Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Es gibt eine Vielzahl von Kontroversen in Zusammenhang mit der Produktion und dem Konsum von Tabak. Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass der Anbau von Tabak in der EU wirklich keinen Einfluss auf das Verbrauchsniveau von Tabakerzeugnissen in unseren Ländern hat. Würden wir die Produktion von Tabak in Europa begrenzen oder einstellen, so hätte dies keinen Einfluss auf die Zahl der gerauchten Zigaretten. In dem Falle würde importierter Tabak verwendet werden. Voll und ganz unterstütze ich die Entwicklung eines öffentlichen Aufklärungsprogramms, das auf die Gefahren des Rauchens hinweist. Und die Kosten dafür sollten von Zigarettenherstellern und Tabakerzeugern getragen werden.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich befürworte die Informationskampagnen zu den schädlichen Folgen des Tabakkonsums bzw. die Entschließung des Europäischen Parlaments über einen langfristigen Finanzierungsplan für diese Kampagnen in Höhe von 80 Millionen Euro. Dieser Betrag wird von den Subventionen der Tabakbauern abgezogen. Somit bleibt der Haushalt der EU verschont. Obwohl die Rohtabakerzeugung in Europa ganze 4 % der Weltproduktion ausmacht, sind wir die Nr. 1 bei der Einfuhr von Rohtabak, den wir vorwiegend aus Drittländern beziehen, in denen die Tabakerzeugung weniger strengen Bestimmungen als in Europa unterliegt. Allerdings spreche ich mich gegen die Subvention der Tabakproduktion in Europa aus, denn ich denke, die öffentlichen Mittel für diesen Bereich könnten grundsätzlich anderswo und auf bessere Weise eingesetzt werden.
Katerina Batzeli (PSE). – (EL) Herr Präsident! Wir, die Vertreter der PASOK im Europäischen Parlament, haben für den Bericht von Sergio Berlato gestimmt. Unserer Auffassung nach sollte die Öffentlichkeit weiterhin über Fragen in Bezug auf Tabak und Tabakerzeugnisse informiert werden.
Eine ähnliche Politik mit selbstfinanzierten Fonds wäre wünschenswert, um die Öffentlichkeit über Gesundheitsthemen im Zusammenhang mit anderen Produkten wie Fleisch und Fette zu unterrichten.
Darüber hinaus können wir nicht verstehen, warum in Regionen wie Griechenland, wo die Tabakproduktion drastisch reduziert worden ist, Subventionen in ihrer gegenwärtigen Form nicht bis 2013 gezahlt werden sollten.
James Nicholson (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich mich bei diesem Hohen Haus entschuldigen. Als Schattenberichterstatter war es mir gestern Abend nicht möglich, hier anwesend zu sein, da mein Flug Verspätung hatte. Dafür bitte ich um Entschuldigung.
Herr Präsident, es ist viel über den Friedensprozess in Nordirland geschrieben worden, und dies ist ein weiterer, nichtlegislativer Bericht. Die Frage ist, taugt das Programm etwas? Ja, durchaus. Es hat vielen kleinen Gruppen, insbesondere Frauengruppen, auf die Beine geholfen und sie in die Lage versetzt, die Tätigkeiten in ihrem jeweiligen Interessengebiet zu finanzieren.
Hat es die Mittel gerecht verteilt? Die Antwort lautet nein, keineswegs. PEACE I war zu Beginn sicherlich nicht gerecht. PEACE II war besser, und ich freue mich darauf, mit PEACE III eine weitere Verbesserung zu erleben. Unionistische Gemeinschaften erhalten nicht den Anteil, der ihnen zusteht. Wir müssen verstärkt dafür Sorge tragen, zu gewährleisten, dass die bestehenden grenzübergreifenden Gremien das Gleichgewicht in der Region beachten. Ansonsten haben sie keine Existenzberechtigung. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist ICBAN, eine grenzübergreifende Organisation, die meiner Meinung nach keine weiteren Mittel erhalten sollte, bis sie ihre Haltung korrigiert.
Herr Präsident, ich möchte denjenigen Menschen Anerkennung zollen, die zu Beginn des PEACE-Programms freiwillig ihre Zeit geopfert haben, um sich für das Wohl aller einzusetzen, und ich bin überzeugt, dass Nordirland seinen Weg machen und prosperieren wird. Die Bevölkerung verdient es, und ich warne vor den unheilvollen Kräften, die in der Region immer noch präsent sind.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe vorwiegend aus zwei Gründen für diesen Bericht gestimmt: Zum ersten, weil dieser Bericht ganz nachdrücklich von den Mitgliedstaaten verlangt, endlich die Lissabon-Strategie und damit auch beschäftigungspolitische Maßnahmen umzusetzen. Zum zweiten, weil er fordert, dass in den Mitgliedstaaten endlich gute und erschwingliche Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen werden. Das ist eine ganz entscheidende Voraussetzung dafür, dass Familie und Beruf miteinander vereinbar werden. Dies ist insbesondere im Interesse von alleinerziehenden Müttern, weil damit Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden und Armut bekämpft werden kann. Also positive Strategien, die notwendig sind, um geeignete beschäftigungspolitische Maßnahmen in die Realität umzusetzen.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Beschäftigung ist ein Indikator für unseren Fortschritt. Es ist jedoch schwierig, bestimmte Mängel auf dem Gebiet des sozialen und territorialen Zusammenhalts nicht wahrzunehmen. In der EU, die als Wohlstandsgebiet betrachtet wird, leben fast 80 Millionen Menschen – das sind 16 % aller EU-Bürger – in Armut oder sind von Armut bedroht. Viele Arbeitsplätze haben eine schlechte Qualität, es fehlen Unterstützungsmaßnahmen, um junge Menschen in Arbeit zu bringen oder die Berufstätigkeit vieler älterer Arbeitnehmer mit Berufserfahrung zu verlängern bzw. Menschen mit Behinderungen einzustellen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die in ihrer Entwicklung am stärksten zurückgeblieben Regionen mit den größten Problemen fertig werden müssen. Hohe Arbeitslosigkeit, geringe Einbindung älterer und behinderter Menschen in Beschäftigungsverhältnisse, ein hoher Anteil an Langzeitarbeitslosen, d. h. Personen, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, Frauen, die es auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben als Männer – das sind nur einige der Probleme, vor denen wir stehen.
In Polen haben wir diese Situation am so genannten Ostwall. Im Zusammenhang damit verdient die Situation in der Tschechischen Republik Anerkennung: Dort hat man den Abbau von Hindernissen im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitskräfte zu einer vorrangigen Aufgabe für die kommende Präsidentschaft gemacht.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Der Bericht von Anne Van Lancker liest sich eigentlich wie eine Art Katalog der guten Vorsätze und Wünsche. Wenn es um den verbesserten und besser bezahlten Zugang zum Arbeitsmarkt geht, werden Frauen, Behinderte und Ausländer immer in einem Atemzug genannt, obgleich es sich um drei sehr unterschiedliche Gruppen handelt. Ziele bis 2010 sind die Anhebung des durchschnittlichen Renteneintrittsalters in der EU um fünf Jahre, perfekte Kinderbetreuungseinrichtungen, eine geringe Zahl arbeitsloser Schulabgänger, ein Arbeitsplatz für Menschen, die vier Jahre arbeitslos sind usw.
Das ist alles sehr schön, aber es ist nicht Weihnachten. Wir sind ein Parlament und kein Krippenspiel. Frau Van Lancker sollte das wissen. Wir leben beide in einem Land, in dem bedauerlicherweise zehn Millionen Menschen in beiden Landesteilen einen grundsätzlich anderen Ansatz der Beschäftigungsproblematik in den zwei Landesteilen fordern. Auf europäischer Ebene brauchen wir nicht mehr Uniformität, sondern im Gegenteil die Möglichkeit für Mitgliedstaaten und Regionen, zügig angemessene konkrete Maßnahmen zu ergreifen, die vor Ort gefragt sind. Vielen Dank.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Hierbei handelt es sich um den ersten Bericht über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments, und eigentlich strotzt er vor Selbstgefälligkeit dieses Organs, obgleich in diesem ersten Bericht das Gegenteil der Fall sein sollte.
In diesem Organ wird bekanntermaßen mit Geld um sich geschmissen. Die zwei Arbeitsstätten kosten enorm viel, ohne eigentlich einen echten Mehrwert zu bieten. In jedem Jahr steigen die Betriebskosten dieser Institution erneut beträchtlich, dieses Mal getarnt als unumgängliche Folge des Vertrags von Lissabon, der meines Wissens noch gar nicht ratifiziert worden ist.
Daneben gibt es natürlich noch das neue Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, eine Erfindung von Eurofanatikern, um das Band zwischen den Abgeordneten und den Menschen, die sie repräsentieren, noch nachhaltiger zu durchtrennen, was selbstverständlich hohe Kosten verursacht, nicht wahr? Aus all diesen und vielen weiteren Gründen habe ich mit Überzeugung gegen den Bericht gestimmt.
Madeleine Jouye de Grandmaison, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Mit Unterstützung meiner Fraktion habe ich zum Bericht von Margie Sudre als Beitrag zu einem Kompromiss eine Reihe von Änderungsanträgen eingereicht, die teilweise berücksichtigt worden sind. Dafür möchte ich dem Ausschuss danken.
Diese Änderungsanträge betrafen die Anerkennung des von den Regionen in äußerster Randlage erbrachten Mehrwerts in den Bereichen Raumfahrt, erneuerbare Energien, Selbstversorgung mit Energie und biologische Vielfalt, die Bedeutung von öffentlichen Dienstleistungen für die Entwicklung dieser Regionen, ihre schwache Integration in den Europäischen Forschungsraum, die Anerkennung des Nutzens des NET-BIOME-Programms, die Fähigkeit der Regionen in äußerster Randlage, bedeutende Beiträge zu festgelegten internationalen Prioritäten zu leisten.
Bedauerlich finde ich jedoch, dass der soziale und kulturelle Bereich im Hinblick auf eine umfassende Entwicklung nicht voll in dem Bericht berücksichtig wurde und dass die Förderung und Anerkennung der regionalen Sprachen der Regionen in äußerster Randlage, die Finanzierung der Forschung zu Sklaverei und Kolonialismus, die Wahrung der Rechte der autochtonen Völker Guyanas nicht einbezogen wurden.
Enttäuscht bin ich auch darüber, dass der Bericht sich nicht nachdrücklich für eine Verstärkung der Forschungskapazitäten entsprechend den Möglichkeiten einsetzt.
Ich finde es bedauerlich, dass mein Vorschlag für eine Regulierung der Post- und Telekommunikationsgebühren zwischen den nationalen Territorien und den Regionen in äußerster Randlange nicht aufgegriffen wurde.
Im Hinblick auf die Bilanz bedauere ich, dass meine Forderung nach einer sozialen und ökologischen Folgenabschätzung der GMO Zucker und Bananen abgelehnt wurde.
Ich habe trotzdem für diesen Bericht gestimmt, der zweifellos nützliche Elemente und Ergebnisse für die Regionen in äußerster Randlage enthält.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Ich würde gern an die politisch aufgeladene Debatte von gestern anknüpfen. Ich habe den Vorschlag der Sozialisten zu Sammelklagen nicht unterstützt. Um den Erfolg von Sammelklagen besser bewerten und insbesondere die anfallenden Kosten für die Verbraucher einordnen zu können, gebietet es das Verantwortungsgefühl, zunächst die Ergebnisse der Wirksamkeitsstudie abzuwarten. Daher möchte ich gegen die ungebührlichen Äußerungen meiner Kollegin Gebhardt in unserer gestrigen Aussprache protestieren, die den Wählern den Eindruck vermittelten, nur die Sozialisten würden die Verbraucherinteressen wahren, während es den Demokraten nur um die Belange der Industrie geht. Derartige politische Aussagen sind realitätsfremd und reine Meinungsmache, so dass ich sie hier zurückweise.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Ich habe aus tiefer Überzeugung gegen den Bericht Lynne gestimmt, weil er meines Erachtens noch wesentlich weiter geht als zahllose an sich schon äußerst fragwürdige Berichte, die das Parlament in der Vergangenheit angenommen hat.
Erneut öffnet das Parlament einer Art allumfassender europäischer Nichtdiskriminierungspolitik Tür und Tor, die kaum einen gesellschaftlichen Bereich auslässt. Ich habe bereits in dieser Institution erklärt und tue dies wieder: Die Bekämpfung von Diskriminierung ist, wenn sie erforderlich ist, ein Kampf, der unter die ausschließliche Befugnis der Mitgliedstaaten fällt. Europa sollte dabei nicht die Rolle des Polizeiagenten oder der Gedankenpolizei übernehmen.
Wer den Bericht Lynne aufmerksam liest, wird feststellen, dass es darin eigentlich weniger um die konkrete Bekämpfung von Diskriminierung geht, als um eine weitere Untergrabung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und vor allem um eine Juridisierung der politischen Korrektheit. Diesem Ansatz kann ich mich nicht anschließen, weshalb ich mit Überzeugung gegen den Bericht gestimmt habe.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Wir alle stimmen darin überein, dass alle erdenklichen Maßnahmen gegen Diskriminierung gesetzt werden müssen. Daher haben wir uns auch zu vier Richtlinien bekannt. Eine fünfte ist in Vorbereitung. Auch die wird unterstützt werden.
Ich habe aber gegen diesen Bericht gestimmt, weil er eine falsche Strategie wählt, weil er sich nicht dafür einsetzt, dass bestehende Gesetze umgesetzt werden, sondern statt dessen gleich wieder eine neue Richtlinie fordert, inklusive neuer Behörden, neuer Bürokratien und neuer Prüfverfahren. Das heißt, es werden Barrieren angeboten statt Lösungen. Das führt insgesamt nicht dazu, dass Diskriminierung abgeschafft wird.
Wir gehen mit meiner gesamten Delegation einen anderen Weg. Meine Delegation möchte, dass endlich die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, all das umzusetzen, was bereits bestehendes Recht ist und nicht, wie der Bericht vorschlägt, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die Achtung der Menschenrechte ist eine grundlegende Aufgabe der Europäischen Gemeinschaft. Die EU meistert diese Aufgabe leider nicht nach besten Kräften. Die Lage auf diesem Gebiet ändert sich auch nicht, wenn dazu mal eine zweistündige Aussprache erfolgt. Weder die Maßnahmen der Europäischen Kommission noch das Handeln anderer zuständiger Stellen geben großen Anlass für Hoffnung auf Verbesserung. Europa und der Rest der Welt ringen noch immer mit Problemen der Diskriminierung aufgrund der Rasse, des Geschlechts, der Kultur und der ethnischen Zugehörigkeit. Der Menschenhandel, einschließlich des Kinderhandels, für Geld, zum Vergnügen oder wegen des Organhandels nimmt von Jahr zu Jahr zu. Die Zahl von Gewaltakten steigt, und die Opfer schweigen immer öfter, da sie nicht auf Hilfe durch den Staat vertrauen.
Ich habe den Eindruck, unsere Arbeit im Europäischen Parlament dient in erster Linie den Unternehmen, Konzernen und Regionen. Wir tun zu wenig für die einfachen Menschen, für die ihr persönlicher Lebensstandard und Gleichberechtigung oberste Priorität genießen. Unsere Aktionen zeigen nicht die gewünschten Ergebnisse, sie beruhigen lediglich das Gewissen, indem sie uns das Gefühl geben, etwas zu tun. Es ist höchste Zeit für einschneidende Veränderungen.
Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Innerhalb der GUE/NGL-Fraktion sind wir sehr tolerant gegenüber den Standpunkten von Minderheiten. Es gibt Fälle, in denen diese Minderheiten dem Plenum des Parlaments gerne zeigen, dass sich ihre Ansichten von denen der großen Mehrheit in unserer Fraktion unterscheiden.
So verhielt es sich kürzlich mit der Abstimmung zu meinem Bericht bezüglich der Beziehungen zwischen Mazedonien und der Europäischen Union. Wir haben die begrenzte Redezeit, die unserer Fraktion zusteht, einem unserer griechischen Mitglieder zur Verfügung gestellt, der erklärte, die Europäische Union könne keine weiteren Mitglieder aufnehmen, zumal es ohnehin besser sei, die Union überhaupt abzuschaffen. Möglicherweise erweckte diese Bemerkung den falschen Eindruck, meine Fraktion stehe nicht hinter meinem Vorschlag, die Verhandlungen mit diesem Bewerberland zu beschleunigen. Diese Haltung entsprach jedoch allein der Ansicht der Kommunistischen Partei Griechenlands, nicht der unserer Fraktion insgesamt, die meine Vorschläge unterstützte, ebenso wie die große Mehrheit des Parlaments.
In der letzten Aussprache heute Morgen hatten wir wieder einen solchen Fall. Die beiden Redner unserer Fraktion zum Bericht von Willi Piecyk über eine integrierte Meerespolitik waren der griechische Abgeordnete Athanasios Pafilis und der portugiesische Abgeordnete Pedro Guerreiro. Die Gelegenheit, sich zu diesem Thema zu äußern, war für die Parteien, die sie hier vertreten, von großer Bedeutung. In der innenpolitischen Debatte ist der Piecyk-Bericht für diese beiden Parteien gleichsam das Symbol für sämtliche Missstände bei den Arbeitsbedingungen der Seeleute und Hafenarbeiter, aber auch für alles, was mit den Absichten der NATO zur Nutzung des Meeres für militärische Zwecke in Verbindung gebracht werden kann.
