Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0168/2008).
Wir behandeln die folgenden Anfragen an den Rat.
Der Präsident. −
Anfrage Nr. 1 von Claude Moraes (H-0426/08)
Betrifft: Horizontale Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung
Kann der Rat Auskunft darüber geben, welche Schritte er im Kampf für mehr Chancengleichheit innerhalb der EU zu unternehmen gedenkt?
Was ist das Programm des Ratsvorsitzes zur Förderung der Chancengleichheit, und auf welche Weise wird der Rat dafür sorgen, dass Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung von den Mitgliedstaaten wirksam umgesetzt werden?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Der Rat ist sich der Bedeutung von horizontalen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung durchaus bewusst und hat bereits Rechtsakte in diesem Bereich angenommen.
Ich denke dabei an die Richtlinie des Rates 2000/43/EG, die Diskriminierung aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft in verschiedenen Kontexten verbietet, sowie an die Richtlinie des Rates 2000/78/EG, die Diskriminierung aus Gründen der Religion, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in Beschäftigung und Beruf untersagt.
Die Kommission ist für die Überwachung der Umsetzung der von der Europäischen Union angenommenen Rechtsakte in einzelstaatliches Recht verantwortlich und befugt, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Außerdem überwacht die Kommission genauestens die effektive Anwendung der aktuellen Richtlinien und hat am 2. Juli einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, um den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen des Alters, der Behinderung, der sexuellen Orientierung und der Religion oder des Glaubens außerhalb des Arbeitsmarktes sicherzustellen.
Durch diese neue Richtlinie soll die Chancengleichheit auf folgenden Gebieten gewährleistet werden: sozialer Schutz, Bildung und Zugang zu bzw. Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit angeboten werden; dazu gehören selbstverständlich auch Wohnraumfragen.
Darum wird der Rat diese Initiative in den kommenden Monaten sehr sorgfältig prüfen.
Claude Moraes (PSE). – (EN) Ich möchte dem amtierenden Ratspräsidenten danken. Ich begrüße die Tatsache, dass sich der Rat positiv mit der Antidiskriminierungsgesetzgebung auseinandersetzen wird. Der Herr Ratspräsident ist sich zweifellos bewusst – und wenn nicht, so wird er sich dessen bald bewusst sein –, dass er ein Erbe der Nichtumsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien angetreten hat, und zwar betrifft das sowohl die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse als auch die Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung.
Wir verfügen jetzt über ein sehr begrüßenswertes neues Paket, eine neue horizontale Richtlinie für Güter und Dienstleistungen.
Ich würde den Rat erstens bitten, dafür zu sorgen, dass mit dieser Nichtumsetzung Schluss ist. So steht beispielsweise die ordnungsgemäße Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates über rassistisch motivierte Straftaten noch immer aus. Der Rat muss diesbezüglich Druck machen, weil dieses Paket für die europäischen Bürger wichtig ist, und wir bitten Sie um eine positive Einstellung dazu.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Wir wissen, dass es nicht leicht sein wird, aber ich kann Herrn Moraes versichern, dass wir unter rechtlichen Gesichtspunkten fleißig daran arbeiten sicherzustellen, dass dies umgesetzt wird, und dass der Ratsvorsitz seinerseits alles Erforderliche tun wird, damit dieses Paket der Kommission angenommen wird.
Angesichts der Traditionen aller Beteiligter und des Umfangs der Vorschläge der Kommission steht fest, dass das keinesfalls einfach sein wird.
Elizabeth Lynne (ALDE). - (EN) Ich freue mich sehr, dass in den von Ihnen genannten Bereichen eine horizontale Richtlinie vorgeschlagen wurde.
Können Sie mir sagen, mit wie viel Unterstützung für diese Richtlinie Sie von anderen Ratsmitgliedern rechnen, und kann der französische Ratsvorsitz heute sogar zusagen, dass er sich mit aller Kraft dafür einsetzen wird, dass diese Richtlinie Realität wird?
Es ist unbedingt erforderlich, dass wir diese Antidiskriminierungsgesetzgebung verabschieden, um das Paket gemäß Artikel 13 EGV zu vervollständigen, und danach wird es, wie Claude Moraes sagte, auf die Umsetzung ankommen.
Jörg Leichtfried (PSE). - Ich möchte die Frage etwas herunterbrechen, die jetzt gestellt wurde. Es gibt jetzt anscheinend innerhalb der Europäischen Union einen klassischen Fall von ethnischer Diskriminierung, nämlich in Italien, wo Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit kriminalisiert werden. Wie sieht der Rat dieses Vorgehen? Hält er Maßnahmen gegen die italienische Regierung für angebracht?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Meines Erachtens widerspiegeln diese beiden Fragen in hervorragender Weise die Widersprüche, die zwischen den Mitgliedstaaten bestehen können. Bisher hat noch kein Meinungsaustausch im Rat stattgefunden, so dass ich keine Antwort im Namen der Europäischen Union geben kann.
Allerdings möchte ich feststellen, dass diese Leitlinien für den Ratsvorsitz wichtig sind, denn sie sollen die soziale Dimension der Europäischen Union stärken und stellen damit eine der Aufgaben dar, die ihm besonders am Herzen liegen. Wir werden alles in unseren Kräften Stehende tun, einen Konsens zu erreichen, wir werden pragmatisch vorgehen und wir werden die erreichbaren Ergebnisse so schnell wie möglich erzielen.
Ich habe aufmerksam zugehört, was Sie über die ethnische Diskriminierung gesagt haben, und das stellt für den Ratsvorsitz zweifellos ein ernstes Problem dar.
Der Präsident. −
Anfrage Nr. 2 von Marian Harkin (H-0428/08)
Betrifft: Prioritäten der französischen Präsidentschaft
Stimmt der Rat in Anbetracht der Prioritäten der französischen Präsidentschaft betreffend Mobilität im Bildungswesen und lebenslanges Lernen zu, dass ein Europäisches Jahr des freiwilligen Engagements 2011 ein idealer Weg wäre, auf dem der Rat Mobilität durch freiwillige Aktivitäten für alle Generationen EU-weit fördern könnte?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Zwar kann der Rat, wie Sie wissen, zu den verschiedenen Vorschlägen für Themen für zukünftige Europäische Jahre keinen offiziellen Standpunkt äußern, doch ich habe mit großem Interesse den Vorschlag von Frau Harkin vernommen.
Die Themen für Europäische Jahre können von Einzelpersonen, Gruppen oder Einrichtungen vorgeschlagen werden, müssen jedoch zuvor von der Europäischen Kommission bestätigt und ausgewählt werden, die dann einen Legislativvorschlag erarbeitet. Dieser wiederum wird vom Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des Verfahrens der Mitentscheidung geprüft. Deshalb schlägt der Rat der Frau Abgeordneten vor, ihren Vorschlag der Europäischen Kommission zu unterbreiten, da diese die einzige Institution ist, die das Initiativrecht für Vorschläge dieser Art besitzt.
Was das Jahr 2008 betrifft, ist das Europäische Jahr dem interkulturellen Dialog gewidmet, und wir beabsichtigen, dieses Thema in den Mittelpunkt des französischen Ratsvorsitzes zu stellen.
Marian Harkin (ALDE). – (EN) Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich vermute, ich habe deshalb 2011 als Europäisches Jahr des freiwilligen Engagements gewählt, weil ich gemeinsam mit vier weiteren Europaabgeordneten dazu eine schriftliche Erklärung verfasst habe, und ich glaube, heute haben wir dafür die erforderliche Anzahl erreicht. Zumindest wird das also die Ansicht des Parlaments sein. Falls der französische Ratsvorsitz diesbezüglich über Einfluss verfügt, dann würde ich ihn bitten, uns in dieser Sache ebenfalls zu unterstützen.
