Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht von Sharon Bowles im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über eine koordinierte Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges (2008/2033(INI)) (A6-0312/2008).
Sharon Bowles, Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, meinen Kollegen für ihre Beiträge zu danken, insbesondere zu einem oder zwei Themen, bei denen unsere Ansichten immer noch auseinander gehen. Meiner Meinung nach eint uns mehr als uns trennt, und ich glaube, dass wir ein befriedigendes Ergebnis erzielen können, wenn wir uns nicht zu sehr vom Kernthema entfernen.
Die diesem Bericht über Steuerbetrug zugrunde liegenden Prinzipien sind ganz einfach, und nur die Steuerbetrüger selbst würden da widersprechen. Es ist schwierig, die Größenordnung der entgangenen Steuereinnahmen aufgrund von Steuerbetrug einzuschätzen. Steuerbetrug und Steuerflucht werden naturgemäß vor den Steuerbehörden geheim gehalten, doch Schätzungen zufolge liegt die Summe der entgangenen Steuern bei 200-250 Mrd. Euro oder 2-2,5 % des Bruttoinlandsprodukts der EU.
Meine Frage lautet: Wenden wir 2-2,5 % unserer gemeinsamen Anstrengungen auf, um dieses Problem zu lösen? Die Antwort darauf ist eindeutig „Nein“, und daraus folgt eines: Wir brauchen mehr Einsatz, mehr Aufmerksamkeit und insbesondere mehr kollektive Aufmerksamkeit und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.
Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere Karussellbetrug, ist die wohl wichtigste Einzelursache für Steuerausfälle. Diese ist aufgrund der Schlupflöcher bei den Regelungen zur Mehrwertsteuer, denen gemäß sie nicht auf grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Handel erhoben wird, relativ einfach zu bewerkstelligen. So können mehrwertsteuerfrei gekaufte Waren weiterverkauft und die Mehrwertsteuer in die eigene Tasche gesteckt werden; der Händler verschwindet von der Bildfläche. Bei komplexen Karussellarrangements können unschuldige Händler verstrickt werden, und Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten wie z. B. das Einfrieren von Nachlässen können unschuldige Unternehmen treffen. Dies ist ein in meinem Heimatland Großbritannien wohlbekanntes Problem und ein guter Grund, das Übel an der Wurzel zu packen.
Pragmatisch betrachtet muss die Mehrwertsteuer eine Verbrauchssteuer bleiben, die bei der Steuerbehörde des Bestimmungslandes aufläuft. Der Bericht schlägt vor, für innergemeinschaftliche Lieferungen eine Mehrwertsteuer mit einem Mindestsatz von 15 % vorzusehen, wobei der Einfuhrmitgliedstaat dann im Weiteren seinen eigenen inländischen Satz erhebt.
Die vom Ausfuhrland einbehaltenen 15 % müssen dann an den Mitgliedstaat des Endverbrauchs über eine Clearing- oder Abrechnungsmethode weitergegeben werden. Dies ist technisch machbar, umso mehr, als wir uns unvermeidlich auf eine Echtzeit-Aufzeichnung von Transaktionen zubewegen. Und das muss nicht zentral erfolgen; eine dezentrale oder bilaterale Abrechnung ist ebenfalls möglich.
Im Hinblick auf andere Methoden der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerflucht sind Informationsaustausch und Zusammenarbeit ungeheuer wichtig. Eine geldgierige Haltung, bei der die Frage „Was habe ich jetzt davon“ im Mittelpunkt steht, wie das in einigen Kreisen der Fall war, bringt keinerlei Fortschritte und ist kurzsichtig. Jeder, der solche Untersuchungen führt, muss wissen, dass die Mühe zu einem späteren Zeitpunkt belohnt wird.
Die Steuerbehörden müssen über Vermögenswerte informiert sein, damit sie versteckte Einnahmen ermitteln können, die nicht erklärt wurden oder aus kriminellen Aktivitäten stammen. Das kann nicht erreicht werden, wenn der Informationsaustausch unter den Behörden beschränkt ist. Auch hier besteht auf internationaler Ebene Handlungsbedarf, um höchstmögliche Effizienz zu erreichen.
Damit komme ich zu meinem letzten Punkt, der Überarbeitung der Zinsbesteuerungsrichtlinie. Es ist richtig, diese Richtlinie auf den Prüfstand zu stellen, um beispielsweise Schlupflöcher wie die Nutzung anderer Rechtspersonen wie Stiftungen, durch die ihre Bestimmungen umgangen werden, zu schließen. Die Quellensteuer ist nicht ideal, doch hier sind wir geteilter Meinung, ob dies ohne unerwünschte Konsequenzen machbar ist.