Die Mehrheit in unserer Fraktion, wozu die deutschen und niederländischen Delegationen gehören, ist der Auffassung, dass der Piecyk-Bericht mit diesen Fragen gar nicht im Zusammenhang steht. Zwar haben wir zweimal die Ablehnung der Hafenrichtlinie unterstützt, aber wir sind nicht gegen eine allgemeine Meerespolitik. Wir unterstützen die Vorschläge von Herrn Piecyk, die sich auf sinnvolle Aspekte wie Umwelt, Schutz der Küstenregionen, Bildung und Qualität der Arbeit konzentrieren.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich habe aus einer Reihe von Gründen für diesen Bericht gestimmt. Erstens ist der Klimawandel eine der größten Herausforderungen, mit denen Europa fertig werden muss. Dieser wirkt sich auch direkt auf Meeresgebiete, speziell auf Küstenregionen, aus, die durch steigende Wasserstände bedroht sind. Zweitens stellen die signifikante Ausbeutung der Meeresressourcen, vor allem durch Überfischung, und der Klimawandel derzeit eine ernste Bedrohung für die Meeresumwelt dar. Die Beziehungen zwischen Ozeanen und Klima werden als ein wichtiger Teil der Klimapolitik der EU betrachtet. Drittens stammt fast 80 % der Verschmutzung der Meeresumwelt vom Festland. Umweltbedrohungen, z. B Schiffswracks auf dem Meeresgrund sowie Reste von Kriegsmunition und Chemiewaffen, haben ebenfalls große Bedeutung. Viertens hat der intensive Fischfang die Ökosysteme aus dem Gleichgewicht gebracht, und er destabilisiert die biologische Vielfalt. Fünftens spielen Ozeane und Meere eine wichtige Rolle bei der EU-Strategie zur Gewährleistung der Energiesicherheit. Einerseits sind die Meere eine Quelle für Öl und Gas sowie für erneuerbare Energie, andererseits sind sie Transportmittel und Transportweg für Energie und tragen somit zur Erhöhung der Energiesicherheit bei. Aus diesem Grunde brauchen wir eine nachhaltige Politik für die Entwicklung der Meere und Ozeane.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines schwedischen Kollegen Jan Andersson im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gestimmt, der den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufhebung von Entscheidung 85/368/EWG des Rates über die Entsprechungen der beruflichen Befähigungsnachweise zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften bestätigt, in der Letztere aufgefordert wurden, bei der Ausarbeitung der gemeinschaftsweit gültigen Beschreibungen der beruflichen Anforderungen für bestimmte Berufe zusammenzuarbeiten und anschließend die in den verschiedenen Mitgliedstaaten anerkannten beruflichen Befähigungsnachweise diesen gemeinsam festgelegten Beschreibungen zuzuordnen.
Da diese Entscheidung nur schwer anwendbar war, ist es nur logisch, sie aufzuheben. Mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) sollen die Mängel der aufzuhebenden Entscheidung ausgeglichen werden, wobei die Transparenz der Qualifikationen verbessert und ein dezentralisiertes Verfahren der Zusammenarbeit eingeführt werden soll, das der wachsenden Komplexität der Qualifikationen in Europa besser entspricht. Nichtsdestoweniger zeigt diese unglückliche Angelegenheit, wie notwendig eine Klarstellung und Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts ist, damit es die Bürger verstehen und in ihrem täglichen Leben anwenden können.
Adam Bielan (UEN), schriftlich. − (PL) Ein Anstieg der Beschäftigungszahlen in der Europäischen Union steht in direkter Beziehung zur Berufsbildung und zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen. Ich unterstütze den Bericht von Herrn Andersson, da die Mitgliedstaaten meines Erachtens ein gemeinsames Modell für die Überprüfung beruflicher Befähigungen haben sollten, ungeachtet des Landes, in dem sie erworben wurden. So würden Arbeitnehmer motiviert, ihre Qualifikation zu verbessern, Studenten würden angeregt zu studieren, neue Erfahrungen zu sammeln und ihre Fremdsprachenkenntnisse in verschiedenen Teilen Europas zu vertiefen.
Als ein Vertreter von Kleinpolen, der im Hinblick auf die Zahl der Studierenden drittgrößten Region in Polen, möchte ich die Aufmerksamkeit auf die besondere Bedeutung der Anerkennung von Abschlüssen für junge Leute lenken. Jede Form des akademischen Austauschs und die Möglichkeit des Vergleichs von Qualifikationen sind für junge Menschen, die Erfahrungen im Ausland erwerben möchten, von ganz besonderer Bedeutung.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Eines der vier Prinzipien, auf denen der Binnenmarkt der Europäischen Union beruht, ist das Prinzip der Freizügigkeit von Personen. Sie ermöglicht es EU-Bürgern, in einem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten.
Unterschiedliche Bildungssysteme und Regelungen für den Erwerb von Berufsbefähigungen erschweren häufig die Aufnahme einer Beschäftigung in den Berufen, in denen ein Abschluss erworben wurde. Aus diesem Grunde ist es ausgesprochen wichtig, Berufsbefähigungen zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichbar zu machen. Nach Auffassung der Europäischen Kommission und des Berichterstatters fördert Entscheidung 85/368/EWG, nach der diese Angelegenheit geregelt wird, die Vergleichbarkeit der beruflichen Befähigungsnachweise nicht in ausreichendem Maße im Hinblick auf Erwerbstätige, die Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat suchen.
Dies ist der Hintergrund der Entscheidung, sie durch ein neueres und wirksameres Instrument, nämlich den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), zu ersetzen, der die Transparenz erhöht, die Übertragbarkeit von Qualifikationen fördert und die Bewertung von Studienergebnissen erleichtert.
Ich freue mich darüber, dass dieser Schritt in mehreren Bereichen breite Unterstützung genießt: bei Sozialpartnern, Branchen- und Sektororganisationen, Bildungseinrichtungen und NRO. So wird garantiert, dass die vorgenommenen Änderungen auf breite Akzeptanz stoßen.
Aus den genannten Gründen bin ich für die Aufhebung der Entscheidung, und ich vertrete die Auffassung, der EQR als ein Instrument zur Herstellung der Vergleichbarkeit von Qualifikationen eröffnet Chancen für mehr Freizügigkeit. Auf diese Weise lassen sich die Ziele erreichen, die durch die Entscheidung 85/368/EWG bisher nicht umgesetzt worden sind, um so eine höhere Mobilität von Arbeitnehmern auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu sichern.
Katalin Lévai (PSE), schriftlich. – (HU) Ich habe für den Bericht von Herrn Andersson gestimmt, weil es meiner Ansicht nach wichtig ist, alle potenziellen Barrieren für die Harmonisierung der beruflichen Befähigungsnachweise zu beseitigen. Die Entscheidung 85/368/EWG des Rates muss aufgehoben werden, da die Umsetzung dieser Entscheidung nicht zur Vergleichbarkeit der beruflichen Befähigungsnachweise geführt hat.
Die Entscheidung wird jetzt durch andere, neuere und wirksamere Instrumente auf europäischer Ebene wie z. B. den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ersetzt. Als Instrument zur Förderung des lebenslangen Lernens umfasst der EQR Befähigungsnachweise auf allen Ebenen – vom Pflichtschulabschluss über im Rahmen der Erwachsenenbildung erworbene Qualifikationen bis hin zu Befähigungsnachweisen, die auf der höchsten Stufe akademischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung verliehen werden. Daher müssen die Mitgliedstaaten der Bildung oberste Priorität einräumen, da sie die Grundlage für Beschäftigung bildet. Neben dem Erwerb von Allgemein- und kulturellem Wissen spielt die Bildung eine entscheidende Rolle bei der Schaffung einer toleranten europäischen Gesellschaft. Die nächste Generation muss nicht nur lernen, effizient mit Energie umzugehen und die Umwelt zu schützen, sondern auch Unterschiede zu akzeptieren und zu respektieren.
Auch für viele andere Dinge stellt die Bildung den Schlüssel dar: Sie bietet Minderheiten, z. B. den Roma, die Chance, ihre Kultur zu wahren und ihre Integration zu gewährleisten. In Minderheitengemeinschaften gibt es heutzutage immer häufiger gebildete junge Menschen, die bei lokalen Behörden und Regierungen für ihre eigenen Interessen eintreten können.
Damit dies zur Norm wird, müssen wir den Sprachunterricht verbessern und Minderheitenkulturen in Schulen mehr Aufmerksamkeit schenken. Darüber hinaus müssen die Minderheiten selbst im Unterricht eine aktivere Rolle übernehmen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − In der Praxis ist es uns noch immer nicht gelungen, alle Schwierigkeiten bezüglich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise aus dem Weg zu räumen und dabei die Qualität der Arbeit einerseits aufrecht zu halten ohne andererseits unnötige Hürden zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist es bedenklich, dass mit der Dienstleistungsrichtlinie ausländischen Dienstleistern mangels effektiver Kontroll- und ungeklärter Sanktionsmöglichkeiten eine gewisse Narrenfreiheit eingeräumt wurde, während sich inländische weiterhin strikt an Recht und Standards halten müssen.
In einigen Jahren werden unsere heimischen Unternehmen eine Anpassung an die für ausländische geltenden Vorschriften fordern, um im gnadenlosen Konkurrenzkampf nicht unterzugehen. Dem Unterbietungswettbewerb bei Löhnen, Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherheit wird damit noch Vorschub geleistet. Die EU darf dieser Entwicklung nicht auch noch mit der „Blue Card“ Vorschub leisten. Wir haben genug qualifizierte Fachkräfte, wenn wir nur bereit sind, diese auch anständig zu bezahlen.
− Bericht: Lydia Joanna Geringer de Oedenberg (A6-0152/2008)
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner polnischen Kollegin Lidia Joanna Geringer de Oedenberg gestimmt, mit dem in erster Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern, geändert durch die Richtlinie 96/100/EG (ABl. vom 1. März 1997) und die Richtlinie 2001/38/EG (ABl. vom 10. Juli 2001), gebilligt wird.
Ich bedauere, dass der Kodifizierungsprozess so langwierig ist, denn es sei daran erinnert, dass die Kommission am 1. April 1987 beschlossen hat, ihre Dienststellen anzuweisen, die Kodifizierung aller Rechtsakte spätestens nach ihrer zehnten Änderung vorzunehmen, wobei sie hervorhob, dass dies eine Mindestanforderung darstelle und die Dienststellen sich bemühen sollten, die in ihre Zuständigkeit fallenden Texte in kürzeren Abständen zu kodifizieren. Der Vorsitz des Europäischen Rates (Edinburgh, Dezember 1992) bestätigte diese Notwendigkeit.
Schließlich kamen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission in einer interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 überein, dass ein beschleunigtes Verfahren angewendet werden kann.
Nicodim Bulzesc (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Ich habe für den Bericht Geringer de Oedenberg gestimmt, weil ich ebenfalls der Ansicht bin, dass unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachte Kulturgüter dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden sollten.
In dem Bericht wird die Idee einer europäischen Richtlinie unterstützt, um bezüglich der Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter eine Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu begründen. Diese Richtlinie wird die Einrichtung einer zentralen Behörde in jedem Mitgliedstaat vorsehen, die sich ausschließlich mit dieser Frage befasst und mit ähnlichen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und Interpol zusammenarbeitet.
Zugleich könnten mit dieser Richtlinie die in der Europäischen Union geltenden Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Ich persönlich freue mich auf die Umsetzung dieses Gesetzesentwurfs.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich befürworte die Kodifizierung der Rechtsvorschriften, die unrechtmäßig aus den Mitgliedstaaten verbrachte Kulturgüter zum Gegenstand haben. Die bestehenden Rechtsvorschriften sind mehrmals geändert worden, und es ist wichtig, über einen klaren rechtlichen Rahmen zu verfügen, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten für die Rückgabe gestohlener Kulturbesitztümer sorgen können.
Ich glaube zudem, dass die Kulturgüter den Kommunen in den Mitgliedstaaten zurückgegeben werden sollten, wenn eine solche Initiative von diesen eindeutig unterstützt wird. In diesem Zusammenhang unterstütze ich beispielsweise voll und ganz die Rückgabe der Lewis-Schachfiguren an eine Ortschaft auf den westlichen Inseln Schottlands und die Rückgabe des Schatzes von St. Ninian’s Isle an die Shetlandinseln.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe für den Bericht von Frau Geringer de Oedenberg über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern gestimmt.
Ich halte es für wichtig, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sind zusammenzuarbeiten, um Streitigkeiten zwischen den nationalen Regierungen beizulegen und die Bedeutung des Schutzes von Kulturgütern auf europäischer Ebene anzuerkennen. Kulturgüter und Kunstwerke stellen das Erbe der Bürger der Mitgliedstaaten dar, die jedes Recht darauf haben, sie zu besichtigen und zu bewundern.
Es gibt in der Tat skandalträchtige Fälle und zwischenstaatliche Streitigkeiten über entwendete Kunstwerke, die sich seit Jahrzehnten hinziehen. Ich halte ein Eingreifen der Gemeinschaft zur Beseitigung dieser Zustände für dringend erforderlich.
Toomas Savi (ALDE), schriftlich. − (EN) Obwohl ich für den Bericht gestimmt habe, muss ich darauf aufmerksam machen, dass Ziffer 13 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern besagt, diese Verordnung sei ab 1. Januar 1993 gültig.
Ich darf Sie daran erinnern, dass nach der rechtswidrigen Annexion der Republik Estland durch die Sowjetunion im Jahr 1940 zahlreiche Gegenstände aus Estland an verschiedene Orte in der Sowjetunion verbracht und bislang nicht zurückgegeben wurden, darunter die Amtskette des Staatspräsidenten. Ich hoffe, dass die Kommission dies nicht vergessen hat und bald einen Vorschlag für eine Verordnung vorlegen wird, die sich mit vor 1993 unrechtmäßig verbrachten Kulturgütern befasst.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den im Rahmen des Konsultationsverfahrens erstellten Bericht meiner italienischen Kollegin Pia Elda Locatelli über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ gestimmt. Europa im Bereich der Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie an die Weltspitze zu bringen, ist eine ausgezeichnete Politik.
Brennstoffzellen sind hocheffiziente, sehr geräuscharme Energiewandler, die eine beträchtliche Verringerung der Treibhausgasemissionen bewirken könnten. Sie bieten eine hohe Flexibilität, denn sie können mit Wasserstoff oder anderen Brennstoffen wie Erdgas, Ethanol oder Methanol betrieben werden.
Es wurde daher notwendig, mit dieser gemeinsamen Technologieinitiative (GTI) ein Gemeinschaftsinstrument zur Errichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft im Forschungsbereich des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP7) zu schaffen. Die GTI, die in erster Linie aus den Arbeiten der europäischen Technologieplattformen hervorgehen, verdeutlichen die Entschlossenheit der EU, die Forschungsaktivitäten zu koordinieren, um den Europäischen Forschungsraum zu stärken und die Wettbewerbsziele Europas zu erreichen. Ich befürworte den Gedanken, die KMU stärker zu unterstützen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass wir das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ anwenden sollten, dem zufolge Brennstoffzellen und Wasserstoff einer der sechs Bereiche sind, in denen eine Gemeinsamen Technologieinitiative (JTI) besonders sinnvoll sein könnte.
Dieser Vorschlag zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ ist das Ergebnis der Arbeit der europäischen Technologieplattform für Wasserstoff und Brennstoffzellen und soll zur Umsetzung des Aktionsplans für Umwelttechnologie beitragen.
Brennstoffzellen sind hochwirksame, äußerst geräuscharme Energiewandler, die eine beträchtliche Verringerung der Treibhausgasemission und der Schadstoffproduktion bewirken können, denn sie können mit Wasserstoff oder anderen Brennstoffen, z. B. Erdgas, Ethanol und Methanol, betrieben werden. Die Nutzung von Wasserstoff als flexiblem Energieträger kann sich positiv auf die Energieversorgungssicherheit und Stabilität der Energiepreise auswirken, denn Wasserstoff kann aus jeder primären Energiequelle gewonnen werden. Daher kann im Verkehrssektor, der derzeit erdölabhängig ist, eine größere Diversität erreicht werden.
Obwohl in der EU beträchtliche öffentliche Finanzmittel für die Forschung in den Bereichen Brennstoffzellen und Wasserstoff bereitgestellt worden sind, ist es allerdings unwahrscheinlich, dass diese Technologien so schnell auf dem Markt zur Verfügung stehen, wie wir es uns wünschen würden.
Teresa Riera Madurell (PSE), schriftlich. − (ES) Durch eine Abstimmung im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie war ich verhindert, an dieser Aussprache teilzunehmen, deshalb möchte ich meine Ja-Stimme begründen.
Diese JTI ist vom Parlament begrüßt worden,
denn sie steht im engen Zusammenhang mit den Prioritäten der EU: Energie und Bekämpfung des Klimawandels;
denn die Erfahrungen aus der Behandlung der vorhergehenden vier JTI waren bei der Ausarbeitung dieser Verordnung sehr hilfreich: Die Kommission kannte bereits unsere Bedenken zu diesen neuen Instrumenten in Bezug auf Finanzierung, Teilnahmebestimmungen, Transparenz, Öffnung, Bedingungen für die Kontinuität usw.;
aufgrund der guten Arbeit der Berichterstatterin. Die vorgeschlagenen Änderungen, die EU an die Spitze dieser Technologien zu setzen, die langfristige Forschung vorrangig zu unterstützen, dazu beizutragen, dass die Regeln für die Nutzung und Verbreitung an jene für die Teilnahme am Siebten Rahmenprogramm angepasst werden, den Wissenschaftlichen Ausschuss durch die Übertragung der Festlegung von wissenschaftlichen Prioritäten zu stärken und zu verhindern, dass die Verordnung zwingend vorschreibt, dass der Koordinator des Konsortiums aus einem Industrieverband kommt, das sind Punkte, die den Vorschlag der Kommission stärken.
Die JTI sind gute Instrumente zur Verbesserung unserer FuE-Kapazität, wenn sie in Übereinstimmung mit den Zielen eingesetzt werden, für die sie geschaffen wurden. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich begrüße den Bericht Berlato über die Möglichkeit, die Finanzierung des Gemeinschaftlichen Tabakfonds bis zum Jahr 2012 zu verlängern.
