Hubert Pirker (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich konnte meine Erklärung aufgrund der Lautstärke nicht abgeben und möchte das jetzt nachholen. Ich habe für den Bericht Kaufmann gestimmt, weil es hier um eine Klarstellung geht, dass das Justizielle Netz eine Notwendigkeit ist, weil es während der letzten zehn Jahre im Zusammenhang mit dem Rechtshilfeverfahren effektiv gearbeitet hat. Es geht jetzt aber darum, eine klare Abgrenzung zu Eurojust zu machen. Beide Institutionen haben ihre Rechtfertigung. Das Ziel ist, eine gegenseitige Ergänzung bzw. eine Zusammenarbeit von Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz herzustellen und damit die Sicherheit für die Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Hubert Pirker (PPE-DE). - Herr Präsident! Zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen: Es hilft uns in der Europäischen Union nichts, wenn wir eine ausgezeichnete Zusammenarbeit der Polizei auf der einen Seite haben, und realisieren auf der anderen Seite aber eine Strafverfolgung, nicht optimal funktioniert.
Hier haben wir, glaube ich, mit diesem Beschluss eine Lücke geschlossen. Durch die gegenseitige Anerkennung der Urteile im Strafvollzug wird nun ein Strafvollzug, eine Vollstreckung über Grenzen hinweg auch bei Abwesenheit möglich. Das ist ein entscheidender Schritt, um durch die Justizarbeit die Polizei in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Hubert Pirker (PPE-DE). - Herr Präsident! Es geht hier um die Möglichkeit, die wir endlich erhalten, dass das Visasystem im Zusammenhang mit den Übertritten an den Schengener Außengrenzen auch genutzt und überprüft wird. Wir wissen, dass viele Illegale deshalb illegal in der Europäischen Union sind, weil Visa abgelaufen oder ungültig geworden sind. Mit dieser Kooperation zwischen dem Schengen-System und dem Visa-Informationssystem schaffen wir Voraussetzungen, damit der Visamissbrauch in der Europäischen Union beendet und die legale Ein- und Ausreise in die Europäische Union sichergestellt wird.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich habe selbstverständlich, wie wohl die meisten Menschen, keine Einwände gegen Verbesserungen am Visa-Informationssystem der Schengen-Länder, aber was hier in diesem Bericht vorliegt, ist wirklich lächerlich. Das Visa-System solle wegen Wartezeiten an den Grenzen tatsächlich gelockert werden! Jeder, der einmal in der Welt gereist ist, weiß, dass es nun einmal Wartelisten gibt und dass diese bisweilen auch notwendig sind. Ich frage mich, welche Bewertung möglich sein könnte, dass Grenzschützer entscheiden sollen, wann Gefahr droht und wann nicht. Wer weiß, woher terroristische und andere Gefahren kommen?
Außerdem habe ich kein Problem damit, dass wir hier wieder einmal hinter den Tatsachen herlaufen. Die Europäisierung unserer Grenzkontrollen erfolgte unüberlegt, unvorbereitet und unter dem Druck ideologischer Scharfmacher, die die Sicherheit der Bürger dem großen Ideal der neuen europäischen Sowjetunion unterordnen.
Daniel Hannan (NI). - (EN) Herr Präsident! Ich erhebe mich – wie es bei derartigen Gelegenheiten nunmehr schon Tradition ist –, um darauf hinzuweisen, dass die Harmonisierung der europäischen Politik in den Bereichen Justiz und Inneres eine mehr als schwache Rechtsgrundlage hat. Zahlreiche Regelungen in den Berichten, über die wir eben abgestimmt haben – die Berichte Kaufmann, França, Brejc, Weber und Lambert – dienen dazu, bestimmten politischen Aspekten, Initiativen und im Falle von Eurojust einer ganzen Institution Befugnisse zu verleihen, obwohl sie über kein ordnungsgemäßes rechtliches Mandat verfügen. Es stimmt, dass die Europäische Verfassung bzw. der Lissabon-Vertrag ein solches Mandat geschaffen hätten, aber es stimmt auch – und daran muss dieser Saal offenbar immer wieder erinnert werden –, dass die Verfassung dreimal abgelehnt wurde: von 55 % der französischen Wähler, von 62 % der niederländischen Wähler und von 54 % der irischen Wähler.
Die Möglichkeit, sich bezüglich der Durchsetzung strafrechtlicher Zwangsmaßnahmen mittels eines Systems der Strafgerichtsbarkeit das Monopol zu verschaffen, ist vielleicht das entscheidendste Attribut der Eigenstaatlichkeit. Wir können einen Staat definieren als ein Territorium mit vereinbarten Regeln, die von einer gemeinsamen Behörde durchgesetzt werden. Wenn sich die Europäische Union dieses oberste Attribut der Eigenstaatlichkeit verleihen möchte, dann sollte sie den Anstand besitzen und seine Bürger vorher mittels Referendum um Erlaubnis bitten. Pactio Olisipiensis censenda est!
Hubert Pirker (PPE-DE). - Herr Präsident! Es geht um die Stärkung von Eurojust. Auch dieses Instrumentarium dient letzten Endes dazu, die polizeiliche Kooperation zu verstärken und effektiv zu machen. Es hat sich gezeigt, dass sehr viele Institutionen innerstaatlich mit der Justizkooperation befasst sind. Daher ist es sehr sinnvoll, was wir hier zu realisieren vorschlagen, nämlich innerhalb der Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten ein Koordinierungssystem einzurichten, damit eben die Effizienz der Zusammenarbeit gewährleistet ist, insbesondere in Terrorismusfragen und auch in anderen Bereichen organisierter Kriminalität.
Was ich als besonders positiv herausstreichen möchte, ist, dass dann Verbindungsrichter und -staatsanwälte in Drittstaaten eingerichtet werden sollen, ähnlich wie wir das bei der Polizei bereits haben, und dass dann die Kooperation mit diesen Drittstaaten auch entsprechend verbessert werden kann. Das heißt, die Europäische Union baut mit diesem System einen weiteren Sicherheitsgürtel vor der Europäischen Union auf.
David Sumberg (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Darf ich eingangs feststellen, welch große Freude es ist zu wissen, dass Sie den Vorsitz einer vollständigen Plenartagung hier in Brüssel führen. Ein kleiner Schritt für Herrn McMillan-Scott; ein vielleicht großer Schritt für das Europäische Parlament. Wer weiß. Warten wir es ab.
Ich erhebe mich zum Bericht Lambert und, falls Sie mich dazu aufrufen, auch zum Bericht Bowles. Es fällt mir schwer, den Bericht Lambert zu befürworten. Darin finden sich Verweise auf eine mögliche Verteilung illegaler Zuwanderer auf die große Mehrzahl der EU-Länder, was ich für vollkommen unpraktisch halte. Noch wichtiger aus britischer Sicht ist die Tatsache, dass wir im Gegensatz zu allen anderen, fast allen anderen (denn Zypern ist in der gleichen Position), eine Insel sind. Deshalb kommt es meines Erachtens darauf an, dass das Vereinigte Königreich die Kontrolle über seine Grenzen behält, die von britischen Behörden und nicht von der Europäischen Union mit ihren langen und recht durchlässigen Grenzen kontrolliert werden sollten. Ausgehend davon halte ich deshalb den Bericht Lambert für inakzeptabel.
Der Bericht Bowles ist deshalb unannehmbar, weil er trotz einiger guter Vorsätze praktisch Steueroasen die Schuld an den hohen Steuern gibt, unter denen viele von uns leiden. Dabei sind unsere Steuern – jedenfalls im Vereinigten Königreich – deshalb so hoch, weil wir eine Labour-Regierung haben, die felsenfest entschlossen ist, das Steueraufkommen zu erhöhen und das britische Volk und die britischen Steuerzahler dafür zur Kasse zu bitten.
Hohe Steuern sind im Kern ein nationales Problem und sollten es auch bleiben, und die Regierungen sollten dafür auf nationaler Ebene die Verantwortung tragen. Besteuerung sollte nicht in die Verantwortung der Europäischen Union fallen.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Die Berichterstatterin, Frau Lambert, hat sicherlich Recht, wenn sie sagt, dass die Dublin-Ziele in Bezug auf Asyl-Shopping auf keinen Fall realisiert wurden, ganz im Gegenteil. Das ist richtig. Sie hat auch Recht, wenn sie sagt, dass das System den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Europäischen Union unvermeidlich eine unverhältnismäßig große Last aufbürdet. Auch das ist richtig. Es ist daher eine gute Sache, dass eine Unterstützung dieser Länder dringend gefordert wird.
Andererseits vermisse ich doch einige wichtige Dinge in diesem Bericht, und bin auch keineswegs mit den meisten Annahmen und Zielsetzungen der Berichterstatterin einverstanden, im Gegenteil. Ein Beispiel: In der Bewertung durch die Kommission hieß es bereits, Zehntausende Asylsuchende würden aufgrund des Dublin-Systems untertauchen, und dennoch plädiert die Berichterstatterin gegen Haftmaßnahmen. Das kann nicht mehr ernst gemeint sein. Die enge Zusammenarbeit zwischen den europäischen Mitgliedstaaten im Bereich Asyl kann Früchte tragen, aber dann muss erst einer ganzen Reihe politisch korrekter Dogmen, von denen dieser Bericht nur so strotzt, ein Ende bereitet werden.
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! In nur einer Minute kann man unmöglich alle Probleme beim Bericht Lambert aufzählen, daher werde ich mich auf einige Aspekte beschränken. Was den Schutz von Kindern angeht, gibt der Bericht an, bei Unklarheiten über das Lebensalter sei zugunsten des Kindes zu entscheiden. Das klingt zwar gut, ist im Grunde aber eine regelrechte Einladung zu noch mehr Betrug mit Ausweispapieren.
Ferner sei dem Bericht zufolge die Definition des Begriffs „Familienangehöriger“ zu restriktiv, was erneut eine offene Aufforderung zu noch mehr Missbrauch ist. In Afrika beispielsweise ist jeder mehr oder weniger mit jedem verwandt, und wenn wir dies berücksichtigen müssen, können wir besser gleich alle Türen aufreißen.
Der Bericht spricht sich auch gegen das Zugänglichmachen der Eurodac-Datenbank für die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten aus, da, ich zitiere, „dies die Gefahr einer Stigmatisierung für Asylbewerber erhöht“. Dies ist eine lächerliche Überlegung, umso mehr als Eurodac eine Fülle von Informationen im Kampf gegen illegale Einwanderung, internationales Verbrechen und Terrorismus enthalten könnte.
Christoph Konrad (PPE-DE). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht Bowles enthält zu Recht auch die Problematik Mehrwertsteuerbetrug – immerhin ein Volumen von 20 Milliarden Euro im Jahr. Ich unterstütze diese Vorschläge, die dazu gemacht worden sind. Allerdings ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir einen Systemwechsel, eine Strukturreform in diesem Bereich brauchen. Was wir von der Kommission in diesem Zusammenhang hören, ist immer nur der Hinweis: Wir wollen in dieser Frage die Zusammenarbeit zwischen den Staaten stärken, und wir wollen in diesem Bereich evaluieren, recherchieren usw.
Bei dem Volumen an Betrug, das wir dort haben, ist es an der Zeit, dass die Kommission die reformwilligen Staaten, die tatsächlich dieses Reverse-Charge-Verfahren einführen wollen, unterstützt und die passive Haltung aufgibt. Dies ist auch eine Aufforderung an Herrn Kovács, hier endlich umzudenken. Ich hoffe, dass wir noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Vorschlag erhalten und die Vorschläge der Staaten Österreich und Deutschland unterstützt werden.
Ivo Strejček (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Bowles gestimmt.
Ich möchte drei Punkte hervorheben. Erstens fordert der Bericht eine Verbesserung der steuerpolitischen Koordinierung. Das wäre meines Erachtens schädlich für den Steuerwettbewerb, denn der steuerliche Wettbewerb ist eine solide und fruchtbare Erscheinung. Zweitens beseitigt man den Steuerbetrug nicht durch Reduzierung des Wettbewerbs, sondern durch konsequente Abschaffung der Steuerfreiheit. Drittens sollte Betrug im Bereich der Mehrwertsteuer durch Vereinheitlichung der MwSt.-Sätze beseitigt werden, die die Zahl der Freistellungen und Gesetzeslücken rasch verringern würde.
Der Bericht Bowles bietet andere Mittel an. Deshalb habe ich gegen ihn gestimmt.
Astrid Lulling (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Wie ich gestern gesagt habe, bin ich gegen jede Form von Steuerbetrug, und ich habe die Kommission und den Rat gebeten, sofortige Abhilfemaßnahmen gegen die verheerenden Auswirkungen des Mehrwertsteuerbetrugs zu ergreifen: die Verluste wurden auf 20 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, was fast einem Fünftel des EU-Haushalts entspricht.
Ich habe ein von RTvat entwickeltes und uns von dieser Organisation hier im Parlament vorgestelltes Modell erwähnt, durch das der Mehrwertsteuerbetrug um etwa 275 Millionen Euro pro Tag reduziert und der Verwaltungsaufwand insbesondere für die KMU verringert würde. Meines Erachtens sollte die Kommission diese Vorschläge prüfen, denn die Modelle gibt es bereits. Es muss natürlich auch der politische Wille für ihre Umsetzung vorhanden sein.
