Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber
Dimitrios Papadimoulis, Berichterstatter. − (EL) Herr Präsident! Gestatten Sie mir, zunächst den Schattenberichterstattern aller politischen Fraktionen zu danken. Ohne ihre Unterstützung und ihren Beitrag hätte ich keinen zufriedenstellenden Kompromiss mit dem Rat erzielen können.
Wenn der Wortlaut des Kompromisses so wie mit dem Rat vereinbart und ohne entwertende Änderungen gebilligt wird, stellt er einen signifikanten Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber dar. Durch den Text wird nicht nur der Ausfuhr von metallischem Quecksilber, sondern auch von bestimmten wichtigen Quecksilberverbindungen ein Ende gesetzt, die in der EU in großen Mengen hergestellt werden.
Die EU ist ein Hauptexporteur von Quecksilber. Jährlich stellt sie etwa 1000 Tonnen der gegenwärtigen Gesamtmenge von 3600 Tonnen in der Welt bereit. In dem zur Diskussion stehenden Vorschlag für eine Verordnung geht es hauptsächlich um 12 000 Tonnen an überschüssigem Quecksilber, die in den kommenden Jahren in der Gemeinschaft vorhanden sein werden. Der Vorschlag ebnet außerdem den Weg für weitere Maßnahmen auf internationaler Ebene. Man sollte nicht vergessen, dass Quecksilber ein weltweit auftretender Schadstoff ist, der keine Grenzen kennt. Eine entsprechende Lösung zu finden, ist eine Priorität und ein internationales Anliegen. Die Verordnung wird einen substantiellen Beitrag zur Stärkung der Führungsrolle der EU in den Gesprächen im Rahmen des UN-Umweltprogramms wie auch zur Verabschiedung eines internationalen Übereinkommens über Quecksilber leisten.
Die wichtigsten Bestimmungen des Kompromisstextes lauten folgendermaßen:
Es erfolgt eine Ausdehnung des Ausfuhrverbots, so dass nicht nur metallisches Quecksilber, sondern auch Zinnobererz, Quecksilber-(I)-Chlorid, Quecksilber-(II)-Oxid und Quecksilberlegierungen mit einer Quecksilberkonzentration von mehr als 95 Massenprozent betroffen sind.
Das Vermengen von metallischem Quecksilber mit anderen Stoffen für Exportzwecke wird ausdrücklich untersagt.
Bemühungen um ein Ausfuhrverbot für Quecksilber und bestimmte Quecksilberverbindungen sind vorangetrieben worden.
Betreiber von Chloralkalianlagen und Erdgasreinigungsanlagen sind verpflichtet, die Kommission über gelagerte oder für die Entsorgung vorgesehene Quecksilbermengen in Kenntnis zu setzen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.
Eine Überprüfungsklausel wurde eingearbeitet, die die Kommission verpflichtet, die Situation erneut zu bewerten und dem EU-Parlament und dem Rat bis spätestens 15. März 2013 einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen. Die Klausel enthält Vorschläge für zusätzliche Maßnahmen.
Außerdem wurde vereinbart, bis 1. Januar 2010 Vorkehrungen für einen Informationsaustausch zu treffen, wobei ein Ausfuhrverbot für sämtliche quecksilberhaltigen Erzeugnisse in Betracht gezogen wird.
Gemäß dem vereinbarten Text soll Quecksilber, das nicht mehr in Chloralkalianlagen verwendet bzw. in anderen Industrieunternehmen erzeugt wird, als Abfall behandelt und sicher gelagert werden. Ausgehend von Forschungen zur Verfestigung von Quecksilber ist es uns außerdem gelungen, Akzeptanzkriterien für die endgültige Entsorgung von metallischem Quecksilber festzulegen.
Sehr verehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir abschließend zu sagen, dass der in Zusammenarbeit mit dem Rat erzielte Kompromisstext nach meinem Dafürhalten dann von großer Bedeutung ist, wenn er ohne Änderungen angenommen wird, denn ansonsten würden wir wieder bei Null anfangen und Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und öffentlicher Gesundheit deutlich nach hinten verschieben. Aus meiner Sicht gehen wir mit der morgigen Abstimmung einen Schritt voran, wodurch ein zufriedenstellender Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleistet wird.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Dank zum Ausdruck bringen und dem Berichterstatter Dimitrios Papadimoulis zu seinem hervorragenden Beitrag zur Verordnung über das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber gratulieren. Das gilt auch für die Mitglieder des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und ihren positiven und konstruktiven Input.
Durch die Verordnung werden zwei der in der Mitteilung der Kommission von 2005 an den Rat und das Europäische Parlament über die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber genannten Verfahren umgesetzt. Die Annahme der Verordnung stellt einen Meilenstein auf dem Weg der Durchsetzung der Strategie dar, da dadurch die Ausfuhr von metallischem Quecksilber aus der EU verboten wird, auf die mindestens ein Viertel der weltweit vorhandenen Menge an Quecksilber entfällt.
