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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 21. Februar 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt – Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig – Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (Aussprache)
 4. Abstimmungsstunde
  4.1. (A6-0462/2007, Monica Frassoni) Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts 2005 (Abstimmung)
  4.2. (A6-0491/2007, André Brie) Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (Abstimmung)
  4.3. (A6-0490/2007, Christel Schaldemose) Gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (Abstimmung)
  4.4. (A6-0489/2007, Alexander Stubb) Anwendung nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind (Abstimmung)
  4.5. Lage in Gaza (Abstimmung)
  4.6. Siebter UN-Menschenrechtsrat (Abstimmung)
  4.7. (A6-0024/2008, Françoise Castex) Die demografische Zukunft Europas (Abstimmung)
  4.8. Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika (Abstimmung)
  4.9. (A6-0023/2008, Ambroise Guellec) Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Abstimmung)
  4.10. (A6-0028/2008, Gisela Kallenbach) Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig – Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (Abstimmung)
 5. Stimmerklärungen
 6. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 7. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 8. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
 9. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)
  9.1. Osttimor
  9.2. Belarus
  9.3. Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo)
 10. Abstimmungsstunde
  10.1. Osttimor (Abstimmung)
  10.2. Belarus (Abstimmung)
  10.3. Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo) (Abstimmung)
 11. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 12. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 13. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 14. Zeitplan der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 15. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE (Schriftliche Anfragen)


  

VORSITZ: RODI ΚRATSA-TSAGAROPOULOU
Vizepräsidentin

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 10.05 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt – Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig – Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (Aussprache)
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  Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:

- den Bericht von Ambroise Guellec im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung über den Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (2007/2148(INI)) (A6-0023/2008) und

- den Bericht von Gisela Kallenbach im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung über das Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig – Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (2007/2190(INI)) (A6-0028/2008).

 
  
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  Ambroise Guellec, Berichterstatter. (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute Vormittag über zwei parlamentarische Initiativberichte, die ich aus mehreren Gründen für sehr bedeutend halte.

Erstens stützen wir uns auf den Vierten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Dies ist ein wirklich bemerkenswertes Dokument, das weit besser ist als seine Vorläufer, und stellt eine solide Basis für alle Überlegungen zur Zukunft des Zusammenhalts in Europa dar. Es ist auch so bedeutend, weil der territoriale Zusammenhalt in dem neuen Vertrag von Lissabon als ein Hauptziel der Union verankert ist. Schließlich kommen, wie wir wissen, neue gewaltige Herausforderungen zu denen hinzu, die wir bereits kennen, und die Kohäsionspolitik muss einen starken und nützlichen Beitrag zu ihrer Bewältigung leisten, um auf dem Wege zu dem Europa, das wir anstreben, voranzukommen, das heißt zu einem leistungsfähigen und solidarischen Europa.

Was zeigt uns der Vierte Bericht? Dass die wirtschaftliche und soziale Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten sich angesichts einer gewissen Verringerung der Abstände bei den Einkommen und den Arbeitsplätze im Laufe des vergangenen Jahrzehnts in die richtige Richtung entwickelt, dass aber auch die Unterschiede zwischen den Regionen und manchmal innerhalb derselben nach wie vor groß sind und vielfach dazu tendieren, sich noch zu verschlimmern. Die Entwicklung ist real, beinhaltet aber noch viel zu viel Missverhältnisse. Daher erlangt das neue Konzept des territorialen Zusammenhalts seinen vollen Sinn und muss neben dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt einen zentralen Platz bei der weiteren regionalen Entwicklung auf Unionsebene einnehmen. Zu seiner Umsetzung bedarf es eines integrierten Ansatzes zwischen den Sektorpolitiken sowie einer wirklichen Politikgestaltung auf mehreren Ebenen.

Unter diesem Blickwinkel erwarten wir mit Interesse, ja, ich muss sagen, mit Ungeduld das Grünbuch der Kommission im September dieses Jahres. Die Notwendigkeit einer gemeinsamen Sprache in dieser Angelegenheit ist ganz offenkundig, wie sich während unserer Diskussionen im Ausschuss für regionale Entwicklung gezeigt hat

Die Lehren aus dem Vierten Bericht veranlassen uns, Überlegungen für die Zeit nach 2013 anzustellen, denn die Operationellen Programme für den Zeitraum 2007-2013 liegen jetzt fast überall vor. Eines ihrer Hauptkennzeichen ist ein System der Mittelbereitstellung, das den wesentlichen Teil der Ressourcen auf die Ziele der Agenda von Lissabon lenken soll. Wir sind uns des engen Zusammenhangs zwischen den Prioritäten der Strategie von Lissabon und der Kohäsionspolitik bewusst, sind jedoch der Auffassung, dass letztere über diesen Rahmen hinausgehen und in einer weiter gefassten Perspektive gesehen werden muss.

Unser Bericht unterstreicht nachdrücklich, dass die Konvergenz auf den verschiedenen Ebenen eine Voraussetzung für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Regionen ist und dass in Zukunft die Komplementarität der beiden Politiken erforderlich ist, um Effizienz und Solidarität miteinander in Einklang zu bringen. Die von uns geforderte periodische Bewertung im Zeitraum 2007-2013 soll es ermöglichen, die Angemessenheit dieses Vorgehens zu bestätigen bzw. ganz bewusst die Änderungen vorzunehmen, die sich als notwendig erweisen. Fragen wirft allerdings auch die Trennung auf, die in der derzeitigen Programmplanungsperiode zwischen der Entwicklung des ländlichen Raums und der Regionalpolitik vorgenommen wurde. Sie scheint sich vor Ort nicht als sinnvoll erwiesen zu haben, und die Beibehaltung dieser Trennung nach 2013 halten wir für problematisch.

Des Weiteren hebt unser Bericht die vor der Union stehenden neuen Herausforderungen sowie ihre beträchtlichen territorialen Auswirkungen hervor, insbesondere die demografische Alterung, die Klimaveränderung, die Energiefrage, die städtische Konzentration usw. Nach unserer Auffassung erfordern die notwendige und dringende Konvergenz und ein territorialer Lösungsansatz für diese Herausforderungen eine verstärkte Kohäsionspolitik sowohl in politischer als auch in finanzieller Hinsicht im Zeitraum nach 2013. Unter diesem Blickwinkel wird das Parlament – wie es das stets getan hat – sich entschlossen allen Versuchen der Renationalisierung dieser Politik entgegenstellen.

Abschließend möchte ich, Frau Präsidentin, den Schattenberichterstattern danken, die mir bei dieser Arbeit sehr geholfen haben, so dass eine Vielzahl von Kompromissen erzielt werden konnte. Lassen Sie mich zugleich die Übereinstimmung mit dem Bericht von Frau Kallenbach unterstreichen. Ich halte es für eine gute Sache, dass heute dem Parlament ein kohärentes Ganzes vorgelegt wurde.

 
  
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  Gisela Kallenbach, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich allen Schattenberichterstattern für die gute, konstruktive Zusammenarbeit, aber genauso den Ausschuss- und Fraktionsmitarbeitern und den persönlichen Mitarbeitern. Je stärker die Gemeinschaft, umso besser das Produkt!

Ich begrüße sehr, dass wir heute den Bericht meines Kollegen Guellec und meinen Bericht gemeinsam beraten. Sie bilden eine sich ergänzende Einheit, wenn es um das Ziel einer wirklich nachhaltigen Entwicklung in Europa geht. Die Kohäsionspolitik ist gewissermaßen die Hardware, die Leipzig-Charta und die Territoriale Agenda sind die Software. Nur zusammen funktionieren diese Instrumente. Die rechtlichen und finanziellen Kompetenzen hat die EU bei der Kohäsionspolitik. Bei Raumentwicklung, bei Stadt- und Regionalplanung sind wir nicht wirklich zuständig. Umso mehr ist eine kohärente Politik der lokalen und der regionalen Ebene, der Ebene der nationalen Minister und der EU-Ebene Voraussetzung für zukunftsfähige europäische Städte und Regionen. Nur so entsteht europäischer Mehrwert. Die Städte bilden den Fokus von Chancen und Problemen. Sie wirken auf den ländlichen Raum und das unmittelbare Umland. Daher setzen wir auf eine ausgewogene Entwicklung des Gesamtraums, auf Lösungen, die von einer ganzheitlichen Sicht ausgehen und gleichzeitig angepasst sind an die konkrete Situation. Eine einzige Lösung wird es nicht geben, aber wohl gemeinsame Prinzipien, wie den integrierten Ansatz, das Partnerschaftsprinzip, horizontal und vertikal, zwischen den Städten und dem Umland, aber auch mit den verschiedenen direkt Betroffenen.

Wir haben auf europäischer Ebene viele Fortschritte erzielt. Neben der Leipzig-Charta und der Territorialen Agenda, dem ersten Aktionsprogramm unter portugiesischer Präsidentschaft, wurde die territoriale Kohäsion als Gemeinschaftsziel in den Reformvertrag aufgenommen. Das stärkt durch geteilte Zuständigkeit und das Mitentscheidungsverfahren auch das Gewicht des Parlaments. Wir wollten heute mit der Diskussion eine Stellungnahme des Parlaments vor dem Frühjahrsgipfel des Rates abgeben, damit die territorialen und städtischen Belange als klare Komponenten in die Lissabon- und die Göteborg-Strategie eingehen.

Es war auch der gemeinsame Wunsch des informellen Ministerrats in Leipzig, dass die slowenische Ratspräsidentschaft die Territoriale Agenda beim diesjährigen Frühjahrsgipfel auf die Tagesordnung setzt, um eine größere politische Anerkennung der territorialen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Regionen und Städten sowie neue Formen der Beteiligung bei politischen Entscheidungen der EU zu erzielen. Das wurde auch bei dem Treffen auf den Azoren im November noch einmal deutlich unterstrichen. Bisher liegen mir keine wirklichen Informationen über den Stand der Umsetzung vor.

Ich hätte es daher sehr begrüßt, wenn jemand vom Rat heute hier anwesend gewesen wäre, um diese Informationen über den Stand der Vorbereitungen zu bekommen. Ich habe leider gehört, dass es im Rat offensichtlich keine Übereinstimmung gibt, der Bitte der Minister zu entsprechen. Ich hätte gerne vom Rat gewusst, ob und in welcher Form die Territoriale Agenda beim Frühjahrsgipfel behandelt werden soll. Mich würde auch interessieren, inwieweit es zutrifft, dass in dem vorliegenden Entwurf der Schlussfolgerungen des Rates weder die territorialen Belange erwähnt noch die entsprechenden Veränderungen im Lissabon-Vertrag vorgesehen werden. Nur damit könnten wir aus vielen guten Worten konkrete Taten werden lassen.

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Zu Beginn möchte ich Frau Kallenbach und Herrn Guellec nicht nur zu ihren Berichten gratulieren, sondern – mehr noch – ihnen dafür meinen Dank aussprechen. Das Gleiche gilt für den Ausschuss für regionale Entwicklung, der ausgezeichnete Arbeit bezüglich des Vierten Kohäsionsberichts und des Berichts über den territorialen Zusammenhalt geleistet hat.

Die Kommission teilt voll und ganz Ihre Ansicht, dass die europäische Kohäsionspolitik nicht nur eine wesentliche Rolle bei der Verringerung der Ungleichheiten innerhalb der Europäischen Union und somit der Förderung der europäischen Integration spielt, sondern auch dann, wenn es darum geht, die Union den Menschen näherzubringen. Deshalb weist die Kommission jeden Versuch einer Renationalisierung dieser Politik entschieden zurück.

Ebenso wie Sie sind wir der Ansicht, dass künftig adäquate finanzielle Mittel für die Kohäsionspolitik gewährleistet sein müssen, um die absehbaren neuen Herausforderungen bewältigen zu können, die alle europäischen Regionen betreffen werden. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass die Kohäsionspolitik weiterhin den regionalen Ungleichheiten gewachsen sein muss, die sich aus der jüngsten und den noch anstehenden Erweiterungen ergeben.

Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass im Kontext der „Lissabonnisierung“ unserer Politik die Verringerung von Ungleichheiten höchste Priorität in der europäischen Kohäsionspolitik hat und auch nach 2013 haben wird, so wie es im Reformvertrag festgelegt wurde. Das Solidaritätsprinzip ist zentrales Merkmal dieser Politik, und die Bereitstellung finanzieller Mittel wird zweifellos im umgekehrten Verhältnis zum Wohlstand der einzelnen Länder und Regionen erfolgen.

Diese Ansicht wird von einer beeindruckenden Mehrheit von Interessenvertretern innerhalb der Union vertreten, ebenso wie die Auffassung, dass die europäische Kohäsionspolitik nicht lediglich als ein Instrument zur Umverteilung von Mitteln zwischen Mitgliedstaaten und Regionen gesehen werden darf. Diese Politik ist zu allererst eine Entwicklungspolitik, deren Ziel darin besteht, die endogene Entwicklung aller europäischen Regionen zu stärken.

Die Kommission teilt Ihre Ansicht, dass eine stärkere Integration der europäischen Kohäsionspolitik mit anderen sektorspezifischen Politiken der Gemeinschaft wie der Entwicklung des ländlichen Raums, der Forschung oder dem Wettbewerb erfolgen sollte. Ich möchte hinzufügen, dass die Notwendigkeit eines Zusammenspiels der unterschiedlichen Entwicklungspolitiken auch auf die Koordination zwischen der europäischen Kohäsionspolitik und den einzelnen nationalen Strategien zutrifft. Nach meiner Überzeugung stellt dies ein Schwerpunktthema für die Zukunft des europäischen Zusammenhalts, auch in Bezug auf seine territoriale Dimension, dar.

Ich bin voll und ganz Ihrer Meinung, dass der Erfolg der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig von zwei Bedingungen abhängt. Erstens muss, um Stückwerk zu vermeiden, ein integrierter Ansatz hinsichtlich der territorialen Entwicklung umgesetzt werden. Ein klassisches Beispiel ist das Denken in Kategorien rein ländlicher oder städtischer Strategien, das die Schlüsselrolle tatsächlicher Wirtschaftsräume vernachlässigt.

Andererseits bedeutet ein integrierter Ansatz auch die Notwendigkeit der Integration verschiedener sektorspezifischer Politiken sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten, die die Entwicklung aller unserer Territorien beeinflussen.

Wie Sie richtig betonen, besteht die zweite Bedingung darin, dass die Kommission den Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen, die im Rahmen der Territorialen Agenda vereinbart wurden, überwacht und regelmäßig bewertet. Hier brauchen wir mehr Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, damit die Kommission angemessene Unterstützung leisten kann. Durch ein besseres Monitoring wäre es der Kommission zum Beispiel möglich, weitere Fortschritte bei der Festlegung von Indikatoren für den territorialen Zusammenhalt zu erzielen.

Wie Ihr Bericht begrüßt die auch Kommission nachdrücklich die Aufnahme der territorialen Dimension des Zusammenhalts in den Vertrag von Lissabon, und es gilt nun, diese neue Dimension der Kohäsionspolitik und die Perspektiven, die dadurch eröffnet werden, bestmöglich zu nutzen. Als Beispiel sei die neue Definition der Subsidiarität genannt, die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften mehr Gewicht verleiht. Deshalb hat die Kommission das Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt in ihr Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2008 aufgenommen.

Obwohl noch keine Standarddefinition vorliegt, werden unter dem Begriff „territorialen Zusammenhalt“ die rechtlichen Ziele der Union zusammengefasst, eine nachhaltige, ausgewogene und harmonische Entwicklung ihres Territoriums zu erzielen und allen den Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu ermöglichen. Wir wissen alle, dass es heute einige Aspekte in Bezug auf die territoriale Ausgewogenheit der Union gibt, die die harmonische Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Union in den kommenden Jahren gefährden. Es gibt sie auf EU-Ebene, auf nationaler und regionaler Ebene, in bestimmten Bereichen und auch im Hinblick auf Regionen in äußerster Randlage.

Ich freue mich, bestätigen zu können, dass alle wesentlichen Empfehlungen, die Frau Kallenbach in ihrem Bericht zur Definition des Begriffs des territorialen Zusammenhalts und zur Umsetzung eines integrierten Ansatzes hinsichtlich der territorialen Entwicklung sowie zur Verbesserung der Synergien zwischen Gemeinschaftspolitiken ausspricht, bei der Erarbeitung unseres Grünbuchs, das vom Kollegium im September verabschiedet werden wird, Berücksichtigung finden werden.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie darüber informieren, dass wir mit den Mitgliedstaaten eine immer bessere gemeinsame Auffassung von territorialem Zusammenhalt und seinen wesentlichen Bestandteilen erzielen. Wir werten gerade einen Fragebogen zum territorialen Zusammenhalt aus, den wir an 25 Mitgliedstaaten verschickt haben, und stellen fest, dass tatsächlich Fortschritte möglich sind.

Für die hausinterne Arbeit zum territorialen Zusammenhalt haben wir innerhalb der Kommission eine dienststellenübergreifende Gruppe gebildet, die uns das entsprechende Gerüst zur Verfügung stellt. Den ersten Teil dieser Arbeit haben wir bereits abgeschlossen, und zwar eine Herausarbeitung der territorialen Dimension von maßgeblichen EU-Politikbereichen. Konkret haben wir jetzt damit begonnen, einige Instrumente zu entwickeln, die auch Ihren Wünschen gerecht werden. Wie Sie sicherlich wissen, gehört die Evaluierung der Raumverträglichkeitsprüfung von Konzepten sowie die Entwicklung von Indikatoren des territorialen Zusammenhalts zu den Prioritäten des neuen, gestärkten ESPON-Programms.

Zur Stadtentwicklung wird im März der nächste Urban Audit vorliegen, der zurzeit fertiggestellt wird, und der zweite Bericht über den Zustand europäischer Städte steht im Juni 2009 an. URBACT II wurde zu einem strategischen Instrument für Vernetzung und Meinungsaustausch im Bereich Stadtentwicklung aufgewertet.

Meines Erachtens weisen beide Berichte einen hohen Grad an Übereinstimmung Ihrer Ansichten mit denen der Kommission auf, und ich freue mich nun auf die Aussprache, damit ich Ihre Anliegen besser kennenlernen kann.

 
  
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  Nathalie Griesbeck, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Lassen Sie mich meinerseits unseren Berichterstattern danken, insbesondere Ambroise Guellec für seine Erläuterungen und seine Arbeit. Gleichzeitig möchte ich als ständige Berichterstatterin für die Strukturfonds im Haushaltsausschuss kurz auf die haushaltspolitischen Aspekte eingehen.

Diese Politik stellt gegenwärtig eine der haushaltspolitisch signifikantesten Politiken für die Solidarität zwischen den europäischen Völkern dar. Die Hauptherausforderung besteht heute mehr denn je, wie wir heute Vormittag gehört haben, in der Frage der Optimierung der Effizienz der Kohäsionspolitiken. Der Haushaltsausschuss wollte die Aufmerksamkeit des Parlaments auf einige besorgniserregende Indikatoren lenken, wie die Durchführungsrückstände und die noch abzuwickelnden Mittelbindungen.

Lassen Sie mich einige Punkte unterstreichen, die ich bei dieser Problematik für vordringlich halte. So sollte die Union dringend ihren Ehrgeiz daran setzen, die Verfahren zu vereinfachen, wie beispielsweise die Durchführung der technischen Unterstützung, um die Erarbeitung und die effektive Umsetzung der vielen Projekte zu ermöglichen, die unsere Länder brauchen.

Dringend geboten ist ferner eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten im Sinne einer besseren geteilten Verwaltung, und ich freue mich über die Ausführungen der Frau Kommissarin zu der am vergangenen Dienstag getroffenen Entscheidung, einen Aktionsplan zur Prüfstrategie im Bereich der Strukturfonds zu verabschieden.

Schließlich ist es dringend erforderlich, wie ich seit langem betone – und auch hier freue ich mich, dass die Frau Kommissarin gerade darauf eingegangen ist –, gemeinsame Leistungsindikatoren sowohl quantitativer als auch qualitativer Art für alle Mitgliedstaaten zu entwickeln, um den Haushaltsbedarf zu bewerten und die Festlegung des nächsten Legislativrahmens für den Mehrjahreszeitraum nach 2013 zu unterstützen, sowie um Europa im Rahmen der europäischen Politiken und bei den Europäern ganz einfach stärker sichtbar zu machen.

 
  
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  Pedro Guerreiro, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Fischereiausschusses. − (PT) Ich muss zunächst meinem Bedauern Ausdruck darüber verleihen, dass der Ausschuss für regionale Entwicklung keinen der Änderungsanträge berücksichtigt hat, die der Fischereiausschuss zum Vierten Kohäsionsbericht eingereicht hat. In diesen Änderungsanträgen wird beispielsweise der Beitrag unterstrichen, den der Fischereisektor zur sozioökonomischen Lage der Fischer in Konvergenzregionen oder in Regionen leistet, die unter geografischen oder dauerhaften natürlichen Nachteilen leiden, wie zum Beispiel die Regionen in äußerster Randlage, und auch der armen Fischer in wohlhabenderen Regionen. Außerdem bedauere ich, dass sich die finanziellen Mittel des Europäischen Fischereifonds (EFF) in einer Union mit 27 Mitgliedern nicht sehr von der Ausstattung des FIAF (Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei) in einer Union der 15 unterscheiden. Der EFF muss deshalb finanziell aufgestockt werden.

Darum habe ich in dieser Sitzung zwei Änderungsanträge erneut eingereicht, in denen die Bedeutung der Strukturpolitik des Fischereisektors für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt betont wird.

 
  
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  Oldřich Vlasák, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (CS) Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die Berichte, über die wir heute reden, sind nicht nur deshalb von Bedeutung, weil sie die aktuelle Lage unserer Kohäsionspolitik und ihrer territorialen Dimension behandeln, sondern auch, weil sie unsere Aufmerksamkeit auf die Zeit nach 2013 richten. An dieser Stelle möchte ich Frau Kallenbach und Herrn Guellec für ihre ausgezeichnete Arbeit und ihre offene Herangehensweise danken.

Wie beide Berichterstatter erwähnt haben, ergänzen sich beide Berichte gegenseitig und sollten daher gemeinsam betrachtet werden. Der territoriale Zusammenhalt ist aufgrund seiner Aufnahme in den Vertrag von Lissabon zu einem ebenso bedeutenden Konzept geworden wie der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt. Das Konzept des territorialen Zusammenhalts ist jedoch das am wenigsten erforschte und das am wenigsten verstandene. Bislang mangelt es sogar an einer klaren Definition des territorialen Zusammenhalts. Das allgemeine Ziel der Kohäsion besteht darin, Unterschiede auszugleichen. Diese Unterschiede dauern jedoch an und sind in den Grenzgebieten zwischen dem früheren Ostblock und dem demokratischen Westen am stärksten ausgeprägt. Territorialer Zusammenhalt schließt meiner Ansicht nach auch den Zusammenhalt von Stadt und Land ein. Es ist unbestritten, dass die Städte die Motoren sind, die das Wachstum in den einzelnen Ländern vorantreiben. Daher ist es richtig, die Frage der Stadtentwicklung in unseren Entschließungsantrag aufzunehmen und gleichzeitig eine Stärkung des integrierten Ansatzes zu fordern. Zukünftig wird es in diesem Punkt jedoch notwendig sein, den Zugang der Stadtgebiete zu den Strukturfonds zu verbessern und zu vereinfachen und bessere Verbindungen zwischen den kommunalen Behörden und den Stadtentwicklern zu fördern, wenn Stadtentwicklungsvorhaben mit privaten Mitteln finanziert werden.

Wir haben die Charta von Leipzig angenommen, und nun müssen wir allmählich damit beginnen, sie in die Tat umzusetzen. Gleichzeitig müssen wir die richtigen Bedingungen für das Leben in der Zukunft, für die Entwicklung unserer Landschaften schaffen. Ich bin überzeugt, dass wir sehr gründlich prüfen sollten, ob es am besten ist, die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums in die allgemeine Agrarpolitik einzubinden oder ob wir uns stattdessen mit einer anderen Lösung befassen sollten.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir nur eine abschließende Bemerkung. Die Debatte über die Kohäsionspolitik ist in erster Linie eine Debatte über die Verteilung von Finanzmitteln. Es ist offensichtlich und richtig, dass die Kohäsionspolitik an Stärke gewinnt und sich allmählich im europäischen Haushaltsplan bemerkbar macht. Die Kohäsionspolitik wird sich mit neuen Erscheinungen wie Altern und Aussterben der europäischen Bevölkerung, der Unbeständigkeit der Energieversorgung und der Umweltschädigung auseinandersetzen müssen. Daher muss die Politik entsprechend überarbeitet werden, und es müssen ausreichende Mittel sichergestellt werden.

 
  
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  Constanze Angela Krehl, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vlasák hat völlig Recht, wenn er sagt, dass vor uns die Aufgabe steht, die Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013 vorzubereiten. Wir haben die beiden vorliegenden Berichte genutzt, um das auch als Problem anzugehen. Wir haben eigentlich alles zusammengetragen, was uns dabei wichtig erscheint.

Ich möchte aber daran erinnern, dass wir uns auf die strategischen Ziele der Kohäsionspolitik besinnen sollten, nämlich die Angleichung der Lebensverhältnisse der Regionen der Europäischen Union und die Unterstützung der Lissabon- und der Göteborg-Strategie. Wenn das Europäische Parlament die zukünftige Kohäsionspolitik mitgestalten will, muss es sich meines Erachtens auf wesentliche Strategien konzentrieren, um nicht zum Gießkannenprinzip zurückzukehren. Wir müssen uns den neuen Herausforderungen stellen, die sich im Rahmen der Kohäsionspolitik ergeben. Um nur einige Punkte anzuführen, möchte ich die demografische Entwicklung, den Klimaschutz, die Entvölkerung von Regionen, aber eben auch eine moderne europäische Städtepolitik nennen.

Aus meiner Sicht ist dabei der Ansatz Chancengleichheit von Menschen und Regionen ein notwendiger Ansatz für Lösungen in diesem Bereich. Mehr Geld in Bildung, Forschung und Innovation und deren Infrastrukturen zu investieren, halte ich für immer wichtiger und auch für tatsächlich nachhaltig. Dies gelingt aber nur, wenn wir zukünftig die europäischen Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung von Programmen und Projekten besser einbeziehen, wie das das Europäische Parlament seit langem und auch wieder in diesen Berichten fordert.

An die Mitgliedstaaten – ich bedaure, dass der Rat nicht anwesend ist – möchte ich appellieren und darauf hinweisen, dass wir den Mitgliedstaaten eine Hausaufgabe mit auf den Weg geben. Wenn wir zusätzliche Dinge im Rahmen der Kohäsionspolitik finanzieren sollen, müssen dafür auch die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

 
  
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  Grażyna Staniszewska, im Namen der ALDE-Frakion. – (PL) Im Vierten Kohäsionsbericht und im Bericht von Herrn Guellec werden die Erfolge der Kohäsionspolitik bei der Überwindung der Disparitäten zwischen den Mitgliedstaaten hervorgehoben. In beiden Berichten wird auch auf die Wachstumsleistung von Ländern hingewiesen, die früher einen Entwicklungsrückstand zu verzeichnen hatten, wie etwa Griechenland und Portugal. Gleichzeitig wird jedoch bestätigt, dass es im Rahmen dieser Politik nicht gelungen ist, das Entwicklungsniveau der einzelnen Regionen anzugleichen.

Bedauerlicherweise wirken die Mitgliedstaaten der zu starken Konzentration von Investitionen und anderen Entwicklungsfaktoren in ihren Hauptstädten nicht entgegen. Ähnlich stellt sich die Lage in den Regionen dar, wo sich die Investitionstätigkeit meist auch in den zentralen Gebieten konzentriert, sodass sich die Region als Ganzes nicht gleichmäßig schnell entwickeln kann. Die Unterschiede in und zwischen den Regionen der Europäischen Union sind wesentlich größer als in den Vereinigten Staaten oder Japan.

Ganz offensichtlich ist ein Mechanismus vonnöten, um die Dezentralisierung innerhalb der Mitgliedstaaten zu fördern. Wir brauchen für die nächste Finanzielle Vorausschau eine nachhaltige, aber dynamische Regionalpolitik. Wie in dem Bericht Guellec ganz richtig festgestellt wird, muss ein entsprechender Zusammenhang zwischen der Strategie von Lissabon und der Kohäsionspolitik hergestellt werden, wobei letztere mehr sein muss als nur ein Instrument dieser Strategie. Die Kohäsionspolitik zielt auf eine nachhaltige und harmonische Entwicklung und ist schon deshalb wichtig. Sie ist der kostengünstigste Weg, um Situationen mit möglicherweise sehr kostspieligen Folgen entgegenzuwirken. Ich denke dabei an Massenabwanderung und -zuwanderung, Standortverlagerung von Unternehmen und ähnliche Phänomene, die allesamt für die örtliche Bevölkerung einen tiefen Einschnitt bedeuten.

Wie in dem Vertrag von Lissabon wird auch in dem heute angenommenen Bericht die Bedeutung der territorialen Dimension unterstrichen. Es muss jedoch eindeutig geklärt werden, was unter diesem Begriff zu verstehen ist und was er umfasst. Im Moment verwenden wir ihn eher aufs Geratewohl, und er kann viele Bedeutungen haben. So wird dieser Begriff im Bericht Guellec in der Bedeutung eines der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts übergeordneten, teilweise aber auch eines sie ergänzenden Aspekts verwendet. Er bezieht sich beispielsweise auf den gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen ebenso wie auf eine ausgewogene Standortbestimmung für Forschungseinrichtungen.

Meiner Ansicht nach ist der Herbst als Zeitpunkt für die Debatte über das Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt – also nach dem Bericht über die Kohäsionspolitik – nicht glücklich gewählt. Das Grünbuch müsste viel früher zur Diskussion gestellt werden.

 
  
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  Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Frau Kommissarin! Im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen möchte ich beiden Berichterstattern ganz herzlich für ihre Arbeit danken.

Der Begriff des Zusammenhalts besitzt in der Union eine ganz besondere Bedeutung. Schon in den Römischen Verträgen wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen abzubauen, um die nationalen Volkswirtschaften zu vereinen und ihre harmonische Entwicklung zu fördern.

Der Vierte Bericht umfasst die Jahre 2000-2006. Er ist Gegenstand des Berichts von Herrn Guellec, der zahlreiche wertvolle Schlussfolgerungen enthält und die Lage in den Mitgliedstaaten zusammenfassend darstellt. Darin werden auch die Gebiete mit den größten Disparitäten aufgezeigt. Der Abbau der Unterschiede in diesen Regionen muss als eine langfristige Aufgabe gesehen werden.

Der von der Kommission vorgelegte Bericht enthält zahlreiche Vergleichsparameter, die in vorangegangenen Dokumenten fehlten. Der Vorschlag, in Bezug auf die verschiedenen NUTS-Ebenen neben dem Basis-BIP je Einwohner Indikatoren zu verwenden, gilt jedoch nach wie vor.

Die Kohäsionspolitik bildet das Fundament der Integration und leistet einen wertvollen Beitrag zur harmonischen Entwicklung der Union. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, wie Frau Staniszewska bereits feststellte, ihre regionale, lokale und ökologische Dimension. Wir müssen uns auch über ihre Auswirkungen auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Union und damit auf die Umsetzung der Strategie von Lissabon im Klaren sein. Ebenso wichtig sind die demografischen Aspekte, da einigen Gebieten die Entvölkerung droht.

Wenn wir von Zusammenhalt sprechen, dann meinen wir seine wirtschaftliche und soziale Dimension. Was wir dringend brauchen, das ist eine stichhaltige Definition des Begriffs des territorialen Zusammenhalts. Unter Zusammenhalt ist zu verstehen, dass alle Unionsbürger – gleich, wo sie leben – zum Beispiel den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung, Bildung, Kultur, zum Internet und zu Verkehrsdienstleistungen haben. Die Kohäsionspolitik muss durch die Bereitstellung angemessener Gemeinschaftsmittel gestärkt und verbessert werden. Besonders wichtig sind die städtischen Belange, wie Frau Kallenbach ausführte.

Nun stellt sich für uns die Frage, ob wir uns für Zusammenhalt oder Wettbewerbsfähigkeit, für Chancengleichheit oder Effizienz entscheiden. Meine kurze Antwort lautet: Wir brauchen beides, jedoch in einem ausgewogenen Verhältnis.

 
  
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  Elisabeth Schroedter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende der 90er Jahre gab es in der Europäischen Union die Philosophie, die Integrationsfähigkeit der Union an den Erfolgen des Binnenmarkts zu messen. Die Hoffnung, dass sich mit den ausschließlich auf wirtschaftliches Wachstum ausgerichteten Entwicklungskonzepten des Binnenmarktes die Probleme in der Europäischen Union lösen lassen, blieb jedoch unerfüllt.

Der Europäische Binnenmarkt konzentrierte den Zuwachs an wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Gravitationszentren, die weitere Aktivitäten anzogen, und das ging auf Kosten der benachteiligten Regionen und der natürlichen Umwelt. Und selbst in diesen Zentren waren nicht alle an den Erfolgen beteiligt, sondern die Armut nahm zu, und das löste Spannungen und Unruhen aus.

Heute macht die Kommission die gleichen Fehler: Sie ordnet die Kohäsionspolitik der Lissabon-Strategie unter. Anstatt die Probleme der besonders benachteiligten Regionen wirklich in den Vordergrund zu stellen und ausschließlich nachhaltige Entwicklungsprojekte zu fördern, setzt sie auf antiquarische Infrastrukturkonzepte und, in Konsequenz, nur auf Wirtschaftszentren. Die Kommunen und die Regionen werden über Generationen von den großen europäischen Banken abhängig gemacht. Das halte ich für ein riesengroßes Problem, weil letztendlich die nächste Generation dann die Kosten für eine verfehlte Entwicklungspolitik bezahlt. Und das löst wiederum Wanderungsbewegungen aus — meine Kollegin Krehl hat es schon andeutet —, und es führt auch zu einer antieuropäischen Stimmung, weil ein Teil der Bevölkerung nicht an den Erfolgen beteiligt wird. Das sind Sackgassenstrategien.

Ich bin der Meinung, dass wir aufpassen müssen, den inneren Zusammenhalt der Union nicht zu gefährden. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt muss wirklich eine eigenständige Politik bleiben, und die Gewinne müssen für alle Regionen und alle Menschen in Europa zur Verfügung stehen. Das geht nur, wenn Kohäsionspolitik wirklich von einem solidarischen Gesellschaftsmodell und von nachhaltigen Entwicklungsmustern getragen wird, die nicht auf Kosten der Umwelt gehen.

 
  
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  Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. − (PT) In diesem kurzen Redebeitrag zu einem so wichtigen Thema wie der Zukunft der Kohäsionspolitik in der Europäischen Union können wir nur einige der grundlegenden Prinzipien herausheben, die unserer Meinung nach diese Aussprache bestimmen sollten.

Erstens: Die Regionalpolitik ist ein Schlüsselinstrument für die Förderung des so geschätzten wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Sie ist eine Strukturpolitik, deren vorrangige und zentrale Zielsetzungen, wie bereits festgestellt wurde, die Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen, die Verringerung des Rückstands der am stärksten benachteiligten Regionen, die Förderung wirklicher Konvergenz und die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind. Sie muss deshalb für die weniger entwickelten Länder und Regionen der Europäischen Union als Faktor für Umverteilung und Ausgleich bezüglich der gestiegenen Kosten des Binnenmarktes, der Wirtschafts- und Währungsunion und der Liberalisierung des internationalen Handels dienen.

Zweitens: Die Kohäsionspolitik und die damit verbundenen finanziellen Mittel müssen verwendet werden, um Projekte für die wirtschaftliche, soziale, ökologische und regionale Entwicklung zu fördern. Deshalb dürfen diese Projekte nicht einer Politik unterworfen sein, deren Priorität und Dogma der Wettbewerb und die Deregulierung oder – wie man es nennt – die Anpassungsfähigkeit und der Unternehmergeist sind, also die Schwerpunkte der Lissabon-Strategie. Mit anderen Worten, nach unserer Auffassung darf Wettbewerbsfähigkeit kein Ersatz für Konvergenz in den Mitgliedstaaten und Regionen sein, die in ihrer sozioökonomischen Entwicklung zurückliegen.

Drittens: Die derzeitigen finanziellen Mittel der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik reichen nicht aus, um den Bedarf im Zusammenhang mit wirklicher Konvergenz, regionalen Unterschieden, hohen Arbeitslosenquoten, Einkommensbenachteiligung und Armut in der Europäischen Union zu decken. Darum bekräftigen wir, dass der Gemeinschaftsetat aufgestockt werden muss, sodass die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union zum zentralen und eigentlichen Ziel wird.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Mit Interesse habe ich die Berichte von Frau Kallenbach und Herrn Guellec gelesen. Die Konvergenz zwischen den Ländern Europas bleibt ein spannendes Thema. Die interne Politikvernetzung und Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Regionen nimmt immer konkretere Formen an. Dass eine solche Strategie Früchte trägt, steht unmissverständlich im Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Die Kohäsion zwischen den Mitgliedstaaten ist größer geworden.

Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass die Unterschiede zwischen Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten, insbesondere zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, immer größer werden. Aus meiner Sicht kommt in solchen Situationen den nationalen, regionalen und lokalen Behörden eine wichtige Aufgabe zu. Aus diesem Grund ist mir unbegreiflich, warum die Möglichkeit, nach der die Mitgliedstaaten selbständig einen größeren Beitrag zur Entwicklung von Regionen leisten können, von vornherein abgelehnt wird.

Es ist noch zu früh, um festzustellen, wie lange die heutige Politik fortgeführt werden sollte. Dass sie bestimmte Herausforderungen mit sich bringt, ist klar. Aber schauen wir, ob damit auch das Problem der so genannten Divergenz gelöst werden kann, das bedeutet: nicht nur Konvergenz auf einzelstaatlicher, sondern auch auf regionaler Ebene, zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten. Da dies eher unwahrscheinlich ist, wäre ein anderer Ansatz begrüßenswert, der den Einzelstaaten eine größere Verantwortung überträgt. Niemand kennt die nationale und regionale Lage genauer als die einzelnen Länder. Sie können Lösungen einführen, die die Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik auf subnationaler Ebene in greifbare Nähe rücken lässt.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI). – (FR) Frau Präsidentin! Die Europäische Kommission macht sich Sorgen über den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb dieser Staaten, so dass hierfür 350 Milliarden Euro bis zum Jahr 2013 bereitgestellt werden.

Man hat sogar ein Grünbuch angekündigt, denn in Brüssel wird, sobald ein Problem auftaucht, ein Dokument verfasst. Und faktisch gibt es tatsächlich ein Problem des Zusammenhalts zwischen Westeuropa und Osteuropa, zwischen dem Europa der Dörfer und dem Europa der Städte, zwischen dem Europa der vornehmen Viertel und dem der Arbeiterviertel.

Wer ist aber schuld daran? Wer hat die Dörfer in Griechenland veröden lassen, Frau Präsidentin, in denen Wein erzeugt und Viehzucht betrieben wurde, in denen Tabak. Baumwolle und Olivenöl erzeugt wurden? Wer hat mit welcher Politik in Schweden, in Deutschland, in Frankreich Tausende Postämter geschlossen? Wer hat die Bahnhöfe auf dem Lande schließen lassen und Eisenbahnstrecken oder Geburtskliniken stillgelegt? Werden in den Häfen Fischereifahrzeuge, die Lebensgrundlagen der Fischer, die Läden, die Werften etwa durch den Wind zerstört? Werden die Viehhirten in den Pyrenäen oder den Alpen von den Wölfen oder den aus Neuseeland importierten Lämmern gefressen?

Die Antwort ist allgemein bekannt: Die internationale Handelspolitik, die die Kommission im Rahmen des GATT-Abkommens und in der WTO praktiziert, lässt seit 20 Jahren in Spanien und Frankreich täglich 90 Bauernhöfe verschwinden. Die dogmatische Abschaffung des Zollschutzes hat unter der Flut von Importen das industrielle Gleichgewicht zerstört.

Um aber Zusammenhalt herzustellen, gilt es zuerst, Kohärenz zwischen den Politiken zu schaffen. Man kann nicht in Cotonou eine Politik für die AKP-Staaten betreiben, und diese Politik dann in Genf über den Bananenhandel zunichte machen. Man kann nicht von 1962 bis 1986 die Gemeinschaftspräferenz für die ländlichen Gebiete anwenden und all dies dann in der Uruguay- oder der Doha-Runde mit dem Freihandel kaputt machen.

Zusammenhalt erfordert kohärente Entscheidungen. Frau Kommissarin, entweder man baut Europa auf, oder man baut die Welt auf. Entweder man arbeitet für das Soziale oder man arbeitet für das Globale.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE).(NL) Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Hübner! Der besondere und einzigartige Charakter des Vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt besteht darin, dass nicht nur aktuelle politische Maßnahmen durchdacht wurden, sondern auch ein Blick nach vorn auf die Herausforderungen, denen Europa gegenübersteht, gerichtet wird. Es geht um die Globalisierung und deren Konsequenzen, um Klimawandel, Energieprobleme und demografische Herausforderungen. Ich begrüße, dass wir uns jetzt damit beschäftigen, unter anderem auch in Vorbereitung des EU-Frühjahrsgipfels im März dieses Jahres. Herr Guellec hat dies vorbildlich getan. Seiner Auffassung nach sollte die Kohäsionspolitik im Kern nicht geändert werden, was erneut ausdrücklich im neuen Vertrag bestätigt wird, allerdings sollte es inhaltliche Veränderungen bei regionalen Verpflichtungen und den Programmen geben.

Diese Woche haben wir auch die Lissabon-Strategie unter die Lupe genommen. Was mir dabei auffällt, ist die Tatsache, dass wir uns in diesem Bereich weiter intensiv engagieren und einen ausdrücklichen Beitrag leisten sollten, indem 60-65 % der Kohäsionsmittel dafür zweckgebunden werden. Das zeigt, in welchem Maße das Herzstück der Kohäsionspolitik in der Lage ist, der Herausforderung neuer Gegebenheiten gerecht zu werden. Wichtig sind auch die Erwägungen im Bericht Kallenbach, man müsse den territorialen Zusammenhalt als eine Kernaufgabe der Europäischen Union begreifen. Die Globalisierung konzentriert sich auf einige Schlüsselregionen, Metropolregionen. Europas Antwort lautet: Wissen zu teilen und Bedingungen für Unternehmertum in allen Regionen, auch in ländlichen Gebieten, zu schaffen, ist zwingend erforderlich. Das ist das neue Gebot.

Letztendlich hat die EVP die Renationalisierung als Antwort auf die Debatte 2013 abgelehnt. Dadurch wird ein neues Gleichgewicht zwischen Forschung und Entwicklung, Innovationspolitik, Binnenmarkt und Instrumenten und Mitteln der EU geschaffen, um die wissensbasierte Wirtschaft – denn darum geht es hier langfristig – mit Beschäftigung und Wohlstand in unseren Regionen zu verknüpfen.

Ich unterstütze auch bedenkenlos die Transparenzinitiative von Frau Hübner. Die Bürger müssen wissen, wie bürgernah wir diese Politik gestalten.

 
  
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  Iratxe García Pérez (PSE).(ES) Frau Präsidentin! Ich möchte meine Rede mit einem Dank an Frau Kallenbach und Herrn Guellec beginnen, vor allem für ihre Arbeit an diesen Berichten, die zu einer mehrheitlichen Einigung im Ausschuss für regionale Entwicklung geführt hat.

Die europäische Kohäsionspolitik ist ein Beispiel erfolgreicher EU-Politik, die sich von den Prinzipien leiten lässt, auf denen sie beruht, und die zum Abbau von Ungleichheiten beiträgt.

Länder wie Spanien haben dank der Kohäsionspolitik unbestrittene Ergebnisse in der Konvergenz erreicht. Deshalb möchten wir nochmals ihre Rolle bekräftigen, die sie bei der Verbesserung des Potenzials der Mitgliedstaaten für die Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Fortschritte in der Bildung von Humankapital spielt.

Dennoch müssen wir einräumen, dass noch territoriale Ungleichheiten bestehen, und daher gilt es, eine entschlossene Antwort zu geben, wenn wir eine Politik weiterverfolgen wollen, die sich neuen Herausforderungen wie Alterung oder Entvölkerung in einigen Gebieten, besonders in ländlichen, stellen soll.

Wir müssen die noch zu bewältigenden Aufgaben in Angriff nehmen, um die regionalen und interterritorialen Unterschiede zu verringern und das wirtschaftliche und technologische Wachstum zu sichern, und das bedeutet, dass wir den Schwerpunkt auf die Umsetzung der Strategie von Lissabon als Priorität setzen müssen, ohne andere Fragen wie den demografischen Wandel zu vernachlässigen.

Wenn die EU-Regionalpolitik eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung gewährleisten soll, muss sie in enger Zusammenarbeit mit den Regionalakteuren und in Abstimmung mit anderen Politikbereichen erfolgen. Ebenso sind wir uns der Notwendigkeit bewusst, konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um Unterschiede zwischen leicht zugänglichen Regionen und Regionen mit strukturellen Nachteilen zu mindern: Gebirgsgegenden, Inseln oder dünn besiedelten Gebieten.

Deshalb ist es mit Blick auf die Zukunft unverzichtbar, die Kohäsionspolitik mit größeren wirtschaftlichen Mitteln zu stärken, um allen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Gestern haben wir den Vertrag von Lissabon im Parlament mit breiter Mehrheit angenommen, und heute müssen wir eine neue Komponente dieses Vertrags vorwärtsbringen, da er den räumlichen Zusammenhalt als ein grundlegendes Ziel der EU auf dem Weg zu einer erfolgreicheren Zukunft für Europa festschreibt.

 
  
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  Jean Marie Beaupuy (ALDE). – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Ihnen sagen, Frau Kommissarin, als ich vorhin Ihre Antwort auf die Berichte unserer Kollegen, Herrn Guellec und Frau Kallenbach, hörte, hatte ich den Eindruck, ich brauchte gar nicht mehr das Wort zu ergreifen, so eindeutig legten Sie dar, dass Sie uns voll verstanden haben.

Das ist bereits ein erster Schritt, und ich freue mich und begrüße es, dass diese engen Beziehungen zwischen Ihnen, Ihren Mitarbeitern, unserem Ausschuss und unserem Parlament es ermöglicht haben, einen solchen Grad von Übereinstimmung zwischen unseren Standpunkten zu erreichen. Jetzt kommt es aber darauf an, ausgehend von der Übereinstimmung zwischen unseren Standpunkten die Umsetzung voranzubringen, denn es ist zwar gut, Übereinstimmung zwischen uns zu erreichen, aber das muss auch zu konkreten Ergebnissen führen.

Ich glaube, das ist mit Hilfe des Grünbuchs, das Sie für den Herbst vorbereiten, möglich, und ich möchte meinerseits zwei Punkte hervorheben, die mir am Herzen liegen und die ich für unerlässlich halte für die Umsetzung dieser gesamten Kohäsionspolitik, dieser Charta von Leipzig, die uns so wichtig ist.

Es handelt sich um folgende zwei Punkte: erstens die Notwendigkeit – die Sie angesprochen haben, wie ich unterstreichen möchte –, deutlich zu machen, wie die verschiedenen Politiken der Europäischen Union auf der Ebene der urbanen und peri-urbanen Räume in Übereinstimmung gebracht werden müssen. Gestern Abend haben wir über Demografie diskutiert. Gestern Nachmittag haben wir über das Verkehrswesen diskutiert. Zuvor diskutierten wir über soziale Fragen. Dabei sind die verschiedenen Generaldirektionen der Kommission beteiligt ebenso wie die verschiedenen Ausschüsse des Parlaments. All das muss auf dem Mikroterritorium der Stadt und ihres Umlands in Übereinstimmung gebracht werden. Ich erwarte dazu eine Stellungnahme in dem Grünbuch.

Nun zum zweiten Punkt. Wie können wir, das Parlament und die Kommission, die wir uns in alledem einig sind, Erfolg haben, wenn uns die Bürger und die Regierungen nicht folgen. Wie ich bereits sagte, Frau Kommissarin, müssen wir sehr große Kommunikationsanstrengungen unternehmen – ich weiß, dass Sie sich bereits darum bemühen –, damit all unsere Reden, all unsere Ausführungen, all unsere Wünsche betreffend den Zusammenhalt in Worte und Formulierungen gekleidet werden, die die Regierungen zum Handeln veranlassen und die geeignet sind, unsere Mitbürger zu überzeugen und zu motivieren.

Das sind die beiden Hauptpunkte, die ich von dem Grünbuch erwarte, Frau Kommissarin. Nachdem Sie uns zugehört haben, hoffe ich, dass Sie uns dabei helfen werden, konkrete Lösungen zu finden.

 
  
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  Wiesław Stefan Kuc (UEN).(PL) Frau Präsidentin! Frau Kommissarin! Eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union besteht darin, die Entwicklungs- und Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Ländern und Regionen auszugleichen. Diese Unterschiede haben sich in den letzten Jahren mit den jüngsten Erweiterungen vertieft, da die Länder, die der Union beigetreten sind, ein wesentlich niedrigeres Entwicklungsniveau haben.

Schätzungen zufolge haben diese Länder gegenüber den anderen Ländern einen Entwicklungsrückstand von über 15 Jahren. Diese Unterschiede lassen sich nur durch eine rasche Entwicklung ausgleichen. Darin liegt eine große Herausforderung, vor allem, wenn man die Kürzungen bei den Finanzmitteln und die begrenzten Möglichkeiten der aufstrebenden Länder berücksichtigt, diese zu nutzen. Der Erfolg von Spanien, Portugal, Griechenland und Irland lässt sich wohl kaum wiederholen, jedenfalls nicht so schnell. Ebenso unwahrscheinlich ist es, dass wir in naher Zukunft Anschluss an die Vereinigten Staaten und Japan finden. Der Anfang – und das sollten wir nicht vergessen – ist immer am schwierigsten. Ein positives Beispiel dafür, wie viel erreicht werden kann, ist die Tschechische Republik. Die Lebenseinstellung unserer Bürger hat sich verändert und tut dies weiterhin, und das lässt für die Zukunft hoffen. Außerdem gibt die Strategie von Lissabon klare Leitlinien für unser Handeln vor.

Abschließend möchte ich unseren Berichterstattern herzlich für ihre Ausführungen danken. Wie ich sehe, befindet sich Herr Martínez nicht mehr im Saal, ich möchte jedoch hinzufügen, dass ich seinen Standpunkt überhaupt nicht teile.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE).(EN) Frau Präsidentin! Es ist sehr schön, dass die Kommissarin hier im Parlament ist. Wir freuen uns schon darauf, sie bald in Schottland begrüßen zu dürfen und unsere außerordentlich fruchtbare Zusammenarbeit bezüglich dieser Politik fortzusetzen.

Ehe ich zu meinem kurzen Beitrag komme, möchte ich das, was Herr Guerreiro über die Unterstützung des Fischereisektors innerhalb der Kohäsionspolitik sagte, unterstreichen. Wir werden seine Änderungsanträge unterstützen, und ich bin der Auffassung, dass dieser Sektor aufgrund unserer geografischen Gegebenheiten von besonderer strategischer Bedeutung ist.

Ich möchte an die Forderung des Berichterstatters nach besseren statistischen Instrumenten, insbesondere bei der Planung und Überwachung der Effizienz von Finanzierungsprogrammen, anknüpfen. Wie sich die Dinge entwickeln, wird deutlich, dass deren Ausrichtung auf den Ebenen NUTS 1, NUTS 2 oder sogar auf der NUTS-3-Ebene ziemlich weit gefächert ist und nach dem Gießkannenprinzip erfolgt. Ich begrüße daher Bestrebungen, die Finanzierungsströme künftig mehr nach bestimmten Themen zu lenken, sei es die Lissabon-Agenda, die Förderung einer wissensbasierten Wirtschaft, die Förderung von Forschung und Entwicklung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder auch die Unterstützung des Fischereisektors im Rahmen der Lissabon-Agenda.

Darin liegt, wie ich meine, die Zukunft einer wirklich dynamischen Kohäsionspolitik für die Europäische Union als ihrem Glanzstück. Diese Politik hat die EU unseren Bürgern näher gebracht und dort, wo Mitgliedstaaten einfach nur eine Reihe verschiedener Staaten wären, aus uns eine Union gemacht.

Wir können sehr viel dafür tun, dass diese Politik noch mehr an Bedeutung gewinnt, und wir freuen uns auf die Ausführungen der Kommissarin zum Grünbuch.

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL).(GA) Herr Präsident! Die beiden heute vorgelegten Berichte beweisen die Notwendigkeit der Kohäsionspolitik und legen dar, wie sie umgesetzt werden muss. Ausgewogene regionale Entwicklung ist äußerst wichtig. Der Schwerpunkt im Bericht Guellec lag darin, sicherzustellen, dass die regionalen Finanzmittel ausreichen und dass sie auf die wirksame Förderung der Bedürfnisse der Bürger und der Bedürfnisse der Regionen konzentriert werden. Der einzige Weg, mit einer Kohäsionspolitik zu verfahren, ist im Sinne eines Hilfsmittels zur Umsetzung der Lissabon-Strategie. Ich möchte dem Berichterstatter danken.

Irland hat von den Kohäsionsmitteln stark profitiert, und damit andere Länder auf gleiche Weise davon profitieren können, müssen wir dafür sorgen, dass zusätzliche Mittel darauf abzielen, die regionale Entwicklung zu fördern und die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen. Wir müssen nicht allein das Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten verringern, sondern auch die Kluft innerhalb der Mitgliedstaaten sowie zwischen einzelnen Regionen.

Herr Guellec berichtet über die beeindruckenden Wachstumsraten in Irland, Spanien, Portugal und Griechenland zwischen 2000 und 2006. Er hat jedoch betont, dass trotz dieses Wachstums große Ungleichheiten zwischen den Regionen innerhalb dieser Länder bestehen.

Ich möchte auch Frau Kallenbach für ihren Bericht danken und begrüße vor allem den Nachdruck, mit dem sie die Stärkung der Rolle lokaler städtischer Behörden hervorhebt, um jedem Bürger den Zugang zu öffentlichen Diensten zu ermöglichen. Es ist notwendig, lokalen Behörden Befugnisse zu übertragen, die Umwelt zu achten und einen hohen Standard universell verfügbarer öffentlicher Dienste zu schaffen, damit das städtische Umfeld ein attraktiver Arbeits- und Wohnort ist.

Eine nachhaltige Entwicklung ist eine große Herausforderung in städtischen Gebieten des 21. Jahrhunderts, und das Gerüst, das uns Frau Kallenbach heute präsentierte, kann dazu beitragen, diese Herausforderung zu meistern.

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Diese Berichte gehen auf die Ungleichheit zwischen Agrarwirtschaft und urbaner Wirtschaft, zwischen Arm und Reich, insbesondere in Osteuropa, sowie zwischen Benachteiligten und dem Rest der Gesellschaft ein.

Anscheinend besteht die Lösung darin, einen umfangreichen Katalog kultureller, wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen sowie Regelungen zur Steuerung des Sozialverhaltens anzubieten. Im Bericht werden die erfolgreichen Programme zur Verringerung dieser Ungleichheiten in Irland, Spanien, Portugal und Griechenland beschrieben, und es werden ähnliche Strategien, Rahmen- und Aktionsprogramme angeregt, um Fortschritte in betroffenen Gebieten, besonders in Osteuropa, in Gang zu setzen. Vor allem aber werden Kohäsionsfonds erwähnt. Damit kommen wir zum springenden Punkt: 65 Milliarden Euro wurden in den letzten Jahren in bedürftigen westlichen Ländern für solche Programme ausgegeben, Osteuropa aber ist viel ärmer als diese Länder jemals waren. Also wird man diese Subventionen – denn diese Gelder sind nichts anderes – von den Ländern abzweigen, die noch welche erhalten, und bei einem kalten wirtschaftspolitischen Wind aus den USA, den wir zu spüren bekommen, einem immer kleiner werdenden Topf entnehmen.

Bedauerlicherweise sind diese Subventionen für die Bevölkerung – das betrifft die Wohlhabenden und die Armen gleichermaßen – sinnlos, da sie den Menschen die Initiative nehmen und eine Kultur der Abhängigkeit produzieren.

Falls Sie wirklich helfen wollen, hören Sie auf Professor Buchanan von der London School of Economics. In seinem Beitrag stellt er klar und deutlich fest, dass Handel sechsmal mehr Wert ist als Förderungsmittel, wenn einem armen Land geholfen werden soll. Wann werden Sie das endlich lernen? Oder anders ausgedrückt: Gibt man einem Hungernden in einem armen Land einen Fisch, hat er einen Tag lang etwas zum Essen. Bringt man ihm jedoch bei, wie man Fische fängt, kann er sich sein ganzes Leben lang selbst ernähren.

 
  
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  Rolf Berend (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass dem vierten Kohäsionsbericht eine große politische Bedeutung zukommt, braucht sicherlich hier nicht wiederholt betont zu werden. Ich stimme in allen grundsätzlichen Fragen mit dem Berichterstatter überein und beglückwünsche ihn zu seiner guten Arbeit. So hebt er richtigerweise hervor, dass die zukünftigen Herausforderungen nur bewältigt werden können, wenn die Kohäsionspolitik eine grundlegende Politik der Gemeinschaft bleibt, die ohnehin auch vertraglich verankert ist. Damit wird einer Renationalisierung eine klare Absage erteilt. Voraussetzung dafür ist jedoch ein ausgewogener Kohäsionshaushalt der EU.

Ja, es müssen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um eine harmonische Entwicklung aller Regionen in der EU gewährleisten zu können und die neuen Herausforderungen zu meistern! Unterschiedliche Auffassung besteht jedoch im Bericht bezüglich der Wortwahl hinsichtlich der Forderung nach finanziellen Ressourcen für die Kohäsionspolitik nach 2013. Ich halte es wie viele meiner Kollegen nicht für richtig, wenn jetzt bereits, 2008, in diesem Bericht prophylaktisch Forderungen nach mehr finanziellen Mitteln für die Zukunft artikuliert werden, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass wir uns zu Recht des Vorwurfs erwehren müssen, bereits zur Verfügung stehende Mittel nicht immer fristgerecht in vollem Umfang abzurufen.

Im Ausschuss wurde daher eine gute Kompromissformel gefunden, die jedoch nur für den Entschließungstext und nicht für die Erwägungen greift. Daher sollten wir auch bei den Erwägungen nichts Gegenteiliges sagen, sondern mit der Formulierung „ausreichende Mittel für eine ausgewogene Kohäsionspolitik“ kohärent sein.

Es geht letztendlich um Glaubwürdigkeit, dass in der Vergangenheit die Kohäsionspolitik nachhaltige Erfolge erzielen konnte und dies in Zukunft mit ausreichenden Mitteln ebenfalls gewährleistet sein kann, ohne dass wir jetzt schon die Forderung nach mehr finanziellen Mitteln artikulieren. Frau Kommissarin, Sie sprachen in ihrem Eingangsstatement von adäquaten Mitteln für zukünftige Herausforderungen. Das ist eine gute Formulierung!

 
  
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  Pierre Pribetich (PSE). – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, werte Kolleginnen und Kollegen! Eine Stadt wird von Händen errichtet, ein städtisches Gemeinwesen von Menschen. Jean-Jacques Rousseau war zweifellos ein Anhänger des integrierten Ansatzes. Diese Methode entspricht voll und ganz dem Vorhaben der Charta von Leipzig und der Territorialagenda, Gemeinwesen zu errichten und nicht fragmentierte Städte.

Ich möchte daher alle Beteiligten und vor allem Frau Kallenbach zu der ausgezeichneten Zusammenarbeit an diesem Dossier beglückwünschen. Ich begrüße ihre weit gehenden Vorschläge hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte, der Umwelt, der räumlichen Entwicklung und des territorialen Zusammenhalts und freue mich, dass die von unserer PSE-Fraktion vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung des Berichts soviel Aufmerksamkeit gefunden haben.

Wenn den territorialen und städtischen Dimensionen der EU-Politiken mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, vor allem mit Hilfe integrierter Entwicklungspläne sowie einer besseren Kooperation zwischen urbanen und periurbanen Regionen, wird dieser integrierte Ansatz voll zum Tragen kommen. Jedoch darf diese Zusammenarbeit sich nicht darauf beschränken. Man muss auch die Beziehung und die Verzahnung zwischen den ländlichen, den städtischen und dem Umlandgebieten im Blick haben. Diesbezüglich unterstreiche ich, dass es darauf ankommt, die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gebiete zu fördern, um die Landflucht zu bekämpfen.

Unter den wichtigsten Fortschritten dieses Berichts würde ich an erster Stelle die dringende Notwendigkeit nennen, integrierte multimodale Verkehrsnetze zu schaffen, die von Europa gefördert werden, um die Infrastrukturen zu verbessern, und vor allem, umweltfreundliche Fortbewegungsarten wie Radfahren oder Laufen zu fördern.

Anzeichen für den Verfall bestimmter Stadtviertel zu erkennen und die Anstrengungen für die Einführung einer Politik der sozialen Integration zu intensiveren, bilden das Rückgrat für eine staatliche Politik zur effizienten Verringerung der Ungleichheiten und der Verhinderung sozialer Ausgrenzung.

Ein Erfordernis und ein wichtiger Faktor für die soziale Integration und die städtische Lebensqualität in einem Kontext der nachhaltigen urbanen Entwicklung besteht nach wie vor darin, die menschlichen Aspekte in den Mittelpunkt der Gestaltung der Raumordnungspolitik zu stellen, indem städtische und menschliche Belange miteinander verbunden werden, vor allem im Zusammenhang mit der Wohnungskrise – in einer Gesellschaft, in der nicht alle Menschen ein Dach über dem Kopf haben – und besondere Aufmerksamkeit auf menschenwürdige und erschwingliche Wohnungen zu richten.

Deshalb appelliere ich an all meine Kolleginnen und Kollegen, massiv für diesen Bericht zu stimmen, der den Willen des Europäischen Parlaments deutlich macht, sich für einen starken territorialen Zusammenhalt und einen globalen integrierten Ansatz zu engagieren, der es uns ermöglichen wird, endlich städtische Gemeinweisen zu gestalten.

 
  
  

VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ
Vizepräsident

 
  
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  Elspeth Attwooll (ALDE).(EN) Herr Präsident! Es ist schwierig, einen bestimmten Aspekt aus diesen beiden hervorragenden Berichten hervorzuheben, aber ich möchte Herrn Guellec meinen besonderen Dank dafür aussprechen, dass er in seinem Bericht das Thema Ungleichheiten innerhalb von Regionen so ausführlich behandelt.

Denn sogar in jenen Gebieten, die im Großen und Ganzen als relativ wohlhabend eingestuft werden können, kann es bestimmte Gruppen geben, die benachteiligt oder ausgeschlossen sind. Ursache dafür kann die geografische Lage ihres Wohnorts sein. Typische Beispiele sind Inselbewohner oder Bewohner von Gebirgsregionen und dünn besiedelten Grenz- und Randgebieten. Auch Gemeinden, die von der Fischerei abhängig sind, können betroffen sein, besonders dann, wenn sie sich in den gerade erwähnten Gegenden befinden. Deshalb hoffe auch ich sehr, dass das Parlament den Änderungsanträgen 19 und 20 zustimmt, die eine Stärkung ihrer Position anstreben.

Aber Benachteiligung und Ausgrenzung sind auch auf einer eher sozialen Ebene anzutreffen. Ich denke da an ein Projekt zu Hause in Aberdeenshire namens „Can-Do“, das Menschen mit Lernschwierigkeiten zu einer Beschäftigung verhilft. Sie sortieren Dosen und Flaschen und bereiten sie für den Recyclingprozess vor. Dieses Projekt hat seine europäische Förderfähigkeit verloren, als die Förderung im aktuellen Zeitraum auf Gegenden des Landes verlagert wurde, in denen noch größerer Mangel herrscht. Das Risiko sozialer Ausgrenzung besteht jedoch für die Betroffenen ebenso sehr wie vorher.

Beide Beispiele zeigen, dass wir einen differenzierteren Ansatz zur Quantifizierung der Bedürftigkeit entwickeln müssen, wenn die Mittel diejenigen erreichen sollen, die sie am meisten benötigen. Ich bitte die Kommission, der im Bericht enthaltenen Forderung nach besseren statistischen Instrumenten besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um den Kohäsionsgrad genauer messen und den Beitrag lokaler Maßnahmen zur Erzielung dieser Kohäsion besser einschätzen zu können. Derartige Instrumente würden es uns auch ermöglichen, wirkliche Fälle von Benachteiligung genau festzustellen und zu entscheiden, wie sie am besten anzugehen sind.

 
  
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  Andrzej Tomasz Zapałowski (UEN).(PL) Herr Präsident! Wie in dem Bericht hervorgehoben wurde, leistet die Kohäsionspolitik einen entscheidenden Beitrag zur Integration der Gesellschaften in der Union. Dennoch nehmen die administrativen und verfahrenstechnischen Hindernisse, die dafür verantwortlich sind, dass Regionen mit einer schwächeren Infrastruktur nicht das Niveau entwickelter Regionen erreichen, weiter zu.

Wem soll ein solch kompliziertes Verfahren zur Bereitstellung vom Gemeinschaftsmitteln nützen? Mittel für die Straßeninfrastruktur könnten doch den zuständigen Stellen in den örtlichen Gebietskörperschaften, die von den Behörden in den Mitgliedstaaten kontrolliert werden, direkt zur Verfügung gestellt werden. Dann müsste man nicht mehrere Jahre auf die Durchführung von Bauvorhaben oder Reparaturarbeiten warten.

Selbstverständlich müssen für Einzelpersonen, Anwaltskanzleien oder Vereinigungen andere Grundsätze gelten. Wenn wir in den weniger entwickelten Regionen wirklich etwas erreichen wollen, müssen wir den Haushalt der örtlichen Gebietskörperschaften zielgerichtet unterstützen, auch wenn diese keine eigenen Mittel beisteuern, weil sie sich, da sie so arm sind, manchmal nicht einmal einen geringen Beitrag leisten können.

 
  
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  Jan Olbrycht (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Der Bericht von Herrn Guellec spiegelt den Standpunkt des Europäischen Parlaments zum Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt wider, der Daten und Analysen zur Effizienz der Kohäsionspolitik beinhaltet. Entsprechend dem gängigen Verfahren bildet er de facto die erste Stufe in der Debatte über die Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum. Deshalb enthält der Bericht Guellec neben Stellungnahmen zu den Analysen auch Vorschläge.

In der Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik müssen die neuen Bedingungen und Herausforderungen Berücksichtigung finden. Mit der weiteren Umsetzung der Lissabon-Strategie, dem Klimawandel, einer veränderten Energiepolitik und dem Wissen um die Auswirkungen der Migrationsprozesse stellen sich der Europäischen Union neue Aufgaben. Das bedeutet auch, dass wir die neuen Disparitäten in der Entwicklung verringern müssen. Im Zusammenhang damit stellt sich die Frage, welche dieser Maßnahmen aus Gemeinschaftsmitteln finanziert und welche im Rahmen der Unionspolitik umgesetzt werden sollen.

In der Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik stellen wir auch den Bezug zur Debatte über die Zukunft der Europäischen Union her. Wir sprechen oft von einer „Union des Handelns“ oder einer „Union der Ergebnisse“ und von einer Union, die von ihren Bürgern wahrgenommen und akzeptiert wird.

Zugleich wissen wir aber auch, dass so genannte Reformer neue Lösungen wie beispielsweise die Renationalisierung der Kohäsionspolitik vorschlagen, was im Prinzip einer Negierung der Politik der Solidarität gleichkommt. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Mitgliedstaaten – unabhängig von einer Finanzierung durch die EU – eigene Mittel mobilisieren und Maßnahmen ergreifen, um die im Land bestehenden Ungleichgewichte zu verringern. Den reicheren Ländern gelingt das natürlich am besten. Eine Renationalisierung bedeutet letztendlich eine Beschränkung der Kohäsionspolitik, und das müssen wir verhindern. Wenn wir eine „Union der Ergebnisse“ oder eine „Union des Handelns“ wollen, müssen wir die Kohäsionspolitik stärken.

 
  
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  Evgeni Kirilov (PSE).(EN) Herr Präsident! Der Vierte Kohäsionsbericht belegt die positiven Auswirkungen der EU-Kohäsionspolitik. Die EU muss also weiterhin die Regionen unterstützen, damit sie wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand erringen können und sich einander annähern.

Wir befassen uns jetzt mit neuen Herausforderungen und haben vereinbart, dass sich unsere Anstrengungen auf die Bewältigung dieser Herausforderungen richten müssen. Ich möchte jedoch ein Problem herausheben, das wir im Juli 2007 in Form einer verabschiedeten Resolution zu den ärmsten Regionen in der EU angesprochen haben. Leider wurde dieser wichtigen Frage keine weitere Aufmerksamkeit geschenkt. Wie bei der speziellen Strategie für die Regionen in äußerster Randlage brauchen wir jetzt eine Vorzugsbehandlung und einen strategischen Ansatz für die am wenigsten wohlhabenden Regionen, damit sie ihre spezifischen Schwierigkeiten bewältigen können, die durch eine Kombination von sozioökonomischen Problemen und territorialen bzw. räumlichen Merkmalen gekennzeichnet sind. Ich hoffe, dass die Kommissarin diesen Punkt in ihrem Grünbuch ansprechen wird.

Ich unterstütze also nachdrücklich die künftige Umsetzung der Kohäsionspolitik in ihren drei Dimensionen – wirtschaftlich, sozial und territorial – als ein erfolgreiches Beispiel für das Solidaritätsprinzip der Europäischen Union.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE).(EN) Herr Präsident! Als Erstes möchte ich beiden Berichterstattern gratulieren. Im Bericht von Herrn Guellec wird hervorgehoben, dass es zwar eine wirtschaftliche Annäherung zwischen den Mitgliedstaaten gibt, sich die regionalen und lokalen Ungleichheiten aber vergrößern.

Diese Situation trifft den Kernpunkt der Kohäsionspolitik und zeigt deutlich, dass es notwendig ist, allen Strategien um eine signifikante territoriale Dimension zu ergänzen, insbesondere die Lissabon-Strategie. Ich habe selbst gesehen, wie diese Situation in meiner Heimat Irland entstanden ist. Dort wurde die Annäherung an den EU-Durchschnitt erreicht und sogar übertroffen – aber die wirtschaftliche Kluft zwischen einzelnen Regionen wird immer größer. Wir müssen jetzt alles daransetzen, dass diese Kluft nicht größer wird. Ein Weg, dies sicherzustellen, sind höhere Investitionen in Innovation, Forschung und Entwicklung dieser zurückgebliebenen Regionen.

Ich möchte Herrn Guellec danken, dass er meinen Vorschlag in Bezug auf die Bedeutung von Sozialkapital beim Ankurbeln des regionalen Wirtschaftswachstums aufgegriffen hat. Wir sind uns alle der Rolle bewusst, die Kapital, Naturkapital und Humankapital als Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung spielen. Sozialkapital jedoch, die verborgene Ressource in und zwischen kooperierenden Gruppen, stellt den zusätzlichen Wert dar. Wie Angaben aus dem UN-Handbuch, die sich auf eine erhebliche Anzahl von Ländern beziehen, zeigen, bewegt sich der Anteil von sozialem Kapital am Wirtschaftswachstum in einer Größenordnung von 5 % des BIP.

Als Antwort auf die Bemerkung von Herrn Clark, der sich für mehr Handel und weniger Hilfeleistungen einsetzt, möchte ich abschließend sagen, dass wir in der EU bereits für beides sorgen – für Handel im Rahmen des Binnenmarktes und für gezielte Hilfe dort, wo sie nötig ist. Damit haben wir den bestmöglichen Kompromiss gefunden.

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN).(PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Dieser Bericht behandelt ein so umfassendes Thema, dass ich mich auf einige Fragen beschränken möchte.

Eine der größten Herausforderungen für die Entwicklung der Union besteht in der raschen Ausbreitung des bebauten Raums und im Zusammenhang damit im Energieverbrauch, im Verkehr und im demografischen Wandel, der in der Entvölkerung bestimmter Gebiete der Union sowie in der Vertiefung der Disparitäten zwischen wohlhabenderen und ärmeren Regionen seinen Niederschlag findet. Eine integrierte Entwicklungspolitik mit den Schwerpunkten Modernisierung der Infrastruktur, Steigerung der Energieeffizienz und kostengünstige umweltverträgliche Verkehrslösungen wird dazu beitragen, die Nachhaltigkeit in diesem Sektor zu sichern.

