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Verfahren : 2008/0803(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0285/2008

Aussprachen :

PV 01/09/2008 - 17
CRE 01/09/2008 - 17

Abstimmungen :

PV 02/09/2008 - 5.13
CRE 02/09/2008 - 5.13
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0381

Plenardebatten
Montag, 1. September 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.

17. Europäisches Justizielles Netz – Stärkung von Eurojust und Änderung des Beschlusses 2002/187/JI – Gegenseitige Anerkennung von Abwesenheitsurteilen in Strafsachen (Aussprache)
Video der Beiträge
PV
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  Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:

- den Bericht von Sylvia-Yvonne Kaufmann im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über das Europäische Justizielle Netz (05620/2008 – C6-0074/2008 – 2008/0802(CNS)) (A6-0292/2008),

- den Bericht von Renate Weber im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur Stärkung von Eurojust und zur Änderung des Beschlusses des Rates 2002/187/JI (05613/2008 – C6-0076/2008 – 2008/0804(CNS)) (A6-0293/2008) und

- den Bericht von Armado França im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur gegenseitigen Anerkennung von Abwesenheitsurteilen in Strafsachen (05598/2008 – C6-0075/2008 – 2008/0803(CNS)) (A6-0285/2008).

 
  
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  Rachida Dati, amtierende Ratspräsidentin. − (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist mir eine große Ehre, heute zu Ihnen zu sprechen und meine tiefe Verbundenheit mit den Werten der Europäischen Union zum Ausdruck zu bringen. Im Mittelpunkt dieser Werte steht ohne Zweifel das Recht. Sie haben sich dafür ausgesprochen, ihre Plenartagung mit einer gemeinsamen Aussprache über Rechtsfragen einzuleiten. Dies ist ein Beweis für die Bedeutung, die Ihr Hohes Haus Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Europa und dem Schutz der Grundrechte bemisst. Auch mir liegen diese Fragen ganz besonders am Herzen, und deshalb möchte ich Ihnen für diese Gelegenheit danken.

Wie Ihre Präsidentin bereits gesagt hat, stehen drei Texte auf der Tagesordnung: der Beschluss über das Europäische Justizielle Netz, der Beschluss über Eurojust sowie der Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen. Mit Hilfe dieser drei Dokumente kann die justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union gestärkt werden. Darüber hinaus werden sie auch zu einer veränderten Arbeitsweise in den Mitgliedstaaten beitragen. Diese drei Initiativen werden außerdem voller Ungeduld von all denen erwartet, die in unseren Ländern im Dienste der Justiz stehen. Die Bemühungen des Rates „Justiz und Inneres“ vom 25. Juli haben eine politische Einigung zu den Entwürfen für Beschlüsse über das Europäische Justizielle Netz und zur Stärkung von Eurojust möglich gemacht. Dank der gemeinsamen Anstrengungen der slowenischen und der französischen Ratspräsidentschaft konnten wir unser Ziel in weniger als einem Jahr erreichen. Diese beiden Beschlussentwürfe sollen einen besseren Schutz der europäischen Bürger und eine Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ermöglichen. Sie stehen für eine Europäische Union, die handlungs- und lernfähig ist und gleichzeitig die Freiheiten und Grundrechte achtet.

Mit Blick auf das Europäische Justizielle Netz dient der Beschlussentwurf, mit dem die Gemeinsame Maßnahme von 1998 ersetzt werden soll, einer Klarstellung der Verpflichtungen von Eurojust und des Netzes. Dem Wunsch der Mitgliedstaaten, die beiden Strukturen aufrechtzuerhalten und ihre Komplementarität zu stärken, wird darin Rechnung getragen. Mit der Bereitstellung sicherer Kommunikationskanäle zwischen Eurojust und dem Justiziellen Netz können eine wirksame justizielle Zusammenarbeit und größeres gegenseitiges Vertrauen gewährleistet werden. Das Europäische Justizielle Netz ist ein bekanntes und anerkanntes Instrument, es hat sich bei der Förderung der Kontakte zwischen den Akteuren vor Ort als nützlich erwiesen. Ihre Kollegin Sylvia Kaufmann streicht in ihrem Bericht die Nützlichkeit und die Erfolge des Netzes heraus. Sie hebt die Anpassungsfähigkeiten des Netzes hervor, das sich insbesondere an den Bedürfnissen der Richter orientiert. Im Übrigen wird in diesem Bericht die Notwendigkeit unterstrichen, diese Flexibilität und dezentrale Arbeitsweise aufrechtzuerhalten.

Frau Kaufmann, Ihr Bericht deckt sich weitgehend mit dem ursprünglichen Vorschlag, und ich möchte Ihnen dafür danken. Doch Sie bringen auch einige Bedenken zum Ausdruck. So haben Sie zu Recht darauf verwiesen, dass die Datenschutzvorschriften bei der Schaffung sicherer Telekommunikationsverbindungen strikt einzuhalten sind. Dem stimmen wir ohne Frage zu. Ich kann Ihnen versichern, dass der Rat die vom Parlament angenommenen Vorschläge genau verfolgen wird. Diese Einschätzung der Arbeitsweise des Europäischen Justiziellen Netzes geht mit einer Stärkung von Eurojust einher. Beides bedingt einander. Die Erfahrungen aus sechs Jahren Eurojust zeigen, dass die Funktionsweise dieses Gremiums der justiziellen Zusammenarbeit verbessert werden muss. Eurojust verfügt insbesondere im Bereich Terrorismus nicht über ausreichende Informationen. Die einzelstaatlichen Mitglieder verfügen nicht über einheitliche Befugnisse, und die operativen Möglichkeiten von Eurojust sind nicht ausreichend entwickelt.

Der Text, zu dem am 25. Juli eine allgemeine politische Einigung erzielt werden konnte, stellt eine wichtige Etappe für den Aufbau eines europäischen Rechtsraums dar. Wie Sie wissen, ist die Bekämpfung aller Formen der schweren Kriminalität eine Priorität der Europäischen Union. So war Eurojust im Jahr 2004 beispielsweise mit vierzehn Fällen von Menschenhandel befasst, im Jahr 2007 bereits mit 71. Dies beweist, dass wir effiziente Instrumente im Kampf gegen diesen Handel benötigen, der ein bisher ungekanntes Ausmaß angenommen hat und dem Tausende unserer Mitbürger zum Opfer fallen.

Eurojust muss ebenfalls ein führendes Gremium der justiziellen Zusammenarbeit in Europa werden. Mit diesem Text, auf den sich der Rat „Justiz und Inneres“ geeinigt hat, wird die Einsatz- und Reaktionsfähigkeit von Eurojust gestärkt, was ein wichtiger Fortschritt für uns ist.

Meine Anerkennung gilt insbesondere der Arbeit von Renate Weber, der ich für ihre Unterstützung danken möchte. Mir ist bekannt, dass sie sich dafür engagiert und es ihr Wunsch ist, diese Maßnahmen erfolgreich umzusetzen.

Im Zuge der Stärkung von Eurojust werden die Vorrechte der einzelstaatlichen Mitglieder gestärkt. Es ist vorgesehen, eine Koordinierungszelle für dringende Fälle einzurichten und die Informationsübermittlung zu verbessern, um besser gegen die neuen Formen der Kriminalität gewappnet zu sein. Einige hätten sich einen weitaus engagierteren Ansatz gewünscht. Doch weil der institutionelle Rahmen dies nicht zulässt, müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, um Eurojust sofort und bei gleicher Rechtslage zu stärken.

Einigen Ihrer Bedenken wurde ebenfalls Rechnung getragen. Die Information des Parlaments zur diesbezüglichen Funktionsweise von Eurojust wird genau geprüft.

Was die Anwendung des Grundsatzes der gemeinsamen Anerkennung anbelangt, der ebenfalls im Mittelpunkt der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts steht, werden die bestehenden Instrumente wie der Europäische Haftbefehl mit dem Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen gestärkt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass ein Urteil, das ein Mitgliedstaat in Abwesenheit der betreffenden Person verhängt hat, in der gesamten Europäischen Union vollstreckt werden kann. Mit dem Rahmenbeschluss ist ebenfalls eine Stärkung der Verfahrensrechte von Personen verbunden. Dazu gehört, dass Abwesenheitsurteile bei gleichzeitiger Wahrung der Verteidigungsrechte vollstreckt werden. Dieser Rahmenbeschluss zielt allerdings nicht darauf ab, die nationalen Rechtsvorschriften zu ändern, sondern vielmehr die Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen zu verbessern.

