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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 31. Januar 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
 4. Jahresaussprache über die Fortschritte im Bereich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 EUV) (Aussprache)
 5. Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten in Krisenfällen (Aussprache)
 6. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 7. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 8. Abstimmungsstunde
  8.1. Auslegung der Geschäftsordnung (Artikel 19 Absatz 1) (Abstimmung)
  8.2. (A6-0511/2007, Michael Cashman) Vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen der Union (Abstimmung)
  8.3. (A6-0509/2007, Panayiotis Demetriou) Vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen der Union (Schweiz und Liechtenstein) (Abstimmung)
  8.4. (A6-0001/2008, Philippe Morillon) Aquakulturstatistiken (Abstimmung)
  8.5. (A6-0507/2007, Armando França) Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten in Krisenfällen (Abstimmung)
  8.6. (A6-0005/2008, Umberto Guidoni) Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven (Abstimmung)
  8.7. (A6-0505/2007, Markus Ferber) Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste der Gemeinschaft (Abstimmung)
  8.8. Lage im Iran (Abstimmung)
  8.9. Ergebnisse der Weltklimakonferenz (Bali) (Abstimmung)
  8.10. (A6-0003/2008, Fiona Hall) Aktionsplan für Energieeffizienz (Abstimmung)
  8.11. (A6-0495/2007, Carl Schlyter) Einschränkung von unerwünschten Beifängen und Abschaffung von Rückwürfen in der europäischen Fischerei (Abstimmung)
  8.12. Europäische Strategie zur Roma-Problematik (Abstimmung)
 9. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 10. Stimmerklärungen
 11. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 12. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 13. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 14. Zeitplan der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 15. Unterbrechung der Sitzungsperiode


  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.)

 
  
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  Der Präsident. − Ich habe einen Antrag von Herrn Hannan zur Auslegung von Artikel 19 der Geschäftsordnung erhalten.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Der Präsident hat heute eine Auslegung des Artikels 19 verkündet, mit der dieses Haus seine eigenen Vorschriften verletzt. Wir haben uns nun von der Rechtsstaatlichkeit verabschiedet und dem Vorsitzenden die willkürliche Macht eingeräumt, unsere Geschäftsordnung mit Füßen zu treten und nach eigenem Ermessen zu verfahren. Das ist nach unseren eigenen Regeln schlichtweg illegal. Dieses Parlament mag zwar souverän sein; dennoch muss es seine eigenen Regeln befolgen.

Diese Auslegung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen wird heute angefochten werden. Sie wird diesem Hohen Haus möglicherweise zur Abstimmung vorgelegt. Wenn wir ihr zustimmen, sprechen wir uns kollektiv für die Abschaffung der Regeln aus, nach denen wir verfahren. Ich bin fast geneigt, dieses Vorgehen mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 zu vergleichen, denke aber, dass das unverhältnismäßig und vielleicht ein wenig unhöflich gegenüber unserem Präsidenten wäre, der ein überzeugter Demokrat und ein anständiger Mensch ist.

Lassen Sie mich stattdessen den Urvater des britischen Widerstands gegen den Totalitarismus, Edmund Burke, zitieren: „Diejenigen müssen mehr als blind sein, die nicht sehen, mit welcher unbeirrbaren, systematischen Gleichmäßigkeit sie in diesem, wie in allen anderen Fällen, ihren Plan zur vollständigen Zerstörung jeder unabhängigen Macht verfolgen. ... Ihr Wille ist das Gesetz, nicht allein in ihrer Heimat, sondern im Hinblick auf die Belange aller Nationen. ... Sie haben eben diejenigen Verfassungen hinweggefegt, nach denen die Gesetzgeber handelten –“

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Der Präsident. − Vielen Dank. Ich habe Ihre Bemerkungen zur Kenntnis genommen, doch zu diesem Problem der Auslegung der Geschäftsordnung ist, wie Sie wissen, bereits für 11.00 Uhr eine Abstimmung vorgesehen, weshalb wir in diesem Sinne vorgehen werden.

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll

4. Jahresaussprache über die Fortschritte im Bereich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 EUV) (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über:

- die mündliche Anfrage an den Rat über die jährliche Debatte 2007 über die bei der Verwirklichung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erzielten Fortschritte (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags) von Jean-Marie Cavada im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (O-0005/2008 – B6-0006/2008),

- die mündliche Anfrage an die Kommission über die jährliche Debatte 2007 über die Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags) von Jean-Marie Cavada im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (O-0006/2008 – B6-0007/2008).

 
  
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  Gérard Deprez, in Vertretung des Verfassers. (FR) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, findet unsere heutige Aussprache in einem Kontext statt, der durch zwei wesentliche Elemente gekennzeichnet ist.

Das erste dieser Elemente – ich muss Sie nicht daran erinnern – ist ganz einfach der Kalender. Großzügig gerechnet bleiben uns bestenfalls 16 Arbeitsmonate, bevor die aktuelle Wahlperiode des Europäischen Parlaments zu Ende geht. Das heißt, dass wir uns in einem solch engen Zeitrahmen zu den Themen einigen müssen, die wir gemeinsam in der uns verbleibenden Zeit abschließen wollen. Wir können nicht alles machen; wir werden eine Auswahl treffen und uns an unsere Entscheidung halten müssen.

Das zweite Element, Herr Präsident, ist aus unserer Sicht noch bedeutsamer. Es handelt sich darum, dass die Aussicht des Inkrafttretens des neuen Vertrags, das wissen Sie genauso gut wie wir, zu strukturellen Veränderungen von großer Tragweite in unserem Zuständigkeitsbereich führen wird. Ich erwähne im Besonderen den Wegfall der künstlichen Trennung der Politiken in der ersten Säule von denen der dritten Säule, was insbesondere dazu führen wird, dass die Mitentscheidung eingeführt wird und Maßnahmen, die bisher allein vom Willen des Rates abhingen und außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Europäischen Gerichtshofs lagen, einer wirklichen gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden.

Sie werden daher verstehen, dass wir mit Ungeduld darauf warten, dass der neue Vertrag so schnell wie möglich in Kraft tritt, da er zugleich eine Verstärkung der demokratischen Kontrolle und eine Stärkung der Bürgerrechte darstellt. Und Sie werden im Licht dieser beiden Kriterien – ich wiederhole – der Verstärkung der demokratischen Kontrolle und der Stärkung der Bürgerrechte, auch unsere prinzipielle Zurückhaltung verstehen, uns im System der aktuellen Vertragskonstellation mit sensiblen Themen zu beschäftigen, die bald gemäß den Bestimmungen des neuen Vertrags bearbeitet werden könnten.

Diese prinzipielle Zurückhaltung ist sehr real. Sie ist tief gehend und wird von verschiedenen Gruppen, die sowohl im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres als auch im allgemeineren Rahmen unseres Hauses vertreten sind, weitgehend geteilt. Wie tief diese Zurückhaltung auch geht, so ist sie zumindest gegenwärtig recht gemäßigt. Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, uns treibt keineswegs die boshafte Absicht, die Umsetzung von wichtigen Angelegenheiten, die herangereift und unzweifelhaft dringlich sind, zu verzögern.

Wir sind ganz im Gegenteil bereit zu versuchen eine Art Gentlemen Agreement zu erzielen, indem wir einen echten Dialog führen, der jeder unserer Institutionen die Sicherheiten und Garantien geben würde, die sie für notwendig ansieht. Unserer Ansicht nach müsste es möglich sein, uns sehr kurzfristig auf eine Art interinstitutionelles Legislativprogramm für 2008 und das erste Halbjahr 2009 zu verständigen, das eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Prioritäten bei den sensiblen Themen umfassen, wechselseitige Verpflichtungen einschließen und es uns gestatten würde, von den positiven Bestimmungen des neuen Vertrags zu profitieren, ohne ihnen vorzugreifen.

Unser Parlament hat bei der Abstimmung auf der letzten Plenarsitzung in Straßburg in Bezug auf die Änderung des Statuts und der Aufgaben von Europol bereits einen möglichen Weg aufgezeigt, wie auf diese Bitte reagiert werden kann. Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, in der Tat hat unser Parlament mit einer überwältigenden Mehrheit von 537 Stimmen einen Änderungsantrag angenommen, der festlegt, dass der vorliegende Beschluss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags überprüft wird.

Dieser einseitige Änderungsantrag ist, wenngleich er mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde, allerdings nicht bindend. Es handelt sich jedoch, wie Sie verstanden haben werden, um den klaren Ausdruck unseres politischen Willens, eine Debatte zu eröffnen und Lösungen zu finden. In diesem Sinne bestätigt unser Ausschuss gleichzeitig seine Entschlossenheit und seine Bereitschaft zu einem wirklichen interinstitutionellen Dialog.

 
  
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  Dragutin Mate, amtierender Ratspräsident. – (SL) Ich freue mich, heute hier bei Ihnen zu sein und an einer solch wichtigen Aussprache teilzunehmen. Die Umsetzung der Politiken in den Bereichen Justiz und Inneres ist von größter Bedeutung für unsere Bürger. Mit der Entwicklung unserer Gesellschaft und der modernen Technologien ist die Frage der Sicherheit eines der wichtigsten Themen für unsere Bürger geworden. Ich denke, wir – als Vertreter des Rates, der Kommission und des Parlaments – verfolgen alle dieselben Ziele: das Schaffen von Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die unseren Bürgern ein geeignetes Maß an Sicherheit bietet.

Vor zwei Jahren begannen wir mit der Diskussion über zwei Rechtsetzungselemente, die einen enormen Sprung in der Qualität unserer Zusammenarbeit ermöglichen sollten. Das Erste war der Beschluss, Europol in eine europäische Agentur umzuwandeln, und das andere war die Eingliederung des Prümer Vertrags in das Gemeinschaftsrecht. Gemäß der neuen Rechtsgrundlage wird Europol in der Lage sein, schneller auf sich verändernde Trends im Terrorismus und im organisierten Verbrechen reagieren zu können, und es wird seine analytischen Kompetenzen und die Fähigkeit zur Unterstützung der Mitgliedstaaten weiter verbessern. Dies wird ganz wesentlich zu einer wirksameren Bekämpfung des organisierten Verbrechens und terroristischer Organisationen, die in einigen Staaten der Europäischen Union aktiv sind, beitragen. Die Eingliederung des Prümer Vertrags wird einen schnelleren Austausch von DNA, Fingerabdrücken und Fahrzeugkennzeichen aus nationalen Datenbanken ermöglichen.

Die beiden vorausgehenden Präsidentschaften, Deutschland und Portugal, haben alles daran gesetzt, die Annahme der beiden Rechtsetzungselemente bis zum Ende unserer drei Präsidentschaften zu erreichen. Gemäß dem Programm, das ich Ihren Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres vorgestellt habe, planen wir, bis Juni dieses Jahres einen Konsens über beide Elemente zu erzielen. In Anbetracht ihrer Bedeutung wäre eine Verzögerung bei der Verabschiedung nicht zu rechtfertigen, insbesondere da wir sie schon gebilligt und zwischen den Mitgliedstaaten und allen drei Organen auf diesem aktuellen Stand harmonisiert haben. Was die noch zu debattierenden Rechtsetzungsakte angeht, ist die Präsidentschaft bereit, fallweise und im Geiste gemeinsamer Verantwortung für die Verabschiedung dieser Rechtsetzungsakte eng mit dem Parlament zusammenzuarbeiten. Beide Organe werden dabei gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit der EU-Bürger und in anderen Bereichen tragen.

Der Rat diskutiert derzeit Entwürfe für allgemein anwendbare Rechtsvorschriften, die der Bekämpfung aller Formen des organisierten Verbrechens und des Terrorismus dienen sollen. Dies betrifft vornehmlich Verfahren für die Erfassung und den Austausch von Daten und gilt auch für die Zusammenarbeit innerhalb von Europol. Des Weiteren erörtern wir auf spezifische Probleme und spezifische kriminelle Handlungen bezogene Rechtsvorschriften.

Ergänzend zu dem Vorschlag für die Eingliederung des Prümer Vertrags und zu dem Beschluss über Europol arbeiten wir an Maßnahmen, um unerwünschte Personen am Betreten des Hoheitsgebiets der Europäischen Union zu hindern. Ich bin persönlich in die Bemühungen um die Beschleunigung der Entwicklung der zweiten Generation des Schengener Informationssystems involviert. Wir arbeiten daran, die Verabschiedung von Rechtsvorschriften zu beschleunigen, die die Nutzung des Visa-Informationssystems vereinfachen werden. Im Bereich der Außenbeziehungen arbeiten wir mit den Ländern des westlichen Balkans und mit Russland angestrengt daran, regionale Beurteilungen der vom organisierten Verbrechen ausgehenden Bedrohungen vorzubereiten.

In diesem Monat hat der Rat die Aussprache über den ersten der beiden Vorschläge für Richtlinien über legale Einwanderung aufgenommen. Nach dem ersten Treffen der Arbeitsgruppen, dessen Thema hoch qualifizierte Arbeitnehmer waren, bestand nach Ansicht der Präsidentschaft ein breiter Konsens über die Anwendung der Richtlinie. Wir hoffen, dass die weitere Diskussion die politischen Schlüsselthemen bis zum Ende unserer Präsidentschaft herausstellen wird, und wir werden dann das Dossier der französischen Präsidentschaft übergeben, damit die Arbeit effizient fortgesetzt werden kann.

Seit zwei Jahren erörtern Parlament und Rat nun den Vorschlag für eine Richtlinie über die Rückführung illegal in der Europäischen Union aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Die Diskussion konzentriert sich auf einige spezifische Fragen, zu den die Meinungen der Organe weit auseinander gehen. Die Präsidentschaft wird weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun, um eine Einigung mit dem Parlament zu erzielen, die eine möglichst rasche Annahme der Richtlinie ermöglicht, nach Möglichkeit in der ersten Lesung. Wir müssen aber darauf achten, dass diese Richtlinie die Rückführungsverfahren nicht untergräbt und damit die Wirksamkeit unserer Politiken bei der Bekämpfung illegaler Einwanderung beeinträchtigt.

Durch die Vertiefung dieses Dialogs mit den Herkunfts- und Transitländern wird sich der Rat weiterhin um die beharrliche Umsetzung der globalen Herangehensweisen an die Probleme der Migration bemühen, wobei wir betonen, dass diese Länder eingebunden werden müssen und dass es eine geografische Ausgewogenheit geben muss. Unsere Aufmerksamkeit wird sich daher auf Nordafrika und Südosteuropa konzentrieren.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. − (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich begrüße den Herrn Ratspräsidenten und danke dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Deprez, für seine einleitenden Worte.

Selbstverständlich diskutieren wir heute nicht nur über die Bilanz der Ergebnisse 2007, die meiner Ansicht nach in unserem speziellen Bereich positiv ausgefallen sind: Wir haben mit der Schengen-Erweiterung die Binnengrenzen für über 400 Millionen Unionsbürger geöffnet; wir haben die Agentur für Grundrechte geschaffen und in Betrieb genommen; wir haben eine ganz wichtige Einigung mit dem Parlament über das Visa-Informationssystem erzielt; wir haben uns, wie der slowenische Minister Mate in Erinnerung brachte, mit der Migration befasst, und mit dem Terrorismus.

Nur um eine statistische Zahl zu nennen: 2007 machten die in meinen Verantwortungsbereich fallenden Vorschläge, die ich Ihnen unterbreitet habe, fast 20 % aller strategischen Initiativen der Europäischen Kommission aus, was bedeutet, dass dieser Sektor wirklich enorme Bedeutung hatte und weiterhin haben wird. Wir haben das Strategieprogramm in allen Punkten umgesetzt.

Heute, im Jahr 2008, stehen wir vor einer ebenso bedeutsamen Herausforderung. Wie Sie wissen, hat die Kommission 26 strategische Vorschläge für 2008 ins Auge gefasst, von denen acht, also fast 30 %, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts betreffen.

Wir werden uns in diesem Jahr mit den Außengrenzen befassen: Im Februar wird eine Paket mit Vorschlägen zur Erhöhung der Sicherheit an den Außengrenzen vorgelegt, und zwar nach demselben Konzept und denselben Kriterien, die wir für das Schengener und das Visa-Informationssystem zugrunde legten; wir werden eine umfassende Evaluierung zu Frontex vornehmen, aus der alle Lehren für die Zukunft ziehen können werden; wir werden, wie ich hoffe, einige fortschrittliche und ehrgeizige Vorschläge zum Zivilrecht vorlegen; wir erörtern gegenwärtig mit dem slowenischen Vorsitz die so genannte E-Justiz, d. h. die Mittel und Wege zur Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Zivil- und Strafgerichtsbarkeit durch Nutzung modernster Technologien.

Selbstverständlich werden wir uns weiterhin mit der Migration beschäftigen. Die Initiativen des vergangenen Jahres, die breite politische Zustimmung fanden, werden im Laufe dieses Jahres umgesetzt und weiter ausgestaltet. In diesem Jahr wird es einen Aktionsplan zur Asylpolitik, zu den Asylbewerbern und zum europäischen System für die Behandlung von Flüchtlingen geben; im Juli und im November werden die zwei komplexen Vorschläge vorliegen.

Im Juni werden wir eine europäische Strategie zur Verhütung von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft unterbreiten, die zu den Schlüsselelementen einer politischen Strategie zur Terrorismusbekämpfung zählt.

Gleichwohl denke ich, dass die politische Frage, die von Herrn Deprez angeschnitten wurde, eine politische Antwort verdient, die ich Ihnen gern geben möchte. 2008 ist ein Übergangsjahr. Es ist ein Jahr des Übergangs zum Vertrag von Lissabon und seiner Ratifizierung im Hinblick auf sein Inkrafttreten – das wir alle uns wünschen – im Januar 2009. Es ist daher klar, dass die drei Erfordernisse – zum einen die Notwendigkeit, mit dem Parlament zusammenzuarbeiten, um diese Übergangsphase zu begleiten, und zum anderen die Notwendigkeit, die Maßnahmen, die ausgereift sind und befürwortet wurden, nicht zu verschleppen und zugleich den Bestimmungen des Lissabon-Vertrags und ihrem Inkrafttreten nicht vorzugreifen – eine Einheit bilden müssen. Deshalb glaube ich, dass wir eine Interinstitutionelle Vereinbarung brauchen.

Es leuchtet ein, dass diese nur zustande kommen kann, wenn sich Rat, Kommission und Parlament zunächst über die Arbeitsmethode und dann über die spezifischen Prioritäten einigen. Wenn politisches Einvernehmen über die Arbeitsmethode besteht, werden wir zusammen die gemeinsamen Prioritäten festsetzen können, und die Prioritäten sollten Initiativen mit sofortigem Zusatznutzen für die Bürger sein, die ausreichende Unterstützung finden und den von uns angestrebten Ausgleich zwischen den auf dem Spiel stehenden Interessen bewirken: Sicherheit, Gewährleistung der Sicherheit der Bürger und zugleich Förderung und Schutz der bürgerlichen Freiheiten – der normale politische Balanceakt, so lautet die Herausforderung für uns alle.

Die optimale Arbeitsmethode ist nach meinem Dafürhalten jene, die wir gegenwärtig zusammen mit dem Rat erproben: Das heißt, nicht im Halbjahresrhythmus zu arbeiten, sondern das Trio der Ratspräsidentschaften bzw. die Maßnahmen der gegenwärtigen und der vorangegangenen Präsidentschaften zusammenzuführen, die Initiativen im Zeitraum von 18 anstatt von sechs Monaten zu prüfen, denn wenn wir nur mit zeitlich begrenzten Maßnahmen arbeiten, werden wir gewiss nicht jenen Weitblick haben, der uns – glaube ich – vernünftig zumindest bis zum Juni 2009 führen muss, denn der Termin der Wahlen zum Europäischen Parlament ist meines Erachtens der einzige reale Endtermin, an dem wir uns orientieren müssen.

Ich bin also dazu bereit, ich bin bereit zu einem politischen Dialog mit dem Rat und dem Parlament, um unter den Prioritäten für 2008 und denen für 2009 jene herauszufiltern, die wir den Bürgern als sofortige Antwort anbieten können, und jene, denen erst noch genauer auf den Grund gegangen werden muss. Auf diese Weise werden wir meiner Meinung nach, ohne dem Vertrag vorzugreifen, beweisen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Organen schneller und mit besseren politischen Ergebnissen zum Ziel führt. Das ist der Weg, den wir meines Erachtens alle gemeinsam verfolgen können.

 
  
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  Manfred Weber, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ratspräsident, Herr Vizepräsident der Kommission, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte betrifft die europäische Innenpolitik und ich glaube, es ist richtig, das zu machen, was auch unser Vizepräsident der Kommission, Herr Frattini, schon gemacht hat, nämlich kurz einen Blick zurückzuwerfen. 2007 war ein großes Jahr für die europäische Innenpolitik. Die Öffnung des Schengen-Raums ist ein großer Erfolg, und wir können unseren Bürgerinnen und Bürgern auch rückmelden, dass es nicht zu weniger, sondern zu mehr Sicherheit führt, wenn alle Ermittlungsbehörden in Europa auf ein Datenbanksystem zugreifen.

Trotzdem müssen wir natürlich in die Zukunft schauen. Ich lese hier, dass bei der informellen Ratstagung in Slowenien unter slowenischer Ratspräsidentschaft über SIS II beraten worden ist. Nach meinem Kenntnisstand wird das Zentralsystem nun wieder auf die lange Bank geschoben. Die Kommissionsteile scheinen fertig zu sein, jetzt wird aber eine neue politische Gruppe von Fachinnenministern gegründet, die sich um das SIS II kümmern soll. Dabei wären mit SIS II wirklich praktische Fortschritte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, gegen die Kriminalität in Europa zu erzielen. Deswegen: Warum müssen wir dort weiter verschieben? Ich habe die Sorge, dass wir nach der Erweiterung in ein großes Loch fallen, weil alle zufrieden sind, dass die Erweiterung geklappt hat. Ich möchte darauf verweisen, dass wir im EP nach sechs Monaten eine Evaluierung der Systeme eingebracht haben und darauf auch bestehen werden.

Ein zweites konkretes Themenfeld, auf dem ich um Aktionen bitte, ist die Frage der Polizeizusammenarbeit. Sie wissen, dass im Vertrag von Prüm leider nicht alle Teile in das Gemeinschaftsrecht übernommen worden sind, sondern dass wesentliche Fragen der Polizeikooperation nicht übernommen wurden. Deswegen sind auch hier weitere Schritte gefordert.

Im Bereich des Grenzschutzes erwarten wir die Vorschläge der Kommission. Ich freue mich auf Vorschläge im Hinblick auf das Einreise- und Ausreisesystem, weil es sehr interessant sein wird zu wissen, wie viele overstayers wir in Europa haben.

Ein letzter Punkt: Wir bekommen den neuen Vertrag. Ich möchte deswegen unserem Ausschussvorsitzenden Deprez den Rücken stärken. Wir werden das Vertrauen der Menschen für diesen Vertrag dann gewinnen, wenn wir die Entscheidungen, die im Bereich der Innenpolitik laufen, aus den Hinterzimmern des Rates herausholen und in das helle Licht dieses Plenums bringen. Dort werden die Menschen sehen, wie entschieden wird. Deswegen: Bitte nutzen Sie die ausgestreckte Hand des Parlaments. Wir sind zur Zusammenarbeit bereit!

 
  
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  Claudio Fava, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Vizepräsident der Kommission, meine Damen und Herren! Ich denke, dass ich der Herangehensweise von Kommissar Frattini an diese Aussprache zustimmen kann. Wir müssen in die Zukunft blicken, wir müssen erkennen, wie wir den Zeitraum, der noch vor uns liegt, verantwortungsbewusst und mit dem gemeinsamen Engagement aller EU-Organe bewältigen können.

Nach jahrelangen Debatten über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, dessen eindeutiges Demokratiedefizit dieses Parlament kritisiert hat, und der ein sehr heikler Bereich für die Grundrechte der Bürger ist, können wir unserer Auffassung nach die Unterzeichnung des neuen Vertrags begrüßen, schafft er doch endlich in diesem Raum eine europäische Dimension und überträgt dem Parlament volle Gesetzgebungsbefugnisse – auch in Fragen der justiziellen, strafrechtlichen und polizeilichen Zusammenarbeit sowie der Einreise- und Aufenthaltspolitik.

Daher ist auch meine Fraktion der Ansicht, dass selbst in dieser heiklen Ratifizierungsphase keine Institution die Tatsache außer Acht lassen kann, dass sich der Rahmen komplett verändert hat. Wir wissen, dass wir dem Inkrafttreten des Vertrags nicht einfach vorgreifen können, doch wir würden es für einen politischen Fehler halten, ein hochsensibles Thema weiter zu bearbeiten, ohne die demokratische Tragweite des Vertrags von Lissabon zu berücksichtigen.

Deshalb hält auch unsere Fraktion gemeinsame Bemühungen von Parlament, Rat und Kommission für erforderlich, um einige besonders bedeutsame Dossiers zu ermitteln, und zwar nicht, um ihr Gesetzgebungsverfahren zu blockieren, sondern um zu gewährleisten, dass das Parlament mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon konsultiert werden kann, und um diese Dossiers in das neue institutionelle Gefüge einzubeziehen. Ich denke dabei insbesondere an die relevanten Dossiers, zu denen wir bisher lediglich konsultiert worden sind, wie an den Vorschlag für das europäische PNR-System, den Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung, die Richtlinie über die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer und die Richtlinie über ein einheitliches Verfahren für die Einreise von Migranten zwecks Erwerbstätigkeit.

Geben Sie mir noch ein paar Sekunden, Herr Präsident, um meine Besorgnis über die Ausführungen des Rates zur Rückführungsrichtlinie zum Ausdruck zu bringen. Wir wissen die Bereitschaft und die Mitarbeit des Rates zu würdigen, doch gibt es unserer Meinung nach einige äußerst heikle Punkte. Ganz besonders einen: 18 Monate Gewahrsam erhöhen unseres Erachtens nicht die Wirksamkeit dieser Richtlinie, sondern sind eine Unterdrückungsmaßnahme, gegen die ein Großteil dieses Parlaments weiterhin seine Ablehnung bekunden wird.

 
  
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  Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wir reden über den Fortschritt, den die Europäische Union auf ihrem Weg hin zu diesem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bereits erzielt hat. Gemeint ist eine Entwicklung hin zu einem Europa, in dem sowohl Bürgerrechte aufrechterhalten, als auch komplexe Angelegenheiten der Strafverfolgung, wie Terrorismus und transnationale Kriminalität, angegangen werden.

Leider sind wir in den vergangenen zehn Jahren jedoch daran gescheitert, das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit, Freiheit und Recht und einer in Wahrheit sehr engen Definition von Sicherheit zu finden.

Die Ziele der Strafverfolgung müssen genauer festgelegt werden, und die Grundfreiheiten bedürfen einer Überarbeitung. Zum Beispiel ist der seit zehn Jahren erfolglose Versuch, sich auf eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung von Mindestrechten für Verdächtige und Angeklagte zu einigen, ein echtes Versäumnis.

Generalanwalt Maduro erklärte in einer Äußerung zu den „Schwarzen Terrorlisten“ – wobei er sich, glaube ich, eines Zitats des Obersten israelischen Gerichtshofes bediente –: „Gerade wenn die Kanonen dröhnen, brauchen wir die Gesetze ganz besonders. Es gibt keine schwarzen Löcher. Der Kampf gegen den Terrorismus ist auch der Kampf des Rechts gegen diejenigen, die sich gegen das Recht auflehnen.“

Es ist bedauerlich, dass der Rat der Mitgliedstaaten dies nicht bedacht hat, als er sich mit unserem Bericht aus dem nichtständigen Ausschuss zur behaupteten Nutzung europäischer Länder für die Beförderung und die unrechtmäßige Inhaftierung von Gefangenen durch die CIA befasste. Wir haben keine substanziellen Reaktionen zu diesem Bericht erhalten.

Ich stimme mit Kommissar Frattini überein, dass Kommission, Rat und Parlament sich auf ein Vorgehen einigen müssen, um den Übergang von den unbefriedigenden zwischenstaatlichen Methoden im Bereich der Strafgerichtsbarkeit hin zu einer regulären Entscheidungsfindung durch die Gemeinschaft zu schaffen. Dies erfordert eine Veränderung in Kultur und Haltung sowie Verfahrensweisen. Einige der ausstehenden Maßnahmen des dritten Pfeilers – wie Prüm, Datenschutz, EU-PNR – fallen sowohl unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Kontrolle durch, als auch im Hinblick auf die Wahrung der Grundfreiheiten.

Mit großer Zuversicht wird auf technologische Projekte gesetzt, die sich entweder mit dem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten befassen oder mit dem Aufbau neuer EU-Datenbanken. Ich unterstütze eine angemessene Form des Datenaustauschs voll und ganz, warne aber davor, sich allzu sehr auf vermeintlich einfache technische Lösungen zu verlassen. Lassen wir die traditionelle, nachrichtendienstlich gestützte Strafverfolgung nicht außer Acht; auch wenn sich deren Umsetzung über die Landesgrenzen hinweg schwierig gestaltet, sollten wir uns nicht durch den Zauber von Datenbanken blenden und sie zu einer Nebensache verkommen lassen, denn eine solche Lösung wirft große Fragen im Bereich von Datenschutz und -sicherheit auf.

Ich habe Kommissar Frattini gebeten, ein Grünbuch in Betracht zu ziehen, das sich mit der Frage beschäftigt, ob unser System der Datensicherung angemessen ist, gerade im Hinblick auf die skandalösen Datenverluste im Vereinigten Königreich. Bisher lehnt er dies ab. Ich hoffe, er ändert seine Meinung.

Kann er zudem angesichts der Wege, die wir im Bereich des Profiling gehen, den Bedarf an einem solchen Grünbuch in Erwägung ziehen? Kommissar Frattini ist sich dessen nicht bewusst, doch die Regierung des Vereinigten Königreichs sagt ausdrücklich: „Wir betreiben Profiling.“ Lassen Sie uns erörtern, welche Schutzmaßnahmen wir benötigen.

Abschließend möchte ich mich zur Nichtteilnahme des Vereinigten Königreichs äußern. Einige Kollegen im Parlament würden es zu schätzen wissen – ich als britisches Mitglied des Europäischen Parlaments würde dies sicherlich tun –, wenn eine gewisse Vorstellung davon vorhanden wäre, welche Strategie das Vereinigte Königreich verfolgt, wenn es sich für oder gegen eine Teilnahme entscheidet, denn das wäre hilfreich, um die Absicht des Vereinigten Königreichs zu verdeutlichen, sich in den folgenden Jahren positiv bei Justiz und Innerem einzubringen.

 
  
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  Seán Ó Neachtain, im Namen der UEN-Fraktion.(GA) Herr Präsident! Die irische Regierung spielt in Europa eine aktive, zentrale Rolle in der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität. Die irische Polizei leistet dazu ihren Beitrag im Europäischen Polizeiamt – Europol.

Mit 500 Millionen Einwohnern in mittlerweile 27 Mitgliedstaaten ist es unerlässlich, dass die internationalen Grenzen eine Schutzfunktion gegen kriminelle Aktivitäten darstellen. Dies erfordert eine solide Grundlage: und zwar die intensive Zusammenarbeit zwischen Polizeikräften, Zollbehörden, Seestreitkräften und Geheimdiensten, und zwar in allen Mitgliedstaaten.

