beseitigung von einzelstaatlichen Zuständigkeiten und des weiteren Ausbaus des supranationalen Modells zur Anwendung.
Dies entspricht exakt der Philosophie und dem Sinn der Reformen des Vertrags von Lissabon, den EU-Verantwortliche und Staats- und Regierungschefs gemeinsam den Völkern und Nationen gegen ihren Willen aufzwingen möchten.
Europa hört seinen Völkern nicht mehr zu. Schlimmer noch, es missachtet sie und belügt sie. Nun, da 26 europäische Länder bereits angekündigt haben, diesen Vertrag nicht im Wege von Referenden zu ratifizieren, bleibt zu hoffen, dass die Nationen und Völker Europas durch eine Ablehnung dieses lächerlichen Textes durch die Iren, dem einzigen Volk, das für sich selbst entscheiden darf, gerettet werden.
Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. − (PL) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben Europol als institutionelle Reaktion geschaffen, mit dessen Hilfe das organisierte Verbrechen bekämpft werden soll. Wir diskutieren heute über die Erweiterung der Zuständigkeiten von Europol und die Rationalisierung seiner Tätigkeit zwölf Jahre nach seiner Gründung.
Der Berichterstatter hat eine korrekte Einschätzung der derzeitigen rechtlichen und faktischen Situation von Europol vorgenommen. Zu Recht kritisiert er das ins Auge gefasste überaus komplizierte und langwierige Verfahren zur Änderung des Status von Europol und dessen Einbindung in die Organisationsstruktur der Union. Die im Bericht vorgeschlagenen Korrekturmaßnahmen sind einer Überlegung und der Unterstützung wert.
Frühere Bemühungen zur Änderung der Zuständigkeiten von Europol zeigen, wie schwierig es ist, eine Einigung zwischen den Ländern herbeizuführen, wenn sie dem Grundsatz der Einstimmigkeit verpflichtet sind. Ich bin daher der Ansicht, dass wir, erst wenn der Vertrag von Lissabon ratifiziert ist und in allen 27 Mitgliedstaaten in Kraft tritt, in der Lage sein werden, Verfahrensänderungen vorzunehmen und diese Situation zu verbessern, da mit dem Vertrag auch der Entscheidungsprozess in der EU reformiert wird.
Darüber hinaus sei gesagt, dass die Einräumung des Status einer EU-Agentur für Europol, mit all den damit verbundenen Konsequenzen, auch finanzieller Art, die Europäische Union als Ganzes in die Lage versetzen wird, das organisierte Verbrechen wirksamer zu bekämpfen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Noch sind weder der Vertragsentwurf noch der dort festgeschriebene Vorschlag, die Beschlüsse zu den Verordnungen betreffend die Struktur, Operationen, Aktionsfelder und Aufgaben von EUROPOL durch qualifizierte Mehrheit zu fassen, ratifiziert, doch schon jetzt wird es den Organen der EU zu viel, sich um die Umwandlung des Europäischen Polizeidienstes in eine europäische Agentur zu bemühen.
Neben unserer grundsätzlichen Kritik an diesem Prozess, sehen wir mit Sorge, dass:
- die Möglichkeit besteht, dass die „Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten im Zusammenhang mit der rassischen oder ethnischen Herkunft, politischen Meinungen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen, einer Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, der sexuellen Ausrichtung oder der Gesundheit“ nicht ausgeschlossen wird;
- keine Ausnahmen zum Schutz der im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der EU und im Rahmen der Beziehungen zu Drittländern, vor allem den USA (beispielsweise Fluggastdatensätze), übermittelten Daten, beschlossen werden;
- der Antragsteller keine Garantie für den Zugang zu den ihn betreffenden Daten hat und nicht einmal wissen darf, ob seine personenbezogenen Daten Gegenstand einer Verarbeitung durch EUROPOL sind;
- die Kontrolle durch die nationalen Parlamente nicht geklärt ist.
Das wäre eine eindeutige Verletzung der Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger.
Antonio Masip Hidalgo (PSE), schriftlich. − (ES) Ich habe für den Text gestimmt, der im Konsens mit den Beiträgen der Fraktionen vereinbart wurde. Es geht um die unerlässliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität. Wie meine Kollegen Fava und Moreno muss ich jedoch darauf verweisen, dass die hochgesteckten Ziele der Entschließung im Widerspruch zur starrköpfigen Haltung des Berichterstatters, Herrn Díaz de Mera, stehen, der am 11. März 2004 Generaldirektor der spanischen Polizei war und der sich weigerte, mit dem Gericht zusammenzuarbeiten, das den Prozess über das größte terroristische Bombenattentat führte, das es jemals in Europa gegeben hat.
Mehr noch, der Berichterstatter ist einer der wichtigsten Verbreiter oder Unterstützer der schändlichen Theorie, die Verantwortlichen für dieses Massaker seien keine islamistischen Zellen, sondern ETA-Terroristen gewesen. Herr Díaz de Mera und andere, die sich selbst als „peones negros“ (schwarze Bauern) bezeichneten, haben versucht, die internationale Öffentlichkeit zu täuschen, und auch wenn ihr Standpunkt letztendlich nicht als Straftat behandelt wurde (er wurde vom Gerichtshof nur mit einer Sanktion und einer ernsten Verwarnung geahndet), sollte dieses Parlament doch über alle Fakten unterrichtet sein. Aus ihren persönlichen Angriffen sprechen die fehlenden Argumente. Schließlich möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass Herr Díaz de Mera nicht einmal den Anstand seines Kollegen Jaime Mayor hatte, der zumindest seinen Namen aus dem Terrorismustext entfernte.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde für den Bericht Díaz de Mera García Consuegra zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) stimmen. Die neuen Gegebenheiten, denen sich die Europäische Union gegenübersieht, die neuen Arten von Straftaten und die neuartigen Bedrohungen durch den Terrorismus machen es erforderlich, das bestehende Organ zu reorganisieren. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass einige Punkte klargestellt werden sollten.
Die Umwandlung von Europol in eine EU-Agentur darf keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Mitgliedstaaten mit sich bringen; vor allem dürfen keine der ohnehin unzureichenden staatlichen Mittel abgezogen werden, die den nationalen Polizeikräften vorbehalten sind. Vielmehr müssen die Ermittlungs- und die für Recht und Ordnung zuständigen Behörden besser geschützt und verstärkt werden. Europol muss mit seiner Tätigkeit die grundlegende und unersetzliche Arbeit der Polizeikräfte der verschiedenen Mitgliedstaaten unterstützen und koordinieren. Deshalb begrüße ich es, dass der Vorschlag Bestimmungen zur Koordinierung, Organisation und Durchführung von Ermittlungen und von operativen Maßnahmen, die gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder im Rahmen gemeinsamer Ermittlungsgruppen durchgeführt werden, enthält.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Initiativbericht des EP verbreitet die wahren Ambitionen der „Europäischen Nachbarschaftspolitik“, insbesondere für den Südkaukasus.
Es handelt sich um die Darstellung der geostrategischen Agenda in ihren politischen, ökonomischen und militärischen Aspekten, mit anderen Worten um den Interventionsplan der EU für dieses neuralgische Gebiet, wobei der Druck auf China und Russland verstärkt wird.
Das findet seinen Niederschlag in mehr Einmischung und Manipulierung der nach dem Zusammenbruch der UdSSR entstandenen Konflikte mit der Absicht, die Herrschaft der Großmächte sowie der Wirtschafts- und Finanzgruppen der EU über diese Region zu sichern und offenbart zugleich die interkapitalistischen Rivalitäten.
Es genügt ein Blick auf die „Empfehlungen“ wie die Anregung zum Abschluss von Freihandelsabkommen und zu weiteren Liberalisierungsmaßnahmen oder der eindeutige Aufruf zur Einmischung durch „Unterstützung“ des Handelns der „Zivilgesellschaft“, womit dafür gesorgt wird, dass „die Mittel (der Gemeinschaft!) …ohne ... Einwirkung des Staates verteilt werden“.
Besonders kennzeichnend ist der Ansatz in Bezug auf die Energiefrage. Dabei werden die Bedeutung von Energiehändlern, die Russland umgehen können, sowie die Infrastrukturen und Energiequellen hervorgehoben.
Schließlich fällt uns eine Inkohärenz zwischen „seiner bedingungslosen Unterstützung für die territoriale Integrität und die Unverletzbarkeit der international anerkannten Grenzen von Georgien“ und dem Appell an die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen auf, da dieser nicht erfolgt, wenn es um Serbien geht.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Es handelt sich um einen weiteren Initiativbericht mit derselben Logik des Berichts über den Südkaukasus und der „Europäischen Nachbarschaftspolitik“: mit anderen Worten, um Einmischung, Druckausübung, um den Zugang zu den Märkten (und die Kontrolle der Märkte, vor allem der Energiemärkte) zu sichern, und um weitere Liberalisierungsmaßnahmen.
Der Bericht drängt auf die Förderung „marktwirtschaftlicher Reformen“, spricht sich für „Harmonisierung und weitere Liberalisierungsmaßnahmen“ aus und unterstützt die „Schaffung einer Freihandelszone nach WTO-Prinzipien“. Das ist ein Prozess, bei dem die EU „eine führende Rolle zu spielen“ hat, um „die Region zu ermutigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen“.
Das EP „betont, wie enorm wichtig die Schaffung und der Ausbau gutnachbarlicher Beziehungen unter den Ländern des Schwarzmeerraums sowie mit ihren Nachbarn auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung, der territorialen Integrität, der Nichteinmischung in die internen Angelegenheiten des anderen und des Verbots der Gewaltanwendung bzw. der Drohung mit Gewaltanwendung als Grundprinzipien für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit sind“ und drängt auf die Förderung der europäischen Werte, „unabhängig davon, inwieweit die Partnerregierungen dazu bereit sind“. Das ist ein eindeutiger Widerspruch/eine Inkohärenz zwischen ihren Empfehlungen (für die anderen) und ihren Taten. Die EU fordert, dass die anderen das respektieren sollen, was sie selbst missachtet. Welch ein Zynismus!
- Entschließungsantrag: Lage in Kenia (B6-0024/2008)
Karin Scheele (PSE), schriftlich. − Kenia war für viele Menschen bis vor kurzem ein Urlaubsparadies. Die große Mehrheit der Bevölkerung, die in absoluter Armut lebt, massive Korruption konnten gut ausgeblendet werden. Seit den Wahlen Ende Dezember, den Fälschungen bei der Präsidentenwahl sind Kenia und seine politischen Probleme plötzlich in aller Munde.
Die Parlamentswahlen wurden von den Wahlbeobachtern als weitgehend erfolgreich angesehen, jedoch wurden Zweifel an den Ergebnissen der Präsidentschaftswahl angemeldet. Mit der heutigen Entschließung zu Kenia bedauern wir einmal mehr die weit verbreiteten Unregelmäßigkeiten und die Haltung des Amtsinhabers Kibaki, der das Angebot von Präsident John Kufuor zur Beilegung der Krise zurückgewiesen hat, womit die Vermittlungsbemühungen ernsthaft untergraben wurden. Die politischen Führer Kenias sind aufgerufen, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um weitere Gewalt im Lande zu verhindern und die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten. Bei der Aussprache zu diesem Thema wurde einmal mehr die Frage der Wirksamkeit direkter Budgethilfe diskutiert und hinterfragt. Ein Thema, das uns wie Kenia auch weiterhin beschäftigen wird.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Mit dieser Erklärung zur Abstimmung soll darauf hingewiesen werden, dass es, wenn die von den Nachbarländern, der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika und der Afrikanischen Union eingeleiteten Vermittlungsbemühungen anerkannt werden, dem kenianischen Volk unserer Meinung nach gelingen wird, seinen eigenen Weg zu finden und festzulegen. Es liegt in den Händen der Kenianer, Lösungen zur Überwindung der gegenwärtigen Lage in ihrem Land zu finden.
Somit halten wir jegliche Einmischungsversuche der EU, wie sie in dem Entschließungsantrag angedeutet und vorgeschlagen werden, für negativ, vor allem, wenn wir dabei die von der EU in ihrer „Strategie für Afrika“ erklärten Ziele und den Rahmen der interimperialistischen Zusammenarbeit bzw. Rivalität für diesen Kontinent, die auch in dem Entschließungsantrag deutlich werden und in dieser Region so nachdrücklich spürbar sind, in Betracht ziehen.
Abschließend lediglich eine Bemerkung von mir dazu, dass in der Entschließung weder etwas zu der ernsten und sich noch verschlechternden sozioökonomischen Lage in diesem Land, die die Hauptursache für die bei den Wahlen geäußerte Unzufriedenheit des Volkes ist, noch dazu gesagt wird, dass die neoliberalen Politiken, die in erster Linie von den internationalen Finanzinstituten, den kapitalistischen Großmächten und ihren transnationalen Unternehmen gefördert werden, maßgeblich für diese Lage verantwortlich sind.
Zuzana Roithová (PPE-DE), schriftlich. – (CS) Unsere Entschließung zur Lage in Kenia, die sich auf eine aktuelle Untersuchung der EU-Beobachtermission vom Anfang des Jahres gründet, hat meine volle Unterstützung.
Wir müssen sicherstellen, dass die Behörden in Kenia ohne weitere Verzögerung die Ereignisse im Zusammenhang mit den Wahlen untersuchen und weiteren Gewalttaten entgegenwirken. Wir müssen auf die Rückkehr von Live-Übertragungen und die Einhaltung grundlegender Menschenrechte sowie der in der Afrikanischen Charta festgeschriebenen Rechte bestehen. Allerdings lenkt diese Entschließung von der Tatsache ab, dass die Europäische Kommission für die Aufklärung der Überweisung von 400 Millionen Euro an die kongolesische Regierung verantwortlich ist. Ich denke, dass wir auf diese Angelegenheit bald zurückkommen werden.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. – (PT) Ich habe für Ziffer 20 des Berichts über die Rolle der Frauen in der Industrie gestimmt, denn es ist wichtig, dass die Kommission eine Studie über die negativen Folgen langer Arbeitszeiten für Familie, Gesellschaft und Gesundheit anfertigt: Die Kinder bleiben lange allein, sich selbst überlassen, was häufig die Ursache für schulischen Misserfolg und Kriminalität ist. Die Mitgliedstaaten müssen die Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer dazu zwingen, länger als die gesetzlich festgelegte Zeit zu arbeiten, stärker kontrollieren und gegen diese Unternehmen harte Strafen verhängen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Das Europäische Parlament hat heute meinen Bericht über die Rolle der Frauen in der Industrie angenommen. Das ist sehr begrüßenswert, auch wenn bedauerlicherweise einige kleinere Änderungen vorgenommen wurden.
Gleichwohl anerkennt der Bericht die wichtige Rolle der Frauen in der Industrie und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer wirksamen Kontrolle, um Stereotypisierungen und Diskriminierungen, vor allem Lohndiskriminierungen, zu bekämpfen. Diese Situation ist umso gravierender, als sie sich in der Industrie auf zirka 30 % und in den übrigen Sektoren annähernd auf 15 % belaufen, und das, obwohl es seit über dreißig Jahren die Richtlinie über gleiches Entgelt für Männer und Frauen gibt.
Er betont, wie wichtig Tarifverhandlungen im Kampf gegen die Diskriminierung von Frauen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zur Beschäftigung, auf Löhne, Arbeitsbedingungen, den beruflichen Aufstieg und Berufsbildung, sind.
Er unterstreicht, wie wichtig Gemeinschaftsprogramme sind, die zur Schaffung von Marken, zum Schutz der Ursprungsbezeichnung der Erzeugung und zur Werbung im Ausland für Gemeinschaftserzeugnisse aus Industriebranchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, anregen.
Schließlich ist es sehr wichtig, dass das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer anerkannt wird, an den Prozessen der Umstrukturierung von Unternehmen teilzuhaben und für ihre Strukturen, vor allem die Europäischen Betriebsräte, während dieser Prozesse das Recht auf Unterrichtung sowie die Möglichkeit ihres mitentscheidenden Eingreifens, einschließlich des Vetorechts, zu sichern.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Dieser Bericht behandelt eine Reihe von Aspekten, die an sich von großer Bedeutung sind, bei denen jedoch die Zuständigkeit und Verantwortung für die Erarbeitung und Verbesserung der entsprechenden Vorschriften bei den Mitgliedstaaten liegt. Das ausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern in den Unternehmensvorständen, die Erarbeitung von Gleichstellungsplänen in Großunternehmen sowie der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder sind keine Fragen, die am besten und effektivsten auf Gemeinschaftsebene geregelt werden. Aus diesem Grunde haben wir gegen den vorliegenden Bericht gestimmt.
Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. − (PL) Die europäische Industrie ist ganz klar in einem weit reichenden Wandel begriffen. Nur schwerlich kann man daher ihre strategische Bedeutung für die Entwicklung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Geschlecht, leugnen.
Die Rolle der in der europäischen Industrie beschäftigten Frauen und ihre Chancen sind nicht nur vom Grad der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes abhängig, sondern auch von Traditionen im Zusammenhang mit der Akzeptanz der Chancengleichheit und der Einhaltung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Menschenrechte. Frauen sind in umfangreicher Weise in die Industrie eingebunden und leisten einen wesentlichen Beitrag in fast allen Sektoren. Dennoch muss man der Berichterstatterin beipflichten, dass die Rolle der Frauen in den Industriezweigen mit Spitzentechnologien, wie der Luft- und Raumfahrt oder der Chemieindustrie, sehr unzureichend ist.
Der Bericht stellt daher völlig zu Recht diesen Aspekt heraus und legt den Schwerpunkt ganz richtig auf Fragen der Gleichstellung. Der Bericht unterstreicht ferner, dass die Einbindung der Frauen in die Industrie nicht auf die Tätigkeit in Sektoren beschränkt werden darf, die keine Qualifikation erfordern und wo Frauen die Ersten sind, die unter Umstrukturierungen zu leiden haben.
Die Berichterstatterin fordert Unterstützung, insbesondere für KMU, damit der relativ hohe Anteil von weiblichen Beschäftigten erhalten bleibt, vor allem im Fall von Frauen, die sich in einer prekären beruflichen Situation befinden. Dieser Vorschlag verdient Unterstützung, wie auch der gesamte Bericht, und sei es nur aus diesem Grunde.
Marian Harkin (ALDE), schriftlich. − (EN) Ich unterstütze Ziffer 33, denn solche proaktiven Maßnahmen müssen ergriffen werden – zumindest interimistisch, um die Teilnahme von Frauen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen sicherzustellen. Darüber hinaus befürworte ich nachdrücklich Ziffer 20, denn es besteht ein echter Bedarf an einer umfassenden Untersuchung der Folgen langer Arbeitstage für die Gesundheit, sowohl für die physische als auch für die geistige, sowie auch für das Familienleben. Wenn wir für eine Politik sind, die um ein ausgewogenes Arbeits- und Familienleben bemüht ist, dann brauchen wir solch eine Studie.
Mieczysław Edmund Janowski (UEN), schriftlich. − (PL) Die Menschenrechte bilden die Grundlage der Demokratie. Zu diesen Rechten gehört das ganz wichtige Prinzip der Gleichstellung von Männern und Frauen, natürlich unter Berücksichtigung der Umstände, die sich aus den biologischen Unterschieden zwischen ihnen ergeben. Ein Aspekt dieses Problems betrifft die Beschäftigung und die Rolle der Frauen in der Industrie. Es ist einfach unmöglich, eine arithmetische Teilung in zwei gleiche Hälften vorzunehmen.
Worum es uns vor allem geht, ist die Chancengleichheit, die vom Zugang zu Bildung und Berufsausbildung in technischen und ökonomischen Fächern abhängig ist. Eine weitere wichtige Frage ist die Unterstützung für Kinder erziehende Mütter sowie die Gewährleistung, dass sie am Arbeitsplatz nicht diskriminiert werden. Es müssen flexible Rechtsvorschriften hinsichtlich der Renten von erziehenden Müttern erlassen werden. Die Zeit des so genannten Elternurlaubs muss voll berücksichtigt und dem für die Rentenregelung geltenden Beschäftigungszeitraum hinzugefügt werden.
In vielen unserer Länder werden Frauen für eine Arbeit von gleicher Qualität und Quantität noch immer erheblich geringer entlohnt. Für die Errichtung von Hindernissen, die es Frauen verwehren, Führungs- und Aufsichtsfunktionen in Unternehmensvorständen und Verwaltungsräten zu übernehmen, kann es keine Rechtfertigung geben. Es muss etwas unternommen werden, um Stereotype in dieser Hinsicht abzuschaffen. Der vorgelegte Bericht stellt einen Schritt in dieser Richtung dar, und deshalb habe ich für ihn gestimmt.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) In mehreren Erwägungen und Ziffern dieses äußerst umfangreichen Entschließungsantrags werden offene Türen eingerannt. Es werden Maßnahmen gefordert, die glücklicherweise schon vor längerer Zeit getroffen worden sind. Es stimmt, dass gewisse Richtlinien zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern ungenügend umgesetzt wurden. Doch wer ist schuld, wenn in den Bereichen, die von diesem Maßnahmenpaket abgedeckt werden, Diskriminierungen fortbestehen? All diese Richtlinien enthalten Rechtsbehelfsbestimmungen. Frauen, die Diskriminierungen erfahren haben, brauchen nur vor Gericht zu gehen und werden gewinnen, so wie dies in meinem Land glücklicherweise in vielen Fällen geschehen ist.
In diesem Bericht sind leider gewisse unpassende Forderungen enthalten, die nichts mit der Rolle der Frauen in der Industrie zu tun haben.
Die Forderung nach einer Frauenquote von 40 % in den Vorständen von Unternehmen ist eine Einmischung, die dem Grundsatz der Subsidiarität in Bereichen, die den Mitgliedstaaten vorbehalten sind, zuwiderläuft.
Es steht uns nicht zu, die „Überwachung“ von Unternehmensverlagerungen zu fordern. Es ist utopisch, „mehr Wahlmöglichkeiten am Arbeitsplatz“ zu fordern. Wenn mein Unternehmen in Luxemburg-Stadt angesiedelt ist und keine Niederlassung besitzt, kann ich nicht verlangen, an meinem Wohnort Schifflange zu arbeiten.
Unter Vorbehalt dieser Anmerkungen habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Zuzana Roithová (PPE-DE), schriftlich. – (CS) Ich stimme in vielen Punkten dem Bericht über Frauen in der Industrie zu. Allerdings missfällt es mir, dass auf die regionale Arbeitslosigkeit von Frauen, die ihre Arbeitsstellen in europäischen Textilfabriken verloren haben, nicht gezielt eingegangen wurde, die gerade zu dieser Zeit aktuell war. Ich glaube auch nicht, dass noch so viele Quotenregelungen für die Beschäftigung von Frauen das Problem lösen werden.
Meine zweite Anmerkung bezieht sich auf die gerechte Verteilung von Arbeits- und Familienzeit. Das betrifft Frauen ebenso wie Männer. Ich glaube nicht, dass Entschließungen die Lösung sind. Die liegt in der Umsetzung des europäischen Flexicurity-Konzeptes. In Holland zum Beispiel wurde ein ausgezeichneter rechtlicher Rahmen für Teilzeitarbeit geschaffen. Dies hat zu mehr Beschäftigung geführt und darüber hinaus Männern wie Frauen mehr Zeit für ihr Familienleben eingeräumt. Ein effektives Modell kürzerer Arbeitszeiten beweist zudem, dass dieses nicht zwangsläufig mit niedrigeren Einkommen einhergehen muss.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Für mich als Liberalen und Mitglied der schwedischen Volkspartei sind Berichte des Parlaments zum Thema Gleichstellung immer etwas heikel. Die schwedische Volkspartei hat im Laufe der Jahre immer den Standpunkt vertreten, dass in dieser Frage der Weg der Freiwilligkeit der beste ist. Wir wissen aber auch, dass das nicht immer ausreicht. Schwedens positives Engagement in diesem Bereich hat uns als eines der Länder mit der weltweit höchsten Gleichstellung bekannt gemacht. Sollten wir da nicht anstreben, unsere Erfolge in der EU zu verbreiten?
Natürlich wollen wir das! Die Frage ist nur, mit welchen Methoden. Was den vorliegenden Bericht betrifft, fühle ich mich gezwungen, gegen einige Punkte zu stimmen, deren Idee ich zwar unterstütze, deren Umfang und Denkansatz jedoch zweifelhaft erscheinen. Ich meine, dass sowohl Gleichstellungspläne als auch messbare Ziele wichtige Werkzeuge für Unternehmen sein können. Ich bin jedoch nicht der Meinung, dass dies eine wesentliche Frage für die EU sein sollte. Gleiches gilt für die Schaffung einer von der EU gesponserten „Methode“ zur detaillierten „Aufgabenanalyse“, um gleiches Entgelt „zu gewährleisten“. Auch im Hinblick auf den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, gegen den ich von Anfang an große Bedenken hatte, sollte keine spezielle Berücksichtigung des Geschlechts vorgenommen werden, denn das würde zu einer doppelten Ungerechtigkeit führen.
Man kann nicht erwarten, dass jeder Bericht so geschrieben ist, als hätte man ihn selbst verfasst, aber hier gibt es eine Reihe von Kritikpunkten. Dennoch ist dieses Thema so wichtig, dass ich letztendlich insgesamt dafür gestimmt habe.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich habe für den Bericht von Frau Figueiredo über die Rolle der Frauen in der Industrie gestimmt, und ich möchte der Berichterstatterin zu einem sehr guten und gründlichen Bericht gratulieren.
Die Frage der Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist von großer Bedeutung, und wir müssen ihr weiterhin so viel Beachtung wie nur möglich schenken, denn die Europäische Union beruht auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Wir sollten der Bekämpfung aller Anzeichen der Nichteinhaltung dieses Grundsatzes Vorrang einräumen. Das ist vor allem deshalb notwendig, weil der Charakter der Industrie auf dem Weg zu einer wissensbasierten Gesellschaft zurzeit einem Wandel unterworfen ist. Die Sektoren, in denen die Frauen seit jeher beschäftigt werden, sind mit der verarbeitenden Industrie verbunden, während die modernsten Sektoren der Industrie auf der Entwicklung der neuesten Technologien, wie den Informations- und Kommunikationstechnologien, beruhen. Wir sollten alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass in diesen neuen Sektoren das Prinzip der Chancengleichheit gewahrt wird.
- Entschließungsantrag: Ergebnisse des Internet Governance Forums
Cristiana Muscardini (UEN), schriftlich. − (IT) Die UEN-Fraktion kann nicht umhin, dem zur Abstimmung anstehenden Entschließungsantrag beizupflichten und ihm ihre Zustimmung zu geben. Wir hoffen, dass schnellstens bessere Regelungen für das Internet aufgestellt werden, um die Kinder zu schützen und wirksamer gegen jene Provider vorzugehen, die kinderpornografische Websites aufnehmen. Alle Mitgliedstaaten der EU müssen umgehend Maßnahmen ergreifen, um im Wege einer besseren Koordinierung der zuständigen Polizeibehörden illegale Websites zu schließen.
Darüber hinaus hoffen wir auf die Möglichkeit, das heikle Thema des Informationsaustauschs terroristischer Organisationen über das Internet anzugehen und zum Gegenstand zukünftiger Foren zu machen. Ohne Regeln kann es keine Freiheit gegeben, und vor allem kann und darf das Internet nicht zum freien Tummelplatz von Kriminellen und Hass- und Intoleranzpredigern werden. Einer Ausnahmesituation muss mit entschiedenen und dringenden und nicht mit improvisierten Maßnahmen entgegengetreten werden. Die Bekämpfung des Terrorismus und des Völkerhasses muss Grundsatz und Ziel der Europäischen Union und aller freien, demokratischen Länder sein.
9. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
(Die Sitzung wird um 13.05 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)
10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
11. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit
11.1. Festnahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia (Aussprache)
Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über fünf Entschließungsanträge zur Inhaftierung des chinesischen Bürgerrechtlers Hu Jia(1).
Milan Horáček, Verfasser. − Frau Präsidentin! Unsere Fraktion hat Herrn Hu Jia und seine Frau, Zeng Jinyan, für den Sacharow-Preis nominiert. Weil das Paar unter Hausarrest stand, nahmen sie per Webcam an einer Anhörung des Europäischen Parlaments zur Lage der Menschenrechte in China Teil. Durch die erneute Verhaftung Hu Jias wird nun an ihm demonstriert, wovor er selbst gewarnt hat. Will China damit zeigen, dass es die Meinung des Europäischen Parlaments verachtet?
Die Menschenrechte müssen als Querschnittsthema in allen Beziehungen zwischen der EU und China verankert werden. Auch wir müssen kohärent und konsequent auftreten und dürfen unsere Werte nicht einfach auf dem Altar der guten Wirtschaftsbeziehungen opfern.
Daher fordern wir den Rat und die Kommission auf, bei der chinesischen Regierung nicht nur für Hu Jia Position zu beziehen, sondern die Menschenrechte auch beim nächsten Gipfel EU-China einzufordern.
China muss die systematische Einschüchterung von Menschenrechtsaktivisten beenden. Ändert China seine Haltung nicht, muss die Frage neu gestellt werden, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an den Olympischen Spielen stattfindet. Denn Russland ist einer der nächsten Gastgeber der Winterspiele, und die Menschenrechte werden dort auch nicht beachtet.
(Beifall)
Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Frau Präsidentin! Das Problem der Menschenrechte in China ist bei diesen Dringlichkeitsdebatten ein immer wiederkehrendes Thema, und das stets aus gutem Grund. Chinas Wirtschaftswachstum und sein gestiegenes internationales Ansehen haben noch zu keiner wesentlich geänderten Einstellung in Sachen bürgerliche Freiheiten, behördlicher Machtmissbrauch, Spielraum für die Opposition und Unabhängigkeit der Justiz geführt.
Noch immer werden strenge Strafen verhängt, darunter die häufig angewandte Todesstrafe. China ist zwar nicht das einzige Land, das Todesstrafen ausspricht und vollstreckt, aber es hält darin den Rekord. Der einzige festzustellende Fortschritt besteht darin, dass vor der Vollstreckung einer Todesstrafe mehr auf den gesicherten Nachweis der Schuld des Täters geachtet wird, sodass weniger Personen hingerichtet werden, bei denen sich später herausstellt, dass sie unschuldig waren.
Die internationale Aufmerksamkeit für die drei großen Dramen in China ist mittlerweile deutlich geschwunden. Das Massaker auf dem Tiananmen-Platz 1989, die Verfolgung der Anhänger der Falun-Gong-Bewegung sowie die Manipulation der ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung Tibets und Ostturkestans finden immer weniger Beachtung.
Das ganze Interesse wird nun auf Wirtschaftswachstum, Ausfuhrchancen nach China, billige Einfuhrmöglichkeiten aus China, die wachsende Rolle Chinas in Afrika und die bevorstehenden Olympischen Spiele in China gerichtet. Unter diesen Umständen nimmt der Druck zur Verbesserung der Menschenrechtslage in China ab. Die Olympischen Spiele sind zu einem Vorwand für den Abbruch von Wohnvierteln und die Vertreibung ihrer Bewohner geworden. Wird aus dem Ausland Kritik daran geübt, sprechen die chinesischen Botschafter von einer Verletzung ihrer nationalen Ehre.
Die anstehenden Olympischen Spiele hätten Gelegenheit zur Verbesserung der Lage bieten können. So wie es jetzt aussieht, werden sie dem Fremdenverkehr und der Ausführung großer öffentlicher Bauprojekte dienlich sein, die Menschenrechtslage indes wird dadurch nicht gefördert. In den Niederlanden ist jetzt eine Diskussion über einen möglichen Boykott dieser Olympischen Spiele in Gang gekommen.
Ein Entschließungsantrag zur Inhaftierung des Menschenrechtsaktivisten Hu Jia ist notwendig, aber nicht ausreichend. In den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China darf nicht wirtschaftliches Eigeninteresse, sondern muss unsere Sorge um die Menschenrechte in China im Vordergrund stehen.
Marcin Libicki (UEN), Verfasser. – (PL) Ich stimme Herrn Meijer zu, der soeben sagte, wir sollten die Olympischen Spiele wegen der Verfolgung, der chinesische Bürger in China ausgesetzt sind, boykottieren. Es sind aber nicht nur die Chinesen, die in diesem Land permanent verfolgt werden. Die Verfolgung des tibetischen Volkes und anderer nationaler Minderheiten ist in diesem Hohen Haus oft angesprochen worden. Unser heutiges Thema ist die unrechtmäßige Festnahme und Verfolgung eines Aktivisten der Sache der Freiheit, einer Persönlichkeit, die in China für Freiheit kämpft, nämlich des Politikers Hu Jia. Seine Frau und seine Familie hat das gleiche Schicksal ereilt.
Meine Damen und Herren! Ich kann mich daran erinnern, wie die von der Sowjetunion ausgerichteten Olympischen Spiele vor mehreren Jahrzehnten boykottiert wurden. Diese Maßnahme hat zum Niedergang des kommunistischen Regimes beigetragen. Wir dürfen uns heute nicht vom wirtschaftlichen Erfolg Chinas blenden lassen. Dafür hat China unsere Gratulation, doch dürfen wir vor der Verfolgung so vieler Menschen und vor der Verletzung ihrer Grundrechte nicht die Augen verschließen. Wie ich bereits sagte, sind nicht nur die Chinesen davon betroffen, sondern auch andere Bewohner des Gebildes, das als China bekannt ist. Schließlich ist Tibet, dessen Sache in diesem Hohen Haus wiederholt zur Sprache gekommen ist, nicht China. Ich rufe zu einem Boykott der Olympischen Spiele auf.
Thomas Mann, Verfasser. − Frau Präsidentin! Sieben Monate vor Beginn der Olympischen Spiele demonstriert China, wie wenig es von der Achtung der Menschenrechte hält. Die Hoffnung, dass sich durch die IOC-Entscheidung im Reich der Mitte Wesentliches verbessern würde, hat getrogen.
Im Oktober und November 2007 verschleppte und misshandelte der Staatssicherheitsdienst die Anwälte Gao Zhisheng und Li Heping. Ende Dezember inhaftierte er den Menschenrechtsaktivisten und Cyber-Dissidenten Hu Jia mit dem Vorwurf, er habe über das Internet dazu aufgerufen, die Staatsgewalt zu untergraben.
Am 10. Oktober hatte er an einer Pressekonferenz im Europäischen Parlament in Brüssel zum Thema Menschenrechte teilgenommen. Er war uns live über das Telefon aus China zugeschaltet. Für diesen mutigen Einsatz haben wir ihm zu danken. Im vergangenen Jahr wurden er und seine Frau Zeng Jinyan für den Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments nominiert. In seinem Internetblog berichtet er über politische Häftlinge und die Opfer von Olympia-bedingten Landenteignungen.