Dies sind die im Bericht behandelten Punkte. Ich empfehle Ihnen die Lektüre und Prüfung und freue mich auf die folgende Aussprache.
László Kovács, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Europäischen Parlament und insbesondere der Berichterstatterin, Frau Bowles, für diesen äußerst konstruktiven Bericht über eine koordinierte Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetrugs danken.
Im Mai 2006 legte die Kommission eine Mitteilung vor, die eine breite Debatte über die verschiedenen Elemente anstoßen sollte, die bei einer innergemeinschaftlichen Betrugsbekämpfungsstrategie berücksichtigt werden sollten.
Ich bin erfreut, dass das Europäische Parlament diese Initiativen und den durch die Kommission in ihrer Mitteilung gewählten Ansatz anerkennt und unterstützt. Ebenso stelle ich mit Freude fest, dass das Europäische Parlament die Kommission auffordert, weitere Vorschläge vorzulegen.
Der Bericht ist äußerst nützlich und stellt einen umfangreichen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Bekämpfung von Steuerbetrug dar. Die Kommission stimmt voll und ganz zu, dass Betrug kein Problem ist, das ausschließlich auf nationaler Ebene erfolgreich bekämpft werden kann.
Die Kommission wird die zahlreichen Bemerkungen und Vorschläge des Europäischen Parlaments berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Arbeit am aktuellen Vorschlag bzw. weiteren Vorschlägen für konventionelle Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug eingebracht werden.
In Hinblick auf die für 2008 vorgesehenen Maßnahmen kann ich bestätigen, dass die Kommission plant, drei legislative Pakete vorzuschlagen – eines im Oktober, ein weiteres im November und ein drittes im Dezember 2008. Zu diesen Maßnahmen gehören Verfahren für die Registrierung und Abmeldung von mehrwertsteuerpflichtigen Personen, um eine schnelle Feststellung und Austragung von fälschlicherweise gemeldeten steuerpflichtigen Personen zu gewährleisten und die Sicherheit ehrlicher Unternehmen zu erhöhen. Die Gesetzesvorschläge werden auch die gesamtschuldnerische Haftung behandeln, ferner die Schaffung eines europäischen Netzwerks (EUROFISC), das folgenden Zwecken dient: Verbesserung der Zusammenarbeit, um Betrug frühzeitig zu erkennen, Festlegung der Bedingungen für Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr, gegenseitige Hilfe bei der Beitreibung, dem automatischen Zugang zu Daten, Bestätigung von Namen und Adressen von Steuerzahlern in der Datenbank des Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystems und gemeinsame Verantwortung für den Schutz aller innergemeinschaftlichen Einnahmen.
Bis Oktober wird die Kommission eine Mitteilung, in der die Logik des Ansatzes, den sie präsentieren wird, festgelegt ist, sowie einen Zeitplan für weitere Maßnahmen vorlegen. Die Mitteilung wird auch auf Probleme eingehen, die sich auf einen langfristigen Ansatz beziehen, insbesondere auf die Notwendigkeit, den besseren Einsatz moderner Technologien zu prüfen – ein Punkt, der auch in Ihrem Bericht hervorgehoben wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Kommission immer noch offen für die Prüfung von Alternativen zum derzeitigen Mehrwertsteuersystem. Der Bericht erwähnt in diesem Zusammenhang die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft und eine Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Kommission hat diese beiden radikalen Optionen dem Rat Wirtschaft und Finanzen zur Erwägung vorgelegt, aber bislang haben die Mitgliedstaaten keinen politischen Willen erkennen lassen, derartig weitreichende Maßnahmen zu ergreifen.
Im Hinblick auf direkte Steuern arbeitet die Kommission an der Überprüfung der Zinsbesteuerungsrichtlinie und beabsichtigt, den Bericht gemäß Ersuchen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 14. Mai 2008 über die Wirkungsweise der Richtlinie bis Ende September vorzulegen. Im Laufe der Überprüfung haben wir den derzeitigen Geltungsbereich und den Bedarf an Änderungen zur Erhöhung der Effizienz gründlich analysiert. Dem Bericht wird ein Vorschlag über entsprechende notwendige und angemessene Änderungen an der Zinsbesteuerungsrichtlinie folgen. Außerdem hat die Kommission die Schlussfolgerungen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom gleichen Tag sorgfältig zur Kenntnis genommen. Diese unterstreichen die Notwendigkeit, die Prinzipien der verantwortungsbewussten Regierungsführung im Steuerbereich – nämlich: Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb – zu fördern und entsprechende Bestimmungen in Abkommen mit Drittstaaten und Drittstaatengruppen aufzunehmen.
