Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0168/2008).
Wir behandeln die folgenden Anfragen an die Kommission.
Anfrage Nr. 43 von Georgios Papastamkos (H-0455/08)
Betrifft: Leistungen der Automobilindustrie im Zusammenhang mit den CO2-Emissionen
Sind die Leistungen der europäischen Automobilindustrie, was die Verringerung der Kohlendioxidemissionen und des Treibstoffverbrauchs betrifft, nach Ansicht der Kommission bis dato zufrieden stellend? Ist die Kommission nicht auch der Auffassung, dass ihre Initiative zur Überprüfung der Richtlinie über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (1999/94/EG(1)) im Zusammenhang mit den genannten Leistungen ein Eingeständnis der Unwirksamkeit des bestehenden rechtlichen Rahmens der Gemeinschaft für die Automobilindustrie darstellt?
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Herr Präsident! Die Frage ist, ob die Kommission glaubt, dass die Verringerung der Kohlendioxidemissionen durch die europäische Automobilindustrie zufrieden stellend war.
Die Antwort ist nein, und darum haben wir eine zwingend vorgeschriebene Verringerung bis 2012 vorgeschlagen.
Der zweite Teil der Frage ist, ob die Initiative zur Überprüfung der Richtlinie zur Kennzeichnung von Personenkraftwagen ein Eingeständnis der Unwirksamkeit des bestehenden rechtlichen Rahmens der Gemeinschaft für die Automobilindustrie darstellt. Die Antwort auf diese Frage ist ja, und darum schlagen wir die Überprüfung vor.
Ich könnte mich auf diese zwei einfachen Antworten beschränken, ich möchte meine Ausführungen jedoch noch etwas erweitern.
Wir haben, wie in der Strategie für Kohlendioxid und Personenkraftwagen vorgesehen, zwingende Grenzwerte für Kohlendioxidemissionen von 120 g bis 2012 vorgeschlagen. Realisiert wird dies durch Verbesserungen bei der Technologie für die Kfz-Motoren, wodurch der Wert auf 130 g/km sinkt, sowie zusätzlich durch andere Technologien, die es ermöglichen, ihn noch auf 120 g/km zu senken.
Ich sollte erwähnen, dass es eine freiwillige Vereinbarung zwischen Kfz-Herstellern und der europäischen sowie der japanischen und koreanischen Automobilindustrie gab, die beinhaltete, dass die Fahrzeugemissionen bis 2008 nicht mehr als 140 g CO2/km betragen sollten. Leider wurde dieses Ziel nicht verwirklicht: Laut neuesten Daten betrugen 2006 die Emissionen 160 g, 2007 lagen sie bei 159 g. Die Verbesserung um ein Gramm ist natürlich alles andere als zufrieden stellend.
Wir hoffen, dass das Parlament und der Rat im Mitentscheidungsverfahren den Vorschlag der Kommission annehmen werden, damit Fahrzeuge in Zukunft weniger Energie und Kraftstoff verbrauchen und weniger Kohlendioxid ausstoßen. Durch die Senkung des Energie- und Kraftstoffverbrauchs werden die Verbraucher sehr viel Geld einsparen, besonders im Hinblick auf die aktuellen Kraftstoffpreise.
Was Kennzeichnung und Verbraucherinformationen betrifft, werden wir zum Jahresende einen Vorschlag unterbreiten, der darlegt, wie die entsprechenden Kundeninformationen bereitzustellen sind.
Ich muss erwähnen, dass das Europäische Parlament eine Entschließung zu diesem Thema verabschiedet hat. Einige darin enthaltene Punkte sind höchst positiv, anderen kann ich jedoch leider nicht zustimmen: etwa dem Punkt, dass wir dem Beispiel der Tabakwerbung im Fall von Kraftfahrzeugen folgen sollten. Das sind zwei verschiedene Fälle, und daher werden wir nicht dem Beispiel eines für Informationen in Anzeigen vorbehaltenen obligatorischen Abschnitts folgen.
Es gibt andere Wege, um Verbraucher zu informieren, wenn man bedenkt, dass sie sich für den Kauf eines Fahrzeugs zu einem Händler begeben und sie durch die dortigen Broschüren und Aushänge mit Auskünften über Kohlendioxidemissionen und auch über den Kraftstoffverbrauch versorgt werden.
Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die G8-Mitglieder haben eine Verringerung der Kohlendioxidemissionen um 50 % bis 2050 vorgeschlagen. Es scheint jedoch, dass die fortgeschrittenen, sich schnell entwickelnden Länder (und zwar China, Indien, Brasilien, Mexiko und Südafrika) diesen Vorschlag nicht akzeptieren.
Denken Sie, dass diese Haltung Auswirkungen auf die Verhandlungen über die Zeit nach Kyoto haben wird? Welche Aussichten bestehen nach diesem Vorschlag der G8 für die entscheidenden Verhandlungen über die Zeit nach Kyoto?
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. − (EL) Die von Herrn Papastamkos gestellte Frage steht natürlich in keinerlei Zusammenhang mit der ersten Frage, die wir bezüglich Fahrzeugen diskutiert haben, sie ist jedoch unter Berücksichtigung der auf den G8-Treffen gestern und heute geführten Aussprache und der dort getroffenen Entscheidung nach wie vor von großer Bedeutung und sehr zeitgemäß.
Es ist ein positiver Schritt, dass die G8, also die acht größten Volkswirtschaften der Welt, zugestimmt haben, die Kohlendioxidemissionen bis 2050 um 50 % zu verringern. Wie ich zuvor gesagt habe, ist dies natürlich lediglich ein halber Schritt, da es zu keiner Übereinkunft über mittelfristige Ziele für 2020 kam, die für ein internationales Übereinkommen erforderlich gewesen wäre, das den Klimawandel auf wirksame Weise bekämpfen würde.
Ich denke, dass das Thema der anderen großen Länder, der großen Schwellenländer wie beispielsweise China und Indien, ebenfalls behandelt und diskutiert wurde; es versteht sich, dass eine wirkliche Lösung für den Klimawandel die Beteiligung dieser Länder, z. B. durch Maßnahmen zur Verringerung des Anstiegs von Kohlendioxidemissionen, stets entsprechend dem Grundsatz der Vereinten Nationen der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung erfordert.
Ich glaube, dass Übereinkünfte sowohl bezüglich des langfristigen Ziels, über das allgemein Einigkeit besteht, als auch bezüglich der mittelfristigen Ziele getroffen werden, vorausgesetzt, dass diese Übereinkünfte wesentlich dafür sind, 2009 in Kopenhagen das gewünschte Ergebnis zu erzielen.
Reinhard Rack (PPE-DE). - Herr Kommissar, ich möchte zu den Automobilen zurückkommen. Es hat doch seinerzeit bei dieser Festlegung auf die 120 Gramm eine Reihe von Fragen gegeben, wie weit diese 120 Gramm im Schnitt in der Flotte, im gesamten Konzernbereich und in ähnlichen Messgrößen zu bewerten sind.
Sind diese Fragen alle geklärt bzw. ist mit einer Klärung so rechtzeitig zu rechnen, dass die Industrie tatsächlich in den kurzen vorgesehenen Zeiträumen reagieren kann, wenn sie muss?
Paul Rübig (PPE-DE). - Mich würde interessieren, ob es nicht überlegenswert wäre, Anreize zu setzen, alte Autobestände vom Markt zu nehmen, weil wir ja hier den größten Verbrauch und CO2-Ausstoß haben. Können Sie sich vorstellen, hier ein Anreizinstrumentarium zu überlegen?
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EN) Interessanterweise wurden die steuerlichen Anreize in den Schlussfolgerungen des G8-Gipfels hervorgehoben. In der Europäischen Union könnten steuerliche Anreize von großer Bedeutung sein, um den Kauf von saubereren Autos zu fördern. Einige Länder führen wie vor kurzem beispielsweise Frankreich solche Maßnahmen ein, und anscheinend mit größerem Erfolg als erwartet.
Was die Frage betrifft, ob die Industrie das Ziel von 120 g bis 2012 erreichen wird, so sind wir optimistisch. Man sollte darauf hinweisen, dass der Industrie dieses Ziel seit 1995 bekannt ist und dass sie eine Selbstverpflichtung eingegangen ist, bis 2008 ein Ziel von 140 g/km zu erreichen. Jedenfalls wird sie laut unserer Verträglichkeitsprüfung und den von der Industrie gelieferten Kostenschätzungen in der Lage sein, dieses Ziel rechzeitig zu erreichen.
Der Bericht King, eine sehr wichtige und interessante Studie, die für das Ministerium für Verkehr des Vereinigten Königreichs durchgeführt wurde, verdeutlicht, dass es technisch und wirtschaftlich machbar ist, dieses Ziel bis 2012 zu erreichen. Natürlich sollten die Bedenken der Industrie und die spezifischen Probleme jeder einzelnen Automobilbranche berücksichtigt werden. Auf jeden Fall liegt es bei Ihnen, dem Europäischen Parlament, und beim Rat, Lösungen zu finden, mit denen wir sowohl unser Umweltziel erreichen als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie gewährleisten können. Unserer Meinung nach wird dieser Vorschlag der Automobilindustrie Anreize bieten, dass ihm der Vorteil des Initiators zuteil wird. Und auch die europäischen Verbraucher werden sparen, indem sie weniger Geld für Energie ausgeben, insbesondere angesichts der sehr hohen Ölpreise heutzutage.
Der Präsident. –
Anfrage Nr. 44 von Johan van Hecke (H-0470/08)
Betrifft: Biokraftstoffpolitik
Das Kommissionsmitglied hat früher zu verstehen gegeben, dass die Europäische Union ihre Prioritäten in Bezug auf Biokraftstoffe überdenken muss, wenn sich herausstellt, dass sie negative Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung in armen Ländern haben. Aber laut seiner Kollegin Mariann Fischer Boel sind die Folgen der Biokraftstoffpolitik für die Lebensmittelpreise gar nicht so gravierend.
Laut dem Sonderberichterstatter der UNO, Jean Ziegler, ist die massenweise Produktion von Biokraftstoffen dagegen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn man ihre Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise bedenkt. Auch die FAO erklärt, dass das rasche Aufkommen von Biokraftstoffen die Preise einiger Agrarprodukte schnell in die Höhe getrieben hat, und damit zur gegenwärtigen Lebensmittelkrise beigetragen hat.
Laut der OECD sollen die Preise für landwirtschaftliche Produkte in den kommenden Jahren noch weiter steigen. Wann wird das Kommissionsmitglied eindeutig Stellung beziehen, ob dies schädliche Auswirkungen hat oder nicht? Beabsichtigt die Kommission, hierzu Untersuchungen anzustellen und wenn ja, wann ist mit einer Bewertung seitens des Kommissionsmitglieds zu rechnen?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. – (EN) Die Europäische Union hat sich auf ein Ziel von 10 % an erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor verständigt, und diese 10 % sollen bis 2020 erreicht werden. Meines Erachtens kommt es auf die Formulierung „erneuerbare Kraftstoffe“ an, denn dazu gehören nicht nur die Biokraftstoffe – dazu gehören also nicht nur Ethanol oder Biodiesel. Das könnte auch Elektrofahrzeuge einschließen, deshalb müssen wir hier diesen Unterschied machen.
