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Verfahren : 2008/2187(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0403/2008

Aussprachen :

PV 20/10/2008 - 15
CRE 20/10/2008 - 15

Abstimmungen :

PV 22/10/2008 - 6.1
CRE 22/10/2008 - 6.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2008)0512

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 20. Oktober 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

15. Bewertung des Abkommens EU/Australien über Fluggastdatensätze - Die EU und die Fluggastdatensätze (Aussprache)
Video der Beiträge
Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:

– den Bericht (A6-0403/2008) von Sophia in 't Veld im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres betreffend den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) aus der Europäischen Union und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde [2008/2187(INI)] und

– die mündliche Anfrage (B6-0476/2008) an die Kommission betreffend die Europäische Union und die Fluggastdatensätze von Sophia in 't Veld, Martine Roure, Philip Bradbourn und Sylvia-Yvonne Kaufmann im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (O-0100/2008).

 
  
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  Sophia in 't Veld, Berichterstatterin. Herr Präsident! Ich werde mit einer weiteren Anmerkung bezüglich der Abwesenheit des Rates beginnen, weil ich in meinen Redenotizen einige Anmerkungen zur guten Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat, zum Dialog, zum Geist des Vertrags von Lissabon usw. hatte; aber der Rat ist auch bei dieser Aussprache abwesend. Ich finde, dass dies absolut schändlich ist, weil es der Rat ist, der eine PNR-Politik ausarbeitet und auf die Fragen antworten muss; aber er ist nicht hier. Der Rat hat öffentlich feierlich versprochen, das Europäische Parlament einzubeziehen; aber wir sehen jetzt, was die Versprechen des Rates wert sind: nichts. Meiner Ansicht nach ist dies keine Beleidigung des Europäischen Parlaments, sondern der Bürger, die das Recht auf Antworten und eine transparente Entscheidungsfindung haben. Herr Präsident, bitte leiten Sie daher meine Unzufriedenheit an die Vertreter der Präsidentschaft weiter.

Dies ist eine gemeinsame Aussprache: zum einen über die Vorschläge für EU-Fluggastdatensätze und zum anderen über das Abkommen zwischen der EU und Australien über Fluggastdatensätze. Hierbei geht es hauptsächlich um dieselben Probleme, und die Probleme sind bereits in Zusammenhang mit dem Abkommen mit den USA und später mit Kanada aufgeworfen worden.

Eine der Hauptfragen ist die Zweckbindung, weil alles andere daraus folgt – Zweckbindung oder, mit anderen Worten, vor allem die Begründung für den Vorschlag. Nun, alles an der Begründung ist falsch, alles an der Zweckbindung ist falsch. Ich werde Ihnen dies erläutern.

Zunächst die Subsidiarität: Die Kommission und der Rat behaupten, dass das Ziel des Vorschlags die Harmonisierung nationaler Systeme sei. Jedoch haben nur wenige Mitgliedstaaten – ich glaube bisher drei – ein PNR-System bzw. Pläne für ein solches System. Der Vorschlag kann daher unmöglich die nationalen Systeme harmonisieren, weil sie nicht existieren. Er verpflichtet lediglich alle Mitgliedstaaten zur Schaffung eines solchen Systems für die Erfassung von Fluggastdatensätzen. Ich würde dies als „Politikwäsche“ bezeichnen, weil wir alles, was wir nicht auf nationaler Ebene erreichen können, über die Hintertür der EU zu erreichen versuchen. Ich bin sehr proeuropäisch; aber dies gefällt mir nicht.

Außerdem hat die Kommission ein dezentralisiertes System vorgeschlagen, sodass der europäische Mehrwert sogar noch weniger klar ist. Hierdurch werden ein unbrauchbares Flickwerk von Regeln und Systemen für die Fluggesellschaften und ein sehr intransparentes System für die Bürger geschaffen.

Der im Vorschlag der Kommission erklärte Zweck ist, die an einem terroristischen Vorfall oder an organisierter Kriminalität beteiligten bzw. möglicherweise beteiligten Personen und ihre Komplizen zu identifizieren, Risikoindikatoren zu schaffen und zu aktualisieren sowie Informationen zu Reisemustern und anderen Trends bezüglich terroristischer Straftaten bereitzustellen, um diese bei strafrechtlichen Ermittlungen und bei der Verfolgung von terroristischen Straftaten und organisierter Kriminalität zu verwenden.

Die Kommission behauptet in ihrem Vorschlag, die EU habe den Nutzen von Fluggastdatensätzen beurteilen sowie deren Potenzial für Strafverfolgungszwecke feststellen können. Wir haben jedoch bis heute keinen konkreten Beleg zur Untermauerung dieser Behauptung gesehen. Alle bisher von den USA vorgelegten Nachweise sind anekdotisch, und ehrlich gesagt scheinen die Informationen, die wir im Verlauf des letzten Jahres von verschiedenen US-Regierungsbehörden erhalten haben, nur zu zeigen, dass die massenhafte Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen überhaupt nicht von Nutzen ist.

Es hat nur eine einzige Evaluierung des PNR-Systems der USA gegeben, bei der die Ergebnisse nicht bewertet wurden. In der Tat wirft ein vom US-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security) finanzierter kürzlich erstellter Bericht erhebliche Zweifel bezüglich des Nutzens der Verhaltensüberwachung als Instrument zur Identifizierung potenzieller Terroristen auf. Dies ist leicht nachzuvollziehen. Wie wollen Sie nämlich Risikoprofile von potenziellen Terroristen auf der Grundlage von Fluggastdatensätzen entwickeln? Dies ist himmelschreiender Unsinn. Wie wollen Sie auf der Grundlage der Telefonnummer oder Kreditkartennummer einer Person feststellen, ob sie böse Absichten hat? Mit anderen Worten: Der im Kommissionsvorschlag erklärte Zweck ist nachweislich ungültig und unbegründet, und dennoch ist dies die Grundlage, auf der der Rat arbeitet.

Die Kommission und der Rat scheinen verwirrt darüber zu sein, was mit Fluggastdatensätzen getan werden kann und was nicht. Fluggastdatensätze enthalten tendenziell sehr zusammengefasste Daten und im Durchschnitt nicht mehr als 10 Felder mit sehr grundlegenden Informationen. Daher ist es völlig unklar, wie diese Daten der Identifizierung von hochgefährlichen Personen dienen könnten.

Die Strafverfolgungsbehörden verfügen bereits über die notwendigen Befugnisse, um im Rahmen einer Ermittlung oder Strafverfolgung in Zusammenhang mit bekannten Verdächtigen und möglichen Komplizen auf Einzelfallbasis an Fluggastdatensätze zu gelangen. Der Kommissionsvorschlag würde somit lediglich das Erfordernis beseitigen, eine richterliche Anordnung einzuholen und eine angemessene Begründung zu liefern. Wenn die Strafverfolgungsbehörden also neue Befugnisse benötigen, ist es an ihnen, zu zeigen, wann und in welcher Hinsicht die bestehenden Befugnisse nicht ausgereicht haben. Bisher haben wir nie eine Antwort auf diese Frage erhalten.

Wir verfügen bereits über eine Richtlinie über erweiterte Fluggastdaten, und sie können in der Tat verwendet werden, um Personen zu identifizieren, und sie können verwendet werden, um Personen anhand einer Überwachungsliste zu überprüfen. Dies ist mit Fluggastdatensätzen nicht möglich. Wenn wir also eine Richtlinie über erweiterte Fluggastdaten haben, wozu brauchen wir dann mehr? Dies ist nicht dargelegt worden.