Ich möchte betonen, dass der Vertrag von Lissabon in keiner Weise die Neutralität Irlands beeinträchtigen wird. Irland ist ein neutrales Land, und die irischen Polizeikräfte können nicht außerhalb Irlands eingesetzt werden ohne eine entsprechende UNO-Resolution und ohne die – nach Abstimmung im irischen Parlament – erforderliche Zustimmung der irischen Regierung.

 
  
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  Jean Lambert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Meine Fraktion stimmt in vielen Punkten mit dem, was heute gesagt wurde, überein, insbesondere bezüglich der Betonung der Grundrechte als der entscheidenden Grundlage für viele der Beschlüsse, die aus unserer Sicht in der verbleibenden Wahlperiode dieses Parlaments noch getroffen werden sollten.

Meine Fraktion stimmt ferner zu, dass eine interinstitutionelle Vereinbarung sinnvoll wäre, um die willkürliche Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens, wie sie uns bisweilen untergekommen ist, zu verhindern. Damit meine ich die Art der willkürlichen Anwendung auf Geheiß des Rates, bei der viele von uns den Eindruck hatten, das Parlament würde als eine Art Alibi missbraucht, weil Entschließungen am Einstimmigkeitsprinzip scheiterten. Uns wäre es lieber, derartige Absprachen würden in einem geeigneten Rahmen geregelt, und zwar auf eine Weise, die wichtige Fortschritte nicht um fünf Jahre hinauszögert.

Was das Thema Grundrechte betrifft, so sind wir überaus besorgt darüber, dass die Frage der Verfahrensgarantien eine der Angelegenheiten zu sein scheint, für die der Rat keine Lösung gefunden hat.

Viele Mitglieder dieses Parlaments haben der Einführung des Europäischen Haftbefehls in dem Glauben zugestimmt, dass Verfahrensgarantien bald folgen würden. Andere, die offenbar skeptischer waren, wollten erst die Verfahrensgarantien umgesetzt sehen und dann über eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten reden. Daher wüssten wir jetzt bitte gerne, wann wir diese Maßnahmen erwarten dürfen, die für alle unsere Bürger von größter Wichtigkeit sind.

Ebenfalls teilen wir die an diesem Morgen geäußerte Besorgnis über Fragen des Datenschutzes. Die Besorgnis über mangelnde Transparenz nimmt zu, und selbstverständlich auch die Sorge der Öffentlichkeit über die Art und Weise, in der Daten verwendet und ausgetauscht werden, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren, was genau damit geschieht.

Ich war – gelinde gesagt – ein wenig beunruhigt über die Äußerungen des Rates zur Rückführungsrichtlinie, in denen es hieß, manche Mitgliedstaaten wollten nicht, dass die Rückführung erschwert würde. Einige von uns könnten glauben, dies bedeute, dass der Rat keinen Wert auf ein sicheres und offenes Verfahren legt, durch das die Bürgerrechte gewahrt werden, sondern die Probleme lieber, wie es in einigen Mitgliedstaaten der Fall ist, mit Hilfe des Rückführungsverfahrens löst.

Wir wollen nicht unbedingt erreichen, dass die Rückführung erschwert wird. Wir wollen, dass sie ein offeneres Verfahren wird, das die Wahrung der Grundrechte sichert. Ein Punkt, der uns beispielsweise Sorge bereitet, ist die Anwendung eines automatischen Wiedereinreiseverbots durch einige Mitgliedstaaten. Ebenfalls teilen wir die Besorgnis über die Haftdauer.

Ich begrüße die Äußerungen über den Vorschlag bezüglich hoch qualifizierter Migranten. Endlich können wir auf eine positive Maßnahme in der Einwanderungspolitik hoffen, weg von dem, was einige von uns als eine Politik der Abschreckung empfinden, die von der Union schon eine Weile verfolgt wird. Endlich erzielen wir eine Einigung, die in eine positivere und offenere Richtung weist, auch wenn sie nur einen kleinen Teil der Menschen betrifft, die in die Europäische Union einwandern.

Ich würde jedoch noch eine Stellungnahme zu den Entwicklungen bezüglich der Sanktionen gegenüber Arbeitgebern begrüßen. Zu guter Letzt wäre ich auch dankbar für eine Antwort auf die Anfrage sowohl an den Rat als auch an die Kommission in Bezug auf eine Stellungnahme zur Haltung des Vereinigten Königreichs zur Vertragsreform.

 
  
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  Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Bereitschaft der Kommission, aber auch des Rates, schnell zu einer Interinstitutionellen Vereinbarung im Hinblick auf die neuen, uns in den nächsten Monaten erwartenden Umstellungen zu kommen, sehr begrüßt. Ab Januar 2009 wird dieses Parlament in Sachen Freiheit, Sicherheit und Recht eine wichtige Rolle übernehmen können, vor allem in Anbetracht dessen, dass die Unionsbürger fähig sein müssen, die demokratische Kontrolle über die im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union heranreifenden Entscheidungen auszuüben.

Wir denken, dass 2008 ein Übergangsjahr sein wird, und aus diesem Grund müssen in seinem Verlauf einige Prioritäten im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht bestimmt werden. Meiner Meinung nach müssen wir in Fragen, bei denen wir nicht mehr zurückkönnen und auf denen wir beharren müssen, weiter vorankommen. Ich denke dabei an die Notwendigkeit, bis 2010 eine gemeinsame Asylpolitik zu schaffen und das Verfahren, das uns zur Festlegung dieser gemeinsamen Politik führen kann, zu beschleunigen; ich denke ferner an die Notwendigkeit, zügig einen allgemeinen Plan für legale Zuwanderung aufzustellen und nicht nur die Einreise qualifizierter oder hoch qualifizierter Migranten zu fördern, sondern einen Plan für alle Einreisen in die Europäische Union auszuarbeiten; ich denke außerdem, dass wir unser Augenmerk auf die Freizügigkeit von Männern und Frauen im Schengen-Raum richten müssen, indem wir uns die Ergebnisse von 2007 zunutze machen und versuchen, diese Aspekte stärker zur Geltung zu bringen.

Darüber hinaus sollten wir meines Erachtens 2008 einige Entscheidungen, die bereits getroffen wurden, bewerten. Dabei habe ich vor allem zwei wichtige Fragen im Sinn. Meiner Ansicht nach muss eine sachliche Bewertung der Zweckmäßigkeit und Effizienz der Frontex-Agentur vorgenommen werden. Eine objektive Einschätzung dürfte uns ohne Weiteres zu der Einsicht führen, dass sie nicht die Wirkungen hervorgebracht hat, die sich die Mehrheit dieses Parlaments und der Unionsbürger erhofft hatten. Desgleichen müsste eine Bewertung der unzähligen Datenbanken erfolgen, die uns zur Verfügung stehen. Allzu oft ist der Informationsaustausch nicht hilfreich, und bisweilen gehen Informationen verloren.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Ich denke, wir müssten vielleicht auch eine Abschlussbewertung der Rückführungsrichtlinie vornehmen. Es scheint, als wären wir an einem Punkt angekommen, von dem es kein Zurück mehr gibt, und vielleicht müssen wir unsere Strategie ändern: einen Aktionsplan und einen Plan für legale Zuwanderung aufstellen und dann herausfinden, wie wir die Migranten ausweisen, abschieben und in Gewahrsam nehmen können.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fragen an den Rat fordern besondere Aufmerksamkeit für die Entwicklungen in Bezug auf Frontex. Ich habe dieses Thema in der Vergangenheit mehrfach angesprochen. Diese Aussprache ist daher eine gute Gelegenheit, unsere Besorgnis im Zusammenhang mit Frontex erneut zum Ausdruck zu bringen. Diesbezüglich schließe ich mich den Worten von Herrn Catania an.

Mehrere nationale Parlamente haben die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, Personal und Material für Frontex-Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Die Mitgliedstaaten sind offenbar nicht wirklich erpicht darauf, sich an Einsätzen zu beteiligen, und ich bin daher erfreut, dass sich die Niederlande letztlich bereit erklärt haben, eine Fregatte einzusetzen. Meine Frage lautet daher: Was wird mit aufgegriffenen Bootsflüchtlingen und Migranten geschehen?

Kann der Ratspräsident uns darüber informieren, wie mit Menschen umgegangen wird, die auf See in Booten abgefangen werden? Wir erhalten regelmäßig Berichte über aufgehaltene Boote mit Migranten; diese Menschen werden in der Regel erst an Land gebracht und dann betreut. Ist der Mitgliedstaat, der das Kommando über das Marineschiff führt, verpflichtet, Asyl zu gewähren oder für die Aufnahme der aufgegriffenen Bootsflüchtlinge zu sorgen?

Aus den Reaktionen des niederländischen Staatssekretärs für Justiz diese Woche ist zu erkennen, dass diese Frage noch immer nicht endgültig beantwortet ist. Ich würde mir daher mehr Klarheit darüber wünschen, denn es ist natürlich nicht richtig, dass Mitgliedstaaten, die Material und Personal zur Verfügung stellen, die volle Last tragen sollen. Herr Ratspräsident, wenn Sie uns in dieser Aussprache keine Antwort auf diese Frage geben können, könnten Sie uns diese dann schriftlich zukommen lassen?

Jetzt möchte ich noch eine Frage an Kommissar Frattini richten. Es ist für die Justizminister ein Leichtes, beispielsweise die Bereitstellung von Marineschiffen zu versprechen; die Umsetzung liegt jedoch in den Händen der Verteidigungsminister, die sich häufig schon glücklich schätzen können, wenn sie über die Zusagen der Justizminister informiert werden. Offenbar entstehen also große Koordinationsprobleme.

Meine Frage an Kommissar Frattini lautet: Was gedenken Sie zu unternehmen, um derartige Probleme in Zukunft zu vermeiden? Es hat letztlich sehr lange gedauert, bis die Zusagen, die schon vor so langer Zeit gemacht wurden, beginnen, auch nur ansatzweise Wirkung zu zeigen.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident! Zu Recht wird hier im Plenum ausführlich über die Notwendigkeit aller Arten von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit unserer Bürger diskutiert. Wir denken dabei an Frontex. Wir sollten aber nicht den Kopf in den Sand stecken, denn Europa selbst ist gerade durch die betriebene Politik der offenen Grenzen um einiges unsicherer geworden. Fakt ist, dass diese Politik die Schlagkraft des international organisierten Verbrechens spürbar erhöht hat, ohne adäquate Maßnahmen zu dessen Bekämpfung zu ergreifen.

Das ist aber nicht alles. Die europäischen Bürger sind auch Opfer von Wellen der Legalisierung des Status illegaler Einwanderer, die in bestimmten Ländern beschlossen wurden. Der verabscheuungswürdige Menschenhandel wird dadurch sicherlich nicht eingedämmt. Der Raum der Sicherheit, über den wir hier sprechen, ist, so sehr man dies auch bedauert, in gewissem Maße auch ein Raum, in dem Kriminelle – insbesondere islamistische Extremisten – freies Spiel haben.

Alle essentiellen staatlichen Zuständigkeiten auf diesem Gebiet werden mehr und mehr ausgehöhlt – zum Beispiel die Zuständigkeit hinsichtlich legaler Einwanderung. Dies ist inakzeptabel. Die Mitgliedstaaten müssen die volle und bedingungslose Kontrolle über ihre eigenen Arbeitsmärkte behalten, und es darf keinerlei Einschränkung dabei geben, wie sie ihre Arbeitsmarktpolitik organisieren.

 
  
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  Agustín Díaz de Mera García Consuegra (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich glaube, Herr Deprez hat dieses Problem richtig erkannt und Vizepräsident Frattini hat die Lösung dafür gegeben.

Genau genommen stehen wir vor einem Übergangsjahr, doch in diesem Übergangsjahr, zu dem wir außerdem sechs Monate bis zum Ende der Wahlperiode hinzurechnen müssen, sind noch einige Entscheidungen zu treffen, die wir nicht versäumen dürfen. Daher bin ich der Ansicht, dass die interinstitutionelle Vereinbarung unverzichtbar ist, damit die fälligen Initiativen mit der so dringend benötigten und sehr erwünschten Mitentscheidung in Einklang gebracht werden können.

Aus diesem Grund vertrete ich die Auffassung, Herr Präsident, dass die Bedeutung von Initiativen wie der im Zusammenhang mit dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – bedenken wir, dass ein Drittel der 26 strategischen Vorschläge der Kommission unter den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fallen – uns eine sehr große Verantwortung für die laufenden Gesetzesentwürfe überträgt.

Daher verdient die viel geforderte Bewertung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen unsere volle Aufmerksamkeit. Das gilt auch für alle Themen im Zusammenhang mit der Migration, der legalen und auch der illegalen Einwanderung.

Die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit für einen effektiveren Dienst am Bürger, Europol, eine verbesserte Europäische Agentur im neuen Rahmen des Verfassungsvertrags – nicht zu vergessen der Datenschutz im dritten Pfeiler, Herr Präsident –, das alles ist es wert, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Bezug auf Verfahren und Zeit zu harmonisieren.

 
  
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  Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Das Internet ist das neue Schlachtfeld. Nach Ansicht der Kommission und des Rates ist es ein Schlachtfeld zur Terrorismusbekämpfung, und das steht auch gar nicht zur Debatte. Für viele von uns ist das Internet jedoch auch ein Schlachtfeld, auf dem für den Schutz der Grundrechte unserer Bürger gekämpft wird. Wie wir alle wissen, dient das Internet natürlich Terroristen, aber auch Millionen unschuldiger Bürger zur Kommunikation. Zweifellos wird dort auch über Terrorismus debattiert, den die Bürger, ohne ihn rechtfertigen zu wollen, zu verstehen suchen: Und das ist es, was wir hier viel zu selten tun. Bei aller Wichtigkeit einer Rechtsetzungsinitiative gegen die Verbreitung terroristischer Propaganda über das Internet ist dies auch ein sehr sensibles Thema.

Herr Kommissar, Herr Ratspräsident, ich muss Ihnen sagen, dass diese Rechtsetzungsinitiative in ihrer vorliegenden Form gewisse Probleme aufwirft. Einer Person muss nicht unbedingt die Absicht der Verbreitung terroristischer Propaganda nachgewiesen werden und ... „und“ diese Propaganda muss auch nicht notwendigerweise zu einem terroristischen Anschlag führen. In Ihrem Text steht „oder“ statt „und“. Das heißt also, sollte ein Bürger versuchen, über einen irgendwo auf der Welt begangenen Terroranschlag Erkundigungen einzuholen, um ihn zu verstehen, läuft er Gefahr, in Schwierigkeiten zu geraten, da „jemand“ seine Äußerungen für den Auslöser eines terroristischen Anschlags halten könnte: Dieser Bürger wird dann beschuldigt, obwohl er keinerlei Absicht hatte, einen solchen Anschlag zu verursachen. Sie müssen dafür sorgen, dass dies korrigiert wird.

Außerdem möchte ich Sie um eine Erklärung dazu bitten, ob der Inhalt unserer E-Mails kontrolliert werden soll. Und wer wird für diese Kontrolle zuständig sein, um die Polizei zu ermächtigen, zu beurteilen, ob ein Verstoß gegen das von Ihnen unterstützte neue Gesetz vorliegt? Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie uns während der Diskussion um die Telefondatenspeicherung wiederholt versichert haben, dass der Inhalt unser SMS-Nachrichten und Telefongespräche nicht aufgezeichnet wird. Soll nun der Inhalt unserer E-Mails hier im Ergebnis der von Ihnen vorgeschlagenen neuen Maßnahme aufgezeichnet werden?

Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinweisen, und zwar auf die Initiative zum Europäischen System der Fluggastdatensätze (PNR). Diese Initiative, liebe Kollegen, brauchen wir nicht. Sie haben uns zumindest bis jetzt noch nicht erklärt, warum wir so etwas brauchen sollten. Wir haben APIS, und wir haben das Visa-Informationssystem VIS, wie Herr Frattini sehr richtig ausführte, beides erfolgreiche Ergebnisse unserer Vereinbarung, und wir haben Schengen: Wir wissen also sehr gut, wer in dieser Welt wohin fährt und wer nach Europa kommt.

Außerdem verfügen von 27 europäischen Mitgliedstaaten bis jetzt erst drei über die notwendigen Voraussetzungen für eine Umsetzung der PNR-Initiative. Woher stammt der Druck, die Rechtsvorschriften für das PNR-System nun harmonisieren zu müssen?

Warum treiben Sie diese Maßnahme so vehement voran, da doch selbst europäische Datenschützer diese ablehnen? Warum beraten Sie sich darüber nicht mit dem Parlament und mit den für die Terrorismusbekämpfung Verantwortlichen? Dort könnten allerdings ähnliche, wenn nicht sogar noch größere, Bedenken zum Datenschutz herrschen, als wir uns manchmal vorwerfen lassen müssen.

 
  
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  Alexander Alvaro (ALDE). – Herr Präsident! Was einen positiv stimmen kann, ist, dass nicht nur in den Dokumenten sowohl des Rates als auch der Kommission vermehrt der Schwerpunkt auf den Begriff Sicherheit gelegt wird, sondern dass auch tatsächlich die Grundfreiheiten und Grundrechte der Menschen scheinbar mehr in das Bewusstsein der Kommission und des Rates gerückt sind. Wir können aber in Europa an dem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts so viel arbeiten wie wir wollen, wenn uns Rechtssysteme von Drittstaaten scheinbar in dieser Ausübung hindern.

Ich glaube, dass die Kommission, und vor allem auch die Mitgliedstaaten verstärkt ein Auge darauf legen sollten, inwiefern z. B. das Rechtssystem der Vereinigten Staaten Auswirkungen bis hinein in die Haushalte der europäischen Bürger hat. Die Kommission und der Rat werden sich einer Anfrage von mir und einigen Kollegen gegenübersehen, in der gefragt wird, wie es möglich ist, dass Posttransferdaten der Vereinigten Staaten, die ja eigentlich nur für Zollzwecke genutzt werden sollen, an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden.

Das Brief- und Postgeheimnis ist eine der letzten Bastionen, die wir bis jetzt sichern konnten. Ich wünsche mir, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Rat das Problem eines globalen Ansatzes zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität nicht nur von der Sicherheitsseite, sondern auch von der Seite der Freiheit, des Schutzes der Bürger und der Behebung der Probleme in kollidierenden Rechtssystemen löst.

 
  
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  Mario Borghezio (UEN).(IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der stellvertretende Chefredakteur des „Corriere della sera“, Magdi Allam, der über jeden Verdacht des Rassismus und der Islamfeindlichkeit erhaben sein dürfte, hat ein schwerwiegendes Problem zur Sprache gebracht: die Imame der großen Moschee in Rom und alles was dazu gehört – Finanzierung und Gehälter – werden von den Botschaftern einiger islamischer Länder unterstützt.

Sieht so etwa die Sicherheit in Europa, in einer seiner großen Hauptstädte, aus, wo das reale Risiko der Verbreitung islamistischer Lehren besteht? Ich denke nicht. Vielmehr sollte es nach meinem Verständnis eine Kontrolle über die Verbreitung fundamentalistisch-islamischer Theorien, die dem Terrorismus nahe stehen, geben, und damit sollte sich die Europäische Union eingehend befassen.

Stichwort Terrorismus: Wie sind die vor kurzem vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Poiares Maduro, geäußerte Auffassung bzw. sein Vorschlag zu werten, die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 betreffend das Einfrieren von Vermögenswerten der auf der Schwarzen Liste stehenden Al-Qaida- und Taliban-Mitglieder für nichtig zu erklären? Ich möchte daran erinnern, dass mit dieser Verordnung nicht mehr und nicht weniger als die UN-Resolution Nr. 1390 umgesetzt wird, die die ganze internationale Gemeinschaft als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September angenommen hatte. Die zivilisierte Welt will sich vor der Terrorismusgefahr schützen: Die Wachsamkeit gegenüber der tödlichen Gefahr des islamischen Terrorismus darf niemals nachlassen!

 
  
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  Jana Bobošíková (NI). (CS) Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts keine nennenswerten Fortschritte gemacht. Im Gegenteil: Die Regierungen gestatten ihren Bürgern nicht, über den Vertrag von Lissabon per Referendum mitzubestimmen, und daher entfernen wir uns von der Freiheit.

Warum dürfen die Bürger nicht selbst entscheiden, ob sie eine geringere Mitsprache ihres Landes an EU-Entscheidungen wollen? Warum dürfen die Bürger nicht selbst entscheiden, ob sie eine Beendigung des Vetorechts ihrer Regierungen in den Bereichen Einwanderung, Energie und Verkehr wollen, ebenso wie bei der Kontrolle über die Europäische Zentralbank? Warum erfahren die Bürger der Mitgliedstaaten, vor allem der kleineren, nicht, dass es für sie praktisch gar nicht in Frage kommen wird, den Vorsitz im Europäischen Rat nach dem Rotationsprinzip innezuhaben? Und hat ihnen denn irgendjemand erzählt, dass ihr Land innerhalb von sechs Jahren sein automatisches Recht verlieren wird, einen Kommissar in die Europäische Kommission zu entsenden? Der Reformvertrag ändert die zentralen EU-Dokumente in grundlegender Weise. Wenn er nur durch die Parlamente angenommen wird, ohne Referenden und Diskussionen auf Mitgliedstaatenebene, dann werden wir statt Freiheit bald die zügellose Arroganz der Mächtigen haben. Darauf sollte die Europäische Kommission die Regierungen aufmerksam machen.

 
  
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  Mihael Brejc (PPE-DE).(SL) Zunächst möchte ich Ihnen für die ausgezeichneten Beiträge zu diesem recht komplizierten Thema, das Gegenstand unserer heutigen Aussprache ist, danken.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und auf einen weiteren Bereich aufmerksam machen, den wir noch nicht mit hinreichender Deutlichkeit behandelt haben. Ich spreche von den Außengrenzen der Europäischen Union. Alle Mitgliedstaaten, die nun für die neuen Außengrenzen der Europäischen Union zuständig sind, haben große Anstrengungen in die richtige Absicherung dieser Grenzen investiert, um sie zu schützen und zu gewährleisten, dass die Infrastruktur brauchbar ist, und damit haben sie die Implementierung der Schengen-Standards ermöglicht. Zugleich haben wir jedoch festgestellt, dass das Leben an der Grenze schlechter geworden ist. Ich möchte Sie auf die gesunkene Lebensqualität der Menschen an der Grenze aufmerksam machen, insbesondere in weniger entwickelten Regionen, und ich möchte fragen, ob Rat und Kommission irgendwelche besonderen Zusatzmaßnahmen in Erwägung ziehen, um die Lebensqualität in Grenzregionen zu verbessern, und damit das Abwandern der Menschen aus diesen Gebieten zu verhindern. Wir sind uns alle sehr wohl bewusst, dass die Grenzgebiete schwer zu schützen sind, wenn die Menschen sie verlassen und sie damit unbewohnt sind.

Meine zweite Frage lautet: Bei der Ausschuss-Sitzung erwähnte der Ratspräsident, dass die Zusammenarbeit mit den Balkanländern ebenfalls eine der wichtigen Aufgaben ist, auf die sich die Aufmerksamkeit des Rates konzentriert. In diesem Zusammenhang interessiert es mich ganz besonders, ob die Durchsetzung der Schengen-Standards und die Gewährleistung unserer Sicherheit die Zusammenarbeit zwischen unseren Polizeikräften und den Polizeikräften in den Balkanländern behindern werden.

 
  
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  Martine Roure (PSE). – (FR) Herr Präsident! Wir sind an einem entscheidenden Wendepunkt für das Europäische Parlament bei der Schaffung eines wirklichen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts angelangt, und die Annahme des Lissabonner Vertrags macht es uns möglich, die demokratische und gerichtliche Kontrolle zu verstärken. Natürlich möchte ich die Bitten meiner Kollegen unterstützen, dass eine Liste von Prioritäten aufgestellt wird, an denen wir in Anwendung eines vorzeitigen Mitentscheidungsverfahrens auf der Grundlage einer interinstitutionellen politischen Vereinbarung arbeiten können.

Die umfassende Beteiligung des Europäischen Parlaments kann in der Tat nur die Qualität der Beschlüsse verbessern und, wie wir schon gesehen haben, ermöglichen, dass überhaupt eine Einigung erzielt wird. Das geht offensichtlich nicht, ohne dass die nationalen Parlamente in diese Aussprache einbezogen werden, und ich schlage vor, dass wir auch die verstärkte Rolle, die ihnen der neue Vertrag überträgt, vorwegnehmen.

Eine weitere unserer Prioritäten muss natürlich der Datenschutz sein. Es wird Sie nicht verwundern, dass ich darauf zurückkomme. Sie wissen ja, dass wir uns für die Annahme des Rahmenbeschlusses zum Datenschutz in der dritten Säule eingesetzt haben. Natürlich freuen wir uns, dass das Europäische Parlament erneut zu diesem Thema konsultiert wird. Wir sind jedoch sehr besorgt über die mittelmäßigen Ergebnisse, die gerade wegen der Einstimmigkeitsregel im Rat zu diesem Text erzielt wurden.

Denken Sie nicht, dass es angesichts der Tatsache, dass die Säulen demnächst wegfallen werden, und um einen wirklichen Schutz der Privatsphäre unserer Mitbürger zu gewährleisten, eine Lösung wäre, die existierenden Richtlinien zum Datenschutz zu ändern, sodass sie auch für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit Geltung besitzen? Es ist umso wichtiger, ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten, da dies auch den Vorschlag zur Schaffung eines europäischen PNR bestimmen muss. Die Frage, die ich Ihnen stelle, ist eine wichtige Frage, und ich möchte wirklich gern eine Antwort erhalten.

 
  
  

VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ
Vizepräsident

 
  
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  Sophia in 't Veld (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich von der Kommission und vom Rat volle Transparenz hinsichtlich der laufenden Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über eine transatlantische Regelung für Datenschutz erhalten. Offenbar bittet die Kommission nun – am Ende des Verhandlungsprozesses – den Rat um ein Mandat. Das ist die falsche Reihenfolge.

Zweitens wird das PNR-Dossier so langsam ein Durcheinander. Die Notwendigkeit des gesamten Programms ist noch längst nicht erwiesen. Es besteht Unklarheit über die Rechtsgrundlage. Es gibt noch keine Regelung für den Schutz von personenbezogenen Daten im dritten Pfeiler. Dies hat die Innenminister anscheinend nicht davon abgehalten, einen Beschluss über ein europäisches PNR-Programm zu fassen. Der Vertreter des Europäischen Parlaments, Herr Deprez, war übrigens nicht eingeladen.

Ich möchte gerne verstehen, wie es möglich ist, dass der deutsche Justizminister gleichzeitig erklärt hat, ein europäisches PNR-Programm würde gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen. Meines Erachtens ist dieses Dossier noch lange nicht abgeschlossen; das Europäische Parlament möchte erst einmal erfahren, warum dieses Programm erforderlich ist.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN).(PL) Herr Präsident! Als bedeutendstes Ereignis des Jahres 2007 auf dem Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gilt ganz klar die Ausdehnung des Schengen-Raums. Heute können wir sagen, dass die Erwartungen, ein Grenzübertritt würde dann einfacher, brutal mit der Realität kollidiert sind.

Das Passieren der polnisch-deutschen Grenze zwischen Sachsen und Niederschlesien gestaltet sich jetzt wegen der Ausdehnung des Schengen-Raums problematisch. Menschen werden willkürlich des Schleusens illegaler Einwanderer beschuldigt und wie gewöhnliche Verbrecher stundenlang in Polizeigewahrsam gehalten. Derartige Anschuldigungen werden an Taxifahrer im Grenzgebiet gerichtet. Sie werden widerrechtlich aufgefordert, die Ausweise ihrer Fahrgäste zu überprüfen. Und Fahrzeuge mit polnischem Kennzeichen werden über Stunden kontrolliert.

Die Art und Weise, wie das Schengener Abkommen an der polnisch-deutschen Grenze umgesetzt wird, schreckt die Menschen vor einem Grenzübertritt ab. Dies widerspricht dem Ziel dieses Abkommens und verlangt von der Europäischen Kommission rasches Handeln.

 
  
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  Marian-Jean Marinescu (PPE-DE).(RO) Die Bemühungen der Kommission und des Rates zur Gewährleistung der Freizügigkeit in ganz Europa trugen im Dezember 2007 mit der Erweiterung des Schengen-Raums Früchte. Auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung werden die Gesetzgebungsvorlage für gemeinsame Normen zur Rückführung illegaler Einwanderer aus Drittstaaten und die Sanktionen gegen Arbeitgeber, die illegale Einwanderer beschäftigen, gewiss mithelfen, dieses Phänomen einzudämmen.

Im Hinblick auf die legale Einwanderung hat die Kommission Rechtsvorschriften auf den Weg gebracht, als sie dem Parlament den Gesetzentwurf über Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für hoch qualifizierte Arbeitskräfte und die kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige vorlegte.

Ich möchte auf ein Thema aufmerksam machen, dem ich größte Bedeutung beimesse: Nach wie vor gelten Übergangsregelungen, die einige Mitgliedstaaten erlassen haben, um die Freizügigkeit von Arbeitskräften aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzuschränken. Das ist ja alles gut und schön, wenn man eine gemeinsame Politik für die legale Einwanderung aus Drittstaaten fördert, aber nicht normal ist es, Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten Beschränkungen aufzuerlegen. Von einem Raum der Freiheit kann nicht die Rede sein, wenn die Arbeitnehmer in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt sind.

Nach meinem Dafürhalten müssen die Richtlinien über legale Einwanderung aus Drittstaaten eindeutig in Kraft treten, die von einigen Mitgliedstaaten praktizierten Beschränkungen hingegen müssen gleichzeitig aufgehoben werden. Das kann allmählich geschehen, indem Mitgliedstaaten, die die Richtlinie über legale Einwanderung anwenden, aufgefordert werden, alle Beschränkungen für Arbeitnehmer außer Kraft zu setzen, die für die in der Richtlinie aufgeführten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten gelten.

Außerdem sollte das Präferenzkonzept angewendet werden, sodass Angehörige der Mitgliedstaaten bei der Deckung des Arbeitsmarktbedarfs Vorrang erhalten. Überdies sollte zwischen Drittstaaten weiter unterschieden werden, wobei Angehörige von Nachbarstaaten, speziell jenen, die in die Nachbarschaftspolitik eingebunden sind, Priorität hätten. Ich hoffe, die Diskussion zwischen den Herren Frattini und Deprez eingangs unserer Aussprache wird zu wirklichen Ergebnissen und unsererseits zu erfolgreicher Arbeit führen.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE).(PL) Herr Präsident! Die Geburt des Vertrags von Lissabon und die Reform der Europäischen Union bringen, obschon von den EU-Bürgern erwartet, gewaltige Veränderungen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit sich. Insbesondere die Unterordnung dieses Raumes unter die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs erfordert sowohl seitens der Länder als auch der EU-Organe gründliche Vorbereitung. Das Parlament ist sich dessen bewusst und wappnet sich für die neuen Aufgaben, speziell für das mehrheitliche Mitentscheidungsverfahren.

