Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0019/2008).
Wir behandeln die folgenden Anfragen an den Rat.
Die Präsidentin. Anfrage Nr. 1 von Manuel Medina Ortega (H-0154/08)
Betrifft: Erweiterung des Schengen-Raums
Hat der Rat eine Bewertung der politischen Folgen der letzten Erweiterung des Schengen-Raums und der Auswirkungen dieser Erweiterung auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den benachbarten Ländern vorgenommen, die nun an den neuen Grenzen des Schengen-Raums liegen und zu denen sowohl Mitgliedstaaten der EU als auch Nicht-Mitgliedstaaten der EU gehören?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Die letzte Erweiterung des Schengenraums am 21. Dezember des vergangenen Jahres liegt vier Monate zurück. Wie Sie wissen, war der Erweiterungsprozess erst Ende März vollständig abgeschlossen, als die Grenzkontrollen an den Flughäfen aufgehoben wurden. Daher war bisher noch nicht die Zeit oder die Gelegenheit, den allgemeinen politischen Effekt der Erweiterung und ihre Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die Schengen-Bestimmungen anwenden, und ihre Nachbarländer zu bewerten.
Einige Arbeitsgruppen des Rates beraten jedoch schon über Fragen wie die Neuorganisation der Grenzbehörden einiger Mitgliedstaaten im Anschluss an die Erweiterung des Schengenraums sowie über die Veränderungen und Entwicklungen bei der illegalen Zuwanderung, die eine Folge der Erweiterung sein könnten. Zweifellos hat sich die Erweiterung des Schengenraums positiv auf die Visapolitik der Europäischen Union ausgewirkt, insbesondere für Drittstaatsangehörige. Sie können das gesamte Gebiet des Schengenraums mit dem Visum eines neuen Mitgliedstaates bereisen, was zuvor nicht der Fall war.
Darüber hinaus hat die Europäische Union bereits Vereinbarungen mit osteuropäischen Ländern und den Balkanstaaten über die Vereinfachung der Visumserteilung getroffen.
Manuel Medina Ortega (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, Herr Minister! Vielen Dank für Ihre Antwort. Da Sie aus einem Land sind, das sich in einer solchen Situation befindet, bin ich sicher, dass die slowenische Präsidentschaft das Thema mit großem Interesse verfolgt.
Ich habe mir persönlich die Mühe gemacht und einige der betroffenen Länder besucht: Zum einen hoffe ich, dass wir eine Garantie für unsere Grenzen erzielen, aber zum anderen wollen wir in der EU keine neue Mauer, keine neuen Wälle errichten.
Welche Garantien haben wir, dass die Erweiterung des Schengen-Raums keine Schwierigkeiten verursachen wird, beispielsweise für Grenzgänger oder für jene, die in jetzt zum Schengen-Raum gehörende Länder ohne irgendwelche Probleme einreisen? Das betrifft besonders Slowenien, das an ein Land grenzt, das sich auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereitet.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich danke Ihnen für Ihre Zusatzfrage, Herr Medina Ortega. Wie ich bereits sagte, hat der Rat die Auswirkungen des Schengenraums auf einzelne Länder noch nicht auf höchster Ebene besprochen und sie noch nicht umfassend bewertet.
Sie haben mich nach den Erfahrungen Sloweniens gefragt. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Es geht hier sicherlich nicht darum, neue Mauern zu errichten, sondern vielmehr darum, die Außengrenzen der Europäischen Union an neue Grenzen zu verlagern. Das bedeutet, dass die Außengrenzen des Schengenraums verlagert wurden, um eine größere Anzahl von Mitgliedstaaten der Europäischen Union einzubeziehen. Das war eine anspruchsvolle Aufgabe für die Staaten, deren Grenzen nun zum Teil zu den neuen Außengrenzen des Schengenraums zählen. Die Vorbereitungen darauf nahmen viele Jahre in Anspruch. Dieses Projekt war eine große Herausforderung, und die Europäische Union hat diesen Umstand gewürdigt, indem sie eine besondere Möglichkeit der Finanzierung, die „Schengen-Fazilität“ genannt, geschaffen hat, mit der sie die Errichtung angemessener Kontrollen an den neuen Außengrenzen des Schengenraums unterstützt.
Sie haben auch nach der Grenze zwischen Slowenien und Kroatien gefragt. Es ist richtig, dass diese Grenze bislang „unsichtbar“ war. Es ist ebenfalls richtig, dass diese Grenze zu der Zeit, als wir die Unabhängigkeit erlangten, eine vorübergehende Grenze war. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Europäischen Union ist es uns tatsächlich gelungen, Grenzkontrollen einzurichten, die für die Bürger der Republik Kroatien nicht schwieriger zu passieren sind als zuvor. Es ist uns zudem gelungen, alle durch die Schengen-Standards und -regelungen vorgeschriebenen Elemente wirksamer Grenzkontrollen einzuhalten.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Die Erweiterung des Schengen-Raumes im Dezember des letzten Jahres hat zu mehr Sicherheit und nicht zu weniger Sicherheit geführt. Die Statistiken belegen das, und das mag uns freuen.
Es geht jetzt in der nächsten Stufe darum, dass auch die Schweiz und Liechtenstein in diesen Schengen-Raum aufgenommen werden sollten, aber ich höre, es könnte Probleme geben, weil einzelne Mitgliedstaaten eventuell Vorbehalte im Zusammenhang mit der Aufnahme von Liechtenstein anmelden wollen. Ich höre hier etwa Anmerkungen aus Tschechien.
Eine Frage an den Rat: Wissen Sie auch von diesen möglichen Vorbehalten, und was werden Sie tun, damit Sie Probleme, die mit einer Nichtaufnahme von Liechtenstein verbunden wären, vermeiden können?
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Meine Frage bezieht sich auf die Schengener Vorschriften und ihren Beitrag zu Klimawandel und erhöhten Kohlendioxidemissionen. Letzten Mittwoch hatte ich das Vergnügen, mit dem PPE-DE-Vorstand von Brüssel nach Ljubljana zu fliegen und zwei Tage lang Gast in Ihrem wundervollen Land zu sein.
Nachdem wir in Ljubljana gelandet waren, verließen wir das Flugzeug und wurden in einen Bus gedrängt, wie es ja an vielen Flughäfen üblich ist. Wir wurden in einen völlig überfüllten Bus gesteckt. Das dauerte 22 Minuten. Dann fuhr der Bus los, wie wir glaubten zur Pass- oder Gepäckkontrolle. Er fuhr jedoch lediglich 20 Meter, Frau Präsidentin – das ist die momentane Entfernung zwischen Ihnen und mir –, und wir stiegen alle aus und betraten den Flugsteig. Das ist kein Scherz. Als ich dieses irrsinnige Verfahren in Frage stellte, wurde mir versichert, das sei nach den Schengen-Bestimmungen so vorgeschrieben. Bitte erklären Sie mir das, Herr Minister!
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Zu Herrn Pirkers Äußerung: Es ist eine Tatsache, dass die Verfahren zur Aufnahme der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein in den Schengenraum bereits laufen. Zurzeit sind diese Verfahren und die Bewertungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Ratsvorsitz vertritt die Auffassung, dass der Beitritt dieser beiden Länder zum Schengenraum ausschließlich von den Ergebnissen dieser Verfahren, insbesondere der Bewertungsverfahren, abhängt. Uns sind keine Einwände eines der Mitgliedstaaten bezüglich der vorgesehenen Verfahren für den Beitritt eines einzelnen Landes zum Schengenraum bekannt.
