Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0388/2008) von Pedro Guerreiro im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 639/2004 zur Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster Randlage registrierten Fangflotten (KOM(2008)0444 - C6-0298/2008 - 2008/0138(CNS)).
Pedro Guerreiro, Berichterstatter. – (PT) Angesichts der permanenten strukturellen Nachteile und bedingenden Faktoren, welche die Gebiete in äußerster Randlage betreffen, müssen spezifische Maßnahmen zur Förderung ihrer sozioökonomischen Entwicklung getroffen werden. Diese sollten nicht auf Übergangs- oder vorübergehenden Kriterien bzw. künstlichen Wohlstandstrends beruhen.
Die Fischerei ist ein strategischer Sektor für diese Regionen, sowohl was die Fischversorgung der jeweiligen Bevölkerungen als auch die Sicherung der Beschäftigung und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit ihrer Fischereigemeinschaften betrifft. Aber trotz der festgestellten Verbesserungen bestehen ihre Fischereiflotten zum Großteil aus alternden Schiffen, die im Durchschnitt über 30 oder 40 Jahre alt sind, insbesondere bei den kleinen Flotten.
Neue finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten in diesen Regionen sind von großer Bedeutung, und es ist unverständlich, dass diese Hilfe von der Europäischen Union abgeblockt wird. Die fortgesetzte Unterstützung bei der Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten ist eine Bedingung sine qua non für die Verbesserung der Arbeits- und Sicherheitsbedingungen der Fischer und die Bedingungen für den Erhalt der Fischbestände.
Der Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments schlägt die Verlängerung der öffentlichen Hilfe für die Erneuerung von Flotten in Gebieten in äußerster Randlage nur bis zum Jahr 2009 vor. Diese Schiffe dürfen dann bis 2011 registriert werden. Auch wenn das über die Vorschläge der Europäischen Kommission hinausgeht, sind wir der Ansicht, dass diese Vorschläge immer noch unzureichend sind, denn sie können keine Antwort auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Fischer in diesen Regionen bieten, insbesondere bei kleinen Flotten. Deshalb haben wir Änderungsanträge eingereicht, mit dem Ziel, öffentliche Beihilfen für die Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten ohne jegliche Zeitgrenzen und in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen des Sektors in diesen Regionen sicherzustellen.
Auch wenn es nicht unbedingt notwendig ist, können wir sagen, dass diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten für den Gemeinschaftshaushalt bedeutet und nicht die Flottenkapazität steigern wird. In der Tat handelt es sich um Vorschläge, die schon früher vom Europäischen Parlament selbst angenommen worden waren, das im Jahr 2005 erneut auf die Notwendigkeit hinwies, künftige Unterstützungen für die Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten im Interesse der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors in diesen Regionen bereitzustellen. Diesen Vorschlägen hat auch der Fischereiausschuss dieses Parlaments zugestimmt, der zu Beginn des Jahres die Notwendigkeit neuer Unterstützungen für die Erneuerung und Modernisierung der Flotten in den Gebieten in äußerster Randlage erklärte, da es mit dem Auslaufen der Gemeinschaftshilfen für die Flottenerneuerung erschwert würde, eine Situation zu beheben, in der sie hinter den kontinentaleuropäischen Flotten zurückbleiben. Deshalb appellieren wir an dieses Parlament, wenn der Moment der Entscheidung gekommen ist, dem eigenen Standpunkt treu zu bleiben.
Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! An erster Stelle möchte ich dem Fischereiausschuss und ganz besonders seinem Berichterstatter, Herrn Guerreiro, zu seinem Bericht gratulieren.
Die Kommission versteht die in den Gebieten in äußerster Randlage bestehenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung der im Jahr 2006 getroffenen Entscheidung der Flottenmodernisierung. Ich kann es aber nicht zulassen, dass weiterhin öffentliche Beihilfen für die Erneuerung und Modernisierung der Flotte gewährt werden, da dies mittel- bis langfristig zu Überkapazitäten bei den Flotten und einer geringen wirtschaftlichen Effizienz führen würde. Wir verstehen aber den vom Berichterstatter angesprochenen Punkt, dass in bestimmten Fällen die bereits von uns getroffenen Entscheidungen zu Rückständen in den Werften geführt haben, die nicht in der Lage sind, die Arbeit vor einem vorgegebenen Endtermin abzuschließen. Deshalb sind wir bereit, der Verlängerung der Frist für den Zugang in die Flotte bis zum Jahr 2011 zuzustimmen, wie es der Herr Berichterstatter vorschlägt. Somit bin ich bereit, die Änderungsanträge 2 und 7 zu akzeptieren.