Die automatisierte systematische Analyse der Fluggastdatensätze aller Fluggäste kann für andere Zwecke von Nutzen sein, beispielsweise für die Bekämpfung des Drogenhandels oder der illegalen Einwanderung. Es kann sehr legitime und berechtigte Zwecke geben; aber lassen Sie uns diese beim Namen nennen und nicht über die Verhütung von Terroranschlägen sprechen, weil dies etwas komplett anderes ist.

Wenn die Kommission und der Rat beabsichtigen, den Geltungsbereich des Vorschlags zu erweitern, um andere Zwecke abzudecken, sollten sie – wie ich gerade gesagt habe – für jeden erklärten Zweck im Einzelnen klarstellen, wie die Fluggastdatensätze verwendet werden. Mit anderen Worten: Sie können die Fluggastdatensätze gezielt verwenden, im Rahmen einer bestimmten laufenden konkreten Ermittlung. Sie können die Fluggastdatensätze für die automatisierte systematische Analyse verwenden, beispielsweise bei der Bekämpfung des Drogenhandels; aber in diesem Fall müssen Sie die Daten nicht speichern. Wir müssen also genau wissen, was der Zweck ist.

Dies bringt mich zum Thema – lassen Sie uns sagen – der Rechtsgrundlage, denn wenn Sie das Kleingedruckte des Abkommens zwischen der EU und Australien über Fluggastdatensätze lesen – und dies gilt auch für das Abkommen zwischen der EU und den USA über Fluggastdatensätze –, geht es nicht nur um die Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität, sondern auch um Einwanderung, um die Gefahren für die öffentliche Gesundheit, um Verwaltungszwecke, um den Zoll und um die Überwachung und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung. Dies hat mit der Bekämpfung des Terrorismus nichts zu tun.

Die Kommission und der Rat haben für den Vorschlag zu Fluggastdatensätzen und auch für die Abkommen mit anderen Ländern ein Instrument des dritten Pfeilers gewählt; aber bei dem dritten Pfeiler geht es um die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union. Es geht nicht um die Sicherheit in anderen Ländern.

Die Kommission kann einwenden, dass, wenn wir den Amerikanern, den Australiern und Südkorea Daten bereitstellen, wir selbst indirekt in puncto Sicherheit davon profitieren werden. Das mag ja zutreffen; aber dann möchte ich gern nachvollziehen können, was dies mit der öffentlichen Gesundheit zu tun hat. Was hat dies mit Einwanderung zu tun? Was hat dies mit der Überwachung und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung zu tun? Dies hat nichts damit zu tun.

Ich werde nicht auf alle anderen Details der Umsetzung eingehen; aber die Frage nach dem Zweck und der Begründung muss vor allen anderen Fragen beantwortet werden, weil die Behauptung, dass dies bei der Bekämpfung des Terrorismus so sehr von Nutzen sei, bis heute nicht untermauert worden ist: Wir warten immer noch auf den Beweis, den ich sehr gern haben würde. Und wenn es keinen Beweis gibt, dann sollten wir den Vorschlag noch einmal prüfen.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission .− (FR) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben eine lebhafte Rede der Anklage gehört. Ich weiß nicht, ob ich auf alle diese Fragen antworten soll; aber ich möchte damit beginnen, Ihnen, Frau in ’t Veld, vor allem für die Gelegenheit zu danken, die Sie uns gegeben haben, um das zwischen Australien und der Europäischen Union am 30. Juni geschlossene Abkommen über Fluggastdatensätze zu diskutieren.

Dieses Abkommen ist die Frucht von Verhandlungen, die im März dieses Jahres begonnen haben und von der slowenischen Präsidentschaft, unterstützt von der Kommission, geführt worden sind. Dieses Abkommen hat eine Gültigkeit von sieben Jahren. Es soll Fluggesellschaften und Reservierungssystemen innerhalb der Europäischen Union Rechtsschutz hinsichtlich der Übermittlung von Fluggastdatensätzen an die australische Zollbehörde bieten, bei gleichzeitiger Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für den Datenschutz.

Das Abkommen enthält wichtige Vorhaben, die Folgendes berücksichtigen: die Bedenken im Bereich des Datenschutzes, das Recht von Einzelpersonen auf Zugang zu den als Folge des Abkommens gespeicherten personenbezogenen Informationen und das Recht von Einzelpersonen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beim Australian Privacy Commissioner Beschwerde bezüglich der Art und Weise der Verarbeitung ihrer Daten einzulegen.

Das Parlament ist stets für die Übermittlung von Fluggastdatensätzen auf der Grundlage des so genannten „Push-Systems“ gewesen. Nach einer Übergangszeit werden die Fluggastdatensätze nur noch unter Verwendung dieses „Push-Systems“ an den australischen Zoll übermittelt. Mit anderen Worten: Die australische Zollbehörde wird keine Berechtigung haben, um direkt auf diese Daten aus Datenbanken zuzugreifen. Ebenso enthält das Abkommen wichtige Garantien bezüglich der Speicherung von Fluggastdatensätzen und der Übermittlung solcher Daten an andere Behörden oder Drittstaaten sowie einen klaren Hinweis auf die Zwecke, für die die Daten verwendet werden können.

Was den Zweck der Fluggastdatensätze betrifft, wird im Empfehlungsentwurf behauptet, dass dies nicht in Einklang mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei. Ich möchte als Antwort darauf sagen, dass das Abkommen vorsieht, dass die Fluggastdatensätze für drei Zwecke verwendet werden können, die festgeschrieben sind. Diese sind die Bekämpfung des Terrorismus und der damit zusammenhängenden Straftaten, die Bekämpfung schwerer Kriminalität grenzüberschreitender Art, einschließlich der organisierten Kriminalität, und drittens die Bekämpfung der Flucht von Personen vor Haftbefehlen und Maßnahmen des vorläufigen Gewahrsams in Zusammenhang mit den genannten Straftaten. Wenn Sie dies so möchten, glaube ich, dass Sie in diesem Fall sagen können, dass die Zwecke definiert sind.

Der Klarheit willen sieht das Abkommen auch vor, dass die Fluggastdatensätze, soweit erforderlich, zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person auf Einzelfallbasis verarbeitet werden können. Der Klarheit willen sieht das Abkommen vor, dass die Fluggastdatensätze, wenn dies per Gerichtsbeschluss gefordert wird, auf Einzelfallbasis verarbeitet werden können, beispielsweise in einem Fall, in dem die Verarbeitung durchgeführt werden sollte, um zu prüfen, ob die verarbeiteten Fluggastdatensätze in Einklang mit den australischen Menschenrechtsnormen sind.

Ich möchte Ihnen sagen, dass ich in Zukunft sehr darauf Acht geben werde, dass das Parlament an solchen Verhandlungen mitwirkt. Ich bin mir vollkommen der Notwendigkeit bewusst, Sie stets gut zu informieren. Da dem so ist, habe ich den Eindruck, dass eine gewisse Anzahl von Garantien bezüglich des Zwecks der Daten, bezüglich der möglichen Verwendung der Daten und bezüglich der Speicherung der Daten erreicht worden ist. Da dem so ist, habe ich versucht, objektiv zu sein, und ich denke trotzdem, dass dieses Abkommen notwendig war. Da wir einen bereitwilligen Partner haben, einen mit einer mit Datenschutz beauftragten Institution, glaube ich wirklich, dass wir Grund zu hoffen haben, dass dieses Abkommen unter vollständiger Achtung des Datenschutzes angewendet wird.