Dank der engen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Expertengruppe der Kommission für die Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs nimmt die Vorstellung von einer Betrugsbekämpfungsstrategie auf EU-Ebene konkrete Formen an. Die angekündigten Maßnahmen werden einen großen Schritt nach vorn darstellen, auch wenn noch weitere Anstrengungen erforderlich sind.
Im Hinblick auf Ihre Diskussionen über Steuerwettbewerb wird Ihnen bekannt sein, dass wir in der Gruppe Verhaltenskodex an der Abschaffung steuerschädlicher Unternehmenssteuersysteme in der EU gearbeitet haben. Insgesamt hat die Gruppe Verhaltenskodex über 400 Maßnahmen der gegenwärtig 27 Mitgliedstaaten, ihrer Schutzgebiete und überseeischer Gebiete bewertet und über 100 steuerschädliche Maßnahmen gefunden. Fast alle dieser 100 Maßnahmen wurden bereits abgeschafft, für die restlichen ist eine Abschaffung geplant, und es existieren Übergangsregelungen. Die Arbeit der Gruppe war erfolgreich. Sie hat zum Abbau fast aller steuerschädlichen Steuerbestimmungen in den Mitgliedstaaten und ihren abhängigen oder verbundenen Gebieten geführt.
Abschließend möchte ich dem Europäischen Parlament für seine konstruktiven Beiträge zur Debatte über eine koordinierte Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerbetrug danken.
Othmar Karas, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. − Herr Kommissar, Herr Präsident, Frau Berichterstatterin! Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und für Ihren Bericht.
Es geht mir hier um vier Punkte. Es ist uns erstens wichtig, zu betonen, dass der Steuerbetrug nicht isoliert bekämpft werden kann und eine koordinierte Vorgangsweise sowohl zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten als auch mit Drittländern erforderlich ist. Zweitens: Die geplanten Pilotprojekte zur Bekämpfung des Karussellbetrugs nehmen wir positiv zur Kenntnis, verweisen aber darauf, dass es besonders für kleine und mittlere Unternehmen zu keiner Verschlechterung der Rahmenbedingungen kommen darf. Drittens: Wir unterstützen ausdrücklich die von der Kommission vorgeschlagene Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie und der Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf diesem Gebiet. Viertens bin ich froh, dass eine generelle Aufhebung des Bankgeheimnisses in allen Ausschüssen keine Mehrheit gefunden hat und von einer großen Mehrheit entschieden abgelehnt wurde.
Werner Langen, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte mich den Glückwünschen an die Berichterstatterin anschließen. Die Bekämpfung des Steuerbetrugs ist hier seit Jahren ein ständiges Thema, und der Kommissar hat trotz vielfältiger Initiativen und vielfältiger Unterstützung durch das Parlament leider immer noch nicht die notwendigen Erfolge vorzuweisen, weil die Mitgliedstaaten mehr oder weniger blocken. Die Mitgliedstaaten müssten eigentlich großes Interesse daran haben, denn bei einer Summe von über 200 Milliarden Euro im Jahr – also mehr als der Haushalt der Europäischen Union – ist durch die Bekämpfung des Steuerbetrugs viel Geld einzunehmen, ohne dass man die Steuersätze für die ehrlichen Steuerzahler weiter erhöht. Deshalb muss bei aller Diskussion die Mitverantwortung der Mitgliedstaaten deutlich hervorgehoben werden.
Die Verabschiedung des Berichts war etwas schwierig, weil wir in einem Punkt im Ausschuss am Anfang Probleme hatten; das haben wir bereinigt. Frau Bowles hat auch sehr große Kooperationsbereitschaft gezeigt. Für uns war dieser Bericht schwierig, weil ein Änderungsantrag dabei war, den wir nicht mittragen können. Auch jetzt gibt es noch Vorschläge, den Steuerzahler und die Steuerquellen bis zum Letzten auszuquetschen. Ob das sinnvoll ist oder nicht zu neuen Tatbeständen führt, muss man sehen. Vor allen Dingen der von zwei Kollegen der aus der Sozialdemokratischen Fraktion vorgetragene Antrag Nr. 4, dass die Zinssteuerrichtlinie fallengelassen werden soll, kann nicht unsere Unterstützung finden.
