Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Bart Staes im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln (KOM(2006)0778 – C6-0457/2006 – 2006/0258(COD)) (A6-0004/2008).
Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. − (ES) Frau Präsidentin! Ich möchte natürlich Herrn Staes für seine ausgezeichnete Arbeit als Berichterstatter sowie dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für ihre Beiträge zur Debatte über diesen Vorschlag für eine Verordnung danken.
Der Vorschlag ist Teil der Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden. Mit dieser Thematischen Strategie sollen die Folgen der Pestizide für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gemindert werden. Der Vorschlag für eine Verordnung, über die wir heute beraten, trägt durch die Sicherstellung der Erfassung verlässlicher und vergleichbarer Angaben in allen Mitgliedstaaten zu diesem Ziel bei und gibt so die Möglichkeit, harmonisierte Risikoindikatoren zu berechnen. Der Vorschlag der Kommission ist die Frucht einer jahrelangen Arbeit mit der OECD und mit Forschungseinrichtungen zur Entwicklung dieser Risikoindikatoren.
Unsere ursprüngliche Absicht in der Kommission war, alle Arten von Pestiziden, einschließlich der Biozide, zu erfassen. Doch in der Vorbereitungsphase der Rechtsvorschrift wurde deutlich, dass der Biozidsektor nicht sonderlich harmonisiert ist und weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten ausreichende Erfahrungen oder Kenntnisse besitzen, um konkrete Maßnahmen zu Bioziden vorzuschlagen. Deshalb wurde beschlossen, diese Produktkategorie nicht in den ursprünglichen Vorschlag aufzunehmen, der Ihnen zur Erörterung vorgelegt wurde.
Ich weiß, dass Herr Staes in seinem Bericht für die Einbeziehung der Biozide eintritt, doch wir hatten Gründe, uns letztendlich dagegen zu entscheiden. Ich möchte jedoch dem Berichterstatter und Ihnen allen versichern, dass die Kommission die Gelegenheit nutzen wird, die sich mit der für Ende dieses Jahres vorgesehenen Überprüfung der Richtlinie über Biozide bietet, um einen Vorschlag auf den Weg zu bringen, der diesen Sektor umfassend berücksichtigt, einschließlich der Datenerfassung.
Der Bericht von Herrn Staes setzt sich auch für die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Verordnung auf die nicht-landwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzprodukten und ihre Einbeziehung in die Statistiken über die Produktion und Vermarktung ein. In unserem Vorschlag beschlossen wir, diese Daten nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung aufzunehmen, um Überlappungen mit anderen statistischen Verordnungen über die Produktion und Vermarktung zu vermeiden, was die Verwaltungskosten für die Erstellung dieser Statistiken erhöhen würde. Wir sind jedoch bereit zu prüfen, wie die bestehenden Statistiken über die Produktion und Vermarktung für die Ziele der Thematischen Strategie am besten genutzt werden können.
Abschließend, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, möchte ich Sie auf die hohen finanziellen Kosten der Einführung dieser Verordnung hinweisen, die nach ersten Schätzungen für die Union der 25 zwischen 10 und 25 Millionen Euro jährlich liegen. Daher empfehlen wir, den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Verordnung genügend Flexibilität einzuräumen.
Ich vertraue darauf, dass wir durch eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission schnellstmöglich zu einer Einigung kommen können, denn, wie Sie wissen, ist der Prozess der Datenerfassung langwierig und komplex und nimmt etwa fünf Jahre in Anspruch. Es wäre gut, wenn die Verordnung so bald wie möglich in Kraft treten könnte, natürlich nach der Verabschiedung der Rahmenrichtlinie über die Thematische Strategie.
Zum Schluss möchte ich Herrn Staes nochmals für seine hervorragende Arbeit an einem Vorschlag danken, der sehr komplex aber gleichzeitig äußerst wichtig für die Umwelt und die menschliche Gesundheit ist.
Bart Staes, Berichterstatter. − (NL) Nach meinem Dafürhalten hat der Kommissar in einigen Punkten recht gut zusammengefasst, worum es ihm geht. Der Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln steht tatsächlich in direktem Zusammenhang mit der Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden.
