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Verfahren : 2007/0197(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0226/2008

Aussprachen :

PV 17/06/2008 - 11
CRE 17/06/2008 - 11

Abstimmungen :

PV 18/06/2008 - 6.3
CRE 18/06/2008 - 6.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0296

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 18. Juni 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Stimmerklärungen
Protokoll
  

Mündliche Stimmerklärungen

 
  
  

– Billigung der Neufestlegung der Zuständigkeiten des Vizepräsidenten der Kommission Jacques Barrot (B6-0306/2008)

 
  
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  Urszula Gacek (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ich habe Kommissar Barrots Kandidatur in der heutigen Abstimmung unterstützt. Der Kommissar hat versprochen, in den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über die Frage der Visa-Befreiung für Bürger aller Länder der Europäischen Union eine kompromisslose Haltung einzunehmen. Darüber hinaus hat der Vorschlag des Kommissars, die Probleme der Asylsuchenden im Geiste der Solidarität anzugehen und vor allem Ländern wie Polen, die für die Sicherung der Außengrenzen des Schengen-Gebiets verantwortlich sind, Hilfe zukommen zu lassen, mich davon überzeugt, dass Kommissar Barrot ein gutes Gespür für die Probleme innerhalb des Aufgabenbereichs der Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit hat.

 
  
  

– Bericht Manfred Weber (A6-0339/2008)

 
  
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  Jean-Luc Bennahmias, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Zunächst möchte ich mich für meine Abwesenheit bei dieser wichtigen Abstimmung entschuldigen. Da der Zug zwischen Paris und Straßburg 75 Minuten Verspätung hatte, konnten außer mir noch weitere Kollegen nicht über diese Richtlinie und diese Entschließung abstimmen. Ebenso wie meine Fraktion hätte ich vollumfänglich gegen diese Entschließung und diese Richtlinie gestimmt.

Ich möchte hier und jetzt meine tiefste Abscheu ausdrücken. Die Haftzentren, in denen Dutzende, wenn nicht gar Hunderte oder Tausende unserer Mitbürger mit Einwandererstatus bzw. mit Migrationshintergrund festgehalten werden, sind mit der Würde dieses Parlaments und der Europäischen Union unvereinbar. All dies hat den Beigeschmack des Selbstschutzes seitens der Europäischen Union, den ich ebenso wie meine Fraktion für verwerflich halte.

Natürlich müssen wir heute Maßnahmen ergreifen, um die Migrationsströme unter Kontrolle zu bringen, allerdings sind die defensiven Maßnahmen, über die soeben abgestimmt worden ist, nicht die richtige Antwort auf die Wirtschaftsmigration oder die Klimamigration, die nicht mehr lange auf sich warten lassen wird. Wenn die Europäische Union, das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat die so dringend benötigte Entwicklungshilfe bereitstellen würden, dann wären wir vielleicht in der Lage, entsprechend zu reagieren, aber so weit sind wir noch nicht. Was wir tatsächlich haben, das sind 0,38 % des Haushalts anstelle von 0,42 %, nachdem wir 0,7 % geplant hatten.

Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen, dass ich mich heute für unser Parlament schäme, und dass ich mich für die Europäische Union schäme, eine Union, die wir aufbauen wollen und die allen Bürgern der Welt offen und gastfreundlich gegenübertreten sollte.

 
  
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  Sylvia-Yvonne Kaufmann, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Der Kompromiss zwischen dem EP-Berichterstatter Weber und den Innenministern zur so genannten Rückführungsrichtlinie ist faul: Er stellt im Kern die menschenrechtliche Glaubwürdigkeit der Europäischen Union in Frage. Deshalb lehnt meine Fraktion die Richtlinie entschieden ab.

Das Parlament als Mitgesetzgeber stand rechtlich wie moralisch in der Pflicht, sich für akzeptable, vor allen Dingen menschenwürdige Regelungen einzusetzen. Es hätte seine Verantwortung voll wahrnehmen und dafür streiten müssen. Stattdessen hat sich die Parlamentsmehrheit vom Rat Regelungen aufoktroyieren lassen, nur um die Richtlinie in erster Lesung durchzudrücken. Auch wenn die Richtlinie in manchen Mitgliedstaaten im Einzelfall die Rechtslage verbessert, etwa weil gar keine Haftbegrenzung im nationalen Recht vorgesehen ist, so ist doch der Gesamtkontext entscheidend.

Die Richtlinie legitimiert, dass Menschen, denen man nichts anderes „vorwerfen“ kann als in Europa ein besseres Leben für sich und ihre Familien finden zu wollen, bis zu 18 Monate eingesperrt werden können. Die bestehende Praxis von Abschiebehaft in den Mitgliedstaaten rechtfertigt und entschuldigt es unserer Meinung nach nicht, dass Menschen in Not auch künftig wie Kriminelle behandelt werden. Statt diese gängige Praxis, die die Menschenrechte von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen verletzt, nun auch noch auf europäischer Ebene zu sanktionieren, sollten sich die Mitgliedstaaten vielmehr um eine nachhaltige Lösung des Problems der Migration kümmern.

Für unsere Fraktion heißt das insbesondere, endlich eine gemeinschaftliche legale Migrationspolitik zu schaffen, die die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten gewährleistet und den Menschen, die in großer Not und oftmals unter Lebensgefahr nach Europa kommen, eine Perspektive bietet.

Das Europäische Parlament hat es verpasst, hier Verantwortung zu zeigen und dem Rat die Stirn zu bieten. Die eindringlichen Appelle zahlreicher Menschenrechtsorganisationen sowie der Kirchen blieben leider ungehört.

 
  
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  Kinga Gál (PPE-DE).(HU) Auch ich würde gern eine Erklärung zu meiner Abstimmung über den Bericht Weber abgeben. Als Abgeordnete dieses Parlaments halte ich es für wichtig, diesen Bericht anzunehmen, da er einen ersten Schritt hin zu einer EU-Einwanderungspolitik darstellt. Zugleich halte ich auch in meiner Eigenschaft als Anwältin für Menschenrechte und Minderheitenrechte meine Ja-Stimme für durchaus gerechtfertigt. Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis eines schwierigen Kompromisses, in dessen Verlauf das Parlament sicherstellen konnte, dass viele humanitäre und menschenrechtsbezogene Aspekte in den Text aufgenommen wurden. In Bereichen ohne jede Regulierung ist dies als Fortschritt zu betrachten. In Bereichen, in denen bereits eine breite Basis an Regulierungen vorhanden ist, können die ohnehin höheren Standards durch die Richtlinie nicht verringert werden. Wie bei allen Kompromisslösungen gibt es auch in diesem Text Schwachstellen und wunde Punkte. Ich verstehe deshalb die Vorbehalte, die sowohl religiöse Organisationen als auch nicht religiös gebundene Menschen haben, und ich stimme ihnen darin zu, dass hochtrabende juristische Fachausdrücke nicht dazu benutzt werden dürfen, humanitäre oder menschenrechtsbezogene Erwägungen zu unterlaufen. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Richtlinie zur Grundlage für weitere Tragödien oder für das Auseinanderreißen von Familien wird. Immigranten, die zu uns kommen, weil sie auf eine menschenwürdigere Existenz hoffen, hatten in der Regel bereits genug zu leiden. Ich danke Ihnen.

 
  
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  Philip Claeys (NI). - (NL) Herr Präsident! Ich habe für den Bericht von Manfred Weber gestimmt, zugegebenermaßen allerdings mit einigen Vorbehalten. Die Linke und extreme Linke haben Zeter und Mordio gegen die Richtlinie geschrien. Sie haben die Sache so dargestellt, als würden die Menschenrechte von illegal aufhältigen Personen durch die Richtlinie eklatant missachtet, während tatsächlich das Gegenteil der Fall ist. Zum Beispiel wird erstens die Regularisierung illegaler Einwanderer durch eine europäische Richtlinie als annehmbare politische Option in den Vordergrund gerückt. Ferner werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, illegalen Migranten auf Verlangen kostenlosen Rechtsbeistand zur Verfügung zu stellen.

Aus einer Situation der Illegalität für Menschen Rechte ableiten zu wollen, ist unzulässig. Im Übrigen sind viele Aspekte der Richtlinie völlig unverbindlich. Gleichwohl bietet die Richtlinie einer Reihe von Mitgliedstaaten die Möglichkeit, illegal aufhältige Personen länger im Rahmen ihrer Abschiebung in Haft zu nehmen. Eine weitere positive Bestimmung ist das Wiedereinreiseverbot von fünf Jahren nach einer Abschiebung, um die Einreise in andere EU-Staaten zu verhindern. Zur Lösung des Einwanderungsproblems sind wesentlich radikalere Maßnahmen als die, für die sich der vorliegende Bericht ausspricht, erforderlich, aber sie stellen einen Schritt in die richtige Richtung dar.

 
  
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  Frank Vanhecke (NI). - (NL) Herr Präsident! Schauen wir uns mal in Ruhe die Zahlen an. In einem Zeitraum von etwa 100 Jahren wird sich die Weltbevölkerung annähernd versiebenfacht haben – von einer Milliarde auf sieben Milliarden Menschen. Diese Bevölkerungsexplosion kann nicht folgenlos für einen prosperierenden europäischen Kontinent bleiben, der darüber hinaus mit einem großen demografischen Defizit zu kämpfen hat. Die Einwanderungsprobleme, mit denen wir heute konfrontiert sind, sind ausgesprochen ernst, aber sie sind im Vergleich zu dem, was uns in den kommenden Jahrzehnten bevorsteht, immer noch in den Griff zu bekommen. Aus dieser Perspektive betrachtet sind die in der vermeintlichen Rückführungsrichtlinie enthaltenen Maßnahmen eigentlich nichtig und unzureichend. Erforderlich ist weitaus mehr als diese halbherzigen Maßnahmen einer Echternacher Springprozession, um den Ansturm von illegalen Migranten einzudämmen. Da aber ein kleines Zeichen für eine Rückführungspolitik für illegal aufhältige Einwanderer besser ist als keines, habe ich für den Bericht von Manfred Weber gestimmt – wenngleich ohne großen Enthusiasmus.

 
  
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  Romano Maria La Russa (UEN). - (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Abstimmung für den Weber-Bericht könnte uns ein entscheidender Schritt zur Entwicklung eines umfassenden Maßnahmenpakets gegen die illegale Einwanderung gelungen sein: Maßnahmen, die dem Sicherheitsbedürfnis vieler europäischer Bürger gerecht werden, von denen etliche Opfer von Verbrechen durch Staatsangehörige aus Drittländern sind.

Ich stelle erfreut fest, dass sich das Europäische Parlament, Garant universeller Freiheiten und Rechte, endlich auf eine gemeinsame Politik geeinigt hat, die sich an den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten im Kampf gegen die illegale Einwanderung orientiert. Wir haben deutlich gemacht, dass unser Ziel nicht nur das Aufspüren illegal Eingewanderter ist, sondern auch die Umsetzung klarer, transparenter, schneller Rückführungsverfahren. Deshalb reicht es auch nicht, der Sache, wie einige das gern hätten, einfach den Riegel vorzuschieben, beispielsweise mit dem Wiedereinreiseverbot ...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Ignasi Guardans Cambó (ALDE).(ES) Ich habe für einige Änderungsanträge gestimmt – für vier, um genau zu sein –, die diese Richtlinie verbessern sollen. Allerdings habe ich auch für die endgültige Richtlinie gestimmt, obwohl diese Änderungsanträge keine Zustimmung gefunden haben.

Meiner Ansicht nach verbessert diese Richtlinie die Rechte der illegal aufhältigen Einwanderer in vielen Ländern der Europäischen Union erheblich. Das ist unbestreitbar: Wir brauchen nur die Gesetze zu vergleichen, die zurzeit überall in der Union gelten.

Natürlich ist dies keine Richtlinie, die jemand von uns verfasst hätte, wenn uns die Gelegenheit dazu gegeben worden wäre, wenn man die Erarbeitung jemandem von uns persönlich überlassen hätte. Doch es muss ein Gleichgewicht im Mitentscheidungsverfahren zwischen der Legitimität des Europäischen Parlaments und der Legitimität aller nationaler Parlamente und Regierungen bestehen.

Nunmehr tragen die nationalen Parlamente eine große Verantwortung für die Umsetzung dieser Richtlinie, ebenso wie die Europäische Kommission und der Gerichtshof für die Überwachung ihrer Anwendung. Von jetzt an unterliegen die rechtlichen Einschränkungen in den Mitgliedstaaten dem europäischen Recht und nicht mehr nationalen Entscheidungen.

 
  
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  Carlo Fatuzzo (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die anhaltende Bewunderung vieler Kollegen freut mich natürlich und ich möchte ihnen danken, dass sie gewartet haben, um anzuhören, weshalb ich für den Bericht Weber gestimmt habe.

Herr Präsident, ich glaube, wir erleben etwas, das sich durchaus mit der Invasion des Römischen Reichs durch die Barbaren vor über 2000 Jahren vergleichen lässt. Damals wurde das Römische Reich von bewaffneten Truppen überfallen und die Römer griffen zu den Waffen, um sich zu verteidigen, scheiterten aber, wie wir alle wissen, unter tragischen Umständen.

Und heute ist Europa das Ziel von Menschen aus vielen anderen Ländern der Welt, deren gutes Recht es ist, denn sie haben Hunger, genau wie die Barbaren damals Hunger hatten und ihn in Rom stillen wollten. Aber Europa hat auch das Recht, sich zu verteidigen und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die in unsere Gebiete eindringen, an die Grenzen zurückgebracht werden.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI) . – (FR) Herr Präsident! Bei 10 Millionen illegalen Einwanderern in Europa und bei 300 Passagieren pro Boeing wären über 30 000 Boeings nötig, um die Bestimmungen der Richtlinie zum Rückführungsverfahren zu erfüllen. Dies bedeutet, dass über einen Zeitraum von drei Jahren von jeder der 27 europäischen Hauptstädte über 1 000 Boeings abfliegen müssten.

Schon rein zahlenmäßig ist dieser Vorschlag unvernünftig und unrealistisch. Es kommt aber noch schlimmer! Obwohl die Einwanderung in der Tat lediglich die soziale Auswirkung der wirtschaftlichen Globalisierung darstellt, wo der Weltkapitalismus die Arbeitnehmer zu gegenseitigen Konkurrenten macht, entwickeln wir eine Richtlinie, um die Auswirkungen eines Problems zu beseitigen. Ich weiß nicht, ob dies scheinheilig oder nur ein schlechter Scherz ist, auf alle Fälle aber ist es recht kurzsichtig. Die Nomaden der Welt ziehen umher, weil sie essen und trinken, gesundheitlich betreut werden und sich bilden wollen. Lebensmittel und Lebensmittelknappheit, Wasser und dessen Verteilung, Pandemien und deren Ausbreitung sind bereits zu globalen Problemen geworden, mit denen sich alle Nationen auseinandersetzen müssen. Je früher wir zusammenarbeiten, um unsere gemeinsamen Problem politisch anzugehen und zu lösen, desto schneller werden wir in der Lage sein...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI) . – (FR) Herr Präsident! Die Immigrationisten haben eine Kampagne der Desinformation gegen diese Richtlinie zur Rückführung illegaler Einwanderern geführt, die sie als „Richtlinie der Schande“ bezeichnen. Dies ist nichts anderes als eine gut eingespielte politische Komödie zwischen der Linken und der Rechten. Die Linke protestiert, um zusätzliche Rechte für die Einwanderer zu erwirken, und wenn sie diese erreicht hat, dann behauptet sie, dass der ganze Prozess festgefahren und starr sei.

