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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0076/2007

Eingereichte Texte :

O-0076/2007 (B6-0008/2008)

Aussprachen :

PV 30/01/2008 - 24
CRE 30/01/2008 - 24

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 30. Januar 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.

24. Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (Aussprache)
Protokoll
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  Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an die Kommission über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit von Gerardo Galeote im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung (Ο-0076/2007/rev.1 – Β6-0008/2008).

 
  
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  Gerardo Galeote, Verfasser. (ES) Frau Präsidentin! Ein wichtiger Aspekt bei der Revision der Verordnungen über die Strukturfonds, die vom Ausschuss für regionale Entwicklung erfolgreich durchgeführt wurde, war die Förderung der territorialen Zusammenarbeit als vorrangiges Ziel unserer Kohäsionspolitik, deren Finanzierung, das möchte ich bemerken, vom Europäischen Parlament im Rahmen der Verhandlungen der Finanziellen Vorausschau erhöht wurde. Deshalb kann die Aufforderung zu dieser Debatte niemanden verwundern: Sie erfolgte einstimmig durch die Fraktionen, und ich eröffne sie im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung. Ich danke der Kommissarin für ihre Anwesenheit und bedaure, dass der Rat nicht in der Lage war, an einer Aussprache teilzunehmen, die ihn unmittelbar betrifft.

Aus den Erfahrungen, die wir im Laufe der Jahre bei der Anwendung der INTERREG-Programme gewonnen haben, können wir ableiten, dass das Fehlen einer Initiativstruktur mit ihrer eigenen Rechtspersönlichkeit ihre Wirksamkeit beeinträchtigt hat, und wir begrüßen den Vorschlag der Kommission zur Schaffung von Europäischen Verbünden für territoriale Zusammenarbeit als Instrumente mit eigener Rechtspersönlichkeit.

In einem vereinten Europa der Staaten und Bürger erlangen die Regionen, wie es im Vertrag von Lissabon heißt, in diesen Körperschaften ihre höchste Ausdrucksform.

Ich sage das, wenngleich eine Reihe von Mitgliedstaaten während der Prüfung durch den Rat bereits Vorbehalte in Bezug auf den Nutzen der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht haben.

Man kann darüber diskutieren, ob der Charakter und Inhalt der Verordnung, so wie sie angenommen wurde, zu vage sind und ob eine gewisse Rechtsunsicherheit entstanden ist, weil ihre Anwendung in zu vielen Fällen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften unterliegt.

Man könnte sagen, dass die Art, in der einige Mitgliedstaaten mit einer komplexen Situation umgehen, vom Grad ihrer Dezentralisierung abhängt, die sie zwingt, Strategien im Rahmen der territorialen Zusammenarbeit festzulegen.

Allerdings sei darauf hingewiesen, dass die Verordnung 1082/2006 im Juli 2006 verabschiedet wurde, ein Jahr nach ihrer einstimmigen Annahme durch das Europäische Parlament auf Vorschlag unseres Kollegen Jan Olbrycht, und dass sie seit dem 1. August 2007 für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist.

Die Mitgliedstaaten hatten also sechs Monate Zeit, um die erforderlichen Anpassungen der Rechtsvorschriften vorzunehmen.

Doch nach den vorliegenden Informationen, und die Kommissarin möge mich korrigieren, wenn ich mich irre, haben nicht einmal zehn Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um zu sichern, dass die Verordnung zu diesem Zeitpunkt heute voll wirksam ist.

Bekanntlich hat die Europäische Kommission die Pflicht und Verantwortung, eine effektive Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die Hindernisse, die einer solchen Umsetzung im Weg stehen können, ausgeräumt werden.

Informell abgegebene Erklärungen, dass das Prinzip der Subsidiarität Maßnahmen gegen säumige Staaten verhindert, werden nicht akzeptiert: Wenn das so wäre, könnten die Mitgliedstaaten die gemeinschaftliche Rechtsvorschrift hinauszögern oder sich weigern, eine Rechtsvorschrift der Gemeinschaft umsetzen, die sie als unzweckmäßig oder anfechtbar betrachten.

Folglich, Frau Hübner, fordern wir mit unserer Anfrage an die Europäische Kommission, das Parlament klar und deutlich über die Probleme zu informieren, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Verordnung konfrontiert sind.

Welche Mitgliedstaaten ergreifen nicht die erforderlichen Maßnahmen für die ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung, und welche Maßnahmen hat die Europäische Kommission getroffen oder gedenkt sie zu treffen – konkret, die Einleitung von Verstoßverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof –, um die Einhaltung der Verordnung durch alle Mitgliedstaaten zu garantieren und zu verhindern, dass die zugewiesenen Mittel durch die Unfähigkeit einiger Staaten, die festgelegten Bestimmungen zu erfüllen, aufs Spiel gesetzt werden?

 
  
  

VORSITZ: ADAM BIELAN
Vizepräsident

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die einjährige Frist für die Annahme nationaler Vorschriften sehr ehrgeizig war. Wenn wir uns andere Verordnungen ansehen, bei denen Rechtspersönlichkeiten geschaffen werden, können wir feststellen, dass die vorgesehenen Fristen in der Regel drei bis vier Jahre betragen. Das ist ein Aspekt, den wir auch berücksichtigen müssen.