Ich komme zu dem, was am allerwichtigsten ist, wenn ich dies so sagen darf: zur mündlichen Anfrage, die Sie gestellt haben und die offensichtlich das gesamte Problem der Fluggastdatensätze aufwirft. Internationaler Terrorismus und Kriminalität stellen eine ernste Bedrohung dar, und es ist wahr, dass die Erfassung und Analyse von Fluggastdatensätzen ein wirksames Instrument bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität zu sein scheint. Fluggastdatensätze sind faktisch kommerzielle Informationen, die vom Fluggast der Fluggesellschaft auf freiwilliger Basis bereitgestellt werden. Es handelt sich dabei um die Informationen, die von Fluggesellschaften erfasst werden, um ihre Reservierungssysteme zu betreiben.

Neuerdings haben einige Länder damit begonnen, Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, ihre Fluggastdatensätze als Mittel zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der schweren Kriminalität, beispielsweise des Menschen- und Drogenhandels, an sie zu übermitteln. Zu diesen Ländern zählen die Vereinigten Staaten, Kanada, das Vereinigte Königreich, Australien, Neuseeland und Südkorea. Vom Vereinigten Königreich abgesehen, handelt es sich um Drittstaaten, die damit begonnen haben, Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, die Fluggastdatensätze an sie zu übermitteln.

Bestimmte Mitgliedstaaten – Frankreich, Dänemark, Schweden und Belgien – haben Gesetzgebungsverfahren mit demselben Ziel eingeleitet oder ziehen die Möglichkeit der Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens in Betracht. Mehrere andere Länder haben damit begonnen, die Idee der Verwendung von Fluggastdatensätzen in Betracht zu ziehen. Wir befinden uns jedoch erst in der Anfangsphase.

Wir sollten die Tatsache berücksichtigen, dass Fluggastdatensätze einfach ein Instrument darstellen, das von Strafverfolgungsbehörden neben anderen Instrumenten und Informationen verwendet werden kann, weil die Frage, die Sie aufgeworfen haben, nämlich herauszufinden, was der wirkliche Nutzen einer solchen Verwendung ist, nicht verstanden werden kann außer in einem Kontext, in dem Polizeibehörden Fluggastdatensätze zusammen mit anderen Instrumenten verwenden.

Es ist eindeutig viel schwieriger, genau zu verstehen, was der Nutzen von Fluggastdatensätzen ist. Dennoch scheint es der Fall zu sein, dass Fluggastdatensätze in bestimmten Ländern, in denen diese verwendet worden sind, sich wirklich als nützliche Waffe bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität erwiesen haben. PNR-Systeme sind von den Behörden in jedem Land evaluiert worden. Die Ergebnisse dieser Evaluierungen sind insgesamt positiv und bestätigen, dass es wirksam gewesen ist, auf PNR-Systeme zurückzugreifen.

Die Kommission war während der Vorbereitung ihres Vorschlags für ein europäisches PNR-System in engem Kontakt mit den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten. Die Kommission war mit den von den Mitgliedstaaten gelieferten Nachweisen eindeutig zufrieden. Die meisten Nachweise basierten auf vertraulichen Informationen und konnten nicht in einem offenen Forum weitergegeben werden. Das Parlament führte eine Anhörung zu Fluggastdatensätzen durch, bei dem vier Mitgliedstaaten und drei Drittstaaten ihre Verwendung der Fluggastdatensätze darlegten und ihren Erfolg bezeugten. Aufgrund der vertraulichen und sensiblen Natur dieser Informationen fand die Anhörung jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Ich möchte einige Worte zu den automatisierten Analysemethoden sagen, da dies wirklich ein Thema ist. Es ist wahr, dass Fluggastdatensätze in der Regel automatisch auf der Grundlage von Risikoindikatoren analysiert werden, aber ich muss Folgendes betonen: Die Kommission möchte eine Garantie, dass diese Art der automatisierten Analyse niemals zu einer Entscheidung führen wird, die sich direkt auf eine Person auswirkt. Die Ergebnisse der automatisierten Analyse sollten generell erneut manuell von einem Experten analysiert werden.

Im Vorschlag der Kommission wird nahegelegt, dass Fluggastdatensätze zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität – und vor allem des Drogen- und Menschenhandels – verwendet werden sollten. Dies ist etwas, was Sie sicherlich anzuerkennen bereit sind. Ich möchte hinzufügen, dass Fluggastdatensätze bei der Bekämpfung anderer Arten von schwerer Kriminalität von Nutzen sein können, die mit der Welt der organisierten Kriminalität nichts zu tun haben. Trotzdem haben wir den Vorschlag aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf die organisierte Kriminalität beschränkt.

Einige Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass Fluggastdatensätze bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung, beim Schutz der öffentlichen Gesundheit und für die Flugsicherheit von allgemeinem Nutzen sein könnten. Bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung wären Fluggastdatensätze von Nutzen, da es wahr ist, dass diese Daten schneller verfügbar sind als API-Daten (Advance Passenger Information). Im Bereich der Flugsicherheit könnten Fluggastdatensätze von Nutzen sein, wenn das PNR-System die Möglichkeit böte, es Kriminellen oder möglichen Terroristen zu verwehren, an Bord eines Flugzeugs zu gehen; aber der Vorschlag der Kommission beinhaltet diese Befugnisse nicht.

Was die Fragen in Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit angeht, könnten Fluggastdatensätze bei der Verhütung möglicher Epidemien von Nutzen sein. Wenn ein Fluggast feststellen sollte, dass er oder sie unter einer Krankheit leidet, die das Potenzial hätte, eine Epidemie zu verursachen, könnten die Fluggastdatensätze verwendet werden, um mit anderen Fluggästen desselben Fluges zu kommunizieren und ihnen entsprechend Rat anzubieten. Aber auch hier geht der Vorschlag der Kommission nicht so weit, da der Nachweis der Verhältnismäßigkeit fehlte. Es tut mir leid, dass ich nicht vollkommen Ihrer Meinung sein kann, aber ich habe den Eindruck, dass die im Vorschlag angegebenen Zwecke präzise genug sind, um die rechtlichen Garantien zu bieten, die wir uns alle wünschen sollten.

Sie haben auch die Frage der Subsidiarität aufgeworfen und sich gefragt, ob eine europäische Initiative benötigt wird. Die Kommission hält diesen Vorschlag der Europäischen Union für notwendig. Drei Mitgliedstaaten haben bereits nationale Rechtsvorschriften zu Fluggastdatensätzen erlassen; mehrere andere Mitgliedstaaten verwenden Fluggastdatensätze bereits anderweitig. Ein Vergleich dieser Systeme offenbart viele Unterschiede, sowohl hinsichtlich der den Fluggesellschaften auferlegten Pflichten als auch hinsichtlich der Zwecke.

Solche Unterschiede machen das Leben der Fluggäste komplizierter und verursachen natürlich Probleme für Fluggesellschaften. Mit dem Vorschlag sollen daher die Pflichten der Fluggesellschaften harmonisiert sowie einheitliche Vorschriften für Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, die Fluggastdatensätze verwenden. Gleichzeitig werden sie auch zur Einhaltung unserer Datenschutzmechanismen verpflichtet.

Dieser Vorschlag wird außerdem eine wirksamere Zusammenarbeit zwischen Polizeikräften ermöglichen. Vor allem ist die Kommission der Auffassung, dass – in diesen Zeiten, in denen wir uns befinden – internationaler Terrorismus und Kriminalität ernste Bedrohungen darstellen und dass diese Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese Probleme anzugehen, wobei die Menschenrechte und Grundrechte vollständig zu achten sind.