Werter Herr França, in Ihrem Bericht wird auf die Notwendigkeit verwiesen, die bestehenden Instrumente zu harmonisieren, sowie darauf, das Recht auf Anhörung im Verlauf des Verfahrens zu gewährleisten. Die Unterschiedlichkeit der Rechtssysteme ist beispielsweise bei der Art und Weise der Vorladung zu beachten. Der Rat teilt diese Bedenken, sodass mit dem Vorschlagsentwurf der gemeinsamen Aussprache über eine Stärkung der grundlegenden Garantien in der Europäischen Union ein neuer Impuls verliehen wird. Mir ist bewusst, dass das Parlament dieser Frage große Bedeutung beimisst. Der Rat wird Ihre Vorschläge prüfen, die größtenteils mit dem Text im Einklang stehen, zu dem der Rat eine politische Einigung erzielen konnte. Dies betrifft insbesondere die Vorschläge zur anwaltlichen Vertretung und in Bezug auf das Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Diese Änderungen stellen gewiss eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag dar.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Rat wird die Vorschläge, die in dieser Woche verabschiedet werden, aufmerksam verfolgen, und ich möchte Ihnen erneut versichern, dass es der Wunsch des Vorsitzes ist, mit dem Parlament zusammenzuarbeiten. Wir müssen geeint vorgehen, und ich werde niemals vergessen, dass sie die gewählten Vertreter der Unionsbürger sind. Dank dieser drei Texte wird es Fortschritte für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und für das Gemeinwohl in Europa geben.

 
  
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  Jacques Barrot , Vizepräsident der Kommission. – (FR) Wie Sie bereits gesagt haben, Frau Dati, befinden wir uns an einem entscheidenden Punkt für den Aufbau dieses von uns so sehr angestrebten europäischen Rechtsraums, und das Europäische Parlament leistet in dieser Hinsicht einen wertvollen Beitrag.

Ich möchte den Berichterstattern Frau Kaufmann, Frau Weber und Herrn França für ihre hervorragenden Berichte zu den drei Initiativen danken. Diese Dokumente zeigen, dass das Europäische Parlament die Vorschläge der Mitgliedstaaten unterstützt. Außerdem freut es mich, Frau Dati, dass die Ratstagung am 25. Juli so erfolgreich gewesen ist und eine politische Einigung zu den drei Texten erzielt werden konnte. Die Kommission befürwortet die drei Initiativen, und wir haben uns bemüht, den Rat in seinen Bemühungen konstruktiv zu unterstützen.

Mit Blick auf Eurojust und das Europäische Justizielle Netz haben die Mitgliedstaaten, die sich in dieser Frage an unserer Mitteilung vom Oktober 2007 orientiert haben, ihren Wunsch nach Konvergenz deutlich zum Ausdruck gebracht. In den beiden Initiativen der Mitgliedstaaten wurden zahlreiche Vorschläge berücksichtigt: die Harmonisierung der Befugnisse der nationalen Eurojust-Mitglieder, die Stärkung der Rolle des Kollegiums bei Kompetenzkonflikten, die Verstärkung der Vermittlung von Informationen zwischen der nationalen Ebene und Eurojust und die Möglichkeit, dass Eurojust für Drittstaaten Verbindungsrichter benennt. Zahlreiche der Änderungsanträge, die Frau Kaufmann und Frau Weber in ihren ausgesprochen nützlichen Berichten vorschlagen, wurden bereits im Rahmen der Gespräche im Rat aufgegriffen. So sieht Änderungsantrag 32 zum Eurojust-Beschluss im Bericht Weber vor, das Datenschutzniveau in Drittstaaten, die mit Eurojust zusammenarbeiten, zu erhöhen. Diese Zusammenarbeit wird nicht nur bei Abschluss des Abkommens, sondern auch nach seinem Inkrafttreten geprüft. Die Kommission hat vorgeschlagen, diese Idee aufzugreifen, und der Beschlussentwurf wurde in diesem Sinne geändert. Er weist darauf hin, dass das Abkommen über die Zusammenarbeit Bestimmungen zur Kontrolle seiner Anwendung, u. a. auch zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beinhalten muss.

Ich möchte ein weiteres Beispiel nennen: den Änderungsantrag 38 zum Beschluss über das „Europäische Justizielle Netz“ im Bericht von Frau Kaufmann. Wie Frau Dati betont hat, zielt dieser Änderungsantrag darauf ab, das Europäische Parlament in zweijährigen Abständen über die Tätigkeit des Europäischen Justiziellen Netzes zu unterrichten. Dieser Änderungsantrag wurde von der Kommission befürwortet und in den Beschlussentwurf aufgenommen.

Bekanntlich konnte ja der Rat eine politische Einigung zu den Initiativen zu Eurojust und zum Netz erzielen. Ich hoffe, dass der Rat dieses Instrument bald formell annehmen wird und dass, was ebenfalls wichtig ist, die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Beschlüsse vollständig in ihre nationalen Rechtssysteme zu übertragen.

Mit Blick auf den Bericht França zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen muss ich feststellen, dass die meisten Änderungsanträge inhaltlich oder sinngemäß dem vom Rat „Justiz und Inneres“ am 5. und 6. Juni angenommenen Text entsprechen.

Frau Präsidentin, dies waren meine Anmerkungen, und ich werde in Zukunft auf jeden Fall ein offenes Ohr für alle Anregungen des Parlaments haben. Allerdings freut es mich sehr, dass wir diese Plenartagung mit einer Aufgabe einleiten, die für die Zukunft des europäischen Rechtsraums so entscheidend ist.

 
  
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  Sylvia-Yvonne Kaufmann, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin! Ich würde gerne meine gesamte Redezeit jetzt gleich nehmen. Ich freue mich, dass die Ratspräsidentin und auch der Vizepräsident der Kommission anwesend sind.

Der Ausschuss hat meinen Bericht über das justizielle Netz einstimmig angenommen. Es gab eine sehr konstruktive Zusammenarbeit, und dafür möchte ich mich bei allen bedanken, insbesondere bei Herrn Popa, bei Frau Gebhardt und bei Frau Weber, der Berichterstatterin zu Eurojust.

Das Europäische Justizielle Netz – kurz EJN – besteht mittlerweile seit zehn Jahren. Es hat sich in der Praxis bewährt. Auch nach der Einführung von Eurojust im Jahre 2002 hat es weiterhin Bedeutung. Es geht nämlich beim EJN nicht um die Koordinierung von Ermittlungsarbeit, sondern um die Vermittlung direkter Kontakte, um Hilfestellung bei Rechtshilfeverfahren und um Informationsvermittlung. Es ist daher wichtig, die flexible dezentrale Struktur des EJN unberührt zu lassen. Änderungen sollten nur dort vorgenommen werden, wo es notwendig ist beziehungsweise wo es sich aus der Praxis der letzten Jahre selbst ergibt. Ein Beispiel dafür ist die Einrichtung nationaler Anlaufstellen, die innerhalb ihres Mitgliedstaats koordinierende Funktionen wahrnehmen und für den Kontakt mit dem Sekretariat des EJN zuständig sind.

Eine wichtige Neuerung ist die Einrichtung sicherer Telekommunikationsverbindungen. Ich habe mit Freude gehört, dass auch die Ratspräsidentin auf diese Frage hingewiesen hat. Zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten werden personenbezogene Daten ausgetauscht, beispielsweise solch sensible Daten wie Fingerabdrücke im Rahmen eines Europäischen Haftbefehls. Um Sicherheit gewährleisten zu können, bedarf es sicherer Telekommunikationswege, denn es kann nicht sein, dass solche Daten etwa per Fax übermittelt werden. Schon 1998, als das EJN geschaffen wurde, war ein sicheres Telekommunikationssystem vorgesehen, man konnte sich jedoch bislang nicht auf die Modalitäten einigen, offenbar auch aus Kostengründen.

Im Bericht wird vorgeschlagen, die sichere Telekommunikation zunächst nur für die Kontaktstellen einzurichten. Aber im Hinblick darauf, dass alle Kontakte zwischen den zuständigen Behörden möglichst direkt stattfinden sollen, sollte in einem zweiten Schritt auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, alle zuständigen Behörden, die für Rechtshilfe in ihrem jeweiligen Mitgliedsland verantwortlich sind, in die sichere Telekommunikation einzubeziehen. Wegen der Sensibilität der Daten enthält der Bericht einen Verweis auf die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, wobei ich auch in diesem Zusammenhang noch einmal betonen möchte, wie wichtig ein starker Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der dritten Säule ist. Dieser wäre anwendbar beim Austausch von Daten zwischen den jeweiligen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten. Da ein solcher Rahmenbeschluss als lex generalis vom Rat leider noch immer nicht verabschiedet wurde, sollen grundlegende Datenschutzbestimmungen nun direkt in den Gesetzestext aufgenommen werden.

