Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Marie-Hélène Aubert im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (KOM(2007)0602 – C6-0454/2007 – 2007/0223(CNS)) (A6-0193/2008).
Joe Borg, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir zunächst, der Berichterstatterin für ihre Arbeit an diesem Bericht zu danken. Ich stelle erfreut fest, dass der Fischereiausschuss diesen wichtigen Vorschlag für die Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der IUU-Fischerei nachhaltig unterstützt.
Bekanntlich bedroht die IUU-Fischerei in hohem Maße die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die biologische Vielfalt der Meere und unterläuft damit den Kerngedanken der Gemeinsamen Fischereipolitik. Ich glaube nicht, dass es erforderlich ist, ausführlicher auf die verheerenden globalen Folgen der IUU-Fischerei für die Umwelt und die Wirtschaft einzugehen, da Sie damit bereits umfassend vertraut sind. Jedoch muss man im Auge behalten, dass die IUU-Fischerei eine weltweite Erscheinung ist, die insbesondere in den Entwicklungsländern auftritt. Daher handelt es sich bei dem Vorschlag um ein nicht diskriminierendes Dokument, das für den gesamten Handel der Gemeinschaft mit Fischereierzeugnissen aus IUU-Fischerei in beliebigen Gewässern sowie für alle EU-Bürger gilt, die unter beliebiger Flagge an IUU-Fischereitätigkeiten beteiligt sind oder diese unterstützen.
Internationale Zusammenarbeit ist der Schlüssel für die wirksame Unterbindung der IUU-Fischerei. Aus diesem Grund hat die Kommission bereits bilaterale Kontakte mit Drittländern aufgenommen. Außerdem wurde von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der GD Entwicklung und EuropeAid ein Arbeitsprogramm erstellt, um die Entwicklungsländer zu unterstützen und ihnen insbesondere im Hinblick auf das Bescheinigungssystem bei der reibungslosen und erfolgreichen Umsetzung der Verordnung zur Seite zu stehen. Auf der Grundlage dieses Arbeitsprogramms sind in einer Vielzahl von Drittländern Seminare und Workshops vorgesehen.
Die Kommission unterstützt fast alle Änderungsanträge, wobei diese entweder vom Vorschlag erfasst werden oder in den Kompromisstext der Präsidentschaft aufgenommen wurden.
Äußerst erfreut bin ich darüber, dass in dem Bericht insbesondere die Anwendung der Verordnung auf alle Schiffe, das Bescheinigungssystem sowie die Harmonisierung der Sanktionen hervorgehoben werden.
Die Einbeziehung der Schiffe der Gemeinschaft ist ein wichtiger Punkt, mit dem Nichtdiskriminierung und Übereinstimmung mit den WTO-Regeln gewährleistet werden. Des Weiteren kommt es darauf an, dass die Gemeinschaft durch die Einbeziehung aller Schiffe, die gegen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen verstoßen, ihrer Entschlossenheit bei der Bekämpfung von IUU-Fangtätigkeiten Ausdruck verleiht.
Das Bescheinigungssystem ist ein Instrument zur Kontrolle der Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen. Auf Grund der derzeitigen Praxis in regionalen Fischereiorganisationen und der Zollbestimmungen muss das System für alle Fischereierzeugnisse einschließlich verarbeiteter Erzeugnisse gelten, um wirksam zu sein. Erzeugnisse der Aquakultur und Produkte, die im Handel mit der Gemeinschaft eine untergeordnete Rolle spielen, fallen jedoch nicht in den Geltungsbereich des Systems. Dieser Punkt kann bei den abschließenden Verhandlungen im Rat behandelt werden.
Harmonisierte Sanktionen unterstützen die Mitgliedstaaten beim Ergreifen von Maßnahmen, um IUU-Tätigkeiten zu verhindern und wirtschaftliche Vorteile durch die auferlegten Sanktionen mehr als auszugleichen. Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass ein System abschreckender, angemessener und harmonisierter Sanktionen und flankierender Maßnahmen der Schlüssel zur Einhaltung der Verordnung ist.
Ich möchte Frau Aubert nochmals für den Bericht und dem Ausschuss für die Aufmerksamkeit bei diesem sehr wichtigen Punkt danken. Dieser Bericht ist ein bedeutender Beitrag zur wirkungsvollen Bekämpfung der IUU-Fischerei.
Marie-Hélène Aubert, Berichterstatterin. − (FR) Frau Präsidentin, die heutigen Ereignisse in Brüssel zeigen uns, wie stark die Zukunft der europäischen Fischerei bedroht ist, wenn es der Europäischen Union nicht gelingt, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände und eine tief greifende Reform ihrer bestehenden Politik umzusetzen. Die Bekämpfung der IUU-Fischerei ist ein wichtiger Bestandteil einer solchen anspruchsvolleren und kohärenteren Politik. Die Globalisierung des Handels, der freie Kapitalverkehr und die Weiterentwicklung von Verkehr und Kommunikation haben dazu geführt, dass die illegale Fischerei in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.
Diese Situation ist nicht mehr tragbar. Die europäischen Fischer sowie alle anderen Interessengruppen einschließlich NRO fordern einmütig effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens, das die Zerstörung der Ressourcen beschleunigt und zu einem unlauteren Wettbewerb gegenüber denjenigen führt, die die Regeln einhalten. Das soll nicht heißen, dass die Mitgliedstaaten nicht in der Lage waren, illegale Praktiken zu überwachen und zu sanktionieren, wie es eigentlich hätte sein sollen. Der Bericht des Rechnungshofs, der vor einigen Monaten veröffentlicht wurde, kommt in diesem Zusammenhang zu einem vernichtenden Urteil.
Daher wurde der ehrgeizige Vorschlag, den die Europäische Kommission im vergangenen Oktober verkündete, im Fischereiausschuss besonders gut aufgenommen. Dieser hatte bereits mit überwältigender Mehrheit einen Initiativbericht zum Aktionsplan der EU zur Bekämpfung der IUU-Fischerei von Februar 2007 angenommen. Wir begrüßen es, dass die meisten unserer Empfehlungen in den Legislativvorschlag der Kommission aufgenommen wurden. Dazu gehören die Veröffentlichung einer Liste der IUU-Schiffe; verschärfte Hafenstaatkontrollen; obligatorische Fangbescheinigungen für den Flaggenstaat und damit die Weigerung, aus IUU-Fischerei stammende Fischereiprodukte in die EU einzuführen; stärkere und harmonisierte Sanktionen und ein gemeinschaftliches Warnsystem. Im Kommissionsvorschlag fehlt also nicht viel.
Wie Sie wissen, waren jedoch drei Punkte Gegenstand einer hitzigen Diskussion im Rat, darunter vor allem der Geltungsbereich der Verordnung. Ich jedenfalls freue mich, dass es uns letztlich gelungen ist, den Geltungsbereich zu sichern, den Sie vorgeschlagen haben und der sich auf Gemeinschafts- und Drittstaatsschiffe erstreckt. Außerdem wurde die Fangbescheinigung als zu umständlich und kompliziert angesehen, und es gab heftige Debatten über Umfang und Art der Sanktionen.
