Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Anja Weisgerber im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG (KOM(2007)0593 – C6-0342/2007 – 2007/0214(COD)) (A6-0201/2008).
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es geht wieder einmal um das Auto der Zukunft – ein Thema, das das Europäische Parlament in dieser Woche ja in einem anderen Zusammenhang schon sehr intensiv beschäftigt hat.
Heute sprechen wir über eine technische Möglichkeit, die uns helfen könnte, die von Kraftfahrzeugen verursachten Umweltprobleme zu lösen. Ich wiederhole: eine Möglichkeit, die uns helfen könnte. Wir wissen nicht, ob diese Möglichkeit flächendeckend realisiert werden kann, aber wir sollten die Chance dazu nutzen. Darum geht es.
Wir stimmen ja alle darin überein, dass nachhaltige Mobilität für die kommenden Jahre eine der zentralen Herausforderungen ist, die wir lösen müssen. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern Europas das Recht auf individuelle Mobilität nicht einschränken. Auf der anderen Seite kann kein Zweifel daran bestehen, dass dieses Recht auf individuelle Mobilität – also im Klartext gesprochen das Recht, Auto zu fahren, ein Auto zu besitzen und zu benutzen – in einer Art und Weise genutzt werden muss, die unsere Umwelt nicht zerstört, das heißt, wir brauchen Autos, die umweltverträglich sind.
Nebenbei bemerkt: Das ist nicht nur im Hinblick auf den Zustand der Umwelt dringend erforderlich, das wird auch ökonomisch immer wichtiger. Der herkömmliche Verbrennungsmotor ist nicht mehr zeitgemäß, weil der Kraftstoffverbrauch so hoch ist und wir alles daran setzen müssen, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen überall, wo er erfolgt, zu reduzieren.
Deshalb also in diesem Kontext die Frage: Können wir die Entwicklung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb erleichtern? Der Vorschlag, den die Kommission gemacht hat, nämlich eine Verordnung zur Typzulassung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb, folgt diesem Grundgedanken.
Ich möchte zuerst der Berichterstatterin, Frau Weisgerber, für die konstruktive und erfolgreiche Arbeit an diesem Vorschlag danken. Ich bin sehr froh, dass durch diese Arbeit von Frau Weisgerber eine Einigung in erster Lesung möglich wurde.
Wir wissen derzeit noch nicht, welches die beste Technologie für eine nachhaltige Mobilität ist. Wenn Sie die Zeitungen aufschlagen und sich die Fernsehprogramme anschauen, werden Sie jeden Tag mit einer anderen Erkenntnis konfrontiert. Die einen reden von der Brennstoffzelle, andere reden vom Elektroauto, wieder andere reden von neuartigen Hochleistungsbatterien. Es gibt viele Möglichkeiten, die mit dem Wasserstoffantrieb konkurrieren, auf jeden Fall Elektromotoren und Brennstoffzellen.
Unsere Aufgabe besteht darin, unter strikter Wahrung der technologischen Neutralität die notwendigen Sicherheitsvorgaben für vielversprechende Technologien festzulegen. Dazu gehört eben auch Wasserstoff. Wasserstoff kann konventionellen Kraftstoff ersetzen und die nachteiligen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Umwelt beträchtlich reduzieren. Ich möchte allerdings – in Klammern – hinzufügen, dass all diese Überlegungen nur dann Sinn machen, wenn wir Wasserstoff auf eine umweltfreundliche Art und Weise herstellen können. Wenn Wasserstoff mit schmutziger Energie hergestellt wird, dann verlagern wir das Problem nur.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb in das europäische System der Typzulassung integriert. Wasserstofffahrzeuge werden auf diese Art und Weise wie herkömmliche Kraftfahrzeuge behandelt, so dass eine einzige Genehmigung für die gesamte Europäische Union ausreicht. Dieser Genehmigungsprozess ist weniger schwerfällig und wesentlich kostengünstiger. Hersteller können alle Formalitäten bei einer einzigen Anlaufstelle erledigen und damit erhebliche Einsparungen erzielen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und bedeutet weniger Verwaltungsaufwand.
Wasserstoff hat andere Eigenschaften als konventionelle Kraftstoffe wie Benzin und Diesel. Der Vorschlag legt daher vor allen Dingen die erforderlichen Sicherheitsanforderungen fest. Wir müssen insbesondere gewährleisten, dass die Speicherung des Wasserstoffs im Fahrzeug absolut sicher ist. Mit dieser Verordnung wird erreicht, dass alle in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Kraftfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb so sicher sind wie Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb. Das soll auch dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ungewohnte neue Technologie zu stärken. Der Vorschlag führt auch ein System zur Identifizierung der Fahrzeuge ein, damit Rettungsdienste Wasserstofffahrzeuge ohne weiteres erkennen können.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Parlament, Rat und Kommission hat sich positiv auf das Verhandlungsergebnis ausgewirkt. Ich kann deshalb allen Änderungsvorschlägen, die Ihre Berichterstatterin, Frau Weisgerber, eingebracht hat, nur zustimmen.
Anja Weisgerber, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin, Herr Kommissar Verheugen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die fossilen Energieträger sind endlich. Die Nachfrage steigt und damit auch die Preise. Dies können wir jeden Tag an der Tankstelle feststellen. Die Erwartung, dass Erdöl, Erdgas und Kohle in Zukunft zur Neige gehen, ist ein Grund für steigende Preise. Daher müssen wir heute schon Technologien erforschen, die fossile Energieträger in Zukunft ersetzen können.
Eine dieser Alternativen – Herr Kommissar Verheugen hat gerade völlig zu Recht betont: eine dieser Alternativen, aber es ist eine Alternative – ist die Wasserstofftechnologie. Natürlich sind Wasserstofffahrzeuge momentan noch nicht marktreif. Doch es laufen verschiedene Förderprojekte, um dies zu ändern. Das EU-Projekt Highways ist gerade erst mit einem ermutigenden Bericht abgeschlossen worden.
