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Verfahren : 2008/0041(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0208/2008

Eingereichte Texte :

A6-0208/2008

Aussprachen :

PV 01/09/2008 - 18
CRE 01/09/2008 - 18

Abstimmungen :

PV 02/09/2008 - 5.15
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0383

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 1. September 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.

18. Nutzung des Visa-Informationssystems (VIS) im Rahmen des Schengener Grenzkodex (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Mihael Brejc im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Visa–Informationssystems (VIS) im Rahmen des Schengener Grenzkodex (KOM(2008)0101 – C6-0086/2008 – 2008/0041(COD)) (A6-0208/2008).

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. − (FR) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Brejc, für seine Arbeit an diesem Entwurf danken. Dies ist ein wichtiger Schritt, der es uns gestatten wird, in vollem Umfang von den technischen Möglichkeiten zum Schutz unserer Außengrenzen zu profitieren.

Es ist von herausragender Bedeutung, das Visa–Informationssystem (VIS) zu nutzen, damit wirksame Kontrollen an den Außengrenzen sichergestellt werden können. Das VIS stellt ein zuverlässiges Verbindungsglied zwischen Visuminhaber, Visum und Reisepass dar, mit dem ein Identitätsmissbrauch verhindert werden soll.

Dieses System kann jedoch nur im Zusammenspiel mit biometrischen Erhebungen seine Vorteile voll entfalten. Das auf der Tagesordnung stehende Rechtsinstrument wird, sobald es offiziell verabschiedet ist, die gemeinsamen Regeln für eine effiziente und einheitliche Anwendung des VIS an unseren Außengrenzen festlegen.

Ohne gemeinsame Regeln könnten sonst Grenzübergänge, an denen das VIS nicht systematisch genutzt wird, von illegalen Einwanderern und Straftätern missbraucht werden. Durch die Änderung des Schengener Grenzkodexes werden diese gemeinsamen Regeln eingeführt.

Daher kann ich den erzielten Kompromiss voll unterstützen und dem Europäischen Parlament und dem Rat zu der Einigung in erster Lesung gratulieren.

 
  
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  Mihael Brejc, Berichterstatter. – (SL) Ich möchte dem Herrn Kommissar für seine netten Worte danken. Das Europäische Parlament ist in das Mitentscheidungsverfahren zur Änderung der Verordnung in Bezug auf die Nutzung des Visa-Informationssystems eingebunden. Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag zur Änderung des Visa-Systems sah ursprünglich eine eingehende Grenzkontrolle bei der Einreise von visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen vor. Diese würde nicht nur das übliche Verfahren des Abgleichs der Person mit dem Ausweisdokument umfassen, sondern auch die Abnahme von Fingerabdrücken. Die Verordnung enthält alle Suchmaßnahmen und Voraussetzungen dafür, dass die mit den Kontrollen an den Außengrenzübergangsstellen befassten Behörden Zugang zu Daten für die Überprüfung der Identität usw. haben – ich werde hier nicht all diese Checks auflisten.

Laut dieser Verordnung hat der Grenzschutzbeamte Zugang zum Visa-Informationssystem, wo er alle Daten über den Reisenden an der Grenze abfragen kann, einschließlich der Fingerabdrücke. Die vorgeschlagene Regelung, d. h. die systematische Verifizierung mit Abnahme von Fingerabdrücken bei Drittstaatsangehörigen bei jeder Einreise (ich betone: bei jeder Einreise) in den Schengen-Raum, würde sicherlich die Wartezeiten an den Grenzübergängen verlängern, insbesondere in der Reisesaison sowie vor und nach Feiertagen.

Da Europa eine globale Wirtschaftsmacht ist und sich auch für Drittstaatsangehörige, die für die Einreise in die EU ein Visum benötigen, zum beliebten Reiseziel entwickelt hat, ist oder war es meiner Ansicht nach erforderlich, die Verordnung in geeigneter Weise zu lockern. Aus diesem Grund habe ich stichprobenweise Abfragen im VIS und Abnahme von Fingerabdrücken an Grenzübergängen vorgeschlagen. Ich möchte dabei darauf aufmerksam machen, dass dem Visuminhaber einmal im Visumantragsverfahren Fingerabdrücke abgenommen wurden und dann erneut bei der Einreise in den Schengen-Raum zum Zwecke des Abgleichs und der Überprüfung der Identität.