Dennoch konnte ich nicht für den Bericht stimmen, weil die Änderungsanträge meiner Fraktion − insbesondere der Änderungsantrag bezüglich des Satzes, wonach ein gesunder Steuerwettbewerb zur Beibehaltung und Erhöhung der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten beiträgt, sowie der Änderungsantrag, der sich gegen die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie über die Besteuerung von Sparguthaben ausspricht − nicht angenommen wurden. Wir sind jedoch entschieden gegen die Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie auf sämtliche Rechtspersonen und Einnahmequellen.
In diesem Zusammenhang dürfen wir meiner Meinung nach nicht außer Acht lassen, dass „zu viele Steuern zu Steuervernichtung führen“, und die Mitgliedstaaten, die diese Ausweitungen befürworten, sollten vorsichtig sein, denn in Macao, Singapur und Hongkong reibt man sich bereits die Hände beim Gedanken daran, dass wir eine derartige Richtung einschlagen könnten. Aus diesen Gründen habe ich nicht für den Bericht gestimmt, weil ich möchte, dass dieser Punkt klar und präzise geregelt wird.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich wollte nur kurz etwas zum Bericht Bowles sagen, in dem es um eine koordinierte Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetrugs geht. Angesichts einer solchen Überschrift möchte man meinen, dass es einem sehr schwer fallen müsste, den Bericht oder Teile davon abzulehnen.
Tatsächlich ist es aber so, dass ich einen koordinierten Ansatz bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs zwar uneingeschränkt befürworte – und wir brauchen in diesem Bereich dringend eine ernsthafte Untersuchung und Koordinierung –, jedoch der Meinung bin, dass jeglicher Versuch, die Steuern zu harmonisieren und/oder den Steuerwettbewerb in der EU der 27 Mitgliedstaaten im Rahmen einer Lösung im Kampf gegen den Steuerbetrug abzubauen, völlig inakzeptabel ist.
Ich bin nicht sicher, ob Europa, d. h. der Kommission, klar ist, wie viel Schaden diese permanenten Verweise auf eine Zentralisierung, Kontrolle oder Einschränkung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung in den Mitgliedstaaten anrichten. Das war während der Debatte über unser Referendum am 12. Juni ein ganz großes Thema, auch wenn es in Bezug auf den Lissabon-Vertrag nicht relevant ist. Es ist uns leider nicht gelungen, jene, die fürchteten, Europa – d. h. die europäischen Institutionen – beabsichtigt, die Besteuerung in unterschiedlichem Maße und aus unterschiedlichen Gründen zentral zu regeln, vom Gegenteil zu überzeugen, davon, dass der Lissabon-Vertrag diesen Ansatz nicht unterstützt. Bitte hüten Sie sich vor zu starken Eingriffen in diesem speziellen Bereich.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich habe nicht gegen den Bericht Kaufmann gestimmt, obwohl ich überhaupt nicht davon überzeugt bin, dass die Europäisierung unserer Justizsysteme oder die Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft unbedingt der richtige Weg ist, um das Funktionieren von Polizei und Justiz oder gar die Bestrafung von grenzüberschreitender Kriminalität zu verbessern. Ganz im Gegenteil.
Ich dränge jedoch auf eine sehr weit reichende und noch engere Zusammenarbeit zwischen allen souveränen europäischen Sicherheitsdiensten, und in diesem Sinne kann ich einige Empfehlungen und Verbesserungen im Bericht Kaufmann, Verbesserungen am Europäischen Justiziellen Netz, größtenteils unterstützen. Dies darf jedoch nicht zu einem weltfremden, überbezahlten und arroganten europäischen Justizsystem führen, wie wir es in den vergangenen Monaten kennen gelernt haben, das sich in einer Weise einmischt, die weit über die notwendige Zusammenarbeit zwischen souveränen Mitgliedstaaten hinausgeht. Ich habe mich daher, aus diesem zweiten Grund, bei der Endabstimmung über den Bericht Kaufmann der Stimme enthalten.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die legislative Entschließung auf der Grundlage des Berichts meiner griechischen Kollegin Katerina Batzeli gestimmt, der in erster Lesung des Mitentscheidungsverfahrens den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007-2013 billigt. Ich begrüße und unterstütze die Änderungsanträge, mit denen das Beratungsverfahren durch eine Verpflichtung der Kommission zur unverzüglichen Unterrichtung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten über jedwede Maßnahmen ersetzt wurde, die zur Umsetzung des Beschlusses ohne Mitwirkung eines Ausschusses ergriffen werden, damit die Auswahlentscheidungen schneller und effizienter abgewickelt werden können.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Ich habe für den Bericht von Frau Batzeli gestimmt und begrüße es sehr, dass die betreffenden Mittel wesentlich aufgestockt worden sind. Das Programm „Jugend in Aktion“ war in den vergangenen Jahren ein wichtiges Instrument zur Einbindung der heranwachsenden Generation unserer Union in das große europäische Projekt: ein fundamentales Band mithin, um die neue Generation näher an Europa heranzuführen und ihr die Mitwirkung an einigen wirklich interessanten politischen und kulturellen Initiativen zu ermöglichen. Die Europäische Kommission tut recht daran, diesen Weg zu gehen: Als junger Vertreter dieses Parlaments und in dem Wissen, wofür Kommissar Figel eintritt und welche Ziele er verfolgt, kann ich hinsichtlich des Erfolgs des neuen Programms 2007-2013 absolut optimistisch sein.
Das Programm „Jugend in Aktion“ ist ein Werkzeug, das uns hilft, unsere Kinder in konstruktive Aktivitäten einzubinden, die ihnen Führungsqualitäten, Solidarität und Toleranz vermitteln. Gleichzeitig ist das der beste Weg, um den jungen Menschen zu zeigen, dass uns die Lösung ihrer Probleme am Herzen liegt, und um sie mit der Idee des gesamteuropäischen Hauses vertraut zu machen. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Union, dass die Mittel für die europäische Jugend so effektiv wie möglich verwaltet werden.
Die Ermutigung zur Eigeninitiative, die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Verstärkung der Transparenz zählen zu den wichtigsten Prioritäten dieses Parlaments. Frau Batzeli offeriert Lösungen für die Verkleinerung des Zeitfensters, in dem die Mittel für die Siegerprojekte bereitgestellt werden, und das ist für die jungen Menschen ein positives Signal. Gleichzeitig bleibt mit den Änderungsanträgen die Kompetenz des Europäischen Parlaments bei der Kontrolle der Ausgaben der Gemeinschaftsmittel gewahrt. Deshalb habe ich für den Bericht zur Änderung des Programms „Jugend in Aktion“ gestimmt.
Ich gratuliere der Berichterstatterin zu ihrer ausgezeichneten Arbeit!
Neena Gill (PSE), schriftlich. – (EN) Ich stimme sehr gern für diesen Bericht, weil ich glaube, dass das Programm „Jugend in Aktion“ eine ausgezeichnete Initiative darstellt. Programme wie dieses sind für das Miteinander der jungen Menschen in Europa von ganz entscheidender Bedeutung.
Dieses Miteinander ist dringend erforderlich. Von meinen Wählern bekomme ich immer wieder zu hören, dass die Europäische Union nichts für sie tut. Ohne Mittel zur Finanzierung von Programmen für die Zivilgesellschaft dürfte es jenen, die an die Bedeutung des europäischen Projekts glauben, schwerfallen, Kritikpunkte wie Demokratiedefizite und bürgerferne Institutionen zu entschärfen.
Hinzu kommt, dass diese negative Einstellung unter Jugendlichen besonders weit verbreitet ist. Bei meinen Schulbesuchen in meinem Wahlkreis fällt mir jedes Mal auf, mit welchem Zynismus sie die Rolle der EU sehen. Deshalb stellt ein Bericht wie dieser eine Initiative zur rechten Zeit für ein dringendes – und wachsendes Problem – dar.
Doch der Bericht wird von den Bangemachern, die behaupten, er stärke die Kommission, abgelehnt. Klar ist, dass alle Informationen objektiv sein müssen. Nur so können entsprechende Aktionen effektiv sein. Trotzdem möchte ich die Abgeordneten fragen, wie eine Stärkung der Zivilgesellschaft und der Rolle junger Menschen der Kommission zu mehr Macht verhelfen könnte.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Bei der Kultur geht es um grundlegende langfristige Fragen für Länder und Zivilisationen. Daher sollte Kulturpolitik nach Ansicht der Juniliste von Politikern mit großer Nähe zu den Bürgern betrieben werden, das heißt in erster Linie auf nationaler Ebene. Unserer Meinung nach werden im EU-Haushalt zu großzügige Mittel für einen Bereich bereitgestellt, für den im Wesentlichen die Mitgliedstaaten zuständig sein sollten. Wir befürworten generell mehr Mittel für die Kultur, sind aber gegen deren Bereitstellung durch EU-Organe, die weit entfernt von den Bürgern sind.
Bei der heutigen Abstimmung über die vier Berichte Batzeli brauchten wir nur zu Änderungsanträgen technischer Art bezüglich der Struktur der Durchführung der Programme Stellung zu nehmen. Wir haben jedoch gegen diese Berichte gestimmt, um deutlich zu machen, dass wir große Investitionen in die Kultur auf Gemeinschaftsebene ablehnen.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße Katerina Batzelis Bericht über das Programm „Jugend in Aktion“. Die im Rahmen des Programms bereitgestellten Finanzhilfen tragen entscheidend dazu bei, dass junge Europäer die Möglichkeiten, die die EU bietet, umfassend nutzen können. Ziel des Berichts ist es, die Bürokratie abzubauen und die Entscheidungsfindung bei der Vergabe von Finanzhilfen zu vereinfachen. Deshalb befürworte ich seine Empfehlungen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die legislative Entschließung auf der Grundlage des Berichts meiner griechischen Kollegin Katerina Batzeli gestimmt, der in erster Lesung des Mitentscheidungsverfahrens den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1855/2006/EG über das Kulturprogramm (2007-2013) billigt. Ich begrüße und unterstütze die Änderungsanträge, mit denen das Beratungsverfahren durch eine Verpflichtung der Kommission zur unverzüglichen Unterrichtung des Europäische Parlaments und der Mitgliedstaaten über jedwede Maßnahmen ersetzt wurde, die zur Umsetzung des Beschlusses ohne Mitwirkung eines Ausschusses ergriffen werden, damit die Auswahlentscheidungen schneller und effizienter abgewickelt werden können.
Nicodim Bulzesc (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er darauf abzielt, die Entscheidungsfrist für die Vergabe europäischer Fördermittel durch das Programm für Kultur 2007-2013 zu verkürzen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Vergabeverfahren für Fördermittel durch diesen Mechanismus recht langsam ist und europäische Kulturschaffende aus diesem Grund in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.
Da die kulturellen Institutionen und Künstler, die diese Mittel beantragen, sich meist in einer angespannten Finanzsituation befinden, begrüße ich jede Maßnahme, die den Zugang zu europäischen Mitteln erleichtert.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Katerina Batzelis Bericht über das Programm „Kultur“ für den Zeitraum 2007-2013 vereinfacht das Verfahren, nach dem über Finanzhilfen im Rahmen des Programms entschieden wird. Eine effizientere Gestaltung dieses Verfahrens kommt Vorhaben wie dem Programm „Europäische Kulturhauptstädte“ zugute. Deshalb habe ich für den Bericht gestimmt.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN), schriftlich. − (PL) Herr Präsident! Die zur Abstimmung vorgelegten Berichte von Katerina Batzeli bezüglich der Programme „Jugend in Aktion“ (2007-2013), „Kultur“ (2007-2013), „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007-2013) und des Aktionsprogramms im Bereich des lebenslangen Lernens zeigen, dass die Verfahren im Hinblick auf die Annahme von mehrjährigen Programmen für Kultur, die Bildung junger Menschen und aktive Bürgerschaft die Ausarbeitung und Durchführung dieser Programme erschweren. Daraus ergibt sich die Frage: Ist das auf den bürokratischen Verwaltungsstil der Europäischen Kommission zurückzuführen oder auf mangelndes Verständnis für die wichtige Problematik einer aktiven Bürgerschaft?
Kultur und Bildung sind mit Bürokratie nicht vereinbar. Daher hat sich der Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments, was die Beschlussfassung betrifft, „wiederholt für ein schnelles, effizientes und transparentes Verfahren ausgesprochen…, das aber dennoch das Kontroll- und Informationsrecht gewährleistet“. Ohne schnelle Entscheidungen werden die erhofften Auswirkungen ausbleiben. Die genannten Fakten rechtfertigen voll und ganz die Abstimmung zugunsten der Berichte, insbesondere da Kultur im weitesten Sinne den Reichtum der Nationen verkörpert und ein Garant für ihre Entwicklung und Beständigkeit ist.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die legislative Entschließung auf der Grundlage des Berichts meiner griechischen Kollegin Katerina Batzeli gestimmt, der in erster Lesung des Mitentscheidungsverfahrens den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1904/2006/EG über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007-2013) zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft billigt. Ich begrüße und unterstütze die Änderungsanträge, mit denen das Beratungsverfahren durch eine Verpflichtung der Kommission zur unverzüglichen Unterrichtung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten über jedwede Maßnahmen ersetzt wurde, die zur Umsetzung des Beschlusses ohne Mitwirkung eines Ausschusses ergriffen werden, damit die Auswahlentscheidungen schneller und effizienter abgewickelt werden können.
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. − (IT) Vielen Dank, Herr Präsident! Wie bei den vorhergehenden Berichten bin ich auch von dem vorliegenden Bericht der Kollegin Batzeli überzeugt und werde daher dafür stimmen.
Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ stellte bei der schwierigen Aufgabe der letzten Jahre, Europa den Bürgern näher zu bringen, einen wichtigen Schritt dar: Europa galt nämlich in der Vergangenheit allzu oft als eine entrückte Bürokratie, fernab der alltäglichen Realität seiner Bürger und Bürgerinnen.
Da wir heute ausnahmsweise eine Plenartagung in Brüssel abhalten, bietet sich uns damit die Gelegenheit zu einem Signal, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger positiv aufnehmen werden: Setzen wir die Diskussion über den einheitlichen Sitz des Europäischen Parlaments in Brüssel in Gang. Für unsere Bürger und Bürgerinnen ist dieser monatliche „Umzug“ mit dem damit verbundenen zunehmend höheren finanziellen und organisatorischen Aufwand immer weniger nachvollziehbar. Fangen wir an, darüber ohne Tabus zu sprechen.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich begrüße die Vorschläge zum Abbau der Bürokratie im Hinblick auf die Beschlussfassungsverfahren für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“. Durch effizientere Auswahlverfahren für die Vergabe von Zuschüssen für Städtepartnerschaften und die Unterstützung der Zivilgesellschaft wird die EU besser in der Lage sein, europäisches Denken und Engagement bei ihren Bürgerinnen und Bürgern zu fördern. Ausgehend davon habe ich für den Bericht von Katerina Batzeli über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013) gestimmt.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die legislative Entschließung auf der Grundlage des Berichts meiner griechischen Kollegin Katerina Batzeli gestimmt, der in erster Lesung im Rahmen des Verfahrens der Mitentscheidung den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1720/2006/EG über die Einführung eines Aktionsprogramms im Bereich Bildung und lebenslanges Lernen billigt. Ich begrüße und unterstütze die Änderungsanträge, mit denen das beratende Komitologieverfahren durch die Verpflichtung der Europäischen Kommission ersetzt wurde, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten unverzüglich über alle Maßnahmen zu informieren, die zur Umsetzung der Entscheidung ohne die Einschaltung eines Ausschusses getroffen wurden, um somit eine raschere und effizientere Durchführung der Auswahlentscheidungen zu ermöglichen.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Das Programm im Bereich des lebenslangen Lernens trägt zur Finanzierung von Bildungsprogrammen wie Erasmus bei. Durch Programme wie dieses können die Menschen in ganz Europa nicht nur den kulturellen Reichtum Europas kennen lernen, sondern sich auch mit der Vielzahl von Lernmöglichkeiten vertraut machen, die die EU zu bieten hat. Deshalb habe ich für den Bericht von Katerina Batzeli über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens gestimmt.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Es ist kontraproduktiv, einerseits das eigene Volk zum Lernen anzuhalten, andererseits aber mit den „Blue-Card“-Plänen aufzuwarten. Denn durch die Zunahme an atypischen Verhältnissen und den verstärkten Konkurrenzdruck ist eine gute Grund- und weiterführende Ausbildung jetzt schon kein Schutz mehr vor Arbeitslosigkeit.
Es gibt genug gut ausgebildete Leute, die von den Unternehmen nur deshalb abgelehnt werden, weil letztere auf der Suche nach möglichst billigen Mac-Job-Doktoren oder -Magister sind bzw. nur mehr atypische Arbeitsverhältnisse anbieten wollen.
Grundsätzlich ist der als Vorwand genommene Facharbeitermangel durch Ausbildungsoffensiven zu beseitigen; falls unmöglich, ist ein Saisoniermodell zu bevorzugen. So wird sichergestellt, dass es zu keiner weiteren Massenzuwanderung kommt.
Dumitru Oprea (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe aus mehreren Gründen für den Bericht von Katerina Batzeli gestimmt.
Es ist bekannt, dass Bildung und Ausbildung entscheidende Prioritäten der Europäischen Union bei der Erreichung der Lissabon-Ziele darstellen. Das Ziel des Programms zum lebenslangen Lernen sollte im Erhalt einer flexiblen und autonomen, wissensbasierten Gesellschaft bestehen, die sich qualitativ und quantitativ auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet im Rahmen und im Geiste eines stärkeren sozialen Zusammenhalts entwickelt. Deshalb muss das lebenslange Lernen alle sozialen Faktoren umfassen.
Natürlich muss das Programm, wie jedes andere Programm dieser Größe, nachvollziehbar und kohärent sein, regelmäßig nach jeder Umsetzungsphase überprüft und bewertet werden, damit Korrekturen, vor allem im Hinblick auf die Prioritäten bei der Durchführung der Maßnahmen, ermöglicht werden.
Dennoch sollten die Programme zum lebenslangen Lernen auch auf erwachsene Menschen zugeschnitten werden. Angesichts der Tatsache, dass die Betonung meist auf der Ausbildung im ersten Lebensabschnitt liegt, und der persönliche Wissensstand sich danach einschränkt, sollten alle Bürger dazu angeregt und motiviert werden, sich an einer Form des lebenslangen Lernens zu beteiligen, was die Möglichkeit einer Beschäftigung im Arbeitsmarkt, unabhängig vom Alter, sicherstellen würde.
Das wird umso wichtiger, wenn wir die Statistiken zur Alterung und Abnahme der arbeitsfähigen Bevölkerung betrachten.
Mihaela Popa (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ganz Europa setzt sich derzeit mit einer Reihe dringend erforderlicher und dramatischer Umstellungen für die Bürger aller Altersgruppen auseinander.
Der Stellenwert von Bildung und Ausbildung in der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung ist erkannt worden, und der Europäische Rat hat wiederholt die Rolle von Bildung und Ausbildung bei der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union betont.
Wir können heute nicht mehr damit rechnen, dass die Menschen ihr ganzes Leben lang in derselben Branche oder am selben Arbeitsplatz verbleiben werden. Ihre berufliche Entwicklung wird nicht vorhersehbare Wege nehmen, und sie werden über weit gefächerte allgemeine Fähigkeiten verfügen müssen, um sich anzupassen.
Um sie auf das Leben und die Gesellschaft vorzubereiten, sollten die Schulen sie auf das lebenslange Lernen orientieren, ein umfassendes Programm der Europäischen Union, das die Menschen befähigt, in jeder Altersstufe lernen zu können und so lebendige und aktive Mitglieder der Gesellschaft zu bleiben.
Deshalb habe ich mit vollstem Vertrauen für den Bericht gestimmt, da wir, und hier beziehe ich mich speziell auf die neuen EU-Mitgliedstaaten, die Programme entwickeln müssen, die für diese Zwecke entworfen worden sind.
Marian Zlotea (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits wurde am 1. Juli 1999, vor der Erweiterung der Europäischen Union um die Republik Bulgarien und Rumänien, wirksam. Das Protokoll zum Abkommen musste abgefasst werden, damit die neuen Mitgliedstaaten (Rumänien und Bulgarien) sich dem Abkommen anschließen können.
Meiner Meinung nach sollte das Parlament mehr Initiativen dieser Art ergreifen, die auch die mit anderen Ländern der Region unterzeichneten Partnerschaften einbeziehen. Bezüglich der Situation in der Region ist dieses Jahr der Abschluss einer Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Aserbaidschan erforderlich, damit Europa die Fortsetzung seiner Energieprojekte ermöglicht wird.
Die Europäische Union muss Aserbaidschan besondere Aufmerksamkeit schenken, wobei auch von der Realität der sehr ausgewogenen Politik dieses Landes und seiner Bereitschaft auszugehen ist, zur Verwirklichung der Energieprojekte der Europäischen Union beizutragen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Nach dem Referendum am 21. Mai 2006 in Montenegro über die Unabhängigkeit des Landes, bei dem sich die Mehrheit der Wähler (55,4 %) für die Unabhängigkeit ihres Landes ausgesprochen hat, erklärte das montenegrinische Parlament am 3. Juni 2006 die völlige Unabhängigkeit Montenegros nach dem Völkerrecht erklärt. Serbien hat die Unabhängigkeit Montenegros anerkannt, und am 5. Juni 2006 fasste das serbische Parlament einen Beschluss, in dem Serbien als Nachfolgestaat des Staatenbundes Serbien-Montenegro festgelegt wurde. Dies war die neue Bezeichnung der Bundesrepublik Jugoslawien gemäß der neuen Verfassung vom 4. Februar 2003. Vor diesem Hintergrund habe ich für die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt, die im Rahmen des Konsultationsverfahrens den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die getrennte Haftung Montenegros und die proportionale Reduzierung der Haftung Serbiens für die dem Staatenbund Serbien-Montenegro (ehemalige Bundesrepublik Jugoslawien) von der Gemeinschaft gewährten langfristigen Darlehen billigt.
Brian Simpson (PSE), schriftlich. − (EN) Ich werde für den Bericht von Helmuth Markov stimmen. Meines Erachtens ist es für die Stabilität und Sicherheit in Europa unerlässlich, dass wir alles tun, um sowohl Serbien als auch Montenegro bei der Überwindung der gravierenden wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu unterstützen, die durch das Auseinanderbrechen von Jugoslawien und die sich anschließenden Kriege entstanden sind.
Ich hoffe, dass das Augenmerk dabei vor allem auf den Bereichen Infrastruktur und Verkehr liegen wird. Wenn wir in unseren Bestrebungen für beide Länder realistisch bleiben wollen, dann ist diese Einigung dringend erforderlich und sollte konsequent unterstützt werden. Ich hege die Hoffnung, dass sowohl Serbien als auch Montenegro irgendwann einmal der Europäischen Union beitreten können.
Diese Einigung ist der erste Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Auf der Grundlage des Berichts meines bewundernswerten britischen Kollegen Neil Parish habe ich für die legislative Entschließung gestimmt, die im Rahmen des Konsultationsverfahrens den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung des Rates vom Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen billigt. Die Verordnung des Rates vom 28. Juni 2007 über die biologische Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen sollte eigentlich am 1. Januar 2009 verbindlich in Kraft treten. Ziel des vorliegenden Vorschlags ist die Verschiebung der obligatorischen Verwendung des EU-Logos bis zum Entwurf eines neuen Logos, damit die Verbraucher durch kurzfristige Änderungen der EU-Logos nicht verwirrt werden und den Unternehmen, die ihre Verpackungen und Drucksachen in sehr kurzer Zeit ändern müssten, keine zusätzliche finanzielle Belastung entsteht. Daher wird vorgeschlagen, die Verwendung des EU-Logos erst ab dem 30. Juni 2010 verpflichtend vorzuschreiben.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. − (EN) Ich unterstütze diesen Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Ich bin nicht völlig davon überzeugt, dass es immer besser ist, auf einen maximalen Anbau und Verbrauch von Bioprodukten zu orientieren. Ich glaube, dass es der Wissenschaft gelungen ist, die Produktivität der Lebensmittelproduktion und die Lebensmittelsicherheit in einigen wichtigen Bereichen zu verbessern. Mein eigener Verbrauch widerspiegelt diese Überzeugung. Dennoch haben jene, die einen fundamentalistischeren Standpunkt vertreten, ein Recht darauf zu erwarten, dass als Bioprodukte gekennzeichnete Erzeugnisse tatsächlich aus ökologischem Anbau stammen und es sich nicht nur um ein Etikett handelt, um gutgläubigen und schlecht informierten Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Nachfrage nach ökologisch/biologisch erzeugten Lebensmitteln und anderen Waren ist hoch und steigt weiterhin an. Um sie zu befriedigen, müssen die Verbraucher natürlich in der Lage sein, diese Produkte auf dem Markt zu erkennen, was eine Kennzeichnung erforderlich macht, damit der Markt in dieser Hinsicht funktioniert.
Wir haben jedoch bereits früher gegen eine EU-Kennzeichnung ökologischer bzw. biologischer Erzeugnisse gestimmt, da unserer Überzeugung nach die Kräfte des Marktes mit bewussten europäischen Verbrauchern an der Spitze diese Aufgabe selbst lösen können. Falls eine politische Regelung für die Kennzeichnung ökologischer bzw. biologischer Erzeugnisse notwendig ist, sollte diese auf nationaler Ebene erfolgen.
Bei der Abstimmung zu diesem Bericht standen wir jedoch nur vor der Frage, die obligatorische Verwendung des EU-Logos auf ökologischen bzw. biologischen Erzeugnissen zu verschieben, und haben darum für diesen Vorschlag gestimmt.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht Parish gestimmt, mit dem der Vorschlag der Kommission für einen Aufschub der obligatorischen Verwendung des Gemeinschaftslogos auf Bioprodukten gebilligt wird. Dabei sollte jedoch angemerkt werden, dass eine entsprechende freiwillige Kennzeichnung nicht verboten ist. Sämtliche Schritte, die den Verbrauchern zugute kommen, sind zu begrüßen.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Wir haben für den Bericht gestimmt, da die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungsanträge für den Abschluss solcher Abkommen eine Zustimmung des Parlaments erforderlich machen würden. Wir sind für eine umfassende Überarbeitung der Fischereiabkommen der Europäischen Union und betrachten dies als einen positiven ersten Schritt, der uns größere Möglichkeiten der Einflussnahme bietet.