In einem Brief bedankt er sich bei Bundeskanzlerin Angela Merkel für ihren Empfang des Dalai Lama. Dies war dem offiziellen China offenbar zu viel. In einem offenen Brief forderten 57 chinesische Intellektuelle die Freilassung von Hu Jia. Unser Präsident Hans-Gert Pöttering schloss sich dem an. Es ist ein Schlag ins Gesicht, wenn Menschenrechtler nicht zuletzt wegen des Kontaktes zum Europäischen Parlament inhaftiert werden. Wir müssen alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen, damit er umgehend aus dem Gefängnis freigelassen wird.
China verspricht der Welt die besten Olympischen Spiele aller Zeiten. Der Preis dafür dürfen weder Zensur noch die Missachtung von rechtsstaatlichen Prinzipien sein.
Filip Kaczmarek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Als im Jahr 2001 der Beschluss gefasst wurde, dass Peking die Olympischen Spiele ausrichten wird, glaubten viele von uns, dass dieser Beschluss trotz der damit verbundenen Kontroverse dazu beitragen würde, einen politischen Wandel im kommunistischen China herbeizuführen. Wir dachten, das Gastgeberland würde bewogen werden, den umfassenden Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen und den Geltungsbereich der Grundfreiheiten auf seinem Territorium zu erweitern. Ich pflichte Herrn Mann bei, dass sich sieben Monate vor der Eröffnung der Spiele alle diese Hoffnungen als vergeblich erwiesen haben. Das Gegenteil ist zurzeit der Fall: Die Terrorherrschaft in China hat sich verschärft.
Menschenrechtsaktivisten wie Hu Jia und seine Frau sind eingesperrt und werden illegal ohne Prozess an unbekannten Orten ohne Recht auf Verteidigung festgehalten, schikaniert und terrorisiert. Die chinesischen Behörden senden ein anderes Signal in die Welt und zeigen, dass in ihrem Land weder Demokratie noch Offenheit herrschen. Gleichzeitig hat das chinesische Olympische Komitee beschlossen, das zentrale Motto der Spiele solle „Eine Welt, ein Traum“ lauten. Sie behaupten, dieser Traum würde in dem gemeinsamen Streben nach einem friedlichen Gedeihen und einem Leben in Frieden bestehen. Man fragt sich, was für einen Frieden die Chinesen im Sinn haben und ob sie wirklich begreifen, worum es bei den Olympischen Spielen überhaupt geht.
Józef Pinior, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Zwei Tage nach Weihnachten wurde der chinesische Menschenrechtsaktivist Hu Jia nachmittags in seiner Wohnung festgenommen. Diese Nachricht ist umso bedauerlicher, als China, ein großes Land, ein bedeutender Global Player in der heutigen Welt, in diesem Jahr die Olympischen Spiele ausrichtet.
Das Europäische Parlament und die gesamte Europäische Union müssen darauf drängen, dass China sechs Menschenrechtsfragen löst: Chinas Versäumnis, neue Regelungen, die größere Pressefreiheit erlauben, vollständig umzusetzen; Chinas oberflächliche Bekenntnisse zur Achtung der Rechtsstaatlichkeit; die mangelnde chinesische Unterstützung internationaler Bemühungen um den Schutz der Zivilbevölkerung in Darfur (Sudan); der dürftige chinesische Beitrag zu weltweiten Anstrengungen, die Menschenrechte in Birma zu fördern; fehlende Transparenz in der chinesischen Entwicklungshilfe für Regierungen, die Menschenrechte missachten; und insbesondere die Freilassung aller politischen Häftlinge in China.
Ewa Tomaszewska, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Hu Jia und Zeng Jinyan sind für uns zu einem Symbol des Kampfes für Meinungsfreiheit und Menschenrechte in China geworden. Die beiden Eheleute wurden von diesem Hohen Haus in Anerkennung ihrer Aktivitäten für den Sacharow-Preis nominiert, während sie in ihrem eigenen Land wegen derselben Aktivitäten unterdrückt werden. Hu Jia wurde am 2. Januar verhaftet.
In den 1980er Jahren, während der Zeit des Kriegsrechts in Polen, diente Transparenz als Schutz vor den drastischsten Formen der Unterdrückung. Die Presse und die Rundfunkstationen auf der anderen Seite des Eisernen Vorhangs nannten die Namen der Verhafteten, was uns die Hoffnung gab, wir würden sicher sein. Ich habe selbst erlebt, was es bedeutete, auf diese Weise von Menschen im Ausland, denen unsere Not nicht gleichgültig war, unterstützt zu werden. Deshalb ist es jetzt für mich so wichtig sicherzustellen, dass unsere Stimme, die Stimme des Europäischen Parlaments, die Stimme Hunderter Abgeordneter aus unterschiedlichen europäischen Ländern, in China gehört wird. Die chinesischen Behörden müssen unseren Appell vernehmen und der Unterdrückung von Hu Jia und den vielen anderen Opfern von Verfolgung ein Ende setzen.
Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Die Olympischen Spiele sollten sowohl von den chinesischen Behörden als auch vom Rest der Welt als Chance für den Gastgeber wahrgenommen werden, sein internationales Image zu verändern, das besonders durch die ständigen Verletzungen der Menschenrechte gelitten hat, denen ganz verschiedene Gruppen aus ganz unterschiedlichen Motiven zum Opfer fallen.
Die Verhaftung von Hu Jia und vielen anderen macht deutlich, dass China diese Gelegenheit nicht so nutzt, wie es das sollte. Und sie dient einmal mehr als Mahnung an jene, die in China ein Land gesehen haben, das bereit und aufgeschlossen genug war, um eine internationale und sicherlich auf Solidarität gerichtete Veranstaltung wie die Olympischen Spiele zu organisieren.
China hat noch Zeit, dieses Image zu verändern, doch dafür muss es solche Fragen wie die Achtung der freien Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit ernster nehmen und Schluss machen mit der Obsession, chinesische Männer und Frauen zu verhaften, zu bestrafen und zu verurteilen, die einer schwer zu begründenden Straftat wie der Anstiftung zur Untergrabung der Staatsmacht bezichtigt werden.
Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Immer wieder lenken Olympiaden unser Augenmerk auf die Achtung der menschlichen Würde, so wie sie in der Olympischen Charta verankert ist. Die Olympischen Spiele 2008 in Peking lassen dieser Achtung – oder Missachtung – in China unsere besondere Aufmerksamkeit zukommen. Zu hoffen ist, dass dadurch Druck auf die chinesische Regierung ausgeübt wird, ihre Handlungen wie die Inhaftierung von Hu Jia zu überdenken. Damit hätte das Land Gelegenheit, seine mageren Ergebnisse auf diesem Gebiet zu verbessern.
Vielmehr scheint die chinesische Regierung aber entschlossen zu sein, Menschenrechtsverletzungen unter den Teppich zu kehren, indem sie Aktivisten und Protestierende inhaftiert. Bedenklich ist, dass chinesische Behörden im Westen hoch entwickelte Sicherheitstechnik kaufen, die offenbar dazu bestimmt ist, die Sicherheitsmaßnahmen während der Spiele zu verschärfen. Meine Sorge geht in zwei Richtungen: Ich befürchte den Einsatz solcher Sicherheitstechnik gegen das chinesische Volk in diesem Sommer und auch ihren weiteren Missbrauch danach. Entweder wir nehmen die Olympischen Spiele zum Anlass, Menschenrechte in China zu fördern, oder wir müssen sie boykottieren. Keinesfalls dürfen wir China großartig feiern, wenn Menschenrechte weiter so eklatant missachtet werden.
Desislav Chukolov (NI). – (BG) Verehrte Kollegen! Im 20. Jahrhundert fielen Millionen von Menschen in der ganzen Welt dem Kommunismus zum Opfer. Bedauerlicherweise fordert diese bösartige, menschenverachtende und größtenteils antichristliche Ideologie, die noch immer ihre Befürworter hat, bis heute Opfer. Ich möchte Ihnen das anhand eines Beispiels verdeutlichen.
Derzeit befindet sich Hu Jia in China unter Hausarrest, weil es dort genug Menschen gibt, die in ihm einen Vertreter ihrer Ideen sehen. Das macht ihn so gefährlich für das chinesische Regime. Hier im Europäischen Parlament gibt es zum Glück eine ausreichende Anzahl von Abgeordneten, die von Millionen von Bürgern gewählt wurden, um ihre Ansichten zu vertreten. Dennoch verfolgen die führenden Vertreter der Europäischen Union, die viele mit einer „Pyramide“ vergleichen, ihre eigenen Prioritäten, und ein Referendum zum Vertrag von Lissabon zählt nicht dazu.
Das macht uns, jene Abgeordneten, genauso gefährlich, wie es Hu Jia für das chinesische Regime ist. Man stellt uns zwar nicht unter Hausarrest, aber wenn Herr Pöttering offen und ehrlich genug wäre, dann würde er zugeben, dass er das durchaus in Betracht ziehen würde. Ich kann ihm aber versichern, dass eine ehrenvolle Vertretung unserer Wähler mehr zählt als diese Aussicht. Vielen Dank.
Tunne Kelam (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Leider sind Hu Jia und seine Frau kein Einzelfall.
Um die Ehre zu haben, Gastgeber der diesjährigen Olympischen Spiele in Peking zu sein, übernahm die chinesische Regierung zusätzliche Verpflichtungen, international anerkannte Menschenrechtsstandards zu erfüllen. Entgegen den Erwartungen betrachtet Peking die Olympischen Spiele jedoch als Rechtfertigung für die schärfere Unterdrückung von Menschenrechtsaktivisten. Indem die chinesische Regierung also ihre eigenen Verpflichtungen systematisch verletzt, demonstriert sie, dass sie nicht gewillt ist, die Kernwerte der olympischen Tradition zu respektieren. Tatsächlich steht sie kurz davor, ihre Glaubwürdigkeit zu verlieren.
Deshalb darf die Reaktion der demokratischen Staaten nicht nur in Beschwerden bestehen. Falls die chinesischen Behörden die Lage nicht überzeugend ändern, stellen die demokratischen Teilnehmer der Spiele ihre eigene Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die von ihnen vertretenen Werte in Frage.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Im Jahr 2001 stellte der Vizepräsident des Pekinger Organisationskomitees für die Spiele der XXIX. Olympiade, Liu Jingmin, fest, dass die Vergabe der Olympischen Spiele an Peking zur Förderung der Entwicklung der Menschenrechte beitragen werde. In den letzten Monaten haben sich die chinesischen Behörden jedoch herausgenommen, häufiger als üblich gegen die freie Meinungsäußerung vorzugehen. Auch haben sie Journalisten und Aktivisten unterdrückt. Die Verhaftung von Hu Jia, einem führenden Menschenrechtsaktivisten, der 2007 für den Sacharow-Preis nominiert wurde, sandte Schockwellen durch die Gesellschaft. Hu Jia wurde unter dem Vorwand verhaftet, er habe andere zum Sturz der Regierung des Landes angestiftet. Immer noch wird ihm das Recht auf einen Anwalt und auch medizinische Versorgung verweigert.
China muss gezwungen werden, die internationalen Normen auf dem Gebiet der Menschenrechte einzuhalten und diese Rechte zu achten. Es muss Schluss damit machen, die Spiele als Vorwand für die ungesetzliche Festnahme von Journalisten und Dissidenten zu missbrauchen. Wir sollten die chinesischen Behörden an den Gedanken gemahnen, der die olympische Bewegung inspiriert, nämlich den Sport mit der Vision von einer friedlichen Gesellschaft und der Wahrung der Menschenwürde zu verbinden. Gleichzeitig sollten wir die unverzügliche Freilassung von Hu Jia und aller anderen ohne Gerichtsverfahren inhaftierten Aktivisten fordern, sodass sie zu ihren Familien zurückkehren können und die notwendige ärztliche Betreuung erhalten.
Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Ich wollte mich nur vergewissern, ob die Strategie des „Auf-sich-aufmerksam-Machens“ auch hier greift. Wenn das so ist, möchte ich kurz feststellen, dass, wenn man in China ist, nichts sichtbar darauf hindeutet, wie das Kontrollsystem funktioniert. Aber es funktioniert. Die Bürger fühlen sich durch das vom System aufgezwungene Unterdrückungsregime stark eingeengt. Wir sind der Überzeugung, dass wir aufgerufen sind, der übrigen Welt die Situation bewusst zu machen, wie andere Abgeordnete bereits festgestellt haben. Das ist die einzige Waffe, über die wir verfügen. Wir können das erreichte Niveau der wirtschaftlichen Entwicklung in China respektieren, aber kaum anderswo in der Welt sind Menschen mittlerweile so durchdrungen von Furcht und Selbstzensur. Ich bin daher voller Bewunderung für die mutigen Einzelpersonen in China, die mit solcher Tapferkeit auf die Lage aufmerksam machen, dass sie ihre Karriere, ihre Freiheit, ja ihr Leben riskieren. Es ist unsere moralische Pflicht, Schulter an Schulter mit ihnen zu stehen. Es gibt keine andere Lösung, keinen anderen Weg nach vorn.
Ryszard Czarnecki (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Anschließend an die Bemerkungen meines Kollegen aus Polen, möchte ich die Anwesenheit von Frau Kommissarin Kuneva nutzen, die folgende Frage an sie zu richten. Können wir vor dem Hintergrund der letzten Jahre wirklich sagen, dass sich die wahre Achtung der Menschenrechte in der Volksrepublik China im Vormarsch befindet? Sollte mit den Spielen, die im Juli dieses Jahres in Peking stattfinden, wirklich beabsichtigt worden sein, dass sich chinesische Dissidenten jetzt sicherer fühlen und dass die Beziehungen zu Taiwan auf eine zivilisiertere Grundlage gestellt werden? Hat der freie Zugang zum Internet in den letzten zwei oder drei Jahren zugenommen? Ich wäre der Frau Kommissarin dankbar für ihre Antwort. Schließlich heißt es in der Bibel: „Bittet, und euch wird gegeben werden.“
Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Vor gerade einmal einem Monat äußerte sich meine Kollegin, Kommissarin Ferrero-Waldner, vor diesem Hohen Haus tief besorgt über die anhaltende und systematische Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern in China. Um so mehr ist die Kommission daher über die willkürliche Inhaftierung von Hu Jian besorgt und erinnert daran, dass er wegen seines Eintretens für die Menschenrechte bereits in der Vergangenheit wiederholt verfolgt wurde.
Zudem machen wir uns Sorgen um die Gesundheit von Hu Jia. Er leidet an Hepatitis B und muss täglich Medikamente einnehmen. Ungeklärt ist, ob seine tägliche medizinische Behandlung gewährleistet ist und ob er während seiner Inhaftierung in der Pekinger Städtischen Haftanstalt in Dougezhuang mit ärztlicher Betreuung rechnen kann.
Nach Auffassung der Kommission verpflichtet die Inhaftierung von Hu Jiang die EU zu entschlossenem Handeln, da die Verhaftung eindeutig auf seine freimütigen und ehrlichen Aussagen über die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern in einer Telefonkonferenz während einer Sitzung des Unterausschusses „Menschenrechte“ des Europäischen Parlaments im November 2007 zurückzuführen ist.
Dies erinnert an den Fall von Cao Dong, einem Falun-Gong-Praktizierenden, der nach einem Treffen mit dem Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments im Mai 2006 in Peking festgenommen wurde und sich noch immer in Haft befindet. Die Inhaftierung von Hu Jia verlangt auch eine Reaktion der EU, die sich weltweit für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern einsetzt. Gestern protestierte die EU-Troika scharf bei den chinesischen Behörden und forderte seine sofortige Freilassung. Wir hoffen stark, dass den chinesischen Behörden klar wird, dass die Frage der Menschenrechtsverteidiger erhebliche Auswirkungen auf Chinas Ansehen in Europa hat und sie dementsprechend handeln werden.
Ich versichere Ihnen, dass die EU die Entwicklung im Fall von Hu Jia sehr genau verfolgen wird.
Bei dieser Gelegenheit fordert die Kommission die chinesische Regierung erneut dringend auf, freie Meinungsäußerungen in jeder Form zuzulassen. Danach richtet sich insbesondere, wie die Weltöffentlichkeit China beurteilt, besonders in diesem Jahr, wenn im Vorfeld der Olympischen Spiele die Augen der Welt auf China gerichtet sind. Unserer Überzeugung nach lässt sich eine weitaus stabilere Gesellschaft aufbauen, wenn freie Meinungsäußerungen zugelassen werden.
Lassen Sie mich abschließend betonen, dass die Kommission ihre Anstrengungen verstärken wird, damit sich die Menschenrechtslage in China insgesamt verbessert. Dabei werden wir auch künftig eine entscheidende Rolle in der Troika bei der Vorbereitung des EU-China-Menschrechtsdialogs und -seminars spielen, damit Gespräche weiterhin zielgerichteter verlaufen.
Trotz des schleppenden Fortschritts auf dem Gebiet der Menschenrechte in China sind wir der festen Auffassung, dass der EU-China-Menschenrechtsdialog eine der wirksamsten Möglichkeiten bleibt, mit China offene und eingehende Diskussionen zu führen, die auf die Verwirklichung von Menschenrechtsreformen im Land abzielen.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.
11.2. Lage in der Demokratischen Republik Kongo und Vergewaltigung als Kriegsverbrechen (Aussprache)
Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und zu Vergewaltigung als Kriegsverbrechen(1).
Raül Romeva i Rueda, Verfasser. − (ES) Frau Präsidentin! Die Anwendung von sexueller Gewalt und insbesondere Vergewaltigung als Kriegswaffe ist leider nicht neu.
Eine nicht unwesentliche Rolle spielt, dass Artikel 7 und 8 des Statuts von Rom von 1998 über den Strafgerichtshof festlegt, dass Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt als Straftaten gegen die Menschheit und als Kriegsverbrechen betrachtet werden und in ihrer Behandlung und Verfolgung der Folter oder schweren Kriegsverbrechen gleichkommen, unabhängig davon, ob sie während eines bewaffneten Konflikts begangen wurden oder nicht.
Der Krieg in der Demokratischen Republik Kongo macht deutlich, inwieweit diese Frage eine viel größere Aufmerksamkeit verdient, als sie bisher erhalten hat. Jahr für Jahr gibt es Zehntausende von Berichten über Vergewaltigungen oder sexuelle Überfälle in der Region. Viele dieser Vorfälle finden zudem in Vertriebenen- und Flüchtlingslagern statt und werden häufig von Regierungstruppen, Rebellengruppen oder anderen Kräften begangen.
Daher halte ich es für äußerst wichtig, dass dieses Parlament diese Praktiken nicht nur verurteilt, sondern die Behörden der Demokratischen Republik Kongo auffordert, ihnen unverzüglich Einhalt zu gebieten, Untersuchungen einzuleiten, sie vor Gericht anzuklagen und einer sicheren strafrechtlichen Verurteilung zuzuführen sowie den Schutz der Opfer, Waisen und Familienangehörigen zu gewährleisten.
Ebenso müssen wir unsere eigenen Institutionen daran erinnern, dass die Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Verantwortung der Mitgliedstaaten hervorhebt, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen, einschließlich der Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt oder anderer konkreter Gewalttaten gegen Frauen.
Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Frau Präsidentin! Europäische Staaten haben in den Kolonien in Afrika Volksstämme zusammengebracht, die keine guten Beziehungen zueinander hatten, während andere Ethnien durch willkürliche Grenzziehungen mitten durch ihre Siedlungsgebiete auseinandergerissen wurden. Die Demokratische Republik Kongo, ein riesiger Vielvölkerstaat, bekam keine Gelegenheit, während der belgischen Kolonialherrschaft vor 1960 mittels einer jahrelang aufgebauten Selbstverwaltung schrittweise in die Unabhängigkeit entlassen zu werden. Die Entkolonialisierung ist nicht vorbereitet worden: Sie wurde mit einem Schlag unumgänglich, nachdem England und Frankreich ihren kleineren Nachbarkolonien Ende der 50er-Jahre, zum Teil als Folge der Befreiungskriege in Marokko, Tunesien, Algerien und Kenia, die Unabhängigkeit zugestanden hatten.
Seither war der Kongo permanentes Kriegsgebiet. Die Anfangsjahre wurden durch den Konflikt zwischen Kasavubu aus dem Westen, Lumumba aus dem Nordosten und Tshombé aus dem Südosten beherrscht. Sie vertraten jeweils unterschiedliche Ideologien und Interessen, waren aber – was viel wichtiger ist – bei Teilen der kongolesischen Bevölkerung jeweils sehr beliebt.
Die strenge Militärdiktatur des Profitmachers Mobutu hat das Land über Jahre in scheinbarer Ruhe zusammengehalten, ohne dass jedoch die Differenzen jemals überbrückt wurden. Ebenso wenig sorgten die jüngsten Wahlen für Einheit oder gute Zusammenarbeit. Das Land ist nach wie vor ein Konfliktgebiet mit flexiblen Grenzen, wobei es genau wie in den 60er-Jahren um die Abgrenzung ethnischer Gebiete und um die Herrschaft über Bergbaugebiete geht. Nutznießer sind dabei ausländische Unternehmen. Offensichtlich geht es jetzt um die Frage, welcher Volksstamm innerhalb dieser ethnischen Vielfalt die Vorherrschaft über die anderen Stämme erlangt. Beim jetzigen Stand der Dinge hat der Kongo wohl keinerlei Zukunftsperspektiven.
All die Gräueltaten, die in dem Entschließungsantrag angesprochen werden, darunter die allgemein herrschende Rechtlosigkeit und die zahlreichen Fälle von Vergewaltigungen von Frauen, stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem Chaos. Das Gesetz von 2006 gegen sexuelle Gewalt bringt keine Lösung des Problems, solange der Konflikt andauert und so viele Menschen keine feste Unterkunft haben.
In dem Entschließungsantrag wird zu Recht auf die Rolle von Regierungsvertretern, Friedenstruppen und Hilfsorganisationen hingewiesen; ihr Personal muss alles in seiner Macht Stehende zur Vermeidung solcher Gräuel tun, ohne selbst mit hineingezogen zu werden. Die Anerkennung von Vergewaltigung, erzwungener Schwangerschaft, sexueller Sklaverei und jeder Form sexueller Gewalt als Kriegsverbrechen durch die Europäische Union und die Vereinten Nationen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dieser Gewalt den Nährboden zu entziehen; das muss allerdings vor Ort geschehen.
Ryszard Czarnecki (UEN), Verfasser. ? (PL) Frau Präsidentin! Ich war erst vor drei Wochen in der Demokratischen Republik Kongo, sodass mein Wissen um die Situation nicht ausschließlich aus Dokumenten stammt, wenngleich Letztere sehr wichtig sind.
Das ist wahrlich ein unglückliches Land, das viele Namensänderungen erfahren hat. Ursprünglich nannte man es Kongo, dann wurde daraus Zaire, und jetzt ist es als Demokratische Republik Kongo bekannt. Die Massenbewegungen seiner Bevölkerung indes waren weitaus zahlreicher als die Namensänderungen. Die uns vorliegenden Dokumente besagen, dass allein im vergangenen Jahr 400 000 seiner Bewohner gezwungen waren, ihre Häuser zu verlassen. Die Gesamtzahl der Menschen, die in den letzten Jahren dazu gezwungen waren, ist vier Mal größer und belief sich auf 1,5 Millionen.
Ich möchte auch die Vergewaltigung als Waffe ansprechen, die bewusst sowohl von den Kämpfern auf der Rebellenseite als auch von der Polizei und Armee auf Seiten der Regierung für politische Zwecke benutzt wurde. Das ist einmalig, und die Afrikanische Union steht dem völlig machtlos gegenüber.
Tadeusz Zwiefka (PPE-DE), Verfasser. ? (PL) Frau Präsidentin! Es ist mein tiefer Eindruck, dass die Wörter „Demokratische Republik“, die Bestandteil der offiziellen Bezeichnung des Kongo sind, heutzutage recht hohl klingen, denn in eben jenem Land spielt sich direkt vor unseren Augen eine der schlimmsten humanitären Krisen der letzten Jahre ab.
Mehr als 650 000 Menschen ziehen ständig im Land umher. Allein in nur einer Provinz, in Kivu, wurden in den letzten fünf Jahren 80 % der Familien vertrieben, an die eintausend Frauen werden monatlich Opfer von Vergewaltigungen, und Zehntausende Kinder wurden zu Soldaten gemacht. In der Demokratischen Republik Kongo ist der Durchzug der Armeen von allen möglichen Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung begleitet, von Vergewaltigung, Mord und Plünderung. Sexuelle Gewalt wird angewendet, um die Bewohner der Demokratischen Republik Kongo, die im Konflikt die falsche Seite unterstützten, zu terrorisieren und zu bestrafen. Sie ist so weit verbreitet, dass der Organisation Ärzte ohne Grenzen zufolge 75 % aller Vergewaltigungen in der Welt im Osten der Demokratischen Republik Kongo stattfinden. Vergewaltigungen werden von barbarischer Folter begleitet, wie Stockschläge und Verstümmelungen mit Messern. Viele junge Frauen sind in die sexuelle Sklaverei gezwungen worden.
Wir sollten daran erinnern, dass sich in der Demokratischen Republik Kongo zurzeit das größte UN-Friedenskorps der Welt, bestehend aus über 17 000 Soldaten, im Einsatz befindet. Welches ist die hauptsächliche Methode zur Verhinderung von sexueller Gewalt? Losungen an den Wänden, die besagen, dass Vergewaltigung unmenschlich ist. Am alarmierendsten ist, dass die UNO-Soldaten selbst in diesen Skandal verwickelt sind. Mehr als ein Mal haben UN-Ermittler herausgefunden, dass UN-Soldaten selber kongolesische Mädchen zur Prostitution gezwungen haben. Es hat sich jedoch einfach als unmöglich erwiesen, die betreffenden Soldaten zu bestrafen, weil die Anführer ihrer Einheiten alles unternommen haben, um eine Strafverfolgung zu verhindern. Die Soldaten haben mehr als ein Mal Gewalt angewendet, anstatt davor zu schützen, und diese Male werden immer zahlreicher. Das kann nur als ein Skandal bezeichnet werden.
Ich möchte an die internationale Gemeinschaft appellieren, eine unverzügliche entschlossene Aktion zu unterstützen, die das Ziel hat, die Verantwortlichen für Verbrechen sexueller Art zu ermitteln und zu bestrafen. Betonen möchte ich auch, dass jene Länder, die unter dem Schirm der UN Militäreinheiten in das Kampfgebiet entsenden, für eine ordnungsgemäße Untersuchung aller Vorwürfe kriminellen Verhaltens des an friedenserhaltenden Missionen beteiligten Personals verantwortlich sind.
Ich sehe, dass die Optionen der Europäischen Union bei der Lösung von Konflikten dieser Art begrenzt sind. Dennoch fordere ich die Bereitstellung von Mitteln zur Organisierung einer Friedenskonferenz in Kivu. Hilfen der Europäischen Union sollten auch auf die Bereitstellung von medizinischer, rechtlicher und sozialer Unterstützung aller Opfer von sexuellen Verbrechen gerichtet sein.
Ich gehe davon aus, dass die Europäische Union und die UN formell anerkennen werden, dass sexuelle Verbrechen jeder Art Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichzusetzen sind.
Josep Borrell Fontelles, Verfasser. − (ES) Frau Präsidentin! Die Beschreibung der sexuellen Gewalt in Kivu, im Kongo, ruft bei uns unvermeidlich ein Gefühl des Abscheus hervor. Unsere Kollegen haben berichtet, was dort geschieht, ich will es nicht wiederholen. Wir dürfen diese Taten nicht nur übereinstimmend verurteilen, das könnte wie ein Schrei in der Wüste sein: Wir müssen etwas unternehmen, um dem ein Ende zu setzen, und was wir tun können, ist, Druck auf die kongolesische Regierung auszuüben, denn es sind nicht nur die Rebellen, sondern auch die Regierungstruppen, die solche Gräueltaten begehen, mit denen Frauen gedemütigt und die moralischen Fundamente der Gesellschaft, in der sie leben, untergraben werden sollen.
Wir müssen erreichen, dass die Vereinten Nationen und die Europäische Union die sexuelle Gewalt zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklären. Wir müssen die Kommission auffordern, die Mittel für die Entwicklungshilfe des Kongo hauptsächlich und vorrangig zur Unterstützung der Opfer bereitzustellen, für Rechtsbeistand, soziale Hilfe und medizinische Betreuung.
Wir müssen uns dafür einsetzen, dass das Personal der Vereinten Nationen vor Ort den Schutz der Opfer und die Suche nach den Verantwortlichen in den Vordergrund ihrer Aufgaben stellt, und dafür ist es notwendig, das Mandat der UN-Mission in der Demokratischen Republik Kongo zu erweitern, um es so direkter mit der Prävention solcher Vorfälle zu verbinden.
Und schließlich gilt es, die Teilnehmer der Konferenz über Kivu zu konkreten Ergebnissen aufzurufen und zu fordern, dass Gerechtigkeit geübt und Verantwortung übernommen wird, denn wenn nach allem, was geschehen ist, die Vergewaltiger, die die Uniform der offiziellen Armee der Republik Kongo tragen, schließlich straffrei ausgehen, werden die Opfer zweimal gedemütigt – zuerst durch die Vergewaltigung selbst und nochmals, wenn sie sehen, dass diese Tat ohne strafrechtliche Folgen bleibt.
Das können und müssen wir tun. Ich vertraue darauf, dass die Kommission diese Überlegungen gebührend berücksichtigt und die Mittel der Entwicklungshilfe für den Kongo umleitet, wie ich gefordert habe, um die Opfer zu unterstützen und zu verhindern, dass dieses brutale Gemetzel gegen die Würde der Frauen weitergeht.
Urszula Gacek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Der Text der uns vorliegenden Entschließung enthält alarmierende Angaben. Wir sollten uns allerdings vergegenwärtigen, dass hinter dieser Statistik die Tragödien einzelner Frauen liegen.
Ich möchte dem Hohen Haus Lumos Geschichte erzählen. Lumo war 1994 Opfer einer Massenvergewaltigung. Der Übergriff war so brutal, dass diese junge Frau bleibende innere Verletzungen davontrug. Nach jahrelanger Behandlung und vier Operationen hat sie ihre Gesundheit immer noch nicht wieder gewonnen und wird wahrscheinlich nie vollständig genesen. Sie wurde von ihrem Verlobten, vom größten Teil ihrer Familie von der Gesellschaft abgewiesen. Ihre Mutter und die afrikanische karitative Organisation HEAL Afrika waren ihre einzige Stütze. HEAL Afrika unterhält ein Krankenhaus in Goma, die Hauptstadt der Vergewaltigungen in der Demokratischen Republik Kongo. Das Krankenhaus ist auf die Behandlung der Opfer von brutalen Fällen sexueller Gewalt spezialisiert. Die Chirurgen waren bislang sehr erfolgreich, und so genannte Mütter geben den Opfern psychologische Unterstützung.
Das Hohe Haus sollte diese Menschen für ihre Arbeit loben, aber Lob allein ist nicht genug. Wir müssen überlegen, wie wir sie praktisch unterstützen können. Wir sind es Lumo und den Tausenden ihrer kongolesischen Schwestern schuldig, dass wir ihnen helfen.
(Beifall)
Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Mit der heutigen Entschließung zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und Vergewaltigungen als Kriegsverbrechen fordern wir die Europäische Union und die Vereinten Nationen auf, Vergewaltigungen, erzwungene Schwangerschaft, sexuelle Sklaverei und andere Formen der sexuellen Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Form der Folter formell anzuerkennen. Und wir fordern, dass Druck auf die kongolesische Regierung ausgeübt wird, um die Situation der Straflosigkeit zu beenden. Diese Schritte sind notwendig, um die schreckliche Situation von Hunderttausenden von Frauen zu verbessern.
Die Gewalt, die Frauen in der Demokratischen Republik Kongo erleiden, ist unvorstellbar. In der Provinz Kivu werden mehr als ein Drittel aller Frauen vergewaltigt, viele mehrfach über längere Zeit. Das dauert seit vielen Jahren an. Überwiegend sind die Täter Soldaten aller Fraktionen, Mitglieder der kongolesischen Sicherheitskräfte und der Polizei. Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen berichtete letzten September.
Die Gräueltaten, die von den bewaffneten Truppen verübt werden, sind von unvorstellbarer Brutalität und zielen auf die vollständige physische und psychische Zerstörung der Frauen ab. Zum Trauma der Vergewaltigung kommt, dass viele der Opfer unter sozialer Diskriminierung und Ächtung durch ihre Familien und Gemeinschaften leiden. Das ist mit ein Grund dafür, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich stattgefundenen Vergewaltigungen gemeldet wird.
Wir fordern daher – Kollege Borrell Fontelles hat das bereits gesagt – die Ausdehnung des UNO-Mandats auf den Schutz von Zivilisten vor sexueller Gewalt. Hinweisen auf sexuellen Missbrauch durch das Personal der Mission zur Friedenssicherung muss verstärkt nachgegangen werden, die Verantwortlichen müssen vor ein Gericht gebracht werden.
Vor einigen Tagen wurde die Konferenz über Frieden, Sicherheit und Entwicklung in Goma eröffnet. Wir fordern die Teilnehmer eindringlich auf, das Problem der sexuellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen anzugehen und sich zu verpflichten, die Täter vor Gericht zu bringen und die Situation der Straflosigkeit zu beenden.
Marcin Libicki, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Wir diskutieren heute über Vergewaltigung als Kriegsverbrechen in der Demokratischen Republik Kongo. Es ist eine Ironie, dass dieses Land die Bezeichnung Demokratische Republik Kongo trägt. Heutzutage scheint es so, je mehr in Namen und Reden auf Demokratie verwiesen wird, umso weniger Menschenrechte genießen die einfachen Leute die.
Ich sage noch einmal: Die einzige Möglichkeit, die afrikanischen Warlords, die ins Präsidentenamt aufgestiegen sind, zu zügeln, sind einerseits Wirtschaftssanktionen und andererseits das bewaffnete Eingreifen. Solange die Europäische Union nicht eine Polizei aufstellt – die natürlich nicht in jeden Bürgerkrieg eingreifen würde, aber zumindest die Lager überwachen könnte, die so genannten Flüchtlingslager, wo in der Demokratischen Republik Kongo die schlimmsten Verbrechen verübt werden –, werden unsere Möglichkeiten einzig und allein darin bestehen, über das Thema weiter zu diskutieren. Die Menschen werden weiter leiden und sterben, während wir endlos debattieren.
