− Tagungskalender des Europäischen Parlaments – 2009
Toomas Savi (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich habe nur eine kurze Anmerkung zum Tagungskalender für nächstes Jahr. Obwohl die Parlamentswahlen für den Zeitraum vom 4. bis 7. Juni angesetzt sind und damit meine Fünfjahresfrist um eine Woche unterschritten wird, bin ich froh, dass die Wahlen nicht in die Zeit vom 11. bis 14. Juni fallen. Traditionell werden Wahlen in Estland an einem Sonntag abgehalten; hätten aber die Europawahlen am 14. Juni stattgefunden, dem Nationaltrauertag, an dem der Massendeportation von 1941 durch die Sowjets gedacht wird, dann hätten die Flaggen in ganz Estland auf halbmast geweht. Das wäre kein sehr günstiger Tag für die Wahlen zum Europäischen Parlament gewesen.
Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Dies war die letzte Kalenderabstimmung in dieser Legislaturperiode und wir haben fünfmal Versuche abgewehrt, den Sitzungsort Straßburg und den alleinigen Sitz Straßburg durch unvernünftige Änderungsanträge in Frage zu stellen.
Ich möchte aber dennoch sagen, dass wir eine gründliche Reform durchführen sollten, denn es geht ja angeblich um Geld und um CO2-Ausstoß. Ich möchte klar sagen, wenn wir uns auf die 12 Plenarwochen im Jahr konzentrieren würden, diese wieder voll fünftägig ausnutzen und die überflüssigen und teuren Miniplenarsitzungen in Brüssel streichen und durch Wahlkreiswochen ersetzen würden, wären wir bürgernäher und hätten mehr Zeit für die wirkliche Arbeit. Es wäre wesentlich billiger, wir hätten weniger CO2-Ausstoß, und dies alles wäre möglich durch unsere eigene Entscheidung und ohne jegliche Vertragsänderung. Solange es keine Vertragsänderung gibt, sollten wir den geltenden Vertrag so vernünftig und effizient wie möglich nutzen. Deshalb glaube ich, sollten wir diesen Weg gehen, den ich vorgeschlagen habe.
Fiona Hall (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Als diese Verordnung dem Parlament in erster Lesung vorgelegt wurde, habe ich mich gegen Vorstöße gewandt, die Lagerung von Quecksilber nicht nur in Salzbergwerken, sondern auch in unterirdischen Abfallbeseitigungseinrichtungen zuzulassen. Es war klar, dass auch Anhydritbergwerke in dieser erweiterten Definition mit eingeschlossen sein würden, und das war sehr beunruhigend für die Bewohner von Billingham in meinem Wahlkreis, die sich dagegen wehren, dass die ehemaligen Anhydritbergwerke unter ihren Häusern als Abfalldeponien genutzt werden sollen. Leider hat der Entwurf, über den heute in zweiter Lesung abgestimmt wurde, erneut die Möglichkeit in Aussicht gestellt, Quecksilber an anderen Orten als in Salzbergwerken zu lagern, besonders in tief liegenden Gesteinsformationen. Da die Anhydritminen von Billingham unter diese neue Definition der zulässigen Lagerungsorte fallen könnten, habe ich mich der Abstimmung über das Kompromisspaket enthalten, da es keine Schlussabstimmung in zweiter Lesung gibt. Dennoch bin ich sehr dafür, die Ausfuhr von Quecksilber aus Europa zu verbieten.
Alojz Peterle (PPE-DE). – (SL) Ich habe mich sehr über diesen Bericht gefreut, da er alle für eine schnelle Entscheidung dieses Problems notwendigen Komponenten beinhaltet. Ich freue mich auch sehr darüber, dass das Parlament, die Kommission und der Rat einen Kompromiss erzielen konnten. So haben wir wirklich zur Dynamik beigetragen. Ein anderer Lösungsansatz könnte einen langfristigen Aufschub für eine potenzielle Lösung nach sich ziehen.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Es ist heute nicht mehr hinnehmbar, dass schwerwiegende, die Umwelt und die Volksgesundheit betreffende Straftaten lediglich als Vergehen betrachtet werden, wie das bis zum heutigen Tage in einigen Ländern der Fall ist, so zum Beispiel in Italien und Zypern. Deshalb unterstütze ich trotz der Einwände der Euroskeptiker die Richtlinie, nach der alle Länder verpflichtet sind, innerhalb von zwei Jahren einschlägige strafrechtliche Sanktionen in ihre Gesetzgebung aufzunehmen. Mir ist natürlich bewusst, dass die Tschechische Republik wie auch viele andere Länder eine strafrechtliche Haftung für juristische Personen einführen müssen, was für die postsozialistischen Länder eine neue historische Erfahrung ist. Dabei werden wir uns entweder für das deutsche Modell entscheiden, bei dem durch juristische Personen begangene Gesetzesverletzungen von Verwaltungsbehörden bearbeitet werden, oder aber wir wählen das in Frankreich, Großbritannien und nunmehr auch Slowenien praktizierte Modell, nach dem solche Verletzungen Sache der Justizbehörden sind. Ferner müssen wir noch klären, ob die juristische Person insgesamt oder nur die Geschäftsführung haftbar sein soll. Ich fürchte, dass die Frist von zwei Jahren für die Einführung dieser strafrechtlichen Sanktionen nicht ausreichen wird.
Roger Helmer (NI). – (EN) Herr Präsident! Ich habe gegen diese Maßnahme gestimmt. Es scheint, dass Klimapanik und Umwelthysterie mehr und mehr die Merkmale einer Religion annehmen. Das Ganze ist mehr eine Frage des Glaubens als eine Frage der Tatsachen. Zu Recht ist die Möglichkeit des Emissionshandels verglichen worden mit dem im Mittelalter verbreiteten Erwerb päpstlicher Ablassbriefe. Nun stellt uns Herr Nassauer hier etwas vor, das mir wie eine Art Gesetz gegen Umweltlästerung vorkommt.
Ich habe grundsätzlich erhebliche Vorbehalte dagegen, Umweltfragen mit dem Strafgesetzbuch statt auf zivilrechtlicher Basis zu lösen. Das eigentliche Problem jedoch ist die Erweiterung des EU-Rechts. Die Menschen, die ich hier vertrete, wollen Handel, wollen Zusammenarbeit in Europa. Aber sie wollen keine politische Union, und sie wollen auch kein europäisches Rechtssystem. Wir sollten jeden Versuch abwehren, in diesen Bereichen weitere europäische Verantwortlichkeiten und europäische Zuständigkeiten zu schaffen.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Obwohl dieser Bericht augenscheinlich Verweise auf spezifische Sanktionen vermeidet, nimmt er sehr wohl Bezug darauf, welche Maßnahmen als kriminelle Handlungen innerhalb von Mitgliedstaaten zu betrachten sind. Lassen Sie uns doch einmal folgendes Szenario entwerfen: Jemand aus meinem Wahlkreis London, der großartigsten Stadt der Welt und der Hauptstadt des großartigsten Landes der Welt, begeht eine Tat, die zwar nach englischem Recht (einem Gesetzeswerk, das entstanden ist aus den Traditionen des Common Law und aus rationalen Überlegungen) keine kriminelle Handlung darstellt, die aber nun, weil wir nun einmal unvernünftigerweise und über die Köpfe der Wähler hinweg beschlossen haben, uns das EU-Recht aufoktroyieren zu lassen, nach EU-Recht als Straftat zu betrachten ist.
Wohin führt das? Was würden meine Wähler dazu sagen? Das ist ganz einfach. Sie würden sagen: „Was soll dieser Unsinn? Warum ist etwas, was nach einleuchtendem englischem Recht keine kriminelle Handlung darstellt, nach europäischem Recht plötzlich eine kriminelle Handlung? Wir sollten die Europäische Union besser verlassen!“ Wir müssen also aufpassen, dass wir das Vereinigte Königreich nicht aus der EU hinausekeln.
Giuseppe Gargani (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte den Präsidenten um ein kurzes Wort im Anschluss an die Annahme des Berichts Nassauer über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments über den strafrechtlichen Schutz gebeten.
Ich wollte insbesondere dem Berichterstatter gratulieren, weil dies ein Bericht von großer Tragweite ist. Es fand eine ausführliche Aussprache im Ausschuss statt, und wir haben, auch dank der Mitwirkung von Monica Frassoni, einen sehr vernünftigen Kompromiss auf hohem Niveau erzielt. Es ist mir ein Bedürfnis, diese herausragende Arbeit des Ausschusses hervorzuheben und speziell den Berichterstatter, Herrn Nassauer, zu beglückwünschen.
Bogusław Sonik (PPE-DE). – (PL) Zum Bericht von Herrn Nassauer möchte ich sagen, dass ich dafür gestimmt habe. Die Mitgliedstaaten haben zwar alle die gleichen Bestimmungen angenommen, doch ihre Umsetzung erfolgt sehr unterschiedlich. Das ermutigt zu unerwünschten Verhaltensweisen, indem verantwortungslose Unternehmer ihre Wirtschaftstätigkeit in Länder verlagern, in denen Umweltstraftaten weniger hart bestraft werden. Dies gilt insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten der Union. Dabei muss hervorgehoben werden, dass die im Rahmen krimineller Organisationen begangenen Straftaten immer mehr an Gewicht gewinnen und Umweltstraftaten zunehmend grenzüberschreitend begangen werden.
Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass der in dem Richtlinienvorschlag festgelegte Rechtsrahmen ein wichtiger Beitrag ist, um wirksamen Umweltschutz sicherzustellen und eine einheitliche und faire Durchsetzung und Durchführung der Bestimmungen in der ganzen Gemeinschaft zu gewährleisten. Entsprechend ausgebildete Mitarbeiter sind ein absolutes Muss für die wirksame Umsetzung der Gesetze und wirkliche Verringerung von Umweltstraftaten. Der Vorschlag, die Pflichten der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet klarzustellen, war daher richtig.
Noch eine Bemerkung an den Kollegen aus dem Vereinigten Königreich, der möglicherweise einem Missverständnis aufgesessen ist. Wir schaffen hier kein neues Gemeinschaftsstrafrecht. Es hat sich gezeigt, dass das nicht möglich ist. Stattdessen bestehen wir darauf, dass jeder Mitgliedstaat im Rahmen des eigenen Rechtssystems die Gesetze umsetzt, die erforderlich sind um sicherzustellen, dass überall in Europa vergleichbare Straftaten einheitlich bestraft werden.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Der heutige 21. Mai ist ein weiterer Nagel zum Sarg der Euroskeptiker, da wir zusammen mit dem Rat für eine gemeinsame Entscheidung gestimmt haben, die dazu beitragen wird, die Rechte der 27 Mitgliedstaaten in Bezug auf das Telekommunikationsspektrum zum Teil auf die Europäische Union zu übertragen. Dieses Beispiel unterstreicht die Bedeutung der Europäischen Union. Wenn die Mitgliedstaaten etwas nicht selbst erfolgreich regeln können, übertragen sie die Verantwortung im Interesse der Bürger Europas auf die Europäische Union. Heute geht es um die Beseitigung legislativer Hindernisse für die künftige Entwicklung der Satellitenmobilfunkdienste für die Kommunikation in Notfällen, für die Lebensrettung, für den Schutz von Gesundheit und Eigentum einer halben Milliarde Menschen. Von Schiffen und Flugzeugen wird dieses System bereits genutzt, das dank moderner Technologie weitere Leistungen wie Zweiwege-Multimediadienste, Satellitenfernsehübertragung und Breitband-Internetzugang erbringen kann. Jedoch sollte diese Entscheidung nicht zur Standardlösung in der Telekommunikationsbranche werden. Die Exklusivrechte für andere Leistungsbereiche bleiben in den Händen der nationalen Regulierungsbehörden. Ich hoffe, dass die Medien in eher euroskeptischen Ländern wie der Tschechischen Republik oder Großbritannien dieses Thema mit der entsprechenden Aufmerksamkeit verfolgen, was zum Vorteil der Bürger ist.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich bin sehr froh, dass ich diesen Bericht unterstützen kann, er scheint nämlich nicht ein Beispiel für Nötigung, sondern eher eines für Kooperation zu sein. Übrigens war ich in diesem Bereich einmal beruflich tätig; ich habe Firmen zu Satellitenmobilfunkdiensten beraten.
Die Firmen mussten u. a. der Tatsache ins Auge sehen, dass sie den Markt missverstanden hatten. In den späten 1990ern starteten fünf Betreiber globale Satellitensysteme. Trotz eingehender Vorüberlegungen hatten sie den Markt gründlich missverstanden, weil sie glaubten, der Markt, das sei der internationale Geschäftsreisende; die Technik dieses Marktes wurde jedoch von Entwicklungen in der Mobilfunktechnologie verdrängt.
Ich freue mich, dass wir diesen Firmen nun die Gelegenheit bieten können, den Aufbau eines Marktes für globale Satellitenmobilfunkdienste erneut in Angriff zu nehmen, was meines Erachtens von großem Nutzen wäre, insbesondere für die Menschen in den Entwicklungsländern, die durch terrestrische Netze nicht erreicht werden. Deshalb begrüße ich diesen Bericht und habe dafür gestimmt.
Miroslav Ouzký (PPE-DE). – (CS) Ich möchte die Beweggründe für meine Abstimmung über den Bericht von Herrn Karl-Heinz Florenz erläutern. Wenn ich bei der Endabstimmung gegen den Bericht votiert habe, so möchte ich hier betonen, dass es mir als Vorsitzender des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit nicht am Verständnis für die ernste Lage auf diesem Gebiet mangelt oder ich die Absicht habe, die Arbeit des Berichterstatters abzulehnen oder zu bestreiten. Ich kann jedoch einigen Aussagen bzw. Feststellungen nicht zustimmen, die meines Erachtens nicht nur politisch falsch, sondern in einigen Fällen auch unwahr sind. Ferner betrachte ich die Entscheidung des Tabling Office zur Unzulässigkeit des Änderungsantrags ohne Angabe von Gründen für nicht akzeptabel, skandalös und auch ziemlich falsch. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Jan Březina (PPE-DE). – (CS) Auch ich habe nicht für den Bericht meines Kollegen, Herrn Florenz, gestimmt. Für alles, was als wissenschaftliche Fakten bezeichnet oder dargelegt wird, müssen die wissenschaftlichen Standpunkte beider Lager von Wissenschaftlern erläutert werden, sowohl derjenigen, die zustimmen, als auch derjenigen, die eine gegenteilige Meinung vertreten. Die Aussagen des Berichts werden als klarer wissenschaftlicher Konsens vorgetragen. Das ist jedoch nicht der Fall. Auch die Meinung des gegnerischen Lagers ist erheblich. Während der Debatte wurde wiederholt das Vorsorgeprinzip betont. Können wir diesen nicht auch auf die zu strengen und einseitigen Schlussfolgerungen für die Politik in Bezug auf den Klimawandel anwenden? Als Geologe kann ich Ihnen versichern, dass sich die Erde in der Vergangenheit schon mehrfach um mehr als diese dämonisierten 2°C erwärmt hat, ohne dass es dadurch zu tragischen Ereignissen gekommen ist. Schließlich ist die Menschheit schon immer einem kontinuierlichen Klimawandel ausgesetzt gewesen.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Ich habe für den Zwischenbericht des Berichterstatters, Karl-Heinz Florenz, gestimmt, in dessen Mittelpunkt die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel stehen. Gleichzeitig bedauere ich, dass einige Änderungsanträge meines Kollegen, Herrn Březina, und 40 weiterer Abgeordneter, vor allem Änderungsantrag 15, nicht angenommen wurden. Sie hätten seine Aussagen noch bekräftigt. Wissenschaftler nehmen ständig Überarbeitungen ihrer Thesen vor, das heißt, dass auch wir offen für neue Ideen sein müssen.
Einige der globalen Klimaveränderungen, die ihre Ursache in der Tätigkeit des Menschen haben, treten zumeist in Form der Ableitung von Wasser in bestimmten Regionen zutage. Somit ist die Speicherung von Regenwasser in einer Region und das Ableiten lediglich des natürlichen Wasserüberschusses eine Voraussetzung für die Umweltsicherheit und die globale Stabilität und nicht zuletzt auch für die Sicherung des Wirtschaftswachstums. Ich vertraue darauf, dass das Neue Wasser-Paradigma zu einem modernen sinnvollen Konzept für die nächsten Jahrzehnte wird und der Menschheit ein Manifest für die Sicherung der Zukunft der Zivilisation liefert.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Wir haben heute einen äußerst wichtigen Bericht über die Bekämpfung des Klimawandels angenommen. Zwischen Letzterem und den Energieproblemen bestehen enge Verbindungen. Wir erleben zunehmend Dürren, Überschwemmungen, Wüstenbildung und schmelzende Gletscher. Jetzt muss jedem klar sein, dass sich unser Klima ändert. Die höheren Temperaturen führen zu gesellschaftlichen, finanziellen und Umweltproblemen.
Wenn wir unseren Planeten, unsere Erde, wirklich schützen wollen, dann müssen wir alle, jedes Land und jede Gesellschaft in der Welt, dafür sorgen, dass sich die CO2-Emissionen und Emissionen sonstiger Treibhausgase in Zukunft langsamer oder nicht weiter erhöhen. Umweltfreundliche Investitionen müssen gefördert werden, ebenso wie saubere Energie und energiesparende Anlagen. Am wichtigsten aber ist es, die Menschen von der Notwendigkeit eines sparsamen Umgangs mit Energie zu überzeugen, ihre Kenntnisse darüber zu verbessern und ihr Problembewusstsein zu schärfen. So dürften wir am schnellsten zu Ergebnissen kommen.
Wir müssen eine Kompromisslösung finden, um die Treibhausgasemissionen in der Union in Grenzen zu halten. Die neuen Mitgliedstaaten sollten anders behandelt werden als die bereits stärker entwickelten, damit Erstere die Chance haben, Entwicklungsrückstände aufzuholen.