Ich sage voraus: Wir werden den Bericht von Frau Bowles sonst uneingeschränkt unterstützen. Wird allerdings der Antrag Nr. 4, dass nämlich die Zinssteuerrichtlinie abgeschafft werden soll, eine Mehrheit erhalten, dann werden wir den Gesamtbericht ablehnen.
Benoît Hamon, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Auch ich danke Frau Bowles für die ausgezeichnete Arbeit und für das Ergebnis, das wir im Ausschuss für Wirtschaft und Währung mit diesem wichtigen Text erzielt haben. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, dass sich die Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug bei den öffentlichen Finanzen im gemeinsamen Binnenmarkt mittlerweile auf 200 bis 250 Milliarden Euro belaufen. Diese hinterzogenen Milliarden stehen für entsprechend weniger öffentliche Investitionen, weniger Schulen, weniger öffentliche Dienstleistungen und mehr unbefriedigte soziale Bedürfnisse. Und natürlich müssen sie oft durch entsprechende Steuererhöhungen ausgeglichen werden, die auch die ehrlichsten und bescheidensten Steuerzahler treffen, die nicht die Möglichkeit zur Steuerflucht oder zum steuerlichen „Forum-Shopping“ haben.
Ich freue mich, hier im Parlament einen so breiten Konsens in Bezug auf die Frage der Mehrwertsteuer und die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs sowie anderer Praktiken feststellen zu können, die durch die Schwachstellen des 1993 geschaffenen Übergangssystems ermöglicht wurden. Der größte Steuerbetrug – das wissen wir seit dem Liechtenstein-Skandal – besteht darin, dass manche Großsparer beträchtliche Summen in Drittländer transferieren, häufig Steueroasen, um ihre steuerlichen Verpflichtungen zu umgehen.
Die Europäische Union verfügt über ein Instrument zur Bekämpfung dieses Betrugs: die Zinsbesteuerungsrichtlinie. Diese weist allerdings, wie bereits Frau Bowles betont hat, zu viele Schlupflöcher auf. Sie bezieht sich nämlich nur auf die Zinserträge natürlicher Personen. Es ist heute viel zu leicht, künstlich eine juristische Person zu gründen, zum Teil mit nur einem Gesellschafter oder Aktionär, und Einkünfte zu erfinden, bei denen es sich streng genommen gar nicht um Zinsen handelt, um sich der Steuerpflicht zu entziehen.
Es ist daher unabdingbar, den Geltungsbereich der Richtlinie, wie im Entschließungsentwurf des Berichts vorgeschlagen, auszudehnen – und dabei handelt es sich um eine moralische Pflicht –, damit Steuerbetrug zumindest erschwert wird.
Ich kann Ihnen nicht verhehlen, wie überrascht und enttäuscht ich über den Änderungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten bin, der aufgrund der sehr zurückhaltenden Formulierung und der grundsätzlichen Ausrichtung letzten Endes darauf abzielt, dass sich nichts ändert und auch beim Steuerbetrug alles beim Alten bleibt.
Wir werden unsere Positionen nun den Bürgern Europas darlegen, insbesondere den Deutschen. Danach werden wir wissen, wie die Deutschen und die Europäer die hier getroffenen Entscheidungen aufnehmen. Ich habe in den Medien, insbesondere in den deutschen, nachdrückliche Erklärungen zum Thema Steuerbetrug gehört. Hier, in der Abgeschlossenheit des Europäischen Parlaments, werden aber ganz andere Entscheidungen getroffen. Ob diese richtig sind, werden uns hoffentlich die Bürgerinnen und Bürger Europas sagen
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Herr Kommissar! Ich möchte in dieser Aussprache drei Punkte ansprechen. Erstens: Schätzungen zufolge belaufen sich die Einnahmenverluste infolge MwSt.- und Verbrauchsteuerbetrugs auf über 2 % des BIP der Europäischen Union, was einer Summe von insgesamt 200 bis 250 Milliarden Euro entspricht. Das sind enorme Beträge. Dadurch verringern sich die Nationaleinkommen und verändert sich auch die Struktur der Haushaltseinnahmen der Europäischen Union, da der Anteil der auf dem Bruttonationaleinkommen beruhenden Eigenmittel steigt.