Diese Themen wurden auch innerhalb unseres Ausschusses behandelt. Unsere Änderungsanträge haben jedoch meines Erachtens schließlich dazu beigetragen, den Text zu präzisieren, wobei die Ambitioniertheit und die wichtigsten Ziele dieser neuen Verordnung erhalten blieben. Der Bericht wurde einstimmig angenommen, und ich möchte meinen Kollegen für ihre Unterstützung danken, die dieses Ergebnis ermöglicht hat. Angesichts der Krise in diesem Sektor möchte das Europäische Parlament heute ein sehr deutliches Zeichen setzen, vor allem gegenüber dem Rat, der zu lange gezögert hat, seine Verantwortung in diesem Bereich wahrzunehmen.
Herr Kommissar, der Kampf gegen die IUU-Fischerei ist weiterhin nur ein Teil des politischen Gesamtpakets, zu dem auch die Kontrollverordnung und die Verordnung über schwerwiegende Verstöße gehören. Diese Aufteilung hat, gelinde gesagt, nicht dazu beigetragen, die Verfahren zu verdeutlichen. Wir warten noch auf Erläuterungen Ihrerseits, wie diese drei neuen Verordnungen strukturiert sein sollen. Auch die Bedenken hinsichtlich der Komplexität der Fangbescheinigung sind lediglich ein Vorwand dafür, den Text zu verwässern oder aufzuschieben. Wir brauchen allgemeinverständliche Verfahren, die von einer ausreichenden Anzahl von verlässlichen, leistungsfähigen und kompetenten Mitarbeitern durchgeführt werden können und für die Entwicklungsländer zugänglich sind, die in jedem Fall die Hauptopfer der IUU-Fischerei sind. Auch dazu erbitten wir Erklärungen und eine Zusage Ihrerseits.
Nicht zuletzt, Herr Kommissar, zählen wir auf Ihre Entschlossenheit – die, wie wir wissen, groß ist –, der illegalen Fischerei rasch ein Ende zu setzen, die vor allem den Roten Thun und den Kabeljau gefährdet, hoch geschätzte Arten, die derzeit stark überfischt sind. Dies wäre zumindest eine klare Antwort auf die ernsten Probleme, denen die Fischereiindustrie derzeit ausgesetzt ist. Es muss bekanntlich noch viel getan werden, um eine nachhaltige Zukunft der europäischen Fischerei sicherzustellen. Ein wichtiger Schritt wird jedoch in den kommenden Wochen getan, und ich freue mich darüber ebenso wie Sie.
Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Internationalen Handel. − (ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Diese Aussprache findet zu einem Zeitpunkt statt, da der Fischereisektor der Gemeinschaft seine schwerste Krise aller Zeiten durchlebt.
Es gibt mehrere Gründe, aus denen die Kosten im Sektor nicht gedeckt werden und es zurzeit nicht rentabel ist, Fischfang zu betreiben. Die Fischimporte und das Eindringen der illegalen, nicht gemeldeten und unreglementierten Fischerei (IUU) in die Europäische Union gehören zu diesen Gründen. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag und den Bericht, aber sie reichen nicht aus.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um mich im Europäischen Parlament zu äußern und die Kommission und den Rat aufzufordern, dringend etwas zu unternehmen und diesen Sektor nicht sterben zu lassen, denn er wird zusammenbrechen, wenn nichts geschieht.
Ich ersuche den Kommissar und den Rat, einen gemeinsamen Soforthilfeplan auszuarbeiten und zu verabschieden, der auch mittel- und langfristige Maßnahmen vorsieht. Frankreich ist führend in diesem Kampf, und der unmittelbar bevorstehende französische Vorsitz bietet eine einmalige Gelegenheit dafür.
Die Kommission muss aktiver ihr Initiativrecht ausüben – mit Beihilfen, Ausgleichszahlungen, Umstrukturierungen, Innovationen –, um die Kosten zu dämpfen, unter denen der Sektor leidet, und den unlauteren Wettbewerb bei den Importen einzudämmen. Die Zeit drängt.
Wir wollten, dass sich der Ausschuss für Internationalen Handel an dieser Aussprache beteiligt, denn es ist wenig hilfreich, die IUU-Fischerei zu verbieten, wenn die Europäische Union ihr dann ihre Märkte öffnet.
Ist es zuviel verlangt zu fordern, dass in der Europäischen Union nur legal gefangener Fisch verkauft wird?
Notwendig sind mehr Kontrollen, eine bessere Rückverfolgbarkeit, eine umfangreichere und bessere Etikettierung, kurz gesagt, größere Garantien für das, was den Weg in die Europäische Union findet. Dies darf nicht nur auf die Europäische Union beschränkt werden, sondern muss weltweit über multilaterale und bilaterale Kanäle erfolgen.
Auch die Partnerschaftsabkommen müssen ein Instrument zur Erreichung dieser Ziele sein, mit der entsprechenden technischen Hilfe und Ausbildung, um keine neuen Handelsbarrieren zu errichten, sondern wirksame Maßnahmen für alle beteiligten Seiten vorzusehen.
Darauf beruht die Zukunft eines ganzen Wirtschaftssektors, der in der Europäischen Union sehr konzentriert in Regionen angesiedelt ist, die in hohem Maße von ihm abhängig sind, und daher hat er gewaltige soziale Auswirkungen.
Darauf beruht auch die Nachhaltigkeit der Fischereiressourcen, die eine grundlegende Quelle gesunder Nahrungsmittel in Zeiten einer Lebensmittelkrise darstellen.
Ioannis Gklavakis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte Frau Aubert für ihren Bericht danken.
Die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei gehört zu den wichtigsten Problemen des Sektors, schädigt sie doch die Umwelt massiv – und das ist ein großes Problem für unseren Planeten. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Wer illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei betreibt, verschafft sich einen Vorteil gegenüber legal fischenden Konkurrenten, die wir schützen müssen. Nicht gemeldeter Fischfang bedeutet Einnahmeverluste für den Staat.
Eine der Maßnahmen, die im zur Abstimmung vorliegenden Vorschlag für eine Verordnung genannt werden, ist die Einführung einer Regelung für Kontrollen durch den Hafenstaat, um IUU-Schiffen aus Drittstaaten das Anlaufen des Hafens zu verweigern. Der Vorschlag sieht ein Verbot der Einfuhr von durch illegale Fischerei gefangenem Fisch, die Einführung einer Liste von Fischereifahrzeugen, die illegale und nicht gemeldete Fischerei betreiben, die Einführung eines gemeinschaftlichen Warnsystems, das bei Verdacht auf Fisch, der durch illegale Fischerei gefangen wurde, in Anspruch genommen werden kann, und ein Verbot der Einfuhr von Fisch aus Ländern, die im Rahmen der EU-Regelung als nicht kooperierende Staaten eingestuft wurden, vor.
