- Empfehlung für die zweite Lesung: Arūnas Degutis (A6-0264/2008)
Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). – (LT) Heute haben wir im Europäischen Parlament die Entschließung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft in zweiter Lesung angenommen.
Wir ändern damit die seit 1992 geltende Verordnung, und ich möchte nochmals auf die Änderungsanträge aufmerksam machen, die von größter Bedeutung für unsere Bürger sind, insbesondere für Passagiere und Besatzung. Ich spreche von den aktuell diskutierten Maßnahmen, die uns in die Lage versetzen würden, mehr Transparenz bei den Flugpreisen zu erreichen und aktiver gegen irreführende Werbung und unredlichen Wettbewerb im Bereich des Luftverkehrs vorzugehen.
Mit den Änderungsanträgen soll sichergestellt werden, dass den Flugsicherheitsstandards sowie Sozialgarantien für Besatzungsmitglieder mehr Beachtung geschenkt wird. Es scheint, als wären alle Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kommission und dem Rat beigelegt, so dass die Verordnung Ende dieses Jahres in Kraft treten müsste.
Ich hoffe sehr auf eine entsprechende Umsetzung der geänderten Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Meine Damen und Herren! Heute, nach 16 Jahren konnten wir endlich grünes Licht geben für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung und andererseits für strengere Auflagen in Bezug auf die Erteilung und Entziehung von Genehmigungen für Luftverkehrsdienste. Ich hoffe, dass die Verordnung nicht zur Auflösung kleiner Sportvereine führen wird. Ich habe für die Verordnung gestimmt. Ich glaube, dass diese Regelung es tatsächlich ermöglichen wird, die Betriebsgenehmigungen solcher Fluggesellschaften zu widerrufen, die Kunden betrügen, indem sie ihnen nur die Tarife ohne Steuern, Gebühren oder Kerosinzuschläge nennen, nicht aber den vollen Preis von Flugtickets. Ich hoffe, dass die Aufsichtsbehörde auch auf die wohnortabhängige Preisdiskriminierung achten wird. Meines Erachtens wird die geänderte Verordnung für mehr Sicherheit bei der Durchführung von Luftverkehrsdiensten sorgen, und zwar insbesondere durch die Vereinheitlichung der Bedingungen, die für das Leasing von Luftfahrzeugen mit Besatzung in der EU sowie aus Drittländern gelten.
Gyula Hegyi (PSE). – (HU) Vielen Dank, Herr Präsident! In meiner Eigenschaft als Sozialdemokrat und Zuständiger in dieser Frage habe ich die von Herrn Ouzký vermittelten Kompromissempfehlungen unterstützt. Ich werte es für das Parlaments und ebenso für die Sozialdemokratische Fraktion als Erfolg, dass nunmehr auch der Rat akzeptiert hat, dass wir die Verwendung der beiden Glykollösungsmittel weiter einschränken sollten, um die Gesundheit unserer Bürger wirksamer schützen zu können.
Die Substanz DEGME ist gesundheitsschädlich, wenn sie über die Haut aufgenommen wird. Darüber hinaus ist bekannt, dass sie die Fortpflanzungsfähigkeit herabsetzt. Somit ist es ein großer Erfolg, dass wir die Verwendung dieses Stoffes nicht nur in Farben, sondern auch in Reinigungsmitteln und Fußbodenpflegemitteln verboten haben. Ursprünglich wollte die Kommission DEGME nur in Farben verbieten lassen, doch durch die Zusammenarbeit aller Parteien konnten wir auch strengere Auflagen für Reinigungsmittel durchsetzen.
Das Einatmen des Lösungsmittels DEGME schädigt die menschliche Gesundheit. Gemäß dem Bericht der Europäischen Kommission wäre es nur in Spritzfarben verboten worden, aber aufgrund einer Empfehlung der Sozialdemokraten wurde die zulässige Konzentration auch für Reinigungssprays eingeschränkt. Da in diesem Fall keine Plenardebatte stattgefunden hat, wollte ich das Wesentliche der Kompromissempfehlungen hier zur Sprache bringen.
John Attard-Montalto (PSE). – (MT) Wichtig ist, dass das Europäische Parlament sich über die Situation der Wasser- und Strompreise in meinem Land, Malta, im Klaren ist und ebenso über die Auswirkungen der heutigen Entscheidung in Bezug darauf. Daher möchte ich mein Abstimmungsverhalten erläutern. Seitdem die Regierung den Ölpreis erhöht hat, erhöht sie durch die Erhebung eines Aufschlags auch die Kundenrechnungen. Diesen Monat wurde eine Steigerung auf 96 % angekündigt. Dadurch entsteht neue Armut; eine Armut, die als Energiearmut bezeichnet werden wird. Gleichzeitig gibt es von Seiten der Regierung keinerlei kurz- oder langfristige Lösungsvorschläge. Eine Politik hinsichtlich alternativer Energieträger existiert nicht, obwohl Malta über viel Sonne und Wind verfügt, auch nicht in Bezug auf sauberere Energiearten wie Erdgas; die Regierung hat nicht einmal begonnen, dies auch nur in Erwägung zu ziehen. Deswegen habe ich auf diese Weise abgestimmt, und deshalb ist das, was wir heute getan haben, ein so bedeutsamer, wenn nicht gar historischer Schritt.
Oldřich Vlasák (PPE-DE). – (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mein Abstimmungsverhalten bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt erläutern. Kernpunkt der Richtlinie ist zweifellos der Vorschlag einer eigentumsrechtlichen Entflechtung, die es vertikal integrierten Unternehmen ausdrücklich verbieten würde, Beteiligungen sowohl an einem Erdgasversorgungs- als auch an einem Fernleitungsunternehmen zu halten. Ich habe für den geänderten Kompromissvorschlag gestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass die Bedenken von Ländern, die eine volle eigentumsrechtliche Entflechtung ablehnen, berücksichtigt werden müssen. Ich stimme der Kommission zu, dass der europäische Erdgasmarkt unter einem Mangel an Investitionen in die Übertragungsinfrastrukturen und einer unzureichenden Koordination zwischen den einzelnen Fernleitungsnetzbetreibern leidet. Meiner Ansicht nach müssen wir dennoch die Strukturunterschiede zwischen Gas- und Elektrizitätsmarkt in Rechnung stellen und entsprechend differenziert vorgehen. Die Liberalisierung des Erdgasbinnenmarktes muss stufenweise und ausgewogen erfolgen. Dabei ist es erforderlich, sich insbesondere auf die Angleichung des Grades der Marktöffnung in den Mitgliedstaaten zu konzentrieren.
Marco Cappato (ALDE). – (IT) Herr Präsident, Ich habe mich bei der Endabstimmung enthalten und gegen den Vorschlag einer so genannten dritten Option für die Entflechtung der Versorgungs- von den Netztätigkeiten auf dem Gasmarkt gestimmt, weil wir eine große Chance zur Durchsetzung des Grundsatzes des freien Wettbewerbs auf dem Erdgasmarkt verpasst haben. Wir hätten befolgen sollen, was auf dem Elektrizitätsmarkt geschah; dagegen bietet diese dritte Option praktisch vor allem Monopolen und ehemaligen Monopolen in Europa eine Garantie; unsere nationalen Märkte werden deshalb weiterhin unterschiedlich gestaltet sein, so dass jede Perspektive eines echten europäischen Energiemarktes weiter in die Ferne rückt.
Noch schlimmer ist, dass diese ambivalente dritte Option in Wahrheit bedeutet, dass ehemalige Monopole noch mehr ermutigt und unterstützt werden, Verträge nach dem Muster desjenigen mit dem russischen Gasriesen Gasprom einzugehen.
Hubert Pirker (PPE-DE). - Herr Präsident! Wir haben, wie Sie alle wissen, seit 2004 eine EU-Verordnung zur Harmonisierung der europäischen Sozialsysteme, aber leider keine Durchführungsverordnung. Mit dem Beschluss des Europäischen Parlaments haben wir endlich auch Durchführungsbestimmungen zur Verfügung, das heißt, wir haben ein Instrument, das die Mobilität in der Europäischen Union fördert, ohne dass soziale Sicherheit verloren geht.
Wir haben durch die Einrichtung von Verbindungsstellen auch die Möglichkeit, denen praktische Hilfestellungen zu geben, die über die Grenzen hinweg arbeiten, etwa Fragen zu beantworten, wie und wo eine Rente beantragt wird. Das heißt, damit haben wir konkrete Hilfestellungen in sozialen Angelegenheiten durch das Europäische Parlament sichergestellt.
Frank Vanhecke (NI). - (NL) Bei der Abstimmung über den Bericht Bozkurt habe ich mich der Stimme enthalten, obgleich ich gegen eine begrenzte Form der Koordinierung ihrer einzelnen Systeme der sozialen Sicherheit durch die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich nichts einzuwenden habe, vor allem dann nicht, wenn dies den europäischen Bürgern zum Vorteil gereicht, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem eigenen leben.
Allerdings möchte ich einmal mehr vor der Harmonisierung oder, noch schlimmer, der Vereinheitlichung der verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit in den einzelnen Mitgliedstaaten warnen. Als Flame bin ich sozusagen ein privilegierter Zeuge dessen, wie in Belgien ein einheitliches System der sozialen Sicherheit für gerade einmal zwei Bevölkerungsgruppen, Flamen und Wallonen, völlig ungeeignet ist und dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Lassen Sie also in Gottes Namen jeden einzelnen Mitgliedstaat seine eigene soziale Sicherheit organisieren und auch selbst finanzieren, denn sonst bekommen wir so oder so ein schlechteres, teureres und weniger effizientes System mit einer hohen Missbrauchsrate, und das wird letzten Endes eher zu weniger als zu mehr Solidarität zwischen den Völkern Europas führen.
Hubert Pirker (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich wollte hier auch erklären, dass ich für diesen Bericht gestimmt habe, weil hier eine neue Verordnung die alte Verordnung ersetzt und damit Systeme der sozialen Sicherheit besser als bisher durch die neue Verordnung koordiniert werden können, weil diese Rechtsvorschriften vereinfacht und modifiziert werden und wir damit auch im Zusammenhang mit dem Bericht Lambert das erreichen, was wir wollen, nämlich einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der Mobilität in der Europäischen Union und zur Möglichkeit der Mitnahme sozialer Leistungen bei Arbeiten über die Grenzen hinweg.
Das ist ein Beitrag zur sozialen Sicherheit in der Europäischen Union.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Vielen Dank, Herr Präsident. Damit sind wir heute also in die zweite Phase von Herrn Corbetts Bemühungen eingetreten, mit denen er das Parlament noch besser zum Schoßhund der politisch korrekten Eurokratenkaste umerziehen will.
Gestern wurde beschlossen, dass wir als MdEP kaum noch parlamentarische Anfragen einreichen dürfen, einschließlich eines Systems der Selbstzensur durch den Parlamentspräsidenten. Heute wird die Bildung von Fraktionen erschwert. Und der Berichterstatter bestätigt ausdrücklich, und in gewissem Maße ehrlich, dass diese Maßnahme in erster Linie die euroskeptischen Rechten im Parlament treffen soll. Hier schließt sich der Kreis. Die euroskeptische Stimme im Parlament, vor allem die der Rechten, soll zum Schweigen gebracht werden. Die euroskeptische Stimme in den Referenden in Irland, den Niederlanden und Frankreich wird wie gewohnt einfach ignoriert, als gebe es sie nicht. Das ist eine Art Mugabe-Demokratie in der europäischen Version. Tolle Demokratie!
Bruno Gollnisch (NI). - (FR) Herr Präsident! Der Berichterstatter, Herr Corbett, hat sich außerhalb des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die politische Familie, der ich in diesem Hause als einer ihrer Vertreter angehöre, tatsächlich beleidigend ausgelassen, wodurch seine Unparteilichkeit eindeutig ernsthaft in Zweifel zu ziehen ist.
Der Bericht ist höchst fragwürdig, und im Ausschuss wurde er inhaltlich drastisch zusammengestutzt; übrig geblieben sind lediglich Bestimmungen zur Sicherstellung des Überlebens politisch korrekter Fraktionen, deren Gesamtzahl an Mitgliedern unter die vorgeschriebene Schwelle zurückgehen würde, und es wurde ein Änderungsantrag speziell zu dem Zweck eingereicht, zu verhindern, dass unsere politische Gruppe eine Fraktion bildet. Die angeführten Gründe sind völlig fadenscheinig; ein Blick auf die Anlage zum Bericht genügt, um festzustellen, dass es kein nationales Parlament gibt, in dem die für die Bildung einer Fraktion erforderliche Mindestzahl höher ist als 20 Mitglieder. Häufig ist diese Zahl weitaus niedriger: Zur Bildung einer Fraktion reichen 15, 10 oder 8 Mitglieder und bisweilen eine einzige Person aus.
Der Bericht Corbett schadet mithin der Demokratie und verstößt schlicht und einfach gegen die Grundregeln des Fairplay.
Philip Claeys (NI). – (NL) Dieser Bericht Corbett verfolgt nur ein einziges Ziel, und das besteht darin, die rechten nationalen Kräfte im Europäischen Parlament mundtot zu machen. Herrn Corbetts Fraktionsvorsitzender macht daraus keinen Hehl. Als sich die ITS-Fraktion im Januar 2007 bildete, erklärte er ganz unverhohlen, die Geschäftsordnung werde speziell deshalb geändert, um die Bildung rechter Fraktionen künftig zu vereiteln.
Zweifellos werden andere Fraktionen einen Kollateralschaden erleiden, aber deswegen wird sich Herr Corbett keine grauen Haare wachsen lassen. Wahrscheinlich zielt sein Vorschlag auf eine euroskeptische Fraktion ab. Offensichtlich ist es den Sozialdemokraten im Parlament ein Gräuel, dass Fraktionen aller politischen Couleur dieselben Mittel und politischen Rechte haben. Diese Mugabe-Philosophie ist fester Bestandteil des demokratischen Defizits in Europa, genauso wie das demokratische Urteil der Wähler in Frankreich, in den Niederlanden und in Irland unentwegt ignoriert wird. Sie dürfen damit rechnen, Herr Präsident, dass wir dies im nächsten Jahr in Flandern zum Wahlkampfthema machen.
Daniel Hannan (NI). – (EN) Herr Präsident! Allein damit, dass wir darüber heute überhaupt abgestimmt haben, verstoßen wir, wie es mir scheint, gegen die Geschäftsordnung des Parlaments. Der Ausschuss hat den Bericht in seiner Abstimmung abgelehnt, weil der Vorsitzende meiner Meinung nach falsch eingeschätzt hatte, wer sich gerade im Raum befand – und dann hat er einfach die Geschäftsordnung beiseite gelassen und mit einer geänderten Fassung weitergemacht.