In diesem Zusammenhang möchte ich vom Rat wissen, ob wir mit der Arbeit an einer gemeinsamen Prioritätenliste im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beginnen sollen. Und wenn ja, wann? Bekanntlich haben ja der Rat und die Kommission Programme. Das Parlament weiß über meinen Ausschuss, den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, auch, was getan werden muss. Gleichwohl bedarf es des gemeinsamen, zielorientierten und transparenten Handelns und einer gemeinsamen Prioritätenliste zum Wohle unserer Bürger.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch der portugiesischen Präsidentschaft für die Ausdehnung des Schengen-Raums danken und zugleich dringend um die regelmäßige Bewertung des Funktionierens dieses Systems bitten. Nach nur wenigen Wochen zeichnen sich neben den ausgezeichneten Vorteilen bereits einige damit verbundene negative Folgen ab. Dazu zählen die unerschwinglichen Visumkosten für Bürger von Drittstaaten, vor allem für Belarussen. Die Kosten eines Visums – 60 Euro – stellen eine Hürde dar und halten sie davon ab, ihre EU-Nachbarn zu besuchen. Dies bereitet uns auch Schwierigkeiten, unsere Nachbarschaftspolitik weiter zu verfolgen, die immerhin in dem Reformvertrag verankert ist.

Herr Kommissar, Überwachung allein reicht nicht, das muss geändert werden.

 
  
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  Ignasi Guardans Cambó (ALDE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte mich auf ein Thema konzentrieren, das weniger wichtig zu sein scheint, sich aber 2007 ernsthaft zugespitzt hat und Millionen von Menschen betrifft: die Sicherheit auf den europäischen Flughäfen.

Die Europäische Kommission und der Rat haben zugelassen und tun es auch weiterhin, dass die Verhütung terroristischer Anschläge auf den Flughäfen gehandhabt wird, als ginge es um Verkehrspolitik.

Da werden Freiheiten beschnitten und Rechte eingeschränkt durch Verfahren, erdacht für logistische und technische Vorschriften für Flugzeuge und Züge. Letztendlich haben die Bürger keinen Schutz gegen Missbrauch, und es werden Einschränkungen von Rechten beschlossen, ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit oder Effektivität. Männer und Frauen werden von den Sicherheitskräften an den Kontrollstellen manchmal wie Vieh behandelt, da diese Kräfte die von ihnen angewandten Vorschriften oder die Ausnahmen dazu nicht kennen, weil die Bestimmungen für geheim erklärt wurden.

Ich bitte die Kommission – und insbesondere Herrn Frattini –, ihre Autorität in dieser Frage wiederherzustellen, und ich ersuche den Rat, dieses Problem ernsthaft zu prüfen.

Wir haben die Flughäfen zu Bereichen im Ausnahmezustand gemacht, wo weder das Gesetz noch die grundlegendsten Garantien, sondern nur die polizeiliche Autorität ohne jede Kontrolle gelten.

 
  
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  Roselyne Lefrançois (PSE). – (FR) Herr Präsident! Ich möchte drei Themen anschneiden, die mir besonders am Herzen liegen. Das Erste bezieht sich auf die Art und Weise, auf die wir die Phase bis zum Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags angehen werden. Wie alle meine Kollegen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres möchte ich, dass wir eine interinstitutionelle Einigung erzielen, um den neuen, auf unseren Zuständigkeitsbereich anwendbaren Bestimmungen vorzugreifen. Das scheint mir in der Tat die Bedingung sine qua non einer effektiven und transparenten Zusammenarbeit zu sein. Die neuen Regeln zur Rolle der nationalen Parlamente sollten ebenfalls bereits in diesem Jahr erprobt werden. Als Berichterstatterin über den Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung habe ich mich übrigens zu einer engen und strukturierten Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten verpflichtet.

In Bezug auf den Terrorismus würde eine Übersicht der verschiedenen bereits angenommenen Texte ihren jeweiligen Geltungsbereich und ihre Verbindung untereinander deutlicher erkennbar machen. Wenn die Terrorismusbekämpfung eine vorrangige Angelegenheit für die Europäische Union sein muss, dann muss der Schutz der Grundfreiheiten genauso Vorrang haben. Deswegen werde ich bei der Arbeit an dem Rahmenbeschluss sehr genau auf die Klarheit der Definitionen und der verwendeten Termini achten, damit jedes potenzielle Risiko der Beeinträchtigung dieser Freiheiten, insbesondere der freien Meinungsäußerung, vermieden wird.

Lassen Sie mich schließlich einige Worte zu unserer künftigen Tätigkeit in Bezug auf die Einwanderung sagen. Über lange Zeit war es die Hauptsorge der Europäischen Union, sich ein wahres Arsenal an Gesetzen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu schaffen, ohne dass es im Gegenzug zu dieser Haltung zum Schutz ihrer Grenzen eine Politik zur legalen Einwanderung, die diese Bezeichnung verdient, gegeben hätte. Ich freue mich also über die Initiativen, die in den letzten Jahren in diesem Bereich angenommen worden sind, und hoffe, dass der politische Wille, ein aufnahmefreundliches Europa zu unterstützen, genauso stark ist wie bei der Verteidigung der Festung Europa.

 
  
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  Der Präsident. − Wir kommen nun zu der Praxis, die von den Engländern „Catch the eye“ genannt wird. Da ich als Vizepräsident auch für die Fragen der Vielsprachigkeit zuständig bin, werde ich auf jeden Fall versuchen, mit den Dolmetschern, meinen Freundinnen und Freunden, den Dolmetschern, zu sprechen, um zu erfragen, wie man „Catch the eye“ in die anderen Sprachen übersetzen kann.

Lassen Sie uns einstweilen sagen, dass jeder, der sprechen möchte, dies tun kann, wenn ihm der Präsident das Wort durch „Catch the eye“ erteilt. So gebe ich durch „Catch the eye“ das Wort an Herrn Cavada, der uns sicherlich viel zu diesem Thema zu sagen hat.

 
  
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  Jean-Marie Cavada (ALDE). – (FR) Herr Präsident! Ich möchte Sie zunächst bitten, diese Veränderung in der Tagesordnung oder genauer in der Prioritätenordnung zu entschuldigen. Eine Zugpanne zwischen Paris und Brüssel hat mich fast aus Europa hinausbefördert, aber das ist wieder in Ordnung gebracht, ich danke Ihnen.

Jedes Jahr erörtern wir die Fortschritte, die bei der Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gemacht wurden. Diese Aussprache hat jedoch heute eine besondere Bedeutung, und deshalb möchte ich die Gründe anführen, die den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres bewogen haben, diese beiden mündlichen Anfragen an den Rat beziehungsweise die Kommission zu richten und Druck auf die Vertreter dieser Institutionen auszuüben, damit sie auf die Fragen, die wir stellen, klare Antworten geben.

Wenn diese Aussprache wichtig ist, so aus dem Grund, weil die mit den Grundrechten und der Umsetzung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verbundenen Politiken mit der Unterzeichnung des Lissabonner Vertrags im Dezember des vergangenen Jahres und seinem für den 1. Januar 2009 geplanten Inkrafttreten wesentliche Änderungen erfahren müssen und werden, wie sie das Parlament – das ist Ihnen bekannt, meine Damen und Herren – bereits seit mehreren Jahr unablässig gefordert hat.

Unter diesen Änderungen sei das Ende der Säulenstruktur genannt, wodurch es möglich sein wird, die meisten Verfahren in der derzeitigen dritten Säule auf Gemeinschaftsebene zu bearbeiten, die Abstimmung mit absoluter Mehrheit allgemein einzuführen, die Rechtsprechung des Gerichtshofs zu erweitern und die Rolle des Parlaments als Mitgesetzgeber zu stärken sowie der Charta der Grundrechte bindenden Charakter zu verleihen.

Um in vollem Umfang von den Möglichkeiten zu profitieren, die dieser neue Vertrag bietet, müssen wir bereits jetzt eine gemeinsame interinstitutionelle Strategie erarbeiten, mit der wir die Vorschläge auflisten können und die 2008 auf politischer Ebene verhandelt und dann im Zeitraum Januar-Mai 2008/2009 offiziell angenommen werden sollte.

Abschließend möchte ich sagen, Herr Präsident, dass eine derartige Strategie bedeuten würde, dass wir ab dem Inkrafttreten des neuen Vertrags nicht ständig Vorschläge abändern müssten, die gerade erst angenommen worden sind, und dass zugleich ebenfalls eine vollständige gerichtliche Kontrolle seitens des Gerichtshofs sowie die umfassende Beteiligung des Parlaments an der Festlegung der Politiken, die die Rechte der Bürger in ihrem Kern betreffen, garantiert würde.

Was die Frage angeht, die Sie mir gestellt haben, so werde ich meine Aufmerksamkeit darauf richten und darüber nachdenken, um Ihnen auf meine bescheidene Art zu helfen.

 
  
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  Dragutin Mate, amtierender Ratspräsident. (SL) Vielen Dank für die Fragen, die Sie mir heute hier gestellt haben. Leider reicht die Zeit nicht aus, um sie alle im Detail zu beantworten, so werde ich versuchen, die wichtigsten von ihnen zu erörtern. Zunächst möchte ich auf Herrn Webers Frage in Bezug auf das SIS-II-System eingehen.

Ich möchte ganz deutlich sagen, dass wir im Rat der Ansicht sind, dass die Sicherheit bei der Übertragung vom „SIS I für alle“ auf das SIS-II-System von allergrößter Wichtigkeit ist und wir nicht zulassen dürfen, dass Daten auf irgendeine Weise verloren gehen oder der Betrieb des Systems in irgendeiner Form gefährdet wird. Aus diesem Grund haben wir uns für einen stufenweisen Transfer von einem auf das andere System entschieden, was natürlich die Entwicklung eines Konverters bedingt. Mithin wird dies die für die Inbetriebnahme des SIS-II-Systems benötigte Frist etwas verlängern. Ich halte dies für eine sehr gute Entscheidung, da sie die Datensicherheit gewährleistet und natürlich eine Verbesserung der Qualität der Daten, die das neue System bieten wird, was ja der wichtigste Aspekt des SIS-II-Systems ist.

Weiterhin möchte ich auf eine von einigen Abgeordneten gestellte Frage hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Rat, Kommission und Europäischem Parlament eingehen. Meines Erachtens muss diese Zusammenarbeit in den meisten Fällen sehr eng sein. Wir brauchen natürlich einen gewissen politischen Konsens und eine gegenseitige Beziehung, um ein angemessenes Sicherheitsniveau und den Schutz der Menschenrechte herzustellen und zu gewährleisten. Wir benötigen ein begründetes und ausgewogenes Herangehen, wobei dem Europäischen Parlament eine herausragende Rolle zukommt, und ich kann mir kaum vorstellen, wie wir ohne diese enge Zusammenarbeit mit dem Parlament arbeiten könnten.

Es muss uns natürlich klar sein, dass der Vertrag von Lissabon noch nicht in Kraft ist. Der Ratifizierungsprozess ist im Gange. Dieser Prozess ist relativ heikel, in einigen Ländern möglicherweise heikler als in anderen. Doch wir müssen in einer Weise arbeiten und vorgehen, die den Ratifizierungsprozess in keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Gefahr bringt. Ich halte es daher für klug, in diesem Jahr, das zur Anwendung des Vertrags von Lissabon führt, miteinander zu kooperieren und Rechtsakte, die wir erörtern, in zwei Gruppen aufzuteilen. Eine Gruppe besteht aus den Rechtsakten, deren Bearbeitung fast abgeschlossen ist und zu denen uns die Stellungnahme des Parlaments vorliegt bzw. die ganz abgeschlossen sind oder sich im Endstadium des Abschlusses befinden. Die andere Gruppe besteht aus Rechtsakten, die wir vorlegen oder in Kürze vorlegen werden und für die wir die enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Parlament benötigen. Ich denke, auf diesem Weg finden wir eine geeignete Form der Zusammenarbeit, um angemessene Sicherheit und eine ausreichend effiziente Methode des Vorgehens zu gewährleisten sowie künftige Arbeitspraktiken festzulegen.

Ferner möchte ich kurz die Rückführungs-Richtlinie und Frontex ansprechen. Die technischen Debatten und Verhandlungen über die Rückführungs-Richtlinie werden unter der slowenischen Präsidentschaft fortgesetzt, und wir haben auch eingewilligt, politische Verhandlungen zu führen. Ich hoffe daher, dass wir zu dem notwendigen und geeigneten politischen Kompromiss finden werden. Ich habe noch stets die Hoffnung, dass dieser Kompromiss erzielt wird, und wir waren bereits in Kontakt mit dem Berichterstatter, Herrn Weber, was mich glauben lässt, dass die Sache gute Fortschritte macht.

Was Frontex betrifft, möchte ich nur sagen, die Bewertung der Arbeit von Frontex macht Fortschritte, und die Präsidentschaft plant eine noch ausführlichere Diskussion auf Ministerebene während der Konferenz Anfang März, wenn wir über Frontex und die Zukunft dieser Agentur sprechen sowie ihre bisherige Arbeit bewerten werden. Nach dieser Diskussion werden wir in der Lage sein, dem Parlament eingehender Bericht zu erstatten.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. − (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, die Aussprache von heute Morgen hat gezeigt, dass aufseiten aller drei Organe die gemeinsame Bereitschaft zur Zusammenarbeit besteht. Doch nicht nur die Arbeitsmethode ist wichtig, sondern auch der sachliche Inhalt. Der zu Beginn der Ausführungen von Herrn Deprez geäußerte Wunsch, der, ich würde sagen, auf breite Zustimmung, auch beim Ratspräsidenten, stieß und von mir persönlich unterstützt wird, bezieht sich daher auf die richtige Arbeitsmethode, die verfolgt werden muss.

Wie ich eingangs sagte, erwies sich im Rat die Idee, nach einem nicht nur auf sechs Monate beschränkten Zeitplan zu arbeiten, als erfolgreich. Wir sollten versuchen, sie auch hier umzusetzen, denn meinem Eindruck nach haben sich aus den Redebeiträgen einige Themen herausgeschält, deren Priorität offensichtlich ist. Es ist für alle offensichtlich, dass wir in unseren Bemühungen um die Einrichtung von SIS II – der neuen Generation von SIS – nicht nachlassen dürfen. Wir müssen vorankommen, und abgesehen von den Überlegungen über den Zeitrahmen besteht unsere Sorge darin, dass die Erprobung dieses neuen Systems beweisen muss, dass es wirklich einen Zusatznutzen für die Sicherheit unserer Außengrenzen bringt.

Deshalb würde ich nicht von Verzögerung sprechen, sondern vielmehr von der Notwendigkeit – der ich beipflichte –, das System gründlich durch die Mitgliedstaaten zu erproben, um zu sehen, wie es funktioniert und noch besser funktionieren kann, bevor es in die Praxis überführt wird. Die Zeitpläne, die wir mit dem Vorsitz erörtert haben und die wir in wenigen Wochen auf der Februartagung des Ministerrats in aller Form bestätigen werden, beweisen, dass wir auf einen Mehrwert der neuen Generation von SIS hinarbeiten, was ganz klar zu den Prioritäten gehört.

Viele haben auf eine Bewertung der Effizienz der Sicherheits- und insbesondere der Antiterrormaßnahmen hingewiesen. Das ist eine Forderung dieses Parlaments, der ich mich vor einem Jahr gestellt habe. Gegenwärtig läuft eine Untersuchung. Im Dezember letzten Jahres haben alle Mitgliedstaaten einen detaillierten Fragebogen zu den Ergebnissen der durchgeführten Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen erhalten. Ich kann nicht nur Baronesse Ludford, sondern Ihnen allen versichern, dass ich bis Mitte April in der Lage sein werde, die vollständigen Ergebnisse dieser 27 Mitgliedstaaten betreffenden Analyse zu veröffentlichen. Das ist meines Erachtens ein weiteres vorrangiges Diskussionsthema, für das sich dieses Parlament stets interessiert hat.

Einige haben über die Verfahrensgarantien gesprochen. Sie wissen, dass es zu keiner Einigung kam, weil uns einige Mitgliedstaaten unüberwindliche Hindernisse in den Weg legten, doch nun hat der slowenische Vorsitz ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt, das meiner Meinung nach als Schwerpunkt behandelt werden könnte: das Thema der Versäumnisurteile. Das ist einer der Aspekte, die die Verfahrensgarantien betreffen. Noch nicht die Gesamtüberlegung, aber ein äußerst wichtiger Aspekt: Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Versäumnisurteile – ein Punkt, den meines Wissens Frau Lambert angesprochen hat – ist ein Thema, das nach 2008 eine vorrangige Behandlung verdienen würde.

Die Evaluierung von Frontex haben wir bereits erwähnt. Am 13. Februar veröffentlichen wir unsere erste Gesamtevaluierung zu Frontex. Selbstverständlich wird dieses Kommissionsdokument im Rat und im Parlament erörtert werden und dann die Grundlage einer Aktion bilden, die ich für 2008 ebenfalls als vorrangig bezeichnen würde: Wie hat Frontex funktioniert, wie können wir die Agentur verbessern und wie können wir die Mitgliedstaaten zu einer stärkeren Beteiligung bewegen.

Ferner wurde der Terrorismus zur Sprache gebracht, auf den viele eingegangen sind. Die terroristische Propaganda im Internet und die Radikalisierung und Gewaltbereitschaft sind alles Themen, die Gegenstand nichtlegislativer Maßnahmen sein werden. Einige Rechtsetzungsmaßnahmen sind bereits geplant, es wird Mitteilungen der Kommission und entsprechende Debatten dazu geben.

Ich habe die Ausführungen von Frau Roure zum europäischen PNR-System sehr begrüßt. Das ist eine Diskussion, die das ganze Jahr 2008 über fortgeführt werden wird. Ich glaube nicht, dass wir bis Ende dieses Jahres das europäische PNR-System unter Dach und Fach haben werden. Allerdings glaube ich, dass drei Kriterien – die, wenn ich nicht irre, von Frau Roure genannt wurden – unsere Richtschnur sein müssen: Verhältnismäßigkeit bei der Datenerhebung und ihr Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung, denn darum geht es. Wenn dieses Instrument funktioniert, werden wir es annehmen, wenn nicht, werden wir es modifizieren oder nicht annehmen. Ich persönlich glaube, dass es hilfreich sein wird, dass es jedoch hier erörtert werden muss. Ferner geht es darum, wie die erhobenen Daten geschützt werden können und wie diejenigen, die Missbrauch damit treiben, bestraft werden sollen. Dies sind offensichtlich noch offene Diskussionsthemen, die wir im Laufe des Jahres 2008 angehen können.

Zuletzt zur Einwanderung. Ich denke, dass wir nun den Gesamtansatz zur Migrationsfrage entsprechend den Vorgaben des Europäischen Rates vom Dezember weiterverfolgen und mit Blick auf die bevorstehende französische Präsidentschaft über den europäischen Pakt für Einwanderung nachdenken müssen, den die französische Regierung vorschlagen will, und ich habe Ihnen hier bereits die uneingeschränkte Bereitschaft der Kommission zu einer diesbezüglichen Zusammenarbeit angekündigt.

Abschließend noch zur Asylpolitik. Das Jahr 2008 wird entscheidend sein, denn bis spätestens 2010 müssen wir ein europäisches Asylsystem geschaffen haben. 2008 wird der Kommission der Aktionsplan vorgelegt werden.

Ich habe Beispiele angeführt, um in diesem Sinne deutlich zu machen, dass der meines Erachtens zustimmungsfähige Vorschlag von Herrn Deprez darin besteht, uns zusammenzuschließen und konkret festzulegen, welche Maßnahmen sofort ergriffen werden können, weil sie bereits herangereift sind – viele werden wir unter slowenischem Vorsitz abschließen können –, und welche wir, ich würde sagen, bis Juni 2009, weiter diskutieren können.

 
  
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  Sophia in ’t Veld (ALDE).(EN) Herr Präsident! Mit einiger Überraschung und Bedauern habe ich zur Kenntnis genommen, erstens, dass der Rat auf keine der Fragen zu den PNR geantwortet hat. Würde er sich an dieser Stelle bereit erklären, alle Fragen, die hier gestellt werden, schriftlich zu beantworten?

Zweitens stelle ich – ebenfalls mit Bedauern – fest, dass wir seit nunmehr einem Jahr um Informationen über die Kontaktgruppe auf hoher Ebene und die Verhandlungen zwischen der Kommission und Amerika zum Datenschutz bitten. Auch hierzu haben wir keine Antwort erhalten. Die Verhandlungen laufen seit einem Jahr, und meiner Ansicht nach wird es höchste Zeit, dass uns mitgeteilt wird, was der Gegenstand dieser Verhandlungen ist. Ich bitte um eine schriftliche Antwort.

 
  
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  Der Präsident. − Danke, Frau in 't Veld. Ich glaube, die Kommission und auch der Rat haben Ihre Worte zur Kenntnis genommen, und ich bin sicher, dass sie auf die gerade von Ihnen geäußerten Bitten schriftlich antworten werden.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet während der März-Tagung statt.

 

5. Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten in Krisenfällen (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Armando França im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Initiative der Republik Österreich zur Annahme eines Beschlusses des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisenfällen (15437/2006 – C6-0058/2007 – 2007/0803(CNS)) (A6-0507/2007).

 
  
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  Armando França, Berichterstatter. – (PT) Das Gesicht des alten Europas hat sich verändert. Heute steht die Europäische Union mit 27 Mitgliedstaaten und fast 500 Millionen Einwohnern vor vielschichtigen und stimulierenden Herausforderungen, die es erforderlich machen, dass wir unser Weltbild immer mehr erweitern und Fragen wie Friedenserhaltung, Sicherheit, Stabilität, Freiheit und Ausübung der Demokratie in unserem Auftreten einen hohen Stellenwert beimessen. Wie es Victor Hugo in weise Worte für die Ewigkeit fasste: Genau zu wissen, wie viel von der Zukunft in die Gegenwart eingehen kann, ist das Geheimnis einer guten Regierung. Deshalb ist dies die Aufgabenstellung und zentrale Herausforderung für diesen Bericht – die Aufgabe der Sicherheit von Menschen und Gütern im EU-Raum – und Thema im Alltagsleben der Europäer. Ich meine damit Sicherheit ganz konkret, heute und morgen, jeden Tag, auf den Straßen, bei der Arbeit, in der Freizeit und zu Hause, an Land, auf See, in der Luft. Es geht um die Sicherheit unseres gemeinsamen Raums, die nicht aufgezwungen wird, sondern Freiheit in einer harmonischen Gesellschaft garantiert und trägt.

Freiheit ist ein Eckpfeiler, ein Grundwert der Union, Sicherheit ist ein Instrument im Dienste des Wohlergehens, sie gewährt Stabilität und schützt die Freiheit. Freiheit als Wert und Sicherheit als Instrument sind für das europäische Aufbauwerk unerlässlich. Die Initiative Österreichs, die von der portugiesischen Präsidentschaft aufgegriffen wurde und zu einem Beschluss des Rates führte, sieht die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Europäischen Union in Krisenfällen vor. Diese Initiative ist gut und notwendig. Diese Initiative ergänzt außerdem den Beschluss von Prüm, denn dieser Vertrag sieht eine Zusammenarbeit nur bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen vor. Mein Bericht enthält elf Änderungsanträge zum Vorschlag für einen Beschluss, mit dem auch ein allgemeiner Mindestrahmen für eine mögliche Zusammenarbeit bei von Menschen verursachten Krisensituationen, Entführungen, Terroranschlägen usw. geschaffen werden soll, d. h. von Menschen verursachte Krisensituationen, die eine unmittelbare physische Bedrohung für Menschen, Güter, Infrastruktur oder Institutionen darstellen.

Laut dem Vorschlag besteht immer die Möglichkeit einer Zusammenarbeit in Bezug auf Ausbildung, Vorbereitung und Handeln von Spezialeinheiten, und die Mitgliedstaaten können um eine Zusammenarbeit unter Angabe der Art der benötigten Unterstützung ersuchen. Die Wirksamkeit und Schnelligkeit von Interventionen wird stets vom Umfang der Vorbereitung, Koordinierung, Verknüpfung und Existenz einheitlicher Methoden in der Vorgehensweise der Spezialeinheiten abhängen, weshalb ich erstens die Möglichkeit gemeinsamer Schulungen und Übungen und zweitens die Finanzierung aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union auf der Grundlage der Artikel 30, 32 und 34 des EU-Vertrags vorschlage. Außerdem weise ich darauf hin, dass nach unserem Verständnis im Falle gemeinsamer Operationen die gleichen Regeln über die zivil- und strafrechtliche Haftung gelten müssen wie im Beschluss von Prüm.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Ratsbeschluss ist sehr wichtig. Er bietet eine gemeinsame Lösung für gemeinsame Probleme und Bedrohungen, vor denen alle Mitgliedstaaten stehen. Er bietet eine Lösung, die auf die wesentliche Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Reaktion auf von Menschen verursachte Krisen abstellt, die nie vorhersehbar, aber immer möglich sind. Zum Abschluss möchte ich mich besonders für die Zusammenarbeit auf institutioneller und technischer Ebene bedanken und auf die Änderungsanträge von Herrn Díaz de Mera, Herrn Demetriou und Frau Iotova hinweisen, die meinen Berichtsentwurf verbessert und bereichert haben.

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Von Anfang an habe ich diese österreichische Initiative unterstützt, die durch die portugiesische Ratspräsidentschaft auf so gelungene Weise wiederbelebt wurde.

Ich glaube fest daran, dass die praktische und operative Zusammenarbeit von Spezialeinheiten in der Europäischen Union zur Bewältigung der bedrohlichen Situation von äußerster Bedeutung ist.

Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn França, für seine ausgezeichnete Arbeit an diesem Dossier danken, ebenso dem gesamten Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für die nützlichen Änderungen, die in dem Bericht enthalten sind.

Ich begrüße die Änderungsvorschläge des Parlaments, die darauf abzielen, die Initiative zu verbessern. Ich möchte die Änderungen nur erwähnen, um sicherzugehen, dass es keine Überschneidungen in Bezug auf den Vertrag von Prüm, im Zusammenhang mit Fragen der Feinabstimmung bei den Regelungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit oder der Neudefinierung und Klärung des Begriffs „Krisensituation“ oder im Hinblick auf eine Änderung gibt, die sich auf die Möglichkeit der finanziellen Förderung gemeinsamer Projekte bezieht.

Es sei daran erinnert, dass Spezialeinheiten zurzeit im Rahmen des ATLAS-Netzwerks agieren. Sie führen gemeinsames Training und Übungen durch, die durch uns finanziert werden. Derartige Aktivitäten werden seit 2006 mit Mitteln aus unserem Etat finanziert, und mein Vorschlag für 2008 ist, diese Mittel für ATLAS auf bis zu 900 000 Euro zu erhöhen.

Abschließend möchte ich meine Zustimmung zu diesem Bericht wiederholen. Ich hoffe sehr auf rasche Fortschritte dieses Dossiers und seine zügige Annahme durch den Rat.

 
  
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  Mihael Brejc, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SL) Dieser Beschluss über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisenfällen ist eines der zahllosen Dokumente, die die Bereitschaft und die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zu einer angemessenen Reaktion auf Krisenfälle, wie Terrorakte, erhöhen sollen. Das Handeln in Krisenfällen und im Kampf gegen den Terrorismus ist eine komplexe Aufgabe, die eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten verlangt.

Was die Schaffung der politischen und rechtlichen Grundlagen und das Ergreifen praktischer Präventivmaßnahmen betrifft, ist bisher eine ganze Menge geschehen. Wir haben uns jedoch der Ursachen und Wurzeln des Terrorismus noch nicht hinreichend angenommen. Daher wiederhole ich meinen Vorschlag, dass der Rat und die Kommission den Wurzeln und Ursachen des Terrorismus mehr Aufmerksamkeit widmen sollten. Die ersten Schritte im Bereich des Informationsaustausches waren gut, aber nicht ausreichend. Die Schwierigkeit bestand bisher in den erheblichen formalen Hindernissen, die entstehen würden, wenn ein Mitgliedstaat in einem Krisenfall, beispielsweise bei einem Terrorangriff, einen anderen Mitgliedstaat um Hilfe bitten würde.

Um in Krisenfällen effizienter handeln zu können, müssen die Behörden in den Mitgliedstaaten miteinander kooperieren. Insbesondere müssen ihre Spezialeinheiten miteinander vertraut sein und miteinander zusammenarbeiten. Dieser Beschluss eröffnet Möglichkeiten zur Zusammenarbeit im Falle der schwerwiegendsten Terrorakte, d. h. in echten Krisenfällen. Er ermöglicht es einem Staat, konkret angeforderte Hilfe durch seine Spezialeinheiten zur Verfügung zu stellen. Dies wird in keiner Weise die Souveränität des anderen Staates gefährden, ihm wird einfach nur geholfen. Dies ist wichtig, nicht nur wegen praktischer Umstände, sondern auch, weil es einen der Grundwerte der Europäischen Union stärkt – die Solidarität. Meine Fraktion unterstützt diesen Beschluss, und wir hoffen, dass eine große Mehrheit für ihn stimmen wird. Ich danke dem Berichterstatter, Herrn França, für seine gute Arbeit.

 
  
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  Bogusław Rogalski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Bei der Erörterung des Entwurfs einer legislativen Entschließung zu der Initiative der Republik Österreich zur Annahme eines Beschlusses des Rates über die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Krisenfällen darf nicht vergessen werden, dass kein einziger Mitgliedstaat über sämtliche Mittel, Ressourcen und Expertenwissen verfügt, um jede mögliche schwer wiegende Bedrohung oder Krisensituation, die den Einsatz von Spezialkräften erforderlich macht, wirksam handhaben zu können. Daher spielt die Möglichkeit, dass ein jeder Mitgliedstaat einen anderen um Hilfe bitten kann, eine entscheidende Rolle. Dies gilt vor allem bei der Bekämpfung des Terrorismus, des organisierten Verbrechens und der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen.

Ferner hoffe ich, und das sollten wir nicht außer Acht lassen, dass mit dem Änderungsantrag des Parlaments eine ausdrückliche Sicherung gegen eine unerlaubte Ausweitung dieser vereinfachten Bestimmungen für die Zusammenarbeit „sinngemäß“ auf die Zusammenarbeit und die Beziehungen zu den Behörden von Drittländern geschaffen wird, um Missbrauch z. B. bei dubiosen Einsätzen zu verhindern, damit derartige Eingriffe nicht die Rechte der Mitgliedstaaten verletzten.

 
  
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  Athanasios Pafilis, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Das Ziel der österreichischen Initiative und des Berichts der Kommission ist die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Spezialeinheiten der europäischen Mitgliedstaaten in Krisenfällen und die Durchführung gemeinsamer Aktionen in jedem Mitgliedstaat, um angeblich den Terrorismus zu bekämpfen. Diese Aktionen sind bereits im Vertrag von Prüm enthalten, nach dem die Polizeikräfte gänzlich freie Hand für ihre Einsätze haben und auf dem Hoheitsgebiet jedes Mitgliedstaates sogar bewaffnete Verfolgungseinsätze durchführen können.

Seit Jahren schürt die Europäische Union nun schon eine „Terrorhysterie“ und verbreitet dabei Unsicherheit und Furcht vor dem unsichtbaren Feind. Unter dem Vorwand, diesen Feind zu bekämpfen, werden grundlegende Menschenrechte und demokratischen Freiheiten radikal beschnitten.