Die Forschungsminister der EU haben im Februar eine langfristige öffentlich-private Forschungspartnerschaft beschlossen. Diese hat das Ziel, zwischen 2015 und 2025 die Marktreife der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu erreichen. Dazu sollen in den kommenden Jahren insgesamt ca. 940 Millionen Euro in dieses Forschungsprogramm investiert werden – jeweils die Hälfte von öffentlichen Stellen und von privaten Investoren.
Wir sehen, alle Weichen für die Marktreife von Wasserstofffahrzeugen sind gestellt. Die derzeit noch hohen Preise für die Brennstoffzellen können kein wirksames Argument gegen die Wasserstofftechnolgie sein. Dies ist nämlich bei allen Zukunftstechnologien so: Die erste Digitalkamera mit 0,5 Megapixeln wurde vor Jahren für die Raumfahrt entwickelt und hat etwa 10 Millionen Euro gekostet. Heute hat fast jeder eine Digitalkamera.
Mit der vorliegenden Verordnung wird es künftig zum ersten Mal europaweit harmonisierte technische Vorschriften für die Zulassung von Wasserstofffahrzeugen mit Wasserstoffantrieb geben. Einheitliche Kriterien sind notwendig, um die Verbreitung dieser Technologie zu fördern und gleichzeitig ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.
Wasserstofffahrzeuge sind derzeit nicht in das EG-Typgenehmigungssystem einbezogen. Daher können die Mitgliedstaaten für solche Fahrzeuge Einzelgenehmigungen erteilen. In manchen Mitgliedstaaten gibt es eine entsprechende Praxis, in anderen ist dies vollkommen unbekannt. Bei dieser Genehmigungspraxis besteht eben die Gefahr, dass jeder Mitgliedstaat seine eigenen Genehmigungsbedingungen aufstellt und der Binnenmarkt gestört wird. Dies würde zu hohen Kosten für die Hersteller und zu Risiken für die Sicherheit führen.
Wasserstoff ist einer der Energieträger der Zukunft. Es ist daher unsere Aufgabe – die wir heute mit der Verabschiedung dieser Verordnung erfüllen –, mit einheitlichen Zulassungskriterien die politischen Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser Zukunftstechnologie festzulegen. Ich freue mich, dass es uns fraktionsübergreifend gelungen ist, eine Einigung in erster Lesung zu erzielen, und dass wir auch eine so exzellente Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission hatten. Mein Dank für die ausgezeichnete Zusammenarbeit gilt daher insbesondere den Schattenberichterstattern – Herrn Bulfon und Herrn Manders möchte ich namentlich auch erwähnen. Dadurch wurde eine Einigung in erster Lesung möglich. Unser Hauptaugenmerk lag dabei auf der Frage der Kennzeichnung von Wasserstofffahrzeugen.
Wasserstoffbetriebene Fahrzeuge sind genauso sicher wie Personenkraftwagen mit Diesel- oder Benzinantrieb. Nach der Verordnung müssen sie genauso strenge Sicherheitstests bestehen wie alle anderen Fahrzeuge. Es ist aber sinnvoll, dass Rettungskräfte bei einem Einsatz am Unfallort wissen, dass sie es mit einem Wasserstofffahrzeug zu tun haben. Dann können sie bestimmte Besonderheiten berücksichtigen. Allerdings dürfen Wasserstofffahrzeuge dadurch auch nicht ungerechtfertigt an den Pranger gestellt werden. Denn – wie gesagt – Wasserstoffautos sind ebenso sicher wie Fahrzeuge mit anderen Treibstoffen. Das ist eine wichtige Botschaft, die ich auch herüberbringen möchte.
Daher schlagen wir vor, dass Wasserstofffahrzeuge zunächst eine dezente Kennzeichnung an den wasserstoffführenden Bauteilen erhalten. Wir haben aber zusammen mit Kommission und Rat den Kommissionstext auch noch einmal verbessert und das Wort „Kennzeichnung“ durch „Identifikation“ ersetzt, denn langfristig sollte und könnte diese Kennzeichnung durch eine elektronische Identifikation ersetzt werden. Es handelt sich dabei um ein intelligentes Notrufsystem, genannt eCall.
Es sind noch weitere Fragen aufgeworfen worden. Ich werde am Ende vielleicht noch einmal kurz auf die Frage der Wasserstofftankstellen-Infrastruktur eingehen. Ich freue mich jetzt auf die angeregte Diskussion und bin gespannt auf Ihre Redebeiträge.
Alojz Peterle, Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. − (SL) Ich möchte meiner Kollegin, Frau Dr. Weisgerber, für ihren herausragenden Bericht danken und meine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck bringen, dass wir so schnell ein derart hohes Maß an Konsens mit dem Rat erzielen konnten. Mit dieser Verordnung stellen wir uns auf die Seite der neuen Energie- und Umweltpolitik, die sich zweifelsohne auch positiv auf die öffentliche Gesundheit auswirken wird. Ich stimme mit dem Kommissar darin überein, dass wir diese Gelegenheit beim Schopfe packen müssen. Diese Verordnung zählt zu den ersten Schachzügen und ist Teil der Antwort auf die Herausforderungen im Energie- und Umweltbereich, in dem Wasserstoff eine Schlüsselrolle einnimmt. Wir meinen nicht Wasserstoff allein, sondern auch Wasserstoff, nicht nur die einzelnen Mitgliedstaaten, sondern die gesamte Europäische Union.
