− Entschließungsantrag: Palästinensische Gefangene in Israel (RC-B6-0343/2008)
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Ich möchte hiermit erklären, dass die Entschließung des Europäischen Parlaments zu Israel und Palästina angesichts der letzten Entwicklung der Ereignisse, da Israel weitere 198 palästinensische Gefangene freigelassen hat, nicht zum rechten Zeitpunkt kommt. Diese Geste zeugt vom Willen Israels, das gegenseitige Vertrauen im Friedensprozess trotz der harten Kritik seitens der israelischen Öffentlichkeit zu stärken.
Ähnlich war es auch beim jüngsten Gefangenenaustausch an der libanesischen Grenze. Es ist ohne Zweifel sehr traurig, dass auch palästinensische Jugendliche in israelischen Gefängnissen sitzen. Der Hauptgrund liegt jedoch darin, dass sie von terroristischen Organisationen missbraucht, zu Hass angestachelt und zum Töten verleitet werden. In den letzten acht Jahren waren fast 16 % der Selbstmordattentäter und potenziellen Attentäter minderjährig, wobei sich die Altersgrenze deutlich nach unten verschob. Gerade Erziehung und Bildung sind die Schlüsselfaktoren, die die zukünftige Entwicklung des Miteinanders von Israelis und Palästinensern maßgeblich beeinflussen können.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Besonders mit diesem Entschließungsantrag stellt das Parlament unter Beweis, dass es zu diesem sehr vielschichtigen Konflikt im Nahen Osten keine neutrale Position vertritt, kein neutraler Akteur ist. Ganz im Gegenteil, dieses Parlament ergreift stets systematisch Partei für die Palästinenser gegen die Israelis.
Offensichtlich reicht es diesem Parlament nicht, dass jährlich zig Millionen Euro an europäischen Steuergeldern in den bodenlosen, korrupten und antiwestlichen Fässern der Palästinensergebiete versenkt werden. Offensichtlich genügt es diesem Parlament nicht, dass NRO, die öffentlich – und ich betone – öffentlich Terrorakte billigen und beschönigen, abermals mit Millionen der europäischen Steuerzahler gesponsert werden. Jetzt fordert dieses Parlament in einem Entschließungsantrag auch wortwörtlich die Freilassung verurteilter Terroristen. Diese Haltung mag zwar politisch korrekt sein, aber wir werden sie noch einmal bereuen.
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Auch ich habe gegen den Entschließungsantrag über die palästinensischen Gefangenen in Israel gestimmt, weil dieser Entschließungsantrag zumindest den Anschein erweckt – und ich drücke mich noch freundlich aus –, dass wir es als Europäisches Parlament eigentlich nicht ernst meinen, wenn wir den Terrorismus verurteilen. Im Entschließungsantrag wird für die Freilassung von Personen argumentiert, die an terroristischen Aktivitäten beteiligt waren. Mindestens eine von ihnen ist für den Tod etlicher israelischer Bürger verantwortlich. Die Annahme des Entschließungsantrags ist also der Glaubwürdigkeit des Parlaments nicht förderlich, schlimmer noch, sie untergräbt den Kampf gegen den Terrorismus im Allgemeinen.
− Bericht Hélène Flautre (A6-309/2008)
Véronique De Keyser (PSE). – (FR) Herr Präsident! Im Bericht Flautre habe ich für Änderungsantrag 4 und Änderungsantrag 5 gestimmt, die Israel betrafen und die nicht angenommen wurden. Ich möchte meine Gründe dafür erklären: In diesen Änderungsanträgen ging es nicht um Sanktionen gegen Israel, in ihnen – vor allem in Änderungsantrag 5 – war die Rede von Verletzungen des Völkerrechts durch Israel, die umfassend dokumentiert sind.
Ich möchte sagen, dass ich im Allgemeinen gegen Sanktionen bin, ob sie nun gegen das palästinensische Volk verhängt werden oder gegen Israel. Hingegen bedauere ich, dass dieser Änderungsantrag, in dem es hieß, dass im Hinblick auf den Staat Israel Initiativen – und nicht etwa Sanktionen – ergriffen werden müssten, nicht angenommen wurde. Wenn wir von dem Gedanken abrücken, dass wir, die Europäische Union, Initiativen ergreifen müssen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, dann verraten wir unser Demokratiemodell.
Ferner möchte ich sagen, dass wir, wenn wir diesen Standpunkt einnehmen, nicht das jüdische Volk rügen, denn wir sind ihm sehr verbunden und verurteilen jede Form von Antisemitismus. Wir rügen nicht den Staat Israel, dessen Existenz wir unterstützen und an dessen Sicherheit uns gelegen ist, aber wir wehren uns gegen diejenigen, die innerhalb Israels die Demokratie dieses Staates untergraben, was etwas ganz anderes ist. Außerdem unterstützen wir alle israelischen NRO, die sich für Menschenrechte und das Völkerrecht einsetzen.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! In der gestrigen Aussprache hatte ich bereits Gelegenheit anzuschneiden, dass der Bericht Flautre über die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union wirklich ein recht gutes und ausgewogenes Papier ist. Allerdings vermisse ich in dem Bericht einen ausdrücklichen Hinweis auf das Problem und die Gefahr der Islamisierung in Europa und in der Welt. Diese Islamisierung ist offenkundig und gefährdet einige ganz grundlegende europäische und westliche Werte, Grundrechte und Menschenrechte. Ich denke in erster Linie an die Trennung von Kirche und Staat und insbesondere an die Gleichstellung von Frau und Mann.
Die islamischen Länder selbst kommen in diesem Bericht auch zu einfach davon, obgleich in einigen dieser so genannten entwickelten Länder und in einer Reihe dieser oft sehr reichen Länder, Ölstaaten wie Saudi-Arabien, Zustände herrschen, die inakzeptabel sind. Das reicht von realem Sklavenhandel und Sklavenarbeit bis hin zu nicht unerheblicher und erniedrigender Diskriminierung von Frauen. In einem Folgebericht ist das zweifellos verbesserungswürdig.
Ryszard Czarnecki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Der Bericht von Frau Flautre ist vermutlich einer der wichtigsten, der in dieser Sitzung angenommen wurde. Er befasst sich mit Sanktionen, einem Instrument, auf das wir, die Europäische Gemeinschaft, nicht verzichten können. Wir müssen dieses Instrument allerdings sehr umsichtig, flexibel und eher in Einzelfällen einsetzen, um zu verhindern, dass es sich abnutzt oder inflationär wird.
Trotzdem warne ich davor, beim Einsatz dieses Mittels mit zweierlei Maß zu messen. Sanktionen sollten nicht nur gegenüber kleinen und armen Ländern, die die Menschenrechte verletzen, als Drohung dienen. Auch den reicheren und größeren Ländern, die gute Handelspartner der Europäischen Union sind, sollten Sanktionen angedroht, und ihnen sollte klar gemacht werden, dass die Europäische Union diese Sanktionen auch umsetzt.
− Entschließungsantrag: Millenniums-Entwicklungziele und Müttersterblichkeit (RC-B6-0377/2008)
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Den gemeinsamen Entwurf für eine Entschließung über das Millenniums-Entwicklungsziel Nr. 5 über die Müttersterblichkeit halte ich für ausgewogen.
Ich stimme mit der Entschließung dahin gehend überein, dass die Gesundheit von Müttern das Gebiet ist, auf dem von allen Millenniums-Entwicklungszielen der geringste Fortschritt erreicht wurde. Da es überaus unwahrscheinlich ist, dass sich hier bis 2015, vor allem in Afrika südlich der Sahara und im südlichen Asien, eine Verbesserung erzielen lässt, bin ich damit einverstanden, dass wir Maßnahmen ergreifen müssen.
Mich beunruhigen vor allem die vier im Namen der ALDE-Fraktion und der GUE/NGL-Fraktion eingebrachten Änderungsanträge, mit denen das Europäische Parlament wieder einmal gezwungen werden soll, eine Entscheidung zu Fragen zu treffen, die in die Souveränität der Mitgliedstaaten fallen. Das betrifft die Zustimmung zur unbedenklichen und legalen Abtreibung. Leider wurden diese Änderungsanträge bei der heutigen Abstimmung angenommen.
Jeder Mitgliedstaat der EU hat aber eine andere Einstellung zur Abtreibung, deshalb werden die Beschlüsse zu dieser Problematik auch im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip gefasst. Das Referendum zum Lissabon-Vertrag ist im katholischen Irland auch am Schwangerschaftsabbruch gescheitert, Schwangerschaftsabbrüche sind in Polen verboten, und auch die Slowakei hat eine andere Haltung dazu. Aus diesem Grund habe ich gegen diesen Entschließungsentwurf gestimmt.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Ich habe nicht nur deshalb gegen diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil ich wirklich gegen noch mehr Propaganda für Abtreibung bin, die sich in diesem Antrag findet, sondern mindestens gleichermaßen deshalb, weil ich die Haltung des Parlaments in dieser Frage im Allgemeinen eigentlich für recht heuchlerisch halte. Einerseits erklärt das Parlament zu Recht, dass alles darangesetzt werden muss, um die Müttersterblichkeit in den Entwicklungsländern erheblich zu senken, aber andererseits plädiert das Parlament an anderer Stelle weiterhin für eine immer umfassendere, immer weiter reichende legale Einwanderung und für die Vorschläge der Europäischen Kommission über die so genannte Blue Card. Eben diese Einwanderungspolitik zieht eine immense Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte aus den Entwicklungsländern in die westlichen Länder nach sich, und eben diese Politik beraubt die Entwicklungsländer der für sie notwendigen besten Kräfte, darunter auch Angehörige der Gesundheitsberufe, Ärzte und Pfleger, die in Afrika weit dringender benötigt werden als im Westen. Ich lehne es ab, mir eine solch scheinheilige Position zu eigen zu machen.
Daniel Hannan (NI). - (EN) Herr Präsident! Ich habe mich zu Wort gemeldet, um eine Erklärung zur Abstimmung über unsere Entschließung zur Müttersterblichkeit abzugeben. Wir werden dann sehen, wo dieses Parlament wirklich steht, aber es hat sich zumindest eindeutig zum Thema Mutterschaft geäußert.