Die Verordnung beinhaltet einige umstrittene Aspekte wie deren Anwendungsbereich. Einige Mitgliedstaaten fordern eine Beschränkung auf die Verpflichtungen gemeinschaftlicher Fangschiffe außerhalb von Gemeinschaftsgewässern und begründen ihre Forderung damit, dass es bereits eine Fülle von Bestimmungen zur Überwachung des Fischfangs in Gemeinschaftsgewässern gibt. Zudem dürfte Ende 2008 die Überarbeitung der Grundverordnung zur Fischereiüberwachung anstehen. Nach meiner Überzeugung wird es Überschneidungen zwischen den beiden Verordnungen geben, und das wird die Vereinfachung der Gemeinsamen Fischereipolitik nicht gerade erleichtern.
Abschließend möchte ich bemerken, dass es sich um ein wirklich ernstes Thema handelt, mit dem wir entsprechend umgehen sollten. Wir müssen diszipliniert und entschieden vorgehen und stets mit den Fischern zusammenarbeiten, deren Meinungen und Mitarbeit uns wichtig sind.
In jedem Fall unterstützen wir den Bericht der Kollegin Aubert und danken ihr für die geleistete Arbeit.
Luis Manuel Capoulas Santos, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wie schon die Berichterstatterin, die ich beglückwünsche, sagte, wurde der Bericht Aubert über die illegale Fischerei im Fischereiausschuss einstimmig angenommen. Das allein sagt vielleicht schon mehr aus als alles, was ich hier und jetzt zu dieser Thematik ausführen kann.
Andererseits kann man gar nicht oft genug wiederholen, dass die illegale Fischerei ein Verbrechen gegen die Natur und gegen die Wirtschaft ist, das leider oft ungesühnt bleibt und gegen das wir entschlossen und beherzt vorgehen müssen. Deshalb möchte ich Herrn Kommissar Borg und der Kommission dafür danken, dass sie umgehend auf die Besorgnisse reagiert haben, die das Parlament im Februar 2007 äußerte, und einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt haben, der alle Erwartungen übertroffen und unseren Beifall zu Recht verdient hat.
Doch ungeachtet der Verbesserung des Regulierungsrahmens wird es ohne das Engagement der Mitgliedstaaten und ohne die Bereitstellung ausreichender personeller und materieller Ressourcen nicht einfach sein, in einem Kampf Erfolg zu haben, der sich unter extrem schwierigen Bedingungen vollzieht. Aus diesem Grund müssen wir auch die Mitgliedstaaten für die Mitarbeit gewinnen.
Auf jeden Fall unternimmt die Europäische Union mit diesem Bericht und mit der Verordnung, die darauf folgen wird, einen sehr wichtigen Schritt und gibt ein Beispiel, das uns zur Ehre gereicht und mit Stolz erfüllt. Ich bin sicher, dass die Kommission auch weiterhin die Beiträge des Parlaments zur Verbesserung ihres Vorschlags begrüßen wird.
Frau Präsidentin, Herr Kommissar, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich nun gegen das Protokoll verstoße, aber ich kann mir diese Gelegenheit für einen eindringlichen Appell nicht entgehen lassen. Der Fischereisektor macht aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise sehr schwere Zeiten durch. Im Moment leiden alle, aber besonders die Schwächsten.
Ich weiß, dass verschiedene Mitgliedstaaten, darunter auch mein Heimatland Portugal, an Sie herangetreten sind bzw. herantreten wollen, damit Sie sie bei der Herbeiführung einer europäischen Lösung unterstützen, die auf einem flexiblen Einsatz des Europäischen Fischereifonds für Maßnahmen beruht, die die sozialen Auswirkungen der gegenwärtigen Krise mindern können. Obwohl ich weiß, dass es eigentlich nicht notwendig ist, möchte ich an Ihre Solidarität und Ihre stets vorhandene Aufgeschlossenheit für die Probleme des Sektors appellieren und Sie bitten mitzuhelfen, dass schnellstmöglich eine befriedigende Lösung gefunden wird.
Elspeth Attwooll, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Die ALDE-Fraktion möchte ihre volle Unterstützung für den ausgezeichneten Bericht von Frau Aubert zum Ausdruck bringen. In den vorgeschlagenen Änderungen werden verschiedene Aspekte des Vorschlags der Kommission klargestellt und in einigen Fällen weiterentwickelt, wozu auch nützliche Zusätze zur finanziellen Unterstützung in Fällen höherer Gewalt und zu Sanktionen gehören.
Insbesondere begrüßen wir auch die Betonung der Gleichbehandlung bei der Umsetzung der Verordnung, denn zweifellos handelt es sich bei der IUU-Fischerei um eine Erscheinung, die weltweit bekämpft werden muss, wobei die Maßnahmen der EU ein wichtiger Schritt in diese Richtung sind.
Ich hatte letzte Woche das Privileg, als Mitglied einer Delegation des Fischereiausschusses nach Norwegen zu reisen. Uns wurde mitgeteilt, dass die IUU-Fischerei in dieser Region in den letzten drei Jahren und insbesondere seit der Einführung der hafenstaatlichen Kontrollen bei der Fischereikommission für den Nordostatlantik im Mai 2007 drastisch zurückgegangen ist. Dieses System umfasst sämtliche EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, die Färöer und Russland. In diesem Zusammenhang schätzte der norwegische Minister für Fischerei und Küstenangelegenheiten die Zusammenarbeit mit der EU auf diesem Gebiet hoch ein.
Einvernehmen besteht auch dahingehend, dass örtlich beschränkte Maßnahmen das Problem eher verlagern denn lösen. Daher begrüßen wir insbesondere die Änderungsanträge 5, 6 und 54, mit denen versucht wird, nachteilige Auswirkungen auf die Entwicklungsländer weiter zu mindern. Ich bin auch der Meinung, dass wir eine besondere Verantwortung dafür tragen, Entwicklungsländern bei der Verbesserung ihrer Inspektions- und Kontrollsysteme zur Seite zu stehen, und dies nicht nur in den Ländern, mit denen wir Fischereipartnerschaftsabkommen abgeschlossen haben.
Des Weiteren hoffe ich, dass sich die Kommission, das Parlament und der Rat gleichermaßen für die Annahme eines bindenden Übereinkommens zur Hafenstaatkontrolle auf der Ebene der Vereinten Nationen einsetzen. Vorbereitungen dazu haben bereits bei der Welternährungsorganisation (FAO) begonnen, so dass das Übereinkommen, sofern der Wille dazu vorhanden ist, im März 2009 verabschiedet werden könnte.
Ian Hudghton, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte meiner Fraktionskollegin, Marie-Hélène Aubert, für ihre erfolgreiche Arbeit an diesem Bericht danken.
Es ist offensichtlich im Interesse aller Fischfangnationen und aller Fischer, die illegale Fischerei zu unterbinden. Schließlich ziehen die Fischer selbst den Nutzen aus der erfolgreichen Erhaltung der Fischbestände. Zur erfolgreichen Unterbindung der illegalen Fischerei durch weltweit operierende Piraten und organisierte Kriminalität ist die internationale Zusammenarbeit unerlässlich.
Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik ist dem kürzlich veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes zur Kontrolle und Durchsetzung zuviel Aufmerksamkeit zuteil geworden. Dieser Bericht basierte auf Daten, die angeblich in den sechs wichtigsten Fischerei betreibenden Mitgliedstaaten erfasst wurden. Bei den erfassten Daten wurde zwar das Vereinigte Königreich einbezogen, doch erfassten sie nur England und Wales, nicht aber Schottland, das ca. 70 % der Fischerei des Vereinigten Königreiches ausmacht. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es in Schottland verschiedene und gesonderte Quoten sowie Bewirtschaftungsorganisationen und Durchsetzungsstellen gibt.