Zweitens: Ungeachtet dieser Sachlage könnten die in dem Bericht vorgeschlagenen Lösungen mehr schaden als nutzen. Ich denke dabei unter anderem an innergemeinschaftliche Transaktionen wie etwa das Reverse-Charge-System, wo nicht der Lieferant, sondern der Empfänger die Steuer entrichtet. Sorge bereitet mir auch der Vorschlag, die Mehrwertsteuersätze zu vereinheitlichen, was letztendlich einer Abschaffung der ermäßigten Steuersätze gleichkommt, sowie ein Clearing-System für den Steuerausgleich zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen.
Drittens: Was wir wirklich zur Bekämpfung des Steuerbetrugs brauchen, ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten. Hierzu gehören ein beschleunigter Austausch von Informationen und eventuell sogar der automatische Zugang zu bestimmten Daten über Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuerpflichtigen.
Hans-Peter Martin (NI). - Herr Präsident! Aus zwei Gründen melde ich mich zu Wort: Zum einen, weil dieses Thema – wie auch vom Kollegen Langen schon ausgeführt wurde – seit langem auf der Tagesordnung steht und man sich wirklich fragt, warum es da keine Fortschritte gibt, gerade im Bereich der Mehrwertsteuerhinterziehung. Zum Zweiten, weil es im Namen der überwiegenden Mehrheit der Europäerinnen und Europäer nicht hingenommen werden kann, dass man hier so pharisäerisch von Steuergeldhinterziehung und Betrug spricht und nicht auch die Probleme hier im Hause anspricht.
Dieses Europäische Parlament, vertreten durch viele europäische Abgeordnete, ist ein Hort des Betruges. Das kann man im Bericht Galvin und anderswo nachlesen, das versucht man aber unter den Teppich zu kehren. Ob es nun der Abgeordnete Chichester, der Abgeordnete Purvis oder liberale Abgeordnete sind: Das ist skandalös! Solange wir uns hier nicht um die eigenen Betrugsfälle kümmern, sind wir überhaupt nicht glaubwürdig und können auch nicht den Anspruch erheben, andere zu kritisieren.
Ich fordere OLAF und gerade die Parlamentsverwaltung und die Fraktionen auf, hier klaren Tisch zu machen. Es ist eine Schweinerei, was man hier gerade versucht zu vertuschen.
Zsolt László Becsey (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Ich danke Ihnen. Es freut mich, dass sich in dieser Sache endlich eine Gemeinschaftsstrategie abzeichnet, auch wenn dies langsam, vielleicht zu langsam, geschieht. Auch ich bin der Ansicht, dass die Bekämpfung des Steuerbetruges einerseits zu den nationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten gehören sollte, aber auch Bestandteil des Lissabon-Programms der Gemeinschaft sein muss.
Ich möchte Folgendes anmerken: Erstens stimme ich nicht der Feststellung im Bericht des Parlaments zu, wonach ein stärkerer Steuerwettbewerb den Binnenmarkt unnötig verzerren und das Sozialmodell gefährden würde. Das spiegelt nur den Zwang wider, für jeden existierenden Steuerbereich Mindeststeuersätze festzulegen, wodurch zusätzlich zur Inflation auch noch die Gerechtigkeit beeinträchtigt würde, denn es trifft besonders jene, die eigentlich im Land für Ordnung gesorgt haben und deshalb Steuern senken könnten. Auch was die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallende indirekte Besteuerung betrifft, ist die Strategie, sich ausschließlich auf Mindeststeuersätze zu konzentrieren, ohne die Höchstsätze zu regeln, inakzeptabel. Ich gebe zu bedenken, dass im Verbrauchsteuerbereich gerade die Erhöhung des Mindeststeuersatzes den Nährboden für Steuerbetrug darstellt, denn sie fördert die Ausdehnung der Schwarzmarktwirtschaft und der Herstellung von Erzeugnissen, die für den Eigenverzehr bestimmt sind, was den Gemeinschaftspolitiken widerspricht. Zweitens bin ich zwar im Bereich der Mehrwertsteuer von der Politik der kleinen Schritte und der Idee der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft angetan, aber wir müssen hier auch entschlossen vorgehen. Beim derzeitigen technischen Entwicklungstand ließe sich dies meiner Meinung nach bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb des Binnenmarktes einfach umsetzen, und die Mehrwertsteuer des Lieferanten für das Bestimmungsland könnte einfach erhoben und an das Bestimmungsland abgeführt werden. Dazu brauchen wir natürlich eine erhöhte Kooperationsbereitschaft der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten, an der es bisher noch mangelt und wir sollten tief durchatmen und dies jetzt nach Einführung des Euro und dem Inkrafttreten der Zahlungsrichtlinie in Angriff nehmen. Drittens finde ich es wichtig, dass wir bezüglich der Offshore-Gesellschaften etwas unternehmen, die ihren Sitz vorwiegend außerhalb der Union haben, denn oftmals wird der Ort der Besteuerung verlagert, und die Mittel werden später durch unsaubere Geschäfte an die Unternehmen in der Union zurückgeführt, um die Steuer zu umgehen. Das hat aber nichts mit dem Bestreben zu tun, einen möglichst günstigen Besteuerungsort auszuwählen. Ich danke Ihnen.