Das wichtigste Ziel der vorgeschlagenen Verordnung besteht in der Beschränkung der weltweiten Quecksilbermenge durch das Verbot der Ausfuhr von metallischem Quecksilber aus der EU und dessen sichere Lagerung.
Die Verordnung betrifft in der Hauptsache 12 000 Tonnen überschüssiges Quecksilber, das in den kommenden Jahren durch den schrittweisen Ausstieg aus der in Chloralkalianlagen verwendeten Quecksilberzellentechnologie vorhanden sein wird.
Durch die Verordnung wird die Ausfuhr von überschüssigem Quecksilber in Drittstaaten und seine Verwendung bei der Goldgräberei oder anderen rechtswidrigen Aktivitäten verhindert, die in beträchtlichem Maße zur Anreicherung von Quecksilber in der Umwelt beitragen.
Die Bemühungen des Parlaments, den Anwendungsbereich der Gesetzesinitiative zu erweitern sowie den diesbezüglichen Text zu verbessern, haben Früchte getragen. Dadurch ist sichergestellt worden, dass die Verordnung in ihrer vereinbarten Fassung zu einem wirksamen Mittel zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt avanciert.
Ich möchte den Organen und all denen danken, die mit dem Ziel einer Einigung in zweiter Lesung an dem Prozess beteiligt waren. Im Besonderen möchte ich die konstruktive Rolle des Europäischen Parlaments bei der Ausformulierung dieser zufriedenstellenden Vereinbarung hervorheben.
In einigen wichtigen Punkten hat das Parlament darauf bestanden, über den ursprünglichen Vorschlag der Kommission hinauszugehen. Gestatten Sie mir, insbesondere drei Punkte in den Vordergrund zu rücken, die im Mittelpunkt der Verhandlungen standen:
· Der Umfang des Ausfuhrverbots.
· Das Datum des Inkrafttretens.
· Die sichere und wirtschaftlich günstige endgültige Entsorgung von metallischem Quecksilber.
Die Kommission hat Verständnis für die Zielsetzung des Parlaments, optimistische Ziele für die genannten grundlegenden Punkte festzuschreiben, und kann die vorgeschlagenen Änderungen annehmen.
Verständlicherweise wird die Kommission die ordnungsgemäße Durchsetzung und Einhaltung aller Bestimmungen der Verordnung überwachen und den Bedarf an weiteren Maßnahmen prüfen.
Der Vorschlag trägt in beträchtlichem Maße zur Erreichung des Ziels einer Reduzierung der Quecksilberbelastung bei. Er bereitet den Weg für weitere Maßnahmen auf internationaler und globaler Ebene. Internationale Verhandlungen im Rahmen des UN-Umweltprogramms sind bereits im Gange. Mit der Verabschiedung der Verordnung setzt die EU ein aussagekräftiges Zeichen im Hinblick auf ihre Verpflichtung, dieses Problem einer Lösung zuzuführen.
Neben den Änderungsanträgen 42-63, über die bereits eine Einigung erzielt werden konnte, sind fünf neue Änderungsanträge zur Nutzung der Region Almadén in Spanien als vorrangigem Standort für die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber eingereicht worden. Der Kommission ist bekannt, wie sich eine Schließung der Mine in wirtschaftlicher Hinsicht auf die Region auswirken dürfte. Für ein Forschungsprogramm, das von der Firma MAYASA koordiniert wird, der das Gebiet gehört, werden über zwei Millionen EUR aus dem LIFE-Fonds zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Programms werden Methoden zur sicheren Entsorgung von metallischem Quecksilber untersucht. Die Ergebnisse werden sich als nützlich erweisen, wenn es um die Festlegung von Akzeptanzbedingungen für die endgültige Entsorgung von Quecksilber gemäß Änderungsantrag 56 der vorgeschlagenen Verordnung geht.
Die Region Almadén bietet sich offenbar für die sichere Lagerung von Quecksilber an, vorausgesetzt, die geltenden Auflagen werden erfüllt und die erforderlichen Genehmigungen liegen vor. Allerdings kann die Kommission die in den Änderungsanträgen 37-41 vorgeschlagene Priorisierung nur eines Standorts nicht mittragen und damit auch die betreffenden Anträge nicht billigen.
Insgesamt kann die Europäische Kommission das Kompromisspaket, nämlich Änderungsanträge 42-63, in der Form annehmen, auf die man sich im Rahmen der Dreiparteien-Gespräche geeinigt hat. Sie ist mit der Einigung über die Verordnung in zweiter Lesung zufrieden. Über die Änderungsanträge 37-41 hat man sich jedoch nicht verständigen können, die demnach auch nicht gebilligt werden.