Insbesondere auf die richtige Dynamik zur Schaffung des gesamten Umsetzungsrahmens kommt es an. Dabei sollten wir auch sämtliche Erwägungen unserer Bürger berücksichtigen, beginnend bei der Infrastruktur. Die Dynamik der Entwicklung und vor allem das Problem des rasanten Fortschreitens neuer Technologien sind angesichts der außerordentlich angespannten Energielage von entscheidender Bedeutung. Meines Erachtens eröffnen die neuen Technologien ungeahnte Möglichkeiten in dem Sinne, dass die Wasserstofferzeugung dezentral vor sich gehen kann. Wenn noch dazu die Solartechnik eingesetzt wird, lassen sich tatsächlich die Erzeugung streuen und die Abhängigkeit von den derzeit bekannten Energiequellen verringern. Die Kommission könnte nach meinem Dafürhalten die Entwicklung in diese Richtung erfolgreich fördern und beschleunigen.
Malcolm Harbour, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Im Namen des Ausschusses und natürlich als Mitglied meiner eigenen Fraktion möchte ich der Berichterstatterin Anja Weisgerber herzlich danken, die ein weiteres Mal, wie ich meine, ihre Beherrschung komplexer technischer Dossiers bewiesen hat, wobei sie auch schon sehr erfolgreich an einigen Dokumenten zum Thema Emissionen als Verfasserin der Stellungnahme mitgewirkt hat. Aber ich bin hocherfreut, dass sie nun ihren eigenen Bericht hat, und ich beglückwünsche sie zu der sehr sorgfältigen Art und Weise, in der sie diese bedeutsame Aufgabe bewältigt hat. Ich weiß, wie viel Arbeit darin steckt, war ich doch selber der Berichterstatter über die allgemeine Richtlinie zur Typgenehmigung.Ich möchte auch Günther Verheugen und seinen Mitarbeitern in der Kommission danken, die uns sehr zügig und rechtzeitig diesen wichtigen Vorschlag vorgelegt haben, der die konkreten Anforderungen für Wasserstofffahrzeuge auf wirksame Weise in die Rahmenrichtlinie zur Typgenehmigung einfügen wird. Nebenbei zeigt es meines Erachtens die Tragweite dieses nun endlich verwirklichten gemeinsamen Rahmens zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, dass wir so flexibel sind, um auf diese neuen Entwicklungen reagieren und diese mit einbeziehen zu können.In diesem Zusammenhang will ich nur betonen, was einige Kolleginnen und Kollegen schon gesagt haben, aber eben aus meiner Sicht, da ich als Abgeordneter dieses Parlaments in Zusammenarbeit mit der Kommission an der Gruppe CARS 21 beteiligt gewesen bin, die gebildet wurde, um eine wettbewerbsfähige Kfz-Regelungsstrategie für das 21. Jahrhundert zu erarbeiten – genau das beabsichtigte CARS 21 – und dies ist eindeutig ein Vorschlag des 21. Jahrhunderts. Aber ausschlaggebend ist, dass er der herstellenden Industrie – und nicht nur den großen Herstellern, den vielen Unternehmen, die mit der Entwicklung der Systeme und Bauteile zur Verbesserung der Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb beschäftigt sind –einen präzisen Rechtsrahmen zur Verfügung stellen wird, auf dessen Grundlage nun gearbeitet werden kann. Sie müssen nicht darauf warten. Das ist ein Riesenvorteil und er bedeutet, dass wir einen Rahmen für Europa haben werden – einen einzigen Rahmen –, und das wiederum heißt, dass man bei Einhaltung dieser Anforderungen sein Fahrzeug überall verkaufen kann.Aber das ist wirklich nicht genug, und ich freue mich, dass Anja eine konkrete Bitte an die Kommission in ihren Bericht aufgenommen und dabei betont hat: „Wir wollen die Sicherheitsanforderungen an Wasserstofffahrzeuge zu einem weltweiten Anliegen machen“. Weltweit arbeiten Menschen an Normen für Wasserstofffahrzeuge. Es ist absolut der richtige Zeitpunkt, dieses Thema in der weltweiten Arbeitsgemeinschaft für Fahrzeugbau aufzuwerfen, weil wir anfangen sollten, wenn wir vorankommen und diese globalen Normen für Wasserstofffahrzeuge haben wollen. Zugleich soll Europa bei der Entwicklung dieser Technologien Vorreiter sein, und beides können wir mit auf der Grundlage dieses Vorschlags erreichen.
Wolfgang Bulfon, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Hohes Haus! Ein EU-weites einheitliches Zulassungsverfahren für mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge wird zumindest eine Hürde bei der Entwicklung umweltfreundlicher Formen der Mobilität beseitigen. Gerade im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs gibt es bereits einige viel versprechende Projekte, die einen serienmäßigen Einsatz von mit Wasserstoff betriebenen Personenkraftwagen in unmittelbare Nähe rücken lassen. Dabei muss man allerdings auch die Frage stellen, wie der Wasserstoff gewonnen wird. Ob die CO2-Bilanz positiv ausfällt, hängt doch sehr stark davon ab, wie der Wasserstoff künftig hergestellt wird. Es bringt keinen Nutzen, wenn durch die Herstellung mehr CO2 anfällt als durch den Wasserstoffantrieb eingespart wird. Gleichzeitig müssen wir aber dafür sorgen, dass die entsprechende Tankstelleninfrastruktur geschaffen und gebaut wird, denn auch ein wasserstoffbetriebenes Auto muss betankt werden. Hier sind vor allem die Mitgliedstaaten gefordert.
Durch die klaren Vorgaben dieses Berichts, schaffen wir einen Rechtsrahmen, welcher erst die Weiterentwicklung dieser zukunftsträchtigen Technologie und vieler anderer Innovationen möglich macht. Der Präsident dieses Hauses, Herr Pöttering könnte aus eigener Erfahrung über wasserstoffbetriebene Fahrzeuge berichten. Es wäre doch zumindest überlegungswert, seine Erfahrungen dazu zu nutzen, die Flotte dieses Hauses entsprechend zu adaptieren. Es wäre zumindest eine überlegenswerte Anregung.
Abschließend möchte ich mich bei Frau Weisgerber für die freundliche Zusammenarbeit bei der Zusammenstellung und Erstellung dieses Berichts herzlich bedanken.
