Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0156/2008).
Wir behandeln die folgenden Anfragen an den Rat.
Anfrage Nr. 1 von Manuel Medina Ortega (H-0267/08)
Betrifft: Diskriminierung bei Reisepässen der Europäischen Union
In einigen Staaten der Europäischen Union werden Reisepässe und andere Dokumente für den Grenzübertritt nicht nur für die Staatsangehörigen dieser Länder ausgestellt, sondern auch für Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in diesen Staaten haben. Beabsichtigt der Rat angesichts der Tatsache, dass die meisten dieser Personen einer ethnischen Minderheit angehören, Muster für Reisepässe oder ähnliche Dokumente zu beschließen bzw. vorzuschlagen, in denen negative Bezeichnungen wie „aliens“ nicht länger vorkommen, sodass eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft verhindert wird?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Meine Antwort fällt eher kurz aus: Die Ausstellung von Reisepässen oder anderen Dokumenten für den Grenzübertritt für Staatenlose, die ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft.
Daher sind weder die Europäische Kommission noch der Rat befugt, im Zusammenhang mit dieser Art von Reisepässen oder anderen Dokumenten für den Grenzübertritt Änderungen vorzuschlagen.
Manuel Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident! Die Antwort des Ratsvorsitzenden ist wirklich ganz eindeutig: Es wird wahrscheinlich keine Diskussion über ein solches Thema geben. Vielleicht sollte ich die Frage etwas anders stellen: Kann sich der Rat irgendeine Harmonisierung der Pässe oder Identifizierung von Pässen in der EU vorstellen, oder ist er der Ansicht, dass dieser Punkt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleibt?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Herr Medina Ortega, vielen Dank für Ihre Zusatzfrage.
Bisher wurden nur im Bereich Sicherheitsaspekte, Reisepässe oder andere Dokumente für den Grenzübertritt gemeinsame Normen oder Maßstäbe angenommen.
Ich persönlich könnte mir weitere Maßnahmen auf diesem Gebiet vorstellen. Was andere Bereiche anbelangt, so kann ich keine Vermutungen anstellen, ob es eine Übertragung von Zuständigkeiten geben wird.
Hier geht es nicht darum, ob diese Angelegenheit wichtig ist oder nicht, sondern um die Zuständigkeit. Derzeit sind für die Ausstellung von Ausweisdokumenten für Staatenlose ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig, während Rat und Kommission hier keinerlei Befugnisse haben.
Ich danke Ihnen.
Reinhard Rack (PPE-DE). – Ich möchte eine Frage zu einer Diskriminierung anderer Art stellen. Ihr Land Slowenien plant ab dem kommenden Juli Autobahnvignetten und will zwei Varianten ausgeben, für ein halbes Jahr und für ein Jahr. Das ist eine Diskriminierung von zig Millionen EU-Europäern auf dem Weg zum Sommerurlaub am Mittelmeer. Was gedenkt die slowenische Präsidentschaft der slowenischen Regierung in diesem Punkt vorzuschlagen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Herr Rack, ich danke Ihnen für diese Frage. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass diese Frage an den betreffenden Mitgliedstaat und nicht an den Rat gerichtet werden sollte, da dieser den Mitgliedstaat in dieser Angelegenheit nicht vertritt.
Da ich diesen Mitgliedstaat jedoch sehr gut kenne, möchte ich hinzufügen, dass diese Maßnahme nur vorübergehend und bis zur Einführung der Satellitenmaut in Kraft sein wird. Die jeweiligen Einrichtungen in der Europäischen Union wurden über sie informiert bzw. in Kenntnis gesetzt und haben sie nicht als diskriminierend empfunden.
Der Präsident. − Anfrage Nr. 2 von Avril Doyle (H-0270/08)
Betrifft: Ratifizierung des Vertrags von Lissabon
Kann die slowenische Präsidentschaft über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon informieren? Welche Schritte hat der Rat bisher unternommen, um ein positives Ergebnis des Ratifizierungsverfahrens sicherzustellen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich möchte Frau Doyle mitteilen, dass bis zum heutigen Tag, dem 21. Mai 2008, dreizehn Mitgliedstaaten den Vertrag von Lissabon ratifiziert haben.
Vielleicht sollte ich sie hier aufzählen: Ungarn hat ihn als erstes Land unterzeichnet, bereits im letzten Jahr; dann folgten Slowenien und Malta, Rumänien, Frankreich, Bulgarien, Polen, die Slowakei, Dänemark, Österreich, Lettland, Litauen und Portugal – also dreizehn Länder bzw. fast die Hälfte der Mitgliedstaaten.
Bereits während seines sechsmonatigen Ratsvorsitzes hat Slowenien seinen Wunsch bekräftigt, das Ratifizierungsverfahren während seiner Präsidentschaft reibungslos fortzusetzen und dann während des französischen Ratsvorsitzes ebenso effektiv weiterzumachen mit dem Ziel, dass der Vertrag von Lissabon planmäßig am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.
Ich muss jedoch betonen, dass für die Ratifizierung weder Präsidentschaft noch Rat, sondern die Mitgliedstaaten als Unterzeichner des Vertrags zuständig sind, die sich dabei jeweils nach ihren verfassungsmäßigen Vorschriften richten.
Vielen Dank.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Mein Dank gilt der Präsidentschaft. Ich freue mich, dass bislang 13 Mitgliedstaaten den Vertrag von Lissabon ratifiziert haben. Sie wissen natürlich, dass Irland ihn als einziges Land im Wege des Referendums ratifizieren wird.
Wir versuchen zuhause in unserem Land gerade, den verschiedenen Gruppen der Neinsager entgegenzutreten, und das ist gar nicht so leicht. Diese Gruppen verbreiten zum Lissabon-Vertrag gewollt oder ungewollt Angst und Verwirrung, oft in Verbindung mit Fragen, die zwar sehr wichtig sind, aber nichts mit dem Vertrag zu tun haben. Können Sie mir deshalb, Herr amtierender Ratpräsident, noch einmal bestätigen, dass das Recht Irlands, bei Vorschlägen, die künftige Direktsteuern betreffen, sein Veto einzulegen, durch die Ratifikation des Lissabon-Vertrags in keiner Weise beeinträchtigt wird und dass es keinerlei Verbindung zwischen den WTO-Verhandlungen und der Ratifikation des Lissabon-Vertrags gibt?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Frau Doyle, ich danke Ihnen für Ihre beiden Zusatzfragen.