Martin Callanan, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Darf ich zunächst Herrn Papadimoulis meinen Dank dafür aussprechen, dass er diesen Bericht durch das Parlament dirigiert hat. Ich habe volles Verständnis dafür, dass dies ein sehr schwieriger und zeitaufwändiger Prozess gewesen sein muss.
Dennoch muss ich meine Unzufriedenheit mit der letzten Phase dieses Prozesses zum Ausdruck bringen, nämlich den informellen Treffen mit dem Rat, die zum Ziel hatten, eine Einigung in zweiter Lesung zu erzielen. Diese wurden von Herrn Papadimoulis alleine durchgeführt, die anderen Schattenberichterstatter wurden nicht eingeladen. Das halte ich für bedauerlich.
Meine Fraktion hat den ursprünglichen Gemeinsamen Standpunkt des Rates grundsätzlich sehr unterstützt, da ich mir der Notwendigkeit, sich um eine rasche Umsetzung dieser Verordnung zu bemühen, durchaus bewusst bin. Meine Fraktion stimmt mit den wichtigsten Punkten überein, die für einige Mitgliedstaaten ein wichtiges Anliegen waren, insbesondere die Notwendigkeit, die Möglichkeit einer dauerhaften, sicheren Lagerung zu erhalten, sowie den vereinbarten Zeitpunkt der Umsetzung ungefähr einzuhalten.
Die meisten dieser Fragen wurden aufgegriffen und gelöst. Bei zwei konkreten Fragen war das jedoch nicht der Fall. Die erste betrifft die Stellung von Almadén, die der Kommissar angesprochen hat. Wir sind der Meinung, dass die Kompromissänderungsanträge nicht weit genug gehen: Wir meinen, es sollte konkrete Hinweise auf die Probleme geben, die in Almadén verursacht wurden, einem der wichtigsten Gebiete des Quecksilberbergbaus in der Gemeinschaft, und wir sind der Ansicht, diese sollten aufgegriffen werden. Das Parlament hat sie in beiden Stufen aufgegriffen, und wir meinen, sie sollten im Gemeinsamen Standpunkt enthalten sein.
Der andere Punkt, der mich enttäuscht hat, ist der Umstand, dass in das Kompromisspaket ein konkreter Hinweis auf ein mögliches Exportverbot für Barometer aufgenommen wurde. Der war im Gemeinsamen Standpunkt nicht enthalten und wurde von meiner Fraktion nicht unterstützt. Ich bin enttäuscht, dass der Rat Herrn Papadimoulis während der Verhandlungen in diesem Punkt Zugeständnisse gemacht hat. Ich habe daher erneut einen Änderungsantrag eingebracht, diesen Punkt aus dem endgültigen Paket zu streichen.
Abschließend möchte ich der Kommission, Herrn Papadimoulis und insbesondere dem slowenischen Ratsvorsitz danken – ich weiß, dass Sie hart an diesem Bericht gearbeitet haben. Es ist nicht ihre Schuld, dass unsere parlamentarischen Verfahren meiner Ansicht nach in diesen Dingen einer tiefgreifenden Reform bedürfen.
Miguel Angel Martínez Martínez, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die spanischen Sozialisten werden sich bei der Abstimmung solidarisch und kohärent mit dem Gebiet Almadén in Spanien zeigen, auf das der Text, den wir heute diskutieren und über den wir morgen abstimmen werden, ernsthafte Auswirkungen hat.
Die Gegend von Almadén und ihre Menschen, meine Landsleute, leben seit Jahrhunderten vom Quecksilber, das in ihren Minen gewonnen wurde, den europa- und weltweit größten für dieses Metall. In den letzten Jahren haben sie unter einer spürbaren wirtschaftlichen und sozialen Rezession gelitten, denn der Quecksilberabbau ist aus verschiedenen Gründen schrittweise eingeschränkt worden. Jetzt beschließen wir ein Verbot der Quecksilberexporte.
Wir haben uns diesem ganzen Prozess nicht nur nicht widersetzt, sondern haben, da wir die ihm zugrunde liegenden gesundheitlichen Gründe verstehen, unsere Anstrengungen darauf gerichtet, zum einen der Bevölkerung die Notwendigkeit vor Augen zu führen, sich auf die neue Situation einzustellen, und zum anderen Mechanismen zu entwickeln, um Almadén und seine Umgebung in die Lage zu versetzen, seine Aktivitäten mithilfe der Erfahrungen und der Arbeitskapazitäten seiner Menschen umzustrukturieren und Nutzen aus einer außergewöhnlichen Natur zu ziehen.