Die Funktionsfähigkeit des EJN hängt zum großen Teil von den Kontaktstellen ab. Daher wurden Leitlinien erarbeitet, wonach die Auswahl von Kontaktstellen anhand bestimmter Kriterien erfolgen sollte. Diejenigen, die als Kontaktstelle fungieren, sollten unbedingt gute Fremdsprachenkenntnisse in wenigstens einer anderen Sprache der Europäischen Union besitzen und sowohl Erfahrung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen haben als auch Erfahrung aus der Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder sonstiger Justizbeamter aufweisen. Es ist wichtig, dass diese Leitlinien von den Mitgliedstaaten beachtet werden, und natürlich müssen sie auch gewährleisten, dass die Kontaktstellen über ausreichende Ressourcen verfügen.

Um die Zusammenarbeit zwischen EJN und Eurojust zu verbessern und ihre Tätigkeiten besser aufeinander abzustimmen, sollten jeweils auf Einladung Mitglieder von Eurojust an den Sitzungen des EJN teilnehmen können und umgekehrt. Im Eurojust-Beschluss wird geregelt, wann die justiziellen Behörden der Mitgliedstaaten – also auch die Kontaktstellen des EJN – Eurojust über Fälle zu informieren haben. Der vorliegende Beschluss ergänzt diese Pflicht dahingehend, dass sich sowohl das EJN als auch Eurojust gegenseitig über all jene Fälle in Kenntnis zu setzen haben, bei denen sie der Meinung sind, dass die jeweils andere Einrichtung besser geeignet ist, den konkreten Fall zu bearbeiten. Mit dieser flexiblen und bedarfsorientierten Regelung soll vermieden werden, dass die nationalen Behörden Eurojust zu extensiv benachrichtigen müssen und gleichzeitig Eurojust mit Informationen „überschwemmt“ wird, die die Behörde gar nicht verarbeiten kann.

Was schließlich die Berichterstattung über die Verwaltung und die Tätigkeit des Netzes angeht, so sollte diese vom EJN selbst durchgeführt werden, selbstverständlich nicht nur gegenüber Rat und Kommission, sondern auch gegenüber dem Parlament. Ich freue mich, dass die Kommission dies ausdrücklich unterstützt.

Mit dem vorliegenden Beschluss wird das Europäische Justizielle Netz an die Entwicklung der letzten Jahre angepasst und seine Beziehung zu Eurojust näher bestimmt. Auf diese Weise wird das Europäische Justizielle Netz in der Lage sein, die Aufgabenstellung im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zu meistern, auch und insbesondere für den Fall, dass der Lissabonner Vertrag doch noch in Kraft treten kann, wodurch der Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen vergemeinschaftet würde.

 
  
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  Renate Weber, Berichterstatterin. (EN) Frau Präsidentin! Das Konzept der Europäischen Union als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wäre ohne die Beteiligung der bereits etablierten europäischen Behörden nichts anderes als ein bemerkenswertes Ziel. Die Fähigkeit dieser Behörden, im Kampf gegen organisierte grenzüberschreitende Kriminalität zu agieren und zu reagieren, sollte erweitert werden.

Ich möchte den Schattenberichterstattern danken, mit denen ich sehr gut bei fast allen Aspekten des Berichts zusammengearbeitet habe, und ferner dem Präsidenten von Eurojust und seinem Team für ihre Offenheit im Verlauf dieser Arbeit.

Während ich den Bericht erstellte, erhoben mehrere Kollegen die Forderung nach einer europäischen Staatsanwaltschaft. In dieser Hinsicht befürworte ich eher eine Harmonisierung und die Einrichtung eines europäischen Rechtssystems statt einer verstärkten Zusammenarbeit. Allerdings sind wir aus verschiedenen Gründen gegenwärtig noch recht weit von einem derartigen Ziel entfernt: Erstens, weil keine europäische Gesetzgebung existiert, die sich mit der Frage der Gerichtsbarkeit befasst, die in die Zuständigkeit von Eurojust fällt, und zweitens, weil die Mitgliedstaaten sich wenig bereit zeigen, auch nur einige ihrer Ermittlungsbefugnisse auf eine europäische Behörde zu übertragen. Der Text, in dem die Möglichkeit erörtert wird, dass die nationalen Mitglieder von Eurojust einem gemeinsamen Untersuchungsteam angehören könnten, ist ein gutes Beispiel dafür.

Paradoxerweise sind die Mitglieder des Europäischen Parlaments zwar bereit, sich wirklich um schwere grenzüberschreitende Straftaten zu kümmern – einschließlich der Übertragung von Befugnissen an Eurojust, wobei unsere größte Sorge der Einhaltung der Menschenrechte gilt –, doch predigen die Mitgliedstaaten die eine Sache, während die Gesetzgebung eine andere ist. Es ist schwierig, den Bürgern Europas zu erklären, wie wir einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schaffen wollen, wenn die Mitgliedstaaten den eigenen europäischen Behörden nicht genügend vertrauen.

Wir als Parlament sind damit einverstanden, dass Eurojust 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche arbeiten muss. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat auch zugestimmt, dass die nationalen Mitglieder von Eurojust mit den gleichen justiziellen Befugnissen ausgestattet sein müssen, die sie in ihren eigenen Ländern haben, damit Eurojust effizient arbeiten kann. Der Ausschuss hat sich ferner für die Stärkung der Beziehungen zu Europol und zum Europäischen Justiziellen Netz sowie für die Herstellung von Verbindungen zwischen europäischen und internationalen Agenturen wie Frontex, Interpol und der Weltzollorganisation ausgesprochen.

Wir als Mitglieder dieses Parlaments fordern – und diese Forderung findet ihren Niederschlag im Bericht – eine echte Ausgewogenheit zwischen den Befugnissen von Eurojust und denen ihrer nationalen Mitglieder auf der einen Seite und den Rechten der Verteidigung auf der anderen. Daher zielen einige der Änderungsanträge, die ich vorgelegt habe, darauf ab, das Maß an Schutz der Verfahrensrechte, z. B. das Recht auf Verteidigung, das Recht auf ein gerechtes Verfahren, das Recht auf Unterrichtung und das Recht auf Rechtsbehelf zu stärken. Gleichzeitig stellen einige Änderungsanträge zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen dar, auch wenn wir wissen, dass die Agentur ein starkes Datenschutzsystem eingerichtet hat.

Eine wichtige Frage ist noch ungelöst. Sie betrifft die an Drittländer und internationale Organisationen übermittelten Daten. Tatsache ist, dass wir nicht wirklich wissen, was mit diesen Daten geschieht. Daher schlage ich die Einrichtung eines Bewertungsmechanismus vor, um sicherzustellen, dass unsere europäischen Standards eingehalten werden. Ich möchte Kommissar Barrot für die Erwähnung dieses Punktes danken.

Zuletzt möchte ich noch auf meine Besorgnis hinsichtlich der Rolle des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit Eurojust zu sprechen kommen. Die Tatsache, dass wir nicht wissen, was aus dem Vertrag von Lissabon wird, macht die Angelegenheit noch Besorgnis erregender. Es existieren jedoch in der aktuellen Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft keine Bestimmungen, die das Parlament davon abhalten, eine aktive Rolle bei der Kontrolle der Aktivitäten von Eurojust zu übernehmen. Es ist voll und ganz eine Frage des politischen Willens, und ich hoffe sehr, dass diesem Haus erlaubt wird, seine Aufgaben wahrzunehmen.

 
  
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  Armando França, Berichterstatter. – (PT) Frau Präsidentin, Frau Ministerin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ursprünglich war der Prozess des europäischen Aufbaus auf die Vergemeinschaftung des wirtschaftlichen Bereichs ausgerichtet. Schritt für Schritt weitete sich die Gemeinschaft, diese von Jean Monnet und ihren Gründern entwickelte Methode, aber auf andere Bereiche mit dem Ziel aus, gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden.

Dies ist ein langer und schwieriger Weg, an dessen Ende wir noch nicht angekommen sind, den wir aber entschlossen und unnachgiebig weiter beschreiten müssen. Ein Bereich, der uns alle vor schwierige und vielschichtige Probleme im Raum der heute auf 27 Mitgliedstaaten mit fast 500 Millionen Einwohnern erweiterten Europäischen Union stellt, ist die Justiz. Die Justiz ist einer der Stützpfeiler der Demokratie und eines der Instrumente im Dienste der Freiheit. Demokratie und Freiheit sind zwei Grundwerte der Union. Deshalb und aufgrund der mit dem eigentlichen Prozess des europäischen Aufbaus entstehenden Herausforderungen ist die Justiz meiner Meinung nach heutzutage lebenswichtig und bedarf des besonderen Augenmerks seitens der EU-Organe, die in diesem Bereich für die Rechtsetzung, Beschlussfassung und Annahme politischer Leitlinien zuständig sind. Die in Abwesenheit des Angeklagten in Strafverfahren gefällten Urteile, die als Abwesenheitsurteile bekannt sind, führen zu unterschiedlichen Verfahrenslösungen, die sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr stark unterscheiden.