In Bezug auf die Äußerung von Frau Doyle muss ich zugeben, dass ich mir nicht sicher bin, ob dieses Vorgehen die Schengen-Bestimmungen betrifft. Aller Wahrscheinlichkeit nach betrifft es eher die Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen. In jedem Fall bin ich nicht in der Lage, die Gründe für die 20 Meter lange Fahrt mit dem Flughafenbus an dieser Stelle zu erläutern. Ich vermute, das hängt mit Beförderungsvorschriften für Flughäfen zusammen, die nicht etwa Teil der Schengen-Bestimmungen sind, sondern mit der Sicherheit am Flughafen in Verbindung stehen.
Die Präsidentin. − Vielen Dank, Herr Minister. Vielleicht können Sie der Sache heute Abend auf Ihrem Heimweg nachgehen.
Die Präsidentin. −
Anfrage Nr. 2 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0159/08)
Betrifft: Verbleib der Erwerbsbevölkerung in Berggebieten, schwer zugänglichen Gebieten und Inselregionen
Häufig beschließt ein hoher Prozentsatz der aktiven Bevölkerung die Randgebiete der EU wegen der sehr geringen beruflichen Chancen zu verlassen mit dem Ergebnis, dass diese Regionen entvölkert werden und nur noch alte Menschen dort verbleiben.
Aus Anlass dieser Entwicklung und unter Berücksichtigung des ernsten demografischen Problems der Europäischen Union wird an den Rat die Frage gerichtet, ob man Maßnahmen für den Verbleib der Erwerbsbevölkerung in Berggebieten, schwer zugänglichen Gebieten und Inselregionen vorschlagen wird, um eine ausgewogene Entwicklung aller Regionen der Europäischen Union zu erreichen und deren Wettbewerbsfähigkeit zu wahren.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Zur Äußerung von Frau Panayotopoulos-Cassiotou möchte ich Folgendes sagen: Neben vier weiteren Verordnungen im Bereich der Kohäsionspolitik erließ der Rat im Juli 2006 die Verordnung über den Europäischen Entwicklungsfonds, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds. Gemäß Artikel 3 dieser Verordnung waren die Mittel aus diesen Fonds auch für bestimmte Inseln und Inselstaaten sowie Berggebiete vorgesehen.
Zur gleichen Zeit erließen der Rat und das Europäische Parlament eine Verordnung über den Europäischen Sozialfonds. Diese Verordnung enthält die folgende Definition der Rolle des Europäischen Sozialfonds: Verbesserung der Möglichkeiten für Wirtschaft und Beschäftigung, Förderung einer hohen Beschäftigungsquote sowie Schaffung neuer und besserer Arbeitsplätze. Diese beiden Verordnungen wurden harmonisiert, um die Unterstützung bestimmter Bereiche zu gewährleisten. Gemäß diesen Verordnungen können die Mitgliedstaaten in ihren operationellen Programmen und Projekten besondere Aufmerksamkeit darauf richten, Entwicklungs- und Beschäftigungsanreize in den Regionen zu schaffen, die die verehrte Abgeordnete in ihrer Frage erwähnte. Es liegt daher bei den Mitgliedstaaten selbst, zu entscheiden, welches dieser operationellen Programme und welche konkreten Maßnahmen aus diesen Programmen die in der Frage genannten Kriterien erfüllen. Die Kommission bewertet vorgeschlagene Programme, weist auf Unzulänglichkeiten im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik und die Einhaltung der Bestimmungen bestimmter Verordnungen hin und genehmigt diese Vorschläge, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Wenn es um die Gestaltung neuer rechtlicher Maßnahmen im Bereich der Kohäsionspolitik geht, so besteht die Aufgabe der Kommission darin, Beschlüsse zu fassen, die die Erreichung der Ziele der Kohäsionspolitik ermöglichen. Die erste Gelegenheit im Zeitraum 2007 bis 2013 wird die Aussprache über den ersten Zwischenbericht über die Umsetzung der Kohäsionspolitik sein. Wir erwarten, dass die Kommission den Bericht im Juni vorstellen wird.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin! Ich danke dem Herrn Minister für die Wiederholung aller im Rahmen der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds geplanten Maßnahmen. Ich wollte wissen, ob die Präsidentschaft und der Rat sich bewusst sind, dass bestimmte Regionen Europas weiterhin unbewohnt sind. Sie gehören natürlich zu Nationalstaaten, aber dies lässt die EU verarmen und macht sie zu einem Anziehungspunkt für Menschen aus anderen Regionen. Dieses Thema betrifft uns alle, da es sich nicht nur auf jeden einzelnen Staat bezieht. Aus diesem Grund frage ich, ob die Präsidentschaft beabsichtigt, sich in besonderem Maße für diese Angelegenheit zu interessieren.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich danke Ihnen für diese Zusatzfrage, Frau Panayotopoulos. Der Ratsvorsitz ist sich der Tatsache bewusst, dass es in manchen Regionen keine erwerbstätige Bevölkerung mehr gibt. Ich möchte jedoch nochmals betonen, dass es bei den Mitgliedstaaten liegt, die die erforderlichen Maßnahmen vorschlagen, eine solche Entwicklung zu verhindern. Andererseits müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir die Menschen nicht zwingen können, in bestimmten Regionen zu leben und zu arbeiten.
Das ist ein ernsthaftes Problem, das es zu lösen gilt. Ich wiederhole, dass die Maßnahmen der Kohäsionspolitik Lösungen bieten, aber es liegt bei den Mitgliedstaaten, zu entscheiden, welche dieser Lösungen sie im konkreten Fall vorschlagen.
Jörg Leichtfried (PSE). – Herr Minister, ich darf Ihnen jetzt bezüglich Ihrer letzten Anmerkungen widersprechen. Natürlich sind die einzelnen Staaten verantwortlich, aber dafür, dass diese Regionen ausdünnen, ist auch etwas verantwortlich, was in der Europäischen Union passiert, nämlich diese Liberalisierung, mit der wir konfrontiert sind. Die Post verschwindet aus den kleinen Orten, weil es sich nicht mehr rentiert, die Gemeindesparkassen verschwinden, das Gemeindehallenbad verschwindet, weil die Daseinsvorsorge vielleicht privatisiert wird. Das sind alles Dinge, die das Leben in diesen Gemeinden doch etwas weniger lebenswert machen. Ich habe das selbst erlebt, ich komme auch aus den Bergen. Deshalb will ich die Frage stellen, ob man sich hier auf Ratsebene etwas überlegt hat.
Frau Präsidentin, gestatten Sie mir vielleicht eine kurze Anmerkung zur vorherigen Frage: Auch in Graz wird man fünf Meter mit dem Bus geführt! Sie stehen also nicht allein da. Es wird der gleiche Unsinn behauptet, nämlich, dass daran die Schengener Abkommen schuld seien – was natürlich nicht stimmt.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich glaube, es waren 20 Meter, nicht fünf, aber auch das ist eine zu kurze Strecke. Wie ich bereits erwähnte, möchte ich nicht über die Vorgänge am Flughafen von Ljubljana diskutieren. Es handelt sich dabei schließlich um ein unabhängiges Unternehmen, das seinen eigenen Betriebsvorschriften folgt. Jedoch möchte ich wiederholen, dass die Kohäsionspolitik der Europäischen Union Lösungen vorsieht, wie die Mitgliedstaaten mit dem Problem, das Frau Panayotopoulos angesprochen hat, umgehen können. Wie erfolgreich sie dabei sind, ist eine ganz andere Frage.