Wie ich schon sagte, haben wir heute die erforderliche Anzahl erreicht, sodass wir jetzt in der Lage sind, Pläne und Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen wir einen konkreten Beitrag leisten können, sofern die Kommission einen entsprechenden Beschluss über 2011 fasst.
In der Zwischenzeit würde ich den französischen Ratsvorsitz bitten, nach Möglichkeit für die Entwicklung der Freiwilligenarbeit für junge Menschen zu sorgen, um damit die Mobilität und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu fördern.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Auf jeden Fall teile ich den von Frau Harkin geäußerten Standpunkt. Ich möchte betonen, dass sich der Ratsvorsitz im Allgemeinen und der französische Vorsitz im Besonderen der von ihr angesprochenen Fragen bewusst ist, vor allem der Aspekte im Zusammenhang mit der Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen, und er beabsichtigt, dafür zu sorgen, dass diesem Problem besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Ferner werden wir dafür Sorge tragen, dass die Kommission diesen Fragen Aufmerksamkeit schenkt, denn die Unterbreitung von Vorschlägen dieser Art fällt in die Zuständigkeit der Kommission. Während unseres Ratsvorsitzes werden wir versuchen, in der von Frau Harkin erwähnten Angelegenheit Fortschritte zu erzielen.
Der Präsident. − Die Anfragen Nr. 3 und 4 wurden zurückgezogen.
Der Präsident. −
Anfrage Nr. 5 von Brian Crowley (H-0432/08)
Betrifft: Aufgabe des EU-Ziels eines 10 %igen Biokraftstoffanteils
In einem kürzlich im Europäischen Parlament erörterten Bericht (PE 405.949) wird gefordert, das Ziel der EU, den Kraftstoffverbrauch zu 10 % durch Biokraftstoffe zu decken, aufgrund der Umwelt, der Menschen und der weltweiten Nahrungsmittelversorgung abzuschwächen oder vollständig aufzugeben. Ist das im März 2007 vereinbarte 10 %-Ziel in Gefahr und besteht wirklich ein Zusammenhang zwischen steigenden Lebensmittelpreisen und der zunehmenden Biokraftstoffherstellung?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Es stimmt, der Europäische Rat hat im März 2007 einen Biokraftstoffanteil von mindestens 10 % als Ziel für den Gesamtverbrauch von Benzin und Diesel für Transportzwecke vereinbart.
Allerdings wurde vom Rat auch festgelegt, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Das Ziel muss kostengünstig erreichbar sein; die Biokraftstoffe müssen auf nachhaltige Weise produziert werden; Biokraftstoffe der zweiten Generation müssen kommerziell zur Verfügung stehen und die Richtlinie zur Kraftstoffqualität muss entsprechend abgeändert sein, um entsprechende Mischungsverhältnisse zu ermöglichen.
Um auf die Anfrage von Herrn Crowley zu antworten: Der Rat hatte die Kommission gebeten, die notwendigen Vorschläge sobald als möglich zu unterbreiten. Im Januar 2008 nahm die Kommission dann einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung des Einsatzes von Energie aus erneuerbaren Energiequellen an. Dadurch würden die Mitgliedstaaten bekanntlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass mindestens 10 % der Verkehrskraftstoffe bis 2010 von erneuerbaren Energieträgern stammen. Diese Verpflichtung würde nicht nur auf Biokraftstoffe zutreffen.
Die Diskussionen zum Vorschlag der Kommission sind nach wie vor in den Vorbereitungsgremien des Rates sowie in den zuständigen Ausschüssen des Parlaments im Gange. Selbstverständlich ist das Ziel von 10 % ein wichtiger Aspekt dieser Gespräche, doch wir können noch keine Schlussfolgerungen ziehen, außer dass wir daraus ersehen, wie schwer es offensichtlich wird, das gegenwärtige Ziel zu erreichen.
Was den Anstieg der Lebensmittelpreise betrifft, so ist das ein komplexes Phänomen, das viele tiefere Ursachen und viele Konsequenzen hat. Auf dem Europäischen Rat vom 19. und 20 Juni wurde unterstrichen, dass die Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Zusammenhang mit Biokraftstoffen unbedingt gewährleistet werden muss, indem beispielsweise die Erzeugung von Biokraftstoffen der ersten Generation verbessert und die Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten Generation, die aus Nebenprodukten hergestellt werden, gefördert wird.
Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit betont, mögliche Auswirkungen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse, die für die Ernährung bestimmt sind, unverzüglich zu ermitteln und erforderlichenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um Mangelerscheinungen zu beheben. Ferner kam er überein, die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Erzeugung und des Verbrauchs von Biokraftstoffen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union im Rahmen unserer Kontakte mit internationalen Partnern zu prüfen. Daher werden wir die Vorschläge der Kommission sehr sorgfältig in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit sowie die Regelungen zur Überwachung und Evaluierung überprüfen. Wir wissen, dass sich das Parlament dieser Fragen bewusst ist, und gehen davon aus, dass es uns gelingen wird, eine Einigung über Regelungen zu erzielen, die es uns ermöglichen, in den Genuss der Vorteile der Biokraftstoffe zu kommen und gleichzeitig die indirekten schädlichen Auswirkungen auf ein Mindestmaß zu verringern.
Brian Crowley (UEN). – (EN) Ich möchte dem amtierenden Ratspräsidenten für seine Antwort danken und ihm außerdem für die nächsten sechs Monate alles Gute wünschen. Ich weiß, dass es sehr schwierig werden wird, aber er kann mit unserer Unterstützung rechnen.
Was jedoch die Biokraftstoffe angeht – und hier sprach der Ratspräsident von einer ersten und einer zweiten Generation –, so sieht es so aus, dass die Probleme, mit denen wir es heute in Bezug auf die Verbindung zwischen der Biokraftstofferzeugung und der Nahrungsmittelproduktion zu tun haben, darauf zurückzuführen sind, dass ausschließlich Biokraftstoffe der ersten Generation eingesetzt werden. Womit wir uns wirklich befassen sollten, das ist die dritte Generation – die über die ganze Problematik der Biokraftstoffe bis hin zu Biomasse, Bioenergie und Nebenprodukten des gesamten Energiesektors hinausgeht –, die uns helfen könnte, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Doch dafür sind zwei Schlüsselelemente erforderlich. Erstens die Koordinierung von Forschung und technologischer Entwicklung und zweitens eine gewisse Flexibilität bei den Leitlinien, die auf der Ratstagung im Januar 2008 beschlossen worden waren.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident dos Santos! Bei dem Verfahren, das angewandt wurde, um die Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu berechnen, und vor allem bei den Optionen, die dieses Verfahren zulässt, wird der Kraftstoffverbrauch in Betracht gezogen. Selbstverständlich hat Herr Crowley Recht. Wir müssen über Biomasse sowie über andere Aspekte der Bioenergie nachdenken und versuchen, die schlimmsten Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion zu vermeiden.
Deshalb müssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, um Forschung und Entwicklung besser zu koordinieren und eventuell die Ziele in Abhängigkeit von der Koordinierung der Forschungstätigkeit anpassen. Die Arbeit beginnt im Rat. Es gab bereits Gespräche zu dieser Frage, und uns ist klar geworden, dass wir die verschiedenen Aspekte, die Herr Crowley angeführt hat, in Betracht ziehen müssen.
