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Verfahren : 2008/2600(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0309/2008

Eingereichte Texte :

B6-0309/2008

Aussprachen :

PV 17/06/2008 - 14
CRE 17/06/2008 - 14

Abstimmungen :

PV 19/06/2008 - 5.3
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0307

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 17. Juni 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Einfuhr von Geflügelschlachtkörpern (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt eine Erklärung der Kommission zur Einfuhr von Geflügelschlachtkörpern.

 
  
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  Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Auf der Sitzung des Kollegiums am 28. Mai habe ich die Genehmigung des Einsatzes antimikrobieller Substanzen zur Entfernung der Oberflächenverunreinigungen bei Geflügelschlachtkörpern ausführlich mit meinen Kollegen erörtert. Bekanntlich hatten der Rat und das Parlament in den Hygienevorschriften von 2004 die Möglichkeit der Beseitigung von Oberflächenverunreinigungen mit anderen Stoffen als Trinkwasser genehmigt.

Damit entsprechende Substanzen für die Beseitigung von Verunreinigungen bei Fleisch genehmigt werden können, bedarf es nach geltendem Recht eines im Komitologieverfahren erzielten positiven evidenzbasierten Ergebnisses, aus dem hervorgeht, dass der Einsatz dieser Substanzen keine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellt.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass sich die USA seit geraumer Zeit um die Zulassung von vier antimikrobiellen Substanzen zur Beseitigung von Verunreinigungen bei Geflügelschlachtkörpern bemüht haben. Ausgehend davon haben wir verschiedene wissenschaftliche Gutachten zur Bewertung des Risikos eingeholt, die der Einsatz der vier antimikrobiellen Substanzen unter gesundheitlichen und ökologischen Gesichtspunkten sowie unter dem Blickwinkel der antimikrobiellen Resistenz darstellt.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der verschiedenen wissenschaftlichen Gutachten haben wir beschlossen, einen Vorschlag vorzulegen. Die wissenschaftlichen Gutachten ermöglichen es uns, einen Vorschlag für eine entsprechende Zulassung zu erarbeiten, allerdings nicht um jeden Preis. Gemäß den wissenschaftlichen Gutachten musste eine Reihe von Bedingungen für das Risikomanagement formuliert werden. Mit der Vorlage dieses Textes beziehe ich ganz klar Stellung: Ganz gleich, welcher Wirtschaftspartner auf dem Spiel steht, es kann nicht zugelassen werden, dass irgendeine internationale Verpflichtung die Grundsätze der Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit der Verbraucher in der EU unterminiert.

Folglich muss gewährleistet werden, dass der Einsatz derartiger Substanzen nicht die Verpflichtung aufhebt, die von der Gemeinschaftsgesetzgebung vorgeschriebenen Hygieneauflagen entlang der Lebensmittelkette einzuhalten, und dass derartige Substanzen nicht dazu genutzt werden, um schlechte hygienische Bedingungen im Vorfeld wettzumachen. So hat die EFSA in ihrem Gutachten sogar darauf hingewiesen, dass die antimikrobielle Behandlung als nützliches Instrument zur Ergänzung der in der Europäischen Union bereits praktizierten Hygienemaßnahmen gelten kann.

Deshalb habe ich zwar strenge, aber dennoch angemessene Auflagen erlassen, unter denen wir für einen Vorschlag sorgen können, der unter dem Blickwinkel der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit vertretbar ist. Dabei handelt es sich um folgende Auflagen. Erstens kommt eine einzige Substanz zum Einsatz. Die Einwirkungszeit und die Konzentration der Substanzen sind klar definiert. Die Geflügelschlachtkörper werden mit Trinkwasser abgespült. Nach Einsatz der Substanz verbleibt kein Rückstand auf dem Endprodukt. Die Wirksamkeit des Spülprozesses wird überwacht, um zu gewährleisten, dass keine Rückstände auf den Schlachtkörpern verbleiben. Mit diesen Auflagen sichern wir, dass der Einsatz von Substanzen zur antimikrobiellen Behandlung nicht als Ersatz für mangelnde Hygiene dient und dass das Endprodukt frei von Rückständen ist.

Ich möchte zudem betonen, dass der Einsatz von antimikrobiellen Substanzen lediglich die Zahl der Bakterien reduziert und kein Ersatz für gute Hygiene ist, welche eine Grundvoraussetzung bildet und sowohl in Drittländern als auch in Europa von der Herde bis zur Verarbeitung der Geflügelschlachtkörper gleichermaßen zur Anwendung kommen muss. Wir verfolgen auch künftig einen ganzheitlichen Ansatz bei der Bekämpfung von Salmonellen auf allen Stufen der Produktionskette vom Futter über die landwirtschaftlichen Betriebe bis zu den Schlachthäusern.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag eine entsprechende Kennzeichnung vor. Wie bei anderen zugelassenen Substanzen wie z. B. Zusatzstoffen hat der Verbraucher auch hier ein Recht auf Information. Deshalb schlagen wir zwei alternative Beschreibungsmöglichkeiten vor. Geeignete Medikationsmaßnahmen für die Umwelt und Qualitätsstandards für die Einleitung von Abwässern, wie von der Generaldirektion Umwelt vorgeschlagen. Diese umfassen Bedingungen für die Erfassung und Behandlung von Abwässern in Schlachthäusern.

Und schließlich sieht der Vorschlag eine Überprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Zulassung vor. Das ermöglicht eine weitere Erfassung von Daten bezüglich des Einsatzes entsprechender Substanzen durch die Lebensmittelunternehmen, sodass wissenschaftliche Fragen in Bezug auf die antimikrobielle Resistenz geklärt werden können. Diese Überprüfung verlagert die Beweislast von den wissenschaftlichen Gremien der Kommission auf die Unternehmen.