Sie haben die Postdienste erwähnt, ein sehr interessanter Punkt. Ich muss jedoch betonen, dass auch die Richtlinie über Postdienste, die das Europäische Parlament ebenfalls in diesem Jahr erlassen hat, sich mit diesem Problem befasst. Ein wichtiges Element der Richtlinie ist die Gewähr, dass die Postdienste auch nach der Marktöffnung eine flächendeckende Versorgung sicherstellen. Das von Ihnen angesprochene Problem wird durch diese Richtlinie daher angemessen gelöst.
Die Präsidentin. −
Anfrage Nr. 3 von Hélène Goudin (H-0161/08)
Betrifft: Vertrag von Lissabon
In Artikel 1 Nummer 24 betreffend KAPITEL 1 Artikel 10a Absatz 2 (Grundsätze und Ziele) ist formuliert, dass die Union tätig werden soll, um „f) zur Entwicklung von internationalen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten natürlichen Ressourcen beizutragen, um eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen“.
Ist der Rat der Ansicht, dass dies beinhaltet, dass es als vertragswidrig angesehen werden kann, wenn die EU eine speziell, über ein vollständig harmonisiertes Niveau hinaus gehende Umweltmaßnahme verbietet?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Die Anfrage von Frau Goudin betrifft eine Angelegenheit, die außerhalb der Zuständigkeit des Rates liegt. Der Rat als solcher hat an der Regierungskonferenz nicht teilgenommen, die den Entwurf des Vertrags von Lissabon erarbeitet hat, sondern die Regierungen der Mitgliedstaaten. Hinzu kommt, dass der Vertrag von Lissabon bekanntlich noch gar nicht in Kraft ist. Wenn er in Kraft tritt – und wir hoffen, dass das bald und im vorgesehenen Zeitrahmen der Fall sein wird –, wird es die Aufgabe des Gerichtshofes sein, sich mit der Auslegung seiner Bestimmungen zu befassen. Darum ging es Frau Goudin wohl mit ihrer Frage.
Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). – (EN) Herr Minister! Wir haben heute viele Einschätzungen darüber gehört, wie ähnlich sich die alte Verfassung und der vorgesehene neue Vertrag von Lissabon seien. Könnten Sie uns Ihre eigene Meinung dazu mitteilen, wie ähnlich sich die beiden Dokumente nun wirklich sind?
Nils Lundgren (IND/DEM). – (SV) Frau Präsidentin! Meines Erachtens sollten wir durchaus Fragen zur Auslegung des Vertrags stellen dürfen, der jetzt unter einem anderen Namen vorgelegt wird, aber dennoch derselbe ist, und der Rat sollte in der Lage sein, diese zu beantworten. Meine ergänzende Frage zur Anfrage Nummer 3 lautet folgendermaßen: Bedeutet diese Formulierung, dass die EU nicht nur die Ziele der globalen Umweltpolitik festlegt, sondern auch die Mittel, die die Mitgliedstaaten zum Erreichen dieser Ziele anwenden sollen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Die Frage, wie ähnlich oder unähnlich der Vertrag von Lissabon dem früheren Verfassungsvertrag ist, hängt in erster Linie von persönlichen Eindrücken ab. Er unterscheidet sich vom Verfassungsvertrag, enthält aber einige ähnliche oder sogar übereinstimmende Lösungen. Ich werde mich auf die folgenden Tatsachen beschränken.
Er unterscheidet sich insofern, als dass er nicht die Art von Vertrag ist, die alle bisherigen Verträge ablöst. Das ist eine klassische Methode der Anpassung wesentlicher europäischer Verträge. Er unterscheidet sich, weil die Idee einer Verfassung fallengelassen wurde und von einer Verfassung der Europäischen Union nicht länger die Rede ist, sondern stattdessen von einem klassischen Vertrag.
Gemeinsamkeiten oder Entsprechungen finden sich in zahlreichen Lösungen, darunter institutionellen Lösungen, funktionellen Lösungen sowie Lösungen im Bereich der Vereinfachung, der Annahme von Beschlüssen und hinsichtlich einer Verstärkung der Rolle der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments. Der Vertrag unterscheidet sich daher zwar von dem bisherigen Verfassungsvertrag, bietet aber einige ähnliche oder sogar übereinstimmende Lösungen.
Was die zweite Frage betrifft, so habe ich der Formulierung der Anfrage von Frau Goudin besondere Aufmerksamkeit geschenkt, und ich möchte darauf hinweisen, dass diese Bestimmung die Unterstützung der Union bei der Gestaltung internationaler Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität der Umwelt, der nachhaltigen Entwicklung usw. betrifft. Mit anderen Worten: Die Union schreibt nicht vor oder ordnet an, sondern leistet Hilfestellung. Ich denke, diese Formulierung spricht für sich selbst.
Die Präsidentin. − Zu dieser speziellen Frage werde ich nur noch eine Zusatzfrage zulassen. Es hat eine ganze Flut von Meldungen gegeben, aber ich werde auf politische Ausgewogenheit achten und berücksichtigen, wer bereits eine Frage gestellt hat.
Jens Holm (GUE/NGL). – (SV) Frau Goudin greift hier eine ausgezeichnete Formulierung auf. Es ist fantastisch, dass wir die Umwelt schützen und verbessern wollen, das ist eine gute Formulierung im Vertrag von Lissabon. Das ständige Problem mit der EU-Umweltpolitik taucht dann auf, wenn Umweltmaßnahmen im Widerspruch zum Binnenmarkt stehen. Kürzlich hat Kommissar Verheugen erklärt, dass die Kommission in den letzten fünf Jahren insgesamt 19-mal Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof wegen ihrer Umweltschutzbestimmungen verklagt habe. In allen 19 Fällen urteilte der Gerichtshof für den Binnenmarkt und gegen die Umwelt. Ich frage mich, ob dadurch die Umweltgarantie irgendwie gestärkt wird. Können wir angesichts einer solchen Formulierung behaupten, dass die Umwelt den Forderungen des Marktes übergeordnet ist? Könnten Sie uns dazu bitte etwas sagen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ja, ich möchte Herrn Holm mitteilen, dass ich mit ihm völlig einer Meinung bin. Es trifft tatsächlich zu, dass Konflikte zwischen den in verschiedenen Bereichen geltenden Rechtsnormen entstehen können, selbst im Hinblick auf die Beschaffenheit der Rechtsnorm. Diese Norm oder diese Bestimmung des Vertrags von Lissabon, der – darauf möchte ich erneut hinweisen – noch nicht in Kraft ist, spricht von der Unterstützung der Union. Die Rechtsnorm unterscheidet sich von einer Anordnung oder einem Verbot. Die größte Anzahl der Anordnungen oder Verbote betrifft im Übrigen den gemeinsamen Markt.