Josu Ortuondo Larrea (ALDE). - (ES) Herr Ratspräsident! Ich weiß, dass Sie mit den auf den Finanz- und Aktienmärkten bekannten „Futures“ vertraut sind. Es wurde auch viel über die Auswirkungen der Umstellung der landwirtschaftlichen Erzeugung auf die Erzeugung von Biokraftstoffen als einer der Hauptgründe für den Anstieg der Lebensmittelpreise gesprochen.
Ich möchte fragen, ob von der Präsidentschaft und dem Rat eine Studie über das Volumen von Futures in Zusammenhang mit Lebensmittelmärkten und Kohlenwasserstoffmärkten und über das Ausmaß, in dem dies zu einem willkürlichen Anstieg der Preise führen kann, durchgeführt wurde.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Ich möchte der französischen Präsidentschaft ebenfalls viel Erfolg wünschen.
Ist es nicht so, dass der schlechte Ruf, den Biokraftstoffe jetzt haben, nicht auf europäisches Handeln zurückzuführen ist, sondern darauf, dass die USA riesige Mengen Mais an ihre Autos anstatt an ihre Kühe verfüttern?
Und besteht die wichtigste Aufgabe für Europa und die Welt nicht darin, eine nachhaltige Bodennutzungspolitik zu erarbeiten, die uns mit Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Energie und Umweltgütern versorgt? Wir sollten jedoch keines dieser Elemente verteufeln, während wir die Nahrungsmittelproduktion zur Hauptsache erklären.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Mir sind keine Untersuchungen der von Ihnen genannten Art bekannt. Eigentlich wollte ich noch „leider“ hinzufügen, weil es meiner Ansicht nach sinnvoll wäre, die Rolle der Märkte sowie die Rolle zu untersuchen, die künftige Produkte in diesem Bereich spielen könnten. Darüber hinaus bin ich der Ansicht, dass es klug wäre, auf diesem Gebiet eingehendere Untersuchungen durchzuführen, weil es hier – wie in anderen Märkten auch – die Möglichkeit der Antizipation und Spekulation gibt, je nachdem, womit sie assoziiert werden.
Was die Bemerkung von Frau McGuiness betrifft, so hat sie meiner Meinung nach Recht, und der Ratsvorsitz trägt sich auch mit der Absicht, dass wir uns in die Richtung einer nachhaltigeren Agrarproduktion bewegen, um die Überschüsse zu vermeiden, die wir in bestimmten Bereichen hatten. Und Sie haben mit Recht das Beispiel der USA angeführt.
Wir wollen während unserer Präsidentschaft Initiativen entwickeln, die nachhaltigere landwirtschaftliche Produktionsverfahren ermöglichen.
Der Präsident. −
Anfrage Nr. 6 von Liam Aylward (H-0434/08)
Betrifft: Millenniums-Entwicklungsziel 2 und ILO-Konventionen zur Kinderarbeit
Die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai dieses Jahres sowohl zu den Kinderrechten als auch zur schnelleren Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele sind höchst willkommen. Ist der Rat jedoch angesichts der extremen Gefährdung von Kindern, die für Kinderarbeit ausgebeutet werden, bemüht, die Lücke zwischen dem Millenniums-Entwicklungsziel 2 und den ILO-Konventionen zur Kinderarbeit zu schließen? Das Millenniums-Entwicklungsziele 2 verlangt von den Staaten nur, für eine Grundschulausbildung zu sorgen, während die ILO das Alter von 15 Jahren – oder von 14 Jahren in einigen Entwicklungsländern – als Schwelle für Kinderarbeit festlegt. Dies lässt Kinder im Alter zwischen 11 bzw. 12 bis 14 bzw. 15 Jahre ohne Schutz und Versorgung, insbesondere in vielen Entwicklungsländern, wo es an Ressourcen und vielleicht auch am Willen mangelt, über das Millenniums-Entwicklungsziel 2 hinauszugehen, und in denen Kinder am meisten gefährdet sind, als Arbeitskräfte ausgebeutet zu werden.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Herr Aylward! Es besteht in der Tat eine Alterslücke beim Schutz gegen Kinderarbeit, den die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, der ILO, bieten und der bei den Millenniums-Entwicklungszielen vorgesehen ist. Allerdings handelt es sich bei den internationalen Konventionen und den Millenniums-Entwicklungszielen um zwei Konzepte, die einerseits auf jeden Fall unterschiedlich sind, sich andererseits aber auch ergänzen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass den im Jahr 2000 beschlossenen Millenniumszielen zufolge die Lebensbedingungen bis 2015 durch konkrete, genaue Vorgaben – wie Sie wissen – verbessert werden sollen, und das zweite Ziel besteht darin, für eine universelle Grundschulbildung zu sorgen.
Durch diese Millenniumsziele hat die internationale Gemeinschaft Bildung als Grundrecht und wichtigen Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung anerkannt. Die Anerkennung des Rechts auf Bildung ist zweifellos eine – wenn auch nicht die einzige – Möglichkeit, Kinderarmut zu bekämpfen. Wir haben außerdem das erste Entwicklungsziel, nämlich die Armutsbeseitigung im Allgemeinen, die einen entscheidenden Faktor im Kampf gegen Kinderarbeit und für die Erhöhung der Zahl junger Menschen, die zur Schule gehen, darstellt. Die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation schaffen den Rechtsrahmen für die Bekämpfung der Kinderarbeit, und sowohl aus den Millenniums-Entwicklungszielen als auch den Schutzkonventionen der ILO ist deutlich ersichtlich, dass sie einander ergänzen, so wie sich auch Rechtsetzung und Maßnahmen oder die allgemeinen Rahmenbedingungen und die Anwendung des Rechts ergänzen.
Außerdem besteht eine Alterslücke zwischen den Bestimmungen der Millenniumsziele und den verbindlichen Rechtsvorschriften der ILO. Das Vorhandensein dieser Alterslücke, auf die Herr Aylward hingewiesen hat, beeinträchtigt in keiner Weise die Entschlossenheit des Rates, den Kampf gegen alle Formen der Kinderarbeit und für die Anwendung der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation zu unterstützen.
Die vom Rat im Mai angenommenen Schlussfolgerungen zeigen, dass die Europäische Union alles daransetzen wird, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen und den politischen Dialog zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und Drittländern – sei es im Rahmen von Handelsverhandlungen, der Entwicklungszusammenarbeit oder dem Wirken in internationalen Gremien – zu nutzen, um die Anwendung dieser Konventionen überall durchzusetzen.
In seinen Schlussfolgerungen unterstrich der Rat die Notwendigkeit von Verhandlungen, die von der europäischen Gemeinschaft geführt werden, und Vereinbarungen, die zwischen der Europäischen Union und Drittländern geschlossen werden, um die Ratifizierung und Einhaltung der ILO-Konventionen zu Kinderarbeit zu fördern und zur Beseitigung aller Formen der Kinderarbeit beizutragen.
Die Union wird alles daransetzen, die Entwicklungsbemühungen zum Erfolg zu führen, um die Systeme und Kompetenzen der Partnerländer für die Erbringung der Basisdienste ohne Diskriminierung weiter zu stärken. Daher wird in den Schlussfolgerungen des Rates ausdrücklich auf den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung Bezug genommen. Ferner wird darin die Notwendigkeit unterstrichen, angemessene Programme für die berufliche Ausbildung und Entwicklung von Kompetenzen aufzulegen und Möglichkeiten für produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit nach dem Erreichen des erwerbsfähigen Mindestalters zu schaffen.