In Almadén sprachen wir von der Solidarität der Europäischen Union. Wir erklärten den Menschen, dass sich die Gemeinschaftsinstitutionen weiterhin um sie kümmern würden, dass sie Hilfe bekommen würden, um ihre Anstrengungen fortzusetzen, die sie mit Unterstützung der spanischen Regierung, der Regionalregierung von Kastilien-La Mancha und des Provinzrates von Ciudad Real unternehmen; und diese Zusage wurde durch alle Äußerungen des Parlaments bestätigt.
Erstens wurde der Europäischen Union und ihrer Kommission stets empfohlen, Ressourcen und Mechanismen bereitzustellen, um Almadén bei der Umstrukturierung seiner Aktivität zu unterstützen, damit die Menschen nicht unter der Schließung ihrer traditionellen Bergbauindustrie leiden. Zweitens wurde empfohlen, dass Almadén, wenn über einen Ort für die in der Richtlinie vorgesehene Lagerung des gesamten in Europa angefallenen oder anfallenden Quecksilbers nachgedacht werden sollte, vorrangig berücksichtigt wird.
Dies ergab sich logisch aus der hier bestehenden Erfahrung im Umgang mit Quecksilber sowie aus der wichtigen Tatsache, dass der größte Teil des Quecksilbers in Europa bereits völlig sicher in Almadén eingelagert ist. Diese Entscheidung wurde seinerzeit getroffen und wird in keiner Weise durch das verändert, worüber wir morgen abstimmen; mehr noch, ohne Almadén namentlich zu nennen, bedeutet der von den Fraktionen im Konsens erreichte Änderungsantrag, der anscheinend auch die Unterstützung des Rates und der Kommission hat, dass die früheren Verpflichtungen volle Gültigkeit behalten. Auch wenn uns eine deutlichere Aussage lieber gewesen wäre – und wir werden deshalb für die Änderungsanträge stimmen, die eine solche enthalten –, gehen wir davon aus, dass der zu beschließende Text genügend Verpflichtungen enthält, und wir werden weiterhin die Interpretation dieses Textes unterstützen, der dem Gebiet von Almadén die Möglichkeit gibt, die schon begonnene sozioökonomische Erholung zu konsolidieren.
Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Papadimoulis zu seinem hervorragenden Bericht beglückwünschen und ihm meine Anerkennung für die fleißige Arbeit aussprechen, die er geleistet hat, um eine gute Zusammenarbeit mit allen Schattenberichterstattern sowie mit den Vertretern der Kommission und des Rates sicherzustellen.
Das Ziel des vorliegenden Vorschlags ist es, die Ausfuhr von Quecksilber aus der Gemeinschaft zu verbieten, sowie sicherzustellen, dass das Quecksilber nicht erneut auf den Markt gelangt und entsprechend Maßnahme 5 und Maßnahme 9 der Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber sicher gelagert wird. Ich hatte die Ehre, Berichterstatter über diese Strategie zu sein, die vor zwei Jahren im Parlament angenommen wurde. Solche Maßnahmen sind notwendig, um das Eindringen weiterer Mengen dieses hochgiftigen Schwermetalls in den „globalen Quecksilberpool“ zu begrenzen.
Nach harten Verhandlungen wurde mit dem Rat eine Vereinbarung getroffen, der meines Wissens alle Fraktionen zustimmten. Diese Vereinbarung stützte sich auf die Billigung eines Kompromisspakets durch alle Schattenberichterstatter. Bedauerlicherweise wurden im Anschluss an diese Vereinbarung Änderungsanträge im Namen der PPE-DE- und der PSE-Fraktion eingebracht, die – sollten sie angenommen werden – zur Folge haben werden, dass das gesamte Kompromisspaket scheitert und die Angelegenheit einem Vermittlungsverfahren unterzogen werden muss, was unweigerlich zu einer weiteren Verzögerung bei der Verabschiedung von Maßnahmen führen wird, die dem Schutz der Volksgesundheit und der Umwelt vor weiterer Kontamination durch Quecksilber dienen sollen.
Was diese Änderungsanträge betrifft, so ist dies – abgesehen davon, dass es sich um eine Grundsatzfrage handelt und die ursprüngliche Vereinbarung eingehalten werden sollte –, auch eine Frage einer klaren Begründetheit, die der Berichterstatter allen MdEP in angemessener und eindringlicher Weise vermittelt hat. Es ist daher nicht nötig, seine Argumente nun noch einmal zu wiederholen.
Alles, was ich dazu noch sagen möchte, ist, dass meine Fraktion zu ihrem Wort steht und an der Vereinbarung, die sie mit dem Berichterstatter hinsichtlich des Kompromisspaketes erzielt hat, festhalten wird. Wir können nur hoffen, dass die anderen Fraktionen dies ebenfalls tun werden. Denken wir alle daran, dass kleine, kurzfristige, lokale oder nationale Vorteile den großen, langfristigen und weltweiten Nutzen nicht überschatten sollten.
