Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Armando França im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Initiative der Republik Österreich zur Annahme eines Beschlusses des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisenfällen (15437/2006 – C6-0058/2007 – 2007/0803(CNS)) (A6-0507/2007).
Armando França, Berichterstatter. – (PT) Das Gesicht des alten Europas hat sich verändert. Heute steht die Europäische Union mit 27 Mitgliedstaaten und fast 500 Millionen Einwohnern vor vielschichtigen und stimulierenden Herausforderungen, die es erforderlich machen, dass wir unser Weltbild immer mehr erweitern und Fragen wie Friedenserhaltung, Sicherheit, Stabilität, Freiheit und Ausübung der Demokratie in unserem Auftreten einen hohen Stellenwert beimessen. Wie es Victor Hugo in weise Worte für die Ewigkeit fasste: Genau zu wissen, wie viel von der Zukunft in die Gegenwart eingehen kann, ist das Geheimnis einer guten Regierung. Deshalb ist dies die Aufgabenstellung und zentrale Herausforderung für diesen Bericht – die Aufgabe der Sicherheit von Menschen und Gütern im EU-Raum – und Thema im Alltagsleben der Europäer. Ich meine damit Sicherheit ganz konkret, heute und morgen, jeden Tag, auf den Straßen, bei der Arbeit, in der Freizeit und zu Hause, an Land, auf See, in der Luft. Es geht um die Sicherheit unseres gemeinsamen Raums, die nicht aufgezwungen wird, sondern Freiheit in einer harmonischen Gesellschaft garantiert und trägt.
Freiheit ist ein Eckpfeiler, ein Grundwert der Union, Sicherheit ist ein Instrument im Dienste des Wohlergehens, sie gewährt Stabilität und schützt die Freiheit. Freiheit als Wert und Sicherheit als Instrument sind für das europäische Aufbauwerk unerlässlich. Die Initiative Österreichs, die von der portugiesischen Präsidentschaft aufgegriffen wurde und zu einem Beschluss des Rates führte, sieht die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Europäischen Union in Krisenfällen vor. Diese Initiative ist gut und notwendig. Diese Initiative ergänzt außerdem den Beschluss von Prüm, denn dieser Vertrag sieht eine Zusammenarbeit nur bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen vor. Mein Bericht enthält elf Änderungsanträge zum Vorschlag für einen Beschluss, mit dem auch ein allgemeiner Mindestrahmen für eine mögliche Zusammenarbeit bei von Menschen verursachten Krisensituationen, Entführungen, Terroranschlägen usw. geschaffen werden soll, d. h. von Menschen verursachte Krisensituationen, die eine unmittelbare physische Bedrohung für Menschen, Güter, Infrastruktur oder Institutionen darstellen.
Laut dem Vorschlag besteht immer die Möglichkeit einer Zusammenarbeit in Bezug auf Ausbildung, Vorbereitung und Handeln von Spezialeinheiten, und die Mitgliedstaaten können um eine Zusammenarbeit unter Angabe der Art der benötigten Unterstützung ersuchen. Die Wirksamkeit und Schnelligkeit von Interventionen wird stets vom Umfang der Vorbereitung, Koordinierung, Verknüpfung und Existenz einheitlicher Methoden in der Vorgehensweise der Spezialeinheiten abhängen, weshalb ich erstens die Möglichkeit gemeinsamer Schulungen und Übungen und zweitens die Finanzierung aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union auf der Grundlage der Artikel 30, 32 und 34 des EU-Vertrags vorschlage. Außerdem weise ich darauf hin, dass nach unserem Verständnis im Falle gemeinsamer Operationen die gleichen Regeln über die zivil- und strafrechtliche Haftung gelten müssen wie im Beschluss von Prüm.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Ratsbeschluss ist sehr wichtig. Er bietet eine gemeinsame Lösung für gemeinsame Probleme und Bedrohungen, vor denen alle Mitgliedstaaten stehen. Er bietet eine Lösung, die auf die wesentliche Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Reaktion auf von Menschen verursachte Krisen abstellt, die nie vorhersehbar, aber immer möglich sind. Zum Abschluss möchte ich mich besonders für die Zusammenarbeit auf institutioneller und technischer Ebene bedanken und auf die Änderungsanträge von Herrn Díaz de Mera, Herrn Demetriou und Frau Iotova hinweisen, die meinen Berichtsentwurf verbessert und bereichert haben.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Von Anfang an habe ich diese österreichische Initiative unterstützt, die durch die portugiesische Ratspräsidentschaft auf so gelungene Weise wiederbelebt wurde.