Sie haben auch die Frage bezüglich unserer Wahl eines dezentralisierten Rahmens für die Datenerfassung aufgeworfen mit der Erkundigung, ob es nicht wirklich der Fall sei, dass wir durch die Wahl eines dezentralisierten Systems die Fähigkeit zur Überwachung verlieren. Die Kommission hat die Alternativen – ein zentralisiertes System gegenüber einem dezentralisierten Rahmen – geprüft, und während unserer Konsultationen mit den Mitgliedstaaten wurde klar, dass die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen die Verwendung von Informationen erfordert, deren Quelle äußerst sensibel ist. Aus diesem Grund waren die Mitgliedstaaten nicht dazu bereit, solche Informationen an ein zentralisiertes europäisches PNR-System weiterzugeben.

Es ist wahr, dass ein zentralisiertes System preiswerter wäre und gewisse Vorteile hätte; aber wir haben uns aus Gründen der praktischen Politik für die Alternative entschieden, für einen dezentralisierten Rahmen. Aus Sicht des Datenschutzes ermöglicht die dezentralisierte Option jedem Mitgliedstaat auch, seine eigenen Schutzbestimmungen für den Zugang zu und den Austausch von Daten zu etablieren.

Abschließend, Herr Präsident, entschuldige ich mich dafür, dass ich so viel Zeit beansprucht habe; aber dies ist ein wichtiges Thema, das die Ausübung der demokratischen Kontrolle durch das Europäische Parlament und nationale Parlamente berührt. Die Kommission ist sich natürlich dessen bewusst, dass ihr Vorschlag nach Maßgabe eines Konsultationsprozesses angenommen wird. Die Kommission möchte in engem Kontakt mit Ihnen, dem Parlament, stehen. Nationale Parlamente werden weitgehend in das Verfahren einbezogen, da der Vorschlag von den meisten nationalen Parlamenten bereits geprüft wird bzw. geprüft werden wird. Die Datenschutzbehörden werden in das PNR-System einbezogen und für die unabhängige Überwachung dieser Systeme verantwortlich sein.

Aus diesem Grund, Frau in ’t Veld, erkenne ich an, dass Ihre Einwände ernst zu nehmen sind. Ich habe mein Bestes getan, um ehrlich darauf zu antworten. Dennoch denke ich, dass dieser europäische Rahmen von Nutzen ist, wenn wir nicht möchten, dass jeder Mitgliedstaat eine komplett abweichende PNR-Initiative lanciert und sich dafür engagiert, was mit dem eindeutigen Risiko der Nichteinhaltung einer gewissen Anzahl von Datenschutzbestimmungen einherginge.

Was den Nutzen angeht, so ist es wahr, dass wir die Verwendung definieren und auf die richtige Verwendung dieser Daten genau Acht geben müssen; aber es ist auch wahr, dass bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität eine solche Notwendigkeit dafür besteht, dass wir effizienter werden, dass ich geneigt bin, zu denken, dass eine zusätzliche Ressource es nicht verdient, übersehen zu werden. Das ist das, was ich ganz einfach als Antwort auf Ihre Einwände zu sagen habe, die ich sehr aufmerksam vernommen habe.

 
  
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  Der Präsident. − Ich möchte der Berichterstatterin für ihre Einleitung und ausführliche Erläuterung sehr danken. Ich möchte die Berichterstatterin auch darüber informieren, dass die Tagesordnung, obwohl sie vom Europäischen Parlament beschlossen wird, von der Konferenz der Präsidenten vorgeschlagen wird. Die Entscheidung darüber, wo auf der Tagesordnung der jeweilige Punkt angesetzt wird, bestimmt, ob ein Vertreter des Rates anwesend sein wird oder nicht. Bei der Konferenz der Präsidenten gab es keinen Vorschlag dafür, dass dieser Punkt für einen anderen Tag als Montag angesetzt werden sollte. Die Vertreter des Rates nehmen an unseren montägigen Aussprachen in der Regel nicht teil. Ich schlage deshalb vor, dass, wenn die Berichterstatterin diesbezüglich etwas zu bemerken hat, sie dies an den Vorsitzenden ihrer Fraktion richten sollte, der hätte eingreifen können, dies aber nicht getan hat. Dementsprechend ist heute kein Vertreter des Rates anwesend; aber dies ist kein Zeichen einer Missachtung des Europäischen Parlaments. Die Gründe für diese Abwesenheit sind verfahrenstechnischer Art.

 
  
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  Sophia in 't Veld (ALDE). - Herr Präsident! Ich möchte nur kurz darauf antworten, weil ich denke, dass es eine Sache der Höflichkeit und des politischen Interesses ist, dass der Rat hier anwesend ist, und ich bin mir sicher, dass er einen Minister entbehren kann, um hier anwesend zu sein. Wir haben in den vergangenen zwei Monaten Aussprachen gehabt, bei denen der Rat anwesend war, aber die Aussprache mittendrin verlassen hat.

Ich finde, dass dies inakzeptabel ist, und es liegt nicht an mir, dies meiner Fraktion zu berichten. Es liegt an dem Vorsitz dieses Hauses, unsere Unzufriedenheit mit der Präsidentschaft der Europäischen Union zu übermitteln.

 
  
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  Der Präsident. − Vielen Dank. Ich habe Ihre Unzufriedenheit zur Kenntnis genommen; aber bitte richten Sie jegliche Beschwerden an Ihren Fraktionsvorsitzenden, der hätte handeln können – dies aber nicht getan hat –, um sicherzustellen, dass dieser Punkt dann diskutiert wird, wenn ein Vertreter des Rates anwesend ist. Ich habe keine Fragen an die Berichterstatterin gestellt; aber ich verstehe, dass sie ihr Anliegen geäußert hat.

 
  
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  Philip Bradbourn, im Namen der PPE-DE-Fraktion. Herr Präsident! Natürlich sind Fluggastdatensätze kein neues Konzept für die Flugsicherheit. Dieses Haus hat bei vielen früheren Gelegenheiten sowohl die Mängel als auch die Vorzüge diskutiert.

Meine Bedenken sind im Allgemeinen – unabhängig davon, ob das System zwischen den USA, Kanada, Australien oder in einem allgemeinen EU-Rahmen existiert – folgende: Wer wird die Daten verwenden, wofür werden sie verwendet, und wie werden sie geschützt? Meiner Meinung nach sind PNR-Systeme ein wertvolles Instrument bei der Bekämpfung des Terrorismus, aber wir müssen sicherstellen, dass das System nicht lediglich zu einem weiteren Instrument wird, um Daten über Bürger zu speichern. Der Zweck von Fluggastdatensätzen sollte die Bekämpfung des Terrorismus sein, und ich muss sagen – ich bedauere es sehr, dies zu sagen –, dass der Kommissar bei seiner Eröffnungserklärung mir nicht die Zuversicht gegeben hat, dass dies die Zweckbindung sein würde, die wir alle anstreben. Es sollte zweckgebunden für die Organisationen sein, deren Aufgabe die Bekämpfung des Terrorismus ist. Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen dürfen nicht als Entschuldigung für ein Auffangsystem für personenbezogene Daten vorgebracht werden. Wir müssen im Wesentlichen sicherstellen, dass solche Systeme für das verwendet werden, wofür sie konzipiert sind, nämlich als Hilfe für die Sicherheitsdienste, um die Menschen zu identifizieren und ins Visier zu nehmen, die die größte Bedrohung darstellen.

Ich begrüße PNR-Systeme als einen Teil unseres Ansatzes zur Terrorismusbekämpfung, aber ich glaube in demselben Maße, dass wir in unserem Ansatz flexibel sein müssen, wenn wir mit Drittstaaten verhandeln. Wir müssen das wichtige Thema des Datenschutzes für EU-Bürger und die Frage, ob – und in welcher Weise – diese Daten an andere weitergegeben werden, angehen.