Doch als der Vorschlag am 2. Juni dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit vorgelegt wurde, äußerten sich 26 Mitgliedstaaten ablehnend, und ein Mitgliedstaat enthielt sich der Stimme. Die Kommission wird den Vorschlag nun dem Ministerrat zur Entscheidung vorlegen.

Sie werden fragen, weshalb die Kommission trotz EU-interner Widerstände am Vorschlag festhält. Weil erstens der Legislativrahmen die Möglichkeit der Genehmigung derartiger Substanzen vorsieht, weil zweitens ein Ersuchen auf Zulassung vorliegt, das auch in Anbetracht unserer internationalen Verpflichtungen beantwortet werden muss, und weil es wissenschaftliche Gutachten gibt, aus denen hervorgeht, dass wir eine Zulassung erteilen können, die allerdings durch strenge Auflagen flankiert werden muss, was wir getan haben. Deshalb musste sich die Kommission ihrer institutionellen Verantwortung stellen und einen Vorschlag unterbreiten.

Das weitere Vorgehen ist Teil des Entscheidungsprozesses. In diesem Sinne haben wir Ihren energisch vertretenen Standpunkt zur Kenntnis genommen. Jetzt ist es Aufgabe des Rates, zum Text Stellung zu nehmen. Wie Sie wissen, wird der Vorschlag nicht angenommen werden, falls eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten ihn ablehnt. Wir werden das Endergebnis also unter dem französischen Ratsvorsitz erfahren.

 
  
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  Robert Sturdy, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Kommissarin sagte, dass die Chemikalie Chlor ungefährlich sei. Wenn dem so ist, wieso ist ihr Einsatz bei Geflügel in der Europäischen Union unzulässig?

Zweitens sagten Sie, Frau Kommissarin, dass wir Verpflichtungen gegenüber den USA haben. Wir sind Teil der WTO-Verhandlungen und Teil der WTO, aber – korrigieren Sie mich, falls ich mich irre – es gibt kein Verbot für Geflügelfleisch aus den USA, sofern es die EU-Auflagen erfüllt. Warum in aller Welt erlassen wir Gesetze in der Europäischen Union, wenn wir damit praktisch unsere Zeit verschwenden?

Wir haben gerade erst einen Bericht über eine Richtlinie für die Sicherung der Wasserqualität angenommen. Wir haben eine Reihe von Chemikalien gestrichen, und jetzt führen wir Chlor wieder ein. Sie sagten ganz richtig, dass es am 2. Juni 26 Gegenstimmen bei einer Enthaltung gab. Bei der Enthaltung handelte es sich um das Vereinigte Königreich. Dabei müssen Sie bedenken, dass das Vereinigte Königreich von der Habsucht der Supermärkte regiert wird, und ich würde unterstellen, dass sich das Vereinigte Königreich aufgrund des Drucks der Supermärkte, die an billigen Lebensmitteln interessiert sind, der Stimme enthalten hat. Ich glaube, dass sich dies letztlich nachteilig auswirkt.

Sie sagen, dass keine Rückstände auf den Produkten verbleiben. Hand aufs Herz, Frau Kommissarin, können Sie wirklich versprechen, dass Sie in der Lage sein werden, dies zu überwachen? Denn in der Vergangenheit hatten wir Probleme mit Produkten, die in die EU eingeführt wurden. Ich war zuständig für den Bericht über Chemikalien in Lebensmitteln, die in die Europäische Union eingeführt werden, und in Lebensmitteln in der Europäischen Union, und die Überwachung bereitet uns ernsthafte Probleme.

Meines Erachtens gehen Sie damit ein echtes Risiko ein, das nicht nur die öffentliche Gesundheit betrifft. Das ist keine handelspolitische Frage, sondern es geht um die öffentliche Gesundheit, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die entsprechenden Produkte. Wir können es uns nicht leisten, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Europäische Union und in die Lebensmittel, die wir produzieren, zu verlieren.

 
  
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  Anne Ferreira, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich den Mitgliedern danken, die zur Ausarbeitung dieser Entschließung beigetragen haben. Ich möchte hervorheben, dass sie von allen Fraktionen unterstützt wird. Woher rührt dieses Einvernehmen? Zweifellos daher, dass es unsere Unzufriedenheit mit der Haltung und dem Ansatz der Kommission widerspiegelt, die aus einer Verleugnung der Demokratie herrührt, die das Europäische Parlament bei diesem Dossier nun seit mehreren Wochen erlebt.

Die Hartnäckigkeit, mit der die Kommission den Standpunkt von Abgeordneten und Sachverständigen zur Frage der Einfuhr von chloriertem Geflügelfleisch missachtet, ist wirklich empörend. Gewiss, Herr Verheugen ist damit beauftragt, mit seinem Amtskollegen aus den USA zu verhandeln, um den Handel zwischen unseren beiden Regionen zu fördern, aber kann er dies unter Preisgabe der europäischen Gesundheitsbestimmungen tun? Wie kann das Kollegium der Kommissionsmitglieder grünes Licht für diese Art von Vorhaben geben und sich damit begnügen, eine Kennzeichnungspflicht und eine Überarbeitung der Bestimmungen nach Ablauf von zwei Jahren usw. vorzuschlagen? Kann die Kommission erklären, warum sie, nachdem sie eingeräumt hat, dass es ihr an Informationen über diese Stoffe fehlt, nicht den Grundsatz der Vorsorge praktiziert hat? Es ist ebenfalls merkwürdig, dass nicht auf die Schlussfolgerungen des US-amerikanischen Zentrums für die Kontrolle und die Prävention von Krankheiten (CDC) Bezug genommen wird, das vor einigen Wochen eine Zunahme der Vergiftung und Infektion mit Salmonellen, Listerien und anderen Bakterien aufgedeckt hat. Warum sollten wir eine Methode importieren, die noch nicht erprobt und getestet wurde?