Lassen Sie mich abschließend meinen spanischen Kollegen versichern, dass die Menschen in Almadén meine volle Unterstützung für ihre berechtigten Forderungen haben, die meiner Ansicht nach vollständig erfüllt werden können, indem wir das Kompromisspaket annehmen – nicht, indem wir uns gegen es stellen.
Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Ich möchte dem Kollegen Papadimoulis für die Ermöglichung einer guten Zusammenarbeit danken. Meiner Ansicht nach hatten wir trotz inhaltlicher Meinungsverschiedenheiten auch eine gute Zusammenarbeit mit dem Rat.
Zunächst müssen wir feststellen, dass Quecksilber ein giftiges und gefährliches Schwermetall ist. Lassen Sie mich mit Kritik beginnen. Ich halte es für seltsam, dass wir einerseits die Ausfuhr von gefährlichen Abfällen verbieten und selbst die Verwendung von Quecksilber praktisch einstellen, andererseits aber das Ausfuhrverbot hinauszögern wollen, damit die Industrie Zeit hat, ihre Lager zu leeren, ehe Quecksilber als Abfall eingestuft wird. Es handelt sich dabei um eine gefährliche Chemikalie, von der wir wissen, dass sie durch Goldwäscher in die Natur getragen wird und die Umwelt in anderen Ländern zerstört. Ich hätte mir wirklich einen wesentlich früheren Termin für ein Verbot gewünscht.
Aber ein Kompromiss ist ein Kompromiss. Ich kann mich stattdessen über die freiwilligen Maßnahmen der Industrie freuen, die jetzt in die Vorschriften aufgenommen worden sind, so dass sie auch tatsächlich umgesetzt werden, sowie darüber, dass alle wesentlichen Zusatzstoffe vom Ausfuhrverbot abgedeckt werden, beispielsweise Zinnober, Oxide und Kalomel. Auf diese Weise haben wir zumindest eine umfassende Gesetzgebung erhalten.
Was die Frage des Umgangs mit dem Abfall betrifft, sprechen wir hier von recht kleinen Mengen. Stellen Sie sich 10 000 Tonnen flüssiges Quecksilber vor. Der Platz hier vor dem Podium, also etwa 10 Kubikmeter, würde ausreichen. Mehr ist das nicht, aber dennoch eine gewaltige Menge Quecksilber. Viele Moleküle, sozusagen, von denen wir nicht ein einziges in die Umwelt entlassen dürfen. Die einzige Möglichkeit einer echten Umsetzung der EU-Abfallgesetzgebung besteht darin, flüssiges Quecksilber nicht auf Deponien endzulagern. Für meine Fraktion war darum Artikel 7 von außerordentlicher Bedeutung für eine Lösung dieser Problematik, also der Artikel, in dem wir auf die Frage der Verfestigung von Abfällen zurückkommen. Wir können keine Endlagerung ins Auge fassen, ohne uns erneut mit dieser Methode zu beschäftigen. Erfreulicherweise habe ich heute eine E-Mail einer schwedischen Abfallentsorgungsgesellschaft (det svenska avfallsbolaget) erhalten, in der sie erklärt, dass sie eine Pilotanlage baut, in der bereits 500 Kilogramm Abfälle behandelt und in unlösliche, feste Form umgewandelt werden. Wenn wir 2010 auf diese Frage zurückkommen, kann ich garantieren, dass die Entsorgung in fester Form eine sichere Methode ist, die mit der EU-Gesetzgebung vereinbar ist.
Thomas Ulmer (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zehntausend Tonnen, wie der Kollege Schlyter eben gesagt hat, sind durchaus eine große Menge. Sie reichen immerhin aus, um etwa vier Millionen Menschen täglich zu vergiften. Dies nur zur Größenordnung.
Wir haben vor etwa einem Jahr über das Dossier in erster Lesung gesprochen. Die Fragen der metallischen Quecksilberverbindungen und des Quecksilbers sind ausreichend geregelt. Es ist sichergestellt, dass dieser Stoff nicht wieder in die Europäische Union zurückkehrt. Auch die Sicherheit der Lagerung wurde bisher ausreichend bewertet. Die gegebenen Einschränkungen sind wegen der steigenden Toxizität des Quecksilbers sinnvoll, auch wenn ich mir in vielen Bereichen noch weiter gehende Einschränkungen gewünscht hätte. Der Kompromiss – an dieser Stelle darf ich Herrn Papadimoulis zu seiner Arbeit beglückwünschen – ist sehr ordentlich. Er erfüllt nicht alle, aber sehr viele Erwartungen.