Warum sind wir so weit gegangen? Was ist eigentlich so wichtig, dass es uns zwingt, unser Regelwerk in dieser Art und Weise über Bord zu werfen? Nun ja, wie wir wissen, lautet die Antwort natürlich – und der Berichterstatter hat sich dazu deutlich ausgedrückt – um die Euroskeptiker an der Bildung einer Fraktion zu hindern.
Wovor haben Sie eigentlich so große Angst? Was macht Sie so nervös? Wir sind nur 50, maximal 60 Abgeordnete von den 785 Abgeordneten des Europaparlaments. Sind es vielleicht Ihre eigenen Wähler, vor denen Sie wirklich Angst haben, und wäre es möglich, dass Sie die Verachtung und die Furcht, die Sie für die europäischen Wähler empfinden, die jedes Mal mit „Nein“ stimmen, wenn sie die Chance dazu bekommen, sublimieren und auf uns projizieren. Und kann es vielleicht sein, dass Sie an uns, ihren sichtbaren Sprechern in diesem Parlament, das auslassen, was sie sich über die Menschen, die Sie in diese Position wählen, nicht zu sagen getrauen.
Wenn ich Unrecht haben sollte, dann beweisen Sie es mir: Halten Sie die Referenden ab, die Sie einmal versprochen haben. Pactio Olisipiensis censenda est!
Bogdan Pęk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht von Richard Corbett gestimmt, da ich ihn für ein Symptom extremer Diskriminierung des angeblich demokratischen Europäischen Parlaments halte. Hier wird versucht, administrative Verfahren einzusetzen, um die Bildung von Fraktionen zu verhindern, die nicht so denken und handeln, wie von der Mehrheit als politisch korrekt erachtet. Das ist eine zweifache Diskriminierung, weil zum einen administrative Methoden eingesetzt werden, um die Fraktionsbildung zu behindern und zum anderen aber gleichzeitig erkleckliche Beträge für die zusätzliche finanzielle Unterstützung organisierter Fraktionen bereitgestellt werden, wodurch sie einen weiteren Vorteil genießen. Diese Diskriminierung richtet sich gegen die Grundlagen der EU und das Fundament, auf dem sie errichtet werden soll. Ich protestiere energisch gegen diesen Schritt. Sie sollten sich keinen Illusionen hingeben, denn selbst wenn Sie in der Lage sein sollten, dieses Vorhaben durchzuboxen, werden Sie keine Chance bei den Nationen Europas haben, die absolut dagegen sind.
Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich habe selten solchen Unsinn gehört, wie jetzt vom Vlaams Blok, der Front national und Dan Hannan. Niemand wird durch diesen Bericht zensiert, noch würde diese Änderung der Geschäftsordnung dazu führen, dass irgendjemand sein Stimmrecht, sein Rederecht und sein Recht, als Mitglied des Europäischen Parlaments zu handeln, einbüßt.
Bei dieser Änderung der Geschäftsordnung geht es darum, wie der Schwellenwert festgelegt wird, ab dem Abgeordnete eine Fraktion bilden können und damit Zugang zum Geld der Steuerzahler und zu zusätzlichen Ressourcen für die Durchführung politischer Aktivitäten erhalten. Jedes nationale Parlament mit einem Fraktionssystem legt einen derartigen Schwellenwert fest. Wir hatten einen besonders niedrigen – als Prozentsatz genommen, niedriger als fast jedes nationale Parlament. Es ist völlig in Ordnung, wenn wir einen Schritt zurücktreten und ihn überprüfen.
Ich stelle fest, dass am Ende fast alle Fraktionen den Kompromiss unterstützten – große Fraktionen und kleine Fraktionen. Ich stelle fest, dass der Sprecher der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie – der euroskeptischen IND/DEM-Fraktion – alternativ eine Zahl von 3 % vorgeschlagen hat: 22 Abgeordnete. Sie erkennen also selbst an, dass unser derzeitiger Wert erhöht werden muss, dass er derzeit zu niedrig ist. Mal ehrlich – ist der Unterschied zwischen ihrer Zahl von 22 und der Zahl von 25, die beschlossen wurde, wirklich ein Angriff auf die Demokratie? Nun machen Sie aber mal halblang!
Leopold Józef Rutowicz (UEN). – (PL) Herr Präsident! Der Bericht von Jerzy Buzek enthält eine detaillierte Einschätzung aller strategischen Maßnahmen auf dem Gebiet der Energietechnologie. Leider mussten wir unsere Forschung aufgrund fehlender Mittel für eine umfassende Finanzierung aller notwendigen Forschungen sowie des plötzlichen Anstiegs der Gas- und Ölpreise auf Themen richten, die mit der Reduzierung des Einsatzes dieser Energieträger für Zwecke der Energieerzeugung verbunden sind. Diese Priorität wird auch zu einer Senkung der CO2-Emissionen führen und sollte in den Strategieplan aufgenommen werden. Ich halte es für ein zentrales Anliegen, die Forschung im Bereich des Baus sicherer und moderner Kernkraftwerke sowie modernster Fusionskraftwerke auf der Grundlage von Helium und Wasserstoff sowie der dritten Generation von Biokraftstoffen, die lokal produziert werden können, zu fördern und damit die überzogenen Brennstoffkosten zu senken. Bei der Abstimmung habe ich die Änderungen unterstützt, die diese Prioritäten zum Inhalt haben.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben den wichtigen Bericht von Professor Jerzy Buzek angenommen. Die immer größer werdende Abhängigkeit der Europäischen Union von Energieimporten, die im Jahre 2030 voraussichtlich 65 % erreichen werden, hat uns gezwungen, Schritte zur Sicherung der Rohstofflieferungen für die Energieerzeugung auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips einzuleiten. Darüber hinaus sollen weitere Instrumente zur Reduzierung der Risiken, die durch die anhaltende Liberalisierung des Energiesektors für die Energieversorgungssicherheit der einzelnen Mitgliedstaaten entstehen, geschaffen werden. Um die Ziele der EU im Bereich der erneuerbaren Energien und der Senkung der Treibhausgasemissionen zu erreichen, müssen wir die Entwicklung neuer Technologien fördern, vor allem der Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und –lagerung. Es ist unbedingt erforderlich, die sauberen Kohletechnologien zu unterstützen und unsere Aktivitäten auf dem Gebiet der Biokraftstoffe der zweiten und dritten Generation zu intensivieren und die Forschung im Bereich der Kerntechnik zu verstärken. Den Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Energieeinsparungen kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung
- Entschließungsantrag (B6-0336/2008) – Jährliche Aktionsprogramme für 2008 für Brasilien und für Argentinien
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, ich stimme für diesen Entschließungsantrag. Ich bin Berichterstatter des Entwicklungsausschusses für das Erasmus-Mundus-Programm, und mein Bericht wurde vor kurzem einstimmig angenommen. Ich hoffe, dass es uns gelingt, den endgültigen Text auf der September-Tagung anzunehmen, sodass das neue Programm im Januar 2009 starten kann.
Ziel ist es, die Exzellenz unseres Hochschulsystems über die Grenzen der Union hinaus zu tragen, indem ausländische Studenten in die Lage versetzt werden, an unseren Fakultäten zu studieren, zugleich aber EU-Studenten durch eine entsprechende Unterstützung die Gelegenheit geboten wird, Erfahrungen in einem Nicht-EU-Land zu sammeln. Ich halte Erasmus Mundus für ein Schlüsselinstrument der nachhaltigen Entwicklung, soll es doch, wie in meinem Bericht betont wird, die Rückkehr der Studierenden in ihre Herkunftsländer fördern und dank des erworbenen Gedankenguts, des Wissens und der internationalen Kontakte zum Wirtschaftswachstum ihrer Länder beitragen.
Ein wesentlicher Teil der Mittel für Aktion 2 stammt aus den Mittelzuweisungen für Entwicklung. Aus meiner Sicht muss sichergestellt werden, dass die speziell zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung und des Wohlergehens gedachten Mittel, die für die jährlichen Aktionsprogramme für Argentinien und Brasilien 2008 bereitgestellt werden, wirklich sowohl für Bildung als auch für konkrete Maßnahmen vor Ort verwendet werden und dass damit Infrastrukturen und Produktionsmittel für eine nachhaltige Entwicklung schaffen werden.
- Bericht Alexander Graf Lambsdorff (A6-0265/2008)
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Da es nicht möglich ist, alle wichtigen Punkte des Berichts zu erwähnen, möchte ich hervorheben, dass dieses Parlament selbst nach dem entschiedenen NEIN des irischen Volkes zum Vertrag von Lissabon weiterhin so tut und handelt, als wäre nichts geschehen.
Ganz im Gegenteil, wie aus dem schamlosen Anspruch dieses Berichts hervorgeht. So vertritt die Mehrheit des Europäischen Parlaments unter anderem beispielsweise die Auffassung, dass:
- der Standpunkt, d. h., die Außenpolitik, eines jeden Landes auf einer von der EU geschaffenen verbindlichen politischen Plattform beruhen sollte;
- die EU im Hinblick auf die „größeren Vollmachten und Verantwortlichkeiten, die die Vertreter der EU nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon erhalten werden“, eine Umstrukturierung und Vergrößerung ihrer Büros bei der UNO ins Auge fassen sollte;
- der Rat „möglichst rasch den operationellen Status eines Beobachters“ festlegen sollte;
- die Mitgliedstaaten „in der Frage der Reform des UN-Sicherheitsrats einen noch kohärenteren gemeinsamen Standpunkt“ vereinbaren sollten, „bei dem das letztendliche Ziel eines ständigen Sitzes für die Europäische Union in der reformierten Vereinten Nationen bestehen bleibt, aber inzwischen das Anliegen verfolgt wird, der Union mehr Gewicht zu verleihen“.
Das ist Föderalismus unter der Fuchtel der Großmächte mit Deutschland an der Spitze in einer seiner ambitioniertesten und deutlichsten Formen...
Richard Howitt (PSE), schriftlich. – (EN) Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt diesen Bericht, und zwar ganz besonders die nachdrückliche Aufforderung an die EU-Mitgliedstaaten, ihr Engagement für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu konzentrieren und zu verstärken. Wir pflichten energisch der Auffassung bei, dass der Fokus auf der Einhaltung der gegebenen Versprechen und der Ausweitung der bestehenden Vorgehensweisen liegen muss.
Die sozialdemokratischen Euroabgeordneten sind aber nicht mit der Empfehlung eines ständigen Sitzes für die Europäische Union im UNO-Sicherheitsrat einverstanden und können diese Empfehlung nicht unterstützen. Wir denken nicht, dass dies für den Umfang der Repräsentation Europas vorteilhaft wäre. Nach Artikel 19 vertreten die europäischen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates im Rat nicht ausdrücklich EU-Positionen. Außerdem schreibt die UNO-Charta selbst vor, dass dies nicht sein kann. Sowohl in New York als auch in einem weiteren Rahmen ist aber ein vernünftiger informeller Koordinierungsprozess im Gange, und genau dieser Prozess muss eben gestärkt werden.
Alexander Graf Lambsdorff (ALDE), schriftlich. − (IT) Die Verts/ALE-Fraktion war schon immer der Auffassung, dass die Europäische Union einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen haben sollte, wie es im Lambsdorff-Bericht steht. Unsere Fraktion nimmt es jedoch nicht hin, dass der als „allumfassender Prozess“ bezeichneten Initiative Vorrang eingeräumt wurde, in deren Rahmen die Zahl der ständigen nationalen Mitglieder erhöht werden soll und die aus unserer Sicht lediglich als eine Initiative unter vielen betrachtet werden muss.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße den Bericht von Herrn Lambsdorff zu den Prioritäten der EU für die 63. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Besonders unterstütze ich die Fortsetzung der Bemühungen um eine ehrgeizige Verpflichtung im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele auf dem Gipfel. Die EU-Agenda zu den Millenniums-Entwicklungszielen sollte weltweit ein Beispiel setzen, damit ihm die übrige internationale Gemeinschaft bei der UNO-Generalversammlung im September folgt. Ich habe für den Bericht gestimmt.
Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Heute wurde der Vorschlag von Herrn Lambsdorff für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu den Prioritäten der EU für die 63. Sitzung der UNO-Generalversammlung ohne Abstimmung im Plenum angenommen. Dieses Vorgehen, das durch Artikel 90 der Geschäftsordnung ermöglicht wird, ist nicht nur sehr zweifelhaft, es schafft auch den falschen Eindruck, dass das ganze Europäische Parlament dem Inhalt des Berichts zustimmt, was mit Sicherheit nicht zutrifft. Wir weisen ganz entschieden die Empfehlung zurück, dass der derzeitige Status des Vertrags von Lissabon es erforderlich macht‚ im Hinblick auf die zusätzlichen Befugnisse und Zuständigkeiten, die die Vertreter der Europäischen Union nach der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon erhalten werden, „eine Umstrukturierung und Vergrößerung ihrer Büros in New York und Genf ins Auge zu fassen“. Dies ist nicht nur eine Beleidigung der irischen Wähler, die den Vertrag von Lissabon mit großer Mehrheit abgelehnt haben, sondern auch ein Versuch, den Vertrag von Lissabon auf eine Weise auszulegen, die „der EU Rechtspersönlichkeit verleiht“ und sie so zu einem Superstaat werden lassen würde.
Cristiana Muscardini (UEN), schriftlich. − (IT) Der Lambsdorff-Bericht (und die entsprechende Empfehlung) setzt ein klares politisches Signal für die stärkere Profilierung der Europäischen Union in den Vereinten Nationen; Kommission und Mitgliedstaaten zusammengenommen, stellt die Union über 40 % der VN-Mittel bereit, doch sie hat im Gegenzug noch kein politisches Gewicht und keine Einflussmöglichkeiten gewonnen.
Allerdings ist ein Passus des Textes irreführend und schädlich für die derzeitigen Beratungen in New York über die Reform des Sicherheitsrates. Während das letztendliche Ziel eines ständigen Sitzes für die EU als solches bekräftigt wird, findet in der Empfehlung von den verschiedenen Verhandlungsinitiativen nur der so genannte allumfassende Prozess Erwähnung, eine Initiative, die von jenen Ländern angeführt wurde, die um die Unterstützung lediglich eines der auf dem Tisch liegenden Vorschläge bemüht sind, nämlich jenes zur Erhöhung der Zahl der ständigen nationalen Mitglieder. Dieser Vorschlag, der von weniger als einem Drittel der Mitglieder unterstützt worden ist, erschien von Anfang an polarisierend und unausgewogen, wie selbst vom Präsidenten der Generalversammlung hervorgehoben wurde.
