Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer befristeten Sonderregelung zur Förderung der Umstrukturierung der von der Wirtschaftskrise betroffenen Fischereiflotten der Europäischen Union (Fischereiausschuss) (KOM(2008)0454 – C6-0270/2008 – 2008/0144 (CNS)).
Joe Borg, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Zunächst meinen Dank an das Europäische Parlament dafür, dass diese Aussprache so kurzfristig anberaumt wurde.
Wie Sie wissen, hat die Kommission gestern einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, die Schlüsselelemente des EU-Pakets mit Dringlichkeitsmaßnahmen zur Handhabung der Energiekrise enthält. Heute ersuche ich Sie, dem vorliegenden Vorschlag zuzustimmen.
Leider war es der Kommission nicht möglich, ihren Vorschlag wie ursprünglich geplant am 3. Juli anzunehmen. Der Grund dafür liegt in der gründlichen Analyse, die in den Vorschlag einfließen musste und die nötig war, um zu garantieren, dass sich der Vorschlag auch als ein wirklich effektives Instrument zur Bewältigung der schwer wiegenden Probleme erweist, denen dieser Sektor gegenübersteht.
Der Fischereiausschuss hatte heute Morgen eine ergiebige Diskussion, für die ich dankbar bin. Einige Fragen konnten geklärt und diskutiert werden und ich hoffe, dass ich die wichtigen und nützlichen Vorschläge während der Verhandlungen im Rat nächste Woche berücksichtigen kann. Ich freue mich auf die weitere Aussprache mit Ihnen, in der Hoffnung, dass sie den Weg zu Ihrem positiven Standpunkt hinsichtlich unseres Vorschlages in der morgigen Abstimmung ebnen kann.
Wie ich Ihnen vor erst drei Wochen erklärt habe, steht der Fischereisektor einer strukturellen und lang anhaltenden Krise gegenüber. Die EU-Flotte leidet seit Jahren unter dem Teufelskreis von Überkapazität, Überfischung und sinkender Rentabilität. Gleichzeitig waren die Fischer nicht in der Lage, vom sinkenden Angebot und dem Anstieg der Einzelhandelspreise für Fischereierzeugnisse zu profitieren. Infolgedessen sinkt der Gewinn, sodass dieser Sektor von dem dramatischen Preisanstieg, den wir jetzt beim Erdöl erleben, wesentlich stärker betroffen ist als andere.
Die Kommission sieht die Notwendigkeit koordinierter Maßnahmen auf EU-Ebene, um eine schwere Krise des Sektors abzuwenden und sicherzustellen, dass das Problem wirklich am Schopf gepackt wird. Das heißt, es darf nicht nur die Möglichkeit der Nothilfe gewährt werden, sondern es geht um die Verpflichtung, dass endlich die vorhandenen Überkapazitäten, die all unsere Anstrengungen zur Wiederherstellung von Nachhaltigkeit und Rentabilität in dem Sektor zunichte machen, abgebaut werden.
Aus diesen Gründen schlägt die Kommission ein Paket mit Dringlichkeitsmaßnahmen vor, mit dessen Hilfe die unmittelbaren sozialen und wirtschaftlichen Härten infolge des rasanten Ölpreisanstiegs ausgeglichen und gleichzeitig die inhärenten Strukturprobleme der europäischen Fischereiflotte angegangen werden sollen. Ich halte es für wichtig, dass die Beihilfe auf die Flotten konzentriert wird, die am meisten vom Kraftstoff abhängig und dadurch von der derzeitigen Überkapazität am stärksten betroffen sind.
Wir schlagen deshalb vor, dass Mitgliedstaaten als einführende Maßnahme zur Umstrukturierung sofort Beihilfen für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit gewähren können und Flottenanpassungsprogramme erstellen können, bei denen Zugangsbeschränkungen hinsichtlich der Prämien für die endgültige Stilllegung – das Abwracken – aufgehoben werden. Für Fischereifahrzeuge, die an Flottenanpassungsprogrammen teilnehmen, sollen zusätzliche Hilfen für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit sowie für Modernisierung und Energieeffizienz bereitgestellt werden. Ferner sollen Marktteilnehmer, die größere Altschiffe durch kleinere, energieeffizientere ersetzen, eine Beihilfe für die teilweise Stilllegung erhalten.
Auf der Grundlage weiterer wirtschaftlicher Analysen könnten ebenfalls mögliche Änderungen der De-Minimis-Regelung für Fischereiunternehmen geprüft werden. Außerdem werden wir Bestimmungen vorschlagen, die es erlauben, die Sozialversicherungsabgaben der Arbeitnehmer vorübergehend zu senken.
Ebenso wird geprüft, ob mit einigen speziellen Initiativen der Erzeugniswert von Fisch bei der Erstvermarktung angehoben werden kann. So will die Kommission hierfür zusätzlich zu den Mitteln aus dem Europäischen Fischereifonds weitere finanzielle Unterstützung bereitstellen. Außerdem sind Maßnahmen geplant, um die Umstellung auf energiesparende Technologien zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise abzufedern und die Umschichtung und Auszahlung von EFF-Mitteln zu erleichtern.
Im Rahmen der genannten Maßnahmen wurde beschlossen, vorübergehend Ausnahmen von den Finanzierungsregeln des Europäischen Fischereifonds zuzulassen, um der EU-Flotte eine raschere Anpassung an die derzeitige Lage zu ermöglichen und während der Übergangsphase befristete Unterstützungsmaßnahmen anzubieten.
Ich glaube, dass der Sektor mithilfe dieser Maßnahmen den entscheidenden Anstoß zur strukturellen Anpassung erhalten wird, während die Umstellung für Fischer, Schiffseigner und im dazugehörigen Dienstleistungsbereich angestellte Personen während der Übergangsphase erleichtert wird. Die Kommission hat mit dem Fischereisektor sehr wichtige und konstruktive Diskussionen zu diesem Sachverhalt geführt, und unsere Initiativen werden vom Sektor generell unterstützt.
Bezüglich der offiziellen vom Parlament vorgelegten Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission können wir den Änderungsantrag bezüglich Erwägung 13 akzeptieren, der wirklich auf alle Schiffe angewandt werden sollte. Den Änderungsantrag zu Artikel 18 Absatz 2 kann die Kommission jedoch nicht unterstützen, da er es buchstäblich unmöglich machen würde, die Maßnahme zur teilweisen Stilllegung in die Praxis umzusetzen.
Schließlich, was sehr wichtig ist, möchte ich meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass wir während des Prozesses der gemeinsamen Fischereipolitik ständig weitere Impulse geben können, insbesondere im Kontext der Nachhaltigkeit der Mittel.
Ich weiß, dass der Termin sehr kurzfristig ist und dem Europäischen Parlament sehr wenig Zeit bleibt, darauf zu reagieren. Dennoch hoffe ich, in Anbetracht der Ausnahmesituation, mit der der Fischereisektor konfrontiert wird, dass ich mich auf die Unterstützung des Parlaments verlassen kann und dass die erwähnten Maßnahmen so schnell wie möglich angenommen werden.
Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Zunächst stimme ich Herrn Borg zu, dass es schade war, dass wir auf diese Art und Weise mit nicht amtlichen Dokumenten, die noch nicht in alle Sprachen übersetzt waren, arbeiten mussten, obgleich dieses Parlament schon seit geraumer Zeit Maßnahmen gefordert und bezüglich der ernsten Krise, die den Fischereisektor bedroht, Alarm geschlagen hat. Aus Rücksicht auf das Fischereiwesen, Herr Borg, haben aber auch wir die Dringlichkeit akzeptiert.