Aber wer ist eigentlich der Feind der Europäischen Union? Wir beschäftigen uns nun schon seit so vielen Jahren mit dem Thema Terrorismus; in Wirklichkeit versucht die Europäische Union nur, ihre Politik zu sichern und ihr ökonomisches und politisches System gegen Opposition seitens der Arbeiter abzusichern. Dies wird sogar im Bericht selbst zugegeben. Alles, was über Terrorismus und dergleichen im Bericht enthalten ist, ist theoretisch: Der Bericht legalisiert Interventionen und gemeinsame Polizeieinsätze sogar aufgrund der bloßen Annahme einer begangenen kriminellen Handlung oder einer Bedrohung von Gütern, staatlichen Infrastrukturen oder Institutionen sowie nicht näher erläuterten Vergehen. Genau diese absichtlich verschwommene Wortwahl kann als Rechtfertigung für Interventionen dienen; sie eignet sich sogar zur Unterdrückung traditioneller Formen der Mobilisierung oder Protestäußerung der Bevölkerung, z. B. die symbolische Besetzung von Straßen und öffentlichen Gebäuden, groß angelegte Streikaktionen bzw. organisierte Streikdemonstrationen.

Dies ist unserer Meinung nach das eigentliche Ziel des Berichts, und deshalb lehnen wir ihn ab und stimmen dagegen. Wir stimmen gegen die Initiative und gegen den Bericht und rufen die Bevölkerung auf, für den Schutz ihrer individuellen Rechte und demokratischen Freiheiten einzutreten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Spezialisten, die Aufträge mit erhöhter Gefährdungslage wahrnehmen können, leisten zweifellos einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit – darin sind wir uns einig! Ebenso wie die anvisierte bessere Zusammenarbeit im Fall einer Terrorbedrohung von Vorteil ist. Gerade angesichts der steigenden Kriminalitätsrate ist aber die gegenwärtige Entwicklung in mancher Hinsicht bedenklich. Da werden Polizeistationen aufgelöst, Spezialeinheiten reduziert, während wir vermehrt mit immer skrupelloseren kriminellen Banden zu kämpfen haben, die sich bei jeder neuen Grenzöffnung die Hände reiben können. In dieser Situation will die EU dann auch noch, dass der mündige Bürger es möglichst schwer hat, sich selbst mit Waffen zu schützen, und hat mit verfehlten Multikulti-Visionen zu einer multikriminellen Gesellschaft mit wachsenden „No-Go-Areas“ und zunehmender Gewaltbereitschaft beigetragen.

Natürlich ist es wichtig, für einen Terrorakt gerüstet zu sein, die Bekämpfung krimineller Handlungen darf aber darunter nicht leiden. Dem Unsinn, Polizisten für Terroreinheiten abzuziehen und funktionierende Sondereinheiten aufzulösen, nur um dann andererseits neue Spezialeinheiten – etwa gegen Jugendbanden – bilden zu können, ist meines Erachtens ein Ende zu setzen!

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Im Gegensatz zu meinen Vorrednern begrüße ich diese Initiative, und stelle den Spruch voran: „Gut Ding braucht Weile!“. Dies deshalb, weil die österreichische Initiative auf eine Initiative der Staats- und Regierungschefs im Jahr 2004 zurückgeht und die Frage aufgreift, wie man im Falle eines Terroranschlags alle Mitgliedstaaten mit Spezialeinheiten optimal unterstützen kann. Es hat also nichts mit dem zu tun, was mein Vorredner erwähnt hatte, und ich verstehe auch nicht die GUE/NGL-Fraktion, die eine derartige Initiative wechselseitiger Hilfestellung durch Spezialeinheiten einfach ablehnt.

Wir wissen, dass kein Mitgliedstaat tatsächlich in der Lage ist, ständig für alle Eventualitäten geschützt zu sein, daher hat das Parlament mit dieser Initiative auch versucht, Wege zu finden, wie man sich in einem derartigen Sonderfall eben optimal, und vor allem rasch, über Grenzen hinweg Hilfestellung geben kann, und zwar im Fall von Terroranschlägen, Geiselnahmen oder Entführungen.

Ich begrüße insbesondere die vom Parlament eingebrachten zusätzlichen Vorschläge, weil es die Situation vereinfacht, wenn etwa festgestellt wird, wer letzten Endes die Kosten zu tragen hat, nämlich der Mitgliedstaat, der die Hilfe anfordert, oder wenn festgelegt wird, nach welchen Regeln Beamte ihren Einsatz vollziehen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat aktiv werden. Hier geht es unter anderem auch um Haftungsregeln. Ich begrüße es, dass es auch gemeinsame Schulungen gibt, um diese Spezialeinheiten zusammenzuführen und die Einsätze, sollten sie notwendig sein, dann auch tatsächlich zu optimieren. Ich gratuliere dem Berichterstatter. Die EVP-ED-Fraktion wird diese Initiative unterstützen.

 
  
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  Der Präsident. − Ich kann das Wort per „Catch the eye“ nur jenen Mitgliedern erteilen, die zuvor nicht in der Debatte gesprochen haben, und ich sehe niemanden, der mich um das Wort bittet und nicht in der Debatte gesprochen hätte.

Außerdem teilte mir Herr Frattini mit, dass er nicht beabsichtigt, sich im Namen der Kommission zu äußern. Deshalb erteile ich dem Berichterstatter, Herrn França, für zwei Minuten das Wort, um die Aussprache abzuschließen.

 
  
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  Armando França, Berichterstatter. – (PT) Zunächst einmal möchte ich mich für die Ausführungen zu meiner Arbeit, zum Bericht und zu den Kolleginnen und Kollegen in dem Ausschuss, dem ich angehöre, bei Herrn Frattini und den anderen Abgeordneten, die ihre Zustimmung zu dem Bericht und zur österreichischen Initiative und zum Beschluss des Rates und der portugiesischen Präsidentschaft, ihn aufzugreifen, bekundet haben, bedanken.

Ich möchte einen Punkt herausheben, der mir sehr wichtig erscheint. In diesem Bereich ist Sicherheit – ich wiederhole – Sicherheit ein Instrument, es ist kein Wert; es ist ein Instrument im Dienste der Freiheit und im Dienste der effektiven und positiven Ausübung der Grundrechte, die den EU-Bürgern zustehen. Ein weiterer Punkt, der mir nicht minder wichtig erscheint, ist, dass dieser Beschluss keiner Operation den Vorzug geben wird, wie hier geäußert wurde; dieser Beschluss wird einen grundlegenden Aspekt der EU-Integration fördern, nämlich die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, und er wird auch die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Schulungen und Übungen und damit die Vorbeugung fördern. Die Möglichkeit von Einsätzen in konkreten Krisensituationen, wenn diese eintreten, ergibt sich nur dann, wenn die Mitgliedstaaten einander darum ersuchen, und das müssen natürlich die betroffenen Mitgliedstaaten beurteilen.

Ich habe außerdem eine Förderung aus dem EU-Haushaltsplan vorgeschlagen, und zwar vor allem deshalb, um die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu beleben und zu unterstützen sowie um den Mitgliedstaaten finanziell etwas unter die Arme zu greifen, die diese Hilfe brauchen.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass es wichtig ist, dies umzusetzen, auszuführen und voranzutreiben, weil Krisensituationen, die unsere Sicherheit und damit unsere Freiheit in einem EU-Mitgliedstaat bedrohen, jederzeit eintreten und das Vertrauen aller 500 Millionen Unionsbürger erschüttern können.

 
  
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  Der Präsident. − Herr França, Glückwunsch zu Ihrem ausgezeichneten Bericht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 11 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Marianne Mikko (PSE), schriftlich. (EN) Gemeinsam haben wir darauf hingearbeitet, die Notwendigkeit von Spezialeinheiten auf ein Minimum zu begrenzen. Wie gut die Einheiten und ihre Zusammenarbeit auch sein mögen – das kleinste Maß an Prävention ist immer noch besser als ein großes Maß an Abhilfe.

Ich glaube, dass die Gewissheit einer koordinierten und schlagkräftigen Antwort viel dazu beitragen könnte, Geiselnehmer, Terroristen oder Verzweiflungstäter zu einem Überdenken ihrer Handlungen zu bewegen.

Daher sollten unnötige Hindernisse vermieden und auf Maßnahmen verzichtet werden, die Verfahrensregeln über unsere Sicherheit stellen.

Ich halte es für durchaus möglich, dass das derzeit vorgesehene Netzwerk bilateraler Vereinbarungen unseren Anforderungen adäquat gerecht wird. Nur unmittelbare Nachbarstaaten können zügiges Handeln garantieren, was meist mit dem Bedarf an Spezialeinheiten einhergeht.

Andererseits benötigen wir für den Fall eines Anschlags auf mehrere Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit, was in Form von Angriffen auf Datennetze durchaus möglich ist, Transparenz und gewisse einheitliche Regelungen innerhalb der Europäischen Union.

Dieser Bericht ist Teil einer komplexen Gleichung, deren Ergebnis sich mit neuen Daten ändern kann. Wir sollten die derzeitige Regelung nicht als dauerhaft ansehen, sondern bereit sein, diese Zusammenarbeit zur Gemeinschaftspolitik zu machen.

Meine Glückwünsche an den Berichterstatter.

 
  
  

(Die Sitzung wird um 10.50 Uhr unterbrochen und um 11.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

 
  
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  Der Präsident. − Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat gestern eine Bemerkung des Kollegen Martin Schulz gegenüber einem Kollegen hier im Hause gegeben, gegenüber dem Kollegen Martin, die einen ganz besonderen Inhalt hatte. Der Inhalt dieser Erklärung kann vom Präsidenten so nicht akzeptiert werden. Ich weise diesen Inhalt zurück und rüge den Inhalt dieser Erklärung.

 

6. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

7. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

8. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

8.1. Auslegung der Geschäftsordnung (Artikel 19 Absatz 1) (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung

 
  
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  Nigel Farage, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich bitte um das Wort gemäß Artikel 170 Absatz 4 der Geschäftsordnung, um anzumerken, dass dieser Vorschlag, über den wir abstimmen sollen, dem Präsidenten dieses Parlaments derart willkürliche und diktatorische Macht verleiht, dass niemand, der an die Demokratie glaubt, ihn jemals auch nur in Betracht ziehen würde. Aber zur Abstimmung aufgerufen zu werden, wenn die politischen Fraktionen dieses Parlaments noch nicht einmal die Gelegenheit hatten, darüber zu beraten, kann doch sicherlich nicht in Ordnung sein. Ich ersuche daher um Verschiebung dieser Abstimmung bis zur nächsten Tagung in Straßburg, um den Abgeordneten die Gelegenheit zu geben, die enormen Auswirkungen zu begreifen, die diese Abstimmung hat, falls der Vorschlag angenommen wird.

 
  
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  Der Präsident. − Herr Abgeordneter Farage! Zunächst: Es ist Ihr Recht zu beantragen, dass die Sache verschoben wird. Dieses Recht stellt keiner in Frage. Aber wir haben gestern nach einer Wortmeldung des Kollegen Hannan über die Frage im Inhalt schon kurz gesprochen. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Der Inhalt Ihrer Erklärung, in der Sie von diktatorischen Maßnahmen sprechen, ist in der Sache unangemessen. Akzeptieren Sie die Mehrheitsentscheidung dieses Parlaments, akzeptieren Sie die Mehrheitsentscheidung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen! Hier verläuft alles nach Recht und Gesetz, und Sie sollten gute Demokraten sein und das akzeptieren.

 
  
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  Martin Schulz, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Wir haben diese Frage in unserer Fraktion sehr intensiv diskutiert. Wir glauben, dass insbesondere durch die Formulierung in der Neufassung, dass vor der Entscheidung der Präsident das Haus noch einmal konsultiert, die Vorwürfe eines autoritären Vorgehens völlig ungerechtfertigt sind. Ganz im Gegenteil! Insofern gibt es überhaupt keinen Grund, von Formulierungen Gebrauch zu machen, wie der Kollege, der gerade gesprochen hat, das getan hat. Wir bitten deshalb im Sinne Ihres Vorschlags zu verfahren und abzustimmen.

 
  
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  Der Präsident. − Ich war etwas zu schnell. Es war formell ein Antrag gestellt worden. Zu dem Antrag kann ein Mitglied dafür und ein Mitglied dagegen sprechen. Den ablehnenden Sprecher haben wir gehört. Es kann jetzt noch jemand dafür sprechen. Ich nehme an, der Kollege Hannan will den Kollegen Farage unterstützen. Deswegen bekommt jetzt nur noch er das Wort. Bitteschön, Kollege Hannan.

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Eine absolute Mehrheit ist nicht das Gleiche wie Rechtsstaatlichkeit. Ich akzeptiere, dass eine Minderheit in diesem Haus für ein Referendum ist, aber in diesem Haus gibt es auch eine Minderheit, die gegen die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ist.

Dennoch muss dieses Haus seine eigenen Regeln beachten. Und per Abstimmung die Regeln abzuschaffen, nach denen wir handeln, ist in der Tat ein Akt willkürlicher und despotischer Herrschaft. Einzig meine Hochachtung für Sie, Herr Präsident, und meine persönliche Zuneigung zu Ihnen halten mich davon ab, dieses Vorgehen mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 zu vergleichen, das ebenfalls mit Hilfe einer parlamentarischen Mehrheit durchgesetzt wurde.

Ich ersuche dieses Haus, nicht über diese Angelegenheit abzustimmen, bis wir …

(Zurufe)

 
  
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  Der Präsident. − Herr Kollege Hannan! Ich glaube, diese Vergleiche sollten wir uns nicht zu Eigen machen.

 
  
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  Joseph Daul (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, ich habe einige Tage, einige Wochen lang Geduld gezeigt. Jetzt gibt es Grenzen. In unserer Fraktion haben wir noch keine Entscheidung getroffen. Diese Ausführungen sind nicht hinnehmbar. Wir werden fraktionsinterne Sanktionen verhängen, und ich werde beantragen dass Herr Hannan aus der Fraktion ausgeschlossen wird.

(Beifall)

 
  
  

(Das Parlament lehnt den Antrag Herrn Farages auf Verschiebung der Abstimmung ab.)

 

8.2. (A6-0511/2007, Michael Cashman) Vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen der Union (Abstimmung)

8.3. (A6-0509/2007, Panayiotis Demetriou) Vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen der Union (Schweiz und Liechtenstein) (Abstimmung)

8.4. (A6-0001/2008, Philippe Morillon) Aquakulturstatistiken (Abstimmung)

8.5. (A6-0507/2007, Armando França) Zusammenarbeit zwischen den Spezialeinheiten der Mitgliedstaaten in Krisenfällen (Abstimmung)

8.6. (A6-0005/2008, Umberto Guidoni) Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven (Abstimmung)

8.7. (A6-0505/2007, Markus Ferber) Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste der Gemeinschaft (Abstimmung)

8.8. Lage im Iran (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung

 
  
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  José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte nur sagen, dass meine Fraktion die Fraktionen unterstützt, die den gemeinsamen Entschließungsentwurf vorgelegt haben, und dass sie ihn befürworten wird.

 
  
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 6

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich bedaure, meine Änderungsanträge aufgrund technischer Probleme auf diese ungewöhnliche Weise vortragen zu müssen. Ich bitte um Ihre Unterstützung für den Austausch eines Wortes. „Potenzielle militärische Verwendung“ sollte heißen „potenzielle militärische Verbindung“.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)

– Vor der Abstimmung über Ziffer 9

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wiederum eine einfache Änderung, nämlich die Ergänzung eines Wortes über Zusammenarbeit: „aufrichtige Zusammenarbeit“.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht übernommen.)

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 9

 
  
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  Paulo Casaca (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich bedaure, dem Haus mitteilen zu müssen, dass Herr Zamel Bawi, dessen Hinrichtung wir zu verhindern versucht hatten, gestern Morgen um vier Uhr im Gefängnis von Karoon in Ahwaz hingerichtet wurde. Daher beantrage ich mündlich eine Änderung des bestehenden Änderungsantrags von Herrn Salafranca Sánchez-Neyra, falls er seine Zustimmung gibt. Der mündliche Änderungsantrag bezieht sich auf diesen Sachverhalt und weist zudem darauf hin, dass einer der Insassen der Todeszelle ein Bürger der Europäischen Union ist, der aus Syrien entführt wurde. Die beiden anderen sind UNHCR-Flüchtlinge, denen in Norwegen bereits Asyl gewährt worden war.

Der mündliche Änderungsantrag lautet wie folgt: „protestiert energisch gegen die Hinrichtung des Ahwasi-Aktivisten Zamal Bawi im Iran am 30. Januar 2008 um vier Uhr Ortszeit, der damit der 19. Ahwasi-Aktivist ist, der im Laufe der letzten zwölf Monate hingerichtet wurde, und ersucht die iranische Regierung, Abstand zu nehmen von der Hinrichtung des niederländischen Staatsbürgers und Menschenrechtsaktivisten Faleh Abdulah al-Mansouri und der beim UNHCR registrierten Flüchtlinge Rasoul Ali Mazrea und Said Saki, deren Umsiedlung nach Norwegen gesichert ist, und diesen die Reise in das Land ihrer Staatsangehörigkeit oder Zuflucht zu gestatten“. Es geht dann weiter wie bisher: „fordert ferner die Freilassung der zum Tode verurteilten kurdischen Journalisten Abdolvahed ‚Hiwa’ Butimar und Adnan Hassanpour.“

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)

– Vor der Abstimmung über Ziffer 15

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wenn von allen Formen von Folter die Rede ist, schlage ich vor, einzufügen: „einschließlich extrem unmenschlicher Hinrichtungen“, denn diese geschehen, insbesondere Hinrichtungen unter Folter.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)

– Vor der Abstimmung über Ziffer 17

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Diese Erwägung bezieht sich auf den konkreten Text, der lautet: „fordert, dass den Minderheiten die Ausübung aller Rechte ermöglicht wird, die von der iranischen Verfassung gewährt werden“. Aber selbst die nach ihrer eigenen Verfassung geltenden Rechte werden ihnen nicht gewährt. Ich schlage daher vor, den letzten Teil des Textes folgendermaßen zu beginnen: „fordert die iranischen Staatsorgane auf, verfassungsgemäß zu handeln und im Recht und in der Praxis alle Formen der Diskriminierung abzuschaffen.“ Der Rest würde unverändert bleiben. Das bedeutet, sie sollen gemäß ihrer eigenen Verfassung handeln, die bislang missachtet wird.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)

– Vor der Abstimmung über Ziffer 19

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich bin einverstanden, diesen mündlichen Änderungsantrag zurückzuziehen, da er nur den Konsens ergänzt, der bereits beschlossen wurde. In Ziffer 19 geht es um die Missachtung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes durch den Rat und die Kommission. Dem wurde in einem Kompromiss bereits zugestimmt, so dass ich einverstanden bin, ihn zurückzuziehen.

 
  
  

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 3

 
  
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  Alejo Vidal-Quadras (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Bei einer politisch so bedeutenden Entschließung wäre es nach unserer Überzeugung sehr hilfreich, wenn es im Haus eine größtmögliche Unterstützung und Übereinstimmung gäbe.

Aus diesem Grund schlagen wir einen mündlichen Änderungsantrag vor, der aus dem ursprünglichen Änderungsantrag jegliches Werturteil streichen und einfach auf eine konkrete Tatsache hinweisen würde, was wir einen „relevanten Fakt“ im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Entschließung nennen könnten, aber, ich wiederhole, unter Weglassung jeglichen Werturteils, um vom Haus eine maximale Unterstützung zu erhalten.

Der mündliche Änderungsantrag würde den Text des Änderungsantrags wie folgt ersetzen: „nimmt Kenntnis von dem Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Dezember 2006“. Das heißt, eine einfache Erwähnung einer relevanten Tatsache ohne jedes Werturteil.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)

– Vor der Abstimmung über Erwägung C

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich bitte um Verzeihung. Aufgrund eines technischen Problems erscheinen meine Änderungsanträge auf diese ungewöhnliche Weise. So ein Enfant terrible bin ich gar nicht, dass ich Sie hier unnötig quälen wollte.

Aber da meine Änderungsanträge nun mal aufgeführt sind, muss ich sie jetzt auch präsentieren. Es geht um das Zusatzprotokoll, das Iran schnellstmöglich umzusetzen gemahnt wurde. Ich schlage vor, zu ergänzen: „was noch nicht geschehen ist.“

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht übernommen.)

– Vor der Abstimmung über Erwägung H

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Für öffentliche Hinrichtungen durch Hängen, insbesondere Hinrichtungen unter Folter, werden unerfreulicherweise Kräne verwendet. Daher lautet mein Vorschlag, nach den Worten „oft durch öffentliches Hängen“ zu ergänzen: „wofür in westlichen Ländern produzierte Kräne verwendet werden.“

Wir sind darüber nicht erfreut. Ich denke, niemand ist darüber erfreut.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht übernommen.)

– Nach Erwägung R

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Hier geht es um eine wichtige Änderung, für die ich um die Aufmerksamkeit des Hauses bitte, denn einige Aktivitäten gefährden unsere eigenen Leute und die EU-Bürger.

Daher mein Vorschlag für einen neuen Erwägungsgrund: „zahlreiche EU-Mitgliedstaaten beteiligen sich an dem internationalen Einsatz in Irak, der dem Aufbau der Demokratie und der Verteidigung des irakischen Volkes gegen Terroristen dient, die von externen Mächten, darunter Iran, ausgebildet und ausgerüstet werden, was zur Folge hat, dass Soldaten aus den EU-Mitgliedstaaten – d. h. EU-Bürger – bei terroristischen Anschlägen, an denen Iran nicht unbeteiligt ist, Verluste und Verletzungen erleiden.“

Ich bitte um Ihre Unterstützung.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht übernommen.)

 

8.9. Ergebnisse der Weltklimakonferenz (Bali) (Abstimmung)

8.10. (A6-0003/2008, Fiona Hall) Aktionsplan für Energieeffizienz (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über den Entschließungsantrag

 
  
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  Godfrey Bloom (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Ich bitte um das Wort gemäß Artikel 151 Absatz 3 der Geschäftsordnung, um zu fragen, ob wir tatsächlich zu dieser Abstimmung berechtigt sind. Ich hatte gestern Nachmittag um 17 Uhr das Vergnügen Ihrer Gesellschaft, als die Temperatur in Ihrem Büro 30°C betrug. Das Gebäude in Straßburg ist überheizt, und ich schlage vor, dass wir erst einmal die Missstände in unserem eigenen Haus beseitigen, bevor wir über andere Dinge abstimmen.

 
  
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  Der Präsident. − Ich habe diese Hitze nicht empfunden. Vielleicht hatte das mit einer inneren Wirklichkeit bei Ihnen zu tun.

 

8.11. (A6-0495/2007, Carl Schlyter) Einschränkung von unerwünschten Beifängen und Abschaffung von Rückwürfen in der europäischen Fischerei (Abstimmung)

8.12. Europäische Strategie zur Roma-Problematik (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 9

 
  
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  Roberta Angelilli (UEN). – (IT) Herr Präsident, ich beantrage, die Worte „traditionelle Praktiken“ in dem Änderungsantrag, d. h. die letzten beiden Worte von Ziffer 9, zu streichen. Wenn Sie gestatten, lese ich den verbleibenden Text noch einmal vor: „fordert die Roma auf, die Menschenrechte, vor allem die der Frauen und Kinder, zu achten, und Zwangsheiraten zu verhindern“.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)

(Änderungsantrag 9 wird anschließend abgelehnt.)

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 

9. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

10. Stimmerklärungen
  

Mündliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Auslegung der Geschäftsordnung (Artikel 19 Absatz 1)

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Sie werden entschuldigen, dass ich meine Stimme verloren habe. Ich möchte anmerken, dass ich für diese Auslegung gestimmt habe, und mir die Bemerkung erlauben, dass Herrn Hannans Vergleich unserer Entscheidung mit Hitlers Ermächtigungsgesetz von 1933 – wenngleich er vorgab, ihn nicht zu machen – absolut beschämend war.

Allerdings zeigt ein solch haarsträubender Vergleich nur den geistigen Zustand der Person, die ihn zieht. Wir haben lediglich bestätigt, und zwar im Einklang mit unseren Regeln, dass Artikel 19 unserer Geschäftsordnung dem Präsidenten des Parlaments bereits das Recht einräumt, den fortlaufenden Gebrauch von Anträgen zur Geschäftsordnung, Verfahrensanträgen usw. zu unterbinden, „wenn diese nach Überzeugung des Präsidenten offensichtlich eine dauerhafte und ernsthafte Obstruktion der Verfahren im Plenum oder der Rechte anderer Mitglieder bezwecken und bewirken.“

Hier geht es nicht darum, Debatten abzuwürgen. Uns steht bei unseren Debatten ausreichend Redezeit zur Verfügung, die gleichmäßig, je nach Größe, auf die Fraktionen verteilt wird. Hier geht es lediglich darum, dieses Haus vor Störenfrieden zu schützen.

Unser Präsident verfügt über weit weniger Befugnisse als in den meisten nationalen Parlamenten üblich. Nehmen Sie beispielsweise den „Speaker“ im House of Commons. Wir tun Recht daran, diese Schutzmaßnahme zu schaffen, und ich möchte anmerken, dass der ehemalige Vorsitzende von Herrn Hannans Partei, der ein Mitglied unseres Ausschusses ist, im Übrigen für die Maßnahme gestimmt hat, daher ist Herrn Hannans Haltung beschämend.

 
  
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren, die Regel ist folgende.

Wenn Stimmerklärungen zu einem Thema begonnen haben, lässt der Präsident im Prinzip – ich sage im Prinzip – keine Redner mehr zum selben Thema zu, aber angesichts der Sensibilität und des Themas, schlage ich Ihnen vor, abweichend von dieser Regel allen Mitgliedern, die darum gebeten haben, das Wort zu erteilen.

 
  
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  Mirosław Mariusz Piotrowski (UEN).(PL) Herr Präsident! Angesichts der Tatsache, dass die erste namentliche Abstimmung über eine Änderung der Geschäftsordnung unseren Unterlagen nicht zu entnehmen war, hat sich ein gewisser Fehler eingeschlichen. Ich spreche hier in meinem eigenen Namen sowie in dem der Herren Czarnecki und Libicki. Wir haben durch Handzeichen für Herrn Farages Antrag gestimmt und dachten, die namentliche Abstimmung bezog sich auch darauf, und hier passierte der Fehler. Wir möchten dies mündlich berichtigen. Zugleich halten wir elektronisch eine Änderung unseres Abstimmungsverhaltens zu dem Gegenvorschlag fest.

 
  
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  Bogdan Pęk (UEN).(PL) Herr Präsident! Hier besteht dasselbe Problem: Wir, eine Gruppe mehrerer Abgeordneter, haben entgegen unserer eigenen Überzeugung gestimmt. Eigentlich hätten wir gegen diesen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung stimmen müssen, der ausgesprochen undemokratisch ist. Hier im Herzen des demokratischen Europas wird eine Regel eingeführt, die dem Präsidenten des Parlaments uneingeschränkte Macht verleiht. Derart weit reichende Lösungen gibt es in keinem demokratischen Parlament. Daher wollten wir dagegen stimmen, wegen des Fehlers, auf den Herr Piotrowski hingewiesen hat, stimmten wir jedoch dafür. Dies betrifft Bogdan Pęk, Dariusz Grabowski und Andrzej Zapałowski.

 
  
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  Dariusz Maciej Grabowski (UEN).(PL) Herr Präsident! Wie mein Vorredner schon dargelegt hat, möchte auch ich mein Abstimmungsverhalten zu der Geschäftsordnung berichtigen. Ich habe entgegen meiner eigenen Überzeugung gestimmt, weshalb ich um Korrektur bitte. Ich bin gegen die Änderung der Geschäftsordnung.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Darf ich Ihnen für die sehr weise Auslegung Ihrer neuen Befugnisse danken, die es uns erlaubt, Erklärungen zur Abstimmung abzugeben, auch wenn wir uns für diesen Bericht gar nicht eingetragen hatten? Außerdem möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie Herrn Corbett eine zusätzliche halbe Minute zugestanden haben, um eine politische Nebenbemerkung abzugeben, die vielleicht nicht wirklich zum Thema passte.

Ich erbitte das Wort, nur um anzumerken, dass es sich meiner Meinung nach hierbei wirklich um eine falsche Auslegung unserer Geschäftsordnung handelt. Das beunruhigt mich sehr. Ich habe Kontakt zum Vorsitz aufgenommen, und ich hoffe, dort respektiert man die Ansichten der Minderheit dieses Parlaments. Herr Corbett erklärte, wir hätten bei Debatten in diesem Hause die Gelegenheit, uns zu äußern, da allen Fraktionen Redezeit gewährt wird. Leider sind, wie wir heute gesehen haben, manche Fraktionen gelegentlich nicht so tolerant gegenüber abweichenden Meinungen wie andere. Für diejenigen Abgeordneten, die vielleicht eine Minderheitenmeinung in einer großen Fraktion vertreten wollen, gestaltet es sich sehr schwierig, Redezeit gewährt zu bekommen. Ich danke Ihnen wirklich sehr, dass Sie uns gestattet haben, diese Meinung zu äußern.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN).(PL) Herr Präsident! Auch ich wurde in die Irre geführt. Ich dachte, wir prüften die vorherige Abstimmung. Ich bin entschieden gegen diese Auslegung von Artikel 19, die Verfahrensfragen Vorrang gegenüber Grundsätzen und Rechten, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung, einräumt.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie in dieser Angelegenheit Einsicht gezeigt und mir gestattet haben, das Wort zu ergreifen und meine Erklärung zur Abstimmung abzugeben.

Ich habe durchaus verstanden, worum es in dieser Abstimmung ging, und mich ganz klar dagegen ausgesprochen. Mir ist bewusst, dass manche Mitglieder dieses Hauses die Regeln auslegen, woraus ich schließe, dass wir in dieser Sache unsere eigenen Regeln einhalten.

Was ich dennoch sagen würde ist, dass wir grundsätzlich vorsichtig damit sein müssen, einem Vorsitzenden oder Präsidenten willkürliche Befugnisse zu verleihen. Ich bin mir sicher, dass der Präsident und die Vizepräsidenten des aktuellen Parlaments diese Befugnisse mit äußerster Vorsicht anwenden werden, und natürlich begrüßen wir das. Aber was ist mit zukünftigen Präsidenten? Was ist aber mit zukünftigen Vorsitzenden, die diese Regeln nach eigenem Gutdünken auslegen, abweichende Meinungen missbilligen und unterdrücken?

Wir müssen auf der Hut sein, dass uns dieser unsichere Weg statt zu Meinungsvielfalt nicht in die Diktatur führt – bzw. als ein Weg dorthin wahrgenommen wird. Ich sage daher jedem: Die wahre Qualität einer Demokratie zeigt sich in der Art und Weise, wie wir Minderheiten behandeln. Wenn wir sie gut behandeln, dann können wir uns einig sein, dass wir in einer echten Demokratie leben.

 
  
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  Hans-Peter Martin (NI). – Herr Präsident! Ich habe bisher im Zusammenhang mit den europäischen Institutionen trotz all meiner Kritik über die Jahre hinweg das Wort „diktatorisch“ noch nie verwendet. Ich denke und bin überzeugt davon, dass das, was heute durch diese unglaublich weitgehende Ermächtigung des Präsidenten möglich wurde, der Willkür Tür und Tor öffnet. Man kann nicht immer davon ausgehen – und gerade in diesem Haus nicht –, dass der Präsident fair und ausgewogen agiert. Aufgrund dessen, was hier beschlossen wurde und wogegen ich natürlich war, gibt es jetzt eine unglaubliche Willkürmacht von Seiten des Präsidenten, und dieses Parlament kann sich so zu einem Willkürparlament verändern. Das haben die europäischen Bürger nicht verdient! Ich glaube, hier ist ganz eindeutig ein Graben überschritten worden, und das wird zu großen demokratischen Problemen führen!

