3. Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Anpassung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG, 1999/13/EG, 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2004/24/EG) – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004) (Aussprache)
Die Präsidentin. − Als erster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über– den Bericht von Amalia Sartori im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (KOM(2007)0355 – C6-0197/2007 – 2007/0121(COD)) (A6-0140/2008),– den Bericht von Amalia Sartori im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2004/42/EG zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. … über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (KOM(2007)0611 – C6-0347/2007 – 2007/0212(COD)) (A6-0142/2008) und – den Bericht von Amalia Sartori im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. … über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (KOM(2007)0613 – C6-0349/2007 – 2007/0213(COD)) (A6-0141/2008).
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst auch im Namen meines Kollegen Stavros Dimas bei der Berichterstatterin, Frau Sartori, für die intensive Arbeit an diesem schwierigen Vorschlag bedanken. Aber diese intensive Arbeit hat eine Einigung mit dem Rat in erster Lesung möglich gemacht, was die Kommission ausdrücklich begrüßt. Es geht wieder einmal um Chemikalien und den Schutz der Menschen und der Umwelt vor ihren möglicherweise gefährlichen Auswirkungen.
Chemikalien sind kein europäisches Problem, kein europäisches Monopol. Sie werden weltweit hergestellt, weltweit gehandelt und weltweit verbraucht, und die Gefahren, die mit der Verwendung von Chemikalien verbunden sind, sind auf der ganzen Welt dieselben. Deshalb ist es naheliegend, dass wir uns um ein weltweit gültiges System bemüht haben, mit dem diese Gefahren beschrieben und gekennzeichnet werden. Das, was wir heute verabschieden werden, schafft die Grundlage für weltweit einheitliche Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsinformationen über möglicherweise gefährliche Chemikalien.
Nur wenn einheitliche Maßstäbe benutzt werden, um die von Chemikalien ausgehenden Gefahren zu ermitteln und auf dieselbe Weise zu kennzeichnen, wird der Schutz der Gesundheit und der Umwelt weltweit transparent und vergleichbar. Es gilt außerdem, hier auch nicht die ökonomischen Vorteile zu unterschätzen. Die europäischen Unternehmen werden Kosten einsparen, weil sie die ja in allen Ländern vorgeschriebenen Gefahrenhinweise für Chemikalien nicht mehr anhand unterschiedlicher Kriterien und in unterschiedlichen Systemen beurteilen müssen. Gleichzeitig werden auch die professionellen Nutzer von Chemikalien und die Verbraucher in aller Welt von einer derartigen Harmonisierung profitieren. Man wird also als Nutzer von Chemikalien nicht mehr mehrere Systeme kennen müssen, um zu wissen, welche Gefährdung möglicherweise von einer Chemikalie ausgeht.
Der von der Frau Berichterstatterin vorgelegte Kompromiss ist ausgewogen und trägt insbesondere den Belangen der Praktikabilität und der Klarheit der Bestimmungen Rechnung. Die von den Mitgesetzgebern vorgeschlagenen Änderungen sind zwar zahlreich, sie ändern aber weder am Grundgedanken noch an der Grundstruktur des ursprünglichen Kommissionsvorschlages etwas Wesentliches. Die Kommission kann diesen Vorschlägen deshalb gerne folgen. Schon bei der Ausarbeitung des Vorschlags war die Kommission darauf bedacht, das derzeit bereits bestehende sehr hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt unverändert zu belassen. Ich bin sehr zufrieden mit der Tatsache, dass Parlament und Rat in dieser Grundüberzeugung mit uns übereinstimmen. Die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Parlament, Rat und Kommission kam dem Verhandlungsprozess sehr zugute, und, wie gesagt, dementsprechend können wir allen von der Berichterstatterin, Frau Sartori, eingebrachten Kompromissvorschlägen zustimmen.
Amalia Sartori, Berichterstatterin. − (IT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wie der Kommissar bereits in Erinnerung brachte, hatten wir uns mit dem Thema der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen – einem besser unter der Abkürzung „GHS“ bekannten System, für das ich Berichterstatterin bin – in den letzten Monaten mehrfach befasst.
Daher möchte ich nicht erneut auf die technischen Einzelheiten des Dossiers eingehen, sondern zunächst meinen Kolleginnen und Kollegen sowie den Schattenberichterstattern danken, mit denen ich zusammengearbeitet habe, um auf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit und der Transparenz einen konstruktiven und äußerst zufrieden stellenden Dialog zu führen. Bedanken möchte ich mich insbesondere für die Unterstützung, die mir zuteil wurde, sowie für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Damit besaß ich genügend Rückhalt, um die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Mein Dank gilt auch den Verfassern der Stellungnahmen der im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit beteiligten mitberatenden Ausschüsse – Frau Laperrouze für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, und Herrn Schwab für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Durch die Stellungnahmen dieser beiden Ausschüsse wurde der Vorschlag nämlich ergänzt und verbessert, womit er für die Endnutzer – Verbraucher, Unternehmen, Handelsverbände, Kontrollbehörden und Mitgliedstaaten – nützlicher und einfacher geworden ist. Erwähnen möchte ich die ausgezeichnete Arbeit, die von den Bediensteten des Parlaments und den Fraktionsmitgliedern, die uns unterstützt haben, sowie von den Vertretern der Kommission und des Rates geleistet wurde.
In den letzten Monaten waren wir alle bestrebt und bemüht, die Zahl der Änderungsanträge so gering wie möglich zu halten und uns auf bestimmte Kompromisslösungen zu einigen. Nach zweimonatigen Fachberatungen im Rahmen des Trilogs haben wir ein zufrieden stellendes Kompromisspaket mit dem Rat erreicht, das am 27. Juni vom COREPER angenommen wurde und dank dessen wir heute im Falle eines positiven Abstimmungsergebnisses die erste Lesung abschließen können.
Mit dieser neuen Rechtsvorschrift müssen wir zum einen den Verpflichtungen, die wir auf internationaler Ebene eingegangen sind, nachkommen – und mithin die inhaltliche Übereinstimmung zwischen dem auf UN-Ebene festgelegten GHS und unserer eigenen Gesetzgebung sicherstellen –, und zum anderen müssen wir uns an die durch unsere REACH-Verordnung vorgegebenen Fristen halten.
Mit dieser neuen Verordnung wird es uns gelingen, den Verbrauchern dieser Stoffe einen besseren Schutz zu bieten und zugleich unsere Unternehmen wettbewerbsfähiger und effizienter zu gestalten. Nach diesen neuen Bestimmungen, die in der ganzen Welt gleich sind, ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass wie bisher die Schädlichkeit desselben Stoffes von Land zu Land unterschiedlich eingestuft wird. Da von demselben Stoff unabhängig von seinem Standort überall die gleichen Gefahren ausgehen, ist die unterschiedliche Einstufung nicht nur unlogisch, sondern auch äußerst riskant, sobald solche Produkte von einem Land in ein anderes Land exportiert und letztlich von Personen benutzt werden, die keine Ahnung von der Gefährlichkeit des von ihnen verwendeten Erzeugnisses haben.
Deshalb glaube ich, dass für die Nutzer und Arbeitnehmer dieses Sektors, insbesondere in den äußerst zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen, unser Vorschlag eine hilfreiche Antwort sein kann; dies gilt nicht nur für alle unsere Bürger und alle Europäer, sondern für die Menschen weltweit.
Anne Laperrouze, Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. − (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich unsere Berichterstatterin, Frau Sartori, sowie die Schattenberichterstatter der anderen Fraktionen beglückwünschen. Aus meiner Sicht hat unsere Arbeit, die mit einem Text von 2 000 Seiten keineswegs einfach war, echte Fortschritte ermöglicht.
Einleitend möchte ich im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sprechen, für den ich als Verfasserin der Stellungnahme tätig war, und anschließend werde ich mich im Namen meiner Fraktion äußern.
Der Ausschuss für Industrie hat mehrere Änderungsanträge verabschiedet, deren wichtigste ich hier kurz nennen will.
Es ging darum, die Situation der KMU zu berücksichtigen: Sie haben bei der vorbereitenden Befragung durch die Kommission ihr Interesse an diesem Dossier bekundet. So antworteten von 360 Unternehmen 45 % mit weniger als 250 Beschäftigten auf diese On-line-Befragung, die die Kommission im Zeitraum vom 21. August bis zum 21. Oktober 2006 durchgeführt hat.
Unser Ausschuss wollte deutlich machen, dass über das Informationsgebot hinaus das GHS auch dem Ziel dient, die Verbraucher und die Umwelt zu schützen. Unser Ausschuss appellierte an die Mitgliedstaaten, ein Verfahren einzuführen, das allen Zulieferern, vor allem den KMU, in bestimmten Produktionssektoren behilflich ist, die geeignete Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung dieser Stoffe und Gemische festzulegen.
Zugleich legte unser Ausschuss Wert auf die Kohärenz mit REACH und hat deshalb Änderungsanträge bezüglich der Mengen eingebracht.
Neben der Absicht, eine Überschneidung von Rechtsvorschriften hinsichtlich der Verpackung zu vermeiden, kam es unserem Ausschuss schließlich darauf an, Vorsorge für eventuelle Streitfälle im Zusammenhang mit der Auslegung der Vorschriften der Verordnung zu treffen, die in diesem Falle zwischen dem Lieferer und einem Mitgliedstaat auftreten könnten, und die Notwendigkeit eines Verfahrens zur Sicherung einer harmonisierten Einstufung zu berücksichtigen.
Nun zu meiner Rolle als Schattenberichterstatterin der ALDE-Fraktion. Lassen Sie mich die Grundsätze nennen, von denen wir uns leiten ließen.
