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Verfahren : 2007/2210(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0090/2008

Eingereichte Texte :

A6-0090/2008

Aussprachen :

PV 21/04/2008 - 18
CRE 21/04/2008 - 18

Abstimmungen :

PV 22/04/2008 - 5.6
CRE 22/04/2008 - 5.6
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0130

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 21. April 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

18. Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Adamos Adamou im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (2007/2210(INI)) (A6-0090/2008).

 
  
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  Adamos Adamou, Berichterstatter. (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei der Europäischen Kommission für die Mitteilung und die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Des Weiteren gilt mein Dank allen meinen Kollegen, und insbesondere den Schattenberichterstattern, für die gemeinsame Bewältigung der schwierigen Arbeit, die nötig war, um die Kompromissänderungsanträge zu erreichen, die einstimmig angenommen wurden.

Die Hauptthemen, die die Kommission in ihrer Mitteilung anspricht und mit denen ich mich als Berichterstatter beschäftige, sind die Risiken und Sicherheit von Transplantationen, zum Beispiel die Übertragung von Krankheiten, der Organmangel und der illegale Organhandel. Lassen Sie mich auf jeden dieser Punkte einzeln eingehen.

Zum Thema Qualität und Sicherheit: Wenn Organe therapeutisch genutzt werden, besteht das Risiko, dass Krankheiten an den Empfänger übertragen werden. Um die Risiken für die Empfänger zu minimieren, müssen die Spender deshalb gründlich untersucht werden. Es muss geklärt werden, ob das Risiko einer Krankheitsübertragung besteht. Um einen einheitlichen Sicherheitsstandard bei den Spendern zu gewährleisten, sollte ein Mindestkatalog an Voruntersuchungen gewährleistet sein. Wir müssen jedoch darauf aufmerksam machen, dass es derzeit zwischen den Mitgliedstaaten noch keinen Konsens über diese Untersuchungen gibt.

Der gravierende Mangel an Organspendern ist auch weiterhin die wichtigste Herausforderung, der sich die Mitgliedstaaten im Bereich Organtransplantation gegenübersehen. Immer länger werdende Wartelisten sind ein erhebliches Problem. Die Einführung eines effizienten Systems zur Suche nach Personen, die im Todesfall als Organspender in Frage kommen könnten, ist – natürlich vorausgesetzt, dass sämtliche in den Mitgliedstaaten geltenden zwingenden Einwilligungsvorschriften eingehalten wurden –, eine wesentliche Voraussetzung für die Überwindung der Organknappheit.

Eine weitere wichtige Möglichkeit, um die Zahl der Spender zu vergrößern, besteht darin, die Förderung uneigennütziger Spenden von Lebenden zu erwägen. Es müssen auch jene potentiellen Spender in Betracht gezogen werden, die unter normalen Umständen nicht als ideale Kandidaten in Frage kommen würden – der „erweiterte Spenderkreis“. Zum Beispiel könnte eine Transplantation von einem HIV-positiven Patienten auf einen anderen HIV-positiven Patienten erlaubt sein.

Nun zum Thema Organhandel: Herr Kommissar, wir alle wissen, dass Organhandel stattfindet. Wir alle wissen, dass reiche Touristen aus dem Westen die wirtschaftliche Not der Menschen in den ärmsten Ländern ausnutzen. Wir alle haben von Preislisten für Organe gehört, von einem Schwarzmarkt für Organe, insbesondere in Ländern des Fernen Ostens wie Indien, Pakistan und China, und dass diese Dinge sogar im erweiterten Europa geschehen. Deshalb befürworte ich den Änderungsantrag 7 zu Punkt 57 meiner Parlamentskollegen Frau Brepoels, Herr Liese und Herr Bowis, im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, und halte es für dringend erforderlich, schärfer gegen Fälle von Organhandel vorzugehen, damit wir schließlich die nötigen Schlüsse daraus ziehen können.

Gleichzeitig möchte ich betonen, dass der zentrale Aspekt von Organspende und -transplantation Uneigennützigkeit sein muss. Die in der Mitteilung der Kommission verwendete wirtschaftliche Terminologie ist gerade angesichts des Grundsatzes, dass der menschliche Körper keine veräußerbare Ware ist, nicht angemessen. Dies ist auch der Grund dafür, dass ich dem Änderungsvorschlag 2 zu Punkt 38 von Herrn Martin und Herrn Matsakis nicht zustimmen konnte. Herr Matsakis plant natürlich nach unseren detaillierten Gesprächen – wie er Ihnen gleich selbst erklären wird –, den Änderungsantrag zurückzuziehen und morgen einen anderen, mündlichen Antrag einzureichen, den ich befürworte.

Wie ich bereits sagte, halte ich es aber für wichtig, dass Organe nicht wie Waren auf dem Binnenmarkt behandelt werden dürfen, und ich stimme deshalb der Entfernung dieses Zusatzes nicht zu. Übrigens ist der Grundsatz, dass der menschliche Körper nicht zur Erzielung von Gewinnen genutzt werden darf, in Artikel 3 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der EU ausdrücklich festgeschrieben.

Meine Damen und Herren, ich habe keine Zeit mehr für weitere Ausführungen, da die vier Minuten um sind. In meinen abschließenden Worten – nach Ihren Anmerkungen – werde ich noch mehr zu diesem Thema sagen.

 
  
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  Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst Herrn Adamou zu seinem hervorragenden Bericht über Organspenden und -transplantationen gratulieren. Ich freue mich besonders, dass der Bericht die Ansicht der Kommission unterstützt, dass sich jegliche Handlung im Bereich der Organspende und -transplantation auf Folgendes konzentrieren muss: Erstens muss die Qualität und Sicherheit der Organe verbessert werden; zweitens muss das Angebot an Organen erhöht werden; und drittens müssen Transplantationen sicher gemacht werden.

(EN) Die Durchsetzung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Organspende ist für alle Beteiligten von Vorteil. Bekanntlich ist der Organaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten keine Seltenheit. Momentan mangelt es allerdings an allgemeinen Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Beschaffung menschlicher Organe, sodass dieses Problem daher dringend angegangen werden muss.

Dann hätten wir nicht nur einen vergleichbaren Sicherheitsstandard innerhalb der EU, sondern würden auch das Vertrauen in das Transplantationssystem und das Gefühl der Solidarität stärken.

Die Kommission beabsichtigt, einen Rechtsrahmen für grundlegende Sicherheits- und Qualitätsanforderungen bei der Organspende und –beschaffung vorzuschlagen.

Eine umfassende und flexible Gestaltung dieser Regelungen soll möglichst viele Transplantationen ermöglichen. Letztendlich geht es darum, Menschenleben zu retten. Wir müssen uns immer wieder vergegenwärtigen, dass momentan 50 000 Menschen in Europa auf den Wartelisten für eine Organspende stehen.

Um das Angebot an verfügbaren Organen zu erhöhen, müssen die Menschen für dieses Thema sensibilisiert werden. Die Bürger müssen sich auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Transplantationssystemen verlassen können, sonst werden sie sich nicht zu Organspenden bereit erklären.

Es gibt bereits einige gute Beispiele, wo Mitgliedstaaten beispielsweise durch Transplantationskoordinatoren das Organangebot erhöhen konnten. Die Kommission beabsichtigt, einen Aktionsplan mit 10 vorrangigen Maßnahmen zu unterbreiten, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit Organspenden und –transplantationen in der EU zu bewältigen. Die Kommission hat erkannt, wie wichtig der Kampf gegen illegalen Organhandel ist und bekräftigt dies in ihrer Mitteilung über Organspende und –transplantation.

Ich habe auch die Äußerungen von Dr. Adamou zur Kenntnis genommen und werde sie ernsthaft in Erwägung ziehen. Sein Bericht verdeutlicht, wie genau wir bedenken sollten, auf welche Weise wir dem Übel des Organhandels innerhalb der EU begegnen.

Die Kommission wird gemeinsam mit unseren internationalen Partnern, dem Europarat und der Weltgesundheitsorganisation, die Situation beobachten. Wir werden auch weiterhin Interpol bei der Überwachung dieses Problems unterstützen.

Im Übrigen glaube ich, dass wir durch eine Erhöhung des Organangebots innerhalb der Europäischen Union indirekt auch den Transplantationstourismus und Organhandel eindämmen können.

Darüber hinaus ist Organhandel auch ein Punkt im diesjährigen Bericht der Kommission zu einem EU-Aktionsplan gegen Menschenhandel.

 
  
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  Edit Bauer, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. (EN) Herr Präsident! Organspenden und –transplantation sind ein sensibles und wichtiges Thema, bei dem ein geeigneter Rechtsrahmen und bewährte Verfahren jährlich Tausende von Menschenleben retten könnten. Alle Themen, die den schmalen Grat zwischen Leben und Tod betreffen, sind hoch sensibel. Dies gesetzlich zu regeln, ist schwer, bei weitem schwerer, als Schaden anzurichten. Daher ist es außerordentlich wichtig, sich über bewährte Verfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten auszutauschen.

