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Ausführliche Sitzungsberichte
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Mittwoch, 7. Mai 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
 2. Erklärung der Präsidentschaft
 3. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 4. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll
 5. Mikrokredite (schriftliche Erklärung): siehe Protokoll
 6. Berichtigung (Artikel 204a der Geschäftsordnung): siehe Protokoll
 7. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll
 8. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 9. Anfragen zur mündlichen Beantwortung und schriftliche Erklärungen (Vorlage): siehe Protokoll
 10. Arbeitsplan
 11. EMU@10 – die ersten 10 Jahre der Wirtschafts- und Währungsunion (Mitteilung der Kommission) (Aussprache)
 12. Verschlechterung der Lage in Georgien (Aussprache)
 13. Transatlantischer Wirtschaftsrat (Aussprache)
 14. Revision der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats (Aussprache)
 15. Menschenrechte in der Welt (2007) und die EU-Menschenrechtspolitik – EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Vorgehensweisen und künftige Herausforderungen (Aussprache)
 16. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
 17. Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) (Aussprache)
 18. Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Bezug auf die Stützungsregelung für Baumwolle (Aussprache)
 19. Bestandsbewirtschaftung in der Tiefseefischerei (Aussprache)
 20. Erklärung der finanziellen Interessen: siehe Protokoll
 21. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll
 22. Schluss der Sitzung


  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

(Die Sitzung wird um 15.00 Uhr eröffnet.)

 
1. Wiederaufnahme der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. − Ich erkläre die am Donnerstag, dem 24. April 2008, unterbrochene Sitzungsperiode für wieder aufgenommen.

 

2. Erklärung der Präsidentschaft
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  Der Präsident. − Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns der furchtbaren Folgen des tropischen Wirbelsturms „Nargis“ bewusst, der am vergangenen Samstag Birma/Myanmar heimgesucht hat. Eine Tragödie, bei der Zehntausende umgekommen sind, Hunderttausende obdachlos wurden, und die Infrastrukturen in den bevölkerungsreichsten Gebieten des Landes zerstört wurden. Es handelt sich hierbei um eine noch nie dagewesene Katastrophe für dieses Land, und das volle Ausmaß der Verluste an Menschenleben und der Schäden ist noch nicht bekannt.

Der Militärjunta, die das Land regiert, ist es offensichtlich nicht gelungen, ordnungsgemäß mit der Situation umzugehen. Weder waren präventive Maßnahmen gewährleistet, noch wurde der Bevölkerung rechtzeitig hinreichende Unterstützung bereitgestellt.

Die Verlegung des Verfassungsreferendums in den vom Zyklon am schwersten betroffenen Regionen Rangun und Irrawaddy-Delta auf den 24. Mai ist zwar begrüßenswert, muss aber auf das ganze Land ausgedehnt werden, damit durch eine Konzentration auf humanitäre Sofortmaßnahmen mit Hilfe zügiger Aktionen die Sorge der Regierung für ihre eigene Bevölkerung deutlich wird.

Die Behörden haben darauf hingewiesen, dass sie eine internationale Unterstützung begrüßen würden. Dies sollte als positive Geste gewertet werden, und wir erwarten von der Regierung, dass sie die Durchführung internationaler Hilfsmaßnahmen erleichtert.

Die Europäische Union hat bereits damit begonnen, Soforthilfemaßnahmen einzuleiten, und im Laufe unserer nächsten Plenartagung in Straßburg werden wir den Bericht der Europäischen Kommission über die bereitgestellte humanitäre Hilfe und über die Bedingungen für die Bereitstellung von Hilfe in diesem Land hören.

Die Menschen in Birma/Myanmar verdienen unsere tief empfundene Solidarität. Dies möchte ich deshalb hier im Namen des Europäischen Parlaments und in aller Aufrichtigkeit zum Ausdruck bringen und hinzufügen: Zugleich denken wir in dieser Stunde an unsere Sacharow-Preisträgerin, Aung San Suu Kyi. Wir sind ihr in Solidarität verbunden und fordern ihre Freilassung, damit sie sich für die Freiheit und die Demokratie ihres Volkes einsetzen kann.

 

3. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

4. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll

5. Mikrokredite (schriftliche Erklärung): siehe Protokoll

6. Berichtigung (Artikel 204a der Geschäftsordnung): siehe Protokoll

7. Weiterbehandlung der Standpunkte und Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll

8. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

9. Anfragen zur mündlichen Beantwortung und schriftliche Erklärungen (Vorlage): siehe Protokoll

10. Arbeitsplan
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  Der Präsident. − In Anbetracht der Tatsache, dass die mündliche Anfrage an den Rat über die Irreführung durch Adressbuchfirmen erst nach 20.00 Uhr behandelt werden kann, und der Rat zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein kann, was natürlich bedauerlich ist — das steht hier nicht, aber ich füge es hinzu — wird beantragt, die mündliche Anfrage auf eine spätere Tagung zu verschieben.

 
  
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  Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Es wird uns nichts anderes übrig bleiben, als dem zuzustimmen. Nur, Sie haben gesagt, der Rat KANN nicht anwesend sein. Ich bezweifle, dass er nicht anwesend sein kann. Das ist jetzt nicht gegen die slowenische Präsidentschaft gerichtet, die durchaus sehr hilfsbereit ist. Ich habe schon ein paar Mal gesagt, es müsste doch möglich sein, da das politische Leben sich nicht nach den Terminen des Rates richtet, dass man dem Rat bei der Festsetzung der Tagesordnung sagt, dass eine gewisse Flexibilität notwendig ist, damit es, wenn neue Themen kommen, durchaus möglich ist, diese mit dem Rat zu diskutieren. Diese Bitte hätte ich.

Zweitens, Herr Präsident, würde ich bitten, dass wir das auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen, weil es eine dringliche Angelegenheit ist. Unter diesen Voraussetzungen können wir dann zustimmen.

 
  
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  Simon Busuttil, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte der Feststellung meines Vorredners zur Wichtigkeit dieser mündlichen Anfrage zustimmen. Ich bin überaus enttäuscht, dass der Rat nicht anwesend ist, um über diese Frage zu diskutieren.

Das ist eine Angelegenheit, die tausende – wenn nicht sogar hunderttausende – von Unternehmen in Europa betrifft, die irregeführt werden und in der Tat um ihr Geld betrogen werden. Daher ist es äußerst schade, dass der Rat nicht anwesend sein wird. Meiner Ansicht nach muss der Rat Unternehmen, vor allem kleinen Unternehmen sowie diesem Parlament mehr Aufmerksamkeit schenken.

 
  
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  Der Präsident. − Ich habe Verständnis für das, was Sie erklären. Ansonsten ist die slowenische Ratspräsidentschaft immer sehr hilfreich, aber heute ist die Situation leider so, wie Sie sie mit Recht beklagen.

Wir sind uns also einig, dass wir das dann in der nächsten Sitzung behandeln.

(Der Arbeitsplan ist somit angenommen.)(1)

 
  

(1)Weitere Änderungen des Arbeitsplans: siehe Protokoll.


11. EMU@10 – die ersten 10 Jahre der Wirtschafts- und Währungsunion (Mitteilung der Kommission) (Aussprache)
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  Der Präsident. − Nach der Tagesordnung folgt die Mitteilung der Kommission zum Bericht der Kommission über die ersten 10 Jahre der Wirtschafts- und Währungsunion.

 
  
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  Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begehen heute den 10. Jahrestag des historischen Beschlusses zur Einführung des Euro, zum Beginn der dritten Etappe der Wirtschafts- und Währungsunion, ein Beschluss, der auf der Tagung des Europäischen Rates vom 1. bis 3. Mai 1998 gefasst wurde.

Dieser Beschluss war für die Entwicklung der Europäischen Union in den letzten zehn Jahren kennzeichnend. Heute ist der Euro innerhalb und außerhalb unserer Grenzen ein Symbol der europäischen Integration, das von 320 Millionen Unionsbürgern tagtäglich verwendet wird.

Die Kommission war der Ansicht, dass das Ende des ersten Jahrzehnts einer wichtigen politischen Initiative und der Abschluss eines kompletten Wirtschaftszyklus ein guter Zeitpunkt sei, um Bilanz zu ziehen und über die Herausforderungen nachzudenken, vor denen die Wirtschafts- und Währungsunion in den kommenden Jahren stehen wird.

Darin besteht das Ziel der Mitteilung, die von der Kommission heute Vormittag angenommen wurde, und ich habe die Ehre, sie Ihnen jetzt vorzustellen.

Die Mitteilung stützt sich auf einen ausführlichen Bericht der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, der eine detaillierte Analyse des Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion und der Auswirkungen des Euro in den letzten zehn Jahren gibt und die Zukunftsaussichten darlegt.

Die Schlussfolgerung aus dieser Bewertung der Rolle des Euro im ersten Jahrzehnt seiner Existenz könnte nicht klarer sein: Der Euro ist unbestreitbar ein wirtschaftlicher und politischer Erfolg.

Dank des Euro haben wir Europäer jetzt eine größere makroökonomische Stabilität, niedrigere Zinsen und viel moderatere Preisanstiege als in den vorangegangenen Dekaden, trotz der jüngsten Inflationsbeschleunigung.

Dank des Euro ist die Europäische Union – und insbesondere die 15 Länder des Euro-Währungsgebiets – eine wirtschaftlich wesentlich stärker integrierte Region, mit intensiverem Handel, größeren Chancen, mehr Beschäftigung und effizienter operierenden Märkten.

Dank des Euro sind unsere Volkswirtschaften besser vor äußeren Schocks geschützt und haben an Bedeutung und Einfluss auf den Weltmärkten gewonnen.

Dies alles hat zu vielen spürbaren Vorteilen geführt, doch wenn Sie mir die Bemerkung gestatten, so besteht der größte darin, dass in den letzten zehn Jahren in der Eurozone 16 Millionen Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Dank des Euro hat Europa an Stärke gewonnen und ist besser in der Lage, Turbulenzen und Krisen der Art, wie wir sie in den vergangenen Monaten erlebt haben, standzuhalten, und dank des Euro haben wir eine solidere Grundlage zur künftigen Unterstützung unseres Wachstums und unseres sozialen Schutzmodells.

Doch so positiv unser Urteil auch ausfallen mag, es bedeutet nicht, dass alle Hoffnungen, die wir vor zehn Jahren mit der Einheitswährung verbunden haben, erfüllt wurden.

Erstens, das Wirtschaftswachstum war in den letzten zehn Jahren niedriger als erwartet.

Zweitens, es bestehen noch Divergenzen zwischen den Volkswirtschaften im Euroraum, unter anderem aufgrund ungenügender Anreize zur Durchführung der notwendigen Strukturreformen.

Drittens, wir haben im Euro-Währungsgebiet noch keine solide, gleichmäßige äußere Präsenz geschaffen, die uns das weltweite Gewicht verleiht, das der Größe und Bedeutung unserer Wirtschaft und unserer Währung entspricht.

Und schließlich spiegelt das Image des Euro – einer Währung, die weitgehend mit dem Bild von der Europäischen Union identifiziert wird – in der Öffentlichkeit nicht all die objektiven Vorteile wider, die er den Bürgerinnen und Bürgern bringt.

Diese Diagnose bietet ausreichend Material zu der Überlegung, was noch getan werden muss, und unsere Schlussfolgerung lautet, dass noch viel zu tun bleibt.

Wichtig ist auch, die neuen Herausforderungen einzubeziehen, vor denen wir jetzt stehen. Sie betreffen die Erweiterung Europas, die Beschleunigung der sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen, die tief greifenden zugrunde liegenden Trends wie die Globalisierung, die Alterung der Bevölkerung und den Klimawandel; wir müssen die Prinzipien und die Vision, von denen die Wirtschafts- und Währungsunion inspiriert ist, auf den neuesten Stand bringen.

Natürlich war der neue Kontext, in dem wir heute leben, vor 20 Jahren nicht einfach vorhersehbar, als entschieden wurde, welche Aspekte in den Maastricht-Vertrag aufgenommen werden sollten, oder vor zehn Jahren, als man den Beschluss fasste, die dritte Etappe der Wirtschafts- und Währungsunion einzuleiten.

Jetzt müssen wir auf der Grundlage dieser Parameter arbeiten, um eine solidere Wirtschafts- und Währungsunion zu erreichen, die intern effizienter ist und sich nach außen homogener darstellt.

Deshalb will die Kommission in der Mitteilung, die wir heute Vormittag angenommen haben, nicht nur eine Bilanz der Vergangenheit ziehen, sondern auch den Beginn einer Debatte darüber anregen, was in Zukunft zu verbessern ist. Als ersten Beitrag zu dieser Diskussion schlagen wir eine Agenda auf der Grundlage von drei Säulen vor.

Die Erste bezieht sich auf die interne Funktionsweise der Union. Die gegenseitige Abhängigkeit der Wirtschaften des Euro-Währungsgebiets ist heute größer denn je. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Es kommt nun darauf an, dass wir uns entschlossen in Richtung einer wirklichen wirtschaftspolitischen Koordinierung bewegen, im Interesse der Wirtschafts- und Währungsunion im Allgemeinen und jedes ihrer Mitgliedstaaten im Besonderen. Wie können wir das erreichen? Es gilt, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegte Haushaltskontrolle zu verstärken und in Bezug auf die Qualität der öffentlichen Finanzen und ihre langfristige Nachhaltigkeit zu vertiefen, das Ziel der Kontrolle über grundsätzliche Haushaltsaspekte hinaus auf makroökonomische Aspekte auszudehnen und eine engere Verknüpfung zwischen der Haushaltskontrolle und der Entwicklung der Strukturreformen herzustellen.

Die zweite Säule ist die externe Agenda. Der Euro ist zu unser aller Genugtuung in sehr kurzer Zeit zur zweiten Referenzwährung in der Welt geworden. Doch es macht keinen Sinn, dass wir voller Freude die dominante Position des Euro auf den Weltmärkten feststellen, während wir uns gleichzeitig weigern, gemeinsam entsprechend diesem neuen Status zu handeln. Die Position des Euro auf den internationalen Märkten bringt fraglos Vorteile mit sich, wie einen besseren Schutz vor äußeren Schocks. Im letzten Jahrzehnt haben wir kritische Perioden durchlebt, in denen diese Schutzfunktion auf die Probe gestellt wurde. Doch der Status des Euro birgt auch Pflichten und Risiken. Europa muss seiner Verantwortung für eine größere weltweite Wirtschaftsstabilität nachkommen. Dafür ist es notwendig, eine Strategie festzulegen, die den Interessen des Euro-Währungsgebiets entspricht, und sie nach außen zu verteidigen, und es besteht kein Zweifel, dass der beste Weg zur Sicherstellung einer solchen Kohärenz die einheitliche Außenvertretung des Euro ist. Auch wenn ich weiß, dass dies angesichts der dabei vorhandenen Interessen auf kurze Sicht schwer zu erreichen ist, möchte ich dem Parlament auch sagen – und ich weiß, dass das Parlament meine Meinung teilt –, dass dies ein unabdingbares Ziel ist.

Die dritte Säule unserer zukunftsweisenden Agenda ist schließlich die Verbesserung der Governance der Wirtschafts- und Währungsunion. Die Institutionen und Instrumente, die diese Union lenken, dienen diesem Zweck, vor allem wenn wir die Verbesserungen bedenken, die der Vertrag von Lissabon bringt. Es geht jetzt nicht um die Änderung der Instrumente, sondern um ihre vollständige Anwendung. Eine bessere Governance des Euroraums ist zu erzielen durch die volle Einbeziehung des ECOFIN-Rates in die Angelegenheiten der Wirtschafts- und Währungsunion, durch die Verbesserung der Agenda und der Debatten der Eurogruppe, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftspolitische Koordinierung, die ich schon angesprochen hatte; und sie kommt zustande durch einen noch engeren Dialog zwischen der Kommission und dem Parlament und zwischen der Eurogruppe und dem Parlament.

Zudem wird sich die Zusammensetzung der Eurogruppe in den kommenden Jahren mehr der des ECOFIN-Rates angleichen.

Gerade heute Vormittag nahm die Kommission den Konvergenzbericht an und machte den Weg für die Slowakei frei, am 1. Januar 2009 dem Euroraum beizutreten. In den nächsten Wochen werde ich Gelegenheit zu einer konkreten Debatte mit Ihnen über diesen Bericht und die entsprechenden Vorschläge haben.

Eine gemeinsame Sorge unserer Institutionen sollte auch die Kommunikation mit der Öffentlichkeit über Themen der Wirtschafts- und Währungsunion sein, sodass die Bürgerinnen und Bürger zu einer Wahrnehmung des Euro kommen, die in Übereinstimmung mit den objektiven Vorteilen steht, die er uns Bürgern bringt, die wir diese Währung in unserer Tasche haben.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. Vor uns auf dem Tisch liegt ein Thema von größter Bedeutung, das diese heutige Aussprache wert war. Natürlich kann ich nicht alle Details der Analyse erläutern, die in unserer Mitteilung und dem Bericht enthalten sind, doch ich bin bereit, darüber mit Ihnen in den nächsten Monaten zu diskutieren.

Das Ziel der Kommission besteht, wie ich sagte, darin, einen soliden politischen Konsens über die Schritte zu erzielen, die unternommen werden müssen, damit die Wirtschafts- und Währungsunion die großen vor uns stehenden Aufgaben meistern kann. Wir sind der Ansicht, dass diese vor allem anderen die Themen sind, auf die wir unsere Aufmerksamkeit in der heute beginnenden Debatte richten müssen.

Jene, die den Maastricht-Vertrag erarbeiteten und vor zehn Jahren die Wirtschafts- und Währungsunion ins Leben riefen, zeigten sich damals der Aufgabe gewachsen, indem sie ein Instrument schufen, das uns Schutz und Vorteile gebracht hat. Der schwierigste Teil ist getan; der Euro ist eine Realität und ein Erfolg. Deshalb können wir diese neue Etappe mit Vertrauen und Optimismus in Angriff nehmen, doch wir sollten es auch mit der gleichen Entschlossenheit und in dem Verständnis tun, dass das, was gut für die Wirtschafts- und Währungsunion ist, auch gut für die Europäische Union insgesamt, für alle ihre Mitgliedstaaten und Bürgerinnen und Bürger ist. Vielen Dank, Herr Präsident.

 
  
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  Der Präsident. − Danke, Herr Kommissar, und ich möchte Ihnen für ihr verantwortungsbewusstes und großes Engagement danken.

 
  
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  Werner Langen, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte Herrn Kommissar Almunia gratulieren, dass er den Mut gehabt hat, anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Eurozone Verbesserungsvorschläge zu präsentieren. Wir werden diese Vorschläge intensiv prüfen, aber nach dem, was wir bisher kennen, kann ich sagen, dass unsere Fraktion ihren Vorschlägen weitestgehend zustimmen wird. Wir wollen die Bedingungen verbessern, wir wollen aber nicht das, was die Kollegen von der sozialistischen Fraktion wollen, nämlich eine Art Wirtschaftsregierung installieren. Sie haben in dieser Frage unsere volle Unterstützung.

Zehn Jahre Euro heißt aber auch, Bilanz zu ziehen über das, was in diesen zehn Jahren geschehen ist. Wir haben gesehen, dass dieser Euro ein ungeheuer großer Erfolg geworden ist. Niemand hat vorausgesagt, dass heute, zehn Jahre nach der politischen Entscheidung, der Euro die zweitwichtigste Reservewährung der Welt ist. Sie haben auf die Arbeitsplätze hingewiesen, auf die niedrige Inflationsrate, auf die Konvergenz der Haushalte, auf die Erfolge, die es möglich gemacht haben, dass der Euro ein Stabilitätsanker Europas in Zeiten der Globalisierung geworden ist. Wenn wir darüber nachdenken, wieso wir besser mit den Rohstoff- und Energiepreisen zurechtkommen, dann ist auch dies eine Frage, die der Euro exzellent beantwortet hat.

Trotz der Skepsis vieler Bürger in der Europäischen Union und im Euroraum, bin ich voll und ganz davon überzeugt, dass es richtig war, den Euro zu diesem Zeitpunkt unter diesen strengen Bedingungen einzuführen. Wenn es jetzt darum geht, die Bedingungen zu modifizieren, Herr Kommissar, dann haben Sie uns auf Ihrer Seite und ich kann im Nachhinein nur sagen: Sie haben in der Vergangenheit häufig eine mutige Entscheidung getroffen. Wenn ich an Litauen denke, wenn ich die Slowakei jetzt sehe, dann habe ich Zweifel, ob der gleiche Mut noch vorhanden war. Denn die nominellen Kriterien mögen bei der Slowakei stimmen, aber die Nachhaltigkeit hinsichtlich der realen Konvergenz, hinsichtlich der dauerhaften Inflationsrationsrate, die ist in Frage gestellt. Wir werden darüber diskutieren müssen, die Europäische Zentralbank hat in ihrer ersten vorläufigen Stellungnahme Bedenken geäußert. In dem Beschluss der Kommission finden wir heute davon leider nichts mehr wieder. Vielleicht müssen wir wirklich darüber reden.

Nun ist das Verfahren so, dass Sie den Euro-Beitritt vorschlagen, wir angehört werden, ebenso wie der Rat in Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs, und dass dann der Ecofin-Rat beschließen muss. Insofern haben wir keine Möglichkeit, diesen Beitritt zum jetzigen Zeitpunkt zu verzögern oder abzulehnen. Aber mir bereitet es Sorgen, dass heute Bedingungen für ein mittleres Land mit einer deutlich industriellen Struktur geschaffen werden, die später, wenn die größeren Länder beitreten wollen, zu Rabatten führen, die wir dann nicht mehr verantworten können.

Das ist die Sorge, die wir teilen, wenn wir Bedenken gegen diesen vorbehaltlosen Beitritt äußern, auch gegen die vorhandenen Bedenken, etwa der Europäischen Zentralbank. Wir dürfen nicht verkennen, dass die jetzige Stärke des Euro als Weltwährung auch das Ergebnis einer Schwäche des Dollars ist, es ist nicht alles eigene Stärke. Wenn ich mich daran erinnere, wie wir über die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes debattiert haben, dann kann ich nur sagen, dass die Mitgliedstaaten gefordert sind. Sie haben das eben in ihrer Dreipunkteagenda erwähnt: Die Mitgliedstaaten sind gefordert, die Bedingungen, die sie selbst unterschrieben haben, auch einzuhalten.

Ich sehe mit gewisser Sorge, dass Sie jetzt Defizitverfahren gegen Italien und auch gegen andere Länder beendet haben. Die Daten sind zwar dementsprechend, aber ich betrachte die Entwicklung in Frankreich, in Italien und in den nächsten Jahren auch in Spanien mit gewisser Sorge. Am Anfang dieses Jahrzehnts war ja Deutschland der größte Sünder. Die Deutschen haben es jetzt geschafft, aber die Stabilität des Euro wird von der Solidarität und der Solidität der größeren Mitgliedstaaten abhängen. Deshalb mein Appell an Sie als Kommissar: Bleiben Sie hart gegenüber diesen Sonderwünschen und sorgen Sie dafür, dass bei allen Reformen nicht die Repräsentanz nach außen im Vordergrund steht, dass nicht im Vordergrund steht, wer wen wo vertritt, sondern die innere Stabilität des Eurogebietes. Auf die Einhaltung der Bedingungen kommt es an, ebenso wie auf die Betonung der Preisstabilität. Dann werden wir zusammen auch in zwanzig Jahren sagen, dieser Euro ist der Stabilitätsanker Europas in der Welt und er ist die Grundlage für Wohlstand und Fortschritt in Europa.

 
  
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  Pervenche Berès , im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Vielen Dank für diese Mitteilung, die Gelegenheit bietet, Bilanz über das Erreichte zu ziehen und zugleich zu schauen, was in Zukunft noch zu tun ist.

Der Euro ist ein Erfolg, das wird von niemandem bezweifelt. Der Euro hat uns geschützt. Wie sähe die Lage auf unseren Finanzmärkten, die Lage unserer Währungen angesichts der derzeit in der Welt herrschenden Turbulenzen aus, wenn wir nicht den Euro hätten? Aber dieser Erfolg verpflichtet auch. Er verpflichtet uns zu noch mehr Kühnheit, denn wir stellen nicht einfach ein Währungsgebiet dar, sondern wir tragen eine besondere Verantwortung.

Ja, der Euro ist ein Erfolg, und dennoch ist er mit manchen uns eigenen Fehlern behaftet. Bisweilen sind wir besser in der Verteidigung als im Angriff. Wir sind mitunter besser, wenn es darum geht, Punkte zu zählen, wie es beim Stabilitätspakt möglich ist, aber wenn es darum geht, ein möglichst schönes Spiel zu spielen, das Potenzial zu optimieren, das eine gemeinsame Währung bietet, erreichen wir gelegentlich nicht das Optimum.

Dies trifft auf die internen Angelegenheiten der EU zu. Weshalb nutzen wir nicht unsere Währung, um unsere Fähigkeit zur Umsetzung der Strategie von Lissabon zu stärken? Weshalb nutzen wir nicht unsere Währung, um die Ziele zu verwirklichen, die wir uns im Energie- oder Umweltbereich selbst gestellt haben? Auf die Lage in den Außenbeziehungen haben Sie bereits verwiesen, und ich teile Ihr Urteil.

Sie schlagen uns Instrumente zur Verbesserung der multilateralen Überwachung vor, und Sie haben sicherlich Recht, wobei von zwei Prämissen auszugehen ist. Erstens ermöglichte es der langfristige Vorsitz der Eurogruppe unter der Verantwortung von Jean-Claude Juncker, die Arbeitsweise dieses Gremiums zu verbessern. Zweitens steht die Unabhängigkeit der Zentralbank nicht infrage und kann von niemandem in Zweifel gezogen werden. Ausgehend von diesen beiden Prämissen bleibt noch viel zu tun – und ich baue auf Sie, Herr Kommissar, dass die Wirtschafts- und Währungsunion ins Lot gebracht wird, die nach wie vor unausgeglichen ist. Ihre wirtschaftliche Komponente ist bekanntlich vom ersten Tag an verbesserungswürdig, und wir müssen nach Reformwegen suchen, damit es vorangeht. Nach zehn Jahren gibt es immer noch viel zu tun.

Heute stehen erneut die Fragen an, die wir uns von Anfang an gestellt haben, natürlich in einem völlig anderen Kontext. Diesen Kontext müssen wir mit Blick auf zwei wesentliche Phänomene beleuchten. Als erstes ist da die Krise, die aus den USA zu uns herübergekommen ist und die deutlich macht, dass wir uns in der zweiten Stufe der Globalisierung befinden, in der wir erneut unter der Inflation leiden und die von einem Euro/Dollarkurs gekennzeichnet ist, der für unsere Ausfuhren nachteilig ist – auch wenn er anderweitig Vorteile bringt –, und für die außerdem ein enormer Anstieg der Preise für Rohstoffe, Öl und Lebensmittel charakteristisch ist.

Der zweite Aspekt, den wir in diesem Zusammenhang berücksichtigen müssen, ist der Vertrag von Lissabon, mit dem sich die Voraussetzungen für die Eurogruppe ändern, indem ihr neue Aufgaben hinsichtlich der externen Vertretung sowie der Koordinierung übertragen werden. Das müssen wir berücksichtigen und die Möglichkeiten dieses Vertrags wirklich weitestgehend ausschöpfen.

Herr Kommissar, Sie fordern uns auf dazu beizutragen, einen Konsens zu finden. Wenn ein guter Konsens gefunden wird, werden wir dabei sein. Allerdings sind wir auch der Ansicht, dass man vielleicht noch weiter gehen und konkrete Vorschläge machen sollte. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden Sie vom Rat gern einen Fahrplan erhalten. In Ordnung! Aber dann sagen Sie uns auch, unter welchen Bedingungen das Europäische Parlament bezüglich der Vorschläge angehört werden soll, die der Rat machen wird, um die Governance des Euro zu verbessern, damit das Potenzial dieser Währung den Bürgern umfassend zugute kommt und damit unsere Zentralbank künftig bei unseren Mitbürgern mehr Akzeptanz findet. Die Tatsache, dass sie nunmehr ein EU-Organ geworden ist, erlaubt es uns vielleicht, die Bedingungen zur Ernennung ihrer Mitglieder erneut zu prüfen. Sie wissen, dass das Parlament an Ihrer Seite steht, dass es der Verbündete der Kommission ist, wenn sie vorankommen will, aber wir werden auch ein anspruchsvoller Verbündeter sein. Hören Sie nicht nur auf den Rat! Wie auch immer die Verträge lauten werden, berücksichtigen Sie auch die guten Vorschläge, die vom Europäischen Parlament kommen können!

 
  
  

VORSITZ: RODI KRATSA-TASAGAROPOULOU
Vizepräsidentin

 
  
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  Wolf Klinz, im Namen der ALDE-Fraktion. – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar Almunia, liebe Kollegen! In der Vergangenheit hat es verschiedene Versuche politisch souveräner Staaten gegeben, eine gemeinsame Währungsunion zu schaffen. Diese Versuche haben unterschiedlich lang gehalten. Am Ende sind sie alle gescheitert.

Deshalb war es kein Wunder, dass in den 70er Jahren die Außenwelt sehr kritisch auf Vorschläge reagiert hat, in Europa ein solches Unterfangen zu starten. Pierre Werner, der frühere luxemburgische Premierminister, und auch Valéry Giscard d'Estaing und Helmut Schmidt haben ja – als sie noch Staatssekretäre im Finanzministerium waren – Versuche vorgelegt, die in diese Richtung gingen.

Selbst in den frühen 90er Jahren wurde das Unterfangen einer Wirtschafts- und Währungsunion sehr kritisch gesehen. Viele Experten – darunter Nobelpreisträger aus Amerika – haben es als wirklichkeitsfremd eingeschätzt und abgetan. Entgegen allen Erwartungen ist es doch zur Euro-Einführung gekommen – und sie wurde ein Erfolg.

Die Europäische Wirtschaftsunion ist tatsächlich so etwas wie ein kleines politisches Wunder, und sie ist ein Fall sui generis. Insofern hat sich einmal mehr der Ausspruch des früheren Kommissionspräsidenten Hallstein bewahrheitet, der gesagt hat, wer in europäischen Angelegenheiten nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist.

Die Bevölkerung vieler Länder hat die Euro-Einführung allerdings mit großer Skepsis aufgenommen. Hätte es damals in den ersten zwölf Mitgliedstaaten der Euro-Zone ein Referendum gegeben, hätten wir heute keinen Euro, zumindest nicht in diesen vielen Ländern. Inzwischen sehen die Bürger den Euro allerdings etwas positiver. Sicherlich noch nicht zu 100 %, aber wahrscheinlich doch mehrheitlich. Die teils wehmütigen Erinnerungen an die alten Währungen – egal, ob Mark, Gulden, Schilling oder Franc – sind größtenteils der Überzeugung gewichen, dass die Euro-Einführung auch für den einzelnen Bürger – nicht nur für die Wirtschaft im Großen – von Vorteil ist.

Die Bürger spüren das natürlich primär, wenn sie sich selbst auf Reisen begeben: Es gibt im Schengen-Raum keine Passkontrollen mehr und das teure und lästige Umtauschen von Geld ist verschwunden. Aber ein Großteil der Bürger hat auch verstanden, dass wir die Finanzkrise, in der wir uns gerade befinden, ohne die Europäische Zentralbank und ohne eine einheitliche Währung lange nicht so gut würden bewältigen können, wie es sich im Moment abzeichnet. Auch die Erhöhung der Rohstoffpreise konnte durch die starke Währung in ihren Auswirkungen doch etwas abgebremst werden.

Trotzdem gibt es immer noch einen Teil der Bürger, der negative Erfahrungen mit dem Euro verbindet. Gerade Preissteigerungen werden häufig auf den Teuro – auf Englisch würde es heißen: an expensive Euro – zurückgeführt. Fakt ist allerdings: Der Euro ist stabil! Er hat sich als stabile Währung herausgestellt. Die Inflationsrate in den letzten Jahren war niedriger als in den Jahrzehnten davor. Und das selbst in so stabilitätsbewussten Ländern wie Deutschland. Nicht zuletzt durch diese Stabilität hat der Euro international stark an Bedeutung gewonnen und ist inzwischen nach dem Dollar die zweitwichtigste internationale Reservewährung.

Die Stabilität des Euro haben wir der Unabhängigkeit der Zentralbank zu verdanken und deshalb ist es unverständlich, dass immer wieder an dieser Unabhängigkeit gerüttelt wird. Hier haben vor allem die ersten Präsidenten, Wim Duisenberg und Jean-Claude Trichet, hervorragende Arbeit geleitstet.

Es gilt nach wie vor: Eine gemeinsame Währung ohne gemeinsame Fiskal- und Wirtschaftspolitik ist und bleibt ein riskantes Unterfangen. Große Herausforderungen liegen vor der EU: anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, demographischer Wandel, Migrationsdruck, zunehmende Armut mancher Schichten und ein erhöhter Wettbewerb im Zuge der Globalisierung. Die Euro-Zone kann diese Herausforderung nur bewältigen, wenn die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten stärker verzahnt werden. Die Ernennung eines Präsidenten der Euro-Zone war ein erster Schritt in diese Richtung, aber eben nur ein erster. Es müssen weitere folgen.

Die Euro-Zone muss international vor allem einheitlich auftreten. Das gilt auch für Organisationen wie den Internationalen Währungsfonds und die OECD.

 
  
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  Alain Lipietz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich meine Zeit nicht mehr überziehe, als es Herr Klinz getan hat.

Ich will hier nicht erneut auf den außerordentlich großen Erfolg eingehen, den der Euro als Währungsträger und als Instrument zur Stabilisierung der Inflation darstellte. Aber ich möchte Ihnen, Herr Kommissar, und auch der Kommission dafür danken, dass Sie endlich ein Tabu gebrochen haben. Nach zehn Jahren ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, was nicht funktioniert hat.

Was nicht funktioniert hat, ist, wie Sie selbst sagten, dass das Wachstum, das mit dem Euro erzielt werden sollte, nicht eingetreten ist. Schlimmer noch, die Mitgliedsländer der Europäischen Union, die dem Euro-Währungsgebiet nicht angehören, haben ein höheres Wachstum erzielt als diejenigen, die ihm angehören. Es besteht also ein echtes Problem hinsichtlich der Art und Weise, wie der Euro mit dem Maastricht-Vertrag gestaltet wurde, und hier müssen wir ansetzen.

Meiner Ansicht nach gibt es drei Aspekte. Der erste, auf den Sie bereits verwiesen haben, besteht in der Notwendigkeit, die Governance des Euro zu reformieren und dabei die Haushalts- und die Geldpolitik zu koordinieren. Natürlich – und in diesem Punkt bin ich mit Frau Berès nicht einverstanden – kann man nicht zugleich verlangen, dass diese beiden Bereiche besser koordiniert werden und dass gleichzeitig die Zentralbank völlig unabhängig bleibt. Denn das könnte bedeuten, dass die Haushaltspolitik, d. h. der ECOFIN-Rat, selbst zu einer unabhängigen Einrichtung wird, die dann nicht mehr demokratisch rechenschaftspflichtig wäre. Das wäre völlig inakzeptabel. Deshalb muss der Begriff „unabhängig“ definiert werden. Inwiefern unabhängig? In Bezug auf private Interessen, ja, in Bezug auf nationale Interessen, ja, aber nicht in Bezug auf die Haushaltspolitik und die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU.

Das zweite Problem besteht darin, dass Maastricht dem Rat die Verantwortung für die Wechselkurspolitik zugewiesen hat, die Waffe der Wechselkurspolitik indessen ist der Zinssatz, und der Zinssatz wiederum obliegt der Europäischen Zentralbank. Deshalb muss eindeutig gesagt werden, dass die Europäische Zentralbank ihren Zinssatz der vom Rat festgelegten Wechselkurspolitik unterordnen muss.

Dritter Aspekt: Angesichts der Subprime-Krise haben wir gelernt, dass zwischen mehreren Kredittypen zu unterscheiden ist. Davon war jedoch im Maastricht-Vertrag nicht die Rede. Meines Erachtens muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass die für die nachhaltige Entwicklung und echte Aktionen zur Bekämpfung des Klimawandels erforderlichen Mittel über Kredite mit äußerst geringen Zinsen aufgebracht werden müssen.

 
  
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  Mario Borghezio, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aus meiner Warte stellen die vielen beruhigenden Worte in dem vorliegenden umfangreichen Bericht zwar eine Bestärkung dar, aber lediglich bis zu einem gewissen Punkt: Eigentlich müssten wir nämlich nur auf das hören, was unsere Bürger aus diesem Fachbericht mit seiner 32 Seiten starken Bibliografie herausgelesen haben. Wir brauchen nur mit den Menschen zu reden, mit den Hausfrauen und Rentnern in ganz Europa, in Italien, Frankreich oder wo auch immer, um zu erkennen, dass sie Mühe haben, über die Runden zu kommen.

Wir müssen uns endlich auf die Probleme der Realwirtschaft und auf die Auswirkungen konzentrieren, die der Euro und die Politik der EZB auf unsere Arbeitnehmer und Produzenten hatten, allen voran die kleinen und mittleren Unternehmen, die unter der Last der Maßnahmen stöhnen, die zwangsläufig auf handfeste und konstruktive Kritik stoßen, und diese Art von Kritik ist im Interesse unserer Bürger und der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten geboten.

Ich möchte zwei Vorschläge unterbreiten. Der eine betrifft die Banken und zielt auf eine selektive Kreditvergabepolitik ab, von der tendenziell die Produktivität und das Kapital sowie die Arbeitnehmer und die Hersteller gleichermaßen profitieren würden. Beim zweiten Vorschlag geht es darum, die Unabhängigkeit von Genossenschafts- und Regionalbanken zu bewahren und zu garantieren, sind sie doch angesichts ihres Grundsatzes „eine Person, eine Stimme“ und der für Kapitalbeteiligungen geltenden Obergrenzen ein Bollwerk der Realwirtschaft.

Leider trifft die EZB – der durch den Vertrag von Maastricht die Währungshoheit und damit auch die Wirtschaftshoheit über die Mitgliedstaaten zugebilligt wurde – anscheinend nicht in jedem Fall Entscheidungen – als Beispiel könnte hier die Beibehaltung hoher oder niedriger Zinssätze genannt werden –, die den umfassenderen Interessen der Realproduktion und der Produktivität in unseren Ländern Rechnung tragen.

Daher ist es unserer Meinung nach ungünstig, dass sich der Basiszinssatz seit der Einführung des Euro verdoppelt hat. Das hat zu hohen Bankgebühren geführt, insbesondere in Italien. Aus unserer Sicht ist es nicht gut, dass die EZB ihre Politik der Verknappung des Geldangebots im Binnenmarkt mit allen verfügbaren Mitteln wie zum Beispiel Basel II fortgesetzt und somit letztlich den Konsum und den Binnenhandel in ganz Europa zum Erliegen gebracht hat.

Oberste Priorität muss in Europa unseres Erachtens das Ziel haben, die Europäische Zentralbank der Kontrolle durch die politischen Organe zu unterstellen. Die Europäische Zentralbank und ihre Aktivitäten müssen von politischer Seite kontrolliert werden, denn die Frage, die europäische Bürger ihren Banken stellen und die wir hier aufgreifen, lautet: Wem nutzt die Politik der EZB? Es bleibt Ihnen überlassen, über die Antwort nachzudenken.

 
  
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  Adamos Adamou, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Um den Erfolg der derzeitigen Politik zu belegen, betont der Bericht der Kommission über die neue Runde der Lissabon-Strategie in unangemessener Weise die Tatsache, dass das Wirtschaftswachstum in Europa von 1,8 % im Jahr 2005 auf 2,9 % im Jahr 2007 gestiegen sei und dass für 2008 2,4 % erwartet werden.

Nun wurde jedoch eine Korrektur vorgenommen, wie wir soeben von Herrn Almunia erfahren haben. Das Wirtschaftswachstum wird in diesem Jahr auf 2 % und 2009 auf 1,8 % sinken.

Wir erwähnen das deswegen, weil hier sehr deutlich wird, was unter liberalisierten Marktbedingungen passiert. Unweigerlich sieht es so aus, dass infolge der Wirtschafts- und Währungsunion und natürlich der neoliberalen Globalisierung beileibe nicht unbedingt ein übergreifendes anstelle eines sporadischen Wirtschaftswachstums eintreten muss, da die Mechanismen, auf die dabei zurückgegriffen wird, ausschließlich von rigiden Marktkräften diktiert werden. Obwohl die Eindämmung der Inflation angeblich die oberste Priorität der Europäischen Zentralbank (EZB) darstellt, wird die Inflationsrate dieses Jahr 3,6 % erreichen.

Was geht da eigentlich vor? Kann es sein, dass die Laissez-faire-Politik sogar bei ihren begrenzten Zielsetzungen versagt? Nach zehn Jahren Wirtschafts- und Währungsunion darf man mit Fug und Recht einige Dinge in Frage stellen.

Was dürfen wir vom strikten Konservatismus des Stabilitätspaktes erwarten? Da wird zugrunde gelegt, dass alle Mitgliedstaaten die gleichen Startbedingungen hatten, dass die Haushalte ausgeglichen sein müssen und das Defizit Jahr für Jahr geringer werden muss, ungeachtet des Lebensstandards und selbst dann, wenn das Defizit bereits unter 3 % liegt.

Welche sozialen Vorteile sollen Jugendliche und Arbeiter davon haben, wenn selbst in Zeiten des Wohlstands darauf beharrt wird, dass die Sozialausgaben nicht steigen dürfen? Welcher Gesetzesrahmen und welche Strategien sind in einer Zeit des langfristigen Anstiegs von Preisen und Inflationsraten für Arbeitnehmer geplant, deren Mindesteinkommen in den meisten Mitgliedstaaten zwischen 92 und 668 Euro beträgt?

Vielleicht geht die Arbeitslosigkeit heute verglichen mit 1999 zurück. Andererseits gibt es heute immer mehr nicht abgesicherte und unsichere Beschäftigungsverhältnisse, so dass der Lebensstandard der Bevölkerung sich nicht nur nicht erhöht, sondern unterminiert wird.

Was wir jetzt brauchen, das ist ein kompletter Kurswechsel, jenseits der aktuellen rechtlichen Rahmen und politischen Strategien. Das ist es, was die Mehrheit der EU-Bevölkerung will, zumal angesichts der Profite in Höhe von 4,2 Millionen Euro pro Stunde, die von Shell und BP um des so genannten freien Marktes willen eingefahren werden, während die Beschäftigten unter immer größerer Jobunsicherheit und sinkenden Reallöhnen zu leiden haben.

 
  
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  Jens-Peter Bonde, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (DA) Frau Präsidentin! Wenn wir alle Länder ausschließen wollten, die gegen die Regeln der Währungsunion verstoßen haben, dann wären bald nicht mehr viele Mitglieder übrig. Die Inflationsrate beträgt nunmehr um die 3,6 %, obwohl ursprünglich von 2 % die Rede war. Die Währungsunion beruht auf einem Konstruktionsfehler. Das Inflationsziel wurde vom deutschen Modell übernommen, obwohl die Deutschen diese Anforderung nur in 6 der 30 Jahre, die der Einführung der Europäischen Währungsunion vorausgingen, erfüllt haben. Das war vollkommen verrückt! Wie können wir ein solches Ziel ernst nehmen und hochhalten und andere Ziele dabei außer Acht lassen? Der Preis des Geldes ist ein Mittel und kein Zweck. Ziel der Wirtschaftspolitik muss die Vollbeschäftigung sein, damit sichergestellt wird, dass jeder mit einem Gehalt anstatt mit Sozialhilfe nach Hause geht.

Geld- und Währungspolitik muss der Bevölkerung helfen und darf sie nicht in Armut stürzen. In den Vereinigten Staaten lag die jährliche Wachstumsrate zwischen 1990 und 2007, also in einem Zeitraum von 17 Jahren, bei 2,9 %, in der EU bei lediglich 2 %. Jeder Bürger in der Währungsunion hätte bei einer anderen Politik 38 000 Euro mehr in der Tasche haben können, wenn die Wachstumsrate in Europa wenigstens mit jener der USA vor der letzten Krise übereingestimmt hätte. Das ist ein sehr hoher Preis für ein ideologisches Projekt zur Abschaffung der nationalen Währungen. Entweder brauchen wir einen gemeinsamen Staat mit einer gemeinsamen Regierung und einem gemeinsamen Parlament, der die Verantwortung für die gesamte Wirtschaftspolitik trägt, oder wir müssen den einzelnen Ländern gestatten, ihre eigenen Währungen zu verwalten, und uns mit einer gemeinsamen Währung für die Abwicklung des grenzüberschreitenden Handels zufrieden geben. Das ist die Lehre, die wir aus dem Fiasko der Währungsunion ziehen müssen.

Ohne Reformen ist es nicht schwer, den Zusammenbruch der Währungsunion vorherzusehen. Vielleicht wird Italien unter Berlusconi als erstes Land über Bord gehen und die Lira wiederentdecken müssen. Ich jedenfalls bin froh, dass wir in Dänemark noch die gute alte dänische Krone haben! All die Behauptungen unserer Politiker von wegen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die bei einer Ablehnung des Euro angeblich eintreten sollten, haben sich als Augenwischerei erwiesen. Die Dänen haben am 2. Juni1992 Nein gesagt. Am 28. September 2000 haben wir wieder Nein gesagt. Vielleicht werden die Politiker, wenn wir nicht ein drittes Mal wieder mit „Nein“ stimmen, uns anbieten, unser Geld zu nehmen.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Wir feiern zu Recht die Einführung der gemeinsamen europäischen Währung als Erfolgsgeschichte. Auf einiges ist bereits hingewiesen worden. Es gibt aber ein paar Fragezeichen, von denen ich zwei ansprechen wollte.

Zum einen gibt es in der Europäischen Union ein Land, das anders als viele der Kandidatenländer seinerzeit ganz bewusst dafür optiert hat, draußen zu bleiben. Das ist nach den Vorschriften des geltenden Vertrags sein gutes Recht. Die Briten können auf ihrer Insel bleiben. Es gibt aber ein anderes Land, das sich von seinen Beitrittsbedingungen her diese Option nicht vorbehalten hatte, nämlich Schweden, das aber seitdem konsequent so tut, als hätte es wie das Vereinigte Königreich das Recht, die Frage seines Beitritts zum Euro und zur Eurozone selbst zu entscheiden. Das widerspricht eigentlich dem seinerzeit eingegangenen Versprechen. Vielleicht könnte man auch hier ein bisschen nachbessern.

 
  
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  Monika Beňová (PSE).(SK) Ich möchte der Kommission und dem Kommissar sowohl persönlich als auch im Namen der Regierung der Slowakischen Republik für die heutige positive Stellungnahme zur Slowakischen Republik danken.

Die Regierung der Slowakischen Republik hat sich verantwortungsvoll der Aufgabe gestellt, nicht nur die verbindlich vorgeschriebenen Kriterien zu erfüllen, sondern auch einen reibungslosen Übergang bei der endgültigen Umstellung auf den Euro am 1. Januar 2009 zu gewährleisten; dies schließt die dauerhafte Nachhaltigkeit dieser Kriterien ein.

In diesem Zusammenhang kann ich nicht umhin, auf die Bemerkungen des Kollegen Langen zu reagieren. Herr Langen, wenn in anderen Ländern der Eurozone die Haushaltsdisziplin genauso gut und das Wirtschaftswachstum nur halb so hoch wie in der Slowakischen Republik gewesen wäre, hätte der Euro eine noch stärkere Währung sein können, ganz zu schweigen von den restriktiven Maßnahmen beim Zugang zum Arbeitsmarkt, die manche Länder weiterhin gegenüber einigen neuen EU-Mitgliedstaaten anwenden. Würden diese Beschränkungen aufgehoben werden, könnten wir möglicherweise über eine bessere wirtschaftliche Perspektive für die EU sprechen.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE).(SV) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Es fällt mir nicht schwer, in die Lobeshymne für den Euro und die ersten 10 Jahre mit dem Euro einzustimmen. Seinerzeit haben nur wenige, wenn überhaupt jemand, daran glauben können, dass die Einführung des Euro so allgemein akzeptiert werden würde, wie sie es heute ist. Herr Bonde ist ein beherzter Mann. Er ist ein angenehmer und fähiger Kollege, aber er hat in den meisten Dingen Unrecht, und in diesem Fall ist er völlig auf dem Holzweg. Frau Präsidentin, Herr Kommissar, allen Unkenrufen zum Trotz ist der Euro zu einem gewaltigen Erfolg geworden. Im Zusammenhang mit der Finanzkrise hat die EZB gezeigt, was es bedeutet, schnell und gemeinsam agieren zu können, sogar schneller als die Federal Reserve in Washington. Das ist doch wohl ein deutlicher Erfolgsbeweis.

Meinem deutschen Kollegen, der Schweden erwähnt hat, kann ich nur sagen, dass ich ebenfalls der Meinung bin, dass dies nicht gut ist. Ich hoffe aber, dass mein Heimatland, Schweden, in fünf Jahren ein vollwertiges Mitglied der WWU sein wird. Dazu hätte ich persönlich gern eine neue schwedische Volksbefragung im Herbst 2010 oder im Frühjahr 2011. Ich kann dem Kommissar und den übrigen Kollegen versprechen, dass ich alles in meiner Macht Stehende tun werde, damit Schweden den Euro einführt. Das wäre sowohl gut für Schweden als auch für die EU.

 
  
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  Othmar Karas (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Der Gründungsauftrag des Euro ist mehr als erfüllt. Der Euro und der Binnenmarkt sind unsere erfolgreichste Antwort auf die Globalisierung. Der Euro macht den Binnenmarkt zum Heimatmarkt und der Euro, die Flagge und die Hymne sind unsere drei identitätsstiftenden Symbole. Die Maastricht-Kriterien und der Stabilitäts- und Wachstumspakt haben notwendige Reformen in den Mitgliedstaaten motiviert und unterstützt und damit die Erfolgsgeschichte des Euro möglich gemacht.

Ich möchte aber zum Schluss zwei Punkte sagen: Die Kriterien sind einzuhalten und die Slowakei ist so zu behandeln wie Litauen. Wir dürfen nicht bei jeder einzelnen Beurteilung das Gefühl erzeugen, dass wir die Kriterien unterschiedlich interpretieren.

Alles was wir hier sagen, ist im Bewusstsein der Menschen zu wenig verankert. Ich verlange eine Informationskampagne „10 Jahre Euro“, die den Nutzen für den Bürger in den Mitgliedstaaten erläutert, und fordere die Kommission, die EZB und die Mitgliedstaaten auf, den Bürgern in diesem Jahr ganz konkret den Mehrwert des Euro zu kommunizieren.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE).(SK) Heute begehen wir den 10. Jahrestag der Einführung des Euro als Einheitswährung. Es ist ein wichtiger Tag für die Slowakische Republik, die den Euro höchstwahrscheinlich ab dem 1. Januar 2009 als Zahlungsmittel verwenden wird. In ihrem Konvergenzbericht erklärt die Kommission, dass die Slowakische Republik die Maastricht-Kriterien nachhaltig erfüllt hat, und spricht die Empfehlung aus, sie im Januar 2009 als 16. Mitglied der Eurozone aufzunehmen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich betonen, dass die Slowakische Republik aufgrund der umfassenden Reformen, die von der früheren Regierung unter Mikuláš Dzurinda beschlossen wurden, die Chance erhalten hat, Mitglied der Eurozone zu werden. Ich vertraue darauf, dass die derzeitige Regierung die Empfehlung der Kommission ebenfalls ernst nehmen und aus den Erfahrungen Sloweniens lernen wird. Zudem bin ich zuversichtlich, dass es der Slowakischen Republik gelingen wird, sich nicht von den skeptischen Meinungen beeindrucken zu lassen, die Herr Langen in der heutigen Aussprache geäußert hat.

Ich bin fest davon überzeugt, dass die Erfolgsgeschichten, über die Kommissar Almunia berichtet hat, den Menschen in der Slowakei ein Gefühl von Optimismus vermitteln werden. Die Slowakische Republik wird von Malta und Zypern mit ihren bislang offenbar stabilen Inflationszahlen lernen.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Zehn Jahre reichen aus, um die Vorteile der Wirtschafts- und Währungsunion – bzw. das Fehlen derselben – einschätzen zu können. Ihre Vor- und Nachteile und ihre Misserfolge treten nun zutage.

Ich möchte Sie auf die Maastricht-Kriterien aufmerksam machen, deren theoretischer Rahmen vor dem der Wirtschafts- und Währungsunion entwickelt wurde. Diese Kriterien sind heute wirklich veraltet. Der Faktor Stabilität und Wachstum ist revidiert worden, da keines der Länder dieses Ziel erreicht hat. In der Periode der Umsetzung dieser Kriterien hat keines der Länder der Eurozone auch nur eines der Maastricht-Kriterien tatsächlich verwirklicht.

Erwähnen möchte ich auch die neuen Mitgliedstaaten, die strenge Kriterien im Bereich Finanzen zu erfüllen haben. Die festgelegten Inflationsraten haben nur theoretischen Wert und entsprechen nicht den heutigen Gegebenheiten. Die Inflationsrate anhand der Bedingungen in den Ländern zu bestimmen, die nicht der Eurozone angehören, ist einfach nicht korrekt. Das sollte korrigiert werden.

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM).(EN) Frau Präsidentin! Die grundlegenden wirtschaftlichen Probleme des Euro können nicht beigelegt werden. Langfristig wird es nicht möglich sein, einen gemeinsamen Zinssatz für eine Vielzahl von unterschiedlich funktionierenden nationalen Wirtschaften zu haben. Es ist nicht möglich, einen gemeinsamen Wechselkurs für eine Vielzahl von unterschiedlich funktionierenden nationalen Wirtschaften zu haben. Das ist kurz- und selbst mittelfristig möglich, doch am Ende werden diese unüberbrückbaren wirtschaftlichen Widersprüche die europäische Einheitswährung auseinanderreißen. Ganz abgesehen von den undemokratischen und unerklärlichen Entscheidungsprozessen der Europäischen Zentralbank. Es droht eine Wirtschaftskrise, und wenn schließlich eine kommt, die groß genug ist, dann wird sie die europäische Einheitswährung vernichten.

 
  
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  Zsolt László Becsey (PPE-DE).(HU) Danke, Frau Präsidentin! Zunächst einmal gratuliere ich zum zehnten Jahrestag der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Euro war bis jetzt ein voller Erfolg. Eine stabile Währung mit einem niedrigen Zinsfuß ist entstanden, ein effektiver Schritt zur Bekämpfung der Spekulation, und es gelang uns, seit der Euro-Einführung wesentlich mehr Arbeitsplätze zu schaffen als zuvor. Das wissen wir. Das ist auch der Grund, weshalb der Euro für Länder attraktiv ist, die der Europäischen Union zwar beigetreten sind, aber noch nicht zur Eurozone gehören. Disziplin ist außerordentlich wichtig und die Unabhängigkeit der Zentralbank ebenfalls, da stimme ich zu. Dennoch sollte die Eurozone kein Elite-Klub sein, kein politischer Elite-Klub, und wir sollten nicht sagen, dass die Mitgliedschaft nur den Ländern offensteht, die bereits einen gewissen Grad an realer Konvergenz erreicht haben. Der Euro ist eigentlich ein Instrument, das insbesondere für jene Länder von Nutzen sein könnte, die am dringendsten Stabilität bräuchten, die Bindekraft bräuchten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Spekulation und Arbeitslosigkeit, um wahrhaftig europäisch werden zu können. Aus diesem Grund müssen wir vor allzu orthodoxen Prinzipien auf der Hut sein, selbst in Bezug auf das Kriterium der Inflationsrate. Es ist ebenfalls von grundlegender Bedeutung, dass die Kriterien nach einheitlichen Standards aufgestellt werden sollten. Ich danke Ihnen vielmals, Frau Präsidentin.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (PSE).(ES) Frau Präsidentin! Ich möchte mich der Freude über den Euro, eine der großartigsten Errungenschaften im Prozess des europäischen Aufbaus, anschließen.

Europa benötigte 40 Jahre bis zur Errichtung einer Zentralbank, doch wir dürfen nicht vergessen, dass die Vereinigten Staaten nach ihrer Unabhängigkeit 140 Jahre dafür brauchten.

Die Ergebnisse sind sehr positiv, wie der Herr Kommissar sagte, was die makroökonomische Stabilität, die Beschäftigung, die Kaufkraft, den europäischen Zusammenhalt und auch die Vorteile für die Staaten, die nicht zum Euroraum gehören, anbelangt, und sie haben uns eine größere politische Kapazität verliehen.

Mit Blick auf die Zukunft stimme ich den Worten des Kommissars zu, der sagte: Um sich den Herausforderungen der Globalisierung, einer alternden Bevölkerung und des Klimawandels zu stellen, müssen wir die neuen Länder aufnehmen, die Koordinierung verbessern, um die Lissabon-Strategie Wirklichkeit werden zu lassen, und die Kontrolle der Stabilität auf den Kapitalmärkten verändern.

Extern müssen wir unserer Verantwortung als neuer Global Player gerecht werden. Es ist auch Aufgabe des Euroraums, die treibende Kraft hinter der neuen Etappe der Integration der Gemeinschaft zu sein.

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Wenn die Einführung des Euro ein solcher Erfolg war und so viel praktischen und wirtschaftlichen Nutzen gebracht hat, dann frage ich mich – und damit wende ich mich an Kommissar Almunia –, ob es sich nicht lohnen würde, ein paar Euro in die Bildung, in noch mehr Anreize für die neuen Mitgliedstaaten zu investieren, damit sie schnellstmöglich diesem gemeinsamen Euro-Währungsgebiet beitreten. Denn schließlich heißt es schon in dem lateinischen Sprichwort: „bona pecunia non olet“, oder besser gesagt, gutes Geld duftet, stinkt aber nicht, und wer weiß, ob nicht sogar die Briten zu der Überzeugung gelangen, dass sich die Einführung des Euro lohnen könnte, da das ja so mannigfaltige Vorzüge mit sich bringt.

 
  
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  Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank an alle Abgeordneten, die in dieser Debatte das Wort ergriffen haben.

Ich bin Ihnen sehr verbunden für Ihre Kommentare über die Initiative und die Arbeit der Kommission, die ich Ihnen heute vorgestellt habe und die wir in den kommenden Monaten natürlich noch weiter diskutieren werden.

Der Euro, die Wirtschafts- und Währungsunion ist – wie viele Abgeordnete in Ihren Reden sagten – ein Traum, der Wirklichkeit wurde, und wir haben ihn in einem Zeitraum von zehn Jahren realisiert.

Das ist für mich ein Grund, um jenen Personen zu danken, die diese Initiative in den ersten Jahrzehnten des europäischen Aufbaus ins Leben gerufen haben: Herrn Werner im Jahr 1970 für den ersten Bericht über die Wirtschafts- und Währungsunion; Valéry Giscard d'Estaing und Helmut Schmidt in den Siebzigern und Achtzigern; natürlich Jacques Delors und allen, die an seiner Seite beigetragen haben, den Maastricht-Vertrag und die Idee der Wirtschafts- und Währungsunion, die wir jetzt in die Praxis umsetzen, möglich zu machen.

Wir haben Anlass zur Freude, nicht nur weil wir ihre Träume in die Tat umgesetzt haben, sondern weil diese Realität Ergebnisse hervorbringt, die der Normalbürger wahrnehmen kann.

Einige Abgeordnete sprachen von den Resultaten unter den Bürgern und in der Realwirtschaft: Welches Verständnis werden die Menschen außerhalb dieses Hauses haben? Die Öffentlichkeit versteht viel besser als einige von uns annehmen, dass jetzt dank des Euro und dank der europäischen Integration 16 Millionen Arbeitsplätze mehr als vor 10 Jahren im Euroraum existieren. 16 Millionen Arbeitsplätze mehr. Im Euro-Währungsgebiet ist viel mehr Beschäftigung entstanden als in den USA. Es wurden fünf Mal mehr Arbeitsplätze in der Eurozone geschaffen, seit der Euro besteht, als in der Dekade vor seiner Einführung.

Die Öffentlichkeit begreift das in vollem Umfang. Die Bürgerinnen und Bürger erkennen das und fordern uns auf, angesichts der gegenwärtigen Situation mit großen Herausforderungen und unter sehr angespannten und schwierigen Bedingungen auf den Märkten und im wirtschaftlichen Bereich nicht passiv zu bleiben und neue Initiativen zu ergreifen.

Jetzt haben wir Instrumente für die wirtschaftliche Integration und müssen sie anwenden: die im Vertrag definierten Instrumente, jene, die vor zehn Jahren geschaffen wurden auf der Grundlage dessen, was erreicht worden war, und indem wir aus unserer Erfahrung lernten, wie schwer manche Ziele zu erreichen sind.

Wir müssen die Wirtschaftspolitik besser koordinieren, nicht nur die Haushaltspolitik. Darum geht es, wenn wir von der Lissabon-Strategie sprechen. Doch insbesondere im Zusammenhang mit dem Euro-Währungsgebiet ist es notwendig, die konkreten Erfordernisse des Euroraums zu erörtern: die Koordinierung der Haushaltspolitik und der Strukturreformen, deren Umsetzung wichtig ist, damit der Euroraum richtig funktioniert, und gute Ergebnisse bei Beschäftigung, beim Wachstum, einem niedrigen Preisanstieg und größeren Chancen für die Bürger, die wir vertreten, hervorbringt.

Natürlich sind Erfolge erzielt worden, die wir nicht verstecken sollten.

Ein Erfolg beispielsweise besteht darin, dass alle übermäßigen Defizite im Euro-Währungsgebiet korrigiert wurden. Heute haben wir auch die Einstellung des Defizitverfahrens gegen Portugal und Italien beschlossen. Kein Land im Euroraum hat ein Defizit, das über der im Vertrag und im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Grenze liegt.

Noch vor einigen Jahren, als wir hier über die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts diskutierten, konnten es sich viele Abgeordnete nicht vorstellen, aber der Erfolg des Stabilitätspakts und der Verpflichtungen seitens der Regierungen der Mitgliedstaaten des Euroraums haben dazu geführt, dass heute keine übermäßigen Defizite bestehen.

Doch es sind noch viele wichtige Dinge zu tun, und wir müssen sie tun. Darum geht es bei dieser Initiative: Wir müssen uns wieder in Bewegung setzen, und ich werde Ihnen eine Liste von Themen bringen, die wir im Parlament und in der Eurogruppe diskutieren müssen. Ich stimme mit jenen Abgeordneten überein, die erklärten, dass die Tätigkeit der Eurogruppe extrem wichtig sei und dass die Arbeit, die sie unter dem Vorsitz von Jean Claude Juncker geleistet hat, sehr positiv sei. Das muss in den Parlamenten, mit der nationalen Öffentlichkeit und mit den Regierungen der Mitgliedstaaten debattiert werden, und wir müssen ohne Hemmungen, mit Respekt und mit Genugtuung den Dialog mit der Europäischen Zentralbank führen, angesichts der Art, in der die Europäische Zentralbank ihre Unabhängigkeit wahrnimmt. Sie ist eine äußerst effektive Bank, auch wenn sie noch unglaublich jung ist im Vergleich zur Bank von England, der Federal Reserve, der Bank von Japan und einigen anderen.