Wir möchten bekräftigen, dass wir es wirklich begrüßen, wenn das Europäische Parlament das politische Augenmerk hauptsächlich auf die allseitige Stärkung des Profils der Europäischen Union in den Vereinten Nationen richtet, halten es jedoch für erforderlich, unsere Bedenken und Vorbehalte gegen jenen Teil der Empfehlung zu Protokoll zu geben, der sich auf den „allumfassenden Prozess“ bezieht.
Pasqualina Napoletano (PSE), schriftlich. − (IT) Ich möchte meine Zustimmung zu dem Bericht Lambsdorff zum Ausdruck bringen, in dem einmal mehr das Engagement des Europäischen Parlaments für die Stärkung des Profils der Europäischen Union in den Vereinten Nationen verdeutlicht wird.
Gleichwohl möchte ich hervorheben, dass in dem Bericht zur Frage der Reform des Sicherheitsrates ein Werturteil abgegeben wird, das die noch laufenden Beratungen in New York beeinträchtigt.
Im Besonderen wird von den verschiedenen auf dem Tisch liegenden Reformoptionen der so genannte „allumfassende Prozess“ (Ziffer q) erwähnt, ein Vorschlag zur Erhöhung der Zahl der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates.
Dieser Vorschlag wurde bisher von weniger als einem Drittel der Mitgliedstaaten der Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstützt.
Ich möchte Sie deshalb bitten, meinen Vorbehalt gegen diesen Passus der Empfehlung zu Protokoll zu nehmen.
Gianni Pittella (PSE), schriftlich. − (IT) Der Bericht Lambsdorff setzt ein klares politisches Signal für die stärkere Profilierung der Europäischen Union in den Vereinten Nationen; Kommission und Mitgliedstaaten zusammengenommen, stellt die Union über 40 % der VN-Mittel bereit, doch sie hat im Gegenzug noch kein politisches Gewicht und keine Einflussmöglichkeiten gewonnen.
Ein Passus des Textes irreführend und schädlich für die derzeitigen Beratungen in New York über die Reform des Sicherheitsrates. Während das letztendliche Ziel eines ständigen Sitzes für die EU als solches bekräftigt wird, findet in der Empfehlung von den verschiedenen Verhandlungsinitiativen nur der so genannte allumfassende Prozess Erwähnung, der von jenen Ländern unterstützt wird, die lediglich einen der auf dem Tisch liegenden Vorschläge möchten, nämlich jenen zur Erhöhung der Zahl der ständigen nationalen Mitglieder. Dieser Vorschlag, der von weniger als einem Drittel der Mitglieder unterstützt worden ist, erschien von Anfang an polarisierend und unausgewogen, wie selbst vom Präsidenten der Generalversammlung hervorgehoben wurde.
Ich möchte bekräftigen, dass ich es wirklich begrüße, wenn das Europäische Parlament das politische Augenmerk hauptsächlich auf die allseitige Stärkung des Profils der Europäischen Union in den Vereinten Nationen richtet, halte es jedoch für erforderlich, meine Bedenken und Vorbehalte gegen jenen Teil der Empfehlung zu Protokoll zu geben, der sich auf den „allumfassenden Prozess“ bezieht.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. − (PT) Es ist Besorgnis erregend, dass die Frage der Reform der Vereinten Nationen in regelmäßigen Abständen immer wieder auf der Tagesordnung steht. Die Notwendigkeit der Reform wird seit Jahren erkannt, ebenso wird aber auch erkannt, dass derartige Reformen nicht durchführbar sind. Diese ausweglose Lage birgt aus zwei Gründen große Gefahren in sich. Erstens verschärfen sich dadurch die zahlreichen Faktoren, die für das Versagen der Organisation verantwortlich sind, und zweitens entwickelt sich damit ein Diskurs, der mit dem Argument der Suche nach Alternativen am Leben gehalten und gerechtfertigt wird.
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen demokratischen Systemen ist eindeutig ein lobenswertes Ziel, das Unterstützung verdient, selbst wenn damit das Projekt „Liga der Demokratien“ nicht vollständig umgesetzt werden kann. Klugerweise sollte man jedoch realistisch bleiben. Genau aus diesem Grund tut die UNO gut daran, sich auf die realen Machtverhältnisse einzustellen, und zwar nicht so sehr aus Gründen der Legitimität, sondern eher aus Gründen der Lebensfähigkeit.
Im Hinblick auf die Rolle der Europäischen Union müssen wir erkennen, dass keines der Länder mit Sitz im Sicherheitsrat oder mit Ausblick auf einen solchen Sitz sein Einverständnis dazu geben wird, durch einen einzigen EU-Sitz ersetzt zu werden.
Schließlich müssen wir feststellen, dass der neu geschaffene UN-Menschenrechtsrat noch weit davon entfernt ist, die Schwächen seiner Vorgängerin zu überwinden.
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra (PPE-DE), schriftlich. − (ES) Bezüglich der Empfehlung an die 63. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September in New York sieht Artikel 90 Absatz 4 der Geschäftsordnung vor, dass eine im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erfolgte Empfehlung, über die im Ausschuss abgestimmt wurde, als angenommen und in die Tagesordnung der Plenarsitzung aufgenommen gilt, ohne dass das Plenum den Text genehmigen muss und ohne jede Aussprache und ohne Änderungsverfahren.
Da meine Fraktion mit Ausnahme einer Ziffer dem Dokument zustimmen kann, möchten wir uns bei dem Absatz, der sich mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit befasst, der Stimme enthalten. Das etwas verschwommene Konzept beinhaltet Fragen, die im hohen Maße eine Frage des Gewissens und der Moral des Einzelnen sind, und wir sind der Meinung, dass sie NICHT Gegenstand von Erklärungen dieses Parlaments sein sollten, insbesondere in Bezug auf die bevorstehende Sitzung der Vereinten Nationen. Unsere Fraktion hat eine gesonderte Abstimmung im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten gefordert und aus den genannten Gründen dagegen gestimmt.
Konrad Szymański (UEN), schriftlich. – (EN) Der Bericht und die Empfehlung von Herrn Lambsdorff besitzen insofern hohe politische Bedeutung, als sie die Stärkung der Europäischen Union innerhalb der Vereinten Nationen fördern. Man möge sich daran erinnern, dass Wirkungsmöglichkeiten und Einfluss der EU in den Vereinten Nationen immer noch wesentlich schwächer sind als zu wünschen wäre, obwohl die Kommission und die Mitgliedstaaten mehr als 40 % des UNO-Budgets zur Verfügung stellen.
Der Text enthält aber eine irreführende Passage zu den Gesprächen, die derzeit in New York zur Reform des Sicherheitsrates stattfinden. Neben der Bestätigung des Fernziels eines ständigen Sitzes für die EU wird in der Empfehlung neben vielen anderen nur einer der verschiedenen zur Debatte stehenden Vorschläge genannt, der so genannte allumfassende Prozess. Es ist wohlbekannt, dass dieser Vorschlag sehr umstritten war und ihm weniger als ein Drittel der UNO-Mitglieder zugestimmt haben, wie der Präsident der Generalversammlung betonte.
Daher halte ich es für nötig, trotz meiner hohen Wertschätzung für den Gesamtinhalt und den Aufbau dieser Empfehlung des Europäischen Parlaments, unsere ausdrücklichen Vorbehalte und Einwendungen gegen die Passage zu betonen, die den „allumfassenden Prozess“ behandelt.
Marcello Vernola (PPE-DE), schriftlich. − (IT) Der Bericht Lambsdorff (und die entsprechende Empfehlung) setzt ein klares politisches Signal für die stärkere Profilierung der Europäischen Union in den Vereinten Nationen; Kommission und Mitgliedstaaten zusammengenommen, stellt die Union über 40% der VN-Mittel bereit, doch sie hat im Gegenzug noch kein politisches Gewicht und keine Einflussmöglichkeiten gewonnen.
Allerdings ist ein Passus des Textes irreführend und schädlich für die derzeitigen Beratungen in New York über die Reform des Sicherheitsrates. Während das letztendliche Ziel eines ständigen Sitzes für die EU als solches bekräftigt wird, findet in der Empfehlung von den verschiedenen Verhandlungsinitiativen nur der so genannte allumfassende Prozess Erwähnung, eine Initiative, die von jenen Ländern angeführt wurde, die um die Unterstützung lediglich eines der auf dem Tisch liegenden Vorschläge bemüht sind, nämlich jenes zur Erhöhung der Zahl der ständigen nationalen Mitglieder. Dieser Vorschlag, der von weniger als einem Drittel der Mitglieder unterstützt worden ist, erschien von Anfang an polarisierend und unausgewogen, wie selbst vom Präsidenten der Generalversammlung hervorgehoben wurde.
Wir möchten bekräftigen, dass wir es wirklich begrüßen, wenn das Europäische Parlament das politische Augenmerk hauptsächlich auf die allseitige Stärkung des Profils der Europäischen Union in den Vereinten Nationen richtet, halten es jedoch für erforderlich, unsere Bedenken und Vorbehalte gegen jenen Teil der Empfehlung zu Protokoll zu geben, der sich auf den „allumfassenden Prozess“ bezieht.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Ich freue mich, dass sich das Europäische Parlament heute mit der Frage der Prioritäten der EU für die kommende Sitzung der UN-Generalversammlung beschäftigt hat. Im Vorschlag des Berichterstatters wird die Tatsache erwähnt, dass die UN „die Einrichtung neuer Gremien, eine durchgreifende Erneuerung bestehender Gremien, die Umgestaltung des Managements der Basistätigkeit, die Neuorganisation der Hilfeleistung und eine grundlegende Reformierung des Sekretariats” vorsieht. Das ist außerordentlich bedeutsam.
Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass der Mensch und die Menschenrechte Ziel aller dieser auf der Menschenwürde basierenden Maßnahmen sind. Papst Johannes Paul II. hat darüber vor einigen Jahren auf einem Forum der Vereinten Nationen gesprochen: Es sagte dabei, dass die erste Art einer systematischen Bedrohung der Menschenrechte mit der Verteilung der materiellen Güter zusammenhängt, die oft ungerecht ist; dass die zweite Art einer systematischen Bedrohung die verschiedenen Formen von Ungerechtigkeit im geistigen Bereich sind und dass man den Menschen tatsächlich auch in seiner inneren Beziehung zur Wahrheit verletzen kann, in seinem Gewissen, in seinen persönlichen Überzeugungen, im Bereich der so genannten bürgerlichen Freiheiten, für die die Gleichheit der Rechte entscheidend ist, ohne Diskriminierung aufgrund von Abstammung, Rasse, Geschlecht, Nationalität, Konfession oder politischer Überzeugung. Meines Erachtens sollten seine Worte ein Wegweiser für die Aktivitäten der Vereinten Nationen sein.
- Empfehlung für die zweite Lesung: Paolo Costa (A6-0223/2008)
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der jetzige Vorschlag ist Teil eines Pakets (zusammen mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Interoperabilität und dem Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur) zur „Erleichterung des freien Verkehrs für Schienenfahrzeuge in der EU“ als Teil der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in der EU.
Vor allen anderen Überlegungen müssen wir daher betonen, dass das Hauptziel dieser Richtlinie darin besteht, alle Hemmnisse aus dem Weg zu räumen, die sich der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs entgegenstellen, indem die Gesetzgebung der einzelnen Länder zur Eisenbahnsicherheit harmonisiert wird.
Zweifellos geht es darum, die fortgeschrittensten Bestimmungen zur Eisenbahnsicherheit aus jedem Land aufzunehmen und anzuwenden. Jedoch sollten wir im Auge behalten, dass in einigen Ländern, etwa im Vereinigten Königreich, die Liberalisierung und Privatisierung der Eisenbahnen in Frage gestellt wurden, nachdem es infolge der Verschlechterung der Servicequalität und weiterer negativer Entwicklungen zu einem Umdenken bei diesem Angriff auf diese öffentliche Versorgungsleistung gekommen ist.
Ich möchte nochmals unterstreichen, dass durch die Harmonisierung der Gesetzgebung zur Eisenbahnsicherheit die fortgeschrittensten Gesetze in den einzelnen Ländern nicht beeinträchtigt werden dürfen und keinem Land das Recht streitig gemacht werden darf, derartige Gesetze beizubehalten.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht von Paolo Costa zur Änderung der Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft.
Die Sicherheit auf den europäischen Schienen kann nur über gemeinsame Maßnahmen und Ziele gewährleistet werden, weshalb ich das Eisenbahnpaket sehr begrüße. Ein zentraler Aspekt hierbei ist das Zulassungsverfahren für Triebfahrzeuge, hier sind die Anforderungen der zuständigen Behörden laut Hersteller und Eisenbahnunternehmen aus technischer Sicht kaum zu rechtfertigen. Auch die Richtlinien über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems müssen konsolidiert und zusammengeführt werden.
Positiv ist weiters, dass die Verantwortlichkeit für die Instandhaltung von Fahrzeugen mit dem neuen Gesetzesvorschlag klar geregelt ist. Der nächste Schritt ist somit eine Festlegung auf ein verbindliches Regelungssystem für die Instandhaltung seitens der Kommission.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich unterstütze mit meiner Stimme den Bericht Costa über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft. Die Empfehlungen des Berichterstatters werden zur Vereinfachung der Gesetzgebung beitragen und die ungehinderte Fahrt von Zügen innerhalb der EU erleichtern. Diese Empfehlungen werden unnütze Bürokratie abbauen und die Entwicklung des Eisenbahntransports in Europa vorantreiben.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Es kommt jetzt darauf an, die nationalen Sicherheitsverfahren in den Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Diese Problematik zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, auf Investitionen im Eisenbahntransport zu dringen. Wenn wir eine nachhaltige Entwicklung des europäischen Verkehrssystems auf den Weg bringen wollen, wenn wir unsere Ziele erreichen und unsere Zusagen einhalten wollen, die wir in den letzten Jahren gegenüber den Bürgern und auch auf internationaler Ebene abgegeben haben, müssen wir in den Eisenbahnverkehr investieren und die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystems gewährleisten.
Hauptpunkte des uns vorliegenden Berichts sind Maßnahmen zur Vereinfachung sowie die Einführung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung. Ein weiteres sehr wichtiges Thema ist die Gestaltung strengerer Schulungs- und Zertifizierungsmaßnahmen für alle interessierten und verantwortlichen Seiten des Eisenbahnmarktes der Gemeinschaft, von Eisenbahnunternehmen bis hin zu Leitern von Infrastrukturprojekten.
