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Verfahren : 2008/0093(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0278/2008

Eingereichte Texte :

A6-0278/2008

Aussprachen :

PV 09/07/2008 - 21
CRE 09/07/2008 - 21

Abstimmungen :

PV 10/07/2008 - 5.2
CRE 10/07/2008 - 5.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0359

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 9. Juli 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

21. Fangmöglichkeiten und finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen EG/Mauretanien (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Carmen Fraga Estévez im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2012 (KOM(2008)0243 – C6-0199/2008 – 2008/0093(CNS)) (A6-0278/2008).

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Zuallererst möchte ich dem Fischereiausschuss und ganz besonders seiner Berichterstatterin, Frau Fraga, für ihren Bericht danken.

Dieses überarbeitete Protokoll legt die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung für die Zeit vom 1. August 2008 bis 31. Juli 2012 fest. Es ist das Ergebnis eines langen und komplizierten Verhandlungsprozesses zwischen der Europäischen Kommission und Mauretanien, der im Oktober 2007 begann, nachdem das Protokoll durch europäische Reeder bei weitem nicht ausgeschöpft worden war, und zwar bei Kopffüßern und kleinen pelagischen Arten.

Die wichtigsten in das neue Protokoll eingearbeiteten Änderungen betreffen erstens die Gültigkeitsdauer des Protokolls, die wir von zwei Jahren auf vier Jahre ausgedehnt haben, und zweitens die Fangmöglichkeiten, die bei Kopffüßern auf wissenschaftlichen Rat hin verringert werden sollen und bei den kleinen pelagischen Arten aufgrund der tatsächlichen Nutzung und der Vorhersagen für die Flotte der Europäischen Union. Drittens soll innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren die gesamte finanzielle Gegenleistung von durchschnittlich 86 Millionen Euro pro Jahr auf durchschnittlich 72,25 Millionen Euro jährlich reduziert werden, im Rahmen dieser Zuwendung ist jedoch eine Erhöhung des Anteils vorgesehen, der der Unterstützung der Fischereipolitik des Landes gewidmet ist: von 11 Millionen Euro pro Jahr in den Jahren 2008-9 auf 20 Millionen Euro jährlich im Zeitraum 2011-2012. Viertens wurde das Verfahren zur Behandlung von Zuwiderhandlungen in mauretanischen Gewässern überarbeitet.

Das als sehr ausgewogen zu bezeichnende Protokoll bringt die verschiedenen Interessen miteinander in Einklang: Die Notwendigkeit, die finanzielle Gegenleistung der EU an die verringerten Fangmöglichkeiten der EU-Flotte anzupassen, und das wichtige Erfordernis, dem Fischereisektor in Mauretanien mehr Unterstützung zu gewähren, um die Integration dieses Sektors in die nationale mauretanische Entwicklungsstrategie zu fördern.

20 % der Haushaltseinnahmen des mauretanischen Staates werden durch das partnerschaftliche Fischereiabkommen beigesteuert, verglichen mit etwa 30 – 35 % im Zeitraum 2004 – 2005. Innerhalb des Staatshaushalts kommt das partnerschaftliche Fischereiabkommen 80 % der Gesamteinnahmen aus dem Fischereisektor gleich. Der Fischereiaufwand der Europäischen Gemeinschaft in den AWZ Mauretaniens stellt 20 % des gesamten Aufwands dar – das betrifft sowohl die handwerkliche Fischerei als auch industrielle Flotten.

Die mauretanische Seite hat die Kommission während der Verhandlungen ersucht, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen, damit die erste jährliche finanzielle Gegenleistung bis Ende August 2008 entrichtet wird. Diese finanzielle Leistung ist für den mauretanischen Staatshaushalt äußerst wichtig, wenn man, wie ich bereits erwähnte, bedenkt, dass die jährlichen Zahlungen gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen 15 bis 20 % des Landeshaushalts ausmachen. Auch für die EU-Unternehmen in dieser Region ist dies von größter Wichtigkeit, da deren Aktivitäten darunter leiden könnten, wenn die Zahlung bis zu diesem Termin – aufgrund der Nicht-Ratifizierung seitens der Gemeinschaft – nicht erfolgt.