Um das Verfahren insgesamt zu beschleunigen, hat die Generaldirektion für Regionalpolitik einen Fragebogen ausgearbeitet, der die Elemente der Verordnung umfasst, die in den nationalen Vorschriften berücksichtigt werden müssen. Dieser Fragebogen wurde allen Mitgliedstaaten im März 2007 über die Netzwerke der Mitglieder des Fonds-Koordinierungsausschusses zugesandt. Im vergangenen Jahr war der Fragebogen auch zweimal Gegenstand von Diskussionen mit den Mitgliedstaaten anlässlich von Treffen des Fonds-Koordinierungsausschusses im April und Mitte Juli.

Wo stehen wir also heute bei der Umsetzung? Sechs Mitgliedstaaten haben bereits angemessene nationale Vorschriften erlassen: Ungarn, das Vereinigte Königreich, Bulgarien, Portugal, Rumänien und Spanien. In vier Mitgliedstaaten dürfte das Verfahren zur Annahme der nationalen Vorschriften sehr bald abgeschlossen sein: in Frankreich, Luxemburg, Deutschland und Belgien. Von den verbleibenden 17 Mitgliedstaaten haben 15 bereits das Verfahren zur Annahme im Parlament oder in der Regierung eingeleitet. Von zwei Mitgliedstaaten – Dänemark und Estland – haben wir jedoch noch keinerlei Informationen zum Stand der Umsetzung. Von ihnen wird erwartet, dass sie die Mitte Februar endende Frist einhalten, die im Schreiben des Generaldirektors festgelegt wurde, das allen Mitgliedstaaten zugeschickt wurde und in dem wir diese ersuchen, uns bis zum 14. Februar über ihr Verfahren zur Annahme von Vorschriften zu informieren. In demselben Schreiben, in dem wir diese Mitte Februar endende Frist für die Mitgliedstaaten festlegten, die uns noch darüber unterrichten müssen, ob sie bereits Vorschriften angenommen haben oder welchen Zeitplan sie für die Annahme haben, informierten wir die Mitgliedstaaten auch über die Vorbereitung des interinstitutionellen Seminars des Europäischen Verbunds für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (EVGZ), das gemeinsam mit dem Parlament und dem Ausschuss der Regionen am 19. Juni in Brüssel unter slowenischem Ratsvorsitz abgehalten wird. Wir ermutigten sie auch, sich an der EVGZ-Expertengruppe zu beteiligen, die vom Ausschuss der Regionen eingerichtet wurde.

Was ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren angeht, möchte ich zunächst sagen, dass es sich hier um eine sehr spezifische Verordnung handelt und nicht um eine Richtlinie. Wir haben es hier mit einer Verordnung zu tun, die in allen 27 Mitgliedstaaten unmittelbar gilt und von Seiten der Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen und nicht nur den Erlass von Durchführungsvorschriften erfordert. Nach dem 14. Februar, wenn wir von den einzelnen Mitgliedstaaten – insbesondere von denjenigen, deren Zeitplan für die Annahme der erforderlichen Vorschriften uns noch nicht bekannt ist – Antwort erhalten haben werden, von der jegliche Entscheidung der Kommission zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens abhängen wird, werden wir unseren Standpunkt erneut prüfen und sehen, wo ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. In jedem Fall werden wir natürlich auch die Anwendung der Vorschriften sorgfältig prüfen, wenn diese in Kraft sind. Lassen Sie mich jedoch sagen – und ich denke, dass dies ein sehr wichtiger Aspekt dieses gesamten Verfahrens ist – dass am vergangenen Montag zwischen Frankreich und Belgien der erste EVGZ errichtet werden konnte, obwohl die nationalen Regelungen noch nicht angenommen wurden, da diese Verordnung direkt anwendbar ist und die regionalen und lokalen Behörden das Recht haben, Verbünde einzurichten. In nationalen Regeln muss das Verfahren für die Ex-ante-Überprüfung festlegt und eine zuständigen Behörde bestimmt werden, bei der die Anträge der regionalen oder lokalen Behörde auf Beteiligung an einem EVGZ eingehen würden. Es gibt europaweit derzeit etwa 30 Programme für Projekte, bei denen die Möglichkeit eines EVGZ in Betracht gezogen wird. Es gibt auch Regionen, die bereits eine Absichtserklärung unterzeichnet haben. Zahlreiche Vorbereitungsarbeiten sind im Gange, so dass wir davon ausgehen, dass der Prozess sich beschleunigen wird, sobald die nationalen Durchführungsvorschriften endgültig festgelegt sein werden.

 
  
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  Jan Olbrycht, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Frau Kommissarin! Ich hatte die Ehre, der Berichterstatter für die Verordnung zu sein, mit dem der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit als Teil des europäischen Rechtssystems geschaffen wurde. Ich habe an vielen Gesprächen über die neuen Möglichkeiten teilgenommen, die eine territoriale Zusammenarbeit auf der Grundlage des neuen Rechtsinstruments eröffneten.