Wie der Kommissar auch ganz klar herausstellte, ist das Ziel die europaweite Harmonisierung der nationalen Statistiken zu Verkauf und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dies soll auf einem Niveau geschehen, auf dem es am zweckmäßigsten ist. Das Ziel besteht daher darin – und das ist nicht unwichtig –, dank dieser Daten mittelfristig die Risiken und die Belastung für Umwelt und menschliche Gesundheit, die vom Einsatz von Pestiziden ausgehen, zu verringern.
Bei der Erarbeitung meines Berichts schwebten mir vier Ziele vor:
1. die hinreichende Vergleichbarkeit der Daten;
2. die Vermeidung einer doppelten Datenerhebung;
3. die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf nicht-landwirtschaftliche Verwendungen;
4. die umfassende Nutzung der so erhobenen Daten durch eine geeignete Berichtspflicht.
Meiner Meinung nach habe ich diese vier Ziele nach der Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit erreicht, weiß aber, dass es nach wie vor Schwierigkeiten gibt. Insbesondere Schattenberichterstatter Nassauer argumentierte im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, die Datenerhebung müsse vernünftig, korrekt und angemessen geregelt werden, und zwar nicht nur der vertrauliche Umgang mit diesen Daten, sondern auch die Öffentlichkeit und die Transparenz. Ich meine, dass Herr Nassauer und ich sehr konstruktive Gespräche geführt haben und seine Anliegen deutlich geworden sind, auch in der Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, der fast einstimmig dafür war.
Uns ist es auch gelungen, eine treffende Formulierung für die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf den nicht-landwirtschaftlichen Sektor zu finden. Wir haben uns jetzt für die Datenerhebung bei der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen, aber auch bei der gewerblichen nicht-landwirtschaftlichen Verwendung, wie der Unterhaltung von Straßen, Eisenbahnen und kommunalen Grünflächen entschieden.
Dank der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament hat sich letztendlich das gesamte Konzept der Biozide, zu denen sich auch der Kommissar äußerte, in den Bericht eingeschlichen. Das stieß auf Widerstand, speziell aus der PPE-DE-Fraktion, und von daher war ich im Namen meiner Fraktion gemeinsam mit der PSE-Fraktion bemüht, dieses Problem zu überwinden, indem ich zwei Änderungsanträge formulierte, die sich auf einen früheren Text stützen, den wir in erster Lesung anlässlich eines Berichts von Frau Klaß verabschiedet hatten. Ich weiß, die PPE-DE-Fraktion und Herr Nassauer haben damit nach wie vor Probleme, aber ich hoffe, dies wird in der Schlussabstimmung kein unüberwindliches Hindernis darstellen, da wir schließlich doch versuchen, uns dem Standpunkt der Mehrheit dieses Europäischen Parlaments zu beugen.
Ein weiterer strittiger Punkt mit der PPE-DE-Fraktion, meine Damen und Herren, ist die Entscheidung des Ausschusses für Umweltfragen zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung über den Verkauf und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Bereiche Produktion, Import, Export und Vertrieb von Pestiziden. Die PPE-DE-Fraktion befürchtet, dass dies zu einer zusätzlichen Belastung für die Unternehmen führen wird. Offen gestanden, Herr Nassauer, ich wage dies zu bezweifeln, da die Daten ohnehin vorliegen und eigentlich keine zusätzlichen Berechnungen notwendig sind.
Im Gegensatz zu Herrn Nassauers Behauptungen bin ich davon überzeugt, dass die Erhebung dieser Daten einen besseren Überblick über unerwünschte und sogar illegale Ströme verschafft. Meines Erachtens werden diese Kenntnisse bei der Verwirklichung eines der Ziele der Verordnung von Nutzen sein, das auch der Kommissar klar herausstellte, nämlich bei der Verringerung der Risiken und der Belastung für Umwelt und menschliche Gesundheit, die von Pestiziden ausgehen. Gerade diese beiden Argumente werden, so meine ich, dafür sorgen, dass wir auf WTO-Verfahren von Drittländern reagieren können.
Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen für die überaus konstruktive Zusammenarbeit. Uns wird es hoffentlich gelingen, eine große Mehrheit für meinen Bericht zu finden, damit ich in zweiter Lesung erfolgreiche Verhandlungen mit dem Rat führen kann. Ich danke auch der Kommission für ihre exzellente Mitwirkung sowie den Bediensteten von Eurostat, die stets zur Verfügung standen und die bei dem Zustandekommen dieses Berichts wirklich sehr hilfreich waren. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Hartmut Nassauer, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es besteht Übereinstimmung darüber, dass wir die von dem Einsatz von Pestiziden ausgehenden gefährlichen Wirkungen für Mensch und Umwelt verringern wollen. Um diese Wirkungen ermitteln zu können, müssen Indikatoren entwickelt werden. Um die entwickeln zu können, braucht man Daten. Um die Erhebung dieser Daten geht es in dieser Richtlinie. Ich betone das, um deutlich zu machen, dass es hier nicht um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln geht und auch nicht um ihre Verwendung, sondern nur um die Erhebung von Daten, die geeignet sind, entsprechende Indikatoren zu entwickeln. Darüber besteht Übereinstimmung.
Wir haben uns auch, wie Herr Kollege Staes zutreffend dargestellt hat, sehr eingehend bemüht, auf gemeinsame Positionen zu kommen, und das ist auch in erstaunlichem Umfang gelungen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass der Anwendungsbereich auf den nichtlandwirtschaftlichen Bereich ausgeweitet werden muss. Und wir haben auch beim Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine übereinstimmende Position gefunden.
Zwei Punkte sind zwischen uns offen geblieben: Der erste Punkt ist die Einbeziehung von Bioziden. Ich teile völlig die Position, die der Kommissar vorgetragen hat. Es gibt dagegen keine grundsätzlichen Einwände, aber wir verfügen im Augenblick nicht über das nötige Wissen, um diesen Schritt sinnvollerweise zu tun. Ich habe dagegen, wie gesagt, keine grundsätzlichen Vorbehalte. Dies kann zu geeigneter Zeit geschehen.
Der zweite Punkt ist gewichtiger. Wir haben entschieden Bedenken dagegen, dass nicht nur die Verwendung, sondern auch die Produktion von Pflanzenschutzmitteln in den Anwendungsbereich einbezogen wird, weil die Produktion als solche über die Verwendung eben keinen Aufschluss gibt. Produkte werden in Drittstaaten exportiert, Produkte werden gelagert, bevor sie verwendet werden. Deswegen gibt, wie gesagt, die Produktion als solche für den Zweck, zu dem wir diese Richtlinie erlassen, nichts her, und deswegen möchten wir das gerne vermeiden.
Gleichwohl sage ich, Herr Staes, wenn es gelingt, an den Kompromissen festzuhalten, die wir erarbeitet haben, wird Ihr Bericht an unserer Schlussabstimmung nicht scheitern.
Gyula Hegyi, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich habe überlegt, ob ich mich auf Ungarisch oder Englisch zu dieser Thematik äußern soll, und dann festgestellt, dass ich während des Arbeitsprozesses diesbezüglich vor allem englische Begriffe verwendet habe.
Die PSE-Fraktion hat eine intensive Debatte über den Bericht geführt und sich auf einen Kompromissstandpunkt geeinigt. Einige von uns, so auch ich, hatten radikalere Änderungen vorgeschlagen, aber wir können mit dem gemeinsamen Standpunkt der Fraktion leben. Ich begrüße den Bericht und beglückwünsche den Berichterstatter.
Einerseits sind Pestizide eine wichtige und unverzichtbare Stütze der modernen europäischen Landwirtschaft, doch andererseits sind der unzureichende Einsatz von Pestiziden und die Verwendung schädlicher Substanzen verantwortlich für gesundheitliche Probleme, tödliche Unfälle und Umweltverschmutzung. Entscheidungsträger, Behörden, kommunale Verwaltungen, Landwirte, NRO und die Bürger brauchen ordnungsgemäße Informationen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, um die damit verbundenen negativen Auswirkungen zu verringern und zu verhindern. Deshalb stellt dieser Vorschlag für europäische Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln einen positiven Schritt in Richtung umweltfreundliche Landwirtschaft dar. Auf der Grundlage europäischer Statistiken können wir die positiven Veränderungen überwachen und evaluieren, die die neue Pflanzenschutzgesetzgebung, also die Richtlinie über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden und die Verordnung über die Zulassung von Pestiziden, vorsieht.