Ich möchte auch die Frage der relativen Stabilität erwähnen, die ebenfalls während der Tagung des Rates im Juni von einem der Mitgliedstaaten aufgeworfen wurde, und Sie daran erinnern, dass die Kommission rechtlich nicht verpflichtet ist, gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen die Fangmöglichkeiten wie bisher aufzuteilen (d. h. die relative Stabilität), also Abkommen zu treffen, die eine finanzielle Kompensation vorsehen, wie z. B. das, das wir heute erörtern. Es muss garantiert werden, dass die Aufteilung die beste Möglichkeit widerspiegelt, für Geld den entsprechenden Gegenwert zu erhalten (d. h. Nutzungsoptimierung für die finanzielle Gegenleistung). Fangmöglichkeiten sollten gemäß diesem Abkommen nach anderen Kriterien verteilt werden, wie z. B. die Auslastungsquote des vorangegangenen Protokolls, die Bitten der Mitgliedstaaten während der Verhandlungen und den Mitgliedstaaten zugeteilte historische Fangmöglichkeiten sowie auch die Situation/Kapazität der Flotte.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, Berichterstatterin. − (ES) Herr Präsident! Wir haben im Fischereiausschuss wieder einmal sehr intensiv gearbeitet, damit die Kommission und die Europäische Union ihren eingegangenen Verpflichtungen nachkommen können.

Möglicherweise sind die kritischen Anmerkungen im Bericht zum Verfahren darauf zurückzuführen, dass die Kommission anfangs kein großes Interesse an den Verhandlungen zeigte, obgleich Mauretanien weiterhin zu den wichtigsten Fischereipartnern der Europäischen Union zählt und die finanzielle Gegenleistung immer noch zu den umfangreichsten gehört und zunehmende Verpflichtungen zur Entwicklung des Fischereisektors der Gemeinschaft umfasst.

Deshalb ist es nur schwer verständlich, weshalb der verhandelte Text eine drastische Kürzung der zulässigen Fangmenge um 25 bis 50 % für nahezu alle Fischkategorien vorsieht und warum neben den technischen Maßnahmen Bedingungen akzeptiert wurden, die für uns kaum nachzuvollziehen sind.

Wie wir in diesem Forum bereits bei mehreren Gelegenheiten zum Ausdruck gebracht haben und wie auch von Europêche in einem Schreiben an Sie, Herr Borg, festgestellt wurde, hat es wenig Sinn, großartige Fangmöglichkeiten zu vereinbaren — was in diesem Abkommen nicht der Fall ist —, wenn wir dann technischen Bedingungen zustimmen, die es uns nicht gestatten, diese Fangmöglichkeiten auch entsprechend zu nutzen.

Die für Tintenfisch festgelegte Mindestgröße steht in keinem Verhältnis zu der für die benachbarten Bereiche festgelegten Größe. Die zusätzliche biologische Schonfrist von zwei Monaten, die im letzten Moment praktisch ohne das Wissen des Fischereisektors verhandelt wurde, beruht auf einem mangelhaften wissenschaftlichen Bericht und wurde auf Ersuchen der mauretanischen Seite ohne die erforderliche vorherige Abstimmung mit dem gemischten wissenschaftlichen Ausschuss aufgenommen. Der Bericht berücksichtigt nur die Kopffüßer, obgleich die Schonfrist alle Kategorien betrifft. All das zeigt nur auf enttäuschende Weise, wie die Europäische Kommission mitunter verhandelt.

Deshalb müssen wir, Herr Präsident, Herr Borg, erneut auf eine stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments drängen, wenigstens mit dem Status eines Beobachters bei den Beratungen der gemischten Ausschüsse. Es handelt sich hierbei um eine Mindestforderung nach institutioneller Transparenz, die bereits vor geraumer Zeit hätte erfüllt werden müssen.

Angesichts der neuen Befugnisse, die, so hoffen wir, dem Europäischen Parlament verliehen werden, wenn der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt – was unmittelbar bevorstand und demnächst erfolgen wird, davon bin ich überzeugt –, wäre es nicht verkehrt, wenn sich der Rat und die Kommission auf die Einbindung des Parlaments in eine Rolle vorbereiten würden, die früher oder später von ihm einfach erwartet wird.

