(Die Sitzung wird um 10.05 Uhr wieder aufgenommen.)
2. Für eine europaweit sicherere, sauberere und effizientere Mobilität: Erster Bericht über die Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ (Aussprache)
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Frau Zita Gurmai im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über eine europaweit sicherere, sauberere und effizientere Mobilität: Erster Bericht über die Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ (2007/2259(INI)) (A6-0169/2008).
Zita Gurmai, Berichterstatterin. – (HU) Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Sehr geehrte Damen und Herren! In unserem täglichen Leben sind wir zunehmend von Transport- und Beförderungsmöglichkeiten abhängig. Auch die europäische Wirtschaft stützt sich auf den effizienten Straßenverkehr. Allerdings sind durch zunehmendes Verkehrsaufkommen schwerwiegende soziale Probleme entstanden. Staus verstopfen Straßen und städtische Räume. Durch den Verkehr werden schwere Umwelt- und Gesundheitsprobleme hervorgerufen, Energie verschwendet und Unfälle verursacht. Hier in aller Kürze einige schockierende Statistiken: Der jährlich durch den Straßenverkehr erzeugte Ausstoß an Kohlendioxid beträgt insgesamt 835 Millionen Tonnen; 40 000 Menschen sterben jedes Jahr auf unseren Straßen; durch Verkehrsstaus verursachte Kosten betragen EU-weit 50 Milliarden Euro pro Jahr, was 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts der EU ausmacht. Diese Zahl könnte bis 2010 auf 1 % des BIP der EU ansteigen.
Immerhin habe ich eine gute Nachricht: Die Probleme lassen sich lindern. Mithilfe der elektronischen Stabilitätskontrolle könnte jährlich 4 000 Menschen das Leben gerettet werden. Wenn das in Fahrzeugen eingebaute Notrufsystem eCall europaweit eingeführt werden würde, ließe sich die Zahl der Verkehrsunfälle und die Zahl der Verkehrstoten um 5 bis 15 % senken. Damit könnte man jährlich mehr als 2 500 Leben retten. Das entspricht finanziellen Einsparungen in Höhe von 22 Milliarden Euro. Mithilfe von entsprechender Software und Echtzeit-Informationen in Verkehrszentralen kann die Häufigkeit von Staus um 40 % reduziert werden.
Schon aus diesen wenigen aufgeführten Zahlen wird deutlich, dass intelligente Fahrzeugsysteme unbestreitbare Vorteile haben, der Einsatz dieser Systeme ist aber nach wie vor begrenzt. In den USA hingegen ist der Einbau einer elektronischen Stabilitätskontrolle in alle Neuwagen ab 2012 Pflicht. Zu den Hauptgründen, warum diese Systeme nicht verbreiteter sind, gehören der damit verbundene hohe Kostenfaktor und die Tatsache, dass es an brauchbaren Informationen und einer intelligenten Infrastruktur mangelt. Allerdings müssen wir uns fragen, ob man es zulassen kann, dass die Bürger Europas in diesem Kontext nicht in der Lage sind, von ihren Rechten Gebrauch zu machen? Wie Sie sehen, ich bin davon überzeugt, dass jeder Bürger, und so auch wir, ein Recht auf sichere, nachhaltige und effiziente Mobilität hat.
Da die Mobilität zugenommen hat und noch weiter im Anstieg begriffen ist, haben die von mir genannten Problembereiche eine europäische Dimension. Wenn die Mobilität nicht optimal oder gar mit Unsicherheit verbunden ist, müssen wir eine Antwort auf europäischer Ebene finden. Markthindernisse sind zu beseitigen, der Bedarf an intelligenten Kommunikationstechnologien muss verstärkt und die Interoperabilität intelligenter Infrastrukturen europaweit entwickelt werden. Die schon erzielten Ergebnisse europäischer Forschungs- und Entwicklungsarbeit im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnologien müssen bewahrt und verbessert werden, vor allem im Hinblick auf das sinnvolle Zusammenspiel von Fahrer und Fahrzeug. All diese Aspekte sind für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft unabdingbar und liegen auch im Interesse der europäischen Industrie, da die industriellen Sektoren Japans und der Vereinigten Staaten (um nur ein oder zwei Beispiele zu nennen) große Wettbewerber sind. Die europäischen Entscheidungsträger haben dies erkannt, weshalb die Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ ein Vorzeigeprojekt im Rahmen der Initiative i2010 ist.
Daher begrüße ich im Allgemeinen die Mitteilung der Europäischen Kommission, und ich unterstütze die Bestrebungen der betroffenen Parteien, die Einführung von intelligenten Informations- und Sicherheitstechnologien in Fahrzeugen voranzutreiben. Wir müssen begreifen, dass der Prozess noch in den Kinderschuhen steckt, aber es liegen jetzt Informationen über die seit dem Start der Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ erfolgten Entwicklungen vor. Die bislang von uns geleistete Arbeit sollte nicht unterschätzt werden. Wir machen vernünftige Fortschritte. Gleichzeitig warte ich indes mit großer Spannung auf den nächsten Fortschrittsbericht, und ich bin sicher, mit meinen bescheidenen Mitteln einen Beitrag dazu geleistet zu haben, dass das Ziel erreicht wird, die Ausstattung möglichst vieler Fahrzeuge mit lebensrettenden, umweltfreundlichen, verkehrsoptimierenden Systemen zu fördern.
Abschließend möchte ich die Möglichkeit nutzen, allen zu danken, die mir bei meiner Arbeit zur Seite gestanden haben: der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission und dem Sekretariat des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des EU-Parlaments. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus und allen, die heute nicht anwesend sein können, für ihre Anmerkungen und Änderungsvorschläge, und ich bedanke mich bei den Berufsverbänden für all ihre nützlichen Hinweise, Einladungen und Erklärungen. Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit.
Antonio Tajani, Mitglied der Kommission. − (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, verehrte Frau Gurmai! Auch wenn ich hier für Kommissarin Reding einspringe, die für die heutige Aussprache zuständig ist, halte ich dieses Thema für außerordentlich wichtig, da es einen wesentlichen Bestandteil der Strategie bildet, die die Kommission und meine Abteilung in den nächsten Jahren zu verfolgen beabsichtigen, nämlich die Verringerung der Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union.
Es ist unsere Pflicht, diese Initiative als politische Priorität zu betrachten; die Bürger beobachten uns, und insbesondere junge Menschen erwarten, dass wir ihnen Antworten, Empfehlungen, Vorschläge und Ideen liefern, damit sie die Straßen der Europäischen Union benutzen können ohne Gefahr zu laufen, ihr Leben zu verlieren.
Aus diesem Grund sind die heutige Aussprache, ebenso wie die Aussprache von gestern Abend, sowie die von der Europäischen Kommission organisierten Veranstaltungen außerordentlich wichtig. Am 10. Juli findet in Brüssel eine Initiative für junge Menschen statt, bei der sie Gelegenheit haben, über Sicherheit im Straßenverkehr zu diskutieren, und unter der französischen Präsidentschaft wird eine Reihe von Veranstaltungen zur Sicherheit im Straßenverkehr organisiert, von denen die wichtigste am 13. Oktober in Paris stattfindet, obwohl es auch in anderen europäischen Städten Veranstaltungen im Hinblick auf Maßnahmen in diesem Bereich geben wird, um das Bewusstsein in der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für dieses Thema zu schärfen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was die heutige Aussprache betrifft, so möchte ich dem Parlament insgesamt danken und die Berichterstatterin zu ihrem ausgezeichneten und umfassenden Bericht beglückwünschen. Ich bin insbesondere erfreut, dass ihr Bericht das große Potenzial der Technologien und Systeme, die von der Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ befürwortet werden, anerkennt. Die Unterstützung des Parlaments ist entscheidend, wenn diese Systeme zu den Verkehrsteilnehmern gelangen sollen.
Die Bürger waren von Anfang an der Fokus, das Ziel, dieser Initiative. Als Verkehrsteilnehmer stehen die Bürger vor immer schwierigeren Entscheidungen im Bereich Mobilität, und die Botschaften der Öffentlichkeit und des privaten Sektors sind bisweilen verwirrend oder sogar widersprüchlich. Daher begrüße ich die Aufforderung des Parlaments zur Einführung weiterer Maßnahmen wie Anreize, Fahrertrainings und Informationskampagnen für Nutzer, damit sicherere und ökologischere Fahrzeuge einen größeren Marktanteil erzielen.
Es ist sehr ermutigend, insbesondere für mich als langjähriges Mitglied dieses Parlaments, zu sehen, dass dieses Hohe Haus eCall als eine der Schlüsselprioritäten der Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ begreift. Wir haben aufgrund von eCall große Fortschritte erzielt, und Ende dieses Jahres wird die Kommission dem Parlament und dem Rat eine neue Mitteilung vorlegen, in der die abschließenden Schritte zur Vollendung von eCall dargelegt werden.
Ich danke auch dem Parlament für seine Unterstützung für unsere Bemühungen, den besten Weg hin zu Energieeffizienz und zu einer Senkung der CO2-Emissionen durch intelligente Technologien zu entdecken, sowie dafür, dass es uns bei den möglichen Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, lenkt. Dieser Sektor steht jedoch noch ganz am Anfang, und die Verordnung über die Ziele zur Senkung von CO2-Emissionen muss beispielsweise implementiert werden; ich denke erneut an weitere Maßnahmen im Verkehrssektor, die insbesondere auf einem integrierten Ansatz basieren. Die Unterstützung des Parlaments dafür wird von entscheidender Bedeutung sein.
Dieter-Lebrecht Koch, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, lieber Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Straßenverkehrssicherheitspotentiale sollten Bürgerinnen und Bürger im doppelten Sinne erfahren können. Deshalb fordere ich, verbunden mit dem heute zur Diskussion stehenden Bericht, die verstärkte Präventions- und Aufklärungsarbeit über den Sicherheitsgewinn von Fahrerassistenzsystemen. Den meisten Menschen fehlt jegliche praktische Erfahrung mit diesen Systemen, sie können also nicht nachvollziehen, dass Fahrerassistenzsysteme erstens ein unumstrittenes Sicherheitspotential besitzen – schließlich ist bei rund 80 % aller Unfälle menschliches Versagen die Ursache –, zweitens, das Fahren komfortabler machen, drittens, den Fahrer unterstützen und entlasten, ohne ihn aus der Verantwortung zu entlassen, und viertens, ein ökonomisches sowie ökologisches Fahrverhalten fördern. Moderne Fahrerassistenzsysteme könnten nach neuesten Untersuchungen bis zu einem Drittel der schweren Unfälle vermeiden, wenn sie flächendeckend zum Einsatz kämen.
Systeme wie der Abstandsregeltempomat ACC, die Spurassistenten und das elektronische Stabilitätsprogramm ESP haben einen guten technischen Stand und einen hohen Grad an Zuverlässigkeit. Allerdings müssen auch sie einer regelmäßigen technischen Überwachung und einer Funktionsprüfung nach erheblichen Unfallreparaturen unterliegen. Intelligente Fahrzeugsysteme tragen dazu bei, riskante Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen, und, indem sie den Fahrer entlasten, ermöglichen sie einen entspannten und vorausschauenden Fahrstil.
Bislang gehören diese Systeme leider immer noch nicht zur Serienausstattung. Trotz Vision Zero wird es auch in Zukunft Verkehrsunfälle geben. Ab Ende 2010 sollten alle Neufahrzeuge mit dem elektronischen Satelliten gestützten Notrufsystem ICOL ausgestattet werden, damit bereits in der „goldenen Stunde“ nach einem Unfall, wie die Ärzte sie nennen, professionell Hilfe geleistet werden kann.
Unter Verwendung der europäischen Notrufnummer 112 werden Notrufzentrale, bzw. Rettungsdienst schnellstens und präzise informiert. Aber bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes sollte jeder von uns in der Lage sein, erste Hilfe zu leisten. In modernen Cockpits besteht aber auch die Gefahr der Reizüberflutung. Die immer kompliziertere Bedienung von Alltagsfunktionen wie Lüftung, Radio, Navigationssystemen, in Kombination mit akustischen und optischen Signalen von Assistenzsystemen wie Einparkhilfen, Stoßdämpferkontrollgeräten, Fahrsperren bei Alkoholisierung oder Überladung oder anderes, können den Fahrer ablenken oder sogar überfordern.
Bei allen Chancen bleibt das Problem der notwendigen Durchdringung der Fahrzeugflotte. Das ist in erster Linie eine Frage der Bezahlbarkeit. Anstatt, dass das Durchschnittsalter unserer Flotte sinkt, verzeichnen wir leider einen Anstieg. Fahrzeuge müssen bezahlbar bleiben. Dafür sind wir auch verantwortlich.
Zuletzt einen großen Dank an Frau Gurmai für ihre hervorragende Arbeit.
Silvia-Adriana Ţicău, im Namen der PSE-Fraktion. – (RO) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Frau Gurmai zu ihrem Bericht gratulieren und ich bin überzeugt, dass auch ihretwegen der von der Kommission im Herbst 2008 zu entwerfende Fahrplan für die Beschleunigung der Einführung von Anreizen für intelligente Fahrzeuge noch anspruchsvoller sein wird.
Die im Jahr 2006 gestartete Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ gehört zu den Hauptprojekten der Strategie i2010, die bis 2010 den strategischen Rahmen der Kommission für die Informationsgesellschaft bildet. Bis 2010 soll das eCall-System, das automatisch Notrufe absetzen und Daten zum genauen Fahrzeugstandort liefern wird, als ein Bestandteil des eSafety-Programms umgesetzt werden. Aber es kommt jetzt darauf an, dass die Mitgliedstaaten die Absichtserklärung unterzeichnen. Ich unterstütze die Einführung dieses Systems als Standardausrüstung für alle neuen Fahrzeuge ab 2010.
Durch Einführung der elektronischen Stabilitätskontrolle, die die Schleudergefahr mindert, könnten jährlich 4 000 Menschenleben in Europa gerettet werden. Leider sind aufgrund der Strategie der Fahrzeughersteller diese Geräte in relativ geringem Ausmaß und oft nur im Rahmen sehr teurer Ausstattungspakete verfügbar. Meiner Meinung nach reicht die Festlegung des Ziels, dass es das Stabilitätskontrollsystem ab 2012 für alle Fahrzeugtypen geben soll, nicht aus. Es gilt auch, Anreize für den Käufer zu schaffen, diese Option zu wählen. Untersuchungen zufolge könnten 60 % der Auffahrunfälle vermieden werden, wenn die Fahrer über Bremsassistenzsysteme sowie technische Systeme zur Unfallvermeidung verfügen würden. Auch durch die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Systemen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse, wie z. B. mit adaptivem Kurvenlicht, könnten für Fußgänger tödlich verlaufende Unfälle um 30 % und die Anzahl von Unfällen mit Radfahrern um 15 % verringert werden.
Ich halte es für überaus wichtig, die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten und mache darauf aufmerksam, dass die juristische Klärung der Verantwortung bei Unfällen von Fahrzeugen, die mit Bremsassistenz- oder Stabilitätskontrollsystemen ausgerüstet sind, dringend erforderlich ist. Die Autoindustrie sollte den für Hersteller von RESPONSE erarbeiteten europäischen Verfahrenskodex für die Entwicklung und Erprobung fortgeschrittener Fahrerunterstützungssysteme annehmen.
Zum Schluss denke ich, dass es für den großtechnischen Einsatz dieser Systeme von entscheidender Bedeutung ist, wenn von der Gemeinschaft bzw. von den jeweiligen Staaten finanzielle Förderprogramme zum Kauf intelligenter Fahrzeuge aufgelegt werden. Ich möchte Frau Gurmai zu ihrem Bericht gratulieren, und wir erwarten in der Tat von der Kommission einen ehrgeizigen Plan für die Einführung intelligenter Fahrzeuge.
Paweł Bartłomiej Piskorski, im Namen der ALDE-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Wie wir hier gestern gesagt haben, sind Sie in Ihrer neuen Rolle zu einem besonders guten Zeitpunkt während unserer Aussprache über Straßenverkehr hierher gekommen.
In den letzten Tagen haben wir über verschiedene Punkte diskutiert, die die Sicherheit und die Qualität des Straßenverkehrs verbessern sollen. Vorgestern sprachen wir über die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern, gestern diskutierten wir über die Beförderung gefährlicher Stoffe und sichere Straßensysteme. Thema heute sind die Fahrzeuge selbst, d. h. wie die Fahrzeuge, die von den Menschen auf den Straßen in der Europäischen Union benutzt werden, so sicher wie möglich gemacht werden können.
Für uns besteht das Ziel ganz klar darin, es den EU-Bürgern zu ermöglichen, sich effizienter fortzubewegen, und ihr Leben bequemer zu gestalten, aber zugleich sollten sie sich sicherer fühlen, damit wir, dank unseren Rechtsvorschriften, unseren Wählern, den Menschen, sagen können, dass wir einen positiven Beitrag geleistet haben. Spezifische Maßnahmen des Europäischen Parlaments zeigen die Bedeutung nicht nur dieses Hohen Hauses, sie zeigen auch, dass EU-Recht und die EU-Organe einen positiven und greifbaren Einfluss auf das Leben eines jeden Bürgers haben.
Wir sollten nicht vergessen, dass zwei Dinge zu bedenken sind, wenn wir über Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrzeugen diskutieren. Zunächst einmal das Fahrzeug selbst und alle Systeme, die wir erörtern: Systeme zur Geschwindigkeitskontrolle, zur Stabilitätskontrolle, zur Abstandskontrolle, all diese Assistenzsysteme, zusammen mit Navigationssystemen, sind sehr wichtige Dinge, die die Funktionen des Fahrzeugs verbessern, das von den auf der Straße Reisenden als Werkzeug genutzt wird.
Wir sollten aber auch bedenken, und es ist angebracht, in diesen Redebeiträgen darauf hinzuweisen, dass für unsere Bürger, für die Reisenden auf der Straße, die Frage der Kommunikation ebenfalls von großer Bedeutung ist, sollte es ein Unglück, einen Unfall oder irgendein Missgeschick geben. Unsere Bürger sollten darauf vertrauen können, dass sie dank der technischen Ausstattung und den Systemen, die wir einführen, so rasch wie möglich Hilfe erhalten.
Beide Aspekte sind sehr wichtig. Beide, das bedeutet wirksame Informationssysteme, damit bei einem Unfall Hilfe eintreffen kann, und gleichzeitig Systeme, die die Fahrzeuge selbst verbessern.
Bei der Diskussion dieses Berichts, den meine Fraktion unterstützt, müssen wir auch an seine Grenzen denken. Vor allem dürfen wir, wenn wir von einem intelligenten Fahrzeug sprechen, nicht vergessen, dass ein sehr wichtiger Teil eines intelligenten Fahrzeugs ein intelligenter Fahrer ist. Dies ist nicht unbedeutend, und der Ausbildungsaspekt ist sehr wichtig. Wir haben bei zahlreichen Gelegenheiten festgestellt, dass technologischer Fortschritt nicht mit einer größeren Sicherheit einhergegangen ist. Warum? Weil sich die Fahrer trotz verbesserter Technologie und schnelleren Fahrzeugen für unbezwingbar hielten, wenn sie in ihren Autos saßen. Bessere Straßen bedeuteten, dass sie schneller fahren konnten. Aus diesem Grund ist die Frage der Ausbildung ebenfalls von großer Wichtigkeit, da sie den Nutzen moderner Technologie, aber auch ihre Grenzen aufzeigt. Und sie zeigt auch, wie Fahrer die modernen Technologien, die wir hoffentlich implementieren werden, nicht missbrauchen sollten.
Es wurde auch die Frage der Marktkräfte aufgeworfen, da es keine Garantien gibt, dass die von uns eingeführten Rechtsvorschriften, so gut, nutzbringend, geeignet und positiv sie auch für die Fahrer sein mögen, zu einem unmittelbaren Austausch von Fahrzeugen gegen solche Fahrzeuge führen werden, von denen wir der Meinung sind, sie seien sicherer, effizienter und einfacher zu handhaben. Es bestehen keine Garantien, da es natürlich die Kostenbarriere gibt. Diese Barriere könnte den Zugang zu diesen Fahrzeugen erheblich beschränken. Ich bin kein Befürworter von kostspieligen Systemen, und für die Kommission wie auch für uns alle ist es gewissermaßen eine intellektuelle Herausforderung zu wissen, was zu tun ist, um nicht nur Fahrzeuge sicherer und Straßen besser zu machen, sondern auch zu bewirken, dass unsere Bürger, die Bürger der Europäischen Union, sie benutzen wollen und über die hierfür erforderlichen finanziellen Möglichkeiten verfügen.
Ich danke der Berichterstatterin sehr, und möchte meine ganze Unterstützung für diesen Bericht noch einmal zum Ausdruck bringen.
Sepp Kusstatscher, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, geschätzter Herr Kommissar, der neu in unserer Runde ist, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt uns hier ein Bericht mit einer Fülle von Anregungen vor. Ich kann der Berichterstatterin, Frau Gurmai, durchaus Komplimente machen für die Fülle von Ideen, die hier eingeflossen sind, um die Mobilität auf der Straße technisch raffinierter zu gestalten.
Einleitend muss ich jedoch zu den Ausdrücken „intelligentes Fahrzeug“, „intelligente Infrastrukturen“ und „intelligente Sicherheitsvorkehrungen“ eine Bemerkung loswerden. Ich habe es schon im Verkehrsausschuss gesagt: Es ist für mich einfach unzulässig, diesen Ausdruck auf Autos und auf Straßen anzuwenden. Intelligenzia, intelegere, intelligence – diese lateinischen Ausdrücke haben mit Einsicht, Erkenntnisvermögen, Verstehen zu tun. Intelligenz zeigt sich im vernünftigen Handeln. Es ist also eine kognitive Fähigkeit des Menschen, die Fähigkeit, zu verstehen, zu abstrahieren sowie Probleme zu lösen und Wissen anzuwenden. Es ist rein sprachlich ein glatter Unfug, von intelligenten Autos und von intelligenten Straßen zu reden!
Frau Gurmai schreibt in der Begründung zu ihrem Bericht: „Der immer weiter zunehmende Straßenverkehr führt zu gravierenden sozialen und ökologischen Problemen: Überlastung von Straßennetzen und Städten, Umweltschäden, Beeinträchtigung der öffentlichen Gesundheit, Energieverschwendung, Unfälle und vor allem unnötige Verluste von Menschenleben.“ Dem stimme ich voll und ganz zu. Ich will auch nicht abstreiten, dass ausgetüftelte Technik – wie es in diesem Dokument allenthalben angeführt wird – eine Hilfe sein kann, um den Verkehr ungefährlicher und umweltfreundlicher zu machen. Wir lösen damit aber nur sehr eingeschränkt die wirklichen sozialen und ökologischen Probleme.
Ich war in letzter Zeit öfter in Schulklassen. Bei der Gelegenheit habe ich einige Male an Mittel- und Oberschüler die Frage gestellt: Was ist Eures Erachtens die Hauptursache für die vielen Unfälle auf der Straße? Immer kam als erste Antwort „überhöhte und gefährliche Geschwindigkeit und Alkohol“. Wir hier kommen aber fast überhaupt nur auf Lösungen im Sinne der Industrie, die immer mehr neue und technisch raffinierte Fahrzeuge verkaufen will.
Wenn die steigenden Treibstoffpreise ein Problem sind, wenn der Energieverbrauch insgesamt dringend einzuschränken ist, wenn der unverantwortlich hohe CO2-Ausstoß reduziert werden soll, und wenn wir gegen den Klimawandel etwas unternehmen wollen, so erreichen wir das nicht mit der Philosophie des immer mehr, immer höher, immer schneller, immer raffinierter, immer mobiler, sondern viel eher mit einem anderen Lebensstil, mit langsamer, bescheidener, sparsamer!
Einen Punkt muss ich besonders beanstanden. Die Berichterstatterin schreibt nämlich: „Die Bezahlbarkeit stellt für den Verbraucher eine Schlüsselfrage dar. Viele Verbraucher können sich die betreffenden Systeme einfach nicht leisten. Daher müssen die intelligenten Verkehrssysteme so bald wie möglich erschwinglich und weithin verfügbar sein.“ Das Umwelt- und Prognoseinstitut in Heidelberg hat vor einigen Jahren errechnet, dass ein Pkw in Deutschland im Schnitt pro Jahr mit rund 3.000 Euro vom Staat bzw. vom Steuerzahler unterstützt wird, wenn alle direkten und indirekten Kosten des Verkehrs berücksichtigt werden. Es kann nicht sein, dass die Umweltzerstörung und die Gesundheitsgefährdung unterstützt werden, sondern es müssen umgekehrt, nach dem Prinzip der Kostenwahrheit, jene bezahlen, die Schäden verursachen.
Nicht nur Straßenbau und Straßeninstandhaltung sind Kostenfaktoren, sondern auch der Grundverbrauch und die unterschiedlichsten Schäden, die der Natur und dem Menschen zugefügt werden. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich bin nicht gegen eine bessere Technik, ich bin jedoch gegen diese blinde Technikgläubigkeit! Wir sollten, wenn wir Mobilität subventionieren wollen, in erster Linie die Eisenbahn und den öffentlichen Personennahverkehr unterstützen, das Radfahren und das Zufußgehen – das wäre intelligenter, gesünder, sicherer und umweltfreundlicher!
Wiesław Stefan Kuc, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Der Bericht von Zita Gurmai und die darin enthaltenen Empfehlungen sind ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr in der Europäischen Union. Die meisten von uns benutzen Fahrzeuge auf diesen Straßen. Sie sind mit Technologien ausgestattet, die ständig verbessert werden: Katalysatoren, ABS, ASC, Scheinwerfer, Sicherheitsgurte usw. Wie immer, gibt es jedoch auch ein „Aber“. Im Allgemeinen wird diese Elektronik in teure Fahrzeugen eingebaut, die Sicherheitstests unterzogen werden, Knautschzonen haben und mit vielen Airbags oder speziellen Sicherheitsgurten ausgestattet sind. Diese Fahrzeuge können nahezu jedem Unfall standhalten, aber leider sind die meisten Fahrzeuge auf unseren Straßen aus dem mittleren oder unteren Preissegment. Und noch wichtiger ist, dass die Verkaufszahlen für diese Fahrzeuge immer weiter ansteigen, und den Automobilzeitschriften zufolge werden wir bald von einer Welle billiger Fahrzeuge aus Indien, China und anderen Ländern überschwemmt. Offenbar ist der Preis an Qualität und Ausstattung gekoppelt. Autos, die zwischen 2 000 und 5 000 Euro kosten, haben kaum mehr als einen Motor, ein Lenkrad, Räder, Sitze und, möglicherweise in manchen Ländern, einen einfachen Sicherheitsgurt.
Es ist sehr ermutigend, dass es in einer solchen Situation Menschen gibt, die versuchen, unsere Sicherheit zu erhöhen. Die Preise fallen konstant, und gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung kann kontinuierlich erweitert werden. Nicht nur Sicherheitsgurte oder umweltfreundliche Motoren. Vielleicht werden in Zukunft ABS oder automatische Stabilitätskontrollsysteme, ASC, gesetzlich vorgeschrieben.
Ich möchte Zita Gurmai zu ihrem innovativen Bericht beglückwünschen. Ich bin sicher, dass der Bericht, trotz der komplizierten Namen und Funktionen dieser Ausrüstungen, mit Verständnis und Unterstützung begrüßt wird. Wir versuchen, eine enorme Zahl tödlicher Unfälle zu bekämpfen, und unsere Fraktion wird diesen Bericht unterstützen, so wie wir die vorangehenden Berichte, die gestern von meinen Kolleginnen und Kollegen diskutiert wurden, unterstützt haben.
Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Ich danke der Berichterstatterin, Frau Gurmai, herzlich für ihren Bericht. Sie hat den richtigen Ansatz gewählt. Der Kollege Kusstatscher hat natürlich mit seiner philosophischen Kritik an dem Begriff „intelligentes Fahrzeug“ Recht. Hierbei geht es selbstverständlich um künstliche Intelligenz, und so muss man dieses Wort auch verstehen.
Zwei Aspekte müssen in der Entschließung über das intelligente Fahrzeug klar herausgestellt werden: Erstens muss die Entwicklung intelligenter Fahrzeuge dem Umweltschutz dienen. Zweitens muss diese Entwicklungsarbeit positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Es freut mich, dass diese beiden Punkte auch im Bericht von Frau Gurmai einen klaren Platz einnehmen. Diesbezüglich möchte ich Folgendes äußern.
Erstens ist es meiner Meinung nach wichtig, bei der Entwicklung eines intelligenten Fahrzeugs die Einhaltung der Umweltziele der EU im Auge zu behalten. Im Bericht wird auf die Zielsetzung der Europäischen Kommission eingegangen, bei allen neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mittlere CO2-Emissionen von 120 g/km zu erreichen. Dem möchte ich hinzufügen, dass das Ziel für das Jahr 2020 80 g pro Kilometer lautet. Nach meinem Dafürhalten kann auch die Entwicklung intelligenter Fahrzeuge hilfreich sein, um diese Zielstellung zu erreichen. Zudem stecken in der nachhaltigen Erschließung von Energiequellen für Fahrzeuge sicher zahlreiche andere intelligente Möglichkeiten, um die CO2-Ausstoßziele zu verwirklichen.
Zweitens dient die Weiterentwicklung intelligenter Fahrzeuge auch der Verkehrssicherheit. Darauf wird im Bericht ausführlich eingegangen, weshalb ich mich hierzu nicht ausschweifend äußern werde.
Was die Erwägung J betrifft, sollte klar sein, dass jeder Fahrzeugführer ungeachtet dessen, dass er sich dank Technik sicherer fühlt und daher das Fahrzeug mit weniger Verantwortungsbewusstsein lenkt, für vorsichtiges und rücksichtsvolles Fahrverhalten Verantwortung trägt. Dieser Grundsatz muss weiter gelten, und es ist äußerst begrüßenswert, wenn Autofahrer darauf hingewiesen werden.
Meine letzten Hinweise beziehen sich auf den Bericht als Ganzes. Es ist von größter Wichtigkeit, die Entwicklung von intelligenten Fahrzeugen nicht losgelöst vom Aufbau einer intelligenten Fahrzeugumgebung zu betrachten. Genau in diesem Zusammenspiel verbergen sich vielfältige Chancen, die Umweltverschmutzung einzudämmen und den Verkehr sicherer zu gestalten. Ein solides Verkehrssystem ist von grundlegender gesellschaftlicher Bedeutung. Dennoch müssen wir der Tatsache ins Auge sehen, dass Verkehr zu Lasten der Umwelt geht und weiterhin Unfälle verursachen wird.
Allerdings kann die Entwicklung von intelligenten Verkehrssystemen sicher einen Beitrag zur Minderung der negativen Auswirkungen des Verkehrs leisten. Darum möchte ich die Aufmerksamkeit erneut auf Erwägung 13 lenken. Ich erwarte, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission Anreize für ökologische Sicherheitsmerkmale und für Sicherheitsvorrichtungen in Fahrzeugen einführen.
Des Weiteren möchte ich die Bedeutung der sinnvollen gemeinsamen Nutzung von Wissen über intelligente Verkehrssysteme betonen. Schließlich ist es gut möglich, dass das entsprechende Wissen in Mitgliedstaaten vorhanden ist, die im Vergleich weniger unter den genannten negativen Folgen des Verkehrs zu leiden haben. In diesem Falle wäre zu begrüßen, wenn ein System geschaffen wird, mit Hilfe dessen einerseits gewährleistet werden kann, dass dieses wichtige Know-how auch Mitgliedstaaten zur Verfügung steht, die großes Interesse und Bedarf daran haben, und andererseits die geistigen Eigentumsrechte des Entwicklers von intelligenten Verkehrssystemen geschützt werden. Meiner Ansicht nach müssen die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang untereinander klare Absprachen treffen.
Luca Romagnoli (NI). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beglückwünsche Frau Gurmai zu der Vielzahl von Ideen, die sie vorgeschlagen hat; ich muss sagen, es steckt wirklich viel menschliche und künstliche Intelligenz in diesem Bericht, und ich hoffe, Erstere wird immer Vorrang vor Letzterer haben, da wir es sonst mit zahlreichen völlig anderen Problemen zu tun bekommen, und während eines unserer Ziele darin bestehen muss, sicherere, sauberere und intelligentere Fahrzeuge vorzuschlagen, muss es auch, wie vorgeschlagen, unser Bestreben sein, bis 2010 die Zahl der Toten auf unseren Straßen zu verringern.
In Italien gab es bis vor kurzem einen schrecklichen Werbespot im Fernsehen; er zeigte, wie ein ganzes Dorf, eine ganze Gemeinde, deren Einwohnerzahl den 40 000 und mehr europäischen Bürgern entspricht, die wir jedes Jahr in Europa verlieren, von der italienischen Landkarte verschwindet. Es muss daher alles daran gesetzt werden, die Zahl der Toten drastisch zu verringern, ebenso wie die Zahl der Menschen, die nicht sterben und die enorme soziale Kosten verursachen, da so viele von ihnen lebenslang gelähmt sind oder andere Behinderungen aufweisen und unsere Sozialsysteme und unser Gewissen stark belasten, und deshalb müssen wir diesbezüglich alles in unserer Macht Stehende unternehmen.
Ich stimme zu, dass auf Fahrzeuge und Infrastruktur angewandte Technologie außerordentlich wichtig für die Sicherheit ist. Wir dürfen nichts unversucht lassen, wenn es um Sicherheit und Unterstützung geht, wie Herr Piskorski und Herr Kuc sagten, aber auch die Fahrer müssen intelligent und informiert sein. Meines Erachtens sind deshalb auch einschneidende Maßnahmen notwendig, um die Geschwindigkeit zu begrenzen und die Sanktionen, die bei einem schuldhaften Verhalten der Fahrer ergriffen werden können, zu verschärfen, und hier muss ich sagen, dass die neue italienische Regierung sich auch einige interessante Antworten hat einfallen lassen.
Ich frage mich beispielsweise, aufgrund welcher Kriterien Fahrzeuge, die unglaublicher Geschwindigkeiten fähig sind, immer noch vermarktet werden, und, um auf Herrn Kusstatscher zurückzukommen, wenn es den Verbrauchern, die diese Art von Fahrzeugen kaufen und in unseren Städten fahren, an Intelligenz fehlt, dann liegt die Verantwortung bei denen, die Regelungen treffen und für Entscheidungen über die Freiheit von Personen verantwortlich sind, denen es niemals gestattet sein darf, die Freiheit anderer, die leider häufig in solchen Fällen physisch eliminiert werden, einzuschränken.
Luís Queiró (PPE-DE). – (PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Bericht, über den wir gerade beraten und dessen Verfasserin ich meine Glückwünsche aussprechen möchte, ist eine hervorragende Gelegenheit, den besten Aspekt der technologischen Entwicklung mit dem wichtigsten Aspekt der Verkehrssicherheit, nämlich der Sicherheit selbst, zu verbinden.
Die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien hat es möglich gemacht, das politische und soziale Ziel zu erreichen, die Zahl der Verkehrsopfer zu verringern, diese vermeidbare Plage auf Europas Straßen.
Wenn das so freigesetzte Potenzial jedoch voll ausgeschöpft werden soll, müssen Sensibilisierungskampagnen knappe, eindeutige und verständliche Informationen über die neuen intelligenten Fahrzeugsysteme enthalten und das größtmögliche Publikum erreichen.
Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass die Entwicklung und Verwendung IKT-gestützter „intelligenter Fahrzeugsysteme“ auf internationaler Ebene zunehmend Akzeptanz findet, und es ist sicherzustellen, dass Mitgliedstaaten und Industrie Investitionen in solche Systeme anregen und fördern.
Ein integrierter Ansatz zur Bewältigung dieser Probleme wird zudem die Berücksichtigung einer Vielzahl gemeinsamer Sicherheits- und Umweltziele erlauben, insbesondere im Zusammenhang mit Infrastruktur und Fahrerverhalten, wie von vielen Kolleginnen und Kollegen bereits hervorgehoben wurde.
In Wirklichkeit funktioniert dieser Prozess nicht in allen Aspekten gut. Die Vermarktung dieser Systeme ist nach wie vor unzureichend. Ihre hohen Kosten, aufgrund derer die sichersten Autos auch heute für viele Menschen noch Luxusautos sind, und die mangelnde Information sowie fehlende Sensibilisierungskampagnen, die über ihre Vorzüge aufklären, verhindern eine stärkere Marktdurchdringung.
Daher ist es überaus wichtig, sicherzustellen, dass die Verhandlungen zur Aufnahme des eCall-Systems in die Standardausstattung aller Neuwagen ab 2010 erfolgreich verlaufen, wie es der Kommissar bereits angemerkt hat. Schätzungen zufolge könnte diese Initiative, sobald sie europaweit umgesetzt wird, jährlich bis zu 2 500 Menschen das Leben retten.
Herr Präsident, Herr Kommissar, ein weiterer elementarer Aspekt dieses Berichts ist das Ziel, eine hundertprozentige Ausrüstung aller Neufahrzeuge mit der elektronischen Stabilitätskontrolle ab 2012 zu erreichen, was ebenfalls jedes Jahr Tausende von Menschenleben retten und viele Verletzungen auf europäischen Straßen verhindern wird.
Wir möchten den Kommissar daher fragen, ob es ihm möglich ist, uns zu versichern, dass dieses Ziel noch für den angegebenen Zeitpunkt, 2012, angestrebt wird.
Wir alle müssen uns abermals bewusst machen, dass wir uns dafür einsetzen, den Tod auf Europas Straßen zu bekämpfen, indem wir nach wirksamen und nachhaltigen Lösungen zur Anwendung der neuen Technologien im Straßenverkehr streben. Folglich ist es erforderlich, dass die betreffenden Seiten ihre Aktivitäten koordinieren, die Kommission und die Mitgliedstaaten Forschungen im Zusammenhang mit den neuen Informationstechnologien unterstützen und die Fahrer für deren sicherheitsrelevante Vorzüge sensibilisiert werden.
Kurz gesagt, alle müssen gemeinsam daran arbeiten, diese Systeme zu einem alltäglichen und finanziell erschwinglichen Produkt auf dem Markt zu machen, um die Nachfrage der Verbraucher nach ihnen zu erhöhen.
Robert Evans (PSE). - (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte mich anderen Rednern anschließen und der Berichterstatterin für ihre Bemühungen um die Einbringung dieser Initiative ins Parlament danken.
Ich sagte gestern Abend in einer der Aussprachen, dass wir uns in der Europäischen Union in einer Woche intensiver Gewissensprüfung hinsichtlich des Ziels und Zwecks des Europa-Gedankens befinden und uns fragen, wie wir uns wieder stärker unseren Bürgerinnen und Bürgern zuwenden und den Menschen in Europa wirklich beweisen können, dass wir eine wertvolle Arbeit leisten und sie, ihre Familien und ihre Interessen schützen.
Ich halte dies für ein weiteres Beispiel dafür, dass wir um Sicherheitsmaßnahmen und die Anwendung modernster Technologie bemüht sind, um ihnen zu helfen, wenn sie in Schwierigkeiten geraten; wir wollen die Gründe dafür darlegen, dass Kraftfahrzeuge besser ausgestattet sein sollten. Natürlich hat dies eine europaweite Dimension, denn Kraftfahrzeuge werden in fast allen europäischen Ländern hergestellt (im Vereinigten Königreich, muss ich zugeben, viel weniger als zuvor). Die Leute fahren französische, italienische oder deutsche Autos, Autos, die in Spanien oder Großbritannien hergestellt und andernorts montiert werden, und wir müssen natürlich länderübergreifende Rechtsvorschriften haben, um die höchstmöglichen Standards zu unterstützen. Wenn das bedeutet, dass wir mit dieser Initiative Menschenleben retten können, indem wir überall medizinische Hilfe gewährleisten, und Menschen helfen können, die sonst vielleicht einen Unfall nicht überlebt hätten, dann ist das etwas, das die britischen Bürger und die Bürger anderer europäischer Länder und Irlands richtig bewerten können sollten.
Vielleicht nehmen wir diese Initiative zur Kenntnis und denken, dies sei sehr futuristisch, und es werde noch eine Weile damit dauern. Aber es ist noch nicht so lange her – ich denke da dreißig Jahre zurück, als ich mein erstes Auto bekam, und wenn ich mich umsehe, gibt es hier möglicherweise Abgeordnete, die sich ihr erstes Auto vor noch längerer Zeit anschafften –, dass Autos nicht automatisch mit Radios ausgestattet waren. Heute weiß ich nicht, ob man noch ein Auto ohne Radio, CD-Player oder Ähnliches kaufen kann. Heute werden, wie mein Vorredner sagte, Autos hergestellt, die immer schneller fahren und technisch viel ausgereifter sind als je zuvor: Satellitennavigation, elektronische Systeme, worüber wir hier reden, werden in Kürze in den Autos zu finden und in zwanzig Jahren wahrscheinlich Standard sein. Das ist etwas Begrüßenswertes, und wir sollten das weitertragen. Daher beglückwünsche ich alle Beteiligten.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Die Ausstattung von Fahrzeugen mit automatischen Stabilitätskontrollsystemen und mit einem automatischen Unfallnotruf ist die Herausforderung in der heutigen Zeit geworden. Es gibt viele Argumente, die dafür sprechen. Das erste ist die Notwendigkeit, die Sicherheit von Kraftfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern zu verbessern. Auf europäischen Straßen ereignen sich jedes Jahr 41 600 tödliche Unfälle. Die daraus resultierende Behinderung sowie die Gesundheitsschäden Tausender weiterer Verkehrsteilnehmer sind ein starkes Argument für uns alle. Es gäbe weitaus weniger Tote, wenn Nothilfe schneller bei denen, die sie benötigen, ankäme, daher ist die Einführung eines bordeigenen automatischen Notrufsystems eine lebenswichtige Lösung.
Ein dritter wichtiger Faktor, der erhebliche Auswirkungen auf die Zahl der Unfälle hat, ist der Zustand der Straßen. Investitionen in Straßen sind unerlässlich, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten und in entlegenen Regionen mit schwacher Infrastruktur. Bei der Modernisierung und beim Ausbau von Straßennetzen muss der Umgebung Aufmerksamkeit gewidmet werden. Unmittelbar an der Straße stehende Bäume sind ein maßgeblicher Faktor, der die Zahl der tödlichen Unfälle erhöht.
Innovation in der Automobilindustrie heißt nicht nur Fahrzeugsicherheit oder Sicherheit der Menschen. Sie bedeutet auch eine Reduzierung der schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt, die durch CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen verursacht werden. Es ist gut, dass die Berichterstatterin auch dieses Problem sowie viele andere Aspekte angesprochen hat. Aus diesem Grund möchte ich meine Anerkennung für eine gute Arbeit aussprechen.
Das Einzige, dem ich nicht zustimmen kann, ist die Bezeichnung „intelligentes Fahrzeug“. Ich schließe mich meinem Vorredner an, der sagte, dieses Konzept sei fühlenden Wesen vorbehalten. Wenn wir dieser Argumentation folgen, werden wir uns letztlich in einer Situation wieder finden, in der „intelligente Fahrzeuge“ von technisch effizienten Fahrern gefahren werden. Wen würden wir in einer solchen Situation in die Ausbildungsmaßnahmen einbeziehen, die so wichtig sind, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und von den technischen Leistungen der Zivilisation zu profitieren?
Reinhard Rack (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Ich bin Berichterstatter für das Thema städtische Mobilität, und meine Hauptaufgabe ist derzeit wohl darin zu sehen, unser Plenum dazu zu bringen, über den Bericht, der im Verkehrsausschuss bereits fertig ist, noch während der Juli-Tagung abzustimmen, damit wir für den geplanten Aktionsplan der Kommission zu diesem Thema im Herbst rechtzeitig die entsprechenden Signale setzen. Eines dieser Signale betrifft unmittelbar unser heutiges Thema.
Wir haben insgesamt, vor allem aber auch in den Städten zunehmend Probleme, die Gelder dafür aufzutreiben, die Hardware – sprich: die Straße – in großem Maße auszubauen. Es gibt auch eine Reihe von guten Gründen, das nicht zu tun. Wir haben so gesehen die Notwendigkeit, mit der entsprechenden Software, mit intelligenteren Fahrzeugen, mit entsprechend vernünftig organisierter Verkehrsregelung für eine bessere Nutzung dieses knappen Guts Straße zu sorgen. Das Thema Stauvermeidung ist also eines, wo wir zweifellos neue und bessere Technologien brauchen.
Wir haben in diesem Zusammenhang im Rahmen unserer Beratungen im Verkehrsausschuss auch eine Anhörung organisiert, und wir haben dort von der Wirtschaft – nicht ganz überraschend – die Aussage bekommen: alles ist möglich. Vieles ist möglich, aber die Wirtschaft braucht zum einen rechtzeitige Signale, und zum anderen muss sichergestellt werden, dass diese dann entwickelten Fahrzeughilfen auch in die große Masse der Fahrzeuge eingebaut werden und nicht das Privileg einiger weniger bleiben, die sich eben ein sehr gut ausgestattetes Auto kaufen können.
Das ist ein Argument, das auch hier in unserer heutigen Diskussion zu Recht angesprochen worden ist. Es kann nicht darum gehen, dass wir hier beste neue Technologien für einige wenige Fahrzeuge reservieren und die große Masse dann tatsächlich erst recht wieder Probleme hat und damit auch die Systeme nicht wirklich zusammenpassen. Wenn wir daher in der Sache des Verkehrs und der Probleme, die uns der Verkehr verursacht, neben den Möglichkeiten, die uns die Flexibilität gibt, tatsächlich diesen Fragen auf den Grund gehen wollen, brauchen wir sehr viele sehr konzertierte Aktionen.
In diesem Zusammenhang ein letztes Argument – es ist vom Kollegen Koch zu Recht angesprochen worden: Neue, gute, bessere Technologie kann dazu führen, dass Fahrzeuge sicherer werden, dass der Verkehr weniger gefährlich wird, sie kann aber – wenn falsch eingesetzt – psychologisch auch zu dem Argument führen, mein Auto macht ohnehin alles, ich brauche mich als Fahrer nicht mehr wirklich um die Sicherheit zu kümmern. Entspannteres Fahren ist schön, sicheres und vor allem folgenbewusstes Fahren ist meines Erachtens noch viel wichtiger. Daher sollten wir auch in diesem Punkt die psychologische Begleitung nicht aus den Augen verlieren.
Bogusław Liberadzki (PSE). – (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich möchte Zita Gurmai ganz herzlich gratulieren. Neben ihrem intellektuellen Einsatz hat sie auch etwas Werbearbeit geleistet und wirklich alles in ihrer Macht Stehende in diesen Bericht eingebracht. Unsere große Anerkennung und unser Dank an die Berichterstatterin.
Heute sprechen wir über ein intelligentes Fahrzeug. Wir müssen nicht darüber zu diskutieren, ob die Bezeichnung „intelligent“ passend ist oder nicht. Gestern sprachen wir über intelligente Straßen, ohne sie tatsächlich intelligente Straßen zu nennen. Gestern hatten wir weitaus mehr Vorbehalte als heute. Heute verstehen wir einander besser. Es gibt natürlich einen dritten Faktor: den intelligenten Kraftfahrer. Was sollte zur Intelligenz dieses Kraftfahrers gehören? Erstens sollte er von einem intelligenten Fahrzeug profitieren wollen. Wir müssen die Kraftfahrer überzeugen, dass eine Berechnung aus wirtschaftlicher Sicht vorgenommen werden muss. Wie viele Schmerzen sind wir bereit zu erleiden, wie viele Tage Krankenhausaufenthalt, um 1 000 Euro durch den Kauf eines technologisch weniger fortschrittlichen Fahrzeugs zu sparen? Kraftfahrer müssen sich darüber im Klaren sein, dass diese technologisch fortschrittlichen Autos und Straßen weniger Unfälle bedeuten können, weniger schwere Unfälle und eine bessere Lebensqualität und dass dies für uns erreichbar sein kann, vorausgesetzt, und ich wiederhole dies, wir begreifen, dass es sich lohnt, diese 1 000 Euro in diese neue Technologie zu investieren.
Malcolm Harbour (PPE-DE). - (EN) Frau Präsidentin! Zunächst darf ich Antonio Tajani herzlich begrüßen und ihn zu seiner Ernennung beglückwünschen. Seine Anwesenheit bei dieser bedeutsamen Aussprache ist sehr wichtig.
Als erstes geht mein Lob an Zita Gurmai, die ausgezeichnete Arbeit geleistet hat; sie hat nicht nur diesen Bericht zusammengestellt, sondern auch für das gesamte Programm „Intelligente Fahrzeuge“ geworben.
Aber ich wollte der Kommission nur sagen, dass das ein bemerkenswertes Beispiel dafür ist, wie eine Initiative der Kommission die Leute über ihre eigenen Dienste hinaus zusammenbringen kann, denn bekanntlich waren Frau Reding und ihr Vorgänger, Herr Liikanen, aktiv daran beteiligt. Mit Freuden sehe ich meine Freunde André Vits und Juhani Jaaskelainen hinter dem Kommissar sitzen, denn ihre Arbeit trug entscheidend dazu bei, dass alle Beteiligten zusammenfanden und echte Fortschritte erzielt wurden; und ich pflichte Robert Evans bei: Es ist ein bemerkenswertes Beispiel dafür, wie europäische Institutionen ohne schwergewichtige Rechtsakte und mit einer klaren, vorwärts gerichteten Vision zusammenarbeiten können.
Ich bedauere heute nur, Herr Präsident – und ich hoffe, Sie befassen sich im Namen des Parlaments damit –, dass die anderen Hauptakteure des gesamten Programms der „Intelligenten Fahrzeuge“ durch Abwesenheit in der vorderen Reihe glänzen, denn der Rat trägt hier eine entscheidende Verantwortung. Die Mitgliedstaaten sind weitgehend für einen großen Teil detaillierter Rechtsvorschriften zuständig, die die Einführung dieser Programme unterstützen und für unsere Bürgerinnen und Bürger eine Hilfe darstellen. Wo sind sie, um dieser Aussprache zuzuhören?
Ich will nur einige Bemerkungen im Nachgang zu den Ausführungen von Kollegen über die entscheidenden Probleme im Zusammenhang mit Autos und Straßen machen. Lassen Sie mich den Kollegen, die über Sicherheitsvorrichtungen in Fahrzeugen sprachen, sagen, dass der gesamte industrielle Entwicklungsprozess ein technologischer Prozess war, ja, dass Innovationen im Bereich der Sicherheit zunächst an teureren Autos mit geringeren Abmessungen eingeführt wurden und dann bis zu den billigeren Autos durchsickerten. Heute haben alle in der Europäischen Union verkauften Autos Antiblockiersysteme. Das ist ein intelligentes System, denn Intelligenz ist nach meiner Auffassung das Erfassen und Verwenden von Informationen. Genau das machen diese Systeme. Wenn man erst einmal dieses Informationserfassungssystem an Bord hat, kann man es für Antiblockiersysteme verwenden. Die zusätzlichen Kosten sind viel geringer.
Aber wenn wir das eCall-System haben, werden wir alle Fahrzeuge mit diesem externen Informationserfassungssystem ausgerüstet haben, das nach unserem Wunsch auch mit den intelligenten Fernverkehrsstraßensystemen, wo wir ebenfalls Informationen erfassen, interagieren soll.
Aber zurück zu meiner Region – übrigens, Robert Evans, das Vereinigte Königreich produziert jetzt Autos in einer Zahl, die dem historischen Hoch nahekommt, und wir haben mehr Fahrzeughersteller im Vereinigten Königreich als jedes andere Land der Europäischen Union, also machen Sie bitte unsere Autoindustrie nicht schlecht –, auf der Autobahn in meiner Gegend haben wir Großbritanniens erste intelligente Fernverkehrsstraße, die entsprechend dem Verkehrsfluss Spuren öffnet und Geschwindigkeiten steuert, und ich kann Ihnen sagen, dass nicht nur der Verkehr reibungsloser fließt, sondern sich auch der Kraftstoffverbrauch verbessert hat: Eine Situation, bei der absolut alle Seiten gewinnen.
Und darum dreht sich alles. Es geht darum, durch Intelligenz zu gewinnen, und ich hoffe, Sie alle unterstützen das.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte meine Kollegin Zita Gurmai beglückwünschen, denn sie hat etwas Wundervolles getan – sie hat in einem Bereich, der sehr technisch und „maskulin“ erscheint, einen ausgezeichneten Bericht vorbereitet und erstellt.
Wir leben in einer Gesellschaft, die von der Informationstechnologie beherrscht wird. Diese Technologie begleitet uns von morgens bis abends. Wir haben sehr schnell festgestellt, dass sie das Leben erleichtert, und wir haben schnell gelernt, Nutzen daraus zu ziehen. Aus diesem Grund war es eine vortreffliche Entwicklung, dass die Europäische Kommission im Rahmen der allgemeinen Strategie für die Informationsgesellschaft und die Medien ein Thema gefunden hat, das uns sehr berührt, nämlich die Sicherheit der Menschen und die Straßenverkehrssicherheit, und dass sie diese Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ vorbereitet hat. Ich mag den Begriff „intelligentes Fahrzeug“, ich habe keine Probleme damit, da ich verstehe, dass er nur im übertragenen Sinne verwendet wird. Es ist eine interessante Bezeichnung, „intelligentes Fahrzeug“, sie zieht die Aufmerksamkeit der Menschen, der Medien, auf sich, sie ist nicht wörtlich gemeint. Für mich ist sie ein Symbol des modernen europäischen Verkehrs, der dank neuer Informations- und Kommunikationstechnologie noch sicherer, umweltfreundlicher und effizienter wird.
Der Hauptzweck des intelligenten Fahrzeugs besteht darin, Menschen zu helfen. An zweiter Stelle steht der Nutzen für die Umwelt, und drittens soll es die Effizienz des europäischen Straßenverkehrs steigern. Ich weiß nicht, ob das intelligente Fahrzeug viel Promotion und Werbung benötigt. Die Menschen sind von Natur aus neugierig und kaufen gerne Neuheiten, insbesondere, wenn sie finanziell erschwinglich sind.
Ich bin überzeugt, dass, auch wenn diese Art Fahrzeuge etwas teurer ist, alle, die es kaufen, das Gefühl haben werden, in ihre eigene Sicherheit zu investieren. Ich glaube auch, dass sie nicht das Gefühl haben werden, diese wenigen Euro mit der Investition in ihre Sicherheit verschwendet zu haben. Das Einzige, was ich sagen würde, ist, dass die Nutzer nicht nur wissen müssen, was sich in dem intelligenten Fahrzeug befindet, sondern auch, wie es funktioniert, und dass sie lernen müssen, wie sie die moderne Technologie bedienen, zu der wir so oft einen theoretischen Zugang haben, aber die wir nie wirklich benutzen.
Ich hätte gern, dass das „intelligente Fahrzeug“ als Teil seines Sicherheitsauftrags die Benutzung von Mobiltelefonen nicht zulässt, und dass Mobiltelefone in Fahrzeugen so eingebaut werden müssen, dass sie nicht die Aufmerksamkeit des Fahrers von der Straße ablenken.