Andererseits müssen sämtliche Praktiken, die das Vertrauen in die Verwaltung der Wartelisten und deren Transparenz schädigen oder auf skandalöse Weise Schlupflöcher in der Rechtssprechung missbrauchen, aus dem Weg geräumt werden.

Ich möchte drei Punkte aus der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres herausgreifen. Erstens, bei Lebendspendern handelt es sich meist nicht um Verwandte. Hier muss mit rechtlichen Mitteln gegen Möglichkeiten des illegalen Organhandels vorgegangen werden. Auch für die Erstattung der Sozialversicherungskosten für lebende Spender steht eine geeignete Lösung noch aus.

Zweitens, in Fällen, bei denen die Transplantation eine internationale Zusammenarbeit erfordert, müssen die gleichen klaren Regelungen gelten wie innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaates. Transplantationstourismus wirft wieder neue Fragen auf, wie die Frau Kommissarin sagte. Wie sollten wir in solchen Fällen vorgehen?

Drittens brauchen wir eine besser organisierte und tiefgreifendere internationale Zusammenarbeit, um Fälle illegalen Organhandels aufzudecken. Illegaler Handel und dessen Folgen können die Hoffnungen Tausender Patienten, die auf lebensrettende Organe warten, zerstören. Andererseits muss in den EU-Rechtsvorschriften über Menschenhandel auch der Organverkauf und -handel berücksichtigt werden, denn obschon jetzt noch im Hintergrund, wird dies bald ein Problem globalen Ausmaßes sein.

Meinen Glückwunsch dem Berichterstatter und auch den Schattenberichterstattern, denen ich für die gute Zusammenarbeit danke!

 
  
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  Frieda Brepoels, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Organtransplantationen retten tatsächlich tagtäglich Menschenleben in Europa. Aufgrund des Mangels an Spendern sterben leider jährlich Tausende Europäer noch auf der Warteliste. Wir stehen vor der Herausforderung, die Zahl der Spender ohne Abstriche bei der Sicherheit zu erhöhen. Als Schattenberichterstatterin der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten stimmt es mich heute sehr froh, dass das Parlament die Initiative der Kommission uneingeschränkt befürwortet und anerkennt, dass Europa hier eine wesentliche Rolle zuteil werden kann.

Organspende und -transplantation sind, wie meine Vorredner bereits dargelegt haben, überaus sensible und komplexe Sachverhalte, über die die Auffassungen in den Mitgliedstaaten erheblich auseinander gehen. In Vorbereitung des Berichts habe ich selbst mit etlichen Ärzten, Patienten und Organisationen gesprochen. Die von uns abgehaltene Anhörung sowie der Studienaufenthalt in Spanien haben uns interessante Einsichten vermittelt, und daher bin ich dem Berichterstatter heute zu aufrichtigem Dank verpflichtet, hat er doch alle unsere Beiträge in seinen Bericht einfließen lassen.

Vier Punkte. Erstens: Wir müssen vor allem darauf achten, dass die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie über Qualität und Sicherheit hinreichend flexibel ist und keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht oder sogar zur Abnahme der Zahl verfügbarer Organe führt. Nach unserem Dafürhalten muss die Entscheidung über Qualität und Sicherheit letztendlich beim Arzt liegen. Zur Gewährleistung von Qualität und Sicherheit fordern wir zudem die Mitgliedstaaten auf, nach erfolgter Transplantation und nach der Explantierung Befunde zu kontrollieren und auszuwerten. Da der Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedstaaten große Bedeutung zukommt, können wir vielleicht über gemeinsame Datenanalysemethoden nachdenken.

Zweitens: Wesentlichster Faktor für die Erhöhung der Spenderzahlen, sogar noch wichtiger als die Gesetzgebung, ist die Organisation des Spendesystems. Deshalb sind wir dafür, dass die Krankenhäuser mehr Personal einsetzen, um potenzielle Spender zu finden und auch deren Angehörige zu betreuen. In Ländern, die bereits derartige Transplantationskoordinatoren beschäftigen, steigen die Spenderzahlen.

Drittens: Daran zeigt sich auch, wie entscheidend der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ist. Die Europäische Union kann dies durchaus fördern. Nicht minder wichtig ist es, dass Krankenhäuser die positiven Ergebnisse von Transplantationen publik machen und auch im Umgang mit den Medien Initiative zeigen.

Viertens: Uns kommt es darauf an, dass die Lebendspende als Ergänzung zur Leichenspende angesehen wird. Und wir möchten nicht, dass lebende Spender beispielsweise durch Versicherungsgesellschaften diskriminiert werden.

Und schließlich muss die Organspende ein streng nicht kommerzielles, uneigennütziges und freiwilliges Verfahren bleiben. Eine etwaige Entschädigung muss unseres Erachtens auf mit der Spende verbundene Ausgaben und Unannehmlichkeiten beschränkt sein. Zur Unterbindung von Organverkauf, Organhandel und Transplantationstourismus muss die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erheblich mehr Initiative entwickeln. Die Rückverfolgbarkeit ist hier ungemein wichtig, und auch Europol muss die Überwachung und Ermittlungen in Fällen von Organverkauf und/oder -handel verbessern.

Mit diesem Bericht, da bin ich mir ganz sicher, sendet das Parlament ein überaus ausgewogenes und entschiedenes Signal aus, und ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, morgen für den Bericht zu stimmen.

 
  
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  María Sornosa Martínez, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich freue mich auf den bevorstehenden Vorschlag für eine Richtlinie der Kommission, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Organspende und -beschaffung in der Europäischen Union aufstellen wird.

Im Interesse der Transparenz in diesem Prozess möchte ich erklären, dass wir Sozialisten die Maßnahmen mittragen, die darauf gerichtet sind, die Spender zu schützen und sicherzustellen, dass die Organspende uneigennützig und freiwillig und ohne eine andere Zahlung als ausschließlich den Ausgleich für mit der Spende verbundene Ausgaben und Unannehmlichkeiten erfolgt.

Der künftige Rechtsrahmen sollte keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand von den Mitgliedstaaten erfordern und die Anwendung der bestehenden guten praktischen Lösungen nicht gefährden.

Was den praktischen Prozess als solchen angeht, so möchte ich darauf hinweisen, dass einige wenige sehr strenge Qualitätsstandards nicht die Kosten in die Höhe treiben und vor allem nicht die Zahl der verfügbaren Transplantationsorgane reduzieren dürfen. Natürlich dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, die Organtransplantationen verhindern, die derzeit als durchführbar gelten, denn es geht uns darum, Menschenleben zu retten und dafür zu sorgen, dem Kranken das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten.

Leider haben die hervorragenden Ergebnisse der Transplantationen, was die Lebenserwartung und die verbesserte Lebensqualität angeht, die Nachfrage nach dieser Form der Behandlung ansteigen lassen.

Ich komme aus Spanien, einem Land, das bei Organspenden und Transplantationen führend in der Welt ist. Wenn es uns gelang, diesen würdigen Platz in der Rangliste zu erreichen, so zweifellos dank der Existenz einer Nationalen Transplantationsorganisation, die alle Ärzteteams in den einschlägigen Krankenhäusern koordiniert, in denen jeweils ein eigener Transplantationskoordinator vorhanden ist, ein ausgebildeter Arzt, der das gesamte Team und den zur Spende führenden Prozess lenkt.

Ich hoffe, dass die vorgeschlagene Rechtsvorschrift der Europäischen Kommission diese Art von Modell in Betracht zieht, da es sich als so erfolgreich erweist.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wünschenswert ist, einen Verweis auf die Notwendigkeit der Einbeziehung der Bürger aus Drittländern mit anderen Kulturen und Religionen in die Spendenkultur aufzunehmen, indem spezifische Aufklärungsmaßnahmen und -kampagnen in ihrer Muttersprache, durch Kulturvermittler usw., durchgeführt und die Staaten aufgefordert werden, ernsthaft dem Handel entgegenzuwirken, indem sie Maßnahmen zur strafrechtlichen Verantwortung jener Unionsbürger ergreifen, die sich am Gesundheitstourismus beteiligen, um Organe in Drittländern zu erwerben.

Mir bleibt nur, dem Berichterstatter und allen nicht einzeln genannten Schattenberichterstattern zu danken, denn es war sehr leicht, gemeinsam zu arbeiten und zu einer Einigung zu kommen.