Wir begrüßen natürlich diese Initiative. Ein globaler Ansatz ist vollkommen kohärent mit einem Ziel des größeren Schutzes der Gesundheit und der Umwelt und dem Handel mit Produkten.
Da es sich um ein globales System handelt, darf die künftige Verordnung für die europäischen Unternehmen nicht mit Auflagen verbunden sein, denen ihre internationalen Wettbewerber nicht unterliegen. Die Kohärenz mit REACH ist wünschenswert, sowohl hinsichtlich der Fristen als auch hinsichtlich des Mengenansatzes oder betreffend die Anhänge, vor allem Anhang VI.
Was die Informationen über das Endprodukt betrifft, müssen wir uns, da die Kommission sich dafür entschieden hat, das Thema Postproduktion einzubeziehen, von der Qualität und der Sachgerechtigkeit der Information leiten lassen und nicht von der Menge an Informationen. Unsere Fraktion erachtet es als wichtig, die Existenz und den Wert der übrigen Informationsquellen anzuerkennen, vor allem der NRO und der Industrie, aber auch die Bedeutung von Kommunikationsträgern wie dem Internet. Zugleich muss für einige Daten die Vertraulichkeit gewahrt bleiben. Schließlich dürfen diese Rechtsvorschriften nicht eine Zunahme der Tierversuche bewirken.
Angesichts des engen Zeitrahmens, aber auch der Kompliziertheit der Anhänge möchte ich daran erinnern, dass die Abgeordneten sich entschieden haben, zu diesen keine Änderungsanträge einzubringen. Damit sollen zugleich die Verhandlungen erleichtert werden. Das ist ein wichtiges Zugeständnis des Parlaments. Jedoch ist uns aufgefallen, dass im vorliegenden Falle einer dieser Anhänge ein ernstes Problem der unmittelbaren Konformität und der Umsetzung für die betroffenen Industrien mit sich bringt.
So enthält Anhang VI die Liste von Stoffen mit harmonisierten Einstufungen auf europäischer Ebene. Nun existiert aber bereits eine ähnliche Liste, auf die sich die Industrie stützt, um Gemische einzustufen und zu kennzeichnen. Bei der Übertragung wurden jedoch Änderungen an dieser Liste vorgenommen, und diese muss mit dem Inkrafttreten des GHS angewandt werden, während im Rahmen technischer Anpassungen diese Frist mindestens 18 Monate beträgt.
Von dieser Änderung sind zahlreiche KMU betroffen. Es kommt nun darauf an, mit dem Rat eine Einigung in erster Lesung zu erzielen und die Veröffentlichung der Bestimmungen baldmöglichst abzuschließen, um der Industrie und den Nutzern Zeit zu lassen, damit sie sich an das neue System anpassen und es bis Ende 2008 wirksam werden lassen können.
Deshalb fordere ich die Kommission auf, eine Lösung vorzuschlagen, damit die Industrie über ausreichend Zeit verfügt, um sich den Erfordernissen der Verordnung ohne unverhältnismäßige Nebenwirkungen anzupassen.
Nach dem Trilog und abgesehen von dem Problem des Anhangs halte ich den zur Abstimmung stehenden Text für gut. Lassen Sie mich einige Kernpunkte hervorheben. Wir haben viel über die PBT-Stoffe diskutiert: Sie sind durch das GHS der Vereinten Nationen nicht abgedeckt. Das Parlament hat erreicht, dass die Europäische Kommission sich für ihre Einstufung auf der Ebene der Vereinten Nationen einsetzt. Zugleich hat das Parlament erreicht, dass keine weiteren Unterteilungen der Kategorie „Augenreizung“ vorgenommen werden, die zweifellos eine Erhöhung der Tierversuche bewirkt hätten, ohne jedoch einen echten Wertzuwachs zu bringen. Erwähnt sei auch, dass die Versuche an Menschen allein zum Zwecke dieser Verordnung verboten sind, oder dass die GHS der UNO ein dynamischer Prozess ist; es wurde ein Mechanismus gefunden, um dessen Entwicklungen bei dem europäischen GHS zu berücksichtigen. Im Übrigen wird die Vertraulichkeit in ausgewogener Weise gewahrt.
Die Kohärenz mit REACH ist garantiert, und das Parlament hat akzeptiert, dass für die Einstufung und Meldung die Schwelle Null gilt, während wir ursprünglich für einige Produktkategorien eine Schwelle von einer Tonne gewünscht hatten. Diese Nullschwelle wurde akzeptiert, da die Stoffe und Gemische zu ausschließlichen FuE-Zwecken ohnehin nicht in diesen Anwendungsbereich fallen.
Meiner Meinung nach haben wir gute Arbeit geleistet, und ich wünsche mir eine gute Abstimmung und eine gute Umsetzung des GHS.
Andreas Schwab, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. − Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal darf ich sagen, dass der vorgelegte Kompromiss der Kollegin Sartori für den Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vom mitberatenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mit großer Genugtuung zur Kenntnis genommen wird. Wir glauben, dass wir mit dieser Lösung einen sehr guten Kompromiss und eine sehr gute Lösung sowohl für die chemischen Unternehmen im europäischen Binnenmarkt – die in der Regel weltweit tätig sind – als auch für Verbraucher gefunden haben und in dem Bereich gerade auch für sensible Verbraucher einen sehr guten Ausgleich hinbekommen haben.
Dies war nur möglich, weil wir eine sehr freundschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit zwischen den Berichterstattern hatten. Hier darf ich insbesondere Frau Kollegin Sartori ganz herzlich für ihre Art der Verhandlungsführung – auch im Trilog – danken, die am Ende sicherlich entscheidend für eine Lösung war, die alle Erwartungen erfüllt hat.
Ich bin zufrieden mit dem Ergebnis, weil ich glaube, dass aus der Sicht des Binnenmarkts, aus der Sicht der Unternehmen und gerade der chemischen Unternehmen, die im Zusammenhang mit REACH ja nicht immer positive Erfahrungen mit der europäischen Ebene gemacht haben, GHS als weltweite, von den VN vorberatene Regelung im europäischen Binnenmarkt in sehr unbürokratischer und praxisnaher Weise umgesetzt werden kann. Das wird für die Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind, zunächst einmal Wettbewerbsvorteile in diesem Markt direkt bringen, weil die einheitliche Kennzeichnung ein erheblicher Fortschritt im Verhältnis zur bestehenden Regelung war, die in einigen Randbereichen nach wie vor unterschiedlich ist.
Herr Kommissar Verheugen, wir haben bei den Beratungen im Trilog ja auch kurz darüber gesprochen, dass das Transportrecht für diese Verbrauchsgüter nach wie vor nicht einheitlich geregelt ist und durchaus zu überlegen wäre, ob wir das Transportrecht für den Transport chemischer Güter in den nächsten Monaten einmal in den Fokus nehmen.
Zum Zweiten war es richtig – und da möchte ich mich gerne Frau Laperrouze von der Fraktion der Liberalen und Demokraten für Europa anschließen, mit der wir ebenfalls eine sehr gute Zusammenarbeit hatten –, die Anhänge nicht zu öffnen, weil wir durch diesen Schachzug eine Diskussion wie bei REACH haben vermeiden können. Darunter hat dann im Einzelfall der eine oder andere Punkt leiden müssen, den wir gerne verbessert hätten. Aber ich glaube, im Nachhinein betrachtet war es der richtige Weg.
Dennoch möchte ich mich ausdrücklich dem Wunsch von Frau Kollegin Laperrouze anschließen, dass im Anhang 6 für die dort geänderten Stoffe, die für uns am Anfang der Beratungen, als wir uns zu dieser Lösung durchgerungen haben, so nicht absehbar waren, eine Übergangsfrist geschaffen wird. Herr Kommissar Verheugen, es wäre mir außerordentlich recht, wenn Sie dazu vielleicht in Ihrer Antwort kurz etwas sagen könnten.
Die Nutzer von chemischen Verbrauchsgütern sind in der Regel mit der Zusammensetzung dieser Güter nicht vertraut. Deswegen haben wir bei der Beratung von GHS besonderen Wert darauf gelegt, dass wir eine auch für Verbraucher praxisnahe Umsetzung hinbekommen. Hier haben wir – wenn auch nicht alle Einzelfälle wirklich im Detail angeschaut werden konnten – zumindest bei den gängigen Verbrauchsgütern wie Waschmitteln und Spülmitteln eine Lösung gefunden, die einerseits das Ziel, die Verbraucher über die dort gefundenen Mengen an Chemikalien aufzuklären, erreicht, gleichzeitig aber auch den gewohnten Umgang mit diesen Produkten in Zukunft in gleicher Weise ermöglicht, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.
Ich darf Ihnen vielleicht ein Beispiel nennen: Die Nutzung von Spülmitteln war früher nur möglich, wenn man mehrere Liter große Flaschen genutzt hat. Durch die immer umweltfreundlichere Technik bei der Herstellung und auch bei der Verwendung dieser Produkte konnten die Mengen dieser Spülmittel immer stärker eingedämmt werden, und wir haben heute nur noch 0,3 oder 0,5 Liter große Gefäße, die in der Küche aufbewahrt werden.
Zweifellos ist die Konzentration der in diesen Mitteln enthaltenen Chemikalien natürlich höher geworden. Aber dies ist für die Verbraucher mit der vorliegenden Lösung der GHS durchaus verträglich, weil wir wissen, dass die Verbraucher mit diesen Produkten täglich umgehen und deswegen eine Überklassifizierung an dieser Stelle vermieden werden konnte.