Wir haben im Bericht ferner zum Ausdruck gebracht, dass wir enttäuscht waren, und hier kann ich Ihnen, Herr Borg, leider nicht zustimmen, dass die Kommission die relative Stabilität des Abkommens nicht respektiert hat, indem sie sich selbst die Befugnis erteilte, ein Kriterium, das sie bei anderen Gelegenheiten für nahezu unverletzlich hielt, zu lockern. Das ist eine Entscheidung, deren Folgen wir sehr aufmerksam verfolgen werden, wie unser Auftrag das verlangt.

Ich hoffe, dass in dem von Ihnen genannten Fall, den Kopffüßern, die auf relativer Stabilität und den historischen Fangrechten in diesem Gebiet beruhenden Verteilungsschlüssel respektiert werden.

Mit großem Interesse sehen wir den Ergebnissen der Beratungen entgegen, die in den einzelnen Foren und gemischten Ausschüssen vorgesehen sind, um einige der von mir im Bericht genannten technischen Fragen zu klären, die, wie im Fall von Marokko, dazu führen können, dass eine Flotte, die dringend Zugang zu den Fangmöglichkeiten haben muss, für den sie hohe Summen zahlt, völlig stillgelegt wird.

Dennoch liefert dieses Protokoll, dessen Laufzeit gemäß Ihren Aussagen auf vier Jahre verlängert wurde, zusammen mit dem Marokko-Protokoll weiterhin die Grundlage für die wichtigste Zusammenarbeit zwischen der Union und den Entwicklungsländern auf dem Gebiet des Fischereiwesens, und aus diesem Grund sprechen wir uns gegen die beiden neuen Änderungsanträge und die rasche Annahme des Vorschlags der Kommission aus.

 
  
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  Cornelis Visser, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Das Fischereiabkommen mit Mauretanien, das erst am 1. August 2006 geschlossen wurde, musste dieses Jahr verlängert werden. Am 14. Dezember letzten Jahres unterbreitete die Kommission auf einmal den Vorschlag, das Fischereiabkommen nicht zu verlängern, da die Gemeinschaftsflotte die darin gebotenen Fangmöglichkeiten, vornehmlich bei den kleinen pelagischen Arten, nicht voll ausgeschöpft habe.

Das kam für uns sehr überraschend. Auch auf Drängen des Parlaments wurden Verhandlungen über ein neues Fischereiprotokoll aufgenommen. In dem neuen Protokoll, das uns die Kommission nunmehr vorlegt, sind ganz erhebliche Kürzungen gegenüber dem alten vorgesehen. Die Fangmengen werden nicht nur bei Fischarten, die in den Vorjahren nicht vollständig ausgeschöpft wurden, sondern bei allen Kategorien beträchtlich beschnitten: um 25 % für die Kopffüßer, zwischen 10 und 50 % für die demersalen Arten und um 43 % für die pelagischen Arten, während die an Mauretanien zu zahlende finanzielle Gegenleistung gleich bleibt und sich in den kommenden Jahren geringfügig verringert. Wir fragen uns, ob diese Einschnitte wirklich notwendig waren und welchen Grund es dafür gibt, vor allem deshalb, weil der Fischereisektor wegen der durch die Kraftstoffpreise bedingten Krise und der beschränkten Fangmöglichkeiten gegenwärtig in großen Schwierigkeiten steckt. Für eine weitere Einschränkung der Fangmöglichkeiten gibt es daher keinen offensichtlichen Grund, vor allem dann nicht, wenn aus biologischer order wissenschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit bestand.

Der Fischereisektor muss gerade jetzt jede Fangmöglichkeit, die sich bietet, ausschöpfen können. Beispielsweise könnte die Thunfischflotte vielleicht vom Mittelmeer nach Mauretanien ausweichen. Auch die niederländische pelagische Fischerei ist speziell bei Seelachs, Hering und Makrele von den vorgeschlagenen Beschränkungen betroffen. Soviel zu Mauretanien.

Ich möchte noch kurz ein paar Worte zu den Kommissionsvorschlägen verlieren. Damit bin ich sehr zufrieden, wenn auch nicht mit den Vorschlägen zu Mauretanien. Meines Erachtens finden sich darin eine ganze Reihe nützlicher Anhaltspunkte für die Anpassung der Flotte als Reaktion auf die Kraftstoffkrise, und ich möchte der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich mit diesen neuen Maßnahmen ein Arbeitsplatzabbau in dem Sektor verhindern lässt.