Es ist eine Tatsache, dass verschiedene Rechtsnormen miteinander kollidieren können, aber Tatsache ist auch, dass es in der Natur der Dinge liegt, diese Konflikte vom Gerichtshof in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht lösen zu lassen. Es gibt einen Weg, die Gefahr eines Konflikts bei der Formulierung der Rechtsnormen zu vermeiden, aber das ist Sache der Europäischen Kommission, denn sie allein hat das legislative Initiativrecht. Nach meiner Überzeugung wird sie, wenn sie von diesem Recht Gebrauch macht, alles tun, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Die Präsidentin. −
Anfrage Nr. 4 von Marian Harkin (H-0163/08)
Betrifft: Vertrag von Lissabon
Ist der Rat der Auffassung, dass die Fragen, u. a. 33 Punkte zum Vertrag von Lissabon, die einer Klärung bedurften, die der slowenische Ratsvorsitz den Mitgliedstaaten unterbreitet hat, angemessen beantwortet wurden?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Die Anfrage von Frau Harkin bezieht sich auf die Punkte, zu denen der slowenische Ratsvorsitz die Mitgliedstaaten befragt hat. Das geschah im Rahmen der fachlichen Arbeit, die nötig ist, um das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vorzubereiten. Diese Arbeit sollte im Vorfeld stattfinden, wenn wir den Vertrag in vollem Umfang umsetzen möchten. Sie begann im Januar gemäß dem Mandat, das der Europäische Rat dem slowenischen Ratsvorsitz im Dezember des vergangenen Jahres erteilt hat.
Ich muss betonen, dass dieses Vorgehen rein vorläufiger Natur ist. Vorläufig deshalb, weil der Vertrag bekanntlich erst dann in Kraft tritt, wenn er von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wurde. Dennoch berichtet der Rat dem Büro des Präsidenten des Europäischen Parlaments in regelmäßigen Abständen über diese vorläufigen vorbereitenden, bzw. fachlichen Arbeiten, insbesondere dann, wenn es um Fragen geht, die für das Europäische Parlament von Belang sind.
Marian Harkin (ALDE). – (EN) Es freut mich, dass der slowenische Ratsvorsitz gute Fortschritte macht. Ich möchte dem Herrn Minister gegenüber nur ein oder zwei Dinge ansprechen, die in Irland gerade kontrovers diskutiert werden. Ich bitte den slowenischen Ratsvorsitz um Klärung dieser beiden Punkte.
Der erste Punkt betrifft die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage und die Steuerharmonisierung. Können Sie bestätigen, dass jedes Land in diesen Angelegenheiten über ein Vetorecht verfügt?
Zweitens möchte ich Ihnen eine Frage zum Protokoll über den EURATOM-Vertrag stellen, das dem Vertrag von Lissabon beigefügt ist. Würden Sie mir erläutern, ob dieses Protokoll in irgendeiner Weise den Inhalt oder die Verfahren des EURATOM-Vertrags ändert oder ergänzt und ob es irgendwelche Änderungen an der Rechtsgrundlage oder Auswirkungen irgendeiner Art beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf die Kernkraft?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. – (EN) Ich werde eine Ausnahme machen und auf Englisch antworten, Frau Harkin, um weitere Missverständnisse zu vermeiden und mich so deutlich wie möglich zu den Angelegenheiten zu äußern, die Sie zur Sprache gebracht haben.
Zunächst zu Ihrer Frage bezüglich Steuern: Zurzeit verfügt jeder Mitgliedstaat bei steuerrelevanten Fragen über ein Vetorecht, sei es in Bezug auf die gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, die Steuerharmonisierung oder jede andere Frage, die das Steuerwesen betrifft. Das wird auch so bleiben, wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt. Der Vertrag von Lissabon ändert daran nichts. Auf dem Gebiet des Steuerwesens bleibt das Verfahren zur Entscheidungsfindung unverändert: Entscheidungen können nur von allen Mitgliedstaaten – und dazu gehört selbstverständlich auch Irland – einstimmig getroffen werden.
Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage verhält es sich genauso: Der Energiemix, die Wahl der Energieträger ist und bleibt die souveräne Entscheidung der Mitgliedstaaten. Jedem Mitgliedstaat steht es frei, sich für die Kernkraft zu entscheiden und sie in seinen Energiemix aufzunehmen, und jedem Mitgliedstaat steht es frei, sich dagegen zu entscheiden. Das wird sich auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nicht ändern.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) In Anbetracht der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten um Klärung gewisser Punkte des Vertrags von Lissabon gebeten haben, frage ich mich, ob ich auch um Klärung bitten darf, insbesondere im Hinblick auf die Überbrückungsklausel. Es gibt viele Gebiete, auf denen die EU sich Zuständigkeiten wünscht, jedoch über keine Rechtsgrundlage verfügt, und das ist in den vergangenen Jahren schon häufig Anlass für Kritik gewesen und oft hinterfragt worden. Aber befürchten Sie nicht, dass die EU durch die Überbrückungsklausel neue Zuständigkeiten erhalten kann, ohne sich mit den nationalen Parlamenten abstimmen zu müssen? Befürchten Sie nicht, dass sie die Stellung der nationalen Parlamente und der Demokratie in der gesamten EU untergräbt?
Jim Allister (NI). – (EN) Kann der Minister sich dazu äußern, warum man es für notwendig hielt, während des Referendums in Irland ein Moratorium über schlechte Nachrichten und kontroverse Vorschläge aus Brüssel zu erlassen?
Ist die Angst vor den Menschen so groß, dass der Rat und die Kommission es für angebracht halten, sie im Dunkeln zu lassen? Können Sie uns mitteilen, für welche Vorschläge dieses Moratorium gilt, und, im Speziellen, ob auch solche dazu gehören, die sich auf die Harmonisierung der Körperschaftssteuer-Bemessung beziehen? Wenn ja, warum?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) In Bezug auf die Frage von Herrn Kamall möchte ich Folgendes betonen: Die „Überleitungsklausel“ ermöglicht es den Mitgliedstaaten, sich auf einen Beschluss zu verständigen, der eine bestimmte Maßnahme auf Unionsebene erlaubt. Ich halte es für falsch, davon auszugehen, dass dies ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente geschehen könnte. Wenn jemand beabsichtigen würde, eine Maßnahme ohne die Zustimmung des nationalen Parlaments durchzuführen, würde diese Maßnahme im eigenen Land keine Unterstützung finden.
Erlauben Sie mir auch den Hinweis, dass der Vertrag von Lissabon die Rolle der nationalen Parlamente verstärken wird, da er sie direkter an den Mechanismen der Europäischen Union beteiligt. Diese „Überleitungsklausel“ wird zudem der erwähnten größeren Rolle der nationalen Parlamente untergeordnet.
Zu Herrn Allister muss ich sagen, dass mir von einem solchen Moratorium nichts bekannt ist. Niemand, weder der Rat noch der Ratsvorsitz, hat irgendwelche Beschlüsse zu einem Moratorium über schlechte Nachrichten oder brisante Themen gefasst.
Die Frage nach der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, die Sie als Beispiel anführen, ist keine neue Frage. Über diese Angelegenheit wird nun schon seit einer Weile diskutiert, seit Jahren, um genau zu sein, und es gibt noch immer keine Einigung. Ohne Einigung gibt es keinen Fortschritt. Wie ich bereits in der Antwort auf eine frühere Frage ausgeführt habe, gehören Steuerangelegenheiten nämlich zu den Fragen, in denen die Europäische Union Beschlüsse ausschließlich einvernehmlich fasst. Das hat sich nicht geändert und wird sich auch nicht ändern, weder infolge des Referendums in Irland noch danach.