Die EU hält es für notwendig, diesen wichtigen Sektor zu schützen, weil die völlige Abschaffung der Beihilfen die Produktion enorm beeinträchtigen würde, was negative Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau der betroffenen Regionen hätte.
In einigen Gebieten macht Tabak bis zu 35 % der Agrarexporte aus, und ein möglicher Rückgang der Erzeugung würde schweren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden anrichten, insbesondere dort, wo die lokale Wirtschaft bereits in Schwierigkeiten steck.
Es ist wichtig hervorzuheben, dass die für den Gemeinschaftlichen Tabakfonds bereitgestellten Mittel allen Maßnahmen und den Informations- und Sensibilisierungskampagnen betreffend die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zugute kommen müssen.
Daher hoffe ich, dass der Vorschlag zur Verlängerung der Finanzierung des Fonds zur Anti-Rauch-Information von meinen Kollegen unterstützt wird, womit auch die Interessen der Verbraucher geschützt werden.
Bernadette Bourzai (PSE), schriftlich. – (FR) Der durch die Übertragung eines Teil der Tabakbeihilfe für die Jahre 2006 und 2007 finanzierte Gemeinschaftliche Tabakfonds fördert Maßnahmen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die schädlichen Auswirkungen des Rauchens.
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat eine Verlängerung seiner Finanzierung bis zum Ende der Finanziellen Vorausschau vorgeschlagen und den Prozentsatz auf 6 % erhöht. Der Tabakkonsum in Europa hat sich nicht verändert, und die schrittweise Verringerung der europäischen Produktion wird durch Tabakimporte ersetzt.
Die parallele Frage der Aufrechterhaltung der GMO Tabak und somit die Verschiebung der Reform von 2004, die ab 2010 zur Anwendung kommen sollte, muss beim Gesundheitscheck der GAP geklärt werden, denn die Entkoppelung bewirkt eine fast vollständige Aufgabe der Produktion ohne eine dauerhafte Alternative in wirtschaftlicher und beschäftigungspolitischer Hinsicht, was äußerst schwerwiegende Konsequenzen für den ländlichen Raum hat, aber ohne Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit bleibt.
Ich bin nicht der Auffassung, dass der Kampf gegen Tabakmissbrauch und die Verlängerung der Übergangsperiode, die den europäischen Tabakerzeugern ermöglichen soll, Alternativen zum Tabakanbau zu finden und die negativen Auswirkungen auf unsere Regionen abzuschwächen, miteinander unvereinbar sind.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Die Finanzierung des Gemeinschaftlichen Tabakfonds ist ausschließlich dazu bestimmt, Initiativen zur Unterrichtung über die von Tabakerzeugnissen verursachten Schäden zu fördern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht die Übertragung eines Betrags in Höhe von 5 % der für die Kalenderjahre 2008 und 2009 bewilligten Tabakbeihilfe vor. Das Parlament schlägt seinerseits die Übertragung von 6 % der für den Zeitraum 2009 bis 2012 bewilligten Tabakbeihilfe vor, wobei es davon ausgeht, dass die Beihilfen für die Erzeuger beibehalten werden.
Wie wir wissen, ist die Europäische Kommission leider zur Abkopplung der Beihilfen von der Produktion übergegangen, was einen Rückgang der Tabakerzeugung in Portugal zur Folge hatte, obwohl immer noch Tabak aus anderen Erzeugerländern importiert wird. Die Kommission verknüpft diesen Fonds weiterhin mit der Unterstützungsregelung für die Tabakanbauer, da es sich um die einzige vorgesehene Finanzierungsquelle handelt. Unter diesem Blickwinkel und ausgehend davon, dass Informationskampagnen auch weiterhin von Nutzen sind, erscheinen die Änderungsanträge angemessen.
Ebenso erscheint es sachdienlich, die von fast sämtlichen Erzeugermitgliedstaaten formell an die Kommission gerichtete Forderung zu unterstützen, einen Vorschlag für eine Verordnung vorzulegen, mit der die gegenwärtige Unterstützungsregelung für die Tabakerzeugung bis 2013 verlängert werden soll. Dieses Thema sollte im Rahmen der laufenden Debatte über den „Gesundheitscheck“ der GAP behandelt werden.
Neena Gill (PSE), schriftlich. − (EN) Ich habe gegen den Bericht gestimmt, denn da ich mich von Anbeginn gegen Beihilfen für die Tabakproduktion ausgesprochen habe, glaube ich, dass es verheerend wäre, den stufenweisen Abbau der Tabakbeihilfen von 2009 auf 2012 auszudehnen.
Ich unterstütze den Vorschlag der Europäischen Kommission, der besagt, dass es keine Rechtfertigung für eine weitere Kopplung der Tabakbeihilfen an die Tabakproduktion gibt. Ich meine, der Bericht des Parlaments, mit dem die Debatte über den stufenweisen Abbau der Beihilfen bis 2009 neu angestoßen werden soll, ist gänzlich inakzeptabel.
Ich sehe keinen logischen Grund, die Tabakproduktion weiterhin zu fördern, insbesondere in Anbetracht der schädlichen Auswirkungen, die Tabak auf die Gesundheit und die Ausgaben des Gesundheitswesens hat.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe gegen den Bericht von Sergio Berlato über den Gemeinschaftlichen Tabakfonds gestimmt. Die EU hat sich gemeinsam mit zahlreichen Mitgliedstaaten darum bemüht, den Tabakkonsum durch Maßnahmen wie beispielsweise das Verbot der Tabakwerbung einzuschränken. Daher ist es pure Heuchelei seitens der EU, Tabakanbauer in Europa weiter zu unterstützen.
Kartika Tamara Liotard, Erik Meijer, Esko Seppänen, Søren Bo Søndergaard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (EN) In der Entschließung des Europäischen Parlaments über den Tabakfonds wird vorgeschlagen, die landwirtschaftlichen Beihilfen für Tabak zu verlängern. Wir stimmen aus Protest gegen die gesamte Beihilfenregelung für Tabak dagegen. Es ist lachhaft, dass die EU den Tabakanbau finanziell unterstützt, und heuchlerisch, dass sie einen Teil dieses Geldes für die Unterstützung von Nichtraucherkampagnen verwendet. Sämtliche landwirtschaftlichen Beihilfen für Tabak sollten umgehend abgeschafft werden. Nichtraucherkampagnen sind sinnvoll, können jedoch durchaus auf andere Weise finanziert werden.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Sergio Berlatos Bericht über den Gemeinschaftlichen Tabakfonds stellt den Versuch dar, die Debatte über die Verlängerung der Tabakbeihilfen bis 2012 neu anzustoßen. Es gibt keine Rechtfertigung für Beihilfen an Tabakanbauer, weder aus volksgesundheitlicher noch aus wirtschaftlicher Sicht, daher ist ihre Verlängerung schlichtweg unnötig.
Tatsächlich halte ich die Vorschläge des Berichts angesichts des Standpunkts der EU zu Tabak nicht nur für heuchlerisch, sondern für unmoralisch. Daher war es mir unmöglich, für den Bericht zu stimmen.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe so wie die Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke für den Bericht von Sergio Berlato gestimmt. Damit werden Tabakbauern für einen weiteren Zeitraum EU-Beihilfen gewährt. Außerdem werden sie vor nachteiliger Diskriminierung im Verhältnis zu Erzeugern anderer landwirtschaftlicher Produkte geschützt, die weiterhin Subventionen erhalten. Es ist ganz wichtig, dass die durch die vorhandenen Ressourcen gebotenen Möglichkeiten gänzlich ausgeschöpft werden. Wir müssen verhindern, dass der Anbau von Tabak aufgegeben wird und die Landflucht in der Übergangszeit anhält.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), schriftlich. – (PL) Obwohl die Abstimmung über den Bericht von Sergio Berlato positiv ausgefallen ist, wird das Problem des Rauchens und der Tabakproduktion damit nicht gelöst.
Man könnte es auch so ausdrücken: Die Entscheidung in diesen wichtigen Fragen ist von uns um mehrere Jahre aufgeschoben worden. Folglich wird diese Problemstellung wieder auf uns zukommen und so lange fortbestehen, wie Menschen Tabak rauchen. Das Problem muss gelöst werden, aber nicht auf Kosten der Landwirte, die sich der Tabakproduktion verschrieben und hohe Investitionen auf sich genommen haben.
Der Tabakanbau bietet zehntausenden Familien einen Lebensunterhalt, die oft keine andere Möglichkeit zur Erwirtschaftung eines Einkommens haben, wie beispielsweise in den Regionen Polens mit schlechten Böden.
Aus diesem Grunde brauchen wir schon heute strategische Lösungen, die mit Umsicht und nicht unter dem Druck von Lobbyisten, die Mittelsmänner und Händler in einem internationalen System vertreten, entwickelt werden müssen.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Herrn Berlato beglückwünschen und meine Unterstützung für seinen Bericht bekunden.
Der Bericht ist sehr ausgewogen und stellt ein seltenes, positives Beispiel für die Verzahnung der Landwirtschafts- und der Gesundheitspolitik der EU dar. Durch den Vorschlag, den Prozentsatz des Einbehalts von den an die Tabakerzeuger gezahlten Beihilfen anzuheben und zusätzliche Mittel in Höhe von über 81 Millionen Euro für Informationsmaßnahmen über die schädlichen Auswirkungen des Rauchens bereitzustellen, gelingt es dem Bericht, beide Lager im Hinblick auf einige heikle Bereiche zufrieden zu stellen.
Andererseits werden durch den Bericht die teilweise gekoppelten Beihilfen für die Erzeuger ohne zusätzliche Belastung für den EU-Haushalt und ohne jegliche Benachteiligung dieser Erzeuger gegenüber anderen Landwirten ausgeweitet, womit der vom Parlaments im März 2004 vertretene Standpunkt bekräftigt wird.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. − (EN) Ihnen wird bekannt sein, dass dieses Parlament sich seit vielen Jahren laut und vernehmlich darum bemüht, die gesundheitlichen Risiken des Tabakrauchens deutlich zu machen.
Dennoch hat die Europäische Union über diesen ganzen Zeitraum die Produzenten ebendieses Erzeugnisses mit Millionen von Euro unterstützt.
Es ist in höchstem Maße heuchlerisch, eine solche Politik fortsetzen zu wollen.
Der Bericht des Landwirtschaftsausschusses stellt den Versuch dar, die Debatte über die Verlängerung der Tabakbeihilfen bis 2012 neu anzustoßen. Doch der Vorschlag der Kommission, auf den hin der Bericht angeblich erstellt wurde, befasst sich mit der Verlängerung der Finanzierung des Gemeinschaftlichen Tabakfonds, der bekanntlich dazu verwendet wird, um vor den Gefahren des Tabakrauchens zu warnen.
Was der Landwirtschaftsausschuss hier vorführte, war ein Taschenspielertrick, der jedem erstklassigen Magier zur Ehre gereicht hätte, aber glücklicherweise wurde der Trick aufgedeckt und hoffentlich als das entlarvt, was er tatsächlich ist: nämlich der Versuch, die Beihilfen für Tabakanbauer zu verlängern. Dem muss sich das Parlament aus moralischen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Gründen widersetzen.
Der Standpunkt der Kommission ist klar. Es gibt keine Rechtfertigung für an die Produktion gekoppelte Tabakbeihilfen. Es ist höchste Zeit, dass das Parlament sich diesem Standpunkt anschließt, indem es die Haltung des Landwirtschaftsausschusses in dieser Frage ablehnt. Aus diesem Grunde werde ich mit Nein stimmen.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − (EN) Mehr als eine halbe Million EU-Bürger sterben alljährlich an ihrer Tabaksucht. Nicht ein Cent des Geldes der Steuerzahler der EU sollte in den Gemeinschaftlichen Tabakfonds fließen. Der Gemeinschaftliche Tabakfonds sollte abgeschafft werden.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht meiner britischen Kollegin Bairbre de Brún über die Bewertung des Programms PEACE (EU-Programm für Frieden und Versöhnung in Nordirland) gestimmt, in dem betont wird, dass die Stärkung des Engagements vor Ort ein wesentlicher Teil der Schaffung von Frieden in Nordirland ist und dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft an diesem Prozess zu einer Verbesserung der politischen Entscheidungsprozesse sowie der Art, wie die Gesellschaft gelenkt wird, führt.
Ich unterstütze den Gedanken, dass die Zusammenarbeit zwischen Beteiligten der über PEACE und IFI (Internationaler Fonds für Irland) finanzierten Programme nach dem Auslaufen der Programme nicht beendet werden sollte.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht von Bairbre de Brún über das Programm PEACE gestimmt, in dem zu Recht hervorgehoben wird, wie wichtig die Stärkung des Engagements vor Ort bei der Friedensschaffung ist. Die PEACE-Programme haben einen wertvollen Beitrag zum Friedensprozess in Irland geleistet, und jede Bemühung, darauf zukünftig aufzubauen, ist begrüßenswert.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − (EN) Ich unterstützte gern das Programm PEACE und hoffe, dass es den Gemeinschaften auch künftig vor Ort von Nutzen sein wird.
- Bericht: Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (A6-0130/2008)
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines deutschen Kollegen Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf gestimmt, in dem vorgeschlagen wird, den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fleisch- und Viehbestandsstatistiken so zu ändern, dass eine Einigung in der ersten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens möglich wird. Die Viehbestandsstatistiken (zweimal jährlich zu Schweinen und Rindern, einmal jährlich zu Schafen und Ziegen), die monatlichen Schlachtungsstatistiken (Stückzahl und Schlachtkörpergewicht von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel) sowie die Produktionsvorausschätzungen für die Fleischerzeugung (Schweine-, Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch) sind wesentlich für die Verwaltung der EU-Märkte, doch war es dringend erforderlich, sich mit den zu komplex gewordenen Rechtsvorschriften zu befassen. Es scheint angebracht, zusätzlich zu den Statistiken für Schweine-, Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch auch Angaben über Geflügelfleisch einzubeziehen.
Constantin Dumitriu (PPE-DE), schriftlich. − (RO) Die Vereinfachung von Verfahren ist eines der wichtigsten Ziele der europäischen Institutionen, denen klar ist, dass übermäßige Regulierung sowohl ihre Arbeit als auch die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure belastet. Für die Landwirte und Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte in Rumänien ist die Verringerung der Bürokratie unerlässlich, wenn sie uneingeschränkt von den Vorteilen des EU-Beitritts profitieren sollen.
Die statistischen Berichte sollten sowohl von Eurostat als auch vor allem von den nationalen Institutionen und Unternehmen berücksichtigt werden. Was das Fleisch betrifft, so vermitteln die statistischen Daten den Eindruck, dass noch rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden können, um den Markt zu regulieren, und zwar durch Interventionsmechanismen.
Die statistischen Berichte sollten einheitlich und korrekt sein und zum richtigen Zeitpunkt vorliegen, um größere Ungleichgewichte auf dem Binnenmarkt zu verhindern, die sich auf die Erzeuger, Verbraucher oder beide gleichermaßen auswirken.
Genau diese Aufgabe erfüllt dieser Bericht, weswegen ich ihn begrüße! Darüber hinaus sollten die nationalen Behörden ebenso rigoros (und gegebenenfalls auch nachdrücklich) Maßnahmen umsetzen, die von den jeweiligen Zielgruppen Ernsthaftigkeit verlangen.
Mit dieser Frage sollten sowohl diejenigen, die statistische Daten erheben und verarbeiten, als auch die Wirtschaftsakteure, die sie übermitteln, sorgfältig umgehen. Diese Verordnung ist nicht nur streng, sondern wird auch für die Einheitlichkeit dieser Daten sorgen, indem in der gesamten Europäischen Union gemeinsame Standards eingeführt werden.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße den Bericht von Herrn Graefe zu Baringdorf über einen Vorschlag für eine Verordnung über Fleisch- und Viehbestandsstatistiken. Die Verordnung hat zum Ziel, die bestehenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet zu vereinfachen. Ich habe für die Empfehlungen des Berichts gestimmt.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den im Rahmen des Konsultationsverfahrens erstellten Bericht meiner belgischen Kollegin Anne Van Lancker über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten gestimmt.
Ich möchte die ausgezeichnete Arbeit meiner Kollegin und Freundin Elisabeth Morin, der Berichterstatterin für unsere Fraktion, insbesondere zur Flexicurity würdigen. Auch auf die Gefahr, über das Thema hinauszugehen, denn im Grunde zielt diese Ratsentscheidung nur darauf ab, den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 128 des EG-Vertrags Empfehlungen zu erteilen, möchte ich mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass der Ausschuss, obwohl es in Anwendung von Artikel 138 EGV seine Pflicht gewesen wäre, die Sozialpartner nicht einbezieht und bekräftigt, dass es Zeit sei, mit Unterstützung dieser Sozialpartner auf der Grundlage des in Artikel 139 EGV vorgesehenen Verfahrens ein europäisches Sozialrecht zu schaffen.
Wir können keine ambitionierte Beschäftigungspolitik umsetzen, ohne mit Unterstützung der Sozialpartner ein europäisches Sozialrecht zu schaffen.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lissabon-Strategie stellt insbesondere nach der Halbzeitbewertung die wichtigste strategische Verpflichtung der EU dar und beginnt endlich konkrete Früchte in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung zu tragen.
In diesem Zusammenhang äußert Frau Van Lanker, obgleich sie der Strategie zugute hält, dass sie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beigetragen hat, die Auffassung, Qualität und Sicherheit müssten erhöht werden. Es sollte in der Tat festgehalten werden, dass trotz des kontinuierlichen Rückgangs der Arbeitslosenzahlen die Zahl der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen wächst, was erkennbare Folgen und Auswirkungen hat. Die Zahlen verdeutlichen, dass einige Staaten überwacht werden müssen, damit sie die Beschäftigungsprobleme mit einem zunehmend ausgewogenen, flexiblen Ansatz anpacken: das bedeutet neue Jobs, aber auch bessere Bedingungen für die Arbeitnehmer im Allgemeinen.
