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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0078/2008

Eingereichte Texte :

O-0078/2008 (B6-0452/2008)

Aussprachen :

PV 20/05/2008 - 12
CRE 20/05/2008 - 12
PV 07/07/2008 - 18
CRE 07/07/2008 - 18

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 20. Mai 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Irreführung durch „Adressbuch-Firmen“ (z. B.“European City Guides“) (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an den Rat zur Irreführung durch Adressbuch-Firmen (z. B. „European City Guides“) von Arlene McCarthy im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (O-0078/2008 – B6-0152/2008).

 
  
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  Arlene McCarthy, Verfasserin. (EN) Herr Präsident! Das klare Anliegen dieser mündlichen Anfrage besteht darin, Schadenersatz und Rechtsschutz für die Tausenden kleinen Unternehmen in der gesamten EU zu erreichen, die täglich durch vermeintliche europäische „Adressbuchverlage“ um Millionen von Euro gebracht werden. An dieses Parlament wurden Hunderte von Petitionen gerichtet, und in den Wahlkreisbüros der Abgeordneten sind Unmengen von Schreiben eingegangen, die von Firmen stammen, die dieser erfolgreichen Masche zum Opfer gefallen sind.

Natürlich müssen wir anerkennen, dass diese Betrügereien den durch den EADP vertretenen seriösen Adressbuchverlagen zufolge bereits seit mehr als 40 Jahren existieren. Ohne Zweifel erfordern sie jedoch eine europäische Antwort. Die Struktur der Maiwolf Holdinggesellschaft beispielsweise, der neben dem European City Guide noch andere vergleichbare Unternehmen gehören, ist ein komplexes Netz betrügerischer europäischer Firmen, die in diversen Mitgliedstaaten der EU sowie in den EWR-Staaten Schweiz und Liechtenstein angemeldet, tätig und ansässig sind. Trotz rechtlicher Maßnahmen und Bußgeldern, die Gerichte in zahlreichen Mitgliedstaaten verhängt haben, ist sie noch immer tätig und stellt der europäischen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung ein Armutszeugnis aus. Tatsächlich war ein sieben Jahre dauernder Prozess nötig, um das Unternehmen in Barcelona zu schließen, das jedoch in Valencia seine Geschäfte umgehend neu aufnahm. Die Maiwolf Holding ist der Knotenpunkt eines ganzen Netzes von Unternehmen, die betrügerische Praktiken nicht nur auf EU-Ebene, sondern weltweit betreiben und, wie ich fürchte, dem langen Arm des Gesetzes immer wieder entkommen.

Indem sie die Anfrage des European City Guide beantworteten, wurde bei betroffenen Unternehmen der Eindruck erweckt, dass sie lediglich auf eine Auskunftsanfrage antworten bzw. ihre Daten aktualisieren oder korrigieren. Es entstand der Eindruck, es handele sich um eine kostenlose Dienstleistung, doch plötzlich sahen sie sich mit einer Rechnung über Tausende von Euro konfrontiert, die, wenn sie überhaupt erwähnt wurde, dann nur im Kleingedruckten und auf sehr verwirrende und irreführende Weise. Die gleiche Maiwolf Holdinggesellschaft ist anscheinend auch Eigentümer der Inkassounternehmen, die im Anschluss durch Belästigung, Schikanen und Drohungen die Firmen dazu bringen, ihre Rechnung zu begleichen. Den Betreibern einer Internetseite mit dem Titel „Stop the European City Guide“, die eine Kampagne gegen die betrügerischen Machenschaften des European City Guide führen, wurde mit einer Klage gedroht, und die Seite musste durch den Internet Service Provider geschlossen werden. Es freut mich jedoch, mitteilen zu können, dass sie wieder in Betrieb ist.

Viele der Aktivitäten dieses betrügerischen Unternehmens stellen eindeutig einen Verstoß gegen die Richtlinie über irreführende Werbung von 1984 dar. Wir benötigen eine verbesserte und besser koordinierte Durchsetzung dieser Richtlinie, um die Schlupflöcher oder Lücken zu schließen, die sich diese Unternehmen zunutze machen. Ich kann dem Ratsvorsitz mitteilen, dass mein Ausschuss die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie über irreführende Werbung und natürlich der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken prüfen wird. Unser besonderes Interesse gilt dabei dem Beispiel Österreichs bei der Umsetzung der Richtlinie über irreführende Werbung. Dort können Unternehmen nicht vertraglich gebunden werden, wenn sie nicht deutlich und ausdrücklich den Vertragsbedingungen zugestimmt haben. Dies ist ein Vorbild, dem der Ratsvorsitz bei seinen Gesprächen mit den anderen Mitgliedstaaten hoffentlich folgen wird.