Kurt Joachim Lauk (PPE-DE). – Herr Präsident! Zunächst zum Bericht Florenz, der – wie ich meine – sehr gut zusammengefasst hat, was im Moment wissenschaftlicher Konsens ist. Dennoch habe ich gegen den Bericht gestimmt, und zwar deshalb, weil das Klima auf der einen Seite ein wichtiges Anliegen ist. Wir müssen hier etwas tun, insofern stimme ich zu. Auf der anderen Seite ist der wissenschaftliche Konsens nur ein momentaner Konsens. Alle wissenschaftlichen Konsense der letzten paar hundert Jahre waren vorübergehender Art und Natur. Wir haben uns weiter entwickelt.
Der vorliegende Bericht eröffnet hier nicht genügend Möglichkeiten. Zweitens sind die konkreten Maßnahmen, die intendiert sind, einseitig. Wir müssen darauf achten, dass Europa nicht an wirtschaftlicher Leistungskraft verliert, denn die Welt können wir in Europa nicht alleine retten. Die anderen Länder müssen in dieses globale Problem dringend einbezogen werden. Nur dann kann der wissenschaftliche Konsens auch umgesetzt werden. Wir können die Last alleine nicht tragen.
Vor diesem Hintergrund habe ich die Maßnahmen vermisst, die notwendig sind, um den Klimawandel zu vermindern. Wir können ihn wahrscheinlich nicht stoppen. Vor diesem Hintergrund meine ich, dass Maßnahmen, die unsere industrielle Basis nachhaltig verändern werden, nicht aufgrund von vorläufigen wissenschaftlichen Konsensen ergriffen werden können.
Roger Helmer (NI). – (EN) Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Florenz gestimmt. Einer der größten Mythen der Klimahysterie besteht darin, dass es einen wissenschaftlichen Konsens gibt und alle Wissenschaftler einer Meinung sind. Als Mitglied des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel weiß ich, warum der Bericht von Herrn Florenz so ausgefallen ist: Man hat nur einer Seite zugehört und glaubte deswegen, es gebe einen Konsens.
Heute Morgen hat Herr Booth uns die Oregon-Petition ins Gedächtnis gerufen, die von 30 000 wichtigen Wissenschaftlern unterzeichnet wurde und die das gesamte Fundament der Klimapanik ins Wanken bringt: Es gibt keinen Konsens. Es gibt eine große und wachsende Gruppe von Wissenschaftlern, die eine gegenteilige Meinung vertritt. Währenddessen verursachen wir mit dem sinnlosen und zum Scheitern verurteilten Versuch, ein auf Vermutungen beruhendes Problem zu beeinflussen, das nach Ansicht vieler Zeitgenossen gar nicht existiert, enormen wirtschaftlichen Schaden für die Menschen, die wir repräsentieren,.
Dieser wirtschaftliche Schaden wird uns und besonders Europa teuer zu stehen kommen, denn Entwicklungsländer wie China und Indien haben viel zu viel gesunden Menschenverstand, um sich von so etwas zum Narren halten zu lassen.
Dimitar Stoyanov (NI). – (BG) Die Delegation der Partei Ataka hat gegen den so genannten Fortschrittsbericht über die Türkei gestimmt, da wir keinen Fortschritt erkennen können.
Für uns ist die Türkei ein Staat mit einer an der Macht befindlichen islamistischen Partei und einem islamistischen Präsidenten als Staatsoberhaupt. Sie ist ein Staat, der die Menschenrechte auch nicht nur im Mindesten achtet, der eine gesamte Nation unterdrückt und selbst in diesem Augenblick gegen eine ganze Nation Krieg führt mit dem Ziel, diese zu auszurotten; und diese Nation ist das kurdische Volk. Ein hoch militarisierter Staat mit einer verdeckt agierenden Militärjunta, deren Generäle die Richtung der türkischen Politik bestimmen. Ein Staat, der selbst in diesem Moment das Territorium eines EU-Mitgliedstaates weiter besetzt hält.
Mit einem solchen Staat darf erst dann verhandelt werden, wenn diese schwer wiegenden Probleme auch wirklich beseitigt sind.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Für meine Begriffe wurde mit dem Bericht Oomen-Ruijten wieder eine Chance vertan, bei dem potenziellen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union Nägel mit Köpfen zu machen. Dieser Bericht konzentriert sich auf, wie ich meine, Randprobleme, während das Wesentliche an der ganzen Geschichte natürlich nach wie vor ist, dass die Türkei mitnichten ein europäisches Land ist, mitnichten je ein europäisches Land sein wird und demzufolge von einem Beitritt eines nichteuropäischen Landes zur Europäischen Union keine Rede sein kann. Basta!
Ich möchte, nebenbei bemerkt, aber auch erwähnen, dass ich zu meinem Erstaunen unter anderem von meinem sozialdemokratischen Kollegen, Herrn Swoboda, in der Debatte hörte, Verbote von Parteien in der Türkei seien völlig unakzeptabel. Ich darf Sie daran erinnern, dass in meinem Heimatland Belgien die größte Partei des Landes, der Vlaams Blok, der 24 % der Stimmen gewann, 2004 einfach verboten wurde und aufgelöst werden musste. An damalige Proteste der Sozialdemokraten kann ich mich nicht erinnern. Im Gegenteil, ihre Solidarität beschränkt sich auf die islamistischen Fundamentalisten, was ich sehr wohl zur Kenntnis nehme.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident! Ich vertrete schon seit vielen Jahren die Auffassung, dass eine privilegierte Partnerschaft zwischen der Union und der Türkei eine bessere Lösung ist, als der Türkei die Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu versprechen. Leider bestätigt der Fortschrittsbericht, dass die Kriterien von Kopenhagen nicht eingehalten werden, obgleich Beitrittsverhandlungen aufgenommen wurden. Das ist nicht nur in einem Bereich der Fall, sondern betrifft Religionsfreiheit, Rechte von Minderheiten, Chancengleichheit (insbesondere für Frauen), Korruption, die Kurden- und die Zypernfrage und natürlich auch den Einfluss der Armee auf die staatliche Politik. Ich teile die Meinung des Berichterstatters und begrüße das Streben der Regierung nach Fortschritten, das aber leider nicht zu erkennbaren Fortschritten führt. Im Gegenteil: Die Türkei verbietet eine politische Partei, nutzt den neuen Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches für die Verfolgung von Schriftstellern und Intellektuellen wegen Verunglimpfung des Türkentums, und politisch oder religiös motivierte Feindschaft und Gewalt nehmen zu. Weder die Ermordung von Hrant Dink, noch die weiterer Personen wurde bislang aufgeklärt. Ansonsten teile ich die Meinung, dass der Bericht ausgewogen und ehrlich ist.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Wir haben einen wichtigen Bericht angenommen. Wir sollten den gemäß den Beitrittsverhandlungen in der Türkei eingeführten Änderungen gebührend Anerkennung und Unterstützung zollen. Die Türkei ist in Anbetracht ihrer besonderen geopolitischen Lage ein strategischer Partner der EU, wenn es um deren Verhandlungen mit den Ländern im Schwarzmeerraum, in Mittelasien und im Nahen Osten geht. Auch ist die Türkei von größter Bedeutung für die Energieversorgungssicherheit Europas, denn die Energieressourcen aus dem Kaspischen Meer und dem Schwarzen Meer gelangen über türkisches Staatsgebiet nach Europa. Außerdem hat die Türkei ein enormes Wirtschaftspotenzial. Sie hat eine dynamische Wirtschaft, einen gewaltigen Binnenmarkt und eine Gesellschaft mit sehr vielen Menschen im erwerbsfähigen Alter. Ich bin zuversichtlich, dass all das künftig zur Entwicklung Europas beitragen wird.
Noch ein weiterer Aspekt des Beitritts der Türkei ist erwähnenswert: Als islamisches Land, das auch EU-Mitgliedstaat ist, wird sie bei der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Westen und der islamischen Welt eine wichtige Rolle spielen können.
Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe für den Bericht Oomen-Ruijten gestimmt, obwohl er viele Kompromissformulierungen enthält, denn am Anfang steht ein entscheidender Satz, nämlich dass der Verhandlungsprozess ein langer Prozess mit offenem Ausgang ist. Nur deshalb konnte ich zustimmen, denn ich sage ganz klar: Meine Partei, die christlich-soziale Union, war immer protürkisch und ist protürkisch. Wir haben gekämpft und gearbeitet für die Zollunion, die wurde hier im Haus mit einer Stimme Mehrheit angenommen. Man kann auch sagen, es war damals meine Stimme. Wir haben die Türkei in der NATO und in vielen Punkten unterstützt.
Aber ich sage ganz klar, die Türkei ist kein europäisches Land, und wie die Kollegin Roithová bin ich der Ansicht, dass eine privilegierte Partnerschaft, ein maßgeschneiderter Spezialstatus die richtige Lösung ist. Zu dieser Lösung wird es auch kommen. Wir sollten endlich aufhören, diesen Irrweg eines angeblichen Beitrittes zu gehen. Zu diesem Beitritt wird es nicht kommen und deshalb ist es ehrlicher und für beide Seiten besser, wenn man sich so bald wie möglich zusammensetzt und sich einigt, einen anderen Weg zu gehen, einen Weg der Partnerschaft, in der beide Seiten gleichberechtigt sind, ohne gemeinsame Institutionen, aber mit gemeinsamen Interessen und einer konkret verabredeten Zusammenarbeit.
Albert Deß (PPE-DE). – Herr Präsident! Obwohl in dem Bericht von Ria Oomen-Ruijten viele kritische Punkte gegenüber der Türkei enthalten sind, habe ich dagegen gestimmt, da ich der Meinung bin, dass eine Vollmitgliedschaft der Türkei nicht das Ziel der Beitrittsverhandlungen sein kann. Kollege Posselt hat es angesprochen. Ich bin der Meinung, dass wir schnellstens damit beginnen sollten, der Türkei diese privilegierte Partnerschaft anzubieten. Die Türkei gehört nicht zu Europa, und sie erfüllt auch nicht die Funktion einer Brücke zu den islamischen Staaten.
Im Sudan findet schon seit vielen Jahren eine Verfolgung der Christen in Darfur statt. Die Türkei hätte schon längst die Möglichkeit gehabt, daran mitzuwirken, dass diese Verbrechen an Christen im Sudan beendet werden. Ich habe bis heute nicht gemerkt, dass die Türkei irgendwelche Aktivitäten in diese Richtung unternommen hätte. Deshalb habe ich dagegen gestimmt, weil die Türkei nicht als Vollmitglied zur Europäischen Union gehört.
Marusya Ivanova Lyubcheva (PSE). – (BG) Herr Präsident! Ich habe dem Fortschrittsbericht über die Türkei zugestimmt, obgleich der Weg dieses Landes zur Europäischen Union immer noch mit bestimmten Risiken behaftet ist.
Dabei habe ich mich davon leiten lassen, dass der Bericht Formulierungen enthält, die auf den Schutz der Menschenrechte, den Schutz der Rechte der Frauen in zwei wesentlichen Bereichen gerichtet ist: die reproduktiven Rechte und die Chancengleichheit, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu Bildung.
Zweitens verweise ich auf die im Bericht geforderten Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Nachbarschaftspolitik. Die noch ungeklärten Fragen in den Beziehungen mit den Nachbarländern müssen gelöst werden, dazu gehört das Problem der bulgarischen Flüchtlinge aus Thrakien. Das ist auch eine Frage der fundamentalen Menschenrechte, deren Bedeutung über reine Eigentums- und finanzielle Aspekte hinausgeht. Von besonderer Signifikanz ist die moralische Wertung. Wir möchten jedoch nicht nur auf die Vergangenheit verweisen, vielmehr wünschen wir uns für die Zukunft konkrete Maßnahmen wie die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen unseren beiden Ländern. Aus diesem Grund habe ich den Bericht unterstützt.
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung
− Tagungskalender des Europäischen Parlaments – 2009
Glyn Ford (PSE), schriftlich. − Ich habe alle Änderungen am Tagungskalender unterstützt, die unsere Zeit in Straßburg verkürzen und unsere Zeit in Brüssel verlängern. Die momentane Situation ist grotesk. Wir pendeln zwischen Brüssel und Straßburg hin und her und vergeuden dabei enorm viel Geld und Zeit. Wir sollten uns an nur einem Ort versammeln.
Dennoch weise ich Herrn Stevensons Beschwerde bezüglich der aktuellen Streiks im Verkehrswesen zurück. Wir erkennen das Recht auf Streik an und unterstützen es. Unsere Einwände gegen Straßburg haben nichts damit zu tun, dass wir gegen die Ausübung der Arbeiterrechte in Frankreich wären, sondern richten sich gegen die mit unseren derzeitigen institutionellen Abläufen verbundene Verschwendung.
Ich habe gegen die Ausnahmeregelung für den orthodoxen Ostermontag gestimmt, wenn nichts Entsprechendes bezüglich des 14. Juli vereinbart wird. Weltliche Feste verdienen dieselbe Behandlung wie religiöse Feiertage.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir wollen eigentlich, dass alle Sitzungen des Europäischen Parlaments in Brüssel stattfinden und der Wanderzirkus zwischen Brüssel und Straßburg schnellstmöglich beendet wird.
Darum haben wir für die Vorschläge gestimmt, die Montagssitzungen und Donnerstagnachmittagssitzungen in Straßburg einzustellen, in der Hoffnung, dass die Straßburg-Sitzungen vollständig auslaufen werden.
Das Europäische Parlament sollte einen einzigen Sitz und einen einzigen Arbeitsort haben. Es ist bedauerlich, dass es Mitgliedstaaten gibt, deren politische Führung sich als starke Verfechter der europäischen Idee ausgibt, aber keinen Millimeter weicht, wenn es um ihre nationalen Interessen geht.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Generell stimme ich allem zu, was zum Plenartagungskalender 2009 vorgeschlagen wird. Dennoch glaube ich nicht, dass Änderungen, die eine verlängerte Anwesenheit in Straßburg erfordern, zu einer effizienten Arbeitsweise des Parlaments beitragen würden. Eigentlich wäre es ein Gebot der Effizienz und der Logik, nur einen einzigen Parlamentssitz in Brüssel zu unterhalten. Meine Ansicht zu diesem Thema habe ich in meinem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck gebracht.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir begrüßen, dass die ökologischen und sozialen Probleme, die sich aus der Schließung der Quecksilberminen in der Gemeinschaft ergeben, zur Kenntnis genommen wurden. Wir begrüßen ferner, dass anerkannt wurde, dass die Unterstützung von Projekten und anderen Initiativen aus dem verfügbaren Finanzierungsmechanismus fortgesetzt werden sollte, damit die betroffenen Gebiete zu tragfähigen Lösungen in Bezug auf die Umweltgegebenheiten, die Beschäftigung und die Wirtschaftstätigkeit vor Ort kommen.
Ferner wurde vereinbart, dass der Antragsteller verpflichtet ist, angemessene Vorkehrungen in Form einer finanziellen Sicherheitsleistung oder etwas anderem Gleichwertigen zu treffen, um zu gewährleisten, dass die Auflagen (auch hinsichtlich der Nachsorge), die mit der erteilten Genehmigung verbunden sind, erfüllt und die vorgeschriebenen Stilllegungsverfahren eingehalten werden.
Gleichfalls vereinbart wurde, dass Unternehmen, die Quecksilber bei der Reinigung von Erdgas oder als Nebenprodukt der Förderung von Nichteisenmetallen und aus Verhüttungstätigkeiten gewinnen, der Kommission und den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten die einschlägigen Daten ebenfalls zur Verfügung stellen sollten. Die Kommission sollte diese Angaben veröffentlichen.
Unserer Auffassung nach ist es auch richtig, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die technische Hilfe für Entwicklungsländer und Länder mit im Übergang befindlichen Wirtschaftssystemen fördern, wobei dies insbesondere für Hilfsmaßnahmen gilt, mit denen die Umstellung auf alternative quecksilberfreie Technologien und letztlich die schrittweise Einstellung der Verwendung und Freisetzung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen erleichtert werden.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der darauf abzielt, das Ausfuhrverbot für Quecksilber auf den 15. März 2011 vorzuverlegen, also drei Monate vor dem vom Rat vorgeschlagenen Termin. Quecksilber kann aus Abfällen (zum Beispiel Leuchtstoffröhren, Batterien), bei der Reinigung von Erdgas oder auch der industriellen Verarbeitung von Nichteisenmetallen zurückgewonnen werden.
Ich freue mich, dass sich dieses Verbot außer auf metallisches Quecksilber auch auf quecksilberhaltige Erzeugnisse erstreckt, die in der Europäischen Union weder verkauft noch vertrieben werden dürfen, nämlich Zinnobererz oder Quecksilberverbindungen.
Es ist ganz wichtig, dass die in Forschung und Entwicklung, in der Medizin oder in der Analyse verwendeten Quecksilberverbindungen von dem Verbot ausgenommen sind, wie in dem Bericht unterstrichen wird.
Es muss, wie in dem Bericht und vom Rat vorgeschlagen, eine sichere Lagerung gewährleistet sein. Quecksilberabfälle, die vor ihrer Verarbeitung zeitweilig, länger als ein Jahr gelagert werden, müssen in Gesteinsformationen in großer Tiefe oder in Übertageanlagen so gelagert werden, dass sie für die menschliche Gesundheit und die Umwelt keine Gefahr darstellen.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Im Allgemeinen unterstütze ich den Bericht von Dimitrios Papadimoulis über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber. Eine Vorverlegung des Ausfuhrverbots auf 2010 würde eine bessere Übereinstimmung mit der Gesamtstrategie der EU bezüglich Quecksilber ermöglichen. Ich befürworte auch, das Ausfuhrverbot auf noch weitere Formen von Quecksilber auszudehnen. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass vor dem Inkrafttreten des Verbots weitere Untersuchungen zu Möglichkeiten der sicheren Beseitigung von Quecksilber notwendig sind. Ich habe für den Bericht gestimmt.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Hat die Scheinheiligkeit denn keine Grenzen? Aufgrund der hohen Toxizität von Quecksilber und der daraus resultierenden Gefahren für die Volksgesundheit schlägt die Europäische Kommission zu Recht ein Verbot der Verwendung von Quecksilber und die Schaffung geeigneter Infrastrukturen für seine Lagerung vor. Trotzdem besteht die Kommission darauf, im Interesse des Energiesparens Leuchtstofflampen zu fördern, obwohl ihr bekannt ist, dass jede einzelne wenigstens 5 mg Quecksilber enthält, was angesichts der Zahl an Lampen in jedem Haushalt und an jedem Arbeitsplatz eine besonders gefährliche Menge darstellt.
