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Ausführliche Sitzungsberichte
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Montag, 21. April 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
 2. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 3. Weiterbehandlung eines Antrags auf Schutz der Immunität: siehe Protokoll
 4. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 5. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll
 6. Berichtigung (Artikel 204a der Geschäftsordnung): siehe Protokoll
 7. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 8. Anfragen zur mündlichen Beantwortung und schriftliche Erklärungen (Vorlage): siehe Protokoll
 9. Hinfällige schriftliche Erklärungen: siehe Protokoll
 10. Petitionen: siehe Protokoll
 11. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll
 12. Arbeitsplan
 13. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
 14. Haushaltsplan 2009 – Einzelplan III – Kommission: Haushaltsrahmen und -prioritäten für 2009 (Aussprache)
 15. Anhörung zu den Themen „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und durch totalitäre Regime verübte Kriegsverbrechen“ (8. April 2008) (Aussprache)
 16. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (Aussprache)
 17. -Erlangung von Visa durch belorussische und ukrainische Staatsangehörige (Aussprache)
 18. Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (Aussprache)
 19. Die Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Aussprache)
 20. Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten (Aussprache)
 21. Der Schiffbruch des Frachtschiffs „New Flame“ und die Folgen für die Bucht von Algeciras (Aussprache)
 22. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 23. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

(Die Sitzung wird um 17.00 Uhr eröffnet.)

 
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. − Ich erkläre die am Donnerstag, dem 10. April 2008, unterbrochene Sitzungsperiode für wieder aufgenommen.

 

2. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

3. Weiterbehandlung eines Antrags auf Schutz der Immunität: siehe Protokoll

4. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

5. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll

6. Berichtigung (Artikel 204a der Geschäftsordnung): siehe Protokoll

7. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

8. Anfragen zur mündlichen Beantwortung und schriftliche Erklärungen (Vorlage): siehe Protokoll

9. Hinfällige schriftliche Erklärungen: siehe Protokoll

10. Petitionen: siehe Protokoll

11. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll

12. Arbeitsplan
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  Der Präsident. − Der endgültige Entwurf der Tagesordnung dieser Tagung, wie er in der Konferenz der Präsidenten in ihrer Sitzung vom Donnerstag, dem 17. April 2008 gemäß Artikel 130 und 131 der Geschäftsordnung festgelegt wurde, ist verteilt worden. Zu diesem Entwurf wurden folgende Änderungen beantragt:

Montag, Dienstag, Mittwoch:

Keine Änderung.

Donnerstag:

Die UEN-Fraktion hat beantragt, zu den Aussprachen über Menschenrechtsverletzungen den Unterpunkt Iran durch einen neuen Unterpunkt Georgien zu ersetzen.

 
  
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  Hanna Foltyn-Kubicka, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich schlage vor, dass wir über die Lage in Georgien diskutieren statt über den Iran oder den Tschad. Die Lage in Georgien ist dringlich, denn die russische Duma hat einen Beschluss angenommen, in dem der Präsidenten dazu aufgefordert wird, die Anerkennung Transnistriens, Abchasiens und Südossetiens zu erwägen und die Stärke der russischen Truppen in der Region zu erhöhen. Die territoriale Integrität Georgiens wird durch 36 UNO-Resolutionen aus dem Jahr 1993 garantiert. Außerdem gibt es den Friedensplan für Abchasien von Präsident Saakaschwili. Diese Angelegenheit hat meiner Ansicht nach Priorität, deswegen plädiere ich für diese Änderung.

 
  
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  Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich meine doch, dass wir zuerst die Reise der Delegation dieses Parlaments, die sich in einer Woche in Georgien befinden und sich insbesondere auch das Problem Abchasien anschauen wird, abwarten sollen. Es sind ja mehrere Delegationsmitglieder hier anwesend. Nach dieser Delegationsreise, die in einer Woche stattfindet, können wir dieses Thema auf die Tagesordnung setzen, vielleicht nicht als Dringlichkeit, aber doch, um es ernsthaft zu diskutieren. Man sollte zuerst den Bericht der Parlamentsdelegation abwarten.

 
  
  

(Das Parlament lehnt den Antrag ab.)

(Der Arbeitsplan ist somit angenommen.)

 

13. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgen die Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Wie einigen von Ihnen aus den Medien bekannt sein wird, wurde gestern ein spanisches Gefrierschiff entführt, die „Playa de Bakio“, mit Heimathafen in Bermeo, mit 26 Besatzungsmitgliedern an Bord, 13 Spaniern und 13 Personen afrikanischer Herkunft, als es in internationalen Gewässern, 250 Meilen vor der somalischen Küste, Thunfisch fischte.

Schon seit einiger Zeit ist der Fischereisektor sehr besorgt über die fehlende Sicherheit in diesem Teil des Indischen Ozeans, wo die Piraterie Überhand gewonnen hat und wo erst am 11. April eine französische Jacht gekapert worden war.

Angesichts dieser Lage, Herr Präsident, möchte ich das Parlament und die Gemeinschaftsinstitutionen insgesamt ersuchen, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die sofortige Freilassung der Besatzung und die Freigabe des Schiffs zu unterstützen und die Gemeinschaftsflotte in diesen Gewässern zu schützen, die jetzt als die gefährlichsten derWelt gelten.

 
  
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  Ioan Mircea Paşcu (PSE).(EN) Herr Präsident! Vor einigen Wochen habe ich zusammen mit Herrn von Wogau, dem Vorsitzenden des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung, die EUBAM-Vertretung im ukrainischen Odessa besucht. Das Mandat der Vertretung besteht darin, der Ukraine und der Republik Moldau dabei zu helfen, ihre gemeinsame Grenze besser in den Griff zu bekommen, indem sowohl Know-how als auch Unterstützung zur Verfügung gestellt wird.

Während unseres Besuches konnten wir feststellen, dass es die Mission aufgrund der Qualität und Professionalität ihrer Mitarbeiter geschafft hat, einen soliden Ruf fachmännischer Kompetenz aufzubauen, der nicht nur bei der Weitergabe von Know-how an ihre Partner von Nutzen ist, sondern auch bei der Vermittlung im Zusammenhang mit wichtigen, beiderseitig interessierenden Fragen. Die EUBAM-Vertretung ist darüber hinaus durch das Hissen der EU-Fahne, dem einzigen sichtbaren Zeichen der Union in diesem großen und wichtigen Gebiet, ein sehr effizienter Botschafter unserer Institutionen und trägt so zur konkreten Verwirklichung unserer Sicherheitsstrategie und Nachbarschaftspolitik in dieser Region bei. Sie ist auf jeden Fall ein nachahmenswertes Beispiel für andere uns interessierende Gebiete.

 
  
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  Graham Watson (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ihre Rede während unserer jüngsten Tagung in Brüssel zu den Ereignissen in Tibet wurde von diesem Hohen Haus außerordentlich positiv aufgenommen, und ich denke, sie fand die Zustimmung aller anwesenden Parlamentsmitglieder. Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union über die jüngsten Repressionen in Tibet wurde darin klar und deutlich widergespiegelt.

Die Kommission und einige Mitgliedstaaten haben auch im Rat ihre große Besorgnis zum Ausdruck gebracht. Daher ist es überraschend und für meine Fraktion enttäuschend, dass die Ratspräsidentschaft beschlossen hat, den Dalai Lama nicht zu einem Treffen mit Ministern nach Brüssel einzuladen. Für mich wäre es deshalb umso wichtiger, dass dieses Hohe Haus den Vorschlag, den Dalai Lama einzuladen, weiterverfolgt. Außerdem frage ich mich, ob ich Sie nicht bitten sollte, sich mit dem Büro des Dalai Lama in Verbindung zu setzen, um herauszufinden, ob er seinen für Dezember geplanten Besuch vorverlegen könnte, da in diesem Hohen Haus und in Europa ein sehr großes Interesse daran besteht, die Ereignisse in Tibet noch vor dem Dezember zu diskutieren.

(Beifall)

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN).(PL) Herr Präsident! Ich möchte mich zum selben Thema äußern. Die olympische Fackel wurde mit dem Blut der Tibeter gelöscht, Blut, das in Tibet täglich vergossen wird. Je näher die Eröffnung der Olympischen Spiele rückt, desto heftiger werden Chinas Repressalien gegen die eigene Bevölkerung und gegen die Einwohner Tibets.

Auf der letzten Tagung in Brüssel haben wir eine Entschließung angenommen, in der wir die Menschenrechtsverletzungen durch die chinesischen Behörden kritisieren. Darin rufen wir auch China dazu auf, den Dialog mit dem Dalai Lama wieder aufzunehmen. Leider wurden diese Aufrufe von der slowenischen Ratspräsidentschaft ignoriert. Das Parlament sollte meiner Ansicht eine deutliche Reaktion darauf zeigen, dass der slowenische Außenminister, Dimitrij Rupel, den Dalai Lama nicht zu einem offiziellen Treffen mit der Europäischen Union eingeladen hat.

Das Parlament ist das Gewissen Europas, und dieses Gewissen darf nicht durch die Äußerungen irgendeines amtierenden Ministers in der Europäischen Union zum Schweigen gebracht werden.

 
  
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  Mikel Irujo Amezaga (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Die Piraterie ist mittlerweile zu einer weltweiten Bedrohung für die Sicherheit der Schifffahrt geworden.

Nach den Statistiken des International Maritime Bureau haben sich die Piratenangriffe in den letzten zehn Jahren verdreifacht: Während es 1995 noch 90 Zwischenfälle mit Piraten gab, ist die Zahl 2007 auf 263 angestiegen.

26 Besatzungsmitglieder des Fischereischiffes „Playa de Bakio“ wurden vor Somalia entführt, und, wie meine Kollegin zuvor in diesem Haus sagte, sollten wir nicht nur unsere Solidarität mit ihren Familien bekunden, sondern auch die Europäische Union auffordern, in dieser Angelegenheit tätig zu werden und alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um diese Fischer zu befreien.

Es genügt uns nicht, Abkommen mit verschiedenen afrikanischen Staaten zu unterzeichnen. Wir müssen auch die Sicherheit dieser Schiffe gewährleisten.

Das Problem hat europäische Tragweite und muss als solches behandelt werden.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL).(EN) Herr Präsident! Wie Sie wissen, findet am 12. Juni in Irland ein Referendum zum Vertrag von Lissabon statt.

Ich möchte mit Ihnen eine Angelegenheit erörtern, die in Irland Anlass zu großer Besorgnis gegeben hat. Durch die Medien wurde bekannt, dass die Kommission und Ausschüsse dieses Parlaments aktiv konspirieren, um Informationen zurückzuhalten. Lassen Sie mich die Vizepräsidentin der Kommission, Margot Wallström, zitieren, nach deren Aussage die Kommission geneigt sei, im Vorfeld des Referendums wenig hilfreiche Nachrichten über den Vertrag von Lissabon abzumildern oder hinauszuzögern. Der Presse sind Berichte über einen an die Parlamentsausschüsse gesandten Brief zugespielt worden, in dem dringend darum gebeten wurde, sich vor der Ratifizierung des Vertrages nicht mit sensiblen politischen Angelegenheiten zu befassen, die aus dem Vertrag von Lissabon resultieren könnten.

Ich möchte Ihnen sagen, dass solche Arten von Taktik nicht akzeptabel sind. Das irische Volk soll die Debatte auf der Grundlage aller Informationen führen können. Es verdient die vollen und ungeschminkten Fakten, sei es in Bezug auf die Körperschaftssteuer oder ob es darum geht, wie die Verteidigungs- und Sicherheitsklauseln des Vertrags umgesetzt werden. Als Minimum – ich bin sicher, Sie stimmen mir zu – verdienen die Menschen die ganze Wahrheit.

Daher fordere ich Sie heute auf, öffentlich klarzustellen, dass die Ausschüsse Debatten über diese sensiblen Angelegenheiten weder verzögern noch zurückhalten werden, und ich möchte gleichermaßen die Kommission dringend darum bitten, ebenso zu verfahren.

 
  
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  Georgios Georgiou (IND/DEM). – (EL) Herr Präsident! Bitte entschuldigen Sie meine Verspätung, aber ich bin gerade erst im Parlament eingetroffen.

Ich halte es für unrealistisch, im Falle Griechenlands von grenzüberschreitender Zusammenarbeit zu sprechen, da dieses Land nach Spanien, Frankreich und Schweden die vierthöchste Zahl an illegalen Zuwanderern verzeichnet.

Wie können wir von grenzüberschreitender Zusammenarbeit sprechen, wenn wir es andererseits – und ist dem etwa nicht so, Herr Präsident? – mit einem Land zu tun haben, das selbst seine Hände im Spiel hat: mit der Türkei, denn dort haben sich bestimmte Leute darauf spezialisiert, illegale Zuwanderer aus Asien nach Europa zu schleusen.

Hinzu kommt, dass die finanzielle Unterstützung für Griechenland minimal ist – leider habe ich hier nicht genug Zeit, um die relevanten Einzelheiten zu erläutern –, so dass wohl Europa, wenn es hier nicht einschreitet, letztendlich die Zeche für die Menschen, die heute über Griechenland und das Ägäische Meer mit seinen 2000 Inseln nach Europa strömen, zu bezahlen hat.

 
  
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  Slavi Beniv (NI). – (BG) Ich ergreife hier das Wort, um Ihre Aufmerksamkeit auf ein Übel zu richten, das die Rechte von über einer Million Einwohner der bulgarischen Hauptstadt beeinträchtigt. Dieses Problem ist ein deutliches Beispiel für die Korruption, die in den letzten Jahren bedauerlicherweise alle Lebensbereiche Bulgariens durchdrungen hat. Seit nunmehr acht Jahren fährt das Unternehmen Sofijska Voda offensichtlich mit dem Segen sowohl der Stadtverwaltung als auch der Regierung enorme Profite auf Kosten der einfachen Bürger ein, ohne auch nur im Mindesten seinen Verpflichtungen nachzukommen, die es mit dem Konzessionsvertrag eingegangen ist. Statt dass die Konzession gekündigt wird, erhält der Konzessionsinhaber weitere Darlehen in Höhe mehrerer Millionen Euro. Die bulgarischen Behörden, sowohl auf zentraler als auch kommunaler Ebene, verschließen die Augen vor den zahlreichen Proteste von Bürgergruppen, die sich schließlich während des jüngsten Besuches, den Herrn Barroso als Vertreter der Europäischen Kommission unserem Land abstattete, unter Nutzung offizieller und inoffizieller Kanäle an ihn wandten. Da Bulgarien und die Behörden des Landes nicht willens sind, die Rechte der zivilen Gesellschaft zu schützen, vertraue ich darauf, dass die Institutionen der Europäischen Union dies tun werden.

 
  
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  Nicolae Vlad Popa (PPE-DE). – (RO) Im April wurde Bukarest zum ersten Mal von allen Medien in einem ausschließlich guten Licht präsentiert, und zwar aus Anlass des in Rumänien stattfindenden NATO-Gipfels.

Viele haben nicht geglaubt, dass unser Land einen Gipfel dieser Größe organisieren könnte: Mit 3000 Teilnehmern aus 49 Ländern und 3500 Journalisten hatte der Bukarest-Gipfel die größte Teilnehmerzahl und die komplexeste Tagesordnung in der Geschichte der NATO.

Ich möchte auf drei Hauptergebnisse des Gipfels hinweisen: Kroatien und Albanien wurden eingeladen, der NATO beizutreten; die NATO wird einen Raketenabwehrschirm ähnlich dem der USA einrichten – dieser soll Länder der NATO schützen, die nicht vom Schutzschild der Amerikaner abgedeckt sind; die führenden Vertreter der NATO-Staaten sagten zu, ihre Truppen in Afghanistan im Kampf gegen die Taliban aufzustocken, die Kampfeinsätze solidarisch aufzuteilen und Beschränkungen für die Truppen nach Möglichkeit aufzuheben.

 
  
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  Maria Matsouka (PSE). – (EL) Herr Präsident! Lassen Sie uns Nikos Aslamazidis gedenken, der in der Werft von Saint-Nazaire in den Hungerstreik trat. Wir müssen das Thema des Schutzes der Arbeiternehmer vor dem modernen Sklavenhandel erneut auf den Tisch bringen.

Lassen Sie uns über Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und berufliche Unsicherheit sprechen, und auch über Agenturen, die Arbeiter vermieten oder besser gesagt ausbeuten. Diese Arbeitsagenturen behandeln Arbeiter wie moderne Sklaven: Sie benutzen sie, bis sie ausgelaugt sind, zahlen ihnen einen Hungerlohn, setzen sie nach Gutdünken ein und kündigen ihnen willkürlich. Wie schützen wir diese Arbeiter? Die Bolkestein-Richtlinie erklärt die Doppeldeutigkeit zur Kunst und lässt es zu, dass die Arbeiter auf der gesellschaftlichen Müllhalde landen. Die immer mehr um sich greifende Politik der „Flexicurity“ ist eine neue Art, Arbeitsbeziehungen zu deregulieren, was zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und wachsender beruflicher Unsicherheit führt. Das Ergebnis sind „Wegwerf“- Arbeiter, die jeden Tag um ein menschenwürdiges Leben kämpfen müssen.

Die Schaffung eines anderen Europas, das Vollbeschäftigung, bessere Arbeitsbedingungen und eine gerechtere Verteilung des Reichtums zu seinen Prioritäten zählt, ist nicht nur machbar, sondern zwingend erforderlich. Die von den Arbeitnehmern gebrachten Opfer sind im Wesentlichen ein Ausdruck des Kampfes gegen die erneute Einführung mittelalterlicher Arbeitsbedingungen, der sich alle progressiven Kräfte tatkräftig widersetzen müssen.

 
  
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  Magor Imre Csibi (ALDE). – (RO) Die Entwaldung hat weltweit alarmierende Ausmaße angenommen, nämlich 13 Millionen Hektar pro Jahr. Das Phänomen steht in engem Zusammenhang mit der illegalen Abholzung und dem unerlaubten Handel mit Holzprodukten.

Wir können weiterhin den Raubbau an den Wäldern ignorieren und davon überzeugt sein, dass wir Europäer über fortgeschrittene Systeme des Arten- und Verbraucherschutzes verfügen.

In der EU kommen etwa 50 % der Holzimporte aus tropischen Ländern, und 20 % der Holzimporte aus Europa und der Russischen Föderation entstammen illegalen Quellen.

Wir tragen also zur illegalen Entwaldung im Amazonasgebiet aktiv bei, und zu allem Überdruss sind die Verhältnisse in EU-Mitgliedstaaten wie Estland, Rumänien und Bulgarien auch nicht viel besser.

Wir brauchen eine einheitliche und ehrliche Haltung gegenüber dem Thema der illegalen Abholzung und dem unerlaubten Handel in Drittländern, aber insbesondere auch auf dem Gebiet der Europäischen Union.

Deshalb fordere ich die Europäische Kommission auf, sobald wie möglich einen Legislativvorschlag einzureichen, wonach auf dem europäischen Markt nur Holz und Holzprodukte aus legalen Quellen gehandelt werden dürfen.

Zu diesem Zweck habe ich eine schriftliche Erklärung beim Europäischen Parlament eingereicht, und ich fordere meine Kollegen auf, sich unserem Kampf gegen die illegale Entwaldung anzuschließen.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Die steigenden Preise und die drohende Nahrungsmittelknappheit nehmen besorgniserregende Dimensionen an. Ich möchte Sie auf berechtigte Sorgen über die jüngsten Entwicklungen bei den Agrarverhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) aufmerksam machen.

Die Europäische Kommission führt diese Verhandlungen. Sie muss sich streng an das Verhandlungsmandat des Rates und an den Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) halten. Die Kommission muss die Lebensfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft sicherstellen. Für Europa ist die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln oberstes Gebot; dies muss für die Verhandlungsposition der EU ausschlaggebend sein.

 
  
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  Maria Badia i Cutchet (PSE).(ES) Herr Präsident! Am Mittwoch, dem 23. April, begeht die UNESCO den Welttag des Buches. Das ist auch der Tag, an dem Miguel de Cervantes starb und William Shakespeare geboren wurde.

Miguel de Cervantes, die größte Figur der spanischen Literatur, ist weltweit durch seinen Don Quijote bekannt; allgemein ist man sich darin einig, dass dieses Buch der erste moderne Roman und eines der besten literarischen Werke in der Welt ist.

Der englische Dramatiker, Dichter und Schauspieler William Shakespeare wurde an einem anderen 23. April, nach dem Julianischen Kalender, geboren und wird als wichtigster Schriftsteller der englischen Sprache und als einer der ganz Großen der Weltliteratur betrachtet.

Dies ist der Tag, den viele Länder der Europäischen Union als den Tag ihres Schutzheiligen gewählt haben. Zu ihnen gehört Katalonien, wo er traditionell der Tag von San Jordi, Sankt Georg, ist, ein Tag, an dem die katalanische Sprache und Kultur gewürdigt werden. Ich hielte es für eine Anerkennung der europäischen Kulturen und Literatur, wenn dieses Parlament beschließen würde, sich diesen Feierlichkeiten an einem kulturellen und literarischen Tag anzuschließen, der in der Europäischen Union so verbreitet begangen wird.

 
  
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  Jaroslav Zvěřina (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Gestatten Sie mir festzustellen, dass unsere Entscheidungen manchmal zu ganz unerwarteten Ergebnissen führen. Heute lässt die Begeisterung für Biokraftstoffe und deren Verwendung in Kraftstoffgemischen etwas nach. Sie treiben nicht nur die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse in die Höhe, sie beschleunigen vielmehr auch den Prozess der Zerstörung der Regenwälder. Aus dieser Situation sollten wir eine Lehre für künftige Rechtsfindungsprozesse ziehen. Einige unserer anderen Rechtsvorschriften könnten ähnliche negative Auswirkungen haben, so zum Beispiel der jüngste Trend zur freiwilligen Selbstverpflichtung der Automobilindustrie. Deshalb dürfen Rechtsvorschriften nicht übereilt erlassen werden, wir müssen uns dafür Zeit lassen und einen verantwortungsvolleren Ansatz in Anwendung bringen. Wir sind gut beraten, wenn wir uns an das alte Sprichwort halten „Erst wägen, dann wagen“.

 
  
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  Hanna Foltyn-Kubicka (UEN).(PL) Herr Präsident! Ich möchte noch einige Worte zur Meinungsfreiheit in Russland anmerken. Die Tageszeitung „Moskowski Korrespondent ist aus den Regalen verschwunden, weil sie Interesse an der angeblichen Scheidung von Wladimir Putin zeigte. Was in Frankreich im vollen Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit geschieht, wird in Russland geheimgehalten. Zweifelsohne sollten alle Informationen über den Familienstand eines Staatsoberhauptes öffentlich bekannt sein. Obendrein haben die Menschen nicht einmal das Recht, Fragen zu solchen Themen zu stellen, wie Wladimir Putin kürzlich während eines Interviews demonstrierte, als er eine Journalistin der „Nesawisimaja Gaseta“ so sehr attackierte, dass sie in Tränen ausbrach.

Die in der zivilisierten Welt anerkannten Verhaltensnormen über den Umgang zwischen den Behörden und den Medien gelten in Russland nach wie vor nicht. Dort sind die Medien ein Instrument, das die Behörden kontrollieren, und wer nicht nach dem Willen der Behörden handelt, wird geschlossen. Journalisten werden eingeschüchtert und in extremen Fällen physisch beseitigt, wie im Fall Anna Politkowskaja.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Demokratie. Es zeigt sich erneut, dass die russische Demokratie auf sehr schwachen Füßen steht.

 
  
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  László Tőkés (Verts/ALE). – (HU) Herr Präsident! In den letzten Jahren wurden ungarische Bürger in den Straßen der Slowakei, Serbiens und Rumäniens niedergeschlagen, und zwar nur deshalb, weil sie ihre Muttersprache – Ungarisch – sprachen. Am letzten Wochenende sind die Aggressionen wieder aufgeflammt, und es kam in Kolozsvár in Transsilvanien zum Blutvergießen. Die Opfer waren Journalisten – Tibor Zágy, István Ambrus und János Fancsali. Sie wurden in der Nacht auf der Straße von drei jungen Rumänen hinterrücks angegriffen und brutal niedergeschlagen. Sie wurden verhöhnt und beleidigt, als dreckige Ausländer beschimpft und man sagte ihnen, sie sollen dorthin zurückgehen, wo sie hingehörten. Ein weiterer ungarischer Bürger, Herr Atilla, wurde am Samstag Opfer eines ähnlichen Vorfalls, er wurde auf dem zentralen Platz in Szabadka/Subotica in der Vojvodina in Serbien mit einem Messer niedergestochen. Das ist der Platz, auf dem am 15. März 2008 – dem Tag der Revolution in Ungarn – eine von den Neuen Rechten, einer neofaschistischen rumänischen Gruppierung aus Kolozsvár, organisierte antiungarische Demonstration stattfand und am gleichen Tag ein junger Ungar angegriffen wurde. Es ist nunmehr dringend geboten, dass wir uns mit unseren rumänischen Nachbarn zusammenschließen und gemeinsam gegen den aggressiven Nationalismus vorgehen. Wir hoffen, dass die rumänischen Behörden entsprechende Rechtsvorschriften erlassen und die Schuldigen drakonisch bestraft werden.

 
  
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  Daniel Strož (GUE/NGL). – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und ein ernsthaftes Problem zur Sprache bringen: die ständigen Versuche zur Revision der Geschichte des Zweiten Weltkriegs. Es handelt sich hierbei um wiederholte Versuche in unterschiedlicher Form, die auch im Europäischen Parlament unternommen werden. In den meisten Fällen oder, genauer gesagt, in der überwiegenden Mehrheit der Fälle sind dies Angriffe auf die tschechischen – oder eher tschechoslowakischen – so genannten Präsidialerlasse. In der früheren Tschechoslowakei dienten diese auf dem Völkerrecht beruhenden Erlasse der Klärung von Rechtsfragen in Bezug auf die Niederschlagung des nationalsozialistischen deutschen Staates. Mir ist bekannt, dass einige deutsche und ungarische Mitglieder des Europäischen Parlaments in diesem Jahr weitere gegen diese Präsidialerlasse gerichtete Maßnahmen planen. Ich bitte die Mitglieder des Europäischen Parlaments, diese Aktivitäten nicht zu unterstützen und sie aufs Schärfste zu verurteilen. Ich bin überzeugt, dass wir alle darin übereinstimmen, dass eine Revision der Geschichte des Zweiten Weltkrieges nicht zugelassen werden darf.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE).(EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich darauf aufmerksam machen, dass ab dem heutigen Tage die Schriftliche Erklärung Nr. 33 zur Unterschrift ausliegt. Diese Erklärung betrifft die Einbeziehung der Jugend in die Politik der EU. Jeder weiß, dass junge Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Darauf müssen wir uns mit Blick auf die heutige wie auch die künftige Situation der EU konzentrieren.

Wir rufen deshalb alle Mitgliedstaaten auf, die Belange der Jugend in allen maßgeblichen Politikbereichen zu berücksichtigen. Sie müssen einen strukturierten Dialog mit der Jugend führen. Sie müssen Strategien für Bildung und lebenslanges Lernen entwickeln; aber auch für Beschäftigung, soziale Integration, Gesundheit, Autonomie, Mobilität, Grundrechte und Nichtdiskriminierung. Damit eröffnen wir bessere Perspektiven für junge Menschen, deren Zahl angesichts der demographischen Entwicklung im Abnehmen begriffen ist.

 
  
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  Riitta Myller (PSE). – (FI) Herr Präsident! Einer von drei tödlichen Verkehrsunfällen in Europa wird durch Trunkenheit am Steuer verursacht. An der spanischen Costa del Sol sind am vergangenen Samstagabend mindestens neun finnische Touristen ums Leben gekommen, 19 wurden schwer verletzt, als ein betrunkener Autofahrer mit einem Blutalkoholgehalt von einem Promille mit seinem Geländewagen gegen einen Reisebus prallte. Der Unfall wurde noch schlimmer dadurch, dass mehrere Passagiere sich nicht mit den Sicherheitsgurten angeschnallt hatten, mit denen der Bus ausgestattet war.

Man sollte sich auf Ebene der Europäischen Union einmal ernsthaft Gedanken darüber machen, wie diese Art von schrecklichen Vorfällen und diese völlig unnötigen Verluste an Menschenleben in der Zukunft vermieden werden können. Die Promillegrenzen in der EU variieren derzeit zwischen null und 0,8. Sie sollten vereinheitlicht und so bald wie möglich in allen EU-Ländern auf null gebracht werden. Außerdem müssen die Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten eingehalten werden, und die Fahrer sollten nachdrücklich darauf hingewiesen werden. Außerdem müssen wir auch die Folgen für diejenigen, die diese ignorieren, hinreichend deutlich machen.

 
  
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  Der Präsident. − Vielen Dank, Frau Kollegin! Wir alle sprechen den Angehörigen der Opfer unsere herzliche Anteilnahme aus.

 
  
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  Filiz Hakaeva Hyusmenova (ALDE). – (BG) Die Menschen in Europa sind besorgt über den Anstieg der Lebensmittelpreise. Aufgrund der geringeren Einkommenshöhe ist der ganze Preissprung für die Länder Osteuropas schmerzhafter als für Westeuropa. Angesichts der Instabilität der Finanzmärkte und der erwarteten globalen Wirtschaftskrise ist mit einer weiteren Preisexplosion zu rechnen. Der Internationale Währungsfonds hat energische Maßnahmen zur Kontrolle der Lebensmittelpreise gefordert. Der allgemeine Preisanstieg ist an die Energiekosten gekoppelt, und die Europäische Union ist von Energielieferungen abhängig. Somit dürfen nicht nur die rationelle Nutzung landwirtschaftlicher Flächen und die Erkundung alternativer Energiequellen im Mittelpunkt der Diskussionen um die Lebensmittelpreise stehen. Dem Höhenflug der Lebensmittelpreise kann vielmehr auch durch die Regulierung der Preise für traditionelle Energiequellen Einhalt geboten werden. Das erfordert wieder einmal ein Umdenken beim Einsatz der Kernenergie als Bestandteil des Energiemixes der Europäischen Union. Würden die in den Mitgliedstaaten existierenden Kernkraftanlagen mit voller Leistung zugeschaltet, könnte der Energiemangel überwunden werden, und das wiederum hätte Auswirkungen auf die Preise der Waren im Einkaufskorb der Verbraucher.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN).(PL) Herr Präsident! Das polnische Parlament hat sich als eines der ersten gesetzgebenden Organe mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon befasst und ein Gesetz verabschiedet, mit dem es dem Präsidenten der Republik Polen sein Einverständnis zur Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde erteilt.

Viele EU-Mitgliedstaaten haben in dieser Angelegenheit noch keine Beschlüsse gefasst. Der Verfassungsvertrag wurde durch das Votum der Bürger in Frankreich und in den Niederlanden blockiert. Ich möchte mich nicht zum Inhalt der beiden Verträge äußern. Jeder möge sich dazu seine eigene Meinung bilden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass hier im Parlament und anderswo kritische Äußerungen gegenüber Polen und dessen Ratifizierungsprozess gefallen sind, und zwar von Vertretern solcher Länder, die in dieser Angelegenheit bislang überhaupt nicht vorangekommen sind. Solche Bemerkungen halte ich für ungerechtfertigt und böswillig.

 
  
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  Milan Horáček (Verts/ALE). – Herr Präsident! In China wird mehr als ein Drittel aller Todesurteile weltweit vollstreckt, wie der Jahresbericht von Amnesty International ausführt. Die genaue Zahl ist vermutlich viel höher und daher Staatsgeheimnis. 62 Staaten wenden die Todesstrafe an, teilweise wegen gewaltloser Straftaten wie Ehebruch, Steuerhinterziehung, Prostitution oder Homosexualität. Iran, Saudi-Arabien und Jemen richten auch Jugendliche unter 18 Jahren hin.

Die Europäische Union muss sich daher mit aller Macht für das elementare Menschenrecht auf Leben und für ein weltweites Moratorium der Todesstrafe einsetzen. Gerade China als Anführer dieser traurigen Statistik sollte dabei angesprochen werden, damit es – wie im Olympia-Motto „Eine Welt, ein Traum“ – den universellen Menschenrechten näher gebracht werden kann.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL). (PT) Herr Präsident! Das portugiesische Unternehmen Cerâmica Torriense hat gegen Pedro Jorge, einen Mitarbeiter und Gewerkschaftsfunktionär, ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel seiner Entlassung eingeleitet, weil er an einer portugiesischen Hörfunk- und Fernsehsendung teilnahm, in der er lediglich die Wahrheit sagte.

In der Fernsehsendung bezeichnete er sich selbst als Beispiel für die Situation zahlreicher Arbeiter, die seit 2003 keine Lohnerhöhung mehr erhalten haben. Wir möchten unsere Solidarität mit den unterdrückten Arbeitern und Gewerkschaftern ausdrücken. Wir sind der Meinung, dass das Verhalten des Unternehmens untragbar ist. Die Maßregelung und Einschüchterung dieses Arbeiters und aktiven Gewerkschafters widerspricht den Ideen von Demokratie und Freiheit und verdient unsere stärkste Verurteilung.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Vorigen Montag hat Frau Kommissarin Hübner den Bericht der von der Kommission eingesetzten Taskforce für Nordirland vorgestellt, und ich bin sehr erfreut, sie heute Abend hier in der Kammer zu sehen, so dass sie schließlich anhören kann, was ich in dieser Hinsicht zu sagen habe. Obwohl der Bericht einige gute Punkte zu diesem Thema enthält, ging er leider nicht weit genug, um das strukturelle Defizit zu beschreiben, mit dem wir leben mussten, weil wir nach über 30 Jahren terroristischer Gewalt so weit hinter dem Rest Europas zurückgeblieben waren. Es ist auch äußerst bedauerlich, dass die Mitglieder dieses Parlaments nicht richtig konsultiert oder auf dem Laufenden gehalten wurden; das ist noch nie passiert – die Kommission sowie der Erste und der Stellvertretende Erste Minister in Nordirland haben eine große Chance verpasst, und nicht ein zusätzlicher Euro wurde gezahlt. Dies wird jetzt leider als eine Art betrieblicher Übung betrachtet, bei der zu guter Letzt kein wirklich positives Ergebnis erzielt wurde.

Herr Präsident, der Frieden in Nordirland ist immer noch sehr fragil. Ein langer Weg musste zurückgelegt werden, und es hat lange gedauert. Aber er ist noch zerbrechlich, und die vor uns liegenden Schwierigkeiten sollten nicht unterschätzt werden. Ich glaube, dass mehr getan werden könnte, mehr hätte getan werden können und mehr getan werden sollte, um sicherzustellen, dass für diesen Friedensprozess, für den viele von uns so hart und über einen so langen Zeitraum gearbeitet haben, eine starke Grundlage geschaffen wird.

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi (PSE). – (HU) Herr Präsident! Am 11. Mai finden in Serbien Wahlen statt. Wir alle wissen, dass der Westbalkan erst dann eine stabile Region sein wird, wenn in Serbien Stabilität herrscht. Leider sind ausnahmslos negative Entwicklungen festzustellen. Mit dem Kosovo hat das Land 16 % seines Territoriums verloren. Der Nationalismus überschattet alles, und es ist durchaus möglich, dass die Radikale Partei, Koštunica und die Sozialistische Partei und die Partei von Milošević eine Koalition bilden. Serbien bewegt sich nicht auf Europa zu. Gleichzeitig macht die Europäische Union jeden nur denkbaren Fehler. Ich bete dafür, dass Javier Solana keine Erklärung abgibt, da er mit jeder seiner Erklärungen die Aussichten der proeuropäischen Partei von Tadic verschlechtert. Es war ein großer Fehler, dem albanischen Guerillakämpfer Haradinaj zu gestatten, Den Haag zu verlassen. Es war ein großer Fehler, zu diesem Zeitpunkt ein Handelsabkommen mit dem Kosovo bekanntzugeben. Ein weiterer großer Fehler bestand darin, die Gespräche über die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) fortzusetzen (was die Niederlande im Januar vereitelt haben), und zu sagen, dass die Europäische Union Gutes tut, dass sie Hilfe leistet, dass sie die Visaerteilung erleichtert. Um zu retten, was zu retten ist, versucht die Europäische Union nun letztendlich, den Demokraten, den proeuropäischen Parteien zu helfen. Vielen Dank.

 
  
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  Toomas Savi (ALDE).(EN) Herr Präsident! Die Proteste, durch die der olympische Fackellauf in Europa unterbrochen wurde, haben sich als Eigentor erwiesen, da jetzt in China etliche antiwestliche Demonstrationen stattfinden.

Im Grunde hat jeder ein Recht darauf, sich betrogen zu fühlen, weil die chinesischen Behörden ihr Versprechen, die Menschenrechtssituation im Land zu verbessern, nicht eingelöst haben, und die anhaltende Gewalt in Tibet weiterhin einen Schatten auf die Olympischen Spiele in Peking wirft.

Wie dem auch sei, ich bin nicht der Überzeugung, dass die aggressiven Proteste, wie z. B. in London und Paris, ein angemessenes Mittel waren, mit diesem Thema umzugehen. Unser Hang, die Olympischen Spiele dazu auszunutzen, den Menschen in China einige demokratische Werte zukommen zu lassen, wird auf extremen Widerwillen stoßen, da sie sich von den Protesten beleidigt fühlen.

Ein vom Willen des chinesischen Volkes ausgehender interner Wandel ist nötig, um das kommunistische Regime in China zu Fall zu bringen. Antiwestliche Demonstrationen sind ein lebendiger Beweis dafür, dass unsere jüngsten Aktionen genau das Gegenteil von dem bewirkt haben, was wir uns erhofft hatten.

 
  
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  Ioannis Gklavakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Den Daten der Europäischen Kommission zufolge reduzieren wir die Gemeinschaftsflotte im Interesse der Bestandserhaltung jährlich um 2 %. Somit schrumpfte sie im Zeitraum von 2003 bis 2006 um etwa 10 %. Dennoch zieht die Verkleinerung der Flotte nicht entsprechend kleinere Fangmengen nach sich, da sich die Fischereitechnologie stetig verbessert.

Während die EU die Fischereiflotten verkleinert, bauen gleichzeitig Länder in Afrika und dem Pazifik wie Australien, Neuseeland und China immer mehr Schiffe und vergrößern ihre Fischereiflotten. Die Gemeinschaftsflotte schrumpft also, während gleichzeitig die Flotten in Drittländern wachsen. Das heißt, dass wir insgesamt gar nichts erreichen!

Obwohl die EU 40 % des konsumierten Fisches importiert, ist sie sich der Problematik ausreichend bewusst und bemüht sich um Änderung. Für uns ist es deshalb von grundlegender Bedeutung, dieses Thema bei internationalen Gesprächen einzubringen. Wir müssen dafür sorgen, dass auch andere ihre Fischereiflotten verkleinern.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – (RO) Um die Möglichkeiten der Globalisierung bestmöglich zu nutzen, sollte die Europäische Union ihre Sozialpolitik modernisieren und vor allem in Humanressourcen investieren.

Seit den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts liegen die Ausgaben für den Sozialschutz gleichbleibend bei 28 % des Bruttoinlandsprodukts.

Im Zeitraum 2000-2007 stieg die Zahl der Arbeitsstellen um 13 Millionen, während die Arbeitslosenquote von 9 % auf 7 % zurückging.

Gleichzeitig leben etwa 80 Millionen europäischer Bürger unterhalb der Armutsgrenze. Das Armutsrisiko für Kinder liegt in der Europäischen Union bei 19 %.

Der Vertrag von Lissabon betont die Wichtigkeit einer sozialen Marktwirtschaft für die Europäische Union.

Zu den gesellschaftlichen Veränderungen im Zusammenhang mit der Globalisierung zählen Arbeitslosigkeit, die Reform des Renten- und Steuersystems, der Kampf gegen die Armut sowie Investitionen in die Bildung und Kinderbetreuung.

Die Bildung könnte wesentlich dazu beitragen, sozioökonomische Benachteiligungen auszugleichen und Kindern eine erfolgreiche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Mitgliedstaaten sollten außerdem ihr Gesundheitswesen verbessern und auch die Altersarmut bekämpfen.

 
  
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  Thierry Cornillet (ALDE). (FR) Herr Präsident! Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen lediglich darauf hinweisen, dass am Mittwoch zum ersten Mal der Welt-Malaria-Tag begangen wird, bisher bekannt als African Malaria Day. Es findet also in diesem Jahr zum ersten Mal ein Welt-Malaria-Tag statt.

Ich möchte daran erinnern, dass diese weltweite Geißel, die in der Regel mit der Armutsproblematik verknüpft ist, 107 Länder der Welt betrifft und in 90 dieser Länder ein Hauptproblem des öffentlichen Gesundheitssektors darstellt, da 40 % der Weltbevölkerung in Malariagebieten leben. Die Zahl der weltweit registrierten Malariafälle beläuft sich auf etwa 350 bis 500 Millionen jährlich, mehr als 60 % davon in Afrika mit einer Sterberate von 90 %. Alle 30 Sekunden stirbt in Afrika ein Kind an Malaria, das heißt, am Ende meines Redebeitrags, Herr Präsident, sind zwei Kinder an Malaria gestorben.

Außerdem gilt diese Krankheit als Wachstumsbremse, da sie das BIP mit 12 Milliarden US-Dollar jährlich belastet. Am Mittwoch um 13.00 Uhr findet in Raum C 2.1 ein Arbeitsessen zu diesem Thema statt.

 
  
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  Nicodim Bulzesc (PPE-DE). – (RO) Mit Blick auf den Bericht zur Freiwilligentätigkeit möchte ich betonen, wie wichtig diese Aktionen in den Ländern sind, die neu in die Europäische Union aufgenommen wurden, das heißt, ich möchte auf die Rolle aufmerksam machen, die ehrenamtliche Arbeit bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und des gesellschaftlichen Zusammenhalts spielt.

Rumänien hat, wie auch andere europäische Länder, bisher nur zaghafte Versuche unternommen, um ehrenamtliche Arbeit zu fördern, obwohl die europäischen Richtlinien zum Recycling, zur Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes und zum Umweltschutz durch Initiativen der Politik zur Gewinnung der Jugend für Freiwilligenarbeit wirksam umgesetzt werden könnten.

Der Einfluss ist so stark, dass er eine positive Reaktion der staatlichen Institutionen hervorrufen und zum Mentalitätswandel einer Generation beitragen könnte.

Ich schlage die Aufnahme von Freiwilligentätigkeit in das Bildungssystem und in regionale Programme auf der Basis von Projekten vor, die der Herstellung engerer Beziehungen zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten dienen.

Ich schlage vor, Kriterien zur symbolischen Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit zu schaffen, und erbitte dafür die Hilfe der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments.

 
  
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  Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Letzte Woche wurde in Brüssel die Europäische Stiftung für Demokratie ins Leben gerufen. Ich begrüße die Einrichtung dieser gesamteuropäischen Initiative, deren Hauptaufgaben die Förderung von Freiheit und Demokratie über die Grenzen der Europäischen Union hinaus und die Unterstützung der Opposition in Ländern sind, in denen keine Freiheit herrscht.

Viele von uns haben einen Teil ihres Lebens unter der Herrschaft totalitärer Regime verbracht. Ich bin der Meinung, dass wir jetzt, da wir selbst frei sind, jenen mutigen Frauen und Männern helfen müssen, die sich in ihren Ländern für Freiheit und Demokratie einsetzen. Ich selbst unterstütze Familien kubanischer Dissidenten finanziell.

Ich meine auch, dass wir Wege finden müssen, um die Arbeit der Europäischen Stiftung für Demokratie aus dem Haushalt der Europäischen Union zu unterstützen. Auf diese Weise können wir uns Seite an Seite mit Persönlichkeiten wie Václav Havel, Richard von Weizsäcker, Jacques Delors und anderen Politikern, die die Schirmherrschaft über diese Stiftung übernommen haben, für die Freiheit einsetzen.

 
  
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  Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident! Der Rat hat sich entschlossen, einen Nervenkrieg mit der UNO zu führen, indem er auf die Situation im Kosovo mit einseitigen Initiativen reagiert, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze oder das Völkerrecht zu respektieren. Folglich ist die Entscheidung, EULEX-Friedenstruppen in den Kosovo zu entsenden, damit sie dort die bisher von der UNMIK wahrgenommene Rolle übernehmen können, ein taktischer Fehler. In Absatz 5 merkt der Rat an, dass es eine Missionsübergabe von der UNO zu EU-Truppen geben wird, sobald die erste Mission beendet ist.

Zum Glück gibt es Länder wie Spanien, die sich solchen Initiativen widersetzen. Nach Ansicht des spanischen Außenministers Moratinos sind die Initiativen nicht mit dem Völkerrecht vereinbar.

Zu allem Überfluss haben Slowenien und Frankreich Serbien warnend darauf hingewiesen, dass es die EULEX-Mission akzeptieren muss und andernfalls das Risiko eingeht, nicht in die EU aufgenommen zu werden. Dies halte ich – gelinde ausgedrückt – für inakzeptabel.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Die leeren Titelseiten der Tageszeitungen in der Slowakei, die einen Protest gegen die Verabschiedung des Mediengesetzes darstellen, mit dem – ab Juni 2008 geltende – undemokratische Pressestandards in der Slowakei eingeführt werden, erinnern mich an Belarus, wo die Regierung die Opposition nicht anerkennt und es weder Redefreiheit noch Pressefreiheit gibt.

Ein Mitgliedstaat, der am 1. Mai 2008 den vierten Jahrestag seines Beitritts zur Europäischen Union begeht, sollte meines Erachtens keine Gesetze verabschieden, die den grundlegenden demokratischen Prinzipien der Europäischen Union widersprechen.

Herr Pöttering, ich weiß Ihre Worte und Ihre klare Haltung zu Gunsten der Pressefreiheit in der Slowakei sehr zu schätzen. Ich möchte auch meinen Kollegen Joseph Daul und Michael Gahler für ihre Unterstützung danken. Ich vertraue darauf, dass die Vertreter der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament ebenfalls in dieser Weise hierzu Stellung beziehen.

Zudem fordere ich alle europäischen Politiker mit demokratischen Überzeugungen auf, ihr Möglichstes zu tun, um sicherzustellen, dass der Sacharow-Preis für geistige Freiheit nicht an die Slowakei verliehen wird.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte einige Worte zur Stellung der Landwirtschaft in den gegenwärtigen WTO-Verhandlungen sagen. Ich bin äußerst besorgt über die Linie, die Herr Kommissar Mandelson bei den Verhandlungen verfolgt, wenn es um Zugeständnisse für die Landwirtschaft geht. Zu mehreren Gelegenheiten hat mir Frau Kommissarin Fischer Boel in diesem Hohen Haus auf meine entsprechende Frage hin versichert, dass Herr Kommissar Mandelson seine Kompetenzen nicht überschreitet.

Ich bin jedoch sehr beunruhigt wegen des für den 20. Mai geplanten Ministertreffens in Genf und der Bereitschaft von Herrn Kommissar Mandelson, die Landwirtschaft einem Deal zu opfern, bei dem, wie ich hinzufügen darf, im Hinblick auf den Marktzugang für Nicht-Agrarerzeugnisse und Dienstleistungen keine Gegenleistung erbracht wird.

Während unserer letzten Tagung in Straßburg haben wir die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) diskutiert, und viele Abgeordnete sprachen über die Notwendigkeit von Ernährungssicherheit, zum Thema Flugmeilen bei Nahrungsmitteln sowie über den Anbau von Ausgangsprodukten für Biokraftstoffe. All das wird ernsthafte Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung in Europa haben.

Sollte Herr Kommissar Mandelson seinen Willen durchsetzen und die Einfuhrzölle über sein Mandat hinaus reduzieren, wird er die europäischen Märkte mit importierten Lebensmitteln überschwemmen. Das Ergebnis seines Handelns wird darin bestehen, der europäischen Nahrungsmittelproduktion ernstlichen Schaden zuzufügen bzw. sie in einigen Fällen ganz zum Erliegen zu bringen. Wir können so etwas nur einmal tun und dann ist es vorbei. Es liegt in unserer Verantwortung als Parlamentarier, nicht nur für nachhaltige Qualität und zurückverfolgbare Lebensmittel, sondern auch für Ernährungssicherheit zu sorgen.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE). – (SK) Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Kardinal Alfonso López Trujillo, Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie, gestern im Alter von 72 Jahren in Rom verstorben ist.

Zeit seines Lebens hat er sich für traditionelle Familienwerte eingesetzt und Abtreibung abgelehnt. Als Präsident der einflussreichen Lateinamerikanischen Bischofskonferenz wurde er nach dem Tod von Johannes Paul II im Jahr 2005 als möglicher Kandidat für das Amt des Papstes gehandelt. 2006 kritisierte er Wissenschaftler, die sich mit der Erforschung embryonaler Stammzellen befassen. Für ihn kam die Vernichtung von Embryonen einer Abtreibung gleich.

Kardinal Trujillo hat stets klar und zeitnah auf die aktuellen Ereignisse reagiert. Ich bin mehrmals mit ihm zusammengetroffen, und diese Begegnungen haben gezeigt, wie wir als christliche Politiker von seinen Einschätzungen profitieren können. Wir werden seine Stimme vermissen. Möge er in Frieden ruhen.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE).(EN) Herr Präsident! Pressefreiheit ist ein Grundprinzip der Demokratie und wir erwarten zu Recht, dass das türkische Strafgesetzbuch derart geändert wird, dass es dieses Prinzip respektiert. Um jedoch überzeugend zu sein, müssen wir dafür sorgen, dass dieses Prinzip auch in den EU-Mitgliedstaaten richtig verwirklicht wird. Ich möchte die Kollegen bitten, objektiv darüber nachzudenken, ob die Presse in Europa wirklich demokratisch und frei ist. Die Antwort lautet „nicht wirklich“. Die Presse in der EU wird zum großen Teil manipuliert und von nicht-journalistischen wirtschaftlichen und politischen Interessen geleitet. In vielen Fällen präsentieren die Medien die Wahrheit nicht so, wie sie ist, sondern so, wie sie die Öffentlichkeit nach den Wünschen gewisser Medienzaren wahrnehmen soll. Für uns ist es an der Zeit, kritisch zu hinterfragen, wie die Presse in der EU funktioniert, und dringende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Wir sollten in Bezug auf die Pressefreiheit der Türkei gegenüber standhaft bleiben, sollten gleichzeitig aber in unseren Ländern gegen die Korruption der Presse vorgehen.