 
  
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  Rosa Miguélez Ramos, im Namen der PSE-Fraktion. (ES) Herr Präsident! Zu diesem neuen Protokoll ist festzustellen, dass seine Laufzeit zwar von zwei auf vier Jahre verlängert wurde, die Fangmöglichkeiten jedoch eine Beschränkung erfuhren.

Die Vergabe der Lizenzen für die Kategorie 5 (Kopffüßer) gemäß dem Protokoll, wonach Spanien 24 Lizenzen erhält, wird die spanische Regierung nicht zufriedenstellen, da diese Zahl nicht ausreicht, um die Anträge des von dieser Kategorie betroffenen Sektors direkt zu befriedigen.

Der Rat ist befugt, unter Berücksichtung der erfolgten Ausschöpfung der Fangmöglichkeiten über eine Neuverteilung der Lizenzen zu entscheiden. Hier wird jedoch nicht von den Durchschnittswerten ausgegangen, sondern vom Zeitraum zwischen Ende 2007 und Anfang 2008, als die durch die Unstimmigkeiten mit Mauretanien infolge der Nutzung bestimmter technischer Maßnahmen entstandene Situation dazu geführt hat, dass ein Großteil der europäischen Flotte dieses Abkommen aus Furcht vor Aufbringungen, wie es im ersten Quartal 2008 der Fall war, nur zögerlich abgeschlossen hat.