Die Argumente, mit denen die neuen Möglichkeiten betont wurden, waren von Befürchtungen organisatorischer und politischer Art, vor allem vonseiten der Vertreter der Mitgliedstaaten, begleitet. Schließlich wurde eine Verordnung entworfen, die Unterstützer und Skeptiker zufrieden stellte. Als man erkannte, dass die Einführung dieser neuen Form der Rechtspersönlichkeit in die nationalen Systeme zu Komplikationen führen könnte, einigten sich die Mitgliedstaaten auf eine Frist, zu der die Arbeiten an den entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften abgeschlossen sein müssten. Diese Frist wurde nicht eingehalten, und bislang haben nur einige wenige Staaten die Aufgabe erfüllt, darunter Bulgarien und Rumänien, die die Verordnung als Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes übernehmen mussten.

Entsprechend der Verordnung überwacht der Ausschuss der Regionen die Umsetzung und das Funktionieren der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und besitzt bereits aufschlussreiche Informationen über die Vorbereitungen zur Einrichtung der neuen Gremien. Aufgrund der vorliegenden Informationen kann ich sagen, dass die europäischen Organe – nicht nur die Kommission, sondern vor allem der Rat – eine besonders aktive Rolle dabei spielen müssen, die Regierungen davon zu überzeugen, die Maßnahmen zu ergreifen, die sie einleiten müssen und auf die sie sich zuvor geeinigt haben. Es wäre nicht von Vorteil, wenn die Umsetzung auf Urteile gestützt werden müsste, die eine Folge von Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof sind.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Die Initiative INTERREG war von Anfang an der Keim einer echten polyzentrischen Idee vom europäischen Raum auf der Grundlage grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit.

Dieses neue Rechtsinstrument, der EVTZ, entstand wegen der Schwierigkeiten, die sich bei derartigen Aktionen infolge der verschiedenen Systeme und unterschiedlichen Verfahren ergaben.

Die Lösung, die das Europäische Parlament in fast zwei Jahren legislativer Arbeit erreichte, gestattete und gestattet es den öffentlichen Behörden und Einrichtungen, sich als in der gesamten Union anerkannte Körperschaften mit Rechtspersönlichkeit zu registrieren.

Die Mitgliedstaaten waren gefordert, wie schon bemerkt wurde, bis zum 1. August 2007 eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Angesichts der sehr offenkundigen Verzögerung hielt der Ausschuss der Regionen im Juli ein Seminar ab, um die Situation zu analysieren, zu dem ich als Berichterstatterin eingeladen wurde. Bei dem Seminar unterbreitete ich als Zeichen der Bereitschaft des Europäischen Parlaments zur Zusammenarbeit bei der Suche nach einer Lösung eine Anfrage, die Frau Kehl gemeinsam mit mir unterzeichnete und die den Grundstein für die Debatte bildete, die wir jetzt führen.

Heute, Frau Kommissarin, kann ich mit Stolz sagen, dass mein Land, Spanien, und meine Region, Galicien, zusammen mit der nördlichen Region Portugals, eine Vorreiterrolle übernommen haben und ein Modell darstellen, dem andere europäischen Regionen folgen können.

Deshalb möchte ich Sie fragen, wie das Europäische Parlament mit der Kommission zusammenarbeiten kann, um die noch säumigen Länder zu bewegen, ihre nationalen Rechtsvorschriften anzupassen und sich zu solchen territorialen Verbünden zu verpflichten und sie zu bilden?

 
  
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  Mojca Drčar Murko, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SL) Während der Aussprache über diese Verordnung waren wir uns bewusst, dass der springende Punkt die Wahl der Rechtsgrundlage für die im Rahmen der territorialen Zusammenarbeit zu erlassenden Rechtsakte war. Mit dieser Verordnung sollten die Kooperationspartner in die Lage versetzt werden, Rechtsvorschriften anzuwenden, die in beiden Ländern denselben Effekt haben, denn das bisher praktizierte Verfahren der gleichzeitigen Anwendung zweier Rechtssysteme hatte sich als nicht wirksam erwiesen. In dieser Hinsicht ist die Verordnung eindeutiger als alle ähnlich gearteten früheren Dokumente. Das bedeutet, es ist das Recht des Ortes anwendbar, an dem die Behörde für grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihren Sitz hat, sofern eine solche Behörde geschaffen worden ist.

Uns war bekannt, dass diese Verordnung nicht als neues Rechtsinstrument, sondern als Werkzeug in Verbindung mit anderen bereits vorhandenen Strukturen dienen sollte. Nunmehr steht unzweideutig fest, dass diese Verordnung nicht in der gesamten Europäischen Union dieselbe Wirkung haben wird und dass wegen der von den Staaten festgelegten unterschiedlichen Bedingungen höchstwahrscheinlich verschiedenartige Verbünde für territoriale Zusammenarbeit entstehen werden. Damit die Verordnung wirksam angewendet werden kann, müssen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften den Bestimmungen von Artikel 16 entsprechend angepasst werden. Nur wenn das geschieht, können wir tatsächlich davon ausgehen, dass die einheitliche Anwendung längerfristig Wirkung zeitigt.

