Der Präsident.− Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission über die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Bereich der Visumfreiheit.
Dragutin Mate, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich möchte Ihnen in aller Kürze von den Fortschritten bei den Verhandlungen über die Visafreiheit und den Gesprächen zum ESTA berichten. Zunächst möchte ich betonen, dass die Visapolitik für die Europäische Union ein überaus wichtiges Thema ist, und dass sich die Kommission und sämtliche Präsidentschaften seit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union intensiv darum bemüht haben, allen Ländern und Bürgern die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika zu den gleichen Bedingungen zu ermöglichen, d. h. dass sie alle am Programm zur Aufhebung der Visumspflicht beteiligt würden. Die Aufhebung der Visumspflicht würde natürlich bedeuten, dass alle Bürger der Europäischen Union gleichberechtigt sind.
In diesem Jahr haben die USA mit bestimmten Verfahren begonnen und ihre Tore für das Programm zur Aufhebung der Visumspflicht geöffnet. Sie haben mit ausschließlich bilateralen Gesprächen begonnen, und das ist der Punkt, an dem es zu Missverständnissen gekommen ist. Es wurden einige intensive Gespräche geführt, die wir, der Ratsvorsitz, gemeinsam mit der Kommission zu Beginn des Jahres klären konnten, und im Anschluss an einige Treffen verständigten wir uns auf ein zweigleisiges System der Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Dieser Ansatz wurde auch beim Treffen EU-USA des Trios bestätigt, das am 12. März in Slowenien stattfand.
Zweigleisiges System heißt, dass die Kommission ein Mandat erhalten soll, mit den Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen im Zusammenhang mit Angelegenheiten, die die Europäische Union betreffen, auszuhandeln. Gleichzeitig können jedoch alle Länder Gespräche auf bilateraler Ebene über Angelegenheiten führen, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Am 18. April, bei seiner letzten Tagung, sprach sich auch der Rat der Justiz- und Innenminister dafür aus, der Kommission ein Mandat zu erteilen, so dass auch die Kommission nun solche Gespräche beginnen kann. Wir hoffen, dass diese zweigleisige Zusammenarbeit transparent sein wird. Einige Mitgliedstaaten haben schon mit bilateralen Vorgesprächen darüber begonnen, wie diese Abkommen auszusehen haben, wenngleich bislang nichts Schriftliches dazu vorliegt. Wir erwarten, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission transparent agieren werden, so dass wir dann auf dieser Ebene handlungsfähig sind.
Indem ich auf das System zur elektronischen Erteilung von Reisebewilligungen zu sprechen komme, muss ich erwähnen, dass es dazu zahlreiche Gespräche gegeben hat. Gemeinsam mit der Kommission und der amerikanischen Seite haben wir so genannte Sondierungsgespräche geführt. Aus den bislang verfügbaren Informationen geht klar hervor, dass die Vereinigten Staaten von Amerika gegenwärtig keine zusätzlichen Daten verlangen werden außer denen, die Fluggäste schon heute freiwillig zur Verfügung stellen, wenn sie das Formular I-94 ausfüllen, das für Länder, die über ein Visasystem verfügen, grün ist. Das ist überaus wichtig.
Bei den aktuellen Gesprächen haben wir auch dafür gesorgt und uns darauf verständigt, dass diese Kontrollen gebührenfrei sein werden und dass die Bewilligung, wenn sie einmal erteilt wurde, für zwei Jahre gelten soll. Tatsächlich würden die Bürger, wenn dieses System einmal in Kraft ist, ihre Angaben über das Internet an die US-amerikanischen Behörden übermitteln, die diese künftig auf die gleiche Weise verarbeiten würden wie heute.
Ein weiteres Thema verdient besondere Erwähnung, und zwar die Gespräche mit den USA über eine hochrangige Expertengruppe für den Schutz persönlicher Daten. Bislang haben wir uns auf zwölf Grundsätze verständigen können, und wir haben festgestellt, dass diese übereinstimmend sind. Ein Grundsatz ist noch offen. Ich hoffe, dass wir bis Ende Juni einen Punkt erreichen werden, an dem wir zu dem Schluss kommen werden, dass eine Fortführung der Gespräche möglich ist, und wir der Gruppe ein neues Mandat erteilen können, um die Vorbereitungen für Gespräche über die Möglichkeit einleiten zu können, mit den Vereinigten Staaten auf diesem Gebiet ein Rahmenabkommen zu erzielen.
Warum benötigen wir dieses Rahmenabkommen? Erstens möchten wir uns an die Entschließungen halten, die das Europäische Parlament im Dezember des vergangenen Jahres angenommen hat, in denen zum Ausdruck kam, dass ein solches Abkommen wünschenswert sei. Natürlich glauben wir, dass die Möglichkeit, Verhandlungen zu führen und in einem solchen Rahmenabkommen eine Einigung zu erzielen nur dann gegeben ist, wenn wir dabei die Grundsätze einhalten und der Vertrag von Lissabon verabschiedet wurde, das heißt gemeinsam mit dem Parlament, dem Rat und der Kommission. Nur ein Konsens aller drei Organe wird es uns ermöglichen, gemeinsame Grundsätze und die gemeinsamen Handlungsgrundsätze festzulegen. Gleichzeitig werden wir natürlich, wenn ein solches Rahmenabkommen einmal existiert, über den Austausch weiterer Informationen jeweils von Fall zu Fall entscheiden. Dieses Abkommen wird nicht alles abdecken können, was sich zukünftig ergibt. Gegenwärtig verhält es sich so, dass bei jedem Abkommen diese Grundsätze erneut thematisiert und verhandelt werden. Würden wir über solche gemeinsamen Grundsätze verfügen, die uns eine Grundlage verschaffen, stünden die jeweiligen Abkommen und Verträge natürlich auf einem wesentlich besseren Fundament. Herr Präsident, das ist alles, was ich in aller Kürze mitzuteilen hatte.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Minister, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Ministertroika EU-USA „Recht, Freiheit und Sicherheit“, an der Herr Mate und Vizepräsident Frattini im März teilgenommen haben, war eine sehr gute Gelegenheit, um einige wichtige Fragen mit unseren amerikanischen Partnern zu erörtern.
Wir haben einen Schritt in die richtige Richtung unternommen, indem wir die Ministererklärung über den Ansatz für die Einführung neuer US-Rechtsvorschriften zur Visumfreiheit verabschiedet haben. Diese Rechtsvorschriften fordern den Abschluss von Vereinbarungen im Bereich der Sicherheit mit den Ländern, die dem Visa Waiver Programme angehören oder angehören werden. Die Vereinigten Staaten haben zur Kenntnis genommen, dass im Falle der Europäischen Union, wo die Kompetenzen in diesem Bereich zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten aufgeteilt sind, ein doppelter Ansatz vonnöten ist. Die Fragen, die in die nationale Zuständigkeit fallen, werden mit den einzelstaatlichen Behörden erörtert, und die Fragen, für die die Union zuständig ist, werden mit den europäischen Behörden erörtert. Die amerikanischen Verhandlungsführer haben sich darüber hinaus dem gemeinsamen Ziel angeschlossen, baldmöglichst einen sicheren visafreien Reiseverkehr zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten zu gewährleisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission dem Rat vorgeschlagen, ihr ein Mandat zu erteilen, das ihr gestatten würde, die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten aufzunehmen. Ich möchte Herrn Mate danken, der bei der Ratstagung „Justiz und Inneres“ am 18. April den Vorsitz geführt hat, denn der Rat hat auf der Grundlage eines umfassenden Konsenses der Kommission dieses Mandat übertragen, was ein Beweis für unseren gemeinsamen Willen ist, einheitlich zu handeln und vorzugehen, da dies die effizienteste Methode ist.
Die Kommission wird nun umgehend Verhandlungen aufnehmen. Wir sind bereits mit den US-amerikanischen Behörden in Kontakt getreten. Wir müssen mit den USA rasch bei den Bedingungen für das Programm der Visumfreiheit vorankommen, das in die gemeinschaftliche Zuständigkeit fällt. Gleichzeitig müssen die Rechte und Freiheiten unserer Bürger gewahrt werden, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten baldmöglichst Zugang dazu erhalten. Wir wollen uns besonders dafür einsetzen, dass jede Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten sich auf das Prinzip der Gegenseitigkeit, auf die Achtung der Grundrechte und der individuellen Freiheiten, einschließlich des Datenschutzes und des Rechtes auf die Privatsphäre, gründet.
Im Rahmen dieser Verhandlungen werden wir, wie Minister Mate soeben ausführte, auch über das System der elektronischen Reisegenehmigung diskutieren. Die Passagiere, die sich mit per Flugzeug oder Schiff in die USA begeben, müssen nach dem Visabefreiungsprogramm vor ihrer Abreise online einige Fragen beantworten. Daraufhin wird ihnen eine elektronische Reisegenehmigung ausgestellt. Ich möchte präzisieren, dass dieses System zwischen der Europäischen Union und Australien bereits funktioniert. Die Vereinigten Staaten haben uns mehrfach Informationen über die Modalitäten der Umsetzung des elektronischen Reiseerlaubnissystems ESTA übermittelt, insbesondere anlässlich der Videokonferenz mit dem Minister für Innere Sicherheit, Michael Chertoff.