Ein weiteres Ziel dieser Strategie muss darin bestehen, die Entwicklung der ländlichen Gebiete stärker in den Mittelpunkt zu rücken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und so die Abwanderung aus diesen Gebieten, die in den neuen Mitgliedstaaten eine große Rolle spielt, zu verlangsamen. Ich möchte auch auf die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen städtischen und ländlichen Gebieten für die Förderung der gesamten Region hinweisen. Entscheidend für die Herstellung des territorialen Zusammenhalts und die Entwicklung einzelner Gebiete ist der Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie, und genau darin liegt zurzeit unser größtes Problem.

 
  
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  Markus Pieper (PPE-DE). – Herr Präsident! Zunächst zum Bericht Kallenbach und zur Charta von Leipzig: Ja, wir müssen auch in der räumlichen Planung stärker in europäischen Zusammenhängen denken. Ob das aber bei der Wohnungspolitik und der Raumplanung auch neue europäische Zuständigkeiten erfordert, dahinter mache ich ein ganz großes Fragezeichen. Zum Bericht Guellec und hier zum Ausblick auf die künftige Strukturpolitik: Die regionalen Herausforderungen durch Globalisierung, Demografie, Klimawandel, Migration – das ist alles treffend beschrieben. Das gilt auch für den politischen Ausblick.

Wir sollten an den bewährten Zielen der Strukturpolitik festhalten, wir sollten sie um diese neuen Komponenten ergänzen. Ich begrüße den integrierenden Ansatz des Berichterstatters auch mit Blick auf die Herausforderungen der Entwicklung des ländlichen Raums. Allerdings müssen wir grundsätzlich stärker den europäischen Mehrwert dieser Programme im Auge haben. Ob bei Kohäsion, Innovation oder der grenzüberschreitenden Förderung – Europa sollte nur dort unterstützen, wo wir auch wirklich einen nachhaltigen europäischen Beitrag leisten können.

Für den Erfolg in der Zukunft müssen wir auch unsere bisherigen Instrumente kritischer unter die Lupe nehmen. Die einmalige betriebliche Subvention schafft keinen europäischen Mehrwert, wohl aber der dauerhafte Ausbau von Forschung, Bildung und Infrastruktur! Nur durch eine stärkere Transparenz des Mitteleinsatzes und durch Hebelwirkungen – etwa über Darlehensfinanzierung und mehr Public Private Partnership – verstärken wir die Effizienz der Strukturpolitik.

Auch weil wir hier unsere Möglichkeiten noch lange nicht ausgeschöpft haben, kann ich eine Forderung des Berichterstatters nicht unterstützen, nämlich die pauschale Forderung nach mehr Geld ab 2014. Erst müssen wir die aktuelle Periode bewerten, erst müssen wir die Instrumente effizienter auf neue Herausforderungen wie Klimawandel und Demografie anpassen, dann können wir einen Beitrag im Haushalt einfordern.

Der jetzt im Bericht geforderte Blankoscheck für die Zukunft ist wirklich keine seriöse Forderung. Bitte unterstützen Sie deshalb in der Abstimmung unseren entsprechenden Änderungsantrag!

 
  
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  Emanuel Jardim Fernandes (PSE).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Zunächst einmal möchte ich dem Berichterstatter und der Schattenberichterstatterin meiner Fraktion, Herrn Guellec und Frau García, zur Qualität des Berichts und ihrer Offenheit für einen Dialog über den Zusammenhalt beglückwünschen.

Im Bericht werden zu Recht die gewaltigen Anstrengungen anerkannt, die (vor allem in Portugal, Spanien, Griechenland und Irland) für Wachstum und Konvergenz unternommen worden sind. Diese Anstrengungen müssen jedoch fortgesetzt und verstärkt werden, nicht nur in den Ländern, in denen es am meisten an Solidarität und Zusammenhalt fehlt, sondern auch in bestimmten Regionen dieser Länder, da die Bewertung des Wohlstands nicht allein vom BIP abhängen darf, sondern auch andere Kriterien erfassen muss.

In diesem Zusammenhang habe ich in Beiträgen die eindeutige Anerkennung der Insellage und Abgelegenheit als die Entwicklung behindernde Faktoren befürwortet. Insbesondere stellen – gemäß Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags und nach den Worten von Kommissarin Hübner – Probleme bei der Zugänglichkeit eines der Haupthindernisse für die Entwicklung dar. Darum ist es so wichtig, die gemeinschaftspolitischen Maßnahmen anzupassen, um dieser Einschränkung aufgrund von Insellage und Abgelegenheit Rechnung zu tragen.

 
  
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  Samuli Pohjamo (ALDE).(FI) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich möchte die nördliche Sichtweise in diese Aussprache einbringen. Es ist wichtig, dass die andauernden Probleme des Nordens – die großen Entfernungen, das kalte Klima und die sehr geringe Bevölkerungsdichte – künftig als Faktoren berücksichtigt werden, die Unterstützung erfordern, und zwar in gleichem Maße wie die Probleme der Bergregionen und der Inseln.

Es sei auch daran erinnert, dass die nördlichen Regionen einen Mehrwert in Bereichen wie Bergbau, Holzverarbeitung und Tourismus erzeugen. Die Forschung im Norden und die Anwendung neuer Technologien in Zusammenarbeit mit Universitäten, Unternehmen, dem öffentlichen Sektor und Verbrauchern, führen ständig zu neuen und wichtigen Innovationen, von denen ganz Europa profitiert.

Ich möchte auch an die Chancen erinnern, die sich aus der Kombination der Ostsee-Strategie mit der Nördlichen Dimension, beispielsweise bei der Nutzung der Energieressourcen der Barentsregion, ergeben.

Abschließend möchte ich den Berichterstattern zu ihren ausgezeichneten Berichten gratulieren und Frau Kommissarin Hübner für ihr Interesse an der nördlichsten Ecke der Union danken.

 
  
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  Emmanouil Angelakas (PPE-DE).(EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Auch ich möchte den beiden Berichterstattern zu ihren außerordentlich wichtigen Berichten gratulieren.

Die Kohäsionspolitik ist bedeutend, weil sie zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung vieler Regionen beigetragen hat. Sie hat das Gefälle zwischen einzelnen Regionen verringert, sie dem allgemeinen Niveau angenähert und Unterschiede innerhalb der Regionen abgebaut.

Es bleibt dennoch viel zu tun. Eine einheitliche Entwicklung ist noch nicht erreicht worden. Es gibt immer noch Abweichungen, die in manchen Fällen gravierend sind. Jeder Gedanke einer Renationalisierung der Kohäsionspolitik sollte verworfen werden. Neue Mitgliedstaaten sind zu uns gestoßen, deren Regionen zum Teil weit vom allgemeinen Niveau entfernt sind. Der im Vertrag von Lissabon beschriebene Begriff des „territorialen Zusammenhalts“ muss noch weiter bearbeitet und analysiert werden.

Besondere Aufmerksamkeit müssen wir schließlich abgeschiedenen Regionen und Inseln widmen, in denen die Kohäsionspolitiken, wie im Falle Griechenlands, entscheidend dazu beitragen sollen, dass die örtliche Bevölkerung nicht abwandert, dass sie Arbeit findet, Zugang zu neuen Technologien und beruflichen Möglichkeiten erhält und dem gemeinschaftlichen Standard entsprechen kann.

Aus diesen Gründen sind die in dem Bericht über die Kohäsionspolitik genannten Bedingungen korrekt: Die finanziellen Mittel müssen sichergestellt und aufgestockt werden, und zwar auch für die Zeit nach 2013. Die Herausforderungen sind bedeutend, und die Kohäsionspolitik sollte nicht etwa aufgrund finanzieller Unzulänglichkeiten ihre Ziele verfehlen oder verzögert werden, wenn doch alle Beteiligten ihren Nutzen anerkennen.

Abschließend begrüße ich zudem die Erklärung von Kommissarin Hübner und die Entschlossenheit der Kommission, Fortschritte bei der Kohäsionspolitik zu erzielen. Wir erwarten mit Interesse das Grünbuch und die Schlussfolgerungen, die es enthalten wird.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE).(PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Die Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Disparitäten zwischen den Regionen in Europa ist ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union. Wir wollen ein Europa schaffen, in dem alle Regionen die gleichen Chancen haben.

Nach den jüngsten Erweiterungen ist die Stärkung des Kohäsionsziels noch wichtiger geworden. Schätzungen zufolge dürfte es jedoch mehr als 15 Jahre dauern, bevor Länder wie Polen, Bulgarien und Rumänien ein BIP in Höhe von 75 % des EU-Durchschnitts erreichen.

Voraussetzung für die Verringerung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichte zwischen den europäischen Regionen ist die vollständige Inanspruchnahme der Strukturfondsmittel entsprechend dem Gemeinschaftsrecht. Das gilt vor allem für die neuen Mitgliedstaaten, die sich mit zahlreichen Problemen konfrontiert sehen. So bereitet beispielsweise den örtlichen Gebietskörperschaften in Polen zurzeit der stetige Kursverfall des Euro gegenüber der polnischen Währung Probleme, da das einen realen Wertverlust der Gemeinschaftsmittel bedeutet, die für die Umsetzung bereits genehmigter regionaler Projekte bereitgestellt wurden.

Hinzu kommt, dass Arbeits- und Produktionskosten in Europa ständig steigen, was zu einem Anstieg der Kosten von aus Gemeinschaftsmitteln finanzierten Investitionen und zu einem realen Wertverlust dieser Mittel führt. Viele Gemeinschaftsprojekte sind dadurch gefährdet.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich die ausgezeichnete Arbeit von Herrn Guellec und die kluge und entschlossene Art und Weise herausstellen, in der er sich für die Optimierung und Stärkung einer Politik der Solidarität gegenüber den europäischen Regionen nach 2013 eingesetzt hat.

Tatsächlich haben wir mit diesem Bericht mehr noch als mit der Bewertung der Ergebnisse der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2000-2006 die Debatte darüber angestoßen, welche Art von Kohäsionspolitik wir für die Zeit nach 2013 wollen. Deshalb möchte ich eine Bemerkung zur Gegenwart und drei Bemerkungen zur Zukunft anbringen.

Erstens ist die Kohäsionspolitik, wie der vierte Bericht gezeigt hat, weiterhin unerlässlich für die Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und des Rückstands der am stärksten benachteiligten Regionen, oder anders gesagt, für die Schaffung einer Europäischen Union, die harmonischer und funktionsfähiger ist und in der ein stärkeres Gefühl der Solidarität herrscht. Wir sollten allerdings nicht vergessen, dass die Kohäsionspolitik neben diesen grundlegenden Zielen einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau und zur Ausdehnung des Binnenmarktes, zum Erfolg der jeweiligen Erweiterungen, zur Schaffung und Konsolidierung der Einheitswährung und zur wachsenden Identifizierung der Bürger mit der Europäischen Union geleistet hat.

Als zweite Bemerkung möchte ich anführen, dass die Kohäsionspolitik ihre Rolle jetzt neu bestimmen muss, die durch die im Vertrag von Lissabon verankerte neue territoriale Dimension des Zusammenhalts aufgewertet und verstärkt wird, indem die Vielfalt und Komplementarität der Territorien genutzt werden und die polyzentrische Entwicklung der Europäischen Union fest ins Visier genommen wird.

Der Bericht von Frau Kallenbach, der ich ebenfalls gratuliere, bietet uns dafür einige gute Leitlinien.

Drittens muss die Kohäsionspolitik in zunehmendem Maße die aktuellen Herausforderungen annehmen und darauf reagieren, etwa in den Bereichen Globalisierung, Migration, Alterung der Bevölkerung, Klimawandel, Diversifizierung der Energieversorgung, Forschung und technologische Entwicklung. Um geschlossen vorgehen zu können, müssen wir eine Aufstockung der Mittel für eine verstärkte Regionalpolitik ins Auge fassen.

Außerdem werden wir auch eine neue Perspektive für die entlegensten Regionen brauchen, um zu gewährleisten, dass diese sich auch weiterhin im europäischen Raum wohl fühlen können. Wir werden neue Antworten auf die ernsten Probleme wie Isolation, mangelnde Zugänglichkeit und Wettbewerbsnachteile finden müssen, mit denen diese Regionen zu kämpfen haben.

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE).(HU) Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich beglückwünsche Frau Kallenbach und Herrn Guellec zu ihren hervorragenden Berichten, die beide einen Meilenstein in der Debatte über die Kohäsionspolitik darstellen.

Es bestehen erhebliche Unterschiede in der Entwicklung unserer Regionen, aber wenn wir genauer hinsehen, stellen wir fest, dass die Klüfte zwischen einzelnen Gebieten innerhalb der Regionen noch größer sind. Im Rahmen der Agrarpolitik ist es uns nicht gelungen, die Abschaffung ländlicher Armut auf angemessene Weise anzugehen und die Regionen, die in ihrer Entwicklung zurückliegen, anzugleichen. Wesentlich größere Anstrengungen sind auf diesem Gebiet erforderlich, und zwar im Rahmen einer neuen, integrierten Kohäsionspolitik, die in der Lage ist, die negativen Prozesse in Gebieten zunehmender Armut umzukehren.

Die Synergie zwischen Zusammenhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit muss bekräftigt werden, da sie sich einander nicht unterordnen lassen. Es sind neue Herausforderungen zu Tage getreten, etwa die Alterung oder auch die Frage der Energieeffizienz und des Klimawandels, mit denen wir uns auch befassen müssen. Aus ebendiesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, die Kohäsionspolitik zu verstärken, und wir müssen es ablehnen, sie auf die nationale Ebene zu verbannen. Wenn wir Solidarität und Zusammenhalt zum Kern des Projekts Europa machen, lässt das die Union erst recht stark und wettbewerbsfähig werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE).(SK) Meine Damen und Herren! Die gut geplante und verantwortungsvolle Entwicklung städtischer Gebiete gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere angesichts solcher Herausforderungen wie der Überlastung städtischer Verkehrsnetze, der Umweltverschmutzung und der Flächenerschließung. Aus diesem Grund begrüße ich die Annahme der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig sehr.

Die Städte haben eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Dieser Schutz sollte auf allen politischen Ebenen ein vorrangiges Ziel darstellen. Die Städte können zur Lösung einer schwierigen Verkehrslage beitragen und die für den Treibhauseffekt verantwortlichen weltweiten Emissionen verringern, indem sie z. B. verschiedene Verkehrszweige miteinander verbinden und eine Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger schaffen. Außerdem schlage ich vor, dass die Städte schwerpunktmäßig auf energieeffiziente Gebäude setzen und bereits bestehende Gebäude für neue Zwecke verwenden, anstatt neue Standorte zu erschließen.

Ich möchte betonen, dass nicht nur Metropolregionen, sondern auch Vorstädte und der ländliche Raum die Kohäsionsziele erfolgreich umsetzen. Daher rufe ich die Kommission auf, diese erfolgreichen Projekte zu beobachten und auf ihrer Grundlage ein Entwicklungsmodell für kleinere und mittlere Städte abseits der Metropolregionen zu erarbeiten. Eines der Merkmale Europas ist, obwohl es relativ klein ist, seine geografische Vielfalt. Ihretwegen ist es notwendig, einzigartige regionale Besonderheiten und die daraus erwachsenden Unterschiede zu bedenken und den Menschen in den verschiedenen Regionen die Möglichkeit zu geben, sich die einzigartigen Gegebenheiten und das Potenzial, das ihnen ihr Wohnumfeld bietet, zu Nutze zu machen. Aus meiner Sicht ist es außerdem äußerst wichtig, in unseren politischen Ziele die Notwendigkeit zu berücksichtigen, territoriale Fragen bezüglich Insel-, Berg- und Grenzgebieten und wenig besiedelter Gebiete zu lösen, um die Lebensqualität ihrer Bewohner ebenfalls zu verbessern.

Abschließend möchte ich betonen, dass die Stadtentwicklung nach einer integrierten und gut koordinierten Strategie erfolgen muss, die auf allen Ebenen – sowohl durch den staatlichen als auch durch den privaten Sektor – Unterstützung erhält.

 
  
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  Miloš Koterec (PSE).(SK) Vielen Dank, Herr Präsident! Wir beraten über den Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie über die Berichte von Frau Kallenbach und Herrn Guellec zu einem Zeitpunkt, da sich die ersten Themen für die Haushaltsplanung im Zeitraum 2014 bis 2020 herauszustellen beginnen.

Ich möchte beides miteinander verknüpfen und die Bedeutung einer solchen Verknüpfung hervorheben. Ich habe nicht die Befürchtung, dass die Finanzmittel für die Kohäsionspolitik gänzlich aus dem Haushaltsplan verschwinden werden, aber es wäre bedauerlich, wenn die Höhe dieser Mittel in der kommenden Haushaltsperiode in irgendeiner Weise reduziert würde. Hinzu kommt, dass es, wie die Berichterstatter zu Recht angemerkt haben, immer noch große regionale Ungleichheiten gibt, einschließlich struktureller Probleme, und da sich diese Situation aufgrund der Erweiterung verschlechtert hat, muss über eine stärkere Gewichtung dieses Kapitels des Haushaltsplans nachgedacht werden.

Wie die Berichte zu Recht feststellen, ist die Lage so komplex, dass wir sie auf Kommissionsebene nicht lösen können. Obwohl die Regierungen der Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit eine wichtige Rolle spielen, wird es immer offensichtlicher, dass es nicht möglich sein wird, das Problem ohne die Beteiligung der regionalen und örtlichen Behörden zu lösen. Ihre Rolle liegt nicht nur in der möglichen Synergie zwischen ihnen und der Regierung bei der Entscheidungsfindung in Fragen der Entwicklung ihrer Gebiete, sondern auch in der Verantwortung für diese Entwicklung sowie nicht zuletzt in der Rückmeldung über die Fortschritte von Entwicklung und Zusammenhalt.

Wer ist besser in der Lage, Informationen über die tatsächliche Entwicklung einer Region zu liefern, als die Menschen, die dort wohnen? Ich rufe die Kommission daher auf, nicht nur gesamtwirtschaftliche Indikatoren in ihre Überwachungsprozesse einzubeziehen, sondern erfinderisch zu sein und solche Informationen heranzuziehen...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich den Berichterstattern zu ihren exzellenten Berichten gratulieren. Ich möchte auch sagen, dass ich die Leidenschaft der Abgeordneten aus den neuen Mitgliedstaaten verstehe. Ich weiß, dass es nicht so einfach ist, die Wählerschaft in Ihren Heimatländern zufrieden zu stellen. Aber Sie sind jetzt Teil der Europäischen Union und somit geht es Ihnen wie uns allen, dass Sie manchmal nicht all das bekommen, was Sie sich wünschen.

Denen, die lediglich mit Worten spielen, muss ich sagen, dass der Unterschied zwischen mehr Mitteln und ausreichenden Mitteln tatsächlich sehr gering ist. Ich werde zweifellos die Formulierung „ausreichende Mittel“ unterstützen.

Manchmal ist es ganz sinnvoll, das, was man erreicht hat, zu würdigen und es sich gutzuschreiben. Persönlich befürworte ich hier den Gebrauch des Wortes „ausreichend“, zumal viele der Mittel in diesen Gebieten nicht ausgeschöpft worden sind. Ich wünschte, meine Heimatregion hätte halb so viel Glück bei der Zuteilung solcher Mittel gehabt – wir hatten es nie. Wir liegen jetzt genauso weit zurück wie früher einige Länder, über die wir hier sprechen.

 
  
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  Stavros Arnaoutakis (PSE).(EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich möchte den Berichterstattern ebenfalls zu ihrer hervorragenden Arbeit an diesen beiden Berichten gratulieren.

Das Europäische Parlament bekräftigt wieder einmal seine sehr eindeutige Haltung zur Bedeutung und zur Rolle der Kohäsionspolitik, die Europa seinen Bürgern näher bringt. Diese Politik hat ganz klar einen zusätzlichen Nutzen für die gesamte EU. Zukünftig sollte diese Politik nicht nur erhalten, sondern mithilfe der erforderlichen Mittel bekräftigt werden.

Beide Berichte verweisen auf diesen Ansatz. Hervorzuheben ist meines Erachtens die Bedeutung:

- der Partnerschaft und Teilnahme vor allem der örtlichen Behörden, und zwar auf allen Ebenen,

- der Synergien zwischen Gemeinschaftspolitiken, speziell der Kohäsionspolitik und der Politik zur ländlichen Entwicklung,

- der Raumordnungspolitiken und Maßnahmen, die die polyzentrische Entwicklung auf dem Gebiet der EU fördern, mit besonderem Schwerpunkt auf ländlichen Regionen,

- der wichtigen möglichen Rolle kleinerer und mittelgroßer Städte, und schließlich

- der Bekämpfung intraregionaler Ungleichheiten, der Jugendarbeitslosigkeit und des hohen Maßes an Armut, das in manchen Regionen der EU zu finden ist.

 
  
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  Rumiana Jeleva (PPE-DE).(BG) Lassen Sie uns, ungeachtet der bestehenden Meinungsverschiedenheiten, die Daseinsberechtigung der Kohäsionspolitik und ihrer Ziele in Erinnerung rufen, dass sie nämlich die Hoffnung auf mehr Wohlstand und eine bessere gesamteuropäische Zukunft verkörpert.

Alle Europäer streben nach einem besseren Leben, und die Kohäsionspolitik ist das Instrument, das sie in diesen Bemühungen unterstützt. Erinnern wir uns daran, dass innerhalb der Europäischen Union viele Unterschiede bestehen, und dass gleichzeitig die finanziellen Mittel dahinzuschwinden neigen.

Deshalb glaube ich, dass die Kohäsionspolitik bekräftigt und verstärkt werden muss. Ich glaube zudem, dass es sich lohnt, ihre bestmögliche Umsetzung sicherzustellen. Einige Maßnahmen und Regeln sind immer noch zu komplex und – wahrscheinlich aus ebendiesem Grunde – zu ineffizient. Ein Verfahren in Form einer Art allgemeiner Überprüfung der Kohäsionspolitik könnte zum Nutzen aller Europäer zu deren allgemeiner Verbesserung beitragen.

Abschließend möchte ich nochmals die wichtige Rolle der Kohäsionspolitik für die am schwächsten entwickelten Regionen betonen. Die dort lebenden Bürger vertrauen auf die Unterstützung der EU. Wir dürfen sie nicht enttäuschen.

 
  
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  Jamila Madeira (PSE).(PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kohäsionspolitik, einer Gemeinschaftspolitik reinster Prägung, kommt eine maßgebliche Rolle bei der Schaffung eines Europas zu, das solidarisch, den Bürgern nahe, jedermann zu Eigen und für jedermann da ist. Sie ist ein deutlicher Ausdruck der Bedeutung, die die Union für das Alltagsleben aller Bürger Europas besitzt.

Die Erweiterung auf 27 hat den Charakter Europas verändert. Die Ziele, die jetzt gesteckt werden, unterscheiden sich von denen, die bei ihrer Entstehung bestanden. Die Herausforderungen, auf die wir jetzt reagieren müssen, beispielsweise die Globalisierung, der Rückgang der Bevölkerung, die Verwandlung bestimmter Regionen in Wüsten oder der Klimawandel im Verbund mit der zunehmenden Häufigkeit und Schwere von Naturkatastrophen, sind wesentlich anspruchsvoller und erfordern größere Anstrengungen unsererseits.

Auch durch Neuerungen verändern sich die Zielsetzungen dieser Politik, aber trotz größerer Herausforderungen und einer gewachsenen Union ist ihr Budget nicht entsprechend erhöht worden. Es wurde lediglich angepasst, im Namen der Solidarität, was beispielsweise dazu geführt hat, dass Regionen, die früher Ziel-1-Regionen waren, infolge des statistischen Effekts jetzt als wohlhabend und nicht förderfähig gelten.

Deshalb kommt es in entscheidendem Maße darauf an, mithilfe angemessener Haushaltsmittel die Unterschiede zu verringern, ohne bestimmte Regionen in dieser großen Union sich selbst überlassen zu müssen.

Mit der Annahme des Vertrags von Lissabon ist dies bekräftigt und der territoriale Zusammenhalt, der wichtigste Aspekt der Kohäsionspolitik, rechtlich fest verankert worden. Diese Politik sollte nicht nur dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt gelten, sondern auf jeden Fall auch der Solidarität zwischen den Regionen …

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Catherine Stihler (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich freue mich über die Gelegenheit, kurz etwas zur Zukunft der Kohäsionspolitik, die für alte und neue Mitgliedstaaten gleichermaßen von entscheidender Bedeutung ist, sagen zu können.

In den Belangen lokaler schottischer Regierungsbehörden arbeite ich eng mit diesen zusammen und war erfreut, dass der Schottische Interessenverband der kommunalen Ebene COSLA vor kurzem den EU-Vertragsentwurf begrüßt hat, was die Kommunen betrifft. Im Vertrag wird sowohl das Prinzip kommunaler Selbstverwaltung als auch das des territorialen Zusammenhalts anerkannt.

Es hat mich nicht überrascht, dass die Regionalpolitik zu den fünf Hauptbereichen gehörte, die der COSLA unlängst bei mir angesprochen hat. Vor dem Hintergrund reduzierter EU-Strukturgelder und -fonds, müssen Gelder für die regionale Entwicklung – wie von vielen Rednern erwähnt – besser auf örtliche Räume und Kommunalbehörden ausgerichtet werden, die vor allem für die Durchführung zuständig sein sollten. Der Bericht Guellec bestärkt die Rolle der Gebietskörperschaften bei der Durchführung der Strukturfonds. Schließlich wird Politik immer auf lokaler Ebene gemacht, und das sollten wir nie vergessen.

 
  
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  Maria Petre (PPE-DE).(RO) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die Berichte, über die wir reden und zu denen ich beide Berichterstatter beglückwünschen möchte, werfen meiner Meinung nach einige außerordentlich wichtige Fragen auf: die der Partnerschaften zwischen städtischem und ländlichem Raum für die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des gesamten Gebiets, das Problem chaotischer Stadterweiterungen, die eine Landschaftszerstückelung zur Folge haben, sowie den anhaltenden Flächenverbrauch.

Zusammen mit dem Klimawandel und der Entvölkerung des ländlichen Raums sind dies alles Herausforderungen, die wir in Betracht zu ziehen gezwungen sind, sowohl auf europäischer Ebene, als auch auf der Ebene der örtlichen Verwaltungen, die diese Maßnahmen durchführen.

Als rumänische Abgeordnete unterstütze ich ausdrücklich die Meinung, dass nicht nur Metropolregionen über Innovationspotenzial verfügen, und ich ersuche die Kommission, intensiver an einem Entwicklungsmodell für kleine und mittlere Städte im ländlichen Raum zu arbeiten.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE).(PL) Vielen Dank, Herr Präsident! Der Vierte Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ist detaillierter als seine Vorläufer. Er basiert auf zahlreichen Indikatoren und liefert auch nützliche Vergleichsdaten über Länder wie die Vereinigten Staaten, Japan, China und Indien.

Von Anbeginn spielt die Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Stärkung der Fähigkeit aller Mitgliedstaaten zu einer harmonischen Entwicklung und zur Schaffung neuer und nachhaltiger Arbeitsplätze

eine wichtige Rolle. Für eine Bewertung der Ergebnisse der Kohäsionspolitik in den neuen EU-Mitgliedstaaten dürfte es noch zu früh sein, die offenkundigen Verzögerungen bei der Abrufung der derzeitigen Strukturmittel in diesen Ländern geben jedoch Anlass zur Sorge. Die Konvergenz zwischen den Ländern verdeckt sehr oft eine Vertiefung des Gefälles zwischen den Regionen und innerhalb einzelner Regionen. Regionale und lokale Disparitäten sind in mehrfacher Hinsicht festzustellen, sei es bei der Beschäftigung, der Produktivität, dem Einkommen, dem Bildungsniveau und dem Innovationspotenzial.

Die soziale Integration und die Politik der Chancengleichheit müssen in allen Phasen der Umsetzung von Projekten der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit der bevorstehenden Revision des Finanzrahmens entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, die zur Bewältigung der ehrgeizigen Aufgaben der neuen Kohäsionspolitik der erweiterten Union notwendig sind, um so sicherzustellen, dass alle Bürger ...

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Daniel Dăianu (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte beiden Berichten mein Lob aussprechen, jedoch zugleich auf eine gegensätzliche Auffassung aufmerksam machen, die die Verlagerung von Betriebsstätten innerhalb der EU und die Struktur- und Kohäsionsfondspolitik miteinander in Zusammenhang bringt.

Strukturfonds können als Gesamtsubvention betrachtet werden, die die EU den weniger entwickelten Gebieten zur Verfügung stellt. Sollen wir das so verstehen, dass diese regionale Kohäsionspolitik von maßgeblichen Politikern in führenden EU-Mitgliedstaaten in Frage gestellt wird? Was soll denn passieren? Sollen Gebiete in den weniger entwickelten Mitgliedstaaten der EU die Entwicklung der Infrastruktur stoppen, aus Angst, man könnte sie des unfairen Wettbewerbs bezichtigen?

Ich beziehe mich hier auf einen Artikel, der vorletzten Montag in der Financial Times erschien und besagt, dass die Marktwirtschaft kein Dschungel sein sollte. Öffentliche Politiken haben eine bestimmte Aufgabe, und das nicht nur aus sozialen Gründen. Dennoch sollten wir gelassen bleiben, denn auf dieser Welt gibt es keine unfehlbare nationale oder lokale Wirtschaft. Und wie sehr wir auch an soziale Gerechtigkeit glauben, nicht alle Bürger können gleichzeitig, überall und die ganze Zeit Gewinner sein.

 
  
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  Antonio De Blasio (PPE-DE).(HU) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich danke Ihnen, dass Sie mir das Wort erteilen. Es besteht kein Zweifel an der Bedeutung und dem Erfolg der Kohäsionspolitik. Ich glaube, der Bericht, zu dem ich den Berichterstatter beglückwünschen möchte, stützt diese Ansicht.

Das Ziel der Politik ist es, eine wirkliche Angleichung zu erreichen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Mittel, die zu diesem Zweck vorgesehen sind, auch sinnvoll verwendet werden. Ich bin überzeugt, dass ein Projekt, das vor der Umsetzung steht, nicht allein anhand der Höhe der materiellen Beträge bewertet wird, die wir dafür vorgesehen haben, sondern dass sein Wert sich darin begründet, wie wirksam es ist.

Die Wirksamkeit kann auf zweierlei Weise gemessen werden: Inwiefern dient eine Maßnahme der Angleichung, und wie sinnvoll werden die jeweiligen Geldbeträge in den einzelnen Ländern für ähnliche Zwecke verwendet? Schließlich kann ein bestimmtes Projekt in einem Mitgliedstaat nicht ungleich mehr Mittel erhalten als ein anderes. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf diese Messung lenken sowie, für die Zukunft, auf den Umstand, dass ihre Wirksamkeit die Grundlage für die Stärkung der Kohäsionspolitik darstellt. Vielen Dank.

 
  
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  Wolfgang Bulfon (PSE). – Herr Präsident! Wann braucht der Bürger die Solidarität Europas? Wann braucht der Mitgliedstaat die Solidarität Europas? Doch in erster Linie im Katastrophenfall. Deswegen ist es für mich unverständlich, dass ein vom Parlament 2006 gefasster Beschluss, den Solidaritätsfonds zu adaptieren – wie in Punkt 45 des Kohäsionsberichts angeführt wird – bis heute nicht umgesetzt wurde. Ich bitte also alle, das Parlament und die Kommission, auf den Rat einzuwirken, diese Frage sehr schnell einer Lösung zuzuführen, denn die nächste Katastrophe kommt garantiert.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Wenn die Kohäsionspolitik erfolgreich umgesetzt werden soll, sind wir auf lokale Akteure angewiesen, die des Handelns mächtig und in der Lage sind, durch gemeinsame Bemühungen den größtmöglichen Nutzen aus den europäischen Mitteln zu ziehen. Daher sollten die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Kohäsionspolitik ihre Verwaltungen dezentralisieren, die Verwaltungskapazitäten auf regionaler Ebene erhöhen und übermäßige Bürokratie abbauen.

Das Verfahren, Gebiete in Cluster und Innovationspole einzuteilen – das für größere Gebiete und ihre Nachbarn klare Vorteile bringt –, mag zur Entdeckung zahlreicher Integrationsbereiche führen; dennoch zeichnet es sich durch einen Mangel an wirksamer, einfacher und räumlicher Unterstützung für kleinere Gebiete aus. In der Slowakei werden viele Gemeinden mit unter 2 000 Einwohnern, die in geografisch benachteiligten Regionen liegen, ihren Platz in zahlreichen operationellen Programmen und in der Kohäsionspolitik verlieren.

Ich appelliere an die Mitgliedstaaten, ein System zu etablieren, durch das keine Region diskriminiert wird, sodass jede einzelne sich aktiv an der Anwendung der Kohäsionspolitik beteiligen kann.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich bin der Berichterstatter für das Thema urban mobility. In unseren Überlegungen spielt die Frage des Verhältnisses Stadt und Umlandgemeinden eine besonders große Rolle. Wir sind uns auch der Tatsache bewusst, dass die neuen Mitgliedstaaten hier vor allem große Probleme haben, die Infrastruktur so zu organisieren, dass wir bei umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln bleiben und nicht alles wieder auf den Pkw umstrukturieren. Darf ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bitten, dass uns die Kommission im Rahmen ihrer regionalpolitischen Möglichkeiten bei diesem Thema des Stadtumlandverkehrs und der sozialen Kohäsion in den neuen Mitgliedstaaten hilft, Lösungen zu suchen und zu finden.

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Am Ende der Aussprache möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, den Abgeordneten für all ihre Beiträge zu danken. Auf viele Punkte kann ich jetzt aufgrund des Zeitmangels nicht eingehen, werde sie aber weiterverfolgen. Dazu gehören die geäußerten Bedenken im Hinblick auf kleine und mittlere Städte sowie das Problem, das im Zusammenhang mit der Entwicklung städtischen Verkehrs angesprochen wurde.

In Ihren Berichten werden Vergangenheit und Zukunft sichtbar miteinander verknüpft. Genau genommen bauen Sie eine Brücke, und deshalb möchte ich ein paar Worte zum erreichten Stand der öffentlichen Konsultationen zur Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik sagen. Wir haben diese Konsultationen Ende September 2007 aufgenommen, und bis heute sind mehr als 100 ausführliche Erklärungen und Stellungnahmen eingegangen, nicht nur von nationalen, regionalen und lokalen Regierungen, sondern auch von einigen europäischen Raumordnungsverbänden sowie von Wirtschafts- und Sozialpartnern, Wissenschaftlern, Forschungsinstitutionen und Privatpersonen.

Auf Antrag einer Regierung haben wir den Befragungszeitraum bis Mitte Februar verlängert, da noch immer Stellungnahmen zusammengestellt werden.

Wie eine vorläufige Auswertung dieser Stellungnahmen ergibt, ist eindeutig eine überwältigende und beeindruckende Unterstützung für die Kohäsionspolitik vorhanden. So wird auf die direkten Folgen für Wachstum und Entwicklung ebenso verwiesen wie auf die Tatsache, dass es sich um eine Politik handelt, die neue Denkweisen auslöst und mit ihrer durchaus wirksamen Hebelwirkung zusätzliche finanzielle Mittel hereinholt.

Großes Interesse besteht für den Durchführungsmechanismus, und die Grundsätze, die wir gemeinsam mit dem Europäischen Parlament in den vergangenen Jahren entwickelt haben, finden breite Unterstützung.

Ebenso befürwortet wird, dass sich diese Politik mit den Herausforderungen befassen muss, die Sie heute diskutiert haben und die nicht nur mit der Globalisierung, sondern auch mit Demografie, Klima und Energie, mit Restrukturierung im Allgemeinen im Zusammenhang stehen. Dabei wird der integrierte Ansatz nachdrücklich unterstützt.

Einer der wichtigen Punkte, die Sie heute angesprochen haben, ist die Frage, was mit dem Grünbuch geschieht, das im September von der Kommission verabschiedet wird. Anschließend wird das Grünbuch über einen längeren Zeitraum – etwa vier Monate – in allen Formaten zur Diskussion stehen, nicht nur im Internet. Unterdessen organisieren unsere Dienststellen ein Treffen mit den wichtigsten Interessenvertretern, das Mitte April stattfinden soll. Auf diese Weise können wir weitere Meinungen berücksichtigen.

Falls Bedarf besteht, wäre ich bereit, mit dem Parlamentsausschuss für regionale Entwicklung und mit anderen Institutionen, die uns ihre Ansichten zum Grünbuch noch vor seiner Verabschiedung durch die Kommission mitteilen möchten, eine Anhörung durchzuführen.

Ein anderer Punkt, der angesprochen wurde und um den es auch der Kommission geht, betrifft Statistiken und Indikatoren. Mithilfe unseres Analyseprogramms ESPON, das wir unter anderem auch finanziell für die nächsten Jahre gut gerüstet haben und das nunmehr mit einem wesentlich höheren Budget ausgestattet ist, werden wir bestrebt sein, einige der neuen sowie einige der bereits bestehenden Dimensionen des territorialen Zusammenhalts zu erfassen. Diese Arbeiten sind im Gange und wir hoffen, bald Ergebnisse liefern zu können.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission weiterhin geeignete Indikatoren prüfen wird, um sowohl die BIP- als auch die Beschäftigungsindikatoren zu ergänzen. Zudem werden wir im Fünften Kohäsionsbericht einen neuen Kombinationsindikator vorschlagen.

Ihnen allen vielen Dank für Ihre Stellungnahmen. Ganz besonders möchte ich den Berichterstattern für ihre bisherigen, aber auf für ihre künftigen Beiträge zur Aussprache danken.

 
  
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  Ambroise Guellec, Berichterstatter. (FR) Herr Präsident! Ich werde mich kurz fassen. Was zunächst die Bemerkungen zu den vom Fischereiausschuss eingebrachten Änderungsvorschlägen betrifft, möchte ich hier gleich sagen, dass die Fischerei mir als Abgeordnetem aus einer Küstenregion am Herzen liegt, es uns aber leider nicht gelungen ist, die Änderungsvorschläge des Ausschusses in den Text einzubringen, der nachher zur Abstimmung steht. Wir bedauern das, aber ich glaube, das ändert nichts daran, dass diesem für einige Regionen der Union so wichtigen Sektor große Aufmerksamkeit gebührt.

Lassen Sie mich andererseits sagen, dass der Zusammenhalt eine wesentliche europäische Politik ist. Ich glaube, er war auch in diesem Hause heute Vormittag ein Hauptthema. Das ist besonders wichtig für die künftige Arbeit. Die Frau Kommissarin sagte vorhin, dass wir uns hier zwar mit einem Bericht befassen, dass unser Interesse aber selbstverständlich auf die Zukunft gerichtet ist. Sie konnte feststellen, dass die Erwartungen an den territorialen Zusammenhalt sehr groß sind und was es bedeutet, dass diese Frage im Vertrag von Lissabon verankert worden ist. Man kann sagen, dass der Ball jetzt bei der Kommission liegt, die selbstverständlich auf unseren Beitrag und unsere Unterstützung rechnen kann, Frau Kommissarin. Diese Arbeit muss getan werden, und sie muss gemeinsam gut getan werden.

Hinzufügen möchte ich, dass diese gesamte Regionalpolitik nunmehr der Mitentscheidung von Rat und Parlament unterliegt, was uns helfen wird, gemeinsam voranzukommen, um deren Sichtbarkeit für unsere Mitbürger zu erhöhen, was meiner Meinung nach heute Vormittag ebenfalls unterstrichen wurde –, und auch um wirkliche Solidarität für die Territorien, die diese am meisten brauchen, zu erreichen. Diese beiden Themen standen heute Vormittag stark im Vordergrund.

Es liegt also enorm viel Arbeit vor uns. Wir sind froh über diese Politik, die für die Europäische Union wesentlich ist.

 
  
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  Gisela Kallenbach, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Auch ich möchte mich bedanken für die wertvollen Beiträge und die Unterstützung der vielen Kollegen. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass wir einerseits an dem wichtigen europäischen Gut der Solidarität festhalten, dass wir andererseits unsere Instrumente — hier also die Kohäsionspolitik — viel effizienter und konkret auf wirklich nachhaltige Entwicklung ausgerichtet nutzen, und dass wir drittens wirklich mit den Bürgern von Anbeginn an kommunizieren müssen.

Frau Hübner, an Sie einen besonderen Dank! Sie haben deutlich gemacht, dass es Ihnen mit uns um konkrete Schritte geht. Um den integrierten Ansatz, Indikatoren, die messbare Ergebnisse zeigen, die Definition der territorialen Dimension, das Grünbuch. Frau Hübner, ich denke, wir werden Sie besonders brauchen, um den Rat mit an Bord zu haben. Ich bedaure nochmals, dass niemand vom Rat bei dieser wichtigen Aussprache anwesend ist.

Die Schlussfolgerungen dieser beiden Berichte müssen zur Veränderung der Lissabon-Strategie führen und müssen das neue Gemeinschaftsziel, die territoriale Dimension, tatsächlich auch konkret untermauern, sonst bleiben das nur leere Worte.

Ein letzter Appell an meine Kolleginnen und Kollegen vor der Abstimmung: Lassen Sie uns wirklich konkret sein, nicht nur prüfen und wieder analysieren, lassen Sie es uns als Bedingung setzen, dass wir den integrierten Ansatz für eine Förderung mit Mitteln aus dem Strukturfonds fordern, und dass wir auch klare Verpflichtungen bei der Reduzierung der Treibhausgase vorgeben. Klimaschutz muss in den Städten umgesetzt werden, sonst bleiben alle unsere Verpflichtungen auf europäischer oder nationaler Ebene wertlos.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung über die Berichte erfolgt während der Abstimmungsstunde, die in wenigen Minuten beginnt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Die Politik des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts bildet das Fundament der europäischen Solidarität. Um diesen Aspekt der europäischen Politik werden wir von Vertretern von Initiativen für regionale Integration in anderen Teilen der Welt beneidet. Die Einzigartigkeit des europäischen Projekts basiert weitgehend gerade auf dem Gedanken des Zusammenhalts.

Den regionalen Initiativen in Afrika und Lateinamerika stehen nicht einmal Mittel für eine symbolische Kohäsionspolitik zur Verfügung. Die Pläne zur Erweiterung der Union werden oft danach beurteilt, ob wir dazu in der Lage sind, den Zusammenhalt durch wirksame Maßnahmen zu stärken. Die Kohäsionspolitik ist ganz ohne Zweifel ein großer Erfolg für die Union und ihre Mitgliedstaaten.

Die Union wird von ihren Bürgern offenkundig daran gemessen, ob die Kohäsionspolitik ihrer Ansicht nach umgesetzt wird und ihre erklärten Ziele erreicht werden. In vielen Mitgliedstaaten, vor allem jenen, die erst kürzlich der EU beigetreten sind, werden sehr große Erwartungen an die Kohäsionspolitik geknüpft. Die Erwartung nämlich, dass Solidarität nicht nur ein schönes Wort ist, sondern eine konkrete Verpflichtung all jenen gegenüber beinhaltet, die vom Schicksal vernachlässigt wurden. Nicht zuletzt ist Kohäsion ein Instrument zur Schaffung von Chancengleichheit und eine ausgezeichnete Werbung für die Union.

Wir sollten deshalb nicht über eine Beschränkung der für die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts bestimmten finanziellen Mittel nachdenken, sondern allein schon wegen der zahlreichen neuen Herausforderungen, die auf uns zukommen, vielmehr eine Aufstockung der Mittel für die Kohäsion in Betracht ziehen. Vielen Dank.

 
  
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  Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Die Kohäsionspolitik gehört nicht zu den grundlegenden Politikbereichen, die schon in den Anfängen der Europäischen Union existierten. Es ist kein Zufall, dass die Kohäsionspolitik zu einem Zeitpunkt ins Leben gerufen wurde, da relativ schwach entwickelte Länder der Europäischen Union beigetreten sind, die nicht die Voraussetzungen für eine Kohäsion mit den sechs Gründerstaaten mitbrachten. Seither hat die Kohäsion an Bedeutung gewonnen. Sie ist zu einem Grundpfeiler im europäischen Integrationsprozess geworden und spielt bei Verträgen und der Festlegung des Haushalts eine zentrale Rolle. Davon zeugt die Bereitstellung von über 308 Milliarden Euro für Kohäsionsmaßnahmen im Rahmen der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013.

In letzter Zeit ist die Tendenz zu beobachten, dass diese grundlegende Unionspolitik in Frage gestellt wird. Bezeichnenderweise fällt dies mit der Erweiterung der Europäischen Union um die Länder Mittel- und Osteuropas zusammen, die aus historischen Gründen den größten Rückstand aufzuholen haben. Deshalb wird auch nicht die sofortige Abschaffung der Kohäsionspolitik, sondern ihre völlige Neuausrichtung gefordert, was mit der angeblichen Verschwendung und missbräuchlichen Verwendung von Strukturmitteln begründet wird. Das wäre ein nicht wieder gutzumachender Fehler! Unregelmäßigkeiten müssen natürlich aufgedeckt und abgestellt werden, doch gerade die Regionalpolitik trägt dazu bei, dass die Union in allen 27 Mitgliedstaaten präsent ist und dies auch wahrgenommen wird! Kohäsion steht für die Schaffung von Chancengleichheit und eines Gefühls der Zusammengehörigkeit und darf nicht mit anderen Politikbereichen vermengt werden. Bereiche wie Wettbewerbsfähigkeit und Bekämpfung der globalen Erwärmung beispielsweise sollten über eine eigene Haushaltslinie verfügen. Die Entscheidung darüber, was im Rahmen der Kohäsion zu finanzieren ist, sollte den Ländern und Regionen überlassen bleiben, die ihre Bedürfnisse schließlich viel besser kennen als die Behörden in Brüssel.

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Der Kommissionsbericht verweist auf die Entvölkerung des ländlichen Raums vor dem Hintergrund eines Mangels an Arbeitsplätzen – mit Ausnahme der Landwirtschaft – oder aufgrund schlechter Lebensbedingungen.

Der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums trägt, gemeinsam mit anderen Fonds, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bei. Die effiziente Nutzung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums stellt eine zeitgemäße Lösung dieser Probleme dar.

Die Voraussetzung für die effiziente Nutzung dieser Mittel ist dennoch eine bessere Kenntnis der potenziellen Empfänger der angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten.

Der Zugang zu Informationen ist in den neuen Mitgliedstaaten, die mit der Anwendung der gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente noch nicht vertraut sind, sogar von noch größerer Wichtigkeit.

Ich möchte ein Beispiel aus Rumänien anführen, dem Land, das ich vertrete: Einer Untersuchung zufolge weiß die Hälfte der Landbewohner nichts von der Existenz der Fonds, die für sie gedacht sind, und nur einer von zehn Bürgern weiß, welche Institution er oder sie aufsuchen muss, um Zugang zu den Fonds zu erhalten. Es ist bedauerlich, dass sich Rumäniens Regierung nicht ausreichend darum bemüht hat, ihre Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren; zugleich ist es offensichtlich, dass niemand die Arbeit der rumänischen Regierung ersetzen kann.

Dennoch halte ich es – als Voraussetzung für die effiziente Nutzung der für den Zusammenhalt geschaffenen Instrumente – für einen wichtigen Programmpunkt auf der Agenda der Kommission, für den angemessenen Zugang zu Informationen zu sorgen und die zukünftigen Begünstigten entsprechend einzuweisen.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE), schriftlich. – Die Erweiterung der EU am 1. Mai 2004 hat die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede innerhalb der EU vergrößert. Im Jänner dieses Jahres ist eine neue Programmperiode der Kohäsionspolitik angelaufen. Diese wird sich auf neue Prioritäten bzw. Ziele konzentrieren: Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen.

Die EU-Kohäsionspolitik soll in vier Einzelprogrammen dazu beitragen, dass Europa und seine Regionen noch wettbewerbsfähiger werden, zum Beispiel durch Innovation, Aufbau der Wissensgesellschaft und Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem soll die Attraktivität der Regionen für Investoren und Bewohner durch eine nachhaltige regionale Entwicklung verbessert werden. Es sollen bessere und vor allem mehr Arbeitsplätze geschaffen werden und die Regionen zur Förderung von Möglichkeiten und zur Verringerung von Unterschieden weiterentwickelt werden. Mit der Erweiterung der EU müssen nun auch die EU-Mittel auf 27 Staaten aufgeteilt werden. Die Gelder müssen daher besser, effizienter und transparenter eingesetzt werden.

Was die finanziellen Rahmenbedingungen betrifft, hat der Europäische Rat für den Zeitraum 2007 – 2013 307,6 Milliarden Euro bereitgestellt. Das ist viel Geld. Wichtig ist, dass auch Regionen mit Entwicklungsproblemen in reichen Mitgliedstaaten wie Österreich fairen Anteil an Fördergeldern haben. Insbesondere Bergregionen müssen weiter gefördert werden.

 
  
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  László Surján (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Wenn das Europäische Parlament auf die vergangenen drei Jahre der Politik der Angleichung blickt und dabei die guten Dinge sieht, aber auch die Fehler, die korrigiert werden müssen, schaut es nicht nur zurück, sondern auch nach vorn.

Um die Entwicklung der unterentwickelten Regionen zu beschleunigen, müssen wir zwei Dinge ändern: Wir müssen der Wirksamkeit der Programme viel mehr Aufmerksamkeit schenken. Dazu gehört auch die Steigerung des an Ort und Stelle geschaffenen Wertes. (In diesem Zusammenhang sind weitere theoretische Arbeiten erforderlich, um die Ergebnisse genauer bewerten zu können.) Wir dürfen jedoch nicht verschweigen, dass wir in der Zeit nach 2013 mehr Mittel als bislang für Programme garantieren müssen, in denen die Beihilfen effizient verwendet werden und die frei von Korruption und politischen Einflüssen sind.

Die schnellere Angleichung der unterentwickelten Regionen ist im Interesse nicht nur der dort lebenden Bürger, sondern auch der Bürger in besser entwickelten Gebieten, die die notwendigen Mittel garantieren. Ich ersuche meine Kolleginnen und Kollegen daher, dem Rat des Berichterstatters auch in diesem Punkt zu folgen und den ihnen vorliegenden Wortlaut nicht abzuändern.

 
  
  

(Die Sitzung wird um 11.55 Uhr unterbrochen und um 12.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

 

4. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

4.1. (A6-0462/2007, Monica Frassoni) Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts 2005 (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 2

 
  
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  Monica Frassoni, Berichterstatterin. − (IT) Herr Präsident, ich frage mich, ob in diesem Fall, wo doch die Änderungsanträge zwischen verschiedenen Fraktionen vereinbart wurden, nicht im Block darüber abgestimmt werden sollte, falls das Parlament keine Einwände erhebt.

 
  
  

(Das Parlament stimmt zu.)

 

4.2. (A6-0491/2007, André Brie) Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten (Abstimmung)

4.3. (A6-0490/2007, Christel Schaldemose) Gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (Abstimmung)

4.4. (A6-0489/2007, Alexander Stubb) Anwendung nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind (Abstimmung)

4.5. Lage in Gaza (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung

 
  
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  José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Nach Konsultation mit den Fraktionen, die den gemeinsamen Entschließungsantrag unterzeichnet haben, möchten wir einen Antrag auf Änderung der Struktur von Ziffer 3 stellen.

Es handelt sich nicht um einen mündlichen Änderungsantrag, da wir nichts hinzufügen oder streichen möchten. Wir wollen den Text so lassen wie er ist und ihn nur in drei getrennte Ziffern unterteilen.

Um jeden Zweifel auszuräumen, Herr Präsident, würde es dann wie folgt heißen:

„3. wiederholt seine Forderung nach einer sofortigen Einstellung aller Gewalttätigkeiten;“

„4. fordert Israel auf, die Militäraktionen, bei denen Zivilisten getötet und gefährdet werden, sowie die außergerichtlichen gezielten Tötungen einzustellen;“

„5. fordert die Hamas auf, nach der illegalen Übernahme des Gaza-Streifens zu verhindern, dass palästinensische Milizen Raketen vom Gaza-Streifen auf israelisches Gebiet abfeuern;“

Somit ist der Text nicht geändert worden, Herr Präsident. Wir fordern keine Ergänzung oder Streichung, nur die Unterteilung dieses Punkts in diese drei Einzelpunkte.

 
  
  

(Der Vorschlag wird angenommen.)

 

4.6. Siebter UN-Menschenrechtsrat (Abstimmung)

4.7. (A6-0024/2008, Françoise Castex) Die demografische Zukunft Europas (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 21

 
  
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  Françoise Castex, Berichterstatterin. (FR) Herr Präsident, ich würde mir wünschen, dass Änderungsantrag 21 an eine andere Stelle gesetzt wird, und zwar nach Absatz 40.

 
  
  

(Dem Antrag wird stattgegeben.)

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 62

 
  
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  Françoise Castex, Berichterstatterin. (FR) Herr Präsident! Das betraf einen mündlichen Änderungsantrag sprachlicher Art zu Änderungsantrag 62, um daran zu erinnern, dass das Französische maßgebend ist und dass in der englischen Fassung der Terminus income beibehalten wurde. Im Übrigen ist bei allen Änderungsanträgen der französische Text maßgebend.

 
  
  

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 30

 
  
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  Françoise Castex, Berichterstatterin. (FR) Herr Präsident, ein mündlicher Änderungsantrag. Ich würde gern das Wort „Fragmentierung“ im ersten Satz streichen und dann im zweiten Satz das Wort assurer (gewährleisten) durch das Wort renforcer (verstärken) ersetzen.

Ferner möchte ich, was die englische Version betrifft, an Herrn Bushill-Mattews gerichtet, unterstreichen, dass précarité mit non secure wiedergegeben wird.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird übernommen.)

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 55

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich denke, dass es einen Tippfehler in der Abstimmungsliste der PPE-DE Fraktion gibt. Könnte ich Sie vielleicht um Nachsicht bitten und dies unserem Berichterstatter zur Kenntnis geben. Ich vermute, dass er da ein Plus und nicht ein Minus meint. Ich beziehe mich auf die namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag 55.

 
  
  

– Am Ende der Abstimmung über den Bericht Castex

 
  
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  Dirk Sterckx (ALDE).(NL) Frau Präsidentin! Es wundert mich, dass wir in diesem Haus über einen Bericht abstimmen, der auf einigen Seiten noch zur Diskussion stehende Änderungsanträge enthält. Meines Wissens wollten wir das nicht mehr im Rahmen von Plenarsitzungen tun, sondern diese Arbeit der Kommission überlassen, um die Zahl der Änderungsanträge, über die im Parlament abgestimmt wird, zu begrenzen.

 
  
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  Der Präsident. − Ja, Sie haben völlig Recht, diese Bemerkung zu machen, Herr Kollege.

 

4.8. Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Afrika (Abstimmung)

4.9. (A6-0023/2008, Ambroise Guellec) Vierter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Abstimmung)

4.10. (A6-0028/2008, Gisela Kallenbach) Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig – Ein europäisches Aktionsprogramm für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (Abstimmung)

5. Stimmerklärungen
  

VORSITZ: Diana Wallis
Vizepräsidentin

 
  
  

Mündliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Bericht Brie (A6-0491/2007)

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Frau Präsidentin! In der gestrigen Debatte über die CE-Kennzeichnung wies ich die Kommission abermals darauf hin, dass die Eintragung der CE-Kennzeichnung immer noch nicht in die Wege geleitet wurde, obwohl sie seit mittlerweile 16 Jahren im EU-Recht verankert ist und ich in einer parlamentarischen Anfrage vor drei Monaten darum gebeten habe.

Ich begrüße das Versprechen des Kommissars für Unternehmen, diese Angelegenheit zu beschleunigen, das er gestern erneuert hat, bin mir aber nicht sicher, ob ihm bewusst ist, wie wichtig die Eintragung des Kennzeichens auf ausländischen Märkten ist. Bis dies geschehen ist, wird es unmöglich sein, Hersteller und Importeure, die das – für die Sicherheit des Produkts stehende – europäische Konformitätszeichen missbrauchen, um einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen und Kunden sowohl in Europa als auch außerhalb zu betrügen, auf Schadenersatz zu verklagen. Es würde sicherlich helfen, den Markt von unlauterem Wettbewerb zu befreien.

 
  
  

− Lage in Gaza (RC-B6-0066/2008)

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE).(HU) Vielen Dank. Es war eine erschütternde Erfahrung, in den Gazastreifen zu reisen und die tagtäglichen Folgen der Besetzung und der Blockade mit eigenen Augen zu sehen. 80 % der Bevölkerung ist arbeitslos, die Israelis stellen von Zeit zu Zeit die Strom- und Wasserversorgung ein, viele Leute bekommen nur einmal am Tag etwas zu essen, und der größte Teil der Bevölkerung kann schon seit Jahren ein Gebiet nicht verlassen, das kleiner ist als Budapest. Wie ein israelischer Professor sagte: Gaza ist ein Gefängnis, und seine Bewohner sind Gefangene, von denen man schwerlich ein rationales Verhalten erwarten kann.

Gleichzeitig ist es aber auch enttäuschend, dass einige palästinensische Gruppen Raketen aus dem Gazastreifen abschießen und auf diese Weise das Leben unschuldiger israelischer Zivilisten bedrohen. Die Krise reicht zu weit zurück, als dass sie auf die traditionelle Weise gelöst werden könnte. Mittlerweile sind beide Seiten zu Gefangenen der Extremisten aus den eigenen Reihen geworden und ihretwegen nicht in der Lage, echte Zugeständnisse zu machen.

Die internationale Gemeinschaft, allen voran die Europäische Union, muss Israel und die Palästinenser zu einer gütlichen Einigung zwingen. In der Hoffnung, dass die Mitgliedstaaten energischere Schritte ergreifen werden, habe ich für die Empfehlung gestimmt.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Auch ich habe großes Mitgefühl für die Menschen im Gazastreifen, die zu Geiseln der Hamas geworden sind. Doch ich konnte die heutige Entschließung des Europäischen Parlaments nicht unterstützen, weil der Artikel, der Verhandlungen zwischen der Palästinensischen Behörde und der Hamas fordert, nicht gestrichen wurde. Wir alle wissen, dass Verhandlungen mit den Terroristen, die den Gazastreifen besetzt haben, nicht möglich sind. Eine solche Forderung ist reine Heuchelei, die darauf abzielt, der Hamas die Rolle eines Partners der Palästinensischen Behörde zuzusprechen. Ich möchte mich an der Legitimierung dieser terroristischen Vereinigung nicht beteiligen.

Ich befürchte, dass früher oder später ein Einschreiten erforderlich sein wird, das freilich von den Vereinten Nationen gebilligt werden sollte. Und genau daran muss sich Europa sehr aktiv beteiligen.

 
  
  

− Siebte Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (RC-B6-0092/2008)

 
  
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  Koenraad Dillen (NI).(NL) Frau Präsidentin! Im Gegensatz zu der Behauptung des Parlaments spielt der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen faktisch gar keine so bedeutende Rolle für die Förderung der Menschenrechte in der Welt. Wie sollte es auch anders sein? Lediglich bei 25 der 47 Mitglieder handelt es sich um freie Demokratien; neun Mitglieder sind nicht frei, und drei – China, Kuba und Saudi-Arabien – zählen zu den schlimmsten Menschenrechtsverletzern der Welt. Diese Länder treten die UN-Menschenrechtserklärung mit Füßen und panzern sich und andere Regime gegen jedwede Kritik. In einigen Fällen hat der Menschenrechtsrat die Überwachung der Menschenrechte schlichtweg untergraben. So hat der Menschenrechtsrat die gegenwärtig schärfste Menschenrechtskrise der Welt – Dafur – bislang nicht im Geringsten verurteilt. Statt einem derartigen Gebilde zuzujubeln, täte das Parlament besser daran, diese Aspekte in seiner Entschließung zu berücksichtigen.

 
  
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  Philip Claeys (NI). – (NL) Frau Präsidentin! Ich möchte mich nicht nur den Worten meines Kollegen Herrn Dillen anschließen, sondern auch auf die Resolution für ein weltweites Verbot der öffentlichen Diffamierung von Religionen verweisen, die vom Rat angenommen wurde. In der Entschließung steht wörtlich, dass Menschen verantwortungsbewusst ihre Meinung äußern müssen und die Meinungsfreiheit in Fragen der öffentlichen Gesundheit und Moral beschränkt werden kann. In dieser Entschließung geht es natürlich um ein Verbot jeglicher Kritik am Islam. Damit verstößt der UN-Menschenrechtsrat gegen seine eigenen offiziellen Ziele – den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung und damit auch den Schutz der Menschenrechte an sich.

 
  
  

− Bericht Castex (A6-0024/2008)

 
  
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  Carlo Fatuzzo (PPE-DE).(IT) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mit eine große Freude, das Wort zu ergreifen, um die Zustimmung sowohl der gesamten Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten als auch meiner Person zu der endgültigen Fassung dieses Berichts zum Ausdruck zu bringen. Der Bericht befasst sich mit der unumstößlichen Tatsache, dass es wesentlich mehr ältere als junge Menschen gibt, sei es, weil medizinische Behandlung und Lebensstile uns allen im Durchschnitt ein längeres Leben bescheren – leider doch nicht uns allen, aber im Durchschnitt – und es deshalb wesentlich mehr ältere Menschen gibt, oder sei es, weil die Geburtenrate zurückgegangen ist, weshalb wir in diesem Dokument Maßnahmen zu deren Anhebung verlangen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Fraktion der Europäischen Volkspartei gemeinsam mit der UEN-Fraktion und anderen Fraktionen die Streichung von Ziffer 24 beantragt hatte. Wir votierten für die Streichung, die jedoch leider von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt wurde. Ich glaube, meine Redezeit ist damit erschöpft.

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Frau Präsidentin! Das Verdienst des Berichts Castex besteht zweifelsohne im Verweis auf die enormen demografischen Herausforderungen, denen Europa gegenübersteht. Zugegeben: Es werden eine ganze Reihe kluger Fragen, Denkansätze und Lösungen angesprochen. So sind in der Tat mehr und bessere Kinderbetreuungsangebote erforderlich, ältere Arbeitnehmer müssen noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben und die Gesundheitssysteme müssen sich dringend auf das beschleunigte Altern der Bevölkerung einstellen.

Andererseits irrt das Parlament, wenn es Einwanderung als Instrument zur Sicherung der demografischen und wirtschaftlichen Zukunft Europas betrachtet. Erst kürzlich beschrieb Lord Turner, einer der einflussreichsten Berater des britischen Premierministers Gordon Brown, das Axiom, man bräuchte Einwanderer, um den Mangel an Arbeitskräften auszugleichen als, ich zitiere, „wirtschaftlichen Analphabetismus und absolut falsch“. In Europa gibt es bereits eine Million arbeitslose Migranten mit allen möglichen, damit verbundenen Problemen. Indem man noch mehr Einwanderer in die EU holt, verstärken sich die bereits bestehenden Probleme nur.

 
  
  

− Bericht Guellec (A6-0023/2008)

 
  
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  Tunne Kelam (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! bei der Abstimmung über den Bericht Guellec zur Kohäsionspolitik konnte ich den Kompromissänderungsantrag 4 nicht unterstützen, der „erhöhte finanzielle Mitte für eine Kohäsionspolitik“ in der Zukunft fordert.

Die automatische Erhöhung der EU Fördermittel ist vielleicht nicht die verantwortungsvollste Herangehensweise, wenn wir das praktische Problem einer sinnvollen und effektiven Nutzung dieser haben. Stattdessen bin ich dafür, den Terminus „ausreichend finanzielle Mittel“ zu verwenden.

 
  
  

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

- Bericht Frassoni (A6-0462/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) In einer Europäischen Union, die mit den unterschiedlichsten Richtlinien zu Detailfragen überschwemmt ist, die wegen ihres speziellen Charakters und Entwicklungsstandes lieber in den Mitgliedstaaten geregelt werden sollten, ist es selbstverständlich interessant zu sehen, wie sich die Europäische Kommission bezüglich der Überwachung der Anwendung von Gemeinschaftsrecht verhalten wird.

Eine mögliche Schlussfolgerung lautet, dass jede Generaldirektion ihre ganz eigene Arbeitsweise hat; unklar aber ist, ob die Mitgliedstaaten ebenfalls unterschiedlich arbeiten, obwohl erfahrungsgemäß die kleinen und mittleren Länder im Allgemeinen strenger vorgehen als die großen europäischen Staaten. So war es beim Stabilitätspakt.

In diesem jüngsten Bericht wird eine neue Komponente eingeführt, die der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments begrüßt. Im Jahresbericht und seinen Anhängen nennt die Europäische Kommission erstmals Einzelheiten der konkreten und ausführlichen Behandlung von Vertragsverletzungen im Zusammenhang mit Petitionen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Frau Frassoni hat einen guten Bericht vorgelegt. Ich unterstütze den Vorschlag, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu vereinfachen und zu diesem Zweck „Package-Meetings“ einzuführen. Ich bin auch für Workshops zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts.

Ebenso unterstütze ich den Vorschlag, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten zu verbessern. Dies wird dazu beitragen, die Politik der Europäischen Union – beispielsweise in Bezug auf die Funktionsweise der europäischen Fonds und die Harmonisierung der Normen für Produkte auf dem gemeinsamen Markt – wirksamer zu gestalten.

 
  
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  Daniel Strož (GUE/NGL), schriftlich. – (CS) In Bezug auf den Bericht, der den Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts betrifft, bin ich der Ansicht, dass eines seiner Hauptthemen die Absicht der Kommission ist, die Arbeitsmethoden in Fällen gemeldeter Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Im Rahmen der vorgeschlagenen neuen Arbeitsmethoden sollten die Anfragen und Beschwerden der Bürger direkt an die betreffenden Mitgliedstaaten rückverwiesen werden. Wie die Berichterstatterin Frau Frassoni zu Recht dargelegt hat, birgt diese neue Arbeitsmethode, d. h. die Rückverweisung der Beschwerde, die Gefahr in sich, dass die Kommission ihre grundsätzliche Verantwortung für die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts aufgibt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen weiteren Umstand hinweisen, der im Europäischen Parlament bereits auf Kritik gestoßen ist: Es sind die Interessengruppen, denen es – im Gegensatz zu den Bürgern – stets gelingt, sich Zugang zu den in Fällen des Verdachts eines Gemeinschaftsrechtsverstoßes an die Mitgliedstaaten gerichteten Benachrichtigungen der Kommission zu verschaffen. Es sind jedoch gerade die Bürger, deren Mitteilungen eine unersetzliche Informationsquelle darstellen und die uns auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht oder auf dessen Nichtanwendung hinweisen, und nicht irgendwelche Interessengruppen, die ihr eigenes Programm verfolgen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Ich habe für den Bericht von Frau Frassoni über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2005) gestimmt.

Frau Frassoni hat einen ausgezeichneten Bericht vorgelegt. Insbesondere wird in den einzelnen Punkten des Entschließungsentwurfs Kohäsion im Zusammenwirken der EU-Organe, der nationalen Parlamente und der Bürger selbst gefordert. Die wichtigsten Punkte betreffen eine bessere Kontrolle sowie Vorschläge für eine Vereinfachung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts und die Verbesserung seiner Wirksamkeit. Ihre Umsetzung trägt wesentlich dazu bei, die Wirksamkeit der EU-Politiken – beispielsweise in Bezug auf die Funktionsweise der europäischen Fonds und die Harmonisierung der Normen für Produkte auf dem gemeinsamen Markt – zu verbessern.

Wichtig ist in dem Entschließungsentwurf auch die Aufforderung an die nationalen Parlamente, über eine rein formale Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften hinauszugehen und ihre bruchstückhafte Umsetzung in nationales Recht zu vermeiden.

 
  
  

- Bericht Brie (A6-0491/2007)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße den Vorschlag von André Brie für Vorschriften über die Akkreditierung und Marktüberwachung von Produkten in der Europäischen Gemeinschaft. Der Vorschlag wird den Umfang des dem Verbraucher gewährten Schutzes sowie die Produktsicherheit verbessern. Um einen größeren Schutz zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Akkreditierung und die Marktüberwachung von einer öffentlichen Stelle durchgeführt werden. Der Bericht beachtet diese Punkte, und ich habe für seine Empfehlungen gestimmt.

 
  
  

- Bericht Schaldemose (A6-0490/2007)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu einem Zeitpunkt, da der europäische Markt sich offenbar als völlig unfähig erweist, sich selbst gegen Dumping durch Staaten außerhalb Europas zu verteidigen, nehme ich mit äußerster Genugtuung Kenntnis von dem ersten „institutionellen“ Schritt hin zu neuen Rechtsvorschriften und zur Harmonisierung des EU-Markts.

Das Europäische Parlament hat in Straßburg eine neue Regelung für Produkte vorgeschlagen, die auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden. Diese Produkte müssen den geltenden Bestimmungen entsprechen und können, nach gründlicher Prüfung, mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.

Neben der Einführung der gemeinsamen Haftung von Importeuren und ausländischen Herstellern für Schäden, die durch nichtkonforme Produkte verursacht werden, wird in dem Bericht die Entwicklung eines komplexen Überwachungssystems vorgeschlagen, das ernste und in angemessenem Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehende Sanktionen vorsieht, die eine wirksame Abschreckung gegen Betrug darstellen.

Verbraucher und Unternehmen können demnach wieder optimistisch in die Zukunft blicken. Die Beseitigung der Hemmnisse, die schon immer ein Schwerpunkt der EU-Freihandelspolitik war, und die Schaffung eines unternehmensfreundlichen wirtschaftlichen Klimas werden ein hohes Schutzniveau sowohl für den Verbraucher, durch die Einhaltung hoher Gesundheits- und Sicherheitsstandards, als auch für die Unternehmen widerspiegeln, die endlich in den Genuss eines strengen Regelungs- und Kontrollsystems zum Schutz der Waren „made in Europe“ kommen werden.

Deshalb habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Mit diesem Bericht des Europäischen Parlaments werden bestimmte Elemente eingeführt, die positiv sein könnten, wenn auch etwas widersprüchlich. So würden beispielsweise alle, die am Inverkehrbringen eines Produkts beteiligt sind, vom Hersteller bis zum Händler und Importeur, die gleiche Verantwortung tragen, aber es wird nicht richtig dargelegt, wie das funktionieren soll.

Im Bericht wird auch die Beibehaltung nationaler Kennzeichnungen gestattet, während sie nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission verschwinden würden und nur die CE-Kennzeichnung anerkannt werden soll. Im Kompromiss wird der Verweis auf „nationale Kennzeichnung“ durch die Formulierung „andere Kennzeichnung“ ersetzt.

Ferner wird im Bericht erklärt, dass dieser Rahmen nicht bindend sei, aber jeder, der ihm zugestimmt habe, sich daran halten müsse. Es wird zudem ein Verweis auf KMU eingefügt, deren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen werden müsse.

Das Ziel des Vorschlags der Europäischen Kommission, das im Bericht nicht in Frage gestellt wird, liegt jedoch darin, das Funktionieren des Binnenmarkts zu erleichtern, indem die verbliebenen Hindernisse ausgeräumt werden, wovon aber bestimmte Sektoren ausgenommen sind, nämlich Lebensmittel, Futtermittel, Tiergesundheit und Tierschutz, Tabakerzeugnisse, Tierarzneimittel, Humanarzneimittel, menschliches Blut sowie menschliche Gewebe und Zellen, zu denen bereits harmonisierte Rechtsvorschriften bestehen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Frau Schaldemose hat ganz richtig ausgeführt, dass der fragliche Beschluss, der darauf abzielt, die Vermarktung der Produkte einer strengeren und umfassenderen Überwachung durch die Gemeinschaft zu unterwerfen, erhebliche Auswirkungen auf den internationalen Handel haben dürfte. Hierzu ist eine gesonderte Untersuchung erforderlich.

