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Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 20. Oktober 2008 - Straßburg Ausgabe im ABl.

24. Strategie zur künftigen Regelung der institutionellen Aspekte der Regelungsagenturen (kurze Darstellung)
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Protokoll
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  Der Präsident. − Als nächster Punkt folgt eine kurze Darstellung des Berichts (A6-0354/2008) von Georgios Papastamkos im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über eine Strategie zur künftigen Regelung der institutionellen Aspekte der Regulierungsagenturen (2008/2103(INI)).

 
  
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  Georgios Papastamkos, Berichterstatter. (EL) Herr Präsident! Die 29 europäischen Regulierungsagenturen stellen etwas dar, was auf den ersten Blick wie Mikroinstitutionen wirkt, aber im Grunde offensichtlich Makroauswirkungen besitzt und bereits zu einem anerkannten parainstitutionellen Bestandteil der Europäischen Union geworden ist.

Die übermäßige Zunahme der Anzahl von Regulierungsagenturen hat ohne jeden Zweifel zu übertriebenem regulierenden Eingreifen Europas, der Fragmentierung und dem Mangel an Transparenz bei den europäischen Politiken geführt und folglich die operative Koordinierung erschwert.

Für alle europäischen Agenturen stellt sich die dringende Frage der Notwendigkeit einer zwischenzeitlichen Überprüfung ihrer Arbeit und Leistung. Notwendig ist insgesamt ein Minimum an gemeinsamen Prinzipien und Regeln bezüglich der Struktur, Arbeitsweise und Kontrolle der Regulierungsagenturen, damit sie sich harmonisch in den Rahmen der Grundprinzipien eingliedern, die sich infolge der Verträge ergeben.

Nach der Ablehnung seitens des Rates, ein rechtsverbindliches Instrument anzunehmen, und der Abweisung des Vorschlags, eine interinstitutionelle Vereinbarung zu schließen, beschloss die Kommission, die Einsetzung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe vorzuschlagen, deren Aufgabe in der Erstellung eines gemeinsamen Rahmens für die Regulierungsagenturen und der Bestimmung der Zuständigkeit einer jeden europäischen Institution gegenüber diesen Agenturen liegen sollte.

Ich bin der Ansicht, dass dieser Vorschlag hinsichtlich der Erwartungen des Europäischen Parlaments, eine interinstitutionelle Vereinbarung zu erreichen, unzureichend ist. Der gemeinsame Ansatz ist tatsächlich ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Annahme eines rechtsverbindlichen Textes. Natürlich schätze ich den Wunsch der Kommission, einen Ausweg aus der Lage einer länger andauernden interinstitutionellen Trägheit zu finden. Die Einsetzung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe, die aus den Erfahrungen der Tätigkeiten der Regelungsagenturen eine kollektive Überprüfung der Politik vornehmen wird und deren Auftrag darin besteht, ihre Position im Mehrebenensystem der europäischen Governance zu klären, wird begrüßt.

Die vorgeschlagene Herangehensweise – ein gemeinsamer Ansatz im Rahmen des Möglichen – an die Struktur und Arbeitsweisen der betroffenen Agenturen soll die bürokratische Starre einschränken, damit sie ihrer Regulierungsaufgabe korrekt und effektiv nachkommen können, aber auch überwacht werden können, und damit die gegenwärtigen Überprüfungs- und Rechenschaftspflichtanforderungen zumindest teilweise erfüllt werden können. Die Priorität bei der Suche nach einem gemeinsamen Rahmen und Ansatz für ein interinstitutionelles Verständnis liegt bei der Maximierung des Mehrwertes der Regulierungsagenturen in der europäischen Struktur der Governance im Allgemeinen, indem eine größere Transparenz, sichtbare demokratische Kontrolle und verbesserte Effizienz geschaffen werden.

Zuletzt möchte ich hervorheben, dass die Einführung der parlamentarischen Kontrolle über die Struktur und Arbeitsweise der Regulierungsagenturen mit dem klassischen demokratischen Prinzip im Einklang steht, dass von allen Organen mit ausführender Gewalt politische Verantwortlichkeit verlangt. Die Möglichkeit, dass das Europäische Parlament den jeweiligen Agenturen politische Verantwortlichkeit zuweist, berührt ein Kernprinzip der repräsentativen Demokratie und besteht in der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der von der ausführenden Gewalt getroffenen Entscheidungen.

 
  
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  Joe Borg, Mitglied der Kommission. − Herr Präsident! Die Kommission begrüßt die positive Haltung des Berichterstatters Herr Papastamkos und der verantwortlichen und assoziierten Ausschüsse gegenüber den in der März-Mitteilung „Europäische Agenturen – Mögliche Perspektiven“ enthaltenen Schlüsselelementen. Dabei handelt es sich um das Moratorium, neue Agenturen vorzuschlagen, die baldige Bewertung des Agenturensystems und die Einrichtung einer interinstitutionellen Arbeitsgruppe.

Wie Ihnen bekannt ist, messen wir dem erneuten Anstoß des interinstitutionellen Dialogs über die Rolle und die Stellung der Agenturen in der europäischen Governance große Bedeutung zu. Ziel dieses Dialogs ist, eine kohärente Sicht und einen gemeinsamen Ansatz bei den Regulierungsagenturen zu finden.

Die Kommission ist zuversichtlich, dass das Parlament jetzt in der Lage ist, die Vertreter für die interinstitutionelle Arbeitsgruppe bald zu benennen.

Wir rechnen auch mit einer zustimmenden Antwort seitens des Rates, um bald Fortschritte bei der Nachbearbeitung der Mitteilung der Kommission sicherzustellen.

Wir sind auch zuversichtlich, dass die interinstitutionelle Arbeitsgruppe vor Ende des Jahres eingesetzt wird. Diese Gruppe wird eng in den Beurteilungsprozess einbezogen werden, den die Kommission in Kürze einführen wird.

Bevor ich zum Schluss komme, erlauben Sie mir zu sagen, dass die Kommission die Frage der Form der abschließenden Ergebnisse des interinstitutionellen Dialogs offen gelassen hat, um den Gesprächen nicht vorzugreifen. Es obliegt der interinstitutionellen Arbeitsgruppe zu entscheiden, welche Form sie ihren Schlussfolgerungen geben will. Auf der anderen Seite können die Schlussfolgerungen auf verschiedene Arten umgesetzt werden – manchmal kann die Bekanntgabe von bewährten Verfahren ausreichend sein, und manchmal sind eventuell Änderungen zu den grundlegenden Rechtsakten der Agenturen erforderlich.

Die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Kommission ist in diesem Bereich vorbildlich, und ich bin sicher, dass wir auf dieser Grundlage weiterarbeiten werden.

 
  
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  Der Präsident. − Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag statt.

 
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