Ich bin damit auf alle für den Binnenmarkt wichtigen Punkte eingegangen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Guido Sacconi, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In einer Situation wie dieser, in der wir uns alle einig sind, besteht für unsere Aussprache die Gefahr von Wiederholungen. Da ich mit den Ausführungen meiner Vorredner völlig konform gehe, will ich mich für meinen Teil auf drei kurze politische Bemerkungen beschränken.
Erstens möchte ich natürlich meine Anerkennung für die von der Berichterstatterin von Anfang an unter Beweis gestellte Beharrlichkeit zum Ausdruck bringen. Bereits auf den ersten Sitzungen gab sie ihre politische Entschlossenheit zu erkennen, das Dossier in erster Lesung abzuschließen, und sie hat uns gleichsam dazu gezwungen, indem sie uns unter Druck setzte. Wir waren jedoch alle davon überzeugt, dass dies für die rasche Einführung einer Rechtsvorschrift notwendig ist, um eine unverzügliche Einstufung sämtlicher Stoffe zu erreichen und konkrete Fortschritte auf dem Weg zu strikteren Bestimmungen für den Schutz der Gesundheit der Verbraucher sowie – dem stimme ich zu – der Arbeitnehmer vieler Wirtschaftszweige zu erzielen, in denen solche Stoffe verwendet werden, insbesondere in den kleinen Unternehmen, in denen die Verhältnisse problematischer sind.
Zweitens haben wir die wachsende Gefahr einer Neuauflage vergangener, mit der Verabschiedung von REACH ad acta gelegter Diskussionen vermieden, was mir ein besonders wichtiges Anliegen war. Was die internationale Ebene anbelangt, so halte ich nicht zuletzt die Tatsache, dass REACH in zunehmendem Maße weltweit als Bezugspunkt für andere Länder und als Modell für die Anpassung ihrer eigenen Rechtsvorschriften dient, für höchst zufrieden stellend.
Die Bestimmungen zur Einstufung der Stoffe, die wir heute verabschieden werden, müssen auf jeden Fall so angepasst und integriert werden, dass sie der Hauptverordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen entsprechen, ohne dass neue Elemente hinzugefügt werden.
Wie alle Kolleginnen und Kollegen wissen, bedeutet dies letztendlich, dass das GHS nicht das letzte Wort zum Thema Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe ist. Über die PBT wurde viel diskutiert. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich um einen laufenden Prozess handelt. Momentan wird bereits Bestehendes umgesetzt, und es werden Stoffe eingestuft, für die im Rahmen der Vereinten Nationen bereits eine Risikoanalyse durchgeführt wurde. Sobald es neue Gefahrenkategorien geben wird und die Ergebnisse neuer Studien vorliegen, wird das GHS entsprechend aktualisiert, sodass es hier um einen fortlaufenden Prozess geht.
Liam Aylward, im Namen der UEN-Fraktion. – (GA) Herr Präsident! Umwelt und Volksgesundheit betreffen jeden Bürger, und diese Rechtsvorschriften stehen mit beidem in unmittelbarem Zusammenhang. Das Parlament hat sich für das REACH-System ausgesprochen, das jetzt in Kraft ist und die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den von Chemikalien ausgehenden Gefahren schützt. Das Ziel von REACH besteht darin, dafür zu sorgen, dass Hersteller und Importeure Chemikalien registrieren, einstufen und freigeben. Ein wesentliches Element des Systems ist die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit durch eine Kennzeichnung dieser Chemikalien.
Ich kann diese Vorschriften nur befürworten und dem Kommissar mein Lob dafür aussprechen, dass er dem EU-System den gleichen Stellenwert verschafft hat wie dem UN-GHS (UN Globally Harmonised System of Classification and Labelling). Die Öffentlichkeit wird mithilfe von Piktogrammen, die die Gefahren in Bezug auf Explosionen, Brand, Krebs und Toxizität anzeigen, über die Gefahren von Chemikalien informiert. Es wird Vorteile für die Industrie geben, da das GHS-System von Ländern weltweit akzeptiert wird. Und die Verbraucher werden mehr Vertrauen in Chemikalien haben, die mit Hinweisen und einer klaren und eindeutigen Kennzeichnung versehen sind.
Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Wir reden viel darüber, die Initiative in der Frage des Klimawandels zu ergreifen, aber wenn wir tatsächlich eine ganzheitliche Herangehensweise an Umweltfragen hätten, so würden wir auch hier die UNO-Vorschriften eins zu eins kopiert haben. Jetzt beseitigen wir also die akute Toxizität der Kategorie 5. Warum tun wir das? Nun, aus dem seltsamen Grund, weil sich ansonsten die Anzahl der einzustufenden und zu kennzeichnenden Substanzen erhöhen würde. Das hat also nichts mit Umweltlogik oder Gesundheitslogik zu tun. Nein, wir wollen Kategorie 5 nicht kopieren, weil damit die Anzahl der Stoffe steigen würde, obwohl der Sinn des Ganzen darin besteht, einen gemeinsamen weltweiten Standard einzuführen, der sowohl den Handel und in diesem Fall auch den Umweltschutz und die Information der Verbraucher erleichtern würde. Ich habe für eine Wiedereinführung der akuten Toxizität der Kategorie 5 gekämpft, hatte aber leider keinen Erfolg damit.
Eine weitere Frage, in der wir uns engagiert haben, und in der wir auch wirklich Erfolg hatten, war die Verhinderung des Vorschlags, die Einstufungsgrenze auf 10 kg herabzusetzen. Wir möchten dem Rat für seine Standhaftigkeit danken. Auch die Kommission hat einen positiven Beitrag geleistet. Wäre dieser Vorschlag angenommen worden, hätte das ein Untergraben von REACH bedeutet. Bei REACH geht es darum, Chemikalien zu untersuchen, um herauszufinden, ob sie gefährlich sind, und sie zu registrieren. Es werden jedoch lediglich die 30 000 am häufigsten verwendeten Chemikalien, das heißt die mit den größten Volumen, bewertet und registriert. Die übrigen 70 000 verwendeten chemischen Stoffe könnten mit dieser Vorschrift eingestuft werden. Darum ist es sehr gut, dass wir den bisherigen Zustand beibehalten haben und es keine Untergrenze für die Einstufung chemischer Stoffe gibt. Wäre der Vorschlag angenommen worden, wäre das GHS keine Ergänzung zu REACH geworden. Ich bin sehr froh, dass es nicht so gekommen ist und kann daher diesen Vorschlag unterstützen.
Zudem freue ich mich, dass es uns gelungen ist, eine unnötige Aufteilung in Kategorien für Tierversuche, beispielsweise Augenreizungstests, zu verhindern.
Mit diesen beiden von uns erreichten Siegen kann ich für diesen Bericht stimmen. Ich möchte jedoch noch einmal mit Nachdruck betonen, dass es uns zwar jetzt und hier nicht gelungen ist, die äußerst gefährlichen PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) oder eine Liste von Stoffen, die vorrangig zu prüfen sind, aufzunehmen, aber dass wir dennoch zumindest einen Text erhalten haben, der besagt, dass diese Frage auf UNO-Ebene behandelt und in das UNO-System einbezogen wird. Nun hoffe ich wirklich, dass die Kommission sich intensiv für das Erreichen dieses Ziels einsetzt, das von großer Bedeutung ist. Anderenfalls wäre unsere Chemikalienpolitik völlig fehlgeschlagen. Es ist äußerst wichtig, dass diese Stoffe jetzt schnell in das UNO-System einbezogen werden, da es uns nicht gelungen ist, den ersten Schritt hier zu tun.
Was geschieht jetzt für die Verbraucher? Sie werden über die Gefahren chemischer Stoffe nicht so gut informiert, wie es möglich wäre, was enttäuschend ist. Aber sie erhalten auf jeden Fall einen halbwegs ordentlichen Standard sowie eine Grundlage, um sich vor gefährlichen Chemikalien schützen zu können. Am Ende ist also ein Kompromiss herausgekommen, mit dem niemand wirklich zufrieden ist, aber das ist wohl meistens der Fall.