Meine letzte Bemerkung lautet, dass auch das intelligenteste Fahrzeug, voll gestopft mit den allerneuesten technischen Geräten und Technologien, unsere Erwartungen nicht erfüllen wird, wenn der Fahrer einen Fehler macht und wenn das Straßennetz in Europa nicht so gut ist, wie es bereits in so manchen EU-Ländern der Fall ist.
Marian-Jean Marinescu (PPE-DE). – (RO) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! Es ist mir eine große Freude, mich an Sie in Ihrem neuen Amt zu wenden. Ich gratuliere Frau Gurmai zu diesem äußerst notwendigen Bericht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ölpreis steigt in erschreckendem Maße, und die Bemühungen, herkömmliche Brennstoffe zu ersetzen, haben noch nicht zu den vorhergesagten Ergebnissen geführt. Im Augenblick sind die vorhandenen Lösungen entweder zu teuer oder umstritten bzw. aus technischer Sicht noch nicht ausreichend getestet. Dennoch ist und bleibt das Auto für die Europäer das beliebteste Verkehrsmittel und leider verursacht diese Vorliebe sowohl aus gesellschaftlicher als auch aus ökologischer Sicht zahlreiche Probleme sowie Unfälle mit materiellem Schaden und vor allem mit Todesopfern.
Es ist unbedingt notwendig, intelligente Beförderungssysteme und vor allem das elektronische Stabilitätskontrollsystem im großen Maßstab zu nutzen. Auf diese Weise können Tausende Menschenleben gerettet werden, die Umweltverschmutzung verringert, der Verkehrsfluss verbessert und sowohl der Komfort als auch die Sicherheit der Fahrer und das Verhältnis der Verkehrsteilnehmer untereinander verbessert werden. Die Mitgliedstaaten und private Unternehmer sollten sich immer aktiver sowohl bei der Entwicklung und Umsetzung der eSafety-Initiativen als auch bei der Konzipierung neuer Unfallvermeidungssysteme, neuer Werkstoffe und Sensortypen engagieren, die den Kontakt zwischen Fahrzeugen wie auch zwischen Fahrzeug und Straße herstellen. Klar ist, dass die Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ nicht von einer entsprechenden Initiative für „intelligente Straßen“ getrennt werden kann. Ich unterstütze vorbehaltlos den Vorschlag der Kommission, ein Programm zur Umsetzung kooperativer Fahrsysteme sowie zur Gewährleistung der Verfügbarkeit entsprechender Funkfrequenzen ins Leben zu rufen, deren Vorteile in verschiedenen Ländern in Versuchsphasen zu erkennen sind und – mit allen zu berücksichtigenden Kosten – Langzeitergebnisse hervorbringen werden.
Es stimmt, dass sich diese Systeme hauptsächlich an den Autobahn- und den Verkehr im TEN-T wenden. Ich bleibe dabei, dass die Unterschiede zwischen den wichtigsten Verkehrsinfrastrukturen und den anderen Straßenkategorien im Laufe der Zeit unbedingt verringert werden müssen, vor allem in den neuen Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen die ihnen zur Verfügung gestellten Gemeinschaftsmittel effizient nutzen und auch andere finanzielle und technische Lösungen finden, um langfristige Strategien zu entwerfen und zu verwirklichen, die auf den Einsatz von kooperativen und Assistenzsystemen beim Fahren in Gebieten ausgerichtet sind, die auch wirklich problematisch sind: auf nationalen, regionalen und Ortsstraßen, Umgehungsstraßen für den Güterverkehr, auf Verbindungsstraßen für große Ballungsräume, … in städtischen Randgebieten und in den grenzüberschreitenden Bereichen.
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ebenfalls ihre Anstrengungen zur Harmonisierung der Rechtsgrundlage für die Technologie eCall, die die Sicherheit wesentlich unterstützt, und für die Notrufnummer 112 fortsetzen. Das trifft auch für die Anstrengungen zur Konsolidierung dauerhafter Mobilität und zum Wohl der Bürger Europas zu.
VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ Vizepräsident
Pierre Pribetich (PSE). - (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich unsere Kollegin Zita Gurmai zur erfolgreichen Fertigstellung des Berichts über die Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ beglückwünschen. Aus unserem Verständnis von gesellschaftlicher Entwicklung heraus ist uns bewusst, dass Mobilität Wohlstand und Wachstum schafft und folglich die Fähigkeit zur Solidarität zwischen Gebieten und Menschen fördert. Nachhaltige Entwicklung erfordert die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger, um den Verkehrsfluss in unseren Städten und auf dem Lande zu verbessern. Zwar wollen wir das Auto beim Aufbau unserer Gesellschaften nicht mehr derart in den Mittelpunkt stellen, wie es in der Vergangenheit der Fall war, aber das Kraftfahrzeug bleibt dennoch eine wesentliche Voraussetzung für die intelligente und nachhaltige Mobilität, die wir uns wünschen. Um dies Wirklichkeit werden zu lassen, bedarf es der Entwicklung intelligenter und nachhaltiger Fahrzeuge, die auf drei Voraussetzungen beruht – das Fahrzeug soll sicherer, sauberer und intelligenter sein. Über diese grundsätzliche Erklärung hinaus muss Europa diese Initiative durch Richtlinien und politische Maßnahmen konkret unterstützen, die auf längere Sicht sämtliche elektronischen Systeme einschließen, ob sie nomadisch genutzt werden oder nicht, die die Kontrolle der Prozesse und die Steuerung der Fahrzeuge bei Gewährleistung von mehr Sicherheit und mehr Sauberkeit mit Blick auf die Reduzierung des Ausstoßes von CO2 und Feinstaub ermöglichen.
In diesem Sinne müssen die Automobilhersteller dazu angeregt werden, künftig bereits bei der Entwicklung neuer Fahrzeuge den Einbau dieser elektronischen Vorrichtungen zu berücksichtigen, nicht nur im Sinne von mehr Effizienz und mehr Fahrkomfort, sondern auch um im Ergebnis all dessen die Kosten zu senken und die Fertigung und Montage zu vereinfachen.
Wenn wir nachhaltige Mobilität erreichen wollen, muss auch der Anwendungsbereich dieser Politiken erweitert werden. Die Forschungsprojekte und Innovationen sollten langfristig auf die Schaffung „intelligenter Straßen“ ausgerichtet werden, die es ermöglichen sollen, die Sicherheit zu erhöhen, die Energiekosten zu senken, den Dialog zwischen den Fahrzeugen zu nutzen und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die Europäische Union will die wissensbasierte Gesellschaft und nachhaltige Entwicklung fördern. Vor diesem Hintergrund gilt es, für solche Initiativen breiten Raum zu schaffen.
Abschließend möchte ich betonen, dass es dringend notwendig ist, echten Ehrgeiz zu entfalten, sich ehrgeizige Ziele zu setzen und in Europa die Voraussetzungen für Wachstum und Fortschritt zu schaffen. Als Reaktion auf den Bericht unserer Kollegin Zita Gurmai ist das Europäische Parlament überzeugt, dass die Kommission dieser Erwartung und diesen Forderungen nach Festlegung einer neuen Dimension für ein intelligentes europäisches Fahrzeug entspricht, indem sie schließlich die diesem ehrgeizigen Ziel angemessenen finanziellen Mittel bereitstellt.
Etelka Barsi-Pataky (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Ich unterstütze den Bericht der Berichterstatterin Zita Gurmai. Herr Vizepräsident! Die Zeit ist gekommen, um intelligente Verkehrssysteme einzuführen und damit ein neues Kapitel in der Geschichte des europäischen Verkehrs zu schreiben. Bekanntlich ist die Einführung intelligenter Verkehrssysteme eines der wichtigsten Instrumente – man könnte auch sagen eine der treffsichersten Waffen – die uns zur Verfügung stehen, um richtig auf den Klimawandel zu reagieren. Vor nur zwei Jahren habe ich im Rahmen einer Plenarsitzung des europäischen Parlaments erwähnt, die Bereitstellung intelligenter Verkehrssysteme in ganz Europa stelle meiner Ansicht nach heute fraglos eine der bedeutsamsten Herausforderungen für den Verkehr dar. Dann, ein Jahr später, habe ich dem Haus die Kritik des EU-Parlaments zum Weißbuch „Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ präsentiert, wobei das Parlament so wie jetzt intelligenten Verkehr eindeutig als eine Schlüsselpriorität der europäischen Verkehrspolitik befürwortet hat. Warum kommen wir dann nur so langsam voran? Die Technik ist weit verbreitet.
Dazu gehören beispielsweise das intelligente Fahrzeug und IKT-gestützte Stadtverkehrsleitsysteme. EGNOS (European Geostationary Navigation Overlay Service) wird ab 2009 voll funktionsfähig sein; das Galileo-System ab 2013. Eine der tragfähigsten Stützen der europäischen Industrie ist der Automobilsektor, in dem wir im globalen Wettbewerb sehr erfolgreich dastehen – nicht zuletzt dank äußerst innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Heute umspannen Entwicklungen in diesem Feld West- und Osteuropa. So gibt es beispielsweise in Budapest zwei wichtige Wissenszentren von europäischem Rang, die mit der Budapester Technik- und Wirtschaftsuniversität zusammenarbeiten. Darum ist der Sektor engagiert. Jetzt ist es Zeit für Taten seitens der Gemeinschaft, allen voran der Mitgliedstaaten. Was die Initiative EQUAL betrifft, so muss beispielsweise gewährleistet werden, dass die erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur bereitstehen. Im Hinblick auf die Initiative für intelligente Fahrzeuge und intelligente Infrastruktur muss ein angemessenes wirtschaftliches Umfeld vorhanden sein, um die Entwicklung voranzutreiben. Natürlich ist es kein Kinderspiel, neue Technologien einzuführen, aber wir können diesen Prozess durch eine vernünftige Vergabepolitik fördern. Uns stehen unzählige Instrumente zur Verfügung. Wir fordern die Kommission auf, eine passende, sektorübergreifende Strategie zu entwerfen, um die Umsetzung intelligenter Verkehrssysteme zu ermöglichen.
Die Bürger Europas verschwenden unterwegs in Fahrzeugen wertvolle Minuten, ja Stunden. Gleichzeitig verschmutzen die Fahrzeuge unnötigerweise die Atmosphäre. Die persönliche Mobilität ist zum Teil in Gefahr, weil der Preis für Kraftstoff, der auf diese Weise verwendet ist, ins Unerschwingliche ansteigt. Intelligenter Verkehr ist ein Schlüssel zur Lösung dieser Problemstellungen. Was die europäischen Bürger betrifft, so sind die Menschen jetzt aufgeschlossen, verschiedenste Möglichkeiten zu überdenken, um die aufgezeigten Probleme zu lösen. Packen wir es an!
Jörg Leichtfried (PSE). - Herr Präsident, Herr Kommissar, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Frau Berichterstatterin! Ich möchte diese Gelegenheit dazu benützen, um Dir Zita, herzlich zu diesem Bericht zu gratulieren. Ich kenne Dich als eine, die, wenn sie etwas angeht, das mit Esprit, großem Einsatz, Intelligenz und Vehemenz tut. Meines Erachtens ist dieser Bericht genau auch von diesem Geist getragen.
Ich möchte die Gelegenheit auch nützen, um auf das einzugehen, was Kollegin Grabowska angesprochen hat. Ich bin nicht der Auffassung, dass Autos etwas sind, was mehrheitlich für Männer sein sollte. Ich denke, es ist eher umgekehrt! Wenn man den Statistiken, die es dazu gibt, trauen darf, fahren Frauen vorausschauender, vorsichtiger, sicherer. Sie fahren somit intelligenter und ich denke, auch deshalb war es gut, dass dieser Bericht von einer Frau verfasst wurde.
Zum Thema selbst: Es ist uns bewusst, dass der Straßenverkehr für einen sehr hohen Energieverbrauch sorgt, für sehr hohe Abgasmengen in ganz Europa. Er zählt zu einem der höchsten Risikofaktoren für das Leben der Menschen in Europa. Gerade im Straßenverkehr sind jedes Jahr sehr viele Tote und Verletzte zu verzeichnen. Deshalb ist es wichtig, dass sich der europäische Gesetzgeber darum bemüht, diese Dinge zu reduzieren. Da ist es unabdingbar, dass versucht wird, Fahrzeuge im wahrsten Sinne des Wortes intelligenter zu machen, damit diese Dinge in Zukunft eingeschränkt werden können.
Ich denke, dieser Bericht weist in die richtige Richtung. Voraussetzung dafür ist aber – und da gebe ich Kollege Rack vollkommen Recht –, dass es massentaugliche Systeme sind, dass, es Systeme sind, die generell wirken und die nicht sozusagen das Privileg einer kleinen Klasse bleiben. Ich glaube, das sagt dieser Bericht auch ganz klar. Deshalb denke ich, ist es gut, dass wir das heute beschließen.
Emanuel Jardim Fernandes (PSE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zunächst möchte ich Frau Gurmai für ihren hervorragenden Bericht sowie dafür danken, dass sie dieser Initiative so viel Beachtung geschenkt hat. Dadurch hat sie Beteiligte und Akteure ermuntert, sich daran zu beteiligen.
Es geht hier um ein ernstes Problem. Wir können die 42 000 Toten im Jahr 2005 nicht vergessen. Ich kann nicht vergessen, dass Portugal 1993 pro 1 000 000 Einwohner 150 Todesfälle zu verzeichnen hatte, auch wenn diese Zahlen seither rückläufig sind.
Der Beitrag, der durch diesen Bericht und die Arbeit unserer Kollegin geleistet wird, ist von entscheidender Bedeutung, und ich möchte zwei Aspekte ganz besonders hervorheben.
Heutzutage ist Mobilität unverzichtbar für das Funktionieren der europäischen Gesellschaft. Wir alle sind in unserem alltäglichen Leben vom Verkehr abhängig, und das hohe Verkehrs- und Mobilitätsaufkommen verursacht wachsende soziale und ökologische Probleme. Eine angemessene Reaktion muss daher stufenweise erfolgen; aber sie muss unbedingt erfolgen, und zwar umgehend. Dabei müssen zwar die möglichen Einschränkungen für die Verbraucher und für die Automobilindustrie Berücksichtigung finden, gleichwohl dürfen sie uns nicht davon abhalten, das Ziel der Sicherheit zu erreichen.
Der zweite Aspekt betrifft die Information. Die Verbraucher müssen über die intelligenten Infrastrukturen und Fahrzeuge informiert werden. Diese Informationen müssen klar und verständlich sein und zur rechten Zeit gegeben werden. Autohändler und -verkäufer, alle betroffenen Handelsvertreter, die Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Behörden haben diesbezüglich eine große Verantwortung zu tragen, ebenso die Medien. Eine solche Zusammenarbeit muss die Europäische Union sicherstellen, denn alleine können wir das endgültige Ziel nicht erreichen, das zweifellos das Ziel auch der Kommission und unserer Berichterstatterin ist.
Inés Ayala Sender (PSE). – (ES) Herr Präsident! Ich möchte meiner Kollegin Gurmai herzlich zu ihrem Enthusiasmus gratulieren, mit dem sie das „Phantasieauto“ unserer Jugend zu einem realen Fahrzeug für die Zukunft Europas gemacht hat.
Natürlich ist es die Technologie, auf die es ankommt, und alle Vorschläge, die sie in ihrem Initiativbericht unterbreitet, werden dazu beitragen, Fortschritte in der logistischen Entwicklung zu erzielen, der sich die Europäische Union verschrieben hat.
Ich glaube auch, dass nach der Einigung über die Entwicklung von Galileo das intelligente Fahrzeug eine der Initiativen sein wird, die den Einsatz von Galileo mit Inhalt füllen werden.
Gestern, ohne weiter darauf einzugehen, nahmen wir die Richtlinie über die Sicherheit der Straßenverkehrsinfrastruktur an, in der bereits die Notwendigkeit der Entwicklung intelligenter und interaktiver Systeme und Fahrzeuge betont wurde. Wenn wir schon die Infrastruktur haben, brauchen wir natürlich das intelligente Fahrzeug.
Das intelligente Fahrzeug wird auch zur Verbesserung der Prävention und Kontrolle von Verkehrsverstößen beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Interaktion mit Verkehrsampeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkoholsperren. In der Straßenverkehrssicherheit wird natürlich alles, was mit Massensensoren für Fußgänger und andere ungeschützte Verkehrsteilnehmer verbunden ist, von grundlegender Bedeutung sein.
Was das eSafety-System angeht, das zu weit dem Zeitplan hinterherhinkt, Herr Kommissar, haben wir schon gefordert, es in alle Fahrzeuge und nicht nur in Premium-Autos einzubauen, und Frau Gurmai möchte, dass es so zügig wie möglich umgesetzt wird.
Doch wir hatten seine Einführung auch für Fahrzeuge zur beruflichen Verwendung vorgesehen, speziell in der Landwirtschaft, da der Fahrer isoliert ist und die Folgen eines Unfalls umso gravierender sind, je mehr Zeit vergeht.
Ich frage Sie, Herr Kommissar, wann es uns möglich sein wird, das eSafety-System in Fahrzeuge zur beruflichen Verwendung, insbesondere in der Landwirtschaft, einzubauen?
Auf jeden Fall muss das intelligente Fahrzeug für alle zugänglich sein, und diese Technologien sind zu unterstützen, um sie billiger und erreichbar zu machen, nicht nur in den Ländern, die sie am meisten brauchen, sondern für alle europäischen Bürger.
Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Im Bericht wird festgestellt, dass das intelligente Fahrzeug nicht ohne die Initiative für intelligente Straßen realisiert werden kann. Auf jeden Fall kann es jedoch nicht ohne intelligenten Fahrzeugführer realisiert werden, der die Regeln des Straßenverkehrs kennt und auch über angemessene technische Kenntnisse verfügt, wie bereits vor mir einige Kollegen festgestellt haben.
Als Arzt möchte ich noch hinzufügen, dass der intelligente europäische Kraftfahrer auch sehr viel besser in der Lage sein sollte, bei Verkehrsunfällen erste Hilfe zu leisten. Die Fahrer müssen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch und durch geeignetes Unfallsimulationstraining ausgebildet und laufend geschult werden, damit sie im Unfallstress richtig reagieren und durch eine gute Erste-Hilfe-Leistung noch mehr Leben retten können. Denn die Rettung von Leben ist eines der Ziele der vorgelegten Initiative. Das wollte ich kurz erwähnen.
Marusya Ivanova Lyubcheva (PSE). – (BG) Herr Präsident! Herr Kommissar! Frau Berichterstatterin! Es ist unübersehbar, dass ein gemeinsames Konzept und eine integrierte Politik gefragt sind, um die Verkehrssicherheit der Bürger zu gewährleisten. Dabei spielen mehrere wichtige Aspekte eine Rolle. Erstens: Prävention, Verbesserung der Infrastruktur, Verbesserung der Fertigkeiten von Fahrzeugführern sowie Einführung sicherer innovativer Technik in Fahrzeugen. Außerdem Kontrolle und Durchsetzung auf der ganzen Linie, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu garantieren. Die Berichterstatterin verdient für diese Initiative und die hervorragende Qualität des Berichts volle Anerkennung. Sicherheit im Straßenverkehr ist für uns alle von höchster Bedeutung, denn die zu beschließenden Maßnahmen retten Menschenleben. Bei der Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ geht es nicht nur um technische Lösungen, sondern auch um weniger Risiko und um mehr Sicherheit. Es geht darum, Leben zu erhalten, und dieses Recht auf Leben sollten alle Bürger haben. Die Ausarbeitung des Berichts ging einher mit einer wirksamen Sensibilisierungskampagne. Und auch dafür verdient die Berichterstatterin unsere Glückwünsche.
Tomáš Zatloukal (PPE-DE). – (CS) Die Straßenverkehrssicherheit sollte durch Assistenzsysteme unterstützt werden. Diese Systeme nützen den Fahrzeugführern und verbessern den Verkehrsfluss. Für die Fahrzeuglenker erleichtern sie die Bedienung des Fahrzeugs und verringern die Gefahr von Konzentrationsverlusten. Mit der Technologie der „intelligenten Fahrzeuge“ können diese Probleme eingeschränkt oder sogar beseitigt werden. Ich unterstütze die Ansicht der Berichterstatterin, dass die derzeitige Verbreitung der Systeme und Anwendungsmöglichkeiten für das intelligente Fahrzeug verglichen mit ihrem Potenzial sehr gering ist. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir diese Systeme und Anwendungsmöglichkeiten zur rechten Zeit voll einsetzen sollten. Intelligente Fahrzeuge benötigen auch eine entsprechende Infrastruktur, die „intelligente Straße“, die es zurzeit aber noch nicht gibt. Die aktiven Sicherheitselemente in den Fahrzeugen tragen ganz ohne Zweifel zur Verringerung der Unfallzahlen bei. Das eCall-System ergänzt das gesamte System des Schutzes der Straßenverkehrsteilnehmer in wirksamer Weise. Ich beglückwünsche die Berichterstatterin zu ihrem Bericht.
Antonio Tajani, Mitglied der Kommission. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, als Ergebnis der Arbeit des Parlaments, der Mitteilung von Kommissarin Reding, die ich hier vertrete, und auch der ausgezeichneten Arbeit von Frau Gurmai, haben wir heute ein wichtiges Signal an die Bürger gesandt, die uns auf der Empore zuhören und die theoretisch die fünfhundert Millionen europäischen Bürger vertreten, dass die Institutionen den Bürgern zuhören und versuchen, Antworten auf die Bedürfnisse der Bürger zu finden, was die oberste Priorität dieses Parlaments, des Rates und der Kommission sein muss.
Nur so werden wir die Kluft zwischen den Menschen Europas und den Institutionen schließen. Die beste Antwort, die wir den Skeptikern, denen, die bei den Referenden mit „Nein“ gestimmt haben, geben können, besteht darin zu zeigen, dass Europa bürgernah ist; wir müssen eine positive Botschaft aussenden und den Mut haben, weiterzumachen und es verständlich zu machen, dass die Menschen, die Bedürfnisse der Bürger, unsere oberste Priorität sind, und daher nehme ich Ihre Einladung, Herr Präsident, gerne an.
Verkehrssicherheit wird, was mich und die Generaldirektion, die dem Kommissar für Verkehr gegenüber rechenschaftspflichtig ist, betrifft, die Priorität sein. Ich habe dies bereits in meinen Ausführungen, mit denen ich das Vertrauen dieses Hauses gewinnen konnte, dem ich, da ich so viele Jahre hier war, erneut für das Vertrauen, das es mir entgegengebracht hat, danke, hervorgehoben. Der Einzelne muss im Mittelpunkt unserer Initiative stehen.
Ich habe dieser Aussprache mit großem Interesse zugehört, und die Institutionen haben heute tatsächlich Entschlossenheit gezeigt, Antworten zu geben, Menschenleben zu retten, denn die Rettung eines jeden Menschenlebens durch unsere legislative Arbeit, durch unseren Einsatz, ist eine achtbare Arbeit sein, die uns zugute gehalten wird. Aus diesem Grund müssen wir weitermachen, und aus diesem Grund teile ich die Position so vieler Mitglieder, die heute betont haben, wie wichtig intelligente Instrumente und intelligente Fahrzeuge sind, auch wenn wir zuvor sicherstellen müssen, dass der Mensch intelligent ist, da die Verantwortung in allererster Linie bei den Bürgern am Steuer liegt, die sich bewusst sein müssen, dass es andere Bürger gibt, deren Leben von ihrem Handeln abhängt.
Technologie muss zweifellos im Dienste des Menschen stehen, und daher teile ich die Ansicht derer – und ich habe dies bereits in meiner einführenden Rede erwähnt –, die argumentieren, dass Fahrer ausgebildet sein müssen, dass die Bürger über die neuen Instrumente, die wir mithilfe von Technologie und Forschung in den Dienst der Bürger stellen können, informiert sein müssen. Andernfalls ist es sinnlos, öffentliche oder private Gelder in Forschung zu investieren, wenn Neuheiten, wenn erfolgreich abgeschlossene Initiativen nicht in den Dienst der Bürger gestellt werden, um Menschenleben zu retten. Aus diesem Grund, ich wiederhole es, wird die Verkehrssicherheit eine Priorität sein, und das ist eine Verpflichtung, die ich dem Europäischen Parlament gegenüber förmlich eingehe und eines der wichtigsten Unterfangen, das die Kommission und der Verkehrssektor in den nächsten Monaten verfolgen werden.
Ich möchte kurz die von Herrn Pribetich aufgeworfene Frage zum Zeitplan beantworten. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer am 23. Mai 2008 eröffneten Konsultation hat die Europäische Kommission eine Verordnung für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit vorgeschlagen, der zufolge Neufahrzeuge ab 2012 mit elektronischen Fahrdynamik-Regelsystemen ausgestattet sein müssen, um die Sicherheit dieser Fahrzeuge deutlich zu erhöhen. Die Verordnung bezieht sich auf die im Rahmen des Weltforums der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa harmonisierten technischen Vorschriften.
In Beantwortung der Frage von Frau Ayala Sender zu Schwerlastfahrzeugen, kann ich mitteilen, dass das UNECE Weltforum für die Harmonisierung fahrzeugtechnischer Vorschriften einen Text über die Pflicht zum Einbau von ESC und ähnlichen technischen Standards angenommen hat. Der Text wurde von der Europäischen Kommission unterstützt, sodass der Einbau von ESC in neuen Modellen der gebräuchlichsten Kategorien von Schwerlastfahrzeugen ab 2010 gesetzlich vorgeschrieben sein wird.
Was die Nutzfahrzeuge angeht, auf die sie sich bezog, insbesondere im Landwirtschaftssektor – in Europa gibt es bedauerlicherweise noch immer Tote bei Unfällen, die durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge verursacht werden, in manchen Fällen durch unverantwortliches Fahren der Fahrzeugführer, die nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen –, so wurden bisher keine Vorkehrungen getroffen, da die Priorität Personkraftwagen und Schwerlastfahrzeugen galt. Ich begrüße jedoch ihren Vorschlag, was meinen eigenen Zuständigkeitsbereich betrifft, und ich werde ihn auch an Kommissarin Reding weiterleiten, da ich diesen Vorschlag für wichtig halte und er meines Erachtens insbesondere in ländlichen Gegenden ein Bedürfnis erfüllen würde. Ich möchte noch einmal unterstreichen, dass im Landwirtschaftssektor noch immer viele Menschen sterben, die nicht im Straßenverkehr ums Leben kommen, sondern auf landwirtschaftlichen Flächen, und wir können nicht so tun, als ob dies kein Problem wäre.
Aus diesem Grund danke ich Ihnen, Frau Ayala Sender, für Ihren Vorschlag, und ich danke allen Mitgliedern, die das Wort ergriffen haben. Ich möchte noch einmal betonen – und damit komme ich zum Schluss, Herr Präsident, und es tut mir leid, wenn ich mir einige zusätzliche Minuten genommen habe, aber ich halte dieses Thema für wichtig genug, um die von den Regeln vorgegebenen Zeiten zu überziehen –, dass wir den Bericht von Frau Gurmai begrüßen. Ich danke ihr für ihr Engagement, denn auch wir müssen zeigen, dass wir uns für unsere Verpflichtung, die Rechte der Bürger zu verteidigen, engagieren.
Ich begrüße den Zuspruch des Parlaments, seine Unterstützung für das eCall-System und die Maßnahmen zur Förderung seiner Umsetzung. Meiner Ansicht nach ist das Ergebnis der heutigen Aussprache positiv, auch weil die Kommission, das Parlament und hoffentlich der Rat, Herr Präsident, darin übereinstimmen, durch dieses Unterfangen, so viele Menschenleben wie möglich zu retten, auf der Seite der Bürger zu stehen.
Zita Gurmai, Berichterstatterin. – (HU) Herzlichen Dank, Herr Präsident! Herr Kommissar! Verehrte Damen und Herren! Bürger Europas! Ich danke Ihnen für Ihre Hinweise und Stellungnahmen. Meiner Ansicht nach handelt es sich in der Tat um ein neues Kapitel in der Geschichte des europäischen Verkehrs, wie meine Kollegin Etelka Barsi-Pataky es formuliert hat. Darum ist es äußerst wichtig, dass alle Anwesenden ihre Unterstützung für den Bericht zum Ausdruck gebracht haben. Fraglos muss man so grün wie nur möglich sein, um es der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz recht zu machen, darum freut es uns, dass auch sie den Bericht am Ende unterstützt haben. Ich muss betonen, wie wichtig das ist. Ich teile Ihre Auffassung, Herr Kommissar, dass wir etwas erreicht haben, wenn es uns gelingt, ein einziges Menschenleben im Straßenverkehr zu retten. Meines Erachtens ist der Schutz des menschlichen Lebens unsere wichtigste Aufgabe als europäische Entscheidungsträger. Mehrere von Ihnen haben die schockierende Statistik genannt: 41 600 Straßenverkehrstote.
Ich danke Ihnen auch für Ihre Unterstützung, denn um dieses Thema zum Abschluss zu bringen, müssen alle mitmachen. Ich bin sehr stolz auf Viviane Reding und ihr Team, André und Juhani, die anwesend sind. Sie haben den gesamten Prozess begleitet. Nicht nur in den vergangenen Monaten, sondern über die letzten Jahre, weil die Technologien getestet werden mussten, um zu sehen, ob sie wirklich funktionieren. Erinnern Sie sich, dass es eine Zeit ohne Sicherheitsgurte gab? Heute sind sie eine Selbstverständlichkeit. Oder wie Robert Evans sagte, jedes Auto ist heutzutage mit einem Radio ausgestattet. Eines Tages werden die neuen Technologien genauso selbstverständlich sein, wie Gurte und Autoradios heute. Wir brauchen die Bürger Europas, die diese intelligenten Systeme kaufen, wenn sie deren Vorteile klar erkannt haben. Außerdem müssen die Fahrzeughersteller auf unserer Seite sein, denn in Europa werden jährlich 17 Millionen Autos produziert, und 2 Millionen Menschen sind in diesem Sektor beschäftigt. Die Mitgliedstaaten müssen mit uns in dieser Angelegenheit an einem Strang ziehen, wenngleich ich mit Malcolm Harbour übereinstimme: Der Rat glänzt durch Abwesenheit.
Es macht kaum Sinn, dass die Kommission und das Europäische Parlament alles in ihren Kräften Stehende tun, wenn der Rat diesen Themenkomplex nicht wirklich ernst nimmt. Allerdings muss sich der Rat bewusst sein, dass auch er die Bürger Europas vertreten muss. Arbeiten wir daher zusammen! Ich rufe Sie dazu auf, weil Taten lauter sprechen als Worte. Es liegt in unserem gemeinsamen Interesse zu erkennen, dass alle Nutzen daraus ziehen, wenn wir in diesem Bereich Ergebnisse erzielen, denn dann können wir uns sicher fortbewegen, verlaufen Verkehrsströme optimal, kann die Umweltverschmutzung begrenzt werden und die europäische Industrie eine Führungsrolle im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien übernehmen. Das ist eine Chance, wirklich etwas zu verändern. Diese Chance dürfen wir nicht vertun.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bin ausgesprochen optimistisch, dass Kommissar Tajani alles in seiner Macht Stehende unternehmen wird, um diesen Traum wahr zu machen.
Robert Evans (PSE). - (EN) Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung: Mit liegt im Moment die Geschäftsordnung nicht vor, aber ich bin sicher, dass unsere Dienste sie haben. Bitte sehen Sie mir also nach, dass ich das Wort ergreife. Dies hängt nicht mit dem Bericht Gurmai zusammen, denn darüber haben wir gesprochen.
Als Sie sprachen, konkret als Frau Gurmai ihren Bericht zusammenfasste, bemerkte ich, dass Gäste aus der Öffentlichkeit auf der Besuchertribüne Platz nahmen. Ich begrüße sie herzlich und denke, es ist sehr gut und wichtig, dass Leute auf der Besuchertribüne Platz nehmen, aber ich weiß auch, dass Sie, sobald ich mich nach diesem bedeutsamen Redebeitrag wieder hingesetzt habe, die Tagung bis 12.00 Uhr zur Abstimmung unterbrechen.
Diese armen Leute, die viele hundert Kilometer weit gereist sind, werden nicht die Möglichkeit haben, heute Vormittag eine Aussprache zu verfolgen und einen Redebeitrag zu hören. Etwas hören sie von mir, aber ich frage mich, ob es Ihnen und Ihren Assistenten vielleicht möglich wäre, gemeinsam mit den zuständigen Stellen nach einem Weg zu suchen, um für den Fall, dass die Aussprache um 11.30 Uhr beendet ist, wie heute Vormittag, und bis 14.00 Uhr nichts geplant ist, die halbe Stunde bis 12.00 Uhr mit etwas auszufüllen, entweder mit dringlichen Fragen, die heute Nachmittag dran wären, oder mit irgendetwas anderem irrsinnig Wichtigem.
Ich spreche im Namen dieser vielleicht einhundert Personen auf der Besuchertribüne, die angereist sind, um jemanden reden zu hören, und alles, was sie im Moment hören, ist mein zweiminütiges Geschwafel über nichts – das aber ein ganz ernstes Problem berührt.
(Beifall)
Der Präsident. − Herr Evans, Sie hatten eine Minute für Ihren Redebeitrag, nicht zwei.
Wir nehmen die Idee zur Kenntnis, die uns der stets einfallsreiche Herr Evans unterbreitet hat.
Vor der Unterbrechung der Sitzung möchte ich Ihnen und dem Kommissar jedoch die gute Nachricht verkünden, dass das House of Lords eines so wichtigen Landes wie des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland vor wenigen Stunden den Vertrag von Lissabon ratifiziert hat. Ich nehme an, dass Königin Elisabeth das wichtige Dokument jetzt unterzeichnet, und mit dieser Maßnahme ratifiziert das Vereinigte Königreich den Vertrag von Lissabon. Ich glaube, wir sind alle froh über diese Information, sogar jene, die nicht anwesend sind, auch wenn sie ihre Flagge auf ihren Sitzen hinterlassen, in der Regel jedoch nicht im Plenarsaal sind, wenn gearbeitet werden muss.
Mit dieser guten Nachricht schließen wir diese Aussprache.
Die Abstimmung findet um 12.00 Uhr statt.
(Die Sitzung wird um 11.30 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: DIANA WALLIS Vizepräsidentin
3. Abstimmungsstunde
Die Präsidentin. − Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
3.1. Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (A6-0227/2008, Bogusław Liberadzki) (Abstimmung)
3.2. Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur (A6-0050/2008, Helmuth Markov) (Abstimmung)
3.3. Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union (Abstimmung)
- Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 37:
Iratxe García Pérez (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Der Änderungsantrag 37 wurde zurückgezogen, daher wird er nicht zur Abstimmung gestellt.
Die Präsidentin. – Leider waren wir nicht darüber informiert, dass er zurückgezogen worden war, deshalb wurde er zur Abstimmung gestellt.
- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 15:
John Bowis (PPE-DE). - (EN) Frau Präsidentin! Im Namen meiner Fraktion und im Interesse der Suche nach einem Kompromiss und einer Einigung in dieser Frage wären wir bereit, den nachfolgenden Änderungsantrag zurückzuziehen, wenn der Berichterstatter einen kleinen mündlichen Änderungsantrag, wie er in der Liste aufgeführt ist, akzeptieren könnte, einfach um die Formulierung weniger konkret zu machen in der Forderung nach einer rechtsverbindlichen „Richtlinie“ und stattdessen davon zu sprechen, „Maßnahmen“ auf den Weg zu bringen. Wenn der Berichterstatter dem zustimmt, können wir den nachfolgenden Änderungsantrag zurückziehen.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL). – (EL) Frau Präsidentin! Als Verfasser des Entschließungsantrags, der im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit nahezu einstimmig angenommen wurde, kann ich den Vorschlag von Herrn Bowis leider nicht akzeptieren. Sein mündlicher Änderungsantrag würde die Wirksamkeit des Textes deutlich verringern. Ich bitte die Kollegen, die diese Ansicht teilen, sich zu erheben.
Die Präsidentin. - Herr Bowis, es haben sich offensichtlich mehr als 40 Abgeordnete erhoben, also können wir den mündlichen Änderungsantrag nicht behandeln.
(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 35:
John Bowis (PPE-DE). - (EN) Frau Präsidentin! Es ist zumindest eine kleine sportliche Übung. Der mündliche Änderungsantrag zum Änderungsantrag der Sozialdemokratischen Fraktion hat den Stand eines „Order Paper“, und ich bringe ihn hiermit im Namen meiner Fraktion ein. Wir werden sehen, ob da auf der anderen Seite des Saales ein bisschen Aerobic betrieben wird.
Die Präsidentin. - Es ist eine sportliche Übung von einer Seite des Saals zur anderen.
(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)
4. Begrüßung
Die Präsidentin. − Ich möchte nun eine Delegation der Schweizer Bundesversammlung willkommen heißen, die auf der Ehrentribüne Platz genommen hat. Die Schweizer Delegation wird von Frau Brigitta Gadient geleitet.
(Beifall)
Es ist mir eine Freude, Sie alle im Europäischen Parlament in Straßburg zu begrüßen, wo Sie gestern und heute am 27. Interparlamentarischen Treffen EU-Schweiz teilgenommen haben.
Ich weiß, es gab interessante Diskussionen über Entwicklungen und den gegenwärtigen Stand der Dinge sowie über die künftigen großen Aufgaben in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU mit besonderer Betonung des Dialogs zwischen der EU und der Schweiz zu Steuerfragen, zur Freizügigkeit von Personen und den Erfahrungen mit den jüngsten EU-Erweiterungen, zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr und den Schengen-Dublin-Abkommen, den Schweizer Finanzbeiträgen zur EU-Erweiterung und zum freien Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
Zwischen unseren Parlamenten bestehen langjährige Beziehungen – seit fast drei Jahrzehnten –, die zur Herausbildung eines profunden Wissens sowohl auf EU-Seite als auch auf Schweizer Seite geführt haben. Ich bin sicher, dass der in dieser Woche geführte Meinungsaustausch unsere parlamentarische Zusammenarbeit befördern wird.
(Beifall)
5. Abstimmungsstunde (Fortsetzung)
Die Präsidentin. − Wir fahren nun mit der Abstimmung fort.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
5.1. 1. Juli 2008: 40 Jahre Zollunion (Abstimmung)
5.2. Auf dem Weg zu einer Europäischen Charta der Rechte der Energieverbraucher (A6-0202/2008, Mia De Vits) (Abstimmung)
5.3. Einfuhr von Geflügelschlachtkörpern (Abstimmung)
5.4. Krise im Fischereisektor infolge des Anstiegs des Dieselkraftstoffpreises (Abstimmung)
5.5. Vorbereitung des EU-Russland-Gipfels (Abstimmung)
5.6. Zukunft der Schaf-/Lamm- und Ziegenhaltung in Europa (A6-0196/2008, Liam Aylward) (Abstimmung)
5.7. Für eine europaweit sicherere, sauberere und effizientere Mobilität: Erster Bericht über die Initiative „Intelligentes Fahrzeug“ (A6-0169/2008, Zita Gurmai) (Abstimmung)
6. Stimmerklärungen
Mündliche Erklärungen zur Abstimmung
Entschließung – Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union (B6-0303/2008)
Oldřich Vlasák (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, mein Verhalten bei der Abstimmung über die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union zu erläutern. Ganz gewiss ist die eingeschlagene Richtung der Solidarität und der gegenseitigen Hilfe richtig und notwendig. Der Bericht Barnier verpflichtet uns hier zu konkreten Schritten, und die Mitteilung der Kommission zeigt in dieser Hinsicht den Weg nach vorn. Ohne Zweifel muss die Kompatibilität sichergestellt und die grenzübergreifende Zusammenarbeit der Rettungskräfte auf den verschiedenen Ebenen gestärkt werden. Ich konnte die Entschließung leider nicht unterstützen, da unser mündlicher Änderungsantrag nicht angenommen worden ist. In diesem Änderungsantrag wenden wir uns gegen die Schaffung rechtsverbindlicher Instrumente, die in einzelstaatliche Rechtsvorschriften, Politiken und Programme eingreifen und dadurch auch dem Aspekt der Solidarität zum Nachteil gereichen. Meiner Überzeugung nach erreichen wir einen besseren Schutz vor den Auswirkungen von Katastrophen nicht durch neue Rechtsetzungsakte, die nur weitere Bürokratie in den ganzen Prozess hineintragen, sondern indem wir die Rettungskräfte unserer Länder unterstützen und koordinieren und in ihre Ausrüstung investieren.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Seit 1968 hat die Zollunion bei der Erhaltung und Entwicklung des einheitlichen Marktes eine Schlüsselstellung inne. Die 40 Jahre Zollunion sind eine wesentliche Errungenschaft, die sowohl den Unternehmen als auch den Bürgern der Europäischen Union Vorteile bringt.
Ich begrüße den Entschließungsantrag von Arlene McCarthy im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zum 40. Jahrestag der Zollunion und habe dafür gestimmt.
Globalisierung und technologischer Fortschritt konfrontieren die Zollunion mit Problemen wie Produktfälschung, verstärkte Einfuhr gefährlicher Güter und Notwendigkeit der elektronischen Zollabwicklung. Nur eine Zusammenarbeit der Zollämter und Marktaufsichtsbehörden auf internationaler Ebene kann den europäischen Markt vor gefährlichen und gefälschten Produkten schützen und so einen besseren Verbraucherschutz gewährleisten. Bei einem Besuch der nationalen Zollorgane und Zollverwaltungen in Prag, Antwerpen und Washington, aber auch in Peking und Shanghai, konnte ich mich davon überzeugen.
Dieses Jubiläum ist eine gute Gelegenheit, den Zollbeamten für ihre anspruchsvolle und oft gefährliche Arbeit zu danken und ihnen für die Erfolge im Kampf gegen gefährliche Erzeugnisse, gefälschte Produkte und Produktpiraterie unsere Anerkennung auszusprechen.
Daniel Hannan (NI). - (EN) Frau Präsidentin! Der 40. Jahrestag erscheint mir als ein geeigneter Anlass, auf ein Missverständnis hinzuweisen, das in unserem Land, denke ich, besteht, seit Ihre und meine Wähler vor etwa 35 Jahren dem ihrer Meinung nach Gemeinsamen Markt beitraten – das Missverständnis betrifft den Unterschied zwischen einer Freihandelszone und einer Zollunion.
Nach meinem Dafürhalten verstanden die meisten Briten unter Gemeinsamem Markt eine gegenseitige Produktanerkennung, dass man nämlich, wenn man etwas im Vereinigten Königreich verkaufen kann, es auch in Deutschland, Frankreich und Spanien und umgekehrt verkaufen darf.
Aber was wir stattdessen haben, ist natürlich die Standardisierung. Man verlangt, dass etwas ganz bestimmte Bestandteile enthält, ein Volumen von nicht unter „x“ und nicht über „y“ hat, und selbst wenn das Produkt niemals für den Export vorgesehen war, selbst wenn es niemals die Grenzen überschreitet, kann es vorkommen, dass es im eigenen Land kriminalisiert und verboten wird, und das oftmals, weil ein Rivale irgendwo in der EU – meistens in Großbritannien – der zufällig sowieso die gesamte Gruppe von Spezifikationen einhält, die Mechanismen der Europäischen Union missbraucht, um seine Kosten auf seine Rivalen abzuwälzen.
Ich halte es für eine Schande, dass wir den ursprünglichen Gedanken von einer freien Zirkulation von Waren und Dienstleistungen an die Harmonisierung verloren haben, die die Wahl der Verbraucher einschränkt.
Syed Kamall (PPE-DE). - (EN) Frau Präsidentin! Wie wunderbar, dass Sie den Vorsitz haben.
Wenn ich in meinem Londoner Wahlkreis Reden halte – Sie mögen von London gehört haben, der größten Stadt der Welt, der Hauptstadt des größten Landes in der Welt –, machen mich meine Wähler oft darauf aufmerksam, dass sie 1973 dachten, wir würden einer Zollunion beitreten. Dann sage ich: Begreifen Sie nicht das Wesen der Bestie? Begreifen Sie nicht das Wesen des europäischen Projekts? Es geht allein um die weitere politische und wirtschaftliche Integration.
In meiner ersten Parlamentswoche stand der Vorsitzende meiner Fraktion, Hans-Gert Pöttering, auf und sagte: „Nichts darf der europäischen Integration in den Weg gelegt werden; nichts darf dem europäischen Projekt in den Weg gelegt werden.“ Es besteht also eindeutig ein Missverständnis in meinem Wahlkreis, was das Wesen des Projekts angeht.
Mein Appell an Sie, an diejenigen in diesem Saal, die das Projekt unterstützen, lautet: Bitte seien Sie ehrlich mit Ihren Absichten. Wenn Sie die Wahrheit über dieses Projekt zu leugnen bestrebt sind, dann werden die Menschen, sobald sie befragt werden, es ablehnen, so wie sie es im Referendum in Irland taten.
Entschließung – Einfuhr von Geflügelschlachtkörpern (B6-0309/2008)
Marian Harkin (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Auch ich freue mich, dass Sie den Vorsitz führen.
Ich habe für Änderungsantrag 6 gestimmt, weil meiner Meinung nach die Genehmigung der Einfuhr von mit Chlor behandeltem Geflügel die europäischen Normen unterwandern würde, und ich sehe das an zwei Fronten. Zu allererst mangelt es an wissenschaftlichen Angaben über die Wirkung der Verwendung der vorgeschlagenen Substanzen auf die Umwelt und die Gesundheit. Zweitens ist es angesichts des Systems, unter dem die Geflügelproduzenten arbeiten, aus der Sicht der Erzeuger und mehr noch aus der Sicht der Verbraucher abwegig, zwei unterschiedliche Standards zu haben.
Mein Vorredner erwähnte das irische Referendum über Lissabon. Eines der Probleme an der Basis, auf das ich während des Wahlkampfes stieß, war natürlich, dass die Leute gegen unterschiedliche Standards sind. Aber was wir hier heute im Parlament tun, ist genau das, sodass ich mich freue, dass das Parlament diese Entschließung verabschiedet hat.
Gemeinsame Entschließung – Krise im Fischereisektor infolge des Anstiegs des Dieselkraftstoffpreises (RC-B6-0305/2008)
Marian Harkin (ALDE). - (EN) Frau Präsidentin! Ich bin voll und ganz für die vom Parlament angenommene Entschließung. Noch einmal: Eine der Fragen, über die wir im Parlament häufig reden, ist, wie wir den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Ich denke, dies ist ein klarer Fall, in dem eine Reaktion erforderlich ist.
Das Fischereiwesen befindet sich in der Krise; die Kraftstoffpreise sind in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 300 % angestiegen, während der Preis für Fisch etwa derselbe ist, den wir vor zwanzig Jahren gezahlt haben. Fazit: Die Fischer können nicht überleben, sie steigen aus dem Geschäft aus, und ich denke, einige unserer Vorschläge in dieser Entschließung tragen zur Verbesserung der Lage bei.
Ich freue mich, dass die slowenische Ratspräsidentschaft das Problem aufgreifen will, und ich rufe den in der nächsten Woche tagenden Rat der Fischereiminister auf, dieser Entschließung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Präsidentin. − Nun, Herr Kamall, ich nehme an, Sie erzählen uns etwas über Fischer in London.
Syed Kamall (PPE-DE). - (EN) Frau Präsidentin! Ich glaube nicht, dass es da dank der Gemeinsamen Fischereipolitik noch welche gibt!
Vielen Dank, dass Sie mir Gelegenheit geben zu erklären, wie ich in dieser wichtigen Aussprache abgestimmt habe. Aber meinen Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus möchte ich nämlich sagen: Betrachten wir das eigentliche Problem. Immer wenn es eine internationale Krise gibt, versucht man die Probleme in der Fischereiindustrie dafür verantwortlich zu machen. Denn in Wahrheit bildet nicht der Anstieg der Kraftstoffpreise das eigentliche Problem in der Fischereiindustrie. Es ist die Gemeinsame Fischereipolitik, ein System zentraler Planung, auf das die Sowjets stolz gewesen wären. Ich finde es unglaublich, dass Kollegen in diesem Haus so bereitwillig für die Sowjetökonomie Partei ergreifen.
Sehen wir uns einige der erfolgreicheren Fischerhaltungssysteme in der Welt an. Betrachtet man beispielsweise die in Island oder Neuseeland, wird man feststellen, dass sie auf Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsrechten und auf übertragbaren Eigentumsrechten beruhen. Wenn wir das Problem im Fischereiwesen wirklich lösen wollen, dann ist es an der Zeit, auf Rechtsstaatlichkeit zu setzen, ist es an der Zeit, auf Eigentumsrechte zu setzen, ist es an der Zeit, auf den freien Markt zu setzen.
Entschließung – Einfuhr von Geflügelschlachtkörpern (B6-0309/2008)
Peter Skinner (PSE). - (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte nicht zu diesem, sondern zum vorhergehenden Thema sprechen. Ich hatte versucht, Ihre Aufmerksamkeit zu erlangen.
In der Frage der Geflügelschlachtkörper habe ich mich der Stimme enthalten, vor allem weil ich meine, dass es Gründe gibt, die Forderungen, wir sollten beim Verbot bleiben, zurückzuweisen. Insbesondere denke ich, dass es wissenschaftliche Beweise gibt, die es erlauben, dieses Verbot aufzuheben. Doch darüber ist in keiner Weise diskutiert worden.
Stattdessen haben wir in Europa ein sehr teures Verfahren zur Behandlung von Geflügelschlachtkörpern. Das ist das eigentliche Problem, denn alle in die Europäische Union eingeführten Schlachtkörper sind offenbar billiger, und so verkaufen sie sich schneller, und das kommt den Verbrauchern natürlich entgegen.
Hier geht es nicht um gesundheitliche Anforderungen, sondern um Protektionismus. Ich denke, es ist ein trauriger Tag für Europa, dass wir diese besondere Aussprache so rasch und so verkürzt führen und in dieser Woche im Parlament in aller Eile eine Entschließung dazu angenommen haben.
Daher habe ich mich der Stimme enthalten und meine, unsere Beziehungen zu den USA und anderen Ländern haben als Ergebnis dessen Schaden genommen.
Gemeinsame Entschließung – EU-Russland-Gipfel am 26.-27. Juni 2008 in Chanty-Mansijsk (RC-B6-0235/2008)
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Der Gipfel EU-Russland genießt zu Recht große Aufmerksamkeit. Im Hinblick auf die bedeutende geopolitische Stellung Russlands und seine fortdauernden historischen und kulturellen Bindungen zu Europa unterstütze ich den Aufbau einer starken politischen Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation.
Diese Partnerschaft sollte die gegenseitige Hilfe in Sicherheitsfragen, vor allem im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, sowie die Beseitigung von Hindernissen für die Freizügigkeit von Waren und Personen beinhalten. Dabei dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass es in den Beziehungen zwischen der Union und Russland auch einige problematische Aspekte gibt. In dieser Hinsicht muss die Union einheitlich auftreten.
Kein Mitgliedstaat, der es mit der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ernst meint, sollte seine bilateralen Beziehungen zu Russland zum Nachteil der berechtigten Interessen der Mitgliedstaaten aufbauen. In Bereichen, in denen es um heikle internationale Probleme geht, wie zum Beispiel im Falle Serbiens und des Kosovo, sollten sich die Union und Russland auf den Grundsatz der Anerkennung des Völkerrechts und der territorialen Integrität einigen.
Abschließend gestatten Sie mir zu unterstreichen, dass die EU Russland beim Ausbau und bei der Festigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie beim Schutz der Menschenrechte unterstützen sollte.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Der EU-Russland-Gipfel steht kurz bevor. Dies ist ein bedeutendes Ereignis, deshalb war die Debatte in unserem Parlament über die Vorbereitungen so wichtig.
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland sind außerordentlich wichtig für Stabilität, Wirtschaftswachstum und Sicherheit in Europa und der ganzen Welt. Diese Beziehungen haben nach der Erweiterung der EU um zwölf Länder, vornehmlich aus Mittel- und Osteuropa, eine neue Dimension erreicht. Es sind dies Länder, die in der Vergangenheit wirtschaftlich, politisch und militärisch eng mit der ehemaligen Sowjetunion verbunden waren.
Bislang wurden bilaterale Handelsbeziehungen mit einzelnen Ländern auf die Ebene der EU und Russlands übertragen. Doch Russland versucht immer wieder, unter Umgehung der EU Vereinbarungen mit einzelnen Ländern zu treffen. Für diese bilaterale Zusammenarbeit werden häufig außergewöhnliche Umstände angeführt.
Russland ist ein riesiges Land mit großen politischen und militärischen Ambitionen, mit gewaltigen Energieressourcen, die seine Stellung in Europa und der Welt definieren. Russland hat das Kyoto-Protokoll ratifiziert und ist damit ein wichtiger Partner, der in Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und im Zusammenhang mit dem Umweltschutz einbezogen werden sollte.
Tunne Kelam (PPE-DE). - (EN) Frau Präsidentin! Im Fall von Ziffer 29, die mit den Worten endet: „eine stärkere Mitwirkung der Europäischen Union im Konfliktbeilegungsprozess anzubieten“, befürworte ich die Originalfassung, die mit dem Zusatz weitergeht: „einschließlich der Möglichkeit einer friedenserhaltenden Mission der EU vor Ort im Austausch gegen die Truppen der GUS und Russlands.“
Ich halte es gerade jetzt für absolut wichtig, namens der EU eine deutliche Botschaft auszusenden, dass wir zu einem konkreten Engagement in Form einer Friedensmission in Abchasien bereit sind.
Jim Allister (NI). - (EN) Frau Präsidentin! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich, wie auch im Fall anderer Sektoren, angesichts einer zunehmenden Flut von Importen besorgt über den Niedergang der Schaffleischerzeugung in der EU bin.
Es geht hier nicht nur um Probleme der Einnahmen von landwirtschaftlichen Betrieben, sondern hier geht es um einschlägige Umweltprobleme, denn von allen landwirtschaftlichen Nutztieren tragen Schafe wahrscheinlich am meisten zur natürlichen Pflege der weniger fruchtbaren Gebiete und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei.
Eine Einschränkung der Schafhaltung wird zur ökologischen Verschlechterung vieler Hochlandgegenden und weniger begünstigter Gebieten führen. Daher also die Notwendigkeit, diesen Zweig zu erhalten und an den Umweltschutz gekoppelte Zahlungen zu seiner Unterstützung ins Auge zu fassen.
Auch bin ich davon überzeugt, dass eine ordentliche Kennzeichnung nach Herkunftsland angesichts zunehmender Importe erheblich dazu beitragen könnte, den steigenden Verzehr von einheimischem Lammfleisch zu fördern.
Schließlich wird das Drängen der Kommission auf elektronische Kennzeichnung einen Sektor, der ohnehin schon wegen Unwirtschaftlichkeit im Schrumpfen begriffen ist, mit weiteren Kosten belasten.
Marian Harkin (ALDE). - (EN) Frau Präsidentin! Ich stimme meinem Vorredner in der Frage der elektronischen Kennzeichnung zu. Sie sollte wirklich freiwillig sein.