Als ehemaliger Lokal- und Regionalpolitiker habe ich auch sehr viel Verständnis für meine spanischen Kollegen, wenn sie für Almadén eine Lösung finden müssen, die hier gemeinsam tragfähig ist. Der Kompromiss ist aber so wertvoll, dass wir ihn nicht an dieser Frage scheitern lassen sollten. Es wäre bis zur morgigen Abstimmung ja auch noch genügend Zeit, dass die Kommission vielleicht noch eine entsprechende Erklärung abgibt. Es ist wichtig, den Kompromiss jetzt zu akzeptieren, denn andernfalls besteht die Gefahr, dass wir in dieser Legislatur zu keiner Einigung mehr kommen.
Ein Thema möchte ich noch ansprechen: Die Quecksilberstrategie ist noch nicht vollkommen. Amalgam wird nach wie vor von zwei Expertengremien der Kommission als sicher bewertet. Ich kann mich dieser Meinung nicht anschließen.
Pilar Ayuso (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten hat erneut einige Änderungsanträge zu Almadén, der größten und ältesten Mine der Welt, aufgegriffen, die in erster Lesung mit großer Mehrheit angenommen worden waren.
Die Mine von Almadén ist seit 2003 geschlossen. Almadén ist allerdings der Hauptexporteur von Quecksilber in der Europäischen Union und entfaltet noch immer eine erhebliche Wirtschaftsaktivität in Verbindung mit dem Quecksilber, denn es verkauft das Metall über Verträge, die von dem Unternehmen Mayasa mit anderen Firmen der Chloralkaliindustrie abgeschlossen wurden. Diese Verträge sind bis Mai 2011 gültig.
Almadén sollte in der Verordnung ausdrücklich genannt werden, weil es die einzige Region in der Europäischen Union ist, die vom Exportverbot unmittelbar und nachteilig betroffen wird, und weil sie die besten Techniker und Experten im Umgang mit Quecksilber hat.
Zudem verfügt die Mine über die Kapazität zur Lagerung des gesamten flüssigen Quecksilbers der Europäischen Union in einer Tiefe von 200 Metern, in einem abgeschlossenen Raum aus Quarzit- und Vulkanfelsen mit hochgradiger Undurchlässigkeit, wie der Direktor für nachhaltige Entwicklung und Integration der Generaldirektion Umwelt, Herr Mäkelä, und der slowenische Umweltminister, die die Region im März 2007 besuchten, bestätigten.
Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mir das Wort erteilen. In seinem Bericht erwähnt mein Kollege Herr Papadimoulis, dass das in der Zahnmedizin verwendete Amalgam teilweise für die Quecksilberproblematik in Europa verantwortlich ist. Gestatten Sie mir, einige interessante Zahlen vorzutragen. Stomatologen in der Europäischen Union verwenden jedes Jahr 125 Tonnen Quecksilber. Jährlich werden mehr als 200 Millionen Quecksilberfüllungen bei Patienten gelegt. Unsere Bürger laufen also mit mehr als 1100 Tonnen Quecksilber in ihren Zähnen durch die Straßen. Amalgamabfälle mit 50 % Quecksilberanteil werden während der Herstellung und Anwendung von Zahnamalgam erzeugt sowie bei der Entfernung von alten Füllungen und bei der Feuerbestattung. Extrahierte Zähne und das mögliche Einsickern von Quecksilber in das Grundwasser nach Erdbestattungen sind ebenfalls Ursachen der Quecksilberbelastung.
Quecksilber aus der Zahnmedizin gelangt ferner bei der kommunalen Müllverbrennung in die Atmosphäre. Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Punkte ist festzustellen, dass zahnmedizinische Behandlungen mit Quecksilber nur an zweiter oder dritter Stelle bei der Erzeugung von Quecksilberabfällen in der EU stehen. Ich bin froh, dass der Bericht auch diesen Sachverhalt widerspiegelt.
Bogusław Liberadzki (PSE). – (PL) Der Standpunkt der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und zugleich der spanische Standpunkt wurden von meinem Kollegen, Herrn Martínez Martínez, vorgestellt. Aus diesem Grunde möchte ich nicht so viel über Quecksilber reden, sondern mehr über das konkrete Beispiel einer Region, die einem grundlegenden Wandel unterworfen ist. Als Vertreter eines neuen Mitgliedstaates, das in den frühen 1990er-Jahren eine Zeit der Umgestaltung durchgemacht hat, weiß ich, wie schmerzlich das für die betroffenen Regionen ist. Deshalb möchte ich mit besonderer Genugtuung unterstreichen, dass die Europäische Union, ebenso wie das Parlament, Almadén nicht seinem Schicksal überlassen wollen. Ob 2 Millionen Euro ausreichen, ist eine andere Geschichte. Am wichtigsten ist jedoch, wie wir an diese Sache herangehen und das ist sehr wertvoll.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte allen Rednern für ihre Beiträge danken. Ich verstehe nicht, warum der Berichterstatter eine Einigung in zweiter Lesung und die Annahme der Verordnung noch vor den UNEP-Gesprächen im Oktober 2008 in Gefahr gebracht hat, bei denen wir hoffentlich eine rechtsverbindliche Vereinbarung in dieser so wichtigen Angelegenheit erzielen werden.
