Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Elspeth Attwooll über auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftungsinstrumente in der Fischerei (A6-0060/2008).
Elspeth Attwooll, Berichterstatterin. − (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den Schattenberichterstattern und allen Mitgliedern des Fischereiausschusses für ihren ausgewogenen Bericht über ein äußerst komplexes und in vielerlei Hinsicht sensibles Thema danken.
In einigen öffentlichen Debatten wird die auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftung mit der Anwendung individueller übertragbarer Quoten gleichgesetzt. Der Bericht basiert jedoch auf einer viel breiteren Interpretation des Begriffs, die alle Formen umfasst, die das Befischungsrecht annehmen kann, sofern der Fisch als öffentliches Gemeingut verstanden wird. Bei Anwendung dieser Auslegung wird deutlich, dass derzeit in der Europäischen Union eine Vielzahl solcher Formen zu finden ist. So kann der Umfang des Rechts zum Beispiel durch das zu befischende Gebiet, die zu fangende Fischmenge, den zulässigen Aufwand oder eine Kombination dieser Elemente bestimmt werden. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass das Recht zwar implizit übertragbar ist, jedoch eine Reihe von Beschränkungen gelten. So hängt die Übertragung von der Gemeinschaft auf die Mitgliedstaaten zum Beispiel vom Grundsatz der relativen Stabilität ab. Zudem scheint es eine beachtliche Zahl von Beschränkungen zu geben. Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind beispielsweise darin zu verzeichnen, inwieweit die Übertragung zum Zweck der Erzielung eines wirtschaftlichen Wertes, wodurch ein handelbares Recht entsteht, formell oder informell zulässig ist.
Die zentrale Frage ist demnach die, wie die Fischereibewirtschaftung das Befischungsrecht begründen soll, damit die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik bestmöglich unterstützt werden. Die Mitteilung der Kommission befasst sich damit, inwieweit ein einheitliches System einführbar ist, entweder auf Gemeinschaftsebene oder durch Harmonisierung der Praktiken der Mitgliedstaaten. Im Bericht des Fischereiausschusses werden mehrere Bedenken hinsichtlich nachteiliger Auswirkungen geäußert, die bestimmte Formen der auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftung haben können, er geht jedoch auch darauf ein, wie einige dieser Nachteile verhindert werden können. Gleichwohl zeigt er auch, dass bestimmte Formen der auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftung förderlich sein können, sofern sie adäquat konzipiert sind.
Der Bericht zeigt, dass es heute eine Vielzahl unterschiedlicher auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftungssysteme gibt, die jeweiligen Formen zum Teil Mischrechte darstellen und die damit verbundenen Fragen komplexer Natur sind. Deshalb sind die Autoren mit Recht zurückhaltend, wenn es um die Möglichkeit des Übergangs zu einem einheitlichen System geht. Neben dem notwendigen Schutz der handwerklichen Flotten stellt sich die Frage, ob das gleiche System generell sowohl für die nur eine Art umfassende Fischerei als auch die Mehrartenfischerei geeignet wäre. Zum Schluss ersuchen wir die Kommission, in ihrer Studie verschiedene Aspekte zu untersuchen und angesichts der Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren mehr Zeit für die Aussprache zur Verfügung zu stellen.
Abschließend möchte ich auf einen Aspekt des Berichts näher eingehen. Obgleich die auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftung im Wesentlichen ein juristisches Konzept ist, habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Diskussionen zu einem großen Teil aus ökonomischer Sicht geführt werden.
Ich gehe davon aus, dass keiner der hier Anwesenden bezweifelt, dass bei der Fischereibewirtschaftung solide wirtschaftliche Grundsätze zu berücksichtigen sind. So verweist der Bericht auch auf einige der positiven Ergebnisse, zu denen wirtschaftliche Effizienz führen kann.