Vladko Todorov Panayotov, im Namen der ALDE-Fraktion. – (BG) Die Berücksichtigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im allgemeinen Rechtsrahmen der EU ist von herausragender Bedeutung, da die aktuell geltenden gesetzlichen Verfahren der Typgenehmigung nicht gewährleisten, dass Fahrzeuge gleicher Qualität auf dem gesamten Markt der Europäischen Union freigegeben werden können.
Durch die Verabschiedung einer EU-Verordnung würde man dafür sorgen, dass sämtliche im Markt befindlichen Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb unter Einhaltung einer gemeinsamen Norm hergestellt, geprüft und gekennzeichnet werden sowie dass ihr Sicherheitsniveau mindestens dem von konventionellen Kraftfahrzeugen entspricht. Mit einer gemeinsamen Verordnung würde man zudem die Bündelung von Anstrengungen für die Einführung von Wasserstoff als nachhaltigem Treibstoff garantieren, sodass die gemeinsame Umweltbilanz durch die Einführung von Wasserstoff als Brennstoff für Kraftfahrzeuge positiv ausfiele. Die europaweite Verordnung sollte auch gemeinsame Anforderungen in Bezug auf die Überwachung der betreffenden Kraftfahrzeuge und die notwendige Infrastruktur – Tankstellen – umfassen.
Durch Annahme einer EU-Vorordnung würde zudem die Anwendung gemeinsamer Normen für die Herstellung und den Betrieb von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen gewährleistet werden, die in Drittstaaten wie den USA und den ASEAN-Ländern gefertigt werden, womit ein Beitrag zur Verteidigung der Interessen Europas geleistet werden würde.
Gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten aufgrund des Handlungsdefizits auf EU-Ebene anderenfalls abweichende Standards für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb annehmen, was zu Nachteilen im Binnenmarkt hinsichtlich von Kosteneinsparungen durch Massenproduktion sowie zu Verzögerungen in der Fahrzeugentwicklung führt.
Erst wenn eine, nur eine einzige, Typengenehmigung je Fahrzeug ausreicht, um es für den EU-Markt freizugeben, sollten sich die EU-Mitgliedstaaten für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb öffnen. Durch diese Genehmigung wird die Einführung dieser umweltfreundlichen Technologie für den Antrieb von Fahrzeugen beschleunigt, wodurch die Umweltvorteile durch den Einsatz von Wasserstofffahrzeugen früher erkennbar werden.
Und schließlich könnten Investitionen in die Fertigung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb, in Fertigungswerkstoffe und Überwachungsmöglichkeiten weitere Impulse erhalten, was die schnelle Einführung der Wasserstofftechnologie in den Ländern der Europäischen Union fördern würde.
Leopold Józef Rutowicz, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Die Einführung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb wird Auswirkungen auf den Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie den Treibhauseffekt haben und ist wegen der Knappheit herkömmlicher Kohlenwasserstoff-Brennstoffe von politischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Der für ihre Einführung wichtigste Schritt ist die Ausarbeitung einer Richtlinie über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb. Ich möchte zwei Anmerkungen zum Richtlinienentwurf und den Änderungsanträgen machen.
Erstens wird im Entwurf die Notwendigkeit der Überprüfung der Vorschriften für Instandhaltung und Einsatz bei der Typgenehmigung außer Acht gelassen. Wasserstoff als Kraftstoff mit seinem äußerst hohen Energiewert ist ein besonders gefährliches Produkt, mit dem Fahrzeugbenutzer erstmals zu tun haben.
Zweitens wird eine Überprüfung nach einem Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie festgelegt, um Schlussfolgerungen aus ihrer Funktionsweise und festgelegte internationale Normen in diesem Bereich zu berücksichtigen.
Die UEN-Fraktion unterstützt die Einführung der Richtlinie. Ich danke Frau Weisgerber für ihren professionellen Bericht.
Jaromír Kohlíček, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen der Begründung zu der hier diskutierten Verordnung war ich unangenehm überrascht. Einerseits ermöglicht Wasserstoff die Speicherung von Energie, andererseits lässt sich damit praktisch ein erheblicher Anteil der Emissionen eliminieren. Die Richtlinie sieht jedoch auch seine Einbeziehung in die traditionellen Systeme vor. Einfach gesagt: Wasserstoff soll zur Verbrennung genutzt werden.
Neben dem Problem der Verbrennung eines Methan-Wasserstoff-Gemischs, worüber ich einiges weiß, da sich meine Dissertation mit Verbrennung beschäftigt hat, müsste bei der Nutzung üblicher Motoren auch Harnstoff zum Einsatz kommen, um die Abgaswerte nach Euro 5 bis Euro 6 zur Eliminierung von Stickoxiden zu erreichen.
Ein Ziel der Europäischen Union besteht darin, die Nutzung von Wasserstoff im Verkehr in nächster Zukunft auszuweiten; bis 2020 soll es hier einen drastischen Anstieg geben. Es stimmt, dass die mit der Lagerung und Handhabung von Wasserstoff verbundenen technischen Probleme klare und einheitliche Vorschriften einschließlich der Kennzeichnung der mit Wasserstoff arbeitenden Systeme erfordern. Hier stimme ich mit der Berichterstatterin völlig überein. Ich möchte aber auch betonen, dass es in vielen Ländern verboten ist, Fahrzeuge, die mit Druckbehältern ausgestattet sind, in geschlossenen Räumen, vor allem in unterirdischen Parkhäusern, zu parken. Auch deshalb ist eine einfache Kennzeichnung dafür so notwendig.
Wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen stellen einen der viel versprechenden Fahrzeugantriebe dar. In vielen Städten der Europäischen Union verkehren bereits seit längerer Zeit Busse, die diese Energiequelle nutzen. Ich glaube, dass die vorbereitete und diskutierte Verordnung eine Vereinheitlichung der grundlegenden Anforderungen an die technische Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb ermöglichen wird. Ich hoffe, dass damit bessere Rahmenbedingungen für eine schnelle technische Weiterentwicklung und für die betriebstechnische Überprüfung der einzelnen Systemkomponenten von Wasserstofffahrzeugen geschaffen werden. So kann die praktische Nutzung, vor allem wasserstoffbetriebener Brennstoffzellen, wesentlich beschleunigt werden, aber Wasserstoff darf nicht mehr in größerem Umfang in herkömmlichen Systemen, d. h. in Verbrennungsmotoren, eingesetzt werden, da dies meiner Ansicht nach unsinnig ist. Unter diesem Vorbehalt empfehle ich im Namen der GUE/NGL-Fraktion wärmstens, das Dokument anzunehmen.
Andreas Schwab (PPE-DE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht von Frau Kollegin Weisgerber ist ein Musterbeispiel dafür, wie sich die europäische Politik an die wandelnden Märkte anpasst und frühzeitig, proaktiv Normen und Rechtsgrundlagen für technologische Innovationen schafft. Der Rat will sich in wenigen Monaten mit der Normung beschäftigen und dazu Schlussfolgerungen ziehen. Bei dieser Diskussion wird auch die Frage eine Rolle spielen, wie schnell Normen auf den technologischen Fortschritt reagieren, wie schnell der Gesetzgeber auf den technologischen Fortschritt reagiert und wie schnell sich Normen an die wirtschaftliche Realität anpassen. Ich glaube, dass mit dem vorliegenden Bericht über die Typgenehmigung von Wasserstofffahrzeugen Europa Vorreiter auf einer einheitlichen regulatorischen Plattform für die Entwicklung von Wasserstofffahrzeugen sein kann.
Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass bis heute nicht feststeht, ob die Nutzung von Wasserstoff als Treibstoff für Kraftfahrzeuge am Ende dem Grundsatz der Nachhaltigkeit entspricht und ökologisch nachhaltig sein wird. Dies kann aber heute auch nicht ausgeschlossen werden. Deswegen glaube ich, dass wir für die weitere Erforschung mit diesem Bericht eine gute Grundlage für die im europäischen Binnenmarkt führenden Forschungsinstitute und vor allem für die führenden Unternehmen schaffen. Dies ist besonders wichtig, auch vor dem Hintergrund der Diskussion über die CO2-Politik bei Kraftfahrzeugen und des Wunsches, hier eine stärkere Fächerung der verschiedenen Technologien hinzubekommen, um am Ende wirklich zu wissen, welches Fahrzeug, welche Motortechnik für die Umwelt und für die Menschen am besten geeignet ist.
Aus Binnenmarktsicht glaube ich, dass wir diesen Bericht insbesondere deshalb begrüßen müssen, weil erst durch eine Harmonisierung der Zulassung der Wasserstofffahrzeuge in den verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein wirklich integrierter Binnenmarkt entstehen kann und damit auch die Synergieeffekte dieses Marktes genutzt werden können. Es ist vorhin ebenfalls darauf hingewiesen worden, dass natürlich am Ende auch eine weltweite Typenzulassung auf dieser Basis stehen sollte. Wir hoffen, dass wir das hinkriegen. Ihnen viel Erfolg!
Arlene McCarthy (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich bedanke mich herzlich bei unserer Berichterstatterin, Frau Weisgerber, und bei den Schattenberichterstattern für die Ausarbeitung dieses Berichts und dafür, dass sie mit dem Rat und der Kommission eine sehr gute Vereinbarung ausgehandelt haben, in der die Hauptanliegen des Parlaments gewahrt bleiben. In einer Zeit, da sich die Benzinpreise in Europa verdoppelt haben und die Bürger Europas wie auch die Menschen der ganzen Welt immer mehr über die Folgen des Klimawandels beunruhigt sind, brauchen wir unbedingt neue Hoffnung auf künftige Kraftstoffe.Diese europaweite Rechtsvorschrift zu Autos mit Wasserstoffantrieb kann den Weg zu einer umfassenden Produktion dieser Autos ebnen und Europas Autofahrern in nicht allzu ferner Zukunft echte Alternativen bieten. Die Verkaufszahlen von mit alternativem Kraftstoff betriebenen Fahrzeugen sind z. B. allein im Vereinigten Königreich von gerade mal ein paar Hundert im Jahr 2000 auf über 16 000 im letzten Jahr gestiegen. Die Verkäufe von Elektroautos und anderer Alternativen sind in die Höhe geschnellt, aber Wasserstoffautos stehen erst an der Schwelle zu einer Produktion in großem Maßstab. Meines Erachtens wird diese neue Vorschrift der Entwicklung dieser Fahrzeuge Auftrieb geben, weil sie ihre Verlässlichkeit und Sicherheit gewährleistet. Mithilfe der Vorschrift wird die Massenproduktion laut jetziger Vorhersage in Europa im Jahr 2015 beginnen, wobei im Jahr 2025 etwa 5 % des gesamten Fahrzeugbestands der EU auf wasserstoffbetriebene Fahrzeuge entfallen sollen.Ob der Umwelt durch Wasserstofffahrzeuge Vorteile entstehen, wird von der Energiequelle abhängen, die zur Herstellung von Wasserstoff verwendet wird. Diese Autos können direkt der durch Benzin verursachten Luftverschmutzung abhelfen und unsere Abhängigkeit vom Öl verringern, aber sie können nur dann das Problem der Erderwärmung lösen helfen, wenn Wasserstoff auf nachhaltige Art und Weise hergestellt wird. Deshalb unterstütze ich entschieden Frau Weisgerbers ausgehandelte Änderungsanträge, um dafür zu sorgen, dass Wasserstoffkraftstoff nachhaltig und, so weit wie möglich, aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird.Zu betonen ist, dass wasserstoffbetriebene Autos genauso sicher sein können wie Fahrzeuge mit Benzinantrieb und dass die Rettungskräfte bei einem Unfall wissen müssen, mit welchen Fahrzeugen sie es zu tun haben. Deshalb hat Frau Weisgerber sichergestellt, dass Fahrzeuge von Rettungsdiensten schnell identifizierbar sein werden. Diese Rechtsvorschrift leistet etwas, was nur die Europäische Union in einem starken Binnenmarkt veranlassen kann. Sie gewährleistet einen europaweiten Markt für Güter mit gemeinsamen Regeln und hohen Sicherheitsanforderungen. Dieser Markt kann die Wasserstofffahrzeuge der Zukunft herstellen und ich glaube, diese Rechtsvorschrift heute, wenn wir denn dafür stimmen, ist entscheidend, um dieses Ziel zu erreichen.