Ich denke, dass dieser Bericht einen weiteren positiven Schritt in unserem Streben nach Multimodalität als Hauptachse der europäischen Verkehrspolitik darstellt.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe dafür gestimmt, Nostalgieeisenbahnen aus dem Geltungsbereich dieser Richtlinie auszunehmen. Damit bekunde ich weiter mein Interesse an dem ganz besonderen Fall, den diese Firmen darstellen. Hätten sie den Regelungen der Richtlinie nachkommen müssen, hätte dies zu einer erdrückenden Last von Kosten bei den größtenteils durch Freiwillige und Spenden unterhaltenen Organisationen geführt. Solche Eisenbahnen wie die Romney, Hythe and Dymchurch Railway und die Kent and East Sussex Light Railway (deren Mitglied auf Lebenszeit ich bin) sind Teil des historischen Gewebes des Fremdenverkehrsgewerbes im Südosten Englands und in der ganzen EU. Es ist eine Schande, dass einige Mitglieder dieses Hohen Hauses, die sich gern als „national“ ausgerichtet bezeichnen, diese Freistellung nicht unterstützen konnten.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Die Schaffung eines gemeinsamen Eisenbahnmarktes für Verkehrsleistungen erfordert Änderungen an den bestehenden Vorschriften. Die Mitgliedstaaten haben auf der Basis ihrer innerstaatlichen Technik- und Betriebskonzepte eigene Sicherheitsstandards entwickelt, vor allem für das eigene Schienennetz. Dabei gewinnen die Schaffung harmonisierter Regulierungsstrukturen in den Mitgliedstaaten sowie gleiche Inhalte der Sicherheitsvorschriften, einheitliche Sicherheitszertifikate für Eisenbahnunternehmen, ähnliche Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für Sicherheitsbehörden und Verfahren zur Untersuchung von Eisenbahnunfällen immer mehr an Bedeutung.
In allen Mitgliedstaaten sollten unabhängige Agenturen für die Regulierung und Überwachung der Eisenbahnsicherheit eingerichtet werden. Um eine fehlerfreie Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen auf EU-Ebene zu gewährleisten, sollte ihnen der gleiche Mindestumfang an Aufgaben und Verantwortlichkeiten übertragen werden.
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der auch die Wahrung der Ordnung in den für die öffentliche Nutzung bestimmten Verkehrsmitteln der Eisenbahn einschließt, sollte zu den grundlegenden Aufgaben gehören, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen.
- Empfehlung für die zweite Lesung: Paolo Costa (A6-0210/2008)
Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich unterstütze alle Änderungsanträge zum Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur.
Im Vereinigten Königreich konnten wir ein Wachstum der Passagierzahlen in den Zügen um mehr als ein Fünftel beobachten. Kurzfristig hat dies zu großen Schwierigkeiten geführt, da überfüllte Züge große Stauungen verursacht haben und Reisende in bestimmten Regionen – einschließlich meiner eigenen, dem Südwesten Englands – über die Bewegung des rollenden Materials durchs Land erbost waren und dagegen protestierten. Gleichzeitig werden Kampagnen, wie die Kampagne in Radstock, Somerset, gestartet, seit langem geschlossene Bahnhöfe und Strecken wieder zu eröffnen, um die Nachfrage abzudecken und erforderliche Reduktionen bei den Kohlendioxid-Emissionen zu erreichen.
Langfristig werden neue Bestellungen von rollendem Material die Krise mildern. Wenn aber die Eisenbahnen Europas weiter florieren sollen, dann ist doch bestimmtes strategisches Denken vonnöten, das eine gestärkte Europäische Eisenbahnagentur hoffentlich liefern kann.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der jetzige Vorschlag ist Teil eines Pakets (zusammen mit den Richtlinienvorschlägen über die Interoperabilität und die Sicherheit) zur Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs in der EU, bei der die „Agentur“ die zentrale Rolle einer „Regulierungsbehörde“ übernimmt.
Eine solche Politik führt zum allmählichen Abbau des Eisenbahnverkehrs als öffentlicher Versorgungsleistung, wobei die gewinnträchtigeren Strecken über den Weg der Privatisierung (öffentlich-private Partnerschaften) zu Lasten des Steuerzahlers und unter Missachtung der Belange und Erfordernisse jedes Landes und ihrer Bevölkerung an Privatunternehmen übergeben werden.
In Portugal trat im Laufe der Zeit offen zutage, dass die Umsetzung dieser Politik zum Abbau öffentlicher Dienstleistungen, zur Einschränkung der Mobilität und zu Fahrpreiserhöhungen führt. Diese Politik hatte die Stilllegung hunderter Kilometer von Eisenbahnstrecken, die Schließung von Bahnhöfen, ein Absinken der Reisendenzahlen und der Servicequalität, die Reduzierung der im Eisenbahnsektor Beschäftigten sowie einen Angriff auf deren Löhne und gewerkschaftliche Rechte zur Folge.
Der Eisenbahnsektor ist für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von strategischer Bedeutung. Was wir brauchen, ist eine Politik zur Entwicklung und zum Ausbau des öffentlichen Eisenbahnverkehrs in unseren Ländern.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht von Paolo Costa zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur.
Die Verbesserung des technischen Rechtsrahmens für die Eisenbahn im Zuge des dritten Eisenbahnpakets ist eine notwendige und begrüßenswerte Entwicklung, die auch eine Stärkung der Europäischen Eisenbahnagentur mit einbezieht. Die Agentur muss als zentrale Stelle für eine europaweit einheitliche Linie sorgen. Wichtig ist hierbei besonders die Weiterentwicklung des European Railway Transport Management Systems, dessen Interoperabilität und Kompatibilität unbedingt gewährleistet sein muss.
Die Schaffung von EG-Prüfverfahren ist ein geeignetes Mittel dafür, dessen Effektivität eine funktionierende und starke Europäische Eisenbahnagentur voraussetzt. Deshalb bin ich für eine Weiterentwicklung der Agentur wie vom Berichterstatter vorgeschlagen.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Im Bericht Costa zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur wird deutlich die Forderung nach einem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) unterstützt, das aus der höchstentwickelten Eisenbahnsicherheitstechnologie besteht. Ich unterstütze diese Initiative, die gemeinsam mit dem Bericht „Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft“ einen besseren Zusammenhalt des europäischen Eisenbahnnetzes ermöglichen wird. Ich stimme für den Bericht.
Robert Navarro (PSE), schriftlich. – (FR) Die Frage der Interoperabilität des Eisenbahnsystems ist für die Entwicklung und den Erfolg der europäischen Eisenbahnen von entscheidender Bedeutung. Daher freut es mich sehr, dass im Interesse der Verbesserung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet ein Kompromiss erzielt werden konnte. Auch wenn ich für die Vorschläge des Berichterstatters, Paolo Costa, gestimmt habe, bin ich mir der Grenzen, die diesem Kompromiss gesetzt sind, gleichwohl bewusst. Zehn Jahre für die Zertifizierung aller Schienenfahrzeugtypen sind eine lange Zeit. Die Rolle, die die Eisenbahnagentur insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung und die Durchführung des Europäischen Eisenbahnleitsystems (ERTMS) spielt, hätte weitaus umfassender sein können. Die Mitgliedstaaten haben eine andere Entscheidung getroffen, aus Furcht, die – allerdings neugeschaffenen – Eisenbahnagenturen und sonstigen nationalen Stellen würden dadurch überholt. Wenn wir jetzt an diesen Punkt gelangt sind, so jedoch deswegen, weil sie bereits 2004 nicht den Mut aufbrachten, den Eisenbahnen einen wahrhaft europäischen Impuls zu verleihen. So verläuft eben die europäische Integration, nämlich ruckweise und in kleinen Schritten. Bei einer solch behutsamen Vorgehensweise laufen wir allerdings Gefahr, manche Gelegenheiten zu verpassen, weshalb ich hoffe, dass sich die Mitgliedstaaten an die Spielregeln halten und strikt umsetzen, was sie selbst vorgeschlagen haben.
- Empfehlung für die zweite Lesung: Arūnas Degutis (A6-0264/2008)
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) In Bekräftigung unserer Kritik am Hauptanliegen der EU, nämlich an der Liberalisierung des Luftverkehrs als öffentlicher Versorgungsleistung in der EU, möchten wir Sie an die von uns vor einem Jahr vorgebrachten Punkte erinnern. Und zwar wird hier versucht,
- zu verschleiern, dass sich die Liberalisierung nachteilig auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen ausgewirkt hat. Die entsprechenden Folgen für die Sicherheit und Wartung von qualitativ hochwertigen Flotten müssen ausgewertet werden;
- die umfassende Achtung der Rechte der Arbeitnehmer zu unterlaufen und nicht darauf hinzuweisen, dass:
a) Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen des Kabinenpersonals durch die Rechtsvorschriften, Tarifvereinbarungen und verwandten Rechte des Landes bestimmt werden, in dem Arbeitnehmer normalerweise ihrer Arbeit nachgehen oder von dem aus sie zur Arbeit gehen und in das sie nach der Arbeit zurückkehren, selbst wenn sie vorübergehend in einem anderen Land eingesetzt werden;
b) Beschäftigte eines „gemeinschaftlichen“ Luftfahrtunternehmens, das seine Leistungen von einem Standort außerhalb des Territoriums der Mitgliedstaaten aus erbringt, der Sozialgesetzgebung und den Tarifvereinbarungen des Landes unterliegen, in dem der Betreiber seinen Hauptgeschäftssitz hat;
c) Die Mitwirkung von repräsentativen Arbeitnehmerorganisationen bei Entscheidungen im Bereich des Luftverkehrs ist zu gewährleisten.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Die vom europäischen Parlament angenommene Verordnung verändert die Rechtsvorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft zum Nutzen sowohl der Fluggesellschaften als auch der Fluggäste. Diese Verordnung ist für eine effektive Arbeitsweise des Binnenmarktes wichtig. Sie schafft bessere Wettbewerbsbedingungen für die Arbeit der europäischen Fluggesellschaften, die sich so mit ihren internationalen Wettbewerbern messen können.
Auf diesem Wege werden die gleichen Bedingungen für die Gewährung und Widerrufung von Betriebsgenehmigungen geschaffen, was die derzeit auf dem Markt anzutreffenden Wettbewerbsverzerrungen beseitigen sollte, die u. a. auf die unterschiedlichen Vorschriften in Bezug auf die Anforderungen an Betriebsgenehmigungen, Diskriminierung bestimmter EU-Fluggesellschaften aufgrund ihrer Nationalität oder auch aufgrund von Diskriminierung der angeflogenen Strecken in Drittländer zurückzuführen sind.
Am stärksten werden jedoch die Verbraucher von den eingeführten Veränderungen profitieren. Da obligatorisch vorgeschrieben wird, sämtliche Steuern und Zusatzkosten in den Flugticketpreis aufzunehmen, wird eine größere Preistransparenz erreicht und das Prinzip der freiwilligen Zuzahlungen gestärkt. Damit müssen die Verbraucher keine überhöhten Preise mehr zahlen, und sie werden somit in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen treffen zu können. Des Weiteren besteht für die Fluggäste aufgrund der Ausschaltung von finanziell angeschlagenen Fluggesellschaften kein finanzielles Risiko mehr, das ansonsten im Falle eines Bankrotts ihrer Fluggesellschaft bestünde.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht von Arunas Degutis über Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft.
Die Stärkung und Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften ist zu befürworten, besonders die Preistransparenz bei Flugtickets ist hervorzuheben. Die Passagiere haben das Recht auf eine umfassende Aufschlüsselung des Flugpreises. Mit der neuen Vorschrift werden die Preise transparenter und nachvollziehbarer. Somit tritt die Europäische Union falschen Lockangeboten entgegen und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen, welche auf Qualität aufgebaut sind, nicht auf scheinbar günstigen Angeboten, besonders über das Internet.
Auch die Sicherstellung der Einhaltung der Sozialvorschriften ist eine Verbesserung durch die neue Vorschrift. Die Beschäftigten erhalten somit eine bessere Absicherung und einheitlichere Arbeitsbedingungen. Die Gemeinsamen Vorschriften sichern Rechte von Konsumenten und Angestellten und garantieren die notwendige Transparenz und Information in den Luftverkehrsdiensten der Gemeinschaft.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Ich unterstütze die Auffassung des Berichterstatters im Hinblick auf die Bestätigung des Gemeinsamen Standpunkts des Rates ohne weitere Änderungen. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass diese Verordnung die bestehenden Rechtsvorschriften bezüglich der Aufsicht über die Betriebserlaubnisse, des Leasings von Luftfahrzeugen, der Verkehrsaufteilung und der transparenten Preisgestaltung stärkt und verbessert.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Der Bericht von Arūnas Degutis über Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft wird dafür sorgen, dass der Flugpreis, den Sie sehen, auch der tatsächlich von Ihnen zu zahlende Preis ist. Endpreise für Flüge müssen jetzt Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und andere Gebühren enthalten. Das ist ein positiver Schritt hin zu größerer Transparenz im Luftfahrtsektor und zu mehr Verbraucherschutz. Gemäß den Vorschlägen im Bericht werden Beschäftigte im Luftverkehrsdienst-Sektor eine größere soziale Absicherung erhalten. Ich habe daher für die Empfehlungen des Berichts gestimmt.
James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich unterstütze uneingeschränkt diesen Bericht, der den unlauteren Praktiken von Fluggesellschaften, mit ihren Flugpreisen ohne Steuern, Abgaben und einer langen Reihe anderer Sondergebühren zu werben, einen Riegel vorschieben wird. Gegenwärtig kommen die Fluggesellschaften mit ihrer Werbung für irreführende Flugpreise durch, d. h. für Preise, die sich ganz einfach als falsch erweisen.
Das führt zu einem gravierenden Mangel an Preistransparenz bei Flugpreisen, was den Wettbewerb verzerrt und sich auf die Möglichkeiten des Verbrauchers auswirkt, eine bewusste Entscheidung in Kenntnis der Umstände zu treffen. In vielen Fällen bezahlen die Menschen am Ende viel mehr als sie ursprünglich erwartet hatten, da der beworbene Flugpreis kaum mehr Ähnlichkeit mit den Endkosten aufweist.
Kommission und Parlament sind gemeinsam tätig geworden, damit sich das ändert. Dieser Bericht wird dazu führen, dass Flugpreise einfach und klar, inklusive aller Steuern und Zusatzgebühren beworben werden müssen. Dass die Europäische Union mit diesen Praktiken Schluss macht, ist eine erfreuliche Nachricht für den Verbraucher.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Statistiken finden breite Anwendung, nicht nur seitens der Unternehmen oder Institutionen, die sich mit der Wirtschaft beschäftigen. Sie spielen auch bei der Planung oder Verfolgung von Markttrends eine wichtige Rolle. Aus diesem Grunde kommt es darauf an, dass die zu ihrer Erfassung herangezogenen Indikatoren zuverlässig sind und die Realität sowie Veränderungen des Marktes richtig widerspiegeln. Vorhandene Indikatoren sollen überprüft werden, aber gleichermaßen ist auch neuen Bereichen der Datenerfassung Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Notwendigkeit der Modernisierung unserer Statistiken resultiert auch aus der Existenz unterschiedlicher Statistiksysteme und statistischer Verfahren in den Mitgliedstaaten, was oftmals die Vergleichbarkeit der Daten in der gesamten Europäischen Union erschwert.