In Wirklichkeit stärkt dieser derart geänderte Text die Rechte der rückführbaren illegalen Einwanderer und sichert deren weiteren Aufenthalt in Europa viel mehr als er ihre Rückführung gewährleistet. Die Unterbringung dieser Personen in Hafteinrichtungen ist an starke Auflagen gebunden, und die Haftdauer von 18 Monaten ist lediglich die absolute Obergrenze, die nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt. Die Staaten, die geringere gesetzliche Obergrenzen haben, werden diese beibehalten. Die Frist für die freiwillige Rückkehr schützt die Betroffenen vor der Ausweisung aus dem Hoheitsgebiet der Europäischen Union, und die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, auf den geringsten Vorwand hin eine Legalisierung vorzunehmen. Mit anderen Worten ist Frankreich, das die lockersten Legalisierungsbestimmungen in ganz Europa besitzt, nicht gezwungen, etwas daran zu ändern, geschweige denn, eine härtere Linie zu fahren. Herr Sarkozy mag das Volk das Gegenteil glauben machen wollen, und er wird dabei vom Gezeter der Linken unterstützt. Nur auf Grund einiger weniger positiven Aspekte in diesem Dokument…

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Daniel Hannan (NI). - (EN) Herr Präsident! Das war ein herrlicher symbolischer Akt heute Vormittag. Ein Redner nach dem anderen stand auf und sagte, man achte das irische Volk. Und dann, unmittelbar danach, bei der Abstimmung drückten wir diesen Bericht durch, der der erste Schritt zur Schaffung einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik ist, die einen großen Teil des Vertrags von Lissabon ausmacht.

Wenn wir es ernst meinten mit der Respektierung des Votums des irischen Volkes, würden wir nicht weitermachen mit dieser klammheimlichen Umsetzung der Bestimmungen dieses Textes, sondern damit beginnen, jene Teile rückgängig zu machen, die in Vorwegnahme eines Ja-Votums hineingebracht wurden, darunter die Einrichtung eines diplomatischen Dienstes und die Charta der Grundrechte.

Frau Wallström sagte heute Vormittag, man müsse herausfinden, warum die Menschen mit Nein gestimmt haben. Wogegen hatten sie gestimmt? fragte sie. Ich will ihr behilflich sein. Ich nehme an, sie haben gegen den Vertrag von Lissabon gestimmt. Das Werbegeschenk war der Stimmzettel, auf dem gefragt wurde, ob sie dem Vertrag von Lissabon zustimmen wollten.

Herr Cohn-Bendit sagte, es sei nicht gerade in Ordnung, eine Million Menschen über die Geschicke einer halben Milliarde Europäer entscheiden zu lassen. Nun, dem stimme ich gern zu. Ermöglichen Sie der halben Milliarde ebenfalls ihr Referendum. Pactio Olisipiensis censenda est!

(Beifall)

 
  
  

– Bericht Eluned Morgan (A6-0191/2008)

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich habe diesen Bericht deswegen abgelehnt, weil er in drei wichtigen Punkten am Ziel vorbeigeht. Erstens war es nicht möglich, die Änderungsanträge 170 und 171 durchzubringen, die sich insbesondere um Anliegen von regionalen Netzen bemüht hätten und hier Ausnahmen geschaffen hätten, die aufgrund der Größe gerechtfertigt sind.

Zweitens: Der dritte Weg wurde auch nicht angenommen. Es wichtig, dass wir im Energiesektor Planungssicherheit schaffen. Leider hat die Kommission hier mit ihrem legal unbundling und totalen unbundling gesiegt. Ich glaube, das führt nicht in die richtige Richtung.

Zum Dritten: Wir haben es nicht geschafft, eine Nuklearhaftung bei Unfällen festzuschreiben. Aus all diesen Gründen ist der ÖVP-Club dagegen aufgetreten und konnte diesem Paket nicht zustimmen.

 
  
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  Tomáš Zatloukal (PPE-DE).(CS) Ich habe für den Bericht der Kollegin Morgan gestimmt, denn auch ich bin der Meinung, dass es notwendig ist, sichere Strom- und Gaslieferungen, einen nachhaltigen Energiemarkt mit niedrigem CO2-Ausstoß und eine globale Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Wie sich dieses Ziel erreichen lässt, war Gegenstand der gestrigen Aussprache im Plenum. Es ist nicht eindeutig bewiesen, dass die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung automatisch einen Anstieg der Investitionen und eine bessere Leistungsfähigkeit der Netze bedeutet. Hier sehe ich noch Spielraum für eine Lösung, die sowohl dem Verbraucher als auch weiteren Beteiligten, die vielleicht in diesen Markt einsteigen wollen, Vorteile bringt. Die Entstehung eines europaweiten Strommarktes ist nicht ohne intensivere regionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zwischenstaatlichen Übertragungssysteme und nicht ohne Koordinierung der Investitionen und operativen Maßnahmen möglich. Daher unterstütze ich die Stärkung der Mechanismen zur Koordinierung der regionalen Zusammenarbeit.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Der Gemeinsame Markt impliziert mehr Wettbewerb und damit höhere Standards. Marktteilnehmer sind daher verpflichtet, die geeigneten Investitionen zu tätigen und die Kapazität ihrer Vertriebsnetze zu verbessern. Dies führt zu sichereren Lieferungen und weniger Problemen mit der Energieversorgung. Die Schaffung eines Energiebinnenmarkts ist sehr wichtig, da wir beobachten können, dass die Nachfrage nach Energie konstant steigt. Der Energiebinnenmarkt ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, ist aber noch immer nicht ausreichend, um Europas Energiesicherheit zu gewährleisten. Wir müssen eine gemeinsame Energiepolitik im Geiste der Solidarität schaffen. Es müssen geeignete Mechanismen entwickelt werden, die es den Mitgliedstaaten erlauben, sich im Falle einer Energiekrise gegenseitig zu unterstützen. Es ist jedoch noch wichtiger für Europa, endlich anzufangen mit einer Stimme über externe Energiepolitik zu sprechen. Energiesicherheit kann nur über eine kohärente, effektive und vor allem gemeinsame Politik erreicht werden.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Ich habe für den Bericht Morgan gestimmt. Ich meinte, in ihm seien einige ganz wichtige Elemente. Natürlich brauchen wir in Europa eine weitaus wettbewerbsfähigere Energieindustrie, um sicherzustellen, dass jedermann in Europa von einem besseren Wettbewerb, von niedrigeren Preisen und höherwertigen Qualitätsdiensten profitiert.

Besonders begrüßt habe ich die Passage über die dezentralisierte Erzeugung, vor allem wo es hieß: „Wir müssen den Menschen die Macht zurückgeben, indem wir vor Ort angesiedelte oder kleine Stromerzeuger … fördern.“ Diejenigen unter uns, die für direkte Demokratie in einer lokal orientierten Agenda sind, könnten fragen: „Warum bei der Energie aufhören?“ Warum nicht mehr Macht in einer ganzen Reihe von Bereichen zurückgeben, nicht nur den nationalen Regierungen, sondern auch den lokalen Gemeinschaften, den Menschen, denen der Gegenstand der Gesetzgebung am nächsten ist? Ich sitze hier mit meinen Kollegen Daniel Hannan und Chris Heaton-Harris, die gleichzeitig Mitglieder einer großen Organisation mit Namen Direct Democracy Movement sind. Wenn Sie wirklich meinen, dass die Macht dem Volk gehört, dann sollten wir sie ihm zurückgeben und es fragen, was es will. Wenn Sie es wirklich nach dem Vertrag von Lissabon fragten – wie wir es in Irland taten –, dann würde es „Nein“ sagen.

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Auch ich habe dem Bericht Morgan meine Zustimmung gegeben, denn ich bin überzeugt, dass wir auf diesem speziellen Gebiet das Eigentum vollständig entflechten sollten, und die Erfahrung der Mitgliedstaaten zeigt, dass die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung zu vermehrten Investitionen und zu einer besseren Netzleistung führt.

Ich wollte jedoch auch über die örtliche Erzeugung sprechen, denn ich halte diese für einen guten Schritt nach vorn, solange Projekte vor Ort von den Leuten vor Ort unterstützt werden und sie von Nutzen für die Region sind.

In der von mir vertretenen Region, dem Wahlkreis Daventry, haben wir zahlreiche unerwünschte Vorschläge für Windparks. Einige wurden abgelehnt, andere wird man realisieren, aber keiner dient der lokalen Region. Alle beruhen sie auf einer von einer Richtlinie der britischen Regierung geschaffenen neuen Art von „Subventionswindparks“; in dieser Richtlinie heißt es, wir müssten diesen speziellen Weg auf dem Gebiet erneuerbarer Energien einschlagen und sonst nichts. Das ist ein sehr kurzsichtiges Herangehen an die Dinge, die wir tun sollten.

Wenn wir also bis auf die unterste örtliche Ebene gehen, damit dort unsere Energie erzeugt wird, dann sollten wir den Menschen vor Ort gewiss zutrauen, dass sie die Lösungen für sich wählen, die sie brauchen.

 
  
  

– Bericht Alejo Vidal-Quadras (A6-0228/2008)

 
  
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  Richard Seeber, in Namen der Gruppe PPE-DE. Herr Präsident! Ich habe diesem Bericht zugestimmt. Ich glaube, es ist sinnvoll, wenn wir einen europäischen Binnenmarkt im Energiebereich schaffen. Da brauchen wir auch dieses Netz der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber. Nur ist bei der Umsetzung Sorge zu tragen, dass wir wirklich ein level playing field schaffen, aber gleichzeitig Möglichkeiten für regionale Ausnahmen vorsehen. Es muss möglich sein, Quersubventionierungen zwischen verschiedenen Energiebereichen vorzunehmen, um auch in den entlegensten Regionen und Tälern und auch auf Inseln die Energieversorgung sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass die Energieversorgung dort wesentlich teurer und für die Konzerne finanziell nicht so interessant ist. Daher muss hier die Möglichkeit vorgesehen werden, einen Ausgleich zu schaffen.

Noch eine kurze Bemerkung an meine britischen Kollegen: Meines Wissens hat es in Großbritannien bis jetzt nur ein Referendum gegeben – das war damals beim Beitritt. Vielleicht sollten Sie zuerst die nationale Verfassung ändern, damit dieses direkt-demokratische Instrument jetzt allgemein eingeführt wird. Ich würde das sehr begrüßen.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Verzeihen Sie die Verspätung, mit der ich das Wort ergreife. Ich hatte dem Vorredner applaudiert, der seinen Redebeitrag mit einer sehr wertvollen Bemerkung abschloss.

Meine Bemerkungen treffen auch für den Bericht Chichester zu, sodass ich, denke ich, beide zusammenfasse, anstatt zweimal um das Wort zu bitten. In gewisser Weise dürfte dieser Bericht eine der potenziellen Schwachstellen im Denken der Eurokraten und der Leute illustrieren, die recht oft in diesem Hohen Haus sitzen, nämlich dass Europa, für welches Problem auch immer, die Lösung sein müsse. Natürlich begrüße ich eine Agentur europäischer Regulierer, in der die nationalen Regulierer zusammenarbeiten, aber vergessen wir nicht, dass es sehr oft die nationalen Regulierer sind, die für die lokalen Gegebenheiten das beste Verständnis haben.

Lassen wir es nicht zu, dass dieses Gremium zu einem europäischen Super-Regulierer wird. Vergewissern wir uns, dass der Regulierer die lokalen Nuancen verstehen und den Leuten vor Ort wirklich rechenschaftspflichtig ist. Wenn wir den Leuten vor Ort gegenüber rechenschaftspflichtig wären, würden wir ihnen Gelegenheit geben, gegen die Verfassung zu stimmen.

 
  
  

– Bericht József Szájer (A6-0086/2008)

 
  
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  Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich denke bereits an meine Pressemitteilung und werde wohl beginnen mit „sprach vor einem vollbesetzten Haus“ – obwohl ich vielleicht doch einfach sagen sollte „sprach vor einer vollbesetzten Dolmetscherkabine“. Ich weiß es zu schätzen, dass die Dolmetscher weiter machen, ihr Mittagessen versäumen und diesen Dingen zuhören.

Ich bin ein englischer Fußball-Schiedsrichter und fürchte daher jeden polnischen Politiker in diesem Saal, der solch einen Mann umbringen will. Nachdem ich allerdings gestern Abend Fußball gesehen hatte – vor allem das Spiel Frankreich gegen Italien –, dachte ich bei mir, vielleicht sollte die französische Mannschaft tun, was ihre Politchefs tun, nämlich das Ergebnis völlig vergessen und trotzdem im Viertelfinale antreten, denn genau das machen wir hier mit dem Vertrag von Lissabon.

Der Grund – und, Herr Präsident, Sie wundern sich vielleicht, wie ich auf den Bericht komme, auch ich wundere mich zuweilen –, warum wir den Vertrag von Lissabon nicht brauchen, wird in diesem Bericht nachgewiesen. Die EU wird ohne diesen Vertrag nicht zum Stillstand kommen. Heute haben wir hier mit Erfolg über eine massive Änderung in der institutionellen Organisation abgestimmt – und brauchten dafür keinen gesonderten Vertrag.

 
  
  

Schriftliche Stimmerklärungen

 
  
  

– Billigung der Neufestlegung der Zuständigkeiten des Vizepräsidenten der Kommission Jacques Barrot (B6-0306/2008)

 
  
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  Rareş-Lucian Niculescu (PPE-DE), schriftlich.(RO) Ich weiß die Entschlossenheit und Eindeutigkeit, mit denen Herr Barrot daranging, aus Anlass seines Hearings am Montag für die mit der europäischen Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und insbesondere für die Freizügigkeit einzutreten, wirklich sehr zu schätzen.

Die Rechte und Freiheiten der europäischen Bürger sind die wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration, und sie sollten unter keinen Umständen gefährdet werden, welche Gründe dabei auch immer ins Feld geführt werden könnten.

Die Bürger des Landes, das ich in diesem Forum vertrete, die Bürger Rumäniens, verfolgen genau und mit Sorge die Diskussionen gewisser Mitgliedstaaten bezüglich des Rechts auf Freizügigkeit.

Die sich im Ausland aufhaltenden rumänischen Bürger, in ihrer Mehrheit ordentliche und fleißig arbeitende Menschen, bringen unbestreitbare Vorteile für die Wirtschaft der Länder, in denen sie arbeiten.

Sie – und ich bin überzeugt, sie sind nicht die einzigen – erwarten von der Europäischen Kommission, dass sie eine aktive und entschiedene Rolle bei der Verteidigung der absoluten Freizügigkeit spielt.

Ich hoffe von ganzem Herzen, dass das ganze Mandat von Herrn Barrot unter dem Zeichen dieser Verpflichtung, die Rechte der europäischen Bürger zu verteidigen, stehen wird.

 
  
  

– Bericht Ewa Klamt (A6-0139/2008)

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Wir haben es hier mit einem humanitären Drama zu tun, in dem Familien nicht nur leiden, weil ihre Angehörigen verschwunden sind, sondern auch, weil sie jahrzehntelang von der Ungewissheit über deren Schicksal geplagt waren.

Deshalb erachte ich es als wichtig, dass alle betroffenen Parteien weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten, damit die Nachforschungen über das Schicksal der vermissten Personen in Zypern rasch beendet werden können.