 
  
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  Jules Maaten, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich versuche, mich in die Lage der Eltern eines dreijährigen Mädchens zu versetzen, bei dem ein Herzfehler diagnostiziert wird und für das ein drei Jahre altes Herz – was nicht ohne Weiteres zu finden ist – im eigenen Land nicht verfügbar ist. In einem anderen europäischen Land gibt es vielleicht eines, aber dieses Land ist an europäischer Zusammenarbeit nicht interessiert. In diesem Fall möchte ich Europa zum Handeln auffordern. Und aus gutem Grund muss Europa hier tätig werden. In Europa stehen derzeit 400 000 Menschen auf Wartelisten für ein Organ, von denen täglich etwa zehn wegen Mangels an Spenderorganen sterben.

Auf dem Gebiet der Sicherheit und der Qualitätskriterien warnt der vortreffliche Bericht Adamou zu Recht vor einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die Brüsseler Gesetzgebung. Und die vorgeschlagene Rechtsvorschrift – zu meiner Freude hat die Kommissarin gerade ihren Segen gegeben – darf also ohne jeden Zweifel nicht zu mehr Bürokratie führen. Wenn ein Sektor anfällig für Bürokratie ist, dann dieser. Mich hat es auch sehr gefreut, von Ihnen soeben zu vernehmen, dass Sie den Weg für möglichst viele Transplantationen ebnen und sie nicht begrenzen wollen. Das halte ich für einen entscheidenden Grundsatz.

Gleichwohl bedarf es Garantien für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bedeutet nämlich, dass an dem Transplantationsverfahren Krankenhäuser und Ärzte aus unterschiedlichen Rechtssystemen beteiligt sind. Im vergangenen Jahr plädierte der ehemals für Gesundheitsfragen zuständige Kommissar, Markos Kyprianou, für die Einführung eines europäischen Spenderausweises. Und Zypern, Herr Adamou und Frau Vassiliou, ist bekanntlich ein Quell der Weisheit. Dieser Ausweis, ob nun in Kombination mit der europäischen Gesundheitskarte oder nicht, kann sicherstellen, dass die verfügbaren Organe möglichst effizient verwendet werden. Einer Umfrage des Eurobarometer zufolge befürworten 81 % der Europäer einen Organspenderausweis, obgleich nur 12 % tatsächlich einen bei sich tragen. Der Bericht Adamou fordert die Einführung eines freiwilligen Europäischen Spenderausweises, und daher möchte ich die Kommissarin bei dieser Gelegenheit eindringlich bitten, bis zum Ende dieses Jahres eine Rechtsvorschrift vorzulegen, die die Einführung eines solchen Ausweises ergänzend zu nationalen Ausweisen ermöglicht.

 
  
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  Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (DA) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Adamou für seinen sehr guten Bericht und die bisherige ausgezeichnete Zusammenarbeit bei dessen Ausarbeitung danken. Dass wir mehr Spenderorgane brauchen, darüber dürften wir uns einig sein. Jedoch sind dafür klare Regeln erforderlich. Kooperation ist gut, und ich meine, dass eine bessere, umfassende Information erforderlich ist, die den Menschen ein gutes Gefühl verleiht, wenn sie sich als Organspender zur Verfügung stellen. Dann wissen sie, dass alles rücksichtsvoll vonstatten gehen wird. Das gilt auch für die nächsten Angehörigen, die sich in einem solchen Fall natürlich in einer verzweifelten Lebenslage befinden, und sie können darauf vertrauen, dass ihren Verwandten entsprechende Anteilnahme zuteil wird. Wenn all das dazu führt, dass die Menschen diese Angelegenheit miteinander besprechen können, wird das Ergebnis ein gutes sein.

Unter keinen Umständen darf der Bedarf an Spenderorganen jedoch zur Kommerzialisierung des Prozesses führen. Ich glaube, wir sind alle beruhigt und uns einig, dass dieses Problem nunmehr auf die Tagesordnung gesetzt wird und wir gegen den stattfindenden Organhandel vorgehen werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass wir Europol bislang nicht im erforderlichen Umfang einbezogen haben, denn es handelt sich in der Tat um ein Verbrechen. Selbst dort, wo es nicht verboten ist, dürfte es ohne jeden Zweifel kriminell sein, wenn arme Menschen dazu gebracht werden, ihre Nieren zu verkaufen, um ihre Familien zu unterstützen.

Gestatten Sie mir abschließend darauf hinzuweisen, dass wir immer wieder gezwungen sein werden, Klarstellungen vorzunehmen, denn wir sind einem immensen Druck ausgesetzt. So glaube ich, dass Feststellungen wie „Menschen sterben infolge eines chronischen Organmangels“ wenig hilfreich sind, denn die Menschen sterben an Krankheiten. Außerdem werden wir niemals über ausreichend Spenderorgane verfügen. Es gibt Menschen, die Glück haben und ein Spenderorgan erhalten, sodass deren Leben gerettet wird. Wenn wir diesen Anteil erhöhen wollen, müssen wir diesem Bericht zustimmen. Wir werden niemals einen Punkt erreichen, an dem Spenderorgane in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Auch wenn wir europaweit alle Geschwindigkeitsbegrenzungen abschaffen würden, könnte der Bedarf nicht gedeckt werden.

 
  
  

VORSITZ: ADAM BIELAN
Vizepräsident

 
  
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  Jiří Maštálka, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Arzt und Mitglied dieses Hohen Hauses möchte ich zunächst meinem Kollegen, Herrn Adamous, zu seinem ausgezeichneten Bericht und der damit verbundenen Arbeit gratulieren. Das Thema der Organtransplantation und -spende kann durchaus zu kontroversen Diskussionen führen, und die Gründe dafür liegen auf der Hand: Zum einen spielen ethische Aspekte eine Rolle, und zum anderen dürfen wir es nicht zulassen, dass dem medizinischen Fortschritt Einhalt geboten und wir in unserem Vermögen, den Menschen zu helfen, eingeschränkt oder behindert werden.

Ich begrüße die Tatsache, dass der Bericht auf den von mir geschätzten Säulen basiert. Dies sind zum einen die Rechtsinstrumente: Sie müssen garantieren, dass die Organspende auch in Zukunft auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht kommerzialisiert wird. Normen und Vorschriften sind eine gute Sache, sie dürfen die Mitgliedstaaten in ihrer Umsetzung und Optionswahl jedoch nicht einschränken. Die zweite Säule ist die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die ebenso wie in vielen anderen Bereichen ein wesentliches Element ist. Die dritte Säule betrifft die Tatsache, dass ohne die Mitarbeit der Bürger nichts erreicht werden kann. Deshalb begrüße ich die Schritte zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Verbesserung der Transparenz. Das im Bericht genannte gemeinsame Ziel muss die Bekämpfung des illegalen Handels mit allen Mitteln sein. Der Bericht von Herrn Adamou zeigt den Weg hierzu auf.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die hehren Ziele in der Mitteilung der Kommission über Organspende und -transplantation und die politischen Maßnahmen auf EU-Ebene wie auch der Bericht von Herrn Adamou, in dem betont wird, dass die Organspende ein Geschenk sei und dass es wichtig sei, die freie Entscheidung für oder gegen eine Organspende zur Transplantation zu respektieren und zu schützen, reichen nicht aus.

Ebenso wenig ausreichend sind die Bestimmungen, die die Einführung eines europäischen Spenderausweises vorsehen, wenn alle Änderungsanträge zur Orientierung an ethischen und moralischen Grundsätzen in den Dokumenten des Europäischen Parlaments abgelehnt werden. Wenn in der Gesetzgebung moralische Grundsätze fehlen bzw. nicht angewandt werden, verliert unserer Gesellschaft ihre moralische Gesundheit und es kommt zu verschiedenen Formen von Missbrauch in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, auch in der Wissenschaft und in der Medizin.

Neben dem sich ausbreitenden Liberalismus und der Kommerzialisierung sind die gewaltigen sozialen Unterschiede Ursache für den Organhandel und andere Formen von Missbrauch. Es gibt reiche Leute, die sich alles leisten können, auch Organe für eine Transplantation. Und es gibt notleidende Menschen. Sie spenden ihre Organe, weil es vielleicht ihr letzter Ausweg ist oder sie unter Zwang stehen, und damit verringern sie ihre Gesundheits- und Überlebenschancen.

Dieser Zustand lässt sich mit Zusagen über Chancengleichheit und gleichen Zugang zu Gesundheitsdiensten nicht ändern. Es gibt eine Verpflichtung zu wirklicher sozialer Sicherheit und gesetzlichem Schutz von Gesundheit und Leben des Menschen.

 
  
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  Irena Belohorská (NI). – (SK) Meine Damen und Herren! Auch ich möchte Dr. Adamos Adamou zu seinem Bericht gratulieren, der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit einstimmig angenommen wurde. Es hat niemand dagegen gestimmt; und auch keiner der Ausschüsse, die um ihre Stellungnahme gebeten wurden, war dagegen. Dieser einzigartige Konsens ist auch auf die häufigen und langen Aussprachen über diesen Bericht zurückzuführen, die von dem Berichterstatter organisiert wurden, wofür ich ihm danken möchte.