Wie die Berichterstatterin hervorhebt, müssen jedoch die gemeinsamen sozialen Ziele im Rahmen der Lissabon-Agenda stärker berücksichtigt werden: Das Schlagwort unserer Strategie sollte nun Integration heißen, und nicht mehr nur Wachstum und Beschäftigung.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Der aktuelle Situation lässt erkennen, dass es zehn Jahre nach Erscheinen der ersten Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten immer weniger Beschäftigungsverhältnisse mit Arbeitnehmerrechten gibt, was an sich schon zeigt, dass die Strategie nicht auf die Förderung der Arbeitnehmerrechte abzielt. Zugleich haben die fortwährenden Änderungen dieser Leitlinien, die mit den zunehmend neoliberalen Wirtschaftsleitlinien der Europäischen Union einhergehen, zur wachsenden Beschäftigungsunsicherheit beigetragen.
Obwohl die Berichterstatterin zur Besänftigung einige Bezugnahmen auf Armut und soziale Eingliederung eingestreut hat, ist keine Rede von der Notwendigkeit einer Abkehr von der derzeitigen makroökonomischen Politik und von den beschäftigungspolitischen Leitlinien, die durch und durch neoliberalen Charakter tragen und in denen Wettbewerb und Flexibilität an erster Stelle rangieren. Deshalb sind derartige Vorschläge lediglich ein Ablenkungsmanöver und gehen nicht gegen die eigentlichen Ursachen der Probleme vor.
Einige andere Vorschläge fördern sogar die Flexicurity, besser gesagt die Deregulierung des Arbeitsmarktes. Es werden flexible und berechenbare Arbeitsverträge auf der Grundlage eines modernen Arbeitsrechts, Tarifverträge und eine tariflich geregelte Arbeitsorganisation gefordert, verbunden mit dem Hinweis darauf, dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen Aktionspläne umsetzen sollten, und zwar auf der Grundlage der vom Rat angenommenen gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze.
Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht von Anne Van Lancker gestimmt, der sich mit beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten befasst. Der Bericht hebt zu Recht die Notwendigkeit hervor, in den Mitgliedstaaten die Leitlinien so umzusetzen, dass sie der Bekämpfung der Diskriminierung dienen, unabhängig davon, ob sie aus sexuellen, rassistischen oder ethnischen Gründen, wegen der Religion oder Weltanschauung, aufgrund einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung erfolgt.
Im Bericht werden die Mitgliedstaaten zudem aufgefordert, die einzelstaatlichen Traditionen bei der Umsetzung der Beschäftigungspolitik zu achten. Ich meine, die Anerkennung der mannigfachen europäischen Traditionen sollte jeder EU-Politik zugrunde liegen.
Stanisław Jałowiecki (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Ich habe mich bei der Abstimmung über den Bericht von Frau Van Lancker zu den Leitlinien der Beschäftigung der Stimme enthalten. Leider ist es in diesem Bericht nicht gelungen, Widersprüche zu vermeiden. Zum einen enthält er jede Menge solcher Wendungen wie „wissensbasierte Gesellschaft“, „Wettbewerbsfähigkeit“ und „technologische Herausforderungen“, zum anderen wird davon gesprochen, dass „Beschäftigungssicherheit“, „stabile Beschäftigung“ und dergleichen mehr zu gewährleisten sind. Die erstgenannten Begriffe stehen für Absichten, letztere für eine Festschreibung von Zuständen. Fortschritt ist ohne eine Änderung der Beschäftigungsstruktur nicht erreichbar. Das war in der Vergangenheit nie der Fall.
Anstelle über Beschäftigungssicherheit zu sprechen, die als Aufrechterhaltung bestehender Arbeitsplätze und Arbeitsinhalte verstanden wird, sollten wir über etwas ganz anderes reden, nämlich über die Sicherung des Zugangs zu Arbeit. Zugang zu Arbeitsplätzen, die jetzt verfügbar sind, zu einem gegebenen Zeitpunkt. Das sollte unser gemeinsames Anliegen sein.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Die Beschäftigungssituation in der Europäischen Union ist schlecht. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote von 7,3 % im Jahr 2007, die die bezuschussten Arbeitsplätze nicht berücksichtigt, ist höher als in den anderen großen Wirtschaftsregionen. So liegt sie in Nordamerika unter 5 %.
Doch weit davon entfernt, die Lage zu verbessern, werden die uns vorliegenden Leitlinien sie noch verschlimmern. Die von der Berichterstatterin positiv beurteilte Lissabonner Strategie setzt unsere Volkswirtschaften einer unlauteren Konkurrenz aus, insbesondere von Seiten des kommunistischen Chinas, das effektiv Sozialdumping betreibt. Des Weiteren liegt der Bericht mit seiner Forderung nach Reduzierung von „Beschäftigungsdefiziten … von Staatsangehörigen von Drittstaaten im Vergleich zu EU-Bürgern“ genau auf der Linie der seit Jahrzehnten in unseren Ländern praktizierten einwanderungsfreundlichen Politik, die jährlich über 1,5 Millionen außereuropäische Immigranten nach Europa bringt und uns damit allmählich zu Drittweltländern macht.
Die Wiederherstellung der nationalen Präferenz, einer gerechten positiven Diskriminierung, die Verringerung der Einwanderungslast und damit die Reduzierung der Steuerlast für unsere Unternehmen und Arbeitnehmer sowie die Anwendung des Prinzips der Gemeinschaftspräferenz zum Schutz des europäischen Marktes – das sind die Hauptmaßnahmen, die zur Verbesserung der Beschäftigungslage in Europa ergriffen werden müssten.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße den Ansatz der Berichterstatterin, die soziale Dimension der Lissabon-Strategie zu stärken. Die Forderung nach Ausgewogenheit in der Frage der „Flexicurity“ und nach Einführung einer Klausel zur aktiven Eingliederung wird, so meine ich, der Beschäftigungspolitik europaweit neue Impulse verleihen. Ich habe für den Bericht gestimmt.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), schriftlich. – (PL) Der Bericht zur Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten enthält zahlreiche Widersprüche.
Die Berichterstatterin schreibt, dass die erneuerte Lissabon-Strategie Ergebnisse gebracht hat, u. a. einen Anstieg des BIP in der EU in den letzten Jahren und einen Rückgang der Arbeitslosigkeit und dass die Leitlinien zur Beschäftigung keiner vollständigen Revision bedürfen, sondern lediglich Änderungen einer Reihe einzelner Punkte vonnöten sind.
Die Berichterstatterin hat auch festgestellt, dass in den letzten Jahren nicht weniger als 6 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren die Schule abgebrochen bzw. ihre Ausbildung nicht zu Ende gebracht haben und die Jugendarbeitslosigkeit 40 % der Gesamtarbeitslosenquote in der EU ausmacht, wobei dieser Prozentsatz unter Migranten doppelt so hoch ist. Zudem leben 78 Million Menschen in Armut, das entspricht der doppelten Bevölkerungszahl Polens.
Des Weiteren betrachtet sie den Anstieg der Zahl der auf Kosten einer Senkung der Arbeitsplatzqualität gewonnenen Arbeitsplätze und den prozentualen Anstieg der Personen mit Teilzeitbeschäftigung bzw. mit befristeten Arbeitsverhältnissen, oft mit unter Druck ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Die Realität spricht für sich, aber wir wollen sie nicht immer hören. In der Realität wirkt die Gesellschaft nicht integrierend, sondern teilend. Die Armut nimmt nicht ab, sondern breitet sich von Jahr zu Jahr weiter aus. Die Diskriminierung von Frauen, älteren Menschen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt sinkt nicht und klischeehaftes Denken und Handeln werden auch nicht abgelegt.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. − (SV) Inhaltlich ist der Bericht größtenteils positiv, aber es ist Heuchelei, von sozialer Verantwortung, lokaler Wirtschaft und Gleichstellung zu reden und gleichzeitig deren Berücksichtigung in den Vorschriften für die Auftragsvergabe verbieten zu wollen. Dazu will ich nicht beitragen. Der Bericht vermittelt ein verfälschtes Bild der Wirklichkeit, weshalb ich mich der Stimme enthalte.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Ich unterstütze diesen Bericht und teile Frau Van Lanckers Auffassung, die gemeinsamen sozialen Ziele der Mitgliedstaaten sollten in der Lissabon-Agenda besser zum Ausdruck gebracht werden. Des Weiteren befürworte ich die Umgestaltung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung in ihrer derzeitigen Fassung in eine auf Wachstum, Beschäftigung und Integration aufbauende Strategie. Ich halte es für wesentlich, gemeinsame soziale Standards auf EU-Ebene zu fördern. Es ist wichtig, qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und die Werte des europäischen sozialen Modells zu stärken.
Meines Erachtens besteht eine der Hauptaufgaben der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung in der Schaffung einer integrierenden Gesellschaft, in der die Ziele und operativen Bestrebungen Priorität haben, um die Zahl der durch Armut und soziale Ausgrenzung bedrohten Menschen zu begrenzen, die Rolle von Frauen, älteren Menschen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt zu stärken und die Beschäftigung junger Menschen zu fördern.
Richard James Ashworth (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Dieser Bericht enthält einige wichtige Leitlinien für das Haushaltsverfahren für 2009, und insgesamt treten wir mit gleichem Nachdruck wie der Berichterstatter dafür ein, die freiwillige Obergrenze von 20 % bei den Parlamentsausgaben auch künftig zu wahren.
Das Jahr 2009 wird für die Arbeit des Parlaments viele Veränderungen mit sich bringen, und wir glauben, dass es zur Beibehaltung der Disziplin erforderlich sein wird, alle Ausgabenvorschläge genau zu prüfen, um im Interesse des Steuerzahlers einen optimalen Mitteleinsatz zu gewährleisten. Insbesondere möchten wir das Parlament ohne Umschweife daran erinnern, dass die größten Ersparnisse erzielt werden könnten, indem wir den Wechsel des Parlaments zwischen Brüssel und Straßburg aufgeben. Wir unterstützen zudem voll und ganz den Vorschlag des Berichterstatters, die Mittel für die Asbestsanierung der Straßburger Parlamentsgebäude zur Verfügung zu stellen.
Die britischen Konservativen erwarten zu gegebener Zeit weitere Vorschläge des Berichterstatters und haben sich daher bei der Schlussabstimmung zu diesem Bericht der Stimme enthalten.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines polnischen Kollegen Janusz Lewandowski über den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2009 gestimmt. Mit diesem Haushalt sind große Herausforderungen zu meistern, wie das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages, wenn er denn von den Mitgliedstaaten ratifiziert wird, das Jahr 2009 als Wahljahr des Europäischen Parlaments sowie das Inkrafttreten des neuen Abgeordnetenstatuts.
Ich bin natürlich einverstanden mit einem sparsamen Umgang mit den Haushaltsmitteln, doch denke ich, dass wir bei den Ausgaben im Zusammenhang mit der Vielsprachigkeit (Übersetzen und Dolmetschen) keine Kompromisse eingehen dürfen, denn diese ist eine Voraussetzung für den politischen Erfolg der Union. Des Weiteren müssen die Möglichkeiten des Empfangs von Besuchern durch die Abgeordneten ausgebaut werden, denn diese Besuche werden sehr geschätzt und tragen dazu bei, dass die Bürger die Europäische Union besser kennenlernen.
Meiner Meinung nach muss ebenfalls die Zahl der Mitarbeiter für die Abgeordneten und die parlamentarischen Ausschüsse erhöht werden, um deren Unabhängigkeit und ein hohes Niveau ihrer Arbeit zu gewährleisten, beispielsweise im Umgang mit den anderen europäischen Institutionen, den Lobbygruppen oder den nationalen Parlamenten.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), schriftlich. – (PL) Das Jahr 2009 wird das Europäische Parlament vor große Herausforderungen stellen, die vor allem mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, den Wahlen zum EU-Parlament, dem neuen Abgeordnetenstatut und dem Wechsel der Wahlperiode verbunden sind. Die Gesamthöhe des Haushalts für 2009 muss diesen Aufgaben Rechnung tragen, obgleich sie unter der vom Parlament traditionell festgelegten freiwilligen Begrenzung auf 20 % der Verwaltungsausgaben liegt.
Die Anwendung eines Pilotprozesses im diesjährigen Haushaltsverfahren, das eine frühezeitige und engere Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss in allen Fragen mit signifikanten Auswirkungen auf den Haushalt vorsieht, verdient Beachtung. Mithilfe dieses neuen Ansatzes soll der rationellste Einsatz der verfügbaren Mittel gesichert und Einsparungspotenzial aufgedeckt werden.
Mit Genugtuung festzustellen sind die vernünftigen Ausgabenschätzungen in Verbindung mit dem neuen Abgeordnetenstatut, vor allem weil dies die Möglichkeit einer „Feinabstimmung“ der Mittel in einer späteren Phase bietet. Auch die Einbeziehung der vorgeschlagenen 65 neuen Planstellen in den Voranschlag für 2009 ist erfreulich, die der Idee der Verstärkung der legislativen Tätigkeit und von Dienstleistungen für Abgeordnete dient, während gleichzeitig 15 % dieser Mittel in die Reserve eingestellt wurden. Des Weiteren stimmt mich die Ankündigung froh, dass die im Haushaltplan 2008 gesetzten Prioritäten im Zusammenhang mit den Dolmetschleistungen und dem Analysedienst der Bibliothek fortgeführt werden. Ein erfolgreicher Abschluss des diesjährigen Haushaltsverfahrens macht auch noch weitere Aussprachen sowie unverzügliche konkrete Entscheidungen zur Immobilienpolitik des Parlaments erforderlich.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Mit der Vorlage des Haushaltsvoranschlags der Gemeinschaft durch die Kommission wurde das Haushaltsverfahren 2009 eingeläutet.
In früheren Haushaltsverfahren belief sich der Haushalt des Europäischen Parlaments auf ca. 20 % der unter Rubrik 5 (Verwaltungsausgaben) des mehrjährigen Finanzrahmens veranschlagten Beträge. Der Berichterstatter schlägt vor, diese Höhe beim Haushaltsplan 2009 beizubehalten.
Eine derartige Entscheidung darf nicht die Verfügbarkeit von Finanzmitteln blockieren oder behindern, die erforderlich sind, um dem bereits erwähnten Bedarf an mehr Personal in angemessener Weise zu entsprechen sowie Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen zu verbessern. Ferner sind der Grundsatz der Gleichheit und das Recht, im Europäischen Parlament und bei allen von ihm geförderten Aktivitäten sämtliche Amtssprachen zu verwenden, zu berücksichtigen.
Außerdem handelt es sich dabei um ein immer wiederkehrendes Problem, denn die Notwendigkeit, derartige Leistungen wie das Dolmetschen und Übersetzen zu verbessern, wird häufig angesprochen, aber die hierfür erforderlichen Finanzmittel werden nicht bereitgestellt. Regeln, die zielgerichtet geschaffen wurden, um dem Gebrauch verschiedener Sprachen entgegenzuwirken, kommen häufig zur Anwendung. Betrachten Sie sich nur die in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU angenommenen Kriterien.
Andererseits geht der Bericht nicht auf die Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte ein, die insbesondere in Anbetracht der zunehmenden Fremdvergabe von Leistungen durch das EP in den letzten Jahren zu berücksichtigen ist.
Cătălin-Ioan Nechifor (PSE), schriftlich. − (RO) Das Europäische Parlament sollte sich der Bedeutung des Solidaritätsprinzips bewusst werden, wonach rückständige oder weniger entwickelte Regionen gefördert werden sollten, und zwar auch finanziell durch den Haushalt der Europäischen Union. Bedauerlicherweise steht Rumänien etwa ein Jahr nach seinem Beitritt noch immer an letzter Stelle, was das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt auf regionaler Ebene betrifft. 6 der 8 Regionen zählen zu den 15 am wenigsten entwickelten Regionen in der EU und die Entwicklungsregion im Nordosten, aus der ich stamme, gehört noch immer zu den ärmsten Regionen der 27 Mitgliedstaaten.
Das Tempo des rumänischen Wirtschaftswachstums reicht derzeit nicht aus, um die Klüfte, die uns trennen, rasch zu überwinden und die Unterschiede, die überall zutage treten, zu beseitigen. Einer der Gründe dafür, warum wir fast ganz oben auf der Armutsliste der Europäischen Union stehen, ist sicher der, dass die Strukturfonds nur in geringem Maße aufgenommen werden. Daher macht die übermäßige Politisierung des Verwaltungsprozesses auf zentraler Ebene Rumänien zu einem Nettobeitragszahler zum EU-Haushalt, der im letzten Jahr rund 1,1 Milliarden Euro zahlte.
Der einzig verbleibende Trost besteht darin, dass 16 Millionen Euro an unser Land zurückfließen werden, da 2007 das erste Jahr war, in dem ein Haushaltsüberschuss erzielt wurde.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die politischen Vertreter des Kapitalismus im EU-Parlament haben mit großer Begeisterung zu den von der EU in Zusammenarbeit mit den Mitte-Links- und Mitte-Rechts-Regierungen erarbeiteten Beschäftigungsrichtlinien beigetragen. Diese fördern die Ausbeutung der Arbeiterklasse auf grausamste Art, um das Ziel der Lissabon-Strategie zu erreichen, nämlich unbegrenzte Profitsteigerungen für Plutokraten.