Meiner Ansicht nach ist es bei einer so langen Vorlaufzeit unwahrscheinlich, dass sich das auf das heutige Preisniveau ausgewirkt haben kann. Nach unseren Berechnungen könnte dies bis 2020 gegenüber den Preisen von 2006 einen Anstieg der Getreidepreise um etwa 3 bis 6 %, der Rapspreise um etwa 8 bis 10 % und der Sonnenblumenpreise um etwa 15 % mit sich bringen, wenn man davon ausgeht, dass etwa 30 % auf Biokraftstoffe der zweiten Generation entfallen.
Ich glaube, ich kann sehen, dass einige von Ihnen Bedenken haben. Ein Abgeordneter scheint nicht dieser Meinung zu sein, doch ich finde, Sie sollten dabei berücksichtigen, dass ein großer Teil des gegenwärtigen Anstiegs der Lebensmittelpreise auf die hohen Ölpreise zurückzuführen ist. Die OECD hat viele Berechnungen und Nachhaltigkeitsprüfungen vorgelegt, und in der letzten davon heißt es ganz klar, dass ein geschätzter Ölpreis von 130 Euro pro Barrel einen Preisanstieg bei Agrarprodukten um etwa 9 bis 13 % zur Folge hat. Das hängt also mit dem Anstieg der Ölpreise und nicht mit der Diskussion über erneuerbare Energien zusammen.
Klar ist meines Erachtens auch, dass sich die Auswirkungen durch die hoffentlich zunehmende Nutzung von Biokraftstoffen der zweiten Generation, die wir mit unseren Politiken fördern, in Grenzen halten werden.
Biokraftstoffe der zweiten Generation werden aus Ausgangsstoffen hergestellt, die keine Nahrungsmittelkulturen sind, und können nicht nur aus Energiepflanzen, sondern auch aus Quellen wie recycelte Pflanzenöle und tierische Fette, aus Nebenprodukten der Forstwirtschaft, Reststoffen der Forstwirtschaft und festen Abfällen wie Gräsern gewonnen werden.
In dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 23. Januar dieses Jahres schlägt die Kommission vor, unter anderem auch die mit der energetischen Nutzung von Biomasse verbundenen Rohstoffpreisänderungen sowie damit verbundene positive und negative Folgen für die Nahrungsmittelsicherheit zu überwachen.
Zudem schlägt die Kommission vor, alle zwei Jahre unter anderem über die Auswirkungen unserer EU-Biokraftstoffstrategie auf die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln in Exportländern, die Frage, inwieweit sich die Menschen in Entwicklungsländern diese Nahrungsmittel leisten können sowie weiter reichende Aspekte der Entwicklung zu berichten.
Ihre Sicht auf die Ursachen des jüngsten Anstiegs der Nahrungsmittelpreise hat die Kommission in ihrer neuesten Mitteilung „Steigende Lebensmittelpreise – Ansätze der EU zur Bewältigung des Problems“ dargelegt.
Die Kommission wird also angesichts der Schwankungen und Komplexität der gegenwärtigen Preistrends die Entwicklung der Preise innerhalb der Europäischen Union und auf dem Weltmarkt genau beobachten und bis zum Ende des Jahres über die Entwicklung der Situation berichten.
Wie es in der Mitteilung heißt, wird die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Rohstoffen zwar auch vom Biokraftstoffmarkt beeinflusst, die Analysen der Kommission zeigen jedoch, dass die derzeitige Biokraftstofferzeugung der EU nur geringfügige Auswirkungen auf die derzeitigen Weltmarktpreise für Lebensmittel hat.
Johan Van Hecke (ALDE). – (NL) Ich danke der Kommissarin für ihre Antwort. Vor anderthalb Jahren galten Biokraftstoffe noch als Wundermittel im Kampf gegen die globale Erwärmung. Jetzt werden sie nach und nach verteufelt, und ich stelle fest, dass die Kommission die Kehrtwende der Energieminister am vergangenen Wochenende befürwortet – obgleich sie das wohl abstreiten wird.
Meine Frage lautet – die Kommissarin hat uns hier mit Zahlen bombardiert –, ob die Kommission mit der Weltbank-Studie konform geht, der zufolge 75 % der Biokraftstoffe für 75 % der weltweiten Preissteigerungen bei Lebensmitteln verantwortlich seien. Die FAO gelangt zu ähnlichen Schlüssen, und laut dem Sonderberichterstatter der UNO, Herrn Ziegler, sei die massenweise Produktion von Biokraftstoffen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Stimmt Frau Fischer mit der Weltbank, der FAO und der UNO überein?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. – (EN) Zunächst einmal lässt sich meines Erachtens erkennen, dass die erneuerbaren Energien und Biokraftstoffe in letzter Zeit zu Sündenböcken für gestiegene Agrarrohstoffpreise geworden sind. Es gibt für diesen Anstieg ganz klar andere Gründe. So hatten ungünstige Witterungsbedingungen in einigen Gebieten der Erde einen großen Einfluss – fast viermal so groß wie der Einfluss der Biokraftstoffe.
Zweitens ist eine enorme Nachfrage aus Asien zu verzeichnen. In China und Indien beginnt man jetzt Fleisch zu essen, was bedeutet, dass sie viel mehr Getreide als zuvor importieren müssen.
Drittens, der Börsenhandel – die Anleger ziehen ihr Geld von den Aktien, Anteilen und Banken zurück und investieren in den Agrarmarkt, in Gold und Silber. Das liegt auf der Hand.
Einige Länder lassen keine Exporte von landwirtschaftlichen Rohstoffen mehr über die Grenze, und auch das hat einen Einfluss. Wenn man sich die Vereinigten Staaten anschaut, so hat die Tatsache, dass die Amerikaner neuerdings flächendeckend Mais für Bioethanol verwenden, einen Einfluss auf den Maismarkt. Natürlich beeinflusst das den Weltmarktpreis für Mais. Doch in Europa nutzen wir weniger als 1 % unserer Anbauflächen für erneuerbare Energien, und das kann nicht der Grund für den Preisanstieg sein, den wir erleben.
Es kommt darauf an, dass wir diese erneuerbaren Energien auf nachhaltig erzeugen, und dass wir auf die unterschiedlichen Arten an erneuerbaren Energien bestimmte Kriterien anwenden. Wir haben klar gesagt, dass eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 35 % das Minimum ist, und wir wären bereit, noch stärker zu reduzieren. Zum Beispiel war eine Senkung um 50 % bis 2015 im Gespräch.
Was die Frage des Herrn Abgeordneten zur Studie der Weltbank betrifft, so muss ich zuallererst sagen, dass diese noch nicht veröffentlicht worden ist. Eine Schwarzkopie ist durchgesickert. Es ist daher schwierig für die Weltbank, etwas zu kommentieren, das noch nicht veröffentlicht ist. Doch ich muss sagen, dass ich persönlich gern eine Bestätigung dieser 75 % von der Weltbank hätte. Denn ich glaube nicht, dass diese 75 % korrekt sind. Und diese Zahl bezieht sich noch nicht einmal auf die Getreidepreise, sondern auf die Nahrungsmittelpreise. Wenn Sie wissen, dass manchmal bei Nahrungsmitteln – bei Brot zum Beispiel – nur maximal 10 % des Wertes des Brots auf Weizen zurückzuführen sind, dann kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass diese 75 % stimmen sollen.
Ich bin gerne bereit, im Europäischen Parlament noch einmal darüber zu sprechen, wenn dieser Bericht veröffentlicht worden ist und wir eine solide Diskussionsgrundlage und nicht nur Gerüchte haben, die nur in einer einzigen Zeitung erschienen sind, nachdem die Information durchgesickert war.
Jim Allister (NI). – (EN) Frau Kommissarin! Es ist bewundernswert, wie zäh Sie daran festhalten, Biokraftstoffe hätten nur geringe Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise, doch ich frage mich schon, wie lange Sie diese These noch aufrechterhalten können. Sie sind ja bereits darauf hingewiesen worden, dass Ihre Meinung sehr stark von anderen Experten in der Welt abweicht. Sie haben ja von der FAO und, wie es scheint, auch von der Weltbank gehört.
Sie haben mehrfach betont, dass Biokraftstoffe lediglich 1 % unserer Produktion ausmachen. Das mag schon sein, aber wir sind in Europa so stark auf Einfuhren von Futtermitteln aus dem amerikanischen Kontinent angewiesen – und daraus ergeben sich die Auswirkungen auf die Nahrungsmittelpreise. Wir müssen uns dieser Tatsache stellen und schnellstmöglich zur zweiten oder gar dritten Generation übergehen, auf die sich die Kommission konzentrieren sollte.
Glyn Ford (PSE). – (EN) Mir scheint, dass, wenn mit Vorlaufzeiten argumentiert wird, die steigenden Rohstoffpreise ja eher weniger auf die Ölpreise als auf die Biokraftstoffe zurückzuführen sind; doch wird die Frau Kommissarin die Weltbank dazu drängen, das Ergebnis zu veröffentlichen? Wird sie an die Bank schreiben und darlegen, dass wir diesen Bericht gern veröffentlicht sehen würden, damit wir alle über seinen Inhalt diskutieren können? Ist die Kommission vor diesem Hintergrund denn nicht der Auffassung, dass wir einstweilen ein Moratorium für alle neuen Biokraftstofferzeugnisse fordern sollten, die nicht vollständig auf nicht genießbaren Nebenprodukten von Nahrungsmitteln und der Nahrungsmittelverarbeitung basieren?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. – (EN) Erstens, um die Frage von Herrn Alister zu beantworten: Wenn wir über die Abhängigkeit der Europäischen Union von Futtermitteln sprechen, da haben Sie völlig Recht, wir sind abhängig, vor allem von Soja-Einfuhren. Deshalb führen wir eine laufende Debatte darüber, ob es möglich ist, eine Lösung für das Thema GVO zu finden, um den Preis für importierte Soja zu senken. Das ist bei weitem die am meisten angebaute und wichtigste Nutzpflanze für unsere Schweineindustrie.
Ich hatte gehofft, Sie, verehrte Abgeordnete, davon überzeugen zu können, dass wir tatsächlich eine ganze Menge tun, um die Biokraftstoffe der zweiten Generation voranzubringen und in sie zu investieren; denn ich stimme Ihnen allen zu, dass die erste Generation keine langfristige Lösung ist. Doch wir brauchen die erste Generation als Trittstein für die zweite Generation. Wenn wir jetzt eine klare Botschaft aussenden, dass wir uns nicht länger an unser Ziel von 10 % halten werden, dann kann ich Ihnen garantieren, dass sich alle Investoren aus der Europäischen Union zurückziehen und stattdessen in Südamerika investieren werden, und dann werden wir davon abhängig sein, unseren gesamten Biokraftstoff aus Brasilien zu importieren, der dann aus Zuckerrohr gewonnen wird. Und unsere Unabhängigkeit, wie wir es nennen, würde dann in weite Ferne rücken.