Kleinen Unternehmen ist die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken natürlich keine Hilfe, da sie Geschäfte einzelner Unternehmen untereinander nicht abdeckt – auch nicht für kleine Firmen. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Nutzung des grenzüberschreitenden Strafverfolgungsnetzes optimieren, um diesen nach Cowboymanier verfahrenden Unternehmen ein für allemal einen Riegel vorzuschieben. Sicherlich teilen ich und meine Kollegen das Gefühl der Enttäuschung, das viele kleine Unternehmen empfinden, die nicht erst seit Monaten, sondern schon seit Jahren wiederholt Schikanen und finanzielle Verluste erleiden müssen.

Wenn wir wirklich der Meinung sind, wie wir behaupten, dass mittelständische Betriebe das Rückgrat der EU-Wirtschaft bilden, dann ist es an der Zeit, uns für sie stark zu machen, ihre Rechte zu verteidigen und sie vor diesen betrügerischen Praktiken zu schützen. Selbstverständlich begrüße ich das Interesse von Kommissarin Kuneva und ihr Versprechen, die Aktivitäten dieser Unternehmen zu überwachen, doch durch Überwachung allein erzielen wir keine Ergebnisse und lassen sich diese Unternehmen nicht gezielt bekämpfen. Es ist meiner Meinung nach ein Unding, dass die Beschwerden der betrogenen Firmen anscheinend auf taube Ohren stoßen, und dass der Einzelunternehmer, der hinter dem City Guide steckt, die Genehmigung erhalten hat, mit seinen betrügerischen Praktiken weiter hausieren zu gehen, ohne die volle Härte des europäischen Rechts zu spüren zu bekommen. Daher rufe ich die Mitgliedstaaten heute auf, sofort etwas zu unternehmen und sich zu vergegenwärtigen, welche ernsten und schädlichen Folgen entstehen, indem sie diesem Betrüger gestatten, unsere Firmen weiter auszurauben. Ich möchte, dass sich die Mitgliedstaaten und auch der Ratsvorsitz während unserer heutigen Aussprache verpflichten, tätig zu werden, und nicht nur über die Probleme zu beraten, die uns schon seit vielen Jahren bekannt sind.

Ich bitte den Ratsvorsitz daher nachdrücklich, diese Fragen zu beantworten und mit uns gemeinsam an einer Lösung für die Unternehmen zu arbeiten, die noch immer diesen Betrügereien ausgesetzt sind.

 
  
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  Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. (SL) Ich möchte der verehrten Abgeordneten McCarthy für ihre Anfrage danken. Mein Dank gilt auch dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Ich werde versuchen, auf die Anfrage in dem Rahmen zu antworten, wie ihn die Frau Abgeordnete gesetzt hat.

Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen zu der ersten Frage, was die Mitgliedstaaten für die Schließung betrügerischer Auskunftsdienste getan haben, mitteile, dass der Rat bislang noch keinen Lösungsvorschlag von den Mitgliedstaaten erhalten hat. Ebenso wurde er weder über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Schließung solcher Unternehmen noch über die Absichten hinsichtlich eines Datenaustauschs über die Unternehmen unter ihren zuständigen Behörden unterrichtet.

Zur zweiten Frage, betreffend die Maßnahmen zur Abschaffung der Lücken bei der Umsetzung der Richtlinie über irreführende Werbung: Diese Richtlinie bzw. ihre Durchführung liegt in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission. So legt es Artikel 211 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest. Deshalb sollte meines Erachtens das Europäische Parlament diese Frage an die Europäische Kommission richten.

Im Zusammenhang mit diesen beiden Fragen sollte noch ergänzt werden, dass der Rat bislang nicht darüber unterrichtet wurde, welche Maßnahmen die Mitgliedstaaten eingeleitet haben, um die Geschäftswelt auf die Gefahr, die betrügerische Auskunftsdienste darstellen, aufmerksam zu machen.

In Bezug auf die Frage der Erweiterung des Umfangs der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken kann ich jedoch der Frau Abgeordneten McCarthy bestätigen, dass die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz beschriebenen Fälle, also die Fälle betrügerischer Geschäftspraktiken, deren Zielscheibe kleine und mittlere Unternehmen sind, nicht unter die Richtlinie fallen.