 
  
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  Oldřich Vlasák (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sport bringt die Länder und Menschen einander ebenso näher wie der Handel und die Zusammenarbeit. Im Jahr 2008 begehen wir einen Jahrestag, der insbesondere für die europäischen Länder von Bedeutung ist: der 100. Jahrestag der Gründung des Internationalen Eishockeyverbandes. Aus Anlass dieses Ereignisses hat eine Gruppe von Abgeordneten aus den europäischen Hockeynationen unter der Leitung des slowakischen Mitglieds des Europäischen Parlaments, Herrn Peter Šťastný, eine Ausstellung im Europäischen Parlament in Brüssel organisiert, die uns sowohl an die Erfolge als auch die schwierigen Zeiten erinnert, die der Sport durchlebte, als Athleten in einigen Ländern den Repressalien ihrer kommunistischen Regimes ausgesetzt waren. Dank der Kontakte von Herrn Šťastný wurde aus diesem Anlass der Stanley-Cup aus Kanada zur Verfügung gestellt und ist nun erstmals in Belgien und im Europäischen Parlament zu sehen.

Abschließend möchte ich Ihnen, Herr Präsident, und Kommissar Ján Figeľ dafür danken, dass Sie die Ausstellung unter dem Motto „Uniting people through the passion for a sport“ (Vereint durch die Leidenschaft für eine Sportart) auf den Weg gebracht und gefördert haben. Mein Dank gilt ferner allen Besuchern der Ausstellung, die ihre Botschaft weitertragen.

 
  
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  Der Präsident. − Vielen Dank. Das war eine beeindruckende Veranstaltung. Falls Sie über irgendwelches Medienecho verfügen, würde mich das interessieren.

So, jetzt sind wir mit der Liste durch. Alle, die sich schriftlich oder durch Handaufzeigen gemeldet hatten, sind drangekommen.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL). (EL) Herr Präsident! Ich nehme nun zum dritten Mal an dem Verfahren für Ausführungen von einer Minute teil. Ich habe das Präsidium um das Wort gebeten, aber Sie erteilen es mir nicht. Warum lassen Sie mich nicht meine Meinung äußern?

 
  
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  Der Präsident. − Herr Kollege, ich erfahre jetzt, dass Sie sich möglicherweise gemeldet haben. Normalerweise werden die Wortmeldungen schriftlich eingereicht, sodass wir sie hier auf der Liste haben. Auf meiner Liste stehen Sie nicht. Aber Sie bekommen als Letzter jetzt das Wort. Beim nächsten Mal melden Sie sich bitte schriftlich an. Dann werden Sie auch nicht übergangen, sofern die Zeit reicht.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident! Seit einigen Tagen müssen in der Landwirtschaft tätige Wirtschaftsmigranten furchtbare Arbeits- und Lebensbedingungen erdulden. Sie sind auf den Erdbeerfeldern von Nea Manolada in der Präfektur Ilia, Griechenland, angestellt und traten in den Streik, um eine Anhebung ihres kümmerlichen Lohns von 23 Euro auf 30 Euro durchzusetzen.

Große Erdbeeranbauer und ihre angemieteten Schlägerbanden haben versucht, die ausländischen Arbeitskräfte einzuschüchtern. Bei dem Versuch, eine für gestern geplante große Demonstration auf dem Platz vom Pyrgos in der Präfektur Ilia zu verhindern, wurden die Lager der Landarbeiter angegriffen, viele von ihnen geschlagen und Schüsse in die Luft abgegeben. Wir verurteilen diese barbarischen Übergriffe, die Polizei und Behörden geflissentlich übersahen. Wir fordern, sofortige Maßnahmen einzuleiten, um die Wirtschaftsmigranten zu schützen.

 
  
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  Der Präsident. − Damit ist dieser Tagesordnungspunkt geschlossen.

 

14. Haushaltsplan 2009 – Einzelplan III – Kommission: Haushaltsrahmen und -prioritäten für 2009 (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Jutta Haug im Namen des Haushaltsausschusses über den Haushaltsplan 2009 – Einzelplan III – Kommission: Haushaltsrahmen und -prioritäten für 2009 (2008/2024(BUD)) (A6-0084/2008).

 
  
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  Jutta Haug, Berichterstatterin. − Herr Präsident, Frau Kommissarin Hübner, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Haushaltsverfahren ist in diesem Jahr ein besonderes, es ist nämlich das letzte, das nach den bisher gültigen Regeln stattfindet. Ab dem nächsten Jahr werden wir unseren Haushalt nach dem im Lissabon-Vertrag beschriebenen Verfahren aufstellen.

Von uns als Parlament wird das eine erhöhte Konzentration erfordern, wir haben dann nämlich in einer einzigen Lesung unseren politischen Willen in Haushaltszeilen und in Haushaltszahlen auszudrücken. Wir werden nicht mehr die Möglichkeit haben, in einer zweiten Lesung nachzubessern, gefundene Kompromisse abzuändern, Irrtümer auszuräumen.

Die erste, die einzige Lesung muss sitzen, sie muss als Basis in den Verhandlungen mit dem Rat bis zum Jahresende tragfähig sein. Da ist es uns schon wichtig zu betonen, dass wir parallel zum Haushaltsverfahren 2009 erwarten, mit dem Rat und mit der Kommission die Vorbereitungen zu treffen, um das Budgetverfahren nach dem Lissabonner Vertrag angehen zu können.

Etwas anders ist unser derzeitiges Haushaltsverfahren aber auch jetzt schon. Der Haushaltsausschuss hat sich – angeregt durch die Reformarbeitsgruppe – entschieden, nicht mehr unsere üblichen guidelines zur Antwort auf die jährliche Strategieplanung der Kommission als ersten Entschließungsantrag in das Plenum einzubringen, sondern unseren Vorschlag zum Haushaltsrahmen und die Prioritäten für 2009. Für die Entschließung zur JSP zeichnen die Fraktionen verantwortlich. Dort werden alle Politikbereiche angesprochen. Wir als Haushaltsausschuss haben uns auf die übergreifenden budgetären Belange konzentriert, die uns besonders wichtig sind, und sie in elf Paragraphen gegossen.

Auf drei Aspekte möchte ich hier ausdrücklich hinweisen. Erstens: Wir sehen, dass unser budgetärer Anzug sehr eng geschneidert ist, sozusagen auf Figur. In den einzelnen Kategorien sind die Margen sehr gering. Neue politische Prioritäten, die dringend einer budgetären Flankierung bedürften, wie z. B. die Umsetzung unserer konkreten Rolle in der Klimapolitik, können nicht finanziert werden, ohne alte Prioritäten zu gefährden. Das Gleiche gilt für die Finanzierung von Wachstum und Arbeit oder für ein nachhaltiges Europa.

Schauen wir uns z. B. die Kategorie 1A an, dann wissen wir, dass wir mit den vorhandenen Mitteln keinesfalls auch noch neue Agenturen finanzieren können. Da müssen wir bei unserem alten, aber einfachen und sehr einleuchtenden Grundsatz bleiben: Neue Aufgaben, neues Geld.

Zweitens: Wir sehen, dass die Kategorie 4 chronisch unterfinanziert ist. Jahr für Jahr haben wir dort das gleiche Bild. Wir erwarten von der Kommission, dass sie uns einen Haushaltsvorentwurf vorlegt, der die Bedarfe genau analysiert hat, und der realistisch ist. Das Flexibilitätsinstrument wollen wir endlich einmal für das nutzen, wofür es eingeführt wurde, nämlich für Unvorhergesehenes. Wir wollen es nicht schon am Ende des Jahres teilweise oder gar ganz verfrühstückt haben.

Drittens: Wir sind fest entschlossen, der Kommission vor der Sommerpause des Parlaments unsere Absichten in Bezug auf Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen mitzuteilen. Wir erwarten von der Kommission, dass sie uns im Haushaltsvorentwurf genügend großen Spielraum für dieses parlamentarische Instrument lässt, und zwar in allen Kategorien.

Wir haben sehr wohl bemerkt, dass sie in den zur jährlichen Strategieplanung beigefügten Tabellen die Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen nicht in die Programmierung 2009 aufgenommen hat.

Abschließend können wir sagen: Wir sind entschlossen, den Finanzrahmen nicht zu sprengen, sehen aber sehr deutlich die Restriktionen und Probleme und hoffen deshalb auf eine gute Kooperation mit Rat und Kommission.

 
  
  

VORSITZ: Herr ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich Frau Haug und die anderen Mitglieder dieses Hohen Hauses darüber informieren, dass die Kommission diese Entschließung nicht nur geprüft hat, sondern auch einer bedeutenden Anzahl von Punkten zustimmen kann, nicht zuletzt im Hinblick auf die Prinzipien von Haushaltsdisziplin und wirtschaftlicher Haushaltsführung.

Wir sind dankbar für diese Gelegenheit, unsere Meinungen bereits zu einem frühen Zeitpunkt des Haushaltsverfahrens für das Jahr 2009 auszutauschen. In diesem Sinne teile ich auch voll und ganz die in Ihrem Entschließungsentwurf ausgedrückte Ansicht, dass wir damit beginnen sollten, über die Konsequenzen, die der Vertrag von Lissabon bezüglich des Haushaltsverfahrens mit sich bringt, nachzudenken.

Die Kommission hat auch die anhaltende Unterstützung des Parlaments für die Aufstellung des Haushaltsplans nach Tätigkeitsbereichen sowie den Vorschlag, Ideen zu Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen noch vor dem Sommer vorzulegen, zur Kenntnis genommen. Das wird zweifellos die Möglichkeit einer reibungslosen und zeitgerechten Verwirklichung verbessern.

Des Weiteren begrüßt die Kommission, dass die Jährliche Strategieplanung (JSP) für 2009, die im März Thema einer intensiven Aussprache war, vom Parlament eingehend geprüft wurde. Die JSP dient als konsequenter Bezugsrahmen für die Aufstellung des Haushaltsvorentwurfes und für das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission, legt aber das Endergebnis, das die Prioritäten des Europäischen Parlaments und des Rates berücksichtigen wird, nicht fest.

Auf dieser Grundlage wird die Kommission den Haushaltsvorentwurf für 2009 annehmen. Im Hinblick auf Politikentwicklung und Programmverwirklichung ist 2009 das dritte Jahr der gegenwärtigen Programmetappe und sollte ein Jahr der Konsolidierung sein. Dementsprechend hat die Kommission in der JSP keine wesentlichen Änderungsvorschläge bezüglich der Finanzplanung gemacht. Sie hat jedoch drei wichtige Initiativen mit begrenztem Einfluss auf die Verteilung der finanziellen Mittel im Jahr 2009 eingebracht.

Erstens, als Teil unserer Politik zum integrierten Schutz der Außengrenzen stehen Frontex jetzt – wie bereits 2008 von der Haushaltsbehörde beschlossen –mehr Mittel im Haushalt zur Verfügung. Zweitens, um die neue, vom Rat im Juni 2007 angenommene Strategie der EU im Hinblick auf Zentralasien weiterzuverfolgen, schlägt die Kommission vor, diesem Gebiet den größten Teil der Zuschüsse im Jahr 2009 zukommen zu lassen, wobei die Gesamtausstattung über den Zeitraum gleich bleiben sollte. Drittens, in Übereinstimmung mit dem auf Bali beschlossenen Zeitplan hat sie vorgeschlagen, die Unterstützung für die Umwelt und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in Entwicklungsländern zu verstärken. Bei diesen Vorschlägen hat die Kommission darauf geachtet, die Auswirkungen auf die verfügbaren Margen genau zu begrenzen und wird das auch weiterhin bei der Präsentation ihres HVE tun.

Zum Schluss möchte ich noch einen wichtigen Punkt unterstreichen. Während des Haushaltsverfahrens für 2008 wurden etliche gemeinsame Erklärungen zu Exekutiv- und Zentralagenturen und zu detaillierten Informationen, die der Haushaltsbehörde zur Verfügung stehen sollten, vereinbart. Die Kommission wird diese Festlegungen während des Haushaltsverfahrens für 2009 in die Tat umsetzen, und ich bin zuversichtlich, dass dies dem Parlament ein deutlicheres Bild von den zur Verfügung stehenden Mitteln verschaffen wird.

 
  
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  László Surján, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (HU) Vielen Dank Herr Präsident, dass Sie mir der Wort erteilt haben. Ich bin überzeugt, dass der Bericht von Jutta Haug die Unterstützung des Parlaments findet, und ich gratuliere ihr zu ihrer Arbeit. Ich möchte nun einige Gedanken äußern.

Zunächst stelle ich fest, dass das Parlament versucht, einen Haushalt aufzustellen, der den neuen Prioritäten gerecht wird, ihm aber die Hände gebunden sind. Von diesen neuen Prioritäten haben wir eben erst gehört. Wir unterstützen die stärkere Beachtung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen, da dies entscheidende Elemente für die Entwicklung der schwach entwickelten Regionen sind oder sein sollten. Es freut mich, dass in der Kommission die Zuständigkeit für die Regionalentwicklung in so guten Händen liegt.

Ein besonders wesentlicher Gedanke des Berichts ist, dass die europäischen Bürger darüber informiert werden müssen, wie ihr Geld ausgegeben wird, und wir alles daran setzen, ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen.

Wir warten auf die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon und können nicht so tun, als hofften wir, dass am Ende des Jahres so ganz plötzlich – um im Bild zu sprechen – der Hase aus dem Zylinder gezogen wird und durch ein Wunder ein Vertrag vorliegt, der unsere Tätigkeit regelt. Wir müssen schon daraufhin arbeiten. Die Europäische Volkspartei stimmt für diesen Bericht und hofft, dass die eingebrachten Änderungsanträge Unterstützung finden, insbesondere jene, die kleine und mittlere Unternehmen betreffen.

Allerdings teile ich die Meinung von Frau Haug nicht ganz, dass die Verhandlungen rechtzeitig geführt werden. Der vorherige Haushalt muss vorliegen, und wir können ihn nur verabschieden, wenn wir durch einen glücklichen Umstand bereits vorher Positionen beantragt haben, denen die Kommission zustimmt. Wir müssen genau überlegen, wie wir in Zukunft verfahren wollen, damit das Parlament der Kommission seinen Standpunkt früher darlegen kann. Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit!

 
  
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  Göran Färm, im Namen der PSE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Wie Frau Haug erklärt hat, ist dies der letzte Haushalt nach dem alten Modell, zumindest wenn der neue Vertrag ratifiziert wird, aber er bildet auch gleichzeitig den Auftakt zu einer langfristigen Haushaltsreform. Parallel dazu steht uns aber auch die Halbzeitbewertung ins Haus, so dass es nur natürlich ist, Haushaltsfragen in einer langfristigeren Perspektive zu betrachten.

Wir meinen, und das ist von großer Bedeutung für die Entschließung, dass wichtige neue politische Prioritäten sich auch im Haushalt widerspiegeln müssen. So haben wir beispielsweise gegenwärtig eindeutig zu wenig Mittel in Rubrik 1, nachhaltiges Wachstum usw., sowie in Rubrik 4. Wir erwarten daher von der Kommission einen mutigen Vorschlag zur Halbzeitbewertung, müssen damit aber bereits im Haushalt für das kommende Jahr beginnen.

Wir möchten einige Punkte anschneiden, die wir für besonders wichtig halten. Dabei denke ich zuallererst an die Klima- und Energiepolitik. Als Haushaltsberichterstatter des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie kann ich sagen, dass wir beispielsweise den großen Europäischen Strategieplan für Energietechnologie, den SET-Plan, Maßnahmen für Energieeffizienz usw. haben, für die jedoch keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Als zweiten Punkt möchte ich Rubrik 4 erwähnen, insbesondere die Ereignisse auf dem Balkan. Im vergangenen Jahr hatten wir eine umfassende Aussprache zu unserem Engagement im Kosovo. Dieses muss sich fortsetzen und langfristig werden. Darüber hinaus müssen wir auch gleichzeitig Serbien und Bosnien auf ihrem Weg in die EU zusätzliche Unterstützung gewähren.

Drittens möchten wir die Qualität des Haushalts ansprechen. Bisher gab es manchmal eher zu viele Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen. Jetzt sollten wir uns jedoch stärker darauf konzentrieren, dass diese Art von Maßnahmen auch umgesetzt wird. Ich denke dabei unter anderem an den von mir eingebrachten Vorschlag zur Bewahrung des kulturellen Erbes des vom Krieg zerrütteten Balkans. Wir müssen jetzt wirklich dafür sorgen, dass dies zu einer dauerhaften Unterstützung wird.

Als vierten Bereich möchte ich die Lebensmittelkrise ansprechen. Wir befinden uns gegenwärtig in einer Lage, in der die steigenden Lebensmittelpreise tatsächlich Auswirkungen auf den EU-Haushalt haben können. Das dürfen wir nicht unbeachtet lassen.

Meine Schlussfolgerung ist, dass wir bei Veränderungen in der Gesellschaft auch bereit sein müssen, den EU-Haushalt zu ändern.

 
  
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  Anne E. Jensen, im Namen der ALDE-Fraktion. (DA) Herr Präsident! Es wurde bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass 2009 aus mehreren Gründen ein ereignisreiches Jahr für die Europäische Union sein wird. Die Wahlen zum Europäischen Parlament, die Neubesetzung der Kommission und das bevorstehende Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon werden die praktische Arbeit zur Erstellung des Haushalts 2009 spürbar erschweren. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, unser derzeitiges Haushaltsverfahren zu einer Generalprobe nach den neuen Regeln werden zu lassen und so Erfahrungen zu sammeln. Künftig werden wir mit der Haushaltsaufstellung früher beginnen und die technischen Ausschüsse besser einbinden. Auch möchte ich die Gelegenheit nutzen und der Berichterstatterin, Frau Haug, für ihre ausgezeichneten Initiativen in dieser Hinsicht danken.

Heute erörtern wir die ersten Vorlagen zum Haushalt 2009 der Europäischen Union. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die politischen Prioritäten miteinander verflochten werden, sowohl vor als auch nach ihrer Einbindung in das jährliche Legislativprogramm der Kommission, sodass der Haushalt der Europäischen Union ein einheitliches politisches Instrument darstellt. Und hier haben wir ein Problem, da der mehrjährige Finanzrahmen in vielen Bereichen zu eng gehalten ist. Die Europäische Union verfügt heute über eine einheitliche Energie- und Klimapolitik, aber es mangelt an einer gemeinschaftlichen Finanzierung zur Unterstützung dieser Politik. Auch die für Forschung, Innovation, Bildung und Verkehr vorgesehene Haushaltskomponente reicht keinesfalls aus. Ebenso liegt der Rahmen für die Rechts- und Asylpolitik wie auch für die Kultur- und Gesundheitspolitik deutlich unter dem eigentlichen Bedarf. Zudem ist der Bereich der Außenpolitik der Europäischen Union chronisch unterfinanziert – Prioritäten wie das Kosovo und Palästina sind nur zwei Beispiele der Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Deshalb ist es nunmehr an der Zeit, uns mit der anstehenden Halbzeitbilanz des Haushalts zu befassen, denn wir müssen sicherstellen, dass die Europäische Union die wesentlichen politischen Prioritäten auch nach 2009 noch finanzieren kann. Was wir brauchen, sind Flexibilität und bessere Möglichkeiten zur Neuordnung der Prioritäten innerhalb des Rahmens.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, im Namen der UEN-Fraktion. – Herr Präsident! Frau Kommissarin! In der Aussprache über die Prioritäten des Haushalts 2009 möchte ich im Namen der UEN-Fraktion auf folgende Problempunkte hinweisen.

Erstens. Wenn der Vertrag von Lissabon in allen Mitgliedstaaten ratifiziert ist, dann werden 2009 Zuständigkeiten von den Mitgliedstaaten auf die Europäische Gemeinschaft übertragen, wodurch die EU neue Zuständigkeitsbereiche erhält. Das wird meines Erachtens erhebliche Auswirkungen auf die Ausgaben des Unionshaushalts haben.

Zweitens. Nach Voraussagen von Experten werden 2009 höchstwahrscheinlich die Lebensmittelpreise das fünfte Jahr in Folge ununterbrochen ansteigen. Das wird zunehmende soziale Probleme in den ärmeren Mitgliedstaaten wie auch in den Ländern bringen, die von der Europäischen Union Lebensmittelhilfe erhalten. Im EU-Haushalt 2009 sollten das Wachstum der landwirtschaftlichen Produktion in Europa wie auch der Export landwirtschaftlicher Erzeugnisse der EU stärker gefördert werden.

Und drittens schließlich: die Vorbeugung des Klimawandels, die zu den Prioritäten des Haushalts 2009 gehört. Dadurch wird die Wirtschaft der einzelnen Mitgliedstaaten zusätzlich belastet, wobei die jeweiligen Entwicklungsrückstände leider unberücksichtigt bleiben. Das bringt die neuen Mitgliedstaaten in eine besonders schwierige Lage und kann für diese Länder gravierende negative Folgen für die Wirtschaft und die Gesellschaft haben.

 
  
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  Esko Seppänen, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FI) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Berichterstatterin, Frau Haug, beweist immense technische Fähigkeiten und Professionalität in ihrer Arbeit. Unsere Fraktion unterstützt die Forderung des Berichts nach mehr Solidarität innerhalb der Union und mehr Ausgewogenheit in der regionalen Entwicklung, und sie wünscht sich eine größere Transparenz sowie mehr Klarheit im Haushalt.

Es ist wichtig, die Aufmerksamkeit auf die Halbzeitbewertung des Finanzrahmens für die kommenden Jahre, die im Jahr 2009 ansteht, zu richten, auch wenn das Ergebnis der neuen Verhandlungen noch keine Auswirkungen auf den Haushalt des kommenden Jahres haben wird. Unsere Fraktion hat immer wieder darauf hingewiesen, dass es dem Haushalt der Union an den Instrumenten für den Aufbau der sozialen Dimension der EU fehlt. Das ist einer der Gründe, warum wir den Vorschlägen im Entwurf des Gesamthaushaltsplans im Dezember nicht zustimmen konnten.

Unsere Fraktion ist ferner der Auffassung, dass die Tendenz zur Militarisierung der Union fortgesetzt wird, wenn der Vertrag von Lissabon angenommen ist. Dieser wird der Tätigkeit der Union neue Elemente, eine Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie eine dauerhafte strukturelle Zusammenarbeit, hinzufügen. Wir beobachten, wie der Rat ständig neue Mittel für den Haushalt der Union vorschlägt und wie das Parlament bereit ist, diese zu akzeptieren. Aus der Entschlossenheit, mit der der Rat auf die Militarisierung der Union zusteuert, und aus seinen ständigen Forderungen nach mehr militärischen Mitteln kann man den Schluss ziehen, das versucht werden soll, den Athener Finanzierungsmechanismus in den gemeinsamen Haushalt einzuführen.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass der Haushalt des kommenden Jahres nicht klar erkennen lässt, welche Kosten der Union durch den Kosovo entstehen und wie diese bezahlt werden sollen. Einigen Mitgliedstaaten drohen unvorhergesehene Kosten für ihr Engagement. Diese betreffen die Förderung der nationalen Unabhängigkeit einer ethnisch definierten Gemeinschaft, die im europäischen Kontext ohne Beispiel ist.

 
  
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  Margaritis Schinas (PPE-DE).(EL) Herr Präsident! Heute leiten wir das Haushaltsverfahren für das Jahr 2009 mit seinen verschiedenen Besonderheiten ein. Es ist der letzte Haushalt der derzeitigen Wahlperiode und der Barroso-Kommission. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es der erste Haushalt sein, der zwischen die derzeitige und die neue Rechtsgrundlage fällt. Der nächste Haushalt steht im Zeichen des Vertrags von Lissabon, der dem Europäischen Parlament in vielen wichtigen Bereichen Mitentscheidungsrechte einräumt.

Wenn es viele Zuständigkeitsbereiche gibt, so ist damit normalerweise auch viel Verantwortung verbunden. In diesem Zusammenhang möchte ich vier Punkte zum Haushalt von 2009 anbringen. Der erste Punkt lautet, dass der Haushalt einen gemeinschaftlichen Zusatznutzen bringen muss und nicht nur den Eindruck des Endes einer Ära vermitteln sollte. Ich begrüße, was die Kommissarin dazu gesagt hat. Die Verstärkung der Frontex-Einsätze ist zum Beispiel ein qualitatives Element, das deutlich macht, dass es auch im letzten Jahr eines Fünfjahreszyklus der Kommission und des Parlaments möglich ist, sich neuen Herausforderungen zu stellen.

Mein zweiter Punkt besagt, dass es ein entwicklungsorientierter Haushalt sein muss, und kein Haushalt, der Mikroprogramme und bescheidene Ziele untersetzt. In der Atmosphäre der wirtschaftlichen Krise, die um uns herum herrscht, müssen wir Probleme in den Vordergrund stellen, die Antworten auf Entwicklungsfragen erfordern.

Der dritte Punkt betrifft die Tatsache, dass wir für jede neue Priorität in der Politik auch neue Möglichkeiten der Finanzierung brauchen. Um es direkt zu sagen: Neue Ziele erfordern neue Gelder.

Schließlich, da das Jahr 2009 ein Wahljahr wird, wende ich mich an die Kommission: Wenn Sie uns den Vorentwurf des Haushaltsplan vorstellen, so tun sie dies bitte auf eine einfache und verständliche Art und Weise. Es wird Zeit, dass die Bürger Europas den Haushalt, der sie betrifft, leichter verstehen können.

 
  
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  Costas Botopoulos (PSE). – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die heutige Debatte über den Bericht Haug stellt meiner Meinung nach einen ersten wichtigen Schritt in Richtung der Politisierung des Haushaltsverfahrens dar. Das Jahr 2009 wird auf jeden Fall ein sehr ereignisreiches politisches Jahr für Europa und unser Parlament: Es werden Parlamentswahlen stattfinden, der neue Lissabon-Vertrag tritt hoffentlich in Kraft, und unser eigenes Parlament wird eine große Anzahl von Veränderungen erleben. Inmitten all dieser Entwicklungen werden auch im Haushalt tiefgreifende Veränderungen geschehen. Dies bereitet der Bericht in politischer Hinsicht vor.

Lassen Sie mich auf vier wichtige Punkte in dem Verfahren und im Bericht eingehen. Erstens ist es wichtig, rechtzeitig zu reagieren, um auf die neue Situation vorbereitet zu sein. Der nächste Haushalt, der – wie hier allseits betont wurde – der erste nach dem neuen Verfahren sein wird, muss auf den bereits bestehenden Grundlagen beruhen, damit er richtig funktionieren kann.

Den zweiten Punkt möchte ich besonders betonen, da die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament dies seit vielen Jahren fordert: Das Verfahren sollte für die anderen Ausschüsse geöffnet werden. An dieser Stelle ist die Initiative der Berichterstatterin sehr wichtig. Wir haben nicht nur mit dem Haushaltsausschuss, sondern auch mit anderen Ausschüssen über die politischen Schwerpunkte diskutiert.

Drittens müssen wir danach streben, sowohl heute als auch jedes Jahr wieder die politischen Schwerpunkte des Parlaments anhand des Haushalts zu bewerten. Die wichtigsten Problemfelder sind nach meiner Ansicht die großen Themen Armut, Landwirtschaft, Entwicklung und Technologie.

Vierter und letzter Punkt – und ich komme jetzt auch zum Schluss, Herr Präsident –, ist der hohe Stellenwert der Pilotprogramme. Sie geben uns einen wichtigen Hinweis darauf, was in den nächsten Jahren in der EU passieren wird.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident! Einer der wichtigen Faktoren, die Einfluss auf den Haushalt für das Jahr 2009 haben, ist die geplante Überarbeitung des Gemeinschaftshaushalts. Die genaue Art dieser Überarbeitung steht noch nicht fest, aber einige der Ziele, die für die Überarbeitung bereits angekündigt wurden, erfüllen uns mit Sorge.

Zudem ist klar, dass es bei den von der Kommission und dem Rat angenommenen Leitlinien wieder so laufen wird wie in den Jahren 2007 und 2008, das heißt, dass die Ausgaben erneut nicht den im mehrjährigen Finanzrahmen vorgegebenen Plafond ausschöpfen werden. Dabei reicht selbst dieser nicht aus, um den Erfordernissen eines wirklichen sozialen Zusammenhalts innerhalb der Europäischen Union zu entsprechen. Außerdem gibt es zunehmend Anzeichen dafür, dass die Zuweisungen für „Ausgaben“ zugunsten des sozialen Zusammenhalts nicht genutzt werden. Gleichzeitig fließt mehr Geld in externe Maßnahmen der EU, das heißt militärische Interventionen, was wir ablehnen.

Kurzum: Es gibt zu wenig Geld für Aufgabenbereiche, die unsere Unterstützung genießen, und zu viel Geld für Verwendungszwecke, denen wir ablehnend gegenüberstehen.

 
  
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  Reimer Böge (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst ausdrücklich die Ausführungen der Berichterstatterin unterstützen und dies mit einem Appell an die Fachausschüsse des Hauses verbinden, sich bei den hoffentlich rechtzeitigen Beratungen über die Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen wirklich auf Projekte von europäischem Mehrwert zu konzentrieren.

Ich will zweitens für Kommission und Rat hinzufügen, dass wir im Zuge der Debatte endlich eine Antwort erwarten, wie wir die unter mehrjähriger chronischer Unterfinanzierung leidende Außen- und Sicherheitspolitik endlich auf solide Beine stellen, damit dieses jährliche Kämpfen in diesem Bereich ein Ende hat, das niemandem nützt und auch der Kommission und dem Rat schadet.

Frau Kommissarin, Sie haben gesagt, dass Sie beim Haushaltsvorentwurf auf die Ergebnisse von Bali und im Sinne einer neuen Asien-Strategie reagieren werden. Aber ich frage Sie: Wann wird die Kommission dann Vorschläge zu den haushalterischen Konsequenzen des Reformvertrags vorlegen, und zwar für die Zeit bis 2013? Oder warten wir sozusagen auf die nächste Finanzplanungsperiode? Immerhin geht es hier um neue Aspekte der Immigrationspolitik, des Klimawandels, der Energiepolitik, der Justizzusammenarbeit und der Außen- und Sicherheitspolitik. Dazu haben wir nichts gehört.

Ich will hinzufügen, dass in dieses Haushaltsverfahren auch gehört, den Rahmen für die Umsetzung des neuen Vertrags nach der Ratifizierung auf den Weg zu bringen und deswegen, mit Bedacht und gebotenem Fingerspitzengefühl, der Anpassung der Vereinbarungen sowohl im Hinblick auf den Ratifikationsprozess als auch auf die Rechtslage Rechnung zu tragen, das ist sehr wichtig. Hier gibt es drei Elemente: Wo sind Vorvereinbarungen notwendig im Sinne des erforderlichen Übergangs zwischen dem alten und dem neuen Vertrag? Wo brauchen wir im Sinne von Rechtssicherheit Übergangsvereinbarungen? Und wo brauchen wir ein wenig mehr Zeit, um nachfolgende Vereinbarungen unter Einbeziehung der erforderlichen Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen?

Ich sage hier sehr deutlich – auch gegenüber der kommenden französischen Präsidentschaft –, was da an Vereinbarungen in diesen drei Elementen möglich sein wird, ist abhängig von den Ergebnissen, und wir müssen uns auch ein Stück Flexibilität bewahren, damit wir nicht alles von Anfang an in Beton gießen und anschließend mit dem Presslufthammer wieder aufbrechen müssen.

 
  
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  Jan Mulder (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Jutta Haug viel Erfolg für diese wichtige Aufgabe wünschen, die sie nunmehr zum zweiten Male übernimmt. 2008 wird nicht nur deshalb ein ungemein wichtiges Jahr, weil der ordentliche Haushaltsplan für 2009 aufgestellt werden muss – darauf wurde schon mehrfach hingewiesen –, sondern weil wir auch ein Verfahren für die Aufstellung des Haushaltsplans für 2010 nach dem neuen Vertrag erarbeiten müssen. In diesem Jahr ist es an der Zeit zu verdeutlichen, was genau das Parlament tun kann und was nicht.

Bezüglich der Landwirtschaft besteht nach wie vor erhebliche Unklarheit. Wenn ich den Vertrag recht verstanden habe, kann der Rat diesmal die Preise und Quoten einseitig festlegen. Wie verhält sich dies mit unserer neuen Haushaltsbefugnis für die Landwirtschaft für Kategorie II? Uns sollten doch gleiche Befugnisse eingeräumt werden. Die Klärung dieser Frage muss Vorrang haben. Die Lebensmittel- und die Energiepolitik bleibt von Bedeutung, und vielleicht finden wir eine Lösung innerhalb des Spielraums von 5 %, die uns die Interinstitutionelle Vereinbarung bietet. Ich darf die Kommission bitten, sich darüber Gedanken zu machen.

 
  
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  Ville Itälä (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich danke der Berichterstatterin, Frau Haug, für ihre hervorragende Arbeit und die gute Zusammenarbeit. Sie zeigt in der Tat Professionalität, und in dieser entscheidenden Phase kann dem Haushalt sicherlich ein glückliches Ergebnis zum Ende des Jahres prophezeit werden, wenn diese Zusammenarbeit fortgesetzt wird.

Ist unser Haushalt transparent genug, um bei den Wahlen im Jahr 2009 das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewinnen? Gleichzeitig bereiten wir uns aber auch auf die Zeit nach Lissabon vor, was beispielsweise und insbesondere für die Außenpolitik gilt, und wir müssen uns auf eine neue Zeit einstellen, in der auch das Parlament zeigt, dass es über den Willen verfügt, einen Beitrag zu diesem neuen Ansatz in der Außenpolitik zu leisten.

Ich möchte noch etwas Wichtiges sagen, was die weitere Aufstellung dieses Haushalts angeht. Ich habe die Hoffnung, dass die Kommission eine Initiative in die Wege leiten wird, die die Berichterstatterin dann weiter ausgestalten könnte. Es geht dabei um die Ostsee-Strategie. Ich habe gehört, dass die Kommission an einer solchen Strategie arbeitet, und ich habe auch gehört, dass Schweden beabsichtigt, während seiner Präsidentschaft der Ostsee-Strategie höchste Priorität zu verleihen.

Diese Strategie wird ohne jede Bedeutung bleiben, wenn kein Geld dahintersteht. Zurzeit haben wir viele verschiedene Pilotprojekte hier und da. Die gesamte Ostseepolitik ist ein Flickenteppich, sowohl finanziell als auch politisch. Deshalb brauchen wir eine spezielle Rubrik Ostsee-Strategie, damit wir die richtige Art von Umweltpolitik, die richtige Art von Verkehrspolitik und auch die richtige Art von Energiepolitik umsetzen können, denn schließlich wissen wir, dass eine Gaspipeline quer durch die Ostsee von Russland bis nach Deutschland verlaufen wird. Deshalb brauchen wir diese Initiative, und ich hoffe, dass die Kommission angesichts dessen etwas auf den Weg bringen wird.

 
  
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  Valdis Dombrovskis (PPE-DE) . – (LV) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Aus verfahrenstechnischer Sicht kann der EU-Haushalt für 2009 als Vorbereitung auf zwei wichtige Themenbereiche betrachtet werden. Erstens hat sich mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon das EU-Haushaltsverfahren grundlegend geändert, und deshalb sind von uns die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um Klarheit und eine erfolgreiche Arbeit im Hinblick auf den EU-Haushalt 2010 zu garantieren. Zweitens muss für einen erfolgreichen Zwischenbericht über die finanzielle Perspektive die Überprüfung des EU-Haushalts beschleunigt werden, einschließlich der Punkte, die die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Ausgleichszahlungen an das Vereinigte Königreich betreffen. Die von der Europäischen Kommission für 2009 festgelegten politischen Prioritäten die Förderung des Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung sind zu untermauern, aber sie sollten auch mit dem nötigen Rückhalt aus dem EU-Haushalt umgesetzt werden. Der durch die im Finanzrahmen festgelegten Obergrenzen beschränkte Haushaltsbetrag bedeutet leider, dass die für die Finanzierung der neuen Prioritäten benötigten Mittel aus dem bestehenden Haushalt zu erbringen sind, außerdem müssen wir die Mittel neu verteilen. Möglicherweise sind die für den Erhalt der jeweiligen EU-Haushaltsmittel festgelegten Bestimmungen zu ändern. Zum Beispiel hindert die gegenwärtig für den Strukturfonds geltende Beschränkung, der zufolge nur 3 % der Mittel aus dem entsprechenden operativen Programm für Maßnahmen zur rationellen Energieverwendung ausgegeben werden dürfen, die neuen Mitgliedstaaten daran, ihre Prioritäten zu überdenken, um in Übereinstimmung mit Europas neuen Prioritäten auf den Gebieten Energiestrategie und Klimawandel Mittel aus dem Strukturfonds zu erhalten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

 
  
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  Ingeborg Gräßle (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu zwei Punkten der Prioritäten Stellung nehmen, nämlich zu der Kritik unserer Berichterstatterin an der mangelnden Transparenz des EU-Haushaltsbuchs und der Personalpolitik der Kommission.

Als Berichterstatterin zur Haushaltsordnung bitte ich die Kommission, diesen Punkt, die Transparenz im Haushalt, aufzugreifen und für die nächste planmäßige Reform der Haushaltsordnung Vorschläge zu machen. Die Informationen, die der Haushaltsplan selbst enthält, sind absolut ungenügend, und für uns sind diese Ansammlungen von Zahlen eigentlich wertlos. Die Kommission erstellt bis jetzt zahlreiche Begleitdokumente und entwertet dadurch den Plan selbst. Warum nicht gleich mehr Informationen in das Buch selbst hineinschreiben, dann erübrigt sich manche geforderte Berichterstattung, und Sie und wir würden uns darüber freuen. Ich werde an dieser Baustelle für die nächste Reform der Haushaltsordnung arbeiten, und bitte die Kollegen bereits jetzt um Unterstützung für die Vorfeldarbeiten, weil ich einige Studien dazu machen lassen möchte.

Mein zweiter Punkt: In der Entschließung zum Haushalt 2007 vom Dezember hat das Parlament einen Fortschrittsbericht zum Personal-Screening verlangt, und zwar zum 30. April 2008. Ich gehe davon aus, dass wir diese Fortschreibung in wenigen Tagen erhalten werden. Dieses Screening – vom Parlament verlangt – ist inzwischen einer der großen Erfolge der Kommission Barroso. Der Kommissionspräsident gibt sich als Reformer, und er kann als Reformer nur dann bestehen, wenn er noch mit dieser Kommission auch Schlüsse aus dem Screening zieht. Das heißt, die Dezentralisierung kritisch zu überprüfen und hier die ersten Schritte in die Wege zu leiten.

Das ist er nicht nur dem Steuerzahler und dem Parlament schuldig, er ist es auch seinem Personal schuldig, das im Moment seine Zeit und seine Fähigkeiten in allzu viel interner Verwaltung und Bürokratie vertut. Das ist sich die Kommission auch selbst schuldig, denn angesichts der Herausforderungen der EU und der wichtigen Managementaufgaben, die sie dabei übernimmt, glauben wir, dass sie – auch angesichts des Haushalts 2009, der ja keine neuen Stellen vorsieht –, diese Aufgaben nur dann erledigen kann, wenn sie innerhalb der Verwaltung auch entsprechende Schritte und Umsetzungen einleitet.

 
  
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  Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Vielen Dank, Herr Präsident! Als an der Erarbeitung des Haushaltsentwurfs Beteiligter möchte ich Jutta Haug und László Surján für ihre gründliche Vorbereitung danken. Das gute Endergebnis erforderte disziplinierte und abgestimmte Arbeit, da wir oftmals neue Wege gehen mussten. Hinsichtlich der Belange des Umweltschutzes, die in den bekannten Teilen der JSP (Jährliche Strategieplanung) Berücksichtigung finden, können wir ganz zuversichtlich sein. Ich begrüße alle drei Initiativen der Kommission. Als Mitglied der Delegation für die Beziehungen zu Zentralasien begrüße ich insbesondere die neue Strategie der Europäischen Union für Zentralasien und die verstärkte Unterstützung dieser Region. Auch unterstütze ich die Pläne der Europäischen Union zur Förderung nachhaltiger Entwicklungspraktiken in Entwicklungsländern, insbesondere in den Bereichen Artenvielfalt und Energie. Damit erfüllen wir nicht einfach nur unsere moralische Pflicht, sondern das liegt auch in unserem eigenen Interesse. Meine Kollegen und ich sind überzeugt, dass wir mit zahlreichen Forschungsprojekten Unterstützung leisten können, denn das entspricht schließlich den Erwartungen unserer Bürger. Vielen Dank.

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte Frau Haug nochmals für ihren Bericht danken und ebenso allen Rednern für ihre Kommentare: nicht nur für die, die sich direkt auf den Haushalt 2009 bezogen haben, sondern auch für jene Kommentare, die über 2009 hinausgegangen und im Kontext unserer Überlegungen zur politischen Agenda und zur zukünftigen Haushaltsreform sehr nützlich sind.

Bezüglich der Strategie für die Ostseeregion wurden zwei sehr konkrete Punkte aufgeworfen, auf die ich eingehen möchte. Erstens, zur Ostseestrategie: Die Kommission befasst sich damit, und ich habe das Vergnügen, den Vorsitz bei der dienststellenübergreifenden Arbeit zu dieser Strategie inne zu haben. Es ist vorgesehen, dass sie während der schwedischen Präsidentschaft, also in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 auf der Tagesordnung stehen wird. Wie auch immer, wir befinden uns jetzt in der Phase der Konsultationen und der Bestandsaufnahme in der Region und erörtern Ideen für diese Strategie. Es ist also viel zu früh, um heute darüber zu sprechen, welche Konsequenzen sich dabei für den Haushalt ergeben könnten.

Ein Themenschwerpunkt im Zusammenhang mit dem neuen Vertrag und den Folgen für die politische Agenda sind die Auswirkungen des Vertrages von Lissabon auf den institutionellen Wandel und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der andere Punkt ist die politische Agenda und, wie Sie wissen, sind gegenwärtig sowohl der Rat als auch die Kommission an Überlegungen und sehr konkreter Arbeit, größtenteils zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und neuen institutionellen Herausforderungen, beteiligt. Wie Ihnen bekannt ist, werden aber auch Überlegungen zur politischen Agenda als Ergebnis der Notwendigkeit, eine Haushaltsüberprüfung durchzuführen, angestellt. Ich glaube, dass die Kommission Ende dieses Jahres – oder sehr früh im Jahr 2009 – die neue politische Agenda vorlegen wird, und erst dann können die Auswirkungen auf den Haushalt geprüft und auf vernünftige Art und mit der angemessenen Verantwortung berücksichtigt werden.

In Bezug auf Transparenz habe ich all Ihre Punkte zu den Screening-Ergebnissen notiert, und werde sie insbesondere an Herrn Kommissar Grybauskaitė und, so denke ich, an das gesamte Kollegium weiterleiten. Zudem kann ich das, was Sie gesagt haben, bestätigen.

Im Hinblick auf 2009 sind wir uns nach meinem Dafürhalten der guidelines bewusst, die von beiden Abteilungen der Haushaltsbehörde dargelegt wurden. Der Haushaltsvorentwurf wird auf soliden Schätzungen all dessen basieren, was für die Umsetzung aller bereits vereinbarten und noch vor uns liegenden Prioritäten erforderlich ist. Ohne Zweifel braucht die Kommission die weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen, um diese Ergebnisse zu erzielen. Außerdem möchte ich feststellen, dass gute Kooperation auch im Kontext der langfristigen Aufgaben eine wesentliche Rolle spielen wird, das betrifft sowohl die institutionellen Aufgaben als auch jene auf der politischen Agenda. Vielen Dank für die Aussprache.

 
  
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  Jutta Haug, Berichterstatterin. − Herr Präsident! Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich hier an der Diskussion mit Redebeiträgen beteiligt haben. Aber selbstverständlich auch vielen Dank für die guten Wünsche und das Lob, das mir ausgesprochen worden ist. Danke auch an die Frau Kommissarin.

Wenn ich es richtig verstanden habe, sagt die Kommission Unterstützung auf der ganzen Linie zu und verspricht auch einen Haushaltsvorentwurf, der all das, was wir berücksichtigt haben möchten, auch berücksichtigt. Wir haben nämlich noch einmal deutlich gemacht, was unsere Prioritäten sind. Es sind nicht wenige und es sind nicht gerade kleine: Bewältigung des Klimawandels, Schaffung von Wachstum und Arbeit, ein soziales Europa, Forschung, Bildung, Erziehung, Hilfe für die ärmsten Länder der Welt, Erfüllung unserer Aufgaben in der Welt. Es ist keine leichte Aufgabe, das dann auch wirklich alles zu finanzieren.

Ich wollte, der Rat hätte zugehört, dann hätte er nämlich gesehen, dass das Parlament sich – ich sage: Gott sei Dank! – quer durch alle Fraktionen, zumindest durch fast alle Fraktionen einig ist. Dafür danke ich allen sehr.

 
  
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  Reimer Böge (PPE-DE). – Herr Präsident! Frau Kommissarin Hübner hat eben gesagt, dass Kommission und Rat gleichermaßen bereits an den Überlegungen zur Umsetzung des Lissabon-Vertrags arbeiten. Das ist wunderbar! Aber ich möchte in meiner Funktion als Vorsitzender des Haushaltsausschusses, wie ich meine, im Namen aller Kollegen darauf bestehen, dass es hier eine gleichrangige Behandlung des Parlaments gibt – auch im Hinblick auf die Übermittlung von Unterlagen und Non-Papers zu all dem, was in den nächsten Monaten gemeinsam besprochen und verhandelt werden muss – und keine nachrangige Behandlung des Parlaments. Wenn dies nicht gewährleistet ist, werden wir am Ende des Verfahrens, am Ende des Jahres, große Probleme haben.

Es liegt im Interesse der Kommission und des Rates, hier zu einer kompletten Gleichbehandlung auch in der Informationspolitik, bei den Unterlagen und Überlegungen zu kommen.

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte nur noch klar und deutlich sagen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Zusammenarbeit zwischen den drei Institutionen nicht funktioniert. Gleiches gilt, nehme ich an, wenn das Parlament mit der Kommission und dem Rat zusammenarbeitet.

Hier geht es um unseren gemeinsamen Vertrag, unsere gemeinsame Errungenschaft und unsere gemeinsame Aufgabe. Ich kann Präsident Barroso Ihre Worte nur übermitteln, aber ich bin sicher, dass sich jeder dieser Verantwortung voll und ganz bewusst ist.

 
  
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  Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 22. April 2008, statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Nathalie Griesbeck (ALDE), schriftlich. (FR) Der Vertrag von Lissabon, der am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, wird eine beispiellose Stärkung der Vorrechte unseres Parlaments mit sich bringen. Wir müssen noch vor Jahresende die Unterzeichnung einer interinstitutionellen Vereinbarung erreichen, unter Berücksichtigung der Ausweitung der Mitentscheidung und der Abschaffung der Unterscheidung zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen Ausgaben.

In diesem Zusammenhang gilt es zu betonen, dass wir entschlossen sind, bei den Neuverhandlungen zur Halbzeitbewertung des Finanzrahmens 2007-2013 sowie bei der von uns angestrebten Neuausrichtung der Politiken einen Haushalt vorzulegen, der unseren Bestrebungen tatsächlich entspricht und die uns wichtigen Grundsätze der Solidarität nicht in Frage stellt. Es muss uns zwar an einer stetig wachsenden Effizienz unserer Politiken gelegen sein, aber dennoch müssen wir uns vor jeglichem Versuch hüten, die GAP und die regionalen Politiken zu renationalisieren.

Außerdem ist es unseres Erachtens wichtig, dass wir die Entstehung neuer und nutzbringender Politiken mittels der Haushaltsinstrumente erleichtern, über die unser Parlament in Form des Flexibilitätsinstruments, der Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen verfügt.

Und schließlich muss die Europäische Kommission die Haushaltstransparenz verbessern, damit wir die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel überprüfen können.

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE), schriftlich. (EN) Wir müssen uns auf die für 2009 festgelegten Änderungen vorbereiten, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und den Europawahlen einhergehen, da sie einen bedeutenden Einfluss auf den Haushalt haben werden. Das neu gewählte Parlament und die designierte Kommission werden sich in der Tat mit neuen Haushaltsverfahren auseinandersetzen müssen.

Deshalb ist es erforderlich, für 2009 einen Haushaltsrahmen und Prioritäten zu präsentieren, die transparent und machbar sind. Neben anderen Aspekten muss gewährleistet sein, dass der Haushalt auf die Prioritäten abgestimmt und dafür auch mit ausreichenden Mitteln ausgestattet ist. In dieser Hinsicht freue ich mich, feststellen zu können, dass unsere Berichterstatterin, Frau Haug, die Bedeutung des Grundsatzes der Solidarität als einen der Eckpfeiler europäischer Politik hervorhebt, besonders im Hinblick auf die Kohäsions- und Strukturpolitik.

Mit den neuen vor uns liegenden Aufgaben und der neuen inter-institutionellen Balance innerhalb des institutionellen Dreiecks ist es umso wesentlicher, Stimmigkeit zwischen politischen Prioritäten und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zu gewährleisten. Es wächst die Besorgnis, dass die erneute Schwerpunktverlagerung in Richtung Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel oder nachhaltige Entwicklung auf Kosten anderer Prioritäten des Haushalts erfolgt. In Zukunft sollte die Schaffung neuer Prioritäten um keinen Preis den Erfolg anderer politischer Prioritäten, wie z. B. Solidarität, verhindern.

 
  
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  Monica Maria Iacob-Ridzi (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich möchte bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit dem Absatz hervorheben, der in diesem Bericht die Wichtigkeit des Solidarprinzips betont.

In die Kohäsionspolitik fließt weiterhin ein Drittel des jährlichen Haushalts der Europäischen Union. Dennoch können wir nicht die Augen davor verschließen, dass dieser Bereich im Vergleich zu den Zuwachsraten im Bereich Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung immer mehr an Bedeutung verliert. Zum Beispiel hat die Haushaltslinie 1a – Wettbewerb – im Vergleich zu 2007 eine Steigerung von 18,4 % verzeichnet, während 1b – die sich auf den Bereich der Kohäsion bezieht – nur eine 3,1%ige Steigerung erreicht hat.

Außerdem sollten wir die Auswirkungen beachten, die die Umsetzung des Vertrags von Lissabon auf die Kohäsionspolitik hat. Strukturfondsmittel – die zurzeit keine obligatorischen Ausgaben sind und bei denen das Parlament im Haushaltsverfahren das letzte Wort hat – werden zu einem Thema, über das der Ministerrat und das Parlament gemeinsam entscheiden. Dennoch ist bekannt, dass der Rat jedes Jahr beträchtliche Reduzierungen der europäischen Summen, die für die Kohäsionspolitik bestimmt sind, vornimmt.

Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass viel davon abhängt, ob es uns gelingt, die Ziele der Strategie von Lissabon zu erreichen, ohne aber die weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen den europäischen Regionen außer Acht zu lassen.

 

15. Anhörung zu den Themen „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und durch totalitäre Regime verübte Kriegsverbrechen“ (8. April 2008) (Aussprache)
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  Präsident. – Der nächste Punkt ist die Erklärung der Kommission zu Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch totalitäre Regime.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte über die Anhörung zu den Verbrechen totalitärer Regime berichten, um die berechtigten Fragen des Parlaments zu beantworten.