 
  
  

- Bericht Armando França (A6-0507/2007)

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Es tut mir leid. Ich wurde durch einen Kollegen kurzzeitig aufgehalten. Wir sprachen über Demokratie: ein überaus wichtiges Konzept, das sicherlich von allen in diesem Haus unterstützt wird, selbst wenn wir nicht immer danach handeln.

Mir ist bewusst, dass die Änderungsanträge zu diesem Bericht der Zusammenarbeit der Spezialeinheiten dienen sollen, doch wir dürfen nicht vergessen, dass wir damit in Wahrheit den Vertrag von Prüm ändern. Die britischen Konservativen waren ursprünglich gegen diesen Vertrag. Der Grund für unsere Ablehnung war der, dass es sich bei dem Vertrag anfangs um ein Kooperationsabkommen zwischen wenigen Mitgliedstaaten handelte. Während der Präsidentschaft eines dieser Mitgliedstaaten wurde ohne angemessene Beratung eine Erweiterung dieses Vertrags beschlossen. Selbst der Europäische Datenschutzbeauftragte musste seine eigene Stellungnahme abgeben, nachdem er festgestellt hatte, dass sein Rat nicht eingeholt worden war.

Wir Konservativen sind gegen den Einsatz von schnellen Eingreiftruppen für Grenzsicherungszwecke und die Umsetzung des Vertrags von Prüm, und wir haben die Änderungsanträge zu diesem Vertrag auch nicht unterstützt.

 
  
  

- Bericht Markus Ferber (A6-0505/2007)

 
  
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  Jim Higgins (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Meine irischen Kollegen aus der PPE-DE-Fraktion unterstützen die Liberalisierung des Postwesens innerhalb der Union nun voll und ganz, und dementsprechend haben wir auch abgestimmt. Unsere Unterstützung basiert auf dem Wissen, dass allen Bürgern der Union Universaldienste zugesichert werden, und dass konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass in ländlichen und dünnbesiedelten Gebieten eine angemessene Zahl an Postdienststellen vorhanden ist.

(GA) Herr Präsident! Ich möchte außerdem betonen, wie wichtig es ist, auch Postdienste für sehbehinderte und blinde Menschen zu gewährleisten. Meine irischen Kollegen von der PPE-DE und ich selbst appellieren an alle Mitgliedstaaten, solche Postdienste ständig und landesweit aufrechtzuerhalten bzw. sie in Mitgliedstaaten bereitzustellen, in denen sie zurzeit noch nicht vorhanden sind.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). (CS) Herr Präsident! Nach jahrelangen Diskussionen haben wir uns heute darauf verständigt, den Markt für Postdienste überall in der Europäischen Union vollständig zu öffnen. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlichen Postdienstleistungsmarkt und stellt keine Bedrohung für den öffentlichen Dienst dar. Ich bin froh, dass wir einen sensiblen Kompromiss erzielt haben, zum Beispiel werden weiterhin Postlieferungen in abgelegene Gebiete möglich sein.

Zudem untersagt die Richtlinie den Mitgliedstaaten nicht, gewisse Ausnahmemaßnahmen aufrechtzuerhalten, beispielsweise kostenlose Postdienste für Sehbehinderte, obwohl das Parlament heute einen bestimmten diesbezüglichen Artikel abgelehnt hat.

Der Vormarsch der neuen elektronischen Kommunikationsmittel wirkt sich in fundamentaler Weise auf die Nachfragestruktur bei Postdienstleistungen aus; eine Liberalisierung wird somit bewirken, dass man besser und insbesondere flexibler darauf reagieren und eine breitere Palette von Dienstleistungen für Postsendungen anbieten kann. Meines Erachtens wird dies auch zu niedrigeren Preisen für effizientere Dienste führen, und ich beglückwünsche uns zu diesem Kompromiss.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedauere zutiefst, dass Änderungsantrag 3, der mit Änderungsantrag 18 identisch ist und kostenlose Postdienstleistungen für blinde und sehbehinderte Menschen betrifft, nicht in den Bericht Ferber aufgenommen wurde. Als Blinder oder Sehbehinderter ist man derart eingeschränkt, dass man die Welt nicht mit eigenen Augen sehen kann. Gleichwohl werden diese Menschen, wie ich meine, die 321 Stimmen jener Abgeordneten hören, die von ganzem Herzen für diese geänderte Richtlinie gestimmt haben. Da die Richtlinie in zweiter Lesung verabschiedet wurde, gehe ich davon aus, dass die Mitgliedstaaten dieses Problem nach dem Subsidiaritätsprinzip zur Zufriedenheit der blinden und sehbehinderten Menschen lösen werden.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Bevor ich Mitglied des Europäischen Parlaments wurde, hatte ich einen richtigen Beruf. Eine meiner Tätigkeiten bestand darin, Unternehmen zu den unlängst liberalisierten Wirtschaftszweigen – der Telekommunikationsbranche, der Postbranche (in begrenztem Umfang) und der Energiebranche – zu beraten. Bei der Liberalisierung der Telekommunikationsbranche konnten wir einen rapiden Anstieg des Angebots beobachten. Wir erlebten einen gewaltigen Zuwachs an Innovationen. Wir beobachteten, wie der Wettbewerb zu niedrigeren Preisen führte und Kunden und Unternehmen in ganz Europa erreichte, was großartige Produktneuheiten und Wahlmöglichkeiten für alle Verbraucher zur Folge hatte. Hoffen wir, dass sich dank dieser Richtlinie dieselbe Marktdisziplin, die sich in der Telekommunikationsbranche zeigte, auch auf das Postwesen ausbreitet, dass wir uns an einer europaweiten Ausdehnung des Wohlstands, der Innovationen sowie verbesserten Dienstleistungen erfreuen können, und dass es letzten Endes der Verbraucher sein wird, der davon profitiert.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich dem letzten Teil der Rede von Herrn Kamall anschließen, denn ich bin überzeugt davon, dass die Liberalisierung des Postwesens sich in Bezug auf Innovationen und Angebot vorteilhaft auswirken würde.

Ich habe jedoch ein erhebliches Problem mit der Definition der Universaldienste und der Art ihrer Anwendung auf ländliche Dienste. Anfang der Woche wurde in meinem Wahlbezirk im Vereinigten Königreich mitgeteilt, dass sieben Postämter geschlossen würden. Dies geschah nach einer umfassenden Anhörung. Einige dieser Postämter erwirtschafteten Gewinne. Der abschließende Bericht besagte, dass fast 100 % der Befragten sich für den Erhalt der Postämter ausgesprochen hatten. Da die Regierung den Bedarf an Postdienststellen jedoch anders definierte, stellte sich die Anhörung als bloße Augenwischerei heraus – die Meinung aller Beteiligten wurde ignoriert. Von der Schließung ländlicher Postdienststellen betroffen sind in meinem Wahlkreis gelegene Orte wie Staverton, Hellidon, Brington, Harlestone und Milton Malsor.

Ich bin daher hinsichtlich der Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten sehr besorgt.

 
  
  

Entschließungsantrag: Lage im Iran (B6-0046/2008)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte zu Protokoll geben, dass ich für den Entschließungsantrag zu Iran stimmen wollte, nur habe ich die Verdolmetschung nicht richtig gehört und zum Zeitpunkt der namentlichen Schlussabstimmung den Abstimmungsknopf nicht gedrückt.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Ergebnisse der Weltklimakonferenz (Bali) (B6-0059/2008)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). (CS) Herr Präsident! Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen ihren negativen Einfluss auf das Klima dieses Planeten reduzieren sollten. Nicht nur die Europäische Union, sondern die ganze Welt muss in den Prozess der Verlangsamung des Klimawandels einbezogen werden.

Deswegen müssen wir uns in unserer Entwicklungspolitik um wirkungsvollere Instrumente bemühen und Entwicklungsländern in der Weise helfen, dass sie in der Lage sind, sich auf die Folgen des Klimawandels einzustellen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dies wäre eine der wichtigen Aufgaben, die wir demnächst zu bewältigen haben und die in dem heutigen Entschließungsantrag zur Konferenz von Bali hervorgehoben wurden.

 
  
  

- Bericht Fiona Hall (A6-0003/2008)

 
  
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  Milan Gaľa (PPE-DE).(SK) Sehr geehrte Damen und Herren! Als Eigentümer eines kleinen Wasserkraftwerks kann ich Ihnen versichern, dass ich wirklich weiß, was Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen bedeutet. Leider bin ich auch bestens mit den Problemen vertraut, die oft künstlich verursacht werden, vor denen Menschen stehen, die auf diese Weise Energie erzeugen und verteilen wollen.

Ich nenne auch ein schon etwas älteres Haus mein eigen, das ich 2001 umfassend aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln renoviert habe, um die Energieeffizienz zu steigern. Ich weiß, dass ein eingespartes Kilowatt so gut wie ein erzeugtes Kilowatt ist. Ich begrüße den Aktionsplan für Energieeffizienz (und habe ihn mit meiner Stimme unterstützt) aus vielen Gründen, die hier genannt wurden. Abgesehen davon bedauere ich zutiefst, dass sich die Europäische Kommission sowie zahlreiche Regierungen der Mitgliedstaaten der Vernachlässigung von Energiesparmaßnahmen schuldig machen und immer wieder ihre strategische Bedeutung und die Notwenigkeit, sie zu einer politischen Priorität zu machen, unterschätzen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). (CS) Herr Präsident! Ich begrüße den Aktionsplan für Energieeffizienz. Er fordert finanzielle Unterstützung, um so bald wie möglich führende Technologien zum Schutz der Umwelt einführen zu können. Darüber hinaus wird durch den Plan eine geringere Abhängigkeit von Energielieferungen aus dem Osten erreicht.

Dennoch ist das System des Handels mit Emissionsrechten umstritten. Es könnte seinen Zweck erfüllen, wenn die einzelnen Länder der EU mit gleichen Ausgangsbedingungen starten würden. Für die Mitgliedstaaten mit einer weniger entwickelten Wirtschaft, wie z. B. Tschechien, müssen besondere Bedingungen gelten. Darüber hinaus ist es erforderlich, die Verbesserung der Energieeffizienz von Neubauten zu unterstützen. Das ist der vielleicht effektivste Weg, den Trend umzukehren, denn Jahr für Jahr liegt die Steigerungsrate des Energieverbrauchs über der durch Energie sparende Technologien erzielten Einsparung, und dies wird vorerst auch so bleiben.

Die Partnerschaften zwischen öffentlicher und privater Hand unterstützen die Erforschung und praktische Anwendung Energie sparender Technologien in Übereinstimmung mit der Lissabon-Strategie. Die Forderung, Geräte mit energiebezogenen Informationen zu versehen, darf keine bürokratische Last für die Hersteller sein, und die Informationen dürfen nicht zur Verwirrung der Verbraucher führen.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Im Gegensatz zu einem Vorredner besitze ich kein eigenes Kraftwerk. Ich besitze jedoch ein sehr altes Haus aus den 1840er-Jahren – ein wundervolles Haus. Sollten Sie jemals nach London kommen, sind Sie herzlich eingeladen, auf eine Tasse Tee vorbeizuschauen. Was ich jedoch eigentlich sagen möchte ist, dass, welche Haltung man auch immer bezüglich des Klimawandels vertreten mag, wir uns hinsichtlich der Notwendigkeit von Energieeffizienz doch wohl einig sind.

Sie sind sich dessen vielleicht nicht bewusst, aber ich vertrete London, die großartigste Stadt der Welt und Hauptstadt des großartigsten Landes der Welt. Bei uns gibt es eine Reihe von Bürokomplexen und -gebäuden, die über Nacht das Licht brennen lassen. Das ist zwar ein Zeichen des Erfolgs; sie sollten jedoch auf Energieeffizienz achten.

Außerdem gibt es bei uns viele gastronomische Einrichtungen – Restaurants und Pubs –, die aufgrund des Rauchverbots neuerdings gezwungen sind, Freiluftheizungen für diejenigen Gäste aufzustellen, die draußen sitzen und eine Zigarette rauchen möchten. Was mich ärgert ist die völlige Unverhältnismäßigkeit eines Verbots dieser Freiluftheizungen, die weniger als 0,1 % zum CO2-Ausstoß beitragen. Also lassen Sie uns das im Zusammenhang sehen. Wir alle brauchen mehr Energieeffizienz, aber wir sollten für Lösungen sorgen, die wirklich praktikabel sind.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wie jeder in diesem Hause bin ich mit den allgemein bekannten Statistiken vertraut, die belegen, dass wir in Zukunft eine Menge Energie und uns selbst viel Ärger ersparen könnten, wenn wir in unserem Energieverbrauch effizienter wären.

Ich habe mich an der Abstimmung zu diesem Bericht nicht beteiligt, weil ich vergessen hatte, mein Interesse daran zu erklären – und zwar auch mein finanzielles Interesse. In Ziffer 22 wird die Abschaffung der Fixkostenregelung gefordert, nach der die Kunden ihre Energie – sei es Elektrizität oder Gas – bezahlen. Ich nutze im Vereinigten Königreich ebenfalls eine Fixkostenregelung. Ich nutze sie deshalb, weil ich meine Energiekosten so besser planen kann, und Millionen von Menschen im Vereinigten Königreich – im Allgemeinen arme Menschen – handhaben es ebenso. Ich halte es für einen Rückschritt, ihre Wahlmöglichkeiten in diesem Punkt einzuschränken.

Wir sollten auch umsichtig damit umgehen, was wir in der Vergangenheit an diesem Ort gefordert haben und wie wir handeln. Wir reden über Energieeffizienz und Energiesparen, haben aber immer noch Handelsschwierigkeiten mit China – nämlich eine erhebliche Einfuhrbesteuerung für energieeffiziente Glühbirnen aus diesem Land. Es ist daher sehr heuchlerisch von uns, diesen Bericht anzunehmen und nicht nach seinen Maßnahmen zu handeln.

 
  
  

- Bericht Carl Schlyter (A6-0495/2007)

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich bitte um das Wort zu diesem Bericht, weil ich die Gemeinsame Fischereipolitik und das ökologische Unheil, das sie meinem Land und seinen Gewässern beschert hat, zutiefst verachte.

Dieser Bericht enthält viel Gutes, denn er sieht vor, die Menge der weggeworfenen Fische einzuschränken, von Fischen, die gefangen, aber nicht benötigt werden, oder für die den Fischern die entsprechende Quote fehlt. Dadurch wird jedoch nicht das eigentliche Problem behoben, nämlich dass diese Politik in den Papierkorb gehört.

Sie trägt nicht zur Erhaltung der Fischbestände bei, und sie hilft den Fischern nicht. Tatsächlich sind viele Fischer in meinem Land der Meinung, das Beste wäre, sie abzuschaffen. Es gibt in der ganzen Welt zahlreiche Beispiele für Fischereipolitik, die zum Erhalt der Arten beiträgt, den Fischern ihre Arbeitsplätze sichert und ihnen ihre Freiheiten lässt. Island arbeitet mit übertragbaren Quoten, die in den Besitz der Fischer und ihrer Familien übergehen und von Generation zu Generation weitergegeben werden.

Unsere Fischereipolitik ist weder weise, noch klug, und wir sollten sie einfach abschaffen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Europäische Strategie zur Roma-Problematik (B6-0050/2008)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Herr Präsident! Die 12 Millionen Roma, die über ganz Europa verstreut sind, haben auch einen Platz in unserer heutigen multikulturellen Gesellschaft. Europa muss auf die oft vielschichtigen Probleme der Roma-Gemeinschaft Antworten geben. Daher bedarf es eines komplexen Ansatzes zu deren Lösung.

Ich bin der festen Überzeugung, dass Bildung und eine konsequente Laufbahnentwicklung den Teufelskreis der Diskriminierung der Roma durchbrechen können, und daher habe ich für den Entschließungsantrag gestimmt. Das Programm EQUAL, dessen Schwerpunkt die Unterstützung ausgegrenzter Gruppen ist, hat seinen Nutzen unter Beweis gestellt. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Arbeit von Vereinen, vor allem die des Kolpingwerks, das Konsultationszentren eröffnet hat und dort Langzeitarbeitslosen bei der Arbeitssuche Hilfe leistet, gewürdigt wird.

Es besteht die Gefahr, dass diese wichtigen Tätigkeiten in der Slowakei wegen der verzögerten Refinanzierung durchgeführter Maßnahmen ins Stocken geraten. Ich fordere die Beseitigung sämtlicher Hindernisse, die zur Insolvenz von gemeinnützigen Vereinen und Gebietskörperschaften führen und somit die Durchführung weiterer Projekte verhindern. Meiner Meinung nach wird die Kommission bei der Überwachung nationaler Strategien umsichtiger sein und die gemeinsamen Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit mit internationalen und Roma-Organisationen unter Zuhilfenahme der besten Verfahren harmonisieren.

 
  
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  Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Entschließungsantrag gestimmt, da dieser Text alle üblen Merkmale aufweist, die für die hier angenommenen Texte in Bezug auf Diskriminierung typisch sind. Es muss eine Rahmenstrategie kommen, es muss eine spezielle Task Force kommen, um diese Rahmenstrategie zu koordinieren, dafür muss wahrscheinlich auch noch zusätzliches Personal angeworben werden usw.

Natürlich müssen die Roma ihre Grundrechte als EU-Bürger genießen können, und es ist nicht hinnehmbar, wenn dies nicht der Fall sein sollte, dieser Entschließungsantrag ist jedoch ein weiterer Fall von übertriebener Einmischung. Die Roma müssen auch dazu ermuntert werden, selbst Verantwortung zu übernehmen, ein Aspekt, der in diesem Text überhaupt nicht zur Sprache kommt.

Die Änderungsanträge von Frau Angelilli waren berechtigt. Probleme wie Zwangsehen sowie die Benachteiligung von Frauen und Kindern müssen innerhalb der Roma-Gemeinschaften selbst gelöst werden. Es ist wirklich keine Hilfe, wenn wir weiterhin sagen, dass alle Probleme, mit denen diese Menschen konfrontiert werden, mit Diskriminierung zu tun haben. Sie müssen auch ermutigt werden, sich ihrer eigenen Verantwortung zu stellen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE). (CS) (Anfang der Rede unverständlich) Jeder Mitgliedstaat steht bezüglich der Roma-Gemeinschaft vor Problemen, die sich nicht auf die Schnelle lösen lassen. Deswegen missfällt es mir, dass der Entschließungsantrag, der zwar ein wortgewandtes Dokument, aber dem Wesen nach nur allgemeiner Art ist, lediglich ein konkretes Beispiel nennt, nämlich die Tschechische Republik, genauer gesagt, das ehemalige Konzentrationslager in Lety.

Ich habe den allgemeinen Entschließungsantrag zwar trotzdem unterstützt, habe aber einen Einwand. Die Kommission wird dringend aufgefordert, die Schweinemast auf dem Gelände des ehemaligen Roma-Konzentrationslagers, die – übrigens auch nach meinem Dafürhalten –vollkommen inakzeptabel ist, zu beenden und bei der Errichtung einer würdevollen Gedenkstätte zu helfen. Außerdem möchte ich die Kommission aufrufen, der Tschechischen Republik genügend Mittel zur Verfügung zu stellen, um diese Situation zu bewältigen.

Da das Europäische Parlament nur die Tschechische Republik als konkretes Beispiel nennt, denke ich, dass dies zu einer Priorität für die Europäische Kommission und ihre Finanzmittel werden sollte.

 
  
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  Milan Horáček (Verts/ALE). – Herr Präsident! Die heute verabschiedete Entschließung ist ein weiterer, wenn auch immer noch zu zaghafter Schritt hin zu einer wirklichen Integrationsstrategie der Roma. Das Parlament hat heute, wie schon vor drei Jahren, die Verlegung der Schweinezucht im ehemaligen Konzentrationslager in Lety gefordert, um dort eine Gedenkstätte zu errichten.

Dieses konkrete Beispiel zeigt einmal mehr, wie unzureichend die bisherigen Maßnahmen gewesen sind. Dort wie auch in vielen anderen europäischen Ländern lassen die gesellschaftspolitischen Bemühungen noch zu wünschen übrig. Eine wirkliche Integration der Roma in unsere Gesellschaft wäre ein guter Beweis dafür, dass die Grundpfeiler der Demokratie, des Rechtsstaats und der Menschenrechte nach wie vor die Grundlage der Europäischen Gemeinschaft bilden.

 
  
  

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Auslegung der Geschäftsordnung (Artikel 19 Absatz 1)

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Die Art und Weise, wie das Parlament Abstimmungen durchführt, ist schlampig, und diese Entscheidung wird diesen Umstand weiter verschlimmern. Sie bedeutet eine Einschränkung der Minderheitenrechte. Für die Minderheiten wird es im Parlament schwerer werden, für ein glaubwürdiges Abstimmungsergebnis zu sorgen. Wir müssen erkennen, dass einige Vizepräsidenten erheblich besser sind als andere.

Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass die elektronischen Abstimmungen gut funktioniert haben. Dafür müssen die Abgeordneten anwesend sein und zuhören (und – seien wir ehrlich – viele tun das nicht). Die Tatsache, dass die Entscheidungen des Vorsitzes kaum angezweifelt und kontrolliert werden, hat einen recht reibungslosen Ablauf der Sitzungen zur Folge. Außerdem werden alle Stimmen für die Nachwelt gespeichert, so dass unsere Wähler in den Aufzeichnungen nachlesen können, wie die einzelnen Mitglieder abgestimmt haben.

 
  
  

- Bericht Michael Cashman (A6-0511/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe in erster Lesung nach dem Verfahren der Mitentscheidung für den Bericht meines britischen Kollegen Michael Cashman zur Einführung einer vereinfachten Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass Bulgarien, Lettland, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern bestimmte Dokumente für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet einseitig als ihren nationalen Visa gleichwertig anerkennen, gestimmt. Ich stimme den Änderungsanträgen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu, die die neue Situation in der Schengenzone und die Tatsache berücksichtigen sollen, dass seit dem 21. Dezember 2007 eine große Anzahl von Ländern, auf die die Maßnahme ausgerichtet war, zur Schengenzone ohne Binnengrenzen gehört.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich war der Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Entwicklungsausschusses zu dem Bericht über das Überschreiten der Außengrenzen und begrüße deshalb voller Genugtuung die hervorragende Arbeit des Kollegen Cashman. 2008 sind wir dem Traum aus dem Jahr 1957 wieder ein Stück näher gerückt: Die europäische Familie hat ihre Grenzen formal ausgedehnt. Andere Grenzen sind gefallen, und der Schengen-Raum hat sich deutlich erweitert, mit eindeutig positiven Auswirkungen. Gleichwohl wäre es dringend geboten, über den physischen und geografischen Bereich hinaus größere Anstrengungen im politischen und wirtschaftlichen Bereich zu unternehmen. Die 27 Mitgliedstaaten legen immer noch in vielen Bereichen ein unterschiedliches, in manchen Fällen weit voneinander entferntes Herangehen an den Tag: In zu vielen Bereichen fehlt es an einem grundlegenden Zusammenwirken, weshalb ein vollkommen uneinheitliches Bild entsteht. Die Europäische Union muss die Verfahren umsetzen, die die Politiken und Strategien der Mitgliedstaaten zusammenführen: Wir begrüßen den freien Verkehr der Personen und Waren, doch muss mit größerer Überzeugung auf die Notwendigkeit gedrungen werden, endlich einen einheitlichen politischen Regelungsrahmen zu schaffen.

 
  
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  Adam Bielan (UEN), schriftlich. − (PL) Der Bericht, der heute zur Abstimmung steht, ist entscheidend für die Vereinfachung der Personenkontrollen an den Außengrenzen der EU. Im Rahmen der neuen Regelungen verleihen Visa, die von Polen und den neuen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, dieselben Rechte wie die aus den übrigen Mitgliedstaaten. Das bedeutet, Bürger der Ukraine beispielsweise können sich mit einem von Polen ausgestellten Visum in der ganzen EU bewegen.

Herausstellen möchte ich auch, dass dieser Bericht eine gewisse Antwort auf die Ausdehnung des Schengen-Raums darstellt, die Angehörigen von Drittstaaten die Durchreise durch die EU erleichtert. Als positiven Aspekt erkenne ich die Verstärkung der Maßnahmen in der EU im Kampf gegen den Schmuggel und illegalen Handel mit Rauschgift, Menschen, Organen und illegalen Waffen sowie gegen den Terrorismus. In dieser Hinsicht bin ich grundsätzlich für den Bericht von Michael Cashman.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Das Ziel dieser Initiative ist die Einführung einer vereinfachten Regelung durch Zypern und die beiden 2007 der EU beigetretenen Länder – Rumänien und Bulgarien – für die Personenkontrollen an den Außengrenzen, die darauf beruht, dass jedes von ihnen die Visa und Aufenthaltserlaubnisse der anderen Länder einseitig als seinen eigenen gleichwertig anerkennt.

Diese Anerkennung ist auf die Durchreise durch das Hoheitsgebiet dieser drei Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens fünf Tagen begrenzt.

Ich befürworte diese vereinfachte Regelung nachdrücklich, denn von diesem System betroffene Drittstaatsangehörige, deren Visum von einem anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurde, unterliegen ohnehin schon einer strengen Prüfung in diesem Mitgliedstaat und würden daher voraussichtlich nicht die öffentliche Ordnung gefährden oder illegal einwandern.

Diese Vorschriften zur einseitigen Anerkennung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen wurden erstmals 2006 in den Besitzstand der Gemeinschaft zu Visa aufgenommen mit dem Ziel, die Durchreise bestimmter Kategorien von Personen zu erleichtern und gleichzeitig einen unnötigen Verwaltungsaufwand für die Konsulate zu vermeiden.

Für die neun Länder, die der EU 2004 beigetreten sind und die am 21. Dezember 2007 vollständig in den Schengen-Raum integriert wurden, war die gegenseitige Anerkennung dieser Dokumente am Ende der Übergangszeit obligatorisch.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wie im Falle des Berichts zur Schweiz und zu Liechtenstein muss unserer Meinung nach betont werden, dass diese Übereinkommen generell in einem breiteren Rahmen angelegt sein sollten, mit dem auch die Rechte von Wanderarbeitnehmern gefördert und diese gegen die schlimme Ausbeutung geschützt werden, indem die tatsächliche Ausübung ihrer Rechte und ihre Integration unterstützt werden, zum Beispiel durch die Gewährleistung des Rechts auf Familienzusammenführung in Anwendung der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen – wir betonen hier, dass noch kein EU-Mitgliedstaat sie ratifiziert hat –, die unter dem Dach der UNO formuliert wurde und ein internationales Rechtsinstrument ist, das dem Schutz der Menschenrechte von Wanderarbeitnehmern dient, insbesondere dem unveräußerlichen Recht auf ein Familienleben.

Die Erleichterung der Freizügigkeit von Bürgern zwischen den verschiedenen Ländern sollte mithin nicht als Mittel zur Erleichterung der Ausnutzung von billiger Zeitarbeit, derer man sich problemlos „entledigen“ kann, zur Verschärfung der Ausbeutung und des Lohndrucks, zur Förderung unsicherer Bedingungen und zur Deregulierung der Arbeitsbeziehungen, indem einem Rückschritt bei den Rechten und sozialen Bedingungen von Arbeitnehmern insgesamt Vorschub geleistet wird, sondern vielmehr zur Bekämpfung dieser Erscheinungen benutzt werden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Es ist ein offenes Geheimnis, dass aus vielen östlichen Staaten ein gewaltiges Bedrohungspotential ausgeht, organisierte Bandenkriminalität, Prostitution, Menschenhandel und Rauschgiftdelikte werden nur allzu oft von Osten aus gelenkt. Und viele unserer neuen Mitgliedstaaten werden als Transitländer angesehen, von denen aus man weiter Richtung Westeuropa marschieren kann.

Daher sind verstärkte Kontrollen an den östlichen EU-Außengrenzen längst überfällig, damit der Wegfall der Schengengrenzen nicht zum „Freifahrtschein für Verbrecher“ verkommt. Aus diesem Grund habe ich auch für den Bericht Cashman gestimmt.

 
  
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  Frank Vanhecke (NI), schriftlich. (NL) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Ich habe bereits in der Vergangenheit wiederholt meine grundlegenden Bedenken hinsichtlich des Schengen-Systems geäußert und kann daher auch heute dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, der in diesem Bericht enthalten ist, nicht zustimmen. Schengen steht oder fällt natürlich mit der wasserdichten Kontrolle an den Außengrenzen. Kommissionspräsident Barroso mag noch tausend Mal beteuern, dass die Schengen-Erweiterung nicht zu einem Rückgang der Sicherheit führen wird, die Wirklichkeit ist völlig anders. Deutsche Sicherheitsexperten im Umkreis von Kanzlerin Merkel beispielsweise erwähnen enorme Schwächen in den neuen östlichen Außengrenzen sowie auch in der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeikräften. Die allgemeine Befürchtung ist, dass die illegale Einwanderung erheblich zunehmen wird. Wieder einmal ergehen sich die erleuchteten Geister im Euroland in Wunschdenken und spielen mit der Sicherheit der europäischen Bürger.

 
  
  

- Bericht Panayiotis Demetriou (A6-0509/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe in erster Lesung entsprechend dem Verfahren der Mitentscheidung für den Bericht meines hervorragenden zyprischen Kollegen Panayiotis Demetriou über die Änderung des Beschlusses von 2006 gestimmt, mit dem eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen geschaffen worden ist, die darauf beruht, dass die Mitgliedstaaten bestimmte von der Schweiz und Liechtenstein ausgestellte Aufenthaltserlaubnisse für die Zwecke der Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet einseitig anerkennen. Ich befürworte auch die vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Recht und Inneres vorgeschlagenen technischen Änderungen, die den Wortlaut an die ursprünglichen Bestimmungen insbesondere in Bezug auf die territorialen Bestimmungen angleichen sollen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wie wir betont haben, sollten die Maßnahmen und Übereinkünfte zur Erleichterung der Freizügigkeit von Bürgern aus unterschiedlichen Ländern auf den Grundsätzen der Ausgewogenheit und der gegenseitigen Vorteile für die einzelnen Beteiligten basieren.

Wir erinnern an die früheren Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz zur Freizügigkeit von Personen, die für Portugal von besonderem Interesse waren, arbeiten doch mehr als 100 000 Portugiesen in diesem Land, davon viele Tausend Saisonarbeitnehmer. Dieser Vereinbarungen sollten helfen, zahlreiche Beschränkungen und Probleme zu beheben, mit denen portugiesische Arbeitnehmer in der Schweiz konfrontiert sind, beispielsweise bei einem Wechsel der Arbeitsstelle oder des Berufs, bei der Familienzusammenführung, bei der Umsiedlung in einen anderen Kanton oder auch beim Sozialschutz der Arbeitnehmer und deren Familien.

In diesem Sinne und grundsätzlich sollten diese Übereinkünfte Teil eines umfassenderen Rahmens sein, der auch den Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und deren Schutz gegen die schlimme Ausbeutung einschließt.

Die Erleichterung der Freizügigkeit von Bürgern zwischen den verschiedenen Ländern sollte nicht als Mittel zur Erleichterung der Ausnutzung von billiger Zeitarbeit, derer man sich problemlos „entledigen“ kann, wodurch arbeitsrechtliche Beziehungen unterwandert werden, und insbesondere nicht dafür benutzt werden, um einem Rückschritt bei den Rechten und sozialen Bedingungen der Arbeitnehmer Vorschub zu leisten.