Daher fordere ich dieses Haus dringend dazu auf, Fluggastdatensätze als Teil eines globalen Instruments ernst zu nehmen, das unseren Himmel sicherer macht. Solange wir in verhältnismäßiger Weise an das Thema herangehen und das Missbrauchspotenzial reduzieren, könnten Fluggastdatensätze als wichtiges Instrument dienen, um unschuldige Reisende zu schützen und mögliche Terroristen aufzuhalten. Schließlich habe ich immer gesagt, dass ich mich persönlich mit diesen Systemen in 35 000 Fuß Höhe sicherer fühlen würde.

 
  
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  Roselyne Lefrançois, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Wir führen heute eine Aussprache über zwei verwandte Themen: das Abkommen zwischen Australien und der Europäischen Union über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) und die Schaffung eines europäischen PNR-Systems. Das mit Australien geschlossene Abkommen scheint uns weit akzeptabler zu sein als andere mit Ländern außerhalb der EU geschlossene Abkommen. Daher ist es besonders begrüßenswert, dass die Daten anonymisiert sowie Beschränkungen für die Übermittlung und Weiterverwendung von Daten eingeführt worden sind.

Wir sind auch besonders erfreut darüber, dass die australischen Behörden bestätigt haben, dass es sich nicht lohnt, sensible Daten wie Essenspräferenzen zu erfassen. Wir haben jedoch noch einige Bedenken, da der Zweck, für den die Daten verwendet werden können, nicht sehr klar definiert ist. Außerdem erscheinen uns die Dauer der Speicherung der Daten und die Anzahl der angeforderten Datenelemente übertrieben.

Zu guter Letzt glaube ich, dass es äußerst wichtig ist, über eine klarere Definition des Datenschutzes zu verfügen, der den europäischen Bürgern gewährt wird. Wir fordern auch den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die demokratische Kontrolle zu verstärken, indem das Europäische Parlament einbezogen wird, bevor Abkommen abgeschlossen werden.

Die durch das Abkommen mit Australien aufgeworfenen Fragen zeigen die Probleme, die sich durch die Schaffung eines europäischen PNR-Systems stellen. Wir dürfen uns nicht damit zufrieden geben, bloß auf Forderungen von Ländern außerhalb der EU einzugehen. Die Europäische Union sollte ein Beispiel geben, indem sie ihren traditionellen Schutz des Privatlebens von Bürgern fortführt. Wir weigern uns, lediglich eine identische Kopie des von der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten geschlossenen Abkommens anzunehmen. Wir brauchen eine offene Aussprache, um festzustellen, ob – und wenn ja, unter welchen Bedingungen – die Verwendung von Fluggastdatensätzen wirklich von Nutzen ist.

 
  
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  Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. Herr Präsident! Ich erkenne, dass es – zumindest für die Ratspräsidentschaft – eine neue Regelung gibt, dass sie montags nicht erscheint. Als jemand, der nur unter Protest nach Straßburg kommt, gefiele es mir durchaus, wenn diese Regel auch für mich gelten würde.

Wie die Berichterstatterin gesagt hat, sind die Konzepte für die Verwendung von Fluggastdatensätzen unklar und rechtlich unsicher, und sie könnten den Eindruck eines Überwachungsstaats um seiner selbst willen erwecken. Mich beunruhigen vor allem die Praxis des Data-Minings und die Erstellung von Verhaltens- und Identitätsprofilen. Von der Frage der Legitimität und Effektivität abgesehen, mache ich mir Sorgen darüber, was mit einer zur besonderen Beachtung herausgesuchten Person geschieht.

Dies könnte der Fall sein, weil sie einen Begleiter hatte, der für die Polizei von Interesse war. Vizepräsident Barrot sagt, dass Durchsetzungsmaßnahmen nicht allein auf der Grundlage der automatisierten Verarbeitung erfolgen können. Was aber geschieht, wenn jemand einmal als Person von möglichem Interesse herausgesucht wurde? Wir müssen absolute Sicherheit haben, dass diese Spur gelöscht wird.

Wenn Daten weitergegeben und gespeichert werden, können die Gefahren eines schlimmen Schicksals – so, wie es Maher Arrar ergangen ist, der sieben Monate der Folter ausgesetzt wurde, nachdem er am JFK-Flughafen aufgegriffen worden war – nicht als wirklichkeitsfremd betrachtet werden.

 
  
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  Kathalijne Maria Buitenweg, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Ich möchte auf das eingehen, was Herr Bradbourn zu sagen hatte. Auch ich bin nicht gegen Fluggastdatensätze (PNR) an sich, auch wenn dieser Eindruck in gewissem Maß vermittelt wird. Worauf es ankommt, ist – und in dieser Hinsicht stimme ich der Berichterstatterin vollkommen zu –, dass sehr genau darauf geachtet werden muss, wie dieses Instrument am besten verwendet werden kann und wann der Nutzen und die Notwendigkeit wirklich definiert sind.

Ich möchte der Kommission in diesem Zusammenhang einen anderen Vorschlag unterbreiten. Kommissar

Barrot hat gesagt, dass er sehr gern mit dem Europäischen Parlament arbeiten würde, und ich schätze dies, aber was den Nutzen und die Notwendigkeit angeht, haben wir noch einige offene Fragen zu lösen, und diese bilden meiner Meinung nach genau den Kern der Aussprache zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament über dieses Thema.

Herr Kommissar, Sie sagen, dass Sie ein ganzes Ries von Bewertungen haben, die einen hohen Nutzen nachweisen. Meines Wissens – auf der Grundlage dessen, was ich zu dem Thema gelesen habe – werden damit hauptsächlich Informationen über Migration bereitgestellt und eine Reihe von Fragen gelöst; aber soweit ich weiß, wurde damit nicht wirklich etwas getan, was im Kampf gegen den Terror nützen würde. Ich freue mich jedoch darauf, dies irgendwann mit Ihnen erörtern zu können.

Ich würde daher vorschlagen, dass eine Untersuchung durchgeführt wird, dass Sie und wir uns zusammensetzen, um die zu untersuchende Frage festzulegen, dass wir eine Untersuchung durchführen lassen und dass wir dies dann ausführlich diskutieren. Wir haben nichts gegen Fluggastdatensätze an sich, aber wir möchten, dass die Datensätze sorgfältig gehandhabt werden, in Einklang mit den Grundsätzen unserer Datenschutzpolitik. Ich hoffe, dass Sie dazu bereit sind, dies zu unterstützen. Könnten Sie hierauf antworten?

Was Ihr Abkommen mit Australien angeht, mag dieses durchaus besser sein als andere Abkommen, beispielsweise mit den Vereinigten Staaten, aber meine Frage ist: Welche anderen Abkommen sind noch in Vorbereitung? Sie haben vorhin gesagt, dass nichts davon unter irgendwelchen Umständen in die Hände repressiver Behörden fallen sollte. In diesem Lichte kann ich davon ausgehen, dass wir niemals mit Russland oder China verhandeln werden. Könnten Sie dies in jedem Fall bestätigen und uns eventuell eine Liste der Länder bereitstellen, mit denen bereits Verhandlungen laufen, von denen wir erst in einigen Monaten erfahren werden?

 
  
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  Giusto Catania, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was Kommissar Barrot gesagt hat, überzeugt mich nicht davon, dass aus der Verwendung dieser Fluggastdatensätze ein wirklicher Nutzen gezogen werden kann. Es gibt noch immer keinen klaren Beleg dafür, dass diese Daten einen echten Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität leisten können.