Dennoch ist die Effizienz als ein Instrument zu betrachten. So heißt es im Bericht, dass die Effizienz insofern von Nutzen ist, als sie zu den Zielen der GFP beiträgt. Ich persönlich hege jedoch Zweifel, dass die wirtschaftliche Effizienz allein ausreicht, um all diese Ziele im gewünschten Umfang voranzubringen, und vermute, dass sie sich in einigen Aufgabenbereichen als kontraproduktiv erweisen könnte.
Deshalb wünsche ich mir von der Kommission eine Zusicherung, dass ein wirklich umfassender und in sich geschlossener Ansatz in Anwendung gebracht wird, sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch des Ergebnisses der Studie.
Joe Borg, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir zunächst, dass ich der Berichterstatterin, Frau Attwooll, und allen Mitgliedern des Fischereiausschusses meinen Dank für ihren äußerst gründlichen Bericht ausspreche, dessen Inhalt ich nahezu uneingeschränkt unterstütze.
Der Bericht wertet die stärkere Hinwendung zur Wirtschaftlichkeit im Fischereiwesen als den wichtigsten Vorzug der auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungssysteme. Das ist angesichts der derzeitigen Situation, da eine ungenügende wirtschaftliche Leistung eher die Regel als die Ausnahme ist, ein wesentlicher Faktor. Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Effizienz wirken sich im Allgemeinen sehr positiv auf die Überkapazität und somit die Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeit aus.
Im Bericht werden jedoch auch die möglichen negativen Auswirkungen genauestens beschrieben. Meines Erachtens könnten solche Auswirkungen durch die Einführung von Bestimmungen zur Beschränkung der Konzentration von Rechten, zur Klärung der Zuteilungsfragen und, wie im Bericht vorgeschlagen, zum Schutz der handwerklichen Flotten begrenzt, wenn nicht sogar verhindert werden. In Drittländern, in denen es im Allgemeinen bereits seit geraumer Zeit auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftungssysteme gibt und im Besonderen die Übertragung einzelner Quoten praktiziert wird, finden diese Fragen auf vielfältige Art und Weise Berücksichtigung. Wie im Bericht festgestellt, sind solche Systeme komplexer Natur, die damit verbundenen Schwierigkeiten jedoch nicht unüberwindbar.
Insgesamt gesehen meine ich, dass nicht die möglichen negativen Auswirkungen, sondern die potenziellen Vorteile überwiegen. Dennoch möchte ich noch einmal betonen, dass die Kommission weder die Absicht hat, gemeinschaftliche Bewirtschaftungssysteme vorzuschlagen, noch ein bestimmtes, auf allgemeinen Nutzungsrechten basierendes Bewirtschaftungssystem zu empfehlen. Unterschiedliche Fischereiwirtschaften erfordern unterschiedliche Systeme. Ich bin mir aber auch der Sensibilität dieser Angelegenheit in Bezug auf die relative Stabilität voll bewusst.
Die Kommission wird sich weiterhin mit dieser Thematik befassen. Kurzfristig wollen wir das allgemeine Wissen über die auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftung verbessern und bewährte Praktiken herausarbeiten, die den für die Fischerei zuständigen nationalen oder regionalen Behörden der Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden können. Zudem haben wir die Absicht, diesem Zweck dienende Leitlinien oder ähnliche unterstützende Dokumente zu erarbeiten.
Die Ergebnisse des Konsultationsprozesses – selbstverständlich einschließlich des Berichts des Europäischen Parlaments – und die Ergebnisse der laufenden Studie zu den auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungssystemen in den Mitgliedstaaten und den in Drittländern gesammelten Erfahrungen werden als wertvolle Zuarbeiten in diesen Prozess einfließen.
Mittelfristig wird die auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftung eines der Themen sein, die in Vorbereitung der nächsten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik zu berücksichtigen sind.
Die Kommission wird Sie über die künftigen Entwicklungen informieren, und ich freue mich auf weitere anregende Diskussionen zu dieser Thematik mit Ihnen.
Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Frau Präsidentin! Vor mehr als zehn Jahren prüfte das Parlament die Möglichkeit der Einführung von Fangrechten in die GFP durch einen Initiativbericht über die künftige Revision der GFP.
Wir können deshalb nur unsere Genugtuung über den Beschluss der Kommission zum Ausdruck bringen, endlich die Möglichkeiten dieses Bewirtschaftungsinstruments der Fischerei zu prüfen, wenn auch nach meiner Meinung auf eine sehr simple und oberflächliche Art, fraglos aus Befürchtung, den Zorn des Rates bei diesen Themen hervorzurufen.
Die sich dem Wechsel am stärksten widersetzen und den geringsten Unternehmergeist im Fischereisektor und im Rat besitzen haben sich stets vor einer Veränderung der Bewirtschaftungssysteme gescheut, auch wenn es zum Besseren war. Das bedeutet nicht, dass diese Sektoren und Mitgliedstaaten in einer besseren oder der gleichen Lage wie vor 30 Jahren sind, sondern sie lenken die dynamischeren Sektoren in eine Sackgasse.
Zwar wirft die Bewirtschaftung durch die Einführung der Fischereirechte Fragen zur Durchführung auf, doch andererseits konnten Länder, in denen die Fischerei ein wichtiger und zukunftsträchtiger Sektor ist, diese lösen und damit zumindest für Teile der Flotte beweisen, dass sie sich in Richtung zu moderneren, effizienteren und nachhaltigeren Konzepten entwickeln, die nicht unerhebliche Vorteile haben.
Deshalb begrüßen wir auch den Bericht von Frau Attwooll, die zwar Bedenken äußert, aber auch die möglichen Vorteile eingesteht, zu denen die Verbesserungen in der Kontrolle, eine Senkung der Kapazität, eine Reduzierung der Rückwürfe und eine geringere Abhängigkeit von öffentlichen Beihilfen gehören könnten.
Ich möchte Frau Attwooll sagen, dass die Fischerei in der Tat eine Wirtschaftsaktivität ist, die rentabel sein muss, was sie jetzt aufhört zu sein, deshalb brauchen wir vielleicht mehr Wirtschaftsfachleute in der Fischerei, als wir im Moment haben, um diese Fragen eingehender zu untersuchen.
Abschließend wünsche ich der Kommission viel Erfolg in dieser Debatte, und ich hoffe, dass das Bewirtschaftungsmodell, das ein Fehlschlag war, in Zukunft geändert werden kann.
Luis Manuel Capoulas Santos, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Ich möchte Frau Attwooll zu ihrer beeindruckenden Arbeit, einen Bericht zu erstellen, der den größtmöglichen Konsens erzielt, beglückwünschen. Es handelt sich hierbei um eine komplexe und kontroverse, gleichwohl äußerst wichtige Problematik für all jene, die sich um die Nachhaltigkeit der Ressourcen Sorgen machen, in dieses Konzept der Nachhaltigkeit jedoch auch die wertvollste Ressource von allen, nämlich die Menschen, die zu den zahlreichen Fischereigemeinden Europas gehören, einbeziehen.
Deshalb meine ich, dass der Bericht die richtige Balance zwischen den verschiedenen Blickwinkeln wahrt. Das Ergebnis der Abstimmung im Fischereiausschuss – 21 Ja-Stimmen bei insgesamt 24 Stimmen – ist ein deutlicher Beweis dessen, was ich soeben gesagt habe. Wir dürfen dieser Debatte weder ausweichen noch vorschnelle Beschlüsse fassen. Als gewählter Abgeordneter eines Landes, in dem die kleine Küstenfischerei und die Mehrarten-Fischerei von im Süden Europas vorherrschenden Fischarten eine sehr große Bedeutung haben, bin ich besorgt darüber, dass Bewirtschaftungsinstrumente eingeführt werden sollen, die mit der Übertragung von Nutzungsrechten, die den Reedern mit der höchsten Kaufkraft einen Vorteil gegenüber den kleineren Schiffseignern verschaffen könnten, verbunden sind.