Natürlich dürfen Veränderungen auf diesem Gebiet nicht die Berichtspflichten für Unternehmen, vor allem für klein- und mittelständische Betriebe, erhöhen. Der im Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik angewendete globale Ansatz soll die Rationalisierung und Koordinierung der Methoden fördern, die zur Erarbeitung von Statistiken aus unterschiedlichen Quellen genutzt werden, und was am wichtigsten ist, er bewirkt, dass die Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, die gleichen Daten an unterschiedliche, mit der Datenerfassung betraute Institutionen zu liefern.
Ich bin überzeugt, dass das Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik ein guter Schritt in Richtung Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen ist und dazu beitragen wird, das von der Europäischen Kommission gesetzte Ziel zu erreichen, die Verwaltungslasten für Unternehmen bis 2012 um 25 % zu reduzieren.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich unterstütze den Bericht Konrad über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS). Der Bericht bemüht sich um die Bereitstellung von Investitionen zur Verbesserung der Effizienz der Erhebung und Verarbeitung von statistischen Daten, sodass neuen Anforderungen entsprochen und zugleich die Belastung der Unternehmen verringert werden kann. Ich habe für den Bericht gestimmt.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Ich unterstütze den Bericht. Batterien und Akkumulatoren, die der Richtlinie 2006/66/EG nicht entsprechen, sind wieder vom Markt zu nehmen und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Kommission hat entschieden, dass Batterien, die geltenden Bestimmungen genügen und vor dem 26. September 2008 auf den Markt der Europäischen Union gebracht wurden, nicht vom Markt genommen werden müssen. Ich halte das für eine sehr sinnvolle Lösung.
Indem man Batterien vom Markt nimmt, die den Bestimmungen nicht entsprechen, erhöht man die Abfallmenge. Nach meinem Dafürhalten bestünde der einfachste und beste Weg im Umgang mit dieser Problematik darin, die betreffenden Batterien und Akkumulatoren mit Aufklebern zu versehen, aus denen ersichtlich ist, dass sie nicht den EU-Vorschriften entsprechen.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Die Verwendung von zwei Stoffen – von 2-(2-Methoxyethoxy)ethanol (DEGME) und 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol (DEGBE) – wird durch den Bericht Ouzký bei Produkten, die für den Verkauf an die Allgemeinheit bestimmt sind, stark eingeschränkt und in einigen Fällen verboten. Die Empfehlungen des Berichts stärken den Verbraucherschutz, und ich habe für den Bericht gestimmt.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Toxische Substanzen, die in Reinigungs-, Wasch- und Desinfektionsmitteln sowie in Farben und Lösungsmitteln enthalten sind, können eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, da sie Atemwegs- und Augenreizungen sowie Allergien verursachen können.
Durch eine Beschränkung des Inverkehrbringens der Produkte, die die festgesetzten Sicherheitskriterien nicht erfüllen, könnte ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt geleistet werden. Die Mehrzahl dieser Produkte kann bei ihrer Verwendung schädliche Auswirkungen haben und verschiedene unangenehme Symptome hervorrufen. Wenn sie in das Ökosystem gelangen, können sie auch schädliche Folgen für die Umwelt haben. Bei der Verunreinigung von Böden oder Wasserquellen mit diesen Produkten ist es oft unmöglich, die damit verbundenen Folgen abzusehen.
Die Beschränkung des Methoxyethoxyethanol- bzw. Butoxyethoxyethanol-Gehalts in verschiedenen Wasch- und Reinigungsmitteln ist ein sehr positiver Schritt. Aus diesem Grunde bin ich überzeugt, dass die Europäische Union alle Anstrengungen unternehmen und mit vollem Engagement daran arbeiten sollte, diese gesundheitsschädlichen Stoffe aus unserem Leben und der Umwelt zu verbannen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben diesen Bericht bei der Abstimmung abgelehnt, da er sich in das Paket zur Liberalisierung des Gasmarktes einfügt und weil darin ausdrücklich Schritte zur schnellstmöglichen Vollendung des Binnenmarktes unterstützt werden, selbst wenn die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Instrumente und Bestimmungen nicht vollinhaltlich gebilligt werden.
Interessant sind einige kritische Bemerkungen zu Punkten wie den vorgelegten Bewertungen der Auswirkungen, der gelegentlichen Nichteinhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes sowie der inkonsequenten Ausstattung mit Befugnissen innerhalb der Strukturen der Gemeinschaft.
Trotzdem ist festzustellen, dass der Bericht darauf abzielt, Unternehmen den Zugang zu den Erdgasnetzen zu erleichtern, d. h. der Privatisierung des verbleibenden Teils des öffentlichen Sektors den Weg zu bereiten und ihn der Strategie von Wirtschaftskonzernen unterzuordnen, die Zugang zum Markt suchen.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Der Bericht von Atanas Paparizov über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen wird die Integration des EU-Erdgasbinnenmarktes erleichtern. Der Bericht geht grenzübergreifende Probleme zwischen Mitgliedstaaten an und wird die Regulierungsaufsicht auf europäischer Ebene verbessern. Es ist für die EU sehr wichtig, auf einen Erdgasbinnenmarkt hinzuarbeiten, und ich habe für den Bericht gestimmt.
José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Dieser Bericht verdient sowohl meine Zustimmung als auch die all meiner Kollegen, die die Auffassung vertreten, dass die Logik des 3. Energiepakets auf einer wirklichen und nicht nur kosmetischen Regulierung des Erdgashandels beruht.
Ich begrüße den Willen, Bedingungen für höhere Investitionen in Gasnetze zu schaffen. Dies allein wird es möglich machen, die Wettbewerbsfähigkeit und den Wettbewerb in diesem Bereich deutlich zu steigern.
Ich begrüße ebenfalls die Bemühungen im Hinblick auf eine wirksame Liberalisierung der nationalen Gasmärkte und den Netzzugang Dritter, da damit eine höhere Transparenz erzielt wird.
Schließlich begrüße ich die Tatsache, dass in diesem Dokument deutlich der Wille zum Ausdruck kommt, dem Wunsch der EU-Bürger nach einem transparenten Markt mit weniger Monopol Rechnung zu tragen.
Zur Verabschiedung des 3. Energiepakets benötigen wir die Billigung dieses Berichts, was auch für unsere Mitbürger in der Gemeinschaft gilt.
John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. – (EN) Meine Stellungnahme spiegelt meine Haltung zur Bedeutung von Erdgas und seiner Verfügbarkeit für die Verbraucher zum niedrigstmöglichen Preis wider. Eine Gaspipeline wird Libyen und Sizilien verbinden. Sie wird ganz nah an Malta vorbeiführen, sodass mein Heimatland, um davon zu profitieren, sich entweder an der Pipeline beteiligen müsste oder aber, wie vorgeschlagen wurde, eine Pipeline von Sizilien nach Malta gebaut werden müsste. Malta verfügt über keinen großen Binnenmarkt, und sein Verbrauch schwankt zwischen 16 und 18 Millionen Einheiten im Jahr. Sollte sich der Einsatz von Erdgas stärker verbreiten, wird das zweifellos zu Änderungen in der Energiepolitik auf Malta und Gozo führen. Das wäre möglich, wenn Erdgas direkt zur Energieerzeugung eingesetzt wird. Vor etwa fünfzehn Jahren wies ich die damals von den Nationalisten geführte Regierung auf die Bedeutung der Errichtung gasbetriebener Kraftwerke hin.
Die Regierung nahm dies nicht zur Kenntnis und errichtete schließlich nur ein kleines gasbetriebenes Kraftwerk als zusätzliche Kapazität. Da die Entfernungen auf Malta gering sind, wäre auch der Einsatz von Erdgas für den Betrieb von privaten und kommerziell genutzten Fahrzeugen möglich. Die Umrüstung der Fahrzeugmotoren stellt kein Problem dar. Zusätzlich ist Erdgas viel billiger und viel sauberer als Benzin oder Diesel. Aber die Regierung und ihre Agentur, EneMalta, haben die für den Vertrieb von Erdgas notwendige Infrastruktur noch nicht einmal angedacht.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Vorschlag für eine Richtlinie über den Erdgasbinnenmarkt ist Teil des dritten Energiepakets, das die Privatisierung der Erdgasversorgung abschließt.
Ziel des Richtlinienvorschlags und des Berichts ist es, das hohe Maß an Zentralisierung zu beseitigen, das immer noch in manchen Ländern vorherrscht, um die Marktdurchdringung von EU-Monopolen zu vervollständigen und somit die Liberalisierung zu beschleunigen. Gleichzeitig sollen Sanktionen gegen jene Mitgliedstaaten verhängt werden, die diese noch nicht vollständig umgesetzt haben.
Das Paket beinhaltet zwei zentrale Punkte: die eigentumsrechtliche Entflechtung zwischen Gasversorgungsaktivitäten und Gastransport- bzw. Gasspeicherungsaktivitäten, sodass das Kapital die öffentliche Infrastruktur bestmöglich für die in den Mitgliedstaaten verbleibende Produktion, Speicherung und den Transport von Gas ausnutzen kann. Die Stärkung angeblich unabhängiger Regulierungsbehörden, deren Ziel es ist, zu verhindern, dass Mitgliedstaaten einzelstaatliche Anpassungen oder öffentliche Interventionen vornehmen, garantiert den Konzernen, die im Erdgassektor auf Jagd gehen werden, vollständige Immunität.
Diese EU-Politik wird dieselben furchtbaren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben wie die Privatisierung anderer Energiesektoren: Preissteigerungen und eine Verschlechterung bei der Leistungsqualität. Der Kampf gegen Monopolinteressen zur Beendigung dieser Politik ist der einzige Weg, um die aktuellen Bedürfnisse von Familien der Arbeiterklasse zu erfüllen.
José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Diese Maßnahme bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass wir gemeinsam gewillt sind, das Ziel der Liberalisierung des Energiemarktes zu erreichen. Daher stimme ich zu.
Ich vertrete die Auffassung, dass dazu die Eigentumsentflechtung bei der Erdgasproduktion und bei den Erdgasfernleitungsnetzen erforderlich ist, jedoch per se nicht ausreicht.
Daher müssen die erforderlichen Bedingungen geschaffen werden, um transnationale Investitionen in die Netzinfrastruktur zu fördern.
Daher muss gefordert werden, dass Drittstaaten, die in den europäischen Energiemarkt investieren wollen, die gleiche Behandlung widerfährt.
Daher ist es erforderlich, die Abstimmung zwischen den Regulierungsbehörden der nationalen Energiesektoren zu verbessern.
Mit diesem Schritt erhöht sich die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes, weshalb er auch im Interesse der Verbraucher ist, die von den neuen Bedingungen eines stabileren, offeneren und transparenteren Energiemarktes profitieren.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. − (SV) Ich stimme für diesen Bericht, da er den Bürgern das Übersiedeln und Reisen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert, ohne dass Macht an die EU abgegeben wird.
Marian Zlotea (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich stimme für den Bericht von Jean Lambert, weil er eine Antwort auf die Bedürfnisse der Bürger liefert. Wir leben in einer Welt der Globalisierung, in der tausende Menschen in einem anderen als ihrem Wohnsitzland arbeiten, daher brauchen wir die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für alle Menschen, die von ihrem Recht, in einem anderen Land zu arbeiten, Gebrauch machen. So sichern und unterstützen wir die Mobilität, die ein Grundrecht der Europäischen Union darstellt.
Europa erlaubt uns die Freizügigkeit. Es sollte uns aber auch mehr soziale Rechte bieten, die nicht an den innerstaatlichen Grenzen enden dürfen.
In der Hoffnung, dass die EU-Bürger, aus Sicht der sozialen Sicherheit, von Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung profitieren können, unterstütze ich die Initiative zur Erleichterung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wir müssen alle Hindernisse, die der Mobilität im Wege stehen, beseitigen.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. − (SV) Ich stimme gegen diesen Bericht, da er Vorschläge für eine detaillierte Regelung auf Gemeinschaftsebene enthält, unter anderem zu solchen Fragen wie der Auszahlung des schwedischen Elterngeldes, was individuelle Bewertungen erschwert und der EU zu viel Macht gibt.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Dieses Dokument zielt darauf ab, die Vorschriften der EU in Bezug auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verbessern und wirksamer zu gestalten. Die darin enthaltenen Bestimmungen werden das Leben eines durchschnittlichen EU-Bürgers, der damit in den Genuss der Freizügigkeit in der Europäischen Union kommt, deutlich vereinfachen. Es ist dabei unerheblich, ob jemand Arbeitnehmer, Verwaltungsbeamter, Studierender, Rentner oder Geschäftsmann ist. Jeder kann seine erworbenen Ansprüche auf Zahlung von Sozialversicherungsleistungen nach einem Wohnortwechsel in ein anderes Land bewahren. Ich unterstütze ausdrücklich, dass damit wieder ein Hindernis für die Freizügigkeit von Personen in der EU aus dem Weg geräumt wird. Dieses Dokument ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Zum Bericht Lambert und zu der Verordnung habe ich zwei Bemerkungen zu machen.
1. Obwohl die Berichterstatterin dies bestreitet, wird in dem Verordnungsvorschlag unterstellt, dass Drittstaatsangehörige unionsweit Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und freien Zugang zum Arbeitsmarkt genießen, alles Dinge, die – wie in Erinnerung gebracht sei – Gott sei Dank noch keine Realität geworden sind. Wozu der Vorschlag führt, sind weitere Abstriche an den Vorrechten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Einwanderungspolitik, das heißt an ihrem souveränen Recht, sich die Ausländer, denen sie Zutritt zu ihrem Gebiet gewähren, auszuwählen und die Einreise, den Wohnsitz sowie den Umfang der Rechte dieser Ausländer zu überwachen.