Am 8. April 2008 haben die Kommission und die slowenische Präsidentschaft eine Anhörung zu den Verbrechen totalitärer Regime durchgeführt. Die Anhörung war im April 2007 anlässlich der Verhandlungen über den Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vom Rat beantragt worden. Ziel war ein besseres Verständnis des Umgangs der einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Erbe der totalitären Regime und das Kennenlernen der in diesem Zusammenhang verwendeten Methoden und Vorgehensweisen.

Die Anhörung befasste sich mit zwei Hauptthemen: Anerkennung der totalitären Verbrechen und Versöhnung. Angesichts der Sensibilität dieses Themas und zur Vermeidung jeglicher Instrumentalisierung sollte auf Wunsch der Kommission vor allem eine Aussprache von unabhängigen Fachleuten und Wissenschaftlern aus verschiedenen Arbeitsbereichen und mit wissenschaftlichem Sachverstand stattfinden. Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament waren eingeladen, und es freut mich, dass einige Abgeordnete an der Debatte teilnehmen konnten. Die Anhörung hat eine konstruktive und sachliche Aussprache ermöglicht. Allgemein gesprochen ergeben sich für die Kommission aus der Debatte insbesondere vier Problempunkte.

Erstens besteht der Eindruck, dass die alten Mitgliedstaaten stärker für die tragische Geschichte der neuen Mitgliedstaaten sensibilisiert werden müssen. Dieses Anerkennungsdefizit muss genau analysiert werden, damit bei einem so bedeutsamen Thema, das uns eher zusammenführen sollte, keine Kluft innerhalb der Union entsteht.

Zweitens werfen die Aussprachen die Frage nach der Wahrheitsfindung auf, ohne die keine Versöhnung möglich ist. Versöhnung als Ansporn für den europäischen Aufbau ist mehr denn je von großer Bedeutung. Die verschiedenen Versöhnungserfahrungen, die bei der Anhörung diskutiert wurden, haben die Komplexität der Aufgabe vor Augen geführt, aber auch Grund zu Optimismus gegeben. Sie zeigen, dass die Achtung der Grundrechte einen wesentlichen Baustein im Hinblick auf eine echte Versöhnung darstellt.

Drittens gibt es offenbar sehr vielfältige große Methoden im Umgang mit den Themen Anerkennung und Versöhnung. Es gibt kein allgemeingültiges Modell, und jeder Mitgliedstaat muss hier den für ihn am besten geeigneten Weg finden.

Viertens schließlich verdeutlichen die Debatten den Wunsch nach verstärkter Diskussion dieser Fragen in den europäischen Institutionen. Während der Anhörung hat eine Teilnehmergruppe ein Dokument mit zahlreichen Maßnahmevorschlägen vorgelegt. Die Kommission hat diesen Ruf nach größerer Einbindung Europas gehört, aber es muss betont werden, dass jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Weg im Umgang mit der Erinnerung und zur Behandlung dieser Fragen finden muss. Die Europäische Union kann hier nicht an ihre Stelle treten. Sie verfügt in diesem Bereich nicht über ausreichende Kompetenzen. Ihre Rolle muss darin bestehen, diese Prozesse zu erleichtern, indem sie die Diskussion und den gegenseitigen Austausch von Erfahrungen und vorbildlichen Verfahren fördert und die Akteure an einen Tisch bringt.

Nun müssen wir sämtliche in der Anhörung vorgetragenen Beiträge analysieren, aber gleichzeitig bekräftige ich hier den Willen der Kommission, den mit der Erklärung des Rates vom April 2007 eingeleiteten Prozess fortzuführen. Die Kommission muss dem Rat zwei Jahre nach Inkrafttreten des Rahmenbeschlusses gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Bericht erstatten, und danach kann eine politische Debatte stattfinden.

Als erste Maßnahme möchte die slowenische Präsidentschaft die Beiträge der Anhörung veröffentlichen. Die Kommission beabsichtigt ihrerseits, eine Studie auf den Weg zu bringen, um eine genaue Übersicht über die Methoden, Rechtsvorschriften und Vorgehensweisen zusammenzustellen, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Thema Erinnerung an totalitäre Verbrechen zur Anwendung kommen.

Angesichts der Bedeutung der Aspekte Erziehung und Bürgerschaft wird die Kommission auch untersuchen, wie Gemeinschaftsprogramme in stärkerem Maße eingesetzt werden können, um in Europa eine größere Sensibilität für diese Fragen zu erreichen.

Abschließend möchte ich betonen, dass wir objektiv und sachlich über diese Fragen diskutieren und Schritt für Schritt unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Union voranschreiten müssen und dass die Kommission selbstverständlich bereit ist, ihre Aufgaben innerhalb dieses Prozesses voll und ganz wahrzunehmen.

 
  
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  Vytautas Landsbergis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Während wir reden, debattieren und uns einer grundlegenden gemeinsamen Position zur Bewertung von Verbrechen totalitärer Regime in Europa annähern, gibt es einen Hinderungsgrund, der schnelleren moralischen und legislativen Erfolg offenkundig unmöglich macht.

Dieses Haupthindernis ist die kaum nachzuvollziehende Position der gegenwärtigen Regierung Russlands. Wenn es um die in der stalinistischen Vergangenheit der UdSSR begangenen Verbrechen geht, folgt Russlands Führungselite, statt sich von den schwerwiegenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und anderen Untaten mit der gebührenden Verachtung zu distanzieren, nicht dem guten Beispiel des entnazifizierten Deutschland.

Nein, der sowjetische Führer, Stalin, wird gepriesen, seine Verbrechen und die seiner Banden werden geleugnet oder bagatellisiert, und die Opfer gedemütigt und verhöhnt. Dieses merkwürdige politische Verhalten, das Russland so zum Nachteil gereicht, bringt nicht die Wahrheit über die Taten ans Licht, sondern beeinträchtigt weiterhin unsere europäischen Normen und die Gerechtigkeit von Bewertungen.

Wir sollten uns dessen bewusst sein, wie hilfreich solche Scheinheiligkeit und zweierlei Maß für diverse Neonazis und andere sind. Wenn jemand sagt: Bis es sich das offizielle Russland anders überlegt, müssen wir unsere Gedanken einfrieren und dem Geist des Kremls folgen bzw. unsere Bewertungen und Entscheidungen aufschieben, so ist das eine ganz und gar falsche Haltung.

Egal, wie gnadenlos vom russischen Staat angeheuerte politische Historiker versuchen werden, die europäische Geschichte der Tatsachen neu zu schreiben, die zwei blutigsten internationalen Gewaltherrschaften des 20. Jahrhunderts, zusammen mit kleineren nationalen Diktaturen, sollten und werden richtig beurteilt werden. Auf diese Weise kann Europa dem Russland der Zukunft am besten helfen.

 
  
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  Jan Marinus Wiersma, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Unsere Fraktion war beim Zustandekommen dieser Aussprache behilflich, weil uns die zunehmende parteipolitische Interpretation der Vergangenheit Sorge bereitet. Ich spreche hier nicht nur als Politiker, als Sozialdemokrat, sondern auch als Historiker. Derartige Interpretationen erhalten nicht selten Mythen lebendig, die Nährboden für beispielsweise Fremdenhass sein können, weil sie nur eine Seite der Geschichte darstellen. In einem Europa der großen Vielfalt, auch in ethnischer Hinsicht, ist dies natürlich überaus gefährlich.

Einfache Antworten auf komplizierte historische Fragen gibt es nicht. Dieser Eindruck wird mitunter durch jene geweckt, die geschichtliche Ereignisse populistisch ausschlachten. Geschichtsfälschung dient auch dazu, die Menschen vergessen zu lassen, beabsichtigt beispielsweise beim Leugnen des Holocaust oder Vertuschen der Verbrechen anderer totalitärer Regime. Und es besteht auch die Gefahr der Selektivität. Historische Maßstäbe werden manchmal bei der einen Situation angelegt, bei der anderen jedoch nicht. Mitunter wird überhaupt nicht unterschieden und die eine Situation auf dieselbe Weise beurteilt wie die andere. Das verwirrt die Menschen, und sie wissen nicht, wie sie es mit der Vergangenheit halten sollen – die Politiker haben die historische Wahrheit an sich gerissen, weil allzu leicht Vergleiche gezogen werden.

Unsere Fraktion misst dem in diesem Jahr besondere Bedeutung bei, weil wir in diesem Jahr nämlich des Prager Aufstands, des Prager Frühlings, aber auch der Kristallnacht gedenken. Nach unserem Dafürhalten müssen die Kommission und der Rat die Initiative ergreifen und auf der Grundlage von Fakten und wissenschaftlicher Forschung eine Debatte anschieben. Und das nicht, um eine Art gemeinsamen Standpunkt festzulegen, sondern damit die Menschen erkennen, dass unsere Diskussion auf korrekten Informationen beruht. Und um zu gewährleisten, dass die Debatte ordnungsgemäß ihren Fortgang finden kann.

Noch einmal möchte ich betonen, dass es hier selbstverständlich nicht darum geht, wichtige und schreckliche Abschnitte aus unserer Geschichte wegzuretuschieren. Natürlich nicht, vorrangig gilt es, daraus zu lernen. Gleichwohl müssen wir auch verhindern, dass Geschichte missbraucht wird. Das ist ein nicht unbedeutendes moralisches Problem. Mir kommt es darauf an, nochmals herauszustellen, dass wir in unserer Aussprache heute Nachmittag und heute Abend auch Kolleginnen und Kollegen zu Wort kommen lassen sollten, die die Folgen totalitärer Regime am eigenen Leib zu spüren bekommen haben. Für uns ist diese Debatte, die wir bestimmt im Laufe des Jahres fortsetzen werden, bedeutsam.

 
  
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  Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich glaube, dass all die Untaten, die von totalitären – ob nun faschistischen, kommunistischen oder stalinistischen – Regimes begangen werden, uneingeschränkt offen gelegt werden müssen. Ich bin aber nicht dafür, das Leugnen an sich oder das stillschweigende Dulden von Verbrechen zu kriminalisieren, die von totalitären oder autoritären Regimes begangen wurden, sei es der Holocaust, die Schoah, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, genauso wenig wie ich dafür bin, die so genannte öffentliche Aufforderung bzw. Entschuldigung – oder Glorifizierung – des Terrorismus zu kriminalisieren. In all diesen Fällen bin ich der Meinung, dass Redefreiheit an erster Stelle zu stehen hat und dass das Strafrecht erst dann zum Tragen kommen sollte, wenn es sich um eindeutige Aufwiegelung zu Hass, Gewalt oder Terrorismus handelt. Jede Art der freien Meinungsäußerung ist für die Wahrheitsfindung unverzichtbar.

Ein Thema der Anhörung war die Wiedergutmachung von Unrecht, und ohne Wahrheit Recht zu bekommen, ist nicht möglich. Dies wurde am besten in der Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika veranschaulicht. Außerdem war meines Erachtens die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes eine der bedeutendsten Leistungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im letzten Jahrzehnt. Aber auf dieser Erde laufen noch viele Menschen ungestraft herum, und meiner Meinung nach tun wir in Europa nicht genug, um sie zur Verantwortung zu ziehen. Ich weiß nicht, was mit dem Geist geschehen ist, der die EU veranlasste, den Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen, als es darum ging, wegen der geheimen Absprachen über Folterflüge und geheime Gefängnisse ehrlich zu sein. Wir haben bis jetzt von den Mitgliedstaaten keine befriedigende Antwort auf unseren Bericht von vor einem Jahr bezüglich solcher geheimen Absprachen bekommen.

In den USA erfahren wir, dass Folter in Guantánamo Bay und anderswo auf höchster Ebene der Bush-Administration angeordnet wurde. Für die USA hat das zu einem tragischen Verlust moralischer Autorität und Ansehen geführt. Ja, wir müssen die Wahrheit über diese Verbrechen ans Licht bringen – aber wir dürfen das, was sorgfältig diskutiert werden muss, nicht kriminalisieren.

 
  
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  Wojciech Roszkowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die zwei grausamsten totalitären Regime des 20. Jahrhunderts, der deutsche Nationalsozialismus und der Kommunismus vom sowjetischen und chinesischen Typ, sind für entsetzliche Verbrechen verantwortlich. Vermutlich fielen ihnen über 100 Millionen zum Opfer – ermordet und gefoltert im Holocaust, durch Massenhinrichtungen und Deportationen oder durch künstlich erzeugten Hunger und in Todes- und Konzentrationslagern.

Im Nationalsozialismus wurde das Morden mit der Rassentheorie begründet, im Kommunismus mit der Klassenzugehörigkeit. In der Ideologie, die diesen Systemen zugrunde lag, waren ganze Gesellschaftsgruppen entrechtet und zum Tode oder zu physischer und gesellschaftlicher Erniedrigung verurteilt, um eine neue, angeblich bessere Gesellschaft aufzubauen. Die Religionen bekamen den Hass auf besondere Weise zu spüren. In diesen Systemen gab es nicht nur das Machtmonopol, sondern auch das Monopol der Sprache, die für Propaganda- und Terrorzwecke instrumentalisiert wurde.

Heute, über 60 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg und knapp 20 Jahre nach dem Fall des Sowjetkommunismus, ist es verwunderlich, dass sich immer noch Menschen in der Europäischen Union dagegen wehren, den Kommunismus als verbrecherisches System zu bezeichnen. Mit viel List wird versucht, die Vergangenheit des Kommunismus zu relativieren. Mit welchem moralischen Recht lässt sich behaupten, die Opfer des Nationalsozialismus seien wichtiger als die Opfer des Kommunismus? Warum gelingt es uns nicht, dazu eine gemeinsame Entschließung zu verabschieden?

Herr Kommissar, diese Angelegenheit betrifft nicht nur einzelne Mitgliedstaaten. Wenn die EU sich dafür verantwortlich und zuständig fühlt, sich mit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu befassen, dann sollte sie auch den Mut aufbringen, die Verbrechen des Kommunismus zu ächten. Das sage ich nicht nur als Politiker, sondern auch als Historiker. Die Parallelen zwischen den beiden Systemen müssen deswegen nicht zwangsläufig zum Streit darüber führen, ob sie vergleichbar sind. Den Ausnahmecharakter der kommunistischen Verbrechen zu betonen, heißt nicht, die Nazi-Verbrechen herabzusetzen, und umgekehrt. Es ist schlicht eine Frage des normalen Anstands und des Gedenkens an die unzähligen Opfer beider Regime, dass beide Systeme geächtet werden. Die Arbeitsgruppe, die wir im Parlament unter dem Namen United Europe United History gebildet haben und der bereits etwa 50 Mitglieder angehören, wird sich um eben eine solche Verurteilung bemühen.

 
  
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  Daniel Cohn-Bendit, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir haben drei Aufgaben in dieser Auseinandersetzung. Die erste Aufgabe: Wir müssen eine europäische, einheitliche Interpretation des Krieges und der Gründe des Krieges hinkriegen, das heißt, eine gemeinsame europäische Erinnerung.

Es hat keinen Sinn, diese unendliche Diskussion immer weiterzuführen, stalinistische Verbrechen nationalsozialistischen Verbrechen gegenüberzustellen. Es handelt sich hier um zwei singuläre Totalitarismen, zwei singuläre verbrecherische Systeme, die aber manchmal strukturelle Ähnlichkeit haben. Die ganze Auseinandersetzung um Öffentlichkeit, Demokratie usw., das kann man doch als gemeinsame Interpretation nehmen. Die gemeinsame Antwort ist ja z. B. die Europäische Union oder z. B. die Grundrechtecharta, die im Grunde genau die Lehren aus diesen beiden Totalitarismen zieht, die unseren Kontinent so zerstört haben.

Zweitens: Wenn wir uns in der Welt umschauen, dann sehen wir Ruanda, Bosnien, Darfur usw. Das heißt, die Zerstörung von Menschen geht weiter. Das, was wir brauchen – ich glaube, die Kollegin Ludford hat das richtig gesagt –, ist der Internationale Strafgerichtshof, gemeinsame Regeln. Worum wir uns heute bemühen müssen, ist, dass alle zivilisierten Staaten diesen Internationalen Gerichtshof anerkennen, damit solche Verbrechen, die differenziert sind, die nicht alle gleich sind, die aber alle in irgendeiner Weise Verbrechen sind, dann auch justiziabel gemacht werden können.

Denn man wird solchen Verbrechen nur begegnen, wenn man die Verantwortlichen der Justiz unterstellen kann. Die Verantwortlichen können in Guantánamo sein, in Darfur und in Bosnien, bei den bosnischen Serben oder wo auch immer. Gerechtigkeit gibt es aber nur, wenn Verantwortliche vor Gericht gestellt werden. Das sind auch die Lehren aus der Geschichte, und deswegen glaube ich, dass solche Unternehmen der Kommission interessant sind, wenn sie für uns den Anspruch beinhalten, am Ende eine gemeinsame antitotalitäre Position zu formulieren.

 
  
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  Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Jede Initiative, die zur Beseitigung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Förderung der Grundrechte und, in besonderem Maße, zur bedingungslosen Verurteilung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord beiträgt, findet unsere Unterstützung. Und zwar unabhängig davon, in welcher Zeit oder an welchem Ort sie geschehen. Dieser Kampf kennt kein Tabu, weder hinsichtlich der Verbrechen der Vergangenheit noch der tragischen Ereignisse der Gegenwart, wo auch immer sie stattfinden.

Auf die europäische Geschichte bezogen gilt dies natürlich für den Nazismus. Und es gilt auch für die faschistischen Regimes von Mussolini, Pétain, Franco und Salazar sowie für das der griechischen Obristen. Wir sprechen uns außerdem für die erneute scharfe Verurteilung der schrecklichen stalinistischen Verbrechen aus, und auch die Kolonialzeit darf nicht vergessen werden.

Unsere Unnachgiebigkeit muss schließlich erst recht für die rassistischen, fremdenfeindlichen und offen neofaschistischen Tendenzen gelten, die in manchen neuen wie auch alten Ländern der Europäischen Union auch heutzutage noch in erheblichem Maße toleriert werden. Es gibt nur eine Sache, die als inakzeptabel eingestuft wird, nicht von unserer Fraktion im Speziellen, sondern von all jenen, die persönliche Opfer im Kampf gegen den schlimmsten Völkermord der jüngsten Geschichte gebracht haben, und zwar den Versuch der heimlichen Banalisierung des Nationalsozialismus, indem man ihn insbesondere mit dem Stalinismus oder gar mit den bis zum Fall der Berliner Mauer herrschenden Regimes in Mittel- und Osteuropa gleichsetzt.

Hierzu möchte ich drei Zitate – es gäbe noch viele mehr – anführen, die keines Kommentars bedürfen. Zunächst ein Auszug aus einer Erklärung der Vereinigung der deutschen Überlebenden des Konzentrationslagers Neuengamme. Ich zitiere:

« Die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme hat sich immer gegen eine Gleichsetzung von Nationalsozialismus und Stalinismus ausgesprochen. »

im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Und nun eine Stellungnahme des Beirats der ehemaligen Buchenwald-Häftlinge. Ich zitiere: „Wer eine Verallgemeinerung vornehmen will, verfälscht die Bedeutung, die der Nazibarbarei in der deutschen Geschichte zukommt.“

Schließlich noch die Worte des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland, mit denen er sich gegen jene wendet, die einen Vergleich zwischen der ehemaligen DDR und dem Naziregime anstellen möchten; ich zitiere: „Jeglicher Versuch einer Parallelisierung ist eine unverschämte Relativierung der Entrechtung, Deportation und Massenvernichtung von Millionen unschuldiger Männer, Frauen und Kinder während der Nazidiktatur.“

Bitte denken Sie doch einmal über diese Worte nach.

 
  
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  Bernard Wojciechowski, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Krieg ist eine Sache, die Vernichtung von Völkern und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind etwas ganz anderes. Nicht in jedem Krieg geht es darum, die Verlierer zu vernichten, und eine Nation lässt sich auch ohne Krieg zerstören. Oft waren die Seelen der Leidenden von gewaltigem Hass gegenüber den Eroberern und Unterdrückern – wie die Römer von Hannibal und Mithidrates gesehen wurden – erfüllt. Das lässt sich aber nicht mit den feindseligen Gefühlen vergleichen, wie sie die Verbrecher des 20. Jahrhunderts zum Ausdruck gebracht haben.

Die Geschichte jenes Jahrhunderts ist weit mehr als der Summe des Leids, das bestimmte Völker erfahren mussten. Sie wurde ein Beitrag zur Geschichte der Menschheit – und der Unmenschlichkeit. Der Philosoph Kant formulierte folgenden Imperativ: Handle so, dass du die Menschheit in jeder Form jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.

Oft wurde heftig darüber diskutiert, wo die Verbrechen des Völkermords ihren Ursprung haben. Die Frage müsste eher lauten, warum sich diesen Verbrechen nie jemand rechtzeitig entgegengestellt hat. In der Politik des Totalitarismus lief alles nach Plan und Berechnung. Oberstes Gebot war es, nichts vorzeitig preiszugeben und bis zum Schluss als Freund aufzutreten. Ich erwähne das deshalb, weil heute in vielen Ländern eindeutig parafaschistische und parakommunistische Gruppen existieren. Deswegen waren die beiden ersten Sitzungen des European Hearing über die Geschichte der Verbrechen totalitärer Regime so ungemein wichtig. Wir dürfen kein Blatt vor den Mund nehmen und müssen klar definieren, was unter keinen Umständen unter den so genannten historischen Revisionismus fallen darf.

Völkermord ist kein Phänomen, dem sich ein einzelnes Volk entgegenstellen kann. Die Gesellschaft der ganzen zivilisierten Welt muss sich dagegen wehren. Das ist auch einer der Gründe, weshalb dies eine gemeinsame Aufgabe für die Europäische Union ist.

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Slavi Binev (NI). – (BG) Neben den totalitären kommunistischen und nationalsozialistischen Regimen erlebte das 20. Jahrhundert ein weiteres Verbrechen: die abscheulichen Angriffe auf die Menschenrechte des bulgarischen und armenischen Volkes durch das Osmanische Reich. Die Gewalt gegen das bulgarische Volk unter der Herrschaft des osmanischen Staates lässt sich über nahezu fünf Jahrhunderte als Völkermord beschreiben. Ein großer Teil der bulgarischen Bevölkerung wurde versklavt, ausgerottet oder gezwungen, zum Islam überzutreten, was im Grunde genommen nichts anderes als eine zielgerichtete ethnische Säuberung ist. Eine weitere nicht zu leugnende Tatsache ist die Zwangsdeportation und Ermordung von über eineinhalb Millionen Armenier durch die türkischen Behörden zwischen 1915 und 1917. Alle diese gegen das bulgarische und armenische Volk gerichteten Maßnahmen erfüllen die Verbrechenskriterien, die in den Dokumenten der Vereinten Nationen zur Verfolgung und Bestrafung von Völkermord definiert sind. Die Anerkennung des Völkermords an den Bulgaren und Armeniern wäre ein klares Signal an die Republik Türkei, die Verantwortung dafür zu übernehmen, sich für die fünf Jahrhunderte andauernde Unterdrückung der Bulgaren wie auch die begangenen Verbrechen und Massenmorde zu entschuldigen und die Erben der Flüchtlinge für deren Leiden und den gestohlenen, auf türkischem Territorium verbliebenen Privatbesitz zu entschädigen.

 
  
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  Christopher Beazley (PPE-DE). (FR) Herr Kommissar! Bitte verzeihen Sie, aber Ihre einleitenden Worte zu dieser Debatte haben mich sehr schockiert. Sie haben gesagt, die Kommission habe eine sachliche Debatte über die Verbrechen gegen die Menschlichkeit abgehalten. Sie haben von der Komplexität der Aufgabe gesprochen, und zum Schluss erklärten Sie, die Europäische Union habe in dieser Frage nicht genügend Befugnisse.

Die Frau Ihres estnischen Kollegen Sim Kallas, den Sie sehr gut kennen, wurde im Alter von zwei Monaten zusammen mit ihrer Mutter und ihrer Großmutter auf Geheiß von Stalin deportiert. Ein weiterer Kollege, der uns bald verlassen wird, Kommissar Frattini, antwortete Präsident Landsbergis wie folgt: „Ihre Geschichte – er meinte die Leidenszeit Litauens unter Stalin – Ihre Geschichte ist unsere Geschichte.“

Herr Kommissar, in Ihrer Antwort könnten Sie die Dinge vielleicht etwas eingehender erklären, weil ich Sie möglicherweise falsch verstanden habe. Meines Erachtens haben Parlament und Rat einiges für die Erinnerung an die vergessenen Toten getan, weil wir nicht wie Politiker, sondern zu allen Bürgern sprechen. Bis heute leben in Polen und in den baltischen Ländern Menschen, die ihre Eltern, ihre Großeltern verloren haben, aber keiner erinnert sich daran. Ich glaube nicht, dass eine Aussprache über die Leiden von sechs Millionen Juden sachlich verlaufen kann. Die Dauer und der Stil der Aussprache sind also sehr wichtig. Und wie Ihr Kollege sagen würde: die Geschichte Ost- und Mitteleuropas ist unsere Geschichte. Das Problem für uns Briten und uns Franzosen besteht darin, dass wir bei Kriegsende Stalins Verbündete waren. Es hat 30 Jahre gedauert, bis die Briten zugegeben haben, dass Katyn ein stalinistisches Verbrechen war. Dieses Verbrechen ging nicht auf Hitlers Konto.

 
  
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  Helmut Kuhne (PSE). – Herr Präsident! Wir Sozialdemokraten sind von allen totalitären und autoritären Regimen des Zwanzigsten Jahrhunderts in Europa verfolgt worden, sei es durch die Nazis, die Schergen Stalins, Francos, Mussolinis – Sie können sie alle aufzählen. Deshalb haben wir nicht nur keine Probleme damit, sondern wir begrüßen eine Aufarbeitung der Verbrechen des Stalinismus. Das kann nur unseren Beifall finden!

Aber diese Aufarbeitung sollte nach den Regeln der Methodik der Geschichtswissenschaft erfolgen und nicht mit den prozessualen Regeln eines Strafgerichtsverfahrens durcheinander geworfen werden. Da müssen wir aufpassen, dass wir diese Dinge nicht durcheinander bringen. Es geht nicht um ein Aufrechnen der Opfer, es geht nicht um eine zweite Auflage der Nürnberger Prozesse, sondern es geht dieses Mal gegen eine Ideologie statt gegen identifizierte Verbrecher.

Aber es gibt auch Punkte, wo man ganz klar nein sagen muss. Wir Sozialdemokraten haben einige Punkte identifiziert, wo wir nein sagen. Wir sagen nein zum Versuch der Etablierung eines neuen Interpretationsrahmens der europäischen Geschichte, wie wir ihn aus den Reden einiger Kollegen des Hauses anlässlich einer Konferenz destilliert haben, die am 22. Januar dieses Jahres stattgefunden hat. Wir lehnen es zutiefst ab, wenn die Bedeutung der Vernichtung der europäischen Juden durch die Nazis als Resultat einer Geschichtsauffassung gekennzeichnet wird, die „durch das Sowjetregime entwickelt worden ist“. Das lehnen wir ab!

Wir lehnen es auch umso mehr ab, als wir bereits im Jahr 2006 feststellen konnten, dass ein anderer Kollege, der aus dem gleichen ideologischen Spektrum kommt, an alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus eine Rundmail geschickt hat, wo er die beiden lettischen Waffen-SS-Divisionen als – ich zitiere ebenfalls – „Teil der deutschen Streitkräfte“ bezeichnet und damit verharmlost hat. Auch diese Interpretation lehnen wir ab, vor allem im Zusammenhang mit dem ersten Satz. Wir lehnen es auch ab, wenn behauptet wird, der Westen habe – so wörtlich – „nichts getan, um Wandel im damaligen sowjetisch beherrschten Teil Europas herbeizuführen“.

Die KSZE in Helsinki hat den Bürgerrechtsbewegungen in diesen Ländern überhaupt erst die Atemluft gegeben, die zu dem erfolgreichen und erfreulichen Ergebnis geführt hat, das wir heute sehen, wo wir Vertreter aus diesen Ländern in unserem Haus begrüßen können. Dieses sind Punkte, auf denen wir bestehen und die wir auch weiter verfolgen werden.

 
  
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  Ģirts Valdis Kristovskis (UEN) . – (LV) Herr Präsident! Wir sind es gewohnt, im Europäischen Parlament über gemeinsame Werte zu sprechen, über eine gemeinsame und wahrheitsgetreue Geschichte, doch manchmal kommt es zu Missverständnissen. Herr Kommissar Barrot, ich glaube, Sie haben zu Recht gesagt, dass es noch immer notwendig sei, die Wahrheit in Europa zu etablieren. Worüber wir hier sprechen ist Aussöhnung, nur vielleicht nicht in dem von Herrn Cohn-Bendit vorgeschlagenen Maße. Vielen Dank jedoch an Herrn Kommissar Frattini für die Anhörung, die zu diesem Thema organisiert wurde. Ich konnte daran teilnehmen und während der Anhörung verschiedentlich meine Meinung äußern. Meines Erachtens traf die Debatte der Kern. Leider fehlte eine klare, resolute und akzentuierte Erklärung hinsichtlich zukünftiger Aktionen. Bedauerlicherweise haben die russischen Vertreter wiederholt die Verbrechen bagatellisiert, die in den von der UdSSR besetzten Gebieten von totalitären kommunistischen Regimen begangen wurden. Russlands Reaktion überrascht nicht, aber was wird die Europäische Union tun? Wird sie weiterhin mit zweierlei Maß messen? Wird sie angesichts der Leugnung der Geschehnisse oder ihrer Bagatellisierung in den Mitgliedstaaten die Anerkennung der NS-Verbrechen fordern? Wird sie fordern, dass Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden? Wird sie gleichzeitig die Verbrechen des totalitären Regimes der UdSSR wissentlich ignorieren? Einige der Opfer des totalitären Sowjetregimes sind noch am Leben, aber die Haltung der Europäischen Union bietet ihnen keinerlei Genugtuung – schlimmer noch, sie werden faktisch weiter gedemütigt. Dabei sprechen wir über Bürger der Europäischen Union. Das Europäische Parlament sollte gegen eine solche Ungerechtigkeit Stellung beziehen. Leider erleben wir immer wieder, dass die Vorsitzenden der Fraktionen entscheiden, keine Entschließung zu diesem Thema vorzulegen. Dadurch haben wir keinen schriftlichen Beleg für die hier und heute von uns geäußerten Gedanken. Herr Kommissar Barrot, ich rufe Sie auf, nicht von diesem wichtigen Ziel abzuweichen, sondern im Namen der Aussöhnung nach einem einheitlichen Verständnis und einer wahrheitsgetreuen Geschichte zu streben. Ich danke Ihnen!

 
  
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  László Tőkés (Verts/ALE). – (HU) Herr Präsident! Der Aufstand gegen das Ceauşescu-Regime in Rumänien nahm seinen Anfang in meiner Kirche. Ich habe schmerzliche Erfahrungen mit dem wahren Gesicht des Kommunismus gemacht und stelle deshalb mit Befriedigung fest, dass die Europäische Union ihre Aufmerksamkeit erneut auf die Verbrechen totalitärer Regime richtet. Bei der Bewertung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die vom Nationalsozialismus und Kommunismus begangen wurden, misst die Welt immer noch zweierlei Maß. Anders als der Faschismus ist der Kommunismus noch nicht unter Klage gestellt worden. Beide Diktaturen unterdrückten Freiheit, Menschenrechte und die Kirchen. Sie haben das Leben ihrer nationalen Minderheiten verstümmelt. Sowohl Faschismus als auch Kommunismus haben unermessliches menschliches und soziales Leid ausgelöst. Die politische, historische, menschliche und moralische Wiedergutmachung hat eben erst begonnen und muss fortgesetzt werden. Nehmen wir nur das Beispiel Rumäniens und den Tismăneanu-Bericht. Ich denke, dass der im Jahre 1989 begonnene Regimewechsel erst dann abgeschlossen sein wird, wenn das Geschehen der Vergangenheit aufgearbeitet ist. Eine echte europäische Integration der früheren kommunistischen Länder erfordert nicht nur Wahrheit und Wiedergutmachung, sondern auch die Verurteilung der Diktaturen.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Genau so wie die Ostsee 2004 zu einem EU-Binnengewässer wurde, ist die historische Erfahrung der 10 neuen Mitgliedstaaten, die unter der totalitären Herrschaft des Kommunismus gelitten haben, zu einem gesamteuropäischen Problem geworden.

Ich stimme mit Herrn Cohn-Bendit absolut überein: Wir brauchen eine einheitliche oder gemeinsame Interpretation unserer gemeinsamen Geschichte. Daher geht es nicht um Verurteilung; es geht um die moralische und politische Bewertung all dieser Verbrechen. Wir sind dazu aufgerufen, sicherzustellen, dass alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit, alle Akte von Völkermord und Auslöschung ganzer Klassen sowie alle Kriegsverbrechen gleich behandelt werden. Gerechtigkeit ist ein Gut, das allen Bürgern Europas gehört, und zwar ohne Ausnahme.

In diesem Sinne bin ich etwas enttäuscht von der Erklärung der Kommission, weil deren Leitmotiv darin besteht, dass die Bewertung des kommunistischen Totalitarismus eine innere Angelegenheit des jeweiligen Landes sei. Ich fürchte, das führt dazu, dass immer mehr mit zweierlei Maß gemessen wird, denn Nazismus und Faschismus werden ganz klar in keinem der EU-Mitgliedstaaten als innere Angelegenheiten betrachtet. Jedes Aufkommen von Neonazismus und Rassismus wird als direkte Bedrohung der gemeinsamen Werte Europas angesehen.

Was müssen wir also tun? Die Zahl der noch lebenden Opfer kommunistischer Regimes und ihrer Nachkommen geht in die zweistellige Millionenhöhe. Wie die Dinge heute stehen, müssen sie sich wie Opfer zweiter oder dritter Klasse vorkommen. Das berühmte „nie wieder“ ist für sie noch immer nicht gewährleistet.

Zum Schluss möchte ich anmerken, dass dies kein Problem der Vergangenheit ist. Das Fehlen einer politischen und moralischen Bewertung gestaltet ununterbrochen unsere Gegenwart und verzerrt unsere gemeinsame Zukunft. Könnte man sich vorstellen, dass die sowjetische KGB-Führung in Russland wieder an die Macht kommt oder dass in Deutschland kommunistische politische Kräfte wiederaufleben, wenn es eine Bewertung des kommunistischen Systems am Ende des Kalten Krieges gegeben hätte?

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Ich möchte die heutige Aussprache gern mit dem Gedenken an den Vorsitzenden der Polnischen Sozialistischen Partei, Kazimierz Pużak, beginnen, der als Symbol dieser Aussprache betrachtet werden kann. Pużak wurde erstmals zu Beginn des 20. Jahrhunderts, im Jahr 1911, festgenommen, er war Vorsitzender der Polnischen Sozialistischen Partei und Sprecher der Sozialistischen Untergrundpartei während des zweiten Weltkriegs im Kampf gegen das Nazi-Regime, 1945 wurde er vom NKWD wiederum verhaftet und kam am 30. April 1950 auf tragische Weise in einem stalinistischen Gefängnis in Polen ums Leben.

Für uns Sozialdemokraten waren die Demokratie, der Kampf für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Prinzipien der liberalen Demokratie stets Grundlage unserer Politik. Das ist unser Erbe im heutigen Europa. Gleichzeitig, Herr Kommissar, – und ich wende mich hier insbesondere an Sie – wird die Geschichte gegenwärtig leider oft zum Gegenstand von Manipulationen, zu einer Art Kreuzzug, einer Kolonisierung durch die populistische Rechte und durch nationalistische Bewegungen. So kommen solch paradoxe Situationen zustande, dass auf der einen Seite die nationalistische Rechte historische Untersuchungen und neue Sondergerichte fordert und sich gleichzeitig gegen die Charta der Grundrechte als Bestandteil des europäischen Rechts stellt. Das ist wirklich unglaublich paradox.

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und liberale Demokratie sind die Grundfeste des heutigen Europa. Die Einheit Europas, die Charta der Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit als weltweit geltendes Prinzip, die Ablehnung von Folter – das ist unsere Antwort auf das Erbe des 20. Jahrhunderts: der Kampf für die Demokratie, der Kampf gegen alle Diktaturen und totalitären Regime.

(Beifall)

 
  
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  Dariusz Maciej Grabowski (UEN).(PL) Herr Präsident! Völkermord ist im internationalen Recht definiert, in Anlehnung an die UN-Konvention. Als Pole und Bürger eines Landes, das Völkermord erfahren musste, bin ich der Ansicht, dass die Definition um zwei Elemente erweitert werden muss.

Es muss deutlich werden, dass Völkermord in der Regel auf die Zerstörung der nationalen Identität abzielt, was mit der Vernichtung der intellektuellen und kulturellen Elite erreicht werden soll. In Polen konnte man das sehen. Während des zweiten Weltkriegs ermordeten die Deutschen und Russen hier vor allem die Intellektuellen, die Professoren und die Geistlichen. Zweitens ist zu überlegen, wie historische Lügen, falsche Propaganda und die Leugnung der Schuld am Völkermord im internationalen Recht bestraft werden. Ein Beispiel dafür ist Russlands Haltung zu den Verbrechen des Stalinismus wie auch zu den Hinrichtungen in Katyń.

Polen unterstützt den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union. Damit die Geschichte uns aber nicht trennt, sondern verbindet, sollte die Ukraine sich unserer Ansicht nach zu den Verbrechen an den Polen und Juden im zweiten Weltkrieg bekennen – damals kamen über 150 000 Menschen ums Leben.

Die Europäische Union sollte eine Institution sein, die mit ihrem kompromisslosen Kampf gegen den Völkermord der Welt als Beispiel vorangeht. Deshalb sollten wir als Politiker, die von den Völkern gewählt wurden, den Kommunismus als verbrecherische Ideologie und verbrecherisches System ächten.

 
  
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  Miguel Angel Martínez Martínez (PSE).(ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Würdigung historischer Ereignisse ist wichtig für den europäischen Aufbauprozess. Um den vollen Erfolg dieses Prozesses zu sichern, gilt es zu verstehen, dass er die Überwindung von Nationalismus, Totalitarismus, Intoleranz, Autokratie und Krieg sowie die Festigung eines europäischen Geistes, der Freiheit, Achtung, Demokratie und des Friedens als die Werte darstellt, die unser Zusammenleben in Europa bestimmen.

Das ist die Lehre, die wir den jungen Menschen von heute vermitteln müssen: die Ereignisse der Vergangenheit und der Fortschritt der Gegenwart, ohne die Verbrechen und Fehler zu verschweigen, die zu überwinden waren, und mit einem Hinweis auf die Opfer, die ihre Bewältigung gekostet hat.

Die Kenntnis unserer Geschichte wird uns davor gefeit machen, nicht erneut in die gleiche Falle zu geraten.

Denn nur wenn wir die Wahrheit, die ganze Wahrheit kennen, können wir voranschreiten. Wir müssen die Grausamkeiten unserer Vergangenheit entschlossen anprangern, ohne sie zu verniedlichen oder zu verfälschen; ohne in die manichäische Logik des Kalten Krieges zu verfallen und den Westen mit dem Guten und Osteuropa mit dem Bösen gleichzusetzen. Erklären wir, dass es demokratische und totalitäre Regime gab, doch verhehlen wir nicht die Tatsache, dass sowohl West- als auch Osteuropa ihren Totalitarismus hatten, beide gleichermaßen abscheulich und verbrecherisch.

Als spanischer Demokrat sympathisiere ich mit den Demokraten, die Opfer des Stalinismus in ihren Ländern waren, doch ich fordere sie auch auf, Solidarität mit jenen Menschen in Spanien zu üben, die Unterdrückung und Leid durch die Diktatur von General Franco erfahren haben.

Wir verstehen die Tragödie unserer europäischen Mitbürger in Osteuropa, die von einer Form des Totalitarismus in eine andere gerieten, doch sie müssen auch Verständnis für unsere Tragödie haben, in der die gleiche kriminelle Form der Diktatur und Unterdrückung unseres Volkes herrschte.

Nur wenn wir die Wahrheit, die ganze Wahrheit kennen, können wir voranschreiten. Erinnern wir uns schließlich, dass Stalin in Teheran, Jalta und Potsdam nicht allein war; die Führer der Westmächte haben seinen Entscheidungen zugestimmt. Daher trägt jeder Mitverantwortung für die Teilung Europas und für Unterdrückung, Bestrafung und Leiden, die Millionen von Europäern unter dem einen oder dem anderen totalitären Regime erdulden mussten.

Gewiss trug Mittel- und Osteuropa eine viel größere Verantwortung für den Stalinismus, doch es ist auch wahr, dass diese Verantwortung in Bezug auf mein Land vor allem bei den westlichen Demokratien lag, die die von Hitler und Mussolini errichtete Franco-Tyrannei als Teil ihrer freien Welt akzeptierten und zu Komplizen ihrer Untaten wurden.

Herr Präsident, wir haben als vereintes Europa gemeinsam viel erreicht, und Europa wird um so stärker werden und um so größere Garantien für Freiheit und Demokratie bieten, je mehr sein Aufbau auf einem Bewusstsein des Fortschritts basiert, den eine gemeinsame Arbeit an einem Projekt bedeutet, bei dem die dunkle Seite unserer Vergangenheit aufgezeigt und abgelehnt wird, um eine Zukunft im Sinne der Werte zu errichten, die uns verbinden.

 
  
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  Mirosław Mariusz Piotrowski (UEN).(PL) Ich möchte meine Genugtuung zum Ausdruck bringen, dass die heutige Aussprache zu den Themen der blutigen totalitären Systeme möglich wurde. Leider ist die Aussprache so kurz und oberflächlich. Und die Tatsache, dass von dem üblichen Grundsatz abgewichen wurde, nämlich eine entsprechende Entschließung anzunehmen, gibt zu denken.

Merkwürdig ist auch, dass auf verschiedenen Ebenen in der EU vor allem der deutsche Nationalsozialismus, auch als Nazismus bekannt, diskutiert und thematisiert wird. Über den internationalen Sozialismus, den Kommunismus also, wird geschwiegen. Die beiden Systeme hatten nicht nur gemeinsame ideologische Wurzeln, sondern waren auch durch praktische Zusammenarbeit verbunden. Der Kommunismus geht auf Rosa Luxemburg, Liebknecht, Marx, Lenin und Stalin zurück und brachte für Dutzende von Millionen Menschen in Mittelosteuropa den geplanten Tod. Viele der blutigen Verbrechen, wie die Hinrichtungen in Katyń, sind bis heute Tabuthemen, und es wird nicht zugelassen, diese Verbrechen als das zu bezeichnen, was sie sind – Völkermord.

Ein demokratisches Europa lässt sich nur auf den Fundamenten der Wahrheit errichten. Dazu gehört auch die Wahrheit über den menschenfeindlichen kommunistischen Totalitarismus. Gedenken und Gerechtigkeit schulden wir nicht nur den Opfern der unmenschlichen Systeme, sondern vor allem heutigen und zukünftigen Generationen, damit so etwas nie wieder geschieht.

 
  
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  Libor Rouček (PSE). – (CS) Herr Präsident! Das 20. Jahrhundert war in Europa ein Jahrhundert der totalitären und autoritären Regime, des Nationalsozialismus und Faschismus, des Kommunismus und seines schrecklichsten Auswuchses, des Stalinismus, sowie verschiedener rechts gerichteter Diktaturen in Spanien, Portugal, Griechenland und anderen Ländern. Die Schrecken und Verbrechen, die das Erbe dieser Regime ausmachen, dürfen nicht vergessen werden: Deshalb begrüße ich die Debatte zur Vergangenheit. Allerdings muss diese Diskussion auf der Basis streng unparteiischer, objektiver und wissenschaftlicher Kriterien erfolgen. Unter keinen Umständen darf sie für politische Zwecke missbraucht werden, und dies ist leider oftmals der Fall.

Wenn wir zum Beispiel viele der neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich meines eigenen Landes, der Tschechischen Republik, betrachten, sind ständige Angriffe auf alles links der Mitte, auf alles Linke festzustellen. Politiker des rechten Flügels, Journalisten und so genannte Historiker, von denen viele Mitglieder des früheren kommunistischen Regimes waren und den Titel des Doktors oder Ingenieurs in den Bildungseinrichtungen des kommunistischen Staates erlangt haben, richten permanent Angriffe auf die sozialdemokratischen Parteien, als seien diese eine Art kommunistische oder postkommunistische Parteien, obgleich es in der Tat die Sozialdemokraten waren, die den Kommunismus 40 Jahre lang bekämpft haben, sowohl im Land als auch aus dem Exil. Tschechische Sozialdemokraten haben ihr Leben in den kommunistischen Gefängnissen gelassen; sie haben am 1. Juni 1953 in Plzeň den ersten antikommunistischen Aufstand im gesamten früheren Ostblock organisiert, sie waren beim Prager Frühling in vorderster Linie zu finden, sie haben in den 70er und 80er Jahren die Opposition gestellt. Ich selbst war gezwungen, ins Exil zu gehen, wo ich unter anderem als Redakteur der Voice of America gearbeitet habe. Trotz alledem wird die Sozialdemokratische Partei immer wieder als postkommunistische Partei gebrandmarkt.

Herr Kommissar, ich möchte deshalb wissen, wie die Kommission verhindern will, dass die Diskussion über die Vergangenheit für die heutigen politischen und ideologischen Ziele missbraucht wird.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE) . – (LT) Herr Präsident! Es ist sehr wichtig, dass wir über die Verbrechen der totalitären Regime von Hitler, Stalin und anderen offen und ehrlich sprechen – fangen wir mit der ehemaligen Sowjetunion an und hören bei Spanien auf. Auch die Nachbarländer, insbesondere Russland, die Ukraine und Belarus, sollten aufrichtig ihre Mitwirkung anbieten.

Die Besetzung und Annexion der baltischen Staaten im Jahr 1940 war nicht typisch, da man versucht hatte, sie mit dem Vorwand der sozialen Befreiung zu bemänteln. Begünstigend kam hinzu, dass Litauen etwa 14 Jahre lang von einem autoritären Regime regiert worden war, das die Demokratie unterdrückt und freie Wahlen abgeschafft hatte.

Vor einem Jahr eröffnete das Europäische Parlament eine Ausstellung, in der vom Zentrum für Erforschung von Genozid und Widerstand in Litauen furchtbare Daten präsentiert wurden. Während der dreijährigen Okkupation durch die Nazis wurden in Litauen 240 000 Menschen ermordet, unter ihnen 200 000 Juden. In den 47 Jahren sowjetischer Okkupation wurden fast 80 000 Litauer durch den Unterdrückungsapparat, im Exil oder in Zwangsarbeitslagern ermordet. Der unermessliche Schmerz und die hinter diesen Zahlen verborgenen Tragödien müssen Europa offenbart werden.

Die Taten und Prinzipien Stalins und anderer kommunistischer Führer, die die Ausrottung einer Unzahl von Menschen im Namen des Klassenkampfes unterstützten, waren kriminell. Die kommunistische Bewegung besteht seit 160 Jahren und hat in den einzelnen Ländern unterschiedliche Gesichter; wie dem auch sei, alle kommunistischen Regime waren antidemokratisch. Mit dem wachsenden Eurokommunismus verstärkte sich aber auch gleichzeitig der Widerstand gegen die Diktatur Moskaus. Denken wir zum Beispiel an solche Namen wie Imre Nagy und Alexander Dubček, an die Bemühungen von Kommunisten, dem Teufelskreis von Dogmen und Verbrechen zu entfliehen, Bemühungen, die andere Parteimitglieder rücksichtslos zu ersticken versuchten. Können wirklich alle Führer der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wie z. B. Stalin, Chruschtschow, Breschnew und Gorbatschow, über einen Kamm geschert werden? Das diktatorische Ein-Parteien-System wurde nicht nur durch die Anstrengungen der Dissidenten zerstört, noch nicht einmal durch den Druck des Westens, sondern hauptsächlich durch die Aktivitäten der Mitglieder der Kommunistischen Partei, die für Wandel, Demokratie und die Verwirklichung der Menschenrechte eintraten.

Ich bezweifle, dass die EU jemals eine gemeinsame Geschichtspolitik haben wird. Nichtsdestoweniger ist es wichtig, sich mit der Vergangenheit eines jeden Landes besser vertraut zu machen, so dass wir die Demokratie zu schätzen wissen und positiv in die Zukunft blicken können.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Dies ist ein wichtiger Tag, ein Tag der moralischen Genugtuung für alle Opfer totalitärer Regime. Mein Vater, Štefan Kányai, hat neuneinhalb Jahre in einem russischen Gulag verbracht. In seinem Buch beschreibt er die grausame Realität des Stalinismus – etwas, das wir nie vergessen dürfen! Ich möchte Ihnen in seinem Namen danken.

Ich danke Ihnen außerdem im Namen von Bischof Ján Vojtaššák, Monsignor Viktor Trstenský, Štefan Putanko, Štefan Janík und Tausenden anderen Söhnen der slowakischen Nation, die Opfer des Kommunismus geworden sind.

Der slowakische Priester František Dlugoš schreibt in einem seiner Bücher: „Die Ereignisse während der 40 Jahre kommunistischer Herrschaft zu untersuchen, die Schicksale der Menschen zu erkunden, bedeutet, die Seele des Volkes zu offenbaren.“ Nach der heutigen Aussprache kann ich hinzufügen: „die Seele Europas“.

Ich begrüße diese Aussprache, weil die Beschäftigung mit dieser einzigartigen Zeit und den damaligen Ereignissen uns heute und in Zukunft von Nutzen sein kann.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE) . – (LT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Hilfe von Debatten auf EU-Ebene, die sich mit der Bewertung totalitärer Regime befassen, werden zum ersten Mal in der EU-Geschichte Versuche unternommen, die Menschen dazu zu bewegen, sowohl die Verbrechen des Kommunismus als auch die des Nationalsozialismus als Terror totalitärer Regime zu betrachten, der Ländern und deren Bevölkerung Schaden zugefügt hat. Nach der Gleichsetzung der Verbrechen des Kommunismus mit denen des Nationalsozialismus hätte ihre öffentliche Verurteilung eine positive Wirkung auf das EU-Recht, auf Bildung und Kultur.

Von europäischen NS-Regimen begangene Verbrechen haben weltweite Verurteilung erfahren, wobei Nazi-Parteien verboten und Nazi-Propaganda unter Strafe gestellt wurden. Gleichzeitig ist der durch kommunistische Regime verursachte Schaden noch nicht genau ermittelt. In einigen europäischen Ländern existieren noch immer legale kommunistische Parteien.