Danutė Budreikaitė (ALDE). - (LT) Dem Kommissionsvorschlag für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb kommt für die Lösung der Probleme auf dem Gebiet der Suche nach alternativen Kraftstoffen für Fahrzeuge, des Umweltschutzes, des Klimawandels und der Gesundheit der Bevölkerung immense Bedeutung zu. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf einige Aspekte lenken, die bei der Entwicklung von Wasserstofffahrzeugen im Vordergrund stehen.
Erstens, das Hauptproblem von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb besteht nicht im Herstellungsprozess selbst, sondern in der Wiederbefüllung. Bislang gibt es in ganz Europa nur etwa 40 Tankstellen. Beispielsweise Frankreich verfügt über zwei solcher Tankstellen, Spanien über eine, in den neuen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union 2004 und 2007 beigetreten sind, sucht man sie hingegen vergebens. In den USA gibt es lediglich in Kalifornien Tankstellen in signifikanter Zahl. Deshalb gehe ich mit dem Redner darin konform, dass ein genormtes Befüllungssystem für ein europaweites Tankstellennetz für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge geschaffen werden muss. Ohne eine geeignete Infrastruktur wird es Wasserstofffahrzeuge weiterhin nur als Einzelmodelle geben.
Zweitens, Wasserstoff ist lediglich ein Energieträger und keine Energiequelle, und daher muss Wasserstoff als Motorentreibstoff sicher und nachhaltig erzeugt werden. Wir müssen wissenschaftliche Forschung aktiver betreiben, die dazu führt, dass sich der Einsatz fossiler Kraftstoffe umgehen lässt und die alternative Verfahren zur Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff hervorbringt. Möglicherweise ist die Fotolyse ein solches Verfahren, obgleich die umfassende wissenschaftliche Erforschung noch aussteht. Darüber hinaus könnte die schadstofflose Wasserstofferzeugung auch außerhalb des Verkehrsbereichs eingesetzt werden.
Drittens, ich befürworte den Kommissionsvorschlag zur Verwendung von Gemischen aus Erdgas und Wasserstoff, die jedoch nur übergangsweise als Kraftstoff in Ländern verwendet werden sollten, in denen eine gute Erdgasinfrastruktur besteht. Hervorheben möchte ich zudem, dass die USA und Kanada auf dem Gebiet der Entwicklung und Herstellung wasserstoffbetriebener Fahrzeuge Vorreiter sind, während Japan aufholt und wir selbst nicht weiter ins Hintertreffen geraten sollten.
Małgorzata Handzlik (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Die Aussicht auf eine Zukunft mit wasserstoffbetriebenen Autos ist aufregend. Auch wenn noch viel Zeit ins Land gehen wird, bevor die Technik in großem Stil genutzt wird, ist es dennoch äußerst wichtig, dass die Bestimmungen für die Typgenehmigung jetzt harmonisiert werden.
Hauptziel der uns heute zur Aussprache vorliegenden Verordnung ist die Einführung von EU-Kriterien für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes zu gewährleisten. Die in einzelnen Mitgliedstaaten geltenden unterschiedlichen Kriterien für die Typgenehmigung stellen eine Behinderung des Binnenmarktes dar, wodurch es zu einem unnötigen Anstieg der Herstellungskosten kommt, die Sicherheit gefährdet und – das darf man hierbei nicht vergessen – die Entwicklung der Wasserstofftechnologie in der EU beträchtlich erschwert werden. Insbesondere diesen Punkt darf man nicht aus den Augen verlieren, da neben Biokraftstoffen und Elektrizität vor allem Wasserstoff ein Hoffnungsträger für die Substitution von Öl im Verkehrssektor ist. Am wichtigsten ist aber vielleicht die Tatsache, dass bei der Wasserstoffverbrennung kein umweltschädliches Kohlendioxid, sondern Wasser entsteht, infolgedessen sich Luftverschmutzung und CO2-Emissionen ganz eindeutig verringern lassen, worum wir uns alle ja redlich bemühen, nicht nur in diesem Hause.
Natürlich ist das Erreichen all dieser Zielstellungen von der Verbreitung dieser Technologien abhängig. Diese wiederum hängt, wie die Berichterstatterin, der ich zu diesem hervorragenden Bericht gratuliere, richtig herausgestellt hat, von der Existenz eines Netzes von Wasserstofftankstellen ab. Solche Tankstellen sollten gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten entstehen, um jedem europäischen Verbraucher den Zugang zu ermöglichen. Des Weiteren hoffe ich, dass Fahrzeughersteller auf die wachsende Verbrauchernachfrage nach Wasserstofffahrzeugen reagieren werden, damit ein Binnenmarkt in diesem Bereich vernünftig funktionieren kann.
Matthias Groote (PSE). - Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, verehrte Berichterstatterin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass Politik handlungsfähig ist, weil in Zukunft Typengenehmigungen für Wasserstofffahrzeuge möglich sein werden, obwohl die Technologie noch nicht verfügbar ist.