Ich habe Änderungsantrag 4 unterstützt, weil ich die Kommission und den Rat ersuchen möchte, nach einer Möglichkeit der Einführung einer Gemeinschaftsfinanzierung für das System der elektronischen Kennzeichnung zu suchen. Der Ziegen-, Schaf- und Lammsektor befindet sich in einer Krise und kann weitere Kosten, die ihm aufgezwungen werden, wirklich nicht tragen.
In Wirklichkeit hätte ich Änderungsantrag 1 vorgezogen – aber der ist natürlich der Annahme von Änderungsantrag 4 zum Opfer gefallen –, in dem empfohlen wurde, die Umsetzung des Systems elektronischer Identifizierung bis frühesten 2012 aufzuschieben. Ich stimme einem der Vorredner zu, der sagte, dass die damit verbundene Bürokratie und die damit verbundenen Kosten jeden der Vorzüge bei Weitem überwiegen würden.
James Nicholson (PPE-DE). - (EN) Frau Präsidentin! Wie ich gestern Abend sagte, ist dies ein sehr guter Bericht. Leider schloss der Kommissar gestern Abend die Möglichkeit aus, dass die Kommission dem Vorschlag des Berichterstatters, eine Task Force zur Untersuchung des Sektors einzusetzen, zustimmen könnte.
Nun habe ich kein großes Zutrauen zu Task Forces, denn es wimmelt von ihnen; immer wenn wir ein Problem haben, setzen wir eine Task Force ein, und man hört nie wieder etwas von ihr.
Aber hätten wir, bevor wir in dieses Plenum kamen, besser zusammengearbeitet, dann wäre es meiner Meinung nach möglich gewesen, mit einem konkreten Vorschlag aufzutreten, der dem Sektor geholfen und von dem er profitiert hätte.
Jetzt haben wir nichts. Wir haben die elektronische Kennzeichnung. Wir haben nicht, was wir gefordert hatten, nämlich dass sie bis 2012 aufgeschoben würde. Der Sektor kann sie sich nicht leisten. Doch ganz gewiss werden wir darauf zurückkommen; das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen, denn wir müssen den Schafsektor in der gesamten Europäischen Union verteidigen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Über die Beförderung gefährlicher Güter ist schon häufig diskutiert worden, und infolgedessen wurden die Sicherheitsstandards nach und nach überarbeitet und vereinfacht. Aufgrund des Berichts von Herrn Liberadzki wird die bestehende Gesetzgebung über die Beförderung gefährlicher Güter daher eine solide Grundlage insbesondere für den Anwendungsbereich der Richtlinie bieten, die auf Binnenwasserstraßen ausgeweitet wurde. Ich beglückwünsche die verhandelnden Parteien zur Erreichung einer Vereinbarung, die es möglich macht, diese Akte in zweiter Lesung abzuschließen.
Die Ausweitung der Richtlinie auf Binnenwasserstraßen soll mit einer zweijährigen Übergangszeit zur Anpassung der Mitgliedstaaten einhergehen, die die Möglichkeit haben werden, aus Gründen, die nicht mit der Sicherheit der Beförderung in Zusammenhang stehen, die Beförderung gefährlicher Güter in ihrem Hoheitsgebiet zu regeln oder zu untersagen.
Es sei daher darauf hingewiesen, dass diese Richtlinie unsere Bemühungen veranschaulicht, die Beförderung gefährlicher Güter in der Union immer effizienter und sicherer zu gestalten, indem wir unnötige Bürokratie und zusätzliche Kosten ebenso abschaffen wie Regeln, die nicht zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit des Beförderungsmanagements beitragen.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt wahrhaftig wenig über Herrn Liberadzkis ausgezeichneten Bericht über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zu diskutieren. Ich habe im Ausschuss für den Bericht gestimmt, und ich bestätige hier meine Abstimmung.
Je mehr der interne Handel wie der zwischen den Mitgliedstaaten der Union zunimmt, desto nützlicher ist es meiner Ansicht nach, dass solche Warenströme vergleichbar sind, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit, aber auch hinsichtlich Überprüfungen und ähnlichen verwaltungstechnischen Verfahren. Es wäre außerdem nicht logisch einen solch technischen Text zu kritisieren oder, schlimmer noch, abzulehnen, wo doch so viele Experten aus den Mitgliedstaaten an der umfassenden Konsultation über diesen Text beteiligt waren und qualitativ informiert haben.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Ich unterstütze den Bericht in jeder Hinsicht. Jährlich werden in der Europäischen Union riesige Mengen an gefährlichen Gütern wie zum Beispiel Chlor und Benzin über die Binnenwasserstraßen befördert. Dafür gibt es noch keine Regelungen, obgleich es für den Transport von Gefahrenstoffen auf der Straße und Schiene durchaus gesetzliche Vorschriften gibt.
Gesetze für den Transport von gefährlichen Stoffen per Schiff sind dringend erforderlich. Nicht nur um Sicherheit zu gewährleisten, sondern auch zum Schutz von Umwelt und Volksgesundheit auf europäischer Ebene. In vielen Fällen handelt es sich um grenzüberschreitenden Verkehr. Darüber hinaus nutzen die europäischen Vorschriften auch Unternehmern, die gegenwärtig die in verschiedenen Mitgliedstaaten voneinander abweichenden eigenstaatlichen Anforderungen erfüllen müssen. Außerdem entstehen durch die Beförderung auf Binnenwasserstraßen weniger Klimagase. Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, die unterschiedlichen Anforderungen für die Beförderungsformen zu harmonisieren. So werden Anreize geschaffen, um verschiedene Arten zu kombinieren, beispielsweise indem ein Teil der Reise per Bahn absolviert wird, bevor die Fracht für den Weitertransport auf ein Schiff verladen wird. Das ist nicht nur effizient, sondern vor allem auch nachhaltig. Deshalb hoffe ich, dass sich Verkehrsunternehmen tatsächlich öfter für eine Kombination verschiedener Transportmöglichkeiten entscheiden.
Stanisław Jałowiecki (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Ich habe mich bei der Abstimmung über den Bericht Markov über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur der Stimme enthalten. Der Grund dafür ist, dass dieser Bericht offenkundig dem Subsidiaritätsprinzip zuwiderläuft: „Eine größere Einheit sollte keine Funktionen wahrnehmen, die von einer kleineren Einheit wahrgenommen werden können“. Dieser Grundsatz sollte mit größtmöglicher Sorgfalt gewahrt werden. Leider habe ich es, sogar in diesem Hause, häufig erlebt, dass gegen dieses Prinzip verstoßen wurde. Ich hoffe, dass es uns bei dieser Gelegenheit gelungen ist, das Subsidiaritätsprinzip zumindest teilweise zu schützen, aber wie viel Zeit wurde dafür aufgewendet! Unsere legislative Arbeit war nicht auf die Schaffung einer guten Rechtsvorschrift, sondern auf die Abänderung eines schlechten Legislativvorschlags ausgerichtet. Ich mache mir jedoch keine Illusionen, dass dies der letzte Angriff auf das Subsidiaritätsprinzip sein wird. Dies ist wirklich paradox, da diese Angriffe aus derselben Ecke kommen wie die lautesten Kritiken an Irland, ein Land, das vor einigen Tagen den Lissabon-Vertrag abgelehnt hat. Man stellt einfach nicht die Verbindung her, dass die Bürger dieses Landes „Nein“ sagten, eben weil genau bekannt ist, dass die Europäische Union regelmäßig gegen diesen Grundsatz verstößt. Eigentlich sollte gerade dieses Beispiel, das Beispiel Irlands, uns bewusst machen, dass wir Subsidiarität nicht einfach ignorieren oder angeblichen höheren Zielen, wie der Straßenverkehrssicherheit, opfern können. Früher oder später, wahrscheinlich eher früher, wird dies auf uns zurückfallen und sich gegen uns wenden.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde für Herrn Markovs Bericht stimmen. Meines Erachtens ist dies ein sehr umfassender Vorschlag, der eine ganze Reihe von Aspekten einschließt, die darauf abzielen zu gewährleisten, dass in allen Abschnitten der Entwicklung der Straßeninfrastruktur, von der Planung bis zur Ausführung und Nutzung, die Sicherheit berücksichtigt wird.
Ich stimme der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips in dem Vorschlag zu, wobei es dem Ermessen der Mitgliedstaaten überlassen wird zu entscheiden, wie intensiv „Sicherheitsfolgenabschätzungen“, Sicherheitsaudits und Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen sind.
Die Annahme eines legislativen Instruments, das auf die sichere Entwicklung des Straßennetzes durch ein nicht zu unflexibles Vorgehen gerichtet ist, können wir als positives Ergebnis sehen, dessen Auswirkungen von der jeweiligen Umsetzung abhängen werden. Ich halte es jedoch für wesentlich, verbindliche Mindeststandards festzulegen, von denen nicht abgewichen werden darf und die in allen Mitgliedstaaten anzuwenden sind.
Entschließung – Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union (B6-0303/2008)
Richard James Ashworth (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die britischen Konservativen wissen um die möglichen verheerenden Auswirkungen einer Naturkatastrophe. Aus der Erfahrung der Überschwemmungen des vergangenen Jahres im Vereinigten Königreich ist uns bewusst, welche menschlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Schäden verursacht werden können. Wir verstehen auch, welche Folgen solche Naturkatastrophen für andere Länder haben.
Dennoch glauben wir, dass einzelne Mitgliedstaaten am besten rasch und in geeigneter Weise auf Katastrophen, die ihr eigenes Territorium betreffen, reagieren können. Nach unserer Überzeugung würde die Schaffung einer europäischen Zivilschutztruppe eine zusätzliche bürokratische Belastung bedeuten und die Reaktionsfähigkeit nur verringern. Was die Betroffenen brauchen, ist ein rechtzeitiges und notwendiges Eingreifen, nicht mehr Bürokratie.
Schließlich können wir weiteren Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet der Verhinderung von Katastrophen und der Reaktion darauf nicht zustimmen. Wir meinen, dass sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf EU-Ebene bereits eine angemessene Gesetzgebung existiert und dass finanzielle Hilfe bereits über den Solidaritätsfonds zur Verfügung steht, der, so heißt es, der Milderung von strukturellen und langfristigen Schäden dienen sollte.
Indem wir dieser Entschließung in der Schlussabstimmung zugestimmt haben, wollten wir deutlich machen, dass wir auch für die Änderungsanträge gestimmt haben, die die Streichung der Bezugnahme auf die Zivilschutztruppe und weitere EU-Rechtsvorschriften in diesem Bereich verlangten.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich stimme grundsätzlich für diesen Antrag auf eine Entschließung zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union im Katastrophenfall.
Als Mitglied des Entwicklungsausschusses dieses Parlaments hatte ich Gelegenheit, einige der ärmsten und am stärksten durch Katastrophen gefährdeten Gegenden dieser Welt, die in manchen Fällen (wie im Falle des Tsunami) von schrecklichen Naturkatastrophen heimgesucht worden waren, zu besuchen. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um die erstklassige Arbeit unseres Kommissars für Entwicklung, Louis Michel, zu betonen, der nach derartigen tragischen Ereignissen stets rasch und effizient entschlossen war, Solidarität zu zeigen und Zusammenarbeit anzubieten.
Wie in dem Entschließungsantrag darlegt wird, sind die in unserem Rechtsrahmen festgelegten Verfahren jedoch nach wie vor zu kompliziert. Mechanismen müssen effizienter gestaltet werden und es müssen umfangreiche Mittel für Notfälle, die leider immer wieder auftreten werden, zur Seite gelegt werden. Das Parlament gibt heute ein klares Signal in diese Richtung. Nun müssen wir vom Wort zur Tat schreiten.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Obwohl wir für die Entschließung gestimmt haben, bedauern wir es, dass einige unserer Vorschläge nicht angenommen wurden. Dazu gehört insbesondere der Vorschlag, dem zufolge im Fall einer Naturkatastrophe den benachteiligten bzw. so genannten Konvergenzregionen eine verstärkte Aufmerksamkeit in Verbindung mit einer Regulierung der Strukturfonds notwendig wäre. Es geht aber auch um die Vorschläge, in denen hervorgehoben wird, wie wichtig es bei regionalen Katastrophen ist, auch weiterhin auf den Solidaritätsfonds der Europäischen Union zurückgreifen zu können und diesen auch im Hinblick auf Antragsfristen und förderungswürdige Maßnahmen an den besonderen Charakter von Naturkatastrophen wie Dürren und Bränden anzupassen.
Wir finden es jedoch begrüßenswert, dass andere Vorschläge im Zusammenhang mit der Anerkennung von Naturkatastrophen im Mittelmeerraum, das heißt Dürren und Waldbränden, angenommen wurden. Es ist jedoch erforderlich, Unterstützungsmechanismen für die betroffenen Menschen und für die Aufforstung zu schaffen, die auch die Prävention weiterer Katastrophen von großem Ausmaß umfassen müssen. Zudem ist ein EU-finanziertes öffentliches Agrarversicherungssystem von Nöten, um den Landwirten im Fall nationaler Katastrophen, wie zum Beispiel bei Dürren, Bränden oder Hochwasser, ein Mindesteinkommen zu garantieren.
Die Gemeinsame Agrarpolitik muss grundlegend überarbeitet werden, um kleine und mittelständische Agrarbetriebe und landwirtschaftliche Familienbetriebe zu unterstützen und damit die Agrarproduktion, die biologische Vielfalt und die Bodennutzung zu fördern.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Unserer Auffassung nach muss ein Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geschaffen werden, um Naturkatastrophen zu vermeiden und zu bekämpfen und ihre Folgen möglichst gering zu halten. Neben anderen Aspekten lehnen wir jedoch die Schaffung eines europäischen Katastrophenschutzes ab (insbesondere dann, wenn dieser eine militärische Dimension hat), da die Kapazitäten und operativen Mittel in diesem Bereich in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten gehören. Sie müssen die Mittel und Strategien garantieren, um (schnell) auf den entsprechenden Bedarf reagieren zu können, und sind mit ihrem Hoheitsgebiet besser vertraut.
Begrüßenswert finden wir, dass unsere Vorschläge mit den folgenden Inhalten Zustimmung fanden:
- Gemeinschaftsweite Anerkennung des spezifischen Charakters der Naturkatastrophen, z. B. von Dürren und Waldbränden, im Mittelmeerraum und entsprechende Anpassung der gemeinschaftlichen Instrumente im Rahmen der Prävention, der Forschung, des Risikomanagements, des Katastrophenschutzes und der Solidarität, um die Reaktion in jedem einzelnen Mitgliedstaat zu verbessern;
- Notwendigkeit einer stärkeren Finanzierung von Präventionsmaßnahmen durch die Gemeinschaft.
Wir bedauern jedoch, dass unsere Vorschläge abgelehnt wurden, in denen wir:
- unterstreichen, dass es wichtig ist, die Möglichkeit aufrechtzuerhalten, auch im Falle regionaler Katastrophen weiterhin auf den Solidaritätsfonds der Europäischen Union zurückgreifen zu können,
- die Anpassung des europäischen Solidaritätsfonds an den besonderen Charakter von Naturkatastrophen wie Dürren und Bränden im Hinblick auf Antragsfristen und förderungswürdige Maßnahmen befürworten.
Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße die Initiative der Kommission, endlich ein Dokument über mehr Kohärenz, Effizienz und Sichtbarkeit des Schutzes der EU im Falle natürlicher und durch Menschenhand verursachter Katastrophen zu erstellen.
Ungeachtet dessen bedaure ich, dass es immer noch kein wirklich konkreter Vorschlag ist, der geeignet wäre, die europäischen Kapazitäten des Katastrophenschutzes einschließlich der Krisenprävention und -reaktion bei schweren Notfällen innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union auszubauen.
Ich danke den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, dass sie meinen Änderungsantrag zur Nutzung der „mit der geografischen Lage der Gebiete in äußerster Randlage sowie der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) zusammenhängenden Sachkenntnis“ unterstützt haben.
Durch die überseeischen Gemeinschaften ist Europa vor den afrikanischen Küsten (Kanarische Inseln, Madeira), im Indischen Ozean (Réunion), in der Nähe des amerikanischen Kontinents (Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Azoren) und den ÜLG des Pazifiks (Französisch-Polynesien, Neukaledonien) präsent.
Die überseeischen Gebiete Europas könnten zu Stützpunkten für die Positionierung lebensnotwendiger Güter und Logistik werden. Dadurch würde im Falle dringender Einsätze außerhalb der Union die Bereitstellung personeller und materieller Mittel erleichtert.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Natürlich sind eine bessere Koordinierung und Bereitschaft zur gegenseitigen Unterstützung der Katastrophenabwehrorganisation in den europäischen Ländern sehr verdienstvoll. Wie immer ergreift allerdings die Europäische Kommission eine weitere Gelegenheit, um ihren eigenen Zuständigkeitsbereich und ihre eigenen Verantwortlichkeiten auszuweiten – in diesem Fall, um eine „Wissensbasis … auszuarbeiten, Schwachstellen … zu identifizieren“ usw. Der Bericht enthält entgegen den Wünschen britischer Konservativer auch eine Forderung nach rechtsverbindlichen Instrumenten. Aus diesen Gründen habe ich mich der Stimme enthalten.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Auch wenn im vorliegenden Bericht das 40-jährige Bestehen der Zollunion positiv hervorgehoben wird, teilen viele Produktionssektoren in Portugal diese Auffassung nicht, ganz im Gegenteil. Sie wissen, dass die vollständige Öffnung der Grenzen im Namen des freien Wettbewerbs zu extrem ungerechten Bedingungen und aufgrund der ungleichen Entwicklung der verschiedenen Länder zu einer Verschärfung struktureller Defizite geführt hat.
Dieses Ungleichgewicht im Leistungsvermögen und bei der Entwicklung des Produktionsprozesses wird verschärft durch andere Maßnahmen, politische Mittel und Instrumente, allen voran die Schaffung des Binnenmarktes, die internationale Liberalisierung des Handels, der Stabilitätspakt innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion und der Neoliberalismus der Lissabon-Strategie.
Deshalb ist der Bericht im Prinzip ungeachtet einiger positiver Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit inakzeptabel. Aus diesem Grund haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir stehen dieser Entschließung positiv gegenüber, da wir eine gemeinsame Handelspolitik und gemeinsame Zollvorschriften als Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes befürworten. Wir möchten jedoch unterstreichen, dass wir viele der zwischen der EU und Drittländern abgeschlossenen Handelsabkommen äußerst kritisch betrachten.
Kartika Tamara Liotard, Erik Meijer, Søren Bo Søndergaard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (EN) Wir befürworten zwar uneingeschränkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Einfuhr von gefährlichem Spielzeug, von Drogen und anderen illegalen oder gefährlichen Erzeugnissen zu verhindern, und wir unterstützen auch voll und ganz die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Handelspartnern, können aber aufgrund der gravierenden Auswirkungen der Zollunion auf den Handel der Entwicklungsländer nicht für diese Entschließung stimmen.
Die EU benutzt die Zollunion als Instrument zur Aushandlung günstiger Handelsabkommen mit Entwicklungsländern, um gleichzeitig Erzeugnisse, die als unerwünschte Konkurrenten für EU-Erzeugnisse gesehen werden, mit hohen Zöllen zu belegen. Diese Politik behindert das Wirtschaftswachstumspotenzial in Entwicklungsländern.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) In diesem Bericht wird gleich zu Beginn die Palette der Liberalisierungspakete für den Elektrizitäts- und den Erdgasmarkt befürwortet und auf deren Privatisierung gedrängt, obwohl es sich um strategische Bereiche für die Entwicklung und den sozialen Fortschritt handelt. Wie allgemein bekannt ist, hat die Anwendung dieser Pakete in Portugal zur Verschlechterung der Versorgungslage sowie zu einer Erhöhung der Verbraucherpreise geführt und darüber hinaus wachsende Arbeitslosigkeit und zunehmende Unsicherheit der Arbeitsplätze in diesem Sektor bewirkt.
Nun bemüht sich die Europäische Kommission, die Probleme, die ihre Strategie verursacht, mit der „Europäischen Charta der Rechte der Energieverbraucher“ zu vertuschen. Auch wenn sie nur eine begrenzte Zahl an Rechten enthält, sind wir nicht gegen diese Charta. Die Frage ist vielmehr, ob sich die Wirtschaftsgruppen, die den Sektor kontrollieren und denen sich die Gemeinschaftspolitik immer stärker unterwirft, daran halten. Daher haben wir uns bei der Schlussabstimmung zu diesem Bericht der Stimme enthalten.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Der angenommene Bericht über eine Europäische Charta der Rechte der Energieverbraucher verbessert die Rechte der Energieverbraucher erheblich. Den Verbrauchern werden mehr Informationen zur Verfügung stehen, was die Wahl zwischen Versorgern und verschiedenen Lieferoptionen vereinfachen wird. Die Charta ist ein sehr wichtiger Schritt bei der Liberalisierung des Energiemarktes.
Ich bin überzeugt, dass klarere und besser verständliche Verbraucherinformationen es den Verbrauchern ermöglichen werden, die beste Wahl zu treffen. Dies ist bei den konstant steigenden Energiepreisen, die den Verbrauchern immer größere Sorgen bereiten, besonders wichtig.
Mit der angenommenen Lösung wird es einfacher sein, die Angebote und den tatsächlichen Energieverbrauch zu vergleichen, und dies wird Verbraucher ermutigen, den Versorger zu wechseln, wenn sie mit dem angebotenen Service unzufrieden sind. Das wird zu einem echten Wettbewerb zwischen Energieversorgern sein, stärkeres Bemühen um Kundenzufriedenheit und mehr Möglichkeiten für Verbraucher, auf die Entscheidungen der Energieunternehmen Einfluss zu nehmen.
Ich glaube, dass die Charta der Rechte der Energieverbraucher langsam aber sicher helfen wird, den Energiemarkt zu verändern, worauf wir seit langer Zeit gewartet haben. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Verbraucher der wichtigste Teil des Binnenmarktes sind und dass sie von uns wirkliche Veränderungen erwarten.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich. − (RO) Ich habe für den Bericht über die Europäische Charta der Rechte der Energieverbraucher von Frau De Vits gestimmt. Angesichts der Tatsache, dass die Energiepreise immer weiter steigen, muss dafür Sorge getragen werden, dass einkommensschwächere Bürger und Menschen versorgt werden, die in abgelegenen Gebieten wohnen, in denen die Energiemärkte kleiner sind und in denen es keinen Wettbewerb gibt. Die Mitgliedstaaten sollten sobald wie möglich Maßnahmen zur genauen Definition dieser Verbrauchergruppen ergreifen sowie Maßnahmen, wie z. B. Sozialtarife, fördern und unterstützen, um den ununterbrochenen Zugang dieser Gruppen zu Strom und Erdgas sicherzustellen.
Ich habe für die von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament eingereichten Änderungsanträge 3, 4, 5, 6 und 7 gestimmt. Darin wird dargelegt, dass Sozialtarife eingeführt werden müssen, dass die Verbraucher vierteljährlich über ihren Energieverbrauch informiert werden und darum ersucht, dass die Öffentlichkeit über die Bestimmungen der Europäischen Charta der Rechte der Energieverbraucher informiert wird. Ich bedauere, dass diese Änderungsanträge nicht angenommen wurden.
Auch in Zukunft sollte der Schutz der Energieverbraucher auf den gemeinsamen Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten beruhen. Die Europäische Charta der Rechte der Energieverbraucher ist ein Instrument für die Bürger, um sie dabei zu unterstützen, auf effizientere und einfachere Weise Informationen über ihre Rechte zu erhalten.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Ich befürworte nachdrücklich, dass Verbraucher in den Genuss einer sicheren, zuverlässigen und nachhaltigen Versorgung mit Gas und Strom zu vernünftigen Preisen kommen. Die nationalen Regulierungsbehörden sollten dabei eine wichtige Rolle spielen. Ich bin jedoch gegen die Bemühungen der Europäischen Kommission, in diesen Bereich vorzustoßen, ihre Befugnisse und ihren Zuständigkeitsbereich auf dem Wege von „Studien“, einer „Charta“ und „Harmonisierung“ auszuweiten, und ich erkenne den Begriff Unionsbürger nicht an. Aus diesen Gründen habe ich mich der Stimme enthalten.
Entschließung – Einfuhr von Geflügelschlachtkörpern (B6-0309/2008)
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir bewerten es positiv, dass das Europäische Parlament den Vorschlag der Europäischen Kommission kritisiert hat, mit dem diese die Regeln für die Vermarktung von Geflügelfleisch ändern will, nur um die Vermarktung von antimikrobiell behandeltem Geflügelfleisch für den menschlichen Verzehr zulassen zu können.
In der Praxis ist der Vorschlag der Europäischen Union lediglich der Versuch, der Forderung der USA, die Europäische Union solle die Einfuhr ihres mit Chemikalien oder antimikrobiellen Substanzen behandelten Geflügelfleischs zulassen, nachzukommen.
Die Europäische Union missachtet das Vorsorgeprinzip und darüber hinaus die Verabschiedung und Verschärfung der auf EU-Ebene geltenden Vorschriften für die Lebensmittelsicherheit und Hygiene. Diese sind sehr viel strenger als in den USA, die lediglich eine billige, unzeitgemäße Regelung verwenden und nun von der Europäischen Union fordern, dass auch sie diese Regelung akzeptieren möge, damit sie ihre Erzeugnisse europaweit verkaufen können.
Wir erwarten daher, dass der Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission ablehnt.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Es ist nicht erwiesen, dass chloriertes Geflügelfleisch gesundheitsschädigend oder auf andere Weise schädlich ist, und unsere politischen Entscheidungen sollten sich immer an beweisbaren Fakten orientieren. Darum habe ich im Namen des freien Handels gegen diesen Bericht gestimmt, den ich als protektionistisch motiviert betrachte.
Angesichts der weit verbreiteten Unruhe in der europäischen Öffentlichkeit im Hinblick auf chloriertes Geflügelfleisch ist es jedoch von größter Wichtigkeit, dass wir gesetzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung erhalten, damit jeder Verbraucher die Möglichkeit hat, dieses Produkt zu meiden, beispielsweise im Geschäft oder im Restaurant.
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil sie eines der dringendsten Probleme beleuchtet, vor denen die EU in ihren Innen- und Außenbeziehungen steht.
Wir haben uns in der EU entschlossen, auf hohe Standards in der Nahrungsmittelerzeugung zu drängen – im Bewusstsein um die Anforderungen an die Sicherheit und die Qualität von Lebensmitteln.
Wir gestatten die Verwendung von Chlorbädern für Geflügelschlachtkörper in der EU zum Zweck des Verzehrs dieses Geflügels in der EU nicht, und deshalb ergibt es keinen Sinn, Einfuhren von so behandelten Hähnchen aus den USA in die EU zu genehmigen.
Seit einigen Monaten haben wir ein ähnliches Problem mit der Einfuhr von Rindfleisch aus Brasilien – wo die Rückverfolgbarkeitsnormen nicht denen der EU entsprechen.
Möglicherweise stehen wir vor einem ähnlichen Problem, wenn wir Eier aus Käfighaltung in der EU verbieten, aber am Ende Produkte mit Eipulver aus Eiern, die aus der Käfighaltung stammen, von außerhalb der EU einführen.
Wenn die EU auf internen Standards besteht, muss sie auch bereit sein, sie zu verteidigen, und Einfuhren, die nicht unseren internen Standards entsprechen, verbieten.
James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Der Kommissionsvorschlag zur Aufhebung des Verbots der Einfuhr von Geflügel, das mit antimikrobiellen Substanzen wie Chlor behandelt wurde, ist äußerst Besorgnis erregend. Man muss zugeben, dass diese Praktiken einfach nicht den EU-Normen auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit entsprechen.
Dieser Vorschlag ist offenbar politisch motiviert und missachtet in eklatanter Weise die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsbedürfnisse der EU-Bürger. Zusicherungen, dass dieses Geflügel gekennzeichnet wird und für den Verbraucher eindeutig identifizierbar ist, sind einfach unangemessen.
Die Verwendung von antimikrobiellen Substanzen bei der Behandlung von Geflügel sollte von der Europäischen Union in keiner Weise gefördert werden. Dieses Verbot gilt nunmehr schon über zehn Jahre und wurde ursprünglich aus gutem Grund verhängt. Leider bedeutet daher der Kommissionsvorschlag, es aufzuheben, einen gewaltigen Schritt zurück und ist völlig unannehmbar.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommission muss ihren ursprünglichen Beschluss, der sich ausschließlich auf gewerbliche Kriterien stützt und auf ein Vergehen an der Volksgesundheit und dem Verbraucherschutz hinausläuft, erneut prüfen. Wir können uns nicht über gültige europäische Rechtsvorschriften hinwegsetzen, indem wir den Amerikanern Zugeständnisse machen und den gewerblichen Interessen Vorrang vor der Volksgesundheit einräumen. Wir warten auf die Reaktion der zuständigen Gesundheitskommissarin Frau Vassiliou und auf die Reaktion der griechischen Regierung.
Gemeinsame Entschließung – Krise im Fischereisektor infolge des Anstiegs des Dieselkraftstoffpreises (RC-B6-0305/2008)
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Vielen Dank, Frau Präsidentin. Diese Entschließung ist eine erste Antwort auf die sehr ernste Krise, die der Fischereisektor der Union wegen des Preisanstiegs bei Dieselkraftstoff durchlebt. In den letzten Tagen habe ich verschiedene Häfen in meinem Land persönlich besucht, und ich habe eine sehr schwierige und komplexe Situation gesehen, auf die wir rasche und effiziente Antworten geben müssen.
Es besteht die Gefahr, dass der noch nie da gewesene Preisanstieg bei Dieselkraftstoff einen ganzen Sektor in die Knie zwingt. Die Union verfügt über erhebliche Mittel für die Fischerei, die in besonders ernsten Situationen eingesetzt werden können. Ich fordere Kommissar Borg auf, sofort tätig zu werden um festzustellen, ob eine derartige Maßnahme der Kommission empfehlenswert ist. Taten statt Worte. Handeln statt Versprechungen. Bei den Arbeitern beobachtete ich ein wachsendes Misstrauen gegenüber den europäischen Institutionen. Unsere Aufgabe ist es, diese Kluft zu überbrücken und insbesondere unsere Verantwortung angesichts wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen zu übernehmen, die eine ernsthafte Krise herbeiführen könnten.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wie wir in einer Pressemitteilung erklärt haben, lehnen wir diese Entschließung aus folgenden Gründen ab:
- Es wird darin nicht auf das unmittelbare Problem der Löhne der Arbeiter eingegangen, denn es wird versäumt, deutlich zu machen, dass die Fischer (Arbeitnehmer) für den Kraftstoff zahlen, und dass dies der Grund ist, warum sie (ebenso wie die Eigentümer der meisten kleinen Fischereifahrzeuge) von dem Problem unmittelbar betroffen sind.
- Die Passivität und die Weigerung der EU, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, finden keine Beachtung.
- Die Entschließung enthält keine konkreten Vorschläge zu den Kraftstoffpreisen (Benzin und Diesel) und zur Preisbildung für Fisch beim Erstverkauf.
- Es wird kein Bedauern darüber geäußert, dass diese Politik sich die steigenden Kraftstoffpreise zu Nutze macht, um den Sektor weiter abzubauen und zu konzentrieren, höhere Arbeitslosigkeit zu verursachen, den Niedergang eines Produktionssektors sicherzustellen und die Lebensmittel- und Handelsbilanzen zu verschlechtern.
- Sie bleibt weit hinter den zuvor im Europäischen Parlament angenommenen und von der Kommunistischen Partei Portugals vorgeschlagenen Standpunkten zurück.
Entsprechend der kürzlich durch die Europäische Kommission angekündigten Vorschläge und ungeachtet des einen oder anderen Aspekts, der sich, sollte er umgesetzt werden, positiv auf den Sektor auswirken könnte, gibt diese Entschließung im Wesentlichen einen zusätzlichen Ansporn, Fischereifahrzeuge abzuwracken, und bietet den Fischern die Alternative, ihren Beruf aufzugeben.
Weil die Fischerei eine Zukunft hat, fordern wir, Maßnahmen wie zum Beispiel die durch uns eingebrachten Vorschläge in der Entschließung dringend anzunehmen.
James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Der Fischereisektor hat im Laufe der Jahre viele Krisen durchgemacht, aber keine war größer als die heutige, in der der Anstieg der Kraftstoffpreise den Sektor über den Punkt hinaus treibt, an dem er nicht mehr überleben kann.
Die anhaltende Preisspirale beim Erdöl könnte sich für viele Wirtschaftszweige als katastrophal erweisen, aber kein Zweig ist anfälliger als die Fischerei, in der Arbeitsplätze auf See und an Land gefährdet sind.
Wir müssen alle sich uns bietenden Optionen prüfen. Ein Weg, der erkundet werden sollte, ist die Steuerminderung, um zu gewährleisten, dass die Kraftstoffkosten sinken.
Darf ich fragen, woher der von uns benötigte Fisch kommen wird, wenn wir keine Fischer mehr haben? Lehnen wir uns zurück und sehen zu, wie ausländische Importe unsere Märkte übernehmen und unsere Industrie aus dem Geschäft verdrängen?
Die Rettung unserer Fischfangflotten und unserer Industrie im Allgemeinen wird eine enorme Herausforderung darstellen. Ich vertraue jedoch darauf, dass sie mit gutem Willen und allseitiger Zusammenarbeit möglich ist. Ich begrüße die gestrige Erklärung der Kommission, in der diese ihre Absicht bekundete, den Fischfangflotten Nothilfe zu gewähren, und hoffe aufrichtig, dass diese Maßnahmen in der nächsten Woche vom Rat der Fischereiminister formell angenommen und dann rasch umgesetzt werden.
Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der dramatische Anstieg des Dieselkraftstoffpreises um 300 % seit 2003 trifft den Fischereisektor besonders hart. Die ständige Verschärfung der Krise hat viele Fischereibetriebe in eine finanziell prekäre Lage gebracht.
Die Fischereiwirtschaft ist eine besonders wichtige Säule für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage. Darüber hinaus macht sich der Anstieg der Kraftstoffpreise aufgrund ihrer durch die weite Entfernung geprägten geografischen Lage besonders deutlich bemerkbar. Dieser Zustand kann nicht hingenommen werden. Es ist Aufgabe der Europäischen Union, einen Kompromiss zu finden.
Das Europäische Parlament hat den Fischern ein klares Signal gesandt. Indem die europäischen Abgeordneten die Anhebung der Obergrenze für die öffentlichen Beihilfen auf 100 000 Euro pro Schiff statt pro Unternehmen forderten, indem sie zur unverzüglichen Anwendung von Krisenmaßnahmen und sozialer Unterstützung aufriefen und schließlich die Reform der Ausgaben des Europäischen Fischereifonds forderten, gaben sie den Fischern zu verstehen, dass ihre Notlage offene Ohren fand.
Diese Vorschläge sollen im Rat der europäischen Fischereiminister am 23. und 24. Juni 2008 erörtert werden. Der Europäischen Union bleibt keine andere Wahl, als das Vertrauen zu den Fischern wiederherzustellen und so die jüngst zutage getretene tiefe Kluft zu überwinden.
Gemeinsame Entschließung – Gipfeltreffen EU-Russland am 26. und 27. Juni 2008 in Chanty-Mansijsk (RC-B6-0235/2008)
Adam Bielan (UEN), schriftlich. − (PL) Herr Präsident! Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass es kein westliches Unternehmen gibt, das so eng mit dem Staat verbunden ist wie Gazprom mit dem Kreml. Wir sehen uns zurzeit einem kalten politischen Kalkül gegenüber. Die Vorherrschaft von Gazprom im Energiesektor wird zu einem weiteren Anstieg der Energiepreise in Europa führen. Russland wird in der Lage sein, für Lieferungen von Gas und Öl sogar noch größere politische Konzessionen zu erzwingen. Wir spüren bereits die Auswirkungen hoher Preise an den immer häufiger werdenden Protesten in Europa. Auch die wiederholten Blockaden von Gaslieferungen an unsere östlichen Nachbarn sind uns noch frisch im Gedächtnis.
Herr Präsident, ich habe diese Entschließung unterstützt, da ich glaube, dass Europa beginnen muss, in seinen Beziehungen zu Russland mit einer Stimme zu sprechen, denn nur so können wir gewährleisten, dass die EU effizient sein wird.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Es ist allgemein bekannt, dass Russland ein strategisch wichtiger Partner für die Europäische Union ist, und aufgrund unserer Geographie sind wir aufeinander angewiesen. Es erfordert daher Diplomatie, die besten Lösungen für diese unvermeidbare Nachbarschaft zu finden. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit darf uns jedoch nicht dazu bringen, dass wir gegenüber den ernsten, im Zusammenhang mit Russland auftretenden Problemen blind sind.
Intern dürfen wir nicht ignorieren, dass Russland keine vollwertige Demokratie ist und dass die Rechtsordnung nicht die tatsächliche Achtung der Menschenrechte sicherstellt. Extern dürfen wir unmöglich ignorieren, dass Russland in seinen Außenbeziehungen Energie als Waffe einsetzt – vor allem, indem es die Uneinigkeit der EU in diesem Bereich fördert –, eine fragwürdige Rolle in der Iranfrage gespielt hat und es nicht bereit war, China zur Achtung der Menschenrechte zu zwingen. Dies sind nur einige Punkte.
In Bezug auf Russland muss Europas Stimme die Stimme eines ernst zu nehmenden Partners sein, der zur Zusammenarbeit bereit, aber nicht gewillt ist, Kompromisse in Kernfragen wie Demokratie, Menschenrechte und Sicherheit einzugehen.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Die komplexen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland erfordern gut geführtes und kohärentes diplomatisches Handeln.
Der bevorstehende EU-Russland-Gipfel weckt viele Gefühle, da Abkommen verhandelt werden müssen, die sowohl für Russland als auch für die Europäische Union von großer Wichtigkeit sind. Vor diesem Gipfel müssen wir realisieren, wie wichtig es für die Zukunft der Europäischen Union ist, dass sie auf der internationalen Bühne mit einer Stimme sprechen sollte. Daher ist es eine Schande, dass die Menschen in Irland in ihrem Referendum in der vorigen Woche die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags in Frage gestellt haben, da genau dieser Vertrag die Regelungen enthält, die die Europäische Union zu einem glaubwürdigen Partner in internationalen Beziehungen machen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben für den Bericht gestimmt, der viele wichtige Vorschläge zum Schutz von Schaf- und Ziegenerzeugnissen enthält, insbesondere in benachteiligten Gebieten und Bergregionen. Unseres Erachtens hätte der Bericht jedoch noch weiter gehen können, vor allem im Hinblick auf den Schutz einheimischer Rassen und der traditionellen Käseherstellung. Es ist dennoch unerlässlich, dass die Europäische Kommission und der Rat Notiz nehmen von diesen von uns angenommenen Vorschlägen sowie von der Aussprache im Plenum, in der wir auch unsere Standpunkte zu diesem wichtigen Thema erläutert haben.
Bei der derzeitigen Überarbeitung der GAP müssen die mit der Reform von 2003 geschaffenen Probleme korrigiert werden, besonders im Hinblick auf die Abkopplung der Direktzahlungen. Ich muss zudem betonen, wie wichtig es ist, eine zusätzliche Zahlung für die Erzeuger zu gewährleisten, um insbesondere einheimische Schaf- und Ziegenrassen zu fördern. Diese Zahlung muss verstärkt in Berggebiete und bestimmte andere Gebiete fließen, um die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft zu wahren, diese Tierarten in empfindlichen Gebieten zu erhalten und das Land auf natürliche Weise zu bewirtschaften – ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Prävention von Waldbränden in Südeuropa.
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er die Probleme des Schafsektors beleuchtet, der endgültig untergehen wird, sofern nicht gehandelt wird.
Das Parlament hat für die Finanzierung der elektronischen Kennzeichnung der Schafe durch die EU gestimmt; das ist zwar zu begrüßen, aber ich hätte es lieber gesehen, wenn die elektronische Kennzeichnung überhaupt von der Tagesordnung genommen worden wäre, bis die künftige Lebensfähigkeit der Schafhaltung gesichert ist.
Was den Vorschlag einer Task Force angeht, der vom Parlament abgelehnt wurde, so liegt es jetzt in der Verantwortung der Kommission, sich stärker mit dem Schafsektor zu befassen und dem Parlament über mögliche Fortschritte bei der Umsetzung der in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge zu berichten.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich stimme für den Bericht von Zita Gurmai und möchte sie zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen.
Insbesondere unterstütze ich die „eSafety“-Initiative (www.esafetysupport.org), in deren Rahmen die Europäische Kommission, die Behörden, die Industrie und andere Akteure zusammenarbeiten, um zu versuchen, die Entwicklung und Einführung von „intelligenten integrierten Fahrzeugsicherheitssystemen“ zu beschleunigen. Diese Systeme nutzen Informations- und Kommunikationstechnologien im Hinblick auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verringerung der Zahl der Unfälle auf unseren Straßen. „eSafety“ ist der erste Schritt in der Initiative „Intelligentes Fahrzeug“, die 2006 von der Europäischen Kommission initiiert wurde. Ich glaube, dies ist ein Weg, dem wir schleunigst folgen sollten, um den künftig zunehmenden Verkehr zu fördern, der, um es mit den Worten der Kommission zu sagen, „intelligenter, sicherer und sauberer“ sein wird.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Unsere Abhängigkeit vom Verkehr nimmt von Tag zu Tag zu. Alle Bürger haben ein Recht auf sichere und nachhaltige Mobilität. Der heutige Fortschritt in der Informations- und Kommunikationstechnologie ermöglicht es uns, modernere, sicherere und sauberere Fahrzeuge herzustellen und zu kaufen. Die Verbraucher müssen Zugang zu Informationen haben, um sich ganz bewusst für intelligente Fahrzeuge entscheiden zu können. Und diese Fahrzeuge müssen im Preis erschwinglich sind.
Der Bericht der Berichterstatterin Zita Gurmai schildert die Möglichkeiten, die Europas Bürger geboten werden, um das Potenzial der Straßenverkehrssicherheit in naher Zukunft zu nutzen. Deshalb habe ich für den Bericht gestimmt.
Verkehrsunfälle sind sowohl eine Folge menschlichen Versagens als auch des mangelhaften technischen Zustands der Fahrzeuge. Durch die Einführung intelligenter Technologien lassen sich 16 % der Unfälle vermeiden. Die modernen Systeme sind in der Lage, die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle auf ein Drittel zu senken. Auch das Programm Galileo trägt hierzu maßgeblich bei.
Was den flächendeckenden Einsatz des europaweiten bordeigenen Notrufsystems eCall betrifft, so liegt auch bei den EU-Mitgliedstaaten eine große Verantwortung. Das eCall-System soll bis 2010 im großen Maßstab eingeführt werden, deshalb appelliere ich an die Mitgliedstaaten, die die eCall-Absichtserklärung bislang nicht unterzeichnet haben, das noch 2008 zu tun.
Den Statistiken zufolge kommen auf den europäischen Straßen jedes Jahr 41 600 Menschen ums Leben, wir müssen daher eine neue Ära im Straßenverkehr einleiten. Mit jedem Menschenleben, das wir retten, tun wir sehr viel für die Bürger Europas.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. − (EN) Meine Kollegin Zita Gurmai hat einen ausgezeichneten Bericht vorgelegt und ist zu ihrer detaillierten Arbeit und ihrem Engagement zu beglückwünschen.
Der erste Bericht zum intelligenten Auto ist ein Vorzeigeprojekt im Rahmen der strategischen Politik der Kommission auf dem Gebiet der Informationsgesellschaft und der Medien, und unsere Berichterstatterin stellt zu Recht fest, dass intelligente Kraftfahrzeugsysteme die zurzeit bei 42 000 liegende jährliche Todesrate auf den Straßen der EU verringern könnten. Zu Recht weist sie auch darauf hin, dass sich gegenwärtig viele Menschen die neuen Systeme nicht leisten können, sodass die Notwendigkeit, die Kosten zu senken, eine Priorität darstellen muss.
Die Technologie der elektronischen Stabilitätskontrolle, die Verwendung tragbarer oder mobiler Geräte und die Arbeiten zur Herstellung saubererer Fahrzeuge – das alles sind Themen, auf die die Berichterstatterin eingegangen ist.
Dies ist ein ausgezeichneter Bericht, der meine volle Unterstützung findet.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. − (PL) Die Initiative für intelligente Fahrzeuge ist sehr wertvoll. Es ist wichtig, moderne Technologien so viel wie möglich zu nutzen, um die Sicherheit und Effizienz des Straßenverkehrs zu erhöhen. Schätzungen zeigen, dass die Zahl der Verkehrstoten in der EU jedes Jahr um bis zu viertausend gesenkt werden könnte, wenn alle Autos mit Elektronischer Stabilitätskontrolle (ESC) ausgestattet würden. Eine weitere wichtige Sicherheitsvorrichtung, die noch nicht allgemein eingeführt worden ist, ist das europaweite bordeigene Notrufsystem, das so genannte eCall. Forschungen zeigen, dass die EU-weite Einführung dieses Systems die Zahl der Verkehrstoten jährlich um zweieinhalbtausend verringern könnte. Der letzte Aspekt, der bedacht werden sollte, ist die große Menge an CO2-Emissionen, die von Autos ausgestoßen wird und 12 % der gesamten CO2-Emissionen in der EU ausmacht. Ich denke, dass Autos mit den niedrigsten CO2-Emissionen im Rahmen von gesellschaftlichen Kampagnen vermarktet werden sollten. Wir sollten auch restriktivere Vorschriften einführen, um die Emissionen schädlicher Gase durch Fahrzeuge zu senken.
Die Präsidentin. − Damit sind die Erklärungen zur Abstimmung geschlossen.
(Die Sitzung wird um 12.45 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident
7. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
8. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
9. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)
9.1. Birma: Andauernde Inhaftierung von politischen Gefangenen
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Birma/Myanmar(1).
Mikel Irujo Amezaga, Verfasser. − (ES) Herr Präsident! Wie ich sagte, beging der älteste birmanische politische Gefangene nach Aussage der Kampagne für Menschenrechte, Frieden und Demokratie in Birma am 12. März in Einzelhaft im Gefängnis von Insein seinen 78. Geburtstag.
Es handelt sich um U Win Tin, einen bedeutenden Journalisten und Führer der Nationalen Liga für Demokratie. U Win Tin ist der älteste politische Gefangene in Birma. Er verbrachte die letzten 19 Jahre seit Juli 1989 im Gefängnis.
Dreimal wurde er zu 21 Jahren Haft verurteilt. Wir kennen seine derzeitige Situation nur aus dem jüngsten Bericht von Yozo Yokota, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in Birma, über die Bedingungen der birmanischen Häftlinge.
U Win Tin hat es abgelehnt, sich im Tausch gegen seine Freiheit von seinen politischen Idealen loszusagen. Im Januar 2008 wurde er zu einer zweiten Leistenbruchoperation in das Krankenhaus eingeliefert.
Er ist nur einer von 1 873 politischen Gefangenen in Birma. Wir wollen in dieser Entschließung natürlich auch unsere Verurteilung der Verlängerung des Hausarrests von Daw Aung San Suu Kyi zum Ausdruck bringen.
Meine Fraktion fordert sofortige Maßnahmen zur Einleitung eines dringenden und notwendigen Prozesses politischer und wirtschaftlicher Reformen. Erstens, die Freilassung aller politischen Gefangenen. Zweitens, die Wiederherstellung der grundlegenden bürgerlichen Freiheiten und natürlich die Aufnahme eines politischen Dialogs zwischen allen Seiten.
Wir bekräftigen auch unsere Forderung an den Rat, energische Schritte gegen die Militärjunta von Birma zu ergreifen, die in der Verletzung der Menschenrechte inzwischen weltweit führend ist.
Marios Matsakis, Verfasser. − (EN) Herr Präsident! Dieses Hohe Haus hat schon viele Entschließungen verabschiedet, in denen die birmanische Militärjunta wegen gravierender Verstöße gegen die Menschenrechte des birmanischen Volkes verurteilt wurde. Doch diese herzlosen Generäle nehmen kaum Notiz von dem, was wir ihnen sagen. Stattdessen halten sie auf empörend selbstgefällige und Ärger erregende Weise an ihrer Macht fest.
Nicht nur dass sie nach dem jüngsten verheerenden Zyklon die Hilfsanstrengungen der freien Welt behinderten, sie haben auch Nutzen aus dem Elend ihrer Bürger in der Zeit der Not gezogen, indem sie ihr eigenes Image als scheinbare Samariter und als gute Engel bedienten, als sie sich auf großartig exhibitionistische Weise in den von der Junta kontrollierten staatlichen Medien präsentierten und nur wenige Tage, nachdem der Zyklon zugeschlagen hatte, ein Referendum über die Verfassung durchführten.
Diejenigen, die sich der Junta widersetzen, werden gefoltert, getötet oder in Haft genommen. Ein Beispiel ist natürlich die Nobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi, die die Nationale Liga für Demokratie in den vor achtzehn Jahren abgehaltenen Wahlen zum Sieg geführt hatte und nunmehr seit zwölf Jahren in Haft ist – und kürzlich hat die Junta beschlossen, ihren Hausarrest weiter zu verlängern.
Meiner Meinung nach ist es an der Zeit, dass einschneidendere Maßnahmen gegen die monströse Junta in Birma getroffen werden. Die wirksamste Maßnahme wäre die, Druck auf China auszuüben, damit die chinesische Regierung ihre Unterstützung einstellt. Sollte sich China hier nicht kooperativ zeigen, dann müssen wir etwas im Zusammenhang mit unseren Handelsbeziehungen zu Beijing und mit den Olympischen Spielen in China unternehmen. Das ist wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, die uns bleibt, wenn wir etwas für Freiheit und Demokratie in Birma tun wollen.
Ryszard Czarnecki, Verfasser. − (PL) Herr Präsident! Ich denke, die Haltung eines Landes gegenüber internationalen Hilfsangeboten in Zeiten von Unglücken und Naturkatastrophen zeigt, mit welcher Art Land wir es hier zu tun haben. Auch wenn es viele Vorbehalte gegenüber China geben mag, wissen wir, dass dieses Land in einer sehr schwierigen Zeit in der Lage war, internationale Hilfe anzunehmen. Ebenso sahen wir die Haltung Birmas gegenüber internationaler Hilfe, einschließlich Hilfe von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Es gab einmal ein amerikanisches Stück mit dem Titel „Nächstes Jahr, selbe Zeit“ (Same Time, Next Year). Unser Parlament verhält sich ungefähr so mit Birma. Jedes Jahr kommen wir zusammen und diskutieren über die Lage in Birma. Ehrlich gesagt gibt es keine wirkliche, signifikante Veränderung. Ich stimme den von meinen Vorrednern dargelegten Fakten zu. Dass eine Frau, die Führerin der Opposition, seit so vielen Jahren unter Hausarrest steht, ist in der ganzen Welt noch nicht da gewesen. Wir sollten uns nicht an diese Situation gewöhnen. Ich hoffe, wir können die Spaltungen in diesem Parlament überwinden und zur Verteidigung der Demokratie in Birma mit einer Stimme sprechen.
Thomas Mann, Verfasser. − Herr Präsident! Die Versuche der Militärjunta in Birma, das Land und die Menschen vom Rest der Welt zu isolieren, halten an. Im September 2007, nach der blutigen Zerschlagung des Protests buddhistischer Mönche, gab es eine Nachrichtensperre. Letzten Monat wurden internationale Organisationen daran gehindert, den Opfern des Wirbelsturms zu helfen. Erst spät, für viele zu spät, gelang es, Menschen in Not zu erreichen.
Jetzt gibt es andere, jedoch ebenso alarmierende Nachrichten, etwa die Verhaftung von Betroffenen des Zyklons, die bei UN-Büros um Hilfe baten. Außerdem waren Ordnungskräfte im Einsatz, die Häftlinge beim Versuch, aus einem durch Nargis zerstörten Gefängnis zu fliehen, schwer verwundeten oder erschossen. Die EU hat nicht weggeschaut. Sie verhängte ein Handelsembargo, bisher allerdings ohne ausreichende Wirkung. Sie drohte härtere Sanktionen an, falls sich die Menschenrechtssituation nicht verbessern sollte. Doch Burma hat sich keinen Millimeter bewegt.
Lassen wir nicht nach in unseren Forderungen! Die politischen Gefangenen müssen freigelassen werden. Der jahrzehntelange Hausarrest von Frau Aung San Suu Kyi muss aufgehoben werden. Das mutige Engagement dieser Friedensnobelpreisträgerin ist für jeden Diktator ein Gräuel. Burma muss endlich Rechenschaft darüber ablegen, wie es mit seinen eigenen Bürgern umgeht, von denen viele noch vermisst werden. Ein erster Schritt ist der Dialog mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, indem ihm zugesichert wird, dass er das Land besuchen kann. Auch die ASEAN-Staaten sollten ihren Einfluss nutzen, um die Junta zur Vernunft zu bringen. Weiter erhöht werden muss auch der Druck auf China, das wohl noch der einzige Unterstützer von Birma ist. Gegebenenfalls müssen Rat und EU-Mitgliedstaaten die Sanktionen verschärfen. Herr Kommissar, wir warten wirklich auf Ihre Aktivitäten – die Bürger Burmas brauchen unsere Solidarität.
Erik Meijer, Verfasser der Stellungnahme. − (NL) Herr Präsident! Das Militärregime in Burma versucht den Eindruck zu vermitteln, weiter eine gute Politik zu betreiben und wichtige nationale Werte gegen eine feindliche Außenwelt, die diese positiven Werte bedroht, zu schützen. Es verlangt uneingeschränkte Unterstützung der Bevölkerung bei der Verteidigung dieser Werte.
Ich wünschte, diese Behauptung wäre wahr und das burmesische Volk sei mit dem Zustand in den vergangenen 40 Jahren glücklich gewesen. Aber welche Werte vertritt das Regime? Vier Merkmale fallen ins Auge. Erstens, Vorteile für eine Militärkaste: Eine geschlossene bewaffnete Gruppe kontrolliert Verwaltung und Wirtschaft. Diese Gruppe kann sich selbst bereichern, während andere arm bleiben. Zweitens, die Unterdrückung nationaler Minderheiten, von Gruppen im Land mit einer anderen Sprache und Kultur, die selbstbestimmt leben wollen. Ihre Gebiete wurden in der Zeit der britischen Kolonialherrschaft Burma einverleibt, wo sie jedoch heute als Bürger dritter Klasse behandelt werden. Drittens, Erwerb ausländischer Einkünfte durch Exporte auf der Grundlage von Wettbewerb durch extrem niedrige Löhne oder Zwangsarbeit. Viertens, die systematische Aberkennung von Mitbestimmungsrechten gegenüber Gruppen, die die Zustände verändern wollen, obwohl sie einmal die einzigen freien Wahlen gewonnen haben, die sich das Regime getraute abzuhalten.