Litauen ersucht die EU-Mitgliedstaaten, offizielle Berichte über die Schäden vorzubereiten, die durch Verbrechen totalitärer Regime, insbesondere des Stalinismus, verursacht wurden, und die Erbin der Verbindlichkeiten der Sowjetunion – die Russische Föderation – aufzufordern, für diese Schäden aufzukommen. Litauen hat den Schaden, der dem Land während mehr als einem halben Jahrhundert sowjetischer Okkupation zugefügt wurde, auf 80 Milliarden Litas beziffert. Europa sollte Solidarität zeigen, und zwar durch seine Forderung, dass die, die für den Schaden verantwortlich sind, die EU-Mitgliedstaaten zu entschädigen haben, so wie auch NS-Kriegsverbrecher dies zu tun hatten.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Ich danke allen Abgeordneten für ihre Redebeiträge in dieser Aussprache, die wirklich ein besonders wichtiges Ereignis darstellt und in der wir äußerst bewegende Berichte über die Vergangenheit einiger der hier anwesenden Personen gehört haben.

Ich möchte wirklich jedes Missverständnis ausräumen. Dies betrifft insbesondere Herrn Beazley, denn ich glaube, er hat mich falsch verstanden. Mein Redebeitrag ist zwar für mich vorbereitet worden, aber es ist wohl nicht alles richtig verstanden worden. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigene Verantwortung, das ist klar. Aber auch die Union möchte ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir streben nach der Wahrheit, nach der ganzen Wahrheit, und wenn die Kommission bzw. mein Kollege Franco Frattini mit der Anhörung die Debatte eröffnet hat, so eben gerade deshalb, weil wir die ganze Wahrheit ergründen wollen. Dies muss völlig klar sein. Wir möchten nicht nur, dass jeder Mitgliedstaat diese Erinnerungsarbeit selbst leisten kann, sondern wir möchten auch, dass alle Unionsbürger Solidarität zeigen und sich für die Tragödien interessieren, die sich in einigen Mitgliedstaaten ereignet haben. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen – ich habe dies übrigens bereits bei der Eröffnung dieser Sitzung gesagt –, dass ich mir dessen bewusst bin, dass wir, vor allem im Westen, nicht immer das Ausmaß der Grausamkeiten und Verbrechen erfasst haben, die unsere Freunde in den Mitgliedstaaten durchleben mussten, die verschiedene Besatzungszeiten und die stalinistische Okkupation erlebt haben.

Deshalb bin ich heute persönlich hier, um Ihnen zu verdeutlichen, dass die Kommission diese Debatte weiterführen und über ihre erfolgreiche Durchführung wachen wird. Dazu dient auch die geplante Studie, mit der wir erkunden möchten, welche Rechtsvorschriften und Vorgehensweisen die einzelnen Mitgliedstaaten heute im Umgang mit der Erinnerung an die totalitären Verbrechen anwenden.

Richtig ist, dass die Erklärung des Rates nicht ausdrücklich von stalinistischen Verbrechen spricht, sondern sich generell auf totalitäre Regime bezieht. Aus dem Kontext, in dem diese Erklärung verabschiedet wurde, und insbesondere in Anbetracht der Mitgliedstaaten, die diese Erklärung angeregt haben, geht aber klar hervor, dass die Frage der Erinnerung an die stalinistischen Verbrechen sehr wohl im Mittelpunkt dieses Prozesses steht. Meines Erachtens muss dies ausgesprochen werden, und ich selbst habe bei der Eröffnung dieser Aussprache die völlige Unannehmbarkeit aller Formen von Totalitarismus betont, die die menschliche Person und die Grundrechte geleugnet haben. In dieser Hinsicht, einige von Ihnen haben dies hervorgehoben, kann übrigens das Wissen über andere Formen von totalitären Regimen hilfreich sein, um die Methoden, die genau die von Ihnen verurteilten Exzesse und Barbareien ermöglicht haben, zu bestimmen.

Meines Erachtens brauchen wir also wirklich eine sehr breit angelegte Studie, und wir dürfen dabei keine Form des Totalitarismus ausschließen. Selbstverständlich darf diese Debatte auch nicht zu politisierenden Zwecken ausgenutzt werden. Die Kommission ist sich dieser Gefahr natürlich durchaus bewusst, aber das Schweigen der Europäischen Union über die tragische Vergangenheit einiger Mitgliedstaaten würde diese Gefahr nur noch erhöhen und eine tiefe Kluft zwischen den neuen und den alten Mitgliedstaaten aufreißen. Aus diesem Grund müssen wir gemeinsam handeln.

Herr Präsident, ich möchte also letztlich nur Folgendes sagen: warum das alles? Weil wir jegliche Form von Revisionismus, jede historische Lüge vermeiden möchten.

Außerdem müssen wir, mit Blick auf die Vergangenheit, die Rückkehr dieser Totalitarismen verhindern und ihnen vorbeugen. Und schließlich obliegt uns die Aufgabe der Versöhnung, die natürlich zu diesem Prozess gehört. Aber – auch das möchte ich betonen – wir müssen in die Zukunft blicken, und einige haben darauf hingewiesen, dass wir ein verbindliches europäisches Recht aufbauen müssen, um jegliches Wiederaufkeimen von Totalitarismen zu verhindern.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte Ihnen versichern, dass ich persönlich – abgesehen von dieser Antwort auf Ihre Stellungnahmen – vollkommen überzeugt bin, dass wir als Europäer alle zusammen zur Solidarität verpflichtet sind, um zur Wahrheit, zu unserer Wahrheit als Europäer zu gelangen, natürlich ohne die Verbrechen, die unter den verschiedenen totalitären Regimes verübt wurden, außer Acht zu lassen oder klein zu reden. Und diesbezüglich glaube ich, dass unsere Freunde in Osteuropa insbesondere verstehen müssen, dass wir auf der Suche nach der Wahrheit sind und nicht ruhen werden, ehe sie aufgedeckt ist.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Lasse Lehtinen (PSE), schriftlich. – (FI) Herr Präsident! Die Analyse der Geschichte ist wertvoll, denn sie macht uns mit historischen Ereignissen vertraut, also mit Fakten. Je mehr Fakten wir kennen, desto besser. Die Interpretation ist stets ein gesonderter Prozess. Jedermann sollte die Möglichkeit haben, Ereignisse, die stattgefunden haben, zu prüfen und zu interpretieren, das ist Teil der Redefreiheit. Politische Geschichte kann nur in seltenen Fällen symmetrisch sein, was ihren Inhalt angeht, aber man sollte es anstreben. Es gibt noch viele unerforschte Gebiete der jüngeren Geschichte, was teilweise auf die politische Korrektheit zurückzuführen ist. Diktaturen und Diktatoren erfahren eine sehr spezielle Behandlung. Die Verbrechen der Nazis verdienen keinerlei Verständnis, aber auch dem Kommunismus gegenüber sollten wir keine Nachsicht üben.

 
  
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  Marianne Mikko (PSE), schriftlich. (ET) Die am 8. April von der slowenischen Präsidentschaft und der Europäischen Kommission abgehaltene öffentliche Anhörung widmete sich einem für die Europäische Union äußerst wichtigen Thema.

Im 20. Jahrhundert fielen in Europa mehrere Millionen Intellektuelle und ideenreiche Bürger totalitären Regimen zum Opfer. Die Wunden, die diese Regime unserer Geschichte zugefügt haben, sind bis zum heutigen Tage noch nicht verheilt.

Joseph Stalin, der Diktator der Sowjetunion, hat mein Heimatland und die anderen baltischen Länder, von der Landkarte entfernt. Ein halbes Jahrhundert lang durften wir weder unsere eigene Nationalhymne spielen noch unsere Flaggen wehen lassen, unsere Hauptstadt war Moskau.

Stalinismus und Nationalsozialismus sind zusammen entstanden, und sie haben Europa durch einen eisernen Vorhang geteilt. Die Brutalität von Hitler und Stalin kannte keine Ländergrenzen.

Als Sozialdemokratin verurteile ich Diktaturen jeglicher Prägung und betone auch, dass der Stalinismus und der Nationalsozialismus anderen totalitären Ideologien als direkte Vorbilder gedient haben.

Metaxas, Franco, Mussolini, Salazar und eine Vielzahl kleinerer Diktatoren haben eigene Verbrechen begangen, wobei sie sich von Hitlers und Stalins Brutalität leiten ließen. Ihr Aktionsradius beschränkte sich auf ihre eigenen nationalen Territorien, und deshalb sollten die betreffenden Länder in eigener Verantwortung deren Verbrechen untersuchen.

Das Bewusstsein für die Geschichte des jeweils Anderen ist – wie auch das Studium dieser Geschichte – eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich die Bürger der europäischen Staaten bewusst werden, dass auch sie Europäer sind. Wir müssen die von der Kommunistischen Partei der Sowjetunion und dem KGB begangenen Verbrechen ausgehend von unseren gemeinsamen Werten beurteilen.

Schon bald werden 70 Jahre seit der Unterzeichnung des Molotow-Ribbentrop-Paktes vergangen sein. Doch noch immer werden die Gräueltaten des Zwangsapparates von Stalin den Verbrechen der Kriegsmaschinerie von Hitler nicht gleichgestellt.

Als ersten Schritt zu einem gemeinsamen Ansatz für die Bewältigung der Geschichte fordere ich unsere Regierungen auf, den 23. August zum europaweiten Gedenktag für die Opfer des Stalinismus und Nationalsozialismus zu erklären.

 
  
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  Katrin Saks (PSE), schriftlich. – (ET) Leider ist es so, dass die Menschen im Westen zwar zumeist Kenntnis von den Konzentrationslagern des nationalsozialistischen deutschen Staates haben, aber die wenigsten von ihnen jemals etwas von den Gulags gehört haben. Eine kürzlich in Schweden durchgeführte Umfrage unter 15- bis 20-Jährigen zeigte, dass ihr Grundwissen über den Kommunismus von sehr begrenzt bis Null reicht. Bei einer Untersuchung wurde deutlich, dass 90 % der Schweden der Name „Gulag“ nichts sagt, während 95 % wussten, was in Auschwitz geschah.

Leider erlebte mein Vater beide Lagertypen, und ich kann mich daher nicht mit dem Gedanken abfinden, dass man die Leiden unter dem Sowjetregime als zweitrangig einstuft, als bestünde die Gefahr, dass die Verbrechen des Nationalsozialismus an Bedeutung verlieren, wenn über die sowjetischen gesprochen wird. Diese Haltung bedarf einer Änderung. Das ist nicht immer einfach für die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, da mehrere von ihr vertretene Parteien eine kommunistische Vergangenheit haben. Deshalb kommt der Bewusstseinsbildung in der Fraktion eine noch größere Bedeutung zu.

Ich erinnere mich an die Debatten zur gleichen Thematik, als die Parlamentarische Versammlung des Europarates, deren Mitglied ich war, vor ein paar Jahren die Verbrechen des Kommunismus verurteilt hat. Ich gehörte damals zu denjenigen, die das Wort ergriffen haben, und da viele der in dieser Institution vertretenen Länder über Erfahrungen mit dem Sowjetregime verfügen, konnten sie sich wohl schneller auf eine Verurteilung einigen als dies im Europäischen Parlament der Fall ist.

Ich bin der tiefen Überzeugung, dass die Europäische Union, will sie ihren erklärten Werten treu bleiben, einen klaren Standpunkt zur Vergangenheit vertreten muss, der diesen Werten entspricht. Dabei geht es nicht darum, die Geschichte neu zu schreiben, wie einige Kritiker dieser Forderung behaupten, es geht vielmehr um die historische Wahrheit.

 
  
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  Andrzej Tomasz Zapałowski (UEN), schriftlich. – (PL) Im 20. Jahrhundert musste Europa viele Akte des Völkermords erleiden. Von manchen dieser Taten wird viel und oft gesprochen, über andere dagegen wird geschwiegen. In der Presse wird meistens über den nationalsozialistischen und kommunistischen Völkermord geschrieben.

Ein Fall von Völkermord, der ständig verschwiegen wird, ist die Ermordung von Hunderttausenden Juden, Polen und Ukrainern auf polnischem Gebiet, das während des zweiten Weltkriegs unter deutscher Besatzung war. Begangen wurden diese Taten von ukrainischen Nationalisten der so genannten Ukrainischen Aufstandsarmee, von denen ein Großteil zuvor SS-Einheiten der Nazis angehört hatte. Dieser Völkermord hatte den Charakter eines genocidium atrox, von bestialischen und besonders grausam verübten Morden. Die gesamte Bevölkerung eines bestimmten Gebietes wurde hingerichtet. Die Opfer wurden getötet und Teile ihrer Körper abgetrennt oder herausgerissen. Gegenwärtig bemühen sich einige der Leute, die an diesen Massakern beteiligt waren, um den Kriegsveteranenstatus in der Ukraine.

Ich möchte betonen, dass Völkermord durch nichts zu rechtfertigen ist, auch nicht durch das Streben nach Freiheit und Souveränität des eigenen Landes.

 

16. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Bárbara Dührkop Dührkop im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Initiative der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/…/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität (11563/2007 – C6-0409/2007 – 2007/0821(CNS)) (A6-0099/2008).

 
  
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  Bárbara Dührkop Dührkop, Berichterstatterin. (ES) Herr Präsident! Der Bericht, den wir heute zur Debatte und zur Annahme vorgelegt haben, beinhaltet eine Initiative aus dem Jahr 2005, in der die sieben Mitgliedstaaten beschlossen hatten, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in allen Bereichen des Terrorismus, des organisierten Verbrechens und der illegalen Einwanderung zu vertiefen.

Die deutsche Präsidentschaft schlug vor, einen Teil dieser Vereinbarung durch einen Rahmenbeschluss in den gemeinschaftlichen Besitzstand aufzunehmen, das heißt, unter der dritten Säule, so wie mit dem Schengen-Abkommen verfahren wurde, wobei jedoch das Thema der illegalen Einwanderung beiseite gelassen wird, das gemäß dem Mandat von Tampere unter die erste Säule fallen sollte.

Daher ist es bedauerlich, dass keine klaren Gemeinschaftsbefugnisse in den internationalen Vertrag aufgenommen wurden, da dies nicht nur zu juristischer Verwirrung führt, sondern wir damit auch zwei Rechtsrahmen als Referenz haben.

Die Verhandlungen über den ersten verliefen wenig transparent. Die nationalen Parlamente wurden nicht konsultiert, das Europäische Parlament ebenso wenig. Erst in letzter Minute wurden wir überhastet und unverbindlich konsultiert, als es darum ging, das Instrument in den gemeinschaftlichen Besitzstand aufzunehmen.

Der Bericht unseres verstorbenen Kollegen Fausto Correia legt die Position des Europäischen Parlaments in dieser Frage dar.

Heute freuen wir uns, sagen zu können, dass die Konsultation des Rates auf der Grundlage des Mitentscheidungsverfahrens erfolgt. Diese Konsultation beschränkt sich nicht nur auf die Vereinbarung, sondern bezieht auch ihre Präambel und den Anhang ein, was wir zu würdigen wissen, denn auch wenn sie technischer Natur sind, enthalten sie Bestimmungen von großer politischer Bedeutung. Viele von ihnen sind konkret erarbeitet worden, um den Schutz von personenbezogenen und sensiblen Daten zu gewährleisten.

Allerdings bedauern wir, dass der Rat den Rahmenbeschluss zur Definition des Datenschutzes für die Festlegung bestimmter Mindestregelungen immer noch nicht verabschiedet hat. Es ist unangebracht, dass der Rat diesen Beschluss eher als sein eigenes allgemeines Gesetz vorbereitet. Zudem wurde der Europäische Datenschutzbeauftragte zu keinem Zeitpunkt konsultiert.

Kurz gesagt, der Bericht sieht die Zusammenarbeit durch den Austausch von DNA-Daten, Fingerabdrücken, Kfz-Kennzeichen und personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten vor. Damit soll die Möglichkeit geboten werden, das DNA-Profil einer Person mit den künftigen Datenbanken von 27 nationalen Kontaktstellen zu vergleichen.

Der Bericht weist klar darauf hin, dass gemeinsame Garantien für den Datenschutz und das Recht auf Verteidigung von Verdächtigen und Schuldigen festzulegen sind. Nur die nicht codierenden Teile der DNA, mit anderen Worten, die Bereiche, die keine genetische Information enthalten, dürfen weitergegeben werden.

Alle gemeinsamen Informationen müssen den Stand des Prozessverlaufs der betreffenden Person und die Datenbank, von der die Information abgerufen wurde, angeben.

Das Europäische Parlament ist erneut zu konsultieren, wenn der Rat die Initiative der Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Weise und insbesondere im Hinblick auf die Zahl der Loci, die für genaue Vergleiche notwendig sind, verändern will.

Ich möchte den Rat auch daran erinnern, dass die Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten die Möglichkeit forderte, diesen Rahmenbeschluss in das neue Vertragssystem von Lissabon aufzunehmen, um Rechtsmittel beim Gerichtshof zuzulassen.

Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass ich im Punkt zu den Beamten und der Möglichkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nicht mit dem im Ausschuss angenommenen Teil übereinstimme, der den Beamten Befugnisse gibt, Verhaftungen und Vernehmungen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen durchzuführen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend bemerken, dass es die bilaterale grenzüberschreitende Zusammenarbeit immer gab, doch dieser Beschluss wird der erste in Bezug auf eine europaweite Zusammenarbeit sein. Zugegeben, es bestehen Vorbehalte, ernste Vorbehalte, und die Zunahme von Netzen kann trotz guter Absichten zu Missbrauch und möglicherweise zu ernsten Fehlen führen.

Der Schutz Unschuldiger ist zweifellos das wichtigste Anliegen aller und unseres Hauses im Besonderen, da es alle unsere Bürgerinnen und Bürger repräsentiert.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach der politischen Einigung im Rat am 13. Juni 2007 über den ersten Teil des Pakets von Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Vertrags von Prüm in europäisches Recht hat Deutschland die Initiative vorgelegt, die nun diskutiert werden soll, nämlich die Umsetzung des Beschlusses gemäß dem ersten Teil sowie seiner Anlage.

Frau Dührkop, die Kommission hat stets die Umsetzung des Vertrags von Prüm innerhalb der Europäischen Union unterstützt. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Instrument, das die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wesentlich stärken wird, da sie auf diese Weise effizienter gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität vorgehen können, beispielsweise mittels Austausch von DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten gesuchter Personen.

Die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der EU zwischen den Unterzeichnerstaaten des Schengen-Abkommens stellt einen bedeutenden Fortschritt im Prozess der europäischen Integration dar. Wir müssen jedoch dafür sorgen, dass dieser Raum der Freizügigkeit selbstverständlich auch ein Raum der Sicherheit und des Recht ist.

Die Stärkung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten, unter vollständiger Wahrung der Grundrechte und insbesondere des Datenschutzes, ist eine wesentliche Maßnahme zur Gewährleistung erhöhter Sicherheit innerhalb der Europäischen Union im Interesse unserer Bürger.

Der heute diskutierte Beschlussentwurf ist die erforderliche Folgemaßnahme im Hinblick auf die vollständige technische und operationelle Umsetzung des Beschlusses, über den der Rat im Juni 2007 eine politische Einigung erzielt hat. Ziel ist die Umsetzung der grundlegenden Aspekte des Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der Europäischen Union.

Die Kommission hat sich stets auch für die Einbindung des Parlaments in das Verfahren zur Änderung der Anlage dieses Instruments eingesetzt. Nach Ansicht der Kommission werden die Bestimmungen zum Datenschutz laut Beschluss vom Juni 2007 sowie gemäß dem derzeit diskutierten Entwurf ergänzt durch die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses über den Datenschutz in der dritten Säule. Hier muss, wie von Ihnen betont, tatsächlich eine Ergänzung vorgenommen werden.

Die Kommission ihrerseits begrüßt grundsätzlich die von Ihnen, Frau Dührkop, vorgeschlagenen Änderungsanträge. In Bezug auf die Initiative der Mitgliedstaaten hingegen wird die Kommission, Herr Präsident, ihre detaillierte Stellungnahme zu den Änderungsanträgen im Rahmen der Aussprachen im Rat darlegen.

So weit meine Antwort und gleichzeitig noch einmal mein Dank an Ihre Berichterstatterin für die Verdeutlichung der Instrumente und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Beschlusses.

 
  
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  Herbert Reul, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt wenige Themen, bei denen sich die europäischen Bürger weitgehend einig sind, dass Europa sich intensiv um sie bemüht. Was wir heute hier verhandeln, ist ein solches bedeutsames Thema: dafür zu sorgen, dass durch Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten die Bekämpfung von internationaler Kriminalität und von Terrorismus erfolgreich ist. Ich bin sehr dankbar, dass es uns auch im Ausschuss gelungen ist, dank der Vorarbeit und der sehr fairen Zusammenarbeit mit der Berichterstatterin, einen Konsens zu finden, der ja dann bedeutet, dass man nicht in jedem einzelnen Punkt, aber in der großen Linie übereinstimmt und einen Beitrag dazu leisten will, hier voranzukommen.

Dieser Prozess um den Vertrag von Prüm war ein sehr mühsamer; es hat lange gedauert. Wir sind nur Stück für Stück vorangekommen. Aber es ist gut, dass es nun im europäischen Bereich Vereinbarungen über den Austausch von Daten gibt, dass nationale Datenbanken vernetzt werden, dass zur Verfolgung, Vorbeugung und Verhinderung von Straftaten auf solche nationalen Datenbanken zugegriffen werden kann.

Ich hätte mir gewünscht, dass man bei diesem ganzen Projekt an der einen oder anderen Stelle noch weiterkommt. Deswegen will ich die Gelegenheit nutzen, nicht nur über das zu reden, was uns bis jetzt gelungen ist, sondern auch zu sagen: Natürlich sind in diesem Beschluss auch einige Hinweise, die vielleicht für morgen und übermorgen gelten. Zum Beispiel, dass wir gemeinsame Polizeikräfte noch effizienter und schneller einsetzen wollen, dass Polizeikräfte aus einem Mitgliedstaat mit bestimmten Kompetenzen auch in einem anderen Mitgliedstaat tätig werden können. Frau Dührkop Dührkop hat eben darauf hingewiesen, dass das nicht ganz einfach ist. Aber diesen Prozess voranzutreiben, dafür zu sorgen, dass hier mehr europäische Zuständigkeit, mehr gemeinsame Aktionen stattfinden, das ist wichtig. Es kann am Ende ein sehr werbendes Argument für die europäische Idee sein, wenn wir den Menschen den Nachweis liefern, dass wir dabei sind, wichtige Fragestellungen auch in ihrem Sinne positiv zu lösen.

 
  
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  Alexander Alvaro, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich glaube auch, dass ich für meine Fraktion sprechen kann, wenn ich sage, dass die Zusammenarbeit mit der Kollegin hervorragend war. Das hat sehr gut funktioniert, wie es ja auch schon der Kollege Reul ausgesprochen hat. Nichtsdestotrotz stellt sich die Frage, warum es so dringend ist, warum es unbedingt jetzt und vor allen Dingen auch noch vor Ende des Jahres beschlossen werden muss. Es wäre uns eigentlich sehr lieb, wenn die Regeln des Vertrags von Lissabon hierauf anwendbar wären, wie die gerichtliche Überprüfbarkeit, auch eine richtige Beteiligung im Sinne einer Mitentscheidung des Parlaments.

Hinsichtlich des Datenschutzaspektes, der hier angesprochen ist: Prüm hat eigene Datenschutzregeln, die Implementierung und der Vertrag gleichfalls. Ebenso hatte Frau Dührkop Dührkop auch auf die Notwendigkeit eines Rahmenbeschlusses in der Dritten Säule hingewiesen. Wenn man sich die Datenkategorien genauer anschaut, die in dem Vertrag von Prüm geregelt sind, ist es auch mehr als nötig, dass wir eine Rahmengesetzgebung hierzu bekommen. Unter anderem stellt sich für uns die Frage, warum so genannte spezielle Kategorien von Daten aufgenommen worden sind, wie Daten, die Auskunft geben über die sexuelle Orientierung, die Gesundheit, politische und gewerkschaftliche Aktivitäten, die Religionszugehörigkeit. Das geht weit über das hinaus, was man an Datengrundlagen für den Bereich der organisierten Kriminalität bräuchte. Die Nutzung ist zwar eingeschränkt, aber es ist nach wie vor unglaublich, dass man es nutzen kann.

Hinsichtlich der DNA-Daten unterstützen wir sehr den Ansatz der Berichterstatterin, dass es – wenn es schon notwendig ist und wenn diese ausgetauscht werden – eine klare Beschränkung und auch eine klare Zweckbindung gibt. Es muss weiterhin auch klar sein, dass Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind – sofern sie diese nicht haben –, nationale DNA-Datenbanken aufzubauen.

Ich möchte abschließend noch erwähnen, dass es ganz sinnvoll wäre – und der persönliche Austausch mit Polizeibehörden hat das zutage gebracht –, wenn man vielleicht, anstatt sich auf legislative Maßnahmen zu konzentrieren, Förderprogramme finanziert, die einen persönlichen Austausch zwischen Polizeikräften ermöglichen. Das würde sicherlich auch eine verbesserte Kooperation in der Union ermöglichen.

Es ist erstaunlich, dass man sich noch nicht über die Finanzierung klar ist, wo man das doch jetzt in Kürze beschließen will. Bevor man Geld ausgibt, sollte man wissen, wie viel, bevor man etwas beschließt, sollte man wissen, wie viel es kostet.

 
  
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  Athanasios Pafilis , im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Die Initiative der deutschen Regierung und der Bericht, den wir heute erörtern, sind nicht so harmloser und rein formaler Art, wie sie dargestellt werden. Es geht dabei um die technischen und administrativen Voraussetzungen für die schnelle und erfolgreiche Anwendung der im Prümer Vertrag beschlossenen Vorratsdatenspeicherung, die vor einigen Monaten Eingang in das EU-Recht fand wurde. DNS-Daten, Fingerabdrücke, persönliche Daten und Informationen aller Art werden automatisch gesammelt, bearbeitet und möglichst detailgetreu zwischen den Unterdrückungsapparaten der Mitgliedstaaten und der EU ausgetauscht – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Jeder Bürger und Arbeiter in der EU könnte einer präventiven Überwachung und Erfassung unterliegen. Die Sicherheitskräfte handeln bei dem geringsten Verdacht, dass jemand irgendwann in der Zukunft ein Verbrechen begehen oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden könnte. Anders ausgedrückt: Jeder ist schuldig, solange seine Unschuld nicht bewiesen ist.

Der von uns behandelte Bericht geht bei der Legalisierung der Datenerfassung noch einen Schritt weiter und öffnet damit die Tür für die Aufzeichnung und den Austausch von Daten bezüglich der politischen Orientierung, der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung und der Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gewerkschaften. Wozu brauchen Sie all diese Daten? Um die organisierte Kriminalität zu bekämpfen? Das ist eine Lüge! Sie wollen Informationen über die gesamte Bevölkerung zusammentragen! Sie wollen jeden, der Ihre Politik in Frage stellt, mundtot machen und einschüchtern! Aus diesem Grund stimmen wir, die MdEP der Kommunistischen Partei Griechenlands, gegen den Bericht.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Spätestens seit den Anschlägen vom 11. September sind die sicherheitstechnischen Bemühungen im EU-Raum fast ausschließlich auf die Terrorismusbekämpfung gerichtet. Nun ist es sicher richtig, dass wir es potenziellen Attentätern nicht auch noch leicht machen dürfen, dass sie sich etwa Bombenbauanleitungen aus dem Internet herunterladen können, und natürlich ist eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu begrüßen. Aber im Kampf gegen den Terror darf der unbescholtene Bürger nicht zur Zielscheibe und dürfen unliebsame Kritiker nicht ausgeschaltet werden.

Hier gibt es meines Erachtens weltweit gefährliche Tendenzen, die von unseren Vorvätern mühsam erkämpften Grundfreiheiten immer mehr zu beschneiden. Wir laufen Gefahr, eine zutiefst illiberale Gesellschaft zu werden, mit der Weitergabe von Passagierdaten, der Überwachung des Internets. Hoffentlich wird nicht bald jeder Nonkonformist, der etwa eine Demonstration besucht, für Referenden eintritt oder es gar wagt, Kritik an der EU zu äußern, als potenzieller Terrorist gebrandmarkt.

Natürlich ist es wichtig, wachsam zu sein. Darunter darf aber nicht die Bürgerfreiheit leiden. Und natürlich dürfen wir darunter auch nicht andere Bereiche, wie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, leiden lassen. Wir dürfen die Gefahr der sich immer weiter ausbreitenden Parallelgesellschaften, migrationsbedingter Gewalt und ethnisch-kulturellen Konfliktpotenzials nicht unterschätzen.

 
  
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  Urszula Gacek (PPE-DE) . (EN) Herr Präsident! Wenn wir über Anstiftung zum Terrorismus im Zeitalter des Internet und neuer Technologien sprechen, dann geht es um eine völlig neue Art von Herausforderung und Bedrohung. Wir müssen, wie mein Kollege bereits sagte, genau abwägen, wann wir die bürgerlichen Freiheiten verschiedener politischer Organisationen einschränken und wann wir gegen die Bedrohung unserer Gesellschaft und der Sicherheit unserer Bürger kämpfen.

In den letzten Wochen haben Sprecher des Europarates verschiedentlich Bedenken geäußert und uns ersucht, verschiedene Empfehlungen des Europarates vollständig zu übernehmen. Wir müssen sorgfältig auswählen, welche Aspekte der außerordentlich wertvollen Arbeit des Europarates wir an das Europäische Parlament weiterleiten, denn dem Parlament kommt in dieser Angelegenheit eine eigene und einzigartige Rolle zu.

Im Umgang mit den neuen terroristischen Bedrohungen liegt das schwierigste Problem für uns in der Definition des Begriffs Anstiftung überhaupt und darin, ob berechtigte Kritik an Regierungen tatsächlich als Anstiftung zum Terrorismus gelten kann. Das war eines der Argumente, das Herr Dick Marty vom Europarat kürzlich auf einer Sitzung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Recht und Inneres anführte. Er schien wenig Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen zu haben, und unterstellte, dass Regierungen verschiedene Artikel missbrauchen könnten. Ich hingegen habe mehr Vertrauen in unsere demokratischen Prozesse und bin überzeugt, dass wir in der Lage sind, mit dieser Problematik feinfühlig, aber auch besonnen, so, wie es von dieser Institution erwartet wird, umzugehen.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! In der Gendatenbank des Vereinigten Königreichs sind mittlerweile DNA-Daten von 4,3 Millionen Personen gespeichert und polizeilich einsehbar. Dies entspricht 7 % der Gesamtbevölkerung des Landes und übertrifft, proportional gesehen, andere Länder um das Fünffache. Darunter sind 150 000 Kinder unter 16 Jahren, von denen 25 000 noch nie straffällig waren. Der Leiter der Forensik-Abteilung der britischen Polizei schlug sogar vor, bereits Kinder im Alter von fünf Jahren in die Gendatenbank aufzunehmen, falls sich Anzeichen für eine spätere kriminelle Karriere andeuteten. Dies führt die vorausschauende Überwachung an den Rand der Lächerlichkeit.

Meine Fraktion sieht hier die Verwirklichung des Orwell’schen Überwachungsstaates in Großbritannien. Die DNA-Daten unschuldiger Menschen dürfen nicht weitergegeben werden, auch muss entsprechend den Vorschlägen des Europäischen Datenschutzbeauftragten zumindest genau definiert werden, welche Art von Daten überhaupt weitergegeben werden. Diese sollten außerdem einen Unbedenklichkeitsvermerk tragen, wenn die Person noch nicht straffällig war.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Herr Vizepräsident Barrot, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über einen zweiten Beschluss zum Erlass von Vorschriften für die Umsetzung einer anderen Initiative, zu der im Rat bereits eine politische Einigung erzielt wurde, die aber bisher noch nicht einmal verabschiedet wurde.

Mir ist bewusst, dass einige Initiativen zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität ergriffen wurden, um die Sicherheit und Wachsamkeit zu erhöhen, aber ich bedauere sehr, dass dem Schutz der Grundrechte nicht ebenso viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die Europäische Union hat immer noch keine standardisierten verfahrensrechtlichen Schutzvorschriften und keine angemessenen Rechtsakte der dritten Säule zum Datenschutz, wie Vizepräsident Barrot gerade in seiner Rede einräumte.

Ich bitte Sie, Herr Kommissar, uns dabei zu unterstützen, dem Rat zu erklären, dass diese Situation unhaltbar ist, besonders wenn wir bedenken, dass die meisten der Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Förderung der polizeilichen Zusammenarbeit die Erhebung und den Austausch persönlicher Daten beinhalten. Diese neueste Initiative ist ein weiteres Beispiel dafür, und sie ist umso besorgniserregender, als sie die Erhebung, Aufbewahrung und den Austausch von DNS-Daten und Fingerabdrücken usw. beinhaltet. Die Datenschutzstandards in Kapitel VI der Prümer Initiative, die genauere Garantien zusichern, reichen allein nicht aus, und benötigen, um richtig zu funktionieren, einen kompletten und allgemeinen Rahmen, der nur durch den Rahmenbeschluss zum Datenschutzinstrument im Bereich der dritten Säule effektiv gewährleistet werden kann.

Wir haben dieser Initiative aus vollem Herzen zugestimmt, da hier wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit aus der Prümer Initiative in den Rahmen der Union übertragen werden. Wir können aber nicht auf halbem Wege stehenbleiben. Ein eindeutiger und effektiver rechtlicher Rahmen für den Datenschutz ist ebenfalls von großer Wichtigkeit.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Meines Erachtens hat uns Herr Coelho das Problem sehr objektiv und klar dargelegt.

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission war sicher ehrgeiziger, und wir sind insbesondere unzufrieden über den begrenzteren Anwendungsbereich des Beschlusses. Der Beschluss soll jedoch die notwendigen Grundlagen für die Gewährleistung eines Minimalschutzes in der dritten Säule schaffen. Ohne die Verabschiedung eines Beschlusses könnten wir in der dritten Säule überhaupt keine allgemeine Regel anwenden, was noch schlimmer wäre. Wir hoffen, dass dieser Beschluss schnellstmöglich verabschiedet wird, sobald das Parlament eine Stellungnahme zu dem neuen Text, den der Rat ihm zum zweiten Mal vorgelegt hat, abgegeben hat.

Ich möchte der Berichterstatterin Frau Dührkop nochmals danken und noch einmal betonen, dass die Datenschutzbestimmungen selbstverständlich von Seiten der Kommission durch die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses über den Datenschutz in der dritten Säule ergänzt werden.

So weit meine Anmerkungen, Herr Präsident. Ich danke allen, die mit ihren Stellungnahmen zu dieser Debatte beigetragen haben.

 
  
  

VORSITZ: MAREK SIWIEC
Vizepräsident

 
  
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  Bárbara Dührkop Dührkop, Berichterstatterin. (ES) Herr Präsident! Ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen danken, mit denen ich das Vergnügen hatte, an diesem Bericht zu arbeiten. Ich werde Ihnen nicht einzeln, sondern allgemein antworten.

Es ist unser aller besonderes Anliegen, ein Gleichgewicht zwischen der Bekämpfung des Terrorismus und des Verbrechens und gleichzeitig der strengen Wahrung der privaten und öffentlichen Rechte herzustellen, denn niemand darf im Interesse des Kampfes gegen den Terrorismus seiner bürgerlichen Rechte beraubt werden.

Solch ein Gleichgewicht ist zuweilen schwer zu erreichen, doch es ist die Aufgabe von uns Demokraten, stets auf der Hut gegenüber jedem Missbrauch auf diesem Gebiet zu sein.

Zweitens wurde hier die polizeiliche Zusammenarbeit angesprochen. Sie ist unerlässlich. Ich lebe in einer Region, in der der Terrorismus aktiv ist. Ich selbst stehe unter Polizeischutz, und wenn ich nach Frankreich reise, muss ich die örtliche Polizei bitten, ein Formular nach Madrid zu senden, von wo dann Frankreich um Erlaubnis zur Grenzüberschreitung mit einer Waffe ersucht wird, und das dauert eine Woche. Ich bin der Auffassung, dass wir eine schnellere, weniger bürokratische Methode haben müssten, vielleicht könnte es eine europäische polizeiliche Genehmigung geben. Ich glaube, dass die europäischen Polizisten mehr oder weniger die gleiche Ausbildung haben.

Wie Sarah Ludford und Herr Coelho bereits bemerkten, Herr Alvaro, brauchen wir zudem dringend den Rahmenbeschluss, und diese Angelegenheit wollen wir dem Rat unterbreiten. Wir benötigen Mindestnormen für den Datenschutz. Das ist eine gerechte Forderung aller Bürgerinnen und Bürger.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 22. April, statt.

Schriftliche Erklärungen (Art. 142)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE), schriftlich.(EN) Glücklicherweise verfügen Strafverfolgungsbehörden heutzutage über Instrumente wie DNA-Daten, automatisierte Fingerabdruck-Identifizierung und Fahrzeugregistrierungsdaten. Ich bin voll und ganz damit einverstanden, eine gemeinsame Datenbank zu schaffen, die alle Werkzeuge zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität enthält. Obwohl Datenschutz wichtig ist, spielt er im Kampf gegen den Terrorismus und das internationale Verbrechen nur eine untergeordnete Rolle.

Ich bin nicht nur für die gemeinsame Nutzung von Datenbanken, sondern auch für die obligatorische Einführung nationaler Datenbanken. Die Mehrzahl der europäischen Bürger und Einwohner achtet die Gesetze und sollte nicht fürchten müssen, dass persönliche Daten wie DNA und Fingerabdrücke in einer gemeinsamen europäischen Datenbank gespeichert werden.

Obwohl Malta ein neutraler Staat ist, hat die Neutralität ein Ende, wenn es um Terror geht. Die Gefährdung unschuldiger Zivilisten ist unter keinerlei Umständen gerechtfertigt. Terror ist eines der abscheulichsten Verbrechen und gehört in die Kategorie Völkermord und Kriegsverbrechen.

Bislang werden Terroristen noch von nationalen Gerichten zur Rechenschaft gezogen. Aber jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, die Einrichtung eines internationalen Rechtsinstruments speziell für Terroristen zu erwägen.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE), schriftlich. – (FI) Um die Sicherheit der Europäer zu verbessern, brauchen wir eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Grenzkontrollbehörden, dem Zoll, der Polizei und den Sicherheitsbehörden.

Ziel des Vertrags von Prüm ist die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern bei der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Zuwanderung.

Der Prümer Vertrag wird die Sicherheit innerhalb Europas festigen. Ein reibungsloser Austausch von Daten zwischen den Sicherheitsbehörden, insbesondere den Grenzkontrollbehörden, wird eine der wichtigsten Prioritäten sein.

Für den Datenaustausch zwischen den EU-Ländern muss es gewichtige Gründe geben. Selbstverständlich ist eine Gesetzesverletzung ein guter Grund dafür, ebenso auch hinreichende Beweise für ein geplantes Vergehen.

Beim Datenaustausch muss der Schutz der gesetzestreuen Europäer gewährleistet sein, damit es nicht als Folge von Verletzungen der Privatsphäre zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Das Ziel der Zusammenarbeit in Fragen der Sicherheit ist es, weiterhin für sichere Verhältnisse in Europa zu sorgen und rechtschaffene Bürger zu schützen.

Die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit muss die Europäer gegen Kriminelle schützen, um unseren Alltag so sicher wie möglich zu gestalten und es unseren Kindern zu ermöglichen, ohne Angst zu leben.

 

17. -Erlangung von Visa durch belorussische und ukrainische Staatsangehörige (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission zu den Kosten für die Erlangung von Visa durch belorussische und ukrainische Staatsangehörige.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke Ihnen für Ihre Fragen zur europäischen Visumregelung für die Ukraine und Weißrussland.

Zunächst zur Ukraine. Das Rückübernahmeabkommen und das Abkommen zur Visumerleichterung, die beide seit Anfang 2008 in Kraft sind, sind wichtige Weichenstellungen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine. Einerseits fördern sie die Kontakte zwischen den Völkern, die wiederum zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und zur Stärkung der Beziehungen in allen Bereichen beitragen können, und andererseits verpflichten sie die beiden Seiten, die Europäische Union und die Ukraine, zu einer engeren Zusammenarbeit im Kampf gegen die illegale Zuwanderung.

Höchste Priorität hat die Gewährleistung einer raschen, operationellen und harmonisierten Umsetzung des Abkommen, so dass die Visumvergabe für ukrainische Staatsbürger erleichtert werden kann. Im Hinblick auf eine korrekte und einheitliche Anwendung dieses Abkommens haben die Mitgliedstaaten und die ukrainischen Behörden ein Leitlinienprojekt ausgearbeitet und gebilligt. Diese Leitlinien sollen kurzfristig vom gemischten Ausschuss, der im Rahmen des Abkommen eingesetzt wurde, endgültig festgelegt und verabschiedet werden.

Laut Präambel des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Visumerleichterung ist die Einführung einer Reiseregelung ohne Visumpflicht für ukrainische Bürger erst langfristig vorgesehen. Der Prozess, der letztlich zu einer derartigen Regelung führen soll, beruht insbesondere auf einer zufrieden stellenden Umsetzung des Rückübernahmeabkommens und des Abkommens zur Visumerleichterung.

Ich möchte betonen, dass die Erweiterung des Schengen-Raumes keinerlei Auswirkungen auf die Kontrollmodalitäten an den Grenzen zwischen der Ukraine und den Mitgliedstaaten, die dem Schengen-Raum am 21. Dezember 2007 beigetreten sind, hatte. Diese Mitgliedstaaten wenden die Schengen-Regelungen hinsichtlich der Überprüfungen an den Außengrenzen seit ihrem Beitritt an, und seit September 2007 führen sie auch Personenkontrollen im Rahmen des Schengener Informationssystems SIS durch.

Mit Blick auf die Reiseerleichterungen für ukrainische Bürger, die in der Grenzregion leben, wurden jedoch zwischen Ungarn und der Ukraine sowie zwischen der Ukraine und Polen Abkommen für den kleinen Grenzverkehr unterzeichnet. Außerdem hat die Kommission Änderungen des Vertrags zwischen der Ukraine und Ungarn hinsichtlich der Festlegung der Grenzregion gefordert, damit dieses Abkommen mit den Gemeinschaftsvorschriften in Einklang gebracht werden kann; dasselbe gilt für das Abkommen zwischen der Ukraine und Polen. So viel also zu den Reiseregelungen für ukrainische Bürger aus der Grenzregion.

In der Visumfrage sieht die Sache allerdings etwas anders aus. Vor dem 21. Dezember 2007 waren die Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand nicht vollständig umgesetzt haben, nicht an die Schengener Bestimmungen zur Visumgebühr gebunden. Diese Mitgliedstaaten konnten also alle ukrainischen Bürger von dieser Gebühr befreien, was jetzt aber nicht mehr möglich ist. Die allgemein übliche Visumgebühr von 60 Euro wird ukrainischen Antragstellern allerdings nicht in Rechnung gestellt. Laut Bestätigung durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine vom 1. Januar 2008 liegt die Visagebühr für ukrainische Bürger weiterhin bei 35 Euro. Außerdem sind gemäß dem Abkommen viele ukrainische Antragsteller von dieser Gebühr befreit, so dass über 50 %, ich wiederhole, über 50 % der ukrainischen Bürger ohne Visumgebühr in die Schengen-Staaten einreisen können.

Nun komme ich zu Weißrussland. In ihrer Mitteilung zur Stärkung der europäischen Nachbarschaftspolitik vom 4. Dezember 2006 hat die Kommission die Bedeutung der Visumerleichterung für die Beziehungen zwischen den von dieser Nachbarschaftspolitik betroffenen Ländern betont. Die Kommission hat den Willen der Europäischen Union zur Weiterentwicklung von Aktionsplänen mit den Nachbarländern bekräftigt, wobei gleichzeitig mit diesen Ländern Verhandlungen zur Vereinfachung der Visumvergabe und der Rückübernahmegenehmigungen eingeleitet werden sollen.

Weißrussland gehört zwar zu den in die Nachbarschaftspolitik eingebundenen Ländern, bisher wurde aufgrund der allgemeinen politischen Situation aber noch kein Aktionsplan mit diesem Land ausgearbeitet. Aus diesem Grund gab es mit Weißrussland bisher noch keine Pläne für Verhandlungen über eine Visumerleichterung und über die Rückübernahme.

Ich möchte allerdings betonen, dass laut aktuell gültigem Besitzstand einige Personengruppen von der Visumgebühr für Kurzzeitaufenthalte befreit sind: Kinder unter sechs Jahren, Studenten und Wissenschaftler. Außerdem können die Mitgliedstaaten im Rahmen der bestehenden Regelung die Visumgebühr in begründeten Einzelfällen erlassen oder herabsetzen, wie z. B. aus humanitären Gründen, zum Schutz kultureller Interessen oder aus außenpolitischen Gründen.

Des Weiteren können die Nachbarmitgliedstaaten, insbesondere Polen, Lettland und Litauen, weiterhin Abkommen für den kleinen Grenzverkehr mit Weißrussland aushandeln. Auf diese Weise könnte der Grenzübertritt und der Grenzgängerverkehr zwischen Weißrussland und den Nachbarländern erleichtert und gleichzeitig der Dialog zwischen den lokalen Gebietskörperschaften verbessert werden. Die Bewohner der Grenzregion in Besitz einer Sondergenehmigung, die im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs erteilt wurde, wären somit von der Visumpflicht befreit. Zwischen Polen und Weißrussland wurden bereits entsprechende Verhandlungen aufgenommen.

So weit meine Anmerkungen in Beantwortung Ihrer berechtigten Fragen und als neueste Informationen zu diesem Thema.

 
  
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  Urszula Gacek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Herrn Kommissar für seine Anwesenheit und die Darlegung des aktuellen Standpunkts der Kommission zur Visaregelung für die Ukraine und Weißrussland. Vor einem Monat besuchte eine Delegation, der Mitglieder der meisten großen Oppositionsbewegungen Weißrusslands angehörten, auf Einladung der PPE-DE-Fraktion Straßburg, um die Entwicklung der politischen Lage im Land zu erörtern. Bei diesem Besuch haben die Kollegen deren Appelle an dieses Parlament möglicherweise erlebt, ihre Bemühungen um eine Senkung der derzeitigen Visagebühren zu unterstützen, die in der Tat für die meisten Bürger Weißrusslands unerschwinglich sind.

Wenn wir Weißrussland wirklich ermutigen wollen, den Weg in eine europäische Zukunft zu wählen – was wir von ganzem Herzen hoffen –, sind unsere stärksten Argumente diejenigen, die die Bürger Weißrusslands mit eigenen Augen sehen können. Für sie ist unter dem aktuellen Regime die wahre Bedeutung von Freiheit, Demokratie, Menschenrechten und Gesetzen nur schwer nachzuvollziehen. Es ist schwer, die Entwicklung einer zivilen Gesellschaft voranzutreiben. Es ist schwer, ihnen zu zeigen, dass Europa offen und freundlich gesinnt ist und den Aufbau einer umfassenden Demokratie unterstützt. Der beste Weg dazu wäre wohl, diese Bürger nach Europa einreisen zu lassen, und zwar nicht zu Kosten, die die meisten Bürger abschrecken oder gar nicht erst aufbringen können.

Herr Kommissar, Sie haben sehr richtig festgestellt, dass bestimmte Gruppen davon ausgenommen sind, und zwar Kinder, Personen mit familiären Bindungen und diejenigen, die aus wissenschaftlichem oder kulturellem Interesse oder zu Studienzwecken in die Europäische Union reisen. Ich möchte die einzelnen Mitgliedstaaten dazu anregen, solche rechtlichen Regelungen zu nutzen, um diesen Menschen das Reisen zu ermöglichen. Traurig ist es schon, dass selbst Serbien und Russland hier bessere Bedingungen vorfinden als die Bürger Weißrusslands.

 
  
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  Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich zuerst beim Kommissar für seine wie immer sehr exakte Auskunft, die er uns zu dieser Frage gegeben hat, herzlich bedanken.

Ich habe ja die Problematik der Visa und der Visabeschränkungen insbesondere auf dem Balkan erlebt und erlebe sie heute noch, auch wenn es schon gewisse Erleichterungen gibt. Wenn wir zum Beispiel – weil das Land ja schon erwähnt worden ist – Serbien hernehmen, das, trotz der jetzigen Erleichterungen, im Rahmen Jugoslawiens – also eines kommunistischen Regimes – viel mehr Kontakte mit dem Westen, den europäischen Ländern, hatte als jetzt, dann stimmt an dem ganzen System etwas nicht. Es geht wirklich um grundsätzliche Änderungen.

Der Herr Kommissar hat mit Recht darauf hingewiesen, dass in der Ukraine über 50 Prozent der Antragsteller von Befreiungen der einen oder anderen Art profitieren. Ich frage mich, was ist das für ein System, von dem dann ohnedies 50 Prozent oder mehr ausgenommen sind? Aber das ist nicht seine Schuld, das gebe ich zu.

Ich möchte aber doch noch auf Weißrussland zu sprechen kommen. Ich habe mich gern der Initiative von Frau Grabowska und Herrn Paleckis angeschlossen, weil ich es besonders problematisch finde, dass die Bürger in diesem Land wegen eines schlechten Regimes doppelt leiden müssen: nicht nur unter dem Regime, sondern weil wir aufgrund dieses schlechten Regimes dann auch keinen Aktionsplan entwickeln.

Manchmal muss man auch eher einseitig vorgehen und von sich aus etwas unternehmen, um gerade denen zu helfen, die vom eigenen Regime, von der eigenen Regierung keine Hilfe erfahren. Sie haben erwähnt, dass das ja bis zu einem gewissen Grad bereits passiert. Aber da muss noch mehr geschehen, da müssen wir noch eine offensivere Politik gegenüber Weißrussland betreiben! Mich würde zum Beispiel interessieren – vielleicht können Sie das zu einem späteren Zeitpunkt einmal beantworten: Welche Länder machen welche Ausnahmen? Welche Länder sind in der Europäischen Union besonders hilfreich, und welche sind es vielleicht nicht? Es wäre doch wichtig, als eine Europäische Union aufzutreten, und – wenn einige Länder gut sind –, dann wäre es katastrophal, wenn andere Länder wieder sehr restriktiv sind.

Ich bitte die Kommission, mit dem Rat – das sind ja die Hauptverantwortlichen, das wissen wir – und uns gemeinsam daran zu arbeiten, dass wir für die Bürger, für die Betroffenen in Weißrussland mehr Vorteile herausholen als wir schon – mühsam – in der Vergangenheit herausgeholt haben.

 
  
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  István Szent-Iványi, im Namen der ALDE-Fraktion. (HU) Herr Präsident! Die Ukraine und Belarus spielen eine wichtige Rolle in der östlichen Dimension unserer Nachbarschaftspolitik.