Hiltrud Breyer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Die abscheulichen Massenvergewaltigungen im Kongo werden systematisch betrieben, und von daher werden sie auch als militärische Strategie eingesetzt, und das ist nicht nur Krieg, das ist sexueller Terror gegen Frauen. Die brutalen Vergewaltigungen dienen inzwischen jeder Kriegspartei im Ostkongo, ob lokale Stammesmiliz oder nationale Armee, als Zeichen der Macht und als Mittel der Einschüchterung.
Gerade die Schwächsten der Gesellschaft, Frauen, Kinder und sogar Babys, werden barbarisch missbraucht, vorsätzlich verwundet, verstümmelt, mit HIV oder anderen Infektionskrankheiten angesteckt oder getötet. Wir wissen, wir haben es gehört, diese Brutalität übersteigt jegliche menschliche Vorstellungskraft, und wir brauchen ganz dringend den Fakt, dass Vergewaltigung endlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als Kriegsverbrechen und auch als Folter verurteilt wird. Wenn aber die Vergewaltigungsopfer nach schweren Operationen — den Frauen fehlen oft sämtliche weiblichen Geschlechtsorgane — traumatisiert und allein zurück in ihre Dörfer kommen, finden sie dort keinen Schutz.
Von daher kann ich nur unterstützen, was Herr Borrell und Frau Scheele eben gesagt haben: Die europäischen Gelder müssen wir auch nutzen für Frauenhäuser, die für die Frauen nach ihren Krankenhausaufenthalten eine Art Zufluchtsort sind, wo sie dann versuchen können, ein neues Leben aufzubauen. Denn neben der physischen Gewalt ist die psychische Gewalt, die den Opfern angetan wird, unermesslich grausam.
Wir wissen, dass die meisten Übergriffe von Rebellen verantwortet werden, aber fast ein Fünftel der registrierten Fälle geht auf das Konto von Regierungstruppen und Polizisten zurück, und es ist in der Tat beschämend, dass bislang kein einziger Täter festgenommen oder gar beschuldigt worden ist. Und von daher: Lippenbekenntnisse reichen nicht. Wir brauchen politische Taten der UN und der Europäischen Union, wenn wir uns ....
(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Als ich kürzlich in einer Aussprache über sexuelle Sklaverei in Japan während des Zweiten Weltkriegs das Wort ergriffen habe, habe ich mich auch gegen die gegenwärtig in der Demokratischen Republik Kongo brutale Gewalt gegen Frauen gewandt. Der Organisation Ärzte ohne Grenzen zufolge finden 75 % aller Vergewaltigungen in der Welt in der Demokratischen Republik Kongo statt. Das ist umso alarmierender, als die Gewalt von einer besonderen Grausamkeit begleitet ist. Selbst dreijährige Mädchen sind betroffen.
Bewaffnete Gruppen benutzen die Vergewaltigung als taktische Methode, um den Widerstand zu brechen und ethnische Gruppierungen zu bestrafen. Das trifft nicht nur auf die bewaffneten Rebellen zu, sondern auch auf die kongolesische Armee. Neben Lebensmittelmangel und Krankheit haben sexuelle Gewalt und Aggression in nie gekanntem Ausmaß dazu beigetragen, dass das Gebiet zur Hölle auf Erden wurde. Wir sollten nicht vergessen, dass die Rivalitäten unter den Stämmen von der Kolonialzeit herrühren, als ein Stamm dem anderen gegenüber begünstigt wurde.
Leopold Józef Rutowicz (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Die Demokratische Republik Kongo ist das größte Land in Afrika. Es ist reich an natürlichen Ressourcen wie Wasser, Tropenwäldern und landwirtschaftlicher Nutzfläche, aber die Zivilisation ist dort seit langem in einem Zustand des Niedergangs. Mehr als vier Millionen Menschen haben in der Demokratischen Republik Kongo infolge zweier Bürgerkriege, infolge von Stammeskonflikten und den Aktivitäten bewaffneter Gruppen und Partisanen ihr Leben verloren. Um die tragische Lage der Menschen noch zu verschlimmern, hat es Massendeportationen von Bürgern aus ihren einstigen Wohngebieten gegeben, es gab korrupte und ineffiziente Regierungen, die AIDS-Epidemie und erst vor kurzem den Ausbruch des Ebola-Virus.
Wie kann diesen Menschen geholfen werden? Über die humanitäre Hilfe und die technische Unterstützung hinaus ist es geboten, etwas gegen die für diese schrecklichen Geschehnisse verantwortlichen Führer und Organisatoren zu unternehmen. Sie gehen bis heute ungestraft aus und sollten endlich aus der kongolesischen Gesellschaft ausgeschlossen werden. Für Völkermord verantwortliche Verbrecher sollten von internationalen Spezialkräften aufgespürt werden, sodass man sie vor ein Gericht stellen kann.
Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte nicht bereits Gesagtes wiederholen, deshalb will ich lediglich feststellen, dass, was uns betrifft, die notwendige Hilfeleistung keine Frage ist. Es ist zu hoffen, dass die Hilfe so umfangreich und umfassend wie möglich ist.
Ich möchte auch sagen, dass ich, als ich mich während der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo befand, schockiert darüber war, dass man Jungen von 13 Jahren und manchmal noch Jüngeren zwei Dinge beibringt: wie man kämpft und wie man Mädchen vergewaltigt, die noch jünger sind als sie selber. Das ist das Image der so genannten Soldaten der Gruppierung, die den oppositionellen Präsidentschaftskandidaten, Herrn Bemba, unterstützt. Das ist allerdings keine Ausnahme. Die Situation ist ähnlich in allen Konfliktparteien. Ich unterstütze daher Herrn Borrells Äußerung, dass die uns zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen unter anderem für die Umerziehung dieser jungen Menschen eingesetzt werden sollten. Wenn sich diese Lebensweise bei den Jugendlichen festsetzt, dann kann ihre Zukunft nur ein Leben in Gangs sein, die vergewaltigen und morden. Es muss etwas mit ihnen geschehen. Wir stehen offenbar vor der Herausforderung, eine Möglichkeit zu finden, diesen Menschen dabei zu helfen, ihre Haltung zum Leben und zum anderen Geschlecht zu ändern.
Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Große Sorgen bereitet der Kommission auch weiterhin die sich verschlimmernde Menschenrechtslage – besonders die weit verbreitete sexuelle Gewalt – im Osten der Demokratischen Republik Kongo, und sie verurteilt nachdrücklich alle Gewaltakte gegen Frauen.
Im vorherrschenden Klima der Gewalt und der Unsicherheit sind alle bewaffneten Gruppen im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo, darunter Teile der Regierungstruppen, bis zu einem gewissen Maße am dramatischen Anstieg dieser Gewaltakte beteiligt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Kampf gegen Straflosigkeit zu unterstützen, aber auch die dem Problem zugrunde liegenden Ursachen zu bekämpfen. Dabei ist festzustellen, dass sexuelle Gewalt im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo Teil der anhaltenden Konflikte und Gewalttaten in der Region sind.
Um anhaltende Sicherheit und Stabilität, die beiden Hauptelemente im Zusammenhang mit der vorherrschenden sexuellen Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo, zu erreichen, ist Frieden unabdingbar. Deshalb hat sich die Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten auch stets für eine politische Lösung der Krise im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo eingesetzt.
Die derzeitige Konferenz über Frieden, Sicherheit und Entwicklung in den Kivu-Provinzen könnte in Verbindung mit der jüngsten Vereinbarung, die zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda im November 2007 in Nairobi geschlossen wurde, durchaus einen wichtigen Schritt in diesem Prozess darstellen, auch wenn sicher noch viele Herausforderungen zu bewältigen sind, bevor ein dauerhafter Frieden in den Kivus erreicht werden kann.
Allerdings reichen diese Bemühungen nicht aus und müssen durch aktive Unterstützung ergänzt werden, um die Fähigkeit des Staates zu stärken, seinen Bürgern Schutz zu gewähren. Hier arbeitet die Kommission mit den Mitgliedstaaten bei der Festigung der Rechtsstaatlichkeit und im Kampf gegen Straflosigkeit zusammen, indem sie die Reformen im Sicherheitssektor unterstützt, zu dem Armee, Polizei und Justiz gehören.
Ich möchte nun auf einige Fragen von Abgeordneten eingehen und versuchen, sie zu beantworten. Insbesondere widmet sich die Kommission dem Problem von sexueller Gewalt und Kriminalität durch ein von mehreren Seiten finanziertes Projekt für Gerechtigkeit und Rehabilitation im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo und konzentriert sich dabei unter anderem darauf, die Fähigkeiten von Akteuren der Justiz zu entwickeln und für bessere rechtliche Unterstützung der Opfer sexueller Gewalt zu sorgen.
Zudem leistet die Kommission mit jährlich etwa 40 Millionen Euro erhebliche humanitäre Unterstützung für die Demokratische Republik Kongo, besonders für Uturi und die Kivu-Provinzen. Unsere humanitären und Gesundheitsprogramme tragen der darin benannten sexuellen Gewalt in kreativer und aufklärender Weise Rechnung.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.
Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zur Lage in Ägypten(1).
Raül Romeva i Rueda, Verfasser. − (ES) Frau Präsidentin! Zu Beginn möchte ich sagen, dass dieses Parlament einen ernsten Fehler begehen würde, wenn es dem Druck jener nachgäbe, die lieber nicht wollen, dass wir über Themen diskutieren, die in einigen Ländern zu Missbehagen führen könnten, besonders wenn Verletzungen der Menschenrechte angeprangert werden.
Wir haben privilegierte Beziehungen mit bestimmten Ländern, wie jenen, mit denen uns die Europäische Nachbarschaftspolitik verbindet. Mit ihnen müssen wir einen besonders klaren Dialog führen und sie daran erinnern, dass das Geschäftliche niemals von der Achtung der Menschenrechte getrennt werden kann und darf, weder hier noch dort.
Die Lage in Ägypten war einer Überlegung wert, und die Beziehungen zwischen Ägypten und der Europäischen Union zwingen ebenfalls zu solchem Nachdenken. Daher ist es mehr als legitim, wie wir es tun, in der Entschließung die Verfolgung einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere Menschenrechtsorganisationen, wie sie derzeit in Ägypten stattfindet, zu verurteilen und die von zahlreichen sozialen Bewegungen im Land geführte Kampagne für Vereinigungsfreiheit zu unterstützen.
Paulo Casaca (PSE), Verfasser. – (PT) Frau Präsidentin! Auch ich möchte sagen, dass es selbstverständlich weder Grenzen noch heilige Orte gibt, wo die Menschenrechte nicht von wesentlichem Interesse sein könnten. Gleichwohl müssen wir berücksichtigen, dass wir die Bereitschaft des ägyptischen Außenministers sehen konnten, der willentlich in das Europäische Parlament, den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten gekommen ist und der bereitwillig alle ihm gestellten Fragen zur Verletzung der Menschenrechte beantwortet hat. Ich war dort und habe ihm diese Fragen gestellt, und ich habe einige Antworten vom Minister bekommen.
Neben gewissen negativen Faktoren werden in dem Entschließungsantrag auch einige positive Aspekte unterstrichen, die ich für nennenswert halte wie beispielsweise die Verpflichtung bereits in einigen Monaten, in diesem Jahr, den Notstand aufzuheben, sowie die Zusammenarbeit im Kampf darum, dem Waffenschmuggel im Gazastreifen ein Ende zu bereiten. Der entscheidende Punkt ist aber meiner Meinung nach, dass wir uns die Bereitschaft der ägyptischen Behörden zu Nutze machen und sie dazu bringen sollten, wirklich gravierende Menschenrechtsverletzungen zu korrigieren. In dieser Hinsicht muss ich unbedingt die fortgesetzte Inhaftierung des früheren Präsidentschaftskandidaten der Republik Ägypten hervorheben. Ich möchte meinen Appell erneuern, diese Situation zu beenden, die keineswegs mit den Grundprinzipien eines Staates vereinbar ist, der die Menschenrechte schützt, wozu sich Ägypten wiederholt bekannt und verpflichtet hat.
Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. – (NL) Frau Präsidentin! Ägypten besitzt keine demokratische Tradition. Die jungen Militärs Nasser und Nagib, die vor über 50 Jahren das Regime König Faruks wegen Misswirtschaft durch einen Militärputsch stürzten, waren Hoffnungsträger für Wandel und Fortschritt. Nasser verlieh seinem Volk Selbstbewusstsein und Zukunftsglaube; er sollte dem Status eines rückständigen und gedemütigten Landes ein Ende setzen. Sein Nachfolger Sadat weckte nach einer Reihe schrecklicher Kriege die Erwartung auf einen dauerhaften Frieden mit dem Nachbarland Israel.
Der heutige Präsident Hosni Mubarak bietet überhaupt keine Perspektive. Er ist zum Symbol für Stillstand geworden. Sein einziges Verdienst besteht darin, mit eiserner Hand für Stabilität zu sorgen, sodass er im Ausland als Verbündeter gegen Terrorismus und islamischen Fundamentalismus gelten kann. Fortschritte hat er allerdings nicht vorzuweisen, auch nicht im Bereich der Demokratisierung. Oppositionsparteien werden selektiv zugelassen, sie verfügen aber nicht über den in einer parlamentarischen Demokratie üblichen Spielraum. Damit wird infolgedessen der Nährboden bereitet für interne Kämpfe sowohl der Fundamentalisten als auch der Demokraten.
Des Weiteren macht sich eine zunehmende Intoleranz gegenüber religiösen Minderheiten, zu denen die in Ägypten seit jeher stark präsenten christlichen Kopten gehören, bemerkbar. Auf einer solchen Grundlage, bei der Probleme nicht gelöst, sondern gewaltsam überdeckt werden, kann keine dauerhafte Stabilität hergestellt werden. Daher ist der vorliegende kritische Entschließungsantrag vollauf begründet.
Obstruktion gegen Nichtregierungsorganisationen, Einschüchterung Oppositioneller, Diskriminierung von Minderheiten, Festnahmen und Misshandlungen sowie alle anderen festgestellten Mängel lassen uns für die Nachfolge des Mubarak-Regimes das Schlimmste befürchten. Ägypten erlebt in vielerlei Hinsicht offenbar einen Rückfall in die Rückständigkeit der Herrschaft König Faruks vor 60 Jahren. Die Beziehungen der Europäischen Union zu Ägypten sollten dazu beitragen, dass diese Situation weitestgehend beendet wird.
Ewa Tomaszewska, Verfasserin. − (PL) Frau Präsidentin! Die zunehmende Verschlechterung der Lage hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte in Ägypten ist Anlass zu wachsender Besorgnis.
Verfassungsänderungen haben Verletzungen von Menschenrechten begünstigt. Unter dem Vorwand, sich vor terroristischen Angriffen schützen zu müssen, und im Zusammenhang mit dem vorgeblichen Problem des Schmuggels von Waffen in den Gaza-Streifen ist der Geheimdienst mit weiteren Befugnissen ausgestattet worden. Für diesen ist es jetzt leichter, der Verantwortung für die Anwendung von Folter zu entgehen. Immer häufiger wird zu Mitteln der Repression aufgrund des Glaubensbekenntnisses, zu Verhaftungen und längerer Haft ohne ordnungsgemäßes Verfahren gegriffen.
Organisationen wie Amnesty International, die die Achtung der Menschenrechte überwachen, haben auf die Gleichgültigkeit der internationalen Gemeinschaft gegenüber der Situation aufmerksam gemacht. Ich rufe die Europäische Kommission auf, wirksame Methoden in Erwägung zu ziehen, um auf die ägyptischen Behörden Druck auszuüben, damit diesem Prozess Einhalt geboten wird.
Jana Hybášková (PPE-DE) , Verfasserin. – (CS) Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ägypten ist zweifellos das bemerkenswerteste der arabischen Länder. Es ist die Wiege antiker Zivilisation und der wichtigste arabische Staat. Niemand in der Europäischen Union oder in diesem Parlament zweifelt daran, dass Ägypten nicht nur einer der wichtigsten Partner der Europäischen Union ist, sondern auch ein dynamischer Partner, bereit und stark. Dies sind die Gründe, warum wir einen Dialog mit diesem Land für äußerst wichtig und bedeutsam halten. Nächste Woche nehmen wir neue Verhandlungen über einen Aktionsplan zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten auf. Es ist erfreulich, dass unser Parlament seine Unterstützung für diese Verhandlungen einstimmig und klar zum Ausdruck bringt und auf diese Weise zum internationalen politischen Akteur wird. Wir betonen ausdrücklich, dass ein Land, das erhebliche Eingriffe in die Unabhängigkeit einer alten demokratischen Einrichtung, nämlich der Gerichte, ermöglicht, das Folterungen in seinen Gefängnissen und die Tötung von Immigranten zulässt, das das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, das Internet blockiert und Parlamentsabgeordnete, wie etwa den Neffen von Präsident Sadat, vor ein Kriegsgericht stellt, kein Partner der Europäischen Union sein kann. Ägypten ist einer der Hauptverbündeten im Kampf gegen den Terrorismus, und es muss einer unserer Hauptverbündeten bleiben, insbesondere in unserem Kampf gegen die Ursachen des Terrorismus und der islamischen Radikalisierung. Aus ebendiesem Grund kann Ägypten nicht so handeln wie im Fall seines Verbotes der Eintragung von Nichtregierungsorganisationen geschehen, es darf die Redefreiheit nicht einschränken und es muss insbesondere den langjährigen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verteidigen, der in Ägypten schon immer Gültigkeit hatte. Wir glauben, dass Ägypten diese Ziele erfolgreich verwirklichen kann, und ganz besonders glauben wir daran, dass unsere Entschließung der Europäischen Kommission Hilfestellung bei der Erstellung eines hochwertigen Aktionsplans mit Ägypten leisten kann. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Bernd Posselt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich gehöre zu den wenigen hier im Raum, die noch die große Rede von Präsident Sadat im Europäischen Parlament gehört haben. Diese Rede könnte man zum Grundsatzdokument des Jahres des interkulturellen Dialogs nehmen, das wir gerade begonnen haben. Es ist eine der größten Reden gewesen, die jemals hier im Haus gehalten worden sind.
Auch Präsident Mubarak war durch Jahrzehnte hindurch ein wichtiger und vertrauenswürdiger Partner für die Europäische Union, trotz vieler Fehler und Mängel, die es natürlich in Ägypten gegeben hat. Deshalb kann ich die Sprache überhaupt nicht verstehen, mit der der Präsident des ägyptischen Parlaments auf diese Entschließung reagiert hat. Wir sagen in einer vernünftigen und maßvollen Weise, dass wir Ägypten für einen der wichtigsten Partner im Mittelmeerraum halten, aber wir kritisieren an konkreten Punkten und anhand von klaren Tatsachen, dass es eben auch einiges auf dem Wege hin zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu ändern gibt.
Dies ist unsere Verpflichtung gegenüber unseren Völkern und gegenüber dem ägyptischen Volk. Ich glaube in der Tat, dass der Abbruch von Beziehungen, der da angedroht wird, genau der falsche Weg wäre. Wir müssen miteinander sprechen, und deshalb bejahe ich diese Entschließung, die in einer vernünftigen Sprache abgefasst ist, und appelliere an die Ägypter, das nicht als einen Abbruch des Dialogs zu verstehen, sondern als klares Signal für den Beginn eines intensiveren Dialogs, den wir mit Ägypten anhand dieser Entschließung führen wollen.
Bogusław Sonik (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte in der heutigen Aussprache über Ägypten auf zwei Probleme hinweisen; eines davon wird sicher bereits in diesem Hohen Haus angesprochen worden sein.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Beziehungen zu Ägypten erhalten und ausgebaut werden sollten und dass Ägypten in der Tat unser Hauptpartner in diesem Teil der Welt werden sollte, doch möchte ich eingangs darauf hinweisen, dass die koptischen Christen in jenem Land Bürger zweiter Klasse sind. Das trifft sowohl für diejenigen zu, die orthodoxen Riten folgen, als auch für die, die die katholischen Riten pflegen, und dass sollte einem beim Kontakt mit Ägypten bewusst sein. Darüber hinaus sollten wir, wie ich bereits bei mehreren Gelegenheiten sagte, die Situation der religiösen Minderheiten in diesem Teil der Welt untersuchen und einen Bericht dazu erstellen.
Zweitens kann man in dem fraglichen Raum nicht von dauerhaftem Frieden, von Demokratie und Achtung der Menschenrechte sprechen, solange im Nahen Osten keine Lösung für den Konflikt zwischen Israel und Palästina gefunden ist. Darin liegt die Wurzel aller Gewalt, allen Terrorismus und Fanatismus, die auch Europa bedrohen.
Marcin Libicki (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte eine gewisse Genugtuung darüber zum Ausdruck bringen, dass wir in der heutigen Aussprache über Ägypten nicht auf die üblichen Verbrechen hinweisen müssen. Im Allgemeinen reden wir in den Aussprachen über Menschenrechte an den Donnerstagnachmittagen, in denen ich für gewöhnlich das Wort ergreife, über äußerst gravierende und gefährliche Fälle. Das sind Fälle der Verletzung von Menschenrechten, Mord und Vergewaltigung. Heute können wir jedoch eine gewisse Genugtuung verspüren, denn verglichen mit so vielen anderen Fällen befassen wir uns mit Ägypten zu einem Zeitpunkt, da noch keine Verbrechen stattgefunden haben, wenngleich gegen die Grundfreiheiten verstoßen wird. Es besteht die Chance, dass dieses rechtzeitige Eingreifen daher wirksamer ist und ernsthafteren Folgen vorbeugt. Das übliche Muster in der ersten Phase sind Einschränkungen bei den Medien – in diesem Fall nehmen wir Bezug auf die Verhaftung von Journalisten – und Beschränkungen der Vereinsfreiheit. Auch denken wir dabei an die Gewerkschaften und die Verfolgung religiöser Minderheiten. Die nächste Phase ist die des Verbrechens. Glücklicherweise ist diese Phase in diesem Fall noch nicht erreicht.
Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Mit großer Aufmerksamkeit beobachtet die Kommission die Lage der Demokratie und der Menschenrechte in Ägypten, einem unserer Partner in der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Über unsere Delegation in Kairo und in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten verfolgt sie die Entwicklungen sehr genau. Ferner steht sie in regelmäßigem Kontakt mit lokalen und internationalen NRO, die für Menschenrechte und Demokratie einstehen.
Die Kommission teilt Ihre Besorgnis über die offenkundige Verschlechterung der Menschenrechtslage in Ägypten und über die Zahl der bekannt gewordenen Fälle von Menschenrechtsverletzungen, besonders in Bezug auf freie Meinungsäußerung, Folter und Misshandlung sowie Achtung der religiösen Minderheiten.
Sie forderte umfangreichere politische Reformen, wobei die Achtung der Menschenrechte wesentlicher Bestandteil der EU-Partnerschaft mit Ägypten ist. Daher nutzt die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, die ägyptischen Behörden zu Fortschritten auf diesem Gebiet zu ermutigen.
Als Mitglied des UN-Menschenrechtsrats verpflichtete sich Ägypten, „die höchsten Standards zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte einzuhalten“. Die EU verweist in ihren bilateralen Kontakten mit Ägypten – einschließlich der auf höchster Ebene – konsequent auf die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte, vor allem auf der Grundlage von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens.
Mit der Annahme des gemeinsamen Aktionsplans EU-Ägypten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik im März 2007 verfügen wir jetzt über ein weiteres politisches Instrument, um die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Ägypten auf der Grundlage dessen zu fördern, was wir als gemeinsame Werte betrachten. Der Aktionsplan sieht die Einrichtung eines förmlichen und regelmäßigen Dialogs zu Menschenrechten und Demokratie im Rahmen des Unterausschusses für politische Fragen: Menschenrechte und Demokratie sowie internationale und regionale Fragen vor. Dieser Unterausschuss soll den Dialog im Geist des gegenseitigen Verständnisses und der Achtung der Positionen beider Seiten zu allen Gesichtspunkten der Menschenrechte und der Demokratie, internationalen sowie regionalen Fragen umfassend und ohne Ausschluss irgendwelcher Aspekte fördern. Erstmals wird er in der nächsten Woche am 23. und 24. Januar 2008 in Kairo zusammentreten und Ägypten eine konstruktive Gelegenheit bieten, sein Engagement für gemeinsame Werte unter Beweis zu stellen.
Die Kommission ist fest davon überzeugt, dass der Dialog mit Ägypten im Rahmen der im Assoziierungsabkommen und im ENP-Plan festgelegten politischen Übereinkommen der wirksamste Weg ist, der ägyptischen Regierung die Besorgnis der EU bezüglich der Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts zu verdeutlichen.
Die Kommission verpflichtet sich weiterhin, mit finanzieller und technischer Hilfe zum Reformprozess in Ägypten beizutragen. Nach wie vor ist die Unterstützung politischer Reformen, der Menschenrechte und der Demokratie ein Schwerpunkt im nationalen Richtprogramm für 2007-2010 und im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte.
Ich bin mir sicher, dass das Europäische Parlament ein starker Verbündeter bei der Unterstützung dieser Anstrengungen sein wird.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Ergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
12.1. Festnahme des chinesischen Dissidenten Hu Jia (Abstimmung)
- Nach der Abstimmung:
Bernd Posselt (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Kann es sein, dass die Leute, die in den letzten Tagen ständig nach namentlichen Abstimmungen gefragt haben, das heute Nachmittag nicht getan haben, weil sie fast alle nicht da sind?
(Beifall)
Die Präsidentin. – Sie wurden alle informiert, Herr Posselt.
12.2. Lage in der Demokratischen Republik Kongo und Vergewaltigung als Kriegsverbrechen (Abstimmung)
12.3. Ägypten (Abstimmung)
13. Stimmerklärungen (Fortsetzung)
Die Präsidentin. – Wir setzen nun die Stimmerklärungen vom Mittag fort.
Frau Roithová, Herr Helmer, Frau Whittaker, Herr Clark, Herr Nattrass, Herr Wise, Herr Deva, Herr Hannan und Herr Kamall hatten darum gebeten, ihre Stimmerklärungen zu den übrigen Berichten dieses Nachmittags abzugeben.
Ich stelle fest, dass diese Mitglieder abwesend sind. Wenn sie es wünschen, können sie ihre Stimmerklärungen aber gerne schriftlich einreichen.
14. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
⁂
Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich wollte mich ausdrücklich bedanken, dass Sie die Namen jener vorgelesen haben, die am Vormittag behaupteten, in diesem Haus gäbe es keine Demokratie, weil sie nicht zu Wort kommen. Schaut man jetzt auf die Bänke jener, die sich hier lautstark demonstrierend präsentiert und erklärt haben, dass es keine Demokratie gibt, so sieht man, dass sie nicht einmal die Zeit wahrnehmen, bis zum Ende der Sitzung zu bleiben. Sie sind selbst kein gutes Vorbild für Europa! Ich würde bitten, dass das im Protokoll ausdrücklich vermerkt wird.
Die Präsidentin. – Ihre Bemerkung wird zur Kenntnis genommen, Herr Rübig.
16. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
17. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
18. Zeitplan der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
19. Unterbrechung der Sitzungsperiode
Die Präsidentin. – Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 16.20 Uhr geschlossen.)
ANLAGE
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 14 von Cristobal Montoro Romero (H-0991/07)
Betrifft: Europäische Verantwortung für die Aufwertung des Euro
Im Nachgang zur mündlichen Anfrage des Verfassers H-0806/07 vom 11. Oktober 2007 und der schriftlichen Antwort des Rates vom 14. November 2007 weist der Verfasser darauf hin, dass laut der am 15. November 2007 vom Europäischen Parlament angenommenen Entschließung zum europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung (P6_TA(2007)0533) die Aufwertung des Euro nicht nur das Ergebnis wachsender Ungleichgewichte in Drittländern, sondern auch einer unzureichenden Nachfrage in der Eurozone ist.
Welche Rolle muss die Europäische Union in diesem Zusammenhang nach Auffassung des Rates spielen, um Abhilfe für diese unzureichende Nachfrage zu schaffen, die sich in einer schleppenden Nachfrage seitens der Verbraucher und mangelnden Investitionen seitens der Unternehmen niederschlägt?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Wie bereits in der Antwort auf die Anfrage H-0806/07 vom 14. November 2007 ausgeführt, verwirklicht die EU die in der Lissabon-Strategie festgelegte Wirtschaftspolitik, um die Beschäftigung in der EU anzukurbeln und die ökonomische Effizienz zu stärken.
Wie sich gezeigt hat, ist die Binnennachfrage in der EU, die das langsame Wachstum in einigen anderen wichtigen Wirtschaftsbereichen ausgleichen soll, in den letzten Monaten tatsächlich gestiegen. Dazu trugen maßgebliche Erfolge im Bereich der Beschäftigung bei, die auch in Zukunft eine starke Binnennachfrage fördern dürften.
Auf seiner Frühjahrstagung wird der Rat im Rahmen der integrierten Leitlinien die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten aktualisieren und, gemäß Artikel 99 Absatz 2 des EG-Vertrags, das Europäische Parlament über seine Empfehlung bezüglich der Grundzüge der Wirtschaftspolitik informieren. In dieser Empfehlung werden die unterstützenden Maßnahmen zur Realisierung der Ziele der Lissabon-Strategie auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene, einschließlich Maßnahmen zur Steigerung der Verbrauchernachfrage sowie zur Investitionsförderung in aller Deutlichkeit dargelegt werden.
Anfrage Nr. 15 von Danutė Budreikaitė (H-0993/07)
Betrifft: Durchführung des Nabucco-Projekts
Um ihre Abhängigkeit vom russischen Gasmonopol zu verringern, hat die Europäische Union das Nabucco-Projekt in Angriff genommen. Im Rahmen dieses Projekts sollen der Kaspische Raum, der Nahe Osten und Europa miteinander verbunden werden. Die Pipeline würde vom Iran aus über die Türkei nach Bulgarien, Rumänien und Ungarn verlaufen. Eine Abzweigung soll nach Österreich, eine weitere durch die Slowakei nach Polen führen. Die Verbindung Polens mit den Gasnetzen der EU würde dazu beitragen, das Problem der Anbindung Litauens, Lettlands, Estlands und Finnlands, die innerhalb der EU eine „Gasinsel“ bilden, an die EU-Netze zu lösen.
Wie bewertet der Rat vor dem Hintergrund des Nabucco-Projekts das Abkommen zwischen dem italienischen Unternehmen „Eni“ und dem russischen Unternehmen „Gazprom“ über die Gründung einer Betreibergesellschaft für den Erdgasexport namens „Südstrom“, die das nach Südeuropa strömende Erdgas kontrollieren und eine Abzweigung für Mitteleuropa vorsehen würde? Für wann ist die Umsetzung von „Nabucco“ geplant?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Zu Beginn sei erwähnt, dass der Gasfernleitung „Nabucco“ in den Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze der Status eines Projekts von europäischem Interesse verliehen wurde. Darin kommt die Bedeutung zum Ausdruck, die Rat und Parlament dem Nabucco-Projekt beimessen. Der Rat kann sich jedoch nicht zu dem eigentlichen Abkommen zwischen Eni und Gasprom äußern, da dieses privater Natur ist. Äußern kann er sich hingegen zum Projekt „Südstrom“, soweit dazu öffentlich verfügbare Informationen vorliegen, da dieses Projekt, wenn es laut Plan umgesetzt wird, dazu beitragen soll, die Vielfalt der Energieversorgungsleitungen in der Europäischen Union zu sichern. In dieser Hinsicht macht der Rat darauf aufmerksam, dass der Europäische Rat in dem von ihm auf der Frühjahrstagung 2007 angenommenen Aktionsplan „Eine Energiepolitik für Europa“ hervorhebt, „dass die Versorgungssicherheit für die EU insgesamt wie auch für jeden einzelnen Mitgliedstaat … verbessert werden muss … (durch) tatsächliche Diversifizierung der Energiequellen und Transportrouten, was auch zu mehr Wettbewerb im Energiebinnenmarkt führen wird“.
Ausgehend von Informationen, die von Investoren sowie vom Koordinator der Kommission für das Nabucco-Projekt vorliegen, wird 2009 mit dem Bau der Erdgasleitung „Nabucco“ begonnen. Sie soll im Jahr 2012 einsatzbereit sein.
Anfrage Nr. 16 von Dimitrios Papadimoulis (H-0997/07)
Betrifft: Vorschlag zur Schaffung einer Mittelmeerunion
Der französische Europaminister hat dem politischen Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer am 26. November 2007 den bereits vom französischen Präsidenten angekündigten Plan für die Schaffung einer „Mittelmeerunion“ vorgelegt. In seiner Rede erklärte Jean-Pierre Jouyet, dass alle Versuche zur Wiederbelebung des Barcelona-Prozesses gescheitert seien. Weiter führte er aus, die Kommission und die kooperierenden Länder hätten Verständnis für den Ansatz gezeigt und die Reaktionen seien positiv gewesen.
Welche Maßnahmen wird der Rat zur Wiederbelebung des Barcelona-Prozesses ergreifen? Wie bewertet er den Vorschlag zur Schaffung einer „Mittelmeerunion“?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
In November 2007 hatten die Außenminister eine sehr erfolgreiche Tagung in Lissabon. Sie nahmen u. a. ein umfangreiches Arbeitsprogramm für 2008 an und begrüßten zwei neue Länder (Albanien und Mauretanien) im Rahmen des Barcelona-Prozesses. In Albufeira fand ein historisches Ministertreffen zu Fragen der Zuwanderung statt.
Der Barcelona-Prozess ist und wird ein zentrales Element der Beziehungen zwischen der EU und den Mittelmeerländern bleiben.
Wir begrüßen alle Initiativen, die zur Verbesserung des Profils dieser Region sowie der Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung beitragen können. Die Europäische Union wird weiterhin nach den wirkungsvollsten Möglichkeiten suchen, um die Bemühungen zur Verbesserung der Bedingungen in der Region abzustimmen.
Da der Rat den französischen Vorschlag zur Schaffung einer „Mittelmeerunion“ noch nicht erörtert hat, können wir uns zu dieser Frage nicht äußern.
Anfrage Nr. 17 von Philip Bushill-Matthews (H-0998/07)
Betrifft: Iranische Volksmudschahedin
Wann wird der Rat in Anbetracht des Ergebnisses des jüngsten Gerichtsverfahrens im Vereinigten Königreich förmlich beschließen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen, wonach die Einstufung der iranischen Volksmudschahedin (PMOI) als Terrororganisation seitens der EU unrechtmäßig war?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Was die britische Berufungskommission für verbotene Organisationen angeht, ist der Rat davon in Kenntnis gesetzt worden, dass der Innenminister des Vereinigten Königreichs beabsichtigt, Beschwerde einzureichen; zu einzelstaatlichen Verfahren kann sich der Rat jedoch nicht äußern.