 
  
  

- Bericht Philippe Morillon (A6-0001/2008)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Dieser Vorschlag der Europäischen Kommission hat zum Ziel, die einschlägigen Rechtsvorschriften, die seit zehn Jahren in Kraft sind, zu verbessern und zu vereinfachen. In den vergangenen zehn Jahren ist die Aquakultur der am schnellsten wachsende Sektor der Agrar-Lebensmittel-Industrie gewesen, und die europäische Aquakultur stellt derzeit mehr als 80 000 Arbeitsplätze.

Die zunehmende Bedeutung des Sektors sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht gebietet eine Verbesserung der bereitgestellten Informationen. Deshalb müssen die Erhebung und Übermittlung von Daten optimiert werden. Ebenfalls unbedingt notwendig ist eine Harmonisierung der Daten zwischen den Mitgliedstaaten.

Deshalb habe ich beschlossen, für diesen Vorschlag mit den Verbesserungen durch die vom Europäischen Parlament vorgenommenen Änderungen zu stimmen.

 
  
  

- Bericht Armando França (A6-0507/2007)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Aufgrund der Zunahme terroristischer Bedrohungen und Anschläge und deren verheerenden Folgen insbesondere in den letzten zehn Jahren müssen dringend die erforderlichen Maßnahmen und Instrumente eingeführt werden, um gegen diese Geißel vorzugehen.

Dies ist eine Bedrohung aller, und sie verlangt eine umfassende Antwort, die die Mittel, Ressourcen und Spezialkenntnisse mitliefert, um schwere Krisensituationen effektiv zu bewältigen, die für einen Mitgliedstaaten allein schwierig zu lösen wären.

Diese Initiative der österreichischen Präsidentschaft beinhaltet, dass Einheiten aufgestellt werden können, die in der Lage sein müssen, für einen Mitgliedstaat die notwendige operative Unterstützung nach einem Terroranschlag zu leisten.

Für mich steht außer Zweifel, dass diese Art schwerer Krisensituationen eine schnelle Reaktion durch Spezialeinheiten erfordert.

Deshalb unterstütze ich diesen Beschluss, der auf die Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens abstellt, um eine solche Zusammenarbeit zu vereinfachen und Mitgliedstaaten zu ermöglichen, in Krisensituationen oder bei Terroranschlägen schneller zu handeln, und zugleich sicherzustellen, dass der betroffene Mitgliedstaat die bestmögliche Hilfe erhält.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Dieser auf der Initiative von Österreich beruhende Text sieht für einen Mitgliedstaat die Möglichkeit vor, um die Hilfe einer Spezialeinheit eines anderen Mitgliedstaates zur Bewältigung einer Krisensituation (Geiselnahme, Flugzeugentführungen usw.) zu ersuchen. Diese gewährte Hilfe könnte in der Bereitstellung von Ausrüstungen oder eines speziellen Know-how oder der Möglichkeit bestehen, auf dem Hoheitsgebiet des antragstellenden Mitgliedstaates eine Operation durchzuführen.

Wir befürworten diesen Text aus verschiedenen Gründen. Zunächst, weil diese Vereinbarung zur Bekämpfung des Terrorismus nicht bindend ist, da sie die Mitgliedstaaten weder zwingt, Unterstützung zu beantragen noch sie zu gewähren. Weiterhin sieht dieser Text vor, dass alle praktischen Modalitäten (Arten von Einheiten, Ausrüstungen usw.) in bilateralen Verträgen zwischen dem beantragenden Mitgliedstaat und dem ersuchten Mitgliedstaat festgelegt werden.

Im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus, der der Definition nach keine Grenzen kennt, ist es in der Tat sehr wichtig, nach der effektivsten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeikräften in der EU zu streben.

Zu einem Zeitpunkt, da bald alle Fragen im Bereich Justiz und innere Angelegenheiten der Mitgliedstaaten gemäß dem Vertrag von Lissabon in supranationale Zuständigkeit fallen werden, scheint ein Kern des zwischenstaatlichen Widerstands bestehen zu bleiben: Wir freuen uns darüber.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Im Bereich bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres geht die EU einen sehr gefährlichen Weg, der die Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger und die Souveränität der Staaten und Völker ernsthaft in Gefahr bringt.

Die zunehmenden föderalistischen und militaristischen Tendenzen der EU sind dafür verantwortlich, dass Entscheidungen für den Aufbau von Strukturen getroffen werden, die sowohl bei nachrichtendienstlichen als auch bei polizeilichen Einsatzkräften über Befugnisse verfügen, in nationales Hoheitsgebiet vorzudringen, wobei im Grunde tatsächlich Aufgaben der nationalen Polizei wahrgenommen werden sollen.

Das eigentliche Ziel dieser Initiative Österreichs, die von den Vorschlägen des EP geschickt noch verschlechtert wurde, besteht darin, unter dem Deckmantel von „Terrorismus“ und hypothetischen „Krisen- oder Gefahrensituationen“ die Bildung echter „Prätorianergarden“ vorzubereiten bzw. zu ermöglichen, die sich entsprechend geschult insbesondere an der Kontrolle, Bedrohung oder Unterdrückung der Ausübung der Rechte und Freiheiten beteiligen, womit Grundprinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und eben auch die verfassungsmäßige Legitimität und nationale Souveränität Portugals verletzt werden.

Deshalb warnen wir vor den Gefahren, die sich durch den Inhalt und die Ziele dieser Initiative ergeben können, und vor allen sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausübung jeder Art von ungebremster, irrationaler, unverhältnismäßiger und verfassungswidriger Macht.

 
  
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  Anna Hedh (PSE), schriftlich. – (SV) Ich habe gegen den Bericht gestimmt, da ich beunruhigt darüber bin, was dies für die Zukunft bedeuten wird. Ich bin nicht dagegen, einander in Krisensituationen beizustehen, aber das sollte je nach Bedarf und auf natürliche Art und Weise erfolgen. Gemeinsame Übungen auf Kosten der Steuerzahler in der EU halte ich für ungerechtfertigt, und ich bin absolut dagegen, dass ausländische Beamte unter Beibehaltung ihrer Immunität auf schwedischem Territorium operieren und hoheitliche Befugnisse ausüben. Letztendlich bedeutet dies eine Entwicklung in Richtung auf eine gemeinsame Polizei, was ich strikt ablehne.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. (FR) Der uns vorliegende Text versucht, den von Spezialeinheiten eines Mitgliedstaates durchgeführten Operationen, die im Falle eines terroristischen Angriffs auf das Territorium eines anderen entsandt werden, einen gesetzlichen Rahmen zu geben. Da diese Einsätze so vielfältig sein können (Austausch von Ausrüstungen, Know-how, aktiven Einheiten usw.) wird es den Mitgliedstaaten überlassen, bilaterale Verträge abzuschließen, um die praktischen Modalitäten festzulegen und zu entscheiden, ob der Bitte um Einsatz einer dieser Operationseinheiten auf seinem Hoheitsgebiet nachgekommen oder sie abgelehnt wird. Unglaublich. Endlich haben wir hier einen tatsächlichen Anwendungsfall des so kontrovers diskutierten und komplizierten Subsidiaritätsprinzips!

Endlich haben wir hier einen Bereich – den der nationalen Sicherheit, der der Hoheitsbereich par excellence ist – der dem supranationalen Bulldozer eines Europas widersteht, das alles und überall gesetzlich regelt.

Für Effektivität bei der Terrorismusbekämpfung investiert Europa seine finanziellen Mittel in die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeikräften. Wir unterstützen diese Initiative.

Aber der Schlüssel für den Sieg über den Terrorismus liegt nicht ausschließlich in dieser Zusammenarbeit. Er erfordert, dass man sich des revolutionären Willens der islamistischen Internationale bewusst wird, die die Zerstörung der humanistischen und christlichen westlichen Gesellschaft und ihrer Werte predigt.

 
  
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  Inger Segelström (PSE), schriftlich. – (SV) Wir haben für den Bericht gestimmt, da er auf Freiwilligkeit des Handelns und Zusammenarbeit basiert, die sich nur durch gegenseitiges Einvernehmen zwischen zwei Mitgliedstaaten erzielen lassen. Gleichwohl vertreten wir grundsätzlich die Auffassung, dass ausländische Beamte nicht unter Beibehaltung ihrer Immunität hoheitliche Befugnisse auf schwedischem Territorium ausüben dürfen. Letztlich erkennen wir darin eine mögliche Entwicklung in Richtung auf eine gemeinsame Polizei, der gegenüber wir starke Bedenken haben.

 
  
  

- Bericht Umberto Guidoni (A6-0005/2008)

 
  
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  Jan Březina (PPE-DE), schriftlich. − (CS) Gestatten Sie mir eine erläuternde Bemerkung zur Abstimmung über den Bericht über den Europäischen Forschungsraum. Der Europäische Forschungsraum, der hier endlos diskutiert wird, ist an sich ein sehr guter Gedanke und eine sehr gute Vision. Aber es ist noch ein langer Weg bis zu seiner Realisierung. Reden allein genügt nicht. Wir müssen auch bewerten, wie der Europäische Forschungsraum funktioniert, ja eigentlich, ob er überhaupt funktioniert. Als Mitglied dieses Parlaments und Repräsentant eines neuen EU-Landes weiß ich aus eigener Erfahrung, dass der Europäische Forschungsraum im jetzigen Stadium eine bloße Illusion und reines Wunschdenken ist.

Die ersten verfügbaren Daten darüber, welche Priorität Projekte erhalten, bei denen neue Mitgliedstaaten mitwirken, führen dies deutlich vor Augen. Von 559 Subventionszahlungen im Rahmen eines Zuschusses für junge Wissenschaftler bekam die Tschechische Republik nur zwei (Polen, das mehrere Male größer ist, ging völlig leer aus!), während über 100 an das Vereinigte Königreich und 80 an Deutschland gingen. Es fällt schwer zu glauben, dass die Projekte qualitativ so stark auseinander gingen, dass solche Unterschiede gerechtfertigt gewesen wären. Teilweise liegt es natürlich an der mangelnden Erfahrung der Leute, die in den neuen Mitgliedstaaten Projekte einreichen. Auf jeden Fall zeigt sich aber daran, dass der Europäische Forschungsraum bisher nicht so funktioniert, wie er sollte. Wir brauchen weniger Worte und mehr Taten, um greifbare Ergebnisse zu erzielen. Man muss einfach zugeben, dass wir in dieser Hinsicht immer noch im Rückstand sind.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht enthält einige Widersprüche und Standpunkte, die wir nicht unterstützen. Zutreffend ist allerdings, dass sich die wissenschaftliche Forschung wieder auf ihre wesentliche Aufgabe besinnen muss: Sie muss neue Erkenntnisse gewinnen. In Wirklichkeit besteht keine lineare Beziehung zwischen FuE und Innovation, auch wenn gewisse Wechselwirkungen vorhanden sind, aber diese sind komplex und stehen mit Bereichen außerhalb der Wissenschaft im Zusammenhang.

Daher muss die Auffassung von Forschung als einer Art Wundermittel zur Lösung sämtlicher wirtschaftlichen und sozialen Probleme korrigiert werden, und es muss mehr in Forschung investiert werden.

Einige Schritte, die auf dem Europäischen Gipfel von Lissabon 2000 unternommen wurden, geschahen in Reaktion auf die Sorge, Europa investiere zu wenig in die Wissensgesellschaft, und dies wurde auf dem Europäischen Rat von Barcelona 2002 noch bekräftigt, wo sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2010 einen FuE-Anteil von 3 % zu erreichen. Doch die FuE-Ausgaben sind seit 2000 nicht ausreichend gestiegen und liegen im Schnitt bei nur 1,84 %, die zum Teil von der Wirtschaft getragen werden.

Die Investitionen des Privatsektors liegen unterhalb des sozial optimalen Niveaus. Die Staaten müssen eine zentrale Rolle spielen und die Zusammenarbeit ausbauen, um neue Erkenntnisse gewinnen zu können und diese der Gesellschaft insgesamt zur Verfügung stellen.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. − (PL) Ich befürworte den Bericht über den Europäischen Forschungsraum, der neue Perspektiven für die Forschung und Entwicklung in der Europäischen Union aufzeigt, in vollem Umfang. Zweifelsohne hängen Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklung sowie die Stellung Europas in der globalisierten Welt von den Investitionen in Wissenschaft und Forschung sowie von der Entwicklung neuen Wissens ab, das den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird.

Wissenschaftliche Forschung und neue Technologien wirken sich schließlich unmittelbar auf die gesellschaftliche Entwicklung aus, und sie können sogar für das Wirtschaftswachstum ausschlaggebend sein, da sie messbaren Nutzen bringen. Ein gutes und effizientes System für das Management der wissenschaftlichen Forschung auf EU-Ebene ist daher von essenzieller Bedeutung. Außerdem müssen wir auf die Mitgliedstaaten einwirken, wenn wir möchten, dass Europa den neuen Herausforderungen, insbesondere jenen des wirtschaftlichen Wettbewerbs und des Umweltschutzes, gewachsen sein soll. Wir müssen sie wirklich dazu bringen, dass sie ihre Ausgaben für wissenschaftliche Forschung regelmäßig aufstocken.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE), schriftlich. (SK) Die Kommission hat uns das Grünbuch über den Europäischen Forschungsraum zu einem Zeitpunkt vorgelegt, da Europa mit einer nicht enden wollenden Abwanderung von Investitionen und qualifizierten Forschern über den Atlantik konfrontiert wird. Wenn wir wollen, dass die europäische Forschung global wettbewerbsfähig wird, und dies ist eines der Ziele der Lissabon-Strategie, muss die Union die grundlegenden Hindernisse, denen sie in diesem Bereich begegnet, überwinden.

Diesbezüglich denke ich vor allem an die Zersplitterung der Forschung in der EU und nicht hinreichend entwickelte europäische Strategien auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, den Mangel an Humanressourcen und finanziellen Mitteln und schlecht entwickelte Forschungsinfrastrukturen, die im Wettbewerb mit globalen Forschungszentren einen schweren Stand haben. Hinzu kommt die geringe Mobilität von Wissenschaftlern, Expertenwissen und Erfahrungen, die in erster Linie durch rechtliche, administrative und sprachliche Barrieren verursacht wird.

Bei der Entwicklung des europäischen Forschungsraums und der Überwindung seines fragmentarischen Charakters, müssen wir unseren Regionen besondere Aufmerksamkeit widmen.

Die Regionen sollten Strategien für den Ausbau der materiellen und personellen Ressourcen im Bereich der Forschung erarbeiten und den Zugang zur Forschung für alle fördern, insbesondere für Forscherinnen und junge Forscher. Die Mitgliedstaaten sollten sich stärker in den Prozess der Schaffung besserer Arbeitsbedingungen für Forscher einbringen und Maßnahmen ergreifen, die Forschern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen würden.

Die Regionen sind gleichermaßen von Bedeutung bei der Förderung und Sicherung effizienterer Möglichkeiten der Forschungsfinanzierung, in Übereinstimmung mit den in den Operationellen Programmen eingegangenen Verpflichtungen. Die Regionen sollten auch an der Entwicklung europäischer Exzellenzzentren mitwirken, die in ihren territorialen Wirkungsbereich fallen, indem Verbindungen zwischen Universitäten, Forschungsinstituten und der Industrie hergestellt werden.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand zweifelt noch daran, dass die Wissenschaft der Katalysator für die Entwicklung unserer Gesellschaft ist. Der aktuelle globale Trend weist auf die Bedeutung der Wissenschaft hin und fordert, dass sie die ihr gebührende Bedeutung in der Gesellschaft erhält. Nur Investitionen in eine wissensbasierte Gesellschaft werden die Union wettbewerbsfähig, kreativ und strategisch attraktiv machen.

Im Grünbuch „Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven“ bietet die Kommission eine Analyse und Lösungen, und sie stellt heraus, wie wichtig die Schaffung einer wissensbasierten Gesellschaft ist. Das Europäische Parlament unterstrich in dem Bericht von Berichterstatter Umberto Guidoni, dass die Investition in Bildung, Wissenschaft, Forschung, Kultur und Informationstechnologien zu nachhaltiger Entwicklung für die Zukunft führt. Natürlich müssen wir erkennen, dass diese Schritte keine sofort spürbaren Resultate bringen werden. Dies ist ein Marathon, kein Sprint, aber ich bin sicher, dass wir letzten Endes erfolgreich sein werden.

Der europäische Forschungsraum bietet den Forschungseinrichtungen, Universitäten und Wissenschaftlern der 27 EU-Länder die Möglichkeit zu kooperieren. Grenzüberschreitende administrative Hürden, die der Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen im Wege stehen, bestehen jedoch noch immer. Die Öffnung der Europäischen Union zum Osten bedeutet eine erhebliche Erweiterung des europäischen Forschungsraums und bietet rund 150 000 Forschern neue Gelegenheiten, ihr wissenschaftliches und technisches Potenzial zu verbessern.

Ich bin überzeugt, dass uns neue Konzepte und Innovation in allen Bereichen helfen werden, neue Arbeitsplätze zu schaffen und neue Wege zu finden, um die Umwelt zu schützen, die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, den Gesundheitsschutz zu verbessern und sicherere unbegrenzte Energiequellen zu gewährleisten.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Der Gedanke, dass Forschung, Entwicklung und Innovation eine grundlegende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit spielen, ist nicht neu und immer noch aktuell. Abgesehen von Meinungsunterschieden über die Notwendigkeit direkter Bemühungen um Innovation oder um mehr akademische Forschung steht fest, dass Europa seine Investitionen in Wissen und die praktische Anwendung dieses Wissens verstärken muss. Aber dabei geht es nicht allein um finanzielle Investitionen.

In mehreren aufeinander folgenden Berichten werden die zahlreichen Gründe genannt, warum Europa hinter anderen Teilen der Welt zurückliegt. Von amerikanischen Hochschulen bis hin zur indischen Forschung sind wir umgeben von harter und zunehmender Konkurrenz. Zudem sind die europäischen tertiären Bildungseinrichtungen weniger attraktiv, wie diese Berichte ebenfalls aufzeigen, wobei in ihnen u. a. die mangelnde Finanzierung insgesamt und pro Kopf sowie die fehlende Unabhängigkeit unserer Hochschulen ständig als leistungshemmende Faktoren genannt werden.

Aus all diesen Gründen unterstützen wir selbstverständlich jeden Ansatz, bei dem diese Thematik als wirtschaftlich und strategisch dringliche Angelegenheit berücksichtigt wird. Es ist wohl wahr, dass die Zeit gegen uns läuft, aber es trifft auch zu, dass es besser ist, sich für die Auswahl der richtigen Optionen Zeit zu nehmen als hastige und wirkungslose Entscheidungen zu treffen.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (PSE), schriftlich. (ES) Da die Aussprache über den Bericht von Herrn Guidoni zum Europäischen Forschungsraum gestrichen wurde, möchte ich als Berichterstatterin für die Sozialdemokratische Fraktion die Gründe für unsere Zustimmung erklären.

Zunächst sei die gute Arbeit von Herrn Guidoni hervorgehoben, der viele unserer Vorschläge berücksichtigt hat. Ein Europäischer Forschungsraum sollte sicherlich Folgendes beinhalten:

– einen einheitlichen Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher, das heißt, die Schaffung einer einheitlichen europäischen Berufslaufbahn in der Forschung und ein integriertes Informationssystem für Arbeitsplätze und Ausbildungsverträge;

– stärkere Öffnung der Auswahl- und Beförderungsverfahren mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Männern und Frauen in den Führungsgremien;

– Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität und Förderung einer stärkeren Beteiligung von Frauen an FuE, mit Maßnahmen, um Berufs- und Privatleben in Einklang zu bringen;

– Stärkung der Forschungseinrichtungen und der Beteiligung von KMU an FuE;

– eine bessere Koordinierung mit nationalen und regionalen Programmen und mehr Synergien mit anderen europäischen Programmen;

– Errichtung von Infrastrukturen und deren Nutzung durch gemeinsame europäische Einrichtungen; und

– Förderung der internationalen Zusammenarbeit, Unterstützung multilateraler Initiativen, Austausch zur Nutzung von Infrastrukturen und Programmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit für die Entwicklung.

Dies sind notwendige und kohärente Wege, um Fortschritte zu erzielen. Daher haben wir unsere Zustimmung gegeben.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich.(FR) Wissenschaft kennt keine Grenzen, und die Fragen, auf denen Forschung basiert, haben immer häufiger globalen Charakter. Der Europäische Forschungsraum (EFR) muss gewährleisten, dass die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit entscheidend zu Stabilität, Sicherheit und Wohlstand der Menschheit beiträgt.

Ich hoffe daher, dass der EFR unter dem Aspekt seiner Öffnung zur Welt den Gebieten in äußerster Randlage der EU einen Vorzugsplatz einräumt, damit die Vorteile und Reichtümer, die die regionale Mannigfaltigkeit Europas bietet, genutzt werden, indem man sie auf kohärente Weise im Rahmen von „Exzellenznetzwerken“ in Forschungsprogramme einbindet.

Ich möchte auch darauf bestehen, dass der EFR die Bedeutung der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) anerkennt, die wertvolle Partner beim Brückenschlag zwischen den Nationen und Kontinenten unter dem Gesichtspunkt einer dauerhaften weltweiten Entwicklung darstellen, um die Herausforderungen zu bestehen, denen sich die Erde gegenübersieht.

Ich danke dem Berichterstatter und den Mitgliedern des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie von ganzem Herzen, dass sie meinen Änderungsantrag zu diesem Thema in der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung unterstützt haben. Dies ist ein zusätzlicher Beweis für den Geist der Koordinierung und Komplementarität, der in unserem Parlament herrscht.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Wir sind gegen die reaktionäre Umstrukturierung der Forschungslandschaft, wie sie in den EU-Richtlinien für eine Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes (EFR) im Rahmen der Lissabon-Strategie vorgesehen ist.

Der EFR fördert Konflikte und Konkurrenzkampf um Gewinne zwischen Ländern und großen Unternehmensgruppen. Dadurch verstärken sich die Ungleichheiten in der Entwicklung der Wissenschaften.

Den Monopolunternehmen werden immer höhere Anreize geboten und immer mehr Subventionen und Steuererleichterungen gewährt, was ihnen erlaubt, eigene Investitionen in ihre Ergebnisse zu tätigen und diese auch selbst zu verwerten. Der öffentliche Sektor ordnet sich den Bedürfnissen der Monopolgruppen unter, denen er dient. Man fördert die Mobilität von Forschern zwischen Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren, aus Kostengründen soll nun das gemeinschaftliche Patentsystem eingeführt werden. Der Wettbewerbsfähigkeit und der Erhöhung der Rentabilität wird alles andere untergeordnet.

In einem derart rauen Wettbewerbsumfeld, das sogar in der Welt der Forschung präsent ist, wird die Aufmerksamkeit unweigerlich auf die weithin bekannten „Exzellenzzentren“ der mächtigsten Nationen gerichtet. Diese Zentren werden sich den Löwenanteil an den Forschungsprogrammen sichern, die als Kanäle für öffentliche und private Gelder dienen werden.

Unser Bestreben ist es, die Forschungspolitik der EU umzukehren. Dies ist ein Teil unseres Kampfes für eine umfassende Änderung der von der EU und vom Kapitalismus gestützten volksfeindlichen Politik. Wir hoffen, den sozialen Charakter der Forschung wiederherstellen zu können: Wissenschaft und Forschung sollten den heutigen Bedürfnissen des Volkes und dem sozialen Wohlergehen dienen.

 
  
  

- Bericht Markus Ferber (A6-0505/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich begrüße die in zweiter Lesung erfolgte Annahme des Gemeinsamen Standpunkts des Rates zur Abänderung der Postrichtlinie von 1997 und zur Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste, und ich spreche meinem hervorragenden deutschen Kollegen Markus Ferber ein Lob für die enorme geleistete Arbeit aus.

Ich freue mich, dass der Rat die Hauptelemente des Standpunkts des Europäischen Parlaments angenommen hat, insbesondere die Verschiebung des Termins der Marktöffnung auf den 31. Dezember 2010 mit einer Verlängerung von zwei Jahren für die Mitgliedstaaten, die ab 2004 in die Union aufgenommen worden sind, den universellen Dienst mit mindestens einer Verteilung und einer Leerung fünf Tage in der Woche für jeden Bürger der Union bei Erhaltung einer ausreichenden Anzahl von Zugangspunkten in abgelegenen oder gering bevölkerten ländlichen Gegenden und die Einhaltung der Subsidiarität im sozialen Bereich, die, wie ich hoffe, das Anliegen der Sozialpartner auf europäischer Ebene ist. Ich bedauere, dass keine Grundlagen für ein europäisches Regulierungsorgan in diesem Sektor geschaffen worden sind. Schließlich hoffe ich, dass sich die Beteiligten rasch zur Einführung einer europäischen Briefmarke für den 50-Gramm-Brief einigen, und ich werde demnächst eine politische Initiative zu diesem Thema ergreifen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Trotz der am Ausgangstext der Kommission vorgenommenen Verbesserungen und des vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Kompromisses, der insbesondere darauf abzielt, die vollständige Liberalisierung des Marktes für Postdienste auf den 31. Dezember 2010 zu verschieben, ist der Text, der uns vom Rat in zweiter Lesung vorgelegt wurde, immer noch nicht befriedigend.

Er ist nicht befriedigend, da er die Probleme und Fragen, die vor allem bezüglich der Finanzierung des universellen Dienstes, der Pflicht der Verteilung der Post an fünf Tagen in der Woche oder auch die Gleichbehandlung von Gebieten sowie die Festlegung eines Einheitspreises für eine Briefmarke nur pauschal und in minimalem Umfang regelt. Er ist nicht befriedigend, da sich aus allen diesen Punkten Rechtsunsicherheit ergibt.

In Wirklichkeit bewirkt dieser Text, dessen lediglich konsensuelle Werte hart errungen worden sind, nur eine Verzögerung der unvermeidlichen, nicht beherrschten Folgen der Öffnung des Postsektors für den Wettbewerb.

Die Vorhaben der Europäischen Union werden unvermeidlich zu einer Zunahme an Schließungen von Postämtern, zum Wegfall von Arbeitsplätzen in großem Maßstab und zu einem Druck auf die Löhne und Bedingungen im Postsektor in Europa führen.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Meines Erachtens sollten die Mitgliedstaaten selbst über eine Abschaffung ihres jeweiligen nationalen Postmonopols entscheiden. Ich habe daher für Änderungsantrag 10 gestimmt, in dem der gemeinsame Standpunkt des Rates abgelehnt wird.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir bedauern, dass unser Vorschlag, diese Richtlinie zurückzuweisen, die auf die vollständige Liberalisierung der Postdienste und damit auf die Schaffung eines „Marktes“ auf EU-Ebene abstellt, nicht angenommen wurde.

Auf diese Weise versucht die Mehrheit im EP – die die gleichen politischen Kräfte vertritt, die in jedem Land im Zentrum der rechtsgerichteten Politik stehen –, einen weiteren Schritt in Richtung Abbau dieser wichtigen öffentlichen Dienstleistung zu gehen.

Dies ist ein Angriff der großen multinationalen Konzerne auf den öffentlichen Postdienst, das öffentliche Eigentum an dieser Dienstleistung und die öffentliche Verwaltung, die diese zu erbringen hat, sowie auf dessen demokratischen Charakter in dem Versuch, der Macht jedes Volkes, d. h. seiner nationalen Souveränität, die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in diesen entscheidenden Belangen zu entreißen, die dann auf supranationaler Ebene von den EU-Organen entschieden werden sollen, die Interessen gehorchen, die den Menschen und Portugal fremd sind.

Bezeichnend ist auch die Ablehnung unseres Änderungsantrags, der darauf abzielte, die Forderung zu sichern, dass sich alle „Betreiber“ vorbehaltlos an das Arbeitsrecht halten, und zwar an alle rechtlichen oder vertraglichen Bestimmungen zu den Beschäftigungsdingungen, einschließlich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die die Mitgliedstaaten entsprechend ihren nationalen Gesetzen anwenden, sowie an Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit und an abgeschlossene Tarifverträge.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Ich beziehe mich auf meine gestrige Rede zur Liberalisierung der Postdienste und möchte eine Bemerkung hinzufügen, die ich wegen meiner begrenzten Redezeit nicht anbringen konnte und die die Finanzierungsquellen des Universaldiensts betrifft. Ich fürchte, die Finanzierung durch den speziell geschaffenen Fonds oder staatliche Beihilfen hemmt möglicherweise die Liberalisierung des Sektors und stellt ein Instrument dar, dessen sich die Mitgliedstaaten bedienen können, um die Anwendung der Vorschriften der Richtlinie zu verzögern und zu umgehen. Deshalb kommt hier meiner Ansicht nach der Europäischen Kommission, der es obliegt, die ordnungsgemäße Einführung der Bestimmungen der Richtlinie zu überwachen, eine entscheidende Rolle zu.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe die Änderungsanträge unterstützt, die die Mitgliedstaaten verpflichtet hätten, die Finanzierung der Universalpostdienste zu garantieren. Dieses Thema ist besonders in den vielen ländlichen Orten und Inselgemeinden Schottlands von immenser Bedeutung.

Außerdem habe ich die durch meine Fraktion eingebrachten Änderungsanträge unterstützt, die forderten, die Verpflichtung zur Finanzierung kostenfreier Postdienste für Blinde und Sehbehinderte zu verschärfen.

Die Tatsache, dass der Bericht Ferber hinsichtlich dieser Punkte unverändert angenommen wurde, könnte Besorgnis über mögliche weitere Beeinträchtigungen bei der Bereitstellung von Postdiensten auslösen.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Ich bin für die Liberalisierung des schwedischen Postmarktes, wende mich jedoch dagegen, dass EU-Institutionen über die Abschaffung der einzelnen Postmonopole entscheiden.

Meines Erachtens sollten die Mitgliedstaaten selbst über eine Abschaffung ihres jeweiligen nationalen Postmonopols entscheiden. Ich habe daher für Änderungsantrag 10 gestimmt, in dem der gemeinsame Standpunkt des Rates abgelehnt wird.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Gemeinsam mit allen anderen Abgeordneten der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke habe ich gegen den Gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Parlaments und des Rates gestimmt, denn er stärkt den dogmatischen neoliberalen Ansatz in einem zentralen Bereich von öffentlichem Interesse: dem Postwesen. Die Richtlinie bietet keine langfristige Lösung, und das spätere Inkrafttreten schiebt die negativen Folgen nur um zwei Jahre hinaus.

Durch die tatsächliche Abschaffung des Prinzips der „Universaldienste“ wird der Zugang der Öffentlichkeit zu qualitativ hochwertigen und preiswerten Postdiensten künftig eingeschränkt sein. Die Folgen werden umso härter für Bewohner abgelegener und schlecht zugänglicher Berg- oder Inselregionen ausfallen, in denen die Zustellunternehmen nicht rentabel arbeiten können.

In Ländern, in denen der Markt bereits vollständig liberalisiert wurde, sind die bisherigen Erfahrungen alles andere als positiv. Die erzwungene Liberalisierung der Postdienste schafft mehr Probleme als sie lösen kann.

 
  
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  Pierre Pribetich (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe Wert darauf gelegt, mich gegen die Liberalisierung des Marktes für Postdienste auszusprechen, indem ich drei Grundpositionen vertrete:

- Postdienste müssen notwendigerweise für Blinde und Sehbehinderte kostenlos sein, dies ist ein unabdingbarer Wert in einer Gesellschaft ohne Diskriminierung.