Ich kann bestätigen, dass erstens alle steuerpolitischen Entscheidungen nach wie vor per Konsens getroffen werden. Mit anderen Worten, selbst wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt – sofern er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert wird –, haben Irland und alle anderen Mitgliedstaaten nach wie vor das Recht, in allen steuerpolitischen Angelegenheiten ein Veto einzulegen.
Was Ihre zweite Frage zu den aktuellen Verhandlungen innerhalb der Welthandelsorganisation betrifft, so kann ich ebenfalls bestätigen, dass sie in keinem direkten Zusammenhang zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon stehen.
Somit lautet die Antwort auf Ihre beiden Zusatzfragen „Ja“.
Marian Harkin (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Minister gern eine Frage zu den Verträgen und zum derzeit laufenden Ratifikationsprozess in Irland stellen.
Zu den Argumenten, die zurzeit immer wieder zu hören sind, gehört, dass die Länder nach der Ratifikation des Vertrags von Lissabon ihr Vetorecht bei der Ratifizierung internationaler Handelsabkommen wie zum Beispiel der WTO-Vereinbarungen verlieren.
So wie die Dinge jetzt liegen, gibt es ein Veto, und die Neinsager behaupten steif und fest, dass dies nach Lissabon anders sein wird. Ich möchte, dass sich der slowenische Vorsitz dazu äußert, ob dies der Fall ist oder nicht.
Jim Allister (NI). – (EN) Mit dem Glück der Iren haben allein die irischen Wähler die Möglichkeit, über einen Vertrag zu entscheiden, der grundlegend über unser aller Zukunft bestimmt. Werden Sie im Namen des Rates dafür plädieren, ihre demokratische Entscheidung zu akzeptieren, oder werden sie wie die Wähler Frankreichs und der Niederlande geschmäht, wenn sie es wagen, mit „Nein“ zu stimmen, ganz in der schändlichen Tradition von „Croppy, lie down!“ und Nizza II?
Der Präsident. − Meine Damen und Herren! Leider kann ich keinem mehr das Wort erteilen, weil die Geschäftsordnung das nicht zulässt. Alle dürften wissen, dass wir derzeit eine Änderung der Fragestunde prüfen, damit sie flexibler wird und wir mehr davon haben. Ich arbeite selbst in der Arbeitsgruppe mit, und es wird sicher bald gute Nachrichten geben. Jetzt aber ist die Geschäftsordnung wie sie ist, und ich kann Herrn Higgins nicht das Wort erteilen, obwohl er darum gebeten hat, da er als Dritter darum gebeten hat.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Zunächst möchte ich auf die Frage von Frau Harkin eingehen.
Es wird Änderungen beim Abschluss von Übereinkünften mit Drittstaaten und internationalen Organisationen geben. Darauf wird auch in Artikel 207 des künftigen Vertrags von Lissabon eingegangen. Doch in genau diesem Artikel werden auch einige Bereiche aufgezählt, in denen das Vetorecht der Mitgliedstaaten erhalten bleibt, da es relativ viele Angelegenheiten und Bereiche sind, in denen der Rat bei der Beschlussfassung weiterhin das Konsensprinzip anwenden wird.
Es geht um den vierten Absatz von Artikel 207. Ich sollte erwähnen, dass er recht viele Bereiche umfasst, so den Bereich Dienstleistungen, Handelsaspekte des geistigen Eigentums, ausländische Direktinvestitionen, den Bereich der kulturellen und audiovisuellen Dienste, soziale Dienstleistungen, Bildung, Gesundheitsfürsorge u. a. In all diesen Bereichen wird auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon das Konsensprinzip gelten, wenn der Rat eine Entscheidung trifft, was also bedeutet, dass jeder einzelne Mitgliedstaat zustimmen muss.
Zu Herrn Allisters Frage möchte ich Folgendes sagen: Wie ich bereits in meiner ersten Antwort auf die betreffende Frage entgegnete, sind für die Ratifizierung des Vertrags über die Europäische Union die Mitgliedstaaten zuständig. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags im Dezember 2007 haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit der unterzeichnete Text auch entsprechend ihren internen Regelungen, ihrer Verfassung und ihren sonstigen rechtlichen Bestimmungen ratifiziert wird.
Hier spielt der Ratsvorsitz überhaupt keine Rolle. Ihm ist es allerdings zu verdanken, dass beispielsweise Slowenien, das zurzeit den EU-Ratsvorsitz innehat, zu den ersten Ländern gehörte, die diese Aufgabe erfüllen konnten. Sollte die Ratifizierung fehlschlagen, was hoffentlich nicht der Fall sein wird, ist dafür einzig und allein das Land verantwortlich, das den Vertrag nicht ratifiziert hat, und nicht der Rat oder irgendjemand anderes.
Ich danke Ihnen.
Der Präsident. − Anfrage Nr. 3 von Colm Burke (H-0272/08)
Betrifft: Verhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bezüglich einer EU-Mitgliedschaft
Kann der Rat Auskunft über den derzeitigen Stand der Verhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien geben?
In welchen Bereichen sind nach Ansicht des Rates die meisten Fortschritte zu verzeichnen? In welchen Bereichen ist es am schwierigsten, bei den Verhandlungen voranzukommen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Da die Anfrage relativ umfangreich ist, wird meine Antwort ein wenig länger ausfallen.
Die Verhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über ihre EU-Mitgliedschaft haben noch nicht begonnen. Bis sie der Europäischen Union beitritt, stellt das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen den primären Rahmen für die Beziehungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu Europa dar.
Entsprechend den im Rahmen der Beitrittspartnerschaft festgelegten prioritären Aufgaben wurden die Fortschritte des Landes im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft im Fortschrittsbericht der Kommission beurteilt. Dieser Bericht wird in der Regel Ende Oktober oder Anfang November veröffentlicht. Der Rat sieht der bevorstehenden Beurteilung der Kommission im Herbst dieses Jahres erwartungsvoll entgegen.
In seinen Schlussfolgerungen vom 10. Dezember 2007 nahm der Europäische Rat die Fortschritte der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Kenntnis und bedauerte, dass sich die Durchführung der Reformen im Land verzögert hatte, was auf interne politische Spannungen zurückzuführen war. Das hatte zur Folge, dass sich die politischen Institutionen des Landes nicht vorrangig auf die prioritären Aufgaben der europäischen Integration konzentrieren konnten.