Natürlich brauchen wir noch weitere Erläuterungen, und Minister Mate und ich selbst werden diese Fragen erneut mit Herrn Chertoff besprechen, wenn er Mitte Mai nach Brüssel kommt. Bei alledem müssen wir die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten wahren. Der doppelte oder zweigleisige Ansatz wird nur effizient funktionieren, wenn die Staaten in aller Transparenz mit den Vereinigten Staaten verhandeln. Die Vereinigten Staaten sollten baldmöglichst die Modalitäten für die Umsetzung der Vereinbarungsprotokolle mit den Mitgliedstaaten, die bereits Abkommen unterzeichnet haben, vorlegen. Diese Umsetzungsprotokolle sind natürlich von wesentlicher Bedeutung, und wir müssen sie bewerten.
Des Weiteren wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Präsidentschaft ihren bereits seit längerem laufenden Dialog mit den US-amerikanischen Behörden fortsetzen. Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten in dieser Frage erfordern eine vertrauensvolle und umfassende Partnerschaft. Die Sicherheit der Bürger kann nur durch gemeinsames Handeln unter Wahrung der Grundrechte gewährleistet werden. Die Erteilung des Verhandlungsmandats ist nach meinem Dafürhalten der bestmögliche Kompromiss. Er lässt den Mitgliedstaaten den nötigen Spielraum, um mit den Vereinigten Staaten über die Themen zu verhandeln, die in ihre Zuständigkeit fallen, beispielsweise die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten, aber es ist natürlich unsere Angelegenheit, dafür zu sorgen, dass Reisen in die Vereinigten Staaten für alle Bürger der Union visafrei möglich sind. Die Ausweitung des Visabefreiungsprogramms ist im US-Kongress auf Kritik gestoßen, aber ich glaube, mit Unterstützung des Europäischen Parlaments und mit Ihnen, Herr Minister, werden wir die Position der Europäischen Union halten können, die in der Frage der Gleichbehandlung aller Bürger entschlossen auftreten wird.
Das war es, was ich dem Parlament heute sagen kann, und ich stelle mich nun darauf ein, Ihren Redebeiträgen aufmerksam zuzuhören, die zur Klarstellung unserer künftigen Verhandlungen beitragen werden.
Urszula Gacek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich begrüße die Initiative des Rates und der Kommission zur Festlegung eindeutiger und transparenter Rahmenprinzipien bezüglich bilateraler Abkommen zum visumfreien Reiseverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den USA.
Zu Beginn dieses Jahres haben einige ungeduldige Mitgliedstaaten begonnen, auf eigene Faust und ohne die Zustimmung der Europäischen Union mit den USA zu verhandeln. Andere Länder haben beschlossen, die Regelung bestimmter Prinzipien innerhalb eines EU-Rahmens abzuwarten, weil sie verstanden haben, dass sie in einer stärkeren Position sein würden, wenn sie auf den Rückhalt der gesamten Europäischen Union zählen können. Heute erging eine deutliche Botschaft an die USA, in der klargestellt wurde, dass es keinen Druck auf einzelne EU-Mitgliedstaaten geben darf, gegen die Grundsätze der Gemeinschaft zu verstoßen. Dies gilt auch für heikle Fragen außerhalb des Bereichs von EU-Regelungen, z. B. für die Veröffentlichung von Daten über Passagierbewegungen. Bemerkenswert ist, dass es nun für einzelne Mitgliedstaaten möglich ist, separate Verhandlungen mit den USA zu führen. Und das sind genau die Länder, die die größte Motivation haben, einen visumfreien Reiseverkehr für ihre Bürger sicherzustellen. Auch diese Länder müssen jedoch die gemeinsam ausgearbeitete und auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhende Position beachten und die Kommission über den Verhandlungsfortschritt auf dem Laufenden halten.
Im Grunde genommen sind nun die USA am Zug. Ich appelliere an die Vereinigten Staaten, die Kriterien für die Erteilung von Visa für Bürger aus den östlichen Mitgliedstaaten der EU mit großer Umsicht zu prüfen. Sollte es sich bei einem großen Teil von ihnen tatsächlich um potenzielle illegale Einwanderer handeln, die die USA nach Ablauf ihrer Visa nicht mehr verlassen würden? Genau aus diesem Grund wird nämlich die überwiegende Mehrheit der Visumanträge abgelehnt und nicht etwa wegen des potenziellen Sicherheitsrisikos. Osteuropa ist ja wohl kaum ein Sammelbecken für fundamentalistische islamistische Terroristengruppen. In der Vergangenheit war die Versuchung für Osteuropäer groß, aus finanziellen Motiven illegal in den USA zu bleiben. Die Situation hat sich inzwischen jedoch dramatisch verändert. Osteuropäer können seit dem EU-Beitritt ihrer Länder ganz legal im alten Europa arbeiten. Sie können dort arbeiten, ohne gegen Gesetze zu verstoßen und ohne sich vor den Einwanderungsbehörden fürchten zu müssen.
Angesichts dieser Veränderungen ist die negative Haltung der USA für diese Bürger immer schwerer nachzuvollziehen. Die Einstellung der USA ist übrigens auch ihrem Image abträglich. Schon von daher müsste es auch im Interesse der Vereinigten Staaten sein, die Verhandlungen rasch zum Abschluss zu bringen und sicherzustellen, dass die Visumpflicht für EU-Bürger bald der Vergangenheit angehört.
Claudio Fava, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße den Herrn Ratspräsidenten und den Herrn Kommissar herzlich willkommen. Unsere Fraktion begrüßt es, dass der Rat ein Verhandlungsmandat angenommen hat, dank dessen die Kommission endlich die Einbeziehung aller – ich wiederhole, „aller“ Mitgliedstaaten – in das neue Programm für visumfreies Reisen in der im letzten Jahr durch den amerikanischen Kongress geänderten Fassung aushandeln kann.
Zugleich möchten wir unser Bedauern über die Entscheidung der Regierung in Washington bekunden, bilaterale Verhandlungen mit den vor kurzem der Europäischen Union beigetretenen Ländern aufzunehmen, eine Entscheidung, der weder in Bezug auf den Inhalt noch auf die Methode zugestimmt werden kann.
Unsere Fraktion betrachtet die USA als einen entscheidenden Partner im Kampf gegen den Terrorismus, doch sind wir zugleich der Auffassung, dass die US-Regierung die politische Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union und ihre Zuständigkeiten, wie sie in unseren Verträgen festgeschrieben sind, achten sollte. Mit Verlaub gesagt, Herr Kommissar, sollte dieselbe Forderung auch an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtet werden, denn sie sind Sprachrohr und Hüter dieser europäischen Rechtspersönlichkeit.
Es ist der Mühe wert, daran zu erinnern, wie Sie es getan haben, dass die Visumpolitik ebenso wie unsere Asylpolitik und die Bekämpfung der illegalen Einwanderung der Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft unterliegen, und es ist wichtig, dass der Rat die „roten Linien“ dieses Verhandlungsmandats festgelegt hat, wonach kein bilaterales Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und den USA über in die Zuständigkeit der EU fallende Fragen ausgehandelt werden kann, insbesondere nicht, wenn diese Abkommen den Zugang amerikanischer Behörden zu Datenbanken der Europäischen Union betreffen.
Wir fordern die Kommission auf, nun auf ein Abkommen, auf eine globale Lösung hinzuarbeiten, die für die Bürgerinnen und Bürger aller EU-Länder Visumfreiheit auf der Grundlage der gleichen Würde und vor allem der Gegenseitigkeit vorsieht.
Sophia in 't Veld, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Dieses Mandat ist sehr zu begrüßen, und wir werden die Ergebnisse abwarten. Ich frage mich übrigens, weshalb dies in den vergangenen Jahren nicht erreicht wurde und jetzt erreichbar ist. Hoffen wir, dass es erreichbar ist.
Ferner begrüße ich die Erklärung von Herrn Mate, dass die Befreiung von der Visumpflicht für alle Bürger der Europäischen Union gelten muss und nicht für alle Mitgliedstaaten – das ist ein ziemlicher Unterschied. In diesem Zusammenhang möchte ich auch kurz auf das Einreiseverbot in die USA für Menschen mit HIV aufmerksam machen. Ich hoffe, Sie werden sich für die Aufhebung dieses Einreiseverbots einsetzen. Des Weiteren möchte ich erfahren, was Sie von den Äußerungen von Herrn Chertoff in der Washington Post von dieser Woche halten, nämlich dass das Abnehmen von Fingerabdrücken durch Fluggesellschaften eine Voraussetzung für die Erteilung der Visumfreiheit sein werde. Dies ist ein ganz neues Element, und ich möchte gerne Ihre Meinung dazu hören.
Dann kommen wir zum PNR. Wenn die Forderungen der Amerikaner hinsichtlich des PNR über die jetzigen Regelungen im EU/USA-Abkommen – das übrigens noch nicht ratifiziert ist – hinausgehen, bedeutet das dann, dass das Abkommen damit sofort hinfällig ist? Hierzu müssen wir wissen, was in den Ausführungsprotokollen steht, und ich frage mich eigentlich, warum uns darüber noch keine Informationen vorliegen. Ich finde das sehr merkwürdig.