Unsere Aufgabe im Bereich der Organtransplantation hat zwei Seiten. Einerseits wollen wir den Menschen helfen, für die eine Transplantation die einzige Chance ist, um zu überleben, und andererseits ist es unsere Pflicht, den Organhandel zu unterbinden, der eines der schlimmsten Verbrechen darstellt. Wir sind uns darüber im Klaren, dass zurzeit vor allem in den ärmeren Teilen der Welt Organhandel betrieben wird, wo Organspenden für die Armen oft die einzige Überlebenschance sind.

Ich finde es deshalb schockierend, dass in der heutigen Europäischen Union, die auf Werten, Moralvorstellungen und Ethik basiert, Forderungen nach der Legalisierung dieses Handels laut werden. Da die Zahl der erhältlichen Organe – von lebenden oder verstorbenen Spendern – den Bedarf an Organen bei weitem nicht deckt, muss die Zahl der Spender erhöht werden.

Im Gesundheitsprogramm 2008-2013 der Kommission zählt die Auswertung der Befunde nach erfolgter Transplantation zu den prioritären Aufgaben des Gesundheitsschutzes, was bedeutet, dass für diese Zwecke Beihilfen gewährt werden können. Ich begrüße zwar die Möglichkeit, Projekte durch Beihilfen zu finanzieren, habe hier aber einige Bedenken.

Ich weiß, dass diese Aussprache nicht das Gesundheitsprogramm 2008-2013 zum Thema hat, muss aber dennoch auf folgenden Punkt hinweisen. Mich hat die Diskrepanz zwischen der Zahl der genehmigten Projekte und der Zahl der abgeschlossenen Projekte überrascht: Im Jahr 2004 wurden 72 Projekte genehmigt und 9 abgeschlossen; 2005 wurden 61 Projekte genehmigt und 7 abgeschlossen; 2006 wurde von den 87 genehmigten Projekten nicht ein einziges abgeschlossen, und 2007 wurden 6 Projekte genehmigt, und wieder wurde keines abgeschlossen. Gibt es Mechanismen, um die Wirksamkeit der von der Europäischen Union kofinanzierten Projekte zu überprüfen?

 
  
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  Glenis Willmott (PSE). – (EN) Herr Präsident! Die Anzahl menschlicher Organtransplantationen ist in den letzten Jahrzehnten ständig gestiegen. Transplantation ist inzwischen die kostengünstigste Therapie für Patienten mit Nierenversagen im Endstadium. Bei Leber-, Lungen- und Herzversagen ist sie zurzeit die einzig mögliche Therapie.

Transplantationen gehören zu den herausragendsten Errungenschaften der modernen Medizin, und trotzdem sind weniger als 25 % der Bürger des Vereinigten Königreichs registrierte Organspender. Im vergangenen Jahr erhielten rund 2 400 Bürger im Vereinigten Königreich ein neues Organ, aber mehr als tausend Menschen sterben jedes Jahr beim Warten auf ein geeignetes Transplantat.

Organmangel ist ein häufiges Problem überall in Europa, und das grenzübergreifende System zur Unterstützung von Organspenden bedarf eindeutig der Verbesserung. Ich begrüße diesen Bericht daher ganz außerordentlich, besonders aber die Erweiterung des Abschnitts zum Organhandel.

Der Mangel an Spendern hat dazu geführt, dass der Transplantationstourismus in Entwicklungsländer weltweit sprunghaft angestiegen ist. Der internationale Schwarzmarkt für Organe ist attraktiv für Menschen, die auf der Suche nach einer Niere oder anderen Organen sind, und endet in der Ausbeutung der ärmsten oder anderweitig gefährdeten Spender. Hier wurde eine Art Ersatzteillager für Kranke geschaffen. Gelangen die illegalen Organe dann zur Transplantation, wird wenig Rücksicht auf Sicherheitsvorschriften genommen, was sowohl das Leben des Spenders als auch das des Empfängers gefährdet. Britische Zeitungen haben bereits verschiedentlich makabre Webseiten veröffentlicht, wo so genannten Transplantationstouristen sogar Nieren von hingerichteten Häftlingen in China angeboten werden.

Dies sind keine Verbrechen außerhalb unserer Reichweite. Verschiedene europäische Länder betreiben ebenfalls Organhandel, wie zum Beispiel die Republik Moldau, Serbien, die Türkei und Russland. Alle europäischen Regierungen müssen jetzt schärfer gegen solche Schandtaten vorgehen, deshalb beglückwünsche ich Herrn Amadou zu seinem umfassenden und tiefgründigen Bericht.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Berichterstatter zu einem wirklich ausgezeichneten Bericht beglückwünschen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich zu einem wichtigen, jedoch sehr kontroversen Thema äußern, das, obwohl dazu momentan keine Entscheidung ansteht, einmal angesprochen werden muss: und zwar geht es um das Konzept des mutmaßlichen Einverständnisses. Die meisten potenziellen Spenderorgane stehen gar nicht erst bereit, da das System zur Einholung des Einverständnisses von Lebendspendern bzw. deren Verwandten niemals effektiv genug funktionieren wird, um den engen Zeitrahmen, die sensible psychosoziologische Thematik des schmerzlichen Verlustes und die komplexen Formalitäten der Organbeschaffung und des Organtransports zu bewältigen.

Die Lösung des Problems Organmangel bestünde darin, generell jeden Verstorbenen zur Organspende freizugeben, es sei denn, ein naher Verwandter oder der Spender selbst hätte dies zu Lebzeiten ausgeschlossen. Ich weiß, dass dies für den Gesetzgeber nicht leicht zu akzeptieren ist, hoffe jedoch, dass hierüber in Zukunft ernsthaft, vernünftig und realistisch nachgedacht wird angesichts der Perspektive, mit einem derartigen System eine große Anzahl von Menschenleben zu retten.

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Berichterstatter! Wir wissen, dass wir eine größere Nachfrage nach Organen haben, als es Angebote gibt. Doch wir wissen auch gleichzeitig, dass in der Tat nur durch die Gewährleistung der Nichtkommerzialisierung das Angebot wachsen wird. Daher darf es keine Kommerzialisierung geben, und die Aufwandsentschädigung und die Kosten dürfen keine getarnte oder verdeckte Bezahlung werden und sein.

Organhandel wird in der Europäischen Union nicht ernst genommen. Ich bin zwar froh, Frau Kommissarin, dass Sie gesagt haben, dass der Organhandel endlich in den Bericht über Menschenhandel aufgenommen wird. Doch was passiert, wenn ein europäischer Bürger oder eine europäische Bürgerin aus einem Drittstaat – etwa aus den Philippinen oder aus anderen Ländern – mit einem Organ kommt. Dann fragt kein Arzt und kein Krankenhaus, wo dieses Organ herkommt. Er oder sie muss nicht nachweisen, dass dieses Organ nicht aus dem Organhandel stammt. Daher brauchen wir die Rückverfolgbarkeit, um den Organhandel auch wirklich auszuschließen. Das ist die große Verantwortung, die die Europäische Union hat, denn wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in China, in der Ukraine und in anderen Ländern vor der Organmafia Angst haben.

Es ist tragisch, wenn Menschen gezwungen sind, aus Not und Elend ihre Organe zu verkaufen. Genauso tragisch ist es natürlich, wenn Menschen sterben müssen, weil nicht genügend Organe zur Verfügung stehen. Aber wir müssen beide Seiten der Medaille betrachten.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Tod und Krankheit durch eine Organspende zu entgehen, ist eine wunderbare Sache, allerdings stehen nicht ausreichend Organe zur Verfügung. Der Einsatz adulter Stammzellen ist eine viel versprechende Entwicklung, die man im Auge behalten muss. Viele Menschen, die ansonsten eine Organspende benötigt hätten, konnten bislang von der Warteliste gestrichen werden, weil das geschädigte Organ mit Hilfe eigener Stammzellen wieder aufgebaut werden konnte. Im Labor ist es inzwischen gelungen, bei Tieren neue Organe aus körpereigenen Stammzellen zu züchten. Solch ein Ersatz bewirkt beim Empfänger keinerlei Abstoßungsreaktionen.

Ich danke dem Berichterstatter für seine Unterstützung der Änderungsanträge zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Organspende. Aus einer Studie der Kommission zur Rechte Behinderter geht hervor, dass Menschen mit Behinderungen viermal häufiger an therapierbaren Erkrankungen sterben, zu denen auch das Versagen von Organen zählt. Wir müssen gegen diese Art institutionalisierter Diskriminierung vorgehen und allen Menschen einen gerechten, freien und gleichberechtigten Zugang zu Organspenden gewährleisten.