Im Übrigen ist die Lage insofern ernst, als die unterschiedlichen Verfahrenslösungen ein ständiges Hindernis für die Vollstreckung eines Urteils in Strafsachen sind, das in einem anderen Mitgliedstaat gefällt wurde. Das erschwert bzw. verhindert sogar die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und erhöht die Möglichkeit, dass die Kriminalität und die Unsicherheit im Raum der Union zunehmen.

Deshalb begrüßen wir die vom Rat angenommene und begrüßte Gesetzesinitiative der Republik Slowenien, der Französischen Republik, der Tschechischen Republik, des Königreichs Schweden, der Slowakischen Republik, des Vereinigten Königreichs und der Bundesrepublik Deutschland. Sie stellt vor allem darauf ab, Verfahrensvorschriften für die Zustellung, das zweite Verfahren bzw. die entsprechende Rechtsmitteleinlegung und die Vertretung in einem Verfahren festzulegen, durch die das Vorgehen der Strafjustiz rascher und effektiver wird und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung umgesetzt werden kann, vor allem in Bezug auf den Europäischen Haftbefehl und das Übergabeverfahren zwischen Mitgliedstaaten, aber auch auf die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, auf Einziehungsentscheidungen und auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union. Aufgenommen werden müssten auch die Anerkennung und Überwachung von Bewährungsstrafen, alternativen Sanktionen und bedingten Verurteilungen.

An der Erstellung des heute von mir vorgelegten Berichts haben die Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres großen Anteil. Viele Änderungsvorschläge wurden sowohl von mir als auch von anderen Kollegen unterbreitet. Es wurden zahlreiche Kompromisse und ein breiter Konsens der Fraktionen der PSE, PPE, ALDE, Verts/ALE und UEN erzielt, sodass es bei der Abstimmung lediglich zwei Gegenstimmen gab.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dieser Bericht enthält also Änderungen zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates, durch den er unserer Meinung nach technisch verbessert wird und ihm politische Stärke verliehen wird, insbesondere in Bezug auf die Verfahren zur Ladung der Angeklagten und die Gewährleistung ihrer Rechte auf Vertretung, die Möglichkeit des Angeklagten, sich in Abwesenheit durch einen vom Staat bestellten und vergüteten Rechtsbeistand vertreten zu lassen, und die Möglichkeit eines neuen Verfahrens bzw. einer angemessenen Einlegung von Rechtsmitteln gemäß den nationalen Gesetzen durch den bereits in Abwesenheit verurteilten Angeklagten.

Abschließend möchte ich das Verständnis und den Konsens der Fraktionen unterstreichen und mich dafür bedanken. Ich hoffe, dass das Ergebnis der Abstimmung diesen breiten Konsens in gleicher Weise widerspiegelt.

 
  
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  Neena Gill, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. (EN) Frau Präsidentin! Ich heiße diese Berichte willkommen, insbesondere denjenigen, der sich mit Abwesenheitsurteilen befasst, denn dadurch werden die Verfahren für Kläger und Beklagte einfacher und leichter, wenn eine Partei nicht anwesend sein kann. Unterschiedliche Ansätze der Mitgliedstaaten haben zu Unsicherheiten geführt und das Vertrauen in die Rechtssysteme anderer Staaten untergraben.

Daher begrüße ich die Äußerungen der Ministein, dass der Rat versuchen wird, diese Prozesse in allen Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Bislang haben einige Mitgliedstaaten nicht alles unternommen, um Kontakt zu den Beklagten aufzunehmen. Ich denke, die Beweislast muss beim Rechtssystem liegen, wo immer es sich befindet, damit die Beklagten die Auswirkungen von Urteilen verstehen, die in ihrer Abwesenheit gefällt werden, und damit ihre Grundrechte in dieser Hinsicht geschützt sind.

Ich möchte an den Rat appellieren sicherzustellen, dass in allen Mitgliedstaaten ein System existiert, das es den Beklagten ermöglicht, sich vor Gericht vertreten zu lassen, unabhängig vom Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Zum Schluss möchte ich allen Berichterstattern für ihre Arbeit sowohl an der Vereinfachung komplexer juristischer Verfahren als auch an den Vorschlägen gratulieren, die meiner Meinung nach dem Europäischen Haftbefehl Substanz geben.

 
  
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  Nicolae Vlad Popa, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (RO) Die grenzüberschreitende Kriminalität hat also zugenommen, und das Rechtssystem muss sich auf die neue Situation einstellen.

Außerdem sind meiner Meinung nach eine Harmonisierung der Gesetzgebung zwischen den Mitgliedstaaten und, besonders in dieser Phase, eine schnelle und effiziente Information der entsprechenden Behörden in den Mitgliedstaaten notwendig.

Dieser Bericht trägt sicher dazu bei, das Problem zu lösen, das sich den europäischen Bürgern und Institutionen stellt. Die Modernisierung des Europäischen Justiziellen Netzes wird die passende Antwort auf die Fragen zur grenzüberschreitenden Kriminalität sein. Durch den Bericht, der vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres einstimmig beschlossen wurde, wird das Europäische Justizielle Netz wirksamer und kann immer und überall in den Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen bereitstellen.

Nutznießer dieser Modernisierung wird der europäische Bürger sein, denn er wird feststellen, dass die nationalen Rechtsprechungsorgane mit dem modernen, sicheren Telekommunikationsnetz nun in der Lage sind, schnell zu handeln.

Sowohl Eurojust als auch die Justiz in den Mitgliedstaaten können sich auf das Europäische Justizielle Netz verlassen, sodass es bei Informationsdefiziten keine Ausreden mehr gibt. Als Schattenberichterstatter der Europäischen Volkspartei danke ich der Berichterstatterin Silvia-Yvonne Kaufmann für ihre Arbeit und für die Art und Weise, wie wir uns auf Kompromisslösungen verständigt haben.

 
  
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  Evelyne Gebhardt, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Frau Ministerin, Herr Kommissar! Ich freue mich sehr, dass wir heute ein so wichtiges Paket miteinander diskutieren können und dass wir morgen wohl mit sehr großer Mehrheit Entscheidungen treffen werden. Ich möchte mich da insbesondere bei meinen zwei Berichterstatterinnen, zu denen ich Schattenberichterstatterin war, nämlich Frau Kaufmann und Frau Weber, für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken, denn das ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass wir gute Arbeit machen können.

Diese gute Arbeit ist in diesem Bereich sehr wichtig, und ich freue mich auch, dass es gelungen ist, beim Europäischen Justiziellen Netz dafür zu sorgen, dass die Arbeiten, die da gemacht werden, auch wirklich weitergeschrieben werden. Denn eine gute Zusammenarbeit zwischen den Juristen, zwischen den Magistraten und zwischen den Stellen in den Mitgliedstaaten ist das A und O dafür, dass wir auch wirklich Recht und Gerechtigkeit für die Bürger und Bürgerinnen schaffen können. Und das ist ja das, war wir wollen.

Was in diesem Zusammenhang sehr schön und gut ist, ist, dass wir die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Justiziellen Netz und Eurojust endlich auch mal festschreiben und dafür sorgen, dass da ein Zusammenhang hergestellt wird, der nur produktiv sein kann und den wir nur begrüßen können. Allerdings, wenn immer mehr Daten ausgetauscht werden, wird natürlich der Datenschutz immer wichtiger, wird auch die Sicherheit der Telekommunikation und des Austausches dieser Daten umso wichtiger. Deswegen freut es mich auch sehr, dass offensichtlich sowohl das Parlament als auch Kommission und Rat da eine Einigung finden, die durchaus sehr wichtig ist und die ich nur begrüßen kann.

Ich freue mich auch sehr, dass es gelingen wird, morgen bei allen Berichten eine sehr große Mehrheit zu haben. Denn diese Ausweitung, die wir vorgeschlagen haben, von der ich auch hoffe, dass der Rat und die Kommission ihr zustimmen werden, diese Hinzufügung des Parlaments, die wir ja Frau Weber zu verdanken haben, nämlich dass die sexuelle Ausbeutung von Kindern oder Pädopornographie auch mit zu den Tatsachen hinzugefügt werden, die bisher nicht dabei waren, ist meiner Ansicht nach eine ganz wichtige Frage in unserer Gesellschaft, die ich auch noch einmal hervorheben möchte.

Was uns Sozialdemokraten in diesem Zusammenhang auch ganz besonders wichtig ist – aber da, denke ich, ist, auch eine Lösung gefunden worden –, ist, dass wir dafür sorgen, dass es in dem Bereich nicht nur um organisierte Kriminalität geht, sondern um die schwere Kriminalität. Denn es ist wichtig, dass wir nicht zuerst beweisen müssen, dass es um organisierte Kriminalität geht, sondern dass wir, auch durch den Austausch der Informationen, nachweisen können, dass es vielleicht irgendwo organisierte Kriminalität ist. Das kann keine Grundvoraussetzung sein. Das war, glaube ich, ein kleines Missverständnis, das es zwischen den Fraktionen gab und das ich hier noch einmal aufklären wollte. Ich hoffe, und ich bin sicher, dass wir da einen guten, positiven Weg vorwärts gehen können, den ich sehr begrüße.