Zwei abschließende Bemerkungen noch: Erstens, zu den Ländern, die nicht zum Euroraum gehören und anscheinend nicht dem Euro-Währungsgebiet beitreten wollen. Ich meine nicht die Beitrittsländer, die in den nächsten Jahren Mitglied sein werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die Bedingungen, sondern jene, die entweder durch eine Opt-out-Klausel oder durch ein Referendum entschieden haben, nicht teilnehmen zu wollen.

Einige von Ihnen erklärten, der Euroraum würde in der Zukunft Probleme haben. Ich prophezeie, dass diejenigen Probleme haben werden, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören wollen.

In der Weltwirtschaft werden jene unter den Konsequenzen ihrer Isolierung leiden, die isoliert sein wollen. Wer sich integriert, wer bereit ist zu teilen und die Wirtschaftspolitik gemeinsam zu entscheiden, wird die richtigen Beschlüsse fassen und die Vorteile der Integration für seine Bürger erreichen.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. – (IT) Prognosen zum Wirtschaftswachstum für die EU in den kommenden Jahren deuten auf eine Besorgnis erregende Schwächung unseres Produktionssystems hin. Von 2,8 % im Jahr 2007 wird das Wirtschaftswachstum in der EU innerhalb von zwei Jahren nach 2,0 % im Jahr 2008 auf 1,8 % im Jahr 2009 und damit um einen ganzen Prozentpunkt sinken. Offenkundig ist dieser Rückgang nicht allein dem Binnenmarkt anzulasten, sondern auf eine umfassendere Abschwächung der weltweiten Wirtschaftstätigkeit zurückzuführen, ausgelöst durch die schwierige Lage in den USA und steigende Rohstoffpreise.

Die Kommission erwartet, dass die Inflation in naher Zukunft wegen explodierender Lebensmittel-, Energie- und Rohstoffpreise Spitzenwerte erreichen wird. Dies ist eine besonders beunruhigende Erscheinung, wirkt sie sich doch direkt auf das Leben unserer Bürger aus und schmälert deren Kaufkraft. Außerdem belastet sie unsere Unternehmen zusätzlich, die allmählich ihren Wettbewerbsvorteil gegenüber den aufstrebenden Volkswirtschaften verlieren. Trotz alledem erkennen wir positive Anzeichen für das Beschäftigungsziel der Lissabon-Strategie, denn in Europa sind 4 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen worden.

Wir haben die Aufgabe zu klären, ob diese „neue“ Arbeitsmarktdynamik tatsächlich prekären Beschäftigungsverhältnissen zu „verdanken“ ist, denn diese Arbeitsmarktdaten sind nur dann als positives Signal für die Wirtschaft zu bewerten, wenn sie Stabilitätserwartungen beflügeln.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Es ist schon beeindruckend, die Kommission und die Führungspersönlichkeiten der Europäischen Union nach wie vor von den Erfolgen der Eurozone reden zu hören, auch wenn die Statistiken sowohl zum Wirtschaftswachstum als auch zur Lebensqualität der Menschen das Gegenteil belegen. Bei den Erfolgen, die sie ansprechen, handelt es sich eindeutig um die Gewinnsteigerungen und die sagenhaften Erträge, die die Wirtschafts- und Finanzkonzerne im Verlaufe dieser ersten zehn Jahre der Wirtschafts- und Währungsunion erzielt haben.

Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass sie systematisch die wachsenden sozialen Ungleichheiten, die steigende Zahl unsicherer und schlecht bezahlter Arbeitsplätze ausblenden, durch die Millionen von Arbeitnehmern in die Armut getrieben, immer stärker ausgebeutet und der Voraussetzungen beraubt werden, ihren Kindern ein Leben in Würde zu garantieren.

Deshalb überrascht es keineswegs, dass der Plan, den die Europäische Kommission vorlegt, in die gleiche Richtung geht: mehr wirtschaftliche Überwachung, um den Konzernen eine bessere Wettbewerbsfähigkeit und finanzielle Stabilität zu sichern, stärkere Haushaltskontrolle, um die Liberalisierung der öffentlichen Dienstleistungen durchzupeitschen, und mehr Druck und Kontrolle, um Lohnerhöhungen zu verhindern.

Das wird zu wachsenden sozialen Spannungen und dazu führen, dass häufiger Kämpfe geführt werden, um soziale Rechte und Arbeitnehmerrechte zu verteidigen und eine Zunahme der Ausbeutung zu verhindern.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Als Folge des gegen das Volk und gegen die Arbeiter gerichteten Vertrags von Maastricht wurden die Wirtschafts- und Währungsunion und der Euro geschaffen und damit der Boden bereitet für den reaktionären Vertrag von Lissabon und die immer heftiger werdenden Angriffe auf die Rechte und Freiheiten der Arbeiter.

Die Mitte-Rechts- und Mitte-Links-Regierungen haben diese EU- und Regierungsentscheidungen ratifiziert. In Griechenland haben die Nea Dimokratia, die PASOK und die Linkskoalition für den Vertrag von Maastricht gestimmt. Referenden wurden abgelehnt. Dies dient ganz offensichtlich kapitalistischen Interessen und zeigt, wie sehr Kapitalisten die Reaktion des Volkes fürchten.

Die Übertragung eines der wichtigsten wirtschaftspolitischen Kontrollmechanismen von den Mitgliedstaaten an die EZB hat den Kapitalisten geholfen, die Arbeitskosten zu senken und ihre Profite zu vermehren. Der Druck auf die Löhne, den die EZB seit ihrer Gründung gefördert hat, hat zu einem drastischen Verfall der Kaufkraft der Arbeiter, zu einer rapiden Verschlechterung des Lebensstandards von Familien der Arbeiterklasse und zu Verarmung geführt.

In den meisten Ländern werden die Wirtschafts- und Währungsunion und der Euro inzwischen mehr und mehr in Frage gestellt. Die Argumente der Preisstabilität, des Schutzes der Wirtschaft usw. haben sich als Schwindel erwiesen. Der Euro schützt einzig und allein die Profite der Monopole; er erleichtert Privatisierungen und Fusionen und ebnet den Weg für noch mehr Ausbeutung.

 
  
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  Cătălin-Ioan Nechifor (PSE), schriftlich.(RO) Die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion war nicht nur bestimmend für die Bildung einer einfachen Freihandelszone auf EU-Ebene, sondern hat der EU auch auf internationalem Niveau zu mehr politischer Macht verholfen. Sie hat ferner jene Kriterien aufgestellt, die zur Wiedervereinigung des Kontinents und zur Einführung einer einheitlichen Währung, des Euro, führten, die sich gegen den US-Dollar behaupten kann.

Der Vorteil der Wirtschafts- und Währungsunion besteht darin, dass sie zugunsten von Verbrauchern und Unternehmen niedrige Inflationsraten und Zinssätze gesichert und die Solidität und Rentabilität der öffentlichen Finanzen gefördert hat, während die Einführung einer Einheitswährung dazu führte, dass die Kosten des Währungsumtauschs wegfielen. In den Ländern, die momentan die Eurozone repräsentieren, sind Handel und Preisvergleiche einfacher geworden.

Zurzeit bereitet Europa sich darauf vor, das zehnjährige Bestehen des Euro feierlich zu begehen, und auch wenn die südeuropäischen Mitgliedstaaten eine Reihe von Schwierigkeiten mit der Anpassung an die Einheitswährung hatten, so gab es seitens der Behörden doch bislang keine Klagen. Die Erklärung der Analysten ist, dass Europa trotz der Veränderungen auf dem US-Finanzmarkt seine Stabilität gewahrt hat. Ich würde auch sagen, dass der Erfolg des Euro dadurch belegt wird, dass die Dänen, die seine Einführung zunächst abgelehnt hatten, den Euro nun ebenfalls wollen.

Für Rumänien ist die Einführung des Euro nach wie vor eine wichtige Zielsetzung, und wir müssen noch viel leisten, um die Konvergenzkriterien zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit rumänischer Unternehmen auf dem Binnenmarkt zu erhöhen.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), schriftlich. – (FI) Als Finnland der EU beitrat, ging dem ein Referendum voraus. Damals versprach die politische Elite den Menschen eine neue Volksabstimmung für den Fall, dass Finnland seine eigene Währung, die Finnmark, aufgeben würde. Das Versprechen wurde – anders als in Schweden – gebrochen, und viele Finnen hätten gern ihr eigenes Geld zurück.

Der Euro ist ein Erfolg in dem Sinne, dass Touristen in allen WWU-Ländern das gleiche Geld benutzen und die Preise vergleichen können. Im Urlaubsgeld liegt jedoch nicht das wahre Wesen der Wirtschafts- und Währungsunion, es liegt vielmehr in der gemeinsamen Geld- und Währungspolitik, und die ist weit weniger erfolgreich, was an der schieren Größe der Eurozone und der Unterschiedlichkeit ihrer Volkswirtschaften liegt.

Zunächst war der Euro um ein Drittel gegenüber dem Dollar abgewertet worden, gefolgt von einer Aufwertung um zwei Drittel. Die Auswirkungen der WWU sollten auch unter dem Aspekt der gemeinsamen Zinspolitik bewertet werden, die in vielen Ländern zu einer Spekulationsblase bei den Immobilienpreisen geführt hat.

 
  
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  Winkler, Iuliu (PPE-DE), schriftlich.(RO) Im Jahr 2008 begehen wir das 10-jährige Bestehen der Europäischen Zentralbank (EZB), deren Gründung eines der gewagtesten Projekte der Europäischen Union war. Zehn Jahre nach ihrer Gründung stehen die durch die Wirtschafts- und Währungsunion erzielten Ergebnisse für einen unbestreitbaren Erfolg. Die ausschließliche Anwendung wirtschaftlicher Kriterien für die Begründung der EZB-Entscheidungen und die Eliminierung jeder politischen Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung sind die Ursache für den Erfolg dieses Projekts, von dem die Volkswirtschaften der beteiligten Mitgliedstaaten profitieren konnten.

Zum Zeitpunkt des EU-Beitritts hielten sowohl die rumänische Regierung als auch die rumänische Zentralbank einen Beitritt Rumäniens zur Wirtschafts- und Währungsunion im Jahr 2014 für möglich. Die Einführung des Euro in Rumänien würde eine vorherige zweijährige Teilnahme am Wechselkursmechanismus (WKM II) voraussetzen, d. h. ab 2012.

Damit wir diese zeitlichen Vorgaben einhalten können, müssen wir uns weiterhin darum bemühen, die Finanzpolitik der Regierung mit der Geldpolitik der Zentralbank zu koordinieren, und das setzt Mäßigung und Umsicht bei der Ausführung des Haushaltsplans voraus. Um die Inflationsrate in den von der rumänischen Zentralbank vorgegebenen Grenzen zu halten, müssen wir den für Wahljahre so typischen Versuchungen widerstehen. Die Inflationszielpolitik der rumänischen Zentralbank muss durch finanzpolitische Stabilität, verantwortungsvolle Entscheidungen des rumänischen Parlaments sowie eine ausgewogene und effiziente Ausführung des Haushaltsplans auf der Ebene aller staatlichen Institutionen flankiert werden.

 

12. Verschlechterung der Lage in Georgien (Aussprache)
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  Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Verschlechterung der Lage in Georgien.

 
  
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  Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Bevor ich über Georgien spreche, möchte ich auf die Erklärung des Präsidenten des Europäischen Parlaments zu Birma/Myanmar zu Beginn der heutigen Sitzung eingehen. Da ich heute zum ersten Mal das Wort ergreife, möchte ich allen Angehörigen der Opfer des Wirbelsturms „Nargis“ in Birma/Myanmar im Namen der Präsidentschaft meine aufrichtige Anteilnahme aussprechen. Ich möchte Sie auch auf die gestern veröffentlichte Erklärung der Präsidentschaft aufmerksam machen, in der diese die Bereitschaft der Europäischen Union bekundet hat, humanitäre Nothilfe zu leisten.

Zurück zu Georgien, werte Abgeordnete. Ich begrüße die Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Lage in Georgien auf die Tagesordnung zu setzen, da die Beziehungen zwischen Georgien und der Russischen Föderation sehr instabil sind. Der Rat beobachtet die Situation in diesem Land sehr genau. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ diskutierte vor kurzem, das heißt am 29. April, über Georgien. Das Thema war zudem gestern Gegenstand einer Sitzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, bei der auch der stellvertretende Ministerpräsident Georgi Baramidze das Wort ergriff.

Am 2. Mai reagierte die Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union mit der Veröffentlichung einer Erklärung zur Eskalation der Spannungen zwischen Georgien und Russland. Der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Javier Solana hatte zuvor zweimal mit Präsident Saakaschwili und am 30. April mit dem georgischen Sondergesandten Bakradze gesprochen. Anlässlich des Treffens der EU-Troika mit Russland in Luxemburg erörterte die Präsidentschaft die jüngsten Ereignisse auch mit dem russischen Außenminister Lawrow.

Ich möchte betonen, dass die Europäische Union sehr besorgt über die jüngste Serie von Zwischenfällen ist, die zu einer Eskalation der Spannungen zwischen Georgien und der Russischen Föderation geführt haben. Besondere Sorge bereitet uns die angekündigte Aufstockung der Friedenstruppen aus der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten in Abchasien und die Einrichtung von fünfzehn weiteren Kontrollpunkten an der Verwaltungsgrenze. Wir sind auch besorgt über den Abschuss eines unbemannten georgischen Flugzeugs im georgischen Luftraum am 20. April. Ferner beunruhigt uns die Entscheidung der Russischen Föderation, offizielle Kontakte zu den Institutionen der De-facto-Regierung in Südossetien und Abchasien aufzunehmen, die ohne die Zustimmung der georgischen Regierung eingesetzt wurden.

Die Europäische Union bekräftigt ihren Einsatz für die Souveränität und territoriale Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten und durch die Resolution 1808 des UN-Sicherheitsrats bestätigten Grenzen. Sie unterstützt weiterhin internationale Bemühungen um eine friedliche Beilegung der Konflikte in Abchasien und Südossetien. Insbesondere befürworten wir die Aktivitäten der Vereinten Nationen unter der Schirmherrschaft der Gruppe der Freunde des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und die Bemühungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Die Europäische Union fordert alle Parteien nachdrücklich auf, sich aller Aktionen zu enthalten, die die Spannungen verstärken könnten, und Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Europäische Union die Initiative des georgischen Präsidenten, den Konflikt in Abchasien mit friedlichen Mitteln zu lösen. Wir hoffen, dass diese Initiative den konstruktiven Dialog über diese Angelegenheit befördern wird. Der EU-Sondergesandte und die Europäische Kommission werden ihre Anstrengungen im Bereich vertrauensbildender Maßnahmen ebenfalls fortsetzen, um so einen Beitrag zur Beilegung der Konflikte in Georgien zu leisten.

Die Europäische Union begrüßt ferner die Entscheidung der Russischen Föderation, die Beziehungen zu Georgien in bestimmten Bereichen zu normalisieren. Dies würde zu einer Aufhebung der Visumbeschränkungen für georgische Staatsangehörige, zur Wiederaufnahme der Postverbindungen und anderen positiven Maßnahmen führen. Was die politische Lage in Georgien selbst betrifft, möchte ich einstweilen die Hoffnung der Europäischen Union zum Ausdruck bringen, dass die Parlamentswahlen am 21. Mai frei und fair verlaufen mögen. Es ist wichtig, dass die georgischen Behörden möglichst alles tun, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Wahlablauf herzustellen. Wir unterstützen daher die Initiierung eines Wahlhilfeprogramms, das aus dem Stabilitätsinstrument finanziert wird.

Darüber hinaus begrüßen wir das Angebot Polens, den Sprecher des polnischen Senats für die Aufgabe abzustellen, den Dialog zwischen der Regierung und der Opposition zu erleichtern. Sämtliche politische Parteien in Georgien – sowohl Regierungs- als auch Oppositionsparteien – müssen alles in ihrer Macht Stehende tun, um die Stimmung im Vorfeld der Wahlen zu verbessern und den Weg für eine wirklich demokratische politische Kultur zu bereiten.

Abschließend möchte ich nochmals auf die entscheidende Bedeutung freier und unabhängiger Medien beim Aufbau der Demokratie hinweisen. Gleicher Zugang von Vertretern der Regierung und der Opposition zu den Medien ist eine der Grundvoraussetzungen für freie und faire Wahlen. Verehrte Abgeordnete, damit komme ich zum Schluss. Ich bin gespannt auf Ihre Meinungen zur Lage in Georgien.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte mich vor allem der vom EU-Ratsvorsitz geäußerten Meinung zu den jüngsten ernsten Entwicklungen in Georgien anschließen.

Die morgen stattfindende Mission der politischen Direktoren der EU ist durchaus eine gute Gelegenheit, unsere volle Unterstützung für Georgien zu diesem äußerst schwierigen Zeitpunkt zu bekräftigen.

Leider eskalieren die auf die ungelösten Konflikte in Abchasien und Südossetien zurückzuführenden Spannungen sehr schnell. Die unlängst von der Russischen Föderation gefassten Beschlüsse, die Beziehungen zu den separatistischen De-facto-Regierungen in Abchasien und Südossetien zu stärken, untergraben Georgiens territoriale Integrität. Außerdem haben diese Maßnahmen die Hoffnung auf eine zukünftige Anerkennung in den beiden abtrünnigen Regionen gestärkt und untergraben damit die Bemühungen um eine friedliche Lösung. Deshalb fordert die Kommission die Russische Föderation auf, diese Beschlüsse zurückzunehmen – oder sie zumindest nicht umzusetzen, wie die Europäische Union in ihrer Erklärung eindeutig zum Ausdruck gebracht hat.

Wir sollten uns jetzt darauf konzentrieren, wie wir dieses Schachspiel zu Ende bringen können, wo jeder Zug zu einem Gegenzug führt. Jede vorgeschlagene Maßnahme muss auf ihre Eignung hin überprüft werden, Spannungen abzubauen.

Ich sage dies nicht zuletzt, weil eine weitere Verschlechterung der gegenwärtigen Krise die Stabilität nicht nur in Georgien gefährden könnte, sondern im gesamten südlichen Kaukasus.

Wir haben die von Präsident Saakashvili vorgeschlagene neue Friedensinitiative für Abchasien begrüßt. Wichtig ist, diese so umzusetzen, damit eine Grundlage für einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten geschaffen wird. Das bedeutet in erster Linie mit den Abchasiern selbst – und ich hoffe, sie sind dazu bereit und es wird ihnen gestattet, sich in den diplomatischen Prozess einzubringen.

Russland bleibt auch weiterhin ein wesentlicher Akteur, wenn es darum geht, eine nachhaltige, friedliche Lösung dieser Konflikte herbeizuführen.

Die Kommission hat das Ersuchen Georgiens an die Europäische Union zur Kenntnis genommen, etwas zu unternehmen, um Russland zu veranlassen, seine gegenwärtige Politik zu überdenken. Ich denke, dass wir nach weiteren Schritten suchen werden, doch wir werden uns hüten müssen, symbolische Maßnahmen zu ergreifen, die möglicherweise die Chancen für eine Beilegung der Krise nicht verbessern und sogar zu weiteren Spannungen führen können.

Ich denke also, dass eine Überprüfung des Friedensmechanismus insgesamt, so wie dies beispielsweise vom UN-Generalsekretär in seinem jüngsten Bericht zu Abchasien vorgeschlagen wurde, dazu beitragen könnte, die friedliche Lösung dieser Konflikte voranzubringen, sofern dies von allen Parteien unterstützt wird. Wir sollten alle bereit sein, eine aktivere Rolle bei der Unterstützung dieser Bemühungen zu spielen.

Wir dürfen nicht vergessen, dass Georgien in den letzten vier Jahren ungeheure Anstrengungen unternommen hat, sich auf eine demokratische und marktorientierte Gesellschaft hin zu bewegen.

Wir haben gerade einen Fortschrittsbericht verfasst, aus dem hervorgeht, dass Georgien zwar noch viel zu tun hat, jedoch wesentliche Fortschritte in mehreren Bereichen des Aktionsplans der europäischen Nachbarschaftspolitik gemacht hat. Diese Ergebnisse bestätigen Georgiens Entschlossenheit, seine Beziehungen zur Europäischen Union im Rahmen der ENP zu festigen.

Was die bevorstehenden Parlamentswahlen betrifft, so haben wir 2 Millionen Euro zur Unterstützung der Wahlen mobilisiert (was bereits erwähnt wurde), um die Voraussetzungen für einen faireren und transparenteren Wahlprozess zu schaffen. Außerdem stellen wir erhebliche EU-Mittel zur Verfügung und unterstützen damit Rehabilitationsprogramme, die der Bevölkerung in den Konfliktregionen über ethnische Grenzen hinweg zugute kommen.

Die Kommission wird Georgien somit auch weiterhin in seiner politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung unterstützen, weil wir überzeugt sind, dass das Land die Stärke besitzt, die vor ihm stehenden Herausforderungen zu bewältigen.

 
  
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  Jacek Saryusz-Wolski, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Unser Parlament sollte sehr besorgt sein über die jüngste Eskalation der bereits angespannten Lage in Georgien. Das Europäische Parlament muss echtes Engagement zeigen und die Souveränität und territoriale Integrität Georgiens unterstützen.

Der jüngste Beschluss der russischen Regierung, offizielle Beziehungen aufzunehmen und die russische Militärpräsenz in Abchasien zu verstärken, geht über bestehende Abkommen hinaus und verletzt diese sowie die territoriale Integrität Georgiens. Außerdem verstärkt er die Spannungen in den Konfliktzonen und untergräbt somit die internationalen Friedensbemühungen.

Was kann getan werden, um Frieden und Stabilität in der gesamten Region wieder herzustellen? Hier sind einige mögliche Empfehlungen für dieses Hohe Haus im Hinblick auf unsere Entschließung: Erstens sollten wir Russland und Georgien auffordern, Zurückhaltung zu üben, sich weiterhin um eine friedliche Beilegung des Konflikts zu bemühen und eine Vermittlung durch die EU zuzulassen. Zweitens sollten wir an die russische Regierung appellieren, ihren Beschluss, offizielle Beziehungen zu Abchasien und Südossetien aufzunehmen, aufzuheben und die russischen Truppen aus Abchasien zurückzuziehen. Drittens sollten wir den UN-Sicherheitsrat auffordern, das Mandat und die Mittel für UNAMIG zu erweitern bzw. aufzustocken und nach und nach wirklich unabhängige internationale Friedenstruppen zu stationieren. Wir sollten empfehlen, dass der Rat und die Kommission der EU eine aktivere Rolle spielen und sich für die Lösung des Konflikts einsetzen, indem sie eventuell eine ESVP-Mission ins Auge fassen. Wir sollten uns dafür aussprechen, dass die Europäische Union möglichst bald eine Mission zur Untersuchung der Zwischenfälle entsendet. Schließlich sollten wir an die internationale Gemeinschaft appellieren, sich den Bemühungen der EU anzuschließen, die auf die Stabilisierung der Lage und die Lösung des Konflikts in der Region gerichtet sind.

Dieser Konflikt stellt eine Herausforderung für die Gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik der EU dar. Er bietet der EU die Gelegenheit, entsprechend ihren Ambitionen zu handeln und damit die Festlegungen der GASP im Vertrag von Lissabon zu untermauern – in Konfliktsituationen nicht nur Zahlungen zu leisten, sondern zu handeln.

 
  
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  Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident, Frau Kommissarin! Ich hatte letzte Woche die Gelegenheit, mit der Delegation nicht nur in Tiflis zu sein, sondern auch in Abchasien bzw. dem besetzten Teil der Provinz Gali. Was mich betroffen gemacht hat, sind besonders zwei Dinge: erstens das Schicksal der Bevölkerung, der Menschen, die fliehen mussten und die nur zum Teil zurückkehren können, um ihre Felder zu bestellen, und natürlich auch Schwierigkeiten haben, ihre Produkte über eine Grenze zu verkaufen, die plötzlich mitten durch ein Land gezogen worden ist.

Was mich auch betroffen gemacht hat, das ist der Vertreter der De facto-Regierung, mit dem wir gesprochen haben und der gezeigt hat, dass er nicht viel Kompetenz hat. Daher befürchte ich — Frau Kommissarin, Sie haben das ja extra erwähnt —, dass Russland der abchasischen Bevölkerung kaum die Chance und die Möglichkeit geben wird, selbst auf den Friedensplan einzugehen.

Unsere Sympathie gilt daher selbstverständlich Georgien, einem kleinen Land, das hier von einem sehr großen Nachbarn unter Druck gesetzt wird. Und dennoch bin ich der Meinung, dass beide Seiten, gerade auch jetzt, Zurückhaltung üben müssen, und ich unterstütze deshalb die Erklärungen von Rat und Kommission.

Denn auch das, was uns der stellvertretende Premierminister Georgiens gestern im Ausschuss gesagt hat, und die Form, in der er das gesagt hat, war nicht sehr zufriedenstellend für mich, denn da ist auch eine kriegerische Sprache zum Ausdruck gekommen, die gerade in dieser kritischen Phase vermieden werden sollte.

Die Wahlen stehen an, und manches wird natürlich benutzt, auch in Richtung der Wahlen, und Russland fällt genau in diese Falle hinein und unterstützt sogar noch jene Kräfte in Georgien indirekt und unbewusst, die den Konflikt vielleicht durchaus für ihre politischen Zwecke verwenden wollen. Nochmals sei es gesagt: Wir unterstützen Georgien und seine Bestrebungen nach Unabhängigkeit und Integrität vollkommen, da gibt es keine Diskussion. Und wir hoffen, dass auch die Wahlen, die jetzt anstehen, wirklich frei und fair geführt werden.

Auf zwei Dinge drängt Georgien gegenüber der Europäischen Union im Besonderen, und auch das ist, glaube ich, wichtig: erstens Visaerleichterungen. Es ist nicht einzusehen, dass Russland — und indirekt jetzt auch die abchasischen oder georgischen Bürger, die einen russischen Pass bekommen — Visaerleichterungen hat, die Georgier selbst aber nicht. Das ist unfair und ungerecht, und das muss korrigiert werden. Und zweitens, dass wir eine wirklich multilaterale Friedensmission dort bekommen. Es kann doch nicht sein, dass dort eine Friedensgruppe agiert, die einseitig von einem Konfliktpartner bestellt ist, nämlich von Russland, und noch dazu vom großen Konfliktpartner, der gewissermaßen das Gebiet besetzt hält und gleichzeitig die Friedenstruppe stellt.

Ich glaube, es ist ein berechtigter Wunsch Georgiens, das zu verhindern, und es ist absolut wichtig — die Frau Kommissarin hat das ja bereits im Ausschuss gesagt —, dass wir die Gesprächsfähigkeit aufrechterhalten. Wir können uns natürlich nicht hundertprozentig auf alle Details und auf alle Sprachregelungen der Georgier einlassen. Wir sind die Europäische Union, aber diese beiden Forderungen von Georgien sind besonders zu unterstützen. Ich hoffe, dass die Kommission aktiv wird und diese Anliegen Georgiens auch wirklich erfolgreich unterstützt.

 
  
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  Georgs Andrejevs, im Namen der ALDE-Fraktion. (LV) Frau Präsidentin, Herr Minister, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Als ich vor einer Woche als Mitglied der Delegation des Europäischen Parlaments in Tiflis war, konnte auch ich mir ein Bild von der Lage dort machen. Im Namen meiner Fraktion, der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, möchte ich die internationale Gemeinschaft auf die destabilisierende Rolle der Truppen der Russischen Föderation in der Konfliktzone aufmerksam machen. Der Appell Georgiens an die internationale Gemeinschaft und die internationalen Organisationen zu prüfen, ob die russischen „Friedens“truppen nicht durch andere Einheiten ersetzt werden können, sollte bedacht und vom Rat und der Europäischen Kommission unterstützt werden. Rat wie Kommission sollten auch die Möglichkeit einer Friedensmission in der abchasischen Region Georgiens unter EU-Aufsicht prüfen. Um diesen Konflikt zu lösen, bedarf es verstärkter internationaler Unterstützung und der Zusammenarbeit mit Georgien. Ich fordere aber auch die georgische Regierung auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um das innenpolitische Klima in der Republik Georgien zu verbessern. Mit der Präsidentschaftswahl vom 5. Januar dieses Jahres sollte ein Ausweg aus der festgefahrenen Situation gefunden werden, doch gab es bei den Wahlen etliche Verstöße und Ungereimtheiten, und ich muss leider einräumen, dass die Maßnahmen der zuständigen georgischen Behörden nicht dazu angetan waren, die Wähler und Kandidaten von ihrem politischen Willen zu überzeugen, den Wahlverstößen nachzugehen. Ich bin davon überzeugt, dass die zuständigen georgischen Behörden bei den Parlamentswahlen im Mai dieses Jahres alles daransetzen werden, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Wahlverfahren zu stärken. In diesem Zusammenhang begrüße ich das von der Europäischen Kommission finanzierte Wahlunterstützungsprogramm, an dem vier NRO, die Vereinten Nationen und der Europarat mitwirken. Die politischen Parteien, die Regierung und die Opposition müssen alles in ihren Kräften Stehende tun, um das gegenwärtige Klima in Georgien, das von einer starken Polarisierung gekennzeichnet ist, zu verbessern und eine wahrhaft demokratische politische Kultur zu etablieren. Beide Seiten – Koalition wie Opposition – und selbstverständlich auch die Zivilgesellschaft müssen begreifen, dass innenpolitische Instabilität das Risiko und die Wahrscheinlichkeit einer weiteren destruktiven Einflussnahme durch die Nachbarstaaten, insbesondere die Russische Föderation, erhöht. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin , im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Herr Lenarčič! Auch ich spreche im Namen der Delegation, denn ich führe den Vorsitz in der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen mit den drei Ländern des Kaukasus.

Sie haben Recht mit Ihrer Feststellung, dass die Lage Besorgnis erregend und ernst ist, und meiner Meinung nach dürfen wir dieser Eskalation der Provokationen nicht tatenlos zusehen. Ich persönlich würde das fast als eine Annexion eines Landes durch ein anderes bezeichnen. Mit der Aufhebung der Sanktionen der GUS durch Russland im März wurde für Russland der Weg frei, Abchasien militärische Hilfe zu leisten. Am 16. April legalisierte Russland die bilateralen Beziehungen und die offiziellen Dokumente mit Abchasien und Südossetien. Bedeutet das nicht indirekt die Anerkennung dieser beiden abtrünnigen Regionen? Und natürlich erhöhte Russland dann, am 24. April, einseitig die Anzahl der Militärs und schickte Kriegsmaterial. Wir wissen nicht genau Bescheid. Nicht einmal die UNO, die vor Ort präsent ist, weiß bislang, in welchem Maße Russland seine Friedenstruppen erhöht hat. Und wie meine Kollegen bereits sagten, waren wir vergangene Woche in Gali, und es war nichts zu erkennen, was die Aufstockung der Truppenstärke von 2 000 auf 3 000 Mann rechtfertigen würde. Für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Bilde sind, sei gesagt, dass dieses Abkommen aus dem Jahr 1994 stammt, als Russland seine Vermittlung und die Entsendung von Friedenstruppen auf abchasisches Gebiet anbot – jenes Gebiet zwischen dem abchasischen Teil und dem Teil Abchasiens, in dem die georgische Bevölkerung lebte. Heute sind dort nur russische Truppen präsent, obwohl die GUS von Vielfalt spricht. Als Vermittler können wir uns nun die Frage stellen, welches Ergebnis im Rahmen dieser Vermittlung erzielt wurde.

Ich möchte die Frage unserer Verantwortung ansprechen. Natürlich habe ich alle Ihre Vorschläge vernommen, aber meines Erachtens müssen wir heute dieser Eskalation der Gewalt Einhalt gebieten. Ich habe auch die beiden letzten Erklärungen des Rates gehört. Die Europäische Union unterstützt lediglich die Wiederherstellung des Vertrauens. Herr Lenarčič, derzeit herrscht kein Vertrauen in dieser Region. Es gibt nicht einmal mehr einen Dialog. Abchasien hat 2006 den Dialog mit Georgien aufgekündigt. Die Kommission engagiert sich auch im Bereich der Kommunikation der EU. Sie gibt zu verstehen, dass sich die Europäische Union nur dann in diesen Konflikt einschalten wird, wenn beide beteiligten Seiten darum ersuchen. Meine Antwort dazu lautet: Das wird niemals der Fall sein. Niemals wird Russland uns darum ersuchen, bei der Lösung dieses Problems zu helfen, denn Russland behauptete stets, an diesem Konflikt nicht beteiligt zu sein. Dies wirft nun heute die Frage der Verantwortung der Europäischen Union auf.

Da Sie auch die Unterstützung der UNO ankündigen, so wissen wir sehr wohl, dass die UNO völlig festgefahren ist. Auch sie scheiterte, denn auf einen Aufruf zu einer UN-Resolution kam aus Russland keine Antwort. Also blockiert Russland diesen Prozess ebenfalls. Ich glaube, dass wir diesbezüglich über genügend Argumente und die Möglichkeit einer viel konkreteren Hilfe verfügen. Hier geht es nicht mehr um die Lösung eines Konflikts, sondern eindeutig um die Verhütung eines möglichen Konflikts. Daher müssen wir handeln, und deshalb planen wir beispielsweise, im Rahmen der Entschließung, für die wir letzte Woche in Tiflis gestimmt haben, Russland vorzuschlagen, die Last der Erhaltung des Friedens zu teilen, indem wir ein ziviles Friedenskorps dorthin entsenden. Meines Erachtens sollten wir uns an den Balkan erinnern. Ich glaube, die Geschichte wird uns unsere Untätigkeit kein zweites Mal verzeihen. Der Balkankrieg sollte der letzte gewesen sein, und ich bin der Ansicht, dass es an uns ist, den Konflikt im Südkaukasus zu entschärfen.

 
  
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  Konrad Szymański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Minister! Frau Kommissarin! In letzter Sekunde brechen wir das recht peinliche Schweigen der Europäischen Union zum Thema Georgien.

Bei dem Konflikt in Abchasien und Ossetien geht es nicht um die Rechte der russischen Minderheit. Trotz der ethnischen Säuberungen, von denen 300 000 Georgier in dieser Region nach 1993 betroffen waren, bietet das demokratische Georgien Abchasien seit einigen Jahren autonome Freiheiten an. Trotzdem hat Russland die Anerkennung der Marionettenregierung in Abchasien weiter forciert, indem es die Handelskontakte verstärkte und den Geltungsbereich des russischen Familien-, Zivil- und Handelsrechts auf die Region ausweitete.

Wir müssen uns heute die entscheidende Frage stellen: Haben wir Russland mit unserem Widerstand gegen Georgiens NATO-Mitgliedschaft nicht zu diesen Schritten ermutigt? Diese Frage sollte man sich ganz besonders in Berlin stellen. In diesem Konflikt geht es um Geopolitik. Die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union und der Frieden in der Region stehen auf dem Spiel. Wenn es uns nicht gelingt, Russland von diesem Kurs abzubringen, der auf die Zerschlagung eines unserer wichtigsten Partner im Kaukasus abzielt, wird in Zukunft niemand mehr auf uns setzen.

Wir sollten gemeinsam mit den Vereinigten Staaten ein Treffen des Sicherheitsrates und der OSZE in dieser Sache in die Wege leiten. Neben einer entschlossenen diplomatischen Unterstützung der Integrität Georgiens sollten wir fordern, dass die russischen Streitkräfte durch Truppen unter UNO- oder OSZE-Mandat ersetzt werden. Sinnvoll wäre es, eine parlamentarische Mission nach Tiflis zu schicken. Wenn uns das nicht gelingt, führt Russland mit seiner neoimperialistischen Politik möglicherweise die ganze Region an den Rand eines Krieges.

 
  
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  Miloslav Ransdorf, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(CS) Seit 1991 hat es in Georgien drei Präsidenten gegeben: den Dissidenten Gamsachurdia, den Establishment-Kommunisten Schewardnadse und zuletzt den von den USA protegierten Saakaschwili.

Es fällt schwer zu sagen, welcher von den dreien der Schlimmste war. Bei seinem Besuch hatte Herr Saakaschwili uns nur eines mitzuteilen: Er forderte uns zum Kauf georgischer Weine auf, die er „Weine der Freiheit“ nannte. Ich bin nicht ganz sicher, ob z. B. Stalins Lieblingswein, der Chwantschkara, als Wein der Freiheit bezeichnet werden kann. Auf jeden Fall ist die Situation in Georgien beunruhigend. Ein Viertel der Bevölkerung ist emigriert. 1,3 Millionen Georgier haben ihren Arbeitsplatz in der Russischen Föderation. Diese Tatsache allein zeigt bereits, wie überaus wichtig es ist, dass die beiden Länder Lösungen für die Probleme finden, die sie miteinander haben, insbesondere jetzt nach dem Amtsantritt des neuen russischen Präsidenten Medwedjew. Anscheinend müssen wir Herrn Medwedjew etwas Zeit geben, damit er seine Versprechen einlösen kann, nämlich Georgien beizustehen und bei der Bewältigung der inzwischen sehr ernsten Situation zu helfen.

 
  
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  Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE).(NL) Ich möchte sowohl der Präsidentschaft als auch der Frau Kommissarin für ihre Antworten danken. Die Sorge über die zunehmenden Spannungen in der Region ist tatsächlich sehr groß. Ich stimme den Bemerkungen und den Aufrufen zur Zurückhaltung zu.

Die Frage lautet jedoch, was dies nützt, denn auch in den Schlussfolgerungen des Rates vom November 2007 wurde schon zur Zurückhaltung aufgerufen, dennoch haben die Spannungen leider zugenommen. Was nun, Frau Präsidentin? Georgiens Vizeministerpräsident Baramidze sagte: „Helft uns, helft uns!“ – und dies übrigens in einem sehr unhöflichen Ton, der die Spannungen, auch auf georgischer Seite, bestimmt nicht verringert hat. Aber was sollen wir tun?

An erster Stelle steht die Mission. Georgien, aber auch Russland muss an einer Vermittlung mitwirken. Der zweite Punkt ist die UN-Friedensmission. Es ist nicht akzeptabel, dass Russland allein über die Entsendung russischer Soldaten entscheidet.

Der dritte Punkt, Frau Präsidentin, betrifft eine Minderung des Drucks. Ich sah soeben in meinem Büro im Internet die prächtige Vereidigungszeremonie von Präsident Medwedew. Ich hörte, wie Präsident Medwedew, der neue Präsident, ausdrücklich sagte, er wolle die Souveränität und die Unabhängigkeit Russlands bewahren. Sein Amtskollege in Georgien hat dies ebenfalls getan. Ich möchte jeden hier, der Präsident Medwedew heute beglückwünschen will, bitten, ihn zugleich aufzufordern, die Souveränität und die Unabhängigkeit des georgischen Staatsgebiets zu garantieren.

Frau Präsidentin, konstruktive Mitarbeit – darauf kommt es an; konstruktive Mitarbeit auf beiden Seiten. Mit einem neuen Präsidenten in Russland gibt es auch eine neue Gelegenheit für uns, eine nachdrücklichere Aufforderung auszusprechen, um ihn davon zu überzeugen. Ich danke Ihnen vielmals.

 
  
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  Jan Marinus Wiersma (PSE).(NL) Ich möchte mich meinen Vorrednern, einschließlich der Kommission und dem amtierenden Ratspräsidenten, hinsichtlich der Sorge anschließen, die wir alle über die in der Region, insbesondere im Kaukasus, entstandene Situation in Bezug auf Georgien und die Probleme im Zusammenhang mit Südossetien und Abchasien teilen. Während wir bis vor kurzem von eingefrorenen Konflikten sprachen, laufen diese nun Gefahr, latente Konflikte zu werden; und wir müssen natürlich alle versuchen zu verhindern, dass es offene Konflikte werden. Die Europäische Union, die Vereinten Nationen und jeder, der dort eine Rolle spielen kann, hat eine Verantwortung, die Situation zu entschärfen.

Natürlich müssen wir die Schritte, die Russland unternommen hat, ablehnen. Es sind Schritte – oder zumindest wird dieser Eindruck erweckt – in Richtung einer Formalisierung, in Richtung einer möglichen Anerkennung einer Unabhängigkeit. Dabei spielen natürlich geostrategische Interessen eine große Rolle. Ich kann mir vorstellen, dass Moskau über den jüngsten NATO-Gipfel enttäuscht ist, bei dem vereinbart wurde, dass Georgien auf lange Sicht Mitglied der NATO werden kann, und dass natürlich auch eine gewisse Verärgerung über die Reaktion der meisten EU-Länder auf die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo besteht. Unseres Erachtens müssen diese Dinge von der Situation in Georgien strikt getrennt werden. In der Vergangenheit wurden in der OSZE hierüber Vereinbarungen getroffen, und wir denken, dass vor allem die Vereinten Nationen sich bemühen müssen, die Sache, die Gespräche und den Dialog, wieder auf die Schienen zu setzen.

Wir sehen jetzt nämlich eine gewisse Eskalation auf beiden Seiten, eine Eskalation im Krieg der Worte; ein Schachspiel in der Tat, wie die Frau Kommissarin sagt, aber, wie ich fürchte, ein Schachspiel ohne Gewinner – und damit ist niemandem gedient.

Auf der einen Seite ist da die Reaktion Russlands, das die „Friedenstruppen“ aufstockt. Auf der anderen Seite schafft Georgien Probleme bei den Gesprächen der Welthandelsorganisation über die Mitgliedschaft Russlands. Ich denke, dass dieser nationalistische Unterton, der auf beiden Seiten spürbar ist, aus der Diskussion entfernt werden muss.

Alle Parteien, wie es viele gesagt haben, müssen Zurückhaltung zeigen, und langfristig muss natürlich nach einer strukturellen Lösung gestrebt werden. Und dabei kann die Europäische Union, wie ich meine, eine wichtige Rolle spielen, auch im direkten Dialog mit Russland während des kommenden EU-Russland-Gipfels. Dieser könnte vielleicht eine Gelegenheit bieten, um dem neuen Präsidenten auf den Zahn zu fühlen, was sein Land hinsichtlich dieser eingefrorenen Konflikte zu tun gedenkt, nicht nur im Kaukasus, auch in Transnistrien. Vielleicht kann der neue Präsident dann seine Absichten in Bezug auf die Vereinbarungen mitteilen, die glaube ich bereits 1999 in der OSZE über die Situation in diesen abgetrennten kleinen Ländern, Republiken, Staaten usw. getroffen wurden.

Abschließend – und ich schließe mich jedem an, der Russlands Interpretation von UNO-Entscheidungen kritisiert hat – sind diese „Friedenstruppen“ natürlich keine Friedenstruppen; sie müssen eher als Truppen gesehen werden, die einem militärischen, strategischen Interesse Russlands dienen und sicherlich keinen Zielen der Vereinten Nationen. Darüber müssen neue Vereinbarungen getroffen werden, und vielleicht kann die Europäische Union dabei eine Rolle spielen.

Ferner muss natürlich die territoriale Integrität Georgiens gewahrt werden, ebenso wie sein Respekt für Minderheiten und ihre Probleme – Herr Swoboda hat dazu bereits einiges gesagt –, da die Menschen vor Ort Gefahr laufen, zwischen Moskau und Tiflis zerrieben zu werden. Es ist natürlich wichtig, das etwas getan wird, um das Flüchtlingsproblem zu lösen. Die Europäische Union kann vielleicht am besten helfen, indem sie in vertrauensbildende Maßnahmen investiert, die beide Seiten auf den Weg zu einem neuen Dialog bringen können.

 
  
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  Árpád Duka-Zólyomi (PPE-DE).(HU) Danke, Frau Präsidentin! Georgien befindet sich gemäß einer Erklärung, die der georgische Staatsminister für Reintegration gestern abgegeben hat, am Rande eines Krieges. Das Verhältnis zwischen Georgien und Russland wird in der Tat immer gespannter. Wladimir Putins Erlass, in dem die staatlichen Behörden zu einer verstärkten Kooperation mit Abchasien und Südossetien aufgefordert werden, der Abschuss eines unbemannten georgischen Flugzeugs und die Stationierung zusätzlicher russischer Truppen in Abchasien stimmen die Regierung Saakaschwili verständlicherweise sehr besorgt.

Russland will die beiden abtrünnigen georgischen Regionen unter Missachtung der territorialen Integrität Georgiens schrittweise unter seine Kontrolle bringen. Die Motive der Russen veranschaulichen ihre Dominanzpolitik. 80 % der abchasischen Bevölkerung haben nun die russische Staatsbürgerschaft, und die Russen behaupten, sie seien deswegen verantwortlich für deren Schutz. Ebenso bezeichnend war die gestrige Erklärung von General Alexej Maslow, Oberbefehlshaber der russischen Bodentruppen. Er sagte, eine Verstärkung der Truppen in Abchasien diene der Vermeidung eines bewaffneten Konflikts und der Sicherung der Stabilität im Transkaukasus.

Die russischen Machthaber können es einfach nicht ertragen, dass Georgien den Weg der Autonomie und Unabhängigkeit und der euro-atlantischen Integration gewählt hat. Georgien ist ein untrennbarer Bestandteil der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Wir haben eine Verantwortung, die Reformen in Georgien und die Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit so weit wie irgend möglich zu unterstützen.

Das ist auch das Ziel der ständigen Bemühungen des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Georgien. Vor einer Woche sind wir in Tiflis zusammengekommen und haben dort mehrere entscheidende Empfehlungen verabschiedet. Darüber hinaus haben wir die so genannte Konfliktzone in Abchasien besucht, wo im Augenblick unerträgliche Bedingungen herrschen. Ich bin davon überzeugt, dass wir in unserer Unterstützung für Georgien energischer und unmissverständlicher auftreten und auch mehr Druck auf Russland ausüben müssen. Die Friedenstruppen sollten verändert werden, damit sie international und neutral sind. Tiflis geht besonnen mit der Situation um und würde die Probleme gern mit friedlichen Mitteln lösen. Die Parlamentswahlen in Georgien wurden vorgezogen und stehen nun unmittelbar bevor. Diese Wahlen werden eine wichtige Prüfung für die junge und zerbrechliche georgische Demokratie sein, und wir müssen sie auf jede Weise unterstützen, um ihren Erfolg sicherzustellen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Frau Präsidentin! Frau Kommissarin! Das Europäische Parlament hat sich schon öfter mit der Frage des Aufbaus der Demokratie in Georgien beschäftigt. Wir konnten mitverfolgen, in welch bewundernswerter Weise sich die georgischen Bürger für den Aufbau einer liberalen Demokratie, eine starke Zivilgesellschaft und freie Wahlen eingesetzt haben. Nach wie vor steht das Europäische Parlament geschlossen aufseiten der Demokratie in Georgien und wacht über die Integrität des georgischen Staates.

Gestern hörten wir die Rede des stellvertretenden georgischen Ministerpräsidenten Giorgi Baramidze. Die Probleme, die Herr Baramidze aus georgischer Sicht geschildert hat, machen deutlich, wie ernst die Lage ist, mit der wir es derzeit im Kaukasus zu tun haben. Selbstverständlich rufen wir alle Seiten zu Besonnenheit auf, sowohl Georgien als auch Russland. Es muss aber klar sein, dass es in Europa keine Zustimmung für die neoimperialistische Politik Russlands gegenüber den Ländern des Kaukasus oder gegenüber Georgien gibt. Russland steht in der besonderen Verantwortung, den Frieden und die Sicherheit dieser Region zu gewährleisten.

Gleichzeitig möchten wir betonen, dass das Wichtigste angesichts der internationalen Situation in Georgien die georgische Demokratie ist. Deswegen appellieren wir an die Regierung und an das georgische Volk, die liberale Demokratie in Georgien, die Zivilgesellschaft und die Rechtstaatlichkeit noch mehr zu stärken.

Was die Frau Kommissarin über die EU-Hilfen zur Unterstützung der anstehenden Wahlen in Georgien gesagt hat, ist ein Schritt seitens der Europäischen Union, der kennzeichnend für die europäische Politik im Kaukasus sein sollte: die Verteidigung Georgiens, die Bewunderung für den Aufbau der Demokratie, Ablehnung gegenüber Verletzungen der territorialen Integrität des Landes. Wir appellieren an Russland und an Georgien, den Frieden und die Sicherheit in dieser Region aufrechtzuerhalten.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Russland hat heute einen neuen Präsidenten, doch Wladimir Putins neue Aufgabe als Ministerpräsident ermöglicht es ihm, an der Macht festzuhalten und seinen Protegé Dimitrij Medwedew zu überwachen. Daher wird sich die russische Außenpolitik auch nicht ändern.

Eine wahre Flut von Petrodollars macht Russland zu einer wieder auflebenden Macht, doch leider betrachtet es alles als Nullsummenspiel. Putins außenpolitische Priorität – etwas wiederaufzubauen, das wie die alte Sowjetunion aussieht – ist darauf gerichtet, was Russland gönnerhaft als sein „näheres Ausland“ bezeichnet – die ehemaligen Sowjetrepubliken im Baltikum, in Osteuropa und im Südkaukasus, wo Russland fest entschlossen ist, seine Einflusssphäre zu erhalten. Sie werden dafür bestraft, dass sie in westliche Richtung schauen, nach der NATO und der EU, und nicht nach Moskau.

Georgien unter dem westlich orientierten Reformer, Präsident Saakashvili, hat erheblich unter Russlands Gewalttätigkeit zu leiden. Abgesehen davon, dass Putin Handel und Energielieferungen als diplomatische Waffe benutzt, hat er immer wieder versucht, Georgiens territoriale Integrität durch die stillschweigende Unterstützung der abtrünnigen, selbst ernannten Republiken Abchasien und Südossetien zu untergraben. Die Entsendung noch weiterer russischer Soldaten nach Abchasien – angeblich als Friedenstruppen, die jedoch zweifelsohne zum Kampf bereit sind – sowie der kürzliche Abschuss einer georgischen Drohne hat auf provokatorische Weise die Spannungen in der Region erhöht.

Angesichts der Eile, mit der der Westen einen unabhängigen Kosovo ohne UNO-Resolution oder internationales Übereinkommen begrüßt hat, entbehrt das Handeln Russlands – leider – nicht einer gewissen Logik. Mit der Anerkennung des Kosovo wurde ein heißes Eisen angepackt und Russland aller Grund gegeben, sich moralisch überlegen vorzukommen. Es sollte uns nicht überraschen, wenn Russland das als Präzedenzfall ansieht. Durchaus tragisch wäre, wenn wir durch unsere Vorgehensweise im Kosovo Georgien irreparablen Schaden zugefügt und einen bewaffneten Konflikt in einem Land ausgelöst hätten, dessen territoriale Integrität wir mit allen Mitteln schützen sollten.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE).(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zusammen mit meinen Kollegen von der interparlamentarischen Delegation unter Leitung von Frau Isler Beguine, deren Bemerkungen ich uneingeschränkt unterstütze, nahm ich in der vergangenen Woche an den Treffen in Tiflis teil. Die Lage verschlechtert sich in der Tat, und die eskalierenden Spannungen könnten zum Ausbruch einer offenen bewaffneten Konfrontation führen. Bei dem offiziellen Treffen bestätigte Präsident Saakaschwili, dass es dieses Mal eher eine Frage von Stunden als von Tagen sein könnte.

Die festgefahrenen Gespräche über die Situation in Abchasien und Südossetien werden fortgesetzt, und Moskau hat offiziell bestätigt, dass es seine Beziehungen zu beiden Regionen auf eine Rechtsgrundlage stellen möchte. Dies eröffnet die Möglichkeit, erneut über die in UN-Resolutionen anerkannte territoriale Integrität Georgiens zu sprechen.

Es bleibt zu hoffen, dass Europa endlich mit einer Stimme spricht und sich entschiedener an der Suche nach friedlichen Lösungen beteiligt, ehe es zu spät ist. Bei einem Abbruch der Beziehungen sind Kettenreaktionen in der gesamten Region absehbar, Ereignisse, die letzten Endes vor unserer Haustür ankommen würden. Wir hoffen daher auf ein echtes Engagement des Rates und der Kommission in dieser Angelegenheit.

Entweder stellen wir uns der Aufgabe und verdoppeln unsere Vermittlungsbemühungen oder wir werden leider mit der fürchterlichen Verantwortung leben müssen, dass unser Wunsch oder unsere Fähigkeit, etwas zu tun, nicht stark genug war bzw. nicht ausgereicht hat!

 
  
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  Corien Wortmann-Kool (PPE-DE).(NL) Wir sind Freunde Georgiens. Wahre Freundschaft bedeutet Unterstützung und Hilfe, und dafür muss Europa, nun wo die territoriale Integrität Georgiens auf dem Spiel steht, eintreten. Aber wahre Freundschaft bedeutet auch, Kritik zu äußern, wenn sie angebracht ist.

Frau Präsidentin, die georgische Regierung steht vor einer schwierigen Aufgabe. Sie muss Demokratie aufbauen, basierend auf europäischen Werten, in einem Land, in dem die Geschichte eine ganz andere ist. Sie muss auch die Wirtschaft aufbauen, und die Frau Kommissarin sagt richtig, dass hinsichtlich der ENP gute Fortschritte erzielt wurden, auch wenn noch viel geschehen muss. Dies ist eine schwierige Aufgabe für die georgische Regierung in einer Zeit, wo die territoriale Integrität auf dem Spiel steht und von Russland bedroht wird.

Europa muss dabei deutlich Stellung beziehen und die Konflikt-Parteien unterstützen. Die Vorschläge von Präsident Saakaschwili verdienen eine faire Chance. Sie stellen eine bessere Lösung dar als Säbelrasseln. Die Mission, an der die Ratspräsidentschaft beteiligt ist, ist gut, denn die Zeiten sind vorbei, in denen wir uns zurücklehnen und abwarten konnten, bis alles wieder im Lot war. Der Rat und die Kommission müssen Bereitschaft zum Handeln zeigen.

Der Umstand, dass am 21. Mai Parlamentswahlen stattfinden, erhöht die Spannungen. Ich werde an der Beobachtermission teilnehmen, und wir werden die Wahlen genau verfolgen. Diese Parlamentswahlen stellen einen Lackmustest für die Regierung Saakaschwili dar. Daraus resultiert die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Wahlen fair und demokratisch verlaufen. Dies wird die Basis in Europa sein, um sich zusammenzuschließen und zu bewirken, dass die Bürger ganz Georgiens – also einschließlich Abchasiens und Südossetiens – in Freiheit und Demokratie leben können. Daher verdient Georgien unsere Unterstützung. Vielen Dank.

 
  
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  Robert Evans (PSE).(EN) Frau Präsidentin! Frau Kommissarin Ferrero-Waldner begann ihre Ausführungen vor einigen Minuten mit dem Hinweis auf den Ernst der Lage. Diese Ansicht äußerte auch Herr Lenarčič im Namen des Rates. Alle nachfolgenden Redner haben den Ernst der gegenwärtigen Lage betont.

Von meinen Besuchen in Georgien weiß ich, dass das Land echte Anstrengungen unternimmt, um seine Beziehungen zur Europäischen Union zu festigen. Meiner Meinung nach sollten wir jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, Georgien in dieser Krisensituation und angesichts dessen unterstützen, was ein Kollege vor einigen Minuten als russischen Imperialismus bezeichnete.

Russland hat niemals die territoriale Integrität Georgiens im Hinblick auf Abchasien bzw. Südossetien akzeptiert. Durch das, was wir in den letzten Wochen gehört haben, wissen wir, dass russische und abchasische Separatisten offensichtlich in den Zwischenfall mit dem Spionageflugzeug verwickelt sind, der zu einer Zunahme der Spannungen geführt hat, und wir müssen erkennen, dass eins zum anderen geführt hat. Ich weiß nicht, welche diplomatischen Schritte insgesamt unternommen werden, aber ich mache mir Sorgen, dass die Europäische Union nicht genug tut, um die eskalierende Gewalt zu stoppen. Frau Isler Béguin erklärte vor wenigen Minuten, dass es uns die Geschichte nie verzeihen wird, wenn wir nichts unternehmen. Wenn nichts getan wird, könnte in dem gesamten Gebiet ein Krieg ausbrechen – ein Krieg, bei dem es keinen Gewinner gibt.

Deshalb lautet meine Botschaft am heutigen Nachmittag – nicht nur an dieses Parlament gerichtet, sondern an Herrn Lenarčič für den Rat und auch an Kommissarin Ferrero-Waldner –, dass Sie alles in Ihren Kräften Stehende tun müssen, auf höchster Ebene, damit jeder begreift, vor allem die Russen, wie gefährlich ihre Aktionen in diesem Gebiet sind, und dass wir dieser Eskalation Einhalt gebieten müssen, bevor wir eine weitere Balkankrise haben.

 
  
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  Vytautas Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Wir müssen es unumwunden sagen: Schluss mit dem Krieg! Ruki proch ot Gruzii – Hände weg von Georgien! Kein weiteres UNO-Mandat für Konflikttruppen! Das ist die einzige Möglichkeit, den Kreml zum Zuhören zu veranlassen. Wenn die EU nicht in der Lage ist, das zu sagen, dann trägt die EU Mitverantwortung. Wir müssen es hier sagen und fordern, dass die russischen Fallschirmjäger das nächste Mal in Russland landen.

Vor dem Blutbad in Vilnius im Januar 1991, als Fallschirmjäger bereits da waren, hat keiner eine solche Warnung ausgesprochen.

Wenn Russland jetzt überall und gegen Georgien Spannungen schürt, die immer mehr einen militärischen Charakter annehmen, können die Gründe politischer Art sein, allerdings nicht ausschließlich. Was können wir daraus lernen?

Der neue Präsident, Medwedew, soll vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wenn heute Kämpfe zwischen den russischen und georgischen Militärs ausbrechen, was ganz leicht vom russischen Geheimdienst arrangiert werden kann – oder aber ihm soll die Chance gegeben werden, den Unschuldigen zu spielen; auf die bevorstehenden Wahlen in Georgien soll Einfluss genommen werden; man will sich an der EU wegen dem Kosovo rächen, indem Georgien bestraft wird; Georgiens Fortschritten beim Wirtschaftswachstum und der Korruptionsbekämpfung soll ein Ende gesetzt werden, nachdem ein grundlegender Wandel von einer Staatsführung russischer Art zu einer Staatsführung westlichen Stils erfolgt ist.

Leider besteht auch die unmittelbare Gefahr eines Krieges gegen das ungehorsame Georgien. In einem solchen Fall könnten wir – angesichts eines möglichen Zusammenhangs zwischen dem Veto von Bukarest für die Aufnahme Georgiens in den NATO-MAP und der schnell zunehmenden Aggressivität Russlands – Deutschland bitten, im Konflikt zwischen Russland und Georgien eine Vermittlerrolle zu übernehmen, um das Schlimmste zu verhindern. Es ist keine Zeit mehr, um lokale oder ethnische Spielchen zu spielen bzw. solche mit eingefrorenen Konflikten. Das kann nur auf europäischer Ebene gelöst werden.

(Beifall)

 
  
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  Urszula Gacek (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! In der heutigen Aussprache wurden viele Dinge angesprochen – Visa, Freihandelsabkommen und die bevorstehenden Wahlen. Alles wichtige Dinge, über die man sprechen muss. Die Hauptfrage, auf die wir uns jedoch konzentrieren müssen, ist die instabile Sicherheitslage. Wir müssen Georgien unsere Unterstützung in einem Augenblick geben, wo dem Land eine weitere Provokation, ja sogar ein Angriff durch Russland droht.

Wir dürfen die Botschaft des heutigen Tages nicht verwässern. Erstens: Keine Toleranz von provokatorischen Handlungen seitens Russlands. Zweitens: Die territoriale Integrität Georgiens darf in keiner Weise untergraben werden, und drittens: Friedenstruppen in den potenziellen abtrünnigen Regionen müssen neutral sein und das Vertrauen aller Seiten genießen. Es steht außer Zweifel: Russische Truppen erfüllen diese Kriterien nicht.

Das sind die Fragen, die wir angehen müssen, und wir müssen uns jetzt mit ihnen befassen.

(Beifall)

 
  
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  Katrin Saks (PSE).(ET) Bei dem gestrigen Gespräch mit dem Stellevertretenden Ministerpräsidenten von Georgien wurde mehrfach die Meinung geäußert, dass die Vorgehensweise im Kosovo die Ursache für die Eskalation der Spannungen in Georgien war.

Es stimmt, dass Russland die Situation ausnutzt; klar ist jedoch auch, dass Russland für seine imperialistischen Interessen notfalls auch andere Rechtfertigungsgründe finden würde.

Es geht heute nicht darum, was Georgien getan hat oder nicht getan hat. Es geht heute darum, dass unter dem Deckmantel der Friedenserhaltung Krieg provoziert wird, und wir sind gefährlich nahe an diesem Krieg dran.

Es ist jetzt unbedingt erforderlich, dass wir eine sehr klare Bewertung der Situation in Abchasien abgeben und Georgien unmissverständlich unsere Unterstützung anbieten.

 
  
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  Ewa Tomaszewska (UEN).(PL) Frau Präsidentin! Russland hat im Zuge seines so genannten Kampfes gegen den Terror bereits über die Hälfte des tschetschenischen Volkes ermordet. Derzeit übt es Einfluss auf Menschenrechtsverletzungen in Belarus aus, und dieser Einfluss ist offensichtlich. Was in Georgien geschieht, stellt eine weitere Bedrohung dar. Wir können diese Dinge schlicht und einfach nicht als innere Angelegenheiten Russlands betrachten, wir dürfen nicht zulassen, dass russische Militäreinsätze erneut zu Abhängigkeit und Krieg in Ländern führen, die noch bis vor kurzem unter russischer Herrschaft standen. Russland ist unfähig, die Freiheit anderer Völker anzuerkennen. Ich wünschte, das wäre anders, aber das geschieht nun schon seit Jahrhunderten so und das ist leider eine schlimme Tragödie.

Die Europäische Union darf mit diesen Problemen nicht so umgehen, als ginge es nur um heikle diplomatische Eingriffe. Wir müssen diese Angelegenheit wirklich sehr ernst nehmen.

 
  
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  Janusz Onyszkiewicz (ALDE).(PL) Russland versucht seit längerem, eine Art Spirale der Angst in Bezug auf Georgien zu schüren. Ein Indiz dafür ist der Abschuss einer unbemannten Drohne durch ein russisches Flugzeug, denn es besteht gar kein Zweifel daran, dass das kein Flugzeug der abchasischen Streitkräfte war. Und auf dem Video, das uns vorliegt, ist ganz deutlich zu sehen, wie sich eine MiG-29 nähert und eine Rakete abfeuert, die dann diese Drohne trifft. Unlängst wurden angeblich zwei weitere Maschinen von abchasischen Sicherheitskräften abgeschossen.