Nun zum elektronischen System für Reisegenehmigungen und zum Schutz personenbezogener Daten. Ich bin wirklich noch nicht ganz beruhigt, dass dies zufriedenstellend geregelt ist. Die zwölf Grundsätze, die wir inzwischen gesehen haben, sind natürlich gut. Ebenso wie bei der Regelung im dritten Pfeiler – dem Rahmenbeschluss für die Europäische Union selbst – steckt das Problem jedoch nicht in den Grundsätzen, sondern in der langen Reihe von Ausnahmen. Was das betrifft, möchte ich Garantien, nicht nur Grundsätze. Ich möchte auch wissen, wie dies in der Praxis funktionieren wird, bevor wir unsere Zustimmung erteilen, jedermanns Daten einfach an andere Länder weiterzugeben.
Nun zum Aspekt der demokratischen Legitimität. Wie werden Sie die demokratische Kontrolle gewährleisten? Ich halte den Vorschlag für einen Sachverständigenausschuss weder für demokratisch noch für transparent. Meines Erachtens ist dies ein typischer Fall für eine parlamentarische Kontrolle.
Abschließend hoffe ich, dass Kommission und Rat ihre Lektion gelernt haben, nämlich, dass wir als Europäische Union viel stärker sind, wenn wir vereint und nicht geteilt auftreten, und wenn wir derlei Dinge außerdem in der Öffentlichkeit mit der parlamentarischen Unterstützung des Europäischen Parlaments regeln.
Konrad Szymański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich bin der Kommission sehr dankbar dafür, dass sie sich so für die Gleichbehandlung aller EU-Bürger an den Grenzen der USA einsetzt. Dennoch bin ich der Meinung, dass die Verhandlungen über die Aufhebung der Visumpflicht für die USA klar aufzeigen, wo die Grenzen des Handlungsspielraums der Europäischen Union liegen.
Trotz der vollen Unterstützung für die Europäische Kommission vor allem seitens der Länder, die der EU erst 2004 und 2007 beigetreten sind, sind die Gespräche gescheitert. Die USA unterzeichnen der Reihe nach bilaterale Visumvereinbarungen mit einzelnen Mitgliedstaaten, sobald das jeweilige Land nur und ausschließlich die Kriterien der US-Gesetzgebung in dieser Hinsicht erfüllt. Es ist offensichtlich, dass es für die Kommission sehr einfach ist, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten einzuschränken. Das wird manchmal durch Verträge erreicht, manchmal durch Präzedenzfälle. Viel schwieriger aber ist es, in den Beziehungen zu Drittländern Erfolge zu erzielen. Trotz der großen Unterstützung des Rechts der Kommission auf Alleinvertretung haben sich manche Mitgliedstaaten für individuelle Verhandlungen entschieden. Mein Land, Polen, gehört zwar nicht dazu, aber ich muss zugeben, dass mich diese Vorgehensweise keineswegs erstaunt.
Dimitrios Papadimoulis, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, sehr geehrte Vertreter der Kommission und des Rats! Ihre Ausführungen waren lückenhaft, und Sie haben das Europäische Parlament nicht überzeugt. Die Entscheidung der USA, gesonderte Vereinbarungen über eine dem Gemeinschaftsrecht unterliegende Frage abzuschließen, ist ein Affront gegenüber der EU und sollte auch so bezeichnet werden. Die Entscheidung der Tschechischen Republik, eine solche Vereinbarung zu unterzeichnen, verstößt gegen Gemeinschaftsrecht. Niemand hat das Recht, ohne Prüfung durch die EU und das Europäische Parlament persönliche Daten europäischer Bürger an die USA oder an irgendeine sonstige Stelle weiterzugeben. Dies geht über den Inhalt des PNR hinaus.
Sehr geehrte Mitglieder des Rats, ich bitte Sie daher zur Kenntnis zu nehmen, dass nicht nur die neuen Mitgliedstaaten betroffen sind. Obwohl Griechenland einer der ersten 15 Mitgliedstaaten der EU war, benötigen griechische Staatsbürger noch immer ein Visum für Reisen in die USA. Wir müssen dem ein Ende bereiten, aber durch ein einheitliches Vorgehen, das nicht gegen den Schutz personenbezogener Daten von Bürgern verstößt. Bitte nehmen Sie dies in Ihre endgültige Stellungnahme auf.
Jana Bobošíková (NI). – (CS) Sehr geehrte Damen und Herren! Im Parlament vertrete ich Bürger der Tschechischen Republik, die soeben erwähnt wurden. Die Tschechische Republik gab den Anstoß zu bilateralen Verhandlungen einiger Mitgliedstaaten über US-amerikanische Visa. Ich nehme die ungerechtfertigte Kritik der Europäischen Kommission an der Außenpolitik meines Landes sehr übel. Die Kommission hat in anmaßender Weise die Grenzen ihrer sachlichen Zuständigkeit überschritten und sich über den Grundsatz der Subsidiarität und Gleichheit der Mitglieder der Union hinweggesetzt. Ich möchte Sie also daran erinnern, dass die bilateralen Visaverhandlungen schlichtweg die Reaktion der Tschechischen Republik darauf waren, dass die Kommission keinerlei Ergebnisse in der Frage der Visafreiheit für die neuen Mitgliedstaaten vorweisen konnte. Meine Damen und Herren, die Kommission sollte einsehen, dass es, auch wenn sie ein hochrangiges Exekutivorgan ist, zahlreiche Bereiche gibt, in denen sie den politischen Willen des Parlaments und der einzelnen Mitgliedstaaten zu respektieren hat.
Eine letzte Bemerkung dazu: Wenn die Europäische Kommission im Zusammenhang mit den US-amerikanischen Visa die oberste Autorität in Sachen Flugsicherheit der Union beanspruchen will, sollte sie nicht diejenigen Länder rügen, die Anstrengungen unternehmen, um die Pläne der Terroristen durch Informationsaustausch zu durchkreuzen. Im Gegenteil, sie sollte diejenigen Länder kritisieren, die ohne Skrupel mit Vertretern. Libyens, der Hamas usw. verhandeln.
Carlos Coelho (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Herr Minister Mate, Herr Vizepräsident Barrot, meine Damen und Herren! Am 10. März habe ich in diesem Haus meine Bedenken zu dieser Frage geäußert. Ich war und bin noch immer der Meinung, dass die Vereinigten Staaten mit ihrem Vorschlag, bilaterale Abkommen im Rahmen ihres Programms für visumfreies Reisen zu schließen, eine Strategie des „teile und herrsche“ wählten. Bedauerlicherweise konnten verschiedene Mitgliedstaaten der Versuchung, schneller vorwärtszukommen, nicht widerstehen. Dabei haben sie außer Acht gelassen, dass die Gemeinsame Visapolitik unmissverständlich unter die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt und dass sie gleichermaßen verpflichtet sind, den im Vertrag verankerten Grundsatz der Solidarität zu respektieren.
Als diese Mitgliedstaaten der Europäischen Union beitraten, haben sie sich verpflichtet, den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand zu respektieren, und damit akzeptierten sie, ihre Souveränität in gemeinsamen Fragen, bei denen ein europäischer Ansatz vorherrschen muss, zu teilen. Die Unterzeichnung dieser bilateralen Abkommen hat damit einen Präzedenzfall geschaffen, der völlig dem Geist, auf dem das europäische Aufbauwerk gründet, entgegensteht.
Ich beglückwünsche den Rat zu dem Verhandlungsmandat, das er der Kommission am 18. April erteilt hat. Wir müssen verhindern, dass dieser Prozess zu einer Schwächung der europäischen Verhandlungsposition führt. Im März habe ich mich dafür ausgesprochen, dass es besser wäre, die die bilateralen Abkommen bis zum Abschluss der Verhandlungen zwischen der Kommission und den Vereinigten Staaten einzufrieren. Ich appelliere an die Kommission und an Sie, Herr Kommissar Barrot, in dieser Frage von gemeinsamem Interesse nicht nachzugeben. Ich appelliere an Sie, ein wachsames Auge auf die Initiativen jedes Mitgliedstaates zu haben und nicht zu zögern, im Falle einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anzurufen und vor allem dieses Parlament über die Entwicklung dieser Situationen und den Grad an Solidarität bzw. fehlender Solidarität seitens verschiedener Mitgliedstaaten auf dem Laufenden zu halten.
Martine Roure (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident! Wir freuen uns, dass der Rat der Europäischen Kommission endlich das Mandat erteilt hat, mit den Vereinigten Staaten darüber zu verhandeln, die bislang ausgeschlossenen zwölf Länder in das Visabefreiungsprogramm aufzunehmen.
Positiv ist ebenfalls zu bewerten, dass parallel dazu über das elektronische Reisegenehmigungssystem und den Datenaustausch verhandelt werden soll. Wird dieses Mandat es jedoch wirklich ermöglichen, die bilateralen Verhandlungen zu stoppen, um einen echten europäischen Ansatz zu fördern? Wir würden uns dies wünschen.
Lassen Sie mich in Erinnerung rufen, dass zur Frage der Visabefreiung und zu jeglichem Austausch von Daten wie PNR-Daten mit den Vereinigten Staaten keinerlei bilaterale Verhandlungen akzeptabel sind und dass ausschließlich Vereinbarungen auf der Ebene der Europäischen Union denkbar sind.