Was den noch unveröffentlichten Bericht der Weltbank betrifft – ich gehe davon aus, dass wir darin übereinstimmen, dass er noch nicht veröffentlicht wurde, sondern nur etwas durchgesickert ist –, so saß der Chefvolkswirt der Weltbank an dem Vormittag, als die Pressemitteilung zu den 75 % veröffentlicht wurde, rein zufällig in meinem Büro, und er konnte die 75 % nicht bestätigen.
Deshalb bin ich mir sicher, dass wir auf das Thema noch zurückkommen werden, und ich bin, wie ich vorhin bereits sagte, gern bereit, darüber noch einmal auf der soliden Grundlage eines veröffentlichten Berichts zu sprechen.
Der Präsident. –
Anfrage Nr. 45 von Paulo Casaca (H-0479/08)
Betrifft: Attentat auf die Vereinten Nationen – Hinrichtung des Täters
Dem E-Newsletter Hands off Cain Nr. 107 vom 6. Juni zufolge hat Leandro Despouy, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, die Überzeugung der Vereinten Nationen bekräftigt, dass die Hinrichtung von Awraz Abdul Aziz Mahmūd Sa’id durch die irakischen Vollzugsbehörden wegen der unmittelbaren Ausführung des Attentats auf den Sitz der Vereinten Nationen in Bagdad im August 2003, dem unter anderem Sérgio Vieira de Mello, Sonderbeauftragter der Vereinten Nationen für Irak, zum Opfer fiel, verhindert hat, dass die internationale Gemeinschaft je erfährt, wer die tatsächlichen Drahtzieher dieses Attentats waren.
Welche Schritte hat die Europäische Kommission unternommen, um die generelle Ablehnung der Todesstrafe durch die Europäische Union zu bekunden?
Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu treffen, um aufzuklären, weshalb Awraz Abdul Aziz Mahmūd Sa’id entgegen den ausdrücklichen Ersuchen der Vereinten Nationen, die zu Recht die Gründe und die Auftraggeber des Angriffs auf die Vereinten Nationen ermitteln wollten, eilig hingerichtet wurde?
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. − (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zusammen mit den Mitgliedstaaten ist die Europäische Kommission die weltweit führende Institution und Geldgeberin im Kampf gegen die Todesstrafe. Ihre Aktivitäten in diesem Bereich bilden die Spitze ihres außenpolitischen Engagements für die Menschenrechte. Die Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittländern betreffend die Todesstrafe, die 1998 verabschiedet und 2008 überarbeitet wurden, legen die Kriterien für Demarchen und die zu verwendenden Standards fest. Die Abschaffung der Todesstrafe ist eine der obersten thematischen Prioritäten, wenn es um Hilfeleistungen im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte geht. Seit 1994 hat die Kommission weltweit ungefähr 30 Projekte finanziert, deren Kosten sich auf insgesamt circa 15 Millionen Euro beliefen. Frau Kommissarin Ferrero-Waldner hat ihre Ablehnung der Todesstrafe, ob vollstreckt oder gesetzlich verankert, kategorisch zum Ausdruck gebracht, und zwar in einer öffentlichen Erklärung anlässlich des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober 2007 und auch bei anderen, späteren Gelegenheiten.
Der Vorfall, auf den sich die schriftliche Anfrage des Abgeordneten dieses Parlaments bezieht, ist der Kommission bekannt. Der Irak ist eines der Länder, denen die Europäische Kommission häufig Demarchen betreffend die Anwendung der Todesstrafe übermittelt. In diesem speziellen Fall erfolgte die Demarche im Juni 2007. Sowohl die Europäische Union als auch die Kommission haben die irakische Regierung und den Obersten Gerichtshof des Irak wiederholt dazu aufgerufen, die Todesstrafe abzuschaffen und alle Todesurteile, die noch nicht vollstreckt wurden, in mildere Urteile umzuwandeln. Darüber hinaus haben sie die irakische Regierung aufgefordert, unverzüglich ein Moratorium für sämtliche Hinrichtungen zu beschließen. Im Falle des Bombenattentats auf das UN-Hauptquartier am 19. August 2003 kommt noch hinzu, dass ein solches Moratorium ein eingehendes Kreuzverhör aller Personen ermöglicht hätte, die potenzielles Beweismaterial hätten liefern können, anhand dessen gewährleistet gewesen wäre, dass kein an diesem Attentat Beteiligter ungestraft davonkommt. Die Kommission ist in der Tat alarmiert über das Tempo, mit dem dieser Fall behandelt wurde. Unser Hauptanliegen ist dennoch, für eine allgemeine Abschaffung der Todesstrafe einzutreten. Die Kommission kooperiert weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, um ihre Position darzulegen und ihre Missbilligung des irakischen Vorgehens zum Ausdruck zu bringen.
Paulo Casaca (PSE). – (PT) Bei der hier gestellten Anfrage geht es doch darum, dass die irakische Regierung wie bereits in anderen Fällen eine Untersuchung der Ermordung von Sérgio Vieira de Melo verhindert hat. Ich habe vor mir die Kopie einer kürzlich erschienenen Zeitschrift, in der Zenaib Ahmed zu Wort kommt. Ich habe diesen Mann ins Europäische Parlament eingeladen, um über die Massenhinrichtungen zu sprechen, die in irakischen Krankenhäusern aus rein ethnischen Gründen verübt wurden.
Angesichts dieser Situation, die sich viel schlimmer darstellt als die Situation in den westlichen Balkanstaaten, hätte ich gern gewusst, wann die internationale Gemeinschaft und die Europäische Kommission die Einrichtung eines internationalen Tribunals fordern wird, um die Ermordung zehntausender bzw. hunderttausender Menschen im Irak zu untersuchen und die Schuldigen zu verurteilen.
Vladimír Špidla , Mitglied der Kommission. − (CS) Herr Casaca! Selbstverständlich prüfen die Europäische Kommission und die Europäische Union grundsätzlich alle Optionen, die uns zu Gebote stehen, damit wir unser Anliegen, die Anwendung der Todesstrafe stufenweise einzuschränken und schließlich abzuschaffen, besser durchsetzen können, insbesondere in den Regionen, wo davon am häufigsten Gebrauch gemacht wird, und das schließt natürlich den Irak mit ein.
Der Präsident. –
Anfrage Nr. 46 von Claude Moraes (H-0427/08)
Betrifft: Horizontale Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung
Die Kommission hat angekündigt, dass im Frühjahr dieses Jahres die neue horizontale Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung in Kraft treten wird.
Was sind die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf den Geltungsbereich der Richtlinie? Wird es eine umfassende Richtlinie gegen Diskriminierung geben, die ALLE der verbleibenden Gründe von Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam – nämlich Alter, Behinderung, Religion oder Weltanschauung sowie sexuelle Ausrichtung – umfasst, wie es von einer Mehrheit im Europäischen Parlament unterstützt wird?
Falls nein, kann die Kommission ihre Gründe hierfür darlegen und ihren ausführlichen Aktionsplan für die nächsten Monate erläutern?
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. − (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Letzte Woche hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung außerhalb des Arbeitsplatzes angenommen. Diskriminierungen aus diesen Gründen in Beschäftigung und Beruf werden bereits durch die Richtlinie 2000/78/EG untersagt. Somit haben wir die Verpflichtung eingelöst, die wir Ihnen gegenüber zu Beginn unserer Amtszeit übernommen hatten. Wir haben auf Ihre wiederholten Forderungen nach einem solchen Vorschlag reagiert, die zuletzt während der Plenartagung im Mai geäußert wurden. Dieser Vorschlag für eine Richtlinie basiert auf Grundsätzen früherer Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten bereits angenommen wurden. Er enthält z. B. Bestimmungen, die den Schutz von Diskriminierungsopfern sicherstellen sollen und Belästigung und Viktimisierung zum Gegenstand haben, aber auch Bestimmungen, die die Einrichtung von Gleichstellungsstellen betreffen. Wie ich bereits sagte, geht es in dem Vorschlag für eine Richtlinie um den Schutz vor Diskriminierung aus vier Hauptgründen, aber die Tatsache, dass allen vier Diskriminierungsgründen der gleiche Stellenwert eingeräumt wird, bedeutet nicht, dass die Bestimmungen bezüglich aller dieser Diskriminierungsformen gleich sind.
Der Richtlinienvorschlag berücksichtigt die Eigenarten jedes Diskriminierungsgrundes, damit die Richtlinie so effektiv wie möglich ist. Insbesondere ermöglicht sie es, je nach Kontext das Alter zu berücksichtigen und im Versicherungs- und Bankensektor alters- und behinderungsbezogene Faktoren anzuwenden, wenn dies angemessen ist, und ich betone dabei das Wort „angemessen“. Damit kann nie ein vorsätzlicher Ausschluss älterer oder behinderter Menschen von Dienstleistungen dieser Sektoren gemeint sein. In Fällen von Behinderung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz eine positive Verpflichtung, die eine generelle Zugänglichkeit für behinderte Menschen gewährleistet und in Einzelfällen geeignete Anpassungen vorsieht. Solche Maßnahmen stellen keine unverhältnismäßige Belastung dar. Der Vorschlag für eine Richtlinie stellt klar, dass die Größe, die Art und die Ressourcen der Organisation, die voraussichtlichen Kosten, der Lebenszyklus von Gütern und Dienstleistungen und die möglichen Vorteile eines Zugangs für Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden sollen. Der Vorschlag ist ein wichtiger Schritt zur Schließung einer großen Lücke in der Antidiskriminierungsgesetzgebung.
Wir erkennen natürlich, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts außerhalb des Arbeitsplatzes noch nicht so stark ist wie der Schutz vor rassistischer Diskriminierung. Das liegt daran, dass die Richtlinie 2004/113/EG den Bildungsbereich nicht einschließt, was aus der Begründung des Vorschlags hervorgeht. Wir halten es für verfrüht, Änderungen an der genannten Richtlinie vorzuschlagen, da die Frist für ihre Umsetzung erst vor kurzem abgelaufen ist. Wenn wir allerdings 2010 den Umsetzungsbericht vorbereiten, können wir bei Bedarf Änderungen an der Richtlinie vorschlagen.
Claude Moraes (PSE). – (EN) Herr Kommissar! Diese Anfrage wurde vor einigen Wochen eingereicht und durch Ihren Richtlinienvorschlag dankenswerterweise am 1. Juli positiv beantwortet. Ich finde, das ist Ihnen persönlich zu verdanken, da Sie sich in der Kommission für diese Sache eingesetzt und auf das Votum des Europäischen Parlaments gehört haben.