Die Präsidentin. − Die nächsten beiden Anfragen werden gemeinsam behandelt. Sie beziehen sich auf die Menschenrechte in China. Die erste stammt von Frau Doyle, die zweite von Herrn Evans.
Die Präsidentin. −
Anfrage Nr. 5 von Avril Doyle (H-0165/08)
Betrifft: Menschenrechte in China
Am 17. Januar verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung (P6_TA(2008)0021), in der China nachdrücklich aufgefordert wurde, „die Olympischen Spiele 2008 nicht als Vorwand zu benutzen, um Bürgerrechtler, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, die entweder über Menschenrechtsverletzungen berichten oder dagegen demonstrieren, widerrechtlich festzunehmen und zu inhaftieren“.
Welche Schritte hat der Rat auf Grund der Entschließung des Parlaments unternommen? Welche Reaktionen hat der Rat gegebenenfalls von den chinesischen Behörden erhalten? Ist der Rat der Auffassung, dass die chinesischen Behörden ausreichende Bemühungen unternehmen, um den Grundsätzen der Olympischen Charta gerecht zu werden?
Anfrage Nr. 6 von Robert Evans (H-0184/08)
Betrifft: Menschenrechte in China
Anfang 2007 sammelte der Menschenrechtsaktivist Yang Chunlin Unterschriften für eine Petition mit der Überschrift „Wir wollen Menschenrechte, keine Olympischen Spiele“. Im Juli desselben Jahres wurde er unter dem Verdacht der Subversion verhaftet und befindet sich nach wie vor in einer Haftanstalt in Jiamusi City.
Teilt der Rat die tiefe Besorgnis des Fragestellers angesichts der immer noch andauernden Inhaftierung von Yang Chunlin sowie der Art und Weise, wie er behandelt wird? Teilt der Rat die Auffassung des Fragestellers, dass die Inhaftierung von Menschenrechtsaktivisten den Versprechen zuwiderläuft, die von zahlreichen chinesischen Funktionären im Vorfeld der Olympischen Spiele in Peking gemacht wurden?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Wie die beiden MdEP, die diese Fragen gestellt haben, ist auch der Rat besorgt über die Verfolgung chinesischer Menschenrechtsaktivisten. Was die Verpflichtungen Chinas im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen betrifft, so sind diese Sache des Internationalen Olympischen Komitees. Wir können jedoch sagen, dass die jüngsten repressiven Maßnahmen gegen Menschenrechtler und andere Aktivisten Zweifel an Chinas Bereitschaft aufkommen lassen, seine auf internationalen Menschenrechtsstandards basierenden Versprechungen zu erfüllen. Dazu gehört der Schutz des legitimen Rechts der Bürger auf freie Meinungsäußerung.
Ebenso besorgt sind wir über die Fälle von Vertreibung und Verfolgung, einschließlich derer, die mit der Errichtung olympischer Gebäude im Zusammenhang stehen. In Übereinstimmung mit den Leitsätzen über den Umgang mit Menschenrechtlern verfolgen die Leiter der Missionen der EU-Mitgliedstaaten nach China die Lage von Personen wie Yang Chunlin und Hu Jia sehr genau. Der Rat der Europäischen Union weist die chinesischen Behörden fortwährend, und auf verschiedene Weise mahnend auf Fälle hin, die Anlass zur Besorgnis geben.
Nachdem Hu Jia im Dezember verhaftet wurde, äußerte sich der Rat mehrfach zu seinem Fall, jedoch ohne eine zufriedenstellende Reaktion. Der Rat wird diese beiden Fälle sehr aufmerksam verfolgen und versuchen, sich hier einzuschalten.
Wir sollten jedoch auch einige positive Fälle erwähnen, zum Beispiel die schnelle Freilassung chinesischer Journalisten, darunter Yu Huafeng und Ching Cheong. Wir begrüßen auch die Änderung des Medienrechts in Form einer vorübergehenden Lockerung der Beschränkungen für ausländische Journalisten im Vorfeld der Olympischen Spiele.
In der letzten Runde der Menschenrechtsgespräche zwischen der Europäischen Union und China im Oktober 2007 forderte die Troika der Europäischen Union China auf, die Bestimmungen hinsichtlich ausländischer Journalisten auch nach dem Ende der Spiele aufrecht zu erhalten. Die chinesische Delegation versicherte, dass die Arbeitserleichterungen für Journalisten auch nach dem Oktober dieses Jahres noch gelten würden. Der Rat wird diese Angelegenheit mit den chinesischen Behörden sicherlich noch einmal erörtern.
Ihnen ist wahrscheinlich bekannt, dass der Rat gegenwärtig die nächste Runde der Menschenrechtsgespräche zwischen der Europäischen Union und China vorbereitet. Diese Gespräche werden am 15. Mai in Ljubljana stattfinden. Die EU-Troika beabsichtigt, dort über die derzeit am meisten Besorgnis erregenden Themen zu sprechen, insbesondere Redefreiheit, Kontrolle des Internet, die Frage der Bestimmungen für ausländische Journalisten, das Recht, sich friedlich zu versammeln und die Rolle der Zivilgesellschaft. Die EU wird besonderes Augenmerk auf das Problem der Rechte von Menschenrechtsaktivisten richten. Ich kann Ihnen versichern, dass die EU-Troika bei diesen Gesprächen im Hinblick auf die angesprochenen Themen ihr Möglichstes tun wird und ihre Besorgnis den Vertretern der chinesischen Regierung unmissverständlich kundtun wird.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) „Das Ziel der Olympischen Spiele ist es, den Sport überall in den Dienst einer harmonischen Entwicklung der Menschheit zu stellen […]“, und „Jede Form der Diskriminierung eines Landes oder einer Person aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder aus politischen und sonstigen Gründen ist mit der Zugehörigkeit zur olympischen Bewegung unvereinbar“ – zwei elementare Grundsätze der Olympischen Charta, die die Chinesen unterzeichnet haben. Wenngleich ich mir wünsche, dass die Olympischen Spiele ein großer Erfolg werden – und ich finde nicht, dass wir ihren Boykott anstreben sollten – sollten wir nicht davor zurückschrecken, die chinesischen Behörden zu erinnern, dass sie größere Anstrengungen unternehmen müssen, durch ein freies und gerechtes Rechtssystem, freie Medien, bessere Behandlung der Tibeter und anderer ethnischer Minderheiten, artgerechte Tierhaltung usw., die menschliche Würde zu achten. Wir müssen außerdem die gewaltigen Herausforderungen anerkennen, denen China im Hinblick auf Demografie, Umwelt und Modernisierung gegenübersteht. Aber gibt der Rat mir Recht, dass China, als Teil diese Prozesses, in der Lage sein muss, berechtigte Kritik anzunehmen, wenn es versäumt, die Verpflichtungen, die es unterzeichnet hat, einzuhalten, zum Beispiel die elementaren Grundsätze der Olympischen Charta?
Robert Evans (PSE). – (EN) Der Minister sagte, er habe von den chinesischen Behörden bislang noch keine befriedigenden Antworten erhalten. Wird er in den kommenden Wochen und Monaten mit Nachdruck den Dingen nachgehen, zu denen er bislang keine Antworten erhalten hat? Er ist sich sicher bewusst, dass China im Vorfeld seiner Bewerbung um die Olympischen Spiele viele Versprechen bezüglich der Verbesserung seiner Menschenrechtsbilanz gemacht hat – Zusicherungen, die bislang, wie wir wissen, noch nicht erfüllt wurden.