Ich glaube fest daran, dass die praktische und operative Zusammenarbeit von Spezialeinheiten in der Europäischen Union zur Bewältigung der bedrohlichen Situation von äußerster Bedeutung ist.
Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn França, für seine ausgezeichnete Arbeit an diesem Dossier danken, ebenso dem gesamten Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für die nützlichen Änderungen, die in dem Bericht enthalten sind.
Ich begrüße die Änderungsvorschläge des Parlaments, die darauf abzielen, die Initiative zu verbessern. Ich möchte die Änderungen nur erwähnen, um sicherzugehen, dass es keine Überschneidungen in Bezug auf den Vertrag von Prüm, im Zusammenhang mit Fragen der Feinabstimmung bei den Regelungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit oder der Neudefinierung und Klärung des Begriffs „Krisensituation“ oder im Hinblick auf eine Änderung gibt, die sich auf die Möglichkeit der finanziellen Förderung gemeinsamer Projekte bezieht.
Es sei daran erinnert, dass Spezialeinheiten zurzeit im Rahmen des ATLAS-Netzwerks agieren. Sie führen gemeinsames Training und Übungen durch, die durch uns finanziert werden. Derartige Aktivitäten werden seit 2006 mit Mitteln aus unserem Etat finanziert, und mein Vorschlag für 2008 ist, diese Mittel für ATLAS auf bis zu 900 000 Euro zu erhöhen.
Abschließend möchte ich meine Zustimmung zu diesem Bericht wiederholen. Ich hoffe sehr auf rasche Fortschritte dieses Dossiers und seine zügige Annahme durch den Rat.
Mihael Brejc, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SL) Dieser Beschluss über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisenfällen ist eines der zahllosen Dokumente, die die Bereitschaft und die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zu einer angemessenen Reaktion auf Krisenfälle, wie Terrorakte, erhöhen sollen. Das Handeln in Krisenfällen und im Kampf gegen den Terrorismus ist eine komplexe Aufgabe, die eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten verlangt.
Was die Schaffung der politischen und rechtlichen Grundlagen und das Ergreifen praktischer Präventivmaßnahmen betrifft, ist bisher eine ganze Menge geschehen. Wir haben uns jedoch der Ursachen und Wurzeln des Terrorismus noch nicht hinreichend angenommen. Daher wiederhole ich meinen Vorschlag, dass der Rat und die Kommission den Wurzeln und Ursachen des Terrorismus mehr Aufmerksamkeit widmen sollten. Die ersten Schritte im Bereich des Informationsaustausches waren gut, aber nicht ausreichend. Die Schwierigkeit bestand bisher in den erheblichen formalen Hindernissen, die entstehen würden, wenn ein Mitgliedstaat in einem Krisenfall, beispielsweise bei einem Terrorangriff, einen anderen Mitgliedstaat um Hilfe bitten würde.
Um in Krisenfällen effizienter handeln zu können, müssen die Behörden in den Mitgliedstaaten miteinander kooperieren. Insbesondere müssen ihre Spezialeinheiten miteinander vertraut sein und miteinander zusammenarbeiten. Dieser Beschluss eröffnet Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Falle der schwerwiegendsten Terrorakte, d. h. in echten Krisenfällen. Er ermöglicht es einem Staat, konkret angeforderte Hilfe durch seine Spezialeinheiten zur Verfügung zu stellen. Dies wird in keiner Weise die Souveränität des anderen Staates gefährden, ihm wird einfach nur geholfen. Dies ist wichtig, nicht nur wegen praktischer Umstände, sondern auch, weil es einen der Grundwerte der Europäischen Union stärkt – die Solidarität. Meine Fraktion unterstützt diesen Beschluss, und wir hoffen, dass eine große Mehrheit für ihn stimmen wird. Ich danke dem Berichterstatter, Herrn França, für seine gute Arbeit.