Während die Ukraine auf Demokratie, Marktwirtschaft und Konsolidierung des Ausrichtungsprozesses auf Europa hinarbeitet, steht in Belarus die Demokratisierung des Landes im Vordergrund. Dabei sind Reiseerleichterungen ein flexibles und wertvolles Instrument. Seit dem 1. Januar gelten für ukrainische Bürger vereinfachte Visaregelungen, trotzdem haben die meisten Menschen in diesem Land das Gefühl, dass es heute schwieriger ist als zuvor, da die Einreise in ihre wichtigsten Zielländer, Polen, Ungarn und Litauen, nunmehr komplizierter ist. Das wird als Rückschritt gesehen, zumal die Visagebühr von 35 Euro für sie eine nicht unerhebliche Summe ist. Zudem sind die administrativen Hürden und Verfahren äußerst kompliziert. So müssen wir alles daran setzen, dass die Bürger der Ukraine schon sehr bald visumfrei reisen können, und bis dieses vordringliche Ziel erreicht ist, sollten wir zumindest dafür sorgen, dass durch eine gebührenfreie Visaerteilung und die Lockerung der administrativen Hürden noch mehr Menschen in den Genuss des Reisens kommen können.

Was Belarus anbetrifft, so müssen wir klar machen, dass Europa kein Problem mit den Menschen des Landes hat, sondern mit seinem repressiven Regime. Wenn wir möchten, dass die Menschen dort in den Genuss von Reiseerleichterungen kommen, müssen wir die hohe Visagebühr von 60 Euro senken, denn dieser Betrag entspricht der Hälfte eines durchschnittlichen Monatslohns. Auch sollten die administrativen Hürden gelockert werden, da die komplizierten Bestimmungen kaum einzuhalten sind. Auf diese Weise können wir die Menschen in der Ukraine und Belarus spüren lassen, dass sie mit Europa verbunden sind. Vielen Dank.

 
  
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  Adam Bielan, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Europäische Union kann die Sicherheit an ihren östlichen Grenzen nicht gewährleisten, solange sie die Interessen der Ukrainer und der Belorussen ignoriert. Wir sollten möglichst breit gefächerten Gruppen gerade aus der Ukraine und aus Belarus Reisen in die EU ermöglichen und dabei gleichzeitig das Lukaschenko-Regime isolieren. Demokratische Prozesse und Veränderungen in der Mentalität unserer östlichen Nachbarn, z. B. wie die NATO in der Ukraine gesehen wird, finden gerade dank persönlicher Erfahrungen durch Reisen in EU-Länder schneller statt.

Zurzeit müssen Belarussen 60 Euro für ein Visum bezahlen. Das ist ein Drittel eines Durchschnittseinkommens und hindert die meisten Bürger an einer Reise. Diese Situation spielt dem Lukaschenko-Regime in die Hände, denn je eingeschränkter die Kontakte zu Westeuropa sind, desto leichter wird es, die belarussische Gesellschaft zu kontrollieren. Durch die Visumpflicht werden junge Menschen in Belarus und Anhänger der Opposition isoliert. Dem Westen sollte daran gelegen sein, den Kontakt mit diesen Gesellschaftsgruppen aufrechtzuerhalten. Durch überhöhte Visagebühren nehmen nur die Machenschaften der Visa-Mafia und andere Missstände an den Grenzen zu. Wegen solcher Barrieren muss auch der polnische Tourismus empfindliche Verluste hinnehmen. In den vergangenen Jahren besuchten Skiurlauber aus der Ukraine und aus Belarus die polnischen Gebirge. Meistens reisten sie Anfang Januar an, zu Beginn der orthodoxen Weihnachten. Inzwischen herrscht in den polnischen Skiurlaubsorten Leere.

Meine Damen und Herren, gerade jetzt, da Wladimir Putin auf dem NATO-Gipfel in Bukarest damit gedroht hat, die Ukraine zum Zerfall zu bringen, und behauptete – ich zitiere – „die Ukraine ist nicht einmal eine Nation, und ein Teil ihres Territoriums gehört zu Osteuropa und ein anderer Teil – und zwar ein großer – wurde ihr von Russland geschenkt“, ist ein deutliches Signal notwendig, dass die Europäische Union derartige Drohungen gegenüber ihrem nächsten Nachbarn in der internationalen Politik nicht hinnehmen wird.

Ich rufe dazu auf, möglichst rasch den Dialog über konkrete Maßnahmen zur Aufhebung der EU-Visapflicht für Ukrainer aufzunehmen. Ich möchte betonen, dass eine reelle Vision eines modernen und sicheren Europas ohne die Ukraine unmöglich ist.

 
  
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  Elisabeth Schroedter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kommissar! Die offizielle EU-Politik gegenüber Belarus heißt „differenzierte Politik“: auf der einen Seite Kritik am Diktator Lukaschenko und auf der anderen Seite die Förderung und Erleichterung des Dialogs mit der Bevölkerung. Eine Visagebühr von 60 Euro, was ein Drittel des Monatsgehalts eines Bürgers in Belarus bedeutet, steht dem allerdings diametral entgegen. Aus Sicht der Bevölkerung ist so eine EU-Politik eine EU-Politik der leeren Worte!

Die Konsequenz ist doch, dass die Schengen-Politik völlig überzogen ist und an dieser Stelle die Glaubwürdigkeit der EU-Außenpolitik konterkariert. Das können wir nicht zulassen. Demokratieaufbau – und den wollen wir für Belarus – ist nur möglich, wenn es den Menschen dort erleichtert wird, die Demokratie in unseren Ländern zu erleben. Alles andere würde Lukaschenko in die Hände arbeiten. Deswegen brauchen wir eine Veränderung und der Rat hat in seiner Antwort gesagt, dass die Kommission hier nicht aktiv geworden ist und es deshalb noch keine Veränderungen gibt.

Also, legen Sie los! Legen Sie dem Rat einen Vorschlag vor, der die Visaerleichterung zur Demokratieförderung für Belarus möglich macht.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE) . – (LT) Herr Präsident! Was auch immer bisher über Visagebühren für belarussische und ukrainische Staatsangehörige gesagt wurde, es besteht kein Zweifel, dass in dieser Angelegenheit dringender Entscheidungsbedarf besteht und dies von der Europäischen Union geregelt werden sollte.

Apropos Visa – die Europäische Union hat sowohl mit der Ukraine als auch mit Russland, der Republik Moldau und den westlichen Balkanstaaten Abkommen über Visaerleichterungen abgeschlossen. Verhandlungen über ein Abkommen mit Belarus haben jedoch noch nicht einmal begonnen, weil Alexander Lukaschenko kein Interesse daran hat, den Einwohnern von Belarus die Möglichkeit zu geben, sich den Lebensstandard der freien Welt anzusehen, besonders, wenn sie feststellen müssen, dass er viel höher als der in Belarus ist.

Das Thema Visagebühren ist nach wie vor nicht nur für Belarus, sondern auch für die Ukraine von Bedeutung. Die Tatsache, dass man als Ukrainer 35 Euro für ein Schengen-Visum zu zahlen hat, löst das Problem nicht, weil die Visaerleichterungen nur für bestimmte, kleine Personengruppen gelten. Bei Belarus wird die Problematik sogar noch deutlicher – Belarussen müssen für ein Schengen-Visum mehr bezahlen, sie haben also für Lukaschenkos Diktat zu büßen.

Sind die Visaregelungen der EU im Hinblick auf die Situation an ihrer Ostgrenze angemessen? Ich glaube nicht. Die Statistik besagt, dass allein Polen jedes Jahr mehr als 600 000 Visa für ukrainische Bürger ausstellt; im Vergleich dazu wurden von allen Schengen-Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum nur 300 000 Visa erteilt. Vor ihrem Beitritt zum Schengen-Raum haben Litauen, Lettland und Polen von belarussischen Bürgern sehr geringe Visagebühren verlangt: Polen und Litauen haben nur 5 Euro erhoben, Lettland stellte Visa kostenlos aus. Früher wurden von Polen, Litauen und Lettland 400 000 Visa für Belarussen ausgestellt, d. h. drei Mal mehr als von den alten Schengen-Mitgliedstaaten erteilt wurden.

Finden Sie es gut, dass nur 26 % der Bevölkerung von Belarus jemals ein EU-Land besucht haben und dass 60 % der Belarussen während der letzten drei Jahre nicht einen einzigen Ausländer zu Gesicht bekommen haben? Natürlich nicht. Wir, die Europäische Union, müssen einen effizienten Weg zur Lösung dieses Problems finden, da wir aus eigener Erfahrung wissen, dass es besser ist, die Europäische Union einmal zu sehen als hundert Berichte über sie zu hören.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE).(PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Als Mitverfasserin der Anfrage zu den Visakosten für Belarussen möchte ich Ihnen für die heutigen Auskünfte danken und auf einige weitere Probleme hinweisen. Belarus ist nämlich nicht nur ein naher Nachbar der EU, sondern auch der nächste Nachbar meines Heimatlandes, Polen. Daher meine Sorge und mein Engagement für die Interessen der Bürger dieses Landes.

Nach der Erweiterung des Schengenraumes sagten Sie, die Visakosten für Belorussen würden steigen. Tatsächlich sie sind um das Zwölffache gestiegen, von fünf Euro auf 60 Euro. 60 Euro sind in Belarus das monatliche Einkommen eines Arztes in der Ausbildung. 60 Euro sind für viele Belarussen eine echte Hürde, die sie davon abhält, ein Visum zu beantragen und die EU-Nachbarn zu besuchen. Bereits jetzt können wir feststellen, dass die Zahl der Bürger aus Belarus, die in die Europäische Union reisen, nach der Erhöhung der Visagebühren sichtbar und drastisch gesunken ist. Das geschieht in einer Zeit, da die Europäische Union sich um einen direkten Kontakt zu den Bürgern bemüht und die Politik der guten Nachbarschaft im Vertrag von Lissabon festgeschrieben ist. Es ist deshalb eine schmerzhaft paradoxe Situation für das Land, auch wenn es undemokratisch regiert wird.

Sie können mir glauben, der Beschluss über die Erhöhung der Visagebühren ist ein hervorragendes Geschenk für das Lukaschenko-Regime, von dem das politisch ausgenutzt wird. Den Belarussen wird gesagt: Seht ihr? Sie haben hohe Schutzgebühren eingeführt. In Europa wartet niemand auf euch, niemand will euch da.

Das muss geändert werden. Ich weiß es zu schätzen, dass der Herr Kommissar Polen als das Land erwähnt hat, das sich um geringere Visagebühren für die Belarussen einsetzen will, aber das ist keine Aufgabe für Polen, Litauen und einzelne Staaten. Das ist eine Aufgabe für die ganze EU. Wenn wir hier zu keiner Lösung kommen, wie wollen wir dann eine gemeinsame Außenpolitik in der EU aufbauen? Deswegen appelliere ich an die Kommission, alles zu unternehmen, um die Visagebühren für die Belarussen senken.

 
  
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  Grażyna Staniszewska (ALDE).(PL) Die Ukraine hat bereits im Mai 2005 die Visapflicht für Bürger der Europäischen Union aufgehoben. Die Europäische Union hat dagegen ganze drei Jahre gebraucht, um dazu einen Standpunkt zu beziehen. Ich muss sagen, die endgültige Reaktion der EU ist alles andere als eindeutig.

Einerseits wurde zu Beginn dieses Jahres die Visaerlangung erleichtert, einige Verfahren wurden vereinfacht und die Visagebühren entfielen, aber nur für ausgesuchte Gruppen von Staatsangehörigen. Für die meisten Ukrainer erscheint die Europäische Union wie eine uneinnehmbare Festung, die ihre Pforten nur für diejenigen öffnet, die das langwierige und sehr teure Prozedere in den Konsulaten der Schengen-Staaten geduldig auf sich nehmen.

Für viele Ukrainer ist ein Visum zu teuer. Visavermittlungsagenturen verlangen in der Regel zwei- oder sogar dreimal mehr als die festgelegte Höchstgebühr. Zweitens ist die Wartezeit für ein Visum in vielen Konsulaten unvorhersehbar und sehr lang. Drittens verlangen einige Konsulate zusätzliche Unterlagen, von denen in dem Abkommen keine Rede ist. Selbst Inhaber eines Diplomatenpasses haben bisweilen Probleme an Grenzübergängen.

Absolut notwendig für die Ukraine ist ein klarer Plan, der darauf abzielt, den bilateral visafreien Reiseverkehr einzuführen, und sei es unter schwierigen Vorbedingungen, wie es in Serbien der Fall war.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Ein Europa ohne Grenzen, die Europäische Union im Schengen-Raum, kann nicht bedeuten, dass eine neue Mauer zwischen der EU und Osteuropa errichtet wird.

Die Träume der Europäer von einem Europa ohne Grenzen haben in der EU ihre Erfüllung gefunden. Was aber zurzeit an der Grenze zwischen der EU und der Ukraine und Belarus geschieht, ist ein politischer Skandal sondergleichen für meine Generation – die Generation der Solidarność in Polen, die für die Einheit Europas gekämpft hat.

Heute müssen die Schwierigkeiten, die die Ukrainer und Belarussen bei der Einreise in die Europäische Union haben, so schnell wie möglich gelöst werden. Herr Kommissar, ich appelliere an Sie! Wir, die Europäer in den reichen, demokratischen Ländern, müssen alles Erdenkliche in Bewegung setzen, damit die EU sich für die Zivilgesellschaften von Belarus und der Ukraine öffnet.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Herr Präsident! Die Tatsache, dass Sie der heutigen Aussprache vorsitzen, hat eine große Symbolik, und ich danke Ihnen dafür.

In meinen Reden erwähne ich bei jeder Gelegenheit die Forderung der führenden Köpfe der Zivilgesellschaft in der Ukraine und in der EU an die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU sowie an die Regierung und den Obersten Rat der Ukraine, dass Europa den Visa-Problemen zwischen der EU und der Ukraine mehr Aufmerksamkeit schenken muss.

Da die Ukraine einer der strategischen Partner der Europäischen Union ist, begrüße ich die heutige Aussprache und die Informationen des Kommissars. Ich räume ein, dass dies ein sehr beschwerlicher Prozess ist, denke aber, dass hier dringend eine Lösung gefunden werden muss.

Um die Frage der Visa für belarussische Bürger ging es auch während der Belarus-Woche im Europäischen Parlament bei Treffen mit Alexander Milinkewitsch, dem Gewinner des Sacharow-Preises. Es ist unsere Pflicht, den Menschen zu helfen, die die Leidtragenden des Lukaschenko-Regimes sind.

Meine Damen und Herren, wir müssen schnellstmöglich eine Lösung finden, um das Visaregime zu vereinfachen: Damit senden wir ein positives und konstruktives Signal an die pro-europäischen und pro-demokratischen Kräfte in der Ukraine und in Belarus.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN).(PL) Herr Präsident! Junge Menschen in Belarus werden für ihre regierungskritischen Überzeugungen häufig damit bestraft, dass man ihnen das Recht auf Bildung entzieht. Polen ermöglicht vielen dieser jungen Menschen einen Platz an unseren Hochschulen. Wir dürfen das nicht dadurch zunichte machen, dass wir über die jungen Menschen, die bei uns studieren wollen, eine wirtschaftliche Blockade verhängen. Wir sollten diese wirtschaftlichen Barrieren beseitigen und die Visagebühren senken.

 
  
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  Der Präsident. – Bevor ich dem Kommissar das Wort erteile – und wir haben noch ein bisschen Zeit – möchte ich etwas anmerken. Da ich häufig in die Ukraine reise, möchte ich sagen, dass es bei der Visaproblematik, beim gesamten Visasystem vor allem darum geht, den Bürgern in der Ukraine und in Belarus klarzumachen, dass das, was sie derzeit erfahren, ein Übergangsstadium ist. Das betrifft die Preise und die Formalitäten. Die Preise sind unerschwinglich, die Formalitäten sind erniedrigend. Diese Menschen müssen stundenlang, zig Stunden Schlange stehen. Ist dieser Zustand vorübergehend so oder für immer? In der Ukraine heißt es oft, dass eine Schengen-Mauer errichtet wurde, dass es sich bei dem, was eingeführt wurde und worüber wir uns alle freuen, wir Polen, die Franzosen, seit langer Zeit schon die Deutschen, in Wahrheit nur um einen Prozess der natürlichen Abgrenzung handelt; die Schlange vor dem Konsulat, die Abweisung, dieser Preis – all das ist lediglich ein Signal für ihre Gesellschaften, ein Signal, das im Hinblick auf all die Hoffnungen, von denen hier im Parlament und anderswo so viel die Rede ist, sehr negativ aufgenommen wird.

Die Aussprache ist geschlossen. Verzeihen Sie mir bitte, dass ich die goldene Regel gebrochen habe, wonach der Präsident sich in solche Angelegenheiten nicht einmischt, aber ich konnte einfach nicht dazu schweigen.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Ich habe Ihren Ausführungen aufmerksam zugehört, mit denen Sie das bestätigen, was zahlreiche Redner gesagt haben, die die Notwendigkeit von Einreiseerleichterungen in die Europäische Union für die Bürger aus unseren Nachbarstaaten hervorgehoben haben.

Meines Erachtens zeugt eine Vielzahl der heutigen Redebeiträge von gesundem Menschenverstand! Je reger der Austausch zwischen den Bürgern ist, desto besser können sie sich für die Weiterentwicklung ihres jeweiligen Landes in Richtung Demokratie und europäische Werte einsetzen.

Nun möchte ich also zunächst zum Thema Weißrussland antworten. Ich habe erläutert, warum die Verhandlungen über ein Abkommen zur Visumerleichterung bisher noch nicht in Angriff genommen wurden. Die politische Situation kann sicher weitere Fortschritte machen; außerdem bemüht sich die Europäische Union bereits um Präsenz in Weißrussland, indem sie vor einigen Tagen dort ein Büro der Europäischen Kommission eingerichtet hat.

Wie ich vorhin betont habe, bestehen in jedem Fall schon jetzt im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften Reisemöglichkeiten für weißrussische Bürger innerhalb der Europäischen Union. Die Appelle von verschiedenen Seiten habe ich aber sehr wohl gehört und kann dem, was ich heute zu Weißrussland bereits gesagt habe, nichts hinzufügen.

Hinsichtlich der Ukraine möchte ich allerdings daran erinnern, dass die dortige Situation positiver aussieht. Das Abkommen über die Visumgebühren für ukrainische Bürger besagt, dass die Schengen-Staaten für diese Visa 35 Euro, und nicht 60 Euro, berechnen, was den durchschnittlichen Visumkosten entspricht. Hier wurde also bereits ein Fortschritt erzielt. Außerdem habe ich schon darauf hingewiesen, dass einige ukrainische Personengruppen sogar ganz und gar von den Gebühren befreit sind.

Herr Präsident, daraus können Sie erkennen, dass ich mir der von Ihnen angesprochenen Probleme sehr bewusst bin. Die Kosten sind eine Sache, aber manchmal sind es auch die Art und Weise, in der die Formalitäten abgewickelt werden müssen, oder sehr langwierige Verfahren, die den Bürgern das Gefühl vermitteln, die Europäische Union stünde ihnen sehr fern. Derzeit befasse ich mich übrigens eingehend mit den Schwierigkeiten, mit denen insbesondere die Bürger der westlichen Balkanstaaten zu kämpfen haben. Ich versuche herauszufinden, wie man auch die Verfahren erleichtern könnte. Ich denke, wenn wir hier Erfolg haben, können wir dasselbe vielleicht auch für Länder wie die Ukraine erreichen.

Herr Präsident, so weit meine Antworten an das Parlament, wobei mir sehr wohl bewusst ist, dass alle Bemerkungen der Abgeordneten berechtigt sind, dass aber auch schon Fortschritte erzielt wurden. Es bleibt zwar noch einiges zu tun, aber meines Erachtens sollte jeder Mitgliedstaat versuchen, die bereits eröffneten Möglichkeiten zu nutzen. Ich für meinen Teil werde mich jedenfalls dafür einsetzen.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

 

18. Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Adamos Adamou im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (2007/2210(INI)) (A6-0090/2008).

 
  
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  Adamos Adamou, Berichterstatter. (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei der Europäischen Kommission für die Mitteilung und die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Des Weiteren gilt mein Dank allen meinen Kollegen, und insbesondere den Schattenberichterstattern, für die gemeinsame Bewältigung der schwierigen Arbeit, die nötig war, um die Kompromissänderungsanträge zu erreichen, die einstimmig angenommen wurden.

Die Hauptthemen, die die Kommission in ihrer Mitteilung anspricht und mit denen ich mich als Berichterstatter beschäftige, sind die Risiken und Sicherheit von Transplantationen, zum Beispiel die Übertragung von Krankheiten, der Organmangel und der illegale Organhandel. Lassen Sie mich auf jeden dieser Punkte einzeln eingehen.

Zum Thema Qualität und Sicherheit: Wenn Organe therapeutisch genutzt werden, besteht das Risiko, dass Krankheiten an den Empfänger übertragen werden. Um die Risiken für die Empfänger zu minimieren, müssen die Spender deshalb gründlich untersucht werden. Es muss geklärt werden, ob das Risiko einer Krankheitsübertragung besteht. Um einen einheitlichen Sicherheitsstandard bei den Spendern zu gewährleisten, sollte ein Mindestkatalog an Voruntersuchungen gewährleistet sein. Wir müssen jedoch darauf aufmerksam machen, dass es derzeit zwischen den Mitgliedstaaten noch keinen Konsens über diese Untersuchungen gibt.

Der gravierende Mangel an Organspendern ist auch weiterhin die wichtigste Herausforderung, der sich die Mitgliedstaaten im Bereich Organtransplantation gegenübersehen. Immer länger werdende Wartelisten sind ein erhebliches Problem. Die Einführung eines effizienten Systems zur Suche nach Personen, die im Todesfall als Organspender in Frage kommen könnten, ist – natürlich vorausgesetzt, dass sämtliche in den Mitgliedstaaten geltenden zwingenden Einwilligungsvorschriften eingehalten wurden –, eine wesentliche Voraussetzung für die Überwindung der Organknappheit.

Eine weitere wichtige Möglichkeit, um die Zahl der Spender zu vergrößern, besteht darin, die Förderung uneigennütziger Spenden von Lebenden zu erwägen. Es müssen auch jene potentiellen Spender in Betracht gezogen werden, die unter normalen Umständen nicht als ideale Kandidaten in Frage kommen würden – der „erweiterte Spenderkreis“. Zum Beispiel könnte eine Transplantation von einem HIV-positiven Patienten auf einen anderen HIV-positiven Patienten erlaubt sein.

Nun zum Thema Organhandel: Herr Kommissar, wir alle wissen, dass Organhandel stattfindet. Wir alle wissen, dass reiche Touristen aus dem Westen die wirtschaftliche Not der Menschen in den ärmsten Ländern ausnutzen. Wir alle haben von Preislisten für Organe gehört, von einem Schwarzmarkt für Organe, insbesondere in Ländern des Fernen Ostens wie Indien, Pakistan und China, und dass diese Dinge sogar im erweiterten Europa geschehen. Deshalb befürworte ich den Änderungsantrag 7 zu Punkt 57 meiner Parlamentskollegen Frau Brepoels, Herr Liese und Herr Bowis, im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, und halte es für dringend erforderlich, schärfer gegen Fälle von Organhandel vorzugehen, damit wir schließlich die nötigen Schlüsse daraus ziehen können.

Gleichzeitig möchte ich betonen, dass der zentrale Aspekt von Organspende und -transplantation Uneigennützigkeit sein muss. Die in der Mitteilung der Kommission verwendete wirtschaftliche Terminologie ist gerade angesichts des Grundsatzes, dass der menschliche Körper keine veräußerbare Ware ist, nicht angemessen. Dies ist auch der Grund dafür, dass ich dem Änderungsvorschlag 2 zu Punkt 38 von Herrn Martin und Herrn Matsakis nicht zustimmen konnte. Herr Matsakis plant natürlich nach unseren detaillierten Gesprächen – wie er Ihnen gleich selbst erklären wird –, den Änderungsantrag zurückzuziehen und morgen einen anderen, mündlichen Antrag einzureichen, den ich befürworte.

Wie ich bereits sagte, halte ich es aber für wichtig, dass Organe nicht wie Waren auf dem Binnenmarkt behandelt werden dürfen, und ich stimme deshalb der Entfernung dieses Zusatzes nicht zu. Übrigens ist der Grundsatz, dass der menschliche Körper nicht zur Erzielung von Gewinnen genutzt werden darf, in Artikel 3 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der EU ausdrücklich festgeschrieben.

Meine Damen und Herren, ich habe keine Zeit mehr für weitere Ausführungen, da die vier Minuten um sind. In meinen abschließenden Worten – nach Ihren Anmerkungen – werde ich noch mehr zu diesem Thema sagen.

 
  
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  Androulla Vassiliou, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst Herrn Adamou zu seinem hervorragenden Bericht über Organspenden und -transplantationen gratulieren. Ich freue mich besonders, dass der Bericht die Ansicht der Kommission unterstützt, dass sich jegliche Handlung im Bereich der Organspende und -transplantation auf Folgendes konzentrieren muss: Erstens muss die Qualität und Sicherheit der Organe verbessert werden; zweitens muss das Angebot an Organen erhöht werden; und drittens müssen Transplantationen sicher gemacht werden.

(EN) Die Durchsetzung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Organspende ist für alle Beteiligten von Vorteil. Bekanntlich ist der Organaustausch zwischen EU-Mitgliedstaaten keine Seltenheit. Momentan mangelt es allerdings an allgemeinen Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Beschaffung menschlicher Organe, sodass dieses Problem daher dringend angegangen werden muss.

Dann hätten wir nicht nur einen vergleichbaren Sicherheitsstandard innerhalb der EU, sondern würden auch das Vertrauen in das Transplantationssystem und das Gefühl der Solidarität stärken.

Die Kommission beabsichtigt, einen Rechtsrahmen für grundlegende Sicherheits- und Qualitätsanforderungen bei der Organspende und –beschaffung vorzuschlagen.

Eine umfassende und flexible Gestaltung dieser Regelungen soll möglichst viele Transplantationen ermöglichen. Letztendlich geht es darum, Menschenleben zu retten. Wir müssen uns immer wieder vergegenwärtigen, dass momentan 50 000 Menschen in Europa auf den Wartelisten für eine Organspende stehen.

Um das Angebot an verfügbaren Organen zu erhöhen, müssen die Menschen für dieses Thema sensibilisiert werden. Die Bürger müssen sich auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Transplantationssystemen verlassen können, sonst werden sie sich nicht zu Organspenden bereit erklären.

Es gibt bereits einige gute Beispiele, wo Mitgliedstaaten beispielsweise durch Transplantationskoordinatoren das Organangebot erhöhen konnten. Die Kommission beabsichtigt, einen Aktionsplan mit 10 vorrangigen Maßnahmen zu unterbreiten, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit Organspenden und –transplantationen in der EU zu bewältigen. Die Kommission hat erkannt, wie wichtig der Kampf gegen illegalen Organhandel ist und bekräftigt dies in ihrer Mitteilung über Organspende und –transplantation.

Ich habe auch die Äußerungen von Dr. Adamou zur Kenntnis genommen und werde sie ernsthaft in Erwägung ziehen. Sein Bericht verdeutlicht, wie genau wir bedenken sollten, auf welche Weise wir dem Übel des Organhandels innerhalb der EU begegnen.

Die Kommission wird gemeinsam mit unseren internationalen Partnern, dem Europarat und der Weltgesundheitsorganisation, die Situation beobachten. Wir werden auch weiterhin Interpol bei der Überwachung dieses Problems unterstützen.

Im Übrigen glaube ich, dass wir durch eine Erhöhung des Organangebots innerhalb der Europäischen Union indirekt auch den Transplantationstourismus und Organhandel eindämmen können.

Darüber hinaus ist Organhandel auch ein Punkt im diesjährigen Bericht der Kommission zu einem EU-Aktionsplan gegen Menschenhandel.

 
  
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  Edit Bauer, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. (EN) Herr Präsident! Organspenden und –transplantation sind ein sensibles und wichtiges Thema, bei dem ein geeigneter Rechtsrahmen und bewährte Verfahren jährlich Tausende von Menschenleben retten könnten. Alle Themen, die den schmalen Grat zwischen Leben und Tod betreffen, sind hoch sensibel. Dies gesetzlich zu regeln, ist schwer, bei weitem schwerer, als Schaden anzurichten. Daher ist es außerordentlich wichtig, sich über bewährte Verfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten auszutauschen.

Andererseits müssen sämtliche Praktiken, die das Vertrauen in die Verwaltung der Wartelisten und deren Transparenz schädigen oder auf skandalöse Weise Schlupflöcher in der Rechtssprechung missbrauchen, aus dem Weg geräumt werden.

Ich möchte drei Punkte aus der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres herausgreifen. Erstens, bei Lebendspendern handelt es sich meist nicht um Verwandte. Hier muss mit rechtlichen Mitteln gegen Möglichkeiten des illegalen Organhandels vorgegangen werden. Auch für die Erstattung der Sozialversicherungskosten für lebende Spender steht eine geeignete Lösung noch aus.

Zweitens, in Fällen, bei denen die Transplantation eine internationale Zusammenarbeit erfordert, müssen die gleichen klaren Regelungen gelten wie innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaates. Transplantationstourismus wirft wieder neue Fragen auf, wie die Frau Kommissarin sagte. Wie sollten wir in solchen Fällen vorgehen?

Drittens brauchen wir eine besser organisierte und tiefgreifendere internationale Zusammenarbeit, um Fälle illegalen Organhandels aufzudecken. Illegaler Handel und dessen Folgen können die Hoffnungen Tausender Patienten, die auf lebensrettende Organe warten, zerstören. Andererseits muss in den EU-Rechtsvorschriften über Menschenhandel auch der Organverkauf und -handel berücksichtigt werden, denn obschon jetzt noch im Hintergrund, wird dies bald ein Problem globalen Ausmaßes sein.

Meinen Glückwunsch dem Berichterstatter und auch den Schattenberichterstattern, denen ich für die gute Zusammenarbeit danke!

 
  
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  Frieda Brepoels, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Organtransplantationen retten tatsächlich tagtäglich Menschenleben in Europa. Aufgrund des Mangels an Spendern sterben leider jährlich Tausende Europäer noch auf der Warteliste. Wir stehen vor der Herausforderung, die Zahl der Spender ohne Abstriche bei der Sicherheit zu erhöhen. Als Schattenberichterstatterin der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten stimmt es mich heute sehr froh, dass das Parlament die Initiative der Kommission uneingeschränkt befürwortet und anerkennt, dass Europa hier eine wesentliche Rolle zuteil werden kann.

Organspende und -transplantation sind, wie meine Vorredner bereits dargelegt haben, überaus sensible und komplexe Sachverhalte, über die die Auffassungen in den Mitgliedstaaten erheblich auseinander gehen. In Vorbereitung des Berichts habe ich selbst mit etlichen Ärzten, Patienten und Organisationen gesprochen. Die von uns abgehaltene Anhörung sowie der Studienaufenthalt in Spanien haben uns interessante Einsichten vermittelt, und daher bin ich dem Berichterstatter heute zu aufrichtigem Dank verpflichtet, hat er doch alle unsere Beiträge in seinen Bericht einfließen lassen.

Vier Punkte. Erstens: Wir müssen vor allem darauf achten, dass die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie über Qualität und Sicherheit hinreichend flexibel ist und keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht oder sogar zur Abnahme der Zahl verfügbarer Organe führt. Nach unserem Dafürhalten muss die Entscheidung über Qualität und Sicherheit letztendlich beim Arzt liegen. Zur Gewährleistung von Qualität und Sicherheit fordern wir zudem die Mitgliedstaaten auf, nach erfolgter Transplantation und nach der Explantierung Befunde zu kontrollieren und auszuwerten. Da der Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedstaaten große Bedeutung zukommt, können wir vielleicht über gemeinsame Datenanalysemethoden nachdenken.

Zweitens: Wesentlichster Faktor für die Erhöhung der Spenderzahlen, sogar noch wichtiger als die Gesetzgebung, ist die Organisation des Spendesystems. Deshalb sind wir dafür, dass die Krankenhäuser mehr Personal einsetzen, um potenzielle Spender zu finden und auch deren Angehörige zu betreuen. In Ländern, die bereits derartige Transplantationskoordinatoren beschäftigen, steigen die Spenderzahlen.

Drittens: Daran zeigt sich auch, wie entscheidend der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ist. Die Europäische Union kann dies durchaus fördern. Nicht minder wichtig ist es, dass Krankenhäuser die positiven Ergebnisse von Transplantationen publik machen und auch im Umgang mit den Medien Initiative zeigen.

Viertens: Uns kommt es darauf an, dass die Lebendspende als Ergänzung zur Leichenspende angesehen wird. Und wir möchten nicht, dass lebende Spender beispielsweise durch Versicherungsgesellschaften diskriminiert werden.

Und schließlich muss die Organspende ein streng nicht kommerzielles, uneigennütziges und freiwilliges Verfahren bleiben. Eine etwaige Entschädigung muss unseres Erachtens auf mit der Spende verbundene Ausgaben und Unannehmlichkeiten beschränkt sein. Zur Unterbindung von Organverkauf, Organhandel und Transplantationstourismus muss die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erheblich mehr Initiative entwickeln. Die Rückverfolgbarkeit ist hier ungemein wichtig, und auch Europol muss die Überwachung und Ermittlungen in Fällen von Organverkauf und/oder -handel verbessern.

Mit diesem Bericht, da bin ich mir ganz sicher, sendet das Parlament ein überaus ausgewogenes und entschiedenes Signal aus, und ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, morgen für den Bericht zu stimmen.

 
  
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  María Sornosa Martínez, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich freue mich auf den bevorstehenden Vorschlag für eine Richtlinie der Kommission, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Organspende und -beschaffung in der Europäischen Union aufstellen wird.

Im Interesse der Transparenz in diesem Prozess möchte ich erklären, dass wir Sozialisten die Maßnahmen mittragen, die darauf gerichtet sind, die Spender zu schützen und sicherzustellen, dass die Organspende uneigennützig und freiwillig und ohne eine andere Zahlung als ausschließlich den Ausgleich für mit der Spende verbundene Ausgaben und Unannehmlichkeiten erfolgt.

Der künftige Rechtsrahmen sollte keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand von den Mitgliedstaaten erfordern und die Anwendung der bestehenden guten praktischen Lösungen nicht gefährden.

Was den praktischen Prozess als solchen angeht, so möchte ich darauf hinweisen, dass einige wenige sehr strenge Qualitätsstandards nicht die Kosten in die Höhe treiben und vor allem nicht die Zahl der verfügbaren Transplantationsorgane reduzieren dürfen. Natürlich dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden, die Organtransplantationen verhindern, die derzeit als durchführbar gelten, denn es geht uns darum, Menschenleben zu retten und dafür zu sorgen, dem Kranken das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten.

Leider haben die hervorragenden Ergebnisse der Transplantationen, was die Lebenserwartung und die verbesserte Lebensqualität angeht, die Nachfrage nach dieser Form der Behandlung ansteigen lassen.

Ich komme aus Spanien, einem Land, das bei Organspenden und Transplantationen führend in der Welt ist. Wenn es uns gelang, diesen würdigen Platz in der Rangliste zu erreichen, so zweifellos dank der Existenz einer Nationalen Transplantationsorganisation, die alle Ärzteteams in den einschlägigen Krankenhäusern koordiniert, in denen jeweils ein eigener Transplantationskoordinator vorhanden ist, ein ausgebildeter Arzt, der das gesamte Team und den zur Spende führenden Prozess lenkt.

Ich hoffe, dass die vorgeschlagene Rechtsvorschrift der Europäischen Kommission diese Art von Modell in Betracht zieht, da es sich als so erfolgreich erweist.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wünschenswert ist, einen Verweis auf die Notwendigkeit der Einbeziehung der Bürger aus Drittländern mit anderen Kulturen und Religionen in die Spendenkultur aufzunehmen, indem spezifische Aufklärungsmaßnahmen und -kampagnen in ihrer Muttersprache, durch Kulturvermittler usw., durchgeführt und die Staaten aufgefordert werden, ernsthaft dem Handel entgegenzuwirken, indem sie Maßnahmen zur strafrechtlichen Verantwortung jener Unionsbürger ergreifen, die sich am Gesundheitstourismus beteiligen, um Organe in Drittländern zu erwerben.

Mir bleibt nur, dem Berichterstatter und allen nicht einzeln genannten Schattenberichterstattern zu danken, denn es war sehr leicht, gemeinsam zu arbeiten und zu einer Einigung zu kommen.

 
  
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  Jules Maaten, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich versuche, mich in die Lage der Eltern eines dreijährigen Mädchens zu versetzen, bei dem ein Herzfehler diagnostiziert wird und für das ein drei Jahre altes Herz – was nicht ohne Weiteres zu finden ist – im eigenen Land nicht verfügbar ist. In einem anderen europäischen Land gibt es vielleicht eines, aber dieses Land ist an europäischer Zusammenarbeit nicht interessiert. In diesem Fall möchte ich Europa zum Handeln auffordern. Und aus gutem Grund muss Europa hier tätig werden. In Europa stehen derzeit 400 000 Menschen auf Wartelisten für ein Organ, von denen täglich etwa zehn wegen Mangels an Spenderorganen sterben.

Auf dem Gebiet der Sicherheit und der Qualitätskriterien warnt der vortreffliche Bericht Adamou zu Recht vor einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die Brüsseler Gesetzgebung. Und die vorgeschlagene Rechtsvorschrift – zu meiner Freude hat die Kommissarin gerade ihren Segen gegeben – darf also ohne jeden Zweifel nicht zu mehr Bürokratie führen. Wenn ein Sektor anfällig für Bürokratie ist, dann dieser. Mich hat es auch sehr gefreut, von Ihnen soeben zu vernehmen, dass Sie den Weg für möglichst viele Transplantationen ebnen und sie nicht begrenzen wollen. Das halte ich für einen entscheidenden Grundsatz.

Gleichwohl bedarf es Garantien für eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bedeutet nämlich, dass an dem Transplantationsverfahren Krankenhäuser und Ärzte aus unterschiedlichen Rechtssystemen beteiligt sind. Im vergangenen Jahr plädierte der ehemals für Gesundheitsfragen zuständige Kommissar, Markos Kyprianou, für die Einführung eines europäischen Spenderausweises. Und Zypern, Herr Adamou und Frau Vassiliou, ist bekanntlich ein Quell der Weisheit. Dieser Ausweis, ob nun in Kombination mit der europäischen Gesundheitskarte oder nicht, kann sicherstellen, dass die verfügbaren Organe möglichst effizient verwendet werden. Einer Umfrage des Eurobarometer zufolge befürworten 81 % der Europäer einen Organspenderausweis, obgleich nur 12 % tatsächlich einen bei sich tragen. Der Bericht Adamou fordert die Einführung eines freiwilligen Europäischen Spenderausweises, und daher möchte ich die Kommissarin bei dieser Gelegenheit eindringlich bitten, bis zum Ende dieses Jahres eine Rechtsvorschrift vorzulegen, die die Einführung eines solchen Ausweises ergänzend zu nationalen Ausweisen ermöglicht.

 
  
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  Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (DA) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Adamou für seinen sehr guten Bericht und die bisherige ausgezeichnete Zusammenarbeit bei dessen Ausarbeitung danken. Dass wir mehr Spenderorgane brauchen, darüber dürften wir uns einig sein. Jedoch sind dafür klare Regeln erforderlich. Kooperation ist gut, und ich meine, dass eine bessere, umfassende Information erforderlich ist, die den Menschen ein gutes Gefühl verleiht, wenn sie sich als Organspender zur Verfügung stellen. Dann wissen sie, dass alles rücksichtsvoll vonstatten gehen wird. Das gilt auch für die nächsten Angehörigen, die sich in einem solchen Fall natürlich in einer verzweifelten Lebenslage befinden, und sie können darauf vertrauen, dass ihren Verwandten entsprechende Anteilnahme zuteil wird. Wenn all das dazu führt, dass die Menschen diese Angelegenheit miteinander besprechen können, wird das Ergebnis ein gutes sein.

Unter keinen Umständen darf der Bedarf an Spenderorganen jedoch zur Kommerzialisierung des Prozesses führen. Ich glaube, wir sind alle beruhigt und uns einig, dass dieses Problem nunmehr auf die Tagesordnung gesetzt wird und wir gegen den stattfindenden Organhandel vorgehen werden. Es ist nicht zu akzeptieren, dass wir Europol bislang nicht im erforderlichen Umfang einbezogen haben, denn es handelt sich in der Tat um ein Verbrechen. Selbst dort, wo es nicht verboten ist, dürfte es ohne jeden Zweifel kriminell sein, wenn arme Menschen dazu gebracht werden, ihre Nieren zu verkaufen, um ihre Familien zu unterstützen.

Gestatten Sie mir abschließend darauf hinzuweisen, dass wir immer wieder gezwungen sein werden, Klarstellungen vorzunehmen, denn wir sind einem immensen Druck ausgesetzt. So glaube ich, dass Feststellungen wie „Menschen sterben infolge eines chronischen Organmangels“ wenig hilfreich sind, denn die Menschen sterben an Krankheiten. Außerdem werden wir niemals über ausreichend Spenderorgane verfügen. Es gibt Menschen, die Glück haben und ein Spenderorgan erhalten, sodass deren Leben gerettet wird. Wenn wir diesen Anteil erhöhen wollen, müssen wir diesem Bericht zustimmen. Wir werden niemals einen Punkt erreichen, an dem Spenderorgane in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Auch wenn wir europaweit alle Geschwindigkeitsbegrenzungen abschaffen würden, könnte der Bedarf nicht gedeckt werden.

 
  
  

VORSITZ: ADAM BIELAN
Vizepräsident

 
  
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  Jiří Maštálka, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Arzt und Mitglied dieses Hohen Hauses möchte ich zunächst meinem Kollegen, Herrn Adamous, zu seinem ausgezeichneten Bericht und der damit verbundenen Arbeit gratulieren. Das Thema der Organtransplantation und -spende kann durchaus zu kontroversen Diskussionen führen, und die Gründe dafür liegen auf der Hand: Zum einen spielen ethische Aspekte eine Rolle, und zum anderen dürfen wir es nicht zulassen, dass dem medizinischen Fortschritt Einhalt geboten und wir in unserem Vermögen, den Menschen zu helfen, eingeschränkt oder behindert werden.

Ich begrüße die Tatsache, dass der Bericht auf den von mir geschätzten Säulen basiert. Dies sind zum einen die Rechtsinstrumente: Sie müssen garantieren, dass die Organspende auch in Zukunft auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht kommerzialisiert wird. Normen und Vorschriften sind eine gute Sache, sie dürfen die Mitgliedstaaten in ihrer Umsetzung und Optionswahl jedoch nicht einschränken. Die zweite Säule ist die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die ebenso wie in vielen anderen Bereichen ein wesentliches Element ist. Die dritte Säule betrifft die Tatsache, dass ohne die Mitarbeit der Bürger nichts erreicht werden kann. Deshalb begrüße ich die Schritte zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Verbesserung der Transparenz. Das im Bericht genannte gemeinsame Ziel muss die Bekämpfung des illegalen Handels mit allen Mitteln sein. Der Bericht von Herrn Adamou zeigt den Weg hierzu auf.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die hehren Ziele in der Mitteilung der Kommission über Organspende und -transplantation und die politischen Maßnahmen auf EU-Ebene wie auch der Bericht von Herrn Adamou, in dem betont wird, dass die Organspende ein Geschenk sei und dass es wichtig sei, die freie Entscheidung für oder gegen eine Organspende zur Transplantation zu respektieren und zu schützen, reichen nicht aus.

Ebenso wenig ausreichend sind die Bestimmungen, die die Einführung eines europäischen Spenderausweises vorsehen, wenn alle Änderungsanträge zur Orientierung an ethischen und moralischen Grundsätzen in den Dokumenten des Europäischen Parlaments abgelehnt werden. Wenn in der Gesetzgebung moralische Grundsätze fehlen bzw. nicht angewandt werden, verliert unserer Gesellschaft ihre moralische Gesundheit und es kommt zu verschiedenen Formen von Missbrauch in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, auch in der Wissenschaft und in der Medizin.

Neben dem sich ausbreitenden Liberalismus und der Kommerzialisierung sind die gewaltigen sozialen Unterschiede Ursache für den Organhandel und andere Formen von Missbrauch. Es gibt reiche Leute, die sich alles leisten können, auch Organe für eine Transplantation. Und es gibt notleidende Menschen. Sie spenden ihre Organe, weil es vielleicht ihr letzter Ausweg ist oder sie unter Zwang stehen, und damit verringern sie ihre Gesundheits- und Überlebenschancen.

Dieser Zustand lässt sich mit Zusagen über Chancengleichheit und gleichen Zugang zu Gesundheitsdiensten nicht ändern. Es gibt eine Verpflichtung zu wirklicher sozialer Sicherheit und gesetzlichem Schutz von Gesundheit und Leben des Menschen.

 
  
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  Irena Belohorská (NI). – (SK) Meine Damen und Herren! Auch ich möchte Dr. Adamos Adamou zu seinem Bericht gratulieren, der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit einstimmig angenommen wurde. Es hat niemand dagegen gestimmt; und auch keiner der Ausschüsse, die um ihre Stellungnahme gebeten wurden, war dagegen. Dieser einzigartige Konsens ist auch auf die häufigen und langen Aussprachen über diesen Bericht zurückzuführen, die von dem Berichterstatter organisiert wurden, wofür ich ihm danken möchte.

Unsere Aufgabe im Bereich der Organtransplantation hat zwei Seiten. Einerseits wollen wir den Menschen helfen, für die eine Transplantation die einzige Chance ist, um zu überleben, und andererseits ist es unsere Pflicht, den Organhandel zu unterbinden, der eines der schlimmsten Verbrechen darstellt. Wir sind uns darüber im Klaren, dass zurzeit vor allem in den ärmeren Teilen der Welt Organhandel betrieben wird, wo Organspenden für die Armen oft die einzige Überlebenschance sind.

Ich finde es deshalb schockierend, dass in der heutigen Europäischen Union, die auf Werten, Moralvorstellungen und Ethik basiert, Forderungen nach der Legalisierung dieses Handels laut werden. Da die Zahl der erhältlichen Organe – von lebenden oder verstorbenen Spendern – den Bedarf an Organen bei weitem nicht deckt, muss die Zahl der Spender erhöht werden.

Im Gesundheitsprogramm 2008-2013 der Kommission zählt die Auswertung der Befunde nach erfolgter Transplantation zu den prioritären Aufgaben des Gesundheitsschutzes, was bedeutet, dass für diese Zwecke Beihilfen gewährt werden können. Ich begrüße zwar die Möglichkeit, Projekte durch Beihilfen zu finanzieren, habe hier aber einige Bedenken.

Ich weiß, dass diese Aussprache nicht das Gesundheitsprogramm 2008-2013 zum Thema hat, muss aber dennoch auf folgenden Punkt hinweisen. Mich hat die Diskrepanz zwischen der Zahl der genehmigten Projekte und der Zahl der abgeschlossenen Projekte überrascht: Im Jahr 2004 wurden 72 Projekte genehmigt und 9 abgeschlossen; 2005 wurden 61 Projekte genehmigt und 7 abgeschlossen; 2006 wurde von den 87 genehmigten Projekten nicht ein einziges abgeschlossen, und 2007 wurden 6 Projekte genehmigt, und wieder wurde keines abgeschlossen. Gibt es Mechanismen, um die Wirksamkeit der von der Europäischen Union kofinanzierten Projekte zu überprüfen?

 
  
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  Glenis Willmott (PSE). – (EN) Herr Präsident! Die Anzahl menschlicher Organtransplantationen ist in den letzten Jahrzehnten ständig gestiegen. Transplantation ist inzwischen die kostengünstigste Therapie für Patienten mit Nierenversagen im Endstadium. Bei Leber-, Lungen- und Herzversagen ist sie zurzeit die einzig mögliche Therapie.

Transplantationen gehören zu den herausragendsten Errungenschaften der modernen Medizin, und trotzdem sind weniger als 25 % der Bürger des Vereinigten Königreichs registrierte Organspender. Im vergangenen Jahr erhielten rund 2 400 Bürger im Vereinigten Königreich ein neues Organ, aber mehr als tausend Menschen sterben jedes Jahr beim Warten auf ein geeignetes Transplantat.

Organmangel ist ein häufiges Problem überall in Europa, und das grenzübergreifende System zur Unterstützung von Organspenden bedarf eindeutig der Verbesserung. Ich begrüße diesen Bericht daher ganz außerordentlich, besonders aber die Erweiterung des Abschnitts zum Organhandel.

Der Mangel an Spendern hat dazu geführt, dass der Transplantationstourismus in Entwicklungsländer weltweit sprunghaft angestiegen ist. Der internationale Schwarzmarkt für Organe ist attraktiv für Menschen, die auf der Suche nach einer Niere oder anderen Organen sind, und endet in der Ausbeutung der ärmsten oder anderweitig gefährdeten Spender. Hier wurde eine Art Ersatzteillager für Kranke geschaffen. Gelangen die illegalen Organe dann zur Transplantation, wird wenig Rücksicht auf Sicherheitsvorschriften genommen, was sowohl das Leben des Spenders als auch das des Empfängers gefährdet. Britische Zeitungen haben bereits verschiedentlich makabre Webseiten veröffentlicht, wo so genannten Transplantationstouristen sogar Nieren von hingerichteten Häftlingen in China angeboten werden.

Dies sind keine Verbrechen außerhalb unserer Reichweite. Verschiedene europäische Länder betreiben ebenfalls Organhandel, wie zum Beispiel die Republik Moldau, Serbien, die Türkei und Russland. Alle europäischen Regierungen müssen jetzt schärfer gegen solche Schandtaten vorgehen, deshalb beglückwünsche ich Herrn Amadou zu seinem umfassenden und tiefgründigen Bericht.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Berichterstatter zu einem wirklich ausgezeichneten Bericht beglückwünschen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich zu einem wichtigen, jedoch sehr kontroversen Thema äußern, das, obwohl dazu momentan keine Entscheidung ansteht, einmal angesprochen werden muss: und zwar geht es um das Konzept des mutmaßlichen Einverständnisses. Die meisten potenziellen Spenderorgane stehen gar nicht erst bereit, da das System zur Einholung des Einverständnisses von Lebendspendern bzw. deren Verwandten niemals effektiv genug funktionieren wird, um den engen Zeitrahmen, die sensible psychosoziologische Thematik des schmerzlichen Verlustes und die komplexen Formalitäten der Organbeschaffung und des Organtransports zu bewältigen.

Die Lösung des Problems Organmangel bestünde darin, generell jeden Verstorbenen zur Organspende freizugeben, es sei denn, ein naher Verwandter oder der Spender selbst hätte dies zu Lebzeiten ausgeschlossen. Ich weiß, dass dies für den Gesetzgeber nicht leicht zu akzeptieren ist, hoffe jedoch, dass hierüber in Zukunft ernsthaft, vernünftig und realistisch nachgedacht wird angesichts der Perspektive, mit einem derartigen System eine große Anzahl von Menschenleben zu retten.