Eine äußerst wichtige Rolle bei der Identifizierung der gefundenen sterblichen Überreste spielt auch der Ausschuss für die Vermissten in Zypern (CMP).

Da der finanzielle Beitrag der EU für das CMP-Projekt nur den Zeitraum bis Ende 2008 umfasst, befürworte ich auch die Zuweisung weiterer finanzieller Unterstützung für den CMP, damit er 2009 seine Arbeit fortsetzen kann. Mit diesem Beitrag soll es ermöglicht werden, dass er seine Kapazität insbesondere vor Ort erhöhen, mehr Wissenschaftler engagieren und mehr notwendige Ausrüstungsgegenstände finanzieren kann.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir haben nichts dagegen, dass der zypriotische Ausschuss zusätzliche Unterstützung und Finanzbeihilfen für seine weitere Arbeit erhält, sind jedoch der Ansicht dass dieses Geld dem Roten Kreuz zur Verfügung gestellt werden sollte, das Erfahrung und Fachwissen auf diesem Gebiet besitzt. Deshalb stimmen wir gegen den Vorschlag.

 
  
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  Ewa Klamt (PPE-DE), schriftlich. − Als Berichterstatterin begrüße ich die überwältigende Zustimmung zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zu vermissten Personen in Zypern. Die Exhumierung und Identifizierung der sterblichen Überreste der vermissten Personen sind das Recht aller betroffenen Angehörigen. Nur mit dem Auffinden ihrer seit Jahrzehnten vermissten Angehörigen und einer würdevollen Beerdigung können griechische und türkische Zyprioten mit diesem schmerzvollen Kapitel in ihrem Leben abschließen, da sie in diesem Fall die endgültige Gewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen haben. Ich bin überzeugt, dass dies einen wichtigen Beitrag zu den positiven Entwicklungen einer Wiedervereinigung Zyperns leisten kann.

Die EU unterstützt die Arbeiten des Ausschusses für die Vermissten (CMP) an den Exhumierungsstätten, in den anthropologischen Laboren und bei den betroffenen Familien bereits aktiv durch die Zuweisung finanzieller Mittel. Dabei ist es wichtig, dass der Ausschuss für die Vermissten alle erforderlichen Untersuchungen und Ermittlungen durchführt, solange sich Augenzeugen noch zu diesem humanitären Problem der Vermissten äußern können.

Aus diesem Grund halte ich es für erforderlich, dass der finanzielle Beitrag der EU für das Jahr 2009 um einen zusätzlichen Betrag von 2 Millionen Euro aufgestockt wird, und möchte gleichzeitig den Rat und die Europäische Kommission auffordern, sich auf diese weitere finanzielle Unterstützung zu einigen.

 
  
  

– Bericht Manfred Weber (A6-0339/2007)

 
  
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  Gerard Batten (IND/DEM), schriftlich. (EN) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil er es den Nationalstaaten erschwert, illegale Einwanderer zurückzuführen. Und wenn ihnen in EU-Mitgliedstaaten erst einmal Wohnrecht gegeben wurde, haben es diese illegalen Einwanderer leichter, nach Großbritannien zu gelangen, wo sie dann die Belastung durch illegale Einwanderung im Vereinigten Königreich noch erhöhen. Über Einwanderungs- und Asylpolitik sollten in jedem Fall die demokratischen Nationalstaaten entscheiden und nicht die Europäische Union.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Herr Präsident! Ich danke Ihnen. Ich habe nach der Ablehnung der Änderungsanträge der PSE-Fraktion gegen den Bericht Weber gestimmt.

Zweifelsohne sind gesetzliche Regelungen bei diesem hochsensiblen Thema nötig, insbesondere auch angesichts der oft willkürlichen Auslegungen in den Mitgliedstaaten. Der vorliegende Vorschlag weist allerdings ungerechtfertigte Mängel auf. So ist zum Beispiel die für unbegleitete Minderjährige vorgesehene Behandlung inakzeptabel, ebenso wie die fehlenden Garantien für schutzbedürftige Personen, z. B. Opfer von Menschenhandel, Schwangere, Ältere oder Behinderte.

Völlig absurd ist auch die Bestimmung, dass die Dauer des Gewahrsams bei fehlender Kooperation durch die Behörden des Herkunftslandes verlängert werden kann. Die Lage der sudanesischen Flüchtlinge z. B. wird davon abhängen, wie effizient in den örtlichen Meldebehörden gearbeitet wird. Um die Sicherheit unserer Bürger zu garantieren, brauchten wir strenge Vorschriften und keine Gängelei und Nichtachtung der Menschenwürde. Europa hat seiner Geschichte heute eine hässliche Seite hinzugefügt.

 
  
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  Michael Cashman (PSE), schriftlich. − (EN) Die Labour Party im Europäischen Parlament (EPLP) hat sich bei der Abstimmung über den Legislativvorschlag der Stimme enthalten, weil das Vereinigte Königreich nicht verpflichtet ist, dieser Richtlinie Folge zu leisten, denn es hat ein Opt-out/Opt-in auf dem Gebiet von Einwanderung und Asyl betreffenden Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres. Es war für uns jedoch sehr wichtig, unsere Verantwortung gründlich zu prüfen, denn sie hätte unmittelbare Auswirkungen auf diejenigen Länder, für die diese Richtlinie rechtsverbindlich ist.

Der Bericht Weber machte zahlreiche Änderungen erforderlich, die den Entwurf des Berichterstatters verbessert hätten. Wichtig wäre es gewesen, die von der PSE-Fraktion empfohlenen speziellen Änderungen aufzunehmen. Da diese Änderungsanträge aber nicht angenommen wurden, haben wir uns bei der Abstimmung über diesen Bericht enthalten. Es handelte sich um folgende Anträge:

Änderungsantrag 98 zur Gewährleistung des Schutzes unbegleiteter Minderjähriger,

Änderungsantrag 103 zur Dauer der Inhaftnahme sowie der Bedingungen,

Änderungsantrag 95 zur Definition der Gefahr der Entziehung durch Flucht.

Insgesamt hat dieser Bericht nach Auffassung der EPLP die Möglichkeiten von EU-Staaten, wirksam, aber human mit der Rückführung illegal in der EU aufhältiger Drittstaatsangehöriger umzugehen, nicht verbessert, sondern dieses ohnehin komplizierte und hoch emotionale Thema noch weiter belastet.

 
  
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  Maria da Assunção Esteves (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Richtlinie über die illegale Einwanderung konfrontiert uns mit einem unerträglichen Dilemma: Zum einen wird durch das Fehlen von Vorschriften in vielen Fällen unmenschlichen Praktiken gegenüber Einwanderern Tür und Tor geöffnet, zum anderen gibt es zu dieser Richtlinie kaum positiven Konsens, der auf vielen verschwommenen Begriffen und im Ermessen der Mitgliedstaaten liegenden Bezügen beruht. Mit anderen Worten, diese Richtlinie ist bedeutungslos. Der erzielte Kompromiss entspricht nicht der Ambition eines europäischen Europas. Das Parlament hat nun die unerfüllbare Aufgabe, sich zwischen einem zur Barbarei führenden Chaos und untauglichen bzw. bruchstückartigen Vorschriften zu entscheiden, ohne sich bemerkbar zu machen, wie es einem wahren Parlament geziemt. Es ist das reinste Pech, dass man vom Rat nicht mehr erwarten kann. Die Kommission ihrerseits lässt sich alle Zeit der Welt, um einen europäischen Fonds für die Solidarität mit den Herkunftsländern der illegalen Einwanderer und den Mitgliedstaaten des südlichen Europas, die unmittelbar von der Misere betroffen sind, einzurichten. Es ist die Ironie des Schicksals, dass das aufrichtige Votum heute ein Votum mit geschlossenen Augen bedeutet.

 
  
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  Nigel Farage (IND/DEM), schriftlich. (EN) Wir haben den Bericht abgelehnt, weil wir keine, wie auch immer geartete, Gemeinsame Europäische Einwanderungspolitik wünschen. Unserer Ansicht nach sollte es Sache der einzelnen Staaten sein zu entscheiden, wer aus ihrem Staatsgebiet ausgewiesen wird und unter welchen Umständen das geschieht.

Während wir fast niemals für einen Gesetzesakt stimmen, möchten wir darauf hinweisen, dass wir in diesem Fall für Änderungsantrag 75 gestimmt haben, in dem der Kommissionsvorschlag für eine gemeinsame Ausweisungspolitik abgelehnt wurde, allerdings nicht aus den Gründen/Begründungen, die die einreichende Fraktion vorgetragen hatte. Wir hatten unsere eigenen Gründe für die Ablehnung.

Das ist unabhängig von der Tatsache, dass diese Richtlinie im Vereinigten Königreich nicht gilt. Motiviert war unsere Stimmentscheidung von dem zugrunde liegenden Prinzip.

 
  
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  Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich freue mich, dass der Bericht Weber über die Rückführungsrichtlinie mit großer Mehrheit angenommen worden ist.

Diese Abstimmung macht deutlich, dass sich das Europäische Parlament nicht von der demagogischen und populistischen Kampagne, die gegen diesen Richtlinienentwurf geführt wurde, einschüchtern ließ, sondern stattdessen beschlossen hat, den Weg der Verantwortung und des Pragmatismus einzuschlagen.

Mit der Verabschiedung eines Dokuments, das den Schutz von Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten, wo dieser Schutz auf niedrigstem Niveau oder gar nicht vorhanden ist, zweifellos erhöhen wird, hat das Europäische Parlament Reife und Bewusstsein bewiesen.

Diese Abstimmung hat das zweifache Verdienst, die bestehenden einzelstaatlichen Bestimmungen, die bereits ausreichende Garantien gewähren – wie beispielsweise in Frankreich – nicht in Frage zu stellen, und gleichzeitig die Mitgliedstaaten mit den restriktivsten und den geringsten Schutz gewährenden Bestimmungen auf ein humaneres Niveau zu bringen.

Dieser Text, der nicht die Asylbewerber betrifft, ist lediglich ein erster Schritt in Richtung der Entwicklung und minimalen Harmonisierung von Einwanderungsbestimmungen. Er ist nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil der Gesamtpolitik der EU zugunsten einer für Europa unverzichtbaren legalen Zuwanderung.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen die Rückführungsrichtlinie gestimmt. Ich war bereit, eine solche Richtlinie zu unterstützen, die, auch wenn sie bei weitem nicht perfekt ist, für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die über keine oder zu restriktive Einwanderungsgesetze verfügen, wichtige Leitlinien bereitstellen würde.

Da die zehn sozialdemokratischen Änderungsanträge einschließlich der für einen besseren Schutz von Minderjährigen von einer Mehrheit der Rechten und der Liberalen abgelehnt worden sind, habe ich ebenso wie die Mehrheit meiner Fraktion letztendlich mit Nein gestimmt. Ich bin weiterhin überzeugt, dass Europa, auch wenn es sich nicht um die Not der ganzen Welt kümmern kann, für eine positiv gestaltete und kontrollierte Einwanderung offen bleiben sollte.

Die illegale Einwanderung mit all ihren menschlichen Dramen und ihrer Not, aber auch mit der Kriminalität im Zusammenhang mit illegalen Netzwerken, muss bekämpft werden. Illegal eingereiste Drittstaatsangehörige müssen ausgewiesen werden können, allerdings muss dies im Rahmen von Verfahren geschehen, die eines Rechtsstaates würdig sind.

Ich war bereit, eine Richtlinie zu unterstützen, die, auch wenn sie keineswegs perfekt ist, den neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die kein eigenes Einwanderungsgesetz besitzen oder für die Mitgliedstaaten, deren Gesetzgebung zu restriktiv ist, nützliche Leitlinien bereitstellen würde.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste steht diesem Bericht und dem von bestimmten politischen Parteien unterstützten Kompromiss sehr kritisch gegenüber. Die Flüchtlingspolitik eines Landes ist einzig und allein eine nationale Angelegenheit, die im Kontext der Rechtskultur des jeweiligen Staates entwickelt werden muss. Mit diesem Bericht geht die EU einen großen Schritt in Richtung auf die Durchsetzung einer europäischen Einwanderungspolitik, die die illegalen Einwanderer besonders hart trifft. Diese stellt die willkürliche und systematische Internierung von Menschen in Aussicht, die nichts verbrochen, sondern lediglich eine internationale Grenze überschritten haben. Im Bericht wird vorgeschlagen, dass Personen die Wiedereinreise nach Europa für einen Zeitraum von fünf Jahren verboten werden soll, unabhängig von ihrer Situation, was de facto eine Festung Europa bedeutet.

Die EU soll eine Werteunion sein, in der Menschenrechte und menschliche Werte geachtet werden. Dieser Vorschlag setzt sich jedoch darüber hinweg. Es gibt bereits Organisationen wie die UN-Flüchtlingsagentur (UNHCR) bzw. das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, die sich für die Menschenrechte dieser schutzbedürftigen Gruppe einsetzt und akzeptable Richtlinien und Normen für eine menschenwürdige Behandlung festlegt.

Die Juniliste lehnt diesen Bericht ab, in der Hoffnung, dass andere Abgeordnete das ebenfalls tun.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – Bedauerlicherweise wurde unser Vorschlag zur Ablehnung dieser beschämenden Richtlinie von der Mehrheit dieses Hohen Hauses, der miteinander verbrüderten Sozialdemokraten und der Rechten, abgelehnt.

Mit unserem Stimmverhalten wollten wir verhindern, dass der Rat mit seiner Übereinkunft vorankommt, die darauf gerichtet ist, eine restriktive, selektive, kriminalisierende und die Menschenrechte der Migranten missachtende Einwanderungspolitik zu schaffen.

Zu den zahlreichen inakzeptablen Aspekten dieser Richtlinie gehören die Möglichkeit der Gewahrsamnahme von Migranten für einen Zeitraum von bis zu achtzehn Monaten; die Inhaftierung von Familienangehörigen, sogar mit Minderjährigen; die Ausweisung von Minderjährigen, ohne dass sie zwangsläufig einem Angehörigen ihrer Familie oder einem gerichtlich bestellten Vormund übergeben werden müssen; und das Wiedereinreiseverbot für abgeschobene Migranten für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.

Wenn die Institutionen der EU Maßnahmen für Einwanderer annehmen wollen, dann sollten sie den Mitgliedstaaten die Ratifizierung des UNO-Übereinkommens zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen vorschlagen.

Die Würde des Menschen darf nicht in Frage gestellt werden. Seine Rechte müssen unabhängig von der Sachlage seiner Dokumente geschützt und anerkannt werden. Wir dürfen keine Politiken einführen, die die Menschenrechte verletzen und Frauen und Männer kriminalisieren, die lediglich eine Arbeit und in vielen Fällen das elementare Recht auf Leben anstreben.

 
  
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  Erna Hennicot-Schoepges (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Menschenrechte sind nicht verhandelbar.

Der in diesem Bericht vorgesehene Freiheitsentzug, wenn auch nur für eine begrenzte Dauer, ist ein schwerwiegender Akt. Warum sprechen wir anstelle von Hafteinrichtungen nicht über die Aufnahme von Personen, die in das Hoheitsgebiet Europas einreisen, und über die Aufnahmemöglichkeiten? Uns ist seit Jahrzehnten bekannt, dass Schleuser ein kriminelles Interesse am Menschenhandel haben und dass es häufig Komplizen gibt, die die schlecht bezahlten und schlecht untergebrachten illegalen Arbeitskräfte übernehmen.