Aber die Kommission ist auch der Ansicht, dass die Grundregeln der Flottensteuerung – das heißt, die Bestimmungen über die Zugangs- und Abgangsregelung, die sicherstellen, dass die Kapazitäten nicht zunehmen, und das Auslaufen der öffentlichen Beihilfen im Fall derartiger Kapazitätssteigerungen – gewährleistet werden müssen. Anderenfalls würden die Gebiete in äußerster Randlage – wie bei den großstädtischen Fischfangflotten – Gefahr laufen, übermäßige Fischereikapazitäten zu schaffen, die letztendlich ihre Wirtschaft untergraben würden.
Erlauben Sie mir auch, in diesem Zusammenhang das Kraftstoffpaket anzusprechen, das im Juli dieses Jahres im Rahmen der aufgrund der hohen Kraftstoffpreise aufgetretenen Wirtschaftskrise angenommen wurde. Ich möchte alle in Gebieten in äußerster Randlage betroffenen Akteure einladen, dieses Paket optimal zu nutzen, um die Energieeffizienz ihrer Flotten zu verbessern und über die im Paket angebotenen Maßnahmen der Umstrukturierung und teilweisen Außerbetriebnahme ihre Flotten wirtschaftlich überlebensfähiger zu machen. Deshalb ist die Kommission im Sinne des zuvor Gesagten nicht bereit, die Änderungsanträge 1, 3, 4, 5, 6, 9, 10 und 11 anzunehmen. Zuletzt könnte der Änderungsantrag 8 angenommen werden, vorausgesetzt es wird davon ausgegangen, dass der Bericht der Kommission so lange verschoben werden muss, bis alle Informationen über die Nutzung der Ausnahmebestimmungen der Verordnung zur Verfügung stehen.
Was den Appell an die Kommission betrifft, neue Maßnahmen vorzuschlagen, kann ich nur betonen, dass dies unter das Initiativrecht der Kommission fällt, die auf jeden Fall neue Maßnahmen vorschlagen wird, wenn sie den Eindruck hat, dass dies notwendig und zweckmäßig ist.
Emanuel Jardim Fernandes, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit diesem Bericht muss ich an erster Stelle die Notwendigkeit hervorheben, die Bedürfnisse des Fischereisektors in den Gebieten in äußerster Randlage zu berücksichtigen. An zweiter Stelle muss ich die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die allgemeinen Bestimmungen über die Zugangs-/Abgangsregelung der Flotten zu Gunsten der Gebiete in äußerster Randlage hervorheben.
Diese im Fischereiausschuss vereinbarte Verlängerung bedeutet, dass die Fischereiboote, die staatliche Beihilfen erhalten haben, unter der jeweiligen Ausnahmeregelung in die Fischereiflotte in diesen Regionen bis zum Jahr 2011 aufgenommen werden können, ohne dass der Zugang der neuen Kapazität durch den Abgang gleich hoher Kapazitäten ausgeglichen werden muss. Dieser vom Fischereiausschuss vorgeschlagene Änderungsantrag ist das Ergebnis der Übereinkunft zwischen der Sozialdemokratischen Partei und der PPE-DE-Fraktion und schloss Mitglieder dieser beiden Fraktionen ein, die aus Gebieten in äußerster Randlage stammen, sowie dem Berichterstatter Herrn Guerreiro, der, wie wir gerade gehört haben, noch weiter gehen wollte. Als Schattenberichterstatter der PSE-Fraktion habe ich mich für diese Ziele engagiert und rufe deshalb die Abgeordneten auf, morgen für diesen Bericht zu stimmen. Ich appelliere an die Kommission, den Kommissar und den Rat, den Legislativbeschluss des Europäischen Parlaments zu berücksichtigen, von dem ich hoffe, dass er morgen angenommen wird.
Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – Herr Präsident! Die kritischen Themen für die Fischerei in den Gebieten in äußerster Randlage scheinen gleich zu sein, wie die für alle Fischer, nur verstärkt. Es gibt eine echte Bedrohung für die Zukunft dieser Fischereien – Piraterie, Rückwürfe, abnehmende Bestände usw., alternde Schiffe und Flotten –, aber für sie sind diese Probleme eine noch größere Last, weil sie bereits geschwächt sind.
Wir müssen unseren am weitesten entfernt lebenden Fischergemeinschaften helfen, nicht nur ihren Lebensunterhalt aufrechtzuerhalten, sondern auch ihre Fähigkeiten, die sie von Generation zu Generation vervollkommnet haben, und die ohne Schutz Gefahr laufen, verloren zu gehen – nicht nur für sie, sondern auch für uns.
Wir müssen die sich ändernden sozioökonomischen Bedürfnisse dieser Gebiete in äußerster Randlage beachten, indem wir die Auswirkungen berücksichtigen, die sie auf ihren Sektor erleben. Um ihnen beim Überleben zu helfen, müssen wir ihnen eine stärkere Beteiligung an ihrer Verwaltung und spezifische Maßnahmen, wie die Verlängerung der Frist für die Flottenerneuerung, zugestehen.
Paulo Casaca (PSE). – (PT) Herr Präsident! Ich glaube, die Arbeit des Fischereiausschusses unter Beteiligung unseres Berichterstatters, der verschiedenen Fraktionen und der Europäischen Kommission war sehr fruchtbar. Das Ergebnis ist eine Schlussfolgerung, der praktisch alle zustimmen, einschließlich der Europäischen Kommission, im Sinne, dass die Fristverlängerung bis zum Jahr 2011, zusammen mit der Ausarbeitung eines Berichts, um die mögliche Notwendigkeit einer weiteren Verlängerung dieser Maßnahme zu behandeln, der geeignetste Weg ist, dieses Problem zu beheben.
Ich möchte allen unseren Kollegen von der PPE-DE-Fraktion danken, die diesem Standpunkt zusammen mit uns zugestimmt haben, sowie der Europäischen Kommission für ihre Bemühungen, diese Schlussfolgerung zu erreichen. Jetzt können wir nur noch hoffen, dass auch der Rat Sensibilität für unsere Entscheidung zeigt und dass er die Notwendigkeit versteht, den Gebieten in äußerster Randlage mehr Zeit einzuräumen, die sie für die Erfüllung dieser Anforderung benötigen.
Sérgio Marques (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Sollen staatliche Beihilfen für die Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten in Gebieten in äußerster Randlage bis Ende 2009 gewährt werden oder sollen sie unbegrenzt erteilt werden? Die besondere Natur des Fischereisektors in diesen Gebieten rechtfertigt die Gewährung dieser Beihilfen über das Jahr 2009 hinaus, ohne dass dadurch die Meeresumwelt in irgendeiner Weise beeinträchtigt würde.
Unbegrenzte staatliche Beihilfen für die Erneuerung und Modernisierung der Flotten in Gebieten in äußerster Randlage bedeuten nicht permanente und ewige Beihilfen. Sie werden sofort ausgesetzt, wenn Studien und Bewertungen des Wissenschaftlichen Rates und der regionalen Beiräte dies als notwendig erkennen. Das ist die geeignetste Lösung für die sehr spezifische Lage der Fischerei in den Gebieten in äußerster Randlage. Die gleichen Gründe, die rechtfertigen, warum den Fischern in jedem Gebiet in äußerster Randlage ein exklusives Fischereigebiet von bis zu 100 Meilen zusteht, rechtfertigen auch eine unterschiedliche Behandlung bezüglich der Beihilfen für die Erneuerung und Modernisierung der Flotte. Ich freue mich, dass der Fischereiausschuss die besten Lösungen gefunden hat, um die besonderen Bedürfnisse des Fischereisektors in den Gebieten in äußerster Randlage abzudecken.