Da das neue Protokoll zur Lösung der technischen Probleme beigetragen hat und den Weg zu einem verlässlicheren Verfahren für die Beilegung technischer Differenzen zwischen den Parteien geebnet hat, werden sicherlich mehr Schiffe den Zugang zu diesem Fanggrund wünschen, der nunmehr für sicherer gilt. Somit bietet das neue Protokoll im Vergleich zu seinem Vorgänger mehr Garantien.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir Grüne haben eine etwas andere Sicht auf Fischereiabkommen als die übrigen Fraktionen. Für uns sind Fischereiabkommen nicht nur im eigentlichen Sinne Handelsabkommen, sondern auch Teil der europäischen Politik. Deshalb werde ich auf die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses verweisen, der ebenfalls unsere Verpflichtung zu Entwicklungshilfe und Unterstützung von Demokratie und verantwortungsvoller Staatsführung betont.Die Frage, die wir schon in den Diskussionen im Fischereiausschuss gestellt haben, ist, weshalb die Kommission damit gedroht hat, die Fischereiabkommen mit Mauretanien kaum ein Jahr nach ihrer Unterzeichnung zu kündigen.Für uns bilden Fischereiabkommen nicht nur Vereinbarungen, die es uns erlauben, eine Ressource gegen Bezahlung auszuschöpfen, wobei wir dann bei geringerer Ausschöpfung weniger bezahlen. Nein, wir beschneiden Fangmöglichkeiten, weil die europäische Fangflotte in den betreffenden Gewässern weniger gefischt hat. Ist denn Mauretanien verantwortlich, ist es Mauretaniens Schuld, wenn die europäische Flotte woanders auf bestimmte Kategorien von Fisch ausgeht?Wir haben immer gefordert, dass in anderen Fischereiabkommen Rücksicht auf die Fischereiressourcen genommen wird, und wir haben stets gesagt, dass die zu hohe Ausschöpfung auf jeden Fall einmal die Verringerung der Ressourcen zur Folge haben würde. Genau dies geschieht jetzt. Wir stimmen mit der Kommission darin überein, dass Ressourcen soweit wiederhergestellt werden sollten, dass Fischfang sich lohnt, und dies eine gute Sache ist. In einem anderen Punkt sind wir aber keineswegs einverstanden. In den Diskussionen, die geführt wurden, haben wir gefragt, was geschehen würde, wenn die finanzielle Gegenleistung im Verhältnis zu der Höhe des Fischfangs gesenkt und von 86 Millionen Euro auf 70 Millionen Euro verringert würde, was eine Reduzierung der Einnahmen von Mauretanien um 40 Millionen Euro in einem Zeitraum von drei Jahren bedeuten würde.Sie haben uns gesagt „Da ist kein Problem. Wir können nicht von der Fangquote zu etwas anderem wechseln und uns stattdessen auf Entwicklung verlegen“. Das sehen wir auch so, und im Namen der Kommission haben Sie sich verpflichtet, einen Ausgleich für diese 40 Millionen Euro im Rahmen der Entwicklungspolitik sicherzustellen. Nun können wir aber heute in diesem Abkommen nichts finden, was diese Entschädigung beträfe, abgesehen von einer Fußnote, die von der Möglichkeit eines Ausgleichs spricht. Wir glauben jedenfalls nicht daran, und meiner Meinung nach haben Sie Mauretanien in diesem Abkommen bis zu einem gewissen Grade getäuscht, weil keine Vorkehrung für die vereinbarte Entschädigung getroffen worden ist.Wenn Sie erlauben, möchte ich Sie nur daran erinnern, dass sich die Europäische Union, als ich Leiterin der EU-Mission bei den Wahlen in Mauretanien war, zur Unterstützung dieser jungen Demokratie verpflichtet hat, doch unsere erste politische Handlung besteht in der Drohung, die Fischereiabkommen zu kündigen. Dies ist in meinen Augen keine Entwicklungshilfepolitik, und ich möchte wirklich gerne wissen, welche Garantie Sie uns, den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, geben können, was diesen Ausgleich für die beschlossene Reduzierung betrifft.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (NI).(FR) Herr Präsident! Das Fischereiabkommen zwischen Europa und Mauretanien, zu dem unsere Kollegin und Freundin Frau Fraga Estévez einen Bericht ausgearbeitet hat, betrifft eines der fischreichsten Gebiete der Welt. Deshalb gibt es z. B in Dakhla, der ehemaligen spanischen Stadt Villa Cisneros, in dem Teil der Westsahara, der nun von Marokko kontrolliert wird, einen 40 Kilometer langen Meeresarm, dessen Name Rio de Oro oder Goldfluss von den Reflexen des Sonnenlichts auf den Schuppen der Fischschwärme herrührt.In der Vergangenheit hat uns dieser Fischreichtum Schwierigkeiten mit Marokko eingebracht. Nun müssen wir ein ähnliches Problem bewältigen, das jedoch die Fischerei in Mauretanien im Zeitraum von 2008 bis 2012 betrifft. Dies ist eine Region, in der z. B. die Tintenfisch- und Kopffüßerbestände zurückgehen dürfen – deshalb die Schonzeit –, wo aber umgekehrt Sardinen gefischt werden müssen, da die Sardine ein natürlicher Feind des Tintenfisches ist. Konkret geht es vor allem um die Zuteilung der Fangquoten und Lizenzen zwischen fünf europäischen Ländern, darunter natürlich Spanien, dann Italien, aber auch Portugal, Herr Präsident, und da gibt es vielleicht noch ein paar andere Schiffe, Frostertrawler, aus den baltischen Staaten. Dann sollen die Fänge von etwa 400 000 Tonnen/Jahr auf 250 000 Tonnen/Jahr verringert werden, weil, seltsam genug, diese Quoten nicht ausgenutzt werden, und dies gilt auch für die von Marokko kontrollierte Westsahara, eine Lage der Dinge, von der, General Morillon, unsere Thunfischfischer am Mittelmeer nur träumen können.In Mauretanien bewegt sich die durchschnittliche Nutzung der Fangmöglichkeiten von 90 % für Krebstiere bis zu lediglich 20 % für Thunfisch. Wie in all diesen Abkommen und Protokollen gibt es natürlich eine finanzielle Gegenleistung, die für das Recht auf Fischfang gezahlt wird und bei etwa 300-305 Millionen Euro innerhalb von vier Jahren liegt, bei einer jährlichen Rate von 70 oder 80 Millionen Euro. Herr Borg hat uns gesagt, wie wichtig diese Gegenleistung ist, da sie annähernd 15 % des Jahreshaushalts von Mauretanien umfasst. Dieses Verfahren ist auch deshalb vorteilhaft für Mauretanien, weil die Gegenleistung auf mehr oder weniger gleichem Niveau bleibt, während die Fänge demgegenüber zurückgehen. Trotzdem verursachen die Mauretanier ein ernstes Problem durch ihre Schikanen gegenüber unseren Schiffen und durch die Aufbringungen, die schlicht dazu dienen, unterwegs Strafgelder einzutreiben, obwohl es zutrifft, dass die Europäische Kommission, wie Frau Isler Béguin uns soeben erinnert hat, hier nicht besonders verständnisvoll gewesen ist und nun Druck auf die mauretanische Regierung ausübt.Obwohl die Fischerei offensichtlich in diesen Regionen einen sehr hohen Stellenwert hat, wird auf marokkanischer Seite, z. B. in Dakhla, der Fisch nach Brasilien exportiert und ernährt die ganze Stadt. Deshalb ist es das Anliegen der FAO und der AKP-Länder, eine nachhaltige Fischereiwirtschaft und einen Verhaltenskodex zu haben. Herr Präsident, vielleicht sollten wir trotz der Vorgehensweise der Europäischen Kommission, die in den Verhandlungen mit der jungen Demokratie Mauretaniens nicht immer sehr „gut“ war, dieses Abkommen dennoch begrüßen, weil es möglicherweise eines der letzten ist, das wir in dieser Region erreichen werden, jetzt, da Marokko die Kontrolle über seine natürlichen Ressourcen bewahren und wiedergewinnen will.