Es muss auch daran erinnert werden, dass die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit Jahre der Arbeit und Zusammenarbeit mit Branchenvertretern aus der Industrie erforderten, die einverstanden waren, Investitionen zu tätigen, um die Erwartungen der europäischen Bürger zu erfüllen. Dieser Ansatz, der die gesamte Nahrungskette einbezieht, ist der nachhaltigste Weg, um das Auftreten von an Krankheitserregern zu verringern. Dafür haben wir uns entschieden. Glauben Sie wirklich, dass vertrauensvolle Beziehungen und eine starke und verlässliche Partnerschaft aufgebaut werden können, wenn es uns nicht gelingt, gegenüber unseren amerikanischen Partnern unsere eigenen Grundsätze und Werte zu bekräftigen? Eine weitere Frage lautet: Würden die eingeführten Erzeugnisse den gleichen Bestimmungen unterliegen wie europäisches Geflügel?

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Beschluss umso unverständlicher ist, als die Europäische Kommission beschlossen hat, in Bezug auf die Entscheidung ihres Streitbeilegungsorgans zu hormonbehandeltem Rindfleisch gegen die WTO vorzugehen. Meines Erachtens löst diese diametral entgegengesetzte Haltung Verwirrung und Unverständnis bei den Verbrauchern aus. Die politische Linie der Europäischen Kommission in Fragen der Lebensmittelhygiene und -sicherheit wird dadurch berechtigterweise in Frage gestellt.

Der Europäische Rat wird in Kürze eine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag abgeben. Wir fordern ihn auf, den Standpunkt des Parlaments und des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit zu berücksichtigen und der Gesundheit Vorrang vor dem Handel einzuräumen.

 
  
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  Bart Staes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich kann mich Herrn Sturdys und Frau Ferreiras Worten nur anschließen. Ich verstehe eigentlich nicht, weshalb die Kommission hartnäckig auf die Vorlage dieser Vorschläge am 28. Mai bestanden hat. Die USA müssen immensen Druck ausgeübt haben. Dieser Druck ist wirtschaftlicher Natur. Die USA verlieren Märkte hier in der Europäischen Union und vielleicht auch in den neuen Mitgliedstaaten, die 2004 beigetreten sind.

Was entnehme ich all diesen Studien? Ich stelle fest, dass der Ansatz der Vereinigten Staaten mit dem Einsatz antimikrobieller Substanzen nicht so recht wirksam ist. Die Zahl der Infektionen mit Salmonellen, mit Camphylobacter sinkt nicht. Unser Ansatz hingegen hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen. Unser „vom Hof auf den Tisch“-Grundsatz umfasst jede Phase vom Erzeuger bis zum Verbraucher. Seit dem Weißbuch der Kommission im Jahr 2000 haben wir strenge Lebensmittelgesetze verabschiedet. Und ich möchte nicht, dass diese jetzt ausgehöhlt werden.

Ebenso wenig wollen das die Landwirte, denn sie haben in dieses Konzept investiert. Sie wollen keinen unlauteren Wettbewerb vonseiten ihrer Konkurrenten in anderen Teilen der Welt. Außerdem stehen sie nicht allein da, sie können auf die Unterstützung durch die Verbraucher- und die Umweltverbände bauen. Ich fordere die Kommissarin daher auf, dies noch einmal zu überdenken und diesen Vorschlag zurückzuziehen, für den sie weder im Rat noch im Parlament Rückhalt hat.

 
  
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  Janusz Wojciechowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen unterstütze ich voll und ganz den vorliegenden Entschließungsentwurf. Mit den Vorschlägen in diesem Entschließungsentwurf kann ich mich vollauf identifizieren. In diesem Dokument wird ein sehr wichtiges Thema behandelt. In unseren Debatten über die Lage in der Landwirtschaft, aber auch im internationalen Handel haben wir uns vielfach für die Einhaltung des Prinzips ausgesprochen, dass für Produzenten in der Europäischen Union und für die Unternehmen, die ihre Waren auf den europäischen Markt exportieren, dieselben Anforderungen gelten müssen. Dieses Prinzip wird nicht überall befolgt, und das gilt vor allem für die landwirtschaftliche Produktion. Wir müssen darauf dringen, dass dieses Prinzips eingehalten wird. Wir können nicht länger so verfahren, dass für die Produzenten in der Europäischen Union bestimmte Standards gelten und wieder andere für diejenigen, die ihre Waren auf den europäischen Markt exportieren.

Die Lage in der Geflügelbranche ist in zahlreichen EU-Ländern sehr schwierig. Dazu gehört mein Heimatland Polen. Ich habe selbst an vielen Diskussionen zu diesem Thema teilgenommen. Geflügelverbände haben darauf hingewiesen, dass ungleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen und dass der europäische Markt gegenüber anderen Ländern der Welt einem ungleichen Wettbewerb ausgesetzt ist. Ich begrüße diese Initiative, weil sie genau darauf abzielt, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, denn das ist ein Gebot der elementaren Gerechtigkeit. Deshalb unterstütze ich den Entschließungsentwurf.

 
  
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  Konstantinos Droutsas, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Mit der Aufhebung des Einfuhrverbots für Geflügel aus den USA beweist die Europäische Kommission erneut, dass sie die Interessen der multinationalen Lebensmittelkonzerne über die Gesundheit der Menschen und Arbeitnehmer stellt.