Im Zentrum der EU- und Regierungspolitik steht die notorische „Flexicurity“, die auf eine vollständige Auflösung der Arbeitsbeziehungen hinausläuft. Die EU setzt Arbeitslosigkeit ein, um Arbeitnehmer einzuschüchtern. Sie schafft Tarifverträge und Vollzeit-Festanstellungen ab, die durch individualisierte Arbeitsverträge und eine Vielzahl von Teilzeitjobs ersetzt werden, bei denen kaum von Arbeitsrechten, Sozialschutz, Lohn-, Versicherungs- oder Rentenansprüchen die Rede sein kann. Ziel der EU ist ein entscheidender Schlag gegen die staatlichen Sozial-, Versicherungs- und Rentensysteme in allen Mitgliedstaaten. Unter den von der EU ausgearbeiteten mittelalterlichen Arbeitsbedingungen ist der in den EU-Beschäftigungsrichtlinien beschriebene „Modell“arbeitnehmer eine „beschäftigungsfähige“ Person, die in allen denkbaren Formen von Teilzeitarbeit arbeitet, keine Rechte hat und so ausgebildet und umgeschult worden ist, dass sie über die nach den jeweiligen Erfordernissen des Kapitalisten benötigten Fähigkeiten verfügt. Die betreffende Person ist ständig auf der Suche nach Beschäftigung, arbeitet bis ins hohe Alter oder sogar bis zum Tod und schafft unermessliche Reichtümer, derer sie von der Plutokratie beraubt wird.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht meines schwedischen Kollegen Jens Holm über den Handel mit Roh- und Grundstoffen gestimmt. Mit der Vorstellung, dass es notwendig ist, die Rohstoffversorgung der Europäischen Union und ihren Zugang zu Rohstoffen auf den Weltmärkten zu sichern, bin ich einverstanden, wobei ich jedoch anmerken möchte, dass die Union gegenwärtig über keine kohärente Strategie verfügt, die es ihrer Wirtschaft ermöglichen würde, den wettbewerblichen Herausforderungen zu begegnen, denen ihre Wirtschaft durch den verschärften Wettbewerb um den Zugang zu Rohstoffen ausgesetzt ist.
Bedauerlich finde ich, dass der Bericht nicht auf die Fragen im Zusammenhang mit den währungspolitischen Manipulationen in der Welt eingeht, die zusammen mit niedrig gehaltenen Wechselkursen den fairen Wettbewerb verzerren. Von den Rohstoffen hätte das Erdöl eine besondere Untersuchung verdient, und ich wiederhole meinen Vorschlag, ein europäisches Instrument zur jährlichen Regulierung der Rohölpreise zu schaffen, mit denen man sich zumindest genauer befassen sollte – nicht etwa um die Marktgesetze zu bekämpfen, die wir akzeptieren müssen –, sondern um ihr abruptes Durchschlagen auf den Binnenmarkt zu regulieren und so die Auswirkungen des Anstiegs der Rohölpreise auf die Kosten-Preis-Kette der anderen betroffenen Sektoren (Fischerei, Verkehr usw.) abzufedern.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Herrn Holm scheint die Probleme, mit denen die Welt heute aufgrund des beispiellosen Anstiegs der Rohstoffpreise konfrontiert ist, recht gut aufzuzeigen. Für die europäischen Länder ohne eigene natürliche Ressourcen handelt es sich um Wettbewerbs- und somit Beschäftigungsprobleme, Probleme mit der Versorgungssicherheit, Probleme aufgrund erhöhter Abhängigkeit u. ä. und für die armen Länder um die Gefährdung ihrer Entwicklung, um Hungeraufstände usw.
Einige Gründe dafür werden zwar aufgezeigt, insbesondere das negative Verhalten einiger Schwellenländer wie China oder die Liberalisierung des Agrarhandels, während andere wie die Spekulation, die malthusianistische Agrarpolitik des Brüsseler Europas, das Prinzip des globalen Freihandels usw. verschwiegen oder so gut wie verschwiegen werden.
Im Hinblick auf die Lösungen ist es klar, dass dieses Parlament im Wesentlichen auf die positiven Auswirkungen einer Regulierung des freien und wettbewerbsorientierten Marktes setzt. Doch es ist genau der Markt, der heute auf grausame Weise an seine Grenzen stößt. Energie, Nahrungsmittel und Rohstoffe sind eben nicht Erzeugnisse wie alle anderen, denn von ihnen hängt das Überleben der Völker ab. Es wird Zeit, dass das Brüsseler Europa in seinen internationalen Handelsbeziehungen vor allem seine eigenen Interessen und die seiner Mitgliedstaaten verteidigt, anstatt ohne Rücksicht auf die menschlichen und gesellschaftlichen Kosten eine globalistische Utopie realisieren zu wollen.
Vasco Graça Moura (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Dieser Bericht beleuchtet Aspekte, die über den traditionellen Handel mit Roh- und Grundstoffen hinausgehen. In der neuen internationalen Situation können unterschiedliche Produktionsfaktoren und -komponenten als Rohstoffe eingestuft werden, darunter auch die Energie. Die Preissteigerung bei diesen Erzeugnissen stellt die europäische Industrie, die diese aus Drittstaaten bezieht, vor ein ernstzunehmendes Problem. Die Märkte reagieren auf die steigende Nachfrage seitens der Erzeuger, auf veränderte natürliche und Umweltbedingungen sowie auf Finanzspekulationen. Es ist beunruhigend, dass diese internationale Situation ein Preisniveau gefördert hat, das das Wirtschaftswachstum in Europa zunichte machen kann. Hat dieser Trend sich erst einmal gefestigt, führt der Wettlauf um Ressourcen zu Zwängen und Engpässen, die viele Managergenerationen beschäftigen und sicherlich Auswirkungen auf die Regierungsführung in der modernen Welt haben werden.
Das Europäische Parlament fordert die Kommission mit diesem Bericht auf, das Thema des Zugangs zu den Rohstoffmärkten im WTO-Rahmen anzusprechen. Das Ziel besteht im Erreichen von Gegenseitigkeit, und ein gangbarer Weg dahin führt über die WTO. Im Interesse von Integration, Entwicklung und Nachhaltigkeit sollten Verhandlungen über diese Erzeugnisse niemals unterhalb der regionalen Ebene stattfinden. Um größeren Spekulationen und Konflikten vorzubeugen, müssen wir sicherstellen, dass unsere Handelspartner, die im Besitz dieser Ressourcen sind, einen fairen Preis für ihre Waren erhalten.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir teilen die im Bericht enthaltenen Ansichten über den Handel mit Roh- und Grundstoffen nicht.
Wir stimmen nicht der Kritik zu, dass politische und andere Maßnahmen von Drittländern zur „Schaffung von Hemmnissen für den freien und fairen Zugang zu Rohstoffen“ führen, die „den Zugang von Unternehmen (!) der EU zu Roh- und Grundstoffen einschränken“. Jedes Land hat das unveräußerliche souveräne Recht, über den Einsatz seiner Rohstoffe und den Handel mit seinen Waren zu entscheiden. Es ist Sache der Völker der einzelnen Länder, über die Verwendung ihrer Ressourcen und des geschaffenen Wohlstands zu befinden.
Aus dem Bericht geht nicht hervor, dass das tatsächliche Problem das neoliberale Modell der EU ist. Ganz dem neokolonialistischen Gedankengut verpflichtet, zielt es darauf ab, eine Reihe von Ländern wieder in die Rolle von Rohstoffproduzenten für die Länder der EU zurückzudrängen. Dabei werden die technologische und sonstige Vormachtstellung sowie Marktmechanismen einschließlich der Finanzspekulation genutzt, um die wirtschaftliche Abhängigkeit zu fördern und die Ausbeutung durch die multinationalen Konzerne zu unterstützen.
Wirklich vonnöten sind dagegen ein deutlicher Bruch mit dem herrschenden Wirtschafts- und Sozialmodell, die Aufhebung der Trennung nach Herrschern und Beherrschten, der Schutz der staatlichen Souveränität, die Entwicklung des Wirtschaftspotenzials der einzelnen Länder sowie der Komplementarität und Solidarität in ihren Außenbeziehungen und der Übergang zu einer Produktion, die auf die Erfüllung der Bedürfnisse der Bevölkerung und die Bewahrung des Planeten gerichtet ist.
Jens Holm (GUE/NGL), schriftlich. − (EN) Der Bericht über den Handel mit Roh- und Grundstoffen spricht viele wichtige Fragen unter dem Blickwinkel der Entwicklung an. Im Bericht werden der problematische Einfluss von Börsenspekulationen auf den Preisauftrieb und die wachsende Volatilität der Märkte hervorgehoben. Hier ist eine Regulierung erforderlich.
Zudem wird darin zu erhöhter Unterstützung der Diversifizierung in den Entwicklungsländern aufgerufen und die Bedeutung des politischen Raums unterstrichen, um diesen Ländern die Entwicklung nicht zuletzt ihres Agrarsektors zu ermöglichen. Im Bericht wird zudem der erhöhte Fleischkonsum kritisiert und nach Wegen gesucht, um dieses Problems Herr zu werden. Dennoch enthält der Bericht auch Aspekte, die wir für zutiefst problematisch halten. Dies gilt in erster Linie für die wiederholte Betonung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die dringende Aufforderung an die europäische Industrie, preiswerten Zugang zu Rohstoffen zu sichern.
Diese Ansicht teilen wir nicht und können nur den Schluss ziehen, dass hier das neoliberale Gesicht der EU abermals zum Ausdruck kommt. Grundsätzlich stellt der Bericht, im Vergleich zu früheren Standpunkten des Parlaments zur Handelspolitik, einen Schritt in die richtige Richtung dar.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße den Bericht von Jens Holm über den Handel mit Roh- und Grundstoffen. Der freie und angemessene Zugang zu Rohstoffen ist wichtig für die Wirtschaft der EU. Dennoch müssen auch die Auswirkungen der Preisschwankungen bei Roh- und Grundstoffen für die Entwicklungsländer berücksichtigt werden. Ich habe für den Bericht gestimmt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Es gibt Nachrichten, die an sich positiv sind, uns aber dennoch Sorge bereiten, wenn wir an die Konsequenzen denken. Das trifft zum Teil auch auf die Preissteigerung bei Rohstoffen zu.
Die gute Nachricht ist, dass ein immer größerer Teil der Weltbevölkerung ein für ihn bislang ungekanntes Konsumniveau erreicht, wovon mehrere Kennziffern zeugen. Die Problem liegt jedoch in einigen der Folgen, vor allem der unmittelbaren Folgen, die eine derartige Steigerung des Konsums – und somit der Nachfrage – nach sich ziehen kann. Die Gesetze der Ökonomie wirken selbst auf verzerrten Märkten, und ein Anstieg der Nachfrage bewirkt entweder eine Steigerung des Angebots oder, wie im vorliegenden Fall, eine Steigerung des Preises. Das ist eingetreten.
Die Europäische Union muss die generelle Öffnung der Märkte unterstützen, damit immer mehr Produzenten von der steigenden Nachfrage profitieren können; und sie sollte die Zunahme des Handels fördern. Gleichzeitig haben wir die Pflicht zur direkten Unterstützung derer, die unmittelbar von dieser neuen Situation betroffen sind: derer, die nicht in der Lage sind, die steigenden Preise für die Waren des Grundbedarfs zu schultern. Eine Marktverzerrung führt nur selten zu positiven Ergebnissen, insbesondere auf lange Sicht. Nichts wird uns daran hindern, die Benachteiligten finanziell zu unterstützen – ganz im Gegenteil.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Es läuft zweifellos etwas falsch beim Handel mit Rohstoffen und Waren. Bei Rohstoffpreisen wird gegenwärtig massiv spekuliert, weshalb Mineralstoffe empfindlich teuer sind. Trotz ihres natürlichen Reichtums bleiben mineralienreiche Länder arm oder werden noch ärmer.
In den Entwicklungsländern ist die ausreichende Selbstversorgung mit Lebensmitteln nicht gesichert, obgleich Nahrungsmittel in großem Umfang erzeugt werden. Das Problem ist, dass sie für viel zu niedrige Preise ausgeführt werden. Darüber hinaus zwingt uns der Klimawandel zu einem anderen Umgang mit diesem Energie verschlingenden Markt. Der Abbau von Mineralien sollte vermieden werden. Gleichzeitig ist die lokale Erzeugung und der Verbrauch von Nahrungsmitteln dem Welthandel mit landwirtschaftlichen Produkten vorzuziehen. Kurzum, der Handel mit Rohstoffen und Waren in seiner heutigen Ausprägung hat einen äußerst verzerrenden Effekt und bedarf eines multilateralen Ansatzes.
Im Bericht über den Handel mit Rohstoffen und Waren wurde die Ende 2006 von der EU vorgeschlagene ultraliberale Handelspolitik ursprünglich zu Recht angeprangert, allerdings wurde der Bericht im Laufe der Zeit derart verwässert, dass ich ihn nicht länger unterstützen kann. So enthält er beispielsweise kaum noch wichtige politische Vorschläge. Noch schlimmer ist es, dass im Bericht der freie Zugang zu Rohstoffen und Waren als ein Recht der EU und eine bilaterale Handelspolitik als ideales Instrument dargestellt werden.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den in Reaktion auf die Mitteilung der Kommission zur Strategie für die Regionen in äußerster Randlage erarbeiteten Initiativbericht meiner Kollegin und Freundin Margie Sudre gestimmt. Ich unterstütze die Idee, dass die Berücksichtigung von immer mehr arithmetischen Begründungen für die Maßnahmen nicht dazu führen darf, einen Teil der EU-Politik zur Unterstützung der Regionen in äußerster Randlage wieder in Frage zu stellen oder die dortigen Akteure zu entmutigen, indem ihnen zu schwer erfüllbare Bedingungen vorgeschrieben werden.
Die Maßnahmen der Gemeinschaft müssen als Katalysator für Initiativen wirken, mit denen diese Regionen zu Kompetenzzentren entwickelt werden, deren Grundlage Bereiche wie Abfallbewirtschaftung, erneuerbare Energien, Selbstversorgung mit Energie, biologische Vielfalt, Mobilität der Studenten, Forschung in den Bereichen Klimawandel oder Krisenmanagement bilden, in denen ihre Vorteile und ihr Know-how voll genutzt werden können. Des Weiteren unterstütze ich den Vorschlag, dass die künftige gemeinsame Einwanderungspolitik der Lage der Regionen in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit schenkt, die allesamt Außengrenzen der Union darstellen. Ich möchte die Arbeit von Margie Sudre würdigen, die sich unermüdlich mit viel Kompetenz, Entschlossenheit und Mitgefühl für die Regionen in äußerster Randlage einsetzt.
Emanuel Jardim Fernandes (PSE) , schriftlich. − (PT) Der Entschließungsantrag in diesem Bericht beinhaltet Empfehlungen für die Bewertung sowie Ausblicke für die Strategie für die Regionen in äußerster Randlage, insbesondere:
– andere Indikatoren als nur das BIP als Maß für den erreichten Kohäsionsgrad zu verwenden ;
– die Kohäsionspolitik mit anderen Politikbereichen der Gemeinschaft themenübergreifend besser zu verzahnen, um die Synergieeffekte zu erhöhen; und die derzeitigen und künftigen politischen Maßnahmen der EU noch besser an die Gegebenheiten der Regionen in äußerster Randlage anzupassen;
– Konzepte und Maßnahmen anzuwenden, die nicht den Übergangskriterien unterliegen, den verschiedenen Bedürfnissen jeder Region angepasst sind und dazu beitragen, den dauerhaften Zwängen, denen diese Regionen ausgesetzt sind, zu begegnen;
– gemeinschaftliche Beihilfen für die Landwirtschaft in den Regionen in äußerster Randlage und Unterstützungsmaßnahmen für die Fischereisektoren dieser Region vorzusehen;
– den Bereich Verkehr, insbesondere was die Aufnahme der Zivilluftfahrt in das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) betrifft, differenziert zu behandeln;
– unbedingt die Umsetzung der Lissabon-Strategie in Bezug auf die Regionen in äußerster Randlage in die Diskussion einzuschließen;
– in der künftigen gemeinsamen Einwanderungspolitik der Lage der Regionen in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit zu schenken;
– die Regionen in äußerster Randlage ins Zentrum der Meerespolitik der Europäischen Union zu rücken;
– die künftige Gemeinschaftsfinanzierung der Strategie für die Regionen in äußerster Randlage und des Ausgleichs der Nachteile aufgrund ihrer äußersten Randlage zu gewährleisten.
Der Bericht hat die Unterstützung durch mich und meine Fraktion verdient. Ich habe zur Annahme des Berichts aufgerufen und dafür gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir bedauern, dass die Mehrheit im Parlament unsere Änderungsanträge abgelehnt hat, die das Ziel hatten, die vom Fischereiausschuss angenommenen wertvollen und wichtigen Vorschläge zugunsten der Regionen in äußerster Randlage in den Entschließungsantrag über die künftige Strategie der EU für die Regionen in äußerster Randlage zu integrieren, der in der heutigen Plenartagung angenommen wurde.
Einige argumentieren, dass es sich um eine Entschließung zur Regionalpolitik und nicht zur Fischerei handelt. Das ist ein Trugschluss. Mit dem Entschließungsantrag leistet das Europäische Parlament seinen Beitrag zur Zukunft der Gemeinschaftsstrategie für die Regionen in äußerster Randlage, und hier im Parlament müssen wir die angenommenen Vorschläge erörtern, darunter vor allem die vom EP-Ausschuss für Fischerei angenommenen Vorschläge – so, wie es bei der EP-Entschließung zur Meerespolitik der Fall war. Aus diesem Grund wollten wir sie entsprechend unserem Standpunkt in Portugal erneut einbringen.
Ferner bedauern wir die Ablehnung unseres Vorschlags, der eindeutig besagte, dass die Unterstützungsmaßnahmen der Gemeinschaft für die Regionen in äußerster Randlage dauerhaften Charakter tragen sollten. Die Berichterstatterin erklärt, das Ziel bestehe darin, dass diese Maßnahmen letztlich nicht mehr erforderlich sein werden. Das ist im Grunde ein (Schein-) Argument, das davon ablenken soll, dass die Nachteile, denen die Regionen in äußerster Randlage dauerhaft ausgesetzt sind, bei jedem Haushaltsplan oder Gemeinschaftsrahmen zur Sprache kommen müssen.
Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Frankreich ist von der Politik der Europäischen Union für die Regionen in äußerster Randlage stark betroffen.