Die wissenschaftlichen Berichte, die eine Überfischung der Meere belegen, nehmen wir sehr ernst und betrachten daher die EU-Fischereiabkommen nicht als langfristig nachhaltige Maßnahme zur Armutsbekämpfung und zur Unterstützung der Entwicklung. Wir streben eine Änderung der Gemeinsamen Fischereipolitik dahingehend an, dass sie zu einer Erholung der Fischbestände führt. Außerdem wollen wir durch Änderungen in der Handels- und Entwicklungshilfepolitik der EU eine nachhaltige Entwicklung in den Ländern unterstützen, in denen die Fischereiabkommen mit der EU gegenwärtig eine bedeutende Einkommensquelle darstellen.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe den Bericht Morillon über das Übereinkommen über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean unterstützt. Ich bin der Ansicht, dass Fischereistaaten ihre Fischerei in eigener Kontrolle durchführen und gleichzeitig im Rahmen regionaler Fischereiorganisationen international zusammenarbeiten sollten.
Die EU hat Fischereiinteressen in Küstenregionen im Indischen Ozean und muss folglich die Auflagen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen erfüllen. Ich hoffe jedoch, dass Frankreich und andere EU-Länder eines Tages in der Lage sein werden, ihre Fischereiinteressen in eigener Kontrolle wahrzunehmen.
Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Das Europäische Parlament hat soeben dem Übereinkommen über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean zugestimmt, das 2006 von der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet wurde. Da die Gemeinschaft wegen La Réunion in dieser Region Fischereiinteressen vertritt, war sie in der Tat nach dem Seerechtsabkommen der Vereinten Nationen verpflichtet, mit den anderen beteiligten Vertragsparteien in Sachen Bewirtschaftung und Erhaltung der regionalen Ressourcen zusammenzuarbeiten.
Diese neue regionale Fischereiorganisation bildet einen besonderen institutionellen Rahmen, dessen Kernstück der ständige Wissenschaftliche Ausschuss ist. Die Hauptaufgabe dieses Ausschusses ist die wissenschaftliche Bewertung der Fischereiressourcen und der Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt unter Berücksichtigung der regionalen Umweltbedingungen. Außerdem fördert das Abkommen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung.
Auf der Grundlage dieser wissenschaftlichen Empfehlungen werden die Vertragsparteien gänzlich in der Lage sein, Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen, die den schwierigen Aufgaben in der Region am besten gerecht werden können. Dieses Übereinkommen ist ein echter Fortschritt in Sachen Förderung der Fischereiressourcen und der nachhaltigen Entwicklung.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR). Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments auf der Grundlage des Berichts meiner Kollegin Kyösti Virrankoski über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2008 (EBNH Nr. 5/2008) gestimmt, der die Überarbeitung der Planung der traditionellen Eigenmittel (TEM, das heißt Zölle, Agrarzölle und Zuckerabgaben), der Mehrwertsteuer- und BNE-Grundlagen sowie die haushaltsmäßige Erfassung und Finanzierung der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich, die zu einer veränderten Verteilung Eigenmittelbeiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt führen, betrifft.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die legislative Entschließung auf der Grundlage des Berichts meiner deutschen Kollegin Sylvia-Yvonne Kaufmann gestimmt, der im Rahmen des Verfahrens der Mitentscheidung die Initiative mehrerer Mitgliedstaaten zur Stärkung des Europäischen Justiziellen Netzes billigt. In der Entschließung werden der Rat und die Kommission aufgefordert, nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon jedem künftigen Vorschlag – der vom Parlament im Dringlichkeitsverfahren geprüft werden soll – zur Änderung des Initiativtextes Priorität einzuräumen. Ich unterstütze die stärkere Betonung des „Datenschutzes“ und dass die Kontaktstellen des Justiziellen Netzes den nationalen Mitgliedern von Eurojust bestimmte Informationen zur Verfügung stellen sollen. Ich begrüße insbesondere die Bezugnahme auf den künftigen Rahmenbeschluss zum Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden.
Koenraad Dillen, Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Einmal ist keinmal. Was die Franzosen, Niederländer und Iren in den Referenden 2005 und im Juni 2008 zurückgewiesen haben, möchte Brüssel durch die Hintertür wieder hereinholen: die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Staatsanwaltschaft.
Die Versuchung für unsere pro-europäischen Zauberlehrlinge ist einfach zu groß. Die Einwände, Zurückweisungen und legitimen Widerstände der europäischen Völker müssen, koste es, was es wolle, in den Wind geschlagen und ignoriert werden, so dass sämtliche Themen im Bereich Justiz, Sicherheit und Einwanderung mit Gewalt vergemeinschaftet werden können.
Europa unterliegt einem fürchterlichen Irrtum. Die notwendige Zusammenarbeit zwischen den Staaten in justiziellen, polizeilichen oder auch strafrechtlichen Angelegenheiten darf nicht zu ihrer Unterwerfung unter eine supranationale Rechtsordnung führen, die ungeachtet aller Unterschiede zwischen den Rechtssystemen und Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten geschaffen wurde.
Wir lehnen diese supranationale Rechtsordnung ab, die den uns so wichtigen Grundsätzen und Werten völlig zuwiderlaufen würde.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht von Frau Kaufmann über das Europäische Justizielle Netz findet meine Zustimmung. Ich bin mit seinem Inhalt und seinem Ziel, nämlich Stärkung der bestehenden Strukturen sowie Vereinheitlichung ihres Vorgehens, einverstanden. Wesentliche Änderungen in den letzten Jahren im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen machten es erforderlich, entsprechende Strukturen einzurichten und weiter auszubauen, um die Koordinierung und Unterstützung auf europäischer Ebene zu ermöglichen.
Obwohl der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung in die Praxis umgesetzt zu werden beginnt, bestehen noch immer zahlreiche konkrete Schwierigkeiten und wächst die Zahl höchst komplizierter grenzübergreifender Fälle, in denen es zunehmend notwendiger wird, den zuständigen Justizbehörden der Mitgliedstaaten Unterstützung und Rechtshilfe zu gewähren.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. – (SV) Ich bin absolut dagegen, religiöse Überzeugung, sexuelle Orientierung, politische Meinungen usw. als zur Übermittlung zwischen Behörden relevante Informationen aufzunehmen. Aber in diesem Bericht werden diese Dinge nur im Zusammenhang mit dem Datenschutz sowie als Versuch der Verbesserung der geltenden Rechtsvorschriften genannt. Darum stimme ich für den Bericht.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die legislative Entschließung auf der Grundlage des Berichts des portugiesischen Kollegen Armando França gestimmt, in dem die Initiative mehrerer Mitgliedstaaten (Republik Slowenien, Französische Republik, Tschechische Republik, Königreich Schweden, Slowakische Republik, Vereinigtes Königreich und Bundesrepublik Deutschland) zur Änderung einer Reihe von Rahmenbeschlüssen (2002/584/JI über den europäischen Haftbefehl, 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, 2006/783/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und 2008/.../JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen) im Hinblick auf die Regelung bei Abwesenheitsurteilen gebilligt wird. Ich unterstütze den Vorschlag für eine Reihe von Verfahrensgarantien zur Stärkung der „Rechte von in Abwesenheit verurteilten Personen“ sowie die Bemühungen um gemeinsame Lösungen für die „Gründe der Nichtanerkennung“ der betreffenden Urteile.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den Bericht von Herrn França zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen gestimmt, weil ich es für wesentlich halte, für die gegenseitige Anerkennung von in Abwesenheit getroffenen Entscheidungen einheitliche Regelungen einzuführen.
Ich gratuliere dem Berichterstatter zu den im Bericht enthaltenen Vorschlägen, die meiner Meinung nach für die Harmonisierung von Verfahrensgarantien in allen Mitgliedstaaten und für einen verstärkten Schutz der Grundrechte wie des Rechts auf Verteidigung und des Rechts auf eine Verhandlung entscheidend sind.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. − (EN) Ich werde diesen Bericht über die gegenseitige Anerkennung von Urteilen in Strafsachen befürworten. Ich bin der Ansicht, dass jene, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, nicht die Möglichkeit haben sollten, sich innerhalb der Europäischen Union ihrer Strafe zu entziehen. Jeder, der in einem Mitgliedstaat verurteilt wurde, sollte unionsweit als schuldig gelten. Falls wir die Unabhängigkeit und Integrität der Gerichte in einem der Mitgliedstaaten anzweifeln, dann sollten wir die Mitgliedschaft dieses Mitgliedstaates vorübergehend aussetzen. Ansonsten sollten wir so, wie wir keinen Unterschied zwischen Straftätern in London und Manchester machen, auch dann keinen Unterschied machen, wenn es sich um Madrid oder Lissabon handelt.
Kartika Tamara Liotard (GUE/NGL), schriftlich. – (NL) Ich habe gegen den Bericht França über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen gestimmt, da er auf eine Harmonisierung des Strafrechts auf europäischer Ebene abzielt.
Meiner Ansicht nach fällt das Strafrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und nicht der EU. Es sollte daher nicht harmonisiert werden.
Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. − (NL) Ich habe gegen den Bericht über die „Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen“ von Berichterstatter França gestimmt, da dieser Bericht auf eine Harmonisierung des Strafrechts auf europäischer Ebene abzielt. Ich bin der Ansicht, dass das Strafrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und nicht in die Zuständigkeit der EU fällt. Selbstverständlich bin ich für das Recht von Angeklagten auf eine ordentliche Verteidigung, es besteht jedoch keine Notwendigkeit für eine Harmonisierung.
Rareş-Lucian Niculescu (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Grundlage der justiziellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist die gegenseitige Anerkennung; jegliche Konkretisierung der zur Durchsetzung dieses Prinzips dienenden Instrumente ist willkommen.
Die heute angenommene Entscheidung kommt zur rechten Zeit. Ich möchte die Aufmerksamkeit jedoch auf ein anderes Problem lenken, und zwar auf die Art und Weise, in der einige Mitgliedstaaten wichtige Instrumente, wie den Europäischen Haftbefehl, implementieren.
Im Januar 2007 stellten die rumänischen Behörden einen Europäischen Haftbefehl auf den Namen des tschechischen Staatsbürgers František Příplata aus, der im Fall der Ermordung eines rumänischen Gewerkschaftsführers im Jahr 2000 wegen Aufrufs zu schweren Straftaten zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Die tschechische Republik, auf deren Territorium der Mörder sich aufhält, führt Auslieferungen nur für Straftaten durch, die seit dem 1. November 2004 begangen wurden.
Daher wurde der Verurteilte acht Jahre nach Begehung der Straftat immer noch nicht ausgeliefert, und der Strafvollzug hat noch nicht begonnen.
Ich meine, dass die Mitgliedstaaten, die das Durchsetzen von Instrumenten der justiziellen Zusammenarbeit auf diese Art verstehen, ernsthaft den Sinn solcher Vorbehalte überdenken sollten.
Nicolae Vlad Popa (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe für den Bericht von Armando França zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen und des Rahmenbeschlusses 2008/.../JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union gestimmt.
Die Zahl der Fälle, in denen gefährliche Verbrecher die Freizügigkeit und die Beseitigung der Grenzen innerhalb der Europäischen Union nutzen, um einer Verurteilung zu entgehen, steigt ständig an.
Dieser Bericht erhält meine vorbehaltlose Zustimmung, da er eine einheitliche Regelung im Bereich von in Abwesenheit getroffenen Entscheidungen sicherstellt, eine zur Vermeidung möglicher Blockaden des Rechtssystems durch diejenigen, die vor der Justiz in ein anderes Land der Europäischen Union fliehen, unbedingt erforderliche Regelung.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. – (SV) Die Änderungsanträge des Parlaments zielen auf einen verstärkten Schutz des Einzelnen sowie auf die Verbesserung des vorhandenen Rechtsrahmens ab. Aus diesem Grunde stimme ich dafür.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich unterstütze voll und ganz die Initiative zur Änderung der rechtlichen Bestimmungen zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen in Strafsachen.
Es sind größte Anstrengungen zu unternehmen, um die justizielle Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten so effektiv wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig müssen wir uns auch darum bemühen, alle bürgerlichen Rechte, einschließlich des Grundrechtes auf Verteidigung in Strafverfahren, umfassend zu gewährleisten.
Nach meinem Dafürhalten werden die vorgeschlagenen Änderungen nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten erheblich erleichtern, sondern vor allem dazu beitragen, die Rechte der Bürger im Hinblick auf die Rechtsprechung in der gesamten Europäischen Union, insbesondere in Bezug auf das Verteidigungsrecht und das Recht auf ein Wiederaufnahmeverfahren, zu stärken.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Dieser Initiativbericht behandelt die Fischerei und die Aquakultur im Rahmen des integrierten Küstenzonemanagements in Europa.
Ein ökologisch nachhaltiges Management der Wasser- und Fischereiressourcen ist natürlich wichtig für den Schutz unserer Lebensumwelt. Leider verschließt der Bericht die Augen vor den Problemen des Fischereisektors der EU. Aus diesem Grund haben wir uns der Stimme enthalten. Überkapazitäten der Fischereiflotten in der EU führen zu übermäßigen Fängen, was die maritimen Ökosysteme und den Zugang zu Speisefischen bedroht.
Wir befürworten eine erhebliche Reduzierung der Anzahl von Fischereifahrzeugen sowie der Fangquoten, die auf biologisch sicheren und wissenschaftlichen Grundlagen beruhen. Natürlich müssen den von Umstrukturierung betroffenen Arbeitnehmern Umschulungen und eine angemessene finanzielle Unterstützung angeboten werden, damit sie in anderen Teilen der Wirtschaft, in denen Arbeitskräfte benötigt werden, Arbeit finden können.