Liam Aylward (UEN). – (EN) Kann der amtierende Ratspräsident die politische Verpflichtung abgeben, dass der Kampf gegen die Kinderarbeit weltweit für den Rat in den nächsten sechs Monaten einen Schwerpunkt darstellen wird? Können wir eine bessere Koordinierung bei internationalen Maßnahmen im Bereich der Entwicklungshilfe und der auswärtigen Angelegenheiten erwarten?
Abschließend möchte ich den amtierenden Ratspräsidenten fragen, ob er sich zu einer Sendung von BBC Panorama äußern würde, in der es um Kinderarbeit in der Beschaffungskette einer bekannten und erfolgreichen europäischen Bekleidungsmarke ging. Würde der Rat die Einführung eines Systems in Betracht ziehen, nach dem die europäischen Länder für die Berichterstattung entlang der gesamten Beschaffungskette verantwortlich wären?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Ich werde die Fragen in umgekehrter Reihenfolge beantworten. Den Bericht, den der Herr Abgeordnete erwähnte, kenne ich nicht, doch wenn sich diese Informationen bestätigen, dann muss dieser Sachverhalt zweifelsohne weiter untersucht werden. Wir müssen die Fakten zu Beginn der Lieferkette, bei der Einfuhr, überprüfen. Bitte seien Sie versichert, dass der Vorsitz diesem Aspekt große Aufmerksamkeit schenkt und entschlossen ist, dagegen anzukämpfen, indem er vor allem den Grundsatz der Gegenseitigkeit auf diesem Gebiet anwendet und sicherstellt, dass die internationalen Sozialstandards gewahrt werden.
Was zweitens die Entwicklung betrifft, so haben Sie absolut Recht. Das ist ein Unterfangen, bei dem wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen dürfen, und wir werden weiter dafür Sorge tragen, dass die Entwicklungshilfe besser koordiniert wird. Wie alle Aspekte, die auf die Förderung der sozialen Dimension der Europäischen Union gerichtet sind, gehören schließlich der Kampf gegen Kinderarbeit und der Weg, den die Europäische Union in diesem Bereich verfolgen muss, zu den wichtigsten Anliegen des Ratsvorsitzes.
Der Präsident. −
Anfrage Nr. 7 von Seán Ó Neachtain (H-0436/08)
Betrifft: Einrichtung von Vermögensabschöpfungsstellen
Könnte der Rat eine Erklärung zu den Fortschritten bei der Einrichtung von Vermögensabschöpfungsstellen in jedem Mitgliedstaat zwecks Einziehung von Vermögenswerten von Straftätern in jedem Mitgliedstaat abgeben?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Herr Ó Neachtain! Der vom Rat „Justiz und Inneres“ gebilligte Beschluss 2007/847 des Rates zur Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungsstellen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Aufspürens und der Ermittlung von Erträgen aus Straftaten oder anderen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit Straftaten wurde am 6. Dezember 2007 angenommen.
Artikel 8 dieses Beschlusses lautet: „Die Mitgliedstaaten teilen dem Generalsekretariat des Rates und der Kommission bis zum 18. Dezember 2008 den Wortlaut aller nationalen Bestimmungen mit, mit denen sie in die Lage versetzt werden, die sich aus diesem Beschluss ergebenden Verpflichtungen einzuhalten.“ Bis zum heutigen Tage hat das Generalsekretariat des Rates leider noch keine solche Mitteilung erhalten.
Seán Ó Neachtain (UEN). - (GA) Frau Präsidentin! Ich möchte den Herrn Ratspräsidenten fragen, ob die Präsidentschaft die Empfehlung unterstützt, dass diese Stellen, wenn sie einmal eingerichtet sind, befugt sind, Vermögenswerte von Straftätern einzuziehen, womit diese transeuropäische Union bei der Senkung der Kriminalität und der Beschlagnahmung von Vermögenswerten – wie es in anderen Ländern geschieht – wirksam vorgehen kann, während dies jetzt auf einer europäischen Ebene der Verbrechensbekämpfung nicht möglich ist.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Ich stimme dem Herrn Abgeordneten zu, denn ich denke, nachdem ich mich mit dieser Angelegenheit zu anderen Zeiten meines Berufslebens befasst habe, dass diese Zusammenarbeit wirklich auf europäischer Ebene verstärkt werden muss. Ich hoffe sowohl persönlich als auch im Namen des Ratsvorsitzes, dass es uns gelingt, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen auf diesem Gebiet im Zusammenhang mit dem Beschluss des Rates voll und ganz nachkommen und dass wir gemeinsam mit dem Generalsekretariat des Rates dafür sorgen, dass diese Verpflichtungen fristgemäß eingehalten werden, d. h. bis Ende dieses Jahres, dem Ende unserer Präsidentschaft. Abschließend möchte ich noch sagen, dass die von dem Herrn Abgeordneten geäußerte Besorgnis vollkommen legitim ist.
Reinhard Rack (PPE-DE). - Herr Minister! Wir haben seit geraumer Zeit im Bereich der Europäischen Union eine Geldwäscherichtlinie, mit der wir ganz bewusst versuchen wollen, den Ertrag von illegalen Geschäften, insbesondere im Drogenhandel und in ähnlichen Verbrechensbereichen, abzuschöpfen. Ist der von Ihnen angesprochene Beschluss in irgendeiner Konkurrenz zu dieser Richtlinie zu sehen? Sind die Richtlinie und die Erfahrungen, die dort gemacht wurden, im Vergleich zu dem, was Sie jetzt gesagt haben, nicht vielleicht der bessere Weg? Könnte man sich hier vorstellen, auch mit härteren bzw. rechtlich verbindlicheren Maßnahmen vorzugehen?
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte den neuen amtierenden Ratspräsidenten ebenfalls begrüßen und ihm für die nächsten sechs Monate alles Gute wünschen.
Ich wüsste gern, ob der amtierende Ratspräsident weiß, wie das Criminal Assets Bureau in Irland funktioniert und ob diese Vermögensabschöpfungsstelle als Vorbild für die Einrichtung ähnlicher Stellen dienen könnte. Diese Einrichtung leistet effektive Arbeit bei der Untersuchung von Fällen von Geldwäsche, von Erträgen aus dem Drogenhandel und von Straftaten generell. Ich wüsste gern, was er davon hält.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Auf die Fragen von Herrn Rack und Frau Doyle möchte ich antworten, dass ich gern mehr über die Effektivität des irischen Büros erfahren möchte. Wenn es effektiv arbeitet, dann besteht meiner Ansicht nach kein Grund, seine Methodik nicht zu übernehmen und sie für die europäische Ebene abzuändern.
Die Frage von Herrn Rack ist auch wichtig. Da ich mich in der Vergangenheit mit Fragen zur Geldwäsche befasst habe, bin ich der Meinung, dass es möglich ist, anhand dessen, was besonders seit dem 11. September 2001 im europäischen Rahmen geschehen ist, zwischen Erträgen aus Straftaten an sich und Erträgen zu unterscheiden, die durch Geldwäsche erzielt werden. Meines Erachtens ist es allerdings wichtig, für die gleichen Restriktionen zu sorgen, und während unserer Präsidentschaft werde ich persönlich prüfen, was getan werden kann, um einen Rahmen zu schaffen, der vielleicht kohärenter, jedoch gleichermaßen restriktiv ist. Im Hinblick auf die Geldwäsche haben Sie Recht, Herr Rack: Damit haben wir auf europäischer Ebene recht gute Ergebnisse erzielt. Aufgrund meiner Erfahrungen wäre es sinnvoll, darauf aufzubauen.