Da ergibt sich folgende Frage: Wie kann es passieren, dass abchasische Truppen trotz des 1994 in Moskau erzielten Abkommens über derartige Waffen verfügen? Wir in diesem Parlament müssen den Appell der georgischen Regierung an den Hohen Vertreter der Vereinten Nationen in Georgien unterstützen, in dieser Angelegenheit eine Untersuchung einzuleiten und den Dingen auf den Grund zu gehen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Russland diese Spirale der Angst weiter schürt.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Meines Erachtens ist heute klar geworden, dass der Begriff „eingefrorene Konflikte“ irreführend sein kann. Eigentlich ist unser Verständnis des Wesens dieser Konflikte oftmals eingefroren. Bei dem, was wir heute sehen, handelt es sich um eine postimperialistische Politik des „näheren Auslands“ in Aktion: eine Politik, von der sich die russische Regierung vor zwölf Jahren verabschieden musste, als sie Mitglied des Europarates wurde.

Heute müssen wir eindeutig klarstellen, dass Russlands Auslegung seiner UNO-Friedensmission völlig inakzeptabel ist. Außerdem dürfen wir nicht zögern klarzustellen, dass Einheit und Integrität in gleicher Weise für Georgien und für Russland gelten.

Jetzt ist Zeit zu handeln. Die Zeit der großen Worte ist vorüber.

(Beifall)

 
  
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  Siiri Oviir (ALDE).(ET) Wenn wir uns die Beiträge heute hier anhören, dann wird klar, dass wir alle hier in diesem Saal, egal ob wir nun den Rat, die Kommission oder das Europäische Parlament repräsentieren, darin übereinstimmen, dass Georgien sich am Rande einer Krise befindet, an der Schwelle zum Krieg, wenn wir nicht sofort etwas unternehmen, und zwar dringend und mit erheblichen Ressourcen.

Da die Zeit knapp ist, möchte ich nur auf einen Punkt eingehen, nämlich die so genannten russischen Friedenstruppen, die seit 14 Jahren in Georgien, Abchasien und Süd-Ossetien präsent sind. Was hat das gebracht? In dieser Zeit gab es viele, viele Provokationen, einschließlich unbemannter Aufklärungsflüge, einseitigen Friedens und einer Aufstockung der so genannten Friedenstruppen. Die Instabilität ist noch größer geworden.

In Abchasien, wo 80 % Abchasen leben, hat Russland für 90 % der Einwohner der Region russische Pässe ausgestellt. Warum reden wir hier über Visafreiheit? Sie tun alles, um die Situation noch weiter zu destabilisieren.

Ich kann infolgedessen nur eines vorschlagen: Die Friedenstruppen, d. h. die russischen Friedenstruppen müssen durch echte und wirkungsvolle Friedenstruppen ersetzt werden.

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Erstens sollte die Europäische Union den Fehler in der Visa-Frage korrigieren, zweitens sollte sie ohne Aggression, aber dennoch bestimmt die Dinge beim Namen nennen, die sich Russland in Georgien erlaubt, und sie sollte drittens Georgien dabei helfen, seine inneren Probleme zu lösen.

Beim Thema Georgien möchte ich meine Worte und meinen Appell an Russland richten: Die neue russische Präsidentschaft könnte einen neuen erstklassigen Stil auf dem Niveau eines großen Schauspielers einführen. Statt imperialistisch zu denken, könnte Russland vielleicht anfangen, kooperativ zu denken. Der Nationalstolz würde dadurch nicht beschädigt. Und zweitens täte es dem Ansehen des großen, stolzen und reichen Russland keinen Abbruch, die territoriale Integrität Georgiens zu respektieren, so wie wir das recht merkwürdige russische Territorium in der Region Kaliningrad respektieren.

 
  
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  Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich habe die Ausführungen der Redner in dieser Aussprache sehr aufmerksam verfolgt und danke Ihnen sehr dafür. Ich möchte zunächst auf den Beitrag von Herrn Wiersma eingehen, der den Standpunkt vertritt, dass die Europäische Union eine wichtige Rolle bei der Entschärfung der aktuellen Situation spielen kann. Ich und die slowenische Präsidentschaft stimmen dem zu, und ich glaube, der Rat wird dahin gehende Anstrengungen unternehmen. Wie? Zunächst im Rahmen der Vereinten Nationen. Wir können der Einschätzung von Frau Isler Béguin zustimmen, die gesagt hat, dass die Fortschritte im Rahmen der Vereinten Nationen bescheiden gewesen sind und wir damit gewiss nicht zufrieden sein können, aber sie bieten nach wie vor einen der grundlegenden Rahmen für die Erörterung dieser Angelegenheit.

Ich habe bereits in meinem Eingangsbeitrag auf die Resolution 1808 des UNO-Sicherheitsrates hingewiesen, die die Souveränität und territoriale Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen bestätigt. Diese Resolution des Sicherheitsrates wurde kürzlich – am 15. April – angenommen, und bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen und betonen, insbesondere mit Blick auf den Redebeitrag von Herrn Evans, dass die Annahme dieser Resolution ohne Zustimmung der Russischen Föderation nicht möglich gewesen wäre.

Daher bleiben die Vereinten Nationen ein wichtiger Rahmen für die Regelung dieses Problems. Ein weiterer wichtiger Rahmen ist die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, und auch hier wird die Europäische Union ihre Bemühungen um eine Deeskalation fortsetzen und hoffentlich intensivieren. Deeskalation, d. h. Beruhigung der Lage und Abbau von Spannungen, ist zurzeit eine absolute Priorität für die Europäische Union. Diese Aufgabe hat absoluten Vorrang.

Zugleich wollen wir unsere Bemühungen um eine dauerhafte und friedliche Lösung dieses Problems verstärken. Nicht nur in den genannten multilateralen Foren, sondern auch in unseren bilateralen Abkommen mit der Russischen Föderation und mit Georgien. Die Präsidentschaft ist in dieser Hinsicht aktiv. Ich habe bereits erwähnt, dass dieses Thema kürzlich Gegenstand von Gesprächen auf Ministerebene zwischen der EU-Troika und der Russischen Föderation war. Gerade heute hat Minister Rupel, Präsident des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“, den stellvertretenden georgischen Ministerpräsidenten Baramidze empfangen und mit ihm über diese Angelegenheit gesprochen. Der Gipfel EU-Russische Föderation im kommenden Monat wird eine von vielen Gelegenheiten sein, diese Problematik auch künftig zu erörtern.

Ich möchte betonen, dass die Europäische Union aktiv ist. Bisher war das Thema Georgien häufig ein Punkt auf der Tagesordnung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“. Wir haben einen EU-Sondergesandten für Georgien und den Kaukasus. Möglicherweise wird in Kürze, in den nächsten Tagen, der Politische Direktor dem Land einen Sonderbesuch abstatten usw. Ich möchte betonen, dass die Europäische Union weiterhin entschieden die Bemühungen Georgiens unterstützen wird, die ungelösten Konflikte in Abchasien und Südossetien friedlich beizulegen. Ferner möchte ich betonen, dass diese Frage ein ständiger Bestandteil unseres Dialogs mit der Russischen Föderation sein wird, in dem wir stets die Notwendigkeit einer friedlichen Lösung hervorheben und eine konstruktive Haltung der Russischen Föderation fordern und fördern werden, was die vor kurzem von Präsident Saakaschwili angebotene friedliche Lösung anbelangt.

Eines ist gewiss: Der EU-Sondergesandte wird seine Bemühungen fortsetzen, und die Europäische Kommission wird ihre Anstrengungen fortführen und verstärken, insbesondere hinsichtlich der Implementierung eines Pakets vertrauensbildender Maßnahmen – wir schätzen die Unterstützung Georgiens für dieses Paket sehr. Kurz, ich kann Ihnen im Namen der Präsidentschaft versichern, dass wir auf die Fortsetzung und Verstärkung der Bemühungen um Deeskalation wie auch eine friedliche und dauerhafte Lösung dieses Problems drängen werden.

 
  
  

VORSITZ: MECHTILD ROTHE
Vizepräsidentin

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Das war eine wichtige Aussprache in einem wichtigen und schwierigen Augenblick. Bevor ich auf einige Ihrer Gedanken, Fragen und Meinungen eingehe, möchte ich betonen, dass ich den Bericht des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Georgien ebenfalls sehr begrüße, der zum großen Teil mit der Analyse der Kommission übereinstimmt und Gemeinsamkeiten mit unseren Fortschrittsberichten aufweist.

Es besteht kein Zweifel, dass wir Georgien unterstützen müssen, doch wie einige von Ihnen bereits erklärten, müssen gute Freunde auch gute Ratschläge annehmen, und ich denke, dass wir ihnen Folgendes sagen müssen: Der einzige Weg nach vorn besteht im Dialog. Wenn Georgien provoziert wird, ist es wichtig, nicht in die Falle zu gehen und aggressiv zu reagieren.

Wie von vielen von Ihnen unterstrichen wurde, ist es für Georgien wichtiger denn je zu vor, seine Demokratie zu festigen und freie und faire Wahlen abzuhalten. Wir werden sehen, was am 21. Mai geschieht. Klar ist außerdem, dass die Europäische Union in diesem äußerst schwierigen Augenblick nicht tatenlos zusehen wird.

Wir werden zweifellos Russland weiterhin drängen, seinen jüngsten Beschluss zurückzunehmen, und wie unser Ratspräsident sagte, hat sich gerade die Troika des Ständigen Partnerschaftsrats EU-Russland getroffen – ich selbst habe an diesem Treffen teilgenommen –, wo diese Frage recht offen behandelt wurde. Dann wird es den Gipfel im Juni geben, und wir werden jede Gelegenheit nutzen, auf diesen Punkt deutlich hinzuweisen.

Wir werden Georgien auch weiterhin in seinen Bemühungen unterstützen, stärker zu werden. Ich wiederhole, wir werden auch alle Initiativen unterstützen, die den Dialog zwischen allen Parteien fördern.

Wie ich bereits sagte, stimme ich den Vorschlägen zu, die Friedensmechanismen zu überprüfen, wenn eine Einigung darüber mit allen Partnern erzielt werden kann: Und das ist wiederum die Schwierigkeit. Was die Visaerleichterungen betrifft, so haben wir im Rat bereits Gespräche dazu aufgenommen. Immer mehr Mitgliedstaaten erkennen jetzt die Dringlichkeit von Visaerleichterungen und Rückübernahme. Es gibt dazu noch nicht die absolut erforderliche Einstimmigkeit, aber vielleicht bewegen sich die Dinge jetzt in die richtige Richtung.

Zum Thema Flüchtlinge kann ich sagen, dass wir den Binnenvertriebenen, die Abchasien und Südossetien verlassen mussten, bereits erhebliche humanitäre Hilfe gewährt haben. In diesem Jahr unterstützen wir darüber hinaus im Rahmen eines mit 2 Millionen Euro dotierten Programms die Umsetzung eines neuen georgischen Gesetzes zur Wiedereingliederung von Binnenvertriebenen, damit diese nicht mehr in ihren schrecklichen Notunterkünften leben müssen.

Natürlich werden wir auch weiterhin aktiv sein, denn dies ist eine Angelegenheit, die wir im Auge behalten müssen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun werden, damit in Georgien wieder Stabilität einkehrt, und selbstverständlich werden wir immer Georgiens Souveränität und territoriale Integrität unterstützen.

 
  
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  Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung wird am 5. Juni stattfinden.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Adam Bielan (UEN), schriftlich. – (PL) In den letzten Tagen und Wochen hat die russische Regierung Provokationen gegenüber Georgien betrieben und damit einen Konflikt ausgelöst, der sich zum Krieg auszuweiten droht. Vor einigen Tagen hat Russland ohne Absprache mit Georgien sein Militärkontingent in Abchasien von zwei- auf dreitausend Soldaten aufgestockt und einen hochrangigen russischen Offizier zum Oberbefehlshaber der so genannten abchasischen Armee berufen. Das ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass Russland eine militärische Aggression gegen Georgien vorbereitet.

Ich rufe zur Unterstützung der Souveränität und der territorialen Integrität Georgiens auf und appelliere an die russische Regierung, die Eskalation dieses Konflikts zu beenden und die durchgeführten Militäraktionen kritisch zu überprüfen. Die scharfen Worte und die Provokationen des Kremls verhindern eine friedliche Lösung dieser Lage und drohen die ganze Region zu destabilisieren.

Die angeblichen russischen „Friedenssoldaten“ sollten umgehend durch unabhängige Friedenstruppen unter EU- oder UNO-Kommando ersetzt werden.

Die Aufgabe der EU sollte es sein, diesen Konflikt zu „entwaffnen“ und die neoimperialistischen Vorstöße Russlands in den ehemaligen Republiken im Südkaukasus aufzuhalten.

Die EU sollte ihre uneingeschränkte Unterstützung für Georgien demonstrieren, die Zusammenarbeit kontinuierlich erweitern und unverzüglich das Visumverfahren für Georgier erleichtern.

 

13. Transatlantischer Wirtschaftsrat (Aussprache)
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  Die Präsidentin. − Nach der Tagesordnung folgt die Erklärung der Kommission über den Transatlantischen Wirtschaftsrat.

 
  
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  Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auf die Europäische Union und die USA entfallen zusammen 60 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und 40 % des Welthandels. Die transatlantischen Handelsdienstleistungen und Revisionsströme belaufen sich auf 3 Milliarden Dollar pro Tag. Die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen schaffen Arbeitsplätze für 14 Millionen Menschen. Das ist die Größenordnung, über die wir hier heute reden.

Im April 2007 unterzeichneten die Europäische Union und die USA eine Rahmenvereinbarung zur Vertiefung der transatlantischen Wirtschaftsintegration zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union. Diese Vereinbarung basiert auf der Erkenntnis, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten füreinander nicht nur die wichtigsten Wirtschaftspartner sind, sondern dass wir auch gemeinsame Interessen, gemeinsame Herausforderungen und ein breites Spektrum gemeinsamer Werte teilen, etwa das Bekenntnis zu freiem Handel und zur Offenheit für Investitionen, das Bekenntnis zu einem freien, unverzerrten Wettbewerb, zur Achtung der Eigentumsrechte und damit auch der Rechte am geistigen Eigentum und zu einem wirksamen Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Umwelt.

Die transatlantische Vereinbarung ist eine Bekräftigung unseres gemeinsamen Bekenntnisses zu einer intensiveren wirtschaftlichen Zusammenarbeit und zum beschleunigten Abbau von transatlantischen Handels- und Investitionshemmnissen. Damit diese Zusammenarbeit funktioniert, haben wir den Transatlantischen Wirtschaftsrat ins Leben gerufen. Ziel seiner Arbeit ist es, Hindernisse für einen wirklich transatlantischen Markt abzubauen. Aber gleichzeitig beschäftigen wir uns mit gemeinsamen Herausforderungen in unseren Beziehungen zu anderen Ländern. So hat sich der Transatlantische Wirtschaftsrat bereits jetzt als ein wertvolles Forum für den strategischen Dialog über unser jeweiliges Vorgehen gegenüber China und gegenüber Staatsfonds erwiesen. Auch die Produktsicherheit von eingeführten Erzeugnissen und die Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum in Drittländern sind konkrete Beispiele für die praktische Zusammenarbeit in konkreten Fragen.

Das größte Hindernis für den Handel zwischen unseren hoch entwickelten Volkswirtschaften sind unterschiedliche Vorschriften und Regelungsansätze. Die so genannten tarifären Handelshemmnisse sind in den letzten 60 Jahren in acht großen Welthandelsrunden praktisch abgeschafft worden. Nichttarifäre Hemmnisse, wie den Handel unnötig stark einschränkende Vorschriften und Verwaltungsverfahren, sind jetzt das Haupthindernis. Diese Hemmnisse sind oft weniger sichtbar und komplexer, und sie können politisch sehr sensibel sein, da sie sehr häufig das Ergebnis gewollter innenpolitischer Entscheidungen sind.

Die für uns gute Nachricht ist, dass die Vereinigten Staaten gegenüber Vorschriften, die sie nicht selbst gemacht haben, in der Vergangenheit immer sehr skeptisch waren, jetzt für eine internationale Zusammenarbeit, vor allen Dingen mit uns, in Regulierungsfragen zunehmend offener werden. Die Entscheidung der amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde SEC, den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS zu akzeptieren, war ein historischer Schritt nach vorn.

Als der europäische Vorsitzende des Transatlantischen Wirtschaftsrates habe ich schon eine wichtige Lektion verinnerlichen können. Transatlantische Zusammenarbeit ist ohne politische Führung nicht möglich. Zu vereinbaren, dass ein Markt ohne Handelshemmnisse wünschenswert ist, ist eine Sache. Sobald man aber anfängt, sich bestimmte Hemmnisse konkret vorzunehmen, stellt man fest, dass wirtschaftliche Integration sehr viel harte Arbeit bedeutet, Geduld, Durchhaltevermögen und eben politische Führung erfordert. Dieselbe Erfahrung haben wir übrigens gemacht, als es darum ging, den europäischen Binnenmarkt zu verwirklichen. Ich darf daran erinnern, dass unserem europäischen Binnenmarktprojekt 30 Jahre wirtschaftlicher und politischer Integration vorausgegangen waren.

Die Änderung bestehender Vorschriften und eingeschliffener Verfahren ist nicht immer populär. Es gibt immer Gruppen, denen der Status quo dazu dient, auf ihre Privilegien nicht verzichten zu müssen. Irgendeine Gruppe im eigenen Land fühlt sich immer bedroht. Wenn wir diesem Druck nachgeben und die Vorteile für die Volkswirtschaft Europas insgesamt aus den Augen verlieren, dann schotten wir uns letztendlich ab und stecken den Kopf in den Sand.

Ich möchte heute auch darauf hinweisen, dass die Wirtschaftsintegration und der Abbau der Regulierungslast nicht nur durch bereits geltende Vorschriften behindert werden, sondern dass auch neue Gesetzesinitiativen das gewünschte Ziel untergraben können. Ein Beispiel dafür ist das Gesetz des US-Kongresses, das vorsieht, dass die gesamte Fracht, die unsere Häfen mit dem Ziel USA verlässt, zuvor zu 100 % überprüft werden muss. Das ist etwas, was im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrates selbstverständlich diskutiert werden wird.

Wir haben die nächste Sitzung dieses Transatlantischen Wirtschaftsrates am kommenden Dienstag hier in Brüssel. Es wird die erste Sitzung auf europäischem Boden sein. Die amerikanische Seite kommt mit einer großen Zahl von Regierungsmitgliedern. Wir haben eine breite Agenda, die auf vielen Feldern Fortschritte zeigen wird. Es wird wie beim ersten Treffen in Washington auch dieses Mal so sein, dass wir den strategischen Dialog fortführen. Die Themen, die dafür vorgesehen sind, sind die Einbindung Russlands in die Weltwirtschaft, die Frage, wie wir uns auf die wachsenden Gefahren des Protektionismus einstellen, und vor allen Dingen auch, welche Konsequenzen wir aus der Krise der Finanzmärkte gemeinsam zu ziehen haben. Sie sehen also, es geht um ein sehr breites Spektrum.

Bei dem gesamten Prozess spielen die Parlamente auf beiden Seiten eine große Rolle. Ich bin dem Europäischen Parlament für das starke Interesse, das es an diesem Prozess zeigt, sehr dankbar. Ich bin dem Europäischen Parlament sehr dankbar für die intensiven Kontakte, die es mit dem Kongress hält, und muss Ihnen sagen: Sie haben hier eine ganz wichtige Aufgabe als Parlamentarier, denn vieles von dem, was wir politisch vereinbaren wollen und können, muss letztendlich gesetzgeberisch formalisiert werden. Dazu brauchen wir von amerikanischer Seite die Zustimmung des Kongresses und von europäischer Seite Ihre Zustimmung. Das ist auch der Grund, warum die gesetzgeberischen Dialoge in das gesamte Projekt einbezogen sind.

Lassen Sie mich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass der neu gewählte Ansatz sich deutlich unterscheidet von allen früheren Bemühungen, die ja alle mehr oder weniger gescheitert sind, und beide Seiten auch davon überzeugt sind, dass das der bisher vielversprechendste Ansatz ist, wirklich zu deutlichen Erleichterungen zu kommen. Es geht darum, eine permanente politische Kontrolle und eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeit für die Initiativen zu haben, die auch in der Vergangenheit schon ergriffen wurden, aber eben leider nicht zum Ziel geführt haben.

Deshalb ist es ganz wichtig klarzustellen, dass dies eine Zusammenarbeit ist, die nicht kurzfristig angelegt ist, sondern es ist ein langfristiges Projekt. Beide Seiten stimmen auch vollständig darin überein, dass weder die Lebensdauer der jetzigen amerikanischen Administration, deren Amtszeit ja im Januar des nächsten Jahres zu Ende geht, noch die Lebensdauer der jetzigen Europäischen Kommission, deren Amtszeit im November des nächsten Jahres zu Ende geht, bei der mittel- und langfristigen Planung dieser Arbeit eine Rolle spielen darf.

Wir sind fest darauf eingestellt, sicherzustellen, dass dieses Projekt sich über Legislaturperioden und über Amtsperioden hinaus erstrecken wird.

 
  
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  Jonathan Evans, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Zuerst möchte ich Vizepräsident Verheugen danken. Er hat von der Notwendigkeit der politischen Führung, harter Arbeit und Geduld gesprochen. Er selbst hat alle diese Qualitäten unter Beweis gestellt, und ich muss sagen, dass wir heute nicht so weit wären, hätte er nicht so hart und mit diesem persönlichen Engagement an diesem Projekt gearbeitet.

Der diesem Hohen Hause vorliegende gemeinsame Entschließungsantrag enthält Zuarbeiten von allen parlamentarischen Ausschüssen. Ich möchte diesen erstens zu ihrem Engagement gratulieren und zweitens zu dem gewählten Schwerpunkt, weil es sich hier um ein Dokument handelt, das auf 47 Ziffern begrenzt ist, die – ob Sie es glauben oder nicht – von allen Ausschüssen des Parlaments erarbeitet wurden.

Das ist ein positiver Prozess. Er muss meiner Meinung nach in Zukunft fortgesetzt werden. Ich möchte dem Business Dialogue und dem Consumer Dialogue für die Zusammenarbeit mit den Gesetzgebern danken. Verweisen möchte ich ferner auf die Bemerkungen von Vizepräsident Verheugen zum Engagement des Kongresses. Ich habe mich beispielsweise letzte Woche in Washington mit unseren Kollegen im Kongress getroffen und erstaunlicherweise – ich glaube, das ist etwas ganz Neues hier – wurde ich gebeten, ihren Standpunkt auf dem Treffen am 13. Mai darzulegen. Meiner Ansicht nach unterscheidet sich dieses Verhältnis wesentlich von dem zwischen unserem Parlament und dem Kongress noch vor drei oder vier Jahren.

Weshalb sind diese Dinge so wichtig? Weil wir vorhaben, die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, eine richtige Risikobewertung – einschließlich der Sicherheit eingeführter Produkte – voranzubringen, Unterschiede bei technischen Normen zu überbrücken, dem Protektionismus zu widerstehen, Hindernisse im transatlantischen Handel abzubauen und die Liberalisierung der Kapitalmärkte zu unterstützen.

Außerdem glaube ich, dass wir als globaler Standardsetter gegen die Herausforderungen der Globalisierung auf den Plan treten können. Wir können zeigen, dass wir – im transatlantischen Bereich – sicherstellen können, dass an den Standards angesichts der Herausforderungen, die China und Indien darstellen, keine Abstriche gemacht werden.

Bitte gestatten Sie mir abschließend ein Wort zu einer anderen Person, die zu diesem Prozess beigetragen hat – zum Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten im Kongress, Tom Lantos, der leider vor einigen Wochen verstorben ist. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass er der einzige Überlebende des Holocaust war, der in den US-Kongress gewählt wurde, ein Mann, dessen Leben von Raoul Wallenberg gerettet wurde. Ich denke, sein Eintreten für diesen Prozess sollte ins Protokoll unseres Parlaments aufgenommen werden, und ich möchte ihm in unser aller Namen danken.

(Beifall)

 
  
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  Jan Marinus Wiersma, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Auch wir beglückwünschen Kommissar Verheugen zu seinem Einsatz für die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA sowie für die Entwicklung und Einrichtung des transatlantischen Wirtschaftsrates mit dem Ziel der Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Schaffung eines großen gemeinsamen Marktes – nicht nur im Interesse der EU oder der Vereinigten Staaten, sondern auch um die Probleme zu lösen, die uns beide betreffen, wie die Gestaltung der Globalisierung und die Regulierung von Angelegenheiten, die auf globaler Ebene reguliert werden müssen, und manchmal auch die Deregulierung, wo dies erforderlich ist.

Kommissar Verheugen sagt ganz richtig, dass politische Faktoren dabei eine enorm wichtige Rolle spielen und dass auch die Rolle der politischen Führung hier von Bedeutung ist – was aber ein Punkt für sich ist. Es ist Wahljahr in den USA: ein Jahr, das zu Ungewissheit über den künftigen Kurs dieses Landes führt. Wir wissen nicht, wer der neue Präsident sein wird, obwohl ich durchaus eine persönliche Präferenz habe. Die wirtschaftliche Entwicklung der USA unterscheidet sich von der unsrigen. Uns geht es noch einigermaßen gut; in Amerika macht sich Pessimismus breit. Überentwicklung der Wirtschaft, steigende Arbeitslosigkeit, bittere Klagen über die hohen Energiepreise beispielsweise: All dies führt zu einer gewissen Unsicherheit, die sich natürlich auch auf die führenden Akteure in dem Land auswirken wird.

Dennoch brauchen wir einander, um, wie Kommissar Verheugen bereits sagte, eine umfassende Agenda umsetzen zu können. Es geht nicht nur um die Entwicklung eines gemeinsamen Marktes, sondern auch um unseren Einsatz bei globalen Problemen im Zusammenhang mit Handel und Handelspolitik und mit unseren Beziehungen zu den neuen Wirtschaftsmächten, bekannt unter der Abkürzung BRIC. Das ist ein wichtiger Aspekt.

Ebenso gilt es zu prüfen, wie wir gemeinsam eine Handelsagenda entwickeln können, in der auch soziale und Umweltaspekte Berücksichtigung finden. Diese von mir herausgestellten Punkte sind für meine Fraktion sehr wichtig.

Ich möchte für die nähere Zukunft einige Prioritäten neben der Entwicklung dieses Marktes nennen. Ich denke, dass das Anpacken der Lebensmittelkrise auch auf der Agenda stehen sollte, ebenso wie eine sichere und nachhaltige Energieversorgung – wir sind beide vor allem Verbraucher von Energie und abhängig von produzierenden Ländern – und natürlich die Stabilität der Finanzmärkte. Ich denke, letztlich geht es darum zu verhindern, dass als Reaktion auf allerlei neue wirtschaftliche Entwicklungen eine Festung Europa und eine Festung USA entstehen; wir müssen danach streben, auf der internationalen Bühne gemeinsam aufzutreten, wenn es um unsere eigene wirtschaftliche Zukunft und um die der vielen anderen Länder, die von uns abhängig sind, geht. Vielen Dank.

 
  
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  Annemie Neyts-Uyttebroeck, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Kommissar Verheugen hat uns an einige sehr wichtige Elemente im Zusammenhang mit dem heutigen Thema erinnert. Erstens, dass der Handel zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union einen Umfang von drei Milliarden US-Dollar pro Tag hat.

Zweitens hat er uns daran erinnert, dass der Ausbau des Binnenmarktes zwischen unseren Mitgliedstaaten über dreißig Jahre gedauert hat – und, wie wir alle wissen, ist er noch immer nicht vollendet. Mit anderen Worten, wir werden daran erinnert, dass der Ausbau eines gemeinsamen Marktes zwischen den Vereinigten Staaten und Europa nur ein Langzeitprojekt sein kann.

Abschließend hat er betont, wie wichtig hierbei die Rolle der Politik ist, der politischen Kreise und Institutionen.

Meine Fraktion hat an der vorliegenden Entschließung mitgewirkt und steht daher hinter deren Leitmotiv. Erstens müssen wir eine maximal mögliche Harmonisierung von Standards anstreben, ob es nun um Produktsicherheit oder um andere finanzielle Elemente geht; also ein System von einheitlichen, harmonisierten Standards. Wir wissen jedoch, wie schwierig dies ist, daher plädiert die Entschließung dafür, wenn sich dies als unmöglich erweisen oder zu lange dauern sollte, die gegenseitigen Standards hinsichtlich der verschiedenen wirtschaftlichen Aspekte zu akzeptieren, nach dem Motto, was für uns gut genug ist, muss auch für unsere Partner gut genug sein – und natürlich umgekehrt.

Nun, wie wir alle wissen, ist auch das einfacher gesagt als getan, und es bleiben einige Probleme, die wir gemeinsam lösen müssen, ob es nun um Geflügel, Hormone oder Rinder geht oder um das sehr sensible Thema – das der Herr Kommissar erwähnt hat – der Forderung der USA, dass jeder Container untersucht werden muss.

Mit der nötigen positiven Einstellung kann es uns, denke ich, gelingen, alle diese Probleme Stück für Stück zu lösen, und wenn sowohl unser Parlament als auch der US-Kongress hierzu beitragen, ist ein gutes Ergebnis möglich.

 
  
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  Dariusz Maciej Grabowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte Kommissar Verheugen meine Anerkennung dafür zollen, dass er ein so wichtiges Thema angegangen und sich persönlich dafür engagiert hat. Das 19. Jahrhundert war eine Ära der Expansion in Europa, das 20. Jahrhundert war geprägt von der Dominanz der USA und das 21. Jahrhundert zeichnet sich ab als die Ära Chinas und Südostasiens. Um eine Wiederholung der Konflikte abzuwenden, von denen die wirtschaftlichen Veränderungen des 19. und 20. Jahrhunderts begleitet waren, und angesichts der rasanten wirtschaftlichen Veränderungen in den vergangenen Jahrzehnten gilt es, mögliche Konfliktfelder vorauszusehen und Wege zur Vorbeugung von Konfrontationen zu finden.

Nun müssen die drei größten Bedrohungen genannt werden: die Ungleichheit beim Zugang zu Informationen und bei der Informationsübertragung, die Ungleichheit beim Zugang zu Rohstoffen und drittens die Ungleichheit beim Zugang zu Forschung und Technologie. An dieser Stelle werden die Rolle und die Bedeutung des Transatlantischen Rates erkennbar.

Wir müssen Krisen erkennen, vorhersehen und sie abwenden, und Marktfreiheit darf nicht Anarchie der Märkte bedeuten. Weder sollte Europa gegenüber den USA geringschätzig oder protektionistisch auftreten, noch sollten die USA gegenüber Europa ein solches Verhalten an den Tag legen. Sowohl die USA als auch Europa, die beim Zugang zu Informationen eine dominierende Übermacht haben, sollten so handeln, dass sich die Missverhältnisse in der Entwicklung nicht vertiefen, und diesen Tendenzen entgegenwirken.

 
  
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  Umberto Guidoni, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meines Erachtens bedarf es einer besseren Abstimmung zwischen bilateralen Handelsabkommen und den multilateralen WTO-Vorschriften, um mehr Ausgewogenheit im internationalen Handel sicherzustellen. Ohne eine solche Abstimmung besteht die Gefahr, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat missbraucht wird, um besondere Wirtschaftsbeziehungen zwischen zwei Großmächten herzustellen und einen protektionistischen Markt zu schaffen, der den transatlantischen Markt gegen andere globale Märkte ausspielt.

Europa und die USA sollten vielmehr mit vereinten Kräften für mehr Fairness im Handel sorgen, die Anwendung von Umwelt- und Sozialstandards auf die Tagesordnung setzen und die Aspekte Entwicklung, Armutsminderung, Umweltschutz und kulturelle Vielfalt in den Vordergrund stellen anstatt eine Deregulierung zu erzwingen, die dazu beiträgt, dass Kapital schneller um den Erdball wandern kann, und die mehr Profite für die multinationalen Konzerne bedeutet.

Teilweise breitet sich die Ernährungskrise ja gerade aufgrund von Finanzspekulationen immer weiter aus. Die Kommission muss sich mit den Rohstoffpreisen und insbesondere den Preisen für Lebensmittel befassen, damit ein Mechanismus zur Preisstabilisierung festgelegt werden kann, um der Spekulation auf den wichtigsten Kapitalmärkten einen Riegel vorzuschieben.

Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Schutz geistiger Eigentumsrechte den Wissenstransfer nicht behindert, indem wir die Weitergabe von Wissen und Technologien an Entwicklungsländer fördern und belohnen.

Bei zahlreichen Handelskonflikten zwischen der EU und den USA geht es um den Einsatz von GMO und hormonbelastetes Fleisch. Der Rat und die Kommission müssen im Einklang mit dem EG-Recht handeln und es verteidigen, um das Recht der europäischen Bürger auf unbedenkliche Lebensmittel und eine sichere Umwelt zu schützen. Zunächst sollten wir uns die europäische Landwirtschaft vornehmen und klären, ob GMO-verseuchte Erzeugnisse wirklich gebraucht werden; dabei müssen wir uns wie stets am Vorsorgeprinzip orientieren und die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Produkten gewährleisten, die GMO enthalten.

Die EU und die USA müssen auch bei der Erschließung erneuerbarer Energiequellen eine Vorreiterrolle übernehmen und ökologisch nachhaltige technische Lösungen finden.

 
  
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  Bernard Wojciechowski, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich bin froh, dass auf beiden Seiten des Atlantiks der politische Wille für die große Partnerschaft zwischen unseren beiden Kontinenten vorhanden ist. Mein Dank gilt der Kommission, die mit der Schaffung dieser für beide Seiten vorteilhaften Struktur eine gute Arbeit geleistet hat. Ich freue mich, dass dieses Hohe Haus – ungeachtet einiger Kommunisten unter uns – die Bemühungen unterstützt, die Handels- und Investitionshemmnisse zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union abzubauen und bis 2015 einen transatlantischen Markt zu schaffen.

In ganz Europa bestanden große Hoffnungen, dass der neue Präsident Frankreichs in einem Land, das sich in einem sozialistischen Winterschlaf befindet, Wirtschaftsreformen einführen würde. Doch es hat den Anschein, als würde er sich mehr mit einem ehemaligen Mannequin befassen als mit der Liberalisierung der Wirtschaft. Die Erwartungen waren hoch, dass die neue Bundeskanzlerin Deutschlands veraltetes Sozialversicherungsmodell reformieren und gleichzeitig dem übrigen Europa während des deutschen Ratsvorsitzes neue Impulse geben würde. Das Ergebnis: nada, null, zip. Was einst der Motor der europäischen Integration war, ist heute ein Hemmschuh für eine liberale europäische Wirtschaft. Es ist höchste Zeit, dass wir uns daranmachen, die wirtschaftlichen Hindernisse zu Hause abzubauen und eine umfassende Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten aufbauen. Das ist der einzige Weg zu einem wettbewerbsfähigen Europa.

 
  
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  Jana Bobošíková (NI).(CS) Meine Damen und Herren! Ich erwarte vom Transatlantischen Wirtschaftsrat, dass er sich anlässlich seiner bevorstehenden Sitzung zuallererst für Lösungen zur Vermeidung weiterer Preissteigerungen bei den Lebensmitteln einsetzt. Ich erwarte eine Reaktion auf diesen sprunghaften Preisanstieg, aber auch auf die Tatsache, dass in diesem Jahr zig Millionen Menschen sterben und weitere 100 Millionen noch mehr verarmen werden.

Eine Situation, in der Hungersnöte in Entwicklungsländern zu Aufständen führen können, während Industrieländer Lebensmittel rationieren, ist nicht das Ergebnis einer Naturkatastrophe. Sie ist das Ergebnis unkluger politischer Strategien auf beiden Seiten des Atlantiks. Aufgrund der hohen Subventionen und Importzölle werden landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht dort angebaut, wo sie in bester Qualität und zum niedrigsten Preis produziert werden könnten. Statt Getreide haben wir auf den Feldern nun Raps, Mais oder Schilf, die nach ihrer Verarbeitung in den Kraftstofftanks von Autos landen. Gleichzeitig ist hinreichend bekannt, dass der Preis für Weizen sofort um 10 % und der Preis für Mais um 20 % fallen würden, wenn Regierungen ein Moratorium für Biokraftstoffe verhängen würden, und dabei möchte ich nicht einmal näher auf den absurden Aspekt dieser Thematik eingehen, dass nämlich für die Produktion eines Liters Biokraftstoff mehr als ein Liter Diesel benötigt wird.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass während der einwöchigen Diskussionen im Transatlantischen Wirtschaftsrat klar werden wird, ob die EU und die USA sich tatsächlich der globalen Verantwortung bewusst sind oder ob das nur populistische Gebärden sind. Angesichts der bis dato im wahrsten Sinne des Wortes tödlichen Ergebnisse der Lebensmittelpolitik sollten sie für eine sofortige Abschaffung der ungerechten Agrarsubventionen und Zölle sorgen und mit der Förderung unsinniger Biokraftstoffe aufhören. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Lebensmittelpreise sinken und mehr Menschen auf unserer Erde die Chance bekommen, ohne Angst vor dem Hungertod zu leben. Nur so kann eine wirkliche globale Verantwortung gewährleistet werden.

 
  
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  Erika Mann (PSE). – Frau Präsidentin! Ich muss sagen, ich bin sehr erstaunt darüber, was der Kollege Wojciechowski eben über Deutschland gesagt hat, und welche Störung Deutschland im europäischen Gefüge bedeutet. Ich habe das immer anders wahrgenommen. Ich finde es schon sehr eigenartig, dass hier im Europäischen Parlament so etwas gesagt wird.

Herr Kommissar Verheugen, ich glaube, Sie haben die wichtigsten Punkte angesprochen. Eine Sache haben Sie nicht erwähnt: wie schwierig nämlich die Verhandlungen diesmal werden. Der transatlantische Wirtschaftsrat ist ja noch ein sehr junges Baby, und die Erwartungen sind natürlich sehr hoch. Es steht sehr viel auf dem Terminplan und ich persönlich glaube, dass ein gesunder Realismus angebracht wäre, weil es einige Mitspieler gibt, die diesen Rat mit sehr vielen Themen einfach überlasten — auch mit psychologisch sehr schwierigen Themen, wie z. B. der Hühner-Frage. Meine persönliche Empfehlung wäre, doch hier ein wenig realistischer zu sein und vielleicht weniger auf die Tagesordnung zu setzen.

Auch der Kollege Wiersma hat darauf hingewiesen, dass wir auf amerikanischer Seite ein schwieriges politisches Jahr haben. Aber auch bei uns haben wir demnächst ein schwieriges Jahr, eigentlich fängt es schon an. Viele befinden sich in Vorwahlkämpfen und müssen ihre eigene Wiederwahl gewährleisten, und ab dem kommenden Jahr werden wir auch ein anderes Parlament und eine andere Kommission haben, insofern wird es gut sein, auf beiden Seiten diesen Realismus zu pflegen, um nicht in eine schwierige Situation zu geraten, wie wir sie schon des Öfteren hatten.

Wir sollten nie vergessen, warum wir das gemacht haben. Wir haben es gemacht, damit wir besser verstehen, was die Integration der beiden Märkte bedeutet, die wir nicht herstellen wollen, sondern die wir schon heute haben. Die Kollegin Neyts-Uyttebroeck hat mit Recht auf die Zahlen verwiesen. Was wir gerne noch machen möchten — und das war ja das Ziel — ist, die Barrieren, die wir beseitigen können, zu beseitigen. Wir können nicht alle beseitigen, mit manchen werden wir leben müssen. Auch im europäischen Markt leben wir mit Barrieren, die wir nicht alle beseitigen können, dennoch bricht die Welt nicht zusammen. Man muss nur die Barrieren beseitigen, die man beseitigen kann, mit denen man nicht gut leben kann, mit denen auch die Verbraucher nicht gut leben können, durch deren Beseitigung mehr Arbeitsplätze geschaffen werden und die irrational sind.

Es gibt Barrieren, die sind verrückt — man braucht nur in kleine Betriebe zu gehen, die einem sagen, das sind völlig verrückte Barrieren —, es gibt viele, die sind unsinnig, und die sollten wir beseitigen.

Ich wünsche mir, dass die Kommission und das Parlament weiterhin so engagiert zusammenarbeiten. Viele Probleme entstehen im Parlament bzw. müssen im Parlament aufgehoben werden. Deshalb herzlichen Dank für die enge Kooperation mit Ihnen, und viel Glück beim Gelingen der kommenden Sitzung.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Im Jahr 2000 gab es eine Vereinbarung zu Datenschutzgrundsätzen bei Geschäftsdaten, die in die USA übermittelt werden. Aber wir sind nie darüber hinaus gekommen und haben gemeinsame transatlantische Standards festgelegt. Was zunehmend geschieht, ist die Weitergabe von Geschäftsdaten, insbesondere Fluggastdaten, jedoch auch Bank- und Telekommunikationsdaten an öffentliche Behörden zu Sicherheitszwecken.

Hier geht es nicht um Bedenken in Bezug auf bürgerliche Freiheiten, hier handelt es sich um eine wichtige wirtschaftliche Dimension. Wenn Geschäftsreisende übermäßige Verzögerungen hinnehmen müssen, dann geht das auf ihre Kosten. Noch belastender sind jedoch die Kosten, die Unternehmen entstehen.

Soviel ich weiß, gibt es in den Vereinigten Staaten eine Kostenerstattungsregelung, doch in der EU wird das nicht einheitlich gehandhabt. So haben wir es beispielsweise in der Richtlinie über Vorratsspeicherung von Daten den Mitgliedstaaten überlassen zu entscheiden, ob den Telekommunikationsunternehmen die Kosten erstattet werden oder nicht. Es wäre schon interessant, einmal zu überprüfen, wie viele das tatsächlich tun. Das Ergebnis sieht jedoch so aus, dass die Europäische Union in keiner starken Position ist, auf einen gemeinsamen transatlantischen Rahmen nicht nur bei Datenschutzgrundsätzen zu drängen, was äußerst wichtig ist, sondern auch beim Umgang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Datenerfassung, wenn Unternehmen für öffentliche Behörden als Agenten benutzt werden.

 
  
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  Karl von Wogau (PPE-DE). – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kommissar! Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Markt hat Europa in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Allerdings gibt es auch heute noch Märkte, die auch innerhalb der Europäischen Union erst schrittweise geöffnet werden, z. B. im Bereich der Finanzdienstleistungen, wo wir noch keinen wirklich gemeinsamen europäischen Markt haben und auch bei den Automobilen, wo wir zwar innerhalb Europas einen gemeinsamen Markt haben, aber im transatlantischen Bereich auf halbem Wege stehen geblieben sind. Fortschritte wurden auch auf dem Weg zu einem gemeinsamen Markt im Bereich der Sicherheit und Verteidigung erzielt. Ein erster Schritt auf diesem Weg war in Europa die Einführung der Verteidigungsagentur, ein weiterer Schritt die Entscheidung, im Siebten Forschungsrahmenprogramm 1,4 Milliarden Euro für Sicherheitsforschung zur Verfügung zu stellen.

Der wichtigste Schritt auf diesem Weg sind jedoch die derzeit vorliegenden Richtlinienvorschläge der Kommission, einmal zur Beschaffung im Bereich der Sicherheit und Verteidigung, zweitens im Bereich der innergemeinschaftlichen Verbringung von Verteidigungsgütern. Das sind entscheidende Schritte auf einem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Markt im Bereich der Verteidigung. Wie aber steht es mit dem transatlantischen Markt in diesem Bereich? Hier gibt es zwei wichtige Veränderungen. Eine wird dadurch sichtbar, dass die Vereinigten Staaten kürzlich beschlossen haben, Tankflugzeuge bei einer europäischen Firma zu kaufen. Zweitens wird in den Richtlinienvorschlägen, die die Europäische Kommission zur Beschaffung von Verteidigungsgütern vorgelegt hat, keine „Buy European“-Regelung enthalten sein, die mit der bestehenden „Buy American“-Regelung vergleichbar wäre. Im Kern geht es ja hier darum, für unsere Streitkräfte die beste Ausrüstung zu beschaffen. In dieser Frage muss ein intensiver Dialog zwischen der Europäischen Union und der NATO geführt werden.

In diesen wirtschaftlichen Fragen ist es jedoch ebenso notwendig, das direkte Gespräch zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten zu suchen. Darum muss im Transatlantischen Wirtschaftsrat auch über diese Frage – diesmal oder vielleicht bei einer späteren Gelegenheit – gesprochen werden.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (PSE).(ES) Frau Präsidentin! Die Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten ist im transatlantischen Kontext und in einer immer stärker multipolaren Welt von entscheidender Bedeutung.

Aus ökonomischer Sicht unterhalten die USA und Europa die weltweit besten bilateralen Beziehungen in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie im Handel und bei den Investitionen.

Der Abbau der Hindernisse für die transatlantische Wirtschaftsintegration wird zur beiderseitigen Prosperität beitragen. Um den transatlantischen Markt 2015 zu vollenden, ist politischer Wille erforderlich.

Die Verabschiedung der Rahmenvereinbarung zur Vertiefung der Wirtschaftsintegration auf dem Gipfel von 2007 war ein wichtiger Meilenstein, um den Geist der neuen transatlantischen Agenda von Madrid aus dem Jahre 1995 wiederzubeleben und der transatlantischen wirtschaftlichen Partnerschaft einen frischen Impuls zu verleihen.

Wir müssen eine Botschaft an den Transatlantischen Wirtschaftrat richten und erklären, dass er bei seinen weiteren Schritten in diese Richtung auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments zählen kann.

Die Vereinigten Staaten und Europa sind zwei Giganten der Weltwirtschaft und tragen daher eine besondere Verantwortung bei der Gestaltung einer Globalisierung mit menschlichem Antlitz. Ihre Wirtschaftsintegration ist ein positiver Bezugspunkt für die Errichtung einer offenen, glaubwürdigen und weltweit nachhaltigen Wirtschaft.

Dieser Prozess, der mit den multilateralen Verpflichtungen vereinbar ist, sollte noch weiter gehen, neue Wege eröffnen und neue Leitlinien zur Entwicklung von transparenteren, verlässlicheren und gerechteren Beziehungen unter gemeinsamen Regeln festlegen.

Er wird außerdem zur Bündelung der Maßnahmen in Antwort auf die Probleme der Finanzstabilität, des Klimawandels und der Erfordernisse der menschlichen Entwicklung beitragen.

Produktsicherheit, Verbraucherschutz, fairer Handel, Schutz von Reputationen, Förderung technologischer Erfindungen und Innovation, Rechnungsführungsregeln, Entwicklung der Finanzdienstleitungen und rechtliche Zusammenarbeit, alle diese Punkte stehen auf der Agenda.

Wir hoffen und vertrauen darauf, Herr Verheugen, dass Sie nicht mit leeren Händen zum Parlament zurückkehren werden.

 
  
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  Sophia in ’t Veld (ALDE).(EN) Frau Präsidentin! Auch wenn ich mir der Gefahr bewusst bin, dass dadurch die Agenda des Transatlantischen Wirtschaftsrates überlastet wird, möchte ich dennoch um die Aufnahme der Frage des Datenschutzes in die Tagesordnung ersuchen, weil der Datenschutz – im Gegensatz zu dem, was viele annehmen – sehr wohl eine wirtschaftliche Frage ist. Eigentlich war dafür die Generaldirektion Binnenmarkt in der Kommission zuständig, doch das hat sich mittlerweile geändert.

Personenbezogene Daten sind zu einem enormen Geschäft geworden, und dabei handelt es sich um einen wachsenden Wirtschaftszweig. Gegenwärtig sind wir beispielsweise Zeuge einiger Zusammenschlüsse in diesem Sektor, die in die zig Milliarden gehen. Ich denke dabei an Google/Double Click, über die im Januar gesprochen wurde, die Fusion von Microsoft und Yahoo, die jetzt abgesagt wurde, sowie unlängst Reed Elsevier und ChoicePoint. All das zeugt von der Bedeutung, die personenbezogene Daten haben.

Das Geschäft hat außerdem globalen Charakter. Unternehmen sind zunehmend mit unterschiedlichen Rechtsordnungen weltweit konfrontiert, oder auch innerhalb Europas oder innerhalb der Vereinigten Staaten – darunter beispielsweise die Regelungen zur Notifizierung eines Verstoßes, zum Datenschutz, zur Profilerstellung und zum Behavioural Advertising. Unternehmen und Bürger brauchen globale Regelungen für mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Deshalb müssen wir die Erarbeitung globaler Standards in Angriff nehmen. Meiner Meinung nach wäre der Transatlantische Wirtschaftsrat die geeignete Plattform für ein solches Unterfangen, und ich würde gern wissen, ob Kommissar Verheugen mir zustimmt, dass diese Frage auf die Tagesordnung des Wirtschaftsrates gesetzt werden sollte.

 
  
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  Urszula Gacek (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Die jüngste Suprime-Mortgage-Krise in den Vereinigten Staaten hat Schockwellen bei Europas größten Finanzinstituten ausgelöst, die uns gezeigt haben, wie eng die US-amerikanischen und europäischen Märkte miteinander verknüpft sind.

Die sich daraus ergebende zögerliche Haltung der Banker, Kredite zu vergeben – auch an sich selbst – hat zu einer Kreditkrise geführt, die sich auf das Wirtschaftswachstum und den Wohlstand von Unternehmen und Haushalten gleichermaßen negativ auswirkt, sei es in Paris, in Texas, oder in Paris, in Frankreich.

Viele Regierungen haben die einfachen Bürger im Stich gelassen. Sie haben als Regulierungsbehörden der Finanzmärkte, an denen immer mehr neue Finanzierungsinstrumente zugelassen wurden, wie bei dem englischen Kinderspiel „Pass the parcel“ versagt. Als die Musik zu spielen aufhörte, wollte niemand dieses Paket behalten, das lediglich aus einer Anzahl Not leidender Forderungen bestand.

In dem Bericht wird zu Recht die Notwendigkeit hervorgehoben, die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks zu verbessern, insbesondere zu einem Zeitpunkt, da sich die Regierungen auf kurzfristige Rettungsaktionen konzentrieren und Banken oder einzelnen Kreditgebern aus der Klemme helfen oder sie stützen.

Die Regierungen müssen aufpassen, dass sie den Skrupellosen und Tollkühnen kein falsches Signal geben. Über ihre Regulierungsbehörden der Finanzmärkte müssen sie von den Finanzinstituten transparente Buchführungsmethoden sowie Kriterien für eine umsichtige Kreditvergabe fordern.

Gemeinsame Bemühungen der US-amerikanischen und europäischen Partner werden es hoffentlich ermöglichen, dass solche Krisen in Zukunft vermieden werden.

 
  
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  Pervenche Berès (PSE).(FR) Frau Präsidentin, Herr Vizepräsident der Kommission! Sie haben Recht. Nach dem Scheitern der bisherigen Versuche sollen nunmehr unsere transatlantischen Beziehungen fallweise auf rechtlicher Grundlage verbessert werden. Allerdings fehlt, wenn wir heute die Lage prüfen, eindeutig eine Dimension – und zwar der Gesamtkontext, in dem diese Aussprache stattfindet. Bei jedem einzelnen Dossier können wir die Fortschritte beobachten, die in der einen oder anderen rechtlichen Bestimmung auf beiden Seiten des Atlantiks gemacht worden sind.

Aber wie ist es um die grundsätzliche Diskussion bestellt, die wir mit unseren amerikanischen Partnern über die Lage führen sollten, über das Risiko, dass ihre Wirtschaft in eine Rezession gerät, über die Schwierigkeit, bei beginnender Rezession die Entkopplung zu gestalten, und natürlich über die Frage des Wechselkurses? Ziel dieser Entschließung ist nicht die Erörterung des Wechselkurses, doch ist uns wohl bewusst, dass der Stand der transatlantischen Beziehungen weitgehend von unserer Fähigkeit abhängen wird, den Handel weltweit zu regulieren. Und wenn man dann für jedes einzelne Dossier den Stand der Gespräche mit unseren amerikanischen Partnern prüft, müssen wir auch über Vorgänge sprechen, die möglicherweise nicht Bestandteil des transatlantischen Dialogs im Rahmen des Rates sind, zu dessen Einleitung Sie beigetragen haben.

Lassen Sie mich ein einziges Beispiel herausgreifen – die Lage auf den Immobilienmärkten. Natürlich ist es Sache der amerikanischen Gesetzgeber zu prüfen, wie sie ihre Fähigkeit zur Gewährung von Immobilienkrediten verbessern können, die dem realen Bedarf und der Fähigkeit der amerikanischen Bevölkerung zur Aufnahme von Darlehen entsprechen, und die Gegebenheiten der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus zu berücksichtigen. Trotzdem wissen wir als Europäer, dass die Wiederherstellung normaler Bedingungen für das Funktionieren der Finanzmärkte weitgehend von der Rückkehr zur Normalität auf dem amerikanischen Finanzmarkt abhängt. Daher müssen wir in unserem Dialog mit unseren amerikanischen Partnern auch solche Punkte ansprechen, die mit ihrer Fähigkeit zur Änderung ihrer Rechtsvorschriften zu tun haben.

 
  
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  Corien Wortmann-Kool (PPE-DE).(NL) Nach heute Nacht sieht es nicht danach aus, dass in den USA ein weiblicher Präsident gewählt wird. Aber wer auch gewählt wird, Handel wird weiterhin eine wichtige Rolle in den Beziehungen mit den Vereinigten Staaten spielen.

Wir sind gegenseitig der größte Handelspartner, und deshalb ist eine konstruktive wirtschaftliche Zusammenarbeit von großer Bedeutung. Kommissar Verheugen hat daher Anerkennung für seine Herangehensweise verdient. Wir haben hohe Erwartungen an diesen transatlantischen Wirtschaftsrat, auch wenn wir begreifen müssen, dass es eine langfristige Investition sein wird. Dieser Rat hat jedoch eine wichtige Funktion bei der Harmonisierung der Rechtsvorschriften, dem Abbau von Bürokratie und der Beseitigung von Handelshemmnissen – damit unsere Unternehmen einfacher Geschäfte in den USA machen können und unsere Märkte besser ineinandergreifen.

Würden Sie, Herr Kommissar, also bitte den „verrückten Maßnahmen“, wie Frau Mann sie so hübsch bezeichnete – in den Niederlanden haben wir nicht so ein schönes Wort dafür – den Vorrang geben. Unter diese „verrückten Maßnahmen“ fällt auf jeden Fall die Containerprüfung zu 100 %, die eigentlich vom Tisch sein sollte, da dies eine unsinnige Maßnahme ist, die sehr negative Konsequenzen haben und viel zu kostspielig sein würde.

Frau Präsidentin, wir müssen uns auch mit den Vereinigten Staaten zusammenschließen, wenn es um unsere Interessen in der übrigen Welt geht, insbesondere um den Kampf gegen unsicheres Spielzeug aus China und die Herstellung von gefälschten Produkten in Asien. Bei diesen Produktfälschungen schöpfen wir gleichsam Wasser in ein Sieb; es gelingt uns offenbar nicht, diesen Strom wirklich zu verringern.

Des Weiteren möchte ich um besondere Aufmerksamkeit für das gemeinsame Auftreten in der aktuellen Finanzkrise bitten. Auch hier muss der transatlantische Wirtschaftsrat dringend eine positive Rolle spielen.

Frau Präsidentin, die Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Dialogs mit dem US-Kongress liegt nicht nur beim transatlantischen Wirtschaftsrat und dem Kommissar, sondern auch bei uns: Wenn wir uns zusammenschließen, können wir einander stärken; in der Tat ist dies unser Ziel.

 
  
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  Benoît Hamon (PSE).(FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Der transatlantische Wirtschaftsdialog findet vor einem Hintergrund statt, der von einer dreifachen Krise gekennzeichnet ist: der weltweiten Banken- und Finanzkrise, deren Ende noch nicht absehbar ist, der Krise der Lebensmittelpreise und schließlich der anhaltenden Krise der Treibstoffpreise. Darüber hinaus spielen sich alle diese schockierenden Ereignisse vor dem allgemeinen Hintergrund der globalen Erderwärmung und des Klimawandels ab, die einen Zykluswechsel und die Infragestellung mancher Dogmen erfordern, auf denen wir den Wohlstand der westlichen Gesellschaften begründet haben.

Kann die Stärkung der transatlantischen Beziehungen einem solchen Ziel dienen? Ich glaube ja, auch wenn dies schwierig und komplex sein wird und nicht ohne Konflikte abgeht. Diese Entschließung skizziert einige Antworten, die im Einklang mit den Forderungen und Hoffnungen der europäischen und der amerikanischen Öffentlichkeit stehen. Es geht nicht in erster Linie darum, Abstriche an unserem Ziel der Errichtung einer transatlantischen Freihandelszone zu machen, sondern konkret daran zu arbeiten, dass die Entwicklung unserer Handelsbeziehungen anderen dringlicheren Zielen – der Förderung von sozialen und Umweltstandards – dient.

Unter diesem Gesichtspunkt ist die Entschließung, die uns morgen zur Abstimmung vorgelegt werden soll, ausgewogen. In ihr wird darauf verwiesen, dass die so genannten Handelshemmnisse zwischen der Europäischen Union und den USA häufig Gesetze sind, mit denen ein bestimmtes soziales, umweltbezogenes, kulturelles oder gesundheitspolitisches Ziel verfolgt werden soll, und dass deshalb diese Hemmnisse nicht ohne eine demokratische Entscheidung und den Erlass positiver Rechtsvorschriften beseitigt werden können, die diese Ziele schützen.

Mit diesem Text wird die Europäische Union auch aufgefordert, sich an bestimmten bilateralen Handelsverträgen zu orientieren, die von den USA unterzeichnet wurden, die genaue arbeitsrechtliche Auflagen enthalten. Vor allem aus diesen Gründen bin ich der Ansicht, dass diese Entschließung dem transatlantischen Dialog nützen wird.

 
  
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  Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Es ist vor allem der Arbeit von Günther Verheugen, Jonathan Evans und anderen zu verdanken, dass wir heute hier zusammenkommen, um über diese wirklich wichtige Initiative zu beraten.

Ich möchte vor allem auf Herrn Evans politische Führung verweisen, weil nach meinem Dafürhalten die politische und parlamentarische Komponente den Ausschlag gebracht hat.

Ich hatte die große Ehre, im letzten Jahr mit der Delegation des Ausschusses für Binnenmarkt nach Washington zu reisen, wo wir den Kongress besuchen und auf die Tatsache hinweisen konnten, dass sich das Parlament in starkem Maße mit diesen Fragen befasst.

Ferner möchte ich betonen, dass vor kurzem Nancy Nord, die amtierende Vorsitzende der Produktsicherheitskommission, dem Ausschuss für Binnenmarkt einen Besuch abgestattet hat. Das war das unmittelbare Ergebnis unseres Besuchs in Washington und zeigt meiner Meinung nach, dass wir nunmehr die politische Dimension immer besser in den Griff bekommen.

Weshalb müssen wir diese politische Dimension in den Griff bekommen? Die Antwort lautet: Weil die Beschäftigung mit technischen Fragen der Produktsicherheit sowie vor allem Fragen der Harmonisierung eine politische Dimension haben muss. Das Problem ist die Bürokratie. Nehmen wir beispielsweise Kraftfahrzeuge, über die Herr von Wogau vorhin gesprochen hat. Das Problem besteht doch darin, dass die Experten in der Europäischen Union und die Experten in den Vereinigten Staaten – nicht die Politiker – sich noch immer nicht über grundlegende Fragen einigen können wie Emissionsstandards für Lkw oder wie wir Sicherheitschecks bei Kraftfahrzeugen durchführen.

Das sind keine politischen Fragen. Das sind Fragen, über die sich Bürokraten nicht einigen können. Meiner Ansicht nach müssen wir das in den Griff bekommen, denn es kostet uns alle unnötigerweise Unsummen, die wir besser für die Herstellung sicherer und umweltfreundlicherer Produkte für die Verbraucher ausgeben und investieren sollten. Darum geht es doch letzten Endes.

Ich weiß, dass ich auf Sie, Herr Kommissar, und Ihre politische Führung bei der Behandlung dieser Fragen zählen kann, meine jedoch auch, dass wir uns alle in diesen Prozess einbringen müssen, nicht um detaillierte Entscheidungen zu treffen, sondern um den Beteiligten zu sagen: Setzen Sie sich zusammen und verstärken Sie Ihre Anstrengungen, denn uns allen liegt doch der Erfolg sehr am Herzen.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Der vor einem Jahr ins Leben gerufene Transatlantische Wirtschaftsrat ist ein sinnvoller Schritt, die transatlantische Zusammenarbeit auf wirtschaftlicher Ebene zu vertiefen. Wir dürfen schließlich nicht vergessen, dass die Vereinigten Staaten unser wichtigster Handelspartner sind. Ich bin überzeugt, dass wir das Wirtschaftswachstum spürbar ankurbeln, wenn wir bestehende Handelsbarrieren konsequent ausmachen und anschließend beseitigen. Ich hoffe, dass beide Seiten in Kürze einen detaillierten Plan ausarbeiten, in dem die Maßnahmen benannt werden, die die einzelnen Branchen ergreifen müssen, damit die Schaffung des transatlantischen Marktes ein Erfolg wird.

Meine Damen und Herren, die Zusammenarbeit im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrates erstreckt sich auf Bereiche, die wichtig sind für das Funktionieren eines gemeinsamen Marktes. Besonders erfreulich finde ich, dass auch Fragen des Schutzes geistiger Eigentumsrechte bei dieser Zusammenarbeit im Vordergrund stehen. Ich möchte daran erinnern, dass die Europäische Kommission im letzten Jahr eine Mitteilung über die Vertiefung des Patentsystems in Europa veröffentlich hat, in der sie versucht, die Debatte über das Gemeinschaftspatent neu zu beleben. Dieses Jahr erwarte ich mit Spannung die Mitteilung über die Strategie im Bereich der Rechte an geistigem Eigentum. Auf diesem Feld ist die transatlantische Zusammenarbeit besonders wichtig. Unsere Wirtschaftssysteme sind weitgehend wissensbasiert. Deswegen sind auch der Schutz und die Umsetzung der Rechte an geistigem Eigentum ein so zentraler Punkt.

Es liegt allerdings im Interesse unserer Wirtschaft, dass Drittländer die von uns beworbenen Lösungen einhalten. Wenn unseren Bemühungen kein Verständnis und Engagement entgegengebracht wird, bringen sie nicht den erhofften Erfolg. Deswegen muss auch die Einflussnahme auf einen verbesserten Schutz der Rechte an geistigem Eigentum in Drittländern ein Teil der transatlantischen Zusammenarbeit sein.

Ich gehe davon aus, dass der Transatlantische Wirtschaftsrat demnächst einen Bericht über die Fortschritte in der Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Rechte an geistigem Eigentum veröffentlicht, in dem er die Maßnahmen vorstellt, die in Zukunft zur Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Plagiaten und Produktpiraterie unternommen werden müssen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Der Transatlantische Wirtschaftsrat ist eine Institution, die bessere Lösungen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und eine Steigerung des Handelsvolumens zwischen der EU und den USA erreichen soll. Der Rat ist auch ein Ort, an dem die Grundlagen für einen gemeinsamen Markt erarbeitet werden. Denken wir daran, dass wir bald an dem Punkt sind, da wir gemeinsam anderen Regionen der Welt eine Änderung der Regeln und Prinzipien der Funktionsweise der Weltwirtschaft und des weltweiten Handels vorschlagen müssen.