Ich denke, ein solches Verfahren oder eine derart strenge Regelung ist übertrieben, da uns tatsächlich keine Daten oder Schätzungen über die Zahl gefälschter Visa vorliegen. Darüber hinaus ist die Abnahme von Fingerabdrücken bei völlig unverdächtigen Personen sinnlos und zeitaufwändig. Trotz getrennter Abfertigungsschneisen für Bürger der Europäischen Union würden lange Wartestaus an den Grenzübergängen entstehen, wo jeder, insbesondere Bürger der Europäischen Union und Reisende im Besitz eines Visums, an Feiertagen und in der Urlaubszeit Schlange stehen würde.

In dieser Sitzung des Parlaments ist es uns relativ schnell gelungen, einen Konsens über einige Ausnahmen von so strengen Maßnahmen zu finden. Zudem wurde nach zwei Trilogen auch ein Kompromiss mit dem Rat und der Kommission erzielt. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat den Vorschlag mit einer großen Mehrheit, ohne Gegenstimmen und bei nur zwei Enthaltungen, angenommen.

Kurzum, ich halte die aktuelle Verordnung für gut, da sie für einen reibungslosen Grenzübertritt sorgt. Auch bei langen Warteschlangen nimmt der Grenzschutzbeamte seine eigene Bewertung entsprechend der Verordnung vor und führt, wenn die Umstände es erfordern, eine stichprobenartige Prüfung durch. Die Entscheidung, Stichproben vorzunehmen, liegt nicht in der Hand des Grenzschutzbeamten allein, sondern obliegt in erster Linie seinen Vorgesetzten an der Grenze. Ich denke, wir haben ein ausreichend hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und es gleichzeitig den Reisenden ermöglicht, die Grenze in möglichst kurzer Zeit zu überqueren.

Gestatten Sie mir die Gelegenheit zu nutzen und dem Rat und der Kommission für ihre ausgezeichnete Zusammenarbeit und insbesondere den Schattenberichterstattern, vor allem Herrn Cashman, für zahlreiche gute Ideen und ihr aktives Bemühen um einen Kompromiss zu danken.

 
  
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  Urszula Gacek, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Durch die Erweiterung des Schengen-Gebiets gibt es fast keine Grenzkontrollen innerhalb der EU mehr, und der tägliche Grenzverkehr wurde für unsere Bürger schneller und einfacher. Das bedeutete jedoch auch, dass Nicht-EU-Bürger, die in das Schengen-Gebiet kommen, eigentlich nur einmal an den Außengrenzen überprüft werden.

Unsere Bürger haben bei illegaler Einwanderung oft dramatische Szenen und nicht seetaugliche, überfüllte Boote vor Augen, die unsere Seegrenzen verletzen, oder Container voller unglücklicher Opfer von Menschenhandel, die auf dem Landweg die Grenzen überqueren. Die Realität ist jedoch viel komplexer. Etwa 50 % der illegalen Einwanderer gelangen legal in die EU, verlassen sie jedoch nicht nach Ablauf ihres Visums. Außerdem stellen gefälschte Dokumente ein weit verbreitetes Problem dar, insbesondere an Flughäfen.

Um die Zahl derjenigen zu reduzieren, die trotz abgelaufenen Visums bleiben, und um das Risiko zu senken, dass Personen mit gefälschten Dokumenten Zugang gewährt wird, soll im Schengen-Gebiet ein harmonisiertes und sicheres Prüfsystem für die Gültigkeit des Visums und die Abnahme von Fingerabdrücken eingerichtet werden. Allerdings führt – und das wissen alle, die reisen – höhere Sicherheit zu mehr Unbequemlichkeit und längeren Wartezeiten an Grenzen für Bona-fide-Reisende. Daher ist ein gewisses Maß an Pragmatismus ebenfalls notwendig. Wenn davon auszugehen ist, dass kein Risiko im Hinblick auf innere Sicherheit oder illegale Einwanderung besteht und der Grenzverkehr so intensiv ist, dass die Wartezeiten überlang werden, dann muss auf die Abnahme von Fingerabdrücken verzichtet werden.

Dieses flexiblere System könnte maximal drei Jahre praktiziert werden, und danach ist seine Wirksamkeit zu bewerten. Unser Ziel besteht zwar darin, Europa sicher zu machen, doch wir müssen gleichzeitig auch Geschäftsreisende und Touristen willkommen heißen. Ich denke, mit dem vorgeschlagenen Visa-Informationssystem wurde der richtige Mittelweg zwischen diesen beiden Zielen gefunden.