Dennoch, ich will nicht herumnörgeln, wenn ich frage, warum wir uns eigentlich zu allen diesen Fragen äußern mussten. Dies sind heikle, intime und für viele unserer Wähler ethische Fragen. Mit ihnen sollte man sich ordnungsgemäß auf dem Wege der nationalen demokratischen Verfahren in den Mitgliedstaaten befassen. Mit unseren Äußerungen heute Nachmittag haben wir eine Überheblichkeit, eine Arroganz und ein anmaßendes Bestreben, uns als Machtzentrum zu gerieren und die nationalen Traditionen unserer Wähler zu übergehen, zur Schau gestellt. Sehen Sie sich die Entschließung an, und Sie werden vielleicht verstehen, warum die Wähler die Institutionen der Europäischen Union so breit ablehnen und ihnen misstrauen.
Linda McAvan (PSE). - (EN) Herr Präsident! Ich meine, Daniel Hannan hat das missverstanden. In dieser Entschließung geht es um die Tagung der Vereinten Nationen zu den Millenniums-Entwicklungszielen; mit ihr soll Druck auf die führenden Politiker in der Welt ausgeübt werden, damit sie das 5. Millenniums-Entwicklungsziel – Gesundheit von Schwangeren und Müttern – ernst nehmen. Darum geht es. Sie hat nichts mit Abtreibung in Polen oder Irland zu tun. Hier handelt es sich um den Zugang zu den Rechten von Schwangeren und Müttern. In meiner Erklärung zur Abstimmung ging es allerdings nicht darum.
Ich wollte sagen, dass eines der traurigsten Dinge, die ich je in meinem Leben gesehen habe, das Fistel-Hospital in Addis Abeba war, das ich mit mehreren Kolleginnen im Rahmen der AKP-Delegation besuchte. Wir sahen da lange Schlangen von jungen Frauen – eigentlich waren es Mädchen von 13 oder 14 Jahren –, und von der Straße, in der sie sich angestellt hatten, floss ein Strom von Urin, weil sich bei ihnen eine Vaginalfistel gebildet hatte, denn in den entfernten Landesteilen von Äthiopien gibt es keine medizinische Betreuung während der Schwangerschaft.
Ich halte es für äußerst wichtig, dass die Europäische Union in einigen der ärmsten Länder der Welt in die angemessene medizinische Betreuung von Schwangeren und Müttern investiert. Es ist eine Schande, dass es bei diesem Millenniums-Entwicklungsziel, das zu den wichtigsten gehört, so wenig Fortschritte gibt. Ich hoffe, dies wird unsere Verhandlungsführer, die nach New York fahren, wie Glenys Kinnock, wappnen.
Ich denke auch, dass Leute wie Daniel Hannan wirklich nachlesen und sich darüber informieren sollten, was in diesem Parlament vor sich geht.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Dieser Bericht ist besonders wichtig. Eine hohe Nachfrage nach Dienstleistungen ist charakteristisch für entwickelte Volkswirtschaften. Dienstleistungen bestimmen den Lebensstandard und den Wohlstand einer Gesellschaft. Stetig wächst die Nachfrage nach neuen Dienstleistungen im Bereich moderner Technologien und nach qualitativ hochwertigen Dienstleistungen, die den Anforderungen und Erwartungen der Kunden entsprechen.
Das Wachstum des BIP hängt immer stärker von der Größe des Dienstleistungssektors ab. Dienstleistungen haben einen bedeutenden Anteil am Handel. Dieses Marktsegment wächst beständig. Deshalb wurde so viel über die Bedingungen und Prinzipien der Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen auf globaler Ebene im Rahmen der WTO diskutiert. Es gibt zahlreiche sehr profitable Dienstleistungen, vor allem in Marktnischen. Das ist einer der Gründe weshalb die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen so langsam vorankommt und warum es so große Widerstände dagegen gibt. Abschließend möchte ich sagen, dass die Dienstleistungen in unserer heutigen Zeit die Hauptindikatoren für Wachstum sind.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich habe für die Annahme des Berichts über eine europäische Hafenpolitik gestimmt, weil darin viele Fragen behandelt werden, die für diese Wirtschaftsbranche wichtig sind. Diese Themen sind auch für Polen relevant.
Ich habe mich gefragt, wie sich diese Formulierungen auf die Lage anwenden lassen, in der sich die polnischen Werften in Gdańsk, Gdynia und Szczecin befinden. Seit längerer Zeit laufen vor der Europäischen Kommission Verfahren zu staatlichen Beihilfen für polnische Werften. Die Werft in Szczecin ist die fünftgrößte in Europa und hat, wie auch die Werft in Gdynia, mit enormen Schwierigkeiten zu kämpfen. Das alles ist auf eine Reihe von Problemen zurückzuführen, die über die Jahre entstanden sind und eine Folge der wirtschaftlichen Umgestaltung und der internationalen Lage sind, wie ich bereits gestern in meinen Ausführungen verdeutlicht habe.
Was die gegenwärtige Situation der polnischen Werften betrifft, so ist diese nach Ansicht der Kommission keine Quelle für Beschäftigung darstellten. Und die Werften seien auch keinem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt. Das mag merkwürdig klingen. Zudem wird vorgeschlagen, zwei Hellinge zu schließen, um das gesamte Potenzial auszuschöpfen, und das ist schlicht lächerlich. Der Umstrukturierungsplan für diese Werften wird immer wieder abgelehnt, und damit treibt man sie nur in den Konkurs, anstatt der europäischen Schiffbauindustrie dabei zu helfen, ihre Position in der Welt zurückzugewinnen.
Der Präsident. - Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen, die keine Möglichkeit hatten, das Wort zu ergreifen, daran erinnern, dass sie eine schriftliche Erklärung abgeben können, so dass ihre Stimmerklärung zu Protokoll genommen werden kann.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. − (EU) Ich danke Herrn Kirkhope für seinen Bericht, der zu einem besseren Verbraucherservice beitragen wird. Gegenwärtig hängen die Verbraucherpreise für ein Ticket im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten davon ab, in welchem Land das Ticket erworben wird. In meiner Heimat England bezahle ich den gleichen Preis für ein Ticket, ob ich es nun am Abreiseort, am Ankunftsort oder in einer anderen Stadt kaufe. Ich sehe absolut keinen Grund, warum das nicht auch in der gesamten Union so sein sollte.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht von Timothy Kirkhope über den Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme.
Durch den neuen Verhaltenskodex wird der Wettbewerb zwischen den Computerreservierungssystemen angeregt, wovon Preis und Qualität der Dienste profitieren. Die derzeitige Regelung ist nicht mehr zeitgemäß, da mittlerweile fast 40 % der Buchungen über alternative Websites vertrieben werden, bei denen die Buchungsgebühren ganz wegfallen. Der neue Kodex ist für den Kunden von Vorteil, da er den Wettbewerb erhöht und die Gebühren senkt. So werden nun auch Billigfluglinien in das Reservierungssystem mit aufgenommen.
Um den Kunden die bestmögliche Information und Schutz vor wettbewerbswidrigen Praktiken zu bieten, muss das Service der Dienste erweitert, EU-weit geregelt und kontrolliert werden. So ist es wichtig, dass die angebotenen Flugpreise auf Hauptanzeigen bereits den vollen Flugpreis inklusive aller Steuern und Taxen enthalten und der Kunde somit nicht mit unseriösen Lockangeboten getäuscht wird. Das Gleiche gilt für die Auflistung von CO2-Emissionen und den Treibstoffverbrauch: Beides muss für den Kunden sichtbar sein. Durch ein alternatives Bahnangebot bei Flügen unter 90 Minuten hat er somit die Wahlmöglichkeit und kann gut informiert eine Wahl treffen.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Durch die Aktualisierung des Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme wird sichergestellt, dass Reservierungssysteme für Flugreisen dem Grundsatz des fairen Wettbewerbs gehorchen. Ich fürchte allerdings, dass die vage Definition von „Kapitalbeteiligungen“ von Verkehrsunternehmen, die dann einen „entscheidenden Einfluss“ auf die CRS ausüben, Verwirrung hervorrufen und eine Wettbewerbsverzerrung möglich machen wird. In diesem Bericht sollte es um den Nutzen für den Verbraucher gehen, und diese Auffassungen spiegeln sich in meiner Stimmabgabe wider.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Das Computerreservierungssystem (CRS) ist eine Plattform, das Flug- und Bahnreiseunternehmen verbindet und das für den Verkauf von Flugtickets und Fahrkarten genutzt wird. Der Bericht über den Vorschlag zu einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates hatte zum Ziel, die gegenwärtig geltenden Vorschriften zu ändern und den Wettbewerb zwischen den CRS zu verstärken.
Der Verhaltenskodex wurde geändert, um die Transparenz zu verbessern und auch um Marktmissbrauch und Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Ich habe gegen den Bericht über den Verhaltenskodex für Computerreservierungssysteme gestimmt, weil ich dafür plädiert habe, ihn an den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr zurückzuverweisen.
Meines Erachtens sind viele Vorschläge in dem Bericht der Kommission nicht deutlich genug definiert. Das trifft besonders für den Schlüsselbegriff „Mutterunternehmen“ zu. Deshalb werden meiner Meinung nach die Interessen der Verbraucher auf dem gemeinsamen europäischen Markt nicht umfassend geschützt.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich. − (RO) Ich habe mich dafür ausgesprochen, die Verordnung über Computerreservierungssysteme an die Kommission zurückzuverweisen, weil sie nach wie vor missverständliche Formulierungen enthält, die Anlass zu unterschiedlichen Auslegungen des Textes geben könnten. Eine Verordnung ist in all ihren Punkten obligatorisch und in sämtlichen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar; aus diesem Grund muss der Wortlaut präzise sein.
Meiner Ansicht nach ist es keine akzeptable Lösung, vor dem Wirksamwerden der Verordnung eine Spezifikation im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, die die Interpretation bestimmter Definitionen der Verordnung durch die Europäische Kommission darlegt. Die EU-Organe haben sich der Vereinfachung von Gesetzen und insbesondere einer stabilen Gesetzgebung verpflichtet.
Ganz offensichtlich muss die Verordnung über Computerreservierungssysteme aktualisiert und verbessert werden, und ich schätze die Arbeit aller Kollegen in der Kommission. Dennoch halte ich größere textliche Klarheit für erforderlich, um einen stabilen Rechtsrahmen für einen reibungslosen Betrieb des Passagierflugverkehrs gewährleisten zu können.