Avril Doyle, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Chemikalien sind ein normaler und wichtiger Teil unserer Umwelt. Obwohl wir oft nicht daran denken, benutzen wir Chemikalien jeden Tag. Die moderne Welt könnte ohne sie nicht funktionieren. Sie halten unsere Lebensmittel frisch und unsere Körper rein, sie lassen unsere Pflanzen wachsen, sie treiben unsere Autos an. Wenn sie richtig eingesetzt und richtig gehandhabt werden, ermöglichen uns Chemikalien ein längeres und gesünderes Leben.Diese vorgeschlagene Verordnung, die REACH ergänzt und das EU-System der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen dem weltweit harmonisierten System der Vereinten Nationen anpasst, ist ein vernünftiger und ausgewogener Vorschlag.Wenn wir die Vorteile von Chemikalien zu vertretbaren Kosten nutzen wollen, dann müssen wir Gefahren in Kauf nehmen. Wir müssen darum für einen Ausgleich zwischen Gefahren und Vorteilen sorgen, indem wir von Chemikalien ausgehende Gefahren durch sorgfältige Kennzeichnung, wissenschaftlich gestützte Regulierung und innovative Technologien kontrollieren. Auch muss ein Mittelweg gefunden werden zwischen der genauen Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union, die sie im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg eingegangen ist, und andererseits der Vermeidung unnötiger Belastungen der Wirtschaft durch unpraktische und übertriebene Kennzeichnung.Zu diesem Zweck habe ich mehrere Änderungsanträge zu dem Vorschlag eingereicht. Ich finde es besonders wichtig sicherzustellen, dass die Einstufung von Produkten nicht zur Verwirrung unter Konsumenten oder Gesundheitsdienstleistern führt. Zu viel Information ist gleichbedeutend mit gar keiner Information. Deshalb beschäftigt sich ein Änderungsantrag z. B. mit der Verpackung von Produkten, die ungünstige Formen aufweisen oder so klein sind, dass es technisch unmöglich ist, eine Kennzeichnung anzubringen. In diesen Fällen sollte die Gefahreninformation auf eine andere passende Weise wie z. B. durch Anhängeschildchen stattfinden.Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Sartori, insbesondere für die Unterstützung meiner Änderungsanträge sowie für die hervorragende Arbeit an diesem Bericht danken.Während bestehende Verordnungen zur Identifizierung und Bekanntmachung der gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien sich in vielen Punkten ähneln, sind doch ein paar Unterschiede bedeutsam genug, um zu unterschiedlicher Einstufung und Kennzeichnung und zu unterschiedlichen Sicherheitsdatenblättern (SDB) zu führen. Das weltweit harmonisierte System (GHS) wird hoffentlich diese verschiedenen Einstufungen auf wirksame Art und Weise zusammenführen. Die Vorteile der Verwendung von Chemie überwiegen bei weitem die Risiken und dies ist insbesondere so seit der Einführung der Gesetzgebung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe, bekannt als REACH.Wir müssen uns alle dessen bewusst sein, dass Chemikalien durch die verschiedenen Stufen von ihrer Herstellung bis zu ihrer Handhabung, ihrem Transport und Gebrauch potenzielle Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bergen können. In diesem Zusammenhang wird von der GHS-Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen und der EU eine Verbesserung der Bedingungen für die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz erwartet, und sie wird auch zu größerer Übersichtlichkeit für die Unternehmen führen, besonders für die Handelsunternehmen, die international tätig sind.Die möglichen, aber kontrollierbaren Risiken von Chemikalien unterstreichen, wie notwendig unsere Gesetzgebung betreffend einen weltweit harmonisierten Ansatz zur Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien ist, und diesbezüglich freue ich mich, dass Rat und Parlament sich am 27. Juni auf einen Text geeinigt haben, und ich beglückwünsche noch einmal unsere Berichterstatterin zu der Arbeit an diesem komplexen, aber sehr wichtigen Dokument.
Jens Holm, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Diejenigen, die mit der Herstellung chemischer Stoffe beschäftigt sind, sind besonders stark gefährdet. Einer finnischen Studie zufolge sind täglich etwa 32 Millionen EU-Bürger am Arbeitsplatz kanzerogenen Chemikalien ausgesetzt.
Es ist unsere Pflicht, gefährliche Chemikalien zu verbieten und generell die Kontrolle über alle chemischen Stoffe zu erlangen. Das war das eigentliche Ziel der Chemikalienverordnung REACH, die wir im vergangenen Jahr verabschiedet haben. Über das Ergebnis von REACH lässt sich diskutieren – ich persönlich halte das Endergebnis für verwässert und von der Industrielobby aufgeweicht –, aber letztendlich liegt sie vor, die umfassendste Chemikaliengesetzgebung der Welt.
Das GHS – das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – ist Fortsetzung und Ergänzung von REACH, und es soll Arbeitnehmer und Verbraucher über chemische Stoffe informieren. Dazu sollen die Tausende uns umgebenden Stoffe und Gemische eingestuft und gekennzeichnet werden. Das GHS ist im Grunde ein UNO-Übereinkommen, das wir jetzt auf Gemeinschaftsebene umsetzen. Wenn das GHS beschlossen ist, was leider für Stoffe nicht vor 2010 und für Gemische erst ab 2015 der Fall ist, sollen alle Chemikalien leicht zu identifizieren sein. Es geht also um eine bessere Information der Millionen von Arbeitnehmern, die täglich mit chemischen Stoffen in Berührung kommen, sowie der Verbraucher, die unbedingt wissen müssen, was sie kaufen. Die Kennzeichnung wird außerdem generell zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der Umweltqualität führen.
Die Industrie wird davon profitieren, dass einheitlichere Vorschriften den internationalen Handel erleichtern. Das ist ein großer Schritt nach vorn und der Grund dafür, warum die Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke diesen Kompromiss unterstützt.
Es ist jedoch bedauerlich, dass wir nicht so weit gekommen sind, wie wir gekonnt hätten. Chemische Stoffe mit persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften, kurz PBT, werden nicht gekennzeichnet. Stattdessen beinhaltet der Kompromiss, dass die Frage der PBT auf UNO-Ebene behandelt werden soll. Das ist ein ernster Mangel der Vereinbarung. Wir hätten beschließen sollen, dass PBT-Chemikalien den gleichen Status wie alle anderen erhalten und ebenfalls gekennzeichnet werden müssen. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass andere Länder in der Frage der PBT Druck ausüben, was meiner Ansicht nach langfristig auch der Fall sein wird.
Dennoch ist dies ein recht ordentlicher Kompromiss, der dazu führen wird, dass Millionen Europäer, Arbeitnehmer und Verbraucher mehr Informationen über die Zehntausende von Chemikalien erhalten werden, die uns umgeben. Für alle, die durch den Kontakt mit Chemikalien an Krebs, Allergien oder Hautkrankheiten leiden, ist dies ein großer und wichtiger Beschluss.
Graham Booth, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Da die REACH-Verordnung nun ihren schrecklichen Tribut von der produktiven Industrie, besonders von kleineren Unternehmen, zu fordern beginnt und die Zahl der Tierversuche drastisch steigt, kommen hier mit dem Bericht A6-0140/2008 noch ein paar Anweisungen von den Weltregierungsfanatikern der UNESCO, um kundzutun, wie sich die Ergebnisse ihrer vorigen Idee einstufen, kennzeichnen und verpacken ließen.In gleicher Weise nach antidemokratischer Weltbeherrschung dürstend, beeilt sich die wirtschaftliche und politische Elite, aus der die Europäische Union besteht, diese Anweisungen umzusetzen, wie sie es schon bei der Einführung von REACH getan hat. Ihre Flut von Beteuerungen ihrer guten Absichten mag für den Augenblick ihre so genannten Interessenvertreter in Sicherheit wiegen oder täuschen, aber sie wird nicht die große Zahl von Arbeitslosen zufrieden stellen, die diese Maßnahmen im Begriff sind hervorzubringen.Ein Krümel Anerkennung der öffentlichen Meinung fällt vom Tisch des Herrn in Form der Änderungsanträge 10, 12, 39 und 42, um unter bestimmten Umständen die Reduzierung der Tierversuche über die Befolgung des Buchstabens des Gesetzes zu stellen. Sicher ist dies dem Druck der einflussreichen Umweltgruppen geschuldet, denen die EU einen Großteil ihrer Unterstützung verdankt; und das Wohlergehen nichtmenschlicher Primaten über das von Menschen zu stellen, wie in Änderungsantrag 40 geschehen, geht sicher zu weit, um sie zu beschwichtigen, aber im beklemmenden und besessenen Rechtsetzungsprozess der EU etwas zu finden, was ein positives Votum verdient, ist eine Seltenheit, die schon eine Anmerkung wert ist.Im Übrigen gibt es keinen Grund, weshalb sinnvolle Sicherheitsstandards von demokratischen Nationalstaaten mit unabhängiger Judikative und freiem öffentlichem Zugang zum Gerichtswesen nicht freiwillig angenommen werden sollten. Supranationale Vorgaben stellen scheinbar eine einfache Option dar, aber die zentralisierte, niemandem verantwortliche Macht, die sie verleihen, eine mandatslose Richtlinie nach der anderen, ist nicht schlicht ihre Kehrseite, sondern ihre erste schlimme Wirkung.Der in Erwägung 7 vorgebrachte Anspruch, diese Gesetzgebung sorge für einen Wettbewerbsvorteil der Industrie und zwar besonders, wie Änderungsantrag 1 hinzufügt, der kleinen und mittleren Unternehmen, ist einfach lächerlich. Wie immer werden die großen Geschäftemacher der EU vom Scheitern ihrer kleineren Mitbewerber profitieren. Sie werden ein noch größerer Fisch in einem kleineren Teich werden oder ins Ausland flüchten und, weit davon entfernt, der EU und ihren lächerlichen Beschränkungen zu katzbuckeln, werden die Händler in Übersee viel profitabler miteinander Handel treiben als mit uns. Der Boom ist vorbei. Die Rezession hat begonnen und unter der Last von EU-Verordnungen wie der im Bericht A6-0140/2008 vorgeschlagenen sinken unsere Volkswirtschaften wie Steine auf den Grund.Jeder, der da absahnen will, kann seiner Wählerschaft alles Mögliche in ihrer jeweiligen Sprache erzählen, ohne befürchten zu müssen, dass sie zufällig mithört, was seine Kollegen in anderen Staaten ihren Wählern erzählen. Es gibt keine allgemeine EU-Wählerschaft und es kann keine geben, bis vielleicht in einem oder zwei Jahrhunderten jeder dieselbe Sprache spricht, und bis dahin wird die EU-Demokratie ein Witz sein, und ein schwarzer und gefährlicher Witz noch dazu. Aber Ihre Privilegien sind enorm. Weshalb sollten Sie sich darum kümmern oder um die verrückten kontraproduktiven Gesetze, die Sie ständig bewilligen? Und weshalb sollte ich mich darum kümmern, da ich doch Ende des Monats in Rente gehe? Als ich Änderungsantrag 28 gelesen habe, wurde mir klar, warum ich von all diesem Unsinn genug gehabt habe. Er lautet: „Zubereitung: Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen, wobei die Begriffe Gemisch und Zubereitung synonym verwendet werden.“ Nun, wie würden wir bloß überleben ohne diesen so überaus fürsorglichen Staat, der uns solche Sachen erklärt, und wie, um alles in der Welt, habe ich bis ins reife Alter von 68 Jahren überlebt, da ich doch meine Kinderjahre damit verbracht habe, die Bleifarbe vom Holzrahmen meines Bettes abzukauen? Ich nehme an, sie gab meinen Antikörpern etwas zu tun – damals, als wir tatsächlich noch Antikörper hatten.Mit jedem bleiernen Erlass rückt der Zusammenbruch der EU näher. Ich freue mich darüber, aber ich beklage den Schaden, den Sie 27 ehemaligen Demokratien zufügen, ein katastrophales Jahr nach dem anderen.