 
  
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  Michael Cashman, im Namen der PSE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter für seine herausragende Arbeit danken. Die Kompromisse, die wir mit dem Rat erzielt haben, sind vernünftig und effektiv, und dies sage ich als ursprünglicher Berichterstatter zum Schengener Grenzkodex.

In der Kürze liegt die Würze, daher möchte ich die Aufmerksamkeit des Hauses nicht länger beanspruchen und nur den beiden exzellenten Assistenten, Renaud und Maris, danken – und diesem Dank sollte sich jedes Parlamentsmitglied anschließen –, die mit mir arbeiten und mit denen die Arbeit nicht nur Freude macht, sondern auch produktiv ist.

 
  
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  Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Als Berichterstatterin über das Visa-Informationssystem (VIS) und angesichts der Tatsache, dass ich immer noch an der Änderung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion arbeite, die die gegenwärtige Sammlung biometrischer Daten regeln soll, interessiere ich mich für alle Aspekte, die mit dem VIS zusammenhängen.

Bei unseren Entscheidungen über das Visa-Informationssystem räumten wir eine Dreijahresfrist ein, innerhalb der die Prüfung lediglich mit einer Visummarke ohne Fingerabdrücke im VIS erfolgen kann. Ich habe jedoch gemischte Gefühle bei diesem Kompromiss. Ich unterstütze ihn, da wir uns auf ihn einigen konnten. Andererseits sagte die Kommission zu Recht, dass nur eine biometrische Prüfung Sicherheit darüber gibt, dass die Person, die Zugang verlangt, auch dieselbe ist, für die das Visum ausgestellt wurde, und dass daher für jeden Visumsinhaber eine systematische Abfrage des VIS einschließlich einer biometrischen Prüfung durch Grenzbeamte erfolgen sollte. Mir bereiten daher die Ausnahmeregelung und die Möglichkeit, Strichproben durchzuführen, einige Sorgen.

Ich freue mich auf diesen Bericht nach drei Jahren. Wir müssen dafür sorgen, dass Flexibilität keine Gesetzeslücke wird, denn wenn wir schon ein VIS haben, dann sollten wir es auch richtig einsetzen.

 
  
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  Tatjana Ždanoka, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Brejc für seinen herausragenden Bericht danken. Wir wissen seinen Hinweis darauf, dass die Abfrage des VIS anhand der Nummer der Visummarke in Kombination mit der Verifizierung der Fingerabdrücke zahlreiche Probleme verursachen wird, sehr zu schätzen. Daher begrüßen wir die Einführung einer Ausnahmeregelung, sodass das VIS ohne Verifizierung von Fingerabdrücken abgefragt werden kann.

Nichtsdestoweniger ist unserer Meinung nach der Bericht nicht so ambitioniert wie er sein sollte. Die Ausnahme sollte die allgemeine Regel sein. Wir schlagen vor, dass die Abfrage des VIS nur in Ausnahmefällen erfolgen sollte, wenn Zweifel hinsichtlich der Identität bestehen. Bekanntlich wendet sich die Verts/ALE-Fraktion ausdrücklich gegen die extensive Einführung biometrischer Maßnahmen, bis diese eine nach vernünftigem Ermessen zweifelsfreie Notwendigkeit darstellt. Wir glauben, dass dies deutliche Auswirkungen auf die Sicherheit persönlicher Daten und fundamentaler Rechte hat. Daher können wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht für die Verordnung stimmen.

 
  
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  Philip Claeys (NI).(NL) Herr Präsident! Die Verordnung sieht zu Recht vor, dass das Visa-Informationssystem (VIS) bei jedem Drittstaatsangehörigen, der im Besitz eines Visums ist, systematisch zur Kontrolle der biometrischen Daten konsultiert werden sollte. Dies ist der beste und sicherste Weg, um die Echtheit eines Visums zu prüfen. Es ist daher bedauerlich, dass das Parlament es für nötig hält, das Prinzip faktisch zu untergraben, indem es eine Liste von Ausnahmesituationen einführt, in denen eine Kontrolle der Visummarke ausreichen soll und keine Überprüfung der biometrischen Daten vorzunehmen ist. Es ist daher zu befürchten, dass durch die Einführung dieser Ausnahmelisten biometrische Kontrollen eher die Ausnahme als die Regel sein werden. Ich weiß natürlich, dass es unmöglich ist, die biometrischen Kontrollen routinemäßig unter allen Umständen durchzuführen, aber sie sollten sicherlich die Regel sein. Wir können uns im Rahmen der Bekämpfung illegaler Einwanderung und des Kampfes gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität in diesem Fall kein lasches und unverbindliches Vorgehen erlauben.