Ewa Tomaszewska (UEN), schriftlich. – (PL) Bei der namentlichen Abstimmung und im Zusammenhang mit Änderungsantrag 48 habe ich gegen die Verletzung der Gleichberechtigung konkurrierender Unternehmen gestimmt. Mit dem Änderungsantrag werden drei Länder der Europäischen Union herausgenommen, und es wird ihnen eine Sonderstellung auf dem Markt zugesichert. Leider hat mein Abstimmungsgerät nicht funktioniert, und meine Versuche, darauf hinzuweisen, wurden ignoriert. Vermerken Sie bitte, dass ich gegen den zweiten Teil des besagten Änderungsantrags gestimmt habe.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Verteidigung der Menschenrechte in der uns umgebenden Welt gehört zu den politischen Aufgaben der EU als eine Werteunion. Nach Ansicht der Juniliste darf dies jedoch nicht für eine Außenpolitik auf Gemeinschaftsebene genutzt werden, die die außenpolitische Souveränität der Mitgliedstaaten verletzen würde.
Wir begrüßen es daher, dass sich die Tätigkeit der EIB in Bezug auf die Gewährung von Darlehen für Zentralasien auf die Förderung der demokratischen Entwicklung und der Stabilität konzentriert. Wir sind jedoch dagegen, die EIB zu einem Instrument der Unterstützung der außenpolitischen Bestrebungen der EU zu machen.
Nach reiflicher Überlegung haben wir uns entschieden, für die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungsanträge zum Vorschlag der Kommission zu stimmen, obwohl einige nicht genau mit unserer prinzipiellen Einstellung in dieser Frage übereinstimmen.
− Entschließungsantrag: Palästinensische Gefangene in Israel ( RC-B6-0343/2008)
Alessandro Battilocchio (PSE), schriftlich. – (IT) Ich habe für dieses Dokument gestimmt, möchte jedoch betonen, dass es sich um den x-ten Text handelt, den dieses Parlament zur Unterstützung der Achtung der Menschenrechte in diesem Teil der Welt angenommen hat. Welche Wirkung haben unsere Erklärungen? Bedauerlicherweise fast keine, abgesehen von der politischen Solidarität, die wir zum Ausdruck bringen.
In dieser Angelegenheit muss Europa, wenn es glaubwürdig sein will, mit einer Stimme sprechen und die internationale Sicherheit über einzelne nationale Interessen stellen. Meines Erachtens ist es nötig, eine Balance zwischen zwei Forderungen zu finden: für die Palästinenser einen freien und unabhängigen Staat; für die Israelis die Sicherheit, frei von Angriffen oder Bedrohungen in ihrem Gebiet zu leben. Werden diese beiden Aspekte voneinander getrennt, wird es schwieriger werden, eine glaubhafte Haltung und eine dauerhafte Lösung zu finden. Ich hoffe, dass unsere Europäische Union, die ein so großes Interesse am Frieden in diesem uns so nahem Teil der Welt hat, künftig in der Lage sein wird, eine wirksamere Vermittlerrolle als in der Vergangenheit zu spielen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir haben für die Kompromissentschließung gestimmt – nicht, weil wir mit allen in der Entschließung enthaltenen Punkten oder Formulierungen einverstanden sind, sondern weil sie unserer Meinung nach dazu beitragen könnte, die inakzeptable Lage der politischen palästinensischen Gefangenen in den israelischen Gefängnissen anzuprangern.
Israel besetzt mit der Unterstützung und stillschweigenden Billigung der USA und ihrer Verbündeten illegal die palästinensischen Gebiete, hat Siedlungen und eine Trennmauer errichtet, ermordet, verhaftet und attackiert die palästinensische Bevölkerung und beutet sie aus; dabei verstößt es systematisch gegen das Völkerrecht und missachtet das unveräußerliche Recht dieser Menschen auf ihren souveränen, lebensfähigen und unabhängigen Staat.
Rund 10 000 Palästinenser, einschließlich mehrerer hundert Kinder, werden zurzeit unter http://www.dict.cc/englisch-deutsch/conditions.html menschenunwürdigen Bedingungen in israelischen Gefängnissen festgehalten, wo sie einer erniedrigenden und entwürdigenden Behandlung sowie Misshandlungen, einschließlich Folter, ausgesetzt sind. Die meisten dürfen von ihren Familienangehörigen nicht besucht werden. Viele sind in „Verwaltungshaft“, ohne Anklage oder Verfahren.
Israel hält in seinen Gefängnissen etwa ein Drittel der gewählten Mitglieder des Palästinensischen Legislativrates sowie andere, auf lokaler Ebene gewählte, palästinensische Beamte fest.
Die Verhaftung palästinensischer Aktivisten ist ein Instrument, mit dem der rechtmäßige Widerstand der palästinensischen Bevölkerung gebrochen und die israelische Besatzung aufrechterhalten werden soll.
Eine faire, umsetzbare und dauerhafte Lösung zur Beendigung der israelischen Besatzung der besetzten Gebiete setzt voraus, dass Israel alle politischen palästinensischen Gefangenen freilässt.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Dieser Entschließungsantrag ist nicht akzeptabel, denn er spricht Israel grundsätzlich frei vom Völkermord am palästinensischen Volk und von der Besetzung palästinensischer Territorien.
In Ziffer 4 zum Beispiel wird Israels Kampf gegen den Terrorismus abgesegnet. Damit werden Menschen als Terroristen gebrandmarkt, die für ihre Freiheit kämpfen, die sich gegen die Besetzung ihrer Territorien durch die israelische Armee und gegen die wirtschaftliche, soziale und politische Blockade und die Vergeltungsschläge wenden, denen sie ausgesetzt sind. Unter den Opfern befinden sich kleine Kinder, z. B. im Gazastreifen, weil dort eine Regierung gewählt wurde, die den Israelis, den USA und der EU nicht passt.
Darüber hinaus werden in Ziffer 7 die palästinensischen Behörden in provokanter Weise dazu aufgefordert, den Widerstand des palästinensischen Volkes zu unterdrücken. Ehemalige Strafgefangene, vor allem sogar kleine Kinder, werden bezichtigt, Gewalt- oder Terrorakte begangen zu haben.
Solche Beschuldigungen sind beschämend. Stattdessen sollte das Europäische Parlament den Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten im Westjordanland fordern. Die Wall of Shame in Jerusalem sollte niedergerissen werden, die Mordanschläge auf Zivilisten, Frauen und Kinder müssen beendet und alle politischen Gefangenen freigelassen werden. Das Europäische Parlament sollte verlangen, dass Israel die Grundsätze des Völkerrechts und die entsprechenden Resolutionen der Vereinten Nationen einhält.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Die Situation ist für Israel und für Palästina kompliziert. Für Israel ist die ungeheure Unsicherheit durch seine Umgebung problematisch. Als guter Freund dieses Landes weiß ich das sehr genau. Das Völkerrecht muss jedoch stets eingehalten werden. Darum habe ich an den Verhandlungen über die gemeinsame Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen teilgenommen.
Durch diese Verhandlungen ist das Endergebnis nun wesentlich ausgewogener, sodass ich letztendlich für die Entschließung stimmen konnte. Aus meiner Sicht ist es wichtig, Israel nicht zu verurteilen, wie das in dem Bericht von Frau Flautre über die Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte der Fall war, wo die Fakten nicht untersucht worden waren, weswegen ich diesen Bericht abgelehnt habe.
Marek Siwiec (PSE), schriftlich. – (PL) Die vom Europäischen Parlament angenommene Entschließung zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen ist einseitig und gibt deshalb kein genaues Bild des Konflikts im Nahen Osten ab. In der Entschließung werden weder der politische Kontext noch die Tatsache berücksichtigt, dass die israelischen Behörden in der Lage sein müssen, die Sicherheit ihrer Bürger zu gewähren. Trotz andauernder Friedensverhandlungen und Gesten guten Willens, wie die kürzlich getroffene Entscheidung, 198 palästinensische Gefangene freizulassen, ist Israel weiterhin einer ständigen terroristischen Bedrohung ausgesetzt, die von palästinensischem Gebiet ausgeht. Israel ist das einzige demokratische Land in der Region und reagiert mit demokratischen Maßnahmen und Mitteln auf diese Bedrohung.
In der Entschließung werden die israelischen Behörden dafür verurteilt, gegen Minderjährige mit unangemessenen Mitteln vorzugehen. Unerwähnt bleibt dabei aber, dass laut Berichten von Amnesty International terroristische Organisationen wie die Al-Aqsa-Brigade, die Hamas, der islamische Dschihad und die Volksfront zu Befreiung Palästinas Minderjährige rekrutieren und sie als Boten nutzen. In manchen Fällen werden Minderjährige auch als Krieger oder als Terrorkämpfer für Anschläge gegen israelische Soldaten und Zivilisten eingesetzt.
Da aber das Problem der palästinensischen Gefangenen so einseitig und unvollständig dargestellt wurde, habe ich gegen die Entschließung gestimmt.
Slavi Binev (NI), schriftlich. − (BG) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In dem Bericht von Frau Flautre geht es um die Sanktionen, die die Europäische Union in Fällen von etwaigen Verstößen gegen die Menschenrechte – unabhängig davon, in welchem Land der Erde diese erfolgen – verhängen muss. Doch was ist nur vor unserer eigenen Haustür los?! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit einmal mehr auf die beispiellosen Aktionen der amtierenden Koalition in Bulgarien richten.
Am 30. Juli – dem Tag, an dem [im bulgarischen Parlament] über einen Misstrauensantrag abgestimmt werden sollte –, ging man gegen das MdEP Dimitar Stoyanov mit Polizeigewalt vor. Doch obwohl man die Namen der uniformierten „Freunde und Helfer“ sofort herausfand, hat es bis zum heutigen Tag keine Strafen, keine Entschuldigung gegeben; stattdessen versucht man mit offenkundiger Arroganz, den Fall zu vertuschen.
Das Verhalten der Beamten des Innenministeriums zeigt, dass ihnen klar war, wen sie da schlugen, insbesondere da Herr Stoyanov die ganze Zeit seinen MdEP-Ausweis hoch hielt und mehrfach erklärte, wer er sei.