- Die Mitgliedstaaten müssen vor der Öffnung der Märkte als wesentliche Bedingung für den Schutz der Verbraucher die Finanzierung des universellen Dienstes gewährleisten.

- Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere zur sozialen Sicherheit, müssen von allen Betreibern eingehalten werden.

Da die betreffenden Abänderungsanträge nicht angenommen worden sind, kann ich dieses Abdriften zu einer unkontrollierten Liberalisierung, das die Grundrechte der europäischen Bürger in Bezug auf einen öffentlichen Postdienst außer Acht lässt, nur beklagen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Wir begrüßen die endgültige Annahme des Berichts zum Markt für Postdienste und stellen fest, dass das sehr lange institutionelle Verfahren den Stellenwert dieses Dossiers für das Erreichen von zwei Zielen demonstriert, nämlich den Universaldienst zu erhalten und den Markt für einen fairen Wettbewerb zu öffnen.

Besonders hervorheben möchte ich, dass die Öffnung der Märkte einen besseren Dienst und eine bessere Auswahl für die Bürger bedeuten wird, wodurch eine Verzerrung des Wettbewerbs vermieden und mit den bestehenden Monopolen endgültig Schluss gemacht wird.

Eine weitere Frage ist die Finanzierung des Universaldienstes. Falls für einen Mitgliedstaat Nettokosten entstehen, so können diese mithilfe eines Finanzierungsplans gedeckt werden, der bei der Kommission einzureichen ist. Es sei allerdings an den Fall Portugals erinnert, der zeigt, dass ein öffentlicher Universaldienst sehr gut mit Mitteln aus dem reservierten Bereich erbracht werden kann, ein transparentes und neutrales Verfahren, das keine staatlichen Beihilfen beinhaltet.

Ich wiederhole, es gibt keinen Grund zu verhindern, dass ein solcher Dienst weiter besteht, spielt er doch für den territorialen und sozialen Zusammenhalt sowie für die Unterstützung von Bevölkerungen in dünn besiedelten Gebieten oder abgelegenen und unzugänglichen Gegenden eine lebenswichtige Rolle.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der gemeinsame Standpunkt des Rates zu den Postdiensten, den das Europäische Parlament nun zur Abstimmung vorlegt, wird zu einer vollständigen Liberalisierung des „Marktes für Postdienste“ führen und zum 31. Dezember 2010 in Kraft treten.

Mit dem Änderungsantrag zu dieser Richtlinie wird nun ein weiterer lukrativer Sektor – der Postdienstsektor – übergeben. Dies geschieht im Rahmen der Lissabon-Strategie, um die Rentabilität der Postdienste zu maximieren.

Die Postdienste werden vom Eigentum der Allgemeinheit zur Ware. In Griechenland wird die Privatisierung von Teilbereichen der ELTA (Hellenische Post), die von der Regierungen der ND (Nea Dimokratia/Neue Demokratie) und der PASOK (Panhellenische Sozialistische Bewegung) gefördert worden ist, auf dem schnellsten Wege vorangetrieben. Von jetzt an wird ELTA auf der Basis privatwirtschaftlicher Kriterien im Interesse der Gewinnmaximierung betrieben, nicht mehr zum Wohle der Gesellschaft. Dies wird sich unmittelbar auf die Qualität der Dienstleistungen auswirken. Die Folgen werden schrecklich sein, nicht nur für die ELTA-Angestellten, sondern auch innerhalb der privaten Postdienstleistungsunternehmen. Flexible Beschäftigungsverhältnisse sind hier bereits Normalität, und normal sind auch fehlende Arbeitnehmer-, Sozial- und Versicherungsrechte.

Das verfassungsmäßig geschützte Briefgeheimnis gerät jetzt ebenfalls in Gefahr, da ja die Briefzustellung in die Hände privater Auftragnehmer gelegt wird, ohne Gewährleistung und mit nur wenig Spielraum für Kontrollen zur Wahrung des Briefgeheimnisses oder zum Schutz personenbezogener Daten.

Die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) ist gegen die Liberalisierung der Postdienste und kämpft für Dienste, die ausschließlich staatlich, modern und effizient sind, und sie kämpft für den Schutz der Rechte der Arbeiter.

 
  
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  Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Das Europäische Parlament hat heute für den Kompromiss mit dem Rat gestimmt, der eine Liberalisierung des europäischen Postmarktes bis zum 31. Dezember 2010 (mit einer Ausnahme für Mitgliedstaaten mit besonders schwierigen Reliefbedingungen, die zwei Jahre mehr Zeit erhalten sollten) vorsieht. Im Verlauf der Arbeit habe ich vor allem für die Anwendung der Gegenseitigkeit plädiert, d. h. es muss eine gegenseitige Vereinbarung her, die verhindert, dass die Länder, die noch nicht mit der Liberalisierung begonnen haben, den Wettbewerb in den Mitgliedstaaten verzerren, die ihre Märkte bereits geöffnet haben.

Mit großer Befriedigung kann ich daher feststellen, dass zunächst der Berichterstatter, Herr Ferber, und dann auch der Rat meinem Änderungsantrag zugestimmt haben und dieser nun Teil des jetzt angenommenen Kompromisses ist.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Der Vorschlag zielt auf die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Postdienste ab. Ohne angemessene Vorkehrungen könnte die Liberalisierung das Konzept eines Universaldienstes gefährden. Die Zurückhaltung des Rates bezüglich der Aufnahme einer klaren Verpflichtung zur Bereitstellung von kostenfreien Postdiensten für Blinde und Sehbehinderte in den Vorschlag hat mich veranlasst, für die Verschärfung einer solchen Verpflichtung zu stimmen.

Grundsätzlich freut es mich, dass der Vorschlag die anderen Punkte angemessen abdeckt, und ich begrüße es, dass die regelmäßige Abholung und Zustellung von Briefen in abgelegenen Gebieten und Städten garantiert wird.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Lage im Iran (B6-0046/2008)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. (IT) Die Atomfrage im Iran muss mit diplomatischen Mitteln angegangen werden, um die Beziehungen zu normalisieren. Wir müssen einen auf Diplomatie setzenden Kurs unterstützen, der ein Abrücken von der Eskalation und von der Androhung militärischer Aktionen ermöglicht, um stattdessen dem Weg des Dialogs den Vorzug zu geben, indem das Recht des Iran auf die Entwicklung einer zu zivilen Zwecken genutzten Kerntechnologie anerkannt wird. Nichtsdestotrotz sollte auf die Schaffung einer Verhandlungssituation hingewirkt werden, die den Iran dazu bewegt, unter dem Blickwinkel einer multilateralen atomaren Abrüstung auf den möglichen Einsatz militärischer Mittel zu verzichten, um einen Zustand der Ruhe und des internationalen Friedens zu gewährleisten.

Andererseits kann ich eine gewisse Sorge über die heutige Menschenrechtslage im Iran nicht verhehlen, wo die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, der Minderheiten- und Frauenrechte gegenwärtig zunimmt und ein hartes und inhumanes Justiz- und Haftsystem herrscht, in dem nur allzu oft auf Hinrichtungen, Folter und Steinigungen zurückgegriffen wird. Die bisherigen Anstrengungen haben keine greifbaren Ergebnisse gebracht. Unter diesen Umständen darf Iran, um einen Platz am Tisch der internationalen Großmächte zu beanspruchen, nicht mehr als militärische Supermacht, sondern muss als ein Land auftreten, das imstande ist, die Menschenrechte seiner Bürger zu schützen.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. − (EN) Erst vor wenigen Monaten mussten die US-Geheimdienste zugeben, dass ihre Behauptung, der Iran entwickle Atomwaffen, ein Irrtum war. Tatsächlich hat Iran sein Atomwaffenprogramm 2001/2002 abgeschafft.

Trotzdem ist es Washington bislang nicht gelungen, entsprechende politische Konsequenzen aus dieser geistigen Kehrtwende zu ziehen. Das Argument für die Errichtung nationaler Raketenabwehrsysteme in Osteuropa war die angebliche Verteidigung gegen eine Atommacht Iran, die auf geheimnisvolle Art und Weise in den Besitz interkontinentaler ballistischer Flugkörper gelangt war.

Wenn ein iranisches Atomprogramm aber doch gar nicht existiert, erübrigt sich damit die Rechtfertigung für die Errichtung von NMD-Systemen – es sei denn, der eigentliche Plan ist, einem wiederaufstrebenden Russland zu drohen. Ich bin entschieden gegen die Errichtung von NMD-Systemen aus diesem Grund und werde dagegen vorgehen.

 
  
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  Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. (FR) Die Entschließung zum Iran, über die heute abgestimmt wurde, hat eine eindeutige politische Bedeutung. Der Iran steht im Mittelpunkt der internationalen Besorgnis, und wir mussten auf diesen Punkt zurückkommen.

Dieser Text befasst sich sowohl mit dem Thema Atomenergie als auch mit der Situation der Menschenrechte. Zu beiden Punkten äußern wir uns ganz klar. Wir können die Entwicklung eines militärischen Nuklearprogramms im Iran nicht akzeptieren. Die Entschließung drückt ihre Zustimmung und Unterstützung für die Bemühungen der EU aus, zu einer langfristigen ausgehandelten Regelung der iranischen Atomfrage zu gelangen und unterstreicht die äußerst wichtige Rolle, die die IAEA spielen muss. Sie betont auch nochmals, dass eine Lösung für die gegenwärtige Eskalation der Atomfrage möglich ist und eine militärische Aktion ausgeschlossen werden sollte.

Zum anderen müssen die schwerwiegenden und wiederholten Menschrechtsverletzungen entschieden verurteilt werden. Die Lage ist beunruhigend und zwar in vier Bereichen: Todesstrafe, Rechte der Frau, Meinungsfreiheit und Unterdrückung religiöser Minderheiten. Es scheint mir von absoluter Wichtigkeit, dass wir uns diesbezüglich nicht nachsichtig zeigen, und die Entschließung fordert die iranische Regierung mit Nachdruck auf, auf diesem Gebiet ihren Kurs zu ändern.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Der UNO-Sicherheitsrat wird ein weiteres Mal eine Resolution annehmen, die den Iran für seine Aktivitäten im Nuklearbereich mit Sanktionen belegt. Geht es darum, eine militärische Operation gegen dieses Land gutzuheißen, oder einfach darum eine härtere Tonart anzuschlagen und diplomatische oder wirtschaftliche Sanktionen in Erwägung zu ziehen?

Dieses geschickt inszenierte Psychodrama hält dieses Parlament und andere internationale Instanzen bereits seit Monaten in Atem. Aber ist denn die iranische Nuklearfähigkeit tatsächlich die Hauptbedrohung, der sich die Welt im Allgemeinen und der Westen und seine Verbündeten im Besonderen gegenübersehen? Es ist vollkommen paradox, dass wir auf die Atomwaffen von Pakistan, die es tatsächlich in einem besonders instabilen geopolitischen Kontext gibt, nicht reagieren, oder auf die von Nordkorea in den Händen eines besonders gefährlichen Regimes. Ich hatte bereits Gelegenheit, dies zu sagen: Die rechtlichen Vorschriften, auf die wir uns berufen, müssen für alle gleich sein. Wenn nicht, verlieren sie ihren Sinn und ihre Legitimität.

Mich selbst beunruhigen viel mehr die islamistischen Bedrohungen, die über unserem Kontinent schweben und die, da sie alles andere als nur hypothetisch sind, in London und Madrid ohne Beteiligung des Iran bereits ihre mörderische Kraft demonstriert haben. Es stimmt, dass diese Bedrohung eine der Folgen der Masseneinwanderungspolitik ist, die Sie betreiben und die Sie noch verstärken wollen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die Heuchelei der „internationalen Gemeinschaft“ – d. h. der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten – zum NVV und besonders zum iranischen Atomprogramm ist zu verurteilen.

Es gibt keine politische Initiative zu den Kernwaffenprogrammen von EU-Mitgliedern oder der Vereinigten Staaten – oder auch der Atomprogramme Israels, Pakistans oder Indiens, Länder, die den NVV nicht unterzeichnet haben, aber Kernwaffen besitzen –, obwohl die Vereinigten Staaten bereits erklärt haben, sie könnten sie für einen Angriff benutzen.

Notwendig sind deshalb die uneingeschränkte Einhaltung des NVV und die Abschaffung aller Kernwaffen.

Das eigentliche Problem im Hinblick auf den Iran ist, dass die Vereinigten Staaten und die EU beide wissen, dass die Erdölproduktion in vielen Ländern ihren Höhepunkt bereits überschritten hat.

Die Grund für die scharfen Drohungen mit einem Militärschlag, die Provokationen und die große Eile bezüglich des iranischen Atomprogramms liegt darin, dass das Land über die besten Vorkommen an Kohlenwasserstoffen verfügt, und die Vereinigten Staaten und die EU versuchen, die Bedingungen dafür zu schaffen – auch durch Manipulation der öffentlichen Meinung –, diese Energieressourcen und den gesamten Nahen Osten zu kontrollieren, wie wir es gerade im Irak erleben.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze die in der Entschließung dargelegten Empfehlungen. Im Hinblick auf die PMOI habe ich jedoch gegen die sich auf diese Organisation beziehenden Änderungen im Text gestimmt.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Stellungnahmen Javier Solanas, der EU-Vertreter und der unterstützenden Parteien haben alle Illusionen über die Haltung der EU gegenüber dem Iran und dem Nahen Osten mehr oder weniger zunichte gemacht.

Diese Stellungnahmen beweisen, dass die EU den Plan der USA und der NATO zur „Demokratisierung des Nahen Ostens“ unterstützt, der darauf abzielt, den Nationen und Völkern die Kontrolle über ihre gewinnbringenden Ressourcen zu entziehen. Die im Auftrag der IAEO gegebenen Zusicherungen sowie die Aussagen in dem CIA-Bericht, dass der Iran Nuklearenergie nicht zu militärischen Zwecken nutzt, wird durch die EU absichtlich ignoriert. Sie verschärft den Druck durch Sanktionen gegen Iran, und sie verstärkt die Propaganda, mit der die Öffentlichkeit für einen Krieg gegen Iran eingenommen werden soll. Zudem hat Javier Solana die Lage im Libanon und dessen weiterem Umfeld mit der Frage nuklearer Waffen verknüpft – ohne dabei jedoch auf die Nuklearwaffen Israels einzugehen.

Rund um den Nahen Osten ist gerade zu beobachten, wie die imperialistische Aggression und die Auseinandersetzungen um die Aufteilung der Märkte Formen annehmen. Zu den Opfern zählen unter anderem die Einwohner Palästinas, des Iran und des Libanon. Die einzige Art und Weise, auf diese aggressiven, kriegslüsternen Pläne zu reagieren, ist der Widerstand der Bürger gegen die imperialistische Bedrohung und das Ablegen jeglicher Illusionen zur Rolle der EU.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Der Iran ist derzeit eine regionale und globale Bedrohung und stellt die Fähigkeit der EU-Mitgliedstaaten auf die Probe, auf der internationalen Bühne geschlossen aufzutreten. Abgesehen davon, dass immer wieder neue und widersprüchliche Berichte erscheinen, steht als Wahrheit fest, dass der Iran seine Transparenzverpflichtung nicht eingehalten hat und auch nicht dazu beigetragen hat, ein vertrauensvolles Klima zu schaffen. Ganz im Gegenteil. Zudem sind auch die Nachrichten, die nicht die Atom-Thematik betreffen, wenig ermutigend. Menschenrechtsverletzungen, staatliche Gewalt und Wahldemokratie zum Schein sind Faktoren, die wir bei unserer Haltung gegenüber dem Iran berücksichtigen müssen.

Im Hinblick darauf, aber auch eingedenk der Positionen, die ich bisher stets vertreten habe, stimme ich der angenommenen Entschließung im Kern zu und betone, dass das Europäische Parlament darauf bestehen muss, dass der Rat und die Kommission dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Folge leistet und die iranische Widerstandsorganisation PMOI, also die iranischen Volksmudschaheddin, von der Liste terroristischer Vereinigungen streicht. Die EU (sowie einige Mitgliedstaaten) haben die iranische Widerstandsbewegung in einer Weise behandelt, die zwar dem iranischen Regime, aber weder dem iranischen Volk noch den Zielen der Demokratisierung für jenen Teil der Welt nützt. Hier ist ein Kurswechsel vonnöten, und er hat auch schon begonnen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Ergebnisse der Weltklimakonferenz (Bali) (B6-0059/2008)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. (IT) Ich begrüße den Verlauf der Konferenz von Bali, die nicht zuletzt dank der Rolle, die die EU in den Verhandlungen gespielt hat, zu unerwarteten Ergebnissen führte. In dieser schwierigen Situation war es wirklich sehr wichtig, ein Signal der Einheit, Kooperation und Verantwortlichkeit zu setzen, um die Verhandlungen zur Festlegung neuer Ziele für die Emissionsverringerung in der Zeit nach Kyoto (2012) unter bestmöglichen Bedingungen einzuleiten.

Mit der Anerkennung der Schlussfolgerungen der Wissenschaftler des IPCC bekannten sich alle Teilnehmer politisch dazu, dass der Klimawandel existiert, dass er vom Menschen verursacht wird und dass bis 2020 gehandelt werden muss, um irreparable Beeinträchtigungen des Klimas auf unserem Planeten zu verhindern.

Ich hoffe, dass Kopenhagen 2009 die Wende bei der Bekämpfung des Klimawandels bringen wird und strikte Reduktionsziele für alle Industrie- und Entwicklungsländer bis 2020 vereinbart werden. Diese neue Herausforderung wird gewiss Kosten und Ineffizienz mit sich bringen, die kaum zu rechtfertigen sein werden, sofern wir nicht, wie ich bereits in vorhergehenden Redebeiträgen betonte, notwendige und mutige Entscheidungen treffen, wie etwa die Rückbesinnung auf die Kernenergie. Untätigkeit, Zaudern und Zögern und zermürbende Konferenzen würden lediglich zu nicht wieder gut zu machenden Umweltschäden führen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Entschließungsantrag zu den Ergebnissen der Konferenz von Bali zum Klimawandel (COP 13 und COP/MOP 3) gestimmt, weil ich angesichts der dringend notwendigen Begrenzung der globalen Erwärmung der Meinung bin, dass das in Bali erreichte Übereinkommen ein wichtiger Schritt nach vorn war, damit 2009 in Kopenhagen ein neues Protokoll mit neuen Zielen für die Verringerung von Treibhausgasemissionen aufgesetzt und angenommen werden kann.

Meines Erachtens hat die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft auf der Konferenz von Bali eine maßgebliche Rolle gespielt, indem sie aktiv dazu beitrug, dass die Verhandlungen vorankamen und ein sehr begrüßenswertes Übereinkommen erreicht werden konnte. Es wäre allerdings wünschenswert, dass der Aktionsplan von Bali quantitative Zielvorgaben für die Verringerung von CO2-Emissionen enthält.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Unter dem Strich werden in diesem Entschließungsantrag lediglich allgemeine Vorstellungen wiederholt, und er ist in mehreren Bereichen unzulänglich. Deshalb haben wir uns der Stimme enthalten.

Da das Hauptziel die Minderung von CO2-Emissionen ist, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen, ergibt sich zum Beispiel das Problem der Messung dieser Emissionen. Bekanntlich ist diese Messung sehr kompliziert und manipulierbar, da fossile Brennstoffe nach der Förderung transportiert und verarbeitet und ihre Nebenprodukte verteilt und an Tausenden von Endpunkten auf vielerlei Weise verwendet werden.

Wie mehrere Spezialisten auf diesem Gebiet festgestellt haben, ist es für die Verringerung von Emissionen und das Erreichen der Zielvorgaben wirksamer und einfacher, wenn ein Instrument überwacht wird, das im Rahmen eines Protokolls über die Gewinnung und das weltweite Inverkehrbringen fossiler Brennstoffe zugelassen wird. Daher wäre es leichter, Zeiträume oder Vorgaben für die Verringerung der Gewinnung primärer fossiler Brennstoffe und entsprechend Ein- bzw. Ausfuhren festzulegen und damit Emissionshöchstwerte für jedes Land festzusetzen.

Darüber hinaus muss aber auch über Verpflichtungen der reicheren Länder verhandelt werden, Mittel zur Unterstützung von Entwicklungsländern bereitzustellen, um diesen zu helfen, die wirtschaftlichen und sozialen Kosten der erforderlichen Maßnahmen zu tragen.

Ich bedauere, dass die diesbezüglichen Vorschläge der Fraktion abgelehnt wurden.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Im vergangenen Dezember trafen sich die Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Bali, nachdem sie bei vielen Aspekten in Verbindung mit dem weltweiten Klimaschutz Fortschritte erzielt hatten.

Neben der Aufnahme von Verhandlungen über ein neues Protokoll nach dem Kyoto-Protokoll möchte ich die Erklärung herausstellen, dass der vierte Bericht des IPCC für die Arbeit im Übereinkommen eine bessere wissenschaftliche Grundlage bietet, und den erstmaligen Verweis – womit das Tabu gebrochen wurde – darauf, dass die Entwicklungsländer ebenfalls mitarbeiten müssen, natürlich unter Beachtung ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und ihres Entwicklungsstandes.

Die größte Neuerung auf Bali schließlich war meines Erachtens die erstmalige Einbeziehung der Problematik der Abholzung, über die als Teil des Aktionsplans von Bali mit Blick auf Berücksichtigung im künftigen Protokoll diskutiert werden wird.

Ich stimme für die Entschließung des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel, da darin die Ergebnisse von Bali unterstützt werden, eine Reihe von Feststellungen zur Rolle der EU in künftigen Verhandlungen getroffen werden, denen ich zustimme, und im Einzelnen dargelegt wird, wo der Aktionsplan von Bali hätte noch weiter gehen können.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. (FR) Ich habe für den Bericht gestimmt.

Die Dreizehnte Konferenz der Parteien des Rahmenabkommens der Vereinten Nationen über den Klimawandel, die vom 3. bis 15. Dezember auf Bali stattgefunden hat, sollte einen Zeitplan für die kommenden zwei Jahre festlegen und eine Vereinbarung über die Verlängerung des Kyoto-Protokolls, das 2012 ausläuft, erzielen. Das erste Ziel scheint erreicht worden zu sein, während wir vom zweiten noch weit entfernt sind.

Es ist äußerst bedauerlich, dass es der internationalen Gemeinschaft nicht gelungen ist, eine Einigung zu einer Sollzahl für die Stabilisierung und dann die Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 % im Vergleich zu den Werten von 1990 zu erzielen. Die Europäische Union muss die konstruktive und treibende Rolle, die sie auf Bali spielen konnte, weiterführen, um den Ländern, die alle Zielsetzungen ablehnen, keinen Vorwand für die Weigerung zu handeln zu liefern.

Obwohl die Vereinbarung von Bali, die von allen anwesenden Ländern unterzeichnet wurde, zu begrüßen ist, sollten wir nicht eine neue Welle von Umweltphrasen auslösen. Es bleiben nun noch zwei Jahre, um zu einem Abkommen zu gelangen, und die Unschlüssigkeiten in Bezug auf die Roadmap zeigen, dass der schwierigste Teil noch vor uns liegt.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) In dem Entschließungsantrag zur Konferenz in Bali zum Klimawandel wird versucht, positive Anzeichen zu finden, wo es keine gibt. Zugleich verschleiert sie die Ursachen für die Umweltzerstörung: die Plünderung natürlicher Rohstoffe durch das Kapital, um aus der Kommerzialisierung von Land, Luft, Energie und Wasser Profit zu schlagen.

Der Entschließungsantrag weist auf die Gefahr hin, dass der Klimawandel „massiv zu einer Destabilisierung der ärmsten Länder beitragen könnte“. Dieses europäische Monopolkapital nutzt den Klimawandel als Vorwand, um Entwicklungsländer weiter auszubeuten, denn wie wir bereits wissen, sind die Aktivitäten der multinationalen Konzerne eine der Hauptursachen für Armut.

Der Entschließungsantrag appelliert an die Schwellenländer, ihrem Entwicklungsstand und der Zusammensetzung ihrer Wirtschaft entsprechende ernste Verpflichtungen zu übernehmen. Er wendet sich vor allem an China und Indien, die Zusammenarbeit in der Energiepolitik voranzutreiben, um den Schadstoffausstoß zu reduzieren. Im Wesentlichen verfolgt er jedoch das Ziel, diese Nationen unter Druck zu setzen, indem ihr Entwicklungspotenzial und ihre Ansprüche auf einen größeren Marktanteil zugunsten des imperialistischen Wettbewerbs um die Aufteilung der Märkte beschnitten werden. Vielleicht ist dies der Grund dafür, warum nicht auf Maßnahmen zur direkten Verringerung von Treibhausgasemissionen verwiesen wird und warum der Entschließungsantrag lediglich allgemein gehaltene Absichtserklärungen des guten Willens wiedergibt.

Alles in allem war die Diskussion um den Klimawandel in Bali nichts weiter als Augenwischerei. In Wirklichkeit ging es um die Intensivierung des imperialistischen Konflikts auf dem Energiesektor und um die Kommerzialisierung unserer Umwelt.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze voll und ganz die in der Entschließung dargelegte Bewertung der beim Bali-Gipfel ausgehandelten Ergebnisse. Dank der EU wurde auf Bali mehr erreicht, als vielleicht zu erwarten gewesen wäre, aber weniger als nötig. Die mangelnde Bereitschaft der verhandelnden Parteien, sich auf konkrete Ziele und Zahlen für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes festzulegen, ist bedauerlich. Ich habe für die Entschließung gestimmt.

 
  
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  Karin Scheele (PSE), schriftlich. Wichtig in der abgestimmten Resolution ist die explizite Hervorhebung des Zusammenhangs von Abholzung und Klimawandel. Die Regenwälder haben für das Weltklima eine entscheidende Funktion. Sie speichern in gigantischem Ausmaß CO2. Darüber hinaus sind sie die größten Wasserspeicher der Erde. Wie ein Schwamm speichern sie Wasser und kühlen damit die Atmosphäre. Abholzung und Brandrodung gefährden diese überaus wichtige Funktion aber massiv. Ein Stopp der Abholzungen und Brandrodungen wäre daher ein überaus entscheidender Beitrag im Kampf gegen die Erderwärmung.

Die erhöhte Nachfrage nach Biokraftstoffen in Europa steht dem Schutz der Regenwälder diametral entgegen. Für die erhöhte Nachfrage nach Bio-Diesel werden bereits jetzt tausende Hektar des Regenwaldes abgeholzt, um Palmöl zu gewinnen. Zertifizierung und Kennzeichnung der nachhaltigen Erzeugung von Biokraftstoffen sind daher wesentliche Voraussetzungen für den Schutz des Regenwaldes und des Weltklimas. Zusätzlich verschärft die Produktion die soziale Situation in den betroffenen Ländern auf Grund des massiven Anstiegs der Preise für Grundnahrungsmittel. Ich bin daher gegen den Kommissionsvorschlag im Klima- und Energiepaket, bis 2020 10 Prozent Biokraftstoffe verbindlich festzuschreiben, weil dies für den Klimaschutz nichts bringt und von einer nachhaltigen Politik weit entfernt ist.

 
  
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  Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Die Treibhausgasemissionen müssen in den kommenden Jahren drastisch verringert werden. Der Entschließungsantrag enthält zahlreiche gute Ideen für das Erreichen dieses Ziels, weshalb ich dafür gestimmt habe.

Die aufgestellten Ziele können mit dem Begriff 20-20-20 zusammengefasst werden, d. h. bis zum Jahr 2020 sollen die Emissionen um 20 % gesenkt und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen um 20 % gesteigert werden. Nach meiner Ansicht sollte der Schwerpunkt jedoch auf der Verringerung der Emissionen liegen und jedem Mitgliedstaat selbst überlassen werden, wie er dieses Ziel erreicht. Daher sollte die EU davon Abstand nehmen, Ländern vorzuschreiben, wie sie ihre Nutzung erneuerbarer Energien zu verändern haben.

Im Zusammenhang mit den o. g. Zielen ist es bedauerlich, dass die Kernenergie nicht unter dem Begriff erneuerbare Energiequellen gefasst wird. Die IAEO hat festgestellt, dass die Kernenergie ein notwendiges Element für die Reduzierung der CO2-Emissionen ist. Leider ignoriert der Entschließungsantrag diese Tatsache, indem er darauf dringt, dass die Emissionen nicht durch Kernenergie reduziert werden dürfen.

Bei der Umsetzung dieser Entschließung wird deutlich werden, dass die EU indirekt eine mögliche Rolle der Kernenergie bei der Verbesserung der Klimasituation ausschließt. Eine solche Haltung ist in meinen Augen ausgesprochen merkwürdig und sollte besonders erwähnt werden.

 
  
  

- Bericht Fiona Hall (A6-0003/2008)

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Wir haben aufgrund seiner allgemeinen Ausrichtung für den Entschließungsantrag gestimmt, unterstützen jedoch weder alle technischen Details noch sein Bestreben, mit politischen Beschlüssen die Herstellung oder den Verkauf bestimmter Produkte, z. B. Freiluftheizungen, zu regulieren.

 
  
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  Giles Chichester (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britischen Konservativen unterstützen den Tenor dieses Initiativberichts – wer könnte schon gegen Energieeffizienz sein? Wir haben jedoch Bedenken gegenüber einigen Aspekten des Vorschlags, bei denen dem Berichterstatter, wie es scheint, der Sinn für Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen ist.

Energieeffiziente Produkte zu kennzeichnen ist sinnvoll, um den Verbrauchern ihre Wahl zu erleichtern. Bestimmte Produkte allein aufgrund dessen verbannen zu wollen, dass sie Energie in einer Weise verbrauchen, die manchen nicht gefällt, erscheint mir jedoch überzogen.

Auf Freiluftheizungen (Ziffer 16) herumzuhacken, die infolge des Nichtraucherschutzgesetzes der Regierung des Vereinigten Königreichs inzwischen weit verbreitet sind, erscheint mir besonders unangemessen.

Wir vertrauen darauf, dass dieser spezielle Punkt in zukünftigen Vorschlägen des Rates keine Berücksichtigung finden wird.

 
  
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  Nigel Farage (IND/DEM), schriftlich. (EN) Ich bin entschieden gegen unnötigen Abfall – und dies entspricht der Politik meiner Partei –, aber ich sehe mich nicht in der Lage, meine Stimme für ein Aufzwingen von EU-Entscheidungen herzugeben, so aufgeklärt sie bisweilen erscheinen mögen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dies ist noch ein Bericht, in dem eine Bestandsaufnahme einer Situation vorgenommen wird, ohne auf deren Gründe einzugehen oder notwendige Mittel und Wege aufzuzeigen; es werden lediglich umstrittene Äußerungen internationaler Organisationen aufgegriffen, und in ein oder zwei Fällen, wie etwa beim Verweis auf Russland und Afrika, zeigt sich, dass es hier viel mehr um den Schutz der EU-Interessen als um ein Konzept für eine Zusammenarbeit geht, womit wir nicht einverstanden sind.

Klar ist, dass fossile Brennstoffe knapp sind, was sich in den entsprechenden Preisen äußert, und deshalb der Verbrauch gesenkt werden muss. Um eine Einschränkung wirtschaftlicher und sozialer Aktivitäten zu vermeiden, müssen wir daher bewusst unnötigen Verbrauch, Verluste bei Umwandlungsprozessen, Transport und Verteilung sowie den Endverbrauch reduzieren.