Jetzt können einige positive Beispiele genannt werden, die darauf hindeuten, dass die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sich darum bemüht, derartige Verzögerungen künftig zu vermeiden. Was die politischen Kriterien betrifft, so hat das Land Fortschritte in den Bereichen Dezentralisierung, Antikorruptionspolitik, Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, interethnische Beziehungen und Umsetzung des Abkommens von Ohrid gemacht.
Nach der Veröffentlichung des Fortschrittsberichts der EU-Kommission im November hat das Land das Staatsanwaltsgesetz, das Gesetz über den Rat der Staatsanwälte und Rechtsvorschriften zur Behörde für interethnische Angelegenheiten verabschiedet und auch den freigewordenen Posten im Justizrat wieder besetzt. Darüber hinaus konnten Fortschritte im Hinblick auf die Sicherheit von Dokumenten, Grenzkontrollen und die Migration erzielt werden.
Der Rat wird weiterhin alle Parteien darin bestärken, ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit mit den verschiedenen ethnischen Gruppen zu intensivieren, damit der Integrationsprozess des Landes weiter vorankommt.
Darüber hinaus wird der Rat auch beide Seiten ermutigen, ihre Bemühungen konstruktiv zu verstärken, damit bei den Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine für beide Seiten akzeptable Lösung für die Namensfrage gefunden werden kann. Dies würde die regionale Zusammenarbeit verbessern und zu guten Beziehungen des Landes zu seinen Nachbarn beitragen.
Bei den wichtigsten Reformen, die das Land entsprechend den sich aus der Beitrittspartnerschaft ergebenden Empfehlungen noch durchführen muss, geht es um Folgendes:
– Im Einklang mit dem Abkommen von Ohrid muss die Dezentralisierung fortgesetzt werden: In zwei Dritteln der Gemeinden läuft bereits die zweite Phase der steuerlichen Dezentralisierung.
– Die ethnischen Minderheiten müssen in der öffentlichen Verwaltung gleichberechtigt vertreten sein, wofür die Innenpolitik ein gutes Beispiel ist.
Die nächsten anstehenden Reformen sind die Polizeireform, die Justizreform und die beiden noch immer ungelösten wichtigen Fragen des so genannten Mai-Abkommens, die einen umfassenderen politischen Konsens erfordern, nämlich das Sprachgesetz und das Abkommen zur Regelung des Status der Opfer der Konflikte im Jahr 2001.
Am 18. Februar 2008 nahm der Rat einen Beschluss über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an. Der Rat hat die bisherige Partnerschaft durch Festlegung neuer Prioritäten für künftige Maßnahmen anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission aktualisiert.
Colm Burke (PPE-DE). – (EN) Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich frage mich nur: Sind Sie der Überzeugung, dass die Spannungen jetzt genug abgebaut wurden, damit wieder Fortschritte gemacht werden können? Und wenn sie genug abgebaut wurden, von welchen Zeiträumen reden Sie, wenn es um die volle Umsetzung der notwendigen Reformen geht, um den ganzen Verhandlungsprozess wieder auf Kurs zu bringen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Bekanntlich wurden in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien für den 1. Juni Wahlen ausgerufen. Wir hoffen, dass sich die Durchführung der notwendigen Reformen durch den Wahlkampf nicht verzögert. Ebenso hoffen wir, dass die Reformen vor und auch nach den Wahlen fortgesetzt werden.
Der Ratsvorsitz bemüht sich vor allem um Fortschritte bei der Integration der Länder des westlichen Balkans, wozu auch die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zählt.
Wir hoffen, dass diese Fortschritte so bald wie möglich erzielt werden und dass dem Land unter anderem ein Termin genannt werden kann, an dem die Verhandlungen über seine Mitgliedschaft beginnen können.
Dies hängt natürlich vor allem von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien selbst ab sowie vom Ausmaß und der Qualität der Reformen, auf die ich in meiner Antwort eingegangen bin und die es noch abzuschließen gilt.
Der Präsident. − Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 2 hinfällig.
Anfrage Nr. 5 von Gay Mitchell (H-0276/08)
Betrifft: Klimawandel und internationale Sicherheit
Javier Solanas kürzlich vorgelegter Bericht über „Klimawandel und internationale Sicherheit“ lenkt die Aufmerksamkeit des Rates auf einige wichtige Probleme, die mit dem Klimawandel zusammenhängen, und er widmet sich insbesondere den Auswirkungen von territorialen Ansprüchen, ausschließlichen Wirtschaftszonen und dem Zugang zu neuen Handelsrouten, die durch die Folgen des Klimawandels zustande kommen. Der Schwerpunkt auf Sicherheit und geopolitischen Machtfragen stellt eine Abkehr von der bisherigen Linie der EU zum Klimawandel dar, die auf eine Reduzierung der Emissionen und eine Verbesserung der Vorbereitung der EU und weltweit gerichtet ist. Arbeitet der Rat auf einen Standpunkt und eine Strategie in Bezug auf diese wichtigen Fragen hin?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Wie Sie alle wissen, hat der Europäische Rat im Juni 2007 seinen Generalsekretär, den Hohen Vertreter Javier Solana, und die Europäische Kommission aufgefordert, ein gemeinsames Dokument über die Auswirkungen des Klimawandels auf die internationale Sicherheit vorzulegen.
Der gemeinsame Bericht wurde auf der März-Tagung des Europäischen Rates vorgestellt. In ihm werden potenzielle Gefahren und Auseinandersetzungen dargestellt, zu denen es in verschiedenen Regionen der Welt infolge des Klimawandels kommen könnte.
Einige davon möchte ich als Beispiel nennen: Auseinandersetzungen aufgrund von Ressourcenknappheit, vor allem wenn der Zugang zu Ressourcen für politische Zwecke erfolgt; verstärkte Migration, woraufhin sich der Druck auf die Transit- und Zielländer noch weiter erhöhen wird, was zu politischen und ethnischen Spannungen führen könnte; und potenzielle politische Spannungen aufgrund von Veränderungen in den Küstengebieten, Verschwinden von Inseln oder Problemen bezüglich des Zugangs zu neuen Straßen und Ressourcen.
Darüber hinaus enthält der Bericht mehrere Empfehlungen, die weitere Untersuchungen erfordern. Deren Umsetzung müsste dann durch Aktionspläne der Europäischen Union weiterverfolgt werden.