Ich teile die Ansicht, dass der Vorschlag, wonach Importeure gemeinsam mit den Herstellern für Schäden haften, die durch unsichere oder gegen das Akkreditierungssystem verstoßende Produkte verursacht werden, darauf abzielt, die Wirksamkeit des Systems zu verbessern und das öffentliche Interesse der Gemeinschaft sowie das grundlegende Recht der Bürger zu wahren, vor unlauteren oder gefährlichen Praktiken geschützt zu werden.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße Frau Schaldemoses Bericht, der einen gemeinsamen Rahmen für die Vermarktung von Produkten fordert und habe dafür gestimmt. Die im Bericht gegebenen Empfehlungen werden die Anstrengungen der EU zum Schutz der Verbraucher unterstützen. Die CE-Kennzeichnung wird oft als Sicherheitskennzeichnung missverstanden, obwohl sie in der Tat lediglich eine Angabe zur Übereinstimmung des Produkts mit der EU-Gesetzgebung darstellt. Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass die Kennzeichnung nicht missbräuchlich verwendet wird und dass wir die Verbraucher darüber informieren, was die CE-Kennzeichnung garantiert.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Als Berichterstatterin im Namen der PPE-DE-Fraktion für den Berichtsentwurf von Christel Schaldemose über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten möchte ich meine Zufriedenheit mit den Ergebnissen der Abstimmung äußern: Der erzielte Kompromiss hat den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens schon in der ersten Lesung ermöglicht.

Der vereinbarte Kompromiss beinhaltet die Übertragung einiger der Artikel, die sich mit der CE-Kennzeichnung befassen, auf den Bericht von André Brie über die Marktüberwachung, damit sie schneller in die Tat umgesetzt werden können. Unsere diesbezügliche Entscheidung basierte auf eindeutigen Informationen, die beweisen, dass Produkte, die in Entwicklungsländern hergestellt und zu Unrecht mit der CE-Kennzeichnung versehen werden – d. h. das CE-Kennzeichen tragen, das auf die Übereinstimmung eines Produkts mit europäischen Rechtsvorschriften hinweist – immer häufiger in der europäischen Datenbank für Produktsicherheit (RAPEX) auftauchen.

Das Vertrauen in die CE-Kennzeichnung kann nicht vom CE-Kennzeichen allein abhängen, ohne die Zusammenhänge zu kennen. Das Vertrauen muss sich auf das ganze System der Akkreditierung, Notifizierung und Marktüberwachung gründen.

Ich sehe keine Veranlassung, eine zusätzliche Produktkennzeichnung einzuführen, nicht einmal dann, wenn es sich dabei um Qualitätssiegel handelte. Neue Kennzeichnungen könnten den Endverbraucher verwirren, und zudem könnten sich die zusätzlichen Kosten dann in den Produktpreisen widerspiegeln. Daher warte ich gespannt auf die Ergebnisse der Wirkungsanalyse zur Verwendung nationaler Kennzeichnungen neben der CE-Kennzeichnung, die, wie vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gefordert, durch die Kommission erarbeitet werden sollte.

 
  
  

- Bericht Stubb (A6-0489/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Die Europäische Kommmission begründet ihren Vorschlag für diese Verordnung damit, dass bei der Anwendung „des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung (...) zahlreiche Probleme (bestehen)“ (mit anderen Worten, Produkte, die in einem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht werden, dürften vielleicht in einem anderen nicht auf den Markt kommen). Sie ist der Meinung, dass die Möglichkeit einer widerrechtlichen Behinderung des freien Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten durch einzelstaatliche technische Vorschriften möglichst gering sein soll. Deshalb legt sie Anforderungen fest, die die Behörden bei der Anwendung einer einzelstaatlichen technischen Vorschrift erfüllen müssen, und erlegt ihnen die Beweislast auf. Mit anderen Worten, sie erlegt Bedingungen auf mit dem klaren Ziel, die Möglichkeit zu begrenzen, dass jeder Staat seine eigenen Vorschriften anwendet.

Im Bericht des Europäischen Parlaments wiederum werden im Grunde weitere Hindernisse für die Maßnahmen errichtet, die jeder Staat treffen darf, beispielsweise: „Diese Verordnung zielt darauf ab, durch eine Verbesserung des freien Verkehrs von Waren das Funktionieren des Binnenmarktes und den freien und ungestörten Wettbewerb zu stärken und gleichzeitig ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Produktsicherheit zu gewährleisten“.

In der Praxis wird es den Mitgliedstaaten untersagt sein, den Absatz von Produkten auf ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt und in Verkehr gebracht worden sind, selbst wenn sie vielleicht den Vorschriften des Bestimmungsmitgliedstaates nicht vollständig entsprechen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich stimme den in Herrn Stubbs Bericht enthaltenen Empfehlungen zu. Das Dokument hat zum Ziel, die Rolle von nationalen Behörden und Wirtschaftsteilnehmern bei der Durchsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu klären und zu definieren. Zwar bin ich für eine Erhöhung der Effektivität, mit der der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung durchgesetzt wird, doch darf sie sich nicht auf die Binnenmarktbasis der weiteren Harmonisierung auswirken. Darüber hinaus müssen Sicherheitsaspekte Teil der Durchsetzung dieses Grundsatzes bilden. Ich bin überzeugt, dass der Bericht diese Probleme ausreichend behandelt und habe deshalb dafür gestimmt.

 
  
  

- Berichte Stubb (A6-0489/2007), Schaldemose (A6-0490/2007) und Brie (A6-0491/2007)

 
  
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  Jens Holm, Søren Bo Søndergaard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (EN) Wir stimmen dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung als einem Garant für fortgeschrittene Verbraucher-, Sozial- oder Umweltrechte nicht zu. Der Grundsatz besagt, wenn das Produkt irgendwo in Europa genehmigt wird, kann ihm der Zugang zu einem anderen Mitgliedstaat nicht verweigert werden, es sei denn, die Behörden können beweisen, dass die Anwendung einer nationalen technischen Vorschrift gerechtfertigt ist. Jedoch werden die Kriterien für Ausnahmen von diesem Grundsatz bereits durch EU-Gerichtbeschlüsse festgelegt. Und diese gelten für alle Mitgliedstaaten, ungeachtet der Tatsache, ob wir das Warenpaket annehmen oder nicht.

Darüber hinaus werden die Verbraucherrechte auf EU Ebene mit dem Warenpaket gestärkt. Ferner sind wir gegen alle Maßnahmen im Warenpaket, die einer zukünftigen Harmonisierung des Strafrechts auf EU Ebene politische Unterstützung geben könnten. Unter Berücksichtigung all dessen haben wir uns entschieden, für die Berichte zu stimmen.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für das „Binnenmarktpaket für Waren“, weil es unabdingbar ist, dass es einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Vermarktung von Waren im Ausland gibt. Vor allem in einem gemeinsamen Binnenmarkt, der auf den Prinzipien der technischen Vereinheitlichung von Vorschriften für die Zulassung von Waren auf dem europäischen Markt und dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung basiert, darf es nicht sein, dass die Vermarktung von Produkten, die in einem Mitgliedstaat bereits zugelassen sind, am Markt eines anderen Mitgliedstaates auf Grund von behördlichen Wegen empfindlich verzögert oder schlimmstenfalls sogar verhindert wird.

Somit begrüße ich die Berichte unserer Kollegen Schaldemose und Brie, die eine Verkürzung der Behördenwege unterstützen und einen gemeinsamen Rechtsrahmen für künftige sektorale Rechtsvorschriften setzen, damit in Zukunft soviel Kohärenz wie politisch und technisch machbar ist gewährleistet wird. Abschließend möchte ich jedoch festhalten, dass die beiden Vorschläge noch verfeinert werden müssen, damit wichtige Begriffsbestimmungen und vor allem der Anwendungsbereich des Rechtsrahmens eindeutig geklärt werden. Wenn es bereits diesen Vorschlägen an klarer Terminologie mangelt, wird auch die angestrebte Vereinheitlichung nicht möglich sein.

 
  
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  Karin Scheele (PSE), schriftlich. Das heute abgestimmte Paket über die Vermarktung von Produkten in Europa stellt zweifelsohne eine Verbesserung für die KonsumentInnen dar. Die Probleme mit importiertem Spielzeug im vergangenen Jahr haben deutlich gezeigt, dass es hier eindeutig Handlungsbedarf gibt und dass es möglich sein muss, Importeure für die Sicherheit von Produkten verstärkt zur Verantwortung ziehen zu können.

Wichtig ist, dass das Parlament erreicht hat, dass der New-Approach-Ansatz in geringerem Ausmaß umgesetzt wird und seine Anwendung von Fall zu Fall beurteilt werden muss. Nicht zufrieden kann man mit der bisherigen Handhabung der CE-Kennzeichnung sein. Es ist definitiv kein Qualitätszeichen einer in Europa hergestellten Ware, was in der gegebenen Form vielen KonsumentInnen suggeriert wird und in Folge für große Irreführungen sorgt.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. (NL) Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mit Überzeugung für den Dreiparteienkonsens zum Gesetzespaket für den Binnenmarkt für Waren gestimmt. Zudem bin ich davon überzeugt, dass es uns gelingen wird, die Sache in erster Lesung und sogar innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Vorschläge abzuschließen. Diese Gesetzgebung ist so dringend notwendig, dass ich mich frage, warum Verbraucher und kleine und mittelständische Unternehmen so lange darauf warten mussten.

Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung wurde vor fast dreißig Jahren vom Gerichtshof formuliert und ist fester Bestandteil der Rechtsprechung geworden. Allerdings wenden die Mitgliedstaaten diesen Grundsatz nicht systematisch an. Meiner Überzeugung nach stellt die Umkehr der Beweislast, die wir nun anwenden, den besten Weg dar, dieses Prinzip zu berücksichtigen und den Binnenmarkt für nicht harmonisierte Produkte zu ermöglichen.

Des Weiteren gewähren wir dem Verbraucher durch bessere Marktüberwachung einen umfassenderen Verbraucherschutz. In einem Europa, das seine hohen Standards preist, wäre weniger unannehmbar.

Schließlich sorgen wir für die Überwindung einer Reihe schlechter protektionistischer Gewohnheiten. Das neue Akkreditierungssystem für Konformitätsbewertungsstellen wird zwar einigen verwaltungstechnischen Aufwand verursachen, aber letztendlich zu einem besseren Ergebnis, einem funktionierenden Binnenmarkt und gleichen Wettbewerbsbedingungen führen.

Die Kosten, die wir mit diesem Paket einsparen, werden zu mehr Beschäftigung und mehr wirtschaftlichem Wachstum führen. Besserer Verbraucherschutz ist ein ausgezeichneter Grund, dieses Paket mit Begeisterung zu verabschieden.

 
  
  

- Lage im Gaza-Streifen (RC-B6-0066/2008)

 
  
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  Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich werde für diesen Entschließungsantrag stimmen. Die humanitäre und politische Krise im Gaza-Streifen erfüllt uns mit großer Sorge. Wir müssen die Hamas auffordern, Angriffe gegen Israel aus dem von ihr kontrollierten Gebiet zu stoppen, und wir müssen Israel auffordern, Militäraktionen einzustellen, bei denen Zivilisten getötet werden, und gezielte außergerichtliche Tötungen zu beenden.

Die Politik der Isolierung des Gaza-Streifens ist vollkommen gescheitert, und zwar auf politischer und auf menschlicher Ebene. Die Blockade muss beendet und die Übergänge nach Gaza und zurück wieder geöffnet werden.

Ich befürworte die in den letzten Jahren an die Palästinenser geleisteten Finanzhilfen der EU, die – mit den geeigneten Kontrollen und Überwachungen – beibehalten werden sollten.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Leider nutzt die EU wieder einmal eine humanitäre Katastrophe dafür, um ihre Stellung im außenpolitischen Bereich in den Vordergrund zu rücken.

Die Juniliste spricht der von dem Konflikt betroffenen Zivilbevölkerung ihr Mitgefühl aus, aber dieser Konflikt kann nur durch die UN und mit breiter internationaler Unterstützung gelöst werden, nicht durch die EU.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Zwar teilen wir viele Bedenken, die in dieser Entschließung geäußert werden, doch bleibt sie weit hinter dem zurück, was zur Anprangerung und Verurteilung von Israels Kolonialpolitik gegenüber Palästina und den Palästinensern gesagt werden muss.

Unter anderem

- werden in der Entschließung erneut Angreifer und Angegriffene, Besatzer und Besetzte auf eine Stufe gestellt und so der Terrorismus des israelischen Staates ignoriert;

- wird in der Entschließung weder das kriminelle Embargo verurteilt, das Israel gegen den Gaza-Streifen und dessen Bevölkerung verhängt hat, noch die stillschweigende Duldung und das Schweigen der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Europäischen Union dazu angeprangert;

- wird in der Entschließung nichts über die bedauerlichen Äußerungen von Kommissar Frattini gesagt, der für Justiz und innere Angelegenheiten zuständig ist und erklärt hat, die EU sei bereit, sich der israelischen Belange und Interessen in einer Weise anzunehmen, wie es in den ersten Jahren der Intifada nicht auf unserer Tagesordnung gestanden habe. Es ist gelinde gesagt abscheulich, dass jemand, der so viel über Terrorismus spricht, nicht nur den Terrorismus Israels ignoriert, sondern auch bereit ist, mit ihm zu kooperieren.

Wir unsererseits werden die israelische Politik der Apartheid gegen Palästina weiter verurteilen und weiter für die vollständige Achtung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes eintreten, die in zahlreichen UN-Resolutionen verankert sind.

 
  
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  Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen gemeinsamen Entschließungsantrag zur Lage im Gaza-Streifen gestimmt und bin hocherfreut darüber, dass das Parlament sich so stark macht für eine Aufhebung der Blockade. Hier bahnt sich eine humanitäre Katastrophe an. In den Krankenhäusern fehlt es an Medikamenten zur Sicherung der Grundversorgung, die Lebensmittelhilfen für einen Teil der Bevölkerung decken nur zwei Drittel des täglichen Bedarfs und die Fischereibranche, in der etwa 10 000 Menschen beschäftigt waren, befindet sich in einer schweren Krise, da nur noch in Küstennähe gefischt werden darf.

Darüber hinaus steht eine Umweltkatastrophe bevor und bedroht die Küsten der Region, da die Kläranlage in Beit Lahia nicht ordnungsgemäß funktioniert und wegen blockierter Versorgungswege keine Reparaturen ausgeführt werden können. Unternehmen gehen zugrunde, und Arbeitslose müssen sich bei Schmugglern und Extremisten verdingen. Die Raketenangriffe gehen weiter, und die wenigen, die dafür verantwortlich sind, bedrohen den Frieden und die Zukunft vieler, sowohl auf israelischer als auch auf palästinensischer Seite.

Die Hamas muss die Täter stoppen. Nur die Extremisten auf allen Seiten profitieren, wie ich anlässlich meines letzten Besuchs in Gaza immer wieder zu hören bekam. Die EU muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Blockade zu beenden, und Israel muss erkennen, dass es durch die Blockade keine langfristige Sicherheit erreichen kann.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Eines muss man vorweg einmal ganz klar sagen: Bei dem Embargo durch Israel handelt es sich eindeutig um einen völkerrechtswidrigen Akt, der in dieser Art und Weise auf keinen Fall akzeptiert werden kann.

Durch das Embargo und die Verwehrung von Trinkwasser und Lebensmitteln schafft Israel künstlich eine Situation für die Menschen im Gaza-Gebiet, die beispiellos inhuman und menschenunwürdig ist. Der ägyptischen Regierung und dem kühlen Kopf der dortigen Grenzpolizei ist es zu verdanken, dass eine große Katastrophe ausgeblieben ist und man die am Konflikt selbst unbeteiligten Menschen mit dem Notwendigsten versorgt hat. Unverantwortlich ist hingegen das Abschieben der Verantwortung auf Ägypten, das in der derzeitigen Lage keinerlei Schuld an der Eskalation trifft.

Im 21. Jahrhundert kann es nicht angehen, das die Zivilbevölkerung als Sündenbock für terroristische Akte der Hamas herhalten muss. Die Infrastruktur ist daher sofort wiederherzustellen und die Versorgung der Bevölkerung ist zu gewährleisten.

Die palästinensische Gegenseite wiederum sollte alles daransetzen, eine Deeskalation herbeizuführen, um den Abschluss eines Abkommens bis Ende 2008 zu ermöglichen. In der derzeitigen Situation scheint dieser hehre Auftrag allerdings in weite Ferne zu rücken.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Vor dem Hintergrund, dass alles getan werden muss, um für die Lage im Gaza-Streifen eine Lösung zu finden, wird dieser Entschließungsantrag bestenfalls keine und schlimmstenfalls negative Auswirkungen haben. Will das Parlament im Nahen Osten in der Rolle eines aufrichtigen Friedensvermittlers auftreten, dann sollte es keine so unausgewogenen Entschließungsanträge verfassen. Es ist nicht leicht für ein Parlamentsmitglied, gegen einen Entschließungsantrag mit humanitären Anliegen zu stimmen, aber wenn diese Anliegen mit einer ungerechten Darstellung Israels verknüpft werden, verliert dieser Antrag an Wert. In einer parlamentarischen Entschließung sollte die Hamas nicht aufgefordert werden, einen Gefangenen als bloßen „Akt des guten Willens“ freizulassen. Die Hamas ist kein barmherziger König aus dem Mittelalter, sondern eine terroristische Organisation, die maßgeblich für die Lage im Gaza-Streifen verantwortlich ist.

Wenn dieses Parlament von Israel verlangt, seine Verpflichtungen zu erfüllen, sollte es zur Kenntnis nehmen, dass israelische Arbeitnehmer fortwährend ihr Leben aufs Spiel setzen, um trotz der Manipulation der Stromversorgung durch die Hamas Strom nach Gaza zu liefern. Wenn wir uns um die Bedürfnisse der Notleidenden kümmern, müssen wir auch die Menschen im Süden Israels einbeziehen, auf die zeitweise eine Rakete pro Stunde abgefeuert wurde und wo Berichten zufolge 75 % der Kinder an Angstzuständen und posttraumatischen Störungen leiden.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die israelischen Behörden verüben immer wieder neue Verbrechen an den Palästinensern. Seit Monaten schränken sie die Freiheiten der Menschen und den Handel mit Waren und Lebensmitteln ein und blockieren den Zugang zu Trinkwasser, Strom und zu anderen grundlegenden Versorgungsleistungen, während die israelische Armee fortfährt, Zivilpersonen anzugreifen und zu töten.

Das im Entschließungsantrag geäußerte Mitgefühl über das Unheil, das der palästinensischen Bevölkerung widerfährt, ist reine Heuchelei, denn die EU und die Vereinigten Staaten sind doch Teil des Problems. Imperialistische Interessen stärken Israel bei seiner kriminellen Politik den Rücken. Die Imperialisten möchten die Kontrolle über eine Region behalten, die aufgrund ihrer Lage und ihrer geostrategischen Aktivität von Bedeutung ist; sie möchten sich das Recht, einzuschreiten, bewahren, und sei es mit militärischen Mitteln.

Die Pläne des Quartetts haben das Scheitern eines weiteren imperialistischen Versuchs verdeutlicht, und die Annapolis-Abkommen werden zu dem gleichen Ergebnis führen. Der Vorschlag, sie zu erneuern, ist ein Versuch, den Leuten ein X für ein U vorzumachen – letzten Endes setzt er Opfer mit Verfolgern gleich.

Die Imperialisten können das palästinensische Problem nicht lösen. Die Lösung muss aus den Bemühungen der Völker Palästinas und Israels selbst erwachsen, sowie aus der internationalen Solidarität mit ihrem Ringen um friedliche Koexistenz, die über die Gründung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt erreicht wird.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich.(FR) Wenn ich trotz zahlreicher Vorbehalte zu einem insgesamt unausgewogenen Text diesen letztlich unterstützt habe, dann weil ein von der PPE-Fraktion vorgeschlagener mündlicher Änderungsantrag die Wahrheit hinsichtlich der derzeitigen Situation in Gaza in gewissem Maße wiederhergestellt hat

Wer auch immer die Verantwortung trägt, so war es doch inakzeptabel, vollkommen inakzeptabel, dass in der ursprünglichen Ziffer 3 des Textes Israel und die Hamas auf eine Stufe gestellt wurden.

Hat die Sorge Israels, seine Bürger vor den täglich von der Hamas und den palästinensischen Milzen begangenen Gewaltakten zu schützen, auch nur das geringste zu tun mit den blinden Attentaten (erst unlängst Dimona) oder den Angriffen mit Qassam-Raketen, die täglich über Sderot niedergehen und vor allem auf Schulen gerichtet sind, und damit auf die Kinder, das lebendige Herz der israelischen Gesellschaft?

Natürlich können wir unterschiedliche Ansichten zu dem Konflikt haben, aber die aufrichtigen Mitglieder dieses Parlaments werden sich weigern, Israel, ein demokratisches Land und eine demokratische Regierung, und die Hamas, eine Terroristenbewegung und als solche von der Europäischen Union eingestuft (eine Realität ebenso wie die ständige Weigerung, die Bedingungen des Quartetts zu erfüllen, die diese Entschließung seltsamerweise ebenfalls verschweigt) als gleiche Partner angesichts der infamen Gewalttaten anzusehen.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Der Ton und weitgehend auch der Inhalt des Entschließungsantrags zur Lage im Gaza-Streifen sind in antiisraelischer Weise verzerrt. Es ist sicher richtig, dass die Palästinenser im Gaza-Streifen in einem Dauerzustand der Entbehrungen leben und dass dies unmenschlich ist. Die Schuld daran trägt Israel aber nur zum Teil, überwiegend sind daran palästinensische Terroristen und Extremisten wie die Hamas schuld sowie das Versäumnis der arabischen Staaten, bei der Wiedereingliederung der Bevölkerung und beim Wiederaufbau der Region zu helfen. Sie haben es zugelassen, dass Gaza weiter eine offene Wunde bleibt. Ich bedauere, dass keine Aufforderung an die momentan Verantwortlichen in Gaza erging, die nötigen Schritte für eine friedliche Einigung mit Israel zu unternehmen. Ich begrüße die Forderung nach Freilassung von Unteroffizier Shalit. Aus diesen Gründen habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
  

- Siebte Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen (RC-B6-0092/2008)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Die Juniliste unterstützt den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und dessen wichtige Arbeit.

Wir lehnen jedoch Ziffer 34 des Entschließungsantrags ab, wo es heißt, dass jeder EU-Mitgliedstaat in diesen Fragen den Standpunkt der EU vertreten muss. Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein selbstständiges Mitglied der Vereinten Nationen und hat daher das Recht, seine eigenen Ansichten auszudrücken. Aus diesem Grunde haben wir gegen den Entschließungsantrag gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Entsprechend seiner bisherigen Standpunkte zur Bestimmung der Tätigkeit dieses UN-Gremiums, in denen die Versuche, dessen Überwachung und Organisation zu gewährleisten, offenkundig waren – wir erinnern an die Kritik und den Druck der EU beispielsweise zur Art und Weise, in der einige Länder in dieses Gremium gewählt wurden (als das Prinzip des „Neubeginns“ bedauert und die Einführung von Auswahlkriterien befürwortet wurde), zu dem Mechanismus des Sonderverfahrens, zur Verstärkung der Ländermandate und zur Möglichkeit der Schaffung neuer Mandate mit einfacher Mehrheit oder auch zu den Bedingungen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review) –, hat das Europäische Parlament eine Entschließung angenommen, in der es zwar dem gleichen Ansatz folgt, aber bei der Erklärung seiner wahren Ziele gemäßigter ist.

Wir möchten unter anderem darauf hinweisen, in welch unannehmbarer Weise Druck auf die einzelnen Mitgliedstaaten ausgeübt wird, damit sie ihre Vorschläge in diesem UNO-Gremium davon abhängig zu machen, welche Standpunkte die EU vielleicht dazu vertritt, und somit ihre eigene Hoheit in der Außenpolitik hintanzustellen. Wir weisen auch darauf hin, dass die genannten Länder – und auch einige nicht genannte – ihrer politischen Meinung beraubt werden, was einmal mehr die „Doppelmoral“ beweist, mit der hier vorgegangen wird, also die Inszenierung von Menschenrechten im Sinne der EU-Interessen.

 
  
  

- Bericht Françoise Castex (A6-0024/2008)

 
  
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  Jan Andersson, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben für den Bericht über die demografische Zukunft Europas gestimmt. Allerdings sind wir der Ansicht, dass der Bericht zu weitreichend ist und Aspekte aufgreift, die über das hinausgehen, was für den demografischen Wandel relevant ist. Wir wenden uns auch gegen verschiedene Vorschläge zu Steuererleichterungen für Unternehmen, die Krippen einrichten oder Heimarbeit ermöglichen.

Wir haben jedoch für den Bericht gestimmt, da er auch wesentliche Aspekte der Herausforderung behandelt, der Europa gegenübersteht.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir bedauern, dass nicht alle unsere Änderungsanträge übernommen wurden. Sie sollten dazu dienen, den Bericht zu verbessern, bestimmte Begründungen zu hinterfragen und Maßnahmen aufzunehmen, die unserer Meinung nach für den Schutz der Rechte von Frauen, Familien und Kindern unerlässlich sind. Wir wissen zum Beispiel, wie niedrige Löhne und unsichere Arbeitsplätze die soziale Instabilität noch verschärfen und so die Aussichten derer, die sich für Kinder entscheiden, auf Stabilität drastisch schmälern.

Deshalb bilden stabilere Arbeitsplätze, höhere Löhne, eine Stärkung der sozialen Sicherheit sowie der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, die Senkung der Gesamtarbeitszeit ohne Lohneinbußen und die Sicherung einer gerechteren Einkommensverteilung sowie der Vollbeschäftigung Grundfaktoren für die Bewältigung des demografischen Wandels.

Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt die Schaffung neuer und besserer Infrastrukturen im Bildungs- und Sozialbereich sowohl für junge als auch für ältere Menschen, einschließlich mehr Einrichtungen für lebensbegleitendes Lernen, Kinderbetreuung, Krankenpflege und Seniorenbetreuung. Dazu bedarf es mehr und besserer öffentlicher Dienstleistungen, die einen gleichberechtigten Zugang für alle gewährleisten.

Da diese Aspekte im Bericht nicht ausreichend hervorgehoben werden, bietet er keine wirksamen Antworten auf diese Probleme, auch wenn er einige positive Vorschläge enthält, die wir begrüßen, die für uns aber nicht ausreichen, um für den Bericht zu stimmen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Große Teile Europas stehen vor demografischen Herausforderungen. Diese sollten jedoch durch nationale Maßnahmen gelöst werden, nicht durch allumfassende EU-Vorschläge, die vielleicht für einzelne Länder passen, für andere Mitgliedstaaten hingegen völlig ungeeignet sind. Mehrere EU-Länder, darunter Schweden, haben zu einem großen Teil die niedrigen Geburtenraten und viele demografische Probleme überwunden, unter anderem durch eine wohl durchdachte Sozialpolitik sowie durch Einwanderung. Interessierte Mitgliedstaaten können gern die Erfahrungen Schwedens und anderer skandinavischer Länder studieren und die dort ergriffenen Maßnahmen für sich nutzen.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. (PL) Der Bericht über die demografische Zukunft Europas hat meine volle Unterstützung. Ohne Zweifel lässt der in den letzten Jahren zu beobachtende Rückgang des natürlichen Bevölkerungswachstums in Verbindung mit einem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung bis 2050 eine grundlegende Änderung der Bevölkerungsstruktur der Europäischen Union erwarten. Die Änderungen werden durch eine globale Überalterung der Bevölkerung und eine Abnahme der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter gekennzeichnet sein, was für den Haushalt der Mitgliedstaaten eine große Belastung darstellt. Dies wird ein nicht nur für die einzelnen Mitgliedstaaten, sondern für die Union insgesamt schmerzhafter Prozess. Die Union könnte so mit einem Verlust ihrer Wettbewerbsfähigkeit und einem geringeren Wirtschaftswachstum im Vergleich zu Regionen der Welt konfrontiert sein, die ein starkes Bevölkerungswachstum aufweisen.

Dieses demografische Ungleichgewicht hätte zweifellos auch negative Auswirkungen auf die Finanzierung des Sozialschutzes und die Nachhaltigkeit der Rentensysteme. Deshalb unterstütze ich die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen, die auf eine demografische Erneuerung, eine Verlängerung der Dauer des Erwerbslebens, die Gewährleistung einer hochwertigen Sozialfürsorge und die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen abzielen. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Union beizubehalten und zugleich das Funktionieren des europäischen Sozialmodells langfristig zu garantieren.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich.(FR) Die Europäer sind eine aussterbende Spezies. Mit einer durchschnittlichen Geburtenrate unter 1,5 wird das Europa der 27 bis zum Jahr 2050 etwa 20 Millionen Einwohner verloren haben, und die über 65-Jährigen werden 30 % seiner Bevölkerung ausmachen.

Die von Frau Castex vorgeschlagenen Maßnahmen zur Wiederbelebung der europäischen Geburtenrate sind unnütz, denn wie alle Europabesessenen an der Macht strebt unsere Kollegin nicht die demografische Erneuerung der europäischen Völker an, sondern will sie durch eine Zuwanderung aus Afrika und Asien ersetzen. Aus diesem Grunde widmet sie 15 Artikel ihres Berichts dem Bemühen um Erleichterungen für die Familienzusammenführung, Bürgerrechte für Zuwanderer, verstärkte Anstrengungen für deren Integration usw.

Diese Politik, die in Frankreich von Herrn Attali propagiert und von Herrn Sarkozy umgesetzt wird, wird dazu führen, dass bis zum Jahr 2050 80 Millionen weitere Zuwanderer in Europa aufgenommen und unsere Völker letztlich verschwinden werden.

Um das Überleben der europäischen Völker zu gewährleisten, müssen die Migrationsströme im Gegenteil umgekehrt und eine umfassende geburtenfreundliche Politik eingeführt werden, die sich auf die Familie und die Bejahung des Lebens gründet. Hierfür müssen unsere Nationen in einem neuen Europa, dem der Vaterländer, ihre Souveränität und ihre Identität wiederfinden.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für eine Kohäsionspolitik bezüglich der demografischen Entwicklung der Europäischen Union, da die strukturelle Änderung der Alterspyramide der europäischen Gesellschaft einer Besorgnis erregenden Zukunft entgegensteuert. Ich weise darauf hin, dass alle europäischen Industrieländer mit denselben schwerwiegenden sozialpolitischen Problemen konfrontiert sind, welche gerade das Modell der europäischen Sozialstaatlichkeit, das grundlegend ist für unseren heutigen Wohlstand, gravierend gefährden.

In diesem Zusammenhang möchte ich besonders den Anstieg der Bevölkerung über 65 auf 53% bis 2050 – herbeigeführt durch die gegenwärtig extrem niedrige Geburtenrate von 1,5 – betonen, welcher nicht nur zu Generationskonflikten führen und somit auch als ein Hindernis für den sozialen Zusammenhalt innerhalb einer Gesellschaft gelten, sondern auch die internationale wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit Europas beeinträchtigen könnte. Dieser vor sich gehende demografische Wandel erfordert eine allgemeine Anpassung der einzelnen Sozialsysteme und eine schnelle sowie effiziente Umsetzung.

 
  
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  Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich.(FR) Der Bericht Castex über die demografische Zukunft Europas ist von unsäglicher Banalität und greift alle Klischees auf, die in den einschlägigen Studien zu finden sind. Frau Castex vergisst unter anderem, die Methoden der Empfängnisverhütung zu erwähnen, die in starkem Maße dazu beigetragen haben, die Geburtenrate in Europa auf den jetzigen Stand von nur noch 1,5 Kindern pro Frau zu drücken, was bei Weitem nicht zur Erneuerung der Generationen ausreicht.

Voraussetzung für ein demografiefreundliches Umfeld ist die Möglichkeit für die Frauen, die dies wünschen, ihre Kinder während eines mehr oder weniger langen Zeitraums zu betreuen. Dies ist eine vorrangige Investition für die Gesellschaft und würde die Schulabbruchsquote und die Jugendkriminalität beträchtlich verringern.

Was den Rückgriff auf die Zuwanderung zur Kompensierung der leeren Kinderwagen betrifft, so ist dies eine gefährliche Idee, die neben der Tatsache, dass sie unsere westlichen Gesellschaften destabilisiert, Gefahr läuft, zu einer Zeitbombe mit allen vorstellbaren Konsequenzen zu werden. Die Zuwanderung mit dem Mangel an qualifizierten oder nicht qualifizierten Arbeitskräften rechtfertigen zu wollen, während es mehr als 20 Millionen Arbeitslose in Europa gibt, läuft darauf hinaus, die europäischen Arbeitnehmer zu benachteiligen, die die Vorschläge der Kommission oder des Europäischen Parlaments gewiss zu schätzen wissen werden.

Aus diesen Gründen werden wir gegen den Bericht Castex stimmen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Wie Frau Castex ganz richtig festgestellt hat, wird die Europäische Union mit einem Anstieg des europäischen Durchschnitt des Altenquotienten (Zahl der Personen über 65 geteilt durch die Zahl der Personen zwischen 14 und 65) von 25 % im Jahr 2004 auf 53 % im Jahr 2050 vermutlich ihren Wettbewerbsvorteil verlieren und einen Rückgang des Wirtschaftswachstums hinnehmen müssen.

Ich schließe mich den Vorschlägen für die fünf Grundausrichtungen der Arbeit an, nämlich die demografische Erneuerung, ein aktives Leben hoher Qualität, ein leistungsfähigeres Europa, eine bessere Eingliederung von Migranten und die Garantie des Sozialschutzes und der Solidarität zwischen den Generationen.

 
  
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  Marcin Libicki, Wojciech Roszkowski und Konrad Szymański (UEN), schriftlich. – (EN) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, weil die darin vorgeschlagenen Lösungen für die demografische Krise kontraproduktiv sind.

Im Gegensatz zu dem, was in dem Bericht steht, sind traditionelle Familien und das soziale Ansehen der Mutterschaft die einzigen Mittel, die hier weiterhelfen.

Die sozialen Experimente, die der Bericht empfiehlt (so genannte alternative Familienstrukturen) bringen nichts außer Risiken für unsere Gesellschaften.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe selten mit soviel Freude für eine Entschließung gestimmt, denn sie macht ganz klar deutlich, dass Frauen und ältere Menschen angesichts der Herausforderungen unserer demografischen Zukunft eine bedeutende Rolle zu spielen haben.

Man erwartet von den Frauen, dass sie bereit sind, mehr Kinder in die Welt zu setzen und gleichzeitig länger berufstätig zu sein. Da gilt es, den Rahmen zu schaffen, der sie motiviert.

Man kann von den Frauen nicht verlangen, dass sie sich schuldig fühlen oder dass sie sich mit jedem Kind, das sie zur Welt bringen, der Armut aussetzen.

Je mehr Kinder sie zur Welt bringen, desto mehr werden sie bei der sozialen Absicherung diskriminiert – vor allem, wenn sie sich ausschließlich der Familie widmen –, desto weniger verdienen sie und desto geringer sind ihre Renten.

Doch die schönsten Entschließungen nützen gar nichts, wenn der politische Mut zu ihrer Umsetzung fehlt. Das war leider der Fall bei der Entschließung von 1995 über die Aufteilung der Rentenansprüche bei einer Scheidung und bei der Entschließung über die Situation von mithelfenden Ehepartnern in KMU, die darauf abzielten, den zahlreichen Diskriminierungen, denen die Frauen nach wie vor ausgesetzt sind, und der jämmerlichen Rolle allzu vieler Männer in Bezug auf ihre Vaterschaftspflichten abzuhelfen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße die Empfehlungen von Françoise Castex in Bezug auf die demografische Zukunft Europas. Die Botschaft, von der dieser Bericht insgesamt getragen wird, nämlich Ermutigung zu wirtschaftlicher Wettbewerbstätigkeit bei gleichzeitiger Erhaltung des europäischen Sozialmodells ist meines Erachtens sowohl logisch als auch begründet. Ich denke, dass der Bericht berechtigterweise die Wichtigkeit solcher Bereiche wie Bildung, Kinderbetreuung und finanzielle Mechanismen hervorhebt, wenn es darum geht, dieses Ziel zu erreichen. Darüber hinaus ist die Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Beruf erforderlich, ebenso wie eine gut und nüchtern durchdachte Einwanderungspolitik mit dem Ziel einer erfolgreichen Integration. Der Bericht spricht diese Probleme an, und ich habe für die darin enthaltenen Empfehlungen gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Massenzuwanderung und Überalterung gefährden den Bestand der autochthonen Bevölkerung. Erstere wird als Verjüngungswunderkur angepriesen, führt jedoch nur zur Ethnomorphose, also zur Umvolkung. Wenn das EU-Establishment nicht endlich für eine pro-natalistische Politik für die autochthonen Europäer und für die traditionelle Mehrkindfamilie eintritt und Zerstörungsversuchen der traditionellen Familie, wie etwa durch Homo-Ehen, entgegenwirkt sowie eine Null-Zuwanderung auch im Bereich des Familiennachzugs durchsetzt, werden wir wohl in gut 50 Jahren über die Kosovoisierung Europas palavern, so wie wir dieser Tage über die Kosovo-Frage beraten.

Im vorliegenden Bericht versucht man einmal mehr die Zuwanderung als Heilmittel zu verkaufen, bei der sich bald die angestammte Bevölkerung an die Migranten wird anpassen müssen. Aus diesem Grund habe ich den heutigen Bericht abgelehnt.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Die EU muss auf bedenkliche demografische Veränderungen reagieren, wenn sie sich ihr demografisches und territoriales Gleichgewicht erhalten möchte. Einerseits ist es notwendig, sich mit der Alterung der Bevölkerung zu befassen. Die Lage ist beunruhigend. Ab 2010 wird sich die Zahl der arbeitenden Bevölkerung jedes Jahr um eine Million verringern, was die generationenübergreifende Solidarität gefährden wird.

Andererseits ergeben sich Probleme durch die Geburtenrückgänge. Diese Probleme gibt es schon seit Jahren. Da die Geburt von Kindern immer mehr auf einen späteren Lebensabschnitt hinausgezögert wird, liegt darin vielleicht auch der Grund dafür, dass die Unfruchtbarkeit von Paaren zunimmt. Der Schutz von Mutter und Familie muss bei allen EU-Maßnahmen im Vordergrund stehen. Die Rentensysteme dürfen Frauen nicht dafür bestrafen, Mutter zu sein.

In den vergangenen Jahren sind die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zurückgegangen, aber gleichzeitig haben sich die Unterschiede innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten vertieft. Vor allem benachteiligte Regionen sind hier unterentwickelt, und außerdem sind diese auch noch von den demografischen Veränderungen – nämlich Alterung der Bevölkerung und Migration – am stärksten betroffen. Da es nicht genug gut bezahlte Arbeitsplätze gibt, wandern qualifizierte Arbeitnehmer in die großen Städte ab. Eine hohe Konzentration wirtschaftlicher Tätigkeiten in den Hauptstädten untergräbt das demografische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Gleichgewicht und führt zu einem Rückgang der Bevölkerung im ländlichen Raum, in dem es häufig an der für die Entwicklung benötigten grundlegenden Infrastruktur mangelt.

Ich habe für den Bericht von Françoise Castex über die demografische Zukunft gestimmt, denn er ist einer der wichtigen Berichte. Wir müssen erkennen, dass die demografische Entwicklung ein Grundbestandteil aller Maßnahmen ist, seien sie nun mittel- oder langfristig.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die demografische Erneuerung Europas ist ein wesentlicher Faktor für ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Jüngsten und den Ältesten und für eine wachsende Erwerbsbevölkerung. Die derzeitigen rückläufigen Geburtenraten und die steigende Lebenserwartung werden eine größere Abhängigkeit der älteren Menschen und einen Rückgang der Bevölkerung in erwerbsfähigem Alter zur Folge haben. Deshalb müssen Maßnahmen zur demografischen Erneuerung ergriffen werden, um damit ein produktiveres und fortgeschritteneres Europa mit einem hohen Niveau an Sozialschutz und Solidarität zwischen den Generationen sicherzustellen.

Wir müssen Politiken zur Förderung der ständigen Erneuerung der europäischen Bevölkerung und zur Gewährleistung einer anhaltenden wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Bewahrung des europäischen Sozialmodells entwickeln.

Wir dürfen einen anderen Aspekt dieses Themas, der mit Europa als Zielpunkt großer Einwanderungsströme im Zusammenhang steht, nicht außer Acht lassen, denn diese Menschen tragen durchweg zu steigenden Geburtenraten bei. Die Verknüpfung der demografischen Frage mit der Frage der Einwanderung birgt allerdings potenzielle Gefahren in sich, und wir dürfen für eine demografische Erneuerung nicht nur mit diesen Menschen rechnen. Deshalb möchte ich die Maßnahmen zur Geburtenförderung unterstreichen, die – flankiert von angemessenen Politiken in den Bereichen Bildung und Ausbildung und von der Solidarität zwischen den Generationen – dem Bevölkerungsrückgang in Europa abhelfen sollen.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Europa steht einer gewaltigen demografischen Herausforderung gegenüber. Als Thema ist dies unbedingt relevant für eine Diskussion auf europäischer Ebene. Ich selbst habe mich als Verfasser einer Stellungnahme zu Flexicurity dazu geäußert. Eine grundlegende Voraussetzung ist jedoch, dass der Ausgangspunkt der Diskussion darin besteht, dass die meisten vorgeschlagenen Maßnahmen, wie ein höheres Rentenalter, eine kluge Familienpolitik, gute Bedingungen für einen Elternurlaub usw., unter dass Subsidiaritätsprinzip fallen. Eine Reihe von Vorschlägen in der, gelinde gesagt, breiten Palette von Lösungen des Berichts, werden in Schweden bereits erfolgreich praktiziert. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie in anderen Teilen Europas genauso gut funktionieren.

Das grundlegende Problem mit dem Bericht von Frau Castex besteht also nicht in seiner Absicht, sondern darin, dass die meisten darin angesprochenen Themen Politikbereiche betreffen, die im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegen – teilweise auf kommunaler Ebene. Ich habe daher für die Änderungsanträge gestimmt, die das Subsidiaritätsprinzip betonen, und mich bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE), schriftlich. (PL) Wir haben einen wichtigen Bericht über die demografische Zukunft Europas angenommen. Die Verlängerung der Lebenszeit der Bürger stellt zweifellos eine Errungenschaft für die Mitgliedstaaten der Union dar, führt aber auch zur schrittweisen Überalterung der Bevölkerung. Auf lange Sicht wird dadurch das Gleichgewicht zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen zweifellos gestört. Die Solidarität zwischen den Generationen wird gefährdet, weil immer weniger Erwerbstätige die stetig steigenden Kosten der Leistungen, Beihilfen, Altersrenten sowie der Betreuungs- und Gesundheitsdienstleistungen für die Nichterwerbstätigen zu tragen haben.

Hier sind Maßnahmen zur Verlängerung der Dauer des Erwerbslebens und zur Erhöhung der Geburtenraten erforderlich, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Ebenso wichtig sind Programme für die vollständige Eingliederung von Zuwanderern.

Moderne Technik und die Einführung der Informationstechnologie am Arbeitsplatz tragen zu mehr Effektivität und höherer Produktivität und damit ganz wesentlich zur Verbesserung der Lage bei.

Grundlegende Probleme sind auch die Abwanderungsströme aus den ländlichen Gebieten in die Städte und die verborgenen Humanressourcen in den ländlichen Gebieten und dort vor allem in den weniger entwickelten Ländern.

Die Demografie ist eine der größten Herausforderungen für die Europäische Union, vor allem im Zusammenhang mit der starken Überbevölkerung in anderen Regionen der Welt.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN), schriftlich. (PL) In Anbetracht der ernsten demografischen Probleme, mit denen sich Europa konfrontiert sieht, haben Parlament und Kommission völlig recht daran getan, sich mit diesem Thema zu befassen. Da jedoch so viele wichtige Änderungsanträge abgelehnt wurden, musste ich leider gegen den Bericht von Frau Castex stimmen.

Insbesondere ist nicht hinnehmbar, dass das Parlament der Regelung zustimmt, wonach bei Rechtskollisionen mit dem Aufnahmeland die Definition des Familienbegriffs, wie sie in der Gesetzgebung des Ursprungslandes des Migranten festgeschrieben ist, einschließlich der sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen im Falle von Polygamie uneingeschränkt anerkannt wird. Dies verstößt gegen interne Regelungen der Mitgliedstaaten und damit gegen das Subsidiaritätsprinzip.

 
  
  

- Bericht Ambroise Guellec (A6-0023/2008)

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. – (GA) Ich stimme nicht in jeder Hinsicht mit den Aussagen im Bericht Guellec überein. Dennoch begrüße ich den Bericht und habe für ihn gestimmt. Ich begrüße den Nachdruck, den Herr Guellec auf eine ausgewogene regionale Entwicklung legt. Es muss nicht nur das Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten verringert werden, sondern wir müssen auch die Kluft innerhalb der Mitgliedstaaten sowie zwischen einzelnen Regionen überwinden. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass zusätzliche Mittel für die Förderung der regionalen Entwicklung und für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung verfügbar sind. Die Kohäsionspolitik kann einzig und allein der Umsetzung der Lissabon-Strategie dienen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Auch wenn dieser Bericht einige Aspekte enthält, die wir als positiv betrachten, obwohl sie nicht besonders sind, bleiben die großen Grundsatzfragen faktisch unberührt.

Beispiel dieses Kompromisses ist die Haltung zu den für eine wirksame Kohäsionspolitik notwendigen Finanzmitteln der Gemeinschaft. In den Erwägungen wird anerkannt, dass „für die Kohäsionspolitik künftig mehr Mittel gewährleistet sein müssen, um die absehbaren neuen Herausforderungen zu bewältigen“ (inwieweit dies etwas mit der Kohäsion zu tun hat, ist eine andere Frage, die noch geklärt werden muss). In den Ziffern, d. h. in dem eigentlichen Entschließungsantrag, wird bloß auf die vage Notwendigkeit einer Stärkung der Kohäsionspolitik verwiesen, wofür „ausreichende“ Finanzmittel bereitgestellt werden sollten.

Bedauerlicherweise wurden die von uns eingereichten Änderungsanträge abgelehnt. Diese Änderungsanträge stellten beispielsweise darauf ab, anzuerkennen, dass es Länder und Regionen gibt, die im Widerspruch zur EU stehen; zu verhindern, dass die Kohäsionspolitik für andere Zwecke instrumentalisiert wird, insbesondere zur Finanzierung von in der Lissabon-Strategie enthaltenen Zielen, die der Kohäsion zuwiderlaufen würden; einzuräumen, dass die Finanzmittel der Gemeinschaft für die Kohäsion aufgestockt werden müssen; die Gemeinschaftshilfen für Unternehmen an Bedingungen zu knüpfen, um Betriebsverlagerungen zu verhindern; auf die Notwendigkeit permanenter Maßnahmen mit einer angemessenen Finanzierung für die Regionen in äußerster Randlage hinzuweisen sowie die Rolle der Fischerei im Zusammenhang mit der Kohäsion anzuerkennen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße den Bericht von Ambroise Guellec über den Vierten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Die Ergebnisse weisen auf einen eindeutigen Fortschritt bei der Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU hin. Dennoch zeigt die Erkenntnis, dass die Ungleichheiten in vielen Mitgliedstaaten – insbesondere zwischen Hauptstädten und ländlichen Gebieten – zugenommen haben, dass es notwendig ist, das politische Ziel der Verringerung der Unterschiede innerhalb und zwischen den verschiedenen EU-Regionen weiterzuverfolgen.

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Die Kohäsionspolitik hilft, Probleme wie demografische Veränderungen, die Abwanderung vom Land in die Städte, Segregation oder Klimawandel zu lösen. Diesen Herausforderungen können wir nur begegnen, wenn die Kohäsionspolitik in Gemeinschaftshand verbleibt. Aus diesem Grund gebe ich dem Bericht unbedingt meine Unterstützung. Wir können uns den Nutzen dieser Politik vor Augen führen, indem wir einen Blick auf die Länder werfen, die in der Vergangenheit Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten haben.

Griechenland, Spanien, Portugal und Irland haben ein starkes Wachstum zu verzeichnen. Ähnliche Hilfe muss auch für die neuen Mitgliedstaaten verfügbar sein. Wie jeder andere, der in einer abgelegenen Region aufgewachsen ist und lebt, weiß auch ich um die ausgeprägten Ungleichheiten zwischen Regionen und sogar innerhalb einzelner Regionen. Bisweilen sind diese Ungleichheiten sogar deutlicher als die zwischen einzelnen Ländern: Ungleichheiten im Lebensstandard, in der Anzahl der verfügbaren Arbeitsplätze, im Einkommen und in den Bildungsmöglichkeiten. Deshalb möchte ich die echte Notwendigkeit hervorheben, die Ungleichheiten zwischen räumlich gesehen leicht zugänglichen Regionen und strukturell benachteiligten Regionen zu verringern. Der Weg nach vorn liegt für mich in der Bevorzugung solcher Maßnahmen, die den Druck auf die Hauptstädte verringern und die Entwicklung rangniedrigerer Städte fördern. Es ist erforderlich, die Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern, und dort spielen kleine und mittlere Städte eine wichtige Rolle. Ebenso notwendig ist es, Mittel für solche Projekte zu verwenden, die darauf abzielen, jede Region für sich attraktiv zu gestalten. Ich unterstütze diesen Bericht, weil ich weiß, dass die Kohäsionspolitik die richtige Antwort auf viele demografische Veränderungen gibt.

 
  
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  Cristiana Muscardini (UEN), schriftlich. − (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Zusammenhalt war früher ein Grundpfeiler der Gemeinschaftspolitik und Ausdruck eines Solidaritätsprinzips, das das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union kennzeichnete und begleitete.

Für viele europäische Länder und Regionen war dies eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte, sodass mitunter sogar von einem Wunder gesprochen wurde, und dank einer wirksamen Umsetzung der Kohäsionspolitik konnten viele unserer Bürgerinnen und Bürger ihren Lebensstandard verbessern.

In der EU-27 mit ihrem ausgeprägten wirtschaftlichen und sozialen Gefälle spielt der Zusammenhalt eine noch größere Rolle. Die ersten Auswirkungen der EU-Wirtschaftshilfen werden nun auch in einigen Regionen mit Entwicklungsrückstand spürbar, obwohl aufgrund eines sehr niedrigen Ausgangswertes des Pro-Kopf-BIP die wirtschaftliche Konvergenz nur langfristig bewertet werden kann.

Schon bald, aber vielleicht auch schon heute, wird es andere Vergleichsszenarien geben. Daher wird sich die Kohäsionspolitik anderen, neuartigen Herausforderungen stellen müssen, die starke territoriale Auswirkungen haben, wie z. B. der demografische Wandel, die Entstehung städtischer Ballungsgebiete und die neue städtische Dimension, die Migrationsbewegungen, die Energieversorgung und der Klimawandel.

Durch meine Zustimmung zu dem Bericht fordere ich die Kommission und die einzelstaatlichen Regierungen auf, einen gemeinsamen Ansatz zu entwickeln, um diese Probleme mit der notwendigen Tatkraft und im Wege der Zusammenarbeit anzupacken.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das Ziel wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist es, Arbeitnehmer in die Irre zu führen, damit das Gefälle bei den sozialen und regionalen Ungleichheiten verringert und der Lebensstandard von Arbeitnehmern in Ländern und Regionen, die vom gemeinschaftlichen Durchschnitt abweichen, erhöht werden kann.

Das Gesetz des ungleichmäßigen Wachstums im Kapitalismus ist jedoch starr. Diese Ungleichheiten nehmen ständig zu – die Armen werden immer ärmer, und die Reichen werden immer reicher. Das ist es, womit sich Arbeitnehmer tagtäglich abfinden müssen.

Angesichts der als Angriff zu wertenden kapitalistischen Umstrukturierungen und des Frontalangriffs auf Arbeitnehmerrechte scheint aber selbst die verbale Verwendung dieses Begriffs verloren zu gehen und mit ihr die erbärmlichen Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt.

In der dritten Phase der Umsetzung des Vertrags von Lissabon müssen alle politischen Maßnahmen durch das Zauberwort des Imperialismus ersetzt werden: „Wettbewerb“. Dies wird zur Folge haben, dass Staaten, Regionen und Arbeitnehmer überall dort miteinander im Wettbewerb stehen, wo das Gesetz des Dschungels regiert.

Die Entschließung beschränkt sich auf blumige Erklärungen und auf reines Wunschdenken, wodurch der Kern des Problems nicht berührt wird. Allein die Kämpfe der Arbeitnehmer, ihr Ungehorsam und ihre Aufsässigkeit gegenüber der arbeitnehmerfeindlichen und unliebsamen Politik der EU können die immer ungünstigere Entwicklung der Lebensbedingungen der arbeitenden Klassen abwenden. Diese Entwicklung zeichnet sich nunmehr auch in den entwickelten Ländern immer deutlicher ab.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Kohäsionspolitik ist eines der Kennzeichen der Europäischen Union, eines ihrer größten Erfolge und auch eine der wichtigsten Anziehungskräfte unserer Gemeinschaft. Der Grundgedanke, dass es gerecht und notwendig ist, auf dem gesamten Gebiet der einzelnen Mitgliedstaaten das gleiche Entwicklungsniveau sicherzustellen, ist ein Konzept, das wir nicht aufgeben dürfen und dessen positives Ergebnis wir würdigen müssen.

Gleichwohl gab es nicht nur Erfolge in diesem Bereich. Zum einen müssen die Kohäsionsmittel immer stärker in andere Finanzierungsprogramme eingebunden werden, damit der Nutzen dieser Fonds in Ermangelung damit einhergehender Investitionen in unmittelbar auf fortgeschrittenere Entwicklungsstadien zielende Politiken nicht verloren geht. Bisweilen ist es notwendig, größere Schritte zu tun, will man nicht ständig hinterherhinken.

Zum anderen ist es eine beängstigende Feststellung, dass der portugiesische Staat in Bezug auf die Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu den Grunddiensten auf seinem gesamten Territorium ständig den Rückzug antritt. Welchen Sinn macht es, auf Gemeinschaftsebene den Zusammenhalt einzufordern, wenn die nationalen Politiken ihn vermissen lassen und die Bürger der weniger entwickelten Regionen im Stich gelassen werden, weil die Mittel nicht im Namen eines auf die Entwicklung gerichteten Grundgedankens, sondern unter rein buchhalterischen Gesichtspunkten verteilt werden? Gar keinen.

 
  
  

- Bericht Gisela Kallenbach (A6-0028/2008)

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. – (GA) Ich stimme nicht in jeder Hinsicht mit den Aussagen im Bericht von Gisela Kallenbach überein, aber dennoch begrüße ich ihn und habe für ihn gestimmt. Ich begrüße vor allem den Nachdruck, mit dem Frau Kallenbach die Stärkung der Rolle lokaler städtischer Behörden hervorhebt. Eine nachhaltige Entwicklung städtischer Gebiete ist eine überaus große Herausforderung im 21. Jahrhundert, und das Gerüst, das uns Frau Kallenbach heute präsentierte, kann dazu beitragen, diese Herausforderung zu meistern.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der vorliegende Bericht über das Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig enthält Aspekte, die unserer Meinung nach interessant sind.

Gleichwohl muss unterstrichen werden, dass mit der für September geplanten Annahme eines Grünbuchs zu dieser Problematik der konkrete Inhalt der territorialen Dimension der Kohäsionspolitik noch zu definieren ist.

Auch wenn zahlreiche der bisher genannten Ziele begrüßenswert sind und Sinn machen – beispielsweise die Entwicklung eines ausgewogenen und polyzentrischen Städtesystems und einer neuen Partnerschaft zwischen Stadt und Land, die Sicherung eines gleichwertigen Zugangs zu Infrastrukturen, der Schutz von Natur- und Kulturerbe, das Verstetigen städtebaulicher Aufwertungsstrategien, die Stärkung der lokalen Wirtschaft und der lokalen Arbeitsmarktpolitik sowie eine aktive Bildungs- und Ausbildungspolitik für Kinder und Jugendliche – möchten wir betonen, dass:

- die Raumplanung und die Flächennutzung in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fallen müssen;

- neue Prioritäten mit neuen Finanzmitteln ausgestattet werden müssen;

- die territoriale Dimension dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt, das heißt der Verringerung des Entwicklungsgefälles zwischen den verschiedenen Regionen und der Förderung der am meisten benachteiligten Regionen weder entgegenwirken noch eine Verwässerung derselben bewirken darf.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Gisela Kallenbachs Bericht über das „Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig“ ist ein Bericht, für den ich gestimmt habe. Wir müssen bei der territorialen und städtischen Dimension von EU-Politiken einfühlsamer sein. Durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen städtischen und ländlichen Gebieten und durch die Umsetzung effizienter Strategien für eine nachhaltige Raumentwicklung können wir dies mit Erfolg erreichen.

 

6. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
  

(Die Sitzung wird um 12.45 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 

7. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

8. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll

9. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)

9.1. Osttimor
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge betreffend Timor-Leste(1).

 
  
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  Janusz Onyszkiewicz, Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Wir sind Zeugen einer weiteren Krise in Osttimor, die ohne die Beteiligung und Zusammenarbeit der Behörden dieses Landes nicht gelöst werden kann. Ziele müssen die Auflösung aller paramilitärischer Gruppen und bewaffneter Banden sowie die Entwaffnung der Zivilbevölkerung sein. Die Verantwortlichen für die Anschläge auf hochrangige Persönlichkeiten des Landes müssen vor Gericht gestellt werden. Alle politischen Kräfte – sowohl die Machthaber als auch die Opposition – müssen sich der rechtswidrigen Anwendung von Gewalt enthalten.

Die jüngsten Ereignisse deuten stark darauf hin, dass Osttimor allem Anschein nach einmal zu den Ländern gehören wird, in denen die wichtigsten Institutionen nicht mehr arbeitsfähig sind und die als Staat nicht mehr funktionieren. Wir alle sind uns der Bedrohung, die von solchen Ländern ausgeht, bewusst. Ich brauche hier mit Sicherheit keine Beispiele anzuführen, möchte aber in diesem Zusammenhang Somalia nennen.

In Anbetracht der Rolle, die die internationale Gemeinschaft bei der Staatsgründung von Osttimor gespielt hat, sowie ihres fortgesetzten Engagements in diesem Land darf sie nicht zulassen, dass dieses düstere Szenario Realität wird. Es ist ganz entscheidend, dass die Europäische Union die demokratischen Kräfte und Institutionen weiter unterstützt. Auf ihrer Mission sollte sich die Delegation des Parlaments einen Überblick darüber verschaffen, wie wirksam diese Hilfe ist.

 
  
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  Pedro Guerreiro, Verfasser. – (PT) Wie wir im Entschließungsantrag unserer Fraktion unterstrichen haben, müssen wir jetzt vor allem unsere Solidarität mit dem osttimorischen Volk zum Ausdruck bringen und den Angriff auf den Präsidenten der Republik Osttimor und den Ministerpräsidenten von Osttimor verurteilen. Wir möchten hervorheben, dass derartige Anschläge die durch die Ereignisse 2006/2007 hervorgerufene und durch den politischen Prozess nach den letzten Parlamentswahlen andauernde politische Instabilität im Lande lediglich noch vergrößern können. Wir fordern eine eingehende Untersuchung im Rahmen der Gesetze und der Verfassung von Osttimor, damit die Hauptverantwortlichen für diese Anschläge ermittelt und abgeurteilt werden. Wir müssen vor eventuellen Manövern warnen, durch die angesichts dieser Ereignisse möglicherweise weitere Einmischung von außen gerechtfertigt werden soll, wodurch die Unabhängigkeit und Souveränität von Osttimor gefährdet werden könnten.

Deshalb lehnen wir den gemeinsamen Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments ab, mit dem unter anderem versucht wird, die Einmischung von außen, womit auf die freie Wahl des osttimorischen Volkes eingewirkt und Einfluss genommen werden sollte, gänzlich zu übergehen. Ferner werden durch den Versuch, alle in ein und denselben Topf zu werfen, die Hauptschuldigen und Mentoren der Gewalt und Destabilisierung der Lage in Osttimor von ihrer Verantwortung freigesprochen. Des Weiteren wird versucht, die Tatsache zu ignorieren, dass man, um die gegenwärtige Lage in Osttimor zu verstehen, nicht vergessen darf, dass sein Volk Opfer des Kolonialismus, einer brutalen Repression und der Zerstörung des eigenen Landes war und dass sein Volk erst vor kurzem und sogar nachdem es in entscheidenden Momenten seines Kampfes von der internationalen Gemeinschaft im Stich gelassen wurde, heldenhaft die Unabhängigkeit und Souveränität, vor allem über seine natürlichen Ressourcen, erkämpft hat.

Auch wenn die Achtung der Souveränität des Volkes von Osttimor genannt wird, stellt dieser Entschließungsantrag eine Grundlage für die Einmischungen in die inneren Angelegenheiten dieses Landes dar. Faktisch wird ein Standpunkt eingenommen, womit Osttimor als ein gescheiterter Staat dargestellt werden soll. Schlussendlich wird in diesem Entschließungsantrag verschwiegen, dass die Lösung eine politische sein muss und einzig und allein in den Händen des Volkes von Osttimor liegt. Das Volk von Osttimor hat in der Vergangenheit mehr als genügend seine Würde und seinen Mut unter Beweis gestellt, und wir bekunden unser Vertrauen in seine Fähigkeit, Osttimor durch eigene Kraft zu einem souveränen und unabhängigen Staat zu erklären.

 
  
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  Ana Maria Gomes, Verfasserin. − (PT) Im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament möchte ich unsere Solidarität mit dem Volk von Osttimor und unsere nachhaltige Verurteilung der barbarischen Anschläge auf die demokratisch gewählten Institutionen des Präsidenten und des Ministerpräsidenten von Osttimor zum Ausdruck bringen.

Ich fordere ebenso wie der vorliegende Entschließungsantrag, den wir unterstützen, eine unabhängige Untersuchung zur Klärung der Frage, wer hinter den Anschlägen steckt, sowie des Versagens des Sicherheitssystems von Osttimor, sowohl innerhalb von Osttimor als auch international.

Meiner Meinung nach verdeutlicht dieser Vorfall, dass die internationale Gemeinschaft noch mehr Anstrengungen unternehmen muss, um die staatlichen Institutionen in Osttimor zu konsolidieren, und vor allem, um den Sicherheitsapparat, der bereits während der Krise im Jahr 2006 in Frage gestellt worden war, zu reformieren.

Geprüft werden müssen ferner Fragen, die das Justizwesen, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Einhaltung von Recht und Ordnung betreffen. In diesem Zusammenhang muss ich sagen, dass die Bemühungen um nationale Versöhnung mit den Rebellengruppen vielleicht ein negatives, kontraproduktives, auf Straffreiheit orientiertes Signal ausgesendet haben können, das die Rebellen zu diesem niederträchtigen Anschlag veranlasst haben.

Osttimor ist kein gescheiterter Staat und überhaupt nicht mit Somalia zu vergleichen, womit Herr Onyszkiewicz es soeben in Verbindung bringen wollte. Osttimor hat seine Unabhängigkeit heldenhaft erkämpft, ungeachtet des Schweigens der internationalen Gemeinschaft, und das osttimorische Volk hat bereits mehrfach bewiesen, dass es sich zur Demokratie bekennt. Das hat es einmal mehr bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im vergangenen Jahr, bei denen ich die Ehre hatte, die Mission des Parlaments zu leiten, beispielhaft unter Beweis gestellt.

Die internationale Gemeinschaft muss nun Verantwortung übernehmen und Osttimor ihre Unterstützung zuteil werden lassen, sie muss diese Unterstützung koordinieren, worin sie in Bezug auf das Sicherheitssystem ganz klar versagt hat, und sie muss die grundlegenden Aufgaben des Aufbaus des osttimorischen Staates lösen. Wenn wir von den vom osttimorischen Volk ausgesandten Signalen ausgehen, gibt es nicht den geringsten Zweifel an seinem Streben nach Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

 
  
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  Marcin Libicki, Verfasser. (PL) Herr Präsident! Osttimor hat für seine katholische Identität gekämpft und vor kurzem seine Unabhängigkeit errungen. Es war ein blutiger Kampf, der viele Menschenleben forderte. Der Präsident von Osttimor ist mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden. Dies ist für die internationale Gemeinschaft ein Grund mehr, das Land bei der Wiederherstellung der inneren Ordnung zu unterstützen. Ich stimme voll und ganz mit Frau Gomes überein, dass sich dieses Land in die richtige Richtung entwickelt und alle Normen eingehalten hat, die für ein funktionierendes Staatswesen erforderlich sind. Diese Normen und die innere Ordnung werden nun durch den Krieg zerstört.

Wir sollten meiner Ansicht nach auf die Vorschläge zurückgreifen, die der polnische Präsident, Herr Kaczyński, vor einiger Zeit unterbreitet und Präsident Sarkozy kürzlich bekräftigt hat. Sie sehen die Bildung einer europäischen Eingreiftruppe vor, die bei Bedarf aktiv werden kann. Wenn wir nicht in der Lage sind einzugreifen, werden wir uns donnerstags immer wieder hier zur Aussprache treffen, ohne zu einem Ergebnis zu gelangen.

 
  
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  José Ribeiro e Castro, Verfasser. – (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt ein Gedicht von Ruy Cinatti, das mir in den Sinn gekommen ist: „Wir werden vielleicht besiegt und bezwungen werden – aber nur zusammen“.

Leider kehrte am 11. Februar die Krise zurück nach Osttimor, und erneut durch dieselben Leute, die schon für die Krise vor zwei Jahren verantwortlich waren. Das veranlasst uns zu Fragestellungen bezüglich der Rückkehr derjenigen, die der Stabilität dieses Landes Schaden zufügen würden, sowie zu dem schweren Anschlag, bei dem der Präsident der Republik José Ramos Horta schwer verletzt wurde und der sogar tödlich hätte ausgehen können, und bei dem auch Premierminister Xanana Gusmão – zum Glück ohne Folgen für seine Person – betroffen war.

Die Gewalt und die Störung des normalen Funktionierens der Institutionen haben einmal mehr aufgezeigt, woran es in einem Land mit der Geschichte und den Gegebenheiten wie Osttimor, das mutig für Unabhängigkeit, Demokratie und Fortschritt kämpfte und kämpft, mangelt.

Jeder, der Osttimor von Anfang an unterstützt hat, muss bei diesem neuerlichen Vorfall, den wir auf das Schärfste verurteilen, zwangsläufig Traurigkeit zu empfinden. Wir hoffen, dass Präsident Ramos Horta wieder genesen wird, und wir fordern eine gründliche Untersuchung zu dem, was geschehen ist, und wie darauf reagiert werden muss.

Leider haben die internationalen Kräfte, mit Ausnahme der portugiesischen GNR (Guarda Nacional Republicana – paramilitärische Nationalgarde), nicht sofort eingegriffen. Darüber hinaus gibt es ganz offenkundig Defizite in der Rechtsstaatlichkeit von Osttimor, die nicht reibungslos funktioniert und praktisch nie vollständig funktioniert hat. Osttimor muss den Kern seines Sicherheitssystems wieder aufbauen, um Recht und Ordnung zu gewährleisten.

Die internationale Gemeinschaft muss den Osttimorern bei diesen Schritten zur Seite stehen. Osttimor ist kein gescheiterter Staat, es ist ein Staat mit Defiziten, den wir unterstützen müssen.

Gleichwohl liegt die Hauptverantwortung selbstverständlich bei den Osttimorern, die versuchen müssen, zu einem parteiübergreifenden Kompromiss im Hinblick auf einen dauerhaften Frieden und die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und gerichtlicher Entscheidungen zu gelangen, ohne Zaudern, ohne Winkelzüge und ohne Selbstgefälligkeit. Es war ihnen bereits gelungen, Einvernehmen in Bezug auf einen so genannten nationalen Konsens über das Funktionieren des Staates an sich zu erzielen.

Dieser Konsens, auf den sich Ruy Cinatti in seinem Gedicht beruft, ist das dringlichste Erfordernis in Osttimor. Deshalb, liebe Freunde, müssen wir den Osttimorern Hilfe zur Selbsthilfe und zur weiteren Stärkung ihres Landes leisten.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Faktion. – (ES) Herr Präsident! Ich denke, Osttimor bildet ein Beispiel dafür, dass es möglich ist, Selbstbestimmungsprozesse durchzuführen und dabei erfolgreich zu sein. Es wäre wirklich eine gute Idee, wenn sich einige unserer Freunde, Spanien eingeschlossen, eine Scheibe von den Portugiesen abschneiden und ihrer Verantwortung, die sie aus dem Erbe ihrer früheren Kolonien tragen, wie der Westsahara, gerecht würden.

Sicherlich sind alle diese Fälle weder einfach noch zeigen sie unmittelbare Ergebnisse. Es sei auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die Osttimor durchlebt, wo nach den friedlichen Wahlen vor einigen Monaten noch immer viele Unruhen herrschen; es gab sogar ein Attentat auf das Leben von Präsident Ramos Horta. Hier möchte ich mich den besten Wünschen für eine baldige Genesung anschließen, die von diesem Haus schon übermittelt wurden, die sich ebenfalls an den Ministerpräsidenten Xanana Gusmão gerichtet sind.

Niemand, glaube ich, wird den Willen zum Zustandekommen einer Vereinbarung bestreiten, wie er von Präsident Ramos Horta und vielen anderen demonstriert wurde, und ich bin sicher, dass Präsident Ramos Horta auch nach diesem Angriff alle Aktionen leiten wird, die erforderlich sind, um eine politische Einigung zwischen den gegnerischen Seiten zu finden und um die Meinungsverschiedenheiten auf demokratischem, gewaltlosem Weg zu schlichten.

Doch dafür muss sich die internationale Gemeinschaft voll engagieren und das UNO-Mandat erneuern, wie einige Länder empfohlen haben. Die Erneuerung muss auf jeden Fall bis 2012 erfolgen und stets den Erfordernissen und Ersuchen der Regierung und der demokratischen Kräfte von Timor Rechnung tragen.

Notwendig ist auch, die UNO-Präsenz vor Ort auf die Belange des Landes abzustimmen und sie nicht nur aus Sicht des Wiederaufbaus und der Befriedigung der Grundbedürfnisse zu prüfen, sondern auch im Hinblick auf die Fähigkeit, präventiv zu handeln und auf Unruhen zu reagieren.

Zum Abschluss sei gesagt, dass die EU baldmöglichst eine Delegation in Dili errichten muss, und das Parlament sollte ebenso Vorkehrungen für eine Beobachterdelegation treffen, um die demokratischen Kräfte im Land zu unterstützen und die Ausrichtung und Effektivität der gegenwärtigen EU-Hilfe zu bewerten.

 
  
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  Tunne Kelam, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Osttimor ist mit Sicherheit kein gescheiterter Staat. Daran, dass am 11. Februar 2008 sowohl der demokratisch gewählte Staatspräsident als auch der Ministerpräsident Opfer von bewaffneten Anschlägen wurden, zeigt sich jedoch, wie zerbrechlich eine junge Demokratie sein kann.

Ich möchte drei Punkte hervorheben. Erstens erfüllt es uns durchaus mit Sorge, dass die UNPOL und andere internationale Einsatzkräfte auf diese Anschläge nicht rechtzeitig und wirkungsvoll reagiert haben.

Zweitens hat die EU eine Verantwortung für die Unterstützung der demokratischen Organe von Osttimor und für die Konsolidierung der dortigen Rechtsstaatlichkeit. Der Entschließungsantrag betont zu Recht, dass es dringend notwendig ist, eine nationale Vereinbarung über Kernfragen der Demokratie zu erzielen.

Drittens muss die EU in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen zur Reform des Sicherheitssektors in Osttimor beitragen. Schließlich ist Osttimor nicht so weit von uns entfernt, wie es den Anschein hat, und Frau Gomes ist ein guter Beweis dafür.

 
  
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  Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich den Solidaritätsbekundungen mit dem schwer verletzten Präsidenten von Osttimor anschließen, aber auch den Solidaritätsbekundungen mit dem Volk von Osttimor, das sehr lange für die Unabhängigkeit und für seine Rechte kämpfen musste. Das Europäische Parlament verurteilt die versuchte Ermordung von Präsident Ramos-Horta aufs Schärfste. Die Anschläge wurden verübt, nachdem der Präsident versucht hatte, eine Verhandlungslösung mit den Rebellen zu finden.