Anfrage Nr. 18 von David Martin (H-1000/07)
Betrifft: Einfuhrsteuer auf Scooter für Menschen mit Behinderungen
Im Jahr 2001 legte die EU fest, dass motorbetriebene Scooter (die von behinderten Menschen zu Beförderungszwecken genutzt werden) als „Straßenfahrzeuge“ und nicht als „Behindertenfahrzeuge“ eingestuft werden sollten. Diese Einstufung bedeutet, dass für die drei Mitgliedstaaten, die diese Fahrzeuge einführen, eine Einfuhrsteuer in Höhe von 10% zur Anwendung kommen müsste. Die Entscheidung, eine Einfuhrsteuer zu erheben, basierte auf einer Stellungnahme der Weltzollorganisation, in der darauf hingewiesen wurde, dass diese motorbetriebenen Fahrzeuge zur Beförderung auf einem Golfplatz eingesetzt werden könnten. In den USA dagegen fand die gleiche Stellungnahme keine Berücksichtigung.
Sieht sich der Rat in der Lage, einer Abschaffung der Einfuhrsteuer für diese motorisierten Fahrzeuge zuzustimmen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Es stimmt, dass „motorbetriebene Scooter“ laut Zolltarif Nummer 8703 10 18 als „Straßenfahrzeuge“ eingestuft werden, für die eine Steuer in Höhe von 10 % gilt.
Diese Einstufung beruht auf Regelungen für die international vereinbarten Erläuterungen zum Zolltarifschema, die Eingang in das Gemeinschaftsrecht fanden. Die Zollsätze gemäß den EU-Zollbestimmungen sind das Ergebnis internationaler Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation und stellen einen Kompromiss zwischen allen Interessengruppen dar. Dazu gehörte auch die Sicherheit der EU-Lieferanten.
Herrn Martin ist sicher bekannt, dass die Zollsätze in Übereinstimmung mit der Verordnung der Kommission über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(1) (angenommen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987) festgelegt werden.
Der Rat könnte nur dann die Aufhebung autonomer Zölle für die fraglichen Erzeugnisse im Rahmen des Gemeinsamen Zolltarifs erörtern, wenn dies von der Kommission vorgeschlagen wird.
ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 580/2007 des Rates (ABl. L 138 vom 30.5.2007, S. 1).
Anfrage Nr. 19 von Justas Vincas Paleckis (H-1001/07)
Betrifft: EU-Mission im Kosovo
Es mehren sich Berichte, wonach der Kosovo demnächst seine Unabhängigkeit zu erklären gedenkt und dabei die Möglichkeit, dies auch einseitig zu tun, nicht ausschließt. Eine einheitliche Haltung der EU in dieser Frage ist entscheidend. Wenn die EU nicht mit einer Stimme spricht, wird es ihr nicht gelingen, die größte Herausforderung der EU-Außenpolitik – die Verwaltungsmission in einem unabhängigen Kosovo erfolgreich durchzuführen – zu meistern.
Welche Maßnahmen trifft der Rat bzw. gedenkt er zu treffen, damit die EU-Staaten Einigkeit in der Kosovo-Frage demonstrieren? Wie bewertet der Rat den Grad der Vorbereitung der EU für die Verwaltung des Kosovo? Wie sieht die konkrete Planung für die Durchführung dieser Mission aus?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Auf der Tagung des Europäischen Rates am 14. Dezember 2007 stimmten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu, dass die aktuelle Lage im Kosovo nicht hinnehmbar sei, und sie betonten, dass ein Abkommen erzielt werden müsse, das für die Stabilität der Region von grundlegender Bedeutung wäre.
Der Europäische Rat betonte auch die Bereitschaft der EU,
- bei der Stärkung der Stabilität in der Region und der Umsetzung einer Vereinbarung über den künftigen Status des Kosovo eine führende Rolle zu übernehmen;
- dem Kosovo zu helfen, dauerhafte Stabilität zu erreichen, unter anderem durch eine ESVP-Mission (der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ sollte die entsprechenden Methoden und den Zeitpunkt des Einsatzbeginns der Mission festlegen);
- im Rahmen der internationalen Vermittlungsbemühungen zur Einrichtung eines Internationalen Zivilbüros beizutragen.
In diesem Zusammenhang entsandte die EU im vorigen Jahr zwei Vorbereitungsteams in das Gebiet, die den Auftrag erhielten, die Grundlagen für eine mögliche Zusammenarbeit zur Lösung des Kosovo-Problems zu schaffen. Die Vorbereitungen laufen gut.
Das Team zur Vorbereitung des Internationalen Zivilbüros (ICO/EUSR PT) nahm seine Tätigkeit im Oktober 2006 auf. Seine Aufgabe ist es, das nächste Internationale Zivilbüro, einschließlich des Büros des Politikplanungs- und Evaluierungsteams (PPEU), zu planen und die Vorbereitungen für die Umsetzung einer möglichen Vereinbarung über den Status dieser Region zu treffen.
Seit Mai 2006 arbeitet das Planungsteam für eine mögliche Mission im Bereich der Rechtsstaatlichkeit (EUPT Kosovo) im Kosovo. Die geplante ESVP-Mission soll für Anleitung, Aufsicht und Beratung im allgemeinen Bereich der Rechtsstaatlichkeit sorgen. Sie soll auch Befugnisse der Exekutive in einigen Bereichen der Polizeiarbeit, einschließlich Sicherung der öffentlichen Ordnung und des Friedens sowie der Justiz und des Zollwesens, haben. Bei der Mission sollen etwa 1800 internationale Mitglieder beschäftigt sein.
Anfrage Nr. 20 von Frank Vanhecke (H-1003/07)
Betrifft: Verschärfung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe
In dem Gemeinsamen Standpunkt 2007/120/GASP(1)des Rates vom 19. Februar 2007 wurden die restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe bis 20. Februar 2008 verlängert, u.a. ein Einreiseverbot für Mugabe und seine engsten Mitarbeiter. Diese restriktiven Maßnahmen wurden 2002 eingeführt, da die Regierung von Simbabwe sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig macht.
Anfang Dezember 2007 kündigten die Vereinigten Staaten eine Verschärfung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe an. Insbesondere soll das Einreiseverbot auf 38 Personen ausgeweitet werden. Fünf Kindern hochgestellter Mitglieder des Regimes soll ein Studium in den Vereinigten Staaten untersagt werden. Auch sollen finanzielle Sanktionen auf bestimmte Personen ausgeweitet werden.
Beabsichtigt der Rat ebenfalls, die restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe zu verschärfen? Falls ja, wie? Falls nein, mit welcher Begründung?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat hat die von dem Herrn Abgeordneten aufgeworfene Anfrage noch nicht erörtert. Die entsprechende Aussprache soll jedoch in Kürze stattfinden. Die EU verfolgt die Ereignisse in Simbabwe, vor allem in Anbetracht der für März 2008 angesetzten Präsidentschaftswahlen, sehr aufmerksam. Die EU unterstützt die Bemühungen der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) zur Klärung der Lage in diesem Land und erwartet deren Bericht, der für weitere Entscheidungen herangezogen werden soll.
Der Rat wird gebeten, die Situation bezüglich internationaler Reiseverbote für einzelne Politiker und Organisationen zu klären. Wer entscheidet über die in die Liste aufzunehmenden Namen, wer steht derzeit auf dieser Liste und wann wird sie überprüft? Für wie wirksam hält der Rat die entsprechenden Verbote?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Einreisebeschränkungen sind Bestandteil der Einschränkungsmaßnahmen, die der Rat im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in Anwendung bringen darf. Diese Maßnahmen müssen im Einklang mit den Zielen der GASP stehen, die in Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union festgelegt sind.
Die Einreisebeschränkungen werden stets durch den Gemeinsamen Standpunkt des Rates. Darin werden die Sanktion festgelegt, die Gründe für die Wahl einer Maßnahme erläutert und die angewendeten Maßnahmen aufgelistet. Alle Gemeinsamen Standpunkte werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Gemeinsamen Standpunkte gelten in der Regel für ein Jahr und werden zudem mindestens alle 12 Monate auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinsamen Standpunkte auch Bestimmungen zu entsprechenden Ausnahmen für Einreisebeschränkungen enthalten, bei denen die internationalen Verpflichtungen der Gastländer sowie die humanitären Bedürfnisse der betreffenden Personen berücksichtigt werden.
Anfrage Nr. 22 von Brian Crowley (H-1010/07)
Betrifft: Zusammenarbeit zwischen der EU und Amerika
Kann der Rat darlegen, welche speziellen Maßnahmen er zu treffen gedenkt, um in den kommenden Monaten ein höheres Maß an politischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Europa und Amerika zu fördern?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
1. Die EU und die USA arbeiten bei allen wichtigen außenpolitischen Aufgaben zusammen. Zu den aktuellen Themen gehören:
- die enge Zusammenarbeit zu Fragen betreffend den Balkan, vor allem Kosovo;
- die Zusammenarbeit vor Ort in Afghanistan, speziell bei der Polizeiausbildung, wo EUPOL aktiv ist;
- die Zusammenarbeit zu Themen, die den Iran betreffen – doppelter Ansatz;
- Zusammenarbeit zum Nahost-Friedensprozess, insbesondere im Rahmen des Quartetts;
- Aktionsplan der EU und USA zur Krisenbewältigung, angenommen vom Rat im Dezember 2007.
In dem Plan werden die enge Zusammenarbeit und Konsultation zwischen der EU und den USA in den Bereichen Konfliktverhütung, Stabilisierung und Erneuerung sowie Krisenbewältigung gebilligt.
2. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wurde auf dem letzten Gipfel EU-USA verstärkt, auf dem der Beschluss gefasst wurde, einen Rahmen zur Festigung der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft zu schaffen und den Transatlantischen Wirtschaftsrat (TWR) einzurichten. Die erste Sitzung des TWR hat bereits stattgefunden, die nächste Sitzung ist für Frühjahr 2008 vor dem Gipfel EU-USA anberaumt.
Auf dem jüngsten Gipfel EU-USA wurde eine Einigung hinsichtlich der speziellen Zusammenarbeit in anderen Bereichen des neuen Rahmens für die Festigung der transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft erzielt.
3. Klimawandel und Energiepolitik: Der Klimawandel ist ein Schwerpunkt für die EU, auch im Rahmen ihrer Beziehungen zu den USA. Beide Seiten waren Hauptteilnehmer der Konferenz zum Klimawandel auf Bali im Dezember vergangenen Jahres, die gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) abgehalten wurde, und sie kooperieren im Rahmen bilateraler Initiativen zum Klimawandel und zur Energiepolitik.
Auf dem Gipfel 2007 wurde eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in drei Hauptbereichen vereinbart: politische und Sicherheitsfragen, Wirtschaftspartnerschaft sowie Klimawandel und Energiepolitik.
Anfrage Nr. 23 von Seán Ó Neachtain (H-1012/07)
Betrifft: Förderung des Friedens zwischen dem palästinensischen und dem israelischen Volk
Kann der Rat darlegen, welche Initiativen er verfolgt oder in Zukunft zu verfolgen gedenkt, um zur Erzielung eines friedlichen Einvernehmens beizutragen, das auf gegenseitigem Respekt und Koexistenz zwischen dem palästinensischen und dem israelischen Volk beruht?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Ein politischer Dialog zwischen Israel und den Palästinensern wurde im Vorjahr hergestellt und gipfelte in Begegnungen zwischen Ministerpräsident Olmert und Präsident Abbas. Der Rat der EU lobte die Bemühungen beider Parteien, die zur Konferenz von Annapolis am 26. und 27. November 2007 führten. Auf der Tagung am 14. Dezember 2007 bekundete der Europäische Rat seine volle Unterstützung für die Verhandlungen, die auf der Konferenz von Annapolis zwischen den Palästinensern und Israel eingeleitet und auf der Pariser Geberkonferenz fortgeführt wurden. Die EU begrüßte die Teilnahme vieler arabischer Partner an beiden Konferenzen und forderte sie auf, ihre konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen.
Was die Rolle der EU, vor allem die Rolle des Rates, in der von Herrn Ó Neachtain angesprochenen Angelegenheit betrifft, so hat der Generalsekretär/Hohe Vertreter in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die „EU-Maßnahmenstrategie“ erarbeitet, deren Ziel es ist, alle Aktivitäten der EU zu untersuchen, um zusätzliche Unterstützung für beide Parteien in den aktuellen Verhandlungen und in dem anschließenden Umsetzungszeitraum zu finden. Auf der Pariser Geberkonferenz am 17. Dezember 2007 äußerte die EU ihre Unterstützung für den von Präsident Fayyad vorgelegten palästinensischen Reform- und Entwicklungsplan. Sie verpflichtete sich dazu, der palästinensischen Regierung weiterhin tatkräftige Unterstützung in dem mit der Konferenz von Annapolis eingeleiteten Friedensprozess anzubieten. Auf dem Treffen des Nahost-Quartetts am 17. Dezember 2007 bekräftigte die EU ihre Verpflichtung, die enge Zusammenarbeit mit sowie die Unterstützung für beide Parteien in deren Bemühungen zum Abschluss eines Friedensabkommens noch vor Ende 2008 fortzusetzen. Das Quartett beschloss, 2008 regelmäßig zusammenzukommen, um die Fortschritte sowie die Unterstützung für die Anstrengungen beider Parteien zu überprüfen. Am 17. Dezember 2007 trafen die führenden Vertreter des Quartetts auch mit den arabischen Außenministern zusammen und erörterten das weitere Vorgehen. In Zusammenarbeit mit dem Vertreter des Quartetts, Tony Blair, gedenkt die EU, ihre Programme, die die Ausgestaltung der Institutionen, die verantwortungsvolle Staatsführung, die Beiträge der Zivilgesellschaft sowie die Entwicklung der palästinensischen Wirtschaft unterstützen sollen, zu verstärken.
Anfrage Nr. 24 von Diamanto Manolakou (H-1032/07)
Betrifft: Dramatische Auswirkungen der monatelangen Abriegelung des Gazastreifens durch Israel
Das UN-Koordinierungsbüro für humanitäre Hilfe hat kürzlich auf die dramatischen Folgen der monatelangen Abriegelung des Gazastreifens und der Militärangriffe durch Israel hingewiesen. Die Abriegelung, so ein UN-Vertreter, laufe darauf hinaus, der Wirtschaft in der Region nicht wieder gutzumachenden Schaden zuzufügen und mache die Bevölkerung noch abhängiger von ausländischer Hilfe. Ferner räumt er ein, dass die minimalen Lebensmittelvorräte, der Preisanstieg, der Anstieg der Arbeitslosenrate und der Einkommensverlust bereits zu verheerenden Ergebnissen geführt hätten. Ähnliche Vorwürfe an die Adresse der israelischen Behörden wegen der Abriegelung der Palästinenser-Gebiete werden vom Internationalen Roten Kreuz und einer Großzahl anderer internationaler Organisationen erhoben.
Gedenkt der Rat, konkrete Initiative gegenüber den israelischen Behörden zu ergreifen, damit diese die Repressalien einstellen, die das Leben im Gazastreifen und im Westjordanland lähmen und verheerende Auswirkung für die gesamte palästinensische Bevölkerung in diesen Gebieten haben?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat der EU hat seine Besorgnis über die humanitäre Lage im Gaza-Streifen schon oft geäußert und dringend die weitere Zusicherung von Leistungen der Grundversorgung angemahnt. Alle am Konflikt beteiligten Parteien wurden ersucht, aus humanitären und wirtschaftlichen Gründen sich für die Öffnung von Grenzübergängen nach Gaza einzusetzen. Die EU begrüßte den ersten Schritt, und zwar die unlängst erfolgte Öffnung des Übergangs zur Ausfuhr von Agrarprodukten. Derartige Maßnahmen werden auch zu politischen Fortschritten beitragen. Am 14. Dezember 2007 bekundete der Europäische Rat seine volle Unterstützung für die Verhandlungen, die auf der Konferenz von Annapolis zwischen den Palästinensern und Israel eingeleitet und auf der Pariser Geberkonferenz fortgeführt wurden.
Was die Rolle der EU und des Rates in der Angelegenheit betrifft, wie sie in der Anfrage erwähnt wird, so hat der Hohe Vertreter zusammen mit der Kommission die EU-Maßnahmenstrategie „Staatsaufbau für den Frieden in Nahost“ erarbeitet. Im Einklang mit dieser Strategie werden alle Aktivitäten der EU in Betracht gezogen, um die Unterstützung für beide Parteien in den aktuellen Verhandlungen und in dem anschließenden Umsetzungszeitraum zu sichern.
Anfrage Nr. 25 von Eoin Ryan (H-1014/07)
Betrifft: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen für Afrika
Kann der Rat angeben, wie viele Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den afrikanischen Ländern für die Zeit ab Januar 2008 geschlossen wurden, und darlegen, welche eindeutigen Vorteile diese Wirtschaftspartnerschaftsabkommen für die afrikanischen Staaten besitzen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Zur besseren Übersicht in diesem Bereich ist es sinnvoll, zwischen umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) und vorläufigen Abkommen, denen eine Entscheidung über ein WPA folgt, zu unterscheiden.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen bleiben das Verhandlungsziel und sollen ein breites Spektrum von Regionen und Sektoren erfassen. In Anbetracht der Vereinbarungen zwischen den Unterzeichnerstaaten sollten diese Abkommen neben Bestimmungen zum Warenhandel und für die Entwicklungszusammenarbeit auch dienstleistungs- und handelsbezogene Bestimmungen enthalten. Nach Meinung der EU sollten diese umfassenden Abkommen das wirksamste Instrument zur Umsetzung des Abkommens von Cotonou sein und größtmögliche Wirksamkeit bei der Entwicklung von WPA garantieren. Auf der letzten Tagung des AKP-EG-Ministerrates im Mai 2007 bestätigten beide Seiten ihr Bekenntnis zu WPA. Ende 2007 wurde ein umfassendes WPA mit der CARIFORUM-Region paraphiert, andere Regionen werden jedoch mehr Zeit brauchen, um diesen vielschichtigen Prozess vollständig und erfolgreich abzuschließen.
Nach dem 31. Dezember 2007 machte sich die Suche nach einer Lösung erforderlich, die mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar war, um eine Behinderung des Handels mit den AKP-Ländern zu vermeiden, die nicht als am wenigsten entwickelte Länder eingestuft sind. An diesem Tag trat die von der WTO laut Ausnahmeregelung gebilligte Handelspräferenzregelung des Abkommens von Cotonou außer Kraft. Eine solche Lösung bilden Interimsabkommen, weil sie mit den WTO-Regeln vereinbar sind. Diese Abkommen beinhalten den Warenhandel sowie alle anderen Aspekte, zu denen die Unterzeichnerstaaten Einigkeit erzielt haben, und sie stellen ein Übergangsstadium dar, dem der Abschluss umfassender WPA folgt. Interimsabkommen, denen der Abschluss von WPA folgt, wurden von allen interessierten AKP-Partnern paraphiert, einschließlich der meisten Länder Afrikas, die nicht als am wenigsten entwickelte Länder eingestuft sind, sowie vieler Länder Afrikas aus der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder. Derartige Abkommen – d. h. deren Auswirkungen auf die Regelungen zum Warenhandel zwischen EU- und AKP-Ländern – sind durch die Verordnung zum Marktzugang in das EU-Recht aufgenommen worden.
Interimsabkommen, die noch nicht das Entwicklungspotenzial umfassender WPA besitzen, stellen bereits eine Verbesserung zum System von Cotonou dar, und sie bringen unseren AKP-Partnern unmittelbare Vorteile. Erstens wird allen AKP-Unterzeichnerstaaten unbegrenzter zoll- und quotenfreier Zugang zum EU-Markt gewährt (für Zucker- und Reismärkte sind Übergangszeiträume vorgesehen). Gemäß der Regelung „Alles außer Waffen“ erhalten derzeit nur die am wenigsten entwickelten Länder Zugang. Zweitens beinhalten Interimsabkommen auch günstigere Ursprungsregeln, so dass AKP-Länder den Zugang zum EU-Markt voll ausnutzen können. Diese neuen Ursprungsregeln sind vorteilhafter als die Regeln des Systems „Alles außer Waffen“, weshalb Interimsabkommen auch für die am wenigsten entwickelten Länder von Interesse sind.
Anfrage Nr. 26 von Johan Van Hecke (H-1025/07)
Betrifft: Somaliland
Im Mai 2007 forderte das Europäische Parlament den Rat und die Kommission auf, den Antrag Somalilands auf Unabhängigkeit zu prüfen. Dieser Nordteil Somalias erkläre bereits 1991 seine Unabhängigkeit. Somaliland bemüht sich um eine verantwortungsbewusste Staatsführung und um Stabilität. Die Parlamentswahlen 2005 verliefen relativ geordnet und transparent, und die Region profiliert sich als junge und aktive Demokratie. Was die Menschenrechte betrifft, gibt es jedoch noch mehrere wunde Punkte; die Regierung von Somaliland hat unlängst noch einige Fehler im Zusammenhang mit den Schutz von Flüchtlingen aus Somalia begangen.
Hat der Rat sich bereits mit dieser Frage befasst?
In der Presse war unlängst zu lesen, dass in der Regierung Bush immer mehr Stimmen für die Anerkennung der Unabhängigkeit von Somaliland laut werden. Vor allem in militärischen Kreisen ist man offenbar der Auffassung, eine Unterstützung der somalischen Übergangsregierung sei unzureichend, und es sei besser, im Falle von Somalia eine Eindämmungsstrategie (containment) anzuwenden. Dafür ist die Anerkennung eines unabhängigen Somalilandes unabdingbar.
Will die EU weiterhin die Anerkennung der Länder in der Region und/oder der somalischen Übergangsregierung abwarten, bis sie schließlich Somaliland anerkennt, oder könnte ein geänderter amerikanischer Standpunkt eine Revidierung des europäischen Standpunkts bewirken?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat hat mehrfach erklärt, dass er Somalias Übergangs-Bundesregierung und die Umsetzung von Maßnahmen gemäß der Übergangs-Bundescharta unterstützt. Wie in seinen Beschlüssen vom 10. Dezember 2007 dargelegt, misst der Rat der Achtung der Menschenrechte im gesamten Hoheitsgebiet Somalias große Bedeutung bei.
Die EU ist Mitglied der Internationalen Somalia-Kontaktgruppe. Der Rat wird auch weiterhin andere internationale Partner in dieser Gruppe, unter anderem die USA, zu den Ereignissen in Somalia konsultieren.
Anfrage Nr. 27 von Athanasios Pafilis (H-1028/07)
Betrifft: Atomprogramm des Iran
Wie vor kurzem bekannt geworden ist, haben die 16 „Geheimdienstbehörden der USA“ in einem jüngsten Bericht über das Atomprogramm des Iran eingeräumt, dass der Iran sich zumindest seit 2003 nicht mehr mit dem Bau von Atomwaffen befasst hat und keine Gefahr darstellt. Diese Feststellung ist eine Ergänzung zu der jüngsten Erklärung von Dr. Al Baradei, dem Generaldirektor der Internationalen Atomenergieagentur, wonach der Iran alle Kontrollbedingungen dieser Behörde erfüllt hat. Es ist indessen bekannt, dass die USA und andere Länder diese Tatsache völlig ignorieren und weiterhin darauf drängen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Sanktionen gegen Iran verhängt.
Ist der Rat - im Sinne meiner Anfrage H-0937/07(1) - der Auffassung, dass auch der Iran Anspruch darauf hat, Atomenergie zu friedlichen Zwecken zu nutzen? Plant er, den Bemühungen um Sanktionen gegen den Iran ein Ende zu setzen, die unter dem Vorwand betrieben werden, das Land habe angeblich gegen seine Verpflichtungen gegenüber der Internationalen Atomenergieagentur verstoßen? Hat der Rat darüber nachgedacht, was passieren könnte, wenn sich der Iran infolge dieser ungerechten und unakzeptablen Interventionen seitens der USA und ihrer Verbündeten aus dem Internationalen Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zurückzieht?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Die jüngste Einschätzung der Geheimdienstbehörden der USA ändert kontextuell nichts an der Lagebewertung durch die EU. In dem Bericht wird erklärt, dass der Iran bis 2003 atomar aufgerüstet hat. Dies an sich stellt bereits einen Verstoß gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) dar. Wenn sich der Iran entschließt, seine Bemühungen aufzugeben und nicht nur vorübergehend auszusetzen, muss er all seine Aktivitäten in diesem Bereich offen legen und die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) um Bestätigung ersuchen, dass die Entwicklung dieses Programms vollständig gestoppt wurde. Zwei weitere Umstände geben Anlass zur Besorgnis – die Anreicherung von Uran und das Programm für ballistische Raketen, und außerdem hält sich der Iran nicht an die Auflagen des IAEO-Ausschusses bzw. des UN-Sicherheitsrates.
Daher wiederholte der Europäische Rat am 14. Dezember 2007 seine Besorgnis im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm und betonte, dass der Erwerb militärischer Fähigkeiten im Nuklearbereich durch den Iran inakzeptabel wäre. In dieser Hinsicht bedauerte er, dass der Iran seinen internationalen Verpflichtungen gemäß den Resolutionen 1696, 1737 und 1747 des UN-Sicherheitsrates immer noch nicht nachgekommen ist, denen zufolge Iran jegliche Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungstätigkeiten einzustellen hat, um das Vertrauen in den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms wiederherzustellen. Daher rief der Europäische Rat den Iran auf, alle von der IAEO gestellten Fragen zu früheren und heutigen Nukleartätigkeiten vollständig, eindeutig und glaubhaft zu beantworten. Der Rat unterstützte uneingeschränkt die Vorarbeiten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen für weitere Maßnahmen nach Kapitel VII Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen.
Die EU hat stets die Auffassung vertreten, dass der Iran das Recht auf friedliche Nutzung von Kernenergie hat. Der Iran muss sensible Tätigkeiten betreffend den Nuklearbrennstoffkreislauf so lange einstellen, bis das internationale Vertrauen wiederhergestellt ist. Es sei daran erinnert, dass das im Juni 2006 vom Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik unterbreitete Angebot noch immer steht und dem Iran die Entwicklung eines zivilen Nuklearprogramms zur Deckung seines Bedarfs ermöglichen dürfte.
Betrifft: Reaktionäre Maßnahmen seitens der USA und ihrer Verbündeten gegen die bolivianische Regierung
Alle jüngsten Veröffentlichungen deuten darauf hin, dass die USA – zusammen mit anderen reaktionären europäischen Kräften – erneut eine Kampagne anführt, um die Regierung von Präsident Evo Morales zu stürzen und somit die Verabschiedung der neuen Verfassung Boliviens und die fortschrittlichen Veränderungen zu verhindern, die von der im Jahr 2005 mit großer Mehrheit gewählten Regierung angestrebt werden. Die Stadt Sucre und andere Regionen waren Schauplatz blutiger Auseinandersetzungen, im Rahmen derer reaktionäre Kräfte ohne zu zögern mit Waffengewalt gegen Bürger vorgegangen sind. Die Kommunistische Partei Boliviens, die Bewegung für den bolivianischen Sozialismus (MAS) und andere fortschrittliche Kräfte haben entsprechende Beweise für die reaktionären Maßnahmen der USA und ihrer Verbündeten in Bolivien vorgelegt und diese verurteilt.
Verurteilt der Rat diese reaktionären und subversiven Versuche der USA und ihren Verbündeten, das Amt von Präsident Evo Morales und die demokratisch gewählte bolivianische Regierung zu unterminieren? Wird der Wille des bolivianischen Volkes, fortschrittliche Bewegungen im Sinne der zeitgemäßen Bedürfnisse der Arbeitnehmer zu fördern, respektiert werden?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat möchte Herrn Toussas darauf hinweisen, dass die aktive Rolle der EU, insbesondere der Leiter der EU-Missionen, bei der Aufrechterhaltung und Förderung des Dialogs zwischen allen Partnern in Bolivien von allen und besonders von Präsident Morales (wie er es auch unlängst bei Gesprächen mit Vertretern der EU zum Ausdruck gebracht hat) sehr hoch bewertet wird. Der bolivianische Außenminister David Choquehuanca begrüßte bei seinem jüngsten Besuch einiger europäischer Hauptstädte ebenfalls die Vermittlungstätigkeit der EU.
Wir begrüßen zudem die Gespräche, die Präsident Morales vor kurzem im Geist der Zusammenarbeit und mit dem Ziel der Wiederaufnahme des nationalen Dialogs mit den Präfekten führte.
Die EU wird ihre Vermittlerrolle auch weiterhin wahrnehmen, wenn dies der Wunsch aller Partner in Bolivien ist.
Anfrage Nr. 29 von Olle Schmidt (H-1034/07)
Betrifft: Sovereign Wealth Funds
Sovereign Wealth Funds (SWF) sind eine neue Art von Investitionsvehikeln, mit dem sehr bedeutenden Unterschied, dass sie staatlich kontrolliert sind und häufig von undemokratischen Staaten kontrolliert werden. Neue, aktivere Investitionsstrategien haben in einigen Mitgliedstaaten Beunruhigung hervorgerufen, insbesondere wenn in Unternehmen investiert wird, denen nationale strategische Bedeutung beigemessen wird.
Beispiele jüngster Investitionen durch SWF sind die Investition der Investitionsbehörde von Abu Dhabi in die Citigroup, jedoch auch das Gebot für die OMX durch die Börse Dubai. Ein weiteres Beispiel ist selbstverständlich das russische Interesse an den Energieinfrastrukturen in Europa.
In Brasilien plant die Regierung, einen SWF einzurichten, um die Abwertung des Real auszugleichen, und sie interveniert damit direkt auf dem Finanzmarkt.
Dem Rat wird dringend empfohlen, die Offenheit des Finanzsystems zu verteidigen, jedoch gleichzeitig Transparenz von staatlichen kontrollierten Fonds zu verlangen, um sicherzustellen, dass alle Investitionsstrategien von wirtschaftlichen und nicht von strategischen Zielen getragen sind.
Wie gedenkt der Rat in der Frage der SWF vorzugehen? Es gab eine Reihe von Vorschlägen von de Kommission wie europäische "goldene Aktien", Leitlinien oder Transparenzinitiativen. Welches Vorgehen bevorzugt der Rat?
Hat der Rat schließlich irgendwelche Pläne zur Überwachung der Entwicklung der Sovereign Wealth Funds auf den europäischen Märkten?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat hat diesen Fall nicht erörtert und kann deshalb keine Stellungnahme dazu abgeben.
Anfrage Nr. 30 von Laima Liucija Andrikienė (H-1037/07)
Betrifft: Liberalisierung des Energie-Marktes
Wie angekündigt wird eine der Prioritäten der slowenischen Präsidentschaft während ihrer sechsmonatigen Amtszeit die Energiepolitik sein.
Wie plant die Präsidentschaft die weitere Liberalisierung des Energiemarktes voranzutreiben? Wie beabsichtigt die Präsidentschaft die Liberalisierung des Energiemarktes mit der Durchführung der gemeinsamen Energiepolitik der Europäischen Union in Einklang zu bringen? Welche Herausforderungen und Schwierigkeiten sieht der Rat in diesem Bereich auf sich zukommen und wie will er sie meistern?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der ersten Tagung des Europäischen Parlaments im Januar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
In den Beschlüssen vom März 2007 erklärte der Europäische Rat, dass der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt eine der vorrangigen Aufgaben der Energiepolitik sei. Der Europäische Rat verabschiedete eine Reihe von richtungweisenden Maßnahmen auf diesem Gebiet, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, für wirksame rechtliche Regelungen zu sorgen und Investitionen zum Nutzen der Verbraucher zu fördern.
Im September 2007 unterbreitete die Kommission als Reaktion auf einen Ratsbeschluss fünf Rechtsetzungsvorschläge. Ausführliche Debatten über diese Vorschläge führten zu einem Fortschrittsbericht, der auf der Tagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ am 3. Dezember 2007 unterstützt wurde. Im Rahmen dieser Aussprache wurden Grundsätze und Bestimmungen überprüft, die breite Unterstützung genießen, ebenso wie Probleme, Bereiche und Möglichkeiten, für die nach Meinung einiger Mitgliedstaaten weitere Diskussionen und weitere Orientierungshilfen zu entsprechenden „Grundsätzen“ erforderlich sind.
Der Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ plant zwei Tagungen im ersten Halbjahr 2008 mit dem Ziel, eine politische Einigung über das gesamte Paket oder nur über einen Teil davon zu erzielen. Daher sollte das Europäische Parlament unbedingt rechtzeitig vor der Junitagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ seine Stellungnahme zu dem Paket abgeben.
ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 37 von Maria Badia i Cutchet (H-1027/07)
Betrifft: Zuständigkeit der Kommission für den betrügerischen Verkauf von Flugtickets
Am 30. Oktober 2007 richtete die Verfasserin eine Anfrage an die Kommission betreffend Unregelmäßigkeiten und irreführende Werbung im Internet beim elektronischen Verkauf von Flugtickets (E-5538/07), in welcher die Kommission aufgefordert wurde, konkrete Maßnahmen zur Unterbindung irreführender Werbung im Internet und zum Schutz der europäischen Verbraucher zu ergreifen.
Eine Woche später las die Verfasserin in der Presse, dass die Kommission beabsichtigt, die Namen der betrügerischen Fluggesellschaften zu veröffentlichen und ihre Websites zu schließen, wenn sie den Unregelmäßigkeiten nicht innerhalb von vier Monaten ein Ende setzen. Die Unregelmäßigkeiten betreffen in erster Linie die Angabe von Preisen ausschließlich der Flughafengebühren und Kreditkartenkosten sowie die Werbung für Angebote, die in Wirklichkeit gar nicht oder zu missbräuchlichen Vertragsbedingungen verfügbar sind, zum Beispiel die Nichtverfügbarkeit der Vertragsklauseln in der Sprache des Verbrauchers.
Welches Verfahren beabsichtigt die Kommission zusätzlich zur Veröffentlichung der Namen der betroffenen Fluggesellschaften und der Schließung ihrer Websites anzustrengen, wenn diese Unternehmen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist die geltenden Rechtsbestimmungen einhalten? Ist es der Kommission möglich, die Entschädigung der von diesen Praktiken betroffenen Verbraucher zu fordern, da ja die nationalen Regierungen bzw. die regionalen Regierungen im Fall Spaniens für diesbezügliche Sanktionen zuständig sind?
Welchen Spielraum hat die Kommission auf diesem Gebiet angesichts der Tatsache, dass es ein europäisches Netz der Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fällen gibt?
Wie der Frau Abgeordneten ja bekannt ist, setzt die Kommission alle verfügbaren Instrumente ein, um dafür zu sorgen, dass die Rechte der Verbraucher in der gesamten Union erfolgreich durchgesetzt werden.
Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz schafft einen Rahmen für die umfassende Zusammenarbeit, der die einzelstaatlichen Behörden in die Lage versetzt, ihre Bemühungen zu vereinen, z. B. bei gemeinsamen Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen, sowie ihre Erfahrungen und bewährten Verfahren untereinander auszutauschen.
Die Kommission fördert diese kooperativen Maßnahmen durch Bereitstellung von EU-Mitteln und durch die Koordinierung der gemeinsamen Marktüberwachungs- und Durchsetzungstätigkeit.
Was die konkreten Anschlussmaßnahmen zu den Überprüfungen der Onlineverkäufe von Flugtickets im September 2007 angeht, untersuchen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zurzeit die jeweiligen Standorte und werden weitere geeignete Schritte ergreifen, sobald sich Unregelmäßigkeiten bestätigen sollten. Diese können in Abhängigkeit von den rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Mitgliedstaates unterschiedlich ausfallen. Die Rolle der Kommission bestand darin, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Verkäufe und die Überwachung der Folgemaßnahmen zu koordinieren.
Sobald die laufenden Verfahren abgeschlossen sein werden, wird die Kommission die Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Anschlussmaßnahmen zu den Überprüfungen vorlegen. Damit ist Anfang 2008 zu rechnen.
Anfrage Nr. 38 von Sharon Bowles (H-0981/07)
Betrifft: Kollektive Rechtsbehelfe
Kann die Kommission im Zusammenhang mit ihren Plänen für kollektive Rechtsbehelfe mitteilen, in welcher Weise sie auf das angekündigte Weißbuch der Kommission über Schadenersatzklagen abgestimmt werden? Kann die Kommission ferner miteilen, wie sie sich gegen Sammelklagen nach amerikanischer Art wappnen will, die die Unternehmen in den USA finanziell gefährden?
Zur Frage nach den Plänen der Kommission für kollektive Rechtsbehelfe:
Das in Kürze erscheinende Weißbuch der Kommission über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts wird einen Abschnitt enthalten, der sich auf kollektive Rechtsbehelfe für den wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts erlittenen Schaden bezieht.
Die Kommission prüft zurzeit auch, ob eine umfassendere Initiative für kollektive Rechtsbehelfe auf EU-Ebene für den von Verbrauchern erlittenen Schaden notwendig ist und welcher Art sie gegebenenfalls sein sollte.
Die mit Verbraucherpolitik und Wettbewerb befassten Dienststellen der Kommission arbeiten sehr eng zusammen, um dafür zu sorgen, dass ihre Arbeit zu kollektiven Rechtsbehelfen Synergieeffekte erzeugt.
Nun zur Frage bezüglich der Sammelklagen nach amerikanischer Art:
Die Kommission ist nicht der Meinung, dass ein System von Sammelklagen, so wie es gegenwärtig in den Vereinigten Staaten existiert, in der EU eingeführt werden sollte.
Die Kommission kann sich nicht in die Rechtsordnung eines Drittstaates einmischen.
Anfrage Nr. 39 von Bernd Posselt (H-0983/07)
Betrifft: Verbraucherschutz gegen doppelte Preise
Welche Möglichkeit sieht die Kommission, Verbraucher vor der diskriminierenden Praxis zu schützen, dass von Einheimischen und von Touristen unterschiedliche Preise verlangt werden – in der Gastronomie, bei Eintrittsgeldern für Kulturdenkmäler und Museen sowie bei Einkäufen?
Der EG-Vertrag verbietet jegliche Diskriminierung durch Mitgliedstaaten aufgrund der Staatsangehörigkeit (z. B. Artikel 12, 43 und 49). Daher dürfen die Mitgliedstaaten keine ungerechtfertigten Beschränkungen für die innergemeinschaftliche Wirtschaftstätigkeit einführen bzw. aufrechterhalten.
Die Praxis der unterschiedlichen Preisgestaltung durch Geschäftsleute mag mitunter berechtigte wirtschaftliche Gründe haben: zum Beispiel, um in neue Märkte einzusteigen oder um ihre Stellung dort auszubauen, wo sie bereits präsent sind.
Doch eine ungerechtfertigte Preisdifferenzierung, bei der z. B. von Touristen und von Einheimischen unterschiedliche Preise verlangt werden, kann die Verbraucher der Vorteile des Binnenmarktes berauben und darf als solche nicht akzeptiert werden.
In dieser Hinsicht ist vom Gerichtshof ausdrücklich anerkannt worden, dass Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, angewandt auf den Zugang zu Kulturdenkmälern, laut Artikel 12 und 49 EG-Vertrag(1) unzulässig ist. Der freie Dienstleistungsverkehr gemäß Artikel 49 EG-Vertrag schließt die Freiheit der Dienstleistungsempfänger einschließlich Touristen ein, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um dort unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wie der Gerichtshof bestätigt hat, besteht aufgrund der Tatsache, dass der Besuch von Museen einer der maßgeblichen Gründe dafür ist, aus denen Touristen als Dienstleistungsempfänger einen anderen Mitgliedstaat besuchen, ein enger Zusammenhang zwischen der Freizügigkeit, die sie laut EG-Vertrag genießen, und den Bedingungen für den Zutritt zu Museen. Eine Diskriminierung beim Zugang zu Museen kann sich auf die Bedingungen der Erbringung der Dienstleistungen einschließlich deren Kosten und damit auf die Entscheidung bestimmter Personen, das Land zu besuchen, auswirken.
Da es jedoch keine konkreten Hinweise darauf gibt, dass in Mitgliedstaaten diese Grundsätze regelmäßig verletzt werden, hat es die Kommission nicht als notwendig erachtet, dieser Frage genauer nachzugehen.
Künftig wird es möglich sein, gegen Diskriminierungen von Dienstleistungsempfängern auch aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie(2), vor allem des Artikels 20 der Richtlinie, vorzugehen, der die Diskriminierung von Dienstleistungsempfängern, die auf deren Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz beruht, untersagt. Die Dienstleistungsrichtlinie muss bis spätestens Ende 2009 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Ungerechtfertigte Preisdiskriminierung kann auch nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die in den Mitgliedstaaten bis zum 12. Dezember 2007 in Kraft treten muss, beurteilt werden.
Diese Richtlinie enthält eine allgemeine Klausel zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken. Es lässt sich nicht ausschließen, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt von einzelstaatlichen Gerichten und letzten Endes vom Europäischen Gerichtshof zu beurteilen sein wird, ob es mit der beruflichen Sorgfalt eines Gewerbetreibenden vereinbar ist, dass von Touristen aus Gründen der Staatsangehörigkeit höhere Preise in Gaststätten und Geschäften verlangt werden. Im Moment tendiert die Kommission zu dieser Ansicht.
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt.
Anfrage Nr. 40 von Brian Crowley (H-1011/07)
Betrifft: Sicherheitsnormen für in Europa verkauftes Spielzeug
Kann die Kommission einen aktuellen Überblick über alle wichtigen Maßnahmen geben, die sie in jüngster Zeit getroffen hat und demnächst einzuleiten gedenkt, um zu gewährleisten, dass für alle in der Europäischen Union verkauften Spielwaren strengste Sicherheitsnormen gelten?
Nach den „Sommerrückrufen“ stellen sich viele Menschen in Europa eine ganz einfache Frage: „Welche Maßnahmen sind in Kraft oder sollen in Kraft gesetzt werden, um für Spielzeug die höchsten Sicherheitsnormen zu gewährleisten“?
Die meisten Antworten darauf lassen sich in der Bestandsaufnahme zur Produktsicherheit finden, deren Ergebnisse im November 2007 veröffentlicht wurden.
Die Bestandsaufnahme stellt die 3 großen „V“ für Spielzeug und Produktsicherheit im Allgemeinen heraus: „Verpflichtung“, „Vollzug“ und „Verarbeitung“:
– Verpflichtung: Die Wirtschaftsunternehmen müssen für die Erzeugnisse, die sie herstellen und dem Verbraucher anbieten, die volle Verantwortung übernehmen. Angesehene Unternehmen geben sich sehr große Mühe, um die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. Doch alle beteiligten Akteure müssen ihren Einsatz weiter erhöhen, da noch immer ein starker Zustrom in Europa kursierender unsicherer Spielzeuge zu verzeichnen ist. Die Branche hat sich bereit erklärt, in den nächsten Monaten zusammen mit der Kommission einige Maßnahmen auszuarbeiten, um das Vertrauen der Verbraucher wiederzugewinnen. Zu diesen Maßnahmen gehören ein Sicherheitspaket und eine gründliche Evaluierung der Maßnahmen, die von den Unternehmen in der Spielzeuglieferkette ergriffen wurden. Diese Evaluierung soll im ersten Quartal 2008 abgeschlossen werden.
– Vollzug bzw. Durchsetzung: Die Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten haben in den letzten Monaten zwar gründlich nachgeforscht, aber die Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass noch einiges verbesserungsbedürftig ist. Die Kommission hilft den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten dabei, bewährte Verfahren zu ermitteln und zu verbreiten, um die Kontrollen gezielter und risikobetonter zu gestalten. Die Erzeugnisrückverfolgbarkeit soll verstärkt werden: Die Kommission hat schon in das vorgeschlagene Paket zum Binnenmarkt für Waren eine Bestimmung aufgenommen, in der von den Wirtschaftsakteuren verlangt wird, Angaben zu ihren Zulieferern griffbereit zu haben und damit die Transparenz und Kontinuität der Lieferkette zu gewährleisten. Auf die einzelstaatlichen Behörden soll Peer Pressure, also Gruppendruck, ausgeübt werden, da die Kommission beabsichtigt, im Verbraucheranzeiger 2008 Vergleichsdaten zur Durchsetzungskapazität zu veröffentlichen. Die Marktüberwachungskapazität der Mitgliedstaaten wird auch verstärkt werden, da die Kommission gut gestaltete gemeinsame Projekte zur Marktüberwachung weiter finanziert (2007: 1,3 Millionen Euro Gemeinschaftsfinanzierung). Außer diesen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes in der EU wurden verschiedene Schritte zur Verstärkung des Schutzes an den Grenzen eingeleitet. Die jüngsten maßgeblichen Änderungen der Zollvorschriften der EU sollen mithelfen, risikoreiche Warensendungen zum Zwecke der Kontrolle ausfindig zu machen. Durch sichere Zollaustauschmechanismen soll ebenfalls rasches Handeln ermöglicht werden, sobald Informationen über neue Arten gefährlicher Erzeugnisse vorliegen. Diese Mechanismen dienen der Verbreitung entsprechender Informationen, die im System zum raschen Austausch von Informationen für gefährliche Erzeugnisse (Schnellinformationssystem RAPEX) verfügbar sind, um die zuständigen Zollbehörden vor spezieller, potenziell gefährlicher Fracht zu warnen. Im internationalen Rahmen wird die Zusammenarbeit mit unseren wichtigsten Handelspartnern, den USA und China, vertieft und ausgebaut. Vor allem mit China hat die bestehende Zusammenarbeit schon greifbare Ergebnisse gezeitigt, was Kontrollen und Maßnahmen angeht, die gegen in Europa gefundene unsichere Erzeugnisse chinesischer Herkunft ergriffen wurden. Als Nächstes hilft die Kommission den chinesischen Behörden bei der Einrichtung eines dem europäischen RAPEX-System ähnelnden einheimischen Warnsystems, um minderwertige und gefährliche Erzeugnisse, vor allem Spielzeug, besser aufspüren zu können.
– Verarbeitung: Spielzeug muss stets sicher sein. Sicherheit ist keine „Zugabe“ bzw. freiwillige Leistung, sondern muss schon von Beginn der Herstellung an im Spielzeug integriert sein. Dafür brauchen wir klare Rechtsvorschriften, die strenge Sicherheitsanforderungen festlegen. Diesbezüglich enthält der in Kürze erscheinende Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie verschärfte Vorschriften, um den in Spielzeug enthaltenen physikalischen, mechanischen und chemischen Sicherheitsrisiken beizukommen. Die Kommission bereitet auch eine zeitlich begrenzte Maßnahme vor, die – bis zur Überarbeitung der entsprechenden Norm zur Beseitigung der Gefahren, die diese Spielzeuge darstellen können – Warnhinweise auf magnetischem Spielzeug vorschreiben soll.
Anfrage Nr. 45 von Dimitrios Papadimoulis (H-0992/07)
Betrifft: Tätigkeit der Zentren für freie Studien in Griechenland
In Artikel 50 Absatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG(1) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die auf dem freien Personen- und Dienstleistungsverkehr begründet ist, heißt es: „Beziehen sich Ausbildungsnachweise [...] auf eine Ausbildung, die ganz oder teilweise in einer rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niedergelassenen Einrichtung absolviert wurde, so kann der Aufnahmemitgliedstaat [...] bei der zuständigen Stelle des Ausstellungsmitgliedstaats überprüfen, a) ob der Ausbildungsgang in der betreffenden Einrichtung von der Ausbildungseinrichtung des Ausstellungsmitgliedstaats offiziell bescheinigt worden ist“.
In welchen Mitgliedstaaten gibt es Einrichtungen für die postgymnasiale Bildung (Zentren für freie Studien), in denen eine Ausbildung erteilt wird, die von der Bildungseinrichtung des Ausstellungsmitgliedstaats offiziell bescheinigt worden ist? Haben die Mitgliedstaaten nach Artikel 149 EG-Vertrag das Recht, die Tätigkeit von Bildungseinrichtungen zu verbieten, die von Bildungseinrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat zertifiziert worden sind?
Der Kommission ist die Existenz von Bildungseinrichtungen, in denen eine Ausbildung erteilt wird, die von der Bildungseinrichtung des Ausstellungsmitgliedstaats offiziell bescheinigt worden ist, in folgenden Mitgliedstaaten bekannt: Griechenland, Italien, Deutschland und Spanien. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es derartige Bildungseinrichtungen auch in anderen Mitgliedstaaten gibt.
Gemäß Artikel 149 des EG-Vertrags tragen die Mitgliedstaaten die volle Verantwortung für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihres Bildungssystems und ihrer Berufsausbildung. Allerdings gehört eine Ausbildung, die im Rahmen einer in Artikel 50 Absatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG beschriebenen Vereinbarung erteilt wird, nicht zum Bildungssystem des Mitgliedstaats, in der die Bildungseinrichtung, die die Ausbildung erteilt, niedergelassen ist. Diese Art von Ausbildung ist Teil des Bildungssystems des Mitgliedstaats, in dem die Universität, die die Ausbildung bescheinigt und das Diplom ausstellt, gelegen ist. Daher dürfen die Mitgliedstaaten aufgrund von Artikel 149 EG-Vertrag nicht auf ihrem Hoheitsgebiet die Tätigkeit von Bildungseinrichtungen verbieten, in denen eine Ausbildung auf der Grundlage einer Vereinbarung erteilt wird, die mit einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Universität geschlossen wurde.
Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil in den Fällen Viking Line und Laval gesprochen. Das Mitglied der Kommission, Herr McCreevy, unterstützt sehr nachdrücklich die Position der Arbeitgeber insbesondere im Fall Viking Line.
Wie steht die die Kommission nach den genannten Urteilen zum Recht der Gewerkschaften auf Solidaritätsstreiks?
In der Rechtssache Viking Line legte ein britisches Gericht dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen bezüglich der Auswirkungen von Artikel 43 EG-Vertrag auf die Niederlassungsfreiheit und auf Maßnahmen der Gewerkschaften vor, während es in der Rechtssache Laval um die Auslegung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern und um Artikel 49 des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit ging.
Obwohl die Rechtssachen unterschiedlich gelagert sind, hat der Europäische Gerichtshof in beiden Fällen einige Klarstellungen zu der von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Problematik geliefert. Ganz wichtig ist aber die Entscheidung des Gerichtshofs, dass das Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen als Grundrecht anerkannt werden muss, das integraler Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ist.
Zugleich erklärt der Gerichtshof eindeutig, dass dies nicht heißt, dieses Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen falle nicht in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts, oder anders formuliert, dass damit das Gemeinschaftsrecht nicht zum Tragen komme. Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten Beschränkungen unterliegen. Das entspricht der Situation in den nationalen Rechtsordnungen: In Finnland wie in Schweden, aber auch in anderen Mitgliedstaaten, in denen dieses Recht Verfassungsrang genießt, darf es nicht uneingeschränkt ausgeübt werden.
Berücksichtigt man die Urteile des Gerichtshofs, so haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch weiterhin das Recht, Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen zu treffen; dazu gehören seitens der Arbeitnehmer Solidaritätsstreiks. Ergreifen diese aber Maßnahmen gegen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Unternehmen, die Arbeitnehmer auf ihr Hoheitsgebiet entsenden, bzw. gegen ein Unternehmen, das sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen will, dann müssen sie das Gemeinschaftsrecht respektieren.
Wenn also die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit durch kollektive Maßnahmen eingeschränkt werden, dann müssen diese durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sein, das mit dem Vertrag im Einklang steht; außerdem muss die Erreichung eines solchen Zieles angemessen und verhältnismäßig sein. Der Gerichtshof hat eine nützliche Orientierung vermittelt, und die Kommission ist überzeugt, dass die Sozialpartner weiterhin zur Verteidigung ihrer Rechte in der Lage sein und sich dabei verantwortungsbewusst verhalten werden.
Anfrage Nr. 47 von Milan Gaľa (H-1023/07)
Betrifft: Reform der Urheberrechtsabgaben
Ich ersuchte die Kommission um Erläuterung ihres Beschlusses, die Reform der Urheberrechtsabgaben aufzuschieben, und ihrer Ankündigung, auf das Thema zurückzukommen (H-0147/07). In ihrer schriftlichen Antwort vom 13. März 2007 teilte die Kommission mit, sie werde „die weitere Entwicklung ... genau überwachen“ und „weiter untersuchen, wie Abgaben und digitale Dienstleistungen aufeinander und auf den Sektor Informationstechnologien im Allgemeinen einwirken“.
Inzwischen sind acht Monate verstrichen, und ich muss enttäuscht feststellen, dass die Kommission bezüglich der Reform der Urheberrechtsabgaben keinerlei Maßnahmen ergriffen hat. Ich bin besorgt, dass die Kommission der Reform der Urheberrechtsabgaben nicht die Priorität einräumt, die sie verdient.
Daher würde ich gerne erfahren, welche greifbaren Ergebnisse die von der Kommission in ihrer Antwort vom März 2007 angekündigten Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen bisher erbracht haben? Welche werden die nächsten konkreten Schritte sein, und wann können wir erwarten, dass die Kommission spezifische Maßnahmen ergreift, um dieses sehr dringende Problem der Reform der Urheberrechtsabgaben anzugehen?
Die Kommission möchte dem Parlament für das Interesse danken, das es für die laufenden Bemühungen um eine Reform der Abgaben für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch bekundet.
Die aktuellen Abgabensysteme sind, wie wir alle wissen, sowohl komplex als auch umstritten. Nicht nur, dass es enorme Unterschiede bei den Sätzen gibt, die für die gleichen bzw. ähnliche Geräte gelten, mit denen Privatkopien angefertigt werden – es gibt keine Einheitlichkeit unter den Mitgliedstaaten bei der Erhebung von Abgaben für identische Digitalgeräte. Dadurch kommt es zu einer Unmenge verschiedener Abgaben, die europaweit auf die gleichen Produkte erhoben werden – wobei es Unterschiede bei den Abgaben von bis zu 1500 % gibt, die auf identische Erzeugnisse Anwendung finden.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Kommission, wie sich Abgaben für Privatkopien sowohl auf den Binnenmarkt als auch auf den Lebensunterhalt von Urhebern und ausübenden Künstlern auswirken. Kultur und kulturelle Vielfalt sind bekanntlich die Grundanliegen aller Initiativen, die die Kommission im Bereich des Urheberrechts ergreift. Die Politik verfolgt zwei Ziele: zum einen zu gewährleisten, dass auf Abgaben beruhende Systeme keine bzw. so gut wie keine negativen Einflüsse auf den Binnenmarkt für Digitalgeräte und unbespielte Medienträger haben und zum anderen zu sichern, dass den Urhebern keine wirtschaftlichen Schäden aus der weit verbreiteten Praxis der Vervielfältigung für private Zwecke entstehen.
Verbraucher mögen es nicht, wenn man ihnen Beschränkungen dahingehend auferlegt, wie und wann sie Material konsumieren dürfen, das urheberrechtlich geschützt ist. Wie eine von der spanischen Zeitung „El País“ am 20. Dezember 2007 veröffentlichte Umfrage gezeigt hat, sind 94 % der Befragten dafür, die Abgaben für Privatkopien abzuschaffen.
Es muss ein vernünftiger Kompromiss zwischen der Freiheit für Verbraucher und der Entschädigung von Künstlern für Privatkopien geschaffen werden. Jede Reform dieser sensiblen Frage muss mit Sorgfalt und mit allergrößter Vorsicht angegangen werden.
Bevor wir die Dinge nicht klarer erkennen, ist es wenig sinnvoll, über die Form künftiger Maßnahmen zu spekulieren.
Anfrage Nr. 48 von Bogusław Sonik (H-1031/07)
Betrifft: Einheitliche Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Fremdenführern in den EU-Staaten
Der Verfasser der Anfrage möchte die Aufmerksamkeit auf ein Problem im Zusammenhang mit der Annahme der Richtlinie 2005/36/EG(1) lenken. In dieser Richtlinie unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen der Tätigkeit eines Reiseleiters (tour leader), der eine Gruppe von Touristen während einer Reise betreut, und der eines Fremdenführers (guide). Zu den Aufgaben eines Fremdenführers gehört nicht nur die gute Organisation der Reise, sondern auch die Vermittlung von Faktenwissen über Geschichte und Traditionen sowie über die Bedeutung von Kunstwerken oder historischen Gebäuden. Aus diesem Grund werden Fremdenführer in speziellen Kursen, die mit einer Prüfung abschließen, auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Durch ein hohes Niveau dieser Kurse und Prüfungen wird sichergestellt, dass die erbrachten Dienste von hoher Qualität sind. Es sei auch darauf hingewiesen, dass der Beruf des Fremdenführers in vielen Mitgliedstaaten der EU, darunter auch Polen, ein reglementierter Beruf ist. Um sämtliche Qualifikationen zu erlangen, müssen Nachweise über die absolvierten Kurse und Schulungen vorgelegt werden. Durch die Gleichstellung von Reiseleitern und Fremdenführern würde sich die Qualität der für die Touristen erbrachten Dienste verschlechtern. Um dies zu verhindern, sollte ein europaweites Prüfungssystem zur Bescheinigung der Befähigung von Fremdenführern eingeführt werden.
Sieht die Kommission eine Möglichkeit, ein europaweites Schulungs- und Prüfungsprogramm für Fremdenführer auszuarbeiten, dessen inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung auf die einzelnen Mitgliedstaaten angepasst würde?
Die Kommission beabsichtigt nicht, ein europaweites Kurs- und Prüfungssystem für Fremdenführer zu entwickeln.
Im Rahmen der vom EG-Vertrag festgelegten Grenzen steht es den Mitgliedstaaten frei, die Ergreifung und Ausübung von Berufen, auch denen des Fremdenführers und des Reiseleiters, zu regeln. Jeder Vorschlag für einen Rechtsetzungsakt auf EU-Ebene, durch den auch die Bildungs- bzw. Ausbildungsvoraussetzungen für jeden der Berufe harmonisiert würden, erfordert laut aktueller Fassung des Vertrags einen einstimmigen Beschluss durch alle EU-Mitgliedstaaten. Bis heute hat die Kommission noch keine eindeutigen Hinweise auf Probleme in Bezug auf die grenzüberschreitende Erbringung von Fremdenführerdiensten erhalten, die die Annahme eines Vorschlags für eine Richtlinie zur Harmonisierung dieses Berufs rechtfertigen würden.
Die Kommission ist darüber unterrichtet und auch damit einverstanden, dass auf europäischer Ebene Initiativen ohne Gesetzescharakter laufen, z. B. die vom Europäischen Komitee für Normung geleistete Arbeit an einer CEN(2)-Norm zur Einführung grundlegender Anforderungen an Ausbildungsprogramme für Gästeführer (EN 15565), die am 1. Januar 2008 genehmigt wurde. Auch wenn solche Maßnahmen der freiwilligen Selbstkontrolle nicht rechtsverbindlich sind, stellen sie dennoch einen äußerst wirksamen Ausgangspunkt dar, um so den Stand der Kenntnisse und Fertigkeiten zu bestimmen, den qualifizierte Fachleute erworben haben sollten, um den Beruf ausüben zu können.
Sovereign Wealth Funds (SWF) sind eine neue Art von Investitionsvehikeln, mit dem sehr bedeutenden Unterschied, dass sie staatlich kontrolliert sind und häufig von undemokratischen Staaten kontrolliert werden. Neue, aktivere Investitionsstrategien haben in einigen Mitgliedstaaten Beunruhigung hervorgerufen, insbesondere wenn in Unternehmen investiert wird, denen nationale strategische Bedeutung beigemessen wird.
Beispiele jüngster Investitionen durch SWF sind die Investition der Investitionsbehörde von Abu Dhabi in die Citigroup, jedoch auch das Gebot für die OMX durch die Börse Dubai. Ein weiteres Beispiel ist selbstverständlich das russische Interesse an den Energieinfrastrukturen in Europa.
In Brasilien plant die Regierung, einen SWF einzurichten, um die Abwertung des Real auszugleichen, und sie interveniert damit direkt auf dem Finanzmarkt.
Der Kommission wird dringend empfohlen, die Offenheit des Finanzsystems zu verteidigen, jedoch gleichzeitig Transparenz von staatlichen kontrollierten Fonds zu verlangen, um sicherzustellen, dass alle Investitionsstrategien von wirtschaftlichen und nicht von strategischen Zielen getragen sind.
Wie gedenkt die Kommission in der Frage der SWF vorzugehen? Es gab eine Reihe von Vorschlägen von Kommissionsmitgliedern wie europäische "goldene Aktien", Leitlinien oder Transparenzinitiativen. Welches Vorgehen bevorzugt die Kommission?
Hat die Kommission schließlich irgendwelche Pläne zur Überwachung der Entwicklung der Sovereign Wealth Funds auf den europäischen Märkten?
Die Kommission bekennt sich uneingeschränkt zum Schutz der Offenheit des Finanzsystems in Europa. Außerdem stimmt sie voll und ganz dem Grundsatz zu, dass Investitionen auf der Grundlage von wirtschaftlichen und nicht von politischen oder anderen strategischen Kriterien erfolgen sollten. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass in jüngster Zeit Bedenken über Sovereign Wealth Funds geäußert worden sind, möchte aber unterstreichen, dass eine Reihe dieser Fonds seit Jahrzehnten besteht und wertvolle Investitionen in die Wirtschaft der EU tätigt. Die Kommission richtet auch die dringende Bitte an Drittländer, EU-Investoren ein angemessenes Niveau an Offenheit zu bieten.
Die Kommission behält die Prüfung dieser Frage genau im Auge. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt favorisiert sie keine neuen Rechtsetzungsinitiativen, aber es gibt gewichtige Gründe, im Rahmen der EU einen gemeinsamen Ansatz zu entwickeln, um auf dem Binnenmarkt eine abgestimmte Position in Bezug auf Sovereign Wealth Funds (SWF) vorzulegen. Einige Leitlinien zur Erhöhung der Transparenz und der Governance von SWF dürften erforderlich sein. Im Oktober 2007 baten die G7 den Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), zu untersuchen, ob es möglich ist, Transparenzleitlinien bzw. Verhaltensregeln für Sovereign Wealth Funds und Empfängerländer zu erarbeiten. Auf der Tagung des https://iate.cdt.eu.int/iatenew/manipulation/dataentry/EntryDetailview.jsp?lilId=2235011&srclang=en&trglang=de&fromresults=true" Transatlantischen Wirtschaftsrates am 9. November 2007 hatte die Kommission Gelegenheit, ihre Ansichten zu diesen Fragen mit der Regierung der Vereinigten Staaten auszutauschen und stimmte mit ihr darin überein, dass es sinnvoll wäre, derartige Vorschriften auf internationaler Ebene zu erarbeiten.
Alles in allem arbeitet die Kommission intern und in internationalen Foren daran, geeignete und wirksame Instrumente zu entwickeln, mit denen sich die Bedenken zerstreuen lassen, die durch die Tätigkeit dieser Investoren aufkommen können. Sie hat vor, einen gemeinsamen Standpunkt der EU dazu zu entwickeln, der die im Vertrag festgelegten Grundfreiheiten bewahrt. Die Initiativen der Mitgliedstaaten im Bereich der Sovereign Wealth Funds müssen ebenso in diesem Zusammenhang beurteilt werden. Und genau in diesem Zusammenhang wird die Überwachung der Tätigkeit der SWF besonders wichtig. Die Kommission verfolgt die Entwicklung sehr genau, auch in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (OECD, IWF). Im Einzelnen bieten der Investitionsdialog und der Dialog mit den Regulierungsbehörden für Finanzdienstleistungen zwischen USA und EU der Kommission eine Gelegenheit, um Fragen zu den SWF in enger Zusammenarbeit mit dem US-Finanzministerium und anderen US-amerikanischen Regierungsbehörden zu prüfen.
Anfrage Nr. 50 von Laima Liucija Andrikienė (H-1038/07)
Betrifft: Integration von Finanzdienstleistungen für Privatkunden
Privatkunden sind im Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen wesentlich. Dienstleistungen für Privatkunden, darunter Produkte wie Girokonten und Verbraucherkredite, sind der entscheidende Eckpfeiler des 1999 eingeleiteten Aktionsplans der EG für Finanzdienstleistungen. Seither hinkt die Integration der Finanzmärkte hinterher, nach wie vor existieren viele Diskrepanzen zwischen den Finanzdienstleistungen in den EU-Mitgliedstaaten, z.B. bei Gebühren für finanzielle Transaktionen zwischen Bankinstituten verschiedener Mitgliedstaaten, Kreditkartengebühren usw. So sind z.B. die Gebühren für Überweisungen von litauischen an belgische Banken vier Mal so hoch wie diejenigen für Überweisungen von belgischen an litauische Banken.
Welche Maßnahmen plant die Kommission zu ergreifen, um die Integration der Finanzmärkte für Privatkunden zu beschleunigen? Welche Vorteile werden diese Maßnahmen der Kommission für Privatkunden nach sich ziehen?
Bei der Schaffung eines Binnenmarktes auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen für Privatkunden wurden spürbare Fortschritte erzielt. Das Potenzial für die Integration der Finanzdienstleistungen für Privatkunden ist jedoch noch nicht ausgeschöpft, und der Wettbewerb ist in manchen Märkten unzureichend, insbesondere in Bereichen wie Zahlungsverkehr und Privatkundengeschäft der Banken. Dadurch können EU-Verbraucher die Vorteile des Binnenmarktes nicht voll nutzen. Vor diesem Hintergrund und im Rahmen des Binnenmarktberichts nahm die Kommission ein Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt(1) an. Das Grünbuch baut auf dem Weißbuch der Kommission zur Finanzdienstleistungspolitik für 2005–2010(2), den Ergebnissen der Untersuchung des Retail-Bankgeschäfts durch die Kommission(3) und dem Zwischenbericht zur Untersuchung im Bereich der Unternehmensversicherung(4) auf. Darin wird auch das vorrangige Ziel der Kommission dargelegt: die Entwicklung der Integration auf den EU-Märkten für Privatkunden-Finanzdienstleistungen, indem sichergestellt wird, dass angemessen geregelte offene Märkte und starker Wettbewerb Produkte hervorbringen, die die Bedürfnisse der Verbraucher erfüllen; durch Erhöhung des Verbrauchervertrauens, indem sichergestellt wird, dass die Verbraucher angemessen geschützt werden und die Anbieter finanziell solide und vertrauenswürdig sind; durch Stärkung der Verbraucher, damit diese durch finanzielle Allgemeinbildung, klare, angemessene und rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und hochwertige Beratung die für ihre finanziellen Verhältnisse richtigen Entscheidungen treffen können. Durch die Veröffentlichung des Grünbuchs wurde eine öffentliche Konsultation zur Strategie der Kommission in Bezug auf Finanzdienstleistungen für Privatkunden in die Wege geleitet, bei der fast 190 Antworten eingingen. Die öffentliche Anhörung am 19. September 2007 war mit mehr als dreihundert Teilnehmern ebenso gut besucht.
Am 20. November 2007 wurde als Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“(5) ein Arbeitspapier der Kommission über Initiativen im Bereich der Finanzdienstleistungen für Privatkunden(6) veröffentlicht. Darin wird eine Reihe von gezielten Maßnahmen vorgeschlagen, die dazu dienen sollen, die Angebotsvielfalt und Mobilität für die Kunden zu verbessern, vor allem in Bezug auf Bankkonten – ein Finanzprodukt, das von der großen Mehrheit der Bürger Europas genutzt wird; die Versicherungsmärkte für Privatkunden besser funktionieren zu lassen, z. B. durch Gestaltung eines „Anzeigers“ für Kfz-Versicherungsprämien in Europa; die Notwendigkeit eines kohärenteren Ansatzes zu Produktangaben und Vertriebsanforderungen an Anlageprodukte für Privatkunden (z. B. Investmentfonds, anteilsgebundene Lebensversicherungen usw.) zu untersuchen; und die Vermittlung von Finanzwissen und die Integration in das Finanzsystem (z. B. durch Zugang zu einem elementaren Bankkonto für alle) sowie angemessene Rechtsbehelfe für Verbraucher zu fördern.
Die Kommission ist bestrebt, durch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Märkte der Finanzdienstleistungen für Privatkunden den europäischen Verbrauchern konkrete Vorteile in Form niedrigerer Preise und einer größeren Auswahl zu bringen. Aus diesen Gründen unterstützt die Kommission nachdrücklich das Projekt zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA), eine Initiative des Bankgewerbes zur Schaffung eines integrierten und wettbewerbsfähigeren Marktes für Zahlungen in Euro, der den Planungen zufolge bis Ende 2010 voll funktionsfähig sein soll. Die Zahlungsdiensterichtlinie, die bis 20. November 2009 in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden muss, dürfte den Wettbewerb bei Zahlungsdienstleistungen beleben und somit zu niedrigeren Preisen führen. Sie enthält auch Bestimmungen zur Verbesserung der Transparenz und ermöglicht die freie Kündigung von Rahmenverträgen nach einem Zeitraum von 12 Monaten, wodurch die Kundenmobilität gefördert und der Wettbewerb belebt wird.