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Berichterstatter! Wir wissen, dass wir eine größere Nachfrage nach Organen haben, als es Angebote gibt. Doch wir wissen auch gleichzeitig, dass in der Tat nur durch die Gewährleistung der Nichtkommerzialisierung das Angebot wachsen wird. Daher darf es keine Kommerzialisierung geben, und die Aufwandsentschädigung und die Kosten dürfen keine getarnte oder verdeckte Bezahlung werden und sein.

Organhandel wird in der Europäischen Union nicht ernst genommen. Ich bin zwar froh, Frau Kommissarin, dass Sie gesagt haben, dass der Organhandel endlich in den Bericht über Menschenhandel aufgenommen wird. Doch was passiert, wenn ein europäischer Bürger oder eine europäische Bürgerin aus einem Drittstaat – etwa aus den Philippinen oder aus anderen Ländern – mit einem Organ kommt. Dann fragt kein Arzt und kein Krankenhaus, wo dieses Organ herkommt. Er oder sie muss nicht nachweisen, dass dieses Organ nicht aus dem Organhandel stammt. Daher brauchen wir die Rückverfolgbarkeit, um den Organhandel auch wirklich auszuschließen. Das ist die große Verantwortung, die die Europäische Union hat, denn wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in China, in der Ukraine und in anderen Ländern vor der Organmafia Angst haben.

Es ist tragisch, wenn Menschen gezwungen sind, aus Not und Elend ihre Organe zu verkaufen. Genauso tragisch ist es natürlich, wenn Menschen sterben müssen, weil nicht genügend Organe zur Verfügung stehen. Aber wir müssen beide Seiten der Medaille betrachten.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Tod und Krankheit durch eine Organspende zu entgehen, ist eine wunderbare Sache, allerdings stehen nicht ausreichend Organe zur Verfügung. Der Einsatz adulter Stammzellen ist eine viel versprechende Entwicklung, die man im Auge behalten muss. Viele Menschen, die ansonsten eine Organspende benötigt hätten, konnten bislang von der Warteliste gestrichen werden, weil das geschädigte Organ mit Hilfe eigener Stammzellen wieder aufgebaut werden konnte. Im Labor ist es inzwischen gelungen, bei Tieren neue Organe aus körpereigenen Stammzellen zu züchten. Solch ein Ersatz bewirkt beim Empfänger keinerlei Abstoßungsreaktionen.

Ich danke dem Berichterstatter für seine Unterstützung der Änderungsanträge zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Organspende. Aus einer Studie der Kommission zur Rechte Behinderter geht hervor, dass Menschen mit Behinderungen viermal häufiger an therapierbaren Erkrankungen sterben, zu denen auch das Versagen von Organen zählt. Wir müssen gegen diese Art institutionalisierter Diskriminierung vorgehen und allen Menschen einen gerechten, freien und gleichberechtigten Zugang zu Organspenden gewährleisten.

Ich möchte ferner Herrn Derek Rowe und allen Helfern der Irish Air Ambulance gratulieren, die – übrigens ohne Unterstützung durch die irische Regierung – bis zum Jahresende die erste Luftambulanz in Irland in Betrieb nehmen wird. Vorbild dafür war die Cornwall Air Ambulance. Deren erster Einsatz bestand in der Bergung eines Ertrunkenen, der vier seiner Organe zur Spende freigegeben hatte – Organe, die ohne den Einsatz einer Luftambulanz verloren gewesen wären.

 
  
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  Maciej Marian Giertych (NI).(PL) Herr Präsident! Die Transplantologie leidet unter dem Mangel an Organen. Der Nachfrage ist groß, daher ist hier auch viel Geld im Spiel. Und wo es um viel Geld geht, kommt es zu Missbrauch. Dadurch entstehen neue Formen von Kriminalität. Es kommt vor, dass Organe von armen Spendern gekauft werden – für ein paar Cent bekommt man Nieren für eine Transplantation. Man hört, dass Hingerichteten Organe entnommen werden, ohne dass sie um ihr Einverständnis gefragt wurden. Man hört, dass potenzielle Spender entführt und umgebracht werden, um an deren Organe zu kommen. In manchen Fällen wird der Eintritt des Todes beschleunigt, um Organe zu entnehmen. Darauf will ich näher eingehen.

Mit der Transplantologie wurde die Definition des Todes geändert. Der Hirntod wurde als Kriterium festgelegt – erstmals 1968 in Boston als so genanntes Harvard-Kriterium. Seitdem wurden weitere Kriterien für den Hirntod eingeführt und mit jedem neuen lockerer definiert. Der Ausfall der Hirnaktivität ist keine Beobachtung, sondern eine Prognose. Um das festzustellen, werden lebenserhaltende Apparaturen abgeschaltet, und das allein kann den Tod herbeiführen. Manchmal wird zur Organentnahme von angeblich Toten ein Anästhesist herangezogen, damit die Entnahme dem Leichnam keine Schmerzen bereitet.

Was wir brauchen, ist eine strengere und keine liberalere Definition des Todes. Jemandem das Leben zu nehmen, um ein anderes Leben zu retten, ist nicht hinnehmbar.

 
  
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  Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident! Wenn wir gesundheitspolitisch vernetzt handeln wollen, dann kommt die Aufforderung an die Kommission, einen Richtlinienvorschlag für Organspenden und Transplantationen vorzulegen, rechtzeitig. Das in einigen Mitgliedstaaten noch völlig unzureichende Organangebot führt in vielen Fällen zu mehrjährigen Wartezeiten mit tödlichem Ausgang. Schon zwanzig bis dreißig Organspenden von Verstorbenen und Lebendorganspenden pro einer Million Einwohner könnten für die Europäische Union eine gute Versorgung sichern.

Aber: Wesentliche Voraussetzung dafür ist ein Transplantationsgesetz, das die Organentnahme bei Toten sichert. Es sei denn, es wurde schon zu Lebzeiten des Verstorbenen Widerspruch eingelegt. Nur Mitgliedstaaten mit einer derartigen Gesetzesgrundlage haben eine Chance, das Problem europäisch fair zu regeln. Das sind zurzeit elf. Artikel 38 bzw. der Abänderungsantrag dazu konterkarieren diese Lösung. In Österreich wird zum Beispiel trotz unserer Rechtssicherheit für die Organentnahme noch zusätzlich von eigens dafür psychologisch geschulten Intensivmedizinern mit den Angehörigen gesprochen, und das mit großem Erfolg. Bei Nichtakzeptanz der Hinterbliebenen wird aber dann auch deren Standpunkt akzeptiert.

Wird das aber anders gehandhabt – wie zum Beispiel in Österreichs größtem Nachbarland –, dann kommt es zu größten Versorgungsproblemen, und damit wird das Ganze zu einem europäischen Problem. Funktionierende Organentnahme setzt eine in ganz Europa gleiche Entnahmeregelung und eine national kontrollierte, transparente und gerechte Organzuteilung voraus. Sorgen wir nicht dafür, bleibt alles andere Makulatur und Willkür und wird im schlimmsten Fall zum fragwürdigen Geschäft ärmerer, hauptsächlich nicht europäischer Länder.

Ich sage Ihnen das, weil ich in Österreich als Gesundheitsminister für die Organisation dieser Frage verantwortlich war und wir heute damit gute Erfahrungen haben. Das, was das Europäische Parlament jetzt vorlegt, reicht nicht aus, um das Problem europäisch zu lösen. Ich erwarte mir mehr von Ihnen, Frau Kommissarin – hoffentlich!

 
  
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  Johannes Blokland (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Meine Vorredner merkten bereits an, welch sensibles Thema die Organspende ist. Zudem ist es eine Thematik, die nach meinem Dafürhalten weitgehend auf der Ebene der Mitgliedstaaten behandelt werden sollte. Gleichwohl kann ein europäischer Ansatz vornehmlich auf dem Gebiet der Qualitätskriterien und des Informationsaustauschs sinnvoll sein. Gegenüber illegalem Organhandel müssen wir eine harte Linie verfolgen. Der Initiativbericht von Herrn Adamou liefert hierzu einen nicht unbedeutenden Beitrag, wofür ich ihm meinen Dank aussprechen möchte.

Einige Kolleginnen und Kollegen haben sich für die Einführung eines „Opt-out“-Systems ausgesprochen, gegen das ich jedoch ernste Vorbehalte hege. Wir dürfen niemanden zu einer Entscheidung über eine Organspende drängen, wenn der potenzielle Spender selbst noch keine klare und verantwortungsbewusste Abwägung getroffen hat. Ich begrüße es, dass dieser Punkt im vorliegenden Entschließungsantrag den Mitgliedstaaten überantwortet wird.

Zum Schluss möchte ich meine Unterstützung für die Änderungsanträge bekunden, die von Frau Sinnot, den Herren Liese, Bowis und anderen zu den nachgewiesenen Vorteilen der Verwendung adulter Stammzellen eingebracht wurden.

 
  
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  Anne Ferreira (PSE). (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Zunächst möchte ich Herrn Adamou für seine Arbeit danken.

Wenn eines der Ziele dieses Berichts darin besteht, Organspenden auch über die Grenzen hinweg zu ermöglichen und die Transplantationssicherheit zu gewährleisten, so stellt die Selbstversorgung innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten und der Europäischen Union ganz klar das Hauptproblem dar. Der Organmangel betrifft alle Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße. Diese Situation mit dramatischen Folgen für all diejenigen, die auf eine Transplantation warten, ist zwar eine Ursache für den Organhandel, aber nicht die einzige. Offenbar ist der Organhandel in erster Linie auf den Marktwert der Organe zurückzuführen.

Um dieser Situation zumindest in der Europäischen Union abzuhelfen, müssen wir uns von drei Grundsätzen leiten lassen: Kostenfreiheit, Freiwilligkeit, Anonymität. Wenn keine Vermarktung menschlicher Organe möglich ist, wird der Handel schwieriger. Und wenn wir dieses Grundproblem des Mangels, wie es im Bericht betont wird, angehen möchten, müssen wir nicht nur echte Öffentlichkeitskampagnen durchführen, sondern auch noch mehr potenzielle Spender für dieses Thema sensibilisieren. Einige Mitgliedstaaten haben uns hier bereits Wege aufgezeigt.

Erinnern wir uns daran, dass wir im Zusammenhang mit der Blutspende, wo es in Europa dieselben Engpässe gibt, bereits vor einigen Jahren gefordert haben, jeder Mitgliedstaat müsse mit Kampagnen zur Blutspende aufrufen. Was ist aus dieser Forderung geworden? Können wir uns auf diesbezügliche Erfahrungen stützen und sie ausweiten oder gar verbessern, um sie für die Organspende zu nutzen?

Ich möchte jedoch zwei Punkte herausstreichen, die mir Probleme bereiten. Der erste betrifft den Spenderausweis, der unzureichend ist, der zweite die Lebendspender, die meines Erachtens besser betreut werden müssen. Diese beiden Punkte unterstreichen die Rolle und die wichtige Aufgabe der Ärzte und Chirurgen.

Schließlich wird in diesem Bericht auch auf die therapeutischen Möglichkeiten der Verwendung von adulten Stammzellen hingewiesen. Lassen Sie mich außerdem auf Einsatzmöglichkeiten von Nabelschnurblut in der Blutkrebsbehandlung hinweisen, die Knochenmarktransplantationen ersetzen könnten. Diesen Weg sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Ich hatte dies anlässlich Ihrer Anhörung, Frau Kommissarin, bereits erwähnt.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM). – (SV) Herr Präsident! Die Frage der Organspende ist eine ethisch sensible Frage, die von nationalen Werten bestimmt werden muss. Eine Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg kann Qualität und Sicherheit gewährleisten, aber die Entscheidung über die Spende oder Entgegennahme von Organen muss bei den Betroffenen beziehungsweise ihren Angehörigen liegen, denn sie hat ihre Wurzeln oftmals in einem kulturellen Kontext.

Der vorgeschlagene europäische Organspenderausweis ist unangebracht, da die Regeln für die Zustimmung, die Verteilung und die Organisationsstruktur in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Das Gesundheitswesen ist eine nationale Angelegenheit und muss es auch bleiben. Allerdings befürwortet die schwedische Juniliste einen freiwilligen Austausch von Organen und Wissen zwischen den entsprechenden Organisationen der Mitgliedstaaten.

Die vom Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Debatte über Organspenden, der Einrichtung nationaler „Transplantations-Hotlines“, einer positiven Medienberichterstattung zu Organspenden sowie zur Schulung von bekannten Sportlerinnen und Sportlern mögen gerechtfertigt sein, aber solche Maßnahmen müssen – ausgehend vom gesellschaftlichen Klima in den einzelnen Ländern – von den Mitgliedstaaten selbst beschlossen werden.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE). – (SK) Ich möchte meinem Kollegen Herrn Adamou herzlich gratulieren. Wegen des Organmangels sind manche schnell mit kriminellen Methoden zur Hand. Sie verwandeln die Sorge um den Menschen in einen lukrativen Handel mit menschlichen Organen, und Kinder sind am stärksten gefährdet.

Vor zwei Wochen habe ich in der Slowakei einen Aufruf gestartet, und jetzt fordere ich das Europäische Parlament und die Europäische Kommission auf, das Bewusstsein der Eltern für die Gefahren, die ihren Kindern drohen, durch breit angelegte Kampagnen zu schärfen. Wir müssen eine gesamteuropäische Kampagne unter dem Motto „Wissen Sie, wo Ihr Kind gerade ist?“ auf den Weg bringen.

Damit könnten wir das Verantwortungsbewusstsein der Eltern gegenüber ihren Kindern stärken. Wir müssen dieses Thema sehr ernst nehmen, und die Europäische Union ist gehalten, mit entsprechenden Maßnahmen auf den grenzüberschreitenden illegalen Handel mit menschlichen Organen zu reagieren.

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE). – (HU) Zu viele Menschen müssen sterben oder leiden, weil nicht rechtzeitig Spenderorgane zur Transplantation zur Verfügung stehen. Für viele Menschen wäre die Verwendung ihrer Organe nach dem Tod kein ethisches Problem, wenn sie wüssten, das dies möglich ist, aber da die Informationen noch unzureichend sind, spenden sie ihre Organe nicht. Selbstverständlich muss jeder die Entscheidung für sich selbst treffen, keiner kann über den Anderen entscheiden oder ihn zwingen. Die Bürger unserer Länder müssen jedoch wissen, dass, wenn sie keine Vorkehrungen für die Organspende treffen, angesichts der unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten Transplantationen in einigen Ländern zulässig sind, in anderen jedoch nicht. Ich begrüße den Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Ernennung eines rechtlichen Vertreters für die Entscheidung über die Verwendung von Organen nach dem Tode, wenn der Verstorbene keine andere Verfügung getroffen hat. Der illegale Organhandel ist ein widerliches Verbrechen in Verbindung mit der Organtransplantation. Um das zu verhindern, sind kategorische Maßnahmen erforderlich, insbesondere, wenn es um Länder geht, die als Verbündete des Westens gelten. Ein Vertuschen dieser Verbrechen käme einer kollektiven Schande gleich.

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE). – (ET) Organtransplantationen müssen schnell vorgenommen werden. Zwischen der Organentnahme und der Transplantation dürfen nur wenige Stunden vergehen. Deshalb kommt dem öffentlichen Bewusstsein und der öffentlichen Meinung eine entscheidende Rolle bei der Organspende zu.

Die Organspende und -transplantation sind medizinische Verfahren, deren Weiterentwicklung die umfassende Einbeziehung und stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit erfordert. Der effektivste Weg zur Erhöhung der öffentlichen Spendenbereitschaft ist offensichtlich die Verbesserung des Wissensstandes der Menschen und der Medien zum Thema Transplantation. Das muss der erste Schritt sein.

Zweitens möchte ich unterstreichen, dass Verbesserungen auf diesem Gebiet vonnöten sind, da es derzeit keine gesamteuropäische Koordination des Organaustausches gibt. Insbesondere muss das gegenwärtige System für den Organaustausch zwischen den Mitgliedstaaten koordiniert werden, zum Beispiel mit Hilfe eines europäischen Organspenderausweises oder einer europäischen Hotline.

 
  
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  Sylwester Chruszcz (NI).(PL) Herr Präsident! Wie ich sehe, stimmen wir alle darin überein, dass Organtransplantationen nicht zu einer kommerziellen Tätigkeit werden dürfen. Jede kommerzielle Nutzung von Organen ist einfach nicht ethisch und mit den menschlichen Grundwerten unvereinbar. Die ungeheuere Nachfrage nach Organen für Transplantationen kann zu krankhaftem Verhalten oder sogar zu Verbrechen führen. In ganz Europa herrschte unlängst Empörung über die Passagen in dem Buch von Carla Del Ponte, in denen sie von albanischen Terroristen erzählt, die serbische Bürger aus dem Kosovo für kommerzielle Transplantationen missbrauchten. Mit diesem Problem sollten sich das Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union befassen. Das bewusste Einverständnis des Spenders muss nach meiner Überzeugung stets Bedingung für die Organspende und -transplantation sein. Diese Lösung muss in Europa sichergestellt sein und zur Norm werden.

 
  
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  Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist möglicherweise nicht allen bekannt, dass die weltweit erste Organtransplantation 1902 in Wien von Imre Ulmann, einem Arzt ungarischer Herkunft durchgeführt wurde. Diese spezielle Verbindung mit der österreichischen Hauptstadt besteht seit dieser Zeit, und sie ist so eng, dass Lungentransplantationen an ungarischen Patienten immer noch in Wien durchgeführt werden, obgleich die personellen und technischen Voraussetzungen dafür in beiden Ländern annähernd gleich sind. Aber warum auch nicht? Es ist dreimal teurer, zudem ist die Patientenzahl begrenzt. Es steht außer Frage, dass die Transplantationskoordinatoren aus den Zentren für Intensivmedizin der europäischen Krankenhäuser kommen müssen. Davon haben wir in Ungarn zurzeit genau Null, während Spanien Angaben zufolge über 156 verfügt. Auf dem Gebiet der Herztransplantationen hat mein Land hervorragende Ergebnisse vorzuweisen und kann bei internationalen Vergleichen sehr gut mithalten, im europäischen Maßstab sind wir jedoch im unteren Bereich zu finden. Gründe dafür sind fehlende Spender, nicht vorhandene Ausrüstungen und Geräte, der unzureichende Flugverkehr und ein Mangel an erforderlichen Humanressourcen. Ich hoffe, dass dieser Bericht einen Beitrag zur Überwindung dieser Anomalien leistet, denn das Problem liegt nicht in unseren Herzen, sondern in unseren Köpfen. Vielen Dank, ich empfehle die Annahme des Berichts.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Berichterstatter für seinen Bericht.

Heute Abend warten 700 Menschen in Schottland auf eine Organtransplantation: das heißt, 700 Familien warten auf den ersehnten Anruf, der das Leben des geliebten Angehörigen retten könnte.

Bei diesem sensiblen Thema müssen wir unbedingt einen Konsens finden, und es wäre traurig, wenn Mitgliedstaaten dem nicht zustimmen könnten. Ich schließe mich der Meinung von Herrn Matsakis an und denke, das Organspendesystem müsste so gestaltet werden, dass automatisch jeder als Organspender in Frage kommt, wenn er sich nicht vorher bewusst dagegen entscheidet. Das würde die Beschaffung von Organen außerordentlich erleichtern, besonders bei jungen Menschen und ethnischen Minderheiten, wo der Organmangel am akutesten ist. Ein solches System könnte dazu beitragen, Menschenleben in Europa zu retten. Auch wenn ich grundsätzlich den Aktionsplan der Kommission befürworte – lassen Sie uns dafür sorgen, dass nicht zu wenig zu spät getan wird.

 
  
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  Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Dies war eine sehr interessante und lebhafte Aussprache, was angesichts des Ernstes und der Bedeutung dieses Problems nicht verwunderlich ist.

Viele Themen wurden angesprochen. Ich werde versuchen, auf einige von ihnen einzugehen. Die Nicht-Kommerzialisierung von Organen ist ein sehr wichtiges Thema und ich glaube und stimme zu, dass Organspenden altruistisch und auf freiwilliger Basis erfolgen sollten. Deshalb sollte natürlich auch der Erwerb eines Spenderausweises freiwillig sein, und dies gilt auch für den Europäischen Spenderausweis, den wir in unseren Aktionsplan aufnehmen wollen.

Einige der Mitgliedstaaten können auf bewährte Verfahren verweisen, und sie sollten auch in anderen Staaten der EU eingeführt werden, damit alle daraus Nutzen ziehen können. Die Richtlinie der Kommission zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards wird, und das versichere ich Ihnen, flexibel genug sein, sodass sie keinen negativen Einfluss auf die Bereitschaft zur Organspende hat und trotzdem grundlegende Anforderungen innerhalb der gesamten Europäischen Union erfüllt. Gleichzeitig wird auch das Konzept der Rückverfolgbarkeit in die Richtlinie Eingang finden.

Eine ganz sensible Thematik ist die Zustimmung zur Organspende, weil hier lokale und kulturelle Einstellungen zu Organspenden und Transplantation berücksichtigt werden müssen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es in der Verantwortung der nationalen Behörden liegt, über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren bezüglich der Zustimmung zur Spende zu entscheiden und die Bürger des jeweiligen Landes über ihre diesbezüglichen Rechte aufzuklären.

Ich bin der Meinung, dass sich die Verwendung von Stammzellen aus Nabelschnurblut als nützlich bei der Behandlung einiger bösartiger Erkrankungen erwiesen hat, beispielsweise bei Krebs. Die Kommission unterstützt die Einrichtung von Nabelschnurblutbanken und die Nutzung dieser Technologie.

Meines Erachtens es außerdem wichtig, die europäische Bevölkerung für dieses Thema zu sensibilisieren, um auf diese Weise sowohl die Anzahl von Lebendspendern als auch Organspenden von Verstorbenen zu erhöhen – denn damit bekämpfen wir, wie ich bereits erwähnte, indirekt den illegalen Handel mit Organen. Um Transplantationstourismus zu verhindern, müssen wir die Bürger über die Gefahren bezüglich Organsicherheit und die daraus erwachsenden ethischen Probleme aufklären. Denn wie wir wissen, werden in vielen Ländern der Dritten Welt die Ärmsten und am meisten Gefährdeten zum Zweck der Organbeschaffung ausgebeutet.

Abschließend möchte ich Ihnen, verehrte Abgeordnete, nochmals für diesen konstruktiven Bericht danken. Ganz besonders möchte ich das hauptsächliche Ziel der Rettung von Menschenleben herausstellen und dabei auch die bedeutenden wissenschaftlichen Fortschritte im Bereich der Organspende würdigen.

Ich freue mich daher auf eine weitere intensive und konstruktive Zusammenarbeit und darauf, diesem Hohen Haus noch in diesem Jahr den Vorschlag der Kommission präsentieren zu können.

 
  
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  Adamos Adamou, Berichterstatter . – (EL) Herr Präsident! Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich zu diesem besonders schwierigen Thema geäußert haben, und dann selbst noch einige Bemerkungen hinzufügen.

Herr Maaten und andere haben den europäischen Organspenderausweis angesprochen, den wir in Ergänzung zu den Systemen der Mitgliedstaaten gefordert haben. Herr Maaten hat einige richtige Zahlen genannt: 80 % der befragten Bürger stimmen dem Ausweis zu, aber nur 12 % besitzen selbst einen Spenderausweis. Eine andere Statistik macht uns allerdings Sorgen: 50 % derjenigen, die einen Organspenderausweis hatten, konnten in dem Moment, in dem sie als Spender fungieren sollten, ihre Organe nicht zur Verfügung stellen, weil ihre Familien dagegen waren. Dieses sind demnach Probleme, die sich möglicherweise auch mit einem europäischen Spenderausweis nicht lösen lassen.

Das von Herrn Matsakis aufgegriffene Thema der „mutmaßlichen Zustimmung“ muss von den Mitgliedstaaten entschieden werden. Nach Ansicht meiner Kollegin, die über die Situation in Schottland berichtet hat, löst die mutmaßliche Zustimmung das Problem. Es ist die Entscheidung der Mitgliedstaaten, ob sie eine derartige Maßnahme einführen wollen. Wir sollten dabei das Subsidiaritätsprinzip im Blick behalten. In diesem Fall müssen wir prüfen, welche Systeme erfolgreich waren, so dass wir Erfahrungen und Vorgehensweisen austauschen können, wie im Fall von Spanien, auf den Frau Sornosa Martínez eingegangen ist. Warum haben wir in verschiedenen Krankenhäusern keine Koordinatoren, spezialisierten Ärzte und Krankenschwestern, die potentielle Spender erkennen können, so dass Transplantationen erfolgen und wir somit das Organangebot erhöhen können? Frau Auken, die zurzeit nicht hier ist, vertrat die Auffassung, dass wir den Mangel an Organspenden niemals ausgleichen werden können. Als Arzt und Wissenschaftler lautet meine Antwort darauf, dass ich oder zukünftige Generationen vielleicht den Tag nicht mehr erleben werden, dass es aber in künftigen Jahrzehnten möglich sein wird, das gewünschte Organ aus körpereigenen Zellen herzustellen, sei es aus der Haut oder anderen Körperteilen.

Herr Kommissar, Sie haben von den Nabelschnurblutzellen und ihrer Lagerung gesprochen. Wir müssen unbedingt vermeiden, dass diese in die Hände von privaten Firmen fallen, die Profit daraus schlagen. In meinem Land, Zypern, bietet die Karaiskakio Foundation diese Leistungen umsonst an. Außerdem gibt es drei private Firmen, die von Eltern Geld dafür verlangen, dass sie Nabelschnurblutzellen aufbewahren. Bei diesen Zellen handelt es sich auch um Präkursor- und Stammzellen; diese sind, wie Sie wissen, sehr wertvoll.

Was kann ich zu der Bemerkung zum Handel sagen? Mein Kollege hat den Bericht von Carla Del Ponte erwähnt. Ehrlich gesagt hätte ich erwartet, diesen Bericht früher zu Gesicht zu bekommen. Natürlich ist es ein weiterer Beweis dafür, dass Organhandel auch innerhalb des erweiterten Europas stattfindet.

Ich danke Ihnen allen noch einmal. Ich denke, dass es für uns als europäische Bürger jetzt Zeit wird zu handeln. Wir müssen das Bewusstsein der Menschen um uns herum mobilisieren, koordinieren und stärken und mit gutem Beispiel voran gehen: Wir müssen selbst Organspender werden.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 22. April 2008, statt.

Schriftliche Erklärungen (Art. 142)

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. (BG) Ich möchte meiner tiefen Zufriedenheit mit dem Bericht von Herrn Adamou Ausdruck verleihen und stimme mit ihm überein, dass die Reduzierung des Organmangels die größte Herausforderung an die EU-Mitgliedstaaten im Bereich Organtransplantation ist.

Am 09.04.2008 habe ich zusammen mit meinen Kollegen von der ATAKA-Partei, Dimitar Styanov und Desislav Chukolov, eine schriftliche Erklärung vorgelegt, in der wir die nach Aufklärung erteilte Einwilligung zur Organ-, Gewebe- und Zellspende in Bulgarien unterstützen und die Europäische Kommission zur Erarbeitung eines Vorschlags zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Organspende auffordern. Neben den bestehenden nationalen Systemen wird die Einführung eines europäischen Organspenderausweises zur schnellen Identifizierung der Spender und somit zu einer besseren Verfügbarkeit des benötigten Transplantationsmaterials beitragen. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Organspende und –transplantation, die Einführung einheitlicher europäischer Rechtsvorschriften und die strikte strafrechtliche Verfolgung aller am Organhandel Beteiligten einschließlich des medizinischen Personals werden die Prozesse der Organspende und der Einwilligung nach entsprechender Aufklärung absichern.

Herr Abgeordneter, ich gratuliere Ihnen nochmals zu Ihrem Bericht.

 
  
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  Titus Corlăţean (PSE), schriftlich. (RO) Unterstützung des Vorschlags einer Entschließung des Europäischen Parlaments zu politischen Maßnahmen für Organspenden und Transplantation auf der Ebene der Europäischen Union

Ich fordere die Europäische Kommission auf, eine breiter angelegte Richtlinie vorzuschlagen, die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für die Spende und den Transport von Organen in der Europäischen Union festlegt. Diese Richtlinie würde auch Methoden enthalten, um einem potentiellen Missbrauch vorzubeugen.

Der neue Rechtsetzungsakt sollte die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der derzeitigen Situation ergänzen und verstärken, indem er Verhaltensregeln auf europäischer Ebene vorschreibt, die dem Fortschritt der Medizin Rechnung tragen.

Ich fordere die Beteiligung der Mitgliedstaaten, darunter meines eigenen Mitgliedsstaates Rumänien, bei der Aufklärung der Bürger, damit sie sich stärker der Vorteile von Organspenden bewusst werden und erkennen, dass mithilfe von Organspenden und Transplantationen Leben gerettet werden können.

Ich unterstütze außerdem die Beteiligung der Europäischen Kommission bei der Organisation von öffentlichen Debatten gemeinsam mit den entsprechenden europäischen Nichtregierungsorganisationen, wodurch sowohl im Hinblick auf die Kommunikationskampagne als auch auf die Anwendung der Erfahrungen und bewährten Methoden der Mitgliedstaaten die besten Lösungen gefunden werden sollten.

Rasches Handeln ist in diesen Fällen von essentieller Bedeutung. Dafür ist es notwendig, die medizinischen Systeme auf nationaler Ebene besser zu organisieren und die Mitarbeiter des Rettungsdienstes für Notfälle dieser Art zu sensibilisieren.

 
  
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  Neena Gill (PSE), schriftlich. (EN) Dies ist ein außerordentlich wichtiger Bericht und eine echte Möglichkeit, Menschenleben zu retten. Der chronische Organmangel überall in Europa verursacht jährlich 60 000 vermeidbare Todesfälle.

Hier sind unverzügliche Maßnahmen erforderlich:

1. Die Beseitigung von Beschränkungen für Organspenden und eine verbesserte Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten sowie die Erhöhung der Anzahl qualitativ sicherer Organe zur Transplantation. Erforderlich ist eine Richtlinie der Kommission, die Mehrwert schafft und EU-weit Qualitäts- und Sicherheitsstandards festlegt, die die bereits existierenden Regelungen in den Mitgliedstaaten ergänzen.

2. Die Ermutigung der Mitgliedstaaten, sich bei Organspenden für ein „Opt-Out“-System statt für ein „Opt-In”-System zu entscheiden. Dies würde den Organmangel in den Mittelpunkt rücken und mehr Menschen zum aktiven Umdenken in dieser Problematik bewegen.

3. Ich begrüße nachdrücklich den Schwerpunkt, den dieser Bericht auf den illegalen Organhandel legt. Besondere Sorgen bereitet mir die Tatsache, dass es oftmals die Ärmsten sind, die Organe spenden müssen. Wir müssen dieser grausamen Ausbeutung von Armut ein Ende setzen und die unschuldigen Opfer schützen, die trickreich in den Verkauf ihrer Organe getrieben werden. Dies ist nicht nur in Entwicklungsländern ein Problem, sondern auch in den Ländern Osteuropas. Ich bin dafür, dass Europol und Interpol strengstens gegen diesen illegalen Handel vorgehen.

 
  
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  Katalin Lévai (PSE), schriftlich. (HU) Ich begrüße den Bericht von Herrn Adamos Adamou über Organspende und Organhandel. Obgleich zwischen den Mitgliedstaaten oftmals leider deutliche Unterschiede im technischen Fachwissen auf diesem Gebiet festzustellen sind, ist in den letzten Jahrzehnten eine starke Zunahme in der Verwendung menschlicher Organe für Transplantationen zu verzeichnen. In Westeuropa sind rund 40 000 Menschen auf Wartelisten registriert, und als Folge dessen hat sich in den ärmeren Regionen der osteuropäischen Länder der Organhandel zu einer Quelle des Lebensunterhalts entwickelt.

Der europäische Organspenderausweis ist eine gute legale Lösung des Spenderproblems, aber die Bekämpfung des Menschenhandels und des Organhandels erfordert drastischere Maßnahmen. Angesichts dessen, dass es trotz einzelner Versuche keine einfach zu handhabende Übersicht über für Transplantationen zur Verfügung stehende Organe gibt, auch nicht auf Länderebene, ist die Einführung eines im Internet zugänglichen Zertifikats, ähnlich dem Schengen-System, das in der gesamten Europäischen Union Gültigkeit hat und auf medizinischen Gutachten und einer einheitlichen Transplantationsdatenbank der Europäischen Union beruht, dringend geboten. Zertifizierten Einrichtungen, die legal Transplantationen menschlicher Organe vornehmen, stünden diese Leben spendenden Informationen sofort zur Verfügung, und sie könnten zweiseitige Abkommen abschließen, wodurch verhindert wird, dass arme und verletzliche Menschen zu Opfern des Organhandels werden.

Die Schaffung einer Datenbank ist eine unumgängliche Notwendigkeit, damit die in verschiedenen Ländern zur Verfügung stehenden Organe genutzt werden können. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten ihre Rechtsvorschriften, die dies verhindern, unbedingt ändern.

Ferner ist wichtig, dass die Organspende weiterhin streng auf „nichtkommerzieller“ Basis erfolgt, jedoch sind Bedingungen zu definieren, unter denen eine finanzielle Entschädigung angeboten werden kann.

 
  
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  Joseph Muscat (PSE), schriftlich. – (MT) Unterlassene oder zu spät ergriffene Maßnahmen auf dem Gebiet der Organspenden kosten Menschenleben, die gerettet werden könnten.

Als Europäer müssen wir mehr voneinander lernen. Außerdem können die Länder, die Erfahrungen und Infrastrukturen auf diesem Gebiet haben, anderen Ländern wie Malta, die nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, helfen, insbesondere wenn es um seltene Krankheiten geht.

In letzter Zeit hat der Fall des kleinen Jamie Zammit die Malteser und Gozitaner besonders bewegt. Jamie hat Probleme, einen Spender zu finden, um von der Erbkrankheit Fanconi-Anämie geheilt zu werden, weil es in Malta zurzeit kein Register für Rückenmarkspender gibt.

Die maltesische Regierung hat nun verkündet, dass dieses Register eingerichtet werden soll. Das ist eine gute Nachricht. Für die Einrichtung dieses Registers benötigen wir aber das Spezialverfahren HLA-Typisierung, über das Malta noch nicht verfügt, sowie eine längere Unterweisung in anderen Ländern, damit es eingeführt werden kann.

Im Namen der europäischen Solidarität rufe ich dazu auf, Malta alle erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen, bis das System in unserem Land eingeführt ist, damit wir so viele unschuldige Leben retten können wie möglich.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. – (RO) Der Mangel an Spenderorganen, der zu einer schnellen Entwicklung von Organvermarktung und -tourismus geführt hat, stellt für die Europäische Union ein wesentliches Gesundheitsproblem dar. Der Organhandel ist auf eine Kombination von Gründen zurückzuführen, wie Armut, Korruption und Kriminalität, weshalb die Länder Osteuropas diesem Problem am meisten ausgesetzt sind. Um diesen „Transplantations-Tourismus“ zu verhindern, heißt es im Bericht des Umweltausschusses, dass Organspenden freiwillig und aus altruistischen Gründen erfolgen und nicht zu einer Profitquelle für die Spender werden sollten. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um die ärmsten und hilfsbedürftigsten Spender zu schützen, damit diese nicht zu Opfern des Organhandels werden.

Trotz allem bestehen zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Organisation von Organspende und -transplantation, beim Kreis der Spender und den Quellen der Organbeschaffung wesentliche Unterschiede. So ist zum Beispiel die geringe Spenderzahl in Rumänien darauf zurückzuführen, dass es hier kein wirksames System zur Erfassung der Spender gibt, und keine Ärzte, die die Organisation von Transplantationen koordinieren könnten. Aus diesem Grund beträgt die durchschnittliche Spenderzahl in Europa immerhin 20 je 1 Million Einwohner, in Rumänien aber nur 0,5. Wir sind auf angemessene technische und logistische Infrastrukturen sowie auf psychologische und organisatorische Unterstützung angewiesen, um das Missverhältnis zwischen Nachfrage und Angebot zu korrigieren.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE), schriftlich. – Derzeit sind knapp 1000 Patienten in Österreich zur Transplantation angemeldet. Leider erleben nicht alle dieser schwerkranken Patienten die rettende Transplantation.

Jährlich versterben etwa 150 Patienten während der Wartezeit, da die Zahl der verfügbaren Spende-Organe sehr limitiert ist. Organmangel ist eine große Herausforderung, vor der wir in Europa stehen. Aus diesen Gründen ist eine Richtlinie zur Qualität und Sicherheit von Organspenden erforderlich. Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Austausch guter Praktiken sind jedoch genauso notwendig. Derzeit bestehen innerhalb Europas erhebliche Unterschiede in der Zahl der Organspenden sowie der Transplantationsquote. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sollte sich darauf konzentrieren, die effizientesten Systeme zu ermitteln, Erfahrungen auszutauschen und bewährte Verfahren zu fördern. Die Mitgliedstaaten müssen voneinander lernen.

Ich bin davon überzeugt, dass die Lebendspende immer nur komplementär zur Post-mortem-Spende bleiben sollte. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Spenden freiwillig bleiben und unentgeltlich erfolgen. Geldtransfers zwischen Spender und Empfänger sind unakzeptabel. Kommission und Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um Transplantationstourismus und den illegalen Organhandel besser zu bekämpfen.

 

19. Die Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Marian Harkin im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung über Freiwilligentätigkeit als Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (2007/2149(INI)) (A6-0070/2008).

 
  
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  Marian Harkin, Berichterstatterin. (EN) Herr Präsident! Ich danke Ihnen, dass Sie mir Gelegenheit geben, mich kurz zu meinem Bericht über die Freiwilligentätigkeit und den Beitrag, den diese zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt leistet, zu äußern.

Vor allem danke ich meinen Kollegen im Ausschuss für regionale Entwicklung für ihre ausgezeichnete Zusammenarbeit bei diesem Bericht, und ganz besonders den Schattenberichterstattern. Gleichfalls möchte ich mich bei den Mitarbeitern der Kommission, der ALDE-Fraktion sowie des Parlaments, die im Ausschuss für regionale Entwicklung tätig sind, für ihr Interesse und ihre Unterstützung bedanken.

Mehr als 100 Millionen europäische Freiwillige – das ist eine unglaubliche Zahl! Angaben der Kommission zufolge engagiert sich ein Drittel bis die Hälfte der europäischen Bürger in irgendeiner Weise auf freiwilliger Basis. Meiner Ansicht nach tragen wir als Institution die Verantwortung, diese freiwillige Arbeit anzuerkennen, zu schätzen und zu unterstützen, so oft sich die Möglichkeit dazu bietet.

Freiwilligentätigkeit ist in vielerlei Hinsicht einzigartig: Sie steht allen Menschen offen und wird aus freiem Willen verrichtet; sie trägt zum sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt bei, und sie erfüllt einen der wichtigsten Werte in Europa – die Solidarität – mit Leben. Ob es der Einzelne ist, der seinem älteren Nachbarn Essen auf Rädern bringt, oder ob sich Tausende bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Waldbränden engagieren, Freiwillige können helfen, Gemeinschaften zu bilden und der Entfremdung entgegenzuwirken.

An Freiwilligentätigkeiten beteiligen sich Menschen aller Generationen. Sie ist eine Ressource, die manchmal auch verborgen in Gemeinschaften, Organisationen und Netzwerken schlummert. Sie ist Energie, die zwar in jedem von uns steckt, jedoch nur dann freigesetzt wird, wenn wir uns zusammen mit anderen engagieren. Freiwilligentätigkeit ist, meiner Meinung nach, die wertvollste Form von erneuerbarer Energie.

Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Freiwilligentätigkeit und aktiver Bürgerschaft: Freiwilligentätigkeiten sind ein konkreter Ausdruck der partizipativen Demokratie. In diesem Parlament vertreten wir unsere Bürger, und wir als Politiker engagieren uns in der repräsentativen Demokratie. Manchmal jedoch vernachlässigen wir die andere Seite, die auch dazu gehört: die partizipative Demokratie. Hier wirken die Bürger durch ihre Aktivitäten am demokratischen Prozess mit, und freiwillige Arbeit unterstützt diesen wichtigen Prozess.

Aber zurück zu meinem Bericht: Er enthält eine Reihe praktischer Vorschläge zur Schaffung von Mehrwert auf europäischer Ebene. Hier kommt der Europäischen Kommission eine wichtige Aufgabe zu: Sie muss in allen Mitgliedstaaten die Einhaltung des Partnerschaftsgrundsatzes gewährleisten, der in den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft verankert ist, und dafür sorgen, dass wir uns nicht mehr der Illusion von der Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen, Freiwilligengruppen usw. hingeben, wie das in vielen Mitgliedstaaten noch der Fall ist.

Ich denke auch, dass wir ein System brauchen, das alle europäischen Fonds einschließt, und das Freiwilligentätigkeit als Beitrag zur Kofinanzierung von Projekten anerkennt. Auf diese Weise können wir durch Taten unsere Unterstützung für die Freiwilligen demonstrieren.

Bereits bestehende Möglichkeiten und Programme für das Engagement junger Menschen müssen ausgeweitet werden, und vergleichbare Programme sollte es auch für Senioren geben. Und wir müssen so oft wie möglich die intergenerationelle Freiwilligentätigkeit fördern.

Ein weiterer Handlungsbedarf besteht für die Kommission bei der Liberalisierung der Visaregelung, damit sich Freiwillige aus Nachbarländern an EU-finanzierten Programmen beteiligen können.

Die Mitgliedstaaten können durch die regelmäßige Erstellung von Satellitenkonten wesentlich dazu beitragen, den Wert von Freiwilligen- und gemeinnützigen Einrichtungen zu messen. Daten aus Ländern wie den Vereinigten Staaten, Belgien, der Tschechischen Republik und Kanada belegen, dass gemeinnützige Organisationen 5 bis 7 % des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften. Politische Entscheidungsträger dürfen solche Zahlen nicht ignorieren und müssen sie in ihrer Politik berücksichtigen. Für jeden Euro, den Organisationen für Freiwilligentätigkeiten ausgaben, erzielten sie eine durchschnittliche Rendite von 3 bis 8 %. Nicht einmal die Europäische Zentralbank kann eine solche Rendite vorweisen.

Die Mitgliedstaaten können Freiwilligentätigkeiten auch durch eine nachhaltige Freiwilligeninfrastruktur unterstützen, um gegebenenfalls solche Dinge wie Basisfinanzierung, Versicherungsschutz und Mehrwertsteuerbefreiung durchzusetzen.

Eine unserer Aufgaben in der EU besteht letztlich darin, das Leben unserer Bürger positiv zu beeinflussen und auf europäischer Ebene Mehrwert zu schaffen. Erreichen lässt sich dies, indem wir Freiwillige und Freiwilligentätigkeit durch konkrete Maßnahmen unterstützen.

(Beifall)

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke Frau Harkin vielmals für ihren Bericht. Durch seinen starken Bezug zu einer Reihe von EU-Politiken und Initiativen betont er den engen Zusammenhang zwischen Freiwilligentätigkeit und aktiver Bürgerschaft.

Meine ganz besondere Wertschätzung gilt dabei Ihren Bemerkungen zum PEACE-Programm, an dem sehr viele Freiwillige mitgewirkt haben. Wir werden uns im Mai wieder hier treffen, um über den Bericht von Frau de Brún zu sprechen, der, davon bin ich überzeugt, das Engagement vor Ort vor allem im Freiwilligensektor und bei Nichtregierungsorganisationen mit zahlreichen Beispielen belegen wird.

Hinsichtlich Ihrer Empfehlungen zu Sachleistungen möchte ich anmerken, dass, obschon diese bereits in Artikel 56 der Allgemeinen Verordnung über den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds für kofinanzierte EU-Projekte vorgesehen sind, die wahre Herausforderung darin besteht, sie umzusetzen. Hierzu sei gesagt, dass es besonders bei lokalen, ESF-kofinanzierten Initiativen üblich ist, dass die Freiwilligen selbst eine beträchtliche Leistung beisteuern. Gleichzeitig fanden, besonders im Rahmen der URBAN-Initiative in Deutschland, Italien, dem Vereinigten Königreich und Griechenland, viele Aktivitäten zur Unterstützung von Freiwilligenorganisationen statt.

Freiwilligentätigkeit kann als starke Komponente des Partnerschaftsgrundsatzes gelten. Oft habe ich vor diesem Haus betont, wie stark sich die Kommission für eine effektive Umsetzung des Partnerschaftsgrundsatzes engagiert, besonders bei der neuen Generation kohäsionspolitischer Programme. Wir bestanden auf Partnerschaft, während wir über neue Programme verhandelten, und nun belegen viele positive Beispiele das starke Engagement für diese Partnerschaft. Trotz allem wird, wie Sie wissen, Partnerschaft und Freiwilligentätigkeit in unseren Mitgliedstaaten auf verschiedene Art und Weise realisiert.

Ihr Bericht hat, so sehe ich das, auch die Aufgabe, den kommenden Initiativbericht zur Regierungsführung und Partnerschaft auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorzubereiten, der dann von Herrn Beaupuy präsentiert wird.

Ich würde mich gern noch zu spezifischen Politiken und Initiativen im Bereich Freiwilligentätigkeit äußern, in denen die Kommission besonders aktiv war. Hier sind besonders der Europäische Freiwilligendienst für junge Menschen und die aktive europäische Bürgerschaft in den neuen EU-Programmen für lebenslanges Lernen zu erwähnen.

Mein Kollege Ján Figeľ bereitet momentan eine neue Initiative zu freiwilligen Aktivitäten Jugendlicher vor, welche viele Punkte Ihres Berichts aufgreifen wird. Die Erweiterung und Förderung transeuropäischer Freiwilligentätigkeiten wird die Mobilität junger Menschen weiter stärken. Mit ihrer neuen Initiative will die Kommission eine stärkere Interoperabilität existierender nationaler Freiwilligenprogramme sicherstellen.

Auch das Weißbuch Sport betont, dass Freiwilligentätigkeiten im Sportsektor den sozialen Zusammenhalt und die Eingliederung in die Gesellschaft stärken sowie lokale Demokratie und aktive Bürgerschaft fördern. Die Agenda von Lissabon enthält ebenfalls eine Passage, die die „Stärkung des europäischen Sports vorsieht und dabei die […] auf Freiwilligentätigkeit beruhenden Strukturen berücksichtigt“.

Wir teilen Ihre Ansicht, dass ein ganzheitlicherer Ansatz vonnöten ist, wenn es um den Beitrag geht, den Freiwilligentätigkeit für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt Europas leistet. Hier spielt auch die Herausforderung eine Rolle, die uns aus der zunehmenden Anzahl älterer Menschen in Europa erwächst. Hier sollte Ihre Empfehlung zur „intergenerationellen Freiwilligentätigkeit“ genauer analysiert werden.

In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen zu meiner Freude mitteilen, dass die Generaldirektion Bildung und Kultur demnächst eine Bewertung der Freiwilligentätigkeiten in Europa vornehmen wird. Diese Bewertung soll neue Erkenntnisse liefern und eine solide Basis für weitere Initiativen in diesem Bereich schaffen, da auf EU-Ebene bislang kein systematischer und integrierter Ansatz für die Freiwilligentätigkeit existiert.

Ich bin überzeugt, dass Sie bei all jenen, die Sie mit diesem Entschließungsantrag erreichen wollen, Gehör finden werden. Auf die Unterstützung der Kommission können Sie in jedem Fall zählen.

Ich kann Ihnen auch versichern, dass sich Herr Kommissar Figeľ und Herr Kommissar Špidla allen anderen Anfragen widmen werden, die sich im Einzelnen an die Kommission richten.

 
  
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  Tunne Kelam, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! In erster Linie möchte ich Frau Harkin im Namen der PPE-DE-Fraktion zu ihrem ausgezeichneten und aktuellen Bericht beglückwünschen. Er hat die Aufgabe, das Potenzial und die Rolle der Freiwilligentätigkeit zu verdeutlichen, die durchaus eine der Grundfesten der Zivilgesellschaft darstellt. Bei der Freiwilligentätigkeit geht es um Initiativen der Bürgerinnen und Bürger, und sie ist damit ein direkter Ausdruck von Solidarität, einem der wichtigsten Werte eines geeinten Europas. Wie die Berichterstatterin eben sehr richtig angemerkt hat, geht es hier um eine der effizientesten Formen von erneuerbarer Energie.

Das Hauptanliegen dieses Berichts besteht meiner Meinung nach darin, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, den Wert der Freiwilligentätigkeit für die Stärkung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts anzuerkennen. Vom Staat wird natürlich nicht erwartet, diese Freiwilligentätigkeit zu finanzieren, da dies den Sinn des Ganzen in Frage stellen würde. Der Staat hat allerdings die Aufgabe, für den privaten Sektor Anreize zur Unterstützung des freiwilligen Sektors zu schaffen.

Das Parlament wandte sich auch an die Kommission wegen der verzögerten Annahme der vorgeschlagenen Europäischen Charta für Freiwillige, die die Rolle der Freiwilligentätigkeit besser definieren soll. Ein sehr wichtiger Bestandteil dieses Berichts ist der Appell, Freiwilligentätigkeit auf allen Ebenen des Bildungsbereiches zu fördern und dafür bereits auf einer frühen Stufe des Bildungssystems Möglichkeiten zu schaffen. Auch soll Freiwilligentätigkeiten als Teil des lebenslangen Lernens gefördert werden.

Ich möchte mich hier noch einmal für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken. Wir konnten fast alle Änderungsanträge in einer positiven und konstruktiven Weise besprechen und Nutzen aus den meisten Initiativen ziehen.

 
  
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  Catherine Stihler, im Namen der PSE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich befürworte den Bericht von Marian Harkin zur Freiwilligentätigkeit und beglückwünsche sie zu ihrer Zusammenarbeit mit den Kollegen bei dessen Erarbeitung. EU-weit arbeiten mehr als 100 Millionen Menschen auf freiwilliger Basis, und jeder Euro, mit dem diese Freiwilligentätigkeiten unterstützt werden, erzielt eine durchschnittliche Rendite von drei bis acht Euro. Mit 1,2 Millionen Freiwilligen in Schottland – bei einer Gesamtbevölkerung von 5 Millionen – und einem Anteil von 5 % an der verfügbaren Arbeitskraft in Schottland muss die Arbeit der Freiwilligen in Schottland selbst und auch in Europa öffentlich anerkannt werden.

Der Bericht würdigt die Freiwilligentätigkeit und stellt den Nutzen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt heraus. Demzufolge ist auch die Forderung berechtigt, diesen Beitrag in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sichtbar zu machen. Aus dem Bericht geht hervor, dass Freiwilligentätigkeiten in zahlreichen Ländern fast genauso viel zum Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt beitragen wie die Bau- oder Konsumgüterindustrie. Das bedeutet, dass der gemeinnützige Sektor in einigen Mitgliedstaaten zwischen 5 und 7 % des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet.

