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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : O-0070/2008

Eingereichte Texte :

O-0070/2008 (B6-0455/2008)

Aussprachen :

PV 04/09/2008 - 5
CRE 04/09/2008 - 5

Abstimmungen :

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 4. September 2008 - Brüssel Ausgabe im ABl.

5. Bodenschutz (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage an den Rat von Miroslav Ouzký im Namen des Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Fortschritte im Rat in Bezug auf die Rahmenrichtlinie für den Bodenschutz (O-0070/2008 – B6-0455/2008).

 
  
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  Miroslav Ouzký, Verfasser. (EN) Herr Präsident! Lassen Sie mich kurz hervorheben, dass die Kommission im September 2006 einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über den Bodenschutz annahm mit dem Ziel, den Boden überall in der Europäischen Union zu schützen. Dieser Vorschlag löste in meinem Ausschuss, dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, eine sehr lebhafte und interessante Diskussion aus. Die Berichterstatterin, Frau Christina Gutiérrez-Cortines, hat hart um einen Kompromiss gerungen.

In erster Lesung nahm das Europäische Parlament am 14. November 2007 eine Stellungnahme an. Seither ist unklar, wann der Rat in der Lage sein wird, einen Gemeinsamen Standpunkt zu verabschieden, und wann dieser dem Europäischen Parlament übermittelt wird.

Anfang Juni hat mein Ausschuss daher eine mündliche Anfrage an den Rat gerichtet, um Näheres über den Fortgang der Angelegenheit im Rat seit der Annahme der Stellungnahme durch das Parlament zu erfahren. Im Namen meines Ausschusses möchte ich den Rat ersuchen, nähere Ausführungen zu den erreichten Fortschritten zu machen. Ferner möchte mein Ausschuss wissen, wann der Rat nach der derzeitigen Planung in der Lage sein wird, dem Europäischen Parlament seinen Gemeinsamen Standpunkt zur Rahmenrichtlinie über den Bodenschutz zu übermitteln.

 
  
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  Nathalie Kosciusko-Morizet, amtierende Ratspräsidentin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Herr Ouzky, im sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft wird anerkannt, dass Böden zu den begrenzten Ressourcen gehören und Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Mit dem Programm soll eine eindeutige spezifische Bodenschutzstrategie festgelegt werden, in der das Subsidiaritätsprinzip und das Prinzip der regionalen Vielfalt Berücksichtigung finden, was für jedermann verständlich ist.

Im Februar 2007 – und hier möchte auch ich etwas in die Geschichte zurückgehen – führte der Rat eine Beratung über die Mitteilung der Kommission zu der thematischen Strategie und zu dem Richtlinienvorschlag durch. Im Dezember 2007 prüfte er die Kompromissvorschläge zu den Richtlinien, die vom portugiesischen Ratsvorsitz formuliert worden waren, der im Vorfeld dieses Vorschlags außerordentliche Arbeit geleistet hatte. In diesen Vorschlägen wurde die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung berücksichtigt. Leider konnte zu diesem Zeitpunkt trotz der enormen Bemühungen des portugiesischen Ratsvorsitzes keine politische Einigung erzielt werden. Die Divergenzen waren unterschiedlicher Art: Einige Mitgliedstaaten stellten die Richtigkeit der Initiative selbst, d. h. die Notwendigkeit der Einführung europäischer Regeln zum Schutz des Bodens infrage; andere waren der Ansicht, dass eine Rahmenrichtlinie mehr Flexibilität bieten und es vor allem ermöglichen würde, den nationalen Strategien Rechnung zu tragen, die bereits umgesetzt worden waren und in dem vorgeschlagenen Richtlinienentwurf nur in unzureichendem Maße anerkannt wurden. Seitdem hatten die verschiedenen Mitgliedstaaten Zeit zum Überlegen, und Frankreich wünscht nun, die Aussprache im Rat erneut in Gang zu bringen. Selbstverständlich wird die Stellungnahme des Europäischen Parlaments ein wichtiger Aspekt in unserer Aussprache und bei der Wiederaufnahme der Gespräche sein, die wir zum Abschluss bringen wollen. Uns ist bewusst, dass Sie einen Ausgleich schaffen mussten zwischen denen, die nicht in die legitimen Befugnisse der Staaten im Bereich des Bodenschutzes eingreifen wollten, und jenen, die eine ambitionierte Angleichung der Gemeinschaftsregeln forderten. Unserer Ansicht nach ist die Stellungnahme des Parlaments eine gute Grundlage für die Erarbeitung eines ausgewogenen Pakets, an dem wir alle gemeinsam arbeiten können.

Inzwischen wurde diese Initiative wieder in Gang gebracht, aber es ist noch zu früh, um zu sagen, ob im Rat Einigung erzielt werden kann, und wenn ja, wann und auf welcher Grundlage. Es wäre meinerseits nicht redlich, diesbezüglich Angaben zu machen. Alles, was ich Ihnen versprechen kann, ist, dass der französische Vorsitz sein Bestes tun wird, und zwar – ich sage es nochmals – unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Parlaments, dem es gelungen ist, in seinen Reihen einen ausgewogenen Standpunkt zu erzielen, der deshalb in dieser schwierigen Diskussion außerordentlich wertvoll ist. Gleichzeitig sind wir auch Realisten, denn es handelt sich um eine äußerst sensible Angelegenheit, wie jeder hier in den zurückliegenden Debatten feststellen konnte. Jedenfalls könnte selbst im günstigsten Fall eine zweite Lesung erst nach den Parlamentswahlen im nächsten Jahr stattfinden. Also, wir haben es nicht eilig, wir nehmen uns die Zeit, die erforderlich ist, um im Hinblick auf ein Thema, das bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, wie außerordentlich komplex es ist, ein Ergebnis zu erzielen, das den größtmöglichen Konsens findet.

 
  
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  Cristina Gutiérrez-Cortines, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Ich möchte mich mit meinen Bemerkungen direkt an die Ministerin wenden, vor allem, weil ich davon ausgehe, dass sie dank ihres Scharfsinns verstehen wird, dass es sich hier um eine völlig neue Problemstellung handelt.