Ein wichtiger Bereich unserer Zusammenarbeit ist die Überwachung der Finanzmärkte und die Einführung transparenter Regeln dafür, um die Gefahren zu umgehen, die wir infolge der Krise auf dem Hypothekenmarkt erleben mussten, die wiederum zu Turbulenzen auf den internationalen Lebensmittelmärkten führten.

 
  
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  Corina Creţu (PSE).(RO) Unsere Debatte findet statt vor dem EU-USA-Gipfel in Ljubljana, was sowohl Sie, Herr Kommissar, als auch der Leiter unserer Delegation, Herr Evans, erwähnt haben, und ich bin überzeugt, dass dieses Treffen erneut die Notwendigkeit der Konsolidierung des transatlantischen Dialogs unterstreichen wird.

Die Schaffung des Transatlantischen Wirtschaftsrates spiegelt das Bedürfnis wider, die Positionen beider Seiten zu harmonisieren, wenn es um globales Krisenmanagement geht, insbesondere was die Lebensmittel- und Energiekrise, aber auch andere Bereiche, betrifft.

Leider ist und bleibt die Armut der größte Feind der Menschheit, und sie kann ohne eine wirkliche Zusammenarbeit zwischen internationalen Gremien und nationalen Staaten, besonders zwischen der Europäischen Union und den USA, nicht gemildert werden.

Abschließend möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um nochmals die Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Lösung des Visaproblems zu erbitten, als Zeichen der notwendigen Solidarität mit den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die dieses Problem bis jetzt nicht gelöst haben.

 
  
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  Peter Skinner (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Viele haben etwas zu sehr ernsten Themen gesagt. Selbstverständlich ist es durchaus wichtig zu erkennen, dass zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union ein ständiger Dialog stattfindet, doch beim Transatlantischen Wirtschaftsrat geht es eigentlich um Leistungen. Es geht darum, die großen Worte hinter uns zu lassen und uns nicht länger hinter lächerlichen Entschuldigungen auf beiden Seiten des Atlantiks für die Dinge zu verstecken, die wir tun müssen, um unsere Volkswirtschaften voranzubringen und die Menschen in diesen Wirtschaften mit Wachstum zu belohnen, vor allem zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wo wir uns mitten in einer Finanzkrise befinden.

Deshalb freue ich mich, dass wirklich Fortschritte gemacht wurden. Ich begrüße die Tatsache, dass sich viele wie Jonathan Evans und Kommissar Verheugen sowie andere Kollegen hier in diesem Parlament intensiv mit diesem Thema befasst haben, um die Dinge voranzubringen. Erwähnt wurden die Internationalen Rechnungslegungsstandards sowie die Broker/Dealer-Abkommen. All das sind richtige Schritte in die richtige Richtung und ganz solide Themen, doch darf es sich dabei nicht um einen Wunschzettel handeln. Der Transatlantische Wirtschaftsrat hat sieben Prioritäten, die vorangebracht werden sollten, und es muss sichergestellt werden, dass sie mehr als nur leere Worte sind. Eine davon sind Versicherungen, und sie könnten eine Zielsetzung sein – vielleicht nicht heute, auf jeden Fall aber morgen.

 
  
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  Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen zunächst für die breite Unterstützung für das Projekt der Transatlantischen Wirtschaftskooperation, die diese Debatte gezeigt hat, herzlich danken und noch einmal betonen: Es ist ein Projekt, das alle Institutionen gemeinsam bewerkstelligen müssen. Der Rat hat seine Rolle zu spielen, das Parlament hat seine Rolle zu spielen und die Kommission bemüht sich, das Ihre zu tun.

Ich möchte denjenigen widersprechen oder diejenigen beruhigen, die die Sorge geäußert haben, hier ginge darum eine Art transatlantischen Protektionismus oder es ginge darum, dass die beiden größten und mächtigsten Wirtschaftsregionen der Welt sich hinter einem Wall verschanzen. Die Transatlantische Wirtschaftskooperation ist gegen niemanden gerichtet. Es ist ganz interessant zu wissen, dass die Wirtschaftsregionen, von denen auch in dieser Debatte die Rede war, schon jetzt ein starkes Interesse an dieser Arbeit zeigen und bereits mehr oder weniger deutlich angefragt haben, ob man sich nicht vorstellen könnte, etwas Vergleichbares auch mit anderen zu machen.

Meine Antwort darauf ist immer dieselbe: Wir wollen erst einmal sehen, ob das Modell, das wir hier geschaffen haben, wirklich funktioniert. Denn noch sind wir in der Frühphase. Ich möchte noch einmal versuchen, klarzustellen, dass es hier ganz verschiedene Dimensionen gibt. Das eigentliche Kerngeschäft ist in der Tat der Abbau von Handelshemmnissen. Es ist genau so, wie Malcolm Harbour gesagt hat: Das sind Handelshemmnisse. Wenn man das genau betrachtet, fasst man es nicht. Man begreift es nicht, dass wir einen solchen Unsinn seit vielen, vielen Jahren betreiben. Und er hat auch vollkommen Recht. Das liegt eben daran, dass sich die Bürokratien nicht verständigen konnten. Was wir hier tun, ist, die Bürokratien in Gang zu setzen, sie zu zwingen, miteinander zu reden, ihnen Vorgaben zu machen.

Lassen Sie mich hier, Frau Präsidentin, in Klammern anmerken, dass ich, obwohl ich schon lange im Geschäft bin, bei dieser Gelegenheit etwas Neues gelernt habe. Ich dachte immer, wenn in den USA ein politischer Prozess vom Weißen Haus gesteuert wird, dann genügt ein Knopfdruck, und überall in der Administration, in der Exekutive passiert das, was der Präsident will. Das ist auch in Amerika nicht der Fall. Die Probleme liegen keineswegs nur auf der europäischen Seite, auch die Amerikaner haben Probleme, ihre Bürokratie in Gang zu setzen. Das ist also das eigentliche Kerngeschäft. Hier reden wir über Dinge, die die Wirtschaft auf beiden Seiten um unnötige Kosten in Höhe von vielen, vielen Milliarden Euro entlasten werden – Geld, das dazu verwendet werden könnte, zu investieren, Arbeitsplätze zu schaffen und vernünftige Innovationen voranzutreiben. Das ist das Kerngeschäft.

Die zweite Dimension schaut viel weiter nach vorne. Hier geht es darum, ob wir es nicht schaffen können, mit gemeinsamen Standards zu arbeiten. Wir sind uns z. B. darüber einig der amerikanische Ko-Vorsitzende und ich – dass es doch unsinnig ist, dass wir in den USA und in Europa Standards entwickeln und mit diesen Standards dann auf Drittmärkten gegeneinander konkurrieren. Der Versuch, viel mehr gemeinsam zu tun und bei künftiger Regulierung Probleme zu vermeiden, ist z. B. der Grund, warum wir intensiv über Nanotechnologie miteinander reden, warum wir über die Standards von Biotreibstoffen miteinander reden. All dies um zu vermeiden, dass sich in Zukunft noch einmal so etwas wiederholt, dass die Dinge sich auseinander entwickeln.

Ich will auch meine persönliche Vision hier nicht verschweigen. Ich denke, wir werden angesichts der ganz unterschiedlichen Philosophien auf beiden Seiten des Atlantiks, wie man z. B. Produktsicherheit herstellt, am Ende das Ziel nur erreichen können, wenn wir bereit sind, unsere gegenseitigen Philosophien und Regelungsmethoden anzuerkennen, wenn wir z. B. anerkennen, dass die Amerikaner ihre Menschen genauso wenig vergiften wollen, wie wir das tun, und wenn die Amerikaner anerkennen, dass wir unsere Menschen genauso wenig Gefahren aussetzen wollen, die von elektrischen Geräten ausgehen, wie die Amerikaner das tun. Es gibt also den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung vernünftiger Regelungen.

Nun zur dritten Dimension. Auf der hat sich die Diskussion des heutigen Nachmittags fast ausschließlich bewegt: Es handelt sich um die ganz großen, weit reichenden, teilweise weltpolitischen Fragen, die hier angesprochen worden sind. Ich möchte Erika Mann zustimmen und sie bitten, nicht zu viel auf diesen Wagen zu laden, mal ganz abgesehen davon, dass wir ja ein Rahmenabkommen haben, das uns vorgibt, mit welchen Themen wir uns beschäftigen können und mit welchen nicht. Es sind eine ganze Reihe von Themen genannt worden, die in diesem Rahmenabkommen definitiv nicht vorgesehen sind und für die es andere Foren gibt. Aber nichtsdestoweniger hat sich ja bereits gezeigt, dass sich aus der praktischen Zusammenarbeit heraus die Notwendigkeit ergibt, die großen strategischen Fragen miteinander zu erörtern, wie etwa Zukunft des Welthandelssystems, die Frage des Protektionismus, den Umgang mit den Investitionen aus Staatsfonds, die Frage der Lebensmittel- und der Energiepreise ebenso wie die Frage der möglicherweise notwendigen Regulierung von Finanzdienstleistungen. Genau das tun wir. Wir haben hier einen Weg gefunden, der es uns erlaubt, sehr schnell und sehr flexibel zu reagieren. Deshalb schließe ich langfristig überhaupt nicht aus, dass auch Themen erörtert werden, die über das hinausgehen, was in dem Rahmenabkommen eigentlich vorgesehen ist.

Lassen Sie mich noch einmal sagen: Ich fühle mich durch diese Debatte bestärkt, den beschrittenen Weg weiterzugehen und dafür zu sorgen, dass wir diesmal erfolgreich sind. Gemeinsam haben wir ein gewaltiges Potenzial, das wir aber bei Weitem nicht ausschöpfen. Wenn wir die Hindernisse beseitigen, die uns daran hindern, unser wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen, dann können wir sehr viel mehr tun, um unsere großen politischen, sozialen und ökologischen Ziele zu erreichen. Darum geht es.

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
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  Der Präsident. − Mir liegen sechs gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung eingereichte Entschließungsanträge(1) vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Tunne Kelam (PPE-DE), schriftlich. (EN) Im Hintergrund der heutigen Aussprache stehen die globalen Herausforderungen in großen Lettern geschrieben. Statt sich wegen vergangener Probleme und Details der gegenseitigen Beziehungen in den Haaren zu liegen, sollten wir uns vergegenwärtigen, dass auf die EU 7 % der Weltbevölkerung entfallen. Um diese weiter zunehmenden Herausforderungen wirklich anzugehen, gibt es nur eine Lösung: Die beiden größten demokratischen Freihandelszonen müssen sich zusammenschließen. Es gibt absolut keine Alternative zu der engst möglichen transatlantischen Zusammenarbeit. Das ist keine Frage einer erträumten langfristigen Perspektive.

Im vergangenen Jahr haben das Europäische Parlament und der US-Kongress einen viel versprechenden Anfang gemacht. Sie haben sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: die Vollendung des transatlantischen Marktes bis zum Jahr 2015. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir die umfassende Mitarbeit von Rat und Kommission.

Die erste Aufgabe besteht darin, alle noch bestehenden Hemmnisse – politische sowie technische – aufzuzeigen und zu beseitigen. Die zweite Aufgabe besteht in der Erarbeitung eines Dokuments, das kurz und bündig ist und der Öffentlichkeit die wesentlichen Gründe und Vorteile erklärt.

Schließlich dürfen wir nicht vergessen, dass die Ziele der Lissabon-Strategie am besten durch Schaffung einer echten und effizienten transatlantischen Integration erreicht werden.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


14. Revision der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission: Revision der Richtlinie 94/45/EG vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. − (CS) Vielen Dank für die Gelegenheit, hier über zwei eng miteinander verknüpfte Themen zu diskutieren, nämlich zum einen über den europäischen Betriebsrat und zum anderen über verantwortungsvolle Umstrukturierung. Für die Kommission ist dies von herausragender Bedeutung, und wir haben im vergangenen Jahr hier erhebliche Fortschritte erzielt.

Was den europäischen Betriebsrat angeht, so sind nach Ansicht der Kommission zu einer Verbesserung des entsprechenden rechtlichen Rahmens Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich. Europäische Betriebsräte werden bei Umstrukturierungsmaßnahmen nicht automatisch konsultiert. Darüber hinaus gibt es eine gewisse Rechtsunsicherheit bezüglich der Umsetzung der Richtlinie und deshalb muss eine bessere Verbindung zwischen der Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten auf nationaler und supranationaler Ebene und auch zwischen den betreffenden Richtlinien hergestellt werden.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die Kommission am 20. Februar eine zweite Phase der Konsultation der Sozialpartner zur Revision der Richtlinie eingeleitet. Dabei hat die Kommission verschiedene Konzepte zur Ausgestaltung der Richtlinie vorgeschlagen, um Lösungen für die genannten Probleme zu erarbeiten. Diese Konzepte erstrecken sich vorrangig auf die Änderung von Definitionen, auf die Festlegung von Regeln für den Fall, dass keine Vereinbarungen geschlossen werden, auf Mitarbeiterschulungen, auf Änderungen von Vereinbarungen bei wichtigen Umstrukturierungen wie etwa Zusammenschlüssen und auf die Einführung eines abgestimmten Systems für den Dialog auf nationaler und supranationaler Ebene.

Diese Konsultation ging dem Legislativvorschlag voraus, den die Kommission dann vorgelegt hat. Die Sozialpartner hatten dadurch die Möglichkeit, über die Angelegenheit zu diskutieren. Die Sozialpartner haben ohne Zweifel die besten Voraussetzungen, um einen positiven Einfluss auf die Revision der Richtlinie auszuüben, und dies ist von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Kommission sie zu den Verhandlungen über die europäischen Betriebsräte eingeladen. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat am Ende festgestellt, dass er nicht imstande ist, Verhandlungen über die europäischen Betriebsräte mit den Arbeitgeberorganisationen zu eröffnen. Im Namen der Kommission habe ich die Sozialpartner dann noch einmal eingeladen, um jede Chance zu einer Verbesserung des Rahmens für diese Maßnahmen wahrzunehmen. Die Kommission prüft derzeit die für Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene verfügbaren Möglichkeiten und berücksichtigt dabei auch die Rückmeldungen und Beiträge der Sozialpartner.

Sollte diese Auswertung zu der Erkenntnis führen, dass eine Revision der Richtlinie die beste Lösung für die bestehenden Probleme wäre, und sollten die Sozialpartner nicht auf die jüngste Einladung reagieren, werde ich den Kommissionsmitgliedern im Sommer den Vorschlag unterbreiten, einen ausgewogenen Legislativvorschlag anzunehmen, der die Interessen aller Beteiligten und ihre jeweils vorgebrachten Standpunkte berücksichtigt.

Europäische Betriebsräte brauchen einen neuen Impuls, sie müssen einen eigenen länderübergreifenden Dialog entwickeln und in der Lage sein, sich umfassend in die Vorbereitung und Durchführung von Veränderungen einzubringen. Sie müssen stärker und effizienter werden. Für die Kommission ist dies eine ihrer Prioritäten für 2008, und in dieser Hinsicht werden wir uns um eine enge Zusammenarbeit mit Parlament und Rat bemühen.

Das zweite Thema betrifft die Umstrukturierungen. Umstrukturierungen sind eine unvermeidliche Reaktion auf die erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen in Europa, die bedingt sind durch technischen Fortschritt, Globalisierung und eine immer älter werdende Bevölkerung, und auch eine Reaktion auf die notwendigen Schritte, die es uns ermöglichen, mit der globalen Erwärmung und den Bedrohungen für die Umwelt umzugehen. Die Verantwortung für diese Anpassung liegt vor allem bei den Unternehmen, da sie mit den Bedingungen des Marktes und mit den Technologien vertraut sind, und da sie die Risiken einschätzen können, die mit jeder Umstrukturierungsentscheidung einhergehen.

Durch die sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Auswirkungen von Umstrukturierungen, besonders wenn diese im großen Stil erfolgen, ist es unabdingbar, dass Zulieferer, Unternehmen, Mitarbeiter und deren Vertreter im Laufe der verschiedenen Anpassungsphasen zu Wort kommen. Aus demselben Grund müssen Anpassungen an wirtschaftliche Veränderungen auch durch öffentliche Maßnahmen flankiert werden, und zwar nicht nur für die Konzipierung eines Gesamtrahmens zur Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch für eine gezielte Unterstützung der frühzeitigen Vorbereitung von Umstrukturierungen und deren sozial verantwortungsvoller Koordinierung.

Zusammen mit den betroffenen Regionen befinden sich die Unternehmen an vorderster Front, wenn es um Umstrukturierung geht. Einerseits müssen sie in der Lage sein, sich schnell zu entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, andererseits aber sind sie gehalten, ihren sozialen und regionalen Verpflichtungen nachzukommen, indem sie Änderungen antizipieren und dabei sicherstellen, dass die betroffenen Parteien so früh wie möglich ordnungsgemäß informiert werden, und indem sie insbesondere Mechanismen vorsehen, um Beschäftigte und Regionen auf die absehbaren Umstrukturierungen vorzubereiten.

2003 haben sich die Sozialpartner auf allgemeine Rahmenbedingungen geeinigt, die diesen Anforderungen gerecht werden. Auf dieser Grundlage wurden Richtlinien erarbeitet, die jedoch gegenwärtig nur selten zur Anwendung kommen. Aus diesem Grunde wird die Kommission demnächst einen Bericht vorlegen, der den Sozialpartnern helfen soll, in diesem Bereich weitere Schritte zu unternehmen, beispielsweise über eine effektivere Umsetzung der bestehenden Vorgaben und eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Grundsätze sowie durch das Aufzeigen von Möglichkeiten für den Umgang mit den ernsten aktuellen Problemen.

Ich möchte nochmals hervorheben, dass die Kommission zu einer möglichst engen Zusammenarbeit mit dem Parlament in beiden Bereichen, also dem der europäischen Betriebsräte und dem der Umstrukturierungen, bereit ist. Gleiches gilt natürlich auch im Bereich der sozialpolitischen Agenda, die jedoch über den Rahmen der heutigen Debatte hinausgeht.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich ergreife das Wort in mehreren Eigenschaften – nicht nur als Koordinator für die größte politische Fraktion hier im Parlament, sondern auch als jemand, der bei der Aussprache über dieses Dossier in der vorherigen Amtszeit eine führende Rolle gespielt hat, und vor allem als jemand, der in seinem früheren Geschäftsleben in der Tat Betriebsräte in mehreren verschiedenen Unternehmen eingeführt hat, also jemand, der ganz fest an Information und Konsultation glaubt und der Bescheid weiß, was funktioniert und was nicht – also ein echter Verfechter dieses Gedankens.

Herr Kommissar, es ist zweifellos reinste Ironie, dass ein solches Thema, bei dem es um den sozialen Dialog und darum geht, dass sich beide Seiten der Wirtschaft zusammensetzen, bereits am ersten Hindernis scheitert, weil sich die ETUC weigert, sich zusammenzusetzen und über die Frage zu diskutieren. Ich kann Sie nur loben, dass Sie versucht haben – und noch immer versuchen, den Dialog in Gang zu bringen. Wenn Sie jedoch sagen, dass Sie, wenn es keinen Dialog gibt, ohnehin Rechtsvorschriften einführen werden, wo ist dann der Anreiz für beide Seiten, sich zusammenzusetzen? Worin besteht die Strafe, wenn eine Seite zur Aussprache nicht bereit ist? Ich schlage vor – und ich sage das schweren Herzens –, dass die Lösung für Sie, Herr Kommissar, zweifellos darin besteht, wenn Sie „Ihre Optionen noch einmal überprüfen“, bei jedem Vorschlag zu berücksichtigen, dass eine Partei bereit ist zu verhandeln und die andere nicht.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass in einer Welt der zunehmenden Globalisierung und angesichts der Notwendigkeit, die Unternehmen umzustrukturieren, um mit der Entwicklung Schritt halten zu können, die Fragen der Information und Konsultation der Arbeitnehmer von maßgeblicher Bedeutung sind. Doch was müssen wir sehen? Der soziale Dialog schlägt fehl, die soziale Partnerschaft zerbricht und die Menschen, die die Führung übernehmen sollten, versagen. Mit ihrer Weigerung zu verhandeln haben die europäischen Gewerkschaften nicht nur selbst versagt, sie haben auch die Arbeitnehmer im Stich gelassen, die sie angeblich vertreten. Wenn dieses Thema letztendlich im Parlament behandelt wird, müssen wir als Mitglieder dafür sorgen, dass wir nicht auch noch scheitern.

 
  
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  Harlem Désir, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Richtlinie über Europäische Betriebsräte spielte zum Zeitpunkt ihrer Annahme im Jahr 1994 eine bahnbrechende Rolle. Wenngleich sie lediglich Mindestanforderungen enthielt, eröffnete sie doch den Weg zum Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den europaweit tätigen Unternehmensgruppen auf Unterrichtung und Anhörung und bildete eine der Grundlagen für ein europäisches Arbeitsrecht. Heute ist sie allerdings hinter den Veränderungen der Realität in den Unternehmen und der zunehmenden Dominanz des Finanzkapitals in der Unternehmensführung und im Übrigen sogar in Bezug auf die anderen Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die seitdem angenommen wurden, zurückgeblieben. Daher ist es dringend notwendig, sie zu überarbeiten und sicherzustellen, dass es durch zeitnahe Informationen und eine entsprechende Qualität der Konsultation in den europäischen Unternehmensgruppen möglich wird, nach Alternativen zu suchen, wenn die Arbeitnehmer mit Entscheidungen über Umstrukturierungen, Standortschließungen und massiven Arbeitsplatzabbau konfrontiert sind.

Wir hatten es in den letzten Jahren allzu oft mit einschneidenden Entscheidungen über Massenentlassungen zu tun, ohne dass die Arbeitnehmer wirklich konsultiert wurden und ihre Vertreter wirklich ein Mitspracherecht hatten. Mitunter erfahren die Arbeitnehmer über den Rundfunk, dass sie entlassen werden sollen. Ihre Vertreter werden erst wenige Minuten, bevor der Beschluss öffentlich gemacht wurde – im Allgemeinen zu den Börsenöffnungszeiten – informiert.

Das alles unterstreicht, wie dringlich eine Überarbeitung ist. Übrigens wurde diese Überarbeitung bereits in der Fassung der ursprünglichen Richtlinie vorgesehen, und im Jahr 2000 sollten die Verfahren dieser Richtlinie aktualisiert werden. Allerdings mühte sich seitdem BUSINESSEUROPE – seinerzeit unter dem Namen UNICE – nach Kräften, diese Überarbeitung zu bremsen und zu verhindern, dass die Konsultation zu einem Ergebnis führte.

Daher, meine Damen und Herren und Herr Bushill-Matthews, kann ich als jemand, der im Jahr 2001 im Europäischen Parlament als Berichterstatter fungierte und der dazu beitrug, mit der überwiegenden Mehrheit unseres Parlaments einen Antrag auf eine ambitionierte Überarbeitung dieser Richtlinie durchzusetzen, wie es auch im Jahr 2007 erneut der Fall war, die Anschuldigungen gegen den Europäischen Gewerkschaftsbund nicht hinnehmen. Er ist guten Willens und bereit zu verhandeln. Und wenn diese Konsultation und die Verhandlungen zu nichts führen, dann ist es Sache der Kommission, von ihrem Initiativrecht Gebrauch zu machen. Die Kommission hat das Monopol des Initiativrechts, das wir respektieren. Aber damit ist auch die Verantwortung verbunden, für das allgemeine europäische Interesse einzutreten, nicht hinzunehmen, dass es privaten Interessen geopfert wird, sicherzustellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unseres Kontinents sich bei der Verteidigung ihres Rechts auf Konsultation und zeitnahe Information auf die Europäische Kommission verlassen können, damit in den großen europäischen Konzernen ein echter europäischer sozialer Dialog geführt werden kann.

 
  
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  Siiri Oviir, im Namen der ALDE-Fraktion. – (ET) Meine Damen und Herren! Es ist sehr positiv, dass die Kommission sich Fragestellungen annimmt, die den europäischen Betriebsrat wie auch die Notwendigkeit betreffen, die Beschäftigten in einer Situation zu konsultieren und zu informieren, in der es aufgrund der globalen Bedingungen unabdingbar geworden ist, in gewissem Maße wirtschaftliche Umstrukturierungen vorzunehmen.

Ich schließe mich meinem Vorredner zu meiner Linken an, dass das Recht auf Konsultation von großer Bedeutung ist. Aber nicht nur Konsultation ist wichtig. Ein konstruktiver und positiver Informationsaustausch ist es ebenfalls. Auch auf die Bedeutung des sozialen Dialogs wird hier stets verwiesen.

Aber die Europäische Union von heute besteht nicht mehr nur aus den 15 alten demokratischen Mitgliedstaaten. Inzwischen sind wir 27. In Estland beispielsweise, wo ich herkomme, sind nur 5 % der Beschäftigten in Gewerkschaften organisiert, die ja naturgemäß zu der einen Seite dieses Dialogs gehören. Die Beschäftigten verzichten freiwillig auf die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Dafür haben sie ihre Gründe, und einer ist zweifellos, dass sie nicht daran glauben, dass die Gewerkschaften ihre Interessen wirkungsvoll vertreten können.

Momentan entwirft die Kommission einen Rechtsrahmen und Rechtsvorschriften. Sie sollte dabei bedenken, dass in vielen Ländern die Situation der in Estland ähnelt. Ich möchte dringend dazu auffordern, diesen Aspekt zu berücksichtigen, denn sonst bekommen wir am Ende Gesetze, die in zahlreichen Mitgliedstaaten nicht funktionieren und nicht anwendbar sind.

 
  
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  Ewa Tomaszewska, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Als Mitglied der Unabhängigen Selbstverwalteten Gewerkschaft „Solidarność“ spreche ich nun auch im Namen meiner Gewerkschaftskollegen. Die Arbeitgeber sperren sich gegen die Aufnahme eines Dialogs, der im Interesse der Gewerkschaftsmitglieder und der Arbeitnehmer liegt.

Die Richtlinie 94/95 ist schon seit langem überholt und wurde nicht mit anderen EU-Richtlinien harmonisiert; das gilt insbesondere für die Richtlinie 2001/86 zur Ergänzung des Status der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer und die Richtlinie 2002/14 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft. Es wird auch nicht richtig festgelegt, welche Rolle den Gewerkschaften bei der Bildung und der Arbeit der Europäischen Betriebsräte zukommen soll. Das Verfahren zur Einsetzung dieser Betriebsräte ist kompliziert, deswegen gibt es nur ein Drittel von denen, die potenziell existieren könnten.

Wegen der fehlenden genauen Definition dessen, was Unterrichtung und Anhörung sind, kommt es zu gravierenden Erschwernissen für die Arbeitnehmer beim Zugang zu Informationen, insbesondere im Zuge einer Privatisierung oder einer Betriebsübernahme. Wir erwarten eine rasche Änderung dieser gesetzlichen Bestimmung.

 
  
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  Elisabeth Schroedter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es nur begrüßen, Herr Kommissar, dass Sie die europäische Sozialpolitik endlich aus der Warteschleife holen. Es ist nämlich höchste Zeit. Es war doch klar, dass die Verhandlungen zwischen europäischen Gewerkschaften und dem europäischen Verband der Arbeitgeber zum Scheitern verurteilt sind, wenn die eine Seite grundsätzlich eine Revision ablehnt. Die Herauszögerung dieses zentralen Gesetzesvorhabens von Seiten der Kommission hinterlässt bei den Menschen den Eindruck, dass die Kommission nur ein liberales Binnenmarktmodell vorantreibt und nichts für das Modell des sozialen Europas tut.

Es reicht eben nicht, über ein soziales Europa nur zu reden, sondern die Menschen vor Ort wollen Taten sehen. Es ist seit langem klar, dass die Mindestzahl von 1000 Arbeitnehmern viel zu hoch ist, um für das sich ständig ändernde Unternehmensmanagement quer über europäische Grenzen noch überhaupt ausreichend Arbeitnehmer zu vertreten.

Es ist auch klar, dass europäische Betriebsräte ihre Vertretungsaufgabe nicht wirkungsvoll wahrnehmen können, wenn sie zu spät informiert und vor Fusionen und Unternehmensverkäufen bzw. Teilverkäufen nicht konsultiert werden. Wenn die Kommission auf der einen Seite davon überzeugt ist, dass das Flexicurity-Modell aus Dänemark so hervorragend für die europäische Beschäftigungsstrategie geeignet ist, dann muss sie natürlich auch dafür sorgen, dass auf der europäischen Ebene die Voraussetzungen geschaffen werden, die das dänische Arbeitsmarktmodell tragen, nämlich eine wirkungsvolle Vertretung von Arbeitnehmern.

Und dann muss die Kommission die Rechte der Gewerkschaften im Rahmen der revidierten Betriebsräterichtlinie stärken. Ferner sollte die Kommission im Zuge der Transparenzinitiative und des Unternehmenskodex dafür sorgen, dass alle Unternehmen, die unter die Betriebsräterichtlinie fallen, auch europäische Betriebsräte bilden. Ich kann da nur von meinem Land sprechen: Von den in Deutschland ansässigen Unternehmen, die Betriebsräte bilden müssten, haben nur 30 % Betriebsräte gebildet. Es kann nicht sein, dass in der Praxis das Unterlaufen von europäischem Arbeitsrecht keine Konsequenzen nach sich zieht. Da ist die Kommission wirklich gefordert.

 
  
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  Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Vor acht Jahren veröffentlichte die Kommission gemäß der Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte aus dem Jahr 1994 einen Bericht, in dem sie einräumte, dass mitunter die Anwendung dieses Textes – ich zitiere „anscheinend nur ein sehr geringes Maß an transnationaler Unterrichtung und Anhörung [dieser Betriebsräte] gewährleistet“. Daraus schlussfolgerte sie – ich zitiere weiter, dass sie „zur gegebenen Zeit über eine mögliche Revision der Richtlinie entscheiden wird“. Das war vor acht Jahren. Dann vergingen vier Jahre, ohne dass etwas geschah. 2004 leitete die Kommission schließlich die erste Stufe der Anhörung der Sozialpartner ein. Dann blieben weitere vier Jahre ungenutzt, und das, obwohl der Standpunkt beider Seiten durchaus bekannt war und sich nicht geändert hatte.

Für die Arbeitgeberverbände ist jede Revision der Richtlinie – ich zitiere „unnütz“, während sie für die Gewerkschaften – und auch sie zitiere ich „existenziell wichtig“ ist. Ich möchte noch hinzufügen, dass die Kommission selbst einräumte, dass 2006 lediglich ein Drittel der Unternehmen einen solchen Betriebsrat gegründet hatte, dass 20 % der bestehenden Europäischen Betriebsräte erst nach der öffentlichen Ankündigung der Beschlüsse der Betriebsleitung konsultiert wurden und dass 30 % überhaupt nicht konsultiert wurden. Im gleichen Zeitraum explodierte die Zahl der Fusionen, Umstrukturierungen und Standortverlagerungen.

Inzwischen wachen wir nun endlich aus diesem durch nichts zu rechtfertigenden Winterschlaf auf. Entsprechende Vorschläge liegen auf dem Tisch. Zwar sind sie derart lasch, dass die gegen die Revision eingestellte Vereinigung BusinessEurope sich darüber freute, dass sie, wie sie sagten‚ weniger den Charakter von Vorschriften als den von Anregungen hätten, aber zumindest kann die Diskussion eröffnet werden. Nun ist das Parlament am Zuge, das ja nicht bei Null anfängt. Ich möchte daran erinnern, dass im Jahr 2001 unser damaliger EVP-Kollege, Herr Menrad, die Annahme eines Berichts zu diesem Thema herbeiführte. Dieser enthielt unter anderem Forderungen nach Verschärfung der Richtlinie, der Festlegung – ich zitiere „entsprechender Sanktionen….bei Nichteinhaltung der Richtlinie“, d. h. eindeutiger und harter Sanktionen, sowie des Rechts, die Entscheidung der Betriebsleitung auf Antrag der Arbeitnehmervertreter aufzuheben, bzw. nach einer „gewichtigeren Rolle der Gewerkschaften“.

Unsere Fraktion wird sich dafür aussprechen, diese Vorschläge aus dem damaligen Bericht der EVP wieder aufzugreifen, der 2001 mehrheitlich angenommen worden war, und schlägt vor, sie vor allem in zwei Punkten zu präzisieren: Erstens sollen die Europäischen Betriebsräte Zugang zu strategischen Informationen des Konzerns erhalten, damit die Konsultationen nicht nur eine Formalität sind, und sie sollen vor allem über ein Recht der Aufhebung jedweder Umstrukturierungspläne verfügen, und zwar nicht einfach, um den Termin zu verschieben, sondern um ein Gegengutachten erstellen zu können, Gegenvorschläge vorzulegen und an echten Verhandlungen teilzunehmen. Wir haben nur wenig Zeit zur Verfügung, denn die Wahlperiode neigt sich ihrem Ende zu. Meiner Meinung nach ist nun die Stunde der Wahrheit gekommen.

 
  
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  Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE).(NL) Ich wähle einen etwas anderen Ansatz, als mein Kollege Herr Bushill-Matthews es soeben getan hat. Ich schließe mich ihm zwar in einigen Punkten an, beispielsweise dass durch Fusionen, Unternehmensverlagerungen, Umstrukturierungen – und das alles über die Landesgrenzen hinweg – in einer sich zunehmend globalisierenden Welt immer mehr Bedarf an besserer Information und Konsultation besteht.

Es gibt derzeit gut 800 bis 820 Europäische Betriebsräte, die ungefähr 145 Millionen Arbeitnehmer vertreten. Ich denke, dass in einer sozial orientierten Marktwirtschaft die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen, die auch für Ruhe und Stabilität auf diesem Arbeitsmarkt sorgen können, so gut wie möglich funktionieren können muss.

Herr Präsident, aus diesem Grund bedeutet mir der Europäische Betriebsrat so viel. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jedoch noch keine Einigung erzielt, und ich appelliere an die Arbeitnehmer, ihre Bemühungen, eine solche Einigung herbeizuführen, fortzusetzen. Wenn sie an den Verhandlungstisch zurückkehren sollen, muss jedoch auch von Arbeitgeberseite ein Angebot vorliegen, auf das die Verhandlungen gestützt werden können.

Ich schließe mich dem, wofür wir 2001 im Rahmen des Berichts meines Kollegen Herrn Menrad gestimmt haben, uneingeschränkt an. Was haben wir damals gesagt? Wir haben gesagt, dass neue Rechtsvorschriften eingeführt werden sollten, um die rechtzeitigere, frühere Bereitstellung von Informationen zu gewährleisten und die Konsultation zu verbessern, die Grenze für die Zahl der Arbeitnehmer für einen Europäischen Betriebsrat zu senken, mehr, andere und besser funktionierende Sanktionen einzuführen, falls das Gesetz nicht ordnungsgemäß funktioniert, und die Umstände, unter denen dieser Europäische Betriebsrat funktionieren muss, zu verbessern.

Herr Präsident, ich fordere jeden auf, sich an den Verhandlungstisch zu setzen. Sollte dies nicht geschehen, dann obliegt es Ihnen, Kommissar Špidla, dafür zu sorgen, dass dieser neue Text dieses Jahr eingereicht wird. Vielen Dank.

 
  
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  Der Präsident. − Wir haben ein Zeitproblem. Der Rat soll in der anschließenden Aussprache Rede und Antwort stehen, kann aber nur bis zu einer bestimmten Zeit anwesend sein. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten daher um Nachsicht, denn ich muss sehr streng auf die Einhaltung der Redezeit achten.

 
  
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  Jan Andersson (PSE).(SV) Herr Präsident! Alle scheinen sich einig zu sein, dass dies eine wichtige Richtlinie ist. Es ist von großer Bedeutung, nicht zuletzt in Zeiten zunehmender Umstrukturierungen, dass Unterrichtung und Anhörung funktionieren. Ich teile ebenfalls die Analyse der Kommission und die Einschätzung von Kommissar Špidla, dass diese Richtlinie gegenwärtig keine ausreichende Wirkung zeigt. Es sind Verbesserungen erforderlich. Wir wissen, dass es erhebliche Umstrukturierungen gegeben hat, ohne dass überhaupt eine Unterrichtung oder Anhörung der Arbeitnehmer stattgefunden hätte.

Ferner schließe ich mich auch der Ansicht an, dass es richtig war, diese Frage den Sozialpartnern zu überlassen. Angesichts der gegenwärtigen Lage muss das jedoch gegen die Möglichkeit abgewogen werden, in dieser Wahlperiode überhaupt noch eine Richtlinie zu beschließen. Wenn bei einer Verhandlung die eine Partei die Verhandlungen dazu nutzt, um den Prozess in die Länge zu ziehen und es auch nach neun Monaten noch keinerlei Einigung gibt, wird es keine Richtlinie geben und damit auch keine Veränderung. Es besteht durchaus die Gefahr, dass dies hier der Fall sein wird. Das ist der Grund dafür, warum eine Partei sich aus den Verhandlungen zurückgezogen hat, denn es besteht, wie Sie sehen, eindeutig die Gefahr einer Verschleppung.

So sieht die Lage derzeit aus. Damit ist es Aufgabe der Kommission zu handeln. Wir befinden uns in dieser Situation, weil die Verhandlungen keinen Erfolg hatten. Nun muss die Kommission auf der Grundlage der von Herrn Špidla genannten Prinzipien sowie der von ihm durchgeführten Analyse einen Vorschlag vorlegen. Dann versprechen wir als Parlament, wie wir bereits auf der Sitzung der Koordinatoren im Ausschuss für Beschäftigung besprochen haben, dass wir unser Bestes tun werden, damit noch in dieser Wahlperiode eine Richtlinie zustande kommt. Das ist im Moment das Wichtigste. Die Kommission muss jetzt handeln.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Kommission zu der Arbeit gratulieren, die sie gemeinsam mit den Sozialpartnern bei der Revision der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat geleistet hat. In meinen Augen hat jedoch die Kluft zwischen dem europäischen Diskurs und den konkreten Realitäten des Alltags der Bürger dazu beigetragen, dass das Vertrauen zwischen Unternehmensführung und Beschäftigten immer mehr schwindet.

Deshalb muss das Vertrauen zwischen beiden Seiten unbedingt gestärkt werden, damit die Europäische Union wettbewerbsfähiger und solidarischer wird. Das Vertrauen wird umso größer sein, je intensiver der soziale Dialog geführt wird, und je intensiver der soziale Dialog ist, desto transparenter werden die Entscheidungen im Zusammenhang mit Anpassungs- und Umstrukturierungsprozessen sein.

Durch Verbesserung des Informationsflusses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern tragen wir zum besseren Verständnis der Auswirkungen internationaler Phänomene und dazu bei, dass beide Seiten übereinkommen, nach Lösungen für Umstrukturierungsprozesse zu suchen. Deshalb müssen wir die mit der Anhörung und Mitwirkung der Arbeitnehmerseite verbundenen gesetzlichen Mechanismen überprüfen und modernisieren, damit wir einen Rechtsrahmen schaffen können, der dem sozialen Dialog förderlich ist.

Ich fordere deshalb den Europäischen Gewerkschaftsbund auf, seine Position zu überdenken und sich an den Verhandlungstisch zu setzen, um mit den Vertretern der Arbeitgeberseite diesen Richtlinienvorschlag zu prüfen. Ich fände es zwar schade, wenn sich das als unmöglich erweisen sollte, muss aber auch sagen, dass sich die Kommission ihrer Verantwortung stellen muss und dass es gut wäre, wenn die Revision dieser Richtlinie noch während der Amtszeit dieses Parlaments und dieser Kommission abgeschlossen werden könnte.

 
  
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  Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident! Die Botschaft der Kommission als Kollektiv an Europas Sozialpartner „Versucht es noch einmal miteinander!“ zeugt von einer gewissen Ignoranz bezüglich der politischen Realität. Es gibt keine Verhandlungsbereitschaft von Seiten der Industrie. Außerdem wird nicht gesehen, warum der Mechanismus der Sozialpartner so schlecht funktioniert.

In einer sich rasant verändernden industriellen Welt, in der rasche Anpassung erforderlich ist, sind Entscheidungsgrundlagen, die auf Einstimmigkeit beruhen, wie das bei BUSINESSEUROPE der Fall ist, unbrauchbar. Beim ITUC wird immerhin mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt. Das ermöglicht immerhin Bewegung und Veränderung. Genau dieser Entscheidungsmechanismus der Sozialpartner war der Grund dafür, dass 1994 Politiker wie Helmut Kohl und das Europäische Parlament gehandelt und die Richtlinie für den Europäischen Betriebsrat durchgesetzt haben. Aber schon damals hatte man für die Zeit nach fünf Jahren eine Revision und weitere Adaptierung der Praxis vorgesehen. Heute haben wir 2008, und die Kommission will wiederum die Verhandlungsprozedur auslösen, die über diese Legislaturperiode zwangsläufig hinausgehen wird, und das bei einer Verhandlungsbereitschaft der Industrie, die auch heute noch wegen ihres internen Entscheidungsmechanismus nicht wirklich vorhanden oder blockiert ist.

Zu Ihrer Information noch einmal: Dieselbe Situation hatten wir schon 1994. Also wollen wir das so notwendige Instrument des Europäischen Betriebsrats verbessern, wie es auch Kommissionspräsident Barroso hier im Plenum erklärt hat, oder wollen wir nur so tun, als ob wir ohnehin eine Revision gewollt hätten und letzten Endes an den Umständen gescheitert sind, wie in vielen anderen Sozialfragen ebenfalls?

So wird unser Engagement nicht für eine bessere Lösung ausreichen und unsere Bilanz dieser Legislaturperiode in sozialen Fragen und Fragen der ArbeitnehmerInnen noch schlechter aussehen. Das kann es doch nicht sein!

 
  
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  Alejandro Cercas (PSE).(ES) Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Kommissar. Wenn ich Sie richtig verstanden habe – und ich hoffe, Sie richtig verstanden und nicht meine Wünsche mit der Realität verwechselt zu haben –, glaube ich, dass Sie diese Schlacht schlagen wollen, dass Sie auf Ihr Initiativrecht nicht verzichten werden, dass Sie sich bemühen werden, vor dem Abschluss der Arbeit dieses Parlaments und dieser Kommission endlich eine umgestaltete Betriebsratsrichtlinie zu haben, auf die wir seit acht Jahren warten. Natürlich war die Richtlinie seinerzeit sehr positiv, doch jetzt ist sie weitgehend von den Ereignissen überholt worden.

In diesem Fall, Herr Kommissar, erhalten Sie unsere, meine volle Unterstützung, denn ich glaube, dass Sie das Recht und die Pflicht haben, diese Initiative der Kommission zu verfechten, wenn eine der Seiten die Revision dieser Richtlinie nicht will, obwohl ihre Notwendigkeit auf der Hand liegt. Es muss sein, weil das allgemeine Interesse auf dem Spiel steht. Die Arbeitnehmer Europas sind sehr verärgert, und das mit Grund.

Herr Kommissar, heute Vormittag habe ich eine Arbeitnehmerdelegation aus einer Fabrik in Valladolid – Smurfit Kappa –, empfangen, die im nächsten Monat geschlossen werden soll. Sie erfuhren das aus den Zeitungen und wissen nicht, warum sie geschlossen wird, denn das Unternehmen ist rentabel. Sie wissen nicht einmal, wer ihre Arbeitgeber sind, weil das Unternehmen Teil eines Konglomerats von Gesellschaften ist und niemand mehr weiß, wer die Anteilseigner sind.

Herr Kommissar, die Arbeitnehmer fordern Sicherheit, und Europa muss sie ihnen bieten; Europa muss ihnen Klarheit und das Recht geben, informiert zu sein und konsultiert zu werden. Es kann keine Umstrukturierung ohne sozialen Dialog geben. Der soziale Dialog ist auf jeden Fall wichtig und die Schwierigkeiten müssen überwunden werden.

Ich weiß, dass es für Sie nicht leicht ist. Es wird nicht einfach sein im Kollegium der Kommissionsmitglieder oder im Rat. Doch wenn Sie diesen Weg gehen, Herr Kommissar, haben Sie unsere vorbehaltlose Unterstützung; bisweilen werden nicht alle Schlachten gewonnen, doch alle wichtigen müssen geschlagen werden, und diese hier ist wichtig.

 
  
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  Karin Jöns (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Für diese Kommission scheint das soziale Europa wieder einmal nicht mehr als ein Lippenbekenntnis zu sein. Dass wir noch immer keinen Vorschlag für die Reform der Betriebsräte haben, fällt in ihre Verantwortung. Denn es ist die Kommission und niemand sonst, die die Erklärung des ETUC, nicht in Scheinverhandlungen mit Business Europe treten zu wollen, mit Füßen tritt. Sie stellen hier völlig neue Spielregeln auf. Artikel 138 des Vertrags sieht nämlich keine dritte Phase der Anhörung vor. So etwas gab es noch nie. Die Taktik der Kommission ist offensichtlich: Hier wird auf Zeit gespielt.

Macht die Kommission hier wirklich wieder einen Kniefall vor den Arbeitgebern? Im Prinzip ist eine substanzielle Reform der Betriebsräte wohl gar nicht gewollt, schon gar nicht bis zur nächsten Europawahl. Darf ich Sie daran erinnern, dass Jacques Delors uns seinerzeit bereits zwei Wochen nach der Verhandlungsverweigerung der Arbeitgeber einen Vorschlag präsentierte. Das hätten Sie als Kommission auch gekonnt. Ende Juni ist viel zu spät, ganz zu schweigen davon, dass unter einer „proposition équilibrée“ etwas anderes zu verstehen ist.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Špidla für seine Erklärung und die Tatsache danken, dass er beabsichtigt, die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat zu reformieren. Aber wir brauchen Fristen und es muss dringend etwas unternommen werden, wenn es uns gelingen soll, den Bürgern Europas, den arbeitenden Menschen Europas zu versichern, dass Europa mehr als ein Binnenmarkt ist.

Ich möchte sagen, dass es den Vertretern der PPE an Logik mangelt, die die ETUC beschuldigen, den Verhandlungen aus dem Weg zu gehen. Die ETUC, die Gewerkschaften und Arbeitnehmer sind diejenigen, die von einer ernsthaften Revision der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat profitieren würden. Das ist völliger Unsinn. Wenn sie der Meinung wären, es gebe eine Möglichkeit, bei Verhandlungen Fortschritte zu erzielen, dann würden sie sich an den Verhandlungstisch setzen. Aber sie sind nicht bereit, neun Monate das Affentheater von Verhandlungen mitzumachen, nur um dann zu erleben, dass sich die Arbeitgeber zurückziehen.

Deshalb halte ich es für unbedingt erforderlich, dass die Kommission hier unverzüglich einen Vorschlag auf den Tisch legt.

 
  
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  Pier Antonio Panzeri (PSE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, sogar Sie, Herr Kommissar, erkennen, dass ein objektiver Widerspruch zwischen der Aussage, die Revision der Richtlinie gehöre zu den Prioritäten der Kommission, und der anschließend ausbleibenden Umsetzung dieses Vorhabens besteht. Sie brauchen mehr Mut und Entschlossenheit und dürfen sich nicht von Verhandlungen beeinflussen lassen, die im Sande verlaufen – was übrigens nicht an der ETUC liegt, sondern an Leuten, die vordergründig Gesprächsbereitschaft bekunden, letztlich aber nur Zeit verschwenden!

Aus zwei Gründen sollten Sie mehr Verantwortung übernehmen: Erstens geht es um die Vorgehensweise. Wir können hier nicht aufhören, und die Kommission muss ihre Entscheidungsbefugnisse wahrnehmen. Der zweite Grund ist politischer Art: Bekanntlich verhindert das geltende Recht, dass die Verwaltungsorgane tätig werden können. Eine Revision der Richtlinie ist nicht nur erforderlich, um die ursprünglichen Ziele erreichen zu können, sondern auch, um uns besser für die Herausforderungen von heute zu wappnen.

Daher appelliere ich an Sie, Herr Kommissar, ein deutliches Zeichen zu setzen und zu beweisen, dass Sie den Mut haben, Entscheidungen zu treffen!

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE).(PL) Frau Präsidentin! Die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats stammt aus dem Jahr 1994. Seither sind in der globalisierten Wirtschaft neue Herausforderungen erwachsen, und der EU sind neue Mitgliedstaaten beigetreten, darunter mein Heimatland, Polen. Deswegen muss diese Richtlinie unbedingt geändert werden. Änderungsbedarf ergibt sich auch zwangsläufig durch den Vertrag von Lissabon, in dem der soziale Dialog einen sehr hohen Stellenwert hat. Diese Richtlinie muss geändert werden, denn das fordert auch die Charta der Grundrechte, in deren Artikel 27 es eindeutig heißt: „Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihre Vertreter muss eine (...) Unterrichtung und Anhörung (...) gewährleistet sein (...).“

Mit dieser neuen Richtlinie sollten außerdem die bestehenden Verfahren verbessert und neue, dringend notwendige Mechanismen eingeführt werden – Mechanismen, mit denen sich der Druck nehmen lässt, der durch Änderungen in der Organisation wie Unternehmensteilungen oder -zusammenschlüsse, Massenentlassungen und vor allem durch Verlagerung von Unternehmen und Betriebsstätten innerhalb der EU entsteht.

Ich bin sicher, dass die vorherige Information über so unpopuläre Maßnahmen hilft, den Druck auf dem Arbeitsmarkt zu lindern und die europäische Gewerkschaftsbewegung zu vereinen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Herr Präsident! Diese Umstrukturierungsprozesse, Fusionen, teilweisen oder vollständigen Verlagerungen multinationaler Unternehmen vollziehen sich in verschiedenen EU-Ländern, darunter auch in meinem Heimatland Portugal, wobei Arbeitnehmerrechte in keiner Weise respektiert und Gespräche mit den Gewerkschaften gar nicht erst geführt werden – wie bereits häufig hier bemängelt –; es erfolgt nicht einmal eine direkte Unterrichtung.

Die Revision dieser Richtlinie ist längst überfällig und unerlässlich für einen verbesserten Schutz der Arbeitnehmerrechte. Es darf aber keine Revision sein, die nur die Unterrichtung garantiert, sondern sie muss auch die Mitwirkung der Beschäftigten, ihrer Vertreter und der Gewerkschaften an diesem gesamten Prozess sicherstellen und garantieren, dass sie das Recht haben, zu demonstrieren oder sich gegebenenfalls dagegen auszusprechen, was selbstverständlich das Vetorecht in Bezug auf Umstrukturierungen oder Verlagerungen einschließt, bei denen Arbeitnehmerrechte, Rechte der Regionen und Rechte der Länder missachtet werden. Das hätte schon vor langer Zeit erledigt werden müssen, und deshalb, Herr Kommissar, dürfen wir nicht noch mehr Zeit verlieren.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. − (CS) Meine Damen und Herren! Leider bleibt mir nicht genügend Zeit für eine ausführliche Antwort. Dennoch möchte ich auf einige der wichtigsten Aspekte kurz eingehen. Der Erste betrifft die Position der Sozialpartner. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich die Sozialpartner in der bestmöglichen Ausgangsposition befinden, um direkt an einer solchen Änderung mitzuwirken. Andererseits verfügt die Kommission über ein eigenes verbrieftes Initiativrecht, und natürlich wurde der Vorschlag für eine Richtlinie nicht leichtfertig unterbreitet. Er beruhte vielmehr auf der Auswertung der aktuellen Situation und auf den bisher gemachten Erfahrungen. Die Kommission lässt sich daher auch vom Verhalten der Sozialpartner nicht irritieren. Dennoch bin ich der Ansicht, dass es richtig ist und war, die Sozialpartner noch ein letztes Mal zur Mitarbeit aufzufordern.

Während der Aussprache ist angeklungen, dass einige Sozialpartner sich anscheinend durch den Vorschlag gemaßregelt fühlen. Dazu möchte ich anmerken, dass wir in einem System der Rechtsstaatlichkeit leben und dass jemand, der sein Recht geltend macht, dafür nicht bestraft werden kann. Das heißt: Wenn ein Sozialpartner von seinem Recht Gebrauch macht, bestimmten Verhandlungen fernzubleiben, dann sollte dies den Fortgang dieser Verhandlungen nicht beeinträchtigen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass es in der Vergangenheit die Arbeitgeber waren, die Verhandlungen abgebrochen haben und nicht verhandeln wollten. Von diesem Standpunkt aus betrachtet genießen die Sozialpartner bestimmte Rechte und können diese auch wahrnehmen, aber das hat dann natürlich wiederum Konsequenzen, über die man sich im Klaren sein muss. Die Folgen sind zu bedenken, aber für die Verhandlungen über diesen Entwurf kann in dieser Hinsicht kein Werturteil gefällt werden.

Das Ziel der Kommission ist es, die Betriebsratsrichtlinie zu verbessern, und zwar in dieser Legislaturperiode, und alle anderen Termine hängen natürlich davon ab. Wir wollen die Richtlinie effektiver machen. Trotz der Kritik am Begriff der Ausgewogenheit bin ich überzeugt, dass ein ausgewogenes Konzept eine Grundvoraussetzung für eine so komplexe Richtlinie ist.

Ich konnte den Enthusiasmus aller Fraktionen hier im Parlament beobachten und dabei die Komplexität der Richtlinie und ihrer Auswirkungen hervorheben, wenn auch nur in dieser begrenzten Form. Deshalb freue ich mich auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Parlament, dem Europäischen Rat und den Sozialpartnern bei den Vorbereitungen zur Verbesserung dieser Richtlinie.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Bei der Überarbeitung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat muss die Kommission voll und ganz den Schutz der Rechte der Arbeitnehmer im Auge behalten.

Die Beschäftigen müssen vollen Zugang zu Informationen über Umstrukturierungsprozesse sowie die Möglichkeit haben, im Verlauf eines solchen Prozesses entscheidend eingreifen zu können. Nur allzu oft erfahren die Arbeitnehmer von Umstrukturierungsplänen, die erhebliche Einschnitte bei Arbeitsplätzen oder schlechtere Bezahlung und Arbeitsbedingungen mit sich bringen, erst dann, wenn die Entscheidungen bereits gefallen sind. Die Arbeitnehmer müssen das Recht haben, in alle Phasen der Umstrukturierungsprozesse einbezogen zu werden, und die Möglichkeit haben, auf diese Einfluss zu nehmen, so dass Arbeitsplätze und Beschäftigungsbedingungen geschützt werden.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Während der Aussprache zum Europäischen Betriebsrat wurden mehrere Vorschläge auf den Verhandlungstisch gelegt, die in die richtige Richtung zielen: Vertiefung des Grundgedankens der Mitwirkung, Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den verschiedenen Beteiligten. Zugleich wird aber auch durchgängig eine wirtschaftsfeindliche Sichtweise vertreten, die – obzwar gut gemeint – häufig zu Vorschlägen führt, die weder den wirtschaftlichen Erfolg fördern noch Arbeitsplätze sichern. Das trifft auf die Maßnahmen zu, die darauf abstellen, Arbeitsplätze selbst dann zu erhalten, wenn die Unternehmen oder der betreffende Industriesektor nicht zukunftsfähig sind. Selbstverständlich würde niemand daran denken, die Nutzung von Digitalkameras zu verbieten oder eine Sozialabgabe auf deren Preis aufzuschlagen. Die weit verbreitete Nutzung von Digitalkameras war jedoch die unmittelbare Ursache für den Abbau von Tausenden von Arbeitsplätzen in der Industrie, die Filme für „altmodische“ Fotoapparate produzierten.

Die umfassende Mitwirkung der Arbeitnehmer muss auf dem Grundgedanken der Beschäftigungsfähigkeit, des Schutzes der Menschen und der Überwindung von Wirtschaftskrisen basieren und nicht auf einer Vision, die die ökonomische Realität lediglich als kleines Detail betrachtet. Technologische Entwicklungen und die Öffnung der Märkte müssen als Chance gesehen werden, und in diese Richtung muss der Wirtschaftsdialog gelenkt werden.

 

15. Menschenrechte in der Welt (2007) und die EU-Menschenrechtspolitik – EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Vorgehensweisen und künftige Herausforderungen (Aussprache)
  

VORSITZ: MAREK SIWIEC
Vizepräsident

 
  
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:

– den Bericht von Marco Cappato im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI)) (A6-0153/2008) und

– den Bericht von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra und Véronique De Keyser im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Vorgehensweisen und künftige Herausforderungen (2007/2217(INI)) (A6-0138/2008).

 
  
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  Marco Cappato, Berichterstatter. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte erfordern in erster Linie wirksame internationale Befugnisse zur Politikgestaltung – das ist bei der EU der Fall. Bedauerlicherweise steht europäische Politik – wie auch der von uns im Ausschuss einstimmig gebilligte Bericht belegt – nur allzu oft im Grunde genommen für die Politik der Mitgliedstaaten. Eine europäische Menschenrechtspolitik lässt sich nur schwer erreichen, wenn Mitgliedstaaten so sehr ihre nationalen Interessen in die Waagschale werfen.

Wenn jedoch der politische Wille besteht – der gelegentlich dank des Europäischen Parlaments, das keine Entscheidungsbefugnisse im Bereich der internationalen Politik besitzt, bewerkstelligt wird –, dann vermögen wir deutliche Fortschritte zu erzielen. Nehmen wir die Todesstrafe: Drei Entschließungen des Parlaments haben letztlich bewirkt, dass im Dezember bei den Vereinten Nationen in New York über eine wichtige europäische Position, d. h. das Moratorium für Hinrichtungen, abgestimmt wurde. Denken Sie nur an die europäische Tibetpolitik, die das Parlament in einer während der letzten Sitzung angenommenen Entschließung vorgeschlagen hatte.

Zudem gibt es Menschenrechtsinstrumente, deren Rechtmäßigkeit die Europäische Union jedoch in allzu vielen Fällen nicht anerkennt. All unsere Kooperationsabkommen enthalten zwar Menschenrechtsklauseln, doch verfügen wir über keine wirksamen Mechanismen zur Überwachung und befristeten Aussetzung; mit diesen Klauseln würden wir aber die Achtung der Demokratie in Drittländern sicherstellen können.

Sehr häufig haben wir als Europäer in den letzten Jahren Kritik an den USA geübt, denn die Durchsetzung der Demokratie mit militärischen Mitteln hat sich als wirkungslos erwiesen. Daran besteht kein Zweifel! Wir müssen aber auch Alternativen finden. Es genügt nicht festzustellen, dass Waffen nichts bringen, denn ansonsten würden wir der Versuchung nachgeben, uns in Pazifismus und Neutralität zu flüchten. Lassen Sie uns nur sagen, dass dieser Weg die Gefahr birgt, Diktatoren in die Hände zu spielen.

Daher ist die Waffe, die wir ermittelt haben und die im vorliegenden Bericht ausdrücklich erwähnt wird – ich bin wirklich traurig, dass ein Änderungsantrag der Sozialdemokratischen Fraktion die Streichung dieses Passus vorsieht –, die Waffe der Gewaltlosigkeit, konkret die Gewaltlosigkeit Ghandis als politisches Instrument und nicht als schmückendes Beiwerk; Gewaltlosigkeit, die auf Wissen beruht, die auf Rechten fußt – Schaffung von Rechten, Gewährleistung des Bestands von Rechten, Schutz des Rechts auf Leben.

Aus unserer Warte handelt es sich bei der Gewaltlosigkeit um eine Taktik, und daher schlagen wir Folgendes vor: Das Jahr 2010 wird zum „Europäischen Jahr der Gewaltlosigkeit“ erklärt; die Europäische Union fördert gemeinsam mit der Kommission und dem Rat Instrumente der Gewaltlosigkeit, hilft Dissidenten und der demokratischen Opposition. Dem kommt entscheidende Bedeutung zu, wenn wir mehr tun wollen, als einfach nur formell Menschenrechtsdokumente und –texte zu verteidigen, und wenn wir die Menschenrechte vor dem Hintergrund von Diktaturen und „Nichtdemokratien“ mit Leben erfüllen wollen.

 
  
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  Véronique De Keyser , Berichterstatterin. − (FR) Herr Präsident! Welche Bilanz lässt sich fünfzehn Jahre nach der ersten Wahlbeobachtungsmission in Russland und acht Jahre nach der ersten Mitteilung der Kommission zu diesem Thema der Wahlbeobachtungen ziehen? Zunächst ist diese Bilanz positiv. Ziel dieses Berichts, der in vollem Einverständnis gemeinsam mit Herrn Salafranca verfasst wurde, war es, die verbuchten Erfolge sichtbar zu machen: zunehmende Professionalisierung der Wahlbeobachtungsmissionen, Bildung eines Stammes erfahrener EU-Beobachter – Erfolge, die bewirkten, dass dafür derzeit 25 % der Mittel des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte in Anspruch genommen werden – und vor allem die glückliche Verknüpfung zweier ebenfalls von Abgeordneten des Parlaments geleiteter Missionen – einer Mission der EU, die eher technischer Natur und langfristig angelegt ist, und einer kürzeren und stärker politisch ausgerichteten Mission des Parlaments.

Aber es bedarf weiterer Fortschritte. Die wichtigsten Empfehlungen dieses Berichts lauten: erstens, möglicherweise Eröffnung von Missionen in den AKP-, EUROLAT- und PVEM-Staaten, wobei allerdings sehr behutsam vorzugehen ist. Es muss auch darauf geachtet werden, dass der professionelle Ansatz keinen Schaden nimmt und die europäische Prägung der Missionen erhalten bleibt. Sodann gilt es, die zur Verfügung stehenden Mittel etwa im Rahmen von annähernd 25 % des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte zu halten, einen Jahresbericht zur Bewertung der im Lauf des Jahres durchgeführten Missionen zu erstellen – was außerordentlich wichtig ist –, die Sicherheit elektronischer Wahlen zu überprüfen, einer neuen Herausforderung für die Wahlbeobachter, und sich vor allem viel mehr mit dem Follow-up zu befassen. Denn die größte Schwachstelle liegt im Follow-up und es ist schwierig sicherzustellen, dass die Wahlen jene Hebelfunktion auf dem Weg zur Demokratie haben, die sie haben sollten. Im Bericht werden mehrere Wege des Follow-up beschrieben, ich möchte mich jedoch lediglich auf das politische Follow-up beziehen –, und in diesem Zusammenhang wende ich mich vor allem an den Rat. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich die Politik der Europäischen Union in Fällen, in denen die Mandatsträger oder Präsidenten auf unredlicher Grundlage gewählt werden, ihnen gegenüber weiterhin so verhält, als wäre nichts geschehen. „Business-as-usual“. Es ist undenkbar, und das ist schlimm, dass Mandatsträger, die auf demokratischer Grundlage gewählt werden, nicht das Recht auf die Achtung und die Rechtmäßigkeit haben, die ihnen aufgrund dieser Wahlen zustehen. Es gab unglückliche Beispiele in der Vergangenheit, die zu dramatischen Situationen führten. Ich will daraus kein Schulbeispiel machen. Dieser Bericht ist nicht polemisch, sondern beruht auf einem Konsens. Europa hat damit ein gutes Instrument in der Hand. Darüber sollten wir uns freuen.