Im Rahmen der Hilfeleistungen nach der Flutkatastrophe war erkennbar, wie groß die Angst des Regimes vor der Möglichkeit ist, dass Ausländer mit eigenen Augen sehen, wie schlimm die Lage ist, bzw. dass sie die Bevölkerung beeinflussen. Binnenflüchtlinge müssen schnell in ihre verwüsteten Dörfer zurückkehren, die noch nicht wieder aufgebaut worden sind, nur um den Kontakt zwischen den unzufriedenen Massen zu verhindern. Unmittelbar nach der Katastrophe wurde die Durchführung einer Volksabstimmung an die oberste Stelle der Tagesordnung gesetzt, um die demokratische Opposition dauerhaft durch ein gefälschtes Ergebnis von der Macht auszuschließen. Die Verhaftung von Menschen aus politischen Gründen ist für solch ein Regime ein Mittel zum Überleben. Die Außenwelt muss für die Gefangenen und andere Regimegegner eintreten. Neben Europa kommt auch China und Indien diese Aufgabe zu.
Józef Pinior, Verfasser. − (PL) Herr Präsident! Hier in Straßburg haben wir die Lage in Birma in letzter Zeit fast jeden Monat an einem Donnerstagnachmittag erörtert. Uns liegen zwei Berichte zur Lage in Birma vor. Der erste Bericht wurde von der Interparlamentarischen Union verfasst, der zweite Bericht vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in Birma. Diese Berichte sind eindeutig. Sie schildern Festnahmen von Parlamentariern, Ermordungen, furchtbare Verhältnisse in Gefängnissen für politische Gefangene und eine katastrophale Situation für die Zivilisation in diesem Land.
Als Europäisches Parlament müssen wir Druck auf die Behörden in Birma ausüben. Damit sich die Lage in den nächsten Wochen und Monaten ändert, ist eine konzertierte Aktion aller demokratischen Parlamente weltweit sowie die Zusammenarbeit von Ländern wie Indien und China erforderlich, um Druck auf die Regierung in Birma auszuüben, sodass es eine wirkliche Verbesserung dieser Situation geben kann.
Ich möchte über das Schicksal von Parlamentariern sprechen, die heute in Birma inhaftiert sind, über die Parlamentsmitglieder, die im Herbst 2007 festgenommen wurden, diejenigen, die bei ihrer Festnahme unter unbekannten Umständen verschwanden bzw. ums Leben kamen, und diejenigen, die ermordet wurden und die unter unerklärlichen Umständen gestorben sind.
Der Bericht des UNO-Sonderberichterstatters ist deutlich. Die sofortige Freilassung von Aung San Suu Kyi wäre ein Anfang für Gespräche mit der Regierung in Birma über Demokratie und Verbesserungen hinsichtlich der Menschenrechtslage in diesem Land. Die Gewährleistung der Freiheit für politische Häftlinge und vor allem medizinische Hilfe für diese Häftlinge sind von grundlegender Bedeutung, und dazu müssen wir die Regierung in Birma zwingen.
Laima Liucija Andrikienė, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (LT) Heute führen wir eine Aussprache über Birma, über die Tausenden von politischen Gefangenen, die dort im Gefängnis sitzen, über Aung San Suu Kyi, die charismatische Führerin der Nationalen Liga für Demokratie. Unter ihrer Führung gewann die Partei 1990 die Wahlen mit 82 % der Stimmen, aber die das Land regierenden Generäle weigerten sich, den Willen des Volkes zu achten. Die folgenden 13 Jahre lebte Aung San Suu Kyi unter Hausarrest.
Die Friedensnobelpreisträgerin äußerte einmal: „Nutzen Sie Ihre Freiheit, um unsere zu fördern“. Ich bezweifle nicht, dass die Birmanen dann die Macht der Generäle bezwingen könnten. Es gibt keine unsterblichen Diktatoren, aber der Geist der Freiheit ist zeitlos.
Im Angesicht von barbarischem, unmenschlichem Verhalten können wir uns nicht länger unparteiisch verhalten. Ich möchte Martin Luther King zitieren, der sagte: „Am Ende werden wir uns nicht an die Worte unserer Feinde erinnern, sondern an das Schweigen unserer Freunde.“
Deshalb stellt sich dem Europäischen Parlament heute folgende Frage: Auf wessen Seite stehen wir? Wir sind auf der Seite von Aung San Suu Kyi, der Tausenden politischen Gefangenen! Wir fordern ihre unverzügliche Freilassung. Wir fordern die Achtung der Menschenrechte in Birma.
Genowefa Grabowska, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Es ist noch kein Jahr vergangen und wir diskutieren zum dritten Mal über die Lage in Birma. Wir fordern erneut die Regierung in diesem Land auf, die Menschenrechte und grundlegende humanitäre Standards bei der Behandlung von Häftlingen zu wahren. Wir verweisen auf die Ungerechtigkeiten, erlassen Appelle, stellen Forderungen, beklagen die Situation, verhängen Sanktionen und verurteilen, wieder einmal, das Regime in Birma. Im Gegenzug zeigt dieses Regime eine erstaunliche Immunität gegen Druck aus der internationalen Gemeinschaft, ignoriert die Appelle, und tut ganz einfach nichts. Aus diesem Grund stehe ich hier mit einiger Verlegenheit und spreche über Birma. Ich sehe unsere bisherige Ohnmacht, nicht nur unsere, d. h. des Europäischen Parlaments und der Europäischen Union, sondern auch aller Versammlungen, einschließlich der Vereinten Nationen.
Daher denke ich, die Zeit für Worte ist vorbei. Wir sollten eindringlich fordern, dass diplomatischer Druck ausgeübt wird, sodass das Regime über die diplomatischen Kanäle des Rats der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gezwungen wird, sich korrekt zu verhalten.
Ich möchte dazu auffordern, die Punkte sieben und zehn des Entschließungsantrags anzunehmen, die zu einem Prozess der nationalen Versöhnung in diesem Land aufrufen.
Marcin Libicki, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Diktaturen und Regimes, die Gewalt anwenden, oder Regimes, die ihre Bevölkerung verfolgen, brechen nur selten infolge eines allgemeinen diplomatischen Drucks zusammen. Ich stimme natürlich Frau Grabowska zu, dass die Ausübung von Druck erforderlich ist. Diese Regimes können nur zusammenbrechen, wenn sich die innenpolitische Lage so ändert, dass das Regime die Unterstützung derer verliert, von denen ihre Innenpolitik abhängt. Daher sollten sich einerseits alle diplomatischen Bemühungen darauf richten, auch eine schwache und kaum sichtbare Opposition zu unterstützen, und andererseits wäre es eine weitere Lösung, wenn internationale politische Organisationen, wenn internationaler Druck mit Gewalt unterstützt würden. Aus diesem Grund möchte ich erneut wiederholen: Die Europäische Union sollte ihre eigenen Streitmächte haben, um in Fällen wie Birma intervenieren zu können.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Das Problem der Menschenrechtsverletzungen in Birma wurde in der laufenden Amtszeit des Europäischen Parlaments mehrmals diskutiert. Leider haben die Aussprachen und die dabei angenommenen Entschließungen die politische und soziale Lage in diesem Land nicht verändert, in dem seit 1962 die Armee in einem der schändlichsten politischen Regimes der Welt an der Macht ist.
In den vergangenen 40 Jahren wurden in diesem Land, das nicht nur vom Regime zugefügte Katastrophen erlebt hat, Tausende von Menschen, die wegen politischer Aktivitäten verfolgt und verurteilt wurden, ins Gefängnis geworfen. Die Bevölkerung Birmas wird zu Zwangsarbeit verpflichtet und sogar Kinder werden in die Armee eingezogen. Die Generalsekretärin der Liga für Demokratie hat dreizehn der letzten achtzehn Jahre als politische Gefangene unter Hausarrest verbracht, und vor kurzem wurden 1 900 Menschen festgenommen – und leben unter Bedingungen, die gegen die Menschenrechte verstoßen –, weil sie ihrem Wunsch nach Demokratie in Birma Ausdruck verliehen haben oder sogar, weil sie um humanitäre Hilfe gebeten haben, die nach dem Wirbelsturm benötigt wurde.
Das Regime in Birma verfolgt nicht nur die Opposition. Darüber hinaus hat es die Menschenrechte verletzt, indem es humanitäre Hilfsleistungen nach dem Wirbelsturm verhinderte, und dies hat das Leben der Bürger dieses Landes gefährdet. Es hat außerdem Opfer des Wirbelsturms gezwungen, Notlager zu verlassen und in Häuser, die nach der Katastrophe zerstört waren, zurückzukehren. Appelle des UN-Generalsekretärs und anderer Organisationen führten zu noch mehr Festnahmen und Tötungen der gequälten Bürger.
Natürlich unterstützen wir eine Entschließung, die nicht nur unseren Widerspruch gegen die Verfolgung der Nobelpreisträgerin enthält, sondern auch den Vorschlag, weitere politische Gefangene freizulassen und unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine Untersuchung der Anschuldigungen wegen der Ermordung von Häftlingen durch die Armee während der jüngsten Katastrophe durchzuführen.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Herr Präsident! Ein Jahr ist vergangen, seit die letzte Entschließung des Europäischen Parlaments die Aufmerksamkeit auf die dramatische innenpolitische Lage in Birma gelenkt hat. Das herrschende Militärregime hat jedoch keinerlei Schritte auf dem Weg hin zu Demokratie unternommen. Die Generalsekretärin der Nationalen Liga für Demokratie hat die letzten 13 Jahre unter Hausarrest verbracht. Die Nobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi, der auch der Sacharow-Preis des Europäischen Parlaments verliehen wurde, ist ohne Gerichtsverfahren inhaftiert worden, ungeachtet des Drucks internationaler Organisationen. 1 900 Aktivisten der Opposition werden unter unmenschlichen Bedingungen in Birma im Gefängnis festgehalten. Beunruhigend sind auch die Berichte über die Ermordung von 36 Häftlingen in einem Gefängnis in Rangoon und die Verwundung weiterer 70 Häftlinge infolge der Panik, die von dem Wirbelsturm hervorgerufen wurde, der Birma im Mai dieses Jahres verwüstete.
Das herrschende Regime sollte unverzüglich alle Beschränkungen der freien Meinungsäußerung und der Grundrechte aufheben, einschließlich des Verbots friedlicher politischer Aktivitäten. Birma trägt Verantwortung, um Opfern des Wirbelsturms Hilfe zukommen zu lassen und internationalen humanitären Organisationen freien Zugang zu den betroffenen Regionen zu gewähren. Eine Verstärkung der bestehenden Wirtschaftssanktionen und der Kontrollen über den Zugang der Junta zu EU-Hilfen sowie eine Erhöhung des politischen Drucks der ASEAN werden die Chancen auf eine Stabilisierung der Lage in Birma sicherlich verbessern.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Ich stimme meinen Vorrednern zu, dass das Europäische Parlament gegenüber einem Land, dessen totalitäre Machtarroganz keine Grenzen kennt, eine kompromisslose Haltung einnehmen muss. Ein Regime, das aus dem Unglück seiner eigenen Bürger politisches Kapital schlägt, verdient kein Verständnis, sondern Verurteilung.
Meine Damen und Herren, wir müssen alle verfügbaren Mittel nutzen, um gemeinsam mit der UNO den Opfern des Wirbelsturms Nargis zu helfen. Ich appelliere an den Rat, weitere Maßnahmen zu ergreifen und der Junta den Zugang zu EU-Mitteln wirksam zu versperren. Angesichts der Beweise über die fortgesetzte Verletzung der Menschenrechte in Birma ist es unerlässlich, dass die EU die demokratischen Kräfte im Land unterstützt und die Freilassung aller politischen Gefangenen verlangt.
Marianne Mikko (PSE). – (ET) Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute, am 63. Geburtstag der birmanischen Menschenrechtsaktivistin und Kämpferin für die Demokratie, Aung San Suu Kyi, sollten wir den Ereignissen in Birma besondere Aufmerksamkeit schenken.
Birma entfernt sich mit beängstigender Geschwindigkeit von demokratischen Werten. Bisher hat die Nobelpreisträgerin und Gewinnerin des Sacharow-Preises zwölf Jahre und 239 Tage unter Hausarrest verbracht. Sie darf weder Besuch empfangen noch Telefonate führen oder Post erhalten.
Neben dieser herausragenden Frau sind Tausende friedlicher Demonstranten aus politischen Gründen verhaftet worden, und Menschen verschwinden heimlich. Die birmanische Junta geht mir brutaler Gewalt vor.
Wir müssen das undemokratische und gewalttätige Vorgehen der birmanischen Militärregierung verurteilen. China muss aufhören, Birma zu unterstützen. Aung San Suu Kyi und andere politische Gefangene sollten unverzüglich, das heißt noch heute, freigelassen werden. Birmas fortwährende Missachtung der Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft darf nicht hingenommen werden.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Herr Präsident! Rund 1 900 Menschen werden unter ganz erbärmlichen Bedingungen im Gefängnis festgehalten, weil sie ihre Unterstützung für die Einführung der Demokratie in Birma zum Ausdruck gebracht haben. Dutzende von Teilnehmern an den Protesten sind spurlos verschwunden. Aung San Suu Kyi hat ohne Anklage dreizehn Jahre unter Hausarrest verbracht, was selbst in Birma gegen das Gesetz verstößt. Dutzende von Menschen, Opfer des Wirbelsturms Nargis, wurden festgenommen, weil sie humanitäre Hilfe gefordert haben. Darüber hinaus wurde auf Häftlinge in Rangoon geschossen, als der Wirbelsturm auf das Gefängnis traf. Wir fordern die Regierung in Birma auf, das Verbot friedlicher Aktivitäten aufzuheben und politische Häftlinge unverzüglich freizulassen. Wir erwarten, dass eine Untersuchung der Morde an politischen Häftlingen während des Wirbelsturms Nargis stattfindet.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Trotz des enormen Interesses der gesamten Welt sowie verschiedener internationaler Institutionen und Organisationen an der Lage in Birma hat sich nichts in diesem Land geändert. Tausende von Menschen sind noch immer unter schrecklichen Bedingungen inhaftiert, weil sie sich für Demokratie stark gemacht haben oder weil sie gegen das Verfassungsreferendum protestiert haben, dessen Ergebnisse nicht als verlässlich angesehen werden können. Das Militärregime wird in Bezug auf politische Häftlinge aggressiver. Hoffnungen, dass die Regierung in Birma Gespräche mit der Opposition und mit internationalen Organisationen aufnehmen würde, werden sich wahrscheinlich nicht erfüllen. Aus diesem Grund ist es ungemein wichtig, unter Beteiligung möglichst vieler Länder wirksame Sanktionen gegen dieses Regime zu verhängen und Druck auszuüben.
Filip Kaczmarek (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Kaum acht Tage nach dem Wirbelsturm zwang die Regierung Birmas das Land, ihr eigenes Land, an einem Referendum teilzunehmen. Und zwar an einem Referendum über einen breit kritisierten und kontroversen Verfassungsentwurf. Das Ergebnis? Lächerlich, als ob es direkt der alten kommunistischen Zeit entnommen worden wäre: Beteiligung – 99 %; Unterstützung für die neue Verfassung – 93 %. Es offenbart Modellcharakter für Unglaubwürdigkeit, mehr lässt sich zu diesem Ergebnis nicht sagen.
Ich bin davon überzeugt, dass Regime wie das in Birma früher oder später zusammenbrechen müssen, und die Europäische Union sollte dabei helfen.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Frau Ferrero-Waldner ist heute leider nicht anwesend, so dass ich in ihrem Namen einige Bemerkungen zur Lage in Birma/Myanmar machen möchte.
Der Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments beleuchtet die politische Lage und insbesondere die fortdauernde Haft politischer Gefangener. Bevor ich dazu etwas sage, möchte ich Sie darüber informieren, wie die Kommission auf den Zyklon reagiert hat, der vor sechs Wochen das Delta des Ayeryawaddy-Flusses heimsuchte.
Die Kommission hat rasch und substanziell auf den Zyklon reagiert: Wir haben 17 Millionen Euro für die humanitäre Hilfe bewilligt, darunter 5 Millionen Euro für die Lebensmittelhilfe. Auch haben wir den Zivilschutzmechanismus aktiviert – die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten, die diesem Mechanismus beigetreten sind, hat sehr gut funktioniert. Wir decken damit die Wasserreinigung, den Transport auf Booten, die erste gesundheitliche Versorgung und andere wichtige Fragen ab, die nach Katastrophen eine Rolle spielen.
Der humanitäre Notfall ist noch nicht vorbei. Noch immer befindet sich etwa die Hälfte der Überlebenden, die wir erreicht haben – das ist eine Million – in einer verzweifelten Notlage. Die von der Katastrophe betroffenen Gebiete sind nicht ohne Schwierigkeiten erreichbar, und die Verteilung der Hilfsgüter verläuft nicht problemlos. Das hat mit dem Ausmaß der Katastrophe ebenso viel zu tun wie mit der Bürokratie. Unsere Leute vor Ort in Myanmar berichten über eine zunehmend bessere Kooperation seitens der Behörden. Unsere eigenen humanitären Aktivitäten werden mit vertretbarer Effizienz weitergeführt. Wir müssen zugeben, dass sich die internationalen NRO, was den Zugang zu den betroffenen Gebieten betrifft, in einer schwierigeren Situation befinden.
Inzwischen haben die ASEAN-Länder bei der Abstimmung externer Hilfe die Führung übernommen. Sie sind Mitglied des so genannten Dreiseitigen Mechanismus, der die ASEAN-Länder, die Regierung von Birma/Myanmar und die Vereinten Nationen einschließt.
Die Regierung hat neue „Richtlinien“ für die Hilfe von außen erlassen. Es gibt noch keine Anzeichen dafür, ob diese angewendet werden, um den Freiraum für die Hilfslieferungen einzuengen.
Für uns sind der Zyklon und seine schrecklichen Folgen eine rein humanitäre Angelegenheit. Wir vertreten das Konzept der bedarfsbasierten humanitären Hilfe.
Zur politischen Lage in Birma/Myanmar: Die Regierung scheint entschlossen zu sein, mit ihrer so genannten Roadmap zur Demokratie fortzufahren. Wir lesen diese Roadmap als einen streng gesteuerten, langsamen Übergang zu einer Zivilregierung, in der das Militär noch immer eine dominierende Rolle spielt. Die Regierung scheint bereit zu sein, die Macht abzutreten, aber sie bestimmt das Tempo und verschließt sich den Meinungen und Kommentaren von außen. Realistisch gesehen gibt es kaum eine Alternative.
Die nationale Versöhnung würde einen alle einbeziehenden Dialog erfordern. Ein solcher Dialog kann nicht stattfinden, wenn sich die politisch einflussreichen Kräfte im Zuchthaus oder unter Hausarrest befinden. Deshalb drängen wir weiterhin auf die Freilassung aller politischen Gefangenen. Meine Kollegin Ferrero-Waldner sagte öffentlich, die Regierung habe eine Chance versäumt, im Moment der nationalen Not ein Zeichen der Versöhnung zu setzen, indem sie den Hausarrest von Aung San Suu Kyi weiter verlängert hat.
Das Volk von Birma/Myanmar verdient ein Regierungssystem, das den Schwerpunkt auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie auf die Beteiligung der Wählerschaft am politischen Prozess legt. Wenn wir in Europa unseren Unmut zum Ausdruck bringen und das Land isolieren, so ist das ganz klar keine angemessene Reaktion. Das Volk von Birma/Myanmar darf nicht den Preis für ein politisches Patt bezahlen. Es hat etwas Besseres verdient.
Abschließend möchte ich betonen, dass wir die Lage in Birma/Myanmar aufmerksam verfolgen werden. Dazu gehört nach wie vor das Dringen auf die Freilassung aller politischen Gefangenen und auf einen Dialog, in den alle Seiten, also auch die legalen politischen Parteien und ethnischen Gruppen, eingebunden sind.
Wir gehen weiterhin abwägend vor. Wir wollen nicht die Konfrontation um der Konfrontation willen. Letztendlich besteht unser Ziel darin, beim friedlichen Übergang zu einer legitimen Zivilregierung zu helfen. Deshalb unterstützen wir voll und ganz die guten Dienste des UN-Generalsekretärs und seines Sonderberaters für Myanmar.
Den Interessen des birmanischen Volkes ist am besten mit einer ausgewogenen Politik, einschließlich substanzieller Unterstützung, gedient. Die Kommission hat die Bereiche der Hilfe sorgfältig ausgewählt, so dass den schwächsten Schichten der Gesellschaft Hilfe zuteil wird. Wir haben die Mittel bereits erheblich aufgestockt und hoffen, dass – in einer koordinierten Anstrengung mit anderen Gebern – die Gesamthöhe der Finanzierung dem entsprechen könnte, was in vergleichbaren Ländern wie Laos und Kambodscha pro Kopf ausgegeben wird. Das Volk von Myanmar verdient eine bessere Zukunft.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Somalia(1).
Mikel Irujo Amezaga, Verfasser. − (ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich meine tiefe Besorgnis über die jüngsten Schiffsentführungen in somalischen Gewässern und die erniedrigende Behandlung der Besatzungen durch die Entführer zum Ausdruck bringen.
Von dieser Stelle aus hatte ich die Europäische Union aufgefordert, eine Gemeinschaftspolitik zur Koordinierung und gegenseitigen Hilfe festzulegen, die es unter der Flagge eines Mitgliedstaates in internationalen Gewässern fahrenden Schiffen der Kriegsmarine gestatten würde, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit Handels- und Fischereischiffe anderer Mitgliedstaaten zu schützen.
Weiterhin möchte ich kategorisch den Handel mit Waffen und Munition mit organisierten Banden und paramilitärischen Gruppen verurteilen. Meine Fraktion fordert die zuständigen internationalen und die entsprechenden regionalen Organisationen auf, angemessene Präventivmaßnahmen zu empfehlen, damit keine Waffen in die Hände dieser Gruppen gelangen.
Meine Fraktion ruft auch die Geberländer und die Europäische Union auf, ihre Verpflichtungen einzuhalten und für eine präzise Koordination zu sorgen, um die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe zu verbessern.
Zudem ersuchen wir die heute hier anwesende Kommission, eine zügige und substanzielle Aufstockung der finanziellen Ressourcen der Europäischen Union für Somalia, insbesondere aus Anlass der Halbzeitprüfung des 10. Europäischen Entwicklungsfonds, sowie eine Verstärkung der physischen Präsenz in diesem Land vorzuschlagen. Ich möchte die Präsenz der Kommission nutzen, um zu fragen, was sie in dieser Hinsicht unternimmt oder zu unternehmen gedenkt.
Natürlich kann ich meine Rede nicht beenden, ohne die somalischen Gruppen aufzufordern – wie es auch in der Entschließung heißt –, einen der längsten und verheerendsten bewaffneten Konflikte der jüngsten Zeit zu beenden.
Marios Matsakis, Verfasser. − (EN) Herr Präsident! Somalia ist ein Land, das seit vielen Jahren unter Bürgerkrieg und Armut leidet. Für tausende Zivilpersonen war der Tod die Folge, und Hunderttausende haben gelitten und leiden noch immer.
Die internationale Gemeinschaft hat etwas unternommen, aber, das muss gesagt werden, der Erfolg hielt sich in Grenzen. Doch die Not des somalischen Volkes dauert an, und das Töten von Zivilpersonen in jener Region ist leider zur Routine geworden.
Mutige und effektive zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich, hauptsächlich – nach meiner Ansicht – folgende:
Erstens muss das von den Vereinten Nationen verhängte Waffenembargo strikt eingehalten werden. Es muss China einbeziehen, das in solchen Situationen gewöhnlich der Schuldige ist.
Zweitens muss sichergestellt werden, dass alle Hilfe, die die Vereinten Nationen und die EU für Somalia leisten, auch die wirklich legitimen Bedürftigen erreicht und nicht in den Taschen der Warlords verschwindet.
Drittens muss Druck auf den UNO-Sicherheitsrat ausgeübt werden, damit dieser seinen einstimmig gefassten Beschluss vom 15. Mai 2008 schnellstmöglich umsetzt und in der Region eine ausreichend starke UNO-Friedenstruppe stationiert. Dabei muss natürlich sichergestellt werden, dass diese Friedenstruppen nicht von solcher Qualität sind wie jene, die vor Kurzem wegen Verbrechen gegen die einheimische Bevölkerung, die sie schützen sollten, angeklagt wurden.
Viertens muss der Afrikanischen Union zum wiederholten Mal begreiflich gemacht werden, dass sie die Hauptverantwortung für die Geschehnisse in afrikanischen Regionen wie in Somalia trägt und dass sie – anstelle von weitgehend wirkungsloser Rhetorik – dringliche und praktische Maßnahmen gegen alle jene Regime oder andere Parteien oder Gruppierungen ergreifen muss, die die afrikanische Bevölkerung noch tiefer in primitive und verzweifelt dramatische Situationen stürzen.
John Bowis, Verfasser. − (EN) Herr Präsident! Im Jahr 1960 sah das britische und italienische Somaliland seinem Traum von Unabhängigkeit entgegen. Aber dieser Traum verflüchtigte sich sehr bald, und als Vorsitzender der British Somali Group im britischen Unterhaus erinnere ich mich an die Schlange von Flüchtlingen, die zu uns kamen und uns zunächst von dem autoritären Regime in jenem Land und dann natürlich von den Kämpfen der Splittergruppen und der Anarchie berichteten.
Somaliland hat noch immer eine gewisse Unabhängigkeit und Stabilität, wie auch Puntland. Doch Mogadischu ist ein Synonym für Gewalt, Mord, Aufruhr, Hunger und eine gescheiterte Wirtschaft.
Was tun wir also? Nun, so viel können wir nicht tun. Gewiss nicht als Einzelstaat, wahrscheinlich nicht als Europa. Aber wir können im Verein mit anderen internationalen Akteuren Druck auf die Verantwortlichen im Lande ausüben und sie veranlassen, den andauernden Konflikt zu beenden, der Gewalt Einhalt zu gebieten, die Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte einzustellen und auf einen Frieden hinzuwirken.
Wir müssen sie davon überzeugen zu erlauben, dass die humanitäre Hilfe die Bedürftigsten erreicht, und wir müssen ihnen möglicherweise dabei helfen, die Sicherheit derer zu gewährleisten, die diese humanitäre Hilfe leisten.
Wir müssen an jene appellieren, die von außen helfen können. Wir appellieren an Kenia, den somalischen Flüchtlingen den Zugang zur Grenze bei El Wak zu gestatten und ihnen das Recht auf Unterstützung in jenem Land einzuräumen.
Wir appellieren – wie schon gesagt – an alle sicherzustellen, dass das Embargo für den Verkauf von Waffen an dieses Land durchgesetzt wird. Wir fordern, dass diejenigen, die Kriegsverbrechen verübt haben, vor Gericht, gegebenenfalls vor den Internationalen Strafgerichtshof gestellt werden. Und wir begrüßen natürlich die Resolution des UNO-Sicherheitsrates vom Mai, in der die Stationierung einer 28 000 Mann starken UN-Friedenstruppe gefordert wird; realistischer wäre vielleicht, wenn die AMISOM das Mandat erhielte, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Wir müssen handeln, nicht nur eine Entschließung verabschieden, sondern wir brauchen internationales Handeln.
Erik Meijer, Verfasser. − (NL) Herr Präsident! Die Gewalt in Somalia ist eng damit verbunden, dass es seit 1991 in diesem Land keine allgemein anerkannte Regierung mehr gibt. Im Süden und im Zentrum des Landes liefern sich Milizen verschiedener Bandenchefs seit Jahren Kämpfe, und im Norden wird die dortige Verwaltung des Gebiets der ehemaligen britischen Kolonie Somaliland international nicht anerkannt.
Dann brach ein Konflikt zwischen der Union islamischer Gerichte und der Armee des Nachbarlandes Äthiopien aus. Gespräche über eine Wiedervereinigung des Landes fanden nie allgemeine Unterstützung und Befürworter setzten ihnen häufig ein Ende.
Durch das langjährige Chaos wird ausländische Hilfe für jede Übergangsregierung schnell zu einer Einmischung in unlösbare, bewaffnete nationale Streitigkeiten.
In den vergangenen Jahren habe ich mehrmals davor gewarnt, dass die Europäische Union durch Mitfinanzierung fehlerbehafteter Strukturen ohne Aussicht auf eine dauerhafte und breit getragene Lösung an eine der Streitpartien gebunden wird.
Europa muss zweifellos helfen, wenn eine Lösung möglich ist, aber ein übereiltes Eingreifen führt in die Katastrophe.
Am 15. November 2007 hat das Parlament im Rahmen einer früheren Dringlichkeitsdebatte über Somalia eine Entschließung angenommen, in der zur Beendigung ausländischer Militärinterventionen und zu Dialog und Aussöhnung im Land aufgerufen wurde.
Es ist begrüßenswert, dass sich auch die nun vorgelegte Entschließung gegen den Missbrauch von EU-Hilfen für Kriegsherren, die ihre Macht wiederherstellen wollen, den Einsatz von Kindersoldaten und neue Waffenlieferungen ausspricht.
Gestern wurde ein Attentat auf den Übergangspräsidenten Abdullahi Yusuf vereitelt. Bewaffnete Truppen stehen sich noch immer in einem scharfen Konflikt gegenüber. Jetzt muss man sehen, ob das in der vergangenen Woche geschlossene Übereinkommen, die Gewalt innerhalb von 30 Tagen zu beenden und die äthiopischen Interventionskräften innerhalb von drei Monaten durch eine UNO-Friedenstruppe auszutauschen, eine echte Chance auf Erfolg hat. Wenn dadurch handfeste Lösungen möglich werden, ist entsprechende Unterstützung durch die EU sinnvoll.
Adam Bielan, Verfasser. − (PL) Herr Präsident! Die jüngste Wiederaufnahme der Kämpfe in Somalia zwischen Einheiten der Übergangsregierung und Aufständischen hat mehr als Hundert Menschen das Leben gekostet und führte zu einer Massenflucht der Zivilbevölkerung aus Somalias Hauptstadt Mogadischu. Menschenrechtsverletzungen sind in dem Konflikt in Somalia auf beiden Seiten alltäglich, mit Folter, Vergewaltigung, Mord und Übergriffen auf Zivilisten.
Die internationale Gemeinschaft kann gegenüber diesen eklatanten Gewalttätigkeiten in Somalia nicht gleichgültig bleiben. Die Europäische Union muss ihr Engagement entschieden intensivieren, um den Konflikt in Somalia zu lösen, und sollte die Konfliktparteien auffordern, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um humanitären Organisationen den ungehinderten Zugang zu Opfern in diesem Land zu ermöglichen, damit diesen Hilfe zuteil werden kann. Der Einsatz von UN-Friedenstruppen, bis die politische Lage sich verbessert, wäre ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, ebenso wie die Erneuerung von UN-Embargos für Waffenlieferungen nach Somalia.
Filip Kaczmarek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Vor einem Monat wurden die Rankings des Global Peace Index veröffentlicht. Das ist das Ergebnis von Forschungen, die jedes Jahr vom Institute for Economics and Peace in 140 Ländern durchgeführt werden.
Die Forschungen ergaben, dass Somalia das zweitgefährlichste Land der Welt ist, nach dem Irak. Die Realität ist deprimierend. Bei der Lösung dieses schon lange anhaltenden Konflikts ist kein Fortschritt sichtbar und die Informationen, die aus Somalia nach außen dringen, sind erschreckend. Ich werde hier nicht alles beschreiben, sondern nur sagen, dass, soweit somalische Piraten betroffen sind, seit Anfang dieses Jahres bisher 26 Schiffe entführt wurden.
In einem Konflikt, der so hoffnungslos ist wie der in Somalia, sollte jeder Vereinbarung zwischen den Parteien die gebührende Aufmerksamkeit zuteil werden. Lassen Sie uns hoffen, dass die Vereinbarung vom 9. Juni in Dschibuti sich als Durchbruch in diesem Konflikt erweist und zu einem dauerhaften Frieden führt.
Marianne Mikko, in Namen der PSE-Fraktion. – (ET) Sehr geehrte Damen und Herren! Somalia ist ein Schauplatz von Konflikten geworden, um nicht zu sagen die Hölle. Menschenrechte und Völkerrecht werden schamlos mit Füßen getreten. Das Land dümpelt in Armut.
Tausende von Zivilisten sind in den Auseinandersetzungen zwischen den Islamisten und Regierungseinheiten ums Leben gekommen, Hunderttausende mussten fliehen. Täglich werden Menschen getötet, vergewaltigt und gefoltert.
Aus Statistiken der Vereinten Nationen für 2007 geht hervor, dass etwa 457 000 somalische Flüchtlinge in der Welt leben, genauer gesagt, eine halbe Million Somalis, die gezwungen wurden, ihre Heimat zu verlassen, um zu überleben.
In den vergangenen drei Monaten mussten über fünfzigtausend Menschen wegen der Gewalt in Mogadischu die Flucht ergreifen. Die Lage ist völlig außer Kontrolle geraten.
Ich habe Mitgefühl mit den Menschen, die der Gewalt entfliehen. Wir müssen alles in unseren Kräften Stehende tun, um Somalia zu helfen, einen Weg des Friedens einzuschlagen. Der Konflikt darf sich nicht zu einem regionalen Krieg ausweiten. Afrika braucht Frieden, so wie es Luft zum Atmen braucht.
Ewa Tomaszewska, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Seit vielen Jahren finden in Somalia brutale Kämpfe statt. In den letzten Tagen wurden schätzungsweise rund einhundert Menschen getötet und zweihundert verletzt. Tausende von Menschen mussten ihre Häuser in Mogadischu verlassen. Angriffe auf Zivilisten und die Medien nehmen zu. Am 7. Juni wurde Nasteh Dahir Farah, der stellvertretende Vorsitzende der Nationalen Union somalischer Journalisten (NUSOJ), brutal ermordet. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen wurden ebenfalls ermordet, unter ihnen Mohamed Mahdi. In zunehmendem Maße werden Kinder in Armee-Einheiten eingezogen. 2,6 Millionen Somalier (ungefähr 35 % der Bevölkerung) benötigen humanitäre Hilfe. In seinen Berichten hat Amnesty International einige der extremen Formen von Angriffen auf unbewaffnete Zivilisten beschrieben. Die Angreifer schneiden häufig Frauen und Jugendlichen einfach die Kehle durch.
Wir fordern den UN-Sicherheitsrat auf, das Kontingent der Friedenstruppen in Somalia gemäß der am 15. Mai verabschiedeten Resolution aufzustocken und das Embargo für Waffenlieferungen nach Somalia zu verstärken.
Bernd Posselt (PPE-DE). - Herr Präsident! Kaum eine Entschließung in diesem Haus hatte jemals – zumindest auf Deutsch – einen grausameren Titel: Routinemäßige Tötung der Zivilbevölkerung. Darauf können wir nicht mit Routine reagieren, liebe Kollegen, sondern nur mit vollem Einsatz. Ein Achtel der Bevölkerung wurde in den letzten zwölf Monaten vertrieben, bis Jahresende könnte die Hälfte der Zivilbevölkerung von humanitärer Hilfe abhängig sein.
Ich bin dem Kollegen Dess und anderen dankbar für die Lebensmittelhilfe, für die medizinische Hilfe, die dort gegeben wird, doch wir müssen jetzt auch eine politische Lösung ansteuern, die es seit 1991 nicht gegeben hat. Hier sehe ich nur folgende Möglichkeiten: Die UNO-Truppe muss stationiert werden, aber sie muss durch entsprechende zivile Strukturen ergänzt werden. Bei der Übergangsregierung müssen wir uns fragen: Übergang wohin? Übergang zu einer funktionsfähigen eigenständigen Struktur, oder es muss wie anderswo eine internationale Zivilstruktur etabliert werden. Gelingt uns dies nicht, werden wir am Schluss das ganze Volk der humanitären Hilfe unterwerfen müssen. Das kann keine Lösung sein gegen Mord, Vergewaltigung und Hunger.
Colm Burke (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Die humanitäre Situation in Somalia verschlechtert sich infolge einer Kombination von Konflikt, politischer Instabilität und gravierender Dürre rapide, und die hohe Inflation macht die Sache noch schlimmer.
Es besteht die Gefahr, dass sich solche Szenen wie die Hungersnot im Jahr 1992 wiederholen, wenn die internationale Gemeinschaft Somalia nicht eine höhere Priorität einräumt. 2,6 Millionen Menschen von einer Bevölkerung von 8,6 Millionen brauchen dringend Hilfe. Wenn in diesem Land keine erhebliche Verbesserung eintritt, könnte diese Zahl bis Ende 2008 auf 3,5 Millionen ansteigen. 1,1 Millionen Menschen sind nunmehr intern vertrieben. Allein seit Januar sind 300 000 Personen aus ihren Häusern geflohen.
Die humanitären Organisationen werden in ihren Bemühungen, somalischen Zivilpersonen zu helfen, stark behindert und sehen sich Angriffen, Diebstahl und Behinderungen an Kontrollpunkten ausgesetzt. Diesem Personal drohen täglich erhebliche Gefahren bei seinen Bemühungen, Lebensmittel an die Bedürftigsten zu verteilen. Die Mission der Afrikanischen Union in Somalia und jede UN-Friedensmission, wenn sie denn Erfolg haben sollen, müssen das Mandat erhalten, Zivilpersonen, darunter Frauen, Kinder und Binnenvertriebene, zu schützen. Auch sind Anstrengungen erforderlich, um der zunehmenden Rekrutierung von Kindersoldaten, vor allem in Mogadischu, Einhalt zu gebieten.
Manuel Medina Ortega (PSE ). – (ES) Herr Präsident! Ich hatte um das Wort gebeten, um ein einziges Thema anzusprechen, die Piraterie in somalischen Gewässern.
Einige Redner (ich glaube, Herr Kaczmarek und Frau Tomaszewska) haben auf dieses Thema Bezug genommen, ebenso wie Erwägung G und Ziffer 8 des Vorschlags für eine gemeinsame Entschließung, aber ich möchte darauf hinweisen, dass Ziffer 8 in ihrer jetzigen Fassung die Aktionen gegen die Piraterie auf die Verteidigung der Schiffe begrenzt, die humanitäre Hilfe transportieren, weshalb es besser wäre, gesondert über diesen Absatz abzustimmen und ihn abzulehnen.
Abschließend möchte ich die Kommission fragen, ob es weitere Informationen über eine mögliche Zusammenarbeit der Europäischen Union mit dem Sicherheitsrat gibt, um die Sicherheit des Seeverkehrs in diesem Raum zu gewährleisten.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Innerstaatliche Konflikte und Bürgerkriege sind besonders gefährlich für Gesellschaften und Nationen, da sie Mord und Plünderung, Flucht der Menschen aus ihren Häusern, Vertreibung, Vergewaltigung, Folter und andere Grausamkeiten zur Folge haben. Es ist die Zivilbevölkerung, die all dies erleidet, Zivilisten, die unbewaffnet sind und häufig von verschiedenen Seiten in dem Konflikt angegriffen werden.
Trotz der vom UN-Generalsekretär und der Afrikanischen Union unternommenen Schritte und der Unterstützung der Europäischen Union, ist die Lage in Somalia so schwierig, dass man von einer humanitären Katastrophe spricht. Kinder, die zur Teilnahme an dem Konflikt gezwungen werden, erleben schreckliche Grausamkeiten.
Es scheint, dass der wirksamste Weg, diese Katastrophe und diesen Krieg zu bewältigen, darin besteht, internationale militärische Truppen nach Somalia zu entsenden.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Leider ist mein Kollege Louis Michel heute nicht anwesend; daher möchte ich Ihnen in seinem Namen einige Bemerkungen zu diesem Problem in Somalia vortragen.
Zunächst möchte ich Ihre Besorgnis über den anhaltenden Konflikt und die politische Instabilität in Somalia teilen. In Somalia werden die fundamentalen Rechte und die Achtung der grundlegenden Menschenwürde von bewaffneten Einheiten, die systematische und weit verbreitete Übergriffe gegen Zivilisten verüben, weiterhin mit Füßen getreten. Siebzehn Jahre Staatenlosigkeit haben zum Tod von Zivilpersonen, zu Massenvertreibungen und zur Zerstörung physischer Infrastrukturen geführt. Ein Drittel der Bevölkerung, das sind 2,6 Millionen Menschen, ist heute auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Europäische Union engagiert sich mit anderen wichtigen internationalen Akteuren für Hilfe in dieser kritischen Phase.
Auf politischer Ebene wird die EU dem Sondergesandten des UN-Generalsekretärs bei seinen Bemühungen um die Koordinierung der Aktion der internationalen Gemeinschaft und um die Herbeiführung des intersomalischen politischen Dialogs weiterhin ihre uneingeschränkte Unterstützung gewähren. Gemeinsam mit anderen Gebern prüfen wir zurzeit geeignete Wege und Mittel, um den Somalis besser dabei zu helfen, das am 9. Juni erzielte Dschibuti-Abkommen wirksam umzusetzen. Dieses Abkommen weckt neue Hoffnungen auf einen dauerhaften Frieden und eine langfristige Stabilität für die Bevölkerung von Somalia.
Auf humanitärer Ebene konzentriert sich die EU hauptsächlich auf die Unterstützung der grundlegenden Bereiche wie Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelhilfe, Unterkünfte und sachliche Hilfe, wie Wasserversorgung und Hygiene, im Rahmen einer Reihe von Aktivitäten, die sich vor allem auf die zentralen und südlichen Landesteile richten, die besonders schlimm von Bürgerkrieg und extremen natürlichen Gefahren betroffen sind.
Im Jahr 2007 konnte unsere Abteilung für humanitäre Hilfe 18 Millionen Euro für humanitäre Hilfe zur Verfügung stellen. Als Reaktion auf die sich verschlechternde humanitäre Lage und auf den Anstieg der Lebensmittelpreise dürfte sich das Niveau der Hilfe in diesem Jahr auf insgesamt 27 Millionen Euro belaufen.
Auf der Ebene der Entwicklungshilfe ist die EU für Somalia bereits jetzt der wichtigste Geber. Wir leisten mittel- bis langfristige Unterstützung bei der Errichtung einer friedlichen und sich selbst versorgenden Gesellschaft.
Gemäß der Länderstrategie der EU für Somalia werden für den Zeitraum 2008-2013 mehr als 212 Millionen Euro im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellt. Ein Drittel dieses Programms wird für Bildung verwendet werden, die für die Achtung der Menschenrechte wichtig ist. Das entscheidende Ziel besteht darin, zur Versöhnung, zur Demokratie und zur Herausbildung von Regierungsstrukturen auf allen Ebenen anzuregen. Aber ohne Frieden und Sicherheit ist es unmöglich, sich wirksam für die langfristige Entwicklung zu engagieren. Priorität wird daher ein friedliches und sicheres Umfeld haben, in dem die Menschenrechte geachtet werden und sich demokratische Prozesse und Institutionen entwickeln können.
Erst vor wenigen Tagen ist Kommissar Michel am Rande des IGAD-Gipfels in Addis Abeba mit dem somalischen Präsidenten zusammengetroffen. Bei dieser Gelegenheit rief Präsident Yusuf nachdrücklich zu internationaler Hilfe auf, um ein besseres, sicheres Umfeld für die in Somalia lebenden Menschen zu schaffen. Wir haben uns verpflichtet, der somalischen Regierung bei der Erreichung dieses Ziels umfassende Hilfe zu gewähren. Die Europäische Kommission finanziert bereits die Ausbildung von somalischen Polizeikräften durch die UN und trägt auch mit finanziellen Mitteln zu den Kosten der AMISOM-Operation bei.
Letztendlich wird der politische Prozess der Versöhnung auch vom Engagement und von der Unterstützung der wichtigsten regionalen Akteure, nämlich Äthiopiens und Eritreas, abhängen, die den somalischen Schauplatz für einen Stellvertreterkrieg benutzt haben. Insofern bildet der Rückzug äthiopischer Truppen aus Somalia ein entscheidendes Element für jeglichen politischen Durchbruch.
Kommissar Michel, der am vergangenen Wochenende mit Premierminister Meles von Äthiopien und mit Präsident Isaias von Eritrea zusammentraf, forderte diese nachdrücklich auf, den Prozess von Dschibuti zu unterstützen, der – obwohl bei Weitem nicht vollkommen – eine reale, wenn nicht gar die einzige Chance bietet, die unterschiedlichen somalischen Akteure an einen Tisch zu bringen.
Trotz der schwierigen Umstände wird die Kommission ihr gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitetes Hilfsprogramm für Somalia fortführen, um das Leiden der somalischen Bevölkerung zu mildern und das Fundament für eine friedliche Gesellschaft zu legen.
Mehrere Fragen wurden zur Piraterie gestellt, und da möchte ich anmerken, dass die Kommission – obwohl sie für den Einsatz von Seestreitkräften, wie in der Resolution 1816 des UN-Sicherheitsrates vorgesehen, nicht zuständig ist – gemeinsam mit dem Rat eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die sich aus den zuständigen Generaldirektionen – nämlich Energie und Verkehr, Maritime Angelegenheiten und Fischerei, Entwicklung sowie EuropeAid – zusammensetzt und die untersuchen soll, wie die UN-Resolution am besten umgesetzt werden kann.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Änderungsanträge zu Iran(1).
Mikel Irujo Amezaga, Verfasser. − (ES) Herr Präsident! Die Menschenrechtslage im Iran hat sich seit 2005 dramatisch verschlechtert.
Die iranische Justiz hält den traurigen Rekord, die zweitgrößte Zahl von Hinrichtungen pro Einwohner in der Welt anzuordnen. Nur China führt mehr Exekutionen durch als der Iran.
Wie in der Entschließung dargelegt wird, verbieten zwei wichtige Abkommen, die Konvention über die Rechte des Kindes und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Todesstrafe für begangene Verbrechen, wenn der Täter jünger als 18 Jahre ist. Der gravierendste Aspekt ist, dass Teheran beide Abkommen ratifiziert hat. Wenngleich die Ratifizierung an sich positiv zu bewerten ist, missachtet das Land beide Abkommen
Bei Mord, Vergewaltigung, bewaffnetem Raub, Entführung und Drogenhandel kann im Iran die Todesstrafe verhängt werden. Die meisten Kinder wurden wegen Mordes verurteilt, aber viele Urteile dürften auf unzuverlässigen Aussagen im Ergebnis von Folter und Befragungen beruht haben, bei denen den Festgenommenen das Recht auf anwaltliche Vertretung verweigert wurde.
Die Gerichte lehnen routinemäßig die von den Verteidigern vorgelegten Beweise ab, denen zufolge die Angeklagten in Notwehr handelten.
Die Hinrichtung von Kindern im Iran wird eines der Themen im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, vor der Generalversammlung im September sein.
Wir fordern deshalb den Iran auf, ein für alle Mal diese Hinrichtungen zu stoppen, ebenso wie die von mindestens 85 Personen, die wegen Verbrechen zum Tode verurteilt wurden, die sie im Kindesalter begangen hatten.
Ich möchte nicht schließen, ohne zu sagen, dass wir meines Erachtens als Parlament und als Europäische Union in dieser Woche ein gewisse moralische Glaubwürdigkeit im Hinblick auf die Verteidigung der Rechte von Minderjährigen verloren haben, da dieses Haus gestern eine beschämende Richtlinie angenommen hat, die die Inhaftnahme von Kindern ermöglicht, die das Verbrechen begangen haben, ohne Papiere nach Europa gekommen zu sein.
Marios Matsakis, Verfasser. − (EN) Herr Präsident! Die gegen seine eigene Bevölkerung gerichteten brutalen Aktivitäten des theokratischen iranischen Regimes sind wohlbekannt und waren Gegenstand vorangegangener Entschließungen dieses Parlaments.
Bekanntlich verübt dieses Regime – im Namen Gottes, wie es behauptet – systematische und abscheuliche Verbrechen gegen unschuldige Zivilisten. Widerstand zu leisten, ist im Iran äußerst schwierig und mit Todesgefahr verbunden. Außerhalb des Landes kämpfen iranische Zivilisten für einen demokratischen Wandel in ihrem Land.
Zu diesen Menschen gehören Mitglieder der völlig gewaltfreien PMOI. Doch die Kommission hat diese Organisation auf die Terroristenliste gesetzt und weigerte sich bis vor kurzem, diesen Fehler zu korrigieren, selbst nach einschlägigen Entscheidungen des EU-Gerichtshofs. Ich frage den Kommissar: Warum wurde diese iranische Widerstandsorganisation überhaupt auf die Terroristenliste gesetzt? Vielleicht deshalb, weil einige EU-Mitgliedstaaten oder andere Staaten, die lukrative Handelskontakte mit dem Iran unterhalten, das Regime in Teheran zufrieden stellen wollten?
Marcin Libicki, Verfasser. − (PL) Herr Präsident! Bei unseren Aussprachen über Menschenrechtsverletzungen in der Welt müssen wir gewisse Unterscheidungen treffen, insbesondere zwischen Situationen, wo wir instabile Regimes, Bürgerkriege und in Zuständen des absoluten Chaos begangene Verbrechen prüfen, und Situationen wie der im Iran, wo der Staat relativ stabil ist, kein Bürgerkrieg herrscht, es ab und zu Wahlen gibt, wo aber der Staat kriminelle Methoden wie die Hinrichtung von Kindern anwendet. Dies ist eine völlig andere Situation als es bei den Fragen der Fall ist, die wir diskutiert haben, beispielsweise heute in Bezug auf Somalia oder Birma. In diesen Situationen geht es nicht um ein innerstaatliches Chaos, sondern um das Problem einer andersartigen Kultur. Es erinnert uns an Huntingtons Buch „Kampf der Kulturen“ oder an die Bücher des großen Historikers und Philosophen Feliks Koneczny, der von grundlegenden Unterschieden zwischen den Kulturen sprach. Wenn wir diese Probleme lösen wollen, müssen wir darüber nachdenken, wie wir diese Regimes beeinflussen können, ihre Mentalität zu ändern.
Laima Liucija Andrikienė, Verfasserin. – (LT) Hört auf, Kinder zu töten! Das ist das wichtigste Anliegen, das das Europäische Parlament in seiner Entschließung herausstellt. Das ist unsere Botschaft an die neue Majlis, das Parlament des Iran, das es als seinen Auftrag begreifen sollte, das iranische Strafgesetzbuch unverzüglich zu überarbeiten, um es mit den vom Iran übernommenen internationalen Verpflichtungen und dem internationalen Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen.
Meiner Ansicht nach sind Hinrichtungen minderjähriger Kinder bzw. minderjähriger Straftäter völlig unannehmbar. Die Tatsache, dass die von der iranischen Regierung betriebene Politik im Widerspruch zum internationalen Recht steht, wurde kürzlich vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen hervorgehoben.
Das Europäische Parlament hat mehr als einmal seine feste Überzeugung und seinen Standpunkt geäußert: Es spricht sich gegen die Todesstrafe und für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe aus. Hierbei geht es um Männer, Frauen, Kinder, Jugendliche und Minderheiten. Deshalb möchte ich abschließend die iranische Regierung auffordern, die Hinrichtung der Jugendlichen, die bereits zum Tode verurteilt worden sind, zu verhindern, weil dies ein unmenschliches Vorgehen ist.
Věra Flasarová, Verfasserin. − (CS) Meine Damen und Herren! Ich teile nicht die Ansicht der Bush-Administration, dass der Iran eine Gefahr für die Weltsicherheit darstellt und dass daher aufgerüstet werden müsse. Ich bin auch dagegen, anderen Kulturen unsere Werte und unseren Lebensstil aufzuzwingen, nur um dem supranationalen Kapital das Tor zu den Rohstoffquellen des Planeten und zu einem neuzeitlichen Kolonialismus zu öffnen. Ich bin allerdings gegen die andauernde Barbarei, obwohl es dafür schon lange keinen Grund mehr gibt. Diese Barbarei, die das iranische Regime von Mahmud Ahmadinedschad begeht, indem es jugendliche Straftäter und sogar politische Gegner hinrichtet, hat auch in der Kultur des Iran keine Daseinsberechtigung. Dieses Land hat die Todesstrafe in der Vergangenheit nur in Ausnahmefällen angewendet, und öffentliche Hinrichtungen fanden nur als Strafe für Massenmörder oder Kindermörder statt. Unter der derzeitigen iranischen Regierung kommt es jedoch jährlich zu Hunderten von Exekutionen, von denen viele an Jugendlichen vollstreckt werden. So war es auch im Fall des 17-jährigen Mohammad Hassanzadeh, der am 10. Juni hingerichtet wurde. Ich habe unlängst Fotografien von öffentlichen Hinrichtungen im Iran gesehen. Glauben Sie mir, das gehört zum Entsetzlichsten, was ich in meinem Leben gesehen habe.
Meine Fraktion, die GUE/NGL, fordert über das Europäische Parlament die Islamische Republik Iran auf, die Vollstreckung der Hinrichtungen, insbesondere an Personen, die zum Zeitpunkt der Tat minderjährig waren, unverzüglich einzustellen. Schon seit langem schickt der Iran unter Ahmadinedschad nicht mehr nur Massenmörder an den Galgen, sondern auch Menschen, deren Vergehen in entwickelten Ländern sehr viel milder bestraft oder überhaupt nicht als gesetzwidriges Handeln angesehen würden. Das Land muss sein Rechtsverständnis neubewerten und dafür sorgen, dass das Leben des Menschen geachtet wird. Andernfalls bleibt der Iran am Rande der zivilisierten Welt.
Paulo Casaca, Verfasser. – (PT) Herr Präsident! Die systematische Verletzung der Menschenrechte im Iran führt uns hier erneut zusammen. Das zentrale Thema ist die Hinrichtung Jugendlicher wegen angeblicher Straftaten.
Gestatten Sie mir den Hinweis, dass es sich häufig um Fälle von Beziehungen zwischen Jugendlichen des gleichen Geschlechts handelt, die ja nicht einmal einen Straftatbestand darstellen, die aber Todesstrafen und öffentliche Hinrichtungen zur Folge haben, wie wir es bereits in Filmen gesehen haben, die die Grausamkeit des Regimes festhalten.
Diese Grausamkeit beschränkt sich in den Hinrichtungsakten jedoch nicht allein auf Jugendliche, und auch nicht auf Steinigungen. Sie umfasst auch die externe Dimension des Terrorismus.
Wir müssen die Gemeinschaftsorgane daher abermals fragen, warum sie das terroristische Regime in Teheran unverändert ermutigen, die oppositionelle Bewegung „Volksmudschaheddin des Iran“ als Terroristen einzustufen, wie durch unseren Kollegen Herrn Matsakis hervorgehoben wurde.
Wie kann es sein, dass sie, anstatt Terrorismus und Menschenrechtsverstöße zu verurteilen, Wirtschafts- und Handelspakete einsetzen, um Teheran zu ermutigen, die Opfer des Terrorismus zu verurteilen? Das ist zutiefst unmoralisch und nicht zu vertreten. Diese Politik wird uns unweigerlich in eine Konfrontation, einen Krieg, führen, wenn wir sie nicht umgehend in Frage stellen.