Die Mitgliedstaaten sind daher aufgefordert, Rechtsvorschriften zu verabschieden, mit denen die Entwicklung der territorialen Zusammenarbeit auf den Weg gebracht und die Rechtssicherheit ihres Rahmens gefördert werden. Kurzum, wegen ihrer Unvollkommenheit wird die Verordnung wohl zu einer Art Rechtslabor für den Vergleich von Praktiken und Bedingungen, sofern und sobald sie von den Staaten festgelegt werden. Deshalb wäre es sinnvoll, systematisch Fälle zu überwachen, in denen die Verordnung Anwendung findet und damit gleichzeitig eine öffentliche Datenbank der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit zu schaffen.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Worum geht es eigentlich am heutigen Abend? Wir versuchen, bezüglich einer Situation Bilanz zu ziehen, die aus einer sehr klaren Entscheidung hervorgeht, die vom Europäischen Parlament und zwischen den drei Institutionen getroffen wurde und in der wir verlautbart haben, dass nun neue Instrumente zur Verbesserung der grenzüberschreitenden territorialen Zusammenarbeit zur Verfügung stehen.

Noch immer sind nationale Grenzen Narben der Vergangenheit, die manchmal quer durch Gemeinden und neue Entwicklungsgebiete verlaufen. Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Krankenhäusern usw. in Europa ist gefragt. Wir brauchen neue Instrumente, und wirft man einen kritischen Blick auf die verabschiedete Gesetzgebung, so ist der den einzelnen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehende Umsetzungsspielraum ausgesprochen groß. Aus diesem Grund ist es angesichts der Notwendigkeit einer Beschleunigung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit äußert enttäuschend, dass so wenige EU-Mitglieder – die doch auf all diese Freiheiten gepocht haben – diese nun umsetzen.

Das Parlament fordert daher zu Recht die Kommission und vor allem den Rat auf, der heute Abend durch Abwesenheit glänzt, Verantwortung zu übernehmen und schnell Taten folgen zu lassen. Erfreulicherweise gibt es anderswo positive Beispiele – der Ausschuss der Regionen wurde gerade genannt – für Möglichkeiten, den Integrationsprozess zu beschleunigen, ohne die Rechtssysteme der nationalen Behörden in Frage zu stellen. Es ist meine feste Überzeugung, dass wir den eingeschlagenen Weg fortsetzen müssen.

Manche Leute haben davor Angst: Offenbar sind die Hürden zu hoch. Wir haben heute Abend hier über Energieeffizienz in der bebauten Umgebung diskutiert. Fünf Jahre hat es gedauert, bis sich die Einzelstaaten an die Umsetzung gemacht haben. An dieser Stelle ist es meines Erachtens notwendig, gemeinsam die Initiative zu ergreifen, damit innerhalb eines Jahres die Zahl von sieben Staaten auf 25 bis 27 wächst. Das muss möglich sein. Darum erwarte ich vom Rat eine Antwort, aber der Rat ist heute Abend bedauerlicherweise nicht anwesend.

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE).(HU) Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Kommissarin! Meine Damen und Herren! Aufgrund der besonderen Lage Ungarns ist für uns die Förderung der praktischen Durchführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit besonders wichtig. Aus eben diesem Grund war Ungarn eines der ersten Länder, die nationale Vorschriften formuliert und eingeführt haben, die der Schaffung der EVTZ im Gemeinschaftsrecht entsprechen. Da die Anwendung des neuen Instruments in der Praxis jedoch auf Schwierigkeiten stößt, möchten wir eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen, die in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in diesem Programm ein Handbuch erarbeitet.

Ich möchte die Kommissarin fragen, ob sie eine Arbeitsgruppe EVTZ im Rahmen des Unterstützungsprogramms INTERACT befürwortet und, wenn das der Fall ist, wie dies verwirklicht werden kann. Darüber hinaus sind nicht nur interne grenzüberschreitende Programme, sondern auch externe IPA- und ENPI-Programme von Bedeutung für die EVTZ. Unsere internen grenzüberschreitenden Programme sind bereits durch die Europäische Kommission bestätigt worden, und die Programme im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) werden wahrscheinlich im Februar genehmigt. Zum Abschluss der Planungsarbeiten für die durch die ENPA finanzierten grenzüberschreitenden Programme zwischen Ungarn, Rumänien, der Slowakei und der Ukraine müssen wir jedoch noch die von der Kommission zu erstellenden Indizes abwarten.

Ich möchte auch anfragen, wann wir die Veröffentlichung der Indizes der Kommission in Bezug auf die Nachbarschaftsprogramme erwarten können. Vielen Dank.

 
  
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  Jean Marie Beaupuy (ALDE). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Lassen Sie mich zum Ausdruck bringen, mit welcher Freude ich heute Abend das Wort zu diesem Thema ergreife, denn bei der Beratung dieses von Jan Olbrycht vorgelegten Berichts habe ich bereits gesagt, welche Hoffnung ich mit diesem Bericht verbinde.