Ich möchte Sie und die Kommission daher lediglich bitten, wachsam zu bleiben, damit nicht aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen versucht wird, von der Regel der Gleichbehandlung abzuweichen und Ausnahmen zu erwirken. Dafür braucht es schon triftige Gründe und das echte Subsidiaritätsprinzip, denn wir haben ja erlebt, dass die Arbeitsrichtlinie und die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse zum Teil nicht vollständig umgesetzt wurden, und wir müssen gewährleisten, dass das vorliegende gute Paket in den Mitgliedstaaten per Gesetz verankert wird.
Vladimír Špidla , Mitglied der Kommission. − (CS) Es ist ganz klar, dass eine Richtlinie mit einer solchen Tragweite, die die Grundwerte der Europäischen Union schützt, oft Anlass für Meinungsverschiedenheiten ist und häufig aus unterschiedlichen Gründen Druck ausgeübt wird, um ihre Wirksamkeit einzuschränken. Die Kommission hat diesen umfassenden Vorschlag im vollen Bewusstsein dieser Situation erarbeitet und ist selbstverständlich bereit, ihn in Zukunft gegen alle ungerechtfertigten Anfechtungen zu verteidigen.
Syed Kamall (PPE-DE). – (EN) Darf ich das Kommissionsmitglied bitten, etwas zu den Berichten in den britischen Zeitungen zu sagen? Wie in der Presse berichtet wird, gelten die Antidiskriminierungsgesetze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erreichen des rentenfähigen Alters zurzeit anscheinend nicht, und Menschen, die das rentenfähige Alter erreicht haben oder auch schon älter sind, werden rechtswirksam entlassen. Plant das Kommissionsmitglied, gegen die Diskriminierung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die britische Regierung vorzugehen?
Vladimír Špidla , Mitglied der Kommission. − (CS) Im Allgemeinen schützt die Richtlinie, die erwerbstätige Menschen schützt, diese Menschen auch vor Diskriminierung aus Gründen ihres Alters. Zu dem britischen Zeitungsbericht an sich kann ich nichts sagen, da dieser, wie immer, durch die besonderen Umstände eines speziellen Falls gekennzeichnet ist. Ich kann Ihnen lediglich versichern, dass es diesbezüglich keine Ausnahmeregelungen in der Richtlinie gibt, wonach der Schutz vor Diskriminierung jenseits einer bestimmten Altersgrenze nicht mehr gelten würde.
Der Präsident. –
Anfrage Nr. 47 von Brian Crowley (H-0433/08)
Betrifft: Zusatzrenten und EU-weite Mobilität
Arbeitnehmer, die heute ihre Stelle wechseln oder in ein anderes Land ziehen, verlieren in manchen Mitgliedstaaten häufig ihre Betriebsrentenansprüche. Gemäß dem – inzwischen geänderten – Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen (2005/0214(COD)) vom Oktober 2005 werden die Bedingungen für den Erwerb von Rentenansprüchen sowie für deren Unverfallbarkeit (wie beispielsweise unterschiedliche Wartezeiten vor dem Erwerb von Ansprüchen) und die Bedingungen für die Wahrung ruhender Rentenansprüche (beispielsweise Rentenansprüche, die mit der Zeit an Wert verlieren) jetzt flexibler gehandhabt. Außerdem werden die Arbeitnehmer besser über die Frage informiert, wie die Mobilität die Zusatzrentenansprüche beeinflusst.
Kann die Kommission angeben, wann sie mit einer Einigung über diese Richtlinie rechnet und wie lang die Umsetzungsfrist dauern wird, damit die EU-Bürger ungehindert innerhalb der EU umziehen können, ohne sich zusätzliche Sorgen wegen ihrer Renten machen zu müssen?
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. − (CS) Lassen Sie es mich gleich vorausschicken: Ich bin froh, dass diese wichtige Frage gestellt wurde, und ich danke dem Europäischen Parlament für sein Engagement in dieser Angelegenheit. Selbstverständlich bin ich auch der slowenischen Präsidentschaft und anderen Präsidentschaften sehr dankbar für ihre Bemühungen, eine Vereinbarung zu erzielen. Dennoch bleibt die Enttäuschung, dass bis jetzt noch immer keine Vereinbarung zustande gekommen ist. Das liegt daran, dass die Kernfrage dieses Problems, nämlich die Frage nach der Beseitigung der durch Zusatzrenten bedingten Hindernisse für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, bis jetzt noch nicht beantwortet werden konnte. In unserer sich ständig verändernden Welt ist es wichtiger denn je, Arbeitsplätze einfach wechseln zu können bzw. die richtigen Mitarbeiter mit den erforderlichen Qualifikationen einzustellen. Darüber hinaus sind die Unterstützung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten, die Flexibilität des Arbeitsmarktes und die Modernisierung der Sozialsysteme Grundbausteine der Lissabon-Strategie. Wenn wir auf der einen Seite von den Menschen erwarten, dass sie flexibler sind, müssen wir auf der anderen Seite sicherstellen, dass sie dafür nicht mit dem Verlust ihrer sozialen Absicherung bestraft werden.
Die Frage der Zusatzrenten ist ein typisches Beispiel für die Flexicurity-Strategie, die von der Europäischen Kommission favorisiert wird. Die Kommission hat sich sehr dafür eingesetzt, das Problem der Zusatzrenten zu lösen, aber trotz aller Bemühungen konnte bisher leider kein Kompromiss gefunden werden. In dem Bewusstsein, welche Bedeutung diese Frage im Hinblick auf die allgemeinen sozialen Rechte der Arbeitnehmer, auf die Entwicklung von Rentensystemen und auf die richtige Strategie für das demografische Überalterungsproblem hat, ist die Kommission dennoch bereit, nicht zu ruhen, bis schließlich ein Kompromiss erzielt wird, der als Basis für eine Gesamtlösung dienen kann. Obwohl wir noch nicht an diesem Punkt sind (da ja ein einstimmiger Beschluss erforderlich ist und der Rat noch keine Einmütigkeit erzielt hat), setzt die Kommission ihre Arbeit fort, um das Ziel einer Verbesserung der Situation bezüglich der Zusatzrenten zu erreichen.
Brian Crowley (UEN). – (EN) Ich möchte dem Kommissionsmitglied für seine Antwort danken. Herr Kommissar, Sie haben zwei Punkte angesprochen, die meines Erachtens in diesem gesamten komplexen Bereich entscheidend sind: erstens die Idee der Flexicurity und zweitens die Lissabon-Agenda, die die Schaffung einer anderen Freiheit innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, zum Ziel hat.
In vielerlei Hinsicht hindert die fehlende Portabilität von Rentenansprüchen viele Menschen daran, besser bezahlte Jobs in anderen Ländern anzunehmen, da sie ihre Rentenansprüche nicht mitnehmen bzw. in ihren Herkunftsmitgliedstaaten nicht einmal einfrieren können.
Vielleicht können Sie uns ja im Rahmen des Sozialpakets, das sie jetzt vorlegen und das viele zu Recht begrüßen, sagen, wie wir die Mitgliedstaaten, diejenigen, die das blockieren, dazu bewegen können, sich ebenfalls für das Optimum einzusetzen.
Vladimír Špidla , Mitglied der Kommission. − (CS) Ich kann nur sagen, dass Herr Crowley uns in wenigen Worten eine nahezu perfekte Analyse des Problems geliefert hat. Ja, es ist wirklich so. Das ist auch der Grund, warum wir am Ball bleiben werden. Die Kommission betrachtet diese Angelegenheit keineswegs als erledigt.
Reinhard Rack (PPE-DE). - Herr Kommissar, Sie haben zu Recht auf das Problem hingewiesen und darauf, dass sich Lösungen vor allem deswegen nicht erzielen lassen, weil das Einstimmigkeitsprinzip dazu führt, dass sich die Mitgliedstaaten nicht bewegen. Manchmal gehört auf einen groben Klotz ein grober Keil. Wäre es nicht wirklich hoch an der Zeit, beim derzeitigen Stand der Binnenmarktdiskussion einmal die betreffenden Mitgliedstaaten ausdrücklich beim Namen zu nennen und nach dem Muster naming and shaming sicherzustellen, dass einige Mitgliedstaaten jedenfalls ihre bisherigen, zum Teil katastrophalen Verhaltensweisen überdenken und hier anders vorgehen als bisher?
Vladimír Špidla , Mitglied der Kommission. − (CS) Sie haben Recht. Alle grundlegenden politischen Ideen werden im Rat diskutiert, und diese Aussprachen finden nicht hinter verschlossenen Türen statt. Alle Mitgliedstaaten haben es nach und nach geschafft, ihre Standpunkte zu äußern, nur die Bundesrepublik Deutschland hat nicht zugestimmt. Das ist die derzeitige Situation, aber, wie ich schon sagte, das heißt nicht, dass wir in einer Sackgasse stecken. Wir werden andere Möglichkeiten und Optionen in Betracht ziehen, um Einstimmigkeit zu erreichen. Ich möchte betonen, dass sich die Systeme in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden, und bei den Entscheidungen bezüglich dieser Systeme geht es keineswegs nur um unerhebliche technische Fragen. Deswegen habe ich vollstes Verständnis dafür, wenn einige Länder diese Angelegenheit sehr ernst nehmen, aber, ich sagte es bereits, so stellt sich die Situation zum gegenwärtigen Zeitpunkt dar.
Der Präsident. –
Anfrage Nr. 48 von Robert Evans (H-0443/08)
Betrifft: Medizinische Versorgung in der EU
Welchen Anspruch auf medizinische Leistungen haben EU-Bürger, wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen? Finden die durch die europäische Krankenversicherungskarte abgedeckten Leistungen auf alle altersbedingten Krankheiten Anwendung?
Die Art der Finanzierung von Gesundheitsleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterscheidet sich zum Teil erheblich voneinander. Welche Verfahren werden in Anbetracht dieser Tatsache angewendet, um ein gerechtes System zu gewährleisten, das angemessene Leistungen für alle Hilfebedürftigen bietet?
Welche Bestimmungen bestehen für Personen, die in Steuerparadiese wie Andorra, die Kanalinseln, Liechtenstein, etc. reisen, die von EU-Mitgliedstaaten umgeben sind, aber selbst nicht zum EU-Gebiet gehören?
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. − (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Inhaber der Europäischen Krankenversicherungskarte gelten nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem sie sich aufhalten, als versichert. Gemäß Artikel 22 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gilt diese Karte für jeglichen vorübergehenden Aufenthalt, egal ob als Tourist, als Arbeitnehmer oder zu Studienzwecken.
Benötigt der Inhaber dieser Karte während seines Aufenthalts eine medizinische Behandlung, berechtigt ihn die Karte zu dieser Behandlung durch medizinisches Fachpersonal. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt die medizinische Grundversorgung ihrer Inhaber ab.
Dieser Begriff, der vom Gesundheitszustand des Patienten und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer abhängt, wurde 2004 von der Verwaltungskommission für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer definiert. Mit medizinischer Grundversorgung ist eine Behandlung gemeint, die eine Person erhalten muss, die sich vorübergehend in einem anderen Land aufhält, damit diese Person nicht in Lebensgefahr gerät und nicht gezwungen ist, vorzeitig in ihr Herkunftsland zurückzukehren, um die erforderliche medizinische Behandlung zu erhalten.