Ich möchte ferner Herrn Derek Rowe und allen Helfern der Irish Air Ambulance gratulieren, die – übrigens ohne Unterstützung durch die irische Regierung – bis zum Jahresende die erste Luftambulanz in Irland in Betrieb nehmen wird. Vorbild dafür war die Cornwall Air Ambulance. Deren erster Einsatz bestand in der Bergung eines Ertrunkenen, der vier seiner Organe zur Spende freigegeben hatte – Organe, die ohne den Einsatz einer Luftambulanz verloren gewesen wären.

 
  
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  Maciej Marian Giertych (NI).(PL) Herr Präsident! Die Transplantologie leidet unter dem Mangel an Organen. Der Nachfrage ist groß, daher ist hier auch viel Geld im Spiel. Und wo es um viel Geld geht, kommt es zu Missbrauch. Dadurch entstehen neue Formen von Kriminalität. Es kommt vor, dass Organe von armen Spendern gekauft werden – für ein paar Cent bekommt man Nieren für eine Transplantation. Man hört, dass Hingerichteten Organe entnommen werden, ohne dass sie um ihr Einverständnis gefragt wurden. Man hört, dass potenzielle Spender entführt und umgebracht werden, um an deren Organe zu kommen. In manchen Fällen wird der Eintritt des Todes beschleunigt, um Organe zu entnehmen. Darauf will ich näher eingehen.

Mit der Transplantologie wurde die Definition des Todes geändert. Der Hirntod wurde als Kriterium festgelegt – erstmals 1968 in Boston als so genanntes Harvard-Kriterium. Seitdem wurden weitere Kriterien für den Hirntod eingeführt und mit jedem neuen lockerer definiert. Der Ausfall der Hirnaktivität ist keine Beobachtung, sondern eine Prognose. Um das festzustellen, werden lebenserhaltende Apparaturen abgeschaltet, und das allein kann den Tod herbeiführen. Manchmal wird zur Organentnahme von angeblich Toten ein Anästhesist herangezogen, damit die Entnahme dem Leichnam keine Schmerzen bereitet.

Was wir brauchen, ist eine strengere und keine liberalere Definition des Todes. Jemandem das Leben zu nehmen, um ein anderes Leben zu retten, ist nicht hinnehmbar.

 
  
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  Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident! Wenn wir gesundheitspolitisch vernetzt handeln wollen, dann kommt die Aufforderung an die Kommission, einen Richtlinienvorschlag für Organspenden und Transplantationen vorzulegen, rechtzeitig. Das in einigen Mitgliedstaaten noch völlig unzureichende Organangebot führt in vielen Fällen zu mehrjährigen Wartezeiten mit tödlichem Ausgang. Schon zwanzig bis dreißig Organspenden von Verstorbenen und Lebendorganspenden pro einer Million Einwohner könnten für die Europäische Union eine gute Versorgung sichern.

Aber: Wesentliche Voraussetzung dafür ist ein Transplantationsgesetz, das die Organentnahme bei Toten sichert. Es sei denn, es wurde schon zu Lebzeiten des Verstorbenen Widerspruch eingelegt. Nur Mitgliedstaaten mit einer derartigen Gesetzesgrundlage haben eine Chance, das Problem europäisch fair zu regeln. Das sind zurzeit elf. Artikel 38 bzw. der Abänderungsantrag dazu konterkarieren diese Lösung. In Österreich wird zum Beispiel trotz unserer Rechtssicherheit für die Organentnahme noch zusätzlich von eigens dafür psychologisch geschulten Intensivmedizinern mit den Angehörigen gesprochen, und das mit großem Erfolg. Bei Nichtakzeptanz der Hinterbliebenen wird aber dann auch deren Standpunkt akzeptiert.

Wird das aber anders gehandhabt – wie zum Beispiel in Österreichs größtem Nachbarland –, dann kommt es zu größten Versorgungsproblemen, und damit wird das Ganze zu einem europäischen Problem. Funktionierende Organentnahme setzt eine in ganz Europa gleiche Entnahmeregelung und eine national kontrollierte, transparente und gerechte Organzuteilung voraus. Sorgen wir nicht dafür, bleibt alles andere Makulatur und Willkür und wird im schlimmsten Fall zum fragwürdigen Geschäft ärmerer, hauptsächlich nicht europäischer Länder.

Ich sage Ihnen das, weil ich in Österreich als Gesundheitsminister für die Organisation dieser Frage verantwortlich war und wir heute damit gute Erfahrungen haben. Das, was das Europäische Parlament jetzt vorlegt, reicht nicht aus, um das Problem europäisch zu lösen. Ich erwarte mir mehr von Ihnen, Frau Kommissarin – hoffentlich!

 
  
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  Johannes Blokland (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Meine Vorredner merkten bereits an, welch sensibles Thema die Organspende ist. Zudem ist es eine Thematik, die nach meinem Dafürhalten weitgehend auf der Ebene der Mitgliedstaaten behandelt werden sollte. Gleichwohl kann ein europäischer Ansatz vornehmlich auf dem Gebiet der Qualitätskriterien und des Informationsaustauschs sinnvoll sein. Gegenüber illegalem Organhandel müssen wir eine harte Linie verfolgen. Der Initiativbericht von Herrn Adamou liefert hierzu einen nicht unbedeutenden Beitrag, wofür ich ihm meinen Dank aussprechen möchte.

Einige Kolleginnen und Kollegen haben sich für die Einführung eines „Opt-out“-Systems ausgesprochen, gegen das ich jedoch ernste Vorbehalte hege. Wir dürfen niemanden zu einer Entscheidung über eine Organspende drängen, wenn der potenzielle Spender selbst noch keine klare und verantwortungsbewusste Abwägung getroffen hat. Ich begrüße es, dass dieser Punkt im vorliegenden Entschließungsantrag den Mitgliedstaaten überantwortet wird.

Zum Schluss möchte ich meine Unterstützung für die Änderungsanträge bekunden, die von Frau Sinnot, den Herren Liese, Bowis und anderen zu den nachgewiesenen Vorteilen der Verwendung adulter Stammzellen eingebracht wurden.

 
  
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  Anne Ferreira (PSE). (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Zunächst möchte ich Herrn Adamou für seine Arbeit danken.

Wenn eines der Ziele dieses Berichts darin besteht, Organspenden auch über die Grenzen hinweg zu ermöglichen und die Transplantationssicherheit zu gewährleisten, so stellt die Selbstversorgung innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten und der Europäischen Union ganz klar das Hauptproblem dar. Der Organmangel betrifft alle Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße. Diese Situation mit dramatischen Folgen für all diejenigen, die auf eine Transplantation warten, ist zwar eine Ursache für den Organhandel, aber nicht die einzige. Offenbar ist der Organhandel in erster Linie auf den Marktwert der Organe zurückzuführen.

Um dieser Situation zumindest in der Europäischen Union abzuhelfen, müssen wir uns von drei Grundsätzen leiten lassen: Kostenfreiheit, Freiwilligkeit, Anonymität. Wenn keine Vermarktung menschlicher Organe möglich ist, wird der Handel schwieriger. Und wenn wir dieses Grundproblem des Mangels, wie es im Bericht betont wird, angehen möchten, müssen wir nicht nur echte Öffentlichkeitskampagnen durchführen, sondern auch noch mehr potenzielle Spender für dieses Thema sensibilisieren. Einige Mitgliedstaaten haben uns hier bereits Wege aufgezeigt.

Erinnern wir uns daran, dass wir im Zusammenhang mit der Blutspende, wo es in Europa dieselben Engpässe gibt, bereits vor einigen Jahren gefordert haben, jeder Mitgliedstaat müsse mit Kampagnen zur Blutspende aufrufen. Was ist aus dieser Forderung geworden? Können wir uns auf diesbezügliche Erfahrungen stützen und sie ausweiten oder gar verbessern, um sie für die Organspende zu nutzen?

Ich möchte jedoch zwei Punkte herausstreichen, die mir Probleme bereiten. Der erste betrifft den Spenderausweis, der unzureichend ist, der zweite die Lebendspender, die meines Erachtens besser betreut werden müssen. Diese beiden Punkte unterstreichen die Rolle und die wichtige Aufgabe der Ärzte und Chirurgen.

Schließlich wird in diesem Bericht auch auf die therapeutischen Möglichkeiten der Verwendung von adulten Stammzellen hingewiesen. Lassen Sie mich außerdem auf Einsatzmöglichkeiten von Nabelschnurblut in der Blutkrebsbehandlung hinweisen, die Knochenmarktransplantationen ersetzen könnten. Diesen Weg sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Ich hatte dies anlässlich Ihrer Anhörung, Frau Kommissarin, bereits erwähnt.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM). – (SV) Herr Präsident! Die Frage der Organspende ist eine ethisch sensible Frage, die von nationalen Werten bestimmt werden muss. Eine Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg kann Qualität und Sicherheit gewährleisten, aber die Entscheidung über die Spende oder Entgegennahme von Organen muss bei den Betroffenen beziehungsweise ihren Angehörigen liegen, denn sie hat ihre Wurzeln oftmals in einem kulturellen Kontext.