Der Profit steht über allem. Die Investitionen und Profite der Monopole sind selbst dann zu verteidigen, wenn die Volksgesundheit nachweislich Schaden nimmt. Die EU verbietet die Verwendung von Quecksilber, aber sie erlaubt den Unternehmen, quecksilberhaltige Gratis-Lampen anzubieten, um ihren Absatz zu fördern.
Die Verantwortung für die Volksgesundheit wird den Unternehmen übertragen. Diese haben die Abfallsammlung durchzuführen, obwohl bekannt ist, dass der Abfall auf Deponien und in Mülltonnen landet, was die gesamte Gesellschaft – und nicht nur jene, die die Lampen verwenden – dem Risiko der Kontamination aussetzt. Aus diesem Grund dürfen sie auch auf allgemeinen Müllkippen entsorgt werden. Damit es gar nicht erst zu absatzschädigenden Protesten kommt, werden nicht einmal elementare Maßnahmen ergriffen, um die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, welche Gefahren bestehen, wenn der Inhalt der Lampen austritt.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Quecksilber ist eines der stärksten Umweltgifte. Unter normalen Umständen ist dieses Metall flüssig, sein Dampf weist eine hohe Komprimierbarkeit auf. Es ist nicht biologisch abbaubar und bleibt daher sehr lange in der Umwelt. Quecksilber reichert sich in den Nahrungsketten an und kann in signifikanter Konzentration in den menschlichen Körper gelangen.
Quecksilber wurde in der Industrie verwendet, weil es ein Metall mit besonderen Eigenschaften ist und kostengünstig gewonnen werden kann. Es ist offenbar schwer, Energiesparlampen ohne Quecksilber herzustellen. Jedoch sollten effiziente Systeme zur Sammlung solcher Abfälle und eine sichere Technologie zu ihrer Wiederverwendung entwickelt werden, um eine weitere Schädigung der natürlichen Umwelt zu verhindern.
Einer der schlimmsten Fälle von Vergiftung durch Quecksilberverbindungen fand zwischen 1953 und 1960 in Japan statt. Dort kam es zu einer Massenerkrankung unter den Einwohnern in der Bucht von Minamata, die Symptome von Nervenschädigungen aufwiesen, die häufig zum Tode führten.
Die Europäische Union sollte alles für eine sichere Lagerung von Quecksilber tun. Die Ausfuhr metallischen Quecksilbers sollte verboten werden.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines geschätzten deutschen Kollegen Hartmut Nassauer über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt gestimmt, der in der ersten Lesung des Mitentscheidungsverfahrens verfasst wurde. Ich unterstütze die Position, diesen Mechanismus wieder in den streng abgegrenzten Bereich des Gemeinschaftsrechts einzuordnen, indem die Gültigkeit der Richtlinie ausschließlich auf Verstöße gegen das gemeinschaftliche Umweltrecht beschränkt wird und es somit den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, im Falle eines Verstoßes gegen das einschlägige Recht die entsprechenden Sanktionen festzulegen. Dieser vernünftige Ansatz folgt der Position des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, derzufolge die EU nur im Falle eines „echten Bedarfs“ zur Anwendung von Strafmaßnahmen befugt ist, wenn es also um die gemeinschaftliche Verkehrs- und Umweltpolitik geht. Es darauf hingewiesen, dass die Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, strafrechtliche Sanktionen für schwere Verstöße gegen die Umweltschutzvorschriften der Gemeinschaft in ihr einzelstaatliches Recht aufzunehmen. Sie schafft keine Verpflichtungen hinsichtlich der Durchführung dieser Sanktionen in Einzelfällen.
Hanne Dahl (IND/DEM), schriftlich. − (EN) In Anbetracht des grenzüberschreitenden Charakters der Umweltkriminalität sind wir der Meinung, dass eine festgelegte Gruppe von Mindeststandards und -sanktionen bezüglich der Umweltkriminalität auf internationaler Ebene ein nützliches Instrument zur Beibehaltung einer umfassenden und wirksamen Strategie zum Schutz der Umwelt wäre. Dennoch fällt es unserer Ansicht nach nicht in die Zuständigkeit der EU, in Angelegenheiten des 1. Pfeilers strafrechtliche Maßnahmen festzusetzen. Daher habe ich heute gegen den Bericht gestimmt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wichtig ist die Feststellung des Berichterstatters, dass laut Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2007 (C-440/05) das Strafrecht und das Strafprozessrecht nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen und sie somit Art und Maß der anzuwendenden strafrechtlichen Sanktionen nicht bestimmen kann. Daher wurden Änderungen an dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, der so nicht annehmbar war, vorgenommen.
Wichtig ist auch, dass Rat und Kommission die vorgeschlagenen Änderungen akzeptiert haben. Sie beharren jedoch darauf, dass der gemeinschaftliche Gesetzgeber den Mitgliedstaaten vorschreiben kann, Sanktionen dieser Art vorzusehen um sicherzustellen, dass die Gesetze, die er auf einem bestimmten Gebiet erlässt, ihre volle Wirksamkeit entfalten.
Da die Rolle der Mitgliedstaaten in dem ganzen Prozess nicht ausreichend klargestellt wurde, haben wir beschlossen, uns bei der abschließenden Abstimmung der Stimme zu enthalten.
Neena Gill (PSE), schriftlich. − (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er die strafrechtliche Verfolgung schwerer Umweltstraftaten ermöglicht. Die Mitgliedstaaten müssen sich für den Umweltschutz stark machen und die strikte Anwendung dieser Richtlinie sicherstellen.
Ich stimme insbesondere dafür, einen Anhang in die Richtlinie aufzunehmen, aus dem ersichtlich wird, welche Rechtsakte Bestimmungen mit Bezug auf strafrechtliche Maßnahmen enthalten. Ein solcher Anhang ist unbedingt erforderlich, um größere Rechtssicherheit darüber zu erhalten, gegen welche Rechtsakte der Gemeinschaft verstoßen wurde. Er sollte sowohl die existierenden Rechtsakte abdecken, bezüglich derer nach der vorliegenden Richtlinie strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden können, als auch die Einbeziehung zukünftiger Rechtsakte ermöglichen.
Darüber hinaus würde ein solcher Anhang gewährleisten, dass die Richtlinie sich nur auf die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts und die Umsetzung einzelstaatlichen Rechts beschränkt und keine Auswirkungen auf rein einzelstaatliche Gesetze hat.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Wir sind dabei, ein gemeinsames Strafrecht in der Europäischen Union anzunehmen, das die Mitgliedstaaten ihres souveränen und ausschließlichen Rechts beraubt, unabhängig zu entscheiden, welche Verhaltensweisen für sie eine Straftat darstellen, das ihnen aber auch die Möglichkeit nimmt, die Berechtigung und die Grenzen strafrechtlicher Sanktionen zu bestimmen.
In einem eindruckvollen Machtspiel hat sich der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit seiner Entscheidung vom 13. September 2005 in der Rechtssache „Umweltschutz“ das Recht auf Einmischung in das Strafrecht der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen das Umweltrecht eingeräumt.
Heute, in einer ganz neuen Phase, geht es darum, ein abgestimmtes Paket von Verstößen festzulegen, die in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden, wie auch darum, diese strafrechtlichen Sanktionen bei Umweltstraftaten zu harmonisieren.
Der Gerichtshof hat die Macht übernommen und sie der Kommission übertragen, und zwar unter Missachtung der Länder, der Länderverfassungen, der Parlamente und der ordnungsgemäßen Anwendung des Rechts.
Als Verfechter der Souveränität und Verteidiger der Freiheiten und des Rechts der Länder auf Selbstbestimmung lehnen wir diese Methoden ab.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht Nassauer über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt gestimmt. Während das materielle Strafrecht Sache der Mitgliedstaaten ist und auch bleiben sollte, ist es ebenso klar, dass ein Bereich wie der Umweltschutz am besten auf EU-Ebene koordiniert werden kann. Ich bin davon überzeugt, dass das Kompromisspaket es der EU gestatten wird, eine führende Rolle beim Umweltschutz bei gleichzeitiger Achtung der Integrität einzelstaatlicher Rechtssysteme zu übernehmen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die vorgeschlagene Richtlinie bereitet den Weg für die Durchsetzung eines einheitlichen EU-Strafrechts in den Mitgliedstaaten. Sie bedient sich des Umweltschutzes und der Besorgnis der Arbeitnehmer über Umweltfragen, um die Einführung eines gemeinsamen EU-Strafrechts voranzubringen. Sie setzt sogar die bisher in Strafsachen gültige Regel der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten außer Kraft und schafft gemeinschaftlichen Besitzstand, indem sie der EU das Recht und die Macht verleiht, in allen ihr erforderlich scheinenden Fällen strafrechtliche Sanktionen zu erlassen und anzuwenden. Letztlich werden bestimmte Vorschriften des europäischen Verfassungsvertrags wieder eingeführt und von nun an unter dem neuen Namen „Lissabon-Vertrag“ angewandt, noch bevor dieser ratifiziert, geschweige denn in Kraft getreten ist. Dies ist eine gefährliche Entwicklung zu Lasten der Völker Europas.
Die EU zu ermächtigen, ohne einhellige Zustimmung der Mitgliedstaaten ein einheitliches Strafrecht einzuführen, entspricht der Aufhebung eines der souveränen Grundrechte der Nationen: zu entscheiden, welche Handlungen einen Straftatbestand darstellen, und Art und Ausmaß der Strafe festzulegen. Damit ist der Vorrang des Gemeinschaftsrechts über nationale Rechtsvorschriften und selbst nationale Verfassungsbestimmungen gegeben. Das Ziel besteht darin, den Völkern Europas den zum Gesetz erhobenen Willen des europäischen Monopolkapitals unmittelbar aufzuzwingen. Zugleich werden die persönlichen Rechte und demokratischen Freiheiten der Völker drastisch beschnitten.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), schriftlich. – (PL) Es ist unser aller Pflicht, etwas für unsere Umwelt zu tun. Aber die Welt entledigt sich dieser Pflicht mehr schlecht als recht. Wir neigen dazu, ihre Bedeutung gering zu achten und diese Aufgabe auf später zu verschieben.
1998 fasste der Europäische Rat den Beschluss, dass die Umwelt strafrechtlich geschützt werden muss. Die Annahme der neuen Richtlinie bedeutet, dass die Straftatbestände jetzt in allen Ländern klar definiert sind. Ich halte es auch für notwendig, die Verantwortung der Hersteller, Exporteure, Importeure und Transportunternehmer für die von ihnen gelieferten Waren und die von ihnen erbrachten Dienstleistungen zu betonen, um sicherzustellen, dass es keine Lücken oder Möglichkeiten gibt, sich seiner Verantwortung zu entziehen.
Es werden aber auch Mittel benötigt, zum Beispiel um für die notwendigen Ausrüstungen und die erforderliche Ausbildung von Personal zu sorgen, damit die neue Regelung ordnungsgemäß umgesetzt und die Zahl der Umweltvergehen gesenkt werden kann. Ich bin der Auffassung, dass dafür Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Union bereitgestellt werden sollten – zumindest für die neuen Mitgliedstaaten, die mehr und schneller handeln müssen.
Nur wenn alle Mitgliedstaaten solidarisch handeln, wird es möglich sein, die gesetzten Ziele zu erreichen. Ohne diese Solidarität werden sich regionale Unterschiede nur noch stärker ausprägen.
Bogusław Sonik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (KOM(2007)0051) gestimmt, weil die Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen und die Schaffung einer gemeinsamen Liste von Umweltstraftatbeständen für die ganze Gemeinschaft eine wirksamere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften sichern werden.
Es wurden zwar in allen Mitgliedstaaten die gleichen Bestimmungen eingeführt, aber bei der Umsetzung gibt es erhebliche Unterschiede. Das ermutigt zu unerwünschten Verhaltensweisen, indem verantwortungslose Unternehmer ihre Wirtschaftstätigkeit in Länder verlagern, in denen Umweltstraftaten weniger hart bestraft werden. Dies gilt insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten der Union. Dabei muss hervorgehoben werden, dass die im Rahmen krimineller Organisationen begangenen Straftaten immer mehr an Gewicht gewinnen und Umweltstraftaten zunehmend grenzüberschreitend begangen werden.
Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass der in dem Richtlinienvorschlag festgelegte Rechtsrahmen ein wichtiger Beitrag ist, um wirksamen Umweltschutz sicherzustellen und eine einheitliche und faire Durchsetzung und Durchführung der Bestimmungen in der ganzen Gemeinschaft zu gewährleisten. Entsprechend ausgebildete Mitarbeiter sind ein absolutes Muss für die wirksame Umsetzung der Gesetze und wirkliche Verringerung von Umweltstraftaten. Der Vorschlag, die Pflichten der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet klarzustellen, war daher richtig. Die Annahme einer Reihe von Umweltstraftatbeständen und von damit verbundenen Strafen wird ein sehr nützliches Instrument für die gemeinsame Umsetzung des Umweltschutzrechts in der Europäischen Union sein.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines ungarischen Kollegen Gábor Harangozo über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden gestimmt, mit dem in erster Lesung des Mitentscheidungsverfahrens der Vorschlag abgeändert wurde. Ich unterstütze den Gedanken einer Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten, die die Betriebsstrukturerhebung aufgrund der zehnjährlichen Volkszählung 2011 lieber 2009 als 2010 durchführen möchten. Desgleichen befürworte ich alle vorgesehenen Vereinfachungen.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Der Vorschlag für eine Verordnung entspricht dem neuen politischen Ansatz der Kommission für eine Vereinfachung der Gesetzgebung und eine bessere Regulierung.
Der Vorschlag der Kommission, der darauf abzielt, durch eine Verringerung der Zahl der internen Inspektionen die Verfahren zu vereinfachen und gleichzeitig das durch die bisherige Gesetzgebung vorgeschriebene Maß an Strenge bei der Durchführung der Strukturerhebungen über die Pflanzen- und Tierproduktion, die landwirtschaftlichen Arbeiten und die eingesetzte Technik beizubehalten, hat meine Zustimmung.
Außerdem führt der Vorschlag im Sinne der Vereinfachung nur eine neue Art von Inspektion ein und verlangt in keiner Weise von den Mitgliedstaaten, dass sie ihr administratives System ändern.
Gábor Harangozó (PSE), schriftlich. − (PT) Da Agrarbeihilfen öffentliche Mittel sind, muss unbedingt sichergestellt werden, dass sie auf der Grundlage objektiver Kriterien gerecht verteilt werden. Wir stimmen daher zu, dass Erhebungen notwendig sind, um die Bedingungen in den Landwirtschaftsbetrieben zu bestimmen. Die Anwendung dieser Prinzipien darf jedoch nicht bedeuten, dass den Landwirten, insbesondere denen, die kleine oder mittlere Betriebe bewirtschaften und die nur über geringe oder über keine Ressourcen verfügen, zusätzliche bürokratische Lasten aufgebürdet werden. Ebenso wenig darf sie dazu führen, dass Landwirte aufgrund technischer oder anderer Fehler, von denen sie nichts wissen, nicht die Hilfe erhalten, auf die sie Anspruch haben, wie dies in Portugal bei der Satellitenortung und -identifizierung zuweilen passiert ist.
Wir begrüßen deshalb, dass der Bericht anerkennt, dass es in vielen Mitgliedstaaten erhebliche methodologische und technische Schwierigkeiten gibt, und auch, dass er die Notwendigkeit hervorhebt, dass die Kommission ihnen die notwendige technische Unterstützung und Beratung in Bezug auf die Satellitenortung landwirtschaftlicher Betriebe gewährt. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, dass die Mitgliedstaaten den Zugang zu den bei der Satellitenortung gesammelten Daten und deren Verwendung allein für die vorgesehenen Zwecke ermöglichen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner rumänischen Kollegin Silvia-Adriana Ţicău über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers gestimmt.
Die vorherige Richtlinie 96/26/CE über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers und die dazugehörigen vier Verordnungen über den Zugang zum Kraftverkehrsmarkt einschließlich der Deregulierung der Preise im internationalen Straßentransport, die einige Jahre zuvor verabschiedet wurden, haben den Binnenmarkt für den Straßengüterverkehr geprägt, jedoch nur ein Minimum an Qualität im Straßentransport gewährleistet, während die Öffnung des Marktes auf der Grundlage der Verordnungen zu mehr Wettbewerb geführt hat.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Maßnahmen falsch oder unterschiedlich angewandt werden, da sie nicht eindeutig oder unvollständig sind bzw. der Entwicklung des Sektors nicht mehr Rechnung tragen. Die Kontrolle und Überwachung der Unternehmen wird von den Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedlich gehandhabt, wobei es im Hinblick auf die berufliche Qualifikation und die Solvenz gravierende Unterschiede gibt. Daher bestand dringender Bedarf an einer gesetzlichen Regelung zur Festlegung entsprechender Anforderungen in Bezug auf Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung sowie zur gegenseitigen Anerkennung der für die Berufszulassung erforderlichen Dokumente.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Neben der Kritik an einigen Aspekten dieses Verordnungsvorschlags sollte man dessen Inhalt nicht bewerten, ohne die „Rolle“ zu berücksichtigen, die er bei der wachsenden Liberalisierung des internationalen Güter- und Personenkraftverkehrs spielt, die von der Europäischen Kommission und den Organen der Europäischen Union mit Mitentscheidungsbefugnis, also vom Europäischen Parlament und vom Rat, vorangetrieben wird.
In der Tat lautet ein zentraler Gedanke im Vorschlag der Europäischen Kommission wie folgt: „Die Richtlinie 96/26/EG über den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und die vier Verordnungen über den Zugang zum Kraftverkehrsmarkt haben in Verbindung mit der einige Jahre zuvor erfolgten Preisregulierung im grenzüberschreitenden Kraftverkehr den Kraftverkehrsbinnenmarkt maßgeblich geprägt“. Mit anderen Worten, es wurden „gemeinsame Regeln für den Zugang zum Beruf“ festgelegt, „während die durch die Verordnungen besorgte Marktöffnung zu mehr Wettbewerb geführt hat“.