Die Spezifik dieser Regionen muss in den Brüsseler Politiken unbedingt viel stärker und viel besser berücksichtigt werden, als dies heute der Fall ist, und zwar insbesondere:
- in der Handelspolitik, da die Produktion der Regionen in äußerster Randlage in Konkurrenz mit der der Nachbarländer steht, die von äußerst günstigen Bedingungen seitens der EU profitieren;
- in der Einwanderungspolitik, denn diese Regionen sind der Einwanderung in besonderem Maße ausgesetzt, und der Zustrom von illegalen Einwanderern führt dort zu wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten, die bei weitem die örtlichen Kapazitäten zu ihrer Überwindung übersteigen;
- in den Vorschriften zu staatlichen Hilfen und insbesondere durch die Aufrechterhaltung der steuerlichen Ausnahmeregelungen für diese Regionen, die immer wieder unter Berufung auf das Europarecht in Frage gestellt werden.
Besonders beunruhigt bin ich über die rechtliche Unklarheit in Bezug auf Saint-Barthélemy. Diese kleine französische Insel ist seit 2007 eine Gebietskörperschaft, die durch den Wechsel ihrer Rechtsform die steuerliche Ausnahmeregel aufrechterhalten wollte, die die Voraussetzung für ihr wirtschaftliches Überleben ist. Doch die EU scheint sie weiterhin als Teil der Regionen in äußerster Randlage zu betrachten, d. h. als ein Unionsgebiet, das dem Gemeinschaftsrecht unterliegt. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn durch diese Ambivalenz der von 95 % der Bevölkerung eindeutig zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach Autonomie in Frage gestellt würde.
Ramona Nicole Mănescu (ALDE), schriftlich. − (RO) Das Hauptproblem der sieben Regionen in äußerster Randlage besteht darin, dass sie sich, obwohl in ihnen nur 1 % der Unionsbürger lebt, in einer heiklen wirtschaftlichen und sozialen Lage befinden, die sich durch ihre Insellage weitab vom Festland, ihr schwieriges Oberflächenrelief und Klima sowie ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von sehr wenigen Erzeugnissen noch verschlimmert.
Wenn wir die von der Kommission aufgeführten und von der Berichterstatterin unterstützten Maßnahmen wie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verringerung der Probleme mit der Zugänglichkeit und die Integration der Regionen in äußerster Randlage in das regionale geografische Umfeld als Priorität ansehen, können wir zur Verbesserung der sozioökonomischen Lage dieser Regionen beitragen, ihre Entwicklung an die anderer Regionen der Europäischen Union anpassen und ihre Ressourcen im Einklang mit den Auflagen der Gemeinschaft zum Guten wenden.
Dies ist auch einer der Gründe, warum ich für diesen Bericht gestimmt habe. Außerdem möchte ich noch anmerken, dass den Häfen mehr Beachtung geschenkt werden muss, da 6 der 7 Regionen in äußerster Randlage Inseln sind. Fern kann die Modernisierung der Hafeninfrastrukturen zur Förderung und Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs, der Produktion und der lokalen Märkte beitragen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Es entspricht dem Solidaritätsgedanken der Europäischen Union, die EU-Regionen in äußerster Randlage zu fördern, damit deren durch ihre schwierige Zugänglichkeit entstandenen Nachteile gemindert werden können. Insbesondere ist sicher dafür Sorge zu tragen, dass diese Regionen nicht ihre landwirtschaftliche Selbstversorgungsfähigkeit verlieren, was aber auch generell für die Europäische Union als Ganzes zu gelten hat.
Diesbezüglich muss es unsere gemeinsame Anstrengung sein, die kleinbäuerlichen Strukturen – etwa auch jene der Bergbauern in Österreich, aber auch jedes einzelnen traditionellen Klein-, Mittel- und Biobauern – zu erhalten, damit sie ihre ökologisch wertvolle Arbeit weiter aufrecht erhalten können und wir unsere Lebensmittelsouveränität nicht an Riesenfarmen verlieren oder von agrarischen Großkonzernen abhängig werden. Aus diesem Grund habe ich für den Bericht Sudre gestimmt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die Regionen in äußerster Randlage weisen Besonderheiten auf, die bei Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Entwicklung in Europa zu berücksichtigen sind. Trotzdem ist noch viel zu tun, damit die Entwicklung dieser Regionen weiter vorankommt und damit wir größeren Nutzen aus diesen an andere weltweite Wirtschaftsblöcke angrenzenden Gebieten ziehen können.
Durch bereichsübergreifende und zusätzliche Maßnahmen für die Regionen in äußerster Randlage hat sich deren wirtschaftliche und soziale Lage verbessert, und es kommt darauf an, weiterhin auf ihre verbesserte Anbindung, erhöhte Wettbewerbsfähigkeit und stärkere regionale Integration hinzuarbeiten. Dennoch gibt es in diesen Regionen immer noch Probleme, die keine Beachtung finden; dies betrifft beispielsweise die Bewahrung der traditionellen Landwirtschaft, die stärkere Förderung der Entwicklung der maßgeblichen Wirtschaftsbereiche und die Aufrechterhaltung differenzierter Steuersysteme. Die optimale Nutzung der besonderen Vorteile der Regionen in äußerster Randlage ist daher der beste Weg, um eine nachhaltige Entwicklung dieser Regionen zu gewährleisten und ihre Attraktivität sowie die Zusammenarbeit zu fördern.
Neue Prioritäten in Bezug auf den Klimawandel, die demografische Entwicklung und die Steuerung der Migrationsströme, die Landwirtschaft und die Meerespolitik zu setzen, ist eine nützliche Maßnahme. Sie muss ergänzt werden durch die wirtschaftliche Diversifizierung in den Regionen in äußerster Randlage, durch die Nutzung ihrer Besonderheiten, die breitestmögliche Anwendung der geltenden Regeln und die Nutzung der am besten geeigneten Instrumente für die Lösung der spezifischen Probleme dieser Regionen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe mich zu dem als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission über die verbraucherpolitische Strategie der Gemeinschaft für 2007-2013 erarbeiteten Initiativbericht meines finnischen Kollegen Lasse Lehtinen der Stimme enthalten.
Selbstverständlich bin ich damit einverstanden, dass die 493 Millionen europäische Verbraucher im Mittelpunkt der drei Hauptaufgaben stehen müssen, die die Union zu bewältigen hat: Wachstum, Beschäftigung und die notwendige Herstellung größerer Bürgernähe, sowie damit, dass sie die Haupttriebkraft für die Wirtschaft darstellen, da ihr Verbrauch 58 % des BIP der EU ausmacht.
Trotzdem bin ich überzeugt, auch wenn die erfolgreiche Schaffung des Binnenmarktes dem Wettbewerb zu verdanken ist, d. h. der besonderen Aufmerksamkeit für den Verbraucher, müssen wir angesichts der gegenwärtigen globalen Herausforderungen die Produzenten in den Mittelpunkt unseres Wirkens stellen. Des Weiteren habe ich angesichts des Fehlens einer ernsthaften rechtlichen Studie große Vorbehalte gegen die übereilte Art und Weise, in der in dem Bericht die Frage von Sammelklagen von Verbrauchern gegen Produzenten angegangen wird, indem die Kommission aufgefordert wird, eine kohärente Lösung auf europäischer Ebene vorzuschlagen, die allen Verbrauchern Zugang zu Mechanismen mit kollektiven Rechtsbehelfen für die Regelung grenzüberschreitender Klagen verschafft.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Um den Verbrauchern einen besseren Schutz zu bieten, wird in dem Bericht Lehtinen vorgeschlagen, die in den einschlägigen Bereichen geltenden Rechtsvorschriften zu verbessern, indem sie vereinfacht und von regionalen Unterschieden befreit werden. Die EU muss eine echte grenzübergreifende Wirtschaftspolitik entwickeln, die auf den Schutz der Rechte der Verbraucher und den Erhalt ihrer Gesundheit abzielt.
Der betreffende Vorschlag, den ich unterstütze, hat daher das Ziel, einen harmonisierten Rechtsrahmen zu schaffen, der ein solides, integriertes System für Produktsicherheit gewährleistet und den Verbrauchern wirkliches Vertrauen in die auf dem europäischen Markt angebotenen Erzeugnisse zu geben vermag, was in der Folge einen allgemeinen Konsumanstieg bewirken wird.
Um jedoch zu einer effektiven Verbraucherschutzpolitik zu kommen, muss die EU viel Kraft in die Verbesserung der Marktüberwachung, auch durch Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, und in Informations- und Erziehungskampagnen für die Verbraucher selbst investieren: So lange die Verbraucher nicht davon überzeugt sind, dass ihre Produkte vollkommen sicher sind, wird der europäische Markt sein Potenzial nicht voll entfalten können.
Dadurch könnte Europa zu einem wahrhaft wettbewerbsfähigen Markt werden, der seine Verbraucher zufrieden stellt und schützt und sie ermutigt, aktiver, zu wirklichen Protagonisten des Marktes selbst, zu werden.
Adam Bielan (UEN), schriftlich. – (PL) Ich habe den Bericht von Lasse Lehtinen unterstützt, weil die Transparenz der Rechtsvorschriften für den Verbraucherschutz in der EU sowohl für die Verbraucher als auch für die Hersteller, die im Wettbewerb unter einander stehen, nützlich ist. Durch die ökonomischen Veränderungen in den neuen Mitgliedstaaten sind neue Handlungsprinzipien für Marktteilnehmer eingeführt worden. Das den Konsumenten heute angebotene Warensortiment wird immer vielfältiger, was Produkte und Dienstleistungen betrifft. Dennoch meine ich, die Stellung der Verbraucher bleibt insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten – wir alle erinnern uns noch gut an die Anfänge des freien Marktes – gegenüber den großen Konzernen relativ schwach. Mehr Transparenz und ein verbesserter rechtlicher Rahmen sind nötig, um Verbrauchern einen angemessenen Schutz ihrer Rechte garantieren.
Es war mir auch eine Freude, den Teil des Berichts anzunehmen, in dem sich der Berichterstatter für eine Unterstützung der kleinen und mittelständischen Unternehmen in der EU ausspricht. In meiner Heimat, der Region Kleinpolen, machen KMU 95 % der Gesamtunternehmen aus, wobei die meisten von ihnen noch nicht sehr lange existieren (30 % davon noch keine 5 Jahre).
Colm Burke und Malcolm Harbour (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die PPE-DE-Fraktion unterstützt mit Nachdruck ein umfassendes Maßnahmenprogramm zur Information und Stärkung der Verbraucher im europäischen Binnenmarkt. Wir möchten, dass die Verbraucher höchstmöglichen Nutzen aus Auswahl, Vielfalt und Innovation ziehen können, die in einem florierenden, aus fast 500 Millionen Verbrauchern bestehenden Markt verfügbar sind, dem größten Einzelhandelsmarkt weltweit.
Zudem möchten wir, dass die Verbraucher schnell und wirksam von ihrem Recht auf Rechtsschutz Gebrauch machen können, falls sie Problemen begegnen. Wir unterstützen einen einfachen und wirksamen Zugang zum Rechtsschutz insbesondere auf außergerichtlichem Weg, jedoch mit der Klagemöglichkeit als letztem Ausweg.
Wir haben uns heute der Stimme enthalten, weil die PSE einen sehr positiven Bericht durch das Einbringen ihrer Forderung nach einer gänzlich unerprobten und potenziell kostspieligen Rechtsvorschrift für sich vereinnahmt hat, die die Durchsetzung des Rechts auf Sammelklagen auf europäischer Ebene vorsieht. Die Kommission führt bereits umfangreiche Beratungen zur Frage der Durchsetzung von Verbraucherrechten. Es ist viel zu früh, um Schlüsse hinsichtlich der möglicherweise erforderlichen Änderungen zu ziehen. Wir können viel bewirken, indem wir die bestehenden Rechtsschutzmittel verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten intensivieren.
Die PSE schadet den Verbraucherrechten, indem sie versucht, von der Notwendigkeit konsequenterer Maßnahmen zur Verbesserung der Durchsetzung von Verbraucherrechten auf allen Ebenen abzulenken, während ... (Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 der Geschäftsordnung).
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Eine gute Verbraucherschutzpolitik muss verschiedene Grundsätze beherzigen.
An erster Stelle wird eine Strategie für eine gerechte Einkommensverteilung und -umverteilung benötigt, deren Grundlage menschenwürdige Löhne sowie angemessene Gewinne für die Erzeuger und insbesondere für Klein- und Kleinstbauern, -erzeuger und –händler sind, um die Entwicklung von Märkten unmittelbar dort anzuregen, wo die Lebensmittel produziert werden, und damit die Lebensmittelsicherheit und -souveränität zu fördern.
An zweiter Stelle ist eine wirksame Strategie zur Bekämpfung von Handels- und Finanzspekulationen erforderlich, wobei es auf Verbraucherinformationen und Transparenz ankommt.
Doch der Bericht schenkt dieser Problematik wenig Aufmerksamkeit, sondern widmet sich insgesamt eher dem Schutz der Interessen von Wirtschafts- und Finanzkreisen sowie der Liberalisierung von Dienstleistungen anstatt den Verbrauchern. Auch wenn er zum Teil einige positive Vorschläge enthält, handelt es sich doch um ein gänzlich neoliberales Konstrukt, das den Verbraucher zum schwächsten Glied in der Kette macht.
Zum Beispiel wird in dem Bericht hervorgehoben, dass eine stärkere Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes erforderlich ist, um den Wettbewerb zu fördern und den Verbrauchern dadurch niedrigere Preise zu bieten. Uns ist sehr wohl bekannt, dass dieses Argument fragwürdig ist und nur den Interessen der Unternehmen dient. Deshalb konnten wir nicht für diesen Bericht stimmen.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Die Verbraucher stehen im Mittelpunkt des Interesses des Binnenmarktes und sollten aus diesem Grunde seine Hauptbegünstigten sein. Dennoch ist meines Erachtens ein Gleichgewicht zwischen Rechtsvorschriften, die Verbrauchern einen starken Schutz bieten, und den Bedingungen für das Funktionieren der Unternehmen zu wahren.
Niemand unterschätzt die Rechte der Verbraucher im Hinblick auf die Durchsetzung ihrer Forderungen. Dennoch glaube ich, dass wir Verbrauchern vor allem Möglichkeiten eröffnen sollten, ihre Forderungen schnell und wirksam durchzusetzen. Meines Erachtens sollten außergerichtliche Rechtsmittel für den Umgang mit Beschwerden von Verbrauchern besonders hervorgehoben werden. An dieser Stelle möchte ich darauf verweisen, dass nach Angaben von Business Europe nicht weniger als 90 % der Streitigkeiten zu den Verbraucherrechten außergerichtlich beigelegt werden. Auch das Kostenelement dieser so geführten Verfahren ist nicht unwichtig, da die Kosten in diesem Falle bedeutend niedriger sind als im Falle eines Gerichtsverfahrens.
Meines Erachtens ist die im Europäischen Parlament abgestimmte Änderung bezüglich der Einführung eines europäischen Systems für Sammelklagen von Verbrauchern keine Garantie für einen wirksameren Verbraucherschutz. Diese Frage sollte von der Europäischen Kommission erörtert und eine Entscheidung bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse aufgeschoben werden. Gegebenenfalls wird diese Frage durch die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten angemessen geregelt. Darüber hinaus befürchte ich, dieses System schafft Bedingungen für Klagen, deren wahre Begünstigte nicht die Verbraucher sein werden, sondern Anwaltskreise, die vom Anstieg der Sätze für die geführten Prozesse profitieren.
Anna Hedh (PSE), schriftlich. − (SV) Ich halte es für gut, dass die EU Verantwortung für die Verbraucher übernimmt und habe daher für den Bericht gestimmt. Allerdings bin ich gegen die Idee einer Harmonisierung des Verbraucherschutzes in der EU und die Aufforderung an weitere Länder, den Euro einzuführen.
Jens Holm, Søren Bo Søndergaard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (EN) Der Bericht enthält den Vorschlag, das Amt eines Europäischen Bürgerbeauftragten für Verbraucherbelange einzurichten. Wir stehen diesem Vorhaben aus verschiedenen Gründen skeptisch gegenüber: Dieses Amt könnte mit erheblichen Kosten verbunden sein, die möglicherweise die Finanzierung von Verbraucherschutzorganisationen untergraben könnten.
Darüber hinaus ist die Schaffung eines weiteren Amtes auf europäischer Ebene mit dem Risiko verbunden, zu bürgerfern zu sein. Trotz der genannten Gründe unterstützen wir jedoch den Bericht, da er den Zugang der Verbraucher zu Sammelklagen stärkt, der für das Vertrauen der Verbraucher bei der Tätigung grenzüberschreitender Einkäufe von elementarer Bedeutung ist.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe gegen den Bericht von Lasse Lehtinen über die verbraucherpolitische Strategie gestimmt, weil ich trotz der vielen darin enthaltenen Punkte, denen ich zustimmen kann, die Forderung nach einer stärkeren Liberalisierung der Dienstleistungen zutiefst ablehne. Es ist richtig, dass bestimmte Dienstleistungen von einem liberalisierten Wirtschaftsumfeld profitieren können und dass der freie Dienstleistungsverkehr zu den vier Grundfreiheiten der EU zählt.