Sieht dieses Verhandlungsmandat auch eine generelle Vereinbarung über den Schutz personenbezogener Daten vor? Diese Frage stelle ich mir, da die US-amerikanischen Rechtsvorschriften auch weiterhin die Europäer ausschließen und sie nicht schützen. Schließlich möchte ich daran erinnern, dass das SIS und das VIS mit einer ganz präzisen Zielsetzung eingeführt wurden und dass die Öffnung des Zugangs zu den Daten dieser Systeme für Drittländer die Grundsätze der Zweckbestimmung und der Verhältnismäßigkeit verletzen würden. Wir zählen also auf Sie.
Gérard Deprez (ALDE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie einige Bemerkungen im Telegrammstil.
Zunächst möchte ich die Anstrengungen des Kommissionspräsidenten und der Mitgliedstaaten würdigen, die es ermöglicht haben, am 18. April die Zustimmung zu einem wirklichen Verhandlungsmandat zu erlangen. Im Zusammenhang mit einem Gegenstand, der recht ungeordnet erörtert und mit dem in letzter Zeit geradezu chaotisch umgegangen wurde, ist das eine gute Nachricht für alle europäischen Bürger.
Ich möchte jedoch auf zwei Probleme zurückkommen, die der Kommissar bereits angesprochen hat. Es ist nicht normal, Herr Präsident, Herr Kommissar, dass die zwischen einigen Mitgliedstaaten und den USA ausgehandelten Umsetzungsprotokolle gegenwärtig jegliche Transparenz vermissen lassen. Das mag seitens der Vereinigten Staaten nicht verwunderlich sein, seitens der Mitgliedstaaten ist es inakzeptabel. Ich wende mich dabei insbesondere an die Tschechische Republik, die bald die Präsidentschaft der Union übernehmen wird und ein Beispiel geben sollte. Auch wenn das Verhandlungsmandat sehr klare Bestimmungen zum Datenschutz enthält, so bin ich nach wie vor überzeugt, dass bei diesem sensiblen Thema nur ein echtes transatlantisches Abkommen, und nicht nur die Definition von zwölf Prinzipien, ein echtes transatlantisches Abkommen also, das nach meinem Dafürhalten idealerweise von einer gemeinsamen Datenschutzbehörde überwacht werden müsste, geeignet wäre, den Anforderungen beider Seiten, und vor allem den unseren, gerecht zu werden.
Guntars Krasts (UEN). – (LV) Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte diese Gelegenheit aufgreifen, um der Europäischen Kommission meinen Dank für die Wahrnehmung der Interessen der neuen Mitgliedstaaten bei den Gesprächen mit den Vereinigten Staaten über die Einführung eines neuen Visa-Waiver-Programms auszudrücken. Die Kommission hat dieses Thema beständig auf ihrer Agenda belassen. Nach den Gesprächen zwischen der Europäischen Union und den USA im März können wir mit Zufriedenheit den Schluss ziehen, dass Erfolge bei der Entspannung möglicher Konfliktsituationen mit einzelnen Mitgliedstaaten, die bilaterale Gespräche mit den USA über die Einführung von Visa-Waiver-Programmen aufnehmen, erzielt wurden. Bekanntlich bestanden die USA auf ihrer Position, dass sie Visaregelungen nur in bilateralen Gesprächen mit jedem einzelnen Mitgliedstaat abschaffen würden. Wir sollten daher die Ergebnisse des EU-USA-Gipfels im März begrüßen, bei dem eine Einigung über den zweigleisigen Ansatz erzielt wurde. In der derzeitigen Situation sollte dies als eine optimale Lösung betrachtet werden, die möglicherweise Gegensätze in den Auffassungen entschärft. Die Mitgliedstaaten, die derzeit Gespräche mit den USA über die Einführung von Visa-Waiver-Programmen führen, haben ein großes Interesse an der beim März-Gipfel mit den USA erzielten Einigung über die bis Juni dieses Jahres erfolgende Einrichtung des elektronischen Reiseautorisierungssystems und die Koordinierung seiner Einführung mit dem geplanten EU-System. Für diese Mitgliedstaaten würde jede Verzögerung bedeuten, die Einführung von Visa-Waiver-Programmen mit den USA in die Länge zu ziehen. Vielen Dank.
Vladimír Remek (GUE/NGL). – (CS) Meine Damen und Herren! Meine Wähler in der Tschechischen Republik fragen sich, ob die Menge an persönlichen Daten und Informationen, die von den USA aufgrund des von ihnen proklamierten Kampfes gegen den Terrorismus für die Ausstellung eines Visums verlangt werden, akzeptabel ist. Zugleich möchte ich Sie daran erinnern, dass die Europäische Union bei der Vertretung der berechtigten Interessen ihrer neuen Mitgliedstaaten in Sachen Visafreiheit für USA-Reisen nicht ausreichend aktiv war. Die Befürchtung, dass sich die Visabeziehungen für die alten Mitgliedstaaten der Union schwieriger gestalten könnten, spielte der tschechischen Regierung, die ihre eigenen Interessen verfolgt, einfach in die Hände.
Außerdem ist es doch, auch wenn die Regierung in Prag dies verneint, ein verblüffender Zufall, dass die USA bereit sind, gerade dann auf Visa für unsere Bürger zu verzichten, wenn sie versuchen, die Zustimmung Tschechiens für die Stationierung des Raketenabwehrschilds im Land zu erlangen. Auch wenn dies offensichtlich nur ein reiner Zufall ist und das Wohlwollen der tschechischen Regierung mit Gegenleistungen von den USA belohnt wird, ist der Verdacht eines politischen Handels mit der Souveränität des Landes gar nicht so abwegig.
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Diese ganze Diskussion über Visumfreiheit zwischen den USA und der Europäischen Union beginnt allmählich bizarre Züge anzunehmen. Einigen neuen Mitgliedstaaten ist es gelungen, bilaterale Abkommen mit den Vereinigten Staaten abzuschließen. Das war für sie schneller und offenbar auch einfacher, als zu warten, bis ein allgemeines Abkommen mit der gesamten Europäischen Union zustande kommt. Amerika knüpft im Rahmen der Terrorbekämpfung eine Reihe von Bedingungen an die Visumfreiheit. Wo ist das Problem?
Die Euroföderalisten sagen, der Abschluss von Visum-Abkommen sei eine europäische Zuständigkeit. In einer früheren Debatte über dieses Thema erklärte ein Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, die so genannte europäische Solidarität müsse Vorrang haben und man müsse dies dann nur der Bevölkerung der betroffenen Mitgliedstaaten, die das Opfer davon sind, erklären. Die Ideologie muss offenbar Vorrang vor der Sachlichkeit haben. Es ist die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und es muss die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bleiben, selbst zu bestimmen, wer ihr Hoheitsgebiet betritt und unter welchen Bedingungen, und die Visumpolitik ist davon ein wesentlicher Bestandteil.
Simon Busuttil (PPE-DE). – (MT) Ich danke Ihnen, Herr Präsident! Die Abschaffung der Visapflicht für die Einreise in die Vereinigten Staaten ist für unsere Bürger ein sehr wichtiges Thema, und es ist falsch, wenn wir denken, dass dem nicht so sei. Es ist ein wichtiges Thema, denn Visafreiheit macht das Reisen wesentlich einfacher und preiswerter – für alle Reisenden. Es ist auch wichtig, weil sich die ungerechte Situation der Visafreiheit für die eine Hälfte der EU-Mitgliedstaaten und der Visapflicht für die andere bei USA-Reisen nicht länger aufrechterhalten lässt. Man muss die Visapflicht bei USA-Reisen selbst erlebt haben, um einschätzen zu können, wie wichtig die Abschaffung ist. Demzufolge ist auch jede Bemühung, egal aus welcher Richtung, zur Abschaffung der Visapflicht gut und positiv; sie sollte daher unterstützt und nicht kritisiert werden. Entscheidend ist doch nicht, wem es gelingt, die Visapflicht für die zwölf Staaten abzuschaffen, in denen sie noch gilt. Entscheidend ist vielmehr, dass sie abgeschafft wird. Die kindischen Diskussionen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten darüber, wer mit den Vereinigten Staaten verhandeln darf, sollten aufhören. Einfach und ohne Juristenfachjargon ausgedrückt sieht es folgendermaßen aus: Einerseits haben die Vereinigten Staaten starke, alte bilaterale Beziehungen zu den Mitgliedstaaten, und natürlich werden die Gespräche mit ihnen direkt geführt. Andererseits hat die Kommission natürlich eine Aufgabe – den Druck in die richtige Richtung zu erhöhen. Zugleich wissen wir aber alle, dass die Vereinigten Staaten bisher das Gespräch mit den Einzelstaaten vorziehen und die Kommission bisher noch kein Gespräch geführt hat. Wir müssen daher unbedingt aufhören, darüber zu streiten, wer das Recht hat zu verhandeln, denn das schwächt und entzweit uns, statt uns zu stärken. Deshalb begrüße ich den zweigleisigen Ansatz. Entscheidend ist doch, dass wir uns gegenseitig unterstützen, damit die Visapflicht unverzüglich und zudem für alle EU-Bürger abgeschafft wird.
Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben uns das berüchtigte Twin-Track Visa Waiver-Programm vorgestellt. Nach diesem Programm sollen die USA die Visafreiheit zu einem Privileg machen und die besonderen Bedingungen absegnen, die Griechenland und den neuen Mitgliedstaaten auferlegt werden, die – natürlich mit europäischer Zustimmung – noch mehr sensible Passagierdaten übermitteln müssen, als theoretisch im Rahmen des PNR allgemein erforderlich ist. Es wird sogar einen unmittelbaren Zugang zu Strafregistern der Bürger geben. Ihre Antwort lautet, dies falle nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft und jeder Mitgliedstaat solle vorgehen, wie er möchte. Mit anderen Worten, Sie überlassen die Hälfte der Mitgliedstaaten brutalen Forderungen nach der Preisgabe personenbezogener Daten, die die USA von der anderen Hälfte der Mitgliedstaaten nicht fordern. Auf jeden Fall wurde dies von Herrn Rosenzweig, dem beteiligten Ministerialdirektor, glaubhafter, aber auch zynischer gesagt. Er sagte am 28. Februar im US-Senat:
(EN) „Für die acht Kandidaten [...] gibt es starke Anreize, sich zur Umsetzung des vollständigen Satzes an Sicherheitsstandards zu verpflichten.“
– (EL) Mit anderen Worten, diese Länder benötigen so dringend Visa, dass wir sie zwingen können, alles zu akzeptieren.
Herr Kommissar, nach dem Buchstaben und Geist der gemeinsamen Visapolitik der EU hat jedoch nicht nur jeder Anspruch auf den derzeitigen Status visumpflichtig oder nicht visumpflichtig, vielmehr haben alle Bürger ein Recht darauf zu denselben Bedingungen. Die USA waren politisch stark genug, die gemeinsame EU-Politik auszuhebeln. Leider hatten Sie im Rat und in der Kommission nicht den politischen Willen, sie daran zu hindern.
Jeanine Hennis-Plasschaert (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Was das Programm für Visumfreiheit betrifft, sind die Erklärungen, ehrlich gesagt, wenig beruhigend, und einiges Nachfragen hätte diese Vermutung bereits bestätigt. Frühere Versionen des Mandats für die Kommission wurden weiter verwässert. Kurzum, ein dürftiges Ergebnis. Auf jeden Fall sechs Mitgliedstaaten, und vielleicht inzwischen auch Malta, haben eine Vereinbarung mit den Amerikanern unterzeichnet. Die Anwendungsbedingungen sind vorerst nicht bekannt, und daher ist völlig unklar, welchen Weg die Einzelstaaten einschlagen.
Diesbezüglich habe ich, in Verbindung mit dem mageren Mandat für die Kommission, die folgende Frage: Weshalb sind die Mitgliedstaaten eigentlich Teil der Europäischen Union? Gibt es noch so etwas wie Gemeinschaftssinn? Den Amerikanern können wir nur gegenübertreten, wenn die 27 Mitgliedstaaten am gleichen Strang ziehen. Wir, als eine Union, müssen ein starkes Signal auf die andere Seite des Atlantischen Ozeans senden. Wir müssen den Mut haben, unsere starke Verhandlungsposition zu nutzen. Bei allem Respekt, aber das Verhalten bestimmter Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit halte ich für inakzeptabel. Das Argument, die Kommission habe in den vergangenen Jahren zu wenig Fortschritte für die betreffenden Mitgliedstaaten erzielt, klingt gut, ist aber unverhältnismäßig, wenn es um das gezeigte Verhalten geht. Es ist höchste Zeit, sich an die eigene Nase zu fassen und nicht nur mit dem Finger auf die USA zu zeigen. Die EU macht sich auf diese Weise, ehrlich gesagt, vollkommen lächerlich.
Marek Aleksander Czarnecki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte der Europäischen Kommission meinen Dank aussprechen, insbesondere Herrn Kommissar Frattini, der leider heute nicht hier sein kann. Herr Kommissar Frattini hat im Laufe der Verhandlungen mehr als deutlich gemacht, dass Visumangelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich von Brüssel fallen und dass diejenigen Länder, die selbständig Verhandlungen mit den USA führen, das Solidaritätsprinzip der EU verletzen.
Bisher haben 14 der reichsten Mitgliedstaaten der EU sowie Slowenien von diesem Vorrecht Gebrauch gemacht, aber alle Mitgliedstaaten hoffen auf eine solche Möglichkeit, vor allem die Länder in dem Teil Europas, aus dem ich komme. Einstimmigkeit ist eine unabdingbare Voraussetzung für die endgültige Regelung von Visumfragen zum Vorteil aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die beste Methode scheint mir eine gemeinsame Aktion durch einen einzigen Vertreter, nämlich Herrn Kommissar Frattini, zu sein. Letzterer hat seine Bereitschaft bewiesen, sich für die Gleichbehandlung aller EU-Bürger einzusetzen. Dieses Konzept zeigt auch, dass die EU imstande ist, mit einer Stimme zu sprechen. Gleichwohl ist es bedauerlich, dass manche Länder bereit waren, unabhängige Entscheidungen zu dieser Frage zu treffen und individuelle Visummemoranden mit den USA zu unterzeichnen.
Ioannis Varvitsiotis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen den USA und einem einzelnen Land über das Visa Waiver Program (VWP) wird sich als sehr risikoreich herausstellen. Es wird den USA die Möglichkeit verschaffen, Zugang zu den Datenbanken der EU mit personenbezogenen Daten von Reisenden, Steuerdaten und sogar Strafregistern zu erhalten. Die Mitgliedstaaten sollten hier ausgesprochen vorsichtig sein, denn es betrifft Angelegenheiten des Gemeinschaftsrechts, wie den Schengen-Vertrag und die gemeinsame europäische Visapolitik. Aus diesem Grund lehne ich die Initiative der Tschechischen Republik, eine bilaterale Absichtserklärung mit den USA zu unterzeichnen, vollkommen ab.
Andere Länder sind dem Beispiel der Tschechischen Republik gefolgt: Absichtserklärungen wurden bereits von Estland, Lettland, Ungarn, der Slowakei und Malta unterzeichnet. Ich halte die Erläuterungen und Aussagen des Kommissars für unbefriedigend: Er hat nicht die Frage beantwortet, was geschehen würde, wenn Punkte in den von den obengenannten Ländern bereits unterzeichneten Vereinbarungen im Widerspruch zu Standpunkten der EU stehen.
Mein Land, Griechenland, ist eines der 15 Gründungsmitglieder der EU. Obwohl auch Griechenland das Visaverfahren oktroyiert wurde, ist es nicht dem Beispiel dieser Länder gefolgt. Denn wenn wir, Herr Kommissar, wirklich glauben, dass in der EU jeder Mitgliedstaat tun kann, was seiner Meinung nach seinen Interessen dient, gibt es keine Union.
Csaba Sándor Tabajdi (PSE). – (HU) Herr Präsident! Im Namen Ungarns und der übrigen neuen Mitgliedstaaten muss ich Einspruch erheben gegen die Kritik und die Vorwürfe, die hier geäußert wurden. Die älteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union überlassen die neuen sich selbst. Die europäische Solidarität funktioniert nicht – weder gegenüber den neuen Mitgliedstaaten noch gegenüber Griechenland. Daher sind all diese kritischen Bemerkungen völlig unverständlich. Es gibt ein bestimmtes Gebiet, auf dem die Solidarität innerhalb der Europäischen Union von Beginn an nicht funktioniert hat und nach wie vor nicht funktioniert, und es ist von größter Wichtigkeit, diese Angelegenheit vielleicht endgültig regeln zu können. Wir müssen in der Lage sein zu klären, was in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten und was in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft fällt, wenn wir über die Aufhebung der Visumspflicht verhandeln. Wir hoffen, dass Ungarn und alle übrigen neuen Mitgliedstaaten dieses Jahr endlich dieselben Rechte wie die bestehenden Mitgliedstaaten genießen werden, zum Beispiel visafreie Reisen in die Vereinigten Staaten. Die aktuelle Debatte beweist, dass die Solidarität innerhalb der Europäischen Union nicht funktioniert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Adina-Ioana Vălean (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Für mich liegt es auf der Hand, dass die EU in ihren Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten noch immer nichts zu sagen hat. Der zweigleisige Ansatz ist lediglich ein Beweis dafür, dass es dem Rat und der Kommission nicht gelungen ist, die europäischen Interessen und die europäischen Bürger zu schützen.
Die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten in ihren bilateralen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten sich selbst überlassen werden, untergräbt unsere Glaubwürdigkeit und unsere Stärke auf der internationalen Bühne. Zudem könnte sich dies für unsere Bürger als Nachteil erweisen, deren Daten ohne demokratische Prüfung ausgetauscht werden könnten.
Ich bin der Meinung, die Mitgliedstaaten sollten in einem europäischen Rahmen agieren, und ich möchte, dass die Kommission mit Entschlossenheit auftritt und unserem Partner USA begreiflich macht, dass gleiche Rechte und gleiche Behandlung nicht verhandelbar sind.
Die Einführung der ETA könnte eine positive Entwicklung sein, da Einreiseanträge mit Blick auf die Persönlichkeit des jeweiligen Antragstellers, nicht auf sein Herkunftsland, bewertet würden. Das wäre ein erster Schritt in Richtung Gleichbehandlung.