 
  
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  José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Berichterstatter. (ES) Herr Präsident! Die Geschichte der Wahlbeobachtungsmissionen ist eine Erfolgsstory, und ich glaube, dass in diesem Fall die EU-Außenpolitik, die so häufig kritisiert wird, entsprechende Anerkennung finden sollte, denn sie verstärkt die Sichtbarkeit der Europäischen Union und das Prestige der europäischen Institutionen und verbessert das Außenantlitz der Europäischen Union.

Meines Erachtens muss zu Recht gewürdigt werden, dass die Europäische Union unter dem Mandat von Kommissarin Ferrero-Waldner, dank ihrer Methodik und der Glaubwürdigkeit der von ihr geleisteten Arbeit, weltweit eine führende Rolle bei Wahlbeobachtungen spielt.

Wie Frau De Keyser sagte, wurde dieser Bericht im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten mit 60 zu 0 Gegenstimmen angenommen und ist ein deutlicher Beweis für eine ausgezeichnete Zusammenarbeit.

Wir müssen meiner Meinung nach von den positiven Aspekten ausgehen, die uns die Erfahrung eingebracht hat, aber wir dürfen uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen, auch wenn sie verdient sind, denn vor uns liegt noch viel Arbeit.

Daher halte ich es für wichtig, die Empfehlungen und Hinweise, die von den Wahlbeobachtungsmissionen in den Abschlussberichten gegeben wurden, besonders hervorzuheben, wobei wir nicht vergessen dürfen, dass es Empfehlungen und Hinweise sind und dass souveräne Staaten ihnen folgen können oder nicht, doch es kommt nach meinem Dafürhalten darauf an, sie in die Programme und politischen Dialoge mit unseren Partnern aufzunehmen.

Ein weiterer grundlegender Aspekt sind die Unabhängigkeit der Missionen und das Ansehen, das diese Missionen aufgrund ihrer Objektivität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit genießen.

Aber diese Unabhängigkeit muss sich so gestalten, dass die Missionen in der Lage sind, mit den Mitgliedstaaten und der Kommission eine einheitliche Position abzustimmen, sodass die Europäische Union mit einer einzigen Stimme spricht und nicht zersplittert ist, wie Frau De Keyser sagte, als sie darauf hinwies, dass es einige Probleme mit dem Ministerrat gegeben hat.

Die Europäische Union und die Missionen der Europäischen Union müssen mit anderen Missionen und mit den lokalen Organisationen zusammenarbeiten.

Abschließend, Herr Präsident, glaube ich, dass es von größter Bedeutung ist, dass die Kommission, die in dieser Hinsicht sehr gut gearbeitet hat, einen ausreichenden Flexibilitätsrahmen erhält und nicht von einer haushaltspolitischen Zwangsjacke eingeschränkt wird, die sie in der Durchführung dieser großartigen Mission behindert.

Insgesamt, Herr Präsident, möchte ich meine Unterstützung zum Ausdruck bringen, auch für die Zukunft, und erklären, dass ich mich über die geleistete Arbeit freue.

 
  
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  Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Gestatten Sie mir bitte eine Bemerkung zum Verfahren, bevor ich mit meinen einleitenden Ausführungen beginne. Zu Beginn der Sitzung heute hieß es, die Behandlung eines der Punkte auf der Tagesordnung müsse verschoben werden, da der Rat nicht anwesend sein könne. In Anbetracht der späten Stunde, zu der wir mit der Aussprache über diesen Punkt begonnen hätten, gibt es ganz klar Gründe für eine Verschiebung auf einen anderen Tag, zumal die Tagesordnung für die heutige Sitzung besonders umfangreich ist. Die Präsidentschaft wollte eigentlich zu allen Tagesordnungspunkten anwesend sein und wird auch bis zum Schluss an der Aussprache über diesen Punkt teilnehmen, dessen Behandlung so spät anberaumt wurde, insbesondere weil wir zeigen wollen, welche Bedeutung der Rat und die Präsidentschaft diesem Thema beimessen. Meine einleitenden Ausführungen werden daher etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen als die vorgesehenen fünf Minuten. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis und werde versuchen, mich dafür bei meinen abschließenden Bemerkungen am Ende der Aussprache kurz zu fassen.

Verehrte Abgeordnete, ich möchte den Bericht von Herrn Cappato begrüßen, d. h. über den Jahresbericht 2007 der Europäischen Union zur Menschenrechtslage in der Welt. Ich möchte betonen, dass wir die Rolle des Parlaments bei der weltweiten Förderung und Achtung der Menschenrechte als elementar und Ihre kritischen Meinungen als einen wichtigen Beitrag zu den Anstrengungen der Europäischen Union in diesem so entscheidenden Bereich betrachten. Der Rat wird sich ausführlich mit diesem Bericht befassen. Heute, Herr Cappato, möchte ich jedoch auf bestimmte Schlüsselelemente Ihres Berichts eingehen.

Zunächst einmal besteht kein Zweifel daran, dass sich Ihr Bericht mit einem Großteil der grundlegenden Herausforderungen beschäftigt, mit denen die Europäische Union in Bezug auf die Menschenrechte konfrontiert ist. Vor allem sind wir erfreut, dass die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments auch in den Bericht über die Menschenrechte aufgenommen wurden. Das Kapitel des Berichts zu diesem Thema bestätigt die wichtige Rolle dieses geschätzten Parlaments bei der Förderung und Achtung der Menschenrechte. Auch in Zukunft wird der Rat bestrebt sein, eine enge Zusammenarbeit mit dem Parlament zu gewährleisten, insbesondere mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und dem Unterausschuss Menschenrechte. Nach unserem Dafürhalten werden die Jahresberichte weiterhin die diesbezüglichen Bemühungen des Europäischen Parlaments widerspiegeln.

Was die im Bericht geforderte verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Europäischen Union anbelangt, muss ich sagen, dass auch aus unserer Warte in diesem Bereich viel Spielraum vorhanden ist und der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen dem Europarat und der Europäischen Union natürlich große Bedeutung zukommt. Die Europäische Union zollt den Bemühungen des Europarates, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen, ihre Anerkennung. Sie gehört unverändert zu den überzeugten Befürwortern des Systems zum Schutz der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Wir unterstützen aktiv die Unabhängigkeit des Hochkommissariats für Menschenrechte und sind bestrebt zu gewährleisten, dass der Menschenrechtsrat ein wirksames Organ im Kampf gegen schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte in der ganzen Welt wird.

Die Siebte Sitzung des Menschenrechtsrates, die vor kurzem in Genf stattfand, war ein Erfolg für die Europäische Union. Unsere beiden wichtigsten Initiativen – Erneuerung der Mandate der Sonderberichterstatter über Menschenrechte in Birma/Myanmar und Nordkorea – wurden angenommen. Sämtliche Initiativen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten wurden ebenfalls positiv aufgenommen. Wir haben uns – leider erfolglos – auch für eine Verlängerung des Mandats des unabhängigen Experten für die Demokratische Republik Kongo eingesetzt. Zu den positiven Ergebnissen dieser Sitzung zählte zudem die Erneuerung der Mandate der Verteidiger der Menschenrechte und des Rechts von Frauen, frei von Gewalt zu leben.

Im April wurde vom Menschenrechtsrat ein neuer Mechanismus, der Universal Periodic Review, eingeführt. Die Europäische Union betrachtet dies als Schlüsselmechanismus für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Es ist noch zu früh für eine angemessene Bewertung der Funktionsweise dieses neuen Mechanismus, aber erste Eindrücke lassen darauf schließen, dass die Mitgliedstaaten ihn ernst nehmen und verantwortungsbewusst handeln. Gewisse Versuche einiger Mitglieder des Menschenrechtsrates, diesen Mechanismus abzuschwächen, geben jedoch Anlass zur Sorge.

Neben der intensiven Arbeit bei den Vereinten Nationen stand in den letzten Jahren die Einbeziehung der Menschenrechte in andere Bereiche der Außenpolitik im Mittelpunkt. Ich möchte bekräftigen, dass dieses Anliegen ganz oben auf der Liste der Prioritäten der slowenischen Präsidentschaft steht, die darüber hinaus alle diesbezüglichen Bemühungen von Herrn Solanas Persönlichem Beauftragten für Menschenrechte, Riina Kionka, unterstützt.

Jetzt möchte ich auf den Teil des Berichts zu sprechen kommen, in dem eine Aktualisierung der Menschenrechtsleitlinien gefordert wird. Während unserer Präsidentschaft werden drei der fünf thematischen Leitlinien aktualisiert. Vergangene Woche hat der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ die aktualisierten Leitlinien zu Folter angenommen. Wir gehen überdies davon aus, dass nächsten Monat die Überarbeitung der Leitlinien zur Todesstrafe abgeschlossen wird, also zeitgleich mit dem zehnten Jahrestag der Leitlinien. Die Präsidentschaft schließt ferner die Aktualisierung der Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten ab. Diesbezüglich ist anzumerken, dass der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ in diesem Monat voraussichtlich auch eine Zweijahresprüfung der Umsetzung der Checkliste für die Einbeziehung des Schutzes der von bewaffneten Konflikten bedrohten Kinder in die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik billigen wird.

Was die Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern betrifft, so werden in Ihrem Bericht die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Möglichkeit der Erteilung von Visa für solche Gruppen zu prüfen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe Menschenrechte des Europäischen Rates (COHOM) organisierte die Präsidentschaft im April Gespräche mit dem Ziel, den Informationsaustausch über Praktiken bei der Erteilung von Visa zu verbessern. Es hat sich gezeigt, dass die Diskussion einige Mitgliedstaaten dazu veranlasste, gemeinsam mit den zuständigen Konsularabteilungen die Möglichkeit der Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern durch die Erteilung von Kurzzeitvisa zu prüfen. Zugleich unterstützten die Mitgliedstaaten die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den neuen Gemeinsamen Visakodex. Der wesentliche Aspekt im Hinblick auf die Leitlinien ist natürlich ihre Umsetzung in die Praxis, d. h. die Beobachtung der Menschenrechtssituation in den einzelnen Ländern und die Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen durch Demarchen und Erklärungen sowie Einbeziehung des Themas in den Dialog.

Die weltweite Achtung der Menschenrechte ist in der Tat eines der Hauptziele der Gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Durch Instrumente wie gemeinsame Maßnahmen und Strategien, Demarchen und Krisenbewältigungsoperationen versucht die Europäische Union den demokratischen Prozess zu stärken und die Menschenrechtslage in vielen Ländern zu verbessern. Hier kommt dem Menschenrechtsdialog eine besondere Bedeutung zu. Die EU führt Gespräche mit dem Iran, Usbekistan, der Russischen Föderation, der Afrikanischen Union und China.

Im Rahmen von Kooperationsabkommen, die Bestimmungen zu Menschenrechten enthalten, wird ein solcher Dialog auch mit anderen Drittländern geführt. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass die nächste Gelegenheit für Gespräche über die Situation in China schon in der kommenden Woche sein wird, am 15. Mai, wenn die nächste Runde des Menschenrechtsdialogs EU-China in Ljubljana stattfindet. Ich möchte auch die jüngsten Konsultationen mit der Russischen Föderation im April nicht vergessen.

Verehrte Abgeordnete, ich möchte ferner auf die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Institutionen der Europäischen Union beim Schutz und bei der Förderung der Menschenrechte eingehen. In den kommenden Tagen wird der Rat voraussichtlich eine Antwort auf das Schreiben von Herrn Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments, betreffend die interinstitutionelle Zusammenarbeit beim Menschenrechtsdialog verfassen. Ich kann Ihnen versichern, dass ein ausgeprägter politischer Wille besteht, diese Beziehungen zu stärken, zumindest seitens der Präsidentschaft.

Abschließend begrüße ich den Bericht von Frau De Keyser und Herrn Salafranca Sánchez-Neyra über Wahlbeobachtungsmissionen, die ein sehr wichtiges Element der EU-Politik zur Stärkung der Demokratie sind. Sie tragen zur Förderung des demokratischen Dialogs und des demokratischen Wahlprozesses bei und erweisen sich als hilfreich beim Aufbau demokratischer Institutionen. Dieses Jahr fanden und finden Wahlen in vielen Ländern statt. Der Rat hat diese Wahlen genau beobachtet und wird dies auch weiterhin tun.

Im Zuge unserer Bemühungen, die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat bei Wahlbeobachtungsmissionen zu verstärken, haben wir bereits einen Meinungsaustausch mit Abgeordneten organisiert, die Beobachtermissionen geleitet haben. Ihre Berichte tragen erheblich zur Gestaltung der Politik in diesem Bereich bei, und ich glaube, die heutige Aussprache wird in dieser Hinsicht ebenfalls nutzbringend sein.

 
  
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  Der Präsident. − Ich möchte gern den Herrn Minister auf etwas hinweisen, der seine Verwunderung darüber geäußert hat, dass sich die Debatten verzögern. So etwas passiert, wenn die Redner mehr Zeit für sich beanspruchen als geplant war. Wie zuvor vereinbart, waren für den Minister fünf Minuten Redezeit vorgesehen. Er hat zehn Minuten gesprochen, also sind wir jetzt weitere fünf Minuten in Verzug. So ist das eben, hier eine halbe Minute, da fünf Minuten, und diese Verzögerungen summieren sich, lassen Sie uns also alle darauf achten, dass der Zeitplan eingehalten wird.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Es ist mir natürlich eine große Freude, heute erneut an der gemeinsamen Plenumsdiskussion über zwei der Schlüsselberichte im Bereich Menschenrechte und Demokratie teilnehmen zu können: Den Bericht Cappato über den Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und den Bericht von Salafranca und de Keyser über die EU-Wahlbeobachtungsmissionen. Ich möchte den drei Berichterstattern zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren.

Zudem begrüße ich, dass die beiden Berichte über Menschenrechte und Wahlbeobachtung zusammen diskutiert werden, da ich darin einen Beweis für unsere gemeinsame Überzeugung sehe, dass Menschenrechte und Demokratie zusammengehören und nicht getrennt voneinander betrachtet werden sollten. Die Menschenrechte sind die Grundlage für Demokratie und Demokratie ist für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten unabdingbar.

Lassen Sie mich nacheinander auf die beiden Punkte unserer heutigen Tagesordnung eingehen. Ich werde an dieser Stelle natürlich nur einen allgemeinen Überblick geben, bin aber selbstverständlich gerne bereit, später in der Debatte weiter ins Detail zu gehen.

Die Wahlbeobachtung ist eine Erfolgsgeschichte der EU-Außenpolitik, und ich danke Ihnen, Frau de Keyser, für Ihre Ausführungen. Die EU zählt – meiner Meinung nach aufgrund einer konsequenten, entschiedenen Methodik sowie unabhängiger, unparteiischer und langfristiger Beobachtung – zu den zuverlässigsten internationalen Beobachtungsorganisationen. Dies hat sich in jüngster Zeit bei EU-Wahlbeobachtungsmissionen in heiklen Wahlprozessen bestätigt, wie zum Beispiel in Kenia (das war Herr Lambsdorff), Pakistan (Herr Gahler) und Nepal (Herr Mulder). Zu den zukünftigen Missionen gehören Kambodscha und Ruanda, beides Länder mit einer schmerzhaften Vergangenheit. Wie auch im Jahr 2007 erfolgt die Finanzierung dieser Missionen vollständig unter Berücksichtigung des vereinbarten Haushaltsrahmens.

Durch die gute Zusammenarbeit zwischen den EU-Wahlbeobachtungsmissionen und dem Europäischen Parlament werden technische Fachkenntnis und politisches Zartgefühl miteinander verbunden und zudem sichergestellt, dass die EU mit einer Stimme spricht. Ich möchte deshalb erneut die bisherigen Chefbeobachter zu ihrer hervorragenden Arbeit beglückwünschen. Die Professionalität der EU-Wahlbeobachtungsmissionen stand für mich seit Beginn meiner Amtszeit, in deren Verlauf Chefbeobachter in 36 Länder gereist sind, an oberster Stelle.

Ich teile die Meinung, dass die EU-Wahlbeobachtung keine für sich stehende Politik sein kann, sondern Teil einer weiter gefassten Strategie für Menschenrechte und Demokratie sein muss. Die Weiterverfolgung von Wahlbeobachtungsmissionen der EU muss sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene verbessert werden. Wir alle müssen unseren Teil dazu beitragen, und die Kommission wird die nahende Überarbeitung der länderspezifischen Strategiepapiere dazu nutzen, einheitlichere politische Vorgehensweisen auf Länderebene zu entwickeln, wie in dem Bericht vorgeschlagen wurde. Dies soll sicherstellen, dass unsere Tätigkeiten in den Bereichen Schutz und Förderung der Menschenrechte, Förderung von Demokratie, Wahlunterstützung sowie Entwicklungshilfe sich gegenseitig verstärken, mit dem Ziel, die demokratische Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit zu verbessern.

Diese Politik kann sicherlich noch weiter ausgebaut werden und ich werde mich im Dialog mit dem Parlament weiterhin darum bemühen. In diesem Zusammenhang schlage ich vor, im Herbst ein zweites gemeinsames Seminar über Wahlbeobachtung abzuhalten, das auf unserem erfolgreichen Treffen im letzten Jahr aufbaut, auf dem die wichtigen Fragen der Weiterverfolgung sowie der gleichbleibenden Qualität der Beobachtungsarbeit im Mittelpunkt standen. Wir haben in diesem Bereich bereits einige wichtige Schritte unternommen: EU-Wahlbeobachtungsmissionen werden jetzt systematisch in den Wahlzyklus eingeplant und es wächst das Bewusstsein dafür, Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen in den Dialog mit den Partnerländern zu integrieren. Die beiden vollständig überarbeiteten und vor Kurzem veröffentlichten methodischen Leitlinien sowie die fortlaufende Unterstützung von Schulungsprogrammen für Beobachter werden uns dabei helfen, die gründliche, qualitativ hochwertige Arbeit der Chefbeobachter und ihrer Teams vor Ort fortzusetzen. Das zweite Seminar könnte sich auf die verbesserte Wahrnehmbarkeit der EU-Wahlbeobachtungsmissionen und die politische Dimension der Wahlunterstützung konzentrieren.

Wir können selbstverständlich eine mögliche weitere Öffnung unserer Missionen diskutieren, wie Frau de Keyser vorgeschlagen hat. Bisher ziehen wir z. B. Beobachter aus der Schweiz, Kanada und Norwegen hinzu.

Ich werde mich bemühen, den zweiten Teil kurz zu halten, da unser Ratspräsident bereits viel dazu gesagt hat. 2008 ist ein wichtiges Jahr für die Menschenrechte, da wir den 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den 15. Jahrestag der Weltkonferenz der Menschenrechte feiern.

Ich denke, wir können sagen, dass das vergangene Jahr von den entscheidenden Veränderungen innerhalb der Menschenrechtssysteme der Vereinten Nationen mit dem Abschluss des institutionellen Aufbaus des Menschenrechtsrates geprägt war. Jetzt ist die erste Runde der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfungen (Universal Periodic Reviews) zu Ende gegangen, und die zweite Runde hat am 5. Mai begonnen. Einige EU-Mitgliedstaaten sowie Drittländer werden der Prüfung unterzogen, sodass meines Erachtens eine detaillierte Analyse darüber nützlich ist, ob diese Schlüsselinnovation einen positiven Beitrag zur Effektivitätssteigerung des Menschenrechtsrates leistet. Die entsprechende Ratsgruppe der EU (COHOM) – in Genf – hat mit Blick auf eine kohärentere Haltung der EU im Menschenrechtsrat damit begonnen, die Koordination zu verbessern und wird die Schlüsse, die aus den ersten beiden Runden gezogen werden können, ausführlich diskutieren.

Ich werde jetzt nicht ins Detail gehen. Ich denke, weitere Aspekte werden in der Debatte angesprochen, und ich werde dann gerne alle Fragen beantworten.

 
  
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  Thijs Berman, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Entwicklungsausschusses. (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Birma nach der Katastrophe: die Reisfelder übersät mit Leichen, obdachlose Überlebende, Hilfsorganisationen, die keinen Einlass ins Land erhalten. Die Gasexporte Birmas bringen dem Land jährlich drei Milliarden Euro ein, das Regime wendet nun jedoch nur fünf Millionen Euro für Nothilfe auf. Dies ist ein schockierendes Almosen, da die Junta über den Zyklon informiert war, aber die Bevölkerung nicht warnte.

Birma ist eine enorme Herausforderung für die EU-Menschenrechtspolitik. Härtere Sanktionen sind die einzige Lösung. Visumrestriktionen verstärken, gegen Unternehmen vorgehen, die das Regime unterstützen, und die EU für alle Banktransaktionen des Regimes sperren.

Der Rat hätte diese Schritte vergangene Woche unternehmen sollen. Er tat dies nicht. Handelsinteressen hatten Vorrang. Diese Art von kritischen Analysen fehlt völlig im EU-Jahresbericht über Menschenrechte 2007. Neue Sanktionen gegen Birma müssen jedoch warten. Erst muss die EU die ASEAN-Länder aufrütteln, Hilfe zu leisten. Die Mitgliedstaaten selbst müssen auch bereitstehen. Der Sicherheitsrat muss Generalsekretär Ban Ki Moon nach Birma entsenden. Die Grenzen von Birma müssen sich öffnen.

 
  
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  Giusto Catania, Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Europäische Union sorgt sich häufig um Menschenrechtsverletzungen außerhalb unseres Hoheitsgebietes, erkennt jedoch nicht, dass unser eigenes politisches Handeln Anteil an der systematischen Verletzung von Rechten in Drittländern hat.

Daher sollte sich das Mandat der EU-Grundrechteagentur auch auf diejenigen Länder erstrecken, die mit der EU Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen haben, und sogar die Länder einschließen, die Rückübernahmeabkommen mit der EU unterzeichnet haben. Unseres Erachtens ist das wichtig für Einwanderer und Asylbewerber, die häufig in Staaten ausgewiesen werden, in denen die Grundfreiheiten und die Grundrechte nicht garantiert sind.

Wir sollten auch das Land beim Namen nennen, das zurzeit die Präsidentschaft innehat, nämlich Slowenien, und Bürger ohne Papiere und damit ohne Staatsbürgerschaft in Länder wie das Kosovo oder Serbien abschiebt, ohne dass ihre Sicherheit gewährleistet ist.

Wir sind auch besorgt, weil die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus zu einem verminderten Schutz der Grundfreiheiten geführt hat. Aus diesem Grund wird in der Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gefordert, dass alle vom Parlament vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen sind, insbesondere im Zusammenhang mit CIA-Flügen und dem rechtswidrigen Festhalten von Terrorismusverdächtigen.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (LT) Ich möchte mich zunächst bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die gemeinsam die Arbeiten an dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union vorangebracht haben. Mein Dank gilt auch Herrn Cappato. Unsere Zusammenarbeit war produktiv und angenehm.

In unserer Entschließung haben wir die Menschenrechte als größte Priorität und höchsten Wert hervorgehoben. Meine politische Familie – die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten – hat den Menschenrechten stets größte Bedeutung beigemessen. Ganz oben auf unserer Tagesordnung stehen die Abschaffung der Todesstrafe, die Ablehnung der Folter, die Rechte der Frauen und Kinder und der Kampf gegen Diskriminierung. Die PPE-DE-Fraktion hat den Menschenrechten in Ländern wie China, Russland und dem Iran stets einen hohen Stellenwert eingeräumt, und das zu Recht, denn die Menschenrechtslage in diesen Ländern gibt Anlass zu großer Besorgnis.

Die EU hat bekanntlich zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und zur Verbreitung der Demokratie entwickelt und umgesetzt. Dazu zählen der politische Dialog, diplomatische Schritte und Finanzierungsinstrumente – europäische Instrumente zum Schutz der Demokratie und der Menschenrechte, der ordnungspolitische Rahmen und die Arbeit multinationaler Foren.

Deshalb besteht eines der Ziele unserer Entschließung in der Bewertung der Wirksamkeit der EU-Politik und der gegenwärtig durchgeführten Maßnahmen sowie der entsprechenden Ergebnisse. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, wie diese Maßnahmen durch einen einheitlicheren Ansatz verbessert werden und ihre Transparenz und Öffentlichkeitswirksamkeit gewährleistet werden können. Auf einen Umstand sollte besonders hingewiesen werden, dass nämlich die Beziehungen zwischen der EU und den Institutionen der Vereinten Nationen im Bereich des Schutzes der Menschenrechte ausgezeichnete Ergebnisse gezeitigt haben. Deshalb müssen die Anstrengungen hier unbedingt fortgesetzt werden.

Offen gesagt neigen wir wegen unserer unterschiedlichen Überzeugungen, Erfahrungen und Kulturen im Europäischen Parlament dazu, bei der Bewertung bestimmter Fragen und Probleme wie sexuelle und reproduktive Gesundheit unterschiedliche Maßstäbe anzulegen. Der beste Maßstab bei kontroversen Fragen dieser Art sind die Menschenrechte, vor allem die Rechte der Kinder und Frauen. Deshalb darf Pädophilie (es wurde versucht, das hinter dem Terminus „sexuelle Gesundheit“ zu verstecken) nicht toleriert werden, welchen Namen wir ihr auch immer geben mögen.

Ich möchte auf die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft hinweisen, denn ohne die Zivilgesellschaft, ohne die aktive Mitwirkung der NRO würden die Politiker in ihren Bemühungen oftmals scheitern. Die Menschenrechtsverteidiger, ganz gleich, aus welchem Land sie kommen – Osvaldo Paya und die „Frauen in Weiß“ aus Kuba, Yuri Bandazhevsky aus Belarus, Salih Mahmoud Osman aus dem Sudan und Hunderte andere – verdienen unseren Respekt und unsere verstärkte Unterstützung.

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi, im Namen der PSE-Fraktion.(HU) Herr Präsident! Im Namen der Sozialdemokratischen Partei Europas möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Cappato, sowohl für seinen ausgewogenen und gründlichen Bericht als auch für seine große Offenheit und seine Kooperationsbereitschaft danken. Besonders wichtig an diesem Bericht ist, dass – auf Anregung der Sozialdemokraten – wirtschaftlichen und sozialen Rechten mehr Bedeutung beigemessen wurde. Wenn wir, unabhängig von unserer Parteipolitik als Mitglieder der Europäischen Volkspartei, als Liberale, Grüne oder Sozialdemokraten, stolz sind auf ein soziales Europa, dann besteht ein zentrales Anliegen darin, dass wir von anderen völlig zu Recht verlangen, die sozialen Rechte zu achten. In China und Russland beispielsweise haben viele Hunderte Millionen Dorfbewohner keine Sozialversicherung, keinen Zugang zu medizinischer Grundversorgung und gesundheitlicher Betreuung und keine Altersversorgung. Diese Dinge sind meiner Ansicht nach ein grundlegendes Menschenrecht, und solche Fragen sollten in Zukunft viel mehr Beachtung finden.

Wir sind sehr stolz darauf, dass Ihr Bericht zu einer verstärkten Kooperation zwischen der Europäischen Union und dem Europarat im Bereich der Minderheitenrechte aufruft. Auf der Basis der Kopenhagener Kriterien sind das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen im Grunde Schlüsseldokumente sowohl für die Europäische Union als auch für den Europarat. Zugleich ist es unserer Meinung nach äußerst problematisch, dass es keinen separaten Bericht oder wenigstens eine separate Ziffer über nationale Minderheiten gibt, da wir – und Frau Kommissarin Ferrero-Waldner dort drüben – demnächst die Aufsicht über den Kosovo haben und bestimmen werden, was bezüglich der Minderheitenrechte passiert. In unserem Bericht gibt es unterdessen lediglich Hinweise auf China und Russland. Für die Zukunft wäre es daher ratsam, dass die Berichte zur Menschenrechtslage einen speziellen Abschnitt über ethnische Minderheiten, über die Roma und über Migranten, mit anderen Worten über die neuen Minderheiten, enthalten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Janusz Onyszkiewicz, im Namen der ALDE-Fraktion. – (PL) Ich möchte mich gern für einen Augenblick mit dem Zusammenhang zwischen den Menschenrechten und der Demokratie befassen. Es wird allgemein angenommen, dass diese Rechte nur in einer Demokratie vollständig eingehalten werden können. Die Demokratie wiederum wird gleichgesetzt mit der Mehrheitsregierung, die im Ergebnis von Wahlen gebildet wird. So war die griechische Demokratie, die Mehrheit hat über alles entschieden. Aber in diesem System wurde Sokrates mit den Stimmen der Mehrheit zum Tode verurteilt.

Deshalb kann der Wille der Mehrheit nicht immer als Garant für die Bürgerrechte stehen. Aus diesem Grund kam im politischen Denken des 19. Jahrhunderts auch die heute kaum mehr nachvollziehbare Angst vor der Ausdehnung des Wahlrechts auf breitere Gesellschaftsgruppen auf, was von der Annahme herrührt, dass nur eine aufgeklärte Minderheit im Stande sei, die Rechte und Freiheiten des Menschen zu respektieren.

Heutzutage kommt es oft vor, dass diktatorische Regierungen durch sogar recht seriöse Wahlen an die Macht gelangen oder darin bestätigt werden. Man braucht sich nur Länder wie Belarus oder die Hamas-Regierung im Gazastreifen anzusehen. Passend dazu sei hier der bekannte Kommentar des ägyptischen Präsidenten Mubarak zitiert, der auf die Forderung nach freien Wahlen antwortete, dies führe nur dazu, dass in Ägypten radikale, fundamentalistische islamische Gruppen an die Macht kämen.

Wahlen sind selbstverständlich ausgesprochen wichtig, deswegen ist auch Wahlbeobachtung notwendig. Aber wer weiß, ob heutzutage in vielen Ländern nicht eine rechtsstaatliche Regierung und eine wirklich unabhängige Justiz wichtiger wären als Wahlen. Andernfalls könnten wir es nämlich mit einer Demokratie zu tun haben, die nichts anderes ist als eine Diktatur, die sich vom Wählermandat stützen lässt – eine Diktatur, in der es keine unabhängigen Institutionen gibt, die das komplexe Geflecht aus Gleichgewicht und Sicherheiten bilden, die den Bürger vor der Willkür der Behörden schützen. Die Demokratie muss eine liberale Demokratie sein, keine Diktatur der Mehrheit. Daher sollten wir auch an der Praxis der Wahlbeobachtungen festhalten, aber wir dürfen es im Kampf um den Aufbau einer echten, liberalen Demokratie nicht bei diesen Maßnahmen belassen. Deswegen sollten wir unser Augenmerk mehr auf den Aufbau einer demokratischen Kultur und zivilgesellschaftlicher Institutionen richten.

Solche Maßnahmen dürften kaum die Zustimmung autokratischer Regierungen finden. Deswegen müssen bessere Hilfsstrategien entwickelt werden, die noch flexibler sind als die bisherigen, zudem muss der Wirkungsbereich unserer Unterstützung noch ausgeweitet werden, indem wir den mutigen Menschen Hilfe leisten, die wegen ihrer Aktivitäten zahlreichen Repressionen ausgesetzt sind.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN).(PL) Herr Präsident! Ich glaube, es muss allein an den Vorurteilen der Linken oder vielleicht auch des Berichterstatters liegen, dass im Bericht über die Menschenrechte das Thema Religionsfreiheit auf der Welt nicht angemessen zur Sprache kommt.

Die Religions- und Religionsausübungsfreiheit gehört zu den elementaren Menschenrechten. Sie wird in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte, in Artikel 16 der OSZE-Schlussakte und in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention bestätigt. Diese Freiheit wird massiv verletzt. Christen sind die am meisten verfolgte Religionsgemeinschaft weltweit und können ihre Religion in China, Saudi-Arabien oder im Iran nicht frei ausüben. Assyrische Christen im Irak, die seit Jahrhunderten in diesem Land lebten, werden aus ihren Häusern verjagt. In Russland wird die Arbeit religiöser Gemeinschaften, die nicht der russisch-orthodoxen Kirche angehören, zunehmend schwieriger.

Leider erfahren wir in Herrn Cappatos Bericht nichts darüber. Eine solche Zensur führt geradewegs dazu, dass die einzige Kraft im System des Schutzes der Menschenrechte verloren geht, nämlich die Glaubwürdigkeit.

 
  
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  Hélène Flautre, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Die Berichtsvorschläge sind sehr exakt und informativ. Sie machen meines Erachtens überzeugend die derzeitige Fähigkeit des Europäischen Parlaments deutlich, die Politik der Europäischen Union in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie zu beurteilen. Leitlinien, Dialoge und Konsultationen, Aktionspläne, Menschenrechtsklausel, Wahlbeobachtungsmissionen – diese Instrumente werden einer gründlichen Bewertung unterzogen und die noch ausstehenden Schritte werden ebenfalls klar benannt – sei es die Entwicklung von länderbezogenen Menschenrechtsstrategien, von eindeutigen Indikatoren zur Einschätzung der Situationen oder die Einrichtung von Konsultationen des Parlaments, um geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der Menschenrechtsklausel einzuleiten. Diese Ziele sind meines Erachtens sowohl in der Kommission als auch im Rat bekannt und werden weiterhin auf unserer Diskussionsagenda stehen.

Auch an die Mitgliedstaaten werden präzise Forderungen gestellt. Wir bedauern vor allem, dass viele unter ihnen zahlreiche internationale Abkommen und Zusatzprotokolle immer noch nicht ratifiziert haben und – das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter, das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen und andere Instrumente, wie die IAO-Konvention Nr. 169, deren Ratifizierung den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union insgesamt zur Ehre gereichen würde.

Es gibt auch noch schwierigere Fragen, die sich immer wieder stellen und die angesichts der internationalen Lage unweigerlich stets aufs Neue in den Mittelpunkt unserer Bemühungen rücken – Fragen, die ein umfassendes und integriertes Menschenrechtskonzept in allen Politikbereichen der Europäischen Union betreffen. Ja, die Asyl- und Einwanderungspolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten führt zu massiven Menschenrechtsverletzungen vor allem an unseren Außengrenzen. Ja, europäische Großunternehmen nehmen direkte Verletzungen des Sozialrechts oder des Rechts auf eine gesunde Umwelt hin oder verursachen sie selbst. Die EU muss einen Rechtsrahmen schaffen, der die Vereinbarkeit ihrer Maßnahmen und die Achtung der Menschenrechte erlaubt. Ja, die Nahrungsmittelkrise fordert unsere Agrar- und unsere Energiepolitik heraus. Nochmals ja, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte klar auf der Hand liegen: Das Recht auf Leben, auf Gesundheit, auf Wohnung und Nahrung stehen an der Spitze der Liste dieser Menschenrechtsverletzungen.

Unser Ziel ist eine umfassende integrierte Politik. Die Arbeit an der Umsetzung des Vertrags von Lissabon hat begonnen. Dieser Vertrag ist ein weiterer entscheidender Schritt in unserem Engagement für die Menschenrechte. Dieses Engagement muss durch eine wirksamere, kohärente Organisation und den Einsatz umfangreicherer und besser aufeinander abgestimmter Mittel im Menschenrechtsbereich gewährleistet werden. Der Europäische Auswärtige Dienst muss beispielsweise in seiner Zusammensetzung ein zusätzliches Gremium für übergreifende Menschenrechtsaspekte vorsehen. Das Europäische Parlament selbst muss den entscheidenden Schritt tun. Zu diesem Zweck wäre ein voll funktionsfähiges parlamentarisches Gremium höchst wünschenswert.

 
  
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  Vittorio Agnoletto, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bekenntnis zu Menschenrechten und deren Verteidigung drohen heute zu leeren Gesten zu verkommen, besonders dann, wenn Grundsatzerklärungen keine konkreten Schritte folgen. Seit geraumer Zeit verschanzt sich die Europäische Union hinter der Aussage, sie sei hilflos gegenüber Regimes, die Menschenrechte verletzen, während es ihr letztlich nur darum geht, den Handel und die Wirtschaftsbeziehungen voranzubringen.

Die Bemühungen der Kommission, die Menschenrechte weltweit zu fördern, werden zunehmend vom Rat und den Mitgliedstaaten torpediert. Schon seit längerem stellen wir fest, dass die einzelnen Staaten Zuständigkeiten im Bereich der Förderung von Grundrechten bewusst wieder an sich ziehen. Nie zuvor war die Kommission in einer so schwachen Position, was Vorschläge zum Thema Menschenrechte und Demokratie in der Welt anbelangt; ein anschauliches Beispiel war die Weigerung, die Demokratieklausel anzuwenden, für die das Parlament vor zwei Jahren gestimmt hatte.

Wieder einmal tragen wirtschaftliche und militärische Kontrolle den Sieg über die Menschenrechte davon, wie der von der Bush-Administration angezettelte „Krieg gegen den Terror“ beweist. Aus diesem Grund muss das Europäische Parlament unbedingt weiterhin eine Vorreiterrolle in diesem Bereich übernehmen, beispielsweise mit Berichten wie dem des Kollegen Cappato. In diesem Bericht dreht sich allerdings alles um einen Aspekt der Menschenrechte, den ich als „individualistisch“ bezeichnen würde.

Herr Cappato hat gegen unsere Änderungsanträge gestimmt, mit denen aufgezeigt werden sollte, dass die Förderung der menschlichen Entwicklung sowie von sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten im Sinne der UN-Definition eine Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Rechte des Einzelnen ist, denn es sind gerade diese Begriffe von wechselseitiger Abhängigkeit und Unteilbarkeit von Rechten, die dieser Vorstellung zugrunde liegen.

Der Berichterstatter hat stattdessen erneut auf die Nennung von Ländern in einer schwarzen Liste zurückgegriffen, in der die üblichen Verdächtigen attackiert werden und die Mächtigsten von Kritik verschont bleiben. Mit unseren Änderungsanträgen wollten wir beispielsweise ein Schlaglicht auf die Tatsache werfen, dass die Türkei sich einer Politik der Auslöschung der kulturellen, politischen und sozialen Identität der Kurden schuldig macht. Obwohl von der damit einhergehenden Unterdrückung Millionen Menschen betroffen sind, wurde nichts unternommen. In meinen Augen ist die Kurdenfrage der Schlüssel zur Zukunft eines demokratischen Europas – all dies in Verbindung mit allgemeinen und vagen Formulierungen zum Thema Menschenrechte, die den Anschein erwecken, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Darum hat unsere Fraktion beschlossen, sich bei der Schlussabstimmung der Stimme zu enthalten.

 
  
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  Der Präsident. − Wenn jemand den Beitrag von Georgis Georgiou von der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie erwartet hat, so wird er enttäuscht sein, denn der Kollege ist nicht anwesend.

 
  
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  Frank Vanhecke (NI).(NL) Vielen Dank, Herr Präsident. Ich denke, einige Aspekte des umfassenden Berichts Cappato sind zwar kritikwürdig, aber der Bericht hat auch das Verdienst, die Diskriminierung von Glaubensminderheiten in einigen Drittstaaten ausdrücklich auf die Agenda zu setzen – und das war einmal mehr dringend erforderlich.

Wir sollten nur den Mut haben, einige Dinge deutlicher anzusprechen und ohne um den heißen Brei herumzureden zuerst und vor allem den fanatischen Totalitarismus der islamischen Staaten anprangern. Fakt ist nämlich, dass, während der Islam in Europa als gleichwertige Religion anerkannt ist und die Moslems selbstverständlich als gleichwertige Bürger anerkannt und behandelt werden und der Islam in meinem Land vom Staat anerkannt und finanziell unterstützt wird, Christen und Nichtgläubige in der islamischen Welt öffentlich als Bürger zweiter Klasse betrachtet und infolgedessen diskriminiert werden.

So wird – um nur ein Beispiel zu nennen – im angeblich „modernen“ Algerien der Versuch, einen Moslem zu bekehren, mit einer Haftstrafe von fünf Jahren und sehr hohen Geldstrafen belegt. Auch in anderen islamischen Ländern ist Diskriminierung und Unterdrückung der nichtislamischen Minderheiten einfach die offizielle Politik; es wird daher Zeit für ein entschlossenes Handeln Europas.

Ich stelle fest, dass die Organisation der Islamischen Konferenz permanent von der hier und da angeblich stattfindenden Diskriminierung von Moslems spricht, die Europäische Union hingegen kein Wort über die völlig unangemessene, systematische, offiziell organisierte Verfolgung von Andersgläubigen in islamischen Ländern verliert. Dadurch wird der Eindruck erweckt, dass die offiziellen Menschenrechtsdialoge und -klauseln nur eine Art moralische Mogelpackung geworden sind. Wohlgemerkt, wie glaubwürdig kann die Europäische Union sein, wenn sie selbst einem Land wie der Türkei, in der bekanntlich von der Polizei massiv gefoltert wird, die Tür weit öffnet?

Welche Lektionen hat die Europäische Union in Sachen Freiheit der Meinungsäußerung und Pressefreiheit zu erteilen, wenn sie selbst nun bereits seit Jahren geheime und öffentliche Beitrittsverhandlungen mit einem Land wie der Türkei führt, die von Reporter ohne Grenzen als einer der größten Übertreter des Rechts auf freie Meinungsäußerung bezeichnet wird? Und welche Lektionen hat die Union über Religionsfreiheit zu erteilen, wenn sie ein Land wie die Türkei umarmt, die alle ihre früheren religiösen Minderheiten ermordet oder vertrieben hat und die wenigen Verbliebenen öffentlich diskriminiert?

Wenn wir jedoch an der offiziellen Rhetorik und den offiziellen Erklärungen und Klauseln vorbei schauen, sehen wir häufig eine europäische Menschenrechtspolitik, die mit zweierlei Maß misst, und eine enorme Kluft zwischen Worten und Taten.

Ein perfektes Symbol dieser zweideutigen EU-Politik ist übrigens der derzeitige EU-Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe, Louis Michel. Als er noch belgischer Außenminister war, präsentierte er sich mit seinem europäischen Cordon sanitaire gegen Österreich als eine Art Gewissen der Welt, während er gleichzeitig dem verbrecherischen Diktator Fidel Castro Honig ums Maul schmierte. Vor einigen Monaten plädierte dieser EU-Kommissar erneut für eine massive Verbesserung der Beziehungen mit Kuba, obwohl alle Menschenrechtsorganisationen bestätigen, dass der kubanische Staatsapparat bleibend darauf ausgerichtet ist, die Rechte und Freiheiten der Kubaner zu beschneiden.

Solche Personen, solche EU-Kommissare sind nicht geeignet, Menschenrechtspolitik durchzuführen. Ein weiterer Einwand ist, dass eine Sache in diesem Bericht völlig fehlt, nämlich ein dringend erforderliches Plädoyer für die Wiederherstellung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einigen unserer europäischen Länder selbst, einschließlich Belgien. In Belgien wird die Oppositionspartei auffällig mit Anklagen und Prozessen überzogen und werden zahlreiche Gesetze verschärft, um die freie Meinungsäußerung über das Immigrationsproblem unmöglich zu machen. Es wird Zeit, dass wir den Mut haben, den Balken in unserem eigenen Auge zu sehen.

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Die Tatsache, dass Wahlen von anerkannten Institutionen beobachtet werden, verbessert die Atmosphäre bei Wahlen und kann sogar bedeutenden Veränderungen zum Durchbruch verhelfen, wie etwa im Fall der „Orangen Revolution“ in Kiew. Wahlbeobachtung ist selbstverständlich ein teures Unterfangen, aber sie hat ihre Berechtigung, denn einerseits wird so Demokratie vermittelt, und andererseits hilft sie uns, das politische Bewusstsein und die Seele einer bestimmten Nation zu verstehen.

Ich habe einige Vorschläge dazu, wie sich die Missionen effektiv und kostensparend gestalten lassen. Erstens sollten Personen entsandt werden, die die Landessprache beherrschen. Falls sich das nicht machen lässt, könnte man die Gruppe der Beobachter so zusammenstellen, dass alle eine Sprache nutzen (Französisch oder Englisch), in die übersetzt wird, wofür wiederum Übersetzer für diese Sprache gebraucht würden.

Im Rahmen der Möglichkeiten wäre es auch sinnvoll, Freiwillige aus anderen Ländern zu gewinnen, z. B. Studenten oder Mitglieder einer Nichtregierungsorganisation und studentischer Vereinigungen. Warum? Je mehr Beobachter teilnehmen, desto mehr kommt es der Sache zugute. Auch wenn wir manchmal ironische Kommentare vernehmen, z. B. in Afrika, dass die Kolonialherren nicht mehr gebraucht würden, so stellt sich doch heraus, dass die Wähler so eine Mission und zugleich diese Form demokratischer Unterstützung anerkennen, wenn man in Kontakt und in Interaktion mit ihnen steht.

Was die Menschenrechte anbelangt, so ergreifen wir von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten Maßnahmen, damit sich die Menschen in besonders gefährdeten Teilen der Erde ihrer Rechte bewusst werden und um sie kämpfen können. Hier ist ständige Schulung gefragt. Daran führt kein Weg vorbei. Abschließend möchte ich sagen, dass die Demokratie ohne die grundlegenden menschlichen Werte und Rechte eine unzulängliche Lösung sein kann oder als Regierungsform sogar zur Farce wird.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! Die Debatte, die hier geführt wird, betrifft eine der wichtigsten Angelegenheiten, mit denen sich die Europäische Union und natürlich das Europäische Parlament beschäftigt: die weltweite Einhaltung der Menschenrechte und die Überwachung des derzeitigen Zustands der Demokratie in der Welt. Die beiden Berichte sind nach meiner Ansicht eine sehr eindrucksvolle Leistung des Europäischen Parlaments. Ich möchte Herrn Cappato sowie Frau De Keyser und Herrn Salafranca, die diese Berichte verfasst haben, gratulieren.

In solchen Situationen stehen wir immer vor folgendem Dilemma: Wie können wir die Menschenrechte verteidigen und von den Rechtsgrundsätzen sprechen, die wir den anderen Regionen der Welt verdeutlichen wollen, und gleichzeitig eine erfolgreiche EU-Politik betreiben? Darin besteht heute die Kunst der EU-Politik: eine Balance zwischen diesen beiden Grundsätzen zu finden, das Gesamtspektrum der Menschenrechte aufzuzeigen und gleichzeitig die Wirksamkeit unserer Politik unter Beweis zu stellen. Vor diesen drängenden Fragen stehen wir heute in Birma, in China, im Kaukasus und in sehr vielen Regionen der Welt. Ich denke, in beiden Berichten wird sehr gut versucht, diesen beiden schwierigen Aufgaben gerecht zu werden, vor denen die Europäische Union steht.

Und noch eine Sache: Ich möchte gern die Aussprache nutzen, um Frau Ferrero-Waldner für ihre Antwort in Sachen Einhaltung der Menschenrechte in der Mongolei zu danken. Meine Informationen haben sich als richtig erwiesen. Die Mongolei ist ein Beispiel für ein Land, in dem sich im Bereich der Menschrechte tatsächlich positive Tendenzen abzeichnen. Das ist ein sehr wichtiges Land in Asien, auf das die Europäische Union in Zukunft als Beispiel für andere zentralasiatische Länder verweisen kann.

 
  
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  Fiona Hall (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Wahlbeobachtungsmissionen sind ein zentrales und grundlegendes Element der EU-Unterstützung für Menschenrechte, Demokratisierung und verantwortungsvolle Staatsführung. Ich möchte besonders auf die Beobachtungsmissionen in Afrika eingehen, da zwischen der EU und den afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern eine besondere Partnerschaft besteht.

Oft findet eine Beobachtungsmission im Rahmen der Entwicklungsunterstützung gemäß dem Abkommen von Cotonou statt. Für die Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2006 wurde zum Beispiel umfangreiche technische Unterstützung für den Wahlregistrierungsprozess zur Verfügung gestellt, und Wahlbeobachtungsmissionen sollten auch im Rahmen von Unterstützung nach der Wahl stattfinden, wie der Bericht von Frau de Keyser betont. Es besteht ein großer Bedarf an praktischer, technischer Hilfe in der Zeit nach einer Wahl – zum Beispiel für die Ausbildung von Beamten und für den direkten Austausch mit anderen Parlamentariern. Neugewählte Parlamente brauchen Unterstützung, damit sie ihre eigene Kompetenz stärken können, ihre Exekutive zur Verantwortung zu ziehen. Außerdem muss es eine politische Weiterverfolgung geben, die natürlich auf den Empfehlungen der Beobachtungsmission basiert und die vor der nächsten Wahlrunde durchgeführt werden sollte.

Ich möchte noch einige andere Punkte ansprechen. Ja, die Wahlbeobachtungsmission nimmt einen besonderen Platz ein, da sie unabhängig und isoliert vom restlichen Prozess steht. Sie ist nicht die Kommission; sie unterscheidet sich von den Außenbeziehungen; und obwohl die Beobachtungsmission mit der örtlichen Kommissionsdelegation, den Botschaftern der Mitgliedstaaten und auch anderen Beobachtungsmissionen in Kontakt stehen sollte, ist sie doch keinem gegenüber rechenschaftspflichtig, und ihre Stärke besteht gerade in ihrer Unabhängigkeit. Ich bin zwar für Kontakte und Zusammenarbeit, denke aber nicht, dass wir mit anderen Einrichtungen gemeinsame Missionen durchführen sollten, da dies leicht dazu führen kann, die so wichtige Unabhängigkeit der EU-Beobachtungsmissionen einzuschränken.

Ich vernehme den Wunsch nach einer Ausdehnung der Beobachtungsmissionen und danach, sie aktiver im südlichen Mittelmeerraum einzusetzen. Ich verstehe diesen Wunsch, doch sollte dies nicht zulasten der Missionen in den aufstrebenden Demokratien Asiens, Lateinamerikas und besonders Afrikas gehen. Wie bereits verschiedentlich gesagt wurde, sind Missionen nicht billig – wenn wir also weitere Missionen haben wollen, brauchen wir auch zusätzliche Mittel.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Cappato zu der geleisteten Arbeit und zum Ergebnis gratulieren.

Diese Glückwünsche dehne ich auf den gesamten Unterausschuss für Menschenrechte aus, denn meiner Meinung zeigt dieser Bericht, dass der Unterausschuss jetzt seit einiger Zeit erwachsen geworden ist, mit allem, was dazu gehört.

Im Zusammenhang mit dem Bericht gibt es allerdings einige Aspekte, die wir erneut aufgreifen wollen, und wir bitten Sie alle, nochmals Anstrengungen zu unternehmen, um sie zu akzeptieren.

Erstens, es muss anerkannt und daran erinnert werden, dass die Menschenrechte universell und unteilbar sind, was aus dem Text nicht ausdrücklich hervorgeht, und wir möchten, dass es erscheint, deshalb haben wir dazu einen Änderungsantrag eingereicht.

Zweitens wäre es auch gut zu vereinbaren, dass jedem Sondergesandten der EU ein klares Mandat in Bezug auf die Menschenrechte übertragen wird, insbesondere um sicherzustellen, dass die Leitlinien zu den Menschenrechten respektiert werden.

Drittens halte ich es für wichtig, auf einen weiteren Aspekt in Bezug auf diese Leitlinien hinzuweisen: Auch wenn die Rechte der Frau von ihrer Definition her Menschenrechte sind, vertreten wir die Auffassung, dass die spezifischen Elemente, die häufig mit Verletzungen dieser Rechte aus Sicht des Gender-Mainstreaming einhergehen, es sehr empfehlenswert erscheinen lassen, so bald wie möglich neue Leitlinien zu verabschieden, die speziell die Rechte der Frau betreffen.

Obwohl es in der Tat viele konkrete Fälle gibt, die wir hier erörtern sollten, was uns jedoch aufgrund von fehlendem Raum und aus Zeitmangel nicht möglich ist, möchte ich abschließend doch diese Debatte zum Anlass nehmen, um erneut die Verletzung der Menschenrechte anzusprechen, die in der West-Sahara durch die marokkanischen Behörden begangen werden, da sie ein klarer Fall von unvollständiger oder schlecht abgeschlossener Entkolonialisierung ist.

Deshalb haben Spanien und im weiteren Sinn die Europäische Union die Pflicht, diese Angelegenheit nicht stillschweigend zu übergehen, vor allem weil der UN-Menschenrechtsrat erneut zur Lösung des Konflikts durch eine gerechte und dauerhafte Lösung in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht aufgerufen hat, und wir alle wissen, dass dies insbesondere bedeutet, das Recht auf Selbstbestimmung durchzusetzen.

 
  
  

VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ
Vizepräsident

 
  
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  Luisa Morgantini (GUE/NGL).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Cappato und dem Unterausschuss für Menschenrechte danken, werde aber nicht über diesen Bericht sprechen. Ich hoffe, dass der Unterausschuss für Menschenrechte den Status eines Vollausschusses erhält. Ferner spreche ich Frau de Keyser und Herrn Salafranca meinen Dank für ihren ausführlichen und anregenden Bericht aus, finde es allerdings schade, dass er nicht vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und vom Entwicklungsausschuss gemeinsam erarbeitet wurde, führen doch die Vorsitzenden der beiden Ausschüsse zusammen den Vorsitz in der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments.

Mein Dank gilt der Kommission und insbesondere Frau Ferrero-Waldner für ihr Engagement und ihre Entschlossenheit, die sie bei der Entwicklung des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte zur Förderung der Menschenrechte durch Wahlbeobachtung unter Beweis gestellt haben, wohl wissend, dass Demokratie und Menschenrechte nicht nur freie und faire Wahlen erfordern, sondern auch Entwicklung und eine Strategie zur Armutsbekämpfung.

Mir steht nur eine Minute Redezeit zur Verfügung, daher würde ich gern hervorheben, wie wichtig mehr Kohärenz in der Zeit nach Wahlen ist. Ich möchte das Beispiel Palästina herausgreifen. Nach meinem Dafürhalten sind diese Kohärenz wie auch Beständigkeit bei der Weiterverfolgung von Berichten und Maßnahmen zur Unterstützung nationaler Parlamente von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des EIDHR. Frau Ferrero-Waldners Vorschlag, ein zweites gemeinsames Seminar zum Thema Wahlbeobachtung zu veranstalten, ist ebenfalls wichtig, vor allem, wenn es uns gelingen sollte, die Zivilgesellschaft und örtliche Wahlbeobachter einzubinden, die für uns ein äußerst wichtiger Kommunikationskanal sein würden.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM). – Herr Präsident! Die EU ist eine Werteunion, die auf der gemeinsamen Achtung der Menschenrechte basiert. Wenn diese innerhalb der EU oder in ihrem Nahbereich nicht geachtet werden, sollte die Europäische Union handeln. Es ist jedoch bedauerlich, dass dieses Parlament versucht, die Menschenrechte dazu zu nutzen, seine eigenen Kompetenzen auf außenpolitischem Gebiet auf Kosten der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten auszudehnen. Wir sollten nicht vergessen, dass einige unserer eigenen Mitgliedstaaten nicht immer die Menschenrechte achten, beispielsweise was die LGBT-Rechte betrifft, wenn wir uns in unserem Eifer selbstzufrieden auf die Schulter klopfen und die Politik von Drittländern kritisieren.

 
  
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  Jim Allister (NI).(EN) Herr Präsident! Ich muss die Frage stellen, ob diese Debatte nur ein jährliches Ritual ist, um unser Menschenrechtsgewissen zu pflegen, oder ob es uns in der EU ernst damit ist, bei Ländern, die regelmäßig die Regeln verletzen, wirkliche Veränderung zu erzwingen?

Ja, die EU protestiert, aber wird unser Handeln in umgekehrtem Verhältnis zu den Handelsbeziehungen mit den anvisierten Ländern bemessen? Nehmen wir Indien und China. Beides Länder, die wir für den Handel umwerben. Wie ernst aber verfolgen wir bei ihnen die Durchsetzung der Menschenrechtsagenda? Warum haben unsere Handelsabkommen keinen wirklichen Biss in Sachen Menschenrechte? Stimmt es, dass für die Europäische Union Handel mehr zählt als Unterdrückung?

Ich sehe mir Indien an, mit seiner kastenbasierten Diskriminierung, seinem erschreckenden Maß an Schuldknechtschaft und Sexhandel und den weit verbreiteten Einschränkungen der religiösen Freiheit. Und dann stelle ich fest, dass ein Ad-Hoc-Dialog mit Indien alles ist, was wir haben, und dass es keinerlei nennenswerten Einsatz für Menschenrechtsfragen gibt. Kein Wunder, dass sich die Situation nicht verbessert.

Ich muss auch sagen, dass unser Fokus bisweilen verzerrt ist. Wenn es um Entwicklungshilfe geht, drängt die EU auf die Durchsetzung von Rechten, einschließlich der Förderung von Abtreibungen, auch wenn dies der lokalen Kultur widerspricht – wie in Kenia, wo EU-unterstützte Nichtregierungsorganisationen das Geld für Abtreibungen nutzen und damit die Gepflogenheiten und Gesetze des Landes verletzen.

Sollte unser Fokus nicht auf den Grundrechten liegen und sollten unsere Entwicklungsgelder nicht besser für die Bereitstellung von Nahrung und Wasser genutzt werden, statt dass wir unsere eigene Agenda unterlaufen, auch wenn dies unter dem Deckmantel der Gesundheitspolitik geschieht?

 
  
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  Ari Vatanen (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich denke, heute ist der richtige Tag, um über die Bedeutung von Wahlen und Beobachtungsmissionen nachzudenken. Gerade heute Morgen haben wir weitere Ergebnisse aus den USA gehört. Hier läuft die Wahl, denke ich, seit Langem, und wir wissen immer noch nicht, wer der demokratische Kandidat für die Präsidentschaftswahl ist. Ich denke, es wird Obama sein, aber ich werde wohl nicht gefragt.

Während dies in den USA seit Monaten so läuft, haben in Russland Wahlen stattgefunden, und heute hat, wie ich wohl sagen muss, Herr Putin die Präsidentschaft an Herrn Medwedew weitergereicht. Ich sollte sagen, dass Herr Medwedew heute in sein Amt eingeführt wurde, aber das wäre nicht wirklich die richtige Beschreibung, da Herr Medwedew für seinen Wahlkampf genau einen einzigen Tag gebraucht hat – so steht es zumindest in der Pressemitteilung des Kreml. Hier wird sogar erwähnt, dass dieser Tag nicht bezahlt war. Wie kann man einen Wahlkampf führen, der lediglich einen Tag dauert? Sie können das tun, wenn Sie wissen, dass Sie 17 Mal so viele Fernsehberichterstattungen haben werden wie alle drei anderen Kandidaten zusammengenommen. Das also ist das traurige Ergebnis in Russland. Das russische Volk hat mehr verdient. Dies soll keine Kreml-Beschimpfung sein. Wir müssen uns für das russische Volk einsetzen, und für die Menschen in anderen Ländern, in denen die Menschen noch nicht über eine Demokratie verfügen, wie wir sie verstehen.

Sind diese Beobachtungsmissionen wichtig? Ja, sie sind sogar sehr wichtig, weil es bei ihnen um den Aufbau von Demokratie geht, die wichtigste Mission dieses Hauses. Herr Salafranca und Frau de Keyser haben einen sehr guten Bericht erstellt, aber wir müssen dieses Thema einfach weiterverfolgen. Die EU muss noch viel stärker werden. Wir dürfen nicht schweigen, weil wir es den Menschen schuldig sind, die noch keine Demokratie haben.

 
  
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  Richard Howitt (PSE).(EN) Herr Präsident! Meinen Glückwunsch an einen hervorragenden Berichterstatter, Marco Cappato, für den jährlichen Menschenrechtsbericht.

Ich möchte auf zwei unserer sozialdemokratischen Änderungsanträge eingehen. Erstens: Ich respektiere seine und Ihre Meinung zu Gandhi und zur Gewaltlosigkeit und ich denke, dass dies eine sehr wichtige Tradition ist, auf die Sie uns im Parlament hinweisen. Wir möchten dennoch diese Ziffer streichen, einfach weil es nicht das einzige Grundprinzip der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas sein kann. Friedensschaffende und friedenserhaltende Maßnahmen beinhalten manchmal auch militärische Schritte und bleiben ein ehrenvoller und nobler Bestandteil dessen, was wir als Europa tun können und müssen, um eine friedlichere und erfolgreichere Welt zu schaffen.

Zweitens, im Hinblick auf unseren Änderungsantrag zum UN-Menschenrechtsrat: Als jemand, der zusammen mit anderen Kollegen des Unterausschusses regelmäßig in Genf ist teile ich Ihre Sorgen. Es war schon enttäuschend, die nach wie vor bestehende Polarisierung bezüglich der besetzten palästinensischen Gebiete zu sehen, die Blockmentalität, die besonders in der afrikanischen Gruppe auffällt, vor der wir uns aber auch hier in Europa in Acht nehmen müssen. Trotzdem denke ich, dass es in diesem Jahr sehr wichtig ist, den Geist der UN-Reform weiterhin zu unterstützen, die positive Rolle der EU-Mitgliedstaaten im Menschenrechtsrat anzuerkennen und auch anzuerkennen, dass der Peer-Review-Prozess gerade erst begonnen hat, und dass dessen offene, umfassende und effektive Durchführung die beste Unterstützung dieser Institution ist.

Schließlich bitten wir in Erwägung P und Ziffer 4 die Kommission, zusammen mit dem Rat dem Vorschlag eines Konzepts zur Demokratieförderung in der Nachbarschaftspolitik, in den Kopenhagener Kriterien, in unseren weltweiten regionalen Strategien zuzustimmen. Wir sprechen von Demokratieförderung, aber es gibt keine einheitliche europäische Definition dafür. Die Idee, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und das Parlament gemeinsam die Demokratieförderung in der Welt definieren und sich zu ihr verpflichten, auf die gleiche Weise wie wir einen Konsens zum Thema Entwicklung hatten, ist schon recht überzeugend. Herr Solana hat dies unterstützt, und ich hoffe, dass sowohl der Rat als auch insbesondere die Kommission die Idee heute Abend ebenfalls unterstützen.

 
  
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  Ona Juknevičienė (ALDE). – (LT) Der EU-Bericht vom letzten Jahr umfasste 104 Seiten, davon waren vier dem Thema Menschenrechte gewidmet. In diesem Jahr lauten die Zahlen 216 bzw. 10. Fakten aus dem letztjährigen Bericht wie die Einrichtung der Grundrechtagentur und die Arbeit des Parlaments in diesem Bereich wurden wiederholt. Dennoch gibt der Bericht detailliert Aufschluss darüber, wie wir Europäer die Menschenrechte in der ganzen Welt verteidigen.

Allerdings findet sich weder im Bericht noch in der Entschließung auch nur ein Wort über den Schutz der Menschenrechte oder auch über Menschenrechtsverletzungen in der Union. Gibt es denn in der EU keine Menschenrechtsverletzungen und werden sie – sollte es sie doch geben – wirklich gerecht und unverzüglich geahndet? Meiner Ansicht nach lautet die Antwort in beiden Fällen „Nein“. Es scheint leichter zu sein, über die Sünden der anderen zu sprechen als sich zu den eigenen zu bekennen.