Jetzt ist der richtige Augenblick, um noch vor Beginn der Spiele tätig zu werden, denn danach ist es zu spät. Wenn am 15. Mai diese Gespräche geführt werden, wird dort auch darüber diskutiert werden, welche positiven Schritte unternommen werden können, um den Druck auf China im Hinblick auf die Redefreiheit, die Rechte der Journalisten, das Recht auf Demonstrationsfreiheit usw. zu erhöhen?
Wird er sie auch bezüglich ihrer Anwendung der Todesstrafe unter Druck setzen? Denn die Zahlen, die dazu existieren, besagen, dass China zurzeit mehr Menschen hinrichtet als der Rest der Welt zusammengenommen. Wir können dort keine Olympischen Spiele austragen, ohne den chinesischen Behörden diese Botschaft mit aller Macht übermittelt zu haben.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Zur Anfrage von Frau Doyle: Wie ich in meiner ersten Antwort sagte, ist die Olympische Charta Sache des Internationalen Olympischen Komitees. Dieses Gremium ist befugt, tätig zu werden, falls es der Ansicht ist, dass ein Verstoß gegen die Olympische Charta vorliegt.
Zur Anfrage von Herrn Evans: Die Europäische Union beobachtet die Menschenrechtslage. Ich habe bereits mitgeteilt, dass die Menschenrechtsgespräche zwischen der EU und China am 15. Mai stattfinden werden. Dabei wird es auch um freie Meinungsäußerung, Kontrolle des Internet, die Bestimmungen für ausländische Journalisten, das Recht, sich friedlich zu versammeln und die Rolle der Zivilgesellschaft gehen. Dies ist keine vollständige oder alleingültige Liste – es können durchaus auch andere Aspekte besprochen werden. Was die Todesstrafe anbetrifft, so ist der Standpunkt der Europäischen Union klar, und die EU vertritt und bekräftigt ihn konsequent in allen multilateralen und bilateralen Foren.
Justas Vincas Paleckis (PSE). – (LT) Herr Minister! Sie haben erwähnt, es würde Bestrebungen geben, die chinesische Regierung zu beeinflussen. Wie wahr. Die Störungen des olympischen Fackellaufs haben jedoch gezeigt, dass möglicherweise das chinesische Fernsehen während der Olympischen Spiele nicht nur die Wettkämpfe der Athleten überträgt, sondern auch Bilder vom harten Vorgehen der Polizei auf den Straßen und Plätzen sowohl gegen chinesische Bürger als auch gegen Touristen. Halten Sie es angesichts dieser Situation für eher machbar, Druck auf China auszuüben, oder den Weg diplomatischer Verhandlungen einzuschlagen?
Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Es heißt, wenn man in China eine Organtransplantation benötigt, werde einem zugesagt, dass in Kürze ein Organ verfügbar sein werde, und es besteht der Verdacht, dass sie Menschen sozusagen auf Bestellung töten. Menschen, die zum Tode verurteilt wurden, werden hingerichtet, um diesen Bedarf zu decken.
Gestern haben ein anderer Kommissar und ich an dieser Stelle diskutiert, dass reine Propaganda uns bei China nicht weiterbringt. Können wir also davon ausgehen, dass der Rat im Hinblick auf China andere Formen der Diplomatie verfolgen wird, weil die uns weiterbringen? Werden Sie insbesondere auf diese Bedenken eingehen, die beim Rat und der Kommission schon zuvor dokumentiert und angesprochen wurden?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Bezüglich der Anfrage von Herrn Paleckis: Ich glaube, die Antwort ist hier sehr einfach. Wir dürfen den Weg der Diplomatie nie verlassen, denn sie ist ein Mittel des Meinungsaustauschs, der Überzeugung und des Erreichens von Ergebnissen. Daher ist die Antwort einfach. Wie wir bereits erwähnt haben, betreibt der Rat einen intensiven Dialog zwischen der Europäischen Union und China. Dieser Dialog ist noch nicht abgeschlossen, und im kommenden Monat wird ein neues Kapitel eingeleitet. Wir möchten diesen Dialog fortführen, bei dem die Menschenrechte das zentrale Element sind, und das werden sie auch bleiben.
Zur Anfrage von Herrn Mitchell kann ich nichts sagen, da der Rat über dieses Phänomen noch nicht gesprochen und keine Meinung dazu hat. Sie werden mir wahrscheinlich Recht geben, Herr Mitchell, dass ich mich zu Informationen und Zahlen, die in den Medien oder anderswo veröffentlicht werden, nicht äußern kann.
Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Ratspräsident, Sie haben richtig gesagt, dass der Dialog in Wahrheit zur Konfliktlösung beitragen kann. Meine Frage ist: Können Sie sich vorstellen, dass wir gemeinsam mit China neue Plattformen – sei es im Bereich der Bildung oder der Forschung – kreieren? Das Voneinander-Lernen und Einanderverstehen sollte im Mittelpunkt stehen. Wir haben ja international nicht nur Sport, Musik und Wirtschaft, sondern es geht um die persönlichen, zwischenmenschlichen Beziehungen. Hier brauchen wir neue Plattformen.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Ich möchte die Frage aufgreifen, die mein Kollege, Herr Evans, gestellt hat. Wenn die Chinesen auf die Punkte, die mein Kollege dargelegt hat, nicht in befriedigender Weise eingehen, welche Maßnahmen sollten der Rat und die EU-Mitgliedstaaten nach Ansicht des Ministers ergreifen?
Wenn er der Meinung ist, dass er diese Frage im Moment nicht beantworten kann, welche Maßnahmen sollte der Rat seiner Ansicht nach anstreben? Oder werden wir hier einfach herumsitzen, ohne Widerworte hinnehmen, was immer uns die Chinesen erzählen, und uns die Olympischen Spiele ansehen? Was sollen wir unternehmen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) In gewisser Weise sind die Fragen von Herrn Rübig und Herrn Kamall miteinander verknüpft. Die Frage lautete, was wir tun können, wenn wir keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, und eine der Möglichkeiten besteht sicherlich darin, die Anfrage zu wiederholen. Sie fragten nach neuen Plattformen für den Dialog mit China – ja, natürlich können wir uns die vorstellen, wenn der Bedarf besteht und sich der Rat und die chinesische Delegation über eine solche Ausweitung des Dialogs einig sind. Ich halte es jedoch für entscheidend, dass der Dialog fortgeführt wird. Dies ist die gemeinsame Antwort auf die Fragen der beiden Herren. Der Rat ist entschlossen, den Dialog fortzuführen und sich mit dem Thema Menschenrechte auseinanderzusetzen.
Die Präsidentin. −
Anfrage Nr. 7 von Koenraad Dillen (H-0233/08)
Betrifft: Tibet
Bei der gewalttätigen Unterdrückung der Unruhen seinerzeit in Myanmar zeigte die EU eine energische Reaktion. Es wurden wirtschaftliche Sanktionen verhängt und ein EU-Sondergesandter für das Land ernannt.
Im Falle Chinas spricht der Rat eine viel weniger forsche Sprache. Die Sprecherin des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Javier Solana ließ wahrhaftig verlauten, die Beziehungen zwischen der EU und China seien völlig anders als die Beziehungen zwischen der EU und Myanmar.