 
  
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  Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE). - (ES) Herr Präsident! Herr Kommissar! Meine Damen und Herren! Wir hatten sehr gehofft, dass die Neuverhandlung des Protokolls zum Abkommen mit Mauretanien das vorhergehende schlechte Verhandlungsergebnis ausgleichen würde. Auch hatten wir angenommen, dass damit das nicht zufrieden stellende Ergebnis der Verhandlung des Marokko-Abkommens in Bezug auf die kommerziell bedeutsame Kopffüßer-Flotte berichtigt würde, die in Galizien große sozioökonomische Bedeutung hat und deshalb neben der allgemeinen Krise des Fischereisektors noch zusätzlich unter den Auswirkungen dieser beiden unbefriedigenden Abkommen zu leiden hat.

Das ist jedoch nicht geschehen, und so können wir die Kommission wegen dieses Ergebnisses nicht loben oder beglückwünschen. Allgemein ist eine starke Reduzierung der Fangmöglichkeiten festzustellen, und die finanziellen Gegenleistungen gleichen diesen Rückgang nicht aus. Der betroffene Sektor hat nur wenig Beachtung gefunden, und die vereinbarten technischen Maßnahmen sind nicht nur nicht eindeutig, sie schaden der Gemeinschaftsflotte sogar. Bei den Kopffüßern ist die Mindestgröße für Tintenfisch, wie im Bericht festgestellt wird, die größte in der Region, dafür gibt es keinen Grund. Das ist praktisch das Ende dieser Kopffüßer-Flotte, und als ob das nicht schon genug wäre, bringt die Vergabe der Lizenzen die relative Stabilität aus dem Gleichgewicht, was der spanischen Flotte Schaden zufügt.

Obgleich wir die Tatsache sehr bedauern, werden Sie sicherlich verstehen, Herr Borg, dass wir Ihnen zu den in diesem Fall erzielten Ergebnissen nicht gratulieren können, da ich meine, dass viel mehr hätte erreicht werden können und müssen.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission.(EN) Herr Präsident! Als Erstes möchte ich mich bei Ihnen für die interessanten Stellungnahmen und die Aussprache bedanken. Ich möchte einige der aufgeworfenen Punkte aufgreifen.

Erstens haben Sie Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass nach diesem überarbeiteten Protokoll weniger Fangmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Genau darin lag der Grund für unsere Entscheidung, eine Wiederverhandlung in Gang zu bringen. In Anbetracht der Tatsache, dass in der vorherigen Situation die Fangmöglichkeiten sowohl bei den kleinen pelagischen Arten als auch bei Kopffüßern in keineswegs ausreichendem Maße ausgeschöpft wurden, wollten wir sicherstellen, dass die Fangmöglichkeiten bis zum Limit genutzt werden.

Was die technischen Erfordernisse betrifft, z. B. im Hinblick auf Schwimmbagger, so hoffen wir, dieses Problem schnell lösen zu können. Die mauretanischen Behörden stehen einer beiderseitig befriedigenden Suche nach einer Lösung wohl gesonnen gegenüber. Was Ruhezeiten angeht, so kam diese Bitte ursprünglich aus der Industrie, da ihrer Meinung nach die Fänge nach solchen Ruhezeiten ergiebiger sind.