Medizinisches Fachpersonal muss diese Kriterien von Fall zu Fall beurteilen und dabei den Gesundheitszustand des Patienten und seine Aufenthaltsdauer berücksichtigen. Die Verwaltungskommission für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer hat auch Anweisungen verabschiedet, die gewährleisten sollen, dass alle Interessengruppen (Erbringer von Gesundheitsleistungen, Versicherte und Krankenversicherungsgesellschaften) diesen Begriff auf dieselbe Weise interpretieren. Diese Anweisungen sind über das Portal der Europäischen Union zugänglich.
Ein Rentner, der drei Monate bei seinen Kindern verbringt, und ein Erasmus-Studierender hätten somit gleichermaßen Zugang nicht nur zu der notwendigen medizinischen Versorgung, sondern auch zu Behandlungen, die in derselben Situation Patienten beanspruchen könnten, die ihren Wohnort in dem betreffenden Mitgliedstaat haben.
Das System der Gesundheitsfürsorge legt laut Artikel 22 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 fest, dass sich die Gewährung medizinischer Leistungen und die damit verbundenen Kosten nach der Gesetzgebung des Landes richten, in dem sich der Patient vorübergehend aufhält. Das bedeutet, dass Personen, die sich vorübergehend in einem Land aufhalten, zu denselben Bedingungen Anspruch auf medizinische Leistungen haben wie Personen, die in diesem Land krankenversichert sind.
Artikel 22 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gilt ebenso für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums einschließlich Liechtensteins und der Schweiz. Verhandlungen bezüglich Andorra konnten noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.
Glyn Ford, stellvertretend für den Verfasser der Anfrage. – (EN) Herr Präsident! Herr Evans musste leider nach Großbritannien zurück, und ich möchte dem Kommissionsmitglied deshalb in seinem Namen für die Antwort auf die Anfrage danken.
Ist die Kommission angesichts der rapide ansteigenden Zahl grenzüberschreitender Ehen (fast jedes fünfte Paar stammt mittlerweile aus zwei Mitgliedstaaten) und angesichts des zunehmenden Prozentsatzes an Paaren und Einzelpersonen im Rentenalter, die innerhalb der Europäischen Union reisen, nicht auch der Meinung, dass, wenn sie nicht schnell Maßnahmen in diesem Bereich ergreift, die ungleiche Behandlung eher „Gesundheitsflüchtlinge“ statt der überall prophezeiten Gesundheitstouristen in der EU zur Folge haben wird?
Vladimír Špidla , Mitglied der Kommission. − (CS) Sie haben gleich mehrere Fragen gestellt, von denen jede eine umfassende Antwort benötigt. Lassen Sie mich zunächst die erste Frage etwas vereinfacht beantworten. Heute Vormittag haben wir über die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 diskutiert, die eine weitreichende Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Folge hat und die die Situation vieler Menschen gerade im Bereich des grenzüberschreitenden Kontakts definitiv verbessern wird. Was nun Ihre Frage zum Gesundheitstourismus angeht, so halte ich diesen Begriff für sehr diffus, sogar für gefährlich diffus. Da sich hier ein sehr wichtiges Phänomen entwickeln kann, müssen wir sehr vorsichtig definieren, was mit Gesundheitstourismus gemeint ist. Ich bin dennoch der Ansicht, dass regelrechter Gesundheitstourismus nicht besonders weit verbreitet ist, denn in den meisten Fällen versuchen Menschen, die unter wirklich gravierenden gesundheitlichen Problemen leiden, in ihrem eigenen Umfeld zu bleiben, auch weil sich die Systeme der einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich der Grundversorgung nicht erheblich voneinander unterscheiden. Im Klartext: Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und die künftige Verordnung (EG) Nr. 883/2004 decken die breite Mehrheit tourismusbezogener Fälle ab, nicht aber Fälle von Gesundheitstourismus. In erster Linie betreffen sie Menschen, die auf Reisen sind und denen dann etwas zustößt. Es gibt Jahr für Jahr Hunderttausende oder vielleicht sogar bis zu einer Million solcher Fälle. Dafür existieren adäquate Lösungen, die sich nicht nachteilig auf die Stabilität der Gesundheitssysteme auswirken. Was die Absicht der Kommission betrifft, Verbesserungen auf diesem Gebiet zu erreichen, so ist diese Absicht konkret, was z. B. die von meiner Kollegin, Frau Vassiliou, vorgelegten Änderungsanträge gezeigt haben. Ich bin sicher, es wird noch eine Gelegenheit für eine ausführliche Debatte über grenzüberschreitende Gesundheitsfürsorge und ähnliche Themen geben, aber zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich mich noch einmal von dem Begriff des so genannten Gesundheitstourismus distanzieren. Ich halte diesen Begriff für sehr vage, und dieser Begriff könnte Reaktionen provozieren, die der Situation nicht angemessen sind.
Der Präsident. – Die für die Anfragen an Kommissar Špidla vorgesehene Zeit ist vorüber. Die Beantwortung der Anfragen Nr. 49 bis 54 erfolgt schriftlich.
Der Präsident. –
Anfrage Nr. 55 von Eoin Ryan (H-0439/08)
Betrifft: Belastungen durch Meldepflicht für kleine und mittlere Unternehmen
Der Verfasser der Anfrage begrüßt die kürzlich von der Kommission ergriffene Initiative zur Verringerung der mit der statistischen Meldepflicht verbundenen Belastungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. KMU haben jedoch nach wie vor große Belastungen durch die Meldepflicht zu tragen. So beansprucht zum Beispiel die Mehrwertsteuerabrechnung viele Arbeitsstunden, was für kleine Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil bedeutet. Bereitet die Kommission Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Belastungen durch die Meldepflicht für KMU vor?
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Herr Präsident! Herr Abgeordneter, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage, weil sie ein Problem zum Gegenstand hat, das die Kommission seit Jahren intensiv beschäftigt: Wie können wir unnötige bürokratische Belastungen bei den kleinen und mittleren Unternehmen in Europa vermeiden? Und ich bin sehr froh, Ihnen sagen zu können, dass wir auf diesem Feld in der Tat gewaltige Fortschritte gemacht haben und dass wir nach meiner festen Überzeugung vor einem wirklichen Durchbruch stehen.
Wir haben Bürokratiekosten für europäische Unternehmen im Wesentlichen als Kosten identifiziert, die durch Berichtspflichten, durch Dokumentationspflichten und durch Informationspflichten entstehen. Wir sind im Augenblick dabei, in der größten Aktion dieser Art, die es jemals in der Geschichte gegeben hat, diese Kosten tatsächlich zu messen, also wirklich in den Unternehmen festzustellen, welche Kosten diese Regeln verursachen, um dann identifizieren zu können, wo die Kosten herkommen und ob man sie reduzieren kann.
Sie können also damit rechnen, Herr Abgeordneter, dass etwa ab September dieses Jahres die Vorschläge der Kommission in großer Zahl kommen werden, gestützt auf die Messergebnisse und auf das Screening aller bestehenden Vorschriften. Unsere Erwartung ist, dass wir auf diese Weise in der Lage sein werden, Ihnen bis zum Ende des Jahres 2009 soviel Vorschläge zu machen, dass die Bürokratiekosten für die europäischen Untenehmen im Jahr 2012 um 25 % sinken werden. Wir gehen davon aus, dass das einen Wachstumsschub von 1,4 bis 1,5 % des gesamten europäischen Bruttosozialprodukts zur Folge haben wird. Sie sehen, wir reden hier also wirklich in bedeutsamen Größenordnungen.
Sie haben dann, Herr Abgeordneter, ein besonderes Problem angesprochen, das man aber deutlich unterscheiden muss. Von den normalen Bürokratiekosten, nämlich dem Aufwand, der insbesondere Kleinunternehmen durch steuerliche Anforderungen entsteht – Sie wissen, dass die Zuständigkeiten der Europäischen Union hier außerordentlich begrenzt sind –, kann ich Ihnen aber sagen, dass wir aus all unseren Untersuchungen wissen, dass die Unternehmen selbst die Belastung durch die Anforderungen der Finanzbehörden als die weitaus wichtigsten und stärksten empfinden, also dass hier die Mitgliedsländer wirklich aufgerufen sind, zu vereinfachen.
Wir haben ja nur Zuständigkeiten im Bereich der Umsatzsteuern, und auch hier nur sehr begrenzt. Die Kommission hat aber einen sehr wichtigen Vorschlag gemacht, der den kleinen und mittleren Unternehmen sehr helfen würde, nämlich die Schwelle deutlicher anzuheben, oberhalb derer man die Umsatzsteuervoranmeldung, also die Registrierung zur Mehrwertsteuer, vornehmen muss. Die Schwelle liegt heute bei 20 000 Euro, wir wollen sie auf 100 000 Euro ansetzen, damit würden fast alle ganz kleinen Unternehmen und vor allen Dingen neu gegründete Untenehmen, von dieser schweren Belastung befreit.
Ich muss Ihnen leider sagen, dass die Mitgliedstaaten bisher nicht bereit gewesen sind, auf diesen Vorschlag einzugehen. Ich hoffe, dass im Rahmen des Small Business Act, den die Kommission vor wenigen Tagen vorgelegt hat, als wir das Thema noch einmal angesprochen haben, der Druck auf diejenigen Mitgliedsländer wächst, die hier Schwierigkeiten machen, und ich bin dem Europäischen Parlament für die Unterstützung, die es an dieser Stelle bereits mehrfach signalisiert hat, außerordentlich dankbar.
Eoin Ryan (UEN). – (EN) Ich möchte dem Kommissionsmitglied danken, und ich bin auf die für September angekündigten Vorschläge gespannt. Ich finde, dass ein Teil des Verwaltungsaufwands, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, wirklich riesig ist, und oft verfügen sie nicht über die Arbeitskräfte, um alles zu bewältigen. Doch könnten Sie etwas mehr zur 100 000-Euro-Schwelle sagen? Ist das eine Ankündigung bzw. nennen Sie die Länder beim Namen, die dazu nicht bereit sind? Könnten Sie mehr zu dieser Schwelle sagen?
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Herr Abgeordneter, wie ich gesagt habe: Das ist ein offizieller Vorschlag, den die Kommission bereits im Jahr 2004 angenommen hat. Und seit dem Jahr 2004 ist dieser Vorschlag vom Rat nicht verabschiedet worden. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir jetzt im Zusammenhang mit dem Small Business Act den Vorschlag erneuert haben, wir legen ihn praktisch jetzt noch einmal vor. Das ist keine Ankündigung; die Kommission hat das bereits vorgeschlagen. Sie hält das für erforderlich. Der Kollege Špidla hat ja vorhin in einer anderen Antwort auf das Erfordernis der Einstimmigkeit in bestimmten Fragen hingewiesen. Wir haben auch hier das Erfordernis der Einstimmigkeit, und sie konnte leider nicht erreicht werden. Aber Ihnen als Vertreter Irlands brauche ich ja nicht zu sagen, dass für eine ganze Reihe von Mitgliedstaaten steuerliche Fragen in der Europäischen Union eine Tabuzone sind.