Aus diesen Gründen möchte ich die Kommission und den Rat auffordern, ihre Politik zu ändern und sich an die Gerichte zu halten und nicht den Terrorismus auf diese Weise zu belohnen.
Tadeusz Zwiefka, im Namen der PPE-DE. – (PL) Herr Präsident! Ich kann verstehen, auch wenn ich es absolut nicht akzeptiere, dass es Rechtssysteme in der Welt gibt, die die Todesstrafe einsetzen. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, wie sogar die Befürworter der Todesstrafe, insbesondere in unserem Kulturkreis, die Möglichkeit erwägen, diese Strafe gegen Kinder und Jugendliche zu verhängen und zu vollstrecken. Aber genau dies ist die Situation im Iran. Den jüngsten Berichten von Amnesty International zufolge warten mehr als hundert Jugendliche derzeit auf ihre Hinrichtung, und diese Zahl schließt nicht alle ein, da einige dieser Todesurteile nicht erfasst werden.
Es ist richtig, dass wir die Regierung und die Justiz in Iran auffordern sollten, die Vollstreckung der Todesstrafe auszusetzen. Wir müssen uns jedoch auch fragen, wie die internationale Gemeinschaft beurteilt werden sollte, wie wir selbst beurteilt werden sollten, da wir nicht in der Lage sind zu gewährleisten, dass die Unterzeichner internationaler Übereinkommen die Klauseln in diesen Übereinkommen erfüllen, auf Kosten von Jugendlichen, die zum Tode verurteilt sind. Es gibt hier nur einen Unterton, nämlichen den wirtschaftlichen Unterton, und dieser wiegt leider schwerer als humanitäre Überlegungen.
Marianne Mikko, im Namen der PSE-Fraktion. – (ET) Verehrte Damen und Herren! Die Welt nimmt die Todesstrafe nicht hin, der Iran jedoch geht seinen eigenen Weg. Die Lage im Land ist trostlos. Die iranischen Behörden sind nicht wählerisch bei der Hinrichtung von Menschen. Selbst junge Menschen werden zum Tode verurteilt.
Als ein Land, das die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, steuert der Iran in eine klare Auseinandersetzung mit der Welt. Die Anwendung der Todesstrafe steht in krassem Widerspruch zu den Menschenrechten. Eine solche Form der Strafe ist unmenschlich. Die Hinrichtung von bislang mindestens dreißig Minderjährigen im Iran ist absolut unziemlich.
Ich hoffe, die 85 Minderjährigen, die zurzeit auf die Vollstreckung der Todesstrafe warten, werden vom Ausland – einschließlich uns – vor ihrem grausamen Schicksal gerettet.
Hoffentlich läutet das neu gewählte Parlament eine Ära der Menschlichkeit ein. Mittelalterliche Hinrichtungsmethoden sollten der Vergangenheit angehören. Im Iran müssen Gesetze eingeführt werden, die dem Völkerrecht entsprechen. Es ist höchste Zeit, dass der Iran den Schritt ins 21. Jahrhundert vollzieht. Ich unterstütze die Entschließung in jeder Hinsicht.
Janusz Onyszkiewicz, im Namen der ALDE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Wir erörtern diese Angelegenheit heute, weil wir dazu durch den drohenden Vollzug der Todesstrafe an vier Jugendlichen unter 18 Jahren bewogen wurden. Dies ist nicht die erste Entscheidung dieser Art des iranischen Justizsystems. Glücklicherweise ist Iran eines von nur ganz wenigen Ländern, die Jugendliche zum Tode verurteilen und, was schlimmer ist, diese Strafen auch tatsächlich vollziehen. Darüber hinaus machten die iranischen Urteile in den letzten drei Jahren mehr als zwei Drittel aller Urteile dieser Art weltweit aus.
Es ist empörend, dass Iran auf solch eklatante Weise gegen internationale Übereinkommen verstößt, die es unterzeichnet hat und die derartige Maßnahmen kategorisch untersagen. Dies wirft eine Frage allgemeinerer Natur auf: Verfügt die internationale Gemeinschaft über irgendwelche Mechanismen und Instrumente, um mit solchen Ländern umzugehen? Mit anderen Worten, ist es möglich, dass von einem Land vorsätzlich begangene Verstöße gegen unterzeichnete Übereinkommen zu spürbaren und sinnvollen Sanktionen führen?
Dies bringt mich auf zwei Dinge. Erstens die Notwendigkeit, das viel verwendete Konzept der Rechtsstaatlichkeit zu überdenken. Verurteilungen von Jugendlichen für homosexuelles Verhalten mögen mit dem geltenden Recht im Iran vereinbar sein, aber wir können natürlich einer auf diese Weise verstandenen Rechtsstaatlichkeit nicht zustimmen.
Der zweite Punkt ist, dass wir, wenn wir fordern, dass andere ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und vernünftige Rechtsvorschriften einhalten, die den Grundfreiheiten genügen, diese Vorschriften auch selbst beachten sollten. In diesem Zusammenhang können wir uns nur an unsere eigenen Versäumnisse – um es nicht noch deutlicher auszudrücken – erinnern, wenn es darum geht, das rechtskräftige Urteil des Gerichtshofs zu erfüllen und die iranischen Mudschaheddin von der Liste terroristischer Organisationen zu streichen.
Zdzisław Zbigniew Podkański, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Der wertvollste Besitz eines jeden Menschen ist sein Leben. Daher sollte niemand einen Menschen dieses Besitzes aus welchem Grund auch immer berauben. Besonders empörend sind Schläge und Folter gegen Jugendliche, um sie zu Geständnissen zu zwingen, die zur Rechtfertigung der Todesstrafe erforderlich sind. Iran gehört definitiv zu den Ländern, in denen viele Todesurteile vollstreckt werden, auch an Jugendlichen. Laut jüngsten Informationen warten in diesem Land mindestens 85 minderjährige Straftäter auf ihre Hinrichtung.
Es wird daher höchste Zeit, dass der Iran diese Hinrichtungen stoppt und die Rechtsstandards annimmt, die von anderen Ländern akzeptiert werden. Junge Menschen sollten erzogen und nicht getötet werden.
Tunne Kelam (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Erst vor neun Tagen wurde ein iranischer Jugendlicher, Mohammed Hassanzadeh, noch nicht achtzehn Jahre alt, hingerichtet. Auch andere, die wegen angeblicher Verbrechen verurteilt wurden, die sie als Minderjährige begangen hatten, erwartet der Tod.
Dies ist meiner Meinung nach eine Gelegenheit, die Öffentlichkeit daran zu erinnern, dass Teheran weltweit führend ist in der Zahl der Hinrichtungen von jugendlichen Straftätern. Wir fordern daher das iranische Regime mit allem Nachdruck auf, diese Hinrichtungen einzustellen.
Allerdings – und hier wende ich mich an den Herrn Kommissar – gibt es praktischere Dinge, die wir tun können. Wir können letztendlich der iranischen demokratischen Opposition, dem Nationalen Widerstandsrat, freie Hand geben, damit diese unmenschliche Diktatur ein für allemal abgeschafft wird.
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Herr Matsakis hat die Aussprache mit der Frage eröffnet, ob es ein Land gebe, das verantwortlich dafür war, die gesamte EU zum Verbot der PMOI zu veranlassen. Ich kann diese Frage beantworten: Es war das Vereinigte Königreich. Der Grund dafür, weshalb die britische Regierung das tat, ist: Die Regierung des Iran hat sie darum ersucht.
Ich muss leider sagen, dass wir in meinem Heimatland eine Regierung haben, die ihrem eigenen Volk kein Referendum zum Vertrag von Lissabon erlaubt und auch darauf bestehen wird, dass die Stimme des Volkes des Iran nirgends in Europa Gehör findet.
Ich fordere die Regierung des Vereinigten Königreichs auf, bei ihrer Abstimmung in Westminster in der nächsten Woche das Verbot im Einklang mit der Entscheidung des EU-Gerichtshofs aufzuheben. Zu lange schon ist die Regierung des Vereinigten Königreichs Teil des Problems. Sie muss zu einem Teil der Lösung werden.
Peter Skinner (PSE). - (EN) Herr Präsident! Dies ist ein sehr ernstes Problem. Der Iran richtet junge Männer und Frauen als Mittel der gesellschaftlichen Kontrolle hin. In einem Zeitalter moderner Zivilisation ist es unglaublich, dass Mädchen und Jungen hingerichtet, zu Tode gesteinigt oder an Industriekränen aufgehängt werden.
Wir ersuchen die internationale Gemeinschaft, ja wir fordern sie auf, mehr zu tun, aber anstatt tatsächlich an der Seite der internationalen Gemeinschaft zu stehen, vernehmen wir Rufe gegen Teile der internationalen Gemeinschaft. Wir hören beispielsweise, dass die USA verurteilt werden; es gibt in diesem Haus Meinungsverschiedenheiten über unsere Vorgehensweise. Wir werden diese Krise nie lösen, solange wir uns nicht wie ein Mann dieser mittelalterlichen Krise, wie sie in diesem Land besteht, entgegenstellen. Es ist etwas, das wir selbst tun müssen.
Marios Matsakis (ALDE). - (EN) Herr Präsident! Ich wollte das Wort zum zweiten Mal ergreifen, nur um meine Kolleginnen und Kollegen auf ein Buch hinzuweisen, in dem Menschenrechtsverletzungen im Iran im Jahr 2007 erörtert werden. Ich wurde erst vor Kurzem darauf aufmerksam gemacht, und es enthält viele schockierende Fälle, darunter den eines Mädchens namens Ameneh Salam aus einem Dorf in Naqadeh, das auf seinen Tod durch Erhängen wartet und dessen Verbrechen darin besteht, schwanger geworden zu sein, ohne dass es verheiratet ist. Übrigens wurde der Mann, der das Mädchen schwängerte, zu 99 Hieben verurteilt.
Ewa Tomaszewska (UEN). – (PL) Herr Präsident! Im Iran wurden seit 1990 mindestens 430 Todesurteile an Jugendlichen vollstreckt. Die Todesstrafe für Kinder ist eine Schande für Erwachsene. Jedes von einem Jugendlichen begangene Verbrechen ist das Ergebnis einer gescheiterten Erziehung durch Erwachsene. Die Verantwortung für das eigene Versagen oder die eigene Unfähigkeit auf einen Jugendlichen zu übertragen, unmenschliche Strafen, einschließlich der Todesstrafe, an Kindern zu vollstrecken, das ist wirklich ein Verbrechen. Im Iran wird die Todesstrafe sogar an Zehnjährigen vollstreckt. Todesstrafen für Jugendliche stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen der Islamischen Republik Iran. Die iranische Regierung muss sofort aufhören, junge Menschen im Namen eines unmenschlichen Rechts zu ermorden.
Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Man hätte meinen können, dass nach der Veröffentlichung von Robert Hughes’ „Fatal Shore“, eines Buches, in dem er den Transport kleiner Kinder zusammen mit ihren Eltern nach Australien durch die britische Krone, also die Justiz, beschreibt, dies niemals wieder geschehen würde. Inzwischen ist ein Jahrhundert, vielleicht sind es ja auch anderthalb Jahrhunderte, vergangen, und nun geschieht dasselbe im Iran, einem islamischen Land – einem Land, in dem zwar zu spüren ist, dass der Familie Bedeutung beigemessen wird, doch was hier wirklich geschieht, ist eine Barbarei, die die schlimmsten Vorstellungen übersteigt.
Wenn wir nicht handeln, um diese Kinder zu schützen, wenn wir nicht dieses Regime boykottieren, wenn wir es nicht weltweit so stark wie möglich verurteilen, wird über uns geurteilt werden, dass wir Komplizen waren, dass wir stillgehalten haben und nicht versucht haben, das Leben von Menschen zu verteidigen.
Michael Cashman (PSE). - (EN) Herr Präsident! Ich verurteile die täglichen Menschenrechtsverletzungen im Iran. Ich meine auch, wir sollten das Verbot der Volksmudschaheddin aufheben, und zwar möglichst bald.
Ich möchte mich gegen den Vollzug der Todesstrafe an Jugendlichen aussprechen. Niemals werde ich das Bild zweier Jungen vergessen, die öffentlich aufgehängt wurden, bis sie tot waren. Ihr Verbrechen bestand darin, dass sie junge Homosexuelle waren, die einander zu lieben wagten. Solche Unmenschlichkeit sollte weltweit verurteilt werden. Deshalb, Herr Kommissar, brauchen wir einen radikalen Wandel in unserer Politik gegenüber dem Iran. Wir können uns nicht zurücklehnen und abwarten: Uns bleibt keine Zeit mehr!
Avril Doyle (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte die fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen im heutigen Iran verurteilen, und ich möchte auch, sobald die Briten nächste Woche abstimmen, dass der Rat – ich denke, er wird unter französischem Vorsitz stehen – die PMOI ein für allemal von der Terroristenliste streicht.
Dazu kann ich nur sagen – selbst wenn das Vereinigte Königreich dafür verantwortlich ist, dass die PMOI überhaupt auf der Liste steht –: Gott sei Dank, dass wir das Common Law und das britische Gerichtssystem haben, denn so sind zumindest die Bedingungen für eine unabhängige, freie und objektive Justiz und damit für die Aussage gegeben, dass der PMOI durch die Aufnahme in die Terroristenliste Unrecht geschehen ist, verbunden mit der Empfehlung, sie nunmehr von der Liste zu streichen.
Ich fordere die französische Ratspräsidentschaft auf – ich gehe davon aus, dass sie es zu entscheiden haben wird –, das weiterzuverfolgen und die PMOI unverzüglich aus der Liste zu streichen. Wir dürfen der anhaltenden Verletzung von Menschenrechten und der Anwendung der Todesstrafe einfach nicht tatenlos zusehen, vor allem nicht, wenn es um junge Männer und junge Frauen und um Jugendliche geht.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. − (EN) Herr Präsident! Meine Kollegin Benita Ferrero-Waldner ist leider heute nicht anwesend, so dass ich Ihnen in ihrem Namen für die Möglichkeit danke, auf die Frage der Hinrichtung von Jugendlichen im Iran eingehen zu dürfen.
Die Kommission teilt Ihre tiefe Besorgnis über dieses entsetzliche Problem. Obwohl die Kommission bekanntlich keine Vertretung in Teheran hat, verfolgt sie die Menschenrechtslage sehr aufmerksam und handelt in enger Abstimmung mit den dort ansässigen Botschaften der EU-Mitgliedstaaten. Es sei unbedingt angemerkt, dass das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Kommission eine kohärente und konsequente Linie verfolgen. Dass wir ernsthaft besorgt sind, kommt deutlich in den drei vom EU-Ratsvorsitz veröffentlichten Erklärungen zum Ausdruck; sie stammen vom 4. und 10. Juni, wo es um die Fälle von Herrn Fadaei, Herrn Shojaee und Herrn Jazee ging, die alle die bevorstehende Hinrichtung aufgrund von Verbrechen erwartet, die sie als Minderjährige begangen hatten, sowie vom 13. Juni zur Hinrichtung von Mohammed Hassanzadeh.
Die Kommission unterstützt voll und ganz das Prinzip und den Inhalt dieser Erklärungen: Es darf keine Rechtfertigung der Anwendung der Todesstrafe durch die iranischen Behörden im Fall jugendlicher Straftäter geben. Dies widerspricht explizit den rechtsverbindlichen Bestimmungen des internationalen Rechts, die der Iran ratifiziert hat, namentlich dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Konvention über die Rechte des Kindes.
Die Tatsache, dass wir so viele Erklärungen in rascher Folge herausgeben mussten, ist ein Hinweis auf die zunehmende Zahl von Hinrichtungen im Iran, darunter von Minderjährigen. Gegen das vom iranischen Justizvorsitzenden, Ajatollah Shahroudi verfügte Moratorium zur Hinrichtung von Jugendlichen wird von seinen eigenen Richtern in eklatanter Weise verstoßen.
Aber leider widerspiegeln der Ton und die Häufigkeit unserer Erklärungen zum Iran auch die Tatsache, dass unser Dialog und die Démarchen zu Menschenrechten im Allgemeinen sowie zur Frage der Hinrichtung Jugendlicher im Besonderen keine Wirkung gezeigt haben. Die iranischen Behörden verschließen immer häufiger ihre Ohren vor unseren Forderungen nach Einhaltung des internationalen Rechts auf dem Gebiet der Menschenrechte, und wir haben daher keine andere Wahl, als zum Mittel der so genannten Megafon-Diplomatie über öffentliche Erklärungen zu greifen, die Teheran zu verabscheuen vorgibt und zurückweist.
Der Iran muss zu seiner eigenen Verantwortung stehen. Nach der Hinrichtung von Herrn Hassanzadeh hat die Kommission ihrerseits den iranischen Behörden explizit klar gemacht, dass ein solcher Akt dem internationalen Ansehen des Iran und unseren Beziehungen nur Schaden zufügen kann. Ohne eine konkrete Verbesserung der Menschenrechtslage wird unser gemeinsames Ziel, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Iran substanziell weiterzuentwickeln, behindert.
Ich vertraue darauf, dass das Europäische Parlament und alle EU-Partner dieser Linie zustimmen und entsprechend handeln. Daher bekräftige ich feierlich unsere Forderung an die Behörden der Islamische Republik Iran, die internationalen Abkommen, die sie unterzeichnet hat, einzuhalten und das Leben aller Minderjähriger, die der Tod erwartet, zu schonen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
10.1. Birma: Andauernde Inhaftierung von politischen Gefangenen (Abstimmung)
10.2. Somalia: Regelmäßige Morde an Zivilisten (Abstimmung)
- Vor der Abstimmung über Ziffer 8:
Marios Matsakis (ALDE). - (EN) Herr Präsident! Um jede mögliche Verwirrung über die Schiffe zu vermeiden, die vor der Küste Somalias der Piraterie zum Opfer gefallen sind, schlage ich vor, nach dem Wort „Schiffe“ in Ziffer 8 das Wort „insbesondere“ einzufügen. Ich gehe davon aus, dass das die Zustimmung der PPE-DE-Fraktion und der PSE-Fraktion findet.
Manuel Medina Ortega (PSE) . – (ES) Herr Präsident! Die Sozialdemokratische Fraktion hatte für Ziffer 8 eine getrennte Abstimmung in der Absicht vorgeschlagen, den zweiten Teil abzulehnen, weil der letzte Satz „mit humanitärer Hilfe beladene Schiffe“ einschränkend ist. Der Änderungsantrag von Herrn Matsakis bedeutet, dass keine gesonderte Abstimmung erforderlich ist und wir über den Text als Ganzes abstimmen können. Daher schlage ich vor, dass wir den mündlichen Änderungsantrag annehmen und keine getrennte Abstimmung zu Ziffer 8 vornehmen.
15. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
16. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
17. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
18. Unterbrechung der Sitzungsperiode
Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.
(Die Sitzung wird um 16.25 Uhr geschlossen.)
ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 9 von Gay Mitchell (H-0368/08)
Betrifft: Finanzierung der Entwicklungshilfe in Übersee
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich dazu verpflichtet, ihre Ausgaben für die Entwicklungshilfe in Übersee bis 2010 auf 0,56% und bis 2015 auf 0,7% ihres BNE aufzustocken. Die OECD hat festgestellt, dass die öffentliche Entwicklungshilfe der EU-Mitgliedstaaten insgesamt von 0,43% des BNE im Jahr 2006 auf 0,4% des BNE im Jahr 2007 zurückgegangen ist – ein Einbruch von fast 6%. Der EU-Durchschnitt liegt nun unter dem OECD-Durchschnitt von 0,45%. Diese Zahlen machen es immer wahrscheinlicher, dass die EU-Staaten ihren Verpflichtungen bei weitem nicht nachkommen werden. Das stimmt ganz und gar nicht mit der großen Bedeutung überein, die die EU der Entwicklungspolitik und unserer Solidarität mit den ärmsten Menschen auf der Welt beimisst. Kann sich der Rat zu diesem Thema äußern?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Im zweiten Halbjahr 2008 werden drei wichtige internationale Treffen stattfinden: das dritte hochrangige Forum über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit (Accra, 2.-4. September), eine hochrangige Konferenz über die Millenniums-Entwicklungsziele (New York, 25. September) und eine internationale Konferenz zur Überwachung der Entwicklungshilfefinanzierung zur Überprüfung der Umsetzung des Konsenses von Monterrey (Doha, 29. November – 2. Dezember).
Am 27. Mai 2008 nahm der Rat im Rahmen der Vorbereitung der Teilnahme der EU an diesen Treffen Entscheidungen zur EU als globaler Partner für Entwicklung an: Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele, in denen die „EU ihre langfristige finanzielle Zusage gegenüber den Entwicklungsländern nachdrücklich bekräftigt hat, die sie im Rahmen der Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2005, der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2005 und des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik gegeben hat, nämlich dass sie ihre öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) insgesamt bis 2010 auf 0,56 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) und bis 2015 auf 0,7 % des BNE anheben wird“.
2002 und 2005 übernahm die Europäische Union Verpflichtungen von historischer Bedeutung, um damit zu Fortschritten und Erfolgen der internationalen Entwicklungsfinanzierung beizutragen, ist aber über die Verringerung des Volumens der gemeinsamen öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) von 47,7 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf 46 Milliarden im Jahr 2007 ernsthaft besorgt. Dessen ungeachtet bleibt Europa der größte Geber weltweit, vor allem in Afrika, und dem Bericht der Kommission nach zu urteilen ist die Verringerung der Hilfe nur vorübergehend. Falls die Prognosen seitens der Mitgliedstaaten für 2008 zutreffend sind, dürfte die Hilfe in diesem Jahr erneut ein Rekordniveau erreichen.
Um den Verpflichtungen der EU in den Augen der internationalen Gemeinschaft mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, hat der Rat die Mitgliedstaaten sehr nachdrücklich aufgefordert, unter Berücksichtigung der Konferenz zum Monitoring in Doha möglichst bald einen kontinuierlichen mehrjährigen zeitlichen Orientierungsrahmen abzustecken, der aufzeigen soll, wie sie gedenken, die ODA-Ziele in den nationalen Haushaltsverfahren und im Rahmen der aktuellen Zuständigkeiten zu erreichen.
Was die Millenniumsentwicklungsziele angeht, wird die EU – möglichst bis zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 2008 – einen Aktionsplan ausarbeiten, der die konkreten Orientierungspunkte und Maßnahmen zusammen mit dem zeitlichen Rahmen in zentralen Bereichen wie etwa Bildung, Gesundheit, Gleichstellung der Geschlechter, Wasser, Landwirtschaft, Wachstum und Infrastruktur beinhaltet, die dann zur Erfüllung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 beitragen werden.
Anfrage Nr. 10 von Sarah Ludford (H-0370/08)
Betrifft: Ahmadiyya-Gemeinschaft in Indonesien
Wie reagiert der Rat auf die jüngsten gewalttätigen Übergriffe auf die muslimische Ahmadiyya-Gemeinschaft in Indonesien, bei denen unter anderem eine Moschee in Brand gesetzt, eine Religionsschule verwüstet und einzelne Personen angegriffen wurden? Diese verabscheuungswürdigen Akte scheinen von den indonesischen Behörden toleriert zu werden, denn sie spiegeln die Feindseligkeit der amtlichen Stellen gegen die Ahmadiyya-Muslime in Indonesien wider, die vermutlich in einen Erlass zum Verbot der Ahmadiyya-Gemeinschaft und zur Einschränkung deren bürgerlicher Freiheiten münden wird.
Kann der Rat zusichern, dass er bei der indonesischen Regierung vorstellig werden und darauf dringen wird, dass sie Gewalt und Vandalismus verurteilt, das Recht auf Glaubensfreiheit achtet und Abstand von einem Verbot oder der Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten der Ahmadiyya nimmt?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Dem Rat der Europäischen Union ist der Standpunkt der islamischen Bewegung Ahmadiyya (Jamaah Ahmadiyya) in Indonesien bekannt. Der Rat ist besorgt über Berichte von Gewalt und Intoleranz gegenüber dieser Bewegung, und das auch, weil die indonesische Regierung anscheinend ein Verbot bzw. die Einschränkung ihrer Aktivitäten in Erwägung zieht.
Wir kennen Indonesien vor allem als demokratische, pluralistische und tolerante Gesellschaft, und diese Entwicklung könnte den wohlverdienten Ruf des Landes beschädigen.
Am 9. Juni beschloss die indonesische Regierung, dass die Ahmadiyya auch in Zukunft weiter als religiöse Gemeinschaft fungieren kann. Ihr müsse ermöglicht werden, sich zu ihrem Glauben zu bekennen und ihre religiösen Riten zu vollziehen. Es sei jedoch erforderlich, alle Tätigkeiten dieser Bewegung zu untersagen, die darauf gerichtet sind, unterschiedliche Auslegungen der „grundlegenden Lehren des Islams“ zu verbreiten.
Die Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ des Rates der Europäischen Union (COHOM) brachte die Frage der Übergriffe gegen die Ahmadiyya-Gemeinschaft auf ihrer Sitzung im Mai zur Sprache. Am 28. Mai 2008 übergab die EU-Troika der indonesischen Direktorin für Menschenrechtsfragen und humanitäre Angelegenheiten beim indonesischen Außenministerium eine abgestimmte Demarche, in der sie die indonesische Regierung aufforderte, alles in ihren Kräften Stehende für die Sicherheit der Mitglieder der Ahmadiyya-Gemeinschaft zu unternehmen und ihre Moscheen zu schützen sowie eine ordnungsgemäße Untersuchung des Brandes in einer Moschee zu veranlassen. Die Direktorin reagierte auf die Besorgnis der EU über die Übergriffe und das mögliche Verbot der Bewegung damit, dass sie ihre eigenen Bedenken äußerte und die Zusicherung gab, dass die indonesische Regierung sich dieser Frage ernsthaft und auf hoher Ebene widmen werde.
Anfrage Nr. 11 von Zdzisław Kazimierz Chmielewski (H-0372/08)
Betrifft: Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger
Die Ziele, die in dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (KOM(2008)0019) festgelegt werden, stehen nicht im Einklang mit den Forderungen des Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG(1), in dem festgelegt ist, die Lebenszyklustreibhausgasemissionen zwischen 2011 und 2020 um 10% zu reduzieren. Letztere Verpflichtung wird in der Praxis bewirken, dass der Anteil von Biokraftstoffen im Vergleich zu den Vorgaben des Entwurfs einer Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erheblich gesteigert werden muss.
Sollte die Verpflichtung betreffend die Lebenszyklustreibhausgasemissionen nach Auffassung des Rates nicht an den Anteil der Biokraftstoffe gemäß der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen angepasst werden?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat kennt die brennenden Fragen, auf die uns der Herr Abgeordnete aufmerksam gemacht hat. Doch die Aussprachen zu beiden Richtlinien befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Momentan haben sich die drei Organe noch nicht auf angemessene Vorgaben für beide Ziele geeinigt. Ein Anliegen des Rates bei der weiteren Behandlung wird darin bestehen, die Ausgewogenheit und Verhältnismäßigkeit der vereinbarten Ziele zu gewährleisten.
Es lässt sich kaum ein direkter Zusammenhang zwischen den beiden Zielen herstellen. Das Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie zu den erneuerbaren Energiequellen bezieht sich auf alle Arten erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehrssektor, wobei es nicht nur um Biokraftstoffe, sondern zum Beispiel auch um aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Wasserstoff und Elektrizität geht. Es bezieht sich auch auf alle Verkehrsträger einschließlich des Luft- und Seeverkehrs. Dagegen verfolgt die Richtlinie über die Kraftstoffqualität das Ziel, Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen zu verringern, die zum Antreiben von Kraftfahrzeugen für den Straßenverkehr und von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen verwendet werden. Der Biokraftstoffeinsatz ist eine von vielen Möglichkeiten, die die jeweiligen Branchen nutzen könnten, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Weitere Möglichkeiten sind unter anderem die Verringerung des Abfackelns von Öl an den Bohrlöchern und die Erhöhung der Effizienz der Raffinerien. Der Umfang des Einsatzes von Biokraftstoffen hängt daher von ihrer Verfügbarkeit, den relativen Kosten und den Einsparungen an Treibhausgasemissionen ab.
Die drei Organe haben sich auch grundsätzlich darauf verständigt, dass Biokraftstoffe nachhaltige Kriterien einhalten müssen, um mögliche negative Direktfolgen, die sich durch die Erzeugung ergeben könnten, zu verringern. Der wesentliche Inhalt dieser Kriterien, die noch Gegenstand der Diskussion sind, würde sich ebenfalls auf die Ausbreitung von Biokraftstoffen auf dem Markt auswirken.
Kann der Rat die derzeitige Lage in Birma kommentieren?
Seit die regierungskritischen Proteste im September letzten Jahres gewaltsam niedergeschlagen wurden, ist es im Land noch unruhiger geworden. Während die Minister zur Unterstützung bei der Bewältigung der durch den jüngsten Wirbelsturm verursachten Krise aufgerufen haben, wurde die Verteilung von Hilfsgütern im Land von der herrschenden Militärjunta noch nicht genehmigt. Internationale Hilfsorganisationen haben die Militärregierung Birmas aufgerufen, die Beschränkungen für ihre Arbeit zu lockern, damit sie zur Bewältigung der Katastrophe beitragen können.
Ist auch der Rat der Auffassung, dass diese Katastrophe sich für die Menschen in Birma in gewisser Weise positiv auswirken könnte, wenn die Regierung von Birma Hilfe annähme und das Land für Unterstützung von außen öffnete?
Anfrage Nr. 13 von Brian Crowley (H-0415/08)
Betrifft: Politische Lage in Birma
Kann der Rat eine aktualisierte Bewertung der derzeitigen politischen Lage in Birma vornehmen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
In den Wochen nach dem Wirbelsturm Nargis konzentrierte sich die EU darauf, Soforthilfe zu leisten. In enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission berief der Ratsvorsitz am 14. Mai 2008 eine Außerordentliche Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (Entwicklung)“ ein, auf der die humanitäre Lage in Birma/Myanmar zur Sprache gebracht wurde. In seinen Schlussfolgerungen rief der Rat die Behörden dieses Landes auf, ungehinderten Zugang zu den Gebieten in Birma/Myanmar zu gewähren, die von dem Wirbelsturm betroffen waren.
Auf der Mai-Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ appellierten dann die Entwicklungsminister erneut an die Behörden in Birma/Myanmar, die Zusagen einzuhalten, die sie der ASEAN und der UNO auf der Geberkonferenz in Rangun (25. Mai 2008) im Hinblick auf den Zugang von humanitärem Hilfspersonal und humanitärer Hilfe zu den betroffenen Gebieten gegeben hatten. Der Rat hielt es für sinnvoller, den humanitären Fragen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, weil dadurch mehr Opfern der Katastrophe geholfen werden könne.
Der Rat bedauert öffentlich, dass der Hausarrest von Daw Aung San Suu Kyi am 27. Mai verlängert wurde, und fordert erneut die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen und Häftlinge. Die Europäische Union bedauert außerdem, dass die Regierung von Birma/Myanmar das Verfassungsreferendum am 10. und 24. Mai in einem Klima der Einschüchterung durchgeführt hat; aus diesem Grund mangelt es dessen Ergebnissen an Glaubwürdigkeit.
Die EU vertraut darauf, dass die Mehrparteienwahlen, welche die Behörden für 2010 angekündigt haben, so vorbereitet und durchgeführt werden, dass ein glaubwürdiger Übergang zu Demokratie gewährleistet wird. Nur ein echter Dialog mit allen politisch interessierten Seiten kann Birma/Myanmar dabei helfen, Stabilität und Wohlstand herbeizuführen. Die EU wird sich auch künftig weiter in dieser Richtung bemühen (einschließlich UNO-Foren), vor allem durch Bekundung von Unterstützung für weitere Aktivitäten von UNO-Generalsekretär Ban Ki-Moon und Sonderberater Ibrahim Gambari, sowie durch die Maßnahmen des EU-Sonderbeauftragten Herrn Fassin, der soeben erst aus Südostasien zurückgekehrt ist.
Auf jeden Fall dürfen wir hoffen, dass das Land aufgrund seiner positiven Erfahrungen mit internationaler Hilfe erkennen wird, dass eine offenere Politik von Vorteil wäre.
Anfrage Nr. 14 von Marie Anne Isler Béguin (H-0375/08)
Betrifft: Lösung der Konflikte in Mali und Niger
In Mali und Niger sind die bewaffneten Konflikte zwischen den Rebellen und den Regierungen wieder aufgeflammt. In Mali ist trotz des Abkommens von Algier (Juli 2006) und der Vermittlungstätigkeit von Algerien und Libyen mit dem Mord an zwei führenden Vertretern der Tuareg am 11. April 2008, den Angriffen auf Kasernen wie etwa am 21. Mai 2008, die die Flucht der Zivilbevölkerung in die benachbarten Länder zur Folge hatten, eine Eskalation der Gewalt zu verzeichnen. In Niger liegt der Grund für die Gewalt in der fehlenden Umverteilung der Einnahmen aus der Uranförderung durch das französische Unternehmen AREVA sowie in deren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt.
Beabsichtigt der Rat im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der Europäischen Union, die am 6. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet wurde, durch eine Vermittlungstätigkeit zur Lösung der Konflikte in diesen beiden Ländern beizutragen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat ist zutiefst besorgt über die sich ständig weiter verschlechternde Lage im Norden von Mali und Niger. Diese Lage bedeutet eigentlich eine Fortsetzung der massiven Krise, die das Ergebnis von Dürren, Wüstenbildung, unzureichender Entwicklung sowie der Unterwanderung durch den politischen Islam ist und sich auf die gesamte Sahelzone, von Somalia bis nach Mauretanien, ausgewirkt hat.
Daher bemüht sich der Rat, einen Beitrag zur Lösung dieser Krise leisten zu können. Die Stationierung europäischer Truppen (EUFOR) im Tschad (und in der Zentralafrikanischen Republik) trägt in gewisser Weise zur Stabilisierung des gesamten Sahel bei. Sollte aber die Eindämmung der Lage im Tschad scheitern, würde das gesamte Sahelgebiet durch Anarchie und Gewalt bedroht werden.
Diese Frage, die vor allem Mali und Niger betrifft, wird im Rat regelmäßig zur Sprache gebracht. Und sie wird auch vom Generalsekretär/Hohen Vertreter genau verfolgt: Sowohl der Präsident von Mali als auch der Ministerpräsident von Niger sind in Brüssel empfangen worden. Der Generalsekretär/Hohe Vertreter war auch bei der Amtseinsetzung von Präsident Touré vertreten. Sein Sonderbeauftragter führte eine lange Diskussion zur Sahelfrage mit hochrangigen Persönlichkeiten Malis. In Gesprächen mit den höchsten staatlichen Instanzen Algeriens und Libyens, die eine zentrale Rolle bei den derzeit laufenden Bemühungen zur Beruhigung der Krise spielen, greift der Generalsekretär/Hohe Vertreter dieses Thema regelmäßig auf. In diesem Zusammenhang sei betont, dass alle Bemühungen auf den Vereinbarungen beruhen, die im Mai 2006 in Algier geschlossen wurden. Der Generalsekretär/Hohe Vertreter erörterte diese Frage auch mit dem Exekutivsekretär der ECOWAS (Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen. Staaten), Dr. Mohamed Ibn Chambas, speziell auf dem jüngsten Zusammentreffen der Troika mit diesem Gremium, und am 23. Mai 2008 veröffentlichte der Generalsekretär/Hohe Vertreter eine Erklärung zu dem Überfall, der unlängst in Abeibara stattfand.
Anfrage Nr. 15 von Jacky Hénin (H-0378/08)
Betrifft: System der Refinanzierung von Banken durch die EZB
Der Präsident der Luxemburger Zentralbank erklärte am 15. Mai 2008, die Qualität der Sicherheiten, die die Geschäftsbanken bei der EZB zur Refinanzierung vorlegen, habe sich erheblich verschlechtert. So bestehe ein Verdacht in Bezug auf die Art der Verbindungen zwischen der EZB und den Geschäftsbanken, die von der Finanzkrise betroffen sind. Diese Banken geben Wertpapiere heraus, die schwach notiert sind, um sie bei der EZB gegen staatliche Anleihen von höherer Qualität einzutauschen. Die Maßnahmen zur langfristigen Refinanzierung, die die Banken auf der Grundlage eigener problematischer Wertpapiere bei der EZB ergreifen, haben in den letzten Monaten erheblich zugenommen. Dies ist vollkommen zu Recht Anlass zur Sorge.
Die EZB hat sich geweigert, sich zu dieser Frage zu äußern. Kann der Rat das Parlament über die Probleme im Zusammenhang mit dem System der Refinanzierung von Banken durch die EZB sowie dessen Folgen für die Union informieren?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Nach Artikel 108 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und Artikel 7 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank müssen die Organe der Gemeinschaft die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank, der einzelstaatlichen Zentralbanken und des Europäischen Systems der Zentralbanken respektieren.
Der Rat beabsichtigt, sich an diese Verpflichtung zu halten, und wird sich daher zu dieser Frage nicht äußern.
Anfrage Nr. 16 von Athanasios Pafilis (H-0390/08)
Betrifft: Provozierende Verfolgung von Antifaschisten in Estland
Nach dem 2006 geführten „Krieg“ gegen antifaschistische Denkmäler werden von den estnischen Behörden jetzt auch Verfahren gegen Antifaschisten wie z.B. den hoch dekorierten 89-jährigen „Helden der Sowjetunion“, Arnold Meri, sowie gegen vier junge Mitglieder des Sozialverbandes, der sich 2006 gegen die Beseitigung des antifaschistischen Denkmals aus dem Zentrum von Tallinn gewandt hatte, eingeleitet. Letztere haben ausgesagt, sie seien nach ihrer Verhaftung misshandelt worden, während ein Zeuge der Anklage vor Gericht einräumte, dass ihre ursprünglichen Aussagen auf Gewaltanwendung von Seiten der estnischen Sicherheitsbehörden zurückzuführen seien.
Wie beurteilt der Rat dieses provozierende und geschichtsverfälschende Vorgehen der estnischen Behörden? Was gedenkt er zu tun, um dieses Abgleiten in Antikommunismus und Antisowjetismus zu stoppen, das zur Rechtfertigung der Nazis und zur Verfolgung der Antifaschisten führt?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat hat stets bekräftigt, und er tut dies auch jetzt, dass Menschenrechte Vorrang genießen; er fühlt sich verpflichtet, alle Formen erniedrigender und diskriminierender Behandlung zu verhindern bzw. sie auszumerzen, und er wird sich auch in Zukunft dazu verpflichtet fühlen.
Nach seiner Einschätzung fallen aber die Vorkommnisse, die der Herr Abgeordnete hier angesprochen hat, in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Der Rat kann sich weder in eine Angelegenheit einmischen, die von den Justizbehörden eines Mitgliedstaates behandelt wird, noch kann er Untersuchungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung durch die Behörden eines Mitgliedstaats durchführen.
Nach Ansicht des Ratsvorsitzes wird Estland diese Angelegenheit im Einklang mit den höchsten Menschenrechtsnormen einer Klärung zuführen.
Anfrage Nr. 17 von Leopold Józef Rutowicz (H-0398/08)
Betrifft: Steigende Preise für Strom und Kraftstoffe
Die Preise, die die Bürger auf den Märkten der EU für Strom und Kraftstoffe entrichten müssen, steigen derzeit ganz erheblich. Gleichzeitig wachsen die Gewinne der Unternehmen, die mit Strom und Kraftstoffen handeln. Alles deutet darauf hin, dass die gegenwärtige Tendenz steigender Preise anhalten wird. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Preisanstieg einzudämmen, der EU-Bürger mit niedrigen Einkommen sowie kleine und mittlere Unternehmen in erheblichem Maße trifft?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Der Rat ist sich über die Folgen der steigenden Energiepreise für die Bürger Europas sowie über ihre negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Europa sehr genau im Klaren; dieses Thema wurde auch auf den jüngsten Tagungen des Rates behandelt.
Seit einiger Zeit unterstützt der Rat die aktive Politik im Bereich Energieeffizienz und Diversifizierung der Energieversorgung, die dazu beitragen kann, den Anstieg der Energiepreise zu verlangsamen, wobei die unterschiedlichen Energieversorgungsrouten Länder und Regionen, Transportwege sowie Arten von Kraft- bzw. Brennstoffen betreffen.
Im Jahr 2003 nahm der Rat gemeinsam mit dem Parlament die Richtlinie 2003/30/EG zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor an; diese Richtlinie sieht ausdrücklich Rahmenziele für einen Mindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen vor, die die Mitgliedstaaten innerhalb konkreter Fristen auf ihren Märkten in Verkehr bringen sollen. Der Rat teilt mit, dass auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im März 2007 der Aktionsplan „Energiepolitik für Europa“ angenommen wurde. Darin ist das verbindliche Ziel eines Energieanteils aus erneuerbaren Quellen von 20 % am Gesamtenergieverbrauch in der EU bis 2020 festgelegt worden. Im Einklang mit diesen Zielen prüft der Rat zurzeit den Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Verwendung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die nach ihrer Verabschiedung ein zusätzlicher Beitrag sein wird, um die Nutzung fossiler Brennstoffe zu reduzieren.
Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Energieeffizienz, die vom Europäischen Rat in seinem Aufruf zu höherer Energieeffizienz auf der Frühjahrstagung im März 2007 ebenfalls bekräftigt wurde, vor allem mit der Maßgabe, dass Einsparungen von 20 % des Energieverbrauchs bis 2020 erreicht werden sollen. Zur Erfüllung dieses Zieles tragen die geltenden Rechtsvorschriften bei, zum Beispiel die Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, die 2006 vom Parlament und vom Rat verabschiedet wurde. Darüber hinaus unterstützt der Rat – mit dem Ziel der weltweiten Förderung der Energieeffizienz – aktiv die Schaffung einer internationalen Plattform für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energieeffizienz.
Der Rat betont, dass es notwendig ist, die Transparenz der Ölmärkte zu verbessern, den Wettbewerb auf den Energiemärkten zu fördern und den Dialog mit Erdölerzeugerländern zu verstärken. Zudem möchte der Rat auf die 2005 in Manchester erzielte Vereinbarung hinweisen, wonach wir jede steuerpolitische bzw. sonstige politische Einmischung, die den Wettbewerb verzerren würde, vermeiden sollten, da diese die Wirtschaftssubjekte daran hindern würde, sich richtig auf die Situation einzustellen. Die Maßnahmen, mit denen die Folgen höherer Ölpreise für die ärmeren Schichten der Gesellschaft abgefedert werden sollen, müssen kurzfristiger Natur und zielführend sein, und sie dürfen nicht den Wettbewerb verfälschen.
Anfrage Nr. 18 von Pedro Guerreiro (H-0405/08)
Betrifft: Situation der fünf in den Vereinigten Staaten inhaftierten kubanischen Bürger - "Miami Five"
Inzwischen hat der Rat auf meine Anfrage (H-0132/08(1)) über die inakzeptable Situation von António Guerrero, Fernando González, Gerardo Hernández, Ramon Sabañino und René González geantwortet. Bei diesen Männern handelt es sich um kubanische Patrioten, die zur Verteidigung ihres Landes zu verhindern versuchten, dass Organisationen mit Sitz in Miami (USA) Terroraktionen auf Kuba förderten und durchführten.
Im Anschluss an diese Antwort muss klargestellt werden, dass die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen sich nie zur Gewährung von Visa an die Familienangehörigen dieser fünf in den USA inhaftierten kubanischen Patrioten geäußert hat.
Aufgrund der Obstruktionstaktik der amerikanischen Behörden und ihrer systematischen Weigerung, den Familienangehörigen der Inhaftierten in den beiden vergangenen zwei Jahren ein Visum auszustellen, dauert es inzwischen durchschnittlich rund ein Jahr und in manchen Fällen sogar zwei Jahre, bis einem Antragsteller ein Visum erteilt wird, so beispielsweise im Fall von Elizabeth Palmeiro, der Gattin von Ramon Sabañino, der seit Juni 2006 keinen Besuch von seinen Familienangehörigen mehr erhalten hat. António Guerrero wartet seit über 17 Monaten auf den Besuch von Angehörigen und Fernando González seit über einem Jahr. Die amerikanischen Behörden hindern Adriana Pérez seit dem 12.9.1998 daran, ihren Gatten Gerardo Hernández zu besuchen. Olga Salanueva darf ihren Mann René González seit August 2000 nicht besuchen.
Was gedenkt der Rat zu unternehmen, damit die elementarsten Menschenrechte dieser in amerikanischen Gefängnissen inhaftierten fünf kubanischen Patrioten geachtet werden, insbesondere das Recht auf Besuch von ihren Familienangehörigen?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Dem Rat ist bekannt, dass die USA-Behörden Familienangehörigen und anderen Personen jeglichen Kontakt zu fünf kubanischen Bürgern verweigern, die von diesen Behörden verurteilt worden sind. In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage E-6094/07 hat der Rat bereits bedauert, dass nicht einmal Abgeordnete des Europäischen Parlaments eine Erlaubnis erlangen konnten, diese zu besuchen.
Das gefällte Urteil ist eine innere Angelegenheit, wofür die Gerichte der USA zuständig sind. Auch die Entscheidungen über die Erteilung von Visa für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Landes fallen in die innerstaatliche Zuständigkeit dieses Landes. Der Rat ist daher nicht befugt, Erklärungen zu diesen Fragen abzugeben.
Dennoch möchte der Rat hervorheben, dass er keinen Fall gutheißt, in dem die Menschenrechte und die Achtung von Personen nicht in zufriedenstellendem Maße gewährleistet werden können.
Wie beurteilt der Rat die Lage in Mazedonien, wo es während der Wahlen am Sonntag zu Anschlägen, Tötungsdelikten und Unruhen gekommen ist?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
In seinen am Montag, dem 16. Juni 2008, angenommenen Beschlüssen verurteilte der Rat die gewalttätigen Zwischenfälle und andere erhebliche Mängel, die mit den Wahlen am 1. Juni im Zusammenhang standen und über die vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE berichtet wurde. Er rief die Behörden auf, alle bekannt gewordenen Zwischenfälle zu untersuchen und geeignete Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen von OSZE/BDIMR zu treffen. Er begrüßte in diesem Zusammenhang die Bereitschaft der Behörden, diese Angelegenheiten unverzüglich in Angriff zu nehmen und überall dort, wo es Unregelmäßigkeiten gab, die Stimmabgabe zu wiederholen.
Der Ratsvorsitz macht auf die Bemerkungen aus der vorherigen Beurteilung des BDIMR der OSZE aufmerksam, aus denen klar hervorgeht, dass bei der Wiederholung der Stimmabgabe wesentliche Verbesserungen der Sicherheit erzielt wurden, die es der Mehrheit der Wähler ermöglichte, ihre Stimme frei abzugeben, während zugleich trotz der Bemühungen staatlicher Stellen zur Sicherung des erfolgreichen Verlaufs der wiederholten Wahlen im Laufe der Vorbereitungen zur Wahl und am Wahltag, dem 15. Juni, anhaltende Spannungen und Fälle von Einschüchterung beobachtet werden konnten.
Der Rat erwartet, dass das neue Parlament und die neue Regierung bald eingesetzt werden und dass sie bei den Reformen nachhaltige Fortschritte erzielen können. Er rief auch alle politischen Parteien auf, sich für einen konstruktiven und integrativen Dialog einzusetzen, an diesem Dialog teilzunehmen und die in der Beitrittspartnerschaft festgelegten Prioritäten umzusetzen.
Schließlich erklärte der Rat, dass sich die Europäische Union nach wie vor ausdrücklich zu der europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten bekennt und den Ländern der Region empfiehlt, die notwendigen Bedingungen zu erfüllen.
Anfrage Nr. 20 von Eoin Ryan (H-0413/08)
Betrifft: Gemeinsamer Standpunkt zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Kann der Rat in Anbetracht der seit einiger Zeit verzeichneten heftigen Diskussionen und ausgeprägten Differenzen in der Frage der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mitteilen, welches der aktuelle Stand ist und ob die EU- und AKP-Länder einem gemeinsamen Standpunkt zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen näher gekommen sind?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Gemäß den im Juni 2002 vom Rat angenommenen Verhandlungsrichtlinien ist die Kommission seitens der EU für Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zuständig. Die Kommission führt die Verhandlungen im Benehmen mit einem im Rahmen dieser Richtlinien vom Rat bestellten besonderen Ausschuss. Diese Richtlinien können vom Rat jederzeit abgeändert werden. Die Verhandlungen gehen auf regionaler Ebene ständig weiter voran, wobei ihr Anliegen der frühestmögliche Abschluss von WPA in dem jeweils vereinbarten Zeitrahmen und unter Einbeziehung der einzelnen Sektoren ist.
Der Verhandlungsprozess für ein WPA ist eine der wichtigsten Fragen in der Arbeit des Rates. Auf seiner Tagung am 27. Mai 2008 nahm der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ ein neues Paket von Entscheidungen zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) an. Der Rat betonte erneut den entwicklungsorientierten Charakter dieser Abkommen. Der Rat begrüßt das paraphierte umfassende WPA mit der CARIFORUM-Region, das am 23. Juli 2008 in Barbados unterzeichnet wird und nach seiner Einschätzung eine unterstützende Rolle in den Prozessen der regionalen Integration spielen wird. Was andere Regionen angeht, so hat der Rat festgestellt, dass die Paraphierung befristeter Abkommen der Gefahr einer Störung von Marktströmen vorbeugt, was von großer Wichtigkeit ist. Jetzt müssen die befristeten Abkommen unterzeichnet und die WTO darüber informiert werden. Allerdings können die befristeten Abkommen lediglich als erster Schritt betrachtet werden, da nur umfassende regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen geeignet sind, das Entwicklungspotenzial der entsprechenden Regionen voll auszuschöpfen.
In seinen Entscheidungen hat der Rat mit Befriedigung festgestellt, dass die Parteien 2008 zu Beginn der fortgesetzten Verhandlungen den gemeinsamen Wunsch zur Fortführung der auf den Abschluss umfassender regionaler Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abzielenden Verhandlungen betonten. Der Rat unterstützt diese gemeinsamen Anstrengungen nachdrücklich; er ist sich der von den AKP-Partnern geäußerten Bedenken bewusst und fordert, dass bei der Beratung ungelöster Probleme mit Flexibilität vorgegangen werden muss, sowohl in Bezug auf den wesentlichen Inhalt als auch im tatsächlichen Prozess der Annahme befristeter bzw. vollständiger WPA, und zwar mit Asymmetrien, die auf der Ebene der gesamten WTO vereinbar sind.
Der Rat steht auf dem Standpunkt, dass Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eine zentrale und positive Rolle bei der regionalen Integration der AKP-Länder spielen und dass sie auf bestehenden Abläufen der regionalen Zusammenarbeit aufgebaut werden sollten. Ferner ist der Rat bereit, über Fonds für handelsbezogene Unterstützung die regionale Integration und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu fördern, wobei er aber darauf verweist, dass handelsbezogene Unterstützung nicht von der Unterzeichnung eines WPA bzw. eines befristeten Abkommens abhängig ist. Der Rat betont die Bedeutung des aktuellen politischen Dialogs mit den AKP-Regionen über WPA, um den Geist der Partnerschaft im Rahmen des Abkommens von Cotonou zu stärken, und er wird den Prozess seitens der EU weiter im Auge behalten.
Anfrage Nr. 21 von Liam Aylward (H-0417/08)
Betrifft: Wissenschaftliche risikobasierte Analyse von Pflanzenschutzmitteln
Weltweit steigen die Nahrungsmittelpreise, was Auswirkungen sowohl für die EU-Bürger als auch für die Entwicklungsländer hat, und wir müssen auch in Zukunft mehr Nahrungsmittel erzeugen. Kann der Rat in Anbetracht dessen in Bezug auf das Pestizid-Paket (Pflanzenschutzmittel-Paket) Auskunft über den Stand der Verhandlungen im Rat im Hinblick auf einen Kompromissvorschlag des Rates sowie darüber geben, ob sich ein verstärkt wissenschaftlicher risikobasierter Ansatz als bevorzugtes Ergebnis durchsetzen wird?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Das Pestizid-Paket enthält mehrere Rechtsetzungsvorschläge.
Zu der vorgeschlagenen Richtlinie über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden nahm der Rat auf seiner Tagung am 19. Mai 2008 einen gemeinsamen Standpunkt an. Dieser Standpunkt wird dem Europäischen Parlament im September mitgeteilt werden.
In Bezug auf das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und die Regelung zu statistischen Angaben für Pflanzenschutzmittel bemühte sich der Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ auf seiner Tagung am 23. und 24. Juni 2008 darum, eine politische Einigung zu diesen zwei Vorschlägen zu erzielen. Nachdem der Gemeinsame Standpunkt durch die Rechts- und Sprachsachverständigen in seine endgültige Fassung gebracht worden ist, wird der Rat den Gemeinsamen Standpunkt annehmen und im September Ihrer Institution übermitteln.
Bei der Prüfung der Rechtsvorschriften zu Pestiziden berücksichtigte der Rat sorgfältig die Auswirkungen von zwei unterschiedlichen Ansätzen. Der Rat ist konsequent um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem angemessenen Gesundheits- und Umweltschutz auf der einen sowie dem Schutz der europäischen Landwirtschaft auf der anderen Seite bemüht.
Der Rat ist erfreut darüber, dass wir diese Fragen im Rahmen der Verhandlungen bei der zweiten Lesung zwischen unseren beiden Organen gemeinsam untersuchen werden.
Anfrage Nr. 22 von Seán Ó Neachtain (H-0419/08)
Betrifft: Entwicklung von Forschungs- und Innovationsrahmen auf regionaler Ebene
Kann der Rat darlegen, welche konkreten Maßnahmen derzeit getroffen werden, um die regionale Entwicklung – vor allem an anderen Orten als in großen städtischen Ballungszentren – von Forschungs- und Innovationsrahmen zu fördern, welche auf regionaler Ebene Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß der Strategie von Lissabon ermöglichen, wie dies der Rat im März dieses Jahres erörtert hat?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Ihnen dürfte bekannt sein, dass die Förderung der Entwicklung eines Forschungs- und Innovationsrahmens auf regionaler Ebene in den letzten Jahren eine der wichtigsten Schwerpunktaufgaben der EU-Politik auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung war. Zur Forschungspolitik enthält das Siebte Europäische Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (2007–2013) z. B. eine ganze Reihe sehr wirksamer Instrumente und spezifischer Programme (vor allem die Programme „Zusammenarbeit“, „Kapazitäten“ und „Menschen“).
Die neue Initiative „Wissensorientierte Regionen“ dürfte ebenfalls zur Stärkung des Forschungspotenzials in Europas Regionen beitragen, insbesondere durch Förderung und Unterstützung der Entwicklung regionaler, forschungsorientierter Cluster, mit denen Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und regionale Behörden aus ganz Europa zusammengebracht werden.
Wir sollten auch die fünf gemeinsamen Technologieinitiativen, die Initiativen im Rahmen von Artikel 169 und die Initiativen im Zusammenhang mit dem System ERANET erwähnen.