Seit Jahrzehnten versuchen die USA, die Einfuhr von hormonbehandeltem Fleisch durchzusetzen. Jetzt tun sie das Gleiche mit ihrem Geflügelfleisch. In der Vergangenheit beruhte das Verbot auf der Gefahr, die das Chlor und die Tauchbehandlung von Geflügel darstellen. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge gefährdet chloriertes Geflügelfleisch die Gesundheit von Verbrauchern und der Beschäftigten in Schlachthäusern. Außerdem entstehen dabei gefährliche Abfälle mit krebserregenden Rückständen.

Natürlich haben die in den USA eingesetzten Substanzen ebenso wenig ihren krebserregenden Charakter verloren wie die Wissenschaftler ihre Meinung geändert haben. Daher stellt sich die Frage, was die Kommission veranlasst hat, dem Druck der Vereinigten Staaten und der multinationalen Konzerne nachzugeben und was sie als Gegenleistung für die Änderung ihres Standpunktes erhält.

Die Kette der Lebensmittelproduktion ist in wachsendem Maße dem Würgegriff der multinationalen Lebensmittelkonzerne ausgesetzt. Nur wenige Tage, nachdem mit Mineralöl verseuchtes Sonnenblumenöl entdeckt wurde und nachdem bekannt wurde, dass der Gesetzgeber den Transport von Speiseöl in Tankern gestattet, die für den Transport von gesundheitsschädlichen Flüssigkeiten genutzt werden, verkündet die Kommission, ohne Rot zu werden, dass sie das Verbot für chloriertes Geflügelfleisch aufzuheben gedenkt.

Die Kette der Lebensmittelskandale reißt nicht ab. Die EU verlagert die Verantwortung für Inspektionen auf jene, die inspiziert werden sollten; sie entledigt sich ihrer Aufgaben in der gleichen Weise wie die Regierungen der Mitgliedstaaten; sie überträgt den Verbrauchern Verantwortung mit der Begründung, dass sie schließlich die Wahl haben, vorausgesetzt die Produkte sind gekennzeichnet.

Die Arbeitnehmer fordern ordnungsgemäß kontrollierte gesunde Lebensmittel zu erschwinglichen Preisen. Die Ablehnung der Aufhebung des Verbots durch die Arbeitnehmer, ihre Organisationen und die Wissenschaft muss die Kommission veranlassen, ihre Entscheidung zu revidieren. Das Verbot für chloriertes für den menschlichen Verzehr bestimmtes Geflügelfleisch muss aufrechterhalten werden.

 
  
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  Daniel Caspary (PPE-DE). - Herr Präsident, geschätzte Kollegen! Der transatlantische Handel hat im Moment ein Volumen von rund 600 Milliarden Euro im Jahr. Die Kommission schlägt nun vor, den Markt für in Chlorlösung desinfizierte Hühnchen zu öffnen. Ich sage ganz klar: Ich bedaure es sehr, dass es die Kommission nicht schafft, für unsere ungechlorten Hühnchen endlich Marktzugang in den Vereinigten Staaten einzufordern und auch zu bekommen. Ich möchte aber trotzdem sagen, dass ich die Vorschläge der Kommission grundsätzlich unterstütze, denn die wissenschaftlichen Gutachten sind eindeutig. Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit hat ein ganz eindeutiges Gutachten vorgelegt. Wir brauchen keine weiteren Gutachten.

Niemand möchte hier, ebenso wenig wie jenseits des Atlantiks, dass die Gesundheit der Menschen durch Lebensmittel bedroht wird. Aber wenn wirklich Bedenken gegen die in den USA verwendeten Substanzen bestehen, dann frage ich mich: Warum werden diese hier in der Europäischen Union, hier bei uns zu Hause, als Zusatz in Futtermitteln, als Zusatz im Trinkwasser und als Zusatz in anderen Lebensmitteln zugelassen?

Ich weiß, wie stark zum Glück in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit gesetzt wird. Was wäre zum Beispiel Frankreich ohne seinen coq au vin? Dieses weltweit bekannte Exportprodukt aus Frankreich wird für den Export ebenso nach der US-Methode durch Chlorbehandlung hergestellt. Offenbar ist diese Methode doch so gut, dass sie für den Export von europäischen Qualitätsprodukten in Frage kommt.

Es ist also eine aus meiner Sicht etwas unehrliche Diskussion. Die Kommission hat klare Vorschläge gemacht, um die Sicherheit der europäischen Verbraucher zu gewährleisten. Aus meiner Sicht muss vor allem die Kennzeichnung eindeutig und sichtbar sein, dass der Verbraucher wirklich sieht, was er kauft. Und dann sage ich: Der Verbraucher wird sich sowieso für unsere europäischen Hühnchen entscheiden.

Aber ich fordere alle auf, sich nicht hinter angeblichen Umwelt- oder Gesundheitsargumenten zu verstecken, sondern klar zu bekennen, um was es wirklich geht. Das ist eine Frage der Ehrlichkeit, und gerade wenn es darum geht, mit Freunden wie den Vereinigten Staaten ernsthaft über ein Thema zu diskutieren, wäre Ehrlichkeit in der Politik dringend erforderlich.

 
  
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  Francisco Assis (PSE) . – (PT) Ich sehe die Notwendigkeit ein, die Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten zu verbessern und möchte die Kommission in diesem Zusammenhang zu ihrer Arbeit beglückwünschen, die sie in diesem Bereich geleistet hat. Dabei gibt es jedoch „rote Linien“, und eine davon ist der Schutz der legitimen Interessen der europäischen Erzeuger und Verbraucher. Meines Erachtens werden wir in diesem speziellen Fall mit einer Situation konfrontiert, in der diese Linien deutlich überschritten werden.