Der Präsident. −
Anfrage Nr. 8 von Eoin Ryan (H-0438/08)
Betrifft: EU-weites Frühwarnsystem bei Kindesentzug
Welche Initiativen haben die Präsidentschaft und der Rat ergriffen, um ein EU-weites Frühwarnsystem bei Kindesentzug in allen EU-Mitgliedstaaten durchzusetzen?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Das ist eine ganz wichtige Frage, Herr Ryan. Einige Mitgliedstaaten haben bereits Frühwarnsysteme eingeführt, die es ermöglichen, alle staatlichen Behörden und die Zivilgesellschaft innerhalb ganz kurzer Zeit für die Suche nach dem Opfer und sein Auffinden zu mobilisieren. Diese Art von Schutz, die auf nationaler Ebene wirksam ist, kann sich allerdings als uneffektiv erweisen, wenn man lediglich eine Grenze überschreiten muss, um außer Reichweite des Systems zu gelangen, bzw. genügend Zeit hat, bevor es ausgelöst wird.
2007 hat die Europäische Kommission Überlegungen angestellt, um die bestehenden Vorkehrungen in Erfahrung zu bringen und die Machbarkeit und den Mehrwert von Maßnahmen auf EU-Ebene zu prüfen. Außerdem wurde eine Arbeitsgruppe zu diesem Zweck eingesetzt.
Parallel dazu haben mehrere Mitgliedstaaten, das heißt Frankreich gemeinsam mit anderen Ländern – den Niederlanden, Belgien und Luxemburg – am 12. Juni 2008 eine Übung organisiert, um eine grenzüberschreitende Warnung im Zusammenhang mit einem Kindesentzug auszulösen. Andere Mitgliedstaaten – Deutschland, Spanien, Portugal, die Tschechische Republik und Schweden – haben gemeinsam mit der Kommission als Beobachter an dieser Übung teilgenommen.
Die von Herrn Ryan geäußerte Besorgnis hat für den französischen Ratsvorsitz obersten Stellenwert. Wir werden die Überlegungen pragmatisch weiterführen, um den Kampf gegen Kindesentzug zu verstärken und um zu zeigen, dass die Union in einer solchen Situation eng zusammenarbeitet.
Die Ergebnisse der Übung, an der mehrere Mitgliedstaaten teilgenommen haben, wurden auf der Tagung der Minister für Justiz und Inneres vorgestellt, die heute in Cannes zu Ende geht, und Frau Dati hat dieses besonders wichtige Thema mit ihren Kolleginnen und Kollegen erörtert. Nach meinem Dafürhalten wäre es interessant, wenn über die besten Vorgehensweisen auf diesem Gebiet nachgedacht würde, sodass die bestehenden Mechanismen in einem Netzwerk zusammengefasst werden können, um das effektivste Frühwarnsystem zu erhalten. Selbstverständlich wird der Rat das Parlament über alle Initiativen informieren, die in den kommenden sechs Monaten möglicherweise zu diesem besonders heiklen und wichtigen Thema ergriffen werden.
Eoin Ryan (UEN). – (EN) Auch ich möchte den amtierenden Ratspräsidenten begrüßen und Frankreich alles Gute für seinen Ratsvorsitz wünschen.
Ich habe zwei Fragen. Die erste lautet: Hat der amtierende Ratspräsident die Möglichkeit der Einrichtung einer entsprechenden Notrufnummer geprüft? Das wäre ein guter Anfang. In einigen Ländern gibt es eine solche Notrufnummer inzwischen. Könnten weitere Länder in eine solche Regelung einbezogen werden?
Könnte er zweitens etwas konkretere Angaben zum potenziellen zeitlichen Rahmen machen? Das ist eines dieser Themen, denen alle zustimmen und an deren Umsetzung alle interessiert sind, die aber offenbar in der Bürokratie steckenbleiben. Wenn dann etwas passiert, fragen alle, wieso nicht längst etwas unternommen wurde.
Ich wüsste gern, ob wir etwas Konkreteres zum Zeitrahmen erfahren könnten und ob die Idee einer Notrufnummer geprüft wurde.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Ein Notruf ist eine ausgezeichnete Idee, denn ein solches System existiert bereits in mehreren Mitgliedstaaten. Sie haben ganz Recht, Herr Ryan. Dieser Gedanke könnte generell im Rahmen der vom Ratsvorsitz unterbreiteten Vorschläge umgesetzt werden.
Unser Zeitplan umfasst besonders sensible Aspekte, mit denen wir zeigen wollen, dass Europa konkret etwas unternimmt, um bei tragischen Ereignissen wie Kindesentzug die Koordinierung vor allem dank der Medien und einer Reihe neuer Methoden zu verbessern. Unser Ziel ist es, die Herangehensweise anzugleichen und zu einer politischen Einigung zu gelangen – möglichst noch vor dem Ende der französischen Präsidentschaft. Das ist zumindest das Ziel, das wir uns gesetzt haben.
Reinhard Rack (PPE-DE). - Herr Minister! Die Eltern der entführten Madeleine McCain waren in der vergangenen Plenartagung hier in Straßburg und haben im Parlament dafür geworben, dass aus dem Parlament heraus versucht wird, auch Aktionen europäischer Art zu entwickeln, um sicherzustellen, dass dem Schutz vor Kindesentführung und dem Schutz entführter Kinder im Rahmen der Aktivitäten der Europäischen Union verstärkte Aufmerksamkeit beigemessen werden. Kann sich der Rat vorstellen, hier gemeinsam mit dem Parlament und der Kommission eine entsprechende Aktion zu unterstützen?
Christopher Heaton-Harris (PPE-DE). – (EN) Ich vertrete die Familie McCann und die Region, in der sie wohnen. Daher habe ich diese Angelegenheit sehr genau verfolgt. Ich glaube, um an Herrn Ryans Ausführungen anzuknüpfen, dass es in den meisten europäischen Ländern bereits eine für diese Zwecke reservierte Telefonnummer gibt, und zwar die Nummer 116 000. Sie wurde sogar erst gestern Abend durch einen Änderungsantrag der Vorsitzenden des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in das Telekom-Paket aufgenommen. Vielleicht sollten Sie den Fortgang dieses Rechtsaktes verfolgen. Ich habe jedoch folgende Frage: Brauchen wir dazu eigentlich neue Rechtsvorschriften? Können wir dafür nicht einfach die Zusammenarbeit nutzen?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Der Fall der Entführung von Madeleine MacCann ist besonders sensibel, und um es ganz klar zu sagen: Wir wollen, dass Vorsitz, Rat und Europäisches Parlament zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Aktion zu gewährleisten. Da hat Herr Rack völlig Recht. Ich sage nicht, dass wir unbedingt ein Gesetz brauchen. Meiner Meinung nach benötigen wir auf diesem Gebiet Konvergenz, gute Zusammenarbeit und beispielhafte Methoden, und wir müssen prüfen, welche guten Beispiele es in den einzelnen Mitgliedstaaten gibt.