Ist uns denn nicht bewusst, dass illegale Personalagenturen in London Einwanderer aus Litauen und Polen zu Sklaven machen? Wissen wir denn nicht, dass in Paris auf Anordnung von Präsident Sarkozy Massenverhaftungen „illegaler“ Personen stattfinden? Wie steht es mit den rechtswidrigen Maßnahmen gegen die Rumänen in Rom? Selbstverständlich können sich die Betroffenen an den Gerichtshof in Straßburg wenden. In einigen Jahren, wenn die bei diesem Gerichtshof anhängigen Fälle in die Tausende gehen, wird der Gerechtigkeit vielleicht Genüge getan. Doch für die Betroffenen sind jeder Tag und jede Stunde wichtig.

Wir sind gewählt worden, um für unsere Bürger zu arbeiten, um sie zu vertreten und ihre Rechte zu schützen. Wir müssen ihnen offen gegenübertreten. In Europa sollte jeder sicher sein. Dann wären wir stärker und könnten andere besser unterstützen.

 
  
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  Der Präsident. − Danke, Frau Juknevičienė. Das ist wie „den Strohhalm im Auge des anderen sehen und den Balken im eigenen nicht“.

 
  
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  Margrete Auken (Verts/ALE). (DA) Herr Präsident! Vielen Dank für einen erstklassigen Bericht über die Menschenrechtslage. Dennoch weist er einen sehr brisanten Mangel auf. Das größte Menschenrechtsproblem der Welt, nämlich die Diskriminierung von 260 Millionen kastenloser Dalits, so genannter Unberührbarer oder Parias, wird nur ganz kurz erwähnt, und auch nur im Rahmen einer Auflistung über die verschiedenen Ursachen, die zur Diskriminierung führen. Im Februar letzten Jahres haben wir einen weitreichenden Beschluss zu dieser Angelegenheit verabschiedet, und deswegen ist es alarmierend, dass der von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz eingereichte Änderungsantrag vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten abgelehnt wurde. Unser Vorschlag lautete, die EU solle gemeinsam mit den Vereinten Nationen Richtlinien zur Bekämpfung der Diskriminierung der Kasten erarbeiten und das Problem bei Gipfeltreffen mit den betreffenden Ländern ansprechen. Haben Indien und die britische Regierung hier wieder die Fäden gezogen, denn sie waren ja letztes Jahr gegen unseren Beschluss, und haben sie sich diesmal durchgesetzt?

Das Problem existiert in vielen südasiatischen Ländern, aber ich erwähne bewusst Indien, da es sich hier um einen demokratischen Staat handelt, und Demokratie wurde als der wichtigste Faktor im Zusammenhang mit Menschenrechten hervorgehoben. Indien ist nicht nur eine Demokratie, sondern hat auch gute Gesetze gegen Kastendiskriminierung. Dennoch wird fortgesetzt gegen diese Gesetze verstoßen. Die indische Demokratie hätte es verdient, dass diese Gesetze respektiert werden, und Indien sollte sich zu einem Vorbild für andere entwickeln. Ebenso beschämend ist allerdings, dass sich die EU vom Leid der Dalits abwendet – und auch das Europäische Parlament! Letztes Jahr noch konnten wir diese Dinge ansprechen. Was ist passiert, dass wir das dieses Jahr nicht mehr können? Ist die Situation der Dalits etwa besser geworden? Ist die Diskriminierung im Verschwinden begriffen? Jeder hier weiß, dass dies nicht der Fall ist. Warum also nimmt die EU sich nicht aktiv der verzweifelten Lage dieser Menschen an?

 
  
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  Willy Meyer Pleite (GUE/NGL).(ES) Herr Präsident! Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Am 13. April wurde Ennaama Asfari, Menschenrechtsaktivist in der West-Sahara, in Marrakesch verhaftet. Damit fand eine weitere Verhaftung in Marokko statt.

Ich berichte Ihnen darüber, meine Damen und Herren, damit wir nicht vergessen, dass die Europäische Union für den von den Vereinten Nationen unterstützten Entkolonialisierungsprozess verantwortlich ist. Wir stehen in der Pflicht, und deshalb muss jeder Menschenrechtsbericht von der Europäischen Union verlangen, fordernd und wachsam zu sein und die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zu erfüllen.

Zweitens, meine Damen und Herren, leben wir in einer Zivilisation, im 21. Jahrhundert, in dem Armut, Hunger, Krankheiten und Ungleichheit unter der Bevölkerung zunehmen. In den letzten zehn Jahren ist Afrika nach Aussage der Vereinten Nationen ärmer geworden. Deshalb möchte ich fordern, anregen und bitten anzuerkennen, dass die Menschenrechte alle Rechte beinhalten: die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Rechte. Wenn wir eine Liste aufstellen würden, wären wir sehr erstaunt, die Rangordnung der Länder zu sehen, die die Menschenrechte nicht respektieren. Deshalb glaube ich, dass wir uns des Problems viel stärker bewusst sein und alle Aspekte der Einhaltung der Menschenrechte ansprechen müssen.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM).(EN) Herr Präsident! Wenn wir über Wahlen und Beobachtungsmissionen reden, ist es wichtig, dass wir hinsichtlich des Vertrags von Lissabon auf uns selbst blicken. Wie viele der 500 Millionen Menschen in Europa werden, abgesehen von dem inneren politischen Kreis des Rates, den Präsidenten Europas wählen? Keiner. Wie viele Durchschnittsbürger werden den Premierminister Europas wählen, den Präsidenten der Kommission? Auch keiner.

Vielleicht haben wir mit der Demokratieförderung in der Welt mehr Erfolg, wenn die EU selbst sich der Demokratie zuwendet. Wie Herr Bonde heute Abend sagte: Wenn der chinesische Präsident den zukünftigen Präsidenten Europas bei einem Gespräch über Demokratie fragen würde, mit wie vielen Stimmen er gewählt wurde, wäre dies ein sehr peinlicher Moment.

 
  
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  Urszula Gacek (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich begrüße den ausgezeichneten Bericht über die Rolle des Europäischen Parlaments bei Wahlbeobachtungen. Wahlbeobachtungen in neuen und sich entwickelnden Demokratien gelten zu Recht als eine Priorität der EU und als Demonstration ihrer Verpflichtung gegenüber diesen Nationen.

Dennoch sehe ich eine weitere Rolle für unsere Mitgliedstaaten, die so genannten reifen Demokratien, und zwar die, die mit gutem Beispiel voranzugehen.

Ich erinnere mich an eine hitzige Debatte in Polen, vor der Parlamentswahl im Oktober 2007. Die OSZE wollte ein kleines Team von Beobachtern ins Land senden. Dieses Anliegen stieß bei vielen Politikern zunächst auf Ablehnung, da es als Kränkung und Beleidigung betrachtet wurde. Das ist es aber gar nicht. Beobachtungsmissionen wurden in viele der alten europäischen Demokratien entsendet; die Präsidentschaftswahl in Frankreich ist nur ein Beispiel dafür. Am Ende wurden die Beobachter in Polen empfangen.

Wenn wir zögerliche aufstrebende oder neue Demokratien davon überzeugen wollen, internationale Beobachter ins Land zu lassen, dann müssen wir zeigen, dass wir selbst eine Überprüfung durch Andere zulassen. Auch unsere Wahlprozesse verlaufen nicht ohne Probleme. In Großbritannien gab es belegte Fälle von Wahlbetrug bei der Briefwahl, und wir alle stehen zukünftig neuen Herausforderungen wie der elektronischen Stimmabgabe gegenüber.

Lassen Sie uns also offen für Überprüfungen seien, da diese Offenheit unserer Glaubwürdigkeit nur gut tun kann.

 
  
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  Libor Rouček (PSE).(CS) In der heutigen Aussprache befassen wir uns mit zwei eng zusammenhängenden Berichten, nämlich mit dem Jahresbericht zur Menschenrechtslage in der Welt und mit dem Bericht über EU-Wahlbeobachtungsmissionen. Freie Wahlen und das Recht auf Demokratie sind grundlegende Menschenrechte, die u. a. im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und auch durch die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen verbrieft sind. Daher ist die Förderung von Demokratie eines der Hauptziele der EU-Außenpolitik. Damit diese Unterstützung Wirkung zeigt, müssen wir unsere gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik stärken und die EU-Wahlbeobachtungsmissionen effizienter gestalten.

Daher befürworte ich die Empfehlungen unserer Berichterstatter. Darüber hinaus denke ich z. B., dass der Wahlvorgang einschließlich der Phasen vor und nach den Wahlen in den politischen Dialog mit den betreffenden Drittländern einbezogen werden sollte. Eine der Zielsetzungen einer Wahl, und damit meine ich nicht nur den Abstimmungsvorgang selbst, sondern auch besonders die Phasen vor und nach der Wahl, sollte darin bestehen, die demokratischen Institutionen wie Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Medien und Gerichte, Zivilgesellschaft etc. zu festigen. Ausgehend von meinen persönlichen Erfahrungen bei Wahlbeobachtungsmissionen bin ich außerdem davon überzeugt, dass das Europäische Parlament in diesem Prozess eine wesentlich wirksamere und bedeutendere Rolle spielen sollte und kann.

Zum Abschluss möchte ich als Vertreter der Tschechischen Republik noch gern ein paar Worte zur Ratifizierung des Römischen Statuts sagen. Wie schon im letzten Jahr möchte ich die Mitglieder des Parlaments und die Senatoren der Tschechischen Republik dazu aufrufen, das Römische Statut so bald wie möglich zu ratifizieren. Die Tatsache, dass Tschechien, das in der ersten Hälfte des kommenden Jahres die EU-Ratspräsidentschaft innehaben wird, dies als einziger EU-Mitgliedstaat noch immer nicht getan hat, ist meines Erachtens beschämend für mein Heimatland, und ich bedauere dies sehr.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich bemerken – und ich wende mich direkt an die Kommission und den Rat –, dass die EU den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshof ernsthaft dabei unterstützen muss, die Anklage der zwei Personen durchzusetzen, die unter Verdacht stehen, in Darfur Menschenrechte verletzt zu haben. Eine davon ist amtierender Minister in der sudanesischen Regierung. Die Antwort der EU fiel bisher eher schwach aus, was angesichts dessen, dass wir uns dafür rühmen, den Internationalen Strafgerichtshof geschaffen zu haben, oder zumindest wesentlich zu seiner Schaffung beigetragen zu haben, ziemlich peinlich ist.

Wir riskieren sogar, von den USA überholt zu werden. John Bellinger, Chefjurist im US-Außenministerium, hat vor zwei Wochen eine interessante Rede gehalten, in der er erklärte, die USA seien bereit, ohne dafür ihre ideologische Position zu verändern, den internationalen Strafgerichtshof bei seiner Arbeit zu unterstützen, und er hat dabei speziell Darfur erwähnt. Deshalb denke ich, wir sollten bezüglich der Unterstützung des IStGH zu Darfur einen Zahn zulegen.

Da wir gerade von den USA reden – es besteht, wer auch immer die Präsidentschaftswahl gewinnen mag, die Aussicht auf ein Ende des Missbrauchs des Krieges gegen den Terror – oder zumindest der schlimmsten Ausprägungen dieses Missbrauchs. Alle Kandidaten haben sich dafür ausgesprochen, Guantánamo zu schließen, die EU muss aber dabei helfen, indem sie weiterhin für die Schließung eintritt und indem sie eine internationale Initiative für die Verlegung von Häftlingen anführt, die keinen fairen Prozess bekommen werden. Gleichzeitig aber – und ich stimme dabei all jenen zu, die sagen, dass die EU, um der Welt glaubhaft zu erscheinen, die Menschenrechte in ihrem Inneren respektieren muss – brauchen wir die Rechenschaftspflicht (der immer noch nicht nachgekommen wurde) für die Zusammenarbeit von europäischen Regierungen bei außerordentlichen Überstellungen – was übersetzt Entführung und Folter bedeutet.

 
  
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  Maria da Assunção Esteves (PPE-DE).(PT) So ist der Stand der Dinge. Todesstrafe, Folter und Hunger gehören zu den barbarischen Phänomenen, die es nach wie vor in der Welt, die wir zum Teil regieren, gibt. Es wird aber nur so bleiben, wenn wir das wollen. Im Europa der Aufklärung, der Werte, der Würde klafft eine Lücke, was die Kohärenz der Politik anbelangt. Das Europäische Parlament und der Rat vertreten zu dieser Problematik nicht immer dieselben Positionen; es gibt aber nur einen Weg, und zwar den des Zusammenwirkens der europäischen Institutionen in allen ihren internen und externen Politikbereichen. Wir setzen bei den Menschenrechten auf die Kompetenz des im Vertrag von Lissabon vorgesehenen neuen Auswärtigen Dienstes.

Schauen wir uns aber einmal die Welt und die Beispiele an, die uns Anlass zur Sorge geben: In den Vereinigten Staaten gilt ebenso wie in Afrika die Todesstrafe, in China gibt es nicht nur Tibet, sondern auch Sklavenarbeit, Folter und Hinrichtungen im Schnellverfahren. Diese Beispiele sollten uns veranlassen, etwas gegen unser mangelhaftes Zusammenspiel zu unternehmen. Europa braucht eine proaktive Menschenrechtspolitik. Die Mobilisierung der Zivilgesellschaft ist zwar wichtig, doch dürfen wir dabei nicht außer Acht lassen, dass der Kampf für die Rechte in erster Linie den Staaten und ihrer Diplomatie obliegt. Der französische Präsident hat zu Recht erklärt, dass er bei den Olympischen Spielen in Peking nicht anwesend sein wird. Auch die übrigen Staatschefs der Europäischen Union sollten auf eine Teilnahme verzichten. Die Union ist eine auf Werten gründende Einheit. Es genügt nicht, dass Europa Erklärungen abgibt und Entschließungen verfasst. Die Europäische Union darf nicht ihre Seele verkaufen.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE).(PL) Frau Kommissarin! Ich möchte den drei Berichterstattern gratulieren und besonders darauf hinweisen, dass die Frauenrechte in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, in sozialen Beziehungen und in rein zwischenmenschlichen privaten Beziehungen uneingeschränkt und bedingungslos geachtet werden müssen, und zwar nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis.

Dazu müssen vor allem jegliche Formen der Diskriminierung und der Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen unterbunden werden. Das genügt aber nicht. Werfen wir einen Blick auf Europa. Die Europäische Union erarbeitet zahlreiche Entschließungen, in denen die Mitgliedstaaten zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern aufgerufen werden; anschließend wird geprüft, ob und wie diese Prinzipien umgesetzt werden. Ich bin aber sehr gespannt, Frau Kommissarin, ob der Grundsatz der Gleichstellung in den internen Strukturen der Europäischen Union greifen wird. Wird es beispielsweise bei der Bildung neuer EU-Institutionen und bei der Besetzung der vier höchsten Ämter – der EU-Präsident, die Präsidenten der Kommission und des Parlaments sowie der Hohe Vertreter für Außenpolitik – eine Klausel geben, in der sich dieser Grundsatz widerspiegelt?

Meine Damen und Herren, das wird der Moment der Wahrheit, in dem sich zeigt, ob wir mit den Frauenrechten wirklich so umgehen, wie wir es darstellen.

 
  
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  Maria-Eleni Koppa (PSE).(EL) Herr Präsident! Der Bericht, über den wir heute sprechen, ist der bedeutendste Ausdruck für die Menschenrechtspolitik des Europäischen Parlaments in der Welt. Die Herausforderungen sind enorm. Das Europäische Parlament kann und muss als Garant für Demokratie und Menschenwürde auftreten.

Es kommt nun darauf an, dass die EU eine klare und einheitliche Position zu diesen Fragen einnimmt. Nur so kann sie dazu beitragen, gemeinsame Maßnahmen besser und wirksamer zu gestalten.

Was die Interessen, die auf dem Spiel stehen, betrifft, sollten wir nicht mit zweierlei Maß messen. Zu den wichtigsten Zielen unserer Politik müssen die Abschaffung von Todesstrafe und Folter sowie der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten gehören. Der Schutz der Menschenrechte muss alle Beziehungen und Vereinbarungen mit Drittländern durchdringen. Davon darf es keine Abweichungen geben, und hier darf auch keinerlei Opportunismus toleriert werden.

Die Menschenrechte müssen Richtschnur unseres gesamten politischen Handelns sein.

Abschließend möchte ich dem Berichterstatter für seinen hervorragenden und ausführlichen Bericht danken.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Wenn die EU über Menschenrechtsverletzungen in Drittländern spricht, so sollte sie, um angemessen überzeugend zu sein, selbst ein leuchtendes Beispiel der Achtung dieser Rechte durch alle EU-Mitgliedstaaten sein.

Wie andere Redner bereits sagten, ist dies leider nicht der Fall. Ich werde nur ein Beispiel nennen, das Großbritannien betrifft. Das Vereinigte Königreich unterhält, unter Missachtung internationaler Konventionen, zwei Kolonien in einem anderen Mitgliedstaat – Zypern. In diesen beiden Kolonien, Akrotiri und Dekelia, wohnen etwa 10 000 zyprische Zivilisten, die EU-Bürger sind, obwohl sich ihr Wohnort in einem Land befindet, das Großbritannien aus offensichtlichen Gründen aus der EU ausgeschlossen hat. Diese Menschen verfügen nicht über das grundlegende Menschenrecht, selbst ihre Exekutivgewalt wählen zu können. Sie werden von einem Gouverneur regiert, einem General der britischen Armee, der von der englischen Königin eingesetzt ist, und sie besitzen nicht das Recht, ein gewähltes Parlament zu haben. Die in diesen Kolonien geltenden Gesetze unterliegen vollständig der Gerichtsbarkeit des Gouverneurs. Diese EU-Bürger leben praktisch unter einer britischen Militärdiktatur.

Es ist wahrlich beschämend, dass das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat diese Situation noch immer ignorieren.

Vielleicht haben andere Mitgliedstaaten ihre eigene schmutzige Wäsche, die sie nicht der Öffentlichkeit preisgeben wollen, vielleicht glauben diese Institutionen auch nicht wirklich an die Prinzipien von Demokratie und Gerechtigkeit, für die sie angeblich einstehen, oder vielleicht interessiert sich die EU nur dann für Menschenrechte, wenn nicht die eigenen Mitgliedstaaten betroffen sind.

Was es auch immer sein mag. Eins ist sicher: Die Fortführung der britischen Kolonisation in Zypern lässt jeden EU-Bericht über Menschenrechte in der Welt als unrecht und wenig glaubwürdig erscheinen.

 
  
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  Corina Creţu (PSE).(RO) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kollegen! Ich möchte Frau De Keyser gratulieren und mich jenen anschließen, die hier über den Zusammenhang zwischen Menschenrechten, Wahlen und Demokratie gesprochen haben. Ich komme aus Rumänien, einem Land, das Jahre des Totalitarismus hinter sich hat, und vielleicht sollten wir, die wir uns noch an diese Zeiten erinnern, die Bedeutung der Organisation demokratischer, freier und ordnungsgemäßer Wahlen stärker hervorheben.

Der berühmte amerikanische Professor Larry Diamond hat vor kurzem auf ein beunruhigendes Phänomen aufmerksam gemacht, das er die „demokratische Rezession“ nennt. Wie u. a. auch die jüngsten Berichte von Freedom House zeigen, war das Jahr 2007 das schlechteste Jahr für die Freiheit in der Welt seit dem Ende des Kalten Krieges.

Unter diesen Umständen bin auch ich der Meinung, dass die wichtigste Aufgabe der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten vor, während und nach den Wahlen darin besteht, eine gemeinsame und globale Strategie zur Förderung der Demokratie zu entwerfen. Ich befürworte den Gedanken, neu gewählten Parlamenten dabei zu helfen, ihre Gesetzgebungstätigkeit zu stärken und so nah wie möglich an den etablierten demokratischen Standards auszurichten.

Nichtsdestoweniger möchte ich betonen, dass nicht jede organisatorische Unzulänglichkeit einen Betrugsversuch darstellt, dennoch ist es dringend erforderlich festzustellen, inwiefern der rechtliche Rahmen Gerechtigkeit und Transparenz des Wahlgeschehens gewährleistet.

 
  
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  Der Präsident. − Wir beginnen nun die Redezeit nach dem „Catch the eye“-Verfahren des Präsidenten. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass auf der heutigen Sitzung der Hochrangigen Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen ein Vizepräsident scharf kritisiert wurde, weil es hieß, dass nur männliche Abgeordnete seinen Blick auffangen würden, weibliche Abgeordnete dagegen nicht. Ich möchte bemerken, dass ich es in diesem Fall sehr leicht habe, weil alle, die um „catch the eye“ gebeten haben, Frauen sind. Somit werden wir keinen Grund zu der Kritik geben, die vor kaum einer Stunde an uns geübt wurde.

 
  
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  Marianne Mikko (PSE).(ET) Meine Damen und Herren! Marco Cappatos Bericht über die Menschenrechte verdient höchstes Lob. Ich teile die Auffassung, dass die Europäische Union alles daransetzen muss, um eine wirklich konsequente und energische Politik zur Unterstützung der Menschenrechte in der Welt zu verwirklichen. Es stimmt auch, dass die Kontrolle über die Einhaltung der Menschenrechte effektiver werden muss.

Ich unterstütze die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Wenn wir mit einer Stimme sprechen, können wir auf jede Art der Menschenrechtsverletzung in der Welt effektiv reagieren. Das könnte Tausenden von Menschen das Leben retten. Ich befürworte auch den Vorschlag, im Jahr 2009 eine Europäische Konferenz über Gewaltlosigkeit einzuberufen.

Die Einbindung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Wahlbeobachtungsmissionen ist ebenfalls von sehr großer Bedeutung. Die Parlamentarier müssen sich jedoch unparteiisch verhalten, wie die Berichterstatter, Frau De Keyser und Herr Salafranca, betonen. Wie kann die Beteiligung von Fraktionen des Europäischen Parlaments an Wahlbeobachtungsmissionen und die Arbeit der europäischen Beobachtungsdelegationen effektiver gestaltet werden, ohne dass einer die Tätigkeit des anderen unterminiert? Wir müssen die Lösung gemeinsam finden.

Die Europäische Union nimmt sich mehr und mehr der Menschenrechtsfrage an. Und die Welt kann sehen, dass Solidarität und Schutz der Grundrechte zu unseren grundlegenden Prinzipien gehören, ohne die kein Land zu Wohlstand kommen kann.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE) . – (FR) Herr Präsident! Ich danke Ihnen, dass Sie sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen. Ich möchte auch die Berichterstatter zu ihren drei Berichten beglückwünschen, möchte aber auch ganz einfach auf die Bedeutung der Wahlbeobachtungsmissionen verweisen, die wir weltweit durchführen. Meines Erachtens muss nochmals betont werden, dass es sich um besonders Erfolg versprechende Aktivitäten handelt, die vielleicht vor allem im Vorfeld von Wahlen bei unseren Mitbürgern wirklich unterstützt werden sollten.

Gestatten Sie mir auch, alle jene Beobachter zu würdigen, denn wenn wir uns als Leiter einer Beobachtungsmission vor Ort befinden oder wenn wir eine Beobachtungsmission durchführen, so begegnen wir weltweit Hunderten von Experten – jüngeren oder älteren-, die uneigennützig die Demokratie in anderen Ländern unterstützen. Meines Erachtens wird das nicht oft genug zum Ausdruck gebracht, denn ohne dieses Netz von Beobachtern würden wir nicht über diese ausgezeichneten Beobachtungsmissionen verfügen. Ich möchte auch auf die Begeisterung verweisen, mit der diese Beobachter von der Bevölkerung empfangen werden, vor allem jene, die langfristig eingesetzt sind und sich eine Zeit lang vor Ort aufhalten.

Dennoch bedaure ich, dass meine Kolleginnen und Kollegen meinen Änderungsantrag zur Aufstockung des Budgets nicht unterstützt haben, denn meines Erachtens ist die EU umso mehr gefragt, je größer unsere Sachkenntnis auf dem Gebiet der Wahlbeobachtungsmissionen ist. Es wäre also wirklich bedauerlich, wenn wir auf entsprechende Anträge der Länder aufgrund fehlender Mittel nicht reagieren könnten.

 
  
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  Katrin Saks (PSE).(ET) Ich habe mich zu Wort gemeldet, um zu mehr Aufmerksamkeit für die Menschenrechtslage in Afghanistan aufzurufen, einem Land, in dem die EU-Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes einen bedeutenden Beitrag geleistet haben.

Ich habe Afghanistan letzte Woche mit einer Delegation des Europäischen Parlaments besucht und würde Ihnen gern zwei junge Leute vorstellen.

Perwiz Kambakhsh ist ein junger Journalist, der zum Tode verurteilt wurde, weil er aus dem Internet Material über die Stellung der Frau im Islam heruntergeladen hatte. Sein Schicksal liegt nun in den Händen von Präsident Karsai.

Zweitens möchte ich Malalai Joya nennen, eine junge Parlamentarierin, die nach ihrer Kritik an den selbsternannten Machthabern in Regierung und Parlament einfach aus dem Parlament ausgeschlossen wurde. Sie wurde unrechtmäßig ihrer Rechte enthoben. Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Heute geht es aber nicht nur um die Tatsache, dass sie ihre Rechte oder ihr Mandat vor Gericht nicht verfechten konnte, sondern auch darum, dass ihr Leben in Gefahr ist. Wir haben sie getroffen, und sie ist wirklich auf unsere sofortige Hilfe und unser unverzügliches Einschreiten angewiesen.

Die Europäische Union als Ganzes sollte sich mehr darum kümmern, was für ein Afghanistan wir da aufbauen, besonders angesichts der bald stattfindenden internationalen Afghanistan-Konferenz in Paris, wo über eine Aufstockung der Hilfen für Afghanistan diskutiert werden soll.

 
  
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  Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Leider ist die dem Vertreter des Rates zugebilligte Redezeit in dieser Aussprache bereits ausgeschöpft, ich werde daher diszipliniert sein und mich sehr kurz fassen. Erlauben Sie mir nur, alle Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu ihren qualitativ hervorragenden und äußerst hilfreichen Berichten zu beglückwünschen. Ich möchte all denen danken, die mit ihren Meinungen zu dieser Aussprache beigetragen haben. Im Namen der Präsidentschaft kann ich Ihnen versichern, dass wir uns bemühen werden, sie künftig soweit wie möglich bei den Tätigkeiten des Rates zu berücksichtigen.

 
  
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  Der Präsident. − Vielen Dank, Herr Minister. In Wirklichkeit haben der Rat und die Kommission in dieser Debatte keine feste Zeit, auch wenn es merkwürdig erscheinen mag. Daher haben Sie sich in der Einschätzung der Ihnen zur Verfügung stehenden Zeit selbst übertroffen. Auf jeden Fall vielen Dank, dass Sie in dieser zweiten Rede so moderat mit ihr umgegangen sind. Nun hat unsere liebe Kommissarin, Frau Ferrero-Waldner, das Wort.

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Da ich vorhin nicht auf die Menschenrechtsprobleme eingegangen bin, möchte ich jetzt einige Gedanken dazu vortragen. Ich möchte zum Thema Menschenrechte noch etwas hinzufügen.

Menschenrechtsdialoge sind zu einem immer wichtiger werdenden Bestandteil der Tätigkeiten der EU zur weltweiten Förderung der Menschenrechte geworden. Gemäß den im Dezember 2001 erstellten Leitlinien der Europäischen Union zu Menschenrechtsdialogen hat die Europäische Union gut 30 Dialoge eingerichtet, und weitere – wie zum Beispiel mit Zentralasien, dem Südkaukasus, Südafrika und möglicherweise auch einigen wichtigen lateinamerikanischen Partnern – werden ebenfalls erwogen. Meist sind die Zivilgesellschaft und insbesondere Nichtregierungsorganisationen für Menschenrechte des betroffenen Landes bei der Vorbereitung der Treffen beteiligt. Wir haben auch sehr gute, konstruktive Ergebnisse bei einigen unserer Partner der Nachbarschaftspolitik erzielt, aber es gibt auch einige, wie wir sagen müssen, gemischte Ergebnisse, wie den kürzlich abgehaltenen Dialog mit Russland. Übrigens war Russland das erste Land, in dem die Kommission und das Generalsekretariat des Rates ein Informationstreffen mit einer begrenzten Anzahl von Mitgliedern des Europäischen Parlaments abgehalten haben, im Nachgang zum Bericht Valenciano, um auf Ihre Bedenken bezüglich einer besseren Koordination und Information einzugehen. Ich hoffe, dass alle beteiligten Parteien dies hilfreich finden.

Das neue Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte wird nun ebenfalls mit voller Kraft umgesetzt, wobei zwei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Ziel-1-Regionen – die schwierigen Länder – und eine für Menschenrechtsverteidiger den Kommissionsdiensten zur Evaluierung vorliegen. Die meisten der länderspezifischen Unterstützungsmaßnahmen sind veröffentlicht und werden zurzeit durch unsere Delegationen auf Länderebene geprüft, sodass ich hoffe, dass die meisten der Projekte bis zum Sommer vor Ort beginnen werden.

Wir beziehen die Menschenrechte und die Sicherheit der Menschen zudem aktiv in alle relevanten Themen und Politiken mit ein. Zukünftig wird es natürlich die neue Europäische Sicherheitsstrategie geben und ich hoffe, dass wir ein starkes, menschenorientiertes Sicherheitskonzept aufbauen können, da die Sicherheit der Menschen genau darauf abzielt, Menschenrechte, Sicherheit und Entwicklungsbelange zu verbinden. Es zählt beides – Freiheit von Furcht und Freiheit von Not.

Ich möchte einige Dinge besonders hervorheben. Die Menschenrechte innerhalb der Europäischen Union wurden bereits von mehreren Rednern erwähnt. Seit 2004 gab es zu diesem Thema keinen Bericht des Europäischen Parlaments mehr. Ja, natürlich ist es wichtig, Probleme anzusprechen, und wir haben dafür zwei Mittel. Zum einen ist da der Europarat und zum anderen haben wir jetzt eine Agentur für Menschenrechte, die in Wien eingerichtet wurde und die die Situation in den Mitgliedstaaten überwacht sowie jährliche Berichte erstellen wird.

Ich möchte noch etwas ansprechen, das ebenfalls erwähnt wurde – von einem Kollegen, der leider gegangen ist: den Schutz von Christen in Drittländern. Die Europäische Union tritt vehement gegen jede Diskriminierung von religiösen Gruppen ein. Unser Dialog mit Drittländern nimmt dieses Thema bei jeder möglichen Gelegenheit auf, und wir haben uns wirklich bemüht, es eindeutig anzusprechen.

Ich möchte auch einige Worte zu den Wahlbeobachtungsmissionen sagen. Viele haben hier gesprochen, die bereits hervorragende Chefbeobachter waren. Ich kann nur noch einmal die Unabhängigkeit der Wahlbeobachtungsmissionen, die Geschlossenheit ihrer Politiken und unter den Beteiligten sowie insbesondere ihre Professionalität hervorheben. Dies ist die Richtung, die wir zukünftig gerne weiter verfolgen möchten.

Zum Thema Frauen möchte ich Folgendes sagen: Da ich selbst eine Frau bin, können Sie sich natürlich vorstellen, dass ich Fragen der Gleichstellung der Geschlechter sehr ernst nehme. Ich habe – erst vor kurzem, am 6. März – eine Frauenkonferenz organisiert, zu der wir natürlich eine Weiterverfolgung erwarten. Bei allen Maßnahmen gibt es Bewertungen hinsichtlich der Chancengleichheit und Gleichstellung. In den Richtlinien für Wahlbeobachtungen gibt es einen speziellen Abschnitt über Frauen. Es gibt eine wichtige Resolution des Sicherheitsrates, Nr. 1325, der Vereinten Nationen über Frauen in Konflikten, die dringend umgesetzt werden muss. Bald werden wir auch Projekte mit Bezug auf die Entwicklung von Frauen veröffentlichen. Ich möchte nur anmerken, dass in der Barroso-Kommission, in der ich selbst mitwirke, ein Drittel Frauen sind. Ich denke aber, es sollte nicht immer die Quote zählen, sondern es sollte auch um die Qualität gehen. In diesem Zusammenhang möchte ich lediglich bemerken, dass sich die Kommission im Allgemeinen für sexuelle und reproduktive Gesundheit einsetzt. Dies ist für das Leben von Frauen und Kindern sehr wichtig. Das ist eines der erwähnten Projekte in Kenia, aber es betrifft natürlich die ganze Welt, und ich denke, es ist wichtig, dies zu erwähnen.

Ein anderer wichtiger Punkt ist der IStGH – der Internationale Strafgerichtshof – der von der Europäischen Kommission nachdrücklich unterstützt wird. Wir geben im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte von 2008 vier Millionen Euro dazu. Die IStGH-Klausel ist Teil unserer Vereinbarungen. Wir haben Demarchen unternommen, um bei Partnern Akzeptanz für den IStGH zu gewinnen, und es gibt internationale Gerichte – denken Sie dabei an Kambodscha und viele andere – die zeigen, dass wir hier also wirklich gründlich arbeiten.

Lassen Sie mich zum Abschluss auf Herrn Howitts Aufruf eingehen, sich der Demokratieförderung zu verschreiben, wie es auch andere gefordert haben. Dies ist natürlich unser täglich Brot. Die Kommission gilt als die Schlüsselinstitution für Demokratieförderung, durch unsere Wahlbeobachtungsmissionen und andere Wahlunterstützungsmaßnahmen ebenso wie durch die weitreichende Unterstützung für Demokratiebemühungen von Drittländern und für internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, die OSZE und den Europarat. Seien Sie versichert, dass wir die Demokratieförderung so ernst nehmen wie jeder andere in der Europäischen Union.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte die Kommissarin nur kurz etwas fragen, bevor sie zum Schluss kommt: Sie hat den internationalen Strafgerichtshof erwähnt und die Unterstützung durch die Kommission, aber könnte sie direkt auf meine Frage antworten und mir sagen, was genau die EU – und in ihrem Fall die Kommission – tun wird, um die Anklage gegen die Menschen in Sudan durchzusetzen?

Sie hat diese Frage nicht beantwortet und ich wäre sehr dankbar …

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Wie ich schon sagte, unterstützen wir natürlich grundsätzlich den Internationalen Strafgerichtshof, aber es obliegt dann auch dem Strafgerichtshof zu entscheiden, wen er schützt, womit er sich befasst.

Diese Entscheidung liegt natürlich beim Strafgerichtshof. Es ist nicht unsere Entscheidung.

 
  
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  Marco Cappato, Berichterstatter. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen einiger abwesender Kolleginnen und Kollegen, möchte jedoch eines klarstellen: Im Bericht werden Minderheitenrechte und Religionsfreiheit sehr wohl erwähnt. Die Achtung der Menschenrechte in der EU wurde einfach deswegen nicht behandelt, weil sie nicht Gegenstand dieses Berichts ist.

Gleichwohl bin ich der Meinung, dass wir uns auf die eine oder andere Art und Weise doch damit befasst haben, denn wir haben nicht mal eben so im Rundumschlag Kritik ausgeteilt, sondern über uns gesprochen, darüber, wie wir – auf Gedeih und Verderb – die verfügbaren Instrumente nutzen, und über die Achtung des EU-Rechts. Wenn wir feststellen, dass Menschenrechtsklauseln nicht richtig angewendet werden, ist von uns selbst die Rede! Daher halte ich Kritik dieser Art an dem Bericht für unangebracht.

Meines Erachtens hat sich Herr Lenarčič sehr ausführlich zu den Instrumenten geäußert, die genutzt werden sollten. Ich gestatte mir, eine Ratschlag zu erteilen, der auch im Bericht enthalten ist: Es sollte mehr über die Bewertung von Ergebnissen als über die einzelnen Instrumente gesprochen werden.

Der Kollege Agnoletto bemängelt, wir hätten nicht genug zur kollektiven Dimension der Menschenrechte gesagt. Im Grunde beruhen die fundamentalen Menschenrechte meiner Ansicht nach aber zuallererst auf den Rechten des Einzelnen. Heute können sogar bei Völkermord, dem Sinnbild für kollektive und schreckliche Verbrechen, Einzelpersonen vor dem Internationalen Strafgerichtshof klagen und damit ihre Grundrechte schützen. Das Recht auf Demokratie gehört mittlerweile zu den grundlegenden Menschenrechten; dabei handelt es sich um ein wichtiges Instrument, das es zu nutzen gilt.

Bei der durchgehenden Berücksichtigung der Menschenrechte sollte meines Erachtens stärkeres Augenmerk auf die Achtung der Menschenrechte in den Bereichen Einwanderungs- und Drogenpräventionspolitik gelegt werden. Zum Schluss möchte ich auf die Ausführungen des Kollegen Howitt eingehen. In dem Bericht wird nicht behauptet, dass Gewaltlosigkeit das einzige Mittel zur Förderung der Menschenrechte, sondern dass sie das geeignetste Instrument ist. Gewaltlosigkeit wird dabei nicht nur als das Fehlen von Gewalt im Sinne von Pazifismus befürwortet, sondern als aktive Kampagne des Ungehorsams gegenüber autoritären Regimen und Diktaturen und zu deren Sabotage. In diesem Sinne schlagen wir vor, dass die EU bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratie verstärkt Techniken und Methoden der Gewaltlosigkeit nutzen sollte. Ich hoffe, dieser Passus wird die morgige Abstimmung überleben!

 
  
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  Véronique De Keyser, Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident! Ich möchte allen meinen Kolleginnen und Kollegen danken, die das Wort ergriffen haben, und betonen, wie sehr beispielsweise die herzlichen Worte von Frau Isler Béguin die Begeisterung jener widerspiegeln, die an Wahlmissionen teilgenommen haben, auch wenn der vorliegende Bericht heute als sehr konsensorientiert erscheinen mag, der letztlich, wie es in einigen Berichten hieß, die ich gelesen habe, nur von geringem medialen Interesse ist, die internen wie die externen Konflikte nur wenig beleuchtet und insgesamt als mäßig angesehen wird, so verkörpert er dennoch sicherlich eine ganze Menge für die Länder mit jungen Demokratien, die Wahlen abzuhalten haben.

Ich möchte insbesondere auf die Ausführungen von zwei Kollegen antworten. Zunächst wende ich mich an Herrn Onyszkiewicz, der eine ernste Frage, nämlich die Frage der Minderheit aufwirft. Ich muss ihm sagen, dass ich ihm bei allem Verständnis, und ich verstehe sehr wohl, dass Wahlbeobachtung noch nicht Demokratie bedeutet, hinsichtlich dieser Philosophie, die letztlich den aufgeklärten Despotismus oder die revolutionäre Avantgarde verkörpert, wo selbst Condorcet von Minderheiten spricht, nicht folgen kann. Wir können ihm auf diesem Weg nicht folgen. Natürlich ist Demokratie nicht perfekt. Es wäre zu schön, wenn sie perfekt wäre. Und es ist gerade diese Demokratie, die es Herrn Vanhecke heute erlaubt, eine üble islamfeindliche und rassistische Rede zu halten. Herr Van Hecke vertritt in meinem Land, im Landesteil Flandern, 30 % der Wähler. Wir können leider die Partei von Herrn Vanhecke und die 30 % Flanderns nicht einfach wegwischen. Wir können nicht, Herr Onyszkiewicz – vielleicht ist er auch gar nicht mehr anwesend –, 50 % der Palästinenser negieren, die für die Hamas gestimmt haben. Die Demokratie wirft Fragen für uns auf, und wir haben auf diese Fragen zu antworten. Und wenn die Rede von politischem Follow-up ist, von den Fragestellungen und Herausforderungen, die sich aus den Wahlbeobachtungen ergeben, so müssen wir uns ihnen stellen.

 
  
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  José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Berichterstatter. (ES) Herr Präsident! Auch ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre herzlichen Worte zu dem Bericht danken, den ich mit Frau De Keyser über die Wahlbeobachtungsmissionen erarbeitet habe und die sich nicht nur mit dem Wahltag, sondern auch dem Wahlsystem, dem Rechtsrahmen, mit Chancengleichheit und gleichberechtigtem Zugang zu den Medien, der Finanzierung der politischen Parteien, der Regelung zur Lösung von Streitfällen usw. beschäftigen.

Doch meiner Ansicht nach ist es am wichtigsten, darauf hinzuweisen, Herr Präsident, dass dieser Bericht über die Wahlbeobachtung und auch der Bericht von Herrn Cappato über die Menschenrechte in der Welt keinen abstrakten Zweck erfüllen, sondern einer Sache dienen, und diese Sache ist die Verpflichtung, die wir in der Europäischen Union und besonders im Parlament gegenüber einer Reihe von Werten haben, nämlich Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und vor allem Achtung der Menschenrechte.

Herr Präsident, dieses Haus ist der demokratische Herzschlag der Europäischen Union, und deshalb müssen wir uns stets sehr klar und sehr energisch äußern, wir müssen ein deutliches und genau umrissenes Signal unserer alles umfassenden und dauerhaften Verpflichtung gegenüber der Sache der Menschenrechte aussenden, die, wie wir heute Abend in diesem Haus hörten, nicht für eine Region oder einen Kontinent festgelegt oder verkündet werden, sondern weltweiten, universellen Charakter tragen, und wir müssen beginnen, ein Beispiel dafür hier in unserem eigenen Haus zu geben.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 11.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Slavi Binev (NI), schriftlich. – (BG) Herr Präsident, liebe Kollegen, Herr Cappato!

Wenn wir über einen Jahresbericht zur Menschenrechtslage in der Welt sprechen, müssen wir auch auf folgenden Vorfall aufmerksam machen: Ende April ließen die Behörden in Skopje den Journalisten Viktor Kansurow mitten in der Nacht und ohne konkrete Anschuldigung verhaften. Sein einziges Vergehen besteht darin, dass er über viele Jahre hinweg mit völlig legalen Mitteln für sein eigenes Recht und das Recht zahlreicher seiner Landsleute eingetreten ist, sich als Bulgaren zu bezeichnen.

Nach 24-stündiger Haft durfte Herr Kansurow nach Hause zurückkehren, sein Pass wurde jedoch eingezogen. Somit steht er praktisch immer noch unter Hausarrest, ohne dass offiziell Anzeige gegen ihn erstattet wurde.

Ich halte die Maßnahmen der mazedonischen Behörden für absolut untragbar, insbesondere vor dem Hintergrund der modernen dynamischen Entwicklung unseres gemeinsamen Hauses Europa, denn sie verstoßen gegen ein grundlegendes Menschenrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung. Mit Sicherheit dürfen wir einer solchen Willkür gegenüber nicht gleichgültig bleiben, da sie uns um Jahrzehnte zurückwirft in die düsteren Zeiten einer totalitären Gesellschaft, die eigentlich längst vorüber sein sollte.

Ich danke Ihnen.

 
  
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  Titus Corlăţean (PSE), schriftlich. (RO) 2009 werden in der Republik Moldau Parlamentswahlen stattfinden, bei denen das Parlament den Staatspräsidenten wählt. Die Republik Moldau grenzt im Osten an die Europäische Union, und für die demokratischen Reformen ist es notwendig, dieses Land näher an die demokratischen Werte heranzuführen, die den EU-Mitgliedstaaten eigen sind. Dies könnte u. a. über die Europäische Nachbarschaftspolitik erreicht werden.

Die Wahlbeobachtungsmission in der Republik Moldau ist notwendig und zu begrüßen, die Beobachtung sollte sich jedoch zunächst auf den Zeitraum vor den künftigen Wahlen konzentrieren, damit etwas getan werden kann gegen die schlimmen Verletzungen der Pressefreiheit durch das kommunistische Regime in Chisinau, die wiederholten Verstöße gegen die richterliche Unabhängigkeit und die aktuellen Änderungen des Wahlrechts durch das moldauische Parlament, das von der Kommunistischen Partei dominiert wird.

Am 10. April 2008 wurden zahlreiche Änderungen am Wahlrecht vorgenommen, die die demokratischen Regeln und Praktiken Europas aufs Gröbste verletzen. Diese Veränderungen umfassen beispielsweise ein Verbot von Wahlblöcken, eine Erhöhung der 4 %-Hürde auf eine 6 %-Hürde, was unrealistisch und undemokratisch ist im Hinblick auf die reale politische Situation in der Republik Moldau, ein Verbot für Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft, öffentliche Ämter zu bekleiden, d. h. sie dürfen auch nicht Parlamentsmitglieder werden usw.

 
  
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  Hanna Foltyn-Kubicka (UEN), schriftlich. – (PL) In dem unlängst unterzeichneten Vertrag von Lissabon haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Menschenrechte und -freiheiten sowie die demokratische Ordnung auf der Welt zu stärken. Das ist zweifelsfrei das vorrangige Ziel der EU-Außenpolitik.

Das Verhalten des Präsidenten Barroso und anderer Kommissionsmitglieder während des letzten Besuchs in der Volksrepublik China und deren Aussage, die Tibet-Frage sei eine innerchinesische Angelegenheit, läuft dagegen völlig den Vorsätzen zuwider, die nicht nur im Vertrag von Lissabon verankert sind, sondern um deren praktische Umsetzung wir uns insbesondere hier im Europäischen Parlament tagtäglich bemühen – dem Vorsatz, die Menschenrechte an vorderster Stelle zu platzieren.

Vor diesem Hintergrund ist nicht recht nachvollziehbar, warum Europa Russland als demokratischen Partner behandelt und dabei übersieht, dass es sich um ein Land handelt, dessen Behörden nicht nur zahlreiche Verstöße gegen unsere obersten Vorsätze billigen, sondern sie auch offen verhöhnt. Warum verschließen wir die Augen vor der anhaltenden Vernichtung der Tschetschenen und der Knebelung der Presse in diesem Land?

Vielleicht weil die EU selbst nicht frei von Verfehlungen ist, was die Einhaltung der Menschenrechte anbelangt. Ich bedauere, dass das Recht der Eltern und Kinder auf Verständigung in der Sprache ihrer Wahl von der Bundesrepublik Deutschland nicht respektiert wird, wie an der gegenwärtigen Praxis der Jugendgerichte und -ämter zu sehen ist.

Wir müssen eine Antwort auf die Frage finden, was wir erreichen wollen. Dienen unsere Entschließungen und ewigen Debatten wirklich dazu, eine bessere Welt zu schaffen, oder sollen sie nur die Scheinheiligkeit bemänteln, damit sich die europäischen Politiker besser fühlen können?

 
  
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  Anneli Jäätteenmäki (ALDE), schriftlich. – (FI) Die Menschenrechte sind ein wichtiger Bestandteil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union. Menschenrechtsfragen sind auch sicherheitspolitische Fragen. Indem wir die Menschenrechte stärken, stärken wir auch die Sicherheit. Dadurch, dass wir die Menschenrechte weltweit stärken, stärken wir auch die Sicherheit in Europa.

Neue Herausforderungen wie der Klimawandel, die Wüstenbildung und die durch sie verursachte Nahrungsmittelknappheit sind Bedrohungen für die menschliche Sicherheit und die Menschenrechte. Menschenrechte sind nicht nur politische Rechte, sondern auch das Recht auf saubere Nahrung und sauberes Wasser, die im Alltag der Menschen den höchsten Stellenwert haben. Wenn die Menschen in annehmbaren Verhältnissen leben, dann wählen sie auch am ehesten moderate Politiker und bestehen auf politischen Rechten. Eine dauerhafte Grundlage für Menschenrechte entsteht aus den Idealen der Demokratie und der Freiheit sowie der sozialen und wirtschaftlichen Gerechtigkeit.

Der Menschenrechtsbericht erwähnt Gandhi und die von ihm vertretene Politik des gewaltlosen Widerstands. Menschenrechte und Freiheit lassen sich nicht durch Krieg und Gewalt befördern. Der Weg in die Zukunft muss im Einklang mit jenen Wertvorstellungen stehen, wie sie die Menschenrechte repräsentieren.

Wenn wir die Menschenrechte fördern, dann fördern wir auch die Sicherheit. Menschenrechte sind nicht nur ein Instrument zur Erreichung anderer politischer Ziele. Sie sind ein Wert an sich. Menschenrechte sind universelle Werte. Aus diesem Grund muss die EU ihre Menschenrechtspolitik stärken. Menschenrechte sind keine Insel, die von anderen Politikbereichen abgeschnitten ist, wie der Bericht zur Menschenrechtslage anerkennenswerterweise aufzeigt.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. – (FI) Ich danke Herrn Cappato für seinen ausführlichen und umfassenden Bericht, einen Bericht, der von der EU ganz zu Recht eine konsequentere Politik im Bereich der Menschenrechte und wirksamere Mittel zur Überwachung ihrer Auswirkungen fordert. Die Union hat noch einen weiten Weg zur Entwicklung einer klaren, in sich schlüssigen und noch wirksameren Politik in diesem Bereich vor sich.

Wir sollten die Achtung der Menschenrechte sowohl innerhalb der EU als auch in ihren Außenbeziehungen nicht nur einfach unterstützen, sondern unmittelbar darauf bestehen. Beispielsweise sollten die Rechte von Frauen, wie in dem Cappato-Bericht betont wird, integraler Bestandteil aller EU-Menschenrechtsdialoge sein.

Der Bericht geht auf eine sehr zufriedenstellende Art und Weise auf die wichtige Rolle des Parlaments im Rahmen der EU-Menschenrechtspolitik, beispielsweise bei den regelmäßig stattfindenden Dringlichkeitsdebatten, ein. Die dabei verabschiedeten Dringlichkeitsentschließungen haben schwere politische Mängel im Umgang mit begrenzten wie auch großräumigen Krisen aufgezeigt, die eine grobe Verletzung der Menschenwürde darstellen. Um die Debatten noch konsequenter zu führen und die Überwachung zu verbessern, sollten die parlamentarischen Delegationen künftig allerdings Folgegespräche zu Menschenrechtsfragen noch systematischer auf die Tagesordnung von Besuchen in diesen Ländern setzen.

Schließlich ist eine zielgenaue Förderung für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Ergebnisse der EU-Menschenrechtspolitik von wesentlicher Bedeutung. Die Stärke des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDMR) als Finanzierungsinstrument besteht darin, dass es genutzt werden kann, um Ressourcen direkt und schnell für kritische Situationen unter schwierigen Umständen einzusetzen. Es ist wichtig, dass diese Mittel auch direkt und so effizient wie möglich für die Arbeit der lokalen Menschenrechtsorganisationen verfügbar gemacht werden können. Neue Wege der Nutzung dieses Finanzierungsinstruments sollten für solche Länder entwickelt werden, in denen die Arbeit von NRO illegal ist.

 
  
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  Katalin Lévai (PSE), schriftlich.(HU) Es ist schockierend, dass in den Entwicklungsländern 82 % der Menschen mit Behinderung noch immer unterhalb der Armutsgrenze leben und nach wie vor den schlimmsten Menschenrechtsverletzungen wie Verweigerung des Rechts auf Leben, schlechte Behandlung und Erniedrigung ausgesetzt sind. Die Situation von Kindern mit Behinderung ist in dieser Hinsicht besonders alarmierend.

Die Europäische Union ist noch weit entfernt von einer einheitlichen und wirkungsvollen Politik zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in der Welt. Um diese Politik effektiver zu gestalten, müssen wir erhebliche Fortschritte bei der strikten Einhaltung der bereits im Bereich der Menschenrechte geltenden Vorschriften der EU sicherstellen. Da dies derzeit nur sehr unzureichend geschieht, erleben nach wie vor sehr viele Frauen eine negative Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die Lage ist für Roma-Frauen sogar noch schwieriger, denn sie werden in doppelter Hinsicht diskriminiert. In diesem Zusammenhang wären eine Roma-Strategie der EU und eine koordinierende Funktion der Kommission ein großer Schritt vorwärts.

Ich bedauere, dass der Bericht nicht auf die auf EU-Ebene geplante Reform des Rechts auf Versammlungsfreiheit eingeht, und daher möchte ich einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Wir brauchen präzise Bestimmungen, um Gesetzeslücken zu vermeiden, die von der zunehmenden Zahl extremistischer politischer Gruppen ausgenutzt werden können, um aber auch Minderheiten die unbeeinträchtigte Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen, ohne dass der Frieden der schweigenden Mehrheit gestört wird. Exakte Formulierungen müssen gewährleisten, dass sowohl die sich Versammelnden als auch die Vertreter von Recht und Ordnung genau wissen, welche Aktivitäten erlaubt sind und welche nicht. Meiner Meinung nach sind u. a. Regelungen zu spontanen, aber friedlichen Demonstrationen, die nicht im Voraus bei den Behörden angemeldet werden, sowohl längst überfällig als auch nötig.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Dieser Bericht ist eine zynische Offenlegung der imperialistischen Politik der EU. Er preist die EU als „Verteidigerin“ der Menschenrechte und als „Botschafterin“ für die Demokratie in der Welt. Das so genannte Eintreten der EU für Menschenrechte und Demokratie hatte tragische Folgen für die Völker im ehemaligen Jugoslawien, in Afghanistan, im Irak und in Palästina, wo im Namen der Menschenrechte durch die imperialistische Politik der EU, der USA und der NATO Blutbäder angerichtet wurden.

Die EU benutzt die Menschenrechte selektiv als Vorwand, um Länder unter Druck zu setzen und zu erpressen, die sich aus unterschiedlichen Gründen ihren imperialistischen Ambitionen widersetzen, wie z. B. Kuba, Vietnam, Nordkorea, Belarus und den Iran. Die EU präsentiert sich zwar als oberste globale Instanz in Sachen Menschenrechte, schweigt aber gleichzeitig still über den Genozid, den Israel am palästinensischen Volk verübt, oder über die Massaker der Besatzungsarmeen der imperialistischen USA und der alliierten EU-Mitgliedstaaten, denen die Menschen im Irak ausgesetzt sind. Der Verweis dieses Berichts auf Armut, Umwelt, Arbeiterrechte, Gesundheit usw. stellt eine Beleidigung für die Völker dar, die unter imperialistischer Herrschaft und kapitalistischer Ausbeutung leiden.

Die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) stimmt gegen den Bericht. Sie verurteilt die provozierende Heuchelei der EU ebenso wie deren selektive Benutzung der Menschenrechte als Vorwand, um imperialistischen Druck auszuüben und um sogar Krieg gegen bestimmte Völker zu führen.

 
  
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  Toomas Savi (ALDE), schriftlich. (EN) Ich gratuliere meinem Kollegen Marco Cappato zu seinem umfassenden Bericht, der auf die wichtigsten Probleme des letzten Jahres im Bereich der Menschenrechte eingeht. Ich stimme ihm voll und ganz zu, dass eine radikale Intensivierung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und China notwendig ist, insbesondere angesichts der bevorstehenden Olympischen Spiele in Peking.

Es ist bedauerlich, dass China, nachdem Peking im Jahr 2001 das Recht zugestanden wurde, die Olympischen Spiele auszurichten, die Situation der Menschenrechte im Land nicht wesentlich verbessert hat. Dies sollte aber definitiv kein Grund dafür sein, im Hinblick auf China aufzugeben. Wie der Bericht darlegt, stellen die Olympischen Spiele „eine wichtige historische Chance für die Verbesserung der Menschenrechte in China dar“, und wir sollten deshalb die chinesischen Behörden unermüdlich an ihre Versprechungen erinnern.

Wir sollten dabei aber Drohungen vermeiden, die zu weiterer Isolation und Unruhe in China führen könnten, wie es vor Kurzem passiert ist, als mehrere antiwestliche Demonstrationen im Land ausgelöst wurden. Wir müssen aufpassen, in der chinesischen Bevölkerung keine Opposition zu demokratischen Reformen hervorzurufen. Stattdessen sollten wir uns darauf konzentrieren, einen Dialog zu schaffen, der es uns erlaubt, unsere Position zu vertreten, ohne dabei die andere Partei geringschätzig zu behandeln.

 

16. Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgen die Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wie Sie wissen, läuft in Irland eine Debatte über den Lissabon-Vertrag, denn wir haben als Wähler die Ehre, über diesen Vertrag abzustimmen. Aber es gibt auch ein Wortgefecht zwischen der Agrarindustrie und unserem Kommissar für Handel, Peter Mandelson, das leider heute an Schärfe zugenommen hat und es ist fast aussichtslos, die Sorgen um die Welthandelsgespräche von der Abstimmung über den Lissabon-Vertrag zu trennen.

Ich persönlich denke, dass wir aus dieser Situation herauskommen können, allerdings nur dann, wenn den Menschen die Fakten mitgeteilt werden. Was ich heute Abend eigentlich sagen will – und es heißt, dieses Hohe Haus sei der Herzschlag der Demokratie und der Herzschlag der Europäischen Union – ist, dass uns, den gewählten Vertretern, die Kommission die Fakten mitteilen muss. Ich habe an den Herrn Kommissar geschrieben. Ich warte bereits sechs Wochen auf eine Antwort. Ich schließe meine Beweisführung ab. Aber der Vertrag von Lissabon ist wichtig, und es ist eine Schande, dass diese beiden Themen miteinander verknüpft werden.

 
  
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  Marianne Mikko (PSE).(ET) Meine Damen und Herren! Die Redefreiheit ist das wichtigste Merkmal einer Demokratie. Diesbezüglich darf es keinerlei Kompromisse geben.

Am 2. Mai, einen Tag vor dem Internationalen Tag der Pressefreiheit, wurde das Bankkonto der moldauischen Zeitung „Jurnal de Chisnau“ per Gerichtsbeschluss eingefroren. Der Grund dafür war, dass die Zeitung über Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Obersten Staatsanwalt berichtet hatte. Ich wiederhole: Sie berichtete bzw. gab einen Überblick; sie tat also, was Auftrag der Medien ist.

Als Journalistin mit über zwanzig Jahren Berufserfahrung und als derzeitige Leiterin der Moldau-Delegation verurteile ich ausdrücklich diese Aktion. Mehrere internationale Journalistenverbände haben ebenfalls ihre Betroffenheit zum Ausdruck gebracht. Dieser Gerichtsbeschluss ist nichts anderes als ein neues Mittel zur Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in der Republik Moldau.

Die Europäische Union muss weiterhin umfassende Unterstützung für die Republik Moldau bereitstellen. Das Europa des 21. Jahrhunderts ist ein Europa der Redefreiheit. Alles andere würde bedeuten, dass die Demokratie bedroht ist. Wir sollten nicht dasitzen und darauf warten, dass es wirklich schlimm kommt. Im Gegenteil, im Namen der Demokratie sollten wir jeden, der unsere höchsten Werte mit Füßen tritt, verbal angreifen. Demokratie und Redefreiheit sind unersetzlich.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Ich erinnere mich, im Leitfaden zur Europäischen Union gelesen zu haben, dass die Solidarität der Mitgliedstaaten einen der wichtigsten Werte Europas darstellt und die kleinen Länder wie zum Beispiel die Benelux-Staaten die wahre Triebkraft des Binnenmarkts der EU sind. Die Interessen jedes Landes sind – wie dort zu lesen war – gleichermaßen wichtig.

Heute jedoch stehen die Energieinteressen der größten Länder so hoch über allen Werten der EU, dass die Gefahr besteht, dass sie ihren Status als Energieinseln auf Ewigkeit behalten werden. Wenn Russland seine Öllieferungen nach Litauen einstellt, werden die großen Mitgliedstaaten und Russland Litauen dafür verantwortlich machen, Europa zur Geisel der Energieinteressen der postsowjetischen Länder gemacht zu haben. Anders ausgedrückt: Die postsowjetischen Länder geben eine Agenda vor, die für die Beziehungen zwischen Russland und der EU nicht repräsentativ ist und die strategische Zusammenarbeit behindert.

Die EU scheint noch nicht bemerkt zu haben, dass das Netz der Gazprom-Ölpipelines praktisch schon das gesamte Territorium der Union überzieht, und wir werden sehr schnell herausfinden, wer bei den Öllieferungen in Europa das Sagen hat.

Ich ersuche die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten dringend, keine Verhandlungen mit Russland aufzunehmen, bis mit allen Mitgliedstaaten – großen wie kleinen – Konsens erzielt wurde. Es ist beschämend, dass die EU mit zweierlei Maß misst – und das schon so lange Zeit.

 
  
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  Mikel Irujo Amezaga (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Die Europäische Kommission veröffentlichte gestern eine Note, in der es heißt, die Sondersteuer mit der Bezeichnung „Sondersteuer auf Einzelhandelsverkäufe bestimmter Brennstoffe“ stehe nicht mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang.

Neben anderen Gründen vertritt die Kommission die Ansicht, dass das Hauptziel der Steuer in der Stärkung der Autonomie der Regionen besteht, indem sie die Möglichkeit erhalten, Steuereinnahmen zu erzielen.

Morgen, am 8. Mai, wird der Generalanwalt in Luxemburg seinen Standpunkt zu diesem Fall herausgeben, in dem geklärt wird, ob die baskischen Provinzräte oder Territorien die Fähigkeit besitzen, gesetzgeberisch tätig zu sein.

Da die Kommission alle Verzerrungen bei Steuersätzen als staatliche Beihilfen betrachtet, könnte man sagen, die Kommission sei dagegen, dass eine andere Instanz als der Staat die Fähigkeit hat, ihre eigenen Steuersätze festzulegen.

Daher rufe ich das Parlament auf, diese Angelegenheit zu überdenken und die Kommission aufzufordern, ihre politische Linie zu ändern, da sie letztendlich die Autonomie einschränken könnte, die vielen Territorien, die keine Staaten sind, zuerkannt wird.

 
  
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  Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN).(PL) Herr Präsident! Mit Zufriedenheit nehme ich die Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik und die ersten Maßnahmen gegen die Krise in der Ernährungswirtschaft zur Kenntnis.

Leider sind die diesbezüglichen Schlussfolgerungen und die gefassten Beschlüsse schwammig und nicht ausreichend. Es muss endlich deutlich gesagt werden, dass durch die Gemeinsame Agrarpolitik in ihrer derzeitigen Form die biologische Sicherheit der Europäischen Union verloren geht und die globale Ernährungskrise verschärft wird. Die Beschränkungen der Agrarproduktion, die Vorschriften, Verbote, Quoten und Kontingente führen zur weiteren Verknappung der Lebensmittelvorräte, besonders in den neu beigetretenen Ländern. Polen zum Beispiel hat vor dem EU-Integrationsprozesses doppelt soviel Lebensmittel erzeugt wie jetzt. Das Land könnte heute viel mehr produzieren, wenn man es nur ließe.

Das Fazit lautet schlicht und einfach: Wenn es an Lebensmitteln fehlt, sollen diejenigen sie erzeugen dürfen, die die Möglichkeiten dazu haben, nämlich die neuen Mitgliedstaaten.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident! Mit Panzerfahrzeugen, Wasserwerfern und Tränengas haben mehr als 30 000 Polizisten Arbeiter in den Straßen um den Istanbuler Taksim-Platz sowie in den Zentralen der Gewerkschaft DISK niedergeknüppelt und niedergemetzelt. Am Ende gab es 500 Festnahmen sowie Verletzte unter den Demonstranten.