 
  
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  Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Als unsere Premierminister vor knapp einem Jahrzehnt in Tampere zusammenkamen, um die grundsätzlichen Leitlinien des europäischen Strafrechts festzulegen, betonten sie, die Bürger Europas hätten ein Recht darauf, dass die Union dafür Sorge trägt, dass keine Schlupflöcher für Kriminelle existieren. Daher haben die Europäischen Liberaldemokraten im Gegensatz zu den britischen Konservativen, die große Worte um Recht und Gesetz machen, jedoch Instrumente für die EU-weite Zusammenarbeit ablehnen, beständig Maßnahmen wie den Europäischen Haftbefehl unterstützt.

Diese Maßnahmen rechtfertigen und erklären auch die Stärkung der nationalen Staatsanwaltschaften in ihren Möglichkeiten, innerhalb von Eurojust zusammenzuarbeiten und Straftäter vor Gericht zu stellen. Es ist legitim sicherzustellen, dass diese Ankläger rund um die Uhr verfügbar und mit mehr Befugnissen ausgestattet sind, damit ihre Entscheidungen umgesetzt werden können. Dazu gehören z. B. die Ausgabe von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in ihren eigenen Staaten und der Zugriff auf eigene nationale Datenbanken.

Es bestehen sicherlich Möglichkeiten für die Klärung und Rationalisierung von Regelungen darüber, wie Urteile in Abwesenheit eines Beklagten anerkannt werden. Aber dies darf nicht zu Nachlässigkeit und dazu führen, dass nicht alles unternommen wird, um den Beklagten zu informieren. Ich möchte nicht, dass in allen Mitgliedstaaten das besorgniserregende Volumen der Abwesenheitsverfahren Italiens erreicht wird.

Als ich vor einigen Monaten die Kommission befragte, wurde betont, die Initiative sei ausgewogen, denn sie stärke zugleich die grundlegenden Rechte der Bürger und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. Institutionen wie die European Criminal Bar Association, der Rat der Europäischen Anwaltschaften und Fair Trials International haben Bedenken aufgrund des schwachen Schutzes der Beklagten geäußert.

Die Ministerin des Ratsvorsitzes betonte und versprach, der Rat werde die Änderungsanträge des Parlaments aufmerksam prüfen. Ich bin sicher, dies geschah in guter Absicht, meine Antwort lautet jedoch: Na und? Direkt gewählte Mitglieder des Parlaments werden bei Entscheidungen über EU-Recht im Hinblick auf grenzüberschreitendes Recht ausgegrenzt. Bis wir es geschafft haben, den Vertrag von Lissabon in Kraft zu setzen, wird über diese Gesetze zum großen Teil durch nationale Beamte entschieden. Dies erklärt weitgehend, warum der zweite Teil des vor zehn Jahren getroffenen Übereinkommens, demgemäß Rechtsstandards in Mitgliedstaaten gestärkt werden sollten – z. B. durch Verbesserung der Datenschutzregeln und Stärkung der Rechte der Beklagten wie das Recht auf Rechtsbehelf, Übersetzung und Kautionen – nicht umgesetzt wurde. Bis wir eine demokratische statt einer technokratischen EU-Rechtspolitik haben, eine Rechtspolitik, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Interesse an der Inhaftierung von Kriminellen und an der Gewährleistung gerechter Verfahren schafft, muss die Unterstützung für die derzeit diskutierten Maßnahmen beschränkt bleiben.

 
  
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  Kathalijne Maria Buitenweg, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Ich weiß, dass man mir niemals vorwerfen kann, ein Tory zu sein, aber auch ich habe gegen den Europäischen Haftbefehl gestimmt. Der Grund hierfür ist nicht, dass ich gegen Auslieferungen bzw. gegen die Übergabe von Angeklagten von einem Land an ein anderes bin. Im Grunde befürworte ich dies sogar sehr. Mein Problem seinerzeit war, dass wir meines Erachtens keine geeigneten Regelungen in Bezug auf die Rechte von Angeklagten getroffen hatten und wir dies parallel dazu hätten tun müssen. Die Verfahrensrechte von Angeklagten waren nicht geregelt. Trotz der investierten Energie und der ausgezeichneten Vorschläge, über die wir hier heute diskutieren und die ich auch befürworte, ist es nach wie vor so, dass wir den Vorschlag, der seit Jahren auf dem Tisch liegt und der ein wesentliches Element für die Vertrauensbildung zwischen den Mitgliedstaaten und damit auch für die Vereinfachung von Auslieferungen ist, noch immer nicht durchgebracht haben.

Ich würde gern von Ministerin Dati hören, ob sie diesen Vorschlag ebenfalls für derart wichtig für unsere europäische Zusammenarbeit hält, in welchen Punkten er jetzt noch im Rat fest hängt und ob es während dieser energischen französischen Präsidentschaft eine Möglichkeit gibt, in dieser Frage der Rechte von Angeklagten voranzukommen. Dies ist nämlich wirklich notwendig, um Auslieferungen zu vereinfachen.

Was die Abwesenheitsurteile betrifft, so ist es gut, dass an eine Auslieferung die jetzt formulierten Anforderungen gestellt werden. Die Frage ist: Sind sie ausreichend? Aus der politischen Vereinbarung mit dem Rat könnte man schließen, dass man ein Wiederaufnahmeverfahren bekommen muss oder dass auch eine Berufungsmöglichkeit ausreichend ist. Kann Ministerin Dati mir bestätigen, dass jeder das Recht auf ein Wiederaufnahmeverfahren hat? Eine Berufung bietet schließlich nicht alle Chancen und Möglichkeiten eines Wiederaufnahmeverfahrens. Ich würde daher gerne hören, ob man tatsächlich das Recht auf ein völlig neues Verfahren hat und nicht nur auf eine Berufung.

Nun zu meinem letzten Punkt, und ich werde mich kurz fassen: Wir hören viel darüber, was zur Vereinfachung der Arbeit der Ermittlungsbehörden notwendig ist. Wir hören zu wenig – bzw. gibt es keine gezielten Informationen – über die Mängel im Bereich Verteidigung, Mängel, die gerade durch die europäische Zusammenarbeit entstehen. Ich hoffe, wir werden zu einem Eurorechte-Forum, einem „Ombudsforum“, gelangen, damit wir sehen können, welche Mängel es im Bereich Verteidigung gibt und wir gemeinsam eine Lösung für sie finden können.

 
  
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  Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Hier haben wir ein konkretes Beispiel dafür, wohin ein integriertes europäisches justizielles Einheitsmodell führt.

Ein 19 Jahre alter Mann aus London, Andrew Symeou, ist von der Abschiebung nach Griechenland aufgrund einer Mordanklage bedroht. Herr Symeou erklärt, er habe in keiner Weise mit dem fraglichen Verbrechen zu tun. Die Beweise gegen ihn sind zweifelhaft und hängen von einer fragwürdigen Identifizierung und von Aussagen ab, die angeblich durch die griechische Polizei aus seinem besten Freund herausgeprügelt wurden.

Diese Beweise sollten durch ein britisches Gericht genau untersucht werden, bevor es einer Ausweisung zustimmt. Jedoch hat ein britisches Gericht im Fall eines europäischen Haftbefehls weder das Recht, Prima-Facie-Beweise zu untersuchen, um zu dem Schluss zu kommen, dass die Ausweisung gerechtfertigt ist, noch die Befugnisse, diese zu verhindern.

Ein europäischer Haftbefehl bedeutet, dass britische Staatsbürger in der Tat grundsätzlich nicht länger den gesetzlichen Schutz gegen willkürliche Verhaftung und Gefängnisstrafe, wie in der Magna Charta vorgesehen, genießen. Dies dient weder der Gerechtigkeit für das Opfer noch für den Beklagten. Beide hätten es jedoch verdient.

 
  
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  Panayiotis Demetriou (PPE-DE).(EL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich der slowenischen Ratspräsidentschaft und den anderen 13 Ländern dafür danken, dass sie den Vorschlag gebilligt haben, der heute hier eingebracht worden ist. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Sache der Gerechtigkeit in der EU.

Lassen Sie mich außerdem den drei Berichterstattern, Frau Kaufmann, Frau Weber und Herrn França, für ihre gute, methodische Arbeit danken. Ihre Änderungsanträge haben den Vorschlag sogar noch verbessert und stehen kurz vor der Annahme durch Rat und Kommission. Es hat mich gefreut, das zu hören und ich begrüße es.