Besteht nach Auffassung des Rates zwischen Myanmar und China im Hinblick auf die massiven Menschenrechtsverletzungen und das gewalttätige Auftreten der Staatsmacht ein Unterschied? Welche Verbesserungen hat der politische Dialog im Bereich der Menschenrechtslage und der Stellung der tibetischen Sprache und Kultur bewirkt? Wie steht der Rat zu dem Vorschlag von Amnesty International, internationale Beobachter nach Tibet einreisen zu lassen, um eine Untersuchung zu ermöglichen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Wie das Europäische Parlament ist auch der Rat beunruhigt über die jüngsten Vorfälle und Menschenrechtsverletzungen in Tibet.
Am 19. März, nur wenige Tage nach den Ereignissen, gab der Rat im Namen der Europäischen Union eine Erklärung ab, in der er zur Zurückhaltung aufrief. An die Regierung Chinas richtete er die Aufforderung, auf die Befürchtungen der Tibeter hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte zu reagieren. Er appellierte an die Regierung Chinas und den Dalai Lama, in einen konkreten und konstruktiven Dialog zu treten, der eine für alle Seiten vertretbare, dauerhafte Lösung bewirken solle, die die tibetische Kultur, Religion und Identität vollständig achtet. Der slowenische Ratsvorsitz gab im Namen der Europäischen Union während der Tagung des Menschenrechtsrates am 25. März in Genf eine ähnliche Erklärung ab.
Die Forderungen nach einer Untersuchung der Reaktion Chinas auf die Ereignisse in Tibet durch die Vereinten Nationen sind uns bekannt. Der Rat hat die chinesische Regierung aufgerufen, die Zugangsbeschränkungen zur Region aufzuheben, wodurch eine unabhängige Bewertung der Lage ermöglicht würde. Die Menschenrechtsgespräche zwischen der Europäischen Union und China, die heute schon mehrfach erwähnt wurden und am 15. Mai in der slowenischen Hauptstadt, Ljubljana, stattfinden werden, bieten eine weitere Möglichkeit, über die Situation in Tibet und andere dringende Themen zu sprechen, etwa die Lage der Menschenrechtler. Die Troika der Europäischen Union wird darauf bestehen, dass ausländische Journalisten gemäß den neuen Bestimmungen, die im Vorfeld der Olympischen Spiele erlassen wurden, nach Tibet einreisen dürfen.
Die Europäische Union und China werden in Ljubljana über die Internetzensur sprechen und so die Debatte fortführen, die wir während der letzten Runde des Dialogs im Oktober des vergangenen Jahres begonnen haben.
Es ist wichtig, den Menschenrechtsdialog im Kontext eines breiter angelegten Dialogs zwischen der EU und China über Menschenrechte, Reformen sowie politische und soziale Fortschritte zu bewerten. Die Probleme, die den Unruhen zugrunde liegen, die wir in Tibet erlebt haben, werden im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit China regelmäßig besprochen. Diese Probleme betreffen die Freiheit der Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften, Minderheitenrechte und kulturelle Rechte. Die Troika der EU hat in der letzten Gesprächsrunde im Oktober des vergangenen Jahres mit den chinesischen Behörden eine äußerst offene Diskussion über die Einschränkung der Religionsfreiheit geführt.
Zu den jüngsten positiven Veränderungen im Bereich der Menschenrechte gehört auch die Tatsache, dass in diesem Jahr ein neues Arbeitsgesetz in Kraft getreten ist und die Zuständigkeit für die Überprüfung von Todesurteilen wieder dem Obersten Volksgericht übertragen wurde. Infolgedessen ist die Zahl der Hinrichtungen gesunken.
Abschließend möchte ich betonen, dass die Europäische Union die Lage in Birma mit der gleichen Aufmerksamkeit verfolgt wie die in Tibet. Was Letzteres betrifft, so unterstützt die Europäische Union aktiv die Bemühungen der Vereinten Nationen, den Übergang zu Demokratie, Aussöhnung und Entwicklung des Landes zu beschleunigen, und führt zur Zeit Gespräche mit ihren Partnern in Asien.
Koenraad Dillen (NI). – (NL) Ich möchte dem Herrn Minister für seine Antwort danken, die recht ausführlich war, aber leider nicht auf den Kern der Sache einging. Wir sind uns hier in diesem Saal alle einig, dass wir über die Menschenrechtslage in Birma und in China besorgt sein müssen. Ob eine positive Veränderung im Gange ist, wage ich zu bezweifeln. Ich möchte darauf hinweisen, dass die französische Zeitung Libération noch vor einigen Wochen auf der Titelseite Fotos der Gerätschaften zeigte, mit denen tibetische Gefangene in China gefoltert werden. Ich bezweifle daher, dass es eine positive Veränderung gibt.
Ich möchte meine Frage jedoch etwas konkreter formulieren. Warum misst die Europäische Union mit zweierlei Maß, wenn sie beispielsweise gegenüber Birma zu Recht sehr streng mit wirtschaftlichen Sanktionen auftritt, während dies gegenüber China nicht der Fall ist? Könnte es sein, dass wir, sobald große wirtschaftliche Interessen im Spiel sind, etwas weniger prinzipiengetreu sind, wenn es um Menschenrechte geht?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Was den Vorwurf der Doppelmoral anbelangt, Herr Dillen, kann ich Ihnen nicht beipflichten. Ich bin nicht der Ansicht, dass die Europäische Union mit zweierlei Maß misst. Wäre das der Fall, hätte der slowenische Ratsvorsitz bei der Tagung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen am 25. März in Genf nicht im Namen der Europäischen Union zu dem von Ihnen erwähnten Thema gesprochen.
Wenn es um Menschenrechte geht, ist es das Bestreben der Europäischen Union, in allen Drittländern die gleichen Normen zu erreichen. Die Frage ist, mit welchen Mitteln dies bewirkt werden soll. Das ist von Fall zu Fall verschieden. Wenn wir uns für die Einführung bestimmter Hebel oder Maßnahmen entscheiden, ist es wesentlich, die Wahrscheinlichkeit zu erwägen, mit der das angestrebte Ergebnis erzielt werden kann.
Die Präsidentin. −
Anfrage Nr. 8 von Colm Burke (H-0167/08)
Betrifft: Menschenrechte im Tschad
Kann der Rat im Einzelnen genauestens darlegen, wie er den diplomatischen Druck zur Erreichung einer Feuereinstellung im Tschad erhöht, um die in Bedrängnis geratenen Zivilisten zu schützen und die diplomatischen Bemühungen zur Friedenssicherung zu verstärken?
Staatliche Sicherheitskräfte haben am 3. Februar im Tschad zwei Oppositionspolitiker festgenommen, von denen die Regierung des Tschad behauptet, sie nicht gefangen zu halten. Wie gewährleistet der Rat die Freiheit der politischen Opposition nach den nach dem Anfang Februar durchgeführten Putschversuch vorgenommenen Arretierungen, die Teil der Niederschlagung politischer Gegner in der Hauptstadt N’Djamena waren?
Präsident Deby hat am 14. Februar den Ausnahmezustand erklärt, wodurch seiner Regierung besondere Befugnisse zur Zensierung der Medien, zur Durchführung von Personenkontrollen und Hausdurchsuchungen sowie zur sehr strengen Überwachung jeglicher Bewegung im Tschad erteilt wurden. Wie gewährleistet der Rat, dass die Deby-Administration nicht mittels dieser neuerlich ausgeweiteten Rechte die Menschenrechte der Bürger des Tschads verletzt?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Der Rat verfolgt sehr aufmerksam die Lage im Tschad hinsichtlich der Bürgerrechte, insbesondere seit die tschadischen Behörden den Notstand ausgerufen haben. Wie wir wissen, wurde der Notstand am 16. März aufgehoben. Der Rat forderte Präsident Déby auf, die Grundrechte und -freiheiten zu achten, Zurückhaltung zu üben und die Gefangenen umgehend freizulassen. Derzeit wird nur noch eine Person vermisst.