Hierzu gibt es zwei verschiedene Konzepte, vielleicht sogar zwei einander widersprechende Konzepte, was Gesundheitsschutz und Umweltschutz betrifft. Aus europäischer Sicht besteht ein zentrales Interesse und zwar das an der Gewährleistung der Sicherheit für die gesamte Lebensmittelkette. Aus amerikanischer Sicht existiert die Vorstellung, sich lediglich in den Endphasen des Prozesses mit diesem Thema zu befassen.

Wir können unsere Überzeugungen, Gepflogenheiten oder Normen in diesem Bereich nicht aufgeben, und wir dürfen nicht nur darum ringen, dass sie in Europa anerkannt werden, sondern wir sollten uns viel mehr bemühen, diese auf die internationale Bühne zu projizieren. Die Europäische Union begibt sich hinsichtlich der internationalen Projektion ihrer Normen auf sehr unsicheres Terrain, wenn sie aufhört, ihren Schutz innerhalb Europas zu gewährleisten.

Exakt aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass es ganz wichtig ist, die Notwendigkeit zu unterstreichen, dass dem Vorschlag der Kommission in diesem Bereich unmissverständlich widersprochen wird.

Es stehen äußerst wichtige Fragen zur Debatte, die sich mit dem Umweltschutz, der Volksgesundheit und den Grundrechten der europäischen Verbraucher befassen. Doch sie beschäftigen sich auch mit den europäischen Erzeugern, weil die europäischen Erzeuger angehalten waren, diese Normen einzuhalten und während der letzten Jahre beträchtliche Investitionen erbringen mussten, um abzusichern, dass sie diese Anforderungen erfüllen. Jetzt würden sie plötzlich auf diesem Stand zurückgelassen und wären vollkommen unfähig im Wettbewerb zu bestehen.

Deshalb vertreten wir die Ansicht, dass sich die Europäische Union im Namen eines gesunden und fairen Wettbewerbs in größerem Umfang mit dem Schutz der europäischen Erzeuger befassen muss. In diesem Sinne und ohne die Anstrengungen bei der Verbesserung der Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten in Frage zu stellen (die für die Europäische Union unverzichtbar sind), vertrete ich die Meinung, dass das ein zweifelhafter Vorschlag ist, und selbstverständlich möchte ich meine Unterstützung für den Entschließungsantrag bekunden.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE).(FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die Entscheidung, das Veto bei der Einfuhr von chloriertem Geflügelfleisch in die Europäische Union entgegen allen oder fast allen gegenteiligen Standpunkten aufzuheben, ist ein wahres Schulbeispiel für das, was die Kommission, die das höhere öffentliche Interesse von Europas Bürgern schützen soll, nicht länger tun darf und sollte.

Wie alle Nahrungsmittelsektoren haben Geflügel- und insbesondere Hühnerhalter in den letzten Jahrzehnten enorme Anstrengungen unternommen. Sie haben umfangreiche Investitionen getätigt, um die Normen zu erfüllen, und unterliegen nicht weniger als 70 Verordnungen, Richtlinien und anderen europäischen Entscheidungen und Beschlüssen.

Der Sektor ist, wie wir wissen, ebenfalls einem harten Wettbewerb in Europa, aber auch durch Brasilien und die USA ausgesetzt. Müssen wir Sie, da dies bisher niemand getan hat, an den Ausbruch der Vogelgrippe in Europa erinnern – das ist erst drei Jahre her –, als der Verbrauch an Geflügelfleisch um mehr als 20 % zurückging? Warum sollten wir diesen Sektor nun einer solchen Wettbewerbsverzerrung gegenüber den US-amerikanischen Landwirten aussetzen, die in keiner Weise gleichartigen gesundheits- und sicherheitspolitischen Zwängen unterliegen?

Mit dieser kurzen Betrachtung soll das Wesentliche bei dieser Frage hervorgehoben werden. Dies ist vielleicht keine umwelt- oder gesundheitspolitische Frage, so habe ich das zumindest sagen hören. Ich fordere bei diesem Thema jedoch mehr Klarheit und Untersuchungen.

Unsere Ablehnung, Frau Kommissarin, ist eine im Wesentlichen industriepolitisch und kulturell begründete und letztlich auch eine politische Entscheidung.

Die Entscheidung hat kulturelle Gründe, weil die Europäer das Recht haben, ihr Lebensmittelmodell zu wählen; wie wir wissen; sind sie ihren Traditionen und der Vielfalt sehr verpflichtet, wie uns der französische Landwirtschaftsminister Michel Barnier kürzlich in Erinnerung rief.

Zweitens hat die Entscheidung industriepolitische Gründe. Ich habe die Produktionsmethoden, Gesetze und hohen Standards in Europa bereits erwähnt. Ein guter Handelsdeal muss im Übrigen auch gerecht sein. Der Kommission wird es nicht gelingen, uns davon zu überzeugen, dass 300 000 Tonnen chloriertes Hühnerfleisch ohne Gegenleistung eine gute Nachricht für die europäische Geflügelindustrie ist.