Bogusław Rogalski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Bei der Erörterung des Entwurfs einer legislativen Entschließung zu der Initiative der Republik Österreich zur Annahme eines Beschlusses des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisenfällen darf nicht vergessen werden, dass kein einziger Mitgliedstaat über sämtliche Mittel, Ressourcen und Expertenwissen verfügt, um jede mögliche schwer wiegende Bedrohung oder Krisensituation, die den Einsatz von Spezialkräften erforderlich macht, wirksam handhaben zu können. Daher spielt die Möglichkeit, dass ein jeder Mitgliedstaat einen anderen um Hilfe bitten kann, eine entscheidende Rolle. Dies gilt vor allem bei der Bekämpfung des Terrorismus, des organisierten Verbrechens und der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen.
Ferner hoffe ich, und das sollten wir nicht außer Acht lassen, dass mit dem Änderungsantrag des Parlaments eine ausdrückliche Sicherung gegen eine unerlaubte Ausweitung dieser vereinfachten Bestimmungen für die Zusammenarbeit „sinngemäß“ auf die Zusammenarbeit und die Beziehungen zu den Behörden von Drittländern geschaffen wird, um Missbrauch z. B. bei dubiosen Einsätzen zu verhindern, damit derartige Eingriffe nicht die Rechte der Mitgliedstaaten verletzten.
Athanasios Pafilis, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Das Ziel der österreichischen Initiative und des Berichts der Kommission ist die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Spezialeinheiten der europäischen Mitgliedstaaten in Krisenfällen und die Durchführung gemeinsamer Aktionen in jedem Mitgliedstaat, um angeblich den Terrorismus zu bekämpfen. Diese Aktionen sind bereits im Vertrag von Prüm enthalten, nach dem die Polizeikräfte gänzlich freie Hand für ihre Einsätze haben und auf dem Hoheitsgebiet jedes Mitgliedstaates sogar bewaffnete Verfolgungseinsätze durchführen können.
Seit Jahren schürt die Europäische Union nun schon eine „Terrorhysterie“ und verbreitet dabei Unsicherheit und Furcht vor dem unsichtbaren Feind. Unter dem Vorwand, diesen Feind zu bekämpfen, werden grundlegende Menschenrechte und demokratischen Freiheiten radikal beschnitten.
Aber wer ist eigentlich der Feind der Europäischen Union? Wir beschäftigen uns nun schon seit so vielen Jahren mit dem Thema Terrorismus; in Wirklichkeit versucht die Europäische Union nur, ihre Politik zu sichern und ihr ökonomisches und politisches System gegen Opposition seitens der Arbeiter abzusichern. Dies wird sogar im Bericht selbst zugegeben. Alles, was über Terrorismus und dergleichen im Bericht enthalten ist, ist theoretisch: Der Bericht legalisiert Interventionen und gemeinsame Polizeieinsätze sogar aufgrund der bloßen Annahme einer begangenen kriminellen Handlung oder einer Bedrohung von Gütern, staatlichen Infrastrukturen oder Institutionen sowie nicht näher erläuterten Vergehen. Genau diese absichtlich verschwommene Wortwahl kann als Rechtfertigung für Interventionen dienen; sie eignet sich sogar zur Unterdrückung traditioneller Formen der Mobilisierung oder Protestäußerung der Bevölkerung, z. B. die symbolische Besetzung von Straßen und öffentlichen Gebäuden, groß angelegte Streikaktionen bzw. organisierte Streikdemonstrationen.
Dies ist unserer Meinung nach das eigentliche Ziel des Berichts, und deshalb lehnen wir ihn ab und stimmen dagegen. Wir stimmen gegen die Initiative und gegen den Bericht und rufen die Bevölkerung auf, für den Schutz ihrer individuellen Rechte und demokratischen Freiheiten einzutreten.