2. Die Systeme der sozialen Sicherheit im Interesse der Bürger der EU-Mitgliedstaaten zu koordinieren und zu gewährleisten, dass der soziale Schutz, auf den sie (aufgrund ihrer Arbeit und ihrer Beitragszahlungen) Anspruch haben, nicht durch die „internationale“ Mobilität, zu der sie angespornt werden, beeinträchtigt wird, erscheint angemessen. Auf diesem Gebiet unter allen Umständen völlige Gleichbehandlung zwischen Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen herstellen zu wollen, verstärkt jedoch nur noch mehr den Anreiz zur Immigration, wie er in Form der außerordentlichen, undifferenzierten und selbstmörderischen Großzügigkeit unserer Systeme der sozialen Sicherheit bereits besteht.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Das Vertrauen der Menschen in die EU hängt unter anderem stark vom Vertrauen in die soziale Stabilität Europas ab. Und gerade da hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten viel geändert: In der Realität bleibt den europäischen Arbeitnehmern dank Teilzeitarbeit und neuen Arbeitsverhältnissen (Mac Jobs) oft unter dem Strich nicht viel mehr als manchem Arbeitslosen. Die Kehrseite ungebremsten Wirtschaftswachstums und kontinuierlicher Einsparungen in sozialen Systemen sind verstärkte Armut und soziale Ausgrenzung.
In der Europäischen Union, einem der reichsten Teile der Erde, lebten 2005 16 % unter der Armutsgrenze. Mit den gestiegenen Öl- und Lebensmittelpreisen sind nun noch mehr Menschen unter oder an die Armutsgrenze gerutscht. Die EU muss sich dringend der Armutsbekämpfung unter der eigenen Bevölkerung annehmen und soziale Systeme müssen in erster Linie für Europäer zur Verfügung stehen.
Catherine Boursier (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Corbett-Bericht über die Änderung von Artikel 29 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend die Bildung der Fraktionen, d. h. dass die Mitglieder einer Fraktion mindestens 1/4 der Mitgliedstaaten (anstatt 1/5) vertreten müssen und die Mindestzahl von MdEP 25 (an Stelle von 20) betragen muss, gestimmt, und zwar aus mehreren Gründen.
Erstens, weil ich diese Reform für absolut notwendig halte, damit unsere Institution effektiver funktionieren kann und ihre starke Fragmentierung mit all den ungeachtet der verschiedenen Erweiterungsrunden und der Tatsache, dass unsere Versammlung seit 2004 größer geworden ist, unverändert gebliebenen Bestimmungen beendet wird.
Ferner scheint mir die von meinem sozialdemokratischen Kollegen vorgeschlagene Lösung, dank dessen unermüdlichen Anstrengungen ein Kompromiss mit der Mehrheit der Fraktionen erzielt wurde, im Vergleich zu den nationalen Verfahrensweisen in der Europäischen Union sehr vernünftig.
Des Weiteren stellt angesichts der den Fraktionen zur Verfügung gestellten Human- wie finanziellen Ressourcen eine klare Repräsentativität meiner Ansicht nach ebenfalls eine ausreichende Begründung für diese Änderung dar.
Schlussendlich besteht das Ziel schlicht und einfach in der Beförderung einer gewissen Kohärenz der politischen Kräfte auf europäischer Ebene; unsere Demokratie kann daraus nur gestärkt hervorgehen.
Sylwester Chruszcz (NI), schriftlich. – (PL) Dieses Dokument ist ein weiterer Versuch seitens der Mehrheit, Kontrolle auf Kosten der Minderheit zu übernehmen. Die Arroganz der größten Fraktionen innerhalb des Europäischen Parlaments hat neue Höhen erreicht. Dieses Dokument zielt in erster Linie darauf ab, die für die Bildung einer Fraktion erforderliche Mindestzahl von MdEP von 21 auf 30 zu erhöhen. Für kleine Fraktionen, wie beispielsweise die Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie, stellt eine derartige Bedingung eine ernste Bedrohung dar. Natürlich habe ich gegen dieses Dokument gestimmt.
Andrew Duff (ALDE), schriftlich. – (EN) Die ALDE-Fraktion hat aus den folgenden Gründen gegen eine Umgestaltung von Artikel 29 GO gestimmt:
– das Bestehen der derzeitigen sieben Fraktionen verursacht keine tatsächlichen Effizienzprobleme;
– Minderheitenmeinungen haben dasselbe Recht, sich professionell zu organisieren, wie Mehrheitsmeinungen;
– ein angemessenes Europäisches Parlament muss die breite Vielfalt politischer Meinungen widerspiegeln, die innerhalb der Union besteht: wir müssen nicht die nationalen Parlamente genau kopieren, deren Aufgabe darin besteht, eine Regierung zu bilden;
– durch die Auflösung kleinerer Fraktionen würden entweder die Abgeordneten, die sich dagegen sträuben, gezwungen, sich größeren Fraktionen anzuschließen und so zu deren Uneinheitlichkeit beitragen, oder die Gruppe der Fraktionslosen immer größer werden und so deren Ineffizienz zunehmen;
– die Abgeordnetenzahl des Parlaments soll ohnehin von 785 auf 751 (Lissabon) oder auf 736 (Nizza) verringert werden.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Unsere Ablehnung dieses Berichts und seines Anliegens ergibt sich aus unserem Eintreten für Pluralismus, Demokratie und die Achtung anders Denkender. Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass mit diesem Bericht die Bedingungen zur Fraktionsbildung geändert und der Bildung von Fraktionen im Europäischen Parlament nach den nächsten Wahlen neue Hindernisse in den Weg gelegt werden.
Bis dato konnten mindestens 20 Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus sechs Mitgliedstaaten eine Fraktion bilden.
Nach dem jetzt vereinbarten Vorschlag sind zur Bildung einer Fraktion 25 Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus sieben Mitgliedstaaten erforderlich. Das bedeutet, dass es künftig schwieriger sein wird, im Europäischen Parlament kleine Fraktionen zu bilden, was ein weiteres Hindernis für die Artikulierung von Meinungen darstellt, die sich von der vorherrschenden Ideologie in dieser immer mehr neoliberal, militaristisch und föderalistisch ausgerichteten Europäischen Union unterscheiden.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu dem Verfahren sagen, nach dem die Mehrheitsfraktionen der PPE-DE und der PSE vorgehen. Zunächst wurde von ihnen ein Vorschlag eingereicht, nach dem zur Bildung einer Fraktion 30 Abgeordnete benötigt werden. Dann wurden einige kleinere Fraktionen unter Druck gesetzt, um deren Unterstützung für einen so genannten Kompromissvorschlag zu erlangen, d. h. für den Vorschlag, der soeben verabschiedet worden ist. Wir als Europaabgeordnete der Portugiesischen Kommunistischen Partei haben von Anfang an eine klare Haltung gegen die Errichtung zusätzlicher Barrieren bei der Fraktionsbildung an den Tag gelegt.
Mikel Irujo Amezaga (Verts/ALE), schriftlich. − (ES) Ich habe mich bei der Abstimmung über diesen Bericht der Stimme enthalten, denn dass die Bildung von Fraktionen nach pragmatischen Regeln erfolgen muss, ist mir durchaus bewusst, aber die vorgeschlagene Zahl der Mitglieder und Mitgliedstaaten erscheint mir als zu hoch. Wenn dieses Parlament für Pluralität und Vielfalt eintritt, ist es besser, wenn die betreffenden Personen eine Fraktion bilden, als dass sie eine fraktionslose Gruppierung anwachsen lassen, die zunehmend heterogen und ineffizient werden würde.
Anneli Jäätteenmäki (ALDE), schriftlich. – (FI) Die größeren Fraktionen hatten ursprünglich vorgeschlagen, dass 30 Mitglieder aus sieben Mitgliedstaaten erforderlich sein sollten, um eine Fraktion zu bilden. Zum Glück ist dieses Vorhaben im Ausschuss für konstitutionelle Angelegenheiten in einer knappen Abstimmung im Mai mit 15 zu 14 Stimmen gescheitert.
Ich habe auch jetzt gegen die vorgeschlagenen Änderungen gestimmt, da die kleinen Fraktionen oftmals nur Zuschauer wären, wenn Entscheidungen getroffen werden. Es ist falsch, die Vielfalt der Meinungen zu beschränken oder den kleinen Fraktionen das Arbeiten noch schwieriger zu machen, als es ohnehin schon ist.
Das ist auch seltsam in Anbetracht dessen, dass die größten Meinungsunterschiede häufig innerhalb der Fraktionen bestehen. Die größte Fraktion, die der Konservativen, hat sich in vielen bedeutenden Fragen in zwei oder sogar drei Gruppen gespalten.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die konservativen MdEP stimmen gegen beide Änderungsanträge von Herrn Corbett zur Anhebung des Schwellenwertes zur Bildung von Fraktionen im Europäischen Parlament. Das richtige Verhältnis zwischen der effizienten Arbeit des Parlaments und dem Bedürfnis nach Anerkennung der Pluralität von Stimmen und Meinungen innerhalb des Parlaments ist mit viel Feingefühl zu finden. Das würde besser mit der Beibehaltung der derzeit geltenden Schwellenwerte für die Fraktionsbildung erreicht. Zwar erkennen wir an, dass die Erhöhung der Anzahl der zur Bildung einer Fraktion erforderlichen Abgeordneten Sinn macht, aber jede Erhöhung der Anforderungen an die Anzahl von Mitgliedstaaten würde kleine Fraktionen und Delegationen ungerechtfertigt und unnötig benachteiligen. Nach Prüfung des Berichts von Herrn Corbett empfahl der Ausschuss für konstitutionelle Fragen daher keinerlei Änderungen an den in Artikel 29 festgelegten Schwellenwerten.
Die konservativen MdEP haben aber für den einen ursprünglich von Herrn Kirkhope eingebrachten Änderungsantrag gestimmt, der vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen angenommen worden war. Dieser Änderungsantrag erlaubt ein pragmatischeres und vernünftigeres Herangehen an diese Frage, wenn eine Fraktion unter die erforderlichen Schwellenwerte absinken kann.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich befürworte den Bericht von Richard Corbett über die Änderung der Geschäftsordnung in Bezug auf die Bildung von Fraktionen. Bei 27 Mitgliedstaaten müssen die Regeln der EU zu dieser Frage neu gefasst werden. Das Europäische Parlament ist nicht berechtigt, Millionen von Euro aus Steuermitteln zur Finanzierung von Gruppierungen aus Parteien, ganz besonders von Faschisten, aufzuwenden, die sich lediglich aus Gründen des finanziellen Gewinns zusammenfinden.
Gegenüber fast allen anderen Parlamenten gilt im Europäischen Parlament der niedrigste Schwellenwert für die Fraktionsbildung. Es droht weder Gefahr für eine der bestehenden Fraktionen, noch stellt die Änderung der Geschäftsordnung einen Versuch dar, die Euroskeptiker auszumanövrieren, die mehr Abgeordnete als die neue Mindestzahl besitzen. Daher habe ich für den Bericht von Richard Corbett gestimmt.
Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Die zwei größten Fraktionen bevorzugen ein Zweiparteiensystem. Das wesentliche Merkmal eines solchen Systems besteht darin, dass beide Parteien ein gemeinsames Interesse daran haben, eine zweite, dritte oder vierte Partei von der politischen Beschlussfassung fernzuhalten, damit sie so für die Wähler völlig bedeutungslos bleiben. Nur die größten Fraktionen zählen; Proteste und Alternativen müssen ausgegrenzt werden. Sollten ausnahmsweise doch einmal andere in das Parlament vordringen, weist man ihnen idealerweise den unattraktivsten Platz zu, als Einzelpersonen mit begrenzten Rechten.
Einige Mitglieder des Parlaments gehören keiner Fraktion an. Das ist nicht selten das Ergebnis des Drucks vonseiten anderer. Eben dieser Druck zwingt Mitglieder, sich einer Fraktion anzuschließen, deren Ansichten sie nicht voll und ganz teilen. Aus Eigennutz nehmen Fraktionen Mitglieder auf, von denen sie sogar wissen, dass deren Meinung erheblich von der Parteilinie abweicht. Der Grund ist der, dass man hier erst mit mindestens 20 mehr oder weniger Gleichgesinnten eine Fraktion bilden kann. Wenn alle in der Gesellschaft herrschenden Meinungen demokratisch vertreten sein sollen, ist es besser, diese Hürde abzuschaffen, anstatt sie auf 25 oder 30 anzuheben und starre Regeln gegen Abweichler einzuführen. Ich bin vollends dagegen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Für die Anhebung der Mindestzahl von MdEP für die Bildung einer Fraktion, besteht meiner Meinung nach kein plausibler Grund. Die vom Berichterstatter ins Treffen geführten Argumente gehen bei näherer Betrachtung ins Leere, insbesondere sein Hinweis auf die angeblich höheren Schwellen zur Bildung einer Fraktion in den Parlamenten der Mitgliedstaaten. Dabei sind nämlich, wenn man einen korrekten Vergleich mit dem Europäischen Parlament herstellen will, nur die direkt gewählten Kammern heranzuziehen, da ja auch das Europäische Parlament direkt von den Unionsbürgern gewählt wird. Die zweiten Kammern werden in der Regel von den Bundesländern oder Regionen beschickt, weshalb sie für den Vergleich nicht heranziehbar sind. Der von den direkt gewählten nationalen Kammern praktizierte Durchschnittswert zur Bildung einer Fraktion ist mit dem Schwellenwert des Europäischen Parlaments nahezu identisch.
Der wahre Hintergrund zur Anhebung der Schlüsselzahl zur Bildung von Fraktionen ist offenbar ohnehin ein anderer. So hat der Berichterstatter im Ausschuss auf den negativen Umstand der Bildung der Fraktion „Identität–Tradition–Souveränität“ (ITS) hingewiesen und betont, dass es gilt, dies in Zukunft zu verhindern. Wegen dieses Anschlages auf Demokratie und Meinungsfreiheit sowie auf die in der Geschäftsordnung des Parlaments und im Vertrag festgeschriebene Gleichheit der MdEP habe ich natürlich gegen den Bericht gestimmt.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht in der jetzt angenommenen Form ergänzt die inakzeptable Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments zur Steuerung und Unterdrückung der Befugnisse derer, die sich der EU nicht vollständig verschrieben haben. Dies ist eine neue undemokratische und autoritäre Entscheidung, die die Bildung von Fraktionen behindert. Das politische Ziel ist offensichtlich: Radikale Kräfte – insbesondere kommunistische – sollen ausgeschlossen werden, um alle Gegenstimmen zum Schweigen zu bringen und jede Form der Anzweifelung der EU und ihrer Politik im Keim zu ersticken.
Dieser undemokratische Vorgang ging einher mit der vermutlichen politischen Erpressung durch die Koalition der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten mit der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, um auch andere Kräfte dazu zu drängen, diese Erhöhung zu akzeptieren. Hätten diese nicht nachgegeben, so lautete die Drohung, würde man einem Vorschlag zustimmen, der eine noch höhere Zahl von MdEP, nämlich 30, erforderlich machen würde. Der Ablauf der Abstimmung zeigt, dass dieses Spiel durch die Kräfte der europäischen Einbahnstraße geregelt wurde, als Alibi für deren undemokratische Entscheidung.