Freiwilligentätigkeit nützt dem Einzelnen, der Gemeinschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung auf regionaler und nationaler Ebene. Sie unterstützt auch die Schaffung von Sozialkapital als Basis für eine erfolgreiche öffentliche Politik. Ich appelliere an die Europäische Kommission, einen Plan B aufzustellen, um sowohl in Schottland als auch in der übrigen EU die Arbeit der Freiwilligen zu bewerten, zu validieren und sichtbar zu machen, und ich rufe die Kollegen zur Unterstützung des Harkin-Berichts auf.

 
  
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  Jean Marie Beaupuy, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen möchte ich Frau Harkin für ihren Bericht danken und sie dazu beglückwünschen. Es ist kein Zufall, dass Frau Harkin diesen Bericht verfasst hat, sondern sie hat ihn aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der Freiwilligentätigkeit selbst vorgeschlagen. Wir haben dies mit großem Beifall begrüßt, und sie hat einen sehr ausgewogenen Bericht verfasst, was Sie daran erkennen können, dass wir nur einen Änderungsantrag eingebracht haben, der die Unterstützung der Berichterstatterin findet. All dies zeugt von der Qualität dieses Berichts, was meines Erachtens mit großem Nachdruck betont werden muss.

Frau Kommissarin Hübner, Sie haben bereits, fast schon im Vorgriff, gleich zu Beginn Ihrer Stellungnahme einige positive Antworten auf die in diesem Bericht formulierten Forderungen gegeben. Dafür möchte ich Ihnen gleich im Vorfeld danken, und so manche Stellungnahme unserer Kollegen wird Ihnen sicher gleich oder in den nächsten Tagen Gelegenheit geben, uns weitere Reaktionen der Kommission zu übermitteln.

Außerdem möchte ich, in Ergänzung des bereits Gesagten und des Berichts, betonen, dass man bei den 100 Millionen Europäern, die sich täglich freiwillig für 500 Millionen Menschen einsetzen, nicht vergessen darf, dass diese 100 Millionen Bürger aus ihrem Engagement einen persönlichen Gewinn ziehen, und zwar nicht im finanziellen Sinn, sondern als persönliche Bereicherung. Sie alle, wir alle kennen natürlich Verantwortliche von Sportmannschaften und kulturellen Einrichtungen oder sozial engagierte Menschen, ohne die unsere Vereine und nicht staatlichen Organisationen gar nicht funktionieren würden. Diese Menschen brauchen ihr Engagement jedoch für ihre persönliche Entfaltung.

In einer alternden Gesellschaft, einer Gesellschaft, in der es immer mehr junge Rentner gibt, brauchen wir außerdem dieses individuelle Gleichgewicht, das die Freiwilligentätigkeit schafft. Somit sollten wir uns aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch im Sinne der Entfaltung der menschlichen Werte unserer Mitbürger – wir sprechen von über 100 Millionen – dafür einsetzen, dass die Freiwilligentätigkeit in unseren Gesellschaften an Ansehen gewinnt. Außerdem hoffen wir, dass sich im Laufe der nächsten Jahre noch viel mehr als 100 Millionen Mitbürger in der Freiwilligenarbeit engagieren. Unser Dank geht an Marian Harkin, an die Kommission sowie an die Regierungen und die regionalen und lokalen Behörden, die schon morgen mit ihren Aktivitäten die Wünsche des Europäischen Parlaments unterstützen werden.

 
  
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  Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Im Namen der UEN-Fraktion spreche ich Marian Harkin unsere große Anerkennung dafür aus, dass sie dieses Thema angegangen ist. Freiwilligentätigkeit ist die freiwillige, unbezahlte und bewusste Arbeit für andere. Sie geht über familiäre oder freundschaftliche Beziehungen hinaus. Auch wenn diese Arbeit materiell nicht entlohnt wird, so erhalten Freiwillige doch auf andere Art Befriedigung: sie erfüllen ihre Ambitionen, können sich verwirklichen und sich solidarisch mit andern zeigen. Freiwilligentätigkeit wirkt erzieherisch für junge Menschen und belebend für Ältere.

An dieser Stelle sei der positive Einfluss der Freiwilligenorganisationen auf die Stärkung lokaler und regionaler Gemeinschaften erwähnt. Das hilft meiner Ansicht nach beim Aufbau einer Bürgergesellschaft, in der die Menschen uneigennützig einander helfen und freundlich und nicht bedrohlich auf andere zugehen. Irland, das ich kennenlernen durfte, ist dafür ein sehr gutes Beispiel.

Ein solches Verständnis von Freiwilligentätigkeit bedeutet aber auch, dass die Freiwilligen, die häufig auch als Wohltäter auftreten, nicht materiell benachteiligt werden dürfen, wenn sie anderen helfen und Spenden vergeben. Ich beziehe mich hier auf das in Polen bekannte Beispiel eines Bäckers, der sein Geschäft schließen musste, weil er Steuern für das Brot zahlen sollte, das er an arme Menschen verschenkt hatte.

Ich bin auch sehr erfreut über die schöne Idee, das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zu erklären.

 
  
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  Gisela Kallenbach, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Auch von meiner Seite ganz herzlichen Dank an Marian Harkin für den ausgewogenen und umfassenden Bericht!

Es ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen, den Zielen, Inhalten sowie dem gesellschaftlichen Beitrag freiwilliger Arbeit mehr Anerkennung auf europäischer Ebene zu geben. Schon jetzt gibt es in den Mitgliedstaaten unzählige Initiativen, die einen wichtigen wirtschaftlichen, aber auch sozialen und integrativen Beitrag leisten. Die europäische Dimension, die für Vernetzung nötig ist, fehlt oft noch.

Bisher kennen wir den Europäischen Freiwilligendienst für junge Menschen. Wir brauchen vergleichbare Programme für alle Altersgruppen, insbesondere für die zunehmende Anzahl von aktiven, fitten und erfahrenen Senioren. Sie könnten auch einen wesentlichen Beitrag zur Vertiefung der Europäischen Gemeinschaft leisten, auch unter Nutzung der gegebenen Instrumente der Regional- und Kohäsionspolitik.

Wir brauchen geeignete Rahmenbedingungen und möglichst eindeutige Definitionen, damit sich alle Partner der Zivilgesellschaft auch langfristig entwickeln können. Erste Schritte sind dazu sowohl von der Kommission als auch im Rat getan. Ich wünsche mir von beiden Institutionen, dass sie die Vorschläge und Anregungen des Parlaments aufnehmen, damit das gemeinsam vorgeschlagene Jahr der Freiwilligendienste im Jahr 2011 zu einem großen Erfolg wird.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Freiwillige leisten auf lokaler und regionaler Ebene eine Menge. Ihre Anstrengungen verleihen dem sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt ein ganz persönliches Gesicht. Allerdings bestehen zwischen den Städten in verschiedenen Teilen Europas Unterschiede. So ist in den „neuen“ Mitgliedstaaten der Anteil der Freiwilligentätigkeit noch immer erheblich geringer. Es wird eine Menge getan, und der Bericht Harkin stellt nachdrücklich positive Ideen zur Unterstützung von Freiwilligen und zur Entfaltung von Aktivitäten auf allen Ebenen heraus. Nach Ansicht der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten kann von freiwilligen Kräften einerseits und professionellen Kräften andererseits nicht die Rede sein. Beide schließen sich gegenseitig nicht aus: die eine Gruppe funktioniert ohne die Hilfe der anderen nicht. Beide Gruppen, Berufskräfte und Freiwillige, sind Teil des für Europa charakteristischen Sozialmodells, der Bürgergesellschaft, in der auch der Bürger eine gewichtige Stimme hat. Das ist das berühmte Partnerschaftsprinzip.

Nach der Diskussion im Ausschuss möchte ich einen Punkt ansprechen. Die neue Ziffer 17 handelt davon, ob die Freiwilligentätigkeit mit steuerlichen Anreizen honoriert werden sollte. Die Antwortet lautet Ja, aber die Ausgestaltung kann höchst verschieden sein. Die Entscheidung obliegt, was die Mehrwertsteuer betrifft, den einzelnen Staaten. Die Niederlande, von wo ich her stamme, wenden ein eigenes System an: Die Tätigkeiten von Sportvereinen beispielsweise sind befreit, und andere Aktivitäten wie der Betrieb von Kantinen sind ebenso wie das Sponsoring Dritter zum Teil befreit. Deshalb wäre es sinnvoll, 2010, wenn die Überprüfung des Mehrwertsteuersystems ansteht, diesen Bericht heranzuziehen und Beispiele für bewährte Verfahren zu benennen, die andere möglicherweise übernehmen können.

Abschließend sei noch einmal erwähnt, dass Freiwilligentätigkeit unsere breite Unterstützung in Kirchen, in der Politik und in der übrigen Gesellschaft verdient.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE).(PL) Herr Präsident! Die Förderung einer aktiven und bewussten Rolle der Bürger in der Gesellschaft gehört zu den Grundprinzipien der europäischen Familie der Sozialdemokraten. Wir unterstützen das Engagement für die Freiwilligentätigkeit, weil es ein konkreter Ausdruck der partizipatorischen Demokratie ist.

Auf europäischer Ebene verkörpert die Freiwilligentätigkeit auf praktische Weise solche europäischen Werte wie Solidarität, Zusammenhalt und gesellschaftliche Integration. Für viele Menschen ist die Beteiligung in solchen Organisationen neben der Teilnahme an Wahlen auf verschiedenen Ebenen die einzige Erfahrung mit demokratischen Prozessen. Deshalb ist es erfreulich, dass über 20 % der EU-Bürger sich an verschiedenen freiwilligen Aktivitäten beteiligen. Solche Tätigkeiten tragen zur Verringerung wirtschaftlicher Unterschiede bei und wirken als Katalysator für die Aktivitäten verschiedener Vereine, und deshalb schaffen sie Sozialkapital.

Auf das Konzept des Sozialkapitals greifen Organisationen wie die OECD oder die Weltbank im Bereich der lokalen sozioökonomischen Entwicklung immer öfter zurück. Die Europäische Union sollte ihre Unterstützung für die verschiedenen Formen der Mitwirkung speziell im Bereich der Regionalplanung und der lokalen Entwicklung unter Nutzung ihrer politischen Strategien und der europäischen Fonds intensivieren.

 
  
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  Maria Petre (PPE-DE). (RO) Ich möchte zunächst der Berichterstatterin zu ihrer Arbeit und ihrem besonderen Einsatz für dieses Thema gratulieren.

Ich habe diesen Bericht aufmerksam verfolgt, da Freiwilligentätigkeit in unserer heutigen Gesellschaft eine besonders wichtige Rolle spielt.

Die positiven Folgen schlagen sich in sozialem Zusammenhalt, dem Schutz der Menschenrechte, medizinisch-sanitärer Hilfe sowie der Förderung und Organisation von kulturellen, künstlerischen und pädagogischen Tätigkeiten nieder.

Diese Folgen sind für die Bevölkerung und die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Und trotzdem werden diese Tätigkeiten meiner Meinung nach unterschätzt und in der Öffentlichkeit zu wenig anerkannt.

Das hat negative Folgen für die Freiwilligentätigkeit, weil es nicht ausreichend Unterstützung von staatlicher Seite gibt, obwohl ehrenamtliche Arbeit einen entscheidenden Teil der Wirtschaft eines Landes ausmachen kann.

Als Mitglied des Europäischen Parlaments aus einem ehemals kommunistischen Land kann ich Ihnen über die extrem niedrige Beteiligung an ehrenamtlichen Tätigkeiten in meinem Land berichten.

Da die kommunistische Regierung unbezahlte Arbeit zur Pflicht gegenüber dem Staat erklärte, wird diese Art der Arbeit jetzt von der Bevölkerung unbewusst mit jener Zeit in Verbindung gebracht.

Heute ist der Anteil an Freiwilligen in Rumänien weit niedriger als in den meisten anderen Mitgliedstaaten. Die Bürger wissen vielfach nichts über ehrenamtliches Engagement, die Politik des Staates ermutigt nicht dazu, und auch die Mentalität der Menschen ist dieser Sache abträglich.

Die Bevölkerung sollte über die positiven Folgen von Freiwilligentätigkeit aufgeklärt werden. Andererseits müssen wir uns bemühen, missbräuchliche Situationen zu vermeiden; so haben zum Beispiel Organisationen diesen Rechtsstatus benutzt, um Profit daraus zu schlagen.

Ich unterstütze ehrenamtliche Arbeit als einen wichtigen Beitrag, und ich bin dafür, dass sie überall in der Europäischen Union gefördert und unterstützt wird, insbesondere in den ehemaligen kommunistischen Ländern, in denen besondere Anstrengungen notwendig sind.

 
  
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  Stavros Arnaoutakis (PSE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich möchte der Berichterstatterin ebenfalls zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren und betonen, dass der Beitrag der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Gesellschaft von unschätzbarem Wert ist. Durch sie kommt die partizipierende Demokratie auf nationaler und lokaler Ebene zum Ausdruck, und sie ermöglicht die aktive Teilnahme der Bürger am gesellschaftlichen Geschehen. Auf europäischer Ebene kann der Freiwilligendienst zu stärkeren Bindungen zwischen den EU-Bürgern beitragen.

Zudem trägt das ehrenamtliche Engagement durch den zusätzlichen personellen Einsatz im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben und auch durch den Beitrag zur Schaffung von gesellschaftlichem Kapital wesentlich dazu bei, die Ziele der EU im Bereich des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu erreichen.

Der zusätzliche Nutzen der Freiwilligentätigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Besonders in einer Zeit, da die EU signifikanten Herausforderungen in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gegenübersteht, sollte die EU-Politik – und insbesondere die Kohäsionspolitik – ehrenamtliche Tätigkeiten nicht nur ermutigen, sondern auch unterstützen. Die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden sollten sich bemühen, Freiwilligengruppen und -projekten einen transparenten und flexiblen Zugang zu einer angemessenen und nachhaltigen Förderung durch die Strukturfonds zu ermöglichen.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Zuerst möchte ich Frau Harkin meinen Dank für ihre unermüdliche Arbeit und diesen ausführlichen und aktuellen Bericht aussprechen, der vom Ausschuss für regionale Entwicklung äußerst wohlwollend aufgenommen wurde.

Ich unterstütze voll und ganz das zentrale Thema des Berichts – nämlich dass Freiwilligentätigkeit, indem sie Partizipation und Solidarität betont, die Bürgergesellschaft und den Zusammenhalt zwischen den Gemeinschaften stärkt. Ich begrüße den Tenor des Berichts zur Rolle der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Freiwilligentätigkeit. Ich vertrete ebenfalls die Position, dass freiwillige Arbeit öffentliche Dienstleistungen nur ergänzen und nicht ersetzen darf.

Hier muss einmal auf die Rolle der Pflegekräfte in unserer Gesellschaft überall in Europa hingewiesen werden. Oftmals werden diese uneigennützigen Helfer übersehen, obwohl ihr Beitrag zur Pflege alter und behinderter Menschen die staatlichen Ressourcen enorm entlastet.

Aus dem Bericht geht deutlich hervor, dass Freiwilligentätigkeit auch für junge Menschen sehr wertvoll sein kann, denn sie fördert den Gemeinschaftssinn und ermöglicht es ihnen, praktische Fertigkeiten zu erwerben, die ihre formale Bildung ergänzen.

Weiterhin führt der Bericht aus, dass besondere Anstrengungen unternommen werden sollten, um Freiwilligentätigkeiten älterer Bürger zu fördern. Indem Gemeinschaften diese Altersgruppe einbeziehen, können sie von deren Erfahrungsschatz profitieren und diesen Bürgern wieder einen festen Platz in der Gesellschaft zueignen.

Für mich hat der Bericht noch eine zusätzliche Bedeutung: In meinem Wahlkreis in Nordirland befinden wir uns gerade in einem Prozess des Wiederaufbaus einer Gesellschaft, die von Gewalt und Konflikten geprägt war. Obwohl wir jetzt eine Periode des Friedens und größeren Wohlstands erreicht haben, sind in einigen Gebieten der Provinz die Auswirkungen sozialer Ausgrenzung, Unterentwicklung und Teilung immer noch deutlich sichtbar.

Der Bericht von Frau Harkin erkennt besonders die positive Rolle an, die Freiwilligentätigkeit in gespaltenen Gesellschaften spielen kann. Und im Falle Nordirlands basiert das gesamte Konzept des Friedensprozesses darauf, dass Menschen gemeinschaftsübergreifend zusammenarbeiten, um Verständnis und Versöhnung zu fördern. Solche Initiativen hatten zum Großteil eine sehr positive Wirkung.

Daher hoffe ich, dass die Annahme dieses Berichts durch das Parlament zur Anerkennung der Freiwilligentätigkeit beitragen wird und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um eine solche Arbeit zu ermöglichen und zu fördern.

 
  
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  Emmanouil Angelakas (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Durch den Bericht unserer Kollegin Frau Harkin über Freiwilligentätigkeit zeigt das Europäische Parlament den europäischen Bürgern seine soziale Seite. Der Bericht befürwortet die Idee des Beitrags zur Gesellschaft, die sowohl auf theoretischer als auch auf praktischer Ebene umfassend und objektiv behandelt wird. Der Bericht unserer Kollegin ist von großer Wichtigkeit; ich begrüße ihn und gratuliere ihr herzlich dazu.

Wir haben uns unsererseits ebenfalls bemüht, etwas zu ihrer Tätigkeit beizutragen. Zu den von uns beleuchteten Aspekten gehören die Wichtigkeit des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen und der Koordinierung von freiwilligen Initiativen, die Familie und Berufsleben verbinden, sowie die Schaffung von Freiwilligen-Notdiensten in allen Regionen, die bei Naturkatastrophen und Unfällen schnell helfen können.

Grundsätzlich trägt ehrenamtliche Arbeit unter anderem dazu bei, das Bruttosozialprodukt zu steigern. Wie bereits gesagt wurde, befördert ehrenamtliche Arbeit das Erlernen bestimmter Fähigkeiten und verbessert die Erwerbschancen. Gesellschaftlich und bildungstechnisch benachteiligten Personen und Arbeitslosen bietet sie echte Perspektiven; Zuwanderer fühlen sich durch ehrenamtliche Arbeit ermutigt, am gesellschaftlichen Leben ihres Wohnorts teilzunehmen.

Die Handlungen und Tätigkeiten engagierter Bürger sprechen für sich. In meinem Land zum Beispiel, Griechenland, haben die freiwilligen olympischen Helfer 2004 unsere wichtigste Medaille gewonnen. Freiwilligentätigkeit, sowohl individuell als auch in der Gruppe, ist unter den Gesichtspunkten Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt und Kultur von herausragender Bedeutung. Dabei werden alle Unterschiede und Besonderheiten miteinander in Einklang gebracht und in einem Geiste der Eintracht in den Dienst gemeinsamer Ziele gestellt.

Ich möchte der Berichterstatterin noch einmal gratulieren. Ich fordere Sie auf, Frau Harkins Bericht zu unterstützen und die mit anderen Mitgliedern konzipierte gemeinsame schriftliche Erklärung zu unterzeichnen, in der gefordert wird, das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zu erklären.

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Freiwilligentätigkeit besitzt, abgesehen vom wirtschaftlichen Aspekt, auch einen hohen erzieherischen Wert, besonders für junge Freiwillige – sei es im eigenen Land oder im Ausland – auf verschiedenen Gebieten des sozialen und wirtschaftlichen Lebens oder im Bildungsbereich. Freiwilligkeit mag durchaus „unentgeltlich“ bedeuten, wir als europäische Institution können dieses Konzept aber mit verschiedenen Mitteln fördern.

Der Bericht, der meines Erachtens durchaus dazu beiträgt, das öffentliche Bewusstsein für dieses Thema zu stärken, lässt allerdings einen Punkt aus. Eine Gruppe wird nicht erwähnt, und zwar die der Klosterbrüder und Klosterschwestern, Missionare, die entweder selbst weltweit Freiwilligentätigkeit ausüben oder diese organisieren und unterstützen. Ich würde daher eine finanzielle Aufwandsentschädigung für diese Menschen begrüßen, die sich um das Wohlergehen anderer kümmern.

Freiwilligentätigkeit erfolgt aufgrund einer ganz persönlichen Motivation und ist Altruismus in reinster Form. Dies sind Werte, die nicht genug geschätzt werden können. Dies ist ein Bericht, der unser Denken auf entscheidende Art und Weise beeinflusst.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN).(PL) Herr Präsident! Nicht überall erfährt die Freiwilligentätigkeit die Anerkennung, die sie verdient. Nicht immer wird gebührend berücksichtigt, dass durch freiwillige Arbeit bürgerliche Gesinnung entsteht.

Kommunale Gebietskörperschaften sind dafür verantwortlich, Sozialhilfe zu organisieren und zu leisten; dazu zählt auch Essen für arme Menschen. Manchmal muss eine karitative Nichtregierungsorganisation, die Freiwilligentätigkeit leistet, hohe Mieten für Räume wie Küchen und Essensausgaben für Arme und Obdachlose an die örtliche Gemeinde zahlen. Zudem erhalten sie oft keine Mittel für die Verpflegung oder Versicherungen der Freiwilligen. Da die Freiwilligen nicht entlohnt werden, sind sie nicht in der Lage, die Tätigkeit der NRO zu unterstützen. An dieser Stelle möchte ich auf Ziffer 15 des Berichts hinweisen. Ein Blick auf die demografische Lage in Europa verdeutlicht die zunehmend größere Rolle der Freiwilligentätigkeit, insbesondere im Bereich der Altenpflege. Deswegen ist dieser Bericht so wichtig. Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Harkin, dazu gratulieren.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf zwei besondere Formen der Freiwilligentätigkeit lenken.

Die erste ist die Vermittlung von Know-how auf hochspezialisierten Gebieten. Erfahrene und ausgebildete Menschen geben ihr Wissen, ihre Fähigkeiten oder sogar die Errungenschaften ihrer Berufsgruppe an andere weiter, an solche Menschen, die oft am Beginn ihrer Ausbildung stehen und erst anfangen, Wissen oder Fähigkeiten zu erwerben, neue Herausforderungen anzugehen und sich selbst zu verändern.

Der zweite Bereich ist die Freiwilligentätigkeit junger Menschen. Sie vermittelt Fähigkeiten fürs Leben und fördert das Engagement im bürgerlichen Leben. Reisen in andere Länder im Rahmen der Freiwilligentätigkeit können wiederum zum interkulturellen Dialog beitragen und schulen Toleranz und Respekt. Deswegen sollten lokale und nationale Behörden wie auch internationale Organisationen mehr unternehmen, um die Freiwilligenarbeit zu unterstützen und zu fördern.

 
  
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  Rumiana Jeleva (PPE-DE). – (BG) Wir alle stimmen den Schlussfolgerungen des ausgezeichneten Berichts von Frau Harkin zu, dass die Freiwilligentätigkeit eine wesentliche Rolle in der Entwicklung der örtlichen Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft und der Demokratie spielen kann. Deshalb benötigen die Freiwilligentätigkeit und die Freiwilligenorganisationen Ermutigung und Unterstützung. Die Schaffung einer europäischen Datenbank mit Basisdaten von den einzelnen Freiwilligenorganisationen in der Europäischen Union und Einzelheiten bewährter Verfahren wird zur Verbesserung des Systems der Freiwilligentätigkeit beitragen. Eine einheitliche europäische Datenbank ermöglicht eine effizientere partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Freiwilligenorganisationen und fördert die Effektivität internationaler Austauschprogramme für Freiwillige. Das ist besonders wichtig für junge Menschen und Kinder im Schulalter. Indem sie schon frühzeitig Erfahrungen in Freiwilligenorganisationen sammeln, betrachten sie ihre Tätigkeit in diesen Einrichtungen als normalen Beitrag zum Leben ihrer örtlichen Gemeinschaften und der europäischen Gesellschaft.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN).(PL) Herr Präsident! Wir debattieren heute über den Bericht von Frau Harkin über die Freiwilligentätigkeit in der Europäischen Union. Wie wichtig die Rolle der Freiwilligentätigkeit in Zukunft sein wird, hängt teilweise von uns ab. Ich möchte nur alle daran erinnern, dass jährlich Millionen EU-Bürger direkt oder indirekt Freiwilligenarbeit leisten. Sie ist sowohl auf lokaler, regionaler wie auch auf internationaler Ebene zu finden. Wo immer sie stattfindet, bringt sie weitaus mehr Nutzen als sie Kosten erzeugt. Deswegen bin ich der Ansicht, wir brauchen dringend eine engere und stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den gemeinnützigen Organisationen. Außerdem müssen wir ein wirksames System schaffen, durch das die Zusammenarbeit zwischen allen Freiwilligenorganisationen im In- und Ausland erleichtert wird.

Die Freiwilligentätigkeit wird vor allem dadurch erschwert und beschränkt, dass Spenden besteuert werden und Freiwilligenorganisationen bei Käufen, die zur Erreichung ihrer Ziele getätigt werden, Mehrwertsteuer entrichten müssen. Diese Probleme sollten meiner Meinung nach so schnell wie möglich gelöst werden.

 
  
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  Petru Filip (PPE-DE). – (RO) Erlauben Sie mir, meine Anerkennung für den Bericht von Frau Harkin auszudrücken, der angesichts der Diskussionen über das neue wirtschaftliche und gesellschaftliche Modell Europas und die konstanten Bemühungen zur Verbesserung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalts auf der Ebene der Europäischen Union von besonderer Aktualität ist.

In Anbetracht der im Bericht vorgeschlagenen Lösungen halte ich ihn für einen Text, der eine große Zahl an großzügigen und äußerst nützlichen Prinzipien enthält, deren Einhaltung dazu beitragen kann, die Lebensqualität der europäischen Bürger zu verbessern.

Ich glaube aber, wie ich es auch bei der Einreichung von Änderungsanträgen ausgedrückt habe, dass es besser gewesen wäre, das moderne Konzept von Freiwilligentätigkeit in dem Bericht deutlicher zu betonen, indem die Bedingungen, ohne die alle ehrenamtlichen Tätigkeiten als einseitig aufgefasst werden könnten, festgelegt werden.

Ich möchte außerdem auf die Rolle der Religionen bei der Verwirklichung christlicher Prinzipien hinweisen, die den freiwilligen Einsatz für das Gemeinweisen fördern.

 
  
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  Danuta Hübner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Nur zwei sehr kurze Anmerkungen. Auch die beste Politik taugt nichts ohne das starke Engagement all jener, die sich mitverantwortlich und mitverpflichtet fühlen und einen eigenen Beitrag leisten wollen. Freiwilligentätigkeit und Partnerschaft sind die besten Voraussetzungen für ein solches Mitwirken.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mit Sicherheit meinen Kollegen in der Kommission Ihre Schlussfolgerungen mitteilen werde. Ich bin überzeugt, dass wir für die kommende Auswertung der Freiwilligentätigkeit in Europa und die daraus folgenden Maßnahmen die von Ihnen anzunehmende Entschließung berücksichtigen werden, und auch die Debatte, an der ich heute Abend hier teilnehmen durfte.

 
  
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  Marian Harkin, Berichterstatter. (EN) Herr Präsident! Vor allem möchte ich allen Anwesenden für ihre freundlichen Anmerkungen und ihre Unterstützung bei der Erarbeitung dieses Berichts danken. Gestatten Sie mir noch einige abschließende Bemerkungen.

Ich danke der Frau Kommissarin für ihre Anmerkungen zu Sachleistungen, die von Freiwilligengruppen erbracht werden. Ich räume ein, dass es solche Leistungen bereits in mehreren EU-finanzierten Projekten gibt, doch sollte dies meiner Ansicht nach generell so gehandhabt werden.

Gespannt erwarte ich auch die Mitteilung von Herrn Kommissar Figeľ zur Freiwilligenarbeit für junge Menschen und die Einhaltung der Zusage von Frau Kommissarin Hübner, die intergenerationelle Freiwilligentätigkeit zu analysieren und, wie ich hoffe, zu fördern.

Ich appelliere nochmals an die Kommission, auf die Einhaltung des Partnerschaftsgrundsatzes zu achten, wenn Entwürfe zu EU-Programmen auf nationaler Ebene verhandelt oder besprochen werden. Dies ist entscheidend, denn es ist ein Beweis dafür, dass die EU Freiwillige, Nichtregierungsorganisationen usw. als Teil des Prozesses betrachtet. Sie sind nicht nur optisches Beiwerk, sondern integraler Bestandteil des Prozesses.

Der Änderungsantrag zur möglichen Mehrwertsteuerbefreiung ist ein guter Kompromiss und ich unterstütze ihn mit ganzer Kraft.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich auch dafür aussprechen, das Jahr 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit zu erklären und um die Unterstützung des Parlaments bei der Unterzeichnung der schriftlichen Erklärung bitten, die von Mitgliedern der fünf größten Fraktionen vorgeschlagen wurde.

Darin werde ich auch vom Ausschuss der Regionen, dem Wirtschafts- und Sozialforum, der portugiesischen Präsidentschaft und sehr vielen Freiwilligengruppen aus der gesamten EU unterstützt.

Wenn die Kommission 2011 zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit erklärt, könnten EU-Institutionen gemeinsam mit Freiwilligenorganisationen auf die gemeinsamen Ziele hinarbeiten und damit, wie ich bereits erwähnte, Mehrwert auf europäischer Ebene schaffen.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang gesagt, dass wir die Entwicklung der Zivilgesellschaft und der partizipativen Demokratie vorantreiben müssen, um dem Ziel, Europa seinen Bürgern näher zu bringen, einen konkreten Sinn zu geben.

Die Förderung, Unterstützung und Erleichterung von Freiwilligentätigkeiten und freiwilliger Arbeit zusammen mit dem Anwachsen von Sozialkapital, wird sich als Hilfsmittel von unschätzbarem Wert zur Erreichung dieser Ergebnisse erweisen.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 22. April 2008, statt.

Schriftliche Erklärungen (Art. 142)

 
  
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  Zita Gurmai (PSE) , schriftlich.(HU) Mehr als einhundert Millionen Menschen setzen sich in Europa als zivile Freiwillige für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Menschen ein. Im Vereinigten Königreich gehen 38 % der Gesamtbevölkerung einer Freiwilligentätigkeit nach, und in Polen sind es 18 %.

Die Freiwilligentätigkeit lässt sich vom Arbeitsleben in Europa nicht trennen, und sie gilt als ein Grundsatz der Demokratie sowohl im lokalen als auch öffentlichen Bereich. Mit dieser Tätigkeit tragen unsere Bürger zur Lösung sozialer Probleme bei und fördern den Erwerb von Fertigkeiten wie auch die Herausbildung des sozialen Bewusstseins. Die Freiwilligentätigkeit bietet Menschen aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit zur Integration und Mitwirkung, die älteren Menschen können am Leben der Gesellschaft teilnehmen, ihre Lebenserfahrungen einbringen und erkennen auf diese Art und Weise, dass sie auch über ihr Erwerbsleben hinaus eine sinnvolle Aufgabe haben.

Die Motive für die Freiwilligentätigkeit sind mit den europäischen Grundwerten identisch: Solidarität und Verantwortungsgefühl. In der Europäischen Union wird der Wert der Freiwilligentätigkeit zunehmend anerkannt, und Freiwilligenorganisationen werden stärker in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden.

In den letzten Jahren hat sich der Freiwilligensektor zunehmend verzweigt. Das Interesse an Freiwilligentätigkeit nimmt zu, aber es mangelt an entsprechender Anerkennung, materielle Entschädigung gibt es kaum, und es fehlt eine geeignete Infrastruktur. Das muss sich ändern. Um die Freiwilligentätigkeit zu unterstützen und die soziale Anerkennung zu fördern, ist eine Zweckgemeinschaft erforderlich, und bewährte Praktiken und Erfahrungen der Akteure wie staatliche Einrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Gewerkschaften und Freiwilligenorganisationen, die im Dialog stehen und partnerschaftlich zusammenarbeiten, müssen zugänglich gemacht werden.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Ich möchte ein sehr persönliches Thema ansprechen. Obwohl ich Vorstandsmitglied einer großen slowakischen nationalen Vereinigung bin, dem Fórum života, weiß ich, dass die Freiwilligen, die eigenverantwortlich und nicht im Rahmen eines Fachverbands tätig sind, ebenso einen Hoffnungsstrahl verkörpern, der die Dunkelheit der Einsamkeit durchbrechen und den Kampf gegen die Verlockungen von Gewalt und Egoismus unterstützen kann.

Was bringt einen Freiwilligen dazu, sich um andere zu kümmern? Das erste Element ist der natürliche innere Wunsch, anderen Menschen zu helfen. Dies ist eine fast existenzielle Vorbedingung für die Herausbildung des Humankapitals, das für die Zukunft des sozialen Zusammenhalts in den Regionen so dringend benötigt wird. Ehrenamtlich tätige Menschen erfahren ein Glücksgefühl, das über ihre Arbeit hinausgeht, da sie bereit sind, für andere ihr Bestes zu geben, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen. Dabei reicht es nicht, auf Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten zuzugehen. Genauso wichtig ist es, sich auf ihr Verlangen nach Werten und ihre innigsten Wünsche einzustellen.

Die Hilfe, die wir anbieten, ist zwar wichtig, noch wichtiger aber ist das Herz, das diese Hilfe anbietet. Unabhängig davon, ob wir über ein Kleinst- oder ein Mammutprojekt sprechen, sollte Freiwilligentätigkeit immer eine praktische Lektion sein, besonders für junge Menschen, da der Einsatz von Zeit und Energie einen lehrreichen Beitrag zur Kultur der Solidarität und des Zusammenhalts leistet. Für mich ist dies der wichtigste Beitrag für die heutigen und künftigen Generationen sowie deren Zusammenleben.

 

20. Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Anneli Jäätteenmäki im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments zur Änderung seines Beschlusses 94/262/EGKS, EG, Euratom vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (2006/2223(INI)) (A6-0076/2008).

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki, Berichterstatterin.(FI) Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Diamandouros, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich allen Beteiligten für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung dieses Berichts danken. Es war nicht einfach, eine Lösung zu finden, die alle Seiten befriedigt, und ich verstehe, dass manche immer noch Hoffnungen auf gewisse Veränderungen hegen, aber wir sind im Ausschuss zu einem einstimmigen Ergebnis gekommen, und es erscheint sinnvoll, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten.

Es gab vier Fragen im Zusammenhang mit der Rolle des Bürgerbeauftragten. Das waren der Zugang zu den Unterlagen der Organe, die Zeugnispflicht von Beamten, Informationen über mögliche strafbare Handlungen und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte. Es gab auch eine fünfte Frage in dem ursprünglichen Vorschlag des Europäischen Bürgerbeauftragten, nämlich seine bzw. ihre Befugnis, in schwebende Verfahren einzugreifen, aber dies war umstritten, und ganz am Ende der Diskussion erklärte der Bürgerbeauftragte, dass er diesen Vorschlag zurückziehen wolle.

Die wichtigste Änderung betrifft die Verpflichtung der Organe und Institutionen der EU, dem oder der Bürgerbeauftragten auch Zugang zu Verschlusssachen und sensiblen Dokumenten zu gewähren, wenn dies notwendig erscheint, damit der oder die Bürgerbeauftragte seine bzw. ihre Arbeit leisten kann. Bis jetzt hatten die Organe das Recht, die Offenlegung von Informationen zu verweigern. Dies wird nun Gegenstand objektiver und nicht länger subjektiver oder willkürlicher Betrachtungen sein. Dies ist ein wichtiger, wenn auch ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Organe, die dem bzw. der Bürgerbeauftragten vertrauliche Informationen oder Dokumente zukommen lassen, müssen ihn bzw. sie über deren Einstufung in Kenntnis setzen. Darüber hinaus kann der Bürgerbeauftragte zur Umsetzung der Regeln mit den betroffenen Institutionen die praktischen Modalitäten für den Zugang zu Verschlusssachen oder anderen Informationen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, vereinbaren.

Die Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten ist im Laufe der Jahre für die Institutionen der Europäischen Union und die Bürger Europas immer wichtiger geworden. Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Charta der Grundrechte der Europäischen Union rechtlich bindend, wodurch die Aufgabe des Bürgerbeauftragten noch wichtiger wird. In Zukunft werden wir mehr tun müssen, um sicherzustellen, dass der Bürgerbeauftragte über ausreichende Mittel verfügt, dass sein bzw. ihr Statut der jeweiligen Zeit entsprechen, dass er oder sie die notwendigen Informationen erhält und dass die Beamten ihm bzw. ihr die richtigen Auskünfte erteilen.

Nach der Charta der Grundrechte hat jeder Mensch ein Recht darauf, dass seine Angelegenheiten durch die Organe und Einrichtungen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet werden. Dafür müssen die notwendigen Ressourcen vorhanden sein, damit der Bürger nicht jahrelang auf Entscheidungen warten muss und auch darauf vertrauen kann, dass der oder die Bürgerbeauftragte im Besitz aller erforderlichen Informationen ist und dass die Beamten ihm bzw. ihr gegenüber sagen, was sie wissen, und nicht, was sie sagen wollen. Andernfalls herrschen keine rechtsstaatlichen Verhältnisse, über die wir so gern reden, auch wenn die EU kein Staat im eigentlichen Sinne ist. Auch wir selbst sollten uns an rechtsstaatliche Grundsätze halten, denn nur dann können wir erwarten, dass auch andere das tun.

 
  
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  Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Annahme des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten liegt nun 14 Jahre zurück. Seitdem ist viel geschehen. Daher ist es ganz normal und absolut angebracht, dass der Bürgerbeauftragte die Initiative zur Änderung seines Statuts ergriffen hat. Die Kommission begrüßt diesen Schritt.

Wichtig ist dabei Folgendes: Die Bürger müssen darauf vertrauen können, dass der Bürgerbeauftragte in Fällen angeblicher Missstände gründliche und unparteiische Untersuchungen durchführt. Daher benötigt der Bürgerbeauftragte für seine wichtige Tätigkeit eindeutige, konkrete und wirksame Vorschriften.

Die Kommission hat diese Initiative von Anfang an sehr genau verfolgt und erfolgreiche Diskussionen mit dem Bürgerbeauftragten und der Berichterstatterin des Parlaments, Frau Jäätteenmäki, geführt. Auch unsere einschlägigen Dienststellen hatten viele Kontakte und haben entsprechend zusammengearbeitet.

Die Kommission begrüßt die allgemeine Linie dieses Berichts, und ich möchte dem Vorsitzenden, Herrn Leinen, sowie allen Ausschussmitgliedern – vor allem Frau Jäätteenmäki – für ihre Arbeit danken.

Die Kommission wird ihre offizielle Stellungnahme schon bald, nachdem sie vom Parlament dazu aufgefordert wurde, vorlegen. Heute möchte ich unsere wichtigsten Überlegungen kurz zusammenfassen. Uns geht es im Wesentlichen um vier konkrete Fragen:

Erstens: die Zeugenaussagen; zweitens: den Zugang zu Dokumenten; drittens: OLAF und viertens: die Zusammenarbeit im Rahmen der Menschenrechte. Auf jeden dieser Punkte möchte ich nun kurz eingehen.

Erstens: die Zeugenaussagen. Die Kommission ist mit dem Änderungsantrag des Parlaments zu den Zeugenaussagen einverstanden. Ziel dieser Bestimmung war es, daran zu erinnern, dass Beamte ihre Zeugenaussagen nicht auf der Grundlage ihrer persönlichen Kenntnisse, sondern in amtlichem Auftrag abgeben.

Uns ist klar, dass die Formulierung in ihrer jetzigen Form den Eindruck erwecken könnte, dass Beamte auf Anweisung handeln und keine authentischen und vollständigen Aussagen abgeben. Dies ist nie der Fall gewesen, aber ich stimme zu, dass es wichtig ist, den Wortlaut zu ändern, um Missverständnisse zu vermeiden.

Zweitens: der Zugang zu Dokumenten. Die Kommission ist dafür, dem Bürgerbeauftragten Zugang zu den Dokumenten zu gewähren, die er im Zuge seiner Untersuchungen benötigt. Der Bürgerbeauftragte hat vorgeschlagen, in diesem Fall das Geheimhaltungsrecht aufzuheben. Die Kommission hat von dieser Ausnahme nie Gebrauch gemacht, aber es ist wichtig, dass wir uns hier unmissverständlich ausdrücken.

Die Behandlung von Verschlusssachen ist mit Vorsicht zu genießen. Das gilt auch für die Privatsphäre von Personen, den Schutz von Verfahren und Geschäftsgeheimnisse. Daher begrüßt die Kommission den Änderungsantrag des Parlaments, wonach der Bürgerbeauftragte bei Dokumenten dieser Art Vorschriften einhalten muss, die den in der betreffenden Institution geltenden Vorschriften absolut gleichwertig sind.

Was sensible Daten wie den Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse anbelangt, so ist die Kommission völlig einer Meinung mit dem Parlament. Das gilt auch für Dokumente, die sich auf Gerichtsverfahren beziehen.

Das bedeutet also, dass der Bürgerbeauftragte bei der Behandlung von Anträgen Dritter auf Zugang zu Dokumenten, die dem Bürgerbeauftragten im Rahmen seiner Untersuchungen zugehen, das geltende Gemeinschaftsrecht anwenden sollte.

Wie Sie wissen, wird die entsprechende Vorschrift der Gemeinschaft – die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – zurzeit aktualisiert und die Kommission wird in wenigen Wochen einen einschlägigen Beschluss fassen.

Daher ist die Kommission mit dem Ziel der Änderungsanträge zum Zugang zu Dokumenten einverstanden, obwohl sie der Ansicht ist, dass eine präzisere Formulierung den Text noch weiter verbessern würde. Darauf werden wir bei der Vorlage unserer offiziellen Stellungnahme noch einmal eingehen.

Drittens: OLAF. Was die Übermittlung von Informationen über mögliche strafbare Handlungen betrifft, so stimmt die Kommission dem Parlament voll und ganz zu, dass der Bürgerbeauftragte in der Lage sein sollte, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung zu informieren, sollte er im Laufe seiner Untersuchungsverfahren auf Informationen stoßen, die in dessen Kompetenzbereich fallen; auch ist nicht ganz klar, dass mit der vorgeschlagenen Formulierung „zuständige Institution“ das OLAF gemeint ist. Durch eine geringfügige Umformulierung könnte der Text noch weiter verbessert werden.

Was viertens die Zusammenarbeit im Rahmen der Menschenrechte betrifft, so hat sich das bisherige Statut als gute Grundlage erwiesen, anhand derer der Europäische Bürgerbeauftragte mit seinen Kollegen in den Mitgliedstaaten und ähnlichen nationalen Einrichtungen zusammenarbeiten kann.

Die Kommission steht voll und ganz hinter dieser Praxis, die die europäischen Institutionen den Bürgern näherbringt. Mit einem seiner Änderungsanträge möchte das Parlament die Zusammenarbeit mit anderen Stellen zur Förderung und zum Schutz der Menschen- und Grundrechte weiter ausbauen.

Gemäß den Artikeln 302 und 303 des Vertrags legt die Kommission als Vertreterin der Gemeinschaft alle zweckdienlichen Formen der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen im Allgemeinen und dem Europarat im Besonderen fest. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass dieser Vorschlag über das vertragsgemäße Mandat des Bürgerbeauftragten hinausgeht.

Aus diesem Grund wäre die Kommission offen für eine alternative Formulierung. Ich hoffe, dass wir in der Lage sein werden, das richtige Mittelmaß zwischen den wichtigen Arbeitskontakten des Bürgerbeauftragten und den Verträgen zu finden, das sich nicht auf die institutionellen Vorrechte der Kommission auswirkt.

Dies sind also die Überlegungen der Kommission zu den vom Parlament in seinen Änderungsanträgen angesprochenen Fragen. Nach der morgigen Abstimmung werden wir unsere Stellungnahme ausarbeiten und die Gespräche mit dem Rat beginnen. Das dürfte schnell gehen, da wir noch während des slowenischen Ratsvorsitzes eine Einigung ermöglichen wollen.

 
  
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  Maria Matsouka, Verfasserin der Stellungnahme des Petitionsausschusses. – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die EU durchlebt zweifellos eine besonders schwere Glaubwürdigkeitskrise. Ist die EU, so frage ich mich, in demokratischer Hinsicht glaubwürdig? Schließlich braucht sie dafür die Legitimation durch die Bürger, was mit der Erweiterung Europas immer schwieriger wird. Weiterhin gibt es die gemeinsame Grundlage, auf der wir Europa gebaut haben und auf die sich unsere Mitbürger verlassen. Es handelt sich dabei um ein Wertesystem, das ihre Grundrechte schützt.

Der Bedarf an Kommunikation mit den europäischen Bürgern ist dringender denn je. Sie hat nur Bedeutung, wenn die EU ihre Sorgen wahrnimmt und es schafft, die Bürger zu überzeugen, dass die Institutionen sich darum bemühen, ihre Erwartungen zu erfüllen. Die Bürger bringen uns kein Vertrauen entgegen, weil sie nicht das Empfinden haben, dass wir ihre Rechte verteidigen oder gar noch ausweiten. Unser Versuch muss einen bleibenden Effekt haben, meine Damen und Herren. Wir müssen für historische Entwicklungen und die daraus entstehenden neuen Bedürfnisse empfänglich sein. Die größte Sorge des Europäischen Bürgerbeauftragten ist es, die richtige Arbeitsweise der Organe und Organisationen der EU sicherzustellen, um damit das Vertrauen, das die Bürger in diese Organe setzen müssen, zu stärken.

Die vorgeschlagenen Änderungen in den Regelungen für den Bürgerbeauftragten machen dies möglich. Im Namen des Petitionsausschusses möchte ich sagen, dass wir die Änderungen vorbehaltlos unterstützen.

Schließlich möchte ich der Berichterstatterin, die für dieses Thema verantwortlich ist, Frau Jäätteenmäki, meine Glückwünsche für ihre Bemühungen aussprechen, einen Bericht vorzulegen, der auf breite Akzeptanz stößt.

 
  
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  Maria da Assunção Esteves, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PT) Die Debatte über die Änderungen der Regelungen für den Bürgerbeauftragten im Ausschuss für konstitutionelle Fragen war nicht leicht. Es war eine lange und sehr kontrovers geführte Debatte, in der es vor allem darum ging, ob die Ausweitung der Kompetenzen des Bürgerbeauftragten ein sinnvoller Schritt ist. Wir sind von der klaren Prämisse ausgegangen, dass die Rolle jeder einzelnen Institution in einer demokratischen Kultur genau definiert sein muss und dass es hinsichtlich der Rollen keine Unklarheiten geben darf. Die eindeutige Definition und sinnvolle Verteilung der Rollen ist die einzige Möglichkeit, um Rechtmäßigkeit, Effektivität und politische Verantwortlichkeit der Institutionen zu fördern.

Aus genau diesem Grund hat der Bürgerbeauftragte seinen Antrag auf Zugang zum Gerichtshof zurückgezogen. Es wurden aber im Bereich der Grundrechte Kompromisse im Hinblick auf den Datenschutz, den Zugang zu Geheimakten und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen erzielt. Der Bürgerbeauftragte wird nun Zugang zu Geheimakten erhalten, darf diese Informationen aber nicht an Dritte weitergeben. Der Datenschutz richtet sich nach den Datenschutzvorschriften der Europäischen Union.

Es ist klar, dass der Bürgerbeauftragte mit anderen Institutionen beim Thema Grundrechte zusammenarbeiten kann, und mir scheint, dass es dazu keine Alternative gibt. Durch die Zusammenarbeit mit Institutionen beim Thema Grundrechte kommt ein ungeschriebenes Prinzip zum Ausdruck, nämlich dass die Grundrechte die Basis und das Ziel der Europäischen Union sind. Der Kompromiss, der in einer nicht als leicht zu bezeichnenden Debatte erreicht wurde, stellt aber klar, was ich für den unausweichlichen Schluss aus dieser Thematik halte: Der Bürgerbeauftragte als Institution muss sich bei der Ausübung seiner Befugnisse immer bewusst sein, dass er nach den Kriterien der Notwendigkeit, der Angemessenheit und der Verhältnismäßigkeit handeln muss, da dies die Kriterien einer rechtsstaatlichen Ordnung sind.

 
  
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  Costas Botopoulos, im Namen der PSE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Herr Bürgerbeauftragter, meine Damen und Herren – liebe nachtaktive Kollegen! Vielleicht hat sich die Debatte über die Verbesserungen der Regelungen für den Europäischen Bürgerbeauftragten ein wenig in die Länge gezogen. Dennoch glaube ich, dass die Debatte zum richtigen Zeitpunkt kommt, da das europäische Parlament jetzt, während es die allgemeinen Bürgerrechte erörtert, mit einem neuen Vertrag über die Arbeitsweise der EU und mit einer Grundrechtecharta konfrontiert ist, die einen speziellen Absatz über die Rechte der Bürger, beim europäischen Bürgeranwalt Beschwerden einzulegen, enthält. Deshalb ist dies wohl der richtige Zeitpunkt, um das Vertrauen der Bürger in die EU-Institutionen zu thematisieren. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Europäische Bürgerbeauftragte europäischen Bürgern dabei zur Seite steht, Missstände in der Verwaltungstätigkeit zu bekämpfen. Ich würde gerne hinzufügen, dass es für das europäische Parlament selbst höchste Zeit ist, Vertrauen sowohl in seine Institutionen als auch in den Europäischen Bürgerbeauftragten zu bekunden.

Ich denke, unsere Debatte über Veränderungen, angeregt durch den derzeitigen Bürgerbeauftragten, enthielt zwei Missverständnisse, die wir wohl im Ausschuss ausräumen konnten. Das erste bezog sich auf die Frage der Kompetenzen. Es wird zum Teil behauptet, wir würden dem Europäischen Bürgerbeauftragten zu viele Kompetenzen zugestehen – das stimmt aber nicht. Im Bericht wird lediglich dafür plädiert, die bestehenden institutionellen Kompetenzen des Europäischen Bürgerbeauftragten zu ergänzen, damit er sie in allen Bereichen, die die Berichterstatterin angesprochen hat, angemessen nutzen kann.

Das zweite Missverständnis bezog sich auf die Vertraulichkeit von Dokumenten. Der vorliegende Bericht bestimmt nicht, welche Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich sind. Er benennt die Dokumente, die der Bürgerbeauftragte einsehen kann, und setzt dabei zwei klare Regeln: Als sensibel eingestufte Dokumente dürfen von niemandem eingesehen werden; Dokumente, die den Vertraulichkeitsregeln unterliegen, bleiben weiterhin vertraulich. Zusammenfassend halte ich es unter den derzeitigen Umständen für wichtig, dass wir diesem Bericht zustimmen.