Aus diesem Grund hat der Europäische Rat den Rat aufgefordert, sich mit dem gemeinsamen Dokument zu befassen und bis spätestens Dezember dieses Jahres seine eigenen Empfehlungen zu notwendigen weiteren Maßnahmen vorzulegen. Das Ziel dieser Maßnahmen bestünde unter anderem darin, die Zusammenarbeit mit Drittländern und Regionen im Hinblick auf den Klimawandel und die internationale Sicherheit zu stärken.
Ich sollte auch erwähnen, dass die Europäische Union sich nicht von dem bereits bekannten gemeinsamen Konzept zur Eindämmung des Klimawandels distanziert. Im Gegenteil: Mit diesem Dokument weist sie auf einen neuen und äußerst wichtigen Aspekt des Klimawandels hin, den wir in künftigen Diskussionen auf verschiedenen Ebenen nicht umgehen werden können.
Wie Herr Mitchell vermutlich weiß, hat der Europäische Rat bei seiner Frühjahrstagung 2007 den Zielen der Europäischen Union zur Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2020 zugestimmt. Dies sollte der Beitrag der Union zum weltweiten umfassenden Abkommen für die Zeit nach 2012 sein.
Der Europäische Rat hat auch betont, dass die Europäische Union entschlossen ist, Europa zu einer Volkswirtschaft mit hoher Energieeffizienz und geringen Treibhausgasemissionen umzugestalten. Er hat beschlossen, dass sich die Europäische Union bis zum Abschluss eines weltweiten umfassenden Abkommens für die Zeit nach 2012 bemühen wird, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 einseitig um mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken.
Im Rahmen des Klima- und Energiepakets diskutieren Parlament und Rat derzeit den Beitrag jedes einzelnen Mitgliedstaats, um das oben erwähnte Ziel der Gemeinschaft zu erreichen. Neben der Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels wird es bei den internationalen Verhandlungen über den Klimawandel auch um neue Technologien und die Beschaffung von Finanzmitteln gehen.
Im Juni 2007 hat die Europäische Kommission ihr Grünbuch mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel in Europa: Optionen für Maßnahmen der EU“ veröffentlicht. Dieses Jahr wird sie nach intensiven Konsultationen mit allen betroffenen Parteien ein Weißbuch über die Anpassung veröffentlichen, das als Grundlage für weitere Diskussionen über die EU-Politik in diesem Bereich dienen wird.
Ich danke Ihnen.
Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Ich danke dem Minister für seine Antwort, frage mich aber, ob sich die Institutionen hier nicht irgendwie missverstehen.
Einerseits schauen wir der Umweltkatastrophe ins Gesicht, und Europa und die Welt machen ganz normal weiter; andererseits versuchen wir, das Problem des Klimawandels in den Griff zu bekommen und die schwerwiegenden Entscheidungen zu treffen, auf die Generationen nach uns angewiesen sind.
Wie der Minister sagte, hat sich der Rat in seinen Schlussfolgerungen der Frühjahrstagung verpflichtet, das gravierende Problem des Klimawandels in Angriff zu nehmen und die notwendigen schwerwiegenden Entscheidungen zu treffen.
Aber singt Herr Solana eigentlich vom gleichen Notenblatt? Sein Lied klingt anders, spricht er doch von der Notwendigkeit der Rechte an der Suche nach fossilem Öl an einem der letzten unberührten Naturschauplätze auf der Erde und nennt das eine Chance. Stehen seine Worte nicht im krassen Widerspruch zu dem, was der Europäische Rat sagt? Sollten wir nicht lieber unsere Botschaften koordinieren?
Die Berichterstatterin zum Klimawandel, Frau Doyle, weilt unter uns und wird sich all das anhören.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich kann Ihnen versichern, dass der Generalsekretär des Rates – der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – definitiv denselben Standpunkt vertritt wie der Europäische Rat. Er hat seine Empfehlung im Namen des Rates verfasst. Der Rat hat den Bericht begrüßt und keine Unstimmigkeiten oder Widersprüche hinsichtlich der übrigen Entscheidungen oder Beschlüsse des Rates festgestellt, wozu auch Beschlüsse im Bereich des integrierten Klimaschutzes und der Energiepolitik zählen.
Ich bin also nicht der Ansicht, dass es Unstimmigkeiten zwischen den Tätigkeiten des Hohen Vertreters und den Entscheidungen oder Absichten des Rates gibt.
Carlos Carnero González (PSE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte die Antwort des Rates auf die sachdienliche Anfrage unseres Kollegen zum Anlass nehmen, um anzuregen, speziell in den Mitgliedstaaten rund um das Mittelmeer das Problem des Klimawandels ebenfalls zu diskutieren.
Einer der Vorschläge in der Mitteilung der Kommission betrifft die Förderung der Initiative Horizont 2020 zum Abbau der Umweltverschmutzung in der Mittelmeeregion, die sowohl Opfer als auch Ursache des Klimawandels ist, und es besteht kein Zweifel, dass durch diesen Vorschlag eine sehr pragmatische Aktion in Gang gesetzt werden kann. Ist der Rat nicht der Ansicht, dass es sich um eine regionale Priorität im Kampf gegen den Klimawandel im Rahmen der globalen Agenda der EU handelt?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Vielen Dank für Ihre Zusatzfrage, Herr Carner González. Wir können dieser Initiative zustimmen. Tatsächlich ist eine der Regionen, auf die Herr Solana in seinem Bericht besonders hingewiesen hat, das Mittelmeer – eine Region, deren Lage sich aufgrund des Klimawandels, aber auch der Migration und ähnlicher Belastungen immer problematischer gestalten könnte.
Wir können ganz sicher davon ausgehen, dass Klima- und Umweltschutz generell zu den wichtigsten Themen im Rahmen des Barcelona-Prozesses gehören werden, der in Kürze anhand von Vorschlägen zur Schaffung einer Union für das Mittelmeer aktualisiert werden soll. Ich wiederhole: Es wird eine Aktualisierung des bestehenden Barcelona-Prozesses sein.
Wie Sie wissen, hat die Europäische Kommission in ihrem kürzlich veröffentlichten Dokument, in dem es um diese Fragen geht, eine Möglichkeit für ihre Inangriffnahme gefunden, – darauf ist der Herr Abgeordnete ja eingegangen – obwohl in dem Dokument bisher noch keine konkreten Projekte genannt werden. Wir können jedoch davon ausgehen, dass dies eines unserer Hauptthemen in unserem intensivierten Dialog mit den Ländern rund ums Mittelemeer sein wird.