Der Grund dafür ist, dass der Anwendungsbereich der erwähnten Richtlinie auf die Geschäftspraktiken von Unternehmen im Verhältnis zu den Verbrauchern, eben auf die „Business-to-consumer relations“ beschränkt ist. Zur etwaigen Erweiterung dieser Richtlinie auf die Beziehungen von Unternehmen untereinander („Business to business“), kann ich nur sagen, dass sich der Rat zu dieser Problematik positionieren wird, sobald ihm ein entsprechender Gesetzgebungsvorschlag vorliegt.

Es sei jedoch daran erinnert, dass die politische Debatte darüber, ob die erwähnte Richtlinie sich auch auf die Geschäftspraktiken der Unternehmen untereinander erstrecken sollte, bereits zurzeit der Annahme der erwähnten Richtlinie im Rat geführt wurde. Ich möchte daran erinnern, dass neben der Kommission auch die meisten Mitgliedstaaten die Ausdehnung der Richtlinie auf unlautere Geschäftspraktiken, die dem Verbraucher nicht schaden, abgelehnt haben.

Ungeachtet dessen möchte ich jedoch besonders hervorheben, dass die Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen eingeschlossen, derartigen Praktiken nicht schutzlos gegenüberstehen. Schutz bietet ihnen nämlich die Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung.

Schließen möchte ich damit, dass ich im Namen des Präsidiums nachdrücklich der Auffassung des Ausschusses beipflichte, dass unlauteres und betrügerisches Geschäftsgebaren auf jedwedem Wirtschaftsgebiet unannehmbar ist. Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass gegen ein solches Verhalten vorgegangen werden muss.

Die Mitgliedstaaten behandeln unlautere Geschäftspraktiken entsprechend ihrer Gesetzgebung. Auch das Beispiel von European City Guide, das Sie in Ihrer Frage erwähnen, wurde zumindest in einem Mitgliedstaat vor Gericht behandelt.

Ich möchte Ihnen nochmals für die Anfrage danken und werde die Aussprache in jedem Fall aufmerksam verfolgen.

 
  
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  Simon Busuttil, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (MT) Herr Präsident! Wenn Sie dieses Verzeichnis öffnen – es handelt sich um eine umfassende, seitenstarke Publikation – finden sie Hunderte von Seiten mit Tausenden von Firmen, häufig kleine Unternehmen, die sich in diesem Adressbuch wiederfinden, nachdem sie Opfer betrügerischer Geschäftspraktiken wurden, denn sie wurden gegen ihren Willen aufgenommen. Der Petitionsausschuss des Parlaments hat etwa 400 Beschwerden von Kleinunternehmen erhalten, die in diese Falle getappt sind. Meiner Ansicht nach hat dieses Problem drei Seiten. Erstens sind die betroffenen Kleinunternehmen Opfer von Betrug. Zweitens gibt es einen grenzüberschreitenden, transnationalen Aspekt, der alle in Europa, im Europäischen Parlament, im Rat und in der Kommission interessieren sollte. Drittens profitieren Firmen wie „European City Guides“ von Gesetzeslücken.

Was unternimmt das Europäische Parlament, abgesehen von den Aktivitäten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, über die uns Frau McCarthy informiert hat? Der Petitionsausschuss wird einen Bericht zu diesem Problemfeld erarbeiten, für den ich als Berichterstatter fungiere. Mit meinem Bericht verfolge ich vier Ziele: Erstens ist er darauf ausgerichtet, das Bewusstsein für dieses erhebliche Problem zu schärfen. Zweitens sollen Rat und insbesondere die Kommission durch den Bericht ermutigt werden, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, denn wenn sie heute noch nichts ausrichten können, müssen sie dazu in die Lage versetzt werden. Drittens muss festgestellt werden, ob es legislative Defizite gibt, was Aufgabe des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist. Schließlich sollen den Opfern mit diesem Bericht nützliche Ratschläge an die Hand gegeben werden. Der Petitionsausschuss wird Anhörungen durchführen und sich mit Opfern und Sozialpartnern sowie der Kommission beraten, bevor der Bericht voraussichtlich Ende des Jahres angenommen wird.