Wie wir auch zum Vorschlag für eine Verordnung über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs erklärt haben, zielt dieser Vorschlag auf eine stärkere Liberalisierung des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs ab, indem der Wettbewerb zwischen den Unternehmen in einem Sektor gefördert werden soll, in dem den Mitarbeitern das Wasser wegen der hohen Kosten schon jetzt bis zum Hals steht.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Eine Harmonisierung der diesbezüglichen bisherigen Regelungen ist wichtig, um den Kraftverkehr in der Europäischen Union zu optimieren. Zudem ist eine Verordnung in diesem Kontext zielführender als eine Richtlinie.
Die Regelungen zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers müssen dabei genau festgelegten Kriterien entsprechen, um ein höchstmögliches Maß an Sicherheit auf den Straßen zu erreichen. Diese enthalten sowohl die Voraussetzungen als auch die Sanktionsmaßnahmen.
Zentral ist die Überwachung und Überprüfung von Daten, wobei der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sein muss. Eine Vernetzung der einzelstaatlichen elektronischen Register, welche die Daten enthalten, ist überaus wichtig, um den Nutzen der Verordnung zu sichern, indem eine Vergleichbarkeit der Daten möglich ist.
Ich lehne Änderungsantrag 7 und 102, welcher auf eine Verschlechterung der 6-Tage-Regelung abzielt, entschieden ab. Eine Wiedereinführung der bereits abgelehnten 12-Tage-Regelung kann sinngemäß nicht Inhalt dieses Berichtes sein.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Der Bericht von Frau Ţicău reiht sich ein in ein Maßnahmenpaket, das zusammen mit zwei weiteren Berichten darauf abzielt, die Straßenverkehrstätigkeit zu regulieren.
Diese Tätigkeit ist für den Europäischen Wirtschaftsraum von höchster Bedeutung, da sie den offenen und wettbewerbsfähigen Markt ermöglicht, auf den wir heute so stolz sind.
Diesem neuen Vorschlag zufolge müssen die Unternehmen einen Verkehrsleiter mit zertifizierter Ausbildung einstellen, der für die Leitung der Verkehrstätigkeit des Unternehmens verantwortlich ist. Die bereits festgelegten Bedingungen für den Zugang zum Beruf, vor allem Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung, werden beibehalten.
Durch diese Neufassung sollen die bestehenden Vorschriften verständlicher und – was die Sicherheit und Effizienz bei dieser Art von Unternehmenstätigkeit betrifft – anspruchsvoller werden.
Deshalb begrüße ich die Arbeit der Berichterstatterin zur Erhöhung der Verantwortung in Bezug auf die Sicherheit und Leistungsgarantien in diesem Sektor und auch die Maßnahmen in Bezug auf die fachliche Eignung, die eine qualifizierte Ausbildung und die gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten beinhalten.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meines geschätzten Kollegen Mathieu Grosch über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs gestimmt, mit dem die Vorschriften für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs und zum Kabotagemarkt, für die derzeit die vorhergehenden Verordnungen und Richtlinien gelten, zusammengefasst werden sollen. Im Binnenmarkt ist der grenzüberschreitende Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten vollständig liberalisiert, für die Kabotage bestehen jedoch weiterhin gewisse Beschränkungen. Ich begrüße diese Präzisierungen und Vereinfachungen wie auch die Stärkung des Sanktionsrahmens für Straftaten, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Niederlassungsmitgliedstaat verübt werden.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Dies ist nur ein weiterer Schritt (und neues Instrument) zu einer stärkeren Liberalisierung des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs, indem der Wettbewerb zwischen den Unternehmern in einem Sektor gefördert werden soll, in dem den Mitarbeitern das Wasser wegen der hohen Kosten schon jetzt bis zum Hals steht.
Unter anderem geht es darum, Mittel und Wege zu finden, um die Freigabe der „Kabotage“-Fahrten im Güterkraftverkehr zu erleichtern – mit anderen Worten, die Durchführung von bis zu drei Beförderungen innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung – und dies auf einem Markt, der schon so stark liberalisiert ist, dass dies tief greifende Auswirkungen auf die finanzielle Bilanz und das Überleben der nationalen Unternehmer haben wird.
Diese Entscheidung wird für die Arbeitnehmer im Straßengüterverkehr negative Folgen haben. Das sieht man zum Beispiel an dem von diesem Haus mehrheitlich unterstützten Vorschlag, die Bezugnahme auf die „Arbeitszeit“ zu streichen und nur noch von „Lenkzeit“ und „Ruhezeiten“ zu sprechen, was nichts anderes bedeutet, als dass längere Arbeitszeiten ermöglicht werden. Die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Arbeitsplatz werden darunter leiden. Und wenn wir an die jüngsten Entscheidungen des Gerichtshofes denken, dann wird auch die Bezugnahme auf die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern die Rechte vieler Arbeitnehmer in diesem Sektor nicht schützen.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Ich habe für die Annahme des Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Neufassung) (KOM(2007)0265 – C6-0146/2007 – 2007/0099 (COD)) gestimmt.
Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass die Annahme des Vorschlags der Kommission dazu führt, die für den Güterkraftverkehr geltenden Regelungen einfacher und klarer zu gestalten.
Ich unterstütze den Bericht von Mathieu Grosch, der darauf abzielt, benachbarten Mitgliedstaaten Möglichkeiten zur weiteren Öffnung ihrer Märkte für die Kabotage zu geben.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt von Mathieu Grosch. Durch eine Zusammenlegung der derzeitigen Verordnungen und der Richtlinie 2006/94/EG wird der Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt vereinfacht und verbessert.
Ich schließe mich dem Berichterstatter an, dass die Beschränkungen für Kabotagebeförderungen gelockert und dem grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr im Binnenmarkt angepasst werden müssen. Dafür ist eine klare Definition von Kabotage wichtig, um eine einheitliche Vorgangsweise zu gewährleisten.
Zwar sollen Leerfahrten im Sinne der Umwelt und der Effizienz vermieden werden und eine Kabotage unter den im Bericht genannten Einschränkungen ist auch auf dem Rückweg zu unterstützen, jedoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass dies gleichzeitig auch eine Schwächung der Bahn bedeutet.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Wir stimmen gegen den Bericht über den Zugang zum Güterkraftverkehr. Er liberalisiert den gemeinschaftlichen Markt für den Güterkraftverkehr und öffnet das nationale Transportwesen für internationale Speditionsunternehmen. Damit wird der internationale und inländische Güter- und Personenverkehr den Monopolen ausgeliefert. Die Folgen für die kleinen und mittleren Speditionsunternehmen und vor allem für die Arbeitnehmer und Fahrer, die von den Monopolgruppen noch schärfer ausgebeutet werden, sind verheerend.
Der Vorschlag des Europäischen Parlaments folgt einem noch reaktionäreren Kurs als der der Kommission. Er schiebt sogar die vorgeschlagenen Mindestanforderungen beiseite und verlangt die uneingeschränkte Liberalisierung des internationalen und inländischen Speditionsmarktes.
Die Möglichkeit unbegrenzter Belade- und Umladevorgänge innerhalb der Mitgliedstaaten und unbegrenzte Einsatzzeiten für Fahrzeuge und Personal in anderen Mitgliedstaaten nach rein internationalen Transporten zielen darauf ab, die Arbeitskosten zu verringern. Der lohn-, arbeits- und versicherungsrechtliche Schutz der Werktätigen im internationalen Transportwesen wird mit Füßen getreten, und die Konzentration in den Händen großer multinationaler Konzerne, die die Branche ungehemmt ausbeuten und die Qualität der Dienstleistungen verschlechtern werden, wird unterstützt.
Die Klassenbewegung der Werktätigen muss durch Ungehorsam gegenüber der arbeiter- und volksfeindlichen Politik der EU energisch Widerstand leisten.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Dieser Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets im Straßenverkehrssektor. Bei diesem Vorschlag geht es speziell darum, die Kohärenz der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs zu verbessern, indem zwei bestehende Verordnungen verschmolzen werden. Auf diese Weise soll für mehr Effizienz bei der Anwendung der Bestimmungen gesorgt und die Anwendung des Kabotagekonzepts klargestellt und erleichtert werden. Ferner werden Maßnahmen zur Vereinfachung und Standardisierung der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung festgelegt, um die Verwaltungskosten und -fristen zu reduzieren, insbesondere bei Straßenkontrollen.
Außerdem werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, ihre Kommunikationssysteme zu verbessern, was bei der Meldung von Straftaten eines Kraftverkehrsunternehmers an den Mitgliedstaat, in dem er niedergelassen ist, hilfreich sein wird. Ich halte diesen Text für enorm wichtig für die Entwicklung dieses Sektors im europäischen Markt und glaube, dass er ihm die Effizienz, Regulierung und Struktur geben wird, die ein offener, regulierter und gerechter Markt braucht.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner britischen Kollegin Fiona Hall gestimmt, die eine ausgezeichnete Arbeit geleistet und in erster Lesung des Verfahrens der Mitentscheidung den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (Satellitenmobilfunkdienste) erbringen, abgeändert hat. Als Berichterstatter für meine Fraktion, die PPE-DE-Fraktion, habe ich mich für eine optimale geografische Abdeckung der Dienste auf dem Gebiet der Europäischen Union eingesetzt. Ich freue mich, dass ich dazu beitragen konnte durchzusetzen, dass die Anträge eine Verpflichtungserklärung umfassen müssen, wonach das vorgeschlagene System ab dem Beginn des Satellitenmobilfunkdienstes einen Dienst in mindestens 60 % der Gesamtfläche der Mitgliedstaaten erbringt. Außerdem muss der vorgeschlagene Dienst zu dem vom Antragsteller angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch sieben Jahre nach Veröffentlichung des Textes in allen Mitgliedstaaten für mindestens 50 % der Bevölkerung und auf mindestens 60 % der Gesamtfläche jedes Mitgliedstaats verfügbar sein.
Schließlich müssen die Anträge eine Verpflichtungserklärung des Antragstellers umfassen, wonach er zulässt, dass das geplante Satellitenmobilfunksystem für Dienste des Schutzes der Öffentlichkeit und des Katastrophenschutzes verfügbar gemacht wird.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) In diesem Bericht sind positive Punkte enthalten, die wir begrüßen, darunter die Feststellung, dass es zur Überwindung der digitalen Kluft wichtig ist, dass Satellitenmobilfunkdienste Gebiete außerhalb der wichtigen Großstadtgebiete der Mitgliedstaaten abdecken und eine möglichst hohe Dienstqualität erreichen, und auch das Argument, dass die geografische Abdeckung der geplanten Satellitenmobilfunksysteme ab der Bereitstellung der ersten Dienste ausreichend sein muss, sodass die Abdeckung dieser Systeme größer wird.
Wir können jedoch nicht ignorieren, in welchem Kontext diese Vorschläge gemacht werden: dem der Liberalisierung und Weiterentwicklung des Telekommunikationsbinnenmarktes. Deshalb mussten wir gegen diesen Bericht stimmen.
Ebenso sind wir nicht damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten auf ihr Recht auf Zuteilung von Funkfrequenzen verzichten sollen, weil die großflächige geografische Abdeckung durch Satellitenmobilfunkdienste die Vermeidung von Überlagerungen zwischen den Grenzen schwer macht. In der Tat hat die Kommission in ihrer Entscheidung vom Februar 2007 den Mitgliedstaaten das Recht auf Genehmigung des Betriebs von Bodenstationen auf ihrem Hoheitsgebiet belassen.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) In dem Bericht über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste erbringen, geht es um die Bereitstellung eines gemeinsamen europäischen Systems von Satellitenmobilfunkdiensten als wichtigen Faktor zur Stärkung der weiteren Wettbewerbsfähigkeit Europas in den Bereichen Hochtechnologieforschung und Industrie. Der Bericht ist gut und konzentriert sich auf die Verbesserung dieser Arbeit. Allerdings ist die entscheidende Frage des Umfangs der Erbringung dieses Dienstes aus schwedischer Sicht problematisch, da der Kompromiss 60 % der Gesamtfläche der EU vorsieht. Das bedeutet, dass Teile Schwedens nicht abgedeckt werden, was für die Entwicklung von Technik und Forschung negativ ist. Aus diesem Grund habe ich mich der Stimme enthalten.
Dominique Vlasto (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die Annahme dieser Entscheidung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Stärkung des Binnenmarkts für elektronische Kommunikation.
Das Ziel ist einfach: Es geht darum, allen den Hochgeschwindigkeits-Internetzugang zu ermöglichen sowie mobile multimediale Dienste und Dienste für den Schutz der Öffentlichkeit und den Katastrophenschutz bereitzustellen.
Die eingesetzten Mittel entsprechen insbesondere in Bezug auf den Internetzugang den Erwartungen unserer Mitbürger: Die Bereitstellung des Dienstes für mindestens 50 % der Bevölkerung und auf mindestens 60 % der Fläche jedes Mitgliedstaates ist ein wirksames Instrument zur Überbrückung der digitalen Kluft, das auch in den ländlichen Gebiete genutzt werden kann.
Diese Entscheidung ist umso mehr ein Erfolg, als sie zu einer stärkeren Harmonisierung der Verwaltung des Funkfrequenzspektrums auf europäischer Ebene beiträgt, das – daran muss wohl nicht erinnert werden – eine immer knapper werdende Ressource ist.
Sie ist außerdem von dem Wunsch aller Mitgliedstaaten getragen, die Telekommunikationsbranche mit entsprechenden Instrumenten für den Aufbau eines europäischen Dienstleistungsmarktes auszustatten, der bislang zu sehr zersplittert war.
Schließlich sollen die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) ein wirtschaftlicher Erfolg werden und auch zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des Medienpluralismus beitragen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Initiativbericht meines deutschen Kollegen Klaus-Heiner Lehne über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung gestimmt, der eine Reaktion auf die Mitteilung der Europäischen Kommission zum selben Thema darstellt.
Wie meine Kolleginnen und Kollegen begrüße ich das allgemeine Ziel der Europäischen Kommission, den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen in Europa zu verringern. Das darf jedoch nicht um den Preis der Rechtsunsicherheit oder von Unklarheiten im Bereich der Rechnungslegung zu einem Zeitpunkt geschehen, da kleine und mittlere Unternehmen beginnen, auf dem Binnenmarkt Fuß zu fassen. Ich freue mich, dass das Parlament den Vorschlag, die in der Mitteilung genannten Schwellenwerte für Kleinstunternehmen zu erhöhen, unterhalb derer diese Unternehmen von der europarechtlichen Verpflichtung zur Rechnungslegung, Jahresabschlussprüfung und Veröffentlichung befreit sind, abgelehnt hat. Ebenso freut es mich, dass das Parlament für einen Änderungsantrag gestimmt hat, den ich im Ausschuss vorgeschlagen hatte, der dort aber nicht angenommen wurde. Darin werden Konsultationen empfohlen, um die Notwendigkeit und Möglichkeit der Schaffung einer europäischen Regulierungsbehörde für Rechnungswesen und Rechnungsprüfung zu erörtern.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Klaus-Heiner Lehne über ein „vereinfachtes Unternehmensumfeld“ gestimmt, weil ich von der Notwendigkeit „neuer“ Reformen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung überzeugt bin. Das Gesellschaftsrecht wird inzwischen stark und, meiner Meinung nach, positiv durch das europäische Recht beeinflusst. Wir müssen vermeiden, dass dies unnötige und übertriebene bürokratische Verpflichtungen mit sich bringt, und verhindern, dass diese zu den Belastungen, die bereits durch nationale Vorschriften entstehen, hinzukommen.
Diese Reformen müssen darauf abzielen, die Auslegung der geltenden Vorschriften zu vereinfachen und die bürokratischen Lasten und den Verwaltungsaufwand, namentlich im Bereich der Rechnungslegung, zu verringern. Die Vereinfachung wird von großem Nutzen für die Unternehmen sein, insbesondere für die KMU, die normalerweise keine großen Rechts- und Rechnungslegungsabteilungen besitzen. Ich bin davon überzeugt, dass verständliche und leicht anwendbare Regeln vor allem die Befolgung der Vorschriften begünstigen. Zugleich wird durch klare und leicht verständliche Bestimmungen die Schaffung eines positiven, aktiven wirtschaftlichen Umfelds gefördert.
Nach meinem Dafürhalten hat die Arbeit des federführenden Ausschusses und des Berichterstatters, Herrn Lehne, einen fairen Kompromiss zwischen den Erfordernissen der Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes und der Aufstellung eines abgestimmten Vorgehens der Mitgliedstaaten ermöglicht, die sich gemeinsam um die Vereinfachung des Gesellschaftsrechts auf europäischer Ebene bemühen.
Wir müssen es vermeiden, bürokratische Hürden zu errichten, die die Dynamik und das Unternehmertum zügeln, bis sie es schließlich ersticken.
Sharon Bowles (ALDE), schriftlich. − (EN) In Änderungsantrag 11d wird die Streichung von Ziffer 26 gefordert. Ziffer 26 lässt sich in zweifacher Weise auslegen. Einige befürchten, dass darin der Grundsatz „eine Aktie, eine Stimme“(„one share, one vote“) eingefordert wird und haben deswegen für die Streichung dieser Ziffer gestimmt. Ich interpretiere das aber anders. In dem Text ist explizit von „privatautonomen Hindernissen für die Kapitalverkehrsfreiheit“ die Rede, und dabei bezieht man sich auf ein bestimmtes Urteil gegen Volkswagen. Meine Interpretation dieser Ziffer geht dahin, dass die Kommission aufgefordert wird, besondere und extreme protektionistische Aktionen zu unterbinden. Aus diesem Grund habe ich gegen den Änderungsantrag gestimmt und für die Beibehaltung von Ziffer 26, weil hier Stellung bezogen wird gegen Protektionismus.