Deshalb war es auch interessant, diese Pilotprojekte zwischen mehreren Mitgliedstaaten durchzuführen, um Schlussfolgerungen zu ziehen und sie in Zusammenarbeit mit diesem Hohen Haus zum Ende der französischen Präsidentschaft unseren Partnern vorzulegen, wie es Herr Rack vorgeschlagen hat. Meiner Meinung nach müssen wir vor Ort effektiv arbeiten, und dazu gehört eine bessere Zusammenarbeit, wie Sie sagten, und nicht unbedingt Gesetze.
Der Präsident. −
Anfrage Nr. 9 von Manuel Medina Ortega (H-0440/08)
Betrifft: Vorhaben im Bereich der „Grand voisinage“-Politik
Ist der Rat der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass von verschiedenen Seiten, einschließlich von der Kommission, Vorschläge für die Formulierung einer „Grand voisinage“-Politik gemacht werden, welche die außergewöhnliche geografische Lage unserer Gebiete in äußerster Randlage dazu nutzen sollte, zur Entwicklung der Nachbarländer im westlichen und südlichen Afrika sowie in der Karibik beizutragen, konkrete Schritte unternommen und diesbezügliche Pläne ausgearbeitet werden können?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Herr Ortega weiß ganz sicher, dass die Kommission auf Initiative des Europäischen Rates von Sevilla einen Bericht vorgelegt hat, der auf einem globalen Ansatz bezüglich der spezifischen Merkmale der Gebiete in äußerster Randlage beruht und dessen Ziel darin besteht, Maßnahmen festzulegen, um deren Entwicklung unter Beachtung ihrer konkreten Bedürfnisse voranzubringen.
Erst kürzlich, nämlich im September 2007, hat die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament die Ergebnisse dieser Strategie und die Aussichten für die Zukunft mitgeteilt. Darüber hinaus wurde, wie dem Herrn Abgeordneten bekannt ist, soeben das Grünbuch „Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und den überseeischen Ländern und Gebieten“ veröffentlicht. Außerdem hat die Kommission eine umfassende öffentliche Konsultation ins Leben gerufen, die den Weg für eine neue Politik der Partnerschaft mit den überseeischen Ländern und Gebieten ebnen wird.
Bekanntermaßen haben diese Territorien mit den Gebieten in äußerster Randlage viel gemeinsam: Sie sind abgelegen, isoliert von EU-Territorien, anfällig, unter anderem für den Klimawandel, und natürlich treffen alle Aspekte im Zusammenhang mit dem Verkehr sowohl in der Luft als auch zur See, der Bewältigung der Migrationsströme, der Agrarpolitik und der Meerespolitik auf sie zu. Alle diese Punkte gelten sowohl für die überseeischen Länder als auch für die Gebiete in äußerster Randlage.
Angesichts der heutigen Situation in der Welt ist uns bewusst geworden, dass wir, um erfolgreich zu sein, eine kohärente Entwicklungspolitik brauchen, die in einem größeren regionalen Rahmen angesiedelt ist; daher wurde auch im Mai 2004 das Strategiepapier in Sevilla mit dem Aktionsplan für das größere nachbarschaftliche Umfeld („Grand Voisinage“) verabschiedet. Dadurch soll die regionale Integration der Regionen in äußerster Randlage in ihrem geografischen Umfeld gestärkt werden, anders gesagt, mit bestimmten AKP-Ländern in Afrika und in der Karibik.
Dieser Perspektive, dieser regionalen Dimension, wird auch in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Rechnung getragen, die zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten ausgehandelt werden, um die bessere regionale Integration dieser Länder zu gewährleisten.
Dafür steht uns eine Reihe verschiedener Instrumente zur Verfügung, die Sie ja kennen. In erster Linie müssen die Finanzinstrumente besser koordiniert werden – sei es im Rahmen des 10. EEF, des EFRE oder der für die Kofinanzierung verwendeten Fonds. Ferner gilt es, die gegenwärtigen Seeverbindungen zwischen den Regionen in äußerster Randlage und ihren Nicht-EU-Nachbarn zu verbessern. Darüber hinaus müssen diese Gebiete in äußerster Randlage, die überseeischen Länder und Gebiete sowie deren Nachbarn in gemeinschaftliche Forschungsnetze eingebunden werden, damit sie an Programmen der Gemeinschaft teilhaben können. Außerdem müssen wir neue Leitlinien im Bereich der Migrationspolitik, insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union, annehmen.
Wie Herr Ortega ausführte, ist die Umsetzung der Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage, deren Zielsetzungen auch bei der Überarbeitung der Verordnung über das Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme berücksichtigt werden, auch Bestandteil des Arbeitsprogramms des Rates während des französischen, tschechischen und schwedischen Vorsitzes.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat der französische Ratsvorsitz ein besonderes Interesse an diesen Fragen. Beweis dafür ist das wichtige Treffen auf der Insel Réunion, das gestern begann und am 11. Juli beendet sein wird, und bei dem es hauptsächlich um die Strategien gehen wird, die umgesetzt werden müssen, um den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt in diesen Gebieten in äußerster Randlage und den überseeischen Ländern und Gebieten zu bekämpfen. Wir hoffen, dass es auch bei diesem Treffen gelingen wird, dieser Politik, der wir größte Bedeutung beimessen, einen neuen Impuls zu verleihen.
Manuel Medina Ortega (PSE). - (ES) Herr Präsident! Ich danke dem Herrn Ratspräsidenten für seine Antwort. Dies war, wie sich der Herr Ratspräsident bewusst ist, ein Vorschlag eines großartigen Kommissars, Herrn Barnier, der das Konzept einer „großen Nachbarschaft“ erwähnte, und der Herr Ratspräsident zeigte in diesem Zusammenhang einige Instrumente auf.
Ich vertraue darauf, dass während der französischen Präsidentschaft bis Ende des Jahres einige spezifische Maßnahmen ergriffen werden. Es hat offensichtlich eine große Zahl von Dokumenten gegeben, mit denen ich, wie ihm bewusst ist, vertraut bin und wir alle vertraut sind. Das Wichtigste ist jedoch, dass wir Fortschritte machen, da die Zeit vergeht, und derzeit haben die Gebiete in äußerster Randlage nicht diese externe Zielsetzung.
Die Gebiete in äußerster Randlage sind Teil der EU, eines kontinentalen Territoriums, und sie bieten uns eine großartige Gelegenheit. Ich hoffe sehr, dass die französische Präsidentschaft vor Ablauf dieses Jahres mit Maßnahmen aufwarten kann, um diese allgemeinen Theorien über die „große Nachbarschaft“ der Gebiete in äußerster Randlage in die Praxis umzusetzen.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident, Herr Ortega! Seit 2004 wurden zahlreiche konkrete Maßnahmen auf dieser Grundlage ergriffen, und Herr Ortega hat zu Recht die von Michel Barnier in dieser Hinsicht unternommenen Aktionen erwähnt, die bei mehreren Gemeinschaftspolitiken zu verschiedenen erheblichen Reformen geführt haben: bei der Kohäsionspolitik und den Strukturfonds, beim Europäischen Landwirtschaftsfonds, beim Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, beim Europäischen Fischereifonds und bei regionalen Beihilfen, dem POSEI und den Forschungsprogrammen.
Generell möchte ich Herrn Ortega sagen, dass wir ungeachtet der während des französischen Ratsvorsitzes aufgetretenen Schwierigkeiten aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung des Lissabon-Vertrages versuchen werden, dieser Politik wirklich eine neue Dimension zu geben und dafür zu sorgen, dass deren horizontale Dimensionen auch so weit wie möglich in konkreten Aktionen zum Ausdruck kommen. Wir werden uns insbesondere auf den Seeverkehr konzentrieren und in dieser Hinsicht eng mit der Kommission zusammenarbeiten sowie mit Frau Hübner im Rahmen der Programmierung der Regionalpolitik. Sie können versichert sein, dass wir diesem Thema ganz besondere Aufmerksamkeit schenken.