 
  
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  Genowefa Grabowska, im Namen der PSE-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Die Aktivitäten von Unternehmen, die betrügerische Geschäfts- und Marketing-Praktiken anwenden, sind verurteilenswert. Natürlich müssen wir die Rechte der Verbraucher gegen solche Pseudo-Markt-Aktionen schützen und sie in ihrem Kampf gegen Firmen unterstützen, die sich angesichts der aktuellen europäischen Realität jenseits jeder Bestrafung wähnen. Tausende von Unternehmen in ganz Europa fallen auf die angeblich kostenlose Werbung in Adressbüchern herein, für die sie in Wirklichkeit aber Beträge zwischen einigen Hundert bis zu einigen Tausend Euro bezahlen müssen. Sowohl aus unternehmerischer als auch aus werbetechnischer Sicht haben es die Herausgeber dieser wertlosen Kataloge nicht nur auf konkrete Branchen abgesehen, wie zum Beispiel Reisebüros, Hoteliers, Ärzte, Restaurantbetreiber und sogar wissenschaftliche Kreise, sondern sie wenden sich bedauerlicherweise auch an staatliche Stellen und Institutionen. Aus diesem Grunde fragen sich die EU-Bürger, wie es möglich ist, dass die Urheber solcher Praktiken, die mit Vor- und Zunamen als Eigentümer der Adressbuch-Firmen bekannt sind, mit ihren betrügerischen und irreführenden Geschäftspraktiken ein Vermögen verdienen können. Dabei machen sie sich die Ängste kleiner europäischer Unternehmer vor Inkassofirmen und vor gerichtlicher Verfolgung zunutze.

Ich bitte daher die slowenische Ratspräsidentschaft – und ich wende mich eher an die Präsidentschaft als an die Kommission –, koordinierte Aktionen der Mitgliedstaaten einzuleiten, insbesondere auf dem Gebiet des Informationsaustauschs und der gegenseitigen Warnung vor derartigen betrügerischen Geschäftspraktiken, Angaben zu den Eigentümern und den Vorständen dieser Unternehmen zu übermitteln und strengere Strafen für Aktivitäten dieser Art vorzuschlagen. Ein Fortbestehen der derzeitigen Situation würde das Vertrauen der Firmen und Bürger der EU in die Idee eines europäischen Binnenmarktes untergraben und leider auch die Unterschiede zwischen ehrlichen Geschäftsleuten und mafiaähnlichem Gebaren verwässern.

 
  
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  Diana Wallis, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Vielen Dank an Frau McCarthy und den Binnenmarktausschuss für diese Anfrage. Ich muss sagen, ich wünschte, wir hätten eine überzeugendere Antwort vom Rat erhalten.

Die Lage ist gänzlich inakzeptabel, und ich möchte mit einem Geständnis beginnen. In den frühen 80er Jahren war ich als Anwältin im Vereinigten Königreich tätig, doch dann gründete ich mit einem Anwalt in Deutschland eine Kanzlei. Plötzlich erhielten wir diese Forderungen, wir hätten unsere Kanzlei in einem European City Guide beworben, und selbst wir als Anwälte fühlten uns belästigt und eingeschüchtert. Wenn also selbst Anwälte sich von diesen Menschen eingeschüchtert fühlen, so ist das bei gewöhnlichen KMU mit Sicherheit der Fall.

Das Eigenartige an dieser Sache ist jedoch, dass das EU-Recht in der Lage sein sollte, angemessen auf dieses Problem zu reagieren, dies aber anscheinend selbst nach den 20 oder 30 Jahren, in denen diese Betrügereien schon stattfinden, nicht vermag. Tatsächlich ist es so, dass diese Menschen sich in einigen ihrer Schreiben ihrerseits auf EU-Recht berufen und ihre Opfer dadurch zusätzlich einschüchtern. Und was unternimmt der Rat? Es tut mir leid, aber es reicht wohl nicht aus: „Nun, wir könnten mit irreführender Werbung argumentieren und werden mal darüber nachdenken.“ Nach 30 Jahren ist wirklich mehr nötig als das.

Was sollen die Opfer tun? Wir brauchen eine gründliche Debatte darüber, ob wir vielleicht neu definieren sollten, wer und was ein Verbraucher ist. Wir haben versucht, dies während der Gespräche zum Vertragsrecht zur Sprache zu bringen. Wir benötigen weiter- und tiefergehende Maßnahmen, wenn wir dieses Problem lösen wollen.

Wenn die Mitgliedstaaten zu befangen oder zu ängstlich sind, um sich dieser Sache selbst anzunehmen, lassen Sie mich abschließend einen anderen Vorschlag machen, der an diesem Ort vielleicht etwas umstritten ist. Wenn die Kommission uns ein wirksames System des kollektiven Rechtsschutzes zur Verfügung stellt, nennen wir es Sammelklagen, dann werden die Bürger vielleicht in der Lage sein, selbst gegen diese Machenschaften vorzugehen, wenn es schon sonst niemand für sie tut. Das wäre doch keine schlechte Idee.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Nach vier Jahren führen wir endlich eine Aussprache über die European City Guides. Wie auch meine Kollegen angemerkt haben, hätte ich die Akten mit Beschwerden nicht tragen können, die bei mir eingegangen sind. Europa muss sich ständig anhören, es sei seinen Bürgern nicht nahe, und hier bietet sich eine einzigartige Gelegenheit – insbesondere für den Rat –, auf die Bürger zuzugehen, die ein ernsthaftes Problem haben und sich an ihre MdEP wenden mit der Bitte um eine Lösung.