Dass ein Mitglied des Europäischen Parlaments rechtswidrig festgenommen und geschlagen wird, ist in der 50-jährigen Geschichte dieser Institution noch nie vorgekommen! Der Fall unseres Kollegen ist ein gefährlicher Hieb gegen die Gründungsprinzipien der gegenwärtigen europäischen Demokratie. Es ist eine direkte und demonstrative Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Wenn der repressive Apparat der Machthaber nicht einmal vor einem Mitglied des Europäischen Parlaments – Dimitar Stoyanov – Halt macht, was haben dann erst die normalen Bürger Bulgariens zu erwarten?!
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Im Rahmen einer Stimmerklärung ist es leider nicht möglich, auf all die vielen wichtigen Punkte des Berichts – insbesondere die zahlreichen Dinge, mit denen wir absolut nicht einverstanden sind – einzugehen. Daher ist es vielleicht am besten, am Beispiel der Abstimmung über die vom Plenum eingereichten Änderungsanträge das Hauptziel dieses politischen Instruments der EU zu beleuchten.
Obwohl in dem Bericht verschiedene Länder genannt werden, hat eine Mehrheit der Abgeordneten zwei Änderungsvorschläge abgelehnt, in denen es hieß:
- „... die Sanktionen der Europäischen Union gegen die palästinensische Regierung, die im Februar 2006 nach den Wahlen gebildet worden war, die die EU als frei und demokratisch anerkannt hatte, haben die Glaubwürdigkeit der Unionspolitik untergraben und sich als äußerst kontraproduktiv erwiesen, da sie die politische und humanitäre Lage stark verschlechtert haben“;
- „… Israels permanente Verstöße gegen das Völkerrecht verlangen nach dringenden Maßnahmen vonseiten der Union“.
Gibt es ein besseres Beispiel dafür, dass das Ziel der EU-Sanktionen eine inakzeptable Einmischung ist, bei der offenkundig mit „zweierlei Maß“ gemessen wird?! Mit anderen Worten, die Sanktionen werden als Druckmittel und Instrument der politischen Einmischung benutzt, um „Freunde“ zu schützen und „andere“, die von der EU (und den USA) zu Zielen erklärt werden, zu kritisieren.
Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. − (EN) Im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wendet die EU restriktive Maßnahmen oder Sanktionen an, um die Einhaltung der Zielsetzungen der GASP zu gewährleisten. Die gegenwärtige Sanktionspolitik der EU leidet an zu vielen ad-hoc-Fällen, was oft zu Inkohärenz und Inkonsequenz führt. Nach meiner Überzeugung sollte die Kommission eine stärker proaktive Rolle bei der Festlegung einer eindeutigen EU-Politik in der Frage der Sanktionen spielen.
Meiner Auffassung nach muss das EP sehr präzise vorgehen, wenn von Sanktionen die Rede ist, insbesondere wenn EU-Aktionen als Reaktion auf Verletzungen des Völkerrechts gefordert werden, wie in diesem Bericht über Israel. Ich meine, ehe wir die EU zur Verhängung irgendwelcher Sanktionen auffordern, müssen wir uns über die konkreten Verletzungen des Völkerrechts gut informieren und sollten uns mit Erklärungen allgemeiner Art zurückhalten. Wenn es tatsächliche Fälle gibt, müssen sie im Text konkret benannt oder in einer Fußnote zum entsprechenden Dokument aufgeführt werden.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich habe für Hélène Flautres Bericht über die Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte gestimmt. Ich begrüße das ausgewogene Herangehen der Berichterstatterin an ein wichtiges Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Sanktionen müssen auf Einzelfallbasis angewendet und so eingesetzt werden, dass sie keinen Unschuldigen treffen. Ich sehe mit Genugtuung, dass Frau Flautres Bericht solche Aspekte angemessen behandelt.
Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Für die EU ist die Einhaltung der Menschenrechte das wichtigste Prinzip, deshalb nimmt sie in jedes bilaterale Abkommen, das sie mit Drittländern unterzeichnet, Menschenrechtsklauseln und Klauseln über konkrete Durchführungsmechanismen auf.
Die politische Wirksamkeit von Sanktionen und ihre negativen Folgen sind heute ein Streitthema. Dessen werden wir uns vor allem bewusst, wenn die EU zum Kaukasuskonflikt Stellung nehmen muss.
Aus diesem Grund begrüße ich und habe ich für den Bericht von Hélène Flautre gestimmt, der eine neue Philosophie in die Verhängung von Sanktionen und ein Umdenken auf dem Gebiet der Menschenrechte mit sich bringt.
Wir brauchen eine wirksame Sanktionspolitik, damit nicht wie z. B. im Falle Russlands und Chinas je nach strategischer Bedeutung des Partners mit zweierlei Maß gemessen wird.
Wir müssen von den Strategiepapieren für die jeweiligen Länder und weiteren Dokumenten dieser Art ausgehen, damit wir eine konkrete Strategie zu den Menschenrechten und der Lage der Demokratie in dem Land ausarbeiten können. Wir müssen objektive und aktuelle Informationen nutzen, die wir von Vertretern lokaler und Nichtregierungsorganisationen erhalten. Wir müssen die Zivilgesellschaft unterstützen und die Schuldigen von Konflikten gezielt belangen, zum Beispiel durch Einfrieren von Konten und durch Reiseverbote. Die Sanktionen dürfen nicht die ärmsten Bevölkerungsschichten treffen.
Ich bin überzeugt, dass wir erst dann eine wirksamere Sanktionspolitik haben werden, wenn sie in eine Gesamtstrategie der EU zu den Menschenrechten Eingang findet. Die Sanktionen können nur dann wirksam sein, wenn sie helfen, die Verhältnisse zu ändern und somit den jeweiligen Konflikt zu lösen.
Pierre Schapira (PSE), schriftlich. – (FR) Nach den Parlamentswahlen im Februar 2006 in Palästina gehörte ich zu den ersten, die bereits in Jerusalem und im Europäischen Parlament sagten, dass keine Sanktionen gegen die palästinensische Regierung verhängt werden dürfen, denn darunter würde die Bevölkerung leiden. Zwar müssen wir einräumen, dass sich die politische Lage in den Palästinensischen Gebieten, vor allem zwischen der Fatah und der Hamas, ausgesprochen verschlechtert hat, aber diese politische Krise kann nicht allein auf die europäischen Sanktionen zurückgeführt werden. Deshalb habe ich mich bei der Abstimmung über Änderungsantrag 4 der Stimme enthalten.
Darüber hinaus verurteile ich natürlich die ständigen Verstöße gegen das Völkerrecht durch Israel, bedaure aber, dass die Völkerrechtsverstöße in anderen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens im Bericht nicht erwähnt werden. Es wird mit zweierlei Maß gemessen, deshalb habe ich gegen Änderungsantrag 5 gestimmt.
Søren Bo Søndergaard (GUE/NGL), schriftlich. – (DA) Auch wenn einige Aspekte des Berichts Flautre kritikwürdig sind, stimme ich für den Bericht, um meine Unterstützung des Kampfes für die Menschenrechte zum Ausdruck zu bringen.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Sanktionen, die die Europäische Union verhängt, sind ein Mittel, mit dem die Wirksamkeit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gewährleistet wird. Sie können ein Instrument der Diplomatie sein, meistens betreffen sie aber die Wirtschaft, und sie dienen dazu, die Einhaltung der Grundprinzipien des Völkerrechts, der Demokratie und der Menschenrechte zu sichern.
Die Berichterstatterin fordert eine umfassende und eingehende Bewertung der geltenden restriktiven Maßnahmen, und das halte ich für richtig. Für die Verhängung von Sanktionen müssen genaue Grundsätze festgelegt werden, sodass sie nur nach eingehender individueller Prüfung zum Einsatz kommen.
Außerdem bin ich auch der Ansicht, dass in erster Linie Wirtschaftssanktionen geschaffen werden sollten, die sich nicht negativ auf die Gesellschaft auswirken und die Menschenrechte der Bürger in dem sanktionierten Land nicht verletzen. Das ist besonders beim Verfahren der Erstellung Schwarzer Listen wichtig. Auch aus diesem Grund habe ich den Bericht über die Evaluierung der EU-Sanktionen im Bereich der Menschenrechte unterstützt.
Falls sich die Verhängung von Sanktionen als notwendig erweist, dann ist es meiner Ansicht nach wichtig, positive Maßnahmen einzuführen, um den Bürgern von Ländern zu helfen, die von restriktiven Maßnahmen betroffen sind.
Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. − (EN) Gemeinsam mit meinen Kollegen von den britischen Konservativen unterstütze ich von ganzem Herzen Menschenrechte für alle. Wir befürworten das Konzept eines einheitlich angewendeten und gegen die ungeheuerlichsten Menschenrechtsverletzer in der Welt gerichteten Systems von Sanktionen der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, sofern das Vereinigte Königreich jederzeit ein Veto auf diesem Gebiet einlegen kann. Wir bedauern auch, dass die Sanktionen nicht konsequent angewendet worden sind und Verstößen Tür und Tor öffnen; ich denke daran, dass Präsident Mugabe trotz eines gegen sein Regime verhängten Reiseverbots mehrmals in die EU einreisen durfte.
Leider geht der Bericht Flautre zu weit, indem er das Recht des Europäischen Gerichtshofs anerkennt, über die Liste verbotener terroristischer Organisationen zu bestimmen – das muss eine politische Entscheidung bleiben, keine gerichtliche – und indem behauptet wird, man brauche den Vertrag von Lissabon, um Sanktionen der EU im Falle von Verletzungen der Menschenrechte wirksamer zu machen. Er fordert eine Oberaufsicht des Europäischen Parlaments über die Sicherheitsdienste der Mitgliedstaaten und die Verbindlichkeit des Verhaltenskodex zu Waffenexporten. Aus diesen Gründen werden wir dem Bericht unsere Unterstützung versagen.
Ewa Tomaszewska (UEN), schriftlich. – (PL) Während der namentlichen Abstimmung habe ich gegen Ziffer 57 gestimmt. Leider hat mein Abstimmungsgerät nicht funktioniert. Meine Versuche, darauf hinzuweisen, wurden ignoriert, wie auch schon bei fünf anderen namentlichen Abstimmungen zuvor. Vermerken Sie bitte, dass ich gegen den ursprünglichen Text von Ziffer 57 des Dokuments gestimmt habe.