Bezüglich der Frage, ob die Mindestgröße für Tintenfisch auf 500 Gramm festzulegen ist, möchte ich darauf hinweisen, dass wir es mit einem Drittstaat, mit Mauretanien, einer souveränen Nation, zu haben und dessen Verordnung legt fest, dass die Mindestgröße für Tintenfisch 500 Gramm beträgt. Diese Grenze konnten wir bei den Verhandlungen nicht überschreiten: Man kann einen Drittstaat nicht bitten, seine Gesetzgebung zu ändern, nur weil es für unsere Fischer interessant wäre, kleinere Kopffüßer zu fangen. Wir müssen allerdings zugeben, dass es in der Region zu diesem Thema keine harmonisierte Verordnung gibt. Andere Länder erlauben den Fang kleinerer Kopffüßer und daher sollte innerhalb der Organisation COPACE eine Entscheidung in dieser Angelegenheit gefällt werden.

Bezüglich der Verteilungsschlüssel, d. h. was man als „relative Stabilität“ kennt, ist die Kommission, wie ich schon sagte, nicht verpflichtet, relative Stabilität von einem Abkommen auf das andere oder von einem Protokoll auf das nächste zu übertragen.

Falls Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten benötigen und solche Forderungen auf wissenschaftlich begründeten Analysen des Zustands des Bestands beruhen sollten, ist im Abkommen und im Protokoll jedoch vorgesehen, solche Anfragen natürlich zu prüfen. Ich würde es dann übernehmen, sie bei der mauretanischen Seite zur Sprache zu bringen, um über Steigerungen, zum Beispiel bei den Kopffüßern, zu verhandeln, sofern ein ausdrückliches, diesbezügliches Ersuchen vorliegen sollte.

Ich muss darauf hinweisen, dass Lizenzen für Kopffüßer in 22 Fällen genutzt wurden und im neuen Protokoll 25 vorgesehen sind. Damit sorgen wir sogar für einen nutzbaren Puffer.

Wenn der betreffende Mitgliedstaat die Ansicht vertritt, dass er mehr als 25 Lizenzen braucht, werden wir dies, solange man uns die genauen Umstände schildert, bei den mauretanischen Behörden zur Sprache bringen, um eine Erhöhung zu ermöglichen, immer vorausgesetzt, der Bestand lässt es zu. Ich muss die Tatsache unterstreichen, dass wir bei den Kopffüßern wirklich Probleme hinsichtlich der Nachhaltigkeit und der Gesundheit des Bestands haben.

Noch einmal zur gesamten Problematik der relativen Stabilität. Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass beides auf einmal nicht geht. Einerseits scheint nicht ein einziger Mitgliedstaat zufrieden zu sein, wenn es um die Zuteilung von Kopffüßern geht. Aber wenn es um Thunfisch geht, bei dem die Zuteilung für eben jenen Mitgliedstaat beträchtlich erhöht wurde, wirkt sich das dann zugunsten des Mitgliedstaates aus und in dieser Hinsicht hat es noch nie Beschwerden gegeben.

Was den Kündigungsgrund und die Wiederverhandlung des Protokolls betrifft, und zwar seine ungenügende Ausschöpfung, möchte ich wiederum das Argument von Frau Isler Béguin anbringen, dass es sich bei solchen Abkommen nicht nur um Fischerei handelt, sondern auch um Entwicklungshilfe. Und zwar sind wir trotz Verringerung der finanziellen Komponente für Fangmöglichkeiten deutlich bestrebt, die Entwicklungskomponente zu erhöhen und wir fühlen uns verpflichtet, dies zu respektieren.

Insgesamt wurde daher die finanzielle Verteilung über den Zeitraum von vier Jahren beibehalten. Die Finanzhilfe für den 10. EEF wird die restlichen 40 Millionen Euro für 2009/10 – 2012 in Raten von jeweils 10 Millionen Euro pro Jahr kompensieren. Berücksichtigt man sowohl die Ausgleichzahlungen für Fangmöglichkeiten – die auf der Grundlage der tatsächlichen Fangquote in mauretanischen Gewässern verringert wurden – als auch die im Rahmen dieses Protokolls vorgesehene Erhöhung der Finanzhilfe durch die Ad-hoc-Kompensation des 10. EEF, bedeutet das, dass Mauretanien ein Finanzierungspaket erhalten wird, das dem Fischereipaket entspricht, das es unter dem vorangehenden Protokoll erhalten hat.