Ich bin jedoch der Auffassung, dass öffentliche Dienstleistungen zum Wohle der Allgemeinheit und der Bürger, denen sie dienen, betrieben werden sollten und nicht zum Zweck der privaten Gewinnerzielung. Dienstleistungen in Bereichen wie Gesundheit, Bildung und lebenswichtige Verkehrsverbindungen sollten in öffentlicher Hand, unter öffentlicher Kontrolle und in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Der Bericht von Lasse Lehtinen über die verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) verweist erneut auf die Notwendigkeit, die Verbraucher der EU zu stärken und ihr Wohl und ihren Schutz in der gesamten Union zu verbessern. Meine Stimme spiegelt den Bedarf eines verbesserten Verbraucherschutzes in der gesamten EU wider.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Die verbraucherpolitische Strategie der EU 2007-2013 stellt die Weichen für die Entwicklung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes, aber es ist auch anzumerken, dass die Zahl der Ad-hoc-Klagen noch viel zu gering ist. Wir müssen einen Plan für weitere konkrete und konsequente Schritte ausarbeiten, durch die der Verbraucherschutz zu einem Element aller Verordnungen der EU wird. Es muss dafür gesorgt werden, dass der Verbraucherschutz selbst kein gesonderter Bereich der EU-Politik wird, sondern in alle europäischen Politiken Eingang findet, die den europäischen Binnenmarkt betreffen.
Ohne die richtigen Schutzmechanismen wird dieses wichtige europäische Vorhaben – die Schaffung eines Binnenmarktes – nicht vollendet. Wir dürfen zudem nicht vergessen, dass der Schutz der EU-Verbraucher auch eine externe Dimension hat – hier sei nur an das vor kurzem aufgetretene Problem mit importiertem chinesischen Spielzeug erinnert. Unser Ziel sollte es sein, volles Vertrauen der Verbraucher in alle Erzeugnisse zu erreichen, die auf dem Binnenmarkt angeboten werden.
Des Weiteren sollte ein echter Binnenmarkt ein europäisches System für Verbraucher-Sammelklagen vorsehen. Bei der Schaffung eines solchen Systems sollten Schlussfolgerungen aus dem US-System der Sammelklagen mit allen seinen Nachteilen gezogen werden.
Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. − (NL) Herr Präsident! Prinzipiell unterstütze ich den Bericht von Lasse Lehtinen. In der im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz verabschiedeten Form beinhaltet er alle grundlegenden Aspekte, die in Reaktion auf die Mitteilung der Kommission behandelt werden müssen: das Streben nach einem horizontalen Ansatz, die Beachtung des Vertragsrechts, die Anerkennung der Rolle der Verbraucherorganisationen, der Bedarf an Ausgewogenheit, die Besonderheiten von KMU, die Bedeutung des Soft Laws, der offenen Koordinierungsmethode sowie fundiertes Wissen und die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung des Dienstleistungssektors. Auch der Abschnitt über den verbesserten Zugang zum Rechtsschutz ist unserer Ansicht nach von Bedeutung. Das ist eine Dimension der Wahrung von Recht und Ordnung. Bedauernswert ist jedoch, dass in der Plenarsitzung ein Änderungsantrag für Ziffer 40 angenommen wurde, in dem Sammelklagen befürwortet werden, bevor eine Analyse auf Basis der im Bericht geforderten Untersuchung verfügbar ist. Sammelklagen stellen einen grundlegenden Eingriff in das Prozessrecht dar. Aus diesem Grund ist es unannehmbar, den Karren vor das Pferd zu spannen. Darum enthalte ich mich der Stimme.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe mich zu dem Initiativbericht meiner britischen Kollegin Elisabeth Lynne zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU seit der Umsetzung der Richtlinien von 2000 der Stimme enthalten.
Ich bin im Wesentlichen einverstanden mit den im Bericht genannten Grundsätzen, insbesondere der Nichtdiskriminierung in Bereichen wie Bildung, lebenslanges Lernen, Beschäftigung, Sozialschutz, Wohnungswesen und Gesundheitsfürsorge, die Darstellung diskriminierter Gruppen in den Medien und der Werbung, konkreter Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Information, Telekommunikation, elektronischer Kommunikation, Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen, sozialen Vorteilen sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen usw.
Ich bin jedoch nicht von der Notwendigkeit einer neuen Richtlinie auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrags überzeugt. Die politische Debatte muss fortgeführt werden. Fortsetzung folgt …
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die Konservativen MdEP lehnen jede Form der Diskriminierung zutiefst ab. Um darüber keine Zweifel entstehen zu lassen, haben wir unsere eigenen Änderungsanträge zu diesem Bericht eingebracht. Wenngleich einige Aspekte anhaltender Diskriminierung noch immer ein Problem darstellen mögen, ist der Gedanke, ihm durch zusätzliche EU-Rechtsvorschriften beizukommen, ziemlich abwegig.
Das Vereinigte Königreich verfügt bereits über ein ganzes Regelwerk zur Diskriminierung, das sich in der Praxis noch immer als schwer anwendbar erweist. Wir müssen die Anwendung der bestehenden Gesetze verbessern und die Probleme der Anwendung besser verstehen lernen, bevor wir den Weg immer neuer EU-Richtlinien gehen.
Dieser Bericht, eine Initiativentschließung, die noch eine weitere „umfassende und breit angelegte“ EU-Richtlinie gegen die Diskriminierung fordert, ist bestenfalls politisches Schattenboxen und schlimmstenfalls eine unbefristete Einladung an die Kommission, in einem höchst sensiblen Bereich immer neue EU-Rechtsvorschriften zu erlassen, bei denen alles über einen Kamm geschert wird.
Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer des Vereinigten Königreichs brachte es auf den Punkt, als er sagte: „Die meisten Fälle von Diskriminierung werden nicht durch weitere Gesetze gelöst. Unsere Zeit wäre sinnvoller genutzt, würden wir sie für kultur- und konfessionsübergreifende Veranstaltungen verwenden, die dazu beitragen, Einstellungen zu verändern.“ Dem stimmen wir zu.
Brian Crowley (UEN) , schriftlich. − (EN) Dieser Bericht stellt einen Versuch dar, über die Zuständigkeiten hinauszugehen, die die Mitgliedstaaten der EU im Bereich der Antidiskriminierung eingeräumt haben. In den Verträgen sind die Gebiete klar festgelegt, in denen die EU die Befugnis hat, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, und welche Möglichkeiten die Mitgliedstaaten selbst haben.
Dieser Bericht ist ein Initiativbericht, d. h. von Seiten der Kommission gibt es keinen Gesetzesvorschlag, und er geht über die in den aktuellen Verträgen geregelten Befugnisse hinaus, ebenso wie über den Stand, der gelten wird, wenn der Vertrag von Lissabon ratifiziert wird. Tatsächlich sind alle Antidiskriminierungsmaßnahmen, die in die Zuständigkeit der EU gehören, Sache der Regierungen unserer Mitgliedstaaten, und jede Regierung hat ein Vetorecht. Dies ist KEINE Angelegenheit des Europäischen Parlaments.
Gemäß den nach den bestehenden Verträgen gültigen Befugnissen müssen alle Mitgliedstaaten den Antidiskriminierungsgesetzen zustimmen. Tatsächlich verfügt Irland über ein sehr überzeugendes nationales Regelwerk zur Antidiskriminierung, beispielsweise den „Equal Status Act“, und kann eine hervorragende Bilanz vorweisen.
Der Ansatz, die Rechte Behinderter zu verbessern und die Beschränkungen beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen gezielt anzugehen, ist lobenswert. Dieser Bericht geht jedoch über die Zuständigkeit der Union hinaus, daher hat ihn die Fianna Fáil-Delegation abgelehnt.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht von Liz Lynne über die Fortschritte in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU gestimmt, denn wir müssen die Europäische Kommission dringend auffordern, die Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG zur Gleichbehandlung von Personen sowie die Durchsetzung des darauf beruhenden nationalen Rechts streng im Auge zu behalten.
Ich möchte hervorheben, dass Frauen besonders stark von Diskriminierung im Arbeitsleben betroffen sind, vor allem was ihre mögliche Mutterschaft betrifft.
Das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung gehört zu den unabdingbaren und wesentlichen Grundsätzen der Europäischen Union, doch mangelt es an wirksamen Regelungen und an der Umsetzung, so dass die Gefahr besteht, dass dieses Recht jeglicher Bedeutung beraubt wird.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Der Bericht enthält einige positive Aspekte, namentlich die Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, allen Diskriminierungen auf der Grundlage des Beschäftigungsvertrags ein Ende zu setzen, indem sie allen Arbeitnehmern Gleichbehandlung, Gesundheitsschutz und Sicherheit und Regelungen über Arbeits- und Ruhezeiten, Vereinigungs- und Vertretungsfreiheit, Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, Tarifmaßnahmen und Kollektivmaßnahmen garantieren.
Des Weiteren betont er die Bedeutung des Zugangs zur Weiterbildung sowie des fortgesetzten Schutzes erworbener Rechte durch Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungszeiten, verbesserter Betreuungsmöglichkeiten, der Wahrung wesentlicher sozialer Rechte wie Pensionsansprüche, der Ansprüche auf Weiterbildung und des Rechts auf Arbeitslosenunterstützung bei Veränderung der Beschäftigungssituation eines Arbeitnehmers, beim Wechsel von einem Beschäftigungsvertrag zum nächsten und beim Wechsel von abhängiger zu selbstständiger Arbeit.
Unter Beachtung all dessen hat sich die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten bemüht, den Bericht in verschiedener Hinsicht abzuändern, speziell in Bezug auf den Inhalt der Forderung nach einer Nichtdiskriminierungsvorschrift. Damit hatte sie keinen Erfolg, denn es wurde dagegen gestimmt.
Wir für unseren Teil lehnen die Vorschläge der PPE-DE ab und haben die Berichterstatterin unterstützt, obwohl wir dem Bericht in einigen Punkten nicht zustimmen.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht Lynne zur Bekämpfung der Diskriminierung in den Mitgliedstaaten insbesondere im Bereich der Beschäftigung liegt genau auf der Linie der von diesem Parlament zu diesem Thema verabschiedeten Berichte. Es ist nicht schwer, hinter den allgemeinen Begriffen und den wenigen Verweisen auf Frauen und Behinderte den wahren, zwanghaften Gegenstand Ihrer Aufmerksamkeit herauszufinden: die Immigrantengruppen.
Als Ablenkungsmanöver wird alles willkürlich miteinander vermengt: die Diskriminierung von Frauen, von Jungen, von Alten, aufgrund der ethnischen Herkunft usw., aber auch aufgrund der nationalen Herkunft. Doch wenn es eine Art von Diskriminierung gibt, die moralisch, rechtlich und politisch voll und ganz gerechtfertigt ist, dann die nationale und europäische Präferenz bei der Beschäftigung und den Sozialleistungen. Dementsprechend sind Ihre Vorschläge von „positiven Maßnahmen“ – denn Sie wagen nicht, die wahre Bezeichnung zu verwenden – schlicht und einfach eine wirkliche umgekehrte Diskriminierung, deren erste Opfer die Europäer in ihren eigenen Ländern wären und bereits sind. Sie sind jedoch der Auffassung, dass eine solche Diskriminierung normal ist.
Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. – (PL) Als Mitglied des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres unterstütze ich voll und ganz den Bericht von Elizabeth Lynne. Ich bezweifle nicht, dass das derzeit gültige Völkerrecht und unsere eigenen EU-Rechtsvorschriften – aus formaler Sicht – erstrebenswerte und gute Lösungen sind. Daher bedauere ich, dass ihr Inkrafttreten ständig auf zahlreiche Hindernisse stößt, selbst in unserem Europa, das doch demokratischer und weniger diskriminierend zu sein scheint.
Es ist schon erstaunlich, dass wir die EU-Mitgliedstaaten aufrufen müssen, die Bestimmungen von Richtlinie 2000/78/EG voll anzuerkennen und die Fortschritte auf dem Gebiet der Beseitigung aller Arten von Diskriminierung aus dem politischen, gesellschaftlichen und Wirtschaftsleben dauerhaft und systematisch zu überwachen.
Das ist von besonderer Bedeutung für die Bürger meines Landes, Polens, die die Vorzüge des Gemeinsamen Marktes und der Freiheit des Personenverkehrs – in vielen EU-Ländern leben und arbeiten zu können – genießen. Leider muss ich mit Bedauern feststellen, dass es zunehmend Anzeichen von Diskriminierung meiner Landsleute einzig und allein aufgrund ihrer Nationalität gibt. Beunruhigende Informationen dieser Art kommen zunehmend u. a. aus Deutschland, Großbritannien und Irland. Es wäre schon paradox, wenn sich das Europäische Parlament zwar intensiv und wirkungsvoll in die Bekämpfung von Erscheinungsformen von Diskriminierung in aller Welt einbrächte, aber nicht in der Lage wäre, zu Hause mit der Achtung der Menschenrechte fertig zu werden. Verdienen doch alle EU-Bürger, gleich und ohne Diskriminierung behandelt zu werden!
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Zu Beginn möchte ich unterstreichen, dass eine Debatte und Maßnahmen gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit sehr wichtig sind.
Aber wie die Berichterstatterin selbst hervorhebt, haben einige Mitgliedstaaten die Richtlinien zur Gleichbehandlung von Personen ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2000/43/EG) und zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EC) noch nicht vollständig umgesetzt. Aufgrund der bei der Umsetzung dieser Bestimmungen auftretenden Probleme scheinen die richtige Umsetzung und die wirksamere Durchführung der in dieser Richtlinie verankerten Bestimmungen von vorrangiger Bedeutung zu sein.
Die Lage lässt sich nicht dadurch verbessern, dass mehr Kategorien von Personen durch mehr Rechtsvorschriften erfasst werden. Am wichtigsten sind Aufklärungs- bzw. Informationskampagnen und Sensibilisierungsmaßnahmen, vorrangig auf der Ebene der Mitgliedstaaten, mit denen die richtigen Antworten auf die genannten Probleme gegeben werden. Die in Verbindung mit Diskriminierung und Chancengleichheit verbundenen Aufgabenstellungen sind nicht in allen Mitgliedstaaten gleich.
Auch aus diesem Grunde bin ich dagegen, immer mehr Rechtsetzungsakte zu erlassen, da sie nicht dazu beitragen, die Probleme der Chancengleichheit und der Diskriminierung zu beseitigen. Allerdings vertrete ich die Auffassung, dass die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, für deren konkrete Situation ein umfassender Vorschlag mit Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten notwendig ist, einer gesonderten Betrachtung bedarf. Daher hoffe ich, die Europäische Kommission wird diese Initiative schon in allernächster Zukunft ergreifen.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße den Bericht von Elizabeth Lynne mit dem Titel „Fortschritte in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU“. Ich meine, wir sollten nicht bestrebt sein, in der EU eine Hierarchie der Diskriminierung zu fördern.
Meine Kollegen in der Konservativen Partei sehen das offenbar anders, aber sie dürften Mühe haben, eine plausible Erklärung für ihre Haltung zu finden, die ich für gänzlich unvertretbar halte. Wir brauchen eine horizontale Richtlinie basierend auf Artikel 13, und ich habe für den Bericht von Frau Lynne gestimmt.
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die Mitglieder der Fine Gael-Partei in der PPE-DE-Fraktion, Mairead McGuinness, Avril Doyle, Gay Mitchell und Colm Burke, haben sich bei der Schlussabstimmung zum Bericht „Fortschritte in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU“ von Elizabeth Lynne der Stimme enthalten.
Der Bericht weist auf „Mängel bei der Umsetzung und Anwendung“ der Richtlinie 2000/78/EG hin und kritisiert die Mitgliedstaaten dafür. Er fordert zudem eine strengere Überwachung der Umsetzung und Anwendung durch die Mitgliedstaaten sowie eine Verstärkung des EU-Rechts auf diesem Gebiet.
Wir unterstützen die Forderung nach vollständiger Umsetzung und Anwendung der EU-Richtlinien, möchten jedoch anmerken, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen einige Mitgliedstaaten immer noch nicht abgeschlossen sind.
Maßnahmen zur Beendigung der Diskriminierung haben unsere volle Unterstützung, auch zusätzliche Maßnahmen, dennoch können wir zu diesem Zeitpunkt die Forderung nach einer weiteren EU-Richtlinie auf diesem Gebiet nicht unterstützen. Es ist wichtig, dass die bestehenden EU-Richtlinien vollständig umgesetzt werden, und die Kommission sollte sich weiter darum bemühen, ihre Einhaltung auf der Ebene der Mitgliedstaaten sicherzustellen, bevor neue EU-Maßnahmen ins Auge gefasst werden können.
Rovana Plumb (PSE), schriftlich. − (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und halte ihn im Hinblick auf die erzielten Fortschritte, aber vor allem auf die künftigen Maßnahmen für wichtig, die zur Erreichung der Chancengleichheit und Bekämpfung der Diskriminierung erforderlich sind. Die Bestimmungen dieses Berichts bilden einen der fortschrittlichsten Teile der Rechtsvorschriften und verschaffen einer bedeutenden Anzahl von Unionsbürgern echte Vorteile zur Verbesserung ihrer Lebensqualität.
Angaben der Kommission zufolge sind 51 % der Unionsbürger davon überzeugt, dass in ihrem Land nicht genug zur Bekämpfung der Diskriminierung und Gewährleistung von Chancengleichheit getan wird.
77 % der EU-Bürger sind der Ansicht, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind, und 72 % glauben, dass die über 50-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind.
Den Erfolg des Berichts garantieren folgende zwei Aspekte: die wichtige Unterstützung der Bevölkerung bei der Annahme von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung, die Chancengleichheit für alle garantieren würden, sowie die feste politische Zusage der europäischen Sozialdemokraten, eine Gesellschaft aufzubauen, in der niemand ausgeschlossen wird und in der alle Bürger gleiche Chancen haben. Ich gratuliere Frau Lynne zu ihrem Bericht.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Das aktive und engagierte Eintreten für die Nichtdiskriminierung darf nicht mit Relativierung verwechselt werden, wonach alles gleich ist, alles gleichgestellt ist und alle Entscheidungen, Alternativen und Situationen in der Rechtsordnung gleichen Wert haben. Beispielsweise ist es keineswegs ein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, wenn Maßnahmen zum Schutz kinderreicher Familien ergriffen werden. Auch die Ablehnung gesetzlicher Vorschriften für alle nur erdenklichen Arten zwischenmenschlicher Beziehungen hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Was ich im Zusammenhang mit Nichtdiskriminierung unterstütze – und ich halte es für meine Pflicht, dies zu unterstützen – ist vor allem die Verteidigung eines breitgefassten Konzepts der persönlichen Freiheit und die Ablehnung einer kollektivistischen staatlichen Vorstellung von Freiheit, der zufolge nur das nichtdiskriminierend ist, was vom Staat gefördert wird. Die Gesellschaft hat Präferenzen, die ihren Ausdruck in den öffentlichen Politiken finden, und das ist auch zulässig. Sie kann und darf aber keine Verhaltensweisen aufoktroyieren und keine Verhaltensweisen untersagen, die nicht mit der Freiheit Dritter kollidieren.