Der Präsident. − Anfrage Nr. 6 von Jim Higgins (H-0278/08)
Betrifft: Wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen
Kann der Rat mitteilen, welche Fortschritte im Hinblick auf einen wirksameren Schutz der Außengrenze der EU unter der gegenwärtigen Präsidentschaft erzielt wurden, und ob das Problem des Drogenschmuggels in Küstengegenden auf Ratsebene diskutiert wurde?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich bin davon überzeugt, dass Herr Higgins weiß, dass der Rat dem effizienten Schutz der Außengrenzen große Bedeutung beimisst. Aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union kommt dem angemessenen Schutz und der korrekten Verwaltung der Außengrenzen wesentliche Bedeutung zu, um die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten zu gewährleisten und Terrorismus, illegale Einwanderung und Menschenhandel wirksam zu bekämpfen.
Zu diesem Zweck hat der Europäische Rat bisher zahlreiche wichtige Maßnahmen ausgearbeitet. Er hat unter anderem Rechtsinstrumente angenommen wie beispielsweise den Schengener Grenzkodex, den Außengrenzenfonds und die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – kurz FRONTEX. Darüber hinaus hat er Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bildung der Soforteinsatzteams für die Grenzsicherung verabschiedet.
Ich möchte Sie auch auf drei Mitteilungen hinweisen, die die Kommission am 13. Februar dieses Jahres veröffentlicht hat. Diese Mitteilungen enthalten Vorschläge und Empfehlungen zu potenziellen Grenzverwaltungsmechanismen auf EU-Ebene, zur Weiterentwicklung von FRONTEX, zur potenziellen Einrichtung des Europäischen Grenzkontrollsystems namens EUROSUR und zum Einreise-/Ausreisesystem für die Außengrenzen.
Die Aussprache über die Vorschläge und Empfehlungen der Kommission in diesen Mitteilungen fand am 12. März auf der Ministerkonferenz in Slowenien statt. Es wird davon ausgegangen, dass der Rat Justiz und Inneres im Juni die Schlussfolgerungen des Rates über den Schutz der Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten annehmen wird. Diese Schlussfolgerungen sollten die kurz- und langfristigen Prioritäten für die Weiterentwicklung von FRONTEX, weitere Empfehlungen zur Arbeit der Europäischen Kommission bei der Nutzung hochmoderner Sicherheitstechnologie, eine besserer Verwaltung der Außengrenzen und Leitlinien für die Einrichtung von EUROSUR enthalten.
Darüber hinaus haben wir die Tätigkeiten von FRONTEX genauestens verfolgt, vor allem was die Durchführung gemeinsamer Einsätze, das europäische Küstenpatrouillennetz, die weitere Modernisierung und Nutzung von Ausrüstungsgegenständen, die zentral gelagert werden – im so genannten Zentralregister der verfügbaren technischen Ausrüstungsgegenstände (CRATE) – und die potenzielle Entsendung der Soforteinsatzteams für die Grenzsicherung betrifft.
Die Einrichtung des Maritimen Analyse- und Operationszentrums – Rauschgift (MAOC-N) im September letzten Jahres stellte für den Grenzschutz einen wichtigen Schritt nach vorn dar. Dieses Zentrum wurde von sieben Mitgliedstaaten gegründet – dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Spanien, Irland, den Niederlanden, Italien und Portugal – und befasst sich mit der strafrechtlichen Verfolgung mit militärischer Unterstützung. Es steht auch allen anderen Mitgliedstaaten zu Verfügung.
Ziel des Zentrums ist die Bekämpfung des illegalen Handels mit verbotenen Stoffen auf dem Meer oder in der Luft, d. h. auf dem Weg über den Atlantik nach Europa und Westafrika.
Erreicht werden sollte dieses Ziel mithilfe einer intensivierten Erfassung bzw. eines verstärkten Austauschs und einer vermehrten Auswertung von Informationen und einer optimalen Nutzung der see- und luftgestützten Anlagen der Mitgliedstaaten.
Zu den prioritären Aufgaben des Rates sollten auch eine verstärkte Grenzkontrolle sowie die Erfassung und der Austausch vertraulicher Informationen über die Routen der Drogenschmuggler zählen.
Jim Higgins (PPE-DE). – (GA) Herr Präsident! Da der Drogenkonsum zunimmt und da immer mehr Drogen angeboten werden, wird deutlich, dass die Sicherheitskräfte die Drogenlieferungen, insbesondere aus Südamerika, nicht unterbinden können.
Herr Ratspräsident! Sie haben auf die Küstenpatrouille hingewiesen. Ist Ihnen bekannt, dass in den Häfen und Flughäfen an der Atlantikküste im Westen Irlands nur ein Gelegenheitsinspektor seinen Dienst versieht? Dort ist nur ein Boot verfügbar. Ferner ist nur allzu gut bekannt, dass Irland als Tor für den Export von Drogen in die anderen Mitgliedstaaten – Ihr eigenes Land und die anderen Länder der Europäischen Union – dient. Sind Sie und der Rat über diese Situation beunruhigt?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich danke Herrn Higgins für seine Zusatzfrage. Ich möchte betonen, dass der Europäische Rat in dieser Angelegenheit wirklich besorgt ist und es auch bleiben wird, solange Drogen geschmuggelt werden.
Was Irland betrifft, so möchte ich hervorheben, dass es, wie ich bereits sagte, zu den Ländern gehört, die im September 2007 das Maritime Analyse- und Operationszentrum – Rauschgift (MAOC–N) gegründet haben. Dessen Aufgabe ist eben jene Bekämpfung des illegalen Handels mit verbotenen Stoffen, der auf genau dieser Route – auf dem Meer oder in der Luft – über den Atlantik nach Europa oder Westafrika stattfindet.
Da dieses Zentrum erst vor Kurzem eingerichtet wurde, gehe ich davon aus, dass es künftig noch aktiver werden wird und dass der Ratsvorsitz diese Entwicklungen unterstützen und mit dem ihm zur Verfügung stehenden Einfluss fördern wird.
Reinhard Rack (PPE-DE). – Herr Minister, die Erweiterung des Schengen-Raums im Dezember vergangenen Jahres hat bei einer Reihe von Bürgern zu der Besorgnis geführt, dass sie durch die Verschiebung der Schengen-Grenzen nun nicht mehr jenes Ausmaß an Sicherheit genießen wie zuvor. Lässt sich nach dem Verschieben der Schengen-Grenze nach außen sagen, dass die Zusammenarbeit der Polizeibehörden der Mitgliedstaaten hier zu entsprechenden Erfolgen geführt hat?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Vielen Dank für diese Zusatzfrage, Herr Rack.