Wir reden viel über CO2-Einsparungen im Verkehrsbereich, ganz speziell bei den Kraftfahrzeugen. Dies könnte eine Möglichkeit sein, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Wichtig dabei ist aber – ich bin Mitglied im Umweltausschuss und war dort der zuständige Schattenberichterstatter –, dass wir den Wasserstoff dann aus erneuerbaren Energien generieren. Dies bietet auch eine Möglichkeit, Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu speichern. Das könnten wir dann im Verkehrssektor benutzen, und das wäre ein guter Weg. Es wäre wichtig, dass wir das in Zukunft im Blickfeld behalten.
Wichtig wird aber auch sein, dass wir eine Infrastruktur bei den Tankstellen schaffen. Wir sehen es bei den CNG-Fahrzeugen, wo die Infrastruktur noch sehr löcherig ist. Die Fahrzeuge sind verfügbar, aber die Kunden, die Autofahrer sind beim Kauf dieser Fahrzeuge noch zurückhaltend, weil die Verfügbarkeit nicht gewährleistet ist. Das sollten wir bei der zukünftigen Diskussion unbedingt im Fokus behalten.
Bogusław Liberadzki (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir, die Gelegenheit zu nutzen, um der Berichterstatterin sowie der Kommission zu einer Initiative zu gratulieren, die auf die Suche nach neuen Antriebsquellen für Fahrzeuge und neuen Quellen zur Energiegewinnung ausgerichtet ist.
Dabei gibt es drei wichtige Zielstellungen. Erstens unsere kontinuierliche Befreiung aus der Abhängigkeit vom Öl. Das zweite Ziel bezieht sich auf den CO2-Ausstoß. Und drittens und letztens – und das ist das wichtigste Ziel – die Stabilisierung und Senkung der Fahrzeugnutzungskosten für Kraftfahrer.
Aus meiner Sicht beinhaltet das zur Diskussion stehende Dokument folgende drei Bereiche: erstens die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb; zweitens Anforderungen für Tankstellen (Standortwahl und Einführung). Der in meinen Augen wichtige dritte Bereich umfasst schließlich den sicheren Betrieb von Wasserstofffahrzeugen. Durch die Verordnung wird zunächst ein Rechtsrahmen geschaffen, der festschreibt, wie diese Energie genutzt werden sollte und zweitens Infrastrukturanforderungen aufstellt, wodurch sichergestellt wird, dass grundlegende Voraussetzungen für die Entwicklung der neuen Technologie im Kern erfüllt sind.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – (RO) Im Verkehrssektor sollte man sich ständig um die Markteinführung von Fahrzeugen bemühen, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, wodurch eine signifikante Verbesserung der Luftqualität in städtischen Gebieten erreicht werden kann.
Gemeinsame Normen für die Genehmigung von wasserstoffbetriebenen Motoren sind erforderlich, um den sicheren Einsatz von Wasserstoff für den Fahrzeugantrieb zu garantieren. Durch die Nutzung von Wasserstoff als Kraftstoff – entweder in Form von Brennstoffzellen oder als Verbrennungsmotoren – werden keine CO2-Emissionen oder Treibhausgase erzeugt. Die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb stützt sich auf die Spezifikation und Einhaltung der technischen Anforderungen für Bauteile auf Wasserstoffbasis.
Angesichts der Merkmale von Wasserstoff machen entsprechende Fahrzeuge eine besondere Behandlungsweise durch Rettungsdienste erforderlich. Ich möchte die Notwendigkeit betonen, dass die Mitgliedstaaten in die für die Speicherung und den Vertrieb von alternativen Kraftstoffen nötige Infrastruktur investieren müssen, ohne die die Zahl verschmutzungsärmerer Fahrzeuge nicht maßgeblich ansteigen kann.
Bogusław Liberadzki (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Da ich mich an die vorgegebene Redezeit, nämlich eine Minute, halten wollte, ist es mir nicht gelungen, einen wichtigen Punkt zu vermitteln, den ich als Vorteil der Lösung herausstellen möchte. Nämlich, dass wir vorfristig einen Lösungsvorschlag vorlegen und damit die Bedingungen für die Moderne schaffen. Gleichzeitig mag dies auch ein Anreiz sein, nach weiteren Technologien zu forschen. Aus diesem Grund möchte ich sowohl Kommissar Verheugen als auch der Kommission Anerkennung zollen.
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. − Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh feststellen zu können, dass diese Debatte ja in mehrerer Hinsicht einen breiten Konsens gezeigt hat: Erstens einen breiten Konsens darüber, dass Wasserstofftechnologie ein interessanter möglicher Beitrag zur Lösung unserer Energieprobleme ist, zweitens einen Konsens darüber, dass Wasserstofftechnologie auch im Straßenverkehr eine mögliche interessante Option ist, und drittens einen ganz breiten Konsens darüber, dass die gesamte Wasserstofftechnologie natürlich nur dann Sinn hat, wenn die ökologische Bilanz positiv ist, also bei Herstellung von Wasserstoff aus sauberen Energiequellen. Das ist ein sehr wichtiges Ergebnis.
Ich möchte Sie auch noch darüber informieren, dass die Kommission im 7. Forschungsrahmenprogramm ja einen besonderen Schwerpunkt auf die Entwicklung von Wasserstofftechnologie gesetzt hat. In einer gemeinsamen Technologieinitiative stehen 800 Millionen Euro zur Erforschung der Wasserstofftechnologie zur Verfügung – keineswegs nur für Fahrzeuge. Ich möchte den Eindruck vermeiden, dass wir 800 Millionen Euro ausgeben, um den Wasserstoff als Kraftstofftechnologie erforschen zu lassen. Dies ist nur ein Teil des Projektes. Insgesamt geht es bei dem Projekt darum, klare Grundlagen dafür zu schaffen, inwieweit Wasserstoff in der Tat dazu beitragen kann, die CO2-Emissionen in unserer Gesellschaft drastisch zu reduzieren.