Jim Allister (NI). – (EN) Frau Präsidentin! Da Chemikalien weltweit hergestellt und gehandelt werden, leuchtet mir ohne weiteres ein, dass sich die Beschreibung von Gefahren auf ihrer Verpackung nicht zwischen den Ländern unterscheiden sollte, weil das sowohl für die Konsumenten als auch für diejenigen, die das Risiko genau beschreiben, von Nachteil ist.Ich stelle jedoch fest, dass gegenwärtig das „weltweit harmonisierte“ System nicht gerade das ist, was sein Name verspricht. Es tritt eher vereinzelt als global auf. Ich frage mich, ob andere Länder dem Beispiel der EU in der Umsetzung dieses UNO-Systems folgen werden und was die Auswirkungen für europäische Unternehmen sein könnten, wenn sie es nicht tun.Bei der Einführung dieser Maßnahmen müssen wir einen Mittelweg finden. Erstens ist es entscheidend, eine übertriebene Produktklassifizierung, die Konsumenten und Gesundheitsdienstleister verwirren würde, zu vermeiden.Zweitens müssen wir diese internationalen Verpflichtungen umsetzen, ohne unseren Unternehmen unnötige Lasten aufzubürden. Etliche Firmen bringen Bedenken zu den Kosten der Einführung vor. Es wird hohe informationstechnische Ausgaben, Ausbildungs- und Wiederverpackungskosten geben, die wir nicht unterschätzen dürfen, besonders im Fall kleiner Firmen. Ich möchte noch einmal der Sorge Ausdruck verleihen, dass kleine und mittlere Unternehmen die Leid Tragenden sein könnten, insbesondere wenn sie Überseehandel betreiben, denn das hieße, dass diese Kosten ihre Möglichkeiten wohl übersteigen würden.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Frau Präsidentin! Die Aussprache über die jüngsten Europäische Chemikalien-Verordnung REACH ist immer noch gut in unserer Erinnerung. Es war eines der härtesten Rechtsetzungspakete der laufenden Legislaturperiode. Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, mit der wir uns jetzt befassen, beruht teilweise auf der gerade in Kraft getretenen REACH-Verordnung und ergänzt sie. Deshalb hat sie im Vorfeld auch eine Menge an Fragen aufgeworfen.
Der Wunsch der Kommission, bereits in erster Lesung eine Einigung zu erzielen, erschien angesichts der Tatsache, dass das Parlament zuvor Interesse an der Gesetzgebung für Chemikalien gezeigt hatte, zunächst ein wenig zu ehrgeizig. Ich kann daher die verdienstvolle Arbeit und Führung von Frau Sartori bei der Arbeit an diesem technischen Bericht nur bewundern. Bemerkenswert ist auch, wie sie es geschafft hat, der Versuchung zu widerstehen, die Verordnung allzu stark zu ändern und zum Beispiel mit neuen Artikeln und Klassifikationen von Stoffen in den Anhängen zu versehen, die das Inkrafttreten der Verordnung verzögert, wenn nicht gar verhindert hätten.
Der von uns in den Ausschüssen erörterte Bericht ist fraglos geeignet, die Zielvorgaben der Verordnung zu erreichen, vor allem im Hinblick auf die Harmonisierung und die Vereinfachung der Rechtsvorschriften. Die GHS-Verordnung und die REACH-Verordnung ergänzen einander und erleichtern nicht nur die Arbeit der Hersteller und Vertreiber von Chemikalien. Klare und sichere Kennzeichnungen bedeuten vielmehr eine Rückkehr des Verbrauchervertrauens.
Als der Ausschuss seine Arbeit aufnahm, bestand die Sorge, dass die GHS-Verordnung dazu führen würde, dass beispielsweise eine große Anzahl von Reinigungsmitteln gleichermaßen als korrosionsfördernd hätte eingestuft werden müssen. So hätten dann, zum Beispiel, Rohrfreimittel und Handwaschflüssigkeiten dieselbe Einstufung und Verpackungskennzeichnung gehabt, mit dem Ergebnis, dass der Verbraucher nicht in der Lage gewesen wäre, zwischen gefährlichen Produkten und milden Reinigungsmitteln zu unterscheiden. Jetzt aber entspricht die Einteilung der Stoffe ihrem tatsächlichen Gefahrenpotenzial, so gut man dies erwarten kann.
Ziel dieses auf einer UNO-Vereinbarung basierenden Systems ist, dass die gleichen Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und die Vorschriften über den Transport, den Verkauf und die Verwendung von Chemikalien in der ganzen Welt gelten. Laut der Vereinbarung sollte es bereits im Jahr 2008 voll wirksam werden. Wir haben ja noch ein paar Monate Zeit.
Gyula Hegyi (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Die weltweite Harmonisierung der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen muss begrüßt werden und die Europäische Union sollte eine Vorreiterrolle beim Schutz unserer Bürger gegen gefährliche Chemikalien spielen. Die Initiative als Ganzes geht von den Vereinten Nationen aus und ist deshalb ein globales Projekt. Das weltweit harmonisierte System ist ein viel versprechendes Zeichen globaler Zusammenarbeit in Umweltfragen. Daher unterstütze ich die Annahme des Kompromisses auf der Grundlage des Berichts von Amalia Sartori.Ich habe mehr als 20 Änderungsanträge eingereicht, um die angemessene Kennzeichnung und den sicheren Einsatz von Chemikalien zu gewährleisten. Siebzehn dieser Änderungsanträge wurden vom ENVI-Ausschuss bestätigt. Aber dieser Umweltausschuss hat auch mehrere Änderungsanträge der Berichterstatterin angenommen, die eine Schwächung der Verbraucherrechte bedeuten würden, was die Information über Gefahren von Chemikalien in Produkten betrifft.Die Sozialdemokratische Fraktion und ich haben gegen diese Vorschläge gestimmt, weil die Interessen der Verbraucher für uns von größter Bedeutung sind. Ich bin zufrieden, dass der neue Kompromiss diese gegen die Verbraucher gerichteten Änderungsanträge nicht enthält, und ich schlage deshalb vor, ihn anzunehmen. Ich bin nicht rundum glücklich mit ihm, aber wir können uns bei der Umsetzung des GHS in unser Recht keine Verzögerungen leisten.Lassen Sie uns als einen Grundsatz anerkennen, dass Firmen sich nicht auf das Geschäftsgeheimnis berufen sollten, wenn sie gefährliche Chemikalien auf den Markt bringen. Verbraucher müssen das Recht auf alle notwendigen Informationen über Gefahren haben.Natürlich steckt der Teufel im Detail und wir werden sehen, wie das GHS in der Praxis funktioniert, wie Gefahrenzeichen von den Unternehmen auf den Produkten angezeigt und ob die Verbraucher die Zeichen und Warnungen verstehen werden. Die Information sollte klar und leicht verständlich sein. Alles in allem hoffe ich, dass das GHS ein gutes Mittel sein wird, um das Ergebnis von REACH der Öffentlichkeit zu präsentieren, sodass den Chemikalien vonseiten der Verbraucher viel mehr vertraut wird, was wiederum auch unserer Industrie zugute kommen wird.Mein Mitarbeiter Gergely Simon, der viel Arbeit in dieses und andere Dossiers gesteckt hat, wird das Parlament in naher Zukunft verlassen. Ich möchte ihm danken für seinen Beitrag zu unserem gemeinsamen Ziel, einem in chemischer Hinsicht sichereren Europa.
Hiltrud Breyer (Verts/ALE). - Frau Präsidentin! Wir alle wissen: Chemikalien werden weltweit produziert und vermarktet, aber auch die Gefahren, die Risiken sind global. Daher brauchen wir Leitplanken in Form von klaren Klassifikationen und Kennzeichnungen, die global wirken. Ich hätte mir gewünscht, dass die Europäische Union als Lokomotive für eine sehr klare Kennzeichnung und einen starken Verbraucherschutz fungiert. Aber ich habe hier sehr viele Reden gehört, denen zufolge die EU nicht Lokomotive sein, sondern im Bremserhäuschen sitzen soll.
Ich kann mit dieser politischen Einigung leben, aber ganz glücklich bin ich damit nicht. Wir haben zwar erreicht, dass es einen wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt gibt. Ich freue mich auch, dass es trotz des allzu industriefreundlichen Berichts des ENVI-Ausschusses im Zusammenhang mit den Schwellenwerten für die Kennzeichnung – die Datenmengen bei der Klassifizierung sollten ja gekennzeichnet werden – gelungen ist, bei den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission Schadensbegrenzung zu betreiben. Ich freue mich, dass es keinen mengenmäßigen Schwellenwert für die Kennzeichnungspflicht und auch keine akzeptierten Schlupflöcher für die Industrie mehr gibt und dass das vorgesehene Klassifizierungssystem die Weichen für Alternativen zu Tierversuchen stellt.