Die Kommission hat, wie üblich, eine verbindliche und in gewissem Maße reduktionistische Richtlinie vorgelegt. Hier im Parlament haben wir hingegen festgestellt, dass so ein komplexes System wie der Boden nur auf einer ganzheitlichen theoretischen Grundlage betrachtet werden kann, weil der Boden Einfluss auf die CO2-Abscheidung nimmt, der Schauplatz menschlichen Lebens ist und Auswirkungen auf die Produktionssysteme, die Landwirtschaft, Naturkatastrophen und die Schaffung von Infrastrukturen hat. Der Boden beeinflusst letztlich alles, und uns ist bewusst, dass bei 27 Ländern mit einer sehr langen Gesetzgebungserfahrung viele von ihnen eine Richtlinie, die auf grob vereinfachenden Kriterien und weit reichenden Komitologie-Verfahren fußt, nicht umsetzen können. Daher haben wir zum ersten Mal in der Geschichte dieses Parlaments eine Richtlinie entwickelt, die offen und flexibel war, systematischen Kriterien der Selbstorganisation folgte und auf eine Weiterentwicklung von Artikel 249 des EG-Vertrags abzielte, nach dem die Mitgliedstaaten dieselben Ziele haben und diese Ziele einhalten müssen, ihnen jedoch Freiheit bei der Umsetzung dieser Ziele zugestanden wird.

Diese Richtlinie nimmt Rücksicht auf bestehende Rechtsvorschriften, bestehenden Katalog und bürokratische Verfahren in den einzelnen Staaten. Die Länder werden in keiner Weise verpflichtet, irgendetwas anders zu machen, wenn sie nachweisen können, dass sie die Ziele der Richtlinie einhalten. Und von vielen Mitgliedstaaten werden diese Ziele bereits voll und ganz erreicht. Allerdings haben viele Abgeordnete das Zusammenspiel von Freiheit und Komplexität nicht verstanden, haben nicht begriffen, dass Ordnung innerhalb eines offenen Systems möglich ist und dass offene und flexible Systeme im Rahmen der Selbstorganisation existieren können. Sie haben es vorgezogen, dieser gesetzgeberischen Maßnahme, die sich auf das Leben und auf die Erde auswirkt, aus dem Weg zu gehen.

Ich kann nicht verstehen, wie wegen des Klimawandels besorgte Regierungen es sich leisten können, eine Richtlinie abzulehnen, die sich mit den Problemen des Bodens, der Erde und des Klimawandels befasst, die die Katastrophenvorbeugung stärkt, die Wiederaufforstung, die Landwirtschaft und die Ertragsfähigkeit unterstützt und alle früheren Vereinbarungen anerkennt.

Ich wiederhole, dass wir verstehen müssen, was Freiheit bedeutet, denn allzu viele wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.

 
  
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  Inés Ayala Sender, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, Frau Ministerin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Für alle wichtigen Natur- und Umweltressourcen – wie Wasser, Luft, Arten und die Lebensräume von Flora und Fauna – gibt es besondere gemeinschaftliche Rechtsvorschriften, während der Boden, bei dem es sich, wie die Ministerin gerade erläuterte, um eine nicht erneuerbare, knappe Ressource handelt, keinen solchen Schutz genießt.

Dieses Defizit muss dringend beseitigt werden, denn wir leiden alle unter seinen Folgen, insbesondere wenn es um die Angst vor Nahrungsmittelverknappung oder um die Debatten über grundlegende Energie- und Wirtschaftsalternativen geht, deren wesentliche Grundlage der Boden ist.

Diese Lücke im Gemeinschaftsrecht zu schließen, würde die Maßnahmen aufwerten, für die wir im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels sowie der Bekämpfung der zunehmenden Erosion und Wüstenbildung plädieren; nicht zu vergessen das schwer wiegende Problem der Bodenverschmutzung oder der Bodenversiegelung infolge der rasanten und alles andere als nachhaltigen Stadtentwicklung, die nicht nur für die derzeitige Wirtschaftskrise mitverantwortlich ist, sondern eine so grundlegende Ressource wie den Boden verschlingt.

Die Einbeziehung des Bodens in das europäische institutionelle Rechtssystem würde außerdem einen Impuls zur Verbesserung dessen bedeuten, was im Gesetzgebungsverfahren geschieht, indem dieses in einen kohärenten Rahmen gestellt würde, der sich auf Vorschriften und gegebenenfalls auf die Bereitstellung europäischer Mittel stützt, die wir auch an die für die Bekämpfung des Klimawandels vorgesehenen Mittel koppeln könnten.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die Gefahren für diese endliche und nicht erneuerbare Ressource mehr oder weniger das gesamte Gebiet aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union – einschließlich nicht unerheblicher grenzüberschreitender Auswirkungen – betreffen.

Es gibt mehrere Mitgliedstaaten, die – wie mein Kollege eben bemerkte – wenig geneigt sind, den Bodenschutz auf europäischer Ebene zu normen. Sie sollten bedenken, dass das, was dieses Parlament seinerzeit beschlossen hat, nicht nur ein flexibles, anpassungsfähiges und ehrgeiziges Rechtsinstrument ist, sondern zudem auf eine übertriebene präskriptive Komponente verzichtet. Es ist ein Instrument, das dazu beitragen kann, den Klimawandel entschiedener und effektiver zu bekämpfen.

Darüber hinaus hat der Boden auch eine überaus wichtige Funktion als Lagerstätte für Kohle und andere Rohstoffe, ganz zu schweigen von den gegenwärtig diskutierten Vorschlägen zur CO2-Lagerung oder den Auswirkungen, auf die in der Gesetzgebung zur Wasserverknappung hinzuweisen wäre.

Der Vorschlag für eine Richtlinie wird seit November 2007 im Rat blockiert. Das ist nicht hinnehmbar. Mittlerweile ist bereits fast ein Jahr vergangen, seitdem dieses Parlament Stellung genommen hat, und ich bin deshalb der Auffassung, dass alles nur Mögliche getan werden muss, um diese Situation abzustellen.