Zufälligerweise hat sich gestern das Parlament in Frankreich mit diesem Thema befasst, und alle Fraktionen – was hervorzuheben ist, denn dies kommt nicht häufig vor – haben die Einführung dieses EVTZ begrüßt. Es sind zahlreiche Beispiele angeführt worden, die zeigen, dass es in Nordfrankreich, in Südfrankreich, in den Alpen, in Lothringen gute Gründe gibt, solche Verbünde sehr schnell ins Leben zu rufen. All dies wird, wie die Frau Kommissarin anführte, durch das Beispiel von Lille bestätigt, wo letzten Montag ein EVTZ für zwei Millionen Einwohner Belgiens und Frankreichs gegründet wurde.

Warum sind mit den EVTZ so große Hoffnungen verbunden? Weil unsere Kollegen drei, vier Jahre lang nach juristischen Formen gesucht, aber keine gefunden haben. Mit dem EVTZ liegt nun die Lösung vor. Jetzt erwarten wir, dass die 70 000 Franzosen, die täglich in Luxemburg arbeiten, die 30 000 Franzosen, die in Monaco und Italien ebenso wie in Spanien und anderswo arbeiten, jetzt mit den EVTZ wirklich neue Formen der Zusammenarbeit verwirklichen können.

Ebenso wie meine Kollegen erwarte ich, dass die Frau Kommissarin die Staaten, die in Verzug sind, auf Trab bringen wird. Abgesehen von dem erforderlichen Regelungszwang kann man ihnen sagen, dass bestimmte Länder solche Verbünde bereits voller Freude umsetzen.

 
  
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  Rolf Berend (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit soll grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Kooperationsmaßnahmen durchführen und verwalten. Ja, der Verbund soll die Qualität des täglichen Lebens unserer Bürger verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen steigern, die Reichweite unserer Forschungs- und Bildungszentren erweitern und nicht zuletzt auch die Umwelt erhalten.

Für die Unterstützung der Maßnahmen ist eine finanzielle Beteiligung der EU nicht zwingend erforderlich. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften werden mit diesem Instrument in die Lage versetzt, einen grenzüberschreitenden Verbund mit eigener Rechtspersönlichkeit zu gründen – eine bedeutende Neuerung in Bezug auf die Möglichkeit zur Realisierung der territorialen Zusammenarbeit. Die EVTZ bietet eine einmalige Gelegenheit, Synergien über die institutionellen Ebenen hinaus herzustellen und bessere, koordinierte Investitionen und eine einheitliche und effiziente Nutzung von Ressourcen zu gewährleisten.

Am 5. Juli 2006 wurde – wie wir wissen – dieses Instrument durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen. Bis zum 1. August 2007 sollten alle Mitgliedstaaten ergänzende Rechts- bzw. Verwaltungsvorschriften erlassen haben. Die Tatsache, dass bis dato nur fünf oder sechs Mitgliedstaaten nationale Bestimmungen erlassen haben, ist Anlass zu großer Sorge. Die Leidtragenden sind die potenziell engagierten Teilnehmer, die sich mit guten Ideen und innovativen Projekten um eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bemühen. Insofern ist die Anfrage berechtigt, und wir erwarten hier auch eine dringende Auskunft seitens des Rates.

 
  
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  Stavros Arnaoutakis (PSE). – (EL) Herr Präsident, Frau Hübner! Die territoriale Zusammenarbeit ist das dritte Ziel der Kohäsionspolitik für den neuen Programmplanungszeitraum. Nach dieser Zielsetzung ist die Zusammenarbeit zur Förderung einer ausgewogenen, harmonischen Entwicklung der Regionen in Europa von größter Bedeutung.

Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit ist ein neues Instrument, das es ermöglicht, Verbünde für eine Zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten mit einer Rechtspersönlichkeit auszustatten. Die Entscheidung zur Schaffung dieses Instruments wurde nicht leichtfertig getroffen. Sie ist eine Reaktion auf technische und rechtliche Probleme, die bei Kooperationsprogrammen auftreten. Leider muss nun, sechs Monate nach Ablauf der gesetzten Frist, festgestellt werden, dass von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften noch kein Verbund für territoriale Zusammenarbeit eingerichtet worden ist, weil es die Mitgliedstaaten ohne triftigen Grund versäumt haben, entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung zu treffen oder weil sie die Einleitung dieser Maßnahmen verzögern. Wir müssen den Mitgliedstaaten gegenüber nun unmissverständlich klarstellen, dass die EU-Organe größten Wert auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Verordnung im neuen Programmplanungszeitraum sowie auf die Zusammenarbeit als Instrument zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts legen.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE).(SK) Fünfzig Jahre sind seit der Entstehung der ersten Euroregion entlang der deutsch-niederländischen Grenze vergangen. Seither sind viele weitere Regionen eine Zusammenarbeit eingegangen. Sie unterstützen einander bei der Lösung ähnlicher oder identischer Probleme, die in Grenzregionen häufig auftreten. Sie schaffen neue Arbeitsplätze und teilen ihre Kultur.