Aber ich hätte mir auch gewünscht, dass die Kennzeichnung schwer abbaubarer bioakkumulativer und toxischer Substanzen verbessert worden wäre, dass wir eine neue Kategorie akuter Toxizität eingeführt hätten, denn das ist etwas, was wirklich aktuell ist, wo wir Handlungsbereitschaft hätten zeigen müssen. Daher denke ich, dass wir heute ein wichtiges Signal für mehr Sicherheit für Mensch und Umwelt gesetzt haben. Aber das sind keine Lorbeeren, auf denen wir uns ausruhen sollten. Von daher glaube ich, dass uns das Thema auch in Zukunft beschäftigen wird, und da gilt es, vieles nachzubessern.
Jean-Claude Martinez (NI). – (FR) Frau Präsidentin! Es gibt bereits weltweite Rechnungsführungsnormen, die weltweiten Lebensmittelnormen des Codex alimentarius, weltweite Steuernormen, Modellvereinbarungen der UNO über die Doppelbesteuerung. Nun kommen globale Normen für die Kennzeichnung, Einstufung, Verpackung und Mengenbezeichnung von chemischen Substanzen hinzu.
Es geht also um weltweit geltende Rechtsvorschriften des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO von 2002, das Global Harmonisierte System, das hier in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden soll.
Gewiss ist diese internationale Harmonisierung für alle nützlich – für die Verbraucher, die Nutzer, die KMU –, aber über diese 2 000 Seiten und die Verfahren, die Anhänge und Listen hinaus zeigt die Verordnung doch, dass das europäische Normenniveau der Globalisierung des Problems nicht gerecht wird. Ein globales Problem erfordert eine globale Lösung. Das heißt, dass der britische Premierminister Gordon Brown Recht hat: Zwischen der Ebene der Nationalstaaten und der weltweiten Ebene ist die europäische Ebene zunehmend überholt, obsolet und auf längere Sicht unnütz.
Zuzana Roithová (PPE-DE). – (CS) Meine Damen und Herren! Es ist nicht länger tragbar, dass auf dem europäischen Binnenmarkt unterschiedliche einzelstaatliche Rechtsvorschriften für den Handel, vor allem mit gefährlichen Stoffen, gelten. Die Vereinheitlichung der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien und Gemische ist eine gute Nachricht für die Verbraucher, denn die vorgeschlagene Harmonisierung erhöht den Schutz ihrer Gesundheit und der Umwelt. Es ist auch eine vorzügliche Nachricht für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, denn diese komplexe Verordnung, die sich sowohl auf den Transport und die Lieferung, als auch auf die Verwendung gefährlicher Stoffe erstreckt, wird nicht nur in der Europäischen Union, sondern dank einer UN-Empfehlung auch in anderen Ländern der Welt gelten.
Die Verordnung knüpft an REACH an, führt jedoch darüber hinaus Gefahrenklassen und -kategorien ein. Die Kennzeichnungsschilder werden Hinweise und obligatorische grafische Symbole und Piktogramme enthalten, die die Menschen überall in der Welt verstehen können. Die neuen Anforderungen an Verpackungen und Verschlüsse bieten Schutz gegen das Öffnen der Behälter durch Kinder und ermöglichen auch eine Kennzeichnung für Blinde. Kritiker warnen vor den hohen Kosten der Umkennzeichnung, der Anlegung so genannter Sicherheitsdatenblätter und der Einführung neuer Verpackungstechnologien. Ich bin jedoch überzeugt, dass diese kurzfristigen Ausgaben geringer als die langfristigen Kosteneinsparungen sein werden, die sich aus der Abschaffung der derzeitigen, je nach Bestimmungsort unterschiedlichen Kennzeichnung der Produkte ergeben. Auch mit der gestaffelten Einführung zwischen 2010 und 2015 wird ausreichend Rücksicht auf die Industrie genommen.
Ich schätze es sehr, dass Amalia Sartori es geschafft hat, innerhalb des Parlaments und zugleich mit dem Rat einen ausgezeichneten Kompromiss zu erzielen. Nach monatelangen Diskussionen über die Einwände gegen den Entwurf der Kommission ist ihr eine große Verbesserung und Ausgewogenheit gelungen, und deshalb bitte ich dringend darum, den Entwurf morgen schon in erster Lesung anzunehmen. Er ist ein Beispiel der hervorragenden Arbeit der Parlamentsberichterstatter mit den Teams des Rates und der Kommission.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Heute erörtern wir eine äußerst wichtige Verordnung, die sich aus einer Diskussion und später einem UNO-Beschluss ergeben hat. Im Rahmen dieser Debatte, die durch die Annahme eines weltweit harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien durch den Wirtschafts- und Sozialrat gekrönt war, haben alle Mitgliedstaaten, nicht nur die UNO, eine aktive und bedeutende Rolle gespielt, allen voran die Europäische Union sowie auch die Kommission. Folglich ist das geschaffene System damit auch unser System. Darum ist es begrüßenswert, dass wir am heutigen Tage unsere Verordnungen über die Verwendung von chemischen Stoffen verabschieden, um dem System Genüge zu tun und gleichzeitig sicherzustellen, dass unsere Bürger, die EU-Bürger, und unsere Umwelt vor den Folgen der Verwendung gefährlicher Stoffe geschützt sind, denn Ziel der Harmonisierung, Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen ist eine Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Die Chemie hat auf Menschen auf der ganzen Welt dieselben Auswirkungen. Wenn man ein Produkt kauft, muss man nicht wissen, was drin ist. Aber man sollte schon wissen, dass man ein sicheres Produkt erwirbt. Man sollte dem Hersteller und dem erworbenen Erzeugnis vertrauen können. Unsere Aufgabe besteht in der Kennzeichnung, die noch immer in großem Maße Abweichungen aufweist. Ein in dem einen Land als gefährlich gekennzeichnetes Produkt wird in einem anderen als giftig und in einem dritten als schädlich ausgewiesen. Es ist undenkbar, dass die Wirtschaft und der Handel mit Chemikalien auf diese Weise funktioniert. Darum begrüße ich unseren heutigen Bericht und die entsprechende Aussprache. Nach meinem Dafürhalten beschäftigen wir uns mit etwas sehr Wichtigem.
Ich möchte die Aufmerksamkeit auf einen letzten Aspekt lenken, und zwar auf die Folgen der Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen bei der Kennzeichnung. Ich meine damit die Angaben, die allen bekannt sein müssen, die mit Müllentsorgung zu tun haben. Abfälle chemischer Produkte, die für unsere Umwelt von enormer Bedeutung sind und bleiben, müssen auch in diesem Bereich berücksichtigt werden, mit dem sich der Kreis des Produkt- und Stoffmanagements chemischer Erzeugnisse sowie folglich der Entsorgung von Gefahrenstoffen schließt. Die europäischen Bürger sollten Qualität erhalten, und wir sollten ihnen ein Gefühl chemischer Sicherheit vermitteln.
Luca Romagnoli (NI). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die ausgezeichnete Arbeit von Frau Sartori erscheint als optimales Ergebnis eines Rechtsetzungsprozesses, bei dem es um die Aktualisierung und mithin bessere Regelung bestimmter Aspekte des Umgangs mit chemischen Stoffen geht. Der Bericht entspricht lobenswerterweise nicht nur dem Harmonisierungsprogramm der Vereinten Nationen, sondern ist offensichtlich auch insofern kohärent, als darin die Erfordernisse der Erzeuger und der Verbraucher ebenso wie, soweit dies objektiv möglich ist, der Umwelt berücksichtigt werden.
Einige der Kolleginnen und Kollegen sind wie gewöhnlich nicht ganz zufrieden. Der Grund dafür liegt nach meinem Dafürhalten in einer ideologischen Radikalisierung angesichts des technologischen und wissenschaftlichen Fortschritts, mit dem unter dem Vorwand des Umweltschutzes allzu oft versucht wird, uns unter Druck zu setzen. Gleichzeitig werden aus völlig entgegengesetzten Gründen von Ländern außerhalb der Europäischen Union, nicht zuletzt China, im Namen des Primats der Wirtschaft die Herstellung, Beförderung und Lagerung von Chemikalien unter Bedingungen zugelassen, die eine gravierende Missachtung all dessen bedeuten, was wir hier ganz zu Recht schützen möchten.
Der Bericht Sartori, in dem es um die Harmonisierung der Einstufung von Stoffen und Gemischen sowie der Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische geht, stellt einen substanziellen Fortschritt dar. Zweifellos trägt dies zur Verbesserung der Sicherheit und zur Vermeidung der Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher und Arbeitnehmer sowie für die Umwelt bei.
Zurzeit ist es durchaus möglich, dass ein und derselbe Stoff von Land zu Land unterschiedlich eingestuft wird, weil es verschiedene Einstufungssysteme gibt, und diese Unterschiede können so groß sein, dass dies eine Gefahr bedeutet. Stoffe, die in Europa als gefährlich eingestuft werden, müssen z. B. in China nicht mit besonderen Warnhinweisen gekennzeichnet werden.
Diese Situation führt nicht nur zu ungerechten Wettbewerbsvorteilen, sondern stellt eine ernste Gefahr für die Verbraucher allgemein dar, und dies trifft, obwohl es von Ihnen häufig beanstandet wird, werte Kolleginnen und Kolleginnen, leider in besonderem Maße auf einen globalen Markt zu.