Ebenso möchte ich unterstreichen, dass dieser Vorschlag, wie Herr Borg festgestellt hat, nur ein Element eines Maßnahmenpakets ist und wir nicht über einen Zeitplan oder die wichtigen Details verfügen, um eine Gesamtbewertung der neuen „De- minimis“-Maßnahmen, der Änderungen bei den staatlichen Beihilfen, der Richtlinien für die neue gemeinschaftliche Marktorganisation oder der neuen Ad-hoc-Finanzinstrumente vorzunehmen, auf die sich der Vorschlag der Kommission bezieht.
Was die von der Kommission vorgeschlagene Änderung des Europäischen Fischereifonds anbetrifft, so weiß ich die flexible Haltung durchaus zu würdigen, obgleich es praktischer gewesen wäre, den Vorschlägen des Europäischen Parlaments zu folgen, als diese angenommen wurden, nämlich Vorschlägen, die für Krisenzeiten besser geeignet sind wie Änderungen an den Motoren, und mit deren Hilfe möglicherweise dieser krasse zur Verschrottung führende Abstieg, der uns nunmehr bedroht, hätte verhindert werden können.
Auch bin ich Herrn Borg äußerst dankbar, und das meine ich auch so, dass er sich heute Morgen bereit erklärt hat, mehrere vom Fischereiausschuss unterbreitete Änderungsanträge einschließlich meines eigenen Vorschlags aufzunehmen, und dass er zugestimmt hat, dass der Bezugszeitraum für den Zugang zu Leistungen unter dem Flottenanpassungsprogramm neben dem Jahr 2007 die Umsätze des ersten Halbjahres 2008, den Zeitraum, in dem die Kraftstoffpreise am höchsten waren, umfassen soll.
Abschließend fordern wir die betroffenen Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt um die Umsetzung dieser wie auch anderer Maßnahmen zu bemühen. Sie sind am Ball; sie müssen schnell reagieren und weitestgehend gewährleisten, dass diese wie auch die noch ausstehenden Maßnahmen auch wirklich dazu beitragen, die Krise in der Fischereiwirtschaft zu begrenzen.
Ich möchte einfach verhindern, dass in diesem Fall das Gleiche geschieht wie mit der Verordnung über illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei), wo der Rat entschied, dass sie erst 2009 in Kraft tritt.
Rosa Miguélez Ramos, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Ich habe mich bereits im Plenum im Juni zu dieser Thematik geäußert und dabei unterstrichen, dass die Europäer diese Krise unbedingt gemeinsam mithilfe eines effektiven und neutralen Mechanismus in Angriff nehmen müssen, der Vorkehrungen für Notfälle auf Gemeinschaftsebene zulässt.
Wir, die europäischen Sozialisten, sind froh, dass die europäische Gemeinschaft auf die Probleme in diesem Sektor reagiert hat und der Vorschlag Maßnahmen beinhaltet, die wir als Abgeordnete schon bei verschiedenen Gelegenheiten erörtert haben und die wir wie auch die Regierungen der am meisten betroffenen Mitgliedstaaten schon seit langem gefordert haben. Wir vertrauen darauf, Herr Borg, dass die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen zwei Probleme, mit denen die europäischen Flotten schon seit geraumer Zeit zu kämpfen haben, verdeutlichen: die zu starke Abhängigkeit vom Kraftstoff und die Notwendigkeit der Verbesserung der Vermarktung von Fischereierzeugnissen.
Wie Sie sicherlich erwartet haben, stimmen wir den Finanzierungsmaßnahmen zu, einigen mehr als anderen, zum Beispiel der vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit sowie Änderungen an Motoren und Fanggeräten. Auch freuen wir uns sehr darüber, dass die Beihilfen erstmalig auch für die an Land tätigen Fischereibereiche gewährt werden. Das ist etwas, was die Sozialisten bereits bei vielen Gelegenheiten gefordert haben.
Ferner begrüßen wir Ihre Ankündigung, dass weitere, umfangreichere Vorschläge in Vorbereitung sind, die zum Beispiel der Verbesserung der Vermarktung und des Preisbildungsmechanismus dienen und mit einer Erhöhung der kleineren Beihilfen (De-minimis-Regime) verbunden sind, was gemäß Ihren Aussagen vom Ergebnis einer Studie zu den ökonomischen Auswirkungen abhängig ist.
Wie Sie wissen, haben wir als Sozialdemokratische Partei Europas auf die Möglichkeit zur Änderung des Vorschlags verzichtet, sodass er auf der morgigen Sitzung entsprechend Ihrer Bitte widerspruchslos angenommen und im März kommenden Jahres vom Fischereirat verabschiedet werden kann.
Philippe Morillon, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Offensichtlich setzen wir nun die Aussprache fort, in der wir heute Morgen nach fast zwei Stunden einige Fortschritte in dieser Sache machen konnten. Ich möchte nur kurz auf drei in meinen Augen wesentliche Punkte zurückkommen.Wir verstehen vollkommen, wie dringlich es für Sie ist, dass außergewöhnliche und befristete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Probleme unserer Fischereiflotten zu bewältigen, die Großverbraucher von Heizöl sind. Aber ich muss betonen, dass dies nicht auf Kosten derer gehen darf, die ihre Energieabhängigkeit durch Anwendung von Fischereimethoden und -ausrüstung, die den gegenwärtigen Anforderungen besser genügen, verringern konnten. Dies ist ein erster Punkt, der meines Erachtens aus psychologischer Sicht hervorgehoben werden muss.Zweitens haben Sie Maßnahmen vorgeschlagen, die natürlich sofort wirken werden, sich aber auch über einen mittel- und langfristigen Zeitraum erstrecken. Dies sind Maßnahmen zur Regulierung des Marktes und sie sind hochwillkommen, obwohl wir leider hier auf sehr kurze Sicht keine Wunder erwarten können. Drittens und letztens wird all dies uns nicht davon abhalten, die Diskussion über eine Reform der gemeinsamen Fischereipolitik fortzusetzen, die wir mit Ihnen führen, seit Sie in Ihrer gegenwärtigen Position sind. Durch eine solche Reform kämen unsere Fischer zu einer besseren Einschätzung ihrer Kapazitäten und könnten die Störungen vermeiden, die auftreten, wenn zulässige Gesamtfangmengen und Quoten ohne Vorankündigung von einem Tag auf den anderen geändert werden müssen, und die unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität offensichtlich sehr schädlich für die Tätigkeit unserer Fischereiwirtschaft sind.
Pedro Guerreiro, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Allein aus dem Titel der Mitteilung der Kommission und des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates geht bereits hervor, wenn es diesbezüglich noch irgendwelche Zweifel gab, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht darauf abzielen, die Ursachen der derzeitigen Verschärfung der wirtschaftlichen und sozialen Lage im Fischereisektor zu bekämpfen. Trotz sporadischer Maßnahmen zur Erfüllung der berechtigten Forderungen der übergroßen Mehrheit des Fischereisektors haben wir es nunmehr erneut mit Versuchen zu tun, die sich verschlechternde finanzielle Lage in diesem Sektor auszunutzen, um Maßnahmen durchzusetzen, mit denen die Reduzierung der Anzahl der Fischfangschiffe vorangetrieben und beschleunigt werden soll.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es keine konkreten Vorschläge dazu gibt, wie mit den zwei Hauptfragen umgegangen werden soll, und zwar den Preissteigerungen bei Kraftstoffen, Diesel und Benzin, sowie der Preisbildung und -erhöhung für Fisch am ersten Verkaufspunkt ohne entsprechende Erhöhung beim Verbraucher. So fehlen einerseits finanzielle Mittel, um Maßnahmen zur Unterstützung des Fischereisektors angesichts der Erhöhung der Kraftstoffkosten einzuleiten und durchzusetzen, während andererseits hunderte von Millionen Euro zur Verfügung stehen, um unter der Bezeichnung „Marktmaßnahme“ die Anzahl von Fischfangschiffen weiter zu reduzieren. Niemand ist bereit, in den sauren Apfel zu beißen und den erwirtschafteten Mehrwert gerecht zu verteilen.