- Entschließungsantrag: Millenniums-Entwicklungsziele und Gesundheit der Mütter (RC-B6-0377/2008)
Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. – (FR) Auf dem Papier erschien das fünfte Millenniums-Entwicklungsziel, die Müttersterblichkeit von jetzt bis zum Jahr 2015 um 75 % zu senken, zweifellos als eines der Ziele, die am einfachsten zu erreichen sind.
In der Praxis ist gerade bei diesem Ziel der größte Verzug zu verzeichnen. Es ist bedrückend festzustellen, dass in Afrika südlich der Sahara jede sechzehnte Frau bei der Entbindung stirbt. Diese Zahl hat sich in zwanzig Jahren kaum verändert.
Im Hinblick auf den Bereich der menschlichen Gesundheit ist diese Ungleichheit weltweit an Dramatik wohl nicht zu überbieten. Darüber hinaus besteht für ein Kind, dessen Mutter verstorben ist, das zehnfache Risiko, selbst ebenfalls zu sterben.
Im Rahmen unserer allgemeinen Bemühungen um das Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele muss daher besonderes Augenmerk auf das fünfte Ziel gelegt werden.
Selbst beim G8-Gipfel wurde dies schließlich eingesehen. Auf seiner jüngsten Tagung in Japan wurde ein „Gesundheitspaket“ verabschiedet, dessen Ziel es ist, in Afrika eine Million Fachkräfte für das Gesundheitswesen anzuwerben und auszubilden, damit 80 % der Mütter bei der Entbindung begleitet werden können.
Der Ball ist nun im Feld der EU!
Die Gemeinschaft muss gleichzeitig und mit allem Nachdruck in mehreren Richtungen handeln:
- Information und Aufklärung für Frauen,
- Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens in den Ländern des Südens,
- erhebliche Investitionen in Personal im Bereich Gesundheitswesen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Jedes Jahr sterben etwa 536 000 Frauen während der Schwangerschaft oder bei der Geburt (95 % davon in Afrika und Südasien). Auf jeden solchen Sterbefall kommen mindestens zwanzig Fälle, bei denen erhebliche Komplikationen, von chronischen Infektionen bis hin zu bleibenden Leiden, auftreten, die leicht zu vermeiden wären, wenn alle Frauen Zugang zu einer Grund- bzw. Notversorgung bei der Entbindung sowie zu Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit hätten. Hier ist eine bessere Unterstützung durch die Industrieländer notwendig.
Diese Zahlen sind sehr Besorgnis erregend und zeigen, dass in den Entwicklungsländern das Problem der Müttersterblichkeit (5. Millenniums-Entwicklungsziel) nicht nur weit entfernt davon ist, erreicht zu werden, sondern auch das einzige ist, bei dem kein Fortschritt zu verzeichnen ist. Die Zahlen von heute sind genau dieselben Zahlen wie vor zwanzig Jahren.
Tatsache ist, dass die Müttersterblichkeit zu vermeiden wäre, wenn es eine bessere Gesundheitsversorgung gäbe und allen Frauen der Zugang zu umfassenden Informationen über die sexuelle und reproduktive Gesundheit und zu entsprechenden Dienstleistungen garantiert werden könnte.
Daher unterstützen wir die angenommene Entschließung und freuen uns, dass unser Vorschlag, den Zugang zu effektiver Verhütung und zu gesetzmäßigen und unbedenklichen Schwangerschaftsunterbrechungen zu schützen, vom Plenum ebenfalls angenommen wurde.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Es ist beunruhigend, dass ein so großer Teil der Weltbevölkerung in äußerster Armut lebt, dass Frauen in diesen Ländern und Regionen während der Schwangerschaft oder bei der Entbindung sterben und dass so viele Menschen keine Informationen über sichere Verhütungsmittel erhalten und keinen Zugang dazu haben. Das ist eine Frage, die den Wert menschlichen Lebens und die Unverletzlichkeit universaler Menschenrechte betrifft, nicht zuletzt für in Armut lebende Frauen.
Diese Entschließung enthält positive und notwendige Vorschläge. Es werden aber auch Fragen angesprochen, die nicht in der Zuständigkeit der EU liegen. Wir unterstützen die Vorschläge, die bessere Bedingungen für Frauen, insbesondere in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit, fordern. In der Entschließung werden aber auch andere Themen, von denen einige außenpolitischer Natur sind, behandelt. Aus diesem Grund haben wir uns bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. − (EN) Der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Müttersterblichkeit kommt im Lichte der Millenniums-Entwicklungsziele eine große Bedeutung zu; sie trägt unsere Botschaft hinaus, dass wir uns der gegenwärtigen Lage bewusst sind und zu Aktionen aufrufen, um Millionen von Frauen in Entwicklungsländern zu helfen. Ich bin nachdrücklich für den Vorschlag, die Kommission und den Rat aufzufordern, Programme und Maßnahmen zur Verhinderung der Müttersterblichkeit auszuarbeiten, mit besonderer Betonung auf dem Zugang zu Informationen über sexuelle und reproduktive Gesundheit, über Alphabetisierung und Ernährung.
Im Zusammenhang mit dieser Entschließung bin ich der Meinung, dass die Verwendung von Kontrazeptiva sehr wichtig ist für die Prävention von Krankheiten und ungewollten Schwangerschaften sowie für die Verringerung der Müttersterblichkeit, doch gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass wir nicht das Recht haben, Kirchen zu verurteilen oder zu kritisieren, die lediglich eine moralische, nicht eine juristische Instanz verkörpern, keine gesetzgeberische Befugnis haben, und die ihren Glauben vertreten, aber keine persönliche Entscheidung verbieten. Ferner gibt es Kirchen, die im Rahmen ihrer Glaubensgemeinschaft die Probleme der Empfängnisverhütung nicht ansprechen.
Rovana Plumb (PSE), schriftlich. − (RO) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da es nicht nur in den Entwicklungsländern, sondern auch in den neuen EU-Mitgliedstaaten eine hohe Müttersterblichkeit gibt.
Es ist höchst besorgniserregend, dass Jahr für Jahr 536 000 Familien die Mutter verlieren, womit auf der Ebene dieser Keimzelle der Gesellschaft Unausgewogenheiten entstehen. Wir kennen die Ursachen und die Methoden zur Bekämpfung dieses Phänomens; es ist also an uns, die erforderlichen Schritte zu organisieren und zu planen.
Das Sinnvollste wäre es meiner Ansicht nach, sich in erster Linie dafür einzusetzen, dass Frauen Zugang zu Informationen über gesunde Fortpflanzung bekommen. Wir können mit unseren Maßnahmen keinen Erfolg haben, solange Frauen sich nicht selbst über die mit einer Schwangerschaft verbundenen Risiken im Klaren sind. Außerdem sollten wir die maximal möglichen Ressourcen bereitstellen, um Dienstleistungen von hoher Qualität anbieten zu können, die für alle verfügbar sind.
Toomas Savi (ALDE), schriftlich. − (EN) Herr Präsident! Ich habe die Änderungsanträge zur Missbilligung der „Global Gag Rule“ der USA und des Verbots der Benutzung von Empfängnisverhütungsmitteln durch einige Kirchen unterstützt und für die Entschließung gestimmt. Ich musste allerdings mit Bestürzung erfahren, dass einige meiner Kollegen, die man gewöhnlich ernst nehmen kann, den Erklärungen des Papstes zur Gesundheit und zum Wohlergehen der Menschen in den Entwicklungsländern Vorrang einräumen.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE) , schriftlich. − (RO) Die steigende Kindersterblichkeitsrate und die rückläufige Geburtenrate auf der einen und die Alterung der Bevölkerung auf der anderen Seite machen entschlossene Sofortmaßnahmen der Mitgliedstaaten und der europäischen Organe dringend erforderlich.
Ich habe für den Entschließungsantrag zur Müttersterblichkeit im Vorfeld der hochrangigen Veranstaltung der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Millenniums-Entwicklungsziele am 25. September 2008 gestimmt, und zwar weil der Rat und die Kommission darin aufgefordert werden, die gesundheitliche Versorgung von Müttern umfassender zu gestalten und sich besonders einzusetzen für Programme zur Versorgung während der Schwangerschaft, Ernährungsprogramme von Müttern, fachgerechte Geburtshilfe, bei der ein übermäßiger Rückgriff auf den Kaiserschnitt vermieden wird, postnatale Betreuung und Familienplanung. Mit diesem Entschließungsantrag fordern wir den Rat und die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Versorgung im Bereich reproduktive Gesundheit bezahlbar, erreichbar und hochwertig ist.
Es erscheint dringend geboten, endlich die maximal verfügbaren Mittel für Programme und Strategien zur Bekämpfung der Müttersterblichkeit bereitzustellen.
Ich halte es außerdem für sinnvoll, Maßnahmen zur Familienplanung mit öffentlichen Geldern zu finanzieren.
Ewa Tomaszewska (UEN), schriftlich. – (PL) Die Entschließung enthält Vorschriften, die indirekt zur Abtreibung animieren und offen zur Legalisierung der Abtreibung aufrufen. Derartige Äußerungen zu diesem Thema sind ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet auch, dass finanzielle Mittel aus den Gemeinschaftsbeiträgen von Mitgliedstaaten, in denen Abtreibung verboten ist, genutzt werden können, um Abtreibung in Drittländern zu unterstützen.
Es ist heuchlerisch, das Engagement für Abtreibungen mit der Sorge um die Gesundheit der Frauen zu rechtfertigen und Finanzmittel für Abtreibungen zu verwenden, statt sie in die Gesundheitsförderung der Frauen zu investieren. Aus diesem Grund habe ich gegen die Entschließung gestimmt.
Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. − (SK) Ich habe gegen diese Entschließung gestimmt.
Der Schutz der Gesundheit von Müttern ist eine unerlässliche Voraussetzung für das Überleben der Menschheit.