 
  
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  Andrew Duff, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Diese Initiative stärkt das Statut des Bürgerbeauftragten zum richtigen Zeitpunkt und ist zudem ein Zeichen des Vertrauens in die Art und Weise, wie Herr Diamandouros und sein Vorgänger Söderman ihr Amt ausgeübt haben. Darüber hinaus spiegelt sie einen Wandel des politischen Klimas seit der Einführung des Amts des Bürgerbeauftragten wider, vor allem was die größere Transparenz betrifft.

Es wäre völlig absurd, wenn wir es als Parlament aus Gründen der Geheimhaltung ablehnten, dem Bürgerbeauftragten uneingeschränkten Zugang zu Dokumenten zu gestatten. Die Öffentlichkeit könnte einem solchen Widerspruch nur mit großem Zynismus begegnen.

Ich stimme Kommissarin Wallström zu, dass es großartig wäre, wenn wir die langwierigen Verhandlungen noch während des slowenischen Ratsvorsitzes abschließen könnten, um für die Europawahlen im Frühjahr 2009 entsprechend gerüstet zu sein. Wir sollten stolz auf diese Reformen sein, die meines Erachtens das gesamte Parlament unterstützten können wird.

 
  
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  David Hammerstein, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, Herr Diamandouros! Wir Grünen wollen die Institution des Bürgerbeauftragten stärken, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die europäischen Institutionen zu erhöhen. Wie können wir das tun? Indem wir damit einverstanden sind, dass der Bürgerbeauftragte unbeschränkten Zugang zu allen Arten von Dokumenten erhält, auch den vertraulichen.

Weiterhin begrüßen wir, dass der Bürgerbeauftragte die Zeugenaussagen von Beamten der europäischen Institutionen hören kann, die nicht dem Zwang unterliegen dürfen, immer nach den Anweisungen der Vorgesetzten ihrer Verwaltung zu sprechen. Das ist wichtig.

Ferner muss der Bürgerbeauftragte, wie es im Vertrag von Lissabon und in diesem Bericht heißt, die Befugnis besitzen, in Rechtssachen vor dem Gerichtshof zu intervenieren, und wir unterstützen den Aufruf des Bürgerbeauftragten nach größerer allgemeiner Transparenz, auch in diesem Haus, was die Finanzen der Europaabgeordneten betrifft.

Schon zum zweiten Mal hat das Europäische Parlament Verbesserungen des Status des Bürgerbeauftragten vorgeschlagen. Beim letzten Mal wurden sie vom Rat blockiert. Ich bin zuversichtlich, dass jetzt die tatsächlichen Befugnisse des Bürgerbeauftragten endgültig geklärt sind und dass wir wirklich ein Mittel geschaffen haben, um das Vertrauen des Mannes auf der Straße in die europäischen Institutionen zu stärken.

 
  
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  Íñigo Méndez de Vigo (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Einige meiner Kollegen hier werden sagen: Was geht heute vor? Haben wir völlig den Verstand verloren? Ein Thema des Ausschusses für konstitutionelle Fragen um zehn oder elf Uhr abends? Was ist denn geschehen? Hat Herr Duff zum Schlag ausgeholt und Herrn Watson in die zweite Reihe der Liberalen Fraktion verbannt? Was haben wir hier in der Volkspartei getan? Nein, was wir hier getan haben, war, der Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Reform des Europäischen Parlaments zu folgen, die besagt, dass wir uns zusammensetzen sollten, wenn wir nur wenige sind, wenn auch nur, um uns zu wärmen und uns nicht einsam zu fühlen.

Doch im Ernst, Herr Präsident, meiner Meinung nach behandeln wir in der Sitzung heute Abend ein wichtiges Thema. Ich freue mich sehr, dass der Bürgerbeauftragte unter uns ist. Es geht darum, wie die Vizepräsidentin der Kommission, Frau Wallström, treffend sagte, dass es nach der Arbeit eines Jahrzehnts logisch und richtig ist, innezuhalten und zu prüfen, was nicht funktioniert und was verbessert werden kann.

Genau das will der Bericht von Frau Jäätteenmäki, der ich danken möchte, weil sie so gut mit uns allen zusammengearbeitet und nach einem Konsens gesucht hat, was beweist, dass wir hier in den europäischen Institutionen in einer Demokratie leben, die auf dem Konsens und nicht dem Konflikt basiert. Somit meinen Glückwunsch, Frau Jäätteenmäki.

Was wir erreichen wollten, Herr Präsident, ist etwas ganz Einfaches. Als mit dem Maastricht-Vertrag das Amt des Bürgerbeauftragten geschaffen wurde, standen wir an einem wichtigen Scheideweg zwischen einer wirtschaftlich geprägten Union und einer viel versprechenden politischen Union. Der Bürgerbeauftragte war ein Schlüsselelement bei diesem Übergang.

Heute wollen wir den Bürgerbeauftragten in seiner Arbeit erneut unterstützen, damit er auch ein unerlässlicher Akteur in dieser Annäherung zwischen den Institutionen und den europäischen Bürgerinnen und Bürgern bleibt.

Deshalb bin ich überzeugt, dass die vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen vorgeschlagenen Reformen – durch Konsens, das möchte ich wiederholen – in diese Richtung gehen werden. In der nächsten Mini-Plenarsitzung werden wir über den Bericht von Herrn Stubbs diskutieren, in dem es um einen weiteren wichtigen Aspekt geht: die Transparenz in den europäischen Institutionen. Beide Berichte weisen in die gleiche Richtung, Herr Präsident, und zeigen, dass wir uns hier auch um fünf vor elf in der Nacht mit den Problemen unserer Bürger beschäftigen.

 
  
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  Richard Corbett (PSE).(EN) Herr Präsident! Die europäischen Institutionen sind zwangsläufig weiter von den Bürgern entfernt als nationale oder lokale Einrichtungen. Aus diesem Grund gibt es das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass wir nicht auf europäischer Ebene tätig werden sollten, wenn Maßnahmen auf nationaler oder lokaler Ebene völlig ausreichend sind.

Darum haben wir auch ein institutionelles Gefüge, in dem wir, wenn wir auf europäischer Ebene tätig werden, den Bürgern garantieren können, dass die Institutionen so offen, demokratisch und korrekt wie möglich handeln. Darum haben wir auch das Europäische Parlament, damit Europa nicht nur Ministern und Technokraten, Diplomaten und Bürokraten überlassen wird. Darum haben wir auch den Gerichtshof, um Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

Darum haben wir auch den Bürgerbeauftragten, damit auch die Bürger, die nicht jede Woche unsere Beratungen mitverfolgen – und davon gibt es viele – versichert sein können, dass wir mit diesen hohen Maßstäben arbeiten und dass Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit korrekt und unparteiisch untersucht werden.

Doch wie Kommissarin Wallström sagte, müssen die Bürger darauf vertrauen können, dass der Bürgerbeauftragte dies auch tun kann. Auch wenn es noch keine Fälle gegeben hat, in denen Beamte, die vom Bürgerbeauftragten befragt wurden, Anweisungen „von oben“ erhielten, die einer Zensur gleichkamen, und auch wenn es bisher noch keine Probleme mit dem Zugang zu vertraulichen Dokumenten gab, ist es wichtig, dass unsere Bürger wissen, dass diese Dinge nicht zu Hindernissen werden und nicht als Entschuldigung dienen können, um Dinge vor dem Bürgerbeauftragten geheimzuhalten.

Aus diesem Grund begrüße ich die Initiative des Bürgerbeauftragten, Änderungen an seinem Statut vorzuschlagen. Meine Fraktion wird die vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen gebilligten Änderungen unterstützen und ich bin davon überzeugt, dass ihnen das gesamte Parlament aus vollem Herzen zustimmen wird.

 
  
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  Dushana Zdravkova (PPE-DE). – (BG) Ich gratuliere der Berichterstatterin, Frau Jäätteenmäki, zu ihrem Bericht, mit dem nach der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon und der Charta der Grundrechte nunmehr ein neues Rahmenwerk für die Rolle des Bürgerbeauftragten in der modernen Gesellschaft vorgeschlagen wird. Ich bin überzeugt, dass dieses Dokument einen Beitrag zur effizienteren Ausübung seiner Aufgaben leisten wird und ihn zu einem echten Garanten eines wirksamen Schutzes der europäischen Bürger vor Fällen von Verwaltungsmissständen seitens der europäischen Institutionen werden lässt.

Im Mittelpunkt sowohl unserer Debatte als auch des Berichts steht das sensible Thema des Zugangs des Bürgerbeauftragten zu Informationen einschließlich von Verschlusssachen. Wenn der Bürgerbeauftragte seine Arbeit ordnungsgemäß erledigen soll und die Suche nach der objektiven Wahrheit erfolgreich sein soll, was im öffentlichen Interesse ist, müssen die europäischen Institutionen – meines Erachtens – verpflichtet sein, Zugang zu allen Informationen zu ermöglichen. Gleichzeitig muss der Bürgerbeauftragte darüber aufgeklärt werden, um welche Art Informationen es sich handelt, insbesondere bei vertraulichen Informationen. Es ist selbstverständlich unbedingt erforderlich, dass die Privatsphäre der Bürger respektiert wird, besonders bei der Verwendung von Verschlusssachen. Ich glaube, es ist der Berichterstatterin gelungen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den persönlichen Rechten und dem öffentlichem Interesse zu wahren. Das verschafft dem Bürgerbeauftragten in einem konkreten Fall Zugang zum gesamten Informationsbestand, sodass er sich eine Meinung bilden kann, wobei alle Bestimmungen eingehalten werden, die auch von den diese Informationen zur Verfügung stellenden Institutionen beachtet werden. Damit ist sowohl der Schutz der jeweiligen Informationen als auch der Rechte der Bürger Europas gesichert.

Die Stärkung der Rolle des Bürgerbeauftragten als Vermittler zwischen den europäischen Institutionen und den Bürgern ist ein Beitrag zur Entfaltung der Demokratie und zur Bekräftigung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass der Bürgerbeauftragte nicht nur auf der europäischen Ebene, sondern auch auf der nationalen Ebene vertreten ist, insbesondere in jenen Ländern, in denen die demokratischen Grundsätze und Kontrollmechanismen noch im Entstehen begriffen sind und staatliche Strukturen ihren Bürgern auf nationaler Ebene keinen ausreichenden Rechtsschutz bieten können, obgleich sie auch Bürger der Europäischen Union sind. Deshalb betone ich, dass die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Europäischen Union und dem Bürgerbeauftragten unbedingt verbessert werden muss. Besondere Bedeutung kommt dabei den Kontakten zwischen dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments zu; sie müssen im Interesse der europäischen Bürger zusammenarbeiten. Ferner ist ein effizienteres System der praktischen Mechanismen der Zusammenarbeit zu entwickeln und umzusetzen.

 
  
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  Metin Kazak (ALDE). (FR) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht von Frau Jäätteenmäki kommt zu einem für das europäische Aufbauwerk sehr wichtigen Zeitpunkt, denn wir stehen kurz vor der Annahme des Vertrags von Lissabon und der Europäischen Grundrechtecharta. Die erstmalige Verankerung des Rechts der europäischen Bürger auf eine ordnungsgemäße Verwaltung stellt einen bedeutenden Fortschritt in Richtung größerer Transparenz dar und entspricht der Forderung, dass die Maßnahmen und Methoden der Gemeinschaftsorgane nicht nur in Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften stehen, sondern auch mit den Erwartungen des europäischen Steuerzahlers an eine verantwortliche, unparteiische und effiziente Verwaltung.

Die vorgeschlagenen Änderungen ermöglichen im Rahmen einer Studie die Überwindung eventueller Vorbehalte von Seiten der gemeinschaftlichen Institutionen, wenn es um die umfassende Kooperation zur Faktenklärung geht. Das möglicherweise vorhandene Bestreben, mittels vage formulierter und verschieden interpretierbarer Texte einen Teil der Wahrheit zu verschweigen, darf nicht toleriert werden. Dadurch erhält die Verwaltung einen zu großen Ermessensspielraum und erhöht ihre Verfügungsgewalt in unverhältnismäßiger und unannehmbarer Weise.

Der Bürgerbeauftragte braucht das Vertrauen der Bürger, die von ihm eine sachliche Intervention zur Verteidigung ihrer Rechte erwarten. Er muss aber auch die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen garantieren. Daher begrüße ich es sehr, dass unsere Berichterstatterin die notwendige Balance zwischen diesen beiden Erfordernissen gefunden und uns ausgewogene Lösungen vorgeschlagen hat, die die Effizienz der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten als moralische Instanz und die Transparenz der Gemeinschaftsinstitutionen stärken, während gleichzeitig im Geist der neuen Grundrechtecharta das Recht jedes europäischen Bürgers auf eine verantwortungsvolle Führung und eine ordnungsgemäße Verwaltung bestätigt wird.

 
  
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  Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Mitgliedern dieses Hohen Hauses für diese Diskussion und ihre Anmerkungen danken. Viele von Ihnen haben darauf hingewiesen, dass es hier um Zuständigkeiten und auch Vertraulichkeit geht. Diese beiden Aspekte gehören zusammen, und ich bin davon überzeugt, dass diese Reformen die Unklarheiten, hinter denen sich die Institutionen gelegentlich versteckt haben mögen, beseitigen werden. Diese Reformen werden zu einer Modernisierung und Öffnung der Verfahren beitragen und größere Klarheit und Transparenz gewährleisten, was heutzutage und zur Erfüllung der Erwartungen unserer Bürger notwendig ist.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Frau Jäätteenmäki noch einmal für ihre offene und konstruktive Zusammenarbeit mit uns sowie dafür zu danken, dass sie uns über ihre Arbeit informiert hat. Darüber hinaus möchte ich auch dem Bürgerbeauftragten danken, weil ich die Gelegenheit hatte, seine Arbeit zu beobachten, und weiß, wie korrekt, ernst und engagiert er seinen Pflichten nachkommt. Das hat mich wirklich beeindruckt und ich habe großes Vertrauen in ihn.

Mit dieser Initiative helfen wir dem Bürgerbeauftragten auch, sein Statut an das anzupassen, was wir von ihm hinsichtlich seiner Untersuchung von Missständen innerhalb unserer Institutionen erwarten.

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki, Berichterstatterin. – (FI) Herr Präsident! Ich möchte noch einmal allen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken, und ich hoffe, dass wir in diesem Stadium der endgültigen Überprüfung die richtigen Formulierungen finden werden, damit am Ende das Vertrauen in EU-Rechtsakte zunimmt, damit angemessene Ressourcen verfügbar sind und der Bürgerbeauftragte mit allen notwendigen Informationen ausgestattet wird. Wenn nicht, dann wäre dies, wie ich schon gesagt habe, ein schlechter Tag für die Rechtsstaatlichkeit und die Transparenz, obwohl ich glaube, dass wir zu gemeinsamen Auffassungen gelangen werden, denn schließlich sind jetzt nur noch ein paar kleine Änderungen vorzunehmen.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 22. April 2008, statt.

 

21. Der Schiffbruch des Frachtschiffs „New Flame“ und die Folgen für die Bucht von Algeciras (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Stellungnahme der Kommission zum Schiffbruch des Frachtschiffes „New Flame“ und die Folgen für die Bucht von Algericas.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Es freut mich, dass ich Ihnen heute die Mitteilung der Kommission bezüglich der Entschließung überbringen kann, die Sie in Kürze zum Schiffbruch des Frachtschiffs „New Flame“ und den Folgen für die Bucht von Algeciras verabschieden werden.

Diese Entschließung befasst sich mit zwei für unsere Mitbürger bedeutsamen Themen: der Sicherheit im Schiffsverkehr und dem Schutz der Meeresumwelt, also unserer Küsten, Buchten und Strände. Europa hatte bereits mit ökologischen Katastrophen zu kämpfen, die durch Schiffsunglücke ausgelöst wurden, man denke etwa an die „Erika“ oder „Prestige“. Der Schiffbruch der „New Flame“ hatte zwar gravierende Folgen, aber er hat keine Katastrophe derartigen Ausmaßes ausgelöst.

Dennoch hat uns auch dieses Unglück wieder vor Augen geführt, dass der Schiffsverkehr gefährlich sein kann und dass sich derartige Unglücksfälle trotz der in den letzten Jahrzehnten von Seiten der Europäischen Union durchgeführten zahlreichen Maßnahmen weiterhin ereignen können. Die Europäische Kommission hat das Unfallgeschehen sehr genau verfolgt und stets die Anwendung des Gemeinschaftsrechts überwacht. Inzwischen erarbeitet die Kommission konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit im Schiffsverkehr.

Die Kommission hat das Unglück, das sich im August 2007 ereignet hat, sehr genau beobachtet. Die Kommissionsdienste, insbesondere das Beobachtungs- und Informationszentrum der Generaldirektion Umwelt- und Verbraucherschutz, das für den Katastrophenschutz zuständig ist, waren in ständigem Kontakt mit den spanischen Behörden, der Asmar Sociedad Statal de Salvamento y Seguridad Maritima und den britischen Behörden.

Auf Ersuchen der spanischen Behörden haben wir mit Hilfe der Europäischen Agentur für Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) Satellitenfotos bereitgestellt, um auf diese Weise mögliche Verschmutzungen durch Öl in der Bucht von Algeciras aufzuspüren. Außerdem hat Spanien beschlossen, über das Beobachtungs- und Informationszentrum eines der bei der EMSA unter Vertrag stehenden Ölbekämpfungsschiffe einzusetzen. Dieses Schiff, die „Mistra Bay“, befindet sich immer noch in der Unglückszone und kann jederzeit von den spanischen Behörden in Bereitschaft versetzt werden.

Diese beiden Dienste der EMSA, nämlich die Bereitstellung von Satellitenfotos von Clean Sea Net und die Ölbekämpfungsschiffe, wurden aufgrund europäischer Rechtsvorschriften eingerichtet. Dank der Unterstützung durch das Europäische Parlament konnten 154 Millionen Euro für die Jahre 2007-2013 im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung eingesetzt werden. Außerdem hat die EMSA unlängst weitere Ölbekämpfungsschiffe unter Vertrag genommen, um die europäischen Küsten noch besser schützen zu können. Demnächst werden also zwei weitere Schiffe, „Bahia Uno“ und „Bahia Tres“, in der Bucht von Algeciras zum Einsatz bereitstehen.

Die Kommission wacht generell über die korrekte Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr und des Schutzes der Meeresumwelt. Die EMSA wurde zur Unterstützung der Kommission bei der Überwachung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes eingerichtet. Die von dieser Agentur durchgeführten Überprüfungen ermöglichen die Bewertung der Bemühungen von Seiten der Mitgliedstaaten zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht. Und, wenn nötig, leitet die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen diejenigen Mitgliedstaaten ein, die das Gemeinschaftsrecht nicht ordnungsgemäß umsetzen.

In den genannten Bereichen sind noch einige Verfahren anhängig, einschließlich der Richtlinie „Strafrechtliche Sanktionen“ und der Richtlinie „Zivilrechtliche Umwelthaftung“. Die konkrete Umsetzung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und die Strafverfolgung von Umweltverschmutzern verbleiben jedoch im einzelstaatlichen Zuständigkeitsbereich.

Ich komme nun noch einmal auf das Thema „New Flame“ zurück. Die Kommission prüft derzeit eine Klage von Seiten der Regionalregierung von Andalusien über eine mögliche Nichteinhaltung der Gemeinschaftsbestimmungen. Wie Sie wissen, zielt das heute diskutierte dritte Maßnahmenpaket für den Seeverkehr darauf ab, weitere Verbesserungen im Bereich der Überwachung des Seeverkehrs und der Verantwortlichkeit der Reeder zu erreichen.

Und schließlich erinnert die Kommission daran, dass die Europäische Union ehrgeizige Politiken in den Bereichen Sicherheit des Seeverkehrs und Schutz der Meeresumwelt ins Leben gerufen hat. So verfügt ein von einem Schiffsunglück betroffener Mitgliedstaat, sofern er dies in Anspruch nehmen möchte, über leistungsfähige Instrumente im Kampf gegen Verschmutzer und Verschmutzung. Die Kommission setzt sich für eine rasche Bergung des „New Flame“-Wracks aus der Bucht von Algeciras ein, und die Ankunft des Spezialschiffes „Big Foot 1“ Ende März zeigt, dass derzeit neue Bemühungen in dieser Richtung vorbereitet werden.

So weit meine Informationen für das Parlament.

Herr Präsident, nun werde ich mit großer Aufmerksamkeit die Äußerungen der Abgeordneten zu diesem Thema verfolgen.

 
  
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  Gerardo Galeote, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Seit dem Schiffbruch der „New Flame“ sind acht Monate vergangen, und noch immer besteht die Gefahr von Ölverschmutzungen, insbesondere von Öl aus der Ladung im Wrack.

Diese Situation geht auf Faktoren zurück, die tagtäglich in diesem Gebiet präsent sind: Fehler in der Kontrolle des hohen Verkehrsaufkommens und massive Ölumladungen zwischen Schiffen auf See. Doch in diesem besonderen Fall gab es auch eine Kette von Fehlern und Verantwortungslosigkeit bei der Überwachung des Schiffs sowie nach der Kollision.

Deshalb, Herr Kommissar, wäre Ihnen dieses Parlament verbunden, wenn Sie folgende vier Fragen beantworten könnten:

Erstens, haben Sie Informationen über die Herkunft und die Höhe der Toxizität der noch nicht geborgenen 42 500 Tonnen Schrott?

Zweitens, können Sie uns sagen, ob nach der Kollision und in den letzten acht Monaten auf das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz zurückgegriffen wurde und wenn ja, wie viele Male?

Drittens, kennen Sie Pläne und Termine, um das gerade von Ihnen genannte Schiff wieder flott zu machen, oder Pläne zur Überwachung der Verschmutzungsgefahr, die von seiner Ladung ausgeht?

Viertens, die Europäische Kommission hat eine Untersuchung angestrengt. Geht es darum festzustellen, ob die zuständigen Behörden die geltenden Gemeinschaftsvorschriften verletzt haben? Wenn das so ist, Herr Barrot, wenn gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde, geben Sie diesem Haus bitte die Zusage, dass Sie diese Übertretungen vor den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bringen werden, denn letzendlich sind es immer die Bürger und die Umwelt, die die Zeche zahlen.

 
  
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  Luis Yañez-Barnuevo García, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Ich möchte gern glauben, dass wir alle um den Schutz der Umwelt und die Sicherheit des Seeverkehrs besorgt sind und dass dies der einzige Grund ist, den Vorfall mit der „New Flame“ in unsere Debatte zu tragen. Ich kann nicht glauben, dass jemand behaupten könnte, dieser Fall sei auch nur entfernt mit der Katastrophe der „Prestige“ zu vergleichen.

Bei der „New Flame“ sind bisher nur 24 Tonnen ausgetreten, während es bei der „Prestige“ über 70 000 Tonnen waren. Das ist so, als würde man einen Kratzer mit Krebs im Endstadium vergleichen, doch ein Vorfall wie dieser ist niemals eine geringfügige Angelegenheit. Wir müssen die Mechanismen für die Prävention und das Management gewisser Risiken auf unseren Gewässern, besonders im Mittelmeer, verstärken.

Es besteht kein Zweifel, dass die spanischen Behörden umsichtig, effizient und kompetent gehandelt haben, vielleicht weil sie aus einer ernsten Kette von Fehlern und Dummheiten seitens der Regierung zu Zeiten des Unglücks der „Prestige“ gelernt haben. Diese Aktion der spanischen Regierung und der Regierung von Andalusien wurde durch die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Dienste von CleanSeaNet ermöglicht, die den spanischen Stellen elf Satellitenbilder und zwei Unfallberichte übergaben. Über die Reaktion der Kommission hat Herrn Barrot gerade gesprochen, sodass ich das nicht wiederholen werde.

Neun Monate nach dem Vorfall ist die Angelegenheit unter Kontrolle, und die britischen und spanischen Behörden agieren gemeinsam mit der Kommission strikt im Rahmen des Dialogforums zu Gibraltar.

 
  
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  Graham Watson, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die mündliche Anfrage, die dieser Aussprache zugrunde liegt, riecht für mich nach einem uralten Ärger konstitutioneller Art. Dieses Hohe Haus hat seinen Tiefpunkt erreicht, wenn wir es zulassen, dass ein solches Gefühl unser politisches Konzept der Europäischen Union beschmutzt.

Ich möchte den Herrn Kommissar bitten, für uns drei Punkte klarzustellen, und hoffe, dass er am Ende der Aussprache darauf zurückkommen wird.

Erstens, dass die Kollision und das Sinken der „New Flame“ sich nicht in der Bucht von Gibraltar ereignete, die in Spanien als Buch von Algeciras bezeichnet wird, sondern an der Südostseite des Felsens von Gibraltar, vor dem Europe Point im Mittelmeer.

Zweitens, dass der Unfall der „New Flame“ nichts mit der Bunkerung von Öl zu tun hatte, da sich an Bord des Schiffes Metallschrott befand.

Drittens, dass nicht, wie in der Anfrage behauptet wird, aus sieben Lecks Öl ausgetreten ist, sondern lediglich aus einem kleineren Leck, und zwar während eines Sturms vom 9./10. Februar. Im ersten Monat nach dem Unglück wurden siebenhundertundachtzig Kubikmeter Kraftstoff aus dem Schiff gepumpt, wobei kein Kraftstoff austrat. Ich wäre dem Herrn Kommissar dankbar, wenn er dies dem Hohen Haus bestätigen könnte. Wenn es an der Küste zu Ölverschmutzungen gekommen ist, dann stammen diese eher von der „Sierra Nava“, die sich bei einem Sturm Anfang des Jahres vom Anker losriss, woraufhin sie auf Grund lief und Öl verlor.

Vielleicht möchte sich der Herr Kommissar auch zur Zusammenarbeit zwischen den Behörden in Gibraltar und denen in Spanien äußern. Meines Erachtens verlief die Zusammenarbeit beispielhaft. Gibraltar hält sämtliche einschlägigen internationalen Verpflichtungen ein und ich möchte meine spanischen Kollegen, vor allem von der Partido Popular, einladen, mit mir diesen Teil meines Wahlkreises zu besuchen, sich mit den Behörden in Verbindung zu setzen und sich das Wrack anzusehen.

In dem geschäftigen und dicht besiedelten Industriegebiet, in dem sich Gibraltar und sein spanisches Umland befinden, herrschen in der Tat berechtigte Bedenken, was die Sicherheit auf See und die Gefahr der Verschmutzung, und zwar nicht nur auf See, sondern auch der Luft und des Grundwassers betrifft. Lassen wir es also nicht zu, dass die parteipolitischen Instrumente einer enttäuschten Opposition unseren europäischen Gedanken beeinträchtigen!

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Ich glaube, die Situation der „New Flame“ wurde am besten von Greenpeace zusammengefasst, die am Wrack ein Spruchband mit der Aufschrift „vertido diplomático“ – diplomatischer Schrott – anbrachten.

Das Problem hat in der Tat zwei Seiten: Wir haben es mit einem ökologischen, aber auch einem diplomatischen Problem zu tun. Doch letzteres kann nicht als Entschuldigung dafür dienen, dass ersteres nicht ernsthaft angegangen wird.

Der Unfall der „New Flame“ beispielsweise ist symptomatisch für eine chronische Ölverschmutzung in der Bucht von Algeciras, weil Gibraltar die europäischen Rechtsvorschriften nicht einhält und die Freizügigkeit der spanischen Behörden zu groß ist. Auf jeden Fall möchte ich die plötzliche Umweltsorge der Kollegen Abgeordneten der Volkspartei hervorheben oder ihnen vielleicht auch danken. Ich habe zumindest das Gefühl, dass das Interesse an der „New Flame“ nicht so sehr mit der Notwendigkeit zu tun hat, das Umweltproblem zu lösen, als vielmehr mit der Schaffung einer internen Opposition, an die wir schon gewöhnt sind.

Ich wiederhole, meiner Ansicht nach existiert ein diplomatisches Problem, doch das eigentliche Problem ist grundsätzlich ökologischer Art, und das müssen wir unverzüglich in Angriff nehmen.

 
  
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  Willy Meyer Pleite, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Seit August nehme ich an verschiedenen Parlamentsinitiativen teil und habe mehrere Reden in diesem Plenum gehalten. Wie wir alle wissen, besteht das Hauptproblem darin, dass das Gebiet um die Meerenge zu den meistbefahrenen in Europa gehört, mit mehr als 100 000 Schiffen pro Jahr, von denen 30 000 zwischen der Bucht von Algeciras und Gibraltar vor Anker gehen.

Die eigentliche Schwierigkeit besteht darin, dass diese beiden Häfen kein Gremium zur Koordinierung und Überwachung des Seeverkehrs besitzen. Das ist das Hauptproblem. Wir rufen jetzt eine eindeutige und zielgerichtete Initiative ins Leben, um dafür zu sorgen, dass die beiden betroffenen Mitgliedstaaten diese fehlende Koordinierung schnellstmöglich einrichten können. Wir sprechen hier über zwei Häfen mit dem dichtesten Seeverkehr, und es ist in der heutigen Zeit nicht hinnehmbar, dass noch keine Überwachungsstelle existiert.

Es geht nicht nur um die „New Flame“, wir hatten auch die „Sierra Nava“ und die „Samotraki“; das sind Zwischenfälle, die natürlich die Sicherheit des Seeverkehrs, die Sicherheit von Menschen und die natürliche Umwelt gefährden.

Deshalb glaube ich, dass Europa die Initiative ergreifen und den Mitgliedstaaten eine klare Richtlinie geben muss. Wir können im 21. Jahrhundert nicht hinnehmen, dass das Schiff noch immer in diesem Zustand ist. Vielleicht hat Spanien einen Fehler begangen, als es Gibraltar die Bergung des Schiffes überließ. Vielleicht hätten sich beide Verwaltungen gemeinsam darum kümmern müssen.

Es gibt eine wichtige Angelegenheit, die ich dem Kommissar unterbreiten möchte. Ich habe eine Anfrage an die Kommission gerichtet – die von Herrn Dimas im März beantwortet wurde –, in der es um einen noch nicht geklärten Punkt ging, nämlich was sich im Frachtraum des Schiffes befand. Welche Art von Schrott führte es mit sich? Die Kommission sagte in ihrer Antwort, dass es 700 Tonnen Treibstoff IFO-380 an Bord hatte, doch wir wissen noch immer nicht, welche Art von Schrott. Das ist meiner Ansicht nach untragbar.

Ich fordere die Kommission auf, uns endlich mitzuteilen, was für Schrott das Schiff geladen hatte.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich ergreife in dieser Debatte das Wort, weil die Situation der „New Flame“, die im August 2007 in der Bucht von Algeciras vor Gibraltar Schiffbruch erlitt, immer noch nicht geklärt ist. Bekanntlich sind aus dem Frachter zwischen August 2007 und Februar 2008 wiederholt Treibstoff und Öl ausgetreten. Wir alle wissen, dass die Folgen eines Unfalls dieser Art nicht an Landesgrenzen haltmachen und sowohl die Umwelt als auch die Küstenanwohner darunter zu leiden haben.

Deshalb schließe ich mich meinen spanischen Kollegen an, die eine Antwort auf die durch die „New Flame“ aufgeworfenen Fragen fordern. Dies sind wichtige Fragen, die dringend eine Antwort erheischen, da dieser Unfall nicht nur die Behörden von Spanien und Gibraltar betrifft. Es ist ein Unfall, der Konsequenzen für die Umwelt, die Sicherheit der Meere und die maritimen Wirtschaft hat und der uns deshalb alle angeht.

Wir können die Tatsache, dass der Zusammenstoß und das Sinken des Frachters in einer der meistbefahrenen Meeresstraßen der Welt geschehen sind und dass seine Fracht immer noch nicht gelöscht wurde, nicht ignorieren. Die diplomatische Auseinandersetzung ist deshalb unsere geringste Sorge. Die aufgeworfenen Fragen sind aber von umso größerer Wichtigkeit, wenn wir bedenken, dass dieses Parlament gerade einer Gesetzgebung zur Schiffssicherheit zugestimmt hat, die Teil eines Maßnahmenpakets ist, das die europäische Gesetzgebung stärken und mit wichtigen internationalen Instrumenten abstimmen soll.

Deshalb erscheint es uns sinnvoll zu fragen, wie die einschlägigen Ressourcen, die aufgrund europäischen Rechts zur Verfügung stehen, genutzt werden – zumindest diejenigen, die bereits genutzt werden können –, und wie die notwendige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission koordiniert wird, insbesondere im Hinblick auf den Austausch von Informationen, die Verteilung der Kompetenzen und die zur Klärung der Verhältnisse notwendigen praktischen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang bewerten wir auch die Aussage von Vizepräsident Barrot, die wir als die Haltung der Kommission verstehen.

 
  
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  Francisca Pleguezuelos Aguilar (PSE).(ES) Herr Präsident! Diese Debatte und die Antworten des Kommissars lassen keinen Zweifel daran, dass die spanischen und andalusischen Behörden bei Verschüttungen von Schadstoffen sehr umsichtig vorgehen und die Sicherheit des Seeverkehrs beachten; dies sind wichtige Aspekte bei den Maßnahmen, die die spanischen Regierung unverzüglich und in entsprechender Form ergriffen hat; sie hat ferner mehrere groß angelegte Aktionen unternommen, um das Problem zu lösen und noch schlimmere Katastrophen zu verhindern. Darüber haben wir bereits gesprochen.

Natürlich hat das Unglück der „New Flame“ nicht annähernd das Ausmaß der „Prestige“, doch seine Folgen haben die spanische Regierung, die Regierung meines Landes, beschäftigt und beunruhigt.

Die spanische Regierung kann gewiss nicht der Untätigkeit bezichtigt werden, ganz im Gegenteil. Gleich nach dem Unfall stand Spanien in Kontakt mit dem Vereinigten Königreich und Gibraltar und forderte Informationen über das Schiff und die Kollision und bot ihre Zusammenarbeit und die Koordinierung bei der von meinem Kollegen Meyer Pleite vorgeschlagenen Initiative an.

Wie der Kommissar sagte, wurde die Europäische Union seit August um Hilfe gebeten. Der Reeder und seine Gesellschaft wurden in Kenntnis gesetzt, dass sie die Kosten des Schadens zu tragen haben, und die andalusische Regierung richtete auch an Gibraltar eine Beschwerde über einen etwaigen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften.

Für Spanien ist von entscheidender Bedeutung, dass das Land seinen Pflichten nachgekommen ist, und sie erfüllt wurden – es gab keine Wiederholung der Geschehnisse um die „Prestige“ –, doch es besteht die Notwendigkeit der Koordinierung, und diese Koordinierung hat sich als unzulänglich erwiesen. Deshalb meine ich, dass die Forderung Spaniens nach einem Dialogforum zu Gibraltar als Maßnahme, die uns wirklich in die Lage versetzen wird, solche Situationen zu bewältigen und künftige unerwünschte Vorfälle zu verhindern, für uns alle die Schlussfolgerung sein sollte. Alles andere drückt nur die Verdrossenheit aus, die einige empfanden und die sie heute erneut in das Parlament tragen wollen.

 
  
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  David Hammerstein (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Was die Grünen angeht, so geht es hier nicht um eine Frage der Schuldzuweisung, sondern um die Suche nach effektiven Mitteln zur Bewältigung einer Katastrophe wie dieser, oder mehr noch der regelmäßigen Wiederholung von Unfällen, die sich täglich in der Straße von Gibraltar ereignen.

Diese Kollision war eine ernste Warnung, die wir zur Kenntnis nehmen sollten. Wir haben die Kommission ersucht, Maßnahmen gegen die törichte und gefährliche Praxis des Bunkerns zu ergreifen, die die Gewässer von Gibraltar, Großbritannien und Spanien in eine gewaltige, gesetzlose schwimmende Tankstelle, ohne Überwachung oder Sicherheitsvorkehrungen, verwandelt.

Hunderte von dubiosen Einhüllen-Schiffen befahren diese Gewässer. Im letzten Jahr fanden 6 000 Ölumladungen und insgesamt mehr als 10 000 auf hoher See statt, und das ohne die im Marpol-Übereinkommen vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen.

Wir sagten der Europäischen Kommission, dass wir nicht fortgesetzt aus Katastrophen lernen können, und baten sie, diesem Haus ein wirksames Protokoll über die Zusammenarbeit im Seeverkehr in der Straße von Gibraltar vorzulegen, um die Umwelt zu schützen und nach dem gesunden Menschenverstand zu handeln. Wir können neben unseren tagtäglichen Problemen nicht noch derartige Katastrophen bewältigen.

 
  
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  Luis de Grandes Pascual (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Barrot für seine Antworten danken. Die Bucht von Algeciras ist zur Mülldeponie der Straße von Gibraltar geworden. Neben den ungesetzlichen Bunkerpraktiken drohen die ständige Verkippung von Schadstoffen, auch wenn es nur kleine Mengen sind, und die Unfälle mit Verschüttungen von Ladungen ein geschütztes Gebiet in eine Kloake zu verwandeln.

Der zur Debatte stehende Fall bedroht in keiner Weise die Beziehungen zwischen Spanien und Großbritannien, die ihre alten Meinungsverschiedenheiten in einer vernünftigen Art und Weise diskutieren. Was die „New Flame“ betrifft, getatten Sie mir das Sprichwort: „unos por otros, la casa sin barrer“ – „die Hecke dazwischen erhält die Freundschaft“.

Skandalös ist, dass in sechs langen Monaten keine zuständige Behörde in der Lage war, wirksame Entscheidungen zu treffen, um ein Sinken des Schiffes und ein Austreten von Schadstoffen nach dem Unglück zu verhindern.

Jetzt liegt das Wrack mit 42 500 Tonnen Schrott, dessen Beschaffenheit und Verschmutzungspotenzial nicht bekannt sind, auf dem Meeresgrund.

Herr Kommissar, wir arbeiten mit voller Kraft am Erika III-Paket, wobei der Rat hier wenig Neigung zeigt, auf die Forderungen des Parlaments einzugehen, um eine unabhängige Behörde zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung zu schaffen, die befugt ist, nach der Bewertung der Tragweite eines Unglücks Entscheidungen zu treffen.

Dieser Fall der „New Flame“ ist wohl der beste Beweis dafür, dass die Einrichtung solch einer unabhängigen und mit Entscheidungsbefugnis ausgestatteten Behörde gerechtfertigt ist. Überdies ist es unumgänglich, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu drängen, die einschlägigen Richtlinien umzusetzen und die auf diesen Fall anwendbaren internationalen Übereinkommen zu ratifizieren. Mit Bestürzung war zu hören, wie Andalusien für die Katastrophe der „Prestige“ gescholten wurde; dies ist ein trauriges manichäisches Spiel, das wenig Respekt für Andalusien zeigt. Es ist beschämend, dass es Personen aus der Region waren, die diese Angelegenheit vorgebracht haben.

Herr Kommissar, Andalusien fordert, dass das Bunkern und die maritimen Tätigkeiten in der Bucht von Algeciras in Übereinstimmung mit den Vorschriften erfolgen. Sie schaffen Wohlstand und Beschäftigung in der Region und müssen Hand in Hand mit einer strengen Einhaltung des Umweltschutzes gehen.

 
  
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  Inés Ayala Sender (PSE).(ES) Herr Präsident! Dieses Unglück ist sicher nicht vergleichbar mit anderen Zwischenfällen unter Beteiligung von Öltankern oder sogar Containerschiffen wie der „Napoli“, zu der das IMB noch eine Entscheidung treffen muss.

Andererseits sollten wir uns freuen, dass der Vizepräsident an dieser Debatte teilnimmt. Im Moment konzentriert sich die Aussprache vor allem auf Umweltaspekte. Ich halte es für wichtig, dass Herr Barrot die Befugnis hat, beide Aspekte, die Umwelt und den Verkehr, mit neuen Instrumenten anzupacken.

Wir haben mit Gibraltar das diplomatische Problem der Sicherheit im Luftverkehr gelöst. Ich möchte Herrn Barrot nahe legen, hier auch zu versuchen, die diplomatischen Fragen mit Gibraltar zur Sicherheit des Seeverkehrs zu lösen und wirklich zu verbessern. Auch wenn es Probleme gibt, glaube ich, dass schon Kanäle für einen Dialog bestehen, die sich als sehr nützlich erweisen können.

Meiner Ansicht nach haben die spanischen und andalusischen Behörden bei derartigen Unglücken in diesem kritischen Bereich des Mittelmeers alles in ihren Kräften Stehende getan, und natürlich freuen wir uns und sind dankbar zu sehen, dass sie sofort die Europäische Union ersuchten, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in Gang zu setzen.

Wir sind fest davon überzeugt, dass es wichtig ist, eine Botschaft der Hoffnung an die Bürgerinnen und Bürger zu richten, die diese unerfreulichen Aspekte betrifft, und wir rufen Sie daher auf, diese Mechanismen der EMSA, die sich bei der Prävention und auch dem Schutz als sehr nützlich erwiesen haben, diese Maßnahmen für die Küste zu verbessern, um das dritte Paket für die Sicherheit des Seeverkehrs voranzubringen und vor allem die Zusammenarbeit zwischen den Häfen zu stärken, die vielleicht nicht immer so gut war, wie sie hätte sein können, und natürlich um alle jene Aspekte im Zusammenhang mit der Verbesserung der Qualität von Schiffsbrennstoffen zur Sprache zu bringen, ein Vorschlag, der kürzlich von der IMO angenommen wurde und sicherlich den Ausgang oder die Folgen solcher Unglücke entschärfen wird.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Ich werde versuchen, einige Frage zu beantworten. Herrn Galeote möchte ich sagen, dass die Kommission nicht über eine besondere Toxizität des Eisenschrotts, den die „New Flame“ transportiert hat, informiert ist. Es gibt keine Anzeichen für eine derartige Toxizität.

Die Unterstützung durch das gemeinschaftliche Katastrophenschutzverfahren wurde von den spanischen Behörden sofort nach dem Unglück der „New Flame“ angefordert, aber seitdem nicht mehr. Hinsichtlich der Bergung des Wracks kann ich das Parlament darüber informieren, dass die Arbeiten begonnen haben und bei günstigen Meeresbedingungen nun auch unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden können. Die Bergung des Wracks wird etwa drei Monate dauern.

Im Übrigen prüft die Kommission eine Klage von Seiten der andalusischen Regierung. Sofern es Verstöße gab, werden diese auch verfolgt. Herr Watson hat mir ebenfalls einige Fragen gestellt. Dazu möchte ich sagen, dass sich das Wrack der „New Flame“ in der Tat in den Gewässern vor Gibraltar befindet. Der Fall „New Flame“ hat nichts mit Bunkerung von Öl zu tun, und die britischen Behörden haben die Kommission darüber informiert, dass die Befüllungs- oder Bunkerungsvorgänge vorschriftsgemäß verlaufen sind und keine besonderen Probleme aufwerfen. Bei den Versorgungsschiffen handelt es sich durchweg um Zweihüllen-Tanker, die über die erforderlichen Zertifikate verfügen.

Herr Meyer, die Richtlinie über die Überwachung des Schiffsverkehrs stärkt, wie ich abschließend feststellen möchte, die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsüberwachung; das Informationssystem Safe Sea Net ermöglicht den Informationsaustausch.

Herr Queiró, nach Ansicht der Kommission lassen sich die Bestimmungen der Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Meeresverschmutzung durchaus auf den Fall „New Flame“ und generell auch auf Bunkerungen, die Meeresverschmutzungen zur Folge haben. Die Richtlinie von 2005 legt allerdings nur den Rechtsrahmen fest, aufgrund dessen die Verursacher dieser Meeresverschmutzungen belangt werden können.

Die konkrete Verhängung von Sanktionen in jedem Einzelfall ergibt sich nicht aus der Richtlinie, sondern aus dem geltenden nationalen Recht, also beispielsweise in Folge einer Anzeigeerstattung oder der Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen. Sanktionen müssen von den jeweiligen einzelstaatlichen Gerichten ausgehen, sobald ein Verstoß aufgedeckt wurde.

Herr Hammerstein, die Umladung von Öl auf hoher See ist in diesem Transportsektor eine äußerst gängige Praxis. Grundsätzlich stellt dies kein Problem dar, wenn alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Die Schiffseigner haben einen Verhaltenskodex für die Bunkerung, also die Kraftstoffversorgung der Schiffe, erstellt. Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation ihrerseits bereitet die Verabschiedung von Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen bei der Ölumladung zwischen Tankern vor. Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben diese Maßnahme aktiv unterstützt, aber wir bleiben in dieser Frage sehr wachsam.

Herr de Grandes Pascual, im Rahmen des dritten Maßnahmenpakets für Sicherheit im Seeverkehr hat die Kommission 2005 eine Richtlinie vorgeschlagen, die ein Minimum an Gemeinschaftsvorschriften zur zivilrechtlichen Haftung und Versicherung vorsieht. Dieser Vorschlag wurde im Europäischen Parlament positiv aufgenommen, aber leider hat der Rat noch nicht darauf reagiert. Der Vorschlag sollte die erwartete Antwort an die Opfer der Meeresverschmutzung darstellen, solange die immer wieder hinausgeschobene Umsetzung der ausstehenden internationalen Vereinbarungen auf sich warten lässt, die entweder mit großer Verspätung in Kraft treten oder nicht für alle Mitgliedstaaten gelten, was eine Ungleichbehandlung von Seetransportunternehmern und Unfallopfern zur Folge hat.

Ich habe nicht alle Fragen beantwortet, aber ich möchte noch anmerken, dass der Kommission der weiter schwelende Konflikt in Bezug auf die Gewässer von Gibraltar bekannt ist. Es ist nicht unsere Aufgabe, in diese Diskussion einzugreifen. Wir können die beteiligten Parteien nur dazu auffordern, ihre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu verstärken. Das Dreierforum sollte sich mit der Frage der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr befassen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, wenn Sie erlauben, möchte ich Ihnen bei dieser Gelegenheit sagen, dass das Parlament bezüglich des dritten Maßnahmenpakets gegen die Meeresverschmutzung wirklich verantwortlich mitgearbeitet hat. Ihr Verkehrsausschuss hat die sieben Vorschläge verabschiedet, und ich bin dem Parlament für seine große Unterstützung in dieser Sache sehr dankbar. Bei der letzten Ratstagung der Verkehrsminister musste ich allerdings feststellen, dass einige, ja sogar viele Mitgliedstaaten Vorbehalte gegen zwei dieser Vorschläge haben: einerseits gegen den Vorschlag bezüglich der zivilrechtlichen Haftung, der Haftung von Seiten der Reeder, wobei wir in diesem Zusammenhang vor allem eine Versicherungspflicht einführen mussten, was natürlich mit Blick auf die Zukunft einen wesentlichen Faktor darstellt. Andererseits gibt es Vorbehalte gegen den Vorschlag hinsichtlich der Haftung des Flaggenstaates, der das Regelpaket vervollständigt. Die Haftung des Flaggenstaates ist in der Tat von wesentlicher Bedeutung, wenn alle europäischen Flaggen in die weiße Liste der Pariser Vereinbarung aufgenommen werden sollen, wenn sie also allesamt zu den Qualitätsflaggen zählen sollen. So weit sind wir aber noch nicht. Meines Erachtens brauchen wir, wenn wir einen Schiffbruch wie den der „New Flame“ verhindern wollen, unbedingt Rechtsvorschriften, die – wie im dritten Maßnahmenpaket für den Seeverkehr vorgeschlagen – die gesamte Bandbreite umfassen und es ermöglichen, den Gefahren von Schiffsunfällen und der Umweltverschmutzung auf allen Ebenen vorzubeugen.

Wir sind in dieser Sache zweifellos vorangekommen. Die Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs hat, wie gesagt, interveniert. Sie hat kürzlich die ihr zur Verfügung stehenden Mittel erhöht, aber nichts kann das dritte Maßnahmenpaket zum Seeverkehr ersetzen, bei dem ich, offensichtlich mit voller Rückendeckung durch das Parlament, nur hoffen kann, dass die Mitgliedstaaten bereit sind, sich ihrer Verantwortung zu stellen. Es käme einer Tragödie gleich, wenn morgen ein Ölunfall im Mittelmeer, diesem so instabilen und sensiblen Gewässer, passieren würde. Aus diesem Grund danke ich Ihnen noch einmal für Ihre entschlossene Unterstützung, damit dieses dritte Maßnahmenpaket zum Seeverkehr umgesetzt wird und wir tatsächlich über eine Überwachung des Flaggenstaates und eine klare Haftung der Reedereien verfügen. Das ist absolut lebenswichtig, wenn wir Katastrophen dieser Art verhindern wollen.

Ich danke Ihnen jedenfalls dafür, dass Sie dieses Thema angesprochen haben, so dass wir erneut das drängende Problem der Sicherheit des Seeverkehrs mit Nachdruck angehen konnten.

 
  
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  Gerardo Galeote (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung. Der Kommissar sprach über die Gewässer von Gibraltar. Ich weiß nicht, ob es sich um einen Übersetzungsfehler oder ein Versehen des Kommissars gehandelt hat. Ich möchte ihn um Klarstellung bitten, denn wie er genau weiß, ist das Eigentumsrecht an diesen Gewässern Streitgegenstand zwischen dem Königreich Spanien und dem Vereinigten Königreich.

Ich würde ihn bitten, dies klarzustellen.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Ich wollte nicht Position beziehen. Ich habe das Schiffsunglück lediglich geografisch in Algeciras, Gibraltar eingeordnet. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Es liegt mir fern, einen Streit schlichten zu wollen, den ich übrigens gar nicht schlichten könnte.

 
  
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  Graham Watson (ALDE).(EN) Herr Präsident! Der Kommissar hat völlig Recht. Es war in den territorialen Gewässern von Gibraltar und wir sollten festhalten, dass weder der Unfall noch das Sinken der „New Flame“ sich in der Bucht von Gibraltar bzw. Algeciras – wie Sie es auch immer nennen mögen – ereignete. Dies geschah vor der Südostspitze des Felsens im Mittelmeer und sollte ganz klar so festgehalten werden.

 
  
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  Der Präsident. − Mir wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 24. April 2008, statt.

Schriftliche Erklärungen (Art. 142)

 
  
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  Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL), schriftlich. – (NL) Bei dem Schiffbruch, den die „New Flame“ bei Gibraltar erlitt, scheint es in erster Linie um den Streit zwischen dem Vereinigten Königreich und Spanien um Gibraltar zugehen. Allerdings sollte diplomatisches Säbelrasseln nicht die drohende Umweltkatastrophe vor der spanischen Küste in den Hintergrund drängen, denn das ist das eigentliche Problem. Der Schutz der Umwelt muss stets Vorrang haben.

Dann ist da noch das Problem der Haftung. Zum x-ten Mal erleben wir, dass ein Schiff zur Umgehung von Gesetzen und Steuern unter Billigflagge fährt und dann in Schwierigkeiten gerät. Die EU sollte sich dafür einsetzen, ein derartiges Hinwegsetzen über internationale Vorschriften zu verhindern. Es muss glasklar sein, wer im Falle solcher Unfälle haftbar ist.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


22. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll

23. Schluss der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 23.40 Uhr geschlossen.)

 
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