Bezüglich der konkreten Frage der Bankkonten als Teil des Pakets zur Überprüfung des Binnenmarkts hat die Kommission ihre Strategiepläne zur Förderung der Kundenmobilität bezogen auf Bankkonten bekannt gegeben und damit auch den Wettbewerb belebt bzw. die Effizienz erhöht. Die Kommission wird sich dafür einsetzen, dass von der Branche bis Mitte 2008 ein Verhaltenskodex entwickelt wird, der einen Wechsel-Service beinhalten sollte, den Kunden innerhalb jedes EU-Mitgliedstaats in Anspruch nehmen dürfen und der den Wechselvorgang von einem Bankkonto zu einem anderen erleichtern soll. Die Kommission hat der Industrie auch klargemacht, dass es bei der grenzüberschreitenden Eröffnung von Bankkonten keine Diskriminierung von Kunden aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes geben darf. Es sollte für die Kunden einfach sein, in anderen Mitgliedstaaten Bankkonten zu eröffnen.
Anfrage Nr. 51 von Manuel Medina Ortega (H-0964/07)
Betrifft: Haushaltsmittelansätze für Frontex
Hält die Kommission die im Haushaltsplan 2008 vorgesehenen Mittelansätze für ausreichend, um der Agentur Frontex die Kontrolle der illegalen Einwanderung zu ermöglichen?
Nach der zweiten Lesung im Haushaltsausschuss wurde im Parlament über einen Änderungsantrag abgestimmt, durch den der Haushalt für die Agentur Frontex im Jahr 2008 um weitere 30 Millionen Euro aufgestockt wurde. Der größte Teil dieses Betrags wird für die operativen Ausgaben der Agentur bestimmt sein.
Diese Änderung stellt eine Erhöhung um 79 % im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsvorentwurf dar. Durch diese Erhöhung ergibt sich ein EG-Zuschuss von insgesamt 68 Millionen Euro und somit eine erhebliche Verstärkung der finanziellen Mittel der Agentur, womit auch dazu beigetragen wird, dass ihre Leistungsfähigkeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der illegalen Zuwanderung verbessert wird.
Frontex hat sein Arbeitsprogramm für 2008 auf der Grundlage der erhöhten Haushaltsmittel angepasst. Das überarbeitete Arbeitsprogramm sieht eine beträchtliche Erhöhung der Dauer gemeinsamer Aktionen in jenen Abschnitten der Außengrenzen vor, die dem von illegalen Zuwanderern ausgehenden Migrationsdruck am stärksten ausgesetzt sind.
Auf dieser Grundlage ist die Kommission zuversichtlich, dass sich die Auswirkungen der durch Frontex koordinierten Operationen im Vergleich zu 2007 wesentlich verbessern werden.
Im Laufe des Jahres 2008 wird die Kommission die Entwicklung der Ausgaben und des Finanzbedarfs der Agentur sehr aufmerksam verfolgen.
Anfrage Nr. 52 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0968/07)
Betrifft: Familien- und Kleinstunternehmen im Binnenmarkt
99,8 % aller europäischen Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen und stellen folglich einen wichtigen Faktor für die europäische Wirtschaft und Beschäftigungslage dar. Ein Großteil der KMU in vielen Mitgliedstaaten sind Familienunternehmen und äußerst kleine Unternehmen. In Erwägung dieser Tatsachen wird die Kommission um Mitteilung darüber ersucht, welche Maßnahmen sie plant, damit es diesen Unternehmen ermöglicht wird, wettbewerbsfähig zu bleiben, ihr Potenzial auf dem Binnenmarkt voll auszuschöpfen und sich ohne übertriebene Kosten an die Verpflichtungen im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften anzupassen?
Welche Maßnahmen wird die Kommission ferner ergreifen, um die Existenz dieser Unternehmen zu sichern und die Gründung neuer Unternehmen zu fördern, die im Wettbewerb mit den großen multinationalen Unternehmen und Handelsketten, die im gesamten Gebiet der EU operieren, mithalten können? Ist die Kommission der Auffassung, dass die Schaffung von Zentren zur Überwachung des Binnenmarktes in jedem Mitgliedstaat das Risiko eindämmen wird, dass Familienunternehmen und sehr kleine Unternehmen ganz vom Markt verschwinden werden?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spielen tatsächlich eine wesentliche Rolle in der europäischen Wirtschaft und stellen zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft. Folglich sind die mittelständischen Betriebe die Hauptakteure zur Erreichung der in der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung gesetzten Ziele.
Die Kommission engagiert sich seit vielen Jahren aktiv für die Förderung des Unternehmergeistes und die Verbesserung des Unternehmensumfelds der KMU, insbesondere der Kleinunternehmen, die 90 % der KMU ausmachen. Im Jahr 2000 nahm der Europäische Rat die Charta für Kleinunternehmen an, die auf eine Verbesserung ihres Unternehmensumfelds abzielt. Die Charta bildet heute den Bezugsrahmen für 44 Länder und mehrere Regionen.
Seit Einführung der modernen Mittelstandspolitik im November 2005 verfolgt die Kommission sehr genau die Maßnahmen in fünf Schlüsselbereichen: Förderung der unternehmerischen Initiative, Abbau bürokratischer Hemmnisse, Verbesserung des Marktzugangs für KMU, Verbesserung des mittelständischen Wachstumspotenzials, Intensivierung des Dialogs mit den KMU-Akteuren. Die im Oktober 2007 angenommene Halbzeitüberprüfung hat gezeigt, dass die mittelständische Komponente in den Programmen und Maßnahmen der Gemeinschaft verstärkt Berücksichtigung findet. Die geht allerdings noch nicht weit genug, so dass die Kommission beschloss, den KMU eine noch höhere politische Priorität einzuräumen, als sie – auf der Grundlage ihrer Bewertung des ersten Dreijahreszyklus der überarbeiteten Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze – ankündigte, 2008 für Europa eine Regelung für kleine Unternehmen, den „Small Business Act“, anzunehmen. Die Vorbereitung dieser neuen Initiative läuft, und in den kommenden Wochen wird eine umfassende Konsultation dazu stattfinden.
Einige Maßnahmen, die die Kommission durchführt, verfolgen konkret das Ziel, den KMU dabei zu helfen, die Möglichkeiten zu nutzen, die ihnen der Binnenmarkt bietet. Die Verbesserung ihres Zugangs zum Markt für öffentliche Aufträge ist ein Beispiel. Die Kommission führt gegenwärtig eine Folgenabschätzung zur Vorbereitung des Vorschlags für ein Statut der Europäischen Privatgesellschaft (2008) durch, mit dem grenzübergreifende Maßnahmen für KMU erleichtert werden sollen. Außerdem hilft die Kommission den kleinen Unternehmen schon seit zwanzig Jahren durch ein Netzwerk zur Unterstützung von Unternehmen, das 2008 verstärkt wird, um die EU-Maßnahmen und -Programme noch stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und um mittelständischen Betrieben mit Rat und Tat zu Seite zu stehen, ihnen Orientierung zu geben und Gehör zu schenken.
Was den Kostenaufwand mittelständischer Betriebe für die Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften betrifft, so geben kleine Unternehmen relativ gesehen bis zu zehnmal mehr als Großbetriebe aus, um die verwaltungstechnischen Auflagen zu erfüllen(1). Aus diesem Grund setzt sich die Kommission dafür ein, die Verwaltungslasten zu verringern, und sie betrachtet den Prozess der besseren Rechtsetzung als eine ihrer Schlüsselprioritäten. Sie beabsichtigt, den von der Gemeinschaft verursachten Verwaltungsaufwand bis 2012 um 25 % zu senken, sie ermutigt auch Mitgliedstaaten, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen. Mithilfe des Grundsatzes „Think Small First“ („Zuerst an die kleinen Betriebe denken“) sollen in neue Vorschläge gegebenenfalls mittelstandsspezifische Regelungen einfließen. Das können z. B. vereinfachte Berichterstattungspflichten, u. a. für kleinere Unternehmen im Bereich der Lebensmittelhygiene, sein.
Die Anwendung von Normen und EU-Rechtsvorschriften ist eine weitere Schwierigkeit für den gewerblichen Mittelstand. Deshalb wird die Kommission ihre Unterstützung erheblich aufstocken, um die KMU besser in die europäischen und nationalen Normungsprozesse einzubeziehen und um ihnen den Zugang zu Normen zu erleichtern, und sie bietet den KMU weiter Hilfe im Rahmen eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung auf dem Gebiet des EU-Umweltrechts an.
Was die Familienunternehmen angeht, so sind die meisten kleinen Firmen Familienunternehmen und bilden daher die Zielgruppe der Initiativen zugunsten von Kleinunternehmen. Die Kommission analysiert derzeit jedoch die potenziellen spezifischen Schwierigkeiten, denen diese sich gegenübersehen könnten.
Report of the Expert group on Models to reduce the disproportionate regulatory burden on SMEs (Bericht der Sachverständigengruppe für Modelle zur Reduzierung der überproportionalen Belastung kleiner Unternehmen durch öffentliche Regulierung) http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/support_measures/regmod/index.htm.
Anfrage Nr. 53 von Avril Doyle (H-0976/07)
Betrifft: Bedeutung des Steuerwettbewerbs für den Binnenmarkt
In einer Rede vor der „European Business Initiative on Taxation“ am 10. November 2005 sagte Kommissar McCreevy: „Ich bin nicht zum Berlaymont gekommen, um den Leisetreter zu spielen.“ Außerdem bemerkte er: „Die Harmonisierung der Steuern steht weder jetzt noch künftig auf der Tagesordnung.“ Im Mai dieses Jahres erklärte der Kommissar, ein Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) „würde den Wettbewerb untergraben, kleine und aufstrebende Märkte untergraben, die Binneninvestitionen untergraben und die langfristigen Wachstums- und Beschäftigungsaussichten der Union untergraben.“
Kann die Kommission angesichts der Bedeutung einer Ratifizierung des Lissaboner Vertrags in Irland bestätigen, dass der derzeitige GKKB-Vorschlag von der Tagesordnung gestrichen wird? Kann die Kommission ferner bestätigen, dass sie nicht als „Leisetreter“ agieren, sondern die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung und des Steuerwettbewerbs bei der Körperschaftsteuer tatkräftig verteidigen wird?
Die Kommission verfolgt den Prozess der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon in allen Mitgliedstaaten mit größter Aufmerksamkeit. Der Standpunkt der Kommission zu einer GKKB(1) ist im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008(2) dargelegt worden. Eine Folgenabschätzung ist in die Wege geleitet worden, um die möglichen Varianten und deren Folgen zu prüfen.
Betrifft: Einbeziehung des EEF in den Haushaltsplan
Derzeit stammen die den AKP-Staaten von der EU gewährten Hilfsmittel aus zwei verschiedenen Quellen, zum einen aus dem Gemeinschaftshaushaltsplan und zum anderen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds. Was nun die nicht in den Haushaltsplan einbezogenen Mittel anbelangt, so unterliegt die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten daher nicht gänzlich der durch das Europäische Parlament ausgeübten öffentlichen Kontrolle und ist somit von einem der wichtigsten Entscheidungsverfahren in der Union ausgeschlossen. Durch die Einbeziehung dieser Hilfe an die AKP-Staaten in den Haushaltsplan der EU würde die Legitimität dieser Hilfe verstärkt. Im Übrigen könnten so echte Transparenz und größere Effizienz gewährleistet werden, was eine wichtige Aufgabe im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist.
Wie weit ist der Vorschlag der Kommission zur Einbeziehung der den AKP-Staaten im Rahmen des EEF gewährten Hilfe in den Haushaltsplan der EU gediehen? Welche Initiativen gedenkt die Kommission zu ergreifen, damit die Einbeziehung des EEF in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften Wirklichkeit wird?
Die Kommission setzt sich schon seit Langem dafür ein, die Finanzierung der geografischen Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des pazifischen Ozeans (AKP) in den Gemeinschaftshaushalt einzubeziehen. Die Gründe für diese Forderung liegen sowohl in der Effizienz und Harmonisierung der gemeinschaftlichen Entwicklungshilfeinstrumente als auch in der Kohärenz und politischen Sichtbarkeit unserer außenpolitischen Maßnahmen im Entwicklungsbereich.
Im Rahmen der Vorbereitungen für den Zeitraum nach dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) hatte die Kommission ihren Standpunkt ausführlich in der Mitteilung „Auf dem Weg zur vollständigen Einbeziehung der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten in den EU-Haushalt“(1) dargelegt. Der Europäische Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 hat sich schließlich dafür entschieden (Ziff. 70), die geografische Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten weiterhin über den zwischenstaatlichen Mechanismus des EEF zu finanzieren. Er legte zudem den Zeitraum des 10. EEF fest, indem er ihn an den Zeitplan der Finanziellen Vorausschau (2013) anpasste, und bestimmte den Beitragsschlüssel aller Mitgliedstaaten zum 10. EEF. Diese Beitragssätze liegen im Allgemeinen in der Mitte zwischen den Beiträgen für den 9. EEF und den Beiträgen der Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt.
Die Kommission hat die feste Absicht, die Frage der Einbeziehung des EEF bei jeder passenden Gelegenheit erneut anzusprechen:
Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2005 wurde die Kommission aufgefordert, 2008-2009 eine Überprüfung des Haushalts vorzulegen. Die Kommission möchte in diesem Zusammenhang die Debatte über die Einbeziehung des EEF in den Haushalt wieder aufnehmen, insbesondere im Lichte der vom Europäischen Rat im Dezember 2007 angenommenen Reform des Vertrags, durch die im Bereich des auswärtigen Handelns das Mitentscheidungsverfahren auf den gesamten Gemeinschaftshaushalt ausgedehnt und die Rolle des Parlaments gestärkt wird.
Das Interne Abkommen zum 10. EEF(2) sieht in Artikel 1 Absatz 10 vor, dass die Kommission im Jahr 2010 eine Leistungsprüfung als Beitrag zu einer Entscheidung über den Betrag für die finanzielle Zusammenarbeit nach 2013 durchführt. Parallel dazu wird eine Diskussion im Rahmen der Erörterung des Grünbuchs über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) und der für 2011 anstehenden Revision des Assoziationsabkommens mit den ÜLG geführt.
Die Kommission ist der Ansicht, dass bei der Schaffung günstigerer Bedingungen für eine Entscheidung über die Einbeziehung des EEF in den Haushalt bereits deutliche Fortschritte erzielt wurden, und sie wird dieses Ziel im Zeitraum nach dem 10. EEF weiterverfolgen. Sie möchte jedoch betonen, dass für die Entscheidung in dieser Frage die Mitgliedstaaten zuständig sind.
Beschluss der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17.7.2006, ABl. L 247 vom 9.9.2006.
Anfrage Nr. 55 von Bill Newton Dunn (H-0988/07)
Betrifft: Änderungen im Bereich des französischen Gesundheitswesens
Ist der Kommission die Ankündigung der französischen Regierung bekannt, dass mit Wirkung vom 5. Januar 2008 alle in Frankreich ansässigen nicht-französischen EU-Bürger „gemäß der EG-Richtlinie 2004/38/EG(1)“ vom französischen Gesundheitssystem ausgeschlossen und zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung verpflichtet sind? Sieht sich die Kommission in der Lage, Maßnahmen gegen dieses Vorgehen zu ergreifen?
Zuvor war für diese Bürger der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ungesetzlich, da EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Frankreich nehmen wollten, verpflichtet waren, ihre bereits existierende Krankenversicherung aufzugeben und stattdessen dem staatlichen Gesundheitssystem beizutreten. Nun bewirkt die französische Regierung durch die Änderung dieser Regelung, dass ein Gesetz rückwirkend Nachteile bringt.
Daraus ergibt sich das besondere Problem, dass Menschen, die bereits an einer Krankheit leiden, in eine ausweglose Situation geraten: sie mussten die vor ihrer Krankheit abgeschlossene private Krankenversicherung kündigen, können jetzt aber mit ihrer Krankheit keine neue private Krankenversicherung abschließen.
Es ist immer zu bedauern, wenn Gesetze rückwirkend Nachteile bringen. Welche Maßnahmen kann die Kommission ergreifen, um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken?
Bei der Kommission gingen Schreiben mehrerer in Frankreich lebender britischer Staatsangehöriger ein, die von den zuständigen französischen Behörden davon in Kenntnis gesetzt worden waren, dass sie die Leistungen der staatlichen Krankenpflichtversicherung CMU (Couverture Maladie Universelle) auf der Grundlage des entsprechenden Beitrags nicht länger in Anspruch nehmen können.
Nach den der Kommission zur Verfügung stehenden Informationen garantiert die mit dem Gesetz 99-641 am 27. Juli 1999 eingeführte Krankenpflichtversicherung CMU die Mitgliedschaft im allgemeinen System der Krankenversicherung für alle Personen mit festem und dauerhaftem Wohnsitz, die nicht im Rahmen eines Grundsystems krankenversichert sind. Folglich müssen laut diesem Gesetz alle Personen, die einen festen und dauerhaften Wohnsitz in Frankreich haben, und zwar ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, der CMU beitreten, wenn sie nicht durch ein anderes System der gesetzlichen Krankenversicherung entweder in Frankreich oder in einem anderen Land erfasst sind.
Richtlinie 2004/38/EG sieht vor, dass das Aufenthaltsrecht für beschäftigungslose EU-Bürger davon abhängig gemacht wird, dass sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen müssen und sie über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Die Richtlinie besagt außerdem, dass dieses Recht nicht mehr den vorgenannten Bedingungen unterliegt, sobald der Unionsbürger das Recht auf Daueraufenthalt erwirbt, was in der Regel der Fall ist, wenn er sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im betreffenden Mitgliedstaat aufhält.
Außerdem sieht Artikel 24 der Richtlinie vor, dass jeder Unionsbürger, der sich aufgrund dieser Richtlinie im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates aufhält, vorbehaltlich spezifischer und ausdrücklich im Vertrag und im abgeleiteten Recht vorgesehener Bestimmungen im Anwendungsbereich des Vertrags die gleiche Behandlung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaates genießt. Im Rahmen der Richtlinie unterliegt die Gleichbehandlung der Einhaltung der Aufenthaltsbedingungen.
Das Gemeinschaftsrecht im Bereich der sozialen Sicherheit, das in der Verordnung (EG) Nr. 1408/71(2) enthalten ist, zielt darauf ab, die Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten so zu koordinieren, dass die Anwendung der einzelnen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften keine Personen bei der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigt. Jeder Mitgliedstaat kann daher die Einzelheiten seiner eigenen Systeme der sozialen Sicherheit selbst frei bestimmen, einschließlich der Frage, welche Leistungen gewährt werden, der Leistungsvoraussetzungen und der Höhe, der zu entrichtenden Beiträge. Gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis das Gemeinschaftsrecht beachten. Mit Verordnung (EG) Nr. 1408/71 werden gemeinsame Regeln und Grundsätze erlassen, die von allen einzelstaatlichen Behörden bei der Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu befolgen sind.
Laut dieser Verordnung haben Arbeitnehmer und Rentner sowie ihre Familienangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat als in dem wohnen, in dem sie arbeiten bzw. von dem ihre Rente gezahlt wird, Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfalle in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, unter den gleichen Bedingungen wie ein Angehöriger dieses Mitgliedstaates, aber im Auftrag des Mitgliedstaates, in dem sie arbeiten bzw. von dem ihre Rente gezahlt wird. Um diese Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die betreffenden Personen beim Träger der Krankenversicherung ihres Wohnsitzmitgliedstaates mit einem E-106-Formular (Arbeitnehmer) bzw. einem E-121-Formular (Rentner) anmelden.
Um die Prüfung der Vereinbarkeit des Ausschlusses beschäftigungsloser Unionsbürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Frankreich aus der französischen Krankenversicherung CMU mit dem Gemeinschaftsrecht abzuschließen, hat die Kommission in dieser Angelegenheit Kontakt zu den französischen Behörden aufgenommen und erwartet nun eine Antwort.
Verordnung (EG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ABl. L 149 vom 5.7.1971.
Anfrage Nr. 56 von Maria Carlshamre (H-0989/07)
Betrifft: Sachverständigengruppe der Kommission für Menschenschmuggel
Kann die Kommission mitteilen, ob das Mandat der neuen Sachverständigengruppe der Kommission für Menschenschmuggel genehmigt worden ist? Wenn ja, kann die Kommission der Verfasserin Zugang zu diesem Dokument gewähren?
Kann die Kommission ferner Auskunft über das Verfahren und den Zeitrahmen geben, die für die Mitgliedstaaten und NRO im Hinblick auf den Vorschlag möglicher neuer Mitglieder für die Sachverständigengruppe der Kommission für Menschenschmuggel zur Anwendung kommen?
Seit ihrer Ernennung im Jahr 2003 hat die „Sachverständigengruppe Menschenhandel“ der Europäischen Kommission Stellungnahmen und Meinungen zu vielen wichtigen Themen geliefert. 2004 gab sie ihren Bericht heraus, der noch immer eine Quelle für Anregungen zu weiteren Aktivitäten darstellt.
Der Beschluss über die Einsetzung der neuen Sachverständigengruppe und die Festlegung ihres Auftrags wurde am 17. Oktober (1) angenommen. Der Beschluss berücksichtigt die notwendigen Veränderungen, die sich aus der Erweiterung ergeben, sowie die Notwendigkeit, für besondere Fachkenntnisse, vor allem auf dem Gebiet der Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft, zu sorgen.
Der Sachverständigengruppe werden 21 Mitglieder angehören; davon sollen bis zu 11 aus Verwaltungen der Mitgliedstaaten, bis zu 5 aus zwischenstaatlichen, internationalen und Nichtregierungsorganisationen, bis zu 4 Mitglieder von den Sozialpartnern und Arbeitgeberverbänden, 1 Mitglied von Europol(2) und bis zu 2 Mitglieder aus Universitäten bzw. anderen Forschungsinstituten kommen.
Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen wird in Kürze im Amtsblatt sowie auf der Website der Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit mit der Antragsfrist Mitte Februar 2008 veröffentlicht.
Die Kommission hat im Herbst 2007 das dritte Energiepaket veröffentlicht, in dem die Ziele der Energiepolitik der EU – Liberalisierung des Energiemarktes unter Vornahme einer rechtlichen und funktionalen Trennung der Verteilernetze von den Erzeugern und/oder einer Entflechtung hinsichtlich der entsprechenden Eigentumsverhältnisse im Strom- und Gassektor – weiterverfolgt werden.
Der in der EU eine Monopolstellung besitzende Gaslieferant „Gazprom“ ist Aktionär bei vielen europäischen Gasverteilernetzen.
Kann die Kommission mitteilen, bei welchen der größten europäischen Gasverteilernetze „Gazprom“ Aktionär ist? Welche Auswirkungen wird die Umsetzung des dritten Energiepakets für „Gazprom“ haben? Wie viele EU-Unternehmen besitzen Anteile an russischen Gasverteilernetzen und in welcher Höhe?
Im Kommissionspaket für den Energiebinnenmarkt vom 19. September 2007 wird die eigentumsrechtliche Entflechtung der Fernleitungsnetze und der Fernleitungsnetzbetreiber oder – als Alternative dazu – die Schaffung unabhängiger, für die Netzverwaltung und -entwicklung verantwortlicher Netzbetreiber, vorgeschlagen. In Bezug auf die Verteilernetze ändert das dritte Paket nichts an den aktuellen rechtlichen Erfordernissen, die in der rechtlichen und funktionellen Entflechtung der Eigentümer großer Verteilernetze bestehen und die am 1. Juli 2007 in Kraft getreten sind. Die Drittländerklausel (Artikel 7a in der vorgeschlagenen Richtlinie zum Erdgasbinnenmarkt) gilt ebenfalls nur für Betreiber von Fernleitungsnetzen.
Im Anhang VIII der Folgenabschätzung zu den Vorschlägen für das dritte Paket(1) werden Einzelheiten zum Nicht-EU-Eigentum an Fernleitungsnetzen genannt. Was die drei Ostseestaaten angeht, so hält Gasprom z. B. Anteile von etwa einem Drittel an jedem der nationalen Erdgas-Übertragungs-/Fernleitungs- und Verteilerunternehmen, die in allen drei Mitgliedstaaten operieren und besitzt sowohl die Fernleitungs- als auch die Verteilernetze. Bezüglich des Anteils von EU-Unternehmen an russischen Erdgasverteilernetzen stehen der Kommission derartige Informationen leider nicht zur Verfügung, da die zugrunde liegenden Abkommen in aller Regel als Geschäftsgeheimnisse betrachtet werden.
Was die vorgeschlagenen Bestimmungen zur Entflechtung angeht, so ist deren Auswirkung auf Gasprom identisch mit ihrer Auswirkung auf jedes andere EU- bzw. Nicht-EU-Unternehmen: Jedes in der EU tätige Versorgungs- oder Erzeugungsunternehmen muss den Betreiber seines Fernleitungsnetzes in jedem EU-Mitgliedstaat in der von der Kommission vorgeschlagenen Weise trennen. Das Legislativpaket sieht Schutzmaßnahmen vor, die gewährleisten sollen, dass Unternehmen aus Drittländern, die größere Anteile an oder gar die Kontrolle über ein EU-Netz erwerben wollen, nachweislich und eindeutig denselben Entflechtungsvorschriften genügen müssen wie EU-Unternehmen. Darüber hinaus hat die Kommission vorgeschlagen, dass Drittländer und Personen aus Drittländern nur dann Kontrolle über einen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber ausüben dürfen, wenn dies durch eine zwischen der EU und dem betreffenden Drittland geschlossene Vereinbarung gestattet wird. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Unternehmen aus Drittländern sowohl dem Buchstaben wie dem Geiste nach dieselben Regeln einhalten, die auch für in der EU ansässige Unternehmen gelten, ohne sie dabei zu diskriminieren.
Angesichts der möglichen einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo wird von vielen Seiten die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass die mögliche Anerkennung des neuen Staates durch die Völkergemeinschaft auch anderen separatistischen Bewegungen auf der Welt und insbesondere in Europa ein positives Signal geben könnte.
Kann die Kommission daher mitteilen, was sie tun wird, falls das Kosovo einen derartigen Schritt unternimmt? Welche Maßnahmen wird sie treffen, um die Ausbreitung dieser Art von Bewegungen auch gegen die Beschlüsse der Völkergemeinschaft zu verhindern?
Die nach dem Kosovo-Konflikt 1999 angenommene Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sah eine zivile Übergangsverwaltung unter Führung der Vereinten Nationen vor, um bis zu einer politischen Lösung des Konflikts die Entwicklung vorläufiger Institutionen für eine demokratische und autonome Selbstverwaltung zu gewährleisten.
Der UNO-Generalsekretär leitete im November 2005 mit der Ernennung seines Sondergesandten, des früheren Präsidenten Martti Ahtisaari, den Prozess zur Festlegung des endgültigen Status des Kosovo ein. Nach 14-monatigem Einsatz beider Parteien legte Herr Ahtisaari im März 2007 einen umfassenden Vorschlag für die Regelung des Status des Kosovo vor, der im UNO-Sicherheitsrat mehrere Monate erörtert wurde, ohne dass es zu einer Einigung kam.
In diesem Zusammenhang vereinbarte der UNO-Generalsekretär einen 120 Tage währenden Prozess eines weiteren Engagements unter Schirmherrschaft einer aus EU, Russland und USA bestehenden Troika, um beiden Parteien eine weitere Gelegenheit zu bieten, eine Verständigung zu erzielen.
Die Europäische Union hat alles in ihren Kräften Stehende getan, um durch Verhandlungen eine Lösung zu erzielen. Wir bedauern zutiefst, dass in dem Prozess unter Führung der internationalen Troika eine solche Lösung zwischen Belgrad und Pristina nicht zustande kam.
Die Europäische Union betont stets den besonderen Charakter der Kosovofrage ohne eine Beispielfunktion für andere Regionen in der Welt. Erst kürzlich, im Dezember 2007, hat der Europäische Rat auf seiner Tagung seine Überzeugung unterstrichen, dass die Lösung, die es für den ungeklärten Status des Kosovo zu finden gilt, einen ganz besonderen Fall betrifft, der keineswegs als Präzedenzfall angesehen werden kann.
Es ist im ureigensten Interesse der Europäischen Union und der westlichen Balkanregion, dass der Status des Kosovo dringend einer Lösung zugeführt wird, um Frieden und Stabilität zu sichern. Das ist auch das Grundanliegen der Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrates. Deshalb hat dieser Prozess nichts damit gemein, was die Frau Abgeordnete mit „anderen separatistischen Bewegungen auf der Welt“ bezeichnet.
Anfrage Nr. 59 von Nikolaos Vakalis (H-0996/07)
Betrifft: Atomkraftwerk Belene
In einer Pressekonferenz vom 26. November 2007 forderte der Bulgare Dr. Georgi Katsief, der viele Jahre lang Direktor des bulgarischen Ausschusses für Atomenergie war, die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das Atomprogramm in Belene unverzüglich eingestellt wird, da kein ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, keine Erfahrungen mit dem Betrieb und der Kontrolle des Reaktors vorhanden sind und das betreffende Gebiet in hohem Maße erdbebengefährdet ist. Sind der Kommission diese Tatsachen bekannt? Wie wird sie sie bei der Bewertung des Atomprogramms in Belene mitberücksichtigen? Welche Sofortmaßnahmen wird sie einleiten? Wie werden die Nachbarländer vor möglichen Risiken eines Störfalls geschützt?
Am 7. Dezember 2007 gab die Kommission ihre Stellungnahme zur Errichtung des neuen Kernkraftwerks in Belene in Form eines Standpunkts ab und übermittelte diesen den bulgarischen Behörden.
Die Kommission vertrat den Standpunkt, dass angesichts der gemäß Euratom-Vertrag erfolgten Prüfung und der Besprechung mit dem Kernkraftwerksbetreiber, Nazionalna Elektritscheska Kompania (NEK), alle Aspekte der zur Debatte stehenden Investition den im Euratom-Vertrag verfolgten Zielen entsprechen. Es sei hier erwähnt, dass die Prüfung gemäß den Bestimmungen des Euratom-Vertrags, unbeschadet etwaiger im konkreten Fall zusätzlich vorzunehmender Bewertungen, laut EG-Vertrag sowie den aus diesem Vertrag und aus dem Sekundärrecht – z. B. den Wettbewerbs- bzw. Umweltbestimmungen einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung – abgeleiteten Verpflichtungen erfolgt ist.
In ihrer Stellungnahme berücksichtigte die Kommission die vom Investor erteilten Auskünfte, dass die in Belene gewählte Konstruktion verschiedene passive Sicherheitssysteme sowie einen verbesserten Schutz vor äußeren Gefahren, wie z. B. Erdbeben und Flugzeugabstürzen, beinhaltet.
Außerdem sollen von der Kommission die seismischen Risiken und die Katastrophenschutzplanung im Rahmen des Strahlenschutzes gemäß Artikel 37 des Euratom-Vertrags beurteilt werden. Er beinhaltet auch die Bewertung der möglichen Auswirkungen ungeplanter Emissionen auf andere Mitgliedstaaten sowie bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen zur Erleichterung von Maßnahmen für den Notfall.
Außerdem machte die Kommission Bulgarien besonders darauf aufmerksam, dass das Land Pläne für die langfristige Entsorgung radioaktiver Abfälle, insbesondere hochaktiver Abfälle, die beim Betrieb und bei der späteren Stilllegung des Kraftwerks anfallen, erarbeiten muss.
Anfrage Nr. 60 von Dimitar Stoyanov (H-0999/07)
Betrifft: Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in Bulgarien
Nach Artikel 22 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71(1) kann sich jeder Versicherte, der nicht im Gebiet seines Aufenthaltsmitgliedstaats behandelt werden kann, auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats behandeln lassen. Herr Maksim Van’ov Petkov kann in Bulgarien nicht die erforderliche Behandlung für seine Erkrankung – bei ihm wurde Torticollis spasmodicus diagnostiziert – erhalten. Dennoch erteilt die nationale bulgarische Krankenkasse (HZOK) nicht die erforderliche Genehmigung E112. Herr Petkov ist nicht der einzige Fall, in dem sich die HZOK still und heimlich weigert, die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden.
Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um darauf hinzuwirken, dass nicht länger gegen die genannte Verordnung verstoßen wird?
Die Kommission möchte betonen, dass gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Genehmigung erteilt werden muss, wenn die notwendige Behandlung der Person im Wohnsitzstaat nicht innerhalb eines in Anbetracht ihres derzeitigen Gesundheitszustands und des voraussichtlichen Verlaufs ihrer Krankheit medizinisch vertretbaren Zeitraums gewährt werden kann.
In Anbetracht der vorstehenden Feststellungen hat die Kommission die Absicht, die bulgarischen Behörden um Auskünfte zu ersuchen, um zu prüfen, ob in dem vom Herrn Abgeordneten dargelegten Fall die im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien für die Erteilung der Genehmigung eingehalten wurden.
Betrifft: Kommunikationsstrategie der Kommission für Österreich
Bei der Volksabstimmung waren zwei Drittel der Wahlberechtigten Österreichs für den EU-Beitritt dieses Landes. Mittlerweile liegt Österreich seit Jahren konstant auf den hinteren Rängen bei der Standard-Eurobarometerumfrage. Im Frühjahr 2007 war für 25 % der Österreicher die Mitgliedschaft in der EU „eine schlechte Sache“ (vorletzte Stelle), und 43 % sahen Nachteile der Mitgliedschaft (damit ist Österreich eines der EU-kritischsten Mitgliedsländer).
Dies ist sicherlich auch auf mangelndes Wissen der Bürgerinnen und Bürger über die Europäische Union zurückzuführen. Welche Strategien verfolgt die Kommission, um die Auswirkungen der europäischen Gesetzgebung, die Funktionsweise der Institutionen und die Möglichkeiten, die sich aus der Mitgliedschaft für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in gesellschaftlicher, kultureller sowie wirtschaftlicher Hinsicht ergeben, besser in Österreich zu kommunizieren?
Die Kommission setzt sich mit ganzer Kraft dafür ein, das Verständnis der Öffentlichkeit und die Aussprache zu Europafragen durch Anpassung der Kommunikation über Europa an das nationale, regionale und lokale Umfeld zu fördern. Die Vertretung der Kommission in Österreich unterstützt die Kommunikation über die europäische Agenda und die Prioritäten für Europa mit den Bürgern Österreichs, mit Medien, Politikern und anderen Akteuren.
Der Dialog mit den Bürgern hat für die Kommission oberste Priorität. Im Rahmen von Plan D organisiert die Vertretung der Kommission Veranstaltungen, um die Debatte über die EU-Politik zu befördern, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Informationsbüro des Parlaments in Wien. Die Zusammenarbeit der Vertretung der Kommission mit Akteuren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil unseres Vorgehens. Die Arbeit der Vertretung in den Regionen wird ergänzt durch 11 Europe-Direct-Informationsstellen in den Bundesländern sowie 9 Europäische Dokumentationszentren und 27 Mitglieder im Team Europe, einer äußerst qualifizierten Gruppe von Referenten zu EU-Themen.
