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Verfahren : 2006/2201(REG)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0206/2008

Eingereichte Texte :

A6-0206/2008

Aussprachen :

PV 07/07/2008 - 21
CRE 07/07/2008 - 21

Abstimmungen :

PV 09/07/2008 - 5.14
CRE 09/07/2008 - 5.14
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0351

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 9. Juli 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

5.14. Änderung von Artikel 29 der Geschäftsordnung: Bildung der Fraktionen (A6-0206/2008, Richard Corbett) (Abstimmung)
Protokoll
  

− Vor der Abstimmung:

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI). - (FR) Herr Präsident! Da ein Änderungsantrag ja offensichtlich in keinem direkten Zusammenhang mit dem ursprünglichen Text des Berichts stünde, möchte ich, anstatt mich auf Artikel 151 unserer Geschäftsordnung über die Zulässigkeit der Änderungsanträge zu berufen, diesem Haus vielmehr die Rücküberweisung des Textes an den Ausschuss vorschlagen.

Lassen Sie mich diesen Vorschlag kurz erläutern. Das Hauptziel des Berichts Corbett besteht, sogar nach Ansicht von Herrn Corbett selbst, darin, die Möglichkeit der Bildung einer Fraktion durch Mitglieder, die in Bezug auf die Verteidigung der nationalen Identität, der Souveränität und der Unabhängigkeit die gleichen Standpunkte vertreten, zu verhindern.

Ich möchte jedoch auf die gefährlichen Auswirkungen dieses Berichts hinweisen. In der nächsten Legislaturperiode könnte dies zur Folge haben, dass es eine Vielzahl fraktionsloser Mitglieder gibt, die nach Feststellung der zwischen ihnen bestehenden Berührungspunkte die Bildung einer Fraktion beschließen, die zwar nicht der politischen Korrektheit entspräche, in Wirklichkeit aber noch mehr Mitglieder zählen würde, als von Ihnen befürchtet.

Ich folge daher der völlig antidemokratischen, parteiischen und sektiererischen Denkweise von Herrn Corbett und der Initiatoren dieses Vorhabens und mache sie auf die schlimmen Folgen derartiger Texte aufmerksam. Ich empfehle, dass über die möglichen Konsequenzen einer solchen Bestimmung im Ausschuss nachgedacht wird.

 
  
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  Der Präsident. – Herr Gollnisch, ich hatte den Vorsitz inne, als Ihre Fraktion aufgelöst wurde.

 
  
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  Daniel Hannan (NI).(EN) Herr Präsident! Der denkbar schlechteste Grund für eine Änderung der Geschäftsordnung ist, wenn sich diese gegen eine bestimmte Person oder eine bestimmte Personengruppe richtet. Darin besteht der Unterschied zwischen Rechtsstaatlichkeit und Willkürherrschaft. Auf jeden Fall halte ich diesen Bericht in seiner jetzigen Form für unzulässig, da in seiner ursprünglichen Form im Ausschuss gegen ihn gestimmt wurde. Die dem Parlament jetzt vorliegende geänderte Fassung ähnelt der ursprünglichen, die im Ausschuss abgelehnt wurde, so wenig, dass wir – wenn wir unsere eigenen parlamentarischen Gepflogenheiten befolgen – keine andere Wahl haben, als sie entweder an den Ausschuss zurückzuverweisen oder an die Juristischen Dienste zur Schlichtung zu verweisen.

 
  
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  Jo Leinen, Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Angelegenheiten. – Herr Präsident! Es gibt keinen einzigen Grund, der dafür spricht, diesen Bericht zurückzuverweisen. Wenn Herr Gollnisch seine Argumente hätte vorbringen wollen, hätte er in den Ausschuss kommen können, aber er war nicht da.

Wir haben das alles diskutiert, und ich möchte die Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dass dieses Parlament nach der großen Erweiterung von 626 Mitgliedern auf jetzt 785 und demnächst 732 bis 751 anwächst und bei der Reform des Parlaments natürlich auch die Größe der Fraktionen angepasst werden muss. Das haben wir in der Vergangenheit immer gemacht, und das machen wir jetzt auch. Die Änderungsanträge, die hier vorliegen, sind ja auch Kompromissanträge.

Deshalb, Herr Präsident, bin ich dafür, dass wir heute abstimmen und die Debatte nicht noch einmal zurückverweisen. Es wird nichts Besseres dabei herauskommen.

 
  
  

(Der Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss wird abgelehnt.)

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 3:

 
  
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  Hanne Dahl, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (DA) Herr Präsident! Ich möchte kurz die Gründe für meinen mündlichen Änderungsantrag vorbringen, und sie betreffen eigentlich sowohl Herrn Corbett als auch Herrn Leinen, die beide die Größe des Parlaments als Argument für diese Änderung angeführt haben. Der vorliegende mündliche Änderungsantrag, den ich im Namen meiner Fraktion einbringe, ist eine natürliche Erweiterung der Änderungsanträge, die 2002 mit Herrn Corbett als Berichterstatter angenommen wurden. Ich halte mich deshalb eng an seine Argumentation, die von der Erweiterung der EU von 15 auf 25 Länder ausging. Wendet man dieselben Verhältniszahlen auf eine nunmehr aus 27 Ländern bestehende EU an, gelangt man zu einem Wert von 3 %, der ein Fünftel dieser Nationen repräsentieren muss, was zu einer Mindestanzahl von 22 Mitgliedern führt. Hoffentlich wird mein Änderungsantrag als das angesehen, was er ist, nämlich ein Kompromisstext. Die Verhandlungen des gestrigen Tages haben uns veranlasst, nach einem Kompromiss zu suchen, dessen Text voll und ganz in Einklang steht mit der von Herrn Corbett 2002 verwendeten Argumentation. Der mündliche Änderungsantrag lautet wie folgt. Ich werde ihn in Englisch vorlesen, da ich nur die englische Fassung habe, die unter den Mitgliedern heute verteilt worden ist.

(EN) “Einer Fraktion müssen Mitglieder angehören, die in mindestens einem Fünftel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. Zur Bildung einer Fraktion bedarf es mindestens 3 % der Gesamtzahl der Mitglieder.“

(DA) Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen eindringlich bitten, für diesen mündlichen Änderungsantrag zu stimmen, da er ein Kompromiss wäre, mit dem wir trotz Ablehnung des ursprünglichen Vorschlags doch der Logik von Herrn Corbett treu blieben.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird abgelehnt.)

 
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