Der Präsident. − Zum Bericht Florenz möchte ich etwas erklären: Die Änderungsanträge 5, 11, 12, 13, 14 und 15 sind für diesen Bericht nicht zulässig. Sie können allerdings bei der Behandlung des Hauptberichts eingereicht werden. Ich habe diesbezüglich auch einige E-Mails bekommen. Alle Dienste und der Juristische Dienst haben sich eingehend damit befasst und sind zu dem Schluss gekommen, dass diese Änderungsanträge für diesen Bericht unzulässig sind. Für den endgültigen Bericht sind sie jedoch zulässig.
Jan Březina (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich muss sagen, ich kann diese Argumentation für alle Änderungsanträge nachvollziehen, nicht aber für Änderungsantrag 15. Ich weiß nicht, weshalb über Änderungsantrag 15 nicht jetzt gleich abgestimmt werden kann.
Der Präsident. − Herr Kollege Březina! Die Antwort, die ich bekommen habe – gerade zu diesem Änderungsantrag habe ich eine E-Mail bekommen –, war für alle diese genannten Änderungsanträge die gleiche. Ich muss darauf vertrauen können. Dieser Änderungsantrag 15 kann aber in den Hauptbericht eingebracht werden, so dass er dann Bestandteil des Hauptberichts werden kann.