Lydia Schenardi (NI), schriftlich. – (FR) Es gibt gegenwärtig nicht weniger als fünf Richtlinien zur Chancengleichheit und zur Nichtdiskriminierung in der Europäischen Union. 28 Vertragsverletzungsverfahren sind gegen Mitgliedstaaten anhängig, die diese nicht umgesetzt haben. Das kann man nur bedauern.
Sollten wir jedoch die Gleichstellung der Geschlechter durchweg mit Gewalt und Strafverfolgung durchsetzen?
Ich glaube nicht, ganz im Gegenteil. Wir sollten aufhören, den Diskurs über die Diskriminierung zu disqualifizieren, indem Minderheitengruppen, insbesondere die Immigranten, als „gut“ eingeordnet und den Europäern Schuldgefühle eingeredet werden, als ob diese ständig Diskriminierungen begehen würden.
Es muss Schluss gemacht werden mit diesem linksextremen Geschwätz, das diskriminierten Menschen nichts nützt, sondern sie im Gegenteil nur stigmatisiert.
In den Vordergrund gestellt werden sollten vielmehr die persönliche Verantwortung eines jeden zur Beseitigung von Diskriminierungen sowie die Notwendigkeit – speziell für Zuwanderer –, sich unseren Regeln, unseren Gesetzen und unseren Werten anzupassen.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Diskriminierung aufgrund des Geschlecht, des Alters oder einer Behinderung ist sowohl in indirekter als auch direkter Form immer noch in Europa zu finden.
Das Internetportal Pracuj.pl hat eine Fragebogenumfrage unter Menschen mit Beschäftigung, Arbeitsuchenden, Arbeitgebern, Studierenden und Absolventen durchgeführt. Anhand der Ergebnisse der Fragebögen sind die am stärksten auf dem Arbeitsmarkt diskriminierten sozialen Gruppen die über 50-Jährigen und Menschen mit Behinderungen.
Diskriminierung zeigt sich auf dem Arbeitsmarkt am häufigsten in Gestalt von Arbeitgebern, die sich bei der Auswahl von Bewerbern für eine Stelle von Vorurteilen und Klischees leiten lassen – für fast 62 % der Teilnehmer an der Fragebogenaktion war das ein Hauptproblem. Danach folgten ungleicher Zugang zu Arbeitsplatzangeboten bzw. fehlende geeignete Arbeitsplatzangebote (56 %), mangelnde Bereitschaft der Arbeitgeber, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse/Beschäftigung mit Arbeitsvertrag (44 %) zu schließen sowie unterdurchschnittliche Bezahlung für ein gegebenes Umfeld oder eine Branche (43 %).
Meines Erachtens hat eine Anti-Diskriminierungspolitik als eines der Grundprinzipien der EU eine sehr konkrete Aufgabe auf diesem Gebiet zu erfüllen.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. − (SV) Wir haben für diesen Initiativbericht gestimmt, da er verschiedene wertvolle Überlegungen in Bezug auf die Schaffung eines Systems des nachhaltigen Umwelt- und Wirtschaftsmanagements der Meeresumwelt der EU enthält.
Außerdem unterstützen wir die Idee der Einführung eines „Europäischen Tages der Meere“. Es gibt zwar Gründe dafür, großen Kampagnen der EU-Institutionen skeptisch gegenüber zu stehen, aber in diesem Fall unterstützen wir das Konzept, da die Umweltsituation der Meere eine dringende Angelegenheit ist.
Unserer Ansicht nach enthält der Bericht jedoch auch Abschnitte, die als zu positiv gegenüber der kommerziellen Fischerei ausgelegt werden können. Die Fischereiflotten der EU leiden gegenwärtig unter Überkapazitäten und müssen wegen der sinkenden Fischbestände reduziert werden. Es ist falsch, den kommerziellen Fischern eine Beschäftigung im Fischereisektor zu garantieren. Zu den vielen Maßnahmen zur Unterstützung der von der Fischerei abhängigen Arbeitnehmer und Regionen müssen auch aktive Berufsbildungsprojekte gehören.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht meines deutschen Kollegen Willi Piecyk über eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union gestimmt, der als Reaktion auf eine Mitteilung der Kommission zum gleichen Thema erarbeitet wurde. Die Meeresgebiete (zwei Ozeane – der Atlantische und der Arktische – sowie vier Meere – Ostsee, Nordsee, Mittelmeer, Schwarzes Meer) und die Küsten (70 000 km) Europas sind für sein Wohlergehen und für seinen Wohlstand von zentraler Bedeutung, denn sie sind Europas Handelswege, Klimaregulator, eine Quelle von Nahrung, Energie und Rohstoffen sowie geschätzte Wohn- und Erholungsgebiete.
Hinzufügen möchte ich, dass sie auch einen Vorrat an Wasser darstellen, das künftig ein rares Gut sein wird. Vor dem Hintergrund der Globalisierung und eines raschen Klimawandels ist es dringend geboten, eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union einzuleiten, die auf der Erkenntnis beruht, dass alle Fragen bezüglich der europäischen Ozeane und Meere miteinander verbunden sind. Die Meeresüberwachung, die wichtig ist für die Sicherheit und die Gefahrenabwehr bei der Nutzung des maritimen Raumes, und die maritime Raumplanung, die ein zentrales Planungsinstrument für eine nachhaltige Entscheidungsfindung sowie eine umfassende, leicht zugängliche Quelle von Daten und Informationen darstellt, sind äußerst interessante Handlungsansätze.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Europa muss, nicht zuletzt wegen seiner strategischen geografischen Lage, ein internationales Vorbild in seiner Meerespolitik sein, indem es das wirtschaftliche Potenzial der Ozeane und Meere als wertvolle erneuerbare Energiequelle nutzt. Auch die Schaffung von regionalen Kompetenzzentren, die Förderung und Unterstützung von Hochschulforschungszentren in den Küstengebieten und ein Aktionsplan basierend auf Innovation, Forschung und Schutz der Meeresumwelt würden einen weiteren Schritt nach vorn in Richtung einer wirklich ökologisch nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ermöglichen.
In dem Bericht wird außerdem empfohlen, dass der Aktionsplan einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen leisten muss, und zwar durch Anwendung fairer Emissionshandelssysteme, Verstärkung der Forschungsanstrengungen zur Nutzung der Meere als regenerative Energiequelle und Einführung der steuerlichen Gleichbehandlung von Strom und Bunkeröl. Dies könnte den Schiffen einen wichtigen Anreiz bieten, beim Anlegen auf die Stromversorgung im Hafen zurückzugreifen.
Und schließlich könnte der Vorschlag zur Koordination der mit der Meeresüberwachung befassten europäischen Agenturen von Angriffen auf europäische Schiffe abhalten und sie verhindern und zugleich illegale Aktivitäten wie Schmuggel, Menschen- und Drogenhandel bekämpfen und somit die internationalen Gewässer bedeutend sicherer machen.
Adam Bielan (UEN), schriftlich. – (PL) Da die Möglichkeit gegeben ist, den Bericht von Herrn Piecyk zu einer integrierten Meerespolitik der EU zu diskutieren, möchte ich die Aufmerksamkeit auf die Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie lenken, in der Maßnahmen vorgesehen sind, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der Ost- und Nordsee verbliebenen Chemiewaffen zu orten und zu entsorgen. Ich verweise hier auf Pläne im Zusammenhang mit der Nord Stream-Pipeline, bei deren Bau Waffen aus dem Zweiten Weltkrieg, die noch auf dem Meeresgrund der Ostsee liegen, zu einem Problem werden könnten. Vorläufigen Schätzungen zufolge liegen dort noch zwischen 40 000 und 60 000 Tonnen chemischer Kampfmunition, wovon etwa 12 000 bis 13 000 Tonnen giftige Kampfstoffe sind. Wir haben ja nicht einmal Kenntnis darüber, wo genau ein Großteil dieser Waffen liegt, womit das Risiko einer Katastrophe enorm erhöht wird. Dazu kommt noch, dass bei der Inbetriebnahme der Pipeline Chemikalien zum Einsatz kommen könnten, die umweltschädlich sind. Sie könnten eine Umweltkatastrophe mit sehr ernsten Folgen auslösen. Darüber hinaus stellen sie auch eine direkte Bedrohung für das Leben und die Gesundheit der an den Küsten der Ostsee lebenden Menschen dar. Der Bericht spricht von einer Situation, in der „Europas Ozeane und Meere die saubersten in der Welt sein werden“. Aus diesem Grunde wende ich mich mit Nachdruck an die Europäische Union, konkrete Maßnahmen für eine integrierte Meerespolitik zu ergreifen und den Bau von Projekten, die die Sicherheit der Bewohner Europas bedrohen, zu untersagen.
Ole Christensen, Dan Jørgensen, Poul Nyrup Rasmussen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. − (DA) Die Schifffahrtsbranche muss in den Handel mit CO2-Emissionsrechten einbezogen werden.
Die sozialdemokratische Delegation setzt sich gegenwärtig dafür ein, dass die Schifffahrt in das System des CO2-Emissionshandels aufgenommen wird. Der Seeverkehr stellt zwar im Vergleich zu vielen anderen Transportmöglichkeiten eine umweltfreundliche Beförderungsart dar, verursacht aber in erheblichem Umfang CO2-Emissionen, die deutlich über dem Anteil des Luftverkehrs liegt, der ebenfalls bald in den Emissionshandel einbezogen werden soll.
Aus diesem Grunde hat die Delegation heute für den Punkt des Berichts über eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union gestimmt, in dem ausdrücklich davon die Rede ist, dass die Schifffahrt in den CO2-Handel einbezogen werden muss.
Wir haben deshalb einen Änderungsantrag der Fraktion der Grünen/ Europäische Freie Allianz zu dieser Frage abgelehnt. Es ist nicht klar ersichtlich, ob sich der Änderungsvorschlag der Grünen auf ein konkretes Modell zum Emissionshandel bezieht. Falls dem so ist, wussten wir nichts über den Inhalt des Modells. Gegenwärtig wollen wir uns für kein bestimmtes Modell entscheiden, da dies im ungünstigsten Fall eine Einigung über die Beteiligung der Schifffahrt am Emissionshandel behindern oder verzögern könnte.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. − (SV) Wir stimmen einigen im Bericht dargestellten Ansichten voll und ganz zu, beispielsweise der Dringlichkeit der Bekämpfung der Schwefel- und Stickoxid-Emissionen von Schiffen auf sowie der Feststellung einer zu starken Bürokratisierung und Zentralisierung der Gemeinsamen Fischereipolitik.
Die meisten der eingebrachten Vorschläge sind jedoch negativ. Es fällt uns schwer, einen Mehrwert in der Einführung eines „Europäischen Tages der Meere“ durch die EU zu sehen. Ebenso zweifeln wir am Wert der Finanzierung von meerestechnischer Forschung durch die EU sowie der Erstellung eines kartierten Bestandsplan der Wracks und archäologischen Stätten am Meeresboden auf Gemeinschaftsebene und stehen einer Beschäftigung der EU-Institutionen mit der Küstenraumplanung kritisch gegenüber.
Der Bericht ist somit ein weiteres Beispiel für die Versuche des Europäischen Parlaments, in immer mehr Politikbereichen Einfluss zu gewinnen. Die Achtung des oft beschworenen, aber nur selten angewandten Subsidiaritätsprinzips glänzt völlig durch Abwesenheit. Das können wir nicht akzeptieren. Aus diesen Gründen haben wir in der Schlussabstimmung gegen diesen Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Unseres Erachtens kann von einer Meerespolitik, die auf einer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beruht, die die einzelstaatlichen Strategien und Maßnahmen in diesem Bereich aufwertet und unterstützt, eine positive Wirkung ausgehen.
Dennoch bestätigt das Europäische Parlament Ziele für eine integrierte Meerespolitik – wenn auch im Vergleich zum vorhergehenden Bericht in abgeschwächter Form –, denen wir uns nicht anschließen können.
Abgesehen davon, dass es eine föderalistische und geostrategische Vorstellung von der Nutzung der ausschließlichen Wirtschaftszonen der einzelnen Mitgliedstaaten vertritt, befürwortet es die zügige Integration des innergemeinschaftlichen Seeverkehrs in den Binnenmarkt, das heißt seine Liberalisierung. Außerdem betont es die Initiativen zur Einrichtung einer Europäischen Küstenwache, ein Bereich, der in die Zuständigkeit des einzelnen Mitgliedstaates fällt; befürwortet die Einbeziehung der Schifffahrt in den Emissionshandel – noch ein Handel mehr; und spricht sich paradoxerweise (oder vielleicht auch nicht) für die angemessene Berücksichtigung der Meerespolitik im EU-Haushalt (?) nach 2013 aus. Es unterstützt also ein weiteres Mal die zentralisierte politische und wirtschaftliche Macht der EU, ohne dafür eine Gegenleistung zu bieten (falls dies überhaupt je akzeptabel wäre).
Gewiss enthält der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments Vorschläge, denen wir zustimmen und von denen einige aus unserer Feder stammen, doch sie kompensieren nicht den negativen Inhalt des Entschließungsantrags.
Deshalb stimmen wir dagegen.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht von Willi Piecyk über die Meerespolitik der EU gestimmt. Ich begrüße insbesondere den Abschnitt, in dem anerkannt wird, dass die GFP sich als ein einziges Desaster erwiesen hat und die EU aus ihrem Versäumnis, eine integrierte Meerespolitik zu schaffen, lernen muss.
Mein Heimatland, Schottland, liegt im Hinblick auf Meeresfragen im Herzen Europas, und wir können von einer EU-weiten Politik profitieren, die so vielfältige Bereiche wie Umwelt, Verkehr, Tourismus und Beschäftigung abdeckt. Allerdings muss die Vielfalt der europäischen Meeresgebiete berücksichtigt werden, und Beschlüsse dürfen nicht nach Schema F gefasst werden, was zum Sinnbild für Europas gescheiterte Fischereipolitik geworden ist.
Roselyne Lefrançois (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich halte es für äußerst wichtig, dass die Europäische Union möglichst rasch eine integrierte Meerespolitik bekommt.
Es wäre für die EU in der Tat von großem Nutzen, eine kohärente Strategie zur Umsetzung der einzelnen sektoralen Politiken, die Auswirkungen auf den maritimen Bereich haben, wie beispielsweise bestimmte Sozial-, Industrie- und Umweltpolitiken, anzunehmen und so die Errichtung eines wirklichen „Netzes gegenseitiger Hilfe“ zu fördern.
Ich begrüße ebenfalls die Absicht, den Kampf gegen die Klimaerwärmung und die Verschmutzung durch den Aufbau von Innovationszentren zu intensivieren, die zudem noch zu einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit und zu größerem sozialen Wohlergehen in den Küstenregionen beitragen werden.
Des Weiteren unterstütze ich die Vorschläge des Berichts zum Sicherheitsaspekt der Meerespolitik und insbesondere die Vorstellung, gemeinsame diesbezügliche Regeln aufzustellen und gemeinsame Überwachungsverfahren im Gemeinsamen Meeresraum einzuführen. Dies würde uns in die Lage versetzen, sowohl die in den letzten Jahren wieder aufgetretene Piraterie zu bekämpfen als auch das natürliche und archäologische Erbe dieser Gebiete zu schützen, um möglichen Katastrophen vorzubeugen, die verheerende Folgen für die Entwicklung der Küsten der Union hätten.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Der Bericht „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“ von Willi Piecyk spricht die Herausforderungen an, denen sich der Seeverkehr in Europa zurzeit gegenübersieht. Seine Empfehlungen werden eine europaweite Entscheidungsfindung auf diesem Gebiet ermöglichen.
Nur durch die Schaffung einer integrierten Meerespolitik können wir uns globalen Herausforderungen wie Globalisierung und Klimawandel und ihren Auswirkungen auf unsere Ozeane wirksam stellen. Ich habe für den Bericht gestimmt.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich für den Bericht von Herrn Piecyk über eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union aussprechen.
Ich finde auch, dass eine integrierte Meerespolitik notwendig ist, nicht nur, weil die Meere eine der wichtigsten Wirtschafts- und Handelsressourcen für die Europäische Union darstellen und daher geschützt werden müssen, sondern auch, weil ein wirksames und nachhaltiges, zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmtes Vorgehen deren Bewirtschaftung und Entwicklung verbessern würde. Ich halte es unter anderem für besonders wichtig, den Seeverkehr im Einklang mit den Zielen der Bekämpfung des Klimawandels zu regulieren und zu verbessern und die Ressource Meer auch als mögliche saubere, alternative Energiequelle in den Fokus zu rücken.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − (EN) Unsere Meere sind unsere gemeinsame Ressource. Wir benötigen ein koordiniertes Vorgehen gegen die Ausbeutung und Verschmutzung unserer Meere. Das können wir nur erreichen, indem die EU-Länder, die ein Interesse an der Meerespolitik haben, gemeinsam daran arbeiten. Ich hoffe, dass es im nächsten Jahr mehr EU-Bürgern möglich sein wird, am Europäischen Tag des Meeres teilzuhaben. Vielleicht werden im kommenden Jahr, da dieser Tag dann im Vorfeld der Europawahlen stattfinden wird, alle Kandidaten den 20. Mai nutzen, um meerespolitische Fragen in den Vordergrund zu rücken.