Ich habe von Anfang an mit Billigung der PSE-Fraktion die Aufnahme von Biozidprodukten in diese Richtlinie vorgeschlagen und befürwortet. In den meisten Fällen werden die Wirkstoffe von Bioziden auch in Pflanzenschutzmitteln verwendet. Daher haben Biozide fast dieselben Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt wie Pflanzenschutzmittel. Nach ihrer Freisetzung in die Umwelt ist es vollkommen gleichgültig, ob die entsprechende Substanz ursprünglich als Biozid oder Pflanzenschutzmittel produziert wurde. Es ist sinnvoll, dass wir zunächst nur statistische Angaben zu Biozidprodukten erfassen.
Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist immer eine heikle Angelegenheit, und ich freue mich deshalb, dass wir uns darin einig sind, dass diese Richtlinie die Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Umweltinformation berücksichtigt. Deshalb habe ich den Änderungsantrag, der Hersteller dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit ordnungsgemäße Informationen bereitzustellen, unterstützt. Ich hoffe, dass es nach dem Kompromiss zwischen den politischen Parteien in diesem Saal zu einer guten Einigung in erster Lesung mit dem Rat kommen wird und ich vielleicht in einigen Jahren in der Lage sein werde, in diesem Saal nützliche Angaben der neuesten europäischen Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln zu zitieren.
Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Herzlichen Glückwunsch an den Berichterstatter, Herrn Staes, zu einem ausgezeichneten Bericht und den enormen Anstrengungen, die er unternommen hat, um die verschiedenen Fraktionen zu einem Kompromiss und Konsens zu bewegen. Eine europaweite Harmonisierung der nationalen Statistiken zu Verkauf und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die ordnungsgemäße Nutzung dieser Statistiken würde zweifellos die Abschätzung der Folgen des Einsatzes derartiger Produkte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit wesentlich erleichtern und Korrekturmaßnahmen ermöglichen.
Um diese Harmonisierung effektiv und damit möglichst nutzbringend zu gestalten, hat der Berichterstatter zu Recht eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt, die eine Kompromisseinigung der meisten Fraktionen ermöglichen. Erstens geht es darum, miteinander vereinbare und vergleichbare Daten aus allen Mitgliedstaaten zu erhalten. Zweitens soll die doppelte Datenerhebung vermieden werden, um Kosten und Belastungen für gewerbliche Verwender zu reduzieren. Drittens sollen nicht-landwirtschaftliche Verwendungen in den Anwendungsbereich der Verordnung aufgenommen werden, und viertens geht es darum, die erhobenen Daten möglichst umfassend zu nutzen.
Wir halten die große Mehrzahl dieser Änderungsanträge, die vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit fast einstimmig gebilligt wurden, für nützlich und notwendig und werden sie befürworten. Wir werden lediglich gegen drei Änderungsanträge stimmen, und zwar die Änderungsanträge 24, 27 und 29. Außerdem werden wir die fünf zusätzlichen Änderungsanträge, die von den Grünen und anderen eingereicht wurden, ohne Einschränkung unterstützen.
Abschließend möchte ich nochmals generell feststellen, dass die erfolgreiche Erreichung der Ziele dieses Rechtsakts in hohem Maße von seiner ordnungsgemäßen Umsetzung abhängen wird, und dazu bedarf es vor allem der konstruktiven Einbeziehung und des vollen Engagements der Behörden der Mitgliedstaaten. Bleibt zu hoffen, dass das in allen 27 Mitgliedstaaten der Fall sein wird.
Hiltrud Breyer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Herzlichen Glückwunsch an den Berichterstatter. Hier im EU-Pestizidpaket beraten wir ja zurzeit auch, wie wir – und das ist unser Ziel – Mensch, Tier und Umwelt vor Schaden durch gefährliche Pestizide schützen können. Ausreichende Daten sind die Grundvoraussetzung für dieses Ziel.