Im Grunde genommen legt die Kommission eine Reihe von Vorschlägen vor, die im Wesentlichen unzureichend sind, da sie nicht den Erfordernissen der übergroßen Mehrheit des Fischereisektors entsprechen. Das zeigt letzten Endes, dass als einzig reales Ziel die Zerstörung eines Großteils dieses strategisch wichtigen Wirtschaftszweiges verfolgt wird.
Jim Allister (NI). – (EN) Herr Präsident! Ich sehe in diesem Paket nach wie vor viel Begrüßenswertes, aber was mir wirklich anhaltend Sorge bereitet, ist die äußerst wichtige Frage der Umsetzung.
Wie, Herr Kommissar, sollen wir in der ganzen EU sicherstellen, dass diese Maßnahmen nicht eine gewisse Verzerrung des Wettbewerbs bewirken? Und zwar nicht, weil vielleicht die Kommission etwas unternimmt, sondern aufgrund der Tatsache, dass sich, was ja wirklich der Fall ist, einige Mitgliedstaaten sehr viel mehr für Ausgaben der öffentlichen Hand begeistern können und mehr Hilfe für den Sektor ausreichen als andere Mitgliedstaaten. Und wenn eben manche zurückhaltend und andere enthusiastisch sind, wird es da nicht zu einer ungleichmäßigen Anwendung und Inanspruchnahme dieser Maßnahmen kommen, die möglicherweise Folgen für den Wettbewerb hat?
Wie wollen Sie das überwachen? Werden Sie es überhaupt überwachen, und was werden Sie unternehmen, wenn es zu Verzerrungen kommt?
Mein zweites Anliegen ist ebenfalls etwas engstirnig und konzentriert sich besonders auf das Programm zur Flottenanpassung. Darin sehen Sie unter der Bedingung, dass das Programm eine anhaltende Reduzierung der Flottenkapazität um 30 % mit sich bringt, spezielle Unterstützungsmaßnahmen vor.
Nehmen Sie zum Beispiel das Vereinigte Königreich, Herr Kommissar. Dort ist die Fischerei in drei Ländern – Schottland, Wales und Nordirland – eine regionale Angelegenheit, mit Regionalregierungen, die die Entscheidungen treffen. Dass eine dieser Regierungen mit einem Flottenanpassungsprogramm für die eigene Region zur Verringerung der Flottenkapazität um 30 % aufwartet, ist durchaus vorstellbar. Betrachtet man aber das ganze Königreich, könnte der Fall eintreten, dass es nicht zu diesem Gesamtergebnis kommt, weil andere die Sache haben schleifen lassen.
Ist das fair? Gibt es irgendwelche Schritte, die die Kommission zum Abbau dieser Ungerechtigkeit unternehmen kann? Kurz gesagt, kann denn die Kommission irgendwelche Schritte in Erwägung ziehen, um in Ländern, deren regionale Regierungen ihren Beitrag leisten und deren nationale Regierungen das nicht tun, diese potenzielle Ungerechtigkeit auszugleichen?
Paulo Casaca (PSE). – (PT) Herr Präsident! Ich vertrete die Auffassung, dass die politische Ausrichtung dieses Vorschlags sowie der Zeitpunkt seiner Einbringung den Nagel auf den Kopf treffen. Ich meine, dass es sich angesichts der Situation auf den europäischen Meeren hierbei um geeignete Maßnahmen handelt. Ich bin überzeugt, dass dies der richtige Weg ist.
Wenn wir uns diesen Vorschlag näher ansehen, so stellt sich als Kernproblem die Frage, ob er durchführbar ist oder nicht. Da vom Kommissar Dringlichkeit angemahnt wurde, hat das Parlament eilig gehandelt und auf sein Recht verzichtet, die Verordnung zu prüfen und Änderungsanträge zu stellen. Das Problem stellt sich jedoch dahin gehend, ob es möglich ist, derart komplizierte Regeln wie diese innerhalb des vorgesehenen Zeitraums umzusetzen.
In einer Klausel ist davon die Rede, dass die Reduzierungspläne vor dem 30. November in Kraft treten sollten. Die genannten Pläne zur Reduzierung der Anzahl der Schiffe sind jedoch von den Mitgliedstaaten zu formulieren, wobei einige dieser Programme von der Europäischen Kommission genehmigt werden müssen, weil die finanziellen Mittel für die Programme aus dem bestehenden Europäischen Fischereifonds bereitgestellt werden. Derartige Programme sind äußerst komplex und enthalten Zwangsquoten, wobei einige Regeln fast undurchschaubar sind, wovon sich der Kommissar heute bei Artikel 19 Absatz 4 selbst überzeugen konnte. Das Hauptproblem liegt also darin, ob das Programm durch seine Details praktisch undurchführbar wird. Wenn dem so ist, wäre das äußerst bedauerlich.
Daher bitte ich die Kommission, den Kommissar und alle Beamten der Generaldirektion, die Durchführbarkeit der hier gemachten Vorschläge sehr genau zu prüfen, denn wenn dies im vorgeschlagenen Zeitraum nicht möglich ist, können wir uns die hier von uns geforderten Anstrengungen sparen.
Elspeth Attwooll (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Die ALDE-Fraktion begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung, teilt aber das allgemeine Gefühl des Bedauerns, dass wir keine Zeit zum Einreichen völlig durchdachter Änderungsanträge hatten. Daher ist es gut zu erfahren, dass die Kommission den sowohl heute Vormittag im Ausschuss und als auch heute Abend während der Aussprache geäußerten Bedenken volle Beachtung schenken wird und dass sie mit dem Rat über die Durchführung geeigneter Anpassungen verhandeln wird.
Zwei der Bedenken stehen in Zusammenhang mit der teilweisen Stilllegung, sowohl was die Ziele zum Kapazitätsabbau betrifft, von denen sie möglicherweise zu sehr ablenken könnte, als auch hinsichtlich möglicher Verwendungszwecke etwaiger Subventionen. Es wäre hilfreich, diesbezüglich Zusicherungen von der Kommission zu bekommen.
Was die zwei Änderungsanträge betrifft, so wird der erste unseres Erachtens bereits in wirksamer Weise vom Text abgedeckt. Wir stehen dem zweiten Änderungsantrag sehr wohlwollend gegenüber, da er unserer Meinung nach dazu gedacht ist, sich den eben erwähnten Bedenken zu widmen, aber wir haben das Gefühl, dass er sich für den Kapazitätsabbau eigentlich als kontraproduktiv erweisen könnte. Daher bitten wir die Kommission, den sachlichen Gehalt dieses Gedankens zu prüfen und darüber nachzudenken, ob es Sinn macht, andere Maßnahmen zu entwickeln, die Nachdruck auf die Reduzierung des Treibstoffverbrauchs legen, bevor wir in Eile darüber abstimmen, die Aufnahme des Gedankens in einen legislativen Text voranzutreiben.