Der vorgeschlagene europäische Organspenderausweis ist unangebracht, da die Regeln für die Zustimmung, die Verteilung und die Organisationsstruktur in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Das Gesundheitswesen ist eine nationale Angelegenheit und muss es auch bleiben. Allerdings befürwortet die schwedische Juniliste einen freiwilligen Austausch von Organen und Wissen zwischen den entsprechenden Organisationen der Mitgliedstaaten.

Die vom Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Debatte über Organspenden, der Einrichtung nationaler „Transplantations-Hotlines“, einer positiven Medienberichterstattung zu Organspenden sowie zur Schulung von bekannten Sportlerinnen und Sportlern mögen gerechtfertigt sein, aber solche Maßnahmen müssen – ausgehend vom gesellschaftlichen Klima in den einzelnen Ländern – von den Mitgliedstaaten selbst beschlossen werden.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE). – (SK) Ich möchte meinem Kollegen Herrn Adamou herzlich gratulieren. Wegen des Organmangels sind manche schnell mit kriminellen Methoden zur Hand. Sie verwandeln die Sorge um den Menschen in einen lukrativen Handel mit menschlichen Organen, und Kinder sind am stärksten gefährdet.

Vor zwei Wochen habe ich in der Slowakei einen Aufruf gestartet, und jetzt fordere ich das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf, das Bewusstsein der Eltern für die Gefahren, die ihren Kindern drohen, durch breit angelegte Kampagnen zu schärfen. Wir müssen eine gesamteuropäische Kampagne unter dem Motto „Wissen Sie, wo Ihr Kind gerade ist?“ auf den Weg bringen.

Damit könnten wir das Verantwortungsbewusstsein der Eltern gegenüber ihren Kindern stärken. Wir müssen dieses Thema sehr ernst nehmen, und die Europäische Union ist gehalten, mit entsprechenden Maßnahmen auf den grenzüberschreitenden illegalen Handel mit menschlichen Organen zu reagieren.

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE). – (HU) Zu viele Menschen müssen sterben oder leiden, weil nicht rechtzeitig Spenderorgane zur Transplantation zur Verfügung stehen. Für viele Menschen wäre die Verwendung ihrer Organe nach dem Tod kein ethisches Problem, wenn sie wüssten, das dies möglich ist, aber da die Informationen noch unzureichend sind, spenden sie ihre Organe nicht. Selbstverständlich muss jeder die Entscheidung für sich selbst treffen, keiner kann über den Anderen entscheiden oder ihn zwingen. Die Bürger unserer Länder müssen jedoch wissen, dass, wenn sie keine Vorkehrungen für die Organspende treffen, angesichts der unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten Transplantationen in einigen Ländern zulässig sind, in anderen jedoch nicht. Ich begrüße den Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Ernennung eines rechtlichen Vertreters für die Entscheidung über die Verwendung von Organen nach dem Tode, wenn der Verstorbene keine andere Verfügung getroffen hat. Der illegale Organhandel ist ein widerliches Verbrechen in Verbindung mit der Organtransplantation. Um das zu verhindern, sind kategorische Maßnahmen erforderlich, insbesondere, wenn es um Länder geht, die als Verbündete des Westens gelten. Ein Vertuschen dieser Verbrechen käme einer kollektiven Schande gleich.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE). – (ET) Organtransplantationen müssen schnell vorgenommen werden. Zwischen der Organentnahme und der Transplantation dürfen nur wenige Stunden vergehen. Deshalb kommt dem öffentlichen Bewusstsein und der öffentlichen Meinung eine entscheidende Rolle bei der Organspende zu.

Die Organspende und -transplantation sind medizinische Verfahren, deren Weiterentwicklung die umfassende Einbeziehung und stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit erfordert. Der effektivste Weg zur Erhöhung der öffentlichen Spendenbereitschaft ist offensichtlich die Verbesserung des Wissensstandes der Menschen und der Medien zum Thema Transplantation. Das muss der erste Schritt sein.

Zweitens möchte ich unterstreichen, dass Verbesserungen auf diesem Gebiet vonnöten sind, da es derzeit keine gesamteuropäische Koordination des Organaustausches gibt. Insbesondere muss das gegenwärtige System für den Organaustausch zwischen den Mitgliedstaaten koordiniert werden, zum Beispiel mit Hilfe eines europäischen Organspenderausweises oder einer europäischen Hotline.

 
  
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  Sylwester Chruszcz (NI).(PL) Herr Präsident! Wie ich sehe, stimmen wir alle darin überein, dass Organtransplantationen nicht zu einer kommerziellen Tätigkeit werden dürfen. Jede kommerzielle Nutzung von Organen ist einfach nicht ethisch und mit den menschlichen Grundwerten unvereinbar. Die ungeheuere Nachfrage nach Organen für Transplantationen kann zu krankhaftem Verhalten oder sogar zu Verbrechen führen. In ganz Europa herrschte unlängst Empörung über die Passagen in dem Buch von Carla Del Ponte, in denen sie von albanischen Terroristen erzählt, die serbische Bürger aus dem Kosovo für kommerzielle Transplantationen missbrauchten. Mit diesem Problem sollten sich das Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union befassen. Das bewusste Einverständnis des Spenders muss nach meiner Überzeugung stets Bedingung für die Organspende und -transplantation sein. Diese Lösung muss in Europa sichergestellt sein und zur Norm werden.

 
  
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  Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist möglicherweise nicht allen bekannt, dass die weltweit erste Organtransplantation 1902 in Wien von Imre Ulmann, einem Arzt ungarischer Herkunft durchgeführt wurde. Diese spezielle Verbindung mit der österreichischen Hauptstadt besteht seit dieser Zeit, und sie ist so eng, dass Lungentransplantationen an ungarischen Patienten immer noch in Wien durchgeführt werden, obgleich die personellen und technischen Voraussetzungen dafür in beiden Ländern annähernd gleich sind. Aber warum auch nicht? Es ist dreimal teurer, zudem ist die Patientenzahl begrenzt. Es steht außer Frage, dass die Transplantationskoordinatoren aus den Zentren für Intensivmedizin der europäischen Krankenhäuser kommen müssen. Davon haben wir in Ungarn zurzeit genau Null, während Spanien Angaben zufolge über 156 verfügt. Auf dem Gebiet der Herztransplantationen hat mein Land hervorragende Ergebnisse vorzuweisen und kann bei internationalen Vergleichen sehr gut mithalten, im europäischen Maßstab sind wir jedoch im unteren Bereich zu finden. Gründe dafür sind fehlende Spender, nicht vorhandene Ausrüstungen und Geräte, der unzureichende Flugverkehr und ein Mangel an erforderlichen Humanressourcen. Ich hoffe, dass dieser Bericht einen Beitrag zur Überwindung dieser Anomalien leistet, denn das Problem liegt nicht in unseren Herzen, sondern in unseren Köpfen. Vielen Dank, ich empfehle die Annahme des Berichts.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Berichterstatter für seinen Bericht.

Heute Abend warten 700 Menschen in Schottland auf eine Organtransplantation: das heißt, 700 Familien warten auf den ersehnten Anruf, der das Leben des geliebten Angehörigen retten könnte.

Bei diesem sensiblen Thema müssen wir unbedingt einen Konsens finden, und es wäre traurig, wenn Mitgliedstaaten dem nicht zustimmen könnten. Ich schließe mich der Meinung von Herrn Matsakis an und denke, das Organspendesystem müsste so gestaltet werden, dass automatisch jeder als Organspender in Frage kommt, wenn er sich nicht vorher bewusst dagegen entscheidet. Das würde die Beschaffung von Organen außerordentlich erleichtern, besonders bei jungen Menschen und ethnischen Minderheiten, wo der Organmangel am akutesten ist. Ein solches System könnte dazu beitragen, Menschenleben in Europa zu retten. Auch wenn ich grundsätzlich den Aktionsplan der Kommission befürworte – lassen Sie uns dafür sorgen, dass nicht zu wenig zu spät getan wird.

 
  
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  Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Dies war eine sehr interessante und lebhafte Aussprache, was angesichts des Ernstes und der Bedeutung dieses Problems nicht verwunderlich ist.

Viele Themen wurden angesprochen. Ich werde versuchen, auf einige von ihnen einzugehen. Die Nicht-Kommerzialisierung von Organen ist ein sehr wichtiges Thema und ich glaube und stimme zu, dass Organspenden altruistisch und auf freiwilliger Basis erfolgen sollten. Deshalb sollte natürlich auch der Erwerb eines Spenderausweises freiwillig sein, und dies gilt auch für den Europäischen Spenderausweis, den wir in unseren Aktionsplan aufnehmen wollen.