Der Präsident. −
Anfrage Nr. 10 von Robert Evans (H-0442/08)
Betrifft: Sri Lanka
Der Rat wird über die zunehmende Gewalt in Sri Lanka und die steigende Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs eines das ganze Land erfassenden Bürgerkriegs im Bilde sein. Zuletzt starben bei einem Bombenattentat in einem voll besetzten Pendlerzug 11 Menschen und mehr als 70 wurden verletzt, zwei weitere Personen kamen bei einem Attentat in der Hauptstadt Colombo ums Leben und der Fernsehreporter tamilischer Herkunft Paranirupasingam Devakumar wurde auf dem Heimweg von der Arbeit überfallen und tödlich verletzt, der neunte Journalist, der in den vergangenen zwei Jahren in Sri Lanka getötet wurde.
Der Rat wird darüber hinaus über den gescheiterten Versuch Sri Lankas im Bilde sein, erneut in den UN-Menschenrechtsrat gewählt zu werden, eine klare Absage der UNO-Mitglieder an ein Land, das nach Ansicht vieler anstatt die Menschenrechte voranzubringen, seine Mitgliedschaft im Rat missbraucht hat, sich selbst vor einer internationalen Prüfung aufgrund umfassender und dokumentierter Beweise für Menschenrechtsverletzungen zu schützen, die nicht nur von der LTTE, sondern mutmaßlich auch von Angehörigen der staatlichen Sicherheitskräfte verübt wurden.
Ist der Rat angesichts dieser Lage nicht der Auffassung, dass die Europäische Union in der ersten Reihe derer zu finden sein sollte, die sich um eine friedliche und nachhaltige Beilegung des Konflikts bemühen? Welche Maßnahmen beabsichtigt der Rat zu diesem Zweck zu ergreifen und wie wird sich das auf die Verhandlungen mit Sri Lanka über seinen Anspruch auswirken, den APS-Plus-Status (Allgemeines Präferenzsystem) zu erlangen?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Herr Evans, der Rat teilt Ihre Besorgnis angesichts der Lage in Sri Lanka. Seit Anfang 2008 hat die Europäische Union ihren Dialog mit der Regierung Sri Lankas intensiviert. So stattete eine Troika von hohen Beamten vom 16. bis 18. März Colombo einen Besuch ab, wo sie mit vier Ministern und weiteren führenden Politikern zusammentraf. Am 10. Juni nahm eine hochrangige Delegation der Europäischen Kommission an der Sitzung des Gemischen Ausschusses EU-Sri Lanka teil, die in Colombo stattfand. Beide Besuche boten Gelegenheit, über die Sorgen der Europäischen Union angesichts der gegenwärtigen Lage in Sri Lanka zu sprechen.
Anlässlich des Besuchs der EU-Troika in Sri Lanka wiederholte die Union ihre Zusage, den Ko-Vorsitz im Tokyo-Prozess zu übernehmen sowie humanitäre Hilfe zu leisten. Bekanntlich ist die Europäische Union Sri Lankas größter Geber von Hilfe. Sie hat jedoch hervorgehoben, dass unbedingt ein günstigeres Klima geschaffen werden muss, um den NRO, den Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz ein effektives Arbeiten zu ermöglichen.
Sri Lanka profitiert gegenwärtig von beträchtlichen Vorteilen, die ihm im Rahmen der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung eingeräumt werden, die Bestandteil des Allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union ist. Diese Regelung sieht vor, dass alle Länder, die auch weiterhin in den Genuss von GPS Plus kommen wollen, dies erneut bis Oktober 2008 beantragen müssen. Die Bedingungen für die Gewährung dieser Regelung beruhen auf Kriterien der wirtschaftlichen Anfälligkeit und auf der Ratifizierung und Umsetzung von 27 internationalen Konventionen zu Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten, der Umwelt und Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung.
Robert Evans (PSE). – (EN) Ich möchte dem amtierenden Ratspräsidenten für diese Antwort danken, aber ich möchte noch zwei kurze Anmerkungen machen.
Um am Friedensprozess federführend mitwirken zu können, müsste die EU ihre Politik in Bezug auf das Reiseverbot ändern, denn es haben Verhandlungen in Genf stattgefunden, das nicht in der EU liegt, und weil Norwegen, das auch kein EU-Mitglied ist, eine wichtige Rolle im Friedensprozess spielt. Ist der amtierende Ratspräsident glücklich darüber?
Der amtierende Ratspräsident hat sich sehr umfassend zu den APS-Verhandlungen geäußert. Doch ausgehend von seinen Vorbehalten bzw. den aktuellen Vorbehalten gegenüber Sri Lanka würde mich interessieren, wie zuversichtlich er ist, dass Sri Lanka jene 27 Bedingungen, die er erwähnte, erfüllt, denn sie müssen erfüllt werden, bevor das Land in das Allgemeine Präferenzsystem aufgenommen werden kann.
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Ich habe Ihre Bemerkungen zu den Genfer Gesprächen zur Kenntnis genommen. Es stimmt, dass die Norweger in diesem Prozess eine hervorragende Rolle spielen. Allerdings bin ich der Meinung, dass das Gewicht der Union, die, und das möchte ich nochmals unterstreichen, der größte Geber ist, außerordentlich wichtig ist. Daher müssen wir all dieses Gewicht in dem Prozess von Genf sowie bei den Stabilisierungsmaßnahmen in diesem Land zum Tragen bringen.
Die Voraussetzungen, um Sri Lanka GSP Plus zu gewähren, beruhen in erster Linie auf Kriterien der wirtschaftlichen Anfälligkeit sowie darauf, dass die von mir genannten internationalen Konventionen zu Grundrechten angewandt werden. Außerdem muss Sri Lanka die Regelung beantragen.
Soviel ich weiß – allerdings bin ich mir nicht ganz sicher – brauchen wir von der Regierung Sri Lankas ein umfassendes Dossier, bevor wir darüber entscheiden können, ob wir GSP Plus gewähren können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist mir nicht bekannt, dass der Rat zögert, dem Land den GSP-Plus-Status zu gewähren. Wir müssen uns genau ansehen, wie der Antrag der srilankischen Regierung aussieht.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Ich möchte den Minister fragen, ob er die Ansicht teilt, dass Menschenrechtsverletzungen sowohl von den staatlichen Sicherheitskräften als auch der LTTE verübt wurden. Könnte er sich bitte dazu äußern?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Frau Doyle, alles, was ich weiß, ist, dass die Troika, die diesen Besuch während der slowenischen Präsidentschaft durchgeführt hat, dem Rat Bericht erstattet hat. Diese Troika stand unter der Leitung der Direktorin für die Angelegenheiten Asiens im slowenischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Frau Campbell, und dem Leiter des Sri Lanka-Büros, Herrn Nicolaj. Die einzigen mir bekannten Menschenrechtsverletzungen sind die, auf die diese beiden hingewiesen haben. Wenn Sie gestatten, Frau Doyle, komme ich jedoch erneut auf Sie zu, sofern ich weitere Informationen erhalte. Bitte verzeihen Sie mir, dass ich Ihnen keine konkretere Antwort geben kann.