Da die genaue Abfolge der Ereignisse noch unklar ist, fordern wir eine gründliche, eine rigorose Untersuchung des Attentats sowie eine Untersuchung des Versagens des Sicherheitssystems. Wir begrüßen die bereits eingeleitete gemeinsame Untersuchung der Vereinten Nationen und der Polizeikräfte von Osttimor. Wir fordern ein Verbot aller paramilitärischen Gruppen und bewaffneten Banden und mehr finanzielle Mittel, um die notwendigen Reformen des Sicherheitssektors von Osttimor zu unterstützen.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Im Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zu Osttimor wird die Lage dort völlig zutreffend dargestellt – die tragische Situation der Menschen in diesem Land und die Ohnmacht der nationalen Behörden, der internationalen Institutionen wie auch der Friedenstruppen. Ungeachtet zahlreicher Bemühungen und beträchtlicher internationaler Hilfe schwelt der Konflikt in diesem Land weiter. Menschen sterben, Existenzgrundlagen werden vernichtet, und das kulturelle Erbe wird zerstört. Armut, von der fast 80 % der Bevölkerung betroffen sind, Arbeitslosigkeit, Mutlosigkeit und Analphabetentum sind weit verbreitet. All das wirkt sich negativ auf die Menschen aus und führt zu Verzweiflung und Aufruhr.

Das Volk von Osttimor will in Frieden und Harmonie leben. Die Menschen wollen arbeiten, lernen und die Wirtschaft ihres Landes voranbringen. Um das zu erreichen, müssen die demokratischen Organe des Landes gestärkt und die Hilfe der internationalen Institutionen intensiviert werden. Die Verfasser dieser Entschließung fordern daher zu Recht dazu auf, politische, technische und finanzielle Unterstützung für Osttimor bereitzustellen. Sie erinnern auch daran, dass die Europäische Union und die Vereinten Nationen sich öffentlich verpflichtet haben, die Unabhängigkeit, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen. Die Fraktion Union für das Europa der Nationen wird diese Entschließung unterstützen.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI).(NL) Herr Präsident! Einige meiner Kolleginnen und Kollegen haben bereits darauf hingewiesen, dass es nicht übertrieben wäre zu behaupten, Osttimor durchlaufe nach dem Anschlag auf Präsident Ramos-Horta erneut eine kritische Phase. Ich wiederhole dies, denn wer erinnert sich nicht an die Bilder des vergangenen Jahres, als nach der Ernennung von Gusmão hunderte Häuser und einige staatliche Gebäude in Flammen standen?

In der Tat ist in der gegenwärtigen Krisensituation vermutlich internationale Truppenpräsenz nötig. Allerdings darf dabei sicher nicht der Eindruck entstehen, die Regierung bräuchte ausländische Streitkräfte, um sich gegen die eigene Bevölkerung zu schützen. Eine ausländische Armee kann mit militärischer Hand kurzfristig für Stabilität sorgen. Langfristig müssen die Bürger von Osttimor sich selbst um ihre Zukunft kümmern. Um politische Stabilität, Demokratie und die Einhaltung der Menschenrechte künftig zu garantieren, bedarf es zunächst unabhängiger und verlässlicher Medien. Reformierte Polizeikräfte und ein solides Rechtssystem sind ebenfalls vonnöten.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Osttimor gilt in der Geschichte der Vereinten Nationen allgemein als das erfolgreichste Beispiel für einen Umgestaltungsprozess. Doch das Land scheint vergessen zu haben, welche Opfer es im Kampf für seine Unabhängigkeit zur Beendigung der 24 Jahre währenden grausamen Okkupation durch Indonesien gebracht und mit welcher Freude es seine Unabhängigkeit begrüßt hat. Weniger als sechs Jahre nach der Wiedererlangung seiner Unabhängigkeit befindet sich Osttimor nun am Rande eines Chaos. Der Übergang zu Demokratie und Unabhängigkeit ist niemals einfach. Er ist nicht das Ende der Reise, sondern deren Beginn. Eines ist jedoch absolut sicher: Probleme ließen und lassen sich niemals mit Gewalt lösen. Das muss ganz klar gesagt werden. Probleme können nur im Dialog, durch politischen Pluralismus und Stärkung der demokratischen Institutionen wie des Parlaments, einer unabhängigen Justiz und einer demokratisch gewählten Regierung gelöst werden.

Ich appelliere an den Rat und die Europäische Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass von der im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds für Osttimor bereitgestellten Hilfe so viel wie möglich für die Stärkung der Demokratie eingesetzt wird.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE).(PL) Vielen Dank, Herr Präsident! Achtzehn Monate sind vergangen, seit das Europäische Parlament seine letzte Entschließung zu Osttimor verabschiedet hat. Offiziell hat das Land im Jahr 2002 seine Unabhängigkeit erlangt. Vier Jahre später hat eine Gruppe aus der Armee entlassener Soldaten einen Bürgerkrieg angezettelt. Nach dem Anschlag auf Präsident Ramos Horta am 11. Februar dieses Jahres erlebte Osttimor eine weitere politische Krise. Der Notstand wurde ausgerufen, und es erging das Ersuchen, die damals 1 600 Mann starke Friedenstruppe aufzustocken.

Mit der politischen Krise in Osttimor geht eine wirtschaftliche Krise einher. Die Arbeitslosigkeit beträgt ca. 80 %, und 40 % der Arbeitslosen leben unterhalb der Armutsgrenze.

Eine Stabilisierung des Landes ist nur möglich, wenn alle politischen Kräfte über die grundlegenden Funktionen des Staates Einigkeit erzielen. Wir verurteilen den brutalen Anschlag auf den Präsidenten und den Ministerpräsidenten und fordern die Regierung von Osttimor auf, die Gewalt zu beenden, was auch die Aktivitäten der Banden einschließt. Die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Vereinten Nationen und der Sicherheitsrat, müssen die Festigung der Demokratie unterstützen. Außerdem braucht Osttimor dringend wirtschaftliche Hilfe, um die Armut zu bekämpfen sowie eine Verwaltung und Infrastruktur aufzubauen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich möchte erklären, dass ich den Gemeinsamen Entschließungsantrag, in dem die Anschläge verurteilt werden, unterstütze. Ich möchte auch den Institutionen von Osttimor zu der Gelassenheit gratulieren, mit der sie auf die Tragödie reagierten, und ich möchte unterstreichen – wie es bereits Frau Gomes und Herr Ribeiro e Castro getan haben –, dass Osttimor kein gescheiterter Staat ist.

Es ist ein Staat, der internationale Hilfe, eine Delegation der Europäischen Kommission, die Verlängerung der UNO-Mission und die Unterstützung von uns allen für sämtliche Initiativen benötigt, durch die unter Achtung des Gesetzes und unter Verurteilung jeglicher Gewalt die Einheit der Bevölkerung von Osttimor gefördert werden kann.

 
  
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  Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Die Kommission hat die Attentatsversuche auf Präsident Ramos-Horta und Ministerpräsident Xanana Gusmao auf das Schärfste verurteilt.

Die junge Demokratie von Osttimor ist noch immer extrem verwundbar in ihren politischen, Rechtssprechungs- und Sicherheitsorganen. Das Land sieht sich mit Armut und hoher Arbeitslosigkeit konfrontiert, vor allem bei jungen Menschen, die bisher wenig Hoffnung auf eine glückliche Zukunft haben und daher von gewalttätigen Gruppen leicht beeinflussbar sind.

In ihren Gesprächen mit der politischen Führung des Landes hat sich die Kommission für eine friedliche Beilegung des Konflikts, einschließlich der möglichen Auflösung und Entwaffnung aller paramilitärischen Gruppen, ausgesprochen.

Nach den Unruhen von 2006 hat die Europäische Kommission rasch reagiert: zum einen mit humanitärer Hilfe für die Binnenvertriebenen, zum anderen durch die Unterstützung des Dialogs zwischen den politisch Verantwortlichen und drittens mit „Cash-for-Work“-Programmen für arbeitslose Jugendliche.

Die Europäische Kommission hat darüber hinaus die Einrichtung einer kompletten Delegation in Dili beschlossen; der neue Delegationsleiter soll bereits im März 2008 seine Arbeit aufnehmen. Die Delegation wird zum zweiten Halbjahr 2008 voll arbeitsfähig sein. Somit wird die Möglichkeit eines formellen politischen Dialogs mit der Regierung und einer schnelleren Bewertung der Unterstützung für Osttimor geschaffen.

Kürzlich wurde die Strategie der Europäischen Kommission für Osttimor im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds gebilligt. Sie zielt darauf ab, den noch schwachen Justizsektor, das Parlament und andere Organe zu unterstützen und dadurch zum Aufbau einer demokratischen Kultur beizutragen.

Die Unterstützung der Entwicklung ländlicher Gebiete soll helfen, die Armut zu mildern und die Infrastrukturen zu verbessern. Gesundheitsmaßnahmen werden zur Bekämpfung armutsbedingter Krankheiten sowie zur Verringerung der alarmierend hohen Sterblichkeitsraten bei Müttern und Kindern beitragen.

Genauso wichtig wie die längerfristigen Programme ist es, die grundlegenden Ursachen des gegenwärtigen Konflikts anzugehen und bei der Lösung der entsprechenden Probleme zu helfen.

Die Regierung von Osttimor hat einen umfassenden Governance-Aktionsplan vorgelegt, der Thema des von der Europäischen Kommission unterstützten politischen Dialogs zwischen der Delegation und der Regierung sein soll.

Im Rahmen einer für die kommenden Wochen geplanten Mission wird die Kommission die Situation bewerten und die Möglichkeit eruieren, mit weiteren Maßnahmen zu helfen, um einige der grundlegenden Konfliktursachen anzugehen. Denkbar sind in diesem Zusammenhang auch Anfragen der Regierung, bestimmte Beschäftigungsprogramme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu unterstützen.

In einem gemeinsamen Papier der Kommission und des Rates vom Dezember 2007 befürworteten sowohl die Kommission als auch die EU-Mitgliedstaaten die zentrale Rolle der Vereinten Nationen bei der Koordinierung der Hilfe für den Sicherheitssektor.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die mit dem Kommissionsprogramm ins Auge gefasste Unterstützung von über 80 Millionen Euro eine umfassende Hilfe darstellt und zur Lösung vieler aktueller Probleme des Landes beitragen wird.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


9.2. Belarus
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge betreffend Belarus(1).

 
  
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  Janusz Onyszkiewicz, Verfasser. (PL) Herr Präsident! Unlängst wurden in Belarus die meisten politischen Gefangenen aus der Haft entlassen – fast alle, bis auf eine Ausnahme. Dennoch können wir nicht sicher sein, dass die Entwicklung in Belarus in die richtige Richtung geht. Am selben Tag nämlich wurden die Wohnungen zahlreicher Personen, die mit der Opposition in Belarus in Verbindung stehen, durchsucht. Außerdem wurde ein Gymnasiallehrer mit der Begründung entlassen, er repräsentiere als Mitglied der oppositionellen Bürgerpartei nicht die vom Staat verfolgte Ideologie.

Es gibt in Belarus – und das ist recht kurios – eine Art Staatsideologie, und da verwundert es nicht, dass, wer Journalistik, Recht und internationale Beziehungen studieren will, Empfehlungen der Behörden vorlegen muss. Auf diese Weise findet eine Selektion statt. Das ist völlig inakzeptabel. Andererseits begrüßen wir die eingangs erwähnte Maßnahme mit einer gewissen Genugtuung.

Was Belarus selbst betrifft, stellt sich natürlich sofort die Frage, was damit bezweckt werden soll. Anscheinend will Präsident Lukaschenko mit dieser Aktion und mit der Zustimmung zur Einrichtung einer Delegation der Europäischen Kommission in Minsk demonstrieren, dass er sich nicht unwiderruflich an eine ausschließlich prorussische Politik gebunden fühlt. Tatsächlich wird es in Belarus immer schwieriger, eine solche Politik zu verfolgen. Das Land will sich nicht vollständig unter russischen Einfluss begeben. In diesem Fall hat sich sogar Herr Lukaschenko diesen Standpunkt zu Eigen gemacht, doch die Ereignisse sprechen für sich selbst.

Belarus wird von Russland praktisch aufgekauft. Das Unternehmen Gazprom hält nach seiner jüngsten Transaktion inzwischen ein Viertel der Anteile an den Firmen, die die Öl- und Gaslieferungen durch Belarus kontrollieren, und es wird bald 50 % der Anteile besitzen. Allem Anschein nach wird es Russland zudem gelingen, Belarus davon zu überzeugen, dass es den Rubel als seine nationale Währung anerkennt.

All dies lässt die Lage immer bedrohlicher werden, und die Unterstützung für unabhängige Aktivitäten in Belarus sowie für die Zivilgesellschaft ist notwendiger denn je. Es gibt diese Unterstützung bereits, sie muss jedoch verstärkt werden. Insbesondere gilt es, die in Belarus neu entstandenen Institutionen zu unterstützen. Hier möchte ich vor allem das Fernsehen für Belarus nennen – ein wichtiges Instrument, um die Bevölkerung des Landes über das aktuelle Geschehen zu informieren. Wir sollten Belarus meines Erachtens nicht aus den Augen verlieren, denn das ist eine Sache, die ganz Europa angeht. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass mitten in Europa ein Land wie Belarus von einem Diktator regiert wird.

 
  
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  Jiří Maštálka, Verfasser. – (CS) Meine Damen und Herren! Trotz des äußerst kritischen Tons der Beiträge freut es mich sagen zu können, dass wir es hier zumindest mit zwei positiven Aspekten zu tun haben.

Der Erste ist die Eröffnung der Delegation der Europäischen Kommission in Minsk, die, soweit ich weiß, auch vom Präsidenten von Belarus anerkannt wird. Ich glaube, dass die Eröffnung einer EU-Delegation den Grundstein für die weitere Entwicklung und Aktivierung der Beziehungen zur Europäischen Union auf so beiderseitig vorteilhaften Gebieten wie Energie, Verkehr, Transit und sogar Umweltschutz legt.

Der andere positive Faktor, den ich für wichtig halte, ist das Treffen der Sachverständigen in Brüssel im Juni des vorigen Jahres, das vor allem auf Fragen der Energieversorgung sowie auf die geplanten Expertengespräche zu Verkehrskorridoren und zur Umwelt fokussiert war. Ich halte diese Entwicklung für überaus wichtig. Wir dürfen nicht vergessen, dass Belarus selbst noch mit den äußerst schweren Folgen der Tschernobyl-Katastrophe zu kämpfen hat. Aktuelle Entwicklungen in den gemeinsamen Beziehungen zeigen, dass sich in den politischen Kreisen der Europäischen Union ein bestimmtes Bild von Belarus festsetzt, und dieses Bild ist sehr bedenklich und einseitig.

Wir brauchen nicht nur Kritik, sondern auch Zusammenarbeit. Es ist Zeit, dass auch Belarus positive Schritte unternimmt, und ich denke, dass das offizielle belarussische Regime zumindest ein Moratorium zur Todesstrafe anbieten sollte, was uns ermöglichen könnte, neue Verhandlungen über den Status von Belarus als Mitglied des Europarates zu führen. Seitens der EU würde ich zum Beispiel eine Lockerung der Visumbestimmungen begrüßen oder die Unterstützung junger Fachkräfte aus Belarus, indem man ihnen die Möglichkeit bietet, Berufserfahrung zu sammeln und die Arbeitsweisen der europäischen Einrichtungen aus erster Hand kennen zu lernen.

 
  
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  Józef Pinior, Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Heute Nachmittag möchte ich zunächst einmal meine Freude über das positive Zeichen für die Beziehungen zwischen der EU und Belarus zum Ausdruck bringen. Die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Übereinkommen zur Einrichtung der Delegation der Europäischen Kommission in Minsk sind ein positiver Schritt auf dem Wege zur Wiederaufnahme des Dialogs zwischen der Europäischen Union und Belarus.

Wir möchten die Kommission dazu ermutigen, aus der Einrichtung einer Delegation den größtmöglichen Nutzen zu ziehen. Für die gesamte internationale Gemeinschaft ist es an der Zeit, der Zivilgesellschaft in Belarus verstärkt Unterstützung zukommen zu lassen und vor allem die Finanzhilfen für die unabhängigen Medien, für Nichtregierungsorganisationen und die im Ausland studierenden belarussischen Studenten zu erhöhen. Es war eine sehr kluge Entscheidung der Kommission, der Europäischen Humanistischen Universität in Vilnius finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die Kommission und der Rat sollten das Angebot einer finanziellen Unterstützung für das bereits bestehende Projekt zur Gründung des unabhängigen belarussischen Fernsehsenders BELSAT ins Auge fassen.

Zweitens fordert das Europäische Parlament die Kommission und den Rat auf, weitere Schritte zur Erleichterung und Liberalisierung der Visaverfahren für die Bürger von Belarus zu unternehmen. Wir fordern die Mitgliedstaaten im Schengen-Raum auf, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, in erster Linie bezüglich der nationalen Visagebühren, um die Bewegungsfreiheit der Bürger von Belarus innerhalb des Hoheitsgebietes jedes Mitgliedstaates zu erleichtern.

Drittens fordern wir die Regierung von Präsident Lukaschenko vor allem dazu auf, die Liberalisierung und die Demokratisierung voranzubringen, alle politischen Gefangenen im Land freizulassen, das Rechtsstaatsprinzip und die Freiheit der Medien einzuführen sowie die Todesstrafe abzuschaffen.

Schließlich möchte ich heute Nachmittag unsere Solidarität mit der Vereinigten Demokratischen Opposition von Belarus, dem Führer der demokratischen Bewegung, Aleksander Milinkewitsch, sowie mit allen Bürgern von Belarus in ihrem Kampf für eine offene Gesellschaft bekunden.

 
  
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  Adam Bielan, Verfasser. (PL) Vielen Dank, Herr Präsident! Die Maßnahmen der Diktatur des Herrn Lukaschenko in Belarus, die sich gegen das eigene Volk richten, sind allgemein bekannt. Allein seit Jahresbeginn wurden drei friedliche Demonstrationen brutal niedergeschlagen. Oppositionelle Aktivisten werden von den Behörden systematisch verfolgt. Reisen von Angehörigen des Klerus und Religionslehrern ins Ausland sind Beschränkungen unterworfen. Auch wurden andere, recht sonderbare Vorschriften eingeführt. So muss, wer ein Jura- oder Journalistikstudium aufnehmen will, dafür die Genehmigung der Behörden einholen. In Anbetracht dessen scheint eine Verschärfung der Sanktionen gegen Belarus bedauerlicherweise die einzig mögliche Reaktion auf die jüngsten Ereignisse zu sein. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass es unser moralisches Recht und unsere moralische Pflicht ist, eine Zivilgesellschaft in Belarus aufzubauen und zu unterstützen.

Eine Sofortmaßnahme zur Unterstützung der Opposition wäre die Überwindung der Nachrichtensperre. Ein gutes Beispiel ist hier die Initiative des polnischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens, das am 10. Dezember 2007 über den ersten unabhängigen Sender – Belsat – mit seinen Übertragungen für Belarus begonnen hat. Wie mir Frau Romaszewska, die für dieses Projekt zuständige Produzentin, heute jedoch mitteilte, ist von der Europäischen Union leider noch keine finanzielle Unterstützung bereitgestellt worden. Es gibt nicht einmal eine Haushaltslinie, über die die Menschenrechte und die Demokratie in Belarus unterstützt werden könnten.

Meine Damen und Herren! Ein weiteres großes Problem für die Menschen in Belarus sind die hohen Gebühren für die Schengen-Visa. Wenn wir Angehörigen des Lukaschenko-Regimes den Zugang zur Europäischen Union erschweren, müssen wir aber gleichzeitig all jenen den Zugang zur Union erleichtern, die nicht mit diesem Regime verbunden sind.

 
  
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  José Ribeiro e Castro, Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Im Januar dieses Jahres wurden zehn junge Aktivisten der Jugendbewegung der belarussischen Volksfront und der Malady Front („Junge Front“), nachdem sie sich in Minsk mit einer Delegation der DEMYC, der Democratic Youth Community of Europe, getroffen hatten, inhaftiert und anschließend von ihren Universitäten ausgeschlossen.

Dies ist die letzte wirkliche Diktatur in Europa. Noch immer gibt es in Belarus die Todesstrafe, politische Gefangene, willkürliche Inhaftierungen, Medienzensur, Gewalt und Beschränkungen des Zugangs zum Internet. Wir Europäer sollten unsere Freiheit nicht als selbstverständlich ansehen, und junge Europäer sollten dem Beispiel der DEMYC folgen und ihre Solidarität mit ihren Nachbarn zeigen, indem sie für Demokratie und Menschenrechte eintreten.

Belarus kann kein Partnerland der EU werden, solange diese unerträglichen Einschüchterungen und gezielten Festnahmen anhalten. Beim Lesen der offiziellen Internetbiografie von Präsident Lukaschenko erfuhr ich, dass er sich für jemanden hält, der bekannt ist für sein großes Verständnis für Ereignisse, für harte Arbeit, Pflichtbewusstsein, Realismus, Fairness und Prinzipientreue. Warum kann Herr Lukaschenko dann nicht die sehr schlichte und einfache Wahrheit begreifen, dass Tyrannen sowjetischer Prägung der Vergangenheit angehören?

Was die Studenten betrifft, die unterdrückt und ihres Grundrechts auf Bildung beraubt werden, fordere ich unser Parlament dringend auf, mit mir in das umgedichtete Lied einzustimmen und mit mir zu singen: Hey, Lukaschenko, lass die Kids in Ruhe!

 
  
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  Elisabeth Schroedter, Verfasserin. − Herr Präsident, sehr geehrte Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Belarus ist und bleibt das Sorgenkind in unserer Nachbarschaftspolitik. Der Diktator Lukaschenko sorgt immer noch dafür, dass sich das Land systematisch von seinen Nachbarn entfernt und sich selbst isoliert. Er tritt die Menschenrechte mit Füßen und hält an der Todesstrafe fest. Das ist nicht nur eine Sorge von uns, sondern stößt auch massiv auf Ablehnung in der eigenen Bevölkerung. Immer mehr Jugendliche verlassen Belarus. Das ist ein Drama für dieses Land.

Die Aufgabe der Europäischen Union ist es deshalb, Belarus auf dem Weg zurück in die Demokratie zu helfen. Aus meiner Sicht geht das nicht mit Diktator Lukaschenko und seinem Präsidentenapparat, sondern nur mit der Opposition, der Zivilgesellschaft und den jungen Menschen, die die zukünftige Elite des Landes darstellen könnten.

Deshalb appelliere ich an die Mitgliedstaaten, ihre Visapolitik für diese Menschen zu ändern und ihnen die Chance für den Austausch mit den jungen Menschen in der Europäischen Union zu geben, eine Chance auf demokratische Bildung und eine Chance, überhaupt Demokratie zu erfahren, indem sie in die Europäische Union reisen können. Die Visapolitik darf hier nicht eine unüberwindbare Hürde sein und den Weg in die Demokratie versperren. Das ist ganz wichtig!

In den Verhandlungen mit Lukaschenko jedoch sollte es keine Konzessionen bezüglich der Menschenrechte geben. Da ist sich das Parlament einig, quer durch alle Fraktionen: Freilassen aller politischer Gefangenen, Moratorium bezüglich der Todesstrafe, Freiheit der Medien und Respekt aller Grundlagen der Demokratie. Das ist die Grundvoraussetzung für Verhandlungen. Keine Konzessionen. Da kommt es wirklich darauf an, wie die nächste Wahl abläuft. Ich hoffe sehr für das belarussische Volk, dass es sein Schicksal selbst in die Hand nimmt.

 
  
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  Urszula Gacek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Herr Alexander Kazulin, der ehemalige belarussische Präsidentschaftskandidat, hat von den fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe, zu denen er wegen Vandalismus verurteilt wurde, zwei Jahre verbüßt. Seine Frau Irina kämpft unermüdlich für die Freilassung ihres Mannes, obwohl sie schwer krank ist. Präsident Lukaschenko hat angeboten, Herrn Kazulin freizulassen, damit er seine Frau nach Deutschland begleiten kann, wo sie sich medizinisch behandeln lassen kann. Er reagierte mit Verwunderung, als sein Angebot abgelehnt wurde. Für Frau Kazulin wäre die Annahme dieses Angebots einer feigen Flucht aus ihrem Heimatland gleichgekommen.

Wenn Präsident Lukaschenko wirklich daran gelegen ist, sein Ansehen zu verbessern, sollte er Herrn Kazulin meines Erachtens unverzüglich und ohne Bedingungen freilassen. Hoffen wir, dass das Ehepaar Kazulin sich in seinem Heimatland bald guter Gesundheit erfreut und in Freiheit leben kann.

 
  
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  Ewa Tomaszewska, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Belarus ist ein Nachbar der Europäischen Union. Uns verbindet mit diesem Land die schwierige Geschichte der kommunistischen Herrschaft, doch es herrschen dort noch immer keine demokratischen Verhältnisse, und die Menschenrechte werden nicht geachtet. Jeder Versuch, eine Zivilgesellschaft aufzubauen, wird von Präsident Lukaschenkos Regime brutal unterdrückt. Ich möchte das Hohe Haus daran erinnern, dass Herr Lukaschenko gegen demokratische Verfahren verstoßen hat, um eine weitere Amtszeit regieren zu können. Journalisten und führende Vertreter unabhängiger Jugendorganisationen sowie unabhängiger Gewerkschaften werden eingeschüchtert. Angehörige der politischen Opposition wurden inhaftiert. Ich könnte den Fall Kazulin nennen, über den Frau Gacek soeben gesprochen hat, ebenso die Unterdrückung der nationalen Minderheiten, darunter der polnischen Minderheit. Neuerdings geht das Regime mit Repressalien gegen Kleinunternehmer vor, weil es befürchtet, sie könnten finanzielle Unabhängigkeit erlangen. So sieht die traurige Realität in Belarus aus.

Die Europäische Union hat die moralische Pflicht, all jene, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte und demokratischen Freiheiten in Belarus einsetzen, finanziell zu unterstützen und über die unabhängigen Medien wie etwa das Fernsehen für Belarus mit Informationen zu versorgen.

Die Einrichtung einer Delegation der Europäischen Union in Minsk wäre eine gute Möglichkeit, die Situation im Auge zu behalten. Zehn Jahre nach der Katastrophe von Tschernobyl habe ich ganz offiziell an einer Kundgebung in Minsk teilgenommen. Ich habe gesehen; wie OMON-Spezialeinheiten, die aus Moskau hierher beordert wurden, mit den Menschen umgesprungen sind, die aus der Gefahrenzone evakuiert wurden. Ich habe Blutlachen auf den Straßen von Minsk gesehen. Das darf nie wieder geschehen.

 
  
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  Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Meine Schwester hat einen Pflegesohn aus Belarus, der heute erwachsen ist und unsere Großfamilie wundervoll ergänzt. Ich kann mich noch an seinen Zustand in jenem Sommer erinnern, als er zum ersten Mal in die Familie meiner Schwester kam, und aus dieser Erfahrung heraus kann ich persönlich die Schwierigkeiten verstehen, die ein Mensch – besonders ein behinderter Mensch – hat, wenn er in einer Einrichtung in einer so instabilen Umgebung aufgewachsen ist.

Belarus braucht Beistand, und zwar nicht nur bei der Befreiung aus wirtschaftlicher und politischer Instabilität, sondern Beistand für die Menschen. Das Volk von Belarus ist besonders isoliert und wird von einem Regime kontrolliert, das die demokratischen Werte und Freiheiten, auf die die Menschen ein Recht haben, immer wieder bedroht.

Kurz vor Weihnachten habe ich zwei Abgeordnete aus Belarus getroffen. Sie haben mich darüber informiert, dass die Verteidigung der Religionsfreiheit ein Problem ist, das nach wie vor besteht. Religiöse Aktivitäten sind ohne staatliche Registrierung verboten, und für nicht registrierte religiöse Aktivitäten kann man mit einer Geldstrafe belegt werden oder sogar ins Gefängnis kommen, obwohl die staatliche Registrierung nur extrem schwer zu erreichen ist.

 
  
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  Jerzy Buzek (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ich unterstütze die Ausführungen meiner Vorredner, möchte jedoch auch auf ein anderes, überaus wichtiges Problem aufmerksam machen. Wir dürfen die Politik gegenüber Belarus nicht losgelöst von der Ostpolitik der Europäischen Union insgesamt betrachten. Wir haben oft über viele undemokratische Maßnahmen der russischen Regierung hinweggesehen. Das sollten wir nicht vergessen. Ich weiß, dass die Ereignisse in Belarus nicht mit dem zu vergleichen sind, was gegenwärtig in Russland passiert, wohl aber mit dem, was in Tschetschenien geschehen ist und geschieht. Wir dürfen gegenüber Belarus keinen anderen Kurs verfolgen als gegenüber Russland.

Ebenso wichtig ist es, unsere Ostpolitik mit Blick auf die Erweiterung der Europäischen Union zu verfolgen. Das Schicksal der Ukraine wird sich jetzt entscheiden. Schlägt das Land den Weg zur Demokratie ein, dann ist das eine Bereicherung für ganz Europa. Wenn wir bereit sind, dem ukrainischen Volk unsere Tür zu öffnen, so ist das ein Signal an die Menschen in Belarus. Wir zeigen ihnen damit, dass es noch eine andere Option gibt, die engere Verbindungen und Beziehungen zur Europäischen Union beinhaltet und die auch die künftige Mitgliedschaft in der Union einschließen kann, auch wenn das erst in vielen Jahren der Fall wäre.

 
  
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  Der Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ein Problem.

Wir haben zwei Minuten für das Catch-the-eye-Verfahren vorgesehen, das heißt zwei Redner. Mir liegen acht oder neun Wortmeldungen vor, und ich sehe noch erhobene Hände, so dass wir bei zehn oder mehr sind.

Also erteile ich entweder das Wort den beiden Ersten – das wäre sehr einfach für mich – oder ich bitte Sie, sich auf eine Erklärung von 30 Sekunden zu beschränken, und wir versuchen, alle zu Wort kommen zu lassen.

(Die zweite Lösung wird gewählt.)

 
  
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  Jacek Protasiewicz (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Diese Aussprache hat gezeigt, dass das Parlament das Problem von Belarus erkannt hat und ihm große Bedeutung beimisst. Ich möchte all jenen danken, die die Menschenrechtslage in Belarus angesprochen haben. Ferner möchte ich das Hohe Haus auf die Parlamentswahlen in Belarus im Herbst dieses Jahres hinweisen. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun – als Mitglieder dieses Parlaments und auch als Vertreter der großen europäischen politischen Familie –, um die belarussische Opposition in diesem ungleichen, aber gerechten Kampf für ein demokratisches Belarus zu unterstützen.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Es ist schon einige Zeit her, seit Bernd Posselt und ich in der Gegenwart von Kommissarin Ferrero-Waldner trotz des Verbots aus Sicherheitsgründen in diesem Hohen Haus eine Kerze angezündet haben, um unsere Solidarität mit dem belarussischen Volk zu bekunden. Wie steht es heute um Belarus? Europas letzter Diktator Alexander Lukaschenko ist trotz streng regulierter Wirtschaft und der Einschüchterung politischer Widersacher in Belarus beliebt. Die Regierung verstärkt die Unterdrückung und hält oppositionelle Aktivisten gefangen. Die Regierung kontrolliert die belarussischen Medien, sodass die Bewohner des Landes oft gar nicht wissen, dass die Europäische Union das Regime Lukaschenkos nicht akzeptiert.

Das Europäische Parlament kann sich nicht damit zufrieden geben, den „Sacharow-Preis für geistige Freiheit“ an Alexander Milinkewitsch verliehen zu haben. Dieser Preis verpflichtet das Europäische Parlament zur genauen Überwachung der Lage in Belarus.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ich möchte auf einen besonderen Fall aufmerksam machen. Es geht um Frank Wieczorek, einen jungen Oppositionellen, der kürzlich von der Universität relegiert wurde. Als offizieller Grund wurde sein Fehlen bei Lehrveranstaltungen genannt. Er fehlte aber deshalb, weil er inhaftiert war. Exmatrikulation bedeutet das abrupte Ende des Bildungsweges und ist häufig auch mit dem Risiko verbunden, zur Armee eingezogen zu werden. Was es für einen Oppositionellen bedeutet, in der Armee des Regimes Dienst zu tun, kann wohl nur verstehen, wer am eigenen Leib erfahren hat, was es heißt, in einer Diktatur zu leben. Das könnte für diesen jungen Mann sehr gefährlich werden. Ich denke, wir sollten alles in unseren Kräften Stehende tun, um die Situation in Belarus lösen zu helfen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) (Anfang der Rede unverständlich) ...als Ärztin habe ich persönlich das Epizentrum des von der radioaktiven Strahlung betroffenen Gebietes besucht. Ärzte und Wissenschaftler werden eingeschüchtert und sogar inhaftiert, wenn sie die Wahrheit über den Gesundheitszustand der örtlichen Bevölkerung berichten. Die Strahlenmesser der Menschen wurden beschlagnahmt, und sie ernähren sich von radioaktiv verseuchten Lebensmitteln.

Ich habe nur 30 Sekunden Redezeit, daher fasse ich kurz zusammen: Lukaschenko ist ein Mörder. Das muss laut gesagt werden. Von wem sonst, wenn nicht von der Europäischen Union?

 
  
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  Der Präsident. – Danke, die Botschaft ist angekommen.

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ein Merkmal von Diktaturen besteht darin, dass ihnen andere Ansichten egal sind. Wir können sagen, was wir wollen – die Verantwortlichen tun doch, was sie wollen. Einer Diktatur kann man nur mit Demokratie beikommen. Wäre ich an Ihrer Stelle, Frau Kommissarin, dann würde ich alles daran setzen, die Herausbildung einer demokratischen Elite zu fördern. Auch wenn uns das in Belarus nicht gelingt, werden wir vielleicht in anderen Ländern damit Erfolg haben. Jemand muss dort die Führung übernehmen, und ich würde auf eben diese Elite setzen.

 
  
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  Marcin Libicki (UEN).(PL) Herr Präsident! Es ist beschämend für Belarus, ein Land im geografischen Herzen Europas, wegen der dort begangenen Menschenrechtsverletzungen Gegenstand der heutigen Debatte im Europarat zu sein. Es ist beschämend für Belarus, als einziges europäisches Land nicht dem Europarat anzugehören, weil die grundlegenden Menschenrechte dort nicht respektiert werden.

Herr Bielan hat deshalb meiner Ansicht nach ganz Recht, wenn er sagt, dass die Zivilgesellschaft in Belarus gestärkt werden muss, indem wir die polnischen Fernsehsendungen, die sich an die belarussische Bevölkerung richten, unterstützen.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte auf die fortgesetzten Repressionen gegen junge belarussische Demokraten aufmerksam machen. Mitte Januar wurden mehrere von ihnen für 15 Tage inhaftiert und anschließend von der Universität ausgeschlossen. Einige der Namen dieser jungen Demokraten will ich hier nennen: Smitser Shalesnitschenka, Anton Kalinuski und Franak Viatschorka.

Ich fordere die Universitäten in der EU auf, diesen mutigen jungen Menschen Alternativen für die Fortsetzung ihres Studiums anzubieten, Visaerleichterungen zu ermöglichen und die Namen der Universitätsfunktionäre auf die schwarze Liste der EU zu setzen, mit deren Zustimmung diese jungen Leute als Werkzeuge für die Unterdrückungspolitik Lukaschenkos benutzt wurden.

 
  
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  Christopher Beazley (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Wie ich nun weiß, befindet sich die Freie Universität von Minsk heute in Vilnius, also in Litauen. Ich frage mich, ob es vielleicht möglich wäre, dass Herr Kommissar Figel’ einen Brief an die Bildungs- und Kulturminister der 26 anderen EU-Mitgliedstaaten schreiben könnte, in dem er vorschlägt, 27 Freie Universitäten von Minsk zu gründen. Wenn die Reihe an Großbritannien wäre, gibt es da gewiss großartige Universitäten wie Oxford und Cambridge, aber ich würde Bristol empfehlen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Vor zwanzig Jahren habe ich in der Tschechoslowakei und in Polen an der Untergrunduniversität gesprochen. Ich freue mich, wenn ich heute die Kollegen aus den baltischen Staaten, aus der Slowakei, aus der Tschechischen Republik und Polen höre, wie sehr sie die Opposition in Belarus unterstützen. Ich möchte mich dafür herzlich bedanken. Sie tun damit etwas Wichtiges für die EU, mehr als diejenigen, die durch Gespräche ein korruptes Regime aufwerten und stützen, das endlich beseitigt gehört. Ich gebe dem Kollegen Buzek Recht, dass hier Russland in der Verantwortung ist. Das ist eine postkoloniale und präkoloniale Situation, und das dürfen wir nicht länger akzeptieren!

 
  
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  Der Präsident. – Damit ist unser neues „Speedy catch-the-eye-Verfahren“ abgeschlossen.

Ich stelle fest, dass Ihnen der Nachweis gelungen ist, dass man in sehr wenig Zeit viel sagen kann, und ich danke Ihnen dafür.

Wir kommen nun zur Reaktion der Kommission.

 
  
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  Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! In jüngster Zeit hat sich die Situation in Belarus rasch weiterentwickelt. Seit Mitte Januar wurden fünf der sechs politischen Gefangenen, die zuvor als solche eingestuft worden waren, freigelassen. Doch einer dieser politischen Gefangenen, der frühere Präsidentschaftskandidat Alexander Kosulin, ist noch immer in Haft und befindet sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand.

Die Kommission hat ihrerseits über meine Kollegin, Frau Ferrero-Waldner, ihr Wohlwollen über die Freilassung der Gefangenen zum Ausdruck gebracht, die ein seit langem bestehendes Anliegen aller EU-Organe einschließlich des Europäischen Parlaments war.

Andererseits haben wir genauso klargemacht, dass wir die Freilassung aller politischen Gefangenen wollen, und dass wir eine Beendigung der systematischen Schikanen gegen die belarussische Zivilgesellschaft fordern, bevor wir unseren Beziehungen zu Belarus eine neue Dimension verleihen können.

Mit anderen Worten, unsere Botschaft an Belarus lautet nach wie vor: Es kann keine volle Partnerschaft mit Belarus geben, solange das Land keine überzeugenden Schritte zur Demokratisierung sowie zur Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit unternimmt.

Das ist die Kernaussage der Botschaft der EU, die die Kommission vor über einem Jahr an Belarus gesandt hat und die die zwölf Punkte für eine Demokratisierung umfasst, die in Ihrem Entschließungsantrag erwähnt werden. Ich wiederhole, dass die Freilassung aller politischen Gefangenen ein wichtiger Schritt in diese Richtung wäre.

Darüber hinaus werden wir die für September 2008 anberaumten Parlamentswahlen sehr genau beobachten. Die Organisation freier und fairer Wahlen würde als ein entscheidender Schritt der belarussischen Behörden gewertet werden. Wir hoffen, dass es der OSZE möglich sein wird, eine umfassende Beobachtungsmission zu diesen Wahlen zu entsenden, und dass das Europäische Parlament ebenfalls eigene Vertreter entsenden kann.

Eine weitere wichtige Forderung Ihres Entschließungsantrags ist, dass Belarus ein Moratorium für die Todesstrafe umsetzen sollte. Die Europäische Union hat den belarussischen Behörden diese Botschaft übermittelt.

Um nun auf die jüngsten Entwicklungen in Belarus zurückzukommen: Eine weitere Sache, die uns sehr am Herzen lag, ist in den letzten Monaten rasch vorangekommen. Die Einrichtung der Delegation der Europäischen Kommission in Minsk, die wir vor mehr als zwei Jahren offiziell beantragt hatten, steht unmittelbar bevor. Wir hoffen, die entsprechende Vereinbarung bald unterzeichnen zu können, sodass unsere Delegation pünktlich eröffnet werden kann.

Dank dieser Delegation werden wir unsere Verbindungen zur belarussischen Zivilgesellschaft festigen und zudem Kontakte zur mittleren Verwaltungsebene knüpfen können, die möglicherweise für demokratische Veränderungen offen ist.

Wie Ihr Entschließungsantrag betont, haben wir in dieser Angelegenheit mit belarussischen Experten mehrere Gespräche auf technischer Ebene über Fragen von beiderseitigem Interesse, wie Energie, Verkehr und Umwelt geführt. Lassen Sie mich dennoch wiederholen, dass der Rahmen dieser Gespräche begrenzt bleiben wird, solange die derzeitigen politischen Bedingungen in Belarus unverändert bleiben.

Was die Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in Belarus betrifft, so setzt sich die Kommission mehr denn je für die Unterstützung der belarussischen Zivilgesellschaft ein, und unser diesbezüglicher Plan für 2008 zielt insbesondere auf die Stärkung der belarussischen Zivilgesellschaft und der unabhängigen Medien ab. Darüber hinaus hat die Kommission auch deutlich gemacht, dass ihre Unterstützung für die Europäische Humanistische Universität, die sich in Vilnius im Exil befindet, so lange weiter bestehen bleibt, wie dies erforderlich ist. Ich werde auch die Nachricht bezüglich der Freien Universität an Kommissar Figel’ weiterleiten. Meines Erachtens ist dies sehr interessant und eine glänzende Idee.

Nun noch einige Anmerkungen zu den Beiträgen von Herrn Pinior und Frau Schroedter. Die Aufnahme von Verhandlungen über Visaerleichterungen und die Rückübernahme gehört zu den Elementen, die im Falle eines wirklichen Durchbruchs in den Beziehungen zwischen der EU und Belarus in Erwägung gezogen würden. Entsprechend den EU-Richtlinien können Visaerleichterungen nur im Kontext der Rückübernahmepolitik der Europäischen Kommission als Bestandteil einer echten Partnerschaft in den Außenbeziehungen erwogen werden.

Dies ist Belarus in den am 8. Mai von der Kommission übermittelten Verbalnoten erläutert worden. Die Bereitschaft der Europäischen Union zur Aufnahme entsprechender Verhandlungen mit Nachbarländern, in denen ein Aktionsplan in Kraft ist, wurde ebenfalls bekräftigt, und zwar in einer diesbezüglichen Mitteilung der Kommission vom Dezember 2006. Im Fall von Belarus sind diese Bedingungen nicht erfüllt.

Zu dem Punkt, den Herr Bielan angesprochen hat: Aufträge der Kommission werden unter Einhaltung strenger Ausschreibungsverfahren vergeben, um einen transparenten und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Kommission Rundfunk- und Fernsehstationen an sich zwar nicht unterstützt, gleichwohl aber bestimmte Programme. Das regionale Informations- und Kommunikationsprogramm des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI) umfasst die Unterstützung für Medienaktivitäten in Höhe von sieben Millionen Euro über drei Jahre für sieben Länder. Das Ausschreibungsverfahren läuft, und Medien sowohl aus der Europäischen Union als auch aus Partnerländern dürfen Auftragangebote einreichen.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. – (PL) Als Mitverfasserin der Entschließung des Europäischen Parlaments zu Belarus möchte ich auf die Lage in diesem Land in puncto Demokratie, Achtung der Menschenrechte und allgemeine Situation der dortigen Bevölkerung aufmerksam machen. Belarus ist nicht nur ein unmittelbarer Nachbar der Union und als solcher in die Europäische Nachbarschaftspolitik eingebunden, sondern auch der unmittelbare Nachbar meines Heimatlandes Polen. Wir haben eine gemeinsame Grenze.

Das erklärt wohl am besten, weshalb es für mich und meine Arbeit hier im Europäischen Parlament so wichtig ist, die konkreten Hoffnungen und Erwartungen der Menschen in diesem Land zu erfüllen. Keinem kann gleichgültig sein, was unmittelbar hinter der Grenze geschieht: Restriktionen und Druck auf die NRO seitens der Behörden, Einschüchterung, Verfolgung und Inhaftierung von Aktivisten der demokratischen Opposition, darunter der Führer der Jugendbewegungen „Belarussische Volksfront“ und „Junge Front“.

Deshalb muss rasch ein echter Dialog zwischen den belarussischen Behörden und der Europäischen Union zustande kommen. Die Union hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, von der belarussischen Regierung die Freilassung aller politischer Gefangenen, die Gewährleistung der Pressefreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz sowie die Achtung der demokratischen Werte und Grundrechte des belarussischen Volkes zu verlangen. Die Abschaffung der Todesstrafe muss Vorrang haben.

Das Europäische Parlament selbst hat entsprechende Maßnahmen ergriffen, um den Bürgern von Belarus die Einreise in die EU und den Aufenthalt auf ihrem Territorium zu erleichtern. Zurzeit wird die Möglichkeit geprüft, die Visagebühren zu senken oder ganz abzuschaffen. Nur so kann verhindert werden, dass Belarus und seine Bürger noch mehr in die Isolation geraten.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


9.3. Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge betreffend Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo)(1).

 
  
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  Erik Meijer, Verfasser der Stellungnahme. − (NL) Herr Präsident! Zu Recht schenkt das Parlament den Geschehnissen in der Demokratischen Republik Kongo, der ehemaligen belgischen Kolonie, große Beachtung, insbesondere den andauernden Kampfhandlungen, Vertreibungen, Vergewaltigungen und dem Massenmorden im Osten dieses großen Landes. Die Gräueltaten haben mit den Konflikten in den Nachbarstaaten Ruanda, Burundi und Uganda zu tun. International anerkannte Staatsgrenzen haben wenig Bedeutung für Menschengruppen, die sich infolge von Vertreibung oder aus Mangel an Einkommensquellen immer wieder neue Siedlungsgebiete suchen müssen. In der Region ist alles in Bewegung, wobei die geringste Bewegung in die eine oder andere Richtung potenziell Gewalt oder Gräuel verursacht. Kriegsherren, die durch die ihnen inhärente Vorliebe für Konflikte Ansehen, Macht und Reichtum erlangen, verschlimmern ohnehin bestehende Probleme und erschweren Lösungen.

Vor kurzem, am 17. Januar, haben wir in diesem Hause über die Lage in der Demokratischen Republik Kongo diskutiert und eine Entschließung angenommen, in der der Wunsch geäußert wird, sämtlichen Gräueltaten ein Ende zu bereiten. Ich fürchte, wir könnten zu diesem Thema noch viele Entschließungen verabschieden, ohne dass wir einer Lösung näher kommen. Wer von den Wahlen im vergangenen Jahr eine Lösung der Probleme im Kongo erwartet hat, wurde enttäuscht. Der amtierende Präsident Kabila hat die Wahl gewonnen, aber er vertritt andere Standpunkte als die Bewegung, aus der er hervorgegangen ist, und die Ergebnisse der Präsidentschafts- sowie der Parlamentswahlen waren aus Sicht der Opposition umstritten.

Es ist fraglich, ob ein so riesiger Vielvölkerstaat mit schlechten Kommunikationsmöglichkeiten in einer Weise funktionieren kann, die von allen Bevölkerungsgruppen und den auseinanderdriftenden politischen Kräften getragen wird. Das wird in einer Region wie dem Kongo wohl nicht gelingen, wo lebensbedrohliche Krankheiten auf dem Vormarsch sind, Raubbau an der Natur und Landschaft betrieben wird und Menschen völlig entrechtet leben. Es stellt sich die Frage, ob der Waffenstillstand vom 23. Januar für Nord- und Süd-Kivu, der auf der Entwaffnung der kämpfenden Gruppen und einer Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimat beruht, umsetzbar ist und ob die Präsenz der Vereinten Nationen dazu beitragen kann. Das wird nicht durch Parteinahme gelingen, vielleicht jedoch indem man beispielsweise die Konfliktparteien davon überzeugt, sexuelle Gewalt zu unterbinden und Ärzte zuzulassen.

 
  
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  Alain Hutchinson, Verfasser. (FR) Herr Präsident! Ich will nicht auf die Situation in der Demokratischen Republik Kongo insgesamt eingehen, sondern nur auf die im Nordosten dieses Landes und in der Region Kivu, wo sich bereits seit Jahren und ganz besonders in den letzten Monaten ein schmutziger Krieg abspielt.

Sie werden erwidern, dass alle Kriege schmutzig sind, aber für diesen gilt das ganz besonders, wie mir scheint. Er hat bereits Hunderttausende Opfer gefordert und fordert sie weiter – Tote, Vertriebene, aber auch Hunderttausende Frauen, Mädchen, Großmütter, die das erleiden, was man heute sexuelle Gewalt nennt. Hier handelt es sich um weitaus mehr; hier wird Vergewaltigung als echte Kriegswaffe eingesetzt, und all dies erfolgt unter einer gewissen Gleichgültigkeit sowohl der Öffentlichkeit und der internationalen Gemeinschaft als auch ganz speziell der europäischen Öffentlichkeit.

Dieser schmutzige Krieg dauert bereits seit Jahren an und wird von rivalisierenden Gruppen geführt: den Rebellen unter Führung von Laurent Nkunda – einem abtrünnigen kongolesischen General –, den ehemaligen ruandischen Völkermördern, die am Ende des Krieges von 1994 in das Land gekommen sind, aber auch – leider – einigen Elementen der unlängst aufgelösten kongolesischen Armee. Damit muss Schluss sein. Glücklicherweise wurde unlängst eine Friedenskonferenz in dieser Region einberufen, an der alle Protagonisten teilgenommen haben und die zu einer Waffenruhe geführt hat. Leider, Herr Präsident, ist diese Waffenruhe sehr brüchig, und die Spannung in der Region nimmt schon wieder zu.

Wir schlagen daher zwei Hauptprioritäten vor: Die Erste besteht darin, die Zivilbevölkerung zu schützen, die vor Ort stationierte MONUC mit den Mitteln auszustatten, um diese Zivilbevölkerung zu verteidigen. Gemäß Kapitel 7 der UN-Charta kann sie Waffen einsetzen, um diese Mission zu erfüllen –, denn die Massaker müssen aufhören. Zweitens gilt es, die vor Ort diskutierten Friedensbemühungen zu unterstützen, denn die Lösung in der Region der großen Seen müsste eine politische Lösung sein, die alle Seiten einbezieht, einschließlich Ruanda, das seine Verpflichtungen einhalten muss, seine in Kivu tätigen Staatsbürger wieder aufzunehmen.

 
  
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  Adam Bielan, Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Seit Ende des Zweiten Weltkrieges hat es keinen blutigeren und grausameren Konflikt gegeben als den im Kongo. Der bewaffnete Konflikt in der Provinz Nord-Kivu dauert seit zehn Jahren mit unterschiedlicher Intensität an und hat über fünf Millionen Menschenleben gefordert. Jeden Tag sterben in diesem Kampf etwa 1 500 Menschen.

Massaker, Vergewaltigungen von Mädchen und ihren Müttern, die Zwangsrekrutierung von Zivilisten und Kindern für die Streitkräfte sind an der Tagesordnung. Im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat es in den letzten Monaten zudem weitere gravierende Menschenrechtsverletzungen gegeben. Verantwortlich dafür sind die Rebellentruppen von Laurent Nkunda, die Kämpfer der demokratischen Kräfte, die für die Befreiung von Ruanda kämpfen, und die kongolesische Armee selbst. Der Osten Kongos braucht dringend medizinische Unterstützung und Nahrungsmittelhilfe, da die meisten humanitären Organisationen sich aufgrund der jüngsten Ereignisse gezwungen sahen, ihre Aktivitäten einzustellen.

Ich appelliere deshalb an den Rat und die Europäische Kommission, in Anbetracht der außerordentlich ernsten humanitären Lage in dieser Region Mittel für die Bewältigung der Krise bereitzustellen.

 
  
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  Bernd Posselt, Verfasser. − Herr Präsident! Wer das ostafrikanische Land der großen Seen jemals aus der Luft gesehen hat, der könnte glauben, dass sich dort das Paradies befindet. Aber auf der Erde sieht man dann oftmals die Hölle. Es ist ein Land mit phantastischer Natur und großartigen Naturschätzen auf der einen Seite und entsetzlichen Qualen auf der anderen Seite. Naturkatastrophen, Kriege, Vertreibung, Hunger, Seuchen, Massaker, Massenvergewaltigungen, ethnische Konflikte wie sie schlimmer fast nirgends sind. Allein in Nord-Kivu gibt es 800 000 Vertriebene.

Man muss sehen, dass dieses Vertriebenenproblem auf beiden Seiten der Grenze existiert. Es gibt in Afrika ein Phänomen, das man in dieser Form sonst nirgends kennt, dass nämlich nicht von einer Seite auf die andere vertrieben wird, sondern es wird von einem Land ins andere vertrieben und vom anderen Land in jenes Land. Also auf beiden Seiten Vertriebene und Flüchtlinge. Dies heißt, dass die Staaten absolut instabil sind. Deshalb müssen wir humanitäre Hilfe leisten, und wir müssen massiv präsent sein, um den Menschen zu helfen.

Aber im Grunde genommen ist das nur ein Herumdoktern an Symptomen. Wenn es uns nicht gelingt, dort einigermaßen tragfähige staatliche und rechtsstaatliche Strukturen zu implementieren, wird die Katastrophe auch bei größter Hilfe niemals enden. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass wir uns massiv einbringen, auch politisch. Der Waffenstillstand vom 23. Januar ist äußerst brüchig, er existiert eigentlich nur auf dem Papier. Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir alle Parteien zwingen, am Verhandlungstisch miteinander zu reden, vor allem aber auch, dass wir unseren Teil der Aufgabe erledigen.

Leider profitieren auch oft Europäer von den Katastrophen dort. Deshalb ist die Forderung berechtigt, dass wir ernsthafter auf die Herkunftszertifikate z. B. für Rohstoffe schauen, denn oft sind es Europäer, die die Not der Menschen dort für ihre ökonomischen Interessen brutal ausnutzen. Auch hier tragen wir Verantwortung und dürfen uns nicht mit schönen Reden und Herumdoktern an der Oberfläche begnügen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, Verfasser. − (ES) Herr Präsident! Wir haben heute eine neue Episode in dieser tragischen Fortsetzungsreihe, die in der Demokratischen Republik Kongo spielt.

In diesem Fall ist der Schauplatz Nord-Kivu, doch die Handlung und die Opfer sind die gleichen, die schon in der Dringlichkeitsentschließung in der Januar-Tagung genannt wurden.

Fast fünfeinhalb Millionen Menschen haben seit 1998 ihr Leben verloren und weitere 45 000 sterben jeden Monat direkt oder indirekt durch den Krieg. Jeden Tag sterben 1 500 Menschen: Mit anderen Worten, seit Beginn dieser Tagung am Montag sind schon 6 000 Menschen in der Demokratischen Republik Kongo umgekommen.

In den letzten Monaten wurde darüber hinaus, besonders im Osten des Landes, ein Anstieg von Massakern, Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen und Zwangsrekrutierungen von Mädchen und Jungen beobachtet. Verantwortlich dafür sind sowohl die Rebellentruppen von Laurent Nkunda als auch die Soldaten der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas.

Wir sollten auch daran denken, dass das MONUC-Mandat auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen beruht, wodurch ihm erlaubt ist, alle notwendigen Mittel anzuwenden, um jegliche Gewaltanwendung zu verhindern, die das Leben von Zivilisten gefährdet oder eine Bedrohung des politischen Prozesses darstellt.

Bisher hat aber die Präsenz der MONUC keineswegs ausgereicht, um diesen barbarischen Akten ein Ende zu setzen. Daher müssen wir nochmals an den Sicherheitsrat appellieren, zu reagieren und alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um diesen Massakern Einhalt zu gebieten.

Auch wenn wir die Konferenz von Goma begrüßen müssen, die den Weg für politische Verhandlungen ebnet, bleiben ihre Vereinbarungen, insbesondere zur Demobilisierung, vieldeutig und ihre Anwendung ist unklar.

Schließlich stellt dies eine weitere Chance dar, wie Herr Posselt bereits sagte, um erneut Kontrollmechanismen zu fordern, die aktiviert und umgesetzt werden müssen, wie den Kimberley-Prozess für Diamanten, in dem es um staatliche Herkunftszertifikate für in die EU eingeführte natürliche Rohstoffe geht.

 
  
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  Tadeusz Zwiefka, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Joseph Conrad nennt den Kongo das Herz der Finsternis. Seit dieses Land existiert, also seit 1960, war es Schauplatz furchtbarer Pogrome, Massaker und Bürgerkriege. Deshalb hat es der an natürlichen Ressourcen so reiche Kongo niemals geschafft, auf eigenen Füßen zu stehen. Der Konflikt in dieser Region ist der blutigste und grausamste seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Das Schreckliche daran ist, dass er weiter andauert und Monat für Monat fast 50 000 Menschenleben fordert. Die Hälfte der Opfer sind Kinder unter fünf Jahren. Auf ihrem Vormarsch verüben die Truppen alle nur denkbaren Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung: Vergewaltigungen, Plünderungen und Mord. Deshalb begrüßen wir die Ergebnisse der Friedenskonferenz von Goma, an die wir so große Hoffnungen knüpfen. Der bewaffnete Konflikt in der Region Kivu könnte damit ein Ende finden. Ob das aber auch eintrifft, hängt teilweise auch von uns ab.

Ohne die Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft und die Nachbarländer kann dieser Konflikt womöglich nicht gelöst werden. Die internationale Unterstützung darf sich nicht auf politische Erklärungen beschränken, sondern muss in erster Linie entsprechende finanzielle, organisatorische und technische Hilfe beinhalten.

 
  
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  Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Lage in Nord-Kivu ist laut Aussage von Hilfsorganisationen teilweise schlimmer als in Darfur. Nord-Kivu steht nicht im Scheinwerferlicht der Weltpolitik, auf Nord-Kivu schaut keiner. Seit dem offiziellen Friedensabkommen 2002 versucht die Regierung Kabila regionale Milizen in eine nationale Armee zu integrieren – bisher ohne großen Erfolg. Die Zivilbevölkerung ist weiterhin den Konsequenzen der bewaffneten Konflikte ausgesetzt. „Ärzte ohne Grenzen“ weist auf die Schwierigkeiten der humanitären Helfer hin, aufgrund der anhaltenden Kämpfe Zugang zur Zivilbevölkerung zu bekommen, und bezeichnet Unterernährung als eine weitere Form der extremen Gefährdung der Bevölkerung in Nord-Kivu.

Wir fordern daher Rat und Kommission auf, sofort Hilfsmittel freizugeben und unverzüglich umfangreiche medizinische Hilfsprogramme für die Zivilbevölkerung im Osten der Demokratischen Republik Kongo einzuleiten. Weiters fordern wir Rat und Kommission auf sicherzustellen, dass die jüngste Verstärkung der UN-Mission zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung führt.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Trotz des in Goma unterzeichneten Abkommens über die Verbesserung der Sicherheit und die Entwicklung im Kongo kommt es in der Provinz Kivu nach wie vor zu Menschenrechtsverletzungen. Allein seit Ende 2006 mussten 300 000 Menschen wegen der zunehmenden Gewalt ihr Zuhause verlassen. Vor allem Frauen und Kinder sind von dieser Gewalt betroffen. Sie werden vergewaltigt oder für das Militär zwangsrekrutiert. Infolge des Konflikts und des Krieges, die von wirtschaftlichen Interessengruppen angeheizt und von Regierungen unterstützt werden, die von den reichen Ressourcen des Landes profitieren wollen, wurden bislang sechs Millionen Menschen vertrieben und fünf Millionen getötet.

Deshalb braucht es mehr als Debatten und Entschließungen des Europäischen Parlaments und humanitäre Hilfe für die Menschen im Kongo. Der Raubbau an den natürlichen Ressourcen und die Spekulationsgeschäfte der internationalen Konzerne, die sich auf Kosten des Lebens und der Gesundheit der Einwohner in dieser Region bereichern, muss gestoppt werden.

 
  
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  Koenraad Dillen (NI).(NL) Herr Präsident! Wir wissen, dass unsere Worte wahrscheinlich wenig ausrichten werden. Uns bleibt nur die Hoffnung, dass sich alle Parteien weiterhin an die Vereinbarungen der Goma-Konferenz halten und der Wahnsinn, der in Nord-Kivu schon viel zu lange wütet, endlich ein Ende findet. Nach Angaben der UNO sind seit Beginn der Kampfhandlungen etwa 800 000 Menschen geflüchtet. Tausende und Abertausende Frauen und Mädchen wurden Opfer furchtbarer Vergewaltigungen, und Kinder wurden gezwungen, sich an den Kämpfen zu beteiligen.

Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass sicher nicht nur die Mitglieder von Nkundas Miliz für die massiven Grausamkeiten verantwortlich sind, sondern alle Parteien. Auch die Regierungssoldaten haben systematisch Menschenrechtsverletzungen begangen. In Nord-Kivu gibt es nicht viele „good guys“. Darum müssen in absehbarer Zeit möglichst viele Schuldige verurteilt werden. Sie müssen sich für ihre Gräueltaten verantworten. Es ist nicht nur Aufgabe des Internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte, ein Urteil zu fällen, sondern an erster Stelle Aufgabe der kongolesischen Führung und Joseph Kabilas.

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Wie Herr Posselt feststellte, herrscht in weiten Teilen des Kongo die Hölle auf Erden, die von gewissen – nicht nur kongolesischen – Kräften, noch verschlimmert wird. Ich möchte auf eine Sache aufmerksam machen, die ich mit eigenen Augen gesehen habe, nämlich die vielen Kinder, die durch den Konflikt dort zu Waisen geworden sind. Meines Erachtens sollte das Geld den Missionaren zur Verfügung gestellt werden, damit sie für diese Kinder sorgen können, vor allem für die Jungen, um zu verhindern, dass sie zur Armee eingezogen werden. Sind sie erst einmal dort, werden sie zu nichts anderem mehr fähig sein als schießen und vergewaltigen. Ich möchte es noch einmal wiederholen, Frau Kommissarin: Das Geld wird gebraucht, um diesen bedauernswerten Menschen Bildung zu vermitteln und sie zu betreuen.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Frau Kommissarin! Ich fordere die Kommission hier in Straßburg auf, jetzt die für Krisensituationen vorgesehenen Mittel freizugeben und unverzüglich mit Projekten zum Wiederaufbau zu beginnen, vor allem mit einem weit reichenden Programm für die allgemeine medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung in Nord-Kivu.

Das jüngste Erdbeben brachte nur eine weitere Verschlimmerung der ohnehin schon eingetretenen humanitären Katastrophe. Zudem fordern alle hier Anwesenden die Kommission und den Rat auf, unverzüglich eine afrikaweite Koalition in die Wege zu leiten, um eine politische Lösung des Konflikts zu finden.

 
  
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  Meglena Kuneva, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Die Kommission ist nach wie vor sehr beunruhigt über die entsetzliche humanitäre Lage in den Kivu-Provinzen, insbesondere in Nord-Kivu, wo die Zahl der Binnenvertriebenen – momentan sind das allein in Nord-Kivu mehr als 800 000 – sich im Verlaufe des Jahres 2007 praktisch verdoppelt hat, wodurch die ohnehin bereits notleidende Bevölkerung noch wesentlich schutzloser geworden ist.

Zugleich sehen wir und verurteilen wir die schwer wiegenden Verletzungen der Menschenrechte in der Region, einschließlich der Rekrutierung von Kindersoldaten und der weit verbreiteten sexuellen Gewalt.

In diesem Zusammenhang kommt es nun darauf an, sich bewusst zu machen, dass die heutige kritische Situation in Nord-Kivu sich zwar durch die Kämpfe in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 verschärft hat, letztlich jedoch das Ergebnis eines bereits seit mehreren Jahren andauernden Krieges in der Region ist. Die Wurzeln des Kivu-Konflikts lassen sich bis zu dem Anfang der 1990er-Jahre in Ruanda verübten Genozid zurückverfolgen. Dabei darf man nicht vergessen, dass es mehrere lokale Komponenten gibt, beispielsweise die unzureichende politische Repräsentiertheit ethnischer Minderheiten, der Raubbau an natürlichen Ressourcen und Streitfragen zum Landbesitz, die entscheidend zur Destabilisierung und Unsicherheit im Osten der Demokratischen Republik Kongo beitragen.

Aus diesem Grund begrüßt die Kommission die vor kurzem abgehaltene Friedenskonferenz von Goma sowie den darauf folgenden Waffenstillstand als positive Schritte zur Lösung des andauernden Konflikts im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Die Konferenz hat die Glaubwürdigkeit von Präsident Kabila nach der Niederlage der Armee Ende 2007 gegen die Truppen von General Nkunda wiederhergestellt und einen Dialog zwischen den Provinzen ausgelöst. Dafür hat sich die Kommission schon immer eingesetzt.

Zudem hat die Konferenz von Goma entsprechend den Verpflichtungen, die sich die Demokratische Republik Kongo und Ruanda in ihrem gemeinsamen Kommuniqué von Nairobi im November 2007 auferlegt hatten, auch erneut die Notwendigkeit betont, das Problem der ehemaligen FAR vorrangig zu behandeln. Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass die Wiederherstellung der Staatshoheit im Osten eine Auseinandersetzung mit den ursprünglichen Ursachen des Konflikts erfordert.

Dennoch muss man sich klarmachen, dass weder in Goma noch in Nairobi irgendeine endgültige Lösung gefunden wurde. Die Suche nach einer dauerhaften Lösung für die Ursachen der Kivu-Krise und eine damit einhergehende nachhaltige Wiederherstellung des Friedens in der Region brauchen Zeit. In der Tat sind das gemeinsame Kommuniqué von Nairobi und die Konferenz von Goma, indem sie einander ergänzen, ein viel versprechender Anfang – aber eben nur ein Anfang eines schwierigen und langwierigen Prozesses.

Die als Nächstes zu bewältigende Aufgabe ist nun eine effektive Umsetzung der Verpflichtungen von Goma und Nairobi. Es sollte sichergestellt werden, dass alle betroffenen Parteien zu ihren Verpflichtungen stehen. Die EU wird diesen Prozess weiterhin aus der Nähe verfolgen und sich aktiv daran beteiligen.

In diesem Zusammenhang sind internationale Maßnahmen zur Unterstützung der Kongolesen dringend nötig. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind bereit, auch weiterhin eine wichtige Rolle in den Kivu-Provinzen zu übernehmen. Über unsere humanitäre Hilfe und unsere Sanierungs- und Kapazitätsaufbauprogramme sind wir traditionell einer der wichtigsten Geber im Osten. Wir sind bereit zu einer noch umfassenderen Unterstützung für die Region, besonders durch EU-Initiativen sowie in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


10. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

10.1. Osttimor (Abstimmung)

10.2. Belarus (Abstimmung)
  

Vor der Abstimmung über Ziffer 3

 
  
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  José Ribeiro e Castro, Verfasser. (FR) Herr Präsident! Es geht nur um die Korrektur der Bezeichnungen der Organisationen, die unter Ziffer 3 genannt werden. Die korrekten Bezeichnungen finden Sie in den Abstimmungslisten, ich muss sie also nicht wiederholen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

– Vor Ziffer 1

 
  
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  Urszula Gacek (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion möchte ich einen mündlichen Änderungsantrag zu dem vorgeschlagenen Änderungsantrag stellen. Das Recht auf Meinungsfreiheit ist zwar in dem Non-Paper der Kommission verankert, das Internet ist jedoch leider nicht ausdrücklich eingeschlossen bzw. ausgenommen. Um sachlich korrekt zu sein und alle Arten der Meinungsfreiheit einzuschließen, nicht nur die im Internet, beantragen wir, die Formulierung „im Internet“ aus dem Änderungsantrag zu streichen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

10.3. Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo) (Abstimmung)

11. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

12. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

13. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

14. Zeitplan der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

15. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen und wünsche Ihnen allen eine gute Heimfahrt.

(Die Sitzung wird um 16.25 Uhr geschlossen.)

 

ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 8 von Avril Doyle (H-1058/07)
 Betrifft: Rechte der Frauen in Saudi-Arabien
 

Wie hat das Königreich Saudi-Arabien – wenn überhaupt – auf die Entschließung P6_TA(2007)0631 des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu den Rechten der Frauen in Saudi-Arabien reagiert? Betrachtet der Rat irgendwelche Reaktionen als positiv oder ermutigend?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Dem Rat ist keine Mitteilung der Regierung Saudi-Arabiens als Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zu den Rechten der Frauen in Saudi-Arabien zugegangen.

Ihnen wird sicher bekannt sein, dass die Frage der Menschenrechte immer auf dem jährlich stattfindenden Gemeinsamen Rats- und Ministertreffen der EU und der Länder des Golfkooperationsrats (GCC), dem Saudi-Arabien angehört, erörtert wird. In diesem Rahmen wird die konkrete Frage der Frauenrechte mit dem GCC diskutiert.

Daher hofft der Rat, dass es möglich sein wird, die Erörterung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Frauen, auf dem nächsten EU-GCC-Ministertreffen, das am 26. Mai 2008 stattfinden soll, zur Sprache zu bringen. Auf diesem Treffen wird der Rat den Standpunkt der EU zu den Frauenrechten vortragen und sich die Meinung seiner Partner aus den Ländern des GCC anhören.

 

Anfrage Nr. 9 von David Martin (H-1060/07)
 Betrifft: Gipfeltreffen von Bali
 

Wie bewertet der Rat das Ergebnis des Gipfels von Bali?

 
 

Anfrage Nr. 10 von Dimitrios Papadimoulis (H-1070/07)
 Betrifft: Bewertung der Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Bali
 

Die 187 Länder, die an der UN-Konferenz teilgenommen haben, haben beschlossen, Verhandlungen aufzunehmen, die 2009 zu einer neuen Klimaschutzvereinbarung führen sollen, ohne jedoch konkrete Ziele festzulegen.

Bereits im März 2007 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union ein Paket mit konkreten Maßnahmen und Zielen vereinbart, durch das die Energiepolitik und der Klimaschutz in Einklang gebracht werden sollen. Wie bewertet der Rat in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Konferenz von Bali? Welche Initiativen wird er im Rahmen der neuen Roadmap zur Festlegung konkreter und verbindlicher Ziele sowie eines Zeitplans für die neue Klimaschutzvereinbarung ergreifen? Wie wird er auf die USA einwirken, damit sie sich in diese Richtung bewegen? Welche Position wird die Europäische Union auf dem internationalen Klimaschutztreffen einnehmen, das die USA 2008 auf Hawaii veranstalten?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Aktionsplan von Bali ist der Anfang eines umfassenden Verhandlungsprozesses, der im Dezember 2009 auf der Konferenz in Kopenhagen abgeschlossen werden soll, auf der u. a. über die gemeinsame Vision für langfristige gemeinsame Maßnahmen, Minderung und Anpassung, Technologie und Finanzierung zu sprechen sein wird. Wenn Sie erlauben, werde ich die einzelnen Bestandteile etwas genauer beleuchten.

Der erste Bestandteil, d. h. die gemeinsame Vision für langfristige gemeinsame Maßnahmen einschließlich eines langfristigen globalen Emissionsminderungsziel ist von entscheidender Bedeutung als Leitlinie für künftige gemeinsame Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel.

Der zweite Bestandteil, d. h. vermehrte nationale und internationale Maßnahmen zur Minderung der Klimaänderungen ist in einem sorgfältig gewählten Wortlaut dargelegt, der das Handeln der entwickelten Länder und das Handeln der Entwicklungsländer ins richtige Verhältnis zueinander setzt.

Mit dem Aktionsplan von Bali wurden auch die USA in den UNO-Prozess zurückgeholt. Zudem wurde im Wortlaut dieser Entschließung auf die seit 1992 bestehende traditionelle Trennlinie zwischen den in Anhang I genannten Vertragsparteien und den in Anhang I nicht genannten Vertragsparteien verzichtet. Ferner wurde eine klare Unterscheidung zwischen den Maßnahmen getroffen, die von den entwickelten Ländern ergriffen werden sollen, und den Maßnahmen, die die Entwicklungsländer ergreifen müssen, um zu verhindern, dass die entwickelten Länder diese Gelegenheit dafür nutzen, ihre quantifizierten Emissionsreduktionsverpflichtungen aufzugeben.

Der dritte Bestandteil, d. h. vermehrte Anstrengungen im Bereich der Anpassung, beinhaltet internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung der dringend erforderlichen Durchführung von Anpassungsmaßnahmen, Risikomanagement- und Risikominderungsstrategien und Katastrophenvorsorgestrategien sowie eine stärkere Diversifizierung der Wirtschaft.

Der vierte Bestandteil beinhaltet vermehrte Anstrengungen im Bereich der Entwicklung und des Transfers von Technologien zur Unterstützung von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen, und der fünfte Bestandteil bezieht sich auf vermehrte Anstrengungen zur Bereitstellung von Finanzmitteln und Investitionen für die Unterstützung von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen und der technologischen Zusammenarbeit.

Der Wortlaut der Entschließung enthält all die von der EU geforderten Punkte, und er beeinträchtigt in keiner Weise das endgültige Ergebnis der Verhandlungen zu diesen Punkten. Eine endgültige Bewertung der Konferenz von Bali wird erst im Lichte des auf der Konferenz von Kopenhagen aufgesetzten Wortlauts möglich sein.