Unabhängig von Staatsangehörigkeiten müssen wir das Europa ohne Binnengrenzen Wirklichkeit werden lassen und die Gleichbehandlung aller Europäer sicherstellen.
Józef Pinior (PSE). – (PL) Herr Präsident! Das Wesentliche an der Sache, mit der wir hier zu tun haben, ist die Erzielung eines Visumabkommens mit den Vereinigten Staaten, bei dem alle Mitgliedstaaten der EU gleich behandelt werden. Das ist eine Angelegenheit von absolut fundamentaler Bedeutung. Polen vertraut in dieser Beziehung auf die gemeinsame Politik der EU. Ich denke, dass die Solidarität aller Länder, die durch die Europäische Kommission vertreten werden, in diesem Fall vollkommen unabdingbar ist. Wir wollen hoffen, dass diese Vorgehensweise letztlich zu einer neuen Visumregelung auf dem Gipfeltreffen am 12. Juni führen wird und dann alle Bürger der Europäischen Union zu den gleichen Bedingungen in die USA einreisen dürfen.
Ich möchte auch noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Bei der Entwicklung einer Strategie im Zusammenhang mit der Visumregelung muss die Europäische Kommission sicherstellen, dass die Grundprinzipien europäischer Rechte respektiert werden, damit die EU-Grundrechtecharta hinsichtlich der persönlichen Daten, die mit der Visumregelung verknüpft sind, nicht verletzt wird.
Libor Rouček (PSE). – (CS) Meine Damen und Herren! Das Hauptthema der heutigen Aussprache lautet Gleichheit, gleiche Bedingungen und Gleichbehandlung. Was Visa für Reisen in die USA angeht, besteht fast 20 Jahre nach dem Zusammenbruch des Kommunismus und vier Jahre nach dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa zur EU noch immer Ungleichheit. Diese neuen Mitgliedstaaten, zusammen mit Griechenland, benötigen immer noch Visa für USA-Reisen. Auch ich halte dies für eine Schande, doch meine ich, dass sich die USA schämen sollten und nicht die Europäische Union. Letztlich geht es hier um ein demokratisches Land, das Polen, Tschechien, Ungarn und andere Länder so behandelt und sie gleichzeitig als seine engsten Verbündeten bezeichnet.
Was die Verhandlung und Verhandlungsmethoden betrifft, stimme ich meinen Kolleginnen und Kollegen völlig zu, dass die Europäische Union mit einer Stimme sprechen muss. Dies ist der einzige Weg, Gleichheit zu erreichen, sowohl unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union als auch zwischen der Europäischen Union und den USA, auch in Bereichen wie Datenaustausch, Datenschutz usw.
Jan Zahradil (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Ich freue mich, dass sich als wahr erwiesen hat, was wir hier immer gesagt haben: Niemand hat gegen Verpflichtungen verstoßen, die sich aus seinen Vereinbarungen, EU-Rechtsvorschriften oder den Zuständigkeiten der Union ergeben, und bilaterale Verhandlungen können parallel zu multilateralen oder gesamteuropäischen Verhandlungen stattfinden. Meine Damen und Herren, ich nehme es übel, dass meinem Land, der Tschechischen Republik, mangelnde Solidarität und Transparenz vorgeworfen werden. Dies ist absolut unwahr. Wir erfüllen die Verpflichtungen aus unseren Vereinbarungen, dem Gemeinschaftsrecht und dem Grundsatz der Subsidiarität gewissenhaft und genau so wie erforderlich; nicht mehr und nicht weniger. Ich möchte auch einige der Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten bitten, uns hier nicht über den wahren europäischen Geist zu belehren. Wir sind alle gleichermaßen Europäer: Es gibt keine Europäer erster und zweiter Ordnung.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Die Visumpolitik ist Teil der gemeinsamen EU-Politik, und es ist mein inniger Wunsch, dass die Kommission das ihr erteilte Verhandlungsmandat ergebnisorientiert zu nutzen weiß. Bleibt zu hoffen, dass sie ein gutes Abkommen aushandelt, denn das wäre ein gemeinsamer Erfolg.
Bisher haben wir allerdings zugelassen, dass man in dieser Frage einen Keil zwischen uns treibt. Die Vereinigten Staaten haben die Bürger der Europäischen Union in zwei Gruppen aufgeteilt. Die eine könnte man als Gruppe erster Klasse bezeichnen, deren Angehörige ohne jegliche Schwierigkeiten in die Vereinigten Staaten einreisen können. Die andere Gruppe wird als zweitklassig betrachtet, und Personen, die zu dieser Gruppe gehören, müssen oft erniedrigende Prozeduren über sich ergehen lassen, wenn sie in die USA reisen wollen.
Ich protestiere ausdrücklich gegen diesen Zustand und möchte in diesem Zusammenhang auch eine weitere Situation erwähnen, die in den USA durchaus bekannt ist. Die Visumfrage ist ein Faktor im US-Wahlkampf. Es ist nicht in Ordnung, dass einer der Kandidaten z. B. verspricht, den Visumzwang für meine polnischen Landsleute aufzuheben, um damit die große Wählergruppe der polnischstämmigen Einwohner für sich zu gewinnen. So etwas sollten wir verhindern.
Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte wissen, ob die Kommission und der Rat uns zusichern können, dass die EU im Rahmen der Verhandlungen den Zugriff auf EU-Datenbanken wie das Schengener Informationssystem und das Visa-Informationssystem (VIS) nicht genehmigen wird. Als Berichterstatterin über das VIS habe ich ein grundsätzliches Verbot der Weitergabe von Daten aus dem VIS an Drittstaaten erwirkt, und ich möchte wissen, ob dieses Verbot in irgendeiner Weise gefährdet ist.
Zweitens: Nehmen Kommission und Rat es hin, dass der Weg in dieser Sackgasse der massenhaften Beobachtung unserer Bürger und der Sammlung persönlicher Daten über jeden einzelnen von ihnen – und 99 % werden völlig unschuldig sein – die Gefahr mit sich bringt, dass wir die 0,1 % übersehen, die tatsächlich einer terroristischen Bedrohung oder des organisierten Verbrechens verdächtig sein könnten?
Heute hat ein führender Antimafia-Staatsanwalt gewarnt, die Verbrechen der Mafia würden sich gerade in ganz Europa ausbreiten, weil diese mangels angemessener grenzüberschreitender Zusammenarbeit und fehlender Kooperation der Justizsysteme vernachlässigt würde. Ist das nicht eigentlich unser oberstes Ziel? Aber es wird nicht umgesetzt, weil diese Nuss schwerer zu knacken ist.
Monica Maria Iacob-Ridzi (PPE-DE). – (RO) Zurzeit verfügt die Europäische Kommission aufgrund des Mandats, das ihr die Innenminister der Mitgliedstaaten letzte Woche verliehen haben, über einen größeren Verhandlungsspielraum.
Darüber hinaus hatten wir mehrere sehr effektive Treffen mit amerikanischen Vertretern, wovon das letzte das Troika-Treffen der Justiz- und Innenminister EU/USA am 13. März war.
Meiner Meinung nach sollten wir so weit wie möglich an den drei bei dieser Gelegenheit vereinbarten Grundsätzen festhalten, insbesondere an dem gemeinsamen Ziel der schnellstmöglichen Aufhebung der Visumpflicht.
Trotz des spürbaren Fortschritts in dieser Richtung wird der Anteil der abgelehnten Anträge für einige Mitgliedstaaten immer größer.
Für Rumänien liegt dieser Anteil nunmehr bei 37 %, das sind fast 10 % mehr als im letzten Jahr, obwohl unser Land in der Zwischenzeit der Europäischen Union beigetreten ist.
Leider sind wir durch diese Entwicklung von dem 10-%-Ziel des Programms zur Aufhebung der Visumpflicht noch weit entfernt.
Momentan kann nur eine konzertierte Aktion aller Mitgliedstaaten dieses Reziprozitätsproblem in Bezug auf die Visumpflicht zwischen der EU und den USA lösen.
Wir müssen sicherstellen, dass wir beim nächsten EU-USA-Gipfel in Bezug auf die Visumfreiheit für alle EU-Bürger eine einheitliche und kategorische Position vertreten, und zwar auf der Basis eines gut durchdachten Zeitplans.
Ioan Mircea Paşcu (PSE). – (EN) Herr Präsident! Die Absicht des Rates und der Kommission, wenn sie ihre Entschlossenheit betonen, im Namen aller ihrer Bürger mit den Vereinigten Staaten über Visumfreiheit zu verhandeln, sowie die vorbereitenden technischen Schritte, die dazu unternommen werden, sind lobenswert. Es hat sich jedoch schon jetzt eine Kluft aufgetan zwischen den multilateralen Verhandlungen, die die EU zur Zeit vorbereitet – was einige Zeit in Anspruch nehmen wird – und den konkreten Ergebnissen, die einige EU-Länder bereits in bilateralen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten erzielt haben. Schließlich haben wir alle dasselbe Ziel vor Augen: die Aufhebung der Visumpflicht für Reisen in die USA. Es ist nur leider so, dass wir zwischen zwei Möglichkeiten wählen können: die Aufnahme der multilateralen Verhandlungen zwischen der EU und den USA abzuwarten und bis dahin auf die Visumfreiheit zu verzichten oder in bilaterale Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten zu treten und sie so erheblich früher zu erhalten. Die EU-Mitgliedstaaten zu zwingen, aus Gründen einer falsch verstandenen Solidarität, die von vielen EU-Mitgliedsländern noch nicht einmal in Bezug auf andere, wesentlich wichtigere Angelegenheiten, zum Beispiel Energie, beachtet wird, die weniger attraktive Möglichkeit zu wählen, ist zumindest aus moralischer Sicht falsch. Dies trifft umso mehr zu, da die Hälfte der europäischen Bürger aufgrund früherer bilateraler Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten ohnehin bereits von der Visumpflicht befreit ist.