Ich befürchte gleichermaßen, dass die durchgängige Übernahme eines solchen Systems kontraproduktiv sein könnte und möglicherweise zu höheren Fangmengen führt, um die Kosten für den Erwerb der Fischereirechte auszugleichen. Ich wiederhole deshalb noch einmal, dass ich die allgemeine Schlussfolgerung des Berichts dahingehend unterstütze, dass kein Beschluss gefasst wird, solange uns keine Studien vorliegen, die sämtliche Mitgliedstaaten und die verschiedenen Arten der Fischerei einbezieht, und bevor nicht eine breit angelegte Diskussion, in der alle Variablen dieser Frage abgewogen werden, stattgefunden hat.
Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Ich möchte zu Beginn meines Beitrags der Berichterstatterin Frau Attwooll Anerkennung zollen für ihr Engagement bei der Erstellung eines ausgewogenen Berichts zu grundsätzlichen Fragen wie die Souveränität der Mitgliedstaaten in der Bewirtschaftung ihrer Fischereiressourcen und die Schaffung von Rechten an privatem Eigentum für den Zugang zur Nutzung dieses öffentlichen Gutes.
Obwohl wir Ziffer 11 des Berichts gutheißen, enthält der Bericht eine Reihe von Aussagen, denen wir absolut nicht zustimmen können, beispielsweise dass diese Aussprache als ein der notwendigen Änderung der derzeitigen Politik der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen vorausgehender Schritt betrachtet wird oder dass Aspekte einbezogen werden, die eindeutig auf die Annahme von Bewirtschaftungsmechanismen auf Gemeinschaftsebene abzielen.
Unserer Auffassung nach ist jeder Mitgliedstaat für die Bewirtschaftung seiner Fischereiressourcen selbst zuständig, vor allem als ein Weg, um seine Nahrungsmittelsouveränität sicherzustellen. Deshalb lehnen wir jedweden schrittweisen Prozess ab, der in der Zukunft die Schaffung eines gemeinschaftlichen Systems nach sich ziehen könnte, das auf Fischereirechten, d. h. auf der Vermarktung von Fischereilizenzen, Seetagen oder Fangquoten beruht, was unvermeidlich zu einer privaten Aneignung und Konzentration der Nutzung eines öffentlichen Guts führen wird.
Jim Allister (NI). – (EN) Frau Präsidentin! Das heutige Thema ist komplexer Natur, und ich möchte Frau Attwooll unbedingt meine Anerkennung für ihren Bericht und ihr Engagement in dieser Frage aussprechen.
Als Vertreter einer Region, deren Erfahrungen mit der Gemeinsamen Fischereipolitik mitnichten als positiv beschrieben werden können, muss ich hier jedoch feststellen, dass mich meine innere Überzeugung entschieden gegen ein von der Europäischen Union verordnetes Bewirtschaftungssystem sprechen lässt. Ich vertrete vielmehr den klaren Standpunkt, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden müssen, welches Bewirtschaftungssystem ihren jeweiligen Bedingungen am besten entspricht.
Was die Aufrechterhaltung der Stabilität anbetrifft, so befürchte ich, dass diese in der Branche ernsthaft in Gefahr gerät, sollten nicht regulierte übertragbare Quoten in Anwendung gebracht werden, wobei die Einzel- und Kleinunternehmer besonders gefährdet wären. Eine eindeutig bessere Lösung sehe ich darin, den Mitgliedstaaten die eigentlichen Befugnisse für die Fischereiwirtschaft zu übertragen und sich auf den Aufbau lebensfähiger lokaler Bewirtschaftungssysteme zu konzentrieren, die das Vertrauen der Beteiligten genießen.