Zum Schluss und aus eher persönlicher Sicht möchte ich auf zwei Sätze in der Mitteilung der Kommission hinweisen. Dort steht: „Es ist von grundlegender Bedeutung, dass dieses Paket in einer Weise angewandt wird, die unionsweit faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet. Der Wettbewerb unter den EU-Fischern darf nicht dadurch verzerrt werden, dass die Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße in der Lage sind, staatliche Fördermittel bzw. EU-Mittel zu mobilisieren.“ Ich möchte den bereits erwähnten Punkt bestätigen, dass es genauso wenig zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen darf, die aus der unterschiedlichen Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur Mobilisierung solcher Mittel resultiert. Ich vertraue darauf, dass alle denkbaren Schritte unternommen werden, damit gewährleistet ist, dass jeder einzelne von ihnen, der über eine Fischereiflotte verfügt, von den Möglichkeiten, die die Verordnung bietet, profitiert.
Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE). - (ES) Herr Präsident! Herr Borg! Meine Damen und Herren! In der Aussprache wurden mehrere Dinge angesprochen, die wir einfach akzeptieren müssen.
Erstens: Würde der Fischereisektor nicht „Jetzt reicht es aber!“ rufen, würden wir uns heute nicht mit der dringlichen Forderung nach Maßnahmen befassen. Das ist der erste Punkt.
Zweitens müssen wir anerkennen, dass die europäischen Institutionen diesen Protestschrei vernommen haben. So hat das Parlament bereits auf seiner letzten Tagung eine Entschließung zur Krise verabschiedet. Auch müssen wir anerkennen, und das haben wir Herrn Borg bereits heute Morgen gesagt, dass die Kommission ungewöhnlich schnell reagiert und uns ein Maßnahmenpaket vorgelegt hat, das wir heute erörtern. All das sollten wir begrüßen.
Ist damit schon alles geklärt? Nein, bei Weitem nicht. Wir stehen erst am Anfang. Die Kommission hat ein Papier vorgelegt, das als Dokument für die erste Phase der Bewältigung der Krise bezeichnet werden kann, als ein Hilfeplan, in dessen Mittelpunkt die Umstrukturierung der Flotte steht. Nunmehr muss die Kommission bei gleicher Dringlichkeit einen Plan für die zweite Phase vorlegen, der Maßnahmen zur Steigerung der Rentabilität der Flotte und zur Verbesserung der Vermarktung der Erzeugnisse wie auch zur Wertsteigerung von Fisch beim Erstverkauf umfasst. Für diese Maßnahmen liegt uns noch kein konkreter Zeitplan vor.
Dennoch müssen der Rat und die Regierungen der Mitgliedstaaten die Maßnahmen umsetzen und dabei so zügig handeln, wie die Kommission und das Parlament dies getan haben. Ferner haben sie gemäß unseren Forderungen die Kontrollen über eingeführte Fischerzeugnisse zu verstärken und umfangreiche Informationskampagnen für Verbraucher zu starten, um die Interessen unserer Fischer zu fördern.
Wird ein solcher Plan nicht umgesetzt, und bleibt es bei dem, was wir heute auf dem Tisch haben, dann, Herr Borg, hätten wir nichts als ein grandioses und großzügiges Konzept, das die derzeitige Krise zur Beschneidung der Fischerflotte nutzt, anstatt ihre Rentabilität zu erhöhen und sie aus der tiefen Krise herauszuführen, in der sie sich heute befindet.
Luis Manuel Capoulas Santos (PSE). – (PT) Herr Präsident! Herr Kommissar! Meine Damen und Herren! Die Fischerei ist sicherlich der Wirtschaftszweig, der am meisten unter dem derzeitigen Ölschock zu leiden hat. Das ist uns allen bekannt. Daher begrüßen wir das politische Signal, das von der Kommission mit diesem Maßnahmenpaket ausgeht. Dabei wird das Europäische Parlament einer raschen Verabschiedung nicht im Wege stehen, wie es auch von meinen Kollegen hier geäußert wurde.
Wir wissen, dass es angesichts der Schärfe des Problems keine Zauberformel gibt. Trotzdem komme ich nicht umhin, nach der Prüfung des Vorschlags der Kommission meiner tiefen Enttäuschung Ausdruck zu verleihen. Sämtliche Schritte weisen in eine Richtung, und zwar in Richtung einer Reduzierung der Anzahl der Schiffe. Selbst so genannte Notmaßnahmen, wie die vorübergehende Einstellung des Fischfangs, gehen mit dem Zwang zur Reduzierung der Fischfangflotten einher.
Ich kann nicht verstehen, warum die Maßnahmen gemäß Artikel 7 den Austausch von Schiffsmotoren ausschließen, und es ist auch schwierig nachzuvollziehen, warum die Flottenanpassungsprogramme Schiffe beinhalten, bei denen die Energiekosten mehr als 30 % der Produktionskosten ausmachen. Herr Kommissar, was wird aus den anderen Schiffen, zu denen fast alles außer Trawlern gehört? Und was wird aus den Küstenfangschiffen, die einen hohen sozialen Stellenwert haben? Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass das teilweise Reduzierungsprogramm nur die Schiffe betrifft, die ein und dasselbe Fanggerät benutzen und 70 % der Flotte ausmachen, die dieses Fanggerät einsetzen. Durch diese Forderung in Verbindung mit der Maßgabe zur Reduzierung der Kapazitäten um 60 % und zur Beschränkung dieser Kapazitäten zugunsten neuer Schiffe auf 25 % wird diese Maßnahme völlig undurchführbar, wie es auch von meinem Kollegen, Herrn Casaca, vor kurzem festgestellt wurde.
Kommissar, ich weiß, wie schwierig es für Sie ist, Lösungen für Probleme dieses Ausmaßes zu finden. Wir dürfen die Fischerei jedoch nicht in der Illusion wiegen, dass wir versuchen, die Missstände zu beseitigen, während unsere Schritte einzig und allein Reduzierung und Aufgabe bedeuten. Dann ist es schon besser, die Dinge beim Namen zu nennen und zu sagen, was Sie vorhaben. Trotz der kurzen Zeitspanne bis zur Ratssitzung am Montag bitte ich Sie daher, Vereinfachungen anzubringen und Realismus an den Tag zu legen, damit das positive politische Signal nicht in tiefe Enttäuschung im Fischereisektor umschlägt, der mit großen Hoffnungen auf uns schaut.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wir reagieren hier innerhalb von Stunden, nachdem uns die Kommission den Text zur Verfügung gestellt hat, der ein Paket von Maßnahmen zur Unterstützung unserer Fischereiflotte in der derzeitigen wirtschaftlichen Krise enthält. Die Kommission sieht begrüßenswerte Sofortmaßnahmen vor, die zeitlich begrenzt und hauptsächlich sozialer Art sind.
Die sozialen Maßnahmen gelten sowohl für selbständige als auch für angestellte Fischer. Aufgrund eines einige Jahre alten Gerichtsurteils, wonach buchstäblich all unsere Deckhelfer selbständig bzw. Teilzeitfischer sind und bis heute zu Hause keine Leistungen der Sozialversicherung erhalten, wenn sie aus wirtschaftlichen oder wetterbedingten Gründen arbeitslos sind, haben wir in Irland eine besondere Situation, daher begrüße ich diesen Aspekt.
Was die vorübergehenden Maßnahmen zur Einstellung der Fangtätigkeit betrifft, hätte ich vom Kommissar gern Zusicherungen, dass diese für all jene gelten, die aus wirtschaftlichen Gründen für kurze Zeit im Hafen bleiben müssen, und dass die Einschränkung, sie stehen nur denen zu, die in das Umstrukturierungsprogramm eingebunden sind, sehr großzügig ausgelegt wird. Ein Antrag auf Umstrukturierung im weitesten Sinne sollte genügen, um in diesem bestimmten Bereich einen Antrag auf Einstellung der Fangtätigkeit zu bewilligen.