Auch in meinem Land wurden in den letzten Jahren bei der Verbesserung der Kontrollen einige Fortschritte erzielt. Bei uns werden Käufer und Verkäufer registriert, und wir haben speziell benannte Anlandehäfen. Eine gute Durchsetzung ist natürlich wichtig, jedoch geht es auch um eine vernünftige Bewirtschaftung mit Anreizen zur Erhaltung der Bestände, indem den schottischen Fischern beispielsweise garantiert wird, dass sie langfristig aus den von ihnen zu treffenden Erhaltungsmaßnahmen selbst den Nutzen ziehen. Eine solche Garantie wird von der GFP bis heute schlichtweg nicht gegeben.
Kommissar Borg, ich freue mich, dass Sie sich kürzlich zugunsten einer grundlegenden Reform der GFP geäußert haben. Damit bin ich einverstanden, wobei ich die Auffassung vertrete, dass wir die tägliche Bewirtschaftung und Kontrolle wieder in die Hände der Fischfangnationen selbst legen sollten, die Anspruch auf naheliegende Fanggebiete wie die Nordsee haben, und dass wir uns von dem nicht praktikablen Konzept des gleichberechtigten Zugangs zu Gewässern und Fischbeständen trennen sollten.
Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Obwohl wir bei einigen Punkten Vorbehalte haben, begrüßen wir doch die Initiative zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und stimmen dem allgemeinen Tenor des Berichts zu.
Unter anderem unterstreichen wir, wie wichtig es ist, dass die vorgeschlagenen Regeln auf alle Schiffe angewandt werden, ob aus EU-Staaten oder aus Drittstaaten. Wir möchten jedoch betonen, dass bei der künftigen Abstimmung zwischen diesen Vorschlägen und den neuen gemeinschaftlichen Kontrollvorschriften die Kompetenzen der Mitgliedstaaten gewahrt werden müssen, was insbesondere für die Verfahren und die Durchführung von Inspektionen gilt. Außerdem sind wir der Auffassung, dass sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Sanktionen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.
Abschließend möchte ich kurz darauf hinweisen, dass der Sektor nicht mit einer ständigen Verschlechterung seiner sozioökonomischen Lage konfrontiert wäre, wenn die Kommission auf seine berechtigten Forderungen eine ebenso rasche Reaktion zeigen würde, wie sie es mit dieser Initiative getan hat.
Hélène Goudin, in Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin! Die heute diskutierte Verordnung ist ebenso umfassend wie komplex, und ich möchte nur einige Punkte herausstellen.
Erstens: Der Vorschlag, Fischer, die bei der illegalen Fischerei ertappt werden, mit einer Rückzahlung der von der EU gezahlten Beihilfen zu bestrafen, ist sehr gut. Wir können nicht zulassen, dass Steuerzahler gezwungen werden, kriminelle Aktivitäten zu subventionieren. Allerdings wird die IUU-Fischerei von allen Arten von Schiffen aus betrieben. Der Vorschlag sollte daher alle Schiffe umfassen, sowohl EU- als auch Schiffe aus Drittstaaten.
Zweitens: Die vorgeschlagene Fangbescheinigung ist begrüßenswert. Der Zertifizierungsprozess muss eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei spielen. Einheitlichen Geldbußen als Höchststrafmaß stehe ich allerdings skeptischer gegenüber. Die Mitgliedstaaten sollten selbst durch die Verhängung abschreckender Geldbußen ihre Verantwortung wahrnehmen.
Abschließend bin ich der Ansicht, dass die Gemeinsame Fischereipolitik gescheitert ist und reformiert werden muss. Damit illegale Fischerei wirklich bekämpft werden kann, brauchen wir eine internationale Zusammenarbeit, sowohl mit regionalen Fischereiorganisationen als auch mit anderen internationalen Gremien.
Jim Allister (NI). – (EN) Frau Präsidentin! Der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei ist unbedingt ein Riegel vorzuschieben. Daher bin ich mit großen Teilen dieses Berichts einverstanden. Was ich jedoch zurückweisen muss, ist die Anfechtung der Subsidiarität, indem gefordert wird, dass von der EU strafrechtliche Sanktionen vorgegeben werden und ein System von EU-Inspektoren geschaffen wird. Gleichermaßen bin ich gegen die unnötige zusätzliche Bürokratie, die sich aus der Anwendung der Verordnung auf Schiffe unter EU-Flagge ergibt, da diese bereits den strengen Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik unterliegen.
Wir brauchen nicht noch mehr Regulierung für unsere eigenen Fischer, wenn es darum geht, gegen die illegalen Praktiken von Drittstaaten vorzugehen. Nachdem in den letzten Monaten einigen einheimischen Fischern des Vereinigten Königreichs Geldbußen auferlegt wurden, lehne ich zum Beispiel den Vorschlag ab, wonach wir für unsere eigenen Flotten mehr und strengere Verordnungen und Strafen benötigen.
Carmen Fraga Estévez (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin! Ich möchte Frau Aubert für ihren Bericht danken. Meiner Ansicht nach bringt er den klaren politischen Willen dieses Parlaments zum Ausdruck, alle erforderlichen Aktionen zu unterstützen, um die illegale Fischerei in allen Bereichen auszurotten und – um mit dem Aspekt zu beginnen, der uns angeht – die Gemeinschaft für Einfuhren von illegalen Fischereiprodukten zu schließen und den Handel mit ihnen zu unterbinden.
Wir dürfen uns jedoch nicht vor der Verantwortung drücken, die bei diesem Vorschlag dem Hafenstaat und auch der Kommission zufällt. Wir sprechen über eine Verordnung, die in ihrer Formulierung sehr anspruchsvoll ist, die die Mitgliedstaaten zu äußerster Wachsamkeit und zum Einsatz aller erforderlichen materiellen und personellen Ressourcen zwingen wird – einer der Schwachpunkte der gesamten Kontrollpolitik –, um die Worte in Taten umzusetzen, was leider wieder einmal bedeutet, dass wir neben unserem eigenen politischen Willen auch den anderer ins Spiel bringen müssen.
Der Schaden, den die illegale Fischerei nicht nur für die biologischen Ressourcen, sondern auch für die legalen Fischer verursacht, ist Tag für Tag, und das seit Jahren, erheblich. Derzeit befindet sich ein großer Teil des Sektors aufgrund eines erneuten massiven Rentabilitätsverlusts in Aufruhr, für den der Anstieg der Dieselpreise natürlich eine der Hauptursachen darstellt. Es gibt aber weitere Faktoren, die zu den Verlusten beitragen, darunter löst das massive Eindringen von Importen zu niedrigen Preisen und von zweifelhafter Herkunft über unsere Grenzen unter diesen Umständen besondere Empörung aus.
