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L-Erbgħa, 12 ta' Marzu 2008 - Strasburgu Edizzjoni riveduta

14. Komunikazzjoni tal-Presidenza
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VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

 
  
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  Der Präsident. − Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen heute mitteilen, wie ich die Vorfälle der schwerwiegenden Störung während der feierlichen Sitzung zur Unterzeichnung der Grundrechtecharta am Mittwoch, den 12. Dezember, hier in Straßburg, an die Sie sich alle erinnern werden, weiterbehandelt habe.

Nachdem sich die Konferenz der Präsidenten mit diesen Vorfällen befasst hat, habe ich auf der Grundlage von Artikel 147 der Geschäftsordnung eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen zu Gesprächen eingeladen, um diese vor einer Entscheidung über mögliche Sanktionen anzuhören. Ich habe jedem einzelnen der Kollegen den Grund für die Einladung zu dem Gespräch erklärt.

Die Grundlage des Parlamentarismus ist die Redefreiheit. Kein Redner darf in einem demokratischen Parlament durch systematisches Schreien von Kollegen, die eine andere Meinung vertreten, am Reden gehindert werden. Dies gilt natürlich umso mehr gegenüber Rednern, die als Gäste und Vertreter anderer Institutionen hier im Plenum sprechen. Ich habe deutlich gemacht, dass ich die Kollegen eingeladen habe, weil sie auch nach meiner Aufforderung zur Ruhe hier im Plenum weiterhin durch Schreien versucht haben, die Redner am Sprechen zu hindern. Die Sanktion soll nicht erfolgen, weil sie Poster und Transparente hochgehalten haben. Es geht also um die Einschränkung der Redefreiheit.

Im Anschluss an diese Gespräche habe ich entschieden, gemäß Artikel 147 Absatz 3 der Geschäftsordnung folgende Maßnahmen zu ergreifen:

In neun Fällen den Verlust des Anspruchs auf Tagegeld für eine Dauer zwischen zwei und fünf Tagen, in einem Fall fünf Tage, in sechs Fällen drei Tage, in zwei Fällen zwei Tage sowie in einem weiteren Fall die Erteilung einer Rüge.

Zur Begründung möchte ich Ihnen vorlesen, was ich den Kollegen in meinem Schreiben, mit dem ich diese Kollegen über die jeweilige Maßnahme informiert habe, mitgeteilt habe. Ich zitiere: „Ich habe volles Verständnis für Ihr Recht und das Recht jedes Mitglieds, gegen die Annahme der Grundrechtecharta oder den Vertrag von Lissabon zu sein und diesen Standpunkt entsprechend den in der Geschäftsordnung festgelegten Regeln zum Ausdruck zu bringen. Ich habe auch ein gewisses Verständnis für die großen Emotionen, die solche Themen bisweilen ergeben. Allerdings bin ich der Meinung, dass eine Linie zu ziehen ist zwischen einem im Rahmen der Geschäftsordnung legitimen Verhalten und den Störungen in der Art, wie sie am 12. Dezember stattgefunden haben. Wir können keine Aktionen zulassen, die dazu führen, andere Mitglieder oder offizielle Gäste – in diesem Falle die Präsidenten anderer Institutionen der Europäischen Union – daran zu hindern, würdig und ohne absichtliche Unterbrechung zu sprechen, nachdem sie gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Geschäftsordnung das Wort erhalten haben, und zwar im Rahmen der durch das Parlament selbst beschlossenen Tagesordnung. Der eigentliche Kern von Parlamentarismus und Demokratie ist, dass Meinungsfreiheit auch das Recht Anderer respektiert, in diesem Fall derer, die das Wort erhalten haben, um im Plenum zu sprechen.“

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 147 der Geschäftsordnung wurden die zehn betroffenen Abgeordneten von der sie betreffenden Entscheidung informiert. Vom Verlust des Anspruchs auf Tagegeld sind betroffen: Jim Allister für 3 Tage, Godfrey Blum für 2 Tage, Sylwester Chruszcz für 2 Tage, Paul Marie Coûteaux für 5 Tage, Maciej Marian Giertych für 3 Tage, Roger Helmer für 3 Tage, Roger Knapman für 3 Tage, Hans-Peter Martin für 3 Tage sowie Philippe de Villiers für 3 Tage. Die Erteilung einer Rüge betrifft Vladimir Železný.

Außerdem wurden die Vorsitzenden der Organe, Delegationen und Ausschüsse, denen die Mitglieder angehören, informiert.

In drei Fällen habe ich von der Anwendung des Artikels 147 abgesehen, weil ich nach einem Gespräch mit den Betroffenen zu der Überzeugung gekommen bin, dass die Kollegen sich nicht an der Aktion beteiligt haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit meine Entscheidung. Ich fühlte mich verpflichtet, sie Ihnen auch ganz offiziell hier öffentlich bekanntzugeben, damit das Parlament informiert ist über das, was ich tun musste. Ich hoffe, dass sich Ereignisse wie am 12. Dezember 2007 hier im Europäischen Parlament nicht wiederholen.

(Beifall)

 
  
  

PRESIDÊNCIA: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vice-Presidente

 
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