Emanuel Jardim Fernandes (PSE), schriftlich. − (PT) Ich habe für den von meinem Kollegen Gklavakis vorgelegten Bericht über Fischerei und Aquakultur im Rahmen des integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) meine Stimme gegeben und gratuliere ihm zur Qualität seiner Arbeit. Ich stimme dafür, weil der Bericht die wirtschaftliche und soziale Bedeutung dieser Aktivitäten für die Küstenzonen hervorhebt und ihre Unterstützung im Rahmen des IKZM fordert. Auch aus diesem Grund kommen die nationalen und regionalen Regierungen der Gebiete in äußerster Randlage nicht umhin, integrierte IKZM-Strategien auszuarbeiten, um eine ausgeglichene Entwicklung ihrer Küstenzonen sicherzustellen.
Mit Nachdruck spreche ich mich auch für den Vorschlag des Berichterstatters aus, den Europäischen Fischereifonds für die langfristige Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des IKZM zu nutzen, da durch den Fonds Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Fischereigebieten unterstützt werden, wobei in einem übergreifenden Ansatz alle in den Regionen stattfindenden maritimen Aktivitäten eingeschlossen sind.
Abschließend möchte ich besonders betonen, dass die Regionalplanung bisher vorwiegend auf das Land orientiert war, während die Auswirkungen der Küstenentwicklung auf bestimmte maritime Aktivitäten unberücksichtigt blieben. Die dadurch verursachte Schädigung von Meereslebensräumen macht einen neuen Ansatz unerlässlich.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Der Bericht Gklavakis verweist zu Recht auf die Bedeutung der Fischerei für die an der Küste gelegenen Gemeinden sowie für die Erhaltung ihrer kulturellen Traditionen. Viel zu oft wird dieser sehr menschliche Aspekt der Fischfangindustrie bei der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik offenbar übersehen. Der Bericht stellt ganz richtig fest, dass die Behörden auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene im Bereich des Küstenmanagements zusammenarbeiten sollten, und ich bin der Ansicht, dass Küstenregionen und -nationen in diesem Zusammenhang mit gutem Beispiel vorangehen sollten, wobei die EU als Vermittler fungieren könnte.
Sebastiano (Nello) Musumeci (UEN), schriftlich. − (IT) Fischerei und Aquakultur sind zwei der wichtigsten Tätigkeiten für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in bestimmten Küstengebieten der Europäischen Union. Erforderlich ist daher ein entsprechendes Küstenzonenmanagement, um sowohl eine nachhaltige Nutzung der Fischerei zu gewährleisten als auch der steigenden Nachfrage nach Fischereierzeugnissen gerecht zu werden.
Zu diesem Zweck müssen die EU-Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Küstenzonen und zur Förderung einer sauberen Meeresumwelt durchführen. Angesichts des grenzübergreifenden Charakters vieler die Küsten betreffender Fragen ist eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen diesen und den benachbarten Drittländern erforderlich.
Eine der Maßnahmen betrifft die Planung der Landnutzung für Touristikzwecke. In vielen Gebieten leistet der Fremdenverkehr einen wesentlichen Beitrag zum lokalen BIP. Gefördert werden muss meiner Meinung nach allerdings ein „umweltverträglicher“ Tourismus, d. h. eine Form des Tourismus im Zusammenwirken mit politischen Maßnahmen zum Landschafts- und Umweltschutz.
Vonnöten ist des Weiteren eine Koordinierung der Industrietätigkeiten: man denke beispielsweise an die Bedeutung einer effizienten gemeinsamen Politik zur Bewirtschaftung von Abwässern, um einen wichtigen Wirtschaftszweig mit der Notwendigkeit und Verpflichtung zur Erhaltung der Meeresumwelt in Einklang bringen zu können.
Die handwerklich betriebene Küstenfischerei ist eine wichtige Einnahmequelle für Tausende von Familien und hält jahrhundertealte Traditionen am Leben, die Europa meiner Ansicht nach fördern und bewahren sollte.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Ich werde für den Bericht Gklavakis, in dem die Notwendigkeit einer europäischen Strategie für die nachhaltige Entwicklung der Küstengebiete unterstrichen wird, stimmen.
Eine Strategie zur Förderung des Integrierten Küstenzonenmanagements vermag nämlich einen geeigneten Rahmen für die nachhaltige Nutzung dieser Zonen und die tragfähige Entwicklung der dort ausgeübten Tätigkeiten zu liefern. Ich pflichte uneingeschränkt dem Standpunkt des Berichterstatters bei, dass es einer langfristig angelegten Planung bedarf, an der alle betroffenen Wirtschaftszweige beteiligte sein müssen.
Ich stimme dieser Ansicht zu und möchte außerdem betonen, dass dies nur der Beginn einer größeren Aufmerksamkeit für diesen Sektor sein darf, und ich fordere die Kommission zu einer entsprechenden diesbezüglichen Politik auf.
Kathy Sinnott (IND/DEM), schriftlich. − (EN) Ich habe mich bei dieser Abstimmung der Stimme enthalten, weil ich die nachhaltige Fischerei überall befürworte und weil ich die Küstengemeinschaften und Fischer in Irland unterstütze. Die Gemeinsame Fischereipolitik hat, obwohl sie diese beiden Ziele anstrebt, das Gegenteil bewirkt: die Zerstörung der Meeresumwelt, einen Rückgang der Fischbestände und die Verarmung der Meeresumwelt.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Auf der Grundlage des Berichts meines bewundernswerten slowenischen Kollegen Mihael Brejc habe ich für die legislative Entschließung gestimmt, die in erster Lesung des Mitentscheidungsverfahrens den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Visa-Informationssystems (VIS) im Rahmen des Schengener Grenzkodexes billigt. Angesichts der Erwartungen der europäischen Bürger in Sachen innere Sicherheit unterstütze ich voll und ganz die Änderungen des Schengener Grenzkodexes, die vorgesehen sind, um den effizienten Einsatz des Visa-Informationssystems (VIS) an den Außengrenzen zu gewährleisten. Dieser Vorschlag für eine Verordnung zielt darauf ab, gemeinsame Regeln in Bezug auf die obligatorische Nutzung des VIS (das heißt, eine systematische Suche mit Hilfe der Nummer der Visamarke in Kombination mit der Verifizierung der Fingerabdrücke) an den Außengrenzen festzulegen und somit die Weiterentwicklung eines integrierten Grenzschutzes innerhalb der Europäischen Union voranzutreiben.
Koenraad Dillen, Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Obwohl Europa gerne das Gegenteil beweisen möchte, hat es keine Fortschritte im Bereich der Freiheit, Sicherheit und des Rechts erzielt. Ganz im Gegenteil. Seit der Umsetzung der betrüblichen Schengener Abkommen hat die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen zu einer explosionsartigen Zunahme der organisierten Kriminalität und verschiedenster Formen des Schwarzhandels geführt.
Die Europäische Union, ein echter Zauberlehrling in Sachen Sicherheit, hat uns mit Methoden, die allzu häufig eine Gefahr für die Sicherheit der Staaten und Völker bedeuten, diesen Raum der Unsicherheit, der nicht vorhandenen Freiheiten und des fehlenden Rechts aufgezwungen.
Der Schengener Grenzkodex wird nutzlos sein, denn bereits die Grundpfeiler der Schengener Abkommen sind unzulänglich und inakzeptabel.
Eine gemeinsame Sicherheit wird es nur dann geben, wenn jeder Staat seine volle Souveränität in Sachen Grenzverwaltung und Migrationspolitik zurückerlangt. Der Höhepunkt der Absurdität ist erreicht, wenn damit einer ohnehin gelähmten Union noch mehr Aufgaben übertragen werden.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht von Mihael Brejc über die Nutzung des Visa-Informationssystems im Rahmen des Schengener Grenzkodex.
Die gemeinsamen Regeln für die Schengener Außengrenzen müssen geändert werden, die Anwendung des Visa-Informationssystems effizienter und einheitlicher gestaltet werden. Das muss mit viel Augenmaß und vorsichtig passieren, da Datenschutz und Menschenrechte immer im Vordergrund stehen und eingehalten werden müssen.
Eine flächendeckende Überprüfung der Fingerabdrücke an den Grenzen mit Hilfe des Visa-Informationssystems führt zu unnötig langen Staus und zu langen Grenzaufenthalten auch für Bürger, die kein Visum benötigen.
Durch den Bericht sind nun lediglich stichprobenweise Abfragen im Informationssystem durchzuführen. Der Grenzbeamte überprüft weiterhin, ob der Einreisende über alle Voraussetzungen für die Einreise in die EU verfügt. Er kann aber selbst entscheiden, ob er zusätzlich eine Abfrage vornehmen möchte. Mit diesem Vorgehen wird die Sicherheit in einem sehr hohen Maße auch weiterhin gewährleistet, der Aufenthalt an den Grenzen jedoch nicht länger als unbedingt nötig.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Die Aufrüstung des Visa-Systems ist sicherlich dazu geeignet, künftig Betrugsbekämpfung zu erleichtern, und ist daher – unter der Prämisse, dass der Datenschutz sichergestellt ist – zu begrüßen. Wenn künftig für die Vergabe von Schengen-Visa die Speicherung von Fingerabdrücken und Gesichtsaufnahmen nötig ist, wird dies zu erheblichen Umstellungen in den Botschaften führen. In Deutschland wird diskutiert, dass einige Botschaften dazu personell und räumlich nicht in der Lage sind. Die im Zuge dessen debattierte mögliche Auslagerung der Datenspeicherung an Fremdfirmen ist jedoch höchst bedenklich. Damit eröffnen sich neue Potentiale für künftige Visa-Skandale.
Das Visa-System hat gute Ansätze, ist aber insgesamt noch nicht ausreichend durchdacht, weswegen ich dem vorliegenden Bericht auch nicht zustimmen konnte.
Luca Romagnoli (NI), schriftlich. − (IT) Der Brejc-Bericht findet meine Zustimmung. Ich bejahe den Vorschlag und seine Zielsetzungen. Zu bestimmten Zeiten drängen sich an unseren Grenzen die Menschen, die in den Schengenraum einreisen möchten.
Mit dem Vorschlag soll zwar das übliche Kontrollsystem vereinfacht werden, sein Ziel besteht jedoch auch darin, Reisende zu schützen und ihnen bei der Durchführung der Kontrollen lange Wartezeiten an den Grenzübergängen zu ersparen. Die Ausnahme muss allerdings eine solche bleiben und darf nicht zur allgemeinen Regel werden, und ich pflichte bei, dass Häufigkeit und Dauer der Ausnahme so weit wie möglich begrenzt werden müssen. Alles in allem begrüße ich in diesem Zusammenhang die Einführung bestimmter Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Ausnahme Anwendung findet.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. − (PL) Ich bin für die Änderung der Verordnung Nr. 562/2006 in Bezug auf die Nutzung des Visa-Informationssystems (VIS) im Rahmen des Schengener Grenzkodex.
Nach meinem Dafürhalten ist es unnötig und zu zeitaufwändig, Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines Visums sind, bei jedem Grenzübertritt einer Kontrolle zu unterziehen. Das führt zu übermäßig langen Wartezeiten an den Grenzübergängen.
Meines Erachtens hat eine reduzierte Intensität der Grenzkontrollen keinen Einfluss auf das Sicherheitsniveau in der EU. Aus diesem Grunde vertrete ich die Auffassung, dass eine Begrenzung der Kontrollen durch den verantwortlichen Grenzbeamten auf stichprobenweise Abfragen im VIS-System die richtige Lösung darstellt.
Marian Zlotea (PPE-DE), schriftlich. – (RO) Ich habe heute für den Bericht von Mihael Brejc gestimmt, da der Einsatz des VIS (Visa-Informationssystem) von maßgeblicher Bedeutung für die Wirksamkeit der Kontrollen an den Außengrenzen ist. Die Grenzpolizisten sollten gezielt zu allen Visuminhabern Anfragen an das Visa-Informationssystem richten, um die Sicherheit der Grenzen zu gewährleisten.
Durch die Ausdehnung des Schengengebiets sind Grenzen innerhalb der Europäischen Union beseitigt worden. Bürger von Drittstaaten werden nach wie vor nur einmal bei der Einreise überprüft. 50 % der illegalen Einwanderer reisen legal in die EU ein, überschreiten aber die Aufenthaltsdauer, da kein Visum-Kontrollsystem existiert.
Wir möchten Europa sicherer machen und gleichzeitig alle, die aus touristischen oder geschäftlichen Gründen einreisen, gastfreundlich empfangen. Der Änderungsantrag, über den heute im Europäischen Parlament abgestimmt wurde, gereicht EU-Bürgern und Einwohnern von Drittstaaten, die kein Visum benötigen, zum Vorteil, da so die Stauungen an den Grenzübergängen zu Lande erheblich abgebaut werden.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Auf der Grundlage des Berichts meiner rumänischen Kollegin Renate Weber habe ich für die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt, die die Initiative mehrerer Mitgliedstaaten (Königreich Belgien, Tschechische Republik, Republik Estland, Königreich Spanien, Französische Republik, Italienische Republik, Großherzogtum Luxemburg, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Republik Slowenien, Slowakische Republik und Königreich Schweden) zur Stärkung von Eurojust billigt. Ich befürworte die stärkere Betonung des „Datenschutzes“ im Vorschlag und dass das Europäische Parlament umfassender informiert werden soll, damit es die Aufgaben und Pflichten von Eurojust besser kontrollieren kann. Eurojust wurde 2002 als mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Einrichtung der Europäischen Union gegründet, um die Koordination und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Justizbehörden der Mitgliedstaaten zu fördern und zu verbessern. Inzwischen haben die Erfahrungen von Eurojust gezeigt, dass seine Effizienz optimiert werden muss, insbesondere durch eine Annäherung des Status der nationalen Mitglieder. Außerdem befürworte ich die Koordinierungszelle für dringliche Fälle, die nationalen Koordinierungssysteme, die Partnerschaften mit anderen gemeinschaftlichen Sicherheits- und Schutzeinrichtungen (Europol, Frontex, Olaf) und die Möglichkeit für Eurojust, Verbindungsstaatsanwälte in Drittstaaten abzuordern.
Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße die Annahme des Berichts von Frau Lambert über die Bewertung des Dublin-Systems. In dem Bericht wird ganz richtig darauf hingewiesen, dass die Ziele des Systems insgesamt zwar weitgehend erreicht wurden, die Kosten des Systems jedoch mangels präziser Daten nicht ermittelt werden konnten. Zu wünschen übrig lassen noch die praktische Umsetzung und die Wirksamkeit des Systems.
Mit dem Bericht wird die Debatte über die Zukunft der gemeinsamen europäischen Asylpolitik eröffnet, die im Juni 2007 mit der Veröffentlichung des Grünbuchs eingeleitet wurde.
Der Bericht verweist auf die noch zu klärenden oder zu ändernden Aspekte des Systems: Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung; die Antragsteller müssen alle notwendigen Informationen über das Dublin-System in einer Sprache erhalten, die sie verstehen, und sie müssen während des gesamten Verfahrens Zugang zu Rechtsbeistand haben; darüber hinaus müssen sie gegen jeden Überstellungsbeschluss einen Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung einlegen können; die Kriterien, nach denen das Alter Minderjähriger bestimmt wird, sollten harmonisiert werden; es sollten Mechanismen vorgesehen werden, um Überstellungen in Staaten zu verhindern, in denen die Rechte des Antragstellers offenkundig nicht gewährleistet werden.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Unter dem Vorwand der Stärkung der operativen Möglichkeiten von Eurojust im Kampf gegen verschiedene Arten von Kriminalität verfolgt der vorliegende Vorschlag in erster Linie den Zweck, den political-correctness-Wahn der Befürworter der Gedankenpolizei zu befriedigen.
Das nur dürftig getarnte Ziel besteht darin, unter Androhung von Strafe alle Äußerungen, ob es sich um schriftliche oder in Versammlungen gemachte Äußerungen handelt, zu kontrollieren. Verschiedene Mitglieder dieses Hauses haben bereits die Verabschiedung einer Rahmenrichtlinie gefordert, mit der eine Verurteilung angeblich rassistischer und fremdenfeindlicher Akte bezweckt sowie im Hinblick auf die Sicherstellung der zügigen Umsetzung einer solchen Richtlinie in nationales Recht ein gemeinsamer europäischer Staatsanwaltschaft eingesetzt werden soll – der neue Torquemada der political correctness der EU.
Je mehr Entscheidungsbefugnisse das Europäische Parlament, das sich selbst als Tempel der Demokratie bezeichnet, erhält, desto mehr werden leider die Grundfreiheiten, insbesondere die Freiheit der Forschung, Meinung und Rede, mit Füßen getreten. In Wirklichkeit ist dieses totalitäre Europa wesentlich gefährlicher als die „Monster“, die es angeblich bekämpfen möchte. Für die Befürworter der euro-globalistischen und einwanderungsfreundlichen Ideologie geht es vor allem darum, durch die Verabschiedung repressiver europäischer Strafgesetze ihre lästigen Gegner auszuschalten.
Das können wir nicht akzeptieren.
Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Vorschlag des Rates und der zugehörige Bericht zur Änderung des Beschlusses zu Eurojust verleihen diesem repressiven EU-Mechanismus noch mehr Macht.
Die gerichtliche Zuständigkeit von Eurojust wird auf fast alle Gebiete des Strafrechts ausgedehnt und seine Interventionsmöglichkeiten bei den nationalen Justizbehörden sind gestärkt worden. Die Weiterleitung von Informationen und persönlichen Daten (einschließlich DNA-Daten) von einem Mitgliedstaat an Eurojust wird obligatorisch und es wird ein Netzwerk nationaler Anlaufstellen von Eurojust geschaffen. Die Verbindungen von Eurojust zu anderen repressiven Mechanismen der EU (Europäisches Justizielles Netz, Frontex) und von Drittstaaten gestalten sich enger. Die Verstärkung von Eurojust gewährt Europol Schützenhilfe und steigert ganz allgemein die Zahl der über EU-Arbeitnehmer und Ausländer angelegten Akten. Dies wird durch die Aktualisierung der Schengen- und VIS-Überwachungssysteme und die Aufnahme des Prümer Vertrags in das Gemeinschaftsrecht unterstützt. Hinter den Vorwänden von Terrorismus und organisiertem Verbrechen verbirgt sich der Versuch, das Kapital gegen die durch die EU-Politik und die Regierungen der Mitgliedstaaten erzeugte verstärkte Reaktion des Volkes zu wappnen. Das rasante Wachstum von Repressionsmechanismen auf nationaler und europäischer Ebene entlarvt noch stärker das reaktionäre Wesen der EU und spornt die Menschen noch mehr an, Widerstand gegen dieses imperialistische Gebilde zu leisten und es zu stürzen.
John Attard-Montalto (PSE), schriftlich. − (EN) Die maltesischen Inseln bilden die südliche Grenze der EU. Aufgrund ihrer zentralen Lage im Mittelmeer sind sie Zufluchtsort einer unverhältnismäßig großen Anzahl von irregulären Einwanderern. Die Mehrzahl von ihnen stellt einen Asylantrag.
Frontex, das von Regierungsvertretern als Mittel zur Reduzierung der Anzahl irregulärer Einwanderer gepriesen wurde, hat völlig versagt.
Wir haben um eine Lastenteilung gebeten – ohne bzw. mit sehr begrenztem Erfolg. Jetzt, im letzten Jahr vor den Europawahlen, schlagen wir Mechanismen für die Lastenteilung vor. Jetzt endlich anerkennen wir, dass wir Mechanismen brauchen, „die zur Entlastung der Mitgliedstaaten beitragen könnten, welche gegebenenfalls eine unverhältnismäßig hohe Last zu tragen haben – insbesondere die Mitgliedstaaten mit Außengrenzen“.
Das Tatsache, dass wir anerkennen, dass „bis zur Schaffung europäischer Mechanismen zur Lastenteilung nichtfinanzielle Mechanismen“ vorgesehen werden sollten, „um die verheerenden Auswirkungen, die sich aus deren Anwendung für die an den Außengrenzen gelegenen kleinen Mitgliedstaaten ergeben, abzumildern“, ist sehr zu begrüßen und bezieht sich auf Malta, ohne dass dessen Name genannt wird.
Vom europäischen Geist der Solidarität war in dieser Angelegenheit nichts zu spüren. Es ist an der Zeit, unseren Worten endlich Taten folgen zu lassen.
Die EU muss erkennen, dass ihr kleinster Staat nicht auch künftig die riesige Anzahl von Immigranten auffangen kann, die Zuflucht und Asyl suchen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht des britischen Kollegen Jean Lambert über das Dublin-System gestimmt. Gleichzeitig danke ich dem Berichterstatter unserer PPE-DE-Fraktion, meinem Freund Patrick Gaubert, für seine Arbeit. Mit dem Dublin-System soll festgelegt werden, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung des von einem Drittstaatsangehörigen auf dem Gebiet eines der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens oder Islands gestellten Asylantrags zuständig ist. Obwohl allgemein betrachtet die Ziele des Dublin-Systems, insbesondere die Einführung eines klaren und praktikablen Mechanismus zur Festlegung des für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates, weitgehend verwirklicht wurden, gibt es noch Probleme hinsichtlich der Effizienz des Systems und seiner praktischen Umsetzung sowie hinsichtlich der Kosten, die noch nicht geschätzt wurden. All dies ist ein Indiz für die Dringlichkeit einer europäischen Einwanderungs- und Asylpolitik, und ich begrüße die Arbeit des für die diesen Bereich zuständigen gegenwärtigen Ratsvorsitzenden, meines Freundes Brice Hortefeux, französischer Minister für Immigration, Integration, nationale Identität und Ko-Entwicklung, der am 8. und 9. September 2008 in Paris die europäische Ministerkonferenz zum Thema Asylrecht geleitet hat.
Jan Březina (PPE-DE), schriftlich. − (CS) Ich habe gegen den Bericht über die Bewertung des Dublin-Systems gestimmt, da er das System meiner Meinung nach nicht verbessert, sondern vielmehr dessen wirksames Funktionieren behindert.
Insbesondere muss ich davor warnen, einen Rechtsbehelf mit automatischer aufschiebender Wirkung gegen die Entscheidung über die Überstellung eines Asylbewerbers in einen anderen Mitgliedstaat einzuführen. Auch die sehr zurückhaltende Nutzung der Ingewahrsamnahme bei Überstellung eines Asylbewerbers an den für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Staat wird keinesfalls dazu beitragen, die Effektivität des Systems zu erhöhen, sondern wird es in Frage stellen und unsicher machen.
Damit besteht die Tendenz in dem Bericht eher in der Aufgabe oder zumindest der Schwächung der Instrumente, mit denen die Mitgliedstaaten die Vollstreckbarkeit ihrer Entscheidungen im Rahmen des Dublin-Systems gewährleisten können, und dem kann nicht zugestimmt werden. Das ist falsch, weil der nicht definierte humanitäre Aspekt bei der Bewertung von Asylanträgen nicht dazu führen darf, dass die Entscheidungen der Mitgliedstaaten im Falle der Nichtkooperation der Antragsteller nur auf dem Papier bleiben.
Auch dem Ruf nach Einführung europäischer Mechanismen zur Lastenteilung kann ich mich nicht anschließen, da die bestehenden Mechanismen der finanziellen Kompensation für Staaten mit dem höchsten Antragsaufkommen meiner Ansicht nach völlig ausreichen und es keinen Grund gibt, mit einer weiteren Regulierung in die Souveränität der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Asylgewährung einzugreifen.
Koenraad Dillen, Carl Lang und Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Wir können mit einer gewissen Ironie feststellen, dass ein Bericht des Europäischen Parlaments die massiven Einwandererströme in die Mitgliedstaaten der Union zum ersten Mal als eine „Last“ bezeichnet.
Sollte die Einwanderung nicht vielmehr eine Chance, ein Gewinn für alle europäischen Völker sein?
Ich möchte jedoch klarstellen, dass die Absurdität der Pflicht zur Aufnahme von Asylbewerbern und die unbedingte Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung überhaupt nicht in Frage gestellt werden. Es werden lediglich die Unzulänglichkeiten des Dublin-Systems in Bezug auf die Festlegung des Mitgliedstaates, der den Asylantrag zu prüfen hat, erwähnt. Das ist angesichts der ständig zunehmenden Migrationsströme vor allem in Richtung der Länder an den südlichen Außengrenzen der Union durchaus einleuchtend.
In diesem Bericht wird wieder einmal eine abwegige Lösung für die technischen und menschlichen Probleme im Zusammenhang mit den Einwanderungswellen vorgeschlagen. Notwendig ist nicht der Aufbau eines gemeinsamen Asylsystems, das in einem sich ständig erweiternden Hoheitsgebiet mit durchlässigen Grenzen notgedrungen ineffizient sein muss. Ganz im Gegenteil. Den Mitgliedstaaten muss weiterhin ihr Selbstbestimmungsrecht in Fragen Migration und Grenzverwaltung zuerkannt werden.
Konstantinos Droutsas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das Dublin-System hat sich in der Praxis als Mechanismus erwiesen, der die gesamte gegen Flüchtlinge gerichtete Politik der EU propagiert. Sein reaktionäres Wesen wird durch die verschiedenen Ungerechtigkeiten bei seiner Anwendung bestätigt, die in diesem Bericht dargestellt sind.
Die EU, die aufgrund ihrer Unterstützung unbeliebter Regime und der Schürung innerer Konflikte, Kriege und imperialistischer Interventionen einen erheblichen Teil der Verantwortung dafür trägt, dass Hunderttausende zu Flüchtlingen wurden, hat, statt Opfern Zuflucht zu gewähren und ihre Rechte zu respektieren, in den vergangenen Jahren ihre Haltung zu ihnen zunehmend härter gestaltet.
Ein Aspekt dessen ist das untragbare Hin- und Herschieben von Asylbewerbern aus einem EU-Staat in den nächsten. Das wird durch den Beschluss von Dublin sanktioniert. Zur Realität wurde das Ganze durch die Schaffung von Frontex zur Abschiebung von Flüchtlingen über die EU-Grenzen, durch die neue Richtlinie über ihre Inhaftierung von bis zu 18 Monaten, durch die Zustimmung zur Ausdehnung der Anwendung von Eurodac auch zu anderen Zwecken, wie der Anlegung von Akten, und durch die allgemein inhumane Behandlung.
Daher ist es offensichtlich, dass wir mit allen Kräften für die Rücknahme dieses Beschlusses und der flüchtlingsfeindlichen Politik der EU im Allgemeinen kämpfen müssen. Wir müssen das Recht von Asylbewerbern respektieren, in das ihnen am geeignetsten erscheinende Land zu flüchten, und die Einhaltung der Genfer Konvention von 1951 durch die Mitgliedstaaten sicherstellen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Unserer Meinung nach enthält der Bericht positive Aspekte in seiner Bewertung des Dublin-Systems in Bezug auf Asylanträge in Mitgliedstaaten.