Sylwester Chruszcz (NI), schriftlich. – (PL) Ich bin für die Vereinfachung der Berichtsverfahren und Kommunikationsmethoden zwischen den öffentlichen Behörden und den Unternehmern. Zurzeit sind die den Unternehmern auferlegten Verfahren unnötig kompliziert und bürokratisch. Der Bericht dient einer besseren Kommunikation und empfiehlt die Einführung des XBRL-Standards. Dabei handelt es sich um einen offenen Standard, der daher auch für die kleinsten Unternehmen ohne weiteres zugänglich ist.
Daher habe ich beschlossen, diesem Bericht zuzustimmen.
Jonathan Evans (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Meine Kollegen von den britischen Konservativen und ich wollen klarstellen, dass wir Ziffer 23 dieses Berichts strikt ablehnen, in der die Schaffung einer „gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ in der EU favorisiert wird.
Wir haben unsere politische Linie zu diesem Thema jedoch bereits bei zahlreichen Gelegenheiten deutlich gemacht; den Tenor des restlichen Berichts, d. h. die Schaffung eines vereinfachten Unternehmensumfelds, unterstützen wir vorbehaltlich der erwähnten Klarstellung.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Der Bericht zielt allgemein auf eine Vereinfachung und Reduzierung der Gemeinschaftsvorschriften ab, da dies insbesondere den KMU zugute kommt. Es stimmt, dass diese Vereinfachung ihre positiven Seiten hat, und in der Regel unterstützen wir Maßnahmen zur Vereinfachung des Gesellschaftsrechts, wenn dadurch Bürokratie abgebaut wird. Wir können jedoch nicht für einen Bericht stimmen, der einerseits für Vereinfachung und andererseits für die Schaffung neuer Gemeinschaftsrechtsrahmen plädiert.
Die folgenden Vorschläge in dem Bericht haben wegen ihrer zweifelhaften und negativen Natur dazu geführt, dass wir uns der Stimme enthielten: Abstimmung zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten, um die Informationen zu harmonisieren, die von den Unternehmen gefordert werden; Überarbeitung des Statuts der Europäischen Aktiengesellschaft hin zu einer einheitlicheren Gemeinschaftsrechtsform; Schaffung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen für Unternehmen; Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, da diese das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft nützlicher und wirksamer machen würde.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE), schriftlich. – (PL) Die Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung beinhaltet Maßnahmen, die darauf abzielen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen in Europa zu verringern und sie in die Lage zu versetzen, effektiv am globalen Wettbewerb teilzunehmen. Die Mitgliedstaaten nutzen die optionalen Entbürokratisierungsmaßnahmen oftmals nicht und satteln auf bestehende EU-Vorgaben sogar nationale, strengere Regeln auf, sodass die laut Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Vereinfachungsmöglichkeiten nicht an die Unternehmen weitergegeben werden.
Die Kommission sollte sich daher darauf konzentrieren, die Mitgliedstaaten zu ermuntern, die Untergliederung von Berichtspflichten hinsichtlich Finanzinformationen zu harmonisieren, und sich für den Einsatz neuer Technologien zu verwenden, um die Kosten zu senken. Außerdem würde eine mit der Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage verbundene Lösung das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft nützlicher und wirksamer machen. Zu begrüßen ist auch der Vorschlag, „Kleinstbetriebe“ von der Anwendung der Richtlinien über die Rechnungslegung auszunehmen. In der Praxis bedeutete dies, dass sie von der europarechtlichen Verpflichtung zur Rechnungslegung, Jahresabschlussprüfung und Veröffentlichung befreit würden.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind sicher empfehlenswert. Wenn die europäischen Unternehmen auf dem immer anspruchsvolleren globalen Markt Erfolg haben sollen, sind jedoch eine weitere Vereinfachung des Besitzstandes der EU im Bereich des Gesellschaftsrechts und dessen effiziente Umsetzung in den Mitgliedstaaten unabdingbar.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für Herrn Lehnes Bericht über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld gestimmt. Die EU hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Unternehmen in einem stark wettbewerbsorientierten Umfeld arbeiten können. Dennoch werden Firmen und Mitgliedstaaten derzeit häufig durch übermäßig komplexe Vorschriften behindert. Vorstöße zur Vereinfachung des Geschäftsumfelds sind daher zu begrüßen.
Monica Maria Iacob-Ridzi (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, bin aber der Ansicht, dass wir ein umfangreicheres Maßnahmenpaket zur Gewährleistung eines vereinfachten europäischen Unternehmensumfeldes in die Tat umsetzen müssen.
Insbesondere möchte ich mich die Probleme ansprechen, die bei der Gründung eines Unternehmens auftreten. Eurostat zeigt, dass der Zeitraum, der nötig ist, den verwaltungstechnischen Formalitäten im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens gerecht zu werden, in den EU-Mitgliedstaaten zwischen einem Tag und mehreren Monaten variiert. Darüber hinaus nehmen einige Mitgliedstaaten in einem Ranking, das beschreibt, wie einfach Geschäftstätigkeit in verschiedenen Ländern der Welt ist, einen Platz weit unter dem OECD-Durchschnitt ein. Und zu guter Letzt verhindern unterschiedliche Regelungen zum Gesellschaftsrecht in den 27 Mitgliedstaaten den länderübergreifenden Kapitalverkehr und die Gründung neuer Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat als dem Ursprungsland.
Ich glaube, dass diese beiden Faktoren für die Verwirklichung des im Vertrag von Lissabon festgelegten Zieles für das Wirtschaftswachstum unumgänglich sind, und folglich sollten sie von der europäischen Unternehmensgesetzgebung stärker gefördert werden.
Janusz Lewandowski (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Die Europäische Union wird nicht als Raum empfunden, in dem die Bestimmungen zur Unternehmensführung besonders unkompliziert und daher leicht anwendbar wären. In der Tat herrscht der allgemeine Eindruck, dass es hier eine Überregulierung durch globale Standards gibt, was vor allem die kleinen Unternehmen vor Probleme stellt. Deshalb ist jeder Schritt zur Vereinfachung der Bestimmungen, wie er in der Mitteilung der Kommission vom 10. Juli 2007 angekündigt ist, zu begrüßen. Die wichtigste und wünschenswerteste Wirkung der Vereinfachung sollte darin bestehen, dass die kleinen Unternehmen ermutigt werden, auf dem gemeinsamen europäischen Markt tätig zu werden. Bislang war dieser Markt den neuen Unternehmen aus Mittel- und Osteuropa nicht optimal zugänglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die nationalen Vorschriften harmonisiert und unnötige Bestimmungen gemäß den beiden von der Kommission vorgeschlagenen Optionen aufgehoben werden. Dies verlangt jedoch keine Steuerharmonisierung, wie sie in Ziffer 23 des Berichts Lehne vorgeschlagen wurde – die so genannte leichte Konsolidierungsformel der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage. Der Berichterstatter favorisiert die zweite der von der Kommission vorgeschlagenen Optionen, die weniger weit reichend ist. Vor dem Hintergrund der jetzigen Regulierungswut der Europäischen Union würde diese jedoch mit Sicherheit auf ein Umschlagen der ungünstigen Entwicklung hinauslaufen, die eindeutig die Möglichkeiten für europäische Firmen beschränkt, auf dem globalen Markt im Wettbewerb zu stehen.
Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. − (NL) Die Mitteilung der Kommission wirft grundlegende Fragen auf, die die europäische Politik in Sachen Gesellschaftsrecht und Rechnungslegung bestimmen werden. Der Bericht Lehne liefert gute Antworten auf diese Fragen, die auch ich billige. Problematisch finde ich es jedoch dort, wo die Kommission die Einführung der Kategorie „Kleinstbetriebe“ vorschlägt. Dabei handelt es sich um kleinere Unternehmen unter einer bestimmten Schwelle, die von der europarechtlichen Verpflichtung zur Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung ausgenommen werden sollen. Der Bericht Lehne befürwortet diesen Ansatz und schlägt sogar eine Erhöhung der Schwellenwerte vor. In Belgien wären 75 % der Unternehmen von der bestehenden Transparenzverpflichtung befreit. Die Abschaffung der Rechnungslegung für kleine Unternehmen scheint auf den ersten Blick eine erhebliche Vereinfachung der Bürokratie zu sein, könnte jedoch angesichts der Bedeutung der Finanzinformationen für alle Beteiligten (beispielsweise Kreditgeber) einem vermehrten bürokratischen Verwaltungsaufwand und höheren Kosten Tür und Tor öffnen. In Ermangelung einer allgemein anerkannten Finanzberichterstattung wird man von den Unternehmen verlangen, die Zahlen à la carte auf unterschiedliche Art und Weise vorzulegen. Außerdem berauben sie sich selbst eines nützlichen Instruments für die interne Betriebskontrolle, was für KMU zweifelsohne wichtig ist. Deshalb habe ich mich bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.
Adam Bielan (UEN), schriftlich. – (PL) Herr Präsident! Der Zugang zur Hochschulbildung hat sich verbessert und immer mehr Frauen erwerben einen Hochschulabschluss. Dennoch sind die Frauen auf den höchsten Ebenen der akademischen Welt immer noch unterrepräsentiert. Während die meisten Lektoren (über 50 %) Frauen sind, haben sie in der Regel weniger hohe Ämter inne.
Ich bin für die Förderung familienfreundlicher Maßnahmen durch Einführung flexibler Arbeitszeiten und einer besseren Kinderbetreuung. Ich unterstütze auch den Zugang zur Sozialversicherung im Ausland und die Einführung von Elternurlaub unter Bedingungen, die Mann und Frau Entscheidungsfreiheit gibt. Die Unterbrechungszeiten, die von Frauen in wissenschaftlichen Laufbahnen aus familiären Gründen genommen werden, dürfen sich nicht negativ auf ihre Aufstiegsmöglichkeiten auswirken, und ihren männlichen Kollegen dürfen dadurch keine unredlichen Vorteile für ihre künftige wissenschaftliche Laufbahn entstehen.
Ich habe dem Bericht von Frau Britta Thomsen zugestimmt, da ich der Meinung bin, dass er mit Recht Probleme anpackt, die mit Geschlechterklischees zu tun haben. Letztere findet man noch immer in vielen EU-Mitgliedstaaten vor.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für Britta Thomsens Bericht über das Thema „Frauen und Wissenschaft“ gestimmt, weil ich es für äußerst wichtig halte, den gleichberechtigten Zugang beider Geschlechter zu wissenschaftlichen Laufbahnen zu fördern. Faktoren wie klischeehafte Vorstellungen in Verbindung mit den Naturwissenschaften oder die Hürden, die sich daraus ergeben, dass es so schwer ist, das Privat- und Familienleben mit dem Berufsleben zu vereinbaren, führen zu zahlreichen Nachteilen und Problemen für Wissenschaftlerinnen und Forscherinnen, weshalb viele Frauen von der wissenschaftlichen Forschung ausgeschlossen sind.
Die Unterschiede bei der Präsenz von Männern und Frauen in den Führungspositionen im Hochschulbereich und der Wissenschaft, bei den Gehältern und bei den Anforderungen des Privatlebens machen Maßnahmen erforderlich, um den Geschlechterstereotypen in der Wissenschaft entgegenzuwirken, wissenschaftliche Laufbahnen für Frauen attraktiv zu machen und die bestehenden Ungleichheiten zu beseitigen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir wissen, dass mehr junge Frauen als Männer studieren, aber wenn es darum geht, sich für die wissenschaftliche Laufbahn zu entscheiden, sind die Frauen noch immer zahlenmäßig unterlegen. Die enorme Zunahme der Teilhabe der Frauen an der Hochschulbildung hat weder zu einer entsprechenden Erhöhung des Frauenanteils in bestimmten Studienfächern oder Berufen geführt, noch hat sie das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern beseitigt.
Wie die Berichterstatterin hervorhebt, sind Forscherinnen im Staatssektor und im Hochschulsektor mit 35 % (EU-Durchschnitt) nach wie vor in der Minderheit. In allen Ländern ist der Anteil der Forscherinnen im Staatssektor und im Hochschulsektor dennoch höher als im Unternehmensbereich, in dem auf Frauen im EU-Durchschnitt nur 18 % entfallen, wenn auch von Land zu Land erhebliche Unterschiede bestehen. Die Länder, in denen die geringste Zahl von Frauen in der Wirtschaftsforschung tätig ist, sind Deutschland (11,8 %), Österreich (10,4 %) und die Niederlande (8,7 %), während der Anteil in Lettland, Bulgarien und Rumänien mehr als 40 % beträgt. Auch die Verteilung der Forscher und Forscherinnen auf die verschiedenen Wissenschaftsbereiche ergibt für Frauen und Männer ein unterschiedliches Bild. Forscher im Hochschulsektor arbeiten zu 54 % in den Naturwissenschaften oder in technischen Sparten, während die Frauen in diesen Bereichen auf einen Anteil von nur 37 % kommen.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Ein besserer Zugang von Frauen zum Bereich der Wissenschaft ist, wie die Berichterstatterin hervorhebt, von grundlegender Bedeutung. Wie wir das aber in jedem einzelnen Land erreichen, ist allerdings je nach Kultur und sonstigen Besonderheiten der Länder anders geartet. Dieses Problem sieht in den 27 EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich aus, und somit müssen auch die Lösungen verschieden sein. Man kann die Situation der Frauen in den 27 Mitgliedstaaten nicht verallgemeinern. Die Juniliste ist überzeugt davon, dass der Weg zu echter Gleichstellung auf einzelstaatlicher Ebene festgelegt werden muss.
Aus diesen Gründen haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. – (PL) Als Professorin mit vielen Jahren Berufserfahrung an einer polnischen Universität bin ich mir der Größenordnung der Probleme bewusst und gebe daher dem Bericht von Britta Thomsen meine Zustimmung. Der Bericht wählt einen interessanten Ansatz für das Problem der Geschlechterdiskriminierung in der wissenschaftlichen Welt, indem er die sozialen, kulturellen und finanziellen Hindernisse benennt, die bewirken, dass die Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sind.
Es gibt nur wenige von uns im staatlichen Hochschulsektor, gerade mal 35 %, im privaten Sektor sind es nur 18 %. Wie sollen wir ohne Teilhabe der Frauen an der Wissenschaft die Wissensgesellschaft aufbauen, Europas Wissenschaft und Wirtschaft entwickeln, die Herausforderungen der Strategie von Lissabon meistern und die Erwartungen Europas an der Schwelle des 21. Jahrhunderts erfüllen? Wir müssen Bedingungen schaffen, die den Frauen die Möglichkeit geben, sich stärker in die wissenschaftliche Welt einzubringen, und die ihnen die Türen der Hochschullaboratorien öffnen. Die höchsten akademischen Ämter müssen auch Frauen zugänglich sein. Die Promotion in der wissenschaftlichen Welt hängt von den Leistungen ab, die man vorweisen kann, und bei einer Frau ist die Chance, auf einen Lehrstuhl berufen zu werden, dreimal geringer als bei einem Mann. Das ist bedauerlich und lässt sich nicht allein dadurch erklären, dass die Frauen familiär stärker belastet sind.
In den Entscheidungsgremien der europäischen Hochschuleinrichtungen sitzen ganz wenige Frauen, sodass es schwer ist, Gleichstellungspolitik in diesen Einrichtungen durchzusetzen. Ich nenne nur das beschämende Beispiel des wissenschaftlichen Beirats des Europäischen Forschungsrats. Von seinen 22 Mitgliedern sind lediglich fünf Frauen!
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt nimmt überall in der Europäischen Union zu. Polen ist da keine Ausnahme, wenn auch die Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt in Polen unter dem Durchschnitt der Union liegt. Lassen Sie mich jedoch hervorheben, dass die polnischen Frauen mehr verantwortungsvolle Positionen bekleiden als ihre westeuropäischen Kolleginnen.
Ich halte die zunehmende Berufstätigkeit der Frauen für ein wichtiges Thema. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, über die Lage von Wissenschaftlerinnen nachzudenken, da sie vergleichbar ist mit der Lage aller Frauen, die mit der Notwendigkeit konfrontiert sind, berufliche Pflichten und Familienleben in Einklang zu bringen.
Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass Paritätsvorschriften das richtige Mittel wären, um den Anteil der Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Für Einstellungsentscheidungen sollten vor allem durch eine geeignete Aus- und Weiterbildung erworbene Qualifikationen und Kompetenzen maßgebend sein. Dafür erscheint der Vorschlag, die Transparenz der Einstellungsverfahren, der Auswahl von Mitbewerbern für Führungspositionen und der Vergabe von Forschungsstipendien zu erhöhen, sinnvoll. Allerdings müssten diese Veränderungen mit Arbeitsmarktreformen einhergehen.
Die Wissenschaft der Europäischen Union braucht Unterstützung. Angesichts der Bedeutung der Wissenschaft für die wirtschaftliche Entwicklung sollten wissenschaftliche und technische Kurse als attraktive Studiengänge für beide Geschlechter gefördert werden. Wir sollten daher junge Menschen ermutigen, solche Studiengänge zu belegen.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht von Britta Thomsen über „Frauen und Wissenschaft“, da Frauen in der Wissenschaft nach wie vor unterrepräsentiert sind. Der Bericht enthält wichtige Ansätze für ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern im akademischen Bereich.
Die Förderung von akademischen Karrieren der Frauen muss dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Bedeutend hierbei ist die Überwindung von Gender-Stereotypen. Die derzeitige Zuweisung von weiblichen und männlichen Attributen bei den einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen verhindert ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis.
Mithilfe neuer Programme und Einstellungsverfahren kann erreicht werden, dass die Kompetenzen eines Bewerbers im Mittelpunkt stehen, nicht das Geschlecht. Dasselbe muss für die Aufstiegsmöglichkeiten und die Entlohnung einer Person gelten. Ein nicht verbindliches Ziel von mindestens 40 % Frauen und 40 % Männern ist ein Weg, die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern im wissenschaftlichen Bereich zu mindern, wobei die Kompetenzen eines Bewerbers immer im Mittelpunkt stehen müssen.
Rovana Plumb (PSE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Bericht zur Lage der Frauen in der Wissenschaft gestimmt, der meiner Meinung nach entscheidend für die Verwirklichung der Wachstums- und Beschäftigungsziele des Vertrags von Lissabon ist.