Bessere Kenntnisse über die EU sind der Schlüssel, um die Bürger darin zu bestärken, sich in den EU-Integrationsprozess einzubringen. Daher führt die Vertretung der Kommission in Österreich, die sich besonders auf jüngere Schüler und Studenten konzentriert, regelmäßig in ihren Geschäftsräumen „Tage der offenen Tür“ für Schulen durch. Im Jahr 2007 lud die Vertretung zu 46 Veranstaltungen dieser Art mit insgesamt etwa 1.000 Teilnehmern ein.
Zweitens verfolgt die Vertretung der Kommission in ihrer Arbeit mit den Medien weiterhin offensiv das Konzept, nationale Themen in einen breiteren europäischen Zusammenhang zu stellen. Um eine starke Öffentlichkeitswirksamkeit von EU-Themen sowie auch eine breite Medienwirkung zu sichern, arbeitet die Vertretung eng mit den Medien zusammen, unter anderem auch bei Besuchen von Mitgliedern der Kommission in Österreich, bei denen diese häufig in öffentliche Aussprachen (20 im Jahr 2007) mit einbezogen werden. Im Jahr 2007 wurden 11 Informationsbesuche in Brüssel für Journalisten und für Multiplikatoren durchgeführt, wobei diesen die Möglichkeit geboten wurde, Informationen aus erster Hand zu erhalten sowie EU-Themen mit Fachleuten und politischen Entscheidungsträgern zu erörtern. Um einen besseren Zugang zur breiten Öffentlichkeit zu ermöglichen, baut die Kommission ihre Tätigkeit im Internet aus, wobei sie unter anderem auch innovative Elemente wie z. B. das Web-Streaming einsetzt.
Schließlich sollen alle Arbeiten in diesem Bereich im Rahmen eines Managementpartnerschafts-Abkommens zwischen der Kommission, dem Parlament und der österreichischen Regierung, das die Kommission ab 2008 abzuschließen hofft, verstärkt werden. Diese von der Kommission mitfinanzierte Partnerschaft soll dann beide Partner noch besser befähigen, ihre Kommunikationsstrategien miteinander zu verbinden und aufeinander abzustimmen sowie gemeinsame Maßnahmen zu planen, wodurch die Wahrnehmung der EU in der Öffentlichkeit verbessert wird. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Erläuterung institutioneller Fragen sowie auf die Energiewirtschaft und den Klimawandel gerichtet werden.
Anfrage Nr. 62 von Frank Vanhecke (H-1004/07)
Betrifft: Europäische Abschreckungskampagne in Afrika
Wie manche Medien berichten, haben die Europäische Union und die Schweiz in einigen afrikanischen Ländern eine Kampagne gestartet, die Afrikaner davon abhalten soll, nach Europa zu kommen.
Treffen diese Berichte zu? Handelt es sich dabei um eine gemeinschaftliche Initiative der EU und der Schweiz? Wer bzw. welche Institution hat diese Initiative ergriffen? In welchen Ländern findet die Kampagne statt, auf welche Weise und mit welchen Mitteln? Beabsichtigt die Kommission, die Kampagne auf andere afrikanische Staaten auszuweiten? Wie viel kostet die Kampagne?
Die Kommission finanziert in westafrikanischen Staaten wie Mauretanien, Senegal, Niger, Mali, Ghana, Nigeria, Kongo und Kamerun Informationskampagnen zu den Risiken der illegalen Einwanderung. Vorbereitet und durchgeführt werden diese Kampagnen von der Internationalen Organisation für Migration, und zwar im Rahmen eines Projekts, das aus dem Haushalt des Programms AENEAS(1) für das Jahr 2004 gefördert wird. Mit der Durchführung des zur Finanzierung über eine Ausschreibung im Jahr 2004 ausgewählten Projekts wurde im Laufe des Jahres 2005 begonnen.
In einigen der Länder, auf die das Projekt ausgerichtet war, arbeitete die Internationale Organisation für Migration mit anderen Gebern und Organisationen zusammen, um dadurch Synergien herzustellen und um Doppelarbeiten bzw. die Verbreitung widersprüchlicher Botschaften zu vermeiden. Im Fall Senegals wurde die von der EU finanzierte Informationskampagne beispielsweise von Spanien unterstützt. Die Kampagne in Nigeria und in Kamerun wurde auch vom Schweizer Bundesamt für Migration gefördert.
Die Kosten der Informationskampagnen im Rahmen des Projekts, das von der Internationalen Organisation für Migration geleitet wird, belaufen sich auf 265 000 Euro.
Das Programm AENEAS und sein Nachfolger, das Thematische Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl, fördern Informationskampagnen zur Sensibilisierung für die Risiken, die mit der illegalen Einwanderung verbunden sind und in vielen Fällen den Tod, extreme Bedingungen, Haft, Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsrückführung nach sich ziehen.
Programm zu Fragen von Asyl und Migration in den Beziehungen zu Drittstaaten.
Anfrage Nr. 63 von Georgios Toussas (H-1005/07)
Betrifft: Nachteile für die Versicherungsträger der Arbeitnehmer aufgrund parteiischer Maßnahmen der Regierung zugunsten der Banken
Die EU und die Regierungen der Mitgliedstaaten haben provokative und voreingenommene Maßnahmen ergriffen, um Bankengruppen aus ihren vertraglichen Verpflichtungen zu entlassen. In diesem Zusammenhang haben sie den Banken Milliarden von Euro überlassen, die aus den Versicherungskassen der Arbeitnehmer stammen und so der Öffentlichkeit, d.h. den Arbeitnehmern, eine schwere Laste aufgebürdet, indem sie die Steuern erhöht haben. Mit dem neuen Gesetz, das eine Überführung der Versicherungskasse der Arbeitnehmer der ehemaligen Kreditbank in den Einheitlichen Versicherungsfonds für Bankangestellte (ETAT) vorsieht, setzt die Regierung der Neuen Demokratie eine von der PASOK-Regierung verfolgte Politik fort, die der Alpha-Bank durch die Zusammenführung der Versicherungskasse der Angestellten der Ionischen Volksbank Griechenland mit der Sozialversicherungsanstalt (IKA) 600 Millionen Euro schenkte. Diese für Arbeitnehmer nachteiligen politischen Entscheidungen haben Raubzügen von monopolistischen Bankengruppen Tor und Tür geöffnet, die sich auf die Reserven der Versicherungskassen der Arbeitnehmer stürzen konnten.
Was hält die Kommission von dem von der Regierungspartei „Neue Demokratie“ erlassenen Gesetz, mit dem die Gesellschaft „Alpha Bank“ von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden werden soll, die sie gegenüber den Versicherungsträgern der Arbeitnehmer eigentlich erfüllen soll?
Bezüglich der Übertragung von Pensionsverpflichtungen kann die Kommission als Vorbemerkung auf die Entscheidung 597/2006 vom 10. Oktober 2007 zur Reform der Organisation des Zusatzrentensystems im griechischen Bankensektor verweisen. In dieser Entscheidung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Übertragung von Pensionsverpflichtungen der ersten Säule aus einem Sondersystem in die allgemeine Sozialversicherung nicht um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 des EG-Vertrags handelte.
Die Kommission prüft zurzeit eine Beschwerde im Zusammenhang mit der von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen Lage, bei der es angeblich um einen Verstoß gegen Richtlinie 2002/14/EG(1) geht. Sie hat den griechischen Behörden ein Schreiben mit der Bitte um weitere diesbezügliche Auskünfte übermittelt. Außerdem prüft die Kommission gegenwärtig die möglichen beihilferechtlichen Fragen, die sich aus dieser von dem Kläger geschilderten Situation ergeben können.
Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft, ABl. L 80 vom 23.3.2002.
Anfrage Nr. 64 von Robert Evans (H-1007/07)
Betrifft: Hilfe für Bangladesch
Nach dem Wirbelsturm Sidr am 15. November 2007 war die Europäische Union eine der ersten Organisationen, die Bangladesch finanzielle Soforthilfe bereitstellten. Könnte die Kommission im Einzelnen angeben, welche Hilfe seither geleistet wurde und welche langfristigen Pläne in Erwägung gezogen werden?
Die Kommission stellte gleich in den ersten Stunden, nachdem der Wirbelsturm über das Land hinweggefegt war, 1,5 Millionen Euro bereit, um die dringendsten Bedürfnisse der Opfer zu befriedigen. Sie gehörte somit zu den ersten Gebern, die Mittel zur Linderung der humanitären Notlage zur Verfügung stellte. Die an dieser ersten Maßnahme als Partner beteiligten vier Nichtregierungsorganisationen (NRO) begannen mit der Verteilung von Lebensmitteln und sonstiger grundlegender Hilfsgüter innerhalb einer Woche nach dem Wirbelsturm. Frühwarn- und Evakuierungsprogramme (etwa 3,2 Millionen Menschen wurden evakuiert) waren 24 Stunden vor dem Eintreffen des Wirbelsturms ausgelöst worden, wodurch die Zahl der Opfer im Vergleich zu anderen Wirbelstürmen, die Bangladesch in den letzten Jahrzehnten heimgesucht hatten, in starkem Maße begrenzt werden konnte.
Aufgrund weiterer Informationen von den Schauplätzen des Geschehens, in denen der enorme Bedarf an humanitärer Nothilfe beschrieben wurde, verabschiedete die Kommission am 3. Dezember 2007 einen weiteren Beschluss über die Bereitstellung einer Nothilfe in Höhe von 5 Millionen Euro. Diese soll durch einen neuen Nothilfebeschluss über 1 925 000 Euro im Rahmen des Haushalts für 2007 ergänzt werden, wodurch sich die Mittelbereitstellung für die Opfer des Wirbelsturms insgesamt auf mehr als 8,4 Millionen Euro erhöhen wird. Die neuen Mittel sollen der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse – der Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln, Unterkunft, elementaren Haushaltsgegenständen sowie der medizinischen Notversorgung, der Verbesserung der Trinkwasser- und Hygienebedingungen dienen, um zu verhindern, dass sich über das Wasser übertragbare Krankheiten ausbreiten, und um den Lebensunterhalt der Menschen sowie einen frühzeitigen Wiederaufbau zu unterstützen. Durchgeführt werden die Aktivitäten wie sonst auch von den Partnern des Dienstes für Humanitäre Hilfe der Kommission: von NRO, Institutionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond.
Die vier im Rahmen des ersten Nothilfebeschlusses in Höhe von 1,5 Millionen Euro vertraglich gebundenen NRO haben ihre Maßnahmen abgeschlossen. Sie erreichten 278 000 Menschen mit Lebensmitteln und anderen Hilfsgütern bzw. konnten deren Wasserversorgung verbessern. Diese Hilfe war für die örtliche Bevölkerung von immenser Bedeutung.
Die vom Wirbelsturm Sidr angerichtete Verwüstung ist jedoch enorm, und es gibt mehr als 8,5 Millionen Betroffene, von denen über 2,6 Millionen noch immer Soforthilfe benötigen; mehr als eine halbe Million Häuser sind zerstört, ebenso wie öffentliche Infrastruktureinrichtungen; das Ausmaß der Zerstörung von Ernten und Viehbeständen ist auch doppelt so hoch wie ursprünglich geschätzt.
Am 3. Dezember 2007 wurde auf einer Zusammenkunft des Regierungschefs von Bangladesch mit der Internationalen Gemeinschaft der längerfristige Wiederaufbaubedarf von rund einer Milliarde USD(1) bestätigt, vor allem für die Infrastruktur: Küstendämme, zusätzliche Schutzräume vor Wirbelstürmen, Schulen, Straßen und Brücken sowie Wiederaufforstungen im Mangrovenwald der Sunderbans, die zum Welterbe der Menschheit gehören.
Die Kommission bietet weiterhin alle verfügbaren Kräfte über ihre Delegation in Dhaka auf und arbeitet dabei koordiniert mit der Regierung und anderen Hilfsorganisationen zusammen. Bis Ende 2007 bzw. Anfang 2008 soll eine gemeinsame Beurteilung der Schäden und des Hilfebedarfs nach der Katastrophe durch Kommission, Weltbank und UNO vorgenommen werden.
Unter diesen Umständen prüft die Kommission die Möglichkeit der Gewährung zusätzlicher Unterstützung für Bangladesch, einschließlich humanitärer Hilfe. Die Kommission erwägt ebenfalls die Nutzung des Stabilitätsinstruments zur Unterstützung der Bemühungen um einen baldigen Wiederaufbau. Eine weitere Möglichkeit wäre, die vor allem im Rahmen der von der EG finanzierten Programme im Bildungs- und Gesundheitswesen sowie zur Lebensmittelsicherheit laufenden Maßnahmen in den am stärksten vom Wirbelsturm betroffenen neun Bezirken des Landes auf diese Hilfe umzustellen bzw. sie zu intensivieren.
Es ist klar, dass Bangladesch – das am dichtesten besiedelte und zugleich eines der ärmsten Länder der Welt – noch über Jahre hinweg weitere Hilfe benötigen wird, um die Auswirkungen des Wirbelsturms Sidr erfolgreich zu beseitigen und den Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der vom Klimawandel ausgehenden Bedrohung weiter zu verbessern.
Die Kommission ist der Hauptgeber für Katastrophenschutzmaßnahmen in Bangladesch. Seit 1994 sind 5,9 Millionen Euro für gemeindenahe Projekte im Rahmen der Interventionen für die Katastrophenvorsorge (Programm DIPECHO) gebunden worden, die darauf abzielen, die Reaktionskapazität von gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu stärken. Die Kommission beteiligt sich (mit 9 Millionen Euro) am umfassenden Katastrophenschutzprogramm der Regierung von Bangladesch.
Dieser Beitrag soll schon bald durch einen weiteren Beitrag zur Klimawandel- und Katastrophenvorsorge ergänzt werden.
Die Kommission führt derzeit mit der Andengemeinschaft Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen; nach Angaben der lateinamerikanischen Verhandlungsführer besteht die Kommission darauf, dass die betreffenden Länder ein Freihandelsabkommen unterzeichnen, das eine größere Liberalisierung bewirkt als der WTO-Rahmen und das Abkommen mit Chile, beispielsweise im Falle von Rechten des geistigen Eigentums. Zum anderen besteht nach Darstellung der europäischen Verhandlungsführer die Verpflichtung, den Entwicklungsländern, die darauf angewiesen sind, eine besondere und differenzierte Behandlung zuteil werden zu lassen, lediglich darin, den armen Ländern eine Frist von fünf oder sieben Jahren einzuräumen.
Kann die Kommission mitteilen, wie sie dem Erfordernis Rechnung tragen wird, die Notwendigkeit, den Entwicklungsländern eine besondere und differenzierte Behandlung zuteil werden zu lassen, in qualitative Maßnahmen umzusetzen? Um welche Maßnahmen könnte es sich dabei handeln?
Kann die Kommission bestätigen, dass sie die Themen Singapur und Dienstleistungen nicht in die Verhandlungen einbeziehen wird?
Glaubt die Kommission nicht, dass – wenn Chile bzw. Mexiko bestimmte Kapitel des Abkommens nicht in die Praxis umsetzen konnten – arme Länder wie Peru und Bolivien dazu noch weniger im Stande sein werden?
Gemäß den im April 2007 vom Rat erteilten Verhandlungsdirektiven handelt die Kommission zurzeit ein Assoziierungsabkommen (AA) mit der Comunidad Andina (Andengemeinschaft, abgekürzt CAN) aus, das den politischen Dialog, die Zusammenarbeit und die Handelsbeziehungen einschließen soll. Ziel der Handelsbeziehungen soll eine fortschreitende und auf Gegenseitigkeit beruhende Liberalisierung mithilfe einer anspruchsvollen, umfassenden und ausgewogenen Freihandelszone sein, die sich in vollem Einklang mit den Regeln und Auflagen der Welthandelsorganisation (WTO) befindet und auch über die Grundregeln der WTO hinausgeht.
Als allgemeinen Grundsatz vereinbarten Kommission und CAN, dass das Assoziierungsabkommen, vor allem sein handelspolitischer Teil, Asymmetrien sowie eine Sonder- und Vorzugsbehandlung vorsehen soll, gegebenenfalls sowohl zwischen einzelnen Regionen als auch innerhalb der CAN, wenn auch auf eine minimale Differenzierung der Verpflichtungen zwischen der ihr angehörenden Länder begrenzt. Der genaue Inhalt dieses Grundsatzes in den einzelnen Kapiteln des künftigen Abkommens ist Gegenstand von Verhandlungen und noch nicht festgelegt worden, aber die Kommission wird seinen Geltungsbereich nicht unbedingt auf den Zeitplan für die Liberalisierung des Warenverkehrs begrenzen. Die Kommission ist bereit, etwaige weitere Vorschläge der CAN zu den Asymmetrien und zur Sonder- und Vorzugsbehandlung zu prüfen, die mit den allgemeinen Zielen der Handelsliberalisierung und den WTO-Regeln und -Verpflichtungen vereinbar sind.
Die Kommission kann bestätigen, dass der Handel mit Dienstleistungen und die so genannten Singapur-Themen (Handelserleichterungen, Investitionen, öffentliches Auftragswesen und Wettbewerbspolitik) laut den Direktiven des Rates und im vollen Einvernehmen mit der CAN in die Verhandlungen einbezogen werden. Die Kommission ist davon überzeugt, dass diese Themen von größter Bedeutung für die EU, aber auch für den regionalen Integrationsprozess der CAN und die nachhaltige Entwicklung ihrer Mitglieder sind.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Abkommen zwischen der EU und Chile sowie zwischen der EU und Mexiko von ihren Partnern in allen einbezogenen Bereichen mit Erfolg umgesetzt worden sind und sieht a priori keinen Grund dafür, warum dies für die Mitgliedstaaten der CAN in einem künftigen Assoziierungsabkommen nicht möglich sein sollte. Natürlich wird hier angemessene Unterstützung und Zusammenarbeit, vor allem in Bezug auf die institutionellen und technischen Kapazitäten, gewährt werden.
Anfrage Nr. 66 von Anne E. Jensen (H-1009/07)
Betrifft: Auslegung der Mehrwertsteuerrichtlinie
Der europäische Gerichtshof hat Dänemark (Rechtssache C-382/02) zur Auflage gemacht, die Bestimmungen über die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Flugzeugen, die Lieferungen von Treibstoff für Flugzeuge sowie Lieferungen für Flugschulen zu ändern. Begründet wird das Urteil damit, dass die in Dänemark geltenden Bestimmungen gegen die Richtlinie des Rates 77/388/EWG(1) (Artikel 15 Absätze 6, 7 und 9) verstoßen.
In Großbritannien sind hingegen die Lieferungen für Flugzeuge weiterhin mehrwertsteuerfrei und es besteht auch Mehrwertsteuerbefreiung für den Verkauf von Flugzeugen an Privatpersonen.
Welche Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft rechtfertigen, dass in einem Land, im konkreten Fall Großbritannien, auf den Verkauf von Flugzeugen an Privatpersonen sowie auf die Treibstofflieferungen für Fluggesellschaften, die hauptsächlich Inlandflüge anbieten, keine Mehrwertsteuer erhoben wird und in einem anderen Land dies nicht möglich ist?
Artikel 148 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates („MwSt-Richtlinie“) sieht in Verbindung mit Artikel 169 Absatz b dieser Richtlinie eine Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug („Nullsatz“) u. a. für die Lieferung von Luftfahrzeugen vor, „die von Luftfahrtgesellschaften verwendet werden, die hauptsächlich im entgeltlichen internationalen Verkehr tätig sind“. Es ist klar, dass auf der Grundlage dieser Bestimmung kein Mitgliedstaat einen „Nullsatz“ für Lieferungen von Luftfahrzeugen an Privatpersonen und/oder Luftfahrtgesellschaften gewähren darf, die hauptsächlich Inlandflüge anbieten.
Andere Übergangsbestimmungen der MwST-Richtlinie (z. B. Artikel 110 oder Artikel 371 in Verbindung mit Kategorie (11) von Anhang X, Teil (B) dieser Richtlinie) sehen anscheinend auch keine so weitgehende Anwendung des „Nullsatzes“ vor, wie sie im Vereinigten Königreich angeblich praktiziert wird. Aus diesem Grund beabsichtigt die Kommission, sich mit den britischen Behörden wegen ihrer derzeitigen mehrwertsteuerlichen Behandlung von Luftfahrzeugen in Verbindung zu setzen.
Kann die Kommission darlegen, welche neuen Initiativen sie in diesem Jahr zu verfolgen gedenkt, um ein höheres Maß an wirtschaftlicher Tätigkeit im Bereich der Aquakultur in Europa zu fördern?
Nach Ansicht der Kommission besitzt die Aquakultur als Zweig, der qualitativ hochwertige Lebensmittel erzeugt, strategische Bedeutung, wenn die steigende Nachfrage nach Fischen und Meeresfrüchten gedeckt werden soll. Daher beabsichtigt die Kommission, wie bereits in ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2008(1) angekündigt, im Jahr 2008 eine Mitteilung über die nachhaltige Entwicklung der gemeinschaftlichen Aquakultur als vorrangige Initiative zu verabschieden.
Angesichts der Tatsache, dass die Wachstumsziele in der Strategie für die Aquakultur(2) aus dem Jahr 2002 nicht vollständig erreicht wurden, dient diese Mitteilung hauptsächlich dazu, die größten Herausforderungen, die die nachhaltige Entwicklung dieses Wirtschaftszweigs behindern, zu ermitteln und anzugehen. Auf der Grundlage einer breit angelegten Konsultation, die 2007 eingeleitet wurde, soll in der Mitteilung beurteilt werden, welche Rolle alle beteiligten Akteure und vor allem die öffentlichen Stellen dabei spielen müssen, einen angemessenen geschäftlichen und rechtlichen Rahmen zu fördern und aufzubauen, der Anreize für unternehmerische Initiative und für Innovationen schafft und dafür sorgt, dass die strengen Vorschriften in Bezug auf den Schutz der Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung eingehalten werden. Es ist aber noch zu früh, um sagen zu können, welche konkreten Maßnahmen in diesem Zusammenhang festgelegt werden könnten.
2008 hat die Kommission auch vor, Durchführungsbestimmungen für zwei im Jahr 2007 verabschiedete wichtige Verordnungen des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur(3) und über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen einschließlich Erzeugnissen der Aquakulturproduktion(4) anzunehmen.
Kann die Kommission darlegen, über welche Mechanismen sie verfügt, um sicherzustellen, dass sie keine unnötigen oder ungerechtfertigten Vorschläge zur Regulierung der Funktionsweise der europäischen Wirtschaft vorlegt?
Die Kommission möchte dem Herrn Abgeordneten versichern, dass sie sich zur vollen Durchsetzung ihrer Strategie für eine bessere Rechtsetzung bekennt. Transparenz und eine qualitativ hochwertige Analyse sind Kernpunkte des Folgenabschätzungssystems der Kommission, das ein maßgebliches Instrument für die Erarbeitung solider Legislativvorschläge darstellt. Mit seiner Hilfe soll gewährleistet werden, dass nur solche Vorschläge, die einen zusätzlichen Nutzen bringen und dem Grundsatz der Subsidiarität entsprechen, vorgelegt und so angepasst werden, dass damit das politische Ziel am wirksamsten erfüllt werden kann. Werden diese Kriterien eingehalten, gibt es weitere Kontrollen und Gegenkontrollen, um sicherzustellen, dass alle Vorschläge für die Lösung des festgestellten Problems angemessen und wirksam sind. So erfordern die Leitlinien zur Folgenabschätzung zum Beispiel seit März 2006 die Verwendung des Standardkostenmodells zur Ermittlung von Auswirkungen, die mit möglichen administrativen Belastungen zusammenhängen.
Die Kommission hat sich das Ziel gesetzt, prinzipiell für jede Initiative im Zusammenhang mit ihrem Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm Folgenabschätzungen erstellen zu lassen. Außerdem werden zu immer mehr anderen Initiativen begleitende Analysen vorgenommen, die im Verhältnis zu ihren Auswirkungen stehen. Eine Folgenabschätzung erlaubt es der Kommission, die verschiedenen Handlungsalternativen auf der Grundlage der Ergebnisse der Zuarbeit interessierter Kreise einer sorgfältigen Bewertung zu unterziehen. Öffentliche Konsultationen finden stets im Einklang mit den Mindeststandards für die Konsultation statt, zu denen ein vorausschauender Ansatz gehört, um sicherzustellen, dass interessierten Kreisen Gelegenheit gegeben wird, einen sachkundigen Meinungsaustausch zu führen. Außerdem gewährleistet der neu eingerichtete Ausschuss für Folgenabschätzung eine unabhängige Qualitätssicherung und -kontrolle für Folgenabschätzungen, die von der Kommission vorbereitet worden sind. In einigen Fällen hat die Folgenabschätzung zu der Entscheidung geführt, auf eine politische Initiative der EU zu verzichten.
Es sei hier unbedingt hervorgehoben, dass das Ziel einer Folgenabschätzung darin besteht, den politischen Entscheidungsträgern einen vollständigen und objektiven Überblick über alle potenziellen Auswirkungen zu verschaffen und den Blick auf Interessenabwägungen und Synergieeffekte zu lenken. Die endgültige Entscheidung bleibt natürlich eine politische Entscheidung und wird im normalen interinstitutionellen Prozess getroffen. Als Teile dieses Prozesses einigten sich Kommission, Parlament und Rat auf ein interinstitutionelles „Gemeinsames Konzept zur Folgenabschätzung“.
Anfrage Nr. 69 von Liam Aylward (H-1017/07)
Betrifft: Zahlungen im Rahmen der GAP an die irischen und europäischen Landwirte
Ist sich die Kommission nicht darüber im Klaren, dass die Führer der EU den irischen und europäischen Landwirten klare Garantien in Bezug auf die Höhe der Zahlungen gegeben haben, die sie im Zeitraum 2007-2013 im Rahmen der GAP erhalten sollen?
Ist es daher nicht so, dass die Kommission die finanziellen Zusagen, die den irischen und europäischen Landwirten für den Zeitraum 2007-2013 gegeben wurden, im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks 2008 nicht wieder in Frage stellen darf?
Auf der Tagung des Europäischen Rates im Oktober 2002 wurde eine Obergrenze festgelegt, wodurch die Finanzmittelperspektive für den ersten Pfeiler (Marktmaßnahmen und Direktbeihilfen) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum von 2007 bis 2013 gesichert wurde. Die GAP-Reform 2003 wurde auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft“ im Juni 2003 unter voller Wahrung dieses Finanzrahmens beschlossen. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2005 blieb diese vereinbarte Obergrenze für den ersten Pfeiler verschont, mit Ausnahme der Einbeziehung der Ausgaben für Bulgarien und Rumänien (schrittweise Einführung) in die Obergrenze, wobei der Nettoeffekt auf die Mittel für den zweiten Pfeiler in einer Reduzierung bestand.
Nach Auffassung der Kommission erfordern die neuen Herausforderungen, die sich aus den in der Mitteilung zur Vorbereitung auf den „GAP-Gesundheitscheck“(1) dargestellten Problemen ergeben, einen weiteren Ausbau der Maßnahmen des zweiten Pfeilers (Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums), der im Rahmen der derzeitigen Finanziellen Vorausschau notwendig ist, vor allem, weil die Mitgliedstaaten mit weniger Geld auskommen müssen. Ein Ausbau der Maßnahmen des zweiten Pfeilers ist auch notwendig, um den größeren Innovationsbedarf zu decken, der sich durch die neuen Herausforderungen in den Bereichen Wettbewerb und Umwelt ergibt. Da der Haushalt der GAP nun bis 2013 feststeht, lässt sich eine Aufstockung der Mittel für Maßnahmen des zweiten Pfeilers nur durch die Erhöhung der obligatorischen Modulation erreichen.
Wie in ihrer Mitteilung „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“(2) angekündigt, setzt die Kommission im Jahr 2008 die Erarbeitung ihres Konzepts für die 2008/2009 anstehende Überprüfung des EU-Haushalts fort. Der „GAP-Gesundheitscheck“ trägt zur Diskussion über die künftigen Schwerpunkte im Bereich Landwirtschaft bei und soll die EU-Landwirtschaft darauf vorbereiten, sich besser auf das in rasantem Wandel befindliche Umfeld einzustellen. Er stellt daher weder die finanziellen Zusagen in Sachen GAP wieder in Frage, noch greift er den Ergebnissen der Haushaltsüberprüfung vor.
Anfrage Nr. 70 von Pilar del Castillo Vera (H-1018/07)
Betrifft: EU-Afrika-Gipfel
Im Zusammenhang mit dem EU-Afrika-Gipfel und den Zusagen für eine Zusammenarbeit, in der durch Anwendung der Wissenschaft und Investitionen die Wasserprobleme angegangen werden sollen, stellt sich die Frage: Welche praktischen, wissenschaftlich fundierten gemeinsamen Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um die notwendigen Verbesserungen in den Bereichen Wasserversorgungssicherheit und Hygiene zu erreichen und einen positiven Einfluss auf den Klimawandel zu nehmen?
Wasserforschung ist seit mehr als drei Jahrzehnten ein Hauptbestandteil der EU-Programme auf dem Gebiet der Umweltforschung. Forschungsaktivitäten mit einer maßgeblichen Komponente der internationalen Zusammenarbeit wurden im Zuge des 6. Rahmenprogramms (RP6) für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) finanziert, um die Zielstellung der EU-Wasserinitiative sowie die auf Wasser bezogenen Millenniums-Entwicklungsziele und die Zielvorgaben des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Durch integrierte Forschungsansätze gehen sie auf die Mehrdimensionalität der Wasserbewirtschaftung (partizipatorische Konzepte, sozioökonomische und geschlechtsspezifische Aspekte, institutionelle Rahmenbedingungen….) ein, sie fördern den Kapazitätsaufbau durch Ausbildung am Arbeitsplatz und Bewusstseinsbildung sowie besseres Wissens- und Innovationsmanagement in den Entwicklungsländern. Was die Auswirkungen des Klimawandels betrifft, werden im Rahmen einiger RP6-Forschungsprojekte die Bestandteile des gegenwärtigen und des künftigen globalen Wasserkreislaufs analysiert, quantitativ bestimmt bzw. vorhergesagt, wobei Unwägbarkeiten beurteilt und die generelle Gefährdung der Wasserressourcen ermittelt werden. Interessengruppen und Allgemeinheit beteiligen sich bei den meisten dieser Projekte von Anbeginn an der Planung und Durchführung der Forschungsarbeiten, um Anwendbarkeit und Ausschöpfung der Forschungsergebnisse sicherzustellen.
Im Mittelpunkt des Projekts NEWATER(1) steht z. B. der Übergang von den gegenwärtig weit verbreiteten Wasserbewirtschaftungsstrategien für Einzugsgebiete zu einheitlicheren und an künftige globale Veränderungen besser angepassten Strategien. Die Arbeiten im Rahmen des Projekts NEWATER sind auf sieben internationale grenzüberschreitende Gewässereinzugsgebiete konzentriert (von denen sich zwei in Afrika befinden), wobei der EU-Wasserinitiative besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Das Projekt ANTINOMOS(2) beschäftigt sich damit, eine Verbindung zwischen der dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Verbesserung bei der Wasserversorgung und Abwasserreinigung und den örtlichen Ressourcen sowie Innovationen an der Basis herzustellen. Das Projekt NETSSAF(3) stellt darauf ab, ein partizipatives und von verschiedenen Akteuren nutzbares Instrument zur Unterstützung der Abwasserentsorgung zu entwickeln, womit die Endverbraucher befähigt werden sollen, groß angelegte Konzepte und Technologien zur Abwasserentsorgung einzusetzen, die an die unterschiedlichen Bedingungen in Afrika angepasst sind. Durch das Projekt TECHNEAU(4) sollen die Entwicklung und Anwendung innovativer sowie kostengünstiger europäischer Strategien und Technologien für sichere Trinkwasserversorgung angeregt werden. Aufbauend auf Erfahrungen und Tendenzen in verschiedenen repräsentativen Regionen Europas und in Ländern Afrikas südlich der Sahara, geht das Projekt TECHNEAU die riesigen Herausforderungen an, die weltweit bei der Wasserversorgung zu bewältigen sind (Klimawandel, neu auftretende Schadstoffe, alternde Infrastrukturen, Mangel an hochwertigen und leicht zu verarbeitenden Ressourcen sowie immer höhere Ansprüche der Gesetzgeber und Verbraucher), wobei der Schwerpunkt auf anpassungsfähigen Strategien, neuartigen Technologien und wirksamen Methoden liegt. Das Projekt SWITCH(5) setzt sich mit den Problemen auseinander, die durch die zunehmenden Belastungen des globalen Wandels, eskalierende Kosten und andere der herkömmlichen städtischen Wasserbewirtschaftung innewohnende Gefahren für die Großstädte der Welt (von denen zwei in Afrika liegen) ausgelöst werden. Hauptelement des Programms SWITCH ist das Konzept auf Städte konzentrierter Lerngemeinschaften und bedarfsorientierter Forschungen und Demonstrationen. Lerngemeinschaften zielen auf eine Verknüpfung von Akteuren auf der Ebene von Städten und auf globaler Ebene ab, um produktiv aufeinander einzuwirken und um allseits zufrieden stellende Lösungen entlang der Wasserkette zu schaffen, eine neue Form „bedarfsgesteuerter“ Forschung durch enge Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren zu fördern, die Kommunikation zwischen Einrichtungen des Wassersektors in den für Demonstrationen ausgewählten Städten zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und die wissenschaftliche Grundlage für Entscheidungsprozesse zu verbessern, zur Überwindung der politischen Hindernisse beizutragen, um die globalen Städte- und Wasserfragen zu lösen, eine bessere Vertretung aller Akteure in den Entscheidungsfindungsprozessen zu ermöglichen und um anderen Sektoren (Gesundheitsmanagement, Landwirtschaft, Raumordnung usw.) zu zeigen, dass die Nutzung des Konzepts der Lerngemeinschaft machbar ist und zur rascheren Annahme führt. Schließlich fördert das Projekt ROSA(6) ressourcenorientierte Abwasserentsorgungskonzepte als Weg zu nachhaltiger und umweltfreundlicher Abwasserentsorgung, um so die Millenniums-Entwicklungsziele zu erfüllen. Diese Konzepte kommen in vier Städten Ostafrikas zum Einsatz.