Ich begrüße ebenfalls die Beihilfen für die teilweise Stilllegung, die es Fischern erlaubt, auf kleinere, klimafreundlichere und energieeffizientere Fischereifahrzeuge umzusteigen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sich die Mitgliedstaaten die verringerten CO2-Emissionen eines solchen neuen Flottenbestandteils gemäß dem rasch auf uns zukommenden Klimapaket als Beitrag zu ihren gemeinsamen Anstrengungen gutschreiben lassen. Außerdem sollten wir das Klimapaket mit den Anstrengungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf energieeffiziente und kleinere Fischereifahrzeuge bzw. auf den Wechsel zu kleineren Schiffen in diesem konkreten Bereich verbinden.
Ich denke auch, dass es für uns sehr wichtig ist, die im Text vorgeschlagene teilweise Stilllegung zu unterstützen, weil das den Fischern, die wirklich liebend gern weiterfischen würden und die über die Fähigkeiten und Erfahrungen von Generationen verfügen, ermöglichen würde, weiterzumachen, wenngleich auch in geringerem Umfang, während wir die wirtschaftliche Krise bewältigen können, in der sie gegenwärtig stecken.
Daher danken wir für diese Maßnahmen. Ich hoffe ernstlich, dass die Mitgliedstaaten sie unterschiedslos einführen. Es gibt kein extra Geld. Es ist nur das aus dem EFF. Die finanziellen Mittel werden lediglich umverteilt, aber wir wollen hoffen, dass es wegen des unterschiedlichen Potenzials der Mitgliedstaaten, darauf zu reagieren, keine wettbewerbswidrigen Maßnahmen geben wird.
Catherine Stihler (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich glaube, wir alle sind uns der negativen Einflüsse der gegenwärtigen Öl- und Brennstoffpreise bewusst. Erst im Juni stellte Age Concern Scotland fest, dass sich in diesem Winter wegen des Anstiegs der Brennstoffpreise mehr schutzbedürftige Menschen werden abmühen müssen, um es warm zu haben. Ein Sprecher einer Wohltätigkeitsorganisation, den ich zitieren möchte, hat gesagt: „Jedes Mal, wenn der Ölpreis um 1 % steigt, hat das zur Folge, dass in Schottland etwa tausend Menschen wegen hoher Energiekosten in Armut leben.“ Viele dieser Menschen sind ärmste Rentner, die nur über ein sehr geringes festes Einkommen verfügen und die vielleicht schon unter der Armutsgrenze leben.
In diesem Zusammenhang könnten wir auch fragen, warum die Kommission zur vermeintlichen Rettung eines bestimmten Sektors eilt. Ich sagte „vermeintliche“ Rettung, weil wir meines Erachtens prüfen müssen, ob die wohl durchdachte Neufassung der EFF-Richtlinien und potenziell der De-Minimis-Richtlinien die Nachhaltigkeit des Fischereisektors sichern kann. Ich bezweifele, dass dieses Paket die Forderungen einiger im Fischereisektor erfüllen kann, besonders, wenn die Treibstoffpreise hoch bleiben und wir nach wie vor Überkapazität haben.
Kürzlich wurde mir in Beantwortung meiner Frage zum Ausmaß der Überkapazität der Fischereiflotte der Europäischen Union von der Kommission mitgeteilt, dass Schätzungen der Kommission zufolge – ich zitiere – „in einigen Fischereisektoren der Gemeinschaft eine beträchtliche Überkapazität von durchschnittlich mindestens 40 %“ besteht. Die Mitteilung und die dazugehörige Ratsverordnung beziehen sich auf die Notwendigkeit, Überkapazität zu reduzieren. Tragen wir dafür Sorge, dass das erfüllt wird.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Es ist schon spät, deshalb werde ich mich kurz fassen. Ich halte es für wichtig, Ihnen mitzuteilen, was die Föderation der irischen Fischer (FIF) im Juni sagte, als dieses Paket zum ersten Mal angekündigt wurde. Ihre Vertreter waren skeptisch und sagten, es sei notwendig, alle Vorschläge dieser Art mit beträchtlichen finanziellen Mitteln zu untermauern.
Ich glaube, es wurde bereits erwähnt, dass keine zusätzlichen Mittel vorhanden sind und dass wir nur das gegenwärtig zur Verfügung stehende Geld umverteilen. Ich denke, wir müssen ehrlich sein, denn dieses Paket mit Dringlichkeitsmaßnahmen entzieht anderen Maßnahmen, die eventuell notwendig geworden wären, wenn die Ölpreise nicht die Probleme hervorgerufen hätte, die man jetzt im Fischereisektor – und nicht nur dort – hat, die Mittel.
Es ist wirklich eine Schande, dass der Sektor vom Meer auf die Straße gehen musste, damit wir endlich reagieren. Nach dieser Vorbemerkung möchte ich betonen, dass Teile dieses Pakets, die, wenn sie verwirklicht werden – und das ist der Schlüssel – sehr positiv sind. Ich denke, es ist wichtig, dass auch Flotten, die vor Ankündigung dieser Verordnung sozusagen aussteigen mussten, mithilfe dieser Maßnahmen unterstützt werden.
Aber der Fischereisektor hat noch mit vielen anderen Problemen zu kämpfen. Eines davon, das Sie, Herr Kommissar, erwähnten, ist die Tatsache, dass die Preise für Fisch eher gesunken als gestiegen sind. Für mich wäre es interessant zu hören (aber vielleicht ist es heute Abend schon zu spät dafür), wie dieses Problem Ihrer Meinung nach anzugehen ist, weil wir in eben diesem Bereich des Fischereisektors wirklich Fortschritte machen müssen.
Sehr oft, wenn Leute ein Problem haben, seien es nun Landwirte oder Fischer, sagen sie, Europa reagiert zu langsam. In diesem Fall haben wir zwar nicht sehr schnell reagiert, aber wenigstens sind wir mit etwas Tempo auf die jetzige Position gelangt.
Wie andere schon sagten, haben wir aber nur das Dokument. Es ist komplex und ein bisschen wie der Vertrag von Lissabon, und ich hoffe, man wird es annehmen – ganz sicher in Irland, wo der Vertrag von Lissabon abgelehnt wurde.
Colm Burke (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße die Vorschläge der Kommission. Voriges Jahr um diese Zeit besuchte ich meinen Wahlkreis in Castletownbere. Damals, im Juli 2007, waren die Fischer in ziemlich schlechter Verfassung in Bezug auf den ganzen Sektor. Zwölf Monate später stellen wir uns jetzt den Problemen und ich begrüße die von der Kommission hier und heute vorgelegten Vorschläge.