Die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit, die im Juli 2006 verabschiedet wurde, scheint ein durchaus geeignetes Instrument für regionale Zusammenarbeit und ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. Sie bietet den Regionen Flexibilität bei der Zusammenarbeit und hat einen günstigen Einfluss auf die Bevölkerung der Mitgliedstaaten, die Wirtschaft und das Geschäftsumfeld. Umso bedauerlicher ist es daher, dass die Mitgliedstaaten diese nützliche Verordnung nicht in einzelstaatliches Recht umgesetzt haben, obwohl dies bis zum 1. August 2007 geschehen sein sollte.

Viele Regionen sind sehr am Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit interessiert, da er ihnen einerseits die Möglichkeit bietet, mit anderen Regionen zusammenzuarbeiten, ihnen andererseits aber ein erhebliches Maß an Unabhängigkeit in ihren Beziehungen mit Regierungen und Zentralverwaltungen einräumt. Er hat zudem einen günstigen Einfluss auf das Leben der Bevölkerung in den einzelnen Regionen: Eines der Ziele der regionalen Zusammenarbeit besteht in der Förderung einer effizienteren Entwicklung der Humanressourcen und somit darin, ein Gleichgewicht in der Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf den regionalen Arbeitsmärkten zu erreichen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass der EVTZ auch der Geschäftswelt dienen wird, indem er nämlich die Entwicklung der Wirtschaft unterstützt und das Ziel verfolgt, ihre Produktivität und Struktur zu verbessern, neue Arbeitsplätze zu schaffen und gefährdete Arbeitsplätze zu stabilisieren. Einzelne Verbünde für territoriale Zusammenarbeit werden in der Lage sein, einen Beschäftigungsanstieg und die soziale Eingliederung aktiv zu fördern.

Die Verordnung vereinfacht und fördert die regionale Zusammenarbeit in den Mitgliedstaaten der Union und erleichtert so den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Das ist eine gute Sache, und aus diesem Grund ersuche ich den Rat und die Kommission dringend, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Umsetzung dieser Verordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten sicherzustellen.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (PSE).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Der europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit stellt ein neues Werkzeug zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in der Union dar.

Er ist ein Instrument für eine fortgeschrittene und strukturierte Zusammenarbeit mit eigener Rechtspersönlichkeit, das Zugang zur Gemeinschaftsfinanzierung und zu Mitteln aus anderen Quellen hat.

Der Höhepunkt in Braga vor zehn Tagen auf dem 23. portugiesisch-spanischen Gipfel bildete einen entscheidenden Meilenstein. Beide Länder gehören zu den sechs, die bereits die notwendigen Bestimmungen für die wirksame Umsetzung der europäischen Verordnung vom Juli 2006 verabschiedet haben.

Die Regierung von Galicien und die Behörden der nördlichen Region Portugals, die im November 2006 die Erarbeitung des Entwurfs des Übereinkommens und der Statuten abgeschlossen hatten, werden demnächst einen Verbund gründen, zu dem 6 400 000 Einwohner gehören und der seinen Sitz in Vigo haben wird.

Sie werden eine führende Rolle bei der Errichtung einer Euroregion mit Regierungsorganen spielen, die eine ambitiöse und beispielhafte europäische Zusammenarbeit der neuen Generation fördern wird.

Ihre Anstrengungen verdienen die Anerkennung des Europäischen Parlaments.

 
  
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  Ivo Belet (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Wie bereits mehrfach gesagt wurde, stellt der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ein ausgesprochen nützliches Instrument dar, insbesondere für die Grenzregionen. Es freut mich außerordentlich, Frau Kommissarin, dass Sie auf das Projekt an der französisch-belgischen Grenze hingewiesen haben. Auch Herr Beaupuy hat bereits darauf Bezug genommen. Die Städte Kortrijk, Doornik und Lille haben just in dieser Woche eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Ziel geschlossen, konkret bei Projekten zusammenzuarbeiten, die unter anderem die Öffentlichkeit betreffen. Ferner geht es um grenzüberschreitende Arbeit, öffentlichen Verkehr, die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und die Verbrechensbekämpfung – in diesen Bereichen erwarten die Menschen konkrete Problemlösungen von uns.

Auch in einer anderen Grenzregion – an der Grenze zwischen Belgien und den Niederlanden – sind verschiedene konkrete Initiativen angelaufen, um die praktische Zusammenarbeit zwischen Universitäten anhand eines EVTZ zu fördern. Dies betrifft die belgische und die niederländische Provinz Limburg sowie die Region Aachen. Ziel ist es, mit Hilfe eines EVTZ eine transnational fusionierte Universität ins Leben zu rufen, wobei der EVTZ eingesetzt werden soll, um viele noch bestehende verwaltungstechnische Hindernisse zu überwinden bzw. zu umgehen.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit löst natürlich nicht alle Probleme, und mir ist klar, dass – wie wir bereits gehört haben – viele Mitgliedstaaten davon erst noch Gebrauch machen müssen. Dennoch sollten wir schon heute auf der Grundlage der vorläufigen Erfahrungen mit diesem Instrument weiter in die Zukunft schauen und auf Basis dieser ersten Evaluierung über Verbesserungen nachdenken. Bestimmte Probleme müssen gelöst werden, wie die unterschiedlichen sozialen Regelungen, mit denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konfrontiert werden, die im Rahmen eines EVTZ arbeiten.