Im Vergleich zu den westlichen Ländern, wo er etwa bei 11 % liegt, beträgt der Anteil weiblicher Forscher in den neuen Mitgliedstaaten ungefähr 40 %, aber leider ist ein hoher Prozentsatz davon in Bereichen tätig, in denen Forschungs- und Entwicklungskosten zu den niedrigsten gehören.
Ich möchte darauf aufmerksam machen, wie wichtig der Passus zur Integration des Aspekts der Familie durch die Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten und die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen, um Familie und berufliche Entwicklung miteinander zu vereinbaren, ist.
Ich meine, dass mit der schnellen Umsetzung der Bestimmungen dieses Berichts ein entscheidendes Hilfsmittel geliefert wird, um bis 2010 zu erreichen, dass 25 % der in der Forschung arbeitenden Frauen Führungspositionen innehaben werden. Ich gratuliere Frau Britta Thomsen zu ihrem Bericht.
Teresa Riera Madurell (PSE), schriftlich. − (ES) Da es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, an der Aussprache teilzunehmen, möchte ich meine Unterstützung für den Bericht begründen. Er ist eine hervorragende Arbeit, der alle wichtigen Fragen aufgreift und so eine ausgewogene Darstellung der Frauen und Männer in den Bereichen Wissenschaft und Technologie gibt.
Er kommt auch genau zum richtigen Zeitpunkt, da die EU 700 000 Forscher mehr benötigt, um ihre Zielsetzungen bis 2010 zu erfüllen, es ist der richtige Zeitpunkt für die Kommission und die Mitgliedstaaten, die konkreten Maßnahmen umzusetzen, die im Bericht zur Behebung dieses Missverhältnisses aufgeführt sind.
Die Qualifikationen und Leistungen sind zwischen Männern und Freuen gleich verteilt. Mehr noch, zurzeit sind die Frauen den Männern an den Universitäten zahlenmäßig überlegen und erreichen auch bessere Ergebnisse. Für dies alles liegen objektive Daten vor.
Darüber hinaus sollten die Regierungen die Präsenz von mehr Frauen in den Bereichen Wissenschaft und Technologie fördern, da es weder klug noch effizient ist, nur die Hälfte der Gehirne zu nutzen.
Ich freue mich, dass das Parlament endlich mit einer gründlichen Prüfung dieses Themas begonnen hat.
Lydia Schenardi (NI), schriftlich. – (FR) Falsche Wahrheiten, irrige Behauptungen, sexistische Äußerungen, die in erster Linie die Männer stigmatisieren: Das ist – in wenigen ungeschminkten Worten ausgedrückt – die Substanz dieses Berichts.
Die Gleichstellung von Männern und Frauen und eine bessere Integration der Frauen in das Berufsleben lassen sich nicht auf autoritäre und repressive Weise erreichen. Das kann nur zu negativen und kontraproduktiven Resultaten führen.
Sicherlich sind der verspätete Eintritt ins Berufsleben, das Lohngefälle oder fehlende berufliche Profile ein altbekanntes Phänomen bei Frauen, und das gilt insbesondere für den Bereich Wissenschaft und Forschung.
Hier sind es jedoch einmal mehr der Dialog und Fördermaßnahmen, mit denen Mädchen zur Aufnahme eines Studiums, auch in wissenschaftlichen Fächern, ermutigt werden sollen, sowie die aktive Unterstützung der Frauen während ihres gesamten beruflichen Werdegangs, die sie letztendlich in der Gesellschaft voranbringen.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) In Britta Thomsens Bericht wird festgestellt, dass Forscherinnen in der EU eine Minderheit darstellen. Sie haben eine schlechtere finanzielle Absicherung und werden in ihrer beruflichen Laufbahn immer stärker wegen ihrer familiären Verpflichtungen benachteiligt. Das ist ein ernstes Problem, sowohl aus prinzipiellen Erwägungen heraus als auch wegen der praktischen Folgen. Moderne Volkswirtschaften – und Demokratien – können sich eine negative Sonderbehandlung von akademisch hervorragenden Personen nicht leisten. Darum habe ich für den Bericht gestimmt.
Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass der Bericht Passagen enthält, die nicht zur Abstimmung gelangt sind, was für mich nur schwer nachvollziehbar ist. In Ziffer 7 wird gefordert, dass das Alter als Kriterium für außerordentliche Leistungsfähigkeit ebenso wie die familiäre Situation einschließlich der Anzahl der vom Forscher zu betreuenden Personen berücksichtigt wird. Das halte ich für praktisch kaum durchführbar und möglicherweise sogar für kontraproduktiv. Es ist immer riskant, Geschlechterrollen zu vereinfachen und von „Qualitäten, die eher bei Wissenschaftlerinnen gegeben sind“ zu sprechen oder verschiedene absolute Maßstäbe für die Leistung von Forschern zu schaffen.
Allerdings unterstütze ich rückhaltlos die Empfehlung zur Einführung eines nicht verbindlichen Ziels von mindestens 40 Prozent Frauen und mindestens 40 Prozent Männern in verschiedenen Arten von Gremien. Außerdem schließe ich mich der Kritik an, dass die EU ihre Ziele im Bereich der Gleichstellung teilweise zu niedrig ansetzt. Die Politik der Präsenz sollte nicht unterschätzt werden – auch wenn sie nicht zu einer Religion gemacht werden sollte.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Frauen leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wissenschaft. Ein gutes Beispiel dafür ist die polnische Nobelpreisgewinnerin für Physik und Chemie, Marie Skłodowska-Curie. Nach dieser berühmten Wissenschaftlerin wurden Straßen, Krankenhäuser und eine Universität benannt.
Für Frauen ist die wissenschaftliche Laufbahn eine größere Herausforderung als für Männer. Das hat vor allem damit zu tun, dass sie es sind, die die Kinder zur Welt bringen und in der Familie großziehen. Wissenschaftlerinnen brauchen daher Unterstützung durch die Entwicklung von günstigen Bedingungen für den Mutterschaftsurlaub und durch spezielle Zuschüsse für Frauen, die Kinder großziehen und zugleich eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen.
Im Gegensatz zu der Empfehlung, die in dem uns heute hier vorliegenden Entschließungsentwurf gegeben wird, ist es allerdings nicht sinnvoll, zur Sicherstellung der Gleichberechtigung Frauenquoten für den Lehrkörper oder für die unterschiedlichen Ausschüsse vorzuschreiben. Entscheidungen über Arbeitsplätze und Laufbahnen in der Wissenschaft sollten nicht ausgehend vom Geschlecht getroffen werden, sondern auf der Grundlage der individuellen Entscheidung und der Kenntnisse und Fähigkeiten der betreffenden Person.
Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Ich danke Frau Thomsen für ihren Bericht, der auf eine bestimmte Art der Diskriminierung von Frauen in Wissenschaft und Forschung hinweist. Obgleich mehr als 50 % der Studenten in der Europäischen Union weiblich sind, haben die Frauen nur 15 % der leitenden akademischen Positionen in Wissenschaft und Forschung inne.
Einer akademischen Ausbildung folgt nur selten eine Tätigkeit, die dem in diese Ausbildung investierten enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand entspricht. Nach vielen Jahren des Studiums opfern Frauen oftmals ihr privates oder berufliches Leben, oder sie müssen beide Aufgabenbereiche unter einen Hut bringen. Es dürfte im Interesse der Gesellschaft liegen, wenn sie mit den Bürgern zusammenarbeitet, die über ein hohes geistiges Potenzial verfügen, und diese unterstützt, damit sie einen Beitrag zum kulturellen, geistigen, historischen und wissenschaftlichen Erbe der Nation leisten können. Insbesondere die Mutterschaft wirkt sich nachteilig auf die berufliche Laufbahn von Frauen aus und bestraft sie paradoxerweise, indem sie ihnen Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs, der persönlichen Entfaltung und gerechten Entlohnung verbaut. Ferner erhalten sie keine angemessene Entschädigung für die Investition in die Gesellschaft in Form der Geburt und Erziehung der Kinder, denen die Verantwortung für die Zukunft übertragen wird.
Ich bin der Meinung, dass sich dieses Problem durch eine Reform der Studienbedingungen für junge Frauen lösen ließe, ferner durch die Möglichkeit des berufsbegleitenden Fernstudiums und des lebenslangen Lernens sowie auch dadurch, dass Väter ermutigt werden, Mütter zu unterstützen, die sich für eine wissenschaftliche Laufbahn entscheiden möchten. Auch der Staat trägt Verantwortung für die Unterstützung der auf wissenschaftlichem Gebiet tätigen Frauen; er sollte sie während ihres Studiums unterstützen, ihnen dabei behilflich sein, Familie und Berufsleben in Einklang zu bringen und für ihre Arbeit gerecht entlohnt zu werden, er sollte direkte Unterstützung in Form von Sozialleistungen gewähren und sie möglichst unkompliziert bei der Kinderbetreuung unterstützen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Die Abwrackung von Schiffen hat nach wie vor große soziale und ökologische Auswirkungen, was zum Teil daran liegt, dass die Abwrackung nicht immer umweltgerecht erfolgt, und zum Teil daran, dass die Zahl der in Bau befindlichen Schiffe seit Jahren steigt. Dies erklärt auch die anhaltend große Bedeutung europäischer Innovations- und Entwicklungstätigkeit im Schiffbau mit dem Ziel, bessere und weniger umweltbelastende Schiffe zu erreichen.
Seit 2005 arbeitet die Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) gemeinsam mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) an bindenden internationalen Vorschriften für die umweltgerechte Abwrackung von Schiffen. Derzeit laufen Verhandlungen über ein Abwrackungsübereinkommen, das 2009 angenommen werden, aber erst einige Jahre danach in Kraft treten soll.
Im derzeit vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens sind Kriegsschiffe und andere staatseigene Schiffe ausgenommen. Noch keine Einigung besteht über Normen außerhalb des IMO-Rahmens, grundlegende Normen für Recycling-Betriebe, die Berichterstattungspflicht (unter anderem die Benachrichtigung unter den Staaten) sowie die Durchsetzungsinstrumente.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße den Bericht Blokland über das Grünbuch zur Abwrackung von Schiffen. Das Abwracken von Schiffen ist ein gefährliches Geschäft, das sowohl für die Menschen als auch für die Umwelt hohe Belastungen mit sich bringt. Es ist untragbar für die EU, stillschweigend darüber hinwegzusehen, dass Schiffe zur Abwrackung in Entwicklungsländer verbracht werden. Diese Schiffe sind eigentlich Sondermüll, und die EU hat dafür Sorge zu tragen, dass solche Exporte verhindert werden. Ich begrüße die Unterstützung des Parlaments für die Änderungsanträge meiner Fraktion, durch die die Dringlichkeit von Maßnahmen in diesem Bereich unterstrichen wird.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Johannes Bloklands Bericht über das Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen strebt eine ökologisch und sozial nachhaltige Abwrackung von Schiffen an. Der Bericht zielt darauf ab, Lösungen für die aktuellen Probleme in diesem Sektor zu finden, insbesondere im Hinblick auf die großen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für die Werftarbeiter in Bangladesch und Indien. Daher habe ich für die Empfehlungen des Berichts gestimmt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die europäische Besorgnis über die Umwelt- und Arbeitsbedingungen in den Drittländern verdient unser grundsätzliches Einverständnis. Die Ausfuhr von Not, ob im Bereich der Umwelt oder der Arbeit oder in welchem Bereich auch immer, kann nie und nimmer Teil unserer Vision von weltweitem Handel und Austausch sein. Dabei ist jedoch wichtig, dass wir nicht eine derart absolute und moderne Vision von unseren Werten verteidigen, dass das große Ganze verloren geht, weil wir uns auf einen kleinen Teil kapriziert haben.
Die Annahme drastischer Maßnahmen zur Beendigung von Praktiken, die eigentlich Sozial- oder Umweltdumping sind, Maßnahmen, die aber auch zur Zerstörung eines Wirtschaftssektors in einem Drittland und damit zu einer noch größeren Notlage eines extrem sensiblen Teils der Bevölkerung führen würden, kann nicht in unserem Sinne sein. Allmähliche Reformen und die Einführung maßgeschneiderter Standards, um die Entwicklung voranzutreiben, wären die bessere, effizientere Lösung. Wie können wir Schluss machen mit Not und Erniedrigung, wenn wir als Alternative nur Not und Erniedrigung anzubieten haben?
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Zwischenbericht meines deutschen Kollegen Karl-Heinz Florenz über die wissenschaftlichen Fakten des Klimawandels gestimmt, der im Nichtständigen Ausschuss des Parlaments erörtert wurde.
Der wissenschaftliche Konsens bezüglich der Entstehung und der Ursachen des Klimawandels ist durchaus fundiert und weltweit anerkannt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus allen Kontinenten und den meisten Ozeanen zeigen, dass viele natürliche Systeme auf allen Kontinenten und in den meisten Ozeanen bereits wegen historischer Kohlenstoffemissionen der Industriestaaten von regionalen Klimaänderungen betroffen sind. Es ist unter anderem wissenschaftlich nachgewiesen worden, dass die Erderwärmung überwiegend anthropogene Ursachen hat.
Ich begrüße es, dass in dem Bericht die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Forschungen über die Folgen des Klimawandels, wie beispielsweise seine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, die Energiekosten und die soziale Entwicklung in Europa, die Rolle der Flächennutzung, der Wälder und der Abholzung von Waldflächen, die Rolle der Meeresumwelt und die Berechnung der durch den Klimawandel bedingten externen Kosten für die Industrie und vor allem den Verkehr, einschließlich einer Quantifizierung der Auswirkungen der vom Luftverkehr ausgehenden Schadstoffbelastung, betont wird.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Die jüngste zwischenstaatliche Konferenz über den Klimawandel und die verschiedenen Konferenzen der Vertragsparteien des Rahmenabkommens der Vereinten Nationen über den Klimawandel (UNFCCC) haben gezeigt, dass die vom Menschen erzeugten Treibhausgase Ursache des Klimawandels sind und dass der Anstieg der globalen Temperatur um +2 °C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden muss.
Ich stimme daher mit dem Nichtständigen Ausschuss zum Klimawandel und mit dem Berichterstatter überein, wenn sie energischere und umfangreichere Untersuchungen über die Folgen des Klimawandels fordern, um Erscheinungen wie Wüstenbildung, Abschmelzen von Gletschern, Veränderungen der Meeresumwelt, Unwetterkatastrophen usw. zu überwachen. Die letzten Berichte der Europäischen Umweltagentur verdeutlichen die Notwendigkeit, wesentlich mehr für die Einhaltung der Kyoto-Ziele sowie der anderen, im März 2007 vom Rat der EU festgelegten Reduktionsziele zu tun.
In Anbetracht des Energie- und des Klimapakets sowie der Mitteilung „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius“ halte ich es allerdings für möglich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die „Energieeffizienz“ zu verbessern, mit deren Hilfe erhebliche Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen erzielt werden könnten. Dies könnte auch ein System zur Etikettierung einschließen, in dessen Rahmen Angaben zur Treibhausgasbilanz erfolgen. Meiner Ansicht nach sollten die einzelnen Personen, die europäischen Bürger und die Bevölkerung von Drittländern direkter einbezogen werden, um das Bewusstsein zu schärfen und die aktive Teilhabe am Kampf gegen den Klimawandel durch kleine Schritte der Energieeinsparung zu fördern
Daniel Caspary (PPE-DE), schriftlich. − Der Klimawandel ist ein ernstes Thema und eine große Herausforderung für die Menschheit. Vollkommen unklar ist jedoch der tatsächliche menschliche Anteil am Klimawandel. Die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse – die zweifelsohne noch nicht als gesichert gelten können und noch sehr stark im Fluss sind – sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Zudem werden im Bericht einige angebliche Fakten genannt, die tatsächlich falsch sind.
Auf Basis von Mutmaßungen und falschen Behauptungen kann man jedoch keine seriösen, wirksamen, bezahlbaren und sozial verträglichen Maßnahmen entwickeln. Daher habe ich gegen den Bericht gestimmt.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Wir haben heute für den Zwischenbericht über die wissenschaftlichen Fakten des Klimawandels gestimmt. Es erfordert großen Rückhalt und Entschlossenheit, um bei der Bewältigung der politischen Herausforderungen des Klimawandels die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir wollen in diesem Zusammenhang unterstreichen, wie wichtig es ist, die Freiheit der Forschung zu gewährleisten und dass Kritik und ein kritischer Geist Voraussetzungen für den Fortschritt und die Entwicklung jeder Forschung sind. Eine Begrenzung dieser Möglichkeiten stellt nicht nur eine Begrenzung der Forschung an sich dar, sondern auch eine Einschränkung des Rechts jedes Menschen, seiner Meinung Ausdruck zu geben.
Armut ist der größte Umweltverschmutzer und das Ziel, den Klimawandel aufzuhalten, bildet keinen Gegensatz zu Wachstum und Modernisierung. Eine notwendige Bedingung für den Weg armer Länder zu Wohlstand und damit auch für die Entwicklung von Ressourcen und Möglichkeiten für Investitionen in modernere und sauberere Technik ist die Möglichkeit dieser Länder, frei mit ihren Waren Handel zu treiben. Vor diesem Hintergrund sind eventuelle CO2-Abgaben oder Ähnliches für Importe eine unpassende Lösung, bei der die Gefahr besteht, dass sie ihrem Zweck zuwider läuft.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Zwischenbericht des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel über die wissenschaftlichen Fakten des Klimawandels: Feststellungen und Beschlussempfehlungen gestimmt, weil ich überzeugt bin, dass der breite wissenschaftliche Konsens über die anthropogenen Ursachen des Klimawandels es dringend erforderlich macht, dass die politisch Verantwortlichen verstärkt tätig werden, mit besonderem Augenmerk auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und ein künftiges weltweites Klimaschutzabkommen.