Die Mitgliedstaaten haben aber auch noch Handlungsbedarf in anderen Bereichen, die sich auf den ganzen Fischereisektor beziehen. Die gesamte Problematik, die Sie in Ihrem Memorandum über Quantität, Qualität und Angebot aufgeworfen haben, ist sehr wichtig und es geht darum, dafür zu sorgen, dass die Produzenten und Anbieter von Fisch ein angemessenes Entgelt für die von ihnen geleistete Arbeit bekommen. Während die Verbraucher vielleicht zahlen, denke ich, dass letzten Endes ja die Zwischenhändler einen ziemlich großen Teil des Gewinns erzielen. Ich glaube, eines der Dinge, die wir ändern müssen, ist der ganze Bereich der freiwilligen Kennzeichnung. Wir müssen diesen Mechanismus einführen, sodass die Erzeugnisse, die von außerhalb der Europäischen Union kommen, von uns eindeutig identifiziert werden können. Das trifft in vielen Fällen auch auf Produkte zu, die nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten Bestimmungen gefangen werden. Meiner Meinung nach ist ein Wechsel in diesem Bereich erforderlich. Viel zu viele Produkte, die nicht ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Vorschriften gefangen werden, kommen in die EU, und wir tun in diesem Bereich nicht genug dafür, um sicherzugehen, dass alle Menschen in der EU die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Ich denke, das ist ein wichtiger Bereich, an dem wir arbeiten müssen. Ich begrüße diese Bestimmungen und Vorschläge, bin aber der Ansicht, dass wir auch die vorhandenen Bestimmungen für die von außerhalb der Europäischen Union eingeführten Produkte umsetzen müssen.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte eine konkrete Frage stellen, die heute Morgen im Fischereiausschuss von meiner Kollegin Carmen Fraga Estévez und mir aufgeworfen wurde. In Artikel 12 Absatz 3 heißt es: „Ein Flottenanpassungsprogramm betrifft nur Flotten, bei denen die Energiekosten im Durchschnitt mindestens 30 % der Produktionskosten, auf der Grundlage des Umsatzes von 2007, der unter das Programm fallenden Flotte ausmachen.“
Können Sie uns hier garantieren und zu Protokoll geben, dass das erste Halbjahr 2008 bei der Erfassung dieser Zahlen ebenfalls berücksichtigt werden kann, da es in Bezug auf den tatsächlichen prozentualen Anstieg der Energiekosten für die Flotte, vor allem, was die eher anfälligen Seiten unserer Flotten betrifft, das kritische halbe Jahr war?
Catherine Stihler (PSE). – (EN) Herr Präsident! Da es uns gestattet ist, noch eine Frage zu stellen, möchte ich dem Kommissar diese Frage stellen. Angesichts der Programme zur teilweisen Stilllegung und des Vorschlags, dass wir möglicherweise 25 % der dauerhaft abgezogenen Fangkapazität den neuen Fischereifahrzeugen wieder zuteilen, würde das gewissermaßen die Wiedereinführung nachteiliger Subventionen für den Schiffbau bedeuten?
Joe Borg, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Vielen Dank für die rege Beteiligung und die Vielzahl der vorgelegten Fragen. Angesichts der Tatsache, dass wir aufgrund der Dringlichkeit des Vorschlages im Fischereiausschuss und im Plenum nicht wie sonst genügend Zeit zur Erörterung hatten, werde ich versuchen, so viele Fragen wie möglich zu beantworten.
Zur De-Minimis-Regelung: Wie in der Mitteilung festgestellt wurde, werden wir in den nächsten Wochen und Monaten die erforderlichen wirtschaftlichen Analysen durchführen. Wenn diese Analysen ergeben, dass wir diese Richtung einschlagen können, und falls die WTO-Bestimmungen das erlauben, beabsichtigen wir, gegebenenfalls noch vor Ende des Jahres einen Vorschlag der Kommission vorzulegen.
Für das anschließende, recht langwierige Verfahren, das die Konsultation des Beratenden Ausschusses der Mitgliedstaaten und der Betroffenen sowie die endgültige Annahme durch die Kommission einschließt, können wir im Regelfall etwa sechs Monate veranschlagen. Wir sprechen also von einem ziemlich ausgedehnten Zeitrahmen, das ist wahr. Ich möchte dennoch unterstreichen, dass die De-Minimis-Regelung nicht die Lösung für die notwendige Umstrukturierung der Flotte ist.
Ob uns das nun gefällt oder nicht, wir haben es derzeit mit einer beträchtlichen Überkapazität zu tun, und wenn wir dieser Überkapazität nicht in wirksamer Weise begegnen, werden wir nie eine dauerhafte Lösung finden. Wie ich bereits mehrmals erwähnte, nützt es nichts, das Problem mit Geld zu lösen, ohne den Versuch zu unternehmen, die tatsächliche Ursache des Problems zu beseitigen – und das versuchen wir gerade zu tun. Wir sind bereit, den Fischern sofort und mittelfristig Unterstützung zu gewähren, aber wir betonen auch, dass eine Umstrukturierung vollzogen werden muss. Andernfalls werden wir zur Erörterung der immer gleichen Angelegenheit jahraus, jahrein hier zusammenkommen müssen. Ich muss das mehr als deutlich klarstellen: Die Kommission ist nicht gewillt, das Problem einfach nur mit Geld zu lösen. Deshalb wäre jede Form fester Betriebseinnahmen für Fischer ein Blindgänger. Darum muss ich ganz klar sagen, dass wir uns dem Problem wirklich widmen müssen. Das ist meine Antwort bezüglich der De-Minimis-Regelung, die wir im Moment prüfen.
Was Marktmaßnahmen betrifft, werden wir genauere Aufgaben festlegen und die Situation übersichtlicher gestalten, da wir die Absicht haben, an verschiedenen Fronten etwas dazu zu tun. Zuallererst werden wir für Erzeugerorganisationen und andere Vereinigungen des Sektors mehr Finanzierungsmittel zur Entwicklung von Fangplänen, Marketingplänen, Qualitäts-, Etikettierungs- und Brancheninitiativen zur Verfügung stellen. Wir werden sehen, wie effektiv Erzeugerorganisationen den Fangsektor unterstützen können, wie das in anderen Ländern, z. B. Norwegen, der Fall ist. Wie wir in unserer Mitteilung angedeutet haben, sind das keine neuen Mittel oder Instrumente. Sie werden sowohl in der GMO als auch im EFF ausführlich dargestellt. Das Problem besteht darin, dass der Sektor und die Mitgliedstaaten bis jetzt noch nicht genügend Werbung dafür gemacht haben.
Hinsichtlich des Preisbeobachtungssystems möchte ich noch einmal sagen, dass wir zusammen mit dem Sektor und den Mitgliedstaaten dieses zusätzliche Wissen nutzen werden, um entlang der Wertschöpfungskette Beobachtungsinstrumente als Hilfe für den Sektor einzurichten, sodass in Zukunft Preisentwicklungen besser vorhersehbar sind. Die Kommission hat zu diesem Thema eine Studie in Auftrag gegeben, die im September fertig gestellt sein wird. Politische Impulse in dieser Angelegenheit sind auf breiter Ebene vorhanden. Der jüngste europäische Gipfel hat umfangreiche Initiativen der Kommission zur Beobachtung von Lebensmittelpreisen und Preisentwicklungsmechanismen unterstützt. Noch einmal, zusätzliche Mittel für ein System zur Beobachtung der Preise für Fisch werden die Haushaltsbehörden bis September zur Verfügung stellen. Wir werden sofort mit der Arbeit beginnen, erstens mit dem Start eines Pilotprojekts zu Umfang und Modalitäten dieser Maßnahme. Danach wird das gesamte Preisbeobachtungssystem definiert und vor Ende 2009 einsatzfähig sein.
Was mehr Kontrollen in Bezug auf Zertifizierung, Etikettierung und die Linderung des Problems der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) angeht, möchte ich hier nochmals betonen, dass die Kommission die Initiativen des Sektors im Bereich Marktbeobachtung finanziell unterstützen wird, insbesondere die Beobachtung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Bezug auf Zertifizierung, Etikettierung usw. durch den Sektor. Wir planen, bis Ende 2008 Ausschreibungen zu starten, wodurch wir Sektororganisationen anregen möchten, konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Die Umsetzung dieser Projekte wird im Laufe des Jahres 2009 beginnen.