Ich hoffe, dass diese Abstimmung ein starkes Signal für den Umwelt- und Gesundheitsschutz setzt. Es geht beim Sammeln und Offenlegen von Daten ja nicht um Betriebsgeheimnisse, sondern darum, das Recht der Verbraucher auf Information und Transparenz sicherzustellen. Ich unterstütze, dass möglichst viele Daten im Internet zugänglich gemacht werden. Das wäre auch voll in Kohärenz zu meinem Bericht zur Pestizidzulassung. Denn gerade die Erfahrungen aus der Zulassung zeigen, dass wir verlässliche Zahlen zur Pestizidnutzung in Europa und harmonisierte Datenerhebungsmethoden brauchen. Nur wenn gute Daten vorliegen, können wir hoffen, weniger Missverständnisse und Fehlinformation zu erhalten.
Zum Schluss noch etwas, das nicht im Statistikbericht enthalten ist, aber mir dennoch am Herzen liegt. Wir haben in der ersten Lesung zur Pestizidzulassung auch einen Pestizidpass für den Groß- und Einzelhandel beschlossen. Auch hier geht es um Daten zur Pestizidanwendung. Der Groß- und Einzelhandel will diese Daten, und ich hoffe, dem stellen sich die Mitgliedstaaten nicht in den Weg. Dies ist auch eine gute Ergänzung für die Statistik zu Pestiziddaten.
Ich hoffe, uns eint das Ziel, durch verlässlichere Zahlen und Daten einen besseren Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu erreichen.
Jens Holm, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich dem Kollegen Staes für seinen guten Bericht danken, den wir von der GUE/NGL-Fraktion selbstverständlich unterstützen. Eines der Ziele dieses Berichts ist die Reduzierung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch eine Verbesserung der Statistik, was eine dringende Aufgabe ist. Die Verwendung von Giften und Chemikalien nimmt in der Landwirtschaft in Europa zu. Diese Gifte gehen in die Lebensmittel über, die wir und unsere Kinder essen, und beeinträchtigen uns alle. Das sollte alle beunruhigen, die sich um ihre Gesundheit und unsere Umwelt sorgen.
In meinem Heimatland ist die langfristige Vision der Umweltbewegung eine chemikalienfreie Landwirtschaft. Leider liegt dieses Ziel gegenwärtig noch in weiter Ferne, denn nicht nur in der EU insgesamt, sondern auch in Schweden ist der Einsatz von Chemikalien in der Landwirtschaft gestiegen. Ich habe eine konkrete Frage an Kommissar Almunia: Sollte ein einzelnes Land, das eine Chemikalie in der Landwirtschaft verbieten will, nicht die Möglichkeit erhalten, dies zu tun? Leider gibt es mehrere Beispiele von Mitgliedstaaten, die die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel verbieten wollten, von Ihrer Kommission aber daran gehindert wurden. Warum? Sollten Umwelt und Volksgesundheit nicht schwerer wiegen als die Forderung nach vollkommener Harmonisierung?
Irena Belohorská (NI). – (SK) Der Bericht über Statistiken zu Pflanzenschutzmitteln steht in engem Zusammenhang zum Bericht über eine Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden.
Wenn der Bericht mit der Strategie in Einklang stehen soll, müssen die Elemente der Strategie, auf die wir uns bereits geeinigt haben, in diesem Vorschlag für eine Verordnung ihren Niederschlag finden. Dies gilt in erster Linie für den Titel der Verordnung und das Ersetzen des Begriffs „Pflanzenschutzmittel“ durch „Pestizide“. Außerdem ist die Aufnahme der Biozide in den Geltungsbereich der Verordnung mit der Einbeziehung in die Thematische Strategie und die Pestizidrichtlinie bereits erfolgt. Der Geltungsbereich muss auf Biozide erweitert werden, noch bevor der erste Bericht der Kommission vorliegt. Sämtliche relevanten Merkmale der Biozide sind uns gut bekannt. Es gibt daher keinen Grund, diese nicht aufzunehmen oder auf weitere Daten zu warten. Damit würde die Interpretation des Begriffs Pestizid, der sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide umfasst, unnötig hinausgezögert.