Wiesław Stefan Kuc (UEN). – (PL) Herr Kommissar! Ich habe folgende Bitte. Wenn schon all diese Untersuchungen gemacht werden, könnten Sie dann die indirekten Kosten für den Betrieb eines kleinen oder mittleren Unternehmens prüfen? Könnten Sie sich bitte den Bericht der Weltbank von vor etwa zwei Jahren ansehen, in dem diese Kosten untersucht wurden. In dem Bericht heißt es, dass in Polen beispielsweise die Gerichtskosten sehr niedrig sind, in der Praxis trifft das aber nicht zu. Ich habe diesbezüglich auch eine Bitte, die eigentlich keine Frage ist. Können Sie, statt darauf zu achten, was die Beamten sagen, die tatsächlichen Kosten in Erfahrung bringen? Sämtliche Briefmarken, die zu bezahlen sind, die ganzen einzureichenden Dokumente. Es gibt so viele solcher zusätzlichen Kosten.
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Die Messungsaktion, die wir gerade durchführen und die kurz vor dem Abschluss steht, wird uns präzise Auskunft darüber geben, welche europäischen Vorschriften welche Kosten verursachen. Wir werden ganz genau in der Lage sein zu sagen: Diese spezifische europäische Vorschrift verursacht für Unternehmen diese und jene Kosten.
Eine ganze Menge wissen wir natürlich auch schon. Wir wissen z. B. schon, dass der größte Teil der Kosten aus einer sehr geringen Zahl von Vorschriften stammt. Es sind ungefähr nur 42 Richtlinien, aus denen der allergrößte Teil der Vorschriften stammt. Wir kennen auch den Bereich, der die höchsten Kosten verursacht, das ist das europäische Gesellschaftsrecht, und darum haben wir auf diesem Gebiet ja auch bereits die ersten Vorschläge gemacht.
Wir wissen auch, dass die Kosten sich sehr unterschiedlich verteilen, je nach Größe der Unternehmen. Und wir können als Faustregel annehmen, je kleiner ein Unternehmen ist, desto größer ist die relative Belastung durch Bürokratiekosten. Sie können also bei sehr kleinen Unternehmen durchaus bei weit über fünf Prozent liegen, während sie bei ganz großen in wesentlich geringerem Umfang anfallen. Doch das wissen wir alles schon, und das wird bei den Vorschlägen berücksichtigt werden.
Ich habe bei dieser Gelegenheit eine Bitte an das Parlament: Der Erfolg der ganzen Aktion wird natürlich sehr davon abhängen, dass die Vorschläge der Kommission vom Parlament auch schnell bearbeitet werden. Es besteht darüber ja eine generelle politische Verständigung, ich wollte nur noch daran erinnern, dass es sich in allen Fällen um Änderungen des bestehenden Rechts handelt, die also der Zustimmung der beiden Ko-Gesetzgeber bedürfen.
Der Präsident. –
Anfrage Nr. 56 von Colm Burke (H-0448/08)
Betrifft: Düngemittelpreise
Die Preise für Düngemittel sind in den letzten zwölf Monaten drastisch gestiegen. So hat sich beispielsweise der Preis auf Großhandelsmärkten für Ammoniumphosphat von 181 Euro je Tonne auf 800 Euro je Tonne erhöht.
Gedenkt die Kommission Maßnahmen zu treffen, um diesem drastischen Preisanstieg entgegenzuwirken?
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Herr Abgeordneter! Ich teile Ihre Besorgnis, was die Entwicklung der Preise für Düngemittel angeht. Diese Preise sind in der Tat in unverhältnismäßiger Weise angestiegen. Das verursacht der europäischen Landwirtschaft verständlicherweise große Probleme und große Sorgen.
Der Anstieg der Düngemittelpreise ist auf eine stark gestiegene Nachfrage zurückzuführen, und diese höhere Nachfrage verbindet sich mit höheren Kosten für Transport und für Energie. Es sind also drei Faktoren: höhere Nachfrage durch das schnelle Wachstum in anderen Teilen der Welt, höhere Energiepreise und höhere Transportpreise. Bei der gestiegenen Nachfrage handelt es sich um ein weltweites Phänomen, wie Sie wissen, das nicht nur Dünger betrifft, sondern auch eine ganze Reihe anderer Güter, einschließlich Nutzpflanzen und Lebensmittel.
Es ist wichtig, das festzuhalten. Denn es ist zwar so, dass die europäischen Landwirte mehr Geld für Dünger ausgeben müssen. Das tun sie auch. Sie erzielen andererseits aber auch höhere Preise für ihre Ernteerträge. Aus Statistiken der FAO über einen vergleichbaren Zeitraum geht hervor, dass die Lebensmittelpreise über 12 Monate um 37 % gestiegen sind. Den stärksten Anstieg hatten wir bei Milcherzeugnissen mit 80 – 200 % und bei Getreide mit 50 – 80 %.
Aus der Sicht der Kommission ist entscheidend, dass die Wettbewerbsregeln eingehalten werden. Solange das der Fall ist, hält die Kommission es nicht für angebracht, in einem Markt zu intervenieren, dessen jüngste Entwicklung zum größten Teil auf Faktoren zurückzuführen ist, auf die die Kommission überhaupt keinen Einfluss hat. Noch einmal: Wir haben auf die drei entscheidenden Faktoren, die die Preisentwicklung herbeigeführt haben, keinen Einfluss.
Mit Blick auf die längerfristige Entwicklung weist die Kommission zudem auf die Bedeutung der Förderung des Wettbewerbs auf dem Erdgasmarkt hin. Hier sehe ich in der Tat eine Chance, zu einer gewissen Entspannung zu kommen. Wenn die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des dritten Energiepakets angenommen werden, dann sollten wir günstigere Preise auf dem Gasmarkt bekommen. Und das könnte dann auch zum Sinken der Preise für in der Europäischen Union hergestellten Stickstoffdünger führen. Aber Sie wissen, das hängt alles von der Annahme des von der Kommission vorgeschlagenen Energiepakets ab.
Colm Burke (PPE-DE). – (EN) Danke für Ihre Antwort in dieser sehr wichtigen Angelegenheit. Ich weiß, Sie haben den Preisanstieg bei Milchprodukten und anderen Erzeugnissen erwähnt, doch leider kommen die Vorteile dieses Anstiegs nicht den Landwirten zugute, es sind die Zwischenhändler, die davon profitieren.
Meine Frage bezieht sich aber auf unsere Abhängigkeit von Importen aus Ländern außerhalb der EU. Es scheint, dass wir bei den Rohstoffen für unsere Düngemittel von Russland und der Ukraine abhängig sind. Ich frage mich nur, welche Maßnahmen wir ergreifen, um eine hinreichende Versorgung zu gewährleisten und um nicht zu sehr von ein oder zwei Quellen abhängig zu sein. Können wir nicht andere Quellen erschließen und Mechanismen einführen, die die Importe aus anderen Ländern fördern?
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Was Russland und die Ukraine als wichtige Lieferländer angeht, so muss ich darauf hinweisen, dass wir gegenüber beiden Ländern handelspolitische Schutzinstrumente im Einsatz haben, die den Export von Düngemitteln aus der Ukraine und Russland betreffen.
Und zwar ganz einfach: Beide können natürlich die Düngemittel zu günstigen Preisen anbieten, weil, wie Sie wissen, der Energieeinsatz bei der Herstellung dieses Produkts besonders hoch ist, und in der Ukraine und Russland unterschiedliche Preise für exportierte Energie und für im Land selbst verwendete Energie gelten. Dieser Preisunterschied führt zu einem Dumping. Und wegen dieses Dumpings haben wir in Bezug auf Russland und die Ukraine entsprechende Maßnahmen in Kraft.
Was die Diversifizierung der Lieferungen angeht, so hat die Kommission wenig Möglichkeiten, das zu beeinflussen. Ich kann Ihnen aus meiner Kenntnis aber sagen, dass die großen europäischen Hersteller und Distributoren selbstverständlich um eine Diversifizierung ihrer Rohstoffbasis bemüht sind. Ich bin aber gerne bereit, dieser Frage noch einmal im Besonderen nachzugehen.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Vielen Dank, Herr Kommissar. Wahrscheinlich spielt das jetzt in andere Anfragen an die Kommissarin Fischer Boel mit hinein. Sie hatten etwas zu den gestiegenen Preisen für Ernteerträge gesagt, doch offensichtlich steigen die Kosten für die Nahrungsmittelerzeugung jetzt schneller als die Preise, und das ist sicher ein Problem, das Europa in Angriff nehmen muss. Können Sie dazu vielleicht etwas sagen?
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Kollegin Fischer Boel ist hier, deshalb antworte ich ganz vorsichtig, weil eigentlich sie für die Frage der Preise, die die europäischen Landwirte erzielen können, zuständig ist. Nach dem, was die Kollegin bisher in der Kommission berichtet hat, bin ich davon ausgegangen, dass die Erzeugerpreise in der Tat bei allen wichtigen Produkten in der Europäischen Union steigen. Ich will aber nicht ausschließen, dass Sie Recht haben, dass die höheren Erträge die gestiegenen Kosten nicht in allen Fällen vollständig ausgleichen. Das ist ein Punkt, mit dem sich die Kommission sicherlich befassen wird.
Was insgesamt die Entwicklung auf dem Lebensmittelsektor angeht — wir reden ja hier nicht nur über die Erzeugerpreise, uns ist es ja auch wichtig, was der Verbraucher am Ende im Geschäft zu bezahlen hat —, da haben wir gerade vor wenigen Wochen eine Initiative gestartet und eine High level group eingerichtet, die sich mit der Zukunft der europäischen Lebensmittelindustrie befasst, die übrigens, was auch nicht jeder weiß, die größte europäische Industrie ist. Viele Leute denken ja, die Automobilbranche sei die größte europäische Industrie, das stimmt aber nicht, die größte europäische Industrie ist die Lebensmittelindustrie.
In dieser High level group beschäftigen wir uns ganz spezifisch mit der Preisentwicklung und werden bis zum Ende des Jahres die Arbeiten abgeschlossen haben, und entsprechende Empfehlungen vorlegen können.
Der Präsident. –
Anfrage Nr. 57 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0457/08)
Betrifft: Politik zugunsten kleiner Unternehmen
Welche Maßnahmen schlägt die Kommission im Rahmen eines offenen Binnenmarktes, der kleine Unternehmen fördert, vor um sicherzustellen, dass die neuen Technologien diesen zugute kommen, und welchen praktischen Nutzen werden sie aus den von der Europäischen Union in den 27 Mitgliedstaaten finanzierten Forschungsprogrammen ziehen können?
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Frau Abgeordnete! Diese Frage ist sehr aktuell, die Kommission hat erst vor wenigen Tagen eine breit angelegte Initiative auf diesem Sektor gestartet.