Wir möchten hiermit unsere Solidarität mit der Arbeiterklasse und allen türkischen Arbeitern im Allgemeinen zum Ausdruck bringen. Wir fordern eine Beendigung der Verfolgungen wegen politischer und gewerkschaftlicher Aktivität. Die Arbeiterklasse hat das unveräußerliche Recht, am 1. Mai zu streiken und zu demonstrieren. An diesem Tag gedenken wir der Arbeiter, die im Klassenkampf gefallen sind, wir wollen ihre Errungenschaften verteidigen und darauf aufbauen und jedwede Ausbeutung von Menschen beseitigen.

Wir verurteilen das untragbare Demonstrationsverbot und die brutale Unterdrückung durch die türkische Regierung. Gleichzeitig unterstützen wir das Recht der Gewerkschaften und politischen Parteien, sich zum 1. Mai auf dem historischen Istanbuler Taksim-Platz, auf dem am 1. Mai 1977 34 Arbeiter ermordet wurden, zu versammeln.

 
  
  

VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS
Vizepräsident

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi (PSE).(HU) Herr Präsident! Von ganzem Herzen und mit größter Hochachtung gratuliere ich Bundeskanzlerin Angela Merkel zu ihrer Auszeichnung mit dem diesjährigen Karlspreis. Sie hat in herausragender Weise zur Unterstützung des Vertrags von Lissabon und zur Integration der neuen Mitgliedstaaten beigetragen. Darüber hinaus begrüße ich es, dass in diesem Jahr zum ersten Mal ein Europäischer Karlspreis für die Jugend verliehen wurde. Besonders froh und stolz macht es mich, dass dieser allererste Europäische Karlspreis für die Jugend an Ungarn ging, an ein fantastisches Team junger Ungarn, die Ferenc-Rákóczi-II-Stiftung, die diese Auszeichnung für ihr Projekt „Schüler ohne Grenzen“ erhielt. Ich gratuliere dem ungarischen Team von ganzem Herzen, ebenso den Silbermedaillengewinnern aus Großbritannien und dem Bronze-Team aus Griechenland. Das ungarische Projekt „Schüler ohne Grenzen“ ist einzigartig, weil es jungen Menschen der ungarischen ethnischen Minderheitengemeinschaften in den teilnehmenden Ländern Slowakei, Rumänien, Ukraine und Serbien die Möglichkeit zu einem Gedankenaustausch über Bildungsfragen und kulturelle Themen in Europa gibt. Es ist ein Meilenstein für einen so angesehenen europäischen Preis, dass er als Anerkennung für die Pflege der Beziehungen zwischen Teilen einer ethnischen Gruppe innerhalb ihres Heimatlandes und außerhalb dieses Landes vergeben wird.

 
  
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  Der Präsident. − Vielen Dank, Herr Tabajdi. Sicherlich werden Sie erfreut sein zu erfahren, dass ich die Ehre hatte, der Jury anzugehören, die den Europäischen Karlspreis für die Jugend verliehen hat. Ich sage Ihnen das, damit Sie wissen, dass wir die richtige Entscheidung getroffen haben.

 
  
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  Marco Pannella (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gläubige dürften darüber besser Bescheid wissen als ich Ungläubiger, aber anscheinend wird von 13. bis. 17. Mai in Vietnam ein wichtiges Fest im buddhistischen Kalender begangen, nämlich das Vesak-Fest bzw. die Geburt Buddhas. Soweit uns bekannt ist, werden der Oberste Patriarch der Vereinigten Buddhistischen Kirche von Vietnam, Thich Huyen Quang, der seit 26 Jahren in seinem Kloster unter Hausarrest steht, und sein Stellvertreter Thich Quang Do, den viele von uns als Kandidaten nominiert hatten, nicht die Möglichkeit haben, die Riten in Freiheit zu zelebrieren. In den vergangenen 26 Jahren haben wir, Herr Präsident, ebenso wie das Parlament 15 Mal ihre Freilassung gefordert. Für meine Begriffe ist die Uhr abgelaufen, allerdings nicht für Europas Schande, denn die ist zurückgekommen. Vorsicht also, meine Damen und Herren!

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL).(PT) Die wirkliche Krisensituation in weiten Teilen Nordportugals, die durch die Schließung zahlreicher kleiner und mittlerer Betriebe, die Verlagerung multinationaler Unternehmen oder einfach nur dadurch ausgelöst wurde, dass sehr niedrige Löhne gezahlt werden, zwang in den letzten Jahren über 100 000 Arbeitnehmer, nach Spanien und in andere Länder der Europäischen Union auszuwandern, um vor allem im Bausektor zu arbeiten. Häufig landeten sie jedoch in prekären Beschäftigungsverhältnissen, in vielen Fällen verloren sie ihre Arbeit; andere mussten feststellen, dass ihre Verträge und geleistete Zusagen nicht eingehalten wurden; die gezahlten Löhne lagen unter dem gesetzlich festgelegten Minimum und es mussten übermäßig viele Überstunden geleistet werden. Kurz gesagt: Im Allgemeinen kamen die Unternehmen, bei denen sie beschäftigt waren, ihren Verpflichtungen nicht nach. Deshalb fordern wir dringend eine wirksame Kontrolle in den Ländern, in denen solche Zustände herrschen, sowie Maßnahmen gegen diese gesetzwidrigen Praktiken. So haben beispielsweise die Gewerkschaften vorgeschlagen, Bauunternehmen, die Arbeitnehmerrechte missachten oder ihrer Pflicht zur monatlichen Meldung aller Beschäftigten, einschließlich der umgesetzten Arbeitnehmer, und ihren sonstigen Verpflichtungen nicht genügen, die Zulassung zu entziehen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE).(RO) Herr Präsident! Am 9. Mai 2008 werden wir das 51-jährige Bestehen der Europäischen Union feiern. Für alle Bürger ist dies eine gute Gelegenheit, zuversichtlich und engagiert in die Zukunft zu blicken.

Heute diskutieren wir auf europäischer Ebene über die Reform der Agrarpolitik, die künftige gemeinsame Energiepolitik, die Ausweitung des transeuropäischen Netzes in den Bereichen Verkehrsinfrastrukturen, Telekommunikation und Energie, über Klimawandel und die Haushaltsreform der EU.

Der Vertrag von Lissabon ist bereits von den Parlamenten von 11 Mitgliedstaaten ratifiziert worden, auch von Rumänien. Der neue Vertrag betont die Bedeutung der sozialen Marktwirtschaft mit einem hohen Maß an Wettbewerbsfähigkeit für die nachhaltige Entwicklung Europas. Der Binnenmarkt fördert auch die Harmonisierung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Sozialsysteme. Die Grundrechtecharta, die Gesetzeskraft hat, bekräftigt die Grundrechte. Aufbauend auf gemeinsamen Werten wie soziale Gerechtigkeit, Gleichheit und Wohlstand für alle haben die Sozialdemokraten sich zum Ziel gesetzt, eine soziale Demokratie aufzubauen, eine Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt und in der alle Bürger die gleichen Chancen haben. Der Grundgedanke des sozialdemokratischen Konzepts ist der Aufbau eines sozialen Europas.

 
  
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  Marco Cappato (ALDE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ebenso wie mein Kollege Marco Pannella möchte auch ich Sie auf die Geschehnisse in Vietnam aufmerksam machen, denke dabei aber nicht nur an das Schicksal des über achtzigjährigen Oberhauptes der Vereinigten Buddhistischen Kirche, das seit mehr 20 Jahren unter Hausarrest steht, sondern auch an die Verfolgung der Montagnard, die im zentralen Hochland von Vietnam leben.

Uns erreichten Meldungen von Kok Ksor und der Montagnard-Stiftung, beispielsweise am 28. April, als Y-Tao Eban von vietnamesischen Polizei- und Sicherheitskräften getötet wurde, und am 15. April, als vier vietnamesische Polizeibeamte zwei Montagnard-Kinder töteten. Hiermit bitte ich Sie um Unterstützung für die an das Regime in Vietnam gerichteten Schreiben, die allen Kolleginnen und Kollegen zugegangen sind und in denen die internationale Gemeinschaft und die europäischen Institutionen aufgefordert werden, auf die Lage in Vietnam zu reagieren.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL).(PT) In Anbetracht der ungeheuerlichen ständigen Versuche Marokkos, die derzeit unter der Schirmherrschaft der UNO stattfindenden Verhandlungen über die Durchsetzung des unveräußerlichen Rechts des saharauischen Volkes auf Selbstbestimmung zu blockieren und zu hintertreiben, möchte ich die Gelegenheit nutzen und betonen, dass das Recht der Saharaui auf Selbstbestimmung uneingeschränkt geachtet werden muss, ist dies doch die einzige realistische, gerechte und dauerhafte Lösung für den Konflikt, d. h. für die Beendigung der schändlichen Kolonisierung. Darüber hinaus bestehen wir auf der Achtung des Völkerrechts und der UNO-Resolutionen, verurteilen und verdammen wir die brutale Unterdrückung der saharauischen Patrioten, die sich der Kolonisierung durch Marokko in den besetzten Gebieten widersetzen und für das legitime Recht ihres Volkes auf Selbstbestimmung kämpfen, prangern wir das humanitäre Drama an, das dem saharauischen Volk widerfährt, das zu einem Leben in Flüchtlingslagern außerhalb der Heimat gezwungen ist. Und wir fordern sofortige und angemessene internationale humanitäre Hilfe.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Der Zyklon, der am Sonnabend über Birma hinweggerast ist, hat den Menschen dieses Landes Zerstörung und Leid gebracht.

In jüngsten Berichten wird von 22 000 Toten gesprochen, 40 000 werden vermisst, Hunderttausende sind verletzt und eine Million Menschen haben kein Dach mehr über dem Kopf. Doch die internationalen Hilfsangebote, so unlogisch und grausam das scheinen mag, werden von der Militärdiktatur von Birma behindert.

Nur ein Beispiel: Vier Tage nach der Katastrophe werden Visa für ausländische Mitarbeiter von Hilfsorganisationen noch immer nicht rechtzeitig erteilt, und die Generäle in Birma haben dafür lächerlich naive Ausreden, die kein intelligenter Mensch Ernst nehmen kann.

Kann der Präsident dieses Hohen Hauses neben seiner Erklärung des Mitgefühls, die er vorhin verlesen hat, eine sehr ernste Warnung an die Junta von Birma und indirekt an deren Schutzpatrone in Peking senden und sie auffordern, Schluss mit der Behinderung der internationalen Unterstützung zu machen und zumindest zu versuchen, sich wenn auch nicht demokratisch, so doch human gegenüber ihrem eigenen Volk zu verhalten?

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE).(PL) Herr Präsident! Die Menschen in der Europäischen Union werden älter. Demografische Prognosen enthalten die alarmierende Botschaft, dass die Zahl der Erwerbstätigen auf 20 Millionen im Jahr 2030 zurückgeht.

Es ist unerfreulich, dass wir uns in einer solchen Lage befinden, und deswegen müssen wir den Zuwachs fördern, auch den Geburtenzuwachs. Unfruchtbarkeit ist ein Problem, Zeugungsunfähigkeit ist ein Problem. Die Weltgesundheitsorganisation hat Unfruchtbarkeit als Krankheit anerkannt und das In-vitro-Verfahren als Behandlungsform benannt. Von Jahr zu Jahr wächst die Zahl der Paare, für die diese Fertilisationsmethode die einzige Chance auf Nachwuchs ist. Die Kosten für dieses Verfahren sind aber hoch und werden nicht in allen Ländern erstattet. Für viele Paare stellen diese Kosten eine Hürde dar, die sie von der Behandlung abhalten. Es ist paradox, dass Alkoholismus, Lungenkrebs und AIDS in Europa therapiert werden, Unfruchtbarkeit hingegen nicht in allen Ländern behandelt wird.

Deswegen will ich auf diese Tatsache aufmerksam machen, und ich wünsche mir, dass alle Bürger in der Europäischen Union die gleichen Chancen haben und sich darauf verlassen können, dass sie das In-vitro-Verfahren überall zu den gleichen Bedingungen und nach dem Grundsatz der gleichen Zugangschancen zur Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen können.

 
  
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  Csaba Sógor (PPE-DE).(HU) Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren, diese Woche diskutieren wir u. a. über Themen, die mit Sport zu tun haben. Dieses Thema ist hochaktuell und hat in Rumänien besondere Blüten getrieben. In den letzten Wochen, als das Finale der diesjährigen Fußballmeisterschaft näher rückte, gab es enormen Druck auf Teams und Spieler, die das Endergebnis der Meisterschaft möglicherweise hätten beeinflussen können. Es gab Auseinandersetzungen im Fernsehen, Intrigen, Schlägereien, abgebrochene Spiele und alles nur, weil einige Leute es nicht ertragen konnten, dass ein anderer Verein als einer aus der Hauptstadt den Titel erringt. Im entscheidenden Spiel konnte die Mannschaft aus Cluj-Napoca ihre Führung behaupten. Wir wollen hoffen, dass das Hauptproblem nicht darin bestand, dass es im Team von Cluj-Napoca unter ethnischen Gesichtspunkten nur einige wenige rumänische Spieler gibt oder dass der Verein einem Ungarn gehört. Die Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Fans geschahen in derselben Stadt, in der Ungarn in den letzten zwei Monaten mit fast vorhersagbarer Regelmäßigkeit verprügelt wurden, weil sie in ihrer Muttersprache sprachen. All dies fügt sich ein in die minderheitenfeindliche Stimmung, die ständig von extremistischen Politikern angeheizt wird. Sowohl im Sport als auch in der Politik müssen wir uns daran gewöhnen, dass ein oder zwei einflussreiche oder zentrale Politiker immer versuchen werden, Entscheidungen und Ergebnisse zu beeinflussen, dass am Ende jedoch abgestimmtes Teamwork, Engagement und Fairplay den Lauf der Dinge bestimmen. Ich danke Ihnen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Während der letzten Plenarsitzung des Parlaments haben wir über das Problem der steigenden Lebensmittelpreise gesprochen. Das hat sich mit der wichtigen Diskussion über die Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik überschnitten.

Heute, da wir dem Problem einer Lebensmittelkrise von globalem Ausmaß gegenüberstehen, müssen wir uns fragen, wo die Ursachen dafür liegen und wo wir Fehler begangen haben.

Mehr als 30 Jahre lang war der Lebensmittelmarkt der EU einigermaßen stabil, und dadurch hat unsere Wachsamkeit mit der Zeit etwas nachgelassen. In dieser Zeit wurden weder die auftretenden Prozesse richtig überwacht, noch wurden die Zusammenhänge zwischen steigender Lebensmittelproduktion und allgemeinem Wirtschaftswachstum, zwischen dem wachsenden Wohlstand einiger Gesellschaften und der steigenden Nachfrage analysiert. Die rasche wirtschaftliche Entwicklung, die in China und Indien eintrat, führte letztlich zu einem höheren Verbrauch und damit einhergehend stieg wegen der hohen Bevölkerungszahl der Bedarf an Lebensmitteln. In letzter Zeit sind auch die Produktionskosten gestiegen, insbesondere die Kraftstoff- und Energiepreise.

 
  
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  Der Präsident. − Damit ist dieser Tagesordnungspunkt geschlossen.

 

17. Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Glyn Ford im Namen des Ausschusses für internationalen Handel über Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) (2007/2265(INI)) (A6-0151/2008).

 
  
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  Glyn Ford, Berichterstatter. − (EN) Herr Präsident! Eingangs möchte ich dem Herrn Kommissar und seinen Mitarbeitern, den Mitarbeitern des Ausschusses, den Mitarbeitern meiner Fraktion und meinen eigenen Mitarbeitern für die im Zusammenhang mit diesem Bericht geleistete Arbeit danken. Mein Dank gilt ferner den Schattenberichterstattern im Namen der wichtigsten Fraktionen, die im Geiste der Zusammenarbeit den Bericht zu dem gemacht haben, wie er Ihnen heute vorliegt. Ich übernehme für den Bericht die volle Verantwortung, doch all die Genannten haben ihren politischen Fußabdruck auf seinen Seiten hinterlassen.

In gewissem Sinne wünschten wir, diese Verhandlungen zwischen der EU und der ASEAN wären unnötig. Die Priorität meines Ausschusses ist ganz eindeutig: Wir wollen einen erfolgreichen Abschluss der Doha-Entwicklungsrunde, doch leider sieht es im Augenblick so aus, als würde sie im schwarzen Loch der Präsidentschaftswahlen in den USA verschwinden.

Sie wird hoffentlich die Zeit von sechs oder zwölf Monaten nach der Amtseinführung von Clinton, McCain oder Obama relativ unbeschadet überstehen, wenn die USA schließlich einen neuen handelspolitischen Sprecher haben werden, um den Dialog fortzusetzen. In der Zwischenzeit sieht es jedoch so aus, als würde es Verhandlungen mit Korea, wo mein Kollege David Martin der Berichterstatter des Parlaments war, mit der ASEAN und mit Indien zu bilateralen oder EU-Freihandelsabkommen geben.

Das Mandat des Rates für die Eröffnung von Gesprächen mit der ASEAN, dem fünftgrößten Handelspartner der EU, umfasste lediglich sieben der zehn Mitglieder der ASEAN, da es sich bei ASEAN um eine außerordentlich unterschiedliche Region handelt, die von Volkswirtschaften, deren BIP dem einiger Nationalstaaten der Europäischen Union entspricht, bis zu drei der am wenigsten entwickelten Länder reicht, von denen zwei in den Genuss der Bestimmungen der „Alles außer Waffen“-Initiative kommen und eine der Paria-Staat Burma ist, von dem heute so viel gesprochen wurde.

Zweifelsohne werden beide Seiten von einem Freihandelsabkommen profitieren, indem der Waren- und Dienstleistungsverkehr intensiviert sowie Innovationen verstärkt werden und das Wirtschaftswachstum angekurbelt wird.

Wir begrüßen die Unterzeichnung der ASEAN-Charta am 20. November des vergangenen Jahres auf dem 13. ASEAN-Gipfeltreffen in Singapur und hoffen auf seine schnelle Ratifizierung. Das dürfte zur Festigung der wirtschaftlichen Integration der ASEAN-Länder beitragen, und in meinem Bericht fordern wir die Kommission auf, technische und sonstige Unterstützung zu gewähren, um diesen Prozess voranzubringen.

Bei den Verhandlungen ist für Transparenz über die öffentliche Auftragsvergabe, den Wettbewerb, Investitionstätigkeiten, die Rechte am geistigen Eigentum und die staatlichen Beihilfen zu sorgen. Wir müssen über den Abbau von nichttarifären sowie tarifären Hemmnissen vor allem in den Bereichen Banken, Versicherungen sowie Rechtsberatung und -vertretung sprechen.

Für uns ist die Vereinfachung der Ursprungsregeln wichtig. Ferner sollten wir die Harmonierung der Normen, einschließlich der für die Produktsicherheit, den Kinderschutz und den Tierschutz anstreben.

Wir müssen uns vor nachgemachten Arzneimitteln schützen, gleichzeitig achtet der Ausschuss jedoch darauf, dass die Flexibilität des TRIPS-Übereinkommens nicht aufs Spiel gesetzt wird.

Nach Ansicht des Handelsausschusses muss jedes Abkommen unbedingt ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung enthalten, zu dem eine Nachhaltigkeitsprüfung gehört. Darüber hinaus brauchen wir parallel dazu eine Vereinbarung über politische Zusammenarbeit mit verbindlichen Sozial- und Umweltklauseln, die beide Seiten zur Ratifizierung wesentlicher IAO-Übereinkommen verpflichtet, sowie die normalen PKA-Klauseln zu Menschenrechten und Demokratie.

Es sollten Foren zu Handel und nachhaltiger Entwicklung geschaffen werden, in die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Zivilgesellschaften einbezogen werden, die nicht nur einen Beitrag zu den Verhandlungen leisten können, sondern vor allem im Nachgang darauf achten, wie das Übereinkommen umgesetzt wird.

Im Bericht wird vorgeschlagen, dass für umweltfreundliche Erzeugnisse und fair gehandelte Waren frühzeitig Zugang zum EU-Markt gewährt werden sollte und die Zollsätze rascher gesenkt werden sollten. Wenn das erfolgt, würden wir selbstverständlich verlangen, dass die Kommission die Zollnomenklatur verändert, damit dies geschehen kann.

Es gibt eine Reihe von länderspezifischen Fragen. Bei Singapur bereitet uns das Bankgeheimnis Sorgen. Das trat deutlich zutage, als der Ausschuss das Land besuchte und mit Mitgliedern des Parlaments sprach. Wir begrüßen die Wiederherstellung der Demokratie in Thailand. Und dann haben wir unser Einverständnis erklärt, dass Burma an den Verhandlungen teilnehmen kann oder ihnen zumindest beiwohnen kann, obwohl unserer Meinung nach absolut sicher ist, dass keine Aussicht auf die Unterzeichnung eines Abkommens mit Burma besteht, solange das gegenwärtige Regime im Amt ist.

Wir denken an ein Rahmenabkommen, denn das würde es den einzelnen Ländern innerhalb der ASEAN gestatten, ausgehend von ihrer eigenen gegenwärtigen Lage bestimmte Sektoren in dem ihnen angemessen erscheinenden Tempo zu öffnen. Somit werden wir schließlich – und ich betone schließlich – ein gemeinsames und umfassendes Abkommen haben.

Man kann Vietnams führende Rolle in diesem Prozess zwar nur begrüßen, doch die Fortschritte beim Aufbau des institutionellen Gefüges wurden weniger schnell als erwartet oder gewollt erreicht, und das wird noch durch mangelnde Tatkraft und Willen seitens einiger ASEAN-Länder verstärkt.

Ich will es klipp und klar sagen: Die Europäische Union darf Verzögerungen durch einzelne ASEAN-Mitgliedstaaten nicht zulassen, um Fortschritte zu behindern. Wenn es keine Alternative gibt, könnten Rat, Kommission und Parlament letztendlich die Möglichkeit bilateraler anstelle von multilateralen Übereinkommen ins Auge fassen. Ich hoffe, dass die Regierungen und die Zivilgesellschaft in der ASEAN die Position des Parlaments in dieser Frage als Ermutigung betrachten, nach vorn zu gehen und das schnell zu tun.

 
  
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  Peter Mandelson, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Ich bin Glyn Ford für seinen Bericht und die allgemeine Unterstützung sehr dankbar, die darin für die Linie der Kommission in ihren Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit ASEAN-Ländern zum Ausdruck kommt.

Südostasien gebührt unsere volle Aufmerksamkeit. Verständlicherweise konzentrieren wir uns in Asien immer wieder auf China, doch bei unserer Partnerschaft mit der ASEAN dürfen wir uns nicht weniger engagieren, ob es nun um Fragen der nachhaltigen Entwicklung, der Gesellschaft oder des Handels geht. Deshalb wurde die ASEAN als Partner eines unserer Freihandelsabkommen der neuen Generation für Europa im Zeitalter der Globalisierung ausgewählt.

Die Dynamik der Volkswirtschaften der ASEAN-Länder bietet Europa zweifellos eine Chance. Diese Chance ist größtenteils noch immer potenzieller Art und weniger real. EU-Unternehmen, die versuchen, mit Südostasien Handel zu treiben oder dort zu investieren, sehen sich nach wie vor tarifären und nichttarifären Hemmnissen und Märkten gegenüber, die sich gegen ausländische Anbieter von Dienstleistungen wehren, insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen. Das Gleiche gilt für ausländische Direktinvestitionen im Allgemeinen. Sie sind außerdem der Ansicht, dass ihre Rechte am geistigen Eigentum noch immer zu wenig geschützt sind; außerdem ist die allgemeine Transparenz einiger Märkte ziemlich gering.

All das spricht für ein Freihandelsabkommen, das eher umfassende als schnelle und allgemeine Regelungen bietet. Ich glaube nicht an Freihandelsabkommen, bei denen es sich um schnelle politische Lösungen handelt. In der Handelsstrategie „Europa im Zeitalter der Globalisierung“ geht es um neue Handelschancen, neue Exportmärkte und neue Arbeitsplätze. Die Verhandlungen wurden auf der Grundlage der Anhaltspunkte aufgenommen, dass wir alle diese Dinge erreichen können, wenn wir bereit sind, Ehrgeiz zu zeigen.

Wir weisen zu Recht den Gedanken an ein Freihandelsabkommen zurück, das lediglich bestimmte Zölle umfasst. Der in diesem Bericht erhobenen Forderung nach Ehrgeiz bei den Verhandlungen muss ich deshalb unbedingt zustimmen. Wir haben uns absichtlich für einen Ansatz entschieden, bei dem die Verhandlungen auf interregionaler Grundlage geführt werden. Meines Erachtens war das die richtige Entscheidung. Ich denke, dass bilaterale Abkommen als Bausteine für das multilaterale System fungieren können, durch das die regionale Integration und das Wachstum der regionalen Märkte gefördert werden. Meines Erachtens können wir diese Verhandlungen als einen Beitrag zum Vorhaben der ASEAN-Staaten werten, eine Wirtschaftsgemeinschaft zu bilden.

Wie dieser Bericht jedoch zu Recht unterstreicht, ist die Aushandlung einer solch ehrgeizigen Agenda auf interregionaler Grundlage weder der leichteste noch der schnellste Weg. Jedes Mal, wenn ein ASEAN-Mitgliedstaat bei einer speziellen Frage keine Zusage machen kann, ist das Ergebnis der kleinste gemeinsame Nenner. Das ist den anderen gegenüber nicht fair. Des Weiteren haben wir auch Probleme mit Ressourcen, denn die Fähigkeiten der ASEAN-Staaten sind Gegenstand einer Vielzahl von Freihandelsabkommen, die sie gegenwärtig aushandeln. Daher wird der Zeitrahmen für ein umfassendes interregionales Abkommen schwerlich weniger als drei bis vier Jahre betragen, und es ist schwer für uns, einheitlich hohe ehrgeizige Ziele zu erreichen.

Gleichzeitig festigen unsere wichtigsten Wettbewerber ihre Beziehungen zu einzelnen Ländern in der Region, einer nach dem anderen. Hier sind Japan, Australien und die USA aktiv. Ich weise auf die Ziffer in dem Bericht hin, in dem die Möglichkeit erwähnt wird, den bilateralen Weg einzuschlagen, wenn sich der regionale Ansatz als zu schwierig erweist. Ich möchte zu diesem Zeitpunkt den regionalen Ansatz nicht aufgeben, aber wir sind dabei, eine gewisse Flexibilität in den regionalen Rahmen einzuführen – ein bisschen variable Geometrie, die das unterschiedliche Entwicklungsniveau der ASEAN-Staaten berücksichtigt und es uns ermöglicht, mit einzelnen Ländern schneller voranzugehen. Das wäre wirtschaftlich vernünftig und kann den Weg für andere ebnen, sich uns später anzuschließen.

Unsere Verhandlungsrichtlinien sehen tatsächlich einen Abschluss von Abkommen mit weniger als den 10 ASEAN-Mitgliedstaaten vor, da die am wenigsten entwickelten Länder innerhalb der ASEAN – Laos, Kambodscha und Burma/Myanmar – im Freihandelsabkommen keine Verpflichtungen übernehmen müssen, sondern den Verhandlungsprozess einschlagen werden. Laos und Kambodscha arbeiten gegenwärtig an Fragen des WTO-Beitritts, und sie profitieren auf jeden Fall bereits von den weit reichenden Vergünstigungen für den Zugang zum EU-Markt im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“. Aber sie haben meiner Meinung nach einen logischen Platz in dem langfristigen Abkommen. Zu Burma widerspiegelt der Bericht die Position der EU, dass wir mit diesem Land, obwohl es zur ASEAN gehört, keine Handelsverhandlungen an sich führen.

Ein letztes Wort noch zur nachhaltigen Entwicklung. Wir hoffen, in unsere Verhandlungen mit der ASEAN ökologische und soziale Aspekte einbeziehen zu können, und wir werden das im Geiste der Zusammenarbeit tun. Darüber hinaus haben wir einen externen Berater unter Vertrag genommen, der eine Nachhaltigkeitsprüfung durchführen wird, um die möglichen Auswirkungen des ins Auge gefassten Abkommens auf verschiedene Aspekte zu untersuchen. Dazu zählen auch ökologische und soziale Belange. Diese Studie soll den Verhandlungsprozess in den kommenden 18 Monaten begleiten. In der letzten Woche haben wir auch die Zivilgesellschaft gebeten, sich an unseren Überlegungen zu unseren drei Handelsverhandlungen mit der ASEAN zu beteiligen. Wir konnten keine wirklichen Meinungsverschiedenheiten mit uns feststellen. Indem wir diese Fragen von Anfang an in die Abkommen einbauen, können wir dafür sorgen, dass Probleme rechtzeitig angegangen werden, eventuell sogar, bevor sie auftreten.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Parlament im weiteren Verlauf dieser Verhandlungen. Es steht außer Frage, dass ich den Ausschuss für internationalen Handel auf dem Laufenden halten werde. Ich bedanke mich vielmals für diesen Bericht. Er entspricht dem Niveau, das ich mittlerweile vom Ausschuss für internationalen Handel erwarte und auf den ich mich in Bezug auf sein Herangehen und die Beurteilung der komplexen handelspolitischen Fragen verlasse.

 
  
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  Francisco José Millán Mon, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. (ES) Herr Präsident! Dank des Nürnberger Aktionsplans und des ersten Gipfeltreffens EU-ASEAN, das im letzten Jahr stattfand, erfuhren die Beziehungen eine Wiederbelebung.

Beispielsweise laufen zurzeit Verhandlungen, wenn auch stockend, wie schon zu hören war, über ein Freihandelsabkommen und bilaterale Partnerschafts- und Kooperationsabkommen.

Unser Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten unterstützt diese Intensivierung der Beziehungen, auch im Handels- und Wirtschaftsbereich.

Die ASEAN ist ein regionaler Integrationsprozess, den wir begrüßen und der immer mehr an Bedeutung gewinnt. Er vereint über 500 Millionen Menschen aus zehn Ländern, die sehr unterschiedlich sind – wie Herr Ford bemerkte – und im Allgemeinen ein großes Wachstumspotenzial besitzen.

Die Europäische Union ist der zweitgrößte Handelspartner der ASEAN. Wir müssen unsere Ausfuhren sowie die Investitionen unserer Unternehmen verstärken, und ein ideales Instrument ist da das Freihandelsabkommen. Andere Länder innerhalb und außerhalb dieses Kontinents streben nach etwas Ähnlichem, wie der Herr Kommissar erklärte.

Das Abkommen muss sehr breit gefächert sein und darf sich nicht auf reine Handelsfragen beschränken. Ferner sollte es mit Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einhergehen, in denen die Frage der Achtung der Menschenrechte enthalten ist.

Diese bilateralen Abkommen können fraglos nur mit den ASEAN-Ländern unterzeichnet werden, die die erforderlichen politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, und natürlich trifft das nicht auf alle zu, besonders nicht auf Birma/Myanmar, gegen dessen Regierung der Rat restriktive Maßnahmen beschlossen hat, die vom Parlament unterstützt werden.

Solange sich die politischen Bedingungen dort nicht ändern, ist klar, dass es kein bilaterales Abkommen mit Birma geben kann. Ebenso wenig kann Birma zum Freihandelsabkommen gehören. Im April bekräftigte das Parlament seine Ablehnung der politischen Situation und forderte die Freilassung der politischen Gefangenen.

Beim Thema Birma muss ich diese Gelegenheit nutzen, um meine Solidarität mit den vielen Opfern des Wirbelsturms zum Ausdruck zu bringen. Ich schließe mich den Ausführungen des Parlamentspräsidenten vom frühen Nachmittag an.

Und schließlich, meine Damen und Herren, muss die Europäische Union ihre Beziehungen mit der ASEAN weiterentwickeln. Wir bieten eine stärkere politische Partnerschaft, enge Wirtschaftsbeziehungen in gegenseitigem Interesse und Zusammenarbeit in vielen Bereichen. Natürlich unterstützen wir den Schritt von 2007 beim Integrationsprozess, die ASEAN-Charta. Wir wollen, dass die Festlegungen in dieser Charta zu Menschenrechten und Demokratie Realität werden, besonders in Birma und auch in anderen Ländern in der Region. Auf dieser Grundlage werden unsere Beziehungen immer weiter gefestigt. Vielen Dank.

 
  
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  John Purvis, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. (EN) Herr Präsident! Alles in allem ist der Bericht von Herrn Ford zur vollsten Zufriedenheit meines Ausschusses ausgefallen. Besonders freut es uns, dass alle unsere wichtigsten Punkte aufgenommen wurden. Wir unterstreichen, dass das künftige industrielle Wachstum in der Union von der Öffnung für den Außenhandel und für ausländische Investitionen, die auf fairen Regeln beruhen, zwar abhängt, doch dass unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den ASEAN-Ländern ganz allein unsere Sache ist, indem wir nämlich unser Niveau in Sachen Bildung, Ausbildung, Forschung, Unternehmergeist und Innovation verbessern.

Wir betrachten die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit sowie den Schutz der Rechte am geistigen Eigentum als wesentliche Elemente eines erfolgreichen Verhältnisses. Wir erwarten vor allem eine gute Zusammenarbeit im Kampf gegen Produktfälschungen. Wir wollen eine Verbesserung der Ursprungsregeln; der Harmonierung der Normen, einschließlich der für die Produktsicherheit, den Kinderschutz und den Tierschutz; der bürokratischen Verfahren; der staatlichen Beihilfen und der nichttarifären Hemmnisse sowie die Beseitigung diskriminierender Abgaben.

Wir erwarten, dass die ökologischen Auswirkungen der Palmölgewinnung und der Abholzung von Wäldern berücksichtigt werden, und während wir die Notwendigkeit anerkennen, Mechanismen gegen Dumpingpraktiken zur Verfügung zu haben, würden wir es vorziehen, ein solches Dumping durch eine frühzeitige Intervention und Verhandlungen zu verhindern.

Wir sprechen uns für konzertierte Aktionen mit der ASEAN auf dem Energiesektor und dafür aus, dass die Kommission gemeinsame Forschungsprojekte mit Einrichtungen in dieser Region fördert.

In diesem Sinne freuen wir uns auf für alle Seiten vorteilhafte und erfolgreiche Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den ASEAN-Staaten.

 
  
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  Peter Šťastný, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Eingangs möchte ich meinem Kollegen, Herrn Ford, dem Berichterstatter dieses Berichts, meinen Glückwunsch aussprechen. Das vorgeschlagene Handelsabkommen mit der ASEAN ist Bestandteil einer umfassenderen Strategie von bilateralen und interregionalen Verhandlungen mit Handelspartnern der EU.

Insgesamt betrachtet, ist die ASEAN der fünftgrößte Handelspartner der EU und kommt noch vor Japan. Im ASEAN-Raum bestehen sehr große Unterschiede und drei ASEAN-Staaten zählen zu den am wenigsten entwickelten Ländern, während andere Staaten ein höheres Pro-Kopf-Einkommen haben als viele EU-Mitgliedstaaten. Gemeinsam mit meinen Kollegen im Ausschuss für internationalen Handel befürworte ich nachdrücklich die erste Option der Kommission: mit der Region als Ganzes Verhandlungen zu führen, um die regionale wirtschaftliche Integration zwischen den ASEAN-Staaten zu festigen.

Im Bericht wird die Bedeutung interregionaler Handelsabkommen hervorgehoben, die in der Regel das multilaterale System ergänzen können – sofern sie umfassend und anspruchsvoll sind und weit über Zollsenkungen hinausgehen – und soziale und ökologische Standards einführen. Der Bericht fordert die Vertragsparteien mit Nachdruck auf, sämtliche Hemmnisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen schrittweise abzubauen oder zu beseitigen und gleichzeitig die unterschiedlichen wirtschaftlichen Lagen innerhalb des ASEAN-Raumes vollständig zu berücksichtigen. Ferner fordert er die Kommission nachdrücklich auf, für Transparenz und wirksame Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe – die Rechte am geistigen Eigentum, die staatlichen Beihilfen und andere Subventionen – zu sorgen.

Abschließend möchte ich dem Berichterstatter für seine ausgezeichnete Zusammenarbeit danken, die in einigen Kompromissänderungsanträgen zum Ausdruck kommt, so dass der Schwerpunkt des Berichts neben Aspekten der Menschenrechte und der nachhaltigen Entwicklung auf dem Handel und mit dem Handel in Verbindung stehenden Fragen liegt. Durch die Annahme dieser und weiterer Änderungsanträge wurde der Bericht ausgewogener.

 
  
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  David Martin, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte meinen Freund und Kollegen, Glyn Ford, zu einem meiner Ansicht nach hervorragenden Bericht beglückwünschen. Ferner möchte ich der Kommission sagen, dass der Herr Kommissar meines Erachtens vor einigen Jahren völlig Recht hatte, als er Studien über die Aussichten eines Freihandelsabkommens mit der ASEAN in Auftrag gab und gemäß ihren Ergebnissen handelte. Wie bereits gesagt wurde, ist die ASEAN in wirtschaftlicher Hinsicht für uns zwar bereits eine wichtige Region, doch gehört sie zu den Regionen, wo das größte Wachstumspotenzial liegt, wenn wir tatsächlich unsere Freihandelsziele erreichen können. So wie Herr Šťastný stimme ich zu, dass es eine vollkommen richtige Strategie war, dies auf regionaler Basis zu tun, ungeachtet all der Komplikationen, die ein solches Vorgehen mit sich bringt.

Der Bericht Ford sendet ein klares und folgerichtiges Signal an die Kommission, nämlich dass das Parlament ein Kapitel über starke nachhaltige Entwicklung in allen Freihandelsabkommen der neuen Generation sehen möchte.

Der Bericht enthält viele Verweise auf Nicht-Handels-Klauseln, und ich freue mich sagen zu können, dass sie mit der Linie übereinstimmen, die ich in meinem eigenen Bericht über Korea verfolgt habe. Vor allem freut es mich, dass im Bericht verbindliche Sozial- und Umweltklauseln gefordert werden.

Nach meinem Dafürhalten ist es nicht nur wichtig, dass die ASEAN-Mitglieder die acht wichtigsten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifizieren, was bisher nur Kambodscha, Indonesien und die Philippinen getan haben, sondern dass wir dafür Sorge tragen, dass Mechanismen eingerichtet werden, die auch ihre ordnungsgemäße Umsetzung gewährleisten.

Die Rolle der Gewerkschaften und Arbeiterorganisationen sollte stärker formalisiert werden, und ich freue mich über den Vorschlag des Berichterstatters, ein Forum für Handel und nachhaltige Entwicklung zu schaffen, das die Einhaltung der Normen überwachen und über deren Nichteinhaltung berichten kann.

Was Umweltnormen betrifft, so hat der Handelsausschuss in vielen seiner jüngsten Berichte – beispielsweise im Bericht Lipietz zum Klimawandel oder in meinem eigenen Bericht zu Korea – darauf hingewiesen, dass internationaler Handel die Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien erleichtern sollte, und ich möchte wiederholt die Tatsache hervorheben, dass Kommissar Mandelson bei vielen Gelegenheiten sein Engagement unter Beweis gestellt hat, die Zölle für umweltfreundliche Technologien zu senken, und ich hoffe daher, dass der Herr Kommissar den Vorschlag des Berichterstatters befolgt und seine Zustimmung gibt, dass dies Bestandteil der Verhandlungen mit der ASEAN wird.

Für jede Verletzung der sozialen und ökologischen Standards muss der normale Streitbeilegungsmechanismus Anwendung finden. Angesichts dessen, dass sich die Vereinigten Staaten für diese Herangehensweise bei all ihren Freihandelsabkommen aussprechen, muss auch Europa zu ähnlich strengen Durchsetzungsmaßnahmen kommen.

Lassen Sie mich abschließend darauf hinweisen, dass mir zwar bewusst ist, dass wir mit Burma kein Freihandelsabkommen unterzeichnen werden, doch ich hoffe, dass Burma nicht indirekt aus diesem Abkommen Vorteile zieht, weil jeder erweiterte Handel mit den anderen ASEAN-Ländern die Möglichkeit in sich birgt, dass Burma seinen Handel innerhalb der Gruppe ausdehnen und damit indirekt von einem europäischen Freihandelsabkommen profitieren könnte. Deshalb hoffe ich, dass wir nach Möglichkeiten suchen, dafür zu sorgen, dass Handelssanktionen gegen das gegenwärtige burmesische Regime mit Nachdruck durchgesetzt werden.

 
  
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  Nathalie Griesbeck, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! In Zeiten, in denen im Zusammenhang mit China und den uns bekannten Problemen sowie der mörderischen Katastrophe in Birma viel von Asien die Rede ist, stellt der heute Abend diskutierte Bericht in einem anderen Zusammenhang im Grunde genommen die Antwort der in unserem Parlament vertretenen EU-Bürger auf die Mitteilung der Kommission über die neue Strategie der bilateralen und interregionalen Handelsverhandlungen der EU dar. Man kann wohl als bekannt voraussetzen, dass der Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) ein aus zehn Staaten mit einem höchst unterschiedlichen Entwicklungsstand sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer Hinsicht bestehender Verband ist, wie auch gerade unser Berichterstatter sagte. In dem Handelsabkommen, über das derzeit verhandelt wird, geht es um ein Auftragsvolumen von 57 Milliarden Euro mit einer jährlichen Zuwachsrate von 4,9 %, das heißt, ein wirklich bedeutendes Entwicklungspotenzial. Auch wenn die EU-Handelspolitik in Form eines Handelsabkommens zwischen unseren beiden regionalen Gruppen eine klare Sache zu sein scheint, so müssen wir doch gemeinsam das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern und hinsichtlich der Schwierigkeiten realistisch bleiben.

Aber während die Globalisierung der Wirtschaft eigentlich als Chance sowohl für die Wirtschaft unseres Kontinents als auch für die Anderen angesehen werden müsste, sind doch unsere Mitbürger häufig sehr besorgt. Die nachteiligen Auswirkungen, die Nebenwirkungen der Globalisierung, die denen, die damit leben müssen, als allzu zahlreich erscheinen, verdecken häufig die positiven Wirkungen, zu denen klug ausgehandelte Handelsabkommen führen sollen.

Insofern soll die Europäische Kommission mit diesem Bericht nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden, dass es die Sorgen der Bürger bei den Verhandlungen mit dem ASEAN wirklich zu berücksichtigen gilt. Wir müssen also ein gewisses Gleichgewicht herstellen, das es unseren Partnern ermöglicht, einen zufrieden stellenden wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklungsstand zu erreichen, ohne Wettbewerbsverzerrungen und Dumping zu begünstigen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle lediglich drei Punkte anführen, die ich für vordringlich halte. Was den reinen Handel betrifft, muss zunächst betont werden, dass jeder Handelsvertrag nur im Rahmen der beiderseitigen Respektierung der Regeln des internationalen Handels verwirklicht werden kann, das heißt der Einhaltung der Wettbewerbsregeln und des Rechts des geistigen und des kommerziellen Eigentums. Als ein Beispiel unter vielen sei gesagt, dass unsere Verhandlungen vor allem zu Lösungen in Bezug auf die Bekämpfung der Nachahmung von Arzneimitteln führen sollen, wobei der Zugang aller Bürger zur Gesundheitsversorgung unter strenger Einhaltung des Geistes und der Verfahren der Vereinbarung von Doha sichergestellt werden muss.

Zweitens ist im Bereich der Arbeitnehmerrechte offenkundig, dass die Abkommen natürlich nicht über den unterschiedlichen Standard in den Arbeitnehmerrechten hinwegtäuschen können. Unsere Partner müssen sich zur Einhaltung der ILO-Mindeststandards verpflichten und dabei vor allem gegen Kinderarbeit vorgehen sowie die Arbeits- und Vergütungsbedingungen verbessern.

Abschließend ein dritter Punkt: Natürlich ist es auch sehr wichtig darauf zu verweisen, und das wurde ja heute Abend in den verschiedenen Redebeiträgen bereits getan. dass jedes Handelsabkommen die erforderlichen Forderungen hinsichtlich der Wirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung beinhalten muss. Südostasien ist ein Juwel auf unserem Planeten, dessen Flora und Fauna wir gemeinsam bewahren müssen. Es obliegt der Kommission, Garantien hinsichtlich der Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des Managements der Fischereiquoten zu erlangen, wie der Herr Kommissar soeben betonte.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! In Herrn Fords Bericht wird betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Verband Südostasiatischer Nationen im Bereich der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen ist.

Diese Staaten sind von der Fläche und der Einwohnerzahl her vergleichbar mit der Europäischen Union. Diese Länder sind ein bedeutender Absatzmarkt für die Europäische Union und exportieren eine Reihe wichtiger Produkte auf unseren Markt. Die politischen Strukturen und das wirtschaftliche Potenzial in diesen Ländern weisen große Unterschiede auf, was am BIP pro Kopf zu sehen ist, das in Birma 211 US-Dollar beträgt und in Singapur 31 400 US-Dollar.

Das bringt gewisse Probleme für die Zusammenarbeit zwischen dem ASEAN und der EU mit sich, wie der Berichterstatter betont. Die Entwicklung des Handels mit den Staaten dieser Region erfordert eine Harmonisierung der Normen, insbesondere im Bereich der Produktsicherheit und des Schutzes der öffentlichen Gesundheit. Der wirtschaftliche und geistige Austausch mit den ASEAN-Staaten kann einen Beitrag für mehr Wohlstand und Frieden in der Region leisten.

 
  
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  Bastiaan Belder, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (NL) Der Bericht von Herrn Ford zeigt, wie schwerfällig die Verhandlungen zwischen der EU und dem ASEAN verlaufen – was angesichts des außerordentlich heterogenen Charakters dieser Region auch nicht verwunderlich ist. Das Interesse der europäischen Industrie – beispielsweise hinsichtlich des Marktzugangs – ist groß und erfordert einen schnelleren Zeitplan.

Es ist daher die Frage, ob die EU diese multilateralen Verhandlungen fortsetzen oder besser auf bilaterale Verhandlungen umsteigen sollte. Dieser Vorschlag ist bereits in gewisser Weise in Änderungsantrag 5 von Herrn Ford und Frau Mann enthalten. Ich möchte die Kommission daher auffordern, sich auf multilateraler Ebene mit aller Kraft für den erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde einzusetzen. Die Verhandlungen können dann auf bilateraler Ebene mit den einzelnen Ländern des ASEAN fortgeführt werden, wenn sich zeigt, dass multilaterale Verhandlungen zu viel Zeit kosten werden.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass ich mich gegen weitere regionale Integration in Südostasien ausspreche. Diese Integration ist eine sehr wichtige Sache. Ich denke dabei an die bedeutende Rolle, die ASEAN und ASEAN+3 bei einer weiteren Integration Birmas in die Region spielen können. Dieses Land, das am vergangenen Wochenende so schwer vom Zyklon Nargis getroffen wurde, benötigt dringend Hilfe aus der Region. Vor allem ASEAN+3, der auch das Nachbarland China einschließt, muss sich aktiv bemühen, die Junta dazu zu bewegen, die Türen zur Außenwelt zu öffnen, die Menschenrechte besser zu schützen und der Opposition mehr Bewegungsspielraum zu geben. Vielen Dank.

 
  
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  Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich den Berichterstatter, Herrn Ford, zu seiner guten Arbeit und dem Endergebnis seines Berichts beglückwünschen, der mit den Beiträgen des Ausschusses für internationalen Handel und der anderen Ausschüsse zu einem sehr ausgewogenen Bericht geworden ist.

Zunächst sei gesagt, dass der Bericht die große Chance hervorhebt, unsere Handels- und Wirtschaftsbeziehungen in diesem Raum eines potenziellen Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums zu vertiefen. Bemerkenswert ist auch, dass er die gewaltigen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten des ASEAN-Blocks in die Überlegungen einbezieht.

Ich möchte die Bedeutung betonen, die die Öffnung des Dienstleistungssektors für beide Seiten hat: Sie ist für die Union, aber auch für die ASEAN entscheidend, beide müssen effizientere Dienstleistungen mit höherer Qualität und besseren Preisen fordern und somit die Wettbewerbsvorteile und die Erfahrung der EU nutzen.

Was die Industrie angeht, so haben wir in unseren Änderungsanträgen, die in den Bericht eingeflossen sind, auf die doppelte Notwendigkeit hingewiesen, ein Minimum an Qualität, Hygiene und Gesundheitsanforderungen zu erfüllen. Sie werden von unserer europäischen Industrie verlangt und müssen auch von der anderen Seite gefordert werden, um unfairen Wettbewerb zu vermeiden.

Darüber hinaus gilt es, die Einhaltung der internationalen Abkommen zu sozialen, Beschäftigungs- und Umweltfragen und insbesondere den Kampf gegen die Kinderarbeit zu unterstreichen.

Wir haben die Aufmerksamkeit auf die sensible Fischverarbeitungsindustrie gelenkt, weil beide Probleme dort vorhanden sind. Deshalb verstehen wir wirklich nicht die sozialdemokratischen Änderungsanträge 11 und 12, die jene Punkte verwässern und einschränken, die schon im Ausschuss angenommen worden waren, indem sie aus den Ziffern 16 und 17 die konkrete Nennung des wirklich betroffenen Thunfischsektors, des herrschenden unlauteren Wettbewerbs und des Berichts des Europäischen Parlaments über diese Industrie, der von der Europäischen Kommission unterstützt wurde und wird, streichen.

Um den Konsens zu erhalten, der bei diesem gesamten Bericht existiert hat, fordern wir den Berichterstatter und die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament auf, darüber und über die Rücknahme der Änderungsanträge 11 und 12 nachzudenken, die von unserer Fraktion keine Unterstützung erhalten werden. Kurz gesagt, wenn dies geschieht, wird es uns meiner Meinung nach gelingen, die jetzigen beizubehalten, die umfassender und besser sind als jene, die sie aufnehmen wollen.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (PSE).(ES) Herr Präsident! Vor allem möchte ich angesichts der Tragödie, die Birma nach dem Wirbelsturm durchlebt, mein Bedauern über die Opfer zum Ausdruck bringen und seine Behörden auffordern, das Land für die internationale Hilfe zu öffnen und einen glaubwürdigen Demokratisierungsprozess in Gang zu setzen, der die Isolierung des Landes beendet und seiner Bevölkerung neue Perspektiven eröffnet.

Die ASEAN ist eine Region mit großem Wirtschaftspotenzial, die eine ähnliche Einwohnerzahl wie die Europäische Union hat. Sie umfasst zehn ganz unterschiedliche Länder, doch diese Vielfalt, die zwar die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen kompliziert, darf uns nicht hindern, nach Instrumenten zu streben, die beiden Seiten Vorteile bringen und das multilaterale System der WTO vervollkommnen werden, auch im Hinblick auf einen zufriedenstellenden Abschluss der Doha-Entwicklungsrunde, den beide Seiten als vorrangig betrachten.

Die weniger entwickelten Länder der Region müssen in der Lage sein, ihre Präferenzen aufrechtzuerhalten, und auch die Möglichkeit haben, eines Tages in das Abkommen einbezogen zu werden.

Die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sind Teil einer sehr breiten Strategie zur Konsolidierung der gesamten Beziehungen zwischen den beiden Regionen.

Wir müssen helfen, weitere Fortschritte in der politischen und Sicherheitszusammenarbeit zu erreichen. Besonderer Nachdruck wird auf den Kampf gegen den Terrorismus und das Krisen- und Katastrophenmanagement gelegt. Ferner gilt es, die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, FuE, Umwelt, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung sowie auf soziokulturellem Gebiet und in der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern. Die Kooperation in Fragen der Volksgesundheit hat besonderes Gewicht, weil sie dazu beitragen soll, die Lebensmittelhygiene und -sicherheit zu garantieren, die für den Konsum und für die Entwicklung des Handels wichtig sind. In diesem Gesamtprozess spielen die Einbeziehung und Unterstützung der Zivilgesellschaft eine bedeutende Rolle.

Ich möchte den Berichterstatter, Herrn Ford, zu einem Bericht beglückwünschen, in dem betont wird, dass die Menschenrechte und die Demokratie grundlegende Werte der EU sind, und der fordert, dass sie in die Verhandlungen eingeschlossen und in die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aufgenommen werden, die mit den Handelsabkommen Hand in Hand gehen müssen. Da sie einen großen Schritt in den Beziehungen EU-ASEAN bedeuten, hoffen wir auf einen erfolgreichen Verlauf der Verhandlungen.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN).(PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Wenn ich nun das Wort ergreife, möchte ich folgende Punkte ansprechen. Erstens ist der Verband ASEAN, dem zehn Länder mit sehr unterschiedlichem Entwicklungsstand angehören – vom reichen Singapur bis zu den sehr armen Ländern Birma, Kambodscha und Laos – und in dem knapp 500 Millionen Menschen wohnen, der fünftwichtigste Handelspartner der Europäischen Union und bietet Perspektiven für eine weitere Entwicklung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union.

Zweitens bringt das Freihandelsabkommen mit den ASEAN-Staaten diesen Ländern sicherlich mehr Vorteile als der EU. Wir brauchen deswegen neben diesem Abkommen unbedingt eine Übereinkunft mit diesen Ländern, in der sie sich zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards wie auch der Verbraucherschutznormen verpflichten.

Und drittens schließlich bietet nur ein solcher Ansatz die Chance, eine ehrliche Konkurrenz zwischen den Unternehmen aus den ASEAN-Ländern und aus den EU-Ländern herzustellen. Denn nur dann werden diese Firmen die gesamten Kosten für Arbeit, Umweltschutz und Verbraucherschutz in die Herstellungskosten mit einbeziehen, und damit wird gewährleistet sein, dass sich in den Preisen ihrer Produkte die gesamten Herstellungskosten niederschlagen.

 
  
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  Jerzy Buzek (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ich gratuliere dem Kommissar zur Leitung der Verhandlungen und Herrn Ford, dem Berichterstatter, zu seinem Bericht. Wir beschäftigen uns mit der Überwindung der Hindernisse und der Aushandlung eines guten Freihandelsabkommens mit den Ländern des ASEAN. Wir betonen die Unterschiede zwischen diesen Ländern.

Ich möchte nur auf einen Aspekt dieser Verhandlungen eingehen, der uns vor vier Jahren noch nicht bewusst war. Der Kampf gegen die Klimaerwärmung wurde für die EU zur Priorität, und die EU wiederum wurde damit weltweite Vorreiterin in dieser Sache. In unseren Verhandlungen müssen wir darauf ein viel stärkeres Gewicht legen. Hier gibt es ebenfalls Unterschiede: Von den ärmsten Ländern können wir nichts verlangen, aber mit den sich rasch entwickelnden Märkten in reichen Ländern müssen wir eine Interessengemeinschaft im Kampf gegen den Klimawandel bilden.

Zwei EU-Länder, Polen und Dänemark, sind für die Verhandlungen des Post-Kyoto-Abkommens verantwortlich. Sie finden dieses Jahr in Poznań und nächstes Jahr in Kopenhagen statt. Das wird auch in die Verantwortung der Europäischen Union fallen. Wenn es uns nicht gelingt, bis Ende 2009 eine Übereinkunft zu erzielen, werden wir letztlich gezwungen sein, unsere ehrgeizige Politik im Kampf gegen den Klimawandel zu ändern. Und das wollen wir nicht, denn wir sind schließlich nicht in der Lage, allein mit diesen globalen Veränderungen und Bedrohungen fertig zu werden. Deswegen ist es wichtig, alle Verhandlungen der Europäischen Union mit Drittländern auch dazu zu nutzen, diesen Aspekt zu betonen – ein gemeinsames Abkommen zum Kampf gegen den globalen Klimawandel.

 
  
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  Pierre Pribetich (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Als Schattenberichterstatter für die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie möchte ich den Berichterstatter Glyn Ford zunächst zu seinem … (Text akustisch nicht verständlich) zu zwei Aspekten, die meines Erachtens besonders hervorgehoben werden müssen, beglückwünschen. Dies betrifft zunächst die Produktfälschung, vor allem die Medikamentenfälschung, die eine reale Gefahr zunächst für den reibungslosen Ablauf und das ungetrübte Klima der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern Südostasiens darstellt, aber auch und vor allem für die Verbraucher, sei es einfach im Hinblick auf Sicherheitsfragen oder im Hinblick auf die Produktqualität. Daher muss die Notwendigkeit betont und deutlich gemacht werden, allen Formen von Fälschung mit Hilfe verbindlicher, in den Verträgen verankerter Instrumente vorzubeugen. Außerdem möchte ich aus zwei weiteren Gründen darauf verweisen, wie wichtig der Kampf gegen die Fälschung von Medikamenten ist: dem Schutz der Sicherheit der Verbraucher und der Absicherung des pharmazeutischen Sektors gegenüber unlauterem Wettbewerb unter Nichteinhaltung des Umweltschutzes und der Sicherheitsregeln. Nur eine wirksame Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren wird den Schutz der Verbraucher weltweit und speziell in Europa gewährleisten.

Der zweite Aspekt betrifft die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, mit denen die Senkung des CO2-Ausstoßes der Unternehmen gefördert wird, vor allem von gegenseitigen Vereinbarungen über den Emissionshandel. Die Europäische Union muss stets der Notwendigkeit eingedenk sein, unsere Unternehmen vor Nachteilen zu bewahren, die daraus erwachsen, dass ihnen genaue und schlüssige Vorschriften zu den neuen Umweltstandards im Rahmen des Klimaplans vorgegeben werden, ohne dass im Gegenzug von anderen Ländern die Verabschiedung vergleichbarer Regeln gefordert wird.

Die formale und inhaltliche Berücksichtigung dieser beiden Punkte in unseren Beziehungen würde der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen bei gleichzeitigem Schutz der Verbraucher dienen, ohne natürlich den Klimaschutz zu vergessen. Kurz, es geht um die Suche nach dem optimalen Gleichgewicht in unseren Beziehungen.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße die Gelegenheit, an dieser Aussprache teilnehmen zu können, obwohl es sich nicht um mein Lieblingsthema handelt.

Ich bin jedoch ganz schnell aus meinem Büro herbeigeeilt, als ich hörte, dass etwas über Standards gesagt wird, und meiner Meinung nach ist Ziffer 10 in dieser Entschließung ganz besonders wichtig und sollte genau gelesen und vielleicht ergänzt werden. Wir sollten vielleicht noch Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit aufnehmen.

Ich unterstütze die Anmerkungen zu nachgemachten Arzneimitteln, denn das ist eine ernste Angelegenheit.

Ich bin gerade aus Brasilien zurückgekehrt, und in einer Fleischfabrik habe ich überall nach irgendeinem Warnschild gesucht. Es gab keines. Mit anderen Worten, den Fragen der Sicherheit am Arbeitsplatz wurde keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt. In den Bio-Ethanolanlagen, die wir besucht haben, war ich etwas nervös, weil auch hier der Sicherheit der Arbeitnehmer keine Bedeutung geschenkt wurde.

Es geht nicht darum, andere Länder zu verunglimpfen. Ich will damit nur darauf hinweisen, dass wir in Europa hohe Standards haben und versuchen müssen, jeden unbedingt auf unser Niveau anzuheben.

Ich möchte nur noch sagen, dass Kommissar Mandelson von mir ja schon gehört hat und dass er heute in irischen Zeitungen zitiert wird. Wenn er etwas zu diesen Berichten zu sagen hat, dann würde mich das schon interessieren.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Sowohl die Europäische Union als auch der ASEAN verfügen über ein großes Potenzial, so dass sie Maßnahmen ergreifen können, um sich globalen Herausforderungen wie der Klimaveränderung, der Energiesicherheit oder dem Kampf gegen Terrorismus, Armut und Unterernährung von Millionen Menschen in Asien zu stellen.

Vertreter beider Organisationen sollten deswegen den Dialog intensivieren und gemeinsam nach Lösungen für diese schwierigen Probleme suchen. Sie sollten auch neue Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit gestalten und auf einen verstärkten gemeinsamen, nutzbringenden Handelsaustausch hinarbeiten. Die Europäische Union sollte ihre Erfahrungen und Errungenschaften beim Prozess der regionalen Integration weitergeben. Denken wir aber daran, dass die EU über wirtschaftliche Belange hinaus auch weiterhin die Einhaltung der Menschenrechte und der Demokratie einfordern sollte.

 
  
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  Stavros Arnaoutakis (PSE).(EL) Herr Präsident! Handelsabkommen können dazu dienen, die Beziehungen zwischen zwei Seiten zu stabilisieren. Gleichzeitig jedoch müssen gewisse grundsätzliche Anforderungen und Werte bei den Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen berücksichtigt werden.

Ich möchte Folgendes vorschlagen: Achtung der Menschenrechte, der wirtschaftlichen Kapazitäten der einzelnen Länder, Schutz geistiger Eigentumsrechte und geografischer Angaben, Harmonisierung von Produktsicherheitsnormen und Zusammenarbeit beim Kampf gegen Krankheiten und Epidemien sowie in Umweltangelegenheiten.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zunächst möchte ich mich den anerkennenden Worten meines hoch geschätzten Kollegen Glyn Ford anschließen, und ich möchte meine Redezeit nutzen, um Hartmut Nassauer als Vorsitzenden unserer Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens zu begrüßen.

Meine Damen und Herren, ich erinnere mich an unseren Besuch in der Republik der Philippinen. In diesem Zusammenhang mache ich mir Gedanken darüber, ob wir in den Themenbereichen, die wir behandeln, nicht die Fragen der Entwicklung vernachlässigen. Ich erinnere mich an unseren Besuch auf der Insel Mindanao, in Kidapawan, in der Provinz Cotabato, als wir etwa 500 Bauern sahen, die etwa anderthalb Hektar Land besaßen und die dank der Unterstützung durch die Europäische Union mit dem überleben konnten, was sie unter subsistenzwirtschaftlichen Bedingungen produzierten. Wir spürten ihre Begeisterung und ihre Dankbarkeit, und deshalb bin ich der Ansicht, Herr Kommissar, dass die Aspekte der Entwicklung in allen Politikbereichen der Europäischen Union berücksichtigt werden müssen.

 
  
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  Glyn Ford, Berichterstatter. − (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich bei allen Mitgliedern bedanken, die an der Aussprache heute Abend teilgenommen haben. Mir ist bewusst, dass es notwendig ist, wie Herr Audy soeben angemerkt hat, dafür zu sorgen, dass Entwicklungsfragen im Hinblick auf eine Reihe von Ländern nicht vernachlässigt werden, und nicht nur die Philippinen. Als jemand, der über Indonesien besser Bescheid weiß als über die Philippinen, ist mir bewusst, dass es sich bei Indonesien in vielen Teilen außerhalb Jakartas um ein Entwicklungsland handelt und wir hier aufpassen müssen.