Frau Kommissarin! Ich kann nur sagen, es ist äußerst wichtig, dass die Kommission weiterhin auf jene Regierungen Druck ausübt, die es bislang versäumt haben, diesem Instrument Leben einzuhauchen.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Frau Kommissarin! Die Zahl der Projekte in Grenzregionen – und zwar sowohl der erfolgreich abgeschlossenen als auch der zurzeit laufenden Projekte, die gerade unter der Federführung von Euroregionen entwickelt werden – beweist, dass es eine ganze Reihe von Entwicklungsmaßnahmen mit viel Potenzial gibt, und dass diese Maßnahmen nicht ohne Hilfe der EU umgesetzt werden könnten.

Es muss jedoch klare Vorschriften geben, denn andernfalls wird das Geld nicht verwendet werden. Ich vertraue darauf, dass diese Aussprache die interessierten Grenzparteien zur Teilnahme am EVTZ ermutigen wird.

Die Grenzparteien, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, müssen von den Mitgliedstaaten ermittelt werden. Die Kommission muss ihre Bemühungen verstärken, um zu garantieren, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit nicht gefährdet wird. Die Euroregionen sind grenzübergreifende Strukturen, die schon lange existieren und im vorhergehenden Programmplanungszeitraum Aufgaben im Rahmen von INTERREG wahrnahmen, vor allem im Fall kleiner Projekte, bei denen Menschen aus benachbarten Regionen zusammenkamen und persönliche Kontakte knüpften.

Ich glaube nicht, dass die Euroregionen gescheitert sind. Ich bin überzeugt, dass die Euroregionen mit der aktiven Unterstützung der Kommission, der Mitgliedstaaten, der regionalen und nationalen Regierungen, der Industrie- und Handelskammern und aller Menschen, die in Grenzregionen zu Hause sind, ihre Erfahrung nutzen werden, um von diesem neuen EVTZ-Instrument Gebrauch zu machen.

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke den Abgeordneten vielmals für ihre Beiträge und insgesamt für die Unterstützung, die sie diesem Instrument entgegenbringen, sowie für ihr Engagement.

Gestatten Sie mir, in Erinnerung zu rufen, dass kein Mitgliedstaat die Umsetzung dieses Instruments abgelehnt hat, was meines Erachtens sehr wichtig ist. Es steht außer Zweifel, dass es von allen umgesetzt werden muss. Ich habe in meinen einleitenden Bemerkungen zu erklären versucht, wie wir uns bemüht haben, auf den Abschluss hinzuarbeiten und den gesamten Prozess durch sehr unterschiedliche Maßnahmen zu beschleunigen. Natürlich können wir auch heute noch direkt durch Ihre aktive Präsenz in Ihren Mitgliedstaaten und Regionen Unterstützung bieten, so wie wir es das ganze letzte Jahr getan haben. Bei all meinen Besuchen, Treffen und Konferenzen – nicht nur über territoriale Zusammenarbeit, sondern auch über das zentrale Anliegen der Politik – haben wir ermutigt, geredet und Anweisungen gegeben. Wir haben viel mit den Regionen zusammengearbeitet, um ihnen zu helfen, sich für die Umsetzung dieses neuen Instruments für die Zusammenarbeit vorzubereiten.

Ich denke jedoch, dass wir uns nun auf dem Weg befinden. Meiner Meinung nach ist das Bewusstsein in den Mitgliedstaaten bedeutend gestiegen. Ich hoffe, dass die meisten nationalen Anpassungen für die Durchführungsverordnungen nach dem Anstoß, den der Generaldirektor durch seine jüngsten Maßnahmen gegeben hat, bis Juni stehen werden.

Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass jedes Programm sein Management jederzeit auf den EVGZ übertragen kann, so dass der Politik kein Schaden dadurch entsteht, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Anpassungen noch nicht eingeführt haben. Jedes Projekt kann dieses Instrument also für seine Umsetzung nutzen, und, wie wir wissen, kann es bis Ende 2013 neue Projekte geben. Es besteht also auch hier keine Gefahr.

Das ist kein Trost, aber ich möchte, dass Sie auch sehen, dass die Tatsache, dass noch nicht alle Durchführungsvorschriften abgeschlossen wurden, in dieser Hinsicht keinen Schaden anrichtet.

Wir können heute ein großes Interesse anderer Generaldirektionen in der Kommission beobachten, die dieses Instrument unbedingt für das siebte Rahmenprogramm, aber auch im Rahmen des Programms für Wettbewerb und Innovation sowie in anderen Politikbereichen nutzen möchten.