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE).(HU) Herr Präsident! Ungarn hat sich natürlich auch sehr über den Beitritt zum Schengenraum gefreut. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch einige Bemerkungen zu der unglücklichen Situation, die sich an der Grenze zwischen Ungarn und Österreich entwickelt hat. In vielerlei Hinsicht beachten die österreichischen Behörden das Schengen-System gar nicht: Obwohl Ungarn seit fast einem Jahr zum Schengenraum gehört, fordern sie von den an der Grenze ankommenden Ungarn einen Pass und verhängen Strafen, wenn diese keinen Pass vorzeigen. Natürlich geschieht das nicht ständig, aber wenn, dann sorgt das in der ungarischen Öffentlichkeit verständlicherweise und auch zu Recht für sehr große Verstimmung. Leider gehört es zudem zur gängigen Praxis, dass bisher befahrbare Straßen an der Grenze geschlossen werden, um Ungarn davon abzuhalten, die Grenze gemäß dem Schengen-Abkommen ohne Pass zu überschreiten. Ich hoffe, dass es einen Weg geben wird, diese Verstöße durch die Österreicher zu beenden. Danke.

 
  
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  Manfred Weber (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich glaube auch, dass wir ein hervorragendes Ergebnis von unserem Berichterstatter vorgelegt bekommen haben, das einerseits Sicherheit und andererseits Praktikabilität gewährleistet. Wir haben aber heute auch gehört, dass, wenn wir jetzt einen Blick in die Zukunft werfen, eine der großen Fragen die Overstayers sind, also Menschen, die mit legalem Visum einreisen und dann eben hier bleiben und untertauchen.

Deswegen möchte ich hier nur Folgendes in die Debatte einbringen: Wenn das Ein- und Ausreisesystem langfristig funktionieren soll, dann werden wir an systematischen Checks nicht vorbeikommen. Deshalb müssen wir uns an der Außengrenze Europas um diese Frage kümmern.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. – (FR) Herr Präsident! Ich muss dem Berichterstatter, Herrn Brejc, nochmals meinen Dank aussprechen, da er die Hauptzielsetzung des Verordnungsvorschlags, nämlich den Schutz der Grenzen, aufgegriffen hat, ohne dabei jedoch zu vergessen, dass diese Grenzen ausreichend flexibel bleiben müssen. Ich bin überzeugt, dass beide Anliegen vereinbar sind und dass Sie dies in Ihrem Entwurf auch geschafft haben, der eine hervorragende Kompromisslösung ist. Gewissermaßen als Echo der soeben erfolgten Ausführungen von Herrn Weber möchte ich ergänzen, dass wir das Problem haben, Europa zwar einerseits für alle, die legal ein- und ausreisen wollen, öffnen zu wollen, andererseits aber auch relativ wachsam sein zu müssen gegenüber jenen, die – und das muss auch gesagt werden – versuchen, zu betrügen und die Regeln zu missachten. Diesem Doppelanspruch, nämlich Offenheit einerseits und Vorschriftsmäßigkeit und Gesetzestreue andererseits, muss also Rechnung getragen werden.

Ich danke dem Haus, dass dieser Fortschritt, nämlich die Sicherung unserer Grenzen bei gleichzeitiger Wahrung der nötigen Flexibilität, möglich wird.

 
  
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  Mihael Brejc, Berichterstatter. (SL) Ich möchte zu zwei widersprüchlichen Meinungen Stellung nehmen: Ausnahme als allgemeines Prinzip und strikte Einhaltung der im Schengener Grenzkodex festgehaltenen Regeln.