Der Präsident. −
Anfrage Nr. 11 von Avril Doyle (H-0445/08)
Betrifft: Prioritäten des Rates hinsichtlich des Klimapakets
Welche Ziele verfolgt die französische Präsidentschaft hinsichtlich des Klima- und Energiepakets? Welche Fortschritte wurden im Rat bisher erzielt? Welchen zeitlichen Rahmen sieht die Präsidentschaft vor?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Der französische Ratsvorsitz begrüßt nachdrücklich das Paket für den Bereich Energie und Klimawandel, das die Kommission zu Beginn dieses Jahres vorgelegt hat. Es widerspiegelt korrekt die Ziele, die von den Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel im März 2007 festgelegt wurden: Verringerung der Treibhausgasemissionen unbedingt um 20 % bis 2020 und sogar bis zu 30 %, wenn erfolgreiche Verhandlungen über ein globales Abkommen über eine Regelung für den Zeitraum nach 2012 geführt werden; Vorschlag für einen Regelungsrahmen für die Abscheidung und unterirdische Speicherung von Kohlendioxid sowie, Frau Doyle, die Durchführung von Demonstrationsprojekten auf diesem Gebiet. Außerdem soll bis 2020 ein Anteil von 20 % an erneuerbaren Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der Europäischen Union erreicht werden. All das ist Ihnen ja bekannt, Frau Doyle.
Der französische Ratsvorsitz begrüßt außerdem die während der slowenischen Präsidentschaft erzielten Fortschritte. In diesem Zusammenhang kennen Sie ohne Zweifel auch den vom scheidenden Ratsvorsitz im Juni dem Rat vorgelegten Fortschrittsbericht. Die Aussprache über den Bericht hat gezeigt, dass der Rat die allgemeine Systematik des Pakets unterstützt hat. Darüber hinaus wurde beschlossen, einige der Vorschläge zur Überarbeitung der Emissionshandelsregelung sowie gemeinsame Anstrengungen in den von dieser Regelung nicht betroffenen Sektoren ausführlicher zu untersuchen.
Vor allem müssen die Bestimmungen zum Kampf gegen die Verlagerung von CO2-Emissionsquellen, die Verwendung der Einnahmen aus Versteigerungen, die erforderliche Flexibilität, um die nationalen Zielsetzungen zu erreichen, und die Steigerung von 20 auf 30 % sowie die konkrete Situation in einigen Mitgliedstaaten untersucht werden.
Wir wissen, dass es schwer werden wird, alle diese Ziele zu erreichen. Uns ist ferner bewusst, dass der französische Ratsvorsitz alle diese Punkte präzisieren muss, dass es äußerst widersprüchliche Interessen gibt und dass wir noch eine umfassende Analyse der von mir soeben erwähnten Aspekte durchführen müssen, insbesondere der Mechanismen für die Versteigerung von Zuweisungen, der Maßnahmen zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionsquellen und der verschiedenen Flexibilitätsmechanismen, die benötigt werden.
Wir wissen aber auch, Frau Doyle, dass es absolut unabdingbar ist, bis zur Konferenz in Poznán Ende des Jahres zu einer politischen Einigung zu gelangen, vor allem jedoch für die Konferenz in Kopenhagen. Was die Arbeit unserer Präsidentschaft im Rahmen der Institutionen, das wissen Sie genau so gut wie ich, sowie den zeitlichen Rahmen betrifft, so müssen wir gemeinsam mit Ihrem Hohen Haus zu einer Einigung gelangen, die so ehrgeizig ist, dass sich die Union in einer starken Position für die internationalen Verhandlungen in Kopenhagen im Dezember 2009 befindet. Die uns dafür zur Verfügung stehende Zeit wird knapp. Das ist zweifelsohne die schwierigste Aufgabe, die wir zu lösen haben, Frau Doyle.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Bezieht sich die politische Einigung auf eine Einigung in erster Lesung oder auf Vorbereitungen für eine frühzeitige Einigung in zweiter Lesung während des französischen Ratsvorsitzes? Ferner wüsste ich gern, welche Priorität der amtierende Ratspräsident Ausgleichsmaßnahmen oder Verboten an den Grenzen einräumt? Teilt der Ratsvorsitz meine Ansicht, dass wir sie für den Fall, dass wir unser Ziel – ein internationales Abkommen – nicht erreichen, als Reserve für Plan B in petto haben sollten, ohne sie jedoch bei den Verhandlungen über ein internationales Abkommen als Druckmittel einzusetzen?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Zu Ihrer ersten Frage, Frau Doyle: Wir werden versuchen, so weit wie möglich zu gehen. Wir werden versuchen, bei der ersten Lesung zu einer Einigung zu gelangen. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um das zu erreichen. Wenn wir bei der zweiten Lesung zu einer frühen Einigung gelangen können, dann werden wir das tun. Ich denke, das liegt im Interesse alle europäischer Organe und der Union insgesamt. Um es ganz klar zu sagen: Das ist meine persönliche Meinung, und ich weiß sehr wohl, dass es sehr schwer wird.
Was die Mechanismen zur Verlagerung von CO2-Emissionen betrifft, so ist es nach meinem Dafürhalten wichtig – und ich spreche hier im Namen der Präsidentschaft, nicht des Rates –, dass wir einerseits bei diesen Maßnahmen, die keinesfalls einfach sind, in technischer Hinsicht zusammenarbeiten können, und dass wir andererseits eine Trumpfkarte besitzen, die wir in den bevorstehenden internationalen Verhandlungen ausspielen können. Wenn in dieser Frage auf globaler Ebene keine Einigung erzielt wird, dann müssen wir, wie Sie ganz richtig bemerkt haben, zu Plan B übergehen. Wenn wir Plan B vorlegen, werden wir auf jeden Fall in einer besseren Position sein, wenn wir bei den internationalen Verhandlungen rechtzeitig Vorschläge auf den Tisch legen. Davon bin ich fest überzeugt.
Robert Evans (PSE). – (EN) Könnte der Herr Minister, da er sich auf heimischem Boden befindet und es die Aufgabe des Ratsvorsitzes ist, sich für sechs Monate an die Spitze der 27 Länder zu stellen, andeuten, in welchen Bereichen Frankreich seiner Ansicht nach besonders vorbildlich agiert und gegenüber den anderen Mitgliedstaaten mit gutem Beispiel vorangeht?
Jean-Pierre Jouyet, amtierender Ratspräsident. − (FR) Herr Präsident! Ich danke Ihnen für diese nette Frage. Meiner Meinung nach muss der französische Ratsvorsitz auf diesem Gebiet die Schwierigkeiten außer Acht lassen, auf die wir bei diesem oder jenem Aspekt der Vorschläge stoßen könnten und die nicht unbedingt leicht zu beheben sind. Wir wissen, dass nicht alles so leicht ist. Ich denke dabei an die erneuerbaren Energieträger und ich denke an andere Elemente. Doch das Ziel unserer Präsidentschaft und unsere Verantwortung bestehen eindeutig darin, Herr Evans, bis zum Jahresende eine Einigung zu erzielen, was es auch immer kosten mag, und es wird uns einiges kosten, in barer Münze, zumindest was einige Aspekte dieses Pakets betrifft.
Der Präsident. – Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).
Anfrage Nr. 37 wird nicht behandelt, da sie sich auf einen Gegenstand bezieht, der bereits auf der Tagesordnung dieser Tagung steht.
Die Fragestunde ist geschlossen.
(Die Sitzung wird um 19.00 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZVOR: FRAU KRATSA-TSAGAROPOULOU Vizepräsidentin