Da Energie nach der Nutzung nicht wiederverwertet werden kann und da die Quellen knapp sind, muss sie entsprechend dem technischen Wissensstand und nach komplexen politischen Prioritäten verwaltet werden, was zentrale Planung durch die Regierungen im öffentlichen Interesse erfordert, um die Schwankungen und Nervosität der Marktakteure zu beseitigen. Das müssen wir erst noch erreichen.

Andere gut gemeinte Empfehlungen betreffen bereits das Leben und Arbeiten in Städten und Großstadtregionen mit potenziell sehr positiven Folgen für Erneuerung und Innovation bei Energienetzen, Gebäuden, Transport und anderen öffentlichen Versorgungsunternehmen.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze den grundlegenden Ansatz dieses Berichts als Aktionsplan für Energieeffizienz. Ich habe kein Problem damit, nach Lösungen zu suchen, um „Raumheizgeräte“ energieeffizienter zu machen, bin jedoch gegen ein Verbot von „Freiluftheizungen“.

Soweit ich weiß, verwenden zumeist Wirte diese Freiluftheizungen, um Rauchern Wärme zu bieten, die durch das neue Nichtraucherschutzgesetz in die Kälte getrieben wurden. Das Rauchverbot hat schon jetzt dazu geführt, dass Hunderte Gaststätten schließen mussten, wodurch viele Arbeitsplätze verloren gingen. Durch ein Verbot der Freiluftheizungen würde sich die Zahl der Schließungen und Arbeitsplatzverluste nur vervielfachen.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Über den Wechselgesang hinaus, der hier in Bezug auf die Klimaerwärmung und die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um ihr entgegenzuwirken, zur Gewohnheit geworden ist, rechtfertigt die Frage der Energiesicherheit und -unabhängigkeit der Staaten Europas an sich, dass wir über eine bessere Nutzung der Energie nachdenken. Wir werden deshalb nicht gegen diesen Bericht stimmen, weil die meisten Normen auf europäischer Ebene entwickelt werden.

Allerdings verfallen wir mit diesem Bericht wieder in eine malthusianistische und Schuldgefühle zuweisende Sichtweise zurück, die in allen Berichten des Parlaments zu diesem Thema erkennbar ist: blinde Stigmatisierung der Autofahrer, Verbot bestimmter Ausrüstungen, das Bestreben, dem Einzelnen das Verhalten vorzuschreiben und die Menschen vom frühesten Kindesalter an zu gängeln, Einmischung in die Städteplanungs- und Baupolitik, Förderung einer Energiebesteuerungs- und -preispolitik, die in Wirklichkeit aber auf Kosten der schwächsten Schichten der Bevölkerung geht.

Deshalb – Ja zu Mindestnormen, Ja zur Förderung der Forschung, Ja zu objektiver Information, die eine aufgeklärte Wahl gestattet, Ja zur Förderung von steuerlichen Anreizen. Nein zu Verfolgung und zu Einprügelung.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass die durch den Menschen verursachten Treibhausgasemissionen zum raschen Klimawandel beitragen. Daher unterstützen wir die wichtigste Schlussfolgerung, dass alle Länder umfassende Maßnahmen zur Reduzierung dieser Emissionen ergreifen und die EU-Mitgliedstaaten dabei mit gutem Beispiel voran gehen müssen.

Gleichzeitig wenden wir uns dagegen, dass sowohl die Kommission als auch die Berichterstatter des Parlaments stets versuchen, große Herausforderungen für eine Zentralisierung der politischen Macht und zur Schaffung einer EU ohne Freiheit und Dynamik auszunutzen.

Die Rolle der EU in der Energiepolitik sollte sich auf folgende Aspekte beschränken:

- Aufstellung von Emissionszielen für alle Länder, wobei es dann diesen Ländern und dem Markt überlassen wird, diese Ziele in freiem Wettbewerb zu erreichen

- Internalisierung der Emissionskosten durch ausreichend teure Emissionsrechte (Dann werden diese Kosten automatisch in die Milliarden von Wirtschaftsentscheidungen einbezogen, die tagtäglich auf der ganzen Welt durch Haushalte und Unternehmen getroffen werden. Dann wählen die Haushalte von sich aus Energiesparlampen, entwickeln die Automobilhersteller Fahrzeuge mit hoher Kraftstoffeffizienz, errichten Bauherren Passivhäuser, erzeugen Energieproduzenten Energie mit geringen Emissionen. Dann zahlen sich Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet aus.)

- Bereitstellung von Forschungsgeldern und Erarbeitung von Rechtsvorschriften zur Produktkennzeichnung

EU-Politiker sollten Detailregelungen vermeiden. Niemand weiß, wie diese gigantische Umstellung am besten durchzuführen ist. Darum wenden wir uns gegen solche Dinge wie ein Verbot von Freiluftheizungen oder Steuererleichterungen für den Abriss von Gebäuden.

Wir haben mit Nein gestimmt, um dadurch ein Umdenken in der Energiepolitik der EU zu unterstützen.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von März 2007 zur Energieeffizienz steht, in denen die Notwendigkeit betont wurde, die Energieeffizienz in der EU zu erhöhen, mit dem Ziel, 20 % des Energieverbrauchs der EU gegenüber den für 2020 geplanten Zahlen einzusparen.

Ich begrüße die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieleistung von Erzeugnissen, Gebäuden und Dienstleistungen, zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Energieerzeugung und -verteilung, zur Verringerung der Auswirkungen des Verkehrswesens auf den Energieverbrauch, zur Vereinfachung von Finanzierungen und Investitionen in diesem Bereich zur Förderung und Stärkung eines vernünftigen Verhaltens in Bezug auf den Energieverbrauch.

Die europäischen Bürger müssen von den Infrastrukturen (einschließlich der Gebäude), Produkten (unter anderem Geräte und Fahrzeuge), Verfahren und Energieleistungen profitieren können, die die höchste Energieeffizienz auf der Welt bieten.

Eine Wirkung des Aktionsplans wird auch die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung von Exporten neuer Technologien sein, und er wird sich positiv auf die Beschäftigung auswirken. Die erzielten Einsparungen werden außerdem die Investitionen in innovative Technologien ausgleichen.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE), schriftlich. (EN) Ich bin gegen die in Ziffer 16 geforderte Rücknahme spezifischer Haushaltsgeräte vom Markt, da diese Forderung zu weit geht.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht gestimmt, der insgesamt hervorragend ist. In Ziffer 16 jedoch, die wie folgt lautet: „fordert die Kommission auf, Zeitpläne für die Rücknahme sämtlicher Geräte, Anlagen und anderer energiebetriebener Produkte mit der schlechtesten Energieeffizienz, wie beispielsweise Freiluftheizungen, vom Markt aufzustellen“, wäre besser darauf verzichtet worden, das „Verbot“ eines spezifischen Gerätes zu fordern, da es nur eins von vielen ist, die Besorgnis über Energieverschwendung auslösen, und dazu eines, das von vielen Leuten gerne genutzt wird, nicht zuletzt in einem sozialen Kontext in urbanen Gebieten wie meinem Wahlkreis London.

Ich begrüße es, dass einige Einzelhändler dem Druck der Verbraucher nachgegeben und den Verkauf dieser Heizgeräte eingestellt haben, und ich selbst würde niemals eines kaufen. Dennoch halte ich es für den besten Weg, nur Mindestnormen bezüglich der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten vorzugeben. Wir sollten die Öffentlichkeit über den Energieverbrauch aufklären und sie ermutigen, ihren CO2-Fußabdruck zu überdenken und bei der Wahl von Haushaltsgeräten, Verkehrsmitteln, sozialem Verhalten usw. zu berücksichtigen, anstatt Freiluftheizungen oder bestimmte andere Produkte zu verbieten. Schließlich – und es bleibt zu hoffen, dass dies eintritt – könnten die Energieeffizienznormen Produktneuheiten in Form von effizienteren Freiluftheizungen nach sich ziehen.

 
  
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  Jules Maaten (ALDE), schriftlich. (NL) Ich begrüße diesen Vorschlag von Frau Hall und die Tatsache, dass endlich von abstrakten Theorien zu konkreten Vorschlägen übergegangen wird, um zu einer höheren Energieeffizienz in der Europäischen Union zu gelangen. Ich bin erfreut, dass dieser Bericht die Zielsetzung einer Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 beibehält. Ziffer 16 dieses Berichts, in der die Rücknahme der Geräte mit der schlechtesten Energieeffizienz vom Markt gefordert wird, unterstütze ich nicht. Letzten Endes muss die Industrie motiviert werden, bessere und effizientere Geräte herzustellen. Ich habe mich daher bei der Endabstimmung der Stimme erhalten.

 
  
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  Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) Die Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD) lehnt Verbote ab, unterstützt aber Verbesserungen. Die VVD ist daher gegen ein Verbot von Freiluftheizern, befürwortet jedoch innovative Lösungen zur Bekämpfung von Ineffizienz. Die VVD-Fraktion im Europäischen Parlament ist der Ansicht, dass es vor dem Hintergrund des Kampfes gegen den Klimawandel seltsam wäre, wenn nicht auch geprüft würde, wie Terrassenheizstrahler effizienter gemacht werden können. Die Fraktion hat daher dem Aufruf in dem Bericht von Frau Hall an die Europäische Kommission, energieineffiziente Geräte vom Markt zu nehmen und durch effizientere Geräte zu ersetzen, zugestimmt. Der Bericht muss als Anreiz für die Industrie betrachtet werden, energieeffizientere Geräte – Terrassenheizstrahler beispielsweise – zu entwickeln.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Der Aktionsplan enthält die kosteneffizientesten Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels. Deshalb begrüße ich den Plan und denke, dass das Ziel, unsere Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % zu reduzieren, sowohl technisch, als auch wirtschaftlich machbar ist.

Der Plan ist ein Schritt in die richtige Richtung, und ich habe für ihn gestimmt, wenngleich wir ihn nur als ersten Schritt sehen und ehrgeizigere Ziele folgen sollten.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Aus umweltpolitischen und wirtschaftlichen Überlegungen sind Energiesparmaßnahmen und mehr Energieeffizienz erstrebenswert. Ich habe deshalb für den Bericht Hall gestimmt, hoffe aber, dass wir hier mehr Erfolg haben, als bei unserer angestrebten Reduktion des Energieverbrauchs bis 2020, oder der beschlossenen Anteilssteigerung erneuerbarer Energien – beides hehre Vorsätze, die wir nach momentanem Stand wohl nicht werden halten können.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Der Bericht der Kollegin Hall befasst sich mit einem äußerst wichtigen Thema. Es reicht nicht aus, dass die EU strenge Regeln für CO2-Emissionen festlegt, die Bürger müssen auch ihre eigenen Verbrauchs- und Verhaltensmuster ändern können und ändern wollen, wenn echte Veränderungen erreicht werden sollen. In Ziffer 61 wird dies mit klugen Worten beschrieben: Der Kampf muss in den eigenen vier Wänden beginnen.

Um unserer Glaubwürdigkeit willen muss das Europäische Parlament daher in seiner eigenen Arbeit mit gutem Beispiel vorangehen. Wir fordern die Bürger der EU zum einen auf, auf alle Energiefresser – von Wasserkochern bis hin zu Freiluftheizungen – zu verzichten, während allein der Energieverbrauch für den Zweitsitz des Europäischen Parlaments zum anderen jährlich 5 322 t CO2-Emissionen verursacht! Eine von der Abgeordneten Caroline Lucas in Auftrag gegebene Studie verweist auf die drastischen Umweltfolgen der monatlichen Reisen des Parlaments nach Frankreich. Insgesamt verursachen die Reisen nach Straßburg, wo das Parlament seine Abstimmungen durchführt, 18 901 t CO2-Emissionen pro Jahr. Das entspricht mehr als 10 000 Flügen von Europa nach New York.

Dass der Bericht angenommen wurde, war gut. Eine Beendigung der Reisen nach Straßburg für die Abstimmungen, die wir ebenso gut zuhause erledigen könnten, wäre noch besser.

 
  
  

- Bericht Carl Schlyter (A6-0495/2007)

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM), schriftlich. (EN) Ich unterstütze ein Rückwurfsverbot, das mit dem Grundsatz meiner Partei in Einklang steht, sinnvolle Regelungen für die kommerzielle Fischerei zu schaffen. Ich sehe mich nicht in der Lage, für die Entschließung zu stimmen, da sie die Einflussmöglichkeiten der EU im Vereinigten Königreich erweitern würde. Das Vereinigte Königreich ist mehr als fähig, die Fischerei und den Fischereischutz selbst zu regeln, denn so haben wir es immer gemacht, bevor wir dieser verschwenderischen Organisation beigetreten sind.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Rückwürfe (das Überbordwerfen toter oder sterbender Fische) und Beifänge sind ein ernstes Problem, das im Rahmen der GFP gelöst werden muss.

Mit Bewirtschaftungsmechanismen, die nicht Fänge, sondern Anlandungen berücksichtigen, muss die Fischereiindustrie der EU ihre Politikmaßnahmen zügig neu formulieren, um diese schlechten Praktiken einzudämmen.

In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission eine Mitteilung verfasst, in der sie ihre Absicht verkündet, eine Politik zur Einschränkung von unerwünschten Beifängen und zur schrittweisen Abschaffung von Rückwürfen in der europäischen Fischerei einzuführen.

Unerwünschte Beifänge und ihr anschließendes Zurückwerfen hat zahllose negative Folgen: Ressourcen werden verschwendet, das Fangen von Jungfischen einer befischten Art führt zu geringeren Fangmöglichkeiten bei diesen Arten und dem Rückgang der Laicherbiomasse und kommt – im Verbund mit Fängen und Rückwürfen von Arten, die von der Fischerei nicht befischt werden (Fische, Krustentiere, Meeressäuger, Seevögel usw.) – einem biologischen Angriff auf das Meeresökosystem gleich.

In Anbetracht dessen und weil dieser Bericht auf eine nachhaltige Fischerei entsprechend den Grundsätzen der reformierten GFP abstellt, werde ich für ihn stimmen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Selbstverständlich ist es wünschenswert und notwendig, unerwünschte Beifänge und Rückwürfe einzuschränken, aber das sollte nicht per Gesetz geschehen.

Da es unmöglich ist, alle im Bericht angesprochenen Gesichtspunkte zu nennen, begrüßen wir die Übernahme der vor uns beantragten Änderung, die lautet: „weist darauf hin, dass sich die kleine Fischerei nur in extrem geringem Umfang auf die Rückwürfe auswirkt, und verlangt deshalb mehr Aufwendungen der Gemeinschaft für die Förderung und den Ausbau der kleinen Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei“.

Wir bedauern die Ablehnung unserer Änderungsanträge, in denen Folgendes hervorgehoben wurde:

- dass es für die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Förderung einer echten Einschränkung von Rückwürfen notwendig ist, die verschiedenen Ursachen von Rückwürfen zu ermitteln und zu analysieren, wie etwa kommerzielle Gründe (Preise, Vermarktung, die optimale Ausschöpfung des Wertes von Fisch), Fischfänge unterhalb der Mindestanlandegrößen oder Beifänge;

- dass eine ausführliche Untersuchung der geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die sozioökonomische Lage in der Industrie durchgeführt werden muss;

- die Bedeutung der freiwilligen Verringerung des Fischereiaufwands und die Schaffung von Mechanismen, durch die die Fischer einen finanziellen Ausgleich für diese Bemühungen erhalten können, sowie der Annahme positiver Marktinterventionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Rückwürfen (garantierte Vermarktung von Fisch zu fairen Preisen und der Ausbau der Konservenindustrie).

 
  
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  Roger Knapman (IND/DEM), schriftlich. (EN) In Übereinstimmung mit der Politik meiner Partei unterstütze ich die Forderung, Rückwürfe zu verbieten, sehe mich jedoch nicht in der Lage, der Entschließung insgesamt zuzustimmen, da sie die Schaffung von Instrumenten auf EU-Ebene vorsieht.

Meine Ablehnung bezieht sich insbesondere auf Änderungsantrag 14. Wenngleich ich die Bemühungen der schottischen Fischer loben möchte, die sich als Erste in Europa freiwillig auf eine Einschränkung der Fänge untermaßiger Fische verständigt haben, kann ich die Einführung eines durch EU-Institutionen verwalteten Entschädigungssystems nicht unterstützen.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Es ist sicher vernünftig, Maßnahmen zur Vermeidung von Rückwürfen zu ergreifen, um die Fischbestände zu schonen. Denken wir jedoch einmal darüber nach, warum es überhaupt zu Rückwürfen kommt, gerade jetzt, wo viele Arbeiter gern mehr Fisch essen würden.

Der Grund liegt in der kapitalistischen Produktion. Fisch ist eine Ware, die primär auf den Markt kommt, um großen Fischereikonzernen Gewinne zu verschaffen; er ist nicht einfach ein Nahrungsmittel zur Deckung von Ernährungsbedürfnissen. Wenn ein Fischereiunternehmen abschätzen kann, dass der Fang keinen Gewinn einbringt, oder, was eher wahrscheinlich ist, das Überangebot an bestimmten Fischarten gerade den Preis drückt, wird deutlich, warum es zu Rückwürfen kommt, obwohl hier auch noch andere Faktoren mitspielen können.

Zweifellos ist der neue Vorschlag ein Beweis guten Willens und unterstützt eine Politik, die dem Bericht zufolge bereits vor mehr als fünf Jahren hätte umgesetzt werden sollen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Maßnahmen zur Begrenzung oder zum Verbot von Rückwürfen, doch eines haben wir hier einzuwenden: Ganz bestimmte Maßnahmen könnten kleine und mittelständische Fischereinunternehmen arg belasten und primär zum Vorwand genommen werden, um diese am freien Fischfang zu hindern. Mit anderen Worten, einige der Vorschläge könnten hauptsächlich als Vorwand dienen, um KMU zugunsten einer unverhältnismäßigen Ausbreitung großer Fischereikonzerne zurückzudrängen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Jede Bemühung, Europas Fischereipolitik zu verbessern, ist positiv für Schottland und seine Fischereiwirtschaft. Der Bericht zielt darauf ab, Wege zu erforschen, die Menge der unerwünschten Beifänge allmählich einzuschränken und Rückwurfsverbote einzuführen – zwei schädliche Praktiken, die im Fischereisektor nur allzu alltäglich geworden sind.

Unter diesem Aspekt schlägt der Bericht einen logischen und effektiven Ansatz zur Datenerfassung vor und fordert simple Maßnahmen, die sowohl leicht umzusetzen, als auch wirtschaftlich machbar sind. Ich habe für die Empfehlungen des Berichts gestimmt.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. (EN) Als begeisterter Zuschauer der großartigen TV-Serie „Deadliest Catch“ bewundere ich die Fischer und ihre Arbeit sehr. Ich werde dem Bericht zustimmen, denn wir müssen die verschwenderische Praxis, einwandfreie Fische ins Meer zurückzuwerfen, weil das komplizierte Quotensystem es erfordert, ernsthaft thematisieren.

Wenngleich ich nicht der Meinung bin, dass Marktintervention hier die Lösung ist, oder dass die Quoten abgeschafft werden sollten, müssen wir dieses Problem mit Nachdruck angehen.

Unsere Fischbestände sind immer noch niedrig. Die Nachfrage nach Fisch steigt aber weiter an, und genau darin liegt unser Dilemma. Wir müssen unsere Bestände schonen. Eine mögliche Lösung ist die Abschaffung, oder zumindest die Verringerung, von unerwünschten Beifängen und Rückwürfen.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Es hat mich überrascht, dass Ziffer 9 angenommen wurde. Diese Änderung bedeutet, dass alle Fischereifahrzeuge mit Videoüberwachungsanlagen ausgestattet sein müssten. Es gibt jedoch keinerlei Erklärung dazu, wie dies umzusetzen wäre, und eine Folgenabschätzung zum Beweis, dass der Ansatz funktioniert, fehlt ebenso wie ein Hinweis auf die Mittel, mit denen das Ganze finanziert werden soll.

 
  
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  Cornelis Visser (PPE-DE), schriftlich. (NL) Das Europäische Parlament hat heute über den Bericht über eine Politik zur Einschränkung von unerwünschten Beifängen und zur Abschaffung von Rückwürfen in der europäischen Fischerei abgestimmt. Die Europaabgeordneten des Christlich-Demokratischen Appels (CDA) und der Europäischen Volkspartei (EVP) haben sich für den endgültigen Bericht ausgesprochen, da er einige positive Punkte enthält. So wird beispielsweise anerkannt, dass manche Fischarten nach der Freilassung bekanntermaßen eine hohe Überlebensrate haben und dass Ausnahmen von einem Rückwurfverbot möglich sind. Das ist im Falle der jungen Seezunge von Bedeutung, da diese Art eine sehr hohe Überlebensrate hat. Darüber hinaus betont der Bericht positive und negative Anreize, um Rückwürfe einzudämmen. Dies ist ein vernünftigerer Ansatz als ein allgemeines Rückwurfverbot. Ein allgemeines Rückwurfverbot ist nach Auffassung der CDA/EVP-Delegation nicht realistisch.

 
  
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  Thomas Wise (IND/DEM) , schriftlich. − (EN) In Übereinstimmung mit der Politik meiner Partei unterstütze ich die Forderung, Rückwürfe zu verbieten, sehe mich jedoch nicht in der Lage, der Entschließung insgesamt zuzustimmen, da sie die Schaffung von Instrumenten auf EU-Ebene vorsieht.

Meine Ablehnung bezieht sich insbesondere auf Änderungsantrag 14. Wenngleich ich die Bemühungen der schottischen Fischer loben möchte, die sich als Erste in Europa freiwillig auf eine Einschränkung der Fänge untermaßiger Fische verständigt haben, kann ich die Einführung eines durch EU-Institutionen verwalteten Entschädigungssystems nicht unterstützen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: Europäische Strategie zur Roma-Problematik (B6-0050/2008)

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. (EN) Meine Kollegen und ich von den britischen Konservativen verurteilen zutiefst und uneingeschränkt jede Form von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, und wir unterstützen die Roma voll und ganz in ihrem Kampf gegen die Diskriminierung, der sie begegnen. Dennoch sollte dieser Kampf innerhalb des politischen Gefüges der einzelnen Mitgliedstaaten geführt werden.

Wir sehen uns nicht in der Lage, diese Entschließung zu unterstützen, weil sie möglicherweise die Isolation und Ausgrenzung der Roma fördert, indem sie sie in eine Schublade steckt. Zudem ruft sie die Kommission auf, diverse Strategien und Aktionspläne zu erarbeiten, die im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten verbleiben sollten.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Soziale Ausgrenzung, Armut und Diskriminierung sind Missstände, die die Mitgliedstaaten mit ganzer Kraft bekämpfen müssen. Von diesen Ungerechtigkeiten ist die Minderheit der Roma besonders stark betroffen. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Integrationspolitik am besten auf der Ebene der Mitgliedstaaten geregelt wird.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir haben in der Schlussabstimmung für diesen Entschließungsantrag gestimmt, möchten aber unterstreichen, dass es in erster Linie in der politischen Verantwortung jedes einzelnen Mitgliedstaates liegt, das Problem der ethnischen Diskriminierung und die Frage der sozialen Gerechtigkeit auf seinem Territorium zu lösen.

Einige Änderungsanträge der UEN-Fraktion zum Entschließungsantrag haben einen gewissen Beigeschmack von Voreingenommenheit, sodass wir uns zu einer Ablehnung dieser Änderungsanträge entschlossen haben.

Aufgabe der Europäischen Union in diesem Zusammenhang ist es, die Prinzipien der Werteunion zu unterstreichen. Rassismus und ethnische Diskriminierung in der EU und in Europa müssen bekämpft werden. Allerdings muss das durch erzieherische Maßnahmen und Meinungsbildung in jedem einzelnen Mitgliedstaat erfolgen, um bei jeder neuen Generation die Achtung für den Grundsatz der Gleichheit aller Menschen zu verankern.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Bürger aus der ethnischen Gruppe der Roma sind in den einzelnen EU-Ländern häufig Opfer von Diskriminierung; da diese in ganz unterschiedlicher Form auftreten kann – zum Nachteil ihrer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Rechte –, begünstigt sie Armut, soziale Ausgrenzung und Zerfall der sozialen Beziehungen.

Durch die Verletzung bzw. Nichtausübung von Grundrechten wie dem Recht auf Gesundheit, Wohnraum, Bildung, mit Rechten verbundene Beschäftigung und soziale Sicherheit wird in der Tat Situationen sozialer Ungleichbehandlung, Marginalisierung und Gettoisierung, Analphabetentum, Einbindung in die Schattenwirtschaft sowie dem Ausschluss vom sozialen und politischen Leben, mit denen viele Roma ebenfalls konfrontiert sind, Vorschub geleistet.

Deshalb brauchen wir wirksame Maßnahmen für die Bekämpfung von sozialer Ungleichheit, der Ausbeutung und der Konzentration von Reichtum, für die Schaffung von mit Rechten verbundenen Arbeitsplätzen, für die Sicherung des Zugangs zu und die Ausübung der grundlegendsten Rechte zur Förderung öffentlicher Dienstleistungen sowie für die Ausmerzung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Im Wesentlichen sind dies Maßnahmen, die einen Bruch mit den Konzepten und Vorgehensweisen der Europäischen Union erzwingen, ein zentrales Problem, das in dem Entschließungsantrag ausgelassen wird.

Wir sind nicht der Auffassung, dass die Lösung für die Probleme, mit denen viele Roma zu kämpfen haben, in der Annahme „gemeinsamer Aktionen“ auf EU-Ebene liegt, wofür in dem Entschließungsantrag plädiert wird.

Deshalb haben wir uns der Stimme enthalten.

 
  
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  Katalin Lévai (PSE), schriftlich. – (HU) Im April 2005 nahm das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag an, der die Situation der Roma verbessern sollte und in dem die Europäische Kommission aufgerufen wurde, einen Aktionsplan für die Roma vorzubereiten. Seitdem ist außer Versprechungen und großen Worten nichts passiert. Zehn Millionen, also die Mehrheit der zwölf bis fünfzehn Millionen in Europa ansässigen Roma, leben seit der EU-Erweiterung im Jahr 2004 noch immer unter den unverändert schlechten Bedingungen in der EU und kämpfen nach wie vor gegen die seit Jahren gleichen Probleme: Armut, soziale Ausgrenzung, Integrationsprobleme, Arbeitslosigkeit und vielfältige Diskriminierung gegen Frauen und Kinder der Roma.

In den Augen der meisten Mitgliedstaaten sind die Roma keine nationale Minderheit, da sie kein Heimatland besitzen, und deshalb wird nichts zur Verbesserung ihrer Lage getan. Stattdessen hat der Radikalismus in den alten und neuen Mitgliedstaaten in den letzten Jahren immer stärker ausgeprägte Formen angenommen. Deshalb denke ich, dass jetzt der Zeitpunkt für grundlegende Veränderungen gekommen ist. Die Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament hat bereits einen Aktionsplan ins Leben gerufen, der als ersten Schritt die Ausarbeitung einer Entschließung gemeinsam mit namhaften Experten anderer Parteien beinhaltete.

Ich rufe daher meine Kolleginnen und Kollegen auf, dieser europäischen Herausforderung ins Auge zu sehen und gemeinsam eine europäische Roma-Strategie zu erarbeiten, indem wir dafür stimmen.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Roma sind fortwährend Opfer von Rassendiskriminierungen. Die Ablehnung ihres Brauchtums und ihrer Kultur sowie ihre Marginalisierung zwingen sie in die soziale Isolation. Sie sind leichte Beute des Kapitalismus. Tatsächlich werden sie oft zu Sündenböcken gemacht und kollektiv beschuldigt, wie auch kürzlich bei den Abschiebungen aus Italien.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die EU geben jedoch nichts als schön klingende Erklärungen von sich und lassen konkrete Maßnahmen vermissen.

In Griechenland wie auch in anderen Ländern lebt die Mehrheit der Roma unter armseligsten Bedingungen, in Lagern, ohne Wasser- oder Abwasserversorgung. Viele Roma sind arbeitslos und verfügen weder über Sozial- noch Krankenversicherung. Für die Kinder der Roma ist die Lage noch schlimmer: Die Kindersterblichkeit ist hoch, es gibt so gut wie keine Impfungen, und nur ein geringer Prozentsatz der Kinder besucht regelmäßig die Schule. Achtzig Prozent der Roma sind noch immer Analphabeten.

Die Regierungen müssen Maßnahmen ergreifen, um dafür zu sorgen, dass die Roma als gleichberechtigte Mitglieder an der Gesellschaft teilhaben können und ihre kulturellen Traditionen respektiert werden. In Griechenland bemühen wir uns um den Aufbau eines Zentrums zum Studium der Roma und Sinti, das eine kulturelle Ausrichtung erhalten soll.

Durch umgehende Maßnahmen müssen den Roma angemessene Lebensbedingungen, ein unveräußerliches Recht auf Beschäftigung, Altersversorgung, Gesundheitsfürsorge und medizinische Versorgung sowie Bildung gewährt werden.

Wie alle anderen Arbeitnehmer kämpfen auch sie ständig gegen monopolistische Interessen und Ausbeutung.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Die Umsetzung einer Roma-Strategie befürworte ich. Nach meinem Dafürhalten benötigt die EU dringend eine Strategie, die zur Förderung der Integration der Roma in die Gesellschaft beiträgt. Sie sind eine der größten Minderheitengruppen unseres Kontinents und verdienen es, dass ein europäischer Plan sie als solche anerkennt und sich mit den Problemen befasst, denen sie begegnen.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. − (RO) Dieser Entschließungsantrag ist eine Strategie zur Koordinierung und Förderung der europäischen Bemühungen zur Verbesserung der Lage der Roma, die einer Reihe von Schwierigkeiten in Verbindung mit Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung und bitterer Armut ausgesetzt sind. Die Sorge der EU um Minderheiten, einschließlich benachteiligter sozialer Gruppen, ist auch eine Antwort auf die Erweiterung um einst kommunistische Länder mit einer signifikanten Roma-Bevölkerung. Das Problem nimmt mithin eine europäische Dimension an und ist nicht mehr auf die mittel- und osteuropäischen Länder begrenzt.

Ich habe für den Entschließungsantrag gestimmt, weil er die Mitgliedstaaten und die EU-Organe darauf aufmerksam macht, wie notwendig es ist, Maßnahmen zur Gestaltung eines angemessenen sozialen und politischen Umfelds zur Eingliederung der Roma in die Gesellschaft zu treffen. Diskriminierung der Roma ist im öffentlichen und privaten Leben weit verbreitet, dazu gehört auch ihr Zugang zu öffentlichen Ämtern, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitsfürsorge und Wohnungswesen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, die nicht hinnehmbare Kluft zwischen der Gemeinschaft der Roma und der übrigen Gesellschaft abzubauen, um die vollständige Übereinstimmung mit den Grundsätzen sicherzustellen, die der Europäischen Union zugrunde liegen – den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

 

11. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll

12. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

13. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

14. Zeitplan der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

15. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. – Die Tagesordnung ist geschlossen.

Ich wünsche allen einen guten Appetit, insbesondere unseren Gästen aus London, die, wie Sie gehört haben, aus der schönsten Stadt der Welt, der Hauptstadt des schönsten Landes kommen und die eines Tages erkennen werden, dass sie auch auf einem der schönsten Erdteile liegt.

Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 12.20 Uhr geschlossen.)

 
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