Auf diese Weise hätten die Mitgliedstaaten konkrete Vorschriften für den Bodenschutz, wobei das Ziel nicht nur im Umweltschutz läge, sondern auch in der Bekämpfung des Klimawandels und der voranschreitenden Entwaldung und Wüstenbildung. Damit erschlössen sich neue Bereiche für Forschung, Innovation und Technologieanwendung, böten sich Möglichkeiten für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für soziale Chancen und vor allem für die Verbesserung der Lebensqualität der europäischen Bürgerinnen und Bürger.

Zum Abschluss möchte ich die Ratspräsidentschaft darin bestärken, ihre Bemühungen zur Verabschiedung dieser so entscheidenden Richtlinie fortzuführen. Lassen Sie sich nicht entmutigen, Frau Kosciusko-Morizet. Wie wir alle wissen, hat es bei den Positionen im Rat viel versprechende Änderungen gegeben; Sie sollten sich allerdings im Klaren darüber sein, dass wir eine inhaltliche Entleerung dieser Richtlinie nicht zulassen werden.

Frau Kosciusko-Morizet, Ihr Präsident setzt sich oft mit großer Courage und viel Engagement für bestimmte Themen und Probleme ein: Zu ihnen muss auch der Bodenschutz zählen.

 
  
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  Jan Mulder, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! In seiner Rede zu diesem Thema erklärte der Ratspräsident unter anderem, dies sei ein sehr sensibler Komplex. Dem stimme ich voll und ganz zu. Ich gehe sogar noch weiter: Ich bin, wie ich meine, bislang der erste Redner, der unmissverständlich sagen kann, dass ich die Notwendigkeit einer solchen Richtlinie nicht erkenne. Ich kann nicht verstehen, weshalb Europa eine weitere Richtlinie braucht. Warum bin ich dieser Meinung?

Zunächst einmal verfügen wir auf dem Gebiet des Bodens bereits über eine Fülle von Richtlinien, die die Gesundheit und die Umwelt des Bodens beeinflussen. Denken Sie nur an die Wasserrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie, die Nitratrichtlinie, die 18 Richtlinien zur Cross-Compliance. Alle üben Einfluss auf die Gesundheit des Bodens aus. In Europa – und das trifft in Frankreich und sonst überall zu – haben wir mit ausufernden Verwaltungsvorschriften zu kämpfen. Der durchschnittliche Landwirt verbringt mehr Zeit mit dem Ausfüllen von Formularen über alle möglichen Dinge als mit seiner eigentlichen Arbeit im landwirtschaftlichen Betrieb. Sollte zu alledem noch eine weitere Richtlinie hinzukommen, so wäre das des Guten zu viel.

Wir sollten zunächst die Ergebnisse der derzeitigen Richtlinien abwarten: Reichen sie aus und leisten sie einen angemessenen Beitrag zur Wiederherstellung der Böden? Die Grundwasserrichtlinie tritt erst 2009 in Kraft, und daher ist es vollkommen unnötig, davor eine neue Richtlinie einzuführen. Die Kommission hat einen Vorschlag unterbreitet und berechnet, worin die Vorteile liegen. Bei dieser Berechnung vermisse ich, welche verwaltungsmäßige Belastung für die Beteiligten mit der Durchführung von all dem einhergeht. Ich wiederhole es noch einmal, zu viel Zeit wird mit administrativen Aufgaben, mit dem Ausfüllen von Formularen, mit Beratungen und was weiß ich noch alles vergeudet.

Was könnte zum gegenwärtigen Zeitpunkt geschehen? Die Kommission könnte eine ganz entscheidende Rolle beim Erfahrungsaustausch spielen. Einige Länder haben bei der Wiederherstellung der Böden bereits sehr viel erreicht, andere Länder nicht. Die Länder, die bislang erfolgreich waren, sind ohne jegliche Hilfe aus Europa ausgekommen. Weshalb sollten sich die Länder, die noch mit Problemen kämpfen, daran kein Beispiel nehmen?

Noch einmal, ich denke, dass wir derzeit von der Bürokratie erdrückt werden und dass sich Europa und die Europäische Union im Allgemeinen bei der Bevölkerung bestimmt keiner wachsenden Beliebtheit erfreuen, wenn eine Regelung auf die andere gestapelt und dann gesagt wird „kommt irgendwie damit zurecht“. Nein, wir sollten die Bürokratie weitestgehend abbauen und uns ein Beispiel an den Mitgliedstaaten nehmen, die als Vorbild für die anderen Länder dienen könnten.

 
  
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  Janusz Wojciechowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich danke Herrn Ouzký für seine Anfrage, da ich ebenfalls darüber besorgt bin, wie lange sich die Arbeit an der Gesetzgebung zum Bodenschutz hinzieht. Die Ernährungskrise wirkt sich immer deutlicher aus, und die Weltbevölkerung wächst, während immer weniger Boden landwirtschaftlich genutzt wird und es immer weniger Alternativen für eine intensivere Agrarproduktion gibt. Angesichts dessen ist ein sinnvoller Bodenschutz besonders notwendig.

Nichts ist besser für den Bodenschutz als eine vernünftig betriebene Landwirtschaft und ein sinnvoller Ackerbau. Unbewirtschafteter Boden degeneriert sehr schnell. Uns allen ist bewusst, dass ein erheblicher Teil des Ackerlands brachliegt und degeneriert. Das muss sich ändern. Die Agrarpolitik der Europäischen Union sollte dafür sorgen, dass sich Ackerbau lohnt, und die Gesetzgebung sollte den landwirtschaftlichen Anbau fördern. Das sind meine Überlegungen, die ich in diese Aussprache einbringen möchte.

 
  
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  Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Vertreterin des Rates hat davon gesprochen, dass es im Rat erhebliche Auseinandersetzungen gibt. Die gibt es im Europäischen Parlament auch.

Der Hintergrund dieser Auseinandersetzungen ist: Als was ist ein Boden anzusehen – als Hort der Fruchtbarkeit zur Ernährung der Pflanzen und Grundlage des Lebens in einer bäuerlich ökologischen Wirtschaftsweise mit hoher CO2-Bindung oder als reine Stützsubstanz für Pflanzen in einer agrarindustriellen Produktion, öl-, chemie- und gentechnisch gesteuert, mit höchst gefährlichen Klimaeinflüssen? Diese beiden Tendenzen haben wir – auch in der Europäischen Union. Und wir haben zusätzlich Böden, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung herausgenommen werden.