Am 13. August des vergangenen Jahres wurde ein Abkommen mit fast allen politischen Oppositionsparteien erzielt. Der Rat ruft die Unterzeichner des politischen Abkommens unverändert auf, seine Umsetzung fortzusetzen, ungeachtet der Unterbrechungen, zu denen es aufgrund gewaltsamer Konflikte mit Rebellengruppen gekommen ist. Die Fortführung der Umsetzung des Abkommens bezieht sich auch auf die Bestimmungen für die Förderung demokratischer Freiheiten und der Redefreiheit. Der Rat beteiligt sich an internationalen Bemühungen, diese Entwicklung zu fördern, sowie insbesondere daran, das Vertrauen der politischen Oppositionsparteien und der Zivilgesellschaft zu gewinnen.
Der Druck der Europäischen Union hat dazu geführt, dass ein Untersuchungsausschuss gebildet wurde, in dem die Europäische Union und die Internationale Organisation der Frankophonie gemeinsam die Rolle internationaler Beobachter ausüben. Eine der Aufgaben dieses Ausschusses besteht darin, Menschenrechtsverstöße während der Kämpfe zu untersuchen und die Umstände festzustellen, unter denen einige Oppositionsführer verschwunden sind. Der Ausschuss wird seine Arbeit voraussichtlich innerhalb von drei Monaten vollendet haben.
Colm Burke (PPE-DE). – (EN) Ich war vom 24. bis 30. März im Tschad und habe den Außenminister und den Vorsitzenden der Nationalversammlung getroffen. Ich bin nicht zufrieden mit den Antworten, die ich in Bezug auf den Vermissten, Herrn Saleh, sowie in Bezug auf den Untersuchungsausschuss erhalten habe.
Mich interessiert daher, ob die Personen, die sich international mit der Untersuchung befassen, und der Vertreter der EU als Beobachter vor Ort sind? Nehmen sie an der Untersuchung tatsächlich teil? Nach meinem Verständnis sind sie nur als Beobachter vor Ort, und wenn das tatsächlich der Fall ist, finde ich das sehr unbefriedigend. Ich glaube nicht, dass wir einen wahrheitsgemäßen und zutreffenden Bericht erhalten werden, wenn internationale Vertreter nicht an der Untersuchung beteiligt, sondern lediglich als Beobachter tätig sind.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Sie haben Recht, Herr Burke. Die Vertreter der EU und der Internationalen Organisation der Frankophonie nehmen als internationale Beobachter an dieser Untersuchung teil. Meiner Meinung nach ist diese Rolle ausreichend, um den Bericht zu bewerten, den wir von der Kommission in drei Monaten erwarten.
Die Präsidentin. − Zu diesem Punkt liegen keine weiteren Anfragen vor, und die nächste Anfrage wird die letzte sein.
Die Präsidentin. −
Anfrage Nr. 9 von Liam Aylward (H-0180/08)
Betrifft: Friedensmission im Tschad
Kann der Rat eine umfassende Erklärung darüber abgeben, wie die Friedensmission der EU im Tschad zurzeit verläuft?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Nach Übergriffen auf die Hauptstadt N’Djamena, die tschadische Rebellen im Januar aus dem Sudan unternommen hatten, entschied der Befehlshaber, General Nash, am 31. Januar, den Einsatz vorübergehend zu unterbrechen.
Diese Entscheidung wurde aus zwei Gründen akzeptiert: erstens, um eine Bewertung der neuen politischen Lage und der Sicherheitslage zu ermöglichen, zweitens, um eine ungehinderte Evakuierung der Europäer und der Angehörigen anderer Staaten durchzuführen. Nach zwölf Tagen wurde der Einsatz fortgesetzt, und die zwölftägige Unterbrechung hatte keinerlei Auswirkungen auf den allgemeinen Zeitplan der Operation. Die anfängliche operative Kapazität wurde am 15. März erreicht. Dem Plan zufolge soll die volle Kapazität bis Ende Juni erreicht werden.
Ungeachtet dieser kurzen, vorübergehenden Unterbrechung hat der Rat deutlich gemacht, dass er sich noch immer für die Umsetzung des Mandats gemäß der einschlägigen Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen einsetzt, insbesondere des humanitären Mandats.
Die Konflikte von Anfang Februar waren als mögliches Szenario vorhergesehen und von Anfang an bei der Planung der Operation berücksichtigt worden. Bedauerlicherweise bewahrheiteten sich diese Vorhersagen, wodurch der Einsatz der EUFOR-Mission und der Mission der Vereinten Nationen im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik besondere Dringlichkeit erlangte.
Der Rat ist der Auffassung, dass es im Interesse der internationalen Gemeinschaft und der Europäischen Union liegt, Stabilität und Sicherheit in der Region zu verbessern. Die Anwesenheit der erwähnten multidimensionalen Strukturen wird zur Stabilisierung der humanitären und politischen Lage beitragen und verhindern, dass die Krise auf benachbarte Länder und Regionen übergreift.
Was den Vorfall an der sudanesischen Grenze betrifft, bei der ein EUFOR-Soldat starb, so hat der Befehlshaber der Operation sein Bedauern über das unbeabsichtigte Überschreiten der Grenze und die unerfreulichen Ereignisse ausgedrückt, die zu diesem Vorfall führten. Der Befehlshaber hat bestätigt, dass EUFOR sein Mandat gemäß der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erfüllen werde, das heißt unvoreingenommen und unter ständiger Achtung der sudanesischen Grenzen.
Ich sollte ergänzen, dass die Untersuchung dieses Vorfalls noch nicht abgeschlossen ist. Der Einsatz der Truppen verläuft weiterhin nach Plan. Gegenwärtig befinden sich 1800 EUFOR-Soldaten im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik. Wenn die Mission ihren vollen Umfang erreicht, werden 3700 Soldaten aus 14 Mitgliedstaaten daran beteiligt sein. Zurzeit finden Verhandlungen mit Drittstaaten über ihre mögliche Beteiligung statt.
Liam Aylward (UEN). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den Herrn Minister fragen, ob er der Ansicht ist, dass ausreichende logistische Unterstützung vorhanden ist, um die vollständige Ausübung der Friedensmission in den kommenden Wochen und Monaten zu ermöglichen?
Würde der Herr Minister außerdem zustimmen, dass die Friedensmission der EU im Tschad eine überaus deutliche Botschaft an die sudanesische Regierung sendet? Denn viele der 300 000 Menschen in den Flüchtlingslagern im Ost-Tschad sind ja dorthin geflohen, um dem Völkermord in der Region Darfur zu entkommen.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Die Antwort auf den ersten Teil der Frage von Herrn Aylward lautet sicherlich Ja. Die Antwort auf den zweiten Teil ist ebenfalls Ja, vorausgesetzt, das Mandat für die Operation, das Darfur nicht einschließt, wird eingehalten.
Die Präsidentin. − Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).
Die Präsidentin. – Die Fragestunde ist geschlossen.
(Die Sitzung wird um 19.10 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)