Fakt ist, dass in diesem Wahn, mutmaßliche Terroristen zu identifizieren, jeder zu einem Verdächtigen geworden ist. Ich bin der Meinung, dass bestimmte Punkte hinsichtlich der Verwendung der Daten, die erfasst werden, und der Art und Weise, in der diese gehandhabt werden sollen, geklärt werden müssen. Im Gegensatz dazu sind wir oft Zeugen – auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Informationen – eines willkürlichen und wahllosen Vorgehens, bei dem Daten häufig von Hand zu Hand weitergegeben und nicht immer in richtiger Weise übermittelt werden.

Meiner Meinung nach verbessert dieser Eifer, Informationen zu erzwingen, unseren persönlichen Schutz nicht. Der unangemessene Vorrang der Sicherheit gegenüber der Freiheit hat häufig zur Beseitigung des Schutzes unserer Rechte geführt.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE).(PT) Herr Präsident! Ich möchte insbesondere über das Abkommen mit Australien sprechen und Frau in ‘t Veld zu ihrer ausgezeichneten Arbeit an diesem Bericht gratulieren. Ich möchte auch Herrn Barrot zu den von der Europäischen Kommission durchgeführten erfolgreichen Verhandlungen gratulieren. Das Abkommen mit Australien ist grundsätzlich positiv. Es ist ein gutes Beispiel für den langen Weg, der seit dem Beginn der ersten Gespräche über das Thema der Fluggastdatensätze zurückgelegt worden ist. Damals war das Europäische Parlament der Auffassung, dass die Übermittlung von Fluggastdatensätzen inakzeptabel sei, es sei denn, es werde garantiert, dass sie angemessen geschützt und dass die aktuellen Gemeinschaftsvorschriften eingehalten werden.

Dieses Abkommen antwortet auf die meisten der von uns geäußerten Bedenken und garantiert angemessenen Datenschutz: erstens, weil das australische Recht die Privatsphäre von Unionsbürgern schützen wird; zweitens, weil ein System geplant ist, das garantieren wird, dass Einzelpersonen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitzland ihre Rechte ausüben können und Zugang zu einem Streitbeilegungsmechanismus haben, sogar einschließlich der Möglichkeit zur Aussetzung der Datenübermittlung im Fall des Verstoßes gegen das Abkommen seitens der Datenschutzbehörden; drittens, aufgrund der Verpflichtung zu einer gemeinsamen Überprüfung unter Einbeziehung der Datenschutzbehörden; viertens, weil ich bezüglich des Themas sensibler Daten erfreut bin und die Tatsache begrüße, dass der Zoll eigens erklärt hat, dass er sensible Daten nicht will bzw. nicht braucht. Ich stimme Frau in ‘t Veld zu, dass dies ein gutes Beispiel für andere Länder ist.

Allerdings, Herr Barrot, kann ich es nur bedauern, dass weder der Rat noch die Kommission das in diesem Plenum gemachte Versprechen gehalten haben, eng mit dem Europäischen Parlament bezüglich dieses Themas zusammenzuarbeiten. Ich nehme die Erklärung von Herrn Barrot, dass dies in Zukunft nicht wieder vorkommen wird, zur Kenntnis. Aber die Wahrheit ist, dass ein weiteres Abkommen getroffen worden ist, ohne dass das Parlament zu irgendeinem Zeitpunkt informiert worden ist, weder bei der Annahme des Verhandlungsmandats noch beim Abschluss des Abkommens. Es ist äußerst wichtig, dass es in einem Abkommen, das so direkte Auswirkungen auf die Grundrechte von Bürgern hat, demokratische Legitimität gibt. Dies kann nicht durch eine Evaluierung a posteriori und die Zustimmung der nationalen Parlamente erreicht werden, da – wie der Kommissar weiß – diese nationale Überwachung nur für 10 der 27 Mitgliedstaaten gegeben ist.

Bis der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt und das Europäische Parlament fair in den Prozess der Überprüfung der Abkommen über Fluggastdatensätze einbezogen werden kann, hoffen wir, dass zumindest der Grundsatz der fairen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen geachtet werden kann. Dies ist meine Bitte.

 
  
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  Stavros Lambrinidis (PSE). - (EL) Herr Präsident! Was ein europäisches PNR-System angeht, haben Sie, Herr Kommissar, eine schockierende Erklärung abgegeben. Sie haben in Ihrem Vorschlag gesagt, dass Sie sich weigern, Informationen über ausländische Fluggäste, die nach Europa reisen, in Angelegenheiten wie illegale Einwanderung oder Krankheiten anzufordern, weil Sie dies als etwas betrachten, das nicht verhältnismäßig sein würde.

Warum haben Sie dann ein Abkommen mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet, das zulässt, dass genau diese Informationen über europäische Bürger an die US-Regierung gegeben werden? Sie haben im Wesentlichen zugegeben, dass das europäisch-amerikanische Abkommen ein Abkommen ist, das gegen den europäischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt.

Sie haben auch etwas anderes gesagt, was fehlerhaft war: Sie haben mehrmals in Ihrer Rede wiederholt, dass Fluggastdatensätze von Nutzen sind, ohne zu demonstrieren, in welcher Weise. Das europäische Recht verlangt jedoch, dass diese Daten notwendig sein müssen, nicht nur von Nutzen. Wenn das europäische Recht geändert wurde, sagen Sie uns dies bitte, und wenn es nicht geändert wurde, sind Sie dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass Fluggastdatensätze notwendig sind – und nicht nur von Nutzen.

Was Australien betrifft: Welchen Sinn hat es, dass wir heute eine Aussprache über ein Abkommen mit Australien über Fluggastdatensätze führen, das bereits unterzeichnet und besiegelt ist? Die ist keine theoretische Frage. Wie Sie wissen, war es im Fall der Vereinigten Staaten so, dass diese – ehe die Tinte auf dem Abkommen über Fluggastdatensätze trocken war – begonnen haben, Druck auf einzelne europäische Länder auszuüben und sogar um noch mehr Informationen zu feilschen als jene, die im Abkommen über Fluggastdatensätze vorgesehen sind, als Gegenleistung für ihre Aufnahme in das bekannte Programm für visumfreies Reisen. Diese Informationen und personenbezogenen Daten wurden außerhalb des Rahmens der im Abkommen über Fluggastdatensätze festgelegten Einschränkungen gefordert, die, obwohl sie sehr schwach sind, zumindest existieren.

Präsident Bush hat vor zwei Tagen bei einer aufwändigen Zeremonie sechs europäische Länder in das Programm aufgenommen, aber erklärt, dass er sechs weitere nicht aufnehmen würde, darunter Griechenland. Der deutliche Druck, der auf bestimmte europäische Länder ausgeübt wird, damit diese Bedingungen akzeptieren, die im Widerspruch zu ihrer Verfassung und ihren Rechtsvorschriften stehen, oder – schlimmer noch – damit diese ihre Außenpolitik an die Wünsche eines Drittstaates anpassen – wie wir es im Fall Griechenlands gehört haben –, erfordert eine unverzügliche Untersuchung seitens der Kommission sowie eine Intervention und Verurteilung seitens des Rates, der – leider und zu seiner Schande – heute nicht hier ist.

 
  
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  Dumitru Oprea (PPE-DE).(RO) Die Art und Weise, in der versucht wird, personenbezogene Daten mit dem Ziel der Verhütung potenzieller Probleme oder personenbezogener Vorfälle (wie Herr Barrot gesagt hat, die Bekämpfung von Terroristen, schweren Straftaten ... Dinge, die passieren werden, nicht Dinge, die bereits geschehen sind) zu sammeln, stellt eine offensichtliche Verletzung der Menschenrechte dar, ganz zu schweigen von einem Verstoß gegen die Rechtsvorschriften in diesem Bereich bezüglich des Schutzes von personenbezogenen Daten und der freien Übermittlung dieser Daten.