Um ein Beispiel zu geben: Allein in den letzten fünf Monaten dieses Jahres ist der Dieselpreis in Spanien um 38 % gestiegen, während der Preis für Schwertfisch – eine Importart par excellence – um 40 % zurückgegangen ist. Es gibt kein Unternehmen in irgendeinem Sektor, das in einem solchen wirtschaftlichen Kontext überleben kann, dennoch ist es eine erwiesene Tatsache, dass, wenn der politische Wille vorhanden ist, die Importe genau zu überwachen, wie in der Vergangenheit geschehen – und ich kann das bezeugen –, die an die Produzenten der Gemeinschaft gezahlten Preise sofort wieder anziehen.
Herr Kommissar, ich fordere Sie und die Mitgliedstaaten deshalb zur Entschlossenheit bei der Umsetzung dieser Verordnung mit der größtmöglichen Dringlichkeit auf.
Stavros Arnaoutakis (PSE). – (EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte der Berichterstatterin danken und sie zu ihrem erstklassigen Bericht beglückwünschen.
Als Europäische Union kommen wir am Ende nicht an folgender Einsicht vorbei: Je länger wir diesen ungeregelten Zustand zulassen, umso stärker gefährden wir die Zukunft der Hochseefischerei und des weltweiten Meeresökosystems. Die EU sollte unverzüglich handeln und das nicht nur als Union bürokratischer und komplizierter Vorschriften, die von den Mitgliedstaaten häufig nicht einmal umgesetzt werden. Vielmehr sollte sie eine globale Initiative ergreifen – und zwar ohne Furcht vor den auf dem Spiel stehenden wichtigen Interessen und ohne sich dem Druck von internationaler oder anderer Seite zu beugen. Dann kann die internationale Fischfanggemeinschaft verstehen und akzeptieren, warum die illegale und nicht gemeldete Fischerei eingedämmt werden soll, und diesem Anliegen letztlich auch zustimmen. Eine Voraussetzung für eine solche Initiative wird natürlich ein internationales Abkommen über die Erhaltung der Fischerei sein. Auch ich möchte – ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen – meine Sorge über die massive Krise zum Ausdruck bringen, die europäische Fischer erleben. Herr Kommissar, wir müssen diese Dinge unverzüglich untersuchen und uns der Probleme annehmen.
Zdzisław Kazimierz Chmielewski (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Die Ratsverordnung ist ein interessantes Beispiel präventiver Rechtsetzung – eine Verordnung gegen illegale Fänge als Praxis, die die Erhaltung von Fischbeständen auf einem den Bestand sichernden Niveau gefährdet. Die Klarheit der vorgeschlagenen Lösungen ist der wichtigste Grund dafür, dass dieses Dokument eine Chance hat, Wirkung zu entfalten, werden doch darin die Absichten des Gesetzgebers genau definiert.
Die Berichterstatterin hat den besonderen Charakter der Verordnung hervorragend erfasst und liefert ungewöhnlich hilfreiche Auslegungen, die das Verständnis der wichtigsten Bestimmungen erleichtern. Die Regierungen der Länder im südlichen und östlichen Ostseeraum haben umfassend auf diese bedeutsame Rechtsetzungsinitiative reagiert. In Expertenkreisen hält jedoch die Diskussion über die Kriterien an, die der Rat für die Bestrafung von Fischern vorgeschlagen hat, die illegalen Fischfang betreiben.
Erneut stellt sich folgende Frage: Trägt die Idee, eine Garantie für wirksame Strafen durch die weit reichende Formalisierung anzustreben, den Unterschieden beim Fangpotenzial in europäischen Meeren Rechnung? Sollte bei Nachfolgerechtsvorschriften nicht die Möglichkeit berücksichtigt werden, das Strafmaß in Abhängigkeit von den Fischbeständen und verbindlichen Fangquoten für befischte Arten festzulegen? Aus meiner Sicht deutet die vor kurzem bekannt gegebene modifizierte ICES-Bewertung für das Ökosystem der Ostsee auf Entspannung in der Fischereipolitik, im Prozess der Anpassung der bahnbrechenden Maßnahmen der Europäischen Union zum Schutz der Bestände hin.
Der Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments hatte die Weitsicht, ein spezielles Änderungsdokument zu erarbeiten, das sich mit dem ersten Jahr der Anwendung der Verordnung als Übergangszeit befasst, einer Zeit der Anpassung, die die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, die notwendigen Veränderungen vorzunehmen.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Die Fischerei macht weltweit eine Krise durch. Auch die Fischerei der EU kämpft mit einer Krise, die sich in den letzten Monaten durch die 30 %ige Erhöhung der Preise für Schiffskraftstoffe noch weiter verschärft hat. In Brüssel und in unseren Mitgliedstaaten gehen die Fischer auf die Straße. Daher wird von Ihnen, Kommissar, dringend eine Antwort erwartet. Wenn wir uns nunmehr von dem unhaltbaren wirtschaftlichen Druck dem unhaltbaren Umweltdruck zuwenden, müssen wir feststellen, dass nach Expertenaussagen 75 % der Fischbestände weitgehend erschöpft und überfischt sind. Die illegale, nicht registrierte und unregulierte Fischerei ist ein globales Problem und vertieft die derzeitige Fischereikrise noch weiter.
Nach Angaben der FAO macht die IUU-Fischerei bis zu 30 % des Gesamtfanges einiger großer Fischereien aus, wobei die Fänge spezieller Arten die erlaubte Menge bis zum Dreifachen überschreiten können. Die IUU-Fischerei verhindert eine nachhaltige Fischwirtschaft, schädigt und vernichtet die Meeresumwelt und entzieht verantwortungsbewussten Fischern und Bevölkerungsgruppen, die vom Fischfang leben, die Existenzgrundlage. Durch die illegale Fischerei wird des Weiteren die Lebensmittelsicherheit insbesondere für diejenigen Teile der Bevölkerung gefährdet, die vom Fischfang als Quelle tierischen Eiweißes abhängig sind.
Beifang, der hauptsächlich auf großflächige industriemäßige Grundschleppnetzfischerei zurückzuführen ist, die häufig unreguliert, illegal und nicht registriert durch gebietsfremde Fischereiflotten ausgeübt wird, hat verheerende Auswirkungen auf einheimische Fischer und Fischbestände. Über ein Drittel des weltweiten Fischfangs wird einfach über Bord geworfen, weil die Fischgröße nicht den Anforderungen entspricht oder weil die betreffende Art nicht gefangen werden sollte. Verfehlte EU-Fischereiverordnungen haben dabei zu vollkommen unhaltbaren Praktiken wie beispielsweise massenhaften Rückwürfen geführt, da es paradoxerweise verboten ist, Beifang anzulanden, dessen Untersuchung für die Wissenschaft jedoch von unschätzbarem Wert wäre.
Die äußerst hohe Gefahr einer raschen Erschöpfung der Tiefseefischbestände hat dazu geführt, dass diese Art der Fischerei bei der Einführung der Verordnungen möglicherweise gar nicht mehr existiert. Ich hätte vom Kommissar gern gewusst, ob er Möglichkeiten der Satellitenüberwachung von Schiffen, den elektronischen Fangnachweis und das bordinterne Fernsehen als mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei in seine Überlegungen einbezogen hat, die in anderen Bereichen gang und gäbe sind.