Es sind nicht nur Unternehmen, die betroffen sind. Ich habe von Schulsekretärinnen gehört, die das Formular irrtümlicherweise unterschrieben haben und nun, weil sie schreckliche Angst haben, das Geld gezahlt haben. Das Tragische an der Sache mit den European City Guides ist, dass sie funktioniert, weil die Menschen sich bedroht fühlen und Angst haben. Ob sie bezahlen oder nicht, sie werden von diesen Menschen weiter belästigt und beschimpft. Das ist jedoch ein europäisches Problem und erfordert daher auch eine europäische Lösung. Ich vermute, ich zelebriere ein wenig die Tatsache, dass wir diese Aussprache führen und dass mein Kollege, Simon Busuttil, einen Bericht verfassen und Informationen aufbereiten wird, aber ich meine, der Rat wird hier ein bisschen mehr Initiative zeigen müssen, ebenso wie die Kommission.

Das Problem ist sehr spezifisch und wirft fünf grundsätzliche Fragen auf, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Meiner Ansicht nach ist das Problem gewaltig, aber wir müssen es quantifizieren. Informationen auszutauschen ist eine gute Idee, könnte aber zu Frustration führen, wenn am Ende kein Handeln folgt. Wir müssen die Schlupflöcher schließen. In Irland beispielsweise berufen sich die European City Guides gegenüber denjenigen, die das Formular unterschrieben haben, auf europäisches Recht. Man teilt den Betroffenen mit, sie würden in einem anderen Mitgliedstaat vor Gericht gestellt, müssten Strafe zahlen und würden verurteilt. Sie erhalten Anrufe, in denen sie und ihre Mitarbeiter aufs Übelste beschimpft und belästigt werden. Das ist nicht hinnehmbar. Wir müssen unbedingt neu definieren, was ein Verbraucher ist, denn wie ich bereits sagte geht es hier nicht nur um Unternehmen. Aber ich sage es noch einmal: Hier haben wir eine einzigartige Gelegenheit, den Menschen in ganz Europa zu zeigen, dass wir in Fragen, die sie direkt betreffen, handeln. Nutzen wir diese Gelegenheit und lassen wir sie heute nicht ungenutzt verstreichen, indem wir nur große Reden schwingen anstatt tätig zu werden.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Die Macht vieler dieser betrügerischen Adressbuch-Firmen besteht darin, dass sie ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und daher unantastbar zu sein scheinen, wenn die EU nicht einschreitet. Zudem flößen sie den Menschen Angst ein, von denen viele Kleinunternehmer sind, die nicht über einen Rechtsbeistand oder juristische Beratung verfügen, so dass viele von ihnen nach jahrelanger Belästigung irgendwann aufgeben und das Geld zahlen.

Wie bei vielen der übrigen Redner ist auch mein Büro mit Beschwerden überschwemmt worden, für gewöhnlich jedoch von Einzelunternehmern: Installateure, Zahnärzte, Ärzte – Menschen, die zur Zielgruppe des European City Guide zählen. Diese Menschen fühlen sich alleingelassen, sie haben das Gefühl, gerade eine schlechte Entscheidung getroffen zu haben und dabei ertappt worden zu sein, und in gewisser Weise geben sie sich selbst die Schuld.

Ich finde es unfassbar, wenn ich höre, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten keine Erweiterung der Richtlinie wünscht, um etwas an den Beziehungen einzelner Unternehmen untereinander zu ändern. Ich frage mich nur, ob das damit zusammenhängt, dass es sich bei den betroffenen Firmen um kleine Unternehmen handelt, dass es also nicht die großen Konzerne sind, die davon betroffen sind? Ich meine, die Bürger brauchen von Seiten des Rats und der Kommission mehr Einsatz und bessere Lösungen als bisher. Ich halte die gegenwärtige Lage für nicht ausreichend, und ich fordere den Rat auf, umgehend tätig zu werden.

 
  
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  Malcolm Harbour (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte gleich auf den Punkt kommen. Lassen Sie mich Folgendes an den slowenischen Ratsvorsitz richten. Ich finde, er hat seine Sache großartig gemacht. Herr Minister Lenarčič, lassen Sie mich Ihnen nur vier Punkte nennen, die ich Sie beim nächsten Zusammentreffen der Minister für Wettbewerbsfähigkeit anzusprechen bitten möchte.