Avril Doyle (PPE-DE). - Herr Präsident! Da ich von einem Inselstaat komme, in dem die Fischergemeinschaften in unseren peripheren Regionen extrem wichtig sind – im Sinne der Kultur, Traditionen und Fähigkeiten – und in dem in diesen Regionen alternative Industriebetriebe und alternative Lebensstile sehr schwer anzusiedeln sind, möchte ich meine Solidarität bezeugen. Wenn wir in der Lage sind, diese Solidarität den peripheren Regionen Europas entgegenzubringen, was müssen wir dann für die Gebiete in äußerster Randlage tun, die am äußersten Ende der Peripherie liegen, wenn man so will? Ich möchte den hier vorgetragenen Fall unterstützen, im Sinne der Unterstützung der Fähigkeiten, Traditionen und Kultur der Fischergemeinschaften in diesen Gebieten in äußerster Randlage und der Gemeinschaften auf sehr isolierten, oft sehr kleinen Inseln in den Randgebieten der EU.
Ich möchte unterstützen, was meine Kollegen gesagt haben, und ich appelliere an Herrn Kommissar Borg, dies sicherzustellen. Wenn es eine Frage der Verlängerung der Laufzeit der staatlichen Beihilfen für die Erneuerung der Fischereiflotten ist, müssen wir, ganz gleich was zu tun ist, so großzügig wie nur möglich sein.
Manuel Medina Ortega (PSE). – (ES) Herr Präsident! Herr Kommissar Borg sprach von zu großen Fangkapazitäten oder von Überkapazitäten der Flotten in den Gebieten in äußerster Randlage.
Ich stimme ihm zu. Meine Frage an den Herrn Kommissar ist folgende: Ist sich die Kommission des Umstandes bewusst, dass die Gebiete in äußerster Randlage – die Kanaren, Azoren und Madeira im Mittelatlantik, Guadalupe, Martinique und Guyana in der Karibik und Réunion im Indischen Ozean – von weiten Meeresflächen umgeben sind, in denen infolge der Überfischung die Fischressourcen schrittweise zurückgehen? Hat die Kommission Daten darüber? Glaubt die Kommission, sie kann die Fischereiflotten in diesen Regionen unterstützen, indem sie hilft, die Fischbestände in diesen Gebieten zu schützen?
Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Vielen Dank für Ihre Bemerkungen. Ich kann Ihnen mein Engagement versichern, die Flotten in den Gebieten in äußerster Randlage, soweit ich kann und soweit es möglich ist, zu unterstützen.
Erlauben Sie mir aber darauf hinzuweisen, dass die Beibehaltung oder sogar eine Steigerung der Kapazitäten dieser Flotten nicht die Lösung ist, sondern sogar Teil des Problems sein kann. Wie ich in meinen einleitenden Anmerkungen bereits gesagt habe, wenn eine Maßnahme zur Umstrukturierung dieser Flotten notwendig ist, würde ich Sie dringend bitten, das vor Kurzem angenommene Kraftstoffpaket zu bedenken, das eine Reihe von Möglichkeiten bietet, die für die Flotten in den Gebieten in äußerster Randlage von Vorteil sein kann. Wie bereits besagt, kann ich auf Grund der Rückstände in den Werften die Verlängerung der Frist für den Zugang in das Flottenregister akzeptieren, was ich aber nicht akzeptieren kann, ist eine weitere Verlängerung der Gewährung von öffentlichen Beihilfen für den Bau und der Zugangs- und Abgangsbestimmungen über das hinaus, was bereits unter dem Europäischen Fischereifonds getan wurde, der sich besonders an die Gebiete in äußerster Randlage wendet, denn dadurch wird kein Problem gelöst, sondern es werden nur neue Probleme geschaffen.
Wir räumen ein, dass es Überfischung gibt, und wir erkennen an, dass dies aufgrund von Überkapazitäten so ist. Die Kommission will die Überkapazitäten in den Randgebieten nicht noch mehr verstärken, denn dadurch würden nur künftige Probleme geschaffen. Was die Möglichkeit der Überfischung in den Randgebieten betrifft, haben wir dieses Thema untersucht, und der Rat hat gerade erst mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments eine Verordnung über IUU-Fischerei angenommen. Ab dem 1. Januar 2010 darf kein Fisch, bei dem nicht zertifiziert ist, dass er auf legale Weise gefangen wurde, auf die europäischen Märkte kommen. Wir haben uns auch bei den regionalen Fischereiorganisationen, in denen wir über eine Stimme verfügen, an die Spitze gesetzt – und das ist in praktisch allen regionalen Fischereiorganisationen der Fall –, um eine nachhaltige Fischerei in den Ozeanen vorzuschlagen. Wir haben die Absicht, diese Bemühungen fortzusetzen, um auf diese Weise eine nachhaltige Fischerei nicht nur in unseren Gewässern, sondern auch in den internationalen Gewässern sicherzustellen, die für unsere Gebiete in äußerster Randlage von so grundlegender Bedeutung sind.