Sie sollten die Regionen bei Ihren Treffen auf regionaler und lokaler Ebene daran erinnern, dass, wie das jüngste Beispiel von Frankreich und Belgien deutlich zeigt, der EVTZ auch gegründet werden kann, wenn es noch keine Durchführungsvorschriften gibt, und dass ein Mitgliedstaat ad hoc eine Behörde einführen und bestimmen kann, an die sich die regionalen und lokalen Einrichtungen wenden können, um Informationen über die Gründung des EVTZ zu erhalten.

Zum Handbuch über EVTZ kann ich sagen, dass INTERACT daran arbeitet. Im März wird in Brüssel eine Konferenz stattfinden, und alle Interessenten werden zu diesem Seminar über die Erstellung des Handbuchs eingeladen werden.

Was das Madrider Abkommen betrifft, sollten wir nicht vergessen, dass es bis jetzt 20 Jahre gedauert hat, dieses Abkommen zu ratifizieren, und, wenn ich mich recht erinnere, haben noch nicht alle unsere Mitgliedstaaten dieses Abkommen ratifiziert. Diese Verordnung wurde vor weniger als zwei Jahren neu verhandelt, und wir befinden uns jetzt im ersten Jahr ihrer Umsetzung.

Ich denke, das wäre die Antwort auf Ihre Beiträge. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir uns hier voll und ganz engagieren, weil wir den Mehrwert sehen, und wir arbeiten mit den Regionen zusammen. Das ist auch der Grund, weshalb so viele von ihnen so gut vorbereitet sind. Wir sehen alle Aspekte, die Sie genannt haben und die den Mehrwert dieses Instruments ausmachen.

Selbstverständlich dürfen wir nicht vergessen, dass dies nicht die Finanzmittel garantiert. Es handelt sich nicht um ein Projekt, sondern um ein Instrument, das wir für die Zusammenarbeit nutzen wollen. Aber natürlich kann der EVGZ gemäß den normalen Verfahren im Rahmen der Europäischen Kohäsionspolitik Gemeinschaftsmittel bekommen. Auch dies sollte nicht vergessen werden.

Vielen Dank noch einmal für Ihr Interesse. Wir sind entschlossen, diesen Prozess so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Art. 142)

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. – (GA) Ich möchte anregen, dass der Ausschuss für regionale Entwicklung Initiativen ergreifen und Druck ausüben sollte, um Maßnahmen zu bewirken, die es erlauben, Fähigkeiten und Kompetenzen in einem Europäischen Verbund für regionale Zusammenarbeit zu vereinigen mit dem Ziel, die Verfahrensweisen aufzudecken.

Die neuen EVTZ dienen dazu, Rechtsvorschriften in Mitgliedstaaten durchzusetzen sowie eine neue Dynamik bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu erzeugen und werden dazu beitragen, ein höheres Maß an Vertrauen und Zusammenarbeit über Grenzen hinweg aufrechtzuerhalten.

In meinem geteilten Heimatland könnten derartige Initiativen und andere EU-Fördermaßnahmen, die darauf abzielen, die nachteiligen Folgen der Teilung für Irland zu begrenzen, eine entscheidende Rolle spielen. Ich unterstütze voll und ganz den vernünftigen Denkansatz, der einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zugrunde liegt, da er ein europäisches Ideal darstellt.

Für Irland ist es dringend notwendig, jeden nur erdenklichen Weg einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auszuloten, da unsere Grenzgebiete in armen Bezirken liegen und einen niedrigen Entwicklungsstand aufweisen. Wir haben viel Zeit vertrödelt und nach Ausreden gesucht. Die Mitgliedstaaten sind in der Pflicht, die Grenzgebiete bei der schnellstmöglichen Umsetzung der EVTZ zu unterstützen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich.(PL) Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Das Problem der Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten ist kein neues Problem. Ich wage zu behaupten, es besteht in den meisten gemeinschaftlichen Politikbereichen.

Die Ausarbeitung eines gemeinsamen Standpunkts von 27 Staaten auf europäischer Ebene ist in der Tat nur der Beginn eines mühsamen Prozesses der Harmonisierung und Umsetzung der beschlossenen Grundsätze. Es ist höchste Zeit, dass die Mitgliedstaaten selbst Verantwortung für diesen Prozess übernehmen. Die Wirksamkeit unserer gemeinsamen Bemühungen auf europäischer Ebene hängt größtenteils vom Engagement und von der Umsetzung der Empfehlungen durch die nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten ab.

Notwendig ist eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen unserer öffentlichen Verwaltung. Ich kann sicherlich sagen, dass wir als Mitglieder des Europäischen Parlaments, die direkt von den Menschen in den einzelnen Mitgliedstaaten gewählt werden, bereit und offen für jede Form der Zusammenarbeit mit unseren nationalen und regionalen Verwaltungen sind, die dazu beitragen kann, die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern und zu beschleunigen.

Wir können nicht zulassen, dass Fragen wie die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, die eine der Grundprinzipien der Verträge ist, an den Rand gedrängt werden – wie dies bei dem uns heute vorgelegten Problem der Fall ist. Eine entsprechende Verordnung der EU zu Verbünden der territorialen Zusammenarbeit gibt es seit Juli 2006, doch bisher ist es unmöglich, sie zu nutzen, da die entsprechenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten fehlen.

 
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