Der Präsident. − Der endgültige Entwurf der Tagesordnung dieser Tagung, wie er in der Konferenz der Präsidenten in ihrer Sitzung vom Donnerstag, dem 17. Januar 2007, gemäß Artikel 130 und 131 der Geschäftsordnung festgelegt wurde, ist verteilt worden. Zu diesem Entwurf wurden folgende Änderungen beantragt:
Tagung in Brüssel:
Auf Antrag der GUE/NGL-Fraktion und im Einvernehmen mit allen Fraktionen schlage ich Ihnen vor, eine Erklärung des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – der bereits anwesend ist und den ich sehr herzlich begrüße, welcome, Javier Solana – und der Kommission über die Lage in Gaza als zweiten Punkt auf die heutige Tagesordnung zu setzen, und zwar nach den Erklärungen zur Lage im Iran.
(Das Parlament nimmt den Antrag an.)
Es wurde ebenfalls beantragt, die Aussprache mit der Einreichung von Entschließungsanträgen abzuschließen und über diese während der Februar-Tagung abzustimmen.
Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Die Gründe, die meine Fraktion veranlassten, eine Aussprache zu dieser Frage vorzuschlagen, sind dieselben, aus denen wir für Februar eine Entschließung vorgeschlagen haben: nämlich die Möglichkeit, Herrn Solana anzuhören, und zweitens unserem Parlament zu ermöglichen, seinen eigenen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen. Es handelt sich um drei Gründe.
Der erste ist selbstverständlich die Frage der Blockade des Gazastreifens, die wir als eine kollektive Bestrafung ansehen, die humanitär gesehen völlig inakzeptabel, politisch kontraproduktiv und in Bezug auf die Sicherheit Israels ineffektiv ist. Der zweite Grund besteht in der neuen Lage, die sich aufgrund der Grenzöffnung durch das Eingreifen der Bevölkerung von Gaza ergeben hat. Und insbesondere drittens die europäische Antwort auf die Frage, was wir tun können, um diese Öffnung auf kontrollierte, stabile Weise zu verstetigen und diesen Schritt nach vorn in die globale Perspektive des Friedensprozesses einzufügen.
Meiner Auffassung nach ist es nun sinnvoll, Herrn Solana anzuhören und eine Aussprache zu führen und diese im Februar mit einer Entschließung abzuschließen.
Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Eine Bemerkung zur Geschäftsordnung: Gemäß Artikel 173, 19 Absatz 1, 161 und 171 stellt der Beschluss des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, den Sie soeben zitiert haben, den – ich bedauere, dies sagen zu müssen – Moment dar, an dem dieses Parlament seinem Anspruch an Rechtmäßigkeit bzw. Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gerecht wird.
In der letzten Woche baten Sie den Ausschuss für konstitutionelle Fragen willkürlich um die Gewährung eines Ermessensspielraums – den Sie auch erhielten –, um die Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses Ihrer eigenen Auffassung entsprechend nicht anzuwenden. Die Geschäftsordnung sieht einen solchen Spielraum nicht vor. Sie erwähnten Artikel 19 Absatz 1, den ich nun vorlesen möchte: „Der Präsident leitet unter den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Bedingungen sämtliche Arbeiten des Parlaments und seiner Organe.“ Demnach haben Sie keinen Ermessensspielraum, diese außer Kraft zu setzen, nur weil Sie die Auffassungen derer, die Änderungsanträge oder andere Anträge vorlegen, nicht teilen, von denen Sie in Ihrem Schreiben selbst erklären, dass „sie sich formell auf die Bedingungen der (…) Geschäftsordnung stützen und sie einhalten“.
Was hat Sie dazu veranlasst, Herr Präsident? Wodurch handeln Sie so extrem, dass Sie lieber Ihre eigenen Vorschriften zerreißen als sich an die Buchstaben des Gesetzes zu halten? Trägt ein Dauerredner die Schuld, der verhinderte, dass es weiterging? Wohl kaum! Diejenigen von uns, die ein Referendum fordern, sind vielleicht 40 oder 50 von insgesamt 785! Wir sind eine kleine Minderheit. Das Schlimmste, was wir erreichen können, wäre, Ihre Mittagspause ein wenig nach hinten zu verschieben, indem wir Beiträge von einer Minute halten – aber selbst das ist für Sie unerträglich!
Könnte es sein, dass Sie so willkürlich gehandelt haben und die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen treten, weil Sie Ihre Verachtung der nationalen Wählerschaft, die gegen den Vertrag von Lissabon stimmt, wann immer sie Gelegenheit dazu erhält, ersatzweise an uns auslassen?
Wenn ich Unrecht haben sollte, beweisen Sie es, indem Sie die Referenden durchführen, die Sie befürwortet haben, als Sie dachten, sie gewinnen zu können. Legen Sie den Vertrag von Lissabon der Bevölkerung zur Abstimmung vor! Pactio Olisipiensis censenda est!
Der Präsident. − Herr Abgeordneter Hannan! Wenn Sie zitieren, würde es Ihre Glaubwürdigkeit steigern, wenn Sie alles zitieren. Denn es heißt im Artikel 19 auch: „Er“ – also der Präsident – „besitzt alle Befugnisse, um bei den Beratungen des Parlaments den Vorsitz zu führen und deren ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.“ Um mir eine Rechtsauskunft zu holen und damit ich nicht ganz alleine nach eigener Entscheidung verfahre, bin ich den demokratischen Weg gegangen und habe diejenigen konsultiert, die am meisten davon verstehen, was die Geschäftsordnung angeht, nämlich den Ausschuss für konstitutionelle Fragen. Und der Ausschuss für konstitutionelle Fragen hat mir, dem Präsidenten, bzw. meinen Vertretern die Auslegung an die Hand gegeben, auf deren Grundlage wir verfahren können. Dies als undemokratisch zu bezeichnen, dafür habe ich überhaupt kein Verständnis, denn es ist ein demokratisches und faires parlamentarisches Verfahren, das hier eingehalten wird.