Ich danke Herrn Mandelson für seine Ausführungen und möchte unterstreichen, dass ich in einer Atmosphäre der Zusammenarbeit und des Konsenses soeben eine Unterredung mit Herrn Varela Suanzes-Carpegna hatte und mich einverstanden erklärt habe, Änderungsantrag 11 – wir werden uns morgen damit beschäftigen – im Austausch dafür zurückzuziehen, dass er darüber hinaus die neuen Teile meines Änderungsantrags 12 unterstützt. Damit gibt es jetzt sogar noch mehr Übereinstimmung als zu Beginn dieser Aussprache.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Bogusław Rogalski (UEN), schriftlich. – (PL) In der Erwägung, dass für die Europäische Gemeinschaft, wenn sie Verhandlungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen über den Abschluss eines Freihandelsabkommens der zweiten Generation aufnimmt, ein in der Welthandelsorganisation verankertes multilaterales Handelssystem Priorität haben sollte, ist es von erheblicher Bedeutung, dass ASEAN ein Gebiet mit sehr großen Unterschieden umfasst: eines der Länder zählt zu den am wenigsten entwickelten, andere dagegen sind hoch entwickelt. Das ist der wesentliche Grund, weshalb diese Ungleichheiten bei der Aushandlung des Freihandelsabkommens eine so große Rolle spielen.

Beim Abschluss der Freihandelsabkommen ist eine der vorrangigen Aufgaben die Unterzeichnung eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, in dem durchsetzbare Menschenrechtsklauseln enthalten sind, denn die Menschenrechte und die Demokratie gehören zu den grundlegenden Werten der EU. Die Auswirkungen des Abkommens auf die Kleinbauern in der Region sind zu berücksichtigen und es ist dafür zu sorgen, dass die Familie und die nachhaltige Landwirtschaft gestärkt werden.

Zudem sollte das Bewusstsein der Behörden vor Ort für den Kampf gegen die Klimaveränderungen durch Maßnahmen gegen die Entwaldung und durch Erneuerung der Tropenwälder geschärft werden. Der Handel mit Biokraftstoffen sollte deswegen allein auf solche Biokraftstoffe beschränkt werden, die das ökologische Gleichgewicht nicht beeinträchtigen. Es muss auch betont werden, wie wichtig die bestehende Zusammenarbeit bei der Terrorbekämpfung und beim Krisenmanagement ist.

Das Rahmenabkommen EU-ASEAN kann zur Förderung des zukünftigen Industriewachstums in der EU beitragen, es sollte aber auf dem Prinzip der Transparenz und den Vorschriften über Wettbewerb und Investitionstätigkeiten und über die Rechte am geistigen Eigentum und der staatlichen Beihilfen beruhen.

 
  
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  Andrzej Tomasz Zapałowski (UEN), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Viele Wirtschaftsexperten weisen darauf hin, dass die Region Südasien das Potenzial hat, zu einem zukünftigen Zentrum der Weltwirtschaft zu werden. Das ist eine gefährliche Tendenz, insbesondere für Europa, das einen wesentlichen Anteil am Welthandel verlieren könnte. In Europa dagegen verschärfen wir die Bedingungen für Unternehmen und die Landwirtschaft, aber wir betreiben Handel mit Ländern, die nicht einmal die Urheberrechte achten. Kann man angesichts dessen von freiem und fairem Wettbewerb sprechen?

Selbstverständlich müssen wir bestrebt sein, die Einhaltung der Menschenrechte in asiatischen Ländern zu fördern, aber das geht nicht, indem die europäischen Märkte für Güter geöffnet werden, die unter Bedingungen hergestellt werden, die nicht den europäischen Wettbewerbsstandards entsprechen.

Gegenwärtig konzentrieren wir uns sehr stark auf den wirtschaftlichen Wettbewerb innerhalb der EU. Hier machen wir einen Fehler und handeln unüberlegt. Mittlerweile unterdrückt Asien uns wirtschaftlich so wie Europa in der Vergangenheit Asien militärisch und politisch unterworfen hat.

 

18. Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Bezug auf die Stützungsregelung für Baumwolle (Aussprache)
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Ioannis Gklavakis im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Bezug auf die Stützungsregelung für Baumwolle (KOM(2007)0701 – C6-0447/2007 – 2007/0242(CNS)) (A6-0166/2008).

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Bevor ich auf den Inhalt des Berichts eingehe, möchte ich dem Berichterstatter Herrn Gklavakis und dem Landwirtschaftsausschuss für ihre sehr gute Arbeit zu diesem extrem heiklen Thema der Baumwollreform danken.

Wie Sie wissen, hat der Gerichtshof unsere im Jahr 2004 beschlossene Baumwollreform 2006 für nichtig erklärt, und zwar mit der Begründung, dass gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen wurde. Der Gerichtshof hat außerdem angeordnet, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine neue Regelung getroffen werden sollte. Die Kommission ist deshalb sofort auf diesen Beschluss eingegangen, indem sie verschiedene Studien durchgeführt, einen umfassenden Konsultationsprozess angeregt und Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt hat.

Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission vor, weiterhin 35 % der Beihilfe zu koppeln, wodurch die Baumwollproduktion aufrechterhalten und den Beitrittsverträgen von Griechenland, Portugal und Spanien Rechnung getragen wird. Gleichzeitig steht die Entkopplung von 65 % im Einklang mit dem Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik und den Verpflichtungen der Europäischen Union gegenüber ihren internationalen Partnern, insbesondere in den Entwicklungsländern.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Unterstützung für die Kopplungsrate von 35 % und sehe dies als ausgewogenen Weg. Ihr Bericht verweist mit Fug und Recht auf den Umstrukturierungsprozess, den der Baumwollsektor innerhalb der Europäischen Union derzeit durchläuft. Ich bin mit den Erfordernissen des Sektors vertraut und stehe Änderungsvorschlägen zur Unterstützung dieses Prozesses, zum Beispiel durch die Senkung der nationalen Grundfläche und die daraus folgende Erhöhung der gekoppelten Beihilfe je Hektar, deshalb positiv gegenüber. In diesem Punkt finde ich Ihre Vorschläge sehr vernünftig.

Allerdings fordern Sie auch eine Erhöhung der flächenbezogenen Hilfe, wenn die Anbaufläche unter eine auf nationaler Ebene bestimmte Fläche fällt, und dies ist ein Problem. Ich muss sagen, dass dies wirklich ein antizyklisches System ist, das die Handelsverzerrung der Beihilfe innerhalb des europäischen Baumwollsektors verstärken würde und zudem eindeutig im Widerspruch zu unserem multilateralen Mandat für Handelsgespräche in der DOHA-Verhandlungsrunde steht.

Die Änderungsvorschläge zu einem nationalen Finanzrahmen kann ich unterstützen. Ich begrüße insbesondere die Maßnahmen zur Umstrukturierung des Entkörnungssektors und Verbesserung der Produktionsqualität. Allerdings sollten alle Umstrukturierungsmaßnahmen mit der „Green Box“ der Welthandelsorganisation im Einklang stehen und sich nicht mit Maßnahmen überschneiden, die wir innerhalb der Politik zur ländlichen Entwicklung bereits umgesetzt haben.

Schließlich wird es Sie wohl kaum verwundern, dass ich der Übertragung der Beihilfe für Baumwollregionen von der Zweiten auf die Erste Säule ablehnend gegenüberstehe. Ich denke, es ist offensichtlich – und ich hatte bereits mehrfach Gelegenheit, diese Meinung hier im Parlament zu Gehör zu bringen –, dass wir unsere Politik zur ländlichen Entwicklung ausbauen müssen. Ich möchte betonen, dass Programme zur ländlichen Entwicklung in Baumwollregionen Spaniens und Griechenlands tatsächlich sehr effizient genutzt werden, so zum Beispiel die verschiedenen Agrarumweltprogramme.

Ich freue mich auf eine ertragreiche Diskussion über dieses so wichtige Thema.

 
  
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  Ioannis Gklavakis, Berichterstatter. − (EL) Herr Präsident! Ich habe der Frau Kommissarin aufmerksam zugehört.

Es gibt in der EU vier Baumwollanbauländer: Griechenland, Spanien, Bulgarien und, in sehr geringem Umfang, Portugal. Als ich mit der Arbeit an diesem Bericht begann, habe ich eng mit vielen Menschen zusammengearbeitet, Empfehlungen erhalten und an Diskussionen teilgenommen, so dass ich sagen kann, dieser Bericht ist das Ergebnis einer langen und umfassenden Zusammenarbeit.

Ich habe mit Mitgliedern meines Ausschusses zusammengearbeitet, denen ich hiermit danke, mit spanischen Vertretern der Fertigungs- und Baumwollentkörnungsbranche und natürlich mit meinen griechischen Landsleuten.

Ich möchte hervorheben, dass der Bericht vom Ausschuss für Landwirtschaft mit 28 gegen 6 Stimmen angenommen wurde. Das zeigt die hohe Akzeptanz.

Nun möchte ich kurz etwas zu dem Vorschlag aus dem Jahr 2004 zur Beihilferegelung für Baumwolle sagen. Dieser Vorschlag war vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt worden. Er enthielt die Forderung nach einer 35%igen gekoppelten und einer 65%igen entkoppelten Beihilfe. In den folgenden Jahren ging der Baumwollanbau zurück, und zwar in Spanien um etwa 50 % und in Griechenland um etwa 20 %.

Die Anbauflächen haben sich in Spanien um 25 % und in Griechenland um 11 % verringert.

Dieser Bericht verfolgt das Ziel, dass in Europa weiterhin Baumwolle produziert wird. Der Anteil der gesamten EU an der weltweiten Produktion beträgt lediglich 2 %. Daher sind wir übereingekommen, dass die für die Baumwolle anbauenden Mitgliedstaaten vorgesehenen Mittel in voller Höhe aufrechterhalten werden.

Um zu vermeiden, dass die Baumwollproduktion zurückgehen oder unwirtschaftlich werden könnte, haben wir natürlich eine kleine Erhöhung der Finanzierung je Hektar vorgeschlagen, und ich freue mich, dass Sie dies akzeptieren. Daraus folgt notwendigerweise, da ja die Gesamtsumme gleich bleibt, dass die Anbauflächen etwas kleiner werden. Dennoch wird es keinerlei Probleme geben, wenn ein Mitgliedstaat seine Anbaufläche vergrößern will; dies wird ohne jede Begrenzung nach oben hin möglich sein.

Das Verhältnis zwischen gekoppelter und entkoppelter Beihilfe bleibt bei 35 zu 65 %. Wir haben dennoch angeregt, Mitgliedstaaten zu gestatten, ihren Anteil an gekoppelter Beihilfe zu verändern, nicht jedoch auf einen Betrag unterhalb der Untergrenze von 35 %.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle, eine Sache klarzustellen. Die neue Anbaufläche wird keine feste Obergrenze darstellen, bei deren Überschreitung wie früher Strafen gezahlt werden müssen. Es handelt sich hier im Gegenteil um ein Verfahren zur Erhaltung der aktuellen Gesamtunterstützung für den Sektor. Wir glauben sogar, dass die vorgeschlagene Erhöhung der Mittel einen starken Anreiz zur Erhaltung der Baumwollproduktion darstellen wird.

Darüber hinaus empfehlen wir die Festlegung eines nationalen Mittelrahmens, der über die Einbehaltung von 1 % der gekoppelten Beihilfe, über nicht abgerufene Mittel und über die auf den zweiten Pfeiler übertragenen 22 Millionen Euro finanziert wird.

Was bringt dieser nationale Mittelrahmen? Die entsprechenden Zielsetzungen sind ehrgeizig: Erstens z. B. werden Finanzmittel zur Verfügung gestellt für die Erforschung neuer Sorten, die weniger Wasser und Pestizide benötigen, was nachhaltig zum Umweltschutz beitragen würde. Zweitens wird die Qualität der erzeugten Baumwolle verbessert und eine Modernisierung der Entkörnungsbetriebe ermöglicht.

Der Berichtsentwurf trägt sowohl den Bedürfnissen der Baumwollbauern in den Mitgliedstaaten als auch den Zielsetzungen der EU Rechnung. Er setzt sich einerseits mit aktuellen Finanzierungsfragen auseinander und stellt andererseits Umweltmaßnahmen vor, die für die EU von enormer Bedeutung sind.

Gestatten Sie mir, abschließend die hervorragende Zusammenarbeit und Unterstützung aller meiner Kollegen bei der Erstellung dieses Berichts lobend zu erwähnen, dank der es uns möglich war, neue Ideen und Empfehlungen zu formulieren.

Ich bin zuversichtlich, dass die Umsetzung der neuen Regelung uns dabei helfen wird, einen florierenden Baumwollproduktionssektor in der EU und eine rentable Entkörnungsindustrie zu erhalten.

Zu guter Letzt möchte ich der Kommission nochmals für ihren konstruktiven Umgang mit den Anliegen der baumwollproduzierenden Länder danken. Wir haben ein gutes Ergebnis erzielt und werden dem Rat die richtige Richtung weisen können.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Es ist erstaunlich, dass die Antwort der Europäischen Kommission auf das Urteil des Gerichtshofs ein neuer Vorschlag zur Änderung der Beihilferegelung für Baumwolle war, der praktisch mit dem vorhergehenden identisch ist, ausgenommen in Bezug auf die Verknüpfung der Beihilfe mit der geernteten Baumwolle.

Aus diesen Gründen begrüßen wir den hervorragenden Bericht von Herrn Gklavakis, der die Hauptprobleme angesprochen hat, von denen die Produktion und der Verarbeitungssektor betroffen sind.

Erstens, der Vorschlag der Kommission zur Beibehaltung der gekoppelten Beihilfe von 35 % ist, wie in den letzten Jahren durch den Rückgang der Produktion in einem Land wie Spanien belegt wurde, völlig unzureichend; daher ist unserer Ansicht nach die im Bericht angeregte Lösung, die Höchstgrenze der Subsidiarität zu überlassen, die zweckmäßigste.

Herr Gklavakis hat einige Zahlen genannt, und ich kann Ihnen sagen, Frau Kommissarin, dass Andalusien, die wichtigste Produktionsregion meines Landes, in den vergangenen drei Jahren 65 % seiner Produktion verloren hat.

Weiterhin, im Gegensatz zu dem, was Sie sagten, Frau Kommissarin, und ich bedauere, Ihnen zu widersprechen, halte ich den Änderungsantrag 17, den ich selbst eingereicht habe und der in den Bericht aufgenommen wurde, für sehr positiv. In ihm wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Beihilfe für die Produzenten erhöht werden kann, wenn die Anbaufläche kleiner ist als die Grundfläche für die Produktion. Meiner Ansicht nach wird der Sektor davon profitieren, weil die Haushaltsneutralität erhalten bleibt und die Mittel voll ausgenutzt werden und dem Sektor erkennbar eine größere Flexibilität verliehen wird.

Schließlich möchte ich betonen, Frau Kommissarin, dass die Entkörnungsindustrie meines Erachtens in der Reform von 2004 völlig übersehen wurde. Ihre Umstrukturierung ist eine unbestreitbare Tatsache, es führt kein Weg an der Einrichtung eines Umstrukturierungsfonds vorbei, von dem im Bericht von Herrn Gklavakis die Rede ist.

Ferner glaube ich, dass der Änderungsantrag 39, den wir im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten eingereicht haben, durch Anwendung von Artikel 69 helfen würde, dieser verarbeitenden Industrie mehr Mittel zur Verfügung zu stellen.

Abschließend, Herr Präsident, möchte ich erklären, dass ich die Vereinbarung ablehne, die der Sonderausschuss Landwirtschaft in dieser Woche erreicht hat, weil ich der Auffassung bin, dass er noch immer keine adäquate Antwort auf die Probleme im Sektor und vor allem die Probleme der Entkörnungsindustrie gibt. Ich habe heute eine Mitteilung von der spanischen Entkörnungsindustrie erhalten, in der es heißt, dass die 27 Entkörnungsanlagen ihren Betrieb einstellen müssen, wenn der Rat diesen Vorschlag nicht ändert.

Ich hoffe, dass der Rat alle diese Punkte ändern wird, und ich danke der Frau Kommissarin für ihre Anwesenheit hier.

 
  
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  María Isabel Salinas García, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Auch ich möchte mich den, wie ich glaube, verdienten Glückwünschen an den Berichterstatter anschließen und ihm für seine ständige Bereitschaft und Zusammenarbeit, vor allem bei den Treffen mit allen Produzenten in meiner Region, meinen Dank aussprechen.

Wir arbeiten zurzeit an einer neuen Reform des Baumwollsektors, denn mein Land, Spanien, und insbesondere meine Region, Andalusien, haben die vorhergehende Reform vor dem Gerichtshof angefochten, und ich möchte betonen, dass zum ersten Mal eine Reform der Kommission verworfen wurde.

Erstaunlich ist, wie schon gesagt, dass die Kommission in Antwort auf diese Situation unerklärlicherweise einen Vorschlag vorlegte, der dem vorherigen ähnelt, wobei sich natürlich die Position von Spanien nicht geändert hat. Die spanischen Baumwollproduzenten wollen – wir wollen – weiterhin Baumwolle anbauen. Hier wurden schon die gravierenden Schäden genannt, die meiner Region zugefügt worden sind.

Dafür brauchen wir eine Reform, die sich von der vorherigen unterscheidet und uns die Möglichkeit bietet, weiterhin Baumwolle anzubauen. Daher glaube ich, dass der Bericht von Herrn Gklavakis richtig ist und eine Lösung darstellt, die in Betracht gezogen werden sollte.

Der Bericht schlägt Spannen für die Höhe der Kopplung bei den umfangreicheren Beihilfen und eine größere Subsidiarität für die Mitgliedstaaten vor. Meines Erachtens hat der Berichterstatter die Unterschiede in der Situation von Griechenland und Spanien verstanden. Daher glaube ich, dass die im Bericht Gklavakis vorgelegte Lösung die Fortsetzung des Baumwollanbaus in den beiden Hauptproduktionsländern gestatten könnte.

Klar ist auch, dass wir einen Umstrukturierungsplan für die Industrie benötigen. Beim letzten Mal hat ihn die Kommission nicht, wie vom Parlament gefordert, in Betracht gezogen.

Die Industrie denkt an einen Ausgleich für den verursachten Schaden, der quantifizierbar ist. Es wäre gut, wenn er Berücksichtigung fände.

Schließlich ist es wichtig, den Änderungsantrag der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament zu unterstützen, der eine Übergangsfrist zur Anpassung an die neue Situation fordert. Es geht nicht um die Aufrechterhaltung der derzeitigen Lage, die unhaltbar ist. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es sich hier nicht um eine GMO handelt. Wir müssen zu einer Einigung kommen, die uns die Möglichkeit bietet, auch künftig Baumwolle in der Europäischen Union anzubauen.

Auch wenn wir leider noch keine Mitentscheidung haben, hoffe ich, dass die Arbeit und die Meinung des Parlaments dieses Mal Berücksichtigung finden. Ansonsten, und nach den Berichten, die uns vom Rat erreichen, schließt Spanien nicht aus, eine Revision des Urteils zu verlangen, wenn der Standpunkt des Parlaments nicht berücksichtigt wird.

 
  
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  Diamanto Manolakou, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (EL) Herr Präsident! Die EU hat ein Baumwolldefizit von 70 %. Der Sektor sollte daher mehr Fördermittel erhalten. Dies würde auch bei der Entwicklung der gesamten Branche helfen, angefangen beim Anbau der Baumwolle bis hin zur Fertigung von Textilstoffen und Bekleidung. Stattdessen sind wegen Quoten und Mitverantwortungsabgaben sowohl Produktion als auch landwirtschaftliche Einkommen und Arbeitsplätze im Rückgang begriffen.

Seit der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sind die Folgen dieses Rückgangs infolge der Einführung einer partiellen Entkoppelung vom Produktionsumfang in Höhe von 65 % noch akuter spürbar. In Griechenland ist die Baumwollproduktion ein Jahr nach der Umsetzung der neuen gemeinsamen Marktorganisation (GMO) um 20 %, in Spanien sogar um mehr als 50 % gesunken.

In Griechenland verschwanden 11 % der Anbauflächen kleiner und mittlerer Landwirtschaftsbetriebe, in Spanien 25 %. Zahlreiche Entkörnungsbetriebe sind unrentabel geworden und stehen vor dem Aus, und viele Arbeitsplätze wurden vernichtet. Die steigenden Produktionskosten hätten durch eine Aufstockung der Beihilfen aufgefangen werden müssen; stattdessen wurden diese Mittel gekürzt.

Trotz der positiven Vorschläge ist die Empfehlung von Herrn Gklavakis keine Lösung für das Problem. Sie akzeptiert die Vorschläge der Kommission. Wir sind dagegen, dass die Quote in Griechenland verringert wird, um die gekoppelte Beihilfe pro Hektar zu erhöhen. Dadurch würden noch mehr kleine und mittlere Baumwollanbaubetriebe zum Aufgeben gezwungen, und auch sonst kann niemand auf eine definitive Lösung für die Probleme zählen.

 
  
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  Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Wann immer wir über die EU-Agrarpolitik in diesem Hause diskutieren, werden vernünftige Bürger daran erinnert, wie unangemessen diese immer noch ist, trotz bestimmter Verbesserungen in den letzten Jahren. An uns werden ständig die Forderungen bestimmter Interessengruppen nach einem fortgesetzten Schutz vor ausländischer Konkurrenz herangetragen. Das gegenwärtige System ist schon so lange in Kraft, dass es sogar unsere Art, über diese Fragen zu denken und zu sprechen, verzerrt hat. Und nur darum kann der Berichterstatter die folgenden Worte sagen, ohne eine Miene zu verziehen: „Die gemeinschaftliche Baumwollerzeugung sollte auch weiterhin ein florierender Sektor sein... Der Umfang der Produktion sollte die Lebensfähigkeit der Entkörnungsbetriebe gewährleisten, die in Griechenland 3 200 Arbeitsplätze und in Spanien 920 Arbeitsplätze sichern.“

Wenn wir die gleiche Denkweise auf anderen Gebieten an den Tag legen würden, wäre Europa auf dem Weg in den Ruin. Tatsache ist doch, dass Spanien ein äußerst erfolgreiches Industrieland mit etwa 20 Millionen Arbeitsplätzen ist. Für ein solches Land kann es kein Problem sein, 920 Personen von der Baumwolleentkernung in andere produktivere Bereiche umzusetzen. Der Berichterstatter sagt auch ohne zu zögern solche Sätze wie: „Der Erhalt eines florierenden Sektors der gemeinschaftlichen Landwirtschaft wie dem des Baumwollanbaus ist dringend erforderlich”. Dies ist ein extremes Beispiel für eine contradictio in adjecto. Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass ein florierender Baumwollanbau keine Beihilfen braucht. Die bittere Wahrheit ist jedoch, dass der Baumwollanbau in der EU unwirtschaftlich ist und daher abgeschafft werden sollte. Eine solche Umstellung kann kompliziert sein und staatliche Beihilfen erfordern, aber dann sollten die Beihilfen für Veränderungen eingesetzt werden und nicht dazu, um eine Produktion zu schützen, die eindeutig besser in Ländern außerhalb der EU betrieben wird.

 
  
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  Katerina Batzeli (PSE).(EL) Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst den Berichterstatter zu seiner Leistung beglückwünschen und auch den Schattenberichterstattern, die ihn bei der Zusammenstellung dieses Berichts unterstützt haben, gratulieren.

Leider ist der Bericht, über den wir heute sprechen, durch den Druck eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zustande gekommen und nicht infolge des politischen Wunsches, eine langfristige und stabile Regelung für den Baumwollsektor bis 2013 sicherzustellen oder eine Reform zu bewerkstelligen, die den Bedingungen und Regeln der WTO und der GAP entspricht.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die beihilfefähigen Anbauflächen in Griechenland von 340 000 Hektar im letzten Jahr auf nunmehr 270 000 Hektar verringert werden sollen. Durch die kleineren Flächen wird es zu weiteren Kürzungen der Beihilfe kommen. Es ist ebenfalls nicht zu akzeptieren, dass Entkörnungsbetriebe Beihilfen aus dem ersten Pfeiler erhalten sollen. Wir könnten eine qualitative Verbesserung unterstützen, nicht jedoch für Maßnahmen des zweiten Pfeilers.

Wir müssen grundsätzlich Stabilität anstreben, so dass sowohl entkoppelte als auch gekoppelte Beihilfen und auch ländliche Entwicklung in den ersten Pfeiler eingesetzt würden und sich somit innerhalb des nationalen Mittelrahmens nach Anhang VIII der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1782/2003 befänden. Dementsprechend wären die Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung dieser Verordnung flexibler.

Zum Schluss möchte ich besonders der spanischen Regierung gratulieren, weil sie die Baumwollfrage vor den Europäischen Gerichtshof gebracht hat, was die Regierung Griechenlands bezüglich der Tabakproduktion ebenfalls hätte tun sollen.

 
  
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  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (Verts/ALE). – Herr Präsident! Frau Kommissarin, können Sie in Ihrer Erwiderung, die jetzt kommt, einmal klarstellen, dass, wenn von 65 zu 35 gesprochen wird, die 65 %ja nicht gestrichen werden, sondern dass die Betriebe dieses Geld bekommen. Wenn nach dieser Aufteilung mit 35 % keine Baumwolle mehr angebaut wird, dann ist es eben interessanter, nur die 65 % zu nehmen und etwas anderes anzubauen, möglicherweise aber auch gar nichts anzubauen, weil die 35 % nicht ausreichen, die Produktionskosten so zu gestalten, dass zu den Preisen, die die Industrie bezahlt, die Baumwolle aufgenommen werden kann.

Wenn es nun im Bereich der Verarbeitung um Arbeitsplätze geht das ist ja nicht von der Hand zu weisen dann müsste man mit der Industrie auch mal darüber sprechen, ob sie nicht in der Lage sind, den Anbauern für diese Baumwolle einen entsprechenden Preis zu zahlen, so dass es sich lohnt, Baumwolle anzubauen.

Wichtig ist natürlich, dass die 65 %, die hier entkoppelt sind, weiterhin an die Produzenten gezahlt werden, ob sie nun anbauen oder nicht. Das ist das System der Entkoppelung. Dies scheint mir in den Aussprachen, die hier vorgenommen wurden, etwas durcheinander zu gehen.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Ich habe den verschiedenen Anliegen, den verschiedenen Ideen der Abgeordneten aufmerksam zugehört. Ich denke, dass unsere Meinungen gar nicht so weit auseinander liegen, und ich bin sicher, dass wir am Ende einen akzeptablen Kompromiss finden werden.

Ich denke, wir sollten nicht vergessen, dass der Gerichtshof bei der Aufhebung der Reform die Aufteilung von gekoppelten und entkoppelten Beihilfen, das Verhältnis 35/65, nicht in Frage gestellt hat – nicht im geringsten. Der Grund für die Haltung des Gerichtshofes war vielmehr die Folgerung, dass wir eine gründlichere Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müssten. Das ist genau, was wir gerade gemacht haben. Aber das heißt nicht, dass wir einen Grund dafür gesehen hätten, das Verhältnis gekoppelt/entkoppelt zu ändern, und wenn Bauern ihre Produktion einstellen würden, nutzen sie natürlich den entkoppelten Teil nicht. Sie können ihr Geld weiterhin erhalten, obwohl sie künftig keine Baumwolle mehr produzieren.

Ich denke, dass wir in eine schwierige Situation kommen könnten, da ich der Meinung bin, dass einige der Schwierigkeiten des Sektors schon in die Zeit vor der Baumwollreform von 2004 reichen. Ich hoffe aber, dass wir dank dieser Reform überhaupt noch einen Baumwollsektor haben werden. Angesichts der Entwicklungen, die wir gesehen haben, wird er wahrscheinlich kleiner ausfallen, aber ich hoffe, dass er auch wettbewerbsfähiger sein wird.

Ich denke, es kann viel dafür getan werden – wie Frau Batzeli bereits erwähnt hat –, die Produktionsqualität zu verbessern. Mit der Einführung eines Qualitätssiegels tragen wir zur Wertsteigerung des Produkts bei. Nach meiner Ansicht sollten die baumwollproduzierenden Mitgliedstaaten diese Möglichkeit nutzen, um einen besseren Preis für ihre Produkte zu erzielen, so dass wir in der Europäischen Union einen florierenden, wettbewerbsfähigen Baumwollsektor aufrechterhalten können.

 
  
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  Ioannis Gklavakis, Berichterstatter. − (EL) Herr Präsident! Ich denke, wir stimmen alle darin überein, dass die Baumwollproduktion in der EU eine Zukunft haben muss. Wer könnte etwas dagegen haben? Das Baumwolldefizit der EU liegt bei 70 %. Wenn die Baumwollproduktion auf allen Ebenen weiter verfällt, wird die EU bald in allen Bereichen defizitär sein.

In der EU bauen wir lediglich 2 % der weltweiten Produktion an, und die müssen wir unter allen Umständen bewahren. Wir dürfen nicht vergessen, dass Baumwolle nur 0,15 % der Agrarproduktion der EU ausmacht. Wir unternehmen mit diesem Bericht eine besondere Anstrengung, zumal die Erzeuger in den Baumwolle anbauenden Ländern, die ich besucht habe, selbst versichert haben, dass sie den Ehrgeiz haben, Qualitätsbaumwolle zu produzieren.

Alle vorgelegten Vorschläge sollten zu spürbaren Ergebnissen führen. Ich muss aber dennoch erneut auf etwas eingehen, das, wie ich sehe, nicht verstanden wurde. Die Anbaufläche wurde verringert, um die Subventionen zu erhöhen, und der Gesamtbetrag der Beihilfen je Land wurde beibehalten. Es ist keineswegs verboten, die Anbauflächen zu vergrößern, obwohl dies natürlich zu einer Verringerung der Beihilfen je Hektar führen würde.

Somit haben wir im Falle von Griechenland eine Verschiebung von 370 000 Hektar, bei denen jeder Hektar mit 594 Euro subventioniert wurde, auf 270 000 Hektar mit Subventionen in Höhe von 750 Euro je Hektar vorgenommen. Wenn wir nun aber mehr als 270 000 Hektar bewirtschaften, uns für 370 000 Hektar entscheiden, dann wird niemand uns wie früher sagen, dass es eine Obergrenze gibt oder eine Strafe. Das bedeutet, es gibt im Grunde kein Verbot.

(Zuruf)

Bitte wenden Sie sich an das Parlament, und erläutern Sie das. Seien Sie so gut, und lesen Sie den Bericht, dann werden Sie sehen, dass das absolut korrekt ist: Wenn wir 270 000 Hektar überschreiten, erhalten wir weniger als 750 Euro je Hektar. Das können Sie selbst im Bericht nachlesen.

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 11.00 Uhr statt.

 

19. Bestandsbewirtschaftung in der Tiefseefischerei (Aussprache)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Rosa Migueléz Ramos im Namen des Fischereiausschusses über die Bestandsbewirtschaftung in der Tiefseefischerei (2007/2110(INI)) (A6-0103/2008).

 
  
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  Struan Stevenson (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Bevor wir anfangen, möchte ich als Wortmeldung zur Geschäftsordnung einige kurze Bemerkungen zu dem späten Zeitpunkt der Debatten über Landwirtschaft und Fischerei machen. Dies ist regelmäßig der Fall. Wir müssen unsere Debatten im Plenarsaal immer als Letztes am Abend abhalten, sowohl hier in Brüssel als auch in Straßburg.

Dies finde ich äußerst unfair. Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, werden wir sowohl im Landwirtschaftsausschuss als auch im Ausschuss für Fischerei über Mitentscheidungsbefugnisse verfügen. Das bedeutet, dass wir den gleichen Rechtsstatus wie alle anderen Ausschüsse des Parlaments genießen, und dennoch erhält der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich die Nachmittagssitzungen, und wir müssen immer am späten Abend tagen, während unsere Kollegen früh zu Abend essen und ins Bett gehen können.

Ich halte dies nicht für angemessen und fordere Sie auf, Herr Präsident, unsere Beschwerde im Namen aller Mitglieder des Fischerei- bzw. Landwirtschafts-Ausschusses, der Konferenz der Präsidenten – dem Leitungsgremium dieses Parlaments – vorzutragen und ihr mitzuteilen, dass wir uns dieser Praxis widersetzen und für die Zukunft eine faire Behandlung wünschen. Wir sind durchaus bereit, unsere Debatten gelegentlich erst spät zu führen, aber manchmal wollen wir auch den Vorzug erhalten und am frühen Nachmittag zu Wort kommen. Ich hoffe, Sie nehmen sich dieser Frage an.

 
  
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Natürlich werde ich Ihre Bemerkung dem Parlamentspräsidenten zuleiten, aber ich fordere Sie zugleich auf, diese Bemerkung auch Ihren jeweiligen Fraktionsvorsitzenden zu übermitteln, denn es wird Ihnen nicht entgangen sein, dass die Tagesordnung und die Abfolge der Berichte durch die Konferenz der Präsidenten festgelegt werden. Ich werde also meinerseits Bericht erstatten und Sie werden die Information Ihrerseits ebenfalls weiterleiten.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos, Berichterstatterin. (ES) Es stimmt, dass die Worte von Herrn Stevenson ein allgemeines Gefühl zum Ausdruck bringen, das wir alle teilen, denn wir finden, dass wir nun schon seit vielen Jahren zu solch einer späten Abendstunde sprechen.

Meiner Meinung nach sollten auch die Kommissionsmitglieder Protest einlegen. Ich bitte Herrn Borg und Frau Fischer Boel, auch Einspruch zu erheben, damit diese Aussprachen auf eine vernünftigere Uhrzeit verlegt werden, nicht nur zu unserer Bequemlichkeit, sondern auch, damit es für die Öffentlichkeit und die betroffenen Sektoren leichter ist, davon zu erfahren.

Doch heute Abend sprechen wir über die Tiefseearten, und hier möchte ich Sie darauf hinweisen, dass europäische Flotten mit der Befischung dieser Bestände in den Neunzigerjahren begannen, als bei den Grundfischarten ein Rückgang der Bestände zu verzeichnen und insbesondere der Kabeljau im Verschwinden begriffen war, und dass die Mitteilung der Kommission, auf die sich mein Bericht bezieht, darauf abzielt, die Effektivität der Vorschriften unter zwei Blickwinkeln zu bewerten, und zwar ob sie angemessen und durchführbar sind.

Tatsache ist, wie ich in meinem Bericht darlege, dass die anfängliche Quotenzuteilung an die Mitgliedstaaten durchgeführt und sogar erweitert wurde, bevor ausreichende biologische Informationen vorlagen, was zu aufeinander folgenden Verteilungen auf der Grundlage von nicht sehr verlässlichen Daten führte; daher nutzten einige Mitgliedstaaten die ihnen zugeteilten Quoten nicht aus, während sich die von anderen bereits in den ersten Monaten des Jahres als unzureichend erwiesen.

Tatsache ist auch, dass die Unkenntnis der geografischen Struktur dieser Arten und das Fehlen zuverlässiger wissenschaftlicher Daten dazu führten, dass die TAC und die Quoten nicht nur für riesige Bewirtschaftungsgebiete festgesetzt wurden, sondern darüber hinaus sehr restriktiv waren und auch über die Bestimmungen für die Arten hinausgingen, für die Bestandserholungspläne bestanden.

Wahr ist auch, wie wir einräumen müssen, dass die Klassifizierung viel zu wünschen übrig lässt, da als Tiefseearten alle angesehen werden, die in einer Tiefe von über 400 Metern leben, womit eine breite Palette von Arten in einen Topf geworfen wird, die keine gemeinsamen biologischen, räumlichen oder morphologischen Merkmale aufweisen.

Ich möchte der Kommission sagen, dass es offensichtlich notwendig ist, eindeutiger zwischen den schutzbedürftigen Arten – und es gibt viele davon – und den anderen zu differenzieren, die nicht Grundfischarten sind und für die langfristige flottenbezogene Ziele festgelegt werden müssten.

Tatsache ist, dass sich die Kommission bereits mehrmals gezwungen sah, Arten von der Liste zu nehmen und einzuräumen, dass sie nur Beifangarten bei der Fischerei in flachen Gewässern sind. So wurde beispielsweise auf Vorschlag des Vereinigten Königreichs der Lumb von der Liste der Tiefseearten gestrichen, und der Fang des Südlichen Kaiserbarsches mit pelagischen Schleppnetzen wird nicht auf die Quote angerechnet.

Meines Erachtens sollte die Kommission jede unterschiedliche Behandlung zwischen Arten, die nicht vollauf berechtigt ist, so rasch wie möglich abschaffen, und ich möchte auch darauf hinweisen, dass bei diesen Fischereien Fortschritte erzielt worden sind und die Gemeinschaftsflotte bereits viele Maßnahmen anwendet, die von anderen, nicht europäischen Flotten, die in den gleichen Gebieten Fischfang betreiben, nicht angewendet werden.

Unsere Flotte hat ihren Fischereiaufwand verringert, und zwar sowohl infolge der Senkung der TAC als auch infolge der Kapazitätsbegrenzung und der Einrichtung von Schutzgebieten.

Es gibt weitere Themen im Zusammenhang mit diesen Arten, wie die Zweckmäßigkeit des Systems der TAC und Quoten für die Bewirtschaftung dieser Bestände, deren Anwendung bei diesen Mehrartenfischereien äußerst schwierig ist.

Eine weitere wichtige Frage scheint – und ist – die Notwendigkeit, das Problem der Rückwürfe durch deren bessere Handhabung anzugehen. Ein anderes Problem, das gelöst werden muss, ist die Steuerung des Fischereiaufwands, da die Kommission den Fehler begangen hat, in die Definition der Fischereifahrzeuge, die eine Sondererlaubnis benötigen, all jene einzubeziehen, die über eine Tiefsee-Fangerlaubnis verfügen, was zu großer Verwirrung führte.

Und als Letztes, Herr Präsident, meine Damen und Herren, denke ich, dass ich Ihnen allen zuhören werde, auch der Kommission, und damit will ich schließen.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich auf die Bemerkungen von Herrn Stevenson und Frau Miguélez Ramos bezüglich der Zeitplanung eingehen, und ich muss betonen, dass die Kommission – respektvoll und objektiv – die vom Parlament vorgeschlagenen Zeitpläne anerkennt.

Ich möchte mich bei der Berichterstatterin Frau Miguélez Ramos und bei allen Mitgliedern des Ausschusses für Fischerei für den sehr gründlichen Bericht bedanken.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die EU einen wichtigen Anteil an Tiefseefanggründen. Die EU-Mitgliedstaaten, die sich hauptsächlich an dieser Art der Fischerei beteiligen, sind Estland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Polen, Portugal und Spanien. Ihre Anlandungen stellen die größte Menge an weltweit gemeldeten Fängen dar.

Insgesamt haben die Tiefsee- und Grundflotten der Gemeinschaft im Vergleich mit dem EU-Fischereisektor als Ganzes in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine relativ geringe Bedeutung. Trotzdem tragen sie in bestimmten Ländern und Regionen – insbesondere in Spanien und Portugal – wesentlich zu den Fangmengen, der Erwerbsquote und der Wertschöpfung auf lokaler Ebene bei.

Tiefseefischereien begannen in den späten siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts und haben sich seit den neunziger Jahren aufgrund von drei Faktoren schnell weiterentwickelt: zum einen durch den signifikanten Schwund von Fangmöglichkeiten in flacheren Gewässern aufgrund von abnehmenden Beständen und der Ausweitung nationaler Gesetzgebung gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen; zum anderen durch den hohen Wert einiger Tiefseetierarten, und zum dritten durch die Fortschritte in der Fischereitechnologie, durch die das Fischen in größeren Tiefen erst möglich wird.

Unsere Regelung zur Tiefseefischerei stellt einen Versuch dar, genaue Zugangsanforderungen und Fangbedingungen für das Fischen in der Tiefsee festzulegen. Tatsächlich haben wir im Vergleich mit der letzten Entwicklungsstufe in der Fischerei, als es noch keine Regelungen gab, einige Fortschritte erzielt.

Unsere jüngsten Vorschläge für die Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen und der Aufwandsbeschränkungen stützen sich zunehmend auf wissenschaftliche Untersuchungen, von denen es immer mehr gibt. Sicher ist, dass sich der Zustand der Bestände in den letzten Jahren verschlechtert hat. Wissenschaftliche Gutachten fordern zusätzliche Daten, sowohl quantitativ als auch qualitativ. Unser neuer Vorschlag für die Datenerhebung, der zurzeit im Rat erörtert wird, berücksichtigt diese Themen ebenfalls. Außerdem werden neue Untersuchungen zu Tiefseefischgründen zu den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gehören, und in unserem Vorschlag zur Durchführung der Datenerhebung werden zusätzliche biologische Proben gefordert.

Dennoch ist klar, dass die Regelungen in unserer Tiefseefischereiverordnung überprüft werden müssen. Unsere Mitteilung analysiert die Nachteile dieser Verordnung und weist auf die zu klärenden Probleme hin.

Wir hoffen, mit ihrer Hilfe die Überarbeitung dieser Verordnung in Angriff nehmen und spezielle Zugangsanforderungen und Fangbedingungen für die Fischerei von Tiefseebeständen festlegen zu können. Eine gründliche Konsultation aller Beteiligten wird im Jahr 2009 mit dem Ziel stattfinden, die Anwendung strengerer Regeln für diese Art der Fischerei zu prüfen.

Aus Ihrem Bericht wird deutlich, dass wir die gleichen Bedenken und Ziele teilen, und wir hoffen, dass wir gemeinsam Sofortmaßnahmen ergreifen können, um die Bestände zu sichern.

 
  
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  Marios Matsakis, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. – (EN) Herr Präsident! Herzlichen Glückwunsch an die Berichterstatterin für ihre hervorragende Arbeit. Die richtige Bewirtschaftung der Tiefseebestände ist von essentieller Bedeutung für die Förderung der nachhaltigen Nutzung der Meere und der Bewahrung von Meeresökosystemen.

Unter Berücksichtigung dieser Prinzipien hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Stellungnahme erarbeitet und angenommen. Diese Stellungnahme enthielt einige Vorschläge, die den Bericht von Frau Ramos ergänzen und seine Effektivität und Anwendbarkeit verbessern sollen. Unter anderem wurde die Notwendigkeit betont, die Gesamtfangmengen in Übereinstimmung mit den entsprechenden wissenschaftlichen Gutachten zu reduzieren und sich stärker an den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung zu orientieren. Außerdem kam die Sorge über die Ineffizienz und mangelhafte Umsetzung der derzeitigen Regelungen zum Ausdruck, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung und die Kontrollverfahren in den Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wurden die Vorteile eines Netzwerks geschützter Meeresgebiete innerhalb des Natura-2000-Systems angeführt.

Diese Stellungnahme enthält außerdem einen Hinweis auf die Forderungen, gemeinsame Leitlinien zu entwickeln, bewährte Verfahren auszutauschen, die Nutzung verfügbarer Technologien zu verbessern und Studiengruppen sowie Nichtregierungsorganisationen heranzuziehen, um die Durchführung der Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Fischfangs und des Verkaufs illegaler Fänge auf den europäischen Märkten zu verbessern. Auf das Erfordernis, umweltfreundlichere Fangmethoden zu fördern, die der Umwelt und der biologischen Vielfalt keinen Schaden zufügen, wurde ebenfalls eingegangen. Der Bericht, ergänzt durch die Empfehlungen der Stellungnahme, hat die volle Unterstützung meiner Fraktion. Wir sehen uns allerdings nicht in der Lage, die drei Änderungsvorschläge zu unterstützen, da wir der Meinung sind, dass sie dem Anspruch, unsere Meeresökosysteme angemessen und effektiv zu schützen, entgegenwirken.

 
  
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  Struan Stevenson, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Darf ich zunächst Frau Miguélez Ramos zu ihrer hervorragenden Arbeit bei der Erstellung dieses Berichts gratulieren.

Die Wissenschaft zur Erforschung der Tiefseebestände ist noch nicht vollständig entwickelt. Wir wissen aber, dass diese Tierarten in sehr großer Tiefe leben – man spricht von 400 Metern oder gar von bis zu 2000 Metern und noch tiefer. Wir wissen, dass sie sehr langsam heranwachsen, die Geschlechtsreife manchmal erst mit 25 Jahren oder später erreichen und eine sehr geringe Fortpflanzungsfähigkeit haben. Wir wissen, dass es in diesen großen Tiefen Millionen unterschiedlicher Tierarten gibt, von denen nur sehr wenige essbar sind. Uns ist auch bekannt, dass aus diesem Grund die Rückwürfe in der Regel etwa 55 % des gesamten Fanges ausmachen. Wir wissen überdies, dass diese Art des Fischens, die gemeinhin über empfindlichen Meeresökosystemen durchgeführt wird, schrecklich zerstörerisch sein kann – Kaltwasserkorallen, Seeberge und hydrothermale Schlote können zerstört werden. Die Grundschleppnetzfischerei wird in einer Weise betrieben, für die jede andere Branche, die in Tiefseegebieten tätig ist, eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müsste.

Wir müssen die Art der Fanggeräte, die von diesen Tiefseefischereien genutzt wird, deshalb streng kontrollieren. Wir müssen die Verwendung zerstörerischer Fanggeräte vermeiden. Wir müssen sicherstellen, dass diese Art der Fischerei nur in Gegenden erlaubt ist, in denen mit Sicherheit kein Schaden entsteht. Wir müssen Situationen vermeiden, in denen sich Netze losreißen und jahrzehntelang so genannte Phantomfischerei betreiben können. Trotz dieser Anmerkungen erkenne ich durchaus die Natur der traditionellen Fischerei vor der Küste Portugals und um die Azoren an, wo die Fischerei in einer nachhaltigen Art und Weise betrieben wird. Ich akzeptiere, dass wir solche Fischereien nicht mit überzogenen Kontrollen unter Druck setzen sollten.

Wir handeln hier also vor dem Hintergrund einer sehr lückenhaften Gesetzgebung, schwachen Kontrollen, unzureichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, einem geringen Informationsrückfluss aus den Mitgliedstaaten und einem generellen Mangel an verlässlichen Daten. Ich kann nur hoffen, dass dieser Bericht den Weg für umfangreiche Verbesserungen bereitet.

 
  
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  Paulo Casaca, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Auch ich möchte der Berichterstatterin und allen, die wie Herr Stevenson dazu beigetragen haben, diesen Bericht zu verbessern, gratulieren. Vor allem möchte ich an alle appellieren, auf dem Meeresgrund keine Wiederholung der dramatischen Situationen zuzulassen, die wir in den letzten Jahrzehnten beim Fang von Kabeljau und anderen pelagischen Arten erlebt haben. Wir müssen das Vorsorgeprinzip und den Grundsatz der Ökosystembewirtschaftung ernst nehmen. Und wir müssen an der nachhaltigen Fischerei festhalten.

Unter Ziffer 8 dieses Berichts wird ein Vorschlag unterbreitet, mit dem meiner Meinung nach insgesamt eine gute Absicht verfolgt wird, der aber die Empfehlung einschließt, jegliche Fischereitätigkeit über Seebergen zu verbieten, was im Falle der Azoren jedoch unmöglich wäre, weil praktisch die gesamte Tiefseefischerei über Seebergen erfolgt. Aus diesem Grund lehnen wir diese Ziffer in der jetzigen Fassung ab, und wir werden selbstverständlich den diesbezüglichen Änderungsvorschlag der Sozialdemokratischen Partei unterstützen. Grundsätzlich aber sollten wir uns alle darüber im Klaren sein, dass wir auf dem Meeresgrund – einer Umwelt, die weit stärker gefährdet ist als die an der Oberfläche – nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen dürfen.

Es wurde bereits gesagt, dass Tiefseearten viel, viel langsamer reifen, was bedeutet, dass Schäden deutlich schwerer zu reparieren sind; deshalb darf nicht dasselbe passieren wie früher näher an der Meeresoberfläche. Ich fordere die Europäische Kommission daher auf, größtes Augenmerk auf diesen Aspekt zu legen.

 
  
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  Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Wir gratulieren der Berichterstatterin zu ihrer Arbeit. Abgesehen von einigen wenigen Punkten unterstützen wir im Allgemeinen den Inhalt des Berichts. Da es darum geht, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen sicherzustellen, begrüßen wir es, dass in dem Bericht auf die Notwendigkeit von Investitionen in die wissenschaftliche Fischereiforschung hingewiesen wird, was bedeutet, dass dafür mehr personelle und finanzielle Mittel bereitgestellt und adäquate sozioökonomische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Fischer für die mit den Bestandserholungsplänen verbundenen Kosten der Verringerung der Fangtätigkeit zu entschädigen; darüber hinaus begrüßen wir die geforderte Mitwirkung der Fischer an der Festlegung von Maßnahmen für den Schutz der Meeresumwelt und zur Ressourcenbewirtschaftung. Wie bereits unterstrichen wurde, möchten wir abschließend hervorheben, dass differenzierte und angemessene Lösungen für die verschiedenen Fischarten unter Berücksichtigung der in den Regionen jeweils eingesetzten selektiven Fanggeräte gefunden werden müssen.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident! Ich glaube ebenfalls, dass der Bericht von großem Wert ist und dass es genügend Gründe gibt, die zu diesem Bericht eingereichten Änderungsanträge zu unterstützen.

Was das hier angesprochene Verbot der Fischerei in mehr als 1 000 Metern Tiefe anbelangt, so hat der Fischereiausschuss seinen Standpunkt bereits in einem anderen Bericht, der viel unmittelbarer als dieser mit den sensiblen marinen Ökosystemen in Zusammenhang steht, ganz klar zum Ausdruck gebracht, und da wurde die Verknüfung der Tiefe mit den sensiblen Ökosystemen mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die sensiblen Lebensräume müssen dort geschützt werden, wo sie sich befinden, unabhängig davon, ob sie in 1 000, 600 oder 200 Metern liegen, und nicht auf der Grundlage einer in einem Brüsseler Büro gezogenen künstlichen Trennungslinie.

Dies ist auch die Doktrin der FAO, die in ihren Vorbereitungsarbeiten zu den Leitlinien für den Schutz der sensiblen Ökosysteme die Verwendung der Wassertiefe als Kriterium bereits verworfen hat, gerade weil sie es als willkürlich, wissenschaftlich nicht nachvollziehbar und wirklichkeitsfremder als alles andere ansieht, da es, wie ich sagte, keinen Schutz für die in geringerer Tiefe befindlichen Korallen und Seamounts bietet und so ohne weiteres die Fischereien einfach ausradieren würde, die seit längerem problemlos durchgeführt werden, wie zum Beispiel die Befischung des Degenfischs auf den Azoren oder die des Schwarzen Heilbutts in dem von der NAFO regulierten Gebiet, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Dagegen würden wir durch die Unterstützung der Änderungsanträge eine stärkere Kohärenz in die Gesetzgebungsverfahren einbringen, da wir uns derzeit im Prozess der Vorbereitung der künftigen Gesetzgebung über Rückwürfe befinden, die für alle Flotten der Gemeinschaft gültig sein wird.

Ich glaube daher nicht, dass dies der richtige Zeitpunkt ist, um bestimmte Flotten mit Vorschriften über Rückwürfe zu gefährden, die sich schließlich als unvereinbar mit der allgemeinen Regelung herausstellen könnten, was der Praxis einer besseren Rechtsetzung zum Vorteil der Öffentlichkeit widerspricht.

 
  
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  Zdzisław Kazimierz Chmielewski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Angesichts der Besonderheiten der Bestände und des Meeresökosystems stellt die Tiefseefischerei ein einmaliges Mikroklima, eine Mikrowelt dar, die sehr deutlich sowohl die hinlänglich bekannten Vorteile der Fischereipolitik wie auch ihre nach wie vor sichtbaren Unzulänglichkeiten aufzeigt.

Der interessante Bericht von Frau Ramos und die dadurch ausgelöste Diskussion sind eindrücklicher Anschauungsunterricht und eine weiteres Argument dafür, unsere Demut vor den Geheimnissen der Tiefsee aufrecht zu erhalten. Demut, so darf ich hinzufügen, die eine notwendige Entschädigung fordert, zumindest in Form von regelmäßig erweiterten Forschungen in den tiefsten europäischen Becken. Wenn man die regen Parlamentsdebatten verfolgt, kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass viele Forschungszentren nach wie vor schematische und stereotype methodologische Grundlagen nutzen. Es werden hier offenkundig drei Tiefenzonen unterschieden: bis 400 Meter, 400 bis 1 000 Meter und tiefer als 1 000 Meter. Es fanden sich sogar Verfechter der Einführung formaler, starrer Fischereikriterien. So wird beispielsweise einer Tiefe von über 1 000 Metern eine mystische Bedeutung zugeschrieben, ohne dies überzeugend zu begründen.

Ich bin dafür, weiter nach effektiveren Verfahren zur Bewertung des Zustands von Beständen zu forschen, die an das Ökosystem des jeweiligen Beckens angepasst sind. Die Ergebnisse solcher umfassenden Forschungen und nicht etwa grob geschätzte Daten sollten die Grundlage für Fanggrenzen in der Tiefseefischerei bilden, und im Übrigen auch für andere Fischereien. Mit eben solchen verbesserten Forschungsmethoden lässt sich ein System des Informationsaustauschs und der Kontrolle dieses wichtigen und sensiblen Bereichs der Fischerei gewährleisten, das präzisere Ergebnisse erbringt als das bisherige Verfahren.

 
  
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  Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich danke Ihnen und möchte Frau Miguélez Ramos zu einem sehr guten Bericht gratulieren.

Es sei daran erinnert, dass 70 % der Erdoberfläche von Ozeanen bedeckt sind. Mehr als 97 % des Wassers auf unserem Planeten befinden sich in den Weltmeeren. Die Ozeane machen 99 % des Lebensraums der Erde aus, und Fisch erbringt weltweit den höchsten Eiweißanteil an der menschlichen Ernährung; für 3,5 Milliarden Menschen ist Fisch das wichtigste Grundnahrungsmittel. Es schadet nichts, uns in Erinnerung zu rufen, wie wichtig diese Fischereidebatten sind.

Die nachhaltige Bewirtschaftung unserer weltweiten Fischbestände muss deshalb höchste Priorität haben, und wir müssen diese Bewirtschaftung ständig überprüfen. Ich stimme der Kommission dahingehend zu, dass es notwendig ist, für die Tiefseebestandsbewirtschaftung einen ökosystemorientierten Ansatz vorzusehen. Dadurch sollte meiner Meinung nach die Nutzung verschiedener Ansätze und Hilfsmittel, die Abschaffung zerstörerischer Fischereimethoden und die Einrichtung geschützter Meeresgebiete entsprechend dem Völkerrecht vereinfacht werden.

Die Bewirtschaftung der Tiefsee muss außerdem auf den besten anerkannten wissenschaftlichen Untersuchungen basieren, die effektive Beifang- und Datenerhebungsprogramme beinhalten. Außerdem sind die wirkungsvolle Erforschung der Kartografie des Meeresbodens und der natürlichen Ressourcen der Ozeane – insbesondere angesichts der Folgen des Klimawandels – von entscheidender Bedeutung.

Der derzeitige Mangel an ausreichenden Daten, um eine wissenschaftliche Bewertung des Zustands unserer Tiefseefischbestände vorzunehmen, macht mir große Sorgen. Es führt kein Weg daran vorbei, dass wir ein Verbot für Rückwürfe in der Tiefseefischerei einführen, da dies es den Wissenschaftlern ermöglichen würde, die komplexe Vielfalt der angelandeten Arten mit größerer Genauigkeit zu untersuchen.

Es reicht nicht aus, die Rückwürfe einfach zu reduzieren, da die Grundschleppnetzfischerei relativ große Auswirkungen auf Beifang- und Rückwurfarten hat. Ich glaube wirklich, dass die Debatte um die Definition von „Tiefe“ müßig ist, und ich stimme der FAO in ihrer Bewertung zu, dass es sich um ein ungenaues Maß und ein nur grobes Kriterium handelt, das hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Tierarten und Fischbestände sehr willkürlich ist.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst allen Abgeordneten für ihre Kommentare und Vorschläge danken, die wir sicherlich bei der Überprüfung unserer Gesetzgebung im nächsten Jahr berücksichtigen werden.

Lassen Sie mich jetzt auf einige konkrete Äußerungen eingehen. Zunächst ist es sehr schwer, eine Definition von Tiefseefischen zu geben. Ich habe aber die Äußerungen zu diesem Thema registriert. Wir müssen auch durch Erfahrung lernen sowie durch die Daten zu diesen Tiefseetierarten, die wir erst seit Kurzem erheben. Solange müssen wir angesichts der schlechten Qualität der Informationen zu diesen Tierarten eine vorsichtige Haltung einnehmen. Die Verordnung über die Datenerhebung wird sicherlich dazu beitragen, diese Situation zu verbessern.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass diese Tierarten sehr viel anfälliger sind und wir bei der Bewirtschaftung dieser Fischerei deshalb äußerst vorsichtig und umsichtig vorgehen müssen.

Zu den Rückwürfen: Wie ich bereits bei anderer Gelegenheit in diesem Haus zum Ausdruck gebracht habe, nehmen wir dieses Thema sehr ernst und zielen zunehmend darauf ab, alle Fischereien bei der geforderten Reduzierung der Rückwürfe mit einzubeziehen.

Zu den zwei Änderungsvorschlägen möchte ich sagen, dass die Kommission dem zweiten Vorschlag zustimmen will, der darauf abzielt, das Ausmaß der Rückwürfe zu reduzieren, ohne gleich von Anfang an ein allgemeines Verbot zu verhängen.

Zum ersten Änderungsvorschlag: Die Kommission ist der Meinung, dass der ursprüngliche Text den Fischereitätigkeiten und anfälligen Lebensräumen eher Schutz bietet, insbesondere da er das Verbot der Fangtätigkeit unterhalb einer Tiefe von 1000 Metern vorsieht.

Diese Grenze wird aber geprüft und gegebenenfalls in zwei Jahren angepasst.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos, Berichterstatterin. − (ES) Herr Präsident! Ich möchte hervorheben, dass wir dringend mehr und bessere Informationen über diese Arten, vor allem über die in Anhang II aufgeführten, sowie mehr Human- und Finanzressourcen für die Forschung benötigen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir im Fischereiausschuss eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt haben und die Experten betonten, dass der Internationale Rat für Meeresforschung für jede Art die Bestände ermitteln muss, die nachhaltig befischt werden können, und dass sie auch eine stärkere wissenschaftliche Stringenz bei den Probenahmeplänen und präzisere Daten forderten.

Was die Schongebiete anbelangt, für die tatsächlich keine verlässlichen Daten verfügbar sind, so rieten die Experten zu einer Neudefinition und Verkleinerung dieser Gebiete, da die Sperrung von Gebieten, deren Bewirtschaftung möglich ist, in der Praxis zu mehr illegaler Fischerei und angesichts fehlender Fischereiinteressen der Seiten zu mehr Straflosigkeit führen würde, was den Mangel an Daten zur Bewertung der Bestände noch verschärfen würde.

Ich möchte Herrn Stevenson daran erinnern, dass der Text der Änderungsanträge 2 und 3 exakt dem entspricht, was unser Ausschuss auf der Grundlage des Berichts von Herrn Schlyter über eine Politik zur Einschränkung von unerwünschten Beifängen und zur Abschaffung von Rückwürfen in der europäischen Fischerei angenommen hat, ohne dass ein einziges Wort oder Komma hinzugefügt wurde.

Das Wort „Verbot“ erschreckt mich. „Verbot“ kann irritieren und kann auch demotivieren; und natürlich kann es für unsere Fischer großen Schaden anrichten, die gegenwärtig ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Am besten wäre es, das Verbot zu streichen und es dann allmählich einzuführen, wie die Kommission vorgeschlagen hat. Wenn ich mich nicht irre, waren das meiner Meinung nach die genauen Worte. Daher ersuche ich Sie, bei der morgigen Abstimmung die Änderungsanträge zu unterstützen. Danke.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 11.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Marianne Mikko (PSE), schriftlich. – (ET) Das 20. Jahrhundert hat so manchen Durchbruch für den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt gebracht, und das menschliche Wissen über die Natur hat ein zuvor unvorstellbares Niveau erreicht. 1969 war der Amerikaner Neil Armstrong der erste Mensch auf dem Mond. Inzwischen haben die 1977 begonnenen Voyager-Missionen unser Sonnensystem verlassen, d. h. Astronomen werden bald in der Lage sein, nicht nur über die entferntesten Bereiche unserer Galaxis zu diskutieren, sondern über die Peripherien des gesamten sichtbaren Universums.

Verglichen mit der Eroberung des Kosmos hat man den Tiefen der Ozeane, die doch nur ein paar Kilometer betragen, nur sehr dürftige Aufmerksamkeit entgegengebracht.

Die Rechtsvorschriften für den Handel mit Tiefseefischbeständen müssen vollständig überarbeitet werden. Ich stimme der Berichterstatterin zu, dass dringend mehr personelle und finanzielle Mittel für wissenschaftliche Untersuchungen bereitgestellt werden müssen.

Von grundlegender Wichtigkeit ist es zu definieren, worin Tiefseefischerei eigentlich besteht. Momentan geht es in den Gesprächen um Tiefen und Fanggeräte. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen jedoch Übereinstimmung erzielen über Definitionen und die Bedeutung von Vereinbarungen.

Ich möchte auf Punkt 8 des Berichts eingehen, wonach die Grundschleppnetzfischerei in einer Tiefe von weniger als 1 000 m verboten werden soll. Weshalb brauchen wir eine besondere Beschränkung der Tiefe? Die Kommerzialisierung von Beständen und die Aufrechterhaltung des biologischen Gleichgewichts sollten sich nach regionalen Merkmalen und internationalen Vereinbarungen richten. Wenn ein Fischereiverbot in einer bestimmten Tiefe und einer bestimmten Region vertretbar ist, dann sollte diese Beschränkung für sämtliche Fanggeräte gelten, die mit dem Meeresgrund in Berührung kommen, und nicht nur für Grundschleppnetze.

Was wir brauchen, ist ein flexibles System zur Bewirtschaftung der Fischbestände und die Möglichkeit, schnell zu reagieren. Ich möchte der Berichterstatterin danken, da sie uns auf die Unzulänglichkeit der geltenden Gesetzgebung aufmerksam gemacht hat.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. – (RO) Die unausgesetzte und rapide Erschöpfung von Tiefseebeständen und die unzureichenden Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt in Tiefseeregionen erfordern Sofortmaßnahmen, damit die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von Fischarten gesichert werden können. Obwohl in den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) von 2002 und 2004 darauf hingewiesen wurde, dass sich die meisten Arten außerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden, hat die Europäische Union ihren Fischereiaufwand nicht in dem Maße verringert, wie dies für eine nachhaltige Befischung erforderlich gewesen wäre.

Die Mitteilung der Kommission über die Überprüfung der Tiefseebestandsbewirtschaftung bestätigt, dass die derzeitigen Bewirtschaftungsniveaus für Tiefseebestände verringert werden müssen und dass die derzeitigen Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der Tiefseebestände unzureichend umgesetzt wurden. Daher sollten wir, bevor wir neue Schritte bei der Bewirtschaftung einleiten, zunächst einmal feststellen, warum die bestehenden Maßnahmen nicht umgesetzt werden und warum die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen gar nicht oder zu spät nachkommen.

Überdies müsste die EU bei der vollständigen und effektiven Umsetzung der Resolution 61/105 der UNO-Vollversammlung zur Tiefsee- und Grundfischerei auf hoher See und dem Schutz empfindlicher Meeresökosysteme deutliche Fortschritte machen.

 

20. Erklärung der finanziellen Interessen: siehe Protokoll

21. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll

22. Schluss der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 23.05 Uhr geschlossen).

 
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