Wenn jemand Entscheidungen für eine Person trifft, sollte dies unserer Meinung nach entweder von vornherein als eine Verletzung der Menschenrechte angesehen werden oder es muss vereinbart werden, dass die jeweilige Person ihre Zustimmung erteilen muss, und dann nur unter der Voraussetzung, dass es kein Risiko für die Sicherheit von anderen geben wird. Diese während unserer Diskussion vorgebrachte Strategie vom Typ „mittelalterliche Festung“ widerspricht der Strategie, die an Flughäfen angewendet wird, wo offene, sichere Systeme eingesetzt werden.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE). - (RO) In der Entscheidung über die Einführung eines Registers mit Fluggastdaten wird erwähnt, dass diese Daten im Fall von Flügen von der EU in Drittstaaten, mit denen die Europäische Union Abkommen über den Schutz von personenbezogenen Daten unterzeichnet hat, weitergegeben werden. Herr Kommissar, Sie haben die Tatsache erwähnt, dass einige Mitgliedstaaten die spezifischen Rechtsvorschriften bereits auf nationaler Ebene umgesetzt haben. Es ist wichtig, diese Rechtsvorschriften in demokratischer Weise anzunehmen, das heißt unter Einbeziehung der nationalen Parlamente.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass die Gesetzgebung in einem Mitgliedstaat in dieser Hinsicht Auswirkungen auf die Bürger anderer Mitgliedstaaten hat. Wenn beispielsweise ein rumänischer Staatsbürger bzw. eine rumänische Staatsbürgerin, um nach Australien zu fliegen, eine internationale Route nehmen muss, die ihren Startpunkt in einem anderen Mitgliedstaat hat, sollte der rumänische Staatsbürger bzw. die rumänische Staatsbürgerin mit den Rechtsvorschriften in diesem Mitgliedstaat vertraut sein und vor allem seine bzw. ihre Zustimmung zur Erfassung und Verarbeitung seiner bzw. ihrer Daten erteilen. Soweit ich weiß, sollte das Europäische Parlament durch das Ausschussverfahren in die Abkommen einbezogen werden, die die Gemeinschaft mit Drittstaaten in diesem Bereich unterzeichnet.

 
  
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  Manfred Weber (PPE-DE).(DE) Herr Präsident! Ich möchte nur zwei kurze Gedanken einbringen. Zum einen bitte ich unseren Kommissar, zu den Innenministern die Besorgnis mitzunehmen, die heute mitschwingt. Wir hören, dass es mit PNR Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfung gibt. Ja, das bestätigen viele hier im Parlament. Aber die Frage, die uns bewegt, ist, ob es verhältnismäßig ist. Wir speichern Millionen, Milliarden von Daten über zehn Jahre hinweg für vielleicht ein, zwei, zehn oder zwanzig Fälle. Ist das verhältnismäßig? Das ist die Sorge, die uns alle bewegt.

Das Zweite: Ich verstehe nicht, warum wir von einem europäischen PNR-System sprechen. Der Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, besagt, dass wir 27 nationale PNR-Systeme aufbauen und kein europäisches PNR-System. Wenn die Mitgliedstaaten dieses Tool zur Verbrechensbekämpfung so unbedingt brauchen, dann sagen wir den Innenministern: Geht in euer nationales Parlament, diskutiert es dort und setzt es dort um! Über gemeinsame Datenstandards kann man gerne reden – aber eine verpflichtende Vorgabe des Innenministerrates?! Ich persönlich höre da heraus, dass die Innenminister das zuhause, auf nationaler Ebene, nicht durchsetzen können und deswegen den Weg über den Rat gehen. Da müssen wir dann Nein sagen.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE).(PL) Herr Kommissar Barrot! Ich freue über die Gelegenheit, mit Ihnen zu diskutieren, auch wenn Sie nicht mehr Verkehrskommissar sind. Nichtsdestoweniger habe ich viele schöne Erinnerungen an die Arbeit mit Ihnen während dieser Zeit. Was den Austausch von Informationen betrifft, erinnere ich mich jedoch an unsere Diskussionen im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, als wir uns mit Themen wie der Sicherheit von Reisenden und den Schutz von personenbezogenen Daten, um zu verhindern, dass diese in ungeeignete Hände fallen, befassten. Dies sind überaus wichtige Themen. Aus diesem Grund glaube ich, dass die Verbreitung von Daten, die Umstände und die Empfänger der Daten, der Grundsatz des Zugriffs und die Ziele allesamt für dieses Abkommen wesentlich sein sollten.

Wir sind feinfühlig, wenn wir mit den Vereinigten Staaten arbeiten. Wir wissen, wie wichtig dieses Land ist. Ich möchte Sie jedoch dringend darum bitten, zu berücksichtigen, dass uns Europäern an Flughäfen oft ein Gefühl der Unbehaglichkeit gegeben wird. Das dürfen wir nicht vergessen. Ich danke Ihnen.

 
  
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  Luis de Grandes Pascual (PPE-DE).(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Terrorismus und organisierte Kriminalität sind globale Phänomene. Die Mittel zu ihrer Bekämpfung müssen daher verhältnismäßig und wirksam sein.

Ich habe die auf die Fragen gegebenen Antworten in gebührender Weise zur Kenntnis genommen. Diese Antworten waren ganz richtig: Es ist wahr, dass Garantien gefordert werden müssen und dass dies ein heikles Thema ist. Es ist jedoch auch wahr, dass es absolut unentschuldbar ist, eine globalisierte und harmonisierte Antwort zu geben.

Die Personen, die dem Terrorismus etwas detachiert gegenüberstehen, machen sich mehr Sorgen über die Garantien für den Einzelnen. Meine Sorge gilt sowohl den Garantien für den Einzelnen als auch den Garantien für die Gemeinschaft. Es ist absolut entscheidend, dass wir dort beginnen, wo wir können. Wenn wir mit dem Luftverkehr beginnen müssen, da die Fluggesellschaften bereits über diese Daten verfügen, dann müssen wir da beginnen.

Wir werden Garantien fordern, wir werden den Geltungsbereich bewerten, und wir werden mit dem internationalen Verkehr beginnen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass wir dann mit dem inländischen Verkehr weitermachen, weil Terroristen sehr oft nicht von außerhalb kommen, sondern aus dem eigenen Land. Fragen Sie die Vereinigten Staaten und jeden anderen, weil es genau so ist und wir dies in Zukunft genau so angehen werden müssen.

 
  
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  Jacques Barrot, Mitglied der Kommission. (FR) Herr Präsident! Ich möchte allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die gesprochen haben, danken, und ich kann Ihnen versichern, dass ich bei der Tagung des Rates, die diese Woche stattfinden soll, sicherlich anwesend sein und über die Bemerkungen, die gemacht worden sind, berichten werde.