Und ich würde mich noch mehr freuen, wenn uns heute auch der Vorschlag über Mindestverfahrensrechte von Tatverdächtigen und Beschuldigten zur Annahme vorläge. Dann wären unsere Bemühungen komplett. Deshalb fordere ich die Kommission und den Rat auf, diesen Vorschlag so schnell wie möglich vorzulegen.

Als Schattenberichterstatter für den Vorschlag zu Eurojust freue ich mich natürlich sehr über die Stärkung dieser Einrichtung. Als sie gegründet wurde, schien es eine weitere, typische Einrichtung mit herzlich wenigen Aussichten und minimalem Nutzen zu sein. Die Fakten haben uns eines Besseren belehrt, der Nutzen ist nachgewiesen, und die Einrichtung muss weiter gestärkt werden.

Ich muss nicht wiederholen, was meine Vorredner und die Berichterstatter über die Ergänzungen zu dieser Einrichtung gesagt haben, ich freue mich einfach über die Stärkung.

Diese Vorschläge sind zweifelsohne ein sinnvoller Schritt in der Entwicklung von Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit. Doch es müssen radikalere Schritte folgen. Wir müssen die hinderliche nationalistische Arbeitsweise überwinden und im europäischen Raum mehr Gerechtigkeit durchsetzen. Dann können wir auch irgendwann sagen, dass die Gerechtigkeit in der EU überall wirklich gleich ist.

Ich hoffe, dass uns das mit der Annahme des Lissabon-Vertrages gelingt.

 
  
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  Daciana Octavia Sârbu (PSE).(RO) Zunächst möchte ich den Berichterstattern gratulieren.

In den letzten Jahren hat sich die Arbeit des Europäischen Justiziellen Netzes und von Eurojust im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit bei Strafsachen als äußerst wichtig und sinnvoll erwiesen.

Der Beschluss des Rates zum Europäischen Justiziellen Netz und der Beschluss zur Stärkung von Eurojust müssen angenommen werden, damit beide Strukturen schneller handeln können, da ja die Mobilität der Bürger und die grenzüberschreitende Kriminalität in den letzten Jahren stark zugenommen haben.

Beide Strukturen sollten zusammenarbeiten und einander ergänzen.

Die Einrichtung einer Kontaktstelle als nationales Gegenstück zur Koordinierung der Arbeit des Europäischen Justiziellen Netzes sowie die Schaffung eines nationalen Eurojust-Koordinierungssystems sind wichtig für die kontinuierliche gegenseitige Information sowie als Anlaufstelle, die die nationalen Behörden entsprechend den einzelnen behandelten Fällen an das justizielle Netz oder Eurojust weiterleitet.

Rechtzeitig gelieferte, strukturierte Informationen sind für das effiziente Arbeiten von Eurojust dringend notwendig. Der Schaffung eines speziellen Kommunikationsnetzes zum Austausch personengebundener Daten sollte daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Gewährleistung eines ausreichenden Datenschutzes in der Tätigkeit beider Einrichtungen ist außerordentlich wichtig.

 
  
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  Mihael Brejc (PPE-DE).(SL) Der Bericht França schien zunächst eher juristischer und technischer Natur denn konkret zu sein. Es stellte sich aber heraus, dass einige Mitgliedstaaten mit dieser juristischen Institution absolut nicht vertraut sind. Dieser Bericht legte auch Unterschiede zwischen dem angelsächsischen und den kontinentalen Strafrechtssystemen offen. Es ist daher logisch, dass einige meiner Kolleginnen und Kollegen sich gegen den Bericht aussprechen werden. Natürlich bedeutet dies nicht, dass die Themen nicht wichtig sind.

Wir von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten sind der Auffassung, dass das Recht auf ein Gerichtsverfahren ein politisches Grundrecht ist. Es hat jedoch Fälle gegeben, in denen der Angeklagte dem Verfahren nicht beigewohnt hat, das Gericht aber dennoch ein Urteil gesprochen hat. In einem Land in Abwesenheit verhängte Urteile wurden in anderen Mitgliedstaaten bisher nicht anerkannt. Dieser Entwurf einer Rahmenentscheidung gewährleistet, dass derartige Urteile auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgesetzt werden könnten, natürlich unter bestimmten Voraussetzungen, wobei eine dieser Voraussetzungen unserer Meinung nach darin besteht, dass der Angeklagte korrekt zum Verfahren geladen wurde und dass er trotz der Ladung durch die Gerichtsbehörden dem Verfahren ferngeblieben ist. Sich der Justiz zu entziehen, ist ein übliches Phänomen, und eine in einem EU-Staat rechtmäßig verurteilte Person sollte nicht die Möglichkeit haben, in aller Seelenruhe in den Straßen anderer Mitgliedstaaten spazieren zu gehen.

Wir von der PPE-DE-Fraktion sind der Ansicht, dass es dem Berichterstatter gelungen ist, die Änderungsanträge zu harmonisieren und einen ausgewogenen Bericht vorzubereiten, für den ich ihm danken möchte.

Ich möchte auch Folgendes bemerken: Es ist richtig und angemessen, dass wir die Bedingungen für gerechte Verfahren sicherstellen, aber wir müssen uns auch um die Opfer von Verbrechen kümmern.

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE). - (EN) Frau Präsidentin! Ich ergreife das Wort, um mich ausschließlich zum Bericht França über die gegenseitige Anerkennung von Abwesenheitsurteilen zu äußern. Allein das Konzept dieses Vorschlags ist vielen Rechtssystemen von Mitgliedstaaten fremd; dies gilt insbesondere für solche, deren Rechtssystem auf dem Gewohnheitsrecht, das heißt dem Common Law beruht.

Wir haben unser Rechtssystem im Vereinigten Königreich über Jahrhunderte auf der Grundlage der Habeas-Corpus-Akte und des Rechts des Beklagten entwickelt, erst dann verurteilt werden zu können, wenn er eine Gelegenheit zur Verteidigung hatte. Dieses Prinzip ist in der bekannten Magna Charta von 1215 verankert, die dieses Recht seit 800 Jahren in meinem Land verbrieft. Die Anerkennung von Abwesenheitsurteilen widerspricht völlig den diesem historischen Dokument zugrunde liegenden Idealen.

Wenn ein Urteil in einem Mitgliedstaat ergangen ist und nach Ausgabe eines europäischen Haftbefehls von einem anderen anerkannt werden soll, dann stellt sich unweigerlich die Frage, ob dem eine faire Verhandlung vorausging. Die Organisation „Fair Trials International“ bringt in ihrem Dokument zu diesem Vorschlag meine Besorgnis zum Ausdruck, wenn sie – ich zitiere – „erhebliche Bedenken zur Frage der zu befolgenden Ausweisungsverfahren“ äußert. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fordere Sie nachdrücklich auf, den Vorschlag ernsthaft zu prüfen und über die Auswirkungen auf Ihre Wähler und deren Recht auf eine faire Verhandlung nachzudenken.

 
  
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  Jim Allister (NI). - (EN) Frau Präsidentin! Kein vernünftiger Mensch möchte den Kriminellen das Leben leicht machen, aber wir müssen dafür sorgen, dass die Rechtsprechung in Europa nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert wird. Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Rechtsverfahren, Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse innerhalb der EU besteht jedoch genau diese Gefahr, wenn man von der Erzielung rechtlicher Übereinstimmung spricht.

Das auf dem Gewohnheitsrecht basierende Rechtssystem Großbritanniens unterscheidet sich in Praxis, Rechtsprechung und Prozessen erheblich vom System unserer Nachbarn auf dem Kontinent. Wenn ich also Berichte lese, bei denen es um die Zusammenführung der Verfahren um der Zusammenführung willen geht, dann mache ich mir einfach Sorgen.

Nehmen wir den Bericht über die gegenseitige Anerkennung von Abwesenheitsurteilen. Ich sage offen, dass keine Ausgewogenheit herrscht zwischen den akribischen rechtlichen Vorkehrungen, die ergriffen werden, bevor in Großbritannien jemand in Abwesenheit verurteilt wird, und dem, wie mir scheint, weit sorgloseren Ansatz z. B. in Griechenland oder Bulgarien. Ich erkläre mich daher nicht damit einverstanden, dass ein Urteil, das dort in Abwesenheit über einen britischen Staatsangehörigen verhängt wird, automatisch in Großbritannien anerkannt werden soll.

 
  
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  Jean-Paul Gauzès (PPE-DE). (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich möchte nur kurz den Berichterstattern sowie dem Ratsvorsitz für die Ergebnisse danken, die in dieser Phase der Erörterung und Erarbeitung der Texte erzielt werden konnten. Viele unserer Bürger fragen sich nach dem Mehrwert, den ihnen Europa für ihr tägliches Leben bringt. Im Justizwesen wird mit jeder Verbesserung dieser wichtigen öffentlichen Dienstleistung ein stärkeres Bewusstsein dafür geschaffen, dass Europa zur Sicherheit seiner Bürger beiträgt. In dieser Hinsicht ist es besonders wichtig, die Vollstreckbarkeit der Urteile auf europäischer Ebene zu gewährleisten und die Hemmnisse für ihre Vollstreckung innerhalb der Europäischen Union abzubauen. Die uns vorliegenden Texte weisen in diese Richtung. Mit diesen Maßnahmen wird die Wirksamkeit der von den einzelstaatlichen Gerichten ergangenen Urteile unter Achtung der öffentlichen Freiheiten gestärkt.