Es ist gerade der von uns erzielte Kompromiss, der zumutbare Grenzüberquerungen ermöglicht, auch wenn die Warteschlangen wirklich lang sind. Stellen Sie sich einmal einen Grenzübergang zwischen beispielsweise Slowenien und Kroatien an einem Feiertag vor, wenn fünfzig- bis sechzigtausend Menschen erscheinen, von denen zehntausend im Besitz eines Visums sind. Wenn von diesen zehntausend Personen Fingerabdrücke abgenommen werden müssten, dann würden die anderen, die Bürger der Europäischen Union sind und die Grenze ohne Formalitäten überqueren können, ein oder zwei Tage warten müssen. Daher sollten wir realistisch sein und ein striktes Kontrollsystem aufbauen, das vernünftige Maßnahmen für einen reibungslosen Grenzübertritt umfasst.

Wir dürfen nicht vergessen, dass in der Verordnung deutlich formuliert wird, und ich zitiere: „Ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Identität des Visuminhabers und/oder der Echtheit des Visums … führen die für die Kontrollen an den Außengrenzübergangsstellen ... zuständigen Behörden …eine Abfrage mit der Nummer der Visummarke in Kombination mit einer Überprüfung der Fingerabdrücke des Visuminhabers durch.“ Daher wird der Grenzschutzbeamte in allen Fällen, in denen auch nur der leiseste Zweifel besteht, eine Verifizierung vornehmen; in allen anderen Fällen, wenn eine große Zahl von Menschen an der Grenze wartet, wird er im Einklang mit der Verordnung handeln, die gewisse Ausnahmen zulässt.

Wir dürfen keine neue „Berliner Mauer“ von Beamten und Informationen errichten. Die Europäische Union ist – und sollte dies auch weiterhin sein – eine globale Macht, die sich ihren Bürgern und anderen in die Union einreisenden Menschen gegenüber rücksichtsvoll verhält.

Ich möchte u. a. Herrn Cashman und natürlich dem Herrn Kommissar für ihre Geduld danken, die sie während unserer Arbeit an diesem Kompromiss gezeigt haben.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Kinga Gál (PPE-DE), schriftlich. – (HU) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns alle einig, dass der Schengener Grenzkodex so verändert werden muss, dass seine Bestimmungen mit den Grundsätzen des Visa-Informationssystems übereinstimmen.

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission ist allerdings problematisch, denn er sieht für alle Drittstaatsangehörigen bei jedem Grenzübertritt nicht nur die Überprüfung der Visumnummer, sondern auch die Abnahme von Fingerabdrücken vor. Dies könnte an den EU-Außengrenzen und insbesondere in der Reisesaison sowie vor und nach Feiertagen bei Binnengrenzkontrollen zu riesigen Staus führen.

Deshalb begrüße ich die Änderungsanträge des Berichterstatters, wonach die Kontrollen nicht systematisch, sondern nur stichprobenartig unter streng festgelegten Voraussetzungen und zeitlichen Begrenzungen durchgeführt werden.

Bitte unterstützen Sie in der morgigen Abstimmung den Standpunkt des Ausschusses, dass das Überschreiten der Außengrenzen nicht nur im Prinzip, sondern auch in der Praxis ohne lange Wartezeiten möglich sein sollte.

 
  
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  Ramona Nicole Mănescu (ALDE), schriftlich.(RO) Diese Verordnung ist die Antwort auf das Bedürfnis nach Sicherung und Stärkung der EU-Außengrenzen durch effizientere Grenzkontrollen. Dennoch ist die Festlegung gemeinsamer Regeln für die Harmonisierung des Visa-Informationssystems dabei der wichtigste Aspekt.

Auch wenn einige Mitgliedstaaten glaubten, dass die Nutzung des VIS nur zwingend durchgesetzt werden kann, wenn die technische Entwicklung den Einsatz tragbarer Geräte mit schneller Datenübertragung und bestimmten Kontrollen erlaubt, halte ich den Vorschlag des Berichterstatters, es den Grenzschutzbeamten freizustellen, ob sie das Visa-Informationssystem nutzen oder nicht, für eine sinnvolle Lösung, bis die schnelle Datenübertragung und die systematische Nutzung des Systems technisch möglich sind.

Wir sollten außerdem nicht vergessen, dass ausreichende Kontrollen an den EU-Grenzen die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten erhöhen und Straftaten wie z. B. organisiertes Verbrechen und auch terroristische Bedrohungen verhindern würden. Neben der entscheidenden Effektivitätssteigerung bei den Grenzkontrollen würde mit der systematischen Nutzung des Visa-Informationssystems auch die Voraussetzung für eine größere Flexibilität bei der Einreichung der Visumanträge geschaffen.

 
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