 

Anfrage Nr. 12 von Justas Vincas Paleckis (H-1065/07)
 Betrifft: Zukunft des Außendienstes der EU
 

Das Generalsekretariat des Rates und die Kommission haben bislang noch kein klares Bild vom zukünftigen Europäischen Auswärtigen Dienst vermittelt. Da diese Angelegenheit von vorrangigem Interesse für die nationalen auswärtigen Dienste, die Vertreter der Europäischen Union und besonders auch für die gewöhnlichen Bürger ist, sollten den Hauptstädten der Mitgliedstaaten so rasch wie möglich entsprechende Antworten geliefert werden, vorzugsweise noch vor der Ratifizierung des Reformvertrags.

Wie wird nach den neuen Plänen der Europäische Auswärtige Dienst funktionieren und wie groß wird er voraussichtlich sein? Welche Änderungen werden im Aufbau der bereits bestehenden Dienststellen für Außenbeziehungen stattfinden, die schon jetzt mit der Außenpolitik der EU befasst sind?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat der Rat noch keine Vorstellung über die zukünftige Struktur bzw. Organisation des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Der Rat wird erst auf der Grundlage eines Vorschlags des Hohen Vertreters der Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in der Lage sein, eine Verwaltungsentscheidung über die künftige Organisation und Arbeit dieses Dienstes zu treffen, nachdem der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist, das heißt nach Konsultation des Europäischen Parlaments und Zustimmung durch die Kommission.

Die Vorbereitungsarbeit in Bezug auf den Europäischen Auswärtigen Dienst wird ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses der Vorbereitung auf die Umsetzung des Vertrags von Lissabon sein. Wie Minister Rupel Herrn Präsidenten Pöttering in seinem Schreiben vom Januar 2008 mitgeteilt hat, wird das Europäische Parlament regelmäßig über die technischen Vorbereitungsarbeiten für den Europäischen Auswärtigen Dienst informiert werden.

 

Anfrage Nr. 13 von Sarah Ludford (H-1068/07)
 Betrifft: Einreise in den und Ausreise aus dem EU-Raum
 

Die Kommission soll demnächst ein Grünbuch über ein Ein- und Ausreisesystem sowie andere Grenzschutzinstrumente wie beispielsweise die elektronische Reiseerlaubnis vorlegen. Wie sollen nach Ansicht des Rates diese Vorhaben neben dem Visa-Informationssystem (VIS) und dem Schengen-Informationssystem (SIS) funktionieren?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Europäische Rat und der Rat haben die Kommission wiederholt aufgefordert, Vorschläge für die Verbesserung der Wirksamkeit und die Erhöhung der Interoperabilität und der Synergieeffekte zwischen den europäischen Datenbanken auszuarbeiten.

Auf seiner Tagung am 14. und 15. Dezember 2006 unterstrich der Europäische Rat die Bedeutung des Einsatzes neuer Technologien zur Verbesserung der Grenzüberwachung und forderte die Kommission auf, die Machbarkeit der Einführung eines gemeinsamen Ein- und Ausreisesystems zu untersuchen.

Am 13. Februar 2008 legte die Europäische Kommission drei Mitteilungen vor, unter anderem auch eine Mitteilung über neue Instrumente für eine integrierte europäische Grenzverwaltungsstrategie, die künftig fester Bestandteil der europäischen Grenzverwaltung sein könnte. Die vorgeschlagene generelle automatische Erfassung von Grenzübertritten von Drittstaatsangehörigen könnte das VIS und SIS erheblich ergänzen.

Der slowenische Ratsvorsitz wird eine Konferenz auf Ministerebene organisieren, auf der die Innenminister erstmals diese Mitteilung erörtern werden.

 

Anfrage Nr. 14 von Paulo Casaca (H-1073/07)
 Betrifft: Austausch von Terroristen gegen Geisel
 

Nach Angaben des Wochenmagazins „Der Spiegel“ planten im Januar dieses Jahres die deutschen Behörden den Austausch einer Geisel deutscher Staatsangehörigkeit, des vom Iran 2005 inhaftierten Donald Klein, gegen mehrere Terroristen der iranischen Satellitenorganisation im Libanon, Hisbollah, darunter der Drahtzieher der terroristischen Operation des iranischen Regimes, bei der 1992 im Berliner Restaurant Mykonos vier Oppositionelle exekutiert wurden.

Es sei daran erinnert, dass das Berliner Kammergericht die Auffassung vertrat, der geistliche Führer Irans, Ali Chamenei, und der ehemalige Präsident dieses Landes, Ali Haschemi Rafsandschani, seien die Auftraggeber dieses Terroraktes gewesen.

Neulich berichtete die Presse über die Freilassung dieser Mörder iranischer Oppositioneller.

Der Fragesteller bekundet selbstverständlich Donald Klein und seiner Familie seine uneingeschränkte Solidarität, befürchtet jedoch, dass das Eingehen auf die Forderungen der Nummer Eins des internationalen Terrorismus für alle Unionsbürger in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten schwerwiegende Folgen nach sich ziehen wird.

Geht der Rat nicht davon aus, dass bei einem Nachgeben gegenüber dem Terrorismus, wie es in dieser Verhandlung deutlich wurde, womöglich für alle Unionsbürger das Risiko steigt, zu Zielscheiben des Terrors des iranischen Regimes zu werden?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat diese Frage nicht erwogen.

 

Anfrage Nr. 15 von Bernd Posselt (H-0001/08)
 Betrifft: Alpentransit
 

Welche Möglichkeiten sieht der Rat, die alpenüberquerenden Verkehrsverbindungen zwischen Bayern, Österreich, Italien und Slowenien so zu fördern und voranzutreiben, dass der wirtschaftliche Austausch intensiviert wird und gleichzeitig ökologische Maßstäbe gewahrt werden?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Bezüglich der Möglichkeiten, die alpenüberquerenden Verkehrsverbindungen zu fördern und voranzutreiben, gibt es für das transeuropäische Verkehrsnetz, wie dem Herrn Abgeordneten sicherlich bekannt ist und was auch im Einklang mit der Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes steht, die folgenden Prioritäten: Auf- und Ausbau der Haupt- und Zwischenverbindungen, die erforderlich sind, um unter anderem Lücken zu schließen, Fernverkehrsverbindungen zu ergänzen und natürliche Hindernisse zu überwinden, und Einbeziehung der Sicherheits- und der Umweltdimension in die Schaffung und die Umsetzung des Netzes. Artikel 8 der obigen Entscheidung schreibt weiterhin vor, dass die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem transeuropäischen Verkehrsnetz auch dem Umweltschutz Rechnung tragen müssen.

Erwähnt seien hier zwei der in Anhang II der obigen Entscheidung dargelegten vorrangigen Maßnahmen, und zwar die Eisenbahnachse Berlin-Verona/Mailand-Bologna-Neapel-Messina-Palermo und das „vorrangige Vorhaben Nr. 6“, die Eisenbahnachse Lyon-Turin-Venedig-Ljubljana-Budapest. Laut dem Fortschrittsbericht, der von dem Koordinator des Vorhabens, Karel Van Miert, im Juli 2007, erarbeitet wurde, sind die Arbeiten an der Eisenbahnachse Berlin-Verona/Mailand-Bologna-Neapel-Messina-Palermo im zweiten Jahr zügig vorangekommen, und zwischen Österreich und Italien wurde eine Vereinbarung zum Brenner-Tunnel unterzeichnet. Die Kommission fasste im Dezember 2007 einen Beschluss über den Antrag auf Kofinanzierung für den Brenner-Tunnel.

Das „vorrangige Vorhaben Nr. 6“, die Eisenbahnachse Lyon-Turin-Venedig-Ljubljana-Budapest, dient ebenfalls der Lösung des Problems der Überquerung der Alpen, das heißt vom Westen nach dem Osten. Dieses vorrangige Vorhaben schließt auch den Mont-Cenis-Tunnel ein, der sich bereits in Bau befindet und bei dem es sich um ein grenzübergreifendes Vorhaben von Italien und Frankreich handelt. Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben sei auch die Verbindung Trieste–Divača zu erwähnen, für die die Kommission im Dezember 2007 die Kofinanzierung der Entwurfsplanung und der Vorbereitungsarbeiten genehmigt hat. Die Arbeiten an diesem Vorhaben sind im Gange, im Juli 2007 wurde eine Vereinbarung zwischen Italien und Slowenien zu diesem Teilabschnitt unterzeichnet.

 

Anfrage Nr. 16 von Vural Öger (H-0005/08)
 Betrifft: Slowenische Ratspräsidentschaft - Schwerpunkt Westbalkan
 

Die Slowenische Ratspräsidentschaft behandelt den Westbalkan als einen ihrer Schwerpunkte. Die EU bietet den Ländern des Westbalkans eine klare Beitrittsperspektive, die sowohl der Union als auch den Ländern des Balkans vielfältige politische, ökonomische und gesellschaftliche Chancen eröffnet.

Hält der Rat die EU-Erweiterungsstrategie für die Staaten des Westbalkans, die ja im Grunde auf dem bisherigen Stadienmodell für Erweiterungen (SAA – Kandidatenstatus – Beitrittsverhandlungen - Beitritt) beruht, für realistisch?

Welche Kriterien stellt sich der Rat für die Feststellung der Beitrittsreife von Staaten mit ethnisch motivierter Bürgerkriegsvergangenheit vor?

Welchen zeitlichen Rahmen kann der Rat für die einzelnen Nachfolgestaaten Jugoslawiens benennen? Wann können solche Staaten als stabil genug erachtet werden, um der EU beitreten zu können?

Wie steht der Rat zu der Annahme, dass die EU es sich nicht erlauben kann, ethnische Konflikte in die EU zu importieren?

Und in welchem zeitlichen Horizont kann man mit der Verleihung eines Kandidatenstatus für Montenegro rechnen? Welches sind dabei die größten Hürden?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der slowenische Vorsitz wird dem Westbalkan besondere Aufmerksamkeit widmen. Die Stabilität dieser Region ist für die Sicherheit und das Wohlergehen der gesamten Union unabdingbar. Während des Übergangsprozesses im Jahr 2008 wird es eine ganze Reihe von Aktivitäten geben: eine Überprüfung der Agenda von Thessaloniki 2003, die Vervollständigung des Netzes der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit in mehreren Bereichen. Der Rat wird die Aussicht auf EU-Mitgliedschaft für die Länder des Westbalkans weiter unterstützen und diesen Gedanken den Menschen der Region näher bringen (er wird in erster Linie den Beginn des Dialogs zur Liberalisierung der Visaregelung mit den Ländern der Region vorbereiten helfen). Zudem wird die Schaffung eines Regionalen Kooperationsrats eine weitere wichtige Errungenschaft der regionalen Zusammenarbeit und zugleich Ausdruck verstärkter Eigenverantwortlichkeit auf regionaler Ebene sein. Der Rat hat die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit und der gutnachbarschaftlichen Beziehungen sowie der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Nachbarländern bei der Suche nach allseits akzeptablen Lösungen für bisher ungelöste Fragen hervorgehoben.

Bei der Durchführung einer umfassenden Untersuchung des Westbalkans muss der beachtliche Fortschritt berücksichtigt werden, der in den letzten Jahren erzielt worden ist: größere Stabilität, demokratische Reformen, Wirtschaftswachstum, verstärkte regionale Zusammenarbeit und Fortschritte bei der weiteren Annäherung an die EU im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Doch einige große Herausforderungen bleiben weiter bestehen: die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption, Einhaltung des Völkerrechts (IStGHJ) und die Suche nach einer Lösung für den Status des Kosovo, wobei die letztgenannte Herausforderung aus Sicht der Stabilität in der Region die wichtigste ist. Deshalb hat der Status des Kosovo oberste Priorität für den Ratsvorsitz. Der Rat ist der Auffassung, dass dies ein europäisches Problem ist, für das eine Lösung gefunden werden muss, die zur Stabilität in der Region und zur Aussicht auf EU-Mitgliedschaft für die Länder des Westbalkans beitragen wird.

Am 17. Februar 2008 verabschiedete das kosovarische Parlament eine Entschließung zur Unabhängigkeit des Kosovo. In seinen Schlussfolgerungen erklärte der Rat auf der Februar-Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“, dass die Entschließung den Kosovo auf die Grundsätze der Demokratie und der Gleichheit aller seiner Bürger, den Schutz der serbischen und anderer Minderheiten, den Schutz des kulturellen und religiösen Erbes und eine internationale Beobachtung verpflichtet. Der Rat begrüßte den Umstand,

dass die internationale Gemeinschaft ihre Präsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution Nr. 1244 des UN-Sicherheitsrats aufrechterhalten wird. Er nahm zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren nationalen Verfahren und dem Völkerrecht über ihre Beziehungen zum Kosovo beschließen werden.

In den Schlussfolgerungen auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ wies der Rat im Februar darauf hin, dass sich die Europäische Union seit langem für die Stabilität der westlichen Balkanregion einsetzt. Der Rat bekräftigte die Bereitschaft der EU, eine führende Rolle bei der Stärkung der Stabilität in der Region zu übernehmen, und erinnerte an die Zusagen des Europäischen Rates in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2007 sowie an die Verabschiedung der Gemeinsamen Aktionen zur Einrichtung einer Polizei- und Rechtsstaatlichkeitsmission im Rahmen der ESVP und zur Ernennung eines EU-Sonderbeauftragten für den Kosovo. Die Europäische Union wird auch weiterhin mit den Vereinten Nationen, der KFOR, der OSZE und anderen internationalen Akteuren zusammenarbeiten, um die Stabilität in der Region aufrechtzuerhalten.

Der Europäische Rat bekräftigte seine Zusage, die Aussicht auf EU-Mitgliedschaft für die Länder der westlichen Balkanregion umfassend und wirksam zu fördern. Er forderte die Kommission auf, zur Förderung der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung Gemeinschaftsinstrumente zu nutzen und der gesamten Region konkrete Maßnahmen für Fortschritte in dieser Richtung vorzuschlagen.

Die Hauptziele des EU-Ratsvorsitzes in Bezug auf die Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawiens auf dem Weg zur EU lauten folgendermaßen:

Serbien: Der EU-Ratsvorsitz bestärkt Serbien darin, die notwendigen Bedingungen für die rasche Unterzeichnung des SAA zu schaffen und bei der Erlangung des Status eines Beitrittslandes Fortschritte zu erzielen, und er unterstützt die serbischen Neigungen in Richtung EU, um das Erscheinungsbild der EU in Serbien zu verbessern und um Serbien dabei zu unterstützen, seine erfolgreiche regionale Zusammenarbeit fortzusetzen.

Bosnien und Herzegowina: Der Ratsvorsitz bestärkt die politischen Akteure darin, die notwendigen Bedingungen für die frühestmögliche Unterzeichnung des SAA zu schaffen, unterstützt die Aussicht auf EU-Mitgliedschaft für Bosnien und Herzegowina und verbessert das Erscheinungsbild der EU. Er fördert politischen Dialog und Bemühungen um den Staatsaufbau, um durch konstitutionelle und andere Reformen funktionierende und wirksame staatliche Einrichtungen zu schaffen, die das Land in die Lage versetzen sollen, das Leben seiner Mitbürger zu verbessern. Er unterstützt auch die Anstrengungen des EU-Sonderbeauftragten Miroslav Lajčák und setzt nach erfolgter Einschätzung des Rates für die Umsetzung des Friedensprozesses und Schaffung der notwendigen Bedingungen die Vorbereitungen für den geplanten Übergang vom Amt des Hohen Repräsentanten (OHR) zu einem gestärkten Büro des EU-Sonderbeauftragten fort.

Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien: Der Ratsvorsitz unterstützt in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die Vertiefung des politischen Dialogs und die kontinuierliche Verwirklichung des Ohrid-Rahmenabkommens und fördert die Beschleunigung des Reformprozesses, um die notwendigen Bedingungen für die nächste Etappe der Integration des Landes in die EU zu schaffen. Dem Ratsvorsitz ist die Namensfrage bekannt, und er appelliert an beide Seiten, sich zu bemühen, durch einen konstruktiven Ansatz und Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine beiderseitig annehmbare Lösung zu erzielen und dadurch zur regionalen Zusammenarbeit und zu gutnachbarlichen Beziehungen beizutragen.

Montenegro: Wie alle Länder des Westbalkans ist Montenegro ein möglicher Bewerber um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Das Tempo des Voranschreitens auf dem Weg zur EU hängt davon ab, wie schnell Montenegro die notwendigen Reformen ergreifen und umsetzen wird. In Bezug auf die Unterzeichnung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens hat Montenegro schon gute Fortschritte gemacht. Zurzeit ist es allerdings notwendig, sich auf die Durchführung des SAA, den Aufbau und die Stärkung der nationalen Einrichtungen Montenegros, die weitere Stärkung der Verwaltungsbehörden und der Rechtsstaatlichkeit sowie auf die Unterstützung des Kampfes gegen organisierte Kriminalität und Korruption zu konzentrieren. Diese Bereiche sind von grundsätzlicher Bedeutung für jedes funktionierende Land Europas. Der Rat wird Montenegro bei diesen Bemühungen weiterhin Unterstützung leisten.

 

Anfrage Nr. 17 von Brian Crowley (H-0007/08)
 Betrifft: EU-Hilfe für Palästina
 

Kann der Rat eine Erklärung über die derzeitige politische Lage in Palästina abgeben?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat steht auf dem Standpunkt, dass die „politische Lage in Palästina“, die der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage anspricht, unbedingt erfordert, den Verwaltungsaufbau, die verantwortungsvolle Staatsführung, Beiträge der Zivilgesellschaft, Unterstützung des Wachstums der palästinensischen Wirtschaft sowie die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu fördern, um die Errichtung eines unabhängigen, demokratischen und erfolgreichen palästinensischen Staates im Westjordanland und im Gazastreifen vorzubereiten, der alle Palästinenser vereinen sowie in Frieden und Sicherheit mit Israel und seinen Nachbarn koexistieren wird.

Die EU begrüßt daher die Ergebnisse der internationalen Geberkonferenz für den Aufbau des palästinensischen Staates vom Dezember 2007, auf der mehr als 7,4 Milliarden US-Dollar zur Unterstützung der Bemühungen zum Aufbau wirkungsvoller demokratischer Institutionen und einer erfolgreichen Wirtschaft für den künftigen palästinensischen Staat gemäß dem von Ministerpräsident Fayyad vorgelegten Reform- und Entwicklungsplan verbindlich zugesagt wurden. Die EU ist auch weiterhin entschlossen, in Übereinstimmung mit ihrer Maßnahmenstrategie „Staatsaufbau für den Frieden in Nahost“, die ein breites Spektrum von Hilfemaßnahmen umfasst, einen gewichtigen Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten. Kürzlich wurde auch der Finanzierungsmechanismus PEGASE zur Unterstützung des palästinensischen Volkes in Gang gesetzt.

In seinen Schlussfolgerungen auf der Tagung vom 28. Januar 2008 äußerte der Rat seine tiefe Besorgnis angesichts der jüngsten Vorkommnisse im Gaza-Streifen und der schwer wiegenden Grenzverletzungen an der Grenze zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten. Er verurteilte den fortdauernden Raketenbeschuss auf israelisches Gebiet und alle andere völkerrechtswidrigen Aktivitäten, die Zivilisten gefährden. Der Rat erkannte das legitime Recht Israels auf Selbstverteidigung an und rief zur unverzüglichen Einstellung jedweder Anwendung von Gewalt auf. Er bekräftigte seine tiefe Besorgnis angesichts der humanitären Lage im Gaza-Streifen und forderte dazu auf, dass lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen einschließlich der Treibstoff- und Elektrizitätsversorgung weiterhin bereitgestellt werden. Der Rat wiederholte seinen Appell an alle Parteien, aus humanitären Gründen wie auch im Interesse des Handels unverzüglich auf eine kontrollierte Wiederöffnung der Grenzübergänge am Gaza-Streifen hinzuwirken. In diesem Zusammenhang wies der Rat nachdrücklich darauf hin, dass er den Vorschlag der Palästinensischen Behörde, die Kontrolle an den Grenzübergängen zu übernehmen, sowie die entsprechende Resolution der Arabischen Liga unterstützt. Die EU wird weiterhin humanitäre Unterstützung für die Bevölkerung im Gaza-Streifen bereitstellen und ist bereit, Unterstützung für den wirtschaftlichen Wiederaufbau des Gaza-Streifens zu leisten. Der Rat erklärte, dass die EU bereit sei, die Möglichkeit der Wiederaufnahme ihrer Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Rafah gemäß den Bestimmungen der im November 2005 geschlossenen einschlägigen internationalen Abkommen über Zugang und Bewegung in Erwägung zu ziehen.

 

Anfrage Nr. 19 von Sajjad Karim (H-0041/08)
 Betrifft: Justizsystem im Kosovo
 

Nach dem Konflikt im Jahr 1999 in der Provinz Kosovo, die Teil der damaligen Bundesrepublik Jugoslawien war, brach das Straf- und Zivilrechtssystem zusammen. Zwar hatte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Gerichtsbarkeit über den Kosovo, doch war klar, dass er nur in der Lage sein würde, eine sehr begrenzte Zahl an Fällen zu verhandeln. Aus diesem Grund rief die UNO das Internationale Programm für Richter und Staatsanwälte ins Leben, um eine begrenzte Zahl an ausländischen Richtern und Staatsanwälten in das Strafrechtssystem vor Ort zu integrieren. Bedauerlicherweise entspricht die Arbeit im Rahmen des Internationalen Programms für Richter und Staatsanwälte, das seit mehr als sieben Jahren läuft, nicht den Erwartungen. Nach wie vor sind einheimische Staatsanwälte und Richter nicht auf Fälle vorbereitet, die völkerrechtliche Verbrechen umfassen. Nach wie vor sind Rechtsreformen, die für derartige Fälle unbedingt erforderlich sind, nicht in Gesetze gefasst. Es wurde kein Datum festgesetzt, bis zu dem die Neugestaltung des Justizsystems abgeschlossen sein soll, so dass es in der Folge ohne weitere internationale Unterstützung arbeiten kann.

Auf welche Weise beabsichtigt der Rat sicherzustellen, dass die internationalen Richter und Staatsanwälte die Erwartungen erfüllen, die hinsichtlich ihres Beitrags zur Neugestaltung des Justizsystems des Kosovo in sie gesetzt wurden?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Das Rechtssystem im Kosovo verschlechtert sich weiter, und die Rechtsprechungsorgane haben Schwierigkeiten, eine angemessene Arbeit, sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht, zu leisten. Die örtlichen Richter und Staatsanwälte sind immer noch nicht in der Lage, die meisten heiklen Straf- und Zivilrechtssachen zu bearbeiten, unter anderem wegen Sicherheitsfragen und des Drucks seitens lokaler Gemeinschaften und der Mehrheitsbevölkerung. Derzeit werden diese Rechtssachen von internationalen Richtern und Staatsanwälten bei der UN-Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK) behandelt.

Die Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX Kosovo(1) betont die zentrale Rolle, die ihre Richter und Staatsanwälte auf hoher Ebene sowie in den verschiedenen zuständigen Gerichten und auch durch die Sonderabteilung in der Staatsanwaltschaft des Kosovo spielen müssen.

Was erstinstanzliche Rechtssachen und Beschwerden betrifft, so werden Rechtssachen in transparenter Weise Richtern und Staatsanwälten der ESVP-Mission sowie ihren Kolleginnen und Kollegen auf örtlicher Ebene übertragen, die vorab festgelegte objektive Kriterien anwenden. Die ESVP-Richter und Staatsanwälte werden auch im Rahmen des Obersten Gerichtshofs und des Staatsanwaltsbüros agieren.

 
 

(1)  Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP,  ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92.

 

Anfrage Nr. 20 von Eoin Ryan (H-0011/08)
 Betrifft: Sri Lanka
 

Kann der Rat eine Erklärung über die derzeitige politische Lage in Sri Lanka und insbesondere über die Bemühungen um Frieden für dieses Land abgeben?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat ist noch immer zutiefst besorgt über die Lage in Sri Lanka, wie das in der Erklärung der EU vom 8. Januar 2008 zum Ausdruck gebracht wurde:

„Die EU bedauert zutiefst die Entscheidung der Regierung von Sri Lanka, die 2002 mit den Befreiungstigern von Tamil Eelam (LTTE) geschlossene Waffenstillstandsvereinbarung aufzukündigen. Diese Entscheidung und die derzeitige Militärkampagne bewirken eine Verschärfung der bereits schwierigen Lage des Landes, einschließlich der humanitären und der Menschenrechtslage. Ohne die Waffenstillstandsvereinbarung sind die Aussichten für die Aushandlung einer dauerhaften und friedlichen Lösung für den Konflikt in Sri Lanka noch geringer. Die EU bedauert insbesondere, dass die Arbeit der Sri Lanka Monitoring Mission beendet wird.

Die EU ist gleichermaßen besorgt über die in den vergangenen Monaten verübten Terrorakte der LTTE und ihre Ankündigungen von noch mehr Gewalt. Die EU appelliert an beide Seiten, alle Feindseligkeiten einzustellen und eine weitere Eskalation zu vermeiden.

Die EU ruft die Regierung von Sri Lanka auf, ein substanzielles Dezentralisierungsangebot vorzulegen, auf dessen Grundlage so bald wie möglich Verhandlungen aufgenommen werden können. Damit ein solches Angebot als praktikable Verhandlungsgrundlage dienen kann, muss es über die früheren Angebote hinausgehen, und die EU richtet an beide Seiten den Appell, auf eine Lösung hinzuarbeiten, die eine friedliche und dauerhafte Lösung des Konflikts ermöglicht.“

Die EU prüft gegenwärtig einen Vorschlag für eine politische Lösung des Konflikts auf der Insel, den der Allparteienausschuss dem Präsidenten Rajapakse vorlegte.

Es steht außer Zweifel, dass sich die Lage in Sri Lanka noch nicht stabilisiert hat. Der Rat hat daher beschlossen, eine diplomatische Mission dorthin zu entsenden, um die Entwicklung der Ereignisse zu untersuchen und im Namen der EU Bedenken zu äußern.

 

Anfrage Nr. 21 von Søren Bo Søndergaard (H-0017/08)
 Betrifft: Konsolidierte Fassung des Vertrags von Lissabon
 

Kann der Rat Aufschluss darüber geben, wo man eine offizielle konsolidierte Fassung des Vertrags von Lissabon, so wie er im Dezember 2007 in Lissabon von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wurde, findet? Für wann ist, falls noch nicht verfügbar, die Veröffentlichung einer solchen offiziellen konsolidierten Fassung zu erwarten?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Wie Herrn Søndergaard bekannt sein dürfte, ist der am 13. Dezember 2007 durch die Staats- und Regierungschefs unterzeichnete Vertrag von Lissabon ein Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union sowie des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Der Wortlaut des Vertrags von Lissabon wurde im Amtsblatt C 306 vom 17. Dezember 2007 veröffentlicht. Eine konsolidierte Fassung der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Verträge ist noch nicht verfügbar.

Doch im Einklang mit der Praxis bei früheren Änderungen (Maastricht, Amsterdam und Nizza) wird eine konsolidierte Fassung der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Verträge aller Wahrscheinlichkeit nach in den nächsten Monaten in allen Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

 

Anfrage Nr. 22 von Mikel Irujo Amezaga (H-0023/08)
 Betrifft: Regionale Steuersysteme
 

Die baskische autonome Gemeinschaft und die autonome Gemeinschaft Navarra verfügen über ein Steuersystem, das sich von demjenigen des spanischen Staates unterscheidet. Das Finanzabkommen mit dem Baskenland und das Finanzabkommen mit Navarra regeln diese Steuersysteme. Obwohl diese Steuersysteme unabhängig vom spanischen System sind, wird den Regierungen des Baskenlands und Navarras weder in den früheren Verträgen noch im Vertrag von Lissabon irgendeine Art von Zuständigkeit im Bereich europäischer Steuerpolitik zugestanden. Diese Tatsache erschwert diesen autonomen Gemeinschaften die Verteidigung ihrer Steuersysteme in Europa.

Der spanische Staat ist nicht der einzige Mitgliedstaat mit unterschiedlichen Steuersystemen in der Europäischen Union. Und das Problem des Baskenlandes und Navarras bei der Verteidigung ihrer Steuersysteme stellt sich immer wieder.

Beabsichtigt der Rat, auf die Anerkennung von Zuständigkeiten im steuerlichen Bereich für diese Regionen zu drängen?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Laut geltendem Gemeinschaftsrecht fällt die Erhebung von Steuern nicht unter die Zuständigkeit der EU, und sie fällt auf jeden Fall unter die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Außerdem können allein die Mitgliedstaaten über die innerstaatliche Zuweisung von Steuerbefugnissen an die verschiedenen territorialen und/oder regionalen Untereinheiten in einem Land entscheiden. Der gemeinschaftliche Gesetzgeber spielt bei solchen Entscheidungen keine Rolle. Die entsprechenden Mitgliedstaaten können sich höchstens an ihn wenden, um die typischen Besonderheiten einzelstaatlicher Systeme bei der Änderung von Rechtsvorschriften zur Harmonisierung des Steuerrechts der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat durchweg für Recht erkannt, dass die Mitgliedstaaten Zuständigkeit auf dem Gebiet der Besteuerung haben, sie diese Zuständigkeit aber im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht ausüben müssen. Daher kann einzelstaatliches Recht nicht dort mit Harmonisierungsmaßnahmen unvereinbar sein, wo diese angenommen wurden. Außerdem müssen einzelstaatliche Steuerbefugnisse in den vom Vertrag vorgegeben Grenzen ausgeübt werden und können somit weder eine verbotene staatliche Beihilfe noch eine verbotene Einschränkung der Freizügigkeit darstellen. Aber nicht der Rat, sondern vielmehr die Europäische Kommission und die Gerichte müssen feststellen, ob einzelstaatliche steuerliche Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehen oder ob sie es nicht tun.

 

Anfrage Nr. 23 von Ivo Belet (H-0024/08)
 Betrifft: Einrichtung von Coffeeshops an der belgischen Grenze
 

In dem Rahmenbeschluss 2004/757/JI(1) des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission bis zum 12. Mai 2006 den Wortlaut der Vorschriften mitteilen, mit denen ihre Verpflichtungen aus diesem Rahmenbeschluss in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

Kann der Rat mitteilen, wie die Niederlande ihren Verpflichtungen nachkommen? Wie kann die Erteilung einer Genehmigung für den Bau eines umfangreichen Projekts für den Verkauf von Drogen direkt an der Grenze zu Belgien durch die Gemeinde von Maastricht mit diesen Verpflichtungen in Einklang gebracht werden?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat beantwortet die Anfrage bezüglich der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2004/757/JI wie folgt:

Im Rahmenbeschluss 2004/757/JI(2) des Rates vom 25. Oktober 2004 werden die Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels festgelegt.

Gemäß Artikel 9 des Rahmenbeschlusses treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um diesem Rahmenbeschluss bis zum 12. Mai 2006 nachzukommen und teilen dem Generalsekretariat des Rates und der Kommission den Wortlaut der Vorschriften mit, mit denen ihre Verpflichtungen aus diesem Rahmenbeschluss in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

In einem Schreiben vom 4. September 2006 informierten die Niederlande den Rat über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in ihr einzelstaatliches Recht und legten auch den Wortlaut der Bestimmungen zur Umsetzung der entsprechenden Verpflichtungen in ihr einzelstaatliches Recht vor. Diese Bestimmungen traten am 1. Juli 2006 in Kraft.

Zur Frage, wie ein einzelner Mitgliedstaat den Verpflichtungen nachkommt, die ihm aus diesem Rahmenbeschluss erwachsen, sei darauf hingewiesen, dass die Kommission laut Artikel 9 dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 12. Mai 2009 einen Bericht über die Wirksamkeit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses, einschließlich seiner Auswirkungen auf die justizielle Zusammenarbeit im Bereich des illegalen Drogenhandels, vorlegen muss. Anhand dieses Berichts prüft der Rat, ob die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um diesem Rahmenbeschluss nachzukommen.

 
 

(1)  ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 8.
(2)  ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 8.

 

Anfrage Nr. 24 von Johan Van Hecke (H-0028/08)
 Betrifft: Das Flüchtlingsproblem in Aserbaidschan
 

Aserbaidschan hat eine enorm hohe Zahl an Flüchtlingen im Verhältnis zur Zahl der Einwohner: ungefähr 1 von 7 Aseri ist ein Flüchtling. 4 % der Weltbevölkerung der Flüchtlinge befindet sich in Aserbaidschan. Das Problem der Binnenvertriebenen („internally displaced persons – IDP“) in Aserbaidschan gibt es außerdem bereits seit 14 Jahren. Viele Kinder kennen nichts anderes als das Leben eines Flüchtlings. Sie leben unter unmenschlichen Bedingungen und gehen nicht zur Schule. Die großen Lager, in denen sie leben, sind Hochburgen von sozialen Unruhen, Epidemien und Kriminalität. Der Staat versagt bei der Bekämpfung dieses Problems. Die meisten Binnenvertriebenen werden ihrem Schicksal überlassen und haben keine menschenwürdige Unterkunft, Ernährung, keine sanitärischen Einrichtungen oder ärztliche Betreuung.

Aserbaidschan bewirbt sich um die Organisation der Olympischen Spiele im Jahr 2016. Wird die EU Druck auf Aserbaidschan ausüben, damit dieses Land das Problem der Flüchtlinge angeht und die Menschenrechte im Allgemeinen besser einhält? In Aserbaidschan gibt es keine demokratischen Wahlen, nur eingeschränkte Medienrechte, Straffreiheit und Korruption. Wird die EU sich gegebenenfalls gegen die Bewerbung um die Organisation der Spiele aussprechen? Anfänglich hoffte man, die Organisation der Olympischen Spiele könnte China dazu bewegen, die Menschenrechte besser zu achten, inzwischen erscheint diese Hoffnung jedoch vergeblich.

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat misst dem Flüchtlingsproblem wie auch den Wahlen, den Menschenrechten und der Freiheit der Medien in Aserbaidschan große Bedeutung bei, weshalb er diesen Fragen besondere Aufmerksamkeit widmet. Hier geht es um grundlegende europäische Werte, die Aserbaidschan durch seine Mitgliedschaft im Europarat und in der OSZE sowie durch seine Mitwirkung an dem im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik vereinbarten Aktionsplan (ENP-Aktionsplan) anerkannt hat.

Die Europäische Union unterstützt nachhaltig die aserbaidschanischen Flüchtlinge und Binnenvertriebenen und hofft, dass diese sobald als möglich nach Hause zurückkehren können, nachdem ein umfassendes Friedensabkommen erzielt worden ist. Außerdem hat die EU schon mehrfach betont, dass sie bereit ist, Finanzhilfe für den Wiederaufbau bzw. die Wiederherstellung von Nagorny-Karabach und der angrenzenden besetzten Gebiete zu leisten, nachdem ein Friedensabkommen erzielt worden ist. Dies würde Flüchtlingen und Binnenvertriebenen die Rückkehr erleichtern.

Der Rat hat wiederholt – insbesondere in der Erklärung des EU-Ratsvorsitzes zu den Parlamentswahlen in Aserbaidschan vom 7. November 2005 – seine Enttäuschung über die Einschätzung des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) zum Ausdruck gebracht, dass die Parlamentswahlen vom 6. November 2005 trotz einiger Fortschritte im Vergleich zu früheren Wahlen vielen Verpflichtungen gegenüber der OSZE und dem Europarat sowie Normen für demokratische Wahlen nicht entsprachen. Die Europäische Union appelliert jetzt an Aserbaidschan, seine Bemühungen zur Durchsetzung der Demokratie zu verstärken und dabei der Tatsache Rechnung zu tragen, dass im Oktober 2008 Präsidentschaftswahlen stattfinden werden.

In den vergangenen Monaten hat die EU wiederholt ihre Sorge über die Verschlechterung der Lage im Lande im Hinblick auf Menschenrechte und Grundfreiheiten geäußert. Diese Entwicklungen müssen im Wahlkampf vor den Präsidentschaftswahlen genau beobachtet werden.

Der Sonderbeauftragte der EU, Peter Semneby, und Riina Kionka, die persönliche Vertreterin für Menschenrechte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters besuchten im Juli 2007 gemeinsam Baku, um den weiteren Dialog zu den Medien anzuregen.

Am 8. November 2007 wurde eine Erklärung im Namen der Europäischen Union zu der Verurteilung von Eynulla Fatullayev in Aserbaidschan veröffentlicht.

Am 8. Januar 2008 brachte die Europäische Union ihre Freude über die Begnadigung von 119 Häftlingen – darunter mehrere inhaftierte Journalisten – durch den Präsidenten Alijew sowie ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass die Begnadigung durch den Präsidenten eine positive Maßnahme im Hinblick auf die Erfüllung der internationalen und europäischen Verpflichtungen Aserbaidschans im Bereich der Pressefreiheit ist. Dennoch ist die EU weiterhin besorgt darüber, dass drei Journalisten (Mirza Sakit Zahidov, Ganimat Zahid und Eynulla Fatullayev) noch immer inhaftiert sind. Sie forderte die aserbaidschanischen Staatsorgane auf, sie so bald wie möglich freizulassen bzw. zu begnadigen. Außerdem unterstützt sie die Einführung eines Moratoriums für die strafrechtliche Verfolgung wegen Verleumdung.

Darüber hinaus wird die EU – auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit der OSZE und dem Europarat – weiterhin jede Gelegenheit wahrnehmen, um ihre Sorgen über das Flüchtlingsproblem, die Wahlen, die Menschenrechte und die Freiheit der Medien in Aserbaidschan zum Ausdruck zu bringen. Sie tat dies bereits auf den Sitzungen des Kooperationsausschusses EU-Aserbaidschan (in Baku am 28. September 2007) und auf der Tagung des Kooperationsrates EU-Aserbaidschan (am 16. Oktober 2007 in Luxemburg).

Ferner unterstützt der Sonderbeauftragte der Europäischen Union für den Südkaukasus, Botschafter Peter Semneby, Aserbaidschan bei der Durchführung von Reformen in Politik und Wirtschaft, vor allem in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, Menschenrechte, verantwortungsvolle Regierungsführung, Entwicklung und Armutsminderung. Bei seinen Besuchen in Aserbaidschan trifft sich Botschafter Semneby auch mit Mitgliedern der Oppositionspartei dieses Landes.

Der Rat beabsichtigt daher, die Entwicklungen in Aserbaidschan in dieser Hinsicht sehr aufmerksam weiter zu verfolgen und sie gegebenenfalls mit den aserbaidschanischen Behörden zu erörtern. Eine derartige Gelegenheit für Diskussionen mit den Behörden Aserbaidschans bot sich bei dem Besuch, den die EU-Troika der Außenminister Baku am 4. Februar 2008 abgestattet hat.

 

Anfrage Nr. 25 von Proinsias De Rossa (H-0029/08)
 Betrifft: Leiharbeitnehmer
 

Welche Anstrengungen unternimmt die Ratspräsidentschaft, um zu einer Einigung über den Entwurf einer Richtlinie über Leiharbeitnehmer zu gelangen, der im März 2002 von der Kommission vorgeschlagen (KOM(2002)0149 - COD/2002/0072) und vom Europäischen Parlament am 21. November 2002 angenommen wurde?

Welche Hauptfragen sind strittig, und wann gedenkt der Rat in der Lage zu sein, einen gemeinsamen Standpunkt zu diesem Vorschlag festzulegen?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Herr Abgeordnete fragt, welche Anstrengungen die Ratspräsidentschaft unternimmt, um zu einer Einigung über den Entwurf einer Richtlinie über Leiharbeitnehmer zu gelangen. Der slowenische Ratsvorsitz will die Arbeit zu diesem Legislativvorschlag fortsetzen und prüft zurzeit unter Berücksichtigung der Tagung des Rates im Dezember, ob es größere Chancen für Fortschritte gibt.

Der Rat erörterte die folgenden Hauptthemen:

– die Überprüfung der Verbote und Einschränkungen für Leiharbeitnehmer (Artikel 4) und

– der Zeitraum, in dem für Leiharbeitnehmer ungünstigere Beschäftigungsbedingungen als für fest angestellte Arbeitnehmer des gleichen Unternehmens gelten können (Artikel 5 Ziffer 4).

Der slowenische Ratsvorsitz ist bereit, die Arbeit am Entwurf einer Richtlinie über Leiharbeitnehmer fortzusetzen, doch er ist nicht in der Lage einzuschätzen, wann ein gemeinsamer Standpunkt des Rates vorgelegt werden könnte.

 

Anfrage Nr. 26 von Bill Newton Dunn (H-0031/08)
 Betrifft: Computer von Bürgern, die widerrechtlich zu sog. „Bot-Nets“ für internationale High Tech-Kriminalität umfunktioniert werden
 

Es gibt keinen Polizeidienst in der Union mit grenzüberschreitenden Befugnissen. Glaubt der Rat angesichts dieses Umstandes, dass Europol die Zuständigkeit für die Warnung von EU-Bürgern (wie dies das FBI in den USA tut) übernehmen sollte, dass ihre Computer vom organisierten Verbrechen rechtswidrig umfunktioniert wurden und als sog. „Sklaven-Computer“ in Bot-Nets benutzt werden, um Spam-E-Mails zu verbreiten, Identitäten zu stehlen und „Denial-of-Service“-Angriffe (DoS ) auf finanzielle kommerzielle Websites auszuüben? Wenn nicht, wer dann?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

In seinen Schlussfolgerungen zur Bekämpfung der Internetkriminalität betonte der Rat im November 2007, dass er es für dringend geboten hält, sowohl in den Mitgliedstaaten als auch bei Einrichtungen wie Europol und Eurojust sowie bei internationalen Institutionen wie Interpol die Koordinierung zwischen allen zur Verfügung stehenden Akteuren und Ressourcen zu verstärken und deren Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern. Zudem betonte der Rat, es sei notwendig, die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen Behörden in verschiedenen Ländern in die Praxis umzusetzen und deren Funktionsweise zu bewerten, wobei er besonders auf das im Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 vorgesehene Netz der operativen Kontaktstellen verweist, die – rund um die Uhr und sieben Tage pro Woche erreichbar – die Zusammenarbeit zwischen Behörden sicherstellen und somit die Reaktionszeit bei Internetstraftaten verkürzen.

 

Anfrage Nr. 27 von Danutė Budreikaitė (H-0047/08)
 Betrifft: Diagnostik onkologischer Erkrankungen
 

Von der rechtzeitigen Diagnose onkologischer Erkrankungen hängt vielfach, insbesondere bei der Behandlung von Brustkrebs, die erfolgreiche Bekämpfung der Krankheit ab. Hierzu bedarf es moderner diagnostischer Geräte (Positronenemissionstomograph (PET) / Computertomograph (CT)). Litauen verfügt nicht über derartige Geräte. Die Patienten sind gezwungen, sich im Ausland untersuchen zu lassen, und die Krankenkasse übernimmt die Kosten hierfür nicht.

Kann der Rat zur Situation der Diagnostik onkologischer Erkrankungen in den EU-Ländern, insbesondere den neuen Mitgliedstaaten, Stellung nahmen? Welche bewährten Verfahren gibt es in diesem Bereich? Welche Maßnahmen könnten wir zur Lösung des Problems ergreifen?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat möchte der Frau Abgeordneten danken, die ihr Interesse an dieser so wichtigen Angelegenheit bekundet hat. Die Verringerung der Belastung durch Krebserkrankungen ist eine Schwerpunktaufgabe des slowenischen Ratsvorsitzes im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Ausgehend von den Diskussionen im Rahmen der am 7. und 8. Februar 2008 in Brdo (Slowenien) abgehaltenen Konferenz zum Thema „Die Belastung durch Krebserkrankungen – Wie kann sie verringert werden?“ wird der Ratsvorsitz Schlussfolgerungen des Rates zum Krebs ausarbeiten, die auf der Ratstagung am 10. Juni 2008 verabschiedet werden sollen.

Seit langem bestehen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Ungleichheiten und Unterschiede bei Krebssterblichkeit, Krebserkrankungs- und Überlebensraten. Diese Unterschiede sind auf das äußerst unterschiedliche Niveau der Qualität der Dienstleistungen in Bezug auf Prävention von Krankheiten, Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Palliativbetreuung zurückzuführen. Daher betont der Rat in dem Entwurf seiner Schlussfolgerungen, dass in der EU eine Gesamtstrategie zur Vorbeugung und Bekämpfung von Krebs angenommen werden muss, die dazu beitragen soll, die noch vorhandenen Unterschiede in der Diagnostik, Behandlung und Betreuung zu beseitigen.

Auch wenn betont werden muss, dass die Organisation der gesundheitlichen Leistungen und die medizinische Versorgung, die z. B. nach Feststellung einer Krebserkrankung erforderlich sind, in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, schlägt der Ratsvorsitz im Entwurf seiner Schlussfolgerungen vor, der Rat sollte die Mitgliedstaaten auffordern, Krebspatienten die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen. Das ist jedoch nur mit der Hilfe qualifizierter, interdisziplinär ausgebildeter Mitarbeiter, entsprechender Ausrüstungen und Einrichtungen sowie wirksamer Diagnosen und Arzneimittel möglich.

Die Europäische Kommission hat zwei Leitlinienpakete für beste Verfahren bei der Brust- und Gebärmutterhalskrebsvorsorge und -diagnose angekündigt (die Leitlinien für Darmkrebs sind bis 2009 auszuarbeiten). Diese Leitlinien führen vor Augen, welche Rolle die Europäische Union – in Zusammenarbeit mit Regierungen einzelner Staaten, Berufsorganisationen und der Zivilgesellschaft – bei der Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit der Bürger Europas haben kann.

 

Anfrage Nr. 28 von Marian Harkin (H-0058/08)
 Betrifft: Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs
 

Nach Angaben des Internationalen Krebsforschungszentrums (IARC) ist Gebärmutterhalskrebs weltweit die zweithäufigste Krebsart bei Frauen unter 45 Jahren, und der Weltgesundheitsorganisation zufolge werden in Europa jährlich etwa 60.000 Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs und – nach Schätzungen – 30.000 dadurch verursachte Todesfälle gemeldet. Gebärmutterhalskrebs stellt in ganz Europa eine große gesundheitliche, psychologische und soziale Belastung dar.

Teilt der Rat angesichts der mit regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen verbundenen Vorteile die Auffassung, dass es zur Vorbeugung und zur Senkung der Zahl der Erkrankungen in Europa unverzichtbar ist, eine an Vorsorgeuntersuchungen gekoppelte Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs einzuführen?

Beabsichtigt der Rat, eine Kosten-Nutzen-Analyse durch die Mitgliedstaaten anzuregen, die auf die Einführung eines Impfprogramms im großen Maßstab abzielt?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der slowenische Ratsvorsitz betrachtet die Verringerung der Belastung durch Krebserkrankungen als eine Schwerpunktaufgabe im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Nach der vor kurzem – am 7. und 8. Februar 2008 in Brdo (Slowenien) – abgehaltenen Konferenz zum Thema „Die Belastung durch Krebserkrankungen – Wie kann sie verringert werden?“ wird der Ratsvorsitz Schlussfolgerungen des Rates zum Krebs vorlegen, die auf der Ratstagung am 10. Juni 2008 verabschiedet werden sollen.

Es hat sich gezeigt, dass ein gezieltes Screening eine wirksame Strategie zur Verringerung des Risikos, dass sich Gebärmutterhalskrebs entwickelt und einen tödlichen Verlauf nimmt, darstellt. Die Kommission schloss kürzlich die Ausarbeitung der zweiten Ausgabe der Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung beim Gebärmutterhalskrebs-Screening ab, das als europäische Referenznorm und bewährtes Verfahren betrachtet werden sollte.

Zudem ist mit der Entwicklung von Impfstoffen für bestimmte Arten krebserregender Stämme ein neues Einsatzgebiet im Bereich der Krebsvorsorge eröffnet worden. In dem Entwurf seiner Schlussfolgerungen schlägt der Ratsvorsitz vor, dass der Rat den Mitgliedstaaten anrät, diese neuen Präventivmaßnahmen gegen diesen Krebserreger in Erwägung zu ziehen.

 

Anfrage Nr. 29 von Frank Vanhecke (H-0050/08)
 Betrifft: Verletzung der Menschenrechte in der Westsahara
 

Medienberichten zufolge hat der König von Marokko, Mohammed VI, dem französischen Präsidenten ersucht, sich innerhalb der EU für einen „weitergehenden Status“ seines Landes einzusetzen. Am 21. Januar 2008 ging Kommissionsmitglied Benita Ferrero-Waldner in einer Rede auf diesen Status ein.

Berichten von Human Rights Watch zufolge werden mittlerweile Menschenrechtsbewegungen, die sich auf friedliche Weise für die Unabhängigkeit der Westsahara einsetzen, systematisch unterdrückt.

Die Achtung demokratischer Grundsätze und grundlegender Menschenrechte ist „wesentlicher Bestandteil“ des Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und den EU-Mitgliedstaaten einerseits und Marokko andererseits. Auch der vor kurzem eingesetzte Unterausschuss Menschenrechte verlangt eine Demokratisierung der Regierung.

Hat der Rat bereits auf die Menschenrechtsverletzungen in der Westsahara aufmerksam gemacht? Werden Schritte hin zu einem „weitergehenden Status“ von Fortschritten auf diesem Gebiet abhängig gemacht?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Marokko hat eine strategische Entscheidung über die Annäherung an die Europäische Union getroffen. Die Europäische Union und Marokko bauen eine immer enger werdende Partnerschaft in vielen Bereichen auf. Für die Europäische Union ist dies eine strategische Partnerschaft von grundlegender Bedeutung, da sie eine Region betrifft, in der es nach wie vor Quellen für Instabilität gibt.

Zugleich gründet sich die Partnerschaft mit Marokko auf der Verpflichtung gegenüber bestimmten gemeinsamen Werten. Die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind die Grundlage der Beziehungen zwischen der EU und Marokko, und sie stellen ein grundlegendes Element des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Marokko dar. Diese Werte bilden auch das Kernstück der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und wurden 2005 in dem im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik EU-Marokko beschlossenen Aktionsplan bestätigt. Die entsprechenden Fragen, zu denen auch die Lage in der Westsahara und ihre Folgen gehören, stehen in der Regel bei allen Zusammenkünften im Rahmen des bilateralen Dialogs im Vordergrund. Marokko fühlt sich diesen Werten verpflichtet. Das spiegelt sich sowohl in den sehr wichtigen Reformen, die in den vergangenen Jahren im Bereich der Politik durchgeführt worden sind, als auch darin wider, dass Marokko bereit ist, diese Fragen mit der Europäischen Union, insbesondere aber im Unterausschuss für Menschenrechte, Demokratisierung und Staatsführung zu erörtern. Der Unterausschuss ist bisher zwei Mal zusammengekommen, wobei das jüngste Treffen im November 2007 stattfand.

Marokko strebt seit 2001 an, in seinen Beziehungen mit der EU einen weitergehenden Status zu erhalten. Seit damals sind erhebliche Fortschritte erzielt worden. In diesem Gesamtrahmen sowie im Rahmen der Nachbarschaftspolitik vereinbarten die Europäische Union und Marokko auf der letzten Tagung des Assoziationsrates am 23. Juli 2007, dass sie sich dafür einsetzen werden, die Möglichkeiten für eine deutliche Verbesserung ihrer Beziehungen zu prüfen, womit Marokko der von ihm angestrebte weitergehende Status gewährt werden könnte.

Der Assoziationsrat EU-Marokko beschloss, die Umsetzung des ENP-Aktionsplans unbedingt zu bewerten. Der Assoziationsrat setzte ferner eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe ein, die ausgehend von den erzielten Fortschritten bei der Umsetzung des Aktionsplans und der anderen Pläne, die im Rahmen anderer Foren eingereicht wurden, neue Ziele für die Partnerschaft und weitere Schritte zum Ausbau der bilateralen Beziehungen, darunter einer Vielzahl vertraglicher Beziehungen, untersucht, wie dies im Aktionsprogramm ja bereits vorgesehen ist. Die nächste Mitteilung der Kommission zur europäischen Nachbarschaftspolitik, die im April vorgelegt werden soll, wird in dieser Hinsicht von enormer Bedeutung sein. All dies soll in die Aussprachen auf der nächsten Tagung des Assoziationsrates EU-Marokko einfließen, die im zweiten Halbjahr stattfinden wird.

 

Anfrage Nr. 30 von Georgios Toussas (H-0052/08)
 Betrifft: Präventiver Atomschlag der NATO
 

Unter dem Vorwand, es gebe keine realistische Perspektive für eine Welt ohne Atomwaffen, vertreten fünf ehemalige Generalstabschefs und hohe Offiziere der NATO die Auffassung, die Möglichkeit eines atomaren Erstschlags sei nach wie vor ein unabdingbares Instrument zur Prävention. Der präventive Atomschlag gehört zum Arsenal der imperialistischen Militärpolitik der USA. So empfehlen die fünf ehemaligen Militärs im Rahmen ihrer Vorschläge zum Ausbau der Rolle der NATO präventive Atomschläge, sogar ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat, wenn ihrer Auffassung nach Gefahr für die westlichen Werte und die westliche Lebensweise droht. Ihr Vorschlag, der bereits dem Pentagon und dem NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer vorgelegt wurde, soll auf dem NATO-Gipfel im April in Bukarest erörtert werden und wird sicherlich zu heftigen Reaktionen führen.

Verurteilt der Rat den Vorschlag eines präventiven Atomschlags?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat sich mit der von Herrn Toussas erwähnten Erklärung nicht befasst.

 

Anfrage Nr. 31 von Robert Evans (H-0056/08)
 Betrifft: Vorbereitung der Olympischen Spiele 2012 in London
 

Welche Lehren kann London angesichts der näher rückenden Olympischen Spiele 2012 aus der Athener Olympiade 2004 ziehen? Welche gezielten Maßnahmen sollte die EU beispielsweise ergreifen, um Teilnehmern, Zuschauern und Journalisten trotz Sicherheitsbedenken und Problemen mit illegaler Migration Bewegungsfreiheit zu gewährleisten?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Das Vereinigte Königreich beteiligt sich nicht an der gemeinsamen Visapolitik der Gemeinschaft. Somit muss die Gemeinschaft keine Maßnahmen ergreifen, um die Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie zur Einreise in das Vereinigte Königreich zu erleichtern, die für das Vereinigte Königreich bindend wären. Das Vereinigte Königreich kann, wenn es dies möchte, die Verordnung (EG) Nr. 1295/2003 des Rates über die Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Olympischen oder Paralympischen Spielen 2004 in Athen teilnehmen(1) und die Verordnung (EG) Nr. 2046/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Olympischen und/oder Paralympischen Winterspielen 2006 in Turin teilnehmen(2) heranziehen. Diese beiden Verordnungen stützen sich auf die Tatsache, dass Griechenland und Italien Mitgliedstaaten sind, die den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang realisieren und somit uneingeschränkt an der Visapolitik der Gemeinschaft teilnehmen.

Ganz allgemein sei noch bemerkt, dass die britischen Behörden die Empfehlungen aus dem Leitfaden für Polizei- und Sicherheitsbehörden zur Zusammenarbeit bei Großveranstaltungen mit internationaler Dimension (ABl. C 314 vom 22.12.2007, S. 4) nutzen können. Der Leitfaden wurde vor kurzem geändert, in erster Linie, um die während der vorigen Olympischen Spiele gewonnenen Erfahrungen mit einfließen zu lassen.

 
 

(1)  ABl. L 183 vom 22.7.2003, S. 1.
(2)  ABl. L 334 vom 20.12.2005, S. 1.

 

Anfrage Nr. 32 von Laima Liucija Andrikienė (H-0059/08)
 Betrifft: Beziehungen zwischen der EU und Belarus
 

Dem Außenministerium von Belarus zufolge waren im Jahr 2007 positive Fortschritte bei den Beziehungen zwischen Belarus und der Europäischen Union zu verzeichnen, etwa die Paraphierung des Abkommens zwischen der Republik Belarus und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Einrichtung der Delegation der Kommission in der Republik Belarus, wodurch die Zusammenarbeit zwischen Belarus und der Europäischen Union in Handels- und Wirtschaftsfragen besondere Aufmerksamkeit erfahre.

Wie beurteilt der Rat die Beziehungen zwischen der EU und Belarus im Jahr 2007, vor allem im Zusammenhang mit der Lage der Menschenrechte in Belarus? Welche Strategie sieht der Rat in unmittelbarer Zukunft wie auch längerfristig für die Beziehungen zu Belarus vor? Besteht die Chance, dass die Visagebühren für belarussische Staatsangehörige in den nächsten Jahren gesenkt werden?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die EU-Politik gegenüber Belarus basiert weiterhin auf einem zweigleisigen Ansatz. Einerseits behält sie restriktive Maßnahmen (Visumverbote und das Einfrieren von Geldern) gegen belarussische Amtsträger bei, die für den Missbrauch der Amtsgewalt sowie demokratischer Grundsätze verantwortlich sind, und andererseits zeigt sie eine zunehmende Bereitschaft, mit der belarussischen Gesellschaft zusammenzuarbeiten, die Kontakte mit den Behörden einschließt. Die EU hat die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Beendigung der Inhaftierung von Anhängern der Opposition und Aktivisten der Zivilgesellschaft als erste Voraussetzung für die tatsächliche Aufnahme der Zusammenarbeit mit Belarus festgelegt. Diese Botschaft ist wiederholt unterstrichen worden, unter anderem in Interviews mit dem Hohen Vertreter für die GASP, Javier Solana, für die unabhängigen Medien in Belarus im Jahr 2007 sowie auch unmittelbar in Gesprächen mit den Behörden von Belarus.

Die Behörden von Belarus verstoßen im Zusammenhang mit der politischen Opposition, den Medien und der Versammlungsfreiheit immer wieder gegen grundlegende Menschenrechte. Obwohl das Engagement in oppositionellen politischen Organisationen in Belarus nicht als ungesetzlich gilt, ist es diesen Organisationen in der Praxis unmöglich, ihren Aktivitäten nachzugehen. Politisch motivierte Festnahmen und Haftstrafen (wenn auch mitunter nur für kurze Zeit) gehen weiter. Im Vorjahr wurden Dutzende aktiver Oppositionsmitglieder zusammengeschlagen und verhaftet. Im Januar und Anfang Februar wurden allerdings fünf von sechs politischen Gefangenen freigelassen. Nur Alexander Kosulin bleibt aus politischen Gründen weiter im Gefängnis.

Der Rat kennt das Problem der erhöhten Visagebühren für belarussische Staatsangehörige seit Ende 2007, als die Nachbarländer, die Mitgliedstaaten der EU sind, in den Schengen-Raum aufgenommen wurden. Die Europäische Union möchte nicht, dass belarussische Staatsangehörige bei der Visumbeschaffung günstiger als Staatsangehörige ihrer anderen Nachbarländer behandelt werden. Doch für die Einführung niedrigerer Visagebühren sind Verhandlungen über Visaerleichterungen notwendig. Leider hat die Regierung von Belarus auf den Vorschlag der EU, sich an der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu beteiligen, die dem Land Unterstützung geben und zugleich Verpflichtungen auferlegen würde, nicht positiv reagiert. Daher ist es immer noch nicht möglich, in Verhandlungen über Visaerleichterungen einzutreten.

Noch ist der Rat gewillt, mit Belarus einen Dialog über die schrittweise Regelung der bilateralen Beziehungen, einschließlich der Beziehungen im Rahmen eines Abkommens über Partnerschaft, Zusammenarbeit und Europäische Nachbarschaftspolitik zu führen, wenn die Behörden von Belarus unter Beweis stellen, dass sie tatsächlich zur Achtung der demokratischen Werte, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit bereit sind.

 

Anfrage Nr. 33 von Pedro Guerreiro (H-0061/08)
 Betrifft: Flüge der CIA bzw. sonstige ähnliche Dienste für den Lufttransport und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen
 

In dem Bericht der britischen NRO „Reprieve“ wird erneut in fundierter Weise die Durchführung von Flügen durch die CIA – bzw. sonstige ähnliche Dienste – für den Transport und das illegale Festhalten von Gefangenen angeprangert, d.h. Geheimoperationen der USA, die „außerordentliche Überstellungen“ genannt werden.

Die Vorgehensweise besteht in der Entführung von „Terrorverdächtigen“ – nach willkürlicher Einstufung durch die CIA –, die überall auf der Welt verfolgt und festgenommen werden, um dann in geheime Gefägnisse in verschiedenen Ländern gebracht zu werden, wo sie Misshandlungen und sogar Folter erwarten. Die Außenministerin der USA hat öffentlich die Praxis der „außergewöhnlichen Überstellungen“ bestätigt.

Der Direktor der CIA dementierte dies nicht, und selbst Präsident Bush (im September 2006) räumte die Existenz der geheimen Gefängnisse der CIA („Orte, an denen [die Gefangenen] geheim festgehalten werden können“) ein. Solche Erklärungen führten zu Ermittelungen von Bürgerbeauftragten und Justizbehörden, Anträgen auf parlamentarische Untersuchungen, einem Bericht des Europarates, andauernden Untersuchungen im Europäischen Parlament, Erklärungen von führenden Persönlichkeiten aus Ländern der Europäischen Union zur Landung von Flugzeugen, die von der CIA genutzt wurden, in ihren Staatsgebieten und zu Aussagen von Personen, die unter diesen Umständen gefangen genommen wurden.

Welche Erläuterungen beabsichtigt der Rat, von der Regierung der USA zu fordern?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die EU hat im politischen Dialog mit den USA wiederholt auf diese Fragen aufmerksam gemacht.

Der Standpunkt des Rates wird in den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2006 dargelegt: „Die EU tritt nach wie vor entschlossen für das absolute Verbot von Folter und von grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung ein. Daran orientiert sich unser eigenes Handeln und wir bringen unsere Besorgnis in dieser Frage gegenüber Drittländern zur Sprache. (…) Die Existenz geheimer Haftanstalten, wo festgenommene Personen in einem Rechtsvakuum in Gewahrsam gehalten werden, steht nicht im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten.“

In Übereinstimmung mit den EU-Leitlinien über Folter sollten die Staaten geheime Haftanstalten ebenfalls verbieten, um zu gewährleisten, dass jede Person, der ihre Freiheit entzogen wird, in einer offiziell anerkannten Haftanstalt festgehalten wird und dass ihr bzw. sein aktueller Aufenthaltsort bekannt ist.

 

Anfrage Nr. 34 von Athanasios Pafilis (H-0064/08)
 Betrifft: Unzulässige Festnahme von Seeleuten durch die ägyptischen Behörden
 

Am 2. Januar 2008 stürmten bewaffnete ägyptische Militärkräfte die Ro-Ro-Fähre „Nikolas A“, die seit dem 6. Oktober 2007 wegen zivilrechtlicher Streitigkeiten im Hafen Safadscha festgehalten wird. Dies stellt einen Verstoß gegen das Recht des Flaggenstaates, d. h. gegen griechisches Recht dar. Vorwürfen des griechischen Kapitäns zufolge sind die sechs Besatzungsmitglieder brutal zusammengeschlagen worden, wobei zwei von ihnen schwer verletzt wurden. Dann wurden der zweite Schiffsoffizier, ein Grieche, sowie ein spanischer Offizier der Gesellschaft festgenommen und ins Gefängnis geworfen. Weiteren Besatzungsmitgliedern wurden die Pässe abgenommen.

Wird der Rat einschreiten, damit die Rechte der griechischen und spanischen Seeleute gewahrt werden, die Opfer eines Interessenkonflikts zwischen Reedern und Charterern geworden sind?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat die von Herrn Pafilis aufgeworfene Anfrage nicht behandelt, da sie nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

 

Anfrage Nr. 35 von Diamanto Manolakou (H-0065/08)
 Betrifft: Förderung des Klonens von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken
 

Mit dem Argument der Kostensenkung fördern die multinationalen Nahrungsmittelkonzerne das Klonen von Tieren zur Erzeugung von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft, wobei sie höhere Gewinne anstreben und den Folgen für die menschliche Gesundheit gleichgültig gegenüber stehen. In einem Bericht, den sie auf Ersuchen der Kommission vorgelegt hat, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sich für das Klonen von Tieren zur Lebensmittelproduktion ausgesprochen.

Gedenkt der Rat, der Stellungnahme der EFSA zuzustimmen und die Erzeugung von Nahrungsmitteln aus geklonten Tieren zu gestatten, was große Besorgnis in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit hervorrufen würde, nachdem wissenschaftliche Studien auf die kurze Lebensdauer geklonter Tiere sowie auf das Auftreten einer Großzahl genetischer oder sonstige Anomalien hinweisen. Durch die genetische Veränderung der Tiere ist es möglich, dass die Kopien nicht einem Nachkommen ähnlich sind, wie sie physiologisch in der Natur vorkommen, sondern künstliche Merkmale erben und somit die Evolution und Verbesserung der Rassen durch Kreuzungen behindern?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Es sei hier darauf hingewiesen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine definitiven Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorliegen. Die zitierte „Stellungnahme“ ist lediglich ein Entwurf, der bis zum 25. Februar 2008 für eine öffentliche Konsultation zur Verfügung steht, und die darin enthaltenen Erkenntnisse sind erst vorläufig. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihren definitiven Standpunkt noch nicht angenommen, und ihre endgültige Stellungnahme ist bis Ende Mai 2008 zu erwarten. Wenn künftig irgendwelche Maßnahmen der EU zum Klonen von Tieren und zu Erzeugnissen, die aus solchen Tieren gewonnen werden, in Betracht gezogen werden, wäre es zweckmäßig, diese zu treffen, nachdem die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hat.

Daher wird der Rat einen Standpunkt zu dieser Frage erst auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission verabschieden.

 

Anfrage Nr. 36 von Olle Schmidt (H-0067/08)
 Betrifft: Anti-Dumping-Maßnahmen zum Nachteil von Energiesparlampen
 

Die EU hat eine führende Rolle bei den Bemühungen um die Eindämmung des Treibhauseffekts übernommen. Ein entscheidender Schritt ist dabei die Verringerung des Energieverbrauchs der Bürger. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission nicht einerseits die Bürger und Unternehmen Europas zu mehr Energieeffizienz und zur Verringerung der CO2-Emissionen anspornen und andererseits Einfuhrhürden schaffen und die Durchführung solcher Maßnahmen verteuern, indem sie Strafzölle auf die Einfuhr von Energiesparlampen aus China erheben.

Das trifft obendrein nicht nur die chinesischen Hersteller, sondern auch die europäischen Unternehmen, die diese Lampen in China herstellen lassen. Die EU muss auf Gleichbehandlung statt auf unterschiedliche Behandlung hinarbeiten; dass man in diesem Fall bestimmte europäische Hersteller bestraft, steht im Gegensatz zum Grundprinzip der Gleichbehandlung in der EU.

Was gedenkt der Rat zu unternehmen, um auf eine Abschaffung der Anti-Dumping-Abgaben auf die Einfuhr von „umweltfreundlichen“ Energiesparlampen in die EU hinzuwirken?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat möchte den Herrn Abgeordneten zunächst auf die Antwort vom 5. März 2007 auf die schriftliche Anfrage E-0080/07 und auf die Antwort vom 23. Mai 2007 auf die mündliche Anfrage H-0291/07 betreffend Antidumpingzölle auf die Einfuhren integrierter elektronischer Kompakt-Leuchtstofflampen (CFL-i) mit Ursprung in der Volksrepublik China aufmerksam machen.

Am 15. Oktober 2007 verabschiedete der Rat die Verordnung (EG) 1205/2007(1), in der diese Maßnahme um ein Jahr nach Abschluss der Überprüfung ausgeweitet wird. Das Ziel der Verordnung besteht darin, unfaire Wettbewerbsvorteile zu beseitigen, die sich aus der Einfuhr solcher Lampen in die Gemeinschaft ergeben, und das richtige Gesamtverhältnis zwischen den Wünschen von Verbrauchern, Herstellern und Einzelhändlern zu finden.

Mit der Annahme der Verordnung und der Beschränkung der Zollzahlungen trug der Rat den Interessen der Importeure und Verbraucher Rechnung und war so in der Lage, die Einführung dieser Maßnahmen zu beeinflussen. Wären diese Maßnahmen länger als ein Jahr durchgeführt worden, dann wären ihre negativen Auswirkungen unverhältnismäßig im Vergleich zu den Vorteilen gewesen, die sie den Herstellern aus der Gemeinschaft bringen.

Das Ziel des Rates ist es, das richtige Verhältnis zwischen einem vereinbarten Ziel, und zwar der Erhöhung der Energieeffizienz und der Senkung der CO2-Emissionen, und einem weiteren gleich wichtigen Ziel zu finden, nämlich dem Schutz der Industrie der Gemeinschaft vor den handelsverzerrenden Praktiken von Nichtmitgliedstaaten. Die von dem Herrn Abgeordneten aufgeworfenen Fragen wurden erörtert und bei der endgültigen Entscheidung über die Annahme der Verordnung berücksichtigt.

 
 

(1)  ABl. L 272 vom 17.10.2007, S. 1.

 

Anfrage Nr. 37 von Hans-Peter Martin (H-0069/08)
 Betrifft: Gesamtausgaben Reisekosten
 

Der Beamte hat für sich und, soweit er Anspruch auf die Haushaltszulage hat, für seinen Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen einmal jährlich Anspruch auf eine Pauschalvergütung der Reisekosten vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort (Anhang VII Abschnitt 3 C Artikel 8 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vom 1.5.2004).

Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007 die Ausgaben der Kommission zur Erstattung dieser im Statut vorgesehenen Ausgaben?

Wie viele Beamte im Rat waren jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007 berechtigt, diese Regelung anzuwenden?

Bei wie vielen Beamten im Rat fand jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007 diese Regelung Anwendung?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

In seiner Anfrage erklärte der Herr Abgeordnete, dass gemäß Anhang VII Artikel 8 des Statuts der Beamten und Artikel 26 und 92 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, die für Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstet angewendet werden, die mindestens 10 Monate im Dienst gewesen sind, Bediensteten ein Pauschalbetrag zu zahlen ist, der den Reisekosten vom Ort ihrer Beschäftigung bis zum Herkunftsort entspricht.

Zur Anzahl der Beamten, Bediensteten auf Zeit und Vertragsbediensteten, die auf diese Zahlungen unter den obigen Bedingungen Anspruch haben, liegen folgende statistische Angaben vor:

Statistische Angaben zu Reisekosten für 2005: 2 394

Statistische Angaben zu Reisekosten für 2006: 2 420

Vorläufige (*) statistische Angaben zu Reisekosten für 2007: 2 504

*(für 2007 sind noch Zuzahlungen vorzunehmen)

Da diese Zahlungen automatische Pauschalbetragszahlungen sind und dafür weder Anträge noch Belege einzureichen sind, ist die Zahl der Anspruchsberechtigten auch gleichzeitig die Zahl der Begünstigten.

Die zu zahlenden Beträge werden zu diesem Zweck in Übereinstimmung mit Anhang VII Artikel 8 Absatz 2 des Statuts der Beamten berechnet.

Für die entsprechenden Jahre leistete das Generalsekretariat des Rates die folgenden Zahlungen:

Zahlung von Reisekosten für 2005: 3 791 397,83 Euro

Zahlung von Reisekosten für 2006: 3 995 868,19 Euro

Vorläufige Zahlung von Reisekosten für 2007: 4 239 547,68 Euro

 

Anfrage Nr. 38 von Ryszard Czarnecki (H-0072/08)
 Betrifft: Drohende Vergeltungsmaßnahmen gegen Polen
 

Der russische Botschafter bei der NATO und der Chef des Stabes der russischen Armee haben einem Mitgliedstaat der EU (Polen) jüngst mit Vergeltungsmaßnahmen, bis hin zu militärischen Schritten, gedroht, falls in Polen der amerikanische Antiraketenschirm errichtet wird.

Welchen Standpunkt vertritt der Rat angesichts dieser Äußerungen?

 
  
 

Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde der Tagung des Europäischen Parlaments im Februar 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Dem Rat ist diese angeblich geäußerte Meinung nicht bekannt.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 45 von Evgeni Kirilov (H-0055/08)
 Betrifft: Fehlende Möglichkeit für EU-Bürger zur Verwendung der kyrillischen und griechischen Schrift bei der Bestellung von Veröffentlichungen beim „EU Bookshop“
 

Gemäß den Rechtsvorschriften der EU sind alle Amtsprachen und offiziellen Alphabete gleichberechtigt und können von allen EU-Bürgern gleichermaßen verwendet werden. Warum ist es nach Ansicht der Kommission nicht möglich, dass EU-Bürger die kyrillische bzw. griechische Schrift verwenden, wenn sie Veröffentlichungen beim „EU Bookshop“ bestellen, der vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften betrieben wird?