2009 steht dann auch die komplette Überprüfung der GMO an. Ich werde also versuchen, den einen oder anderen als Anhalt dienenden zeitlichen Rahmen bezüglich der von uns vorgesehenen Marktmaßnahmen anzugeben.
Zu der von Frau Fraga und Frau Doyle aufgeworfenen Frage bezüglich des Referenzzeitraumes kann ich nur wiederholen, dass die Vorprüfung dieses Vorschlags darauf hindeutet, dass wir ihn in Betracht ziehen können. Wir sind uns dessen bewusst, dass sich die Treibstoffsituation seit 2007 erheblich verändert hat und es logisch erscheint, dass sich die derzeitigen tatsächlichen Gegebenheiten in der Zielsetzung dieses Pakets widerspiegeln sollten. Wir werden jedoch sicherstellen müssen, dass alle für den Referenzzeitraum 2007 bis 2008 verwendeten wirtschaftlichen Daten die wirtschaftliche Lage der betroffenen Flotten und Fahrzeuge präzise abbilden. Der obligatorische Abbau der Fangkapazität um 30 % wird noch beibehalten. Der mögliche Effekt der Verwendung der Zahlen von 2008 könnte indirekt zu einer weitergehenden Anwendung des Pakets führen. Ich kann also bestätigen, dass wir vorankommen und diesen Hinweis bedenken werden, der heute früh vom Fischereiausschuss kam.
Bezüglich des Punktes, ob der Vorschlag die Ursachen des Problems in Angriff nimmt, möchte ich meine Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass es in der Tat um zwei primäre Ziele geht: Wie ich gerade sagte, handelt es sich um die Bewältigung der Überkapazität, damit wir auf Dauer rentabel überleben können sowie um den Versuch, die Fischer dabei zu unterstützen, für ihren Fang einen fairen Preis zu bekommen. Die Maßnahmen, die wir für diesen Bereich vorschlagen, habe ich eben umrissen.
Was das von General Morillon aufgeworfene Argument zu Maßnahmen, die zum Nachteil all jener, die bereits umstrukturiert haben, nicht verwirklicht werden sollen, und die von Herrn Allister, Frau Attwooll und anderen gestellte Frage betrifft, so sind diese Aspekte von großer Bedeutung. Ich möchte das in allgemeine Worte fassen: Wird die Kapazität von einigen Mitgliedstaaten weiter abgebaut, dann kommt das anderen Mitgliedstaaten zugute, weil eine Reduzierung der Kapazität mit einer dementsprechenden Reduzierung des Aufwands mehr Mittel und mehr Absatzmöglichkeiten mit sich bringen würde.
Konkreter ausgedrückt wird das vorgeschlagene Ad-hoc-Instrument, zu dem ich sogleich kommen werde, so angelegt sein, dass die Kriterien auf den Bedürfnissen basieren und nicht dem EFF folgen. Dadurch werden zum Beispiel nicht nur die Bedürfnisse derjenigen berücksichtigt, die bereits wesentliche Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt haben, sondern es werden auch diejenigen anerkannt, die sehr bescheidene Mittel aus dem EFF bekommen.
Im Zusammenhang mit Fragen zu Beihilfen sozialer Art müssen wir erst einmal sehen, wie wir diese Maßnahme praktisch definieren werden. Soweit die Maßnahme nur Arbeitnehmern Nutzen bringt und Unternehmen nichts nützt, kann es sein, dass Beihilfeelemente nicht einmal im Spiel sind. Folglich würde das bedeuten, dass die Annahme dieser Maßnahme schneller vonstatten gehen würde.
Sollte eine Änderung der Leitlinien für die Prüfung staatlicher Beihilfen erforderlich sein, dann werden wir einen Beschluss der Kommission vorbereiten, was normalerweise zwei bis drei Monate dauert. Bezüglich des irischen Gerichtsentscheids werden wir untersuchen, welche potenzielle Auswirkung die Definition von Arbeitnehmern als Selbständige auf die Anwendbarkeit der Maßnahme hat und eine Lösung anstreben, um das in Irland auftretende konkrete Problem in den Griff zu bekommen.
Zu dem Ersuchen, dass eine dringend nötige vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit nicht mit Umstrukturierung verbunden werden soll (was auch von Frau Doyle vorgebracht wurde), möchte ich sagen, dass die Umstrukturierung in unserem Paket relative lose definiert ist, also sollte es eine Vielzahl von Möglichkeiten für Fischereifahrzeuge in Schwierigkeiten geben, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Sie können jetzt Hilfe bekommen und haben dann sechs Monate Zeit zur Anpassung. Diese Verbindung mit einer Umstrukturierung muss allerdings in dem Paket mit Dringlichkeitsmaßnahmen beibehalten werden, damit der gewünschte Effekt erzielt wird.
In Bezug auf die von Frau McGuinness gestellte Frage der finanziellen Erfordernisse, die es allein zur Förderung der vorübergehenden und endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit bedarf, so rechnen wir mit einem Betrag von voraussichtlich ca. 1,6 Milliarden Euro. Der Finanzbedarf wird auf insgesamt etwa 2 Milliarden Euro geschätzt. Gemäß der derzeitigen Programmplanung im Rahmen der Achse 1 des EFF stehen für solche Maßnahmen schätzungsweise etwa 600 Millionen Euro zur Verfügung, hinzu kommen geschätzte 250 Millionen Euro als Kofinanzierungsbeitrag der Mitgliedstaaten.
Die Kommission geht davon aus, dass weitere 550 Millionen Euro durch Anpassung der operationellen Programme im Rahmen des EFF bereitgestellt werden müssen. Hiermit ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 600 Millionen Euro. Also gibt es auch Zuschüsse. Wir nehmen nicht einfach nur EFF-Mittel in Anspruch. Es handelt sich um einen Zuschuss in Höhe von 600 Millionen Euro. Ein beträchtlicher Teil dieses Betrages könnte aus den nicht zugewiesenen Mitteln der Rubrik 2 des Finanzrahmens für die Jahre 2009 und 2010 aufgebracht werden, wobei der Löwenanteil auf 2009 entfiele.
Diese Zuschüsse könnten das Ad-hoc-Instrument bilden, das ich vorhin erwähnt habe. Das Ad-hoc-Instrument sollte auf den Bedürfnissen basieren und würde so die Zuweisungen der entsprechenden EFF-Mittel nicht direkt widerspiegeln. Es würde also auf solche Flottensegmente abzielen, die umstrukturieren müssen, aber laut dem EFF keine Unterstützung bekämen, entweder weil die EFF-Mittel für den betroffenen Mitgliedstaat sehr begrenzt sind oder weil sie sich auf Bereiche ohne Konvergenz beziehen und deshalb sehr gering sind oder weil der Bedarf enorm ist und die EFF-Mittel somit zu gering sind. Das ist meine Antwort zur Bereitstellung finanzieller Mittel.
In Zusammenhang mit der gestellten Frage möchte ich auch unterstreichen, dass wir zwar kurzfristig keine Wunderlösung anbieten können, aber die sofortige vorübergehende Einstellung für die Dauer von drei Monaten ab dem 1. Juli 2008 berücksichtigen werden und, wie ich bereits sagte, dass wir eine flexible Haltung zur Definition von Umstrukturierungen einnehmen werden, während die weiteren Bestimmungen zur vorübergehenden Einstellung fester Bestandteil eines Flottenanpassungsprogramms sein müssen.
Und was die ersten drei Monate betrifft – so lange wie Umstrukturierungen im allgemeinen Sinne stattfinden, würde der Anspruch gelten.