Marian-Jean Marinescu (PPE-DE). – (RO) Ich glaube, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den USA sind von besonderer Art. Die meisten Mitgliedstaaten sind in der NATO und beteiligen sich ohne Unterschied gemeinsam an der Erhaltung der Sicherheit in Europa und gegebenenfalls in anderen Ländern.
Nichtsdestotrotz werden Unterschiede gemacht, wenn es darum geht, Einreisevisa für die Vereinigten Staaten zu erteilen; dabei stützt man sich auf Kriterien, die derzeit nicht ausreichend klar und transparent sind. Das wichtigste Kriterium, nämlich weniger als 10 % abgelehnter Visumanträge, hängt ausschließlich von amerikanischen Bürgern ab, und nicht von den Bürgern, die Visumanträge stellen.
Die EU-Organe haben es bisher nicht geschafft, die Verhandlungen zugunsten der EU-Bürger zum Abschluss zu bringen. Daher muss jeder Mitgliedstaat eigene Methoden finden, um eine Lösung für dieses Problem zu finden.
Positiv ist, dass diese Verhandlungen in der letzten Zeit intensiviert wurden und dass sie simultan von der Europäischen Union und von den Mitgliedstaaten geführt werden können.
Die Verhandlungen müssen sich notwendigerweise auf die Kriterien für die Visumerteilung beziehen. Nur klare und vor allem transparente Kriterien können gewährleisten, dass die Bürger über die erforderlichen Informationen verfügen, bevor sie ihren Visumantrag einreichen.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die Entscheidung über die Ablehnung eines Visumantrags liegt offensichtlich bei dem jeweiligen amerikanischen Verwaltungsbeamten. Die Einreiseerlaubnis für die Vereinigten Staaten vom Prozentsatz abgelehnter Visumanträge abhängig zu machen kommt etwa der folgenden Begründung gleich: Wir machen, was wir wollen, ihr könnt nichts daran ändern, aber wir benutzen diesen Vorgang, um euch erniedrigenden Behandlungen und Verfahren zu unterziehen und euch dazu zu zwingen, eine solche Herabwürdigung zu akzeptieren. So etwas ist einfach untragbar und beweist, dass hier keine Partnerschaft existiert und dass wir uns im Grunde in einer Position befinden, in der wir keinerlei Einfluss haben.
Ich hoffe trotz alledem, dass das Gemeinschaftskonzept in dieser Angelegenheit und die Zuhilfenahme anderer Instrumente, die in den Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu Gebote stehen, zumindest zu Lösungsansätzen für dieses Problem führen werden.
Monika Beňová (PSE). – (SK) Wir begrüßen die Initiative der Europäischen Kommission und betrachten es als einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung der Bürger aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich derer, die immer noch der strikten Visumpolitik der USA unterliegen, obwohl sie im kommenden Mai bereits seit vier Jahren Teil der Europäischen Union sein werden.
Die slowakische Regierung gehört zu jenen, die bilaterale Gespräche mit den USA führen, und zwar in dem aufrichtigen Glauben, dass Washington im Ergebnis dieser Gespräche schneller und entgegenkommender handeln wird.
Daher wäre ich sehr froh, wenn die bilateralen Verhandlungen der Slowakei in EU-Kreisen als positiver Schritt betrachtet werden könnten. Sie sollen nämlich dazu dienen, die Aktionen der EU-Organe zu ergänzen und nicht dazu, sie zu ersetzen. Zusätzlich möchte ich aber hervorheben, dass es hier nicht darum geht, dass unsere Regierungen sich ungerecht behandelt fühlen. Wir wollen vielmehr, dass die Grundsätze der Gemeinschaft respektiert werden, und die Gleichheit aller Bürger ist einer davon.
Titus Corlăţean (PSE). – (RO) Rumänien ist einer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Bürger ein Visum benötigen, wenn sie in die Vereinigten Staaten reisen möchten.
Im Gegensatz zu den Vorgehensweisen anderer Länder hat es Rumänien bis dato vermieden, bilaterale Verhandlungen mit den USA aufzunehmen, obwohl Rumänien aufgrund der Partnerschaft zwischen beiden Ländern und der Präsenz rumänischer Truppen im Irak und in Afghanistan allen Grund dazu hätte, die Suche nach bilateralen Lösungen zur Regelung der Visumfrage einzufordern.
Ich unterstütze ein gemeinsames Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten und die Ausstattung der Europäischen Kommission mit einem Mandat, um rasch eine Möglichkeit zu finden, wie die Visumpflicht für EU-Bürger einschließlich der Bürger Rumäniens bei Reisen in die USA aufgehoben werden kann.
Die Europäische Kommission muss sich ernsthaft, konsequent und wirkungsvoll um Verhandlungserfolge bemühen. Andernfalls wird Rumänien möglicherweise vor dem Hintergrund des Druckes der rumänischen Öffentlichkeit, über den man nicht hinwegsehen kann, auf dem Weg über bilaterale Verhandlungen mit den USA eine schnelle Lösung anstreben müssen, genau wie andere EU-Mitgliedstaaten, die das Problem amerikanischer Visa gelöst haben, ohne auf die gemeinsame Position Brüssels Rücksicht zu nehmen.
Abschließend möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass Herr Frattini bei dieser Aussprache nicht anwesend ist, da er die Pflicht gehabt hätte, sich für eine korrekte Behandlung und Freizügigkeit europäischer Bürger und rumänischer Bürger einzusetzen, anstatt eine Diskriminierungspolitik für rumänische Bürger zu unterstützen, für Bürger der Gemeinschaft, die in Italien leben und arbeiten und von denen die Mehrheit gut in die italienische Gesellschaft integriert ist.
Dragutin Mate, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich werde versuchen, Antworten auf bestimmte Probleme und Fragen zu liefern, die Sie besonders hervorgehoben haben. Zunächst möchte ich anmerken, dass es von überaus großer Bedeutung ist, dass auf der letzten Ratssitzung, die am 18. April stattfand, ein Konsens erzielt wurde, und dass der Kommission ein Mandat erteilt wurde, mit den Verhandlungen zu beginnen. Das ist von herausragender Bedeutung, denn so können wir, wie Sie selbst es hier und heute wiederholt zum Ausdruck gebracht haben, auf eine Weise tätig werden, die allen europäischen Bürger zu den gleichen Rechten und natürlich auch zu den gleichen Pflichten verhilft.
Wenn ich auf einige konkrete Punkte eingehen darf, die hier erwähnt wurden, so möchte ich anmerken, dass wir uns zu Beginn der Verhandlungen, wie einer der Abgeordneten dieses Parlaments bereits erwähnt hat, nicht auf eine bestimmte Strategie verständigen konnten, die Europa in gewisser Weise aufgezwungen wurde. Ich sollte darauf hinweisen, dass es uns gelungen ist – vielleicht unter dem anfänglichen Druck, als diese Strategie entwickelt wurde –, uns ihr zu widersetzen. Wir haben die Abkommen zu einem Ende gebracht, wir haben einen Weg gefunden, diese Sache zu lösen, wir haben einen zweigleisigen Ansatz für unsere künftige Zusammenarbeit erarbeitet, und so haben wir in gewisser Weise sowohl den Vereinigten Staaten von Amerika, als auch den EU-Mitgliedstaaten deutlich gemacht, wie sich unsere Zusammenarbeit gestalten kann und wo die Grenzen dessen liegen, was akzeptabel ist und was nicht.
Ich möchte insbesondere auf die Frage der Fingerabdrücke eingehen, und natürlich auf die Schwierigkeiten, die einige von Ihnen, den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, damit in erster Linie als EU-Bürger haben. Es ist ganz wesentlich, die beiden Systeme ESTA und PNR nicht zu verwechseln. Das PNR-System wird unverändert bleiben, so wie es heute ist und wie es angenommen und gebilligt wurde, und es geht dabei nicht um Fingerabdrücke, die im Reisebüro oder irgendwo sonst genommen werden. Diese Sache ist, wie sie ist, und sie ist weder Gesprächsthema, noch gibt sie Anlass für irgendwelche Änderungen. Ich halte das in der Tat für überaus wichtig.
Was die Frage des Datenschutzes und die Tätigkeiten der hochrangigen Expertengruppe betrifft, so möchte ich anmerken, dass ich, seit ich dem Ministerrat und dem Rat vorsitze, gemeinsam mit dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres auf größtmögliche Transparenz geachtet habe. Ich habe den betreffenden Ausschüssen zwei Berichte zu diesem Thema geliefert, und heute habe ich einen Vortrag über die aktuellen Ereignisse gehalten, auch vor dem Parlament.