 
  
 

Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften begrüßt das Interesse, das seinen Veröffentlichungen entgegengebracht wird.

Um den Internet-Zugang zur den Veröffentlichungen der Organe, Agenturen und sonstigen dezentralen Einrichtungen der Europäischen Union zu erleichtern, hat das Amt im Jahr 2005 einen Online-Dienst, den so genannten „EU Bookshop“(1) eingerichtet.

Die Nutzer können in dieser elektronischen Buchhandlung die Veröffentlichungen der Europäischen Union kostenlos in allen Amtssprachen recherchieren, bestellen und herunterladen.

Obgleich der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage von der Bestellung von Veröffentlichungen beim „European Bookshop“(2) spricht, wird davon ausgegangen, dass er den vom Amt verwalteten „EU Bookshop“ meint. Der „European Bookshop“ ist eine in Brüssel ansässige private Buchhandlung, die nicht den europäischen Organen untersteht, jedoch mit dem Amt für amtliche Veröffentlichungen eine kommerzielle Vertriebsvereinbarung geschlossen hat.

Der Online-Dienst “EU Bookshop“ bietet verschiedene Suchfunktionen, um den Informationsbedarf der europäischen Bürger in allen Amtssprachen zu decken (23).

Das Amt verbessert diese Website kontinuierlich in technischer Hinsicht, wozu auch der Einsatz aller Amtssprachen bei der Bestellung von Veröffentlichungen gehört. Diese Funktion steht gegenwärtig nur in Englisch zur Verfügung. Was die anderen Amtssprachen betrifft, so verfügt das computergesteuerte Bestellsystem noch nicht über die notwendige Fähigkeit, um sämtliche spezifischen Zeichen jeder Sprache zu erkennen. Das Amt ist sich dieser technischen Herausforderung insbesondere in Bezug auf das kyrillische und das griechische Alphabet bewusst.

Gegenwärtig läuft eine Machbarkeitsstudie zur Feststellung der besten technischen Optionen, um zukünftig die Bestellfunktion in allen Amtssprachen anbieten zu können.

 
 

(1)  http://bookshop.europa.eu/eGetRecords?Template=en_index&indLang=DE.
(2)  http://www.libeurop.be/home.php?lang=fr.

 

Anfrage Nr. 50 von Dimitrios Papadimoulis (H-1063/07)
 Betrifft: Begleitung des griechischen GFK
 

Zum ersten Mal seit dem Start des griechischen GFK im Jahr 2001 soll die Sitzung des Begleitausschusses für den Monat Dezember nicht stattfinden. Deshalb wird die Kommission um Informationen zum bisherigen Stand der Durchführung (rechtliche Verpflichtungen – Mittelverwendung) sowohl beim gesamten GFK als auch bei jedem einzelnen sektoralen und regionalen Programm gebeten? Ist von den griechischen Behörden ein Vorschlag zur Revision des GFK unterbreitet worden? Welches sind die vorgeschlagenen Mittelübertragungen innerhalb der operationellen Programme und/oder der Fonds? Wie hoch ist deren Betrag?

Für welche Programme gedenkt die Kommission dem Antrag der griechischen Behörden, das GFK wegen der Waldbrände zu verlängern, annehmen? Welchen Zeitraum wird die Verlängerung umfassen?

 
  
 

Im Rahmen des 3. gemeinschaftlichen Förderkonzepts (2000-2006) für Griechenland ist ein Betrag von zirka 22,7 Milliarden Euro für Gemeinschaftshilfe in den griechischen Regionen aus den vier Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL und FIAF)(1) gebunden worden. Bis zum Jahresende 2007 wurde ein Betrag von etwa 16,6 Milliarden Euro aus den Strukturfonds ausgezahlt. Dieser Betrag entspricht 73 % des Gesamtbetrags der Strukturmittelzuwendungen der EU für Griechenland. Es muss allerdings auch betont werden, dass die griechischen Behörden Ende Dezember 2007 einen Antrag auf Zahlung von etwa 2,5 Milliarden Euro bei der Kommission einreichten, in dem alle Strukturfonds inbegriffen waren. Die Bewertung dieses Antrags durch die Dienststellen der Kommission läuft noch.

Nach den verheerenden Bränden, die im Sommer 2007 einen Teil Griechenlands verwüsteten, beantragten die griechischen Behörden eine Änderung der operationellen Programme und gemeinschaftlichen Initiativen des dritten Programmplanungszeitraums (2000-2006). Diese Änderung wird keine rückwirkende Abänderung der Finanzierungspläne für die Programme beinhalten. Der Programmplanungszeitraum 2000-2006 ist abgeschlossen, und daher ist eine Neuprogrammierung nicht mehr zulässig. Folglich ließ sich keine Mittelübertragung von einem operationellen Programm zu einem anderen, von einer Prioritätsachse zu einer anderen innerhalb des gleichen operationellen Programms bzw. von einem Gemeinschaftsfonds zu einem anderen mehr vornehmen. Die einzigen Änderungen, die die Kommission akzeptieren konnte, sind die, bei denen keine Abänderung der Finanzierungspläne für die Programme erforderlich war, und zwar die Mittelübertragung von einer Maßnahme zu einer anderen innerhalb der gleichen Prioritätsachse durch Korrektur der Ergänzung zur Programmplanung.

Die griechischen Behörden beantragten auch eine einjährige Verlängerung der Frist für die Förderfähigkeit der operationellen Programme und gemeinschaftlichen Initiativen des dritten Programmplanungszeitraums (2000-2006). Als Antwort auf den griechischen Antrag hält es die Kommission für möglich, dass die Frist für die Förderfähigkeit der operationellen Programme und gemeinschaftlichen Initiativen um ein Jahr verlängert werden kann, vorausgesetzt, es besteht ein unmittelbarer und substanzieller Zusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis der verheerenden Brände, die im Sommer 2007 wüteten, und der Durchführung der operationellen Programme und gemeinschaftlichen Initiativen, für die eine Verlängerung der Fristen beantragt wird. Daher kann eine solche Fristverlängerung für Westgriechenland, die Halbinsel Peloponnes, das griechische Festland und Attika akzeptiert werden, da sich diese Programme genau auf die Regionen beziehen, in denen die Brände auftraten.

In Bezug auf die nationalen operationellen Programme und gemeinschaftlichen Initiativen Leader+ und Equal wurden die griechischen Behörden gebeten, der Kommission alle wesentlichen Faktoren mitzuteilen, die beweisen, dass das obige Kriterium des unmittelbaren und substanziellen Zusammenhangs erfüllt wird. Die technischen Aspekte dieser Frage werden zwischen den griechischen Behörden und den Dienststellen der Kommission derzeit noch erörtert.

 
 

(1)  EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.
ESF = Europäischer Sozialfonds.
EAGFL = Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft.
FIAF = Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei.

 

Anfrage Nr. 51 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-1071/07)
 Betrifft: Zahlungsermächtigungen für die Teilrubrik 1a
 

Die Zahlungsermächtigungen für die Teilrubrik 1a für das Jahr 2008 betragen mehr als 40 Milliarden Euro und sind somit zwar höher als die für das Jahr 2007 veranschlagten Mittel, doch bestehen Befürchtungen, ob damit der Bedarf, den die einzelnen Mitgliedstaaten angemeldet haben, gedeckt werden kann. Die meisten sektoralen und regionalen Programme, die die Mitgliedstaaten für die Jahre 2007–2013 eingereicht haben, wurden von der Kommission gebilligt. Dies bedeutet, dass 2008 zumindest ein Teil dieser Programme realisiert wird und somit erheblich mehr Mittel erforderlich sein werden.

Kann die Kommission gewährleisten, dass im Jahr 2008 ausreichend Mittel für die Teilrubrik 1a bereitstehen?

 
  
 

Die Anfrage bezieht sich offenbar eher auf die Ausgaben unter Teilrubrik 1b (Zusammenhalt für Wachstum und Beschäftigung), und nicht auf Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung). Hierzu folgende Informationen:

Für 2008 belaufen sich die Zahlungsermächtigungen für Teilrubrik 1b auf 40,6 Milliarden Euro, das entspricht einer Steigerung von 7,5 % gegenüber 2007. Dieser Betrag umfasst drei Komponenten:

Voraus- und Interimszahlungen im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des neuen Finanzrahmens 2007-2013 als der größten Komponente;

Rückerstattungen zum Abbau der noch abzuwickelnden Verpflichtungen (RAL) für die Programme und Projekte des Zeitraums 2000-2006;

und einen Restbetrag zum Abbau der verbleibenden RAL für die Programme aus dem Zeitraum vor 2000.

Um die Höhe der Zahlungsermächtigungen für den Haushalt 2008 vorzuschlagen, berücksichtigte die Kommission folgende Aspekte:

Prognosen der von den Mitgliedstaaten (für beide Programmplanungszeiträume) vorgesehenen Zahlungen;

Analyse auf der Grundlage der Ausführung der Zahlungen in den Vorjahren;

Erfahrungen beim Anlaufen des Programmplanungszeitraums 2000-2006.

In dem Haushalt 2008:

Gemäß Artikel 82 der Verordnung 1083/2006(1) (Vorschuss) hielt die Kommission genug Zahlungsermächtigungen in Reserve, um die zweiten Vorschusszahlungen für alle neuen Programme 2007 – 2013 zu tätigen. Es sei hier betont, dass die meisten Programme Ende 2007 angenommen wurden und somit die ersten Vorschüsse gerade erst gezahlt wurden (im Dezember 2007/Januar 2008).

Der Haushalt 2008 enthält auch 13,6 Milliarden Euro für die Ausführung der Zwischenzahlungen gemäß Artikel 86 der Verordnung 1083/2006 innerhalb des neuen Programmplanungszeitraums.

Gemäß Artikel 71 der Verordnung 1083/2006 reicht jeder Mitgliedstaat vor Vorlage des ersten Antrags auf eine Zwischenzahlung oder spätestens binnen 12 Monaten nach der Genehmigung eines operationellen Programms der Kommission eine Beschreibung seiner Verwaltungs- und Kontrollsysteme ein. Der Beschreibung liegt ein Bericht bei, in dem die Ergebnisse einer Untersuchung über die Einrichtung der Systeme erläutert werden und dazu Stellung genommen wird, inwieweit diese mit den Artikeln 58 bis 62 der Verordnung 1083/2006 (Verwaltungs- und Kontrollsysteme) im Einklang stehen. Diese Dokumente sind von der Kommission zu genehmigen.

Die obigen Anforderungen können beträchtliche Verzögerungen nach sich ziehen und eigentlich eher dazu führen, dass Minderausgaben entstehen, nicht aber dazu, dass es zur Verknappung von Mitteln kommt.

 
 

(1) Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999.

 

Anfrage Nr. 52 von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (H-1072/07)
 Betrifft: Bestandsaufnahme/Bewertung der Inanspruchnahme der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds in den neuen Mitgliedstaaten während des Zeitraums 2004-2006
 

Wie wurden die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds im Zeitraum 2004-2006 in den 10 neuen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen?

Wie ist es um die Möglichkeit einer vollen Ausschöpfung der für den Planungszeitraum 2004-2006 verfügbaren Finanzmittel durch die neuen Mitgliedstaaten bestellt?

 
  
 

Die Frist für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben aus dem Zeitraum 2004-2006 für Strukturfonds läuft beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bis Ende 2008 sowie bei Kohäsionsfondsprojekte bis Ende 2010. Vor diesem Hintergrund leitete die Kommission 2007 die Ex-post-Bewertung der Ziele 1, 2 und 3 für 2000-2006 ein, wobei die Auswirkungen der Strukturfondsmittel in allen Mitgliedstaaten vor dem 1. Januar 2007 eingeschätzt und Auskünfte darüber geliefert werden sollen, wie die Fonds in Anspruch genommen wurden, also wofür die Mittel ausgegeben wurden, was damit erreicht wurde und wie wirksam die Umsetzungssysteme waren. Ergebnisse zu dieser Bewertung werden 2009 zur Verfügung stehen. Die Ex-post-Bewertung des Kohäsionsfonds wird 2009 in Angriff genommen und ihre Ergebnisse sollen 2010 zur Verfügung stehen. Das spätere Datum für die Bewertung des Kohäsionsfonds ergibt sich daraus, dass erst möglichst viele Projekte abgeschlossen sein müssen, um ihre Auswirkungen beurteilen zu können.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Ausschöpfung der Strukturfonds – EFRE und ESF – weiter fortgeschritten als die Ausschöpfung des Kohäsionsfonds.

Die aktuelle Bestandsaufnahme per 17. Januar 2008 zeigt eine Zahlungsinanspruchnahme von 79,7 % für den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), von 72 % für den EFRE, von 65,29 % für den ESF und von 44 % für den Kohäsionsfonds (KF) in Bezug auf die zehn neuen Mitgliedstaaten. Bislang ist bei allen operationellen Strukturfondsprogrammen die n+2-Regel befolgt worden, und keine Haushaltsmittel gingen verloren (mit Ausnahme von Slowenien bei EQUAL und der Slowakei für Ziel 3). Die Durchführung der Strukturfondsprogramme in den betreffenden Mitgliedstaaten ist im vorigen Jahr angelaufen und läuft zurzeit weiter.

Die aktuelle Lage lässt daher auf zufrieden stellende Fortschritte in Bezug auf die Projektdurchführung und die Einhaltung der geplanten Durchführungszeitpläne schließen.

Die große Mehrheit der Kohäsionsfondsprojekte läuft noch immer, und die meisten Vorhaben werden erst 2010 abgeschlossen sein. Die Frist für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben für den Kohäsionsfonds läuft am 31. Dezember 2010 ab. Die volle Ausschöpfung hängt in erster Linie von der rechtzeitigen Durchführung der Projekte und der rechtzeitigen Bescheinigung der Ausgaben gegenüber der Kommission ab. Obgleich die Durchführung der Kohäsionsfondsprojekte etwas langsamer als bei den EFRE- und ESF-Projekten vonstatten geht, gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Fonds anders als sehr gut sein wird. Herausforderungen bei der Umsetzung lassen sich vor allem im Umweltbereich (Polen, Litauen) beobachten. Die meisten Verzögerungen sind der technischen und verwaltungsmäßigen Komplexität der Projekte im Umweltbereich geschuldet. Doch die betroffenen Länder arbeiten daran, das Vorankommen der Projekte zu verbessern und die Mängel bei der Verwaltung abzustellen; und gegenwärtig wird eine sehr gute Inanspruchnahme der für 2004-2006 bereitgestellten Mittel erwartet.

 

Anfrage Nr. 53 von Michl Ebner (H-0037/08)
 Betrifft: Die Innovationsfähigkeit der Berggebiete
 

Im Rahmen der alten und neuen Lissabonstrategie wurde als Ziel festgelegt, die Europäische Union bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt zu machen. Nachhaltige Wettbewerbsvorteile können nur in einem innovativen Wirtschaftsraum erzielt werden. Jedoch gibt es einige Regionen in der Europäischen Union, deren Innovationsfähigkeit durch landschaftliche und infrastrukturelle Bedingungen natürliche Grenzen gesetzt sind. Dazu gehören vor allem die Berggebiete. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Europäische Kommission – im Lichte der neuesten Entwicklungen – vor, um die Innovationsfähigkeit in den Berggebieten bis 2013 zu fördern und so eine einheitliche Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit, des territorialen Zusammenhalts und der regionalen Entwicklung im Europäischen Wirtschaftsraum zu gewährleisten? Wie wird insbesondere den Bedürfnissen von Gebieten mit einer starken KMU-Struktur sowie grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen Rechnung getragen?

 
  
 

Berggebiete mit ihren verschiedenen Standortnachteilen und der großen Vielfalt, die sich aus ihren geografischen Besonderheiten (z. B. Isolation, schwer zugängliche Gebiete, klimatische Verhältnisse) ergeben, stellen für die Regionalpolitik eine besondere Herausforderung dar.

Die Kommission kennt natürlich diese Probleme und verfolgt sehr intensiv eine auf die Verbesserung der Lage der benachteiligten Regionen ausgerichtete Politik, unter anderem mit der Annahme des Vierten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt am 30. Mai 2007. Wie der Bericht bestätigt, misst die Kommission der Tatsache, dass in Europa ein stärkerer territorialer Zusammenhalt erreicht werden muss und dass bestimmte Territorien mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, besondere Bedeutung bei. Die Kommission wird die Ergebnisse der Diskussion über die Fragen bekannt geben, die in dem Bericht im Zusammenhang mit dem im Frühjahr 2008 zu erwartenden Fünften Zwischenbericht über den Zusammenhalt aufgeworfen wurden.

Bekanntlich sind in den neuen Verordnungen für 2007 bis 2013 und den gemeinschaftlichen strategischen Leitlinien ausdrückliche Regelungen für Berggebiete enthalten, womit die Grundlage für Fortschritte bei der Behandlung territorialer Besonderheiten in den Programmplanungsdokumenten geschaffen wird. Außerdem wird versucht, den territorialen Zusammenhalt durch die Territoriale Agenda der Europäischen Union, die auf der informellen Ministertagung im Mai 2007 in Leipzig verabschiedet wurde, zu stärken.

Auf dieser Tagung legte die Kommission auch ein Dokument vor, in dem eine Einschätzung der Art und Weise vorgenommen wird, wie Fragen der territorialen Entwicklung mit Hilfe der einzelstaatlichen Strategien für 2007 bis 2013 in Angriff genommen werden sollen. Eine Bemerkung der Kommission lautete, dass nur wenige Mitgliedstaaten klare und ausdrückliche Maßnahmen für bestimmte Arten von Gebieten festlegen. Es wurden jedoch etwa 6 400 Millionen Euro speziell für Berggebiete zugewiesen. Daraufhin baten die Minister die Kommission darum, diese Analyse weiter ausarbeiten zu lassen und 2008 einen Bericht über den territorialen Zusammenhalt (Grünbuch) vorzulegen.

An der Ausarbeitung dieses Berichts wird noch gearbeitet, und seine Verabschiedung ist für das dritte Drittel des Jahres 2008 geplant, wobei das Ziel verfolgt wird, eine breite Aussprache über den Begriff des territorialen Zusammenhalts der Union und ihrer Mitgliedstaaten auszulösen. Darin werden einige Themen in Bezug auf die Notwendigkeit eines besser integrierten Ansatzes zum territorialen Zusammenhalt in der Zukunft sowie zur Verwendung und Umsetzung des Begriffs auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Politikbereichen zur Sprache kommen. Dieser Bericht soll auch Strategien beleuchten, die für Bergregionen und andere Gebiete mit geografischen Schwierigkeiten typisch sind, um so eine harmonische und ausgewogene Entwicklung der Union zu unterstützen. Diese übergreifende Zielvorstellung ist ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung einer Zersplitterung der europäischen Politikfelder und berücksichtigt zugleich die Spezifik der betreffenden Bereiche.

Es sei auch unbedingt daran erinnert, dass es im Rahmen der europäischen territorialen Zusammenarbeit und dabei vor allem im länderübergreifenden Teilbereich Räume unter den 13 Gebieten der Zusammenarbeit gibt, in denen die Partner eindeutig vom länderübergreifenden Ansatz – sowohl aus geografischer als auch thematischer Sicht – profitieren können. Das Programm „Alpenraum“ 2007-2013, das die Alpenregionen Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Sloweniens einschließt und an dem auch Liechtenstein und die Schweiz teilnehmen, ist ein Beispiel für ein derartiges länderübergreifendes Programm. Das Ziel des im September 2007 gebilligten Programms mit einer Mittelausstattung von 130 Millionen Euro, von denen 98 Millionen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden, ist die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Anziehungskraft dieses Raumes durch gemeinsames Wirken in Bereichen, in denen sich gezeigt hat, dass dort länderübergreifende Zusammenarbeit wirksamer ist und die Lösungen nachhaltiger sind als bei einem Alleingang. Das Programm baut auf drei Schwerpunkte auf. Im Bereich Wettbewerbsfähigkeit und Anziehungskraft stellt das Programm auf Innovation, Unternehmergeist und Forschung und Entwicklung (F&E) unter kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ab, um das kulturelle Erbe stärker zur Geltung zu bringen und städtische Gebiete als Motoren für nachhaltige Entwicklung zu stärken. Ein weiterer Bereich von außerordentlicher Bedeutung für die Länder des Alpenraums ist die Erreichbarkeit. Hier soll sich das Programm darauf konzentrieren, den angemessenen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, den Verkehr, insbesondere die nachhaltige und innovative Mobilität und auch die Verbindungsfähigkeit zu fördern, die die Grundlage für eine Wissens- und Informationsgesellschaft bildet. Prävention, Risikobegrenzung und Management natürlicher und technischer Risiken sind die dritte Priorität des Programms. Dabei werden Fragen wie verstärkte Zusammenarbeit in Umweltschutzfragen, Förderung eines integrierten Schutzkonzepts und Ressourceneffizienz angesprochen.

Die breite Konsultation, die die Kommission anlässlich des 4. Kohäsionsforums ins Leben rief, rückt die Frage in den Vordergrund, wie die Kohäsionspolitik die territorialen Besonderheiten thematisieren soll und wie die globalen Herausforderungen, die sich auf diese Bereiche auswirken, angegangen werden sollen. Es besteht zweifelsohne die dringende Notwendigkeit, das Regieren auf mehreren Ebenen zu stärken und die Übereinstimmung zwischen Maßnahmen zur Förderung der territorialen Entwicklung und der Strategie von Lissabon für Wachstum und Arbeitsplätze zu gewährleisten.

 

Anfrage Nr. 54 von Emmanouil Angelakas (H-0063/08)
 Betrifft: Illegale Einwanderung und Kohäsionspolitik
 

Die illegale Einwanderung in die EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Dies betrifft vor allem Länder mit ausgedehnten Küstengrenzen (z. B. Griechenland).

Hat die Kommission dies bei ihrem Konzept für die Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007–2013 berücksichtigt, insbesondere was die Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, sozialen und anderen Faktoren der Kohäsionspolitik betrifft?

 
  
 

Die Mitteilung der Kommission „Schritte zu einer Gemeinsamen Einwanderungspolitik“(1) vom Dezember 2007 begründet die Notwendigkeit eines stärkeren und kohärenteren europäischen Konzepts für die Migration. Dieser Aufruf wurde auf der jüngsten Tagung des Europäischen Rates bestätigt.

Diese von vielen Bürgern Europas wahrgenommene Notwendigkeit kommt auch in den verschiedenen Instrumenten zum Ausdruck, die der Europäischen Union zur Verfügung stehen.

Da haben wir als Erstes die Instrumente im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit. Dazu gehören der Europäische Außengrenzenfonds, die Agentur Frontex und der Europäische Flüchtlingsfonds.

Die mit dem demografischen Wandel und vor allem die mit den Migrationsströmen zusammenhängenden Probleme gehören tatsächlich zu den Elementen, die von den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne und operationellen Programme berücksichtigt worden sind. Illegale Zuwanderung ist eine dieser Fragen, die sowohl den wirtschaftlichen als auch den sozialen Zusammenhalt innerhalb einer Region und zwischen Regionen beeinflussen.

Durch die Verordnungen und strategischen Leitlinien der Kohäsionspolitik ist deren Rahmen die Schnittstelle zwischen diesen europäischen Politikfeldern und den in den einzelnen Staaten ermittelten nationalen Bedürfnissen und Möglichkeiten.

Die Verwaltung und Durchführung der Programme zur Kohäsionspolitik, die durch die Strukturfonds finanziert werden, liegen in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen.

In dem oben erwähnten Kontext umreißt der Europäische Sozialfonds (ESF) Maßnahmen mit dem Ziel der besseren Vorbereitung von Migranten und festigt ihre soziale Anpassung, während der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auch – migrationsbezogene – Vorkehrungen trifft, womit Investitionen und Infrastrukturausgaben in den Bereichen öffentliche Gesundheit, soziale Eingliederung, Bedingungen des Arbeitsmarktes, grenzübergreifende Aktivitäten und unter bestimmten Bedingungen sogar Tätigkeiten in Nicht-EU-Ländern unterstützt werden können, vorausgesetzt, dass solche Ausgaben in dem bzw. in den entsprechenden operationellen Programm bzw. Programmen vorgesehen sind. Die Antwort auf den ersten Teil der Anfrage ist daher positiv, also Ja. Die Politik hat die Dimension der Migration in ihrem besonderen nationalen, regionalen und lokalen Kontext berücksichtigt.

Die Kommission erinnert den Herrn Abgeordneten an die jüngsten Kohäsionsberichte, in denen die Einbeziehung lokaler und regionaler Behörden in die Entwicklung und Durchführung von Einwanderungs- und Asylmaßnahmen betont wird. Neben den Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und anderen lokalen Akteuren spielen diese Behörden eine immer größere Rolle bei der Integration von Drittstaatsangehörigen in Gesellschaft und Wirtschaftsleben. Es bedarf eines koordinierten Ansatzes, was auch einschließt, den Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, Gesundheitswesen und Sozialdiensten, menschenwürdigen Wohnverhältnissen usw. zu gewährleisten. Die Berichte enthalten auch Informationen zur Nettozuwanderung und zu damit verbundenen Themen wie z. B. zum demografischen Wandel und zum Arbeitsmarktwandel. Auch bei der Entwicklung der Politik lässt man sich von verschiedenen Berechnungen leiten und inspirieren, denen sozialökonomische Modelle zugrunde liegen und in die somit indirekt Zuwanderungsaspekte mit einfließen.

Für Griechenland legt der Nationale Strategische Rahmenplan (NSR) für 2007–2013 die Gesamtstrategie für die Kohäsionspolitik dar. Er berücksichtigt die sozioökonomische Lage in Griechenland, um eine Vision für die Entwicklung des Landes zu erarbeiten. Bei diesem Vorgehen ist die Präsenz von Zuwanderern natürlich ein Faktor bei der hier durchgeführten Analyse.

Die daraus resultierenden operationellen Programme widmen sich den durch die Präsenz von Zuwanderern aufgeworfenen Fragen, und sie konzentrieren sich vor allem auf deren Integration in den Arbeitsmarkt, wofür besondere Maßnahmen vorgesehen werden.

Den besonderen Herausforderungen, vor denen Griechenland als ein Grenzland in Bezug auf die illegale Zuwanderung steht, wird durch Programme Rechnung getragen, die von der Generaldirektion (GD) Justiz, Freiheit und Sicherheit (JFS) verwaltet werden. Die Kommission hat einige Maßnahmen erarbeitet, die auf dem Solidaritätsgrundsatz beruhen, um vor allem Mitgliedstaaten wie z. B. Griechenland zu unterstützen, die mit steigendem Migrationsdruck konfrontiert werden. Mitgliedstaaten arbeiten bereits bei gemeinsamen Operationen im Mittelmeer zusammen, die vor der Agentur Frontex koordiniert werden und die auf eine wirksamere Überwachung der südlichen Seegrenzen der EU und des offenen Meeres abzielen, um die illegale Einwanderung auf dem Seewege einzuschränken und humanitäre Tragödien abzuwenden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Länder mit einer Grenze zur See die Belastung spontaner Ankünfte von illegalen Einwanderern und Asylsuchenden aus eigener Erfahrung kennen, sollten sie die Finanzhilfen aktiv nutzen, die aus vorhandenen bzw. geplanten Finanzierungsmöglichkeiten verfügbar sind, z. B. den Europäischen Flüchtlingsfonds, den Außengrenzenfonds, den Integrationsfonds und in naher Zukunft den Rückkehrfonds, die den Mitgliedstaaten entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an den Belastungen zugeteilt werden.

 
 

(1)  KOM (2007) 780.

 

Anfrage Nr. 58 von Colm Burke (H-1053/07)
 Betrifft: Funktionale Trennung
 

Die Kommission schlägt die Einführung einer funktionalen Trennung vor, um fairen Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten zu gewährleisten. Wie beurteilt sie, ob und wann dies notwendig ist?

 
  
 

Die von der Kommission im Zuge der Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften(1) vorgeschlagenen Maßnahmen zur Funktionstrennung zielen darauf ab, für die nationalen Regulierungsbehörden, nicht für die Kommission selbst, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit diese Verpflichtung auferlegt werden kann. Die nationale Regulierungsbehörde kann eine Funktionstrennung erst dann auferlegen, nachdem die Kommission beschlossen hat, dass eine Maßnahme mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Dafür muss die Kommission zuvor den Entwurf dieser Maßnahme anhand der in dem jetzt vorgeschlagenen Artikel 13a der Zugangsrichtlinie dargelegten Bedingungen und Kriterien beurteilen.

Die Beurteilung der Entwürfe von Maßnahmen durch die Kommission wird vor allem Folgendes beinhalten:

den Nachweis, dass die üblichen regulatorischen Abhilfemaßnahmen(2) nicht zu einem wirksamen Wettbewerb geführt haben – und dies auch in Zukunft nicht tun werden;

eine Analyse der erwarteten Auswirkungen der Entwürfe für Maßnahmen auf die Regulierungsbehörde, auf das Unternehmen und die Anreize für das Unternehmen, in sein Netz zu investieren, sowie auf sonstige Interessengruppen, insbesondere auch eine Analyse der erwarteten Auswirkungen auf den Infrastrukturwettbewerb und möglicher Folgen für die Verbraucher;

einen Entwurf der vorgeschlagenen Maßnahme, einschließlich der Art und Ausmaß der Trennung betreffenden Elemente, der Angabe der Vermögenswerte des getrennten Betriebsbereichs und der von diesem bereitzustellenden Produkte bzw. Dienstleistungen, der für diesen Geschäftsbereich geltenden organisatorischen Modalitäten, der Vorschriften zur Gewährleistung der Einhaltung der Verpflichtungen, der Vorschriften zur Gewährleistung der Transparenz der betrieblichen Verfahren sowie eines Überwachungsprogramms, mit dem die Einhaltung der Verpflichtung sichergestellt wird und das unter anderem die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts beinhaltet.

Mit der Bewertung und anschließenden Genehmigung des Entwurfs der Maßnahme durch die Kommission soll eine EU-weit einheitliche Anwendung des Regelungsrahmens gewährleistet werden, und zwar mit dem Ziel, den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation zu verwirklichen.

 
 

(1)  KOM (2007) 697, angenommen am 13. November 2007, siehe insbesondere die Artikel 13a Absatz 2 und 13a Absatz 3 des Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie),  ABl. L 108 vom 24.4.2002.
(2)  Artikel 9-13 der „Zugangsrichtlinie“.

 

Anfrage Nr. 59 von Mairead McGuinness (H-1055/07)
 Betrifft: Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit
 

Ist die Kommission der Auffassung, dass die Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit 97/36/EG(1) in der Lage sein wird, mit den Entwicklungen in der audiovisuellen Technologie und in der Werbung Schritt zu halten?

Hält die Kommission die Forderung an die Mediendiensteanbieter, Verhaltenkodizes gegenüber Kindern zu entwickeln, für eine ausreichend wirksame Maßnahme, um die spezifischen Interessen von Kindern zu schützen, beispielsweise um die auf Kinder abzielende Werbung für so genanntes Junkfood zu verhindern?

 
  
 

Die Kommission ist der Auffassung, dass die Richtlinie 89/552/EWG - „Audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen“ (die früher den Titel „Fernsehen ohne Grenzen“ trug) - in der durch die Richtlinie 2007/65/EG vom 11. Dezember 2007 geänderten Fassung das europäische Recht aktualisiert und an die in Europa vorhandene audiovisuelle Medienlandschaft, die absehbare Marktentwicklung, den technischen Fortschritt und die eingesetzten neuen Werbetechniken anpasst. Die Gründe werden nachstehend erläutert.

Erstens deckt die genannte Richtlinie sämtliche linearen audiovisuellen Mediendienste (die auf der Grundlage eines Sendeplans angeboten werden) ab - und das unabhängig von der verwendeten Technologie oder Plattform (klassische Rundfunksendungen, Mobiltelefonie, Internet-Protokoll-Fernsehen (IPTV) usw.) - sowie auch die nicht-linearen audiovisuellen Mediendienste (Video- bzw. Programm-Abruf). Somit unterliegt die gesamte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation und nicht nur die Fernsehwerbung den Vorschriften, denen zufolge diese Kommunikation nicht zur körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung Minderjähriger führen darf.

Zweitens schreibt die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die Anbieter von Mediendiensten darin bestärken sollen, Verhaltenskodizes für unangebrachte audiovisuelle kommerzielle Kommunikation zu entwickeln, die Kindersendungen begleitet oder darin enthalten ist und Nährstoffe wie Fett, Transfettsäuren und Salz betrifft, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen der Gesamternährung aus medizinischer Sicht nicht empfohlen wird. Diese Kodizes, die für alle Anbieter von Mediendiensten selbst (und indirekt für Sponsoren und Werbetreibende) gelten sollen, ergänzen die neuen Vorschriften, die die Mitgliedstaaten zu erlassen haben, um die Bestimmungen der Richtlinie zum Schutz der Verbraucher und insbesondere Minderjähriger in ihr nationales Recht umzusetzen, und dürften deren Anwendung erleichtern. Da Übergewicht bei Kindern im Übrigen ein Problem ist, das durch viele Faktoren verursacht wird, schlägt die Kommission in ihrem Weißbuch zu Adipositas vom 30. Mai 2007(2) eine sektorübergreifende Gesamtstrategie vor, in deren Rahmen verschiedene Maßnahmen gefördert werden, die insbesondere auf die bessere Unterrichtung der Verbraucher, die leichtere Verfügbarkeit gesunder Lebensmittel, die Förderung von körperlicher Bewegung usw. abzielen.

Drittens wird in der Richtlinie die Bedeutung der Medienkompetenz als ein hervorragendes Mittel anerkannt, um Familien und Kinder vor schädlichen oder anstößigen Inhalten zu schützen (Erwägungsgrund 37) und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese zu fördern. In der Mitteilung „Medienkompetenz im digitalen Umfeld“(3) werden Maßnahmen angeregt, die junge Menschen dabei unterstützen sollen, einen kritischen Ansatz gegenüber kommerzieller Kommunikation zu entwickeln.

 
 

(1)  ABl. L 202 vom 30.7.1997, S. 60.
(2)  KOM(2007) 279 endg.
(3)  KOM(2007) 833 endg.

 

Anfrage Nr. 60 von Stavros Arnaoutakis (H-1074/07)
 Betrifft: Stärkung der Rolle der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) in Heraklion
 

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) hat bisher sehr gute Ergebnisse erzielt, wenn man ihre begrenzten Mittel und personellen Ressourcen berücksichtigt. In den lediglich zwei Jahren ihrer Tätigkeit hat die ENISA bewiesen, dass sie die richtige Antwort auf die Erfordernisse Europas im Bereich der Netz- und Informationssicherheit ist; dafür gibt es eine Vielzahl von Belegen. Alle unbegründeten Argumente zum Standort der Agentur sind endgültig widerlegt worden. Griechenland hat wiederholt seine Bereitschaft und sein Engagement bewiesen, aktiv zum Erfolg der ENISA beizutragen, indem es der Agentur beträchtliche Unterstützung zukommen ließ. Die Präsenz der ENISA in Heraklion ist auch ein wichtiger Schritt hin zu Dezentralisierung und regionalen Entwicklung in Europa.

Es ist unbedingt notwendig, der Verschwendung von zusammengetragenem Fachwissen und investierten Ressourcen vorzubeugen. Warum unterstützt die Kommission die ENISA nicht bei dem Bemühen, ihre erfolgreiche Tätigkeit effektiv fortzusetzen, indem sie den Haushalt, den Personalbestand und die Zuständigkeiten der Agentur ausweitet? Warum werden die Aufgaben, die Zuständigkeiten, der Haushalt und die personellen Ressourcen der neuen Agentur für Telekommunikation nicht der ENISA zugewiesen?

 
  
 

Die Kommission legte am 13. November 2007 Vorschläge für die Reform der EU-Vorschriften im Telekommunikationssektor vor. Der wichtigste Aspekt ist der Vorschlag zum Aufbau der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation (EECMA),(1) um die Schaffung europaweiter Dienste in einem Europa ohne Grenzen anzuregen und um den Binnenmarkt für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste weiter auszubauen.

Nach Auffassung der Kommission muss die Netz- und Informationssicherheit bei der Reform eine zentrale politische Priorität genießen, damit alle Beteiligten, einschließlich Telekommunikationsbetreiber und Regulierungsstellen in die Lage versetzt werden, auf Sicherheitslücken und Angriffe schneller, prompter und besser koordiniert zu reagieren. Deshalb schlug die Kommission vor, die sicherheitsrelevanten Bestimmungen der geltenden Vorschriften der EU zu verstärken und dabei die Ergebnisse der Anhörung der Öffentlichkeit aus dem Vorjahr mit zu berücksichtigen. Das vorgeschlagene Paket führt vor allem bessere Instrumente zur Bekämpfung von Netzsicherheitsverletzungen und zur Stärkung der Netze gegen Angriffe aus dem Internet („Cyber Attacks“) ein.

Auch wenn die Ergebnisse der Bewertung der ENISA darauf schließen lassen, dass ihre Leistungen ausreichend, ja sogar gut waren(2), sollte nach Meinung der Kommission an die heutigen Anforderungen an die Netzwerksicherheit so herangegangen werden, dass neue Synergieeffekte zwischen der Arbeit von Telekommunikationsregulierungsstellen und Sicherheitsexperten gewährleistet werden, wobei es darum gehen muss, Europas Informations- und Kommunikationsnetze noch sicherer zu machen. Zudem sollten diese Synergieeffekte zur erfolgreichen Umsetzung der verschärften Netzwerksicherheitsvorschriften beitragen. Aus diesem Grund enthält der Kommissionsvorschlag eine deutliche Ausrichtung auf die Anforderungen, die an die Netzwerk- und Informationssicherheit in dem größeren Zusammenhang der Dynamik des Binnenmarktes für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste gestellt werden.

Der Wirkungsbereich der EECMA ist viel größer als der der ENISA. Die EECMA soll eine sehr wichtige Rolle bei der Reform sämtlicher Rechtsvorschriften im Bereich der elektronischen Kommunikation spielen. Da sich die Tätigkeit der ENISA auf einen begrenzten, wenn auch wichtigen, Teil dieses Bereichs bezieht, hat die Kommission eine neue Behörde vorgeschlagen, die die Zuständigkeit für die zurzeit von der ENISA verrichteten Tätigkeit übernehmen wird. Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der derzeit geltenden ENISA-Verordnung zwecks Verlängerung der Laufzeit, bis die EECMA am 14. März 2011 die Verantwortung für ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Netzwerk- und Informationssicherheit übernehmen wird, war erforderlich, und dieser Vorschlag wurde daher am 20. Dezember 2007 von der Kommission angenommen.

 
 

(1)  Vorschlag für eine Verordnung des Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation, KOM (2007) 699.
(2)  Mitteilung der Kommission an das Parlament und den Rat über die Bewertung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), KOM (2007) 285.

 

Anfrage Nr. 61 von Ruth Hieronymi (H-0018/08)
 Betrifft: Mitteilung der Kommission „Stärkung des Binnenmarkts für das Mobilfernsehen“
 

In der Mitteilung KOM(2007)0409 schlägt die Kommission eine Strategie zur Entwicklung von „Mobilfernsehen“ in der Europäischen Union vor. Mobilfernsehen wird verstanden als „die Übertragung audiovisueller Inhalte auf ein mobiles Gerät“.

Wie definiert die Kommission „Mobilfernsehen“ unter Berücksichtung der Begriffsbestimmungen für „audiovisuelle Mediendienste“ (AVMD) in der Richtlinie über AVMD (2007/65/EG(1)) und für „audiovisuelle Dienste“ (AVD) in der Richtlinie über den elektronischen Handel (2000/31/EG(2))?

Sieht die Kommission eine unterschiedliche Rolle von AVMD und AVD in Bezug auf die Informations- und Meinungsfreiheit und die Gewährleistung des Medienpluralismus?

Wenn ja, welche Unterschiede bei Art und Umfang der Regulierung und für die Frequenzzuweisung ergeben sich für AVMD und für AVD aus Sicht der Kommission?

 
  
 

Die Kommission erinnert an den Anwendungsbereich ihrer Strategie für das Mobilfernsehen, die in der Mitteilung über die Stärkung des Binnenmarkts für das Mobilfernsehen vom Juli 2007 dargelegt worden ist. In diesem Dokument wird der Begriff „Mobilfernsehen“ nur im Sinne terrestrischer Rundfunk-Mobilfernsehdienste gebraucht. Der Kommission ist bekannt, dass es verschiedene Möglichkeiten für den Empfang von Mobilfernsehen gibt, wobei das Spektrum von Mobilfunk- bis hin zu Satellitenfunknetzen reicht. Doch der terrestrische Rundfunk ist ein unentbehrliches Element, um einen Massenmarkt für diese neuen innovativen Dienste aufzubauen, und aus diesem Grund steht er im Mittelpunkt dieser aktuellen Maßnahme der Kommission. Die Frau Abgeordnete bittet in ihrer Anfrage um Präzisierung der Begriffsbestimmung für „Mobilfernsehen“ im Zusammenhang mit der Regulierung von Inhalten. Wie schon gesagt, bezieht sich „Mobilfernsehen“ in dem genannten Anwendungsbereich auf eine Untermenge audiovisueller Mediendienste, die in der kürzlich angenommenen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste geregelt werden. Ebenso wie das „feste“ Fernsehen wird das terrestrische Rundfunk-Mobilfernsehen als ein linearer audiovisueller Mediendienst definiert, wie dies auch in Artikel 1 Ziffer e der Richtlinie dargelegt wird.

Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die keine spezielle Definition der audiovisuellen Dienste, sondern eine allgemeine Definition der Dienste der Informationsgesellschaft vorsieht, koordiniert auch bestimmte Bereiche in Bezug auf diese audiovisuellen Dienste, die auf individuellen Abruf eines Empfängers erbracht werden.

Was den zweiten Teil der Anfrage betrifft, der sich auf den Medienpluralismus bezieht, so möchte die Kommission aus der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zitieren: „Audiovisuelle Mediendienste sind gleichermaßen Kultur- und Wirtschaftsgüter. Ihre immer größere Bedeutung für die Gesellschaften, die Demokratie – vor allem zur Sicherung von Informationsfreiheit, Meinungsvielfalt und Medienpluralismus –, die Bildung und die Kultur rechtfertigt die Anwendung besonderer Vorschriften auf diese Dienste.“ Bestimmungen hinsichtlich des Schutzes von Minderjährigen bzw. der kulturellen Vielfalt, die in der Richtlinie verankert sind, gelten für das mobile Fernsehen genauso wie für alle anderen Dienste, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen.

Mobilfernsehen sollte – als neu entstehende Diensteplattform – in den Genuss eines zurückhaltenden Regulierungsansatzes kommen. Daher sollten keine unangemessenen Verpflichtungen, z. B. Bestimmungen zur Regelung von Übertragungspflichten, auferlegt werden. Doch die wichtigsten nationalen Sender, sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die privaten, werden ganz gewiss aus unternehmerischen Entscheidungen heraus in jedem Programmpaket für das Mobilfernsehen enthalten sein, da Angebote ohne sie doch sehr stark an Anklang verlieren würden.

Die Kommission möchte die Frau Abgeordnete auch darauf aufmerksam machen, dass der digitale Videorundfunk für Handgeräte (DVB-H), die von der Kommission bevorzugte mobile Fernsehnorm, eine Vielzahl von Sendern übertragen kann, wodurch der Medienpluralismus gestärkt wird.

Der letzte Aspekt der Anfrage bezieht sich auf die Funkfrequenz. Die zwei erwähnten Richtlinien haben keine unmittelbare Beziehung zur Regelung der Funkfrequenzen. Aus frequenzpolitischer Sicht sollten für per Radiowellen übertragene mobile Fernsehdienste die gleichen – im geltenden Rechtsrahmen der EU festgelegten – Vorschriften und Regelungen gelten wie für alle elektronischen Kommunikationsdienste.

 
 

(1)  ABl. L 332 vom 18.12.2007, S. 27.
(2)  ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1.

 

Anfrage Nr. 62 von Maria Badia i Cutchet (H-0021/08)
 Betrifft: Rechte an geistigem Eigentum, Innovation und Entwicklung im digitalen Bereich
 

Die Europäische Kommission hat am 3. Januar d.J. beschlossen, dem europäischen Sektor der digitalen Inhalte neue Impulse zu verleihen, indem der Zugang zu Fernseh-, Musik-, Film- oder Spielprogrammen über das Internet, Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte erleichtert und beschleunigt werden soll.

Angesichts dieser Initiative sowie in Anbetracht der Existenz neuer Kommunikationsinstrumente und -kanäle, durch welche das bisherige Modell für die Wahrnehmung der Urheberrechte hinfällig geworden ist, das es nicht ermöglicht, die Herausforderung, die sich durch die neuen Gegebenheiten stellt, erfolgreich anzugehen, wird die Kommission um folgende Auskunft gebeten: Beabsichtigt die Kommission, die Debatte darüber zu vertiefen, wie die Achtung der Rechte an geistigem Eigentum gewahrt werden kann und gleichzeitig die Innovation und die Entwicklung im digitalen Bereich weiterhin unterstützt werden können?

Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass in dieser Debatte nicht nur die Probleme, die sich aufgrund der neuen Technologien für die Autoren und Urheber stellen, erörtert werden sollten, sondern auch die neuen Vorteile, die mit diesen Technologien verbunden sind, und die neuen Möglichkeiten, die sich im Hinblick auf eine stärkere Kreativität, Vermarktung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur im Allgemeinen und der Musik, der Literatur, des Films und der Spiele im Besonderen eröffnen?

 
  
 

Die Mitteilung über kreative Online-Inhalte wurde in der Tat am 3. Januar 2008 angenommen. Darin werden Maßnahmen mit zusätzlichem Nutzen sondiert, die auf EU-Ebene ergriffen werden könnten, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Produktion und Verbreitung von Online-Inhalten zu verbessern.

Die Online-Verbreitung von hochwertigen „kreativen Inhalten“ stellt einen bedeutenden Strukturwandel für den europäischen Inhalte-Markt dar. Hochwertige „kreative Online-Inhalte“ umfassen auch Musik, audiovisuelle Inhalte, Hörfunk, Online-Spiele, Online-Publikationen und Bildungsinhalte. Neue Marktentwicklungen ergeben sich auch aus dem Web 2.0, d. h. von Nutzern selbst erzeugte Inhalte.

Die Kommission fordert die Inhalteindustrie, Telekom-Unternehmen und Internet-Diensteanbieter auf, eng zusammenzuarbeiten, um mehr Inhalte online zur Verfügung zu stellen bei gleichzeitiger Gewährleistung eines robusten Schutzes von Urheberrechten.

Die Kommission möchte betonen, dass die Aussprache im Rahmen der Initiative für Online-Inhalte auch über die neuen Vorteile und Möglichkeiten geführt werden soll, die die neuen Technologien im Hinblick auf die verstärkte Schaffung, Vermarktung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur im Allgemeinen bieten. Im Einklang mit der Konvention zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ist die Kommission der Meinung, dass der kulturellen Vielfalt bei den kreativen Inhalten Priorität einzuräumen ist.

Nach Auffassung der Kommission gibt es vier wichtige bereichsübergreifende Herausforderungen, die eine Erörterung, den Austausch bewährter Praktiken und vielleicht einen koordinierten Ansatz auf EU-Ebene verdienen: Verfügbarkeit kreativer Inhalte; verbesserte Lizenzen für kreative Inhalte; Interoperabilität und Transparenz der Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte (DRM-Systeme); und wirksame Bekämpfung der Piraterie.

Der Markt für kreative Online-Inhalte ist im Entstehen begriffen und die Entwicklung schreitet rasch voran. Dies erfordert einen zweifachen Ansatz, mit dem die bereits festgestellten Herausforderungen zügig angegangen und weitere Erörterungen einiger bestehender und bevorstehender Herausforderungen eingeleitet werden sollten.

Um den Prozess in Gang zu bringen, leitete die Mitteilung über kreative Online-Inhalte eine öffentliche Konsultation zur Vorbereitung der Verabschiedung einer Empfehlung über kreative Online-Inhalte durch den Rat und das Europäische Parlament ein. Grundlage der öffentlichen Konsultation ist ein Fragebogen im Anhang der Mitteilung, und Einsendeschluss für die Antworten ist der 29. Februar 2007. Der Fragebogen konzentriert sich auf drei Schwerpunktthemen: Interoperabilität und Transparenz der DRM-Systeme; gebietsübergreifende Lizenzierung für kreative Inhalte; legale Angebote und Piraterie.

Außerdem wird von der Kommission parallel dazu eine Plattform für den Dialog und die Zusammenarbeit der Beteiligten, die so genannte „Plattform für Online-Inhalte“, geschaffen. Gegenstand der Diskussionen der Plattform werden die Themen dieser Mitteilung sein, wie Verfügbarkeit von Inhalten, Verbesserung der Mechanismen für die Abgeltung von Rechten, Entwicklung einer gebietsübergreifenden Lizenzierung, Online-Verwaltung von Urheberrechten und Kooperationsverfahren zur Verbesserung des Schutzes von Urheberrechten im Online-Bereich.

 

Anfrage Nr. 63 von Lambert van Nistelrooij (H-0043/08)
 Betrifft: Telekommunikation - unbeabsichtigtes Roaming
 

Die Kommission hat bei der Einführung des „Eurotarifs“ für im Ausland getätigte oder empfangene Mobiltelefonanrufe (Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 717/2007(1)) erklärt, sie werde auch die Absprachen zwischen den Anbietern über die Kosten für Grenzbewohner genau im Auge behalten. Aus dem ersten am 17. Januar d. J. veröffentlichten Bericht der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden (ERG) geht nun hervor, dass die Betreiber darin kein großes Problem sehen, da es um relativ wenige Kunden geht. Außerdem könnten durch „unbeabsichtigtes“ oder ungewolltes Roaming entstandene Kosten von den meisten Anbietern als Zeichen des guten Willens erlassen werden. Die Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG) teilte auf Anfrage jedoch mit, dass viele Grenzbewohner immer noch überhöhte Rechnungen erhalten. Technisch gesehen ist es durch Lokalisierung mit Hilfe der „Triangulation“ und durch „Verkehrssteuerung“ möglich, unbeabsichtigtem Roaming entgegenzuwirken. Außerdem müsste es möglich sein, den Kunden darauf hinzuweisen, dass sich unbeabsichtigtes Roaming dadurch verhindern lässt, dass im Telefon die Option „automatische Netzwahl“ ausgeschaltet wird.

Ist die Kommission der Ansicht, dass die im Bericht der ERG erwähnte Politik des „guten Willens“ der Betreiber ausreichend ist? Was hält die Kommission davon, die Anbieter zu verpflichten, den Kunden hierüber zu informieren und sie außerdem zu veranlassen, ursächliche Maßnahmen zu treffen, um das ärgerliche Problem des unbeabsichtigten Roaming endgültig zu beseitigen?

 
  
 

Laut Artikel 7 Absatz 3 der Roaming-Verordnung sollen die nationalen Regulierungsbehörden gezielt auf den besonderen Fall des unbeabsichtigten Roaming in Grenzregionen benachbarter Mitgliedstaaten achten. Die Kommission ist gehalten, dem Rat und dem Parlament Ende 2008 einen Bericht über das Funktionieren der Roaming-Verordnung vorzulegen, und wird die Frage des unbeabsichtigten Roaming in diesen Bericht aufnehmen. In diesem Zusammenhang haben alle nationalen Regulierungsbehörden im Rahmen der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) eine erste detaillierte Datenerfassung vorgenommen, die, auf Veranlassung der Kommission, Fragen an alle Betreiber in der EU zum Thema des unbeabsichtigten Roaming enthielt.

Wie der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage feststellt, hat die ERG jetzt ihren Bericht herausgegeben, der auch Antworten von Betreibern auf Fragen enthält, die in Bezug auf das unbeabsichtigte Roaming gestellt wurden. Von Betreibern wurde geltend gemacht, das unbeabsichtigte Roaming sei kein großes Problem und würde anscheinend nur relativ wenig Verbraucher beeinträchtigen. Die Anbieter führten an, die Informationen seien auf ihren Webseiten allgemein zugänglich, und wo ein spezielles Problem von den nationalen Regulierungsbehörden festgestellt wurde (zum Beispiel zwischen Nordirland und der Republik Irland) ergriffen die Anbieter im Allgemeinen zusätzliche Maßnahmen, um die Verbraucher davon in Kenntnis zu setzen, in einigen Fällen wurden besondere, maßgeschneiderte Tarife angeboten. Die Mehrheit der Anbieter berichtete auch darüber, dass in Fällen, wo Roaming wirklich unabsichtlich erfolgte, die Gebühren als Geste guten Willens erlassen werden können.

Die Kommission prüft nun die Feststellungen der ERG und wird dieses Thema in Kürze erneut mit den nationalen Regulierungsbehörden erörtern, um herauszufinden, welche weiteren Maßnahmen von ihnen zur Behandlung dieses Themas ergriffen werden könnten. Die Kommission teilt die Bedenken, dass dies für die Betroffenen kein unerhebliches Problem darstellt. Nach konkreten Beschwerden hat sich die Kommission vor kurzem mit den nationalen Regulierungsbehörden in Deutschland, Frankreich und Luxemburg in Verbindung gesetzt und um deren Bemerkungen und Einzelheiten der Maßnahmen gebeten, die sie in dieser Frage ergreifen werden. Die Kommission ist der Meinung, dass die von den irischen und britischen Behörden ergriffene Initiative ein sehr gutes und nachahmenswertes Beispiel liefert. Es ist noch zu früh, um sagen zu können, welche Schlussfolgerungen die Kommission zu diesem Thema in ihrem Bericht an den Rat und das Europäische Parlament am Ende des Jahres ziehen wird. Die ERG wird im Juli dieses Jahres einen zweiten Bericht an die Kommission veröffentlichen.

Schließlich sind solche Probleme wie das unbeabsichtigte Roaming nach Meinung der Kommission das Ergebnis der Zersplitterung der Telekommunikationsmärkte in der Europäischen Union in 27 Märkte. Dieses Problem kann durch ihre Vorschläge für eine stärkere Harmonisierung der Regulierung gelöst werden, einschließlich der Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation, die die Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden bei einer besseren, zügigeren und EU-weit einheitlicheren Regulierung unterstützen soll.

 
 

(1)  ABl. L 171 vom 29.6.2007, S. 32.

 

Anfrage Nr. 64 von Jorgo Chatzimarkakis (H-0071/08)
 Betrifft: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Europäischen Behörde für den Telekommunikationsmarkt (Artikel 95 des Vertrags)
 

Der Vorschlag der Kommission KOM(2007)0699 wirft aus folgenden Gründen ernste Fragen hinsichtlich seiner Effektivität und Effizienz auf: Die beträchtlichen Anstrengungen und die für einen langen Zeitraum aufgewendeten umfangreichen Ressourcen werden außer Acht gelassen; die bisher von der bestehenden Agentur vorgelegten guten Ergebnisse werden nicht beachtet; ein wertvolles Gut der Gemeinschaft in einem der wichtigsten Politikbereiche wird aufgegeben, ohne dass Regelungen getroffen werden, um das Personal der ENISA und ihr Fachwissen zu übernehmen.

Die Mehrheit der Mitgliedstaaten ist wohl für die Koordinierung der Maßnahmen im Telekommunikationsbereich statt einer schwerfälligen Regulierung, was durch ENISA durchaus geleistet werden kann, wenn dem Mandat von ENISA (das derzeit überprüft wird) einige geringe Kompetenzen im Telekommunikationsbereich hinzugefügt werden.

Kann die Kommission angeben, warum der von ENISA geschaffene Gemeinschaftswert aufgegeben wird, anstatt das Mandat von ENISA so auszuweiten, dass es die vorgesehenen neuen Aktivitäten von ETMA umfasst?

 
  
 

Die von der Kommission(1) 2006 vorgenommene Halbzeitbewertung der ENISA zeigte, dass die Leistungen dieser Agentur in Anbetracht der ihr zur Verfügung stehenden begrenzten Mittel ausreichend waren. Sie bestätigten, dass die hinter der Gründung von ENISA stehende ursprüngliche politische Idee, ihre ursprünglichen Ziele sowie auch die Angemessenheit des Handelns durch eine europäische Agentur nach wie vor gültig sind. Die Verbesserungen, die aufgrund von Vorschlägen der Bewerter und des Verwaltungsrates vorgenommen wurden, tragen zur Verbesserung der Tätigkeit der ENISA bei.

Dennoch ist die Kommission der Meinung, dass die heutigen Anforderungen an die Netzwerksicherheit durch neue Synergieeffekte zwischen der Arbeit von Telekommunikationsregulierungsstellen und Sicherheitsexperten bewältigt werden sollten, wobei es darum gehen muss, Europas Informations- und Kommunikationsnetze noch sicherer zu machen. Zudem sollten diese Synergieeffekte zur Unterstützung der erfolgreichen Umsetzung der verschärften Netzwerksicherheitsvorschriften genutzt werden. Daher enthalten die jüngsten Kommissionsvorschläge eine deutliche Ausrichtung auf die Anforderungen, die an die Netzwerk- und Informationssicherheit in dem größeren Zusammenhang der Dynamik des Binnenmarktes für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste gestellt werden.

Nach Meinung der Kommission wird ihr Vorschlag(2) zum Aufbau der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation (EECMA) die Schaffung europaweiter Dienste in einem Europa ohne Grenzen anregen und den Binnenmarkt für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste weiter ausbauen, wobei alle Beteiligten, einschließlich Telekommunikationsbetreiber und Regulierungsstellen, in die Lage versetzt werden, auf Sicherheitslücken und Angriffe schneller und besser koordiniert zu reagieren.

Die Zuständigkeit der EECMA ist viel größer als der Einflussbereich der ENISA, und sie wird in Bezug auf Personal und Haushaltsmittel eine „kritische Masse“ erreichen. Die EECMA wird eine wichtige Rolle bei der Reform sämtlicher Rechtsvorschriften im Bereich der elektronischen Kommunikation spielen. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Tätigkeit der ENISA auf einen eng begrenzten, wenn auch sehr wichtigen Teil dieses Bereichs, worin auch einer der Gründe dafür liegt, dass die Kommission eine neue Behörde vorgeschlagen hat, die die Zuständigkeit für die zurzeit von der ENISA verrichteten Tätigkeit auf sich vereinigen wird.

Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der derzeit geltenden ENISA-Verordnung, womit ihre Laufzeit verlängert wird, bis die EECMA am 14. März 2011 die Verantwortung für ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Netzwerk- und Informationssicherheit übernehmen wird, war erforderlich, und dieser Vorschlag wurde daher am 20. Dezember 2007 von der Kommission angenommen.

Eine neue Behörde muss die Freiheit besitzen, ihre eigenen Mitarbeiter einzustellen. Natürlich wird sie die besten Bewerber für die einzelnen Stellen nehmen. Die Mitarbeiter von ENISA dürften dabei gute Aussichten haben, da sie hoch qualifiziert sind, das richtige Profil besitzen und zudem noch ihre unmittelbar bei der ENISA erworbenen fachlichen Erfahrungen vorweisen können.

 
 

(1)  KOM (2007) 285.
(2)  KOM (2007) 699.

 

Anfrage Nr. 65 von Manuel Medina Ortega (H-1043/07)
 Betrifft: Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Regionen in äußerster Randlage
 

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Kommission zu ergreifen, um dem hohen Arbeitslosenniveau entgegenzuwirken, das in den Gebieten in äußerster Randlage der Europäischen Union noch immer besteht?

 
  
 

Die Regionen in äußerster Randlage werden im Zeitraum 2007-2013 auch weiterhin Fördermittel aus den Strukturfonds und insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erhalten. Der ESF unterstützt die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die auf Vollbeschäftigung, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze und Produktivitätszuwachs, die Förderung der sozialen Eingliederung, inbesondere den Zugang benachteiligter Personen zur Beschäftigung, und den Abbau von nationalen, regionen und lokalen Unterschieden im Beschäftigungsbereich ausgerichtet sind.

Im Zeitraum 2007-2013 werden die sieben Regionen in äußerster Randlage eine Finanzunterstützung in Höhe von insgesamt 1,3 Mrd. € erhalten. Es ist die Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Strukturfondsmittel auf Grundlage der Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft(1) sowie der gemeinsam mit der Kommission in den einzelstaatlichen strategischen Rahmenplänen vereinbarten Schwerpunkte einzusetzen.

Der neue Rechtsrahmen sieht zudem vor, dass den Regionen in äußerster Randlage eine besondere Beihilfe zum Ausgleich der durch ihre Abseitslage verursachten Mehrkosten gewährt wird. Eine besondere Herausforderung wird darin bestehen sicherzustellen, dass diese Hilfe zur Umsetzung der Programmstrategie insgesamt, d. h. im vorliegenden Fall zu mehr Wachstum und dauerhaften Arbeitsplätzen, beiträgt.

Im Rahmen ihrer Bewertung der Umsetzung der Strategie von Lissabon durch die Mitgliedstaaten schlägt die Kommission dem Rat darüber hinaus vor, Empfehlungen an diese zu richten, die darauf abzielen, die Funktionsweise ihrer Arbeitsmärkte und das lebenslange Lernen zu verbessern, um so die Quantität und Qualität der Arbeitsplätze zu erhöhen.

 
 

(1)  Entscheidung 2006/702/EG des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft,  ABl. L 291 vom 21.10.2006.

 

Anfrage Nr. 66 von Avril Doyle (H-1059/07)
 Betrifft: IKT und urheberrechtliche Abgaben
 

Die Kommission hat in den letzten Jahren einiges an Zeit und Geld darauf verwendet, das Problem der urheberrechtlichen Abgaben zu untersuchen. Diese sind bekanntlich dafür verantwortlich, dass sich in Europa keine integrative Informationsgesellschaft entwickelt. Die Kommission hat die interessierten Kreise und die Mitgliedstaaten mehrfach konsultiert und Folgenabschätzungen vorgelegt, aus denen eindeutig hervorgeht, dass eine Reform des Systems der urheberrechtlichen Abgaben notwendig ist. Frau Reding hat als Mitglied der Kommission in einer Rede vor Vertretern der IT-Industrie am 10. Mai 2007 sogar erklärt, in diesem Bereich Fortschritte zu erzielen, sei Teil dessen, was die Kommission noch zu leisten habe.

Welchen Standpunkt vertritt die Kommission in Bezug auf das System der urheberrechtlichen Abgaben? Kann sie insbesondere erklären, warum die Reform der urheberrechtlichen Abgaben immer noch nicht angegangen wurde, obwohl die mit dem derzeitigen System verbundenen Probleme zunehmen werden?

 
  
 

Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten für das anhaltende Interesse danken, das sie für die laufenden Bemühungen um eine Reform der Abgaben für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch bekundet. Im Jahr 2006 hat die Kommission die 20 einzelstaatlichen Systeme zur Entschädigung für Privatkopien untersucht. Ein vorläufiger Bericht zu diesem Thema war Ende 2006 ausgearbeitet worden.

Am 14. Februar 2008 nahm die Kommission die Beratung mit interessierten Parteien wieder auf, um Möglichkeiten für ein Vorankommen zu ermitteln.

Kultur und kulturelle Vielfalt sind die Grundanliegen aller Initiativen, die die Kommission im Bereich des Urheberrechts ergreift. Die Politik der Kommission in Bezug auf Abgaben für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch zielt daher darauf ab, angemessene Entschädigungen für Verfasser und ausübende Künstler, transparente Zahlungsüberweisungen an diese Begünstigten sowie die kulturelle Vielfalt zu fördern.

 

Anfrage Nr. 67 von Alain Hutchinson (H-1064/07)
 Betrifft: Medien und Informationsgesellschaft in den AKP-Staaten
 

Um den Grundsätzen verantwortungsvoller Staatsführung wirksam zu entsprechen und den interkulturellen Dialog mit den AKP-Staaten zu stärken, wäre es nützlich, die Fähigkeit der lokalen Bevölkerung zur kritischen Analyse der sozioökonomischen und politischen Gegebenheiten zu verbessern. Dazu ist es nötig, dass die AKP-Staaten über unabhängige und effiziente Medien verfügen. Der 10. Europäische Entwicklungsfonds, das Durchführungsinstrument für die Hilfsgelder, die den AKP-Staaten von der EU für den Zeitraum 2008-2013 zur Verfügung gestellt werden, sieht zwar eine Förderung verantwortungsvoller Staatsführung vor, ohne jedoch der Schaffung funktionierender und unabhängiger Medien besonderes Augenmerk zukommen zu lassen.

Was beabsichtigt die Kommission zu unternehmen, um die Förderung von unabhängigen und funktionierenden Medien in den AKP-Staaten zu gewährleisten und deren Bevölkerung einen besseren Zugang zur Informationsgesellschaft zu ermöglichen?

 
  
 

Die Kommission teilt den Standpunkt des Herrn Abgeordneten, dass die Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Ozeans (AKP) unabhängige und effiziente Medien brauchen.

Im Rahmen der Programmplanung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wurde die demokratische Staatsführung in ihrer ganzen Tragweite in den Mittelpunkt des partnerschaftlichen Dialogs zur Vorbereitung der Kooperationsstrategien und der nationalen Richtprogramme gerückt. In diesem Zusammenhang haben die Kommission und die in jedem Partnerland vertretenen EU-Mitgliedstaaten den Stand des demokratischen Governance-Prozesses geprüft und es wurden Governance-Profile entwickelt.

Die Lage der Presse und die Beschränkungen der Pressefreiheit und –kapazität werden in diesen Profilen analysiert. Die Schlussfolgerungen werden in den Programmplanungsdialog mit den Partnerländern einbezogen, die gegebenenfalls bestärkt werden, Reformverpflichtungen in verschiedenen Bereichen einzugehen und Maßnahmen zu ergreifen, um die festgestellten Probleme anzugehen. Sämtliche Presseangelegenheiten sind somit ein fester Bestandteil des Programmplanungsdialogs, werden aber auch innerhalb des regelmäßigen politischen Dialogs gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou angesprochen.

Was die finanzielle Unterstützung anbelangt, so können EEF-Mittel verwendet werden, sofern die von der Regierung vorgesehenen Reformmaßnahmen oder Aktionen einer Finanzhilfe im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Partnerländern gemäß dem Abkommen von Cotonou bedürfen. So wurden erst unlängst 1,5 Mio. Euro für das Projekt zur Unterstützung der mauretanischen Medien für Analysen und Machbarkeitsstudien zu Presseunternehmen, die Verstärkung der Rundfunkdienste, die bessere Verbreitung von Printmedien, die Unterstützung von Rundfunk- und Printproduktionen und den Ausbau der journalistischen Kapazitäten gewährt.

Zudem sind die meisten der durch den EEF finanzierten Maßnahmen zur Medienunterstützung Teil größerer Projekte, in deren Mittelpunkt die Demokratisierung, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit stehen. Dies gilt z. B. für die Mehrheit der Wahlunterstützungsprojekte, die eine Komponente zur Medienunterstützung, Weiterbildung von Journalisten, logistischen Unterstützung von Kommunikationsagenturen sowie auch zur Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Überwachung der Medientätigkeit enthalten.

Sinnvoll ergänzt werden kann die Unterstützung aus dem EEF insbesondere durch Finanzmittel von der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), deren Einsatz nicht der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Behörden der Partnerländer bedarf. Die EIDHR unterstützt die Initiativen der Akteure der Zivilgesellschaft unmittelbar. So werden Maßnahmen zur Unterstützung der Presse bzw. zur Förderung der Pressefreiheit in den AKP-Ländern z. B. in Tschad, Namibia, Ruanda und Sudan durchgeführt. Auch wurden Projekte zur Unterstützung von Netzwerken und grenzübergreifende Maßnahmen umgesetzt.

 

Anfrage Nr. 68 von Sarah Ludford (H-1066/07)
 Betrifft: Stigmatisierende Medienkampagnen
 

Was gedenkt die Kommission im Sinne der Chancengleichheit und der Nichtdiskriminierung (Thema des Europäischen Jahres 2007) sowie des interkulturellen Dialogs (Thema des Europäischen Jahres 2008) zu unternehmen, um das Problem der Medienkampagnen anzugehen, durch die bestimmte Bevölkerungsgruppen stigmatisiert werden, ohne aber die richtig verstandene Meinungsfreiheit einzuschränken?

 
  
 

Die Kommission ist sich der zentralen Rolle der Medien in Europa bei der Schaffung und/oder Anfechtung von Klischees voll und ganz bewusst. So wurde in einer im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (des „Europäisches Jahres 2007“) 2007 durchgeführten Eurobarometer-Umfrage(1) die Auffassung vertreten, die Medien seien nach Schulen und Eltern der wichtigste Handlungsträger im Kampf gegen Diskriminierung. Obgleich die Kommission nicht in der Lage ist, Kampagnen in nationalen Medien gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu begleiten bzw. sich dazu zu äußern, arbeitet sie mit den Medien, um deren positive Rolle bei der Veränderung diskriminierender Einstellungen und Verhaltensweisen zu unterstützen.

Im Rahmen des Europäischen Jahres 2007 pflegten die 30 Teilnehmerländer eine enge Zusammenarbeit mit den Medien, um diese für Diskriminierungsfragen und die Bekämpfung von Klischees zu sensibilisieren. Die Kommission arbeitete während der Informationskampagne über das Europäische Jahr 2007 ebenfalls mit den Medien zusammen.

Im Zuge ihrer Tätigkeit zur Bekämpfung der Diskriminierung hat die Kommission auch eine Reihe von Initiativen mit den Medien eingeleitet. Im Zusammenhang mit der Sensibilisierungskampagne „Für Vielfalt – gegen Diskriminierung“ hat die Kommission mit den Medien zusammengearbeitet, zum Beispiel durch die Veranstaltung von Seminaren mit Journalisten zum Thema Diskriminierung. Vor vier Jahren wurde im Rahmen dieser Kampagne auch ein Sonderpreis für Journalisten ins Leben gerufen, mit dem Journalisten geehrt werden, die zur Schaffung eines besseren Verständnisses für die Vorteile der Vielfalt beitragen. Die Preisvergabe wurde 2007 in Verbindung mit dem Europäischen Jahr 2007 organisiert, und dazu gingen über 750 Bewerbungen aus allen 27 Mitgliedstaaten ein(2).

Die Kommission wird 2008 eine neue Studie vornehmen, um die wichtigsten und innovativsten Initiativen zu untersuchen, die vom bzw. über Fernsehen und Hörfunk, aber auch von bzw. über Print- und Online-Medien zur Diskriminierungsbekämpfung und zur Förderung der Vielfalt ergriffen werden.

Die Rolle der Medien ist ein zentrales Thema, das im gesamten Verlauf des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 (des Europäischen Jahres 2008)(3) behandelt werden soll. Den Medien kommt eine wesentliche Rolle bei der Schaffung und immer besseren Deckung des Bedarfs an kulturell vielfältigen Inhalten zu. Eine der „Brüsseler Debatten“, die im Rahmen des Europäischen Jahres 2008 abgehalten werden sollen, wird der Rolle der Medien bei der Förderung des interkulturellen Dialogs gewidmet sein.

 
 

(1)  Eurobarometer Spezial 263 / Welle 65.4. http://ec.europa.eu/employment_social/eyeq/index.cfm?page_id=342.
(2)  www.stop-discrimination.info.
(3)  www.dialogue2008.eu.

 

Anfrage Nr. 69 von Linda McAvan (H-1067/07)
 Betrifft: Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen bei Reisen auf See
 

Welche künftigen einschlägigen Maßnahmen plant die Kommission angesichts des Ergebnisses der 2006 durchgeführten öffentlichen Konsultation zur Stärkung des Schutzes der Rechte von Reisenden auf See?

Wann beabsichtigt die Kommission die Veröffentlichung eines Vorschlags zur Gewährleistung von Schadenersatz im Falle der Verweigerung der Beförderung und zur Sicherung des Zugangs von behinderten Menschen zu Fähren entsprechend dem Vorgehen der Kommission im Bereich des Luft- und Eisenbahnverkehrs? Dieser Punkt fehlte im Arbeitsprogramm der Kommission für 2008, was für Menschen mit Behinderungen, denen derzeit der Zugang zu Fähren verweigert wird, Anlass zu Besorgnis ist.