Nun hat der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine Stellungnahme abgegeben, über die es auch Auseinandersetzungen gegeben hat, weil der Berichterstatter, der benannt war, eine Richtlinie ablehnen wollte. Die Mehrheit des Ausschusses hat dann im Sinne einer vernünftigen Wirtschaftsweise eine Stellungnahme abgegeben, und diese ist in den Bericht übernommen worden. Aus landwirtschaftlicher Sicht wäre es sehr vorteilhaft, wenn diese Richtlinie verabschiedet würde.

Ich kann den Widerstand der traditionellen Agrarverbände hier nicht billigen und auch nicht verstehen. Sie schießen damit ein Eigentor, weil die bäuerliche Landwirtschaft in der Historie die Kulturlandschaften geschaffen hat und auch in der Lage ist, sie zu erhalten.

Von der Überlegung, dass zu viel Bürokratie aufkäme, kann ich nicht ausgehen. Herr Mulder, Sie haben davon gesprochen, dass es das in einigen Ländern bereits gibt, auch in Deutschland. Keine überbordende Bürokratie! Warum sollten diese Beispiele, von denen Sie sprechen, nicht in einer Rahmenrichtlinie mit einem klaren Subsidiaritätsprinzip festgelegt werden, in der die regionalen, kulturellen, sozialen, klimatischen Bedingungen berücksichtigt werden können, wobei dann vor Ort entschieden wird, was notwendig ist und was nicht?

 
  
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  Ilda Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Herr Präsident! Wir wissen, dass es sich hier um ein sehr sensibles Thema handelt, denn der Schutz des Bodens, der eine knappe und nicht erneuerbare Ressource darstellt, ist unerlässlich. Denn die Landwirtschaft und der Schutz der biologischen Vielfalt sind davon abhängig, und der Boden bildet die Grundlage für das menschliche Leben – nicht nur für die Städte und Infrastrukturen, sondern auch für die Natur und den ländlichen Raum. Deshalb ist sein Schutz für den Erhalt unseres Erbes, der natürlichen Ressourcen, der Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers, der Gesundheit und des menschlichen Lebens maßgebend.

Da der Boden ein sehr dynamisches System mit vielen Funktionen und Dienstleistungen ist, die für die menschlichen Tätigkeiten und das Überleben von Ökosystemen von grundlegender Bedeutung sind, ist der Bodenschutz ein kollektives Muss in unser aller Leben und für die Bewahrung künftiger Generationen. Das heißt, dass er keinen Wettbewerbsregeln unterworfen werden darf. Doch der Boden ist auch starkem Missbrauch, http://www.pons.eu/dict/search/results/?l=deen&q=Immobilienspekulation&in=de" sowie Erosion und Verunreinigungen ausgesetzt, einschließlich in Grenzbereichen, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten besser zusammenarbeiten und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip und der sozialen Funktion des Bodens gemeinsame Ziele festlegen müssen.

Es gibt verschiedene gemeinschaftliche Politiken, die sich auf den Boden auswirken und seinen Schutz gefährden könnten. Deshalb müssen wir uns weiter mit den Risiken und verschiedenen Aspekten des Bodens beschäftigen, um geeignete Maßnahmen für den Bodenschutz zu identifizieren. Ein sehr wichtiger Beitrag wäre eine Änderung der gemeinsamen Agrarpolitik, um landwirtschaftliche Familienbetriebe und kleine und mittelständige landwirtschaftliche Betriebe besser unterstützen zu können.

Und in diesem Zusammenhang müssen wir den Standpunkt des Rates kennen und zudem seine Entwicklung überwachen.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE).(FR) Herr Präsident! Meine erste Reaktion bei der Aussprache über diesen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie war, dass ich mich fragte, ob wir tatsächlich ein solches Dokument benötigen und ob dies wirklich die geeignete Lösung ist. Wir hatten bereits etliche Regelungen zum Bodenschutz, zu Abfällen, Pestiziden, Naturschutz, Grundwasser usw. Auch im Zusammenhang mit der „besseren Rechtsetzung“, an der wir seit einiger Zeit in unserem Parlament arbeiten, sage ich mir, wir sollten nicht den Eindruck erwecken, dass wir diese Angelegenheiten ein weiteres Mal durch die Mühlen der Europäischen Kommission zu schicken und weiterhin Regelungen anzuhäufen gedenken. Im Übrigen hatte ich auch unsere lokalen Mandatsträger und unsere Bürgermeister in den Gemeinden im Blick, die dann auch noch diese Rahmenrichtlinie zu berücksichtigen hätten.

Allerdings sieht die Realität anders aus. Fakt ist, dass die Menschen in ihrem praktischen Handeln überhaupt keine Rücksicht auf den Boden genommen haben und die Bemühungen stets auf den Einsatz intensiver Produktionsmethoden hinausliefen, wodurch der Boden ausgelaugt wurde. Auch die praktizierten urbanen Verkehrspolitiken führten zur Verschlechterung der Bodenbeschaffenheit. Ich denke, dass Frau Gutiérrez, deren Arbeit ich als außergewöhnlich bezeichnen würde, uns annehmbare Vorschläge unterbreitet hat und dabei bemüht war, die verschiedenen Tendenzen einander anzunähern – denn es lassen sich tatsächlich recht ausgeprägte Gegensätze in unserem Parlament, wie auch im Rat feststellen –, und dass es ihr schließlich gelungen ist, unter Berücksichtigung des Parlaments Vorschläge zu unterbreiten, die, so scheint es, ein Höchstmaß an Übereinstimmung fanden. Sie erzielte ausgewogene Standpunkte, in denen der Grundsatz der Subsidiarität respektiert wird, vor allem bei der Wahl der Methoden, die von den Mitgliedstaaten bei der praktischen Umsetzung dieser Regelung über den Boden angewendet werden sollen. Sie vermied jede Erhöhung des Verwaltungsaufwands, indem sie uns aufforderte, die Fehler der Vergangenheit, in der die Belange des Bodens nicht respektiert wurden, jetzt durch unser praktisches Handeln in der Landwirtschaft, der Industrie und in den Städten wiedergutzumachen.