Darüber hinaus wird durch das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007–2013) eine wirksame Unterstützung für Innovationen und die Einführung von Technologie auf regionaler Ebene gewährleistet. Dies zielt in erster Linie auf kleine und mittelständige Unternehmen ab, so dass eigentlich die regionale Innovation und Entwicklung den größten unmittelbaren Nutzen aus dem Programm zieht.
Der slowenische Ratsvorsitz unterstützte auch die im Januar 2008 in Stockholm abgehaltene Konferenz zu regionalen innovativen Clustern in Europa. In direkter Partnerschaft mit dem Ausschuss der Regionen hat sich der Rat dazu verpflichtet, ein Handbuch herauszugeben, das sich an diejenigen richten soll, die mit der Forschung und Innovation zu tun haben, und das Informationen darüber enthalten wird, wie man von der Möglichkeit der Finanzierung aus allen vorhandenen gemeinschaftlichen Quellen, einschließlich der Strukturfonds, Gebrauch machen kann; es ist damit zu rechnen, dass die Europäische Kommission in diesem Sommer das Handbuch veröffentlichen wird. In dieser Hinsicht sollte auch auf die äußerst wichtige Neuausrichtung der Strukturfondsprozesse aufmerksam gemacht werden, die vielversprechend ist; sie sollen mit den Zielen der Lissabon-Strategie in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Wachstum und Schaffung neuer Arbeitsplätze in Einklang gebracht werden.
Regionale Entwicklung und Wohlstand sollen auch durch die Leitmarktinitiative der Kommission gefördert werden. Die Grundsätze dieser Initiative wurden vom Rat „Wettbewerb“ auf seiner Tagung am 29. und 30. Mai 2008 bestätigt.
Die Umsetzung der zuvor erwähnten Lissabon-Ziele auf regionaler Ebene sollte auch durch die künftige Halbzeitbewertung des Finanzrahmens für den Zeitraum 2007 bis 2013 beschleunigt werden.
Anfrage Nr. 23 von Georgios Toussas (H-0422/08)
Betrifft: Erneute Verfolgung von Kämpfern durch die kolumbianische Regierung
Die kolumbianischen Regierung hat mit konstruierten Vorwürfen, „Beziehungen zum Terrorismus“ zu unterhalten, die Parlamentsabgeordneten Wilson Borja, Gloria Ines Ramirez und Almikar Figueroa, die Senatorin und wichtigste Vermittlerin zwischen den FARC, dem Präsidenten von Venezuela und ausländischen Regierungen, Piedad Cordoba, den früheren Minister Alvaro Leyva, das Mitglied der verfassunggebenden Versammlung von Ecuador, Maria Augusta Calle, die Journalisten Lazaros Viveros, Willam Para und Ivan Larea, den Universitätsdozenten James Jones, die Soziologin Liliana Patricia Obando und Carlo Lazano, den Direktor der Tageszeitung „Voz“ ins Visier genommen. In seiner Erklärung vom 19.5.2008 übergeht der Präsident die Verantwortung der kolumbianischen Regierung für das Andauern der Mordtaten und „ersucht“ sie, den Kampf gegen die Gewalt fortzusetzen, wobei er gleichzeitig zu Akten der Einschüchterung und zur Fortsetzung der Verfolgungen aufruft.
Verurteilt der Rat das Vorgehen der kolumbianischen Regierung, das darauf abzielt, das kolumbianische Volk durch die Verfolgung von Persönlichkeiten des politischen und gesellschaftlichen Lebens einzuschüchtern?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Zwar missbilligt die EU konsequent jedwede Unterdrückung der Menschenrechte und alle terroristischen Aktivitäten in Kolumbien, unabhängig davon, von wem diese ausgehen, aber der Rat würdigt dennoch die verstärkten Bemühungen der kolumbianischen Regierung um die Wiederherstellung von Recht und Frieden unter sehr komplizierten Bedingungen. Die EU, die der Regierung empfohlen hat, diese Bemühungen fortzusetzen, hat durch ihre Zusammenarbeit einen Beitrag zu verschiedenen Aspekten dieses Prozesses geleistet.
Der Rat fordert alle Beteiligten auf, eine konstruktive Rolle zu spielen, die Spannungen abzubauen und den Prozess zur Wiederherstellung von Recht und Frieden zu fördern, der den einfachen Menschen zugute kommen wird.
Anfrage Nr. 24 von Laima Liucija Andrikienė (H-0423/08)
Betrifft: Sicherheit der Energieversorgung in Litauen
Die Energieversorgungssicherheit der EU steht ganz oben auf der politischen Agenda der EU. Um eine stabile Energieversorgung (d. h. Stromversorgung sicherzustellen, möchte Litauen, erreichen, dass das Atomkraftwerk Ignalina solange weiter in Betrieb sein kann, bis das neue Atomkraftwerk in Litauen fertiggestellt ist.
Wird der Rat angesichts der Herausforderungen des Klimawandels, der derzeitigen Weltwirtschaftslage, der steigenden Energiepreise, der möglichen Energieversorgungsengpässe in Litauen nach 2009, des schon lange bestehenden Versprechens Litauens, das Atomkraftwerk Ignalina – allerdings mit ein paar Jahren Verzögerung – zu schließen, Litauen bei der Überwindung der Schwierigkeiten unterstützen, die bereits nach 2004, dem Jahr des Beitritts Litauens zur EU, auftraten?
Diese Antwort, die vom Ratsvorsitz ausgearbeitet wurde und die für den Rat und seine Mitglieder nicht bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates auf der Tagung des Europäischen Parlaments im Juni 2008 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.
Dem Rat sind die von der Frau Abgeordneten in ihrer Anfrage beschriebenen möglichen Schwierigkeiten sehr wohl bewusst, die sich aus der Verpflichtung Litauens im Rahmen der Beitrittsakte von 2003 ergeben, spätestens bis zum 31. Dezember 2009 den Block 2 (den letzten noch in Betrieb befindlichen Block) des Kernkraftwerks Ignalina zu schließen und dann diesen Kraftwerksblock zu demontieren.
Im Hinblick auf die laut Protokoll 4 der Beitrittsakte übernommenen Verpflichtungen zum Kernkraftwerk Ignalina in Litauen teilt der Rat mit, dass alle Mitgliedstaaten Verpflichtungen übernommen haben; und jede Veränderung dieser Verpflichtungen, z. B. die von der Frau Abgeordneten erwähnte mehrjährige Verlängerung der Betriebsdauer des Kernkraftwerks Ignalina, müsste im Einklang mit dem in der Beitrittsakte – insbesondere Artikel 7 – vorgesehenen Verfahren erfolgen.
Der Rat möchte die Frau Abgeordnete auf Artikel 4 von Protokoll 4 aufmerksam machen, in dem es heißt, dass sich Litauen in dem besonderen Fall, „wenn die Energieversorgung in Litauen unterbrochen wird“, bis zum 31. Dezember 2012 auf die in Artikel 37 der Beitrittsakte erwähnte allgemeine Schutzklausel berufen kann. Es sei betont, dass der erwähnte Artikel 4 „völlig unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 1“, in dem das Datum der Schließung festgelegt wird, in Anwendung gebracht würde.
Der Rat ist sich darüber im Klaren, dass viele unterschiedliche Maßnahmen notwendig sein werden, um die möglichen Folgen der Schließung des Kernkraftwerks Ignalina zu begrenzen und zu beseitigen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Entwicklung neuer Produktionskapazitäten, die Errichtung einer Vielzahl von Stromfernleitungen zwischen Litauen und anderen Mitgliedstaaten, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energieträger. Sollte die Kommission beschließen, Vorschläge für solche Maßnahmen vorzulegen, wird der Rat diesen die ihnen gebührende Aufmerksamkeit widmen.
ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 33 von Dimitrios Papadimoulis (H-0354/08)
Betrifft: UNFCCC-Entscheidung betreffend die Mangelhaftigkeit des Inventars der Treibhausgase in Griechenland
Die Nichtanwendung des Kyoto-Abkommens stellt einen der schwerwiegendsten Verstöße Griechenlands gegen das gemeinschaftliche und internationale Umweltrecht dar. Der zuständige UNFCCC-Ausschuss der Vereinten Nationen hat in seiner Entscheidung vom 17. April 2008 festgestellt, dass das griechische Inventar der Treibhausgase (Greenhouse Gas Inventory System) unzureichend ist, und hat dem Land untersagt, an den im Protokoll vorgesehenen Handelsmechanismen teilzunehmen.
Ist die Kommission der Auffassung, dass ein Ausscheiden Griechenlands aus dem Kyoto-System Auswirkungen auf das gesamte System des Handels mit Emissionsrechten in der EU haben wird? Welche Folgemaßnahmen wird sie ergreifen? Wird die Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Griechenland erheben?
Die Tatsache, dass Griechenland die Kyoto-Handelsmechanismen nicht anwenden darf, bis es ihm gelingt, seine Zulassung dafür wiederzuerlangen, wird sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auf die Europäische Gemeinschaft als Ganzes auswirken.
Eine längere Nichteinhaltung des Abkommens durch Griechenland könnte allerdings dessen Einhaltung durch die Gemeinschaft gefährden, sofern dies deren Fähigkeit beeinträchtigt, den Vereinten Nationen zuverlässige Gesamtzahlen für die Gemeinschaft zu liefern.
Die Europäische Kommission hat wegen nicht ordnungsgemäßer Einrichtung des einzelstaatlichen Systems bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland eingeleitet. Wird gegenüber dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) der Nachweis erbracht, dass das einzelstaatliche System Griechenlands voll funktionsfähig ist, kann das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt werden.
Anfrage Nr. 35 von Sarah Ludford (H-0366/08)
Betrifft: Luftqualität
2003 lag der stündliche Mittelwert für NO2 auf der Heathrow-LHR2-Messstation in der Nähe des Londoner Flughafens Heathrow bei 59 ug/m3 und somit fast 50% über den derzeitigen Zielwerten. Der höchste Mittelwert, der jemals auf dieser Messstation (während eines 15 Minuten-Zeitraums) gemessen wurde, betrauf 224 ug/m3, d.h. 570% über den EU-Zielwerten.
Welche Schritte unternimmt die Kommission angesichts dieser Niveaus der Luftverschmutzung, um der britischen Regierung nahe zu legen, dass eine dritte Startbahn auf Heathrow-Flughafen nicht gebaut werden sollte, um zu verhindern, dass gegen die in der neuen Richtlinie über Luftqualität vorgegebenen rechtsverbindliche Ziele verstoßen wird?
Ist die Kommission darüber hinaus bereit, sich mit führenden Vertretern der „2M group of London councils“, die 19 Stadträte und über 4 Millionen Einwohner von London vertritt, zu treffen, um zu erörtern, wie sich eine dritte Startbahn auf die Bemühungen zur Erreichung der Luftqualitätsziele auswirken wird?
Die Kommission verfolgt die Erweiterung des Flughafens Heathrow und deren Auswirkungen auf die Umwelt sehr genau. Die zuständigen britischen Behörden haben jetzt die Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts fertig gestellt, und die Befragung der Öffentlichkeit wurde im Februar 2008 abgeschlossen. Die Kommission erhielt auch aktualisierte Daten zur Luftqualität, die eine Überschreitung der Grenzwerte im Raum London bestätigen.
Entsprechend den Rechtsvorschriften der Europäischen Union sind die Behörden des Vereinigten Königreichs dafür verantwortlich, die Auswirkungen bestimmter Infrastrukturprojekte zu prüfen und zu gewährleisten, dass alle einschlägigen Umweltnormen vor, während und nach der Durchführung des Projekts eingehalten werden.
Die Kommission verfolgt, wie Großbritannien die Bestimmungen in den einschlägigen Vorschriften der Gemeinschaft umsetzt. Das „Projekt für die nachhaltige Entwicklung von Heathrow“(1) beinhaltet die Verpflichtung der britischen Regierung, den zusätzlichen Bau einer dritten Startbahn erst nach einer Befragung der Öffentlichkeit und unter „Einhaltung strenger Bedingungen für Luftqualität und Lärm“ in Betracht zu ziehen.
Ausgehend von den zur Verfügung stehenden Informationen entspricht die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt den Bestimmungen der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung 85/337/EWG(2), und die Befragung der Öffentlichkeit hat wie gefordert stattgefunden. Die Richtlinie über die strategische Umweltverträglichkeitsprüfung 2001/42/EG(3) ist nicht zur Anwendung gebracht worden, da das Verfahren eingeleitet wurde, bevor diese Gültigkeit erlangte.
Die Modellergebnisse der Verträglichkeitsprüfung beinhalten deutliche Prognosen für die Überschreitung des jährlichen Stickstoffdioxidgrenzwerts, sogar für die Zeit nach 2015. Damit würde der Grenzwert erst fünf Jahre nach der vorgegebenen Frist eingehalten oder sogar erst nach der höchstmöglichen Fristverlängerung, die nach der neuen Richtlinie über die Luftqualität(4) unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist. Dies gibt Anlass zur Besorgnis. Großbritannien kann jedoch noch weitere Maßnahmen zur Emissionsverringerung ergreifen, um einen Ausgleich für die erhöhte Umweltbelastung zu schaffen.
Die Luftverschmutzung, die durch den möglichen Ausbau des Flughafens Heathrow verursacht wird, sollte in die Aktualisierung des Luftqualitätsplans von Groß-London mit aufgenommen werden. Die geplante Einhaltung aller Grenzwerte bis zum Ablauf der jeweiligen Frist muss in dem Plan dargelegt werden, in dem die gewählten Maßnahmen zur Emissionsverringerung ausgewiesen werden.
Alles in allem ist sich die Kommission über die erheblichen Umweltbelastungen, vor allem in Bezug auf Lärm und Luftverschmutzung, im Klaren, die durch das erhöhte Luftverkehrsaufkommen europaweit verursacht werden. Daher verfolgt sie mit Interesse die Entwicklung auf dem größten Flughafen der EU und überwacht die Umsetzung einschlägiger Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts. Nach Ablauf der Fristen für die Grenzwerte wird die Kommission gegebenenfalls die Einhaltung dieser Vorschriften durchsetzen. Konkrete Entscheidungen zur Entwicklung des Flughafens, wie z. B. zum Bau der dritten Startbahn, fallen in die Zuständigkeit des betreffenden Staates.
Die Kommission bekräftigt ihre Bereitschaft, diese Fragen weiter mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und mit den einschlägigen Akteuren zu erörtern.
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa, ABl. L 152 vom 11.6.2008, S. 1.
Anfrage Nr. 36 von Vittorio Prodi (H-0371/08)
Betrifft: Rechtsvorschriften über Biozide - Prüfprogramm und Tierversuche
Nach den Rechtsvorschriften der EG über Biozide sind die Teilnehmer am Prüfprogramm gehalten, „alle zumutbaren Anstrengungen“ zu unternehmen, um Mehrfach-Tierversuche zu vermeiden, und diese Anstrengungen in den Unterlagen zu vermerken, die sie den Bericht erstattenden Mitgliedstaaten zur Prüfung vorlegen.
In welcher Weise sorgen die Bericht erstattenden Mitgliedstaaten und die Kommission dafür, dass die Teilnehmer am Prüfprogramm für Biozide solche zumutbaren Verhandlungsbemühungen unternehmen?
Ist die mir vorliegende Information zutreffend, dass Unterlagen von Teilnehmern, in denen keine angemessenen Verhandlungsbemühungen vermerkt sind, von den Bericht erstattenden Mitgliedstaaten dennoch als vollständig angesehen wurden?
Hat die Kommission, die letztendlich die Aufgabe hat, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften der EG korrekt umsetzen, jemals die Beurteilungen von Bericht erstattenden Mitgliedstaaten in Frage gestellt, denen zufolge angemessene Verhandlungsbemühungen unternommen wurden? Wenn ja, was ist danach geschehen?
Artikel 13 der Biozid-Richtlinie 98/8/EG(1) sieht vor, dass jeder, der die Zulassung eines Biozid-Produkts anstrebt, alle zweckdienlichen Schritte unternehmen muss, um mit Inhabern früherer Zulassungen für ähnliche Produkte zu einer Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Informationen zu kommen.
Verordnung (EG) Nr. 1451/2007(2) der Kommission über das Zehn-Jahres-Prüfprogramm für in Biozid-Produkten verwendete Wirkstoffe schreibt auch vor, dass Teilnehmer am Prüfprogramm alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen haben, um vollständige Unterlagen vorzulegen. Andernfalls ist in ihren einzelnen Unterlagen detailliert anzugeben, warum eine Zusammenarbeit nicht möglich war. Die als Berichterstatter für die Wirkstoffe bestimmten Mitgliedstaaten sind für den Nachweis der Einhaltung dieser Verpflichtung verantwortlich.
Es sei betont, dass in der Richtlinie zwar gegen jegliche Mehrfach-Tierversuche Stellung bezogen wird, man aber dennoch nicht so weit geht, den Datenaustausch zur Pflicht zu machen. Aus diesem Grund muss der für die Beurteilung des Wirkstoffs zuständige Mitgliedstaat in jedem Einzelfall einschätzen, was „zumutbare Anstrengungen“ sind und ob diese unternommen wurden oder nicht.
Der Kommission sind keine Fälle bekannt, in denen ein berichterstattender Mitgliedstaat Unterlagen für vollständig erklärte, ohne gegebenenfalls geprüft zu haben, dass Anstrengungen zum Datenaustausch unternommen worden sind. Allerdings ist der Kommission ein Fall bekannt, dass ein Unternehmen mehrere unvollständige Unterlagen (fehlende Wirbeltieruntersuchungen) innerhalb der gleichen Fristen wie die für die betreffenden Wirkstoffe notifizierten Teilnehmer vorlegte und zusätzliche Zeit beantragte, um mit den notifizierten Teilnehmern eine Vereinbarung auszuhandeln, auf ihre Tierstudien verweisen zu können. Diese wurde zunächst mit der Begründung verweigert, dass die von ihnen beantragten Wirkstoffe chemisch nicht mit den Wirkstoffen identisch seien, die von dem Unternehmen favorisiert wurden. Diese Behauptung wurde von dem Unternehmen angefochten und von dem berichterstattenden Mitgliedstaat ordnungsgemäß geprüft; es hat den Anschein, dass sie nicht korrekt ist.
Keine der von dem Unternehmen vorgelegten Unterlagen ist bislang als unvollständig abgelehnt worden. Die notifizierten Teilnehmer haben sich inzwischen bereit erklärt, bei einem der Stoffe über den Datenaustausch zu diskutieren, und brachten rechtliche Argumente gegen den Datenaustausch bei den anderen Substanzen vor.
Die Kommission hat seitdem mehrere Treffen organisiert, eine Reihe von Schreiben übermittelt und befindet sich in Konsultationen mit allen Beteiligten zur Klärung der Situation.
Anfrage Nr. 37 von Justas Vincas Paleckis (H-0383/08)
Betrifft: Emissionsrechte
Wegen der Stilllegung von Kernkraftwerken werden Litauen und einige andere EU-Staaten zu einer umweltschädlicheren Stromerzeugung aus festen Brennstoffen (Kohle, Erdöl) oder Erdgas übergehen müssen, deren Preise auf dem Markt stark angestiegen sind. Es gibt Berechnungen, wonach sich allein aus diesem Grund der Ausstoß von Treibhausgasen in Litauen im Jahr 2010 bezogen auf ein Jahr um 5-7 Millionen Tonnen erhöhen und der Strompreis gegenüber 2008 verdoppeln wird. Darüber hinaus wird eine weitere Verteuerung um 20-30% aufgrund des Handels mit Emissionsrechten vorhergesagt. Leider ist Litauen nach wie vor eine Insel im Energiesystem der EU und unmittelbar von der im eigenen Land erzeugten bzw. der aus Russland importierten elektrischen Energie abhängig. Angesichts dieser außergewöhnlichen Energiesituation und der sozioökonomischen Auswirkungen beantragt Litauen bei der Kommission einen Ausgleichsmechanismus, d.h. eine vorübergehende Ausnahmeregelung in der Form, dass Wärmekraftwerken, die bis zur Errichtung eines neuen Kernkraftwerks die Erzeugung der zuvor nuklear gewonnenen Energie übernehmen werden (4,5 Millionen Tonnen CO2 jährlich), kostenlose Emissionsrechte zugeteilt werden.
Wie gedenkt die Kommission die Probleme Litauens, das sich in einer außergewöhnlichen Energiesituation befindet, und die der anderen EU-Länder zu lösen? Welche Ausgleichsmaßnahmen plant die Kommission im Zusammenhang mit der Zuteilung von Emissionsrechten?
Strompreise, die in einem gut funktionierenden und wettbewerbsoffenen Elektrizitätsmarkt frei geregelt werden, sind von maßgeblicher Bedeutung sowohl für die Bekämpfung des Klimawandels als auch für die Sicherheit der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang schließt das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU) die Kosten der CO2-Emissionen in die Strompreise mit ein. Allerdings steht das EU-Emissionshandelssystem nicht mit der Liberalisierung des litauischen Energiemarktes im Zusammenhang, die als Hauptursache für den Anstieg der Strompreise anzusehen ist.
Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass steigende Strompreise zu sozialen Härtefällen führen können.
Aus diesem Grund sieht ihr Vorschlag zur Änderung des EU-Emissionshandelssystems die Möglichkeit der Verwendung von Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten zur Bewältigung sozialer Aspekte in Haushalten mit niedrigeren und mittleren Einkünften vor. Litauen wäre durch den Vertrieb von Auktionsrechten in der Lage, erhebliche Einnahmen zu erwirtschaften, die für diesen Zweck verwendet werden können.
Es ist auch erwähnenswert, dass – gesamtwirtschaftlich gesehen – erwartet wird, dass Litauen von der Umsetzung des von der Kommission vorgeschlagenen Klima- und Energiepakets profitieren wird, vor allem aber durch die Umverteilung der Versteigerungsrechte. Das wird Litauen ausreichend Spielraum für die Bewältigung möglicher sozialer Folgen geben.
Die Kommission möchte unterstreichen, dass die Schließung des Kernkraftwerks Ignalina eine gesondert zu behandelnde Frage ist.
Die ausführlichen Bestimmungen zu seiner Schließung sind im Protokoll Nr. 4 als Anhang zur Beitrittsakte der zehn neuen Mitgliedstaaten einschließlich Litauens verankert. Der Rat und die Kommission haben die Notwendigkeit der Hilfe für Litauen bei der Stilllegung von Ignalina und bei der Beschaffung alternativer Energiequellen zur Kompensierung der durch die Schließung verlorengehenden Stromerzeugungskapazität anerkannt. Im Jahr 2006 ist der entsprechende Rechtsrahmen bis 2013 erweitert worden und stellt dafür weitere 837 Millionen Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Verfügung, die zu den für den Zeitraum 2004 bis 2006 bereits gewährten 285 Millionen Euro hinzukommen.
Die Schließung von Ignalina ist auch in der Entscheidung über den Nationalen Zuteilungsplan für Litauen für die 2. Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems von 2008 bis 2012 in vollem Umfang berücksichtigt worden. Litauen hat ein Drittel mehr Emissionszertifikate als seine geprüften Emissionen für 2005 erhalten, um damit für die Schließung von Ignalina vorzusorgen.
Anfrage Nr. 38 von Monica Frassoni (H-0391/08)
Betrifft: Gesetzesdekret Nr. 90 vom 23. Mai 2008 (Abfälle)
Am 23. Mai 2008 hat die italienische Regierung ein Gesetzesdekret erlassen, mit dem unter Bezugnahme auf den Abfallnotstand in Kampanien Ausnahmeregelungen in Bezug auf zahlreiche nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftlicher Richtlinien, wie der Richtlinie 1999/31/EG(1) über Abfalldeponien oder der Richtlinie 85/337/EWG(2) über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, geschaffen worden sind. Insbesondere wird mit diesem Dekret die Unterscheidung zwischen Abfällen, die in Deponien für nicht gefährliche Abfälle entsorgt werden dürfen, und solchen, bei denen dies nicht erlaubt ist, aufgehoben, womit in der Praxis die Entsorgung giftiger Abfälle auch dort gestattet wird, wo dies nicht möglich sein sollte. Diese Orte, an denen die zu behandelnden Abfälle über ein Jahr lang (manchmal sogar mehr als drei Jahre lang) gelagert werden, werden „impianti“ (Anlagen) genannt, obwohl es sich de facto um Deponien handelt. Es wird die Einrichtung von Deponien ohne geologische Barrieren oder mit geologischen Barrieren, die nicht den Vorschriften entsprechen, sowie die Vermischung oder Verdünnung von Abfällen erlaubt.
Wie gedenkt die Kommission dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften wieder eingehalten werden und dieser regelrechte Missbrauch des Notstandsbegriffs eingestellt wird?
Die Abfallkrise in Kampanien besteht jetzt schon seit mehr als zehn Jahren.
Heute, da täglich in Kampanien mehr als 7000 t Müll anfallen, nähern sich die Kapazitäten der Abfallwirtschaft in der Region immer mehr dem Nullpunkt.
Daher beschloss das Kollegium der Kommissionsmitglieder am 6. Mai 2008, Italien vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil es versäumt hatte, ein ausreichendes Netz von Abfallbehandlungsanlagen einzurichten, die den vom Gemeinschaftsrecht festgelegten Vorschriften entsprechen, und parallel dazu eine einheitliche langfristige Abfallbewirtschaftungsstrategie mit dem Ziel eines verstärkten Recyclings und einer getrennten Abfallsammlung auszuarbeiten.
Der Kommission ist bekannt, dass Italien ernsthafte Anstrengungen zur Lösung der Abfallkrise in Neapel unternimmt. Italien weiß, dass jetzt ein Punkt erreicht ist, von dem aus es kein Zurück gibt.
Das neue Gesetzesdekret Nr. 90 vom 23. Mai 2008, das der Kommission in einer technischen Sitzung am 30. Mai 2008 vorgelegt wurde, scheint ein rigoroser Schritt in die richtige Richtung zu sein, weil es Pläne und Ziele einer getrennten Abfallsammlung zur Pflicht macht und weil es eine neue Abfallinfrastruktur z. B. in Form zusätzlicher Deponien und Verbrennungsanlagen vorsieht.
Allerdings hat die Kommission bereits auf technischer Ebene ihre ernste Besorgnis über Bestimmungen in diesem neuen Dekret geäußert, die eine breite Abweichung vom Gemeinschaftsrecht zulässt, und zwar von den wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie 1999/31/EG(3) des Rates über Abfalldeponien und anderer Richtlinien.
Auch wenn sich die Lage als schwierig darstellt, müssen sich die italienischen Behörden dennoch an die Umweltvorschriften der Gemeinschaft halten.
Die Einhaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist keine bürokratische Übung. Das Umweltrecht der Gemeinschaft schafft einen Rahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Es wäre paradox, wenn man, um kurzfristig hygienischen Risiken zu begegnen, die menschliche Gesundheit und die Umwelt erneut gefährden würde, indem man zum Beispiel die grundlegenden Bestimmungen der Richtlinie über Abfalldeponien nicht anwendet, die langfristige hygienische Anforderungen vorsehen, welche davon abhängen, welche Art von Abfällen – gefährliche oder nichtgefährliche – auf der Deponie zu lagern sind.
Die Kommission ist bereit, Italien bei der Ermittlung bestimmter Flexibilitätsmechanismen zu unterstützen, wie sie auch durch andere gemeinschaftliche Rechtsakte vorgesehen werden, einschließlich der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)(4), um Italien zu helfen, die aktuelle Krise ohne Verstöße gegen das EG-Recht zu bewältigen.
Die Kommission als Hüterin der Verträge wird allerdings an ihrem Standpunkt festhalten, dass ein Abweichen von einem bindenden Bestandteil des gemeinschaftlichen Besitzstandes unzulässig ist.
Das Gesetzesdekret Nr. 90 vom 23. Mai 2008 steht jetzt im italienischen Parlament vor seiner Umsetzung in geltendes Recht, und die Kommission wird das Rechtsdokument, das schließlich Gesetzeskraft erhalten wird, ganz genau prüfen. Sollte Italien Rechtsvorschriften in Kraft setzen, die unzulässige Abweichungen vom gemeinschaftlichen Besitzstand erlauben, stünde der Kommission nur eine einzige Möglichkeit zur Verfügung, nämlich gemäß Artikel 226 Klage gegen Italien zu erheben.
Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 175 vom 5.7.1985, geändert durch Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997, ABl. L 73 vom 14.3.1997, und Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, ABl. L 156 vom 25.6.2003.
Anfrage Nr. 39 von Margarita Starkevičiūtė (H-0393/08)
Betrifft: Verlagerung von Anlagen für das Recycling gefährlicher Materialien und von Abfallverarbeitungsanlagen
Die empfindliche Umwelt der Ostseeküste wird gegenwärtig durch zahlreiche Anlagen für das Recycling von gefährlichen Materialien und Abfallverarbeitungsanlagen, die aus den alten EU-Mitgliedstaaten nach Litauen verlagert werden, gefährdet. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass ein solcher Trend im Bereich der umweltfreundlichen Verarbeitungsverfahren bislang nicht verzeichnet werden konnte. Daher scheinen die geringeren Produktionskosten in Litauen keine ausreichende Begründung für diese Verlagerungen zu sein.
Ist die Kommission der Ansicht, dass die EU-Rechtsvorschriften die Verlagerung solcher Unternehmen begünstigen? Hat die Kommission Untersuchungen im Hinblick auf Konzentration und Verlagerung dieser Produktionsstätten angestellt? Welche Faktoren haben einen Einfluss auf die Verlagerung solcher Unternehmen?
Der Kommission ist nichts über einen Prozess der Verlagerung von Abfallverarbeitungsanlagen aus „alten“ EU-Mitgliedstaaten nach Litauen bekannt.
Anlagen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t gefährlicher Abfälle pro Tag müssen an das im Jahr 2000(1) angelegte Europäische Schadstoffemissionsregister gemeldet werden. Litauen meldete die Anzahl und die Standorte seiner Anlagen im Jahr 2004. Alle neueren Entwicklungen in Bezug auf die Zahl der Abfallverarbeitungsanlagen werden aus dem Bericht für den 2007 endenden Zeitraum ersichtlich, der für 2009 zu erstatten ist.
Die Kommission ist nicht der Ansicht, dass die Verlagerung von Abfallverarbeitungsanlagen in die neuen Mitgliedstaaten durch die EU-Rechtsvorschriften gefördert wird, da diese Rechtsvorschriften ja in allen Mitgliedstaaten gelten.
Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle werden von der Abfallrahmenrichtlinie(2), der Richtlinie über gefährliche Abfälle(3) und – wo es um Anlagen mit einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag geht – der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung(4) erfasst. Diese Richtlinien sichern ein hohes Umwelt- und Gesundheitsschutzniveau, und ihre Umsetzung sollte alle europäischen Länder vor negativen Auswirkungen der Abfallbehandlung bewahren.
Darüber hinaus sind die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Verbringung von Abfällen zu berücksichtigen. In Artikel 5 der Abfallrahmenrichtlinie heißt es, dass die Abfälle in geeigneten Anlagen in der Nähe ihrer Entstehung beseitigt werden sollen. Die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen(5) erlaubt den Mitgliedstaaten, Einwände gegen die Verbringung von Abfällen zu erheben, falls die Abfallbehandlung in dem Empfängerstaat nicht den Umweltschutzstandards entsprechen bzw. zu einer Behandlung unter weniger strengen Auflagen als im Herkunftsland der Abfälle führen würde.
Die Gewährleistung eines hohen Niveaus des Umwelt- und Gesundheitsschutzes in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Verhinderung der Umgehung von Umweltschutzstandards durch die Verbringung von Abfällen innerhalb bzw. außerhalb der Europäischen Union schafft keine Anreize für die Verlagerung von Abfallverarbeitungsanlagen aus ökologischen Gründen.
Entscheidung 2000/479/EG der Kommission vom 17. Juli 2000 über den Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) gemäß Artikel 15 der Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC), ABl. L 192 vom 28.7.2000, S. 36.
Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, ABl. L 190 vom12.7.2006, S. 1.
Anfrage Nr. 40 von Neena Gill (H-0395/08)
Betrifft: Maßnahmen zur Verhinderung des Aussterbens des Tigers
Im Anschluss an einen im Europäischen Parlament veranstalteten erfolgreichen „Tigertag“ wurden von EP-Mitgliedern schlimmste Befürchtungen dahingehend geäußert, dass diese majestätische Art in 17 Jahren ausgestorben sein wird. Diese Situation ist weitgehend auf die illegale Tigerjagd und den Handel mit Tigerprodukten zurückzuführen, die in China und Ostasien verkauft werden.
Könnte die Kommission erläutern, welche Sofortmaßnahmen sie ergreifen wird, um diesem Aussterben Einhalt zu gebieten? Wird sie insbesondere Indien technische und finanzielle Unterstützung zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften über das Jagdverbot gewähren? Wird sie sicherstellen, dass dieses Thema bei allen Zusammenkünften der EU mit Staaten, in denen es Tiger gibt, darunter Indien, China und Nepal, zur Sprache gebracht wird? Welche Maßnahmen kann die Kommission empfehlen, um einen Einstellungswandel in den Ländern herbeizuführen, die mit Tigerprodukten handeln und diese konsumieren?
Die Kommission teilt die ernste Besorgnis über die illegale Tigerjagd und den illegalen Tigerhandel.
Gemäß dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) ist der internationale gewerbliche Handel mit Tigern und Tigerprodukten seit 1975 verboten.
In mehreren Ländern geht jedoch die illegale Tigerjagd weiter und stellt eine starke Gefährdung für die wild lebenden Populationen dieser Tierart dar.
Die Gemeinschaft bekennt sich uneingeschränkt zum CITES-Übereinkommen und spielt eine tragende Rolle im Rahmen dieses Übereinkommens, insbesondere um sicherzustellen, dass seine Bestimmungen tatsächlich umgesetzt und durchgesetzt werden.
Die Kommission hat China bei zahlreichen Gelegenheiten dringend darum ersucht, seine Bemühungen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit wild lebenden Tieren zu verstärken. Sie weiß, dass China bei der besseren Durchsetzung des CITES Fortschritte macht, möchte aber die Angelegenheit mit China bei entsprechenden Gelegenheiten erneut zur Sprache bringen, um sicherzustellen, dass das CITES effektiv zum Tragen kommt.
Die Kommission hat Indien kritisiert, weil es mit der Ergreifung von Durchsetzungsmaßnahmen und mit der Einrichtung einer Spezialorganisation zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit wild lebenden Tieren und Pflanzen nur sehr langsam vorankommt, doch ist ihr nicht entgangen, dass dieses Land unlängst neue Maßnahmen ergriffen hat.
Die Kommission hat bei zahlreichen Gelegenheiten ihre Bereitschaft geäußert, Indien finanzielle und technische Hilfe zu leisten, um Programme zur Erhaltung von Arten und zur Bekämpfung illegaler Jagd zu unterstützen. Die Kommission hat die Absicht, dies in geeigneten bilateralen Treffen mit Indien weiter zur Sprache zu bringen.
Obwohl Indien eine derartige Finanzierung und Hilfe noch nicht erbeten hatte, stellte die Kommission 2005 über ihr multilaterales Programm Finanzmittel für einen asiatischen Workshop in China zur Umsetzung und Durchsetzung des CITES bereit. Dieser Workshop befasste sich mit Fragen der Durchsetzung des Übereinkommens und mit der regionalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Tigerprodukten.
Die Kommission hat auch die Absicht, Mittel für ein Treffen zur Durchsetzung des CITES bereitzustellen, das im nächsten Jahr stattfinden soll und sich ebenfalls auf den illegalen Tigerhandel konzentrieren wird.
Die Europäische Gemeinschaft unterstützte uneingeschränkt die Beschlüsse zur Verstärkung bestehender Maßnahmen im Rahmen des CITES, die auf der 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens im Juni 2007 gefasst wurden. Diese Beschlüsse beinhalten unter anderem die Forderung, dass die betreffenden Länder die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erhaltung von Tigern und von Kontrollen des Handels mit Tigern verbessern. Sie fordert auch die Einrichtung regionaler Durchsetzungsnetze.
Die Arealstaaten, unter ihnen Indien, China und Nepal, müssen der nächsten Sitzung des Ständigen CITES-Ausschusses im Juli 2008 über erzielte Fortschritte Bericht erstatten. Der Ständige Ausschuss wird diese Fortschritte kontrollieren und weitere notwendige Maßnahmen in Betracht ziehen. Die Kommission prüft die von den Arealstaaten vorgelegten Unterlagen und wird den Ständigen Ausschuss auffordern, dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Maßnahmen auch wirklich von den betreffenden Ländern ergriffen werden.
Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Schutz der Arten zu sichern, und sie wird bei ihren regelmäßigen Kontakten mit den betreffenden Ländern sich bietende Gelegenheiten wahrnehmen, um diese Meinung zum Ausdruck zu bringen.
Anfrage Nr. 41 von Emmanouil Angelakas (H-0402/08)
Betrifft: Verschmutzung des Flusses Nestos durch feste Abfälle aus Bulgarien
Griechische Anwohner des Flusses Nestos und Umweltorganisationen der Region beklagen erneut, dass der Fluss große Mengen Abfälle mit sich führt, die von Bulgarien hereingetragen werden. Dies ist regelmäßig nach heftigen Regenfällen zu beobachten, wenn die Gebiete rund um den Staudamm Thisavros massenhaft von Müll aus Bulgarien wie Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln, Krankenhausabfällen, Reifen usw. überschwemmt werden. Die griechische Regierung hat die bulgarische Seite wiederholt auf diese Frage angesprochen, und es fanden Treffen zwischen Vertretern beider Länder auf der Ebene der Verwaltungsbezirke und Regionen statt, die allerdings ohne Ergebnis blieben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aus dem Nestos über 200 000 Hektar Ackerland bewässert werden.
Ist die Kommission über das Ausmaß des Problems unterrichtet? Wie wird sie Druck auf Bulgarien ausüben und das Land zwingen, seine Verpflichtungen bezüglich der Umsetzung der Richtlinien über den Schutz der Oberflächengewässer und der Umwelt einzuhalten und die Verschmutzung des Nestos zu stoppen? Besteht die Möglichkeit, direkt ein Programm zur Überwachung des Ausmaßes der Verschmutzung des Nestos zu finanzieren, damit die Verschmutzung, die aus Bulgarien hereingetragen wird, kontrolliert und beseitigt werden kann?
Es sind klare und anspruchsvolle Umweltschutzvorschriften in Kraft, die sich mit der Qualität unserer Gewässer sowie mit der umweltfreundlichen Sammlung und Beseitigung fester Abfälle befassen:
– in Bezug auf Abfälle – die Abfallrahmenrichtlinie(2) und die Richtlinie über Abfalldeponien(3).
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht insbesondere vor:
– die Verpflichtung, in der Regel bis 2015 eine gute Wasserqualität (einen „guten Zustand“) für alle Gewässer (Flüsse, Grundwasser, Küstengewässer) zu erreichen bzw. zu bewahren;
– die Verpflichtung, bis zum 22.12.2009 für jede Flussgebietseinheit die notwendigen Pläne und Programme unter Berücksichtigung aller menschlichen Tätigkeiten zu entwickeln;
– die Verpflichtung – im Falle gemeinsamer Einzugsgebiete von Flüssen – zur Koordinierung und zur Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten (wie das im Einzugsgebiet des Flusses Nestos bzw. Mesta der Fall ist).
In Ergänzung dazu sieht die Abfallgesetzgebung der EU eine Reihe ganz wichtiger Verpflichtungen vor, wie zum Beispiel:
– es ist dafür zu sorgen, dass Abfälle ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verwertet oder beseitigt werden, und dass Abfallbewirtschaftungspläne aufgestellt werden;
– die ungeordnete Deponie, Verklappung bzw. unkontrollierte Abfallentsorgung sind zu verbieten;
– es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Netze von Entsorgungsanlagen einzurichten;
– bzw. es ist zu sichern, dass nur behandelte Abfälle deponiert werden.
Der Kommission ist bekannt, dass die Qualität der europäischen Gewässer – ungeachtet der in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen und der dabei erreichten Verbesserungen – noch nicht vollauf zufriedenstellend ist. Das ist vor allem der Fall für das Wasser im gemeinsamen Einzugsgebiet des Flusses Nestos / Mesta, das sich auf Bulgarien und Griechenland erstreckt.
Beide Länder sind verpflichtet, bis Dezember 2009 die notwendigen Pläne und Programme zu erarbeiten und die notwendigen Maßnahmen auf der Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen.
Die Kommission verfolgt die Umsetzungsmaßnahmen, die von den Mitgliedstaaten aufgrund dieser zentralen Rechtsvorschrift vorbereitet und ergriffen werden, sehr genau. Im Jahr 2007 wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat der erste Umsetzungsbericht der Kommission vorgelegt(4). Die Kommission kann dem Parlament versichern, dass sie diese Frage in allen Mitgliedstaaten weiterhin genau verfolgen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften ergreifen wird.
Bezüglich der Abfallbewirtschaftung in Bulgarien hat die Kommission Informationen über mögliche Probleme mit einer Reihe von Deponien erhalten und daher die bulgarischen Behörden dementsprechend angeschrieben.
Was Finanzierungsmöglichkeiten betrifft, so sind EU-Finanzierungsinstrumente eingerichtet, mit denen die Erreichung von Umweltzielen unterstützt werden kann.
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gewässerbewirtschaftung und der Abfallbewirtschaftung sind, von der Datenerfassung und Planung bis hin zur operativen Umsetzung, im Rahmen des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung förderfähig.
Es ist jedoch letzten Ende Sache der Mitgliedstaaten, ihre Prioritäten und Projekte im Rahmen dieser förderfähigen Maßnahmen auszuwählen.
Es sei auch noch erwähnt, dass zwar für alle Mitgliedstaaten Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung stehen, aber nur bestimmte Mitgliedstaaten, u. a. Bulgarien und Griechenland, für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds in Betracht kommen.
Die Auffassung, dass die Entwaldung für etwa 20 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich, ist ziemlich weit verbreitet. Außerdem kann die Entwaldung nicht nur zu einem Verlust an biologischer Vielfalt führen, sondern auch zu einer Zunahme von Überschwemmungen und zur Schädigung des Bodens. Es sind dringend Maßnahmen zur Eindämmung der Entwaldung notwendig, wenn das Ziel, die CO2-Emissionen zu verringern, tatsächlich erreicht werden soll. Was kann die EU nach Auffassung der Kommission zur Bekämpfung der Entwaldung in der EU und in den Entwicklungsländern tun, wie können diese Maßnahmen finanziert werden und wann wird die Kommission konkrete diesbezügliche Vorschläge vorlegen?
Die Entwaldung ist für annähernd 20 % der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Daher ist die Bekämpfung der Entwaldung eine vorrangige Aufgabe; und sie trägt nicht nur dazu bei, die Emissionen zu verringern, sondern auch dazu, andere politische Ziele zu erreichen, vor allem aber dazu, die Armut zu beseitigen und den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten.
Bei den jüngsten internationalen Verhandlungen über Klimawandel und über biologische Vielfalt ist die Entwaldung ein hervorstechendes Diskussionsthema gewesen. Zur weiteren Ausgestaltung der Politik auf europäischer Ebene arbeitet die Kommission an einer Mitteilung, in der die Möglichkeiten zur Bekämpfung der Entwaldung in Entwicklungsländern, in deren Wäldern die Verlustrate ständig im Steigen begriffen ist, untersucht werden sollen.
Die Gesamtforstfläche der Europäischen Union (EU) hat in den letzten Jahrzehnten ständig zugenommen. Die Ausdehnung der Waldflächen in der EU überwiegt bei weitem den Verlust an Waldgebieten im Zuge der Infrastruktur- und Stadtplanung.
Zu den Themen, die in der Mitteilung behandelt werden, gehören neben dem Aufbau von Kapazitäten in den Entwicklungsländern auch Fördermaßnahmen zur Erhaltung von Forstressourcen sowie eine neuerliche Verpflichtung zur Gewährleistung politischer Kohärenz auf EU-Ebene.
Darüber hinaus hat die Kommission Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwaldung im Rahmen der für die Umwelt und tropische Wälder vorgesehenen Haushaltslinie (B7-6200) finanziert, und sie wird das auch weiterhin über das Thematische Programm für Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie(1) (ENRTP) tun.
Die Frage eines neuen globalen Finanzierungsmechanismus für die Aktivitäten zur Bekämpfung der Entwaldung in den Entwicklungsländern ist eine Frage, über die noch immer debattiert wird, obwohl eine mögliche Finanzierungsquelle darin bestehen könnte, einen Prozentsatz der Versteigerungseinnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem nach 2012 zweckgebunden dafür bereitzustellen.
Die Wahl des richtigen Zeitpunkts ist wichtig, da die Zeit vor Kopenhagen ganz wichtig für die Gestaltung des künftigen Systems zur Bekämpfung des Klimawandels einschließlich Maßnahmen zur Verringerung der aus der Entwaldung resultierenden Emissionen ist.
Die Kommission bereitet eine Konsultation von Interessenvertretern vor und arbeitet an einer Studie zur Folgenabschätzung. Aufbauend auf deren Ergebnissen wird die Kommission weiter an einer Mitteilung arbeiten, die bis Ende 2008 angenommen werden soll.
Betrifft: Revision der Richtlinie zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
Die Europäische Kommission hat bereits mehrfach angekündigt, dass sie einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie 86/609/EWG(1) zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere vorlegen wird. Bisher gibt es noch keinen derartigen Vorschlag.
Kann die Kommission mitteilen, wann sie einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie 86/609/EWG vorlegen wird?
Die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass der Vorschlag der Richtlinie über den Schutz der für Versuche verwendeten Tiere Dringlichkeit besitzt und so bald wie möglich angenommen werden muss, damit die Aussprache im Europäischen Parlament und im Rat auch so bald wie möglich beginnen kann.
Der Schutz und das Wohlergehen von Versuchstieren ist eine wichtige Frage. Sie können nur mithilfe einer umfassenden Überarbeitung von Richtlinie 86/609EWG(2) auf ein höheres Niveau gebracht werden.
Der Überarbeitungsprozess nahm viel Zeit in Anspruch. Aber der hohe Zeitaufwand war notwendig, um sicherzustellen, dass alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Informationen und das neueste Wissen über artgerechte Tierhaltung berücksichtigt wurden. Darüber hinaus müssen Lösungsansätze, die verfolgt wurden, bezüglich ihrer soziökonomischen Folgen sowie ihrer Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere richtig beurteilt werden. Die Aussprache erwies sich als sehr vielschichtig. Die Beteiligten, unter ihnen Vertreter von Wissenschaft und Industrie, nationalen Behörden und Tierschutzorganisationen haben einen wichtigen und sehr geschätzten Beitrag zu diesem Prozess geleistet.
Zwischen verschiedenen Dienststellen der Kommission hat es eine ausgedehnte Zusammenarbeit gegeben, um ein optimales und ausgeglichenes Verhältnis zwischen unterschiedlichen Zielen herzustellen, damit der sich daraus ergebende Vorschlag in vollem Umfang die angekündigten Ziele widerspiegeln und das Wohlergehen und den Schutz der noch immer für wissenschaftliche Zwecke benötigten Tiere wesentlich verbessern kann. Die Kommission steht nun vor dem Abschluss ihrer Arbeit und widmet sich dieser Aufgabe mit Nachdruck, worüber allgemeines Einvernehmen besteht.
Die Kommission tut ihr Möglichstes, um für eine rasche Verabschiedung des Vorschlags zu sorgen.
Anfrage Nr. 44 von Laima Liucija Andrikienė (H-0424/08)
Betrifft: Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Projekt der Nord-Stream-Erdgasfernleitung durch die Ostsee
Das Projekt der Nord-Stream-Erdgasfernleitung gibt Anlass zu manchen Bedenken, was die möglichen negativen Auswirkungen auf die Ostsee betrifft. Aufgrund internationaler Umweltnormen und der rechtlichen Anforderungen und der Rechtspraxis der EU kann ein Projekt nicht durchgeführt werden, wenn nicht zuvor von unabhängigen Stellen eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird. Ist die Kommission bereit, dem Parlament die Ergebnisse der hier erwähnten Prüfung zur Kenntnis zu bringen? Wenn ja: Worin bestehen die Ergebnisse? Wenn nein: Wann wird das Parlament konkrete, ausführliche Informationen über die Prüfung und ihre Ergebnisse erhalten?
Die Nord-Stream-Erdgasfernleitung wurde in die Liste der vorrangigen Vorhaben des Transeuropäischen Energienetzes (TEN-E) und vor allem in die Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze(1) aufgenommen.
Wegen des Charakters der Nordstream-Vorhabens (einer Fernleitung mit 1200 km Länge, die sich über das Hoheitsgebiet von mehr als einem Mitgliedstaat erstreckt und mit sich daraus ergebenden Umweltfolgen in einem Mitgliedstaat, die sich vielleicht gegenseitig beeinflussen) wird zurzeit im Rahmen der Konvention über die Umweltauswirkungen im grenzübergreifenden Zusammenhang (Espoo-Konvention von 1991) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt, die auch den Anforderungen der abgeänderten UVP-Richtlinie 85/337/EG(2) entspricht. Dieser Prozess beinhaltet UVP-Unterlagen, die man für gewöhnlich als „Umweltbericht“ bezeichnet, der unter der Verantwortung des Projektträgers ausgearbeitet wird, in diesem Falle des privaten Unternehmens „Nordstream AG“, sowie Konsultationen der zuständigen einzelstaatlichen Behörden und der breiten Öffentlichkeit. Es sind alle „Beteiligten“ zu konsultieren, also sowohl die „Ursprungsparteien“ (die Vertragsparteien der Espoo-Konvention, unter deren gerichtlicher Zuständigkeit eine vorgeschlagene Tätigkeit stattfinden soll) als auch die „betroffenen Parteien“ (die Vertragsparteien der Espoo-Konvention, die wahrscheinlich von den grenzübergreifenden Auswirkungen der vorgeschlagenen Tätigkeit betroffen sein werden).
Obwohl die Notifizierung des Projekts, mit Vorabinformationen über seine möglichen Auswirkungen, Ende 2006 erfolgte, läuft die UVP noch mit zusätzlichen Studien, Berichten und spezifischen Informationen weiter, die immer noch erarbeitet und für Konsultationen genutzt werden. Der endgültige Umweltbericht wird für Ende dieses Jahres erwartet. Die zuständigen einzelstaatlichen Behörden sowie die Öffentlichkeit werden Gelegenheit erhalten, während des Konsultationsprozesses ihre Meinungen zu äußern und ihre Stellungnahmen vorzulegen. Diese Meinungen werden in der Genehmigung Berücksichtigung finden, die von den einzelstaatlichen Behörden zu gewähren ist. Natürlich werden alle einschlägigen Informationen einschließlich des Umweltberichts auch der Kommission und dem Parlament zur Verfügung stehen.
Es muss jedoch betont werden, dass die Verantwortung für die Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt und schließlich die Erteilung der Genehmigung bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten liegt. Die Kommission kann erst einschreiten und entsprechende gerichtliche Schritte einleiten, wenn ein Verstoß gegen Gemeinschaftsvorschriften festgestellt worden ist.
ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40; ABl. L 73 vom 14.3.1997, S. 5; ABl. L 156 vom 25.6.2003, S. 17.
Anfrage Nr. 49 von Anne Van Lancker (H-0394/08)
Betrifft: Regularisierungsprogramme in der EU
In den vergangenen Jahren haben verschiedene Mitgliedstaaten der EU umfangreiche Regularisierungsprogramme für Drittstaatsangehörige, die sich illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, durchgeführt. Einige Länder erwägen derzeit die Einführung nationaler Rahmen mit allgemeinen Kriterien für eine Regularisierung. In Anbetracht des Mangels an diesbezüglichen Informationen auf EU-Ebene hatte die Kommission in ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2006 über die Bekämpfung der illegalen Einwanderung(1) für 2007 eine Studie über die gängige Praxis und die Auswirkungen von Regularisierungsprogrammen in den Mitgliedstaaten angekündigt, in der auch untersucht werden sollte, ob auf EU-Ebene ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Regularisierungen notwendig ist. Durch die Entscheidung 2006/688/EG(2) des Rates vom 5. Oktober 2006 wurde außerdem ein Mechanismus zur gegenseitigen Information der Kommission und der Mitgliedstaaten über geplante nationale Asyl- und Einwanderungsmaßnahmen geschaffen.
Kann die Kommission darlegen, wann mit den Ergebnissen der Studie über Regularisierungsmaßnahmen zu rechnen ist? Verfügt die Kommission über Daten zu nationalen Regularisierungsprogrammen? Beabsichtigt die Kommission, einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Regularisierungen auf EU-Ebene vorzuschlagen?
In einem Raum ohne Binnengrenzen („Schengen“) können Regularisierungen, die von einem Mitgliedstaat vorgenommen werden, Auswirkungen auf die anderen Mitgliedstaaten haben, insbesondere groß angelegte Amnestien.
Wir beklagen einen ernsthaften Mangel an aktuellen Informationen zu den Regularisierungskonzepten der Mitgliedstaaten sowie zum Ergebnis und den Auswirkungen solcher Programme. Zugleich ist die Präsenz von Personen, die sich – oft schon seit vielen Jahren – illegal im Land aufhalten und deren Rückführung eher unwahrscheinlich ist, in allen Mitgliedstaaten ein Thema.
Daher hat die Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, bei der die aktuelle Regularisierungspraxis der Mitgliedstaaten und vor allem die politische Effizienz dieser Maßnahmen unter die Lupe genommen werden. Ergebnisse dieser Studie werden für Ende Juli 2008 erwartet.
Die Studie wird auch Länderberichte enthalten, also genaue Angaben zu Regularisierungsprogrammen, die in den letzten 10 Jahren in den Mitgliedstaaten durchgeführt worden sind.
Diese Studie wird uns eine solide Grundlage für die künftige Diskussion liefern, auch für die Erörterung der Frage, ob gemeinsame Kriterien für Regularisierungen auf der Ebene der Europäischen Union notwendig sind.
Betrifft: Terroristische Aktivitäten von Al Qaida und von einen eigenen Sikh-Staat Khalistan fordernden Sikh in Europa
Islamistische Terrorgruppen, die sich Al Qaida und Sikh-Terroristen, die einen eigenen Sikh-Staat Khalistan fordern, angeschlossen haben, operieren weiterhin von Pakistan aus. Hält es die Kommission für möglich, dass sich die für einen eigenen Sikh-Staat Khalistan kämpfenden Terroristen mit Al Qaida und islamistischen Terrorgruppen zusammenschließen, um Indien zu destabilisieren und in Europa terroristische Aktivitäten durchzuführen?
Die Kommission möchte nicht über Themen spekulieren, wie sie von dem Herrn Abgeordneten in seiner Anfrage angesprochen werden, da die Erfassung und Auswertung der Daten und der nachrichtendienstlichen Erkenntnisse, die notwendig sind, um eine Antwort darauf zu geben, allein Sache der Mitgliedstaaten ist.
Die Kommission wird regelmäßig über mögliche terroristische Gefahren für die Europäische Union und/oder gegen ihre Interessen außerhalb der Union informiert und ergreift gegebenenfalls im Einklang mit ihren Vorrechten und Zuständigkeiten die notwendigen Maßnahmen.