Aus meiner Sicht ist es höchste Zeit, gegen diese Schleuser und Menschenhändler rechtliche Maßnahmen einzuleiten. In Bezug auf die Politik der freiwilligen Rückkehr würde eine damit einhergehende Politik der gezielten Zusammenarbeit ein besseres Zeichen setzen als die Inhaftnahme unschuldiger Menschen. Die Erde gehört uns nicht, wir haben kein Recht, uns als Herren des Kontinents zu betrachten, und selbst Rechtsstaaten wie die unseren sind nicht befugt, das Recht auf Unversehrtheit zu verletzen.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe gegen den Bericht Weber gestimmt und bedauere die Bestimmungen der vorgeschlagenen Rückführungsrichtlinie. Die Richtlinie gestattet es Mitgliedstaaten, Migranten bis zu 18 Monate in Haft zu nehmen, selbst aus Gründen, die nicht bei ihnen liegen. Das ist kein Markenzeichen einer zivilisierten Einwanderungspolitik und steht nicht im Einklang mit den Normen, die wir von der EU erwarten sollten.

 
  
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  Mikel Irujo Amezaga (Verts/ALE), schriftlich. (ES) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt: Hier geht es um ein sehr heikles Thema, von dem immer mehr Menschen betroffen sind, und die Tatsache, dass es eher als logistisches denn als menschliches Problem behandelt wird, ist unerträglich. Viele der Festlegungen sind einfach inakzeptabel: die Einführung eines Wiedereinreiseverbots in die Europäische Union von bis zu fünf Jahren, die Möglichkeit der Gewahrsamnahme von Familien und unbegleiteten Minderjährigen sowie der Rücksendung über Transitgebiete, der geringe Schutz, der Personen gewährt wird, denen die Trennung droht, die Tatsache, dass die Verhaftung von Asylsuchenden nicht untersagt ist, und das Fehlen wesentlicher Garantien bei Rückführungs- und Internierungsbeschlüssen.

Zudem ist die Einwanderung eng mit der Entwicklungspolitik verknüpft. Die EU muss die Maßnahmen und die erforderliche Hilfe festlegen, um eine echte Entwicklung in den Drittländern zu gewährleisten. Die Einwanderer und illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen haben sich diese Situation nicht ausgesucht, sie können nicht in ihren Heimatländern bleiben, weil sie in vielen Fällen keine Möglichkeit haben, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Im 21. Jahrhundert sollte uns dieser Zustand beschämen.

 
  
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  Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Die Rückführung illegaler Einwanderer in ihr Herkunftsland ist ein sehr kontroverses Thema. Schon allein die breitere Auslegung der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950, der UNO-Konvention über den Flüchtlingsstatus aus dem Jahre 1951 im Wortlaut des Protokolls von 1967 und der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 gestatten ein solches Vorgehen in den meisten Fällen nicht. Berücksichtigt man daneben auch die kritischen Bemerkungen der Ausschüsse (z. B. LIBE), muss man feststellen, dass die Richtlinie, die eine Haftdauer von 18 Monaten ermöglicht, und die Bedingungen, die Abgeordnete beim Besuch der Abschiebelager vorgefunden haben, diesen Eindruck nur noch verstärken. Wer eine Straftat begeht, muss bestraft werden, einschließlich derer, die Drittstaatsangehörige illegal und zu schlechten Bedingungen beschäftigen. Die Fraktion GUE/NGL kann diese Richtlinie auf keinen Fall unterstützen.

 
  
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  Romano Maria La Russa (UEN), schriftlich. – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Abstimmung zugunsten des Berichts Weber könnte uns ein entscheidender Schritt zur Entwicklung eines umfassenden Maßnahmenpakets gegen die illegale Einwanderung gelungen sein: Maßnahmen, die dem Sicherheitsbedürfnis vieler europäischer Bürger gerecht werden, von denen etliche Opfer von Verbrechen durch Staatsangehörige aus Drittländern sind.

Ich stelle erfreut fest, dass sich das Europäische Parlament, Garant universeller Freiheiten und Rechte, endlich auf eine gemeinsame Politik geeinigt hat, die sich an den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten im Kampf gegen die illegale Einwanderung orientiert. Wir haben deutlich gemacht, dass das Ziel nicht nur das Aufspüren illegal Eingewanderter ist, sondern auch die Umsetzung klarer, transparenter, schneller Rückführungsverfahren. Deshalb reicht es auch nicht, der Sache – wie einige das gern hätten – einfach den Riegel vorzuschieben, z. B. mit dem Wiedereinreiseverbot, sondern wir müssen auch den Minderjährigen helfen. Die Maßnahmen sind auf die bedingungslose Einhaltung der Menschenrechte in den Aufnahmezentren ausgerichtet. Wenn wir die illegale Einwanderung bekämpfen wollen, dann vor allem durch eine Einigung mit den Herkunftsländern, die nicht tatenlos zusehen können, wie eine Tragödie ihren Lauf nimmt, die nicht mehr Sache der Länder, sondern Europas ist, und indem wir ein starkes Signal an all jene senden, die illegal nach Europa einreisen wollen. Unser Kontinent ist kein Gebiet, das jeder einfach so erobern kann, hier müssen Rechte und Pflichten beachtet werden.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Es gab viel Lärm von Seiten der Linken und der extremen Linken, um den Bericht Weber zu brandmarken, die parlamentarische Auslegung der Rückführungsrichtlinie, die den Anforderungen an die Einwanderungspolitik aber nicht voll gerecht wird.

Wir tun uns schwer festzustellen, was klar auf der Hand liegt, nämlich dass die illegale Überschreitung einer Grenze ohne Visum oder Aufenthaltstitel eine Straftat darstellt und als solche behandelt werden muss.

Wenn illegale Einwanderer ihre Papiere verschwinden lassen oder sich weigern zu sagen, woher sie kommen, um nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben zu werden, dann sind sie selbst und nur sie allein für ihre Haftdauer verantwortlich, die manch einer zu Unrecht als zu lang einschätzt.

Von der Wahrung der Menschenrechte zu sprechen, verschleiert lediglich die tatsächliche Situation: Europa wird überschwemmt mit illegaler Einwanderung, die ihrem Wesen nach nicht kontrollierbar ist und zur legalen Einwanderung, die sowohl von den einzelstaatlichen als auch von den europäischen Behörden gefördert wird, noch hinzukommt.

Der Bericht Weber geht, so unzulänglich er auch sein mag, in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass dies nur ein erster Schritt ist. Werden die einzelstaatlichen Regierungen und das Europäische Parlament das Ausmaß des Problems endlich erkennen? Es ist bereits reichlich spät...

 
  
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  Roselyne Lefrançois (PSE), schriftlich. – (FR) Das heute angenommene Dokument stellt die Arbeit, die im Ausschuss LIBE geleistet wurde und zu einer deutlichen Verbesserung des ursprünglichen Vorschlags der Europäischen Kommission geführt hat, vollkommen in Frage.

Dieser so genannte Kompromiss bringt in der Tat keinerlei Veränderungen mit sich, mit denen in den Mitgliedstaaten mit den unzulänglichsten Einwanderungspolitiken der Schutz dieser Personen erhöht werden könnte. Ein Grund dafür ist der begrenzte Anwendungsbereich des Dokuments: Asylbewerber und Personen, die bei Grenzkontrollen festgenommen werden, sind davon ausgeschlossen, obwohl sie einen großen Teil der illegalen Einwanderer ausmachen. Ein weitaus schwerwiegenderer Grund besteht darin, dass er den Staaten zu großen Spielraum in Bezug auf so wichtige Fragen wie die Rechte von Minderjährigen oder die Haftdauer lässt. Anstelle der sechs Monate, die von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament vorgeschlagen wurden, kann diese nunmehr auf 18 Monate ausgedehnt werden.

Ich schäme mich dafür, dass eine Mehrheit unseres Hauses die Idee unterstützt hat, Menschen, deren einziges Verbrechen darin besteht, auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen in unsere Territorium eingereist zu sein, und die häufig in einem völlig wehrlosen Zustand sind, für einen so langen Zeitraum einzusperren.

Ich habe ganz bewusst gegen dieses Dokument gestimmt. Auch wenn gemeinsame Mindestregelungen notwendig sind, so sollten diese im Rahmen eines verantwortungsvollen und menschlichen Vorgehens gegen die illegale Einwanderung und nicht auf Kosten der Grundrechte und der uns am Herzen liegenden Werte geschaffen werden.

 
  
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  Marine Le Pen (NI), schriftlich. – (FR) Die von der Brüsseler Kommission vorgeschlagene äußerst medienwirksame „Rückführungsrichtlinie“, die von der Linken und der extremen Linken zu Unrecht als „Richtlinie der Schande“ und der Menschenrechtsverletzung gebrandmarkt wurde, ist zu deren großem Leidwesen vom Europäischen Parlament angenommen worden.

Diese Richtlinie, die die Rückführung von illegalen Einwanderern ermöglichen soll, ist jedoch keineswegs repressiv. Durch sie werden Einwanderer, die illegal nach Europa eingereist sind, nicht kriminalisiert, sondern besser noch: Es wird ihnen die Wahl zwischen Legalisierung und freiwilliger Rückkehr gelassen, und dies alles bei Zusicherung der im Rahmen der Menschenrechte gewährten Rechte und Garantien.

Was geschieht mit dem Recht der Völker, sich zu schützen, um nicht in globaler Einwanderung zu versinken? Nichts.

Die Festung Europa, als die sie in sämtlichen Medien in Frankreich und anderswo verunglimpft wird, gibt es nicht. Dies ist lediglich ein Hirngespinst, um den einwanderungs- und einwandererfreundlichen Rechtsbestimmungen unter dem Vorwand einer scheinbar repressiven Politik den Weg zu ebnen.

Dies ist keine gute Richtlinie. Dies ist alles nur Fassade. Dennoch hat sie ein einziges Verdienst, dass sie nämlich ein erster Schritt in Richtung einer weniger einwanderungsfreundlichen Politik ist. Bei all dem darf jedoch nicht vergessen werden, dass weitere Richtlinien in Vorbereitung sind, wie die zur europäischen Bluecard, die eine legale Einreise aus Gründen einer Beschäftigung garantiert, und dass das erklärte Ziel dieser Richtlinien darin besteht, die Einwanderung nach Europa noch weiter zu begünstigen.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. Ich habe für den Weber-Bericht gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass die Europäische Union die illegale Einwanderung nur durch strenge, aber gerechte, gemeinsame Regeln bekämpfen und verhindern kann. Diese Rückführungsrichtlinie ist ein gelungener Einstand in eine gemeinsame europäische Einwanderungspolitik.

Europa kann sich nur der legalen Einwanderung öffnen, wenn die illegale Einwanderung klar definiert und mit gemeinsamen Regeln wirksam bekämpft werden kann.

Den humanitären Bedenken des Abschiebungsverfahrens wurde meines Erachtens auch Rechnung getragen, insbesondere durch die Einführung einer maximalen Haftdauer von 6 Monaten. Angesichts der Tatsache, dass bisher 9 Mitgliedsstaaten, darunter auch Luxemburg, noch über keine Obergrenzen verfügten, ist das ein großer Fortschritt.

Den Betroffenen eines Abschiebungsverfahrens wird zudem der Rechtsweg eröffnet, der es ihnen ermöglicht, rechtlich gegen das Verfahren vorzugehen. In letzter Konsequenz kann auch der Europäische Gerichtshof eingeschaltet werden. Außerdem garantiert diese Richtlinie einen kostenlosen Rechtsbeistand für die Betroffenen. Damit wird der willkürlichen Abschiebungspolitik einiger Mitgliedsstaaten ein Ende bereitet, und der Rechtsstaat wird gestärkt.

Ich möchte auch klarstellen, dass eine maximale Haftdauer von 18 Monaten, die durch eine 12-monatige Verlängerung der 6-Monate-Haftdauer verhängt werden kann, nur in extremen Ausnahmefällen durchgeführt werden kann. Diese Haftdauer ist nur im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder wegen akuter Fluchtgefahr vorgesehen.

 
  
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  Ramona Nicole Mănescu (ALDE), schriftlich.(RO) Der Vorschlag für eine Richtlinie, über die wir gestern diskutiert und heute abgestimmt haben, spricht zum ersten Mal direkt Fragen der europäischen Einwanderungspolitik an. Das geschieht durch die Einführung von Normen und Verfahren für die Rückführung von Einwanderern, die sich illegal auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten. Außer dem Ziel der Rechtsharmonisierung der Lage der Einwanderer bestand die wahre Herausforderung dieser Richtlinie darin, einen Kompromiss zu finden, der mit den Menschenrechten und dem Recht auf Freizügigkeit vereinbar ist und gleichzeitig die Notwendigkeit individueller und besonders kollektiver Sicherheit berücksichtigt.

Die meisten Mitgliedstaaten sind mit dem Phänomen Einwanderung vertraut und die von ihren Regierungen ergriffenen Maßnahmen variieren je nach dem Zustrom der Einwanderer. Aus diesem Grund denke ich, dass der Bericht von Herrn Weber diese Unterschiede in der Einwanderungspolitik der jeweiligen Mitgliedstaaten regelt, indem er die Prinzipien jeder Rechtsordnung in Betracht zieht und gemeinsame Normen und Verfahren der Umsetzung festschreibt. Folglich kann ich sagen, dass ich genau wegen des integrierten Ansatzes zur Einwanderungsproblematik für diesen Bericht gestimmt habe.

Maßnahmen wie beispielsweise die freiwillige Rückkehr ins Herkunftsland, vorläufiger Gewahrsam und die besondere Aufmerksamkeit, die dem Schutz unbegleiteter Minderjähriger geschenkt wird, sowie der Zugang zu den Gesundheits- und Bildungssystemen, stellen keine Verstöße gegen die Europäische Menschrechtskonvention dar, sondern sind ganz im Gegenteil der Beweis dafür, dass die Europäische Union einen weiteren Schritt in Richtung Schaffung einer gemeinsamen Politik im Bereich illegale Einwanderung gemacht hat.

Ich möchte auch dem Rat und Herrn Weber zu dem ausgehandelten Kompromiss gratulieren.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Krieg, Diktatur, Diskriminierung, Naturkatastrophen und Armut bringen Menschen aus Afrika und Asien dazu, nach Europa zu flüchten. Für viele Flüchtlinge geht es dabei nicht um die Entscheidung, ihre Lebensumstände zu verbessern, sondern ums reine Überleben. Auf dem Gipfel von Tampere 1999 wurde der Versuch unternommen, den Flüchtlingsstrom in eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten zu drosseln. Dies geschah nicht durch einen Aufruf für gegenseitige Solidarität bei der gerechteren Aufteilung der Flüchtlinge auf die EU-Staaten, sondern lediglich durch eine noch restriktivere Beschränkung des Zugangs nach Europa an den Außengrenzen. In den vergangenen Jahren ist es daher zu immer bestürzenderen Vorkommnissen gekommen. Viele Menschen ertrinken im Meer, und wenn sie Land erreichen, werden sie eine Zeitlang eingesperrt, in die Illegalität gezwungen oder unter Zwang in ein Land zurückgesandt, in dem sie nicht überleben können.