Ich wende mich nun an den Rat: Wenn der Ratsvorsitz sagt, Eile sei nicht geboten, so bedeutet das, dass diese Angelegenheit ad acta gelegt wird. Sie wird ad acta gelegt, während es doch gerade aufgrund der zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Diskrepanzen notwendig ist, unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eindeutig im Sinne der Erhaltung und des Schutzes unserer Böden Stellung zu beziehen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE).(PT) Herr Präsident! Wie die Ministerin bereits sagte, handelt es sich hier um ein sensibles und sehr komplexes Thema, bei dem sich die 27 Mitgliedstaaten und selbst dieses Parlament nur schwer einigen können, wie wir gesehen haben. Wie die Kollegin Ayala schon sagte, ist der Boden eine nicht erneuerbare Ressource, die mit Naturkatastrophen und landwirtschaftlicher Produktion zusammenhängt und so heikle und anstrengende Themen wie Bodennutzung, Bodenbildung und Naturschutz mit sich bringt.

Es stehen viele Interessen auf dem Spiel, und viele Kollegen bezweifeln, dass diese Richtlinie notwendig ist. Andere hinterfragen ihre Flexibilität. Ein sehr starrer Rechtsrahmen ist nicht immer das beste Mittel, um die gewünschten Ziele zu erreichen, wenn man die unterschiedlichen Situationen bedenkt. Meines Erachtens ist diese Richtlinie wichtig und notwendig, um die Ökosysteme im Gleichgewicht zu halten.

 
  
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  Neil Parish (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Darf ich der Ratspräsidentin sagen, dass es sehr nett ist, wenn sie den Ball wieder auf das Spielfeld wirft, ich ihr aber empfehle, den Ball wieder zurückzuholen und wegzuschließen? Denn nach meinem Dafürhalten brauchen wir diese Richtlinie wirklich nicht. Ich meine, der vorangegangene Rat hatte völlig Recht damit, dass er sie nicht wollte. Ich stimme den Äußerungen von Jan Mulder zu, der sagte, dass wir bereits die Nitrat-Richtlinie und die Grundwasser-Richtlinie haben. Alle diese Dinge zeigen bereits ihre Wirkung für den Boden und stellen sicher, dass wir unsere Böden in der gesamten Europäischen Union reinigen.

Ich pflichte Herrn Graefe zu Baringdorf bei, dass die Landwirte die eigentlichen Hüter des Bodens sind und dass der Boden für alles, was wir anbauen, so wichtig ist, aber brauchen wir wirklich eine Boden-Richtlinie? Das Problem mit dieser Boden-Richtlinie ist, dass sie viel zu umfassend ist. Wir versuchen, uns mit Industrieland und mit der Verschmutzung durch die Industrie zu befassen, wir sprechen von Stadtentwicklung und dann über landwirtschaftliche Nutzflächen und landwirtschaftlich genutzte Böden.

Es ist einfach unsinnig, zu diesem Zeitpunkt eine derartige Gesetzgebung einzubringen. Ich denke, eines der Probleme, die wir hier in der Europäischen Union haben – und ich meine, wir tun das in allerbester Absicht –, besteht darin, dass wir, sobald wir etwas tun müssen, unverzüglich Rechtsvorschriften erlassen. Ich denke anders. Ich denke, wir müssen einen Moment innehalten und nachdenken. Der Rat hat es meiner Ansicht nach richtig gemacht. Ich gehe davon aus, dass keine Zeit ist, das wieder aufzurollen, daher schlage ich vor, die Angelegenheit an eine neue Kommission und an den neuen Rat in der nächsten Sitzungsperiode des Parlaments zurückzuverweisen. Mögen sie sich noch einmal damit befassen und sehen, was geschieht.

Ich empfehle den Mitgliedstaaten, die keine Maßnahmen zur Kontrolle der Verwendung von Industrieland und der Verschmutzung seitens der Industrie beschlossen haben, diese jetzt auf nationaler Ebene zu erlassen. Mischen wir uns da von europäischer Seite nicht ein, denn ich meine, das brauchen wir nicht. Wir wollen doch sicherstellen, dass wir nicht den Grad an Bürokratie haben, den wir dann bekommen würden. Die Menschen haben die Nase bis obenhin voll von noch mehr Bürokratie. Ich sage also der Ratspräsidentin: Bitte stoßen Sie den Ball nicht wieder an; nehmen Sie ihn wieder zurück.

 
  
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  Glenis Willmott (PSE). - (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Kolleginnen und Kollegen sowie die französische Ratspräsidentschaft daran erinnern, dass bei der ersten Lesung im Parlament am 14. November 2007 eine erhebliche Zahl von Abgeordneten – genau gesagt 295 – gegen diese Richtlinie gestimmt hat.

Zweifellos bestehen ernstliche Bedenken in der Frage der Kosten der vorgeschlagenen Richtlinie, vor allem bei den Abschnitten, die sich mit verseuchtem Boden und den nationalen Verzeichnissen befassen.

Die Subsidiarität ist hier eine Schlüsselfrage angesichts dessen, dass der Boden beschränkte grenzüberschreitende Effekte hat im Unterschied zu Luft und Wasser, die natürlich mobil sind. Die vorgeschlagene Richtlinie würde zu viele Mitgliedstaaten mit bereits wirksamen nationalen Maßnahmen zwingen, diese aufzugeben, da sie mit der Richtlinie inkompatibel wären.

Es ist nicht so, dass wir keiner EU-Aktion zum Bodenschutz bedürften – im Gegenteil, die thematische Strategie enthält viele gute Anregungen –, sondern es geht darum, dass jede neue EU-Strategie zum Bodenschutz einen Mehrwert schaffen und die bestehenden nationalen Maßnahmen ergänzen, nicht ersetzen sollte.

