Hannes Swoboda, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich möchte im Namen meiner Fraktion nur Folgendes sagen: Wir möchten diesen Änderungsantrag Nr. 3 zurückziehen. Wir sind zwar nach wie vor der Meinung, dass Gewaltlosigkeit zur Durchsetzung von Menschenrechten leider nicht immer genügt — ich erinnere hier nur an das Kosovo und an Darfur. Aber dies soll nicht so verstanden werden, als seien wir gegen das Prinzip der Gewaltlosigkeit. Daher werden wir diesen Antrag zurückziehen. Wir stimmen für den Änderungsantrag, den die EVP-ED-Fraktion eingebracht hat und können dann so vorgehen.
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 7:
Marco Cappato, Berichterstatter. − (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte dem Kollegen Swoboda von der Sozialdemokratischen Fraktion für die Rücknahme dieses Änderungsantrags danken, dient dies doch der Vereinfachung und stellt zudem klar, dass der Vorschlag sozusagen nicht das einzige Instrument ist.
Ich möchte einen ebenfalls auf eine Vereinfachung abzielenden mündlichen Änderungsantrag zum Änderungsantrag der PPE-DE-Fraktion einbringen: Der Anfang von Ziffer 9 würde wie folgt lauten: „hält die Gewaltlosigkeit für das geeignetste Instrument“, ansonsten bliebe alles beim Alten. Ich würde auch darum bitten, „non-violence“ in allen Sprachfassungen in einem Wort zu schreiben, denn schließlich handelt es sich nicht bloß um ein Wort in der Verneinungsform, mit dem das Fehlen von Gewalt bezeichnet wird, sondern um ein positiv besetztes Handeln, wie uns der Dalai Lama, Gandhi und andere Persönlichkeiten der Geschichte gelehrt haben.
(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)
– Vor der Abstimmung über Ziffer 23:
Hélène Flautre (Verts/ALE). – (FR) Frau Präsidentin! Ich möchte mit dem Einverständnis unseres Berichterstatters eine mündliche Änderung zu Ziffer 23 mit folgendem Wortlaut vorschlagen:
(EN) „stellt mit Sorge fest, dass dieses neue Gremium im vergangenen Tätigkeitsjahr seine Glaubwürdigkeit nicht unter Beweis gestellt hat, betont jedoch einmal mehr die bedeutende Rolle des UNHRC innerhalb der Gesamtstruktur der Vereinten Nationen“.