Uns muss klar sein, dass die Ausweitung des Schengen-Raums nicht automatisch oder aufgrund einer bestimmten Dynamik oder von allein erfolgt ist. Sie hat stattgefunden, als die umfangreichen Vorbereitungen in allen Mitgliedstaaten, die dem Schengen-Raum beitreten wollten, abgeschlossen waren. Sie hat stattgefunden, nachdem die zuständigen EU-Gremien und -Einrichtungen diese Vorbereitungen einer gründlichen Beurteilung unterzogen hatten.
Und erst als bestätigt war, dass eine angemessene Kontrolle für die künftigen Außengrenzen des erweiterten Schengen-Raums existiert, konnte diese Erweiterung stattfinden.
Besonders hervorheben möchte ich, dass wir, da wir die Bedenken der Bürger ernst nehmen, ihnen natürlich mitteilen müssen, dass es keine objektiven Gründe für ihre Besorgnis gibt.
Ich wiederhole: Die Erweiterung des Schengen-Raums hat nicht einfach so stattgefunden, sondern nach gründlichen Vorbereitungen und eingehender Prüfung, ob alle technischen und Sicherheitsbedingungen erfüllt sind. Da dies der Fall ist, können wir heute versichern, dass sich die Sicherheit der Außengrenzen des erweiterten Schengen-Raums in guten Händen befindet.
Der Präsident. − Anfrage Nr. 7 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0281/08)
Betrifft: Bekämpfung der Armut
Wie beurteilt der Rat die Entwicklung in Bezug auf die Sicherung menschenwürdiger Lebens- und Arbeitsbedingungen bei produktiver Vollbeschäftigung für die europäischen Bürger und die in der Europäischen Union ansässigen Personen mit dem Ziel, die Armut und insbesondere die Kinderarmut zu bekämpfen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Vielen Dank für die Anfrage von Frau Panayotopoulos-Cassiotou.
Die Beschäftigung und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zählen zu den größten Herausforderungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass sowohl für die Beschäftigungs- als auch für die Sozialpolitik die Mitgliedstaaten zuständig sind und die Europäische Union ihre Aktivitäten in diesen Bereichen lediglich unterstützt und ergänzt.
Aus diesem Grund müssen die Mitgliedstaaten die geeignetste Kombination politischer Konzepte entwickeln und dabei ihre wirtschaftliche, soziale und beschäftigungspolitische Lage berücksichtigen.
Lassen Sie mich einige EU-Maßnahmen in diesem Bereich nennen, die, wie ich bereits erwähnte, auf die Unterstützung und Ergänzung der Politiken abzielen, für die die Mitgliedstaaten, die sie durchführen, zuständig sind.
Erstens regeln die EU-Rechtsvorschriften zahlreiche Angelegenheiten im Bereich Beschäftigung wie beispielsweise die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Unterrichtung und Anhörung, Arbeitsbedingungen und Nichtdiskriminierungsmaßnahmen.
Zweitens regelt die EU Instrumente wie die beschäftigungspolitischen Leitlinien, integrierte Empfehlungen und gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz und leitet die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Durchführung ihrer Politiken politisch an.
Drittens haben die Mitgliedstaaten auch im Rahmen dieser offenen Form der Koordinierung starkes politisches Engagement für einen Informationsaustausch und das Voneinander-Lernen bewiesen. Die Methode der offenen Koordinierung hat durch die Schaffung gemeinsamer Indikatoren, die Förderung von Studien und gegenseitigen Untersuchungen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene noch dazu beigetragen.
Was die Arbeitnehmerrechte und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen betrifft, so regeln die europäischen Rechtsvorschriften vor allem die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, das Recht auf Information und Anhörung, Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Nichtdiskriminierungsmaßnahmen, die auch Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung umfassen. https://kontakte.web.de/adr_show/?cid=204840563&cat=1&ind=S&sortier=0&sid=00000058E0ADCBB28BEF3B16AA9C835B4A3B2C"
Gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen, dass in Artikel 137 des EG-Vertrags steht, dass dieser Artikel nicht für das Arbeitsentgelt gilt. Das bedeutet, dass die Europäische Union nicht befugt ist, Mindestlöhne festzulegen und auch keine Anpassungen der Mindestlöhne der einzelnen Mitgliedstaaten vornehmen darf.
Im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung, die bereits erwähnt wurde, werden die Mitgliedstaaten ermutigt, angemessene Mindestnormen einzuführen. Die Entscheidung über die Normen – Art und Höhe der Ansprüche – trifft jeder Mitgliedstaat für sich ganz allein.
Da die Lage in jedem Mitgliedstaat anders ist, ist es unserer Ansicht nach nicht sinnvoll, einen gemeinsamen Standard vorzuschreiben. Wir dürfen nicht vergessen, dass in der Europäischen Union viele Mitgliedstaaten mit Problemen wie der Verfügbarkeit von Finanzmitteln, Verschuldung und der Nachhaltigkeit der Systeme der sozialen Sicherheit zu kämpfen haben, weswegen es bedenklich wäre, in diesen Bereichen gemeinsame Normen vorzuschreiben.
All dies deutet darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Frage der Mindestnormen genauestens erörtern und planen und auf diese Weise auch zur Armutsbekämpfung beitragen sollten.
Frau Panayotopoulos-Cassiotou ging in ihrer Anfrage vor allem auf die Kinderarmut ein. Kinder leiden dann unter Armut, wenn ihre Eltern arbeitslos sind, wenn die Arbeitslosenquote in ihrer Familie hoch und das Familieneinkommen zu gering ist oder die Einkommenshilfe nicht ausreicht, die Armut zu überwinden.
Daher leisten die Umsetzung ausgewogener und umfassender Strategien sowie auf eine aktive Integration abzielende Strategien zumindest in gewissem Maße einen echten Beitrag zur Förderung des Wohlergehens von Kindern und jungen Menschen.
Vielen Dank.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich danke dem Vertreter des Rates für seine Antwort auf meine Frage nach der Sicherung menschenwürdiger Arbeits- und Lebensbedingungen. Menschwürdige Arbeit ist das Ziel sowohl der weltweiten Gemeinschaft der UN als auch der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der EU. Wir haben übrigens eine Entschließung zu diesem Thema verabschiedet.
Wir gedenkt der Rat menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen für die Bürger und insbesondere die Kinder sicherzustellen?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Vielen Dank für die Zusatzfrage.