 
  
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  Hartmut Nassauer (PPE-DE). - Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bodenschutz ist eine hochbedeutsame Aufgabe für eine gesunde Landwirtschaft für die kommenden Generationen. Ich unterstreiche alles, was in diesem Zusammenhang bisher gesagt worden ist. Aber keines dieser Argumente belegt, dass Bodenschutz eine europäische Aufgabe sei. Nicht jedes Problem in Europa ist ein Problem für Europa. Boden ist ein lokales, ein örtliches Medium. Bodenverunreinigungen haben in aller Regel keinerlei grenzüberschreitende Auswirkungen. Deswegen gibt es überhaupt kein Argument dafür, dass Bodenschutz europäisch betrieben werden müsste oder gar einen europäischen Mehrwert hätte. Eine Vielzahl von europäischen Staaten hat funktionierende Bodenschutzregelungen. Und es gibt nicht den geringsten Grund dafür, nun den anderen, die dies nicht haben, eine europäische Regelung überzustülpen. Oder glauben Sie, verehrter Herr Kommissar, im Ernst, überall dort, wo die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit, sei automatisch die Kommission zuständig? Das wäre absurd.

Bodenschutz ist aus Gründen der Subsidiarität eine Aufgabe der Mitgliedstaaten, die sie durchaus lösen können. Deswegen hatte der Rat recht, als er – verehrte Frau Staatssekretärin, unter Einschluss Ihres Landes – diese Initiative vorläufig gestoppt hat. Ich hoffe sehr, dass die Französische Republik bei dieser Position bleibt. Ich bezweifle überhaupt nicht, dass es sinnvoll sein könnte, eine europäische Bodenschutzstrategie zu entwerfen. Und ich hätte auch keinerlei Probleme damit, dass Europa sich dort, wo der Bodenschutz noch nicht optimal verwirklicht ist, an dessen Finanzierung beteiligt, Aber ich bin entschieden dagegen, dass nur aufgrund einer fehlenden Bodenschutzgesetzgebung in einigen Ländern, nun allen eine harmonisierte Bodenschutzgesetzgebung überstülpt wird, die dann auch noch gemeinschaftlich finanziert wird. Das ist nicht der Sinn von Europa. Das wäre ein Stück höchst überflüssiger Bürokratie von der Art, die die Bürger in die Flucht treibt. Und das bringen sie dann bei Wahlen und Referenden zum Ausdruck. Und das muss gestoppt werden.

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi (PSE).(HU) Auch wenn Herr Graefe zu Baringdorf Recht hat, wenn er sagt, die Landwirte seien in der Lage, den Boden zu erhalten, so ist der Boden doch in den letzten Jahrzehnten infolge der Intensivlandwirtschaft und der massiven Verwendung von Düngemitteln und Chemikalien erheblich verunreinigt worden. Früher galt das sowohl für die alten als auch die neuen Mitgliedstaaten. In den letzten zwanzig Jahren hatten die neuen Mitgliedstaaten jedoch nicht wirklich das Geld für Düngemittel bzw. Chemikalien, und deshalb werden zum Beispiel in Ungarn viermal weniger Düngemittel pro Hektar verwendet, als in den Niederlanden. Die wahre Lösung des Problems liegt daher in der Landwirtschaft, denn in Zukunft müssen wir Methoden anwenden, die die Biosphäre und den Boden schützen und die diese Bodenbelastung reduzieren; wir brauchen also brandneue Verfahren und neue Ansätze für den Bodenschutz, da das im Interesse aller europäischen Landwirte liegt. Es gibt in diesem System zahlreiche irrationale Dinge, zum Beispiel dass Agrarpflanzen nicht gleich nach der Ernte gepflanzt werden und deshalb Energie verloren geht. Man könnte beispielsweise mit der Pflanzung von kompostierbaren Agrarpflanzen die Düngemittelbelastung senken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Ioannis Gklavakis (PPE-DE).(EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, Frau Ratspräsidentin! Darin sind wir uns alle einig, und wir alle wollen unser Land schützen. Das Land ernährt nämlich seine Bewohner, und wir wollen, dass es uns weiter ernährt, und zwar mit gesunder Nahrung. Das Land, das ist uns allen klar, ist unsere Umwelt, und die wollen wir schützen. Ich befürchte aber ernsthaft, dass wir dabei sind, sie zu zerstören.

Die Richtlinie für den Bodenschutz unterscheidet ganz klar zwischen Umweltverschmutzung durch die Landwirtschaft und Umweltverschmutzung durch die Industrie. Bezüglich der Umweltverschmutzung durch die Landwirtschaft sind im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und im Rahmen des Gesundheitschecks bereits zahlreiche Schritte unternommen worden; vor kurzem erst hatten wir hier den Bericht über eine drastische Reduzierung des Einsatzes von Chemikalien in der Landwirtschaft. All diese Maßnahmen beziehen sich auf die Landwirtschaft.

Der wichtigste Aspekt jedoch ist die industrielle Umweltverschmutzung. Wir vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung machen uns Sorgen um die Auswirkungen der zunehmenden Bodenverschmutzung auf unsere landwirtschaftlichen Erzeugnisse und auf unsere Umwelt.

Diese Verschmutzung hat Folgen für den Boden und das Wasser, und daher ist es ratsam, Indikatoren und Grenzwerte für die Bewertung festzulegen, bevor diese Entwicklung unumkehrbar wird. Aus diesem Grund fordere ich dringend dazu auf, dass wir die Luftverschmutzung sehr häufig kontrollieren – was wir übrigens sorgsam tun – und dass wir auch die Bodenverschmutzung überwachen. Dies sollte vor allem in hoch industrialisierten Regionen geschehen.

Ich bin optimistisch, dass die französische Präsidentschaft den Positionen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen und eine für alle Seiten annehmbare Lösung für dieses Problem finden wird.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ein Jahr ist vergangen, seit wir zur Bodenschutzrichtlinie in erster Lesung unsere Stellung bezogen haben. Dennoch ist es dem Rat bislang nicht gelungen, eine Einigung zu erzielen. Einige Mitgliedstaaten beharren nach wie vor darauf, als Sperrminorität aufzutreten. Jetzt besteht die Hoffnung, dass unter der französischen Ratspräsidentschaft ein Kompromiss erzielt wird. Der französische Vertreter hat in seinen Darlegungen angedeutet, dass dazu Hoffnung besteht.