Åsa Westlund (PSE). – (SV) Frau Präsidentin! Bevor ich begonnen habe, mich mit Umweltfragen zu beschäftigen, waren meine Kenntnisse über Chemikalien relativ begrenzt. Und ich muss gestehen, je mehr ich gelernt habe, desto skeptischer stehe ich der Anwendung einer so riesigen Menge von chemischen Stoffen in unserer heutigen Gesellschaft gegenüber. Vor kurzem habe ich beispielsweise gelesen, dass der Verbrauch an Reinigungschemikalien für einen ganz normalen Haushalt in meinem Heimatland Schweden drastisch angestiegen ist. Niemand weiß, welche Auswirkungen das tatsächlich auf unsere Gesundheit hat. Was wir wissen, ist, dass bereits heute allein in Schweden jährlich viele Kinder die Notaufnahme aufsuchen müssen, weil sie akut toxische Haushaltschemikalien geschluckt haben, obwohl solche Chemikalien bereits heute eine Warnkennzeichnung tragen.
Leider wird dieser Warnaufdruck nun aufgrund unseres heutigen Beschlusses auf vielen Produkten verschwinden. Ich habe gemeinsam mit einigen Kolleginnen und Kollegen versucht, das zu ändern und diese Kennzeichnung handelsüblicher Haushaltsprodukte beizubehalten. Das ist uns jedoch leider nicht gelungen. Ich bedauere das zutiefst, denn damit geht eine wichtige Verbraucherinformation verloren.
Dennoch begrüße ich die Tatsache, dass die EU jetzt eine einheitliche Vorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung als Ergänzung zu REACH erhält, die auf der Grundlage des bereits vorhandenen freiwilligen internationalen Systems erarbeitet wurde. Das macht es sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen leichter. Wenn wir heute diesen Beschluss fassen, wird es von größter Bedeutung sein, dass alle zuständigen nationalen Behörden ihrer Verantwortung gerecht werden und nicht nur Unternehmen, sondern darüber hinaus auch verschiedene Verbrauchergruppen umfassend über das neue Kennzeichnungssystem informieren.
Darum möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die Kommission und Kommissar Verheugen dringend aufzufordern, weiterzuverfolgen, wie und mit welchem Erfolg dies in der Praxis durchgeführt wird, damit wir erfahren, ob die europäischen Verbraucher verstehen, was die Kennzeichnung ab jetzt bedeutet.
Rovana Plumb (PSE). – (RO) Frau Präsidentin! In Verbindung mit den beiden anderen Rechtsakten – der Verordnung über Detergenzien und der Entscheidung zur Änderung der nachgelagerten Rechtsvorschriften – sollen mit dem Vorschlag für eine Verordnung die europäischen und weltweiten Rechtsvorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien harmonisiert werden. Ihre Durchsetzung wird sich positiv auf die menschliche Gesundheit, den Umweltschutz und die chemische Industrie auswirken sowie Bedeutung für die Entwicklung des Handels in Bezug auf Sicherheit und Verbraucherinformationen tragen.
Die Umsetzung des GHS, des weltweit harmonisierten Systems zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, muss Hand in Hand mit der Durchsetzung der REACH-Richtlinie für Hersteller – in der EU gibt es etwa 27 000, von denen 95 % kleine und mittlere Unternehmen sind – sowie mit der Entwicklung des Handels mit Nicht-EU-Mitgliedern gehen, was 25 % des Handelsvolumens der Europäischen Union ausmacht. Ich bitte die Kommission, den Vorschlag für die Durchsetzung der neuen Verordnung über den gesamten Produktmanagementzyklus, einschließlich der Entsorgung des Erzeugnisses, nicht zurückzuziehen.
Ich gratuliere der Berichterstatterin zu ihrer Arbeit.
Edit Herczog (PSE). – (HU) Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Glückwünsche gelten der Kommission und den Berichterstattern, die es vermocht haben, eine konstruktive Diskussion über den UN-Vorschlag und den von uns bereits verabschiedeten REACH-Plan anzustoßen, und das hat Fortschritte gezeitigt. Der größte Gewinn ist aus Sicht des Ausschusses für Binnenmarkt, der Verbraucher und der Unternehmen die einheitliche Kennzeichnung. Vergessen wir aber nicht, dass chemische Stoffe durch die Kennzeichnung nicht sicherer werden! Eine sicherere Verwendung und zielgerechtere Auswahl durch den Verbraucher schaffen mehr Sicherheit. Deshalb können wir feststellen, dass dieser Legislativentwurf einen Schritt nach vorn bedeutet und begrüßenswert ist. Und schließlich möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir uns als Europäische Union mit der UNO verbündet haben und nun in Zusammenarbeit mit ihr alles daransetzen müssen, dass auch die übrige Welt dies übernimmt. Ich unterbreite diesen Vorschlag, damit wir möglichenfalls in der übrigen Welt, im Transatlantischen Wirtschaftsrat und in anderen internationalen Foren Nachahmer für unsere Rechtsvorschriften für die chemische Industrie finden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Alessandro Foglietta (UEN). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte die Berichterstatterin, Frau Sartori, zusammen mit ihren Schattenberichterstattern, sowie den Rat und die Kommission dazu beglückwünschen, in erster Lesung eine Einigung über das GHS-Paket erzielt zu haben.
Wir vermochten das Ziel zu erreichen, das wir uns gesetzt hatten, nämlich die zügige und mit der REACH-Verordnung im Einklang stehende Einrichtung des neuen Systems und die gleichzeitige Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie ferner die Berücksichtigung der Handelserfordernisse der Unternehmen, die sich künftig leichter den Außenmärkten zuwenden können.
Sobald das GHS in Betrieb ist, werden die Unternehmen auf der Grundlage eines einheitlichen weltweit harmonisierten Systems zur Einstufung von Chemikalien, das unter anderem über die Europäische Agentur für chemische Stoffe einen leichteren Zugang zu den einschlägigen Rechtsvorschriften ermöglicht, arbeiten können. Mit dieser Verordnung, mit der die internationalen Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen in der Europäischen Union eingeführt werden, werden wir dafür sorgen, dass unsere Unternehmen darauf vorbereitet sind, sich dem Weltmarkt zu öffnen. Unzweifelhaft wird auch der Verbraucher, der gefährliche Stoffe wie beispielsweise toxische, ätzende und Reiz erzeugende Substanzen leichter wird erkennen können, Vorteile daraus ziehen.
Das GHS-Kennzeichnungssystem mit seinen einheitlichen und leicht verständlichen Piktogrammen wird die Erkennung der Gefahren von in alltäglichen Gebrauchsgütern wie Reinigungsmittel und Seifen enthaltenen Chemikalien erleichtern. Außerdem wird das GHS, das für zahlreiche Stoffe besondere Sicherheitsvorkehrungen für den Verpackungsverschluss verlangt, zum Schutz unserer Kinder vor gefährlichen häuslichen Unfällen durch unbeabsichtigte Einnahme toxischer oder ätzender Substanzen beitragen.
Selbstverständlich wird das GHS den Unternehmen, vor allem den kleinen und mittleren, die Vertrauen in das neue System gewinnen müssen, gewisse Anstrengungen abverlangen. Das System wird nämlich sieben neue Gefahrenkategorien sowie eine neue Einstufung für das Transportwesen einführen. Deshalb sind wir über das erzielte Einvernehmen mit dem Rat, der der notwendigen Unterstützung, Unterrichtung und Einarbeitung vor allem der KMU Rechnung getragen hat, besonders erfreut.
Bei dem Einvernehmen wurde ferner berücksichtigt, dass sich alle Fraktionen darin einig sind, dass Tierversuche und eventuelle Überschneidungen solcher Versuche auf ein Minimum begrenzt werden müssen. Aus all diesen Gründen wird meine Fraktion für das vorgelegte Paket stimmen.
Carl Schlyter (Verts/ALE). – (SV) Ich möchte nur darauf antworten, was mein Kollege Booth eben gesagt hat, nämlich, dass die Umweltbewegung Menschen schützen möchte, aber keine Tiere. Er scheint da etwas missverstanden zu haben. Hier geht es um die Einstufung. In den Texten, auf die sich Herr Booth bezieht, steht, dass ein chemisches Gemisch nicht zum Zweck der Einstufung manipuliert werden darf, um einen bestimmten Grenzwert zu unterschreiten, und das nicht zahlreiche Tierversuche durchgeführt werden dürfen, um eine Kennzeichnung zu vermeiden. Das würde nämlich dazu führen, dass wir viele chemische Gemische erhalten, die gefährliche Stoffe, aber unterschiedlicher Art, enthalten und somit nicht genau die Grenzwerte für eine Kennzeichnung erreichen. Der Zweck wäre in diesem Fall somit die Durchführung von Tierversuchen einzig und allein zur Vermeidung einer Kennzeichnung. Aus diesem Grunde brauchen wir diese Texte.
Hier gehen die Tiergesundheit und die menschliche Gesundheit Hand in Hand. Tierversuche werden vermieden, aber Menschen erhalten vernünftige Informationen über die Chemikalien, damit sie konkrete Maßnahmen ergreifen können, um sich davor zu schützen. Herr Booth hat das wirklich missverstanden.
VORSITZ: MARTINE ROURE Vizepräsidentin
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Diese sehr intensive und auch durchaus lebhafte Debatte hat gezeigt, dass wir es mit einem wichtigen und weit reichenden Thema zu tun haben. Ich denke schon, dass wir heute feststellen können, dass mit diesem Schritt die sich über viele Jahre erstreckende intensive Gesetzgebungsarbeit in Bezug auf die chemische Industrie und die Herstellung und Verwendung von Chemikalien in Europa zu einem Abschluss gekommen ist.