Ich spreche mich deshalb mit aller Deutlichkeit gegen Änderungsantrag 33 aus, während ich Änderungsantrag 2 unterstütze, da das Parlament dazu bereits eine Einigung erzielt hat und da allein dieser Änderungsantrag im Einklang mit der Thematischen Strategie und der Pestizidrichtlinie steht, wie sie im Oktober 2007 vom Parlament angenommen wurden.
Christa Klaß (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Die Pflanzenschutzmittel stehen auf dem Prüfstand, und die Statistik ist Teil eines Paketes, das auch die Zulassungsverordnung und die Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beinhaltet. Das gesamte Paket dient dem Ziel, die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln sowohl auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Der Wettbewerbsdruck im gemeinsamen Binnenmarkt und die grenzübergreifenden Aspekte der Umwelt machen hier eine gemeinsame Vorgehensweise notwendig.
Der Zugang von Lebensmitteln aus der ganzen Welt zu unseren Märkten macht aber auch deutlich, dass Auflagen angemessen sein müssen, um wirksam zu sein. Keinem ist gedient, wenn unser Obst und Gemüse, unser Fleisch nur aus Drittstaaten kommt, weil hier die Produktion mit Auflagen zu sehr erschwert wird. Auf Lebensmittel aus Drittstaaten haben wir in Europa keinen Einfluss. Die einzige Möglichkeit ist die Feststellung der Rückstandshöchstmengen, und genau hier sind wir immer noch nicht richtig aufgestellt, geschweige denn, dass wir einen Pestizidpass haben können.
Es ist richtig, Aufzeichnungen und Statistiken über den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln zu führen, um die Strömungen und Entwicklungen des Pflanzenschutzes zu beobachten. Erklärtes Ziel dabei ist die Risikoreduktion. Die Erhebung der Daten muss die Vergleichbarkeit gewährleisten, und dabei müssen Berichtspflichten so gering wie möglich gehalten werden. Eine Registrierung von Stoffströmen schießt hier klar über das Ziel hinaus, da letztendlich noch nicht feststeht, ob aus dem Stoff ein Pflanzenschutzmittel, ein Biozid oder vielleicht sogar ein Medikament produziert wird. Biozide müssen gesondert gesehen werden, und wir erwarten hier den Kommissionsvorschlag über die Zulassung und den Einsatz von Bioziden. Erst danach kann über die dann noch notwendigen Statistiken nachgedacht werden.
Die illegale Verwendung von Pflanzenschutzmitteln muss stärker ins Visier genommen werden. Dazu brauchen wir verstärkt Kontrollen des bestehenden Rechts. Die Statistik kann hier meiner Meinung nach nicht helfen. Wer gegen das Recht verstößt, Herr Kollege Staes, der schreibt es auch nicht in eine Statistik.
Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Frau Präsidentin! Substanzen zur Bekämpfung von Pflanzenparasiten und -schädlingen haben zweifellos die europäische Landwirtschaft radikal verändert. Doch diese Chemikalien haben negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Besonders schädliche Pflanzenschutzmittel müssen aus dem Verkehr gezogen und die Verwendung von Chemikalien für diese Zwecke muss drastisch reduziert werden. Dafür brauchen wir aber zuverlässige statistische Daten und harmonisierte und vergleichbare Gemeinschaftsstatistiken. Dabei wollen wir den Anwendern dieser Produkte, den landwirtschaftlichen Betrieben, keine zusätzlichen Lasten aufbürden. Das ist nicht unser Ziel.
Andererseits wollen wir, dass alle nicht-landwirtschaftlichen Verwendungen von Pflanzenschutzmitteln sowohl in die Statistik als auch in künftige Vorschriften mit aufgenommen werden. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: In Europa werden die Böschungen entlang der Bahngleise mit einem Pflanzenschutzmittel, Isopropylamin-Salz, besprüht oder eher abgespült. Die Gesamtlänge der Eisenbahntrassen in der Europäischen Union beträgt etwa 213 000 km, und die Chemikalienmenge, mit der wir sie begießen ca. 900 000 Liter. Diese Substanzen gelangen zusammen mit dem Regen in das Oberflächen- und Grundwasser, und letztendlich auch in unseren Körper. Bis jetzt haben wir dieser Situation noch nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt, aber hier muss sich unbedingt etwas ändern.