Er hat sie in Gefahr gebracht durch seine mangelnde Mitarbeit während des Trilogs und während der Diskussionen. Vielleicht versteht ja der Kommissar, warum nicht alle Schattenberichterstatter – oder zumindest die wichtigsten Schattenberichterstatter, die Interesse zeigten –, an den Vorzügen dieser Diskussionen teilhaben durften.
Was das Verfahren betrifft, habe ich ernsthafte Vorbehalte, denn es hat zur Polarisierung einer überaus wichtigen Debatte und eines sehr bedeutenden Berichts geführt, der ansonsten ohne weiteres mit der morgigen Abstimmung hätte abgeschlossen werden können.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entsprechend dem Wortlaut des vereinbarten Textes wird Quecksilber, dass nicht mehr in der Chloralkaliindustrie eingesetzt bzw. in anderen Industrieunternehmen erzeugt wird, als Abfall betrachtet und sicher gelagert, sobald das Ausfuhrverbot am 15. März 2011 in Kraft tritt.
Bis spätestens 1. Januar 2010 organisiert die Kommission den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und anderen interessierten Parteien, um die Zweckmäßigkeit weiterer Maßnahmen zu beraten. Bis spätestens 1. Januar 2010 gibt die Kommission auf der Grundlage verfügbarer wissenschaftlicher Daten und aktueller Forschungsergebnisse zu den Möglichkeiten der sicheren Entsorgung von Quecksilber Empfehlungen für entsprechende Anforderungen bezüglich der Einrichtungen und Bedingungen für die Akzeptanz von metallischem Quecksilber. Die Mitgliedstaaten überwachen die Durchsetzung der Verordnung und ihre Auswirkungen auf den Markt und unterrichten die Kommission entsprechend. Wenn es ratsam erscheint, schlägt die Kommission gegebenenfalls eine Überprüfung der Verordnung bis spätestens 15. März 2013 vor.
Bestimmte Schlüsselbestimmungen sind in das vorgeschlagene Kompromisspaket eingegangen. Die wichtigste Regelung sieht eine Erweiterung des Ausfuhrverbots von metallischem Quecksilber auf Zinnobererz und zwei unedle Quecksilberverbindungen, Quecksilber-(I)-Chlorid und Quecksilber-(II)-Oxid, vor. Wie Herr Papadimoulis zu einem früheren Zeitpunkt angemerkt hat, fallen auch Quecksilberlegierungen mit einer Quecksilberkonzentration von mehr als 95 Massenprozent unter das Ausfuhrverbot.
Die Vermengung von metallischem Quecksilber mit anderen Stoffen für die Ausfuhr von metallischem Quecksilber ist ausdrücklich verboten worden. Außerdem hat man sich auf einen überarbeiteten Zeitplan geeinigt, der faktisch anspruchsvoller ist als im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen. Gleichzeitig wurde genügend Zeit eingeplant, um in jeder Phase angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Quecksilberverbindungen, die in der Forschung und Entwicklung sowie für medizinische oder analytische Zwecke verwendet werden, sind von den Bestimmungen ausgenommen.
Betreiber von Chloralkalianlagen und Erdgasreinigungsanlagen sind verpflichtet, die Kommission über gelagerte oder für die Entsorgung vorgesehene Quecksilbermengen in Kenntnis zu setzen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen. Eine Überprüfungsklausel verpflichtet die Kommission, die Situation erneut zu bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis spätestens 15. März 2013 einen diesbezüglichen Bericht vorzulegen, in dem zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen werden, wenn diese ratsam erscheinen. Die Kommission kann dem Parlament versichern, dass die Durchsetzung der Verordnung genau überwacht und erforderliche Zusatzmaßnahmen rechtzeitig vorgeschlagen werden.
Zeitgleich setzt die Kommission die anderen Verfahren der Quecksilberstrategie um. Sie verhandelt intensiv über die Verabschiedung internationaler Maßnahmen im Rahmen des UN-Umweltprogramms. Die Annahme der Verordnung vor den für Oktober 2008 geplanten Gesprächen über vorgeschlagene internationale Maßnahmen verdeutlicht das Engagement und die Entschlossenheit der EU. Der Zeitpunkt dafür ist günstig und erhöht die Glaubwürdigkeit der EU unter ihren Partnern. Darum ist es wichtig, sich auf den Kompromisstext zu einigen.