Die Forschungskomponente der EU-Wasserinitiative bietet eine Plattform für den Zusammenschluss von Forschungsaktivitäten, die sowohl auf Ebene der EU – über die kontinuierliche Unterstützung durch das Rahmenprogramm der Generaldirektion Forschung – als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten – durch das ERA-NET-System (Netzwerk des Europäischen Forschungsraums) – miteinander verknüpft sind. Mithilfe des Projekts AFRICAN WATER(7) konnten mehrere EU-Mitgliedstaaten einen Rahmen für langfristige Verbesserungen bei der Einbeziehung afrikanischer Forscher in die Wasserforschung schaffen und ihren politischen Verpflichtungen zur Stärkung der afrikanischen Wasserforschungskapazitäten nachkommen. Dies führte zu einem im Rahmen des RP6 finanzierten erfolgreichen ERA-NET-Projekt (SPLASH)(8). Dem ERA-NET-Konsortium gehören 15 Forschungsprogrammeigentümer bzw. -manager aus 11 Ländern an. Es soll die Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen nationalen Forschungsprogrammen verbessern, um Überschneidungen und Wiederholungen zu verringern und größere Synergien zwischen von der EU finanzierten FTE- und von den Mitgliedstaaten finanzierten nationalen Forschungsprogrammen sicherzustellen.
Im Zuge des 7. Rahmenprogramms (RP 7) gehen die Bemühungen weiter. In diesem Prozess misst das RP7 dem Vorankommen bei der Analyse der Auswirkungen des globalen Wandels auf die Wasserressourcen und ihre Verfügbarkeit in quantitativer und qualitativer Hinsicht große Bedeutung bei. Außerdem werden Aktionen zur Wassersicherheit unter verschiedenen Aspekten ins Auge gefasst.
Zum Beispiel laufen beim ersten Aufruf des RP7 bereits die Verhandlungen über die Forschungsprojekte in diesem Bereich. Einige davon lauten: i) Evaluierung des Klimawandels und seiner Auswirkungen auf die Quantität und Qualität des Wassers, speziell in empfindlichen Berggebieten, ii) Überbrückung der Kluft zwischen den Strategien zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und den europäischen wasserpolitischen Strategien sowie iii) Beurteilung des Forschungsbedarfs und der Handlungsmöglichkeiten in Dürregebieten.
Ferner stehen für die kommenden Jahre geplante Maßnahmen zur Erkundung von Veränderungen im Zuge extremer hydrologischer Ereignisse in Europa sowie damit im Zusammenhang stehender Auswirkungen auf den Wasserkreislauf (einschließlich damit verbundener globaler Gefahren für die regionale bzw. die globale Wassersicherheit) an.
Das Wissens-Netzwerk zur Lösung von Wasserproblemen im realen Leben in Entwicklungsländern: Überbrückung von Gegensätzen (http://cordis.europa.eu/fetch?CALLER=FP6_PROJ&ACTION=D&DOC=1&CAT=PROJ&QUERY=1199795693014&RCN=81285).
Koordinierung der europäischen Wasserforschung zur Armutsminderung (http://www.splash-era.net).
Anfrage Nr. 71 von Giorgos Dimitrakopoulos (H-1019/07)
Betrifft: Europäische Luftverkehrspolitik und Unternehmenspolitik der Ryanair
Kann die Kommission mitteilen, inwiefern sich die Preispolitik der Luftverkehrsgesellschaft Ryanair negativ auf die Bedingungen eines gesunden Wettbewerbs im Luftverkehr auswirkt, in welchem Maße die Sicherheit der Passagiere gefährdet ist, da Ryanair ihren eigenen Presseerklärungen zufolge (vom 8., 22. und 28. November 2007 beispielsweise) regionale und sekundäre Flughäfen anfliegt, über deren Sicherheitsniveau Untersuchungen durchgeführt werden, und ob diese Fluggesellschaft in Anbetracht der beiden oben genannten Aspekte generell in der Lage ist, die Sicherheitsbedingungen zu erfüllen?
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für den Luftverkehrsbinnenmarkt, insbesondere im Hinblick auf die Flugpreise, entscheiden die Luftverkehrsunternehmen selbst über die bei ihnen geltenden Flugpreise. Es hat nicht den Anschein, dass sich die Flugpreispolitik von Ryanair nachteilig auf den gesunden Wettbewerb im Luftverkehrssektor auswirkt. Das von Ryanair praktizierte Unternehmensmodell ist weithin bekannt und beruht auf der größtmöglichen Senkung der Kosten für die Fluggesellschaft und ihrer Ausrichtung auf einen sehr hohen Auslastungsgrad auf Zielflugrouten.
Der Kommission ist nichts darüber bekannt, dass die Sicherheitsnormen der regionalen und sekundären Flughäfen angeblich ein niedrigeres Niveau aufweisen und diesbezügliche Untersuchungen laufen.
Bezüglich der Flugsicherheit des Luftverkehrsunternehmens Ryanair sei betont, dass die Zulassung als Betreiber und das Luftverkehrsbetreiberzeugnis dieses Unternehmens vom irischen Staat, der diesbezüglich die Aufsicht ausübt, ausgestellt werden.
Anhand der heute verfügbaren Daten, darunter der Ergebnisse der Vorfeldinspektionen, die im Rahmen des europäischen Programms SAFA(1) durchgeführt werden, fand die Kommission keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel bei dem hier angesprochenen Betreiber.
Programm zur Beurteilung der Sicherheit ausländischer Luftfahrzeuge.
Anfrage Nr. 72 von Athanasios Pafilis (H-1020/07)
Betrifft: Gehalt an sechswertigem Chrom in Trinkwasser
Die Antworten auf meine Anfragen H-0663/07(1) und H-0775/07(2) zu sechswertigem Chrom in Trinkwasser haben Fragen offen gelassen. Welches ist der endgültige Standpunkt der Kommission zur Nutzung von Trinkwasser, das 1-50 mg/l sechswertiges Chrom enthält? Es wird darauf hingewiesen, dass zur Aufnahme von sechswertigem Chrom mehrere Studienergebnisse aus den USA erwartet werden. In dem Dokument „Toxicological Profile for Chromium“ (U.S.D.H. und H.S., September 2000, S. 329) wird der Wert von 0,05 mg/l sechswertigem Chrom als europäischer Grenzwert für Trinkwasser genannt und verwiesen auf die Publikationen der WHO (1970, 2nd ed. Geneva 33, "European Standard for Drinking Water“ und 1988, ed. Geneva 197, „Environmental Health Criteria: Chromium 6“). In Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006(3) sind das sechswertige Chrom und seine Verbindungen als krebserzeugende Stoffe aufgeführt.
Bleibt die Kommission auf Grund dieser zusätzlichen Informationen dabei, den Wert von 0,05 mg/l nicht als Grenzwert für sechswertiges Chrom im Trinkwasser anzuerkennen? Hält sie es für notwendig, wie im Fall des Asopos-Flusses, außerordentliche Maßnahmen für die Verteilung und den Konsum von Trinkwasser, das 8-15 oder 50 mg/l sechswertiges Chrom enthält, zu ergreifen?
Die Kommission erkennt ja den Wert von 0,05 mg/l als Höchstkonzentration für Chrom in Trinkwasser an. Die Trinkwasserrichtlinie(4) legt fest, dass der Grenzwert für Chrom (alle Wertigkeiten) in Trinkwasser bei 50 µg/l liegt, dies entspricht 0,05 mg/l. Der zurzeit laut Trinkwasserrichtlinie geltende Parameterwert für Chrom basiert auf den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1992, und in den WHO-Leitlinien von 2004 wurden keine Veränderungen in Bezug auf Chrom vorgenommen.
Der Grenzwert der Trinkwasserrichtlinie gilt für Trinkwasser, das dem Verbraucher (aus dem Wasserhahn) geliefert wird, und nicht für Flusswasser.
Was die mutmaßliche Verschmutzung des Flusses Asopos angeht, leitete die Kommission in Eigeninitiative eine Untersuchung ein, um zu überprüfen, ob Griechenland seinen Verpflichtungen im Rahmen der EG-Umweltvorschriften nachkommt. Die Kommission richtete ein Schreiben an die griechischen Behörden, in dem sie darum bat, ausführlich über die ergriffenen Maßnahmen informiert zu werden. Die Kommission wertet alle verfügbaren Informationen aus und wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, wozu gegebenenfalls die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gehört, um zu gewährleisten, dass die EG-Umweltvorschriften eingehalten werden.
Richtlinie 98/83/EG des Rates, ABl. L 330 vom 5.12.1998.
Anfrage Nr. 73 von Jacky Hénin (H-1021/07)
Betrifft: Gefahren im Zusammenhang mit der Freiwilligkeit der Mitteilung über die Beförderung gefährlicher Güter
Der Strom gefährlicher Güter, die durch die EU transportiert werden, nimmt immer weiter zu. Im Zeitraum von 1990 bis 2002 betrug der Anstieg 13%, vor allem beim Straßengüterverkehr (+ 27,4%) und in der Binnenschifffahrt und sowie im Seeverkehr (+ 11,1%). Die Spediteure drängen darauf, dass sie generell auf freiwilliger Basis angeben können, dass sie Gefahrguttransporte durchführen. Trotz der steigenden Katastrophengefahr wird die Kommission aus ihrer Verantwortung entlassen. Eigentlich muss sie alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Sollte die Kommission im Rahmen des Vorsorgeprinzips nicht vernünftigerweise verbieten, dass bei Gefahrguttransporten auf dem Gebiet der Union die entsprechende Mitteilung rein freiwillig erfolgt?
In den europäischen Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter gibt es den Begriff der „freiwilligen Mitteilung“ nicht. Allerdings sind die Versender und Verkehrsunternehmer verpflichtet, bei der Beförderung gefährlicher Güter die Vorschriften in vollem Umfang einzuhalten. Dazu gehören die Vorschriften zur Klassifizierung, Verpackung, Etikettierung und Dokumentation sowie die Bauvorschriften für Fahrzeuge. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von den einzelstaatlichen Behörden kontrolliert. Bezüglich Kontrollen auf der Straße sei auf einen aktuellen Bericht der Kommission(1) zu dieser Frage verwiesen.
KOM(2007) 0795 – Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße durch die Mitgliedstaaten.
Anfrage Nr. 74 von Mikel Irujo Amezaga (H-1024/07)
Betrifft: Umsetzung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in Spanien
Mit Gesetz Nr. 37/2007 hat Spanien verspätet die Richtlinie 2003/98/EG(1) umgesetzt. Nach Artikel 7 Absatz 3 dieses Gesetzes sind, sofern eine Verwaltungsbehörde oder öffentliche Stelle Dokumente als Grundlage für kommerzielle Tätigkeiten wiederverwendet, die nicht unter ihren öffentlichen Auftrag fallen, für die Bereitstellung der Dokumente für diese Tätigkeiten die gleichen öffentlichen Gebühren und Bedingungen anzuwenden, wie sie für die übrigen Nutzer gelten.
Ist diese Bestimmung nach Ansicht der Kommission mit den Bestimmungen der Richtlinie vereinbar?
Ist nicht vielmehr zu befürchten, dass die Anwendung der Richtlinie von einigen Mitgliedstaaten benutzt werden könnte, um Dienstleistungen mit Gebühren zu belegen, die bislang kostenlos waren? Sind der Kommission solche Fälle in den Mitgliedstaaten bekannt?
Die einzelstaatliche Rechtsvorschrift zur Umsetzung der Richtlinie in Spanien wurde am 16. November 2007 verabschiedet und wird am 17. Januar 2008 in Kraft treten.
Die Kommission möchte zunächst die Hauptziele der Richtlinie über Informationen des öffentlichen Sektors herausheben. Das Anliegen der Richtlinie besteht darin, Informationen des öffentlichen Sektors in großem Umfang zur Weiterverwendung in der Informationswirtschaft zur Verfügung zu stellen. Das ist z. B. bei kartografischen und Kfz-Navigationsdienstleistungen der Fall. Zentrale Aspekte sind dabei die Erleichterung der grenzüberschreitenden Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und die Beschränkung von Wettbewerbsverzerrungen. Die Kernbestimmungen der Richtlinie regeln vor allem Nichtdiskriminierung, Gebührenobergrenzen, Transparenz sowie praktische Hilfsmittel für leichtes Auffinden und Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors.
Der erste Teil der Frage betrifft im Wesentlichen die Umsetzung von Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie in einzelstaatliches Recht. Dieser Artikel schließt Quersubventionen in Situationen aus, in denen öffentliche Körperschaften neben ihren öffentlichen Aufgaben rein gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Als Beispiel könnte man eine öffentliche Stelle nennen, die Grunddaten erzeugt und im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsakteuren auch Produkte mit Wertschöpfung vertreibt. Das ist in mehreren Mitgliedstaaten in Bereichen wie z. B. geografische Information bzw. Wettervorhersage der Fall. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, sollte es den Mitwettbewerbern möglich sein, die Grunddaten unter denselben Bedingungen weiter zu verwenden wie die gewerblich tätige Abteilung dieser öffentlichen Körperschaft.
Das spanische Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie behandelt die durch ihren Artikel 10 Absatz 2 geregelte und oben beschriebene Frage der Quersubventionierung in einer der Behandlung in der Richtlinie sehr nahekommenden Weise.
Der zweite Teil der Frage bezieht sich darauf, ob Mitgliedstaaten die Richtlinie dazu nutzen dürfen, um Dienstleistungen mit Gebühren zu belegen, die bisher kostenlos waren. Der Kommission sind keine konkreten Situationen bekannt, in denen Derartiges geschehen wäre, und es wird sicherlich nicht mit der Richtlinie beabsichtigt. In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten sogar aufgefordert, eine umfassende Weiternutzung von Dokumenten des öffentlichen Sektors zu fördern. In ihrer Präambel werden die Mitgliedstaaten darin bestärkt, Dokumente zu Gebühren in Höhe der Grenzkosten bereitzustellen oder gar keine Gebühren zu erheben. Für Situationen, in denen Gebühren erhoben werden, legt die Richtlinie die Bedingungen sowie eine Obergrenze für zulässige Gebühren fest.
Die Umsetzung und die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten werden von den Dienststellen der Kommission genau verfolgt. Es gibt viel versprechende Beispiele dafür, dass die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zugenommen hat und neue innovative Dienstleistungen zum Nutzen sowohl der europäischen Unternehmen als auch der Bürger Europas geschaffen werden. Die Kommission wird 2008 gemäß Artikel 13 der Richtlinie eine Überprüfung ihrer Anwendung vornehmen.
Dem Vernehmen nach soll es ab April 2008 einen europäischen Radiosender geben, der Programme aus europäischer Sicht ausstrahlen soll. Dieser Sender soll in erster Linie eine halbe Stunde politische Nachrichten pro Tag ausstrahlen, über die großen europäischen Kulturereignisse berichten und auch ein wöchentliches Hintergrundmagazin anbieten.
Obwohl ein gesamteuropäischer Radiosender eine sehr lobenswerte Initiative ist, werden von der Europäischen Kommission dennoch sehr hohe Mittel dafür bereitgestellt. Dieser neue Sender soll jährlich 5,8 Mio. Euro an Beihilfen erhalten, und zwar für die Dauer von fünf Jahren. Das entspricht etwa 15.890 Euro pro Tag.
Hält die Kommission diesen Betrag für vertretbar, und kann sie erläutern, warum der Sender für diesen Betrag nicht in allen Mitgliedstaaten zu empfangen sein wird, da Ausstrahlungen auf niederländisch sind erst für 2009 vorgesehen sind, obwohl sowohl ein niederländischer als auch ein belgischer Sender zu dem Konsortium organisierender Radiosender gehören?
Am 14. Dezember 2007 unterzeichnete die Kommission mit einem Konsortium, dem 16 europäische Radiosender (und 7 assoziierte Mitglieder) angehören, einen Dienstleistungsvertrag mit einjähriger Laufzeit (viermal verlängerbar).
Im ersten Jahr wird der dem Konsortium bereitgestellte Betrag den 16 Sendern erlauben, 45 Minuten pro Tag Informationen über die EU auszustrahlen. Das ergibt für jede Stunde Sendezeit Kosten in Höhe von 1 377 Euro – vermutlich die niedrigsten Kosten auf dem Radiomarkt. Das Konsortium wird Programme zu EU-Angelegenheiten für 4200 Stunden in zehn EU-Sprachen produzieren und ausstrahlen. In dem Vertrag wird uneingeschränkte redaktionelle Unabhängigkeit garantiert.
Schätzungen zufolge sollen von diesen Programmen täglich 19 Millionen Europäer sowie 50 Millionen Menschen in anderen Teilen der Welt erreicht werden. Die Ausstrahlung von Rundfunksendungen soll durch ein mehrsprachiges Internetportal mit Sound, Podcasting und anderen technischen Mitteln bzw. Informationsdiensten ergänzt werden, die von den Zuhörern abgerufen werden können. Es wird erwartet, dass die Internetseiten etwa 60 bis 80 Millionen Mal im Monat besucht werden.
Das Konsortium wird offen gehalten, und neue Mitglieder werden aufgenommen, wenn sie die vertraglich festgelegten Aufnahmekriterien erfüllen. Es wird angestrebt, einen Radiosenderbetreiber und möglichst viele assoziierte Mitglieder pro EU-Mitgliedstaat zu gewinnen. Somit wird sich die Zahl der erfassten Sprachen in jedem Jahr erhöhen, bis dann 2012 alle 23 Amtssprachen der EU vertreten sein werden. Parallel dazu soll die Sendezeit in Stunden regelmäßig verlängert werden, sobald die Mitglieder und die assoziierten Sender die Anpassung der Programme in ihren jeweiligen Sprachen verbessern.
Anfrage Nr. 76 von Stavros Arnaoutakis (H-1030/07)
Betrifft: Probleme der Integration der Inselregionen in den Binnenmarkt der Europäischen Union
Der Binnenmarkt stellt ein wesentliches Wirtschaftsinstrument im Dienste der Bürger und der Regionen der Europäischen Union dar. Der Binnenmarkt soll heute Europa neue Dynamik verleihen, um ihm die Bewältigung der Herausforderungen im Rahmen der Globalisierung zu ermöglichen - also um zu Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen, um gerechte Preise für Erzeuger und Verbraucher zu realisieren und um zur Lösung der sozialen und ökologischen Probleme beizutragen.
Plant die Kommission im Rahmen der jetzt gestarteten umfassenden Revision des Binnenmarktes, das Problem der Inselregionen der Europäischen Union (insbesondere der kleinen und mittleren Inseln) anzugehen, die permanent vom Markt abgeschnitten sind, wodurch den Bürgern dieser Inseln – d.h. Erzeugern und Verbrauchern – der Zugang zu den europäischen Märkten verwehrt bleibt?
Wie der am 30. Mai 2007 von der Kommission angenommene 4. Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt(1) bestätigt, misst die Kommission der Tatsache, dass in Europa ein stärkerer territorialer Zusammenhalt erreicht werden muss und dass bestimmte Territorien mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, besondere Bedeutung bei. Unter anderem macht der Bericht auf die Herausforderungen und Chancen aufmerksam, die in den Territorien mit spezifischen natürlichen Benachteiligungen entstehen.
Schon im Kohäsionsbericht sind einige Frage aufgeworfen worden, auf deren Grundlage die Diskussion über die Zukunft der Politik eingeleitet werden soll. Die Kommission stellte unter anderem folgende Frage: „Wie kann die Kohäsionspolitik eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung fördern und gleichzeitig der Unterschiedlichkeit der EU-Regionen (am wenigsten entwickelte Regionen, Inseln und ländlicher Raum, aber auch Städte, Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung oder Gebiete mit besonderen geografischen Merkmalen) Rechnung tragen?“. Die Kommission hofft, viele Antworten auf diese wichtige Frage zu erhalten und wird im Zusammenhang mit dem im Frühjahr 2008 zu erwartenden 5. Zwischenbericht über den Zusammenhalt über die Ergebnisse Bericht erstatten.
In den neuen Verordnungen für 2007 bis 2013 und den gemeinschaftlichen strategischen Leitlinien sind ausdrückliche Regelungen für Gebiete mit geografischen und natürlichen Benachteiligungen enthalten; sie liefern somit die Grundlage für Fortschritte bei der Behandlung territorialer Besonderheiten in den Programmplanungsdokumenten. Während der informellen Ministertagung, die Ende Mai 2007 in Leipzig stattfand, legte das für Regionalpolitik zuständige Kommissionsmitglied ein Dokument vor, in dem eine Einschätzung der Art und Weise vorgenommen wird, in der Fragen der territorialen Entwicklung auf Vorschlag der einzelstaatlichen Strategien für 2007 bis 2013 in Angriff genommen werden sollen. Eine der Bemerkungen der Kommissarin lautete, dass nur wenige Mitgliedstaaten klare und ausdrückliche Mittel für bestimmte Arten von Gebieten festlegen (z. B. Berg-, Küsten- und Inselregionen, dünn besiedelte Gebiete). Die auf der Tagung anwesenden Minister baten die Kommission darum, diese Analyse ausarbeiten zu lassen und 2008 einen Bericht über den territorialen Zusammenhalt vorzulegen.
Die Kommission wird folglich im September 2008 ein Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt vorlegen, und sie wird versuchen, ein in sich schlüssiges Gesamtbild von den territorialen Herausforderungen zu zeichnen, darunter den spezifischen Problemen von Bergregionen, Inseln und anderen Gebieten mit geografischen Besonderheiten. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission zu prüfen, wie unterschiedliche Strategien der einzelnen Bereiche, z. B. des Verkehrswesens, die Frage des territorialen Zusammenhalts behandeln. Es bedarf eines umfassenden Konzepts, um eine solide Grundlage für die einzelnen Politikfelder der Gemeinschaft, insbesondere aber für die Kohäsionspolitik, zu schaffen und um die richtigen Lösungsansätze für eine harmonische und ausgewogene Entwicklung der Union zu liefern. Diese übergreifende Zielvorstellung ist ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung einer Zersplitterung der europäischen Politikfelder und berücksichtigt zugleich die Spezifik der betreffenden Bereiche.
Das Grünbuch soll zunächst eine aktualisierte Analyse zu den territorialen Ungleichgewichten in Europa und zu den territorialen Besonderheiten liefern. Erörtert werden sollen dabei Definition und Verwendung des Konzepts des territorialen Zusammenhalts im europäischen Rahmen und auf der Ebene der Mitgliedstaaten (Rechtsfragen, aus einer Befragung der Mitgliedstaaten hervorgehende Umsetzungsprobleme und die territoriale Dimension der operationellen Programme der einzelstaatlichen strategischen Rahmenpläne). Schließlich werden im Grünbuch einige Fragen zur Diskussion gestellt. Inseln und Bergregionen werden bei dieser Arbeit den ihnen gebührenden Platz einnehmen.
Betrifft: Gefahren für die öffentliche Gesundheit durch die Pläne für eine RDF-Verbrennungsanlage
Die nach der positiven Stellungnahme der griechischen Regierung bei AGET-LAFARGE geplante Inbetriebnahme eines Systems zur Verbrennung standardisierter Abfälle und Industrieabfälle (RDF) stößt bei der Bevölkerung von Aliverion auf heftigsten Widerstand. Während des Verbrennungsprozesses werden Seifenöle, Reifen, Rückstände aus der Kläranlage von Psyttalia und andere Materialien beigemischt. Zuständige wissenschaftliche Einrichtungen und wissenschaftliche Studien verweisen auf die Gefahren für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt (Kanzerogene, Beitrag zum Treibhauseffekt), die durch die Abgase aus der Abfallverbrennung hervorgerufen werden.
Ist der Kommission bekannt, ob Umweltstudien zum Betrieb der AGET-LAFARGE-Anlage für die Verbrennung von RDF-Abfall vorliegen und ob diese mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vereinbar sind? Ist sie der Auffassung, dass dieses Vorgehen mit dem Versuch vereinbar ist, Gasemissionen, die zum Treibhauseffekt beitragen, zu reduzieren, und ist ihr ein Antrag auf Ko-Finanzierung des einschlägigen Programms unterbreitet worden?
Die Mitverbrennung von Abfällen in Zementfabriken wird durch die Abfallverbrennungsrichtlinie 2000/76/EG(1) geregelt. Diese Richtlinie bezweckt die Vermeidung bzw. Begrenzung von Belastungen der Umwelt und der daraus resultierenden Gefahren für die menschliche Gesundheit infolge der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält die Richtlinie strenge betriebliche und technische Anforderungen sowie Emissionsgrenzwerte und Überwachungsanforderungen für solche Fabriken bzw. Anlagen. Die für Mitverbrennungsanlagen festgelegten Anforderungen gewährleisten, dass ein Umweltschutzniveau erreicht wird, das dem für reine Abfallverbrennungsöfen gleichwertig ist.
Neben den Anforderungen der Abfallverbrennungsrichtlinie unterliegen alle Zementöfen mit einer Produktionskapazität von über 500 Tonnen pro Tag ebenfalls den Bestimmungen der Richtlinie 96/61/EC über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU).
Die ΑGΕΤ-LAFARGE-Anlage fällt in den Anwendungsbereich der IVU-Richtlinie und muss deshalb all ihren Anforderungen entsprechen. Es sei betont, dass die Anlage über eine Umweltgenehmigung verfügt, die auf der Grundlage der innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der IVU-Richtlinie und der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung(2) ausgestellt wurde. Ferner sei erwähnt, dass der Beschluss zur Genehmigung der Umweltbedingungen(3) für den Betrieb der Kläranlage von Psyttalia(4) Möglichkeiten für die Verarbeitung des dort anfallenden Trockenschlamms einschließlich seiner Verbrennung vorsieht.
Die zuständigen Behörden haben dafür zu sorgen, dass diese Anlagen so betrieben werden, dass dabei alle geeigneten Vorsorgemaßnahmen gegen Umweltverschmutzungen, insbesondere durch den Einsatz der besten verfügbaren Techniken (BVT), getroffen werden.
Die Genehmigungen für IVU-Anlagen sollten Emissionsgrenzwerte für alle einschlägigen Schadstoffe beinhalten, wobei von den BVT auszugehen ist. Diese Grenzwerte dürfen strenger sein als die laut der Abfallverbrennungsrichtlinie geforderten und dürfen für weitere Schadstoffe festgelegt werden. Die BVT werden auf EU-Ebene durch den Austausch von Informationen zwischen Sachverständigen festgelegt, die zur Annahme der BVT-Merkblätter durch die Kommission führen. Die 31 BVT-Merkblätter sind auf der Website des Europäischen IVU-Büros öffentlich zugänglich.
Das BVT-Merkblatt zur Herstellung war das erste Merkblatt und wurde 2001 angenommen. Dieses BVT-Merkblatt wird derzeit überarbeitet, und die aktualisierte Fassung wird insbesondere neue Informationen zur Verwendung von Abfall in Zementöfen enthalten. Es soll auch neue Schlussfolgerungen zu den BVT für diese Tätigkeit einschließen.
Wird die Mitverbrennung von Abfällen in Zementöfen in Übereinstimmung mit den Umweltvorschriften der EU vorgenommen, dann führt diese nicht zu einer allgemeinen Zunahme der Treibhausgasemissionen. Werden Brennstoffe aus Abfällen verwendet, müssen weniger herkömmliche fossile Brennstoffe in diesen Anlagen verbrannt werden, wobei im Falle der Verbrennung von Biomasseabfällen auch die CO2-Emissionen verringert werden.
Die Kommission ist nicht darum gebeten worden, das Programm für die Mitverbrennung von RDF(5) in der AGET-LAFARGE-Anlage zu kofinanzieren.
Nach den 2004 gebilligten gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes gehört das Vorhaben „Eiserner Rhein“ zu den vorrangigen Vorhaben, und zwar handelt es sich dabei um das vorrangige Vorhaben Nr. 24 (Eisenbahnverbindung Lyon/Genf-Basel-Duisburg-Rotterdam/Antwerpen).
In die Liste der für den Finanzierungszeitraum 2007-2013 ausgewählten Vorhaben, die die Kommission am 21. November vorgeschlagen hat, wurde der "Eiserne Rhein" nicht aufgenommen.
Obwohl die Durchführung eines Vorhabens von einem souveränen Beschluss der betroffenen Mitgliedstaaten abhängig ist, hat die Kommission zugesichert „alles (zu) unternehmen, damit das Vorhaben im Sinne der Leitlinien umgesetzt wird“ (siehe Antwort auf Anfrage H-0759/06(1)). Wie will die Kommission dieser Zusage nachkommen?
Beabsichtigt die Kommission, auch für dieses Vorhaben einen Koordinator zu benennen, der den Dialog zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten erleichtern soll und so die Durchführung der Arbeiten gewährleisten kann?
Hat das Vorhaben „Eiserner Rhein“ nun für den Zeitraum 2007-2013 jede Aussicht auf Finanzierung verloren?
Das Vorhaben „Eiserner Rhein“ steht – entgegen den Behauptungen des Herrn Abgeordneten – sehr wohl auf der Liste der für eine Gemeinschaftsfinanzierung im Rahmen der transeuropäischen Netze im Zeitraum 2007-2013 ausgewählten Vorhaben, die die Kommission den Mitgliedstaaten am 28. November 2007 vorgelegt hat. Diese Liste von Vorhaben wurde auch von dem für Verkehr zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden in einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses (BUDG) und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) des Parlaments am 21. November 2007 bekannt gegeben.
Der Beschluss, den die Kommission fassen wird, nachdem das Parlament sein Kontrollrecht ausgeübt hat, ist für Anfang 2008 vorgesehen.
In dieser Liste ist unter der Projektnummer EU-24090 eine Finanzierung von insgesamt 7,29 Millionen Euro verzeichnet, was 50 % der förderfähigen Kosten der vorgeschlagenen Studien entspricht.
Für die Überwachung des vorrangigen Vorhabens Nr. 24 (Eisenbahnachse Lyon/Genua-Basel-Duisburg-Rotterdam/Antwerpen) ist im Übrigen der EU-Koordinator für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS), Herrn Karel Vinck, zuständig.
Betrifft: Beschwerden in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte
Die Kommission veröffentlichte am 4. April 2007 einen Fortschrittsbericht (KOM(2007)0168) über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004(1) über Fluggastrechte. Daraus ging hervor, dass diese Verordnung in den Mitgliedstaaten nur unzureichend angewandt wird. Die Kommission hat in ihrem Bericht Maßnahmen angekündigt, die zu einer besseren Befolgung der Vorschriften führen sollen. In der Zwischenzeit wurden Daten zu der Zahl der Beschwerden von Fluggästen aus verschiedenen Quellen veröffentlicht. Laut der Antwort P-1880/06 auf eine schriftliche Anfrage desselben Verfassers lagen der Kommission 2005 insgesamt 3 488 Beschwerden vor; im Fortschrittsbericht der Kommission KOM(2007)0168 ist die Rede von 18 288 Beschwerden aus allen Mitgliedstaaten zusammengenommen.
Das Netz der europäischen Verbraucherzentren verzeichnete in einem Bericht vom 6. Dezember 2007 eine Zunahme von 1 521 auf 2 979 Beschwerden, also fast eine Verdoppelung. Kann die Kommission daher mitteilen, welches der Stand der im Fortschrittsbericht angekündigten Maßnahmen zur besseren Befolgung der Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist bzw. ob sie entsprechende Rechtsetzungsinitiativen plant? Wie viele Beschwerden welcher Art haben Kommission und Mitgliedstaaten erhalten? Hat die Kommission die vorliegenden Einzelinformationen zu den Beschwerden zusammengefasst? Welche kurzfristigen Maßnahmen will die Kommission ergreifen, um die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besser anzuwenden?
Zu den bei den Mitgliedstaaten eingegangenen Beschwerden sei gesagt, dass laut Verordnung 261/2004 von Mitgliedstaaten nicht verlangt wird, Angaben zur Bearbeitung von Beschwerden an die Kommission zu übermitteln. Die Kommission besitzt daher keinerlei Informationen zur Zahl der im Jahr 2007 bei den nationalen Durchsetzungsstellen eingegangenen Beschwerden.
Was die der Kommission übermittelten Beschwerden angeht, so gingen 2006 bei der Generaldirektion Energie und Verkehr 3 819 Beschwerden ein; 2007 waren es bis Ende November 2 180 Beschwerden.
In ihrer Mitteilung vom 4. April 2007(2) kam die Kommission zu dem Schluss, dass der Grad der Anwendung der Verordnung durch Luftfahrtunternehmen und die Durchsetzung durch die einzelstaatlichen Durchsetzungsstellen verbessert werden müssen. Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass es an harmonisierten Verfahren der Durchsetzung fehlt und einige Teile der Verordnung unklar sind, beispielsweise die, in denen es um Verspätungen und Annullierungen, Abflüge aus Nicht-EU-Ländern, Herabstufung und die Bereitstellung von Informationen an Fluggäste, die freiwillig auf ihre Buchung verzichten, geht.
Um diese Mängel zu beseitigen, organisierte die Kommission im Jahr 2007 sechs Zusammenkünfte mit den nationalen Durchsetzungsstellen und der Luftfahrtindustrie. Diese führten zu:
einer Einigung darüber, wer wofür zuständig ist, wenn die Bearbeitung von Beschwerden und der Austausch von Informationen anstehen;
einer Klarstellung von Teilen der einschlägigen Rechtsvorschriften, bei denen Möglichkeiten für eine unterschiedliche Auslegung bestehen.
Außerdem analysiert die Kommission die zur Durchsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu den Fluggastrechten ergriffenen einzelstaatlichen Maßnahmen, um zu prüfen, ob hier angemessene Schritte eingeleitet worden sind.
Zugleich wurde in Zusammenarbeit mit den nationalen Durchsetzungsstellen und der Luftfahrtindustrie ein standardisiertes EU-Formular für Fluggastbeschwerden entwickelt. Dieses Formular soll Anfang 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das Informationsmaterial über Fluggastrechte ist neu gestaltet worden und erlaubt weitere Klarstellungen.
Auch das Ergebnis der Rechtssachen, die vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden und große Verspätungen bzw. Annullierungen zum Inhalt haben, dürfte dazu beitragen, eine klare Auslegung der entsprechenden Texte zu finden.
Ist der Kommission bekannt, das Hähnchen aus dem Supermarkt oft schon Monate alt sind? Teilt die Kommission die Ansicht, dass eine engere Definition des Begriffs „frische Hähnchen“ notwendig ist?
Geflügelfleisch ist die einzige Fleischsorte, für die es überhaupt genaue „Vermarktungsnormen“ gibt.
Die Vermarktungsnormen liefern eine klare und strenge Definition(1) von „frischem Geflügelfleisch“. Danach soll frisches Geflügelfleisch „jederzeit bei einer Temperatur von nicht unter -2 °C und nicht über +4 °C aufbewahrt werden“.
Deshalb darf aufgetautes Geflügelfleisch anschließend nicht als „Frischfleisch“ verkauft werden.
Die Kommission ist sich jedoch der Tatsache bewusst, dass eine Neuformulierung der Definition in der Zukunft nützlich wäre, um sicherzustellen, dass sie in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Diesbezüglich bereitet die Kommission zurzeit eine Abänderung der Vorschriften für die Vermarktung von Geflügelfleisch vor.