Der erste Punkt betrifft den SOLVIT-Mechanismus, der sich mit jeder einzelnen Binnenmarktbeschwerde, nicht nur den marktbezogenen, befassen soll. Bitten Sie die Kommission, sich dieser Frage anzunehmen und sie fest auf die Tagesordnung zu setzen. Bringen Sie sie dazu, die Informationen zu verbreiten, die auf unabhängigen Internetseiten bereits verfügbar sind – und wir sollten uns dafür schämen, dass es die Betroffenen sind, die dies selbst in die Hand genommen haben. Es gibt eine Menge umfassender Informationen. Sorgen Sie dafür, dass die Kommission dies zu ihrer Aufgabe macht. Das könnte unverzüglich geschehen. Das ist also Ihre erste Aufgabe.

Ihre zweite Aufgabe besteht darin, all ihren Kollegen mitzuteilen, dass ihre Geschäftsinformationsdienste (denn sie bieten Dienste an, die sich an die KMU richten) diese Informationen ebenfalls an die KMU – in deren jeweiliger Sprache – verbreiten lassen sollen. Sie sollten nur einen bescheidenen Betrag ihres Haushalts dafür zur Verfügung stellen, um den Betrieben zu erläutern, worum es geht.

Drittens: Geben Sie diese Informationen an Ihre Strafverfolgungsbehörden weiter. Teilen Sie außerdem der Kommission und den Verantwortlichen für Ihre Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz mit, dass sie diesen Punkt auf ihre Tagesordnung setzen sollen. Das ist nicht viel Arbeit. Die Informationen sind vorhanden. Es ist keine schwierige Aufgabe. Das sind also schon drei Dinge, die Sie tun sollten.

Die vierte Sache, die Sie tun könnten, besteht darin, Ihren Kollegen Folgendes mitzuteilen: Diese Praktiken, wenn sie bei einzelnen Verbrauchern angewandt werden, sind gemäß der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken durch und durch illegal. Jeder weiß, dass das so ist. Und die betroffenen Unternehmen befinden sich letztlich in der Rolle privater Verbraucher. In den einzelnen Mitgliedstaaten jedoch könnten Sie im Zuge der Umsetzung dieser Richtlinie – und ich muss im Übrigen darauf hinweisen, dass die Umsetzung in den Mitgliedstaaten nicht sehr erfolgreich verlaufen ist, und selbst mein Heimatland liegt in der Tat weit zurück –, leicht eine Klausel einfügen, die sich konkret auf Adressbücher und Kleinunternehmen bezieht. Das wäre nicht viel Arbeit.

Das sind also vier konkrete Maßnahmen. Ich verlasse mich also auf Sie, Herr Minister. Wir werden uns die Agenda ansehen, und wir erwarten, dass dieses Thema auf der nächsten Agenda des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ auftauchen wird. Wie können wir Kleinunternehmern empfehlen, am Binnenmarkt teilzuhaben, wenn wir nicht einmal imstande sind, ihnen bei einer einfachen Rechtsvorschrift wie dieser den einfachsten Schutz anzubieten? Das ist ein schändliches Versäumnis von uns allen, unseren Pflichten im Hinblick auf den Binnenmarkt nachzukommen.

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Der European City Guide und die vergleichbaren Verzeichnisse sind letztlich nichts weiter als ein Haufen Gauner, aber unsere Rechtsvorschriften sind bislang nicht ausreichend und geben uns nicht die Möglichkeit, gegen sie vorzugehen. Diese Anfrage hätte auch unter dem Gesichtspunkt eines neuen Gesetzesvorschlags an die Kommission gerichtet werden sollen, der die betreffenden Rechtsvorschriften verschärfen und uns ein Vorgehen ermöglichen würde. Solange dieser aussteht, lautet mein einfacher Rat an alle kleinen Unternehmen, die mit Forderungen des European City Guide oder vergleichbarer Verzeichnisse konfrontiert sind: Zahlen Sie nicht, ignorieren Sie sie. Geben Sie dem Druck nicht nach.

Es wurde eine Organisation ins Leben gerufen, die sich „Stop the European City Guide“ nennt, eine Vereinigung der Opfer dieses Verzeichnisses. Ihre Internetseite musste aufgrund des Drucks und der Androhung rechtlicher Schritte gegenüber ihrem Internet Service Provider entfernt werden. Daher lasse ich ihre Seite nun über meine eigene Internetseite laufen, damit die Organisation weiter darüber aufklären kann, wie sich Unternehmen schützen können. Diese Sache erfordert ein entschlossenes Vorgehen. Und zwar bald.