Der Bericht von Manfred Weber und der Versuch, in erster Lesung eine Einigung mit dem Rat zu erzielen, haben die Situation nur verschärft. Aus gutem Grund nimmt der Widerstand dagegen in vielen Lagern immer weiter zu. Wenn der Bericht dennoch angenommen wird, können Menschen ohne Verfahren für eineinhalb Jahre inhaftiert werden. Dann können Kinder einfacher abgeschoben werden und abgeschobene Drittstaatsangehörige ein Einreiseverbot von fünf Jahren erhalten, ungeachtet dessen, ob sich die Lage in ihrem Wohnsitzland in dieser Zeit verschlechtert hat.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. Bei den meisten der geschätzten 42 Millionen Flüchtlinge im Jahr 2007 handelt es sich um Wirtschaftsmigranten, die illegalen Schlepperbanden auf den Leim gehend ihr Leben auf dem Weg ins El Dorado riskieren. Daraus resultieren nicht nur unzählige menschliche Tragödien, auch die Sozialsysteme der Ankunftsländer werden belastet und die Gerichte mit aussichtslosen Asylverfahren blockiert, was auch denjenigen das Leben erschwert, die tatsächlich Asylanspruch hätten.

In der Vergangenheit haben einige Mitgliedsstaaten mit Massenlegalisierung oder Mini-Haft und Aufenthaltsautomatiken weitere Millionen Illegaler angelockt. Obgleich die geplanten Maßnahmen der Rückführungsrichtlinie viel zu lax sind, stellen sie zumindest einen Schritt in die richtige Richtung dar, u. a. wenn die Mindesthaftdauer für manche EU-Staaten eine Verschärfung darstellt, weshalb ich auch dafür gestimmt habe.

 
  
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  Cristiana Muscardini (UEN), schriftlich. − (IT) Ich möchte meinen Kollegen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu dem mit dem Rat erzielten Kompromiss gratulieren. Dies ist das erste Mal, dass es der Union gelingt, sich auf gemeinsame Vorschriften zur Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen zu einigen. Es ist lobenswert, dass mit der Richtlinie durch Festlegung von gemeinsamen, transparenten Rückführungsverfahren das Ziel verfolgt wird, den Betroffenen eine menschenwürdige Behandlung zu garantieren und, auch durch Wiedereinführung eines für die gesamte Union geltenden Wiedereinreiseverbots für bis zu fünf Jahre, die Zusammenarbeit mit den drittstaatlichen Behörden und zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.

Die freiwillige Rückkehr, die Dauer des vorläufigen Gewahrsams, mit Alternativen in bestimmten Fällen, die Organisation von Gewahrsamseinrichtungen, das Verbot der Kollektivausweisung, Sonderregeln für Minderjährige und schützbedürftige Personen beim Erlassen von Rückführungsentscheidungen und der Erhalt der Einheit der Familie sind ebenso positive Bestandteile des Vorschlags für eine Richtlinie wie, falls erforderlich, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, um gegen die Abschiebungsanordnung Berufung einlegen zu können.

Ich stimme für diese Maßnahme, weil ich weiß, dass sich die illegale Einwanderung mit einheitlichen, transparenten Maßnahmen besser bekämpfen lässt. Diese Vorschriften werden die Sicherheit unserer Bürger erhöhen und bestätigen wieder einmal, dass Europa, wenn es um gemeinsame Probleme, wie das der Einwanderung, geht, mit einer Stimme sprechen und bestätigen muss, dass die Begriffe Willkommensein und rechtmäßiges Verhalten untrennbar miteinander verbunden sind.

 
  
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  Robert Navarro (PSE), schriftlich. – (FR) Heute hat die Mehrheit des Europäischen Parlaments den Entwurf der Rückführungsrichtlinie angenommen. Ursprünglich war dieser Richtlinienentwurf zur Erarbeitung gemeinsamer Mindestnormen zur Behandlung von illegalen Einwanderern als Reaktion auf die häufig dramatische Situation in den ca. 224, auf ganz Europa verteilten Hafteinrichtungen gedacht. Eine vernünftige Initiative, wenn man weiß, dass in einigen Ländern keinerlei Bestimmungen oder Fristen bezüglich der Inhaftierung von illegal aufhältigen Personen existieren. Während der Abstimmung im Ausschuss hatten die sozialdemokratischen Mitglieder bedeutende Fortschritte erzielt, indem sie wichtige Garantien bezüglich der Menschenrechte durchgesetzt haben, die im ursprünglichen Vorschlag nicht enthalten waren. Diese sind nun vom Rat und vom Berichterstatter der PPE entfernt worden, da diese anscheinend ein repressiveres Vorgehen bevorzugen, in der Hoffnung, die Menschen zu entmutigen, die bereits im Zustand der Verzweiflung sind. Das Ergebnis ist eine Richtlinie, die es zulässt, dass Migranten kriminalisiert und auf längere Zeit unter schrecklichen Bedingungen zusammengepfercht werden und dass Minderjährige von ihren Familien getrennt werden, während die so genannten Garantien für rechtliche Beratung oder Rechtsbehelfe weiterhin im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen. Dies ist schlichtweg unannehmbar und steht im krassen Gegensatz zu den Werten, die von Europa angeblich vertreten werden. Deshalb habe ich beschlossen, gegen diesen Text zu stimmen.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die konservative Mehrheit im Europäischen Parlament hat sich erneut über die Stimme der Bürger und den gesunden Menschenverstand hinweggesetzt. Die Annahme der „schändlichen Richtlinie“, die den Ausbau Europas zur Festung zum Ziel hat, enthält den Einwanderern die elementaren Menschenrechte vor und verurteilt sie zu einem Leben in der Illegalität. Der skandalöse und unmenschliche Kompromiss im Rat verstößt gegen gültiges Völkerrecht. Die Beteuerungen bezüglich des größeren Schutzes der Einwanderer in Europa stehen in krassem Widerspruch zu den beschämenden Bildern aus den Aufnahmezentren.

Europa kann sich nicht hinter dieser unannehmbaren Gesetzgebung verschanzen und die Einwanderer aussperren.

Die Regierung der Neuen Demokratie (ND) und ihre Europaabgeordneten, die den heutigen Beschluss aktiv unterstützen, tragen große Verantwortung. Was Herr Karamanlis vor den Fernsehkameras gesagt hat, als er vor einigen Tagen das Aufnahmezentrum für Einwanderer auf der Insel Samos besuchte, wird von der Neuen Demokratie in der Praxis Lügen gestraft.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. − Warum ich gegen die Abschieberichtlinie gestimmt habe

Die Richtlinie, die von den EU-Innenministern ausgehandelt worden ist, beinhaltet nicht nur eine mögliche Abschiebehaftdauer von bis zu 18 Monaten für so genannte „nicht rechtmäßige Einwanderer/inn/en“, sondern sieht auch ein fünfjähriges Einreiseverbot für einmal abgeschobene Flüchtlinge vor. Mit der Richtlinie drohen ca. 8 Millionen Nicht-EU-Bürger/inn/en, die keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, Abschiebehaft und Ausweisung ins „Heimatland“.

Darüber hinaus sieht die Richtlinie die Möglichkeit vor, unbegleitete Minderjährige zu inhaftieren und abzuschieben. Das verstößt klar gegen die UN-Kinderschutzkonvention. Geplant ist Migrant/inn/en in Transitländer auszuweisen, die nicht ihre Heimatländer sind. Viele Verfahrensgarantien sowie Rechtsansprüche für Migrant/inn/en, gegen ihre Ausweisung Widerspruch einzulegen, sind aus dem endgültigen Text verschwunden, wodurch auch die Rechte derjenigen Migrant/inn/en gefährdet werden, die Asyl beantragen können.

Insgesamt schafft die Richtlinie eine Grundlage für Stigmatisierung und Kriminalisierung von Migrant/inn/en, die ihrer Freiheit beraubt und in menschenunwürdigen Abschiebegefängnissen festgehalten werden, ohne irgendein Verbrechen begangen zu haben. Die Richtlinie senkt europäische und internationale Menschenrechtsstandards, indem sie die Lebensbedingungen von Migrant/inn/en weiter verschlechtert. Dieser erneute Schritt ist die Logik der seit 1990 von den EU-Staaten praktizierten Einwanderungs- und Asylpolitik, die sich durch einen permanenten Abbau von Rechten von Migrant/inn/en auszeichnet. Jetzt ist Widerstand gegen die Umsetzung notwendig.

 
  
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  Lydie Polfer (ALDE), schriftlich. – (FR) Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen zielt darauf ab, der Europäischen Union zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik zu verhelfen, indem er Kriterien für die Höchsthaftdauer aufstellt, eine freiwillige Rückkehr begünstigt und für abgeschobene Personen ein Wiedereinreiseverbot in die Europäische Union vorsieht.

Der vorgeschlagene Text ist ein Kompromiss und ist wie jeder Kompromiss verbesserungswürdig. So liegt die Höchsthaftdauer von sechs Monaten, die um weitere zwölf Monate verlängert werden kann, weit über der in meinem Land, Luxemburg, vorgesehenen Höchsthaftdauer (drei Monate).

Andererseits legt dieses Dokument gewisse Garantien für Familien und Kinder sowie die Bedingungen für eine Nichtabschiebung in das Herkunftsland fest.

Da diese Sache unter das Mitentscheidungsverfahren fällt, befindet sich das Parlament auf Augenhöhe mit dem Ministerrat, und eine negative Abstimmung hätte Verzögerungen zur Folge, die für dieses höchst sensible Thema äußerst nachteilig wären.

Aus diesem Grund habe ich trotz gewisser Vorbehalte für die Annahme des Richtlinienvorschlags gestimmt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Ein Raum mit gemeinsamen Außengrenzen und ohne Binnengrenzen muss bestimmte Vorschriften zur Einreise, zur Freizügigkeit, zum Aufenthalt und zur Ausreise von Drittstaatsangehörigen harmonisieren. Eine prosperierende Volkswirtschaft, ein Sozialstaat mit einem hohen Schutzniveau – und sei es auch nur im Vergleich zu den Nachbarländern – muss Vorschriften und Bedingungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen festlegen.

Deshalb muss eine gewisse Kohärenz zwischen den Vorschriften der verschiedenen Räume mit der gemeinsamen Grenze geregelt und erreicht werden. Das muss in dem Bewusstsein geschehen, dass die Einwanderung, sofern sie geregelt und legal ist, ein Vorzug und ein Vorteil für die Empfängerländer und ein potenzieller Vorteil für die Herkunftsländer sind. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass, wenn wir Humanität bei der Aufnahme von Menschen in Schwierigkeiten zeigen, dies ein Zeichen von Zivilisation ist, von dem wir nicht abrücken können.

Ich unterstütze den wesentlichen Gehalt dieses Berichts, auch weil er uns nicht dazu zwingt, unsere Sicherheiten herunterzuschrauben, sondern diese – wenn auch in nicht ausreichendem Maße – dort, wo sie fehlen, durchsetzt.

Abschließend möchte ich zu der geführten Aussprache sagen, dass ich einen Aspekt vermisst habe. Die Richtung der Einwanderung, natürlich der innereuropäischen, ändert sich. Da die Wanderungsbewegungen bekanntermaßen zu den wichtigsten ökonomischen Kennzahlen gehören, verdient dieser Aspekt eine größere Aufmerksamkeit.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Wenngleich ich den Text in einigen Punkten, insbesondere in Bezug auf inhaftierte Minderjährige und auf die Aspekte der Gesundheit, für unzureichend halte, legt doch dieser Kompromiss, der gewissen Mitgliedstaaten nach dreijähriger Verhandlung mit dem Rat letztendlich abgerungen wurde, Regeln für diejenigen fest, die keine haben, und darüber hinaus, und dies ist ein wichtiger Aspekt, verbietet er anderen nicht, ihre eigenen Bestimmungen beizubehalten oder durch die Einführung flexiblerer Rechtsvorschriften sogar noch weiter zu gehen.

Für mich ist die Hexenjagd, die von einigen Leuten heute erneut gegen jene geführt wird, die versuchen, der Einwanderung nach Europa Grenzen zu setzen, unerträglich. Nein, Europa ist keine Festung. Jedes Jahr kommen annähernd zwei Millionen Einwanderer legal zu uns. Nein, die Richtlinie schreibt die 18-monatige Inhaftierung nicht zwingend vor. Die allgemeine Bestimmung sieht höchstens sechs Monate mit überaus strengen Ausnahmen für die neun Länder vor, und dies muss hervorgehoben werden, die eine unbegrenzte Haftdauer haben! Beispielsweise beträgt in Belgien die durchschnittliche Haftdauer 22 Tage.

Heute mit „Nein“ zu stimmen, wäre der einfache und medienwirksame Weg, aber in diesem Fall bin ich überzeugt davon, dass dies für die unmittelbar Betroffenen, nämlich für die Migranten, denen man helfen und die man mitunter belehren muss, nicht hilfreich wäre!

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme für den Bericht von Manfred Weber. Endlich nimmt sich Europa des Problems der illegalen Einwanderung auf verantwortungsvolle, effektive Weise an. Die Rückführungsrichtlinie ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer echten Strategie zur Bekämpfung des Problems. Illegale Einwanderer müssen verpflichtet werden, Europa wieder zu verlassen, gekoppelt an Mindeststandards, um eine menschenwürdige Behandlung sicherzustellen. Wie immer wieder betont, ist die illegale Einwanderung ein sehr ernstes Problem und die Verantwortung dafür sollte Sache der Länder bleiben. Dennoch ist das Problem oft ein europäisches, und aus diesem Grund dürfen die Verantwortung und die Kosten nicht nur bestimmten Ländern, allen voran Italien, aufgebürdet werden.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Die überlange Haft ist einer der entscheidenden Gründe für mein Abstimmungsverhalten. Die Möglichkeit, Erwachsene und sogar Kinder bis zu 18 Monate zu inhaftieren, geht zu weit, insbesondere da sie auch festgenommen werden sollen, wenn ihr Herkunftsland bei der Bereitstellung der erforderlichen Papiere nicht kooperiert. Unverschuldet können sie oftmals nicht zurückkehren. Die Tatsache, dass illegal aufhältige Personen auch in ein Transitland ausgewiesen werden können, ist keine Lösung. Ein Wiedereinreiseverbot von maximal fünf Jahren widerspricht der Ansicht, dass Menschen bei Bedarf Schutz in Europa finden sollten. Darüber hinaus führt diese Maßnahme zu illegalem Menschenhandel und Menschenschmuggel. Die EU braucht dringend Vereinbarungen darüber, wer einreisen darf. Stattdessen konzentriert sie ihre Bemühungen vorwiegend auf die Abschiebung. Aus diesem Grund ist der Vorschlag einseitig und äußerst unausgewogen. Entsprechende Einigungen sind nur von Bedeutung, wenn sie Menschen ohne gültige Papiere Rechtsschutz bieten. Bedauerlicherweise trifft das bei diesem Kompromiss nur unzureichend zu. Durch meine Zustimmung würde ich der europäischen Zuwanderungspolitik einen Bärendienst erweisen.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. − (EN) Der Verlust von Änderungsantrag 98 betreffend den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen, d. h. Kindern, und von Änderungsantrag 103 betreffend die Bedingungen, die Dauer und die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme von Migranten, ist für diejenigen unter uns, die an die Würde des Menschen glauben, zutiefst deprimierend.

 
  
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  Daniel Strož (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Meines Erachtens ist der Entschließungsantrag zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger kein guter Text. Er versucht nämlich, mit administrativen und repressiven Methoden ein gravierendes Problem zu „lösen“, das in erster Linie einer politischen Lösung bedarf, die auf die Beseitigung der Ursachen illegaler Einwanderung gerichtet sein muss. Der Berichtsentwurf, den Manfred Weber dem Plenum des Europäischen Parlaments vorgelegt hat, beinhaltet nur mehr oder weniger kosmetische Veränderungen, die nicht den Kern der Sache berühren.