Wenn diese Verordnung wirksam umgesetzt werden soll, ist ein hohes Maß an Integration der für Inspektionen und Kontrollen verantwortlichen Dienststellen auf gemeinschaftlicher Ebene vonnöten. Außerdem müssen Fischereien und sonstige Interessengruppen Verantwortung übernehmen und sich diese Politik zu eigen machen.
Iles Braghetto (PPE-DE). – (IT) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union ist verpflichtet und dafür verantwortlich, eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei zu übernehmen, und sie tut dies mit einer Reihe repressiver Maßnahmen, indem sie die Kontrollen, Inspektionen und Sanktionen verschärft.
Das anspruchvollste Ziel betrifft jedoch die Vorbeugung: die Ermöglichung und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit eines Erzeugnisses vom Fang bis zu seiner Endbestimmung. Und dies, weil, obwohl diese illegale Tätigkeit erheblichen Schaden in wirtschaftlicher Hinsicht und im Hinblick auf den Schutz der Meeresumwelt anrichtet, die Ziele des Verbraucherschutzes, die mit qualitativ hochwertigen Produkten erreicht werden sollen, und der Erhalt von Arbeitsplätzen in der Fischerei nicht weniger bedeutsam sind. Letztere sind heutzutage mehr als gefährdet, was auf vielfältige Faktoren nicht nur konjunktureller, sonder auch struktureller Natur zurückzuführen ist.
Von diesen maßgeblichen sozialen Zielen lässt sich die Europäische Union bei der Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der den Gegenstand dieser Verordnung bildenden illegalen Fischerei leiten und an ihnen orientiert sie sich, wenn sie sich verstärkt für die Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik in den Gemeinschaftsgewässern einsetzt.
Das einstimmige Votum des Fischereiausschusses für den Bericht Aubert ist ein deutliches Signal für die Entschlossenheit, die vorgeschlagenen Maßnahmen in die Praxis umzusetzen.
Petya Stavreva (PPE-DE). – (BG) Frau Präsidentin, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments! Dieser Bericht berührt sehr wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Meere und Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei.
Die erforderliche Änderung des Rechtsrahmens ergibt sich aus der zunehmenden Ausbreitung dieses Phänomens, das die Ökosysteme und die Fischerei in der Gemeinschaft gefährdet. Die Berichterstatterin verweist auch auf den wichtigen Umstand, dass sich Mitgliedstaaten nicht an die Gemeinsame Fischereipolitik halten.
Jeder Mitgliedstaat wendet andere Sanktionen an, was dazu führt, dass einige Fischer in der Europäischen Union diskriminiert werden. Daher müssen die Zusammenarbeit, die Koordinierung und der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten unbedingt verbessert werden, um die illegale und nicht gemeldete Fischerei zu verhindern und zu bekämpfen.
Die Einführung einer an den Bedürfnissen des Fischereisektors ausgerichteten Kontrollregelung stellt einen wesentlichen Fortschritt dar. Die illegale Fischerei verursacht nicht nur Umweltschäden, sondern hat auch wirtschaftliche und soziale Folgen, die in der legalen Fischerei zu Verlusten in Milliardenhöhe führen.
Das Verbot der Einfuhr von durch illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei gefangenen Fischerzeugnissen in die Europäische Union kann auch die mit der illegalen Fischerei erzielten Gewinne schmälern. Die Kontrollmaßnahmen und die bei Verstößen verhängten schweren Strafen liefern Gründe für eine bessere Bewirtschaftung der Fischbestände.
Die Fischer in Bulgarien protestieren ebenfalls, weil sie mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Daher müssen wir verantwortungsvoll über die Zukunft des Sektors entscheiden. Ich befürworte den Bericht von Frau Aubert.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte Frau Aubert für diesen Bericht danken.
Eine spezielle Frage, die hervorzuheben ist, betrifft das mangelnde Verständnis der Verbraucher für das Problem der unregulierten, nicht gemeldeten und illegalen Fischerei. Damit müssen wir uns eingehender beschäftigen.
Wie bereits mehrfach erwähnt, ist der Fortbestand der legal tätigen Fischer ernsthaft gefährdet, wobei die Auswirkungen der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei nur einen Teil des Problems darstellen. Ein Kernproblem sind die Kraftstoffkosten, und wir brauchen von der Kommission eine Antwort auf die krisenhafte Entwicklung, die dazu geführt hat, dass Fischer ihren Fisch verschenken und als Zeichen des Protestes auf die Straße gehen. Möglicherweise wird die illegale Fischerei auch teilweise durch die Überregulierung bei der legalen Fischerei verursacht – wobei das eventuell schon wieder eine Diskussion zu einem anderen Thema ist.
Was wir brauchen, ist ein weltweites Abkommen, wobei wir in unseren eigenen Ländern beginnen müssen. Bei allem, was wir tun, geht es nicht darum, neue bürokratische Hemmnisse aufzurichten, was uns hier oft vorgeworfen wird, vielmehr müssen wir dafür Sorge tragen, dass die von uns erarbeiteten Verordnungen wirksam sind und das Problem an der Wurzel packen, damit wir die Wirtschaft und die Umwelt nicht zugrunde richten.
Paulo Casaca (PSE). – (PT) Frau Präsidentin! Uns liegt hier in der Tat ein ausgezeichneter Bericht vor – Glückwünsche an unsere Berichterstatterin! Wie schon die Kommission erklärte, ist das ein guter Vorschlag. Dennoch würde ich hier gern die Botschaft unterstreichen, die uns der Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, vermittelt hat, nämlich dass genau diese Art von Instrument eine wirksame Antwort auf eine solche Krise ist, wie wir sie heute im Fischereisektor erleben.
Eben weil die Nachhaltigkeitsregeln in der Fischerei nicht respektiert werden, sehen sich die Fischer dieser Krise ausgesetzt, und das ist die grundlegende Lehre, die wir alle hoffentlich daraus ziehen. Das Problem ist, dass die Zeit läuft und die Uhr nicht extra für unser Legislativverfahren stehenbleibt. In Anbetracht dessen, Herr Kommissar, sind, wie hier bereits gesagt wurde, ganz dringende Maßnahmen erforderlich, damit wir unsere Probleme in den Griff bekommen und das Schiff nicht ohne uns abfährt.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Wenn die fünf Minuten für spontane Wortmeldungen nicht in Anspruch genommen werden, können selbst Kollegen, die bereits in der Diskussion gesprochen haben, dem Kommissar eine Frage stellen. Ich selbst habe das seit Einführung des „Catch-the-eye“-Verfahrens schon mehrfach praktiziert. Daher möchte ich mit Ihrer Erlaubnis dem Kommissar eine spezielle Frage stellen.
Die Präsidentin. − Mir wurde gesagt, dass ich nur zwei Wortmeldungen zulassen darf. Daher erteile ich Ihnen das Wort.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte keine Sonderbehandlung, aber fünf Minuten für spontane Wortmeldungen sind zulässig.