 
  
 

Die Kommission verfolgt eine auf die Schaffung und Stärkung von Fahrgastrechten gerichtete Politik. Im Einklang mit dieser Politik gab die Kommission 2007 eine Studie zur Abschätzung der Folgen der Schaffung von Rechten für Reisende eingeschränkter Mobilität im Bereich des Schiffsverkehrs in Auftrag Auf der Grundlage dieser Studie ist die Kommission zurzeit mit dem Abschluss einer Folgenabschätzung beschäftigt, in deren Rahmen verschiedene Optionen im Hinblick auf die Verbesserung der Fahrgastrechte bei Reisen mit Fähren bzw. auf Kreuzfahrten, und insbesondere der Rechte von Fahrgästen eingeschränkter Mobilität, beurteilt werden.

Es stimmt, dass diese Initiative im Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 als solche nicht erwähnt wird. Es sei daran erinnert, dass sich das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission nur auf die wichtigsten strategischen und prioritären Initiativen konzentriert. Doch das Arbeitsprogramm der Generaldirektion Energie und Verkehr sieht die Möglichkeit eines derartigen Vorschlags in diesem Bereich vor.

Die Kommission hat stets ein deutliches Engagement zugunsten der Rechte von Reisenden bekundet. Der Bereich der Seefahrt bildet hier keine Ausnahme; dies verdeutlicht ein Vorschlag in Bezug auf die Rechte von Reisenden im Dritten Paket „Seeverkehrssicherheit“, das von der Kommission bereits im November 2005 vorgelegt wurde.

 

Anfrage Nr. 70 von Adina-Ioana Vălean (H-1069/07)
 Betrifft: Bewertung der Richtlinie 2004/38/EG über die Freizügigkeit
 

Laut Artikel 39 der Richtlinie 2004/38/EG(1) über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 30. April 2008 Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie und schlägt gegebenenfalls die erforderlichen Änderungen vor. In seiner Entschließung P6_TA(2007)0534 vom 15.11.2007 zu der Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG ersuchte das Europäische Parlament die Kommission außerdem, „unverzüglich eine umfassende Bewertung der Anwendung und korrekten Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG durch die Mitgliedstaaten sowie der Vorschläge gemäß deren Artikel 39 vorzulegen“. Dem Vorausplanungsprogramm der Kommission für 2008 (http://ec.europa.eu/atwork/programmes/index_de.htm"

) ist zu entnehmen, dass die Kommission diesen Bericht erst im November 2008 zu veröffentlichen gedenkt.

Kann die Kommission erläutern, warum sie den Bericht nicht innerhalb der in der Richtlinie festgelegten Frist vorlegt, auf welche Probleme sie gestoßen ist, und wer für diese Verzögerung verantwortlich ist?

Kann die Kommission dem Europäischen Parlament darüber Auskunft geben, ob sie eine Möglichkeit sieht, die Zeitspanne zu verlängern, während der Unionsbürger und ihre Familienangehörigen ohne weitere Bedingungen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats verbleiben können, so wie dies in Artikel 39 vorgesehen ist?

 
  
 

Die Kommission räumt der Kontrolle der Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG(2) absolute Priorität ein. Zwischen Juni 2006 und Februar 2007 wurden gegen 19 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, weil sie der Kommission den Wortlaut der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen hatten, nicht mitteilten. Elf Vertragsverletzungsverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen, und die Kommission beschloss, gegen drei Mitgliedstaaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben.

Gleichzeitig überprüft die Kommission die nationalen Umsetzungsmaßnahmen auf ihre Übereinstimmung mit der Richtlinie. Die Kommission begann bereits im November 2006 mit der Vorbereitung einer Ausschreibung zur Ausarbeitung einer Studie zur Feststellung der Übereinstimmung einzelstaatlicher Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten mit den Bestimmungen der Richtlinie.

Der Vertrag konnte gemäß der geltenden Rechtsgrundlage (Beschluss des Rates 2007/252/JI vom 19. April 2007(3)) erst unterzeichnet werden, nachdem die sich daraus ergebende Ad-hoc-Finanzierungsentscheidung angenommen worden war. Nach einer positiven Stellungnahme des Verwaltungsausschusses (Artikel 10 des Beschlusses) wurde die Finanzierungsentscheidung am 8. November 2007 von der Kommission angenommen. Der Vertrag wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Kommission seinen Abschlussbericht spätestens am 13. August 2008 vorzulegen. Der Kommissionsbericht, der dann auf der Grundlage des Berichts des Auftragnehmers ausgearbeitet wird, ist für das zweite Halbjahr 2008 vorgesehen.

Die Kommission ist zurzeit außerstande zu sagen, ob sie in ihrem Bericht Änderungen zu der Richtlinie vorschlagen wird oder nicht.

 
 

(1)  ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.
(2)  Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,  ABl. L 158 vom 30.4.2004.
(3)  Beschluss des Rates (2007/252/JI) vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013,  ABl. L 110 vom 27.4.2007.

 

Anfrage Nr. 71 von Koenraad Dillen (H-0003/08)
 Betrifft: Frauenrechte in Sambia
 

Offiziell bemüht sich die Regierung Sambias, spätestens im Jahr 2010 jedermann den Zugang zu einer HIV-Behandlung zu garantieren.

In einem kürzlich erschienenen Bericht beschreibt die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch detailliert, in welcher Weise die Regierung Sambias ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, Frauen eine HIV-Behandlung zu ermöglichen. Zahlreiche Hindernisse erschweren den Zugang von Frauen zu einer angemessenen Behandlung, darunter die tief verwurzelte geschlechtsspezifische Gewalt und die Diskriminierungen, die im Eigentumsrecht und im Scheidungsrecht verankert sind. Die Schlussfolgerung von Human Rights Watch ist eindeutig: Solange die Regierung Sambias keine speziellen Rechtsvorschriften gegen geschlechtsspezifische Gewalt einführt und die Diskriminierungen in anderen Rechtsbereichen nicht abschafft, werden Frauen niemals umfassenden Zugang zu einer Behandlung gegen HIV haben (Bericht von Human Rights Watch „'Hidden in the mealie meal: gender-based abuses and women's HIV treatment in Zambia', in: Human Rights Watch, 'Zambia : abuses against women obstruct HIV treatment“, 18. Dezember 2007).

Teilt die Kommission die Schlussfolgerungen von Human Rights Watch? In welcher Weise wird dieses Problem angegangen? Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass die Gewährung von Entwicklungshilfe von Fortschritten auf diesem wichtigen Gebiet abhängig gemacht werden muss?

 
  
 

Der Bericht von Human Rights Watch, auf den sich der Herr Abgeordnete bezieht, ist von der Kommission mit Interesse geprüft worden. Die umfassende Überprüfung der Lage in Bezug auf den Zugang von Frauen zu einer antiretroviralen Behandlung und vor allem die auf einer Reihe von Interviews und Diskussionen mit Zielgruppen basierende qualitative Analyse geben wichtige Einblicke hinsichtlich der Auswirkungen geschlechtsspezifischer Misshandlungen auf die Behandlung des humanen Immunschwächevirus (HIV-Virus) bei Frauen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse für andere Länder im südlichen Afrika sowie in den Entwicklungsländern im Allgemeinen gleichermaßen zutreffend sind.

Wie in dem Bericht festgestellt wird, lag der Anteil der Frauen an den im Jahr 2006 in Sambia lebenden annähernd 1,1 Millionen Menschen mit HIV bei 57 %. Zwar sind mehr Frauen als Männer jemals getestet worden (15,3 % bzw. 11,4 %), und 61 % derjenigen, die Zugang zu einer HIV-Behandlung hatten, waren Frauen, so wird doch im Bericht zu Recht unterstrichen, dass unbedingt gegen Chancenungleichheit von Männern und Frauen und gegen geschlechtsspezifische Misshandlungen vorgegangen werden muss, die Hindernisse für eine Steigerung der Zugangsraten zu einer HIV-Behandlung für Frauen und vor allem dafür darstellen, dass die Frauen, die eine HIV-Behandlung erhalten, diese auch wirklich optimal wahrnehmen können.

Die Kommission ist ebenso besorgt über den deutlichen Unterschied bei der HIV-Häufigkeit, vor allem zwischen jungen Frauen und jungen Männern (2005 lag sie bei 12,7 % bzw. 3,8 %), deren Ursache und zugleich Spiegelbild die große anhaltende Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in Sambia ist, das den 130. Rang von 144 Ländern mit einem Gleichstellungsindex (Gender Development Index) von 0,383 einnimmt. Die Lage in Sambia ist auch geprägt durch weit verbreitete Gewalt gegen Frauen und Kinder, Vergewaltigungen und erzwungene Prostitution zur Beschaffung von Lebensmitteln.

Allerdings sind hier unbedingt die beeindruckenden Fortschritte zu nennen, die von der Regierung Sambias und ihren Partnern bei der Steigerung der Zugangsraten zu einer HIV-Behandlung erzielt wurden – von lediglich 1 483 Menschen im Jahr 2004 auf mehr als 122 700 im September 2007. Zudem hat die Regierung mehrere Schritte unternommen, um Gesetze zu erlassen und durchzusetzen sowie Dienste zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch einzurichten, darunter die Schaffung von Stellen zur Opferbetreuung und Zufluchtsorte für Opfer, sowie die jüngste Änderung des Strafgesetzbuchs mit einer Erweiterung des Strafrahmens für Sexualverbrechen, die zu härteren Strafen für Sexualverbrechen geführt hat.

Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Bericht von Human Rights Watch passen sehr gut zu der für Sambia im Zusammenhang mit dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds geplanten Unterstützung. Die menschliche Entwicklung/Gesundheit wird ein Schwerpunktbereich sein, in dem Anstrengungen unternommen werden, die menschliche Entwicklung in Sambia durch sicheren und besseren Zugang zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Grundversorgung, einschließlich eines gerechten Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen insbesondere für Kinder, Frauen und benachteiligte Gebiete zu verbessern.

Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern zusammen, um den Fünften nationalen Entwicklungsplan zu unterstützen, in dem geschlechtsspezifische Gesichtspunkte als ein ganzes Kapitel enthalten sind, womit das Ziel verfolgt wird, geschlechtsspezifische Ungleichgewichte abzubauen und eine Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen, und sie bilden auch einen besonderen Schwerpunkt im Kapitel Gesundheitswesen. Die Regierung plant, die geschlechtsspezifische Dimension voll und ganz in das Überwachungs- und Bewertungssystem für den Bereich der menschlichen Entwicklung einzubeziehen, wobei vor allem die mangelhaften Ergebnisse bei der Reduzierung der Müttersterblichkeit und beim Abbau der Diskriminierung von Frauen beim Zugang zu medizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, thematisiert werden sollen.

Die im Bericht von Human Rights Watch enthaltenen konstruktiven und konkreten Empfehlungen können sowohl für die Bemühungen der Regierung, die Rechte der Frauen, für Frauen tätige Dienste und die Mitwirkung von Frauen an Entscheidungsprozessen zu gewährleisten, als auch für den politischen Dialog der Europäischen Kommission mit der Regierung eine wertvolle Hilfe sein.

 

Anfrage Nr. 72 von Nigel Farage (H-0004/08)
 Betrifft: Ausgaben für Jahrestag/ Reflexionsperiode
 

2006 und 2007 hat allein die Kommission im Rahmen ihrer „Reflexionsperiode“ zur Förderung der „Debatte über die Zukunft Europas“ viele Millionen Euro ausgegeben.

Kann die Kommission im Nachhinein betrachtet mitteilen, welchen Zweck und welches Ergebnis diese Ausgaben hatten?

 
  
 

Im Juni 2005 rief der Europäische Rat zu einem Nachdenken über die Frage auf, wie die institutionelle Reform vorangebracht werde könne. Als Reaktion auf diesen Aufruf verabschiedete die Kommission am 13. Oktober 2005 „Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion“(1). Sie erprobte Möglichkeiten, wie man Menschen auf lokaler und nationaler Ebene sowie grenzübergreifend zusammenbringen und ihnen die Mittel geben kann, um europäische Fragen fundiert zu erörtern. Sie ermunterte auch die Mitgliedstaaten, mit Unterstützung der EU-Organe eine ausführliche öffentliche Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union durchzuführen und die Bürger, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner, die nationalen Parlamente und die politischen Parteien daran zu beteiligen. Der Grundgedanke von Plan D bestand darin, die Bürger durch aufmerksameres Zuhören, besseres Kommunizieren und mehr lokale Präsenz an der EU-Politik teilhaben zu lassen. Tatsächlich waren bei Plan D keine zusätzlichen Geldmittel im Spiel. Die Initiativen wurden durch Neuordnung des Haushalts der Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) finanziert, um die Maßnahmen der Kommission noch effizienter und bürgernah zu gestalten.

Maßgebliche Träger dieser Aktionen waren die von der Kommission mitfinanzierten länderübergreifenden europäischen Bürgerprojekte. Drei von ihnen agierten EU-weit(2)und drei bezogen einen Teil der Mitgliedstaaten(3) ein. Das Ziel dieser Projekte war es, Menschen aus den verschiedenen öffentlichen Bereichen der einzelnen Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, untereinander und mit den Entscheidungsträgern zu kommunizieren. Daher wurden mit den Projekten verschiedene Möglichkeiten der Kombination von virtueller und persönlicher Kommunikation sowie deliberative Konsultationen und Umfragen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene sondiert. Insgesamt beteiligten sich etwa 40 000 Bürger direkt an den sechs transnationalen Projekten, während über das Internet rund 1,5 Millionen Menschen im Rahmen der Projekte erreicht wurden.

Neben diesen Projekten fanden in den meisten Mitgliedstaaten Veranstaltungen mit Bürgerforen statt. Das Forum „Debate Europe“ war als ein Raum für Online-Diskussionen gedacht, in dem EU-Bürger ihre Ansichten und Meinungen zu einem breiten Spektrum von EU-Themen austauschen konnten. Seit seiner Einführung im März 2006 gingen bei dem Forum Tausende von Beiträgen und mehr als 1,3 Millionen Meinungsäußerungen ein. Es wurde im Jahr 2006 mit dem Europäischen Preis für E-Demokratie (European eDemocracy Award 2006) ausgezeichnet. Die Europe-Direkt-Zentren organisierten 3 672 regionale und lokale Veranstaltungen mit Bürgern. Im Mai 2006 wurde ein Eurobarometer Spezial zur Zukunft Europas veröffentlicht, und einige seiner Punkte wurden in die Standard-Eurobarometer-Umfragen integriert.

Im November 2006 beschloss die Kommission, eine Reihe regionaler und lokaler zivilgesellschaftlicher Initiativen zu kofinanzieren, deren Zielgruppen Jugendliche und Frauen sein sollten; in den Mitgliedstaaten ein Netzwerk europäischer öffentlicher Räume aufzubauen; die Aussprache über das Internet erneut zu lancieren; und die Eurobarometer-Umfragen noch stärker zielführend zu gestalten. Vierzehn Vertretungen der Kommission beteiligen sich derzeit an der Finanzierung einer Reihe von lokalen zivilgesellschaftlichen Projekten, die ein breites Spektrum von Themen umfassen, einschließlich der sozialen Eingliederung von Frauen, der Hilfe für junge Menschen zum besseren Verständnis des Europäischen Binnenmarktes, der Lebensmittelsicherheit und des Klimawandels. 2007 wurden im Zuge eines Pilotprojekts an drei Standorten – Tallinn, Dublin und Madrid – „europäische öffentliche Räume“ eingerichtet. In diesen Räumen werden Auskünfte gegeben und Dokumente bereitgestellt, es werden Ausstellungen, Filmvorführungen, Debatten, Foren und Vorträge sowie Schulungen und Seminare zu europäischen Fragen veranstaltet. Dank ihrer Ausstattung mit internetgestützter Videokonferenztechnik lassen sich hier quasi auch länderübergreifende Aussprachen ausrichten. Die Europa-Website von „Debate Europe“ wurde Ende Januar 2008 neu aufgelegt. Sie ist benutzerfreundlicher; bis auf weiteres werden drei Themen im Mittelpunkt stehen: die Zukunft Europas, Energiepolitik und Klimawandel sowie der interkulturelle Dialog.

Der durch Plan D geförderte Ansatz des Zuhörens und des „Dialogs auf zwei Ebenen“ erwies sich für die Zeit der Reflexion von 2005 bis 2007 als gut geeignet. Die im Frühjahr und Herbst 2007 durchgeführten Standard-Eurobarometer-Umfragen zeigen einen starken Anstieg bei der Unterstützung der Bürger für die EU-Mitgliedschaft, der positiven Wahrnehmung der EU und beim Vertrauen in die EU-Organe. Obwohl diese Entwicklungen auch von anderen Faktoren abhängen, ist der Ansatz von Plan D ein nützliches Begleitinstrument für die Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit. Er ist eine Form der politischen Kommunikation, die an das Entstehen einer multikulturellen und grenzübergreifenden Demokratie in Europa gut angepasst ist. Er soll daher zum langfristigen Rahmen für die Kommunikation mit den Bürgern und für die Förderung der partizipatorischen Demokratie zu EU-bezogenen Fragen werden.

 
 

(1)  KOM (2005) 494.
(2)  „Sprich, Europa“ (European Movement), „Das Europa von Morgen“ (Stiftung Notre Europe) und „Anhörung europäischer Bürger“ (Fondation Roi Baudoin).
(3)  „Unser Europa – unsere Debatte – unsere Beiträge“ (European House), „Radio Web Europe“ (Cenasca) und „Unsere Botschaft an Europa“ (Deutsche Gesellschaft).

 

Anfrage Nr. 73 von Vural Öger (H-0006/08)
 Betrifft: 2008 - Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs
 

Das Jahr 2008 wurde zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs erklärt. Es ist im europäischen Interesse und steht in unserer Verantwortung, sich mit dem reichen kulturellen Erbe und den verschiedenen Kulturen Europas zu befassen. Dieser Dialog spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Förderung der europäischen Identität, auch wegen der steigenden Zahl an Sprachen und ethnischen und kulturellen Hintergründen in Europa. Es wurden Mittel in Höhe von 10 Millionen € für verschiedene Initiativen wie z.B. Info-Kampagnen, Projekte in den Bereichen urbane Kultur, populäre Kunst, Migration, Austausch im Rahmen lokaler Initiativen bereitgestellt.

Auch im Zusammenhang mit künftigen EU-Erweiterungen spielt der interkulturelle Dialog eine fundamentale Rolle. Gibt es konkrete Programme, die den Dialog zwischen EU-Mitgliedstaaten, Beitrittskandidaten und zukünftigen EU-Mitgliedstaaten wie den Ländern des westlichen Balkans fördern? Welche Anstöße wird es in dieser Hinsicht zwischen Menschen in den zukünftigen Beitrittsländern und der EU geben?

 
  
 

Im Rahmen des Europäischen Jahrs des interkulturellen Dialogs 2008 wird der interkulturelle Dialog als horizontale und Querschnittspriorität in die einschlägigen Konzepte, Programme und Maßnahmen der Gemeinschaft einbezogen. Dieses Ziel wird sowohl für Programme mit Bezug zu Kultur, Bildung, Jugend und Bürgerschaft als auch in einigen anderen Bereichen wie etwa Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Chancengleichheit, Außenbeziehungen und Entwicklungshilfe realisiert.

Die Kommission unterstützt bereits eine Reihe von Programmen zur Förderung des Dialogs zwischen EU-Mitgliedstaaten und Kandidaten- bzw. potenziellen Kandidatenländern, einschließlich der Länder des westlichen Balkans. Abgesehen von Bemühungen zur Aushandlung von Abkommen über den visafreien Verkehr werden erhebliche Mittel für die Unterstützung der Bildungszusammenarbeit und der Mobilität von Studenten aus dem Westbalkan(1) bereitgestellt:

Im Rahmen des Programms Tempus sind jährlich Gelder in Höhe von 20 Millionen Euro für die Hochschulzusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen der westlichen Balkanländer und der EU-Mitgliedstaaten zweckgebunden bereitgestellt worden.

Neben den Möglichkeiten, die den Studenten aus allen Drittländern im Rahmen des Programms Erasmus Mundus geboten werden, vergibt die Kommission über das Heranführungsinstrument eine beträchtliche Zahl von Stipendien für Studenten aus den westlichen Balkanstaaten. Besonders erwähnt sei, dass seit 2006 jährlich 4 Millionen Euro zweckgebunden für Stipendien an Studenten vergeben werden, die im Rahmen des Programms Erasmus Mundus seit dem Studienjahr 2007/08 (Komponente „westliche Balkanländer“) Master-Studiengänge belegen, Und weitere 6 Millionen Euro werden seit 2007 für Stipendien für Studierende aller Studienzyklen und Hochschullehrer ab dem Studienjahr 2008/2009 (Komponente „externe Zusammenarbeit“ des Programms Erasmus Mundus) vergeben. Eine weitere Erhöhung der bereitgestellten Mittel und der entsprechenden Zahl der angebotenen Stipendien wird zurzeit geprüft.

Im Rahmen des Programms „Jugend in Aktion“ wird aus dem Heranführungsinstrument noch zusätzliche Unterstützung (2007: 1 Million Euro, für 2008 sind 1,5 Millionen Euro geplant) geleistet, um die Möglichkeiten für den Jugendaustausch und für länderübergreifende Projekte zwischen Jugendlichen und Jugendorganisationen in den westlichen Balkanstaaten und den EU-Mitgliedstaaten zu erweitern, was dazu beiträgt, den interethnischen und interreligiösen Dialog zu fördern.

Der interkulturelle Dialog wird auch durch das Programm „Kultur“ gefördert, durch welches die Zusammenarbeit und der kulturelle Austausch angeregt werden, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa zu fördern und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Kenntnis der anderen Kulturen Europas zu ermöglichen. Das Programm „Kultur“ ist offen für alle Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländer. Die Kandidatenländer (Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei) und Serbien nehmen schon am Programm „Kultur“ teil. Die Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer sind auch zur Teilnahme am Programm „Europa für Bürger und Bürgerinnen“ berechtigt. Kroatien beteiligt sich bereits, und die Vorbereitungen für die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien sind in vollem Gange.

Wie in dem 2007 vorgelegten Strategiepapier zur Erweiterung(2) angekündigt wurde, soll in diesem Jahr eine neue Fazilität zur Förderung der Entwicklung der Zivilgesellschaft und des zivilgesellschaftlichen Dialogs eingerichtet werden. Ziel dieser neuen Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft soll es sein, zu offenen demokratischen Gesellschaften in den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern durch Stärkung der zivilgesellschaftlichen Gremien und ihrer Rolle im politischen Prozess beizutragen. Die Fazilität wird sich auf drei Interventionsbereiche erstrecken:

Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Initiativen und Kapazitätsaufbau der Zivilgesellschaft vor Ort, um die Rolle der Zivilgesellschaft zu stärken;

Programme, die Journalisten, junge Politiker, Gewerkschaftsführer, Lehrer usw. mit den EU-Organen in Kontakt bringen (Programme für einen direkten Dialog mit den Menschen – „People-to-people“);

Unterstützung für die Gründung von Partnerschaften und den Aufbau von Netzen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Empfängerländern, Unternehmen, Gewerkschaften und anderen Sozialpartnern und Berufsverbänden und den entsprechenden Organisationen auf EU-Ebene, um den Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern.

Die Unterstützung für die Zivilgesellschaft in den westlichen Balkanstaaten durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) soll insgesamt wesentlich erhöht werden und für den Zeitraum 2008-2010 einen geschätzten Wert von mehr als 90 Millionen Euro erreichen, das ist voraussichtlich mehr als das Dreifache im Vergleich zum Zeitraum 2005-2007. Die Hilfe, die der Zivilgesellschaft im Rahmen des IPA geleistet wird, ergänzt die ihr im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)(3) erwiesene Unterstützung.

Der interkulturelle Dialog wird auch durch Vorhaben zum natürlichen und kulturellen Erbe sowie zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Bestandteil der IPA-Programme unterstützt, die auch Vorhaben zur Förderung zwischenmenschlicher Kontakte und andere interkulturelle Aktivitäten beinhalten.

 
 

(1)  Die Türkei ist nicht dabei, da sie bereits in vollem Umfang am Programm „Sokrates“ teilnimmt und sich ab 2007 vollständig am Programm für lebenslanges Lernen beteiligen wird.
(2)  „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007 – 2008“, KOM (2007) 0063 vom 6.11.2007.
(3)  Die EIDHR-Hilfe für den westlichen Balkan (im Rahmen der länderspezifischen Stützungsregelung) belief sich für den Zeitraum 2005 bis 2007 auf insgesamt 9 Millionen Euro. Für 2008 ist vorgesehen, im Rahmen des EIDHR 5,7 Millionen Euro für den Westbalkan bereitzustellen.

 

Anfrage Nr. 74 von Eoin Ryan (H-0012/08)
 Betrifft: Sensibilisierungskampagnen zum Thema Drogen in Europa
 

Hat die Kommission die Absicht, neue Informations- und Sensibilisierungsprogramme aufzulegen, mit denen Aufklärung über die Gefahren des Konsums illegaler Drogen in Europa betrieben wird?

 
  
 

Die Kommission führt keine Sensibilisierungskampagnen zum Thema Drogen in Europa durch. Derartige Kampagnen werden in den Mitgliedstaaten durchgeführt und aus einzelstaatlichen, regionalen bzw. lokalen Quellen finanziert.

Die Europäische Kommission wird jedoch weiterhin Projekte zur Drogenprävention durch das zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008-2013(1) finanzieren.

Die Kommission wird über das neue spezifische Programm „Drogenprävention und –aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ 2007-2013(2) auch Drogenpräventionsprojekte finanzieren.

Das Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008-2013 dient der Förderung der Gesundheit durch Maßnahmen zu gesundheitsrelevanten Faktoren wie z. B. Drogen, während bessere Drogenaufklärung und Prävention des Drogenkonsums, die Verringerung der Drogenabhängigkeit und drogenbedingte Schäden sowie die Förderung der Umsetzung der EU-Drogenstrategie zu den Hauptzielen des Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ gehören. Die Zielgruppen der Maßnahmen im Rahmen des Programms sind alle, die von den Folgen des Drogenkonsums betroffen sein können. Das Programm richtet sich an öffentliche oder private Organisationen und Einrichtungen, die im Bereich der Aufklärung über Drogenkonsum, der Prävention des Drogenkonsums und drogenbedingter Schädigungen tätig sind.

 
 

(1)  Beschluss 1350/2007/EG.
(2)  Beschluss 1150/2007/EG.

 

Anfrage Nr. 75 von Liam Aylward (H-0014/08)
 Betrifft: EU-Unterstützung für Kulturprogramme in Europa
 

Beabsichtigt die Europäische Kommission, neue Programme aufzulegen, um die in Europa bestehende kulturelle Vielfalt zu fördern? Wie sollen diese Programme aussehen?

 
  
 

Laut EG-Vertrag (Art. 151) besteht die Zuständigkeit der EU im Bereich Kultur darin, einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes zu leisten.

Die Kommission ist wirklich sehr aktiv bei der Förderung der kulturellen Vielfalt und integriert diesen Wert in viele ihrer Aktivitäten und Programme.

Der interkulturelle Dialog ist eines von drei Zielen des Programms „Kultur“ (2007-2013), was bedeutet, dass die im Rahmen dieses Programms geförderten Vorhaben eine deutliche interkulturelle Dimension haben. Die beiden anderen Ziele sind die Mobilität der Kulturakteure und kultureller und künstlerischer Werke.

Außerdem ist 2008 das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs. Die Kommission wird viele speziell auf die Förderung des interkulturellen Dialogs ausgerichtete Projekte unterstützen. Das ganze Jahr über sind in diesem Zusammenhang mehrere andere Aktivitäten geplant, um damit den Reichtum der kulturellen Vielfalt Europas in den Vordergrund zu rücken.

Zudem wird die Kommission im Rahmen eines Modellversuchs für künstlerische Mobilität, über den das Parlament abgestimmt hat, in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie für ein umfassendes System anfertigen lassen, mit dem ein europaweites Informationssystem über die verschiedenen Aspekte der Mobilität im Kultursektor geschaffen werden soll. Sie wird ferner eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichen, die auf die Finanzierung von Netzwerkstrukturen abzielt, mit denen die Mobilität auf einzelstaatlicher Ebene unterstützt werden soll, um den Austausch bewährter Verfahren auszudehnen.

All diese Aktivitäten werden die mittelfristigen Überlegungen der Kommission im Hinblick auf die Vorbereitung der nächsten Generation von Programmen im Bereich Bildung und Kultur für die Zeit nach 2013 befördern, in denen die kulturelle Vielfalt weiterhin eine zentrale Stellung innehaben wird.

 

Anfrage Nr. 76 von Philip Claeys (H-0015/08)
 Betrifft: Töten von Tieren ohne Betäubung
 

Berichten bestimmter Medien zufolge arbeitet man auf europäischer Ebene an einer Regelung, nach der Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden dürfen.

Kann die Kommission bestätigen, ob dies wirklich stimmt? Falls ja, aus welchen Gründen wird eine solche Regelung ausgearbeitet, von wem ist die Initiative hierzu ausgegangen und welche Stellen wurden um Rat gefragt? Wird dadurch nicht der schwerwiegenden Misshandlung von Tieren Vorschub geleistet?

 
  
 

Momentan lassen die Bestimmungen von Richtlinie 93/119/EC eine Ausnahme von der Betäubung in dem Fall religiöser Schlachtungen, die in Schlachthäusern durchgeführt werden, zu. Das kommt im Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere(1) zum Ausdruck, welches dem EG-Vertrag als Anlage beigefügt ist und in dem nachdrücklich betont wird, dass den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere bei der Berücksichtigung religiöser Riten Rechnung zu tragen ist. Außerdem ist die Religionsfreiheit in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 10) verankert.

Da das Recht auf Religionsfreiheit, einschließlich der Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen oder Riten zu bekennen, ein Bestandteil der Grundrechte ist, die alle Unionsbürger genießen, hat die Kommission nicht die Absicht, dieses Recht bei der Überarbeitung der Richtlinie in Frage zu stellen. Zugleich hegt die Kommission auch keinerlei Pläne, diese Ausnahmeregelung der Schlachtung ohne vorherige Betäubung weiter auszubauen.

Was die Ausarbeitung eines neuen Legislativvorschlags für die EU zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung angeht, so kann die Kommission bestätigen, dass sie im Jahr 2006 den Prozess der Überarbeitung von Richtlinie 93/119/EG(2) eingeleitet hat. Der mögliche Inhalt der neuen Bestimmungen in diesem Bereich ist mit den Interessenvertretern in breitem Umfang erörtert worden, und die Kommission hofft, bis Juli 2008 den Entwurf eines Vorschlags vorlegen zu können.

Die Kommission wird das Ziel verfolgen, Maßnahmen für das Wohlergehen der Tiere zu entwickeln, um zu gewährleisten, dass die Tiere, bei welchem Schlachtverfahren auch immer, keinen unnötigen Schmerzen bzw. Leiden ausgesetzt werden.

Nachgedacht werden soll vor allem über neue und verstärkte Maßnahmen zur Förderung der Schulung des Schlachtpersonals sowie zur besseren Gestaltung der Haltevorrichtungen.

 
 

(1)  ABl. C 340 vom 10.11.1997.
(2)  ABl. L 340 vom 31.12.1993.

 

Anfrage Nr. 77 von Manolis Mavrommatis (H-0016/08)
 Betrifft: Medizintourismus in der EU
 

Im Europa der 27 Mitgliedstaaten sind bemerkenswerte Unterschiede bei den Kosten für Arztbesuche festzustellen. So kostet z.B. im Bereich der Zahnmedizin eine Zahnfüllung in Großbritannien 156 Euro, während die gleiche Dienstleistung in Ungarn für 8 Euro erbracht wird. Zudem haben wir es mit der paradoxen Situation zu tun, dass je höher die Zuschüsse eines Mitgliedstaates zum Gesundheitssystem sind, desto höher auch die Kosten dieser Leistungen für die Bürger sind. Kürzlich hat die Kommission angekündigt, dass sie ein einschlägiges Handbuch mit Vorschlägen für die Öffnung der Grenzen der Mitgliedstaaten vorlegen wird, damit die Bürger der 27 Mitgliedstaaten von den niedrigeren Gebühren für medizinische Leistungen, die gegebenenfalls im Nachbarstaat gelten, profitieren können.

An die Kommission wird die Frage gerichtet, welche konkreten Vorschläge dieser Plan hervorgebracht hat und welches die möglichen Folgen für das Sozialversicherungssystem der Mitgliedstaaten sein werden? Hat die Kommission die Gesamtkosten (Kosten für die Fahrt ins Nachbarland und Kosten für die Behandlung) geprüft, die den Bürgern entstehen, die für ihre Behandlung den Medizintourismus vorziehen?

 
  
 

Die Organisation der medizinischen Versorgung liegt in erster Linie in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten können dennoch aus der Zusammenarbeit und dem Leistungsvergleich auf der EU-Ebene profitieren.

Die Kommission arbeitet zurzeit an einer Initiative betreffend die Anwendung von Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung. Sobald die Kommission diese Initiative abgeschlossen hat, wird sie die Auswirkungen, die diese für alle Akteure haben wird, ausführlich vorstellen.

Die Kommission schätzt, dass der Anteil der grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung rund 1 % der öffentlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen ausmacht. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten der grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung für die einzelstaatlichen Gesundheitssysteme nur eine Randerscheinung bleiben.

 

Anfrage Nr. 78 von Carl Schlyter (H-0019/08)
 Betrifft: Einsatz von Glutaraldehyd in der Ostsee
 

Die Gesellschaft, die eine Pipeline durch die Ostsee bauen wird, wird Milliarden Liter verunreinigten Wassers in der Nähe der „Gotska Sandö“ ausleiten, die eines der wertvollsten Naturreservate Schwedens ist. Die Reinigungschemikalie, die dabei eingesetzt werden soll, ist Glutaraldehyd, das als R50 eingestuft ist, d.h. als sehr giftig für im Wasser lebende Organismen. Damit drohen erhebliche Auswirkungen auf große Teile der Ostsee. Das Amt für Chemikalieninspektion, das normalerweise hier zuständig ist, hätte eigentlich das Gesuch hierfür ablehnen müssen.

Die Angelegenheit wird aber von der Regierung entschieden. Gibt es irgendeine Verpflichtung für die schwedische Regierung Stellungnahmen anderer Ostseeanrainerstaaten einzuholen? Wäre eine Genehmigung mit EU-Recht vereinbar? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

 
  
 

Die Kommission kennt das Projekt, das unter dem Namen „Nordstrom“ bekannt ist und bei dem es um die Gasfernleitung durch die Ostsee geht. Dieses Projekt ist auf der Liste vorrangiger Projekte laut der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006(1) als „nordeuropäische Gasfernleitung“ enthalten. In Artikel 13 dieser Entscheidung ist Folgendes vereinbart: Sofern nach einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist, werden deren Ergebnisse berücksichtigt, bevor über die Durchführung der Vorhaben nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft entschieden wird.

Zurzeit ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Übereinkommen von Espoo (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) im Gange und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2008 abgeschlossen werden. Ähnliche Fragen in Bezug auf die Umwelt müssen in diesem Rahmen behandelt und durch die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten beurteilt werden. Es sei hier betont, dass die Konsultationen mit anderen Ländern, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Espoo sind, ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses sind.

Im Hinblick auf die konkrete Frage selbst dürfte allgemein bekannt sein, dass man Glutaraldehyd als Biozid für Druckprüfungen von Öl- und Gasleitungen verwendet, um das Wachstum korrosionsbildender Bakterien zu verhindern. Dieser Einsatz von Glutaraldehyd fällt unter die Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten(2), konkret unter die Produktart 12 (Schleimbekämpfungsmittel). Diese bezieht sich auf Produkte zur Verhinderung oder Bekämpfung der Schleimbildung auf Materialien, Einrichtungen und Gegenständen, die in industriellen Verfahren Anwendung finden.

Glutaraldehyd für die Produktart 12 muss im Rahmen des Zehnjahres-Überprüfungsprogramms gemäß Richtlinie 98/8/EG für die Bewertung von Stoffen, die in Biozid-Produkten verwendet werden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie schon auf dem Markt waren, geprüft werden. Bis zum Abschluss der Stoffbewertung können Glutaraldehyd enthaltende und in der Produktart 12 verwendete Biozid-Produkte im Verkehr bleiben, und die Mitgliedstaaten können ihre geltenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten beibehalten.

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG(3) soll dem Schutz der Binnen- und Küstengewässer vor Verunreinigung dienen. Eines ihrer Ziele ist es, eine Verschlechterung des ökologischen Zustands der Wasserkörper zu verhindern. Bei der Genehmigung sämtlicher Tätigkeiten, wie z. B. der in der mündlichen Anfrage geschilderten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Ziele der WRRL eingehalten und jedwede Verschlechterung des Status verhindert wird.

Bezüglich des Naturschutzes steht das besagte Gebiet offenbar mit einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura-2000-Schutzgebiet) – Gotska Sandö (Salvorev) – in Verbindung. Das Gebiet liegt auf der nordöstlichen Seite der Insel Gotland und ist in erster Linie für den Schutz von Unterwassersandbänken ausgewiesen. Die Gesamtfläche des Gebiets beläuft sich auf 60 500 ha. Es ist außerdem ein Verbreitungsgebiet der durch die Habitat-Richtlinie (4) geschützten Kegelrobben. Die Regeln für den Schutz von Standorten, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung benannt werden, sind in Artikel 6 der Richtlinie festgelegt. Diese Schutzregelung sieht unter anderem vor, dass die Auswirkungen von Projekten, die zu einem erheblichen Schaden bei einem Natura-2000-Gebiet führen können, ordnungsgemäß bewertet werden müssen und dass diese Projekte nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden dürfen. Sollte sich das von dem Herrn Abgeordneten erwähnte Pipelineprojekt erheblich auf das obige Natura-2000-Schutzgebiet auswirken, obliegt es der Verantwortung der zuständigen schwedischen Behörden, darauf zu achten, dass die genannten Vorschriften eingehalten werden. Das bedeutet, die Behörden müssen gewährleisten, dass vor der Genehmigung des Projekts eine gründliche Bewertung der Auswirkungen des Projekts auf die geschützten Naturwerte vorgenommen wird.

 
 

(1)  ABl. L 262 vom 22.9.2006.
(2)  ABl. L 123 vom 24.4.1998.
(3)  ABl. L 327 vom 22.12.2000.
(4)  Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen,  ABl. L 206 vom 22.7.1992.

 

Anfrage Nr. 79 von Georgios Toussas (H-0020/08)
 Betrifft: Einsatz von Sonderkommandos gegen die streikenden Hafenarbeiter in Griechenland
 

Die Verwaltungsbehörden der Häfen von Piräus (OLP) und Thessaloniki (OLT) haben – im Auftrag der Regierung der neuen Demokratie (ND) – auf unannehmbare und willkürliche Weise „beschlossen“, anzukündigen, dass der Betrieb der Container-Terminals (SEMPO) von Piräus und Thessaloniki an monopolistische Großkonzerne vergeben werden soll, und zwar zu eindeutig auf Verdrängung ausgerichteten Vertragsbedingungen. Gleichzeitig haben Sondereinsatzkommandos von Polizei und Hafenpolizei die streikenden Hafenarbeiter angegriffen und dabei chemische Substanzen verwendet. Die Übernahme des Hafenbetriebs durch monopolistische Großkonzerne hätte nachteilige Auswirkungen für die Exporte und Importe und vor allem für die Arbeitnehmer. Diese Politik wurde von Hafenarbeitern in allen Mitgliedstaaten der EU durch Massenstreiks und Großkundgebungen abgelehnt.

Verurteilt die Kommission den Beschluss der Regierung und die Anweisung zum Einsatz von Hafenpolizei und Polizei gegen die Streikenden? Wird sie diese Ausschreibungen tatsächlich veröffentlichen, obwohl sie weiß, dass sie auf radikalen Protest seitens der Hafenarbeiten treffen werden?

 
  
 

Artikel 33 des Vertrags über die Europäische Union sieht vor, dass die Mitgliedstaaten selbst für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in ihrem Land zuständig sind. Folglich ist die Kommission nicht in der Lage, angebliche Verletzungen von Grundrechten zu untersuchen, die keinerlei Verbindung zum Gemeinschaftsrecht haben.

Sollten in dem besagten Fall Grundrechte verletzt worden sein, dann können die vermeintlichen Opfer auf einzelstaatlicher Ebene über die zuständigen Behörden, einschließlich der inländischen Polizeiinspektion und der innerstaatlichen Gerichte, Rechtsmittel einlegen. Außerdem kann jede Bürgerin bzw. jeder Bürger, der bzw. die der Meinung ist, seine bzw. ihre Rechte seien verletzt worden, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte des Europarats unter den in der Konvention (Europarat, 6075 Straßburg-Cedex, Frankreich(1)) angegebenen Bedingungen Beschwerde einlegen.

 
 

(1) http://www.echr.coe.int/ECHR.

 

Anfrage Nr. 80 von James Nicholson (H-0022/08)
 Betrifft: Beschlagnahme zollfrei gekaufter Flüssigkeiten
 

Wie der Kommission bekannt ist, wurden bei vielen Fluggästen, die aus Drittländern auf EU-/EWR-Flughäfen ankommen, umsteigen und weiterfliegen, zollfrei gekaufte Flüssigkeiten beschlagnahmt. Ist die Kommission der Ansicht, dass die von ihr am 31. Juli 2007 zur Lösung dieses Problems erlassene Verordnung (EG) Nr. 915/2007(1) zufriedenstellend und rasch genug umgesetzt wird?

 
  
 

Das Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1546/2006(2) der Kommission besteht darin, der Gefahr Rechnung zu tragen, die von selbst hergestellten Flüssigsprengstoffen für die zivile Luftfahrt ausgeht. Daher verbietet die Verordnung Fahrgästen auf Flügen, die von Gemeinschaftsflughäfen abgehen, im Handgepäck Flüssigkeiten in Einzelmengen über 100 ml mitzuführen.

Allerdings wird eine Ausnahme bei Flüssigkeiten gemacht, die in Flughafenverkaufsstellen bzw. an Bord eines Flugzeugs verkauft wurden, sofern bestimmte Sicherheitsvorschriften, einschließlich ihres Transports in Sicherheitsverpackungen, eingehalten werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass Gemeinschaftsrecht in Drittländern nicht gilt, kann nicht vorausgesetzt werden, dass Flughäfen in Drittländern bzw. Luftverkehrsgesellschaften aus Nichtgemeinschaftsländern Sicherheitsvorschriften haben, die den Vorschriften entsprechen, die in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum gelten. Folglich können solche Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften nicht automatisch in den Genuss dieser Ausnahmeregelung kommen.

Die Kommission hat jedoch in der Verordnung (EG) Nr. 915/2007(3) der Kommission eine Möglichkeit geschaffen, mit deren Hilfe die Gleichwertigkeit von Sicherheitsmaßnahmen für Flüssigkeiten hergestellt werden kann, die auf Flughäfen von Drittländern verkauft werden, und in solchen Fällen kann eine Ausnahme eingeräumt werden.

Diese Möglichkeit ist für alle Flughäfen in Drittländern verfügbar, und bei der Kommission sind bis jetzt schon Anträge aus mehreren Drittländern eingegangen.

Bisher hat ein Land – Singapur – die Kommission von der Gleichwertigkeit der Sicherheitsbestimmungen auf seinem Flughafen mit den in der Europäischen Union in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 915/2007 der Kommission geltenden Bestimmungen überzeugen können. Folglich können die dort gekauften Flüssigkeiten von der Einziehung an den Sicherheitskontrollstellen von Gemeinschaftsflughäfen freigestellt werden, vorausgesetzt, die Flüssigkeit befindet sich in einer Sicherheitsverpackung und weist auch einen zufrieden stellenden Nachweis des käuflichen Erwerbs im luftseitigen Bereich Singapurs innerhalb der letzten 36 Stunden auf.

Das Verfahren der Einräumung der Gleichwertigkeit für die Sicherheitsbestimmungen auf Flughäfen von Drittländern wird im Wesentlichen von dem Drittland selbst bestimmt, wie auch der Wunsch, das Verfahren zu beantragen. Damit ihnen Gleichwertigkeit eingeräumt wird, müssen sie belegen, dass ihre Sicherheitsnormen gleichwertig sind, was auch eine Analyse der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und andere sachdienliche Angaben einschließt. Ferner müssen sie zur Überprüfung von Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation empfohlenen Sicherheitskontroll-Leitlinien anwenden und dafür sorgen, dass auf dem Flughafen Flüssigkeiten in Sicherheitsverpackungen verkauft werden. Nach der Auswertung dieser Auskünfte kann die Kommission diese auf dem Wege einer Prüfung ergänzen.

Obwohl viele Länder ihr Interesse bekundet haben, ihre Länder in die Liste der freigestellten Flughäfen aufnehmen zu lassen, haben nur wenige diese Auskünfte geliefert, um ihre Argumente zu untermauern, bzw. haben in einigen Fällen den Einsatz von Sicherheitsverpackungen in Flughafenverkaufsstellen bedauerlicherweise nicht eingeführt.

 
 

(1)  ABl. L 200 vom 1.8.2007, S. 3.
(2)  ABl. L 286 vom 17.10.2006.
(3)  ABl. L 200 vom 1.8.2007.

 

Anfrage Nr. 81 von Marian Harkin (H-0025/08)
 Betrifft: Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG - Artikel 9 Absatz 4
 

Die Kommission wird gebeten, die genaue Bedeutung von „eingeführten Praktiken“ sowie alle relevanten Zeitrahmen oder besonderen Situationen darzulegen, auf die sich der Absatz beziehen könnte: „Die Mitgliedstaaten verstoßen nicht gegen diese Richtlinie, wenn sie beschließen, in Übereinstimmung mit eingeführten Praktiken die Bestimmungen von Absatz 1 Unterabsatz 2 und damit zusammenhängend die einschlägigen Bestimmungen von Absatz 2 auf eine bestimmte Wassernutzung nicht anzuwenden, sofern dadurch die Zwecke dieser Richtlinie und die Verwirklichung ihrer Ziele nicht in Frage gestellt werden.“(1)

Kann die Kommission bestätigen, dass, wenn die eingeführte Praxis darin bestand, dass bestimmte Sektoren, wie z. B. Schulen, kommunale Einrichtungen und andere Nutzer, keine Wassergebühren entrichtet haben, diese Sektoren unter Artikel 9 Absatz 4 fallen und daher für eine bestimmte Wassernutzung die Bestimmungen von Absatz 1 Unterabsatz 2 und die einschlägigen Bestimmungen von Absatz 2 nicht unbedingt auf diese Nutzer angewandt werden müssen?

Wenn nicht, kann die Kommission die Gründe dafür darlegen und die einschlägigen Rechtsvorschriften angeben, die für diese Sektoren gelten?

 
  
 

Die Wasserrahmenrichtlinie(2) (WRRL) lässt zu, dass nur bei „eingeführten Praktiken“, also Praktiken, die es zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie (2000) schon in einzelstaatlichen gesetzlichen Vorschriften gab, eine ganz bestimmte Wassernutzung potenziell von Wassergebühren befreit werden kann. Daher erlaubt sie keine neuen Ausnahmen für spezifische Wassernutzungszwecke. Laut Angaben der irischen Behörden waren zum Zeitpunkt der Annahme der Richtlinie nur Haushalte von der Zahlung von Gebühren für die Wassernutzung befreit.

Es muss unbedingt darauf hingewiesen werden, dass es auch andere Bedingungen gibt, die für eine mögliche Ausnahme im Sinne von Artikel 9 Absatz 4 anwendbar sind. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinie nicht gefährdet wird, und sie legen dar, aus welchen Gründen sie den Grundsatz der Kostendeckung in den Bewirtschaftungsplänen nicht in vollem Umfang anwenden.

Eine angemessene Festlegung der Wassergebühren ist eines der wichtigsten Instrumente, um Anreize dafür zu schaffen, Wasserressourcen effizient zu nutzen. Der Hauptzweck der Festlegung von Wassergebühren gemäß WRRL ist daher nicht die Beschaffung von Einnahmen, sondern das Aussenden eines Preissignals, das als Anreiz dafür dienen soll, nicht verschwenderisch umzugehen mit einer erschöpfbaren Ressource, die eine kostspielige Infrastruktur benötigt, um genutzt werden zu können und die vielleicht notwendig sein wird, um die biologische Vielfalt zu erhalten und um andere wichtige Ressourcen wie etwa die Fischerei zu schützen.

Die Gebührenberechnung für Wasser auf der Basis entsprechender Messgeräte – genauso wie für Strom und andere Versorgungsleistungen – ist mit der EU-Wasserpolitik absolut vereinbar. Somit stimmt der Ansatz der irischen Regierung zur Erhebung von Wassergebühren mit der WRRL überein. Andererseits ist zwar die Wahl der Mechanismen zur Finanzierung ganz allein Angelegenheit der irischen Behörden, aber die Richtlinie stellt kein Hindernis für Finanzierungsvereinbarungen dar, die es irischen Schulen ermöglicht, ihre wichtigsten Betriebskosten, einschließlich der Wasserkosten, zu decken. Es gibt demzufolge nichts gegen pauschale Finanzzuweisungen (Pauschalbetrag) oder Pro-Kopf-Zuschüsse (Betrag pro Schüler) einzuwenden. Diese Kombination aus Wassergebühren und Pauschalzulage würde es den Schulen möglich machen, die normalen gemessenen Verbrauchskosten zu bestreiten und ihnen dabei noch einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Wasser bieten.

 
 

(1)  Richtlinie 2000/60/EG –  ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
(2)  Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik,  ABl. L 327 vom 22.12.2000.

 

Anfrage Nr. 82 von Petru Filip (H-0026/08)
 Betrifft: Vereinbarung über das Projekt „South Stream“, die von Bulgarien und der Russischen Föderation unterzeichnet wurde, und die grundsätzliche Position der Kommission
 

Vor kurzem hat Präsident Putin anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung über das Projekt „South Stream“ zwischen Bulgarien und der Russischen Föderation (und parallel zur Unterzeichnung eines Vertrags im Wert von 4 Milliarden Euro für den Bau des Kernkraftwerks von Belene durch die russische Gesellschaft Atomstroiexport – eine Premiere im Gebiet der Europäischen Union) nicht gezögert, in einer Presseerklärung politische Gegenleistungen zu erwähnen, die Russland erwarte. Er erklärte nämlich, dass für Russland das Wichtigste gewesen sei, dass Bulgarien keine Verteidigungspolitik verfolge, die den Sicherheitsinteressen anderer Länder unterliege, und dass seine neuen Verpflichtungen durch die Allianz mit der NATO nicht zu einem Hindernis für den Ausbau seiner Beziehungen zu Russland werden dürften. In diesem Kontext findet sich in der Reaktion von Andris Pïebalgs, Kommissionsmitglied für Energie, (für den sein Pressesprecher Ferran Tarrandellas sprach) auf den Versuch der Russischen Föderation, politischer Verwalter des Gasversorgungssystems Europas nach den Worten von Vladimir Socor, einem Analysten der Jamestown-Foundation) zu werden, nicht der geringste Hinweis auf die Auswirkungen der Unterzeichnung dieser Vereinbarung.

In welche Richtung gedenkt die Kommission angesichts der beträchtlichen Auswirkungen im Bereich der europäischen Energiepolitik und der regionalen geostrategischen Wirkungen, die sich daraus ergeben, ihre Position neu zu bestimmen, und welches sind die Grundsätze – falls Änderungen vorgenommen werden müssen –, die sie keinesfalls aufgeben würde?

 
  
 

In der Anfrage des Herrn Abgeordneten geht es darum, ob die Europäische Union nach außen in Energiefragen einheitlich auftritt. Die Kommission arbeitet an allen Aspekten der externen Energiepolitik, die in ihre momentane Zuständigkeit fallen; ihr Ziel ist dabei die Erarbeitung eines kohärenten Ansatzes, in dem die möglichen Instrumente dafür umrissen werden und den sie voraussichtlich im Laufe des Jahres noch ausführlicher darlegen wird. Die mittelfristige Energieversorgungssicherheit der EU, aber auch die internationale geopolitische Lage, die diese beeinträchtigt, sind Grund zur allgemeinen Sorge für alle Mitgliedstaaten und lassen es als notwendig erscheinen, ein gemeinsames europäisches Konzept der Versorgungssicherheit zu definieren, wobei die folgenden Aspekte im Auge behalten werden müssen.

Erstens: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben das Recht, ihre Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen zu treffen und die allgemeine Struktur ihrer Energieversorgung selbst zu bestimmen. Im Zusammenhang mit der wachsenden Rolle von Einfuhren im Energiemix der EU und mit der Notwendigkeit, ein kohärenteres und konzentrierteres Konzept der EU für die externe Energiesicherheit zu wählen, erkannte der Europäische Rat auf seiner Tagung im März 2006 die Notwendigkeit der Entwicklung eines gemeinsamen externen Konzepts zur Unterstützung der energiepolitischen Ziele an.

Zweitens: Für große Infrastrukturvorhaben ist es von entscheidender Bedeutung, in der EU das kollektive Interesse konkret zu erörtern, um gemeinsam Prioritäten festzulegen und eine stärkere Koordinierung der Politik der Mitgliedstaaten zu fördern. Das geschieht bereits im Rahmen des Programms „Transeuropäische Energienetze“ (TEN-E), das die Festlegung vorrangiger europäischer Projekte berücksichtigt. Eine solche Aussprache sollte zu einem besseren Verständnis der vollen Auswirkung des Projekts „Südstrom“ auf die Interessen der EU und auf die Versorgungssicherheit beitragen.

Drittens ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten immer mehr aktuelle Informationen zu solchen bilateralen Vorhaben, die sich auf die Energieversorgungssicherheit der EU auswirken, mit der Kommission sowie untereinander austauschen.

 

Anfrage Nr. 83 von Mikel Irujo Amezaga (H-0027/08)
 Betrifft: „Azoren“-Urteil
 

Am 6. September 2006 erging ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Fall C-88/03, bekannt als der Fall „Azoren“. In seiner Urteilsbegründung erwähnt der EuGH den Bezugsrahmen, der berücksichtigt werden muss, wenn es darum geht festzustellen, ob eine Beihilfe rechtswidrig ist und führt weiter aus, dass dieser nicht zwangsläufig in den Grenzen des Staatsgebiets des Mitgliedstaates festgelegt werden müsse. Trotz dieses Präzedenzfalls beharrt die Kommission bei ihren Entscheidungen darauf, den Mitgliedstaat als Bezugsrahmen heranzuziehen, ohne die Besonderheiten der Regionen und deren fiskalische Autonomie zu berücksichtigen.

Kann die Kommission bestätigen, dass sie an der These festhält, dass keine Region über ihren eigenen Bezugsrahmen verfügen kann? Wenn ja, ist sich die Kommission darüber im Klaren, dass sie mit diesem Verhalten Unabhängigkeitsbestrebungen Vorschub leistet?

 
  
 

In dem Urteil, auf das sich der Herr Abgeordnete bezieht, gab der Europäische Gerichtshof die konkreten Umstände an, unter denen die Ausübung autonomer Steuerbefugnisse durch eine Regionalregierung keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 des EG-Vertrags darstellt.

Seit der Azoren-Entscheidung hat die Kommission noch keinen Beschluss zur Frage der regionalen Selektivität gefasst. Die Kommission wird selbstverständlich die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung von Artikel 87 anwenden.

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten darauf aufmerksam machen, dass es Aufgabe der Kommission ist, für die richtige Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen zu sorgen. In dieser Hinsicht muss sie unter dem Gesichtspunkt der geltenden Rechtsprechung durch Nachprüfung bestätigen, dass die Ausübung fiskalischer Autonomie durch regionale Behörden den vom Gerichtshof festgelegten Kriterien entspricht und nicht dazu benutzt wird, die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen zu umgehen.

 

Anfrage Nr. 84 von Bogusław Sonik (H-0030/08)
 Betrifft: Rechtliche Regelung zur Begrenzung von Geruchsbelästigung in der EU
 

Die negativen Auswirkungen von Riechstoffen auf Umwelt und Mensch stellen ein Problem dar, das von den Unionsbürgern immer öfter beklagt wird. Einige Mitgliedstaaten, darunter die Niederlande, Belgien und Deutschland, haben versucht, rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Riechstoffen eindeutig zu regeln. In anderen Mitgliedstaaten werden jedoch keine derartigen Maßnahmen ergriffen, was damit begründet wird, dass entsprechende Lösungen auf Gemeinschaftsebene nicht vorliegen.

Wird die Kommission Schritte unternehmen, damit in der EU rechtliche Standards für die Luftqualität im Hinblick auf Riechstoffe festgelegt werden? Wird sie das Problem der Begrenzung von Geruchsbelästigung auf andere Weise rechtlich regeln? Wenn ja, wie weit sind die Arbeiten zur Einführung solcher Regelungen gediehen und wann werden diese voraussichtlich eingeführt werden können?

 
  
 

Es gibt auf Gemeinschaftsebene keine speziellen Vorschriften für Riechstoffe in der Luft, und die Kommission hat nicht vor, die Einführung von Standards für die Luftqualität im Hinblick auf Riechstoffe vorzuschlagen. Spezifische Maßnahmen zur Lösung des Problems der Riechstoffe verbleiben daher weiter im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Entstehen jedoch Probleme mit Riechstoffen durch den Betrieb bestimmter Industrieanlagen, so fallen diese Probleme unter die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU)(1). Zu den von dieser Richtlinie erfassten gewerblichen Tätigkeiten gehören u. a. die im industriellen Umfang betriebene Herstellung von Chemikalien und der Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen, sofern sie mit den unter die Richtlinie fallenden Tätigkeiten in Verbindung stehen.

Nach der IVU-Richtlinie muss von den zuständigen Behörden für jede Anlage eine Genehmigung ausgestellt werden, die Emissionsgrenzwerte oder äquivalente Parameter sowie auf beste verfügbare Techniken gestützte technische Parameter beinhaltet, wobei die technische Beschaffenheit der betreffenden Anlage, ihr geografischer Standort und die jeweiligen örtlichen Umweltbedingungen zu berücksichtigen sind.

Alle Umweltauswirkungen der IVU-Anlagen müssen in den ausgestellten Genehmigungen kontrolliert werden, z. B. die Einleitungen in die Luft und das Wasser, die Abfallerzeugung, die effiziente Nutzung von Energie und der Schutz der Böden. Ferner müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Probleme im Zusammenhang mit Riechstoffen zu lösen, die sich durch den Betrieb bestimmter Anlagen auftun können. So sind beispielsweise im Referenzdokument über die besten verfügbaren Techniken in Gemeinsamen Abwasser- und Abgasbehandlungsanlagen/Managementsystemen im Chemiesektor die besten verfügbaren Technologien zur Verringerung der Geruchsemissionen enthalten.

Gerüche aus der Abfallbewirtschaftung werden durch Artikel 4 der Richtlinie 2006/12/EG des Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle geregelt, in dem es heißt, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die Abfälle verwertet oder beseitigt werden, ohne dass die menschliche Gesundheit gefährdet wird und ohne dass Verfahren oder Methoden verwendet werden, welche die Umwelt schädigen können, insbesondere ohne dass u. a. Geruchsbelästigungen verursacht werden.(2)Außerdem wird in Anhang I der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien(3) erwähnt, dass Maßnahmen zu treffen sind, um … von der Deponie ausgehende Belästigungen und Gefährdungen (durch Geruchsemissionen) zu minimieren.

 
 

(1)  ABl. L 257 vom 10.10.1996.
(2)  ABl. L 114 vom 27.4.2006.
(3)  ABl. L 182 vom 16.7.1999.

 

Anfrage Nr. 85 von Bill Newton Dunn (H-0032/08)
 Betrifft: Symmetry
 

Die Kommission hat wiederholt ein neues EDV-System mit dem Namen Symmetry angekündigt, welches das derzeitige Appfin-System ersetzen soll. Obgleich bereits seit sieben Jahren Mittel in dieses neue System investiert wurden, wurde seine Einführung erneut verschoben.

Dies wirft zahlreiche Fragen auf. Wie hoch sind die Mittel, die bereits verausgabt wurden? Wie hoch werden die jährlichen Betriebskosten für das System im Vergleich zu Appfin sein? Wer sind die Auftraggeber und wie wurden sie ausgewählt? Warum ist es den Auftraggebern nicht möglich, die ihnen gesetzten Fristen einzuhalten?

Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass sie nunmehr eine gründliche externe Rechnungsprüfung in die Wege leiten, die Haushalts- und die Personalkosten im Rahmen einer soliden Kostennutzenanalyse überprüfen und etwaige Fehler im Management untersuchen sollte?

 
  
 

Symmetry ist der Name des integrierten Verwaltungssystems, mit dem die vollständige Verwaltung des Lebenszyklus der Programme, Maßnahmen und Projekte der Generaldirektion Bildung und Kultur sowie der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) bewältigt werden soll, und nicht einfach das lokale Finanzsystem, durch das Appfin ersetzt werden soll.

Das Finanz- und Auftragsausschreibungsmodul als das Kernmodul von Symmetry ist seit September 2007 in der Vorserienproduktion. Eine erste Gruppe von 41 Pilotvorhaben aus 4 zwischen der Generaldirektion und der Exekutivagentur aufgeteilten Maßnahmen ist zur Erprobung des Systems verwendet worden (100 % der Mittelbindungen und 75 % der Vorfinanzierungen sind erfolgreich abgeschlossen werden; die verbleibenden Vorfinanzierungen konnten aus Haushaltsgründen noch nicht abgeschlossen worden). Diese Ergebnisse werden als positiv bewertet und werden zu einem allmählichen Hochfahren bis zur vollen Leistungskapazität im Laufe des Jahres 2008 führen.

Der Hauptlieferant des Systems ist Intrasoft International, während für ein nachrangiges Los, dessen Wert bei etwa 5 % des Marktes liegt, Siemens Business Services als Auftragnehmer zur Qualitätssicherung ausgewählt wurde. Die Auftragnehmer wurden auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung(1) ausgewählt, und die ersten konkreten Verträge für die Entwicklung des Systems wurden im Dezember 2001 unterzeichnet.

Bis heute sind insgesamt 7 485 982 Euro gezahlt worden, um alle Aspekte der Entwicklung, einschließlich Qualitätssicherung, Abnahmetests, Anwenderberatung (User Helpdesk) und Schulungsdienste, abzudecken. Eine Zahlung von 903 216 Euro erfolgte 2007, um eine Hochleistungs-Serverplattform im Datenzentrum der Kommission in Luxemburg für einen Zeitraum von vier Jahren zu beschaffen.

Es hat länger gedauert, bis das System seine Ziele erreicht hat, weil es an die wesentlichen Veränderungen im finanziellen und organisatorischen Umfeld angepasst werden musste; das waren vor allem die Einführung der Neuen Haushaltsordnungen 2003 und 2006, die Einrichtung der EACEA sowie die Einführung der periodengerechten Buchführung im Januar 2005.

Vergleicht man Symmetry und Appfin, so ist Appfin ein lokales Finanzsystem mit eingeschränkter Schnittstelle zum zentralen ABAC-System (der Periodenrechnung) und einer begrenzten Zahl von Funktionen. Symmetry bietet eine weitaus größere Funktionsvielfalt, zu der u. a. gehören: Online-Einreichung von Vorschlägen, Auswahl von Vorschlägen, Projektauftragsausschreibung, Weiterverfolgung, Abschluss und Berichterstattung. Ein Betriebskostenvergleich ist daher kompliziert; doch sobald dann die Hauptwelle der Entwicklung (Ende 2008) abgeschlossen sein wird, dürften die Betriebskosten der Finanz-Untersysteme von Symmetry unter denen des schon älteren Appfin-Systems liegen.

Die Dienststelle Innenrevision (IAS) plant im Zeitraum 2008-2009, wenn Symmetry im Großmaßstab im Einsatz sein wird, eine informationstechnische Prüfung der Anwendung des Systems.

 
 

(1)  Ausschreibung Nr. EAC-24/01, veröffentlicht im Amtsblatt 2001/S 92-063514 vom 15.2.01.

 

Anfrage Nr. 86 von Johan Van Hecke (H-0033/08)
 Betrifft: Gasverbrennung in Nigeria
 

Nach wie vor verbrennen einige große europäische Firmen wie Total und Shell in Nigeria beim Pumpen von Erdöl Gas, was für die Umwelt, aber auch für die Gesundheit der lokalen Bevölkerung extrem schädlich ist. Gas ist das Nebenprodukt des Erdöls, das in Nigeria gewonnen wird und das 95% der Einkünfte des Landes ausmacht. Die Menge des Gases, das in Nigeria verbrannt wird, beträgt genau ein Viertel des gesamten Gasverbrauchs Großbritanniens. Nach Angaben der Weltbank werden durch das Abfackeln von Erdgas jährlich vierzig Milliarden Dollar verschwendet und 400 Millionen Tonnen Kohlendioxid in die Atmosphäre ausgestoßen. Die Produzenten würden nach Angaben der Weltbank besser daran tun, das Gas aufzufangen und in flüssiger Form zu verkaufen. Dies erfordert allerdings entsprechende finanzielle Investitionen.

Im Oktober 2007 gab die nigerianische Regierung bekannt, dass ab 1. Januar 2008 das Verbrennen von Gas verboten sein würde. Anfang Januar entschied sie jedoch, den Stichtag auf Ende 2008 zu verlegen. Diese Verlegung ist angeblich dem Druck der multinationalen Konzerne zuzuschreiben. In europäischen Ländern ist die Verbrennung von Gas bei der Erdölgewinnung verboten. Wird die Kommission diese Firmen unter Druck setzen, damit sie diese schädliche Praxis einstellen bzw. wird sie ihnen, sollte die nigerianische Regierung diese Aktivitäten nicht bestrafen, Sanktionen auferlegen?

 
  
 

Die schädliche Praxis der Gasverbrennung im Nigerdelta hat schlimme Folgen für die örtliche Umwelt und für die Wirtschaft Nigerias und trägt auch maßgeblich zum globalen Klimawandel bei. In dem auf dem EU-Afrika-Gipfel in Lissabon im Dezember 2007 herausgegebenen Dokument „Strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika“ (Vorrangige Maßnahme Nr. 5 „Energiepartnerschaft“) wird die Erkenntnis der Kommission betont, dass unbedingt Maßnahmen zur Eindämmung der Gasverbrennung ergriffen werden müssen. Das Nigerdelta ist das Gebiet, in dem Gasverbrennungen weltweit das größte Ausmaß erreichen. Diese Praxis, die vor etwa 40 Jahren eingeführt wurde, ist durch die von multinationalen Ölunternehmen getätigten großen Investitionen in die Erdgasverflüssigung nur geringfügig eingeschränkt worden. Nigeria, traditionell ein wichtiger Öllieferant, wird immer mehr zu einem wichtigen Gaslieferanten. Mit seinen Vorkommen liegt es an siebenter Stelle unter den Ländern mit den größten Erdgaslagerstätten. 2006 führte Nigeria 83 % seiner Produktion von verflüssigtem Erdgas (LNG) nach Europa aus, das sind jedoch nur etwa 60 % der gesamten Erdgasförderung. Die restlichen 40 % – in erster Linie Begleitgas von Ölquellen, dort wo es keine Infrastruktur zum Auffangen und zur Erzeugung von Erdgas gibt – wurden verbrannt. Jüngste Schätzungen besagen, dass jährlich ungefähr 24 Milliarden m3 Erdöl- bzw. Begleitgas verbrannt werden. Die Regierung plant, die Einnahmen aus Gasausfuhren bis 2010 auf 50 % der Erdöleinkünfte zu erhöhen, was Investitionen im Bereich von 10 bis 12 Milliarden Euro für den Bau großer Infrastruktureinrichtungen, einschließlich mehr Gasverflüssigungsanlagen und Gasleitungen, erforderlich machen wird. Eines der Vorhaben, das zurzeit noch geprüft wird, ist eine quer durch die Wüste Sahara führende Transsahara-Erdgasleitung, über die in Zukunft eine zusätzliche Möglichkeit für Gasexporte geschaffen werden soll und die Europa auf direktem Wege – über Niger und Algerien – mit Erdgas versorgen könnte.

In diesem Zusammenhang war es wirklich enttäuschend zu hören, dass der von der Regierung festgelegte Stichtag für die Einstellung der Gasverbrennung auf Ende 2008 verschoben wurde. Wir hoffen, dass der neue Stichtag eingehalten wird. Außerdem stellen wir fest, dass die Einstellung der Gasverbrennung für die Regierung Nigerias offenbar zu einer Priorität geworden ist. Vor kurzem trafen sich die wichtigsten Akteure, um einen Fahrplan für die Abschaffung der Verbrennung innerhalb eines realistischen zeitlichen Rahmens zu erarbeiten. Die Vertreter verschiedener Ministerien und Unternehmen des Sektors kamen überein, einen Ausschuss zur Reduzierung der Gasverbrennung („Flare Reduction Committee“) – unter dem Vorsitz des Staatsministers für Gas – einzurichten, dessen Arbeit höchstwahrscheinlich durch die „Global Gas Flaring Reduction Partnership“ (GGFR) der Weltbank, die von der Kommission Unterstützung und aktive Mithilfe erfährt, erleichtert werden soll.

Für die Kommission gibt es zwei Möglichkeiten, um Fragen der Gasverbrennung anzusprechen: i) der politische Dialog EU-Nigeria gemäß Artikel 8 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou; und ii) die laufende Programmplanung der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF).

Was mögliche Interventionen gegen die in Nigeria tätigen EU-Ölunternehmen in Form von Druck bzw. von Maßnahmen betrifft, so besitzt die Kommission keine rechtlichen Befugnisse, um Sanktionen gegen diese zu verhängen. Doch im Rahmen ihrer Politik zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (SVU) unterstützt die Kommission die SVU-Verhaltensregeln, die von den Unternehmen auf freiwilliger Basis innerhalb und außerhalb der EU eingehalten werden. So leistet die Kommission z. B. Unterstützung und Zuarbeit zu Verhaltenskodizes wie der Initiative zur Verbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie, die ein wirksames Instrument zur Kontrolle der aus dem Mineralsektor stammenden Einkünfte ist. Die Kommission setzt sich ferner dafür ein, internationale Referenzinstrumente und -initiativen zur sozialen Verantwortung von Unternehmen (SVU) stärker ins Bewusstsein zu rücken und diese umzusetzen, darunter die Dreier-Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik, die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen und das Global Compact der Vereinten Nationen (UNO).

 

Anfrage Nr. 87 von Frank Vanhecke (H-0034/08)
 Betrifft: „Fortgeschrittener Status“ Marokkos im Rahmen der Beziehungen zur EU
 

Medienberichten zufolge hat Marokkos König Mohammed VI. beim französischen Präsidenten darauf gedrungen, sich innerhalb der EU für einen fortgeschrittenen EU-Status seines Landes einzusetzen. Anlässlich eines Staatsdiners soll er Folgendes gesagt haben: „Die Politik der Europäischen Union gegenüber ihren Nachbarländern hat den Wunsch Marokkos nach einem fortgeschrittenen Status verstärkt, und zwar angesichts seiner Beziehungen zur Union und der strategischen Bedeutung dieser Beziehungen“.

Das für Außenbeziehungen zuständige Kommissionsmitglied Benita Ferrero-Waldner hat bereits erklärt, die Kommission werde diesen Antrag in Erwägung ziehen. Das europäische Kommissionsmitglied Louis Michel erklärte in der Vergangenheit bereits ebenfalls, auch der Maghreb müsse Teil eines „europäischen Konzepts“ sein können.

Um welche Art von „fortgeschrittenem Status“ handelt es sich? Ist nach Auffassung der Kommission angesichts der Beitrittsverhandlungen mit der islamisch geprägten Türkei langfristig auch eine Mitgliedschaft Marokkos in der EU möglich?

 
  
 

Auf der Sitzung des Assoziierungsrates EU-Marokko am 23. Juli 2007 erklärte die Europäische Union ihren Willen, Wege und Mittel zu prüfen, wie die bilateralen Beziehungen zu Marokko im Zusammenhang mit dem von Marokko beantragten fortgeschrittenen Status verbessert werden können. Es ist in der Tat so, dass der König von Marokko seit dem Jahr 2000 einen fortgeschrittenen Status beantragt hat, der „mehr als Assoziierung und weniger als Beitritt“ bedeuten würde. Auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Marokko ist eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die sich mit der Frage befassen soll, wie die bilateralen Beziehungen verbessert werden können. Diese Arbeitsgruppe hat noch nicht getagt. Sie soll auf der nächsten Sitzung des Assoziierungsrates Bericht erstatten. Schließlich sei gesagt, dass den Ländern, die in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogen sind, noch keine Aussicht auf einen Beitritt zur Europäischen Union eröffnet worden ist.