Die Einleitung von Zwangsmaßnahmen gegen „illegal aufhältige Drittstaatsangehörige“ wie z. B. die „vorläufige Gewahrsamnahme“ unter den in einigen Abschiebelagern (nach Feststellung des LIBE-Ausschusses) herrschenden entsetzlichen Bedingungen verstößt gegen international anerkannte Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte.

Zudem tritt in der Begründung und somit in der Gesamtkonzeption ein grundsätzliches Problem zutage. Trotz der hier als Alternative genannten Möglichkeit, den so genannten illegalen Einwanderern eine legale Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, beruhen sowohl der Vorschlag der Kommission als auch der Bericht, den das Europäische Parlament annehmen soll, auf einer einzigen Voraussetzung: Die illegalen Einwanderer müssen Europa verlassen. In Anbetracht der bereits erwähnten Tatsachen empfehle ich, dem Bericht nicht zuzustimmen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich.(RO) Die Union baut auf gemeinsamen Werten auf, und sie schützt die Menschenrechte. Ich habe für die Änderungsanträge der europäischen Sozialdemokraten gestimmt, weil sie die Mitgliedstaaten darum ersucht haben, schwer kranken Menschen einen eigenen Aufenthaltstitel oder eine anderweitige Aufenthaltsrechtsberechtigung zu gewähren.

Dadurch soll ihnen ein angemessener Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht werden, außer in Fällen, in denen nachgewiesen werden kann, dass die betroffene Person in ihrem Herkunftsland eine angemessene Behandlung und medizinische Versorgung erhalten kann. Ich halte es auch für wesentlich, dass der in Frage kommende Drittstaatsangehörige für den Fall, dass der öffentliche Gewahrsam nicht rechtmäßig ist, sofort freigelassen werden muss. In öffentlichem Gewahrsam befindliche Minderjährige sollten die Möglichkeit haben, an Aktivitäten zu ihrem Zeitvertreib teilzunehmen, unter anderem zu spielen sowie ihrem Alter entsprechenden Freizeitaktivitäten nachzugehen, außerdem sollten sie Zugang zu Bildung haben.

Unbegleitete Kinder sollten in Einrichtungen untergebracht werden, die über das Personal und die Ausstattung verfügen, die den Bedürfnissen ihres Alters entsprechen. Im Zusammenhang mit der Ingewahrsamnahme von Kindern bis zur Abschiebung sollte das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Ich bedauere, dass diese Änderungsanträge nicht angenommen wurden. Ich bin der Meinung, dass der Bericht Weber ohne diese Änderungen nicht den europäischen Werten entspricht, und aus diesem Grund habe ich dagegen gestimmt.

 
  
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  Jeffrey Titford (IND/DEM), schriftlich. (EN) Wir haben für die Ablehnung des Berichts gestimmt, weil wir keine, wie auch immer geartete, Gemeinsame Europäische Einwanderungspolitik wünschen. Unserer Ansicht nach sollte es Sache der einzelnen Staaten sein zu entscheiden, wer aus ihrem Staatsgebiet ausgewiesen wird und unter welchen Umständen das geschieht.

Während wir fast niemals für einen Gesetzesakt stimmen, möchten wir darauf hinweisen, dass wir in diesem Fall für Änderungsantrag 75 gestimmt haben, in dem der Kommissionsvorschlag für eine gemeinsame Ausweisungspolitik abgelehnt wurde, allerdings nicht aus den Gründen/Begründungen, die die einreichende Fraktion vorgetragen hatte. Wir hatten unsere eigenen Gründe für die Ablehnung.

Das ist unabhängig von der Tatsache, dass diese Richtlinie im Vereinigten Königreich nicht gilt. Motiviert war unsere Stimmentscheidung von dem zugrunde liegenden Prinzip.

 
  
  

– Bericht Eluned Morgan (A6-0191/2008)

 
  
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  Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Um die Übernahme der Elektrizitäts- und Erdgasmärkte in der EU durch das Großkapital zu vollenden, bereitet die Kommission nunmehr das Paket der fünf Vorschläge für das dritte Gesetzesbündel vor. Das Ziel ist es, ein gesellschaftliches Gut in eine Marktware zu verwandeln und durch die massive Privatisierung der Energieerzeuger und -verteiler die kapitalistische Umgestaltung des Energiesektors voranzubringen.

Durch den Vorschlag wird insbesondere auf dem Energiegroßmarkt der grenzenlose Wettbewerb gefördert. Er strebt die völlige Trennung der Netze (der Übertragungssysteme bzw. Übertragungsmanagementsysteme) von der Versorgung und Produktion an. Damit verschwindet im Grunde genommen der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Sektor. In der Folge werden die öffentlichen Unternehmen ihre Wettbewerbsvorteile verlieren, während Wettbewerber, die in den Markt eintreten, geschützt sind.

In einer Zeit, da die internationalen Ölpreise rasant ansteigen und die Arbeitnehmer unter der Teuerung leiden, begünstigt die EU die Interessen des Kapitals, sichert und vermehrt dessen Profite.

Die Opfer dieser Politik sind die Beschäftigten im Energiesektor und allgemein die Klasse der Werktätigen. Sie werden mit steigenden Preisen und schlechteren Dienstleistungen konfrontiert sein, wie das überall der Fall ist, wo der Energiemarkt privatisiert wird.

Die massenhafte Mobilisierung der Arbeitnehmer und das schallende Nein der Völker in den Referenden zeigen, dass die Empörung über diese Politik wächst. Sie bereiten den Boden dafür, diese Politik rückgängig zu machen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Es ist interessant festzustellen, wie in diesem dritten Paket zur Liberalisierung des Elektrizitätssektors nach wie vor dieselben Argumente angeführt werden und das, obwohl wir ja das Vorgehen der Wirtschafts- und Finanzgruppen immer weniger kontrollieren können, die auf dem Markt agieren, ihre Regeln durchboxen, Preise erhöhen, Beschäftigte entlassen, die Beschäftigungsverhältnisse immer unsicherer machen und immer weniger ihren Aufgaben als öffentliche Dienstleister gerecht werden.

Auch wenn es stimmt, dass es der Europäischen Union ohne einen effizienten Elektrizitäts- und Gasmarkt zunehmend schwerer fallen wird, die Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit des Energiemarktes mit wenig Kohleressourcen zu garantieren und auf internationaler Ebene wettbewerbsfähig zu bleiben, so ist es auch wahr, dass dieser Markt nur mit einem starken öffentlichen Sektor möglich sein wird.

Vorgeschlagen wird aber genau das Gegenteil. Der Ruf nach mehr Liberalisierung und nach Zerstörung dessen, was in einigen Ländern von diesem öffentlichen Sektor noch übrig ist, wird immer lauter. In dem erfolglosen Versuch, dies zu verschleiern, wird dann eine Charta zum Schutz der Energieverbraucher vorgeschlagen. Wir werden sehen, wie sie umgesetzt wird. Die wesentliche Frage ist auf jeden Fall die Liberalisierung des Sektors, weswegen wir letztendlich nur dagegen stimmen konnten.

 
  
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  Neena Gill (PSE), schriftlich. − (EN) Herr Präsident! Ich habe in der Aussprache zum Bericht Morgan gesprochen, hatte aber keine Gelegenheit, auf Änderungsantrag 159 einzugehen. Diese Änderung würde es den Mitgliedstaaten untersagen, den Bau neuer Kraftwerke zu genehmigen, die mehr als 350 Gramm Kohlendioxid pro erzeugter Kilowattstunde ausstoßen. Ich möchte die Position der Labour Party im Europäischen Parlament deutlich machen, bei der zu diesem Änderungsantrag zahlreiche Schreiben eingegangen sind.

Wir nehmen einerseits zur Kenntnis, dass der Klimawandel real und gegenwärtig ist und wir die Pflicht haben, dagegen anzugehen, haben andererseits aber gegen Änderungsantrag 159 gestimmt, weil es der Entwicklung aller neuen gas-, öl- und kohlebefeuerten Kraftwerke einen Riegel vorschieben würde. Das wäre zum Schaden für Europas Versorgungssicherheit, und in Europa würden die Lichter ausgehen.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen den Bericht Morgan und das Energiepaket gestimmt, da wir meines Erachtens den falschen Weg einschlagen. Die vorgeschlagene Agentur wäre nur eine bürokratische Einrichtung mehr. Ein Netz von nationalen Regulierungsbehörden mit erweiterten Befugnissen wäre effektiver, um den kleinen Erzeugern den Zugang zu den Netzen zu gewährleisten. Die Entflechtung ist zu einer Art Zauberformel geworden, obwohl die Erfahrungen der Länder, die dies praktizieren, keineswegs für eine solche liberale Maßnahme sprechen. Der Energiemarkt ist ein globaler Markt. Der Wettbewerb mit Gazprom und den Erdöl fördernden Ländern werden nicht die Biogas erzeugenden Genossenschaftsbetriebe führen, sondern die großen europäischen Konzerne.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. (PL) Als das Europäische Parlament für die obligatorische eigentumsrechtliche Entflechtung von Energiekonzernen in der Europäischen Union abstimmte, hat es einen entscheidenden Schritt in Richtung Schaffung eines Elektrizitätsbinnenmarktes getan. Die Trennung dieser Konzerne in Unternehmen, die für die Energieerzeugung verantwortlich sind, und Unternehmen, deren Aufgabe die Übertragung der Energie ist, ist die einzige Möglichkeit, einen offenen und wettbewerbsfähigen Markt zu schaffen, der frei von Interessenskonflikten ist.

Der Verbraucher sollte der Hauptnutznießer der vorgeschlagenen Änderungen sein. Der angenommene Vorschlag stärkt die Rechte der Verbraucher in erheblichem Umfang. Unter anderem gibt er den Verbrauchern das Recht, einen Vertrag mit einem Energieversorger ohne Zusatzgebühren zu kündigen. Verbraucher erhalten auch das Recht, ihren Energieversorger sehr kurzfristig zu wechseln.

Es sollte nicht vergessen werden, dass der Elektrizitätsmarkt derzeit von Monopolen beherrscht wird, die ihre Stellung auf Märkten missbrauchen, die nicht vom Wettbewerb bestimmt werden. Ich glaube, dass Preisobergrenzen die Energienutzer vor der Ausnutzung durch Energiekonzerne schützen, ohne neue Unternehmen von einem Eintritt in den Markt abzuschrecken.

Die vorgeschlagenen Lösungen werden natürlich nicht alle Probleme im Zusammenhang mit Energie lösen, mit denen wir gegenwärtig konfrontiert werden, wie der Anstieg des Ölpreises. Dennoch sind diese Lösungen geeignete Schritte hin zur Entwicklung eines stärker vom Wettbewerb bestimmten Marktes. Die Debatte muss im Rat fortgesetzt werden. Leider ist es jedoch unwahrscheinlich, dass alle Vorschläge des Europäischen Parlaments angenommen werden. Wie die Berichterstatterin richtig sagte, wollen viele Mitgliedstaaten ihre eigenen nationalen Interessen schützen.

 
  
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  Jacky Hénin (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) Dieses dritte Energiepaket beharrt dogmatisch auf der weiteren totalen Trennung von Energieerzeugung und Versorgungsnetzen.

Es ist darauf gerichtet, den gesamten Energiesektor einzig und allein den Gesetzen des freien Marktes und des Wettbewerbs von jedem gegen jeden zu unterwerfen.

Da gleiche Ursachen die gleichen Wirkungen erzeugen, wird dies die Europäische Union in eine weit größere Katastrophe führen, als die von Kalifornien im Jahr 2000.

Diese Politik ist schlecht für die Verbraucher, für die Beschäftigten des Sektors, für die KMU, für die Beschäftigung, für die Sicherheit und die Umwelt. Der Markt und der private Sektor sind nicht in der Lage, den Energiebedarf der Völker Europas zu decken und die Herausforderungen zu meistern, die mit der Klimaerwärmung und mit dem Ende der Ära der fossilen Energieträger verbunden sind. Ihr oberstes Ziel besteht darin, ihren Aktionären den höchstmöglichen Gewinn zu sichern, und nicht darin, dem allgemeinen Interesse der Nation zu dienen.

Wir brauchen in Europa einen echten Energiebinnenmarkt, und dies ist nur auf der Grundlage einer Zusammenarbeit erreichbar. Der Energiesektor muss durch koordiniertes öffentliches Handeln der Mitgliedstaaten und nicht durch die Aktion der Finanzmärkte gesteuert werden. Die Union muss Maßnahmen ergreifen um zu gewährleisten, dass die Energie als weltweites öffentliches Gut und nicht als Ware wie jede andere wahrgenommen wird.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich war enttäuscht, dass der Änderungsantrag meiner Fraktion zur Haftung bei Nuklearunfällen nicht angenommen wurde. Dennoch enthält die Endfassung des Berichts Morgan so viel Lobenswertes, und ich begrüße die Aufnahme von Bezugnahmen auf die vorgeschlagene Charta der Rechte der Energieverbraucher. Alles in allem sah ich mich daher in der Lage, für den Bericht zu stimmen.

 
  
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  Tunne Kelam (PPE-DE), schriftlich. – (ET) Ich unterstütze mit Nachdruck diese Änderungsanträge, weil sie der Stärkung des freien Wettbewerbs in der Europäischen Union dienen und mithelfen, die Preise auf einem vernünftigen Niveau zu halten. Und weil sie dem Verbraucher gleichzeitig gestatten, jederzeit von seinem Recht auf Wechsel des Stromanbieters Gebrauch zu machen. Außerdem fördert dies den grenzüberschreitenden Stromaustausch und schützt damit Staaten und Verbraucher vor plötzlichen Energieengpässen. Ich fordere in dieser Hinsicht zu schnellem Handeln und zum Abbau bürokratischer Hindernisse und Belastungen auf, damit die Energieunternehmen der Union innerhalb der gesamten EU frei handeln können und somit den Wettbewerb stärken und die Verbraucher zu bewussten Entscheidungen befähigen.

 
  
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  Roselyne Lefrançois (PSE), schriftlich.(FR) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, der unter dem Vorwand, gemeinschaftliche Regelungen für den Elektrizitätsbinnenmarkt schaffen zu wollen, in Wahrheit die Zerschlagung der traditionellen europäischen Betreibernetze vorschlägt.

Die Entflechtung von Energieerzeugungs- und Versorgungsaktivitäten bringt in meinen Augen keine zusätzlichen Garantien in Bezug auf Effektivität, Sicherheit oder Netzzugang, insbesondere in der derzeitigen Situation der stark wachsenden weltweiten Elektrizitätsnachfrage und der großen Ungewissheit in Bezug auf die Ressourcen.

Letztere erfordert ständig höhere strukturelle Investitionen, um unsere Versorgung zu sichern und die Forschung und Innovation zu fördern, und dies sind Aussichten, die mit der Philosophie des harten Wettbewerbs und der kurzfristigen Rentabilität, die der Entscheidung für eine totale Liberalisierung dieses Sektors zugrunde liegt, anscheinend schwer zu vereinbaren sind.

Der „dritte Weg“, der von den französischen Sozialdemokraten vertreten wird, aber leider nicht berücksichtigt worden ist, scheint hier die weitaus vernünftigere Lösung zu sein, da er die historisch gewachsene Integrität der großen europäischen Energiekonzerne nicht antastet und die Organisation der Elektrizitätsversorgung in die Hände von unabhängigen Regulierungsbehörden legt.