Ich möchte Sie als Erstes daran erinnern, dass wir glauben, dass der Nutzen des PNR-Systems im Kontext der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität nicht ignoriert werden kann. Mehrere von Ihnen haben dies offen anerkannt. Daher können wir nicht auf dieses PNR-System verzichten, und ich muss Ihnen sagen, dass der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständige Kommissar nicht gewillt ist, nützliche Ressourcen aufzugeben. Wir müssen das System jedoch auch richtig verwenden, und hier stimme ich Ihnen zu: Der Zweck und die Verhältnismäßigkeit sind entscheidend. Wir müssen uns an den Zweck halten – wie Frau in 't Veld gesagt hat –, und der Zweck muss genau dargelegt werden, und die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet sein. Ich muss Herrn Lambrinidis, der ziemlich ungestüm war, bezüglich eines Punktes antworten: In dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa sind Terrorismus und Kriminalität der Zweck – Punkt. Wir müssen zunächst einmal die Verhältnismäßigkeit und den Zweck gewährleisten.

Frau Ludford, ich hatte großes Verständnis dafür, was viele von Ihnen über das Erfordernis gesagt haben, sicherzustellen, dass die Daten nach der Verwendung für den Zweck, zu dem sie erfasst wurden, nicht gespeichert werden. Sie haben recht, zu sagen, dass wir jegliche Art von Speicherung vermeiden müssen, die anschließend zu einer Verwendung führen könnte, die im Hinblick auf unsere Grundrechte inakzeptabel ist.

Ich möchte mich jetzt der demokratischen Kontrolle zuwenden, zunächst im Hinblick auf Verhandlungen mit Ländern außerhalb der EU. Wir sollten uns sehr klar darüber sein, dass in den Artikeln 24 und 38 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben ist, dass bei internationalen Verhandlungen die Präsidentschaft die Verhandlungen führen wird, gegebenenfalls unterstützt von der Kommission. Artikel 24 verpflichtet die Präsidentschaft nicht dazu, das Parlament zu informieren oder zu konsultieren, und somit obliegt es der Präsidentschaft, das Parlament gegebenenfalls über den Stand der Verhandlungen zu informieren. Somit kann die Kommission, nachdem Sie die Präsidentschaft konsultiert hat und wenn sich eine angemessene Gelegenheit bietet, das Parlament über Entwicklungen bezüglich solcher Themen informieren. Ich möchte Ihnen versichern, dass derzeit kein weiteres Nicht-EU-Land Verhandlungen über Fluggastdatensätze gefordert hat, und somit sind die Dinge klar. Wenn sich dies ergeben sollte, würde ich als neuer Kommissar in diesem Bereich bei Aufnahme neuer Verhandlungen sicherlich die Präsidentschaft ersuchen, mich zu ermächtigen, den betreffenden Ausschuss im Parlament fortwährend über den Stand der Verhandlungen zu informieren. Ich möchte mich Ihnen gegenüber hierzu verpflichten.

Drittens – und Herr Weber hat gerade darauf Bezug genommen – ja, es gibt 27 nationale Systeme, aber diese Systeme sind nicht zu unterschiedlich, und die nationalen Parlamente sind diesbezüglich konsultiert worden. Soweit ich weiß, haben die nationalen Parlamente die Gelegenheit gehabt, Stellungnahme zu beziehen und uns ihre Bemerkungen zu übermitteln. Herr Präsident, ich bin mir dessen sehr wohl bewusst, dass ich nicht auf alle Bemerkungen geantwortet habe, aber einige fundierte Äußerungen werden berücksichtigt werden. Ich glaube, wenn Sie so wollen, dass wir uns nicht – und ich interpretiere wirklich den Geist dieser Aussprache – einer Ressource berauben können, wenn diese Ressource von Nutzen sein könnte. Es ist gesagt worden, dass diese Wirksamkeit nicht nachgewiesen worden ist. Obwohl dies zutrifft, sind dennoch einige Nachweise erbracht worden, und wie ich vorhin gesagt habe, enthielten die unter Ausschluss der Öffentlichkeit bereitgestellten Informationen eine Reihe von Zeugenaussagen, in denen berichtet wurde, dass das PNR-System von Nutzen sein könnte. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass es bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sehr von Nutzen sein kann.

Da dies der Fall ist, müssen die Zwecke eingehalten werden. Wir müssen vermeiden, dass Daten gespeichert werden, und daher brauchen wir einen recht hohen Grad an Kontrolle. Daher müssen wir meiner Ansicht nach – wie ich zum Schluss sagte – alle Datenschutzbehörden einbeziehen. Am Donnerstag habe ich an einem Treffen zum Thema Datenschutz teilgenommen, der von der Mehrheit der in Europa für den Datenschutz zuständigen Behörden organsiert worden war, und ich hatte den Eindruck, dass es jetzt in den Mitgliedstaaten wirklich das steigende Verlangen gibt, unabhängige Behörden, deren Stimmen wirklich gehört werden dürften, mit dem Datenschutz zu beauftragen.

Dies wollte ich am Ende einer Aussprache sagen, die für mich sehr interessant und nützlich gewesen ist und von der ich den Mitgliedstaaten und ihren Ministern berichten werde. Hierzu verpflichte ich mich.

 
  
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  Sophia in 't Veld, Berichterstatterin. Herr Präsident! Ich möchte dem Kommissar für seine Antwort danken, und ich werde mich sehr gern mit ihm zusammensetzen und alle Details durchsprechen. Ich werde kurz auf den Zweck zurückkommen, weil es viele Missverständnisse darüber gibt, was mit Fluggastdatensätzen getan werden kann und was nicht. Fluggastdatensätze sind bereits jetzt verfügbar, heute, ohne ein PNR-System der EU, einfach mit einer richterlichen Anordnung und einer angemessenen Begründung. Aber die Notwendigkeit weiterer, uneingeschränkter Befugnisse ist nicht nachgewiesen worden. Daher bestreite ich nicht den Nutzen von Fluggastdatensätzen an sich: Ich bestreite den Nutzen dieser massenhaften Erfassung und der automatisierten Analyse.

Ich bin nicht die Einzige, die dieser Ansicht. Ich befinde mich in guter Gesellschaft. Die Datenschutzbehörden sind derselben Ansicht, aber sie werden ignoriert. Die Fluggesellschaften sagen uns dasselbe. Flughafensicherheitsexperten sagen uns dasselbe, und ich werde etwas aus einem Bericht wiedergeben, der vom US-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) in Auftrag gegeben wurde. Es wird mir eine große Freude sein, dies an Sie weiterzugeben. Es heißt darin, dass die automatisierte Identifizierung von Terroristen über das Data-Mining oder jegliche andere bekannte Methodik als Ziel nicht realisierbar sei. Ich habe mir dies nicht ausgedacht. Es handelt es sich hierbei um vom US-Ministerium für innere Sicherheit beauftragte Sicherheitsexperten.

Es gibt Nachweise für den Nutzen, wie Sie gesagt haben, Herr Kommissar, jedoch für den Nutzen bei der Bekämpfung des Drogenhandels oder der illegalen Einwanderung oder für andere Zwecke. Dies mag Sie überraschen, aber ich bin nicht einmal grundsätzlich gegen die Verwendung von Fluggastdatensätzen für diese Zwecke. Wir müssen jedoch bei der Definition der Zwecke sehr präzise sein, um Verhältnismäßigkeit und angemessene rechtliche Garantien sicherzustellen.

Ich möchte mit einer sehr persönlichen Anmerkung abschließen. Ich bin sehr unzufrieden mit der Art und Weise, wie wir jetzt seit fünf Jahren über Fluggastdatensätze streiten, und der Rat und die Kommission preschen einfach vor wie ein unkontrollierbarer Zug. Ich möchte meinen irischen EU-Mitbürgern und -Mitbürgerinnen Folgendes sagen: Wenn Sie meinen Wunsch teilen, diese Art von undemokratischer und intransparenter Entscheidungsfindung zu beenden, dann sagen Sie bitte Ja zum neuen EU-Vertrag.

 
  
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  Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch statt.

 
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