Und schließlich ist es eine politische Entscheidung. Damit komme ich zum eigentlichen Kern der Frage, da es vor allem um eine Frage des Vertrauens geht: Vertrauen unter Erzeugern und Vertrauen der Verbraucher. Kann es sich die Kommission angesichts des herrschenden Klimas tatsächlich erlauben, und ich komme zum Schluss, Herr Präsident, die Stellungnahme des Rates, des Parlaments, der Akteure vor Ort und eines Großteils Ihrer eigenen Mitglieder in den Wind zu schlagen? Ich glaube, allein die Frage zu stellen, ist bereits eine Antwort.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE).(SV) Vielen Dank, Herr Präsident! Die Aufgabe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ist es, zu beurteilen, ob eine Sache gefährlich ist. Aufgabe der Kommission und des Parlaments ist es, festzustellen, ob sie mit den allgemeinen politischen Grundsätzen der artgerechten Tierhaltung, des Verbots der Täuschung der Verbraucher und der Aufrechterhaltung einer hohen Umweltqualität gemäß dem Vorsorgeprinzip übereinstimmt. Somit ist dieser Vorschlag unethisch und ungeeignet und stellt eine unerwünschte Methode der Behandlung von Geflügel dar. Außerdem hat sich der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit nahezu einhellig gegen diese Methode ausgesprochen. Ich möchte dem noch eine weitere Dimension hinzufügen: Betrüger behandeln seit langem Geflügelfleisch mit Chlor, damit dieses eine schöne rosa Farbe bekommt und frischer aussieht. Wollen wir Betrüger zu Ungunsten der Bauern bevorzugen, die Millionen in eine Verbesserung der Situation investiert haben, nicht zuletzt in meinem Heimatland?

Einige wenige Kennzeichnungsregeln werden nicht funktionieren, insbesondere nicht in Einrichtungen wie Restaurants.

Lassen Sie uns dies jetzt in einen Sieg umkehren. Ziehen Sie den Vorschlag zurück und gehen Sie auf der Grundlage von Einhelligkeit im Parlament und Einhelligkeit im Rat voran und sagen Sie den Vereinigten Staaten: Nein, wir akzeptieren Ihre Methoden nicht.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN).(PL) Herr Präsident! Frau Kommissarin! In der Aussprache über die Einfuhr von Geflügel auf den Markt der EU möchte ich auf drei Dinge hinweisen.

Erstens müssen landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in der Europäischen Union hergestellt wurden, sehr hohe ökologische, hygienische und gesundheitliche Anforderungen erfüllen, deren Einhaltung die Produktionskosten erheblich erhöht, wodurch die europäischen landwirtschaftlichen Erzeugnisse vom Preis her kaum auf dem Weltmarkt konkurrieren können. Zweitens ist vor diesem Hintergrund der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Verordnung zu ändern, um die Einfuhr von gechlortem Geflügelfleisch aus den Vereinigten Staaten zu ermöglichen, vor allem für die Verbraucher in Europa völlig inakzeptabel. Drittens und letztens sei darauf hingewiesen, dass der diesbezügliche Vorschlag der Europäischen Kommission als besondere Geste der Union gedacht ist, um vor dem Gipfel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Juni eine gute Gesprächsatmosphäre zu schaffen und für freundschaftlichere Beziehungen zu sorgen.

Ich bin für freundschaftliche Beziehungen, aber es wäre mir lieber, dies würde nicht auf Kosten der Gesundheit vieler EU-Bürger geschehen.

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE).(EL) Herr Präsident! Die Sachverständigen in den Mitgliedstaaten haben sich fast einmütig gegen den Vorschlag der Kommission zur Aufhebung des Verbots für die Einfuhr von chloriertem Geflügelfleisch ausgesprochen.

Selbst unter den von der Kommission vorgeschlagenen Bedingungen laufen diese Einfuhren der unveränderten Forderung der europäischen Bürger nach dem Angebot von sicheren, hochwertigen und nahrhaften Erzeugnissen zuwider.

Der europäische Geflügelzuchtsektor hat umfassend in die Einhaltung des strengen ordnungspolitischen Rahmens der Union investiert, der für die gesamte Lebensmittelkette von der Produktion bis zur Verteilung gilt. Von anderen Aspekten ganz abgesehen, geht es hier um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Geflügelzuchtsektors, und wir wissen, dass der Vorschlag der Kommission Ausdruck der Unterstützung der amerikanischen Interessen im Transatlantischen Wirtschaftsrat ist.

Als Mitglied des Ausschusses für internationalen Handel bin ich generell dafür, die Differenzen mit unseren Handelspartnern zu glätten. Ich kann jedoch unter keinen Umständen Lösungen akzeptieren, die die Gesundheit der Bürger gefährden und sich negativ auf das europäische Lebensmittelmodell auswirken. Das gilt sowohl für den Fall, um den es in unserer Aussprache geht, als auch für den bei der WTO anhängigen euro-atlantischen Disput über die Einfuhr von genetisch veränderten Organismen.

Die EU muss die strengen Vorschriften für die Qualität, Hygiene und Sicherheit von Lebensmitteln einhalten. Wir lehnen jegliche Lockerung dieser Vorschriften ab. Was wir brauchen, das ist eine Stärkung der internationalen Normen und Produktionsmethoden.

Deshalb fordern wir den Rat auf, das Verbot für die Einfuhr von chloriertem Geflügelfleisch aufrechtzuerhalten.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos (PSE).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die europäische Geflügelzucht durchlebt wie auch andere Bereiche der Tierproduktion eine schwierige Zeit. Umso erstaunlicher ist es, dass die Kommission in dieser Situation so schnell die Genehmigung für die Einfuhr von chloriertem Geflügelfleisch nach Europa verlangt hat. Diese Forderung zielt anscheinend einzig und allein darauf, den kommerziellen Bedürfnissen und Bestrebungen der Vereinigten Staaten von Amerika gerecht zu werden.

Ich muss Ihnen nicht ins Gedächtnis rufen, dass der Geflügelsektor in Europa keine direkte Unterstützung von der GAP erhält, trotz der Tatsache, dass für unsere Produzenten seit 1997 ein Verbot für die Verwendung eben dieser Substanzen besteht, die die Kommission jetzt genehmigen will, und zudem unterliegen sie im gesamten Produktionszyklus eingehenden Kontrollen, um die Entwicklung von Bakterien zu verhindern und die strengen Hygienevorschriften der Gemeinschaft einzuhalten.