Zum Schluss möchte ich zum Thema Aufbringungen sagen, dass am Sonntag, an diesem Wochenende, ein Treffen der Arbeitsgruppe stattfinden wird, um diesen speziellen Punkt zu erörtern und Empfehlungen und Richtlinien zu vereinbaren, die dieses Problem lösen sollten. Zum Hinweis von Frau Fraga ganz am Anfang, der sich auf die Teilnahme von Mitgliedern des Europäischen Parlaments bezieht, so ist die Kommission der Meinung, dass die gleiche Vorgehensweise, die für die Teilnahme von Abgeordneten in bilateralen Verhandlungen verfolgt wird, auch bei gemischten Ausschüssen, in denen die beiden Parteien offiziell vertreten sind, verfolgt werden muss.

Die Kommission wird jedoch weiterhin mit dem Parlament auf der Grundlage des existierenden Rahmenabkommens zusammenarbeiten.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, Berichterstatterin. (ES) Herr Präsident! Ich werde versuchen, systematisch auf die angesprochenen Punkte einzugehen. Bezüglich der von Frau Isler Béguin aufgeworfenen Frage möchte ich zunächst klarstellen, dass die für die Entwicklungszusammenarbeit vorgesehenen Mittel über den Zeitraum von vier Jahren, der Laufzeit des Protokolls, steigen werden.

Gekürzt wird der Gesamtbetrag der finanziellen Gegenleistung, und zwar um 19 %, während die Summen für die Entwicklungszusammenarbeit auf 11 Millionen Euro, 16 Millionen Euro, 18 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro steigen. Was also die Entwicklungszusammenarbeit anbetrifft, müssen Sie sich keine Sorge machen, diese Summen werden tatsächlich erhöht.

Herr Borg, bezüglich der Mindestgröße von Tintenfisch und angesichts dessen, dass die technischen Maßnahmen eine entscheidende Rolle bei der Nutzung der Fangmöglichkeiten spielen, würde ich sagen, dass dieses Problem zum jetzigen Zeitpunkt nicht erörtert werden muss. Ihnen ist sehr wohl bekannt, dass diese Entscheidung noch aussteht.

Ich wiederhole: Bei der festgelegten Mindestgröße handelt es sich um die größte in der ganzen Region. Der Fischereiausschuss für den Mittelostatlantik (CECAF) stellte auf seiner Sitzung in diesem Jahr fest, dass für die gesamte Region eine einheitliche Mindestgröße festgelegt werden müsse, und ich meine, dass sich die Kommission bemühen sollte, diese Angelegenheit abschließend zu klären.

Aus dem vom wissenschaftlichen Ausschuss Mauretaniens vorgelegten Bericht geht hervor, dass im November die Tintenfischgröße zwischen 300 und 500 g zum Beispiel 50 % der Gesamtfänge des mauretanischen Fanggebiets ausmachen kann. Das bedeutet, dass die Mindestgröße im Fanggebiet Mauretaniens und auch in anderen Regionen ein Problem darstellt.

Was die relative Stabilität anbetrifft, so möchte ich nicht mit Ihnen streiten; sie ist ein Thema, das wir im Parlament erörtert haben und das in der grundlegenden Regelung enthalten ist, die wir neben der Regelung der Lizenzen für Drittländer diskutiert haben. Die Erstzuteilung ist eine andere Sache.

Bei der Erstzuteilung sind zunächst historische Fangrechte zu berücksichtigen, und wenn dann nach dieser Zuteilung die Fangmöglichkeiten nicht ausgenutzt werden, kann die Kommission, und hier stimme ich Ihnen zu, die Lizenzen an denjenigen vergeben, der sie wünscht und beantragt. Aber zunächst sind die historischen Rechte zu respektieren, und das wurde bei der Kategorie 5 in Mauretanien nicht berücksichtigt, Herr Borg.

Hier werde ich meine Ausführungen beenden. Zwar könnte ich weitere Fragen beantworten, aber ich glaube, die Zeit ist abgelaufen, auch wenn ich ohne Brille nicht sehr gut sehen kann.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, am 10. Juli 2008, statt.

 
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