Dennoch begrüße ich die Fortschritte, die dieser Bericht in Bezug auf den Verbraucherschutz bringt, insbesondere die Einführung von Grundsätzen zur Bekämpfung der Energiearmut und die Sicherung von Transparenz und Zugang zu Informationen für den Endverbraucher.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Die Bereitstellung von Elektrizität ist keine Handelstätigkeit, sondern eine Netzdienstleistung, die jedem Interessenten ununterbrochen und möglichst umweltfreundlich geliefert werden muss. Diese Forderung steht im Widerspruch zu den Risiken des internationalen Handels durch konkurrierende Unternehmen. Auch künftig bleibt Strom ein rares und gefährdetes Gut, vor allem weil die Vorkommen an fossilen Brennstoffen allmählich erschöpft sind und sich die globale Erwärmung fortsetzt.

Aus diesem Grund ist es begrüßenswert, dass in vielen EU-Mitgliedsländern der Staat oder lokale Behörden die Elektrizitätskraftwerke und Stromnetze aufgebaut haben. Die Privatisierung von Versorgungsinfrastruktur ist nicht wünschenswert und gefährlich. Durch den Verkauf entstehen neue Eigner und ein Monopol am Übertragungsnetz, das ein unrentables Hilfsmittel zwischen Produktion und Verkauf darstellt, aber dessen Besitz missbraucht werden kann, um Verbrauchern und möglichen Konkurrenten hohe Gebühren aufzuerlegen. Die Festlegung von Strompreisen über Strombörsen führt zu überhöhten Verbraucherpreisen im Vergleich zu den eigentlichen Produktionskosten.

Zu Recht wird in den EU-Staaten überlegt, wie diesen Gefahren vorzubeugen ist. Die Unterschiede zwischen den Mitgliedsländern sind in dieser Hinsicht beträchtlich, weshalb diesbezügliche Überlegungen am Besten auf nationaler Ebene getroffen werden sollten. Ich votiere für die größtmögliche Freiheit der Mitglieder, das heißt, die dritte Möglichkeit gemäß dem Änderungsantrag Glante, bin jedoch insgesamt gegen die vorliegende europäische Richtlinie.

 
  
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  Lydia Schenardi (NI), schriftlich. – (FR) Offensichtlich besteht das eigentliche Ziel dieses dritten Energiepakets nicht in der Versorgungssicherheit, in der Qualität der erbrachten Leistungen, in erschwinglichen Preisen oder in der echten Möglichkeit für die Verbraucher, ihren Energieversorger frei zu wählen, sondern eher in der endgültigen Zerschlagung dessen, was von den ehemaligen staatlichen Elektrizitätsmonopolen geblieben ist.

Das Beharren der Kommission und zahlreicher Abgeordneter auf einer „eigentumsrechtlichen Entflechtung“, das heißt dem erzwungenen Verzicht der „historischen“ Betreiber, wie zum Beispiel der EDF, auf den Besitz ihres Versorgungsnetzes, ist völlig inakzeptabel. Was diesen Gesellschaften vorgeworfen wird, nämlich die Beschränkung des Netzzugangs für Wettbewerber und die willkürliche Begrenzung von Investitionen in Infrastrukturvorhaben, ist keineswegs bewiesen. Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, auf welche Weise die Verwaltung des Netzes durch einen einzigen Betreiber, der nicht der Stromversorger ist, Investitionen in erforderlicher und angemessener Höhe ohne den Missbrauch einer Schlüsselstellung und das bessere Management von Überlastungen gewährleisten soll.

Obwohl wir die ausschließlichen Vorrechte der Mitgliedstaaten im Energiebereich als einem strategischen Sektor, der zu bedeutend ist, als dass er den Eurokraten überlassen werden könnte, stets verteidigt haben, werden wir die „effektive Trennung“, die unter anderem von Frankreich und Deutschland vorgeschlagen wurde, als das geringere Übel befürworten. Wir werden auch gegen jene Texte stimmen, deren Konzept wir grundsätzlich ablehnen.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Ich konnte nichts anderes als für diesen Bericht zu stimmen. Ich sage „Ja“ zu allen Bemühungen zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes, „Ja“ zu einem gerechteren, wettbewerbsfähigeren und transparenteren Markt.

Es ist jedoch nicht nur die Tatsache, dass der Bericht ganz richtig den Verbraucher in den Mittelpunkt der Frage stellt, die mich überzeugt. Durch den Anstieg der Energiepreise und den fehlenden Wettbewerb auf den nationalen Märkten besteht die Gefahr, dass immer mehr Bürger vom Zugang zur Energie ausgeschlossen sind. Deshalb teile ich die zum Ausdruck gebrachten sozialen Ängste, denn zum ersten Mal wird der Begriff „Energiearmut“ definiert und die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass es wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne aufstellen, in die alle Bürger einbezogen werden.

In Anbetracht der gegenwärtigen Situation auf den nationalen Energiemärkten in der EU ist es inakzeptabel, dass ein und dasselbe Unternehmen sowohl Eigentümer des Stromnetzes als auch zuständig für die Übertragung des Stroms ist, damit de facto ein Monopol innehat und folglich den Marktzugang für neue, oftmals wettbewerbsfähigere Betreiber blockieren kann.

In diesem Dokument wird also mutig darauf verwiesen, dass das Transparenz- und Wettbewerbsniveau im Energiesektor erhöht werden muss und gleichzeitig der Verbraucher vor den Folgen eines abgeschotteten und inflexiblen Marktes wirksam zu schützen ist.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Ich konnte nichts anderes als für diesen Bericht zu stimmen. Ich sage „Ja“ zu allen Bemühungen zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes, „Ja“ zu einem gerechteren, wettbewerbsfähigeren und transparenteren Markt.

Es ist jedoch nicht nur die Tatsache, dass der Bericht ganz richtig den Verbraucher in den Mittelpunkt der Frage stellt, die mich überzeugt. Durch den Anstieg der Energiepreise und den fehlenden Wettbewerb auf den nationalen Märkten besteht die Gefahr, dass immer mehr Bürger vom Zugang zur Energie ausgeschlossen sind. Deshalb teile ich die zum Ausdruck gebrachten sozialen Ängste, denn zum ersten Mal wird der Begriff „Energiearmut“ definiert und die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass es wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne aufstellen, in die alle Bürger einbezogen werden.

In Anbetracht der gegenwärtigen Situation auf den nationalen Energiemärkten in der EU ist es inakzeptabel, dass ein und dasselbe Unternehmen sowohl Eigentümer des Stromnetzes als auch zuständig für die Übertragung des Stroms ist, damit de facto ein Monopol innehat und folglich den Marktzugang für neue, oftmals wettbewerbsfähigere Betreiber blockieren kann.

In diesem Dokument wird also mutig darauf verwiesen, dass das Transparenz- und Wettbewerbsniveau im Energiesektor erhöht werden muss und gleichzeitig der Verbraucher vor den Folgen eines abgeschotteten Marktes wirksam zu schützen ist.

 
  
  

– Bericht Alejo Vidal-Quadras (A6-0228/2008)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dies ist ein weiterer Teil des dritten Maßnahmenpakets zur Liberalisierung der Energiemärkte in der Europäischen Union als Ergebnis der vom Europäischen Parlament im Juni 2007 angenommenen Empfehlungen. Der Berichterstatter befürwortet eine größere Unabhängigkeit und stärkere Befugnisse für die Regulierungsbehörden, die gestiegenen Transparenzanforderungen auf dem Markt, den verbesserten Rahmen für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sowohl zwischen nationalen Regulierungsbehörden als auch zwischen Übertragungsnetzbetreibern, die besondere Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Verbindungskapazitäten zwischen den Mitgliedstaaten und den Vorschlag der eigentumsrechtlichen Entflechtung als das wirksamste, aber nicht alleinige Instrument, um Investitionen zu fördern und Diskriminierung von Neueinsteigern zu vermeiden.

Mit anderen Worten, die Europäische Union hat die Privatisierung eines für die wirtschaftliche Entwicklung strategischen Sektors forciert und will nun Schritte unternehmen, um die schwer wiegenden Probleme zu bewältigen, die von den Wirtschaftsgruppen, die sich dieses Sektors bemächtigt haben, heraufbeschworen wurden. Deshalb hegt selbst der Berichterstatter einige Zweifel in Bezug auf die Anwendung der Kodizes und Regeln auf freiwilliger Basis und vertritt die Auffassung, dass sie obligatorisch sein sollten.

Es gibt aber niemand zu, dass die Aufrechterhaltung eines starken öffentlichen Sektors die wirkliche Lösung im Energiebereich gewesen wäre. Deshalb haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI), schriftlich. E.ON und RWE sind nicht nur auf Druck der Kommission aus den Übertragungsnetzen ausgestiegen, angesichts der bis dato erfolgten Entflechtungen haben die Netzzugänge ihre strategische Funktion zur Abwehr neuer Wettbewerber weitgehend eingebüßt. Europaweit besteht ein enormer Investitionsbedarf in die teilweise Jahrzehnte alte Kraftwerks- und Netzinfrastruktur. Wie die Erfahrungen der radikalen Bahnprivatisierung in England zeigen, haben Finanzinvestoren kaum Interesse an sicherer Infrastruktur. Unter Umständen könnten die nun angepeilten neuen Netzzugangsbestimmungen denselben Effekt haben. Aus diesem Grund habe ich gegen den Bericht Vidal-Quadras gestimmt.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Der Berichterstatter hat einen sehr guten und gründlichen Bericht vorbereitet.

Ich glaube, der Vorschlag des Europäischen Parlaments in seiner jetzigen Form wird eine Fortführung der Arbeit an der Integration des Energiemarkts der Union ermöglichen. Ich vertraue darauf, dass es möglich sein wird, eine Einigung über alle grenzübergreifenden Fragen zu erzielen.

 
  
  

– Bericht Giles Chichester (A6-0226/2008)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dies ist noch ein weiteres Element dieses Energiepakets. Es geht um die Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden im Rahmen einer von der Europäischen Kommission und dem Rat festgelegten globalen Strategie zur Liberalisierung und Regulierung des Energiesektors, die sie als Energiepaket bezeichnen.

Die Strategie ist stets dieselbe. Als Erstes wird der öffentliche Sektor privatisiert. Dann treten Probleme auf, und es werden Regulierungsbehörden, geschaffen, es gibt mehr Bürokratie, mehr Kontrolle für die Großmächte über das, was in jedem einzelnen Mitgliedstaat geschieht.

Diese Agentur muss, wie der Berichterstatter (von der PPE-DE-Fraktion) bekräftigt, über die Vorschläge der Kommission hinausgehen und diese Agentur mit größerer Unabhängigkeit und mehr Entscheidungsbefugnissen ausstatten. Die Einführung von Normen, Kodizes, Marktregeln und sogar von Entscheidungen auf höherer Ebene im Dienste der Interessen der großen Wirtschaftsgruppen ist ein geläufiges Argument. Die Agentur wird eine supranationale Institution mit Machtbefugnissen in einem strategischen Bereich wie dem der Energie sein, von dem sämtliche Bereiche der Gesellschaft betroffen sind.

Die Folgen der Einmischung in die politische Strategie und die Wirtschaft jedes einzelnen Mitgliedstaates können gravierend sein. In diesem Kontext lehnen wir den Bericht ab.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Die Energiemärkte sind zunehmend paneuropäisch, und die vorgeschlagene Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden wird in dem Maße, wie sich der Markt entwickelt, eine wichtige Rolle spielen. Die Agentur sollte mit angemessenen Befugnissen ausgestattet sein, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, und ich sah mich in der Lage, den Bericht zu unterstützen, der diese Befugnisse zuerkennt und gleichzeitig die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden garantiert.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Der Berichterstatter hat einen sehr guten und gründlichen Bericht vorbereitet.

Ich glaube, der Vorschlag des Europäischen Parlaments in seiner jetzigen Form wird eine Fortführung der Arbeit an der Integration des Energiemarkts der Union erlauben. Er wird ferner eine Stärkung der Kompetenzen der Agentur hinsichtlich aller grenzübergreifenden Fragen ermöglichen. Dies sollte zu einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten führen.

 
  
  

– Bericht Francesco Ferrari (A6-0081/2008)

 
  
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  Adam Bielan (UEN), schriftlich. (PL) Die Zahl der Unfälle mit Fußgängern ist in Polen im vergangenen Jahr um 5,7 % gestiegen, die Zahl der Unfälle mit Fahrradfahrern um sogar 16,8 %. Ich unterstütze den Bericht von Herrn Ferrari, und ich halte es für sehr wichtig, die Sicherheitsanforderungen zu erhöhen. Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass die Kosten hierfür nicht in erster Linie den Fahrzeuginhabern aufgebürdet werden dürfen.

Ich vertrete die Woiwodschaft Kleinpolen, die die niedrigste Unfallrate im Land aufweist, mit 7 %. Dennoch gibt es viele Unfallschwerpunkte infolge übermäßiger Verkehrsdichte und ungeeigneter Straßeninfrastruktur.

 
  
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  Francesco Ferrari (ALDE), schriftlich. − (EN) Ich halte diesen Bericht für einen weiteren positiven Schritt voran, um Fußgänger in der EU vor vielen Verletzungen zu schützen und Todesopfer im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugunfällen zu verhindern. Immerhin kommen jährlich 40 000 Bürgerinnen und Bürger zu Tode.

Verbesserungen des Fahrzeugdesigns und verbesserte Kraftfahrzeugsysteme, einschließlich der „Knautschzone“ an der Fahrzeugfront, sind unterstützenswerte positive Schritte. Die Entfernung von Frontschutzbügeln von Fahrzeugen, für die sie nicht erforderlich oder gedacht sind – beispielsweise nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge –, bildet eine weitere Möglichkeit, wie die EU fußgängerfreundliche Verbesserungen konsequent durchsetzen kann.

Ich werde diesen Fragen in dieser Abstimmung meine Unterstützung geben und halte es für unabdingbar, dass in der gesamten EU mehr zur Verbesserung der Sicherheit von Fußgängern unternommen wird.

 
  
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  Neena Gill (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich für die Entwicklung passiver und aktiver Sicherheitssysteme eintrete, mit denen die Folgen von Verkehrsunfällen mit Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern gemildert würden. Obwohl eine Vielfalt von Faktoren die Ursache von Unfällen sein kann (Geschwindigkeit, menschliches Fehlverhalten), sollte das Fahrzeug selbst so gestaltet sein, dass es den Aufprall bei einem Unfall minimiert. Ich unterstütze die im Bericht aufgeführten Auflagen, Mindestanforderungen an die Konstruktion und die Funktionsweise von Fahrzeugen und Frontschutzsystemen zu stellen.

Was jedoch meiner Ansicht nach im Bericht fehlt, ist die umfassende Möglichkeit der Kooperation mit Entwicklungsländern und Schwellenländern. Denn die meisten Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang, etwa 70 %, treten in den Entwicklungsländern auf. 65 % der Verkehrstoten sind Fußgänger, und unter ihnen sind 35 % Kinder. Allein ein Land wie Indien hat einen massiven Anteil von 10 % an den Verkehrstoten in der Welt.