Anfrage Nr. 51 von Giusto Catania (H-0397/08)
Betrifft: Vereinbarkeit der "Sicherheitsverordnung" mit dem Gemeinschaftsrecht
Am 21. Mai 2008 billigte die italienische Regierung das „Sicherheitspaket“, das aus einer Reihe verschiedenartiger Gesetzesverordnungen besteht, die Kriminalisierung der Einwanderung zum Ziel hat und die Mobilität der Gemeinschaftsbürger regelt.
Kann die Kommission mitteilen, ob sie die Maßnahmen dieses „Sicherheitspakets“ für verhältnismäßig und mit dem Geist der Gemeinschaftsvorschriften und der Rechtsprechung des Gerichtshofs vereinbar hält? Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass die Einführung der in der bereits geltenden Gesetzesverordnung enthaltenen neuen Strafverschärfungsgründe und des Automatismus, nach dem zu Strafen von mehr als zwei Jahren verurteilte Bürger aus Drittstaaten und Gemeinschaftsbürger ausgewiesen werden, in Widerspruch zum Grundsatz der Nichtdiskriminierung (ehemalige Artikel 12 und 13 EGV), zum Geist der Charta der Grundrechte (Artikel 21) und zu den spezifischen Gemeinschaftsrechtsvorschriften der Richtlinie 2000/43/EG(1) (Gleichbehandlung) und der Richtlinie 2004/38/EG(2) (Mobilität der Bürger Europas) steht? Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass die in der Gesetzesverordnung vorgesehenen Sanktionen für all jene, die an Illegale vermieten, in Widerspruch zu dem Recht auf Unterstützung für die Wohnung zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Daseins aus Artikel 34 Absatz 3 der Charta der Grundrechte der EU stehen können?
Das „Sicherheitspaket“ ist der Kommission noch nicht notifiziert worden. Den ihr zur Verfügung stehenden Informationen zufolge ist das Gesetzesdekret Nr. 92 vom 23. Mai 2008 mit Dringlichkeitsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Sicherheit am 27. Mai 2008 in Kraft getreten und bereits anwendbar, muss jedoch noch innerhalb von 60 Tagen vom italienischen Parlament bestätigt werden. Der Standpunkt der Kommission wird vom endgültigen Wortlaut des Gesetzesdekrets abhängen. Der Kommission ist auch bekannt, dass der Ministerrat am 21. Mai 2008 einen Entwurf für ein legislatives Dekret bezüglich der Freizügigkeit von Gemeinschaftsbürgern angenommen hat, allerdings liegt ihr der endgültige Wortlaut nicht vor.
Was die Einführung automatischer Ausweisungen anbelangt, auf die sich der Herr Abgeordnete bezieht, so darf der Richtlinie 2004/38/EG zufolge bei Maßnahmen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder öffentlichen Sicherheit ausschließlich das persönliche Verhalten der betreffenden Person ausschlaggebend sein, das eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen muss, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Dies erfordert eine individuelle Einzelfallprüfung. In der Richtlinie wird zudem ausgeführt, dass frühere strafrechtliche Verurteilungen allein nicht ohne Weiteres solche Maßnahmen begründen können. Entsprechend kann eine strafrechtliche Verurteilung nur insoweit herangezogen werden, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Wie durch den Gerichtshof bestätigt, steht das Gemeinschaftsrecht auch nationalen Bestimmungen entgegen, denen zufolge Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten, die wegen bestimmter Straftaten zu einer bestimmten Strafe verurteilt wurden, auszuweisen sind.
Sämtliche Richtlinien im Bereich Asyl und Einwanderung enthalten bereits Vorschriften zur „öffentlichen Ordnung“, die es den Mitgliedstaaten gestatten, Drittstaatsangehörigen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, den Aufenthaltstitel zu entziehen und sie auszuweisen. Es ist hervorzuheben, dass der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts zufolge stets ein individuelles Herangehen an eine Ausweisung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit verlangt ist. Jeder Fall ist individuell zu prüfen, wobei die Schwere und die Art des Verstoßes, die von der betreffenden Person ausgehende Gefahr, die Dauer des Aufenthalts im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, die Folgen für die betreffende Person und ihre Familienangehörigen sowie die Bindungen zum Aufenthaltsstaat zu berücksichtigen sind. Eine nationale Rechtsvorschrift, die die automatische Ausweisung von Drittstaatsangehörigen im Falle einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren ohne individuelle Prüfung und Berücksichtigung der oben genannten Aspekte vorsieht, kann als dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufend angesehen werden.
Was die von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Einführung eines neuen strafverschärfenden Umstands anbelangt, so erwächst den Unionsbürgern das Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat unmittelbar aus dem Vertrag und hängt nicht von der Einhaltung von Verwaltungsverfahren wie der Ausstellung einer Anmeldebescheinigung ab, was unter keinen Umständen eine Ausweisung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Sicherheit rechtfertigen kann. Im Übrigen würde die Anwendung eines solchen strafverschärfenden Umstands auf Verstöße von ausländischen Unionsbürgern gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verstoßen.
Was die von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Änderung des legislativen Dekrets Nr. 286 vom 25. Juli 1998 über die Einwanderung betrifft, derzufolge Eigentümer, die Wohnungen an illegal aufhältige Ausländer vermieten, mit Freiheitsentzug von sechs Monaten bis zu einem Jahr belegt werden, so scheint dieses Dekret nicht für Unionsbürger zu gelten.
Gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) der Richtlinie 2002/90/EG des Rates vom 28. November 2002 zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt(3) legt jeder Mitgliedstaat angemessene Sanktionen für „diejenigen fest, die einer Person, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats ist, zu Gewinnzwecken vorsätzlich dabei helfen, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Verletzung der Rechtsvorschriften des betreffenden Staates über den Aufenthalt von Ausländern aufzuhalten.“ Gemäß Artikel 1 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 28. November 2002 betreffend die Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt(4) trifft „jeder Mitgliedstaat … die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass die in den Artikeln 1 und 2 der Richtlinie 2002/90/EG beschriebenen Handlungen mit wirksamen, angemessenen und abschreckenden Strafen bedroht sind, die zu einer Auslieferung führen können“.
So könnten bestimmte Eigentümer, die Wohnraum an illegale Einwanderer vermieten, von diesen Bestimmungen erfasst werden, sofern sie diese vorsätzlich und zu Gewinnzwecken unterstützen, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats unter Verletzung der Rechtsvorschriften aufzuhalten. Eine nationale Rechtsvorschrift, die Sanktionen allgemein für alle Wohnungseigentümer einführt, die illegalen Einwanderern zu Gewinnzwecken vorsätzlich dabei helfen, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten, stellt eine Umsetzung der Richtlinie 2002/90/EG dar. Eine Rechtsvorschrift, die über die Umsetzung dieser Richtlinie hinausgeht, fällt unter einzelstaatliches Recht. Die Kommission erinnert daran, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gemäß ihrem Artikel 51 Absatz 1 für die Mitgliedstaaten ausschließlich im Rahmen der Umsetzung von Unionsrecht gilt.
Rahmenbeschlusses 2002/946/JI des Rates vom 28. November 2002 zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt, ABl. L 328 vom 5.12.2002.
Anfrage Nr. 52 von Eoin Ryan (H-0414/08)
Betrifft: Organisiertes Verbrechen in der Europäischen Union
Kann die Kommission darlegen, welche neuen Initiativen sie gegebenenfalls zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens in der Europäischen Union ergreifen wird?
Die Kommission trägt zur Bekämpfung der organisierten grenzübergreifenden Kriminalität durch Maßnahmen und Aktionen bei, die ihren konkreten Ausdruck in Rechtsvorschriften, der Schaffung von Netzwerken für den Austausch bewährter Praktiken und die Verbreitung von Erkenntnissen und Informationen (Statistiken, Einschätzung der Bedrohungslage usw.) und der Finanzierung von Kooperationsprojekten finden.
Was die Bekämpfung der Internetkriminalität betrifft, so hat die Kommission in ihrer Mitteilung „Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität“(1) vom Mai 2007 eine umfassende Politik entwickelt. Die Kommission hat eine öffentlich-private Ad-hoc-Gruppe gebildet, die sie bei der Erarbeitung von Vorschlägen für konkrete Empfehlungen unterstützt, die insbesondere den Austausch von operationellen und strategischen Informationen, die Schaffung von ständigen öffentlich-privaten Kontaktpunkten und die Einführung einer öffentlich-privaten Struktur für die Ausbildung von Experten betreffen.
Der Menschenhandel stellt auch für die Europäische Kommission eine Priorität dar. Auf Initiative der Kommission hat der Rat einen Rahmenbeschluss, mit dem der Menschenhandel unter Strafe gestellt wird, sowie einen Aktionsplan mit spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels(2) angenommen. Die Kommission hat eine Reihe von Indikatoren zur Bewertung der Qualität der nationalen politischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels aufgestellt und einen aktiven Dialog mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) in die Wege geleitet. Im Jahr 2007 hat die Kommission bereits Projekte im Gesamtwert von mehr als 7 Millionen Euro finanziert. Sie hat auch eine Sachverständigengruppe eingerichtet, die sie in ihren Überlegungen unterstützen soll, und es läuft eine Studie zur Prüfung der Durchführbarkeit einer europäischen „Hotline“. Am 18. Oktober 2007 veranstaltete die Kommission den ersten EU-Tag zur Bekämpfung des Menschenhandels, wobei die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt der europäischen Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels gestellt wurden, und veröffentlichte eine Reihe von vom Rat gebilligten Empfehlungen zur Unterstützung und zum Schutz der Opfer des Menschenhandels.
In Bezug auf den Schutz von Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung hat die Kommission Gespräche über die Notwendigkeit der Aktualisierung des diesbezüglichen Rahmenbeschlusses(3) einschließlich der Einführung des Straftatbestands der Ausbeutung von Kindern zu sexuellen Zwecken durch Informationstechnologien („Grooming“) eingeleitet. Die Kommission wird die Maßnahmen spezieller Strafverfolgungsstellen zur Ermittlung von kinderpornografischen Websites und Netzwerken und zur Verfolgung der Verantwortlichen sowie zur Identifizierung der auf diesen Bildern zu sehenden Kindern, die zu Opfern wurden, unterstützen. Sie wird auch die Bildung eines Paktes zwischen den verschiedenen Beteiligten (Finanzinstitutionen, Internetanbieter usw.) unterstützen, mit dem die Fahndung nach Kriminellen und die Kündigung der zum Erwerb von kinderpornografischen Bildern im Internet genutzten Verträge erleichtert werden soll. Die Kommission hat sich zudem für die Einführung eines Systems zum Austausch von Strafregisterangaben eingesetzt, das es den Justizbehörden der Mitgliedstaaten ermöglichen wird, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Verurteilungen zu berücksichtigen.
Zur Korruptionsbekämpfung hat die Kommission im Februar 2008 ein Arbeitspapier angenommen, in dem der Zusammenhang zwischen Korruption und organisierter Kriminalität untersucht wird(4). In diesem Dokument werden die spezifischen Korruptionsrisiken von privaten Einrichtungen genannt und die zu ergreifenden Gegenmaßnahmen aufgezeigt. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen dieses Dokuments wird die Kommission demnächst eine Studie einleiten, deren Ergebnisse die Arbeit der Expertengruppe der Kommission zur Ermittlung des Bedarfs der Politik an Kriminalitäts- und Strafverfolgungsdaten insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Entwicklung einheitlicher operationeller Definitionen und statistischer Indikatoren über die Korruption ergänzen werden. Im März 2008 sind bei der Kommission die Ergebnisse einer Eurobarometer-Umfrage zur Korruption eingegangen. Dieser Umfrage zufolge sind 75 % der EU-Bürger der Auffassung, dass die Korruption ein großes Problem in ihrem Land darstellt.
Durch die Einziehung der Erträge von Verbrechen lässt sich die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus insofern intensivieren und ausbauen, als den Kriminellen ihre illegalen Einnahmen entzogen werden und sie daran gehindert werden, sie bei illegalen Geschäften jedweder Art erneut zu investieren. Es wurden verschiedene Rechtsinstrumente auf europäischer Ebene eingeführt, um in allen Phasen des Strafprozesses die Ermittlung, das Einfrieren, die Beschlagnahmung und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten durch die Harmonisierung des einzelstaatlichen Rechts und die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Urteile zu erleichtern. In Anbetracht der Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Instrumente bereitet die Kommission für Ende 2008 eine Mitteilung zur Verbesserung der Effizienz der Gemeinschaftsmaßnahmen in diesem Bereich vor.
Was den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung anbelangt, so basiert die EU-Politik auf der umfassenden EU-Strategie von 2004(5), in der die Ziele der Kommission dargelegt sind: effiziente Nutzung der Finanzermittlung und Zusammenarbeit zwischen den Finanzermittlungsstellen. Ein Bericht über die Anwendung des Ratsbeschlusses 2000/642/JI wurde im Dezember 2007 angenommen(6) und ein Folgebericht ist in Arbeit.
Die Kommission trägt auch finanziell zur Schaffung eines Netzwerks nationaler Finanzermittlungsstellen bei, und zwar insbesondere über ein mit fast 2 Millionen Euro ausgestattetes Projekt zur Entwicklung eines solchen Netzwerks.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Statistiken über die Kriminalität auf EU-Ebene sind unzureichend, insbesondere was die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedstaaten anbelangt. Die Dienststellen der Kommission einschließlich des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) haben ein umfangreiches Vorhaben initiiert und setzen derzeit in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und entsprechenden Verbänden einen Aktionsplan für den Zeitraum 2006-2010(7) um. Das Ziel besteht darin, die Qualität und Vergleichbarkeit der Kriminal- und Strafverfolgungsstatistiken der Mitgliedstaaten zu verbessern, die Datenerhebung der Mitgliedstaaten zu koordinieren sowie Statistiken und Analysen auf den Websites der Kommission zu veröffentlichen.
Im Dezember 2006 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss(8) angenommen, mit dem zum einen das gegenwärtige Europol-Übereinkommen durch einen Beschluss des Rates ersetzt werden soll, der eine raschere Anpassung des Europol-Rechtsrahmens an die Entwicklung der Kriminalität erlaubt, und zum anderen die Finanzierung durch die Mitgliedstaaten durch eine Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt abgelöst werden soll. Am 18. April 2008 hat der Rat eine politische Einigung über den Wortlaut des Beschlusses erzielt, der im Herbst angenommen werden soll.
Das Finanzprogramm 2007-2013 „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ ist ein wichtiges Instrument im Dienst der Mitgliedstaaten. Es bietet ihnen die Möglichkeit, eine Kofinanzierung für grenzüberschreitende Projekte in den von der Kommission festgelegten prioritären Bereichen zu erhalten. Das von der Kommission erarbeitete und angenommene jährliche Arbeitsprogramm wurde so angepasst, dass es dem sich ständig ändernden Bedarf besser gerecht werden kann und zur Bündelung der Aktivitäten der Mitgliedstaaten beiträgt, so dass wirkliche Synergien entstehen. Im Jahr 2008 werden mehr als 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen - Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität, KOM(2007) 267 endg.
Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, ABl. L 13 vom 20.1.2004.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - Entwicklung einer umfassenden und kohärenten EU-Strategie zur Messung von Kriminalität und Strafverfolgung: EU-Aktionsplan 2006-2010, KOM(2006) 437 endg.
Es ist nunmehr erwiesen, dass die Hauptleidtragenden des Klimawandels die ärmsten und schwächsten Völker der Erde sein werden, vor allem die Afrikaner, die am stärksten betroffen sein werden. Nach Angaben der UNO könnten von den Leidtragenden des Klimawandels 50 Millionen Menschen zu Klimaflüchtlingen werden, die derzeit keinerlei spezifischen Rechtsschutz genießen.
Inwieweit werden im Rahmen der derzeitigen Entwicklungspolitik der EU Anstrengungen unternommen, um die Zahl der Umweltflüchtlinge zu verringern?
Teilt die Kommission außerdem die Ansicht, dass eine rechtliche Anerkennung des Status dieser Flüchtlinge unbedingt notwendig ist, damit sie die gleichen Rechte genießen, wie sie in der Genfer Konvention festgelegt sind, und wie gedenkt sie gegebenenfalls dafür zu sorgen, dass diese Anerkennung auch auf europäischer und internationaler Ebene Realität wird?
Die Auswirkungen des Klimawandels auf Migrationsbewegungen sind ein Thema, das weltweit immer stärkeres politisches Interesse erlangt.
Wie in dem kürzlich vom Hohen Vertreter und der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Papier zum Klimawandel und zur internationalen Sicherheit(1) betont wird, kann der Klimawandel als Multiplikator von Gefahren wirken, wodurch Tendenzen, Spannungen und Instabilitäten, die das Migrationsverhalten ohnehin schon beeinflussen, noch verschärft würden.
Auch wenn es starke vereinzelte Anhaltspunkte gibt, die auf einen Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration hindeuten, ist es wegen des Mangels an zuverlässigen Forschungsdaten und Schlussfolgerungen schwierig, eine direkte und ausschließliche Verknüpfung zwischen den beiden Erscheinungen herzustellen. Einzelentscheidungen zum Auswandern sind in der Regel das Ergebnis vielschichtiger Überlegungen: Es sind persönliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und auch ökologische Faktoren, die sich normalerweise nicht in einen einzigen Kausalzusammenhang einordnen lassen. Derzeitig verfügbare Studien deuten auch darauf hin, dass umweltbedingte Wanderungsbewegungen in den meisten Fällen in einem innerstaatlichen Rahmen stattfinden.
Der „Umweltflüchtling“ existiert als Rechtsterminus im System der internationalen Menschenrechte nicht und wird vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) nicht verwendet. Doch die Programme der Europäischen Union für die Zusammenarbeit mit den betreffenden Ländern zielen in der Tat auf die Verbesserung der Lebensbedingungen und die Förderung des Wirtschaftswachstums ab, was sich indirekt auf das Migrationsverhalten auswirkt. Darüber hinaus billigte die Europäische Union (EU) im November 2007 einen Vorschlag der Europäischen Kommission über die Schaffung einer Globalen Allianz gegen den Klimawandel(2), der darauf abzielt, beträchtliche Ressourcen für Maßnahmen zur Anpassung in den schwächsten Entwicklungsländern aufzubringen, um damit die negativen Folgen des Klimawandels zu lindern.
Die Kommission ist insgesamt von der Notwendigkeit einer umfassenden Klimaschutzstrategie überzeugt, die sowohl auf die Ursachen als auf die Folgen des Klimawandels eingeht. Um jedoch dazu in der Lage zu sein, fundierte politische Entscheidungen zu einigen der miteinander verknüpften Themen, wie z. B. der Migration, zu formulieren, sollte zunächst besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, die vorhandenen Wissenslücken zu schließen. Ein zurzeit laufendes Zweijahresforschungsprojekt der EK zu Szenarien für Umweltveränderungen und Zwangsmigration (EACH-FOR)(3) konzentriert sich auf die Tendenzen multipler Umweltprobleme und die damit zusammenhängenden sozialen, politischen und demografischen Aspekte in einer Vielzahl von Regionen und Ländern, einschließlich der Länder Nordafrikas und des Nahen Ostens.
Auf der multilateralen Ebene hat das sozial- und geisteswissenschaftliche Programm der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) kürzlich damit begonnen, Wissen, Forschung und Kapazitäten zur Städtepolitik zu entwickeln und berücksichtigt dabei die Auswirkungen unkontrollierter Urbanisierung des ländlichen Raums und der Küstengebiete auf die Umwelt, zu deren Ursachen die mit dem Klimawandel verbundene Migration und der Konsum gehören. Der Hohe Flüchtlingskommissar der UNO plant ebenfalls eine Prüfung der Frage der umweltbedingten Vertreibung aus Sicht des Schutzes der Menschenrechte(4).
Diese Prozesse können auch zu einem verbesserten multilateralen Denken über konzeptuelle Fragen wie etwa die Definition von Umweltmigranten oder die Ausarbeitung noch umfassenderer internationaler Regelungen zum Schutz der Menschenrechte führen. Die Kommission verfolgt diese internationale Arbeit eingehend, um dafür zu sorgen, dass diese Entwicklungen bei allen künftigen politischen Reaktionen der EU, mit denen der Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration angesprochen werden soll, in vollem Umfang berücksichtigt werden können.
Die Kommission setzt sich dafür ein, die einzelnen Politikfelder besser aufeinander abzustimmen. Die umfassende europäische Migrationspolitik, die zurzeit Gestalt annimmt, soll die Kohärenz zwischen Migration und Umwelt erkunden und stärken. Darüber hinaus beinhaltet die derzeit laufende Arbeit am Weißbuch der Kommission zum Thema Anpassung unter anderem die Aufgabe, die externen Politikbereiche im weitesten Sinne mit den sich aus dem Klimawandel ergebenden globalen Herausforderungen in Übereinstimmung zu bringen.
Das gemeinsame Papier wurde im März 2008 dem Europäischen Rat und dem Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments vorgelegt und lässt sich unter folgender Adresse abrufen: http://ec.europa.eu/external_relations/cfsp/doc/climate_change_international_security_2008_en.pdf.
Der Bericht des UNO-Generalsekretärs über UNO-Aktivitäten im Bereich des Klimawandels ist abrufbar unter der Adresse http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/N08/204/46/PDF/N0820446.pdf?OpenElement.
Anfrage Nr. 54 von Robert Evans (H-0343/08)
Betrifft: Verzögerungen bei Online-Banküberweisungen
Der Kommission ist sicherlich bekannt, dass Online-Banküberweisungen sowohl innerhalb von Mitgliedstaaten als auch international auf ausdrückliches Ersuchen mit sofortiger Wirkung durchgeführt werden, ansonsten aber bis zu einer Woche verstreichen kann, bevor sie durchgeführt sind. Dies hat beträchtliche Unbequemlichkeiten und Zinsverluste für den Verbraucher zur Folge, während die Bank mehrere Tage lang Zinsen mit diesem Geld verdient.
Wird die Kommission eine Rechtsvorschrift vorschlagen, um sicherzustellen, dass diese Geldüberweisungen, insbesondere zwischen Mitgliedstaaten, mit sofortiger Wirkung durchgeführt werden oder zumindest nicht länger als 24 Stunden für ihre Ausführung benötigt wird?
Ein Hauptziel der kürzlich angenommenen Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt(1), die bis 1. November 2009 umgesetzt werden muss, besteht darin, in Bezug auf die Informationspflichten des Anbieters und die Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten eine einheitliche Regelung zu schaffen, die u. a. strenge Vorschriften zur Ausführungsfrist elektronischer Zahlungsaufträge beinhaltet. Diesen Vorschriften zufolge müssen Banken und andere Zahlungsdienstleister die für Zahlungsvorgänge benötigte Maximalzeit garantieren, und die soll für alle Überweisungen innerhalb der EU standardisiert werden, unabhängig davon, aus welchem Mitgliedstaat die Zahlung kommt bzw. in welchen Mitgliedstaat sie geht.
Gemäß Artikel 69 Absatz 1 der Richtlinie müssen ab dem 1. Januar 2012 alle Überweisungen, bei denen keine Währungsumrechnung erfolgt, obligatorisch spätestens am Ende des folgenden Geschäftstags ausgeführt worden sein (das ist die „D+1“-Basis). Diese „D+1“-Regel gilt für: a) Zahlungsvorgänge in Euro, ob innerstaatlich oder grenzübergreifend, innerhalb der EU; b) innerstaatliche Zahlungsvorgänge in der Währung des betreffenden Mitgliedstaats; c) bestimmte Zahlungsvorgänge, bei denen eine Währungsumrechnung zwischen Euro und der Währung eines nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaats stattfindet. In der Richtlinie wird aber anerkannt, dass Banken Zeit benötigen, um bestehende Produkte und Systeme zu erweitern. Daher erlaubt diese Bestimmung den Parteien, sich bis zum 1. Januar 2012 auf eine maximale Ausführungsfrist von „D+3“ für Überweisungen zu einigen. Darüber hinaus gestattet die Richtlinie den Parteien, sich auf einen weiteren Geschäftstag für in Papierform angewiesene Zahlungsvorgänge zu einigen.
Die Kommission möchte unterstreichen, dass die Ausführungsfrist von „D+1“ nach Artikel 69 Absatz 1 der Richtlinie über Zahlungsdienste nur eine Höchstfrist darstellt. Daher sollte die Praxis, dass Zahlungen innerhalb eines Tages ausgeführt werden, dort, wo dies zurzeit der Fall ist, auch beibehalten werden. Um der Gefahr zu begegnen, dass sich bei den Zahlungsdienstleistern die Ausführungsfrist in Wirklichkeit verlängert, gestattet Artikel 72 der Richtlinie den Mitgliedstaaten, sich bei rein innerstaatlichen Zahlungsvorgängen für kürzere Ausführungsfristen zu entscheiden. Außerdem erlaubt die Richtlinie den Zahlungsdienstleistern stets, den Kunden günstigere Bedingungen anzubieten.
Betrifft: Undurchsichtige Entscheidungsfindung bei der Finanzierung der EU-Verkehrspolitik
Wann wird die Finanzierung der EU-Verkehrspolitik einer wirtschaftlichen Überprüfung und den üblichen Kontrollmechanismen der Kommission unterzogen, damit sie endlich die Kriterien der Rechenschaftspflicht für die Verwendung öffentlicher Mittel erfüllt? Wie lässt es sich rechtfertigen, dass die Verwendung öffentlicher Gelder nicht der demokratischen Kontrolle unterzogen wird? Das untergräbt das Vertrauen der Menschen in die politische Entscheidungsfindung.
Im Geiste des Binnenmarkts, der Transparenz und der wirtschaftlichen Effizienz wendet die Europäische Kommission eine Arbeitsmethode an, bei der die Finanzbeschlüsse der anderen Generaldirektionen der Kommission von der GD Wettbewerb überprüft werden.
In einigen Politikbereichen werden diese Überprüfungen aus strategischen Gründen jedoch nicht durchgeführt, wobei die Beschlüsse hierzu bereits vor langer Zeit gefasst wurden. Seitdem haben sich sowohl die EU als auch die übrige Welt stark verändert.
Der Verkehr – im weiteren Sinne die Mobilität – stellt heutzutage mehr als einen strategischen Aspekt der Gesellschaft dar und bildet einen Schlüsselfaktor im Alltags- und Geschäftsleben der Menschen. Er ist die Quelle unseres Wohlergehens, unseres wirtschaftlichen Wohlstands und eine unserer grundlegenden Freiheiten. Er ist ein Schlüsselelement für die Lebensqualität.
Das derzeit angewandte System, bei dem ein und dieselbe Einrichtung „beschließt und ausführt“, führt definitiv zu unausgewogenen verkehrspolitischen Entscheidungen und zum Missbrauch öffentlicher Gelder.
Die Kommission möchte darauf hinweisen, dass im Hinblick auf die Finanzierung der EU-Verkehrspolitik zwischen Finanzierungen aus dem Gemeinschaftshaushalt auf der einen und Finanzierungen aus den Haushalten der Mitgliedstaaten auf der anderen Seite zu unterscheiden ist.
1. Entscheidungen über eine Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt werden durch die zuständige Generaldirektion (d. h. Generaldirektion (GD) Energie und Verkehr, GD Forschung, GD Regionalpolitik und GD Informationsgesellschaft und Medien) der Kommission vorbereitet und nach Rücksprache mit allen beteiligten Generaldirektionen durch die Kommission als Kollegium genehmigt.
2. Entscheidungen über Finanzierungen aus den Haushalten der Mitgliedstaaten unterliegen (falls sie auf staatliche Beihilfen hinauslaufen, die unter Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag fallen) der Kontrolle für staatliche Beihilfen durch die Kommission. Entscheidungen über staatliche Beihilfen werden durch die zuständige Generaldirektion (d. h. GD Energie und Verkehr für Verkehr und Kohle, GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für Landwirtschaft, GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei für Fischerei sowie GD Wettbewerb für alle anderen Industrie- und Dienstleistungssektoren) vorbereitet und nach Rücksprache mit allen beteiligten Generaldirektionen durch die Kommission als Kollegium genehmigt.
Die Kommission ist der Meinung, dass das Prinzip der Kollegialität die Gewähr dafür bietet, dass im Bereich des Verkehrswesens eine angemessene Kontrolle der Finanzierungsentscheidungen erfolgt.
Anfrage Nr. 56 von Giovanna Corda (H-0348/08)
Betrifft: Nichtanwendung der Verordnung über die Rechte der Fluggäste
Trotz mehrerer Initiativen der EU-Kommission – genaue Angaben zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004(1) über die Rechte der Fluggäste, Definition der Begriffe „Fälle höherer Gewalt“ und „außergewöhnliche Umstände“ zur Rechtfertigung von Annullierungen oder Verspätungen von Flügen – wird die Gemeinschaftsverordnung von den Fluggesellschaften den Verbraucherorganisationen zufolge weiterhin umgangen oder nicht beachtet.
Beabsichtigt die Kommission nach mehreren Fristsetzungsschreiben endlich Sanktionen zu verhängen oder die Verordnung grundlegend zu ändern, um den Schutz und die Leistung eines Ausgleichs für geschädigte europäische Bürger zu gewährleisten?
In der Mitteilung vom 4. April 2007(2) werden die Ansichten der Kommission hinsichtlich der Anwendung der Verordnung 261/2004 dargelegt. Nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung hat die Kommission sechs Monate lang mit den einzelstaatlichen Behörden und der Industrie daran gearbeitet, die nachstehend aufgeführten Ergebnisse zu erzielen:
– Einigung über eine klare Verteilung der Arbeitsaufgaben und Verpflichtungen der einzelstaatlichen Durchsetzungsstellen bei der Bearbeitung von Beschwerden und beim Informationsaustausch;
– Erzielung von Fortschritten auf dem Weg zu einer gemeinsamen Auslegung einzelner Teile der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Diese neuen verfahrensrechtlichen Vereinbarungen zwischen den einzelstaatlichen Durchsetzungsstellen müssen zur Anwendung gebracht werden, und ihre Anwendung wird von der Kommission sehr genau überwacht; gegebenenfalls werden Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die Artikel 16 der Verordnung 261/2004 nicht vollständig erfüllen. Darüber hinaus haben die einzelstaatlichen Durchsetzungsstellen zusammen mit den Luftfahrtgesellschaften bestätigt, dass die Beweislast dafür, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, bei der Luftfahrtgesellschaft und nicht beim Fluggast liegt. Falls eine Luftfahrtgesellschaft der ihr benannten einzelstaatlichen Stelle keine substanziellen und detaillierten Beweise vorlegen sollte, wird die betreffende einzelstaatliche Durchsetzungsstelle eine Entscheidung auf der Grundlage der von dem Fluggast vorgelegten Tatsachen treffen.
Angesichts der von April bis November 2007 erzielten Erfolge wäre es verfrüht, neue Änderungsanträge zur Verordnung 261/2004 vorzuschlagen. Zugleich überwacht die Kommission weiterhin verstärkt die Anwendung und Durchsetzung seitens der einzelstaatlichen Durchsetzungsstellen, doch besitzt sie keine Zuständigkeit welcher Art auch immer, um auf der Basis der betreffenden Verordnung unmittelbar Sanktionen verhängen zu können – weder gegen Luftfahrtgesellschaften noch gegen Mitgliedstaaten.
Die Kommission wird im September 2008 ein neues Rundtischgespräch mit den einzelstaatlichen Durchsetzungsstellen und der Luftfahrtindustrie organisieren, zu dem sie auch die Europäischen Verbraucherzentren einladen wird.
Betrifft: Seitenaufpralltests für Kinderrückhalteeinrichtungen
In dieser Anfrage wird Bezug genommen auf die frühere Antwort der Kommission auf die schriftliche Anfrage mit Vorrang P-3159/07. Hat die Kommission irgendwelche maßgeblichen Schritte unternommen um sicherzustellen, dass Seitenaufpralltests bei allen Kategorien von Kinderrückhalteeinrichtungen durchgeführt werden?
Die Kommission teilt die Besorgnis der Frau Abgeordneten, dass für die Beförderung von Kindern in Kraftfahrzeugen angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.
Seit Mai 2006 müssen alle Kinder in geeigneten Sitzen befördert werden, die den in der Verordnung Nr. 44 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa in Genf aufgeführten technischen Kriterien entsprechen.
Was die Sicherheitsvorschriften für Kinderrückhalteeinrichtungen betrifft, ist die Kommission der Ansicht, dass die Anforderungen der Verordnung Nr. 44 verbessert werden können und müssen. Aus diesem Grund hat die Kommission dafür gesorgt, dass der Aktualisierung dieser Anforderungen in der für diese Fragen in Genf zuständigen Arbeitsgruppe Vorrang eingeräumt wird. Von Mitgliedern dieser Gruppe wird allgemein anerkannt, dass Handlungsbedarf für solche Verbesserungen besteht, folglich ist der Seitenaufprallschutz von der Gruppe als vorrangiges Anliegen anerkannt worden.
Die Überprüfung der Anforderungen für Kinderrückhalteeinrichtungen ist in vollem Gange, und es wurde jetzt vereinbart, dass im Rahmen des aktuellen Forums in Genf ein Vorschlag für Veränderungen erarbeitet werden soll, mit denen das durch diese Einrichtungen gewährleistete Sicherheitsniveau erhöht wird. Im ersten Halbjahr 2008 fanden zu diesem Zweck schon drei Sitzungen statt.
Dieses Thema soll bei den bevorstehenden Sitzungen in Genf auf der Tagesordnung der im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa bestehenden Hauptarbeitsgruppe bleiben.
Die Kommission wird sich weiterhin sehr stark für die Arbeit in dieser Gruppe engagieren und dafür sorgen, dass die Genfer Parteien in einem annehmbaren Zeitrahmen die notwendigen Änderungen beschließen und dabei die kinderspezifischen Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Der Prozess der Anpassung an die neuen Anforderungen erfordert einige Zeit, weil sichergestellt sein muss, dass die vorgesehenen Maßnahmen ordnungsgemäß getestet werden und sich somit für den Schutz des Kindes als wirksam erweisen.
Welche Möglichkeiten sieht die Kommission nach dem Scheitern des Transrapid-Projektes, um die Magistrale für Europa von Paris nach Wien beziehungsweise Pressburg (Bratislava) und Budapest in ihrem Teilstück zwischen München und Salzburg zu beschleunigen, insbesondere was den Bau einer ICE-Strecke vom Münchener Hauptbahnhof zum Münchener Flughafen und von dort über Mühldorf (Chemiedreieck) nach Salzburg betrifft?
Welche zeitlichen Dimensionen und welches Ausmaß an EU-Förderung kann sich die Kommission bei diesem für das EU-Schnellbahnnetz zentralen und prioritären Vorhaben vorstellen?
Das Transrapid-Projekt gehörte nicht zu den vorrangigen Vorhaben gemäß der vom Europäischen Parlament und dem Rat im Jahr 2004 angenommenen Entscheidung(1). Aus diesem Grund haben die deutschen Behörden im Rahmen der mehrjährigen Programmplanung 2007-2013 keinen Finanzierungsantrag eingereicht. Daher werden durch das Scheitern dieses Projekts auch keinerlei Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt freigesetzt, die anderweitig investiert werden könnten.
Was das vorrangige Vorhaben Nr. 17, die Eisenbahnverbindung Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava anbelangt, so hat die Kommission die Gewährung umfangreicher Zuschüsse in Höhe von 438 Millionen Euro beschlossen, vor allem für die drei grenzüberschreitenden Abschnitte und für den Engpass Stuttgart-Ulm.
Da kein umfassendes Konzept für den Abschnitt München-Mühldorf-Freilassing vorliegt, wurden hierfür keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt, obgleich ein solches Konzept es ermöglichen würde, dass der internationale Zugverkehr über Mühldorf anstatt über Rosenheim verläuft. Der von der Kommission im Juli 2005 ernannte europäische Koordinator, Péter Balázs, hat in seinem zweiten Jahresbericht eine detaillierte Analyse dieses Abschnitts vorgenommen. Er hat die Notwendigkeit eines umfassenden Konzepts einschließlich der Elektrifizierung hervorgehoben. In Ermangelung eines solchen Konzepts hat die Kommission beschlossen, für diesen Abschnitt keine Fördermittel zu gewähren.
Wie dem Herrn Abgeordneten sicherlich bekannt ist, hat die Kommission das Europäische Parlament zu ihrem Vorschlag für die mehrjährige Programmplanung am 19. November 2007 konsultiert. Das Europäische Parlament gab eine befürwortende Stellungnahme ab und die Kommission nahm am 19. Februar 2008 eine Entscheidung über die Auswahl von Projekten an. Die Kommission kann daher diese Entscheidung jetzt nicht wieder rückgängig machen.
Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes.
Anfrage Nr. 59 von Daniel Caspary (H-0355/08)
Betrifft: TEN-Mittel für die Eisenbahnachse Nr. 24, Abschnitt Basel-Karlsruhe
Im Rahmen der Transeuropäischen Netze - Verkehr wurde die Eisenbahnachse Lyon/Genua - Basel - Duisburg- Rotterdam/Antwerpen als vorrangige Achse Nr. 24 ausgewählt. Als Verbindungsglied zwischen den Alpen und Nordwesteuropa sowie als Anschluss an die Achse Paris-Bratislava (vorrangige Achse Nr. 17) kommt dem viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Basel-Karlsruhe eine besondere Bedeutung zu.
Wie beurteilt die Kommission die Bedeutung dieses Streckenabschnitts in Bezug auf die Achsen Nr. 24 und Nr. 17? Ist die Einsetzung eines Koordinators für die Achse Nr. 24 geplant?
Wie beurteilt die Kommission den Stand des Projekts im Abschnitt Basel-Karlsruhe im Hinblick auf den von ihr angestrebten Fertigstellungstermin 2015?
Wird die Kommission den Streckenabschnitt oder Teile davon als Engstelle ("bottleneck") einstufen?
Wie ist der Sachstand des Förderverfahrens für den Streckenabschnitt Katzenbergtunnel? Steht die Kommission zu ihrer Aussage, dass hierfür 94,5 Mio. Euro Fördermittel zu erwarten sind? Welchen Betrag hat die Bundesregierung für diesen Streckenabschnitt bei der Kommission angemeldet? Wann ist für diesen Streckenabschnitt mit einer abschließenden Entscheidung der Kommission zu rechnen?
Kann die Kommission bereits Aussagen über die Höhe der zu erwartenden TEN-Mittel für die anderen Teile des Streckenabschnitts Karlsruhe-Basel machen?
Der Abschnitt Basel-Karlsruhe ist Teil des vorrangigen Vorhabens Nr. 24, der Eisenbahnverbindung Lyon/Genf-Basel-Duisburg-Rotterdam/Antwerpen, wie dies in den vom Europäischen Parlament und dem Rat am 29. April 2004 angenommenen gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) festgelegt ist(1).
Der Abschnitt Basel-Karlsruhe ist für die Anbindung an die Schweizer Alpentunnel äußerst wichtig. Gleichzeitig kreuzen sich das vorrangige Vorhaben Nr. 17, Paris-Bratislawa, und das vorrangige Vorhaben Nr. 24, Lyon-Rotterdam/Antwerpen, in Appenweier. An dieser Schnittstelle muss der künftige Kapazitätsbedarf durch ein so genanntes Überwerfungsbauwerk gewährleistet werden, damit sich die Züge nicht auf gleicher Ebene kreuzen.
Schließlich wurde ein Betrag von 94,5 Millionen Euro im Rahmen des Mehrjahresprogramms TEN-V 2007-2013 für den Bau und die Instandsetzung des gesamten Abschnitts Basel-Karlsruhe, einschließlich des Katzenberg-Tunnels gewährt. Die deutsche Regierung kofinanziert dieses Projekt.
Anhand der von der deutschen Regierung vorgelegten Informationen ist davon auszugehen, dass der Gesamtabschnitt Basel-Karlsruhe 2020 fertiggestellt sein wird. Die Fertigstellung des Katzenberg-Tunnels ist demnach für 2011 geplant. Innerhalb des Mehrjahresprogramms gilt der Abschnitt Basel-Karlsruhe als ein Engpass.
Die Kommission wird im Rahmen ihrer allgemeinen Bewertung der Koordinatoren prüfen, ob ein Koordinator für das vorrangige Vorhaben Nr. 24 eingesetzt werden sollte.
Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes.
Anfrage Nr. 61 von Jim Higgins (H-0360/08)
Betrifft: Forschungsmittel für Wellenenergie
Die Kommission wird gebeten, näher auszuführen, welche Strategie sie derzeit bei der Forschung im Bereich Wellenenergie verfolgt, und einen allgemeinen Vergleich dazu anstellen, wie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten bei der Forschung und Entwicklung in diesem Bereich abschneiden.
In der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten wird die Meeresenergie in einem größeren Zusammenhang betrachtet, in den auch Energiewandler für die Ausnutzung von Wellen-, Gezeiten- und Strömungsenergie sowie Salzgradienten und Wärmegradienten einbezogen werden.
Die Meeresenergie ist Teil der gegenwärtigen Gesamtstrategie der Kommission für die Forschung auf dem Gebiet der erneuerbaren Energiequellen, die darauf ausgerichtet ist, den Anteil dieser Energiequellen an der Stromerzeugung in der EU wesentlich zu steigern und zugleich die unterschiedlichen regionalen Bedingungen zu berücksichtigen, unter denen ausreichendes wirtschaftliches und technisches Potenzial ermittelt werden kann.
In der gültigen Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt(1) wird ein Richtziel von 22,1 % für den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen am gesamten Stromverbrauch der Gemeinschaft bis zum Jahr 2010 vorgegeben. Am 23. Januar 2008 nahm die Kommission ein neues Energie- und Klimapaket(2) einschließlich eines Vorschlags für eine neue Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen an, in dem verbindliche nationale Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch mit dem Ziel der gemeinsamen Erreichung der Zielvorgabe für die gesamte EU von 20 % festgelegt werden. Nach ihrer Annahme wird diese Richtlinie viele der derzeit in der Richtlinie 2001/77/EG enthaltenen Bestimmungen übernehmen und verstärken.
Gegenwärtig konzentrieren sich die meisten Anstrengungen bei den Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsaktivitäten auf Gezeitenströmungen und Wellenkraft. Im Jahr 2007 gab es weltweit 53 in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befindliche Technologien für Meereswellenenergiewandler. Da noch nicht feststeht, welche Systeme in der rauen Meeresumgebung am wirksamsten sein werden, sind vermehrte Anstrengungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Demonstration nötig, vor allem, um die aussichtsreichsten Lösungsansätze auszuwählen und optimal zu gestalten.
Ziel der Forschung muss es sein, die Gesamtumwandlungseffizienz und die Kosteneffizienz zu erhöhen, die Kosten der Stromerzeugung spürbar zu senken, die Prozesszuverlässigkeit zu verbessern, die Auswirkungen auf die Umwelt weiter zu verringern und bestehende Hindernisse zu beseitigen, wie zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Anbindung an das Stromnetz, das Fehlen von Bewertungsrichtlinien und -standards sowie administrative Hindernisse im Zusammenhang mit Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren.
Im Zuge des 6. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung (RP 6) (2002-2006) unterstützte die Europäische Kommission 14 Meeresenergieprojekte mit einer Gesamtbeteiligung der EK in Höhe von 21 Millionen Euro. Diese Bemühungen finden schon ihre Fortsetzung im 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung (RP 7) (2007-2013), in dem für 2 von der EU finanzierte Projekte in dem ersten Aufruf für 2007 eine Gesamtbeteiligung der EK in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro vorgesehen ist.
Die aktuellen Kosten für die Stromerzeugung aus den Prototyp-Anlagen der ersten Generation liegen zwischen 0,08 Euro/kWh und 0,20 Euro/kWh. Es ist zu erwarten, dass kontinuierliche Anstrengungen in Forschung und Entwicklung (FuE) in den kommenden zehn bis zwanzig Jahren zu Stromerzeugungskosten von rund 0,05 Euro/kWh führen dürften.
Vergleicht man das Leistungsprofil der EU-Mitgliedstaaten in der einschlägigen Forschung und Entwicklung, so zeigt sich, dass Großbritannien, Irland, Portugal und Dänemark in diesem Bereich die größte Anzahl von Projekten realisieren und die meisten Mittel ausgeben. Das ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das Wellenklima an den Westküsten Europas außerordentlich energiegeladen und somit besonders günstig für diese Art der Anwendung ist.
Andere EU-Mitgliedstaaten (vor allem Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Spanien und Schweden) arbeiten ebenfalls an der Entwicklung von Meeresenergie-Technologien, vor allem auf dem Gebiet der Wellenenergie.
Zusammen mit 11 weiteren Mitgliedstaaten beteiligt sich die Europäische Kommission außerdem am Durchführungsabkommen über Meeresenergiesysteme der Internationalen Energie-Agentur, und die Zahl der Mitglieder wird sich Erwartungen zufolge im Jahr 2008 auf 18 erhöhen.
KOM(2008)0030. Von den Mitgliedstaaten wird auch gefordert, administrative und rechtliche Hindernisse für die stärkere Nutzung erneuerbarer Energieträger abzubauen und ihren Zugang zum Stromnetz zu verbessern.
Anfrage Nr. 62 von Stavros Arnaoutakis (H-0363/08)
Betrifft: Verbesserung der Verkehrsdienstleistungen in den Inselregionen Griechenlands
Die 7.500 Kilometer lange Küste des griechischen Archipels – bei einer Gesamtküstenlänge des Landes von 16.000 Kilometern – stellt geopolitische eine Besonderheit dar, die einerseits entwicklungsstrategisch genutzt werden kann, andererseits aber einen ständigen Nachteil bedeutet, der die Wettbewerbsposition der Inseln noch weiter verschlechtert. Hohe Priorität für die Entwicklung der Inselregionen genießt die Beseitigung jeglicher Hindernisse für die Zugänglichkeit, insbesondere bei den Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Gesundheit, Bildung, gesellschaftliche Solidarität und Sozialfürsorge, Sicherheit der Energieversorgung und Abfallentsorgung.
Wie gedenkt die Kommission die erklärten und fest verankerten Grundsätze des territorialen Zusammenhalts und der Subsidiarität im Falle der griechischen Inseln und insbesondere der kleinen Inseln in die Praxis umzusetzen? Kann sie nach diesbezüglichen Machbarkeitsstudien Mittel für die Verbesserung der Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Verkehr, zur Verfügung stellen?
Inseln und vor allem kleine abgelegene Inseln nehmen seit langem einen besonderen Platz in der Kohäsionspolitik ein. Im Artikel 29 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates über die Strukturfonds(1) für den Zeitraum 2000–2006 war im Fall der Gebiete in äußerster Randlage sowie im Fall der griechischen Inseln in Randlage die Möglichkeit der Beteiligung der Gemeinschaft an Finanzierungen bis zu einem Satz von 85 % (im Gegensatz zur normalen Obergrenze von 75 %) vorgesehen.
In einem ähnlichen Sinne sieht Artikel 52 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds(2) für den Zeitraum von 2007–2013 die Möglichkeit vor, die Beteiligungssätze im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“, insbesondere im Fall von Inseln, zu differenzieren. Darüber hinaus sieht Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006(3) vor, dass in den aus diesem Fonds mitfinanzierten Programmen, die sich auf Gebiete mit geografischen und natürlichen Benachteiligungen nach Artikel 52 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 erstrecken, den spezifischen Problemen dieser Gebiete besondere Beachtung geschenkt wird. Zu diesem Zweck kann der EFRE, im Falle von Inseln, zur Finanzierung von Investitionen beitragen, die auf die Verbesserung der Anbindung, die Förderung und Entwicklung von wirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kultur- und Naturerbe, die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Förderung eines nachhaltigen Fremdenverkehrs abzielen.
Bezüglich des Programmplanungszeitraums 2007–2013 sind in Griechenland die meisten Inseln durch das regionale operationelle Programm „Nord- und südägäische Inseln und Kreta“ erfasst. Die Ionischen Inseln und die Sporaden werden durch die regionalen operationellen Programme „Westgriechenland, Peloponnes und Ionische Inseln“ bzw. „Thessalien, griechisches Festland und Epirus“ erfasst. Für jede der in diesen Programmen erfassten Regionen behandelt eine spezifische Prioritätsachse die Bedürfnisse im Hinblick auf die Zugänglichkeit von Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen. Da die südliche Ägäis in das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ aufgenommen wurde, sind die entsprechenden Prioritätsachsen durch zusätzliche nationale Ressourcen gestärkt worden, die speziell für die südägäischen Inseln bereitgestellt werden, um so die relative Verringerung der verfügbaren Gemeinschaftsmittel für diese Region wieder auszugleichen.
Abgesehen von diesen regionalen Programmen sind alle Inseln berechtigt, Unterstützung im Rahmen der thematischen operationellen Programme „Verbesserung der Zugänglichkeit“ und „Umwelt und nachhaltige Entwicklung“ zu erhalten, von denen das erstere die Zugänglichkeit von Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen beinhaltet.
Was kleine Inselgemeinschaften betrifft, so vereinbarten die griechischen Behörden und die Kommission im Jahr 2005, im Rahmen des Dritten Gemeinschaftlichen Förderkonzepts ein spezielles Paket zur Unterstützung dieser Inseln zu schaffen. Aus dem gleichen Gedanken heraus wurde die schon erwähnte Aufnahme einer spezifischen Prioritätsachse zur Behandlung der Bedürfnisse kleiner Inseln in der südlichen Ägäis in das regionale operationelle Programm „Nord- und südägäische Inseln und Kreta“ für 2007 bis 2013 angeregt.
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, ABl. L 210 vom 31.7.2006.
Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999, Amtsblatt Nr. L 210 vom 31/07/2006.
Anfrage Nr. 63 von Zdzisław Kazimierz Chmielewski (H-0367/08)
Betrifft: Verantwortung für den Inhalt von Internet-Stellenanzeigen
Einem Arbeitgeber, der eine Stellenanzeige aufgibt, steht es frei, zu entscheiden: a) ob er überhaupt eine Stellenanzeige zur Personalsuche nutzt, b) welchen Inhalt die Stellenanzeige hat, c) und wer die Stellenanzeige ins Internet stellt. Auf Grund der großen Freiheit bei der Veröffentlichung von Inhalten im Internet kommt es immer häufiger vor, dass bei der Formulierung dieser Art von Stellenanzeigen das Verbot der Diskriminierung bei der Einstellung verletzt wird (zu beobachten sind beispielsweise Fälle von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, von Behinderungen, der Forderung, bestimmte Verpflichtungen zu erfüllen, oder andere Einschränkungen).
Welche Maßnahmen werden von der Kommission auf europäischer Ebene ergriffen oder können ergriffen werden, um solche mit Diskriminierung verbundenen Regelverletzungen bei Internet-Stellenanzeigen zu verhindern?
Die EG-Rechtsvorschriften zur Antidiskriminierung und Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung decken den Einstellungs- und Auswahlprozess ab. Richtlinie 2000/43/EG(1) sichert die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, und Richtlinie 2000/78/EG(2) legt einen allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fest. Diese zwei Richtlinien verbieten Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, wegen einer Behinderung, der Religion oder der Weltanschauung oder der sexuellen Ausrichtung. Darüber hinaus dient Richtlinie 2002/73/EG(3) des Rates der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie bei den Arbeitsbedingungen.
Stellenanzeigen können aufgegeben werden per E-Mail, Postwurfsendung oder in Form innerbetrieblicher Bekanntmachungen, aber auch als Bekanntmachungen für die breite Öffentlichkeit, die in Zeitschriften oder über Rundfunk, Fernsehen bzw. das Internet veröffentlicht werden. Stellenanzeigen, die über das Internet veröffentlicht werden, fallen unter die obigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft.
Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, für die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in ihre innerstaatliche Rechtsordnung zu sorgen und ihre Rechtsordnung dann wirksam durchzusetzen. Als Hüterin der Verträge überwacht die Kommission die Umsetzung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft auf einzelstaatlicher Ebene sehr genau und ergreift die laut EG-Vertrag vorgesehenen notwendigen Maßnahmen, falls sie feststellt, dass Mitgliedstaaten gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen. Sind die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft korrekt umgesetzt worden, ist es im Prinzip Sache der jeweiligen Einzelpersonen, Klage zu erheben, so wie das in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen ist.
Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, ABl. L 180 vom 19.7.2000.
Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. L 303 vom 2.12.2000.
Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, ABl. L 269 vom 5.10.2002.
Anfrage Nr. 65 von Marie Anne Isler Béguin (H-0376/08)
Betrifft: Lösung der Konflikte in Mali und Niger
In Mali und Niger sind die bewaffneten Konflikte zwischen den Rebellen und den Regierungen wieder aufgeflammt. In Mali ist trotz des Abkommens von Algier (Juli 2006) und der Vermittlungstätigkeit von Algerien und Libyen mit dem Mord an zwei führenden Vertretern der Tuareg am 11. April 2008, den Angriffen auf Kasernen wie etwa am 21. Mai 2008, die die Flucht der Zivilbevölkerung in die benachbarten Länder zur Folge hatten, eine Eskalation der Gewalt zu verzeichnen. In Niger liegt der Grund für die Gewalt in der fehlenden Umverteilung der Einnahmen aus der Uranförderung durch das französische Unternehmen AREVA sowie in deren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt.
Beabsichtigt die Kommission im Rahmen der strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der Europäischen Union, die am 6. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet wurde, durch eine Vermittlungstätigkeit zur Lösung der Konflikte in diesen beiden Ländern beizutragen?
Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten für ihre mündliche Anfrage zur Lösung der Konflikte in Mali und Niger danken.
Im Allgemeinen und im konkreten Fall der im Norden Malis verübten Gewalttaten und der Auseinandersetzungen zwischen der Tuareg-Bewegung der Nigrer für Gerechtigkeit (Mouvement des Nigériens pour la Justice - MNJ) und der nigerianischen Armee befürwortet die Kommission nachdrücklich die Verhandlungslösung und billigt nicht den Einsatz von Waffengewalt. Die Kommission missbilligt insbesondere den Einsatz von Anti-Personen-Minen, die bereits zahlreichen Zivilpersonen in Niger und Mali das Leben gekostet haben.
Es geht in erster Linie darum, den Dialog über die anstehenden Aufgaben im Zusammenhang mit Frieden und Sicherheit zu verstärken, wie in dem für eine Strategische Partnerschaft Afrika-EU vorgeschlagenen Dokument herausgestellt wird. Die Kommission tritt für eine Lösung auf regionaler Ebene ein und ist bereit, jedwede Initiative in diesem Sinne zu unterstützen, und zwar unabhängig davon, ob es dabei um Konferenzen geht, die derzeit von den Verantwortungsträgern in Niger und Mali vorgeschlagen werden, oder um die Unterstützung der einschlägigen regionalen Organisationen, wie der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) und der Gemeinschaft der Sahara- und Sahelstaaten (CEN-SAD).
Was Mali anbelangt, so hat die EG stets den von der Regierung Malis und der Demokratischen Allianz vom 23. Mai für den Wandel verfolgten Ansatz des Dialogs und des Friedens befürwortet, der im Juli 2006 zum Abkommen von Algier geführt hat.