In den Entwicklungsländern müssen Mütter oft mit Pandemien fertig werden, ohne dass sie Zugang zu medizinischer Grundversorgung, zu Aspirin oder einem Glas Trinkwasser haben. Der UNO-Generalsekretär hat klar betont, dass weniger als 10 % des Haushalts für die Lösung von Problemen aufgewendet werden, von denen 90 % der Weltbevölkerung betroffen sind. Lungenentzündungen, infektiöse Durchfallerkrankungen, Tuberkulose und Malaria – Krankheiten, die in den Entwicklungsländern gewaltige Gesundheitsprobleme verursachen, die aber behandelt werden können – nehmen weniger als 1 % des Haushalts in Anspruch.
Die UNO hat eine Strategie zur Unterstützung von Geburten unter fachmännischer medizinischer Aufsicht angenommen. So sollen die Risiken der Mutterschaft eingeschränkt, die Kindersterblichkeit gesenkt und der Zugang zu Dienstleistungen gesichert werden.
Unsere Entschließung ruft jedoch unter anderem dazu auf, „unbedenkliche und allgemein zugängliche Dienstleistungen im Bereich Abtreibung“ zu ermöglichen und bedauert das Fehlen von Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit. Sie fordert den Rat und die Kommission auf, „sicherzustellen, dass Dienstleistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit erreichbar, allgemein zugänglich und hochwertig sind“ und sich „dafür einzusetzen, dass alle Frauen Zugang zu umfassenden Informationen in Bezug auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit und zu entsprechenden Dienstleistungen haben.“ Sie fordert Rat und Kommission auf, in diesem Bereich einzugreifen, dabei liegt die Abtreibung in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und nicht der EU.
Wir können Müttern in den Entwicklungsländern keine unklare, vereinfachte und, schlimmer noch, ideologische gefärbte Vision des Gesundheitsschutzes anbieten.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), das eine weltweite Liberalisierung der Dienstleistungen vorsieht und dessen Abschluss der Berichterstatter so brennend gern sehen möchte, ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine Bolkestein-Richtlinie im globalen Maßstab. Der „polnische Klempner“ von gestern wird morgen Chinese oder Pakistani sein.
Die einzige Ausnahme bilden die „Dienstleistungen […], die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden“, die „weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht“ werden. Mit anderen Worten, nur die Polizei, die Justiz, der diplomatische Dienst und die Armee sind nicht betroffen. Das GATS wird hingegen ein weiterer Schritt bei der Vernichtung der öffentlichen Dienstleistungen sein, wobei dieser Prozess vor fünfzehn Jahren von der Kommission im Namen des Wettbewerbs und des Binnenmarkts eingeleitet wurde.
Heute vermeint die Europäische Union einen Wettbewerbsvorteil in Anspruch nehmen zu können und macht die unzureichende Öffnung der Märkte von Drittländern für ihre Dienstleister geltend. Aber es wird den Dienstleistungen wie der Industrie ergehen – Verlagerungen und Verödung und Sozialdumping als Einfuhrprämie. Die Veränderung der sozialen, ökologischen sowie der Qualitätsstandards, die nach Ansicht des Berichterstatters nicht zu Handelshemmnissen werden dürfen, tragen im Keim die zunehmende Auflösung des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells in sich.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Obwohl einige der negativeren Aspekte aus der Entschließung gestrichen und die Formulierungen abgeschwächt wurden, die den Liberalisierungsprozess nicht in Frage stellen, sondern ihn „humanisieren“ wollen, ist diese Entschließung im Grunde immer noch ein Textbuch, das die Liberalisierung der Dienstleistungen, einschließlich der öffentlichen Dienstleistungen (die angeblich aufgrund der Notwendigkeit eines „differenzierten“ Liberalisierungsansatzes nur begrenzt vertreten sind), verteidigt.
Doch trotz der Bedenken der Mehrheit der Abgeordneten ist die gegenwärtige Weltlage eine andere als zu Beginn der Doha-Runde 2001, d. h. die USA und die EU haben es nicht leicht, die WTO dazu zu bringen, ihre Agenda der globalen wirtschaftlichen Vorherrschaft durchzusetzen.
Doch trotz mehrerer Misserfolge wollen die EU und die „Sozialdemokraten“ Mandelson und Lamy jetzt wieder verhindern, dass die Verhandlungen „entgleisen“, um die bei den Verhandlungen bereits errungene Position zu verteidigen statt zu verlieren.
Wie wir zuvor bereits sagten, ist das Ziel der wichtigsten Wirtschafts- und Finanzgruppen die Kontrolle des internationalen Handels, eingebettet in den kapitalistischen Wettbewerb, die Kontrolle der Volkswirtschaften (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Arbeitsmarkt, natürliche Ressourcen) und die Kontrolle der Länder selbst.
Liberalisierung heißt, die von den Arbeitnehmern errungenen Siege und die Souveränität der Völker anzugreifen und die Umwelt zu zerstören.
Deshalb haben wir gegen die Entschließung gestimmt!
Małgorzata Handzlik (PPE-DE), schriftlich. – (PL) Dienstleistungen machen mehr als drei Viertel der europäischen Wirtschaft aus. Der Dienstleistungssektor ist enorm wichtig für Wettbewerb und Innovation der überwiegend wissensbasierten europäischen Wirtschaft. Ein effizient funktionierender Dienstleistungsbinnenmarkt ist unverzichtbar für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen auf den Weltmärkten. Für einen reibungslos funktionierenden Markt ist die rechtzeitige und richtige Umsetzung und Einführung entscheidend, das gilt besonders für die Dienstleistungsrichtlinie.
Der Handel mit Dienstleistungen schließt den Transfer von Fachwissen zwischen den Ländern ein. Deshalb spielt der freie Handel mit Dienstleistungen eine wichtige Rolle in allen Entwicklungsstrategien, weil er einen raschen und wirkungsvollen und zugleich umfangreichen Wissenstransfer ermöglicht. Darüber hinaus ist ein breiterer Zugang zum Dienstleistungsmarkt nicht nur für entwickelte Länder eine Chance, sondern auch für Entwicklungsländer, die oft keinen Zugang zu Know-how haben.
Der Zugang zum Dienstleistungsmarkt ist bei den laufenden Verhandlungen mit der WTO ein schwieriges Thema. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es in den Verhandlungen über Dienstleistungshandel sowohl um die Interessen der EU als auch darum geht, die Entwicklung der ärmsten Länder zu fördern. Wenn umfangreiche ausländische Investitionen zugelassen werden, dann könnte gerade die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen zu einer stärkeren und nachhaltigeren Produktion und zur Modernisierung der Infrastruktur in allen Volkswirtschaften beitragen.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Herr Kamalls Bericht über den Handel mit Dienstleistungen widmet sich der Frage, wie EU-Unternehmen Zugang zu Dienstleistungsmärkten in Drittländern erlangen können. In der Tat spielen Dienstleistungen eine immer wichtigere Rolle im internationalen Handel. Aus eben diesem Grund muss man zwischen kommerziellen und wesentlichen öffentlichen Dienstleistungen unterscheiden. Ich habe das mit meiner Stimmabgabe deutlich gemacht.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Im Rahmen des GATS ermutigt die EU über bilaterale und multilaterale Abkommen und durch eine offene oder verschleierte Zwangsausübung und Drohungen das Kapital und die sich entwickelnden Dienstleistungsmärkte der Entwicklungsländer zu unterwandern, um Profite und ihren Einfluss zu vergrößern. Im Bericht der Kommission wird diese begrüßt; er unterstützt diese Politik.
Öffentliche Güter wie Wasser, Gesundheit und Wohlergehen, Bildung usw. werden von den Monopolen ins Visier genommen, weil sie die Binnenmärkte liberalisieren und öffnen und Organisationen privatisieren wollen. Kapitalistische Umstrukturierungen werden für die Arbeiter in den ärmeren Ländern aber noch katastrophalere Folgen haben.
Die Rivalitäten der imperialistischen Zentren in Verbindung mit der Gegenwehr der ärmeren Länder haben die jüngsten WTO-Verhandlungen zum Scheitern gebracht. Die Machtzentralen wetteifern miteinander um den Abschluss bilateraler und multilateraler Abkommen, um ihre Positionen zu festigen.
Man konzentriert sich auf die direkte und indirekte Abschaffung der öffentlichen Versorgungsbetriebe, vor allem in solchen Bereichen, die dem Kapital profitabel erscheinen, und auf die Abschaffung aller Sicherheitsbarrieren. Dies sind Versuche, Dienstleistungen mit Gütern gleichzusetzen und gemeinsame Verhandlungen über landwirtschaftliche Erzeugnisse zu führen. All das sind ganz einfach Beispiele für eine europäische kapitalistische imperialistische Aggression, die schnell dazu bereit ist, ihre Interessen notfalls mit Krieg durchzusetzen.
Tokia Saïfi (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über den Handel mit Dienstleistungen gestimmt, um die Kommission mit Nachdruck aufzufordern, sich in ihren Handelsverhandlungen um die schrittweise und gegenseitige Öffnung der Dienstleistungsmärkte und um eine Politik für mehr Transparenz zu bemühen. Die Europäische Union als der weltweit größte Exporteur und Dienstleistungserbringer kann einen breiteren Zugang zum Dienstleistungsmarkt sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern nur befürworten.
Dennoch muss diese Öffnung schrittweise und gegenseitig sowie unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen der betreffenden Staaten erfolgen. In diesem Sinne habe ich für Änderungsantrag 2 gestimmt, in dem auf die Notwendigkeit verwiesen wird, zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen zu unterscheiden und bei der Marktöffnung für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse differenziert vorzugehen. Darüber hinaus habe ich für Änderungsantrag 5 gestimmt, in dem gefordert wird, dass im Rahmen der WPA universelle, allgemein zugängliche, nachhaltige und qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen für alle gewährleistet werden sollen.
Ferner wollte ich mit meiner Stimmabgabe für Änderungsantrag 7, in dem eingeräumt wird, dass bestimmte Güter, z. B. Wasser, als globale öffentliche Güter betrachtet werden sollten, darauf aufmerksam machen, dass die Marktöffnung für derartige Dienstleistungen behutsam in Angriff genommen werden muss.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Der Handel mit Dienstleistungen ist heute für alle Volkswirtschaften zu einer Notwendigkeit geworden. Kein Land ist in der heutigen Zeit mehr in der Lage, wirtschaftliche Erfolge mit einer teuren und ineffizienten Dienstleistungsinfrastruktur zu erzielen. Die Hersteller und Exporteure von Textilien, Tomaten und anderen Waren sind nicht wettbewerbsfähig, wenn sie keinen Zugang zu einem effizienten Bankwesen, zu Versicherungsgesellschaften, Wirtschaftsprüfern sowie Telekommunikations- und Transportsystemen haben.