Zudem befürchte ich, dass diese neue Studie als eine weitere, langwierige Entschuldigung dafür angeführt werden wird, dass echte und hilfreiche Änderungen aufgeschoben werden. Ich hoffe, dass dies nicht wirklich geschieht, aber wir kennen solche Fälle aus der Vergangenheit.
Paulo Casaca (PSE). – (PT) Ich möchte gleichfalls der Berichterstatterin Frau Attwooll gratulieren und erklären, dass nach meiner Auffassung das Meer als Naturerbe von den Fischereigemeinden, die traditionell mit dieser Umwelt im Einklang leben, nachhaltig genutzt werden muss und nicht als ein Geschäftsfeld wie jedes andere angesehen werden darf. Deshalb teile ich nicht die Ansicht derjenigen, die die Meeresökosysteme und die mit diesen im Einklang lebenden Fischereigemeinden als einen Markt sehen, auf dem die Fischereirechte, vielleicht sogar an einer Art Börse, frei gehandelt werden können, was natürlich zur Industrialisierung der Fischerei führen und sowohl das Gleichgewicht der Ökosysteme als auch das der Fischereigemeinden gefährden würde. Und darüber hinaus darf nach meinem Dafürhalten auf gar keinen Fall der Grundsatz der relativen Stabilität aufs Spiel gesetzt werden, so dass die Kommission, wie ich meine, in dieser Debatte äußerst behutsam vorgehen sollte.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich danke Frau Attwooll für ihre Arbeit und begrüße diesen Bericht, da er eine dringend benötigte Debatte zu alternativen Bewirtschaftungsmaßnahmen ausgelöst hat.
Ich stimme dem Bericht voll und ganz zu, wenn darin festgestellt wird, dass die in der Europäischen Union derzeit bestehenden Bewirtschaftungssysteme in der Fischerei, insbesondere die TAC- und Quotenregelung, keine Lösung für die Probleme des Sektors bieten, und eine umfassende Diskussion über dieses Thema unbedingt geführt werden muss.
In ihrem Grünbuch über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik stellt die Kommission fest: „Alternative Bewirtschaftungsmethoden können die Fischereibewirtschaftung der Gemeinschaft höchst sinnvoll ergänzen.“ Ich erlaube mir jedoch, darauf hinzuweisen, dass alternative Bewirtschaftungsmethoden künftig eine unerlässliche Rolle spielen sollten und müssen, da wir eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen haben einschließlich der Klimaveränderung und der neuesten Erkenntnisse der auf solider wissenschaftlicher Basis beruhenden Meeres- und Fischereiforschung.
Wie ich in meinem nunmehr redundanten Gutachten des Fischereiausschusses zum Bericht des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel festgestellt habe, bin ich absolut sicher, dass die Klimaveränderung Auswirkungen auf die Fischereiverordnungen der Europäischen Union haben wird, da die auf historischen Fangmustern beruhenden Quotenzuteilungen aufgrund der sich verändernden Verteilung der Fischbestände einer Überarbeitung bedürfen. Ferner sind in der Fischereibewirtschaftung zunehmend adaptive Ansätze erforderlich, zumal die historischen Daten an Wert verlieren.
Da sich der Klimawandel und andere Faktoren immer stärker auf unsere Fischbestände auswirken, erfordert unsere Bewirtschaftung Flexibilität, die auf soliden, von Fachleuten beurteilten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, um sich an die neuen Bedingungen anzupassen und die Nachhaltigkeit der Ressourcen zu sichern.
Joe Borg, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Ich glaube, dass wir alle ein gemeinsames Ziel haben, nämlich die Herstellung des Gleichgewichts zwischen der wirtschaftlichen Effizienz dieser Systeme und dem Schutz der kleinen Fischereiunternehmen.
