– Vor der Abstimmung über Ziffer 2 Buchstabe c des Anhangs:
Ieke van den Burg, Mitberichterstatterin. − Herr Präsident! Angesichts der aktuellen Entwicklungen haben wir den Text durch einen mündlichen Änderungsantrag zu den Einlagensicherungssystemen noch stringenter gestaltet, der wie folgt lautet: „Die Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Verfahrens können Entscheidungen auf der Grundlage eines fairen ...“. Entschuldigung, ich habe hier den falschen Antrag.
Es geht um die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in den Stufe-3-Ausschüssen. Wir haben den Text an das angepasst, was getan werden sollte, um zu garantieren, dass die Gastgebermitgliedstaaten bei der Gruppenaufsicht wesentliches Mitspracherecht haben. Er lautet wie folgt: „Die Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Verfahrens können Entscheidungen auf der Grundlage eines fairen und angemessenen Systems der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit treffen, das die relative Größe des Finanzsektors und des Bruttoinlandsprodukts jedes Mitgliedstaates sowie die systemische Bedeutung des Finanzsektors für den Mitgliedstaat berücksichtigt.“ Danach ist der Text identisch.
Der Präsident. - Frau van den Burg! Sofern ich mich nicht irre, ist das nicht der richtige Text, den Sie vorgetragen haben.
Ieke van den Burg, Mitberichterstatterin. − Herr Präsident, es ist der zweite. Es ging in der Tat um die Einlagensicherungssysteme. Wir haben versucht, den aktuellen Text noch stringenter zu gestalten, indem wir darum bitten, dass diese Regeln in der Europäischen Union „dringend überarbeitet werden, um ein Gefälle zwischen den Absicherungsniveaus in den Mitgliedstaaten zu vermeiden, was die Volatilität zusätzlich steigern und die Finanzstabilität untergraben könnte, anstatt die Sicherheit und das Vertrauen der Sparer zu erhöhen“. Dann heißt es darin, dass sie auch gleiche Ausgangsbedingungen für Finanzinstitute sicherstellen sollten. Entschuldigen Sie bitte den Irrtum.
(Beide mündlichen Änderungsanträge werden übernommen.)
– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 8:
Daniel Dăianu, Mitberichterstatter. − Herr Präsident! Ebenfalls als Anerkennung des krampfhaften Bemühens der EU-Mitgliedstaaten, das Bankensystem zu retten, jedoch nicht in einer ausreichend koordinierten Weise, haben wir uns gedacht, dass es sinnvoll ist, den folgenden Änderungsantrag einzubringen. Er lautet wie folgt: „unter Hinweis darauf, dass die Unterschiede zwischen den nationalen Systemen der Mitgliedstaaten angesichts des zunehmend grenzüberschreitenden Charakters des Bankwesens in Europa, des Erfordernisses einer koordinierten Antwort auf Negativschocks wie auch einer wirksamen Behandlung von Systemrisiken so weit wie möglich reduziert werden müssen, und unter Hinweis darauf, dass die Notwendigkeit besteht, weiter zu gehen, als die Kommission es in ihren bisherigen Untersuchungen getan hat, und die Richtlinie 94/19/EG so bald wie möglich zu ändern, um einen vergleichbaren Schutz von Bankeinlagen in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten, damit die Finanzstabilität und das Vertrauen der Sparer erhalten sowie Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden“.