Die Möglichkeit, öffentliche Dienstleistungen in privater Regie anzubieten, ist aber ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Ein Wettbewerb im Gesundheitswesen, Bildungswesen und im öffentlichen Verkehr führt zu einem besseren Service. Darum unterstütze ich es, dass kein kategorischer Unterschied zwischen Dienstleistungen für den privaten oder den öffentlichen Gebrauch gemacht wird. Für mich ist das selbstverständlich, unabhängig davon, ob es unseren EU-Binnenmarkt oder den Handel mit Dienstleistungen in anderen Ländern außerhalb der EU betrifft.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. – (PL) Der Bericht über Dienstleistungsverkehr soll verdeutlichen, dass der Handel mit Dienstleistungen eine wichtige Rolle als Branche hat, die dauerhaft neue Arbeitsplätze schafft und die Lebensqualität der Bürger verbessert. Der Anteil dieser Dienstleistungen am BIP der Europäischen Union liegt derzeit bei 75 %.
Der Berichterstatter plädiert dafür, den Handel mit Dienstleistungen zu öffnen und zu liberalisieren. Gewiss ist es notwendig, den Markt zu öffnen und den Wettbewerb zu verbessern. Nach meiner Überzeugung darf die Öffnung des Handels mit Dienstleistungen aber nicht gleich Privatisierung bedeuten. Es muss deutlich herausgestellt werden, dass kommerzielle Dienstleistungen und öffentliche Dienstleistungen unterschiedlich ausgeprägt sind. Dementsprechend muss auch sichergestellt sein, dass sich die Öffnung des Handels mit kommerziellen und mit öffentlichen Dienstleistungen nach jeweils verschiedenen Ansätzen vollzieht.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE), schriftlich. − (RO) Ich habe für den Bericht über Dienstleistungsverkehr gestimmt. Er unterstreicht die Bedeutung des Handels mit Dienstleistungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Änderungsantrag 2, den die Sozialdemokratische Fraktion eingereicht hat, unterstreicht die Notwendigkeit eines differenzierten Konzepts im Zusammenhang mit der Öffnung des Marktes für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und insbesondere die Notwendigkeit, zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Dienstleistungen zu unterscheiden.
Für außerordentlich wichtig halte ich Änderungsantrag 5, in dem universelle, allgemein zugängliche, nachhaltige und qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erschwinglichen Preisen für alle gefordert werden, sowie Änderungsantrag 10, in dem die Kommission dazu aufgefordert wird, Fälschungen, insbesondere im Internet, stärker zu bekämpfen, und in dem die Kommission gebeten wird, dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag vorzulegen, wie der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten qualitative und statistische Daten auf EU-Ebene zum Thema Fälschungen, insbesondere im Internet, zugänglich gemacht werden können.
Bernard Wojciechowski (IND/DEM), schriftlich. – (PL) Die so genannte Dienstleistungsrevolution, die seit Mitte des 20. Jahrhunderts andauert, hat dazu geführt, dass Dienstleistungen in den meisten Ländern zum wichtigsten Wirtschaftssektor wurden. Der technologische Fortschritt insbesondere in der Telekommunikation und der Informationstechnologie hat die Wahrnehmung von Dienstleistungen und ihre mögliche Rolle im Welthandel grundlegend verändert. Die gewaltige Ausweitung dieser Branche hat in Verbindung mit dem technologischen Fortschritt dazu geführt, dass der internationale Handel mit Dienstleistungen wächst.
Polens Anteil am internationalen Handel mit Dienstleistungen war nie besonders groß. Dasselbe gilt auch für die übrigen Länder Mittel- und Osteuropas. Das lag größtenteils daran, dass der Dienstleistungssektor in der zentralen Planwirtschaft unterentwickelt war. Grundlegende Veränderungen in der Entwicklung des Dienstleistungssektors haben erst während der Übergangsphase im Anschluss an die kommunistische Zeit eingesetzt und wurden im Zuge des Beitrittsprozesses an die Europäischen Gemeinschaften fortgeführt. Tief greifende Veränderungen im Dienstleistungssektor sind bereits deutlich sichtbar. Polens Integration in die Gemeinschaften und der damit verbundene Angleichungsprozess der polnischen Wirtschaft an die Anforderungen der EG sollten darüber hinaus dazu beitragen, dass der Dienstleistungssektor sich schneller entwickelt und Polen größere Chancen hat, sich am internationalen Handel mit Dienstleistungen zu beteiligen.
Deshalb bin ich auch der Ansicht, dass die EU alles unternehmen sollte, um die Qualität des Handels mit Dienstleistungen zu verbessern, denn diese Branche fördert den Wohlstand und schafft Arbeitsplätze in allen Volkswirtschaften auf der Welt. Außerdem trägt sie zu einer rascheren Entwicklung bei.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Obwohl wir den Tenor des Berichts, also die Notwendigkeit von Investitionen in Hafenregionen, der technischen Modernisierung und des Umweltschutzes begrüßen, sind wir der Meinung, dass dieser Bericht mit der Tatsache hinter dem Berg hält, dass es eines der Ziele der Europäischen Kommission für eine zukünftige Hafenpolitik ist, diese strategisch wichtige öffentliche Dienstleistung in verschiedenen Mitgliedstaaten zu liberalisieren.
Daher bedauern wir, dass unsere Vorschläge abgelehnt wurden, in denen wir
- auf unsere Ablehnung etwaiger neuer Versuche hinweisen, die Hafendienstleistungen auf EU-Ebene unter Anwendung der Wettbewerbs- und Binnenmarktregeln zu liberalisieren
- und Maßnahmen forderten, um die Unsicherheit und das Unfallrisiko in diesem Sektor zu bekämpfen und die Achtung der Rechte der Hafenarbeiter zu garantieren und zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, angemessene Arbeitsentgelte, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, soziale Sicherung, Tarifverträge, gewerkschaftliche Rechte und Berufsausbildung.
Die Vielfalt und Komplementarität der europäischen Häfen muss gewahrt werden und ihre Verwaltung auf fortgeschrittenen Qualitäts- und Sicherheitsstandards beruhen, einem wichtigen Element der wirtschaftlichen Entwicklung. Eine Öffnung der Verwaltung der europäischen Häfen für transnationale Unternehmen, die bereits im Gang zu sein scheint, wird sich nachteilig auf Arbeitsbeziehungen und Tarifverhandlungen auswirken und das Risiko der Unsicherheit des Hafensystems erhöhen, infolgedessen die Schiffssicherheit infrage gestellt wird.
Deshalb haben wir uns der Stimme enthalten.
Ona Juknevičienė (ALDE), schriftlich. − (EN) Bei den Abstimmungen habe ich meine Haltung deutlich gemacht, indem ich gegen die Änderungsanträge der GUE-Fraktion gestimmt habe. Der Hafensektor ist für die Europäische Union aus wirtschaftlicher, handelspolitischer, sozialer, ökologischer und strategischer Sicht von entscheidender Bedeutung. Wenn ich mir allerdings die Wichtigkeit des Sektors vor Augen führe, kann ich den Gedanken, die Häfen sollten öffentliches Eigentum sein, nicht befürworten.
Im Gegenteil, ich bin für das Recht der Mitgliedstaaten, bei der Entscheidung darüber, ob der Hafensektor für die Liberalisierung geöffnet werden sollte oder nicht, auf ihre ureigensten Interessen zu achten. Entscheidungen darüber, ob Häfen privatisiert werden und/oder ob in Häfen Partnerschaften zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen und der öffentlichen Hand Anwendung finden sollten, liegen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und dürfen nicht von europäischen Organen reglementiert werden, solange europäische Rechtsvorschriften eingehalten werden. Ja, einige europäische Häfen werden bereits von Behörden oder Unternehmen aus Drittländern verwaltet. Meiner Ansicht nach sollte der Hafensektor wie jeder andere Sektor auf der Grundlage eines gleichberechtigten Wettbewerbs funktionieren dürfen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands stimmt gegen diesen Bericht, weil er das Grundprinzip der Mitteilung der Kommission über Häfen befürwortet und befolgt, in der das erklärte Ziel der EU, die Häfen zu privatisieren, unterstützt wird. Die Privatisierung von Häfen wurde bisher durch den Kampf der Hafenarbeiter blockiert, von der EU jedoch nicht aufgegeben, da sie eines der Kernziele des EU-Kapitals ist.
Deshalb versucht die Kommission nun, dies durch Aufteilung, sprich durch Abtretung profitabler Hafendienste an das Kapital, zu erreichen. Zugleich schielt die EU auf die staatlichen Subventionen für Häfen. Ihr Ziel ist es, diese abzuschaffen oder drastisch zu kürzen, um so den Weg für ihre Privatisierung zu ebnen. Häfen sind Sektoren von strategischer Bedeutung für die Wirtschaft der Mitgliedstaaten und stehen unmittelbar mit ihrer Verteidigungsbereitschaft und Souveränität im Zusammenhang. Aus diesem Grund treffen die Pläne zur Liberalisierung von Hafendiensten und zur Privatisierung von Häfen nicht nur diejenigen, die dort arbeiten, sondern die gesamte Arbeiterklasse und die Massen.
Es reicht nicht, dass die Arbeiterklasse und die Arbeiter wachsam sind und ihren Kampf gegen Privatisierungspläne allein organisieren; sie müssen für Häfen kämpfen, die im Rahmen einer eigenständigen Volkswirtschaft dem Volk gehören und von diesem kontrolliert werden.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Obwohl wir den Tenor des Berichts und die darin enthaltenen Vorschläge begrüßen, werden unserer Meinung nach darin nicht die wesentlichen Elemente der nationalen Politik in diesem strategisch wichtigen Sektor widergespiegelt – mit sozialen, wirtschaftlichen und Umweltfolgen –, insbesondere nicht die Notwendigkeit, dieses System in einem starken öffentlichen Sektor einzurichten und die systematische Verletzung und Nichteinhaltung der Rechte der Arbeitnehmer, die wir in einigen Teilen des Sektors beobachten, zu bekämpfen.