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Spezialisten, die Aufträge mit erhöhter Gefährdungslage wahrnehmen können, leisten zweifellos einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit – darin sind wir uns einig! Ebenso wie die anvisierte bessere Zusammenarbeit im Fall einer Terrorbedrohung von Vorteil ist. Gerade angesichts der steigenden Kriminalitätsrate ist aber die gegenwärtige Entwicklung in mancher Hinsicht bedenklich. Da werden Polizeistationen aufgelöst, Spezialeinheiten reduziert, während wir vermehrt mit immer skrupelloseren kriminellen Banden zu kämpfen haben, die sich bei jeder neuen Grenzöffnung die Hände reiben können. In dieser Situation will die EU dann auch noch, dass der mündige Bürger es möglichst schwer hat, sich selbst mit Waffen zu schützen, und hat mit verfehlten Multikulti-Visionen zu einer multikriminellen Gesellschaft mit wachsenden „No-Go-Areas“ und zunehmender Gewaltbereitschaft beigetragen.
Natürlich ist es wichtig, für einen Terrorakt gerüstet zu sein, die Bekämpfung krimineller Handlungen darf aber darunter nicht leiden. Dem Unsinn, Polizisten für Terroreinheiten abzuziehen und funktionierende Sondereinheiten aufzulösen, nur um dann andererseits neue Spezialeinheiten – etwa gegen Jugendbanden – bilden zu können, ist meines Erachtens ein Ende zu setzen!
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Im Gegensatz zu meinen Vorrednern begrüße ich diese Initiative, und stelle den Spruch voran: „Gut Ding braucht Weile!“. Dies deshalb, weil die österreichische Initiative auf eine Initiative der Staats- und Regierungschefs im Jahr 2004 zurückgeht und die Frage aufgreift, wie man im Falle eines Terroranschlags alle Mitgliedstaaten mit Spezialeinheiten optimal unterstützen kann. Es hat also nichts mit dem zu tun, was mein Vorredner erwähnt hatte, und ich verstehe auch nicht die GUE/NGL-Fraktion, die eine derartige Initiative wechselseitiger Hilfestellung durch Spezialeinheiten einfach ablehnt.
Wir wissen, dass kein Mitgliedstaat tatsächlich in der Lage ist, ständig für alle Eventualitäten geschützt zu sein, daher hat das Parlament mit dieser Initiative auch versucht, Wege zu finden, wie man sich in einem derartigen Sonderfall eben optimal, und vor allem rasch, über Grenzen hinweg Hilfestellung geben kann, und zwar im Fall von Terroranschlägen, Geiselnahmen oder Entführungen.
Ich begrüße insbesondere die vom Parlament eingebrachten zusätzlichen Vorschläge, weil es die Situation vereinfacht, wenn etwa festgestellt wird, wer letzten Endes die Kosten zu tragen hat, nämlich der Mitgliedstaat, der die Hilfe anfordert, oder wenn festgelegt wird, nach welchen Regeln Beamte ihren Einsatz vollziehen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat aktiv werden. Hier geht es unter anderem auch um Haftungsregeln. Ich begrüße es, dass es auch gemeinsame Schulungen gibt, um diese Spezialeinheiten zusammenzuführen und die Einsätze, sollten sie notwendig sein, dann auch tatsächlich zu optimieren. Ich gratuliere dem Berichterstatter. Die EVP-ED-Fraktion wird diese Initiative unterstützen.
Der Präsident. − Ich kann das Wort per „Catch the eye“ nur jenen Mitgliedern erteilen, die zuvor nicht in der Debatte gesprochen haben, und ich sehe niemanden, der mich um das Wort bittet und nicht in der Debatte gesprochen hätte.
Außerdem teilte mir Herr Frattini mit, dass er nicht beabsichtigt, sich im Namen der Kommission zu äußern. Deshalb erteile ich dem Berichterstatter, Herrn França, für zwei Minuten das Wort, um die Aussprache abzuschließen.
Armando França, Berichterstatter. – (PT) Zunächst einmal möchte ich mich für die Ausführungen zu meiner Arbeit, zum Bericht und zu den Kolleginnen und Kollegen in dem Ausschuss, dem ich angehöre, bei Herrn Frattini und den anderen Abgeordneten, die ihre Zustimmung zu dem Bericht und zur österreichischen Initiative und zum Beschluss des Rates und der portugiesischen Präsidentschaft, ihn aufzugreifen, bekundet haben, bedanken.