Wir haben zahlreiche Kritiker gehört, die dem Entwurf vorwerfen, dass damit die Bürokratie zunehme und bereits vorhandene nationale bzw. gemeinschaftliche Rechtsvorschriften doppelt entstünden. Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall. Wir brauchen die Richtlinie, denn mit ihr erreichen wir eine einheitliche Gesetzgebung in diesem Bereich und bündeln alle Kräfte zum Schutz des Bodens auf EU-Ebene. Um die Verschlechterung der Bodenqualität aufzuhalten, brauchen wir über die lokalen und regionalen Bemühungen hinaus auch Maßnahmen auf EU-Ebene. Der Boden ist unser gemeinsames Gut. Deshalb gilt es, gemeinsame Grundsätze und Ziele festzulegen und entsprechende Anstrengungen zu unternehmen. Es ist wichtig, dass alle Bürger in der Union sich bewusst machen, welch wichtige Funktion der Boden im Ökosystem, aber auch im täglichen Leben und in der Wirtschaft hat.

Leider enthalten die Böden in vielen Mitgliedstaaten noch gefährliche Substanzen. Damit meine ich Mülldeponien und chemische Waffen, die von der dort früher stationierten Sowjetarmee zurückgelassen wurden. Manche Länder sind nicht in der Lage, selbst mit diesen Problemen fertig zu werden. Deshalb brauchen diese Mitgliedstaaten für die Beseitigung solcher Stoffe entsprechende Unterstützung und Hilfe. Es bedarf dringend entsprechender Vorschriften, die es ermöglichen, die geschädigten Böden wieder nutzbar zu machen und die gleichzeitig die Verschlechterung der Bodenqualität eindämmen und eine nachhaltige Nutzung des Bodens gewährleisten. Das alles wäre gewiss ein Fortschritt in Sachen Umweltschutz und Schutz des Bodens, der eine so wertvolle natürliche Ressource ist. Diese Richtlinie sollte sich für uns in diesem Zusammenhang als sehr hilfreich erweisen. Deshalb muss die gesetzgeberische Arbeit fortgesetzt werden. Darüber hinaus müssen unabhängige Fachleute einbezogen und deren Einschätzungen berücksichtigt werden.

 
  
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  Mairead McGuinness (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Ich sprach heute Morgen mit einer Landwirtin, einer Landwirtin, die leider dasitzt und auf ihre durchgeweichten Äcker starrt, denn in Irland und anderen Teilen Nordeuropas haben wir eine wirklich schlechte Ernte. Ich meine, wir sollten heute Vormittag an diese Landwirte denken. Diese junge – im Übrigen ausgebildete – Landwirtin hat die Bodenrichtlinie gelesen und hat die echte Sorge, dass diese Richtlinie für jemanden wie sie, die nur minimale Bodenbearbeitung betreibt und das Richtige für den Boden zu tun meint, sie bestraft, vor allem unter nicht der Jahreszeit entsprechenden Wetterbedingungen. Sie weiß, worüber sie spricht. Ich denke, wir brauchen keine Richtlinie, um gute Böden zu haben: Die Mitgliedstaaten müssen die Verantwortung übernehmen, und vor allem brauchen wir eine gute landwirtschaftliche Beratung, unterstützt durch gute nationale Forschung, die sagt, was für die Böden am besten ist.

Ich denke, eines unserer größten Probleme, namentlich in Irland, ist ausgesprochen schlechte Planung. Sie hat gewaltige Probleme mit Überschwemmungen und den damit verbundenen Schwierigkeiten verursacht. Überlassen wir dies den Mitgliedstaaten. Weisen wir ihnen die Richtung, aber geben wir ihnen keine weitere Richtlinie zu den achtzehn hinzu, die die Landwirte bereits jetzt einhalten müssen.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Ich möchte der Kommission und dem Rat sagen, sie mögen sich für diese Richtlinie die nötige Zeit nehmen. Was mich betrifft, können sie sie eigentlich für immer begraben. Aus meiner Sicht brauchen wir diese Richtlinie nicht, und sie ist auch nicht notwendig.

Die Landwirte haben zur Genüge unter dem Amtsschimmel und der Bürokratie zu leiden, und sie sehen, dass das alles von Brüssel ausgeht. Das könnte durchaus der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt.

Es stimmt, dass der Boden sehr wichtig ist und geschützt werden muss, aber ich bin noch nie einem Landwirt begegnet, der den Boden auf seinem Acker nicht schützen will – seine Zukunft hängt davon ab. Die Bedürfnisse in den verschiedenen Teilen Europas sind sehr unterschiedlich. Die Böden verlangen von Nord nach Süd, von Ost nach West unterschiedliche Behandlung.

Das ist eine heikle Frage. Ziehen Sie diese Richtlinie zurück und begraben Sie sie. Wie Herr Mulder sagte, haben wir bereits genügend Richtlinien. Sie mag gut gemeint sein, aber wir brauchen diese gute Absicht nicht.

 
  
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  Reinhard Rack (PPE-DE). - Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kollegen! Die Europäische Union soll im Rahmen ihrer Zuständigkeit dort handeln, wo sie mit den eigenen Regelungen tatsächlich auch einen europäischen Mehrwert schaffen kann. Genau diesen europäischen Mehrwert sehe ich im konkreten Fall nicht. Ich sehe einige Länder, die ihre eigenen Zuständigkeiten zuhause nicht ernst nehmen oder bisher nicht ernst genommen haben oder die einfach glauben, auf diesem Weg hier über Europa zu europäischem Geld zu kommen. Da ist weit und breit kein europäischer Mehrwert zu sehen, nur neue Kosten oder neue Bürokratie, vor allem für diejenigen Länder, die bisher ihre Hausaufgaben zuhause gemacht und ihren Boden vernünftig geschützt haben.