Den jüngsten offiziellen Erklärungen des malischen Außenministeriums zufolge gelten dieses Abkommen sowie die Entschließung des Forums von Kidal vom März 2007 auch weiterhin für die Lösung des Konflikts. Die Kommission begrüßt dies.
Was speziell Niger betrifft, so verfolgt die Kommission die Lage sehr aufmerksam. Besondere Besorgnis hegt sie angesichts der Verschlechterung der Sicherheitslage im Norden des Landes, die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung hat, die bereits unter den schwierigen Lebensbedingungen in dieser Region leidet. Diese Instabilität wirkt sich auch auf die gesamte laufende Zusammenarbeit im Norden des Landes aus.
Darüber hinaus unterstützt die Kommission die von den Präsidenten Malis und Nigers angekündigten Initiativen, demnächst eine regionale Sahel-Sahara-Konferenz über Sicherheit, Frieden und Entwicklung abzuhalten.
Des Weiteren unternimmt die Kommission alle erdenklichen Anstrengungen, um zur Entwicklung im Norden von Mali und Niger, der am stärksten von dem Konflikt betroffenen Region, beizutragen. Vor diesem Hintergrund möchte die Kommission daran erinnern, dass die Länderstrategiepapiere und die Richtprogramme für Mali und für Niger für den Zeitraum 2008-2013 unlängst gebilligt wurden. Die Programmplanung 2008-2013 sieht einen sehr erheblichen Betrag zur Unterstützung der Entwicklung dieser beiden Länder insbesondere im Bereich der Regierungsführung vor.
Anfrage Nr. 66 von Jacky Hénin (H-0377/08)
Betrifft: Einhaltung der europäischen Rechtsvorschriften über die Höhe von Lastkraftwagen
2007 wurde die Güterschnellstrecke Bettembourg–Perpignan (AFBP) eingeweiht. Diese Strecke ist Teil eines künftigen Netzes von Güterschnellstrecken auf der Schiene in der Europäischen Union, das den Belangen des Umweltschutzes Rechnung tragen soll, indem der Güterverkehr zunehmend auf die Schiene verlagert wird. Allerdings ist die Strecke sieben Monate nach Inbetriebnahme nur zu 30 bis 40% ausgelastet. Grund für die mangelnde Auslastung der AFBP ist die Nichteinhaltung der europäischen Richtlinien 96/53/EG(1) und 97/27/EG(2), mit denen die Maximalhöhe von LKWs auf vier Meter (+/– 1%) begrenzt wird. Die Mehrzahl der Sattelschlepper, die auf den Straßen der Union unterwegs sind, überschreitet diese zulässige Höhe nämlich um mehr als 30% und kann auf Grund der Maße der Oberleitung und der Tunnel auf den Wagen nicht befördert werden. Dies beeinträchtigt die Entwicklung und auch die Existenz von Güterschnellstrecken auf dem Gebiet der Union.
Was wird die Kommission unternehmen, damit die Vorschriften über die Höhe von LKWs im gemeinschaftlichen Verkehr strikt eingehalten werden?
Bei der von dem Herrn Abgeordneten aufgeworfenen Frage geht es darum, dass die Güterzüge auf der Güterschnellstrecke Bettembourg–Perpignan (AFBP) nicht voll ausgelastet werden können, weil Zugmaschinen/Sattelanhänger im Einsatz sind, deren Höhe die von den Schieninfrastrukturbetreibern festgelegte Maximalhöhe von 4 Metern überschreitet.
Richtlinie 96/53 EG zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr und Richtlinie 97/27EG, die sich auf die Bauartnorm von Fahrzeugen bezieht, schreiben eine größte Höhe von 4 Metern vor: Richtlinie 96/53/EG in Bezug auf den freien Verkehr in der Gemeinschaft und Richtlinie 97/27/EG hinsichtlich der Bauart des Fahrzeugs, wenngleich auch mit einer kleinen zulässigen Toleranz.
Diese Richtlinien sehen allerdings kein Verbot von Fahrzeugen bzw. Kombinationen von Fahrzeugen, die nicht der Begrenzung der größten Höhe entsprechen, für den normalen Einsatz im einzelstaatlichen Güterverkehr auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor.
Folglich dürfen Mitgliedstaaten Genehmigungen für Fahrzeuge, die höher als 4 Meter sind, für den Einsatz im einzelstaatlichen Verkehr erteilen, und diese können entweder keine Angaben zur Größe der Ladung enthalten oder Höchstwerte außerhalb der Fahrzeughöchstgrenzen festlegen, die im Rahmen von Richtlinie 96/53/EG aufgeführt sind. In Frankreich wird für die Fahrzeughöhe keine Obergrenze vorgeschrieben.
Somit liegt die Festsetzung einer Maximalhöhe von 4 Metern durch die Infrastrukturmanager wegen möglicher Probleme mit Tunneldurchfahrtshöhen außerhalb des gemeinschaftlichen Regelungsrahmens.
Die Kommission weiß um die Schwierigkeiten, die aus der mangelnden Harmonisierung bestimmter Fahrzeug- und Ladungsabmessungen erwachsen. Sie hat eine Studie auf den Weg gebracht, die sich mit den Auswirkungen der Anpassung der Vorschriften über Gewichte und Abmessungen von schweren Nutzkraftfahrzeugen befassen wird, wie sie im Rahmen der Richtlinie 96/53/EG festgelegt sind, und dazu wird auch die Möglichkeit einer Vereinbarung von Ladungsgrenzwerten gehören. Mit den Ergebnissen dieser Studie ist im Sommer 2008 zu rechnen, und die Kommission beabsichtigt, aus dieser Analyse die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen.
Laut einer russischen Tageszeitung hat Kommissionsmitglied Verheugen erklärt, dass „die Situation, in der Andere Holz aus Russland ausführen, veredeln und nach der Wiedereinfuhr teuer verkaufen, nicht zu begrüßen ist. Die Holzexporteure haben Russland wie ein Land der Dritten Welt behandelt.“ Wie kann Herr Verheugen in dieser Weise in einem Bereich, der in die Zuständigkeit eines anderen Mitglieds der Kommission fällt, die Glaubwürdigkeit der gesamten Kommission bei den Verhandlungen über ein für Finnland lebenswichtiges Thema von nationalem Interesse, und zwar die Beschaffung von Rohstoffen für auch nach Deutschland auszuführendes Papier und die Ersetzung eigener unveredelter Rohstoffe, die aus Finnland nach Deutschland für die vom deutschen Staat geförderte Holzverbrennung geliefert werden, gefährden? Bei dieser Angelegenheit geht es um das Interesse eines kleinen Landes, während Herr Verheugen gleichzeitig Lobbyarbeit für die Interessen eines großen Landes beim Bau der „Nord Stream“–Erdgasleitung betreibt und wünscht, dass Finnland die mit der Erdgasleitung verbundenen Umweltprobleme verringert. Ist es nicht so, dass auch Deutschland Russland in dieser Hinsicht wie ein Land der Dritten Welt behandelt und Herr Verheugen trotz seiner deutschen Staatsangehörigkeit in seiner Eigenschaft als für die Industrie zuständiges Mitglied der Kommission andere Interessen verteidigen muss als nur die deutschen?
Die Kommission ist über die Auswirkungen der russischen Holzausfuhren auf die Wettbewerbsfähigkeit der Holzwirtschaft der Europäischen Union ernsthaft besorgt und hat den russischen Behörden gegenüber ständig deutlich gemacht, dass sie in diesem Punkt mit Russland nicht übereinstimmt.
Folglich ist die Kommission unablässig bestrebt gewesen, eine Lösung für diese Frage zu finden, und die Angelegenheit ist wiederholt bei den russischen Behörden zur Sprache gebracht worden, ja sogar bis hin zu den höchsten politischen Ebenen. Das ist ein Problem, das nach Auffassung der Kommission gelöst werden muss, bevor eine Vereinbarung über Russlands Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) erzielt werden kann.
Was die Äußerungen betrifft, die dem für Unternehmen und Industrie zuständigen Vizepräsidenten der Kommission von gewissen russischen Medien unterstellt werden, so hat dieser bereits klargemacht, dass er aus dem Zusammenhang gerissen zitiert wurde: Die Zitate, die angeblich seine eigene Position darstellen sollen, waren vielmehr seine Beschreibung der von den russischen Behörden abgegebenen Erklärung dafür, warum sie sich dafür entschieden haben, russisches Holz mit Ausfuhrabgaben zu belegen.
Die Kommission versichert den Herrn Abgeordneten nochmals, dass sich die Kommission, im Einklang mit der von ihr Anfang 2008 verabschiedeten Mitteilung(1), absolut für die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der forstbasierten Industrie in Finnland und anderen Teilen der EU einsetzt und dass man auf sie zählen kann, wenn es darum geht, ihre Interessen in dieser schwierigen Angelegenheit zu verteidigen.
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU – Ein Beitrag zur EU Strategie für Wachstum und Beschäftigung, KOM (2008) 113 endgültig.
Anfrage Nr. 68 von Georgios Toussas (H-0384/08)
Betrifft: Gefahren für die öffentliche Gesundheit durch die Einfuhr von verunreinigtem Sonnenblumenöl
Zuverlässigen Informationen öffentlicher Stellen zufolge sind tausende Tonnen mit Mineralöl verunreinigtes Sonnenblumenöl nach Griechenland transportiert und dort auf den Markt gebracht worden, mit unabsehbaren Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Am 26.5.2008 haben die Hafenbehörden im Hafen von Elevsina den unter der Flagge Gibraltars fahrenden Tanker „Leoni Teresa“ gestoppt, der 1.500 t Sonnenblumenöl in unser Land brachte. Gemäß den Richtlinien 2004/4/EG(1) und 96/3/EG(2) ist der Transport von Ölen und Fetten in Tanks von Schiffen, die zum Transport von Mineralölen und anderer giftiger flüssiger Abfälle verwendet worden sind, erlaubt, wodurch die Gewinne der Nahrungsmittelunternehmen zum Nachteil der öffentlichen Gesundheit erhöht werden. Die unklaren Vorschriften der Richtlinien für die Säuberung der Tanks sowie die Subsidiarität bieten keine Garantie für den Schutz der öffentlichen Gesundheit, wie der Transport von mit Mineralöl verunreinigtem Sonnenblumenöl nach Griechenland und andere EU-Länder beweist.
Ist der Kommission bewusst, dass sie durch die oben genannten Rechtsvorschriften die Gesundheit gefährdet?
Analysedaten zu dem mit Mineralöl verunreinigtem Sonnenblumenöl aus der Ukraine haben gezeigt, dass das Mineralöl eine hohe Viskosität aufweist. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) kam zu dem Schluss, dass Expositionsschätzungen zufolge das durch Mineralöl mit hoher Viskosität verunreinigte Sonnenblumenöl, auch wenn es für den menschlichen Verzehr nicht zu empfehlen ist, keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen würde. Es ist daher nicht richtig, von äußerst gefährlichen Folgen für die öffentliche Gesundheit zu sprechen.
Die Untersuchungen zur Ermittlung der Quelle der Verunreinigung laufen zurzeit noch weiter, aber es gibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass die Verunreinigung mit der Beförderung in Tankschiffen zusammenhängt, die zur Beförderung von nicht zur Ernährung bestimmten Erzeugnissen eingesetzt worden sind.
Die Verfügbarkeit von Seeschiffen, die für die Beförderung von Lebensmitteln vorgesehen sind, reicht nicht aus, um die Versorgung mit Ölen und Fetten zu gewährleisten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind oder hierfür in Frage kommen. Die Regelung, die in der durch Richtlinie 2004/4/EG(3) geänderten Richtlinie 96/3/EG der Kommission vom 26. Januar 1996 über eine Ausnahmeregelung von einigen Bestimmungen über Lebensmittelhygiene für die Beförderung von Ölen und Fetten als Massengut auf dem Seeweg(4) vorgesehen ist, soll eine ausreichende Verfügbarkeit von Seeschiffen für die Beförderung von Ölen und Fetten gewährleisten. Allerdings unterliegt diese Ausnahmeregelung strengen Auflagen, um einen angemessen Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Sicherheit der betreffenden Lebensmittel zu gewährleisten.
Die Liste der zulässigen vorherigen Ladungen ist nach wissenschaftlichen Bewertungen erstellt worden, die deutlich machen, dass bei Einhaltung der Hygienebestimmungen und Reinigungsanforderungen die öffentliche Gesundheit und die Sicherheit der betreffenden Lebensmittel angemessen geschützt werden, und zwar im gleichen Maße wie bei der Beförderung in Seeschiffen, die ausschließlich für den Transport von Lebensmitteln bestimmt sind.
Daher gefährdet die oben erwähnte Rechtsvorschrift mit ihrer Ausnahmeregelung für die Beförderung von Lebensmitteln in Seeschiffen, die nicht ausschließlich dafür vorgesehen sind, nicht die öffentliche Gesundheit, da die strengen rechtlichen Vorgaben für diese Ausnahmeregelung ein angemessenes Niveau der Ernährungssicherheit gewährleisten, das ebenso hoch ist wie bei der Beförderung in ausschließlich für den Lebensmitteltransport bestimmten Seeschiffen.
Ausländische Transportunternehmer müssen für Kabotagefahrten in Frankreich ein in vier Kategorien unterteiltes Formular ausfüllen, das den Behörden im Voraus zuzusenden ist. Dieses Verfahren ist sowohl zeitaufwendig als auch überflüssig, da viele Kabotagefahrten nicht geplant sind, wenn der Transportunternehmer sein Heimatland mit der ursprünglichen Ladung verlässt. Das Formular kann von folgender, nur in französischer Sprache vorliegender Internetseite heruntergeladen werden:
Stellt es nach Ansicht der Kommission keine Wettbewerbsverzerrung dar, wenn ausländischen Transportunternehmern, die im Besitz einer Zulassung für Kabotagefahrten sind, weitere Verwaltungslasten aufgebürdet werden?
Ist die Kommission nicht der Ansicht, dass die französischen Behörden bewusst versuchen, Kabotagefahrten zu verhindern?
Was wird die Kommission unternehmen, um Druck auf die französischen Behörden auszuüben, damit diese für eine bessere Öffnung des Marktes für Kabotagefahrten sorgen?
In der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind(1) ist festgelegt, dass Kabotagefahrten nur zeitweilig durchgeführt werden dürfen, ohne dass zeitliche Grenzen für diese Transportvorgänge festgelegt sind. Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist der vorübergehende Charakter einer Dienstleistung auf Einzelfallbasis und unter Berücksichtigung ihrer Dauer, Häufigkeit, regelmäßigen Wiederkehr und Kontinuität zu beurteilen. Darüber hinaus gilt für Kabotagetätigkeiten die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern(2), die es den Mitgliedstaaten gestattet, bestimmte Vorschriften ihrer Sozialgesetzgebung auf ausländische Fahrzeugführer anzuwenden.
Die den Verkehrsunternehmen durch einen Mitgliedstaat auferlegte Verpflichtung, - auch schon im Vorfeld - eine Erklärung abzugeben, steht den Gemeinschaftsvorschriften nicht grundsätzlich entgegen, sofern sie nicht einen Verwaltungsaufwand bedeutet, der sich nicht durch das verfolgte Ziel, d. h. die Kontrolle der Einhaltung der geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften, rechtfertigen lässt. Dieser Aspekt der französischen Rechtsvorschrift wird derzeit von den Dienststellen der Kommission geprüft. Sollte sich herausstellen, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Vorabmeldung oder die Art, in der sie abzugeben ist, unverhältnismäßig ist, wird die Kommission die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch Frankreich zu gewährleisten.
Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 des Rates vom 25. Oktober 1993 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, ABl. L 279 vom 12.11.1993.
Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, ABl. L 18 vom 21.1.1997.
Anfrage Nr. 70 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0387/08)
Betrifft: Anwendung der Modulation auf die neuen Mitgliedstaaten
In der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments in Straßburg am 20. Mai 2008 teilte Kommissionsmitglied Fischer Boel mit, dass es bereits ab 2012 notwendig sei, die Modulation (Verlagerung von Finanzmitteln von den Direktbeihilfen auf Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes) auch auf die neuen Mitgliedstaaten anzuwenden. Ohne den Grundgedanken der Regelung in Frage stellen zu wollen, vertritt der Verfasser der Anfrage jedoch die Auffassung, dass die Modulation ab dem Zeitpunkt greifen sollte, ab dem die Höhe der Beihilfen pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in den alten und neuen Mitgliedstaaten identisch ist.
Laut dem Bericht Tabajdi über die Integration der neuen Mitgliedstaaten in die GAP vom 20. März 2007 (A6-0037/2007), der vom Europäischen Parlament mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde, betragen die durchschnittlichen Beihilfen pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in den neuen Mitgliedstaaten gerade einmal 62-64 % der Beihilfen in den alten Mitgliedstaaten.
Warum schlägt die Kommission zu einem Zeitpunkt, da die gleiche Höhe der Beihilfen noch in weiter Ferne liegt, die Anwendung der Modulation sowohl in den alten als auch in den neuen Mitgliedstaaten vor?
Der Herr Abgeordnete hat eine Frage zu den Grundsätzen der Anwendung der Modulation gestellt, die im Rahmen des „Gesundheitschecks“ der GAP-Reform von 2003 vorgeschlagen worden ist. Der Vorschlag der Kommission soll bewirken, dass alle Landwirte in der Europäischen Union in Bezug auf die Höhe der erhaltenen Zahlungen gerecht behandelt werden.
Der Herr Abgeordnete wird festgestellt haben, dass die Direktzahlungen – ausgedrückt als Prozentsatz ihrer damaligen Höhe in der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung am 30. April 2004 (EU-15) – als Berechnungsgrundlage dienen. Andererseits gibt der in der Anfrage zitierte Bericht die durchschnittliche Höhe aller landwirtschaftlichen Beihilfen in der aktuellen finanziellen Vorausschau an.
In dem Vorschlag zum „Gesundheitscheck“ soll die Modulation nur für Landwirte in neuen Mitgliedstaaten gelten, wenn die Direktzahlungen an sie gleich hoch oder höher als die Zahlungen in der EU-15 sind, was nicht vor 2012 der Fall sein wird. In diesem Fall ist die geltende Modulationsrate der Differenzbetrag zwischen den beiden Zahlungshöhen.
In dem Kalenderjahr 2012 wird die Höhe der Zahlungen in der EU-15 insgesamt um 13 % gesenkt (das sind die aktuellen 5 % plus eine Erhöhung um 8 % bei der zusätzlichen Grundmodulation). Das heißt, ein Landwirt in der EU-15 wird 87 % der vollen Zahlung erhalten.
Im Jahr 2012 wird die Zahlungshöhe in den neuen EU-10-Staaten, wie in dem System der stufenweisen Einführung der Direktzahlungen angegeben, 90 % erreichen. Daher wird, um Gleichbehandlung zu sichern, eine Grundmodulationsrate von 3 % für Landwirte aus der EU-10 in Anwendung gebracht, die mehr als 5000 Euro erhalten. Landwirte in der EU-10 werden also in diesem Jahr ebenfalls 87 % der vollen Zahlung erhalten.
Anfrage Nr. 71 von Philip Claeys (H-0388/08)
Betrifft: Rechte der Frau in der Türkei
Vor kurzem hat das türkische Direktorat für religiöse Angelegenheiten (Diyanet), die höchste religiöse Instanz in der Türkei, der alle Moscheen und Imame unterstellt sind, alle möglichen Empfehlungen ins Netz darüber gesetzt, wie Frauen sich zu verhalten haben. So sollen Frauen sich zum Beispiel „anständig benehmen“ und sich „ausreichend bedecken“, um ihren Körper nicht Dritten zu zeigen und Männer nicht zu provozieren. Außerhalb des Hauses sollen Frauen jeden Kontakt zu fremden Männern meiden, und Frauen dürfen sich in geschlossenen Räumen nicht zusammen mit Männern aufhalten. Frauen, die das Haus verlassen, dürfen auch kein Parfum oder Deodorant benutzen, weil der Prophet Mohammed dieses Verhalten als „unmoralisch“ betrachte.
Sind der Kommission diese Empfehlungen bekannt? Wie bewertet die Kommission diese Empfehlungen im Lichte der Menschenrechte im Allgemeinen? Welche Schritte wird die Kommission gegenüber der Türkei unternehmen, und wie wird sich dies alles auf den Verhandlungsprozess auswirken?
Diyanet ist das türkische Direktorat für religiöse Angelegenheiten. Eine der Hauptaufgaben von Diyanet besteht darin, die Menschen über Religion zu informieren.
In dieser Hinsicht hat Diyanet religiöse Fachgelehrte mit einer Studie beauftragt, um einen „religiösen Leitfaden“ zu erarbeiten.
Dieser Leitfaden wurde 2002 in der Türkei als Buch veröffentlicht und 2005 auf die Homepage von Diyanet ins Netz gestellt.
Laut Auskunft von Diyanet liefert der religiöse Leitfaden Auskünfte darüber, wie die Lehren des Propheten Mohammed aus historischer Sicht von den islamischen Gemeinschaften verstanden und umgesetzt worden sind.
So werden beispielsweise Informationen zur Polygamie vermittelt. Allerdings heißt dies nicht, wie Diyanet in seiner Pressemitteilung vom 29. April 2008 zum Ausdruck bringt, dass Polygamie von Diyanet erlaubt bzw. gefördert wird.
Darüber hinaus bemüht man sich, wie wiederum von Diyanet in der gleichen Pressemitteilung verlautet, auch den zurzeit für diese Fragen geltenden Rechtsrahmen darzulegen. Dazu gehört das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem Ehe und Scheidung geregelt sowie die Einzelheiten des Familienrechts festgelegt sind.
Im Kontext der Beitrittsverhandlungen erörtert die Kommission mit den türkischen Behörden ausführlich den aktuellen türkischen Rechtsrahmen zu diesen Fragen. Wir haben die türkische Verfassung, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Strafgesetzbuch, das Familienrecht und andere einschlägige Rechtsakte zu den in der mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten erwähnten Angelegenheiten untersucht.
Die Kommission arbeitet mit den türkischen Behörden und der Zivilgesellschaft, um ihnen Unterstützung dabei zu geben, die volle Umsetzung all dieser Bestimmungen in der Praxis so zu gewährleisten, dass zum Beispiel die von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechte und Freiheiten in der Türkei uneingeschränkt respektiert werden.
Anfrage Nr. 74 von Frieda Brepoels (H-0400/08)
Betrifft: Die Verwendung der kurdischen Sprache in der Türkei
In einem Ende 2007 vom „Institute for International Assistance and Solidarity“ veröffentlichten Bericht wird ausführlich beschrieben, welche gesetzlichen Hürden die Verwendung der kurdischen Sprache in der türkischen Öffentlichkeit verhindern. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen lassen es nicht zu, dass in den diversen Bereichen des öffentlichen Lebens die kurdische Sprache benutzt wird. Die Verwendung des Kurdischen wird im Unterricht, in der Verwaltung, in den Medien, in der Justiz, in der Politik, in der Privatsphäre und im Handel erschwert.
Ist der Kommission bekannt, welche gesetzlichen Bestimmungen die Türkei anpassen muss, damit die kurdische Sprache in der Türkei als vollwertige Sprache einer nationalen Minderheit behandelt wird? Betrachtet die Kommission die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verwendung von Sprachen in all diesen Bereichen des öffentlichen Lebens in der Türkei als Priorität bei den Verhandlungen und als unabdingbare Voraussetzung für den Beitritt des türkischen Staates zur Europäischen Union? Kann die Kommission Verbesserungen in den türkischen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Verwendung des Kurdischen in allen oben genannten Bereichen der türkischen Gesellschaft feststellen? Kann die Kommission auf Anstrengungen verweisen, die die türkischen Staatsorgane bereits unternommen haben, um die kurdische Sprache als Minderheitensprache anzuerkennen? Wie übt die Kommission Druck auf die türkische Regierung aus, damit diese die erforderlichen Anpassungen vornimmt, so dass die kurdische Sprache als Minderheitensprache anerkannt wird und in den einzelnen Bereichen der Gesellschaft verwendet werden kann?
Entsprechend den politischen Kriterien von Kopenhagen muss die Türkei die Achtung kultureller Rechte sichern. Im Rahmen der 2008 überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wird von der Türkei gefordert, die kulturelle Vielfalt und den Schutz von Minderheiten im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und den im Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten enthaltenen Grundsätzen sowie entsprechend der bewährten Praxis in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Zu den kurzfristigen Prioritäten in diesem Bereich gehören der verbesserte Zugang zu Hörfunk- und Fernsehprogrammen in anderen Sprachen als Türkisch und die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Förderung des Unterrichts in solchen Sprachen.
Die Kommission verfolgt die Entwicklungen vor Ort sehr aufmerksam. Es wurden einige Fortschritte bei der Verwendung des Kurdischen im täglichen Leben erzielt. 2006 wurden Sendungen in anderen Sprachen als Türkisch zugelassen. Der nationale öffentlich-rechtliche Kanal sendet zurzeit für das ganze Land in mehreren Sprachen, während vier lokale Rundfunk- und Fernsehsender im Südosten Sendungen in Kurdisch ausstrahlen. Außer bei Filmen und Musiksendungen gelten jedoch zeitliche Beschränkungen.
Erst kürzlich hat die türkische Regierung angekündigt, dass das nationale staatliche Fernsehunternehmen einen landesweiten Kanal vollständig für Sendungen in Kurdisch und in anderen Sprachen aufmachen wird. Die diesbezüglichen Anpassungen an die Rechtsvorschriften sind bereits im Gange.
Die Kommission wird die Umsetzung dieser Maßnahmen weiterhin im Auge behalten und die türkischen Behörden auch weiterhin dazu ermutigen, Fortschritte auf diesem Gebiet zu erzielen. Im November 2008 wird die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht über die Lage Bericht erstatten.
Anfrage Nr. 75 von Nikolaos Vakalis (H-0401/08)
Betrifft: Euronews - FYROM
Die Verbreitung seriöser Informationen über europäische Themen ist eines der Anliegen des Fernsehsenders Euronews. Aus diesem Grund wird er auch gemäß dem Dienstleistungsvertrag, der im Februar 2005 für fünf Jahre abgeschlossen wurde, von der Kommission mit jährlich fünf Millionen Euro finanziert.
Ist der Kommission bekannt, dass der Sender die von der UNO nicht anerkannte Bezeichnung „Mazedonien“ verwendet, wenn von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM) die Rede ist, und dass am 31. Mai 2008 in einer Nachrichtensendung, in der über die Parlamentswahlen in der FYROM berichtet wurde, eine Karte zu sehen war, auf der die geografischen Gegebenheiten der weiteren Region nicht korrekt dargestellt waren? Welche Maßnahmen ergreift die Kommission – oder wird sie ergreifen –, um eine seriöse Information der Bürger zu gewährleisten, bei der die internationale Legalität in dieser konkreten Frage respektiert wird?
Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten auf die Antworten aufmerksam machen, die auf die Anfragen E-3404/06(1) und E-5053/06(2) von Herrn Karatzaferis sowie auf die Anfrage H-0040/08(3) von Herrn Georgiou gegeben wurden.
Betrifft: Jüngste Entwicklung im Erdgassektor in Belgien
Sind angesichts der jüngsten Entwicklungen im belgischen Energiesektor im Zusammenhang mit der angekündigten Fusion Suez/GDF und im Hinblick auf Versorgungssicherheit im Erdgassektor in Belgien sowie die Sicherstellung hinreichender Investitionen in die Netze der Kommission zufolge die wesentlichen Voraussetzungen zur Gewährleistung eines tatsächlichen Zugangs Dritter zu korrekten, nicht diskriminierenden und objektiven Bedingungen in einem solchen Umfang erfüllt, dass ein von Wettbewerb gekennzeichneter Markt in Belgien entstehen kann? Ist die Kommission in diesem Zusammenhang nicht der Auffassung, dass der Flüssigerdgasterminal und der Hub in Zeebrugge wesentliche Bestandteile des Gasinfrastrukturnetzes sind, aus dem Suez sich juristisch und de facto zurückziehen sollte, um die von der Kommission für den angekündigten Unternehmenszusammenschluss vorgeschriebene Voraussetzung zu erfüllen?
Durch ein reibungsloses Funktionieren der Märkte können eine bessere Versorgungssicherheit gewährleistet und die richtigen Signale für die notwendigen Investitionen gesendet werden. Aus der unlängst von der Kommission durchgeführten Branchenuntersuchung des europäischen Elektrizitäts- und Erdgassektors geht hervor, dass diese Sektoren nicht ordnungsgemäß funktioniert haben und dass zahlreiche Wettbewerbshindernisse bestanden. Damit die Wettbewerbskräfte korrekt wirken können, ist der Zugang Dritter zu den Netzen und anderen Infrastrukturen notwendig.
Die Fusion zwischen Gaz de France und Suez wurde von der Kommission am 14. November 2006 vorbehaltlich der von den beiden Konzernen eingegangenen Verpflichtungen genehmigt(1). So wird die gesamte Gasinfrastruktur in Belgien (Fernleitungs- und Transitnetze, Speicherung, Flüssig-Erdgas(LNG)-Terminal und Hub von Zeebrugge) von einer einzigen Einheit, nämlich Fluxys SA geleitet. Obgleich seine Beteiligung am Kapital von Fluxys SA nicht mehr als 45 % betragen darf, hat sich das neue fusionierte Unternehmen verpflichtet, auf jegliche Kontrolle über dieses Unternehmen – sei sie rechtlicher bzw. faktischer Art oder durch Aktionärsvertrag - zu verzichten.
Zwar dürften diese Verpflichtungen den Wettbewerb fördern, jedoch können sie nicht sämtliche Wettbewerbsprobleme beseitigen, die möglicherweise bereits auf einem oder mehreren Gasmärkten bestehen. Das Ziel der im Rahmen der Kontrolle einer bestimmten Fusion eingegangenen Verpflichtungen kann nur die Beseitigung der Wettbewerbsprobleme sein, die durch den betreffenden Zusammenschluss entstehen.
Mit einer Geldentwertung von 5,2 % weist Belgien die höchste Inflationsrate aller Länder der Eurozone auf. Dies wirft Fragen hinsichtlich der belgischen Inflation auf. Im April lag Belgien mit 4,1 % klar über dem Durchschnitt der aus 15 Ländern bestehenden Eurozone (3,3 %). Im vergangenen Monat nahm die Differenz bei der Inflationsrate noch mehr zu. Mit seinen 5,2 % liegt Belgien weit über dem Durchschnitt der Eurozone (3,6 %). Wirtschaftsfachleuten zufolge gibt es verschiedene Gründe dafür, dass die Inflationsrate in Belgien um einiges höher liegt als im Rest der Eurozone. Dabei handelt es sich um die Erhöhung der Vertriebstarife im Energiesektor. Auch der Anstieg der Ölpreise hat einen größeren Einfluss auf die Inflation.
Sieht die Kommission eine Reihe von Gründen für die enorm hohe belgische Inflationsrate? Empfiehlt die Kommission der belgischen Regierung, der Inflationsrate Priorität im Rahmen ihrer Politik einzuräumen?
Der Anstieg der Inflation in Belgien ist im Großen und Ganzen eine Folge des enormen Anstiegs der Weltrohstoffpreise in den letzten Monaten. Dieser Anstieg wirkte sich in Belgien stärker auf die Inflation aus als in den anderen Ländern des Euro-Währungsgebietes. Erstens hat die Energiekomponente im Verbraucher-Warenkorb in Belgien ein größeres Gewicht als im übrigen Euroraum (10,3 % gegenüber 9,6 %). Zweitens führen die niedrigeren Steuern – vor allem Verbrauchsteuern – auf Kraft- und Brennstoffe sowie Heizöl in Belgien im Vergleich zum Durchschnitt im Euroraum dazu, dass sich steigende Ölpreise stärker auf Verbraucherpreise auswirken, was eine rein mechanischer Effekt ist. Darüber hinaus stiegen die Energiepreise in Belgien stärker, da sich die Hauptanbieter zu einer bedeutenden Erhöhung der Übertragungs- (Strom) und Verteilungsentgelte (Strom und Gas) entschlossen, nachdem ein Gericht die von der Regulierungsbehörde festgelegten Tarife für ungültig erklärt hatte. Obwohl die höhere Inflationsrate in Belgien auch mit dem stärkeren Anstieg der Preise für verarbeitete Lebensmittel als im Euro-Währungsgebiet (8,3 % gegenüber 6,9 %) zusammenhängt, besteht dieser Unterschied seit Mitte 2006 und sollte somit nicht als einer der Hauptauslöser des sich seit Jahresanfang ausweitenden Inflationsgefälles angesehen werden. Die Preissteigerungen für Industrieerzeugnisse außer Energie, für unverarbeitete Lebensmittel und für Dienstleistungen entsprachen den bis April im Euroraum beobachteten Steigerungen (für Mai sind für den Euroraum noch keine Angaben verfügbar) oder lagen sogar noch darunter.
Da sich der Unterschied vor allem durch die besonderen Entwicklungen bei der Energiekomponente erklären lässt, blieb die Kerninflation – d. h. die Inflation mit Ausnahme der Energiekomponente und der Komponente für unverarbeitete Lebensmittel – im April unterhalb des Durchschnitts für den Euroraum (2,2 % gegenüber 2,4 %).
Es sollte jedoch künftig vermieden werden, dass die automatische (aber unvollständige) Lohnindexierung in Belgien die Inflation weiter nach oben treibt und zu einer Preis-Lohn-Spirale mit einer negativen Auswirkung auf die Wettbewerbsstellung führt.
Da Inflation die Kaufkraft der privaten Haushalte, speziell am unteren Ende des Einkommensspektrums, untergräbt, ist es für die Regierungen tatsächlich wichtig, der Eindämmung der Inflation Priorität einzuräumen und gemeinsam mit den Regierungen der anderen Länder des Euroraums die Europäische Zentralbank bei der Aufrechterhaltung der Preisstabilität zu unterstützen.
Anfrage Nr. 78 von Ewa Tomaszewska (H-0408/08)
Betrifft: Anschläge in der indischen Punjab-Region
Durch mit der Khalistan-Bewegung assoziierte Terroranschläge wurden in der indischen Punjab-Region Tausende von Unschuldigen getötet. Ist der Kommission bekannt, dass viele Anführer dieser Terrorgruppen nach wie vor in Pakistan Asyl genießen? Falls ja, hat die Kommission im Rahmen des weltweiten Kampfs gegen den Terror Maßnahmen eingeleitet, um Pakistan aufzufordern, diese Anführer der Terroristen nach Indien auszuliefern, damit sie dort vor Gericht gestellt werden können?
Anfrage Nr. 79 von Mirosław Mariusz Piotrowski (H-0412/08)
Betrifft: Tötungen im indischen Punjab
Kann die Kommission klarstellen, ob es stimmt, dass die Verfechter von Khalistan (eines unabhängigen Sikh-Staates), eine Bewegung, die im indischen Punjab und in anderen Bundesstaaten zum Tod von Tausenden Menschen geführt hat, sich an das Europäische Parlament und die Europäische Union gewandt haben, um sie um Unterstützung für ihr Vorhaben – die Souveränität und Integrität des demokratischen Landes Indien zu untergraben – zu ersuchen?
Die Frage des Terrorismus, der mit der Khalistan-Bewegung assoziiert wird, die nach Unabhängigkeit für die Sikh-Nation (Khalistan) anstrebt, muss zunächst in dem größeren Kontext der jüngsten politischen Geschichte von Punjab gesehen werden. Der indische Bundesstaat Punjab, der in den 80er-Jahren mehr als 15 Jahre lang wegen der Sikh-Separatisten durch Gewalt beeinträchtigt war, normalisierte sich wieder, nachdem man die Bewegung Mitte der 1990er-Jahre mit Erfolg in den Griff bekommen hatte. Nach Jahren der Direktherrschaft aus Neu-Delhi kehrten 1997 mit einer demokratisch gewählten Regierung wieder demokratische Verhältnisse ein. Nach der jüngsten Wahl im Bundesstaat im Jahre 2007 gelangte die Partei Akali Dal (die ausschließlich die Interessen der Sikh vertritt) erneut an die Macht.
Es hat Artikel in der indischen Presse gegeben, in denen darauf hingewiesen wird, dass ein Terrornetzwerk überlebt hat und weiter existiert, vor allem außerhalb Indiens, womit sich zum Teil erklären lässt, wie es militanten Sikhs gelingen konnte, am 14. Oktober 2007 eine Bombenexplosion in einem Kino in Ludhiana (sieben Tote, unter ihnen ein Mädchen im Alter von 10 Jahren, und 40 Verletzte) auszulösen. Nach der Analyse der Kommission ist es jedoch so, dass die Ideologie, die zu anderthalb Jahrzehnten Terrorismus im Punjab anregte, von der Bevölkerung abgelehnt wird.
Als Antwort auf die erste Anfrage der Frau Abgeordneten sei betont, dass es nach Ansicht der Kommission in erster Linie die Aufgabe Indiens ist, dessen Behörden erklärt haben, ihnen lägen Beweise dafür vor, dass sich Führer der Khalistan-Bewegung in Pakistan aufhalten, um deren Auslieferung zu ersuchen.
Was die zweite Anfrage betrifft, so ist bei der Kommission noch kein Antrag der Verfechter von Khalistan eingegangen, sie bei der Verwirklichung ihrer separatistischen Pläne zu unterstützen.
Anfrage Nr. 80 von Pedro Guerreiro (H-0409/08)
Betrifft: Aktueller Stand der Verhandlungen im Rahmen der WTO
Es wird auf die geänderten Vorschläge zur Landwirtschaft und zum Marktzugang für außerlandwirtschaftliche Produkte vom 19. Mai 2008 verwiesen. Wie ist der aktuelle Sachstand bei den diesbezüglichen WTO-Verhandlungen, vor allem auf den Gebieten Landwirtschaft, außerlandwirtschaftliche Produkte (einschließlich Textilien und Bekleidung) und Fischerei (die erstmals zum Verhandlungspaket gehört)?
Von den Vorsitzenden der jeweiligen Verhandlungsgruppen der Welthandelsorganisation (WTO) wurden Mitte Mai neue Fassungen der Verhandlungsvorlagen zur Landwirtschaft und zum Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (NAMA) (Industrieerzeugnisse) ausgegeben, und auf dieser Basis sind neue Diskussionen im Gange. Falls in den Verhandlungen ausreichende Fortschritte erzielt werden, bestehen Aussichten, dass in Kürze vom Generaldirektor der WTO ein Ministertreffen einberufen werden kann.
Im Bereich der Landwirtschaft hat sich die Kommission im Namen der EU bemüht, mit Drittländern in einer Weise zusammenzuarbeiten, die auf deren Anliegen eingeht, aber im Rahmen der 2003 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik bleibt. Nach Ansicht der Kommission können diese Ziele auf der Basis der derzeit vorliegenden Vorschläge erreicht werden, selbst wenn noch weitere Punkte zu klären und zu vereinbaren sind. Dieses Konzept wurde jedoch allein aus dem Grund gewählt, dass diese Verhandlung ein „Single Undertaking“, also ein einheitliches Unterfangen, ist und dass Zugeständnisse in einem Bereich durch Gewinne in anderen Bereichen ausgeglichen werden sollten.
Der neue NAMA-Text der Vorsitzenden sieht immer noch ein breites Spektrum möglicher Verhandlungsergebnisse vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich daher kaum einschätzen, ob denn das Endergebnis von der EU annehmbar sein wird. Die EU drängt auf ein Abkommen, um das Mandat der Entwicklungsagenda von Doha zu erfüllen, d. h. wirklich neue Möglichkeiten für den Handel mit Industrieerzeugnissen in Industrie- und Schwellenländern zu schaffen. Die wichtigsten Mittel, um dies zu erreichen, sind die sogenannte Schweizer Zollsenkungsformel sowie auch die Einführung stärkerer Disziplinen, um damit nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen. Damit dies wirkungsvoll sein kann, wird es wichtig sein, dafür zu sorgen, dass die den Schwellenländern gewährte Flexibilität genau definiert wird und dass die Parameter für die Liberalisierung für industrialisierte Länder und Schwellenländer so gewählt werden, dass echter und neuer Marktzugang nicht nur im Nord-Nord- und im Nord-Süd-Handel, sondern auch im Süd-Süd-Handel geschaffen wird. Die EU akzeptiert zwar vorbehaltlos den Grundsatz, dass die ärmsten Entwicklungsländer (die am wenigsten entwickelten Länder sowie kleine und schwache Volkswirtschaften, darunter alle afrikanischen Länder südlich der Sahara außer Südafrika) ihre geltenden Zolltarife nicht senken sollten, kann aber nicht akzeptieren, dass die wichtigsten Schwellenländer ihre Verantwortung gegenüber der übrigen Welt nicht wahrnehmen. Dieser Standpunkt ist den anderen WTO-Mitgliedern deutlich gemacht worden. Es kann auch Spielraum für ein Vorankommen bei sektorspezifischen Zollsenkungsabkommen geben. In diesem Zusammenhang hat die EU einen Vorschlag zur Aushandlung eines sektorspezifischen Abkommens über Textilwaren vorgelegt und wird weiterhin sehr darauf drängen, die Spitzenzölle in industrialisierten Ländern und Schwellenländern in diesem Bereich sowie in anderen Bereichen, die für die Exportinteressen der EU von Bedeutung sind, in den Vordergrund zu stellen.
Auf dem Gebiet der Fischereisubventionen werden seit einiger Zeit ebenfalls Diskussionen im Rahmen der sogenannten Regel-Verhandlungen geführt. Zu dieser Frage gibt es noch keinen abgestimmten Standpunkt. Die EU befürwortet die Disziplinen, die alle schädlichen Beihilfen für einen Kapazitätsausbau verbieten und zugleich solche Beihilfen erlauben, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung der verfügbaren Fischereiressourcen leisten und die negativen Auswirkungen der Anpassungsmaßnahmen auf die Fischereigemeinden lindern. Die EU ist auch für strenge und wirksame Durchsetzungs- und Transparenzmechanismen, die gewährleisten, dass die Disziplinen betreffend Fischereisubventionen von allen respektiert werden.
Bei den Verhandlungen zu Dienstleistungen, geografischen Angaben, nichttarifären Hemmnissen, zur Handelserleichterung sowie zu Handel und Umwelt kommt man, wenn auch mit unterschiedlichem Erfolg, ebenfalls voran. Die EU setzt sich weiter dafür ein, in all diesen Bereichen nutzbringende Ergebnisse zu erzielen.
Bei Dienstleistungen wird es von entscheidender Bedeutung sein, dass jede WTO-Ministerkonferenz gemeinsame Schlussfolgerungen zur Notwendigkeit des erfolgreichen Ausgangs auf diesem Gebiet darlegt. Eine plurilaterale Konferenz mit Signalwirkung, auf der gemeinsame Interessengebiete mit den wichtigsten Partnern beurteilt werden sollen, wird am Rande jeder WTO-Ministerkonferenz abgehalten. Die Ergebnisse dieser Konferenz werden daher in die EU-Gesamtbewertung des Gleichgewichts eingehen, welches wohl über alle Verhandlungen hinweg erreicht werden wird.
Des Weiteren erachtet es die Kommission für äußerst wichtig, dass die auf jeder Ministerkonferenz vereinbarten gemeinsamen Schlussfolgerungen auch wesentliche Fortschritte in der Frage der Herkunftsbezeichnungen bringen.
Anfrage Nr. 81 von Ryszard Czarnecki (H-0411/08)
Betrifft: Gasmarkt
Wie bewertet die Kommission angesichts des Widerstands der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen die von der EU geplante Liberalisierung des Gasmarkts den Umstand, dass der deutsche Stromkonzern RWE für sein Gasleitungsnetz in der Bundesrepublik Deutschland einen strategischen Investor sucht?
Die Kommission begrüßt die die strukturellen Abhilfemaßnahmen, die RWE angeboten hat, damit im Gegenzug eine laufende Untersuchung möglicher Kartellrechtsverstöße im Gassektor eingestellt werden kann.(1) RWE hat angeboten, sein deutsches Erdgasfernleitungsnetz an einen unabhängigen Betreiber zu veräußern. Die Kommission beabsichtigt, betroffenen Dritten Gelegenheit zu geben, zu den Vorschlägen von RWE Stellung zu nehmen und danach eine Entscheidung nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zu erlassen(2). Mit einer solchen Entscheidung würde die Kommission die angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklären und ihre Kartelluntersuchungen nicht weiterverfolgen.
Diese Entwicklungen resultieren aus einer Kartelluntersuchung und beruhen auf den zurzeit geltenden Vorschriften der Europäischen Union, nicht auf den neuen Vorschlägen der Kommission, zu denen gerade die Aussprachen im Parlament und im Rat angelaufen sind.
Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl. L 1 vom 4.1.2003.
Anfrage Nr. 82 von Liam Aylward (H-0418/08)
Betrifft: Wissenschaftlicher risikobasierter Ansatz bei Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln
Sollte die Kommission sich angesichts weltweit steigender Nahrungsmittelpreise, der damit verbundenen Folgen für EU-Bürger und Entwicklungsländer und der Tatsache, dass die Nahrungsmittelproduktion auch künftig weiter erhöht werden muss, nicht eher an einem wissenschaftlichen, risikobasierten Ansatz orientieren, der eine stabile Kartoffel- und Getreideproduktion gewährleistet, statt bei der Genehmigung von Pestiziden (und Pfanzenschutzmitteln) an einem Ansatz festzuhalten, der allein auf dem Gefahrenpotenzial basiert?
Eines der Hauptziele des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln(1) ist es, das hohe Schutzniveau für Menschen, Tiere und die Umwelt beizubehalten.
Die vorgeschlagenen Kriterien für die Zulassung von Wirkstoffen sind von wesentlicher Bedeutung für das Erreichen dieser Ziele: Stoffe, die in der Umwelt unverändert verbleiben, sich in Lebewesen anreichern oder sehr giftig sind, sollten für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln nicht zugelassen werden.
Darüber hinaus ist es nicht annehmbar, dass Landwirte bzw. Verbraucher Stoffen ausgesetzt werden, die nachweislich krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind.
Es muss schließlich verhindert werden, dass Menschen oder Tiere Stoffen ausgesetzt werden, die die Fruchtbarkeit bzw. das Fortpflanzungsverhalten beeinträchtigen können.
Die Kommission ist sich des harten globalen Wettbewerbs bewusst, mit dem die europäischen Landwirte konfrontiert sind, und es ist ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass sie durch die Maßnahmen nicht benachteiligt werden. Aus diesem Grund hat die Kommission zum Beispiel ein Genehmigungssystem (das Zonensystem) vorgeschlagen, wodurch die länderübergreifende Verfügbarkeit von Pestiziden für Landwirte der Mitgliedstaaten erhöht wird und der Industrie Anreize gegeben werden, um Erzeugnisse für kleine Kulturen zu entwickeln. Es wird den Verwaltungsaufwand für Erzeuger von Pflanzenschutzmitteln und die zuständigen Behörden verringern.
Die Kommission ist davon überzeugt, dass ihr Vorschlag, der zur Zurückziehung einer begrenzten Zahl von Wirkstoffen führen könnte, keine ernsthaften Auswirkungen auf die europäische Landwirtschaft hat. Die Kommission ist im Gegenteil der Meinung, dass dies ein Anreiz ist, um neue und sicherere Erzeugnisse zu entwickeln.
Damit wird auf den Wunsch vieler Akteure, vor allem von Vereinigungen der Landwirte und der Industrie, eingegangen. Dies dient auch der Straffung des Genehmigungsverfahrens, um neuen Pestiziden einen rascheren Zugang zum Markt zu verschaffen und damit Innovationsmöglichkeiten mit neuen Lösungsansätzen zu erschließen, die zugleich für nachhaltigen Pflanzenschutz und Ernährungssicherheit sorgen.
Anfrage Nr. 83 von Janusz Wojciechowski (H-0421/08)
Betrifft: Geheimdienst Pakistans und Dschihad-Gruppen
In den pakistanischen Medien wurde ausführlich über die engen Verbindungen zwischen dem Geheimdienst Pakistans (ISI) und Dschihad-Gruppen berichtet, die gezielt unterstützt wurden, damit der Staat Jammu und Kaschmir gewaltsam von Indien abgetrennt werden kann.
Ein früherer Leiter des Geheimdienstes hat außerdem öffentlich zugegeben, dass Pakistan Khalistani-Terroristen unterstützt.
Ist der Kommission zufolge zu befürchten, dass der pakistanische Geheimdienst, der den islamischen Terrorismus in Jammu und Kaschmir nicht mehr stärken kann, weil die Welt die Aktivitäten des Dschihad verurteilt, versuchen wird, den Khalistani-Terrorismus wieder in Gang zu bringen, um im indischen Staat Pandschab Probleme zu verursachen?
Die Frage der Verbindungen zwischen der sogenannten Khalistan-Bewegung und dem Geheimdienst Pakistans (ISI) taucht gelegentlich in der indischen Presse auf, verbunden mit Behauptungen dahingehend, dass der Geheimdienst versuche, diese Bewegung wieder aufleben zu lassen.
Die Kommission hat keine Informationen, die den Schluss zulassen würden, dass Pakistans Geheimdienst bestrebt ist, den Khalistan-Terrorismus wieder zu mobilisieren, um im indischen Bundesstaat Punjab Probleme zu schaffen.
Dem Herrn Abgeordneten dürften die Fortschritte bekannt sein, die während der 4. Gesprächsrunde im Rahmen des sogenannten kombinierten Dialogs zwischen Indien und Pakistan, die am 21. Mai 2008 in Islamabad stattfand, erzielt wurden und wobei weitere vertrauensbildende Maßnahmen (VBM) vereinbart wurden.
Im Anschluss an diese Zusammenkunft erklärte Pakistans Außenminister Qureshi auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Indiens Außenminister Mukherjee, dass Pakistan zu einer „großen Aussöhnung“ mit Indien zur Lösung noch offener Fragen bereit sei.
Die Europäische Union hat ihre volle Unterstützung für den Dialogprozess zwischen Indien und Pakistan bekundet und dabei beide Seiten ermutigt, substanzielle vertrauensbildende Maßnahmen zu vereinbaren und die Lösung aller noch offenen Fragen in Angriff zu nehmen.
Die Unterstützung terroristischer Aktivitäten, ob nun in Kaschmir, im Punjab oder anderswo, könnte den Dialogprozess ernsthaft untergraben, und daran hat niemand ein Interesse.
Anfrage Nr. 84 von Åsa Westlund (H-0425/08)
Betrifft: Kompetenznetzwerk Eurreca und die Rolle von ILSI bei der Erarbeitung neuer Nährstoffempfehlungen auf EU-Ebene
Berichten zufolge hat das Netzwerk Eurreca, in dem vor allem Vertreter der Lebensmittelindustrie zu finden sind, den Auftrag erhalten, neue Nährstoffempfehlungen auf EU-Ebene auszuarbeiten. EURRECA wurde von der Branchenorganisation ILSI ins Leben gerufen und seine Arbeit wird von ihr koordiniert. Diese Organisation stößt bei der WHO auf heftige Kritik und hat u. a. ihren Status in der WHO aberkannt bekommen.
Bestehen nach Ansicht der Kommission Risiken, wenn eine Organisation mit einer so engen Verknüpfung mit der Industrie einen so großen Einfluss auf die Ausarbeitung der Nährstoffempfehlungen erhält?
Wie garantiert die Kommission, dass die Ausarbeitung der Nährstoffempfehlungen auf eine breitere Basis gestellt wird, so dass auch die Erkenntnisse, Erfahrungen und Gesichtspunkte der staatlichen Behörden, unabhängiger Forscher sowie der Verbraucher- und Umweltorganisationen mit einfließen?
Das europäische Büro des Internationalen Instituts für Biowissenschaften (ILSI Europa), des Koordinators des Projekts EURRECA, entspricht den Regeln für die Teilnahme am 6. Forschungsrahmenprogramm(1).
Als ein förderfähiger Vorschlag wurde EURRECA (Harmonisierung von Nährstoffempfehlungen in ganz Europa mit besonderem Schwerpunkt auf gefährdete Gruppen und Verständlichkeit für Verbraucher) unter Berücksichtigung der Kriterien(2) für die entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von der Kommission bewertet, wobei sie von unabhängigen Sachverständigen unterstützt wurde.
EURRECA ist ein Kompetenznetzwerk, dessen Hauptziel die Schaffung eines nachhaltigen Kooperationsnetzes zur Erfassung wissenschaftlicher Erkenntnisse ist, um vorhandene Nährstoffempfehlungen zu untermauern. Folglich fällt es nicht in den Aufgabenbereich dieses von der Gemeinschaft finanzierten Projekts, Ernährungsrichtlinien zu formulieren, die für die gesamte Europäische Union (EU) gelten sollen.
Dem EURRECA-Konsortium gehören 34 Partner an. Unter ihnen befinden sich 19 Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen, nationale und internationale Gesundheitsverbände, darunter das Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation, sowie auch Verbraucherverbände.
Das Projekt wird jährlich unter Beachtung der im technischen Anhang zum Vertrag der Kommission(3) beschriebenen Ziele und erwarteten Ergebnisse durch unabhängige Experten überprüft.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD SANCO) wie auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) sind Mitglieder der externen Beratergruppen.
Die GD SANCO bat die EBLS um wissenschaftliche Gutachten zu Referenzaufnahmemengen (an Makro- und Mikronährstoffen) sowie um Anleitung für die Ausarbeitung lebensmittelbasierter Ernährungsleitfäden für die EU-Bevölkerung. Diese wissenschaftlichen Gutachten zu Nährstoffaufnahmemengen bilden die Grundlage für das Handeln der Gemeinschaft im Bereich der Ernährung. Diese Arbeit läuft derzeit noch weiter.
Darüber hinaus verpflichtet die GD SANCO stets ihre Akteure über die 2004(4) gebildete beratende Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit, die Bürger auf europäischer Ebene offen und transparent während der Vorbereitung, Überarbeitung und Auswertung der Lebensmittelvorschriften der EU zu konsultieren, wie das von der Verordnung 178/2002/EG(5) gefordert wird. Dieser Gruppe gehören 36 europäische Organisationen an, die die Nahrungsmittelkette, den Tier- und Pflanzenschutz repräsentieren und die zu einem breiten Themenbereich konsultiert werden kann, und zwar zu Fragen wie „Nahrungs- und Futtermittelsicherheit, Nahrungs- und Futtermittelkennzeichnung sowie ihre Darbietung, menschliche Ernährung bezogen auf Lebensmittelgesetzgebung, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzenschutz“(6). Umweltorganisationen können an Tagungen der technischen Arbeitsgruppen unter Federführung der Beratenden Gruppe teilnehmen, wenn auf diesen Tagungen Fragen zur Sprache kommen, die mit ihren Tätigkeiten zusammenhängen.
Relevanz für die Ziele des Programms, mögliche Auswirkungen, Leistungsfähigkeit der Teilnehmer, Grad der Integration und der gemeinsame Tätigkeitsplan sowie Organisation und Management.