Ich möchte das auch sehr deutlich sagen, im Hinblick auf das schöne Bild, das Frau Breyer verwendet hatte: Wer sitzt da in der Lokomotive, und wer sitzt im Bremserhäuschen? Eines kann man nicht bezweifeln: Was die Chemikaliengesetzgebung angeht, ist die Europäische Union die Lokomotive der Welt. Nirgendwo sonst gibt es Bestimmungen, wie wir sie eingeführt haben, und nirgendwo sonst werden an die chemische Industrie solche Anforderungen gestellt, wie wir das tun. Die Kommission ist deshalb sehr entschieden der Meinung, dass wir im Zusammenhang mit der horizontalen Gesetzgebung für diesen Sektor jetzt ein paar Jahre Zeit brauchen, um das alles auch zu verwirklichen, was wir bereits beschlossen haben, und dass wir nicht schon gleich wieder große Pläne haben sollten. Die REACH-Gesetzgebung sieht ja aus guten Gründen Überprüfungszeiträume vor, und wir sollten auch wirklich die vom Gesetzgeber beschlossenen Überprüfungszeiträume strikt beachten. Das heißt, die Kommission wird die Berichte und Vorschläge immer rechtzeitig vorlegen. Aber was große horizontale Initiativen angeht, so sage ich noch einmal, dass die Kommission nicht die Absicht hat, in absehbarer Zeit weitere Vorschläge zu machen.
Ich kann Sie auch im Hinblick auf die globale Wirksamkeit dieses Systems beruhigen. Alle mir zur Verfügung stehenden Informationen zeigen, dass in der Tat weltweit alle Betroffenen intensiv an der Umsetzung des von den Vereinten Nationen beschlossenen Systems arbeiten. Wir liegen eindeutig vorne, was die tatsächliche Umsetzung angeht. Ich denke, dass eine ganze Reihe von wichtigen Ländern in der Welt genau auf das warten, was heute hier passiert ist, weil sie sich bei ihrer eigenen Gesetzgebung, bei der eigenen Umsetzung doch an dem orientieren wollen, was wir in der Europäischen Union tun. Ich rechne damit, dass wir jetzt in einer ganzen Reihe von Ländern sehr schnell erleben werden, dass die Prozesse abgeschlossen werden.
Der Kollege Schwab hat eine sehr interessante Frage aufgeworfen, die Frage nämlich, ob wir bei den Konservationsgrenzwerten in Anhang 6 Übergangsfristen haben sollten, die im Zuge des Kompromisses zwischen den Gesetzgebern gestrichen worden sind. Ich kann nur sagen: Die Kommission hat kein Problem mit Übergangsfristen. Ich persönlich halte sie sogar für absolut notwendig und angemessen. Was hier nicht im Gesetz steht, ist aber kein Zufall, es ist Teil des Gesamtkompromisses, und bei Abwägung aller Umstände denke ich nicht, dass es für die Kommission richtig gewesen wäre, den Kompromiss wegen dieser Frage von Übergangsfristen für einige wenige Produkte zum Scheitern zu bringen. Wir werden aber darauf achten, dass der Wille des Gesetzgebers in angemessener Form realisiert wird.
Ich teile die Bedenken derjenigen, die sich besorgt über Tierversuche geäußert haben. Ich hoffe sehr, dass diese Gesetzgebung nicht zu einer Vermehrung von Tierversuchen führt. Es ist wichtig, dass auf jeden Fall Tierversuche mit Primaten im Zusammenhang mit dieser Gesetzgebung verboten sind. Ich will Ihnen noch einmal ganz deutlich sagen, dass die Politik dieser Kommission mit aller Energie dafür sorgen wird, dass Tierversuche soweit wie möglich zurückgedrängt werden. Das heißt für mich in erster Linie, dass wir unsere Bemühungen immer weiter verstärken müssen, anerkannte alternative Methoden zu finden, mit denen Tierversuche ersetzt werden. Jeder von Ihnen, der in dieser Richtung Sorgen hat, findet mich auf seiner Seite.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen, dass ich glaube, dass wir hier ein Stück Gesetzgebung vor uns haben, das für alle Betroffenen eine Win-Win-Situation darstellt. Ich bin allen, die daran mitgewirkt haben, sehr dankbar.
Amalia Sartori, Berichterstatterin. − (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der geführten Aussprache bin ich außerordentlich zufrieden. Ich möchte allen Kolleginnen und Kollegen für ihre heutigen Redebeiträge danken, und ich möchte mich bei ihnen auch für ihren freundlichen Zuspruch zu meiner Arbeit bedanken, die nur mit ihrer Hilfe sowie mit der Hilfe der Schattenberichterstatter und Verfasser der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz durchgeführt werden konnte. Die große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen, die das Wort ergriffen haben, ist mit den erzielten Ergebnissen offensichtlich zufrieden.
Ich begrüße es, wenn hier gesagt wurde, auch das GHS sei ein fortlaufender Prozess; darüber hinaus ist es eine Arbeitsmethode, die wir festgelegt haben. Genau darum geht es in solchen Situationen, und uns ist bewusst, dass sich die Welt weiter ändern und fortentwickeln wird. Dies ist der Grund, weshalb wir bei dieser Verordnung ebenso wie bei REACH und anderen Verordnungen darauf bedacht waren, eine sehr genaue, präzise Rahmenregelung zu schaffen und Spielraum für künftige Änderungen anhand von Kriterien zu lassen, die allerdings schon vorher festgesetzt wurden. In diesem Sinne habe ich die Ausführungen des Kommissars verstanden, der soeben von der Möglichkeit der stückweisen Verwirklichung dessen, was beschlossen worden ist, sprach.
Wir sind uns dessen bewusst, dass wir heute eine Verordnung verabschieden werden, die breite Zustimmung findet und den Verbrauchern und Arbeitnehmern in diesem Sektor, die die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung darstellen, Vorteile bringen kann. Wir wissen, dass es sich hier um Bestimmungen handelt, die als Rahmen sowie als unbestrittene und unantastbare Bezugspunkte dienen werden. Nochmals, hier geht es um einen in ständigem Wandel begriffenen Bereich und um die Bezugnahme auf die Bestimmungen, die von der Kommission bearbeitet werden.
Die Präsidentin. - Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Daciana Octavia Sârbu (PSE), schriftlich. – (RO) Der Vorschlag für einen Beschluss zur Einführung des weltweit harmonisierten Systems zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (GHS) stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu Umwelt- und Verbraucherschutz dar, da Verbraucher damit über mehr Entscheidungsmacht verfügen werden sowie für Unternehmen, die auf dem internationalen Markt agieren wollen.
Die harmonisierte Verwendung von Kennzeichnungen und die einheitliche Beschreibung von Gefahren, die durch chemische Stoffe verursacht werden, sorgen für größeres Vertrauen der Verbraucher in die entsprechenden Erzeugnisse und erleichtern zudem den internationalen Handel, da die Industrie so in der Lage ist, die gleichen Kennzeichnungsschilder für alle Ausfuhrregionen zu verwenden. Darüber hinaus spielt das harmonisierte System zur Kennzeichnung von Stoffen eine entscheidende Rolle, um den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu gewährleisten.
Dennoch muss sichergestellt werden, dass sich durch die Verordnung nicht die Zahl von Tests an Wirbeltieren zum Zwecke der Harmonisierung der Einstufungskriterien erhöht, sondern diese nur durchgeführt werden, wenn keine alternativen, qualitativ gleichwertigen Lösungen zur Verfügung stehen.
Durch das weltweit harmonisierte System der Einstufung sollte auch die Anwendung von Methoden möglich sein, bei denen keine Tierversuche zum Einsatz kommen, selbst wenn ihre Validierung ein langes und kostspieliges bürokratisches Verfahren nach sich zieht. Da Tierversuche nie offiziell bewertet worden sind, scheint die Authentifizierung alternativer Tests lästig, aber die diesbezügliche Forschung sollte gefördert werden.
Richard Seeber (PPE-DE), schriftlich. – In der modernen Welt kommen die Konsumenten immer häufiger mit verschiedenen und manchmal auch gefährlichen Substanzen in Kontakt.
Bei der Verwendung mancher Produkte auch des täglichen Lebens sind Informationen über die darin enthaltenen Stoffe für eine sichere und nicht gesundheitsgefährdende Nutzung unerlässlich. Das 2002 auf UNO-Ebene mit reger Beteiligung der EU entwickelte Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist im heurigen Jahr von allen Mitgliedstaaten zu implementieren. Ein Hauptvorteil dieses Systems ist die Verwendung von allgemein gültigen Piktogrammen. Konsumenten und Wirtschaftstreibende können somit auf einen Blick sehen, ob ein Produkt besondere Stoffe, die auch gefährlich sein können, enthält. Zudem werden mit diesem System einheitliche Definitionen, beispielsweise der LD50 (lethal dose 50) eingeführt, die einen klaren Hinweis auf die Gefährlichkeit des Stoffes geben. Die Gemeinschaft und wir im Europäischen Parlament haben es uns zum Ziel gemacht, Tierversuche zur Einschätzung der Stoffe möglichst hintan zu halten.
Des Weiteren wurden die Definitionen präzisiert und klarere Handlungsanweisungen an die Behörden in den Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Die erfolgreiche Implementierung des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien stellt einen wichtigen Meilenstein zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes dar, der zudem dem internationalen Handel zugute kommt.