Ich selbst hatte bereits den Vorzug – wie auch der Präsident des Hauses, Herr Pöttering –, ein Fahrzeug eine Zeit lang benutzen zu können, das mit Wasserstoff angetrieben wird. Mein persönlicher Eindruck war, dass die technischen Probleme, die mit der Verwendung von Wasserstoff in Fahrzeugen verbunden sind, im Wesentlichen gelöst sind. Also die Technologie ist da. Man kann es machen. Was vollständig fehlt – und darauf ist hier ja auch mehrfach hingewiesen worden – ist die Infrastruktur.
Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns nach der Annahme dieses Vorschlags und der Ermutigung, die ja darin auch für die Industrie steckt, in Zukunft mit der Frage beschäftigen müssen – die auch in dieser Debatte von Herrn Bulfon aufgeworfen wurde –, ob nicht zum Beispiel diejenigen, die größere Flotten betreiben – wie Parlamente, dieses Parlament, nationale Parlamente, Regierungen, auch die Europäische Kommission –, die im Wesentlichen im Nahverkehr eingesetzt werden, nicht, sobald die Möglichkeiten es erlauben, mit gutem Beispiel vorangehen und durch eine entsprechende Beschaffungspolitik die Markteinführung solcher Fahrzeuge erleichtern sollten. Das ist im Augenblick noch Zukunftsmusik, es ist aber etwas, woran man zum gegebenen Zeitpunkt denken sollte.
Lassen Sie mich noch einmal der Berichterstatterin für ihre wirklich hervorragende Arbeit danken und allen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen und der Ausschüsse, die gezeigt haben, dass wir hier eine gemeinsame Vision haben, wie die Zukunft des Kraftfahrzeugs in Europa aussehen könnte.
Anja Weisgerber, Berichterstatterin. − Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die sehr interessanten Redebeiträge. Ich möchte mich auch noch einmal ausdrücklich bei den Schattenberichterstattern, der Kommission, den Ratsvertretern und auch den Mitarbeitern für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken. Nur so war diese politische Einigung in erster Lesung möglich.
Wir haben gesehen, Wasserstoff ist eine Zukunftstechnologie. Wasserstoff kann ein Teil der Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Emissionsminderung sein. Wasserstoff ist eine saubere Alternative zu fossilen Brennstoffen, und rundum nachhaltig ist die Verwendung von Wasserstoff dann, wenn dieser Energieträger – das ist zu Recht gesagt worden: es ist ein Energieträger – aus erneuerbaren Energien oder aus Kernenergie gewonnen wird. In diese Richtung muss es in den kommenden Jahren gehen.
Mich fasziniert die Idee, den wirklich absolut schadstofffreien Wasserstoffkreislauf zu haben, bei dem Wasserstoff letztendlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird und dann zu Wasser verdampft. Das ist wirklich eine ganz faszinierende Sache. Ich habe diese Technologie auch schon vor meiner Zeit im Europäischen Parlament unterstützt, seit langer Zeit auch ehrenamtlich.
Wir haben heute die rechtlichen Weichen gestellt. Wir haben die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir letztendlich eine einheitliche Zulassungsverordnung bekommen. Wir haben damit auch den Weg für eine internationale Zulassungsverordnung aufgezeigt. Die Weichen im Bereich Forschung und Entwicklung sind gestellt.
Die Technologie ist vorhanden – wie Kommissar Verheugen zu Recht gesagt hat. Jetzt müssen wir die anderen infrastrukturellen Fragen klären. Auch die Frage der Tankstelleninfrastruktur wird in einer öffentlich-privaten Partnerschaft angegangen. Wir können es dann vielleicht schaffen, dass es nicht in allzu ferner Zukunft liegt, dass Wasserstofffahrzeuge nicht nur als Prototyp auf unseren Straßen zu sehen sind.
Vielen Dank nochmals für die gute Zusammenarbeit!
Die Präsidentin. - Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Die Vorräte an Rohstoffen für die Erzeugung herkömmlicher Kohlenwasserstoffbrennstoffe nehmen ständig ab, weshalb das Thema Forschung und Entwicklung neuer alternativer Antriebe in der Kraftfahrzeugindustrie höchst aktuell ist.
Für das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm werden 800 Millionen Euro für die Erforschung der Wasserstofftechnologie bereitgestellt. Der Forschung zufolge ist Wasserstoff die ideale Alternative für klassische fossile Brennstoffe. Die Nutzung von Wasserstoff als Kraftstoff der Zukunft für Straßenfahrzeuge wäre eine außergewöhnlich umweltfreundliche Lösung, denn er verursacht keine Kohlenstoff- und Treibhausgasemissionen. Die ersten Prototypen solcher Fahrzeuge wurden bereits in der EU erprobt.
Um das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und gleichzeitig einen umfassenden Schutz für die Bevölkerung und die Umwelt zu sichern, müssen europaweite Regeln für die Konstruktion von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb festgelegt werden. Einheitliche Zulassungsbestimmungen in der gesamten EU sind die Mindestvoraussetzung, um Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb auf den Markt zu bringen. Die erfolgreiche Einführung der neuen Technologien hängt auch vom rechtzeitigen Aufbau eines Netzes von Wasserstofftankstellen ab.
Ich glaube, dass die heutige Aussprache dazu beitragen wird, das Vertrauen der europäischen Verbraucher in die Anwendung neuer Technologien in der Kraftfahrzeugindustrie zu verbessern und den Anteil dieser Fahrzeuge auf dem europäischen Markt zu erhöhen.
Ich bin überzeugt, dass nur eine technisch gut gerüstete EU im Wettbewerb mit den USA, Japan und Korea, die bereits erheblichen Anstrengungen auf diesem Gebiet entwickelt haben, bestehen kann. Unter diesem Aspekt halte ich die Initiative für sehr positiv.
(Die Sitzung wird um 11.00 Uhr unterbrochen und um 11.30 Uhr wieder aufgenommen.)