 

Anfrage Nr. 88 von Justas Vincas Paleckis (H-0035/08)
 Betrifft: Strategische Projekte innerhalb der Programme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments
 

Im Zeitraum 2007-2013 beteiligt sich Litauen im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments an Programmen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Polen, Litauen und der Russischen Föderation sowie Litauen, Lettland und Belarus. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Projekte zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Grenzregionen, zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in den Bereichen Umweltschutz und der öffentlichen Gesundheit, zum Kampf gegen organisierte Kriminalität und deren Verhinderung, zur Sicherung der Grenzen und effektiven Abwicklung der Grenzkontrollen sowie zur Förderung gemeinsamer kommunaler Initiativen auf lokaler Ebene umgesetzt.

Die beiden Programme beinhalten jedoch auch die Möglichkeit, strategische Projekte mit nationaler Bedeutung auf den Weg zu bringen. Kann die Kommission Auswahlverfahren, Bewertungskriterien und den Umfang der Fördermöglichkeiten für strategische Projekte erläutern? Wie sollten diese strategischen Projekte nach Auffassung der Kommission vorbereitet und umgesetzt werden (insbesondere unter Berücksichtigung diesbezüglicher Erfahrungen in anderen Ländern)?

 
  
 

Der Begriff „Strategische Projekte“ stammt aus der Terminologie der Strukturfonds und darf nicht mit dem Begriff „Großvorhaben“ verwechselt werden, der im Rahmen des Nachbarschaftsprogramms Anwendung findet. Laut Kapitel 1 Artikel 2 der Durchführungsbestimmungen für Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind „Großvorhaben solche Vorhaben, die eine Reihe von Arbeiten, Tätigkeiten oder Dienstleistungen umfassen, mit denen eine nicht teilbare Funktion, die genau festgelegt ist, zur Verfolgung exakt vorgegebener Ziele von gemeinsamem Interesse im Sinne der Durchführung grenzüberschreitender Investitionen erfüllt werden soll“.

Die teilnehmenden Länder können, im Einvernehmen mit der Kommission, die grenzüberschreitenden Investitionsgroßvorhaben, die nicht durch Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden sollen, gemeinsam bestimmen.

Während der Vorbereitung des Dokuments für das Gemeinsame operationelle Programm der einzelnen Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit legen die teilnehmenden Länder gemeinsam die Zahl, die Art und den ungefähren Umfang der Großvorhaben fest und beschließen sie.

Diese Vorhaben sind entweder im Programmdokument besonders zu erwähnen und werden somit ein Bestandteil der Entscheidung der Kommission oder sie werden im Einvernehmen mit der Kommission zu einem späteren Zeitpunkt von dem Gemeinsamen Monitoringausschuss ausgewählt.

Die Großvorhaben haben für alle im Rahmen des Programms beteiligten Länder eine gemeinsame „strategische“ nationale bzw. regionale Bedeutung; z. B. der Bau einer speziellen Brücke oder von Grenzkontrollinfrastrukturen.

Jedes Großvorhaben wäre der Gegenstand eines Zuschussvertrags zwischen dem Begünstigten (nationale, regionale bzw. lokale Behörde) und der entsprechenden Gemeinsamen Verwaltungsbehörde. Nach dem Start einer internationalen Ausschreibung würde das ermittelte Großvorhaben dann umgesetzt werden.

Die Mittel, die für die Großvorhaben im Rahmen jedes grenzüberschreitenden Nachbarschaftsprogramms bereitgestellt werden, sollten in einer vernünftigen Größenordnung gehalten werden und können aufgrund des Charakters dieser Programme nicht die Mehrheit der Mittel bilden.

Wir erwarten, dass die zwei Programme für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, an denen sich Litauen beteiligt – Polen-Litauen-Russische Föderation und Litauen-Lettland-Belarus – im Juni 2008 der Kommission vorgelegt werden, damit im Herbst eine Entscheidung dazu getroffen werden kann.

 

Anfrage Nr. 89 von Zita Pleštinská (H-0036/08)
 Betrifft: Wassernutzung zum Klimaschutz
 

Die auf allen Kontinenten fortschreitende Versteppung trägt zum Klimawandel bei, da sich aride Gebiete schnell erhitzen und so das lokale und regionale Klima verändern. Landschaften trocknen aufgrund des schnellen Abflusses von Regenwasser, aber auch infolge von Bodenmelioration und Rodungen aus. Der Bau von Regenwasserrückhaltebecken ist vor allem in Gebieten, die infolge der menschlichen Tätigkeiten ausgetrocknet sind, eine kostengünstige, schnelle, effektive und konfliktfreie Methode der Abmilderung extremer Wetterereignisse.

Steht die Kommission diesem neuen Konzept des Klimaschutzes mithilfe von Wasser, mit dem der Klimawandel durch alternative Methoden bekämpft werden soll, offen gegenüber?

Würde die Kommission ein Programm zum Bau von Regenwasserrückhaltebecken in bewohnten Gebieten als strategische Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels unterstützen?

 
  
 

Im Juli 2007 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre an. Diese Fragen sind schon heute eine große Herausforderung – und der Klimawandel wird das Problem voraussichtlich noch verschärfen, wie im Grünbuch der Kommission zur Anpassung an den Klimawandel(1) betont wird.

In der Mitteilung wird eine Reihe von Optionen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene aufgeführt, um der durch Wasserknappheit und Dürre entstandenen Herausforderung zu begegnen und die Probleme zu lindern. Es seien hier nur zwei Hauptwege genannt, die in der Mitteilung favorisiert werden: (1) Die vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie; (2) Das Wassersparen und alle Möglichkeiten zu einem sorgfältigeren Umgang mit der Ressource müssen Vorrang erhalten.

Diese Mitteilung basiert auf der Bewertung des Wassereinsparpotenzials der EU. In manchen Regionen könnte der Wasserverbrauch in Gebäuden um bis zu 30 % gesenkt werden. In einigen Städten kann der Wasserverlust durch lecke Leitungen Werte über 50 % erreichen. Eine Wasserverschwendung ähnlichen Ausmaßes wurde in Bewässerungsanlagen festgestellt. In Europa besteht daher ein riesiges Wassereinsparpotenzial. Das Wassersparen muss Vorrang erhalten, und alle Möglichkeiten zu einem sorgfältigeren Umgang mit der Ressource sind zu untersuchen.

Die einschlägige Politik muss auf einer klaren Hierarchie der Lösungsansätze für das Wasserproblem beruhen. Zusätzliche Wasserversorgungseinrichtungen sollten erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn andere Möglichkeiten, einschließlich einer sachgemäßen Wassertarifpolitik, erschöpft sind.

Alternativverfahren wie das Auffangen von Regenwasser werden in ganz Europa in zunehmendem Maße als mögliche Lösungen angesehen. Ihre Entwicklung unterliegt dem EU-Recht und muss dem Grundsatz der Hierarchie der Wasserpolitik entsprechen.

Im Anschluss an die Mitteilung hat die Kommission nun eine ausführliche Risiko- und Folgenabschätzung aller alternativen Wasserversorgungsoptionen, einschließlich des Auffangens von Regenwasser, in Angriff genommen.

Die Kommission wird die Ergebnisse dieser Folgenabschätzung im Follow-up-Bericht über die laut der Mitteilung zu ergreifenden Maßnahmen bis Ende 2008 vorlegen. Die ersten Ergebnisse sollen auf dem für Anfang September 2008 in Saragossa geplanten Treffen des Stakeholder-Forums vorgestellt werden.

In Bezug auf die von Dürren, Wüstenbildung und Landverödung betroffenen Entwicklungsländer beteiligt sich die Kommission aktiv an der Unterstützung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung. Programme zur Lösung dieses Problems enthalten natürlich Regelungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen. Die Kommission unterstützt auch spezielle Programme zur Wasserbewirtschaftung und zum Auffangen sowie zur Nutzung von Regenwasser als Teil ihres Entwicklungsprogramms. Schließlich ist die EU-Wasserinitiative auch ein privilegiertes Instrument, um bei der Verwirklichung der Ziele des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung und der in der Millenniums-Erklärung aufgestellten Entwicklungsziele voranzukommen.

 
 

(1)  KOM(2007) 354 endg.

 

Anfrage Nr. 90 von Inés Ayala Sender (H-0038/08)
 Betrifft: Durchsetzung des Straßenverkehrsrechts
 

Im Dritten Europäischen Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit (Kommission, 2003) wird ausdrücklich ein zentraler Vorschlag zur Gewährleistung der entsprechenden Durchsetzung der wichtigsten Sicherheitsregeln in den Bereichen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer und Verwendung der Sicherheitsgurte vorgestellt. Dies führte zu einer Empfehlung zu Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit (Kommission, 2003). Auf der Grundlage von der Empfehlung ähnlichen Vorschlägen ließ die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen, die zu dem Schluss kam, dass durch eine verstärkte Durchsetzung die jährliche Gesamtzahl der Straßenverkehrstoten in der EU um 14.000 und die Zahl der Verletzten um 680.000 gesenkt würde (ICF Consulting, 2003). In der Empfehlung heißt es, die Kommission werde bis Herbst 2007 bewerten, ob die Durchsetzungsmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten in ausreichender Weise verbessert wurden, und eventuell verbindlichere Rechtsvorschriften, etwa eine Richtlinie, vorschlagen.

Zu welchen Ergebnissen hat diese Bewertung geführt, und auf welche Weise wird die Kommission für eine bessere Durchsetzung des Straßenverkehrsrechts in den Mitgliedstaaten sowie für grenzübergreifende Zusammenarbeit sorgen?

 
  
 

Die Kommission hat in der Tat eine Bewertung vorgenommen, ob die Durchsetzungsmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten seit Annahme der Empfehlung der Kommission zu den Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich des Straßenverkehrsrechts in ausreichender Weise verbessert wurden.

Bedauerlicherweise fallen die Ergebnisse dieser Bewertung nicht positiv aus, da sich die Tendenz in der Straßenverkehrssicherheit nicht verbessert hat. Es stimmt zwar, dass die Zahl der Verkehrstoten 2004 um 6 % zurückging, aber im Jahr 2006 sank sie um 5 %, während im vorigen Jahr überhaupt kein Rückgang zu verzeichnen war. Im Zeitraum zwischen 2001 und 2007 ging die Zahl der Verkehrstoten um 20 % zurück; doch um das europäische Ziel einer Halbierung der Opferzahl bis 2010 zu erreichen, hätte der Rückgang 37 % betragen müssen.

Die Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften hat sich als besonders wirksames Instrument zur Verringerung der Zahl der Verkehrsunfälle über einen kurzen Zeitraum erwiesen. Angesichts der großen Vielfalt in Bezug auf Straßenverkehr und Fahrbahnbedingungen in der Europäischen Union ist es nicht angebracht, eine Harmonisierung der inländischen Rechtsvorschriften und Strafen für den Straßenverkehr in Betracht zu ziehen. Doch die inländischen Vorschriften und Strafen müssen von allen Kraftfahrern respektiert werden, wenn die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden soll; und zurzeit können wir nicht sicher sein, dass Kraftfahrer und Fahrzeughalter, die sich eines schweren Vergehens in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzmitgliedstaat schuldig gemacht haben, nach ihrer Rückkehr in die Heimat tatsächlich strafrechtlich verfolgt und belangt werden. Die Mechanismen für den Austausch von Daten zwischen den einzelstaatlichen Stellen bleiben begrenzt, und über bilaterale Abkommen konnte noch kein wirksames EU-weites System aufgebaut werden. Das ist eine ernsthafte Gesetzeslücke bei der Durchsetzung, wodurch die Wirksamkeit der Durchsetzung insgesamt und die Glaubwürdigkeit der Kontrollen in den Köpfen der einheimischen Kraftfahrer sinken. Hier gibt es eindeutig eine europäische Dimension und ein Problem, für das Europa eine Lösung liefern kann: Es wird ein System des Informationsaustauschs über Fahrzeugdaten benötigt, das den Mitgliedstaat, in dem ein Vergehen begangen worden ist, in die Lage versetzt, die oder den Schuldigen zu finden, unabhängig davon, wo diese Person in der Europäischen Union ansässig ist, und das es den zuständigen Behörden ermöglicht, die entsprechende Strafe gegen sie zu verhängen. Das wird die allgemeine Beachtung der mit der Straßenverkehrssicherheit verbundenen Vorschriften fördern und die Gleichbehandlung aller EU-Bürger vor dem Gesetz sichern.

 

Anfrage Nr. 91 von Reinhard Rack (H-0039/08)
 Betrifft: Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG
 

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 79/409/EWG(1)) dürfen die in Anhang II dieser Richtlinie angeführten Vogelarten in der gesamten Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der jeweiligen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften bejagt werden. Artikel 7 Absatz 3 der Vogelschutz-Richtlinie sieht weiters vor, dass die in Anhang II Teil 2 der Richtlinie angeführten Vogelarten nur in jenen Mitgliedstaaten bejagt werden dürfen, für die diese ausdrücklich im Anhang der Richtlinie genannt sind. Rabenvögel sind zurzeit in Österreich nicht jagdbar. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat sich die Anzahl der Rabenvögel seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union vor allem in Ostösterreich sehr zum Nachteil von Mensch und Tier erhöht.

Sieht die Kommission eine Möglichkeit, die Liste von Anhang II Teil 2 der Vogelschutz-Richtlinie im Nachhinein zu erweitern und die Rabenvögel für Österreich in die Liste aufzunehmen?

 
  
 

Der Herr Abgeordnete fragt, ob die Kommission eine Möglichkeit sieht, Anhang II Teil 2 der Vogelschutz-Richtlinie so anzupassen, dass die Rabenvögel für Österreich jagdbar würden.

Den österreichischen Behörden wie auch anderen interessierten Parteien, die sich in der Vergangenheit wegen dieser Angelegenheit an die Kommission gewandt haben, ist nachdrücklich dargelegt worden, dass die Überarbeitung von Anhang II der Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG(2)) ein sehr kompliziertes und langwieriges Verfahren ist, da es den vollständigen Rechtsetzungsprozess durch Mitentscheidung, an dem auch der Rat und das Parlament beteiligt sind, erforderlich macht.

In Anbetracht dessen hat die Kommission bereits deutlich gemacht, dass jede derartige Anpassung in einer strategischen Art und Weise gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten erfolgen muss; und sie muss auf umfassenden Informationen über den Erhaltungszustand der Arten in Anhang II beruhen. Ein solches Herangehen kann nicht nur zur Aufnahme bestimmter Arten in Anhang II, sondern auch zum Ausschluss dieser Arten aus dem Anhang führen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission nicht vor, Anhang II Teil 2 der Vogelschutz-Richtlinie anzupassen. Allerdings wird zurzeit an einigen Bewirtschaftungsplänen für Arten im Anhang II gearbeitet.

In Bezug auf das konkrete Problem Österreichs, das vor allem die Jagd auf Krähen zu betreffen scheint, hat die Kommission schon bei vielen Gelegenheiten den österreichischen Regionen den Vorschlag unterbreitet, durch umfassende Nutzung des Verfahrens zur Anwendung einer Ausnahmeregelung (Artikel 9 der Richtlinie) Abhilfe zu schaffen. Laut Artikel 9 der Richtlinie sind Abweichungen zur Abwendung „erheblicher Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten und Gewässern“ und aus einer Reihe anderer Gründe zulässig. Einige Länder haben diesen Ratschlag bereits für sich angenommen. Die Kommission kann diesen Rat nur immer wieder geben.

 
 

(1)  ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1.
(2)  ABl. L 103 vom 25.4.1979.

 

Anfrage Nr. 92 von Georgios Georgiou (H-0040/08)
 Betrifft: Ausstrahlung einer provozierenden Landkarte auf Euronews
 

Der Fernsehsender Euronews hat am 24. Januar 2008 erneut eine Karte ausgestrahlt, auf der FYROM als „Mazedonien“ ausgewiesen ist, was eine Provokation darstellt. Bekanntlich wird der Sender aus dem EU-Haushalt finanziell unterstützt, also auch von Griechenland und den übrigen europäischen Steuerzahleren.

Aus welchem mysteriösen Grund sieht sich der besagte Fernsehsender veranlasst, nicht den offiziellen (und von der europäischen EU anerkannten) Namen dieses Landes zu verwenden, sondern das Land als angebliches „Mazedonien“ darzustellen, obwohl ehemalige herausragende europäische Abgeordnete (Nikitas Kaklamanis, Stavros Xacharkos, Georgos Karatzaferis etc.) wiederholt in ihren öffentlichen Reden darauf hingewiesen haben, dass dieser Fernsehsender sehr oft diesen Irrtum begeht und den von den Nationalisten in Skopje benutzten Terminus verwendet?

 
  
 

Der Herr Abgeordnete hat die Kommission auf die Bezeichnung aufmerksam gemacht, mit der der Sender EuroNews am 24. Januar 2008 die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien benannt hat. EuroNews hatte die Bezeichnung „Mazedonien“ verwendet, die von der Europäischen Union nicht anerkannt ist.

Die Kommission kann nur ihre Antwort bekräftigen, die sie auf ähnliche Anfragen ehemaliger Abgeordneter gegeben hat, auf die der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage hinweist(1).

Die Kommission besitzt trotz der finanziellen Unterstützung, die sie EuroNews gewährt, keinerlei Befugnisse, sich in die inhaltliche Gestaltung der Sendungen einzumischen. Diese Bestimmungen sind integraler Bestandteil der redaktionellen Charta(2), die dem zwischen der Kommission und EuroNews geschlossenen Vertrag beigefügt ist und die dem Sender vollständige redaktionelle Freiheit garantiert, was eine entscheidende Voraussetzung für seine Glaubwürdigkeit ist.

Jeder Bürger kann allerdings direkt oder (bei kofinanzierten Programmen) über die Kommission Rechenschaft von EuroNews wegen der eventuell unterlassenen Bereitstellung fairer und ausgewogener Informationen verlangen.

Wie in den anderen Fällen auch, wird die Kommission jedoch den Verantwortlichen von EuroNews bei der nächsten regulären gemeinsamen Sitzung die Anfrage und die Bemerkungen des Herrn Abgeordneten übermitteln und sie um eine Erklärung ersuchen.

 
 

(1)  E-2913/04; E-3404/06; E-5053/06.
(2)  http://www.euronews.net/create_html.php?page=charta&lng=2 und http://www.euronews.net/create_html.php?lng=1&page=charta.

 

Anfrage Nr. 93 von María Isabel Salinas García (H-0042/08)
 Betrifft: Sofortmaßnahmen zur Unterbindung der Aussetzung der Gratisverteilung von Obst und Gemüse
 

Wegen rechtlicher Schwierigkeiten bei der Anwendung der kürzlich verabschiedeten Reform der GMO Obst und Gemüse besteht die Gefahr, dass die Erzeugerorganisationen im Laufe des Jahres 2008 keine Gratisverteilung ihrer Erzeugnisse vornehmen können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass wir uns in Bezug auf die Anwendung bestimmter Maßnahmen, für die die Finanzierung durch die Gemeinschaft garantiert wird, wenn diese Produkte vom Markt genommen und kostenlos verteilt werden, in einem Übergangsjahr befinden, da diese Maßnahmen erst im Jahre 2009 zur Anwendung kommen sollen. Dadurch wird den wirtschaftlich schwächsten sozialen Schichten der Zugang zu gesundem Obst und Gemüse vorenthalten.

Beabsichtigt die Kommission Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gratisverteilung ausgesetzt wird, obschon sie für die Bürger und den Sektor gleichermaßen positiv ist?

Falls ja, wann wird sie diese Maßnahmen einleiten?

 
  
 

Die Kommission teilt die Meinung der Frau Abgeordneten zur Bedeutung der Gratisverteilung sowohl für die Bürger als auch für den Sektor Obst und Gemüse.

Die Kommission hat tatsächlich schon Schritte ergriffen, um für 2008 jede unnötige Unterbrechung von Maßnahmen zu vermeiden, mit denen Produkte vom Markt genommen werden. Um einen reibungslosen Übergang zu der reformierten Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) Obst und Gemüse zu ermöglichen, ist vorgesehen, auf der Tagung des Verwaltungsausschusses am 20. Februar einen Vorschlag mit den entsprechenden Veränderungen der Durchführungsbestimmungen vorzulegen.

Die Übergangsvorschriften sollen Mitgliedstaaten das Recht geben, Marktrücknahmen, einschließlich der Gratisverteilung, ab 1. Januar 2008, also vor der Einführung der nationalen Strategie, zu erstattungsfähigen Ausgaben zu machen. Diesbezüglich werden mehrere Bedingungen zu erfüllen sein.

Vor allen Dingen muss der Mitgliedstaat dafür sorgen, dass seine 2008 verabschiedete nationale Strategie auch Rücknahmen beinhaltet. Zweitens werden die Erzeugerorganisationen ihre operationellen Programme abändern müssen, um den Anforderungen der reformierten GMO Obst und Gemüse zu entsprechen, sobald die nationale Strategie aufgestellt worden ist und bevor ein Antrag auf die damit in Verbindung stehende Zahlung gestellt wird. Zudem müssen die Marktrücknahmemaßnahmen ansonsten den Anforderungen des neuen Systems entsprechen, einschließlich der Anforderungen im Hinblick auf Kontrollen.

 

Anfrage Nr. 94 von Anni Podimata (H-0044/08)
 Betrifft: Feste Abfälle und Klimawandel
 

Die Politik der Europäischen Union zielt u.a. ab auf die endgültige Stilllegung und Nachsorge unkontrollierter Deponien, die obligatorische Verarbeitung aller festen Abfälle vor ihrer Verbringung auf die Deponie, die Nutzung der Abfälle als Energiequelle sowie das Recycling von Verpackungsabfällen (Richtlinien 75/442/EWG(1), 1999/31/EG(2), 2004/12/EG(3), 2006/12/EG(4)). Durch Zersetzung fester Abfälle entsteht Biogas, das grundsätzlich Methan und Kohlendioxid enthält, Gase, die für den Klimawandel verantwortlich sind. Dennoch ist Griechenland, wie die Tageszeitung Kathimerini berichtet, bei der Bewirtschaftung fester – und vor allem gefährlicher – Abfälle im Rückstand.

Welches ist die jüngste offizielle Information, die die Kommission von Griechenland zur endgültigen Stilllegung unkontrollierter Abfalldeponien erhalten hat? An welcher Stelle steht das Land im Vergleich zu den anderen Mitgliedstaaten, was das Recycling von Verpackungen betrifft? Wie ist der Stand in Bezug auf die Behandlung und Entsorgung gefährlicher Industrieabfälle, da etwa 60% der gesamten Jahresproduktion auf vorübergehenden Deponien abgelagert wird?

 
  
 

Bei der Kommission ist eine beträchtliche Anzahl von Beschwerden über den Betrieb wilder oder unkontrollierter Deponien in Griechenland eingegangen, auf denen die Abfallentsorgung eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt und der Umwelt schadet. Um diese Praxis zu beenden, hat die Kommission ein horizontales Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, bei dem es um den Betrieb aller wilden bzw. unkontrollierten Deponien in Griechenland geht. In ihrem Urteil vom 6. Oktober 2005 (in der Rechtssache C-502/03), erklärte der Europäische Gerichtshof, dass Griechenland seinen Verpflichtungen im Sinne der Artikel 4, 8 und 9 der geänderten Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle(5) (nunmehr Richtlinie 2006/12/EG(6) – Abfallrahmenrichtlinie) nicht nachgekommen sei. Im Urteil wurde festgestellt, dass in Griechenland mindestens 1 125 wilde bzw. unkontrollierte Deponien betrieben werden. Griechenland muss jetzt dieses Urteil in Übereinstimmung mit Artikel 228 des EG-Vertrags befolgen. Daher haben die griechischen Behörden einen neuen nationalen Abfallbewirtschaftungsplan angenommen und ihre regionalen Abfallbewirtschaftungspläne aktualisiert. Ziel dieser neuen Pläne ist die Schließung und Sanierung aller wilden bzw. unkontrollierten Mülldeponien bis Ende 2008 und als Ersatz dafür die Einrichtung einer angemessenen Abfallentsorgungsinfrastruktur.

Wie von den griechischen Behörden bereits im Oktober 2007 mitgeteilt wurde, haben die griechischen Behörden die Schließung und Sanierung von 1 038 wilden bzw. unkontrollierten Deponien beschlossen, wobei für 774 Deponien die notwendigen Sanierungsarbeiten bereits laufen. Die Dienststellen der Kommission arbeiten an der Auswertung dieser Informationen und werden alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Griechenland das Urteil des EuGH befolgt.

Die Kommission sammelt Informationen über Recyclingraten in Mitgliedstaaten im Zuge der Überprüfung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften. Im Jahr 2005 erreichte Griechenland eine Recyclingrate von 41,8 %. Damit wurde der (für 2001 festgelegte) vorherige Zielwert von 25 % Recycling zwar überboten, liegt aber noch unter der Zielvorgabe von 55 % für das Recycling von Verpackungen, die Griechenland im Jahr 2011 erreichen soll. Die genauen Angaben für Griechenland und für andere Mitgliedstaaten finden Sie unter http://ec.europa.eu/environment/waste/packaging/data.htm"

.

Es sei darauf hingewiesen, dass die auf dieser Seite gegebenen Auskünfte Änderungen unterliegen können, wenn die Länder Aktualisierungen bzw. Korrekturen zu den von ihnen gelieferten Daten vornehmen.

Die Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle in Griechenland unterliegt der Kontrolle der Kommission. Griechenland hat keinen hinreichenden Bewirtschaftungsplan für gefährliche Abfälle erstellt und lässt zu, dass die meisten der anfallenden gefährlichen Abfallarten unkontrolliert entsorgt werden, was einen Verstoß gegen mehrere zentrale Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie darstellt, die den Hauptpfeiler der EU-Rechtsvorschriften zur Gewährleistung einer umweltgerechten Abfallbewirtschaftung in den Mitgliedstaaten bildet.

Nach Erhalt einer letzten Mahnung im Dezember 2005 änderte Griechenland seinen nationalen Rechtsrahmen für die Bewirtschaftung von gefährlichen Abfällen und stellte einen neuen Bewirtschaftungsplan auf, der im März 2007 der Kommission übermittelt wurde. Trotz der Aufstellung dieses Plans kommt Griechenland seinen Verpflichtungen noch immer nicht nach.

Nach Auffassung der Kommission ist der Plan zu allgemein gehalten und stützt sich nicht auf eine kohärente Abfallbewirtschaftungsstrategie. Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass der vorgelegte Abfallbewirtschaftungsplan insbesondere hinsichtlich der Ausweisung geeigneter Deponien nicht genau genug formuliert wurde und dass das Verzeichnis der gefährlichen Abfälle noch nicht für alle Abfallgruppen erschöpfend ist. Tausende Tonnen an Abfall sollen bis zu ihrer Beseitigung oder Verwertung „zwischengelagert“ werden. Griechenland hat eingeräumt, dass 600 000 t gefährlicher Abfälle sich an Lagerorten befinden, die von den griechischen Behörden als „grundsätzlich kontaminiert“ eingestuft werden.

Die griechischen Behörden haben das Problem zwar erkannt und Abhilfe zugesagt, doch bringt der vorgelegte Abfallbewirtschaftungsplan noch immer keine Lösung des Problems. Deshalb hat die Kommission im Januar 2008 beschlossen, den Fall an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen.

 
 

(1)  ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39.
(2)  ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1.
(3)  ABl. L 47 vom 18.2.2004, S. 26.
(4)  ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 9.
(5)  ABl. L 194 vom 25.7.1975.
(6)  ABl. L 114 vom 27.4.2006.

 

Anfrage Nr. 95 von Philip Bushill-Matthews (H-0045/08)
 Betrifft: Einsatz von Gammastrahlenscannern bei Einwanderungskontrollen
 

Kann die Kommission bestätigen, dass es in keiner Weise gegen die Euratom-Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Strahlung verstößt, wenn die britischen Einwanderungsbehörden in britischen Häfen Gammastrahlengeräte zur Durchleuchtung von Lastkraftwagen einsetzen, um mögliche illegale Einwanderer aufzuspüren?

Würde die Kommission alle Mitgliedstaaten dazu aufrufen, die allgemeine Einführung und Verwendung derartiger Geräte in Erwägung zu ziehen, nachdem ihre Wirksamkeit bei der Verringerung der Anzahl illegaler Einwanderer, vor allem auf der Strecke Calais-Dover, unzweifelhaft feststeht?

 
  
 

Richtlinie 96/29 Euratom des Rates(1), die Richtlinie über die grundlegenden Sicherheitsnormen, verlangt von den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Arten von Tätigkeiten, bei denen es zur Exposition durch ionisierende Strahlen kommt, vor ihrer Einführung gerechtfertigt werden. Das bedeutet, es wird eine Analyse des gesellschaftlichen Nutzens angestellt, der durch diese Tätigkeit erbracht wird, und es wird nachgewiesen, dass der Nettonutzen positiv ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Tätigkeit gerechtfertigt ist, obliegt jedoch den Regierungen der einzelnen Staaten.

Versteckte Personen werden einer potenziellen Strahlenexposition ausgesetzt, wenn man Fahrzeuge mit Röntgenstrahlern durchleuchtet, um illegaler Einwanderung zu begegnen. Richtlinie 97/43/Euratom(2) des Rates enthält besondere Bestimmungen zur Exposition von Personen im Rahmen so genannter „medizinisch-rechtlicher Verfahren“, d. h. von Verfahren zu rechtlichen Zwecken ohne medizinische Indikation, wie z. B. Sicherheitskontrollen. Vor allem Artikel 4 Absatz 2 Ziffer c dieser Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass besonders darauf geachtet wird, dass die Dosis aufgrund medizinisch-rechtlicher Expositionen so niedrig gehalten wird, wie dies möglich und vertretbar ist.

Das Problem der Rechtfertigung bei dieser sehr vielschichtigen Kategorie von Verfahren wurde von Strahlenschutzexperten und Interessenvertretern auf einer von der Kommission organisierten Konferenz (Dublin, 2002)(3) erörtert. Eine zweite Konferenz dieser Art wird für das laufende Jahr vorbereitet.

Ferner müssen beim Durchleuchten von Fahrzeugen mit Röntgenstrahlen auch andere Bestimmungen der Richtlinie über die grundlegenden Sicherheitsnormen vollständige Beachtung finden, was z. B. den Schutz der Personen, die die entsprechenden Geräte bedienen, gegebenenfalls auch den Schutz der LKW-Fahrer sowie unbeteiligter Zuschauer usw. betrifft.

Zu der Frage, ob die Kommission andere Mitgliedstaaten dazu aufruft, die allgemeine Verwendung der beschriebenen Geräte in Erwägung zu ziehen, muss betont werden, dass die Gemeinschaft hierfür nicht zuständig ist. Der Schengener Grenzkodex(4) legt nur die allgemeinen Modalitäten dafür fest, wie die Grenzkontrollen vorzunehmen sind. Neben den im Anhang VI des Kodex verankerten Vorschriften sind die Einzelheiten der Verfahren für die Kontrollen von den Mitgliedstaaten gemäß einzelstaatlichem Recht zu entscheiden Dazu gehören auch Entscheidungen über die entsprechenden Geräte und Ausrüstungen. Letzteres schließt die Möglichkeit der Kofinanzierung einzelstaatlicher Geräte und Ausrüstung aus Mitteln des Außengrenzenfonds(5) nicht aus.

 
 

(1)  Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen,  ABl. L 159 vom 29.06.1996.
(2)  Richtlinie 97/43/Euratom des Rates vom 30. Juni 1997 über den Gesundheitsschutz von Personen gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition und zur Aufhebung der Richtlinie 84/466/Euratom,  ABl. L 180 vom 09.07.1997.
(3)  Medico-legal exposures, exposures with ionizing radiation without medical indication, Proceedings of the international symposium, Dublin, 4-6 September 2002, Radiation Protection 130 (Medizinisch-rechtliche Expositionen, Expositionen mit ionisierender Strahlung ohne medizinische Indikation. Tätigkeitsbericht des internationalen Symposiums in Dublin, 4.-6. September 2002. Strahlenschutz 130).
(4)  Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen,  ABl. L 105 vom 13.4.2006.
(5)  Artikel 5 der Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“,  ABl. L 144 vom 6.6.2007.

 

Anfrage Nr. 96 von Marek Aleksander Czarnecki (H-0046/08)
 Betrifft: Unterbindung des Handels mit von Robbenprodukten
 

Im September 2006 fand die Schriftliche Erklärung Nr. 0038/2006 zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union unter den Mitgliedern des Europäischen Parlaments eine ungewöhnlich starke Unterstützung. Leider sind bislang jedoch keinerlei positive Auswirkungen dieser Erklärung zu verzeichnen. Junge Robben werden nach wie vor gewerbsmäßig gejagt, wobei gegen elementare Prinzipien verstoßen und den Tieren bei lebendigem Leib das Fell abgezogen und danach der Rest des Körpers zurück ins Meer geworfen wird. Die auf diese Weise erjagten Felle werden anschließend dann auch in der EU ganz legal verkauft.

Welche Maßnahmen leitet die Kommission ein, um den Handel mit Robbenprodukten zu unterbinden?

 
  
 

In ihrer Antwort vom 16. Januar 2007 auf die Schriftliche Erklärung Nr. 0038/2006 des Parlaments anerkannte die Kommission die starke öffentliche Besorgnis hinsichtlich der tierschutzbezogenen Aspekte der Robbenjagd und verpflichtete sich, eine vollständige objektive Bewertung der tierschutzbezogenen Aspekte der Robbenjagd vornehmen zu lassen und, aufgrund der erzielten Ergebnisse, dem Parlament eine entsprechende Rückmeldung mit möglichen Rechtsetzungsvorschlägen, sofern diese durch die Situation gerechtfertigt würden, zukommen zu lassen.

Im Rahmen dieses Bewertungsprozesses bat die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) um Erstellung eines unabhängigen wissenschaftlichen Gutachtens über die tierschutzbezogenen Aspekte des Tötens und der Enthäutung von Robben. Am 6. Dezember 2007 nahm die EBLS ihr wissenschaftliches Gutachten an, in dem sie erklärte, dass es „nur eine begrenzte Anzahl quantitativer Studien gibt, die in durch Fachleute begutachteten Zeitschriften veröffentlicht worden sind, um als Grundlage für die Wirksamkeit verschiedener Tötungsmethoden mit einem ausreichend hohen Maß an Sicherheit verwendet zu werden“. Die EBLS kam auch zu dem Schluss, dass „es möglich sei, Robben rasch und wirksam zu töten, ohne ihnen vermeidbare Schmerzen bzw. Qualen zuzufügen. Allerdings legte die Sachverständigengruppe auch Beweise dafür vor, dass wirksames und humanes Töten in der Praxis nicht immer der Fall sind.

Zurzeit werden Fragen des Managements, der Überwachung und der Durchsetzung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Robbenjagd im Zuge einer von der Kommission finanzierten Folgenabschätzung untersucht, die bis Ende Februar abgeschlossen werden soll. In dieser Folgenabschätzung werden die potenziellen Auswirkungen eines möglichen Verbots von Produkten beurteilt, die aus der Spezies Robben gewonnen werden, wobei der Schwerpunkt auf handelspolitischen, rechtlichen und sozioökonomischen Aspekten liegen soll. Die Kommission hat ferner eine öffentliche Aussprache im Internet auf den Weg gebracht, um ein breites Spektrum von Meinungen zum Handel mit Robbenerzeugnissen sowie über Bedenken zum Robbenfang im Allgemeinen bzw. zu Tierschutzaspekten im Besonderen zu erhalten.

Die Kommission wird eine Entscheidung über die politische Reaktion auf der Grundlage ihrer eigenen Folgenabschätzung treffen, wobei sie die Ergebnisse der eingangs erwähnten Maßnahmen mit in Betracht ziehen wird.

 

Anfrage Nr. 97 von Danutė Budreikaitė (H-0048/08)
 Betrifft: Durchführung der Datenschutzrichtlinie
 

Die Durchführung der Richtlinie 2006/24/EG(1) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, hat in Litauen zahlreiche Probleme und Unklarheiten aufgeworfen. Es erhob sich die Frage, wer die Anschaffung und Instandhaltung der Ausrüstung finanzieren soll, die für die Durchführung der Richtlinie – Speicherung der Daten im Zusammenhang mit Telefongesprächen, der Übermittlung von SMS-Nachrichten, erfolglosen Anrufversuchen und anderer Daten über einen Zeitraum von 12 Monaten – erforderlich ist. Nach der litauischen Verfassung hat der Staat nicht das Recht, die Pflicht zur Gewährleistung des Schutzes der Gesellschaft und der öffentlichen Ordnung privaten Wirtschaftsbeteiligten zu übertragen, um diese Aufgaben mit nichtstaatlichen Mitteln durchführen zu lassen.

Kann die Kommission mitteilen, wer die Kosten der Kommunikationsunternehmen für die Anschaffung der Ausrüstung in den EU-Mitgliedstaaten übernimmt? Wie wird die Datenschutzrichtlinie in den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt? Welche Garantien für den Schutz der Bürger vor einem Missbrauch der sie betreffenden Daten gibt es?

 
  
 

Die Richtlinie zur Datenvorratsspeicherung verpflichtet die Mitgliedstaaten, von Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste bzw. Betreibern öffentlicher Kommunikationsnetze zu verlangen, dass von ihnen Verkehrs- und Standortdaten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens 24 Monaten auf Vorrat gespeichert werden und gewährleistet wird, dass diese Daten für die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten zur Verfügung stehen. Somit erlegt die Richtlinie im Grunde genommen den Anbietern von Kommunikationsdiensten bzw. den Betreibern von Netzen Verpflichtungen zur Vorratsspeicherung der genannten Daten für einen entsprechenden Zeitraum unter bestimmten Bedingungen auf.

Diese Verpflichtungen können Kommunikationsdiensteanbietern und Betreibern von Netzen beträchtliche Mehrkosten verursachen. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch nicht, den Anbietern bzw. Betreibern Kosten zu erstatten, die ihnen im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen entstehen.

Soweit Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen gewähren möchten, die auf Kosten im Zusammenhang mit der Datenvorratsspeicherung bezogen sind, müssen sie dies gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag der Kommission anzeigen. Zudem könnten solche Beihilfen nur genehmigt werden, wenn eine der in Artikel 87 Absatz 2 bzw. Absatz 3 des EG-Vertrags genannten Ausnahmen anwendbar wäre. Das würde vor allem erforderlich machen, dass die Hilfe Anreizwirkung haben muss, d. h. diese Hilfe dazu beiträgt, ein Ziel zu erreichen, das über die reine Erfüllung von Verpflichtungen, die sich ohnehin aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaften ergeben, hinausgeht.

Im November vorigen Jahres lud die Kommission alle Mitgliedstaaten zu einem Treffen über die Umsetzung der Richtlinie zur Datenvorratsspeicherung ein. Dabei gab es unter anderem eine Diskussion am Runden Tisch über die Konzepte der Mitgliedstaaten bezüglich einer Erstattung der Kosten, die infolge der Richtlinie entstehen, und es wurde ein breites Spektrum von Verfahren aufgezeigt.

Zwischen den Konzepten der einzelnen Mitgliedstaaten gibt es beträchtliche Unterschiede. So führt z. B. ein Mitgliedstaat Systeme ein, mit deren Hilfe Betreibern die entstehenden Mehrkosten erstattet werden und die auch eine vorherige und nachherige Prüfung der Kosten der Betreiber beinhalten sollen, um einen kostenneutralen Ansatz zu gewährleisten. Andere wieder sehen ein System vor, mit dem Zahlungen an Betreiber auf der Grundlage einer Reihe von im Voraus festzulegender Gebühren ohne Prüfung der konkreten Bemessungsgrundlage der einzelnen Anbieter geleistet werden können. Viele Mitgliedstaaten haben nicht vor, Mehrkosten zu erstatten, die Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste infolge der Richtlinie entstehen. Schließlich gibt es einige andere Mitgliedstaaten, die noch immer an der Prüfung der vollständigen Auswirkungen eines Kostenerstattungssystems arbeiten und sich noch keinen endgültigen Standpunkt erarbeitet haben. Der Bericht über das Treffen im November 2007 kann auf der Europa-Website der Kommission(2) eingesehen werden.

Was die Umsetzung in einzelstaatliches Recht angeht, hätten die Mitgliedstaaten die Richtlinie spätestens bis zum 15. September in ihr einzelstaatliches Recht umsetzen müssen. Bis auf den heutigen Tag haben 12 Mitgliedstaaten der Kommission ihre Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt. Im November des Vorjahres leitete die Kommission erste Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten ein, die bis dahin der Kommission ihre Umsetzungsmaßnahmen noch nicht mitgeteilt hatten. Einen Überblick darüber, wie der Stand der Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten ist, kann dem Bericht über das Treffen im November 2007 entnommen werden.

Die Richtlinie zur Datenvorratsspeicherung bietet auch wichtige Garantien gegen den Missbrauch von Daten, die laut Richtlinie auf Vorrat zu speichern sind. Die strikte Zweckbindung der Richtlinie bedeutet, dass auf Vorrat gespeicherte Daten nicht von privatwirtschaftlichen Unternehmen bzw. von Privatpersonen verwendet werden können. Zudem sind die Mitgliedstaaten ohnehin an die Verpflichtung gebunden, dafür zu sorgen, dass Bestimmungen in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften bezüglich des Zugangs zu Daten, die auf Vorrat gespeichert werden, der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen, sowie die volle Respektierung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit zu gewährleisten. Die durch die Richtlinie 95/46 vorgesehene allgemeine Datenschutzregelung bleibt für die Datenvorratsspeicherung durch die Betreiber gültig.

Diese Bestimmungen werden zudem noch ergänzt durch strenge Anforderungen an die Datensicherheit, die gegen den unbeabsichtigten Verlust bzw. den unberechtigten Zugang zu diesen Daten schützen sollen. So sieht die Richtlinie beispielsweise vor, dass Kommunikationsdiensteanbieter und Netzbetreiber dafür Sorge tragen müssen, dass ausschließlich „besonders ermächtigten Personen“ Zugang zu den Daten gewährt werden darf. Die Richtlinie verlangt weiterhin einzelstaatliche Maßnahmen, um zu sichern, dass der vorsätzliche Zugang zu oder die vorsätzliche Übermittlung von auf Vorrat gespeicherten Daten, was nicht im Einklang mit dem einzelstaatlichen Recht geschieht, mit entsprechenden Sanktionen bestraft werden, einschließlich der Möglichkeit verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Sanktionen.

 
 

(1)  ABl. L 105 vom 13.4.2006, S. 54.
(2)  http://ec.europa.eu/justice_home/news/events/news_events_en.htm.

 

Anfrage Nr. 98 von Ryszard Czarnecki (H-0049/08)
 Betrifft: Veröffentlichungen des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) über Auswahlverfahren für Laufbahnen in den europäischen Institutionen in den Amtssprachen der Europäischen Union
 

Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) hat im Amtsblatt C 279A vom 22. November 2007 Informationen über das Auswahlverfahren EPSO/AD/113/07 (Referatsleiterinnen und Referatsleiter im Übersetzungsdienst) sowie weitere Auswahlverfahren (z. B. EPSO/AD/108-110-112/07 und EPSO/AD/114/07) lediglich in den drei Amtssprachen Englisch, Französisch und Deutsch veröffentlicht. Auf Informationen in polnischer Sprache sowie in den acht Sprachen, die das Auswahlverfahren unmittelbar betrifft, wurde verzichtet. Gemäß Verordnung des Rates Nr. 1(1) verfügen alle Amtssprachen über den gleichen Status (Artikel 1) und müssen Schriftstücke von allgemeiner Geltung in allen Amtssprachen abgefasst werden (Artikel 4).

Wie wird die Kommission das Problem fehlender Sprachfassungen in den Informationen über Auswahlverfahren von EPSO lösen?

 
  
 

Die Kommission möchte dem Herrn Abgeordneten versichern, dass alle Sprachfassungen des Amtsblatts (einschließlich der polnischen) eine Zusammenfassung aller Informationen über Auswahlverfahren in der entsprechenden Sprache enthalten, mit einem Verweis darauf, wo die Information in vollem Wortlaut zu finden ist. Alle Bewerberinnen und Bewerber haben somit, unabhängig davon, welche Sprachfassung des Amtsblatts sie zurate ziehen möchten, gleiche Chancen auf Einholung von Informationen zu einem Auswahlverfahren. Die Sprachenregelung, die für die Sprachen gilt, die in den Auslesetests für Auswahlverfahren zu verwenden sind, resultiert aus der Entscheidung, die auf der Sitzung des EPSO-Verwaltungsrates am 8. Mai 2007 (in dem jedes EU-Organ vertreten ist) angenommen wurde. Zurzeit werden Auslesetests in Französisch, Englisch bzw. Deutsch durchgeführt.

 
 

(1)  ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385.

 

Anfrage Nr. 99 von Costas Botopoulos (H-0053/08)
 Betrifft: Korruption in Griechenland
 

Die Korruption hat in Griechenland besorgniserregende Ausmaße angenommen. Nach Informationen von Transparency International gibt einer von fünf griechischen Bürgern zu, Bestechungsgelder gezahlt zu haben, um eine Angelegenheit im öffentlichen oder privaten Bereich voranzubringen. Die Korruptionsfälle betreffen in erster Linie Dienstleistungen, wie öffentliche Krankenhäuser, Bauämter, Steuerbehörden, Banken, Gemeindeverwaltungen- und Präfekturen, wobei in den letzten Jahren eine Ausdehnung bis hin zur Justiz festzustellen ist. Es wird geschätzt, dass der Gesamtbetrag dieser illegalen Geschäfte im Jahr 2007 bei über 600 Millionen Euro lag.

Ist die Kommission über die wachsende Korruption in Griechenland informiert und welches sind ihres Erachtens die Hauptursachen? Über welche Daten verfügt sie und wie bekämpft sie die Korruption im Zusammenhang mit der Verwendung von Gemeinschaftsmitteln in Griechenland? Wie kann sie zur Eindämmung dieser Phänomene beitragen? Inwieweit wirkt sich ihres Erachtens die zunehmende Korruption auf die wirtschaftliche und soziale Konvergenz zwischen Griechenland und den übrigen europäischen Ländern aus?

 
  
 

Der Kommission sind die von Transparency International veröffentlichten Daten bekannt.

Die Kommission verfügt nicht über vollständige Daten bezüglich der von den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Korruption, vor allem im öffentlichen Sektor, angewandten Methoden. Die Kommission kann daher nicht beurteilen, inwieweit sich die zunehmende Korruption in Griechenland auf die wirtschaftliche und soziale Konvergenz zwischen Griechenland und den übrigen europäischen Ländern auswirken könnte.

Vor diesem Hintergrund ist die EU auf dem Gebiet der Bekämpfung der Korruption sehr aktiv gewesen und hat ein umfassendes Bündel von Rechtsakten verabschiedet, mit denen diesem Phänomen der Kampf angesagt wird.

Nach Einführung des EU-Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften im Jahr 1995 befasste sich ein 1996 ausgearbeitetes Protokoll mit der Frage der Korruption in Bezug auf die finanziellen Interessen der Gemeinschaften.

1997 wurde das Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, ausgearbeitet. Mit dem Übereinkommen wird Bestechung, an der Beamte beteiligt sind, unter Strafe gestellt, und die Forderung an die Mitgliedstaaten gerichtet, Rechtssachen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, auch wenn es dabei um einen Beamten eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union geht. Seit September 2005 ist das Übereinkommen nun in Kraft.

Der Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor wurde im Juli 2003 angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Straftatbestand der Bestechung im privaten Sektor vorzusehen, ob daran nun Unternehmen mit oder ohne Erwerbszweck beteiligt sind. Im Juni 2007 nahm die Kommission einen Durchführungsbericht an, in dem festgestellt wurde, dass sich die Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses in das einzelstaatliche Recht der Mitgliedstaaten noch in einem sehr frühen Stadium befinde.

Die Kommission verhindert und bekämpft die Korruption unter anderem durch ständige Förderung von Rechtsakten, mit denen Bestechung und Bestechlichkeit von Beamten unter Strafe gestellt wird, durch die Vertiefung der Analyse dieser Erscheinung mithilfe von Studien und Umfrageinstrumenten wie etwa des Eurobarometers, durch Finanzierung von Anti-Korruptionsinitiativen von öffentlichen Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen, aber auch durch Unterstützung der einzelstaatlichen Behörden in ihrem Kampf gegen Korruption durch Prävention, Abschreckung und Stärkung der Rechtsetzung.

 

Anfrage Nr. 100 von Bairbre de Brún (H-0054/08)
 Betrifft: Unterirdische Verlegung von Stromleitungen
 

Beabsichtigt die Kommission, Vorschläge für Rechtsvorschriften über die Unterirdische Verlegung von Stromleitungen vorzulegen?

Gibt es seitens der Kommission insbesondere Leitlinien für das beste Vorgehen bei der Verlegung von Hochspannungsleitungen in Wohngebieten?

 
  
 

Die Kommission hat nicht vor, Rechtsvorschriften über die unterirdische Verlegung von Stromleitungen vorzulegen.

Zum Aufgabenbereich der Kommission gehört weder die Auswahl der Trasse für eine Stromverbindung noch die Festlegung der dafür einzusetzenden Technologie. Dies wird dem Projektträger überlassen, der die Bedingungen einhalten muss, die ihm von den Behörden des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Länder vorgeschrieben werden.

Wie in der Antwort der Kommission auf die mündliche Anfrage H-0895/07(1) zu einem irischen Projekt für eine Stromleitung ausgeführt wurde, sind die von den Mitgliedstaaten bestimmten Behörden für die Planungs- und Genehmigungsverfahren unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften verantwortlich.

Leitlinien für das beste Vorgehen bei der Verlegung von Hochspannungsleitungen in Wohngebieten werden von der Kommission nicht herausgegeben. Die Empfehlung 1999/519/EG des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz) legt einen Rahmen für Mindestgrenzwerte und Referenzwerte fest, aber für die Durchführung von Maßnahmen bleiben die Mitgliedstaaten zuständig.

 
 

(1)  Die Antwort wurde am 11. Dezember 2007 in mündlicher Form erteilt.

 

Anfrage Nr. 101 von Robert Evans (H-0057/08)
 Betrifft: European City Guide
 

Ist der Kommission bekannt, dass European City Guide und seine Tochterunternehmen ihre Geschäftstätigkeit nicht eingestellt haben und nach wie vor Unternehmen in der gesamten EU in die Irre führen?

Warum enthält die Richtlinie 2005/29/EG(1) über unlautere Geschäftspraktiken keine Vorschriften zu Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen? Beabsichtigt die Kommission, Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen nachträglich in die Richtlinie aufzunehmen?

 
  
 

Der Kommission ist bekannt, dass der „European City Guide“ und ähnliche Verzeichnis-Unternehmen noch immer bestehen, und sie geht auch weiterhin zahlreichen Schreiben von Parlamentariern und Unternehmen nach.

Wie die Kommission bereits in der Vergangenheit erklärt hat, betrifft dieses Problem die geschäftlichen Beziehungen zwischen einzelnen Unternehmen (B2B-Beziehungen), so dass ein großer Teil der Verbraucherschutzbestimmungen der EU hierauf nicht anwendbar ist. Eine Ausnahme bildet Richtlinie 2006/114/EC des Parlaments und des Rates über irreführende und vergleichende Werbung.

Die zuständigen Gerichte und/oder öffentlichen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, von denen aus solche Systeme betrieben werden, sind dazu befugt, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob eine Werbemitteilung irreführend ist, um dann entsprechende Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten.

Mehrere zuständige Behörden und Gerichte, zum Beispiel in Spanien und Belgien, haben bereits gegen diese Praktiken Strafverfolgsmaßnahmen ergriffen.

Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) erfasst nicht die Geschäftspraktiken zwischen einzelnen Unternehmen (B2B), da es keine Gründe für eine größtmögliche Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu Akten unlauterer Geschäftspraxis (z. B. irreführende Werbung im B2B-Verhältnis, d. h. zwischen einzelnen Unternehmen, sklavische Nachahmung, Verunglimpfung) gab.

Die vollständige Harmonisierung der entsprechenden Rechtsvorschriften mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zwischen Unternehmen und Verbrauchern („B2C“) war bereits ein sehr ehrgeiziger Vorschlag, der aber gescheitert wäre, wenn man seinen Geltungsbereich auf unlautere Geschäftspraktiken zwischen einzelnen Unternehmen („B2B“) hätte ausdehnen wollen.

Die Beratungen im Rat haben gezeigt, dass es keinen Konsens über die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie zwecks Erfassung der unlauteren B2B-Geschäftspraktiken gab.

Es sei außerdem betont, dass nicht alle Mitgliedstaaten über ein System zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken verfügen.

Einige Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland, Österreich und Schweden) sprachen sich für die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf Akte unlauterer Geschäftspraxis aus. Andere (wie das Vereinigte Königreich, Frankreich und Irland) unterstützten den Verbraucherschutz, waren aber gegen die Einführung eines vollständig harmonisierten Systems zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken auf EU-Ebene.

Obwohl die Kommission nicht gegen Unternehmen einschreiten kann, die sich solcher Praktiken bedienen, bemüht sie sich, dieses Problem stärker ins Bewusstsein zu rücken, indem sie europäischen Berufsvereinigungen diesen Sachverhalt darlegt. Außerdem hat sich die Kommission schriftlich an die zuständigen Behörden in den entsprechenden Mitgliedstaaten, einschließlich der Behörden in Spanien, gewandt, um auf ein Fortbestehen dieser Situation hinzuweisen und um weitere Auskünfte zu dieser Frage zu erbitten. Auf einige dieser Schreiben erwartet die Kommission noch Antworten.

 
 

(1)  ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22.

 

Anfrage Nr. 103 von Athanasios Pafilis (H-0062/08)
 Betrifft: Risiken des Einsatzes von Kompaktleuchtstofflampen
 

Die EU und die Regierungen der Mitgliedstaaten fördern die Ersetzung von Glühlampen durch Kompaktleuchtstofflampen, da auf diese Weise Energie gespart werden kann. Diese Lampen, die für die Verbraucher teurer in der Anschaffung sind, enthalten 5 Milligramm Quecksilber, dessen Verwendung wegen seiner hohen Toxizität und der unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Gesundheit verboten worden ist.

Welche Maßnahmen hat die Kommission zur sicheren Entsorgung gebrauchter Leuchtstofflampen ergriffen, damit diese das in ihnen enthaltene Quecksilber nicht auf städtischen Mülldeponien freisetzen? Was hat die Kommission unternommen, um die Verbraucher über die Gefahren sowie über die Maßnahmen aufzuklären, die ergriffen werden müssen, wenn solche Lampen beschädigt oder zerstört werden oder wenn deren toxischer Inhalt austritt?

 
  
 

Die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte(1) sieht die erforderlichen Maßnahmen vor, um die Rücknahme von Energiesparlampen am Ende ihres Lebenszyklus sicherzustellen. Die Hersteller werden für die Organisation und Finanzierung der Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechten Beseitigung dieser Altgeräte verantwortlich gemacht. Sie können individuelle und/oder kollektive Rücknahmesysteme einrichten.

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten die nötigen Informationen über die Anforderung erhalten, Lampen nicht als unsortierten Siedlungsabfall zu beseitigen und diese Altgeräte getrennt zu sammeln. Außerdem müssen sie über die ihnen zur Verfügung stehenden Rückgabe- und Sammelsysteme informiert werden.

Zudem müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Nutzer dieser Geräte die nötigen Informationen über die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit erhalten, die auf das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten zurückzuführen sind. Dazu sollten auch die Maßnahmen gehören, die ergriffen werden müssen, wenn (Glüh-)Lampen beschädigt bzw. zerstört werden und der darin enthaltene giftige Stoff austritt. Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass diese Informationen von den Herstellern und/oder Vertreibern z. B. in der Gebrauchsanweisung oder am Verkaufsort gegeben werden.

 
 

(1)  Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte,  ABl. L 37 vom 13.2.2003.

 

Anfrage Nr. 104 von Diamanto Manolakou (H-0066/08)
 Betrifft: Razzia gegen ausländische Arbeiter in Patras
 

Mit Polizeiaktionen, dem Niederreißen behelfsmäßiger Unterkünfte, Menschenjagd und Massenfestnahmen sind die griechische Regierung sowie die lokalen Stellen gegen Flüchtlinge und Immigranten in Patras vorgegangen. Diese Menschen halten sich bereits seit längerer Zeit dort auf und warten auf eine Gelegenheit, in andere EU-Länder zu gehen, in denen sich Familienangehörige oder Freunde aufhalten oder in denen sie sich eine bessere Behandlung erhoffen. Dies betrifft ausländische Arbeiter vor allem aus Afghanistan und dem Irak, d. h. Ländern, in denen das Leben nach der Intervention und Besatzung durch die NATO so unsicher und gefährlich geworden ist, dass nachvollziehbar ist, warum die Menschen ihre Heimat verlassen.

Räumt die Kommission ein, dass die EU eine Verantwortung gegenüber diesen Menschen hat? Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, damit sich diese Menschen legal in der EU aufhalten und bewegen können, als Flüchtlinge oder Anspruchsberechtigte auf subsidiären Schutz geschützt werden, nicht zurückgewiesen sowie nicht länger wie Geiseln behandelt und verfolgt werden? Wie bewertet die Kommission die Ergebnisse der gemeinsamen Asyl- und Grenzpolitik angesichts des unmenschlichen Vorgehens gegen Flüchtlinge und Immigranten?

 
  
 

Die Anfrage der Frau Abgeordneten behandelt Themen, die in den Geltungsbereich zweier getrennt zu sehender Verpflichtungsbereiche der Mitgliedstaaten fallen, und zwar in den Bereich der Verpflichtungen im Rahmen des gemeinschaftlichen Besitzstands zu Asylfragen und in den Bereich der Verpflichtungen zur Achtung von Grundrechten bei der Durchführung von Einwanderungs- bzw. Grenzkontrollen.

Die Kommission verfügt nicht über genügend Informationen, die sie in die Lage versetzen würden, eine konkrete Schlussfolgerung zu den in der Anfrage der Frau Abgeordneten erwähnten Maßnahmen der griechischen Behörden zu ziehen.

Was die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands zu Asylfragen in Griechenland betrifft, so hat die Kommission einige Verfahrensklagen wegen Nichteinhaltung der laut Gemeinschaftsrecht bestehenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat eingeleitet.

So hat die Kommission gegen Griechenland u. a. Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht erfolgter Übermittlung von Umsetzungsmaßnahmen laut Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes(1) (Anerkennungs-Richtlinie) und laut Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft(2)eröffnet.

Falls erforderlich, wird die Kommission in Übereinstimmung mit der ihr gemäß Artikel 226 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft übertragenen Ermächtigung weitere Verfahrensschritte in die Wege leiten, um zu gewährleisten, dass der Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen im Rahmen des gemeinschaftlichen Besitzstands zu Asylfragen nachkommt.

Die Kommission möchte ferner hervorheben, dass die Finanzhilfen der EU, mit denen u. a. angemessene Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, aber auch die Ermittlung und Integration von Flüchtlingen sowie von Personen, denen subsidiärer Schutz gewährt wird, gesichert werden sollen, für Griechenland verfügbar sind. Aufgrund der Zahl der amtlich registrierten Asylanträge sind Griechenland im Jahr 2007 aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds II insgesamt 1 283 253,07 Euro bereitgestellt worden, und 2008 werden ihm aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds III dann 1 571 280,36 Euro zur Verfügung stehen.

Zur Bewegung von Personen, die internationalen Schutz benötigen, innerhalb der Europäischen Union verweist die Kommission auf ihren Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus(3). Nach ihrer Annahme würden Drittstaatsangehörige, denen die Flüchtlingseigenschaft bzw. der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, mit dieser Richtlinie in die Lage versetzt, die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem Mitgliedstaat zu erlangen sowie sich aus verschiedenen Gründen, einschließlich Beschäftigung und selbständiger Tätigkeiten, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Richtlinie, in anderen Mitgliedstaaten aufzuhalten.

Schließlich möchte die Kommission ihren ausdrücklichen Standpunkt bekräftigen, dass Griechenland Grundrechte einhalten muss, wenn es Grenzkontrollen vornimmt oder Maßnahmen gegen den nicht ordnungsgemäßen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen auf seinem Hoheitsgebiet ergreift.

 
 

(1)  ABl. L 304 vom 30.9.2004.
(2)  ABl. L 326 vom 13.12.2005.
(3)  KOM (2007) 298.

 

Anfrage Nr. 105 von Olle Schmidt (H-0068/08)
 Betrifft: Verbot der Einfuhr von brasilianischem Fleisch
 

Die Einfuhr von brasilianischem Fleisch nach Europa ist ein durchaus vorrangiges Anliegen, zumal gegenwärtig ein Rindfleischdefizit in der EU besteht. Deshalb steht die Einführung von Handelshemmnissen im Gegensatz zu unseren wichtigen Grundsätzen des freien Handels und der Offenheit. Die Agrarpolitik ist heute ohnehin schon starker Kritik ausgesetzt, und solche Maßnahmen – aus unklaren Gründen ein Produkt zurückzuhalten, das die Bürger haben wollen – fördern nicht den Rückhalt für europäische Landwirte. In Schweden rechnet man damit, dass der Rindfleischpreis möglicherweise um 30 % zulegt, wenn das Einfuhrverbot langfristig angewendet wird. Der Fragesteller teilt jedoch die Auffassung der Kommission, dass die Gewährleistung der Gesundheit von Mensch und Tier Vorrang haben muss. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu bedenken, dass der starke Aufschwung, den brasilianisches Fleisch in Europa gehabt hat, weit gehend dem Ausbruch des Rinderwahns Ende der 90-er Jahre zu verdanken ist.

Wie gedenkt die Kommission eine Lösung des Problems zu erleichtern? Wie kann die Kommission gewährleisten, dass diese vorübergehenden Maßnahmen wirklich nur vorübergehend wirken und verhältnismäßig ausfallen, sodass nicht die Verbraucher, zum Vorteil der europäischen Bauernlobby, benachteiligt werden?

Europas Verbrauchern ist sehr daran gelegen, dass dieses Problem so schnell wie möglich gelöst wird!

 
  
 

Zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in der EU hat die Europäische Union ein umfangreiches System von Anforderungen für Fleischeinfuhren aufgebaut. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird von der Kommission geprüft, vor allem im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen, die von den Kontrolldienststellen der Kommission (Lebensmittel- und Veterinäramt – LVA – mit Sitz in Irland) vorgenommen werden. Bei unlängst erfolgten Kontrollen in Brasilien sind schwer Fälle der Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Anforderungen für die Einfuhr von Rindfleisch festgestellt worden.

Die Kommission hat daher Maßnahmen zur Verstärkung der Kontrolle und Überwachung von Betrieben der Tierhaltung, aus denen Rindfleisch zur Ausfuhr in die EU stammen könnte, beschlossen. Die endgültige Aufstellung der Betriebe soll voraussichtlich zusammen mit ihren Prüfungsberichten bis Ende Februar 2008 von den brasilianischen Behörden bei uns eingehen. Außerdem ist die Kommission darauf vorbereitet, Ende Februar 2008 eine weitere LVA-Kontrolle in Brasilien vorzunehmen.

Der Kommission ist bewusst, dass sich diese Maßnahmen auf den Handel auswirken. Sie sind das Ergebnis dessen, dass Brasilien es wiederholt versäumt hat, die festgestellten Mängel abzustellen.

Dennoch sollen die Maßnahmen nur vorübergehenden Charakter haben. Der Handel könnte sich wieder erholen, da diese Maßnahmen die Auflistung zusätzlicher Betriebe erlauben, vorausgesetzt, dass diese den Anforderungen der EU in vollem Umfang entsprechen.

Der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in der Gemeinschaft muss Vorrang vor handelspolitischen Bedenken haben.

 

Anfrage Nr. 106 von Hans-Peter Martin (H-0070/08)
 Betrifft: Gesamtausgaben Reisekosten
 

Der Beamte hat für sich und, soweit er Anspruch auf die Haushaltszulage hat, für seinen Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen einmal jährlich Anspruch auf eine Pauschalvergütung der Reisekosten vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort (Anhang VII Abschnitt 3 C Artikel 8 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vom 1.5.2004).

Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007 die Ausgaben der Kommission zur Erstattung dieser im Statut vorgesehenen Ausgaben?

Wie viele Beamte in der Kommission waren jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007 berechtigt, diese Regelung anzuwenden?

Bei wie vielen Beamten in der Kommission fand jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007 diese Regelung Anwendung?

 
  
 

Gemäß dem Beamtenstatut haben Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete (sowie ihre Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen, soweit sie Anspruch auf die Haushaltszulage haben) einmal jährlich Anspruch auf eine Pauschalvergütung der Reisekosten vom Ort ihrer dienstlichen Verwendung zu ihrem Herkunftsort.

Die innerhalb der Europäischen Union eingesetzten Bediensteten erhalten diese Zahlung automatisch, sodass die Anzahl der gegenwärtigen Empfänger der Anzahl der anspruchsberechtigten Beamten entspricht. Die Zahlen sehen wie folgt aus:

Gesamtsumme der jährlichen Reisekosten

Anzahl der Anspruchsberechtigten

2005

22 958 780

17 352

2006

25 867 437

17 814

2007

28 209 707

18 389

Für die außerhalb der Europäischen Union eingesetzten Beamten sieht Artikel 8 Absatz 4 des Anhangs VII zum Statut die Erstattung der Reisekosten in Form einer Pauschalvergütung auf der Grundlage der Kosten für eine Flugreise für das Mitglied des Personals, seines Ehegatten und der unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort und zurück vor (oder umgekehrt im Falle von Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz nicht am Dienstort haben).

Da es sich um eine Erstattung handelt, zahlt die Kommission diese Pauschalvergütung jährlich im Juli vorbehaltlich der späteren Vorlage der Bordkarten als Reisebeleg. Erstattungsberechtigt sind also nur diejenigen, die den Nachweis der unternommenen Reise erbringen.

Die für dieses Personal eingesetzten Haushaltsmittel sowie die Anzahl der bearbeiteten Vorgänge sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen (die Angaben stammen aus verschiedenen Datenbanken, da die Daten für die Jahre 2005/2006 bzw. 2007 mit verschiedenen IT-Systemen verarbeitet wurden). Erfasst sind bei diesen Zahlenangaben auch Berechtigte (und deren unterhaltsberechtigte Personen), die in den genannten Haushaltsjahren zumindest vorübergehend Kommissionsdelegationen angehörten. Einige Anspruchsberechtigte erhielten auch Pauschalzahlungen für Zeiten, in denen sie innerhalb des Territoriums der Europäischen Union eingesetzt waren.

Es handelt sich dabei um keine endgültigen Angaben, da die Vereinheitlichungen für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 noch andauern.

Anzahl der

bearbeiteten Vorgänge

Haushaltsmittel

2005

968

8 754 729

2006

1 723

12 581 629

2007

1 941

14 334 408

Die Zunahme der Anzahl der Berechtigten in den Jahren 2006 und 2007 ist auf die Anwendung des neuen Beamtenstatuts von 2004 zurückzuführen. Die Stellen von vordem in einem anderen Status angestelltem Personal (örtliche TH-Bedienstete - ALAT - und unabhängige Sachverständige) wurden in Stellen für Vertragsbedienstete umgewandelt, was zu Neueinstellungen zu den Beschäftigungsbedingungen für sonstige Bedienstete der Gemeinschaften führte.

 

Anfrage Nr. 107 von Katerina Batzeli (H-0073/08)
 Betrifft: Anwendung von Artikel 69 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (Einbehalt für Qualitätserzeugung)
 

Im Rahmen der Revision der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist ein Fakultativmechanismus eingeführt worden, auf Grund dessen die Mitgliedstaaten bis zu 10% der Beihilfen, die ihnen im Rahmen von Pfeiler 1 gezahlt werden, einbehalten können, um sie als Ergänzungszahlung für bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit bereitzustellen, die für den Schutz oder die Verbesserung der Umwelt oder zur Verbesserung der Qualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wichtig sind (Artikel 69 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003(1)). In einer kürzlich von der Kommission veröffentlichten Mitteilung KOM(2007)0722 zur Vorbereitung auf den „Gesundheitscheck“ der GAP ist eine Überprüfung dieses Artikels im Sinne einer Ausweitung über das sektorale Niveau hinaus vorgesehen.

Hat die Kommission eine Untersuchung zu den Folgen der in ihrer Mitteilung zum „GAP-Gesundheitscheck“ festgelegten Leitlinien sowie zur bisherigen Anwendung von Artikel 69 durchgeführt oder liegen ihr zumindest einschlägige Daten vor, die eine mögliche Ausweitung seines Anwendungsbereichs rechtfertigen?

 
  
 

In der am 20. November 2007 angenommenen Mitteilung der Kommission „Vorbereitung auf den „GAP-Gesundheitscheck“ heißt es, dass ein überarbeiteter Artikel 69 eine Lockerung der derzeitigen Vorschrift voraussetzen würde, derzufolge solche Maßnahmen nur auf Sektorebene angewendet werden dürfen.

Die Kommission arbeitet derzeit an der Fertigstellung eines Berichts über die Folgenabschätzung zum „GAP-Gesundheitscheck“. Mithilfe dieses Berichts sollen die verschiedenen Möglichkeiten untersucht werden, die von der Kommission aus wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und verwaltungstechnischer Sicht vorgeschlagen werden können. Im Zuge dieser Analyse wird auch die Überarbeitung von Artikel 69 geprüft.

Der Folgenabschätzungsbericht wird die Rechtsetzungsvorschläge zum „Gesundheitscheck“ begleiten. Die Kommission hat vor, dieses Paket am 20. Mai 2008 anzunehmen. Im Rahmen dieser Folgenabschätzung wird die Kommission auch andere externe Studien, die Beiträge anderer EU-Organe sowie der an diesem Prozess beteiligten Akteure mit berücksichtigen.

 
 

(1)  ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1.

 

Anfrage Nr. 108 von Silvia-Adriana Ţicău (H-0074/08)
 Betrifft: Handel mit Hochtechnologieprodukten
 

1995 war die Europäische Union der zweitwichtigste Exporteur von Hochtechnologieprodukten weltweit. 2005 stieg die EU zum wichtigsten Exporteur solcher Produkte auf dem Weltmarkt auf, indem sie sich dort 17,2% des Exports in dieser Branche sicherte, avancierte gleichzeitig aber auch mit einem Anteil von 19,1% der Importe zum bedeutendsten Importeur in diesem Sektor. 2005 stieg der Gesamtwert aller Im- und Exporte der EU auf 230 bzw. 198 Milliarden Euro. Im Zeitraum 2000-2005 verzeichnete die EU beim Export von Hochtechnologieprodukten ein durchschnittliches Jahreswachstum von 1,7%, während die Importe jährlich im Durchschnitt um 1,3% zurückgingen. Die Kategorie „Elektronik und Telekommunikation“ machte dabei in 17 Mitgliedstaaten sowie Norwegen den größten Anteil der europäischen Im- und Exporte von Hochtechnologieprodukten aus.

Welche Strategie verfolgt die Kommission, um das Wachstum der Produktions- und Exportkapazität von Hochtechnologieprodukten in allen Mitgliedstaaten zu fördern?

 
  
 

Die Kommission nimmt die gestiegene Wettbewerbsfähigkeit Europas bei Hochtechnologieprodukten mit Zufriedenheit zur Kenntnis.

Die Fähigkeit der Unternehmen in der EU zur Herstellung und Ausfuhr von Hochtechnologieprodukten hängt von einem breiten Spektrum von Rahmenbedingungen ab, von denen sich einige auf EU-Ebene regeln lassen, während für andere die Mitgliedstaaten zuständig sind. 2005 legte die Kommission ihre Industriepolitik(1) für die kommenden Jahre auf der Grundlage einer Kombination horizontaler und sektoraler Initiativen dar, der eine Halbzeitbewertung(2) im Juli 2007 folgte. Die Kommission hat vor, künftig ihre Arbeit zur Industriepolitik mit den Mitgliedstaten im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze zu verstärken.

Ein besonders wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit von Hochtechnologieprodukten ist die Höhe der Investitionen in Forschung und Entwicklung. Die Kommissionspolitik im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung, vor allem das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, ist ein entscheidender Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Hochtechnologie-Bereichs der europäischen Industrie.

 
 

(1)  KOM (2005) 474.
(2)  KOM (2007) 374.

 
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