Lassen Sie mich vorweg bemerken, dass ich sehr froh darüber bin, dass in den letzten Jahren auf breiter Front überall in der Europäischen Union die enorme Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen für unsere Wirtschaft und für die Schaffung von Arbeitsplätzen anerkannt worden ist. Es war für mich ein ganz besonders wichtiges Anliegen, dass die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen in allen europäischen Institutionen und in den Mitgliedstaaten so gesehen wird, wie es notwendig ist. Wenn wir das Wachstumspotenzial der kleinen und mittleren Unternehmen nicht vollständig ausschöpfen, wenn wir das Arbeitskräftepotenzial in diesem Bereich nicht vollständig ausschöpfen, dann werden wir die Folgen der Globalisierung in Europa nicht meistern können. Ich will das ganz klar und scharf sagen: Wir werden die Folgen der Globalisierung erfolgreich meistern, wenn es uns gelingt, den Sektor der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa zu stärken. Dazu müssen die kleinen und mittleren Unternehmen die Chancen des Binnenmarktes und des globalen Wettbewerbs noch besser nutzen können.
Ganz entscheidend dabei – und damit sind wir bei Ihrer Frage – ist der Faktor Zugang zu Wissen, Forschung und Innovation. Nicht nur die großen Unternehmen in Europa, auch die kleinen und mittleren – soweit sie überhaupt auf den internationalen Märkten tätig sind – müssen den Weg in die wissensorientierte Wirtschaft gehen. Es gibt keine andere Chance mehr. Sie können nicht konkurrieren über den Preis, sie können nur konkurrieren über die überlegene Qualität des Produkts oder der Dienstleistung, und die überlegene Qualität ergibt sich aus überlegener Technik und aus Innovation.
Die wichtigsten Instrumente, die auf Gemeinschaftsebene dafür zur Verfügung stehen, sind selbstverständlich das Siebte Forschungsrahmenprogramm, wo ja für kleine und mittlere Unternehmen eine Zuweisung von mindestens 15 % vorgesehen ist – und es sieht nach den ersten Ergebnissen so aus, dass wir diese Größenordnung durchaus erreichen werden.
Der Small Business Act, von dem ich schon gesprochen habe, bringt noch eine ganze Reihe von weiteren Vorschlägen, die den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Innovation, Wissen, Forschung und Technik erleichtern sollen. Ein paar Beispiele: Erstens Vereinfachung der Vorschriften über staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, besonders durch die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Das hat die Kommission in der vergangenen Woche beschlossen, und das wird große Potenziale freisetzen. Zweitens Anreize für die Gründung von Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial durch die Förderung der Forschungs- und Innovationskapazität, insbesondere durch engere Koordinierung von nationalen Programmen und Initiativen. Förderung einer stärkeren Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen am Wissenstransfer. Hier werden wir ein neues Pilotprojekt starten, das zur Finanzierung der gewerblichen Nutzung von geistigem Eigentum beitragen soll. Ich könnte auch noch die Förderung einer aktiven Beteiligung der kleinen und mittleren Unternehmen an der Arbeit des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts nennen, damit auch den kleinen und mittleren Unternehmen der Wissenstransfer zugute kommt, der vom EIT ausgehen soll.
Sie sehen, da geschieht eine ganze Menge. Ich muss aber deutlich darauf hinweisen: Letztlich hängt es natürlich von den Unternehmern und den Unternehmen selbst ab, ob sie von den angebotenen Möglichkeiten Gebrauch machen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass die Möglichkeiten, die heute schon bestehen, viel stärker ins Bewusstsein der Marktteilnehmer gebracht werden. Das ist eine Frage der Information und der Kommunikation, die hier deutlich verstärkt werden muss. Und darum hat die Kommission am Anfang dieses Jahres das European Business Support Network geschaffen, das das größte Netzwerk dieser Art in der Welt ist und das dazu führt, dass jedes europäische Unternehmen eine Beratungsstelle in erreichbarer Nähe hat, eine Beratungsstelle, wo alle Fragen auch im Hinblick auf Innovation, auf Zugang zu Programmen der Europäischen Union und auf Zugang zu Forschungsmitteln beantwortet werden können.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Bitte nehmen Sie meinen aufrichtigen Dank für Ihre Antwort entgegen, da sie wirklich umfassend war und Sie ebenfalls die Zusatzfrage bezüglich des Sachverhaltes der Kommunikation mit und der Informationen für Unternehmen beantwortet haben.
Würden Sie mir bitte noch weitere Informationen geben? Ich komme aus einer Region, die an den gegenwärtigen Ostgrenzen der Europäischen Union liegt. In diese Region gelangen keine Informationen und kleine Unternehmen kämpfen, vegetieren einfach nur dahin; sie stützen sich, wie Sie sagten, einzig und allein auf Preisunterschiede und nicht auf Qualität und steuern auf eine Schließung zu.
Welchen Rat können Sie mir diesbezüglich geben?
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Frau Abgeordnete, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung. Ich wusste das ja auch schon, dass ich mich da ganz auf Sie verlassen kann. Sie können sich auch ganz auf mich verlassen.
Was die Frage der Dichte des Netzwerks angeht, so muss ich zugeben, dass wir noch nicht überall in Europa die Dichte erreicht haben, die wir erreichen wollen. Im endgültigen Ausbaustadium, das wir im Laufe der nächsten fünf Monate erreicht haben werden, werden aber alle Regionen in Europa mit diesen Einrichtungen abgedeckt sein. Es wird Kontaktpunkte in allen Regionen geben, die so nahe an den Unternehmen sind, dass es für niemanden schwierig wird, diese Kontaktpunkte zu erreichen.
Der Präsident. – Die Beantwortung der Frage 58 von Herrn Heaton-Harris erfolgt schriftlich.
Anfrage Nr. 59 von Liam Aylward (H-0435/08)
Betrifft: Vorgeschlagene Erhöhung der Modulation in Bezug auf den GAP-Gesundheitscheck
Könnte sich die Kommission im Zusammenhang mit dem GAP-Gesundheitscheck eine Situation vorstellen, bei der die vorgeschlagene Erhöhung der Modulation auf freiwilliger Basis erfolgt?
Anfrage Nr. 60 von Sean Ó Neachtain (H-0437/08)
Betrifft: GAP-Zahlungen
Wie Kommissionsmitglied Fischer Boel dargelegt hat, werden im Rahmen des vorgeschlagenen GAP-Gesundheitschecks die Betriebsprämien von Landwirten, die jährlich weniger als € 5.000 an Betriebsprämien erhalten, nicht gekürzt. Könnte die Kommission eine Erhöhung dieser Obergrenze in Erwägung ziehen?
Anfrage Nr. 62 von Ioannis Gklavakis (H-0444/08)
Betrifft: Generalüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Der Tabakanbau stellt für ca. 130 000 europäische Landwirte die einzige Einkommensquelle dar. Dennoch ist in der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003(2) vorgesehen, ab 2010 50 % der Mittel aus dem ersten Pfeiler (Direktbeihilfen) auf den zweiten Pfeiler (Entwicklung des ländlichen Raums) zu übertragen, womit die Einkommen dieser Erzeuger erheblich sinken würden. Zudem wird Tabak in wenig fruchtbaren Gebieten angebaut, in denen keine geeigneten Beschäftigungsalternativen bestehen.
Gleichzeitig wird jetzt die Generalüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik erwogen, bei der viele Entscheidungen, die bei der Revision der GAP 2003 getroffen wurden, erneut einer Prüfung unterzogen werden.
Wird die Kommission im Rahmen der Generalüberprüfung der GAP die Regelung für die Tabakbeihilfen noch einmal prüfen und die bestehende Regelung auch zwischen 2009 und 2013 beibehalten? Hat sie eine Untersuchung darüber in Auftrag gegeben, welche Kulturen den Tabakanbau in den genannten Regionen ersetzen könnten, damit die europäischen Tabakerzeuger nicht wirtschaftlichen und sozialen Schaden erleiden?
Anfrage Nr. 65 von Stavros Arnaoutakis (H-0458/08)
Betrifft: Gemeinsame Agrarpolitik: Planung und Durchführung zugunsten der Kleinerzeuger
Es sollte nicht in Vergessenheit geraten, dass die Landwirtschaft für die Bewohner der ländlichen Regionen Griechenlands, insbesondere der geographisch benachteiligten Regionen wie den Insel- und Berggebieten, den Hauptbeschäftigungszweig darstellt. Die Streichung der Entschädigungen und direkten Beihilfen durch den Transfer von Mitteln auf den zweiten Pfeiler, wie dies im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erfolgen soll, hat bei den griechischen Landwirten große Besorgnis ausgelöst, weil dies ihr ohnehin niedriges Einkommen beeinträchtigen und zum wirtschaftlichen Ruin der Kleinerzeuger führen wird. Wie gedenkt die Kommission, kurz- und langfristig die ernsten wirtschaftlichen Probleme der Landwirte (Anstieg der Brennstoffpreise, hohe Produktionskosten, Unterschiede zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen) zu bewältigen und das Überleben kleiner landwirtschaftlicher Betriebe auf europäischer Ebene zu gewährleisten?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. – (EN) Ich bin ganz froh, dass ich Gelegenheit habe, alle vier Anfragen auf einmal zu beantworten, da wir verglichen mit unserem ursprünglichen Plan offensichtlich ziemlich spät dran sind.
Was die ersten drei Anfragen betrifft, so würde ich sagen, dass die Landwirtschaft der Europäischen Union die globalen Umweltprobleme der heutigen Zeit sowohl mit verursacht hat als auch ihr Opfer ist. Wir können nicht einfach zusehen und nichts tun. Es werden Maßnahmen der EU gebraucht, und in Form der Entwicklung des ländlichen Raums können wir die konkretesten und wirksamsten Maßnahmen ergreifen. Doch wie Sie alle wissen, sind unsere Mittel im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums begrenzt. Der fairste und direkteste Weg, um Geld zu mobilisieren, wäre eine zusätzliche Übertragung von Mitteln aus dem ersten Pfeiler – Direktbeihilfen – auf die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums im zweiten Pfeiler mithilfe der so genannten erhöhten Modulation, natürlich auf verbindlicher Grundlage.
Ich bin nicht bereit, eine Erhöhung der Modulation auf freiwilliger Basis zu in Erwägung zu ziehen. Die Kommission hat ganz klar berücksichtigt, dass das Parlament im Februar 2007 einen Bericht angenommen hatte, in dem der Vorschlag der Kommission zur freiwilligen Modulation abgelehnt wurde. Ich muss sagen, dass ich ganz froh bin, dass wir bei diesem Thema immer einer Meinung gewesen sind.
Was die Obergrenze betrifft, so schlägt die Kommission vor, 5 Milliarden Euro im Zeitraum von 2009 bis 2012 vom ersten auf den zweiten Pfeiler zu übertragen. Diese Berechnungen basieren auf der gegenwärtigen Obergrenze von 5 000 Euro bzw. dem Freibetrag, wie wir ihn normalerweise nennen. Diese Obergrenze zu erhöhen, würde eine wesentliche Reduzierung der Mittel bedeuten. Nach Ansicht der Kommission würde durch ein geringeres Budget der Umgang mit dem Klimawandel und der Wasserknappheit noch wesentlich ineffizienter werden.