Abschließend, Herr Präsident, sei festgestellt, dass sich die Kommission in der Lage sieht, die vorgeschlagenen Kompromissänderungsanträge 42-63, auf die man sich bei den Dreiparteiengesprächen verständigt hat, anzunehmen. Wie bereits gesagt, könnte das Gebiet von Almadén als sicherer Lagerungsort für Quecksilber dienen, vorausgesetzt, die geltenden Auflagen werden erfüllt und die erforderlichen Genehmigungen liegen vor. Allerdings kann die Kommission die in den Änderungsanträgen 37-41 vorgeschlagene Priorisierung nur eines Standorts nicht mittragen und damit auch die betreffenden Anträge nicht billigen.
Dimitrios Papadimoulis, Berichterstatter. − (EL) Herr Präsident! Ich möchte noch einmal den Berichterstattern aller politischen Fraktionen meinen herzlichen Dank aussprechen. Ohne ihre fruchtbare Zusammenarbeit in jeder Etappe dieses langwierigen Unternehmens und in jeder Phase des erfolgreichen Dreiparteien-Dialogs (die Gespräche waren sehr nachhaltig) hätten wir diesen zufriedenstellenden Kompromiss nicht erzielen können.
Der anfängliche Standpunkt des Rates, meine Damen und Herren, umfasste lediglich einen der Änderungsanträge des Europäischen Parlaments. Der vor uns liegende Kompromiss beweist, dass die vom Europäischen Parlament in erster Lesung verabschiedeten wichtigen Positionen in Verbindung mit dem konstruktiven Beitrag der Kommission in die Vereinbarung mit dem Rat aufgenommen worden sind. Dieser Erfolg muss gesichert werden. Ich habe Verständnis für die Bedenken und Forderungen unserer spanischen Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf Almadén: Darf ich Sie daran erinnern, dass wir diese Formulierung auf meine Empfehlung hin in erster Lesung gebilligt haben. Dennoch müssen wir absolut realistisch bleiben. Weder der Rat noch die Kommission verabschiedet diesen Vorschlag, und selbst die spanische Regierung hat im Rat keine derartige Forderung vorgebracht. Wenn sich das EU-Parlament morgen in der Almadén-Frage übereifrig zeigt, besteht die Gefahr, die vom Parlament erreichten beträchtlichen Fortschritte zunichte zu machen und die Vorteile eines zufriedenstellenden Kompromisses ungenutzt zu lassen. Außerdem verzögern wir so die Annahme von Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt, da die aktuelle Legislaturperiode des Parlaments in einem Jahr endet. Es besteht das große Risiko, dass der Rat wieder bei Null beginnt, d. h. bei seinem ursprünglichen Standpunkt, der meilenweit von der von uns in erster Lesung gebilligten Position entfernt ist. Darum rufe ich Sie auf, morgen zugunsten der Vereinbarung zu stimmen. Noch einmal danke ich den Schattenberichterstattern, den Vertretern des Rates und der Kommission für die gemeinsamen Anstrengungen für die Erreichung dieser Übereinkunft.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich hätte es zu schätzen gewusst, wenn sich entweder die Kommission oder der Berichterstatter mit meiner Frage befasst hätten. Das ist jedoch offensichtlich nicht geschehen. Vielleicht ist das an sich schon eine Aussage.
Der Präsident. − Vielleicht werden sie Ihre Frage schriftlich beantworten.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 der Geschäftsordnung)
Gyula Hegyi (PSE) , schriftlich. – (HU) Quecksilber gehört zu den bekanntesten und gefährlichsten Schwermetallen. Es schädigt das Nerven- und Immunsystem und ist besonders gefährlich für Säuglinge und Kinder. Ich begrüße die Initiative zum Verbot der Ausfuhr von Quecksilber, weil sich seine Verwendung trotz der Einschränkungen der letzten Jahre nicht wesentlich verringert hat. Vielmehr hat es sich von den Industriestaaten auf die Entwicklungsländer verlagert. Die Europäische Union ist der weltweit größte Exporteur, weswegen wir hoffen können, dass die Verwendung von Quecksilber weltweit zurückgeht, wenn diese Verordnung in Kraft tritt.
Quecksilber kann im Zuge seiner Verwendung auch in Lebensmittel gelangen, die dann auf den Märkten der Europäischen Union verkauft werden. Aus diesem Grund haben wir nicht nur eine globale Verantwortung, die Quecksilberverunreinigung in den Entwicklungsländern zu senken, sondern liegt dies auch in unserem eigenen Interesse.
Ich betrachte es als persönlichen Erfolg und Erfolg für die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, dass das Ausfuhrverbot auch für Quecksilber-Kalomel gilt, da Quecksilber leicht in Kalomel umgewandelt werden kann und die Kosten für die Rückumwandlung in Quecksilber äußerst gering sind. Wenn wir diese Bestimmung nicht in die Verordnung aufnehmen würden, wäre es für die Exporteure von metallischem Quecksilber leicht, die Einhaltung der Verordnung zu umgehen.