Antolín Sánchez Presedo (PSE). - (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar Kovács, meine Damen und Herren! Schätzungen zufolge gehen in Europa mehr als sechs Prozent des Steueraufkommens durch Steuerbetrug verloren. Das hat zerstörerische Auswirkungen auf das Vertrauen in das Steuersystem, auf die Fähigkeit und Fairness der Finanzministerien und das Wohlergehen der Bürger. Es ist eine Brutstätte für Schattenwirtschaft und organisiertes Verbrechen.
Innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigt dies das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, führt zu Wettbewerbsverzerrungen und schadet den finanziellen Interessen der EU und auch der Umsetzung der Strategie von Lissabon.
Wenn für das eine Viertel des globalen Wohlstands, das in Steueroasen verborgen ist, Steuern gezahlt würden, stünde nach Angaben des Internationalen Währungsfonds für die Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen mehr als genug Geld zur Verfügung.
Die Europäische Union muss bei der Bekämpfung von Steuerbetrug hart durchgreifen. Dies kann sicher und verantwortungsvoll geschehen, ohne dass unsere Wirtschaft exorbitant belastet wird. Die Zunahme des grenzüberschreitenden Handels und die Auswirkungen der Globalisierung erfordern Entschlossenheit bei der Umsetzung einer europäischen Strategie gegen den Steuerbetrug. Nationale Maßnahmen reichen nicht aus.
Diese Strategie muss eine interne Dimension haben, wenn es um die Probleme des Steuerbetrugs im Bereich Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer, aber auch um die Steuerhinterziehung bei den direkten Steuern geht, und sie muss auch eine externe Dimension haben, wenn es darum geht, das wirtschaftliche Gewicht der Europäischen Union zu verdeutlichen.
Wir dürfen diejenigen Bürger nicht enttäuschen, die ihren Steuerverpflichtungen gewissenhaft nachkommen und die von der Europäischen Union Führungsqualitäten erwarten.
In diesem Zusammenhang fordern wir, dass die Kommission im nächsten Monat ein wirklich ehrgeiziges Maßnahmenpaket gegen Mehrwertsteuerbetrug vorstellt und dass der für Ende dieses Monats angekündigte Bericht zur Anwendung der Besteuerung bei Spareinlagen nutzbringend in eindeutige Fortschritte bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs in diesem Bereich in Europa umgesetzt werden kann. Wir begrüßen die allgemeinen Aussagen des Berichts von Frau Bowles und beglückwünschen sie zu ihrer Arbeit. Wir sind zuversichtlich, dass dieser Bericht im Plenum angenommen wird und dass wir, wenn wir schon keine Verbesserungen erzielen, wenigstens keine Rückschritte machen.
Desislav Chukolov (NI). – (BG) Sehr geehrte Frau Bowles! Ich bewundere Ihren Wunsch, den Steuerbetrug auf europäischer Ebene zu bekämpfen.
Bedenken Sie aber, was das für all jene bedeutet, die heute Bulgarien regieren. Wenn es in Bulgarien keinen Steuerbetrug mehr gibt, garantiere ich Ihnen, dass die Liberalen der muslimischen Bewegung für Rechte und Freiheiten (DPS) bei den nächsten Wahlen nicht einmal halb so viele Stimmen bekommen werden wie jetzt. Wenn die Hinterziehung öffentlicher Gelder in meinem Land ein für allemal beendet wird, können die Sozialisten ihren Wahlkampf und auch ihre absurden Initiativen nicht mehr bezahlen.
Als Mitglied der Partei ATAKA unterstütze ich Ihren Bericht, denn ATAKA ist die einzige Partei in Bulgarien, die die Verschwendung staatlicher Gelder stoppen will. Und ATAKA ist auch die Partei, die sich in ihrem Programm entschlossen dafür einsetzt, dass alle dunklen und unsauberen Geschäfte überprüft werden, die dem Staatshaushalt geschadet und einigen politischen Kräften Nutzen gebracht haben. Vielen Dank.