 
  
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  Kathalijne Maria Buitenweg (Verts/ALE). (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte lediglich auf die Äußerungen der britischen Skeptiker eingehen. Ich stimme mit ihnen überein, dass die Rechtsprechung nicht auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners erfolgen sollte. Dann müssten wir nämlich darüber nachdenken, wie die Rechtsetzung erfolgen sollte, denn wenn wir uns auf einen gemeinsamen Ansatz zur Verhaftung von Kriminellen einigen, dann kann die Gesetzgebung nicht durch Einstimmigkeit geschaffen werden. Deshalb ist alles nun im Rat ins Stocken geraten.

Aber ich erwarte auch ihre Unterstützung bei der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, weil wir sonst nicht weiterkommen. Entweder isolieren Sie sich selbst und lehnen Zusammenarbeit im justiziellen Bereich ab oder wir gehen zu einer Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit über. Diese stellt den einzigen Weg für eine substanzielle, sinnvolle Rechtsetzung dar.

 
  
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  Jacques Toubon (PPE-DE).(FR) Frau Präsidentin! Ich möchte auf die Äußerungen von Frau Buitenweg zurückkommen. In diesen Texten, wie auch bei allen Fortschritten, die innerhalb der vergangenen zehn Jahre in diesem Bereich gemacht wurden, stellt sich eine ganz einfache Frage: Denken wir in der Europäischen Union, wie mein Kollege Jean-Paul Gauzès bereits gesagt hat, zuerst an die Interessen der Bürger und in erster Linie die der ehrlichen Bürger oder denken wir zunächst an die Interessen der Staaten und der staatlichen Mechanismen? Es liegt auf der Hand, dass das europäische Einigungswerk – man mag dies bedauern, aber es ist nun einmal eine durchaus positive Tatsache in der heutigen Welt – die Mechanismen des Staates daran hindert, den Interessen der Bürger und vor allem den Interessen der Sicherheit entgegenzuwirken, was sie viel zu lange getan haben. Wenn das nicht der Zweck des europäischen Einigungswerks ist, was dann? Wir müssen also den Rat und seine drei Vorschläge daher unbedingt unterstützen.

 
  
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  Rachida Dati, amtierende Ratspräsidentin. − (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ihre Wortmeldungen heute Nachmittag zeigen, dass Sie diesen drei Texten große Bedeutung beimessen. Sie zeugen ebenfalls von ihren Bemühungen um greifbare Fortschritte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit, besonders bei Strafsachen und, wie Sie unterstrichen haben, bei der Achtung der Grundrechte. Diese doppelte Forderung ist von entscheidender Bedeutung, weil sie eine Grundvoraussetzung für die Schaffung des europäischen Rechtsraums bildet, denn wir alle verfügen über völlig unterschiedliche Rechtssysteme und sogar verschiedene Rechtsinstitutionen. Die Garantien, die für die Arbeitsweise von Eurojust und des Justiziellen Netzes erteilt wurden, folgen eindeutig derselben Logik wie die Garantien im Rahmen der Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen. Mein Dank gilt daher der Europäischen Kommission und insbesondere Jacques Barrot für seine Unterstützung der Ratspräsidentschaft. Wie Sie gesagt haben, hat der Rat letzten Endes zahlreiche Elemente dieser Berichte nahezu einstimmig gebilligt. Ferner haben Sie darauf verwiesen, dass nach wie vor zahlreiche Aufgaben vor uns stehen, die wir gemeinsam meistern müssen.

Ich möchte außerdem Sylvia Kaufmann für ihren Bericht und ihre heutige Wortmeldung danken, denn die Umstrukturierung des Europäischen Justiziellen Netzes stellt in der Tat einen wichtigen Schritt für die Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen dar. Es muss betont werden, dass dieses Netz wichtig und wirksam gewesen ist. Frau Kaufmann, Sie haben heute erneut zu Recht auf die Verbindungen zwischen Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz verwiesen. Ihre Entwicklung kann nicht unabhängig voneinander erfolgen; auf diesen Aspekt wurde im Verlauf der letzten Tagung des Europäischen Rates bereits mehrfach verwiesen.

Außerdem möchte ich Renate Weber für ihren Bericht und ihren wichtigen Beitrag danken. Sie hat in Toulouse ebenfalls eine brillante Rede zu diesem Thema gehalten. Frau Weber, ich möchte Ihnen zudem für den herzlichen Empfang danken, den Sie mir bereitet haben. Mir ist bewusst, dass Sie gemeinsam mit allen anderen an Eurojust beteiligten Akteuren beachtliche Arbeit geleistet haben. Ferner haben Sie sich zum Vertrag von Lissabon geäußert. Ich kann nachvollziehen, dass Sie es vorgezogen hätten, innerhalb eines anderen institutionellen Rahmens zu arbeiten, doch wir müssen uns dennoch bei unserer Arbeit am geltenden Recht orientieren, weil diese Angelegenheit alle europäischen Institutionen betrifft.

In Ihrer Wortmeldung, Herr França, haben Sie auf die Notwendigkeit verwiesen, einen einheitlichen Rahmen für die Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen anzunehmen. Sie haben Recht in diesem Punkt, und unsere Rechtssysteme können auf diese Weise ihre Wirksamkeit unter Beweis stellen.

Frau Gebhardt, es ist tatsächlich dringend erforderlich, dass alle Akteure aus Politik und Justiz zusammenarbeiten, denn im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in Europa müssen wir künftig lernen zusammenzuarbeiten, um wirksam gegen alle Formen der Kriminalität vorgehen zu können. Mir ist bewusst, dass Sie eine engagierte Verfechterin dieser Zusammenarbeit sind.

Ich möchte nun denjenigen von Ihnen antworten, die ihre Zweifel an einem Europa des Rechts haben und befürchten, dass wir die Grundrechte aufs Spiel setzen. Es stimmt, dass wir im Verlauf der deutschen Ratspräsidentschaft keine Einigung über die Mindestgarantien für Verfahren erzielen konnten. Ich möchte Ihnen erwidern, dass der Rahmenbeschluss über Abwesenheitsurteile das Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens vorsieht, und dies stellt eine grundlegende Garantie dar. Richter, Staatsanwälte und weitere Angehörige der Rechtsberufe, die tagtäglich miteinander arbeiten, sowie die Opfer einer Kriminalität, deren Erscheinungsformen im ständigen Wandel begriffen sind, warten voller Ungeduld auf ein Ergebnis. Wir müssen unter Beweis stellen, dass wir ihren Bedürfnissen gerecht werden und Ihnen wirksame und nützliche Instrumente an die Hand geben können. Wir müssen ein Europa schaffen, dass seine Bürgerinnen und Bürger innerhalb eines solchen Rechtsraums schützt.

Der Vorsitz weiß, dass er mit Blick auf diese drei Texte auf Ihre umfassende Unterstützung zählen kann. Wir möchte Ihnen dafür unsere Anerkennung aussprechen und all denen danken, die heute ihr Interesse an diesen Fragen zum Ausdruck gebracht haben.

 
  
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  Jacques Barrot , Vizepräsident der Kommission. − (FR) Frau Präsidentin! Ich möchte mich dem Lob und den Danksagungen von Frau Dati anschließen, die im Verlauf der französischen Ratspräsidentschaft den Vorsitz des Rates „Justiz und Inneres“ führt. Ich möchte Frau Kaufmann sagen, dass sie zu Recht auf dem Datenschutz besteht. Außerdem möchte ich sie daran erinnern, dass der Entwurf des Rahmenbeschlusses zum Datenschutz wirklich ausführliche Vorschriften enthält, die auch für den Austausch von Informationen zwischen den Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes gelten, doch wir müssen diesen Schutz ohne Frage gewährleisten.

Ferner möchte ich Frau Weber auch noch darauf hinweisen, dass unbedingt Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der Gemeinschaftsagenturen bestehen muss, um den Erfolg dieser Dokumente zu sichern. Frau Weber, Sie haben meines Erachtens einige sehr treffende Bemerkungen zu diesem Thema gemacht.