Wir stimmen unter anderem folgenden Punkten zu:
- der Verurteilung der Überstellung von Asylbewerbern an Mitgliedstaaten, die keine umfassende und angemessene Behandlung garantieren, der Verurteilung der restriktiven Definition von Familienangehörigen sowie der Tatsache, dass ein erweiterter Zugang zur EURODAC-Datenbank das Risiko der Weitergabe von Informationen an Drittländer erhöht;
- ferner den Vorschlägen, durch die Asylbewerbern das Recht auf eine aufschiebende Klage gegen Entscheidungen garantiert wird, die die Zuständigkeit einem anderen Mitgliedstaat übertragen, durch die der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung gewährleistet wird sowie der Grundsatz, die Abweisung einer Klage aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zuzulassen, durch die die Familienzusammenführung ebenso sichergestellt wird wie der Grundsatz, immer im besten Interesse des Kindes zu handeln (Altersschätzung, Haftverschonung, Definition von Familienangehörigen usw.).
Nicht einverstanden sind wir jedoch mit der Klassifizierung und Anerkennung EU-weit geltender Instrumente und mit dem Eintreten für eine zunehmende Vergemeinschaftung der Asylpolitik; dieser föderalistische Ansatz ist unserer Meinung nach die Ursache für die Härten, die derzeit Asylbewerber in ganz Europa treffen.
Aus diesem Grund enthalten wir uns der Stimme.
Anna Hedh (PSE), schriftlich. – (SV) Ich habe für den Initiativbericht der Kollegin Lambert (A6-0287/2008) über die Bewertung des Dublin-Systems gestimmt, auch wenn dieser Meinungen wiedergibt, die ich nicht teile. Der Grund für meine Zustimmung ist, dass ich die starke Kritik im Bericht an der Aushöhlung der Rechte von Asylbewerbern durch die gegenwärtigen EU-Rechtsvorschriften teile, beispielsweise durch die Überstellung von Asylbewerbern an Mitgliedstaaten, welche keine umfassende und faire Behandlung garantieren. Ich bin jedoch gegen eine vollständige Harmonisierung der EU-Asylpolitik.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht meiner Kollegin Frau Lambert über die Bewertung des Dublin-Systems gestimmt. Vor allem möchte ich auf jene Abschnitte verweisen, in denen hervorgehoben wird, dass bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes stets von übergeordneter Bedeutung sein muss.
In Schottland, meinem Heimatland, haben wir die unhaltbare Situation, dass im Aufnahmezentrum Dungavel die Kinder von Asylanten praktisch wie Gefangene behandelt werden. Bei einer solchen Praxis kann beim besten Willen nicht die Rede vom Wohl des Kindes sein, und ich unterstütze die Bemühungen der schottischen Regierung, diese Einrichtung zu schließen und die Zuwanderung wieder schottischer Zuständigkeit zu unterstellen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − Es ist wichtig, dass im Rahmen der Asylverfahren einige Regeln geklärt sind, und dazu zählt auch die Abklärung der Zuständigkeit, um eine Mehrfach-Antragstellung auszuschließen. Während der Innenausschuss mehr Schutz von Kindern in Asylverfahren fordert, tauchen an Europas Grenzen immer mehr allein reisende Kinder auf, die den besonderen Schutz vor Abschiebung und Zurückweisung ausnutzen wollen. Sie riskieren ihr Leben immer und immer wieder auf der Suche nach neuen, raffinierteren Fluchtwegen.
Wenn das, was zum Schutz gedacht ist, dergestalt zum Lockmittel für immer neue Risiken avanciert, werden wir uns neue Wege überlegen müssen.
Der vorliegende Bericht enthält einige Ansätze, ist aber insgesamt meines Erachtens nicht weitgehend genug, weshalb ich ihm auch nicht zustimmen konnte.
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe für den Bericht Lambert zur Bewertung des Dublin-Systems gestimmt. Der Bericht bringt Bedenken wegen der Mängel des Systems zum Ausdruck und fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen Staaten zu ergreifen, die die vollständige und faire Behandlung der bei ihnen eingehenden Asylanträge nicht sicherstellen.
Nach dem unakzeptablen Richtlinienentwurf zur Nichtzurückweisung, der im Juni beschlossen wurde, betont das Europäische Parlament heute, dass Asylbewerber laut dem Gemeinschaftsrecht über Rechte verfügen und dass die Mitgliedstaaten Pflichten haben.
Griechenland verletzt die Grundrechte von Asylbewerbern systematisch. In seinen Aufnahmelagern herrschen inakzeptable Bedingungen; es hat eine der niedrigsten Quoten bei der Annahme von Anträgen. Bestimmte Mitgliedstaaten haben sich bereits geweigert, in Fällen, in denen Griechenland das zuständige Land ist, den Beschluss von Dublin umzusetzen; weitere diskutieren darüber, diesem Beispiel zu folgen. Wir bitten die Kommission, substanzielle und wirksame Maßnahmen vorzuschlagen, damit gesichert wird, dass Asylanträge durch die griechischen Behörden ordnungsgemäß bearbeitet werden.
Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. – (RO) Die Asylgesetzgebung und die Asylverfahren der Mitgliedstaaten weisen immer noch Unterschiede auf, und die Asylbewerber werden von Land zu Land unterschiedlich behandelt.
Das Dublin-System wird – sowohl aus technischer als auch aus menschlicher Sicht – stets unbefriedigende Resultate erbringen, solange kein die ganze Europäische Union umfassendes befriedigendes und einheitliches Schutzniveau erreicht wird; die Asylbewerber werden weiterhin triftige Gründe haben, ihren Antrag an einen bestimmten Mitgliedstaat zu richten, um so von den günstigsten Entscheidungen auf nationaler Ebene zu profitieren.
Die Vielzahl von Mehrfachanträgen und die geringe Zahl der durchgeführten Überstellungen zeigen die Defizite des Dublin-Systems und die Notwendigkeit der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems auf.
Die Durchführung der Dublin-Verordnung kann eine ungleiche Verteilung der Verantwortung für Schutz suchende Menschen zum Nachteil einiger Mitgliedstaaten bewirken, die den Migrationsströmen einfach aufgrund ihrer geografischen Lage besonders stark ausgesetzt sind.
Laut Bewertung der Kommission mussten im Jahr 2005 die 13 Mitgliedstaaten mit EU-Außengrenzen immer größere Herausforderungen bewältigen, die sich aus dem Dublin-System ergeben. Daher hat das vom Dublin-System eingeführte Kriterium des Landes der Ersteinreise die Mitgliedstaaten mit EU-Außergrenzen in eine sehr schwierige Lage gebracht.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. – (SV) Dieser Initiativbericht konzentriert sich auf mögliche Verbesserungen und Verstärkungen des Schutzes von Asylbewerbern. Ich distanziere mich aber von der darin aufgestellten Behauptung, ein gemeinsames europäisches Asylsystem würde dieses Problem lösen.
Dennoch stimme ich für den Bericht, da er überwiegend positiv für die Asylbewerber ist, die darin auch im Mittelpunkt stehen.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Das Europäische Parlament hat heute einen Bericht angenommen, der deutlich und kritisch die Schwächen des gegenwärtigen Dublin-Systems aufzeigt. Es besteht kein Zweifel daran, dass wir in einem immer grenzenloseren Europa eine gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik auf Gemeinschaftsebene benötigen. Die Frage ist nur, wie wir das erreichen können.
Die schwedische Volkspartei stimmt dieser Kritik zum größten Teil zu und hält es für richtig, ein starkes Signal für eine Veränderung in Richtung auf größere Humanität zu senden. Darum habe ich für den Bericht gestimmt, wenn auch mit gewissen Vorbehalten.
Änderungsantrag 5 übt Kritik an bestimmten Ländern wegen systematischer Freiheitsberaubung von Asylbewerbern, die in Gewahrsam genommen werden. Meiner Ansicht nach sollte diese Kritik erhalten bleiben, insbesondere da Schweden eines der Länder ist, die sich in der Vergangenheit genau dieses Tatbestandes schuldig gemacht haben. Ich stimme jedoch nicht dem Vorschlag der Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke zu, den Gewahrsam ganz und gar zu verbieten, obwohl er meiner Meinung nach nur im äußersten Notfall angewandt werden sollte. Bezüglich Änderungsantrag 6, in dem es darum geht, „dass für Organisationen wie das Rote Kreuz oder den Roten Halbmond eine Pflicht eingeführt werden sollte, selbst die Initiative zu ergreifen und nach Familienangehörigen zu forschen“, habe ich mich der Stimme enthalten. Eine solche Pflicht kann nur einer Behörde auferlegt werden und sollte nicht für eine Organisation der Zivilgesellschaft eingeführt werden. Da weder der Ausgangstext noch der Änderungsantrag eine andere Auffassung erkennen ließen, habe ich mich der Stimme enthalten.
Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich. − (DA) Obwohl der Bericht von Frau Lambert über die Bewertung des Dublin-Systems (A6-0287/2008) Ansichten und Vorschläge enthält, die ich nicht unterstütze, habe ich in der Schlussabstimmung für den Bericht gestimmt. Ich habe das vor allem deshalb getan, um zu zeigen, dass ich die in diesem Bericht enthaltene deutliche Kritik begrüße. Diese Kritik richtet sich gegen die Art und Weise, in der die geltenden EU-Vorschriften die Rechte der Asylbewerber untergraben, zum Beispiel indem sie zur Überstellung von Asylbewerbern in Mitgliedstaaten beitragen, welche keine umfassende und faire Bearbeitung ihres Antrags garantieren können.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. − (NL) Die Vereinbarungen über Dublin II beruhen auf der politischen Fiktion, dass 27 Mitgliedstaaten einander vertrauen, wenn es um die Bearbeitung von Asylanträgen geht, und dass alle Mitgliedstaaten gleichsam prinzipientreu ihre Verantwortung übernehmen.
Ich selbst habe die Betreuung tschetschenischer Flüchtlinge in Polen untersucht, da eine Reihe tschetschenischer Flüchtlinge aus Belgien aufgrund von Dublin nach Polen zurückgeschickt worden waren. Es gab heftige Proteste. Daher führte ich meine eigene Untersuchung durch. Die Bilder davon können Sie übrigens auf meiner Website sehen.
Solange es kein hinreichendes und kohärentes Schutzniveau in allen 27 Mitgliedstaaten gibt, ist Dublin II meines Erachtens nicht viel mehr als politische Fiktion und schafft grobe Ungerechtigkeit. Ich konnte in Polen mit eigenen Augen feststellen, dass die Grundprinzipien der Dublin-Regelung nicht in die Praxis umgesetzt werden. Die Qualität der Betreuung, der Betreuung von Kindern und die Nichterteilung von Schulunterricht, die unhygienischen Bedingungen, unter denen Flüchtlinge leben müssen, die mangelnde Gesundheitsfürsorge: All diese Dinge unterscheiden sich sehr stark von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.
Der Bericht Lambert benennt die Probleme, geht von einer korrekten Analyse aus und bietet Lösungen für zahlreiche Gebiete. Er verdient unsere volle Unterstützung.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. − (PL) Eine Folge der Freizügigkeit von Personen in der Europäischen Union ist der zunehmende grenzüberschreitende Autoreiseverkehr. Damit wächst die Notwendigkeit, auf EU-Ebene Regelungen im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung einzuführen, die dem wirksamen Schutz von Verkehrsunfallopfern dienen.
Zur Verwirklichung dieses Ziels ist die Effektivität des Systems der Schadenregulierungsbeauftragten, das vom Versicherungsunternehmen im Wohnsitzland des Geschädigten eingerichtet wird, von ganz besonderer Bedeutung. Es gehört zu den Pflichten des Schadenregulierungsbeauftragten, die Geschädigten zu informieren, wie sie ihre Ansprüche gegenüber einer ausländischen Partei geltend machen können. Darüber hinaus würde es das Vertrauen der Verbraucher steigern, wenn das vor Abschluss des Versicherungsvertrages zugängliche Informationspaket umfassende Informationen darüber enthielte, wie das System der Schadenregulierungsbeauftragten funktioniert und angewendet wird und welchen Nutzen es für den Geschädigten hat.
Des Weiteren sprach der Berichterstatter die wichtige Frage an, ob in allen Mitgliedstaaten obligatorisch eine Rechtsschutzversicherung eingeführt werden sollte. Ich unterstütze seine Auffassung, dass die Beibehaltung des bestehenden Systems der freiwilligen Rechtsschutzversicherung die richtige Lösung ist. Die Erhöhung des Verbrauchervertrauens, das ein obligatorisches System mit sich brächte, würde durch höhere Kosten der Versicherung selbst und durch die Verzögerungen infolge der Schlichtung von Streitigkeiten durch die Gerichte aufgewogen. Dennoch ist es unbedingt notwendig, unverzüglich Maßnahmen im Hinblick auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, zu ergreifen.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. − (EN) Der Bericht Mladenov räumt Verbraucherorganisationen bei der Bewertung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ein angemessenes Mitspracherecht ein. Den Verbraucherorganisationen kommt neben den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und dem Versicherungsgewerbe selbst in diesem Bereich tatsächlich eine wichtige Rolle zu.
Arlene McCarthy (PSE), schriftlich. − (EN) Ich möchte Herrn Mladenov, dem Berichterstatter unseres Ausschusses, danken.
Dieser Bericht über bestimmte Aspekte der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Bürger in praktischer und pragmatischer Weise von der EU-Mitgliedschaft profitieren.