Die Vertiefung und Verbreitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Klimawandel wird dazu führen, dass die Menschen sich stärker der Notwendigkeit bewusst werden, ihre Lebensweise zu ändern, und dass die Entscheidungsprozesse verantwortungsvoller, informierter und effektiver werden. Die Ermutigung der Forschung zu den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Klimawandels muss eine Priorität sein.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Dies ist noch so ein Bericht, der, obwohl er von einigen richtigen Feststellungen über die gegenwärtige Lage ausgeht, keine oder so gut wie keine Fortschritte bei den notwendigen Lösungen ermöglicht. Er bleibt unklar, was die empfohlenen Maßnahmen anbelangt, und beschränkt sich auf die Auflistung einiger vager Vorschläge und Rechtfertigungen. Er scheint mehr darauf abzuzielen, neuen Unternehmen den Weg zu bereiten, auf Kosten des Klimaschutzes noch größere Profite mit neuen Aktivitäten in den Bereichen Umwelt und Energie zu erzielen.
Lassen Sie mich deshalb sagen, dass es gut wäre, wenn die gleichen Anstrengungen und die gleiche Hartnäckigkeit – und auch die gleiche Besorgnis – anderen globalen Problemen gelten würden, die im Grunde ignoriert wurden oder allenfalls mit auf einer Liste chronischer Probleme stehen: Beseitigung heilbarer Krankheiten, Schutz des Bodens und der Lebensräume, Erschöpfung der endlichen Ressourcen wie Kohlenwasserstoffe usw.
Abschließend betrachtet der Berichterstatter die wissenschaftlichen Grundlagen im Zusammenhang mit den Klimawandel als hinreichend gefestigt und empfiehlt, dass der Nichtständige Ausschuss des Europäischen Parlaments seine Tätigkeiten fortführt und zum Ende des Mandats dem Parlament einen Bericht vorlegt, der gegebenenfalls Empfehlungen für Maßnahmen oder Initiativen im Rahmen der künftigen integrierten EU-Politik zum Klimawandel enthält. Wir werden auf diesen künftigen Bericht warten.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die in diesem Bericht aufgeführten wissenschaftlichen Tatsachen wurden auf den Zusammenkünften des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel ausführlich mit internationalen Sachverständigen diskutiert und können daher nicht einfach in Frage gestellt werden.
Wie der Florenz-Bericht begrüße ich den vierten Sachstandsberichts des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) als umfangreichste Untersuchung über den Klimawandel, und stimme zu, dass es unbedingt notwendig ist, den weltweiten Temperaturanstieg auf weniger als 2°C zu begrenzen, um die katastrophalsten Szenarien zu verhindern, was dafür spricht, dass die anspruchsvollen Ziele der EU für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen beibehalten werden müssen.
Als glaubwürdigstes Kompendium der gegenwärtig verfügbaren Informationen, das die ständig wiederkehrenden Ideen vereinzelter Extremisten, die immer noch infrage stellen, dass die menschliche Tätigkeit die Hauptursache für die globale Erwärmung ist, von Grund auf widerlegt, sendet der Florenz-Bericht das klare Signal aus, dass das Europäische Parlament beim Kampf gegen den Klimawandel an seiner rigorosen und ehrgeizigen Position festhält.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) In den 1960er-Jahren hat das französische Parlament, eingedenk der Vorteile der Planung, jedes Jahr eine Wirtschaftswachstumsrate festgelegt, die die Grundlage für seine Entscheidungen bilden sollte, da das tatsächliche Wachstum – wie sich herausstellte – mehrere Jahre in Folge genau den Vorgaben des Parlaments entsprach. Beim Lesen des Berichts von Herrn Florenz habe ich denselben Eindruck, nämlich dass dieses Parlament über die Welttemperatur abstimmen will.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich kritisiere hier nicht, dass der Mensch seine Umwelt schützen, die enorme Vielfalt der Natur erhalten oder Mittel zur Verfügung haben muss, um die natürlichen Ressourcen besser zu nutzen und sie so zu erhalten. Es geht mir vielmehr um das rituelle Opfer an die neue Religion des Klimas und ihre neuen Gurus, diese parteiischen Wissenschaftler, die all jene verdammen, deren Wirken im Widerspruch zu ihren unantastbaren Schlussfolgerungen stehen.
Ich meine die systematische Stigmatisierung des Menschen – und ganz besonders der westlichen und europäischen Spezies – als ein böses Wesen. Das ist institutionalisierte Reue. Das ist der industrielle und wirtschaftliche Selbstmord Europas auf dem Altar der so genannten globalen Erwärmung, ohne jeden Nutzen für die globale Umwelt, aber mit den schlimmsten Folgen für die Menschen und die Gesellschaft in Europa. Deshalb habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht Florenz über den Klimawandel gestimmt und denke, es ist richtig, dass wir als Parlament dieses Thema so ernst nehmen. Die Bekämpfung des Klimawandels erfordert Maßnahmen auf allen Ebenen, und sowohl die EU-Institutionen als auch die Länder Europas müssen alle zusammenarbeiten, um den Übergang zur einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bewerkstelligen.
Die heutige Abstimmung über diesen Bericht fällt zusammen mit einer sehr wichtigen Energiekonferenz in Aberdeen. Die schottische Regierung hat die Absicht signalisiert, Schottland zur grünen Energiekapitale Europas zu entwickeln. Diese Regierung steht voll und ganz hinter den EU-Zielen bezüglich erneuerbarer Energien und setzt sich für ein kernenergiefreies Schottland ein, das bis 2020 50 % des einheimischen Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen deckt soll. Ich hoffe, dass andere Länder in ganz Europa, was die Bekämpfung des Klimawandels angeht, in Schottland ein nachahmenswertes Beispiel sehen werden.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Wissenschaftliche Erkenntnisse beweisen die anthropogenen Ursachen der gegenwärtigen Erderwärmungstendenz, und der Bericht von Herrn Florenz bekräftigt diese Ergebnisse. Wir brauchen dringend Maßnahmen auf EU-Ebene, um den Klimawandel zu bekämpfen und den weltweiten Temperaturanstieg auf nicht mehr als 2 °C über den vor der Industrialisierung üblichen Niveaus zu begrenzen. Im Gegensatz zu manchen konservativen Parlamentariern stehe ich zu diesen Tatsachen und habe daher für den Bericht von Herrn Florenz „Über die wissenschaftlichen Fakten des Klimawandels: Feststellungen und Beschlussempfehlungen“ gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Wenn wir hier in Europa – zwar kostenintensiv – in neueste umweltfreundliche Technologie und erneuerbare Energie investieren, während etwa in China gleichzeitig jede Woche ein neues Kohlekraftwerk ans Netz geht, dann bleibt alles, was wir hier tun, nur Peanuts.
Wir haben die skurrile Situation, dass jene Nationen, die durch schrankenlose Industrialisierung und Raubbau an der Natur den Klimawandel beschleunigen und nicht bereit sind, hier Abhilfe zu schaffen, wenn sie Opfer von Katastrophen werden, dann auch noch Hilfe vom Westen, insbesondere aus Europa, erwarten. Wir sollen die Umwelt schonen, häufig zum Nachteil unserer Industrie und unserer Importwirtschaft, und dann den Umweltsündern im Katastrophenfall auch noch mit humanitärer Hilfe zur Seite stehen.
Wenn wir global gesehen nicht wollen, dass jede Verbesserung nur ein frommer Wunsch bleibt, müssen wir den Druck auf jene sechs Länder, die für fast 50 % der weltweiten Treibhausgasproduktion verantwortlich sind, erheblich erhöhen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Zwischenbericht des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel enthält keine neuen für die Völker Europas nützlichen Ideen, Aspekte oder Empfehlungen für den Umweltschutz. Er setzt die wohlbekannte volksfeindliche Politik der EU fort, die Überakkumulation des Kapitals mit „grünen“ Argumenten zu rechtfertigen. Er beschränkt sich darauf, die Erkenntnisse des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen zu wiederholen.
Der Bericht betrachtet die Obergrenze von 2˚C für die globale Erwärmung als „strategisches Ziel“ der EU, räumt aber zugleich ein, dass „schon dieses Erwärmungsniveau unsere gesamtgesellschaftlichen und individuellen Lebensweisen erheblich beeinträchtigen“ würde. Er schweigt zur Verantwortung des Kapitals für die übermäßige Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, und anstatt Maßnahmen zu fordern, um die Monopole wenigstens einer stärkeren Kontrolle zu unterziehen, übernimmt er uneingeschränkt die Propaganda der multinationalen Konzerne, wonach „wir alle“ an der Verschärfung der klimatischen Phänomene „schuld“ seien, und hebt hervor, „dass individuelle Änderungen der Lebensweise notwendig sind“.
Die in Kyoto, Bali usw. erzielten Übereinkommen haben sich als ineffizient erwiesen. Ihr Hauptziel ist nicht der Schutz der Umwelt, sondern der Schutz des Kapitals und seiner Profite. Sie machen die Umwelt zu einem kommerziellen Gut und entwickeln einen neuen, profitträchtigen Sektor: die grüne Wirtschaft. Für eine Lösung der Umweltprobleme werden nicht die multinationalen Konzerne und Monopole sorgen, die für die heutige Lage verantwortlich sind, sondern die Völker, die die Folgen zu erdulden haben.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), – (PL) Die Geschichte hat uns gelehrt, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse bisweilen beweisen, dass eine Theorie, die vorher alle für richtig hielten, nicht den Tatsachen entspricht. Meiner Ansicht nach ist die Theorie des Klimawandels durch globale Erwärmung wissenschaftlich noch nicht ausreichend untermauert. Jedenfalls reichen die Beweise nicht aus, um guten Gewissens Rechtsvorschriften vorschlagen zu können, die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmte Verhaltensweisen aufzwingen.
Wir beobachten in der Tat, dass sich die mittlere Temperatur der Atmosphäre weltweit erhöht. Doch auf die Frage, inwieweit dies auf die Tätigkeit des Menschen zurückzuführen ist, gibt es noch keine Antwort.
Die wissenschaftliche Welt ist dazu geteilt. Einige Wissenschaftler sind der Meinung, dass große Klimaänderungen eine natürliche, zyklische Erscheinung sind, mit der die Welt seit Millionen von Jahren leben muss. Sie erklären, dass die Wissenschaftler, die vor den Auswirkungen des Menschen auf den Klimawandel warnten, dies nur täten, um sich Forschungsgelder zu sichern und die Bevölkerung in Schach zu halten.
Andere Wissenschaftler vertreten die Auffassung, dass der Mensch nur sehr begrenzt in der Lage ist, Klimaänderungen langfristig vorauszusagen. Sie meinen, dass sich der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) von der Politik und nicht von der Wissenschaft leiten lasse. Außerdem ist nicht sicher, dass die meisten Wissenschaftler die These unterstützen, dass der Klimawandel vom Menschen gemacht ist.
Die hier genannten Gegenargumente sind ohne weiteres zugänglich und lassen sich nicht widerlegen, sodass Zweifel daran aufkommt, ob sich Kohäsionspolitik auf unsichere wissenschaftliche Argumente stützen darf, die von Lobbygruppen vorgetragen werden.
Lydie Polfer (ALDE), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Herrn Florenz im Namen des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel findet meine Unterstützung, weil darin die durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützten Anzeichen und Auswirkungen des Klimawandels analysiert werden.
Die Feststellung, dass sich die Kosten des Klimawandels im Jahr 2050 auf 5 bis 20 % des Bruttoinlandsprodukts belaufen werden, falls keine drastischen Maßnahmen ergriffen werden, sollte uns Anlass zur Sorge sein.
Selbst wenn alle Mitgliedstaaten inzwischen deutliche Fortschritte gemacht haben, müssen wir bei der Reduzierung der Emissionen ambitionierter vorgehen.
Zum anderen müssen wir aufmerksam verfolgen, welche verhängnisvollen Auswirkungen die Förderung von Biotreibstoffen auf das weltweite Angebot an Nahrungsmitteln wie auch auf die Entwaldung haben kann.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Wissenschaftliche Diskussionen dürfen keine Glaubensdebatten sein, und Zweifel an der Richtigkeit der mehrheitlich vertretenen Meinung nicht als Negativhaltung oder politisch motiviert ausgelegt werden. Auch haben uns in letzter Zeit Dinge wie die Debatte über die ungewollten oder unerwarteten Implikationen der Förderung der Biodieselproduktion ganz klar gezeigt, dass der Zweifel die einzige wissenschaftliche Gewissheit ist, der wir blind vertrauen können.
Geht es dagegen um die Frage, welche Optionen uns angesichts der wissenschaftlichen Tatsachen offen stehen, so befinden wir uns eindeutig im Bereich der politischen Entscheidung. Was das eine anbelangt, so halte mich nicht für wissenschaftlich kompetent genug, um mich dazu zu äußern. Was jedoch die zweite Frage betrifft, so betrachte ich es als meine Pflicht. Ich habe schon erklärt und bekräftige dies noch einmal, dass wir angesichts des vorhersagbaren Anstiegs des Verbrauchs (vor allem von Energie) durch unsere gewaltige Bevölkerung infolge der positiven Effekte der Globalisierung wissenschaftliche Antworten und technologische Lösungen finden müssen. Individuelle und kollektive Verhaltensänderungen sind natürlich auch zu begrüßen. Aber die grundlegenden Lösungen, die wir brauchen, werden wir in der Wissenschaft finden.
Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. − Ich habe in der Endabstimmung gegen diesen Bericht gestimmt, weil ich den Klimaschutz ernst nehme und nicht apodiktische und apokalyptische Formulierungen mittragen kann, mit denen wir den Bürgern Europas Angst machen. Hier werden wissenschaftliche Erkenntnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 60–70 % als Wahrheiten dargestellt.
In der Offenbarung des Johannes sitze ich bei den Reitern lieber auf dem weißen als auf dem blassen Pferd. Klimaschutz ist ein sensibles Thema, das nicht in Schlagworten abgehandelt werden kann.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe mich zum Initiativbericht meiner niederländischen Kollegin Ria Oomen-Ruijten zum Fortschrittsbericht über die Türkei 2007 auf dem Weg zum Beitritt der Stimme enthalten, auch wenn ich wie unser Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten die von Premierminister Erdogan gegebene Zusage begrüße, 2008 zu einem Jahr der Reformen und die Türkei zu einer modernen und wohlhabenden Demokratie zu machen, die sich auf einen säkularen Staat und eine pluralistische Gesellschaft gründet.
Es muss aber auch an die Verpflichtung der Türkei zu gutnachbarlichen Beziehungen zu Griechenland und Bulgarien und die Notwendigkeit erinnert werden, zu einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage auf der Grundlage der Prinzipien zu gelangen, auf denen die Europäische Union fußt.
Im Übrigen kommt die Türkei der Aufforderung, die Wirtschaftsblockade gegen Armenien zu beenden und einen Prozess der Versöhnung mit diesem Land einzuleiten, der eine ehrliche und offene Diskussion über Ereignisse in der Vergangenheit ermöglicht, nicht nach. Diese Verhandlungen sind für die EU und die Türkei wichtig, da dieses Land den gemeinschaftlichen Besitzstand übernehmen wird. Die Verhandlungen dürfen jedoch keinesfalls die endgültige politische Entscheidung über den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union vorwegnehmen.
Colm Burke, Jim Higgins, Mairead McGuinness und Gay Mitchell (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die Fine-Gael-Delegation in der PPE-DE-Fraktion hat zugunsten des umfassenden Berichts Oomen-Ruijten über den Fortschrittsbericht über die Türkei 2007 abgestimmt. Wir befürworten die Reformen der Türkei in Richtung Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit. Dies sind sowohl für die Türkei selbst als auch für die EU positive Schritte, und wir unterstützen die Bemühungen der Türkei um Erneuerung.
Dennoch haben wir, die Unterzeichneten, gegen Änderungsantrag 14 gestimmt, der sich auf Ziffer 16 des Berichts bezieht, wo von „sexuellen und reproduktiven Rechten” die Rede ist. Die Gründe, aus denen wir gegen diesen Abschnitt gestimmt haben, wurden bereits in unserer Gemeinsamen Erklärung an das Parlament in der Plenarversammlung am 13. März 2008 erläutert.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht Oomen-Ruijten über den Fortschritt der Türkei 2007 auf dem Weg zum EU-Beitritt gestimmt. Ich bin davon überzeugt, dass die Türkei eines Tages in der Lage sein wird, der EU beizutreten. Momentan gibt es noch Schwierigkeiten in den Bereichen Gewerkschafts- und Menschenrechte sowie Minderheitenrechte, beispielsweise der Kurden und Christen. Aber Fortschritte, wenn auch langsame, sind vorhanden und sollten anerkannt werden.
Ich habe auch die Änderungsanträge im Zusammenhang mit dem Völkermord an den Armeniern befürwortet. Zwar ist das lange her, aber eine Nation muss sich ihrer Geschichte stellen, und bis jetzt hat die Türkei dieses blutige Kapitel ihrer Geschichte nicht aufgearbeitet. Vielleicht ist dieser Punkt am Ende kein Hindernis für eine Mitgliedschaft in der EU, aber wir können das Thema auch auf keinen Fall unter einen allzu bequemen türkischen Teppich kehren.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Die Feststellungen im Bericht von Frau Oomen-Ruijten über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt zeigen – sofern es hier überhaupt noch eines Beweises bedurft hätte –, dass die Türkei, was ihre Zivilisation, die Mentalität der Menschen dort und ihre Traditionen anbelangt, die selbstverständlich vollkommen achtenswert sind, kein europäisches Land ist. Außerdem sollten die Ursachen für die enormen Schwierigkeiten in den Beitrittsverhandlungen nicht woanders gesucht werden.
Die französische Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli beginnt, könnte eine Chance sein, den grundsätzlichen Irrtum, nämlich die im Vertrag von 1963 verankerte Vorstellung von einer europäischen Ausrichtung der Türkei, zu thematisieren. Herr Sarkozy bricht seine Wahlversprechen und befürwortet nun die Fortführung der Verhandlungen und sogar neue Verhandlungen in Bereichen, die „nicht direkt mit dem Beitritt im Zusammenhang stehen“, und das auf eine ebenso demagogische wie scheinheilige Weise, die nicht dazu angetan ist, auch nur irgendeines der Probleme zu lösen. Wer soll da noch glauben, dass es in den Debatten nur um einen „Beinahe-Beitritt“ geht?