Bei Erzeugern aus Drittländern vertritt die Kommission jedoch die Auffassung, dass ein einziges Chlorbad mehr als ausreichend ist, und meiner Ansicht nach bedeutet dies, dass die Anstrengungen unserer Produzenten völlig nutzlos waren und sind.

Wenn Sie mir den Ausdruck verzeihen, es kann nicht sein, dass wir so dumm und sie so schlau sein sollen. Ich denke, wir müssen uns dieser Forderung der Kommission widersetzen.

 
  
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  Esther De Lange (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Wir haben in dieser Aussprache bereits eine ganze Menge gehört, und ich möchte ganz bestimmt nicht alles wiederholen, meine aber, dass hier zwei grundlegende Dinge auf dem Spiel stehen.

Zunächst der lautere Wettbewerb oder die Chancengleichheit zwischen europäischen Erzeugern und Erzeugern aus Drittländern. Der europäische Geflügelsektor hat auf der Grundlage unserer europäischen Vorschriften Millionen in eine fortgeschrittene Bekämpfung von Salmonellen und anderen Kontaminanten in der gesamten Produktionskette investiert. Die Zulassung von Erzeugnissen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, gefährdet diesen lauteren Wettbewerb, der einen Eckstein unserer Handelspolitik bilden sollte. Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig, wie es so schön heißt. Was wir kürzlich für Fleisch aus Brasilien gefordert haben, sollte auch für Geflügel aus den Vereinigten Staaten gelten.

Zweitens, das Vorsorgeprinzip. Die Berichte über die Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt lassen diese Technik letzten Endes noch immer fraglich erscheinen. Der Kommissionsvorschlag, eine Zulassung für zwei Jahre mit anschließender Überprüfung anhand neuer Daten, weicht natürlich völlig von diesem Vorsorgeprinzip ab. Zunächst brauchen wir Klarheit über die Sicherheit und dann erst eine Debatte und nicht andersherum. Selbst der Plan für eine Kennzeichnung von chloriertem Geflügel aus den USA ist nicht akzeptabel, denn die Ungleichheit zwischen den Landwirten hier und da bleibt bestehen, und außerdem entgehen verarbeitete Erzeugnisse wahrscheinlich dieser Kennzeichnung. Zu diesen verarbeiteten Erzeugnissen zählen beträchtliche Mengen Hühner-Nuggets und Hühnerschenkel, die sich niederländische, rumänische, französische und italienische Fußballfans heute Abend vor dem Fernseher schmecken lassen.

Abschließend möchte ich daher an die Kommission appellieren, an diesen beiden europäischen Grundprinzipien, der Chancengleichheit und dem Vorsorgeprinzip, festzuhalten, indem sie unter Beachtung der Wünsche einer großen Mehrheit im Verwaltungsausschuss und in diesem Parlament diesen unglückseligen Vorschlag fallen lässt.

 
  
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  Esther Herranz García (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Jetzt will die Europäische Kommission mit Bleichmittel behandeltes Geflügel aus den USA zulassen, und zudem möchte sie, dass wir dies anstandslos akzeptieren, um die Handelsbeziehungen mit den USA zu verbessern.

Die Leichtfertigkeit der Europäischen Kommission in dieser Angelegenheit steht im krassen Gegensatz zur Seriosität, mit der sie neue Texte zur Lebensmittelsicherheit erarbeitet, die den Erzeugern der Gemeinschaft bisweilen so viele Einschränkungen auferlegen, dass es ihnen manchmal nicht mehr möglich ist, ihre Tätigkeit fortzusetzen.

Die Kommission verspielt jetzt mit solchen Vorschlägen ihre Glaubwürdigkeit bei den Verbrauchern und der Öffentlichkeit, und ich glaube nicht, dass wir dem Druck der Mitgliedstaaten und dem Handelsdruck der USA nachgeben sollten, auch dann nicht, wenn uns die Europäische Kommission dazu auffordert.

Im Januar 2008 enthüllte eine im US-Magazin Consumer Report veröffentlichte Studie ein gegenüber 2003 vermehrtes Auftreten von Zoonose bei mit antimikrobiellen Verfahren behandeltem Geflügel in den USA. Ebenso ist eine wachsende Resistenz gegen Antibiotika bei infizierten Personen zu verzeichnen.

Zur selben Zeit verringerten sich in der Europäischen Union die Zoonosefälle bei Geflügel, ohne dass die US-Methoden angewandt wurden.

Die Europäische Union kommt ihrer Pflicht nach, weil sie die Zoonose von Beginn der Produktionskette an kontrolliert und weil sie das Prinzip „Vorbeugen ist besser als Heilen“ anwendet, dem sie konsequent folgt, was für die Produzenten und die Industrie in der Europäischen Union hohe Kosten verursacht.

Im konkreten Fall der Zoonosebekämpfung wurde 2003 eine sehr strenge Verordnung verabschiedet, deren Durchsetzung viel Zeit kostete und mit der die Überwachung der auf Menschen übertragbaren Krankheiten erhöht wird.

Das Ergebnis der Umsetzung dieser Verordnung ist ein rückläufiges Auftreten dieser Krankheiten. Die europäischen Produzenten und die europäische Industrie insgesamt müssen diese Vorschriften einhalten, weil sie ansonsten mit Sanktionen belegt werden können.

Warum sollen wir die US-Erzeuger nicht weiterhin streng kontrollieren?