Angesichts von jährlich 1,2 Millionen Verkehrsunfällen auf Europas Straßen werden einige Bürger (Kraftfahrzeugführer, Insassen und Fußgänger) bedauerlicherweise Opfer von Autounfällen.
Dennoch wissen viele Bürger nicht, dass es EU-Rechtsvorschriften gibt, die Betroffene bei der Schadensregulierung unterstützen, ohne dass sie sich mit einer ausländischen Versicherungsgesellschaft in einer fremden Sprache auseinander setzen müssen.
Diese EU-Rechtsvorschriften ermöglichen den Betroffenen, in ihr Heimatland zurückzukehren und dort den Schaden rasch und problemlos in ihrer eigenen Muttersprache regulieren zu lassen.
Durch Einrichtung von Informationszentren in jedem Mitgliedstaat sorgt die Vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie für eine Unterstützung von Unfallopfern.
Da der Gesetzgeber derzeit eine obligatorische Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten noch nicht vorsieht, sollten die Bürger den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung in Betracht ziehen.
Als Berichterstatterin des Parlaments für Mediation hoffe ich, dass Betroffene versuchen, Konflikte mithilfe von alternativen Verfahren beizulegen und damit die mit gerichtlichen Verfahren verbundenen Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
Mit konkreten und praktischen Maßnahmen wie diesem Gesetz können wir unseren Bürgern zeigen, wie sinnvoll Europa für sie ist.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. − (PL) In den Jahren 2003 bis 2005 wurden ca. 17 000 Drittstaatsangehörige in andere EU-Mitgliedstaaten überstellt, um dort ihren Asylantrag prüfen zu lassen. Davon entfielen 12 % auf Anträge von Personen, die schon einmal Asyl beantragt hatten.
Derzeit stehen die Chancen, Asyl gewährt zu bekommen, von einem EU-Mitgliedstaat zum nächsten sehr unterschiedlich. Am deutlichsten wird dies am Beispiel der Iraker. In Deutschland beträgt ihre Chance auf Asyl 75 %, in Griechenland sind es lediglich 2 %.
Für die EU wäre es vorteilhaft, Erscheinungen wie „Refugees in Orbit“, sekundäre Migration und die gleichzeitige Einreichung von Asylanträgen in mehreren Ländern abzuschaffen und dafür ein System einzuführen, nach dem ein Mitgliedstaat allein für die Prüfung von Asylanträgen zuständig wäre.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Steuerbetrug verursacht für die Mitgliedstaaten große wirtschaftliche Verluste und reduziert Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung und Erhöhung der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen, die wir gemeinsam über die Steuern finanzieren.
Wir haben uns jedoch bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten, da in mehreren Änderungsanträgen ein Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten als positiv betrachtet wird und die schädlichen Auswirkungen von Steueroasen auf die Wirtschaften der Mitgliedstaaten herabgespielt werden.
Außerdem haben wir gegen die Formulierung des zweiten Teils von Ziffer 3 gestimmt, der ein zu positives Bild der Steuerharmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten vermittelt.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt, die auf dem Initiativbericht meiner britischen Kollegin Sharon Bowles über die koordinierte Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetrugs beruht und eine Antwort auf die Mitteilung der Kommission zum selben Thema darstellt. Die Steuereinnahmen, also die Gesamtsumme aller Steuern und Pflichtsozialbeiträge, beliefen sich im Jahr 2004 auf 39,3 % des BIP der Europäischen Unon, das entspricht 4,1 Billionen Euro. Es gibt nur sehr wenige Schätzungen hinsichtlich der Steuerausfälle aufgrund von Steuerbetrug, dessen Ausmaß mit etwa 2 bis 2,5 % des BIP veranschlagt wird. Da die Besteuerung in den nationalen Zuständigkeitsbereich fällt, stellt der Steuerbetrug eine Beeinträchtigung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes dar, weil die Steuerzahler unter Wettbewerbsverzerrungen zu leiden haben. Die Bekämpfung des Steuerbetrugs hat unstrittig eine europäische Dimension, insbesondere aufgrund der Globalisierung der Wirtschaft.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir haben gegen diese endgültige Entschließung gestimmt, weil die Mehrheit im Europäischen Parlament über die Hauptursachen für die meisten Steuerhinterziehungen, nämlich die Existenz von Steueroasen, hinwegsieht. Gleichwohl enthält sie auch einige positive Vorschläge, für die wir gestimmt haben.
Obwohl der Bericht des Ausschusses des Parlaments einige positive Vorschläge enthält, insbesondere die ausdrückliche Erwähnung von Steueroasen und ihrem wesentlichen Anteil an der Steuerhinterziehung und an der Erosion der steuerlichen Basis, wodurch dem Staat Einnahmen entgehen und ihm die Umsetzung von Maßnahmen zur sozialen Absicherung erschwert wird, wurden einige dieser Punkte bei der Abstimmung im Plenum abgelehnt beziehungsweise verwässert.
Die politische Mehrheit im Europäischen Parlament will jedoch die Steueroasen, in denen Unsummen an Vermögen und Börsengewinnen aus zahlreichen mehr oder weniger illegalen Geschäften deponiert werden, gar nicht abschaffen. Eines der Zentren solch skandalöser kapitalistischer Profite soll nun sogar gefördert werden, selbst wenn dies geringere öffentliche Einnahmen bedeutet und die Möglichkeiten verringert, mit staatlichen Maßnahmen auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und der Bevölkerungsgruppen zu reagieren.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht von Frau Bowles ist typisch für dieses Parlament: in ihm werden Lösungen für Probleme vorgeschlagen, die ohne das Europa von Brüssel gar nicht existieren würden, Lösungen, die zudem die bestehenden Probleme noch verschärfen oder neue Probleme schaffen würden.
Im vorliegenden Fall bestehen die vorgeschlagenen Lösungen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs in der Forderung nach Besteuerung im Herkunftsland in Verbindung mit der Schaffung einer Clearingstelle, die die Steuereinnahmen einzelner Mitgliedstaaten von den Transferzahlungen anderer Mitgliedstaaten abhängig machen würde. Ferner soll die Mehrwertsteuer gemäß den Sätzen des importierenden Mitgliedstaates berechnet (statt des bisherigen Befreiungssystems) oder die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft angewandt werden, Vorschläge, die im Falle ihrer Umsetzung für die Unternehmen zu unüberwindbaren verwaltungstechnischen und steuerrechtlichen Erschwernissen führen würden. Des Weiteren sollen die Steuerbehörden generell direkten Zugriff zu den elektronisch gespeicherten Daten der Steuerzahler anderer Mitgliedstaaten erhalten. Die Besteuerung von Spareinlagen und das Strafrecht für Steuerbetrug sollen vereinheitlicht und einige reduzierte Mehrwertsteuersätze abgeschafft werden.
All das zeigt, dass es in Wirklichkeit weniger um die Bekämpfung des Steuerbetrugs, der ein besorgniserregendes und tatsächliches Problem ist, sondern vielmehr um die Abschaffung der steuerlichen Souveränität der Mitgliedstaaten geht.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Der Kampf gegen Steuerbetrug verdient natürlich volle Unterstützung. Darum haben wir für den Entschließungsentwurf in seiner Gesamtheit gestimmt, obwohl er verschiedene schlecht durchdachte und unmotivierte Aspekte enthält. In Ziffer 3 wird erklärt, „dass ein auf dem „Prinzip des Ursprungsorts“ beruhendes MwSt.-System, um funktionieren zu können, eine Angleichung der Steuern zwischen den Ländern zur Verhinderung von Steuerwettbewerb“ erfordert. Eine solche Formulierung werden wir nicht unterstützen.
Eine Angleichung der Mehrwertsteuer und der Steuersysteme der Mitgliedstaaten ist ein sehr gefährlicher Schritt, der von der nationalen Selbstbestimmung in einem der fundamentalsten Politikbereiche wegführt. Das Europäische Parlament sollte sich nicht derartig pauschal zu einer so wichtigen Frage äußern.
Der Steuerwettbewerb hat auch Vorteile, indem Länder Fortschritte erzielen und wirksamere Steuern oder andere Lösungen zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben entwickeln können, wenn sie frei von schlecht durchdachten EU-Vorschriften sind.
Marian Harkin (ALDE), schriftlich. − (EN) Der Bericht zur Bekämpfung des Steuerbetrugs hat meine volle Unterstützung, und mir ist klar, dass es dazu der engen Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden in jedem Mitgliedstaat und der Kommission bedarf.
Der in der Begründung enthaltenden Schlussfolgerung, dass eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) in irgendeiner Form erforderlich sei, um Steuerbetrug zu bekämpfen, kann ich mich nicht anschließen. Die GKKB ist derzeit lediglich eine technische Überlegung. Eine entsprechende Mitteilung wurde bisher nicht vorgeschlagen, und deshalb sind Feststellungen über ihren Wert im Kampf gegen den Steuerbetrug verfrüht.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. − (PL) Herr Präsident! Ich stimme für den Bericht über eine koordinierte Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges (2008/2033(INI)).
Frau Sharon Bowles weist zu Recht darauf hin, dass Steuerbetrug ernste Folgen für die nationalen Haushalte hat. Er führt zu einer Verletzung des Grundsatzes einer gerechten Besteuerung und kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Verzerrungen infolge von Mehrwertsteuerbetrug stören das Gesamtgleichgewicht des Eigenmittelsystems. Verschiedenen Quellen zufolge liegen die Mehrwertsteuerausfälle in der Europäischen Union in der Größenordnung von 60 bis 100 Milliarden Euro pro Jahr, was dazu führt, dass von den Mitgliedstaaten verstärkt auf dem Bruttonationaleinkommen beruhende Eigenmittel abgerufen werden müssen.
Aus diesem Grunde stimme ich der Initiative von Frau Sharon Bowles zu. Die durch Mehrwertsteuerbetrug verursachten Probleme müssen aus der Welt geschafft werden. Um das reibungslose Funktionieren der Gemeinschaft zu gewährleisten, müssen wir für ein gerechtes und transparentes Eigenmittelsystem sorgen.
Andreas Mölzer (NI), schriftlich. − In den letzten 10 Jahren reden wir um den heißen Brei herum und konnten uns noch immer nicht auf Methoden verständigen, mit denen wir dem Mehrwertsteuerbetrug – bei dem immerhin Steuern im Ausmaß von 2-2,5 % der Wirtschaftsleistung hinterzogen werden – wirksam einen Riegel vorschieben.
Das Reverse-Change-System klingt auf dem Papier ganz nett, scheint aber noch zu unausgegoren, weshalb nach wie vor einmal mehr hauptsächlich bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten eingefordert wird.
Gerade im Betrugsbereich haben wir einige Mitgliedstaaten, die mit besonderer Betrugsanfälligkeit und laxen Kontrollen auffallen, gleichzeitig herrscht inakzeptables Laissez-faire bei der Wiedereinziehung. Der Parlamentsbericht erscheint mir nicht aussagekräftig und bietet meines Erachtens auch keine neuen Lösungen an, weshalb ich mich der Stimme enthalten habe.
John Purvis (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Die Delegation der britischen Konservativen bedauert, dass sie den Bericht von Frau Bowles nicht befürworten kann. Uns ist klar, dass Steuerbetrug ein ernstes Problem darstellt, gegen das dringend etwas unternommen werden muss, und dass vor allem eine Lösung für den so genannten MwSt.-Karrusselbetrug gefunden werden muss.
Dennoch veranlasst uns die Tatsache, dass der Bericht keine klare Befürwortung von Steuerwettbewerb und -souveränität erkennen lässt, dass er einen unrealistischen Ansatz in Bezug auf Steueroasen verfolgt und nicht erkennt, dass es eine Verbindung gibt zwischen hoher Besteuerung und ausgeprägter Steuerflucht und Steuerhinterziehung, die Europäische Union zu ersuchen, sich genau zu überlegen, wie sinnvoll es ist, steuerpolitische Maßnahmen vorzuschlagen, die lediglich eine Kapitalflucht auslösen, ausländische Direktinvestitionen bremsen oder sogar weiterem Steuerbetrug Vorschub leisten.
Eoin Ryan (UEN), schriftlich. − (GA) Ich begrüße diesen Bericht, der die Notwendigkeit anerkennt, eine Strategie zum Umgang mit Steuerbetrug auszuarbeiten. Obwohl die Umsetzung der geltenden Vorschriften überwiegend Sache der Mitgliedstaaten ist, müssen wir auf europäischer Ebene zusammenarbeiten. Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische, sollte kein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand aufgebürdet werden, und im Einklang mit der Politik der Kommission sollten dem Amtsschimmel und der Bürokratie der Kampf angesagt werden.
Ich habe den Änderungsantrag der Berichterstatterin unterstützt, in dem auf die Bedeutung eines fairen Steuerwettbewerbs für die Wirtschaft der Europäischen Union hingewiesen wird. Gleichzeitig bin ich jedoch enttäuscht, dass sich dieselbe Berichterstatterin in ihrer Begründung auf die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) bezieht. Die GKKB wurde noch nicht ausreichend getestet, um sicherstellen zu können, dass ein solches Besteuerungssystem positive Ergebnisse erzielen würde, und wahrscheinlich gibt es mehr Beweise für das Gegenteil. Diese Textpassage beruht auf reinen Annahmen, und da sie nur in der Begründung enthalten ist, können wir über dieses Thema nicht abstimmen. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, um meiner Enttäuschung Ausdruck zu verleihen und meine Einwände zu äußern.