Astrid Lulling (PPE-DE). - (FR) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Hamon sagen, dass sein Erpressungsversuch uns in keiner Weise beeindruckt. Ich bedaure, dass er die Dinge offenbar komplett missverstanden hat.
Herr Präsident! Ich bin zwar mit den Grundzügen des von Frau Bowles vorgelegten Berichts einverstanden, halte es aber für notwendig, zwei Punkte besonders hervorzuheben. Erstens: Das aus dem Jahr 1993 stammende Mehrwertsteuer-Übergangssystem stößt mittlerweile an seine Grenzen. Ich meine nicht, dass wir uns noch lange mit diesem dauerhaften Provisorium zufrieden geben können. Der Steuerbetrug, den wir alle aufgrund seiner direkten und indirekten Folgen verurteilen, ist zum Teil auf die Lücken im aktuellen System zurückzuführen. Es sollte daher geändert werden. Natürlich bin ich mir der Probleme bewusst. Daher empfehle ich der Kommission, sich für die von der Organisation RTvat entwickelte Lösung einzusetzen, wodurch immerhin Steuerausfälle in Höhe von 275 Millionen Euro täglich bei gleichzeitiger Senkung der Verwaltungskosten kleiner und mittlerer Unternehmen verhindert werden können.
Der zweite Punkt betrifft die Frage der direkt mit der Zinsbesteuerungsrichtlinie in Zusammenhang stehenden Steuerflucht. Der Bericht beinhaltet Behauptungen, die mich zwecks Richtigstellung der Sachlage zu mehreren Änderungsanträgen veranlasst haben. Die legitime und notwendige Bekämpfung von Steuerbetrug darf nicht zu einer Infragestellung des Prinzips des Steuerwettbewerbs führen. Dagegen verwahre ich mich. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Im Übrigen zeigt die Erfahrung, dass die Quellensteuer die beste Form der Besteuerung von Zinserträgen ist. Trotzdem wird versucht, überall das mit Schwachstellen behaftete System des Informationsaustausches durchzusetzen.
Die Forderungen, die besagte Richtlinie durch Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Rechtssubjekte und Einnahmequellen zu reformieren, zeugen aber ebenfalls von schlechtem Urteilsvermögen, denn sie würden einzig und allein zu einem Abfluss anlagebereiter Gelder aus der Europäischen Union führen. Daher bin ich für eine Änderung dieser Punkte. Andernfalls werden wir nicht für den Bericht stimmen.
Andrzej Jan Szejna (PSE). - (PL) Herr Präsident! Steuerbetrug ist inzwischen zu einem globalen Problem geworden. Schätzungen zufolge bewegen sich die Verluste auf EU-Ebene in einer Größenordnung von 2 bis 2,5 % des Bruttoinlandsprodukts oder zwischen 200 und 250 Milliarden Euro. Deshalb ist eine koordinierte Vorgehensweise der Gemeinschaft unter Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten dringend erforderlich.
Gemäß Artikel 10 und Artikel 280 des EG-Vertrags müssen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen treffen und ihre Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft aufeinander abstimmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass, obwohl der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb des Gemeinschaftsmarktes den Mitgliedstaaten die individuelle Bekämpfung dieser Art des Betrugs erschwert, diese Maßnahmen die Wirtschaft nicht beeinträchtigen und den Steuerzahlern keinen unnötigen Aufwand verursachen dürfen.
László Kovács, Mitglied der Kommission. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich den Mitgliedern dieses Hohen Hauses für ihre in der Aussprache formulierten Bemerkungen und Ansichten danken.
Wie ich in meinen einleitenden Worten schon sagte, weiß die Kommission die Beiträge des Europäischen Parlaments zur Debatte über eine koordinierte Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerbetrug sehr zu schätzen. Die Kommission kommt ihrer Verantwortung nach und wird weitere Initiativen einleiten, um den Rechtsrahmen und die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Die Mitgliedstaaten müssen ebenso verfahren.
Einige von Ihnen haben die Überprüfung der Zinsbesteuerungsrichtlinie angesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Überprüfung äußerst gründlich vornehmen. Wir untersuchen detailliert die Effizienz des derzeitigen Geltungsbereichs sowie die Vor- und Nachteile einer Erweiterung. Es handelt sich um eine komplexe Angelegenheit, bei der viele Faktoren berücksichtigt werden müssen: Effizienz unter dem Aspekt der Einhaltung der Steuervorschriften, Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer und die Steuerverwaltung, die Notwendigkeit von gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU und im Verhältnis zu anderen Ländern, um nur einige zu nennen. Wie ich bereits sagte, werden wir den Bericht bald vorlegen. Dem folgt ein Vorschlag für Änderungen an der Zinsbesteuerungsrichtlinie, und wir werden unser Bestes geben, um die richtige Balance zu finden.