Ich stimme den Ausführungen der Berichterstatterin zu, dass die Fischereiwirtschaft nicht als eine rein wirtschaftliche Angelegenheit zu betrachten ist und muss an dieser Stelle unterstreichen, dass die Thematik wirklich nicht einfach ist. Ich bin mir dessen voll und ganz bewusst, dass solche Systeme komplexen Charakter haben. Wie ich bereits gesagt habe, müssen wir bei unseren Überlegungen mögliche Beschränkungen in der Konzentration der Nutzungsrechte, die Klärung der Zuteilungsfragen und Maßnahmen zum Schutz der handwerklichen Fischerei in Betracht ziehen und müssen diese Aufgaben schrittweise in Angriff nehmen.
Kurz gesagt müssen wir unser Wissen erweitern, bewährte Praktiken herausarbeiten und untersuchen, in welchen Mitgliedstaaten die auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftungssysteme erfolgreich angewandt werden, und wir müssen die von Drittländern gesammelten Erfahrungen untersuchen.
All diese wesentlichen Fragen werden mit Sicherheit in Vorbereitung der nächsten Reform erörtert werden müssen. Ich freue mich auch auf eine diesbezügliche Zuarbeit des Fischereiausschusses. Ich habe die Hinweise aller Abgeordneten, die sich zu dieser Frage geäußert haben, zur Kenntnis genommen.
Elspeth Attwooll, Berichterstatterin. − (EN) Frau Präsidentin! Ich kann nicht sagen, dass mich die Antwort des Kommissars voll und ganz zufriedengestellt hat, da ich aus seinen Worten den Eindruck gewonnen habe, dass er einer bestimmten Form der auf Nutzungsrechten basierenden Bewirtschaftung den Vorrang einräumt, wohingegen im Bericht doch darauf hingewiesen wird, dass alle Formen zu berücksichtigen und bezüglich ihrer Vor- und Nachteile zu bewerten sind.
Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass die Gemeinsame Fischereipolitik einer Reform bedarf. Eine Zeitung meines Wahlkreises, in der auf die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments zum Bericht verwiesen wird, schreibt, dass ich mich zurückhaltend zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik geäußert hätte. Das ist mit Sicherheit falsch, wenn daraus der Schluss gezogen wird, dass ich Zweifel bezüglich der Notwendigkeit der Reform hege. Ich bin insofern zurückhaltend, und ich meine, wir sind es wohl alle, als ich sicher gehen will, dass die Reform in die richtige Richtung geht.
Bei der Erarbeitung des Berichts habe ich mich zum Beispiel gefragt, inwieweit die einzelnen Varianten der Definition des Umfangs des Fangrechts eigentlich miteinander kompatibel sind. Ich hatte den Eindruck, dass sowohl die Quoten- als auch die Aufwandsbeschränkungen zwar recht gut mit den territorialen Beschränkungen harmonieren, die beiden erstgenannten Faktoren jedoch nicht unbedingt miteinander vereinbar sind. Daraus habe ich abgeleitet, dass ein Bericht über die auf Nutzungsrechten basierende Bewirtschaftung auf den ersten Blick zwar technisch erscheinen mag, die darin aufgeworfenen Fragen jedoch den eigentlichen Kern der Gemeinsamen Fischereipolitik betreffen.
Während ich die Richtung der derzeitigen Reform im Allgemeinen begrüße, hoffe ich, dass die Debatte zu einer radikaleren Neubewertung der von uns verwendeten Hilfsmittel führt, die wiederum möglichst ein Gleichgewicht zwischen der Verbesserung der Existenzgrundlage der Erwerbstätigen im Fischereisektor, der Gewährleistung einer nachhaltigen Meeresökologie, bei der die Fischbestände erhalten werden, und der Aufrechterhaltung der Lebensfähigkeit der von der Fischerei abhängigen Gemeinden sichert. Ich hoffe, dass vor der Durchführung einer umfassenden Studie noch keine Entscheidung darüber getroffen wurde, welcher der beste Weg für die Sicherung des Gleichgewichts ist.
Die Präsidentin. − Die Aussprache ist damit geschlossen. Die Abstimmung findet morgen, am Donnerstag, statt.