Im Rahmen des „Gesundheitscheck“-Pakets werden Kleinerzeuger, die Direktzahlungen in Höhe von weniger als 5 000 Euro erhalten, nach wie vor von der Modulation ausgenommen sein. Daher werden kleine Agrarbetriebe nicht nur weiter vor negativen Auswirkungen der Übertragung vom ersten auf den zweiten Pfeiler geschützt, sondern könnten auch von den durch die Modulation freigesetzten Mitteln profitieren, wenn sie an entsprechenden Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums teilnehmen.
Was die Modulation betrifft, so sagen mir die Landwirte manchmal: „Sie nehmen mir mein Geld weg“ oder „Sie reduzieren die Zahlungen an die Landwirtschaft, an die Landwirte“. Dem ist jedoch nicht so, denn durch die Modulation von Mitteln generieren Sie mehr Geld für den Sektor insgesamt, da das modulierte Geld von den Mitgliedstaaten kofinanziert werden muss. Es ist klar, dass wir mit dem neu modulierten Geld viel konkreter arbeiten können. Wir werden einfach ein Menü an Möglichkeiten erstellen, mit denen die neuen Herausforderungen konkret in Angriff genommen werden können. Ich kann also denjenigen, die sagen, man könne das modulierte Geld in der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums für beliebige Zwecke einsetzen, versprechen, dass das mit den Mitteln, die wir im Rahmen des Gesundheitschecks für die Modulation vorschlagen, nicht passieren wird. Wir nehmen also kein Geld weg, sondern generieren tatsächlich mehr Geld, das zurück in den Agrarsektor fließt.
Da ich mir nicht sicher bin, dass Herr Arnaoutakis heute Abend anwesend ist, werde ich diese Anfrage nicht beantworten.
In der Anfrage von Herrn Gklavakis geht es um die Beibehaltung der gekoppelten Zahlungen für Tabak, und ich möchte auf die Antwort Bezug nehmen, die ich am 24. Juni im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung gegeben hatte. Ich hatte zudem mehrfach Gelegenheit, die Antwort hier im Plenum zu geben, nämlich dass die Kommission nicht beabsichtigt, im Rahmen der Generalüberprüfung die Regelung für die Tabakbeihilfen noch einmal zu prüfen. Ich möchte einfach wiederholen, dass die Tabakreform 2004 von allen Ländern, die Tabak herstellen, beschlossen wurde, und ich sehe deshalb keinen Grund, diese Diskussion noch einmal aufzurollen. Ich hoffe, dass wir uns alle darauf einigen können, dass die Mittel, die auf die Politik für die ländliche Entwicklung übertragen werden und die insbesondere für die Unterstützung dieser Regionen gedacht sind, in denen Tabak hergestellt wird oder hergestellt wurde, sehr wichtig sind. Wir werden dem Parlament Ende 2009 außerdem einen Bericht über die Folgen der Tabakreform vorlegen.
Liam Aylward (UEN). – (EN) Frau Kommissarin, ich bin mir sicher, dass Sie – wie alle anderen Abgeordneten hier im Plenum – sehr frustriert darüber sind, wie die Fragestunde hier gehandhabt wird. Wir haben darauf schon mehrfach hingewiesen, doch es scheint sich nichts zu ändern.
Ich möchte der Frau Kommissarin für ihre Antwort danken, auch wenn ich damit nicht glücklich bin. Wenn die verbindliche Modulation eingeführt wird, dann wird das meines Erachtens zu Spaltung und Reibereien zwischen den verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugergruppen, zwischen großen und kleinen Agrarbetrieben und insbesondere zwischen Landwirten, die in verschiedenen landwirtschaftlichen Bereichen arbeiten, kommen. Ich möchte nicht, dass es dazu kommt.
Zum Beispiel hatte ich in meinem jüngsten Bericht über Schafe, der vom Parlament hier im vorigen Monat mit einer sehr großen Mehrheit angenommen worden war, vorgeschlagen, die Modulation und Artikel 69 (jetzt 68) in den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis einzuführen. Kann die Kommission diesen Beschluss, der hier erst im vergangenen Monat von gewählten Mitgliedern dieses Parlaments angenommen wurde, nicht akzeptieren?
Seán Ó Neachtain (UEN). – (GA) Herr Präsident! Es sind die Kleinerzeuger, die der Zahlungsobergrenze von 5 000 Euro unterliegen und, obwohl mit den meisten Problemen konfrontiert, doch den geringsten Geldbetrag erhalten. Würde die Frau Kommissarin bejahen, dass seit Festlegung dieser Obergrenze von 5 000 Euro vor einigen Jahren – 2002, glaube ich – Inflation und weit reichende Veränderungen eingetreten sind? Sind Sie nicht auch der Meinung, Frau Kommissarin, dass es eine Form des Schutzes für Kleinerzeuger wäre, wenn sie mehr erhielten als damals, als diese Politik formuliert wurde, und dass die Obergrenze angehoben werden sollte?
Ioannis Gklavakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte der Frau Kommissarin trotz ihrer negativen Antwort danken, da ich weiß, dass sie eine fleißige, gewissenhafte und ehrliche Person ist, und ich möchte ihr die folgende Frage stellen.
Tabak ist das einzige landwirtschaftliche Erzeugnis, das dieser Art von Behandlung unterzogen wird, und diese Behandlung ist ungerecht. Ich möchte dennoch das Folgende hinzufügen: Könnten Sie in Anbetracht dessen, dass Tabakerzeuger arme Kleinbauern sind und um deren Verschwinden zu verhindern, zumindest eine Studie durchführen, um uns aufzuzeigen, was diese Menschen anbauen könnten, nun, wo Tabak unter diesen Maßnahmen praktisch eliminiert ist?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. – (EN) Wenn Sie sich die Vorschläge für die Generalüberprüfung, den „GAP-Gesundheitscheck“, anschauen, dann werden Sie sehen, dass diese verschiedene Maßnahmen zugunsten des Schaf- und Ziegensektors enthalten. Erstens sagen wir ganz klar, dass es möglich sein wird, die gekoppelten Prämien für den Schafsektor beizubehalten, da wir uns darüber im Klaren sind, dass das ein gefährdeter Bereich ist. Es ist von ganz entscheidender Bedeutung, dass wir in den Regionen, in denen, wenn die Schafszucht verschwindet, wahrscheinlich nichts mehr übrig sein wird, etwas Produktion aufrechterhalten; also wird eine gekoppelte Zahlung die Lösung sein.
Was den neuen Artikel 68 betrifft, so muss ich sagen, dass es sich hier um eine freiwillige Möglichkeit für Mitgliedstaaten handelt, bis zu 10 % der Direktzahlungen in Anspruch zu nehmen und umzuwidmen und dann – abhängig von der Entscheidung der Mitgliedstaaten – einen Teil dieses Geldes in den Schaf- oder Ziegensektor zu übertragen. Die Möglichkeit, die Zahlungen zu koppeln, gibt es sowohl für Mutterkühe als auch für Schafe und Ziegen.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die nächste Frage vollständig verstanden habe, doch wenn Sie sich das Budget anschauen – das Gesamtbudget für die Landwirtschaft, auf dass sich die Staatschefs im Jahr 2002 geeinigt hatten –, so war dieses Budget zwar festgelegt, sah aber nur die Anpassung an eine Inflationsrate von 1 % vor. Der Herr Abgeordnete hat Recht, dass unsere Inflationsrate tatsächlich über 1 % liegt, insbesondere jetzt, da wir hohe Ölpreise und hohe Lebensmittelpreise haben. Deshalb könnte man tatsächlich sagen, dass der Wert der Ansprüche nicht vollständig dem Wert anderer Erzeugnisse entspricht. Doch das war eine Entscheidung, die die Staatsoberhäupter getroffen hatten, und deshalb ist die gegenwärtige Situation – insbesondere in einigen Sektoren, in denen sich die Preise stärker von der Entwicklung der letzten dreißig Jahre unterscheiden, nämlich dass die Preise jetzt zu steigen beginnen – ein vernünftiges Signal an diejenigen, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen müssen.
Mit Herrn Gklavakis hatte ich schon viele Diskussionen, und ich diskutiere immer gern mit ihm darüber. Ich denke, er kann in seinen Wahlkreis zurückkehren und den Menschen dort sagen, dass er wie ein Löwe für die Erhaltung der gekoppelten Zahlungen kämpft.
Die Tabakerzeugung ist nicht in allen Regionen aufrechtzuerhalten, doch ich glaube, dass die Mittel für die ländliche Entwicklung, die dem Tabaksektor zugewiesen werden, auch dazu dienen können, dass diejenigen, die ihr Unternehmen erhalten bzw. im Geschäft bleiben wollen, ihre Tabakerzeugung modernisieren und vielleicht einmal eine Tabakerzeugung haben werden, die wirtschaftlich lebensfähig ist, da sich die Qualität des Tabaks verbessern wird. Ich denke, Sie müssen den Tatsachen ins Auge schauen – der Tatsache, dass das nicht noch mal neu aufgerollt wird – und dann versuchen, das Beste daraus zu machen.
Wiesław Stefan Kuc (UEN). – (PL) Frau Kommissarin! Sie sind bekannt dafür, dass Sie stets für niedrigere Erzeugungskosten in der Landwirtschaft kämpfen. Ich habe diesbezüglich eine Frage. In unserem Land, in Polen also, hat die Regierung unlängst zusätzliche Steuern für Landwirte eingeführt, die Rapsöl für den Eigenverbrauch herstellen und es dem Kraftstoff beimischen. Das hat gewissermaßen etwas mit der Erzeugung von Biodiesel zu tun. Es ist also genauso, als ob man Steuern dafür zahlen müsste, dass man die selbst erzeugte Milch trinkt oder Gemüse und Kartoffeln aus eigenem Anbau isst. Können Sie den Landwirten helfen, dass sie weiter arbeiten können, ohne dass man sie zusätzlich so besteuert, als ob sie dieses Öl von außerhalb ankaufen würden?
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. – (EN) Seit ich in die europäische Politik gegangen bin, bin ich immer sehr darauf bedacht, die Subsidiarität zu wahren. Das heißt, wenn wir über Besteuerung sprechen, dann diskutieren wir nicht über eine Gemeinsame Politik, und es ist deshalb Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, wie sie ihre Besteuerungssysteme handhaben. Deshalb halte ich mich aus verschiedenen Gründen aus den nationalen Diskussionen – ich würde es nicht nationales Gerangel nennen –raus, wie Raps besteuert werden soll. Ich verstehe Ihre Bedenken, doch ich möchte mich aus dieser Diskussion besser heraushalten.
Der Präsident. – Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).
(Die Sitzung wird um 20.45 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)