Infolgedessen halten wir das Ziel des Berichts für verfehlt, weil er diesen zentralen Aspekt der Arbeitsbedingungen für Fachkräfte nicht behandelt. Durch die Praxis der Leiharbeit, die weder Arbeitszeiten und Pausen noch Tarifverträge respektiert und außerdem eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte darstellt, wird die Sicherheit der Arbeitnehmer (und Dritter) infrage gestellt. Deshalb müssen wir den Abbau von Arbeitsplätzen und die zunehmende Unsicherheit der Arbeitsbeziehungen stoppen, indem wir die Integration in die Belegschaften von Unternehmen und menschenwürdige Berufe und Arbeitsentgelte fördern.
Darüber hinaus stimmen wir der Anwendung des Nutzer- und Verursacherprinzips nicht zu, da es am Ende die Verbraucher sind, die von diesen Maßnahmen hauptsächlich betroffen sind, die nur denjenigen zugute kommen, die die finanziellen Möglichkeiten haben, etwas zu „nutzen“ oder zu „verursachen“, ohne notwendigerweise zu einer entscheidenden Verbesserung des Güterverkehrs beizutragen.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. − Ich stimme für den Bericht von Michael Cramer für ein nachhaltiges und effizientes Logistik- und Güterverkehrssystem.
Dieses ist die Voraussetzung, um die Position Europas im internationalen Wettbewerb zu stärken und auszubauen, ohne dass dies auf Kosten der Umwelt und der Bürger geschieht. Die „grünen Korridore“ sind ein fundamentales Konzept, um den Verkehr in Europa zu optimieren und dabei so nachhaltig wie möglich vorzugehen. Die Einschränkung von Verschmutzungen jeglicher Art und die gleichzeitige Förderung von erneuerbaren Energiequellen sind dabei der richtige Weg.
Hierbei spielen die Investierung in neue Technologien wie dem computergestützten „stop-and-go“ im Güterverkehr und die Unterstützung von Transportmitteln, welche abseits der Straße fahren, eine wichtige und zukunftsweisende Rolle.
Auch durch die Vereinheitlichung von Organisation und Administration auf EU-weiter Ebene kann das europäische Verkehrssystem effizienter und optimaler gestaltet werden. Europa braucht eine wettbewerbsfähige und innovative Wirtschaft, um erfolgreich zu sein. Der vorgelegte Bericht unterstützt dieses Ziel maßgeblich.
Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Ich stimme der Ansicht von Herrn Cramer zu, dass angestrebt werden sollte, die Effizienz, Integration und Nachhaltigkeit des Gütertransports in Europa zu steigern.
Ich unterstütze zudem alle Maßnahmen, die der Erreichung der erklärten Ziele dienen. Dazu gehört, sich auf Verkehrskorridore zu konzentrieren, innovative Technologien, innovative Infrastrukturen und eine effizientere Bewältigung des Güterverkehrs zu fördern. Ebenso ist es nötig, die Verwaltung und die Güterverkehrskette zu vereinfachen und andere Verkehrsträger jenseits der Straße attraktiver zu gestalten. Ich unterstütze all diese Ansätze. Meiner Ansicht nach werden die vom Berichterstatter genannten Prioritäten maßgeblich dazu beitragen, den Güterverkehr in Europa zu verbessern.
Liam Aylward (UEN), schriftlich. − (EN) Meine Kollegen und ich begrüßen das neuerliche Interesse an der Erforschung der potenziellen Gefährdung der Gesundheit durch längere Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern. In der Frage ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit muss man klug vorgehen. Ich habe mich im Januar dieses Jahres mit diesem Problem befasst und versucht, mich damit auseinanderzusetzen. In meinem Schreiben an das ehemalige Kommissionsmitglied Markos Kyprianou machte ich darauf aufmerksam, dass seit dem 12. Juli 1999 trotz eines vorgesehenen Überprüfungszeitraums von fünf Jahren ab diesem Datum keine Überprüfung dieser Frage stattgefunden hat.
Ich habe für den Bericht Ries gestimmt, in dem eingeräumt wird, dass der Bericht von 1999 aufgrund des Einflusses der neuen Technologien nicht mehr aktuell ist. Ich habe jedoch gegen den Änderungsantrag gestimmt, der die Festlegung strengerer harmonisierter Emissionsgrenzwerte für spezifische elektromagnetische Wellen fordert. Das ist ein gesundheitspolitisches und demzufolge ein irisches Problem. Die irische Regierung hat kürzlich einen Bericht herausgebracht, in dem geschlussfolgert wird, dass bisher keine negativen kurz- oder langfristigen Folgen für die Gesundheit festgestellt worden sind. Sie hat bereits die von der Weltgesundheitsorganisation befürworteten ICNIRP-Richtlinien für die Begrenzung der beruflichen und allgemeinen Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern übernommen. Irland muss das für Irland bestimmen und orientiert sich dabei an der WHO.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. − (PT) Wir haben für diesen Bericht gestimmt, obwohl er einige Widersprüche in sich birgt. Doch er enthält auch viele positive Aspekte, auf die es ankommt; insbesondere hält er am Vorsorgeprinzip fest und bestätigt, dass es zu den Grundlagen der Umweltschutz- und Gesundheitspolitik der Gemeinschaft gehören sollte.
Der Bericht enthält auch einige Kritik am Aktionsplan, insbesondere an folgender Stelle: „...ist trotzdem der Auffassung, dass ein solcher Aktionsplan die Gefahr eines teilweisen Scheiterns mit sich bringt, weil er ausschließlich begleitende Maßnahmen zur bestehenden Gemeinschaftspolitik vorsieht, nicht auf einer Politik der Prävention mit dem Ziel, Krankheiten zu reduzieren, die auf die Einwirkung von Umweltfaktoren zurückzuführen sind, basiert und keine klar definierten, quantifizierten Ziele verfolgt“.
Zudem unterstreicht der Bericht, die Europäische Kommission müsse dem ausschlaggebenden wirtschaftlichen Gewicht der KMU Rechnung tragen, indem sie diesen eine fachliche Unterstützung gewährt, die ihnen ermöglicht bzw. sie dabei unterstützt, die verbindlichen umweltmedizinischen Vorschriften zu erfüllen, und Anreize zu weiteren, den gesamten Betrieb umfassenden, umweltmedizinisch positiven Veränderungen schafft.
David Martin (PSE), schriftlich. − (EN) Ich habe für den Bericht von Frédérique Ries über die Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010 gestimmt. Die Forderung, der Aktionsplan möge sich auf die Luftqualität in Innenräumen und im Freien sowie auf chemische Stoffe konzentrieren, findet meine Unterstützung. Dass alle Hersteller oder Importeure verpflichtet werden, die Sicherheit ihres Erzeugnisses nachzuweisen, ehe es auf den Markt gelangt, ist ebenfalls ein positiver Schritt, um sicherzustellen, dass sowohl Verbraucher als auch die Umwelt gebührend geschützt werden.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der gedankenlose Umgang mit natürlichen Ressourcen aus Profitgier sowie kapitalistische Umstrukturierungen, die Liberalisierung von Märkten und die Privatisierung von Energie, Transport und Telekommunikation führen zur Zerstörung der Umwelt. In Verbindung mit schlechter werdenden Arbeitsbedingungen und der Privatisierung des Gesundheits-, Sozial- und Versicherungswesens lässt sich eine Zunahme gesundheitlicher Probleme im Allgemeinen und umweltbedingter Gesundheitsprobleme im Besonderen feststellen. Die Kommerzialisierung der Gesundheitsdienste und die Umweltpolitik der EU, die mit ihrem Emissionshandelssystem und dem Verursacherprinzip dabei ist, die Umwelt zu einer Handelsware zu machen, kann Gefahren und Krankheiten weder verhindern noch sie wenigstens zum Vorteil der Arbeiter in den Griff bekommen, weil das zugrunde liegende Motiv die Vermehrung der Profite für das Kapital ist.
Der Bericht ist korrekt hinsichtlich seiner Erkenntnisse bezüglich der Anwendung des Vorsorgeprinzips, des Fehlens wirkungsvoller und konsequenter Maßnahmen, des Bedarfs an umfangreichen Studien zu den am meisten gefährdeten Personengruppen, bezüglich der Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die psychische Gesundheit usw. Dennoch schließt er mit Vorschlägen im Sinne der pro-monopolistischen Politik der EU, nämlich mehr Steuervergünstigungen und finanzielle Anreize für Unternehmen. Dies ist eine Grundhaltung, bei der die Verantwortung für die soziale Absicherung auf jeden Einzelnen geschoben wird.
Rovana Plumb (PSE), schriftlich. − (RO) Der Enthusiasmus vom Februar 2005, als der Europäische Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010 verabschiedet wurde, ist zum Erliegen gekommen, ohne dass viele der vorgeschlagenen Aktionen verwirklicht worden wären. Es ist jedoch dringend erforderlich, dass die entsprechenden Termine eingehalten und die Aktionen umgesetzt werden, vor allem in diesem Jahrzehnt, wo die größte Herausforderung für die menschliche Gesundheit im Zusammenhang mit dem Umweltschutz die Anpassung an den Klimawandel ist.
Die sozial schwächeren gesellschaftlichen Schichten sowie die aus biologischer Sicht stärker gefährdeten Personengruppen (Kinder, Schwangere und ältere Menschen) werden besonders unter den entsprechenden Auswirkungen leiden.
Besondere Beachtung sollten die sozialen Aspekte der Anpassung finden, einschließlich der Risiken am Arbeitsplatz und der Folgen für die Lebens- und Wohnbedingungen.
Auch die Prävention negativer, durch extreme Witterungsbedingungen verursachter Auswirkungen für die menschliche Gesundheit spielt eine wichtige Rolle, und aus diesem Grund wird die Kommission aufgefordert, einen Leitfaden für bewährte Verfahren auszuarbeiten. Die darin enthaltenen Aktionen sollen dann von regionalen und lokalen Behörden in Zusammenarbeit mit anderen Organen übernommen werden, ebenso Aufklärungs- und Sensibilisierungsprogramme für die Öffentlichkeit, um das Bewusstsein für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu schärfen.