Einige der Mitgliedstaaten können auf bewährte Verfahren verweisen, und sie sollten auch in anderen Staaten der EU eingeführt werden, damit alle daraus Nutzen ziehen können. Die Richtlinie der Kommission zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards wird, und das versichere ich Ihnen, flexibel genug sein, sodass sie keinen negativen Einfluss auf die Bereitschaft zur Organspende hat und trotzdem grundlegende Anforderungen innerhalb der gesamten Europäischen Union erfüllt. Gleichzeitig wird auch das Konzept der Rückverfolgbarkeit in die Richtlinie Eingang finden.

Eine ganz sensible Thematik ist die Zustimmung zur Organspende, weil hier lokale und kulturelle Einstellungen zu Organspenden und Transplantation berücksichtigt werden müssen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es in der Verantwortung der nationalen Behörden liegt, über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren bezüglich der Zustimmung zur Spende zu entscheiden und die Bürger des jeweiligen Landes über ihre diesbezüglichen Rechte aufzuklären.

Ich bin der Meinung, dass sich die Verwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut als nützlich bei der Behandlung einiger bösartiger Erkrankungen erwiesen hat, beispielsweise bei Krebs. Die Kommission unterstützt die Einrichtung von Nabelschnurblutbanken und die Nutzung dieser Technologie.

Meines Erachtens es außerdem wichtig, die europäische Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren, um auf diese Weise sowohl die Anzahl von Lebendspendern als auch Organspenden von Verstorbenen zu erhöhen – denn damit bekämpfen wir, wie ich bereits erwähnte, indirekt den illegalen Handel mit Organen. Um Transplantationstourismus zu verhindern, müssen wir die Bürger über die Gefahren bezüglich Organsicherheit und die daraus erwachsenden ethischen Probleme aufklären. Denn wie wir wissen, werden in vielen Ländern der Dritten Welt die Ärmsten und am meisten Gefährdeten zum Zweck der Organbeschaffung ausgebeutet.

Abschließend möchte ich Ihnen, verehrte Abgeordnete, nochmals für diesen konstruktiven Bericht danken. Ganz besonders möchte ich das hauptsächliche Ziel der Rettung von Menschenleben herausstellen und dabei auch die bedeutenden wissenschaftlichen Fortschritte im Bereich der Organspende würdigen.

Ich freue mich daher auf eine weitere intensive und konstruktive Zusammenarbeit und darauf, diesem Hohen Haus noch in diesem Jahr den Vorschlag der Kommission präsentieren zu können.

 
  
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  Adamos Adamou, Berichterstatter . – (EL) Herr Präsident! Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich zu diesem besonders schwierigen Thema geäußert haben, und dann selbst noch einige Bemerkungen hinzufügen.

Herr Maaten und andere haben den europäischen Organspenderausweis angesprochen, den wir in Ergänzung zu den Systemen der Mitgliedstaaten gefordert haben. Herr Maaten hat einige richtige Zahlen genannt: 80 % der befragten Bürger stimmen dem Ausweis zu, aber nur 12 % besitzen selbst einen Spenderausweis. Eine andere Statistik macht uns allerdings Sorgen: 50 % derjenigen, die einen Organspenderausweis hatten, konnten in dem Moment, in dem sie als Spender fungieren sollten, ihre Organe nicht zur Verfügung stellen, weil ihre Familien dagegen waren. Dieses sind demnach Probleme, die sich möglicherweise auch mit einem europäischen Spenderausweis nicht lösen lassen.

Das von Herrn Matsakis aufgegriffene Thema der „mutmaßlichen Zustimmung“ muss von den Mitgliedstaaten entschieden werden. Nach Ansicht meiner Kollegin, die über die Situation in Schottland berichtet hat, löst die mutmaßliche Zustimmung das Problem. Es ist die Entscheidung der Mitgliedstaaten, ob sie eine derartige Maßnahme einführen wollen. Wir sollten dabei das Subsidiaritätsprinzip im Blick behalten. In diesem Fall müssen wir prüfen, welche Systeme erfolgreich waren, so dass wir Erfahrungen und Vorgehensweisen austauschen können, wie im Fall von Spanien, auf den Frau Sornosa Martínez eingegangen ist. Warum haben wir in verschiedenen Krankenhäusern keine Koordinatoren, spezialisierten Ärzte und Krankenschwestern, die potentielle Spender erkennen können, so dass Transplantationen erfolgen und wir somit das Organangebot erhöhen können? Frau Auken, die zurzeit nicht hier ist, vertrat die Auffassung, dass wir den Mangel an Organspenden niemals ausgleichen werden können. Als Arzt und Wissenschaftler lautet meine Antwort darauf, dass ich oder zukünftige Generationen vielleicht den Tag nicht mehr erleben werden, dass es aber in künftigen Jahrzehnten möglich sein wird, das gewünschte Organ aus körpereigenen Zellen herzustellen, sei es aus der Haut oder anderen Körperteilen.

Herr Kommissar, Sie haben von den Nabelschnurblutzellen und ihrer Lagerung gesprochen. Wir müssen unbedingt vermeiden, dass diese in die Hände von privaten Firmen fallen, die Profit daraus schlagen. In meinem Land, Zypern, bietet die Karaiskakio Foundation diese Leistungen umsonst an. Außerdem gibt es drei private Firmen, die von Eltern Geld dafür verlangen, dass sie Nabelschnurblutzellen aufbewahren. Bei diesen Zellen handelt es sich auch um Präkursor- und Stammzellen; diese sind, wie Sie wissen, sehr wertvoll.

Was kann ich zu der Bemerkung zum Handel sagen? Mein Kollege hat den Bericht von Carla Del Ponte erwähnt. Ehrlich gesagt hätte ich erwartet, diesen Bericht früher zu Gesicht zu bekommen. Natürlich ist es ein weiterer Beweis dafür, dass Organhandel auch innerhalb des erweiterten Europas stattfindet.

Ich danke Ihnen allen noch einmal. Ich denke, dass es für uns als europäische Bürger jetzt Zeit wird zu handeln. Wir müssen das Bewusstsein der Menschen um uns herum mobilisieren, koordinieren und stärken und mit gutem Beispiel voran gehen: Wir müssen selbst Organspender werden.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 22. April 2008, statt.

Schriftliche Erklärungen (Art. 142)

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. (BG) Ich möchte meiner tiefen Zufriedenheit mit dem Bericht von Herrn Adamou Ausdruck verleihen und stimme mit ihm überein, dass die Reduzierung des Organmangels die größte Herausforderung an die EU-Mitgliedstaaten im Bereich Organtransplantation ist.

Am 09.04.2008 habe ich zusammen mit meinen Kollegen von der ATAKA-Partei, Dimitar Styanov und Desislav Chukolov, eine schriftliche Erklärung vorgelegt, in der wir die nach Aufklärung erteilte Einwilligung zur Organ-, Gewebe- und Zellspende in Bulgarien unterstützen und die Europäische Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlags zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Organspende auffordern. Neben den bestehenden nationalen Systemen wird die Einführung eines europäischen Organspenderausweises zur schnellen Identifizierung der Spender und somit zu einer besseren Verfügbarkeit des benötigten Transplantationsmaterials beitragen. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Organspende und –transplantation, die Einführung einheitlicher europäischer Rechtsvorschriften und die strikte strafrechtliche Verfolgung aller am Organhandel Beteiligten einschließlich des medizinischen Personals werden die Prozesse der Organspende und der Einwilligung nach entsprechender Aufklärung absichern.

Herr Abgeordneter, ich gratuliere Ihnen nochmals zu Ihrem Bericht.

 
  
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  Titus Corlăţean (PSE), schriftlich. (RO) Unterstützung des Vorschlags einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu politischen Maßnahmen für Organspenden und Transplantation auf der Ebene der Europäischen Union

Ich fordere die Europäische Kommission auf, eine breiter angelegte Richtlinie vorzuschlagen, die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für die Spende und den Transport von Organen in der Europäischen Union festlegt. Diese Richtlinie würde auch Methoden enthalten, um einem potentiellen Missbrauch vorzubeugen.

Der neue Rechtsetzungsakt sollte die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der derzeitigen Situation ergänzen und verstärken, indem er Verhaltensregeln auf europäischer Ebene vorschreibt, die dem Fortschritt der Medizin Rechnung tragen.

Ich fordere die Beteiligung der Mitgliedstaaten, darunter meines eigenen Mitgliedsstaates Rumänien, bei der Aufklärung der Bürger, damit sie sich stärker der Vorteile von Organspenden bewusst werden und erkennen, dass mithilfe von Organspenden und Transplantationen Leben gerettet werden können.