 
  
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  Marcin Libicki (UEN).(PL) Herr Präsident! Ich gratuliere Frau McCarthy zu der exzellent vorbereiteten mündlichen Anfrage zur Problematik der betrügerischen Praktiken von Adressbuch-Firmen nach dem Muster des „European City Guide“. Der Petitionsausschuss, dem ich vorstehe, hat Herrn Busuttil beauftragt, in dieser Sache einen Bericht zu erarbeiten. Wir haben zahlreiche Petitionen mit Beschwerden über solche Geschäftspraktiken erhalten. Die Kommissarin sagte, bei der Kommission seien keine Beschwerden eingegangen, die Anlass zu einer Untersuchung dieser Angelegenheit gäben, aber meines Erachtens sind diese Aussprache und die auf der Grundlage von Herrn Busuttils Bericht zu führende Aussprache Grund genug für die Kommission, in dieser Sache Maßnahmen zu ergreifen, da diese Geschäftspraktiken höchst irreführend sind und kleine Unternehmen und normale Bürger beunruhigen – mit anderen Worten Menschen, die keine Scharen von Anwälten zu ihrem Schutz hinter sich haben.

Ich fordere die Kommission dringend auf, in dieser Angelegenheit zu handeln.

 
  
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  Brian Crowley (UEN). – (EN) Herr Präsident! Ich habe mich mit 19 Fällen befasst, in denen Kleinunternehmer von den European City Guides auf betrügerische Weise zu Ausgaben veranlasst und dann auf Zahlung verklagt wurden. Siebzehn dieser 19 Unternehmen hatten drei oder weniger Angestellte. Und von diesen 17 wiederum waren sechs ältere Menschen über 60, die Angst davor hatten, Post von einem Anwalt zu erhalten.

Was hier in Wirklichkeit geschah, war eine Verdrehung des Gesetzes über den Warenverkauf und die Dienstleistungserbringung oder der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, von der Herr Harbour sprach. Das ist an sich schon ein Betrug, denn wenn man in eine Sache einwilligt, erwartet man, dass dafür eine Gegenleistung angeboten wird. Tatsächlich fand hier eine falsche Darstellung hinsichtlich der angebotenen Dienstleistung statt. Wie einige meiner Kollegen bereits sagten, ist das eine Angelegenheit, die wohl am ehesten auf der Ebene der Kommission behandelt würde. Es wäre jedoch richtig, den Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ und jeden Minister auf dieses Problem aufmerksam zu machen und ihnen die Befugnis zu erteilen, Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene einzuführen. Das könnte unter Umständen schneller bewerkstelligt werden als eine entsprechende Überarbeitung der europäischen Richtlinie.

 
  
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  Arlene McCarthy (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich meinen Kollegen anschließen. Wir müssen aufhören, uns in dieser Sache gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben. Wir dürfen nicht länger zulassen, dass diese Firmen mit uns Fangen spielen. Denn das ist es, was sie mit uns machen. Ich werde das Plenum nicht verlassen, Herr Minister, bevor Sie uns nicht zugesichert haben, in irgendeiner Weise tätig zu werden.

Herr Harbour hat schon einige Ideen eingebracht, aber ich möchte, dass Sie konkrete Punkte zur Sprache bringen, die ich in meinem Redebeitrag zu Beginn erwähnt habe. Ich möchte, dass Sie in der Arbeitsgruppe des Rates das österreichische Modell zur Sprache bringen, wo gemäß der Richtlinie über irreführende Werbung solche Praktiken schon jetzt verboten sind. Das wird nicht von allen Mitgliedstaaten so gehandhabt. Sie könnten die anderen Mitgliedstaaten auffordern, sich dem anzuschließen, das österreichische Modell aufzugreifen und mit Hilfe einer Änderung ihrer nationalen Rechtsvorschriften diese Praktiken zu untersagen.

Ich fordere Sie ebenfalls auf, den Rat zu bitten, grenzübergreifenden Netzen zur Durchsetzung der Verbraucherrechte zuzustimmen. Ich möchte, dass Sie ihn veranlassen, das Problem anzuerkennen und im Rahmen des grenzübergreifenden Netzes zur Durchsetzung der Verbraucherrechte gegen diese Adressbuchfirmen zu ermitteln und vorzugehen. Das, meine ich, wird uns ein grenzübergreifendes Vorgehen ermöglichen und verhindern, dass diese Leute immer wieder dem langen Arm des Gesetzes entkommen. Wenn Sie mir diese Zusage machen, könnten wir wohl alle ein bisschen zufriedener nach Hause gehen.