 
  
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  Jim Allister (NI). - (EN) Herr Präsident! Bodenschutz ist natürlich eine notwendige Sache, aber wir brauchen keine weitere EU-Richtlinie. Wie Herr Mulder sagte, haben wir bereits jetzt eine Fülle von Richtlinien und hunderte Vorschriften, die überall einzuhalten sind. Dies ist eine Sache der Mitgliedstaaten. Welches Land wird seine Böden erodieren und verkommen lassen? Ja, welcher Landwirt muss sich von Brüssel sagen lassen, dass er sein Kapital nicht verkommen lassen darf? Das ist lächerlich. Mehr Gängelei durch Brüssel vermehrt lediglich die bereits jetzt unerträgliche administrative Belastung der Landwirte, deren Zeit, sich um ihre Äcker zu kümmern, ständig beschnitten wird, indem sie idiotische Formulare ausfüllen müssen. Parlament und Kommission sollten diese langjährige Gewohnheit aufgeben und sie vergessen.

 
  
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  Robert Sturdy (PPE-DE). - (EN) Herr Präsident! Ich stimme meinen Kollegen in der Frage des „Catch-the-eye-Verfahrens“ vollkommen zu.

Wenn die Kommission meine Farm zu sehen wünscht, sie wird bereits seit 3000 Jahren vor Christi Geburt bewirtschaftet und wird es noch heute. Die Bodenfruchtbarkeit ist ausgezeichnet. Ja, dieses Jahr bringt viereinhalb Tonnen Weizen pro Acre, das sind über zehn Tonnen Weizen pro Hektar – natürlich, wenn man das verbinden kann.

Wir pflegen und bewirtschaften den Boden. Überlassen Sie ihn den Leuten, die etwas davon verstehen. Tragen Sie nicht noch mehr Bürokratie von Brüssel hinein, denn damit bringen Sie hier alle nur in Verruf, und wir leisten gute Arbeit. Machen Sie weiter, und leisten Sie gute Arbeit, aber überlassen Sie diesen Bereich den Mitgliedstaaten.

 
  
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  Nathalie Kosciusko-Morizet, amtierende Ratspräsidentin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich betonen, dass ich keinerlei Zweifel offen lassen will. Der Vorsitz ist durch diese Richtlinie außerordentlich motiviert und überzeugt, dass eine Richtlinie zu dieser Frage notwendig ist. Ich möchte auch nochmals darauf verweisen, dass dies eine beständige Haltung ist, die nicht erst mit der Übernahme des Ratsvorsitzes begann, und ich kann gewisse Unterstellungen, die in diesem Zusammenhang vorgebracht wurden, nicht durchgehen lassen. Im Dezember 2007, als die erste Aussprache im Rat stattfand, wendeten sich einige Mitgliedstaaten ausdrücklich gegen den Grundsatz einer Richtlinie – ein entsprechendes Echo vernehmen wir ja auch in der heutigen Aussprache. Andere Mitgliedstaaten waren bereits in ihre entsprechenden nationalen Politiken eingebunden und hielten eine Richtlinie zwar für gut, fanden aber, dass dem Grundsatz der Subsidiarität in dem vorliegenden Vorschlag nicht genügend entsprochen wurde und dass die bereits erfolgten Anstrengungen, bis hin zu rein technischen Fragen, keine ausreichende Berücksichtigung fanden. Zu diesen Staaten zählte seinerzeit auch Frankreich. Auf jeden Fall sind wir diesem Standpunkt stets – und noch einmal – bis zum heutigen Tag, da wir den Vorsitz innehaben, treu geblieben. Wir sind außerordentlich bemüht in dem Wunsch, eine Einigung über eine Richtlinie zum Bodenschutz zu finden. Trotzdem haben wir heute alle die deutlichen Meinungsverschiedenheiten feststellen können, die recht genau das widerspiegeln, was im Europäischen Rat vor sich geht. Wir geben uns alle Mühe, eine Einigung zu erzielen, und vielleicht, wir hoffen es, gelingt uns dies noch während des französischen Ratsvorsitzes. Wie wir alle sehen können, ist dies jedoch alles andere als leicht.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mir Gelegenheit geben, zu dieser Aussprache über die mündliche Anfrage des Parlaments an den Rat beizutragen. Lassen Sie mich feststellen, dass die Kommission ihre Bereitschaft bekräftigt, eine Einigung über die Bodenschutzrichtlinie zu erzielen, und dass sie ihr Möglichstes zur Erreichung dieses Ziels tun wird.

Die Kommission hat ihren Vorschlag auf der Grundlage von Entschließungen des Parlaments und des Rates gemacht, in denen ein umfassendes Herangehen der Europäischen Union an die Frage des Bodenschutzes gefordert wurde. Ich erinnere mich sehr genau daran, Herr Nassauer, dass ich im späten Frühjahr 2006 ein Schreiben der deutschen Regierung erhielt, in dem die meisten deutschen Bundesländer – wenn nicht gar alle – eine Bodenrichtlinie forderten. Wir begrüßen die nachdrückliche Unterstützung des Parlaments für eine Bodenrichtlinie, wenn auch mit Änderungen am Kommissionsvorschlag. Ich hoffe, wir können den ausreichenden Grad an Komplexität erreichen, den Frau Gutiérrez-Cortines andeutete.

Wir bedauern, dass der Rat trotz der umfangreichen Arbeit der portugiesischen Ratspräsidentschaft, trotz der Unterstützung durch 22 Mitgliedstaaten und trotz der von der Kommission bewiesenen Flexibilität nicht in der Lage war, im Dezember zu einer politischen Einigung zu gelangen. Ich betone, dass – während diese politische Sackgasse fortbesteht – die Verschlechterung des Bodens weiter voranschreitet, wie die wissenschaftliche Gemeinschaft ganz klar herausgestellt hat, beispielsweise auf einer kürzlich von der Kommission veranstalteten hochrangigen Konferenz über Boden und Klimawandel.

Ich begrüße daher die Zusage Frankreichs, die Arbeit wieder aufzunehmen und konstruktiv mit den anderen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass wir im Rat zu einer politischen Einigung gelangen, um dadurch sobald wie möglich ein hohes Niveau des Bodenschutzes zu gewährleisten.

Die Kommission muss jedoch gewährleisten, dass der endgültige Text umgesetzt werden kann und dass mit ihm im Vergleich zum derzeitigen Grad des Bodenschutzes ein Mehrwert geschaffen wird. Ich versichere Ihnen, dass ich mich weiterhin dieser Aufgabe verpflichtet fühle.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

 
  
  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

 
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