Die MdEP von Nea-Dimokratia, PASOK und Synaspismos haben für diese verachtenswerte Änderung und die Entscheidung in all ihren Teilen gestimmt, was ein Beweis dafür ist, dass die Kräfte der europäischen Einbahnstraße bei Schlüsselfragen einen gemeinsamen Kurs verfolgen.
Wir, die MdEP der Kommunistischen Partei Griechenlands, haben gegen die Erhöhung der Zahl auf 25 und gegen den Bericht in all seinen Teilen gestimmt und verurteilen auf diese Weise die undemokratischen Machenschaften und politischen Spielchen.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Übermäßige Beschränkungen und die Errichtung von Hindernissen bei der Bildung von Fraktionen stehen keinem Parlament gut zu Gesicht. Zur möglichen Einschätzung als Verletzung von Grundrechten kommt die Tatsache, dass derartige Schritte oft genau das Gegenteil dessen bewirken, was von deren Fürsprechern beabsichtigt war. Daher halte ich diese Reform für missraten.
Das Europäische Parlament muss sich sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit als unerlässliche demokratische Plattform artikulieren. Das wird ihm nicht gelingen, wenn es nicht weiterhin beispielhaft vorangeht. Ich glaube nicht, dass der hier vorgeschlagene Weg richtig ist.
Dazu kommt, dass Europa mehr denn je und ständig das Vertrauen seiner Bürger, all seiner Bürger, in die EU-Organe bewahren muss. Alle Europäer müssen spüren, dass sie unabhängig von ihrer politischen Überzeugung vertreten werden. Daher bin ich der Meinung, dass diese Reform missraten ist und zum falschen Zeitpunkt kommt. Ich stimme dagegen.
Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. − (SV) Ich widersetze mich allen Versuchen, Demokratie und Meinungsvielfalt im Parlament einzuschränken, unter anderem durch die Änderung der zur Bildung einer Fraktion erforderlichen Anzahl von Abgeordneten und Mitgliedstaaten. Trotz dieser Ansicht habe ich für den Kompromissänderungsantrag zum Bericht Corbett gestimmt, und zwar aus einem pragmatischen Grund: es war die einzige Möglichkeit, einen aus demokratischer Sicht noch schlechteren Beschluss zu verhindern, der die Fraktionsbildung weiter erschwert hätte.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Das Europäische Parlament hat heute eine Änderung der Geschäftsordnung angenommen, in deren Ergebnis die Grundsätze für die Bildung von Fraktionen geändert werden. Nach der Europawahl im Juni 2009 müssen die Fraktionen im Europäischen Parlament mindestens 25 Mitglieder haben, die mindestens 7 Mitgliedstaaten vertreten.
Ich unterstütze diese Anhebung des Schwellenwertes für die Bildung von Fraktionen im Europäischen Parlament voll und ganz, weil damit übermäßige parlamentarische Spaltungen vermieden und die Arbeit wirksamer gestaltet wird. Sowohl der Zusammenhalt als auch die Effektivität des Parlaments haben unter der übergroßen Zahl kleiner Fraktionen in diesem Hohen Haus gelitten. Zur Stärkung der Demokratie ist es aber auch notwendig, kleine Fraktionen zu schützen, wenn ihre Mitgliederzahl zeitweilig den erforderlichen Schwellenwert unterschreitet.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. − (SV) Wir haben für den Bericht gestimmt, da eine bessere Zusammenarbeit und größere Offenheit zwischen den nationalen Gerichten/Richtern und dem Europäischen Gerichtshof von größter Bedeutung für ein funktionierendes europäisches Rechtssystem sind. Das muss durch eine Ausbildung sowie durch bessere Möglichkeiten des Kontaktes und des Wissensaustauschs transparenter gemacht und besser umgesetzt werden. Wir sind allerdings der Ansicht, dass die Diskussion der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs in den Ziffern 26 und 27 in bestimmten Bereichen eine Vertragsfrage ist, zu der das Europäische Parlament bereits Stellung genommen hat.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, da durch ihn die Mitgliedstaaten und unsere einzelstaatlichen Richter, die den Eckpfeiler der Rechtsprechung in jedem souveränen Land darstellen, in nicht hinnehmbarer Weise unter Druck gesetzt werden.
Dieser Bericht macht deutlich, was mit der so genannten europäischen Verfassung und dem verblichenen Vertrag von Lissabon beabsichtigt war, der nunmehr in offen antidemokratischer Weise wieder mit Leben erfüllt werden soll. Im Bericht selbst wird die Absicht bekräftigt, eine einheitliche europäische Rechtsordnung zu schaffen. Zu diesem Zweck sind die „einzelstaatlichen Richter stärker einzubeziehen und ist ihnen bei der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts mehr Verantwortung zu übertragen“.
Einzelstaatliche Richter üben eine wichtige Funktion als Garanten der Rechtsstaatlichkeit einschließlich des Gemeinschaftsrechts aus. Jedoch dürfen das Subsidiaritätsprinzip und verfassungsrechtliche Fragen in den Mitgliedstaaten nicht im Namen des „Vorrangs des Gemeinschaftsrechts, der unmittelbaren Anwendbarkeit, der einheitlichen Auslegung und der Haftung des Staates für Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht“ in Frage gestellt werden, wie dies von der Kommission und der Mehrheit im Europäischen Parlament beabsichtigt ist. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser Druck auch nach der Ablehnung des Vertrages weiterhin aufrechterhalten wird.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Der vorliegende Bericht ist uns gegenüber vollkommen offen und ehrlich. Schon Ziffer 1 enthält seine Zielsetzung: Die Schaffung einer einheitlichen europäischen Rechtsordnung.
In diesem Bericht, einer wahren Apologie des Gemeinschaftsrechts, geht es nämlich darum, die einzelstaatlichen Richter stärker einzubeziehen und ihnen bei der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts mehr Verantwortung zu übertragen. So wird eine baldmöglichste Einbindung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der entsprechenden Rechtsprechung in einzelstaatliche Gesetzbücher angeregt.
In dem Bericht wird die Idee einer Verschmelzung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen und der gemeinschaftlichen Rechtsordnung weiterverfolgt, ohne dass zu irgendeinem Zeitpunkt die Frage nach dem Übermaß an gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, ihrer unklaren Formulierung und ihrem häufigen Mangel an Kohärenz gestellt wird.
Dieser Trend zur Vereinfachung und Kodifizierung der Gemeinschaftsrechtsetzung ist zweifellos etwas Positives. Gleiches gilt für die Verabschiedung gesetzlicher Regelungen zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Ich denke vor allem an die Rechtsvorschriften zur Harmonisierung der Regelung von Normenkollisionen. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs erweist sich allerdings häufig als gefährlich für die Durchsetzung des nationalen Rechts, das den verbindlichen Grundsätzen und Dogmen des Gerichtshofs unterworfen ist, selbst wenn sie in offenkundigem Widerspruch zu den solidesten Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten stehen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) „Beim Geld hört die Freundschaft auf“ ...
Ich möchte auf einen weiteren Widerspruch zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zu sprechen kommen, der diesmal im Flugzeugbau offen zu Tage tritt, wo jede Seite trotz der 1992 geschlossenen Vereinbarung über staatliche Beihilfen versucht, ihre Interessen zu verteidigen, denn genau darum geht es bei der Konkurrenz im Kapitalismus.
Im Europäischen Parlament wird beteuert, „die EU habe den Regelungen und dem Geist des Abkommens von 1992 stets uneingeschränkt Folge geleistet und für die Einhaltung dieses Abkommens regelmäßig den Nachweis erbracht“, während „die USA ihre Verpflichtungen weitgehend missachteten“, das Abkommen einseitig kündigten und „und ein WTO-Streitverfahren gegen die Europäische Union anhängig machten, wobei sie sich auf europäische rückzahlbare Finanzierungen beriefen, die dem Abkommen von 1992 uneingeschränkt entsprachen und mit den Finanzierungen vergleichbar sind, die Boeing gewährt wurden“.
Zugleich versucht das Europäische Parlament, angesichts der „erbitterten Angriffe“ Boeings und des US-Kongresses gegen die Vergabe des Auftrags für das Tankflugzeugkontingent der US-Luftwaffe an das Team von Northrop Grumman Corporation EADS, Öl ins Feuer zu gießen, indem darauf hingewiesen wird, dass „eine pragmatische Balance zwischen der Subventionierung der Zivilluftfahrt in Europa und den militärischen und industriellen Förderprogrammen in den Vereinigten Staaten zu schaffen ist“.
Es scheint, als hätten nicht alle Staaten ein Recht auf Souveränität und „freien Handel“ …
Brian Simpson (PSE), schriftlich. – (EN) Ich werde für diesen Bericht stimmen, und zwar nicht, weil ich Gefallen an WTO-Streitfällen finde oder weil ich unter einer USA-Paranoia leide, sondern weil ich vom jahrelangen protektionistischen Verhalten der Vereinigten Staaten, ganz besonders auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt, genug habe.
Die Amerikaner haben das Winseln und Klagen über andere Länder und deren Defizite beim Freihandel zur hohen Kunst entwickelt, sie selbst haben aber dafür gesorgt, dass bankrotte Fluggesellschaften weiter im Geschäft bleiben können, und sie selbst haben vorgeblich Millionen von Dollar als Beihilfen in Boeing fließen lassen.
Zu Recht unterstützt der Ausschuss für internationalen Handel die EU bei ihrer Klage vor der WTO gegen die USA.
Wir alle sollten uns hier für einen fairen und offenen Wettbewerb zwischen den Flugzeugherstellern und für Wahlfreiheit der Fluggesellschaften, sich für die für ihre Zwecke am besten geeigneten Flugzeuge zum günstigsten Preis zu entscheiden, einsetzen.
Der offizielle Wahlspruch der USA lautet: „Wir vertrauen auf Gott“. Das sollte man vielleicht umändern in: „Mach mir nicht nach, was ich tue. Tu das, was ich sage“.
Göran Färm (PSE),), schriftlich. − (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben für den Bericht Buzek über den Europäischen Strategieplan für Energietechnologie gestimmt.
Wir stehen der Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid positiv gegenüber, bezweifeln jedoch die Notwendigkeit der Förderung beispielsweise der Kohlevergasung zur Weiterentwicklung dieser Technik. Ferner befürworten wir Forschung und Entwicklung in Bezug auf neue Energiequellen, die geringe bzw. keine Kohlendioxidemissionen verursachen.
Wir unterstützen eine Mitfinanzierung dieser Forschung durch die Union, sind aber nicht der Ansicht, dass wir dem Haushaltsverfahren vorgreifen sollten, indem wir die Kommission bereits jetzt zur Bereitstellung einer bestimmten Summe auffordern. Aus diesem Grunde haben wir uns in diesen beiden Punkten der Stimme enthalten.
Marian Harkin (ALDE), schriftlich. – (EN) Ich stimme gegen den zweiten Teil von Ziffer 26, da Kernkraft meiner Ansicht nach keine Initiative mit Priorität sein sollte. Ich werde aber für den Bericht stimmen, da er sich die Beschleunigung von Innovation in den führenden europäischen Kohlendioxid-Einsparungstechnologien zum Ziel gesetzt hat. Es ist entscheidend, dass Europa über einen Energieforschungsplan verfügt, der seine ehrgeizige Energiepolitik und seine anspruchsvollen Vorhaben zum Klimawandel unterstützen soll.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Ich teile die Meinung von Jerzy Buzek in Bezug auf die Einführung neuer Energietechnologien angesichts der schwierigen Aufgaben, die vor der Europäischen Union stehen, nämlich im Umweltschutz, bei der Energieversorgungssicherheit und der Beibehaltung des hohen Niveaus der Wettbewerbsfähigkeit der EU.
Darüber hinaus teile ich auch die Ansicht des Berichterstatters dahin gehend, dass die im derzeitigen Finanzierungsrahmen der EU für neue Energietechnologien vorgesehenen Ressourcen nicht ausreichen. Wir müssen daran denken, dass Erfolg auf dem Gebiet der neuen Energietechnologie durch eine Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor erreicht werden soll.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Die von der EU anvisierte Vergrößerung des Biosprit-Anteils hat ja leider recht rasch negative Auswirkungen nach sich gezogen. Monokulturen, Abholzung von Regenwäldern und Konkurrenz zur Futter- und Lebensmittelproduktion, was auch zur aktuellen Lebensmittelkrise beigetragen hat, haben nun die EU-Minister anscheinend doch zu einem Umdenken bewegt und das fixierte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2020 auf 10 % zu erhöhen, ins Schwanken gebracht.
Zwar ist zu begrüßen, wenn die Biosprit-Erzeugung nicht länger aus Lebensmitteln stattfinden soll und man auf Biokraftstoffe der zweiten Generation – etwa aus Abfällen – warten möchte, dies darf jedoch keineswegs zu einem Nachlassen der EU-Bemühungen im Bereich erneuerbarer Energien führen. Die dramatischen Ölpreisentwicklungen machen eine Förderung erneuerbarer Energie wichtiger denn je. Jene Milliarden, die für die problematische Atomstrom-Erzeugung ausgegeben werden, sind in erneuerbare Energien zu stecken.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Sind diese staatlich kontrollierten Fondsgesellschaften
, die Staatsfonds
, die überall in der Welt investieren, eine gute oder schlechte Sache? Sie sind, wenn man dem vorliegenden Entschließungsantrag glauben soll, eher eine gute Sache. Ein wegen seiner eigenen Wirtschafts- und Währungspolitik wirtschaftlich stagnierendes Europa kann es sich jedoch nicht leisten, die Tausende von Milliarden Euro potenzieller Investitionen, die sie darstellen, zu verschmähen.
Zwar sind bisher keine Turbulenzen auf den Finanzmärkten den Aktivitäten der Staatsfonds zuzuschreiben
(diese sind dem US-amerikanischen Bankensystem sogar zu Hilfe gekommen) und ist bei ihrer Investitionsstrategie eine Präferenz
für langfristige Investitionen deutlich geworden
, doch kann sich dies ändern. Wir alle wissen um die mangelnde Transparenz der meisten dieser Fonds im Hinblick auf die Höhe ihrer Ressourcen, die Verteilung ihrer Vermögenswerte, ihre Governance-Strukturen, ihre Investitionsstrategien
, die von ethischen Investitionen bis zum Streben nach hohen Gewinnen, beherrschenden Stellungen und vielleicht der Fähigkeit, künftig schweren Schaden zu verursachen, reichen. Die Staaten, die Inhaber dieser Fonds sind, sind keineswegs allesamt Freunde Europas. Einer von ihnen hat bereits mit der „finanziellen Atomwaffe“ gedroht“.