Es ist klar, dass für die Beseitigung von Steuerbetrug keine einheitliche, globale Lösung existiert. Jede Einzelmaßnahme sollte einen Beitrag leisten, aber erst die gesamte Umsetzung kann den Steuerbehörden ein besseres Rahmenwerk für die Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerbetrug bieten.
Sharon Bowles, Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Steuerbetrug ist etwas, was die gesamte EU betrifft, denn die Betrüger machen sich grenzüberschreitende Schlupflöcher zunutze, und die versuchen wir zu stopfen.
Wie der Herr Kommissar sagte, ist das Thema Zinsbesteuerung recht komplex. Ich denke, wir können uns durch unsere Abstimmung dahingehend einigen, dass wir eine ausführliche Diskussion zu diesem Thema erst dann durchführen, wenn die Kommission weitere Vorschläge vorlegt. Außerdem denke ich, dass wir auch Diskussionen über Steuerwettbewerb vermeiden können. Über dieses Thema sind wir geteilter Meinung, doch es gehört auch nicht zu den Kernthemen des Berichts. Meiner Meinung nach können wir auf diese Weise für mehr Harmonie untereinander sorgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar, ich denke, dass an all diesen Fronten Stillhalten oder Zögern die falschen Reaktionen wären. Es geht um 2,5 % des BIP. Das ist ein beträchtlicher Teil der Steuerbemessungsgrundlage. Wie unser Kollege, Herr Sánchez Presedo, sagte, handelt es sich möglicherweise um 5 % der Steuern.
Wenn ein Politiker hier oder in einem Mitgliedstaat die Steuern um 5 % für nichts und wieder nichts erhöhen wollte, dann würde er damit nicht weit kommen. Daher sage ich insbesondere zu bestimmten Mitgliedstaaten: Jetzt im Hinblick auf Informationsaustausch reizbar oder ängstlich zu werden oder nur das Nötigste zu tun, liefe auf das Gleiche hinaus wie 5 % Steuern umsonst zu erheben, denn darauf belaufen sich die Kosten für die ehrlichen Steuerzahler. Dies ist die Botschaft, die ich mit diesem Bericht vermitteln will, und ich glaube, dies ist auch die gemeinsame Botschaft des Parlaments, das dadurch den Kommissar in seinen Bemühungen unterstützt und ihn auffordert, mutig vorzugehen.
Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Siiri Oviir (ALDE), schriftlich. – (ET) Steuerbetrug ist ein Problem sowohl für die EU als auch für die Mitgliedstaaten, er führt zu Wettbewerbsverzerrungen und verringert die Einnahmenbasis der EU ebenso wie die der Mitgliedstaaten.
Als eine der Wurzeln des Problems wurde das gegenwärtige Übergangssystem der Mehrwertsteuer angeführt, das komplex und unzeitgemäß ist. Es muss aktualisiert werden. In dieser Hinsicht ist der Vorschlag des Europäischen Parlaments, die Europäische Kommission solle bis 2010 eine Entscheidung über ein neues Mehrwertsteuersystem vorlegen, zweifellos zu begrüßen.
Ein neues Mehrwertsteuersystem auszuarbeiten bedeutet natürlich dafür zu sorgen, dass das aktuelle Steuersystem nicht durch ein noch komplexeres und noch bürokratischeres ersetzt wird. Es ist offenbar auch wichtig zu betonen, dass das System, bevor es europaweit eingesetzt wird, getestet werden muss, um zu gewährleisten, dass es in der Praxis funktioniert, da dadurch viele Probleme, die später auftreten könnten, verhindert werden.
Ein nicht minder wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug ist die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Staaten, ein Prozess, der durch die Errichtung eines gesamteuropäischen e-Steuerbehörden-Informationszentrums unterstützt würde.
Das Gleichgewicht zwischen dem öffentlichen Interesse und den Grundrechten und -freiheiten der Bürger wird nicht außer Acht gelassen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Schließlich muss auch dem Begriff „Steueroase“ im Hinblick auf das hier zur Diskussion stehende Thema große Bedeutung beigemessen werden. Ich begrüße die Vorschläge im Bericht, die EU sollte der weltweiten Abschaffung von Steueroasen Priorität einräumen.