Auch bei dieser Entschließung muss bedacht werden, dass dieses Thema in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Der Rat kann sich hier nur allgemein äußern. Natürlich bestärkt er die Mitgliedstaaten darin, die in der Entschließung genannten allgemeinen Bestimmungen oder die von der Internationalen Arbeitsorganisation unterstützten Normen einzuhalten. Alle EU-Mitgliedstaaten sind auch Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation.
Ich danke Ihnen.
Emanuel Jardim Fernandes (PSE). – (PT) Wir sagen Ja zu den Zielen der alternativen Energiequellen, aber es ist ganz klar, dass das Lebensmittelproblem und der anscheinend zunehmende Hunger dazu führen, dass sich viele fragen, ob Biodiesel der richtige Weg ist. Meine Frage lautet – und ich stimme zu, dass wir bei den alternativen Energiequellen vorankommen müssen –, ob Sie in der Lage sind, öffentlich zu erklären und unseren Bürgern zu versichern, dass dieser Weg nicht zu höheren Lebensmittelpreisen und mehr Hunger in der Welt führt.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Ich danke Ihnen für Ihre Zusatzfrage.
Natürlich sind die gestiegenen Lebensmittelpreise ein großes Problem, weswegen dieses hochrangige Forum ebenfalls eine Aussprache über dieses Thema organisiert hat. Der Europäische Rat ist bereit, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um das Problem der gestiegenen Lebensmittelpreise wirksam zu bekämpfen. Dafür müssen wir allerdings erst herausfinden, warum die Lebensmittelpreise steigen –wahrscheinlich gibt es dafür sehr viele Gründe.
Die Faktoren, die zum Anstieg der Lebensmittelpreise führen, sind zahlreich und unterschiedlich, weswegen der Rat sich in verschiedenen Gremien mit ihnen befasst. Kürzlich hat der Rat Landwirtschaft und Fischerei diese Faktoren erörtert und bestimmte Leitlinien angenommen, die dazu beitragen sollen, den Anstieg der Lebensmittelpreise zu bremsen.
Vor einiger Zeit wurden in diesem Saal hier Biokraftstoffe als einer der Faktoren genannt, die angeblich zu höheren Lebensmittelpreisen führen. Man ist sich des potenziellen Einflusses von Biokraftstoffen weltweit bewusst, weswegen verstärkt so genannte Nachhaltigkeitskriterien für die Kraftstofferzeugung ausgearbeitet werden. Zu diesen Kriterien zählen natürlich auch die sozialen Auswirkungen, die wir zu berücksichtigen versuchen sollten.
Die Arbeit ist noch nicht abgeschlossen, wird aber intensiv fortgesetzt. Ich möchte jedoch betonen, dass der Einfluss der Biokraftstoffe als Faktor für die Preissteigerung ganz sicher zu den weniger wichtigen Faktoren gehört und dass es einige andere Faktoren gibt, die stärker ins Gewicht fallen und vom Rat ebenso aufmerksam berücksichtigt werden.
Vielen Dank.
Der Präsident. − Anfrage Nr. 8 von Robert Evans (H-0283/08)
Betrifft: Menschenrechte in Kuba
Im Februar 2008 unterzeichnete die kubanische Regierung bei den Vereinten Nationen in New York zwei Pakte im Zusammenhang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Diese rechtsverbindlichen Pakte verpflichten Kuba, den Menschen ,das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sowie Reisefreiheit‘ zu gewähren.
Was unternimmt der Rat angesichts dieser positiven Maßnahme Kubas sowie angesichts der jüngsten konstruktiven Reise von Kommissionsmitglied Louis Michel vom März nach Kuba, um die Beziehungen zur kubanischen Regierung zu normalisieren? Welchen Druck wird der Rat auf Kuba ausüben, damit das Land seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Zur Anfrage von Herrn Evans möchte ich Folgendes anmerken:
Die Europäische Union hat es begrüßt, dass Kuba den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte (ICPPR) und den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) unterzeichnet hat.
In seiner Erklärung vom 4. März dieses Jahres beurteilte der Ratsvorsitz die Unterzeichnung dieser beiden Pakte durch Kuba als positiv. Mit der Unterzeichnung dieser rechtsverbindlichen internationalen Instrumente hat Kuba natürlich die sich aus ihnen ergebenden Verpflichtungen akzeptiert.
Der Ratsvorsitz hat Kuba darin bestärkt, weitere positive Maßnahmen dieser Art zu ergreifen und seine Zusammenarbeit mit den internationalen Gremien im Bereich Menschenrechtsschutz auszubauen. Die Europäische Union wird die Einhaltung dieser von Kuba akzeptierten rechtsverbindlichen Menschenrechtsverpflichtungen genau beobachten.
In seinen Schlussfolgerungen zu Kuba vom Juni 2007 forderte der Europäische Rat die kubanische Regierung auf, politische und wirtschaftliche Reformen durchzuführen, die zur Verbesserung des Alltags der kubanischen Bevölkerung erforderlich sind. Die Europäische Union erkennt das Recht der Kubaner an, über ihre Zukunft selbst zu bestimmen. Sie ist bereit, die künftige Entwicklung in allen Bereichen der kubanischen Gesellschaft weiterhin konstruktiv zu fördern, wozu auch Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zählen.
Die Europäische Union erinnert die kubanischen Behörden jedoch erneut an ihre konkreten Verpflichtungen, die Menschenrechte und bürgerlichen Freiheiten ihrer Bevölkerung zu fördern und zu achten.
Im Europäischen Rat werden derzeit Möglichkeiten erörtert, entsprechend den Schlussfolgerungen vom Juni 2007 erneut einen allgemeinen und offenen Dialog mit Kuba aufzunehmen. Ob sich dies jedoch verwirklichen lässt, das hängt auch von Kuba und seiner Bereitschaft ab, den Vorschlag für einen politischen Dialog zu akzeptieren.
Der Ratsvorsitz fordert Kuba auf, einen weiteren bedeutenden Schritt zu tun und die beiden Pakte der Vereinten Nationen ohne Vorbehalte, die ihren Charakter und ihre Wirksamkeit untergraben würden, zu ratifizieren.
Ich danke Ihnen.