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, diese Geschichte im Zusammenhang mit chloriertem Geflügelfleisch zeigt deutlich die Kluft, die bedauerlicherweise zwischen der Europäischen Kommission und den Bürgern besteht, die darauf warten, Vertrauen in Europa setzen zu können. Es ist ein Schlag gegen unsere Lebensmittelpolitik mit ihrem hohen Niveau des Verbraucherschutzes. Hier herrscht völliges Unverständnis.

Dies ist ein unlauterer Wettbewerb für unsere Landwirte, die enorme Anstrengungen unternommen haben, und unsere Schlachtbetriebe, die strenge Bestimmungen einhalten müssen. All das kostet natürlich Geld, und daher ist dieser Wettbewerb unlauter. Auf diesem Weg wird billiges Hühnerfleisch in die Europäische Union gelangen können, und darunter werden bedauerlicherweise die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen leiden, die bei Discountern einkaufen. Das chlorierte Geflügelfleisch wird in verarbeiteten Erzeugnissen zu finden sein, in Fertiggerichten und in Schulkantinen. All dies kann nicht hingenommen werden. Es ist undenkbar, dass wir dies genehmigen können. Und bitte sagen Sie uns nicht, dass die Kennzeichnung das Problem lösen wird, denn leider enthalten die Etiketten auf verarbeiteten Erzeugnissen keinerlei Informationen.

Angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale müssen die Bürger Vertrauen in die Nahrungsmittelkette haben können. Deshalb müssen wir kategorisch „Nein“ zur Einfuhr von chloriertem Geflügelfleisch sagen.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Bereits im April habe ich in einer schriftlichen Anfrage an Sie, Frau Kommissarin, entschieden gegen die geplante Öffnung des EU-Marktes für chemisch desinfizierte Hühnchen aus den Vereinigten Staaten protestiert. Zum Glück traf dieser Vorschlag in den Mitgliedstaaten auf Widerstand.

Frau Kommissarin, unsere Landwirte und Verarbeitungsbetriebe erfüllen Standards, die weltweit zu den strengsten zählen. Sie tragen Sorge für den Schutz der Umwelt, das Wohlergehen der Tiere und die Aufrechterhaltung der biologischen Vielfalt. Die Anpassung an diese Standards erhöht die Kosten und schwächt ihre Wettbewerbsposition. Daher wundert mich der Vorschlag der Kommission. Die amerikanischen Methoden der Hähnchenproduktion erfüllen diese Standards nicht. Der Verbraucher in Europa will solche Lebensmittel nicht auf seinem Teller haben. Wenn uns die Sicherheit unserer Verbraucher in der EU am Herzen liegt, dürfen wir die Einfuhr von Lebensmitteln minderer Qualität nicht zulassen.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE).(EN) Herr Präsident! Wie können wir Forderungen nach der Chlorierung anderer Produkte ablehnen, z. B. von Fleischerzeugnissen aus Rind- oder Schweinefleisch, die in die EU importiert oder in der EU hergestellt wurden, wenn wir chloriertes Hühnerfleisch aus den USA akzeptieren? Wie steht es mit Eiern, Käse, Obst oder Gemüse? Alle Bedingungen, die die Kommissarin erwähnte, würden in exakt derselben Weise auf sämtliche Produkte zutreffen, die ich eben genannt habe.

Wie steht es mit dem Einsatz anderer antimikrobieller Substanzen? Vielleicht fordern die Amerikaner künftig, dass in die EU eingeführtes Geflügel mit Penicillin oder anderen antimikrobiellen Substanzen behandelt werden kann.

In jedem Fall ist es doch so, dass selbst dann, wenn auf der Geflügeloberfläche keine Mikroben nachgewiesen werden können, möglicherweise das Geflügelinnere viele Mikroben aufweist, die wir aber nicht feststellen können, weil die Oberfläche fälschlicherweise anzeigt, dass das Geflügelfleisch frei von Salmonellen oder anderen Mikroben ist.

 
  
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  Androula Vassiliou, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Eingangs möchte ich feststellen, dass ich die Ansichten der verehrten Angeordneten respektiere, und ich möchte wiederholen, dass diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen wurde. Dazu haben umfassende Diskussionen im Kollegium stattgefunden.

Zweitens möchte ich nochmals klarstellen, dass wir unsere Hygienevorschriften nicht einfach beiseite schieben. Ich glaube, ich habe erwähnt, dass die Beseitigung von Verunreinigungen mittels antimikrobieller Substanzen laut EFSA nur zulässig ist, wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden, und das gilt für alle Geflügelfleischproduzenten. Folglich ist neben den Präventivmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben auf die Sauberkeit der zu schlachtenden Tiere sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften und der Kontrollverfahren auf der Grundlage der HACCP-Prinzipien in den Schlachthäusern zu achten.

Ich muss Ihnen sagen, dass die Amerikaner sehr verärgert waren, als sie von all diesen Bedingungen hörten, aber wir haben ihnen erklärt, dass daran nicht zu rütteln ist.

Zweitens möchte ich klarstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur für die USA gelten, sondern dass wir sie auch unseren Erzeugern zugestehen. Wir machen also keinen Unterschied zwischen ausländischen und unseren Erzeugern.

Wie ich bereits sagte, liegt die Entscheidung jetzt beim Rat, und ausgehend von meinen Erfahrungen im Rat „Landwirtschaft“, an dessen Sitzung ich teilgenommen habe, halte ich einen positiven Bescheid nicht für wahrscheinlich.

 
  
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  Der Präsident. − Zum Abschluss der Aussprache wurde gemäß Artikel 103 Ziffer 2 der Geschäftsordnung ein Entschließungsantrag(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 19. Juni 2008, statt.

 
  

(1)Siehe Protokoll.

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