Ich meine, in dieser ersten Stufe haben wir uns an den Grundsatz gehalten, herauszufinden, wo die Schwierigkeiten liegen, wo die gemeinsamen Schwierigkeiten liegen, wo die gemeinsamen Grundsätze liegen. Auf dieser Basis werden wir dann mit weiteren Maßnahmen fortfahren können. Mit weiteren Maßnahmen und Verhandlungen werden wir 2009 beginnen, und falls wir tatsächlich damit beginnen, ist es überaus wichtig, dass wir – Parlament, Rat und Kommission – ein gemeinsames Fundament haben. Nur so können wir die Kraft aufbringen, eine Einigung zu erzielen. Ich vermute, auch Ihr Parlament ist zu der Auffassung gelangt, dass dieses Abkommen für uns von überragender Bedeutung ist, denn es würde einen Rahmen für den Datenschutz liefern, und wir müssten nicht bei neuen Verhandlungen über ein Abkommen wieder auf dieses Thema zu sprechen kommen. Genau das ist unser Ziel. Dies waren keine Verhandlungen, bei denen es einfach nur darum ging, ein Abkommen zu erzielen. Bestimmte Grundsätze wurden durchleuchtet. Auf dieser Grundlage werden wir sehen, und wissen es bereits, dass zwölf Grundsätze praktisch übereinstimmend sind. Sollten die Verhandlungen beginnen, wird der Grundsatz, bei dem es keine Übereinstimmung gibt, natürlich ebenfalls Thema dieser Verhandlungen sein. Ich hoffe auf einen Erfolg unserer Verhandlungen.
Darüber hinaus möchte ich auf die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Ratsvorsitzes im Hinblick auf die Absichtserklärungen, die weiteren Gespräche und die Durchführungsprogramme zu sprechen kommen. Es gilt, deutlich zu machen, dass Absichtserklärungen keine Abkommen sind. Gemeinsame Absichtserklärungen sind Ausdruck der politischen Bereitschaft eines Landes, an der Aufhebung der Visumspflicht teilzunehmen. Sie enthalten keinerlei Elemente, die diesem Dokument den Status eines internationalen Abkommens verleihen würden.
Was die weiteren Gespräche und Durchführungsvereinbarungen und/oder Durchführungsbestimmungen betrifft, so sind unsere diesbezüglichen Beziehungen mit den Mitgliedstaaten sehr intensiv. Vor einigen Tagen führte ich zum Beispiel mit Jan Langer aus der Tschechischen Republik ein sehr offenes Gespräch über diese Verhandlungen und ihre Fortschritte. Zu diesem Zeitpunkt existieren noch keine schriftlichen Unterlagen über die Gespräche und Durchführungsbestimmungen, die die USA den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen würden.
Meiner Meinung nach ist es von höchster Wichtigkeit, dass die Arbeit der Mitgliedstaaten sowie der Kommission und der Präsidentschaft transparent bleibt. Nur in einer solchen Dreierkonstellation, und natürlich auch in einigen Bereichen der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, kann ein angemessenes Vorgehen zur Bewältigung dieser Angelegenheit entwickelt werden. Ich denke jedoch, dass wir es Kommissar Barrot, dem Vizepräsidenten, überlassen sollten, die zahlreichen Fragen zu beantworten, die in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fallen.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Wir müssen eine ungerechte Situation beseitigen. Es ist nicht hinnehmbar, dass es zwei Kategorien europäische Bürger gibt, die einen mit Visapflicht, die anderen ohne. Das ist meiner Meinung nach eine tiefe Überzeugung, die wir alle teilen.
Zweitens glaube ich persönlich an die Kraft einer einheitlichen Verhandlungsführung. Wenn Europa mit einer Stimme spricht und alle seine Mitglieder solidarisch sind, ist es sehr viel stärker. Ich habe mir erlaubt, wie Herr Mate bezeugen kann, daran zu erinnern, dass es uns in einem anderen Bereich, der relativ gesehen überhaupt nicht vergleichbar ist, dem offenen Luftraum, gelungen ist, dank der Erteilung des Mandats an die Kommission zum gegebenen Zeitpunkt die erste Etappe des offenen Luftraums zu erreichen.
Und in gleicher Weise glaube ich an die Kraft einer einheitlichen Verhandlungsführung, und ich muss sagen, dass wir uns zusammen mit dem Ratspräsidenten Mate mit sehr viel Entschlossenheit an die Arbeit machen werden.
Lassen Sie mich hinzufügen, dass die Kommission immerhin bereits in der Vergangenheit mit einigen Drittländern Gegenseitigkeitsvereinbarungen getroffen hat. Unsere Vereinbarungen haben es ermöglicht, mit Kanada, Australien und anderen Länder gute Ergebnisse zu erzielen. Es gibt also keinen Grund, warum es uns nicht gelingen sollte, mit dieser Diskriminierung Schluss zu machen.
Ich möchte präzisieren, dass die Kommission bereits kommenden Dienstag und Mittwoch in Washington präsent sein wird, um die Verhandlungen förmlich zu beginnen. Mit anderen Worten, wir haben hier den Beweis für unsere Entschlossenheit, dieses Mandat umfassend umzusetzen. So viel also zum ersten Punkt.
Lassen Sie mich nun auf die Fragen antworten, die insbesondere Herr Deprez zu den Umsetzungsprotokollen gestellt hat. Uns liegen, wie Herr Mate gerade sagte, die Umsetzungsprotokolle noch nicht vor. Es ist also sehr schwer, sie zu bewerten. Es stimmt aber, dass wir die Aufgabe haben, sie strikt entsprechend den Gemeinschaftsbestimmungen zu bewerten. Und ich möchte hinzufügen, dass wir dabei transparent sein werden, vor allem gegenüber dem Parlament, was unsere Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten betrifft, doch müssen auch die Mitgliedstaaten – und ich will hier niemanden, keinen Mitgliedstaat beschuldigen –, also alle Mitgliedstaaten, die bilaterale Gespräche führen, ebenfalls dieser Pflicht zur Transparenz nachkommen. Wir brauchen gegenseitiges Vertrauen, wenn wir effektiv sein wollen. Das möchte ich betonen.
Natürlich werden wir, wenn sich im Nachhinein erweist, dass die Umsetzungsprotokolle Dinge enthalten, die aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts nicht akzeptabel sind, überlegen, wie wir handeln, aber wir werden handeln.
Drittens, einige von Ihnen haben die Frage nach den Daten gestellt. Ich möchte daran erinnern, dass der Austausch der PNR-Daten durch das Abkommen von 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten geregelt wird. Diese Bestimmungen existieren und sind jetzt für uns bindend. Es gibt keinen Grund, uns in dieser Frage in irgendeiner Weise durch unsere amerikanischen Freunde verunsichern zu lassen. Dessen ungeachtet habe ich zur Kenntnis genommen, was Herr Deprez zu der Idee geäußert hat, dass es langfristig zweifellos interessant wäre, eine unabhängige Behörde einzusetzen, die den Datenschutz überwacht.
Soweit einige Präzisierungen, doch ich kann Ihnen versichern, dass wir das Parlament natürlich über unsere Verhandlungen auf dem Laufenden halten werden, dass unsere Kraft in einem umfassenden interinstitutionellen Einvernehmen liegen wird, das unseren amerikanischen Freunden deutlich machen wird, dass die Europäische Union heute diese gerechte Behandlung für all ihre Bürger fordert, und zwar mit unerschütterlicher Entschlossenheit.
(Beifall)
Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet während der Maitagung in Straßburg statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Tunne Kelam (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße die Erklärung des Ratsvorsitzes über die Gleichbehandlung aller EU-Bürger. Es ist an der Zeit, der Kommission ein parlamentarisches Mandat zur Erzielung eines umfassenden Übereinkommens über das Programm für visafreies Reisen von EU und USA zu erteilen. Das Ziel besteht darin, allen EU-Bürgern ohne Ausnahme so schnell wie möglich visafreies Reisen zu ermöglichen. Wir erwarten von der Kommission außerdem, dass sie die Verhandlungen mit einem Höchstmaß an Transparenz führt. Zu diesem Zeitpunkt ist für uns kein Grund ersichtlich, warum die USA auf der Vorlage weiterer Daten bestehen sollten. Ebenso wichtig ist die Möglichkeit, dass die Bürger auf elektronischem Wege ihre Visumanträge und persönlichen Daten übermitteln können.
Mehrere Kollegen haben sich verärgert gezeigt, dass manche Mitgliedstaaten Schritte unternommen haben, um die Vereinbarung der Visafreiheit durch bilaterale Gespräche mit den Behörden der USA zu beschleunigen. Dadurch wird die EU jedoch nicht gespalten. Wir dürfen nicht vergessen, dass nahezu allen älteren Mitgliedstaaten bereits die visafreie Einreise möglich ist, während das bei nahezu allen neuen Mitgliedstaaten noch nicht der Fall ist.
Gemeinsame Absichtserklärungen dieser Staaten sollten wir als einen Akt des politischen Willens auf dem Weg zur Visafreiheit betrachten; es sind sicherlich keine separatistischen Vereinbarungen.
(Die Sitzung wird um 11.25 Uhr unterbrochen und um 11.30 Uhr wieder aufgenommen.)