Anstatt jedoch gegen diesen Text zu stimmen, werden wir uns der Stimme enthalten, weil darin ungeachtet der Befürwortung des weltweiten freien Kapitalverkehrs gleichwohl mit Bedacht eine gewisse Überwachung dieser Fonds sowie ein Schutz vor ihnen gefordert werden.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Diese Entschließung behandelt einen wichtigen Gegenstand. Staatlich kontrollierte Fondsgesellschaften spielen eine immer wichtigere Rolle für Handel und Investitionen weltweit. Das ist teilweise positiv zu bewerten, was aber nicht immer der Fall ist, da ihre nicht zur Rechenschaft verpflichteten Verwaltungen Entscheidungen zur Maximierung kurzfristiger Gewinne zu Lasten von Ländern, Gemeinden und Familien treffen. Wir müssen nach Möglichkeiten suchen, Transparenz und Verantwortlichkeit für diese Ressourcen zu erhöhen, die oft die den Nationalstaaten zur Verfügung stehenden Ressourcen übersteigen.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. – (FI) Herr Präsident! Der Bericht von Herrn Rack über eine neue Kultur der Mobilität in der Stadt, dem wir zugestimmt haben, ist ein wichtiger Bestandteil des neuen umfassenden Ansatzes der Kommission in Bezug auf das Energie- und Klimapaket. Mithilfe einer vernünftigen und effizienten Stadt- und Verkehrsplanung lassen sich in Europa erhebliche Reduzierungen bei den Emissionen erreichen.
Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass sich die Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer geografischen Lage und ihrer Lebensbedingungen voneinander unterscheiden. Gerade deshalb habe ich für die beiden Änderungsanträge unserer Fraktion gestimmt. Ich stamme aus einem Land mit großen Entfernungen und vergleichsweise kleinen Städten. Es ist völlig klar, dass die Möglichkeiten zur Verringerung von privaten Autofahrten beispielsweise in den dünn besiedelten städtischen Gemeinden im Norden Finnlands deutlich geringer sind als in den dicht besiedelten Gebieten Mitteleuropas.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht von Reinhard Rack über eine neue Kultur der Mobilität in der Stadt. Der Berichtsentwurf für das Grünbuch stellt einen wichtigen Beitrag zum Thema Urbanität dar. Die wirtschaftliche Entwicklung einer Stadt und ihre Zugänglichkeit bedingen eine bessere Mobilität, die allerdings nicht auf Kosten der Bevölkerung und der Umwelt gehen darf.
Daher müssten in diesem Entwurf die sozialen Aspekte bzw. die Beschäftigungspolitik mehr beachtet werden. Es muss einem weiters bewusst sein, dass eine einheitliche europaweite Lösung auf Grund der Verschiedenheit der Länder nicht möglich sein wird und daher das Subsidiaritätsprinzip weiterhin streng einzuhalten ist. Auch müsste meiner Meinung nach in den Ländern, in welchen bereits Liberalisierung stattgefunden hat, eine Evaluierung der Liberalisierungsauswirkungen auf die Beschäftigten stattfinden. Des Weiteren fordere ich ein Zertifizierungssystem für Nachrüstsysteme bei Partikelfiltern für PKW, LKW und Off-Road-Fahrzeuge.
Das Grünbuch zeigt die Probleme, welche heute in der städtischen Mobilität aufscheinen, zwar weitgehend auf und stellt auch neue und innovative Lösungsansätze vor, jedoch beinhaltet es bei weitem nicht alle notwendigen Aspekte und darf daher erst den Anfang der Diskussion darstellen.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Der Berichterstatter zeigt die wichtigsten Bereiche auf, an denen sich die Europäische Union im Hinblick auf die Problematik der Mobilität in der Stadt beteiligen sollte.
Der Berichterstatter weist zu Recht darauf hin, dass die Probleme auf dem Gebiet der Mobilität in der Stadt überall in der EU ähnlich sind. Es ist jedoch nicht möglich, ein einheitliches Lösungskonzept für diese Probleme zu entwickeln. In diesem Punkt ist die Auffassung des Berichterstatters in Bezug auf die Möglichkeit einer Stadt oder Gemeinde, die zur Erreichung der gesetzten Zielstellungen in Frage kommende Methode selbst auszuwählen, sinnvoll, und ich möchte betonen, dass ich diese Meinung unterstütze.
Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Städte und Gemeinden sind dicht besiedelt, verfügen kaum über unbebauten Raum und haben mit großen Verkehrsströmen über relativ kurze Strecken zu kämpfen. Angesichts des knappen Raums ist kein Platz für dichten Fahrzeugverkehr. Auch wegen der Lärmbelästigung und Luftverschmutzung sollten wir uns darum bemühen, die Zahl der Fahrzeuge in unseren Städten möglichst zu reduzieren. Selbstverständlich müssen die Städte für die Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Möbelwagen und Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit erreichbar sein, aber der sehr begrenzte unbebaute Raum muss vor allem Fußgängern, Radfahrern, Straßenbahnen, spielenden Kindern sowie Parks und Gärten vorbehalten sein. Erst dann ist die Stadt lebenswert.
In dem Text, der heute zur Abstimmung steht, wird diese klare Wahl nicht getroffen, sondern lediglich versucht, widerstreitende Interessen und Ideen unter einen Hut zu bringen. Erfreulicherweise fällt dieser Bereich nicht in die Zuständigkeit der EU. Die EU kann einzig und allein beim Austausch bewährter Verfahren, guter Erfahrungen mithelfen, die mittlerweile bei Verbesserungen gesammelt worden sind. Diese Verbesserungen sind nicht nur für die Stadt von Bedeutung, die sie bereits umgesetzt hat, sondern sie sind auch Ansporn für andere. Beispiele hierfür sind die Mautreglung im Zentrum von London, die neuen Straßenbahnnetze in Straßburg und Bordeaux oder die schon lange geltende Beschränkung des Autoverkehrs in der Innenstadt von Groningen anzuführen. Leider wird die EU aufgrund dieses Berichts kaum einen Beitrag dazu leisten.
Gabriele Stauner (PPE-DE), schriftlich. − Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, weil die EU für diesen Bereich nicht zuständig ist. Es dient nicht der Rechtsklarheit und macht Europa auch nicht bürgernäher, wenn das Parlament sich in Initiativberichten zu Materien äußert, die nicht in die Regelungskompetenz der EU fallen.
Jan Andersson, Göran Färm, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE),), schriftlich. − (SV) Wir haben für den Bericht Schmidt über den Jahresbericht der EZB bestimmt, möchten jedoch mit Blick auf den Text der Begründung, in dem es um die Notwendigkeit der Einführung des Euro in Schweden geht, darauf hinweisen, dass wir das Ergebnis der schwedischen Volksbefragung von 2003 respektieren, bei der sich Schweden für eine Beibehaltung der Krone als Währung entschieden hat.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, weil darin wiederum die Arbeit der Europäischen Zentralbank unterstützt und keine Kritik an den ständigen Erhöhungen des Leitzinses geübt wird, obwohl dieser derzeit bereits 4,25 % erreicht hat und damit deutlich über dem Leitzins der US-Notenbank „Federal Reserve“ liegt.
Des Weiteren wird im Bericht die Tatsache ignoriert, dass die Tätigkeit der Bank Arbeitnehmern, der Bevölkerung insgesamt sowie Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen zum Schaden gereicht. Die Tätigkeit der Bank dient einzig und allein den Interessen der Großkonzerne und des Finanzkapitals, selbst wenn dadurch Probleme für anfällige und abhängige Wirtschaftssysteme wie in Portugal entstehen.
So ist diese Erhöhung in Verbindung mit der Überbewertung des Euro beispielsweise in Portugal, wo die Verschuldung bereits 114 % des BIP erreicht hat, ein weiterer Nagel am Sarg von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Sie vergrößert das Handelsbilanzdefizit und vertieft die Abhängigkeit des Landes. Damit wird es immer schwieriger, Arbeitslosigkeit, Gelegenheitsarbeit, Niedriglöhnen und allgemeinen Preiserhöhungen entgegenzutreten, wenn man sich vor Augen hält, dass die Verschuldung der Haushalte in Portugal derzeit 129 % des verfügbaren Einkommens erreicht hat.
Wir bekräftigen daher die Notwendigkeit, mit dieser rechtsgerichteten Politik und der falsch verstandenen Selbstständigkeit der EZB Schluss zu machen, da sie einzig und allein dazu dienen, die Unterstützung des Großkapitals zu verschleiern.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Der Bericht Schmidt ist das jährliche Klopfen dieses Parlaments auf die Schulter der Europäischen Zentralbank für ihre Wohltaten.
Wie gewöhnlich geht er offensichtlich am Kern des Problems vorbei, nämlich dem ungeheuren Preisdruck, durch den die Kaufkraft der Europäer gemindert wird und woran zum Teil die EZB und die Europäische Union schuld sind. Niemand glaubt, dass die offiziellen Inflationszahlen (3 % für 2008 dem Bericht zufolge), bei denen es sich um bloße Durchschnittswerte handelt, die Realität der steigenden Lebenshaltungskosten für die Bürger widerspiegeln, insbesondere bei Grunderzeugnissen, Energie und Wohnung. Jeder erinnert sich an die Erklärungen der EZB-Gremien, die vor den inflationären Auswirkungen von Lohnerhöhungen warnten, als ob die Löhne dieser selbigen Europäer wegen des unfairen internationalen Wettbewerbs und der von der Europäischen Union geförderten Einwanderungspolitik nicht ständig nach unten gedrückt würden.
Was den stark überbewerteten Euro-Wechselkurs anbelangt, so erspart er uns zwar das Schlimmste angesichts steigender Ölpreise. Andererseits wird damit die Wettbewerbsfähigkeit zahlreicher Unternehmen gefährdet, die versucht sind, ihre Produktion in den Dollar-Raum zu verlagern, wie es Airbus getan hat.
Daher können wir diesem gegenseitigen Schulterklopfen nicht zustimmen.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) In seinem Bericht über den EZB-Jahresbericht hat der Berichterstatter den Schwerpunkt auf die vor der Bank stehenden schwierigen Aufgaben gelegt. In den letzten Monaten hat es eine Vielzahl beunruhigender Informationen für europäische Volkswirtschaften gegeben. Leider weit mehr als im Jahr 2007. Durch die Krise der Finanzmärkte und den plötzlichen Anstieg der Öl- und Nahrungsmittelpreise wird das Wirtschaftswachstum verlangsamt, und die Inflation steigt. Auch ein möglicher Anstieg der Arbeitslosenzahlen erregt Besorgnis. Die EZB wird eine der führenden Institutionen sein, die versuchen müssen, diesen Herausforderungen zu begegnen.
Die im August 2007 eingeleiteten Maßnahmen haben den Finanzmärkten Liquidität zugeführt, aber das Grundproblem haben sie nicht gelöst. Auch die Zahl der Länder, die dem Euroraum beitreten, steigt. Die Slowakei wird das erste Land Mittel- und Osteuropas sein, das diesen Schritt geht. Aber sie wird mit Sicherheit nicht das letzte Land sein. Der Beitritt der anderen neuen EU-Mitgliedstaaten zum Euroraum scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Die von der Slowakei diesbezüglich gemachten Erfahrungen werden zweifellos von den anderen Ländern der Region, die auch über einen Beitritt zur gemeinsamen Währung nachdenken, aufmerksam verfolgt.
Der Berichterstatter stellt zu Recht fest, dass Unterschiede im wirtschaftlichen Entwicklungsniveau, unterschiedliche Wachstumsindikatoren oder Reifegrade der EU-Volkswirtschaften Probleme für den Entscheidungsfindungsprozess der EZB schaffen könnten. Aus diesem Grunde halte ich die Forderung nach einer Prüfung der Optionen für Veränderungen im Entscheidungsprozess der EZB für sinnvoll. In eine solche Prüfung sollten nicht nur die derzeitigen Mitglieder des Euro-Währungsgebiets, sondern auch künftige und potenzielle Mitglieder einbezogen werden.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße den Bericht von Olle Schmidt über den Jahresbericht der EZB. Ich schließe mich der Aufforderung des Berichterstatters an die EZB an, ihre Beziehungen zu anderen Zentralbanken und wichtigen Institutionen weiter zu verbessern. Zudem mache ich mir auch die Empfehlung von Herrn Schmidt zu Eigen, dass Vorsicht bezüglich weiterer Zinsanhebungen walten sollte, um nicht das Wirtschaftswachstum in Gefahr zu bringen. Ich habe für die Bewertung des Berichterstatters gestimmt.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) In der Entschließung, gegen die wir, die MdEP der Kommunistischen Partei Griechenlands, gestimmt haben, wird in provozierender Weise versucht, 10 Jahre der Errichtung der WWU und die Einführung des Euro als großen Erfolg darzustellen, während Arbeitnehmer und die armen Schichten der Arbeiterklasse in der Gesellschaft der EU-Länder, darunter Griechenlands, die düsteren Folgen spüren, wie z. B. hohe Preise, Lohn- und Rentenstopps, Arbeitslosigkeit, übermäßige Besteuerung von Arbeitnehmern und armen Selbständigen sowie die Beseitigung von Arbeitsrechten, sozialen und demokratischen Rechten. Alle erzielten „Erfolge“ betreffen ausschließlich die Gewinne und Vermögenszuwächse europäischer Plutokraten und stehen den Interessen der Arbeiter und der Menschen diametral entgegen. Die Europäische Zentralbank als bloßes Instrument des europäischen Kapitals muss in dieser Hinsicht eine aktivere und wirksamere Rolle spielen, wenngleich sie hierfür unliebsame Maßnahmen wie die Erhöhung von Zinssätzen usw. ergreifen muss.
Die Anmerkungen und Bedenken der Entschließung zu den Währungsturbulenzen und zur Frage des Zusammenhalts der EU, die weiterhin bestehen und sich faktisch noch weiter ausbreiten, bestätigen unsere Einschätzung hinsichtlich der anhaltenden und unvermeidbaren Krisen des kapitalistischen Systems und seines unverhältnismäßigen Wachstums sowie hinsichtlich der Notwendigkeit, es zu stürzen und durch ein vom Volk getragenes System der Wirtschaftsplanung zu ersetzen, bei dem die Macht bei den Menschen liegt, und hinsichtlich der Notwendigkeit, die Verbindungen zur imperialistischen EU abzubrechen. Innerhalb der EU kann es keinen Weg zu einem Wachstum geben, das dem einfachen Volk Priorität einräumt.