Die EU muss ihr Wissen auf dem Gebiet der Erfassung und Analyse von Verkehrsunfalldaten sowie der Entwicklung aktiver und passiver Sicherheitssysteme mit den Entwicklungsländern austauschen und es mit ihnen teilen. Es spricht sehr viel für einen Technologietransfer von der EU in die Entwicklungsländer, wodurch Verkehrsunfälle und ihre Folgen für Verkehrsteilnehmer verringert werden könnten.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE), schriftlich. (PL) Ich möchte die Wichtigkeit dieses Berichts hervorheben und den Berichterstatter zu dem Ergebnis beglückwünschen. Es ist eine Tatsache, dass jedes Jahr in der Europäischen Union 8 000 Verkehrsteilnehmer sterben. Die Opfer sind vor allem Fußgänger und Radfahrer. Weitere 300 000 Menschen werden verletzt. Diese Situation ist mit persönlichen Tragödien verbunden und hat auch erhebliche soziale und wirtschaftliche Folgen. Die Maßnahmen der Union, die auf einen besseren Schutz für Fußgänger und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer vor Verletzungen durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen abzielen, sollten daher ganz besonders begrüßt werden.

Seit Oktober 2005 und gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen müssen bestimmte Fahrzeuge eine Reihe von Leistungstests durchlaufen, die auf den Empfehlungen der Gemeinsamen Forschungsstelle basieren. Darüber hinaus schlägt die Union vor, erheblich strengere Prüfanforderungen für Kraftfahrzeuge vorzuschreiben, die nach 2010 auf den europäischen Markt gebracht werden. Der vorliegende Bericht sieht die Verbindung von aktiven und passiven Sicherheitsmaßnahmen vor und greift der künftigen Einführung von Kollisionsschutzsystemen vor. Bislang gibt es auf dem Markt keine wirksamen Systeme zum Schutz von Fußgängern im Falle der Kollision, daher regt die Kommission die Industrie zu Recht an, derartige Systeme zu entwickeln. Ich stimme dem Berichterstatter auch zu, dass die technischen Möglichkeiten für höhere passive Sicherheitsnormen kontinuierlich im Auge behalten und die Möglichkeiten für höhere Sicherheitsanforderungen hinreichend in Betracht gezogen werden sollten.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Jedes Jahr werden in ganz Europa tausende Fußgänger und Radfahrer bei Verkehrsunfällen getötet oder verletzt. Die europäische Gesetzgebung hat eine wichtige Rolle bei der Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und Verletzten gespielt, aber es ist wichtig, die Standards auf dem neuesten Stand zu halten. Die Vorschläge auf diesem Gebiet sind zu begrüßen, und ich habe dementsprechend für den Bericht Ferrari gestimmt.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. (SK) Die Verkehrsunfallsstatistiken der EU sind alarmierend. Jährlich kommen schätzungsweise 8 000 ungeschützte Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer, ums Leben und 300 000 erleiden Verletzungen. Bis zu 80 % der Verkehrsunfälle geschehen in Städten und Gemeinden, in denen die Höchstgeschwindigkeit auf 40 bis 60 km/h begrenzt ist. Das zeigt, dass die Ursachen von Verkehrsunfällen nicht nur auf eine überhöhte Geschwindigkeit, sondern auch auf die Qualität der Verkehrsinfrastruktur und vor allem auf die Sicherheit der Fahrzeuge selbst zurückzuführen sind.

Mit den Aufrufen, als Alternative zum Auto öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, zu Fuß zu gehen oder das Fahrrad zu nehmen, müssen auch Maßnahmen zur Senkung der Unfallzahlen einhergehen. Gegenwärtig gibt es auf dem Markt keine Kollisionsschutzsysteme, die wirklich die Möglichkeit bieten, Fußgänger oder andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu erkennen.

Ich begrüße den Bericht von Francesco Ferrari über den Vorschlag für eine Verordnung über den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern und habe für diesen Bericht gestimmt. Es muss der Ehrgeiz der europäischen Autoindustrie sein, nicht nur technisch sehr ausgereifte und umweltfreundliche, sondern auch äußerst sichere Autos zu verkaufen.

Die obligatorische Ausstattung aller Neufahrzeuge mit einem Bremsassistenzsystem ab 2009, wie es die Kommission in ihrem Vorschlag vorsieht, sollte die hoch entwickelten passiven Sicherheitssysteme nicht ersetzen, sondern vielmehr ergänzen.

Ich glaube, dass diese Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beitragen wird.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Sicherheit im Straßenverkehr ist eine Priorität der europäischen Verkehrspolitik, eine echte Aufgabe für die politischen Entscheidungsträger und ein Stützpfeiler für alle Bürger im Kampf gegen die Tragödien, zu denen es leider allzu häufig auf Europas Straßen kommt. Der Bericht Ferrari stellt darauf ab, die Sicherheitsanforderungen zu verschärfen und damit die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern. Wir dürfen deshalb nicht zögerlich mit unserer Forderung nach höchster Aufmerksamkeit und den besten uns zur Verfügung stehenden Instrumenten sein, um so die Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten. Ganz konkret muss die gesetzgeberische Arbeit weiterhin mit der allergrößten Strenge erfolgen und die festgelegten Maßnahmen müssen ordnungsgemäß kontrolliert und bewertet werden, um rechtzeitig und vorbeugend die erforderlichen Verbesserungen vornehmen zu können. Wir begrüßen es, dass in diesem Bericht versucht wird, Wege festzulegen, um verlorene Zeit aufzuholen, und versichert wird, die vorgeschlagenen Präventionssysteme seien genau richtig und zweckmäßig, um Opfer von Zusammenstößen mit Kraftfahrzeugen zu schützen.

Da der Teufel oftmals im Detail steckt, ist es letztlich unsere Aufgabe, selbst in den stärker technisch geprägten Bereichen, dafür Sorge zu tragen, dass die von uns erarbeiteten Rechtsvorschriften den besten Schutz für unsere Bürger bieten.

 
  
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  Luca Romagnoli (NI), schriftlich. (IT) Ich stimme für den Bericht von Francesco Ferrari. Ich unterstütze das Ziel des Vorschlags, die gemeinschaftlichen Anforderungen zur Verbesserung des Schutzes von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern vor Verletzungen durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen zu verschärfen.

Ich glaube, dass rasche Fortschritte in der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Mittel zur Anpassung der Fahrzeuge sowohl zeitlich als auch technisch möglich sind. Ich begrüße insbesondere den verbindlich vorgeschriebenen Einbau von Bremsassistenzsystemen (BAS), die dazu beitragen werden, die Zahl der Unfälle mit Fußgängern zu verringern.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht, denn er stärkt die bestehenden Rechtsvorschriften und ist dabei erneut bestrebt, die Verkehrssicherheit zu verbessern, insbesondere die von Radfahrern und Fußgängern. Jedes Jahr werden auf den Straßen der EU 8 000 Menschen – Fußgänger und Radfahrer – getötet und 300 000 verletzt.

Sehr viele dieser Opfer können verhindert werden, indem entweder die Fahrzeugführer besser ausgebildet werden oder die Gestaltung des Kraftfahrzeugs verbessert wird. Die Einführung von Bremsassistenzsystemen, die Einführung verbesserter Leistungstests und ein kürzerer Umsetzungszeitraum – alles das sollte dazu beitragen, das tägliche Blutvergießen auf unseren Straßen zu verringern.

Besonders freue ich mich, dass solche Tötungsmaschinen wie Frontschutzbügel nunmehr die gleichen Leistungstests an den Fahrzeugen, an denen sie angebracht werden sollen, durchlaufen müssen, wenngleich für mich die Kampagne zum grundsätzlichen Verbot von Frontschutzbügeln weiter geht.

Ich gratuliere dem Berichterstatter zu seinem Bericht und sehe einer raschen abschließenden Behandlung dieses Problems im Rat entgegen.

 
  
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  David Sumberg (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich möchte meine Stimmabgabe zum Bericht von Francesco Ferrari über den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern erklären.

Wenngleich ich die löblichen Ziele dieses Berichts unterstütze, denn wir alle wollen die nach wie vor entsetzlichen Fälle von Toten und Verletzten auf unseren Straßen eindämmen, meine ich doch, dass der Bericht einen sehr raschen Zeitplan für seine Umsetzung erfordert, und ich denke nicht, dass das erreichbar ist.

Es werden einige recht radikale Anforderungen vorgeschlagen, und deshalb wird die Industrie zu schwer daran zu tragen haben, wenn die Vorschläge zu rasch umgesetzt werden sollen.

In einer Zeit der Rezession müssen wir alle daran denken, dass unsere Wähler ihre Arbeitsplätze verteidigen müssen, und übereilt erlassene Rechtsvorschriften können diesem Ziel oft schaden.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern (2007/0201) gestimmt.

Bislang gibt es auf dem Markt keine Kollisionsschutzsysteme, die Fußgänger und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer wirksam wahrnehmen können und zudem alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Ich schließe mich der Auffassung des Berichterstatters an, dass Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Verletzungen und vor allem der tödlichen Verletzungen von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern notwendig sind. Es sollte betont werden, dass die vorgelegten Änderungsvorschläge darauf abzielen, die Bestimmungen der Verordnung, wo immer dies möglich ist, zu verschärfen. Ich habe für den Bericht gestimmt, da es meines Erachtens nicht nur wichtig ist, die Entwicklung von Technologie für aktive Sicherheit zu überwachen, sondern auch die Möglichkeit der Einführung strengerer Bestimmungen im Bereich der passiven Sicherheit im Hinblick auf die Fahrzeugkonstruktion in Betracht zu ziehen.

 
  
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  Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. (PL) Fußgänger und Radfahrer sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt. Ihr Leben zu schützen stellt eine große Herausforderung für die Automobilindustrie dar.

Das aktive Aufprallschutzsystem für Fußgänger EPP (Electronic Pedestrian Protection) ist eine ausgezeichnete Lösung. Es verringert die Folgen der Kollision mit einem Kraftfahrzeug. Mithilfe dieses Systems absorbiert der Frontbereich des Automobils die Kraft des Aufpralls und verringert somit das Ausmaß der Verletzungen des Opfers.

Eine weitere erfolgreiche Methode zur Gewährleistung der Sicherheit von Fußgängern ist eine aktive Motorhaube des Fahrzeugs, die im C6 eingebaut wurde. Im Moment des Aufpralls des Fußgängers wird die Motorhaube automatisch angehoben. Mithilfe eines Aufprallsensors und eines Explosionsmechanismus wird die Motorhaube in 0,40 Sekunden um 65 Millimeter angehoben. Ein separater Mechanismus hält die Motorhaube trotz des Aufpralls in der aufgestellten Position und absorbiert so die entstandene Energie. Bei einem leichten Aufprall wird durch ein mit einem Stoßdämpfer angebrachtes Bauteil ebenfalls ein Schutz gewährt.

Alle Fahrzeuge sollten im Interesse der Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen der Europäischen Union so viele Tests wie nötig durchlaufen.

 
  
  

– Bericht József Szájer (A6-0088/2008)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht bezieht sich auf einige positive Änderungen der üblichen Verfahren zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. So wurde mit Artikel 5 a des geänderten Beschlusses 1999/468/EG das neue Regelungsverfahren mit Kontrolle für Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zur Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen eines nach Artikel 251 des Vertrages erlassenen Basisrechtsakts, namentlich durch Streichung einiger dieser Bestimmungen oder durch Hinzufügung neuer nicht wesentlicher Bestimmungen, eingeführt.

Nach Überprüfung der bestehenden Rechtsvorschriften und laufenden Verfahren legte die Europäische Kommission unter anderem diesen Vorschlag vor, der 59 Rechtsakte umfasst, die an das neue Regelungsverfahren mit Kontrolle anzupassen sind.

Mit ihrem Beschluss vom 12. Dezember 2007 benannte die Konferenz der Präsidenten den Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss für diese Anpassung der Komitologiebestimmungen und die Fachausschüsse als mitberatende Ausschüsse. Die Konferenz der Ausschussvorsitzenden einigte sich am 15. Januar 2008 über die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsausschuss und den anderen beteiligten Ausschüssen. Deshalb enthält der vorliegende Bericht eine begrenzte Anzahl von Änderungen, die von anderen Ausschüssen in ihren Stellungnahmen in Form eines Schreibens vorgeschlagen wurden.

 
  
  

– Bericht Gerardo Galeote (A6-0213/2008)

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich habe für den Bericht von Herrn Galeote Quecedo über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln gestimmt.

Der Bericht befürwortet eine Aussetzung des Gemeinschaftszolls auf die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln für den Zeitraum 2007 – 2013. Es sei betont, dass die von dem Vorschlag betroffenen Rechtsvorschriften am 31. Dezember 2006 ausliefen. Der Vorschlag für die Eröffnung und Verwaltung von zollfreien Kontingenten steht mit Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag in Einklang, der spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Gebiete in äußerster Randlage vorsieht.

Ich habe daher für diesen Bericht gestimmt, da meines Erachtens die Versorgung mit bestimmten Fischereierzeugnissen, die für den Inlandsverbrauch sehr wichtig sind, wegen der außergewöhnlichen geografischen Lage der Kanarischen Inseln sehr schwierig und für diesen Wirtschaftszweig mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Abhilfe für diese natürliche Benachteiligung aufgrund der geografischen Lage kann unter anderem dadurch geschaffen werden, dass die Zölle auf Einfuhren dieser Waren aus Drittländern vorübergehend ausgesetzt werden.

 
  
  

– Bericht Anneli Jäätteenmäki (A6-0076/2008)

 
  
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  Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. (IT) Ich habe für den Bericht von Anneli Jäätteenmäki über das Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten gestimmt.

Als Mitglied des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments weiß ich aus eigener Erfahrung, dass sich eine wachsende Zahl von Bürgern an die Gemeinschaftseinrichtungen wenden, um gegen die mangelnde Einhaltung von EU-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Rechtsmittel einzulegen.

Sehr oft müssen die im Parlament eingereichten und vom zuständigen Ausschuss überprüften Petitionen als unzulässig abgewiesen werden. Lassen Sie mich daher eine Sache ansprechen: Das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten muss sich noch mehr um die Verbesserung der externen Kommunikation mit dem Bürger bemühen. Der Normalbürger weiß oftmals nicht einmal etwas von der Existenz des Bürgerbeauftragten und damit von der Möglichkeit einer funktionelleren und effizienteren Verbindung mit den Einrichtungen der EU. Mit dem Statut, über das wir heute abstimmen, gehen neue Mechanismen zur Effektivitätssteigerung bei der Arbeit des Bürgerbeauftragten einher. Es wird unsere Aufgabe als Abgeordnete sein, die Ergebnisse zu überwachen.

 
  
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  Lydie Polfer (ALDE), schriftlich. – (FR) Der Initiativbericht von Frau Jäätteenmäki zum Zugang des Europäischen Bürgerbeauftragten zu Informationen und zur Notwendigkeit von genaueren Regelungen findet meine Zustimmung, da er die Festlegung von klaren Bestimmungen in diesem Bereich anstrebt.

Dem Text zufolge müssen alle Organe und Einrichtungen der Europäischen Union dem Bürgerbeauftragten sämtliche von ihm angeforderten Informationen zur Verfügung stellen, während es bislang möglich war, ein Dokument unter dem Vorwand der Vertraulichkeit zu verweigern.

Darüber hinaus wird die Verpflichtung der Beamten „auf Weisung ihrer Verwaltungen“ Auskunft zu erteilen, gestrichen, da der betreffende Beamte verpflichtet ist, nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß auszusagen.

Das Ziel der Vorschläge von Frau Jäätteenmäki besteht darin, das Vertrauen der europäischen Bürger in die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten zu stärken, und diese Vorschläge sind es wert, umgesetzt zu werden.

 
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