Ich unterstütze außerdem die Beteiligung der Europäischen Kommission bei der Organisation von öffentlichen Debatten gemeinsam mit den entsprechenden europäischen Nichtregierungsorganisationen, wodurch sowohl im Hinblick auf die Kommunikationskampagne als auch auf die Anwendung der Erfahrungen und bewährten Methoden der Mitgliedstaaten die besten Lösungen gefunden werden sollten.

Rasches Handeln ist in diesen Fällen von essentieller Bedeutung. Dafür ist es notwendig, die medizinischen Systeme auf nationaler Ebene besser zu organisieren und die Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Notfälle dieser Art zu sensibilisieren.

 
  
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  Neena Gill (PSE), schriftlich. (EN) Dies ist ein außerordentlich wichtiger Bericht und eine echte Möglichkeit, Menschenleben zu retten. Der chronische Organmangel überall in Europa verursacht jährlich 60 000 vermeidbare Todesfälle.

Hier sind unverzügliche Maßnahmen erforderlich:

1. Die Beseitigung von Beschränkungen für Organspenden und eine verbesserte Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten sowie die Erhöhung der Anzahl qualitativ sicherer Organe zur Transplantation. Erforderlich ist eine Richtlinie der Kommission, die Mehrwert schafft und EU-weit Qualitäts- und Sicherheitsstandards festlegt, die die bereits existierenden Regelungen in den Mitgliedstaaten ergänzen.

2. Die Ermutigung der Mitgliedstaaten, sich bei Organspenden für ein „Opt-Out“-System statt für ein „Opt-In”-System zu entscheiden. Dies würde den Organmangel in den Mittelpunkt rücken und mehr Menschen zum aktiven Umdenken in dieser Problematik bewegen.

3. Ich begrüße nachdrücklich den Schwerpunkt, den dieser Bericht auf den illegalen Organhandel legt. Besondere Sorgen bereitet mir die Tatsache, dass es oftmals die Ärmsten sind, die Organe spenden müssen. Wir müssen dieser grausamen Ausbeutung von Armut ein Ende setzen und die unschuldigen Opfer schützen, die trickreich in den Verkauf ihrer Organe getrieben werden. Dies ist nicht nur in Entwicklungsländern ein Problem, sondern auch in den Ländern Osteuropas. Ich bin dafür, dass Europol und Interpol strengstens gegen diesen illegalen Handel vorgehen.

 
  
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  Katalin Lévai (PSE), schriftlich. (HU) Ich begrüße den Bericht von Herrn Adamos Adamou über Organspende und Organhandel. Obgleich zwischen den Mitgliedstaaten oftmals leider deutliche Unterschiede im technischen Fachwissen auf diesem Gebiet festzustellen sind, ist in den letzten Jahrzehnten eine starke Zunahme in der Verwendung menschlicher Organe für Transplantationen zu verzeichnen. In Westeuropa sind rund 40 000 Menschen auf Wartelisten registriert, und als Folge dessen hat sich in den ärmeren Regionen der osteuropäischen Länder der Organhandel zu einer Quelle des Lebensunterhalts entwickelt.

Der europäische Organspenderausweis ist eine gute legale Lösung des Spenderproblems, aber die Bekämpfung des Menschenhandels und des Organhandels erfordert drastischere Maßnahmen. Angesichts dessen, dass es trotz einzelner Versuche keine einfach zu handhabende Übersicht über für Transplantationen zur Verfügung stehende Organe gibt, auch nicht auf Länderebene, ist die Einführung eines im Internet zugänglichen Zertifikats, ähnlich dem Schengen-System, das in der gesamten Europäischen Union Gültigkeit hat und auf medizinischen Gutachten und einer einheitlichen Transplantationsdatenbank der Europäischen Union beruht, dringend geboten. Zertifizierten Einrichtungen, die legal Transplantationen menschlicher Organe vornehmen, stünden diese Leben spendenden Informationen sofort zur Verfügung, und sie könnten zweiseitige Abkommen abschließen, wodurch verhindert wird, dass arme und verletzliche Menschen zu Opfern des Organhandels werden.

Die Schaffung einer Datenbank ist eine unumgängliche Notwendigkeit, damit die in verschiedenen Ländern zur Verfügung stehenden Organe genutzt werden können. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften, die dies verhindern, unbedingt ändern.

Ferner ist wichtig, dass die Organspende weiterhin streng auf „nichtkommerzieller“ Basis erfolgt, jedoch sind Bedingungen zu definieren, unter denen eine finanzielle Entschädigung angeboten werden kann.

 
  
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  Joseph Muscat (PSE), schriftlich. – (MT) Unterlassene oder zu spät ergriffene Maßnahmen auf dem Gebiet der Organspenden kosten Menschenleben, die gerettet werden könnten.

Als Europäer müssen wir mehr voneinander lernen. Außerdem können die Länder, die Erfahrungen und Infrastrukturen auf diesem Gebiet haben, anderen Ländern wie Malta, die nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, helfen, insbesondere wenn es um seltene Krankheiten geht.

In letzter Zeit hat der Fall des kleinen Jamie Zammit die Malteser und Gozitaner besonders bewegt. Jamie hat Probleme, einen Spender zu finden, um von der Erbkrankheit Fanconi-Anämie geheilt zu werden, weil es in Malta zurzeit kein Register für Rückenmarkspender gibt.

Die maltesische Regierung hat nun verkündet, dass dieses Register eingerichtet werden soll. Das ist eine gute Nachricht. Für die Einrichtung dieses Registers benötigen wir aber das Spezialverfahren HLA-Typisierung, über das Malta noch nicht verfügt, sowie eine längere Unterweisung in anderen Ländern, damit es eingeführt werden kann.

Im Namen der europäischen Solidarität rufe ich dazu auf, Malta alle erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen, bis das System in unserem Land eingeführt ist, damit wir so viele unschuldige Leben retten können wie möglich.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. – (RO) Der Mangel an Spenderorganen, der zu einer schnellen Entwicklung von Organvermarktung und -tourismus geführt hat, stellt für die Europäische Union ein wesentliches Gesundheitsproblem dar. Der Organhandel ist auf eine Kombination von Gründen zurückzuführen, wie Armut, Korruption und Kriminalität, weshalb die Länder Osteuropas diesem Problem am meisten ausgesetzt sind. Um diesen „Transplantations-Tourismus“ zu verhindern, heißt es im Bericht des Umweltausschusses, dass Organspenden freiwillig und aus altruistischen Gründen erfolgen und nicht zu einer Profitquelle für die Spender werden sollten. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um die ärmsten und hilfsbedürftigsten Spender zu schützen, damit diese nicht zu Opfern des Organhandels werden.

Trotz allem bestehen zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Organisation von Organspende und -transplantation, beim Kreis der Spender und den Quellen der Organbeschaffung wesentliche Unterschiede. So ist zum Beispiel die geringe Spenderzahl in Rumänien darauf zurückzuführen, dass es hier kein wirksames System zur Erfassung der Spender gibt, und keine Ärzte, die die Organisation von Transplantationen koordinieren könnten. Aus diesem Grund beträgt die durchschnittliche Spenderzahl in Europa immerhin 20 je 1 Million Einwohner, in Rumänien aber nur 0,5. Wir sind auf angemessene technische und logistische Infrastrukturen sowie auf psychologische und organisatorische Unterstützung angewiesen, um das Missverhältnis zwischen Nachfrage und Angebot zu korrigieren.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE), schriftlich. – Derzeit sind knapp 1000 Patienten in Österreich zur Transplantation angemeldet. Leider erleben nicht alle dieser schwerkranken Patienten die rettende Transplantation.

Jährlich versterben etwa 150 Patienten während der Wartezeit, da die Zahl der verfügbaren Spende-Organe sehr limitiert ist. Organmangel ist eine große Herausforderung, vor der wir in Europa stehen. Aus diesen Gründen ist eine Richtlinie zur Qualität und Sicherheit von Organspenden erforderlich. Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Austausch guter Praktiken sind jedoch genauso notwendig. Derzeit bestehen innerhalb Europas erhebliche Unterschiede in der Zahl der Organspenden sowie der Transplantationsquote. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sollte sich darauf konzentrieren, die effizientesten Systeme zu ermitteln, Erfahrungen auszutauschen und bewährte Verfahren zu fördern. Die Mitgliedstaaten müssen voneinander lernen.

Ich bin davon überzeugt, dass die Lebendspende immer nur komplementär zur Post-mortem-Spende bleiben sollte. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Spenden freiwillig bleiben und unentgeltlich erfolgen. Geldtransfers zwischen Spender und Empfänger sind unakzeptabel. Kommission und Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um Transplantationstourismus und den illegalen Organhandel besser zu bekämpfen.

 
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