Der vorliegende Bericht steht in einem engen Zusammenhang mit dem von uns im vorigen Jahr diskutierten Paket von Rechtsvorschriften und sollte daher auch so behandelt werden. Dabei geht es um den von meiner Kollegin von der Europäischen Volkspartei, Frau Klaß, genannten Aktionsrahmen für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die im vergangenen Jahr von Frau Belohorská verfasste Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden und die Vorschriften für das Inverkehrbringen neuer Pflanzenschutzmittel, in der Frau Breyer, die Verantwortliche für dieses Thema im Europäischen Parlament, die künftige Entwicklung der nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aufzeigt. Ich gratuliere dem Berichterstatter und unterstütze diesen Bericht. Vielen Dank.
Paul Rübig (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist heute der zweite Bericht über Statistik, und ich möchte die Kommission daran erinnern, dass wir uns eigentlich zum Ziel gesetzt haben, die Verwaltungsaufwendungen um 25 % zu kürzen, da es gerade bei den Statistiken immer wieder einen Aufschrei der Betroffenen gibt, hier nicht allzu viel Aufwand und Kosten auflaufen zu lassen. Ich bin sehr wohl der Meinung, dass die nachhaltige Nutzung von Pflanzenschutzmitteln sehr wichtig ist für die zukünftige Entwicklung der Gene und der Biotechnologie, und ich glaube auch, dass die Risikoindikatoren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt von besonderer Bedeutung sind.
Wir sollten aber uns generelles Ziel der Lissabon-Agenda, nämlich Beschäftigung und letztlich auch Wachstum in diesen Bereichen, nicht vergessen und die Anforderungen nicht durch bürokratische Auflagen wie die Erhebung von Statistiken verschärfen, die in vielen Bereichen ja auch sehr einfach gewonnen werden können.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Die wichtigsten Informationen, die die Mitgliedstaaten erfassen sollten, sind Angaben zur Menge der verwendeten Produkte. Das gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, individuelle Analysen – also Analysen entsprechend den Vorgaben der nationalen Pläne durchzuführen. Hersteller sollten besonders wichtige Informationen über den Einsatz von Pestiziden bereitstellen. Die nationalen Daten sind in jedem Mitgliedstaat zu aggregieren und der Kommission in zusammengefasster Form zu übermitteln. Derart aggregierte Informationen sind für weitere Analysen auf EU-Ebene ausreichend. Wir sollten bei der Regelung der Pflichten der Mitgliedstaaten Vorsicht hinsichtlich der Unterstützung von lokalen Institutionen bei der Erfassung detaillierter Informationen walten lassen, da diese allenthalben für Unklarheiten sorgen und die Motivation der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Umsetzung des Geistes der Richtlinie untergraben.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Darf ich einige kurze Fragen über Sie an den Kommissar richten? Könnte man die Menge von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht-landwirtschaftliche Verwendungen wie Golfplätze, Parkanlagen, Flugplätze, Eisenbahnanlagen, Straßenränder, Privathaushalte und –gärten genutzt werden, von der Gesamtmenge ableiten, also Gesamtmenge minus Menge der Produkte für den Einsatz in der Landwirtschaft?
Die zweite Frage betrifft Biozide. Für diese gibt es eine Vielzahl von Anwendungsgebieten, einschließlich von Privathaushalten, und obwohl Daten über die in Verkehr gebrachten Mengen an Bioziden erfasst werden könnten, ist nur schwer vorstellbar, wie umfassende Daten über den Einsatz von Bioziden gesammelt werden könnten. Oder soll nur die landwirtschaftliche Verwendung erfasst werden? Und falls es bei Bioziden nur um die landwirtschaftliche Verwendung geht, wieso befassen wir uns dann bei Pflanzenschutzprodukten mit der nicht-landwirtschaftlichen Verwendung?
Drittens wüsste ich gern, ob die explizite Auflage der Erfassung der Produktion, Einfuhr, Ausfuhr und des Vertriebs von Pflanzenschutzprodukten zu Verwirrung und einer potenziellen doppelten Erfassung bestimmter Mengen von Pflanzenschutzprodukten führen könnte.
Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich wollte lediglich die Bedeutung eines Punktes unterstreichen, der auf diesen wie auch auf den vorangegangenen Bericht zutrifft, und zwar geht es darum, dass statistische Angaben an sich keine Bedeutung haben. Wichtig sind natürlich deren Interpretation und das Ziehen der richtigen Schlussfolgerungen sowie die Durchführung der auf der Grundlage der statistischen Daten beschlossenen Maßnahmen.
In diesem Zusammenhang hat der Berichterstatter einen sehr wichtigen Vorschlag in Bezug auf Expertengruppen gemacht, die zur Evaluierung der erhobenen Daten herangezogen werden sollen. Ich möchte den Kommissar fragen, was er von solchen Expertengruppen zur Evaluierung der Daten hält.
Der Präsident. – Der Herr Kommissar wird sich am Ende dieser Aussprache nicht äußern. Er hat uns informiert, dass er Frau Doyles Fragen schriftlich beantworten wird.
Bart Staes, Berichterstatter. − (NL) Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für all Ihre aufmunternden Worte. Ich glaube, ich kann in diesem Hohen Haus auf eine breite Unterstützung zählen. Wie der Kommissar in seiner Einführung erklärte, wachsen die Positionen von Kommission, Rat und Parlament zusammen, was in der ersten Lesung nicht möglich war. Eigentlich war es ganz und gar unmöglich, obgleich ich bei zwei Gelegenheiten zu Konsultationen sowohl mit dem slowenischen als auch mit dem portugiesischen Vorsitz zusammengekommen bin.
Dass diese Standpunkte zusammenwachsen, belegen die Ausführungen des Kommissars zu Bioziden. Er erklärte, die Kommission erwäge eine Überarbeitung dieser Richtlinie. Ich möchte mich nicht festlegen und vertraue darauf, dass die Formulierung in dem Vorschlag für eine Verordnung auf der Grundlage eines bereits im Bericht Klaß verabschiedeten Textes unverbindlich ist. Zweitens nehme ich freilich das Angebot der Kommission, die bereits vorhandenen Statistiken über die Produktion von Pestiziden bestmöglich zu nutzen, zur Kenntnis. Das ist ein wesentlicher Beitrag in dieser Debatte, und zwar auch mit Blick auf die zweite Lesung. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen nochmals. Ich werde Sie nicht länger aufhalten. Es ist schon spät, und ich denke, wir alle haben ein wenig Erholung verdient.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. – (RO) Der Vorschlag für eine Verordnung zielt darauf ab, die Belastung für Umwelt und menschliche Gesundheit, die vom Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgeht, durch die Entwicklung eines Mechanismus zur Berechnung von Risikoindikatoren und durch Überwachung der in der Thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden festgelegten Ziele zu verringern. Als Schattenberichterstatterin erachtete ich einheitliche Definitionen im Pestizidpaket für notwendig und entschied ich mich für die Einbeziehung von Bioziden in den Vorschlag für eine Verordnung, um den Verbrauchern mehr Schutz zu bieten. Mit dieser Vorlage wollen wir das Datenerhebungssystem verbessern und die Harmonisierung bestehender Statistiken zwischen den Mitgliedstaaten vorantreiben, um die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte zu ermitteln und die notwendigen Maßnahmen zum Erreichen des Ziels, einer Verringerung der von Pflanzenschutzmitteln ausgehenden Risiken, zu ergreifen. Außerdem werden in ganz Europa verfügbare offizielle Statistiken dem Markt zu mehr Transparenz verhelfen und die Wettbewerbsfähigkeit der Pestizidindustrie steigern. Ein Rückgang bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln kommt zugleich über eine Verbesserung der Lebensmittelqualität, der Verringerung der Trinkwasserverschmutzung, den Umweltschutz und die nachhaltige Erhaltung der natürlichen Ressourcen der Gesellschaft zugute. Die Europäische Union muss sicherstellen, dass von diesen gefährlichen Stoffen keine Gefahr für die Gesundheit der Bürger ausgeht, und sie muss neue ökoeffiziente landwirtschaftliche Praktiken fördern.