 
  
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  Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. (SL) Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir Gelegenheit geben, das Wort zu ergreifen. Ich danke auch allen Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Aussprache teilgenommen haben.

Lassen Sie uns zunächst eines klarstellen. Niemand im Rat, weder das Präsidium noch irgendein Mitgliedstaat, ist dafür, dass Betrügereien auf dem gemeinsamen Markt, den die Europäische Union darstellt, weitergehen oder überhaupt erst auftreten. Ganz im Gegenteil, und deshalb ist diese Aussprache willkommen, die ich im Namen des Präsidiums begrüße.

Zweitens hat das Präsidium die einstimmigen Aufforderungen zu größerer Aktivität und zum sofortigen Handeln klar und deutlich vernommen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir diese Aufforderungen unseren Partnern im Rat übermitteln werden.

Drittens freut mich, dass sich der Petitionsausschuss entschlossen hat, einen Sonderbericht vorzubereiten, und mit Freude erwarten wir nun diesen Bericht des Abgeordneten Busuttil. Das kann entsprechenden Aktivitäten auf europäischer Ebene zusätzliche Impulse verleihen.

Dennoch möchte ich eines betonen. Sie haben, Frau McCarthy, das österreichische Vorbild erwähnt. Ganz gewiss dienen gute Vorbilder dazu, von den anderen übernommen zu werden. Und ich denke und hoffe auch, dass diese Aussprache dazu beiträgt. Ich möchte aber unterstreichen, dass für die Umsetzung der Richtlinien die Kommission zuständig ist.

Es wurde bereits erwähnt, und auch Sie brachten in Ihrer Fragestellung zum Ausdruck, dass diese Frage sich auf zwei Richtlinien bezieht. Was die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken anbelangt, so deckt sie dieses Segment nicht ab. Eine Lösung wäre entweder die Neudefinition des Begriffs Verbraucher oder die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie. Das sind alles Optionen, die meines Erachtens auf dem Tisch liegen werden, wenn über diese Angelegenheiten entschieden wird.

Uns ist bewusst, dass es die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken noch nicht lange gibt. Sie wird erst seit Dezember angewandt, und ich denke, es wird demnächst zu beurteilen sein, wie sie angewandt wird.

Zweitens möchte ich nochmals unterstreichen, dass die Richtlinie über irreführende Werbung diesen Bereich abdeckt. Ganz gewiss handelt es sich bei solcherart Schwindel, bei solcherart Betrug um irreführende Werbung, so dass bestimmte Rechtsmittel bereits zur Verfügung stehen.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass ich die Aussprache sehr aufmerksam verfolgt habe und dass das Präsidium den Mitgliedern des Rates die Stimmung auf diesem Plenum vermitteln wird.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. (EN) Der „European City Guide“ und vergleichbare Dienste sind betrügerische Unternehmen, die sich gezielt an KMU wenden. Sie drängen die Firmen zu einem Eintrag in ein Adressbuch, der angeblich kostenlos ist.

Aufgrund des zweideutigen und komplexen „Kleingedruckten“ schikanieren diese Unternehmen sodann jedoch ihre Opfer auf höchst bedrohliche und bösartige Weise mit Geldforderungen. Es entbehrt nicht der Ironie, dass diese Betrugsfirmen sich auf EU-Recht berufen, um ihre Opfer weiter einzuschüchtern.

Natürlich liefern diese Betrüger dem Verbraucher oder Betrieb keinerlei Gegenleistung. Tatsächlich setzen sie sich über diverse EU-Rechtsvorschriften hinweg, etwa die Richtlinie über irreführende Werbung von 1984. Dieses Problem ist in allen Ländern der EU bekannt und erfordert daher sofortiges Handeln.

Die Lösung liegt in der Zusammenarbeit auf EU-Ebene, und zwar in Form strenger Rechtsvorschriften. Wir müssen sicherstellen, dass eine EU-Richtlinie, die sich mit diesem Problem befasst, keine Schlupflöcher enthält und in allen Mitgliedstaaten in zufriedenstellender Weise umgesetzt wird.

Ich fordere den Rat und die Kommission auf, die Arbeit des Parlaments zu unterstützen und Maßnahmen einzuleiten, die der Dringlichkeit dieses Problems angemessen sind. Wenn wir unsere KMU ermutigen wollen, sich am Wettbewerb des Binnenmarkts zu beteiligen, müssen wir zumindest in der Lage sein, ihnen Schutz vor diesen entsetzlichen betrügerischen Machenschaften zu bieten.

 
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