Zu dem hier angesprochenen Punkt, ob wir wegen zu berücksichtigender Auflagen innerhalb des Zeitrahmens etwas tun können, ist meine Antwort, dass sich die meisten der Auflagen auf das neue Instrument der teilweisen Stilllegung beziehen, das sehr umstritten war, selbst dabei, diese Stufe zu erreichen. Die teilweise Stilllegung zu entfernen würde bedeuten, dass auch die meisten mit ihr verbundenen Auflagen entfernt werden würden. Ich bin mir jedoch sicher, dass das nicht das ist, was Sie wollen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission die Mitgliedstaaten und den Sektor darauf drängen wird, mit den Flottenanpassungsprogrammen zu beginnen und sicherzustellen, dass sie genau überwacht und richtig umgesetzt werden, sodass der vorgesehene Zeitrahmen und die festgelegten Auflagen eingehalten und respektiert werden.
Ich möchte nochmals betonen, dass es nicht stimmt, wenn behauptet wird, dass sich alle Maßnahmen auf die Stilllegung von Fischereifahrzeugen beziehen würden. Richtig ist, dass die vollständige Stilllegung fortgeführt und die teilweise Stilllegung eingeführt wird. Teilweise Stilllegung bedeutet, ältere Fahrzeuge zu entfernen und neue, kleinere einzusetzen. In diesem Sinne sollen daher neue Schiffe mit geringerer absoluter Kapazität zum Einsatz kommen. Somit wird die Kapazität tatsächlich effektiv abgebaut, aber zugleich wird man sich auch den Treibstoffproblemen in angemessener Weise gewidmet haben.
Einige Maßnahmen beziehen sich auf den Austausch des Motors bzw. des Getriebes und der Ausstattung. Andere Maßnahmen, die ich umrissen habe, haben Marktmaßnahmen und Beihilfen sozialer Art zum Inhalt. Deshalb ist es meines Erachtens nicht zutreffend, wenn gesagt wird, dass das, was wir hier vorschlagen, einfach eine Fortsetzung der vollständigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen sei. Es gibt eine Vielzahl anderer Instrumente und ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, sich aus diesen Maßnahmen die auszusuchen, die die Bedenken und Gegebenheiten des Sektors am besten berücksichtigen.
Bezüglich der Bemerkung von Frau Stihler, dass es sich um nachteilige Subventionen für den Neubau von Schiffen handeln könnte, möchte ich die Tatsache unterstreichen, dass wir nicht einen Cent für die Stilllegung von Schiffen ausgeben werden, deren Kapazität beibehalten wird. Was wir zahlen, ist die Abwrackbeihilfe für die vollständige Stilllegung. Und wir werden auch eine Abwrackbeihilfe für den Teil zahlen, der stillgelegt wird. Für die Kapazität, die bleibt, zahlen wir keine staatlichen Zuschüsse. Wir versuchen einfach, eine Lösung zu finden, mit deren Hilfe die notwendige Umstrukturierung durch Kapazitätsabbau (die wir schon, wenn auch nicht allzu erfolgreich, mit vollständiger Stilllegung erzielen wollten) mit diesem neuen Instrument der teilweisen Stilllegung hoffentlich wirksamer angegangen werden kann. Die Kombination aus teilweiser Stilllegung, vollständiger Stilllegung, Beibehaltung des Betriebs von Schiffen mit der Möglichkeit, ihren Motor auszuwechseln und/oder Modernisierungen an Bord durchzuführen, usw. – alle bereits vorhandenen Maßnahmen sowie das ganze Paket innerhalb eines Programms zur Flottenanpassung könnten zu einer Situation führen, in der wir den notwendigen Abbau der Kapazität in der Tat herbeiführen, was wiederum eine Reduzierung der Anstrengungen, auf den gegenwärtigen Stand der Dinge hinsichtlich der Gesundheit der Fischbestände zu reagieren, zur Folge hätte.
Bezug nehmend auf Frau Stihlers ersten Einwand möchte ich schließen und kann nur die allseits bekannte Maxime wiederholen, dass man die Wahl hat zwischen Pest und Cholera.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag, dem 10. Juli 2008, statt.
Schriftliche Erklärungen (Art. 142)
Iles Braghetto (PPE-DE), schriftlich. – (IT) Ich begrüße den Vorschlag für eine Verordnung zur Bewältigung der Krise im Fischereisektor. Diese Bestimmungen werden sicherlich nicht alle Probleme eines Sektors beheben, der, wie selbst der Europäische Rat auf seinem Juni-Gipfel anerkannte, besonders heikel ist, da er dem doppelten Zwang der Ressourcen und des Marktes unterliegt und somit eine geringere Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichem Druck besitzt. Doch die Maßnahme, die heute vor dem Hintergrund der Treibstoffkrise verabschiedet wurde, eröffnet zweifellos neue Perspektiven und neue Szenarien. Nun kommt es darauf an, dass unsere Fischereiflotten alle dadurch gebotenen Chancen ergreifen. Es gilt zu berücksichtigen, dass der Dieselpreis, der sich innerhalb weniger Monate mehr als verdoppelt hat, nicht nur die Gewinne aufgezehrt, sondern auch dazu geführt hat, dass die Fischer inzwischen Verluste einfahren. Die Verordnung sieht eine bis 31. Dezember 2010 befristete Ad-hoc-Sonderregelung vor, deren Ziel es ist, eine schnellere Anpassung der Gemeinschaftsflotte an die aktuelle Lage zu fördern und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen während der Übergangsphase abzufedern. Der Schwerpunkt des Pakets liegt auf der Reduzierung des Fischereiaufwands und der Überkapazitäten sowie auf der Modernisierung und Umstrukturierung der Flotten, um das Problem der hohen Treibstoffabhängigkeit zu lösen.
Andere Maßnahmen zielen auf die Verbesserung der Energieeffizienz, die Senkung der Emissionen von Fischereifahrzeugen und die Förderung des Abrückens von umweltschädlichen Fangmethoden wie der Grundschleppnetzfischerei ab.
Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Das von der Kommission vorgeschlagene Paket mit Dringlichkeitsmaßnahmen ist ein Schritt, um der prekären Lage, in der sich die europäischen Fischer befinden, ein Ende bereiten zu können.
Die irischen Fischer haben ernsthafte Bedenken, die berücksichtigt werden müssen. Wie wird man die 2 Milliarden verteilen? Flotte für Flotte oder durch Quotierung?
Was wird man darüber hinaus bezüglich der Grundschleppnetzfischer tun, die den überwiegenden Teil der derzeitigen europäischen Flotte ausmachen und die durch das vorgeschlagene gegenwärtige Paket mit Dringlichkeitsmaßnahmen vor dem Aus stehen? Größtenteils sind irische Fischer betroffen, da Irland mit Alternativen zur Grundschleppnetzfischerei experimentiert und bis jetzt keinen Erfolg erzielt hat. Falls Irland weiterhin den Rest der EU mit Fisch versorgen und noch die Mittel zur Versorgung seiner Familien haben soll, ist das nicht akzeptabel.
Irland hat die größte Küstenfläche der europäischen Gemeinschaft. Die Gemeinsame Fischereipolitik hat sich für Irland nicht bezahlt gemacht. Irische Fischer hatten schon vorher schwere Zeiten, aber jetzt liegt es nicht mehr in ihrer Hand, sich durch ihre Schwierigkeiten zu kämpfen. Es ist Zeit für einen Wechsel. Es ist Zeit, irische Fischer wieder als Verwalter irischer Gewässer einzusetzen.