Könnte Kommissar Borg etwas dazu sagen, dass in einigen Mitgliedstaaten Beihilfen für Schiffskraftstoffe gewährt werden und in anderen nicht, und könnte er sich ganz allgemein zur gerechten Gewährung von Finanzhilfen äußern? Wie ist das mit der Gemeinsamen Fischereipolitik vereinbar – wobei die Betonung auf gemeinsam liegt –, und ist dies mit den Wettbewerbsregeln vereinbar? Wir müssen den Fischereien helfen, die derzeit eine tiefe Wirtschaftskrise durchmachen, insbesondere durch die 30 %ige Erhöhung der Preise für Schiffskraftstoffe. Würden Sie in Ihrer Antwort speziell auf diese Frage eingehen, die bereits in verschiedenen Wortmeldungen angesprochen wurde?
Joe Borg, Mitglied der Kommission. − (EN) Frau Präsidentin! Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass das Niveau der Diskussion zu diesem wichtigen Thema deutlich macht, wie sehr uns daran gelegen ist, die IUU-Fischerei wirksam und umfassend zu unterbinden. Wahr ist, dass mit der IUU-Fischerei nicht nur die Nachhaltigkeit der Fischbestände sondern auch die Zukunft der ehrlichen Fischer innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gefährdet wird.
Um bei unseren Bemühungen erfolgreich zu sein, müssen wir drei wesentliche Grundsätze befolgen. Erstens geht es darum, dass der Geltungsbereich des Vorschlags gewahrt bleibt. Zweitens muss das eingeführte Bescheinigungssystem wirksam sein und gleichzeitig gewährleisten, dass im Ergebnis keine unnötigen Belastungen auftreten. Drittens muss das von uns vorgeschlagene Sanktionssystem so geartet sein, dass wirksame Strafmaßnahmen ergriffen werden können, die bereits an sich eine abschreckende Wirkung haben.
Bei diesen drei Grundsätzen finde ich bestätigt, dass es Ihnen gelungen ist, verschiedene Fragestellungen aus den Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Geltungsbereich, das Bescheinigungssystem und die Sanktionen zu benennen. Dies ist Ihnen gelungen, ohne dass dabei die Wirksamkeit des Vorschlages verwischt oder herabgesetzt worden wäre. Speziell zu den Sanktionen möchte ich Folgendes feststellen: Ein Hauptproblem bei der Kontrolle darin liegt, dass sich die von den Mitgliedstaaten verhängten Sanktionen sehr stark voneinander unterscheiden und deshalb von der Fischereiwirtschaft selbst ständig und nachdrücklich Forderungen nach gleichen Ausgangsbedingungen in diesem Bereich vorgebracht werden. Aus diesem Grund haben wir zumindest einen Geltungsbereich vorgeschlagen, der in angemessener und wirksamer Weise umgesetzt werden sollte.
Was die Gesamtproblematik der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik betrifft, kann ich bestätigen, dass wir uns zu dieser Thematik erste Überlegungen erarbeitet haben und dass wir in den kommenden Monaten im Rat eine Orientierungsdebatte durchführen werden. Dabei wird daran gedacht, im September ein informelles Ministertreffen abzuhalten. Des Weiteren beschäftigen wir uns mit der Überregulierung, wobei wir anstreben, das bestehende Regelwerk zu vereinfachen.
Ich möchte auch zum Ausdruck bringen, dass ich mich nicht der Bemerkung von Frau Aubert anschließen kann, wonach die Fischereien durch die Bekämpfung der IUU-Fischerei, wenn sie denn erfolgreich ist, in die Lage versetzt werden, ihre derzeitigen Probleme und Schwierigkeiten besser zu meistern. Dieser Punkt wurde in verschiedenen anderen Wortmeldungen angesprochen. Ich schließe mich jedoch der Meinung an, dass die derzeitigen Maßnahmen unzureichend sind.
Was die Entwicklungsländer anbelangt, bekennen wir uns dazu, diese Frage wirksam anzupacken, wie ich bereits in meinen einleitenden Bemerkungen betont habe. Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer sind der Schlüssel zum Erfolg, wenn wir das Problem lösen und nicht nur einfach verlagern wollen.
Hinsichtlich der Kontrollthematik kann ich der Berichterstatterin versichern, dass die Kommission im dritten Quartal dieses Jahres einen fundierten Vorschlag vorlegen wird, der auch in den vor uns liegenden IUU-Vorschlag eingehen bzw. mit ihm harmonisiert wird. Damit zielen beide Dokumente in dieselbe Richtung und führen zu denselben Ergebnissen.
Im Hinblick auf die Kraftstoffkrise können wir bereits die bestehenden mittel- bis langfristigen Maßnahmen nutzen, wobei diese im Zuge der Umstrukturierung des Wirtschaftszweiges getroffen werden. Wir werden bestehende Marktmaßnahmen überprüfen, bei denen die höheren Kosten von den Fischereien übernommen und nicht, wie in anderen Bereichen üblich, an den Verbraucher weitergegeben werden – ein Punkt, der in einigen Wortmeldungen angesprochen wurde. Mit dieser Thematik müssen wir uns beschäftigen, um die Ursachen benennen zu können.
Es gibt derzeit noch Regelungen, die dazu führen, dass die Fischereien letztendlich sämtliche Belastungen tragen und die höheren Kosten übernehmen müssen, anstatt sie an den Verbraucher weiterzugeben.
Wir bieten den Fischereien auch einige Möglichkeiten der Soforthilfe an, wobei diese in Form von Not- und Umstrukturierungshilfe an Umstrukturierungsmaßnahmen gebunden sind. Ich möchte jedoch an dieser Stelle betonen, dass ich auch diese Frage prüfe und mit meinen Kollegen bespreche, um andere Wege und Mittel aufzuzeigen, mit denen wir den Fischern helfen können, sich sehr kurzfristig auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Ich muss jedoch unterstreichen, dass wir hier nur handeln können, wenn dies mit einer festen und befristeten Verpflichtung zur Umstrukturierung einhergeht, da es hierbei auch um das Problem der Überkapazitäten geht. Wenn wir also die Frage der Überkapazitäten nicht lösen, stehen wir vor einem immer wiederkehrenden Problem, solange sich die Kraftstoffpreise auf hohem Niveau bewegen oder – was noch schlimmer ist – wenn sie weiter steigen, worauf alles hindeutet.
Dies geschah in Frankreich, wo sich die Kommission und Frankreich auf ein Maßnahmenpaket mit dem Ziel verständigten, die französische Fischwirtschaft bei der Umstrukturierung zu unterstützen. Ich muss allerdings zugeben, dass die Maßnahmen unzureichend waren und die französischen Fischereien nicht zufriedenstellten.
Ich muss auch unterstreichen, dass die Kommission auf die Kooperation und aktive Mitarbeit der Mitgliedstaaten angewiesen ist, um angemessen reagieren zu können. Wir können nicht allein handeln. Diesbezüglich gehe ich davon aus, dass die genannte Krise auf der bevorstehenden Ratssitzung im Juni zur Sprache kommt, was ich persönlich begrüße.