Ich fürchte, dass die Beibehaltung der in der französischen Verfassung vorgeschriebenen Volksbefragung zu jedem neuen EU-Beitritt einzig und allein dem Ziel dient, den Bürgern die alleinige Verantwortung für 45 Jahre politischer und diplomatischer Feigheit aufzubürden, die nicht der Türkei selbst, sondern allein ihren Regierungen zuzuschreiben ist.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Trotz gewisser Widersprüche ist es eine Tatsache, dass die Türkei für die Ambitionen der EU strategisch wichtig ist, insbesondere angesichts der sich vertiefenden aktuellen Krise des kapitalistischen Systems.
Während noch nicht sicher ist, ob die Türkei am Ende Vollmitglied der EU oder einer zukünftigen Mittelmeerunion sein wird, scheint klar zu sein, dass die EU versucht, die Lösungen zu finden, die den Interessen der wichtigen Wirtschafts- und Finanzgruppen in den wichtigsten Ländern, vor allem in Deutschland, am besten dienen.
Die Türkei bietet einen riesigen Markt, der Appetit macht. Es ist ein großes Land mit einer enormen billigen Arbeitskraft und Unmengen von Verbrauchern, denen allerdings nicht erlaubt ist, den 1. Mai zu feiern, wie wir kürzlich gesehen haben, als Gewerkschaftsmitglieder und Demonstranten von türkischen Sicherheitskräften brutal zusammengeschlagen wurden. Es ist ein großes Land mit einer wichtigen geostrategischen Lage zwischen Europa, Asien und dem Nahen Osten, das eine zentrale Rolle bei der Debatte über die Frage spielt, wem die Energieressourcen Zentralasiens (wie das Nabucco-Projekt) gehören und wer Zugang dazu hat, und dem eine Schlüsselrolle in der Partnerschaft zwischen USA, NATO und EU zukommt.
Die Türkei ist ferner ein Land, dessen Behörden militärisch und ungesetzlich einen Teil des Hoheitsgebiets eines EU-Mitgliedstaates – Zyperns – besetzt halten.
Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), schriftlich. – (CS) Obgleich im Entwurf der Entschließung des Europäischen Parlaments auf mehrere Dokumente verwiesen wird, fehlt die wesentliche Information. Das Land ist seit 1963 Beitrittskandidat, und Bedingungen für die Aufnahme der Verhandlungen werden seitdem erörtert. Die 1993 festgelegten Kriterien von Kopenhagen sind in den einleitenden Präambeln des Berichts nicht zu finden.
Wenn wir uns mit dem Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission über die Türkei 2007 näher befassen, gelangen wir zu dem Schluss, dass zwar bestimmte Fortschritte zu verzeichnen sind, die in Bezug auf die nationalen Minderheiten verabschiedeten Rechtsvorschriften jedoch hoch nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Die Tatsache, dass etwa 10 % der arbeitsfähigen Bevölkerung der Türkei in EU-Ländern beschäftigt sind, ist Ausdruck der langjährigen engen Beziehungen zwischen der Türkei und der EU. Was uns überrascht, ist der Stand bei der Umsetzung der Verordnungen auf wirtschaftlichem Gebiet, die bisher eher zweifelhaft ist. Obgleich diese Verordnungen formell in Rechtsvorschriften der Türkei eingeflossen sind, ist in Einzelfällen oftmals ein äußerst „uneuropäischer“ Ansatz erkennbar.
Zwar hat das Land durchaus beachtliche Fortschritte zu verzeichnen, aber in vielen Bereichen sind die Unterschiede zwischen der Türkei und der Mehrzahl der EU-Länder (einschließlich der Balkanländer) nach wie vor erheblich. Die augenfälligsten Merkmale der türkischen Gesellschaft, die sie von den EU-Ländern unterscheiden, sind der Einfluss der Armee auf das politische System des Landes und die einflussreiche Position des sunnitischen Islam. Im Bericht wird die derzeitige Situation der Gesellschaft recht präzise beschrieben. Obgleich uns Ziffer 12 der Entschließung nicht ausgewogen erscheint, wird die GUE/NGL-Fraktion nicht dagegen stimmen.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Frau Oomen-Ruijten veranschaulicht die Blindheit der politisch Verantwortlichen des Brüsseler Europas, die eine offensichtliche Tatsache negieren: Die Türkei ist ein asiatisches Land.
Diese Blindheit lässt sie die absehbaren Folgen eines solchen Beitritts negieren. Mit über 100 Millionen Einwohnern wird die Türkei im Jahr 2020 der bevölkerungsreichste Staat der Europäischen Union und somit der wichtigste Staat in den europäischen Institutionen sein. Es besteht also die Gefahr, dass unser Parlament dann nicht mehr von der PPE-DE-Fraktion oder der Sozialdemokratischen Fraktion dominiert wird, sondern von den Islamisten der AKP. Die Türkei wird auch das Land sein, das die meiste Unterstützung erhält. Die Regionen dieses Landes werden den größten Teil der Strukturfondsmittel absorbieren, und seine zehn Millionen Landwirte werden die Gemeinsame Agrarpolitik zunichte machen.
Mit ihrer Weigerung, die Realität zu akzeptieren, missachten unsere Regierungen den Willen der Völker Europas. So ist Herr Sarkozy, nachdem er den Franzosen den europäischen Verfassungsvertrag aufgezwungen hat, den sie 2005 abgelehnt hatten, im Begriff, Artikel 88.5 der Verfassung abzuschaffen, wonach vor dem Beitritt eines neuen Staates zur Europäischen Union ein Volksentscheid durchzuführen ist.
Wenn es Brüssel gelingen sollte, den Beitritt der Türkei durchzusetzen, müssten wir unseren Völkern nahelegen, dieses Gebilde, das nur noch dem Namen nach europäisch ist, zu verlassen, um ein anderes Europa aufzubauen – ein europäisches Europa: ein Europa der Nationen.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. − Ich habe dem Bericht zum Fortschrittsbericht über die Türkei 2007 zugestimmt.
Ich muss aber meinem Entsetzen darüber Ausdruck geben, was ich in einer Tageszeitung Deutschlands, „Die Welt“, gelesen habe, nämlich dass die Türkei, die gern als Land des gemäßigten Islams dargestellt wird, ein Gesetz erlassen hat, das den Kauf und das offene Ausschenken von Wein im Glas verbietet.
Wein ist ein europäisches Kulturgut, das legal in der Mehrheit der Mitgliedstaaten hergestellt und in allen Mitgliedstaaten der EU verkauft und konsumiert werden darf.
Ein solches Gesetz ist unvereinbar mit einer Vollmitgliedschaft in der EU. Alle legal hergestellten Produkte, und dazu gehört Wein, sind Waren, deren Freizügigkeit im Binnenmarkt zu gewährleisten ist. Ein solches Verbot verstößt auch gegen die Antidiskriminierungs-Regeln der EU. Ein Land, das die Freizügigkeit einer legal hergestellten Ware aus anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigt, kann nicht Vollmitglied der EU werden.
Ministerpräsident Erdogan hat zugesagt, dass 2008 das Jahr der Reformen wird, um aus der Türkei eine moderne Demokratie zu machen, die sich auf einen säkularen Staat und eine pluralistische Gesellschaft gründet.
Angesichts des Verbots der Türken, Wein zu kaufen und im Glas zu konsumieren, muss ich fragen: „Words, idle words?“
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Der Fortschrittsbericht über die Türkei 2007 von Ria Oomen-Ruijten ist eine umfassende und ermutigende Analyse der Entwicklung, die das Land in Richtung EU-Beitritt durchlaufen hat. Die Türkei hat augenscheinlich Fortschritte in solchen Bereichen wie Redefreiheit und Justizreform gemacht. Die Regierungsvorschläge zu einer Reform von Artikel 301, der eine Hürde auf dem Weg zur demokratischen Freiheit des Landes darstellt, sind ebenfalls zu begrüßen. Dennoch sind selbstverständlich in Bereichen, die mit Minderheitenrechten zu tun haben, weitere Anstrengungen vonnöten, und der aktuell vor dem Verfassungsgerichtshof anhängige Fall gibt Anlass zu Bedenken. Ich unterstütze die Empfehlungen des Berichts und habe dafür gestimmt.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Ich begrüße den von meiner Kollegin, Frau Omen-Ruijten, vorgelegten Fortschrittsbericht über die Türkei 2007, in dem die türkische Regierung aufgefordert wird, ihre Versprechen hinsichtlich der Durchführung von Reformen und der Modernisierung des Landes zu erfüllen. Gleichzeitig verweise ich auf meine schon seit langem vertretene Ansicht, die von der überwiegenden Mehrheit der Europäer geteilt wird, dass die Europäische Union der Türkei keine Vollmitgliedschaft in der EU in Aussicht stellen sollte. Sowohl geografisch, als auch kulturell und in geistiger Hinsicht liegt die Türkei außerhalb des Rahmens der europäischen Identität. Zudem ist der Haushalt der Europäischen Union nicht in der Lage und wird es auch künftig nicht sein, die mit einer Vollmitgliedschaft der Türkei verbundenen Belastungen zu tragen. Angesichts dessen unterstütze ich die Vision einer engen Zusammenarbeit, der so genannten strategischen Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei. Die Bedeutung des Berichts liegt meines Erachtens in diesem Verständnis begründet.
Ich begrüße die Tatsache, dass die Türkei im Jahr 2007 in mehreren Bereichen Fortschritte erreicht hat. Dennoch bleibt die Menschenrechtssituation nach wie vor bedrückend. Im Rahmen dieses Berichts sollten wir mit Nachdruck eine Verbesserung der Lage der nationalen Minderheiten (namentlich der kurdischen Minderheit) sowie die Einführung der vollständigen Rede- und Religionsfreiheit fordern. Ferner unterstütze ich die Forderung, Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches abzuschaffen und das griechisch-orthodoxe Priesterseminar auf Halki unverzüglich wiederzueröffnen. Ebenso müssen wir von der Türkei die Aufarbeitung ihrer Geschichte und die Anerkennung des Völkermords an den Armeniern sowie der Unrechtmäßigkeit ihrer militärischen Einmischung in Zypern fordern.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Immer wieder beweist die Türkei ihre EU-Unreife, mit Menschenrechtsverletzungen, in der Unterdrückung ihrer Minderheiten, mit Luftangriffen gegen ein Nachbarland oder jüngst, indem die Leiterin der österreichischen Ausgrabungen in Ephesos anscheinend wegen Türkei-kritischer Aussagen aus ihrem familiären Umfeld abgelehnt wurde. Die kosmetischen Korrekturen am Türkentum-Paragraphen verstellen Brüssel den Blick auf rohe Gewalt gegen Demonstranten und militärische Aggressionen gegen den Nordirak.
Angesichts der nicht vorhandenen EU-Reife der Türkei ist der einzig mögliche Weg ein sofortiger Abbruch der Beitrittsverhandlungen, als Alternative können Gespräche über eine privilegierte Partnerschaft geführt werden.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Jeder Bericht über die Türkei ist Ausdruck der von imperialistischer Rivalität geprägten Absichten der EU gegenüber diesem Land. Der jetzige Bericht unterstützt die türkische Regierung, indem er die Fortschritte, die die Türkei in verschiedenen Bereichen gemacht habe, wahrheitswidrig übertreibt. Wie üblich singt er das hohe Lied der demokratischen Rechte, obwohl die autoritäre, repressive Politik der türkischen Regierung wohlbekannt ist und sich erst neulich in der brutalen Unterdrückung der Maidemonstrationen manifestierte. Der Bericht zeigt zudem Toleranz für die kurdenfeindliche Politik der Türkei.
Der Bericht unterstützt indirekt die türkischen Angriffe auf irakisches Hoheitsgebiet. Während er die „Gewalt“ der PKK und „anderer terroristischer Gruppen“ verurteilt, empfiehlt er der türkischen Armee lediglich, „keinerlei unverhältnismäßige Militäraktionen zu unternehmen“. Der Bericht verharmlost die anhaltende türkische Besatzung Zyperns und vermeidet es, kategorisch den bedingungslosen Abzug der türkischen Streitkräfte zu fordern.
Der Bericht begrüßt die aktive Beteiligung der Türkei an imperialistischen Missionen und Interventionen der EU und der NATO. Im Bewusstsein der Stellung der Türkei im imperialistischen System und der konkurrierenden Interessen in der Region sucht die EU den Beitrittsprozess zu ihrem Vorteil auszunutzen, um die Kontrolle über die Energie- und geostrategischen Ressourcen der Region zu erlangen.
Aus diesen Gründen stimmen wir gegen den Bericht.
Lydie Polfer (ALDE), schriftlich. – (FR) Der Bericht von Frau Oomen-Ruijten ist sehr ausgewogen: Zum einen werden darin die Gesetzesinitiativen der türkischen Behörden zur Fortführung des Reformprozesses begrüßt, zum anderen wird die Türkei aber auch nachdrücklich aufgefordert, die Reformen zu beschleunigen, um die Einhaltung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.
Daher muss die Kurdenfrage einschließlich ihres kulturellen und wirtschaftlichen Aspekts gelöst werden.
Ebenso gilt es, die Chancengleichheit der Frauen im Entwurf der neuen Verfassung zu verankern.
Die türkische Regierung wird auch aufgefordert, den Pluralismus und die Vielfalt der Religionen in einer säkularen und demokratischen Türkei hochzuhalten.
Nur wenn die Türkei die Prinzipien und Werte der Europäischen Union anerkennt, können die Beitrittsverhandlungen wieder aufgenommen werden.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Die Fortschritte, die in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Politik gemacht wurden, sind gute Gründe für die Feststellung, dass der Wunsch, der Europäischen Union beizutreten, in Ländern, in denen diese Möglichkeit besteht, zu wichtigen Reformen führen kann. Da dies bei der Türkei der Fall ist und die Verhandlungen immer offen angelegt waren, besteht keine Notwendigkeit hervorzuheben, wie wichtig es ist, diese Gelegenheit zu nutzen, um unabhängig von Verhandlungsergebnis umfassende, wichtige Reformen in der Türkei voranzutreiben.
Bei aller in diesem Bericht – und auch in den Erklärungen wichtiger Führungspersönlichkeiten der EU und insbesondere durch den Kommissionspräsidenten – zum Ausdruck gebrachten Anerkennung müssen wir aber auch unsere Besorgnis über die gegen die AK-Partei eingeleiteten Gerichtsverfahren äußern. Es hat zwar erfreulicherweise kein militärisches Eingreifen gegeben, aber wir bedauern dennoch diesen Versuch, durch Gerichte zu erreichen, was durch Wahlen nicht erreicht werden konnte. Auf der anderen Seite machen natürlich auch die immer noch vorhandenen Zweifel bezüglich der wahren Absichten der AK-Partei Sorgen. Der Schutz der Religionsfreiheit, wie wir sie in der Europäischen Union verstehen, verdient unsere Zustimmung. Es wäre inakzeptabel, wenn der ganzen Gesellschaft eine Glaubensrichtung aufgezwungen würde.
Toomas Savi (ALDE), schriftlich. − (EN) Nachdem ich nunmehr für diesen Bericht gestimmt habe, möchte ich daran erinnern, dass mein erster Beitrag vor dieser Kammer am 13. Dezember 2004 die Fortschritte der Türkei im Hinblick auf einen EU-Beitritt betraf. Damals habe ich mich dafür stark gemacht, dass die Türkei, bevor sie eine Mitgliedschaft auch nur in Betracht ziehen kann, zuerst einmal die rechtmäßige zyprische Regierung anerkennen, den Genozid an den Armeniern im Jahr 1915 eingestehen und die Situation der größten staatenlosen Nation, nämlich der Kurden, verbessern muss.
In den darauf folgenden vier Jahren ist keine dieser Aufgaben erfüllt worden. Es gab keinen erkennbaren Fortschritt in den Beziehungen der Türkei zu Zypern und auch kein Zeichen der Bereitschaft, in der Vergangenheit verübte Verbrechen einzugestehen. Stattdessen verübt das türkische Militär mit dem Segen des türkischen Parlaments Völkermord an den Kurden. Die Europäische Union muss gegenüber der Türkei einen konsequenteren Standpunkt vertreten und die Verhandlungen so lange aussetzen, bis die genannten Probleme gelöst sind.
Jacques Toubon (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Indem sie gegen den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zur Lage in der Türkei gestimmt hat, will die französische UMP-Delegation zu verstehen geben, dass die Kommission, die Regierungen der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament einen Fehler machen, wenn sie die Illusion eines Beitritts der Türkei weiter nähren.
Die UMP ist nicht gegen den Bericht von Ria Oomen-Ruijten, der von hoher Qualität zeugt, sondern gegen die Weigerung, die Realitäten der Türkei und ihrer Politik zu berücksichtigen, die in Widerspruch zu unserem Projekt der europäischen Integration stehen.
Dominique Vlasto (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen diesen Bericht und den Entschließungsantrag gestimmt, um einmal mehr meine Ablehnung des Beitritts der Türkei zur Europäischen Union zum Ausdruck zu bringen. Die Europäische Kommission, die Regierungen der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament machen einen Fehler, wenn sie diese Illusion, die die türkischen wie auch die europäischen Bürger täuscht, weiter nähren. Ich weigere mich, mich einem politischen Konzept anzuschließen, das die Realitäten der Türkei und ihrer Politik, die im Widerspruch zu unserem Projekt der europäischen Integration stehen, außer Acht lässt.
Wenn Europa ein Raum der gemeinsamen Werte ist, dürfen wir unsere Augen nicht vor den beunruhigenden Tendenzen in der Türkei im Hinblick auf die rechtsstaatlichen Grundlagen, die Meinungs- und Gedankenfreiheit oder die Achtung der Rechte der Minderheiten verschließen. Mit den türkischen Behörden in Bezug auf ihre Verantwortung Nachsicht zu üben, ist ein strategischer Fehler, da sie so in ihrem Bemühen um Fortschritte gebremst werden, die nicht für den Beitritt zur Europäischen Union erzielt werden sollen, sondern damit das türkische Volk in den Genuss seiner Grundrechte kommt und von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung seines Landes profitiert.
Mit einer privilegierten Partnerschaft mit der Türkei können diese Ziele – unter Achtung der Integrität beider Seiten – erreicht werden.