Herr França hat unmissverständlich auf die Bedeutung seines Berichts über eine beschleunigte Vollstreckung von Urteilen verwiesen. Ich möchte hervorheben, dass er dabei sehr ausgewogen vorgegangen ist und die Anmerkungen von Frau Dati bestätigt hat, dass ja auch die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens besteht und das Recht auf Verteidigung zweifellos beibehalten wird. Ich möchte auf die Anmerkungen von Frau Buitenweg und Herrn Demetriou zu den Verfahrensrechten eingehen. Meines Erachtens fällt den Verfahrensrechten ein großer Stellenwert bei der Entwicklung des Gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu. Die Kommission war enttäuscht, dass im vergangenen Jahr keine Einigung zu unserem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zu Verfahrensrechten erzielt werden konnte. Gegenwärtig denke ich über Initiativen in diesem Bereich nach, die in naher Zukunft ergriffen werden können. Ich bin entschlossen, Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen, möglicherweise durch die Vorlage eines neuen Vorschlags zu Verfahrensrechten. Sie können auf jeden Fall sicher sein, dass ich dieser Frage meine volle Aufmerksamkeit widmen werde.

Auch wenn Frau Dati bereits auf diesen Aspekt eingegangen ist, möchte ich darüber hinaus Frau Gebhardt sagen, dass es hier um neue Formen schwerer Verbrechen geht, die möglicherweise nicht der überaus engen Definition der organisierten Kriminalität entsprechen. Die schwere Kriminalität muss ebenfalls einen Teilbereich der von uns angestrebten justiziellen Zusammenarbeit bilden.

Ich habe nicht viel hinzuzufügen und kann nur auf die Worte von Jacques Toubon verweisen, der gesagt hat, dass wir den Interessen der europäischen Angeklagten und unseren eigenen Interessen sowie den Interessen unserer Mitbürger gerecht werden müssen, um zu gewährleisten, dass sich die justizielle Zusammenarbeit als immer wirksamer erweist und dabei natürlich die Menschenrechte geachtet werden.

Auf jeden Fall gilt mein Dank auch dem Parlament für seinen wertvollen Beitrag zu dieser wichtigen Debatte, die einen ausgesprochen positiven Schritt für die Entwicklung des europäischen Rechtsraums darstellen wird.

Frau Präsidentin, Frau Dati! Vielen Dank, dass Sie den Europäischen Rat dazu bewegt haben, in dieser Frage Einvernehmen und die vorliegenden politischen Vereinbarungen zu erzielen.

 
  
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  Renate Weber, Berichterstatterin. (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte mich in meiner Eigenschaft als Schattenberichterstatterin der beiden anderen Berichte äußern und Frau Kaufmann für die gute Zusammenarbeit und Herrn França für seine Arbeit danken. Zu seinem Bericht gab es 57 Kompromissänderungsanträge, und das sagt etwas über das Ausmaß der Arbeit aus, die wir in diesen Bericht investiert haben.

Der vielleicht sensibelste Aspekt des Berichts über Abwesenheitsurteile betrifft die Tatsache, dass die Lösung für Urteile in Abwesenheit des Beklagten in einigen Mitgliedstaaten in einem Wiederaufnahmeverfahren besteht und somit der Europäischen Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 7, Artikel 2) sowie dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte voll entsprochen wird, während andere Länder lediglich das Recht auf Berufung anerkennen.

Leider geht es beim Vorschlag in diesem Bericht nicht um die Harmonisierung der aktuellen Rechtsetzung in den 27 Mitgliedstaaten. Wir sollten in Zukunft zwar eine europäische Gesetzgebung anstreben, doch zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben wir unser Bestes gegeben und sichergestellt, dass der Beklagte selbst im Berufungsfall in den Genuss der in Artikel 5 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehenen Verfahrensgarantien kommt.

Abschließend möchte ich sagen, dass ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten notwendig ist, damit das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen gut funktioniert, und dieses Vertrauen muss auf der gemeinsamen Achtung der Menschenrechte und fundamentaler Prinzipien beruhen.

 
  
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  Armando França, Berichterstatter. − (PT) Ich möchte mich bei der Frau Ministerin, dem Herrn Kommissar und meinen Kolleginnen und Kollegen, sowohl bei denen, die mir zustimmen als auch bei denen, die mir nicht zustimmen, bedanken, denn die, die mir nicht zustimmen, geben mir die Möglichkeit, hier und jetzt den einen oder anderen Aspekt klarzustellen.

Zuallererst möchte ich Folgendes erklären: Als Abgeordneter wie auch als Jurist und Bürger ist es mir heute eine ganz besondere Freude, dass ich den Vorschlag des Rates und unsere Änderungen billigen kann. Warum hoffe und wünsche ich nun, dass der Rahmenbeschluss gebilligt und dann umgesetzt wird? Weil die Sachlage in Europa folgenschwer ist und wir ohne weitere Verzögerungen eine Antwort geben müssen. Es gibt viele bereits verurteilte Angeklagte, die sich im Raum der Union bewegen, ohne dass die Gerichte die Urteile, die in einem anderen Land gefällt wurden, vollstrecken können. Das hat gravierende Folgen für die Entwicklung der Kriminalität selbst und die Sicherheit in Europa, und die europäischen Institutionen müssen eine Antwort geben.

Der Rahmenbeschluss fördert vor allem den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, und unsere Änderungen, die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungsanträge, müssen im Zusammenhang gesehen werden, sowohl die zu den Ladungen als auch die zu der Vertretung der Angeklagten durch einen Rechtsbeistand oder die für die Berufungsverfahren vorgeschlagenen Lösungen. Jede einzelne dieser Lösungen, dieser technischen Lösungen, steht miteinander im Zusammenhang, und nach unserem Dafürhalten sind die Rechte auf Vertretung in jeder Hinsicht unter allen Umständen für den Angeklagten sichergestellt.

Wir wissen allzu gut, und das muss auch gesagt werden, wovon wir am besten Abstand nehmen sollten. Unter diesen Umständen ist die gefundene Lösung meiner Ansicht nach eine Lösung, die wir beschließen sollten. Sie ist bereits ein großer und wichtiger Schritt und ein Schritt vorwärts, und sie ist ein weiterer kleiner Schritt. Der alten Regel zufolge muss so die Europäische Union, muss so Europa aufgebaut werden.

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Carlo Casini (PPE-DE), schriftlich. – (IT) Der Legislativvorschlag zu den Abwesenheitsurteilen muss angenommen werden, um den gravierenden Ungleichbehandlungen und dem großen Ermessensspielraum, der den vollstreckenden Behörden in den 27 EU-Mitgliedstaaten eingeräumt wird, abzuhelfen.

Das sind die Ziele, die der Rechtsausschuss erreichen wollte, als er dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres seine Stellungnahme vorlegte. Die vier Änderungsanträge, die im Mai einstimmig angenommen und im Wesentlichen vom federführenden Ausschuss übernommen wurden, zielen darauf ab, ein richtiges Gleichgewicht zwischen den Grundrechten und -freiheiten der Bürger einerseits und der Notwendigkeit einer gegenseitigen Anerkennung der Urteile andererseits zu gewährleisten.

Es ist somit äußerst wichtig, unser Strafjustizsystem zu harmonisieren, indem im Hinblick auf die Rechtssicherheit einheitliche, von möglichst vielen EU-Staaten anerkannte Kriterien in den Vorschlag aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um Mindeststandards, die die Einhaltung der Garantien zum Schutz des Angeklagten mit dem notwendigen Erhalt einer effizienten grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit verbinden sollen. Gleichwohl wird den Mitgliedstaaten in einigen Fällen der notwendige Ermessensspielraum eingeräumt, damit sie die Besonderheiten ihrer Rechtsordnung berücksichtigen können.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das Europäische Parlament hat für den Vorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von Abwesenheitsurteilen durch die Justizbehörden der EU-Mitgliedstaaten gestimmt, von Urteilen also, die in einem anderen Mitgliedstaat in Abwesenheit des Beklagten erlassen wurden.

Zusammen mit dem Europäischen Haftbefehl bedeutet das, dass jeder, der in einem EU-Mitgliedstaat in Abwesenheit vor Gericht gestellt und verurteilt wurde, verhaftet und verurteilt werden kann, ohne dass er darüber informiert werden oder Kenntnis darüber haben muss, dass ein Verfahren gegen ihn läuft. In Mitgliedstaaten wie Griechenland, wo das Rechtssystem, zumindest bei Schwerverbrechen, die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens in Abwesenheit gar nicht vorsieht, stellt dies ein umso größeres Problem dar. Diese Verordnung untergräbt ganz entscheidend das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren. Sie macht das Recht des Angeklagten auf echte Verteidigung zunichte und hat bereits in der gesamten EU zu gewaltsamen Reaktionen in Gerichten oder Einrichtungen geführt.

Es wird nun klar, dass die Harmonisierung des Strafrechts und die von der EU geförderte so genannte Vergemeinschaftung des Strafrechts zu einer Verletzung der grundlegenden Hoheitsrechte und der Rechte der Mitgliedstaaten auf Festlegung eigener Schutzgarantien in kritischen Bereichen wie Strafverfahren führen.

 
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