Richard Howitt (PSE). – (EN) Ich bedanke mich beim amtierenden Präsidenten für seinen erneuten Aufruf heute Abend. Ich frage mich angesichts der Änderungen in der Regierung Kubas, ob er und der Rat irgendeine Änderung oder wachsende Begeisterung der Kubaner für den Eintritt in den von ihm erwähnten offenen politischen Dialog festgestellt haben. Ich frage mich ferner, ob er uns etwas über die Debatte erzählen kann, die derzeit in den USA läuft, und die Debatte, die zweifellos zwischen dem Rat und den USA in unseren transatlantischen Beziehungen stattfindet. Sieht er Politikänderungen, die Anreize zu weiteren Verbesserungen der Menschenrechtslage in Kuba sein könnten?
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Vielen Dank für Ihre Zusatzfrage, Herr Howitt.
Ich kann nicht sagen, dass wir wesentliche Veränderungen festgestellt haben, obwohl wir uns des Potenzials für einen Wandel und für ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Kuba bewusst sind. Dieser Punkt wird auch bei einer der nächsten Sitzungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen diskutiert werden.
Wir hoffen, dass dieses Potenzial genutzt wird und Realität werden kann – obwohl es hier, ich wiederhole, auch bzw. vor allem auf Kuba ankommt.
Ich danke Ihnen.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Die Freilassung von vier politischen Häftlingen in Kuba ist ein sehr positiver Schritt, ebenso die Unterzeichnung von zwei rechtsverbindlichen Dokumenten aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO am 28. Februar 2008. Gleichwohl befinden sich immer noch mindestens 58 Personen in kubanischen Gefängnissen, und zwar nur deshalb, weil sie auf ihren Grundrechten bestehen. Was kann der Rat ausgehend von diesen beiden UNO-Menschenrechtserklärungen für die 75 Gefangenen aus Gewissensgründen der so genannten „Märzgruppe“ tun? Ich vertraue darauf, dass der Rat hochrangige Vertreter der Regierung auffordern wird, die Fälle aller kubanischen Dissidenten durch unparteiische und unvoreingenommene Gerichte prüfen zu lassen, und für ihre Freilassung eintreten wird.
David Martin (PSE). – (EN) Ich war ein bisschen enttäuscht von Ihrer Antwort, weil ich denke, dass die Kubaner doch echte Bereitschaft zeigen, sich zu bewegen, und dass der Regierungsumbau eine Akzentverschiebung beim Herangehen Kubas an die Außenwelt ist. Es wäre schon sehr schade, wenn die EU das nicht nutzt, wenn sie also nicht die Gelegenheit wahrnimmt, einen ernsthaften Dialog mit Kuba zu führen. Wir sollten deshalb aufhören, Kuba unter Druck zu setzen, um Zugeständnisse zu erzwingen, und lieber beginnen, uns als EU auf die Kubaner einzulassen.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Zunächst möchte ich auf die Frage von Frau Pleštinská eingehen.
Fakt ist, dass sich die Anzahl der politischen Gefangenen verringert hat, was die Europäische Union ausdrücklich begrüßt. Doch die Europäische Union wird von den kubanischen Behörden weiterhin die Freilassung aller politischen Gefangenen fordern – vor allem, weil Kuba Mitglied des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ist und weil das natürlich bedeutet, dass es gewisse Pflichten hat. Die Menschenrechtsfrage wird selbstverständlich eines der grundlegenden Themen unseres Dialogs mit Kuba sein.
Damit möchte ich zur Anmerkung von Herrn Martin kommen. Ich kann ihm versichern, dass die Präsidentschaft oder der Rat keine Gelegenheit auslassen wird, den Dialog fortzusetzen, sollte sich die Möglichkeit dazu ergeben. Natürlich müsste im Rahmen dieses Dialogs die Menschenrechtslage diskutiert werden, und wir hoffen, dass Kuba einen solchen Vorschlag zur Aufnahme des Dialogs akzeptieren wird.
Ich danke Ihnen.
Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass der Rat so ruhig gehen kann. Ich bin schon lange hier im Haus. Früher fand die Fragestunde mit dem Rat um 21.00 Uhr statt, der Rat war hier bis 22.30 Uhr. Dann hat der Rat darum gebeten, man möge die Fragestunde vorziehen auf 18.00 oder 19.00 Uhr. Das haben wir mit Rücksicht auf den Rat getan. Das war schon der erste Fehler. Seitdem beginnt die Fragestunde immer verspätet, und der Rat muss pünktlich wie ein Maurer um 19.00 Uhr weg. Die slowenische Präsidentschaft kann nichts dafür, das ist ein generelles Problem, das wir wirklich mit dem Rat besprechen müssen. Der Rat kann durchaus für ein halbes Jahr bis Donnerstag in dieser schönen Stadt Straßburg bleiben und uns auch am Abend zur Verfügung stehen.
Der Präsident. − Ihre Bemerkung wurde zur Kenntnis genommen. Heute haben wir allerdings pünktlich um 18.00 Uhr angefangen. Die Sitzung hat also nicht zu spät begonnen. Wie auch immer, der Rat hat um das Wort gebeten und möge sprechen.
Janez Lenarčič, amtierender Ratspräsident. − (SL) Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir das Wort erteilen.
Ich möchte nur Herrn Posselt entgegnen, dass der Rat die Beschlüsse, die das Europäische Parlament natürlich nach Konsultation des Rates getroffen hat, respektiert und sich an sie gehalten hat. Es wurde jedoch beschlossen, dass die Fragestunde eine Stunde dauern soll – heute hat sie pünktlich begonnen. Außerdem wurde beschlossen, dass sie immer am Mittwoch zwischen 18.00 und 19.00 Uhr stattfindet. Der Rat hat sich darauf eingestellt, respektiert diese Regelung und wird dies auch in Zukunft tun.
Vielen Dank.
Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich darf den Rat darüber informieren, dass die Fragestunde normalerweise eineinhalb Stunden dauert und dass uns vom Präsidium, wenn wir uns beschweren, immer gesagt wird: Es ist eine Ausnahme, dass die Fragestunde nur eine Stunde dauert. Diese Ausnahme haben wir jetzt jedes Mal.
Der Präsident. − Herr Posselt, das ist eine Angelegenheit, über die die Konferenz der Präsidenten entscheiden muss. Ob ich Ihnen Recht gebe oder nicht, spielt hier keine Rolle. Ich fände es sicher gut, wenn wir mehr Zeit hätten, aber wir müssen uns an die Entscheidung der Konferenz der Präsidenten halten. Ihre Kritik wurde jedenfalls zur Kenntnis genommen und wird der Konferenz der Präsidenten übermittelt.
Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).
Die Fragestunde ist geschlossen.
(Die Sitzung wird um 19.05 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)