Zur Frage, die ganz zum Schluss von Frau Doyle bezüglich der Gewährung von Beihilfen in einigen Mitgliedstaaten und zu nicht gewährten Beihilfen in anderen Mitgliedstaaten gestellt wurde, ist die Kommission dahingehend informiert, dass diese von verschiedenen Mitgliedstaaten gewährten Beihilfen entweder unter die Bestimmungen der De-minimis-Regelung fallen (wobei jeder Mitgliedstaat Beihilfen gewähren kann, solange diese unterhalb der Schwelle der De-minimis-Regelung liegen) oder im Rahmen von Umstrukturierungsprogrammen gewährt werden, auf die ich mich zuvor bezogen habe. Es gibt eine Mitteilung zur Not- und Umstrukturierungshilfe, und wenn es zu einer Einigung kommt – wenn die Kommission grünes Licht für ein Umstrukturierungsprogramm gibt –, dann bieten sich bestimmte Möglichkeiten für Beihilfen und staatliche Unterstützung, die ansonsten nicht in Betracht kämen.
Wenn wir Informationen über sonstige Beihilfen erhalten, die nicht durch die De-minimis-Regelung oder durch Umstrukturierungsprogramme gedeckt sind, werden diese geprüft. So gab es kürzlich eine Mitteilung an Frankreich, wonach ein Betrag, der in Form einer Versicherung gezahlt worden war, zurückgefordert werden muss. Das zeigt, dass wir wirklich tätig werden, wenn es darum geht, die ordnungsgemäße Einhaltung der europäischen Wettbewerbsregeln zu überwachen. Abschließend möchte ich jedoch feststellen, dass die derzeitige Krise sehr sorgfältig analysiert werden muss, um Wege und Mittel zu finden, mit denen Sofortlösungen möglich sind, und zwar in Verbindung mit der Auflage, dass sich die Fischwirtschaft verbindlich verpflichten muss, sich kurzfristig umzustrukturieren, um ihre Kapazitäten an nachhaltige Fischfangquoten anzupassen.
Marie-Hélène Aubert, Berichterstatterin. − (FR) Frau Präsidentin, ich möchte zunächst dem Herrn Kommissar und allen danken, die an der Aussprache teilgenommen haben. Natürlich sind wir auch auf die Hintergründe der schweren Krise eingegangen, in der sich der Sektor derzeit befindet. Ich möchte dem Herrn Kommissar dafür danken, dass er versucht hat, präzise Antworten auf die Fragen zu diesem Thema zu geben, obwohl es sicherlich in einigen Bereichen schwierig ist, ins Detail zu gehen. Jedenfalls ist es bedauerlich, dass die Europäische Union – oder Brüssel – systematisch für alles beschuldigt wird. Ich bin wirklich der Auffassung, dies wäre eine gute Gelegenheit zu zeigen, dass die Europäische Union – Brüssel – nicht Teil des Problems ist, sondern Teil der Lösung. Wenn wir die Ressentiments gegenüber der Europäischen Union sehen, wird uns klar, wie sehr die Mitgliedstaaten und eine Reihe von Akteuren aus der Branche ihrer Verantwortung über Jahre hinweg ausgewichen sind; dass sie kurzfristigen Interessen Vorrang gegeben und gedacht haben, sie könnten eine Weile davon profitieren, jedoch nicht einsehen wollten, dass sie damit einen ganzen Sektor an den Rand des Abgrunds gebracht haben.
So sieht der jetzige Stand aus. Wie können wir rasche Lösungen für eine Situation finden, die schon seit Jahren andauert? Das ist nicht leicht. Sie haben einige Vorschläge gemacht. Wir werden jedoch keinen Erfolg haben, wenn wir nicht strikte und drastische Maßnahmen ergreifen, wenn wir nicht alle notwendigen Mittel einsetzen, denn diese Vorgaben können nicht ohne finanzielle und personelle Mittel durchgesetzt werden. Außerdem müssen weit abschreckendere Sanktionen für illegale Fischerei verhängt werden, als es heute der Fall ist. Dies zumindest wird angesichts der geringen Zahl der bislang verhängten Bußgelder nicht schwer sein.
Wir brauchen auch viel mehr Unterstützung und Belohnung für intelligente und nachhaltige Verhaltens- und Verfahrensweisen. Häufig haben die Fischer und Fischereiunternehmen, die äußerst vorschriftenkonforme und innovative Verfahren für eine nachhaltige Fischereibewirtschaftung anwenden, den Eindruck, dies würde kaum anerkannt und belohnt. Auch was die Bekämpfung der illegalen Fischerei und andere behandelte Bereiche wie Abfall- oder Ressourcenmanagement und Quoten angeht, sollten wir meiner Meinung nach eine Strategie erarbeiten, die viel stärker auf Belohnung setzt, die zukunftsweisend ist und einen Schritt in die richtige Richtung verkörpert, was mir derzeit nicht der Fall zu sein scheint.
Abschließend möchte ich sagen, dass ich diesen Bericht für eine Chance halte, alle diese Fragen zu erörtern. Natürlich können mit einer solchen Diskussion allein die Probleme nicht gelöst werden. Ich nehme an, dass diese Diskussion im nächsten Bericht weitergeht, auch wenn es an der Zeit ist, eine breite Konsultation abzuhalten und die Top-down-Verhandlungen zwischen Kommission, Regierungen und Branchenvertretern zu beenden und eine breitere, stärker horizontal angelegte, fachübergreifende Konsultation durchzuführen. Diese würde uns Antworten liefern, und die Europäische Union und das Parlament könnten wieder ihre Aufgaben erfüllen und ihre Pflicht wahrnehmen, Lösungen für diesen krisengeschüttelten Sektor zu finden.
Die Präsidentin. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 5. Juni 2008, statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Das Europäische Parlament hat der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, die ein echtes internationales Problem ist, einen weiteren Schlag versetzt.
Die angenommenen Maßnahmen ergänzen den bestehenden Mechanismus in effizienter Weise. Ich beziehe mich dabei hauptsächlich auf die Einführung einer Regelung für Hafenstaatkontrollen einlaufender Schiffe, die Ausstellung einer Fangbescheinigung und das Verbot des Einlaufens von IUU-Schiffen. Ebenso begrüße ich das Verbot der Einfuhr von IUU-Fisch und die Veröffentlichung einer Liste von Schiffen, die IUU-Fischerei betreiben.
Der Mehrwert dieser neuen europäischen Bestimmungen ergibt sich auch aus der Entwicklung eines gemeinschaftlichen Warnsystems, das aktiv wird, wenn der Verdacht von IUU-Fischerei besteht. Das Sanktionssystem wurde ebenfalls gestärkt, dazu gehören auch das Verbot des Zugangs von IUU-Schiffen zu öffentlichen Beihilfen oder Subventionen und gegebenenfalls die Rückzahlung gewährter öffentlicher Beihilfen und Subventionen.
Vor allem habe ich mich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass das Europäische Parlament bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei verstärktes Augenmerk auf Regionen in äußerster Randlage richtet, da deren Ökosysteme äußerst anfällig sind. Damit wird gegenüber skrupellosen Flotten ein deutliches Zeichen gesetzt, um dem unlauteren Wettbewerb Einhalt zu gebieten, durch den unsere Fischer langsam, aber sicher ihre Arbeitsplätze verlieren.