Pedro Guerreiro, Berichterstatter. – (PT) Während ich Ihnen für ihre Worte danke, möchte ich auch darauf hinweisen, dass nach den Bestimmungen der Verträge Maßnahmen zur Unterstützung der Gebiete in äußerster Randlage möglich und wünschenswert sind. Diese Möglichkeit muss nun in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Der Fischereisektor ist für diese Regionen von strategischer Bedeutung. Er braucht Unterstützungen für die Erneuerung und Modernisierung, und deshalb ist das eine vollkommen natürliche Angelegenheit. Es bestehen Gemeinschaftsfonds und, wie diese Aussprache gezeigt hat, gibt es kein einziges gültiges Argument, um länger die Gewährung von öffentlichen Beihilfen für die Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten in diesen Regionen zu untersagen. Entgegen dem hier Gesagten führen die Erneuerung und Modernisierung dieser Flotten nicht unbedingt zu Überkapazitäten oder einer Zunahme von Überkapazitäten.
Deshalb muss die Frage gestellt werden, warum keine Maßnahmen getroffen werden, um diesen Sektor zu unterstützen? Nach dieser Aussprache sind wir überzeugter denn je, dass es nicht nur notwendig ist, die Frist für den Zugang von Schiffen, denen staatliche Beihilfen zur Modernisierung gewährt wurden, zu verlängern, wie es die Europäische Kommission und der Fischereiausschuss vorschlagen, sondern dass es auch notwendig ist, die Möglichkeit von öffentlichen Beihilfen für die Erneuerung und Modernisierung der Flotten in diesen Regionen sicherzustellen, insbesondere für die kleinen Flotten, ohne Bindung an Zeitlimits, wie wir wieder einmal kohärent argumentiert haben.
Deshalb wünschen wir uns, dass die in diesem Zusammenhang eingereichten Änderungsanträge morgen angenommen werden. Die Situation erfordert dies, und die Zeit wird uns recht geben.
Der Präsident. − Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich freue mich, dass das Europäische Parlament für in den Gebieten in äußerster Randlage registrierten Flotten, die staatliche Beihilfen zur Erneuerung erhalten haben, den Bau von Fischereibooten bis zum 31. Dezember 2011 genehmigt hat.
Ich möchte allen Kollegen danken, die sich mit mir zusammen bei den heftigen Verhandlungen mit der Kommission engagiert haben, um weitere zwei Jahre, als anfänglich vorgeschlagen, zu erreichen. Tatsache ist, dass die späte Annahme des Gesetzes, mit dem es den Mitgliedstaaten genehmigt wurde, diese Beihilfen zu gewähren, und die begrenzten Kapazitäten der Werften es nicht möglich gemacht hätten, diese neuen Schiffe rechtzeitig zu bauen. Ich freue mich, dass die Europäische Kommission auf die Forderungen der Fischer gehört hat, obwohl ich es bedauere, dass die Fraktion der Kommunisten beschlossen hat, uns nicht zu unterstützen.
Diese Vereinbarung zeigt, dass die Europäische Union weiterhin die spezifischen Umstände der Gebiete in äußerster Randlage berücksichtigt, und tatsächlich somit mehr denn je unternimmt, indem sie der Verlängerung ihrer Ausnahmeregelung zustimmt. Man darf nicht vergessen, dass staatliche Beihilfen für den Bau von neuen Schiffen im Rest der Europäischen Union seit 2005 verboten sind.
Ich appelliere an die Fischereiminister, diese Entscheidung sehr schnell zu erlassen, damit die Fischer in den Gebieten in äußerster Randlage moderne Schiffe kaufen können, die optimale Sicherheitsbedingungen bieten.