Ich möchte einen Punkt herausheben, der mir sehr wichtig erscheint. In diesem Bereich ist Sicherheit – ich wiederhole – Sicherheit ein Instrument, es ist kein Wert; es ist ein Instrument im Dienste der Freiheit und im Dienste der effektiven und positiven Ausübung der Grundrechte, die den EU-Bürgern zustehen. Ein weiterer Punkt, der mir nicht minder wichtig erscheint, ist, dass dieser Beschluss keiner Operation den Vorzug geben wird, wie hier geäußert wurde; dieser Beschluss wird einen grundlegenden Aspekt der EU-Integration fördern, nämlich die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, und er wird auch die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Schulungen und Übungen und damit die Vorbeugung fördern. Die Möglichkeit von Einsätzen in konkreten Krisensituationen, wenn diese eintreten, ergibt sich nur dann, wenn die Mitgliedstaaten einander darum ersuchen, und das müssen natürlich die betroffenen Mitgliedstaaten beurteilen.
Ich habe außerdem eine Förderung aus dem EU-Haushaltsplan vorgeschlagen, und zwar vor allem deshalb, um die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu beleben und zu unterstützen sowie um den Mitgliedstaaten finanziell etwas unter die Arme zu greifen, die diese Hilfe brauchen.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass es wichtig ist, dies umzusetzen, auszuführen und voranzutreiben, weil Krisensituationen, die unsere Sicherheit und damit unsere Freiheit in einem EU-Mitgliedstaat bedrohen, jederzeit eintreten und das Vertrauen aller 500 Millionen Unionsbürger erschüttern können.
Der Präsident. − Herr França, Glückwunsch zu Ihrem ausgezeichneten Bericht.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet um 11 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Marianne Mikko (PSE), schriftlich. – (EN) Gemeinsam haben wir darauf hingearbeitet, die Notwendigkeit von Spezialeinheiten auf ein Minimum zu begrenzen. Wie gut die Einheiten und ihre Zusammenarbeit auch sein mögen – das kleinste Maß an Prävention ist immer noch besser als ein großes Maß an Abhilfe.
Ich glaube, dass die Gewissheit einer koordinierten und schlagkräftigen Antwort viel dazu beitragen könnte, Geiselnehmer, Terroristen oder Verzweiflungstäter zu einem Überdenken ihrer Handlungen zu bewegen.
Daher sollten unnötige Hindernisse vermieden und auf Maßnahmen verzichtet werden, die Verfahrensregeln über unsere Sicherheit stellen.
Ich halte es für durchaus möglich, dass das derzeit vorgesehene Netzwerk bilateraler Vereinbarungen unseren Anforderungen adäquat gerecht wird. Nur unmittelbare Nachbarstaaten können zügiges Handeln garantieren, was meist mit dem Bedarf an Spezialeinheiten einhergeht.
Andererseits benötigen wir für den Fall eines Anschlags auf mehrere Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit, was in Form von Angriffen auf Datennetze durchaus möglich ist, Transparenz und gewisse einheitliche Regelungen innerhalb der Europäischen Union.
Dieser Bericht ist Teil einer komplexen Gleichung, deren Ergebnis sich mit neuen Daten ändern kann. Wir sollten die derzeitige Regelung nicht als dauerhaft ansehen, sondern bereit sein, diese Zusammenarbeit zur Gemeinschaftspolitik zu machen.
Meine Glückwünsche an den Berichterstatter.
(Die Sitzung wird um 10.50 Uhr unterbrochen und um 11.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING Präsident
Der Präsident. − Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat gestern eine Bemerkung des Kollegen Martin Schulz gegenüber einem Kollegen hier im Hause gegeben, gegenüber dem Kollegen Martin, die einen ganz besonderen Inhalt hatte. Der Inhalt dieser Erklärung kann vom Präsidenten so nicht akzeptiert werden. Ich weise diesen Inhalt zurück und rüge den Inhalt dieser Erklärung.